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Taxi Times DACH - 3. Quartal 2023

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TARIFREGELUNGEN

TARIFREGELUNGEN MÜNCHNER FESTPREISE IM TARIFKORRIDOR Als bisher erste Kommune hat die Stadt München Pauschalpreise für bestellte Fahrten genehmigt. Für die Umsetzung gibt es jedoch klare Regeln. Der Beschluss wurde vom Münchner Stadtrat Ende Juli verabschiedet, sechs Wochen später, zum 1. September, trat der dann bereits in Kraft. Seitdem ist die Münchner Taxitarifordnung (TTO) um den „§ 2a Tarifkorridor“ erweitert. Er regelt unter anderem, von wem und in welcher Form bei welcher Art von Fahrten künftig Festpreise angeboten werden dürfen. Zudem wird definiert, wie solche Festpreisfahrten dokumentiert werden müssen. Zwingende Voraussetzung für eine Taxifahrt zum Festpreis ist eine „vorherige Bestellung“. Der Fahrgast muss bei dieser Bestellung neben der Abholadresse auch eine Zieladresse angeben. „Die vorherige Bestellung kann insbesondere telefonisch oder per Smartphoneanwendung (App) erfolgen“, heißt es in der neuen TTO. Das bedeutet im Umkehrschluss: Fahrgäste, die am Halteplatz in ein wartendes Taxi einsteigen oder eines heranwinken, können keinen Festpreis mit dem Taxifahrer vereinbaren. Solche Fahrten werden wie bisher auch mit laufendem Taxameter durchgeführt. Wird ein Festpreis vereinbart, muss sich auch dieser am gültigen Münchner Taxitarif orientieren. Er darf höchstens 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten abweichen. Diese Spanne wird als Tarifkorridor bezeichnet. Zur Berechnung des Fahrpreises wird die Länge der vom Kunden angegebenen Fahrtstrecke mithilfe eines Routenplaners ermittelt und mit 2,30 Euro pro Kilometer zuzüglich 5,50 Euro Grundpreis berechnet. Bei Fahrten in einem Großraumtaxi oder im Falle einer Fahrradmitnahme werden die dafür vorgesehenen Zuschläge aufaddiert, sie müssen allerdings gesondert ausgewiesen werden. Die Anfahrt zum Kunden wird nicht berechnet. Ebenso wird auch die Wartezeit nicht in den Preis einbezogen. Die Medien wie auch die Stadt heben dies als besonderen Vorteil der neuen Festpreise hervor, da der Kunde dadurch bei Fahrten mit größeren Staus nicht mehr bezahlen muss. Erfahrungswerte der Münchner Taxizentralen belegen, dass eine Festpreisfahrt zur Rushhour in etwa 10 Prozent oberhalb des Tarifs angesetzt werden sollte, um den Wegfall der Wartezeit-Komponenten zu kompensieren. Für Fälle, in denen der Fahrgast für eine Unterbrechung der Fahrt sorgt (länger als 5 Minuten), ist für die bisher zurückgelegte Strecke der vereinbarte Festpreis zu zahlen und die Fahrt beendet. Der Fahrtabbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren. DOKUMENTATION IST VORGESCHRIEBEN Bei den seit 2022 in München geltenden Zonenfestpreisen (für Fahrten von und in eine der drei Zonen Hauptbahnhof, Messegelände und Flughafen-Areal) darf kein Korridor-Festpreis vereinbart werden. Wichtig für die künftigen Korridor-Festpreise ist die eindeutig definierte schriftliche Dokumentationspflicht. „Dem Kunden ist vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Fahrpreises […] mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Vereinbarung auszustellen“, schreibt die neue TTO vor. „Es sind insbesondere die Kundendaten, der Zeitpunkt der Vereinbarung, die enthaltenen Zuschläge sowie das vereinbarte Fahrtentgelt aufzuzeichnen. Änderungen, die sich nach Abschluss der Vereinbarung ergeben, sind ebenfalls zu erfassen.“ Die Stadt München hat angekündigt, auf Basis dieser Dokumentationen genau zu überprüfen, ob sich die Festpreise der Münchner Taxiunternehmer innerhalb des Korridors bewegen. Deshalb werden es hauptsächlich die Münchner Taxizentralen sein, die bei vereinbarten Festpreisen den Unternehmern eine nachvollziehbare Dokumentation liefern können. Beide Taxizentralen (IsarFunk und Taxi München eG) haben angekündigt, dass sie ihren angeschlossenen Unternehmern zu jeder vermittelten Festfahrt die vorgeschriebene Dokumentation zur Verfügung stellen. jh FOTOS: Hale, Semitron 10 OKTOBER 2023 TAXI

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