VDP-BV Leseproben

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Mustervordrucke Disziplinarrecht

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Disziplinarrecht 1.7 Ermittlungsergebnis und abschließende Anhörung Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers Ort, Datum Gegen Empfangsbekenntnis Anschrift des Beamten Vorläufiges Ermittlungsergebnis Abschließende Anhörung Sehr geehrter Herr Mustermann, in dem gegen Sie eingeleiteten Disziplinarverfahren übersende ich Ihnen als Anlage einen Abdruck des Ergebnisses der Ermittlungen (Ermittlungsbericht). Nach der Beendigung der Ermittlungen haben Sie das Recht auf eine abschließende Anhörung gem. § 31 LDG NRW (§ 30 BDG). Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich abschließend zu äußern. Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird Ihnen hiermit eine Frist von einem Monat ab der Zustellung gesetzt. Wollen Sie sich mündlich zur Sache äußern, müssen Sie dies in einer Frist von zwei Wochen mitteilen. Wenn Sie sich in dieser Frist für eine mündliche Anhörung entscheiden, wird Ihre Anhörung innerhalb von drei Wochen durchgeführt. Falls Sie ohne rechtzeitige Mitteilung oder ohne ausreichende Begründung innerhalb der gesetzten Fristen keine mündliche oder schriftliche Stellungnahme abgeben, muss angenommen werden, dass Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht mehr abschließend äußern wollen; das Disziplinarverfahren würde dann ohne Ihre abschließende Anhörung fortgesetzt. Falls Sie aus zwingenden Gründen gehindert sind, die genannten Fristen einzuhalten, bitte ich um unverzügliche Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Ermittlungsführers 12

Mustervordrucke 1.8 Ladung zur abschließenden Anhörung Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers Ort, Datum Gegen Empfangsbekenntnis Anschrift des Beamten Ladung zur abschließenden Anhörung gem. § 31 LDG NRW (§ 30 BDG) Sehr geehrter Herr Mustermann, mit Schreiben vom 00.00.0000 habe ich Ihnen das Ergebnis der bisherigen disziplinarrechtlichen Ermittlungen mitgeteilt und Ihnen nach § 31 LDG NRW (§ 30 BDG) das Recht auf eine letzte schriftliche oder mündliche Anhörung eingeräumt. Diesbezüglich teilen Sie mir fristgerecht mit, dass Sie sich abschließend mündlich zur Sache äußern möchten. Ich lade Sie zur abschließenden Anhörung ein, und bitte Sie, sich am Montag, den 00.00.0000, 18.00 Uhr in das Dienstgebäude Hansastraße 54, Zimmer 314. einzufinden. Sie sind nicht verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten. Ich weise Sie aber darauf hin, dass die Ermittlungen auch bei Ihrem Nichterscheinen abgeschlossen werden, es sei denn, dass Sie aus zwingenden Gründen am Erscheinen verhindert sind. Für diesen Fall ist jedoch unverzüglich eine Mitteilung an mich erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Ermittlungsführers 13