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Versammlungsgesetz NRW - Leseprobe

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Überblick zur

Überblick zur Neuregelung und ihr schematischer VergleichSchaubild 1: VersG NRWVersammlungsgesetz Nordrhein-WestfalenI.d.F. der Bekanntmachung v. 17.12.2021, GVBl. NRW 2022 S. 1.Kapitel 2.1(S. 24)Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6AllgemeineRegelungen§§ 1–9Versammlungenunterfreiem Himmel§§ 10–21Versammlungenin geschlossenenRäumen§§ 22–26Straftaten§§ 27–29KostenZuständigkeitOrdnungswidrigkeitenEntschädigungenSchadenersatzEinschränkungenvon GrundrechtenBerichtspflicht§§ 30–31Inkrafttreten§§ 32–35Kapitel 2.2(S. 34)Kapitel 2.3(S. 66)Kapitel 2.4(S. 111)Kapitel 2.5(S. 125)Kapitel 2.6(S. 142)Kapitel 2.7(S. 146)a) Das Gesetz besteht aus sechs Teilen, die jeweils einen bestimmten Regelungsbereichabschließend umfassen und denen eine unterschiedliche Anzahlvon Paragrafen zugeordnet sind. So gehören beispielsweise zum Teil 1 „AllgemeineRegelungen“ die Paragrafen 1 bis 9.P S P Schriftenreihe 25© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, HildenReuter, Versammlungsrecht NRW, 1. Auflage 2022, ISBN 978-3-8011-0918-9

Versammlungsgesetz NRWJeder dieser sechs Teile wird in einem eigenen Kapitel abgearbeitet und miteinem Schaubild versehen, das wiederum einen Überblick zu den Teilen bietensoll. So findet man beispielsweise die Ausführungen zum ersten Teil „AllgemeineRegelungen“ in Kapitel 2.2 dieser Kommentierung, und sie beginnenauf Seite 34. Diese Beziehung soll durch die breiten blauen Pfeile im Schaubildverdeutlicht werden.Die schmalen schwarzen Pfeile kennzeichnen die Über- bzw. Unterordnungder sechs Teile zueinander. Der erste Teil gilt für das gesamte Versammlungsgesetz.Ihm sind die getrennten Teile 2 für Versammlungen unter freiemHimmel und 3 für solche in geschlossenen Räumen nachgeordnet. Für diesebeiden wiederum gelten jeweils die Teile 4, 5 und 6 des Gesetzes.b) Das folgende Schaubild 2 stellt die Paragrafen mit ihren Überschriften ausVersG NRW und dem derzeit geltenden VersG gegenüber.Schaubild 2: Gegenüberstellung der Paragrafen mit ihren Überschriften vonVersG NRW und VersG 9VersG NRW Überschrift VersGTeil 1§ 1 VersammlungsfreiheitGrundsatzAnmeldepflichtreligiöse Ferien usw.,Volksfeste§ 1§ 14§ 17§ 2 Regelungsbereich,Fn 10Begriffsbestimmungen§ 3 Zusammenarbeit Fn 11§ 4 Veranstaltung einerVersammlungVeranstalter, Störungs- undWaffentrageverbot§ 2 I9 Die amtlichen Überschriften des VersG NRW stammen aus dem Gesetz selbst, während diejenigendes VersG nichtamtliche, aber in der Literatur mit leichten Abweichungen gebräuchliche Überschriftensind (vgl. als Bsp. Breitbach/Deiseroth, S. 9–10, Inhaltsverzeichnis). Kommen anstelledes VersG bestimmte Paragrafen des PolG NRW zur Anwendung, werden diese angeführt. Sofernkeine entsprechende Regelung im VersG besteht, wird dies durch eine Fußnote mit näheren Erläuterungenversehen.10 Es gibt keine entsprechende Bestimmung im VersG. Allerdings wird sich in der Praxis bereits ander Rechtsprechung des BVerfG orientiert. Die Neuregelung trägt dem Rechnung.11 Vgl. Fn 10.26Schriftenreihe P S P© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, HildenReuter, Versammlungsrecht NRW, 1. Auflage 2022, ISBN 978-3-8011-0918-9