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NK 06_2020

20 TITELSTORY sagen

20 TITELSTORY sagen treffen wie: „Ist das ein Schneeball-System, ein Pyramiden-System?“ … „Ist das legal?“ … „Ich bin kein Verkäufertyp!“ Hast du darauf hieb- und stichfeste Antworten? Es kommen immer wieder dieselben Aussagen. „Darum kannst du dich darauf vorbereiten.“ … „Also lerne noch besser zu verkaufen.“ … „Arbeite mit Onlinekursen oder besuche gute Seminare, sobald sie wieder erlaubt sind.“ … „Tausch dich mit den Kollegen im Team aus.“ Wie argumentieren die? Picasso wird zitiert mit den Worten: „Ein Mann, der sich auf seine Chancen nicht vorbereitet, kann sich nur blamieren.“ Ich finde, © Dirk Kreuter © Dirk Kreuter bereitest auf die Partner-Akquise, dann teile dein Wissen, teile deine Struktur mit deinem Team. Jetzt ist die Zeit des Handelns Nicht jeder ist produktiv im Homeoffice. Nicht jeder hat die Selbstdisziplin, 100 Anrufversuche pro Tag zu machen und das vielleicht fünf bis sechs Tage pro Woche und über mehrere Wochen hinweg. Die, die das nicht gewohnt sind, und das sind die meisten, denen empfehle ich das zu tun, was Wölfe tun. Wölfe jagen immer im Rudel. Damit haben sie die Chance, Beutetiere zu erlegen, die viel größer sind, als sie selbst. Im Rudel ist ihr Jagderfolg viel größer. Das Gleiche gilt für Networker. Rekrutiert, akquiriert, jagt, verkauft, kontaktiert im Rudel. Trefft euch zu Telefonpartys, verabredet euch. Vielleicht nicht fünf Tage die Woche, aber vielleicht zwei oder drei Mal. So eine Telefonparty, so ein Jagen im Rudel motiviert ungemein. Die Zögerlichen, die Zweifelnden, die Undisziplinierten werden von das © Dirk Kreuter gilt auch für Frauen und da steckt eine Menge Wahrheit drin. Aktiviere auch die Partner in deinem Netzwerk. Sorge dafür, dass auch sie die Chance nutzen. Wenn du als Vorbild voran gehst, ist das eine Sache. Du hast aber eine viel größere Hebelwirkung und das ist ja die Grundidee von Network-Marketing, wenn du die Partner in deiner Downline motivieren und aktivieren kannst. Wenn du dich nun eh schon vorden Starken mitgezogen. Irgendwann hast du das Gefühl, dass du schon jede Netflix-Serie gesehen hast. Irgendwann will dein Gehirn auch mal wieder neue positive Impulse haben. Deswegen nutzen viele die Krise, um sich weiterzubilden. Ich sehe das an den Verkäufen meiner Online-Kurse. So viele Kurse wie jetzt in der Krise haben wir nie verkauft. Das ist gut, Weiterbildung ist extrem wichtig. Doch jetzt kommt etwas, was du nicht aus meinem Mund erwartest. Es gibt die Zeit der Weiterbildung und es gibt die Zeit des Handelns. Und jetzt sind wir in der Zeit, die Ärmel hochzukrempeln und Gas zu geben. Ja, du kannst dich morgens eine Stunde weiterbilden, abends eine Stunde oder auch sonntags. Aber die restliche Zeit leg die Bücher zur Seite, mach den Computer aus und sei aktiv. Viele Kontakte bringen viele Kontrakte. Denke immer daran: Es gibt zwei Arten von Menschen: die, die rausgehen und sich holen was sie haben wollen und all die anderen. Gehöre zu den Ersten. Nutze diese historische Chance. Praxistipp Der größte Vorteil ist gleichzeitig der größte Nachteil des Direktvertriebes: Es ist sehr leicht ist im Network- Marketing zu starten. Keine besonderen Qualifikationen, keine rechtlichen Hürden und kein großes finanzielles Eigenkapital. Das spricht viel Menschen an, zum Großteil leider die Falschen. Sie werden angezogen von der Glitzerwelt der erfolgreichen Networker in den sozialen Medien. Reisen, Häuser, Uhren, Autos, schöne Menschen, trainierte Körper, was auch immer. Sie steigen ein, geben nie 100 Prozent, wollen ein bisschen ausprobieren und merken: Von alleine läuft es nicht. Dann ist die Hürde, wieder auszusteigen, genauso gering wie die einzusteigen. Das sind die, die dem Direktvertrieb so ungemein schaden. Das sind die, die dann Negatives im Freundeskreis erzählen, Journalisten in die Feder diktieren oder in irgendwelchen Internetforen posten. Keiner von denen kommt auf die Idee, in den Spiegel zu schauen, ob es vielleicht doch am mangelnden Einsatz gelegen hat, an der mangelnden Selbstverantwortung. Warum haben sie nicht gelernt, wie es geht? Warum haben sie nicht akquiriert, viele Menschen angesprochen? Deshalb mein Tipp: Wenn du neue Teammitglieder rekrutierst, rekrutiere die Richtigen. Die, die jetzt schon bewiesen haben in ihrem Leben, dass sie in irgendeinen Bereich einmal konsequent waren, erfolgreich waren und irgendetwas zu Ende gebracht haben. Das können Unternehmer sein, Selbstständige, erfolgreiche Angestellte, ehemalige Leistungssportler. Menschen mit den richtigen Werten für diesen Beruf. Darüber hinaus: Baue eine künstliche Hürde auf. Ich habe einen sehr erfolgreichen Networker kennengelernt, der das Einstiegspaket für sein Team sofort auf 2.500 Euro erhöht hat. In Wirklichkeit könnte man in jeder Downline ohne ein finanzielles Invest einsteigen. Doch dann ist die Hürde aufzugeben viel zu gering. © Dirk Kreuter 06.2020

FINANZEN 21 CORONA-SOFORTHILFEPROGRAMM Bund und Länder unterstützen die durch die Coronapandemie gebeutelten Unternehmen und Selbstständigen mit einem milliardenschweren Corona-Soforthilfeprogramm. Alleine der Bund stellt dafür 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Doch auch wenn das Ganze als unbürokratisch und unkompliziert propagiert wird, sind bei der Antragstellung dennoch einige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Grundsätzliches Wer als Solo-Selbstständiger, kleiner Unternehmer oder als Angehöriger eines freien Berufs durch Corona in seiner Existenz bedroht ist, kann noch bis zum 31. Mai 2020 von den Soforthilfeprogrammen des Bundes und der Länder Gebrauch machen, wobei in Baden-Württemberg diskutiert wird, das Programm zu verlängern. Während der Bund Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten fördert, unterstützen die Bundesländer auch Antragsteller mit mehr Beschäftigten. Das Soforthilfeprogramm von Baden-Württemberg findet so beispielsweise auch bei bis zu 50 Beschäftigten Anwendung, das Programm in Bayern sogar bei bis zu 250 Beschäftigten. Aktuell wird in Baden-Württemberg verhandelt, ob auch Tilgungszuschüsse zu gewährten Krediten möglich sind. Die Soforthilfen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die wirtschaftliche Lage durch einen Liquiditätsengpass bereits bedroht ist, nicht jedoch als Präventivmaßnahme. Zudem sind vorrangig Coronabedingte Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, Kurzarbeitergeld sowie Steuerstundungen in Anspruch zu nehmen. Erst ein, nach Inanspruchnahme dieser Leistungen, weiterhin bestehender Liquiditätsengpass berechtigt zur Antragstellung. Die erhaltenen Mittel sind dann ausschließlich zur Kompensation der Liquiditätsengpässe zu verwenden, die durch Corona verursacht worden sind. Die Hilfezahlungen müssen dabei nur insoweit zurückgezahlt werden, als es auch zur Überkompensation dieser Engpässe kommt. Schließlich ist bei den Soforthilfezahlungen auch zu bedenken, dass es sich bei diesen um steuerbare und grundsätzlich auch steuerpflichtige Einnahmen handelt, welche jedoch nur bei einem positiven Betriebsergebnis am Ende des Wirtschaftsjahres auch zu einer direkten Steuerbelastung führen. Höhe der Soforthilfen Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten und beträgt bei bis zu fünf Be- schäftigten bis zu 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro und (in Baden-Württemberg) bei bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro. Konkret bestimmt sich die Soforthilfe nach dem betrieblichen Liquiditätsengpass des Antragstellers in den drei auf die Antragstellung folgenden Monaten, berechnet nach der Höhe der in diesen Monaten anfallenden Sach- und Finanzaufwendungen. Gefördert werden demnach beispielsweise Miet- und Leasingzahlungen, Strom-, Telefon- und Kfz- Kosten sowie Darlehenszinsen. Sollte dem Antragsteller ein Mietnachlass von mindestens 20 Prozent gewährt worden sein, verlängert sich der Zeitraum für die Berechnung des Engpasses auf fünf Monate, wobei es bei den oben genannten Höchstgrenzen bleibt. Bei der Berechnung der Soforthilfe steckt der Teufel jedoch im Detail: denn nicht in die Berechnung aufgenommen werden dürfen beispielsweise Lohnkosten und insbesondere auch private Lebenshaltungskosten, da es sich hierbei nicht um die geforderten Sachund Finanzaufwendungen handelt. Es handelt sich auch um keinen Ausgleich von Einnahmeverlusten, weshalb die Soforthilfen insbesondere auch bei vielen Solo-Selbstständigen wie Künstlern ins Leere laufen und diese zur Kompensation der verpassten Aufträge bzw. Auftritte deshalb einen Antrag auf Grundsicherung stellen sollten. Verfahren der Antragstellung Die Antragstellung hat für den Hauptsitz des Unternehmens (oder den Wohnsitz bei Solo-Selbst ständigen und Freiberuflern) im entsprechenden Bundesland dieses Hauptsitzes zu erfolgen. Eine Doppel- bzw. Mehrfachförderung von mehreren Betriebsstätten im gleichen Bundesland oder in unterschiedlichen Bundesländern ist somit ausgeschlossen. Möglich ist jedoch ein Aufstockungsantrag bis zur Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrags, sofern sich ein höherer Liquiditäts engpass als ursprünglich angenommen ergibt und der Höchstbetrag bei einem vorherigen Antrag noch nicht voll in Anspruch genommen wurde. Zu beachten ist zudem, dass die Anträge für die Corona-Soforthilfen ausschließlich online (Baden-Württemberg: www.bw-soforthilfe.de) zu stellen sind, wobei bei bis zu zehn Beschäftigten das Formular des Bundes und bei mehr als zehn Beschäftigten das Formular des jeweiligen Bundeslandes genutzt werden muss. Die Zuständigkeiten liegen in Baden- Württemberg hinsichtlich der Antragstellung bei der IHK und HWK und hinsichtlich der Bewilligung und Auszahlung bei der L-Bank. Die notwendigen Antragsformulare finden sich auf der Internetseite des ba denwürttembergischen Wirtschafts mi- nisteriums und müs sen vollständig aus gefüllt werden, da die Bewilligung der Soforthilfen sonst abgelehnt oder zumindest erschwert wird. Konsequenzen unrichtiger Angaben Die Angaben in den Soforthilfe-Anträgen sollten nicht nur vollständig, sondern insbesondere auch wahrheitsgemäß sein. Denn wer unwahre Angaben über den Liquiditätsengpass und dessen Höhe macht, sich bereits zum 31.12.2019 in wirt- VITA Bertram Wohlschlegel Steuerberater, Certified Valuation Analyst (CVA) schaftlichen Schwierigkeiten befand, den Höchstbetrag bereits ausgenutzt hat und erneut einen Antrag stellt oder die Soforthilfen nicht betrieblich verwendet, begeht Subventionsbetrug nach § 264 StGB. Dies kann zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf bzw. in AdobeStock/© iana_kolesnikova schweren Fällen von bis zu zehn Jahren führen. Jedoch müssen hierbei auch die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, weshalb beispielsweise eine unerwartete Verbesserung der betrieblichen Situation entsprechend auch zu keinem Subventionsbetrug führt, sofern die erhaltene Überkompensation zurücküberwiesen wird. Anders dürfte dies aber z. B. dann sein, wenn bei bereits erfolgter Ausnutzung des vollen Höchst betrags vorsätzlich ein weiterer Antrag gestellt wird oder wenn ein Antrag bewusst zur späteren privaten Verwendung der Mittel gestellt wurde. Auch in solchen Fällen ist eine Rücküberweisung des zu viel erhaltenen Geldes ratsam, um einer Strafverfolgung noch zu entgehen oder das Strafmaß zumindest zu reduzieren. Fazit Bei der Beantragung der Soforthilfen ist insbesondere auf die Pflicht der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben zu achten. Zudem muss beachtet werden, dass das Hilfsprogramm aufgrund des sehr eingeschränkten sachlichen Förderumfangs insbesondere bei vielen Solo-Selbstständigen nur in einem sehr geringen Umfang überhaupt Anwendung finden kann. Bitte prüfen Sie bei Antragstellung das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen, um die teils drastischen Strafen zu vermeiden. Carsten Ernst Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Gesellschafter- Ge schäfts führer www.wirtschaftstreuhand.de

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