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Berechnung der Anzahl notwendiger Stellplätze

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G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Hotelrestaurant am Kurpark“<br />

als Maßnahme <strong>der</strong> Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren<br />

nach §§ 12, 13 und 13a BauGB<br />

Fassung vom 17.11.2011<br />

<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Anzahl</strong> <strong>notwendiger</strong> <strong>Stellplätze</strong><br />

nach <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift über die Herstellung <strong>notwendiger</strong> <strong>Stellplätze</strong><br />

(VwV <strong>Stellplätze</strong>) vom 16.04.196, geän<strong>der</strong>t am 04.08.2003<br />

<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> notwendigen <strong>Stellplätze</strong><br />

Gaststätten, Restaurants, Bars:<br />

1 Stellplatz pro 6 – 12 m² Gastraum<br />

Restaurant ca. 160 m² bei einem angesetzten Mittelwert von 1 Stellplatz pro<br />

9 m² Gastraum ergibt sich ein Bedarf von 17,7<br />

<strong>Stellplätze</strong>n<br />

Bar ca. 56 m² bei einem anzusetzenden Wert von 1 Stellplatz von<br />

10 m² Gastraum ergibt sich ein Bedarf von 5,6<br />

<strong>Stellplätze</strong>n<br />

Hotel:<br />

1 Stellplatz je 2 – 6 Betten<br />

20 Suiten entspr. 40 Betten bei einem Mittelwert von 1 Stellplatz je 4 Betten ergibt<br />

sich einen Bedarf von 10 <strong>Stellplätze</strong>n<br />

Stellplatzbedarf insgesamt 33,3 <strong>Stellplätze</strong><br />

Berücksichtigung des ÖPNV<br />

Erreichbarkeit 3 Punkte<br />

Dichte 1 Punkt<br />

Leistungsfähigkeit 0 Punkte<br />

Attraktivität 2 Punkte eigentlich 3 Punkte; aber auf Grund <strong>der</strong> etwas abseits gelegen<br />

Haltestelle <strong>der</strong> AVG sind jedoch nur 2 Punkte gerechtfertigt.<br />

------------<br />

ergibt 6 Punkte<br />

Bei 6 Punkten sind nur noch 80 % <strong>der</strong> ermittelten <strong>Anzahl</strong> von notwendigen <strong>Stellplätze</strong>n<br />

tatsächlich auf dem Baugrundstück nachzuweisen<br />

1


<strong>Berechnung</strong> <strong>der</strong> tatsächlich nachzuweisenden <strong>Stellplätze</strong><br />

Fassung vom 17.11.2011<br />

Unter Berücksichtung des ÖPNV sind nur noch 80 % des notwendigen Stellplatzbedarfs<br />

nachzuweisen.<br />

80 % von 33,3 <strong>Stellplätze</strong>n = 26,64 (27) <strong>Stellplätze</strong><br />

Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück insgesamt 27 <strong>Stellplätze</strong><br />

tatsächlich nachzuweisen.<br />

Waldbronn, den<br />

Masino<br />

Bürgermeister<br />

Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom<br />

2

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