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Taxi Times München - 3. Quartal 2022

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DAS LETZTE Mietwagen

DAS LETZTE Mietwagen müssen laut § 30 BOKraft einen Wegstreckenzähler eingebaut haben. Er misst die zurückgelegten Kilometer und berechnet daraus den Fahrpreis. Genehmigungsbehörden haben die Möglichkeit, Unternehmer*innen von der Pflicht zu befreien, einen solchen Wegstreckenzähler einzubauen. FOTO: Hale UNGENÜGEND DEFINIERT Wie kann sich das Taxigewerbe gegen unlauteren Wettbewerb gegen Mietwagen wehren? Bei einem Urteil aus Frankfurt ging es um den rechtmäßigen Einsatz eines Wegstreckenzählers. Ausgangspunkt des Streits ist eine Ausnahmegenehmigung für einen Mietwagenunternehmer, der dadurch von der Pflicht befreit wurde, einen Wegstreckenzähler in sein Fahrzeug einzubauen. Solche Ausnahmegenehmigungen sind bei vielen Genehmigungsbehörden gängige Praxis, auch das KVR gewährt sie. Im Frankfurter Fall war sie allerdings eingeschränkt: Sie gilt nur dann, wenn der Mietwagenunternehmer pauschale Festpreise verlangt. Nun hatte aber die Frankfurter Taxi-Vereinigung bei diesem Mietwagenunternehmer zwei Testfahrten durchgeführt und dabei festgestellt, dass er diese mit unterschiedlichen Festpreisen abgerechnet hatte. Somit hätte er diese Fahrten nur mit einem eingebauten Wegstreckenzähler durchführen dürfen. Also forderte die Taxivereinigung den Mietwagenunternehmer per Unterlassungserklärung auf, solche Fahrten zu unterlassen. Da der Unternehmer dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, kam es daraufhin zur Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht, das die Auffassung der Taxivereinigung bestätigte. Im Berufungsverfahren vor dem Frankfurter Oberlandesgericht wurde das Urteil jedoch gekippt (AZ 6 U 60/21 vom 2.6.22). Bei den Fahrten, die vom Gericht bewertet wurden, sei dem Fahrgast durch die Uberbzw. Free-Now-App jeweils vor Fahrtbeginn ein fester Fahrpreis angezeigt worden, der sich bis zum Fahrtende auch nicht mehr geändert habe. Somit habe es sich laut Ansicht des OLG in beiden Fällen um einen „pauschalen Festpreis“ gehandelt. Die Auflage zur Befreiung von der Anwendung eines Wegstreckenzählers sei somit erfüllt worden. Das Gericht monierte an der Formulierung der Ausnahmegenehmigung, dass mit „pauschalen Festpreisen“ nicht genau genug definiert wird, was darunter zu verstehen ist. NUR EINE HALBE NIEDERLAGE Somit darf der Mietwagenunternehmer weiterhin ohne Wegstreckenzähler Fahrten für Uber und Free Now durchführen und die Taxi-Vereinigung Frankfurt musste die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das Taxigewerbe ist hier also mit seinem Versuch gescheitert, ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxis und Mietwagen über die Hintertüre Wegstreckenzähler juristisch zu glätten. Trotzdem ist es nur eine halbe Niederlage, denn die Urteilsbegründung des OLG Frankfurt lässt zwischen den Zeilen durchaus eine klare Option offen: Ausnahmegenehmigungen für den Einbau von Wegstreckenzählern können sehr wohl mit der Auflage versehen werden, dass dies NICHT für die Uber- und Free-Now-Vermittlung gilt. Es muss eben entsprechend deutlich formuliert werden. Insofern liegt es nun an den Genehmigungsbehörden, ihre viel zu laxen Formulierungen nachzuschärfen – im Sinne eines fairen Wettbewerbs, der ja auch von politischer Seite immer wieder eingefordert wird. jh IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH Gartenstraße 12 84549 Engelsberg, Deutschland Telefon: +49 (0)8634 / 260 85 77 E-Mail: info@taxi-times.com Internet: www.taxi-times.com Geschäftsführer und V. i. S. d. P. Jürgen Hartmann (jh) Bankverbindung Stadtsparkasse München IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion (tt) Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh), Axel Rühle (ar), Nicola Urban (nu); E-Mail: redaktion@taxi-times.com Grafik & Layout Katja Stellert (Artdirektion), Ivan Cottrell, Martina Jacob Raufeld Medien GmbH Paul-Lincke-Ufer 42-43 10999 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936 Anzeigen + Vertrieb Jürgen Hartmann anzeigen@taxi-times.com Telefon: +49 (0)8634 / 260 85 77 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25, D-34253 Lohfelden Erscheinungsweise 4 x pro Jahr Heftpreis 3,50 €, Premium-Abo 36 € (inkl. MwSt. und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3850 Weitere Taximagazine aus dem Verlag: Taxi Times DACH Die IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co KG und der Taxi Verband Bayern e. V. (TVB) bekommen in Taxi Times München eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für deren Inhalte die beiden Genannten im Sinne des Presserechtes selbst verantwortlich sind. 26 3. QUARTAL 2022 TAXI

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