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Raumkonzept Schweiz und Revision des ... - Fricktal

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Mehrwertausgleich<br />

Min<strong>des</strong>tvorschriften für die Regelung durch die Kantone<br />

Art. 5a /37b E-RPG – beruhend auf dem Vorschlag der Kantone BPUK<br />

� Min<strong>des</strong>thöhe der Abgabe: 20 Prozent<br />

� Erhebung nur bei Einzonungen<br />

� Fälligkeit der Abgabe: im Zeitpunkt der Überbauung oder der<br />

Veräusserung<br />

� Verwendung der Erträge: Entschädigungen bei Auszonungen<br />

oder andere Massnahmen der Raumplanung, z.B. Förderung der<br />

Siedlungsqualität, Aufwertung der Landschaft….<br />

� Sanktion: Keine Neueinzonungen, wenn der Kanton fünf Jahre<br />

nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision keinen<br />

Mehrwertausgleich geschaffen hat.

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