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G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Fassung vom 12.06.2006<br />

(Abschnitt 5.2 der Begründung am 22.6.2006 redaktionell geändert<br />

auf Grund der<br />

Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2006)<br />

als Satzung beschlossen in der Gemeinderatssitzung<br />

am


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Verfahrensnachweise<br />

Satzung vom 12.06.2006<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

Übersichtslageplan vom 24.04.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />

Lageplan (M 1 : 500) vom 12.06.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />

Grünordnungs – und Gestaltungsplan (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan 1. – 4. Obergeschoss (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Schnitt (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Neubrunnenschlag (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Jägerweg (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Pforzheimer Straße (o. M.) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Erdgeschoss Schema (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

Grünordnerische Festsetzungen vom 12.06.2006 in Ergänzung der Planzeichnung<br />

Begründung vom 12.06.2006<br />

Hinweise der Träger öffentlicher Belange vom 12.06.2006<br />

Umweltprüfung / Umweltbericht vom 12.06.2006<br />

Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs.4 Baugesetzbuch


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Verfahrensnachweise<br />

Beschluss des Gemeinderates über die Einleitung des<br />

Satzungsverfahrens am 03.05.2006<br />

Waldbronn, den 04.05.2006<br />

Frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Bürgerversammlung<br />

am 24.05.2006 nach Bekanntgabe in den Amtsblättern<br />

vom 11.05. u. 18.05.2006<br />

Waldbronn, den 25.05.2005 Irion<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch Übersendung der<br />

Satzung mit Planzeichnungen und Anlagen am 08.05.2006<br />

Waldbronn, den 09.05.2006 Irion<br />

Billigungsbeschluss des Gemeinderats am 21.06.2006<br />

Waldbronn, den 22.06.2006 Irion<br />

Offenlage nach Bekanntmachung im Amtsblatt vom 29.06.2006<br />

in der Zeit vom 10.07.2006 bis einschließlich 09.08.2006<br />

Waldbronn, den xx.yy.2006 Irion<br />

Entscheidung über Anregungen sowie Satzungsbeschluss<br />

in der Gemeinderatssitzung am xx.yy.2006<br />

Waldbronn, den xx.yy.2006 Ehrler<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten mit der Bekanntmachung<br />

im Amtsblatt vom xx.yy.2006<br />

Waldbronn, den xx.yy.2006 Irion


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

S A T Z U N G<br />

Aufgrund der §§ 1- 4a, 8 - 10 und 12 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004, zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 21.6.2005, der BauNVO i.d.F. vom 23.1.1990, zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 22.4.1993, der LBO für Baden-Württemberg vom 08.08.1995, zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 14.12.2004, sowie § 4 GemO für Baden-Württemberg vom<br />

24.7.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.7.2005 hat der Gemeinderat der<br />

Gemeinde Waldbronn in seiner Sitzung am ........ den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan "Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“ als Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und<br />

der Örtlichen Bauvorschriften<br />

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der<br />

Örtlichen Bauvorschriften umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 2795/4 der Gemarkung<br />

Waldbronn-Reichenbach.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung<br />

(Übersichtslageplan) vom 24.04.2006 dargestellt.<br />

§ 2<br />

Aufhebung entgegenstehender Regelungen<br />

Alle zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen des nicht rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplans „Sankt-Barbara-Straße“ werden für das Plangebiet fürsorglich<br />

aufgehoben und durch die Festlegungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

ersetzt.<br />

Bestandteile der Satzung<br />

Übersichtslageplan vom 24.04.2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />

Lageplan (M 1 : 500) vom 12.06..2006 mit eingetragenem Geltungsbereich<br />

§ 3<br />

Grünordnungs – und Gestaltungsplan (M 1 : 200) vom 12.06.2006


1 Plan Erdgeschoss Schema (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan 1. – 4. Obergeschoss (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Schnitt (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Neubrunnenschlag (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Jägerweg (M 1 : 200) vom 12.06.2006<br />

1 Plan Ansicht Pforzheimer Straße (o. M.) vom 12.06.2006<br />

Grünordnerische Festsetzungen vom 12.06.2006 in Ergänzung der Planzeichnung<br />

Als Anlagen sind beigefügt:<br />

Begründung vom 12.06.2006<br />

Hinweise der Träger öffentlicher Belange vom 12.06.2006<br />

Umweltprüfung / Umweltbericht vom 12.06.2006<br />

Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs.4 Baugesetzbuch<br />

Inkrafttreten<br />

§ 4<br />

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Fassung vom 12.06.2006<br />

Mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen beschlossen<br />

in öffentlicher Gemeinderatssitzung am<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Waldbronn, den<br />

Der Bürgermeister:<br />

Ehrler


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Grünordnerische Festsetzungen in Ergänzung der Planzeichnung<br />

Wo in den Planzeichnungen Pflanzgebote für Bäume oder Sträucher eingetragen sind,<br />

kann nur zwischen folgenden einheimischen, standortgerechten Baum – und<br />

Straucharten ausgewählt werden:<br />

Bäume<br />

Feld-Ahorn - Acer campestre<br />

Berg-Ahorn - Acer pseudoplatanus<br />

Gemeine Esche - Fraxinus excelsior<br />

Trauben-Eiche - Quercus petraea<br />

Stiel-Eiche - Quercus robur<br />

Eberesche - Sorbus aucuparia<br />

Winter-Linde - Tilia cordata<br />

Die Bäume müssen zum Pflanzzeitpunkt einen Stammumfang von mindestens 20 cm<br />

aufweisen.<br />

Sträucher<br />

Kornelkirsche - Cornus mas<br />

Roter Hartriegel - Cornus sanguinea<br />

Hasel - Corylus avellana<br />

Weißdorn - Crateagus spec.<br />

Pfaffenhütchen - Euonymus europaea<br />

Liguster - Ligustrum vulgare<br />

Rote Heckenkirsche - Lonicera xylosteum<br />

Traubenkirsche - Prunus padus<br />

Schlehe - Prunus spinosa<br />

Echter Kreuzdorn - Rhamnus cathartica<br />

Lederblättrige Rose - Rosa caesia<br />

Hunds-Rose - Rosa canina<br />

Hecken Rose - Rosa corymbifera<br />

Wein-Rose - Rosa rubiginosa<br />

Schwarzer Holunder - Sambucus nigra<br />

Trauben-Holunder - Sambucus racemosa<br />

Gewöhnl. Schneeball - Viburnum opulus<br />

Wolliger Schneeball - Viburnum lantana


Fassung vom 12.06.2006<br />

Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom<br />

Waldbronn, den<br />

Ehrler<br />

Bürgermeister<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn hat in seiner Sitzung am 03.05.2006 beschlossen,<br />

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag“<br />

aufzustellen.<br />

1. Das Plangebiet und seine Umgebung<br />

1.1 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan) umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 2795/4 der Gemeinde Waldbronn,<br />

Ortsteil Reichenbach. Die Fläche des Plangebietes beträgt 1.348 m².<br />

1.2 Lage des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt an einer exponierten Stelle in der Nähe des Ortseingangs aus<br />

Richtung Osten. Es befindet sich im Einmündungsbereich der von Süden nach Norden<br />

verlaufenden innerörtlichen Haupterschließungsstraße Neubrunnenschlag und der von<br />

Ost nach West verlaufende Landesstraße 609 (Pforzheimer Straße), die das Albtal mit<br />

Pforzheim verbindet. Die Straße Neubrunnenschlag begrenzt das Plangebiet im Westen.<br />

Die Pforzheimer Straße bildet die nördliche Grenze des Plangebietes. Im Osten grenzt<br />

das Plangebiet an ein Privatgrundstück, das mit einem neungeschossigen Wohngebäude<br />

bebaut ist. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Jägerweg, der als Zufahrt zu dem<br />

neungeschossigen Wohngebäude dient.<br />

1.3 Gegenwärtige Nutzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet ist mit einem eingeschossigen Flachdachgebäude bebaut, das bis vor ca.<br />

4 Jahren als Lebensmittelmarkt genutzt wurde. Das Gebäude mit einer Grundfläche von<br />

495 m 2 steht zurzeit leer. Die unbebaute Fläche des Grundstückes ist als Verkehrsfläche


und als Stellplatzfläche angelegt. Nur ca. 80 m² des Grundstückes sind unversiegelte<br />

Grünfläche.<br />

1.4 Bebauungsstruktur in den angrenzenden Gebieten<br />

Die Bebauungsstruktur in der Umgebung ist uneinheitlich. Im Osten grenzt das<br />

Plangebiet an ein Privatgrundstück, das mit einem neungeschossigen Gebäude bebaut<br />

ist. Daran schließt sich entlang der Pforzheimer Straße eine Reihenhauszeile an.<br />

Südlich dieser Reihenhauszeile befindet sich ein weiteres neungeschossiges<br />

Wohngebäude. Südlich des Jägerweges, der das Plangebiet im Süden begrenzt, befinden<br />

sich zwei Garagenzeilen. Daran schließen sich ein- bis zweigeschossige Doppelhäuser in<br />

der Sankt-Barbara-Straße an. Westlich des Plangebietes, jenseits der Straße<br />

Neubrunnenschlag, befindet sich eine zweigeschossige Reihenhauszeile sowie eine<br />

Trafostation. An diese Bebauung schließt sich die ca. 3 m tiefer liegende Schienentrasse<br />

der AVG an. Es handelt sich um die Linie S 11 der AVG, die Karlsruhe mit dem Ortsteil<br />

Ittersbach der Gemeinde Karlsbad verbindet. Der Bahnhof Reichbach befindet sich nur<br />

wenige Meter in südwestlicher Richtung.<br />

Auf der Nordseite der Pforzheimer Straße befindet sich eine Tankstelle mit Waschanlage<br />

und einem zweigeschossigen Wohngebäude. Östlich davon sind vor wenigen Jahren<br />

neue, gewerblich genutzte Gebäude entstanden. Es handelt sich um ein<br />

zweigeschossiges Bürogebäude mit Getränkemarkt, ein zweigeschossiges Fitnessstudio<br />

und ein eingeschossiges Bäckereigebäude. Die Gebäude wurden mit Flachdach bzw.<br />

sehr flach geneigtem Pultdach errichtet. An diese Bebauung schließt sich im Norden,<br />

getrennt durch die ca. 3 m tiefer liegenden Schienentrasse der AVG, das Baugebiet<br />

„Birkel“ an. Das Baugebiet ist mit zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut.<br />

2. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

2.1 Städtebauliche Ziele<br />

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine exponierte Stelle im Ortsteil<br />

Reichenbach städtebaulich neu geordnet werden. Ziel ist es, in einer sehr inhomogenen<br />

Umgebungsbebauung einen neuen städtebaulichen Akzent zu setzen. Dabei wird eine<br />

Kubatur gewählt, die optisch und gestalterisch gegenüber den neungeschossigen<br />

Gebäuden bestehen kann und trotzdem gegenüber den in der Umgebung vorhanden<br />

zweigeschossigen Wohngebäuden nicht zu dominant wirkt. Gleichzeitig dürfen die Form-<br />

und Gestaltungssprachen der neuen Gebäude am Ortseingang, nördliche der<br />

Pforzheimer Straße, nicht ignoriert aber auch nicht imitiert werden.<br />

2.2 Ziele, die mit der geplanten Nutzung verfolgt werden<br />

In Waldbronn gibt es 2.732 Bürger über 65 Jahren. Es stehen jedoch nur sehr wenige<br />

betreute Wohnungen für ältere Menschen zur Verfügung. Deshalb sind ältere Mitbürger,<br />

die sich für seniorengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot interessieren, häufig<br />

gezwungen, ihre langjährige Wohngemeinde zu verlassen und in entsprechende<br />

Einrichtung in anderen Gemeinden zu ziehen. Dieses Projekt soll diesem allgemein<br />

bekannten Trend entgegenwirken und ein Angebot schaffen, das es älteren Menschen,<br />

wenn sie Betreuung benötigen, ermöglicht, in ihrem Wohnumfeld und dem gewohnten<br />

Bekanntenkreis zu bleiben. Die Betreuung soll durch Caritas erfolgen.<br />

3. Das Vorhaben


Im Plangebiet soll ein fünfgeschossiges Gebäude mit zusätzlichem Penthausgeschoss als<br />

„Betreute Wohnanlage“ entstehen. Im Erdgeschoss sind 2 Praxen sowie<br />

Gemeinschaftsräume vorgesehen. In den Obergeschossen sind bis zu 14 betreute<br />

senioren-gerechte Wohnungen geplant.<br />

Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage mit 14 Stellplätzen geplant. Weiterhin sind<br />

7 oberirdischen Stellplätze sowie Nebenanlagen geplant. Das Gebäude soll abgerückt<br />

von der Pforzheimer Straße errichtet werden. Dadurch entstehen einerseits ein<br />

angemessener Eingangsbereich und andererseits eine Pufferzone, die attraktiv gestaltet<br />

und begrünt wird. Das neue Gebäude setzt architektonische Akzente auf dem Eck-<br />

Grundstück zwischen den drei Straßen. Die Lage, abgerückt von den Straßen, und<br />

ringsum in Grün eingebettet, ist die logische Konsequenz der Funktionen.<br />

Im Norden sind die Zufahrt zu den Stellplätzen, die Abfahrt zu der Tiefgarage und der<br />

Zugang zum Haus vorgesehen.<br />

Die Nord-Ost und Nord-West-Räume sind die der geschlossenen Schlafräume und Bäder,<br />

nach Süd-Osten und Süd-Westen und nach Süden öffnen sich die Wohnräume und die<br />

weiteren Räume großzügig dem Licht- und Sonneneinfluss, auch durch vorgesetzte<br />

große Balkone und Terrassen.<br />

Somit ist auch die verkehrsreiche Pforzheimer Straße in der Planung berücksichtigt,<br />

zusätzlich erfolgt eine Abpflanzung durch Großgrün.<br />

4. Einfügung in die überörtlichen und örtlichen Planungen<br />

4.1 Regionalplanung, Raumordnung und Flächennutzungsplanung<br />

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Belange der Regionalplanung<br />

oder der Raumordnung nicht berührt. Im Flächennutzungsplan sind das Plangebiet und<br />

die bestehende Umgebungsbebauung südlich der Pforzheimer Straße als Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen. Für die eher gewerblich geprägte Bebauung nördlich der Pforzheimer<br />

Straße ist ein Mischgebiet ausgewiesen. Das Baugebiet, das sich nördlich des<br />

Mischgebietes und somit jenseits der AVG-Schienentrasse anschließt, ist als<br />

Wohnbaufläche ausgewiesen. Die geplante Nutzung des Gebäudes im Plangebiet hält<br />

sich somit im Rahmen der Vorgaben des Flächennutzungsplans. Der Landschaftsplan<br />

zum Flächennutzungsplan enthält für das Plangebiet keine relevanten Angaben.<br />

4.2 Örtliche Bauleitplanung<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sankt-Barbara-Straße“ der<br />

ehemals selbständigen Gemeinde Reichenbach. Der aus dem Jahr 1978 stammende<br />

Bebauungsplan ist jedoch nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und leidet deshalb an<br />

einem formellen Mangel, der nicht behoben werden kann. Dies wurde in mehreren<br />

Gerichtsverfahren vom Verwaltungsgericht Karlsruhe und vom Verwaltungsgerichtshof<br />

Baden-Württemberg festgestellt. Der Bebauungsplan ist deshalb nicht rechtsverbindlich<br />

und daher unbeachtlich.<br />

5. Das städtebauliche Konzept und seine Auswirkungen<br />

Bei der Ausarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden<br />

stadtgestalterische, soziale, kurörtliche, ökologische und verkehrliche Belange sowie die<br />

Interessen der Eigentümer der angrenzenden Wohnbaugrundstücke gegeneinander und<br />

untereinander abgewogen. Das Ziel, einen gerechten Interessenausgleich zu schaffen,<br />

wird erreicht.


5.1 Kurort und Stadtgestaltung<br />

Durch die Bebauung des Plangebietes mit einem fünfgeschossigen Gebäude zuzüglich<br />

Penthausgeschoss wird ein neuer städtebaulicher Akzent gesetzt, der den Ortsteil<br />

Reichenbach und die Pforzheimer Straße architektonisch aufwertet und prägt.<br />

Durch die vorgesehenen Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, insbesondere<br />

entlang der Pforzheimer Straße, wird ein Puffer zur viel befahrenen Pforzheimer Straße<br />

entstehen und gleichzeitig der Straßenraum gegliedert.<br />

Das neue Gebäude mit seiner gegliederten Architektur und seiner modernen Gestaltung<br />

geht in seiner Ausformung auf die Umgebungsbebauung mit teils ländlichen und teils<br />

kleinstädtische Details ein.<br />

5.2 Gestaltung des öffentlichen Straßenraums<br />

In der Bürgerversammlung wurde angeregt, den Jägerweg, wie seit Jahren geplant,<br />

umzugestalten und damit aufzuwerten. Diese Maßnahme ist für die Realisierung des<br />

Projektes jedoch nicht erforderlich. Insbesondere erfüllt der Jägerweg keine<br />

Erschließungsfunktion für das Vorhaben. Zusätzlich können zumindest mittelfristig keine<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist deshalb – auch zur Beschleunigung<br />

des Verfahrens – sachgerecht, die Planung für die Umgestaltung des Jägerweges nicht<br />

in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.<br />

Die Maßnahme kann unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener<br />

Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und realisiert werden.<br />

Der vom Polizeipräsidium Karlsruhe angeregte Bau eines Gehwegs auf der Ostseite der<br />

Straße Neubrunnenschlag wird entlang der Westgrenze des Plangebietes realisiert. Hier<br />

besteht bereits ein ca. 1,20 m breites Gehweggrundstück, das jedoch gestalterisch in die<br />

Parkplatzfläche des ehemaligen Lebensmittelmarktes einbezogen wurde. Im<br />

Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts wird die vorhandene Trennung der<br />

Grundstücke auch optisch und funktional wieder hergestellt. Die private<br />

Grundstücksfläche im Plangebiet wird mit Ausnahme der Grundstückszufahrt begrünt.<br />

Die direkt westlich angrenzende aber außerhalb des Plangebietes liegende<br />

Gehwegsfläche wird als öffentlicher Gehweg sichtbar wiederhergestellt und vom<br />

Privatgrundstück zumindest durch eine Stellkante getrennt.<br />

Die Weiterführung des Gehweges in Richtung Süden ist gegenwärtig jedoch nicht<br />

möglich. Zwar ist auch auf Höhe des Garagengrundstückes, südlich des Jägerweges,<br />

eine öffentliche Grundstücksfläche in einer Breite von ca. 1,20 m entlang der Straße<br />

Neubrunnenschlag zur Herstellung eines Gehweges vorhanden. Diese gemeindliche<br />

Fläche ist zurzeit in das private Garagengrundstück eingegliedert und gärtnerisch<br />

angelegt. Die Gehwegsfläche endet jedoch direkt an einem Privatgrundstück. Eine<br />

Weiterführung des Gehweges bis zur Sankt – Barbara – Straße würde deshalb den<br />

Erwerb der benötigten Fläche voraussetzen. Der Gehwegsbau und der damit<br />

einhergehende notwendige Eigentumserwerb, der von der Verwaltung als schwierig<br />

eingeschätzt wird, sollte jedoch nicht mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

verknüpft werden. Es könnten nämlich erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der<br />

Realisierung des Projekts eintreten.<br />

Die Herstellung eines Gehweges vom Jägerweg zur Sankt – Barbara – Straße, die<br />

durchaus im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger liegt, wird unabhängig von<br />

diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und<br />

realisiert.


5.3 Verkehr<br />

5.3.1 Durch das geplante Gebäude werden keine relevanten verkehrlichen Probleme<br />

ausgelöst. Die vorhandenen Straßen sind ausreichend breit, um den geringfügigen<br />

zusätzlichen Verkehr durch PKW aufzunehmen. Auf Grund der Lage des Plangebietes am<br />

Einmündungsbereich von Neubrunnenschlag in die Pforzheimer Straße muss jedoch das<br />

Parken im öffentlichen Straßenraum, das evtl. zu Verkehrsbehinderungen führen kann,<br />

vermieden werden. Deshalb sind trotz der geplanten Nutzung ausreichende Stellplätze,<br />

insbesondere für Personal und Besucher zur Verfügung zu stellen. Die geplanten 21<br />

Stellplätze werden diesen Anforderungen gerecht. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten<br />

ist die direkte Nähe zur Haltestelle des ÖPNV, die fußläufig zu erreichende Ortsmitte mit<br />

Geschäften und der kurze Weg in den parkartigen Wald positiv zu vermerken.<br />

5.3.2 Um eine verkehrssichere Ausfahrt vom Plangebiet in die Straße Neubrunnenschlag zu<br />

gewährleisten sind Sichtdreiecke einzuhalten, die von Anpflanzungen und baulichen<br />

Anlagen mit einer Höhe von über 0,7 m freizuhalten sind.<br />

5.3.2 Der in der Bürgerversammlung geäußerte Wunsch, am Ortseingang einen<br />

Verkehrskreisel zu bauen, um die Geschwindigkeit auf der L 609 zu reduzieren, ist zwar<br />

verständlich. Ein direkter Bezug zum Vorhaben besteht jedoch nicht. Deshalb ist der<br />

vorgeschlagene Kreisel weder direkt noch indirekt Gegenstand dieses<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplans.<br />

5.4 Nachbarschutz<br />

Auf Grund der doch relativ großen Entfernung des Gebäudes im Plangebiet zu den<br />

nächsten Wohngebäuden wird es keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen<br />

geben.<br />

5.4.1 Insbesondere durch die Art der baulichen Nutzung werden keine Störungen entstehen,<br />

die in der Umgebungsbebauung unvertretbar wären.<br />

5.4.2 Durch die Kubatur des Gebäudes werden keine rechtlich erheblichen<br />

Beeinträchtigungen, insbesondere für die Bewohner des östlich gelegen<br />

neungeschossigen Wohngebäudes entstehen. Die von der Landesbauordnung<br />

geforderten Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze sind eingehalten. Zwischen den<br />

Gebäuden besteht ein Abstand von ca. 25 m. Die Belichtung und Belüftung wird deshalb<br />

nur sehr geringfügig beeinträchtigt. Auch die Verschattungswirkung des neuen<br />

Gebäudes wird nur gering sein. Natürlich wird das neue Gebäude die Aussicht aus dem<br />

bestehenden Gebäude etwas einschränken. Da jedoch eine bestehende Aussicht<br />

rechtlich nicht geschützt ist, muss dies von den Bewohnern hingenommen werden.<br />

5.4.3 Die Anordnung der oberirdischen Stellplätze nimmt die gebotene Rücksicht auf die<br />

Umgebungsbebauung. Auch der Bau einer Tiefgarage wird dazu beitragen, die mit dem<br />

Abstellen von Fahrzeugen verbundenen Lärmentfaltungen auf die Umgebungsbebauung<br />

zu reduzieren. Die Tiefgaragenzufahrt ist zwar an der Grenze zum östlich gelegenen<br />

Privatgrundstück angeordnet. Es sind jedoch nur 14 Stellplätze in der Tiefgarage<br />

vorgesehen. Es ist deshalb mit maximal ca. 28 Fahrbewegungen pro<br />

24 Stunden zu rechnen. Die Anzahl der erwarteten Fahrbewegungen ist deshalb<br />

gegenüber der Fahrzeugbelastung auf der Pforzheimer Straße völlig untergeordnet.<br />

Die Tiefgarage wird ohne Lüftungsanlage entlüftet, sodass auch in dieser Hinsicht keine


Lärmbelästigungen entstehen werden.<br />

5.4.4 Das Gebäude erhält zur Wärmeerzeugung eine Gasheizung. Die von einer Gasheizung<br />

ausgehenden Rauchemissionen sind gering. Es kann deshalb davon ausgegangen<br />

werden, dass keine rechtlich erheblichen Belästigungen der Bewohner der oberen<br />

Geschosse des östlich gelegenen neungeschossigen Wohnhauses entstehen. Die<br />

abschließende Prüfung bleibt dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

5.5 Schutz vor Verkehrslärm<br />

Das Gebäude wird in sehr geringem Umfang den Verkehrslärm auf der Pforzheimer<br />

Straße auch auf die bereits vorhandenen Gebäude reflektieren. Durch eine<br />

gutachterliche Stellungnahme ist jedoch belegt, dass die Auswirkungen der neuen<br />

Schallverteilung rechtlich unerheblich sind.<br />

Es ist Aufgabe des Vorhabenträgers im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, ob<br />

und ggf. welche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bewohner des Gebäudes<br />

gegenüber dem Verkehrslärm von der Pforzheimer Straße zu ergreifen sind. Die<br />

Vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen werden von der Baurechtsbehörde geprüft.<br />

5.6 Ver- und Entsorgung des Plangebiets<br />

5.6.1 Außerhalb des Plangebiets sind Mischwasserkanäle verlegt, über die auch das Schmutz-<br />

und Regenwasser der neuen Gebäude im Plangebiet entsorgt werden soll. Die<br />

Kanalleitungen werden nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Da<br />

diese Kanäle stark belastet sind, darf Regenwasser nur verzögert an die Kanalisation<br />

abgegeben werden. Es ist deshalb im Plangebiet ein ausreichendes<br />

Regenrückhaltevolumen zu schaffen. Es wird empfohlen, das Regenwasser zumindest<br />

teilweise zu speichern und für die Bewässerung der Grünflächen zu verwenden.<br />

5.6.2 Außerhalb des Plangebietes verlaufen Wasserversorgungsleitungen der Gemeindewerke.<br />

Der Verlauf wird nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Die Lage der neuen<br />

Hausanschlussleitung wird zwischen Vorhabenträger und Gemeindewerken abgestimmt.<br />

5.6.3 In den Straßen außerhalb des Plangebietes befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />

der Deutschen Telekom AG, Energieversorgungsleitungen sowie Gasleitungen. Die<br />

Energieversorgungsleitungen und Gasleitungen werden nachrichtlich in den<br />

zeichnerischen Teil des Bebauungsplans eingetragen.<br />

5.7 Verunreinigungen durch Schadensfälle und Altlasten<br />

Der Gemeinde wurden im Rahmen der historischen Altlastenerkundung keine Hinweise<br />

bekannt, die auf eine altlastenrelevante Vornutzung hindeuten.<br />

5.8 Abfallrecht<br />

Fallen im Rahmen der Planverwirklichung Bau- oder Abbruchabfälle an, dann ist<br />

sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße und schadlose sowie möglichst hochwertige<br />

Verwertung der angefallenen Abfälle zu gewährleisten ist. Diese hochwertige Verwertung<br />

ist durch Getrennthalten der Abfallfraktionen sicherzustellen, soweit<br />

diese getrennt anfallen, jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu<br />

befördern und einer Verwertung zuzuführen (siehe GewAbfV § 8).<br />

5.9 Soziale Maßnahmen<br />

Durch die Planung werden keine Härtefälle begründet, die soziale Maßnahmen


erforderlich machen.<br />

6. Realisierungsmaßnahmen<br />

Sämtliche Baumaßnahmen im Plangebiet werden auf dem privaten<br />

Grundstück ausgeführt. Der Vorhabenträger ist deshalb für die Durchführung der<br />

Baumaßnahme selbst verantwortlich.<br />

Das Plangebiet ist erschlossen. Von den Gemeindewerken ist in<br />

Abstimmung mit dem Vorhabenträger noch Hausanschluss für Wasser herzustellen. Ein<br />

Abwasseranschluss ist im Jägerweg vorhanden. Sollten Zweitanschlüsse gewünscht<br />

werden oder eine Verlegung der Leitungen erforderlich sein, hat dies der<br />

Vorhabenträger in Abstimmung mit den Versorgungsträgern auf eigene Kosten zu<br />

veranlassen.<br />

7. Kosten / Beiträge<br />

Der Vorhabenträger veranlasst auf seine Kosten die Erstellung sämtlicher Planungen,<br />

Gutachten und Fachplanungen, die für den Erlass der Satzung ggf. notwendig sind. Er<br />

führt auf seine Kosten sämtliche Baumaßnahmen aus, um das Projekt zu realisieren.<br />

Dazu gehören auch alle eventuell erforderlichen Anpassungsarbeiten im öffentlichen<br />

Straßenraum.<br />

Für die Gemeinde werden im Rahmen der Bauleitplanung und der Projektdurchführung<br />

nur eigene Personalkosten sowie Verfahrenskosten von ca. 5.000 € entstehen.<br />

Durch die gegenüber der vorhandenen Bebauung erheblich höhere bauliche Ausnutzung<br />

werden zusätzliche Wasserversorgungs-, Abwasser- und Klärwerksbeiträge entstehen.<br />

Die Beiträge, die vom Vorhabenträger an die Gemeinde zu bezahlen sind, werden sich<br />

auf ca. 16.000 € belaufen.<br />

8. Planstatistik<br />

8.1 Flächenbilanz<br />

Grundstücksfläche: 1.348 m²<br />

Bisheriger Baubestand<br />

Gebäudefläche : 495 m² 36,70 %<br />

Garagenfläche: 48 m² 3,60 %<br />

Stellplätze: 225 m² 16,70 %<br />

Verkehrsfläche: 500 m² 37,00 %<br />

Grünfläche: 80 m² 6,00 %<br />

Planung<br />

Gebäudefläche: 343 m² 25,45 %<br />

Tiefgarage: 315 m² 23,38 %<br />

Zufahrtsflächen: 210 m² 15,57 %<br />

Stellplätze fugenoffen: 80 m² 5,94 %<br />

Garage: 12 m² 0,89 %<br />

Zugangsfläche: 16 m² 1,19 %<br />

Müllboxen: 22 m² 1,61 %<br />

Grünfläche: 350 m² 25,97 %


8.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Grundflächenzahl: 0,57<br />

Geschossflächenzahl 1,18<br />

8.3 Anzahl Stellplätze<br />

oberirdisch: 7<br />

Tiefgarage: 14<br />

8.4 Pflanzgebot für Bäume: 9<br />

Waldbronn, den<br />

Ehrler<br />

Bürgermeister<br />

Fassung vom 12.06.2006<br />

(Abschnitt 5.2 am 22.6.2006 redaktionell geändert<br />

auf Grund der<br />

Sitzung des Gemeinderates am 21.06.2006)<br />

Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Hinweise der Träger öffentlicher Belange<br />

1. Wasserversorgung<br />

Das Grundstück ist zur Zeit nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Im<br />

Zusammenhang mit der Neuherstellung der öffentlichen Wasserversorgungsleitung in der<br />

Straße Neubrunnenschlag wurde die damals bestehende Hausanschlussleitung aus<br />

Gründen der Gesundheitsvorsorge außer Betrieb genommen und nicht erneuert. Die<br />

Gemeindewerke werden rechtzeitig auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem<br />

Vorhabenträger den öffentlichen Teil des Hausanschlusses ordnungsgemäß herstellen.<br />

Der private Teil des Hausanschlusses ist ordnungsgemäßer an das öffentliche<br />

Versorgungsnetz anzuschließen (§ 3 a Abs. 4 WG B.-W.).<br />

2. Entwässerung<br />

Das Plangebiet ist in Richtung Süden (Jägerweg) an den öffentlichen Abwasserkanal<br />

angeschlossen. Es ist ein ordnungsgemäßer Anschluss an das öffentliche<br />

Entwässerungsnetz herzustellen.<br />

Auf Grund der Sohlenhöhe des Kanals ist eventuell eine Hebeanlage erforderlich. Die<br />

abschließende Prüfung erfolgt im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nach<br />

Vorlage der Entwässerungspläne.<br />

Zur Entlastung der öffentlichen Kanalisation und im Sinne einer naturverträglichen<br />

Regenwasserbewirtschaftung sollten im Rahmen der Möglichkeiten eine Minimierung der<br />

Flächenversiegelung und ein bevorzugter Einsatz von Gründächern erfolgen.<br />

3. Strom- und Gasversorgung<br />

Die Stromversorgung für das Gebiet kann aus dem bestehenden 20/0,4 kW-Ortsnetz<br />

erfolgen, das Niederspannungs-Stromversorgungsnetz wird als Kabelnetz ausgeführt.<br />

Weitere Maßnahmen von Seiten der EnBW werden nach Erfordernis zu einem späteren<br />

Zeitpunkt realisiert und sind zurzeit nicht geplant.<br />

Der Bebauungsplan hat keinen Einfluss auf das bereits verlegte Gasleitungsnetz.<br />

Das geplante Gebäude kann vom Neubrunnenschlag oder vom Jägerweg aus mit Gas<br />

versorgt werden.<br />

Die Einhaltung der Baumschutzverordnung wird vom Vorhabenträger veranlasst und<br />

bezahlt. Die Planung neuer Baumstandorte ist auf Grund des Leistungsbestandes und der<br />

Baumart im Einzelfall abzustimmen. Zur Vermeidung von Schäden an<br />

Versorgungsleitungen müssen die Baufirmen auf das Einholen von Lageplänen<br />

hingewiesen werden. Für die genauere Leitungsauskunft und Einweisung vor Ort sollten<br />

sich die Baufirmen mit dem Bezirkszentrum Langensteinbach, Herr Bernhard, Telefon<br />

(07202) 9370.11, rechtzeitig in Verbindung setzen. Für den Beginn der Bauarbeiten ist es<br />

erforderlich, den Zeitpunkt der Genehmigung des Bebauungsplanes und den Beginn der


Erschließungsarbeiten frühzeitig der EnBW mitzuteilen. Projektpläne im Maßstab 1:500<br />

müssen zugesandt werden.<br />

4. Verunreinigung durch Schadensfälle und Altlasten<br />

Auf der Grundlage der „Historischen Erhebung altlastenverdächtiger Flächen“ im Landkreis<br />

Karlsruhe vom August 1996 wurden im Plangebiet keine altlastenverdächtigen Flächen<br />

festgestellt. Der Gemeinde und dem Umweltamt des Landkreises sind nach dem<br />

derzeitigen Kenntnisstand im Plangebiet auch tatsächlich keine Altlasten sowie schädliche<br />

Bodenverunreinigungen bekannt.<br />

Falls im Zuge der weiteren Planungen bzw. der Bauarbeiten Hinweise oder konkrete<br />

Anhaltspunkte auf Bodenverunreinigungen (ungewöhnliche Färbungen und/oder<br />

Geruchsemissionen, z.B. Mineralöle, Teer o.ä.) oder verunreinigtes Grund- oder<br />

Niederschlagswasser entdeckt oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt werden, so ist<br />

unverzüglich das Landratsamt Karlsruhe – Umweltamt - zu informieren (Telefon:<br />

0721/936-6522). Weitere Maßnahmen (mögliche Erkundung, Sanierung oder<br />

Überwachung nach § 9 Abs. 2 und §10 BBodSchG) sollten im Vorfeld mit dem<br />

Landratsamt Karlsruhe – Umweltamt – abgestimmt werden.<br />

5. Bodenschutz<br />

Der im Planungsgebiet befindliche Oberboden ist bei Bautätigkeiten entsprechend<br />

DIN 18915 zu sichern. Überdeckungen des Bodens mit sterilem Erdreich sind untersagt.<br />

Abgehobener Oberboden ist bis zu seiner Wiederverwendung auf Mieten von höchstens 2<br />

m Höhe und 4 m Breite aufzusetzen.<br />

Bei der Anlage von Pflanzflächen ist der vorhandene Boden zu verwenden. Der<br />

Bodencharakter ist nicht zu verändern. Aufschüttungen oder Abgrabungen im Bereich<br />

vorhandener und zu erhaltender Bäume sind unzulässig.<br />

6. Grundwasserschutz<br />

Das Vorhaben liegt in innerhalb der Zone A (Innenzone) des Heilquellenschutzgebietes<br />

„Waldbronn“. Die Rechtsverordnung des Landratsamtes Karlsruhe zum Schutz der<br />

staatlich anerkannten Heilquelle in Waldbronn vom 10.11.2005 ist zu beachten. Das ATV-<br />

Arbeitsblatt A 142 „Abwasserkanäle und –leitungen in Wassergewinnungsgebieten“ ist bei<br />

entsprechenden Arbeiten zu berücksichtigen.<br />

7. Gesundheitsschutz<br />

Das in Zisternen gesammelte Dachablaufwasser kann mikrobiologisch und chemisch<br />

verunreinigt sein. Es ist deshalb sicherzustellen, dass es nicht in die Trinkwasserleitung im<br />

Haus oder Ortsnetz gelangen kann. Deshalb ist es zu vermeiden, dass die Regen- und<br />

Trinkwasserleitungen verbunden werden. Sollte eine Verbindung nicht zu vermeiden sein,<br />

ist der Einbau eines Rohrtrenners erforderlich.<br />

8. Vorbeugender Brandschutz<br />

8.1 Feuerwehrflächen<br />

Zur Durchführung wirksamer Lösch – und Rettungsarbeiten sind von den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen zu – und Durchfahrten bis zu den zum Anleitern bestimmten Stellen<br />

herzustellen. Die Ausführung der Feuerwehrflächen hat entsprechend der


Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der<br />

Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) zu erfolgen.<br />

8.2 Löschwasserversorgung<br />

Die Löschwasserversorgung erfolgt über das bereits vorhandene Leitungsnetz, da das<br />

Gebäude kein erhöhtes Personen – oder Sachrisiko darstellt.<br />

9. Kriminalprävention<br />

Dem Vorhabenträger wird empfohlen, sich bei der Planung und Ausschreibung des<br />

Bauvorhabens von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums<br />

Karlsruhe kostenlos über präventive Maßnahmen und effektive Sicherungstechnik beraten<br />

zu lassen.<br />

10. Tiefgaragenzufahrt<br />

Da auf der ca. 3,50 m breiten Zufahrt zur Tiefgarage kein Gegenverkehr möglich ist, muss<br />

der Gegenverkehr durch Schranken oder Lichtzeichenanlagen geregelt werden.<br />

Die gewählte Art der Verkehrsregelung ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren<br />

nachzuweisen.<br />

Waldbronn, den<br />

Ehrler<br />

Bürgermeister<br />

Fassung vom 12.06.2006<br />

Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom


G E M E I N D E W A L D B R O N N<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

„Betreute Wohnanlage Neubrunnenschlag"<br />

Ortsteil Reichenbach<br />

Umweltprüfung / Umweltbericht<br />

1. Einleitung<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind von den Kommunen, mit der Änderung des<br />

Baugesetzbuches vom 20.07.2004, die europarechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung<br />

umzusetzen. Zweck des Umweltberichtes, als Teil der Bebauungsplanbegründung, ist die<br />

Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der<br />

erheblichen Umweltauswirkungen (in Ahnlehnung an die Kriterien der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Vorbereitung der planerischen<br />

Abwägungsentscheidung. Im Einzelnen umfasst dies:<br />

- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und<br />

die biologische Vielfalt;<br />

- Auswirkungen auf Menschen und dessen Gesundheit;<br />

- Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

- sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen.<br />

- Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten;<br />

- die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern;<br />

- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsame und effiziente Umgang<br />

mit Energie;<br />

- die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen umweltbezogenen<br />

Plänen;<br />

- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in bestimmten Gebieten.<br />

Des Weiteren sind die Belange des Bodenschutzes und der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zu berücksichtigen.<br />

2. Umweltrelevante Fachgesetze und Fachpläne<br />

2.1 Naturschutz<br />

Im Vorhabengebiet befindet sich kein Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, kein<br />

Naturdenkmal, oder besonders geschützte Biotopflächen gemäß Landes-<br />

Naturschutzgesetz. Es ist auch kein FFH-Gebiet ausgewiesen (Flora-Fauna-Habitat-<br />

Richtlinie).<br />

2.2 Grundwasserschutz<br />

Nach (§ 45 b) Landes-Wassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die


nach dem 1. Januar 1999 bebaut werden, möglichst ortsnah zu versickern bzw. in ein<br />

oberflächennahes Gewässer einzuleiten. Aufgrund der innerörtlichen Lage des<br />

Plangebietes und der vorherrschenden Bodenbeschaffenheiten sind derartige<br />

Möglichkeiten nicht gegeben.<br />

2.3 Bodenschutz und Altlasten<br />

Gem. § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind vorhandene Altlasten zu sanieren und<br />

schädliche Bodenveränderungen (soweit sie nicht durch das Bauplanungsrecht<br />

zugelassen und damit auch ausgleichsrelevant werden) abzuwehren. Es gibt im<br />

Geltungsbereich - nach den der Gemeinde Waldbronn vorliegenden historischen<br />

Erhebung altlastenverdächtiger Flächen aus dem Jahre 1996 (auf Grundlage sämtlicher<br />

verfügbarer Informationen über Nutzungsgeschichte und hydrologische Situation) keine<br />

Anhaltspunkte über Altlastenstandorte oder -ablagerungen auf dem betreffenden<br />

Grundstück. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht somit kein Altlastenverdacht.<br />

Sollten beim Abbruch des bestehenden Gebäudes schadstoffhaltige Baumaterialen<br />

vorgefunden werden, sind diese einer sach- und fachgerechten Entsorgung zuzuführen.<br />

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Ausgangspunkt für den weiteren Untersuchungsumfang ist die prinzipielle Überprüfung,<br />

welche der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben betroffen sein könnten.<br />

Die Bewertung erfolgt verbal argumentativ.<br />

Das Schutzgut Landschaft ist für diesen Umweltbericht nicht relevant, da es sich um ein<br />

innerörtliches Bauvorhaben auf zum größten Teil bereits versiegelter bzw. bebauter<br />

Fläche handelt.<br />

Schutzgut Mensch: Die Brachfläche mit dem Flachdachgebäude des momentan leer<br />

stehenden Supermarktes ist optisch wenig ansprechend. Lediglich die Eingrünung an der<br />

Schmalseite des Gebäudes zum Jägerweg hin bietet einen gewissen Sichtschutz.<br />

Die vorhandenen versiegelten Flächen werden zum Teil als Parkplätze genutzt.<br />

Der Untersuchungsbereich wird stark von Schülern (Fußgänger und Radfahrer)<br />

frequentiert, die die nahe gelegenen Schulen (Grund- und Werkrealschule der Gemeinde<br />

Waldbronn, Schulzentrum der Gemeinde Karlsbad) besuchen.<br />

Die Lärm- und Emissionsbelastungen der Anwohner sind geprägt durch den Autoverkehr<br />

auf der Durchgangsstraße (L 562, Richtung Langensteinbach) und der Wohnanlage<br />

Jägerweg.<br />

Schutzgut Tiere: Aufgrund der innerörtlichen Lage des Geltungsbereiches mit einem<br />

geringen Grünflächenanteil - überwiegend Zierstrauchrabatte mit 2 größeren<br />

standortfremden Gehölzen (Lebensbäume) 3 heimischen Laubbäumen (Bergahorn) sowie<br />

einer Rosskastanie am Straßenrand - können sich im Geltungsbereich nur sehr wenige<br />

unempfindliche Arten aus den Tiergruppen der Vögel, Insekten und Nagetiere halten.<br />

Bezüglich der Besiedlung des Untersuchungsraumes mit Tieren kann deshalb von<br />

einer sehr geringen Wertigkeit und somit unerheblichen naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung ausgegangen werden.<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Die Brachfläche ist gekennzeichnet durch eine starke<br />

Versiegelung (Versiegelungsgrad 94%). Der freiliegende Boden wird zum Teil mit


Fremdmaterialien (Bauschutt) überlagert und weist eine nur lückige Vegetation von<br />

wenigen Ruderalpflanzen auf. Wertbestimmende Gesichtspunkte lassen sich nicht<br />

feststellen. Auf den versiegelten Flächen sind keine Lebensraumfunktionen vorhanden.<br />

Die Bewertung der Einzelbäume erfolgt aufgrund ihres Alters und der Baumart.<br />

Demnach ist die Rosskastanie (Ecke Neubrunnenschlag/Pforzheimerstr.) mit einem<br />

Stammumfang von 0,75 m als mittelwertiger Einzelbaum (junges bis mittleres Alter,<br />

heimische Baumart) anzusprechen; zur gleichen Wertstufe sind auch die drei Bäume<br />

(Bergahorn; Stammumfang von 0,42 bis 0,55 m ) an der Hausfront zum Jägerweg<br />

zuzuordnen, die durch Rückschnittmaßnahmen tief liegende Verzweigungen gebildet<br />

haben. Die beiden benachbarten Lebensbäume (mit einem Stammumfang zwischen 0,30<br />

und 0,50 m) haben, als nichtheimische Baumart nur eine geringe Wertigkeit.<br />

Es ist darauf zu achten, dass der hochwertige Ahorn (Stammumfang 1,32 m) des<br />

Nachbargrundstückes, auf Grund des geringen Grenzabstandes, durch die<br />

Baumaßnahmen nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.<br />

In Anlehnung an die Biotoptypenbewertung nach dem LfU-Entwurf für Baden-<br />

Württemberg, 2001 wird dieser Fläche deshalb eine geringe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung zugeordnet.<br />

Schutzgut Boden: Die auf Waldbronner Gemarkung anstehenden Gesteine gehören<br />

überwiegend dem Oberen Buntsandstein an und bilden eine leicht nach Nordosten<br />

geneigte Hochfläche. Da eine Beschreibung und Bewertung der Bodenfunktionen mit<br />

Hilfe der Bodenschätzwerte nur für landwirtschaftliche Flächen gängig ist, kann über die<br />

Art der Böden innerorts keine Aussage getroffen werden. Die Arbeitshilfe des<br />

Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden Württemberg empfiehlt deshalb eine<br />

pauschale Einstufung von geringer bodenschutzfachlicher Bedeutung. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Böden im Innenbereich stark verändert und in der Regel auch<br />

vorbelastet sind. Die geringe Größe der Freiflächen und eine mögliche Verdichtung oder<br />

Umlagerung des Bodens durch frühere Baumaßnahmen im Untersuchungsbereich legen<br />

diese Annahme nahe.<br />

Schutzgut Wasser: Durch den hohen Versiegelungs- und Verdichtungsgrad findet eine<br />

Grundwasserneubildung praktisch nicht statt. Das Vorhabengebiet hat nur eine geringe<br />

Bedeutung für das Schutzgut Wasser.<br />

Schutzgut Klima, Luft: Klimatisch liegt der Untersuchungsraum zwischen der<br />

wärmebegünstigten Oberrheinebene und den weitaus kühleren und<br />

niederschlagsreicheren Lagen des höheren Schwarzwaldes.<br />

Das Sonderklima der Siedlungsräume wird durch die Überbauung beherrscht, die nicht<br />

nur Windströmungen verändert, sondern auch Parameter, wie Verdunstung, Luft- und<br />

Bodenerwärmung entscheidend beeinflusst.<br />

Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Die wesentlichsten Wechselwirkungen<br />

zwischen den einzelnen Schutzgütern gehen von dem hohen Versiegelungsgrad im<br />

Untersuchungsgebiet aus:<br />

- Schutzgut Tiere kleine Grünflächen und Einzelbäume Lebensbedingungen nur<br />

für sehr wenige Tierarten geeignet


- Schutzgut Wasser wenig Möglichkeiten zur Versickerung geringes<br />

Wasserangebot für Pflanzen<br />

- Schutzgut Klima und Luft starke Erwärmung, geringe Verdunstungsrate<br />

3. Prognose bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung<br />

Grundsätzlich ist im Rahmen des kommunalen Flächenmanagements die<br />

Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. Gesetzliche Anforderungen an die<br />

Bauleitplanung bezüglich des Flächensparens werden vor allem durch das<br />

Baugesetzbuch formuliert; das Ziel, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren ist<br />

ebenso im Umweltplan Baden-Württemberg verankert. Deshalb sollte – gerade auch im<br />

Sinne einer nachhaltigen Gemeinde-Entwicklung – durch behutsames Nachverdichten<br />

vorrangig vorhandenes Potential genutzt werden (zumal ein steigender Wohnbedarf bei<br />

sinkender Haushaltsgröße prognostiziert wird).<br />

Ökologisch stehen die Aspekte einer Verminderung des Flächenverbrauchs, Schutz von<br />

Naherholungsflächen und angrenzender Landschaftsräume, schonender und effizienter<br />

Einsatz der Ressource Boden sowie einer geringeren Zersiedelung im Vordergrund.<br />

Ökonomische Vorteile ergeben sich z.B. durch eine bessere Auslastung der Infrastruktur,<br />

reduzierte Anfahrtswege/Verkehrsbelastung, meist geringere Planungs- und<br />

Erschließungskosten, Verminderung der Verbrauchskosten je Nutzungseinheit.<br />

Auch das soziale Lebensumfeld profitiert von der Siedlungsentwicklung im Bestand. So<br />

kann sich ein vermehrter Zuzug nicht nur im Hinblick auf die veränderte<br />

Altersentwicklung – sondern auch als Rentabiltätsfaktor für Einzelhandel positiv<br />

auswirken.<br />

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Die Vermeidung von Eingriffen in den Naturhaushalt lässt sich primär durch alternative<br />

Standortentscheidungen erreichen. In diesem Fall ist die innerörtliche Bebauung<br />

wesentlich naturverträglicher als eine Bebauung im Außenbereich.<br />

Die durch das Vorhaben (mehrgeschossige, geschlossene Bebauung) zu erwartenden<br />

Auswirkungen gliedern sich in<br />

- anlagebedingte Wirkungen<br />

- betriebsbedingte Wirkungen<br />

- baubedingte Wirkungen.<br />

Durch die Vorbelastungen des Untersuchungsgebiets können die meisten<br />

Beeinträchtigungen als unerhebliche bzw. als temporäre Beeinträchtigungen während<br />

der Bauphase (erhöhter Lärm- und Emissionspegel) eingeschätzt werden.<br />

Betriebsbedingte Wirkungen sind nicht zu erwarten, da die zukünftige Nutzung des<br />

Gebäudes sich nicht von der Nutzung der umgebenden Bebauung unterscheidet.<br />

Der anlagebedingte Verlust von Bäumen und Grünflächen ist nicht erheblich und<br />

ausgleichbar. Der Verlust bzw. die Verdrängung von wenigen mobilen/bodenlebenden<br />

Tierarten ist ebenfalls nicht erheblich, da die Arten in ihrem Bestand nicht gefährdet<br />

sind.


Der anlagebedingte Verlust offener Bodenflächen und Regenwasserversickerungsflächen<br />

wird durch die deutliche Verbesserung des Versiegelungsgrades – geplant sind: 348,5<br />

m² Grünfläche, 324 m² begrünte Dachfläche, 325 m² begrünte Tiefgaragenfläche sowie<br />

80 m² teilversiegelte Stellplätze - ausgeglichen.<br />

Anlagebedingte zusätzliche klimatische Auswirkungen, wie Erwärmung und<br />

eingeschränkter Luftaustausch, dürften durch das bereits benachbarte Hochhaus nur<br />

wenig ins Gewicht fallen. Eine Verbesserung des Mikroklimas im Untersuchungsraum<br />

kann durch die Dachflächenbegrünung auf dem geplanten Gebäude/Tiefgarage und die<br />

Pflanzung mehrerer heimischer Bäume im Rahmen der Umgestaltung der Grünflächen<br />

erreicht werden. Durch beide Maßnahmen kann ein Teil des Regenwassers<br />

zurückgehalten werden und durch großflächige Verdunstung kann zur Abkühlung<br />

beigetragen werden. Durch die Auswahl heimischer Arten kann zusätzlich wieder<br />

Nahrungs- und Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen werden.<br />

5. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Wesentliche andere Lösungen zur Entwicklung und Bebauung des Bereiches erscheinen<br />

nicht sinnvoll.<br />

Der Einsatz von regenerativen Energien/alternativer Wärmeversorgung sollte geprüft<br />

werden.<br />

6. Verwendete Methodik<br />

6.1 Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Für die Gemeinde Waldbronn existieren wenig umweltrelevante Gutachten. Die meisten<br />

Angaben beruhen somit auf Erfahrungswerten und Abschätzungen allgemeiner Natur.<br />

Für die Gegenüberstellung der Lärmbelastung – Zunahme durch temporären Baulärm,<br />

zukünftigen Nachbarschaftslärm, Zunahme der Verkehrsbelastungen im Vergleich zum<br />

früheren Zustand (Gewerbelärm) ist ein externes Lärmgutachten vorgesehen.<br />

Eine gesicherte Abwägung der klimatischen Veränderungen durch die Massierung der<br />

Bebauung im Vergleich zur geplanten Entsiegelung kann ohne fachliches Gutachten nicht<br />

vorgenommen werden.<br />

6.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)<br />

Auf Grund der Ausgangsstruktur des Untersuchungsgebietes (fast vollständige<br />

Versiegelung bzw. vorhandene Bebauung) und der durchgeführten Umweltprüfung sind<br />

nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten.<br />

Eine Kontrolle der Baumpflanzungen kann von der Gemeinde Waldbronn geleistet<br />

werden.<br />

Sind bei Erdarbeiten Auffälligkeiten visueller oder geruchlicher Art festzustellen, so ist<br />

das Material zu separieren, ein Bodengutachter einzuschalten und die zuständige<br />

Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />

Eventuell anfallende schadstoffhaltige Baustoffe sind der Gemeinde Waldbronn<br />

mitzuteilen und auf geeignete Weise zu entsorgen.<br />

7. Zusammenfassung


Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt den Bereich städtebaulich aufzuwerten<br />

und als Wohngebiet weiterzuentwickeln. Die Neubebauung soll sich in den vorhandenen<br />

Bestand an Gebäuden und Nutzungen einfügen.<br />

Die Bestandserfassung und Bewertung ergibt für alle, für das Vorhaben relevanten<br />

Schutzgüter nicht erhebliche Beeinträchtigungen. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen können alle beeinträchtigten Funktionen der Schutzgüter ausgeglichen und<br />

zum Teil sogar verbessert werden. Eine extensive Dachbegrünung und die Pflanzung<br />

einheimischer Bäume werden zu einer Verbesserung des Klimas und der Luftqualität<br />

beitragen und damit positiv auf das Schutzgut Mensch wirken. Das Gleiche gilt für das<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope und Tiere. Das Schutzgut Wasser wird vor allem von der<br />

Dachbegrünung profitieren.<br />

Waldbronn, den<br />

Ehrler<br />

Bürgermeister<br />

Fassung vom 12.06.2006<br />

Bestandteil des Satzungsbeschlusses vom

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