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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020

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KRANKENFAHRTEN DREI EURO

KRANKENFAHRTEN DREI EURO FÜR MEHR AUFWAND Um trotz Ansteckungsgefahr auch in Corona-Zeiten Dialysepatienten fahren zu können, haben Taxifahrer ihre Hygienemaßnahmen intensiviert. Dafür gab es von den Krankenkassen einen Extra-Zuschlag. Zu Hause bleiben – dieses wochenlange Motto galt in Corona-Zeiten nicht für Dialysepatienten. Auch nicht für Krebskranke und deren Bestrahlungstherapien. Und auch nicht für die Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die täglich ihre Fahrgäste zu den lebenserhaltenden Behandlungen fuhren. 1,6 Millionen Dialysefahrten führen Taxi- und Mietwagenbetriebe monatlich durch, hat Gisela Spitzlei vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. ausgerechnet. Für die vor Corona oft praktizierten Sammelfahrten galt bereits kurze Zeit nach Ausbruch der Pandemie: nur noch eine Person pro Fahrt. Die Taxifahrer/-innen agierten bei diesen Beförderungen von Anfang an äußerst verantwortungsvoll. Viele von ihnen fuhren bereits zu Zeiten mit einem Mund-Nasen-Schutz, als der Großteil der Bevölkerung noch darüber diskutierte, ob und wen das nun schütze. Ebenso wurden die Taxis und Mietwagen mit ausreichend Desinfektionsmitteln ausgestattet, um nach jeder Krankenfahrt das Fahrzeug innen wie außen entsprechend reinigen zu können. Auch entsprechende Trennschutz-Vorrichtungen wurden eingebaut. START IN NIEDERSACHSEN Da dies allerdings einen erhöhten Aufwand bedeutet, hatten sich Vertreter der Taxiverbände an die Krankenkassen gewandt und einen sogenannten „Corona-Zuschlag“ über drei Euro vorgeschlagen. Die Ursprungsverhandlungen hatte die Fachvereinigung Taxi des GVN mit der AOK Niedersachsen geführt und dabei eine schnelle Einigung erzielt. Darüber hinaus wurde die Anregung gleich auf alle gesetzlichen Krankenkassen übertragen, wodurch sich auch die BKK, die IKK classic, die Knappschaft, die SVLFG sowie die vdek der Regelung angeschlossen hatten. Über den GKV, den Spitzenverband der Krankenkassen, wurde die Vergütung eines Schutz-Zuschlags auch den Krankenkassen der anderen Bundesländer empfohlen. Krankenkassen in fünf Bundesländern waren dieser Empfehlung gefolgt: Taxi- und Mietwagenunternehmer in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen konnten ab dem 1. April rückwirkend für jede Krankenfahrt drei Euro gegenüber den Krankenkassen berechnen. Rheinland- Pfalz, das Saarland und Thüringen folgten mit demselben Betrag ab 1. Mai. Hessen zahlte fünf Euro, dort blieb allerdings die AOK außen vor. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe liefen innerhalb des Spitzenverbands der Krankenkassen GKV Gespräche darüber, ob man diesen Zuschlag nicht bundeseinheitlich einführen solle. Unter www-taxitimes.com finden sie unter dem Suchbegriff „Corona-Zuschlag“ den neuesten Stand der Verhandlungen. jh ZUSCHLAG ZÄHLT ZUM EIGENANTEIL Für die Aufnahme des „Corona-Zuschlags“ in die Fahrtenabrechnung haben die Krankenkassen bestimmte Positionsnummern eingeführt, die abrechnende Unternehmen bei den jeweiligen Krankenkassen oder den Taxi-Landesverbänden abfragen können. Zu beachten sind dabei hinsichtlich Mehrwertsteuersatz und Patienten-Eigenteil folgende Regelungen: Die drei Euro sind als Bruttopreis anzusetzen, und der Mehrwertsteuersatz muss der Hauptleistung, also der Beförderungsfahrt, zugeordnet werden. Somit wird bei Taxifahrten der Zuschlag ebenfalls mit sieben Prozent versteuert, während bei Mietwagen 19 Prozent anzusetzen sind. Bei einer möglichen Zuzahlung durch den Patienten wird der Corona-Zuschlag anteilig berechnet. „Pro Taxifahrt muss der Versicherte zehn Prozent des Fahrpreises als Eigenbeteiligung leisten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Somit müssen also bei allen Patientenfahrten, deren Fahrpreis zwischen 50 und 100 Euro liegt, auch zehn Prozent des Corona-Zuschlags als Eigenbeteiligung kassiert werden“, erläutert Gisela Spitzlei vom gleichnamigen Abrechnungszentrum gegenüber Taxi Times. „Kostet eine Fahrt beispielsweise 60 Euro, beträgt der Eigenanteil des Patienten am Corona- Zuschlag 30 Cent.“ jh FOTO: Raufeld Medien 14 2. QUARTAL 2020 TAXI

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