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Wir feiern Jahre B-VG

Wir feiern Jahre B-VG EAN 9783704684608 € 79,– EAN 9783704686190 Festausgabe € 180,– Jahresabo 2021 € 1536,– (4 Hefte) EAN 9783704641977 € 78,– EAN 9783704662965 € 199,– (eBook € 179,10) EAN 9783704680396 € 54,– EAN 9783704685810 € 49,– (eBook € 44,10)

9 Interview Im Interview: Sebastian Schmid (li), András Jakab (re) • Foto © Privat • Lesedauer: 3 Minuten „Eine Tradition lebt nur dann, wenn sie immer wieder neue Denkanstöße und Irritationen erhält“ Anfang des Jahres haben András Jakab und Sebastian Schmid (beide Professoren an der Uni Salzburg) die Herausgeberschaft der ZöR – Zeitschrift für öffentliches Recht, die sie selbst als „Ozeanriesen“ bezeichnen, übernommen. Wir haben die beiden Neo-Herausgeber gefragt, wie sie ihre Rollen anlegen, welche Pläne und Ziele sie für die ZöR haben und ob Österreich nach 100 Jahren Bundesverfassungsgesetz eine neue Verfassung braucht. Verlag Österreich: Vor kurzem haben Sie beide die Herausgeberschaft der Zeitschrift für öffentliches Recht übernommen. Wie sehen Sie Ihre eigene Rolle in der traditionsreichen Geschichte dieser Zeitschrift? András Jakab: Die Zeitschrift für öffentliches Recht ist seit ihrer Gründung 1914 ein Forum für den österreichischen und den internationalen rechtswissenschaftlichen Diskurs. Es ehrt uns, diese Tradition weiterführen zu dürfen. Insbesondere für die hervorragende Arbeit unserer unmittelbaren Vorgänger, Stefan Griller und Benjamin Kneihs, möchten wir uns auch hier bedanken. Die ZöR war schon immer mit einer bestimmten österreichischen Denktradition verbunden, mit der ich mich auch persönlich verbunden fühle. Vor 25 Jahren habe ich österreichisches Verfassungsrecht von Friedrich Koja in Salzburg gelernt, seitdem habe ich extensiv zur Reinen Rechtslehre, Normentheorie und Rechtstheorie veröffentlicht, teilweise auch in der ZöR selbst. In meiner Zeit in Deutschland wurde mir noch klarer, dass das österreichische Rechtsdenken ganz anders ist als das deutsche. Die ZöR hat unter anderem die Aufgabe, dieses Rechtsdenken zu pflegen, wie es auch in unserem Jubiläumsheft zu „100 Jahre B-VG“ in mehreren Beiträgen ganz charakteristisch hervorkommt. Eine Tradition lebt aber nur, wenn sie immer wieder neue Denkanstöße und Irritationen erhält, und wir möchten natürlich auch in dieser Hinsicht unseren Beitrag leisten.