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medizin&technik 04.2022

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■ [ RECHT ] Corporate Sustainability Reporting: Was die EU-Richtlinie CSRD fordert Nachhaltigkeitsberichte | Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsteht in der EU eine neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Unternehmen. Nichtbörsennotierte KMU sind nach heutigem Stand davon nicht direkt betroffen, müssen aber mit zunehmenden und sehr konkreten Anfragen ihrer Kunden rechnen. (Bild: Simone Wave/Stocksy /stock.adobe.com) Wie grün ist ein Unternehmen, gemessen an festgelegten Standards? Das sollen künftig Berichte zur Nachhaltigkeit zeigen, wie sie die EU fordern will Nachhaltigkeitsberichte sind an sich keine neue Erfindung. Traditionell haben Unternehmen sie bisher auf frei - williger Basis erstellt und sich dabei an Berichtsstandards wie dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert. Lediglich für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar - beitenden gab es schon eine gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht, die über IHR STICHWORT ■ ■ ■ Neue EU-Richtlinie zu Berichten über die Nachhaltigkeit (CSRD) Große Unternehmen direkt betroffen, KMU indirekt auch Rechtzeitige Vorbereitung empfohlen die Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD) geregelt ist. Die Qualität der bislang auf dieser Basis veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte blieb vielfach hinter den Erwartungen der für die Unternehmen relevanten Anspruchsgruppen zurück. Das lag einerseits an der starken Heterogenität der Berichterstattung aufgrund fehlender Standardisierung, andererseits an fehlenden belastbaren Daten. Die geplante neue CSRD soll Teil des europäischen Sustainable Finance Frameworks sein, wie vorher schon die EU-Taxonomie und Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Das Ziel der neuen Richtlinie ist, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die CSRD, die bisher als Entwurf vorliegt, aktualisiert die Non-Financial Reporting Directive. Letztere ging mit der Verabschiedung des CSR-Richtlinien-Um- setzungsgesetzes (CSR-RUG) durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2017 in deutsches Recht über. Mit dem geplanten Update erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen, und die Vorgaben sollen es ermöglichen, Informationen zur Nachhaltigkeit konsistent und kohärent aufzubereiten und zu veröffentlichen. Das soll die Transparenz verbessern und internen und externen Stakeholdern wie auch Investoren, Mitarbeitern und Kunden eine verlässlichere Entscheidungsgrundlage bieten. Berichtspflichtig sind demnach künftig nicht mehr nur Unternehmen, die an der Börse gelistet sind, sondern auch Unternehmen, die als „große Unternehmen“ eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn sie zwei der drei der folgenden Kriterien erfüllen: • mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, • über 40 Mio. Euro Umsatz erzielen oder • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro erwirtschaften. Laut Deutschem Nachhaltigkeitskodex beträfe das rund 15 000 Unternehmen in Deutschland, die damit berichtspflichtig wären – darunter auch Krankenhäuser. Eine vorläufige politische Einigung von Europäischen Rat und Parlament liegt dazu seit dem 21. Juni 2022 vor, und eine formelle Verabschiedung der CSRD wird zeitnah erwartet. Der Vorschlag des Europäischen Rates vom Februar 2022 empfiehlt bei der Einführung der Berichts - pflicht eine Staffelung der Fristen nach Unternehmensgröße: • ab 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Bericht über die Daten von 2024) • ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unter- 54 medizin&technik 04/2022

liegen (Bericht über die Daten von 2025) • Ab 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU (Bericht über die Daten von 2026) Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung findet dann ausschließlich im Lagebericht statt, den mittelgroße und große Kapitalund Personengesellschaften neben dem Jahresabschluss veröffentlichen müssen. Ein unabhängiger, zertifizierter Prüfer soll den Nachhaltigkeitsbericht begutachten. Ist das Unternehmen aufgegliedert, muss die Muttergesellschaft einen Bericht erstellen, der alle Tochtergesellschaften umfasst. CSRD und KMU: Diese Regeln sollen gelten Was heißt das nun für kleine und mittlere Unternehmen? KMU, die kapitalmarktorientiert und damit direkt berichtspflichtig sind, dürfen einem vereinfachten Berichtsformat folgen. Dieser soll sich an Informationen orientieren, die große Unternehmen von ihrer Lieferkette erfragen werden. Alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen sind eindeutig im ersten Schritt nicht berichtspflichtig. Sobald sie aber berichtspflichtige Kunden haben oder mit Investoren zusammenarbeiten, die die Vorgaben der CSRD erfüllen müssen, werden diese mit entsprechenden Anforderungen an die KMU herantreten. Nur so werden sie die eigene Berichts - pflicht und selbst gesteckte Nachhaltigkeitsziele erfüllen können. Das, worüber es gemäß der künftigen CSR-Richtlinie verpflichtend zu berichten gilt, umfasst alle drei Handlungsfelder der Nachhaltigkeit, oftmals durch ESG abgekürzt für die englischen Begriffe Environment, Social und Governance. Damit sind im Einzelnen folgende Aspekte gemeint: • Environment – Umweltschutz, einschließlich Angaben zu den sechs Umweltzielen der EU Taxonomie • Social – Soziale Verantwortung, einschließlich des Umgangs mit den Beschäftigten, Chancengleichheit und Achtung der Menschenrechte • Governance – einschließlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung und Lobbying-Aktivitäten Tipps: Auf CSRD vorbereitet sein Auch wenn die Fristen noch in der Zukunft liegen, ist es für Unternehmen sinnvoll, sich zeitnah auf die Berichterstattung vorzubereiten. Für einen CSRD-konformen Bericht sind strategische Entscheidungen zu treffen und viele Themen mit Akteuren aus unterschiedlichen Fachabteilungen abzustimmen. Das braucht seine Zeit. Mit folgenden Schritten und Maßnahmen ist ein guter Anfang gemacht: ■ Führen Sie eine Wesentlichkeitsanalyse oder eine Chancen-Risiken-Analyse in Bezug auf die Handlungsfelder der Nachhaltigkeit durch: Umwelt, Soziales und Governance. ■ Erstellen Sie eine Treibhausgasbilanz gemäß des Greenhouse Gas Protocol und erweitern Sie Ihr Energie- und Umweltdatenmanagement um Treibhausgase. Die Berechnung des Product Carbon Footprints (des Treibhausgas- Dabei soll das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) Beachtung finden. Es sieht vor, dass sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt betrachtet werden. Umgekehrt gehören auch Chancen und Risiken, wie die Umwelt auf das Unternehmen einwirkt, dazu. Gefordert ist ebenfalls eine umfassende Betrachtung des Geschäftsmodells: Lässt es sich mit dem 1,5-Grad-Ziel in Einklang bringen, auf das sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen des Pariser Klimaabkommens bereits im Jahr 2015 einigte? Eine Treibhausgas-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol, absolute und relative Emissionsreduktions - ziele, geplante Maßnahmen zur Dekarbonisierung und ein operatives Monitoring sind dann erforderlich, um mehr Transparenz über den Grad der Umsetzung zu erhalten. Wie die Regeln zur CSRD im Einzelnen aussehen werden, erarbeitet derzeit die European Financial Reporting Advi sory Group (EFRAG). Die EU Kommission hat diese Fachleute damit beauftragt, den European Sustainability Reporting Standard (ESRS), also obligatorische Inhalte und Indikatoren des Berichts festzulegen. Fußabdrucks eines Produktes) wird Ihnen helfen, konkrete Kundenanfragen zu beantworten. ■ Formulieren Sie ein ambitioniertes, wissenschaftsbasiertes Emissions - reduktionsziel. Erarbeiten Sie dazu korrespondierende Maßnahmen, wie sich der Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren oder ganz vermeiden lässt. ■ Bringen Sie Ihr Datenmanagement und Controlling in Einklang mit einem anerkannten Nachhaltigkeitsberichtsstandard. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist mit 20 Kriterien ein gut strukturierter Rahmen für den Einstieg, auch für KMU. ■ Professionalisieren und optimieren Sie die Datenqualität und das Monitoring Ihrer Hauptemittenten über den Einsatz von Key Performance Indicators (KPIs). Die Vorschläge der EFRAG für den allgemeingültigen Standard, die so genannten Working Papers, befinden sich derzeit in einem öffentlichen Konsultationsprozess, der bis November 2022 abgeschlossen sein wird. Sobald die CSRD auf europäischer Ebene offiziell verabschiedet wurde, haben die Nationalstaaten 18 Monate Zeit, diese in nationale Gesetze umzuwandeln. Bis November 2023 sollen weitere branchenspezifische Standards und der vereinfachte KMU-Standard vorliegen. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass Unternehmen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung und zu den nationalen und europäischen Klimazielen darzulegen haben. ■ Mareike Hoffman, Juliane Zenke Ökotec Energiemanagement, Berlin Weitere Informationen Die Ökotec Energiemanagement GmbH bietet Beratungsdienstleistungen rund um Klimaneutralität sowie die Software für Energieeffizienz-Controlling, Eneffco, an. www.oekotec.de 04/2022 medizin&technik 55

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