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Kleine Anfrage: Neonazistischer Immobilienhändler in ... - Haskala

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4427<br />

tag aufgreift und Handlungsansätze hierzu darstellt. Unter anderem wird auch bereits die Problematik der<br />

Immobilienerwerbe bzw. -anmietungen erläutert. Das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Verfassungsschutz sowie<br />

die Thür<strong>in</strong>ger Polizei <strong>in</strong>formieren öffentliche Stellen und ergreifen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung alle<br />

entsprechenden Maßnahmen. Überdies wird die Öffentlichkeit anlassbezogen im Rahmen von Informationsvorträgen<br />

und im jährlichen Verfassungsschutzbericht sensibilisiert.<br />

Ergänzend ist noch auf e<strong>in</strong> seit e<strong>in</strong>igen Jahren genutztes Merkblatt "Vermietung von öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

an rechts- und l<strong>in</strong>ksextremistische Gruppen" mit rechtlichen Grundlagen und praktischen Handlungsempfehlungen<br />

(z. B. mit e<strong>in</strong>em Mustermietvertrag) für Gastronomen und für Vermieter öffentlicher Räume<br />

h<strong>in</strong>zuweisen. Das Merkblatt wurde vom Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit dem Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium, dem Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und<br />

Gesundheit, dem Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt und dem DEHOGA Thür<strong>in</strong>gen erarbeitet und soll zur<br />

Verh<strong>in</strong>derung von Veranstaltungen mit extremistischem Inhalt beitragen. Es wird auch <strong>in</strong> o. g. Handlungsleitfaden<br />

darauf Bezug genommen.<br />

Im Übrigen unterliegt der Erwerb von Grundstücken durch Personen mit extremistischer Ges<strong>in</strong>nung grundsätzlich<br />

der Privatautonomie. Die Rechtsordnung missbilligt nur solche Verhaltensweisen, die ihr Schaden<br />

zufügen können und sieht dafür e<strong>in</strong> staatliches E<strong>in</strong>schreiten, u. a. durch die Sicherheitsbehörden im Rahmen<br />

ihrer Aufgabenerfüllung, vor. Es werden dann alle rechtsstaatlich gebotenen Mittel zum Schutz der angegriffenen<br />

Rechtsgüter ausgeschöpft.<br />

In Vertretung<br />

Rieder<br />

Staatssekretär<br />

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