Eurotruss Verkaufspreise Mai 2013 39TD50 TowerTower PartsBASE-03 TD50 Heavy Steel Base Black incl. wheels, 1'235.30OUTR-L03 Long Outrigger Steel Black 468.40OUTR-S03 Short Outrigger Steel Black 241.70STAB-03 Stabilizer Bar for long outrigger at steel base 190.70CS0-HS-R Hinge Set (single tube) l=100mm right ( 2 pcs per tower) for TD50 Tower 165.00CS0-HS-L Hinge Set (single tube) l=100mm left ( 2 pcs per tower) for TD50 Tower 165.00BLK-MT-SL MT Steel Sleeve Block with integr. Sleeve plates and fixation 6'172.30MT-SCON MT Truss - Bold on Screw Connector (on corner / sleeve block) 124.80SL-SB50-TT Cornerblock Sleeve for TT truss on TD50 Tower 3'739.40SL-AD-TD50 Sleeveplate incl. wheels 550.50SL-AD-TD50-H Sleeveplate incl. wheels + hanging point (TT) 1'135.60SL-SB50-XT Cornerblock Sleeve for XT truss on TD50 Tower 3'619.30SL-AD-TD50 Sleeveplate incl. wheels 550.50SL-AD-TD50-H Sleeveplate incl. wheels + hanging point (XT) 1'135.60SL-SLAD-FT100 Sleeve Block Adapter Frame for FT100 Series on TT Sleeve Block 1'630.40CS3-BOB85 TT, XT, ST Truss - Bold on Receiver 85mm (on corner / sleeve block) 38.00** 4 pcs required per attachmentCS3-SCON35 Bold on Screw Connector 35mm for FT100 Sleeveblock Adapter 33.80** 2 pcs required per attachmentTOP50-1 TD50 Top Section for 1 Ton Chainhoist 1'268.70TOP50-2 TD50 Top Section for 2 Ton Chainhoist 1'696.10TOP50-MT TD50 Top Section - MT Rig - incl. fixation 3'241.30Tower Truss Lengths (Box Truss 51cm)TD50-100 TD50 Tower Mast L=100cm (one side ladders) 888.70TD50-117 TD50 Tower Mast L=117cm (one side ladders) 1'113.60TD50-150 TD50 Tower Mast L=150cm (one side ladders) 1'113.60TD50-200 TD50 Tower Mast L=200cm (one side ladders) 1'338.60TD50-250 TD50 Tower Mast L=250cm (one side ladders) 1'577.20TD50-300 TD50 Tower Mast L=300cm (one side ladders) 1'767.70TD50-400 TD50 Tower Mast L=400cm (one side ladders) 2'144.60Tower AccessoriesCS3-CON Conical Connector for Truss Systems TT, XT, ST, FT 15.60CS3-TP Conical Truss Pin for Truss Systems TT, XT, ST, FT 7.30CS3-RS3 R-Clip 3mm for Truss Systems TT, XT, ST, FT, XD (GD) 0.90CS3-TPS Conical Truss Screw Pin for Truss Systems TT, XT, ST, FT 9.20CS3-NUT M10 Nut for Conical Screw Pin for Truss Systems TT, XT, ST, FT, XD 0.30TES50-01 Tower Erecting System for TD50 Tower in combi. TT or XT 3'827.40TES50-02 Tower Erecting System for TD50 Tower in combi. FT100 3'827.40
Allgemeine Geschäftsbedingungen der <strong>Flashlight</strong> Event- und Mediatechnik AGAllgemeine Geschäftsbedingungen1. VertragsgegenstandDie allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehrmit dem Kunden. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wennsie durch <strong>Flashlight</strong> schriftlich bestätigt worden sind.2. Gebrauch des MietmaterialsDer Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Mietvertrags/Lieferscheins,dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfallsdie Funktionsprüfung eines <strong>Flashlight</strong>-Mitarbeitenden. Nachträglich erklärteMängel werden nicht anerkannt.Der Kunde hat alle gemieteten Geräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen,alle Weisungen, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhaltder Mietsachen verbunden sind zu beachten und die Wartungs-, Pflege- undGebrauchsempfehlungen von <strong>Flashlight</strong> zu befolgen. Jede Art von Änderungenam Material durch den Kunden sind untersagt. Für jede mehr als normaleAbnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die entsprechenden Kostenzur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes werden dem Kunden belastet.3. MietdauerDie Mietdauer beträgt mindestens einen Tag.4. Versand und GefahrenübergabeDer Versand des Mietmaterials erfolgt auf Kosten des Kunden und auf dembilligsten Versandweg, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eine bestimmteVersandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenenTransportversicherung, gehen zu dessen Lasten.Der Gefahrenübergang auf den Kunden tritt bei Abholung oder Lieferung(Lieferschein) des Mietmaterials ein und erlischt bei Rückgabe oder Abholung.5. EigentumSämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum von <strong>Flashlight</strong>.Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnetwird.Der Kunde darf weder durch Verkauf, noch Abtretung, noch in anderer Weiseüber die im Eigentum von <strong>Flashlight</strong> stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung,Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterialssind gegenüber <strong>Flashlight</strong> unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmenzum Schutze des Eigentums von <strong>Flashlight</strong> oder Schäden, die durchAusfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden demKunden in Rechnung gestellt.Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Materialien dürfen durch den Kundenoder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden.6. Gewährleistung<strong>Flashlight</strong> haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Materialienim Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weitererAnsprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sindunvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jede Schadenersatzforderungverzichtet.7. HaftungDer Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangsbis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Regensdorf. Der Kundehaftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehenddurch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässeBedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.<strong>Flashlight</strong> übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhangmit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. EineGeltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden,ist in jedem Fall ausgeschlossen.8. Untervermietung und AbtretungDem Kunden ist es untersagt, das Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oderdie Mietsachen unterzuvermieten.9. SicherheitsvorschriftDer Kunde verpflichtet sich, alle gemieteten Geräte über einen Fehlerstromschutzschalterzu betreiben.10. LizenzenJede zu einem Mietgerät mitgelieferte Software darf nur zu dessen Betreibungbenutzt werden. Jedes Kopieren oder Veräussern der Software ist untersagt.Bei Zuwiderhandlung des Kunden oder Dritten hält der Kunde <strong>Flashlight</strong> vonallen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei, indem der Kunde denAnspruch selbst befriedigt oder auf eigene Kosten und Gefahr abwehrt.12. VersicherungDas Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-,Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigungen sowie Diebstahl ist Sachedes Kunden.13. Diebstahl / TransportschädenBei Diebstahl oder Abhandenkommen des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet,einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Bei Feststellen von Transportschädenhat der Kunde beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zuveranlassen.14. Reparatur und UnterhaltAllfällige während der Mietzeit notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeitenan den Mietgegenständen darf der Kunde nur von <strong>Flashlight</strong> oder einervon <strong>Flashlight</strong> bezeichneten Drittperson durchführen lassen.15. ZahlungshinweisDer Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Offerte / Auftragsbestätigungund verstehen sich exkl. MwSt. Der Mindestmietbetrag beträgt Fr.50.–. Die Rechnungsbeträge werden netto, soweit nichts anderes vereinbar,innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.15.1. AbholmieteDie Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenständezu bezahlen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestensFr. 100.– zu hinterlegen (je nach Mietgegenstand kann dieses auch höher sein).Dieses Depot wird bei Rückgabe des Mietmaterials zurückbezahlt, unter Abzugallfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe.Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.15.2. AbholmieteBei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nichtgeleistet worden, behält sich <strong>Flashlight</strong> das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen.Die restlichen 50% sind während der Veranstaltung bar (bis 24.00Uhr) zahlbar.16. Rücktritt / AnnullierungAnnulliert der Kunde eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligenAnnullationskosten:bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%,bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%,bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%,danach 100% des vereinbarten Mietbetrages.Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigteMaterialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet.Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprüngliche Materialreservationenentstanden sind.17. Rückgabe des MietmaterialsDie schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Retourniertes Material wirdvon <strong>Flashlight</strong> getestet. <strong>Flashlight</strong> behält sich das Recht vor, während 3 Tagennach Retournierung des Mietmaterials, bei Defekt, auf den Kunden Regress zunehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt.Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis,resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.18. Vorzeitige / Verspätete RückgabeBei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruchauf Rückerstattung der Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert,so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet,die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste <strong>Flashlight</strong> zu bezahlen. Zudem behältsich <strong>Flashlight</strong> das Recht vor, das Mietmaterial ohne vorherige Ankündigungunter Verrechnung sämtlicher Spesen zurückzuholen.19. MaterialverkaufVerkauft <strong>Flashlight</strong> dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses biszu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von <strong>Flashlight</strong>. Der Kaufpreis istper Abholung fällig. Übergabe erfolgt ab Lager Regensdorf.20. Anwendbares RechtSämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dielsdorf / ZH.© by <strong>Flashlight</strong>, Januar 200511. BewilligungenBewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art vonAufführungslizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat alledamit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicherVerletzung des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist derKunde <strong>Flashlight</strong> dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig.