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Taxi Times Berlin - Februar 2017

INNUNG DES BERLINER

INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E.V. DIE ZUKUNFT DES «BER» – SIND BERLINER TAXIS DABEI? Kaum hatte die Berliner Koalition vom Laderecht für Berliner Taxis am künftigen Flughafen gesprochen, gingen die LDS-Taxifahrer in die Offensive: Berliner Taxis dürften sich nicht „am BER breitmachen“. Es gebe keinen Grund, etwas an der geltenden Regel zu ändern, so die Kollegen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS). Seit Ende 2012 dürfen die Berliner Taxifahrer am künftigen Flughafen (BER) in Schönefeld nicht mehr laden. Damals kündigte der LDS eine nur wenige Monate vorher getroffene Vereinbarung, um wegen der Ausfälle durch die gescheiterte BER-Eröffnung die heimischen Taxiunternehmen zu schützen. Jene Regelung zwischen den Ländern zwischen Berlin und dem LDS vom 6. Februar 2012 hatte das Laderecht für Berliner Taxis am BER dauerhaft und gleichberechtigt gesichert, das seit 2008 gültige bisherige „Reißverschlussverfahren“ mit Taxis aus dem LDS entfiel. Ein einheitlicher Tarif für alle Fahrten vom Flughafen wurde vereinbart. INNUNG DES BERLINER TAXIGEWERBES E.V. Storkower Straße 101, 10407 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 23 62 72 01 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 23 62 72 04 Telefax: +49 (0)30 / 344 60 69 E-Mail: info@taxiinnung.org www.taxiinnung.org www.facebook.com/taxiinnung Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Leszek Nadolski Redaktion: Stephan Berndt (sb) Im Gegenzug zum Laderecht für alle rund 6.800 Berliner Taxen (Stand: 02/2012) erhielten 400 Taxis aus dem LDS das Laderecht am Flughafen Tegel (TXL) (gemeinsamer Pflichtfahrbereich). Fahrern wurde die Ortskundeprüfung für Berlin auferlegt, um eine entsprechende P-Schein-Erweiterung zu erhalten. In Berlin ladeberechtigte LDS-Taxis sollten gekennzeichnet werden. Mit der Kündigung Ende 2012 entfiel das Recht für LDS-Taxis, Fahrgäste am TXL zu laden. Aktuell gilt im LDS ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG. Vor allem Berliner Unternehmern und Fahrern war es zu verdanken, dass die Zahl der Taxis rapide angewachsen war. So wurde diese vorerst auf 330 Wagen beschränkt. Obwohl aus fachkundiger Sicht mindestens 3.000 Taxis benötigt werden, um den BER adäquat zu bedienen, kommt ein Gutachten im Auftrag des LDS zu dem Schluss, dass die Kapazitäten vor Ort genügen. Dann würden wieder Konzessionen erteilt. Die Nachfrage sei heute schon sehr hoch. Özcan Ekinci, Vorsitzender des „SXF Taxiverband BER“, spricht von ca. 200 Unternehmern, die Genehmigungen beantragen wollen. Andererseits gibt es ja noch die Vergabe des BER-Taximanagements an die Firma APCOA. Die Vergabe nach europaweiter Ausschreibung erfolgte im Frühjahr 2012. Sie tritt mit Eröffnung des neuen BER in Kraft (siehe Beitrag auf Seite 16). Interessant ist, dass diese Vergabe auf einer rechtlichen und planerischen Grundlage durchgeführt wurde, bei der das Berliner Taxigewerbe einbezogen war. APCOA gewann die Ausschreibung, weil das „innovativste Konzept im Taxi-Management“ versprochen wurde. Das am Stockholmer Arlanda Airport bereits funktionierende „Taxi Control System“ sollte erstmals an einem deutschen Flughafen zum Einsatz kommen und „in enger Abstimmung mit den Berliner Taxi-Unternehmen (…) funktionstüchtig“ gemacht werden. SCHWEDISCHE ERFAHRUNGEN Das System bringt allen Vorteile. Ein Punktesystem bewertet Qualitätsmerkmale wie etwa die Fahrzeug-Ausstattung und das korrekte Verhalten des Fahrers, was die „Guten“ schneller nach vorne bringen soll. Aber auch der ökologische Aspekt war nicht unwesentlich für die Auftragsvergabe. So sollten Anzeigetafeln den Fahrern signalisieren, wann sie an der Reihe sind. Taxischlangen, die mit laufendem Motor vorrücken, sollte es nicht mehr geben. Das Werben mit dem Umweltvorteil klingt allerdings nicht sonderlich plausibel, würde man künftig 8.000 Taxis permanent leer in die Stadt zurückfahren lassen. Daher kann niemand Vernünftiges die derzeitige Haltung aller Beteiligten im LDS, sowohl der Behörden als auch der Unternehmern, ernst nehmen. Mit Sicherheit wird über den heutigen Status quo zu sprechen sein, sobald absehbar ist, dass am BER tatsächlich Flugzeuge landen werden. sb FOTOS: pixabay.com / Montage: Stanislav Statsenko 22 FEBRUAR / 2017 TAXI

TAXI DEUTSCHLAND BERLIN E.V. EHRLICH WÄHRT AM LÄNGSTEN Den Behörden sind die irregulär arbeitenden Taxibetriebe größtenteils bekannt. Einigen wurde die Konzession bereits entzogen. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin durch das Gutachterbüro Linne + Krause ergab eine erschreckend hohe Betrugsbilanz. Dies hat die Berliner Behörden zum konsequenten Handeln gegen die Missstände bewegt. Bestehende Gesetze werden jetzt ohne Ausnahmen umgesetzt. Aufgrund der steuerrechtlichen Voraussetzungen lt.§ 147 Abs.2 Nr. 2 der Abgabenordnung gilt, dass seit dem 1.1.2017 alle steuerlich relevanten Daten (während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar, unveränderbar gespeichert und maschinell auswertbar im Rahmen der Betriebsprüfungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Seit dem 1.1.2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der betreffenden Unternehmer informieren und gegebenenfalls den Betrieb schließen. Das LABO Berlin wird ab dem 1.1.2017 bei Neuanträgen sowie bei Verlängerungen und Erweiterungen von Konzessionen nur noch Taxis mit Fiskaltaxameter zulassen. Mit der Zusage des Konzessions-Antrags durch das LABO kann der Unternehmer die TIM-Karten für das Fiskaltaxameter bei der Bundesdruckerei bestellen. Bisher wurden in Berlin ca. 4000 TIM- Karten bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Durch die Umstellung auf Mikro-Karten kam es zu kurzzeitigen Lieferschwierigkeiten, die beantragten TIM-Karten werden ab dem 15.1.2017 versendet. Nach Erhalt der TIM-Karten kann ein Einbautermin mit einer der Taxameter-Werkstätten vereinbart werden. Erst mit dem eingebauten Fiskaltaxameter wird vom LABO die Taxi-Konzession erteilt. Die Behörden, denen die irregulär arbeitenden Taxibetriebe größtenteils bekannt sind, überprüfen diese schon jetzt durch verstärkte Kontrollen, und einigen wurde die Taxi-Konzession entzogen. Somit werden die ehrlichen Taxibetriebe in Zukunft vor den Intensivtätern – wie den sogenannten 20-Monats-GmbHs und Pachtbetrieben – auf Dauer geschützt. Für die Berliner Taxibranche wird hierdurch wieder ein fairer Wettbewerb möglich. Ehrlichkeit und die Investition in ein Fiskaltaxameter zahlen sich wieder aus. jx FAIRPLAY AUCH AM FLUGHAFEN TEGEL FOTOS: graphicburger.com / Montage: Stanislav Statsenko Die neue Flughafenordnung am TXL tritt am 1.2.2017 in Kraft. Demnach ist die Aufnahme von Fahrgästen nur an den vorgesehenen Taxi-Halteplätzen erlaubt. Im Innenring des Terminals A, auf dem Platz für Kurzzeitparker, ist ein ausgewiesener Wartebereich für vorbestellte Taxen ausgeschildert (Taxi Times berichtete). Nur hier ist die Fahrgastund Gepäckaufnahme für die bestellten Taxen erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bestraft. Für die beschrankte Ein- und Ausfahrt erhält der Taxiunternehmer bei Q-Park pro Taxi eine Parkkarte für 10,00 €. Die ersten 30 Minuten Parkzeit sind kostenlos. Sollte es länger dauern, werden Gebühren von der Karte abgebucht, oder aber man verlässt rechtzeitig den Parkplatz und kann erneut mit der Karte den Parkplatz anfahren. Ab 30 Minuten wird es teuer. TAXI DEUTSCHLAND Persiusstraße 7, 10245 Berlin Tel. Sekr.: +49 (0)30 / 202 02 13 10 Tel. Kasse: +49 (0)30 / 202 02 13 11 E-Mail: berlin@taxideutschland.eu www.taxideutschland.eu www.facebook.com/taxi.deutschland.eu Presserechtlich verantwortlich für diese Seite: Ertan Ucar Redaktion: Irene Jaxtheimer (jx) TAXI FEBRUAR / 2017 23

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