Raumkonzept Schweiz und Revision des ... - Fricktal
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Mehrwertausgleich<br />
Min<strong>des</strong>tvorschriften für die Regelung durch die Kantone<br />
Art. 5a /37b E-RPG – beruhend auf dem Vorschlag der Kantone BPUK<br />
� Min<strong>des</strong>thöhe der Abgabe: 20 Prozent<br />
� Erhebung nur bei Einzonungen<br />
� Fälligkeit der Abgabe: im Zeitpunkt der Überbauung oder der<br />
Veräusserung<br />
� Verwendung der Erträge: Entschädigungen bei Auszonungen<br />
oder andere Massnahmen der Raumplanung, z.B. Förderung der<br />
Siedlungsqualität, Aufwertung der Landschaft….<br />
� Sanktion: Keine Neueinzonungen, wenn der Kanton fünf Jahre<br />
nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision keinen<br />
Mehrwertausgleich geschaffen hat.