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IT-Sicherheit für Industrie 4.0

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6 VORHANDENE UND NEUE KONZEPTE UND STANDARDS<br />

15<br />

Begleitend können positive Erfahrungsberichte aus anderen<br />

Unternehmen und Branchen den Prozess der Vertrauensbildung<br />

unterstützen. Eine schrittweise Einführung<br />

innerhalb des Unternehmens macht die Entwicklung besser<br />

nachvollziehbar und hilft Hemmschwellen und Widerstände<br />

abzubauen.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong><br />

im Umfeld von I<strong>4.0</strong> auch organisatorischer Maßnahmen<br />

bedarf, die in ihrer Gesamtheit am ehesten zu erfassen sind,<br />

wenn der bevorstehende Wandel als zentrales Innovationsthema<br />

im Unternehmen betrachtet und aus allen Perspektiven<br />

gleichrangig angegangen wird.<br />

Feststellung: Dringender Handlungsbedarf<br />

All diese Fragestellungen müssen dringend adressiert werden<br />

und bedürfen unmittelbarer Unterstützung seitens der<br />

politischen Entscheider, sei es durch weitere FuE-Förderungen,<br />

gesetzliche Regelungen oder flankierenden Maßnahmen<br />

zur Akzeptanz in der Wirtschaft und Bevölkerung.<br />

Rechtliche Aspekte<br />

Wie in Kapitel 6.3 des Abschlussberichtes erläutert wurden<br />

zwei aktuelle Ansätze zur Weiterentwicklung des<br />

rechtlichen Rahmens <strong>für</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> untersucht. Das<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong>sgesetz gibt Impulse <strong>für</strong> die Entwicklung der<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong>sregulierung, indem etwa eine breitflächige<br />

gesetzliche Pflicht zur <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> ausgesprochen wird<br />

(§ 13 Abs. 7 TMG neu) und indem im Teilbereich „kritische<br />

Infrastrukturen“ Instrumente wie Aufsichtsbefugnisse <strong>für</strong><br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> und die Entwicklung von Branchenstandards<br />

<strong>für</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> erprobt werden können. Die allgemeine<br />

Norm (§ 13 TMG) ist jedoch sehr unbestimmt, die übrigen<br />

Regeln gelten nur <strong>für</strong> wenige Unternehmen. Nicht zuletzt<br />

wegen der Lückenhaftigkeit und Unbestimmtheit zeigt das<br />

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong>sgesetz im Bereich I<strong>4.0</strong> den Bedarf an einer<br />

Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens <strong>für</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong><br />

deutlich auf.<br />

Im Bereich der Zertifizierung zeigt sich derzeit im Bereich<br />

des Datenschutzes eine hochinteressante Entwicklung, die<br />

Potenzial auch <strong>für</strong> die allgemeine <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> besitzt: Die<br />

auf einer gesetzlichen Regelung beruhende Zertifizierung<br />

von <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> und insbesondere die Herausbildung von<br />

transparenten, öffentlichen Standards <strong>für</strong> <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong><br />

sind geeignet, eine Verbesserung von <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheit</strong> in der<br />

Fläche zu erreichen. Auch insoweit fehlt es derzeit aber<br />

an einem tragfähigen Konzept, sodass auch hier erhebliche<br />

Anstrengungen erforderlich sind. Die Nutzung der<br />

Erkenntnisse aus der Datenschutz-Zertifizierung könnte<br />

hier aber einen guten Einstieg bilden.

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