F164-B21 hebro®grind 251 AF
F164-B21 hebro®grind 251 AF - hebro chemie
F164-B21 hebro®grind 251 AF - hebro chemie
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
SICHERHEITSDATENBLATT<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
<strong>F164</strong>-<strong>B21</strong> <strong>hebro®grind</strong> <strong>251</strong> <strong>AF</strong><br />
Version: 3.0 Überarbeitet am 01.06.2015 Druckdatum 02.06.2015<br />
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Allgemeine Hinweise<br />
: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />
Bei Auftreten von Symptomen, Arzt hinzuziehen.<br />
Nach Einatmen<br />
Nach Hautkontakt<br />
Nach Augenkontakt<br />
Nach Verschlucken<br />
: Für Frischluft sorgen.<br />
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.<br />
: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte<br />
Kleidung und Schuhe ausziehen.<br />
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.<br />
: Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang<br />
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.<br />
Ärztlichen Rat einholen.<br />
: Sofort einen Arzt hinzuziehen.<br />
Ruhig halten.<br />
KEIN Erbrechen herbeiführen.<br />
Aspirationsgefahr.<br />
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen<br />
Symptome<br />
: Keine Information verfügbar.<br />
Risiken<br />
: Keine Information verfügbar.<br />
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung<br />
Behandlung<br />
: Symptomatische Behandlung.<br />
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
5.1 Löschmittel<br />
Geeignete Löschmittel<br />
Ungeeignete Löschmittel<br />
: Alkoholbeständiger Schaum<br />
Kohlendioxid (CO2)<br />
Löschpulver<br />
Wassernebel<br />
: Wasservollstrahl<br />
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren<br />
Besondere Gefahren bei der<br />
Brandbekämpfung<br />
: Beim Verbrennen kann entstehen:<br />
Kohlendioxid (CO2)<br />
Kohlenmonoxid<br />
Stickoxide (NOx)<br />
4 / 14<br />
- DE