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Geschäftsbericht 2022

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Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH für das Jahr 2022

5.1 REGULATORISCHES

5.1 REGULATORISCHES UMFELD Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde bescheinigt, dass der Salzburg Airport sämtliche EASA (European Aviation Safety Agency) und ICAO (International Civil Aviation Organization) Bestimmungen einhält, mit Ausnahme jener, die von der Behörde als Abweichung von den Zulassungsspezifikationen zugelassen wurden. Hinsichtlich des Safety Aspektes gibt die EU klare Vorgaben bezüglich Verantwortlichkeiten, Prozessen, Maßnahmen und Richtlinien. Verantwortlich ist der Accountable Manager, dieser wird unterstützt von den Verantwortlichen von Airside Maintenance und Airside Operations sowie vom Safety Management. Der Safety Manager ist gemäß EASA Regelwerk verpflichtet, interne Audits durchzuführen, welche wiederum von der Behörde geprüft werden. Die Behörde prüft selbstständig bei einem angekündigten Audit die Einhaltung der Auflagen bzw. führen die zuständigen Sachbearbeiter auch unangekündigte Kontrollen durch. Damit wird sichergestellt, dass die Standards eingehalten werden. Neben dem Safety Aspekt, welcher Basis der Zertifizierung ist, sind auch die Security-Auflagen seitens der EU bzw. der nationalen Gesetze von Österreich einzuhalten. Sämtliche Security-relevanten Bestimmungen sind im Flughafen-Sicherheitsprogramm angeführt, welches von den zuständigen Behörden BMK und BMI genehmigt wurde. Wichtigste Rechtsgebiete und Gesetze, denen der Flughafen Salzburg unterliegt: Es werden primär Rechtsgebiete aufgezählt, die speziell oder besonders den Flughafenbetrieb und die Luftfahrt betreffen. Selbstverständlich sind beim Betrieb des Flughafens Salzburg auch alle allgemeinen, auf den Betrieb eines Unternehmens anwendbaren Gesetze zu beachten, wie etwa Wettbewerbsrecht, Anti-Korruptionsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Vergaberecht etc. Der folgende Auszug der rechtlichen Verpflichtungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Österreichisches Luftfahrtrecht (z.B. LFG, LSG 2011, FBG, ZFBO) Europäisches Luftfahrtrecht (insbes. betreffend Luftsicherheit, zahlreiche EU-Verordnungen) Internationales Luftfahrtrecht (div. völkerrechtliche Abkommen) Diverse Gesetze im Bereich Umwelt und Lärm • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz • Umweltmanagementgesetz – EMAS-Verordnung • Bundes-Energieeffizienzgesetz • Abfallrecht • Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bzw. -verordnung • Gefahrgutrecht, Dangerous Goods • Chemikalienrecht • Verordnung brennbare Flüssigkeiten, VEXAT-VO 46

5.2 COMPLIANCE UND DATENSCHUTZ Das Risiko- und Compliance-Management ist ein integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Dies erfolgt im Unternehmen durch präventive Maßnahmen, wie Informationen oder Dienstanweisungen sowie entsprechende Kontrollen. Darüber hinaus ist in Einzelfällen stets eine fachliche und individuelle Beratung – vor allem durch die Stabsstelle Recht & Compliance – gewährleistet, die die Mitarbeiter im Umgang mit gesetzlichen Vorgaben und internen Regeln unterstützt. Das Risiko- und Compliance-Management dient der Vermeidung von Strafen, Schadenersatz und Haftungen. Im Jahr 2022 mussten keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben bezahlt werden. Ebenso wurden keine Diskriminierungsfälle oder Rechtsverfahren auf Grund wettbewerbswidrigen Verhaltens registriert. Der Flughafen Salzburg arbeitet nach ethischen Grundsätzen der Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese grundlegenden Verhaltensnormen im Umgang mit den Stakeholdern sind im Salzburg Airport Code of Conduct niedergeschrieben. Durch die Vorgabe von entsprechenden Richtlinien und laufende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen stellt der Flughafen sicher, dass die Mitarbeiter alle relevanten Rechtsvorschriften und internen Vorgaben kennen. Im Zuge von Audits und Überprüfungen durch die jeweils zuständigen Stellen wird sichergestellt, dass die Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Die Einhaltung von Umweltnormen wird im Zuge der EMAS-Zertifizierung überprüft, womit die Umwelt-Compliance im Unternehmen gesichert ist. Unterstützend dazu gibt es auch das vorgeschriebene Umweltrechtsregister in tagesaktueller Form (lawthek.eu). Die relevanten Bestimmungen des BVergG sind in die Beschaffungsrichtlinie eingearbeitet, deren Einhaltung durch eine externe Beratung bei Vergaben sichergestellt wird. Antikorruption Die Mitarbeiter der Firma SFG gelten als Amtsträger im Sinne der österreichischen Strafgesetze, insofern ist im Rahmen der Unternehmens- Compliance die Beschäftigung mit diesem Thema unumgänglich. Das Unternehmen verfügt über eine den aktuellen Anti-Korruptionsgesetzen entsprechende Dienstanweisung, betreffend Einladungen und Geschenke. Für das Jahr 2022 sind keine Fälle bekannt. Datenschutz Zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Unternehmen wurden eine Datenschutz-Verantwortliche sowie ein Datenschutz-Projektteam ernannt. Das Thema Datenschutz wird entsprechend umgesetzt und Datenschutzerklärungen sind Bestandteil von Verträgen (insbes. Arbeitsverträgen), Dienstanweisungen und Betriebsvereinbarungen. Im Jahr 2022 sind keine Beschwerden oder Vorfälle im Sinne des Datenschutzes sowie der Datensicherheit aufgetreten. 47

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