v 28 Dachsubstrate in der Düngemittelverordnung 2012: Alt-Tonziegel sind in Dachsubstraten wieder ausdrücklich erwünscht Novellierung der Düngemittelverordnung DüMV beseitigt Unklarheiten in der Formulierung und lässt damit ab Anfang 2013 die Verwendung von Altziegeln zur Herstellung von Dachsubstraten ausdrücklich wieder zu. Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil weisen hervorragende Materialeigenschaften auf und haben dies in vielen Untersuchungen bewiesen.
29 Einerseits ist es der erklärte Wille der Bundesregierung, primäre Rohstoffe zu schonen und, wo immer möglich, durch Recyclingmaterialien zu ersetzen. Andererseits blockierte eine Neufassung der Düngemittelverordnung (DüMV) im Dezember 2008 die Verwendung von Altziegeln als mineralischen Zuschlagstoff in Dachsubstraten. Aufklärung in den entsprechenden Gremien tat Not. Denn z.B. für den Dachsubstrathersteller ZinCo, der die mineralischen Anteile seiner Substrate aus dem Baustoffrecycling bezog, bedeutete dies, seine komplette Substratproduktion umzustellen. Entgegen der Firmenphilosophie, einer dezentralen Herstellung mineralischer Komponenten, musste teilweise auf natürliche Ressourcen bzw. auf in nicht ausreichender Menge zur Verfügung stehende Ziegel-Produktionsreste zurückzugegriffen werden. Entstanden war diese Situation aus einer grundsätzlichen Umstellung der DüMV: waren vorher alle Materialien zugelassen, die nicht explizit verboten waren, so ist die Situation
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v 28 Dachsubstrate in der Düngemittelverordnung 2012: Alt-Tonziegel sind in Dachsubstraten wieder ausdrücklich erwünscht Novellierung der Düngemittelverordnung DüMV beseitigt Unklarheiten in der Formulierung und lässt damit ab Anfang 2013 die Verwendung von Altziegeln zur Herstellung von Dachsubstraten ausdrücklich wieder zu. Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil weisen hervorragende Materialeigenschaften auf und haben dies in vielen Untersuchungen bewiesen.
29 Einerseits ist es der erklärte Wille der Bundesregierung, primäre Rohstoffe zu schonen und, wo immer möglich, durch Recyclingmaterialien zu ersetzen. Andererseits blockierte eine Neufassung der Düngemittelverordnung (DüMV) im Dezember 2008 die Verwendung von Altziegeln als mineralischen Zuschlagstoff in Dachsubstraten. Aufklärung in den entsprechenden Gremien tat Not. Denn z.B. für den Dachsubstrathersteller ZinCo, der die mineralischen Anteile seiner Substrate aus dem Baustoffrecycling bezog, bedeutete dies, seine komplette Substratproduktion umzustellen. Entgegen der Firmenphilosophie, einer dezentralen Herstellung mineralischer Komponenten, musste teilweise auf natürliche Ressourcen bzw. auf in nicht ausreichender Menge zur Verfügung stehende Ziegel-Produktionsreste zurückzugegriffen werden. Entstanden war diese Situation aus einer grundsätzlichen Umstellung der DüMV: waren vorher alle Materialien zugelassen, die nicht explizit verboten waren, so ist die Situation
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v 28 Dachsubstrate in der Düngemittelverordnung 2012: Alt-Tonziegel sind in Dachsubstraten wieder ausdrücklich erwünscht Novellierung der Düngemittelverordnung DüMV beseitigt Unklarheiten in der Formulierung und lässt damit ab Anfang 2013 die Verwendung von Altziegeln zur Herstellung von Dachsubstraten ausdrücklich wieder zu. Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil weisen hervorragende Materialeigenschaften auf und haben dies in vielen Untersuchungen bewiesen.
29 Einerseits ist es der erklärte Wille der Bundesregierung, primäre Rohstoffe zu schonen und, wo immer möglich, durch Recyclingmaterialien zu ersetzen. Andererseits blockierte eine Neufassung der Düngemittelverordnung (DüMV) im Dezember 2008 die Verwendung von Altziegeln als mineralischen Zuschlagstoff in Dachsubstraten. Aufklärung in den entsprechenden Gremien tat Not. Denn z.B. für den Dachsubstrathersteller ZinCo, der die mineralischen Anteile seiner Substrate aus dem Baustoffrecycling bezog, bedeutete dies, seine komplette Substratproduktion umzustellen. Entgegen der Firmenphilosophie, einer dezentralen Herstellung mineralischer Komponenten, musste teilweise auf natürliche Ressourcen bzw. auf in nicht ausreichender Menge zur Verfügung stehende Ziegel-Produktionsreste zurückzugegriffen werden. Entstanden war diese Situation aus einer grundsätzlichen Umstellung der DüMV: waren vorher alle Materialien zugelassen, die nicht explizit verboten waren, so ist die Situation
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