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Prospectus - Hypo Alpe-Adria-Bank AG

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er 2008, gemeinsam die Mehrheit der Aktien an der Gesellschaft zu halten. Dieser Syndikatsvertrag<br />

soll nach dem Börsengang in Geltung bleiben.<br />

Die Kärntner Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Holding hat eine kündbare so genannte „Pre-IPO“-<br />

Umtauschanleihe (pre-Initial Public Offering exchangeable bond) in der Höhe von EUR 500 Millionen<br />

emittiert um Kapital für spezielle Investitionsprojekte innerhalb des Landes Kärnten aufzubringen.<br />

Der Emittent plant die Anleihe mit den Einnahmen des Verkaufes der Anteile in Verbindung mit dem<br />

Börsengang der <strong>Hypo</strong> <strong>Alpe</strong>-<strong>Adria</strong>-<strong>Bank</strong> International <strong>AG</strong> im Jahr 2007 oder 2008 zu tilgen. Die Kärntner<br />

Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Holding wird zur Zeit der Börseneinführung ihre Anteile reduzieren,<br />

wobei zu erwarten ist, dass sie einen Mindestanteil von 25% plus einer Aktie behalten wird.<br />

Landeshaftung des Landes Kärnten<br />

Im Falle der Insolvenz der HYPO International haftet das Land Kärnten als Ausfallsbürge gemäß<br />

§ 1356 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für alle Verbindlichkeiten der HYPO International.<br />

Ansprüchen von Gläubigern im Rahmen einer Ausfallsbürgschaft gemäß § 1356 ABGB wird ausschließlich<br />

in Höhe eines Betrages stattgegeben, den ein Gläubiger nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel<br />

gegen den Erstschuldner und bezüglich aller Sicherheiten für dessen Schulden nicht betreiben<br />

konnte. Einwendungen des Hauptschuldners stehen auch dem Ausfallsbürgen zur Verfügung.<br />

Gemäß der Verständigung zwischen der Republik Österreich und der EU-Kommission wird die Möglichkeit<br />

von Ausfallshaftungen für die österreichischen Landeshypothekenbanken schrittweise beendet.<br />

Der Zeitplan sieht eine Übergangsphase bis 1. April 2007 vor, d.h. 4 Jahre nach dem Datum der<br />

Verständigung zwischen der EU-Kommission und der Republik Österreich. In diesem Zeitraum<br />

erstreckt sich die Ausfallshaftung auf alle neu eingegangenen Verbindlichkeiten, deren Laufzeit nicht<br />

über den 30. September 2017 hinausreicht. Ab dem 1. April 2007 werden neu eingegangene Verbindlichkeiten<br />

nicht mehr durch die Ausfallshaftung abgedeckt sein.<br />

Prüfung der historischen jährlichen Finanzinformationen<br />

CONFIDA Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b.H., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und Deloitte<br />

Touche Tohmatsu WirtschaftsprüfungsgmbH erteilten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

gem. § 274 (1) des österreichischen Handelsgesetzbuches, für die auf Seiten 55 bis 71 dargestellten<br />

Finanzinformationen für das Jahr 2004.<br />

CONFIDA Revisionsgesellschaft m. b. H., Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erteilte einen uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk gem. § 274 (1) des österreichischen Handelsgesetzbuches, für die<br />

auf Seiten 53 bis 75 dargestellten Finanzinformationen für das Jahr 2003.<br />

Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage der <strong>Hypo</strong> <strong>Alpe</strong>-<strong>Adria</strong>-<strong>Bank</strong> International <strong>AG</strong><br />

Seit dem 31. Dezember 2004 kam es zu keiner wesentlichen Veränderung der Finanzlage der <strong>Hypo</strong><br />

<strong>Alpe</strong>-<strong>Adria</strong>-<strong>Bank</strong> International <strong>AG</strong>.<br />

Laufzeiten<br />

Zusammenfassung in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />

Solche Laufzeiten wie jeweils zwischen der Emittentin und dem(n) jeweiligen Platzeur(en) vereinbart<br />

und in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben, allerdings vorbehaltlich der Mindest-<br />

oder Höchstlaufzeiten, die jeweils von den betreffenden Aufsichtsbehörden oder gemäß den<br />

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