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Gastgeber 2024

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Was gibt es Schöneres, als den Alltag einmal für kurze Zeit hinter sich zu lassen und entspannt Urlaub zu machen? Dass man dafür nicht immer ins weite Ausland reisen muss, das beweist der Landkreis Rottal-Inn recht eindrucksvoll: In unserer Region, eingebettet in das niederbayerische Hügelland entlang von Rott und Inn, erwarten Sie nicht nur abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten, sondern auch eine Vielzahl an freundlichen Gastgebern, die Sie in unserer Region herzlich Willkommen heißen. Dabei reicht das Angebot an einladenden Unterkünften vom komfortablen Campingplatz über gemütliche Pensionen und Landgasthöfe bis hin zu erstklassigen Hotels und Ferienhäusern. Sie alle haben zum Ziel, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen eine unvergessliche Zeit zu bereiten – kurzum: Sie sollen sich bei uns rundum wohlfühlen. Entdecken Sie die Region mit all ihren Besonderheiten, ganz gleich zu welcher Jahreszeit Sie anreisen oder welche Art von Urlaub Sie geplant haben – die Ferienregion Rottal-Inn bietet für jeden Geschmack die perfekte Auszeit. Am besten Sie überzeugen sich selbst von dem vielfältigen Angebot an Unterkünften und einzigartigen Gastgebern in der Ferienregion Rottal-Inn. Ich freue mich, Sie hoffentlich bald bei uns begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen bereits jetzt einen einzigartigen und erholsamen Aufenthalt.

4 | Anreise Was Sie

4 | Anreise Was Sie wissen sollten... | 5 Anreise Anreise mit der Bahn Sie haben Fragen zur Anreise mit der Bahn? Oder möchten buchen? Den ReiseService der Deutschen Bahn erreichen Sie unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 11861. Gebührenfreie Auskunft gibts über den Sprachcomputer unter der Telefonnummer 08001 / 507090. Online-Nutzer mit Bahncard können ihre Buchung (Fahrscheine, Platzreservierung, Services) auch über T-Online (*DB#) und im Internet unter www.bahn.de vornehmen und hier auch rund um die Uhr auf die Fahrplanauskunft zugreifen. Was Sie wissen sollten... Gastgeber - Wahl Das vorliegende Verzeichnis bietet einen allgemeinen Überblick zu den Gastgebern im Landkreis Rottal-Inn. Die Reihenfolge der Nennung steht nicht im Zusammenhang mit Rangordnung, Qualität oder Kapazität. Vom Tourismusbüro Rottal-Inn können Empfehlungen aus Gründen der Neutralität nicht gegeben werden. Das Tourismusbüro Rottal-Inn betreibt keine Zimmervermittlung. Buchungen sind direkt an die jeweiligen Betriebe zu richten. Reisebedingungen bei Pauschalangeboten Im Falle einer Buchung kommt zwischen dem Gast und dem jeweils genannten Anbieter ein Pauschalreisevertrag zustande. Den Inhalt des Vertrages erhält man vom jeweiligen Anbieter. Name und Adresse des Anbieters ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Gastaufnahmevertrag für Beherbergungsleistungen 1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. 3. Der Gastgeber ist verfplichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa 10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei einer Übernachtung mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension. 5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Leistungen zu zahlen. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. 7. Werden Verträge von Tourist-Informationen vermittelt, so kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und Gast zustande. Eine Haftung der Tourist-Informationen für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen. 8. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Haftungsausschuss Dieser Prospekt dient lediglich der Absatzförderung und zur Information. Aus unzutreffenden Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Tourismusbüro Rottal-Inn geltend gemacht werden. Das Tourismusbüro Rottal-Inn ist nicht Anbieter der aufgeführten Angebote. Auch die Angaben bezüglich Preisen und Pauschalen beruhen auf den Angaben der Anbieter gegenüber dem Tourismusbüro. Das Tourismusbüro haftet nicht für die Richtigkeit. Bei Buchung eines Angebotes kommt immer ein Vertrag ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Preise Die Tagespreise für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer basieren auf einem Mindestaufenthalt von 3x Ü/F pro Person in den entsprechenden Saisonzeiten. Die Zuschläge für HP und VP gelten ebenfalls pro Person. Es sind Inklusivpreise (Bedienung, Heizung, MwSt.). Bei Aufenthalten unter drei Tagen sind Preisaufschläge möglich. Die Tagespreise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser basieren auf einem Mindestaufenthalt von 7 Tagen und beinhalten sämtliche Nebenkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnung stehen. Sonderleistungen (z.B. Garage) sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren. Bei Zustellbetten ist evtl. der Preis angegeben. Der Tag der Anund Abreise gelten als ein Tag. Änderungen der Preise vorbehalten! Anmeldungen des Gastes Das Meldegesetz verpflichtet jeden Gast, sich innerhalb von 24 Stunden nach Anreise durch den vorgeschriebenen Meldeschein anzumelden. Hinweise zur Kurtaxe Die Kurtaxe wird im Gebiet des „staatlich anerkannten Heilbades“ Bad Birnbach erhoben. Sie wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet und Ihnen von den Gasthäusern in Rechnung gestellt. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Kurtaxe beträgt ganzjährig pro Aufenthalt und Person: im Kurbezirk I: 2,90 EUR im Kurbezirk III: 1,40 EUR im Kurbezirk II: 2,50 EUR Kinder sind bis zum Ende des Jahres, in dem ihr 14. Geburtstag liegt, vom Kurbetrag befreit. Schwerbehinderte erhalten mit 80% und 90% Behinderung 50% Ermäßigung, mit 100% Behinderung und Begleitperson eine Befreiung. Barrierefreiheit - Kriterien • Mindestbreite von Türen: 90cm • Schwellen nicht höher als 2cm • Stufen durch Rampen ersetzt oder ergänzt mit maximal 10% Steigung und Flurbreite mindestens 150cm • Bewegungsfläche vor Möbeln, Waschtisch, WC-Becken mind. 150cm • Parkmöglichkeit nicht mehr als 25m vom Betrieb entfernt oder spezieller Parkservice für Behinderte Allergikergeeignet - Kriterien • Fliesen, Parkett oder ähnliches (keine Teppichböden) • Allergikergerechte Matratzenüberzüge • Bettwäsche kochfest bzw. bei mind. 60°C waschbar • Kopfkissen, Bettdecke und Bettvorleger mind. bei 60°C waschbar • Keine Tierhaltung in den zu vermietenden Wohneinheiten

Destinationen

Oberbayern

Niederbayern

Bayerischer Wald

Oberösterreich