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Standesbeamte<br />
Stellung in der öffentlichen Verwaltung<br />
• Als Urkundsbeamte unabhängig und keinen fachlichen<br />
Weisungen von Vorgesetzen unterworfen (fachlich<br />
unabhängig).<br />
• Die Eigenständigkeit der Standesbeamten ist im Gesetzt, dem<br />
Personenstandsgesetz, verankert.<br />
Digital<br />
• Im Jahr 2009 wurden die bisher papiergebundenen<br />
Personenstandsbücher durch die elektronischen<br />
Personenstandsregister abgelöst.<br />
• Urkunden können per Internet oder per E-Mail durch die Bürger<br />
angefordert werden<br />
Aufgaben<br />
Neben den allgemein bekannten Aufgaben (Beurkundung von Geburten,<br />
Sterbefällen sowie der Durchführung von Eheschließungen), haben<br />
Standesbeamte eine Reihe von weiteren wichtigen Aufhaben, z.B.:<br />
• Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen<br />
• Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für eine Eheschließung im<br />
Ausland<br />
• Beurkundung von Namenerklärungen und Prüfung der<br />
Namensführung<br />
• Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und<br />
Sterbefällen von Deutschen im Ausland<br />
• Beurkundung von Kirchenaustritten<br />
Image für die Verwaltung<br />
• Die Standesbeamten leisten mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag<br />
zum positiven Erscheinungsbild der Verwaltung sowie ihrer Gemeinde<br />
oder Stadt.<br />
• Standesbeamte leisten durch ihre Tätigkeit Unterstützung für viele<br />
Stellen der öffentlichen Verwaltung, z.B. den Einwohnermeldeämtern,<br />
Jugendämtern, Ausländerbehörden, Gerichte und Notare.