G E M E I N D E W A L D B R O N N
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5.1 Kurort und Stadtgestaltung<br />
Durch die Bebauung des Plangebietes mit einem fünfgeschossigen Gebäude zuzüglich<br />
Penthausgeschoss wird ein neuer städtebaulicher Akzent gesetzt, der den Ortsteil<br />
Reichenbach und die Pforzheimer Straße architektonisch aufwertet und prägt.<br />
Durch die vorgesehenen Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, insbesondere<br />
entlang der Pforzheimer Straße, wird ein Puffer zur viel befahrenen Pforzheimer Straße<br />
entstehen und gleichzeitig der Straßenraum gegliedert.<br />
Das neue Gebäude mit seiner gegliederten Architektur und seiner modernen Gestaltung<br />
geht in seiner Ausformung auf die Umgebungsbebauung mit teils ländlichen und teils<br />
kleinstädtische Details ein.<br />
5.2 Gestaltung des öffentlichen Straßenraums<br />
In der Bürgerversammlung wurde angeregt, den Jägerweg, wie seit Jahren geplant,<br />
umzugestalten und damit aufzuwerten. Diese Maßnahme ist für die Realisierung des<br />
Projektes jedoch nicht erforderlich. Insbesondere erfüllt der Jägerweg keine<br />
Erschließungsfunktion für das Vorhaben. Zusätzlich können zumindest mittelfristig keine<br />
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist deshalb – auch zur Beschleunigung<br />
des Verfahrens – sachgerecht, die Planung für die Umgestaltung des Jägerweges nicht<br />
in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.<br />
Die Maßnahme kann unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener<br />
Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und realisiert werden.<br />
Der vom Polizeipräsidium Karlsruhe angeregte Bau eines Gehwegs auf der Ostseite der<br />
Straße Neubrunnenschlag wird entlang der Westgrenze des Plangebietes realisiert. Hier<br />
besteht bereits ein ca. 1,20 m breites Gehweggrundstück, das jedoch gestalterisch in die<br />
Parkplatzfläche des ehemaligen Lebensmittelmarktes einbezogen wurde. Im<br />
Zusammenhang mit der Realisierung des Projekts wird die vorhandene Trennung der<br />
Grundstücke auch optisch und funktional wieder hergestellt. Die private<br />
Grundstücksfläche im Plangebiet wird mit Ausnahme der Grundstückszufahrt begrünt.<br />
Die direkt westlich angrenzende aber außerhalb des Plangebietes liegende<br />
Gehwegsfläche wird als öffentlicher Gehweg sichtbar wiederhergestellt und vom<br />
Privatgrundstück zumindest durch eine Stellkante getrennt.<br />
Die Weiterführung des Gehweges in Richtung Süden ist gegenwärtig jedoch nicht<br />
möglich. Zwar ist auch auf Höhe des Garagengrundstückes, südlich des Jägerweges,<br />
eine öffentliche Grundstücksfläche in einer Breite von ca. 1,20 m entlang der Straße<br />
Neubrunnenschlag zur Herstellung eines Gehweges vorhanden. Diese gemeindliche<br />
Fläche ist zurzeit in das private Garagengrundstück eingegliedert und gärtnerisch<br />
angelegt. Die Gehwegsfläche endet jedoch direkt an einem Privatgrundstück. Eine<br />
Weiterführung des Gehweges bis zur Sankt – Barbara – Straße würde deshalb den<br />
Erwerb der benötigten Fläche voraussetzen. Der Gehwegsbau und der damit<br />
einhergehende notwendige Eigentumserwerb, der von der Verwaltung als schwierig<br />
eingeschätzt wird, sollte jedoch nicht mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
verknüpft werden. Es könnten nämlich erhebliche zeitliche Verzögerungen bei der<br />
Realisierung des Projekts eintreten.<br />
Die Herstellung eines Gehweges vom Jägerweg zur Sankt – Barbara – Straße, die<br />
durchaus im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger liegt, wird unabhängig von<br />
diesem Bebauungsplanverfahren zu gegebener Zeit vorbereitet, geplant, finanziert und<br />
realisiert.