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3-2023 REISE & PREISE

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RECHT DER ABGELAUFENE

RECHT DER ABGELAUFENE KINDERREISEPASS Rechtsanwalt Roosbeh Karimi ist auf Reiserecht spezialisiert und gibt Antworten auf knifflige Fragen. Ryanair hat meiner Frau und meiner 3-jährigen Tochter den Zugang zu einem Flug von Köln-Bonn nach Bologna verwehrt, weil der Kinderreisepass meiner Tochter zehn Tage abgelaufen war. Allerdings wäre dieser abgelaufene Pass trotzdem für die Einreise nach Italien für Bürger des Schengenraumes ausreichend gewesen. Uns ist durch Ryanairs Maßnahme ein 4-stelliger Schaden entstanden. Ich möchte juristisch gegen die Airline vorgehen, sofern Aussicht auf Erfolg besteht. DIE RECHTSLAGE: Fluggesellschaften haben ihre eigenen Vorschriften und Bestimmungen für den Transport von Passagieren, und diese sind gelegentlich strenger als die Einreisebestimmungen der Länder, in die sie fliegen. Das liegt daran, dass sie hohe Strafen riskieren, wenn sie Passagiere mit ungültigen Reisedokumenten befördern. Laut den AGBs von Ryanair müssen alle Passagiere, auch Kinder und Babys, auf allen Flügen gültige Reiseunterlagen mitführen. Das bedeutet üblicherweise, dass die Dokumente nicht abgelaufen sind. Innerhalb des Schengen-Raums können EU-Bürger in einige Länder aber in Ausnahmefällen auch mit einem kürzlich abgelaufenen Ausweisdokument einreisen. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts steht beim Punkt »Reisedokumente« zu Italien: »Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.« Empfohlen wird jedoch ausdrücklich, nur mit gültigem (im Sinne von noch nicht abgelaufenen) Ausweis nach Italien zu reisen. Dieser Empfehlung kann ich mich nur eindringlich anschließen. Nichtsdestotrotz dürfte das Vorgehen von Ryanair rechtlich KEIN URLAUB OHNE MEINEN CHIHUAHUA Im Reisebüro haben wir unseren Urlaub nach Dubai gebucht. Wie immer sollten unsere beiden Chihuahuas natürlich mitkommen. Bis zum Zwischenstopp in Zürich hat auch alles gut funktioniert, aber weiter sind wir nicht gekommen. Unsere Hunde waren offensichtlich nicht für den Anschlussflug angemeldet. Wir mussten unsere Reise abbrechen und trotzdem verklagt uns jetzt das Reisebüro auf Zahlung der Flüge. DIE RECHTSLAGE: Was Ihnen passiert ist, sollte eigentlich nicht passieren. Schließlich sollten die ausgebildeten Mitarbeiter des Reisebüros Sie umfänglich über Ihr Reisevorhaben aufklären. Das ist hier offensichtlich nicht erfolgt. Jedes Land kann eigene Einreisebestimmungen festlegen. In den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) ist nachzulesen, dass nach Dubai eine Beförderung von Tieren weder im Passagierraum noch im Frachtraum erlaubt ist. Etwas skurril ist, dass nun Sie verklagt werden, da das Reisebüro selbst sehr eindeutig einen Beratungsfehler begangen hat. Insoweit werden Sie aller Voraussicht nach dieses Verfahren gewinnen und müssen sich keine Sorgen machen. Als Verlierer des Verfahrens wird das Reisebüro auch alle mit dem Verfahren verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen, also auch Ihre Kosten. nicht unproblematisch bleiben. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich über die italienische Botschaft eine Bescheinigung ausstellen, wonach die Einreise mit einem zehn Tage abgelaufenen Kinderreisepass (unproblematisch) möglich ist. Mit dieser Bescheinigung gehen Sie noch einmal auf Ryanair unter 14-tägiger Fristsetzung zu. Mit Rechtsschutzversicherung können Sie getrost einen Anwalt nach Wahl aufsuchen. Ohne Rechtschutzversicherung empfehle ich die Schlichtungsstelle SÖP. Letztere arbeitet für Sie kostenlos und Ryanair ist eine der Fluggesellschaften, die die Schlichtungssprüche als verbindlich anerkennen. MOTORRADTOUR IN MARROKKO Wir hatten im Oktober 2019 eine Motorradtour durch Marokko für März 2020 gebucht, also just zu Coronabeginn. Die Flüge hatten wir separat gebucht. Nachdem wir erfahren hatten, dass der Flughafen in Marrakesch ab dem 15. März geschlossen sein würde, haben wir am 14. März (Tag des Hinflugs) den Rücktritt der NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 4-2023 ERSCHEINT AM 6. OKTOBER 2023 Reise erklärt. Unser Reiseveranstalter der Motorradtour verweigert uns die Rückzahlung. DIE RECHTSLAGE: Vorab ist klarzustellen, dass die Flüge hier nicht Teil der Pauschalreise sind, weil diese gesondert gebucht wurden. Die Motorradtour selbst ist allerdings eine Pauschalreise, weil sie mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert: die Vermietung der Bikes und die Beherbergung während der Reise. Gemäß § 651h Abs. 3 S. 1 des BGB kann der Veranstalter bei einem Rücktritt des Reisenden vor Reiseantritt keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Corona-Pandemie erfüllte diese Voraussetzungen. In Ihrem Fall sehe ich jedoch zwei große Problempunkte. Zum einen haben Sie storniert, obwohl noch gar nicht 100-prozentig sicher war, dass Sie nicht zurückreisen können. Ihren Hinflug hätten Sie antreten können. Zum anderen hat Ihr Reiseveranstalter mit den Flügen erst einmal gar nichts zu tun. Die weitaus besseren rechtlichen Argumente sprechen aber für Sie. Inzwischen ist in der Rechtsprechung ausreichend anerkannt, dass unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände allein in den Risikobereich des Reiseveranstalters fallen. Dementsprechend kann es nicht entscheidend sein, dass die Flüge nicht beim Reiseveranstalter gebucht wurden. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, »blind« in den Urlaub zu fliegen und dann das Risiko in Kauf nehmen zu müssen, in Marokko steckenzubleiben. Ihren Reisepreis werden Sie also erfolgreich zurückfordern können. HABEN SIE FRAGEN ZUM THEMA REISERECHT? Schicken Sie Ihre Fragen an recht@reise-preise.de. Roosbeh Karimi erläutert in jede Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail oder individuelle Beratung sind leider nicht möglich. Fotos: Privat; Rolf Adlercreutz / Alamy Stock Photo 98 REISE-PREISE.de 3-2023

URLAUBSSERVICE Wenn Sie unseren Empfehlungen aus unserer Zeitschrift nachreisen möchten, dann finden Sie hier alle Infos zu Hotels und Rundreisen: www.reise-preise.de/urlaub Pauschal Hotel Flug Rundreisen ÄGYPTEN PHILIPPINEN AUSTRALIEN PAVILLON WINTER LUXOR HOTEL LUXOR À la Agatha Christie übernachtet man im »Pavillon Winter Luxor Hotel« an der Corniche am Nil. Mit Restaurant und schönem Palmengarten. GROSSBRITANNIEN POINT.A HOTEL EDINBURGH EDINBURGH SULU SEA BOUTIQUE HOTEL BORACAY Auf einer Anhöhe mit Blick aufs Meer steht das kleine »Sulu Sea Boutique Hotel« am idyllischen Diniwid Beach im Nordwesten Boracays. SAMBIA MARULA LODGE SOUTH LUANWGA NATIONAL PARK 43 DEGREES TASMANIEN Das außergewöhnliche »43 Degrees« bietet nahe Hobart auf Bruny Island schicke, moderne Studio-Bungalows in einem idyllischen Garten. COSTA RICA SELVA BANANITO LODGE KARIBIKKÜSTE REISE-PREISE Urlaubsservice Ein Budget-Boutique-Hotel in Top-Lage am Haymarket ist das »Point.a Hotel Edinburgh« – so minimalistisch wie stylisch. Die »Marula Lodge« liegt direkt am Fluss Luangwa nicht weit vom Haupteingang zum South Luangwa National Park, ideal für Pirschfahrten. Vielfältige Naturerlebnisse und Aktivitäten mitten im Dschungel bietet die »Selva Bananito Lodge« bei Cahuita an der Karibikküste. SPANIEN INDIEN SPANIEN MR HOTEL LES ROTES DENIA CIARANS GOA SIX SENSES IBIZA IBIZA Über einen Pool verfügt das stilvolle »MR Hotel Les Rotes« an der Costa Blanca, im Südosten von Denia, 300 Meter hinter dem Strand. Eine der besten Adressen am Strand Palolem ist das gepflegte »Ciarans«, mit komfortablen Zimmern, Bungalows und Glamping-Zelten. Eine traumhafte Lage direkt auf den Felsen über der Cala Xarraca neben Portinatx hat das erst 2021 eröffnete Luxushotel »Six Senses Ibiza«. PERFEKT GEPLANT MIT Ob Hotel, Flug, Mietwagen oder Pauschalreise. Wir weisen Ihnen den Weg zum günstigsten Anbieter. Diese und alle weiteren Hotels dieser Ausgabe auf: www.reise-preise.de/urlaub

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