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Mustervordrucke Disziplinarrecht

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Disziplinarrecht 1. Alternative Ich lade Sie zu Ihrer Anhörung am Zur Wahrung Ihrer Rechte mache ich Sie auf Folgendes aufmerksam: Montag, den 00.00.0000, 00.00 Uhr in das Dienstgebäude Hansastraße 54, Zimmer 314. Ich weise Sie darauf hin, dass es Ihnen nach § 20 Abs. 1 LDG NRW/BDG freisteht, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und sich jederzeit einer oder eines Bevollmächtigten oder eines Beistandes zu bedienen. Zudem können Sie nach § 24 Abs. 3 Satz 3 LDG NRW/BDG Beweisanträge stellen. 6 Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung setze ich Ihnen eine Frist von einem Monat. Falls Sie sich mündlich äußern wollen, bitte ich Sie um entsprechende Erklärung innerhalb von zwei Wochen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 LDG NRW/BDG). Die jeweilige Frist beginnt mit dem Erhalt dieses Schreibens. Falls Sie ohne rechtzeitige Mitteilung dem vereinbarten Termin fernbleiben, muss angenommen werden, dass Sie sich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen nicht äußern wollen. Die Ermittlungen würden dann ohne Ihre Anhörung fortgesetzt. Sofern Sie diesen Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, mir dies unverzüglich mitzuteilen. Falls Sie ohne ausreichende Begründung nicht zu dem Termin erscheinen, gehe ich davon aus, dass Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht äußern wollen. Die Ermittlungen werden dann ohne Ihre Anhörung fortgesetzt. Ihr Bevollmächtigter, Herr EKHK XY, hat gem. § 14 Abs. 3 VwVfG NRW eine Ablichtung dieser Vorladung erhalten. 6 Zusatz bei Schwerbehinderten: Sie haben das Recht, die Schwerbehindertenvertretung gem. § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen. Diese wäre dann von mir umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Teilen Sie mir bitte baldmöglichst mit, ob Sie diese Beteiligung wünschen. Die Schwerbehindertenvertretung kann mit Ihrem Auftrag auch Beistand im laufenden Ermittlungsverfahren sein. 6

Mustervordrucke 2. Alternative Am 00.00.0000 haben Sie erklärt, sich mündlich zur Sache äußern zu wollen. Nach Abgabe der Erklärung bin ich gehalten, die Anhörung innerhalb von drei Wochen nach deren Eingang durchzuführen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 LDG NRW/BDG). Ich lade Sie zu Ihrer Anhörung am Montag, den 00.00.0000, 18.00 Uhr in das Dienstgebäude Hansastraße 54, Zimmer 314. Sollten Sie aus zwingenden Gründen verhindert sein, zu dem anberaumten Termin zu erscheinen, bitte ich um Ihre rechtzeitige Mitteilung. Falls Sie ohne ausreichende Begründung nicht zu dem Termin erscheinen, gehe ich davon aus, dass Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht äußern wollen. Die Ermittlungen werden dann ohne Ihre Anhörung fortgesetzt. Ihr Bevollmächtigter, Herr EKHK XY, hat gem. § 14 Abs. 3 VwVfG NRW eine Ablichtung dieser Vorladung erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Unterschrift des Ermittlungsführers 7