Hallenordnung für die Blankensteinhalle, Bottwartalhalle, Melchior
Hallenordnung für die Blankensteinhalle, Bottwartalhalle, Melchior
Hallenordnung für die Blankensteinhalle, Bottwartalhalle, Melchior
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K 4<br />
10<br />
<strong>Hallenordnung</strong><br />
2. Für alle sonstigen nicht unter Ziffer 1 aufgeführten Veranstaltungen richten<br />
sich <strong>die</strong> Benutzungsentgelte <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hallen und sämtlicher Nebenräume<br />
nach der jeweils gültigen städtischen Gebührenordnung. Die Gebühr<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Benutzung der Hallen wird von der Stadtverwaltung festgesetzt.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Die <strong>Hallenordnung</strong> tritt mit Wirkung vom 01.03.1999 in Kraft. Gleichzeitig<br />
treten <strong>die</strong> <strong>Hallenordnung</strong> der <strong>Blankensteinhalle</strong> vom 6. Dezember 1963, <strong>die</strong><br />
<strong>Hallenordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Riedhalle vom 13. Januar 1976, <strong>die</strong> Benutzungsordnung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bottwartalhalle</strong> vom 12. April 1988 sowie <strong>die</strong> <strong>Hallenordnung</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Melchior</strong>-Jäger-Halle vom 25. Februar 1977 außer Kraft.