Allgemeine Geschäftsbedingungen
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<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen<br />
Stand 05/08<br />
I. Geltungsbereich<br />
Die nachstehenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns<br />
abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen sonstigen Verträge.<br />
Entgegenstehenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen des Bestellers<br />
wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich<br />
durch uns bestätigt wurde.<br />
II. Vertragsabschluß<br />
1. Der Besteller ist an ein von ihm abgegebenes Angebot mindestens 1 Monat<br />
gebunden. Ein Vertrag kommt mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung<br />
durch uns, spätestens aber mit der Lieferung der Ware zustande.<br />
2. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur<br />
dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Dasselbe<br />
gilt für zugesicherte Eigenschaften. Abbildungen und Angaben in Katalogen<br />
und Prospekten sind maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich im Vertrag<br />
bezeichnet sind.<br />
III. Änderungsvorbehalt<br />
Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder Ausstattung sowie geringfügige<br />
Abweichungen hiervon bleiben uns vorbehalten, wenn die Änderung oder Abweichung<br />
unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar<br />
ist. Der Änderungsvorbehalt gilt insbesondere im Hardwarebereich im Hinblick<br />
auf die kurzen Produktlebenszyklen.<br />
IV. Preise<br />
1. Unsere Preise verstehen sich als Warenwerte ohne Skonti, zuzüglich Verpackungskosten<br />
und etwaiger Versicherung. Für Systemmaschinen verstehen sich<br />
die Warenpreise unverpackt ab Lieferwerk, ohne Fracht und ohne<br />
etwaige Versicherung.<br />
2. Die Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzunehmen.<br />
3. Sofern sich für Gegenstände, über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluß<br />
und Lieferung unsere Listenpreise wegen einer Änderung der<br />
preisbildenden Faktoren erhöhen, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss<br />
vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um welchen sich unsere<br />
Listenpreise aufgrund der gestiegenen Kosten zwischen Vertragsabschluss<br />
und Lieferung erhöht haben. Anpassungsrechte stehen uns gegen Nichtkaufleute<br />
nur dann zu, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin<br />
mehr als 4 Monate liegen. In jedem Fall hat der Besteller das Recht bei<br />
einer Preiserhöhung aus diesem Grund ab Bekanntgabe einseitig vom Vertrag<br />
zurückzutreten.<br />
V. Lieferung<br />
1. Werden von uns angegebene Lieferfristen und Liefertermine um mehr als einen<br />
Monat überschritten, kann der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist<br />
im Sinne von § 323 BGB von mindestens einem weiteren Monat mit der Erklärung<br />
setzen, dass er die Annahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der<br />
Frist ablehne. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle, in denen eine<br />
Fristsetzung entbehrlich ist.<br />
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche<br />
Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf<br />
Lieferung und alle sonstigen Ansprüche, auch Ansprüche auf Schadenersatz<br />
sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.<br />
Nicht durch uns zu vertreten ist, wenn die Lieferung wegen höherer Gewalt<br />
oder anderweitigen unvorhergesehenen Hindernissen, wie beispielsweise<br />
Pflichtverletzung unserer Vorlieferanten, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder<br />
Aussperrung verzögert oder unmöglich gemacht wird.<br />
2. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Bestellers gilt<br />
die vereinbarte Lieferzeit als aufgehoben. Eine neue angemessene Lieferzeit<br />
bzw. -frist ist neu zu vereinbaren.<br />
3. Eine übernommene feste Liefer- und Leistungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten<br />
des Vertrages und der Einigung über die Ausführungsart und unter der Voraussetzung<br />
der pünktlichen und vollen Einhaltung auch der Pflichten des Bestellers.<br />
Er hat insbesondere auf Anforderung hin vollständig die von uns als<br />
notwendig erachteten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und für eine sorgfältige<br />
Einarbeitung seiner Mitarbeiter nach unserer Vorgabe Sorge zu tragen.<br />
4. Der Besteller hat sich zu dem von uns angekündigten Liefertermin annahmebereit<br />
zu halten und die für die Installation erforderlichen Anschlüsse und Räume<br />
bereitzustellen. Er haftet für alle Schäden im Fall nicht rechtzeitiger Abnahme<br />
und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung.<br />
VI. Gefahrenübergang<br />
Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung,<br />
des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahme<br />
geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Besteller,<br />
oder bei Versand an dessen Firmensitz/Wohnort (Erfüllungsort) mit Absendung<br />
des Geschäftsgegenstandes auf den Besteller über.<br />
VII. Annahmeverzug des Bestellers<br />
1. Bleibt der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder einer<br />
von ihm geschuldeten Sicherheitsleistung 2 Wochen im Rückstand, dann sind<br />
wir unter Einräumung einer Nachfrist von mind. 1 Woche berechtigt, statt Zahlung<br />
oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder<br />
Schadensersatz wegen Nichtleistung zu fordern.<br />
2. Im letzteren Fall können wir ohne Schadensnachweis 20% des Vertragswertes<br />
als Schadensersatz begehren, sofern der Besteller nicht nachweist, dass uns<br />
gar kein Schaden oder ein nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Gezahlte Verkaufsprovisionen sind zusätzlich zu erstatten.<br />
3. Der Besteller kommt so lange nicht in Annahmeverzug, als er an der Annahme<br />
der Ware durch höhere Gewalt gehindert ist.<br />
4. Wird die Annahme durch den Besteller verzögert, so sind wir berechtigt, die<br />
durch Lagerung entstehenden Kosten zu beanspruchen, soweit sie in unseren<br />
Räumen stattfindet.<br />
5. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug so geht die Gefahr des zufälligen<br />
Untergangs auf ihn über.<br />
VIII. Zahlungsbedingungen<br />
1. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum.<br />
Schecks und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung<br />
und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und<br />
Diskontspesen angenommen. Uns gegebene Sicherheiten dienen auch zur Befriedigung<br />
von Ansprüchen aus einem etwa erst noch entstehenden Vertragsverhältnis.<br />
2. Zubehör-, Ersatzteillieferung und Kundendienst erfolgen gegen netto Kasse<br />
oder Nachnahme.<br />
3. Kommt bei Ratenzahlung der Vertragspartner mit einer Rate in Verzug oder<br />
müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners unsere<br />
Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als gefährdet ansehen,<br />
dann können wir sofort unsere Gesamtforderung durch Aufforderungsschreiben<br />
schriftlich fällig stellen. Die Vorschriften §§ 499-507 BGB bleiben unberührt.<br />
Werden uns nach Vertragsabschluß, aber vor Auslieferung, konkrete Umstände<br />
in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, die unsere Ansprüche<br />
bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend<br />
gesichert erscheinen lassen, dann sind wir berechtigt, Vorauszahlung auf die<br />
Forderung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<br />
4. Der Besteller darf gegen unsere Forderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht<br />
nur dann ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht<br />
und zwar bei Mangelhaftigkeit einer Leistung nur in dem Umfang , dass der zurückbehaltene<br />
Betrag die Kosten oder Mangelbeseitigung nicht wesentlich<br />
übersteigen wird.<br />
5. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen. Zahlungen an einen<br />
Vertreter oder Vermittler erfolgen auf Gefahr des Bestellers.<br />
Die Anrechnung von geleisteten Zahlungen erfolgt in der Weise, dass diese zunächst<br />
auf die entstanden Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die sonstigen<br />
Schulden des Bestellers und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.<br />
IX. Zurückbehaltungsrecht und Abtretung<br />
Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger<br />
Vereinbarungen steht uns bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen<br />
den Besteller aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Zurückbehaltungsrecht<br />
an allen Gegenständen zu, die sich in unserem Besitz befinden und<br />
dem Besteller gehören. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus geschlossenen<br />
Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />
X. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis<br />
zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem<br />
Besteller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher<br />
Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für<br />
nachträglich gelieferte Ersatzteile und andere Nachlieferungen.<br />
Der Besteller erhält an der Software einschließlich der Systemsoftware kein Eigentum<br />
übertragen. Eingeräumt wird ein nicht ausschließliches und nicht über-<br />
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tragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.<br />
Alle Urheberrechte an der Software mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen<br />
und -teilen sowie den dazugehörigen Dokumentationen verbleiben in<br />
unserem Eigentum.<br />
2. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Vertragspartners, etwa durch<br />
Verfügungen über unser Eigentum, Ansprüche gegen Dritte, so werden diese<br />
Ansprüche schon jetzt an uns abgetreten.<br />
3. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers sind wir<br />
berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme<br />
gerichtlicher Hilfe geltend zumachen. Aus einer etwaigen Wegnahme<br />
des Liefergegenstandes entstehen für den Besteller keine Schadensersatzansprüche<br />
gegen uns.<br />
4. Bei Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, insbesondere<br />
durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller unter Übergabe der<br />
verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) uns zu benachrichtigen und<br />
den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Auf die Dauer des bestehenden<br />
Eigentumsvorbehalts ist der Besteller gehindert, Verfügungen<br />
über den Vertragsgegenstand zu treffen. Wird sind befugt, uns während der<br />
ortsüblichen Geschäftsstunden vom Vorhandensein und dem pfleglich zu<br />
handhabenden Zustand unseres Eigentums zu überzeugen. Der Besteller hat<br />
uns dazu freien Zutritt zum Aufbewahrungsraum einzuräumen.<br />
5. Der Besteller ist zur sachgemäßen Handhabung unseres Sicherungseigentums<br />
und Lagerung sowie ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet. Etwa entstehende<br />
Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung werden bereits hiermit an<br />
uns abgetreten.<br />
XI. Vertragsstrafe<br />
1. Bei schuldhafter Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten an der Software<br />
haben wir unbeschadet weitergehender Ansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung<br />
eine Vertragsstrafe zu erhalten. Diese beträgt im Fall der unbefugten<br />
Weitergabe von Software mindestens EUR 5.000,–, ansonsten wahlweise<br />
die vom Besteller verlangte oder die übliche von uns erzielbare Vergütung.<br />
Bis zur Höhe der Mindestpauschale bleibt dem Besteller offen zu beweisen,<br />
dass kein oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist.<br />
XII. Gewährleistung und Rügepflicht<br />
1. Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns erbrachte Leistung,<br />
die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder sofern<br />
eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte,<br />
sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist,<br />
die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und vom Besteller<br />
bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwartet werden kann.<br />
2. Der Besteller, wenn er Kaufmann ist, wird uns in Erfüllung seiner Rügepflichten<br />
gem. § 377 HGB bei Ablieferung erkennbare sowie später auftretende Mängel<br />
unverzüglich, unter detaillierter Darlegung des aufgetretenen Problems und den<br />
für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich mitteilen.<br />
Unterlässt der Besteller die schlichte Mitteilung des Mangels, dann verliert er alle<br />
Gewährleistungsrechte soweit, sie auf einem Mangel, der bei Ablieferung der<br />
Ware erkennbar war, bzw. auf dem später aufgetretenen Mangel beruhen.<br />
3. Wir behalten uns vor, unsere Gewährleistungspflicht vorrangig durch Nachbesserung<br />
zu erfüllen. Der Besteller wirkt hierbei im erforderlichen Umfang unentgeltlich<br />
mit, in dem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten-<br />
und Telekommunikationseinrichtungen, zur Verfügung stellt.<br />
Der Besteller gewährt uns sowohl unmittelbar, als auch über Datenfernübertragung<br />
Zugang zur Hard- und Software. Er beantwortet unsere diesbezüglichen<br />
Anfragen, prüft Ergebnisse und testet nachgebesserte Software unverzüglich.<br />
4. Die Dringlichkeit einer Behebung von Mängeln richtet sich nach dem beim<br />
Besteller verursachten Grad der Behinderung des Betriebsablaufes beim Besteller.<br />
Sofern die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Besteller nach gesetzlicher<br />
Maßgabe die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder bei<br />
bestehendem Dauerschuldverhältnis dieses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
kündigen. Schadensersatzansprüche aufgrund des Gewährleistungsrechts<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Die Gewährleistungsrechte verjähren, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen,<br />
in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, d.<br />
h. beim Kauf einer Sache ab Ablieferung der Sache (§ 438 II BGB) und bei der<br />
Herstellung eines Werks mit der Abnahme (§ 634a II BGB).<br />
5. Der Besteller trägt die Beweislast dafür, dass Mängel oder Einschränkungen in<br />
der Nutzbarkeit nicht durch unsachgemäße Bedienung oder einen vom Besteller<br />
vorgenommenen Eingriff verursacht oder mit verursacht sind. Der Besteller<br />
trägt ebenso die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel oder Nutzungsbeschränkungen<br />
nicht durch die beim Besteller vorhandene Systemumgebung<br />
verursacht sind. In diesen Fällen hat der Besteller keinen Anspruch auf Gewährleistung.<br />
§ 476 BGB bleibt unberührt.<br />
6. Werden durch einen Dritten Ansprüche behauptet, die der Ausübung der von<br />
uns dem Besteller vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen,<br />
hat der Besteller uns hiervon unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis zu<br />
setzten.<br />
Der Besteller ermächtigt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt, die Auseinandersetzung<br />
mit den Dritten außergerichtlich und gerichtlich zu führen. Sofern wir<br />
von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, darf der Besteller Ansprüche des<br />
Dritten nicht ohne unsere Zustimmung anerkennen. Im Gegenzug sichern wir<br />
dem Besteller zu, dass Ansprüche Dritter auf unsere Kosten abgewehrt werden<br />
und der Besteller von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und<br />
Schäden freigestellt wird sofern diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten<br />
des Bestellers beruhen.<br />
Es steht uns frei, die seitens des Dritten geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen.<br />
Sofern wir der Auffassung sind, dass die Ansprüche, deren ein Dritter sich<br />
berühmt, tatsächlich bestehen, steht es uns im Verhältnis zum Besteller frei, die<br />
streitbefangenen Gegenstände durch andere ebenfalls vertragsgemäße Gegenstände<br />
zu ersetzten.<br />
Im Übrigen gelten auch insoweit die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel,<br />
insbesondere die Gewährleistungsfrist von einem Jahr gem. Ziff. XII, Nr. 4.<br />
XIII. Haftung<br />
Für unsere Haftung gilt, sofern in den vorstehenden Ziffern nichts Abweichendes<br />
geregelt ist, folgendes:<br />
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften ferner bei der fahrlässigen<br />
Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung<br />
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung<br />
des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig<br />
vertraut. Im letzt genannten Fall haften die wir jedoch nicht für nicht<br />
vorhersehbare und nicht vertragstypische Schäden. Wir haften nicht bei leicht<br />
fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.<br />
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben,<br />
Körper und Gesundheit sowie bei ausdrücklich von uns abgegeben Garantien.<br />
Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird im Übrigen<br />
der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten<br />
wieder herzustellen, wenn sie in der von uns oder dem Anbieter einer dritten<br />
Software angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in<br />
sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand<br />
rekonstruiert werden können.<br />
XIV. Schlussbestimmungen<br />
1. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten,<br />
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen<br />
und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland<br />
haben, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist 94315 Straubing (Donau).<br />
Dasselbe gilt, wenn der Besteller unbekannten Aufenthalts ist oder seinen<br />
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Betreffen die<br />
Ansprüche in solchen Fällen Geschäfte unserer Zweigniederlassungen, so<br />
können wir unsere Ansprüche auch bei den Gerichten am Sitz der Niederlassung<br />
geltend machen.<br />
2. Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen<br />
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 94315 Straubing (Donau), sofern<br />
der Besteller Unternehmer ist. Soweit die Ansprüche aus einem Geschäftsabschluss<br />
unserer Zweigniederlassung beruhen, ist Unternehmern gegenüber Erfüllungsort<br />
der Sitz der Zweigniederlassung.<br />
3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss<br />
des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.<br />
4. Vertragsänderungen, Zusätze oder vertragserhebliche Erklärungen bedürfen<br />
der Schriftform.<br />
5. Der Besteller kann Ansprüche gegen uns aus mit uns abgeschlossenen Verträgen<br />
nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.<br />
6. Sollte eine dieser Bestimmungen sich als unwirksam herausstellen, so wird<br />
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen<br />
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall,<br />
an Stelle der unwirksamen Bestimmung dann eine dem Zweck der Vereinbarung<br />
möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die soweit<br />
wie möglich zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.<br />
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