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Preisliste B12 Price list B12 Liste de prix B12 - AG Kessler & Zn. vof

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tungsfrist nicht verlängert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eintreffen zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns<br />

unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um einen Mangel, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Untersuchung<br />

nicht erkennbar war o<strong>de</strong>r gewesen wäre.<br />

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach <strong>de</strong>r Ent<strong>de</strong>ckung gemacht wer<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>rnfalls gilt die Ware auch in Ansehung<br />

dieses Mangels als genehmigt. Zur Wahrung <strong>de</strong>r Rechte <strong>de</strong>s Vertragspartners genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>r Anzeige. Mängel eines Teils <strong>de</strong>r<br />

Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung <strong>de</strong>r gesamten Lieferung, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r mangelfreie Teil wäre für <strong>de</strong>n Vertragspartner ohne Interesse. Eine<br />

Rücksendung beanstan<strong>de</strong>ter Ware erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit uns über <strong>de</strong>n Transportweg o<strong>de</strong>r aber für uns kostenfrei.<br />

7. Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

Über die Gewährleistungsansprüche hinausgehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Vertragspartners, insbeson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Leistung, positive For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, einschließlich Ansprüche auf entgangenen<br />

Gewinn o<strong>de</strong>r auf Ersatz sonstiger Vermögensschä<strong>de</strong>n, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Scha<strong>de</strong>nsursache auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

beruht o<strong>de</strong>r wenn Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Ebenso gilt dies nicht, wenn<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht geltend gemacht wird. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf <strong>de</strong>n vertragstypischen<br />

und vernünftigerweise voraussehbaren Scha<strong>de</strong>n beschränkt.<br />

8. Eigentumsvorbehalt<br />

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n Vertragspartner aus <strong>de</strong>r gesamten Geschäftsbeziehung,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf <strong>de</strong>n anerkannten Saldo, soweit wir<br />

For<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m Vertragspartner in laufen<strong>de</strong> Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s<br />

Vertragspartners, insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware<br />

gegen die Gefahr <strong>de</strong>s zufälligen Untergangs, insbeson<strong>de</strong>re Diebstahl, Feuer-, Bruch- und Wasserschä<strong>de</strong>n auf eigene Kosten zu versichern und<br />

uns auf Verlangen <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltung- und Wartungsarbeiten an <strong>de</strong>r Vorbehaltsware<br />

durchzuführen, sofern solche erfor<strong>de</strong>rlich sind. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang weiter zu<br />

veräußern. Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Weiterveräußerung tritt er uns bereits jetzt die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung zustehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen und sonstigen<br />

Ansprüche (einschließlich Mehrwertsteuer) gegen seinen Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte mit allen Nebenrechten ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware<br />

ohne o<strong>de</strong>r nach Weiterbearbeitung weiter verkauft wor<strong>de</strong>n ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung<br />

entstehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen auch nach Abtretung einzuziehen, solange <strong>de</strong>r Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Zahlungsverpflichtungen, ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhän<strong>de</strong>risch zu verwahren und an<br />

uns abzuführen, soweit unsere For<strong>de</strong>rungen noch bestehen. Die Geltendmachung von Rechten aus <strong>de</strong>m vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle <strong>de</strong>s<br />

Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners einschließlich <strong>de</strong>s Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei <strong>de</strong>nn, wir hätten dies<br />

ausdrücklich erklärt. In <strong>de</strong>r Pfändung <strong>de</strong>r Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung o<strong>de</strong>r sonstigen Zugriffen Dritter auf<br />

die Vorbehaltsware o<strong>de</strong>r die abgetretenen For<strong>de</strong>rungen hat <strong>de</strong>r Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe <strong>de</strong>r für die Intervention<br />

notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, uns die gerichtlichen o<strong>de</strong>r außergerichtlichen Kosten einer Klage gem.<br />

§ 771 BGB zu erstatten, haftet <strong>de</strong>r Vertragspartner für <strong>de</strong>n uns entstan<strong>de</strong>nen Ausfall.<br />

9. Freigabeklausel<br />

Übersteigt <strong>de</strong>r realisierbare Wert <strong>de</strong>r uns gem. Ziff. 7 zustehen<strong>de</strong>n Sicherheiten in ihrer Gesamtheit unsere Gesamtfor<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehung<br />

um mehr als 20 Prozent, so ist <strong>de</strong>r Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl Rückübertragung bestehen<strong>de</strong>r Sicherheiten bis zur Höhe <strong>de</strong>s überschießen<strong>de</strong>n<br />

Betrages zu verlangen.<br />

10. Datenschutz<br />

Wir weisen gemäß unserer Verpflichtung aus <strong>de</strong>m Datenschutzgesetz daraufhin, dass wir die zur Durchführung <strong>de</strong>s Geschäftsablaufes erfor<strong>de</strong>rlichen Daten<br />

unserer Vertragspartner elektronisch speichern.<br />

11. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen <strong>de</strong>n Parteien aus <strong>de</strong>m Vertragsverhältnis ergeben<strong>de</strong>n Streitigkeiten ist <strong>de</strong>r Ort unseres Hauptsitzes, Solingen.<br />

12. Gelten<strong>de</strong>s Recht<br />

Für die gegenseitigen Verpflichtungen aus <strong>de</strong>m Vertrag gilt ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter Ausschluss <strong>de</strong>r Gesetze über<br />

<strong>de</strong>n internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn <strong>de</strong>r Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.<br />

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