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Mustervordrucke Disziplinarrecht

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Disziplinarrecht 1.4 Ladung zur Zeugenvernehmung an Beamte (Teilnahmerecht) Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers Ort, Datum Gegen Empfangsbekenntnis Anschrift des Beamten Vorladung zum Beweistermin gem. § 24 Abs. 4 LDG NRW/BDG 7 Vernehmung des Zeugen Ulli Pieper Sehr geehrter Herr Mustermann, in dem gegen Sie mit Verfügung des Polizeipräsidenten A-Stadt vom 00.00.0000 eingeleiteten Disziplinarverfahren habe ich den Zeugen Ulli Pieper am zur Anhörung geladen. Montag, den 00.00.0000, 18.00 Uhr in das Dienstgebäude Hansastraße 54, Zimmer 314. Durch diese Vorladung gebe ich Ihnen Gelegenheit zur Teilnahme nach § 24 Abs. 4 LDG NRW/BDG. Sie sind nicht verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten. Ich weise Sie darauf hin, dass die Ermittlungen auch bei Ihrem Nichterscheinen durchgeführt werden, es sei denn, dass Sie aus zwingenden Gründen am Erscheinen verhindert sind. Für diesen Fall ist jedoch unverzüglich eine Mitteilung an mich erforderlich. Ihr Bevollmächtigter, Herr EKHK XY, wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Ermittlungsführers 7 Der betroffene Beamte kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn – etwa bei der Vernehmung der Zeugin/des Zeugen, die/der durch das Dienstvergehen geschädigt wurde – eine objektive Aussage in Anwesenheit der Betroffenen/des Betroffenen wahrscheinlich nicht zu erlangen ist (§ 24 Abs. 2 LDG NRW/BDG). 8

Mustervordrucke 1.5 Ladung zur Zeugenvernehmung an Zeugen Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers Gegen Empfangsbekenntnis Anschrift des Zeugen Disziplinarverfahren gegen PHK Mustermann Sehr geehrter Herr A, mit Verfügung vom 00.00.0000 (Az. ...) hat der Polizeipräsident A-Stadt gem. § 17 Abs. 1 des Landesdisziplinargesetzes Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) ein Disziplinarverfahren gegen Polizeihauptkommissar (PHK) Mustermann eingeleitet und mich zum Ermittlungsführer bestellt. Sie sollen in diesem Verfahren als Zeuge gehört werden. PHK Mustermann wird vorgeworfen (…). 8 Gem. § 25 LDG NRW sind Sie zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Sie sind nur unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 52 bis 55 und 76 Strafprozessordnung (StPO) berechtigt, die Aussage zu verweigern. Eine Kopie der Vorschriften füge ich als Anlage bei. 8 Sachverhaltsschilderung soweit es zur Information des Zeugen erforderlich ist. 9