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Taxi Times Berlin - Dezember 2018

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WETTBEWERB lediglich ein

WETTBEWERB lediglich ein „Vorgespräch“. Zunächst werde mit einer neunten Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr lediglich der Zuschlag für Kreditkarten kassiert. Die beantragte Fahrpreiserhöhung würde erst in einer folgenden, der zehnten Verordnung, separat geregelt werden. Das ganze Dilemma aktuellen Verwaltungshandelns wird am ursprünglichen Bestreben der Abteilung Verkehr deutlich, die den Zuschlag für Coupons und Rechnungsfahrten auf 75 Cent halbieren wollte (er bleibt jetzt doch bei 1,50 Euro). Beim Einlösen der Coupons würden ja keine höheren Gebühren verlangt, hieß es zur Begründung. Ohne auf die technische Herausforderung dieser Lösung eingehen zu wollen, werden hier auch inhaltlich die simpelsten Zusammenhänge ignoriert. Dass die Belege in der Funkzentrale abgerechnet werden müssen, dass dort in der Regel Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen, dass es nicht selten Rückläufer gibt, die eine weitere Klärung durch den Unternehmer voraussetzen, bevor sie ausgezahlt werden, dass diese bargeldlosen Zahlungsmittel einen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand bedeuten, dass Coupons also außer Gebühren auch einen enormen zusätzlichen Zeitaufwand erfordern, dies alles fällt bei der Behörde unter den Tisch. Muss für diesen Zusatzaufwand etwa kein Personal bezahlt werden, oder aber ist die Arbeit des Unternehmers nichts wert? Schon alleine für das Belassen dieses Zuschlags bei 1,50 Euro, wie bisher, verlangte die Verwaltung eine dezidierte, schriftliche Begründung von den Gewerbevertretern. DER STREIT DARF NICHT AUF DEM RÜCKEN DER BEHINDERTEN AUSGETRAGEN WERDEN Bereits die letzte Veränderung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr durch die Verordnung vom 02.06.2015 war primär der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 geschuldet. Seitdem wurde dieser erstmalig zum 01.01.2017 um vier Prozent, von 8,50 auf 8,84 Euro, erhöht. Im Januar 2019 folgt eine zweite Erhöhung auf 9,19 Euro pro Stunde (ebenfalls vier Prozent), und für 2020 ist eine weitere Erhöhung um 16 Cent auf 9,35 Euro vorgesehen. Trotzdem besteht bei der Behörde noch Redebedarf zu den Vorschlägen des Gewerbes. So hat sie z. B. ein Problem damit, die Wartezeit zu erhöhen, unterstellt gar subtil, damit insbesondere Behinderte zu diskriminieren. Durch den erhöhten Zeitaufwand für das Ein- und Ausladen und Sichern von Rollstuhlfahrern würde das vor allem sie treffen. Das Gegenteil ist der Fall: Über die etwas teurere Wartezeit zahlen alle Fahrgäste solidarisch einen Teil der Mindestlohnerhöhung. Das ist sogar ausgesprochen fair, da die Wartezeiten auch aufgrund verstopfter Straßen deutlich zunehmen. Da Taxikunden für die erste Minute verkehrsbedingter Wartezeit laut geltendem Taxitarif, trotz Mindestlohns, nichts zahlen müssen, muss der Preis pro berechneter Warteminute erhöht werden. Das ENTWICKLUNG DES MINDESTLOHNS IN DEUTSCHLAND 8,50€ 8,84€ 2015 2016 2017 2018 2019 AUSZUG AUS DEM „TAGESPIEGEL“ „Wir bleiben noch kurz in der Verkehrsverwaltung, denn die sollte im rot-rot-grünen Berlin ja der Motor der Mobilitätswende werden – doch unter der Leitung von Senatorin Regine Günther knattert und keucht der Apparat vor sich hin wie ein Zweitakter auf Ölentzug im Riesengebirge. Für den schwer erkrankten Staatssekretär Jens-Holger Kirchner gab es keine adäquate Vertretung (was auch schwierig war, er ist der Beste für den Job). Die operativen Aufgaben wurden nach unten weitergereicht, dort ächzt Abteilungsleiter Hartmut Reupke unter der Doppellast – seine letzten Berufsjahre hat er sich wohl anders vorgestellt. Noch eine Etage darunter zieht sich Matthias Hort, Referatsleiter IV C (ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht) jetzt selbst aus dem Verkehr – ihm bekommt das Klima nicht, er flüchtet unter die tiefstehende Sonne des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf. Auch die erfahrene Ursula Kempny macht einen Abflug – und wird durch eine 30-Stunden-Kraft ersetzt. Sie ist nicht die Letzte, wie zu hören ist. […]“ Erschienen im Tagesspiegel Checkpoint am Freitag, 12.10.2018, Autor: Lorenz Maroldt. „Der Senat muss alles dafür tun, die Konkurrenzfähigkeit des Taxigewerbes gegenüber neuen Anbietern zu gewährleisten.“ 9,19€ 9,35€ 2020 Hartmut Reupke trifft niemanden, wenn der Verkehr einigermaßen rollt. Doch dafür ist der Senat zuständig. Bei der ganzen Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass das Taxigewerbe ausdrücklich keinen „Rolli-Tarif“ haben will. Im Rollstuhl sitzende Menschen sollen zum gleichen Fahrpreis befördert werden wie alle anderen auch. Zusatzaufwand muss aber in jedem Fall durch Fahrpreise abgedeckt sein, und dabei hat das Taxigewerbe mit seinem Vorschlag einen sehr solidarischen Ansatz gewählt. Dies in Frage zu stellen, zeugt entweder von schlechter Vorbereitung in der Sache oder vom Unwillen, dem Taxigewerbe Sicherheit bei den anstehenden Investitionen zu geben. Lässt sich das Taxigewerbe mal wieder „auf die Rolle schieben“? Das Inkrafttreten der neunten Verordnung wird massive Einnahmeneinbußen im Taxigewerbe zur Folge haben – eine Fahrpreissenkung ohne Kompensation. Die notwendige Erhöhung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese destruktive Herangehensweise der Behörde ärgert das Taxigewerbe umso mehr, wenn gleichzeitig Probebetriebe für „Berlkönig“ oder „Allygator“ genehmigt werden, die normalerweise mit dem Taxigewerbe gemeinsam organisiert werden müssten und für die es, so gesehen, keinen Bedarf gibt. Zu Recht beklagt die Taxibranche den völlig unzureichenden behördlichen Schutz vor illegalen Praktiken neuer Anbieter und die freizügige Vergabe von Genehmigungen im Rahmen der Experimentierklausel. Aufgrund fehlender Wegstreckenzähler und digitaler Erfassung der Bewegungen von Mietwagen sind diese völlig außer Kontrolle und stehlen den Taxis zunehmend Fahrgäste. FOTO: IVU Traffic Technologies 14 NOVEMBER/DEZEMBER/ 2018 TAXI

WETTBEWERB FOTO: Stanislav Statsenko / Taxi Times Obendrein zeigt der Einsatz von Fiskaltaxametern nichts von der versprochenen Wirkung. Es ist keine Marktregulierung erkennbar, nicht einmal eine Trendwende. Statt die Kontrollmöglichkeiten zu nutzen und wieder Chancengleichheit herzustellen, ist den Kontrollinstanzen bisher Totalversagen zu bescheinigen. Der Betrug geht weiter, die Anzahl der Taxis steigt weiter. Enorme Investitionen der Betriebe in die gesetzlich vorgeschriebene Technik scheinen vergebens. WIE SOLL EIN SOLCHER TAXITARIF NOCH DIE STEIGENDEN KOSTEN DECKEN? Durch das drohende Fahrverbot für ältere Diesel stehen Taxiunternehmen erneut unter dem Zwang zu investieren. TÜV- und Eichgebühren sind deutlich gestiegen. Auch die Dieselpreise steigen stetig, der heiße und viel zu trockene Sommer und Trumps willkürliche Embargos werden nun richtig teuer. Zum Jahresende erhöhen viele Versicherer wieder die Prämien für Taxen und Mietwagen. Die von der Flughafengesellschaft in Vorbereitung befindlichen Umbauten in Tegel könnten zu einer deutlichen Verschärfung der Zufahrtsgebühren führen. Geplant ist, den Zuschlag für Fahrten ab Tegel zu vervierfachen. Die GEZ-Gebühren-Reform hat die Kosten je Taxi kräftig erhöht. All das haben die Gewerbevertreter DER ANTRAG VON „INNUNG”, TVB UND TD Grundpreis: bleibt bei 3,90 Euro Kilometerpreise: 0-7 km 2,20 Euro statt 2,00 Euro pro km Wartezeit: Kurzstrecke: ab 7 km 1,65 Euro statt 1,50 Euro pro km 36 Euro statt 30 Euro pro Stunde 6,00 Euro statt 5,00 Euro Neu: Für Gegenstände und Hilfsmittel, für deren Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist, werden fünf Euro berechnet. Kartenzahlung wird gebührenfrei. Neben diesem Antrag hat auch die BTV einen eigenen Antrag eingereicht, während der BTB offiziell keine Erhöhung beantragt hat. vorgetragen, alles gute Gründe, die Fahrpreise anzupassen. Die dringend notwendige und längst überfällige Tariferhöhung noch liegen zu lassen und zunächst einmal eine Fahrpreissenkung zu verordnen, ist fahrlässig. So darf der Senat nicht mit einem unverzichtbaren Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs umgehen. Er müsste vielmehr alles dafür tun, die Konkurrenzfähigkeit des Taxigewerbes gegenüber neuen Anbietern zu gewährleisten. Alle Beteiligten sind deshalb gut beraten, sich auf ihre ureigenen Aufgaben zu besinnen und sich schnellstens auf eine neue Fahrpreisverordnung zu verständigen – im Sinne der Taxibetriebe, im Interesse der Fahrgäste und zum Erhalt eines kompletten ÖPNV-Angebots. sb Mobilität für mehr Flexibilität. Individueller Sonderfahrzeugbau. TAXI NOVEMBER/ DEZEMBER/2018 API DE GmbH Karl-Marx-Str. 22-24 D 12529 Schönefeld OT Großziethen Tel.: +49 (0) 3379 310 62 75 www.flexiramp.com/homepage 15 Activa Automobil-Service GmbH Zur Heide 9, 46325 Borken Tel.: +49 (0) 2861 66 64 2 Mail: info@activa-automobilservice.de www.activa-automobilservice.de

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