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Studien - Katholische Stiftungsfachhochschule (KSFH)

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<strong>Studien</strong>- und Prüfungsordnung des<br />

Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit<br />

Stand: 21.06.2011<br />

3. Handeln in der Praxis Sozialer Arbeit<br />

4. Wahlpflichtbereich<br />

5. Vertiefungsbereiche<br />

6. Bachelor-Abschlussarbeit<br />

2 Den <strong>Studien</strong>bereichen sind Module zugeordnet.<br />

(2) Die <strong>Studien</strong>bereiche, die Module, ihre jeweiligen Kompetenzziele, die inhaltlichen<br />

Modulbeschreibungen, die Anzahl der zu vergebenden ECTS-Punkte in den Modulen sowie die<br />

(3)<br />

(4)<br />

erforderlichen Prüfungsnachweise sind im Modulhandbuch enthalten.<br />

1 Zur Sicherstellung des Lehrangebotes erstellen der Fachbereich Soziale Arbeit München und der<br />

Fachbereich Soziale Arbeit Benediktbeuern je einen <strong>Studien</strong>plan, aus dem sich der Ablauf des<br />

Regelstudiums und des berufsintegrierenden Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Er wird vom jeweiligen<br />

Fachbereichsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht. 3 Die Bekanntmachung<br />

erfolgt zu Beginn des <strong>Studien</strong>jahres, in dem der <strong>Studien</strong>plan Anwendung findet.<br />

4 Der <strong>Studien</strong>plan enthält insbesondere folgende Angaben und Regelungen:<br />

1. Die zeitliche Aufteilung der SWS je Modul und Semester,<br />

2. die Lehrveranstaltungen, sowie deren Form und Organisation,<br />

3. die von den Studentinnen/den Studenten dieses <strong>Studien</strong>ganges wählbaren<br />

Wahlpflichtangebote,<br />

4. die Art der Modul-Prüfungsnachweise.<br />

1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, insbesondere die Wahlpflicht- oder<br />

Vertiefungsangebote, tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Insbesondere besteht kein<br />

Anspruch darauf, dass Wahlpflicht- oder Vertiefungsangebote bei nicht ausreichender<br />

Teilnehmerzahl durchgeführt werden.<br />

§ 6 Praktisches <strong>Studien</strong>semester<br />

1 Das praktische <strong>Studien</strong>semester ist ein von der Hochschule inhaltlich bestimmter und betreuter<br />

<strong>Studien</strong>abschnitt.<br />

2 Dauer und zeitliche Lage, Ausbildungsziel und Inhalte des praktischen<br />

<strong>Studien</strong>semesters sowie <strong>Studien</strong>inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ergeben sich aus<br />

Modul 3.5.<br />

Abschnitt II – Prüfungsordnung - Prüfungen<br />

§ 7 Prüfungskommission<br />

Für Aufgaben der Prüfungskommission ist am Fachbereich Soziale Arbeit München die Prüfungskommission<br />

München und am Fachbereich Soziale Arbeit Benediktbeuern die Prüfungskommission<br />

Benediktbeuern zuständig.<br />

§ 8 <strong>Studien</strong>- und Prüfungsabschnitt I<br />

(1) Der <strong>Studien</strong>abschnitt I ist durch die in § 14 festgelegten Prüfungsleistungen in den - in<br />

<strong>Studien</strong>abschnitt I abzuschließenden - Modulen definiert.<br />

(2) Über den abgeschlossenen <strong>Studien</strong>abschnitt I wird auf Antrag eine Bescheinigung der<br />

Prüfungsleistungen und erworbenen Credit Points (CP) durch das Prüfungsamt ausgestellt.<br />

§ 9 Grundlagen- und Orientierungsprüfung<br />

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung besteht aus der Prüfungsleistung des Moduls 1.1.<br />

§ 10 Eintritt in den <strong>Studien</strong>abschnitt II<br />

(1) Zum Eintritt in den <strong>Studien</strong>abschnitt II (praktisches <strong>Studien</strong>semester) ist berechtigt, wer die<br />

Prüfungsleistungen aus dem <strong>Studien</strong>abschnitt I erbracht hat.<br />

(2) Auf Antrag bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission kann der Eintritt in den<br />

<strong>Studien</strong>abschnitt II auch erfolgen, wenn die Studentin/der Student glaubhaft macht, dass sie/er 80<br />

(3)<br />

CP aus dem <strong>Studien</strong>abschnitt I bis zum Abschluss des <strong>Studien</strong>abschnitts II erreicht haben wird.<br />

1 Über den abgeschlossenen <strong>Studien</strong>abschnitt II und die damit erworbenen Credit Points (CP) wird<br />

auf Antrag eine Bescheinigung durch das Prüfungsamt ausgestellt. ²Das Prüfungsamt kann auf<br />

<strong>Katholische</strong> <strong>Stiftungsfachhochschule</strong> München<br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „<strong>Katholische</strong> Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“<br />

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