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GP-Sonderausgabe-Baumpflege 2017

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16 ➔ INHALT oder auf

16 ➔ INHALT oder auf die Lebenserwartung des Baumes auswirken. Beispiel: 20 cm tiefe Faulhöhle nach ehemaligem Starkastschnitt am Stamm einer Linde mit ca. 50 cm Durchmesser. 3. erhebliche Schäden: mit direkten bzw. kurzfristigen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder auf das Überleben des Baumes muss gerechnet werden. Dies ist nicht damit gleichzusetzen, dass eine unmittelbare Gefahr besteht. Beispiel: holzzersetzender Pilz (wie Schwefelporling) am Stamm. Sind an Bäumen „erhebliche Schäden“ vorhanden, bedeutet dies nicht unbedingt, dass diese Bäume eine akute Gefahr darstellen oder gar gefällt werden müssten, sondern dass auf diese Bäume besonders zu achten und der Kontrollrhythmus evtl. zu verkürzen ist. Bestehen aber Zweifel an der Sicherheit des Baumes, ist die dann erforderliche eingehende Untersuchung mit einem erheblichen Schaden zu begründen. Auch eine Fällung sollte in der Regel nur mit dem Nachweis eines erheblichen Schadens erlaubt werden. SCHADENSBEURTEILUNG BEI VERLETZUNGEN Prinzipiell ist eine Verletzung eine Stelle am oder im Körper, die beschädigt ist (DUDEN-Online). Eine Verletzung an einem Baum kann sehr unterschiedliche Ursachen und Folgen haben. Sie kann sich nur gering auswirken („leichter Schaden“) oder mittelfristig nachteilige Folgen nach sich ziehen („deutlicher Schaden“). Sie kann - drittens - derart stark sein („erheblicher Schaden“), dass kurzfristige, regelmäßige Beobachtungen bzw. Kontrollen erforderlich sind oder sogar unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, um die erforderliche Sicherheit wiederherzustellen. Dies sei durch die angefügten Bildbeispiele erläutert. Diese sollen vor allem einen Aspekt zeigen: Eine Schadensansprache ohne Beurteilung des Schadens kann nicht den tatsächlichen Zustand eines Baumes wiedergeben, da sich Schäden unterschiedlich auswirken können. Eine falsche Einschätzung bei V-Vergabelungen kann dazu führen, dass ohne Notwendigkeit Kronensicherungen eingebaut werden. Dies wiederum führt zu hohen Folgekosten. Die Beobachtung in der Praxis macht genau das deutlich: Nach Schätzungen Peter Klugs sind mindestens 50 Prozent der eingebauten Kronensicherungen unnötig oder inkorrekt eingebaut. Ein tatsächlicher Experte zeichnet sich in seiner Baumkontrolle dadurch aus, dass er bei der Schadensansprache die korrekten Begriffe verwendet und den Schaden angemessen beurteilt. Peter Klug Diplom-Forstwirt, ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege - Verkehrssicherheit von Bäumen - Gehölzwertermittlung Mehr Infos unter ➔ Baumpflege-Lexikon ➔ Anmeldung Testzugang Literaturempfehlungen: FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), (2010): Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinien. KLUG, P., Hrsg. (2015): Arbolex Web-App Baumpflegelexikon: www.arbolex.de. Arbus-Medien, Bad Boll. KLUG, P. (2016): Praxis Baumpflege – Kronenschnitt an Bäumen. 216 S., Arbus-Verlag, Bad Boll, 3. Aufl.. GALABAU PRAXIS April 2017 Sonderausgabe Baumpflege

03 17 GEFA GESAMTKATALOG 2017 Kurz vor der diesjährigen ersten Pflanzsaison möchten wir Sie mit unserem brandneuen Gesamtkatalog Nr. 15 über neue Produkte aus dem Hause GEFA informieren. Diese Neuheiten rund um Baum, Boden und Wasser sowie praxisgerechte Produkte und Lösungen warten auf Sie. NEUHEITEN IM FOKUS TreeParker® Wurzelmanagement IN - LITE Beleuchtung TrioFix® System GEFA FABROTON® SDS HEX Adapter Arbeitsseile und Wurfleine von Liros CYCLO Diffusionssystem HIER KLICKEN GEFA Produkte Fabritz GmbH Elbestraße 12 D-47800 Krefeld +49 (0) 2151 49 47 49 +49 (0) 2151 49 47 50 info@gefa-fabritz.de www.gefa-fabritz.de GALABAU PRAXIS April 2017 Sonderausgabe Baumpflege

 

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16 ➔ INHALT oder auf die Lebenserwartung des Baumes auswirken. Beispiel: 20 cm tiefe Faulhöhle nach ehemaligem Starkastschnitt am Stamm einer Linde mit ca. 50 cm Durchmesser. 3. erhebliche Schäden: mit direkten bzw. kurzfristigen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder auf das Überleben des Baumes muss gerechnet werden. Dies ist nicht damit gleichzusetzen, dass eine unmittelbare Gefahr besteht. Beispiel: holzzersetzender Pilz (wie Schwefelporling) am Stamm. Sind an Bäumen „erhebliche Schäden“ vorhanden, bedeutet dies nicht unbedingt, dass diese Bäume eine akute Gefahr darstellen oder gar gefällt werden müssten, sondern dass auf diese Bäume besonders zu achten und der Kontrollrhythmus evtl. zu verkürzen ist. Bestehen aber Zweifel an der Sicherheit des Baumes, ist die dann erforderliche eingehende Untersuchung mit einem erheblichen Schaden zu begründen. Auch eine Fällung sollte in der Regel nur mit dem Nachweis eines erheblichen Schadens erlaubt werden. SCHADENSBEURTEILUNG BEI VERLETZUNGEN Prinzipiell ist eine Verletzung eine Stelle am oder im Körper, die beschädigt ist (DUDEN-Online). Eine Verletzung an einem Baum kann sehr unterschiedliche Ursachen und Folgen haben. Sie kann sich nur gering auswirken („leichter Schaden“) oder mittelfristig nachteilige Folgen nach sich ziehen („deutlicher Schaden“). Sie kann - drittens - derart stark sein („erheblicher Schaden“), dass kurzfristige, regelmäßige Beobachtungen bzw. Kontrollen erforderlich sind oder sogar unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, um die erforderliche Sicherheit wiederherzustellen. Dies sei durch die angefügten Bildbeispiele erläutert. Diese sollen vor allem einen Aspekt zeigen: Eine Schadensansprache ohne Beurteilung des Schadens kann nicht den tatsächlichen Zustand eines Baumes wiedergeben, da sich Schäden unterschiedlich auswirken können. Eine falsche Einschätzung bei V-Vergabelungen kann dazu führen, dass ohne Notwendigkeit Kronensicherungen eingebaut werden. Dies wiederum führt zu hohen Folgekosten. Die Beobachtung in der Praxis macht genau das deutlich: Nach Schätzungen Peter Klugs sind mindestens 50 Prozent der eingebauten Kronensicherungen unnötig oder inkorrekt eingebaut. Ein tatsächlicher Experte zeichnet sich in seiner Baumkontrolle dadurch aus, dass er bei der Schadensansprache die korrekten Begriffe verwendet und den Schaden angemessen beurteilt. Peter Klug Diplom-Forstwirt, ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege - Verkehrssicherheit von Bäumen - Gehölzwertermittlung Mehr Infos unter ➔ Baumpflege-Lexikon ➔ Anmeldung Testzugang Literaturempfehlungen: FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), (2010): Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinien. KLUG, P., Hrsg. (2015): Arbolex Web-App Baumpflegelexikon: www.arbolex.de. Arbus-Medien, Bad Boll. KLUG, P. (2016): Praxis Baumpflege – Kronenschnitt an Bäumen. 216 S., Arbus-Verlag, Bad Boll, 3. Aufl.. GALABAU PRAXIS April 2017 Sonderausgabe Baumpflege

03 17 GEFA GESAMTKATALOG 2017 Kurz vor der diesjährigen ersten Pflanzsaison möchten wir Sie mit unserem brandneuen Gesamtkatalog Nr. 15 über neue Produkte aus dem Hause GEFA informieren. Diese Neuheiten rund um Baum, Boden und Wasser sowie praxisgerechte Produkte und Lösungen warten auf Sie. NEUHEITEN IM FOKUS TreeParker® Wurzelmanagement IN - LITE Beleuchtung TrioFix® System GEFA FABROTON® SDS HEX Adapter Arbeitsseile und Wurfleine von Liros CYCLO Diffusionssystem HIER KLICKEN GEFA Produkte Fabritz GmbH Elbestraße 12 D-47800 Krefeld +49 (0) 2151 49 47 49 +49 (0) 2151 49 47 50 info@gefa-fabritz.de www.gefa-fabritz.de GALABAU PRAXIS April 2017 Sonderausgabe Baumpflege

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03 17 GEFA GESAMTKATALOG 2017 Kurz vor der diesjährigen ersten Pflanzsaison möchten wir Sie mit unserem brandneuen Gesamtkatalog Nr. 15 über neue Produkte aus dem Hause GEFA informieren. Diese Neuheiten rund um Baum, Boden und Wasser sowie praxisgerechte Produkte und Lösungen warten auf Sie. NEUHEITEN IM FOKUS TreeParker® Wurzelmanagement IN - LITE Beleuchtung TrioFix® System GEFA FABROTON® SDS HEX Adapter Arbeitsseile und Wurfleine von Liros CYCLO Diffusionssystem HIER KLICKEN GEFA Produkte Fabritz GmbH Elbestraße 12 D-47800 Krefeld +49 (0) 2151 49 47 49 +49 (0) 2151 49 47 50 info@gefa-fabritz.de www.gefa-fabritz.de GALABAU PRAXIS April 2017 Sonderausgabe Baumpflege

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