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CONVINUS Global Mobility Alert KW 39_2020

Unser wöchentliches Update für Sie! Mit unserem Global Mobility Alert möchten wir Sie betreffend internationale Mitarbeitereinsätze immer "up-to-date" halten. Dies spart Ihnen viel Zeit und Ihr Wissensstand ist damit immer "top-aktuell". Diesen Mehrwert können Sie jederzeit auf unserer Wissensplattform insights.convinus.com abrufen.

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e p t e m b e r 2 0 2 0<br />

S<br />

u s g a b e K W 3 9<br />

A<br />

QUELLENSTEUERABZUG FÜR<br />

ZUM<br />

ARBEITNEHMER<br />

AUSLÄNDISCHE<br />

EINREISEBESCHRÄNKUNGEN<br />

FOKUS<br />

IM<br />

FREE SERVICE OF:<br />

A<br />

GLOBAL MOBILITY SOLUTIONS<br />

<strong>CONVINUS</strong><br />

70, 8001 ZÜRICH, SCHWEIZ<br />

TALSTRASSE<br />

/ INFO@<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />

WWW.<strong>CONVINUS</strong>.COM<br />

BEI EINREISE<br />

PFLICHT<br />

GRENZREGIONEN<br />

AUS<br />

N e u i g k e i t e n a u s d e r W e l t<br />

d e r g l o b a l e n M o b i l i t ä t<br />

Die zuständige irische Behörde («Irish Revenue») hat die Regelungen zum<br />

Quellensteuerabzug (PAYE – pay-as-you-earn) für ausländische Arbeitnehmer, die<br />

temporär in Irland arbeiten, vereinfacht. Für die Pflicht zum Quellensteuerabzug kommt<br />

es auf das tatsächliche Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem<br />

Arbeitgeber an; weder die Funktion noch die Aufgaben des Arbeitnehmers sind hierfür<br />

massgeblich.<br />

Die zum 1. Januar <strong>2020</strong> in Kraft getretenen Regelungen geben klar darüber Auskunft, ab<br />

wann für einen ausländischen Arbeitnehmer Quellensteuern abgeführt werden müssen.<br />

Dabei wird grundsätzlich die gesamte Anzahl an Arbeitstagen für jedes einzelne<br />

Kalenderjahr herangezogen und keine jahresübergreifende Zählung der Arbeitstage<br />

durchgeführt. Für Arbeitnehmer, die aus Staaten kommen, mit denen kein<br />

IRLAND:<br />

REGELUNGEN<br />

VEREINFACHTE<br />

Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) besteht, müssen nach 30 Arbeitstagen<br />

Quellensteuern abgeführt werden. Für Arbeitnehmer aus Staaten, mit denen ein DBA<br />

besteht, beginnt die Pflicht für den Quellensteuerabzug grundsätzlich erst nach 60<br />

Tagen. Es sind jedoch die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen DBA zu beachten.<br />

Bereits seit Anfang Juli <strong>2020</strong> müssen sich Personen, die aus einem Staat oder Gebiet<br />

mit hohen Infektionszahlen kommen und in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in<br />

Quarantäne begeben.<br />

Mit einem Entscheid vom 11. September <strong>2020</strong> verfolgt der Bundesrat in Bezug auf die<br />

Nachbarstaaten der Schweiz nun einen regionalen Ansatz. Es werden jeweils nur die<br />

Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit<br />

erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt; nicht jedoch das ganze Land. Grenzregionen<br />

der Nachbarstaaten können gänzlich von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen<br />

werden. Grenzgänger waren bereits zuvor von der Quarantänepflicht ausgenommen.<br />

SCHWEIZ:<br />

QUARANTÄNE-<br />

KEINE<br />

Neu sind auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportler nach einem<br />

Wettkampf und Teilnehmer von Fachkongressen nicht dazu verpflichtet, sich in<br />

Quarantäne zu begeben, sofern die betreffende Veranstaltung im Ausland ein<br />

spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt hat.<br />

Um die Einreisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 besser handhaben zu<br />

können, hat die finnische Regierung am 11. September <strong>2020</strong> ein neues Modell<br />

erarbeitet, das auf Tests basiert, um Einreisen aus Ländern innerhalb des erlaubten<br />

Grenzwertes zu ermöglichen. Dabei wurde der Grenzwert für Einreisebeschränkungen<br />

per 19. September <strong>2020</strong> von weniger als 8 auf weniger als 25 Infektionen pro 100'000<br />

Einwohner in den letzten 14 Tagen erhöht.<br />

Reisebeschränkungen zwischen Finnland und Zypern, Deutschland, Island, Norwegen,<br />

Polen und Schweden sowie für Einwohner Australiens, Kanadas und Japans wurden<br />

ebenfalls aufgehoben. Aufgrund der steigenden Zahlen wurden neue<br />

Reisebeschränkungen für Italien und Ungarn erhoben, da der neue, erlaubte<br />

Grenzwert in diesen Ländern überschritten wurde. Für alle anderen Ländern gelten<br />

die bisherigen Vorschriften zu den Einreisebeschränkungen - vor allem in Bezug auf<br />

FINNLAND:<br />

DER<br />

LOCKERUNG<br />

die Quarantänepflicht. Gestützt auf das neue Modell sollten alle Einreisende aus den<br />

Risikoländern einen negativen COVID-19 Test vor der Einreise nach Finnland<br />

vorweisen können. Allerdings wird die Regierung erst am 23. November <strong>2020</strong> konkrete<br />

Vorgaben ankündigen. Bis dahin gilt eine Transitphase, wonach der negative COVID-19<br />

Test in den letzten 72 Stunden vor Ankunft vorzuweisen ist.<br />

STATES OF AMERICA:<br />

UNITED<br />

DES EINREISEVERBOTS<br />

VERLÄNGERUNG<br />

AUS MEXIKO UND KANADA<br />

Die US-Einreisebehörde (U.S. Customs and Border Protection) hat das Einreiseverbot für «nicht essenzielle» Reisen aus Mexiko und<br />

Kanada bis zum 21. Oktober <strong>2020</strong> verlängert. Das erstmalige Einreiseverbot aus diesen Ländern begann bereits am 21. März <strong>2020</strong> und<br />

wurde mehrmals verlängert. Es betrifft jedoch nicht den Luftverkehr. Als «nicht essenziell» werden Reisen qualifiziert, die aus<br />

touristischen Gründen oder zu Besuchszwecken erfolgen. Reisen aus den nachfolgenden Gründen sind immer noch erlaubt:<br />

US-Bürger und Personen mit rechtmässigem Aufenthaltsstatus<br />

Reisen für den legalen grenzüberschreitenden Handel<br />

Reisen aus beruflichen Gründen<br />

Reisen zu medizinischen Zwecken<br />

Reisen zu Bildungseinrichtungen<br />

Reisen für Notfälle und Zwecke der öffentlichen Gesundheit (z.B. Regierungsbeamte oder Einsatzkräfte, die in die USA einreisen, um<br />

die Regierung im Kampf gegen COVID-19 oder für andere Notfälle zu unterstützen)<br />

Reisen von Angehörigen der US-Streitkräfte (U.S. Armed Forces) sowie deren Ehepartnern und Kindern in die USA<br />

Reisen aus beruflichen Gründen sowie im Handelbereich werden zunehmend strenger kontrolliert.

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