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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen<br />

Stand 05/08<br />

I. Geltungsbereich<br />

Die nachstehenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns<br />

abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen sonstigen Verträge.<br />

Entgegenstehenden <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen des Bestellers<br />

wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich<br />

durch uns bestätigt wurde.<br />

II. Vertragsabschluß<br />

1. Der Besteller ist an ein von ihm abgegebenes Angebot mindestens 1 Monat<br />

gebunden. Ein Vertrag kommt mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung<br />

durch uns, spätestens aber mit der Lieferung der Ware zustande.<br />

2. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur<br />

dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Dasselbe<br />

gilt für zugesicherte Eigenschaften. Abbildungen und Angaben in Katalogen<br />

und Prospekten sind maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich im Vertrag<br />

bezeichnet sind.<br />

III. Änderungsvorbehalt<br />

Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder Ausstattung sowie geringfügige<br />

Abweichungen hiervon bleiben uns vorbehalten, wenn die Änderung oder Abweichung<br />

unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar<br />

ist. Der Änderungsvorbehalt gilt insbesondere im Hardwarebereich im Hinblick<br />

auf die kurzen Produktlebenszyklen.<br />

IV. Preise<br />

1. Unsere Preise verstehen sich als Warenwerte ohne Skonti, zuzüglich Verpackungskosten<br />

und etwaiger Versicherung. Für Systemmaschinen verstehen sich<br />

die Warenpreise unverpackt ab Lieferwerk, ohne Fracht und ohne<br />

etwaige Versicherung.<br />

2. Die Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzunehmen.<br />

3. Sofern sich für Gegenstände, über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluß<br />

und Lieferung unsere Listenpreise wegen einer Änderung der<br />

preisbildenden Faktoren erhöhen, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss<br />

vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um welchen sich unsere<br />

Listenpreise aufgrund der gestiegenen Kosten zwischen Vertragsabschluss<br />

und Lieferung erhöht haben. Anpassungsrechte stehen uns gegen Nichtkaufleute<br />

nur dann zu, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin<br />

mehr als 4 Monate liegen. In jedem Fall hat der Besteller das Recht bei<br />

einer Preiserhöhung aus diesem Grund ab Bekanntgabe einseitig vom Vertrag<br />

zurückzutreten.<br />

V. Lieferung<br />

1. Werden von uns angegebene Lieferfristen und Liefertermine um mehr als einen<br />

Monat überschritten, kann der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist<br />

im Sinne von § 323 BGB von mindestens einem weiteren Monat mit der Erklärung<br />

setzen, dass er die Annahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der<br />

Frist ablehne. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle, in denen eine<br />

Fristsetzung entbehrlich ist.<br />

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche<br />

Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf<br />

Lieferung und alle sonstigen Ansprüche, auch Ansprüche auf Schadenersatz<br />

sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.<br />

Nicht durch uns zu vertreten ist, wenn die Lieferung wegen höherer Gewalt<br />

oder anderweitigen unvorhergesehenen Hindernissen, wie beispielsweise<br />

Pflichtverletzung unserer Vorlieferanten, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder<br />

Aussperrung verzögert oder unmöglich gemacht wird.<br />

2. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Bestellers gilt<br />

die vereinbarte Lieferzeit als aufgehoben. Eine neue angemessene Lieferzeit<br />

bzw. -frist ist neu zu vereinbaren.<br />

3. Eine übernommene feste Liefer- und Leistungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten<br />

des Vertrages und der Einigung über die Ausführungsart und unter der Voraussetzung<br />

der pünktlichen und vollen Einhaltung auch der Pflichten des Bestellers.<br />

Er hat insbesondere auf Anforderung hin vollständig die von uns als<br />

notwendig erachteten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und für eine sorgfältige<br />

Einarbeitung seiner Mitarbeiter nach unserer Vorgabe Sorge zu tragen.<br />

4. Der Besteller hat sich zu dem von uns angekündigten Liefertermin annahmebereit<br />

zu halten und die für die Installation erforderlichen Anschlüsse und Räume<br />

bereitzustellen. Er haftet für alle Schäden im Fall nicht rechtzeitiger Abnahme<br />

und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung.<br />

VI. Gefahrenübergang<br />

Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung,<br />

des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahme<br />

geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Besteller,<br />

oder bei Versand an dessen Firmensitz/Wohnort (Erfüllungsort) mit Absendung<br />

des Geschäftsgegenstandes auf den Besteller über.<br />

VII. Annahmeverzug des Bestellers<br />

1. Bleibt der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder einer<br />

von ihm geschuldeten Sicherheitsleistung 2 Wochen im Rückstand, dann sind<br />

wir unter Einräumung einer Nachfrist von mind. 1 Woche berechtigt, statt Zahlung<br />

oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder<br />

Schadensersatz wegen Nichtleistung zu fordern.<br />

2. Im letzteren Fall können wir ohne Schadensnachweis 20% des Vertragswertes<br />

als Schadensersatz begehren, sofern der Besteller nicht nachweist, dass uns<br />

gar kein Schaden oder ein nur wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Gezahlte Verkaufsprovisionen sind zusätzlich zu erstatten.<br />

3. Der Besteller kommt so lange nicht in Annahmeverzug, als er an der Annahme<br />

der Ware durch höhere Gewalt gehindert ist.<br />

4. Wird die Annahme durch den Besteller verzögert, so sind wir berechtigt, die<br />

durch Lagerung entstehenden Kosten zu beanspruchen, soweit sie in unseren<br />

Räumen stattfindet.<br />

5. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug so geht die Gefahr des zufälligen<br />

Untergangs auf ihn über.<br />

VIII. Zahlungsbedingungen<br />

1. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum.<br />

Schecks und etwaige andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung<br />

und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und<br />

Diskontspesen angenommen. Uns gegebene Sicherheiten dienen auch zur Befriedigung<br />

von Ansprüchen aus einem etwa erst noch entstehenden Vertragsverhältnis.<br />

2. Zubehör-, Ersatzteillieferung und Kundendienst erfolgen gegen netto Kasse<br />

oder Nachnahme.<br />

3. Kommt bei Ratenzahlung der Vertragspartner mit einer Rate in Verzug oder<br />

müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners unsere<br />

Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als gefährdet ansehen,<br />

dann können wir sofort unsere Gesamtforderung durch Aufforderungsschreiben<br />

schriftlich fällig stellen. Die Vorschriften §§ 499-507 BGB bleiben unberührt.<br />

Werden uns nach Vertragsabschluß, aber vor Auslieferung, konkrete Umstände<br />

in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, die unsere Ansprüche<br />

bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend<br />

gesichert erscheinen lassen, dann sind wir berechtigt, Vorauszahlung auf die<br />

Forderung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<br />

4. Der Besteller darf gegen unsere Forderung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht<br />

nur dann ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht<br />

und zwar bei Mangelhaftigkeit einer Leistung nur in dem Umfang , dass der zurückbehaltene<br />

Betrag die Kosten oder Mangelbeseitigung nicht wesentlich<br />

übersteigen wird.<br />

5. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen. Zahlungen an einen<br />

Vertreter oder Vermittler erfolgen auf Gefahr des Bestellers.<br />

Die Anrechnung von geleisteten Zahlungen erfolgt in der Weise, dass diese zunächst<br />

auf die entstanden Kosten, dann auf die Zinsen, dann auf die sonstigen<br />

Schulden des Bestellers und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.<br />

IX. Zurückbehaltungsrecht und Abtretung<br />

Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger<br />

Vereinbarungen steht uns bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen<br />

den Besteller aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Zurückbehaltungsrecht<br />

an allen Gegenständen zu, die sich in unserem Besitz befinden und<br />

dem Besteller gehören. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus geschlossenen<br />

Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

X. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis<br />

zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem<br />

Besteller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher<br />

Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für<br />

nachträglich gelieferte Ersatzteile und andere Nachlieferungen.<br />

Der Besteller erhält an der Software einschließlich der Systemsoftware kein Eigentum<br />

übertragen. Eingeräumt wird ein nicht ausschließliches und nicht über-<br />

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tragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.<br />

Alle Urheberrechte an der Software mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen<br />

und -teilen sowie den dazugehörigen Dokumentationen verbleiben in<br />

unserem Eigentum.<br />

2. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Vertragspartners, etwa durch<br />

Verfügungen über unser Eigentum, Ansprüche gegen Dritte, so werden diese<br />

Ansprüche schon jetzt an uns abgetreten.<br />

3. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers sind wir<br />

berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme<br />

gerichtlicher Hilfe geltend zumachen. Aus einer etwaigen Wegnahme<br />

des Liefergegenstandes entstehen für den Besteller keine Schadensersatzansprüche<br />

gegen uns.<br />

4. Bei Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte, insbesondere<br />

durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller unter Übergabe der<br />

verfügbaren Unterlagen (z. B. Pfändungsprotokoll) uns zu benachrichtigen und<br />

den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Auf die Dauer des bestehenden<br />

Eigentumsvorbehalts ist der Besteller gehindert, Verfügungen<br />

über den Vertragsgegenstand zu treffen. Wird sind befugt, uns während der<br />

ortsüblichen Geschäftsstunden vom Vorhandensein und dem pfleglich zu<br />

handhabenden Zustand unseres Eigentums zu überzeugen. Der Besteller hat<br />

uns dazu freien Zutritt zum Aufbewahrungsraum einzuräumen.<br />

5. Der Besteller ist zur sachgemäßen Handhabung unseres Sicherungseigentums<br />

und Lagerung sowie ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet. Etwa entstehende<br />

Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung werden bereits hiermit an<br />

uns abgetreten.<br />

XI. Vertragsstrafe<br />

1. Bei schuldhafter Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten an der Software<br />

haben wir unbeschadet weitergehender Ansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung<br />

eine Vertragsstrafe zu erhalten. Diese beträgt im Fall der unbefugten<br />

Weitergabe von Software mindestens EUR 5.000,–, ansonsten wahlweise<br />

die vom Besteller verlangte oder die übliche von uns erzielbare Vergütung.<br />

Bis zur Höhe der Mindestpauschale bleibt dem Besteller offen zu beweisen,<br />

dass kein oder nur ein geringerer Schaden eingetreten ist.<br />

XII. Gewährleistung und Rügepflicht<br />

1. Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns erbrachte Leistung,<br />

die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder sofern<br />

eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte,<br />

sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist,<br />

die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und vom Besteller<br />

bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwartet werden kann.<br />

2. Der Besteller, wenn er Kaufmann ist, wird uns in Erfüllung seiner Rügepflichten<br />

gem. § 377 HGB bei Ablieferung erkennbare sowie später auftretende Mängel<br />

unverzüglich, unter detaillierter Darlegung des aufgetretenen Problems und den<br />

für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich mitteilen.<br />

Unterlässt der Besteller die schlichte Mitteilung des Mangels, dann verliert er alle<br />

Gewährleistungsrechte soweit, sie auf einem Mangel, der bei Ablieferung der<br />

Ware erkennbar war, bzw. auf dem später aufgetretenen Mangel beruhen.<br />

3. Wir behalten uns vor, unsere Gewährleistungspflicht vorrangig durch Nachbesserung<br />

zu erfüllen. Der Besteller wirkt hierbei im erforderlichen Umfang unentgeltlich<br />

mit, in dem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten-<br />

und Telekommunikationseinrichtungen, zur Verfügung stellt.<br />

Der Besteller gewährt uns sowohl unmittelbar, als auch über Datenfernübertragung<br />

Zugang zur Hard- und Software. Er beantwortet unsere diesbezüglichen<br />

Anfragen, prüft Ergebnisse und testet nachgebesserte Software unverzüglich.<br />

4. Die Dringlichkeit einer Behebung von Mängeln richtet sich nach dem beim<br />

Besteller verursachten Grad der Behinderung des Betriebsablaufes beim Besteller.<br />

Sofern die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Besteller nach gesetzlicher<br />

Maßgabe die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder bei<br />

bestehendem Dauerschuldverhältnis dieses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

kündigen. Schadensersatzansprüche aufgrund des Gewährleistungsrechts<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Die Gewährleistungsrechte verjähren, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen,<br />

in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, d.<br />

h. beim Kauf einer Sache ab Ablieferung der Sache (§ 438 II BGB) und bei der<br />

Herstellung eines Werks mit der Abnahme (§ 634a II BGB).<br />

5. Der Besteller trägt die Beweislast dafür, dass Mängel oder Einschränkungen in<br />

der Nutzbarkeit nicht durch unsachgemäße Bedienung oder einen vom Besteller<br />

vorgenommenen Eingriff verursacht oder mit verursacht sind. Der Besteller<br />

trägt ebenso die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel oder Nutzungsbeschränkungen<br />

nicht durch die beim Besteller vorhandene Systemumgebung<br />

verursacht sind. In diesen Fällen hat der Besteller keinen Anspruch auf Gewährleistung.<br />

§ 476 BGB bleibt unberührt.<br />

6. Werden durch einen Dritten Ansprüche behauptet, die der Ausübung der von<br />

uns dem Besteller vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen,<br />

hat der Besteller uns hiervon unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis zu<br />

setzten.<br />

Der Besteller ermächtigt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt, die Auseinandersetzung<br />

mit den Dritten außergerichtlich und gerichtlich zu führen. Sofern wir<br />

von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, darf der Besteller Ansprüche des<br />

Dritten nicht ohne unsere Zustimmung anerkennen. Im Gegenzug sichern wir<br />

dem Besteller zu, dass Ansprüche Dritter auf unsere Kosten abgewehrt werden<br />

und der Besteller von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und<br />

Schäden freigestellt wird sofern diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten<br />

des Bestellers beruhen.<br />

Es steht uns frei, die seitens des Dritten geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen.<br />

Sofern wir der Auffassung sind, dass die Ansprüche, deren ein Dritter sich<br />

berühmt, tatsächlich bestehen, steht es uns im Verhältnis zum Besteller frei, die<br />

streitbefangenen Gegenstände durch andere ebenfalls vertragsgemäße Gegenstände<br />

zu ersetzten.<br />

Im Übrigen gelten auch insoweit die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsmängel,<br />

insbesondere die Gewährleistungsfrist von einem Jahr gem. Ziff. XII, Nr. 4.<br />

XIII. Haftung<br />

Für unsere Haftung gilt, sofern in den vorstehenden Ziffern nichts Abweichendes<br />

geregelt ist, folgendes:<br />

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften ferner bei der fahrlässigen<br />

Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung<br />

des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung<br />

des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig<br />

vertraut. Im letzt genannten Fall haften die wir jedoch nicht für nicht<br />

vorhersehbare und nicht vertragstypische Schäden. Wir haften nicht bei leicht<br />

fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.<br />

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben,<br />

Körper und Gesundheit sowie bei ausdrücklich von uns abgegeben Garantien.<br />

Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />

Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird im Übrigen<br />

der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten<br />

wieder herzustellen, wenn sie in der von uns oder dem Anbieter einer dritten<br />

Software angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in<br />

sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand<br />

rekonstruiert werden können.<br />

XIV. Schlussbestimmungen<br />

1. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten,<br />

juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen<br />

und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland<br />

haben, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist 94315 Straubing (Donau).<br />

Dasselbe gilt, wenn der Besteller unbekannten Aufenthalts ist oder seinen<br />

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Betreffen die<br />

Ansprüche in solchen Fällen Geschäfte unserer Zweigniederlassungen, so<br />

können wir unsere Ansprüche auch bei den Gerichten am Sitz der Niederlassung<br />

geltend machen.<br />

2. Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen<br />

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 94315 Straubing (Donau), sofern<br />

der Besteller Unternehmer ist. Soweit die Ansprüche aus einem Geschäftsabschluss<br />

unserer Zweigniederlassung beruhen, ist Unternehmern gegenüber Erfüllungsort<br />

der Sitz der Zweigniederlassung.<br />

3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss<br />

des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.<br />

4. Vertragsänderungen, Zusätze oder vertragserhebliche Erklärungen bedürfen<br />

der Schriftform.<br />

5. Der Besteller kann Ansprüche gegen uns aus mit uns abgeschlossenen Verträgen<br />

nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.<br />

6. Sollte eine dieser Bestimmungen sich als unwirksam herausstellen, so wird<br />

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer <strong>Allgemeine</strong>n Geschäftsbedingungen<br />

nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall,<br />

an Stelle der unwirksamen Bestimmung dann eine dem Zweck der Vereinbarung<br />

möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die soweit<br />

wie möglich zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt.<br />

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