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Network-Karriere / Ausgabe 08/15 - "Der Glaube an sich selbst ist immens wichtig"

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32 STEUER JUNIOR MANAGER

32 STEUER JUNIOR MANAGER IM NETWORK In unserer letzten Ausgabe der ge Jugendliche unbeschränkte Ge- suchenden, im Neben- oder im ne Anwendung der Grundsätze ord- von der Bezahlung. Existenzgründer Network-Karriere gab die Kanzlei schäftsfähigkeit, zumindest im Rah- Haupt erwerb. nungsmäßiger Buchführung. Es sind müssen in den ersten beiden Jahren Schulenberg & Schenk, Rechtsan­ men ihrer Gewerbetätigkeit, erlangen. nur Aufzeichnungen zu führen. Die- die Umsatzsteuer monatlich anmel- wälte & Steuerberatung, bereits Allerdings setzen Network-Unterneh- Gewerbeanmeldung/Steuerliche se können handschriftlich oder in den und abführen. Stichtag ist je- Hinweise, wie ein Sponsor die Exis­ men bei ihren Vertriebspartnern Voll- Erfassung und Pflichten Excel geführt werden, ein Buchfüh- weils der 10. des Folgemonats. Durch tenzgründung neuer Vertriebspart­ jährigkeit voraus, denn dann sind sie Vor Aufnahme der Tätigkeit muss das rungsprogramm ist nicht erforderlich. Abgabe einer Dauerfristverlänge- ner begleiten kann. Fördermittel und regelmäßig unbeschränkt geschäfts- Gewerbe beim Gewerbeamt ange- Auch das Zusammenheften aller Tank- rung verlängert sich die Abgabefrist Zuschüsse wurden dabei ebenso fähig. Noch wichtiger aber ist dem meldet werden. Hier entstehen die belege versehen mit einem Additi- um einen Monat. behandelt wie ansatzweise die Ge­ Unternehmen, dass man hinter dem ersten Kosten, regional unterschied- onsstreifen ist ausreichend. Wesent- winnermittlung und Besteuerung. Produkt steht. Etwas zu verkaufen, lich zwischen 20 und 60 Euro. Art liche Ausnahmen sind die Vorschrif- Erfüllung der steuerlichen Ausgerichtet auf Jungunternehmer von dem man selbst nicht überzeugt und Umfang sollten nicht zu ten für Geschenke, Pflichten baten wir um eine Vertiefung. ist, wird im- knapp formuliert wer- Bewirtungs- Jeder Steuerpflichtige darf seine Der Fachmann gibt den, denn eine kosten steuerlichen Pflichten selbst erfüllen. Auskunft. Erweite- Ihr Finanzamt wird Ihnen dabei auch behilflich sein, da es auskunftspflichtig ist. Um spätere Konflikte zu vermeiden, wird es dieser Auskunftspflicht gerade bei Kleingewerbetreibenden auch nachkommen. Die Beratung ist dagegen nur bestimmten Berufsgruppen (z. B. Steuerberatern, Rechtsanwälten) vorbehalten, Ihrem Lohnsteuerhilfeverein ist sie nicht gestattet. Die benötigten Formulare stellt Ihnen die Bundesfinanzverwaltung im Internet zur Verfügung (www. formulare-bfinv.de). Zur Online- Übermittlung können Sie sich auf www.elsteronline.de registrieren lassen. Ob es sich lohnt alles in Eigen- u n d regie zu erledigen, ist abhängig von Aufwen- ihren Kenntnissen hinsichtlich Buch- dungen für ein führung und Steuerrecht, denn Steu- rung häusliches Arbeitszimmer. Hierfür erhinterziehung ist ein Straftatbe- des Ge- schreibt das Einkommensteuerge- stand. Oft ist der zeitliche Umfang werbe- setz eine Einzelaufzeichnung ge- auch Grund für die Beauftragung betriebs trennt von den sonstigen Betriebs- eines Steuerberaters, denn in dieser kostet wieder ausgaben vor. Aufgrund persönlicher Zeit verdienen Sie meist mehr Geld Gebühren. Das Vermögensverhältnisse kann auch als der Steuerberater kostet, der zu- Gewerbeamt infor- die Gründung einer Kapitalgesell- dem für seine Tätigkeit auch haftet. miert neben dem Fi- schaft (z. B. GmbH) sinnvoll sein. Hier nanzamt auch die Berufs- ist die Konsultation eines Steuerbe- Kindergeldanspruch der Eltern genossenschaft und die Indus- raters/Rechtsanwalts anzuraten. Ka- Die Eltern haben auch weiterhin An- Persönliche trie- und Handelskammer. Ob Sie pi talgesellschaften sind kraft Geset- spruch auf Kindergeld, solange das Voraussetzungen mer das Gewerbe neben- oder haupt- zes zur Buchführung verpflichtet und gewerbetreibende Kind (18 bis 20 Da die Gewerbeordnung jeder- zum Schei- beruflich ausüben, Steuerpflicht ent- ermitteln ihren Gewinn durch Be- Jahre jung) nicht in einem Beschäfti- mann die Ausübung eines Gewer- tern verurteilt sein. Die Gründung steht in beiden Fällen. Nicht nur für triebsvermögensvergleich. gungsverhältnis steht und als arbeits- bes gestattet, können auch Schüler einer Existenz ist also jedem mög- Arbeitssuchende ist der zeitliche Um- Ähnlich der Vereinnahmung und Ver- suchend gemeldet ist. Auch hierfür und Studenten ein solches gründen. lich – Schülern und Studenten eben- fang zu beachten. Als nebenberuf- ausgabung bei der Einnahmen-Über- sollte die 15 Stundengrenze beach- Insoweit können auch nicht volljähri- so wie Arbeitnehmern und Arbeits- lich wird eine Tätigkeit mit einem zeit- schuss-Rechnung gibt es bei der Um- tet werden. Jedoch nicht als starre lichen Aufwand von bis zu 15 Wo- satzsteuer die zu empfehlende Be- Vorschrift, gerade in der Gründungs- chenstunden bezeichnet. steuerung nach vereinnahmten Ent- phase ist ein höherer zeitlicher Auf- Im Fragenbogen zur steuerlichen Er- gelten. Wählt man die Besteuerung wand erforderlich. Auch für existenz- fassung, der Ihnen von Ihrem Fi- nach vereinbarten Entgelten, ist die gründende Kinder (bis 24 Jahre jung), nanzamt zugesandt wird, müssen Umsatzsteuer auf Provisionsforde- die bereits eine Berufsausbildung Sie für die Besteuerung wichtige Ent- rungen vor der Vereinnahmung ab- oder ein Erststudium abgeschlossen scheidungen treffen. Der Gesetzge- zuführen. Auch wenn Sie bilanzieren, haben, können die Eltern noch Kin- ber hat Ihnen dabei eine Mitwirkungs- kann im Bereich der Umsatzsteuer dergeld beziehen. Hier ist der zeitli- VITA pflicht auferlegt. Als Gewinnermittlungsart ist bei Einzelunternehmen/ eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt werden. Er- che Umfang der Erwerbstätigkeit auf 20 Wochenstunden begrenzt. Die Personengesellschaften die Einnah- tragsteuerlich erhöht die Provisions- Höhe der Einnahmen oder des Ge- Stefan Stein men-Überschuss-Rechnung völlig ausreichend. Hier gilt grundsätzlich forderung den Gewinn, die Umsatzsteuer ist aber erst für den Monat winns kann in beiden Fällen kein Ausschlussgrund für die Gewährung von Steuerlich betreut Stefan Stein seit 25 das Prinzip der Vereinnahmung und der Vereinnahmung der Provisions- Kindergeld sein. Unter Umständen Jahren leitend Handelsvertreter und Networker . Im Jahr 2000 wurde Verausgabung. Bilanzierende ermit- forderung anzumelden und abzu- könnten aber Rückschlüsse auf den er zum Steuerberater bestellt. Als Partner der in der Network-Marke- teln ihren Gewinn dagegen durch führen. zeitlichen Umfang der gewerbli- ting-Branche seit Jahren bekannten Kanzlei zeichnet er für den Be- Vermögensvergleich, dadurch wer- Die Wahl der Besteuerungsart be- chen Erwerbstätigkeit aus den Ein- reich Steuerberatung verantwortlich. den Provisionsforderungen im Jahr trifft auch nur Ausgangsumsätze! In nahmen geschlossen werden. Weitere Infos zur Existenzgründung von Steuerberater Stein erhalten der Entstehung und nicht im Jahr der Eingangsrechnungen enthaltene Um- Sie als Videos unter Vereinnahmung besteuert. satzsteuerbeträge können abgezo- www.sus-tax.de Einnahmen-Überschuss-Rechnung gen werden, sobald man die Liefe- bedeutet keine Buchführungspflicht rung/Leistung erhalten hat und eine und damit auch weitestgehend kei- Rechnung vorliegt, also unabhängig 08.2015

RECHT 33 GOOGLE IST VERANTWORTLICH FÜR RECHTSVERLETZENDE SUCHERGEBNISANZEIGEN Das OLG München hat mit Be­ trugs, sondern wegen Kapitalanla- und Verlinkungen in den Ergebnis- schluss vom 27. April 2015 (Az. 18 W gebetrugs ermittelt. Diese Straftatbe- anzeigen von Internetsuchmaschinen 591/15) entschieden, dass Google stände seien aber nicht miteinander wehren können. als Suchmaschinenbetreiberin für vergleichbar, verlange doch der Ka- Voraussetzung für einen Unterlas- Snippets und Verlinkungen in ihrer pitalanlagebetrug weder die Täu- sungsanspruch ist nach dieser aktu- Ergebnisliste als Störer haftet, wenn schung eines Anlegers noch eine ellen Entscheidung des OLG Mün- in den Textauszügen eine inhaltlich Vermögensverfügung oder die tat- chen, dass das Snippet ebenso wie abgeschlossene, persönlichkeits­ sächliche Schädigung einer Person. der verlinkte Text einen eigenen, rechtsverletzende Aussage zu er­ Der Unterschied zwischen den bei- abgeschlossenen und rechtsverlet- kennen ist. den Straftatbeständen sei erheblich zenden Inhalt widergibt. Die Antragsstellerin, ein Unternehmen, wehrte sich vor dem und die in den Textauszügen aufgestellte (unwahre) Behauptung ge- Die konkrete Rechtsverletzung muss gegenüber dem Suchmaschinenbe- Oberlandesgericht München dage- eignet, das Unternehmen in seinem treiber angezeigt werden, das heißt gen, dass bei Eingabe ihres Namens öffentlichen Ansehen zu beeinträch- das Suchergebnis sollte möglichst und des Wortes „Betrugsverdacht“ tigen und wirtschaftlich zu beschä- genau unter Angabe der eingegebe- auf www.google.de ein Ergebnis mit digen. nen Suchbegriffe, der in Frage ste- dem Textauszug „[Unternehmen] un- Google hat diese Inhalte zwar nicht henden Textpassagen und der Ver- ter Betrugsverdacht. Staatsanwalt ermittelt (…) Das Geschäftsmodell von selbst erstellt, macht sie jedoch über ihre Suchfunktion und Ergebnisan- linkung beschrieben und die Verletzung begründet werden. VITA [Unternehmen] sieht vor, dass …“ an- zeige zugänglich. Daher treffen den Den Suchmaschinenbetreiber trifft gezeigt wurde. Auf der dort verlinkten Seite waren unter der Überschrift Suchmaschinenbetreiber auch bestimmte Prüf- und Kontrollpflichten. bei ausreichendem Hinweis eine Prüfund Kontrollpflicht. Ob und welche Dr. Nathalie Mahmoudi „Wirtschaftsstrafrecht“ in einem Blog- So muss er, wenn er in ausreichend Maßnahmen konkret erforderlich sind, Dr. Nathalie Mahmoudi ist Fachanwältin für beitrag die Sätze „[Unternehmen] un- konkreter Weise auf eine Rechts- ergibt sich aus einer Interessenabwä- gewerblichen Rechts schutz und Partnerin der im Jahr 2005 gegrün- ter Betrugsverdacht, Staatsanwalt er- verletzung hingewiesen wird, die ihm gung zwischen der Verletzung des deten Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte. Die Kanzlei mittelt“ und „Das Geschäftsmodell von möglichen und zumutbaren Schritte (Un ternehmens-)Persönlichkeits- berät sowohl Network-Marketing-Unternehmen als auch Networker [Unternehmen] sieht vor, dass Im- unternehmen, um weitere Rechts- rechts und der grundrechtlich ge- umfassend zu allen Rechtsfragen, ohne den Blick für die wirtschaft- mobilienobjekte unter Verkehrswert verletzungen zu verhindern. Im vor- schützten wirtschaftlichen Tätigkeit lich sinnvolle Lösung zu verlieren. erworben …“ zu lesen. liegenden Fall hätte Google daher des Suchmaschinenbetreibers. Mahmoudi begleitet regelmäßig erfolgreich die Gründung neuer Un- Das OLG München sah anders als nach Ansicht des OLG München die Zugunsten von Google wurde vom ternehmen und blickt auf eine internationale Ausbildung in den USA, die Vorinstanz sowohl in dem Such- beanstandeten Inhalte sperren müs- OLG München zudem berücksich- Spanien und Deutschland zurück. maschinen-Snippet als auch dem sen, nachdem das Unternehmen die- tigt, dass die Suchmaschine nicht Berufserfahrung sammelte sie bei Linklaters, Oppenhoff & Rädler, Blogbeitrag einen eigenen, ausrei- se benannt hat. Da dies nicht gesche- von vornherein auf Rechtsverletzun- beim WDR sowie bei Murchison & Cumming (Los Angeles, USA). chend geschlossenen und rechts- hen ist, könne Google nun als Störe- gen angelegt ist und sie für den je- www.mahmoudi-rechtsanwaelte.de verletzenden Aussagegehalt. Ein rin in Anspruch genommen werden. weiligen Nutzer einen wichtigen Bei- Durchschnittsleser verstünde die in Frage stehenden Textpassagen trotz In der daraufhin durch das Oberlandesgericht München erlassenen einst- trag zur Informationsgewinnung leiste. Eine Einschätzung, die sich sicherlich Gesa Antonia Kaselow ihrer Unvollständigkeit unter Berück- weiligen Verfügung wurde Google auch auf andere, weniger stark fre- Gesa Antonia Kaselow absolvierte nach dem Abitur ein Freiwilliges sichtigung von Wortlaut und Kontext aufgegeben, innerhalb Deutschlands quentierte Suchmaschinen übertra- Soziales Jahr Kultur im Kunstverein Hannover und begann 2010 ihr dahingehend, dass gegen Verant- das angegriffene Snippet mit der gen lässt. Wenn die Persönlichkeits- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seit wortliche der Antragstellerin im Zu- entsprechenden Verlinkung als Er- rechtsverletzung überwiegt, der Such- April 2012 arbeitet sie als studentische Hilfskraft am Institut für Rund- sammenhang mit ihrem Geschäfts- gebnis der genannten Suchanfrage maschinenbetreiber jedoch nichts funkrecht an der Universität zu Köln und seit Mai 2014 ist sie studen- modell wegen Betrugs ermittelt wer- auf www.google.de nicht mehr an- unternimmt, haftet dieser als Störer tische Mitarbeiterin bei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte. de. Tatsächlich wurde gegen die An- zuzeigen. Die Rechtslage im Über- auf Unterlassung der Verbreitung und tragstellerin jedoch nicht wegen Be- blick: Wie Sie sich gegen Snippets Zugänglichmachung der Inhalte.

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