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Uponor meerlagen-, perslucht

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<strong>Uponor</strong> <strong>meerlagen</strong>leidingsysteem > Algemene leverings- en betalingsvoorwaarden van <strong>Uponor</strong> GmbHAlgemene leverings- en betalingsvoorwaarden van <strong>Uponor</strong> GmbH1. Allgemeines1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgenausschließlich aufgrund der nachstehendenBedingungen. Abweichungen habennur dann Gültigkeit, wenn sieschriftlich von uns bestätigt werden.1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestensmit der Entgegennahme der Wareerkennt der Käufer unsere AllgemeinenLiefer- und Zahlungsbedingungen an.Abweichende Bedingungen des Käufers,die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,sind für uns unverbindlich,auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklichwidersprechen.1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftigeLieferungen aufgrund schriftlicheroder fernmündlicher Bestellungendes Käufers.1.4 Alle Bestellungen, Aufträge und Vereinbarungenwerden für uns erst mit Zugangunserer schriftlichen Auftragsbestätigungbeim Käufer oder, falls eine Auftragsbestätigungnicht erteilt wird, mit Lieferungder Ware verbindlich. Mündliche oder telefonischeZusagen oder sonstige Abredeneinschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungenund Nebenabreden zu bereitsangenommenen Bestellungen sowie durchunsere Vertreter getätigte Verkäufe sindfür uns erst verbindlich, sobald und soweitsie von uns nachträglich schriftlich bestätigtsind.1.5 Für Maschinen und Werkzeugverkäufegelten ergänzend unsere diesbezüglichenZusatzbedingungen.2. Preise und Lieferung2.1 Unsere Listen- und Angebotspreise sindfreibleibend und unverbindlich, sofernnicht eine bestimmte Geltungsdauerschriftlich vereinbart ist. Alle Preise verstehensich in EURO ab Werk ohne Verpackung,Verladung, Fracht und Montagezuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.2.2 Unabhängig davon, ob eine Versendungab Werk erfolgt und wer die Frachtkostenträgt, hat der Käufer alle Gefahren desVerlustes oder der Beschädigung der Warevon dem Zeitpunkt an zu tragen, zu demihm die Ware – ohne Verladung auf dasabholende Beförderungsmittel – ab Werkzur Verfügung gestellt wurde.2.3 Etwa notwendige Verpackung wird zumSelbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.2.4 Alle Liefertermine und Fristen gelten nurals annähernd, sofern sie nicht schriftlichausdrücklich als verbindlich zugesagtwerden. Wünscht der Käufer Lieferungzu einem späteren als dem ursprünglichvereinbarten Termin, können wir dieVertragsleistung zum vereinbarten Lieferterminin Rechnung stellen und die Wareauf Kosten des Käufers einlagern. Erfolgteine Lagerung in unserem Werk, sind wirberechtigt, ein Lagergeld in Höhe von2,5‰ des Auftragsnettowerts für jedenangefangenen Monat der Lagerung zuverlangen.2.5 Teillieferungen sind zulässig.2.6 Bestellt der Käufer Ware auf Abruf, so giltder Abruf spätestens sechs Monate nachder Bestellung als erfolgt, es sei denn, esist schriftlich eine andere Vereinbarunggetroffen worden.2.7 Betriebsstörungen, Kriegszustand, Arbeitskämpfeoder sonstige Ereignisse höhererGewalt bei uns oder unseren Lieferantenberechtigen uns, die Lieferung um diebetreffende Zeitdauer hinauszuschieben.Wir werden dem Käufer solche Hindernisseunverzüglich mitteilen. Erhöhen sichinfolge derartiger unvorhergesehenerUmstände unsere Kosten, so sind wir zuentsprechenden Preiskorrekturen berechtigt,insbesondere zur Berechnung derTagespreise am Versandtag.2.8 Begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeitdes Käufers berechtigen uns, vomKäufer für unsere Lieferungen Sicherheitoder Vorkasse zu verlangen oder vom Vertragzurückzutreten. Schadensersatzansprüchedes Käufers sind in diesen Fällenausgeschlossen.3. Zahlungsbedingungen3.1 Zahlungstermine und Zahlungsfristenwerden gesondert vereinbart. Bei Zielüberschreitungenwerden banküblicheZinsen, mindestens aber die gesetzlichenVerzugszinsen berechnet.3.2 Die Annahme von Wechseln und Scheckserfolgt stets zahlungshalber; erst die Einlösunggilt als Zahlung. Die Annahme vonWechseln bedarf der gesonderten Vereinbarung.Diskontspesen und Kosten gehenzu Lasten des Kunden.3.3 Unsere Angestellten, Vertreter oder Vertriebspartnersind nicht zur Entgegennahmevon Zahlungen für uns berechtigt.Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichenschriftlichen Einwilligung.3.4 Mit von uns nicht anerkannten oder nichtrechtskräftig festgestellten Gegenansprüchenkann der Käufer weder aufrechnennoch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrechtgeltend machen.3.5 Hält der Käufer die Zahlungsbedingungennicht ein oder treten berechtigte Zweifelan der Kreditwürdigkeit des Käufers auf,so werden alle unsere Forderungen ausder gesamten Lieferbeziehung zum Käufersofort fällig.4. Eigentumsvorbehalt4.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungennebst allen Nebenforderungen ausder gesamten Geschäftsbeziehung einschließlichder Einlösung etwa von uns inZahlung genommener Schecks oderWechsel unser Eigentum. Unsere Forderungengehen nicht durch Aufnahme ineinen kontokorrentmäßigen Saldo unddessen Anerkennung unter.4.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichendzu kennzeichnen und sie angemessengegen Feuer und Einbruch-Diebstahlzu versichern.4.3 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung derVorbehaltsware nimmt der Käufer für unsvor, ohne dass uns daraus Verpflichtungenentstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindungder Vorbehaltsware mit anderen,nicht uns gehörenden Waren steht uns dasdabei entstehende Miteigentum an derneuen Sache zu, und zwar im Verhältnis desWertes der Vorbehaltsware zu der übrigenverarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitungoder Verbindung. Erwirbt der Käuferdas Alleineigentum an der neuen Sache,so räumt er uns im Verhältnis des Wertesder verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltswarezum Gesamtwert der neuen SacheMiteigentum an der neuen Sache einund verwahrt sie unentgeltlich für uns.4.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung derVorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehrberechtigt. Eine Verpfändung,Sicherungsübereignung oder ein Verleihist ihm jedoch nicht gestattet. Veräußertder Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritter uns bereits jetzt seine künftigen Forderungenaus der Weiterveräußerung gegenseine Kunden mit allen Nebenrechten –einschließlich etwaiger Saldoforderungen– sicherungshalber ab, ohne dass es nochspäterer besonderer Erklärungen bedarf.Wir nehmen die Abtretung an.4.5 Wird die Vorbehaltsware von dem Käufermit Grundstücken verbunden, so tritt derKäufer schon jetzt die daraus entstehendeForderung auf Vergütung in Höhe desWertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechteneinschließlich des Rechts auf Einräumungeiner Sicherungshypothek ab.Die Abtretung hat Vorrang vor sonstigendem Käufer gegenüber seinem Kundenetwa zustehenden Ansprüchen. Wir nehmendie Abtretung an.4.6 Wird die Vorbehaltsware zusammen mitanderen Waren — gleich ob ohne odernach Verarbeitung oder Verbindung —weiterveräußert, so tritt der Käufer seineForderungen aus der Weiterveräußerungder Vorbehaltsware ebenfalls an uns ab,jedoch nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware,die zusammen mit den anderenWaren Gegenstand des Verkaufs ist.Entsprechendes gilt für etwaige Saldoforderungen.Wir nehmen die Abtretung an.70CE-NL-MLC-01.11

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