Aufrufe
vor 10 Monaten

NK 07_2023

  • Text
  • Weltweit
  • Produkte
  • Branche
  • Rolf
  • Deutschland
  • Menschen
  • Sorg
  • Direktvertrieb
  • Intelligenz
  • Unternehmen

26 RECHT © AdobeStock /

26 RECHT © AdobeStock / WrightStudio © AdobeStock / Nataly NEUES VERTRIEBS- KARTELLRECHT BETRIFFT ONLINE- & MLM-UNTERNEHMEN Auf europäischer Ebene trat im Mai 2022 die Verordnung (EU) 2022/720 in Es gibt jedoch auch neue Regelungen, die nun explizit verboten sind. Am 1. Kraft, welche gemeinhin Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal- Juni 2023 endete die relevante Übergangsfrist, sodass die neuen Verbote für GVO) genannt wird. Hierdurch werden vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich erlaubt. line- & sämtliche Verträge gelten. Das neue Vertriebskartellrecht betrifft also viele On- MLM-Unternehmen. Was ist die Vertikal-GVO? Die EU-Kommission hat am 10. Mai 2022 ihre Vertikal-GVO erlassen. Im Unterschied zu EU-Richtlinien, welche von den Mitgliedstaaten selbst in unmittelbar. Die Vertikal-GVO ist also vom Zeitpunkt ihres Erlasses an für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Gekoppelt ist sie an Art. 101 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise on hiervon jedoch bestimmte Vereinbarungen oder Gruppen ausnehmen – diese sind dann also erlaubt. Mit der neuen Vertikal-GVO macht die Kommission von genau diesem Recht nationales Recht umgesetzt werden der Europäischen Union (AEUV). Gebrauch. Art. 2 Abs. 1 der Verordnung müssen, gelten Rechtsverordnungen Hiernach sind bestimmte Vereinbarungen legt fest, dass vertikale Verein- zwischen Unternehmen barungen freigestellt sind, soweit sie rechtswidrig, es können dann vertikale Beschränkungen enthalten. empfindliche Bußgelder Vereinbarung, vertikal und Beschränkung: drohen. Nach Art. Wichtige Definitionen 101 Abs. 3 AEUV kann die Kommissi- Art. 1 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO definiert: „Vertikale Vereinbarung“ ist eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zwischen zwei oder mehr Unternehmen, die für die Zwecke der Vereinbarung oder der abgestimmten Verhaltensweise jeweils auf einer anderen Stufe der Produktionsoder Vertriebskette tätig sind und die die Bedingungen betrifft, zu denen die beteiligten Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen dürfen. Und in Art. 1 Abs. 1 lit. b Vertikal-GVO heißt es: „Vertikale Beschränkung“ ist eine Wettbewerbsbeschränkung in einer vertikalen Vereinbarung, die unter Artikel 101 Absatz 1 AEUV fällt. 07.2023 Gekoppelt mit dem bereits erwähnten Art. 2 Abs. 1 Vertikal-GVO bedeutet dies, dass Vereinbarungen, die von dürfen. Oder dass Suchmaschinen, Preisvergleichsportale oder der eigene Online-Shop nicht benutzt werden diesen Definitionen erfasst sind, dürfen. Aber es gibt unter gewissen grundsätzlich freigestellt werden, obwohl sie eigentlich wettbewerbsbeschränkend wären. Diese Anforderung Voraussetzungen, die Möglichkeiten gewissen Beschränkungen doch vertraglich zu gestalten. kann schnell erfüllt sein – im Anschluss ist jedoch zu prüfen, ob bestimmte Ausnahmen von der Freistellung eingreifen. Insbesondere sind aber nicht alle Einschränkungen des Online-Vertriebs direkt verboten. So sind Beschränkungen der Online-Werbung, die nicht Gefahr für den Online-Vertrieb? darauf abzielen, die Nutzung eines ganzen Online-Werbekanals zu verhindern, Die Vertikal-GVO stellt aber nicht jede weiterhin erlaubt. vertikale Vereinbarung frei. Sie zählt bestimmte Vereinbarungen auf, die explizit verboten werden. Und einige davon betreffen Unternehmen, welche im Online-Vertrieb und MLM-Marketing tätig sind. Daher sind die Network-Marketing Unternehmen gut beraten, ihre Vertriebspartnerverträge und AGB prüfen und überarbeiten zu lassen. Dies gilt umso mehr, als die tägliche anwaltliche Praxis bei SBS Legal immer wieder So zählt Art. 4 Vertikal-GVO bestimmte „Kernbeschränkungen“ auf, die verboten sind. Eine davon ist die Verhinderung der wirksamen Nutzung des Internets zum Verkauf der Vertragswaren aufzeigt, dass sehr viele MLM Unternehmen unzulässige und damit kartellrechtswidrige Klausel verwenden, ohne dass sie dies wissen. Ergänzend anzumerken ist, dass häufig auch in oder -dienstleistungen den Wettbewerbsverbotsklauseln und durch den Abnehmer oder seine Kunden. Man darf auch nicht vereinbaren, dass Produkte nur in einem physischen Laden vertrieben werden Tätigkeitspflichtklauseln Gesetzesverstöße auffallen, die sich nachteilig für diese Unternehmen der Direktvertriebsbranche auswirken können. Xxxxxx

RECHT 27 Übergangsbestimmung ist bereits beendet Die Vertikal-GVO trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Vorher galt noch die VO Nr. 330/2010, also eine andere EU-Verordnung. Die Regelungsbereiche der beiden Verordnungen sind nicht deckungsgleich, es können Vereinbarungen vorher freigestellt worden sein, die aber von der neuen Vertikal-GVO nicht mehr gedeckt sind. Um den Übergang nicht zu scharf für alle Unternehmen zu gestalten, hat die Kommission daher mit Art. 10 Vertikal-GVO eine Übergangsbestimmung festgelegt. Bis zum 31.5.2023 verstießen solche Vereinbarungen noch nicht gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV, die vorher vom Bereich der VO Nr. 330/2010 gedeckt waren. Seit dem 1. Juni 2023 gilt diese Übergangsbestimmung also nicht mehr. Dann stellt alles, was von dem Freistellungsbereich der Vertikal-GVO ausgeschlossen ist, eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV dar. Es können hohe Bußgelder und teure Verfahren drohen, die unbedingt vermieden werden müssen. Anpassung der Verträge – Auch für kleinere Unternehmen Kartellrechtliche Verfahren mit Bußgeldern in Millionenhöhe erwecken manchmal den Eindruck, dass nur große Unternehmen hiervon betroffen sein können. Dies ist jedoch besonders bei der Vertikal-GVO nicht der Fall. Denn vertikale Vereinbarungen, meist zwischen Herstellern und Lieferanten, können Kernbeschränkungen darstellen – unabhängig von der Größe der Unternehmen. Zwar gibt es in Art. 3 Abs. 1 Vertikal-GVO eine Marktanteilsschwelle. Das bedeutet aber nicht, dass kleinere Unternehmen immer freigestellt wären, nur weil sie die Schwelle nicht erreichen. SBS LEGAL empfiehlt Ihnen daher, in jedem Fall Ihre Verträge noch einmal zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als die Übergangsfrist nun ausgelaufen ist. Daher sollten alle MLM Unternehmen eine rechtliche Prüfung, auch von den Vereinbarungen, welche vor dem 31. Mai 2022 in Kraft getreten sind, in die Wege leiten. Geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden sollten vor allem solche Klauseln, die das neue Vertriebskartellrecht betreffen und Online- & MLM-Unternehmen im Online-Vertrieb auf irgendeine Weise einschränken. Es drohen Geldbußen Zur Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften bedient sich die EU- Kommission Geldbußen. Dies ist in Art. 103 AEUV geregelt. Sie sollen Unternehmen sowohl bestrafen als auch vor weiteren Verstößen abschrecken. Die Höhe der Geldbuße richtet sich danach, welchen Jahresumsatz ein Unternehmen durch die Zuwiderhandlung erwirtschaftet hat. Hierbei kann ein Betrag von bis zu 30% des Wertes festgelegt werden. Dabei darf sie 10% des Gesamtumsatzes des Unternehmens jedoch nicht übersteigen. In welche Höhe genau die Buße liegt, hängt von einer Vielzahl genauerer Faktoren im Einzelfall ab. SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für das Vertriebsrecht. Experten für das MLM-Recht Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen ist das dominante Thema aller Händler, Kaufleute, Bankhäuser, Versicherungen, Finanzdienstleister und Immobilienanbieter. Besonders wird es in den kommenden Jahren einen wichtigen Bestandteil des Vertriebsrechts darstellen. Vertrieb von Waren erfolgt dabei sowohl im „Business to Business Segment (B2B)“ als auch im „Business to Consumer Bereich (B2C)“. All diese Vertriebskanäle sind im Vertriebsrecht geregelt, welches die Spielregeln für Vertragshändler, Reseller, Handelsvertreter, Makler, Versicherungsvermittler, Finanzanlagevermittler, Online-Vermarkter, Affiliate oder Vertriebspartnern (im Bereich des Network Marketings) vorgibt. SBS LEGAL hilft Ihnen dabei, sicher durch die rechtlichen Vorschriften zu navigieren. https://www.sbs-legal.de Stephan R. Schulenberg, LL.M. Eur. Rechtsanwalt, Gründungspartner der Kanzlei, Spezialist für MLM- und Vertriebsrecht Stephan R. Schulenberg, LL.M. Eur., verheiratet und dreifacher Vater, ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Begründer der Sparte „MLM- Recht“ im Jahre 2005 verfügt er über weitreichende Erfahrungen in allen rechtlichen Belangen von Network Marketing- und Direktvertriebsunternehmen. Zu seinen Mandanten gehört ein weites Spektrum vom kleinen Start Up-Unternehmen bis zu internationalen Schwergewichten, aber auch selbständige Führungskräfte und Handelsvertreter. Rechtsanwalt Schulenberg gilt als ein Experte auf dem Gebiet der rechtlichen Bewertungen von Vergütungsplänen unter dem Aspekt des Verbots von Pyramiden- bzw. Schneeballsystemen, § 16 Abs. 2 UWG, und hat in diesem Bereich die Rechtsprechung maßgeblich mitgeprägt. www.sbs-legal.de BERGBAHNEN MIT BÜRGERPASS IM SOMMER Ab der ersten Übernachtung erhältst du die SaastalCard, mit der du während deines Aufenthaltes die Bergbahnen (ausser Metro Alpin) und das PostAuto (nicht gültig für die An- und Abreise) im Saastal gratis benutzen kannst! Zudem profitierst du von bis zu 30% Ermässigung auf zahlreiche Aktivitäten. WWW.SAAS-FEE.CH

NETWORK-KARRIERE

Aktuelles