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Geschäftsbericht 2022

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Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH für das Jahr 2022

6.3 BERICHT ÜBER NICHT

6.3 BERICHT ÜBER NICHT FINANZIELLE BELANGE 6.3.1 Arbeitnehmerbelange Mitarbeiterstruktur Personalstand (Vollzeitäquivalent) 327,6 davon Arbeiter 107,2 davon Angestellte 219,3 davon Lehrlinge 1,0 Personalstand gesamt per 31.12.2022 (ohne karenzierte DN per 31.12.) 509 davon Stammpersonal 354 – Arbeiter 102 – Angestellte 251 – Lehrlinge 1 davon Saisonarbeitskräfte 155 Durchschnittliche Mitarbeiter nach Firmen Salzburger Flughafen GmbH 257,3 Salzburg Airport Services GmbH 55,8 Carport Parkmanagement GmbH 11,5 Secport Security Services GmbH 3,0 Gesamtanzahl 327,6 *) Vollzeitäquivalent (inkl. Saisonarbeitskräfte und exkl. 3 ganzjährig karenzierte Dienstnehmerinnen) Exkl. Ø 22 DN Fremdreinigung, 1 freies DV und 1 IT- Lehrling über Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH beschäftigt. Stammpersonal Kennzahlen Ø Alter in Jahren 44,6 Ø Betriebszugehörigkeit in Jahren 14,7 Anteil Frauen 39,3 % Anteil Frauen in Führungspositionen 32,6 % Teilzeitquote 30,2 % Gesundheitsquote *) 95,5 % Fluktuationsquote *) (ohne 5 Pensionierungen) 13,4 % Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, Motivationsförderung und Diversity • Personalentwicklungsmaßnahmen (diverse Führungskräfte-/Teamentwicklungsprogramme und bedarfsorientierte Fach- und Persönlichkeitsschulungen) • Umsetzung der im Rahmen der Personalstrategie definierten Handlungsfelder • Betriebliche Gesundheitsförderung (Gesundheits-/Bewegungsprogramme, Fitnessraum, Employee Assistance Program) • Karenz- und Rückkehr-Management- Programm • Kollektivvertragliche Erfolgsbeteiligung (6 % vom Betriebsergebnis, max. 1 Monatslohn/- gehalt) • Div. freiwillige Sozialleistungen (Essenszuschuss, Obstkorb, Betriebsausflüge, div. Feiern u. dgl.) • Gleichbehandlungsbeauftragte (für sämtliche Belange der Gleichstellung zuständig) *) Aufgrund der Corona-Pandemie konnten einige BGF-/ Personalentwicklungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. 62

6.3.2 Andere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. –belange BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg Die innerstädtische Lage des Salzburger Flughafens führt zwangsläufig zu Umwelt- und insbesondere Lärmbelästigungen für die Bevölkerung der Stadt Salzburg sowie der umliegenden Gemeinden im Land Salzburg und im bayerischen Grenzgebiet. 2014 wurde der BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg (BBFS) eingerichtet, der die sich aus den unterschiedlichen Interessenslagen der Parteien ergebenden Konflikte sachgerecht annimmt, fair analysiert und gemeinsame Lösungen erarbeitet. Auch für den BBFS war der Beginn der weltweiten Corona-Pandemie eine starke Herausforderung, denn Gespräche, Meetings und Beschlüsse wurden auf die digitale Schiene verlegt. Im Jahr 2022 wurden 2 Sitzungen in Präsenz abgehalten. Ziele und Ergebnisse werden nach wie vor im Konsensverfahren erarbeitet und in Sitzungsprotokollen festgehalten. Empfehlungen und Stellungnahmen werden an die Geschäftsführung der Salzburger Flughafen GmbH herangetragen. Die Rückmeldungen darauf beinhalten die Einschätzungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der Gesellschafter (Informationen über Sitzungen, Datengrundlagen, Ergebnisse, etc. werden für alle Interessierten unter www. salzburg-airport.com/bbfs veröffentlicht). Im Jahr 2022 konzentrierte sich die Arbeit des BBFS vor allem auf die Teilnehmer der Allgemeinen Luftfahrt. Geschäftsflüge, Ausbildungsflüge und Privatflüge wurden hier näher beleuchtet. Durchführungsverordnung (DVO) Die von deutscher Seite angekündigte Durchführungsverordnung, die Anflüge auf den Flughafen Salzburg von Norden kommend zeitlich und mengenmäßig begrenzen soll, wurde noch nicht erlassen. Durch die konstruktive Zusammenarbeit der beiden Länder auf höchster Beamtenebene und durch innerdeutsche Kritik, besonders aus Luftfahrtkreisen, ist der Druck aus dem Thema Durchführungsverordnung genommen worden - vom Tisch ist diese allerdings nicht. Sowohl das deutsche als auch das österreichische Verkehrsministerium präferieren eine Lösungsfindung in der Region. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Fluglärmkommission wie auch des BBFS. 63

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