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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Fassung vom 12.06.2006<br />
(Abschnitt 5.2 der Begründung am 22.6.2006 redaktionell geändert<br />
auf Grund der<br />
Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2006)<br />
als Satzung beschlossen in der Gemeinderatssitzung<br />
am
G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Verfahrensnachweise<br />
Satzung vom 12.06.2006<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
Übersichtslageplan vom 24.04.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />
Lageplan (M 1 : 500) vom 12.06.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />
Grünordnungs – und Gestaltungsplan (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan 1. – 4. Obergeschoss (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Schnitt (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Neubrunnenschlag (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Jägerweg (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Pforzheimer Straße (o. M.) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Erdgeschoss Schema (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
Grünordnerische Festsetzungen vom 12.06.2006 in Ergänzung der Planzeichnung<br />
Begründung vom 12.06.2006<br />
Hinweise der Träger öffentlicher Belange vom 12.06.2006<br />
Umweltprüfung / Umweltbericht vom 12.06.2006<br />
Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs.4 Baugesetzbuch
G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Verfahrensnachweise<br />
Beschluss des Gemeinderates über die Einleitung des<br />
Satzungsverfahrens am 03.05.2006<br />
Waldbronn, den 04.05.2006<br />
Frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Bürgerversammlung<br />
am 24.05.2006 nach Bekanntgabe in den Amtsblättern<br />
vom 11.05. u. 18.05.2006<br />
Waldbronn, den 25.05.2005 Irion<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Übersendung der<br />
Satzung mit Planzeichnungen und Anlagen am 08.05.2006<br />
Waldbronn, den 09.05.2006 Irion<br />
Billigungsbeschluss des Gemeinderats am 21.06.2006<br />
Waldbronn, den 22.06.2006 Irion<br />
Offenlage nach Bekanntmachung im Amtsblatt vom 29.06.2006<br />
in der Zeit vom 10.07.2006 bis einschließlich 09.08.2006<br />
Waldbronn, den xx.yy.2006 Irion<br />
Entscheidung über Anregungen sowie Satzungsbeschluss<br />
in der Gemeinderatssitzung am xx.yy.2006<br />
Waldbronn, den xx.yy.2006 Ehrler<br />
Bürgermeister<br />
Inkrafttreten mit der Bekanntmachung<br />
im Amtsblatt vom xx.yy.2006<br />
Waldbronn, den xx.yy.2006 Irion
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
S A T Z U N G<br />
Aufgrund der §§ 1- 4a, 8 - 10 und 12 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004, zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 21.6.2005, der BauNVO i.d.F. vom 23.1.1990, zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 22.4.1993, der LBO für Baden-Württemberg vom 08.08.1995, zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 14.12.2004, sowie § 4 GemO für Baden-Württemberg vom<br />
24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.7.2005 hat der Gemeinderat der<br />
Gemeinde Waldbronn in seiner Sitzung am ........ den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan "Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“ als Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und<br />
der Örtlichen Bauvorschriften<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der<br />
Örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 2795/4 der Gemarkung<br />
Waldbronn-Reichenbach.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung<br />
(Übersichtslageplan) vom 24.04.2006 dargestellt.<br />
§ 2<br />
Aufhebung entgegenstehender Regelungen<br />
Alle zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des nicht rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplans „Sankt-Barbara-Straße“ werden für das Plangebiet fürsorglich<br />
aufgehoben und durch die Festlegungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
ersetzt.<br />
Bestandteile der Satzung<br />
Übersichtslageplan vom 24.04.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />
Lageplan (M 1 : 500) vom 12.06..2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />
§ 3<br />
Grünordnungs – und Gestaltungsplan (M 1 : 200) vom 12.06.2006
1 Plan Erdgeschoss Schema (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan 1. – 4. Obergeschoss (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Schnitt (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Neubrunnenschlag (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Jägerweg (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />
1 Plan Ansicht Pforzheimer Straße (o. M.) vom 12.06.2006<br />
Grünordnerische Festsetzungen vom 12.06.2006 in Ergänzung der Planzeichnung<br />
Als Anlagen sind beigefügt:<br />
Begründung vom 12.06.2006<br />
Hinweise der Träger öffentlicher Belange vom 12.06.2006<br />
Umweltprüfung / Umweltbericht vom 12.06.2006<br />
Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs.4 Baugesetzbuch<br />
Inkrafttreten<br />
§ 4<br />
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Fassung vom 12.06.2006<br />
Mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen beschlossen<br />
in öffentlicher Gemeinderatssitzung am<br />
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Waldbronn, den<br />
Der Bürgermeister:<br />
Ehrler
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Grünordnerische Festsetzungen in Ergänzung der Planzeichnung<br />
Wo in den Planzeichnungen Pflanzgebote für Bäume oder Sträucher eingetragen sind,<br />
kann nur zwischen folgenden einheimischen, standortgerechten Baum – und<br />
Straucharten ausgewählt werden:<br />
Bäume<br />
Feld-Ahorn - Acer campestre<br />
Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus<br />
Gemeine Esche - Fraxinus excelsior<br />
Trauben-Eiche - Quercus petraea<br />
Stiel-Eiche - Quercus robur<br />
Eberesche - Sorbus aucuparia<br />
Winter-Linde - Tilia cordata<br />
Die Bäume müssen zum Pflanzzeitpunkt einen Stammumfang von mindestens 20 cm<br />
aufweisen.<br />
Sträucher<br />
Kornelkirsche - Cornus mas<br />
Roter Hartriegel - Cornus sanguinea<br />
Hasel - Corylus avellana<br />
Weißdorn - Crateagus spec.<br />
Pfaffenhütchen - Euonymus europaea<br />
Liguster - Ligustrum vulgare<br />
Rote Heckenkirsche - Lonicera xylosteum<br />
Traubenkirsche - Prunus padus<br />
Schlehe - Prunus spinosa<br />
Echter Kreuzdorn - Rhamnus cathartica<br />
Lederblättrige Rose - Rosa caesia<br />
Hunds-Rose - Rosa canina<br />
Hecken Rose - Rosa corymbifera<br />
Wein-Rose - Rosa rubiginosa<br />
Schwarzer Holunder - Sambucus nigra<br />
Trauben-Holunder - Sambucus racemosa<br />
Gewöhnl. Schneeball - Viburnum opulus<br />
Wolliger Schneeball - Viburnum lantana
Fassung vom 12.06.2006<br />
Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom<br />
Waldbronn, den<br />
Ehrler<br />
Bürgermeister<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
B E G R Ü N D U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn hat in seiner Sitzung am 03.05.2006 beschlossen,<br />
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />
aufzustellen.<br />
1. Das Plangebiet und seine Umgebung<br />
1.1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan) umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 2795/4 der Gemeinde Waldbronn,<br />
Ortsteil Reichenbach. Die Fläche des Plangebietes beträgt 1.348 m².<br />
1.2 Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet liegt an einer exponierten Stelle in der Nähe des Ortseingangs aus<br />
Richtung Osten. Es befindet sich im Einmündungsbereich der von Süden nach Norden<br />
verlaufenden innerörtlichen Haupterschließungsstraße Neubrunnenschlag und der von<br />
Ost nach West verlaufende Landesstraße 609 (Pforzheimer Straße), die das Albtal mit<br />
Pforzheim verbindet. Die Straße Neubrunnenschlag begrenzt das Plangebiet im Westen.<br />
Die Pforzheimer Straße bildet die nördliche Grenze des Plangebietes. Im Osten grenzt<br />
das Plangebiet an ein Privatgrundstück, das mit einem neungeschossigen Wohngebäude<br />
bebaut ist. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Jägerweg, der als Zufahrt zu dem<br />
neungeschossigen Wohngebäude dient.<br />
1.3 Gegenwärtige Nutzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet ist mit einem eingeschossigen Flachdachgebäude bebaut, das bis vor ca.<br />
4 Jahren als Lebensmittelmarkt genutzt wurde. Das Gebäude mit einer Grundfläche von<br />
495 m 2 steht zurzeit leer. Die unbebaute Fläche des Grundstückes ist als Verkehrsfläche
und als Stellplatzfläche angelegt. Nur ca. 80 m² des Grundstückes sind unversiegelte<br />
Grünfläche.<br />
1.4 Bebauungsstruktur in den angrenzenden Gebieten<br />
Die Bebauungsstruktur in der Umgebung ist uneinheitlich. Im Osten grenzt das<br />
Plangebiet an ein Privatgrundstück, das mit einem neungeschossigen Gebäude bebaut<br />
ist. Daran schließt sich entlang der Pforzheimer Straße eine Reihenhauszeile an.<br />
Südlich dieser Reihenhauszeile befindet sich ein weiteres neungeschossiges<br />
Wohngebäude. Südlich des Jägerweges, der das Plangebiet im Süden begrenzt, befinden<br />
sich zwei Garagenzeilen. Daran schließen sich ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser in<br />
der Sankt-Barbara-Straße an. Westlich des Plangebietes, jenseits der Straße<br />
Neubrunnenschlag, befindet sich eine zweigeschossige Reihenhauszeile sowie eine<br />
Trafostation. An diese Bebauung schließt sich die ca. 3 m tiefer liegende Schienentrasse<br />
der AVG an. Es handelt sich um die Linie S 11 der AVG, die Karlsruhe mit dem Ortsteil<br />
Ittersbach der Gemeinde Karlsbad verbindet. Der Bahnhof Reichbach befindet sich nur<br />
wenige Meter in südwestlicher Richtung.<br />
Auf der Nordseite der Pforzheimer Straße befindet sich eine Tankstelle mit Waschanlage<br />
und einem zweigeschossigen Wohngebäude. Östlich davon sind vor wenigen Jahren<br />
neue, gewerblich genutzte Gebäude entstanden. Es handelt sich um ein<br />
zweigeschossiges Bürogebäude mit Getränkemarkt, ein zweigeschossiges Fitnessstudio<br />
und ein eingeschossiges Bäckereigebäude. Die Gebäude wurden mit Flachdach bzw.<br />
sehr flach geneigtem Pultdach errichtet. An diese Bebauung schließt sich im Norden,<br />
getrennt durch die ca. 3 m tiefer liegenden Schienentrasse der AVG, das Baugebiet<br />
„Birkel“ an. Das Baugebiet ist mit zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut.<br />
2. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
2.1 Städtebauliche Ziele<br />
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine exponierte Stelle im Ortsteil<br />
Reichenbach städtebaulich neu geordnet werden. Ziel ist es, in einer sehr inhomogenen<br />
Umgebungsbebauung einen neuen städtebaulichen Akzent zu setzen. Dabei wird eine<br />
Kubatur gewählt, die optisch und gestalterisch gegenüber den neungeschossigen<br />
Gebäuden bestehen kann und trotzdem gegenüber den in der Umgebung vorhanden<br />
zweigeschossigen Wohngebäuden nicht zu dominant wirkt. Gleichzeitig dürfen die Form-<br />
und Gestaltungssprachen der neuen Gebäude am Ortseingang, nördliche der<br />
Pforzheimer Straße, nicht ignoriert aber auch nicht imitiert werden.<br />
2.2 Ziele, die mit der geplanten Nutzung verfolgt werden<br />
In Waldbronn gibt es 2.732 Bürger über 65 Jahren. Es stehen jedoch nur sehr wenige<br />
betreute Wohnungen für ältere Menschen zur Verfügung. Deshalb sind ältere Mitbürger,<br />
die sich für seniorengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot interessieren, häufig<br />
gezwungen, ihre langjährige Wohngemeinde zu verlassen und in entsprechende<br />
Einrichtung in anderen Gemeinden zu ziehen. Dieses Projekt soll diesem allgemein<br />
bekannten Trend entgegenwirken und ein Angebot schaffen, das es älteren Menschen,<br />
wenn sie Betreuung benötigen, ermöglicht, in ihrem Wohnumfeld und dem gewohnten<br />
Bekanntenkreis zu bleiben. Die Betreuung soll durch Caritas erfolgen.<br />
3. Das Vorhaben
Im Plangebiet soll ein fünfgeschossiges Gebäude mit zusätzlichem Penthausgeschoss als<br />
„Betreute Wohnanlage“ entstehen. Im Erdgeschoss sind 2 Praxen sowie<br />
Gemeinschaftsräume vorgesehen. In den Obergeschossen sind bis zu 14 betreute<br />
senioren-gerechte Wohnungen geplant.<br />
Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage mit 14 Stellplätzen geplant. Weiterhin sind<br />
7 oberirdischen Stellplätze sowie Nebenanlagen geplant. Das Gebäude soll abgerückt<br />
von der Pforzheimer Straße errichtet werden. Dadurch entstehen einerseits ein<br />
angemessener Eingangsbereich und andererseits eine Pufferzone, die attraktiv gestaltet<br />
und begrünt wird. Das neue Gebäude setzt architektonische Akzente auf dem Eck-<br />
Grundstück zwischen den drei Straßen. Die Lage, abgerückt von den Straßen, und<br />
ringsum in Grün eingebettet, ist die logische Konsequenz der Funktionen.<br />
Im Norden sind die Zufahrt zu den Stellplätzen, die Abfahrt zu der Tiefgarage und der<br />
Zugang zum Haus vorgesehen.<br />
Die Nord-Ost und Nord-West-Räume sind die der geschlossenen Schlafräume und Bäder,<br />
nach Süd-Osten und Süd-Westen und nach Süden öffnen sich die Wohnräume und die<br />
weiteren Räume großzügig dem Licht- und Sonneneinfluss, auch durch vorgesetzte<br />
große Balkone und Terrassen.<br />
Somit ist auch die verkehrsreiche Pforzheimer Straße in der Planung berücksichtigt,<br />
zusätzlich erfolgt eine Abpflanzung durch Großgrün.<br />
4. Einfügung in die überörtlichen und örtlichen Planungen<br />
4.1 Regionalplanung, Raumordnung und Flächennutzungsplanung<br />
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Belange der Regionalplanung<br />
oder der Raumordnung nicht berührt. Im Flächennutzungsplan sind das Plangebiet und<br />
die bestehende Umgebungsbebauung südlich der Pforzheimer Straße als Wohnbaufläche<br />
ausgewiesen. Für die eher gewerblich geprägte Bebauung nördlich der Pforzheimer<br />
Straße ist ein Mischgebiet ausgewiesen. Das Baugebiet, das sich nördlich des<br />
Mischgebietes und somit jenseits der AVG-Schienentrasse anschließt, ist als<br />
Wohnbaufläche ausgewiesen. Die geplante Nutzung des Gebäudes im Plangebiet hält<br />
sich somit im Rahmen der Vorgaben des Flächennutzungsplans. Der Landschaftsplan<br />
zum Flächennutzungsplan enthält für das Plangebiet keine relevanten Angaben.<br />
4.2 Örtliche Bauleitplanung<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sankt-Barbara-Straße“ der<br />
ehemals selbständigen Gemeinde Reichenbach. Der aus dem Jahr 1978 stammende<br />
Bebauungsplan ist jedoch nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und leidet deshalb an<br />
einem formellen Mangel, der nicht behoben werden kann. Dies wurde in mehreren<br />
Gerichtsverfahren vom Verwaltungsgericht Karlsruhe und vom Verwaltungsgerichtshof<br />
Baden-Württemberg festgestellt. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht rechtsverbindlich<br />
und daher unbeachtlich.<br />
5. Das städtebauliche Konzept und seine Auswirkungen<br />
Bei der Ausarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden<br />
stadtgestalterische, soziale, kurörtliche, ökologische und verkehrliche Belange sowie die<br />
Interessen der Eigentümer der angrenzenden Wohnbaugrundstücke gegeneinander und<br />
untereinander abgewogen. Das Ziel, einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen,<br />
wird erreicht.
5.1 Kurort und Stadtgestaltung<br />
Durch die Bebauung des Plangebietes mit einem fünfgeschossigen Gebäude zuzüglich<br />
Penthausgeschoss wird ein neuer städtebaulicher Akzent gesetzt, der den Ortsteil<br />
Reichenbach und die Pforzheimer Straße architektonisch aufwertet und prägt.<br />
Durch die vorgesehenen Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, insbesondere<br />
entlang der Pforzheimer Straße, wird ein Puffer zur viel befahrenen Pforzheimer Straße<br />
entstehen und gleichzeitig der Straßenraum gegliedert.<br />
Das neue Gebäude mit seiner gegliederten Architektur und seiner modernen Gestaltung<br />
geht in seiner Ausformung auf die Umgebungsbebauung mit teils ländlichen und teils<br />
kleinstädtische Details ein.<br />
5.2 Gestaltung des öffentlichen Straßenraums<br />
In der Bürgerversammlung wurde angeregt, den Jägerweg, wie seit Jahren geplant,<br />
umzugestalten und damit aufzuwerten. Diese Maßnahme ist für die Realisierung des<br />
Projektes jedoch nicht erforderlich. Insbesondere erfüllt der Jägerweg keine<br />
Erschließungsfunktion für das Vorhaben. Zusätzlich können zumindest mittelfristig keine<br />
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist deshalb – auch zur Beschleunigung<br />
des Verfahrens – sachgerecht, die Planung für die Umgestaltung des Jägerweges nicht<br />
in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.<br />
Die Maßnahme kann unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener<br />
Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und realisiert werden.<br />
Der vom Polizeipräsidium Karlsruhe angeregte Bau eines Gehwegs auf der Ostseite der<br />
Straße Neubrunnenschlag wird entlang der Westgrenze des Plangebietes realisiert. Hier<br />
besteht bereits ein ca. 1,20 m breites Gehweggrundstück, das jedoch gestalterisch in die<br />
Parkplatzfläche des ehemaligen Lebensmittelmarktes einbezogen wurde. Im<br />
Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts wird die vorhandene Trennung der<br />
Grundstücke auch optisch und funktional wieder hergestellt. Die private<br />
Grundstücksfläche im Plangebiet wird mit Ausnahme der Grundstückszufahrt begrünt.<br />
Die direkt westlich angrenzende aber außerhalb des Plangebietes liegende<br />
Gehwegsfläche wird als öffentlicher Gehweg sichtbar wiederhergestellt und vom<br />
Privatgrundstück zumindest durch eine Stellkante getrennt.<br />
Die Weiterführung des Gehweges in Richtung Süden ist gegenwärtig jedoch nicht<br />
möglich. Zwar ist auch auf Höhe des Garagengrundstückes, südlich des Jägerweges,<br />
eine öffentliche Grundstücksfläche in einer Breite von ca. 1,20 m entlang der Straße<br />
Neubrunnenschlag zur Herstellung eines Gehweges vorhanden. Diese gemeindliche<br />
Fläche ist zurzeit in das private Garagengrundstück eingegliedert und gärtnerisch<br />
angelegt. Die Gehwegsfläche endet jedoch direkt an einem Privatgrundstück. Eine<br />
Weiterführung des Gehweges bis zur Sankt – Barbara – Straße würde deshalb den<br />
Erwerb der benötigten Fläche voraussetzen. Der Gehwegsbau und der damit<br />
einhergehende notwendige Eigentumserwerb, der von der Verwaltung als schwierig<br />
eingeschätzt wird, sollte jedoch nicht mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
verknüpft werden. Es könnten nämlich erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der<br />
Realisierung des Projekts eintreten.<br />
Die Herstellung eines Gehweges vom Jägerweg zur Sankt – Barbara – Straße, die<br />
durchaus im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger liegt, wird unabhängig von<br />
diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und<br />
realisiert.
5.3 Verkehr<br />
5.3.1 Durch das geplante Gebäude werden keine relevanten verkehrlichen Probleme<br />
ausgelöst. Die vorhandenen Straßen sind ausreichend breit, um den geringfügigen<br />
zusätzlichen Verkehr durch PKW aufzunehmen. Auf Grund der Lage des Plangebietes am<br />
Einmündungsbereich von Neubrunnenschlag in die Pforzheimer Straße muss jedoch das<br />
Parken im öffentlichen Straßenraum, das evtl. zu Verkehrsbehinderungen führen kann,<br />
vermieden werden. Deshalb sind trotz der geplanten Nutzung ausreichende Stellplätze,<br />
insbesondere für Personal und Besucher zur Verfügung zu stellen. Die geplanten 21<br />
Stellplätze werden diesen Anforderungen gerecht. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten<br />
ist die direkte Nähe zur Haltestelle des ÖPNV, die fußläufig zu erreichende Ortsmitte mit<br />
Geschäften und der kurze Weg in den parkartigen Wald positiv zu vermerken.<br />
5.3.2 Um eine verkehrssichere Ausfahrt vom Plangebiet in die Straße Neubrunnenschlag zu<br />
gewährleisten sind Sichtdreiecke einzuhalten, die von Anpflanzungen und baulichen<br />
Anlagen mit einer Höhe von über 0,7 m freizuhalten sind.<br />
5.3.2 Der in der Bürgerversammlung geäußerte Wunsch, am Ortseingang einen<br />
Verkehrskreisel zu bauen, um die Geschwindigkeit auf der L 609 zu reduzieren, ist zwar<br />
verständlich. Ein direkter Bezug zum Vorhaben besteht jedoch nicht. Deshalb ist der<br />
vorgeschlagene Kreisel weder direkt noch indirekt Gegenstand dieses<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans.<br />
5.4 Nachbarschutz<br />
Auf Grund der doch relativ großen Entfernung des Gebäudes im Plangebiet zu den<br />
nächsten Wohngebäuden wird es keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen<br />
geben.<br />
5.4.1 Insbesondere durch die Art der baulichen Nutzung werden keine Störungen entstehen,<br />
die in der Umgebungsbebauung unvertretbar wären.<br />
5.4.2 Durch die Kubatur des Gebäudes werden keine rechtlich erheblichen<br />
Beeinträchtigungen, insbesondere für die Bewohner des östlich gelegen<br />
neungeschossigen Wohngebäudes entstehen. Die von der Landesbauordnung<br />
geforderten Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze sind eingehalten. Zwischen den<br />
Gebäuden besteht ein Abstand von ca. 25 m. Die Belichtung und Belüftung wird deshalb<br />
nur sehr geringfügig beeinträchtigt. Auch die Verschattungswirkung des neuen<br />
Gebäudes wird nur gering sein. Natürlich wird das neue Gebäude die Aussicht aus dem<br />
bestehenden Gebäude etwas einschränken. Da jedoch eine bestehende Aussicht<br />
rechtlich nicht geschützt ist, muss dies von den Bewohnern hingenommen werden.<br />
5.4.3 Die Anordnung der oberirdischen Stellplätze nimmt die gebotene Rücksicht auf die<br />
Umgebungsbebauung. Auch der Bau einer Tiefgarage wird dazu beitragen, die mit dem<br />
Abstellen von Fahrzeugen verbundenen Lärmentfaltungen auf die Umgebungsbebauung<br />
zu reduzieren. Die Tiefgaragenzufahrt ist zwar an der Grenze zum östlich gelegenen<br />
Privatgrundstück angeordnet. Es sind jedoch nur 14 Stellplätze in der Tiefgarage<br />
vorgesehen. Es ist deshalb mit maximal ca. 28 Fahrbewegungen pro<br />
24 Stunden zu rechnen. Die Anzahl der erwarteten Fahrbewegungen ist deshalb<br />
gegenüber der Fahrzeugbelastung auf der Pforzheimer Straße völlig untergeordnet.<br />
Die Tiefgarage wird ohne Lüftungsanlage entlüftet, sodass auch in dieser Hinsicht keine
Lärmbelästigungen entstehen werden.<br />
5.4.4 Das Gebäude erhält zur Wärmeerzeugung eine Gasheizung. Die von einer Gasheizung<br />
ausgehenden Rauchemissionen sind gering. Es kann deshalb davon ausgegangen<br />
werden, dass keine rechtlich erheblichen Belästigungen der Bewohner der oberen<br />
Geschosse des östlich gelegenen neungeschossigen Wohnhauses entstehen. Die<br />
abschließende Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.<br />
5.5 Schutz vor Verkehrslärm<br />
Das Gebäude wird in sehr geringem Umfang den Verkehrslärm auf der Pforzheimer<br />
Straße auch auf die bereits vorhandenen Gebäude reflektieren. Durch eine<br />
gutachterliche Stellungnahme ist jedoch belegt, dass die Auswirkungen der neuen<br />
Schallverteilung rechtlich unerheblich sind.<br />
Es ist Aufgabe des Vorhabenträgers im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, ob<br />
und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bewohner des Gebäudes<br />
gegenüber dem Verkehrslärm von der Pforzheimer Straße zu ergreifen sind. Die<br />
Vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen werden von der Baurechtsbehörde geprüft.<br />
5.6 Ver- und Entsorgung des Plangebiets<br />
5.6.1 Außerhalb des Plangebiets sind Mischwasserkanäle verlegt, über die auch das Schmutz-<br />
und Regenwasser der neuen Gebäude im Plangebiet entsorgt werden soll. Die<br />
Kanalleitungen werden nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Da<br />
diese Kanäle stark belastet sind, darf Regenwasser nur verzögert an die Kanalisation<br />
abgegeben werden. Es ist deshalb im Plangebiet ein ausreichendes<br />
Regenrückhaltevolumen zu schaffen. Es wird empfohlen, das Regenwasser zumindest<br />
teilweise zu speichern und für die Bewässerung der Grünflächen zu verwenden.<br />
5.6.2 Außerhalb des Plangebietes verlaufen Wasserversorgungsleitungen der Gemeindewerke.<br />
Der Verlauf wird nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Die Lage der neuen<br />
Hausanschlussleitung wird zwischen Vorhabenträger und Gemeindewerken abgestimmt.<br />
5.6.3 In den Straßen außerhalb des Plangebietes befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />
der Deutschen Telekom AG, Energieversorgungsleitungen sowie Gasleitungen. Die<br />
Energieversorgungsleitungen und Gasleitungen werden nachrichtlich in den<br />
zeichnerischen Teil des Bebauungsplans eingetragen.<br />
5.7 Verunreinigungen durch Schadensfälle und Altlasten<br />
Der Gemeinde wurden im Rahmen der historischen Altlastenerkundung keine Hinweise<br />
bekannt, die auf eine altlastenrelevante Vornutzung hindeuten.<br />
5.8 Abfallrecht<br />
Fallen im Rahmen der Planverwirklichung Bau- oder Abbruchabfälle an, dann ist<br />
sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße und schadlose sowie möglichst hochwertige<br />
Verwertung der angefallenen Abfälle zu gewährleisten ist. Diese hochwertige Verwertung<br />
ist durch Getrennthalten der Abfallfraktionen sicherzustellen, soweit<br />
diese getrennt anfallen, jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu<br />
befördern und einer Verwertung zuzuführen (siehe GewAbfV § 8).<br />
5.9 Soziale Maßnahmen<br />
Durch die Planung werden keine Härtefälle begründet, die soziale Maßnahmen
erforderlich machen.<br />
6. Realisierungsmaßnahmen<br />
Sämtliche Baumaßnahmen im Plangebiet werden auf dem privaten<br />
Grundstück ausgeführt. Der Vorhabenträger ist deshalb für die Durchführung der<br />
Baumaßnahme selbst verantwortlich.<br />
Das Plangebiet ist erschlossen. Von den Gemeindewerken ist in<br />
Abstimmung mit dem Vorhabenträger noch Hausanschluss für Wasser herzustellen. Ein<br />
Abwasseranschluss ist im Jägerweg vorhanden. Sollten Zweitanschlüsse gewünscht<br />
werden oder eine Verlegung der Leitungen erforderlich sein, hat dies der<br />
Vorhabenträger in Abstimmung mit den Versorgungsträgern auf eigene Kosten zu<br />
veranlassen.<br />
7. Kosten / Beiträge<br />
Der Vorhabenträger veranlasst auf seine Kosten die Erstellung sämtlicher Planungen,<br />
Gutachten und Fachplanungen, die für den Erlass der Satzung ggf. notwendig sind. Er<br />
führt auf seine Kosten sämtliche Baumaßnahmen aus, um das Projekt zu realisieren.<br />
Dazu gehören auch alle eventuell erforderlichen Anpassungsarbeiten im öffentlichen<br />
Straßenraum.<br />
Für die Gemeinde werden im Rahmen der Bauleitplanung und der Projektdurchführung<br />
nur eigene Personalkosten sowie Verfahrenskosten von ca. 5.000 € entstehen.<br />
Durch die gegenüber der vorhandenen Bebauung erheblich höhere bauliche Ausnutzung<br />
werden zusätzliche Wasserversorgungs-, Abwasser- und Klärwerksbeiträge entstehen.<br />
Die Beiträge, die vom Vorhabenträger an die Gemeinde zu bezahlen sind, werden sich<br />
auf ca. 16.000 € belaufen.<br />
8. Planstatistik<br />
8.1 Flächenbilanz<br />
Grundstücksfläche: 1.348 m²<br />
Bisheriger Baubestand<br />
Gebäudefläche : 495 m² 36,70 %<br />
Garagenfläche: 48 m² 3,60 %<br />
Stellplätze: 225 m² 16,70 %<br />
Verkehrsfläche: 500 m² 37,00 %<br />
Grünfläche: 80 m² 6,00 %<br />
Planung<br />
Gebäudefläche: 343 m² 25,45 %<br />
Tiefgarage: 315 m² 23,38 %<br />
Zufahrtsflächen: 210 m² 15,57 %<br />
Stellplätze fugenoffen: 80 m² 5,94 %<br />
Garage: 12 m² 0,89 %<br />
Zugangsfläche: 16 m² 1,19 %<br />
Müllboxen: 22 m² 1,61 %<br />
Grünfläche: 350 m² 25,97 %
8.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Grundflächenzahl: 0,57<br />
Geschossflächenzahl 1,18<br />
8.3 Anzahl Stellplätze<br />
oberirdisch: 7<br />
Tiefgarage: 14<br />
8.4 Pflanzgebot für Bäume: 9<br />
Waldbronn, den<br />
Ehrler<br />
Bürgermeister<br />
Fassung vom 12.06.2006<br />
(Abschnitt 5.2 am 22.6.2006 redaktionell geändert<br />
auf Grund der<br />
Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2006)<br />
Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom
G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Hinweise der Träger öffentlicher Belange<br />
1. Wasserversorgung<br />
Das Grundstück ist zur Zeit nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Im<br />
Zusammenhang mit der Neuherstellung der öffentlichen Wasserversorgungsleitung in der<br />
Straße Neubrunnenschlag wurde die damals bestehende Hausanschlussleitung aus<br />
Gründen der Gesundheitsvorsorge außer Betrieb genommen und nicht erneuert. Die<br />
Gemeindewerke werden rechtzeitig auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem<br />
Vorhabenträger den öffentlichen Teil des Hausanschlusses ordnungsgemäß herstellen.<br />
Der private Teil des Hausanschlusses ist ordnungsgemäßer an das öffentliche<br />
Versorgungsnetz anzuschließen (§ 3 a Abs. 4 WG B.-W.).<br />
2. Entwässerung<br />
Das Plangebiet ist in Richtung Süden (Jägerweg) an den öffentlichen Abwasserkanal<br />
angeschlossen. Es ist ein ordnungsgemäßer Anschluss an das öffentliche<br />
Entwässerungsnetz herzustellen.<br />
Auf Grund der Sohlenhöhe des Kanals ist eventuell eine Hebeanlage erforderlich. Die<br />
abschließende Prüfung erfolgt im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nach<br />
Vorlage der Entwässerungspläne.<br />
Zur Entlastung der öffentlichen Kanalisation und im Sinne einer naturverträglichen<br />
Regenwasserbewirtschaftung sollten im Rahmen der Möglichkeiten eine Minimierung der<br />
Flächenversiegelung und ein bevorzugter Einsatz von Gründächern erfolgen.<br />
3. Strom- und Gasversorgung<br />
Die Stromversorgung für das Gebiet kann aus dem bestehenden 20/0,4 kW-Ortsnetz<br />
erfolgen, das Niederspannungs-Stromversorgungsnetz wird als Kabelnetz ausgeführt.<br />
Weitere Maßnahmen von Seiten der EnBW werden nach Erfordernis zu einem späteren<br />
Zeitpunkt realisiert und sind zurzeit nicht geplant.<br />
Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf das bereits verlegte Gasleitungsnetz.<br />
Das geplante Gebäude kann vom Neubrunnenschlag oder vom Jägerweg aus mit Gas<br />
versorgt werden.<br />
Die Einhaltung der Baumschutzverordnung wird vom Vorhabenträger veranlasst und<br />
bezahlt. Die Planung neuer Baumstandorte ist auf Grund des Leistungsbestandes und der<br />
Baumart im Einzelfall abzustimmen. Zur Vermeidung von Schäden an<br />
Versorgungsleitungen müssen die Baufirmen auf das Einholen von Lageplänen<br />
hingewiesen werden. Für die genauere Leitungsauskunft und Einweisung vor Ort sollten<br />
sich die Baufirmen mit dem Bezirkszentrum Langensteinbach, Herr Bernhard, Telefon<br />
(07202) 9370.11, rechtzeitig in Verbindung setzen. Für den Beginn der Bauarbeiten ist es<br />
erforderlich, den Zeitpunkt der Genehmigung des Bebauungsplanes und den Beginn der
Erschließungsarbeiten frühzeitig der EnBW mitzuteilen. Projektpläne im Maßstab 1:500<br />
müssen zugesandt werden.<br />
4. Verunreinigung durch Schadensfälle und Altlasten<br />
Auf der Grundlage der „Historischen Erhebung altlastenverdächtiger Flächen“ im Landkreis<br />
Karlsruhe vom August 1996 wurden im Plangebiet keine altlastenverdächtigen Flächen<br />
festgestellt. Der Gemeinde und dem Umweltamt des Landkreises sind nach dem<br />
derzeitigen Kenntnisstand im Plangebiet auch tatsächlich keine Altlasten sowie schädliche<br />
Bodenverunreinigungen bekannt.<br />
Falls im Zuge der weiteren Planungen bzw. der Bauarbeiten Hinweise oder konkrete<br />
Anhaltspunkte auf Bodenverunreinigungen (ungewöhnliche Färbungen und/oder<br />
Geruchsemissionen, z.B. Mineralöle, Teer o.ä.) oder verunreinigtes Grund- oder<br />
Niederschlagswasser entdeckt oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt werden, so ist<br />
unverzüglich das Landratsamt Karlsruhe – Umweltamt - zu informieren (Telefon:<br />
0721/936-6522). Weitere Maßnahmen (mögliche Erkundung, Sanierung oder<br />
Überwachung nach § 9 Abs. 2 und §10 BBodSchG) sollten im Vorfeld mit dem<br />
Landratsamt Karlsruhe – Umweltamt – abgestimmt werden.<br />
5. Bodenschutz<br />
Der im Planungsgebiet befindliche Oberboden ist bei Bautätigkeiten entsprechend<br />
DIN 18915 zu sichern. Überdeckungen des Bodens mit sterilem Erdreich sind untersagt.<br />
Abgehobener Oberboden ist bis zu seiner Wiederverwendung auf Mieten von höchstens 2<br />
m Höhe und 4 m Breite aufzusetzen.<br />
Bei der Anlage von Pflanzflächen ist der vorhandene Boden zu verwenden. Der<br />
Bodencharakter ist nicht zu verändern. Aufschüttungen oder Abgrabungen im Bereich<br />
vorhandener und zu erhaltender Bäume sind unzulässig.<br />
6. Grundwasserschutz<br />
Das Vorhaben liegt in innerhalb der Zone A (Innenzone) des Heilquellenschutzgebietes<br />
„Waldbronn“. Die Rechtsverordnung des Landratsamtes Karlsruhe zum Schutz der<br />
staatlich anerkannten Heilquelle in Waldbronn vom 10.11.2005 ist zu beachten. Das ATV-<br />
Arbeitsblatt A 142 „Abwasserkanäle und –leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ ist bei<br />
entsprechenden Arbeiten zu berücksichtigen.<br />
7. Gesundheitsschutz<br />
Das in Zisternen gesammelte Dachablaufwasser kann mikrobiologisch und chemisch<br />
verunreinigt sein. Es ist deshalb sicherzustellen, dass es nicht in die Trinkwasserleitung im<br />
Haus oder Ortsnetz gelangen kann. Deshalb ist es zu vermeiden, dass die Regen- und<br />
Trinkwasserleitungen verbunden werden. Sollte eine Verbindung nicht zu vermeiden sein,<br />
ist der Einbau eines Rohrtrenners erforderlich.<br />
8. Vorbeugender Brandschutz<br />
8.1 Feuerwehrflächen<br />
Zur Durchführung wirksamer Lösch – und Rettungsarbeiten sind von den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen zu – und Durchfahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen<br />
herzustellen. Die Ausführung der Feuerwehrflächen hat entsprechend der
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der<br />
Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) zu erfolgen.<br />
8.2 Löschwasserversorgung<br />
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das bereits vorhandene Leitungsnetz, da das<br />
Gebäude kein erhöhtes Personen – oder Sachrisiko darstellt.<br />
9. Kriminalprävention<br />
Dem Vorhabenträger wird empfohlen, sich bei der Planung und Ausschreibung des<br />
Bauvorhabens von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums<br />
Karlsruhe kostenlos über präventive Maßnahmen und effektive Sicherungstechnik beraten<br />
zu lassen.<br />
10. Tiefgaragenzufahrt<br />
Da auf der ca. 3,50 m breiten Zufahrt zur Tiefgarage kein Gegenverkehr möglich ist, muss<br />
der Gegenverkehr durch Schranken oder Lichtzeichenanlagen geregelt werden.<br />
Die gewählte Art der Verkehrsregelung ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren<br />
nachzuweisen.<br />
Waldbronn, den<br />
Ehrler<br />
Bürgermeister<br />
Fassung vom 12.06.2006<br />
Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom
G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />
Ortsteil Reichenbach<br />
Umweltprüfung / Umweltbericht<br />
1. Einleitung<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sind von den Kommunen, mit der Änderung des<br />
Baugesetzbuches vom 20.07.2004, die europarechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung<br />
umzusetzen. Zweck des Umweltberichtes, als Teil der Bebauungsplanbegründung, ist die<br />
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der<br />
erheblichen Umweltauswirkungen (in Ahnlehnung an die Kriterien der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Vorbereitung der planerischen<br />
Abwägungsentscheidung. Im Einzelnen umfasst dies:<br />
- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und<br />
die biologische Vielfalt;<br />
- Auswirkungen auf Menschen und dessen Gesundheit;<br />
- Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
- sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.<br />
- Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten;<br />
- die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />
und Abwässern;<br />
- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang<br />
mit Energie;<br />
- die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen umweltbezogenen<br />
Plänen;<br />
- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in bestimmten Gebieten.<br />
Des Weiteren sind die Belange des Bodenschutzes und der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung zu berücksichtigen.<br />
2. Umweltrelevante Fachgesetze und Fachpläne<br />
2.1 Naturschutz<br />
Im Vorhabengebiet befindet sich kein Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, kein<br />
Naturdenkmal, oder besonders geschützte Biotopflächen gemäß Landes-<br />
Naturschutzgesetz. Es ist auch kein FFH-Gebiet ausgewiesen (Flora-Fauna-Habitat-<br />
Richtlinie).<br />
2.2 Grundwasserschutz<br />
Nach (§ 45 b) Landes-Wassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die
nach dem 1. Januar 1999 bebaut werden, möglichst ortsnah zu versickern bzw. in ein<br />
oberflächennahes Gewässer einzuleiten. Aufgrund der innerörtlichen Lage des<br />
Plangebietes und der vorherrschenden Bodenbeschaffenheiten sind derartige<br />
Möglichkeiten nicht gegeben.<br />
2.3 Bodenschutz und Altlasten<br />
Gem. § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind vorhandene Altlasten zu sanieren und<br />
schädliche Bodenveränderungen (soweit sie nicht durch das Bauplanungsrecht<br />
zugelassen und damit auch ausgleichsrelevant werden) abzuwehren. Es gibt im<br />
Geltungsbereich - nach den der Gemeinde Waldbronn vorliegenden historischen<br />
Erhebung altlastenverdächtiger Flächen aus dem Jahre 1996 (auf Grundlage sämtlicher<br />
verfügbarer Informationen über Nutzungsgeschichte und hydrologische Situation) keine<br />
Anhaltspunkte über Altlastenstandorte oder -ablagerungen auf dem betreffenden<br />
Grundstück. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht somit kein Altlastenverdacht.<br />
Sollten beim Abbruch des bestehenden Gebäudes schadstoffhaltige Baumaterialen<br />
vorgefunden werden, sind diese einer sach- und fachgerechten Entsorgung zuzuführen.<br />
2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Ausgangspunkt für den weiteren Untersuchungsumfang ist die prinzipielle Überprüfung,<br />
welche der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben betroffen sein könnten.<br />
Die Bewertung erfolgt verbal argumentativ.<br />
Das Schutzgut Landschaft ist für diesen Umweltbericht nicht relevant, da es sich um ein<br />
innerörtliches Bauvorhaben auf zum größten Teil bereits versiegelter bzw. bebauter<br />
Fläche handelt.<br />
Schutzgut Mensch: Die Brachfläche mit dem Flachdachgebäude des momentan leer<br />
stehenden Supermarktes ist optisch wenig ansprechend. Lediglich die Eingrünung an der<br />
Schmalseite des Gebäudes zum Jägerweg hin bietet einen gewissen Sichtschutz.<br />
Die vorhandenen versiegelten Flächen werden zum Teil als Parkplätze genutzt.<br />
Der Untersuchungsbereich wird stark von Schülern (Fußgänger und Radfahrer)<br />
frequentiert, die die nahe gelegenen Schulen (Grund- und Werkrealschule der Gemeinde<br />
Waldbronn, Schulzentrum der Gemeinde Karlsbad) besuchen.<br />
Die Lärm- und Emissionsbelastungen der Anwohner sind geprägt durch den Autoverkehr<br />
auf der Durchgangsstraße (L 562, Richtung Langensteinbach) und der Wohnanlage<br />
Jägerweg.<br />
Schutzgut Tiere: Aufgrund der innerörtlichen Lage des Geltungsbereiches mit einem<br />
geringen Grünflächenanteil - überwiegend Zierstrauchrabatte mit 2 größeren<br />
standortfremden Gehölzen (Lebensbäume) 3 heimischen Laubbäumen (Bergahorn) sowie<br />
einer Rosskastanie am Straßenrand - können sich im Geltungsbereich nur sehr wenige<br />
unempfindliche Arten aus den Tiergruppen der Vögel, Insekten und Nagetiere halten.<br />
Bezüglich der Besiedlung des Untersuchungsraumes mit Tieren kann deshalb von<br />
einer sehr geringen Wertigkeit und somit unerheblichen naturschutzfachlichen<br />
Bedeutung ausgegangen werden.<br />
Schutzgut Pflanzen/Biotope: Die Brachfläche ist gekennzeichnet durch eine starke<br />
Versiegelung (Versiegelungsgrad 94%). Der freiliegende Boden wird zum Teil mit
Fremdmaterialien (Bauschutt) überlagert und weist eine nur lückige Vegetation von<br />
wenigen Ruderalpflanzen auf. Wertbestimmende Gesichtspunkte lassen sich nicht<br />
feststellen. Auf den versiegelten Flächen sind keine Lebensraumfunktionen vorhanden.<br />
Die Bewertung der Einzelbäume erfolgt aufgrund ihres Alters und der Baumart.<br />
Demnach ist die Rosskastanie (Ecke Neubrunnenschlag/Pforzheimerstr.) mit einem<br />
Stammumfang von 0,75 m als mittelwertiger Einzelbaum (junges bis mittleres Alter,<br />
heimische Baumart) anzusprechen; zur gleichen Wertstufe sind auch die drei Bäume<br />
(Bergahorn; Stammumfang von 0,42 bis 0,55 m ) an der Hausfront zum Jägerweg<br />
zuzuordnen, die durch Rückschnittmaßnahmen tief liegende Verzweigungen gebildet<br />
haben. Die beiden benachbarten Lebensbäume (mit einem Stammumfang zwischen 0,30<br />
und 0,50 m) haben, als nichtheimische Baumart nur eine geringe Wertigkeit.<br />
Es ist darauf zu achten, dass der hochwertige Ahorn (Stammumfang 1,32 m) des<br />
Nachbargrundstückes, auf Grund des geringen Grenzabstandes, durch die<br />
Baumaßnahmen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.<br />
In Anlehnung an die Biotoptypenbewertung nach dem LfU-Entwurf für Baden-<br />
Württemberg, 2001 wird dieser Fläche deshalb eine geringe naturschutzfachliche<br />
Bedeutung zugeordnet.<br />
Schutzgut Boden: Die auf Waldbronner Gemarkung anstehenden Gesteine gehören<br />
überwiegend dem Oberen Buntsandstein an und bilden eine leicht nach Nordosten<br />
geneigte Hochfläche. Da eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen mit<br />
Hilfe der Bodenschätzwerte nur für landwirtschaftliche Flächen gängig ist, kann über die<br />
Art der Böden innerorts keine Aussage getroffen werden. Die Arbeitshilfe des<br />
Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg empfiehlt deshalb eine<br />
pauschale Einstufung von geringer bodenschutzfachlicher Bedeutung. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass die Böden im Innenbereich stark verändert und in der Regel auch<br />
vorbelastet sind. Die geringe Größe der Freiflächen und eine mögliche Verdichtung oder<br />
Umlagerung des Bodens durch frühere Baumaßnahmen im Untersuchungsbereich legen<br />
diese Annahme nahe.<br />
Schutzgut Wasser: Durch den hohen Versiegelungs- und Verdichtungsgrad findet eine<br />
Grundwasserneubildung praktisch nicht statt. Das Vorhabengebiet hat nur eine geringe<br />
Bedeutung für das Schutzgut Wasser.<br />
Schutzgut Klima, Luft: Klimatisch liegt der Untersuchungsraum zwischen der<br />
wärmebegünstigten Oberrheinebene und den weitaus kühleren und<br />
niederschlagsreicheren Lagen des höheren Schwarzwaldes.<br />
Das Sonderklima der Siedlungsräume wird durch die Überbauung beherrscht, die nicht<br />
nur Windströmungen verändert, sondern auch Parameter, wie Verdunstung, Luft- und<br />
Bodenerwärmung entscheidend beeinflusst.<br />
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Die wesentlichsten Wechselwirkungen<br />
zwischen den einzelnen Schutzgütern gehen von dem hohen Versiegelungsgrad im<br />
Untersuchungsgebiet aus:<br />
- Schutzgut Tiere kleine Grünflächen und Einzelbäume Lebensbedingungen nur<br />
für sehr wenige Tierarten geeignet
- Schutzgut Wasser wenig Möglichkeiten zur Versickerung geringes<br />
Wasserangebot für Pflanzen<br />
- Schutzgut Klima und Luft starke Erwärmung, geringe Verdunstungsrate<br />
3. Prognose bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung<br />
Grundsätzlich ist im Rahmen des kommunalen Flächenmanagements die<br />
Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. Gesetzliche Anforderungen an die<br />
Bauleitplanung bezüglich des Flächensparens werden vor allem durch das<br />
Baugesetzbuch formuliert; das Ziel, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren ist<br />
ebenso im Umweltplan Baden-Württemberg verankert. Deshalb sollte – gerade auch im<br />
Sinne einer nachhaltigen Gemeinde-Entwicklung – durch behutsames Nachverdichten<br />
vorrangig vorhandenes Potential genutzt werden (zumal ein steigender Wohnbedarf bei<br />
sinkender Haushaltsgröße prognostiziert wird).<br />
Ökologisch stehen die Aspekte einer Verminderung des Flächenverbrauchs, Schutz von<br />
Naherholungsflächen und angrenzender Landschaftsräume, schonender und effizienter<br />
Einsatz der Ressource Boden sowie einer geringeren Zersiedelung im Vordergrund.<br />
Ökonomische Vorteile ergeben sich z.B. durch eine bessere Auslastung der Infrastruktur,<br />
reduzierte Anfahrtswege/Verkehrsbelastung, meist geringere Planungs- und<br />
Erschließungskosten, Verminderung der Verbrauchskosten je Nutzungseinheit.<br />
Auch das soziale Lebensumfeld profitiert von der Siedlungsentwicklung im Bestand. So<br />
kann sich ein vermehrter Zuzug nicht nur im Hinblick auf die veränderte<br />
Altersentwicklung – sondern auch als Rentabiltätsfaktor für Einzelhandel positiv<br />
auswirken.<br />
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Die Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt lässt sich primär durch alternative<br />
Standortentscheidungen erreichen. In diesem Fall ist die innerörtliche Bebauung<br />
wesentlich naturverträglicher als eine Bebauung im Außenbereich.<br />
Die durch das Vorhaben (mehrgeschossige, geschlossene Bebauung) zu erwartenden<br />
Auswirkungen gliedern sich in<br />
- anlagebedingte Wirkungen<br />
- betriebsbedingte Wirkungen<br />
- baubedingte Wirkungen.<br />
Durch die Vorbelastungen des Untersuchungsgebiets können die meisten<br />
Beeinträchtigungen als unerhebliche bzw. als temporäre Beeinträchtigungen während<br />
der Bauphase (erhöhter Lärm- und Emissionspegel) eingeschätzt werden.<br />
Betriebsbedingte Wirkungen sind nicht zu erwarten, da die zukünftige Nutzung des<br />
Gebäudes sich nicht von der Nutzung der umgebenden Bebauung unterscheidet.<br />
Der anlagebedingte Verlust von Bäumen und Grünflächen ist nicht erheblich und<br />
ausgleichbar. Der Verlust bzw. die Verdrängung von wenigen mobilen/bodenlebenden<br />
Tierarten ist ebenfalls nicht erheblich, da die Arten in ihrem Bestand nicht gefährdet<br />
sind.
Der anlagebedingte Verlust offener Bodenflächen und Regenwasserversickerungsflächen<br />
wird durch die deutliche Verbesserung des Versiegelungsgrades – geplant sind: 348,5<br />
m² Grünfläche, 324 m² begrünte Dachfläche, 325 m² begrünte Tiefgaragenfläche sowie<br />
80 m² teilversiegelte Stellplätze - ausgeglichen.<br />
Anlagebedingte zusätzliche klimatische Auswirkungen, wie Erwärmung und<br />
eingeschränkter Luftaustausch, dürften durch das bereits benachbarte Hochhaus nur<br />
wenig ins Gewicht fallen. Eine Verbesserung des Mikroklimas im Untersuchungsraum<br />
kann durch die Dachflächenbegrünung auf dem geplanten Gebäude/Tiefgarage und die<br />
Pflanzung mehrerer heimischer Bäume im Rahmen der Umgestaltung der Grünflächen<br />
erreicht werden. Durch beide Maßnahmen kann ein Teil des Regenwassers<br />
zurückgehalten werden und durch großflächige Verdunstung kann zur Abkühlung<br />
beigetragen werden. Durch die Auswahl heimischer Arten kann zusätzlich wieder<br />
Nahrungs- und Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen werden.<br />
5. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Wesentliche andere Lösungen zur Entwicklung und Bebauung des Bereiches erscheinen<br />
nicht sinnvoll.<br />
Der Einsatz von regenerativen Energien/alternativer Wärmeversorgung sollte geprüft<br />
werden.<br />
6. Verwendete Methodik<br />
6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Für die Gemeinde Waldbronn existieren wenig umweltrelevante Gutachten. Die meisten<br />
Angaben beruhen somit auf Erfahrungswerten und Abschätzungen allgemeiner Natur.<br />
Für die Gegenüberstellung der Lärmbelastung – Zunahme durch temporären Baulärm,<br />
zukünftigen Nachbarschaftslärm, Zunahme der Verkehrsbelastungen im Vergleich zum<br />
früheren Zustand (Gewerbelärm) ist ein externes Lärmgutachten vorgesehen.<br />
Eine gesicherte Abwägung der klimatischen Veränderungen durch die Massierung der<br />
Bebauung im Vergleich zur geplanten Entsiegelung kann ohne fachliches Gutachten nicht<br />
vorgenommen werden.<br />
6.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />
Auf Grund der Ausgangsstruktur des Untersuchungsgebietes (fast vollständige<br />
Versiegelung bzw. vorhandene Bebauung) und der durchgeführten Umweltprüfung sind<br />
nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten.<br />
Eine Kontrolle der Baumpflanzungen kann von der Gemeinde Waldbronn geleistet<br />
werden.<br />
Sind bei Erdarbeiten Auffälligkeiten visueller oder geruchlicher Art festzustellen, so ist<br />
das Material zu separieren, ein Bodengutachter einzuschalten und die zuständige<br />
Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />
Eventuell anfallende schadstoffhaltige Baustoffe sind der Gemeinde Waldbronn<br />
mitzuteilen und auf geeignete Weise zu entsorgen.<br />
7. Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt den Bereich städtebaulich aufzuwerten<br />
und als Wohngebiet weiterzuentwickeln. Die Neubebauung soll sich in den vorhandenen<br />
Bestand an Gebäuden und Nutzungen einfügen.<br />
Die Bestandserfassung und Bewertung ergibt für alle, für das Vorhaben relevanten<br />
Schutzgüter nicht erhebliche Beeinträchtigungen. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen können alle beeinträchtigten Funktionen der Schutzgüter ausgeglichen und<br />
zum Teil sogar verbessert werden. Eine extensive Dachbegrünung und die Pflanzung<br />
einheimischer Bäume werden zu einer Verbesserung des Klimas und der Luftqualität<br />
beitragen und damit positiv auf das Schutzgut Mensch wirken. Das Gleiche gilt für das<br />
Schutzgut Pflanzen/Biotope und Tiere. Das Schutzgut Wasser wird vor allem von der<br />
Dachbegrünung profitieren.<br />
Waldbronn, den<br />
Ehrler<br />
Bürgermeister<br />
Fassung vom 12.06.2006<br />
Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom