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UmweltJournal Ausgabe 2019-06

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6 DEPONIETECHNIK |

6 DEPONIETECHNIK | ROHSTOFFRÜCKGEWINNUNG UmweltJournal /November 2019 Von der Wegwerfwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die bis dato vorherrschende „Wegwerfwirtschaft“ in eine Kreislaufwirtschaft umzuwandeln. Dazu veröffentlichte die EU-Kommission im Jahr 2015 die überarbeitete Version des EU-Kreislaufwirtschaftspakets. Es enthält die Vorgabe bis 2020 das Ziel umzusetzen, Abfall als Ressource zu verstehen und zu nutzen. Zur Implementierung des EU-Kreislaufwirtschaftspaketes in Österreich skizziert der Österreichische Wasser-und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) in seinem Positionspapier „Strategien der österreichischen Recycling-und Abfallwirtschaft“ eine Handelsanleitung. Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket enthält zwei zentrale Elemente: einerseits einen allgemeinen Plan zur Einbeziehung des Kreislaufgedankens in die einzelnen Phasen des Lebenszyklus (Aktionsplan: Closing the loop – An EU action plan for the Circular Economy (COM/2015/0614 final)) und andererseits Legislativvorschläge zur Änderung bestimmter Richtlinien für die Abfallbehandlung ausgewählter Abfallströme (Richtlinien über Abfälle 2008/98/ EG, Abfalldeponien 1999/31/EG, Verpackungen und Verpackungsabfälle 94/62/EG, Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2012/19/EG, Altfahrzeuge 2000/53/EG, Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren 2006/66/ EG). Durch diese Legislativvorschläge soll ein Anreiz für die Abfallwirtschaft geschaffen werden, Abfall vermehrt als Sekundärrohstoffquelle zu betrachten. Am 14. Juni 2018 wurden die im Zuge des Kreislaufwirtschaftspakets geänderten Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und traten mit 4. Juli 2018 in Kraft. In einem nächsten Schritt müssen die Richtlinien von allen Mitgliedsstaaten binnen zwei Jahren (bis 5. Juli 2020) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinien des EU-Kreislaufwirtschaftspakets sehen unter anderem neue und etappenweise höhere Zielvorgaben der Recyclingquoten von Siedlungsabfällen und Verpackungsabfällen vor. Bei Siedlungsabfällen ist eine Recyclingquote von 55 M- % bis zum Jahr 2025 zu erfüllen. Danach sollen 60 M- % bis zum Jahr 2030 und 65 M- % bis zum Jahr 2035 erreicht werden (ENVI 2018c). Für die Kunststoffverpackungsabfälle ist eine Recyclingquote von 50 M- % bis 2025 und 55 M- % bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Laut Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) erreichte Österreich im Jahr 2015 eine Recyclingquote von 33,6 M- % bei Kunststoffleichtverpackungen. In Hinblick auf die europäische Recyclingzielvorgabe für 2025 bedeutet das, einen Aufholbedarf von rund 17 M- %. Bei den anderen Verpackungsabfällen kann das Ziel bereits erfüllt (z.B. im Jahr 2016 ist Papier bei 85 M- %, Fe-Metalle bei 88 M- %, Alu bei 88 M- % und Glas bei 85 M- %, etc.) werden. Auch bezüglich Recyclingquote der Siedlungsabfälle sind bis zum Jahr 2035 noch einige innovative Lösungen notwendig, um die derzeitige Quote von 59 M- % auf 65 M- % anzuheben. Einen Beitrag dazu kann das ÖWAV-Positionspapier „Strategien der österreichischen Recyclingund Abfallwirtschaft“, eine Handlungsanleitung zur Implementierung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets in Österreich, leisten. Nach fast zwei Jahren konnte das Kernteam zur Abfallstrategie 2030 die Publikation im ersten Halbjahr 2018 in einer finalen Ausschusssitzung im ÖWAV präsentieren. Seither steht es auf der ÖWAV-Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung. Im Februar 2019 wurde das Positionspapier Bundesministerin Elisabeth Köstinger übergeben. Dabei wurde angeregt über die Weiterentwicklung der österreichischen Abfallwirtschaft diskutiert und informiert. Ein Fazit: Um das Ziel „Kreislaufwirtschaft in Österreich“ erreichen zu können, bedarf es Schritte, die über den Tellerrand des Siedlungsabfalls und der „klassischen“ Abfallwirtschaft hinausgehen und nur in Zusammenarbeit mit der produzierenden Wirtschaft etabliert werden können. Dieses ÖWAV-Positionspapier richtet sich an RepräsentantInnen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie aus der Recycling- und Abfallwirtschaft. Es dient als Hilfestellung für künftige Strategien und Entscheidungen mit dem Ziel einer zukunftsorientierten Ressourcenbewirtschaftung. Die Recyclingund Abfallwirtschaft im ÖWAV hat sich zum Ziel gesetzt, die für Österreich vorrangigen umweltpolitischen Handlungsfelder zu identifizieren und in diesem Positionspapier in kurzer und prägnanter Form klare Maßnahmen zur Zielerreichung einzufordern: • Die im EU-Kreislaufwirtschaftspaket für 2025, 2030 und 2035 vorgesehenen Recyclingziele sowie der kürzlich veröffentlichte Entwurf der Single-Use- Plastics Richtlinie der EU werden zu einem wesentlich höheren Aufkommen an Sekundärrohstoffen – v.a. im Bereich der Kunststoffverpackungen – führen. Um die Sammelmengen und -qualitäten zu erhöhen, bedarf es einer Weiterentwicklung der Sammel-und Verwertungsstrategie unter Einbindung aller Stakeholder (Produzenten, Händler, Systeme, private und kommunale Entsorgungswirtschaft) und auch der Schaffung von Anreizen beziehungsweise Lenkungsmaßnahmen für ein Recycling und den verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen. • Zu den Zielen der österreichischen Abfallwirtschaft zählen u.a. die Ressourcenschonung sowie Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch saubere Stoffkreisläufe. Daten zu Abfallströmen bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Kenntnisse über den Anfall, die Zusammensetzung und Einsatzmöglichkeiten sowie den Verbleib aktueller und künftiger Abfallströme sind Voraussetzung, um Kreisläufe zu schließen. Um dies zu gewährleisten müssen auch sichere „letzter Senken“ (Deponien) vorhanden sein. Die österreichische Abfallwirtschaft erkennt die große Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung, um den Anreiz für mehr Recycling zu schaffen. Im Rahmen von Ausschreibungen können öffentliche Bauherrn oder Auftraggeber vorrangig den Einsatz von Recycling- Baustoffen verpflichtend fordern. Somit können Märkte für Sekundärrohstoffe geschaffen werden oder bestehende ausgeweitet werden. • Die österreichische Abfallwirtschaft erkennt die große Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung, um den Anreiz für mehr Recycling zu schaffen. Im Rahmen von Ausschreibungen können öffentliche Bauherrn oder Auftraggeber vorrangig den Einsatz von Recycling-Baustoffen verpflichtend fordern. Somit können Märkte für Sekundärrohstoffe geschaffen werden oder bestehende ausgeweitet werden. • Um Sekundärrohstoffen einen weiteren Vorzug zu geben sollten genau festgelegte Substitutionsraten und Mindestgehalte an Sekundärrohstoffen als Voraussetzung für Förderungen bestimmt werden. Diese Maßnahme besitzt mitunter das Potenzial, die stark volatilen Preise der Altstoffmärkte nachhaltig zu stabilisieren. In weiterer Folge kann diese Maßnahme auch positive Rebound-Effekte aktivieren, wie zum Beispiel die Kompensation höherer Aufbereitungskosten durch verbesserte Sekundärrohstofferlöse. • Vorbildwirkung der öffentlichen Hand: V.a. öffentliche Auftraggeber sind entsprechend den umweltpolitischen Zielen aufgefordert die Rolle von „Change Agents“ bei der Entwicklung hin zu nachhaltigen Konsummustern zu übernehmen. Damit dienen sie als Vorbild für private KonsumentInnen und Unternehmen um vermehrt nachhaltige Lösungen nachzufragen. • Vermehrte Anwendung nachhaltiger Kriterien: Durch die Einführung von zusätzlichen, nachhaltigen Kriterien bei Aufträgen kann die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen wesentlich beeinflusst werden. Um eine entsprechende Breitenwirkung zu erzielen, sollen Kriterien zur ökologischen Beschaffung auch in weiteren Sektoren und Bereichen zur Anwendung kommen. Als besonders wichtiges Aktionsfeld wird insbesondere der Bausektor gesehen (erhöhter Anteil an Sekundärrohstoffen). Um die Chance „Kreislaufwirtschaft“ bestmöglich zu nutzen, brauchen wir eine wesentlich verbesserte Wissensbasis über Menge, Zusammensetzung und Einsatzmöglichkeiten heutiger und künftiger Abfälle. Nur so können wir zielgerichtet und evidenzbasiert Technologien, Kapazitäten und Logistik für die Kreislaufwirtschaft entwickeln und Primärressourcen schonen. Die Abfallwirtschaft alleine wird die Kreislaufwirtschaft nicht ermöglichen können, es müssen alle Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette an einem Tisch sitzen und gemeinsam Lösungen schaffen. Dabei kann der ÖWAV als neutrale und unabhängige Informations- und Netzwerkplattform der Fachwelt seine Expertise in den Bereichen Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft zur Verfügung stellen und einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft leisten. Das Positionspapier steht zum Gratisdownload zur Verfügung. Hier geht's zum Gratisdownload

November 2019/ UmweltJournal DEPONIETECHNIK | ROHSTOFFRÜCKGEWINNUNG 7 Abfallwirtschaftspreis „Phönix“ 2020 ausgeschrieben Einreichschluss: 28. Februar 2020 Am 28. April 2020 wird der österreichweit ausgeschriebene Abfallwirtschaftspreis „Phönix – Einfall statt Abfall“ vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband zum 16. Mal vergeben. Das Preisgeld für den Hauptpreis beträgt insgesamt 7.000,– Euro. Neben dem Hauptpreis werden 2 Sonderpreise in der Höhe von je 2.000,– Euro verliehen: • Sonderpreis „Abfallvermeidung mit Schwerpunkt Vermeidung von Kunststoffverpackungen“ (mit Unterstützung der ARA AG) • Sonderpreis „Zukunft denken - junge Ideen für die Abfallwirtschaft“ (Altersgrenze für EinreicherInnen: 35 Jahre) Gesucht werden praxistaugliche und/ oder innovative bzw. kreative Lösungen und Konzepte von abfallwirtschaftlicher Relevanz, also Projekte, die im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit zum Umweltschutz, zur Ressourcenschonung und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung der Abfall- wirtschaft beitragen. Die Einreichungen unterliegen keiner thematischen Einschränkung, sie können z. B. aus den Gebieten der Technik, der Wissenschaft, der abfallwirtschaftlichen Praxis und auch der Öffentlichkeitsarbeit stammen. Zentrale Beurteilungskriterien für alle eingereichten Projekte sind Praxistauglichkeit, Nachhaltigkeit und abfallwirtschaftliche Relevanz. Die Teilnahme steht jedermann frei. Besonders angesprochen sind innovative Unternehmen aus Gewerbe, Industrie, Handel und Abfallwirtschaft (insbesondere Start-Up-Unternehmen), Verbände, Vereine, Körperschaften, Gemeinden, GestalterInnen von Kampagnen und Events (beispielsweise Agenturen), Universitätsinstitute sowie Studierende und AbsolventInnen von Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Schulklassen mit Projektarbeiten und Privatpersonen. Einreichschluss: 28. Februar 2020 SC DI Christian Holzer: „Die Abfallwirtschaft in Europa ist im Umbruch. Neben einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft muss der Schwerpunkt vermehrt auf die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung und ein hochqualitatives Recycling gelegt werden, um nicht nur wertvolle Ressourcen zu schonen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dafür wollen wir innovative Projekte und Konzepte vor den Vorhang holen.“ ARA Vorstand Christoph Scharff zum ARA Sonderpreis: „Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und die Einwegkunststoffrichtlinie stellen mit ihren höheren Zielen für Recycling und Wiederverwendung eine große Herausforderung für Kunststoffverpackungen dar. Österreich will darüber hinaus den Verbrauch von Kunststoffverpackungen bis 2025 um 20 bis 25 Prozent verringern. Um einen sinnvollen und effizienten Kunststoffkreislauf zu erreichen, sind alle Phasen der Wertschöpfungskette gefordert. Mit dem ARA Sonderpreis ‚Abfallvermeidung mit Schwerpunkt Vermeidung von Kunststoffverpackungen‘ unterstützen wir Projekte, die nachhaltig zum österreichischen Ziel beitragen.“ Unterstützt wird der „Phönix“ 2020 von der Altstoff Recycling Austria AG (ARA), der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, der ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände, dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund sowie den Ländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark. Die Einreich-Unterlagen stehen unter https://www.oewav.at/phoenix_2020 zum Download zur Verfügung, zudem können sie beim ÖWAV angefordert werden. randl@oewav.at ÖWAV-Veranstaltungstermine Hydraulische Berechnung von Fließgewässern mit Vegetation 13. November 2019, Bundesamtsgebäude, Wien Abwasserwirtschaft im ländlichen Raum 2019 20. November 2019, Universität für Bodenkultur Wien UVP-Recht in der Praxis 2019 21. November 2019, BDO, Wien Schutz vor Starkregen – Örtliche Raumplanung, Gefährdungsbereiche, Vorsorge 27. November 2019, Redoutensäle, Linz Abfallrecht für die Praxis 5. Dezember 2019, Bundesamtsgebäude, Wien Abfallverzeichnisverordnung Neu 28. Jänner 2020, D3 Convention Center, Wien Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer – Vorstellung des ÖWAV-Regelblattes 35 „neu“ 29. Jänner 2020, Wirtschaftskammer Salzburg, Salzburg Naturschutzrecht in der Praxis 5. Februar 2020, WIFI Salzburg, Salzburg Innsbrucker Abfall- und Ressourcentag 2020 „Neue Abfallströme, Einfluss des Klimawandels und die Bedeutung der Abfallwirtschaft“ 6. Februar 2020, Universität Innsbruck Vergaberecht für die Praxis – Sicher durch das Vergabeverfahren 11. März 2020, Kommunalkredit Austria AG, Wien Grundwasserschutz in Österreich – Aktuelle Themen, Grundlagen und Strategien 12. März 2020, Kommunalkredit Austria AG, Wien Künstliche Mineralfasern (Mineralwolleabfälle) – Herausforderungen für die Abfallwirtschaft 17. März 2020, Falkensteiner Hotel & Asia Spa, Leoben Österreichische Abfallwirtschaftstagung 2020 „Abfall. Zukunft. Gestalten“ 28.-30. April 2020, Messe Wels Informationen, Anmeldung und Auskünfte für Aussteller: Christina Grassl, Tel. +43-1-535 57 20-88, grassl@oewav.at Martin Waschak, Tel. +43-1-535 57 20-75, waschak@oewav.at www.oewav.at/kurse-seminare Sujet UJ 6_19_270x200.indd 1 24.10.2019 09:03:43