CONVINUS Global Mobility Alert KW 39_2020
Unser wöchentliches Update für Sie! Mit unserem Global Mobility Alert möchten wir Sie betreffend internationale Mitarbeitereinsätze immer "up-to-date" halten. Dies spart Ihnen viel Zeit und Ihr Wissensstand ist damit immer "top-aktuell". Diesen Mehrwert können Sie jederzeit auf unserer Wissensplattform insights.convinus.com abrufen.
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e p t e m b e r 2 0 2 0<br />
S<br />
u s g a b e K W 3 9<br />
A<br />
QUELLENSTEUERABZUG FÜR<br />
ZUM<br />
ARBEITNEHMER<br />
AUSLÄNDISCHE<br />
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN<br />
FOKUS<br />
IM<br />
FREE SERVICE OF:<br />
A<br />
GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS<br />
<strong>CONVINUS</strong><br />
70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ<br />
TALSTRASSE<br />
/ INFO@<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />
WWW.<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />
BEI EINREISE<br />
PFLICHT<br />
GRENZREGIONEN<br />
AUS<br />
N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t<br />
d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t<br />
Die zuständige irische Behörde («Irish Revenue») hat die Regelungen zum<br />
Quellensteuerabzug (PAYE – pay-as-you-earn) für ausländische Arbeitnehmer, die<br />
temporär in Irland arbeiten, vereinfacht. Für die Pflicht zum Quellensteuerabzug kommt<br />
es auf das tatsächliche Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem<br />
Arbeitgeber an; weder die Funktion noch die Aufgaben des Arbeitnehmers sind hierfür<br />
massgeblich.<br />
Die zum 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft getretenen Regelungen geben klar darüber Auskunft, ab<br />
wann für einen ausländischen Arbeitnehmer Quellensteuern abgeführt werden müssen.<br />
Dabei wird grundsätzlich die gesamte Anzahl an Arbeitstagen für jedes einzelne<br />
Kalenderjahr herangezogen und keine jahresübergreifende Zählung der Arbeitstage<br />
durchgeführt. Für Arbeitnehmer, die aus Staaten kommen, mit denen kein<br />
IRLAND:<br />
REGELUNGEN<br />
VEREINFACHTE<br />
Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) besteht, müssen nach 30 Arbeitstagen<br />
Quellensteuern abgeführt werden. Für Arbeitnehmer aus Staaten, mit denen ein DBA<br />
besteht, beginnt die Pflicht für den Quellensteuerabzug grundsätzlich erst nach 60<br />
Tagen. Es sind jedoch die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen DBA zu beachten.<br />
Bereits seit Anfang Juli <strong>2020</strong> müssen sich Personen, die aus einem Staat oder Gebiet<br />
mit hohen Infektionszahlen kommen und in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in<br />
Quarantäne begeben.<br />
Mit einem Entscheid vom 11. September <strong>2020</strong> verfolgt der Bundesrat in Bezug auf die<br />
Nachbarstaaten der Schweiz nun einen regionalen Ansatz. Es werden jeweils nur die<br />
Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit<br />
erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt; nicht jedoch das ganze Land. Grenzregionen<br />
der Nachbarstaaten können gänzlich von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen<br />
werden. Grenzgänger waren bereits zuvor von der Quarantänepflicht ausgenommen.<br />
SCHWEIZ:<br />
QUARANTÄNE-<br />
KEINE<br />
Neu sind auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportler nach einem<br />
Wettkampf und Teilnehmer von Fachkongressen nicht dazu verpflichtet, sich in<br />
Quarantäne zu begeben, sofern die betreffende Veranstaltung im Ausland ein<br />
spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt hat.<br />
Um die Einreisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 besser handhaben zu<br />
können, hat die finnische Regierung am 11. September <strong>2020</strong> ein neues Modell<br />
erarbeitet, das auf Tests basiert, um Einreisen aus Ländern innerhalb des erlaubten<br />
Grenzwertes zu ermöglichen. Dabei wurde der Grenzwert für Einreisebeschränkungen<br />
per 19. September <strong>2020</strong> von weniger als 8 auf weniger als 25 Infektionen pro 100'000<br />
Einwohner in den letzten 14 Tagen erhöht.<br />
Reisebeschränkungen zwischen Finnland und Zypern, Deutschland, Island, Norwegen,<br />
Polen und Schweden sowie für Einwohner Australiens, Kanadas und Japans wurden<br />
ebenfalls aufgehoben. Aufgrund der steigenden Zahlen wurden neue<br />
Reisebeschränkungen für Italien und Ungarn erhoben, da der neue, erlaubte<br />
Grenzwert in diesen Ländern überschritten wurde. Für alle anderen Ländern gelten<br />
die bisherigen Vorschriften zu den Einreisebeschränkungen - vor allem in Bezug auf<br />
FINNLAND:<br />
DER<br />
LOCKERUNG<br />
die Quarantänepflicht. Gestützt auf das neue Modell sollten alle Einreisende aus den<br />
Risikoländern einen negativen COVID-19 Test vor der Einreise nach Finnland<br />
vorweisen können. Allerdings wird die Regierung erst am 23. November <strong>2020</strong> konkrete<br />
Vorgaben ankündigen. Bis dahin gilt eine Transitphase, wonach der negative COVID-19<br />
Test in den letzten 72 Stunden vor Ankunft vorzuweisen ist.<br />
STATES OF AMERICA:<br />
UNITED<br />
DES EINREISEVERBOTS<br />
VERLÄNGERUNG<br />
AUS MEXIKO UND KANADA<br />
Die US-Einreisebehörde (U.S. Customs and Border Protection) hat das Einreiseverbot für «nicht essenzielle» Reisen aus Mexiko und<br />
Kanada bis zum 21. Oktober <strong>2020</strong> verlängert. Das erstmalige Einreiseverbot aus diesen Ländern begann bereits am 21. März <strong>2020</strong> und<br />
wurde mehrmals verlängert. Es betrifft jedoch nicht den Luftverkehr. Als «nicht essenziell» werden Reisen qualifiziert, die aus<br />
touristischen Gründen oder zu Besuchszwecken erfolgen. Reisen aus den nachfolgenden Gründen sind immer noch erlaubt:<br />
US-Bürger und Personen mit rechtmässigem Aufenthaltsstatus<br />
Reisen für den legalen grenzüberschreitenden Handel<br />
Reisen aus beruflichen Gründen<br />
Reisen zu medizinischen Zwecken<br />
Reisen zu Bildungseinrichtungen<br />
Reisen für Notfälle und Zwecke der öffentlichen Gesundheit (z.B. Regierungsbeamte oder Einsatzkräfte, die in die USA einreisen, um<br />
die Regierung im Kampf gegen COVID-19 oder für andere Notfälle zu unterstützen)<br />
Reisen von Angehörigen der US-Streitkräfte (U.S. Armed Forces) sowie deren Ehepartnern und Kindern in die USA<br />
Reisen aus beruflichen Gründen sowie im Handelbereich werden zunehmend strenger kontrolliert.