72 TREFFPUNKT LEHRREICHE VERANSTALTUNG: Das Interesse an der neuen MVO ist riesig, so mussten noch zusätzliche Stühle beschafft werden. Zahlreiche Fragen aus der Teilnehmerschaft zeigten, wo der Schuh drückt. Fotos: uvmb/M. Schlutter Großes Interesse an der Mantelverordnung Im Mittelpunkt des langjährigen Seminars „Verwertung bergbaufremder mineralischer Abfälle“ stand dieses Mal die Mantelverordnung. Etwa 100 Teilnehmer waren Ende September 2022 der Einladung des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) nach Schönebeck gefolgt. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Herausforderungen für die Hersteller von Recycling-Baustoffen, neue Analyseverfahren, die Anforderungen an die Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe sowie die Umsetzung der Verordnung in der Straßenbauverwaltung waren zentrale Themen der Veranstaltung. UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius gab eine Einführung in die Mantelverordnung und stellte detailliert die Anforderungen vor, die für die Verwertung von Böden im Rahmen der Wiedernutzbarmachung für Tagebaue nach der neuen BBodSchV sowie die Anforderungen für die Herstellung und den Einbau von Recycling-Baustoffen nach der EBV gelten. „Wir haben alle noch keine Vollzugserfahrungen, wenn die neue EBV im nächsten Jahr in Kraft tritt. Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, umfassend über die Verordnung zu informieren und die Einführung in die Praxis zu begleiten. Die Verordnung kann nur ein Erfolg werden, wenn Industrie, Behörden und Politik an einem Strang ziehen“, so Vulpius. Mit der Mantelverordnung werden die Verwertung und das Recycling von mineralischen Abfällen in Deutschland geregelt, die mit ca. 250 Mio. t pro Jahr den größten Abfallstrom darstellen. Mit der Verordnung wurde der Grundwasser- und Bodenschutz auf ein deutlich höheres Niveau gehoben. Dadurch entstehen Zielkonflikte mit der Kreislaufwirtschaft, die in der Praxis gelöst werden müssen. „In jedem Fall ist eine Verschiebung der Massenströme in Richtung der Beseitigung auf Deponien zu verhindern“, so Vulpius. Um die Entwicklung der Massenströme zu prüfen, habe der Bundesgesetzgeber eine Evaluierung der Verordnung nach zwei Jahren vorgesehen. Grundsätzlich positiv zu bewerten sei, dass es nun bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen gibt und der Flickenteppich aus landesspezifischen Leitfäden, Runderlässen und Merkblättern verschwindet. Dies schaffe gleiche Wettbewerbsbedingungen und sorge für Transparenz. „Da, wo Licht ist, fällt aber auch Schatten. Nicht zufriedenstellen kann, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durchringen konnte, für RC-Baustoffe die Abfalleigenschaften aufzuheben und sie mit einem Produktstatut auszustatten. Zudem sind die umfangreichen Dokumentationspflichten beim Einbau von güteüberwachten RC-Baustoffen nicht anwenderfreundlich und stellen in der Praxis eine echte Hürde dar“, sieht der UVMB-Geschäftsführer hier Überarbeitungsbedarf im weiteren Evaluierungsprozess der Verordnung. Weiterhin seien für die Einführung der Verordnung umfangreiche Abstimmungen zwischen Straßen- und Umweltbehörden in den Ländern notwendig. Da die EBV keine technische Norm ist und ausschließlich Umweltanforderungen regelt, müssen die Einbautabellen der EBV in das technische Regelwerk übersetzt werden, damit RC-Baustoffe für Baumaßnahmen richtig ausgeschrieben werden können. Hier sieht der UVMB die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Industrie und Verwaltung, die bereits angelaufen ist. Initiierte Neuerungen per Mantelverordnung Einen Praxisbericht über den Einsatz von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken gab Uwe Meißner, Geschäftsführer der Adelheid Meißner GmbH und der Veton GmbH Gera. So entstand aus einem Tontagebau bei Gera nach der Rohstoffgewinnung eine eindrucksvolle Sportschießanlage, die unter Verwendung mineralischer Abfälle GESTEINS Perspektiven 7 | 2022
TREFFPUNKT 73 errichtet wurde. In Thüringen sei die Umsetzung der neuen Mantelverordnung aus seiner Sicht „noch sehr unklar“. Basierend auf eigenen Erfahrungen bei verschiedenen Projekten empfiehlt Meißner von Beginn an die Einbeziehung von erfahrenen Fachplanern wie Ingenieurbüros für Bau, BImSch, Bergbau und Umwelt sowie die Begleitung durch einen renommierten Fachanwalt bzw. eine juristische Beratung, um den „richtigen Weg“ festzulegen. „Bauen Sie keine technischen Bauwerke, nur um höher belastete mineralische Abfälle verwerten zu können. Sichern Sie eine Dauerhaftigkeit und schadlose Verwertung, um einen Rückbau auszuschließen. Und wählen sie eine Bauweise unter Abwägung aller Möglichkeiten, wie sie derzeit noch die LAGA oder das Merkblatt FGSV 559 bieten. Ab August 2023 sind dann die Umweltanforderungen der Ersatzbaustoffverordnung bei der Errichtung von technischen Bauwerken einzuhalten“, lautete sein abschließender Rat. Eine Neuerung stellt auch das Analyseverfahren mit der Referenzkonzentration WF2 für die Eluat-Bestimmung dar, erläuterte Dr. Hans Ulrich Dahme von der Eurofins NDSC Umwelt GmbH. Dabei ging er zuerst detailliert auf die Probenahme und die Vorbereitung der Proben für die analytischen Untersuchungen ein. „Unterschätzen Sie nicht den zeitlichen Aufwand für die Erstprüfung ihres Materials und fangen Sie rechtzeitig an“, riet er. Alle Bestandsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 einen Eignungsnachweis für alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) vorlegen. Untersuchungen nach dem neuen Analyseverfahren sind zwingend notwendig, da die bisherige Analyseergebnisse in keiner Weise mit den neuen Verfahren vergleichbar seien. Dazu komme, dass die normalen Wartezeiten auf die Ergebnisse durch eine große Nachfrage deutlich ansteigen könnten. Das System der Güteüberwachung für mineralische Ersatzbaustoffe stellte Dr. Stefan Seyffert, Bau-Zert aus Berlin vor. „Als Güteüberwachungsgemeinschaft kann man schon auf Erfahrungen bei der Güteüberwachung von RC-Baustoffen zurückgreifen, die im Straßenbau eingesetzt werden“, so Seyffert. Die Anforderungen nach der EBV hätten eine große Schnittmenge mit der bekannten „Werkseigenen Produktionskontrolle“ und „Fremdüberwachung“, wie sie in den TL Gestein gefordert werden. Zweckmäßig sei es in jedem Fall, dass die Überwachung der Umweltanforderungen und der technischen Anforderungen in einer Hand liegen. Dies senke den Aufwand und die Kosten. Vorteilhaft sei zudem eine Mitgliedschaft in einer anerkannten Güteüberwachungsgemeinschaft, um den Überwachungsaufwand zu senken. Alexander Slickers, Slickers GmbH Baustoffrecycling, stellt seit vielen Jahren RC-Baustoffe her und baut sie im eigenen Tiefbauunternehmen ein. Er begrüßt die allgemein gestiegenen Qualitätsanforderungen an RC-Baustoffe. Dies schaffe Akzeptanz und Vertrauen in das Produkt. MODERATOR UND REFERENTEN des Fachkundelehrgangs zur neuen MVO: Dr. Stefan Seyffert, Uwe Meißner, Bert Vulpius, Dittmar Marquordt, Alexander Slickers und Dr. Hans Ulrich Dahme (v.l.n.r.). 7 | 2022 GESTEINS Perspektiven
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