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Wegweiser für Frauen und Mädchen im Rhein-Sieg - Bad Honnef

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Beratungsstelle be<strong>im</strong> Amtsgericht<br />

39<br />

Nach dem Beratungshilfegesetz können Ratsuchende, die die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen <strong>für</strong> die Wahrnehmung ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen<br />

können, Beratungshilfe (Beratung <strong>und</strong> Vertretung) in Anspruch nehmen. Beratungshilfe wird unter denselben<br />

Voraussetzungen gewährt, unter denen in einem Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beansprucht werden<br />

kann. Es ist allerdings <strong>für</strong> jeden Fall der Beratungshilfe eine Gebühr von 10,00 € zu zahlen.<br />

Zuständig <strong>für</strong> die Entscheidung über den Antrag auf Beratungshilfe sind die Amtsgerichte. Bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, mit dem Ratsuchende eine Rechtsanwältin oder<br />

einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen können. Die Ratsuchenden können allerdings auch unmittelbar zu einer<br />

Anwältin bzw. einem Anwalt gehen <strong>und</strong> dort ihre persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen.<br />

Bei den Amtsgerichten wird Beratungshilfe dadurch gewährt, dass<br />

• Anträge oder Erklärungen aufgenommen werden,<br />

• auf andere Möglichkeiten der Hilfe hingewiesen wird,<br />

• Auskünfte, die sofort gegeben werden können, erteilt werden.<br />

Amtsgericht Bonn Wilhelmstr. 21-23<br />

53111 Bonn<br />

Tel.: 02 28 / 70 21 820<br />

Rechtsantragsstelle Z<strong>im</strong>mer S 0.03<br />

Öffnungszeiten: Mo – Fr von 8.30 – 12.30 Uhr<br />

Do von 14.00 – 15.00 Uhr<br />

Amtsgericht <strong>Sieg</strong>burg Neue Poststr. 16<br />

53721 <strong>Sieg</strong>burg<br />

Tel.: 0 22 41 / 305-0

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