1. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse des - Landkreis Oberhavel
1. Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse des - Landkreis Oberhavel
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2. Sozialräumliche Gliederung <strong>des</strong> <strong>Landkreis</strong>es für die Jugendhilfeplanung<br />
Jugendförderplan <strong>des</strong> <strong>Landkreis</strong>es <strong>Oberhavel</strong> 2011<br />
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Für die Feststellung <strong>des</strong> Bedarfs an Jugendhilfeangeboten <strong>und</strong> –leistungen im Rahmen der<br />
Jugendhilfeplanung wurde mit Beschluss <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses eine sozialräumliche<br />
Gliederung <strong>des</strong> <strong>Landkreis</strong>es vorgenommen.<br />
Aus den 15 Verwaltungseinheiten sind die folgenden 7 Sozialräume gebildet worden:<br />
Sozialraum 1: Stadt Fürstenberg<br />
Amt Gransee <strong>und</strong> Gemeinden<br />
Sozialraum 2: Gemeinde Löwenberger Land<br />
Stadt Liebenwalde<br />
Stadt Zehdenick<br />
Sozialraum 3: Stadt Kremmen<br />
Gemeinde Oberkrämer<br />
Sozialraum 4: Stadt Velten<br />
Gemeinde Leegebruch<br />
Sozialraum 5: Gemeinde Birkenwerder<br />
Stadt Hohen Neuendorf<br />
Gemeinde Glienicke<br />
Gemeinde Mühlenbecker Land<br />
Sozialraum 6: Stadt Hennigsdorf<br />
Sozialraum 7: Stadt Oranienburg<br />
Sozialräume stellen die Gr<strong>und</strong>lage der Organisation von Leistungen der Jugendhilfe dar. Sie<br />
sind feste, geografisch abgrenzbare Planungsgebiete, die Alltagsbezüge, Erfahrungen <strong>und</strong><br />
Problemlagen der in ihnen lebenden <strong>und</strong> arbeitenden Menschen abbilden <strong>und</strong> somit<br />
Rückschlüsse für künftige Leistungen <strong>und</strong> Angebote der Jugendhilfe ermöglichen.