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LERNEN MIT ZUKUNFT September 2014

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information & rechtinformation & recht ■ ■ Richtig reagieren: Andere Regeln und Gesetze VERKEHRSUNFALL IM EUROPÄISCHEN AUSLAND Mag.a Angelika Fehsler-Posset Rechtsanwältin www.ra-afp.com Viele fahren gerne mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Bevor man aber ins Ausland reist, sollte man einige Vorkehrungen treffen. Es ist ratsam, sich bei seiner Versicherung nach dem Versicherungsschutz zu erkundigen und die grüne Versicherungskarte sowie den europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Es ist wichtig, sich über die Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften des Urlaubslandes, vor allem bei einem Unfall, zu informieren. In einigen EU-Ländern ist z.B. ein polizeiliches Unfallprotokoll notwendig. Falls es zu einem Unfall im Ausland kommt, stellt sich die Frage, wie die Schadensabwicklung erfolgt. Außerhalb der EU ist dies sehr schwierig, weil in der Regel nur eine Geltendmachung im jeweiligen Land möglich ist. Innerhalb der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein ist die Schadensregulierung wesentlich einfacher, weil z.B. jeder Kfz-Versicherer einen Schadenregulierungsbeauftragten in den Mitgliedsstaaten haben muss, was eine Abwicklung im Inland ermöglicht. Jeder Mitgliedstaat hat eine Auskunftsstelle, wo z.B. der Regulierungsbeauftragte erfragt werden kann. Die Schadensmeldung muss von diesem binnen 3 Monaten bearbeitet werden. Bei Überschreitung dieser Frist kann man sich binnen 4 Wochen an die Entschädigungsstelle wenden. Ansonsten bleibt nur eine gerichtliche Klage, wobei der Europäische Gerichtshof hinsichtlich einer unklaren Zuständigkeitsregelung klarstellte, dass der Geschädigte den ausländischen Versicherer auch vor dem Gericht seines Wohnsitzes klagen kann, soweit sein Wohnsitz und der Sitz des gegnerischen Versicherers im EU-Gebiet liegen und nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaates eine Direktklage gegen die Versicherung zulässig ist, was auf Österreich zutrifft. Dies erleichtert die Rechtsdurchsetzung wesentlich. Zu beachten ist aber, dass auch bei einem Gerichtsverfahren im Inland grundsätzlich zur Beurteilung des Schadenersatzes ausländisches Recht, und zwar jenes Staates, wo der Unfall passierte, anzuwenden ist, das erheblich vom inländischen Recht abweichen kann. Aufgrund dieser rechtlichen Schwierigkeiten sollte man sich als Geschädigter nach einem Unfall mit Auslandsbezug rechtlich beraten lassen. 8 | SEPTEMBER 2014 Foto: © ThautImages - Fotolia.com ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at

■ ■ Kinder für das Lernen begeistern: Blickrichtung ändern WIESO LÖSEN SCHULE UND LERNEN VIELFACH NOCH IMMER KEIN INTERESSE AUS? information & lerneninformation & lernen Wir finden unzählige Berichte und Aufzeichnungen darüber. Eine Fehleinschätzung liegt darin, dass geglaubt wird, den Erfolg musst du erkämpfen. Jedes gesunde Kind will lernen, will sich für das, was es entdeckt, auch anstrengen. Erlauben die Erwachsenen, dass das Kind eigenständig forschen, gestalten und präsentieren darf, steht dem nachhaltigen Wissen nichts mehr im Wege. Die nächste Einschätzung bezieht sich auf die Erwartungshaltung aller Beteiligten. Was ich erwarte, das trifft ein; unabhängig davon, ob bewusst oder unbewusst, ob es hilft oder schadet. (Sich selbst erfüllende Prophezeiung) Was trauen die Eltern und Lehrer dem Kind zu? Was traut sich das Kind selber zu? Ein Beispiel für erfolgreiches nachhaltiges begeistertes Erfahren und freudiges Tun möchte ich gerne mitteilen: Die Volksschulkinder (schulstufenübergreifend) - ausgerüstet mit Lupen, Bestimmungsbüchern, Papier, Graphitstiften usw. - wandern in ein nahe gelegenes Waldstück. Dort angekommen, werden die Kinder informiert, welchen Raum sie erkunden dürfen. „Riecht, schaut, erforscht, spürt und fühlt, was rund um euch los ist.“ Zur Einstimmung wird das Gedicht „Gefunden“ von Goethe dargestellt und schon geht`s los. Sie rufen aufgeregt: „Schau, was da blüht!“ Es wird ein Buch herbeigeholt, in dem sie die Blume finden. Ein Team von Bauleuten fügt sich ganz von selbst zusammen. Ein Sturm von Begeisterung bricht aus, ein stabiles geräumiges „Waldhaus“ entsteht. Die Kinder merken, dass sie etwas Tolles zustande bringen, wenn sich jeder in der Gruppe mit seinem Können einbringt. Diese Lernfreude war so groß, dass sich Kinder auch nachmittags trafen und weiter arbeiteten. Neue Freundschaften wurden geknüpft. Jeder akzeptierte die Fähigkeiten des anderen. Gesprächsstoff am Vormittag waren Pläne und Überlegungen für die Freizeit. KONSEQUENZ DARAUS Wenn Lernen stattfinden darf, schöpfen die Kinder aus sich selbst heraus. Die Präsentation der Erlebnisse und der Ergebnisse rundet das Ganze mit voller Zufriedenheit ab. Strahlende Gesichter zeigen, dass der Reiz des Lernens seine Belohnung in sich selber trägt. In diesem Sinne wünsche ich Eltern und Lehrern viel Spaß beim Begleiten der Kinder auf ihrem Weg zu sich selbst. Dipl.Päd. Anna Seewald Schulleiterin NÖ. Volksschule Foto: © Andrey Kiselev - Fotolia.com ONLINEZEITUNG: http://aktuell.LmZukunft.at SEPTEMBER 2014 | 9