Berechnung der Anzahl notwendiger Stellplätze
Berechnung der Anzahl notwendiger Stellplätze
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G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Hotelrestaurant am Kurpark“<br />
als Maßnahme <strong>der</strong> Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren<br />
nach §§ 12, 13 und 13a BauGB<br />
Fassung vom 17.11.2011<br />
<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Anzahl</strong> <strong>notwendiger</strong> <strong>Stellplätze</strong><br />
nach <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift über die Herstellung <strong>notwendiger</strong> <strong>Stellplätze</strong><br />
(VwV <strong>Stellplätze</strong>) vom 16.04.196, geän<strong>der</strong>t am 04.08.2003<br />
<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> notwendigen <strong>Stellplätze</strong><br />
Gaststätten, Restaurants, Bars:<br />
1 Stellplatz pro 6 – 12 m² Gastraum<br />
Restaurant ca. 160 m² bei einem angesetzten Mittelwert von 1 Stellplatz pro<br />
9 m² Gastraum ergibt sich ein Bedarf von 17,7<br />
<strong>Stellplätze</strong>n<br />
Bar ca. 56 m² bei einem anzusetzenden Wert von 1 Stellplatz von<br />
10 m² Gastraum ergibt sich ein Bedarf von 5,6<br />
<strong>Stellplätze</strong>n<br />
Hotel:<br />
1 Stellplatz je 2 – 6 Betten<br />
20 Suiten entspr. 40 Betten bei einem Mittelwert von 1 Stellplatz je 4 Betten ergibt<br />
sich einen Bedarf von 10 <strong>Stellplätze</strong>n<br />
Stellplatzbedarf insgesamt 33,3 <strong>Stellplätze</strong><br />
Berücksichtigung des ÖPNV<br />
Erreichbarkeit 3 Punkte<br />
Dichte 1 Punkt<br />
Leistungsfähigkeit 0 Punkte<br />
Attraktivität 2 Punkte eigentlich 3 Punkte; aber auf Grund <strong>der</strong> etwas abseits gelegen<br />
Haltestelle <strong>der</strong> AVG sind jedoch nur 2 Punkte gerechtfertigt.<br />
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ergibt 6 Punkte<br />
Bei 6 Punkten sind nur noch 80 % <strong>der</strong> ermittelten <strong>Anzahl</strong> von notwendigen <strong>Stellplätze</strong>n<br />
tatsächlich auf dem Baugrundstück nachzuweisen<br />
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<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> tatsächlich nachzuweisenden <strong>Stellplätze</strong><br />
Fassung vom 17.11.2011<br />
Unter Berücksichtung des ÖPNV sind nur noch 80 % des notwendigen Stellplatzbedarfs<br />
nachzuweisen.<br />
80 % von 33,3 <strong>Stellplätze</strong>n = 26,64 (27) <strong>Stellplätze</strong><br />
Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück insgesamt 27 <strong>Stellplätze</strong><br />
tatsächlich nachzuweisen.<br />
Waldbronn, den<br />
Masino<br />
Bürgermeister<br />
Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom<br />
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