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aktuelle Satzung - Kreisverband der Kleingärtner Delitzsch e.V.

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§ 10 Finanzielle Mittel des <strong>Kreisverband</strong>es<br />

1. Der <strong>Kreisverband</strong> finanziert sich aus:<br />

• Beiträgen<br />

• Umlagen<br />

• Zuwendungen, Spenden o<strong>der</strong> Stiftungen<br />

2. Die Finanzen werden durch das Vorstandsmitglied für Finanzen und <strong>der</strong> Geschäftsstelle verwaltet.<br />

Es ist eine Kassen- und Nachweisführung und ein Belegwesen zu organisieren.<br />

3. Der <strong>Kreisverband</strong> haftet gegenüber Dritten nur mit seinem Verbandsvermögen.<br />

§ 11 Die Kassenprüfer<br />

1. Die Kassenprüferkommission wird durch den <strong>Kreisverband</strong>stag gewählt und besteht aus<br />

mindestens zwei Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

2. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kassenprüferkommission dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die<br />

Kassenprüferkommission unterliegt keiner Weisung o<strong>der</strong> Beaufsichtigung durch den Vorstand.<br />

3. Die Kassenprüferkommission prüft im Auftrag des <strong>Kreisverband</strong>stages regelmäßig die<br />

Kassenführung und das Belegwesen. Nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt eine<br />

Gesamtprüfung <strong>der</strong> Kasse. Der Prüfungsbericht ist jährlich dem Vorstand zu übergeben.<br />

§ 12 Sonstige Bestimmungen<br />

1. Über die Sitzungen <strong>der</strong> Organe des <strong>Kreisverband</strong>es und die Wahlen sind Nie<strong>der</strong>schriften zu<br />

fertigen. Sie sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<br />

2. Über die Auflösung des <strong>Kreisverband</strong>es entscheidet <strong>der</strong> <strong>Kreisverband</strong>stag mit zweidrittel<br />

Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Kreisverband</strong>stages.<br />

3. Der <strong>Kreisverband</strong> ist verpflichtet eine Mitglie<strong>der</strong>versammlung über die Auflösung einzuberufen,<br />

wenn mindestens 50 % <strong>der</strong> Mitgliedsvereine dies schriftlich erklären.<br />

4. Bei Auflösung des <strong>Kreisverband</strong>es als Verein bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das<br />

Vermögen des Vereins dem Landesverband Sachsen <strong>der</strong> <strong>Kleingärtner</strong> zu, <strong>der</strong> es ausschließlich<br />

und unmittelbar für gemeinnützigen Zweck zu verwenden hat.<br />

5. Der Gerichtsstand des <strong>Kreisverband</strong>es ist Eilenburg.<br />

6. Der Vorstand ist ermächtigt, <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen redaktioneller Art bzw. vom Finanzamt o<strong>der</strong><br />

dem zuständigen Registergericht verlangte Än<strong>der</strong>ungen selbständig vorzunehmen.<br />

In <strong>der</strong> vorliegenden Fassung wurde die <strong>Satzung</strong> vom 23. <strong>Kreisverband</strong>stag am 24.04.2010<br />

beschlossen.<br />

Diese Fassung ersetzt die bisherige vom <strong>Kreisverband</strong>stag am 17.09.2005 beschlossene <strong>Satzung</strong>.<br />

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