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Preisliste 2012

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Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

1. Geltungsbereich<br />

1.0 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen oder abweichende Lieferbedingungen gemäss unseren <strong>Preisliste</strong>n und Dokumentationen<br />

für bestimmte Produkte gelten folgende allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für unsere Beziehung zu allen Kunden.<br />

1.1 Sonderbestimmungen für Steildach, Flachdach und Dämmaterialien sowie Vakuumdämmplatten gehen bei Widersprüchen den übrigen<br />

Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen vor.<br />

2. Preise<br />

2.1 Für alle Aufträge werden die Preise verrechnet die am Tage der Ablieferung in Kraft sind. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.<br />

2.2 Die Mehrwertsteuer (MWSt) ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird separat erhoben.<br />

2.3 Die Gültigkeit von schriftlichen Offerten beträgt, wo nicht anders vermerkt, 90 Tage ab Ausstellungsdatum.<br />

2.4 Bei schriftlich bestätigten Aufträgen besteht eine Abnahmeverpflichtung für die ganze vereinbarte Menge.<br />

3. Lieferbedingungen<br />

3.1 Bei Lieferungen direkt auf die Baustelle / Lager werden normale Zufahrten zum Abladeplatz vorausgesetzt. Der Ablad ist Sache des Empfängers.<br />

Die Vollständigkeit der Lieferung und eventuelle Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware festzustellen und die Mängel<br />

sind auf dem Lieferschein zu vermerken.<br />

3.2 Auf Lieferungen mit Kranlastwagen wird für Bodenablad ein Zuschlag von Fr. 15.00 pro Palette verrechnet, jedoch mind. Fr. 69.00. Bei<br />

Ablad auf das Dach oder Stockwerk wird ein Zuschlag von Fr. 28.00 pro Palette verrechnet, jedoch mind. Fr. 126.00. Auf Lieferungen mit dem<br />

Grosskran wird ein Zuschlag von Fr. 40.00 pro Palette bei Lieferungen bis 16 Paletten, jedoch mind. Fr. 231.00 und Fr. 35.00 pro Palette<br />

bei Lieferungen ab 17 Paletten verrechnet. Eine Arbeitskraft für den Ablad ist vom Warenempfänger ohne Verrechnung zur Verfügung zu stellen.<br />

3.3 Die Lieferungen erfolgen auf ZZW gekennzeichneten Paletten. Paletten werden mit Fr. 18.00 pro Palette verrechnet<br />

und bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand mit Fr. 15.00 pro Palette vergütet. Bei der Rückgabe ist ein Gutschein zu verlangen. Der Rücktransport<br />

von Leerpaletten erfolgt bei gleichzeitiger Anlieferung von Materialien ohne verrechnung, jedoch nur im gleichen Umfang wie Paletten<br />

angeliefert wurden. Werden mehr Paletten als angeliefert retour genommen, oder müssen Paletten separat abgeholt werden, erfolgt eine<br />

Verrechnung von < 70 km Fr. 1.60 pro Palette, jedoch mind. Fr. 63.00 und > 70 km Fr. 2.10 pro Palette, jedoch mind. Fr. 79.00. An den<br />

Produktionsstandorten der ZZ Wancor AG werden nur eigene gekennzeichnete Paletten retour genommen.<br />

3.4 Bei Lieferungen mit Einwegpaletten erfolgt keine Verrechnung und keine Gutschrift. Einwegpaletten werden nicht retour genommen.<br />

3.5 Terminanlieferungen erfolgen nach Vereinbarung vor- oder nachmittags des folgenden Tages. Lieferungen auf bestimmte Uhrzeiten<br />

werden abhängig von der Verkehrssituation nach Möglichkeit erfüllt.<br />

3.6 Bei Lieferungen in Berggebiete oder bei Zufahrtsstrassen mit Breiten- oder Gewichtsbeschränkungen werden zusätzliche Frachtzuschläge<br />

in Rechnung gestellt.<br />

3.7 ZZ Wancor AG ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, kann diese jedoch nicht garantieren. Sämtliche Haftung von ZZ Wancor AG<br />

aus verspäteten Lieferungen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. ZZ Wancor AG übernimmt insbesondere keine Haftung<br />

aus Lieferverzögerungen infolge Warenmangels, ungenügender Rohstoffversorgung oder mangels Transportmitteln.<br />

3.8 Ist die von ZZ Wancor AG gelieferte Ware mangelhaft und sind die Mängel rechtzeitig gerügt worden, so wird ZZ Wancor AG dem Kunden<br />

innert angemessener Frist neue Ware zustellen. Sämtliche weiteren Ansprüche aufgrund der Lieferung von mangelhafter Ware, insbesondere<br />

Schadenersatzansprüche, werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.<br />

3.9 Die angegebenen Gewichte sind Durchschnittswerte. Die Stückzahlen und Gewichte auf den Paletten sind Richtwerte und als solche unverbindlich.<br />

3.10 Für Flachdach- und Dämmaterialien gilt zusätzlich<br />

Franko-Lieferungen unter einem Netto Warenwert von Fr. 1`500.00 werden, sofern nicht anders vermerkt, mit einem Umtriebszuschlag<br />

von Fr. 125.00 verrechnet. Geforderte Transitlieferungen ab Werk mit einer Hebebühne werden mit einem Zuschlag von Fr. 210.00 verrechnet.<br />

3.11 Für Vakuumdämmplatten gilt zusätzlich<br />

Die Schutzverpackung muss während des Transportes zum Einbauort vor mechanischen Beschädigungen geschützt werden.<br />

Die Verpackung darf erst am Einbauort, unmittelbar vor dem Verarbeiten, geöffnet werden.<br />

Bei Arbeitsunterbrüchen sind die Platten gut geschützt zu lagern.<br />

4. Gewährleistung und Haftung<br />

4.1 Technische Änderungen sowie Irrtümer vorbehalten. Abbildungen entsprechen nicht immer dem Original.<br />

4.2 Allfällige Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware, aber vor deren Verwendung, schriftlich zu melden. Werden die Waren in<br />

unseren Werken oder Umschlaglagern abgeholt, so hat der Kunde oder der von ihm beauftragte Chauffeur die Ware zu kontrollieren.<br />

4.3 Wird die Mängelrüge nicht entsprechend erhoben, gilt die Ware als genehmigt und die entsprechenden Ansprüche sind verwirkt.<br />

4.4 Bei Transportschäden sind die notwendigen Vorbehalte vor oder unmittelbar nach dem Ablad anzubringen. Bei Bahntransport ist<br />

eine bahnamtliche Tatbestandesaufnahme zu verlangen.<br />

4.5 Die in diesen Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltenen Gewährleistungen sind abschliessend.<br />

Sämtliche weiteren Gewährleistungen sind hiermit explizit ausgeschlossen.<br />

4.6 Die Haftung von ZZ Wancor AG ist im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt. Sie ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen für<br />

Sämtliche Kosten ohne vorherige Benachrichtigung von ZZ Wancor AG<br />

Jegliche Art von Mängelfolgeschäden<br />

74 | ZZ Wancor AG | CH-8105 Regensdorf |

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