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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dem 114. Deutschen Ärztetag in Kiel<br />

vorgelegt von Vorstand und Geschäftsführung<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Deutscher Ärztetag


Mit den in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind – auch<br />

wenn sie nur in einer Form auftreten – gleichwertig beide Geschlechter gemeint.<br />

Die bis 2006 im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlichten Satzungen<br />

und Statuten wurden mit Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 als Broschüre publiziert.<br />

Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Internet unter www.baek.de.<br />

Impressum<br />

Copyright © <strong>Bundesärztekammer</strong> 2011<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern),<br />

Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin<br />

Redaktion:<br />

Angelika Regel, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Satz:<br />

Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln<br />

Druck und Bindung:<br />

farbo print+media GmbH, 50969 Köln<br />

Alle Rechte, insbeson<strong>der</strong>e das Recht zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung<br />

in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für<br />

alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische<br />

Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

1.1 Programmatische Aussagen des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />

zur gesundheitspolitischen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2.3 Monitoring – Information über politische Vorgänge . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

1.3 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong><br />

Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />

Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug . . . . . . . . . 26<br />

1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . 34<br />

1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . 35<br />

1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

1.4 Internationale Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern<br />

(ZEVA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) . . . . 43<br />

1.4.5 Internationale Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

1.5 Beauftragter für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

1.5.1 Medizinische Situation von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />

legalen Aufenthaltsstatus – Faltblatt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . 46<br />

1.5.2 Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />

UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

1.5.3 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern . 48<br />

2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

2.1 Ärztliche Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

2.1.1 Zugangsvoraussetzungen/Auswahlverfahren zur Zulassung<br />

zum Medizinstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

2.1.2 Anzahl an Studienplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

2.1.3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

2.1.4 Bachelor-/Masterabschlüsse in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

2.1.5 Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM) . . . 53<br />

2.1.6 Praktisches Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

2.2 Ärztliche Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung . . . . . . . . . . . . . 54<br />

5


2.2.2 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien, <strong>der</strong> (Muster-)Kursbücher<br />

und <strong>der</strong> (Muster-)Logbücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

2.2.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

2.2.4 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland . . . . . . . . . . . 57<br />

2.2.5 Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

2.2.6 (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ . . . . . . . . 60<br />

2.2.7 Sachbearbeitertagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

2.3 Ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . 61<br />

2.3.2 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong><br />

deutschsprachigen Ärzteorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

2.3.3 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

2.3.4 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

2.3.5 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . 69<br />

2.3.6 Qualifikation Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

2.3.7 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />

Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />

Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

2.4.1 EU-Berufsanerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72<br />

2.4.4 Internal Market Information System (IMI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

3. Ärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland . . . . . . 77<br />

3.1.1 Berufstätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

3.1.3 Ambulant tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />

tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />

3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />

3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

3.2 Sektorenübergreifende Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

3.2.1 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

3.2.2 Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten Versorgung . . . . . . . . 88<br />

3.2.3 Politische Intentionen zur sektorenübergreifenden<br />

Versorgungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

3.3 Ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

3.4 Stationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />

3.4.1 Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung . . 108<br />

6


3.4.2 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

AWMF – Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems . . . 110<br />

3.4.3 G-DRG-System 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

3.4.4 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

3.4.5 Gesundheitsmarkt/Gesundheitswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />

3.4.6 Wettbewerb im Gesundheitswesen unter beson<strong>der</strong>er<br />

Berücksichtigung des stationären Sektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

3.4.7 Honorarärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

3.4.8 Krankenhaushygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129<br />

3.5 Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />

3.5.1 Medizinische Rehabilitation im Fokus des<br />

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131<br />

3.5.2 Zukunftsträchtige Perspektiven und Potenziale <strong>der</strong> medizinischen<br />

Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />

3.5.3 Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />

3.5.4 REHACare International <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

3.5.5 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

3.6 Betriebsärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

3.6.1 Arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138<br />

3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151<br />

3.8 Nationale Pandemieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />

3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale<br />

Influenzapandemieplanung von Bund und Län<strong>der</strong>n . . . . . . . . . . . . . . 157<br />

3.8.2 Aktivitäten auf europäischer Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />

3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166<br />

3.9.1 Reanimationsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166<br />

3.9.2 Notarztqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />

3.9.3 Leiten<strong>der</strong> Notarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />

3.9.4 Bevölkerungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168<br />

3.9.5 Konsensus-Konferenz „Psychosoziale Notfallversorgung“ . . . . . . . . . 168<br />

3.9.6 Rettungsassistentenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />

3.9.7 Notarztwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />

3.9.8 Verankerung des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin<br />

im SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />

3.10 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen . . 170<br />

4. Ärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

4.1 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

4.1.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />

Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />

4.1.2 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong><br />

Medizin und ihren Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(Zentrale Ethikkommission) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175<br />

4.1.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . 177<br />

7


4.2 Ärztliche Berufsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

4.2.1 Berufsordnungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

4.2.2 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />

4.2.3 Arbeitstreffen „Einheitlicher Ansprechpartner“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />

4.3 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . 184<br />

4.4 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />

4.4.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung . . . . . . . 192<br />

4.4.2 Qualitätssicherung nach SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />

4.4.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . 222<br />

4.4.4 Curricula zur Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />

4.4.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen . . . . . . . . . . . 235<br />

4.5 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . 247<br />

4.5.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2010</strong> . . . . . . . . . 247<br />

4.5.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248<br />

4.5.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . 250<br />

4.5.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte/Evidenzberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />

4.5.5 Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263<br />

4.5.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269<br />

4.5.7 Das Online-Portal „Arztbibliothek“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274<br />

4.5.8 Außendarstellung des ÄZQ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />

5. Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

5.1 Transplantationsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

5.1.1 Themenschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

5.1.2 Ständige Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

5.1.3 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG . . . . . . . . . . 290<br />

5.1.4 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach<br />

§§ 11 und 12 TPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292<br />

5.1.5 Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />

5.2 Hämotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />

5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG . . . . . . . . . . . 297<br />

5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300<br />

5.3 Fortpflanzungsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />

5.3.1 Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . 301<br />

5.3.2 Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ . . . . 302<br />

5.3.3 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />

5.4 Gendiagnostikgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />

5.5 Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />

5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />

5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie und <strong>der</strong> Bedarfsplanungs-<br />

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . 309<br />

5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger<br />

Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände . . . . . . . . . . . . 309<br />

5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung Psychologischer<br />

Psychotherapeuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />

8


5.5.5 Symposium zur Versorgung psychisch kranker alter Menschen<br />

im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung . . . . . . . . 312<br />

5.5.6 Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312<br />

5.6 Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313<br />

5.7 Weitere Themen und gremienbezogene Entwicklungen . . . . . . . . . . . 320<br />

5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320<br />

5.7.2 Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin –<br />

kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“ . . . . . . . . . . . . . 322<br />

5.7.3 Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323<br />

6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . 325<br />

6.1 Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />

6.2 Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP) . . . . . . . . . . . . . . 325<br />

6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />

6.3.1 „Therapieempfehlungen“ (TE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />

6.3.2 Therapie-Symposien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />

6.3.3 Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . 327<br />

6.4 Patienteninformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327<br />

6.5 Buch „Arzneiverordnungen“ (AV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />

6.6 „Wirkstoff aktuell“ (WA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />

6.7 „Neue Arzneimittel“ (NA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329<br />

6.8 Kostenberechnung von Arzneimitteltherapien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330<br />

6.9 Stellungnahmen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330<br />

6.10 Pharmakovigilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />

6.10.1 Meldung, Erfassung und Bewertung von unerwünschten<br />

Arzneimittelwirkungen (UAW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />

6.10.2 Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332<br />

6.10.3 Risikokommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />

6.11 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) . . . . . . . . . . . . . . 334<br />

6.12 Internet und Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335<br />

6.13 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

6.13.1 <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

6.13.2 Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche<br />

Vereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

6.13.3 Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss . . . . . . . 336<br />

6.13.4 Beratung von Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337<br />

7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin . . . 339<br />

7.1 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />

7.1.1 Neuausrichtung <strong>der</strong> Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />

7.1.2 Ärztliche Präventionstagung <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />

7.1.3 Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340<br />

7.1.4 Nichtraucherschutz und Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340<br />

7.1.5 Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen . . 341<br />

7.1.6 Kooperationsprojekt für nachhaltige Präventionsforschung . . . . . . . . 341<br />

7.1.7 Stand und Weiterentwicklung des Projektes gesundheitsziele.de . . . 341<br />

9


7.1.8 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel<br />

des Patientenforums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342<br />

7.2 Sucht und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />

7.2.1 Substitution Opiatabhängiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />

7.2.2 Ärztliche Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum . . . . . . . . . 345<br />

7.2.3 Evaluation des Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

„Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ . . . . . . . . 346<br />

7.2.4 Projekt <strong>der</strong> ABDA „Ambulanter Entzug Benzodiazepin-abhängiger<br />

Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken und<br />

Hausarzt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346<br />

7.2.5 Aufbaumodul zur ärztlichen Qualifikation „Tabakentwöhnung“ . . . . 346<br />

7.2.6 Suchtkranke Ärzte – Übernahme von Interventionsprogrammen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern durch die Bundestierärztekammer . . . . . . 347<br />

7.2.7 Konstituierung des Drogen- und Suchtrates für die<br />

17. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347<br />

7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347<br />

8. Telematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349<br />

8.1 Telematik im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349<br />

8.2 Der E-Health-Report <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350<br />

8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) . . . . . . . . . . . 353<br />

8.3.1 Bestandsaufnahme und Neuausrichtung des eGK-Projektes . . . . . . . 353<br />

8.3.2 Projektleitung „Notfalldatenmanagement (NFDM) auf <strong>der</strong> eGK“ . . . 355<br />

8.4 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telemedizin . . . . . . . . . . . . 356<br />

8.4.1 För<strong>der</strong>ung klinischer Telemedizin-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358<br />

8.4.2 Elektronische Patientenakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358<br />

8.4.3 Europäische E-Health-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />

8.5 Elektronischer Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />

8.6 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zum Themenkomplex<br />

Telematik/Telemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361<br />

9. Ärztliche Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365<br />

9.1 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte . . . . . . . . . 365<br />

9.1.1 Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ . . . . . . . . . . . 365<br />

9.1.2 Abstimmung mit den verschiedenen Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . 369<br />

9.1.3 Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374<br />

9.2 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 376<br />

9.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . 377<br />

9.3.1 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) . . . . . . 377<br />

9.3.2 GKV-Finanzierungsgesetz: PKV- und GOÄ-relevante Neuregelungen 378<br />

9.4 GOÄ-Anwendungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />

9.5 GOÄ-Informationsaustausch mit den Landesärztekammern . . . . . . . 379<br />

9.6 GOÄ-Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380<br />

9.7 GOÄ-Service/Internetauftritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380<br />

10


10. Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383<br />

10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385<br />

10.1.1 Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385<br />

10.1.2 Deutscher Qualifikationsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386<br />

10.2 Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387<br />

10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387<br />

10.2.2 Rekrutierung von Auszubildenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390<br />

10.2.3 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390<br />

10.2.4 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung und<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392<br />

10.2.5 „Nichtärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V . . 394<br />

10.2.6 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395<br />

10.2.7 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . 396<br />

10.2.8 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397<br />

10.2.9 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398<br />

10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399<br />

10.3.1 Kooperation mit den Fachberufen im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . 399<br />

10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die<br />

medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />

10.3.3 Beteiligung in Beiräten des Bundesministeriums für Gesundheit . . . 404<br />

10.3.4 Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeheimen . . . . . . . . . . . . . . . . 404<br />

10.3.5 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten . . . . . . . . . . 405<br />

10.3.6 Operationstechnische Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406<br />

10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408<br />

10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

(GesundheitsRente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409<br />

11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413<br />

11.1 Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413<br />

11.2 Außendarstellung/Informationsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429<br />

12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft . . . 435<br />

12.1 Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435<br />

12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435<br />

12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“ . . . . . . . . . . . . . . . . 437<br />

12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />

Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437<br />

12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen . 440<br />

11


13. Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445<br />

13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />

13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen<br />

des Deutschen Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />

113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />

112. Deutschen Ärztetages 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />

13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540<br />

13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />

13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige<br />

Einrichtungen und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />

13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622<br />

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623<br />

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 637<br />

12


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Die Menschen in unserem Land vertrauen ihren Ärztinnen und Ärzten. Nach einer jahrzehntelang<br />

verfehlten Gesundheitspolitik können sie dieses Vertrauen aber nicht mehr<br />

<strong>der</strong> Politik entgegenbringen. Im Kern lassen sich so die Ergebnisse einer Befragung von<br />

Patienten und Ärzten durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> zusammenfassen, die im vergangenen<br />

November <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Man muss konstatieren, dass<br />

auch die schwarz-gelbe Bundesregierung in den ersten Monaten nach dem Regierungswechsel<br />

das Misstrauen <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger in die Gesundheitspolitik nicht abbauen<br />

konnte. Denn viel zu lange waren Union und FDP im Streit über ein Prämiensystem<br />

für die Krankenkassen mit sich selbst beschäftigt, als dass sie wichtige an<strong>der</strong>e Großprojekte<br />

ihrer gesundheitspolitischen Agenda hätten bearbeiten können.<br />

Schließlich verabschiedete die Koalition mehrere Spargesetze, um die nach <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />

völlig aus den fugen geratenen Krankenkassenfinanzen kurzfristig zu stabilisieren.<br />

Dazu haben vor allem die Ärztinnen und Ärzte einen wesentlichen Beitrag geleistet,<br />

<strong>der</strong> mit zum Teil schmerzhaften Einschnitten verbunden war. Bundesgesundheitsminister<br />

Philipp Rösler aber zeigte im Gegensatz zu seinen Vorgängern den Willen,<br />

sowohl die Finanzierung des Gesundheitswesens als auch die Versorgungsstrukturen<br />

zukunftsfest zu gestalten. So soll, nachdem ihm mit dem GKV-Finanzierungsgesetz zumindest<br />

ein Einstieg in ein neues Finanzierungssystem für die gesetzliche Krankenversicherung<br />

gelungen ist, 2011 ein umfangreiches Versorgungsgesetz zur Bekämpfung<br />

des Ärztemangels folgen.<br />

Das ist richtig und wichtig, doch darf sich das Gesetz nicht allein in <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />

erschöpfen. Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Medizinstudierenden sind ebenso notwendig wie Anreize und Hilfen zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten in unterversorgten Gebieten. Längst überfällig ist zudem<br />

eine Klarstellung des Gesetzgebers, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ)<br />

vorrangig in die Hände von Ärzten und nur nachrangig auch von Krankenhäusern gehören.<br />

Medizinische Versorgungszentren dürfen keine Spekulationsobjekte von Kapitalfirmen<br />

und ausschließlich gewinnorientierten Investoren sein. Erste Vorüberlegungen <strong>der</strong><br />

Koalition für das Versorgungsgesetz lassen hoffen, dass die Regierung entsprechende<br />

For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft in ihren Beratungen mit berücksichtigt.<br />

Das Gesetz muss nun den Durchbruch bringen, damit wir in Deutschland auch in Zukunft<br />

noch eine gute Patientenversorgung erhalten können – und zwar nicht mehr zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Ärzte. Die Koalition steht hierfür schon allein deshalb in <strong>der</strong> Pflicht, weil sie<br />

für 2011 auch ein eigenständiges Patientenrechtegesetz angekündigt hat. Unstrittig ist,<br />

dass Patienten das Recht auf eine qualifizierte medizinische Behandlung haben. Das ist<br />

durch die ärztliche Berufsordnung und die Rechtsprechung in Deutschland eindeutig<br />

definiert. Bei <strong>der</strong> Debatte um Patientenrechte kann es aber nicht allein um sogenannte<br />

individuelle Patientenrechte gehen, die im Behandlungsvertrag definiert sowie durch<br />

Richterrecht und ärztliches Berufsrecht gesichert sind. Diskutiert werden müssen auch<br />

die kollektiven Rechte <strong>der</strong> Patienten in gesundheitsrechtlichen und gesundheitspolitischen<br />

Fragen. Denn Patientenrechte müssen vor allem eine öffentliche Schutzfunktion<br />

entfalten. Aus diesem Verständnis heraus begründet sich auch <strong>der</strong> Anspruch auf Teilhabe<br />

an einer angemessenen medizinischen Versorgung. Das Patientenrechtegesetz be-<br />

13


dingt deshalb ein umfassendes Versorgungsgesetz, das für alle Bürgerinnen und Bürger<br />

einen verlässlichen und chancengleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf<br />

medizinisch angemessenem Niveau sichert.<br />

Bei aller Dringlichkeit dieser Fragen müssen die Konzepte zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen mit <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt entwickelt werden. An<strong>der</strong>e Probleme<br />

dulden jedoch keinen Aufschub mehr, wie die dringend notwendige Novellierung<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte, für die die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits ausgearbeitete<br />

Vorschläge unterbreitet hat. Das Konzept <strong>der</strong> Ärzteschaft sieht vor, die bisherige Gebührentaxe<br />

auf eine gerechte, kalkulatorisch saubere betriebswirtschaftliche Basis zu stellen,<br />

wovon Patienten, Ärzte und Privatversicherer gleichsam profitieren würden.<br />

Nicht nur die Vorarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für die GOÄ-Novelle verdeutlicht, dass<br />

die Politik bei <strong>der</strong> Bewältigung <strong>der</strong> vor ihr liegenden Herausfor<strong>der</strong>ungen nicht alleine<br />

ist. In gemeinsamen Expertengruppen entwickeln Ärzteschaft und Bundesgesundheitsministerium<br />

für wichtige Zukunftsaufgaben tragfähige Konzepte, unter an<strong>der</strong>em, um<br />

die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit <strong>der</strong> Ärzte zu verbessern. Die politische<br />

Umsetzung dieser Konzepte ist Sache des Gesetzgebers. Wir Ärztinnen und Ärzte sind<br />

bereit, diese mit Leben zu erfüllen.<br />

1.1 Programmatische Aussagen des 113. Deutschen Ärztetages<br />

<strong>2010</strong> zur gesundheitspolitischen Entwicklung<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag hat vom 11. bis 14. Mai <strong>2010</strong> in Dresden getagt. Die Delegierten<br />

begrüßten die im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> Bundesregierung angekündigte neue Dialogkultur<br />

für das Gesundheitswesen und den seitdem stattfindenden kontinuierlichen Austausch<br />

zwischen Politik und Ärzteschaft. Positiv bewertete das Ärzteparlament die von<br />

<strong>der</strong> neuen Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigte Ausrichtung<br />

auf eine individuelle, an den Bedürfnissen <strong>der</strong> Patienten orientierte Gesundheitsversorgung,<br />

auf die Stärkung des freien Arztberufs und des Selbstverwaltungsprinzips sowie<br />

auf die Erhaltung eines pluralistisch geprägten, solidarisch finanzierten, geglie<strong>der</strong>ten<br />

Krankenversicherungssystems.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Aussprache des Ärzteparlaments stand die<br />

Frage, wie in einer älter werdenden Gesellschaft mit steigendem Versorgungs- und<br />

Finanzierungsbedarf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

noch auf Dauer sichergestellt werden kann. Im Leitantrag des 113. Deutschen<br />

Ärztetages wurden Lösungswege zu dringendsten Aufgaben für die verbleibende Legislaturperiode<br />

aufgezeigt, die sich insbeson<strong>der</strong>e auf folgende Bereiche beziehen:<br />

• Sicherstellung <strong>der</strong> wohnortnahen Versorgung in ländlichen Regionen,<br />

• Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität kurativer ärztlicher Tätigkeit,<br />

• Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung,<br />

• Stärkung <strong>der</strong> Patientensouveränität und Eigenverantwortung <strong>der</strong> Versicherten und<br />

• demografiefeste Sanierung <strong>der</strong> GKV-Finanzierung.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seit Jahren zu verzeichnenden Abwan<strong>der</strong>ung junger Medizinabsolventen<br />

in an<strong>der</strong>e Berufsfel<strong>der</strong> muss nach Ansicht des Ärztetages die Attraktivität<br />

14


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

des Arztberufes gesteigert werden. Entsprechende Weichenstellungen müssen bereits<br />

bei <strong>der</strong> Organisation des Medizinstudiums vorgenommen werden. So sollten Studierende<br />

frühzeitig mit Patienten arbeiten und verstärkt in Kommunikations- und Teamfähigkeit<br />

geschult werden. Der Ärztetag stellte zudem klar, dass <strong>der</strong> wissenschaftliche<br />

Anspruch an das Medizinstudium und die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein komplexes<br />

Krankheitsverständnis und multimodale Therapiekonzepte mit einer eventuellen<br />

Umstellung auf eine Bachelor-Master-Struktur nicht vereinbar sind.<br />

Weiterhin sprach sich <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag für eine sektorenübergreifende und<br />

populationsbezogene Neuausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanung aus. Konkret befürworteten<br />

die Delegierten zur besseren Koordination <strong>der</strong> Versorgungsplanung die Gründung von<br />

Regionalverbünden, bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen, <strong>der</strong> Landesministerien und <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaften,<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Patientenvertreter.<br />

Das Ärzteparlament griff damit im Grundsatz einen Vorschlag auf, den zuvor<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterbreitet hatte.<br />

Das Ärzteparlament kritisierte die gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung<br />

an Krankenhäusern, die dazu führen könnten, dass Kliniken breit und undifferenziert<br />

ambulante Leistungen anbieten. Deshalb sollten die Planungsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

– in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung – die bestehende Versorgungssituation<br />

analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses nach § 116b SGB V<br />

dürfte nach Meinung <strong>der</strong> Delegierten nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung<br />

eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Öffnung<br />

kommen, muss die Klinik regelmäßig die benötigten Facharztkompetenzen nachweisen.<br />

Der Katalog erbringbarer Leistungen nach § 116b muss zudem im Einvernehmen<br />

mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

(G-BA) festgelegt und regelmäßig überprüft werden.<br />

Darüber hinaus begrüßte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag, dass laut Koalitionsvertrag die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem Medizinischen Versorgungszentrum<br />

(MVZ) künftig Ärzten zustehen sollen. Auch for<strong>der</strong>ten die Delegierten, dass diese<br />

Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind.<br />

Korrekturen sind nach Ansicht des Ärzteparlaments auch im vertragsärztlichen Vergütungssystem<br />

nötig, um den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich einen Ausstieg<br />

aus dem Hamsterrad <strong>der</strong> Fließbandmedizin zu ermöglichen. Für den privatärztlichen<br />

Bereich for<strong>der</strong>ten die Ärztetagsdelegierten, die Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ) zu überarbeiten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dazu einen Vorschlag für eine<br />

Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums und dessen Bewertung entwickelt<br />

(vgl. Kapitel 9.3).<br />

Darauf aufbauend diskutierte <strong>der</strong> Ärztetag das Thema „Patientenrechte – Anspruch an<br />

Staat und Gesellschaft“. Hintergrund <strong>der</strong> Beratung war u. a. das von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

angekündigte Patientenrechtegesetz. Der 113. Deutsche Ärztetag befürwortete<br />

zwar eine Kodifikation <strong>der</strong> Patientenrechte, hielt aber eine eigenständige neue Gesetzgebung<br />

im Kern nicht für notwendig, da bereits jetzt die Patientenrechte in Deutschland<br />

in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie in <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung entwickelt worden sind. Vielmehr appellierten die Delegierten des<br />

Ärztetages an den Gesetzgeber, eine finanzierungsbedingte sozialrechtliche Leistungs-<br />

15


einschränkung transparent zu machen und auch zu verantworten, da bereits mit <strong>der</strong> aktuellen<br />

Gesetzeslage je<strong>der</strong> Patient das Recht auf eine qualitativ hochwertige medizinische<br />

Versorgung hat.<br />

Der Ärztetag konstatierte zudem, dass eine zunehmende Europäisierung <strong>der</strong> Patientenrechtefragen<br />

unverkennbar ist.<br />

Die Ärzteschaft for<strong>der</strong>te deshalb als Grundlage je<strong>der</strong> Diskussion über ein Patientenrechtegesetz<br />

die Beachtung folgen<strong>der</strong> Eckpunkte:<br />

• Der Patient hat Anspruch auf eine individuelle, nach seinen Bedürfnissen ausgerichtete<br />

Behandlung und Betreuung.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf die freie Arztwahl.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf Transparenz.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf Wahrung des Patientengeheimnisses.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf die Solidarität <strong>der</strong> Versicherten.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf eine solidarische Krankenversicherung, die diesen<br />

Namen verdient.<br />

• Der Patient hat Anspruch auf ein bürgernahes Gesundheitswesen.<br />

• Der Patient erwartet Fürsorge und Zuwendung von den im Gesundheitswesen<br />

Tätigen.<br />

Wie das Versorgungsgeschehen in Deutschland in Zeiten knapper finanzieller und personeller<br />

Ressourcen tatsächlich aussieht, untersucht die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem<br />

Jahr 2005 im Rahmen ihres För<strong>der</strong>programms Versorgungsforschung, das bis zum Jahr<br />

2011 läuft (vgl. Kapitel 5.6). Die Delegierten haben auf dem 113. Deutschen Ärztetag<br />

einen Überblick über die bisherige Arbeit des Programms bekommen. Schon jetzt steht<br />

fest, dass die Ärzteschaft mit ihrer För<strong>der</strong>initiative eine wichtige Initialzündung für die<br />

Versorgungsforschung geleistet hat. So hat das Bundesforschungsministerium angekündigt,<br />

die Versorgungsforschung in Deutschland mit 54 Millionen Euro unterstützen<br />

zu wollen. Das Ärzteparlament hat sich daher dafür ausgesprochen, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch in Zukunft wissenschaftliche Arbeiten för<strong>der</strong>t, die die alltägliche medizinische<br />

Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Arztpraxen untersuchen.<br />

Mit Interesse haben die Ärztetagsdelegierten die Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

beraten (vgl. Kapitel 2.2.4). Laut <strong>der</strong> Umfrage sind die meisten jungen Ärztinnen<br />

und Ärzte in Deutschland grundsätzlich mit den Möglichkeiten und Angeboten ihrer<br />

Facharzt-Weiterbildung zufrieden. Sie beklagen aber, dass hohe Arbeitsbelastung,<br />

Bürokratie und Überstunden ihren Berufsalltag prägen. Das Ärzteparlament konstatierte,<br />

dass <strong>der</strong> ökonomische Druck den Arbeitsalltag <strong>der</strong> jungen Ärztinnen und Ärzte in<br />

Weiterbildung zunehmend bestimmt. Marathondienste, unbezahlte Überstunden und<br />

Arbeitsverdichtung sind bei gleichzeitigem Anwachsen nichtärztlicher organisatorischer<br />

und administrativer Tätigkeiten an <strong>der</strong> Tagesordnung. Die Delegierten befürchteten,<br />

dass die dadurch verschwendete Zeit bei den Weiterbil<strong>der</strong>n und den Weiterzubildenden<br />

we<strong>der</strong> für die Patientenversorgung noch für die Weiterbildung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag hat seine Ablehnung <strong>der</strong> Pläne für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Form bekräftigt und stattdessen gefor<strong>der</strong>t,<br />

den Datenaustausch zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten zu verbessern. Die Delegierten<br />

stellten klar, dass elektronische Patientenakten in die Hand des Hausarztes, des Patien-<br />

16


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

ten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis gehören und vor<br />

dem Zugriff <strong>der</strong> Kostenträger geschützt werden müssen. Auch wird die Speicherung auf<br />

einem Zentralserver abgelehnt. Außerdem wendete sich das Parlament <strong>der</strong> Ärzte entschieden<br />

gegen die Verwandlung <strong>der</strong> Arztpraxen in Außenstellen <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. Zugleich for<strong>der</strong>te<br />

<strong>der</strong> Deutsche Ärztetag für zukünftige Telemedizinprojekte eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie<br />

Telematikinfrastruktur als technische und datenschutzrechtliche<br />

Grundlage.<br />

Beim künftigen bundeseinheitlichen Verfahren <strong>der</strong> vergleichenden Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag erhebliche Schwächen moniert.<br />

Diese Aufgabe wurde im Jahr <strong>2010</strong> vom AQUA-Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Forschung im Gesundheitswesen GmbH übernommen. Die Delegierten<br />

kritisierten an dem Methodenpapier des Instituts u. a., dass kein erkennbares Gesamtkonzept<br />

zum Kernauftrag <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung vorliegt. Angesichts<br />

<strong>der</strong> Startschwierigkeiten mahnten die Delegierten das Bundesgesundheitsministerium,<br />

die weitere Entwicklung sorgfältig zu beobachten. Um eine bessere Nutzung<br />

mit den auf Landesebene geschaffenen Strukturen für die Qualitätssicherung und eine<br />

bessere Harmonisierung zwischen Bundes- und Landesebene herbeizuführen, for<strong>der</strong>te<br />

<strong>der</strong> Ärztetag zudem ein Stimmrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Unterausschuss Qualitätssicherung<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses. In einem For<strong>der</strong>ungskatalog zur<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung beanstandete <strong>der</strong> Ärztetag zudem die Überregulierung<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung. Die Vorschriften sollten sich stattdessen auf Formulierungen<br />

übergeordneter Qualitätsziele und Rahmenbedingungen für ein „lernendes<br />

System“ konzentrieren.<br />

Daneben beriet <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag die medizinische Versorgung von Menschen<br />

ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Delegierten kritisierten nach wie vor die Zugangsbarrieren<br />

für diese Personen. Begrüßt wurde ausdrücklich, dass die Bundesregierung<br />

die vor 18 Jahren abgegebene Vorbehaltserklärung zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention<br />

zurückgenommen hat, sodass min<strong>der</strong>jährige Asylbewerber und auch Kin<strong>der</strong> von Eltern<br />

ohne legalen Aufenthaltsstatus jetzt die gleichen Rechte wie deutsche Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendliche genießen.<br />

Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags haben die konsequente Umsetzung <strong>der</strong><br />

UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention in Deutschland gefor<strong>der</strong>t. Sie befürworteten daher<br />

das Vorhaben <strong>der</strong> Bundesregierung, einen Aktionsplan zu erarbeiten und sich mit den<br />

am Umsetzungsprozess beteiligten Organisationen und Institutionen austauschen zu<br />

wollen. Dieser sollte sich an den hervorgehobenen Bereichen <strong>der</strong> Stellungnahme zur<br />

UN-Konvention <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> orientieren.<br />

Die Delegierten begrüßten die Erarbeitung eines Positionspapiers „Medizinische<br />

Behandlung und Betreuung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“.<br />

Die Beschlüsse des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden können unter www.bundes<br />

aerztekammer.de o<strong>der</strong> im veröffentlichten Wortprotokoll vertieft werden. Die Konsequenzen<br />

aus den an den Vorstand überwiesenen Anträgen des Ärztetags sind im Kapitel<br />

13.2 aufgeführt.<br />

17


1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene<br />

1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik<br />

Als Vertretung <strong>der</strong> Ärzteschaft in Deutschland ist es für die <strong>Bundesärztekammer</strong> unerlässlich,<br />

am Regierungssitz mit einer eigenen Interessenvertretung präsent zu sein.<br />

Denn mit fast allen Fachbereichen des Gesundheitsministeriums, aber auch mit an<strong>der</strong>en<br />

Ressorts – beispielsweise Bildung und Forschung, Inneres, Wirtschaft o<strong>der</strong> Justiz –<br />

ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig in Kontakt. Von einer Vielzahl parlamentarischer<br />

Entscheidungsprozesse ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> direkt o<strong>der</strong> indirekt betroffen.<br />

Ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit Regierung, Parlament und <strong>der</strong> Ministerialebene<br />

ist daher unabdingbar. Angesichts <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> politischen Inhalte ist die<br />

Politik im Bund darauf angewiesen, zur Meinungsbildung externen Sachverstand von<br />

fachlicher Seite einzuholen und sich mit Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen<br />

über Problemlösungen auszutauschen. Dennoch hängt insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Gesundheitspolitik <strong>der</strong> Ruf an, von sogenannten Lobbyinteressen und damit Partikularinteressen<br />

stark dominiert zu sein. Deutschland wird zum Teil sogar als „<strong>der</strong> Verbändestaat“<br />

tituliert. Lobbying und die Beeinflussung <strong>der</strong> Entscheidungsträger durch<br />

Lobbyisten und Verbände werden teilweise als Macht- o<strong>der</strong> Bedeutungseinbuße <strong>der</strong> Parlamente<br />

bis hin zur „Entparlamentisierung“ angesehen. Diese Abwertung <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />

durch gesundheitspolitische Verbände und Institutionen soll häufig nur<br />

verschleiern, dass <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen machtpolitischen<br />

Erwägungen entgegensteht. Die Politik wäre ohne den regelmäßigen Dialog mit externen<br />

Experten nur sehr eingeschränkt in <strong>der</strong> Lage, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.<br />

Daher trägt die Interessenvertretung zum einem zur demokratischen Willensbildung<br />

bei und zum an<strong>der</strong>en gleicht sie Informationsdefizite <strong>der</strong> Politik aus.<br />

Umso größer ist die Verantwortung auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, gegenüber den Entscheidungsträgern<br />

und <strong>der</strong> Ministerialbürokratie zu vermitteln, dass sie in ihrer Interessenwahrnehmung<br />

von dem Bestreben geleitet wird, die hohe Qualität <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung in Deutschland zu erhalten und bessere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />

und Ärzte zu erreichen. Hier ist eine verlässliche, seriöse und glaubwürdige<br />

Interessenvertretung gefor<strong>der</strong>t, die auf einen kontinuierlichen und vertrauensvollen Informationsaustausch<br />

mit den Entscheidungsträgern <strong>der</strong> Regierung und den Fraktionen<br />

des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie <strong>der</strong> Ministerialbürokratie <strong>der</strong> Ministerien<br />

und des Kanzleramtes setzt. Regelmäßige Kommunikation auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />

politischen Entscheidungsprozesse, ein stetiges Monitoring <strong>der</strong> politischen Abläufe von<br />

Regierung und Parlament sowie Informationsgewinnung und -auswertung sind Grundlagen<br />

dieser Tätigkeit.<br />

1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2010</strong><br />

Die Gesetzgebung des Gesundheitsressorts war im ersten Jahr <strong>der</strong> christlich-liberalen<br />

Koalition von den unterschiedlichsten Reformen geprägt. So wurden u. a. das GKV-Finanzierungsgesetz<br />

(GKV-FinG), das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)<br />

und das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />

(GKV-ÄG) verabschiedet.<br />

18


Schon zu Zeiten <strong>der</strong> Großen Koalition hatte es Pläne für ein neues Kin<strong>der</strong>schutzgesetz<br />

gegeben, die jedoch vor den anstehenden Bundestagswahlen im September 2009 mangels<br />

Einigung nicht umgesetzt werden konnten. Nun hat die christlich-liberale Koalition<br />

ein Bundeskin<strong>der</strong>schutzgesetz vorgelegt. Bei <strong>der</strong> Anhörung zum Referentenentwurf im<br />

Jahr 2011 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellung beziehen.<br />

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

Der Bundestag hatte Mitte November <strong>2010</strong> dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

zugestimmt. Mit einem geän<strong>der</strong>ten Zulassungsverfahren und einer neuen Preisgestaltung<br />

bei Arzneimitteln im AMNOG soll die gesetzliche Krankenversicherung künftig<br />

rund zwei Milliarden Euro einsparen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu dem Gesetzesentwurf<br />

schriftlich sowie mündlich Stellung genommen. Der Gesetzgeber hatte die geäußerte<br />

Kritik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am Son<strong>der</strong>status <strong>der</strong> Arzneimittel für seltene Erkrankungen<br />

ernst genommen und noch einmal nachgebessert. Die sogenannten Orphan<br />

Drugs sollten nach Ansicht <strong>der</strong> Regierungskoalition ursprünglich von einer<br />

Nutzenbewertung ausgenommen werden, da es für sie keine Alternative gebe und ihr<br />

Zusatznutzen bereits durch die Zulassung belegt worden sei. Dies wurde seitens <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> als unzutreffend bemängelt. Nach einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Passage ist nunmehr nie<strong>der</strong>gelegt: dass für Orphan Drugs, die mehr als 50 Millionen<br />

Euro Umsatz im Kalen<strong>der</strong>jahr erzielen, wie<strong>der</strong> eine frühe Nutzenbewertung<br />

durchgeführt werden muss. Zudem wurden die Kompetenzen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ausgeweitet. Nunmehr kann <strong>der</strong> Gemeinsame<br />

Bundesausschuss (G-BA) „im Benehmen“ mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission und den<br />

Bundesoberbehörden ergänzende Studien von Pharmaherstellern zur Bewertung <strong>der</strong><br />

Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels einfor<strong>der</strong>n.<br />

In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Rösler hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zudem auf Gefahren hingewiesen, die die in dem Entwurf für das AMNOG vorgesehene<br />

Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen und Medizinprodukteherstellern an<br />

Verträgen <strong>der</strong> integrierten Versorgung mit sich bringen könnten. Die Bundärztekammer<br />

hatte eine Streichung dieser Regelung gefor<strong>der</strong>t. Im Zuge eines Än<strong>der</strong>ungsantrages<br />

wurde, zumindest was die medizinischen Versorgungszentren angeht, nachgebessert.<br />

So wurde § 140b Abs. 1 SGB V durch einen weiteren Satz ergänzt. In einem Antwortschreiben<br />

an die <strong>Bundesärztekammer</strong> betonte Rösler, die Einbeziehung von pharmazeutischen<br />

Unternehmen und Herstellern von Medizinprodukten bedeute nicht, dass diese<br />

zur Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 Abs. 1 SGB V berechtigt<br />

seien. So heißt es in § 140b Abs. 1 Satz 2 SGB V: „Für pharmazeutische Unternehmen<br />

und Hersteller von Medizinprodukten nach den Nummern 8 und 9 gilt § 95 Absatz<br />

2 Satz 6 zweiter Teilsatz nicht“.<br />

GKV-Finanzierungsgesetz<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Nach monatelangem Streit hat <strong>der</strong> Bundestag ebenfalls Mitte November <strong>2010</strong> das GKV-<br />

FinG verabschiedet. Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Gesetzes steigen die Beitragssätze für<br />

die GKV im Jahr 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer,<br />

die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent, ihr Anteil wird auf diesem Stand eingefroren.<br />

Außerdem können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter<br />

19


Höhe erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Für Menschen mit geringerem<br />

Einkommen soll es einen Sozialausgleich geben. Der Abstimmung vorausgegangen<br />

war eine zum Teil sehr heftige Debatte, in <strong>der</strong> die Opposition <strong>der</strong> Koalition vorwarf,<br />

sich vom Solidarprinzip in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden. Die<br />

Koalition wie<strong>der</strong>um kritisierte die Oppositionsfraktionen; sie hätten keine eigenen Konzepte<br />

vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sagte, an<strong>der</strong>s als<br />

die Opposition wolle die schwarz-gelbe Koalition „aus planwirtschaftlichen Strukturen“<br />

im Gesundheitswesen heraus. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu dem Gesetzesentwurf<br />

ebenfalls Stellung genommen. Sie begrüßte, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung<br />

mit dem Gesetz und dem darin enthaltenen Einstieg in ein neues Finanzierungssystem<br />

für die gesetzliche Krankenversicherung einen ersten Schritt gegangen ist, um das deutsche<br />

Gesundheitswesen für die Zukunft stabil aufzustellen.<br />

Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission<br />

In ihrem 18. Hauptgutachten sprach sich die Monopolkommission, ein Beratungsgremium<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung, unter an<strong>der</strong>em dafür aus, verstärkt Marktmechanismen im<br />

System <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung zu implementieren. So schlägt die Kommission<br />

vor, im Sozialgesetzbuch V ein neues Leitbild für die Kassen zu verankern. Danach<br />

soll <strong>der</strong> Wettbewerb <strong>der</strong> Kassen untereinan<strong>der</strong> die Regel sein. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

führte in ihrer Stellungnahme zum Hauptgutachten aus, dass die For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Monopolkommission, Kollektivverträge massiv zurückzudrängen, zu einer deutlichen<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Wahlfreiheit führen würde. Gerade die Wahlfreiheit <strong>der</strong> Versicherten,<br />

den behandelnden Arzt o<strong>der</strong> das betreuende Krankenhaus frei wählen zu können,<br />

werde jedoch in <strong>der</strong> Bevölkerung sehr geschätzt. In ihrer Stellungnahme betonte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong>, dass das Gesundheitswesen im Gegensatz zur Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Kommission nicht mit einem „klassischen Markt“ gleichgesetzt werden könne, wie<br />

er beispielsweise für den Bereich Telekommunikation o<strong>der</strong> Energiewirtschaft postuliert<br />

werde. Die Versicherten und Patienten befänden sich im Vergleich zu klassischen Märkten<br />

in einer deutlich an<strong>der</strong>en Ausgangsposition. Diese sei nicht mit <strong>der</strong> Konsumentenrolle<br />

in an<strong>der</strong>en Wirtschaftsbeziehungen vergleichbar. Auch die Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Bundesregierung zum Hauptgutachten folgte nicht <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Monopolkommission<br />

ausgesprochenen For<strong>der</strong>ung im Bereich Gesundheit, mehr Wettbewerbselemente zu<br />

implementieren. Die Bundesregierung ist <strong>der</strong> Auffassung, dass es auch künftig ein geregeltes<br />

Miteinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> kollektivvertraglichen und <strong>der</strong> über Selektivverträge gesicherten<br />

Versorgung geben muss.<br />

GMK-Beschluss sieht Stärkung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bei Bedarfsplanung vor<br />

Die Gesundheitsminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hatten sich Ende Oktober <strong>2010</strong> auf einer Son<strong>der</strong>sitzung<br />

in Berlin für eine Neuordnung <strong>der</strong> Bedarfsplanung ausgesprochen. Ein einstimmig<br />

gefasster Beschluss <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sieht eine Stärkung<br />

<strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung vor. Im<br />

Kern sollen die für die Bedarfsplanung in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung<br />

zuständigen Gremien durch ein sektorenübergreifendes Gremium ersetzt werden. Nach<br />

dem GMK-Beschluss können die Län<strong>der</strong> zum Zweck <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Planung<br />

<strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung einen gemeinsamen Landesausschuss bilden.<br />

„In ihm sind mindestens vertreten die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände<br />

20


<strong>der</strong> Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und das<br />

Land. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt“, heißt es in dem GMK-Beschluss.<br />

Ziel ist es, die Bedarfsplanung für die medizinische Versorgung kleinräumig und sektorenübergreifend<br />

zu gestalten. Dabei sollen auch die Demografie- und die Morbiditätsentwicklung<br />

berücksichtigt werden. Damit soll sich die Bedarfslage am tatsächlichen<br />

Versorgungsbedarf orientieren.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-GMK hatte Bundesgesundheitsminister Rösler die Einsetzung einer<br />

Expertenkommission zur Bekämpfung des Ärztemangels angekündigt. Der Gesundheitsminister<br />

sagte, mit dieser Kommission sollten alle Beteiligten „an Bord geholt werden“,<br />

darunter die Län<strong>der</strong>, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Der Beschluss <strong>der</strong> GMK sowie die Ergebnisse <strong>der</strong> Expertenkommission sollen<br />

in die Beratungen für ein sogenanntes Versorgungsgesetz einfließen. Rösler kündigte<br />

an, einen entsprechenden Entwurf bereits im ersten Halbjahr 2011 vorlegen zu wollen.<br />

In einem Schreiben an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz warb die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit Nachdruck dafür, die Landesärztekammern als stimmberechtigtes<br />

Mitglied in die durch die Än<strong>der</strong>ung des SGB V geplanten neu zu schaffenden sektorenübergreifenden<br />

Gremien auf Landesebene einzubinden. Bereits in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Amtschefkonferenz<br />

<strong>der</strong> GMK durchgeführten Anhörung zum Thema „Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“ hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Gelegenheit, ihre Vorstellung zu dieser Thematik darzustellen. Nunmehr<br />

legte <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> AG Gesundheit <strong>der</strong> CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn (CDU), 14<br />

Vorschläge für eine Reform <strong>der</strong> medizinischen Versorgung in Deutschland vor. Auf <strong>der</strong><br />

jeweiligen KV-Ebene soll ein regionaler sektorenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungsausschuss<br />

zur ärztlichen Versorgungsplanung eingerichtet werden. Diesem sollen jeweils Vertreter<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung, <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaft,<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen und des für die gesundheitliche Versorgung<br />

zuständigen Landesministeriums angehören. Inwieweit die Vorschläge in das Versorgungsgesetz<br />

miteinfließen, bleibt abzuwarten.<br />

GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Mitte Juni beschloss <strong>der</strong> Bundestag den Gesetzesentwurf zum GKV-ÄG. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat schriftlich sowie mündlich hierzu Stellung genommen. Zentraler Punkt<br />

des Gesetzes, das darüber hinaus eine Vielzahl von Neuregelungen etwa für den Datenschutz<br />

im Gesundheitsbereich umfasst, ist die Anhebung des Herstellerrabatts für neue<br />

Arzneimittel. Die Pharmabranche ist nunmehr dazu verpflichtet, den gesetzlichen Krankenkassen<br />

einen Zwangsrabatt in Höhe von 16 Prozent einzuräumen. Damit sollen die<br />

Kassen 1,15 Milliarden Euro einsparen können. Darüber hinaus beinhaltet das GKV-ÄG<br />

Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich <strong>der</strong> Zusammensetzung des Verwaltungsrates<br />

des GKV-Spitzenverbandes, <strong>der</strong> Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit<br />

<strong>der</strong> Krankenkassenbeschäftigten, <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Prüfdienste sowie<br />

<strong>der</strong> nach dem Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz geschaffenen Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Nachverhandlung von fehlenden Personalstellen nach <strong>der</strong> Psychiatrie-Personalverordnung.<br />

Außerdem wurden einige Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert und berufszulassungsrechtliche<br />

Regelungen <strong>der</strong> Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in <strong>der</strong><br />

Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet. Letzteres betraf<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

21


(2005/36/EG). In ihrer Stellungnahme begrüßte die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Klarstellung<br />

im Gesetz, dass ein Finanzierungsanspruch zur Verbesserung <strong>der</strong> Personalbesetzung<br />

seitens <strong>der</strong> Kostenträger nicht mehr bestritten werden kann, wenn trotz niedrigerer<br />

tatsächlicher Personalbesetzung für den Stichtag eine Vereinbarung zur vollständigen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Psychiatrie-Personalverordnung getroffen wurde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wies jedoch darauf hin, dass weitergehen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsbedarf im Hinblick auf § 17d<br />

KHG bestehe. Insbeson<strong>der</strong>e sei eine Fristverlängerung für die vorgesehene Vereinbarung<br />

<strong>der</strong> ersten Entgelte und <strong>der</strong>en Bewertungsrelationen erfor<strong>der</strong>lich. Eine Än<strong>der</strong>ung<br />

erfolgte jedoch nicht. Zwischenzeitlich wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit gebeten, ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung <strong>der</strong> rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische<br />

und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG aufzuzeigen. In ihrer<br />

Stellungnahme betonte die <strong>Bundesärztekammer</strong> zudem, dass sie zwar im Grundsatz den<br />

Ausschluss <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Erteilung einer Erlaubnis für EU-, EWR- und Vertragsstaat-Antragsteller<br />

begrüße, sie wies jedoch darauf hin, dass die Erteilung einer Erlaubnis<br />

zwecks Überbrückung <strong>der</strong> Verfahrensdauer für die Erteilung einer Approbation im<br />

Interesse <strong>der</strong> Antragsteller sein dürfte.<br />

Gespräche mit <strong>der</strong> Politik und Anhörungen im Bundestag<br />

Das Jahr <strong>2010</strong> bot <strong>der</strong> Ärzteschaft eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch neben vielen<br />

Einzelgesprächen mit Abgeordneten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Referenten<br />

<strong>der</strong> Fraktionen, sich aktiv an <strong>der</strong> politischen Willensbildung im Bundestag zu beteiligen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war u. a. bei allen wichtigen Anhörungen, zu denen <strong>der</strong> Gesundheitsausschuss<br />

<strong>2010</strong> eingeladen hatte, durch ihre Fachexperten vertreten. Die<br />

Spannweite <strong>der</strong> Themen reichte vom GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

bis hin zum Antrag „Patientenrechte stärken“ <strong>der</strong> SPD. In den Anhörungen<br />

konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gezielt ihre Ansichten zum Ausdruck bringen<br />

und Einfluss auf Anträge und Gesetzesentwürfe nehmen. So machte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> Anhörung zum GKV-ÄG deutlich, dass die Aufhebung <strong>der</strong> Berufserlaubnis<br />

möglicherweise eine Einschränkung für Ärztinnen und Ärzte aus EU-, EWR- und Vertragsstaaten<br />

bedeuten könnte. In <strong>der</strong> Anhörung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

bekräftigte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre bereits in <strong>der</strong> schriftlichen Stellungnahme<br />

geäußerte Kritik an <strong>der</strong> weiterhin bestehenden Einjahresfrist, in <strong>der</strong> die Industrie den<br />

Preis für innovative Präparate frei festlegen kann. Sie machte deutlich, dass sehr viel früher<br />

eine Nutzenprognose möglich sei und auf dieser Basis daher auch früher in Preisverhandlungen<br />

eingetreten werden könne, um einen vernünftigen, am tatsächlich zu diesem<br />

Zeitpunkt belegten Nutzen orientierten Preis zu vereinbaren. Hervorgehoben wurde<br />

des Weiteren, dass die Prinzipien <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin von zentraler Bedeutung<br />

sind, um die Flut <strong>der</strong> klinischen Studien auf ihre Aussagekraft hin zu überprüfen.<br />

Zu dem nunmehr FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 17. Legislaturperiode eine beson<strong>der</strong>e Beziehung aufbauen. So wurden<br />

gemeinsame Arbeitsgruppen zu den Themen „Studienzugang“ und „Studienbegleitung<br />

und Berufsausübung“ sowie eine Arbeitsgruppe „Versorgungssteuerung und Delegation“<br />

eingerichtet, um Lösungswege und konkrete Maßnahmen auf den Weg zu<br />

bringen. Eine gemeinsame BÄK-BMG-Arbeitsgruppe „Prävention“ wird im Jahr 2011<br />

ihre Arbeit aufnehmen. Im Zuge <strong>der</strong> anstehenden Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebüh-<br />

22


enordnung für Ärzte (GOÄ) hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> mehrfach mit Ministern,<br />

Staatssekretären und Abgeordneten auf Bundes- wie Landesebene gesprochen und auf<br />

die wichtigen Punkte hingewiesen. In mehreren Schreiben wies die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf die Problematik <strong>der</strong> anstehenden Novellierung hin und warnte deutlich vor <strong>der</strong><br />

Einführung <strong>der</strong> sogenannten Öffnungsklausel, die Separatvereinbarungen zwischen<br />

Ärzten und PKV ermöglichen würde, über die ärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb<br />

<strong>der</strong> GOÄ abgerechnet werden würden.<br />

Gesetzesvorschläge zu § 116b und § 95 SGB V<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Zu <strong>der</strong> im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten kritischen<br />

Überprüfung und eventuellen Präzisierung <strong>der</strong> ambulanten Behandlung im Krankenhaus<br />

nach § 116b SGB V hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag<br />

unterbreitet. Ziel des Vorschlages ist die eindeutige Beschränkung <strong>der</strong> ambulanten<br />

Angebote von Krankenhäusern auf hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen<br />

und Erkrankungen mit beson<strong>der</strong>en Krankheitsverläufen.<br />

Auch zu <strong>der</strong> im Koalitionsvertrag angekündigten beschränkten Zulassung von medizinischen<br />

Versorgungszentren (MVZ) hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> einen Gesetzesvorschlag<br />

entworfen. In dem Gesetzesentwurf wird die Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t, klare Regelungen<br />

für das Primat <strong>der</strong> ärztlichern Leitung von MVZ zu treffen sowie die Gründung<br />

von MVZ durch reine Kapitalgesellschaften und den Einfluss von Fremdkapital bzw.<br />

Fremdkapitalgebern auf ärztliche Entscheidungen zu unterbinden. Auch sollen die<br />

Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich <strong>der</strong> Gesellschafteranteile und <strong>der</strong> Stimmrechte zugunsten<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gesellschaft tätigen Ärzte bestimmt sowie Gewinnabführungsverträge<br />

mit Min<strong>der</strong>heitsgesellschaften o<strong>der</strong> mit Dritten ausgeschlossen werden.<br />

1.2.3 Monitoring – Information über politische Vorgänge<br />

Neben <strong>der</strong> oben beschriebenen Interessenwahrnehmung gegenüber den politischen<br />

Entscheidungsebenen ist die kontinuierliche Information über die politischen Abläufe<br />

bei Regierung, Parlament und Ministerien gegenüber dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

den Landesärztekammern und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ein wichtiges Element <strong>der</strong> Tätigkeit im Rahmen <strong>der</strong> politischen Arbeit. Mit dem E-Mail-<br />

Informationsdienst berlin aktuell wird auf verschiedenen Ebenen über die politischen<br />

Ereignisse in Berlin informiert. Berlin aktuell Dokumentation enthält Berichte über aktuelle<br />

Entwicklungen und politisch relevante – meist auch informelle – Papiere. So wurden<br />

beispielsweise Arbeitsentwürfe zur Gesundheitsreform schnellstmöglich kommentiert<br />

und als Anlage verschickt. Mit berlin aktuell Analyse wird den relevanten Themen<br />

tiefer auf den Grund gegangen. Über aktuelle Ereignisse aus Parlament und Län<strong>der</strong>n berichtet<br />

berlin aktuell „Aus Bundestag und Bundesrat“. Die Publikation wird durch einen<br />

monatlich erscheinenden Parlamentarischen Kalen<strong>der</strong> ergänzt. Dieser bietet einen umfassenden<br />

Überblick über alle gesundheitspolitisch relevanten Vorgänge. Dazu zählen<br />

laufende und geplante Gesetzesinitiativen <strong>der</strong> Bundesregierung sowie Anfragen und<br />

Initiativen <strong>der</strong> Opposition. Die Originaldokumente sind als Hyperlink gekennzeichnet<br />

und können in einem internen Bereich des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

abgerufen werden.<br />

23


1.3 Europäische Union<br />

1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Mehr als 70 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen nationalen Gesetze werden auf europäischer Ebene<br />

geprägt. Fast alles, was dort erarbeitet und verabschiedet wird, schlägt sich mittelbar o<strong>der</strong><br />

unmittelbar in <strong>der</strong> Gesetzgebung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nie<strong>der</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Gesundheits-<br />

und Sozialpolitik hat die Europäische Union (EU) in den vergangenen Jahren<br />

einen erheblichen Bedeutungszuwachs zu verzeichnen. Während Verordnungen direkt<br />

nach ihrem Inkrafttreten in die nationale Gesetzgebung übernommen werden müssen,<br />

haben die Mitgliedstaaten bei europäischen Richtlinien einen gewissen zeitlichen Spielraum,<br />

um diese umzusetzen. Grundsätzliche Entscheidungen treffen jedoch nach wie<br />

vor die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Zudem werden auf EU-Ebene<br />

zahlreiche rechtlich unverbindliche Maßnahmen wie Schlussfolgerungen und Initiativberichte<br />

erlassen. Da diese bei den Verhandlungen <strong>der</strong> europäischen Institutionen über<br />

neue Rechtsakte richtungweisend sein können, bedürfen diese – ebenso wie Verordnungen<br />

und Richtlinien – einer beson<strong>der</strong>en Aufmerksamkeit.<br />

Bedingt durch den zunehmenden Einfluss europäischer Maßnahmen auf die Gesundheitssysteme<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten erhöht sich auch <strong>der</strong> Druck, Entscheidungen <strong>der</strong> EU<br />

zu beeinflussen. Primäre Aufgabe des Brüsseler Büros <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist deshalb<br />

die Beobachtung, Beschreibung und Begleitung <strong>der</strong> gesundheits- und sozialpolitisch<br />

relevanten Vorhaben <strong>der</strong> EU. Ein bedeuten<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Arbeit besteht in <strong>der</strong> Analyse<br />

und Auswertung von politischen Entwicklungen, um mögliche Initiativen o<strong>der</strong> Gesetzesvorschläge<br />

zu antizipieren und um die Diskussion auf EU-Ebene frühzeitig mit gestalten<br />

zu können.<br />

Die Komplexität <strong>der</strong> europäischen Gesetzgebung erfor<strong>der</strong>t einen kontinuierlichen Informationsaustausch<br />

nicht nur mit Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen Parlaments, son<strong>der</strong>n<br />

auch mit Kommissionsbeamten, Akteuren des Ministerrates und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ständigen<br />

Ausschüsse. Darüber hinaus ist <strong>der</strong> Informationsaustausch mit den Gesundheitsreferenten<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>er Organisationen im Gesundheitswesen bei informellen<br />

Treffen wichtiger denn je geworden, um die eigene Position in die Diskussion<br />

auf europäischer Ebene einzubringen.<br />

Die deutsche Ärzteschaft bringt ihre spezifischen Belange gegenüber den entscheidenden<br />

Stellen durch das Brüsseler Büro in den europäischen Gremien direkt ein. Dazu gehört<br />

eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Berliner Koordinationsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Parlaments- und Regierungsangelegenheiten, um<br />

gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen. Erfolgreiche Lobbyarbeit in Brüssel ist<br />

nur in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Geschäftsführung und den Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

möglich. Dies wird durch einen beständigen Informationsaustausch zwischen<br />

Brüssel und Berlin gewährleistet. Vor allem <strong>der</strong> Austausch von Fachinformationen<br />

mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte durch informelle Treffen – beispielsweise<br />

zum Thema elektronische Gesundheitsdienste – im Jahr <strong>2010</strong> noch verstärkt<br />

werden.<br />

Darüber hinaus wird im „EU-Bulletin“ in regelmäßigen Abständen über neueste Gesetzgebungsinitiativen,<br />

Konsultationen und Entscheidungen aus Brüssel berichtet. Der In-<br />

24


formationsdienst wurde von <strong>der</strong> Pressestelle in Zusammenarbeit mit dem Brüsseler<br />

Büro entwickelt. Um möglichst zeitnah über die Entwicklungen auf europäischer Ebene<br />

zu informieren, wurde zudem <strong>der</strong> Informationsdienst „Brüssel aktuell“ konzipiert.<br />

Auf Brüsseler Ebene wird das Ziel eines verstärkten kontinuierlichen Dialogs neben<br />

zahlreichen bilateralen Gesprächen auch durch Gesprächsabende mit hochrangigen<br />

Vertretern aus Politik und an<strong>der</strong>en Entscheidungsträgern erreicht. Die Vertretung in<br />

Brüssel sieht es als eine ihrer Hauptaufgaben an, zum Verständnis <strong>der</strong> komplexen europäischen<br />

Materie durch Sachkompetenz, gegenseitigen Austausch von Informationen<br />

sowie durch konstruktiven Dialog beizutragen.<br />

So hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Zusammenarbeit unter an<strong>der</strong>em mit den Europaabgeordneten<br />

Dr. Peter Liese (CDU), Dr. Anja Weisgerber (CSU) und Dr. Thomas Ulmer<br />

(CDU) im Jahr <strong>2010</strong> intensivieren können. Zahlreiche Gespräche wurden beispielsweise<br />

zu den Verordnungs- und Richtlinienentwürfen <strong>der</strong> EU-Kommission zur Patienteninformation,<br />

Pharmakovigilanz und zu Organspenden geführt sowie Stellungnahmen<br />

und Än<strong>der</strong>ungsanträge übermittelt. Eine engere Zusammenarbeit konnte zudem durch<br />

die Beantwortung zahlreicher Fachfragen aufgebaut werden. Auch wurde ein intensiver<br />

Austausch mit Beamten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise dem Head of Unit und<br />

verantwortlichen Kommissionsbeamten für den Bereich Berufsqualifikationen, Jürgen<br />

Tiedje, sowie <strong>der</strong> Referentin und verantwortlichen Kommissionsbeamtin für die Berufsanerkennung<br />

von Ärzten, An Baeyens, bei <strong>der</strong> Debatte über die geplante Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) erreicht. Ferner hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit dem stellvertretenden Kabinettschef des EU-Kommissars John Dalli für Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz, Nils Behrndt, über aktuelle Themen in <strong>der</strong> Sozial- und<br />

Gesundheitspolitik diskutiert.<br />

1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Für eine europäische Gesundheitspolitik gilt seit Ende 2009 <strong>der</strong> Artikel 168 des Vertrags<br />

über die Arbeitsweise <strong>der</strong> Europäischen Union (AEUV), <strong>der</strong> mit dem Vertrag von Lissabon<br />

eingeführt worden war und den Vertrag von Nizza abgelöst hatte. Dem Lissabon-<br />

Vertrag zufolge ist die Zuständigkeit <strong>der</strong> Europäischen Union im Bereich des Gesundheitswesens<br />

nach wie vor begrenzt. Zwar hat die EU bei Maßnahmen, die sie in an<strong>der</strong>en<br />

politischen Bereichen festlegt o<strong>der</strong> durchführt, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen,<br />

doch darf sie die Politik <strong>der</strong> Mitgliedstaaten allenfalls ergänzen sowie die<br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> Staaten untereinan<strong>der</strong> för<strong>der</strong>n, um die Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

zu verbessern o<strong>der</strong> Humankrankheiten zu verhin<strong>der</strong>n. Auch kann die EU die Maßnahmen<br />

und Programme <strong>der</strong> Mitgliedstaaten koordinieren und über bewährte Verfahren<br />

informieren. Die Hauptverantwortung für die nationale Gesundheitspolitik liegt jedoch<br />

noch immer bei den Mitgliedstaaten, was insbeson<strong>der</strong>e durch Art. 168 Abs. 7<br />

AEUV unterstrichen wird. Die ergänzende Tätigkeit <strong>der</strong> Europäischen Union berührt in<br />

keiner Weise die Verantwortung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer nationalen<br />

Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung.<br />

Gleichwohl übt die europäische Ebene durch die Binnenmarktregelungen und das Wettbewerbsrecht<br />

einen erheblichen Einfluss auch auf die gesetzliche Krankenversicherung<br />

in Deutschland aus. Die vielfältigen Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise<br />

25


Grünbücher, Weißbücher, sogenannte Mitteilungen, Verordnungen und Richtlinien berühren<br />

jeweils die nationalen Gesundheitssysteme und haben damit unmittelbar Konsequenzen<br />

auf <strong>der</strong>en Gestaltung und Entwicklung. In Verbindung mit <strong>der</strong> europäischen<br />

Rechtsprechung <strong>der</strong> vergangenen Jahre lässt sich hier nach wie vor eine Tendenz hin zu<br />

einer schleichenden Kompetenzausweitung und Harmonisierung <strong>der</strong> Gesundheitssysteme<br />

feststellen.<br />

1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />

Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug<br />

Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />

Die bis Ende 2009 amtierende EU-Kommissarin für Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

Androulla Vassiliou, hatte vor gut drei Jahren den Richtlinienvorschlag über die<br />

Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />

[KOM (2008) 414] vorgelegt. Die Arbeiten an <strong>der</strong> Richtlinie wurden von Vassilious Nachfolger<br />

John Dalli seit seinem Amtsantritt als EU-Gesundheitskommissar im Frühjahr<br />

<strong>2010</strong> fortgeführt.<br />

Der Vorschlag sieht in erster Linie vor, gemeinsame Grundsätze in allen EU-Gesundheitssystemen<br />

und einen speziellen Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung<br />

festzulegen sowie die europäische Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />

zu verbessern. Patienten in Europa soll es fortan möglich sein zu entscheiden,<br />

in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen. Finales Ziel <strong>der</strong> Richtlinie soll die<br />

Stärkung <strong>der</strong> Patientenrechte in Europa sein.<br />

Nachdem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den ursprünglichen Richtlinienvorschlag<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission durch zahlreiche Än<strong>der</strong>ungsanträge überarbeitet<br />

hatten, konnte dieser im April 2009 in erster Lesung das Plenum passieren und wurde<br />

dem zuständigen EU-Gesundheitsministerrat übermittelt. Trotz monatelanger Diskussionen<br />

über zusätzliche Än<strong>der</strong>ungen des Richtlinienvorschlags blieben die Verhandlungen<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsminister ergebnislos. Erst im Sommer <strong>2010</strong> gelang es den Ministern,<br />

sich auf einen Richtlinienentwurf zu verständigen. Da sich dieser jedoch nach wie<br />

vor erheblich von dem Richtlinienvorschlag des Parlaments unterschied, ging das Gesetzgebungsverfahren<br />

im Oktober <strong>2010</strong> in die zweite Lesung.<br />

EU-Gesundheitsministerrat<br />

Die Gesundheitsminister <strong>der</strong> 27 Mitgliedstaaten einigten sich im Juni <strong>2010</strong> zunächst auf<br />

eine abweichende Kostenerstattung für im Ausland lebende Pensionäre. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

Spanien hatte diese Regelung gefor<strong>der</strong>t. Die Regierung Zapatero hatte befürchtet, dass<br />

die hohe Zahl <strong>der</strong> in ihrem Land lebenden Pensionäre aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n die Stabilität<br />

des spanischen Gesundheitssystems gefährden könnte. Nach <strong>der</strong> von den Gesundheitsministern<br />

vorgeschlagenen Kostenerstattungsregelung soll deshalb die zuständige<br />

Krankenkasse des Herkunftslandes <strong>der</strong> Pensionäre gemäß <strong>der</strong> EU-Verordnung zur Koordinierung<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme [883/2004] künftig für diese Personengruppe<br />

die Kosten <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung übernehmen –<br />

gegebenenfalls auch mittels <strong>der</strong> Pauschalerstattung. Auch bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Patienten<br />

im Herkunftsstaat müsse die zuständige Krankenkasse die Kosten tragen.<br />

26


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Um ferner einen Ausgleich zwischen <strong>der</strong> Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />

und den Kompetenzen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich zu erreichen, einigten<br />

sich die Gesundheitsminister auf zwei Artikel als Rechtsgrundlage für den Richtlinienvorschlag:<br />

Artikel 114 des AEUV über die Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften sowie<br />

Artikel 168 des AEUV über das Gesundheitswesen. Auch verständigten sie sich<br />

darüber, dass Vorabgenehmigungen nur in den Fällen erteilt werden könnten, in denen<br />

mindestens eine Übernachtung in einem Krankenhaus erfor<strong>der</strong>lich ist, eine hochspezialisierte<br />

und kostenintensive medizinische Ausrüstung verlangt wird o<strong>der</strong> die Behandlung<br />

ein erhöhtes Risiko für den Patienten o<strong>der</strong> die Bevölkerung darstellt.<br />

Bei den elektronischen Gesundheitsdiensten sprach sich die Mehrheit <strong>der</strong> Gesundheitsminister<br />

dafür aus, dass die gesamte Gesetzgebungskompetenz im Bereich E-Health bei<br />

den Mitgliedstaaten bleiben müsse. Ursprünglich hatte <strong>der</strong> von <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />

<strong>2010</strong> amtierenden spanischen Ratspräsidentschaft abgeän<strong>der</strong>te Richtlinienvorschlag<br />

vorgesehen, <strong>der</strong> EU-Kommission die Befugnis einzuräumen, eine Liste <strong>der</strong> Patientendaten<br />

zu erstellen, die auch auf <strong>der</strong> elektronischen deutschen Gesundheitskarte hätte verzeichnet<br />

werden müssen.<br />

Europäisches Parlament<br />

Der Richtlinienentwurf zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung war Anfang<br />

2009 im Europäischen Parlament behandelt und anschließend in erster Lesung angenommen<br />

worden. Berichterstatter war <strong>der</strong> britische Abgeordnete John Bowis (EVP). Da<br />

er seit den Parlamentswahlen im Sommer 2009 nicht mehr im EU-Parlament vertreten<br />

ist, übernahm die französische Abgeordnete Françoise Grossetête (EVP) die Aufgabe, einen<br />

ersten Berichtsentwurf für die zweite Lesung vorzulegen. Während <strong>der</strong> parlamentarischen<br />

Debatten über den Grossetête-Bericht bekräftigte das Parlament größtenteils<br />

seine For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> ersten Lesung. So betonten sie, dass Patienten die Kosten für<br />

die Behandlung von seltenen Krankheiten in einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaat erstattet<br />

bekommen müssten – auch wenn diese nicht im Leistungskatalog des Heimatstaates<br />

enthalten seien.<br />

Im Gegensatz zu <strong>der</strong> Position des Gesundheitsministerrates sprachen sich die Abgeordneten<br />

auch für ein sogenanntes Gutscheinsystem (Voucher) aus, das an das deutsche<br />

Sachleistungsprinzip angelehnt ist. Die zuständige Krankenversicherung würde demnach<br />

die Kosten direkt an die Leistungserbringer erstatten. Damit soll vermieden werden,<br />

dass Patienten in Vorleistung treten müssen, da diese an<strong>der</strong>nfalls davon abgeschreckt<br />

würden, sich in einem an<strong>der</strong>en europäischen Land medizinisch behandeln zu<br />

lassen.<br />

Bei einem möglichen Vorabgenehmigungssystem sprachen sich die EU-Abgeordneten –<br />

entgegen <strong>der</strong> Ansicht des Rates – für eine stärkere Einschränkung aus. Während die EU-<br />

Gesundheitsminister die Fälle, in denen eine Vorabgenehmigung möglich sei, nicht festlegen<br />

und damit den Mitgliedstaaten einen Entscheidungsspielraum einräumen wollen,<br />

for<strong>der</strong>ten die Europaabgeordneten eine verbindliche Liste, in <strong>der</strong> die Fälle, für die eine<br />

Vorabgenehmigung gestattet ist, definiert sind.<br />

Bemerkenswert ist, dass <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitsdienstleistungen<br />

(E-Health) künftig stärker geregelt werden soll. Beispielsweise darf die EU-Kommission<br />

nach dem sogenannten Komitologieverfahren die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Interoperabilität<br />

<strong>der</strong> IKT-Systeme erlassen – vorausgesetzt die Datenschutzvorschriften <strong>der</strong><br />

27


Mitgliedstaaten werden umfassend beachtet. Aufgrund dieser Regelungen hatten sich<br />

die Verhandlungen im Rat monatelang verzögert.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich Im Rahmen <strong>der</strong> Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag<br />

in zweiter Lesung im EU-Parlament an zahlreichen Diskussionen über Än<strong>der</strong>ungen<br />

beteiligt. Sie wies die Abgeordneten unter an<strong>der</strong>em auf die Gefahren einer Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Kompetenzen im Bereich <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitsdienstleistungen<br />

(E-Health) auf die EU-Kommission hin. Die Entwicklung dieses Bereiches in den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten liege nach wie vor zu weit auseinan<strong>der</strong>, sodass eine Angleichung<br />

nicht möglich sei.<br />

Darüber hinaus hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Europaabgeordneten in inhaltlichen<br />

Fragen beraten und über diese Än<strong>der</strong>ungsanträge eingebracht. So ist es beispielsweise<br />

gelungen, darauf hinzuweisen, dass die Definition von Gesundheitsdienstleistungen in<br />

dem Richtlinienvorschlag zu unpräzise formuliert worden sei. Bei einer heilkundigen<br />

Behandlung sei es maßgebend, dass ausschließlich reglementierte Gesundheitsberufe<br />

dazu befugt seien. Ferner hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Än<strong>der</strong>ungsanträgen betont,<br />

dass die Herausgabe von Patientendaten strengen Datenschutzregeln zu unterliegen<br />

habe. Die in den Mitgliedstaaten geltenden Datenschutzregelungen müssten berücksichtigt<br />

werden.<br />

Mit den oben genannten Än<strong>der</strong>ungsanträgen <strong>der</strong> Europaabgeordneten hat <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führende<br />

Gesundheitsausschuss des Parlaments im Oktober <strong>2010</strong> den Richtlinienvorschlag<br />

in zweiter Lesung angenommen. Anschließend wurde dieser an den EU-Gesundheitsministerrat<br />

weitergeleitet, <strong>der</strong> sich nun gemeinsam mit Vertretern des EU-Parlaments<br />

sowie <strong>der</strong> EU-Kommission – im Rahmen eines sogenannten Trilogs – auf eine endgültige<br />

Richtlinienfassung verständigen soll. Sollte eine solche Einigung gelingen, könnte<br />

die Richtlinie noch in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Jahres 2011 in Kraft treten.<br />

Pharmapaket<br />

Eine <strong>der</strong> umstrittensten Gesetzesinitiativen stellt das sogenannte Pharmapaket dar. Dieses<br />

war im Dezember 2008 von dem damaligen EU-Kommissar Günter Verheugen für<br />

Industrie und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Es setzt sich aus insgesamt<br />

fünf Einzeldossiers zusammen – darunter unter an<strong>der</strong>em die Bereiche Pharmakovigilanz<br />

und Patienteninformation. Da das europäische Arzneimittelrecht Ende 2009 auf die<br />

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen wurde, wird das Pharmapaket<br />

seit seinem Amtsantritt im Februar <strong>2010</strong> vom EU-Gesundheitskommissar John<br />

Dalli betreut.<br />

Dossier Pharmakovigilanz<br />

Von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> politischen Akteure auf europäischer Ebene wie auch von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wurde <strong>der</strong> Vorschlag für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Pharmakovigilanz<br />

[KOM (2008) 664 und 665] begrüßt. Mit diesen soll künftig die Überwachung<br />

von zugelassenen Arzneimitteln verbessert und das Pharmakovigilanz-System in<br />

Europa gestärkt werden. Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die in <strong>der</strong> EU auf den<br />

Markt gebracht werden, sollen erfasst, bewertet und nach Möglichkeit vermieden werden.<br />

Darüber hinaus soll das Dossier dazu beitragen, Medikamente, die ein erhöhtes Risiko<br />

aufzeigen, zeitnah vom Markt nehmen zu können.<br />

28


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Mitglie<strong>der</strong> des Gesundheitsausschusses des EU-Parlaments<br />

durch die Beantwortung von fachlichen Fragen zu diesem Thema unterstützt und<br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung Än<strong>der</strong>ungsanträge eingereicht. Diese wurden teilweise in<br />

die Richtlinie zur Pharmakovigilanz eingebaut.<br />

Nachdem das EU-Parlament im September <strong>2010</strong> das Dossier zur Pharmakovigilanz angenommen<br />

hatte, stimmte auch <strong>der</strong> Ministerrat im November <strong>2010</strong> für die beiden<br />

Rechtsakte.<br />

Dossier Patienteninformation über verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />

Die vorgeschlagene Verordnung und Richtlinie zu Informationen über verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel [KOM (2008) 662 und 663] waren die auf politischer Ebene in<br />

Europa wohl am umstrittensten Gesetzesvorschläge. Das Ziel des Kommissionsvorschlags,<br />

den Bürgern den Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen über verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel zu erleichtern, war zwar grundsätzlich begrüßt worden,<br />

doch die Meinungen über den Inhalt <strong>der</strong> Arzneimittelinformationen sowie über die<br />

Frage, auf welchem Weg diese zu den Patienten gelangen sollten, gingen weit auseinan<strong>der</strong>.<br />

Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass Pharmahersteller sich direkt<br />

an die Patienten wenden dürfen, um diese über verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />

zu informieren. Auch sollten sich Interessierte im Internet und in Printmedien<br />

über Preise, Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten<br />

informieren können. Während die Pharmaindustrie den Vorschlag begrüßte, warnte die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsexperten vor einer solchen<br />

Regelung, da mit dieser das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel umgangen<br />

werden könnte. Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft wies<br />

darauf hin, dass in dem Kommissionsvorschlag eine deutliche Differenzierung zwischen<br />

Werbung und Information fehle. Sollten Patienten künftig tatsächlich über verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel informiert werden, müssten diese strengen Kontrollen<br />

durch die Mitgliedstaaten unterliegen.<br />

Um die Abgeordneten des EU-Parlaments auf die Problematik aufmerksam zu machen<br />

und mit ihnen darüber zu diskutieren, hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> Ende Januar <strong>2010</strong><br />

zu einem parlamentarischen Abend geladen. Dieser wurde gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />

sowie Vertretern <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen abgehalten. Mit zahlreichen Statements<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsexperten gelang es, die anwesenden Europaabgeordneten von einer<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ursprünglichen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge des Parlaments zu überzeugen.<br />

So wurde unter an<strong>der</strong>em verdeutlicht, dass die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagene Lockerung<br />

des Werbeverbots die Sicherheit <strong>der</strong> Patienten gefährden könnte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

appellierte an die Abgeordneten, dass eine solche Regelung nicht dazu<br />

führen dürfe, das Arzt-Patienten-Verhältnis negativ zu beeinflussen. Arzt und Apotheker<br />

müssten die ersten Ansprechpartner für Patienten bleiben, wenn sich diese über rezeptpflichtige<br />

Arzneimittel informieren wollen.<br />

Im Anschluss an die Veranstaltung führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> den Dialog mit den<br />

EU-Parlamentariern fort und unterstützte sie bei <strong>der</strong> Überarbeitung des Richtlinienvorschlags<br />

mit Stellungnahmen zu verschiedenen Themen. Zudem brachte die Bundesärz-<br />

29


tekammer über Abgeordnete zahlreiche Än<strong>der</strong>ungsanträge im EU-Parlament ein. In diesen<br />

wurde vorgeschlagen, lediglich die von den Zulassungsbehörden genehmigten Packungsbeilagen<br />

und zusammengefassten Merkmale eines Arzneimittels im Internet zur<br />

Verfügung zustellen. Sämtliche darüber hinaus gehende Informationen, die nicht durch<br />

die Behörden vorab genehmigt wurden, seien dagegen abzulehnen. Ferner hat sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in den Än<strong>der</strong>ungsanträgen für eine sogenannte Drug Facts Box in<br />

<strong>der</strong> Packungsbeilage ausgesprochen. Anhand dieser sollen Patienten Informationen<br />

über erwünschte und unerwünschte Arzneimittelwirkungen erhalten – vorausgesetzt,<br />

diese basieren auf wissenschaftlichen und transparenten Qualitätsstandards.<br />

Ihren Standpunkt zu dem Dossier Patienteninformation hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Mitte September <strong>2010</strong> bei einem gemeinsamen parlamentarischen Frühstück mit Dr.<br />

Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und <strong>der</strong> Europaabgeordneten<br />

Dr. Anja Weisgerber (CSU) noch einmal bekräftigen können: Sollte sich die<br />

Pharmaindustrie künftig direkt an Patienten wenden können, um diese über verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel zu informieren, könnten Patienten nicht mehr sicher sein,<br />

ob es sich um eine rein sachliche und von unabhängigen Experten geprüfte Information<br />

handelt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plädierte deshalb für neutrale und unabhängige Informationsquellen<br />

– an<strong>der</strong>nfalls würden Patienten fortwährend offener und versteckter<br />

Werbung ausgesetzt sein. Im Rahmen eines Pressefrühstücks, das im Anschluss an die<br />

Diskussionsveranstaltung stattfand, ist es gelungen, auch den anwesenden Journalisten<br />

den Standpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu diesem Thema darzulegen.<br />

Das EU-Parlament stimmte Ende November <strong>2010</strong> mit großer Mehrheit für das überarbeitete<br />

Dossier zur Patienteninformation, in dem ein Großteil <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Berücksichtigung fand. Während <strong>der</strong> Abstimmung sprachen sich die<br />

Abgeordneten des EU-Parlaments deutlich für die Beibehaltung des Werbeverbots für<br />

rezeptpflichtige Arzneimittel aus und stimmten für die Einführung nationaler Gesundheitsportale<br />

im Internet. Auf den Portalen können sich Patienten über verschreibungspflichtige<br />

Medikamente, über die Krankheit selbst und an<strong>der</strong>e Therapiemöglichkeiten<br />

informieren. Auch werden dort in Zukunft die Beipackzettel in je<strong>der</strong> Nationalsprache<br />

<strong>der</strong> EU erhältlich sein. Bevor jedoch Informationen veröffentlicht werden dürfen, sind<br />

die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, diese zu kontrollieren.<br />

Auch sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die auf diesen Arzneimittelsicherheitsportalen<br />

veröffentlichten Beipackzettel in je<strong>der</strong> Nationalsprache <strong>der</strong> EU<br />

erhältlich sein müssten. Die Beipackzettel sollen zudem kundenfreundlicher und übersichtlicher<br />

gestaltet werden. So sollten diese die wichtigsten Merkmale und Anwendungshinweise<br />

des Arzneimittels – ohne schwer verständliche medizinische Fachbegriffe<br />

– zusammenfassen.<br />

Im Anschluss an die Abstimmung wurde <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Richtlinienvorschlag dem Ministerrat<br />

übermittelt, <strong>der</strong> das Thema im Rahmen <strong>der</strong> Tagung des Gesundheitsministerrats<br />

im Dezember <strong>2010</strong> auf die Agenda setzte. EU-Gesundheitskommissar John Dalli hat<br />

bereits angekündigt, dass die Kommission den Vorschlag für die Verordnung sowie die<br />

Richtlinie zurücknehmen und 2011 einen geän<strong>der</strong>ten Entwurf vorlegen will, <strong>der</strong> sich an<br />

den Än<strong>der</strong>ungsvorschlägen des EU-Parlaments orientieren wird.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Verhandlung zur Patienteninformation auch künftig<br />

weiterverfolgen und ihren Beitrag zu einer Verbesserung des Dossiers leisten.<br />

30


Organtransplantation<br />

Mit <strong>der</strong> Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU des Europäischen Parlaments und des Ministerrats vom<br />

7. Juli <strong>2010</strong> über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />

Organe [KOM (2008) 818] und dem Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation<br />

[KOM (2008) 819] sollen europaweit Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingeführt<br />

werden, um die Zahl <strong>der</strong> Organspenden zu erhöhen und den grenzüberschreitenden<br />

Austausch von Spendeorganen zu för<strong>der</strong>n. Die Überwachung von Organspenden<br />

und -transplantationen erfolgt durch öffentliche o<strong>der</strong> private gemeinnützige<br />

Einrichtungen – ähnlich <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung des EU-Parlaments darauf<br />

hin, dass mit <strong>der</strong> flächendeckenden Einführung von Transplantationsbeauftragten in<br />

Krankenhäusern verhin<strong>der</strong>t werden könne, dass Organspenden mitunter ungenutzt<br />

blieben, obgleich Patienten einen Organspendeausweis besitzen o<strong>der</strong> die Angehörigen<br />

von Verstorbenen bereit wären, einer Spende zuzustimmen. Der 110. Deutsche Ärztetag<br />

in Münster hatte schon vor drei Jahren gefor<strong>der</strong>t, Transplantationsbeauftragte in Kliniken<br />

zu etablieren.<br />

Bereits während <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> ursprünglichen Kommissionsvorschläge durch<br />

die Abgeordneten des Parlaments hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> diese mit einer Stellungnahme<br />

und zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsanträgen unterstützt, die in die Abstimmung im<br />

Plenum eingeflossen sind. Zudem fand im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung ein Gespräch zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Miroslav Mikolášik, dem Berichterstatter für den<br />

Richtlinienvorschlag, statt. Über die Än<strong>der</strong>ungsanträge gelang es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

auf fehlende Definitionen, Regelungslücken und unangemessen detailliert gefasste<br />

Vorschriften hinzuweisen.<br />

Verbraucherrechte<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2008 einen Richtlinienentwurf [KOM (2008)<br />

614] vorgelegt, mit dem vier bislang separate Richtlinien in einem einheitlichen Regelwerk<br />

zusammengeführt werden sollen. Dabei handelt es sich um die Richtlinien über<br />

Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, allgemeine Geschäftsbedingungen und den Verbrauchsgüterkauf.<br />

Durch die geplante Richtlinie würden in ihrem Anwendungsbereich<br />

für alle Verbraucher europaweit die gleichen Regelungen gelten. Da das Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befürchtet, dass damit nationale<br />

Verbraucherschutzregeln, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, nicht mehr<br />

aufrechterhalten werden könnten, lehnt die Bundesregierung die von <strong>der</strong> Kommission<br />

angestrebte „Vollharmonisierung“ <strong>der</strong> Verbraucherrechte in Europa ab.<br />

Kritik an dem Kommissionsvorschlag kommt auch von Seiten des EU-Parlaments, wo<br />

Anfang <strong>2010</strong> die Debatten über den Richtlinienentwurf begonnen haben. So hatte <strong>der</strong><br />

deutsche Europaabgeordnete und Berichterstatter des EU-Parlaments für diesen Vorschlag,<br />

Dr. Andreas Schwab, bereits in einem Arbeitspapier festgestellt, dass eine Vollharmonisierung<br />

<strong>der</strong> Verbraucherrechte nur in bestimmten Bereichen durchsetzbar sei.<br />

Da dem Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> Kommission zufolge auch sämtliche Behandlungsverträge,<br />

die Ärzte mit ihren Patienten abschließen, als Dienstleistungsverträge zwischen<br />

Gewerbetreibenden und Verbrauchern unter die Vorschriften <strong>der</strong> Richtlinie fallen wür-<br />

31


den und so dem Berufsrecht für Ärzte in Deutschland – demzufolge <strong>der</strong> ärztliche Beruf<br />

kein Gewerbe ist – wi<strong>der</strong>sprächen, hatte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an den Abgeordneten<br />

Dr. Andreas Schwab sowie an<strong>der</strong>e Europaabgeordnete gewendet, um mit einer<br />

Stellungnahme und Än<strong>der</strong>ungsanträgen auf diese Problematik aufmerksam zu machen.<br />

Gemeinsam mit dem Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe setzte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dafür ein, dass <strong>der</strong> Begriff Gewerbetreiben<strong>der</strong> in „Unternehmer“ umgewandelt<br />

wird.<br />

Auch plädierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer Stellungnahme und verschiedenen Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />

dafür, die Betreuung und Behandlung von Patienten außerhalb <strong>der</strong><br />

Arztpraxis – wie etwa Hausbesuche o<strong>der</strong> Notfälle vor Ort – von den Informationspflichten<br />

und dem Wi<strong>der</strong>rufsrecht <strong>der</strong> geplanten Richtlinie auszunehmen, da sich eine ärztliche<br />

Behandlung ihrem Wesen nach <strong>der</strong> Definition marktbezogener Dienstleistungen, in<br />

denen sich Unternehmer und Verbraucher geschäftsmäßig gegenüberstehen, entziehe.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsantrag wurde von den Abgeordneten des EU-Parlaments in die Abstimmung<br />

eingebracht.<br />

Da <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führende Binnenmarktausschuss des Parlaments voraussichtlich Anfang<br />

2011 über den Richtlinienvorschlag abstimmen wird, ist es wahrscheinlich, dass auch<br />

das Plenum zeitnah über die Richtlinie entscheiden wird. Die politische Einigung im Rat<br />

wird ebenfalls im Jahr 2011 erwartet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch künftig den<br />

weiteren Verlauf <strong>der</strong> Verhandlungen in den EU-Institutionen verfolgen und sich an den<br />

Diskussionen über den Inhalt <strong>der</strong> Richtlinie beteiligen.<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Vor mehr als sechs Jahren hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie über bestimmte Aspekte <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG)<br />

vorgelegt. Da sich <strong>der</strong> Rat und das Parlament trotz zweier Lesungen und <strong>der</strong> Einberufung<br />

eines Vermittlungsverfahrens nicht auf einen Kompromiss bei <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />

einigen konnten, scheiterte <strong>der</strong> Kommissionsvorschlag schließlich im April 2009.<br />

Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel geäußert, inwieweit die nationalen Rechtsvorschriften<br />

und Gepflogenheiten mit EU-Recht vereinbar seien.<br />

Da <strong>der</strong> EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, jedoch<br />

nach wie vor eine Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie für notwendig hielt, leitete er im<br />

März <strong>2010</strong> einen Dialog <strong>der</strong> Sozialpartner über die EU-Arbeitszeitvorschriften ein. In<br />

<strong>der</strong> ersten Phase dieser Anhörung sollten die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />

<strong>der</strong> Kommission ihren Standpunkt mitteilen. Darüber hinaus waren ihnen Fragen<br />

zur durchschnittlichen Arbeitszeit, zu Bereitschaftsdienstzeiten sowie zur Flexibilität<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und <strong>der</strong> Bestimmung<br />

des Zeitpunkts <strong>der</strong> täglichen und wöchentlichen Ruhezeit vorgelegt worden.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begrüßte die Aufnahme <strong>der</strong> Verhandlungen zwischen den Arbeitgeber-<br />

und Arbeitnehmervertretern. Die Arbeitszeitrichtlinie sei ein wichtiges Dokument,<br />

um den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer in Europa zu erhöhen. Doch müsse auch<br />

in Zukunft das Aufweichen des Arbeitsschutzes von Ärzten und Krankenschwestern vermieden<br />

und die Versorgungsqualität und die Sicherheit <strong>der</strong> Patienten geför<strong>der</strong>t werden.<br />

So plädierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> dafür, Bereitschaftsdienste vollständig auf die wöchentliche<br />

Arbeitszeit anzurechnen. Darüber hinaus sei es notwendig, die <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong><br />

32


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Arbeitszeitrichtlinie bestehende Opt-Out-Klausel – also die Möglichkeit, die wöchentliche<br />

Höchstarbeitszeit von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher Vereinbarungen zu überschreiten<br />

– abzuschaffen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> ersten Phase <strong>der</strong> Anhörung sprachen sich Mitte <strong>2010</strong> die Vertreter von<br />

Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehrheitlich für eine Überarbeitung <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />

aus. In Folge dessen hat die EU-Kommission Ende Dezember <strong>2010</strong> die zweite<br />

Phase <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> Sozialpartner eingeleitet. In dieser Phase werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

die umstrittenen Themen wie Bereitschaftsdienstzeiten, Zeitpunkt <strong>der</strong> Mindestruhezeiten<br />

und <strong>der</strong> Umgang mit übermäßig langen Arbeitszeiten diskutiert. Die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Anhörung sollen im Laufe des Jahres 2011 veröffentlicht werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird auch künftig das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen.<br />

Evaluierung <strong>der</strong> Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

Nach europäischem Recht müssen EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat ohne Probleme arbeiten<br />

können. Um dies zu gewährleisten, gilt seit Oktober 2007 die EU-Richtlinie für<br />

die Anerkennung von Berufsqualifikationen [KOM (2005) 36]. Seitdem sind nunmehr<br />

drei Jahre vergangen, und auf europäischer Ebene wird eine erste Bilanz zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie gezogen: Die Europäische Kommission hat Anfang <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Evaluierung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie begonnen und mit Vertretern <strong>der</strong> berufsständischen Organisationen<br />

diskutiert.<br />

Gemeinsam mit Ärzteorganisationen aus den Mitgliedstaaten hat auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

an dem Evaluierungsprozess teilgenommen und mit Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

den Umsetzungsstand erörtert. Im Rahmen <strong>der</strong> Gespräche wurde vor allem auf<br />

die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) eingegangen. Dabei<br />

handelt es sich um ein elektronisches System, das die Kommunikation und die<br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> nationalen Verwaltungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Binnenmarktvorschriften<br />

verbessern soll. Diskutiert wurde darüber hinaus, ein solches System für sämtliche<br />

Behörden in den Mitgliedstaaten verpflichtend einzuführen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat sich für ein Frühwarnsystem ausgesprochen, bei dem die zuständigen Behörden<br />

in den Mitgliedstaaten darüber informiert werden sollen, wenn Ärzte ohne<br />

Zulassung grenzüberschreitend tätig werden wollen. Neben Sprachtests für die Dienstleistungserbringer<br />

wird es von den Mitgliedstaaten auch als notwendig angesehen, die<br />

Anhänge zu überarbeiten, die die Auflistung <strong>der</strong> Ausbildungsnachweise für die ärztliche<br />

Grundausbildung in <strong>der</strong> Richtlinie enthalten.<br />

Im Anschluss an die Gespräche zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, an<strong>der</strong>en Ärztekammern<br />

in Europa und den Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission wurde im September <strong>2010</strong> bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin das sogenannte „Berlin-Statement“ vorgestellt. In diesem<br />

zeigten die Vertreter <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft Vorschläge auf, wie die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

ihrer Ansicht nach überarbeitet und somit verbessert werden<br />

könnte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat das „Berlin-Statement“ an wichtige Vertreter <strong>der</strong><br />

EU-Kommission, Abgeordnete des EU-Parlaments, die Gesundheitsreferenten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

sowie an Vertreter <strong>der</strong> nationalen Parlamente in Brüssel weitergeleitet. Damit<br />

soll bereits im Vorfeld des zu erwartenden Evaluationsberichts zum Umsetzungsstand<br />

<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie des EU-Parlaments auf die aktuelle Lage in den Mitgliedstaaten<br />

aufmerksam gemacht werden.<br />

33


Der Evaluierungsbericht <strong>der</strong> EU-Kommission wird voraussichtlich 2011 veröffentlicht.<br />

Bislang ist eine mögliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie noch nicht absehbar. Dennoch wird<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch weiterhin die Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

intensiv verfolgen und sich in weiteren Gesprächen mit den relevanten Akteuren<br />

auf europäischer Ebene an <strong>der</strong> Diskussion beteiligen.<br />

1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />

Die Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ unter Vorsitz von Dr. Klaus-<br />

Dieter Wurche tagte im Februar <strong>2010</strong>. Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Beratungen bildete <strong>der</strong><br />

Richtlinienvorschlag über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsversorgung, KOM (2008) 414. Mit <strong>der</strong> Richtlinie soll ein einheitlicher<br />

Rechtsrahmen zur Kostenerstattung bei grenzüberschreitenden Behandlungen geschaffen<br />

werden. Der EU-Gesundheitsministerrat (EPSCO) konnte am 1. Dezember 2009<br />

keine Einigung über den Richtlinienvorschlag erzielen. Hauptkritikpunkte waren u. a.<br />

die Frage <strong>der</strong> Einbeziehung vertraglich nichtgebundener Dienstleistungsanbieter in den<br />

Anwendungsbereich <strong>der</strong> Richtlinie sowie die Definition des Versicherungsmitgliedstaats.<br />

In Deutschland ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich<br />

<strong>der</strong> Kostenerstattung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen weitgehend<br />

umgesetzt. In vielen an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten ist dies hingegen nicht <strong>der</strong> Fall. Zu<br />

den weiteren Entwicklungen siehe Kapitel 1.3.2/1.3.3.<br />

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildeten die Berufsanerkennungsrichtlinie und<br />

ihre Umsetzung in den Kammergebieten. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen<br />

Parlaments hatte im November 2009 eine Anhörung durchgeführt. Anlass für die<br />

Anhörung gab die im September 2009 vorgestellte Studie des Binnenmarktausschusses<br />

des Europäischen Parlaments, die auf die in vielen Fällen verzögerte Umsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie 2005/36/EG hinweist. Diese wirke sich letztlich auf die Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Richtlinie in allen Mitgliedstaaten aus. In Folge hat die Europäische Kommission einen<br />

Evaluationsprozess eingeleitet. Im Zuge <strong>der</strong> Evaluation hat die Europäische Kommission<br />

als ersten Schritt die zuständigen Behörden und die nationalen Koordinatoren <strong>der</strong><br />

Richtlinie kontaktiert und sie aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Erfahrungen mit dem Acquis in Bezug<br />

auf Berufsqualifikationen wie<strong>der</strong>zugeben. Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung des Erfahrungsberichtes<br />

sind Anregungen <strong>der</strong> Landesärztekammern für Nachbesserungen in den Evaluationsprozess<br />

<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie eingeflossen (siehe Kapitel 2.4.1).<br />

Darüber hinaus wurde über aktuelle Entwicklungen in <strong>der</strong> Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs, über die Arbeit des CPME, über das Pharmapaket, den Richtlinienentwurf<br />

über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />

menschliche Organe, den Vorschlag für eine Verbraucherrechterichtlinie, das Europäische<br />

Vertragsrecht und über das Konsultationsverfahren zu den Arbeitskräften im Gesundheitswesen<br />

berichtet.<br />

34


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />

Der „Ständige Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ (CPME – Standing Committee of<br />

European Doctors) koordiniert und vertritt die Interessen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte <strong>der</strong><br />

EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und <strong>der</strong> Schweiz. Die<br />

Mitgliedsorganisationen im CPME sind die repräsentativen nationalen Ärztevereinigungen.<br />

Der CPME stimmt auf vielen Gebieten <strong>der</strong> Gesundheits- und Sozialpolitik die Auffassungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen nationalen Ärztevereinigungen aufeinan<strong>der</strong> ab, um somit als<br />

„Stimme <strong>der</strong> Ärzte Europas“ die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft gegenüber den<br />

europäischen Institutionen zu vertreten. Außerdem bietet <strong>der</strong> CPME die Möglichkeit,<br />

Positionen und nationale Entwicklungen auszutauschen und europäische Absprachen<br />

im Interesse <strong>der</strong> nationalen Ärzteschaften zu för<strong>der</strong>n.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist Dr. Konstanty Radziwill aus Polen Präsident des CPME.<br />

Seine Stellvertreter sind Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dr. Roland Lemye aus Belgien, Dr. Milan Kubek aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik<br />

und Dr. Jörg Pruckner aus Österreich. Schatzmeisterin ist die Islän<strong>der</strong>in Dr. Katrin<br />

Fjelstedt. Die bisherige Generalsekretärin Lisette Tiddens-Engwirda aus den Nie<strong>der</strong>landen,<br />

die nach achtjähriger Tätigkeit für den CPME neue berufliche Wege einschlägt,<br />

wurde im Juni verabschiedet. Neue Generalsekretärin des Ständigen Ausschusses ist die<br />

deutsche Rechtsanwältin Birgit Beger.<br />

Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ist Leiter <strong>der</strong><br />

deutschen Delegation. Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Rechtsabteilung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

hat den Vorsitz im Ausschuss „Juristen“ und berät den Vorstand des CPME in Rechtsfragen.<br />

Die <strong>der</strong>zeitige interne Aufstellung des CPME ist gekennzeichnet durch ein Repräsentativitäts-<br />

und Einnahmenproblem, ausgelöst durch zwei kritische Entwicklungen: Zum<br />

einen sind mit Frankreich, Italien und Spanien drei mitglie<strong>der</strong>starke nationale Ärzteorganisationen<br />

2009 aus dem CPME ausgetreten. Einer <strong>der</strong> Hauptgründe für die Austritte<br />

ist die umstrittene For<strong>der</strong>ung nach einem gewichteten Stimmrecht bei politischen<br />

Entscheidungen. Die Ärztekammern Portugals und Sloweniens haben ihre Mitgliedschaft<br />

im CPME lediglich um ein Jahr verlängert, während die Ärzteorganisation Rumäniens<br />

ihre weitere Mitgliedschaft von einer teilweisen Beitragsbefreiung abhängig gemacht<br />

hat. Zum an<strong>der</strong>en untergräbt das Auftreten an<strong>der</strong>er europäischer Ärzteorganisationen<br />

als Vertreter von Partikularinteressen den Anspruch des CPME, Stimme aller<br />

Ärzte in Europa zu sein.<br />

Mit dem Ziel, die Zukunft des CPME zu beraten und eine gemeinsame Erklärung <strong>der</strong><br />

nationalen Mitgliedsverbände über das strategische Vorgehen zu beschließen, lud die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Präsidenten <strong>der</strong> CPME-Mitglie<strong>der</strong>organisationen zu einem<br />

Treffen am 14. Februar <strong>2010</strong> nach Berlin ein. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

organisierte das Treffen, zu dem Ärztepräsidenten und Geschäftsführer aus insgesamt<br />

23 Län<strong>der</strong>n anreisten. Die Teilnehmer des Treffens verabschiedeten eine Erklärung,<br />

in <strong>der</strong> sie den CPME und die an<strong>der</strong>en europäischen Ärzteorganisationen auffor<strong>der</strong>n,<br />

einen Konsens darüber zu erzielen, wie die europäischen Ärzte eine starke,<br />

einheitliche und effektive Lobby organisieren und die Interessen aller europäischen<br />

Ärzte vertreten können. Ein weiteres Treffen fand vier Monate später auf Einladung <strong>der</strong><br />

35


portugiesischen Ärztekammer in Lissabon statt, das allerdings ohne Ergebnisse blieb.<br />

Die Generalversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. November <strong>2010</strong> schließlich die<br />

Tür für eine Rückkehr <strong>der</strong> drei ehemaligen Mitgliedsverbände geöffnet, indem sie eine<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung beschloss, die die Einführung eines gewichteten Stimmrechts vorsieht.<br />

Als Ausgleich für kleinere Mitgliedsverbände enthält die neue Satzung die Möglichkeit<br />

einer Sperrminorität von sechs Mitgliedsverbänden. Zudem wurde die Amtszeit<br />

des Präsidenten um ein Jahr auf nunmehr drei Jahre verlängert.<br />

Die Reformvorschläge für eine kostengünstigere und effizientere Arbeitsweise des<br />

CPME, die von einer zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe unterbreitet und<br />

von <strong>der</strong> Generalversammlung des CPME am 24. Oktober 2009 in Winchester angenommen<br />

worden waren, wurden im Jahr <strong>2010</strong> umgesetzt. Seither tagt <strong>der</strong> CPME nur noch<br />

zweimal jährlich, die bisherige Arbeitsstruktur in fünf Unterausschüssen wurde durch<br />

zahlreiche Arbeitsgruppen, die dem Exekutivausschuss des CPME berichten, abgelöst.<br />

Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Delegierte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im CPME sind mit einer Ausnahme in sämtlichen Arbeitsgruppen aktiv und<br />

brachten dort regelmäßig die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein.<br />

Die Vertretung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Gremien des CPME wird für die deutsche<br />

Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Ziele im Sinne <strong>der</strong> Patienten weiterhin unabdingbar<br />

sein, da die europäische Ebene in zunehmendem Maße im Bereich <strong>der</strong> Gesundheitspolitik<br />

aktiv ist. Um die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärztinnen und Ärzte zielgerichtet<br />

einzubringen, werden die Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission, sei es<br />

durch Mitteilungen, Richtlinien, Grün- o<strong>der</strong> Weißbücher, sorgfältig beobachtet. Zugleich<br />

gilt die Aufmerksamkeit des CPME dem Europäischen Parlament, dessen Position<br />

durch die Mitentscheidung im Gesetzgebungsprozess erheblich gestärkt wurde.<br />

Als Mitglied im CPME wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong> bei den Beratungen sowie <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

von Stellungnahmen aktiv mit. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden durch den CPME Stellungnahmen<br />

zu bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren, etwa zur Richtlinie über<br />

Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche<br />

Organe, zur Richtlinie über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsversorgung o<strong>der</strong> zu den Richtlinien des sogenannten Pharmapakets<br />

eingebracht. Zudem hat <strong>der</strong> CPME bereits zu einem frühen Zeitpunkt neue Gesetzgebungsinitiativen<br />

<strong>der</strong> Kommission zur Revision bestehen<strong>der</strong> Richtlinien, etwa <strong>der</strong><br />

Arbeitszeit- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie verfolgt und eigene Aktivitäten unternommen.<br />

Für die für 2012 vorgesehene Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG hat sich <strong>der</strong> CPME in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstands am 27. November<br />

<strong>2010</strong> auf eine Unterstützung des sogenannten „Berlin Statement“ verständigt, das durch<br />

das informelle Netzwerk <strong>der</strong> zuständigen Behörden für die Berufsanerkennung von<br />

Ärzten unter Teilnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet wurde. Darüber hinaus hat<br />

sich <strong>der</strong> CPME zum Verhältnis zu an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen positioniert. In all diesen<br />

Fällen ergänzte <strong>der</strong> CPME durch seine Stellungnahmen und an<strong>der</strong>en Aktivitäten die<br />

Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Im Jahr 2011 werden die Arbeit des CPME und die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum einen dadurch bestimmt werden, wie sich die neuen Arbeitsstrukturen des CPME<br />

in <strong>der</strong> Praxis bewähren. Zum an<strong>der</strong>en wird zu beobachten sein, wie sich die Statutenän<strong>der</strong>ungen<br />

auswirken, die durch die Generalversammlung des CPME am 27. November<br />

<strong>2010</strong> beschlossen wurden. Mit Einführung eines gewichteten Stimmrechts in Abstim-<br />

36


mungen des CPME wird nicht nur das Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit beachtet. Zudem<br />

kann die Zusammenarbeit mit den Ärzteverbänden aus Frankreich, Italien und<br />

Spanien sowie den an<strong>der</strong>en europäischen Ärzteorganisationen aufgrund <strong>der</strong> Statutenän<strong>der</strong>ung<br />

neu geregelt werden.<br />

1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Um die Interessen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu wahren und ihre Position möglichst<br />

effizient im europäischen Kontext einzubringen, beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

durch den Auslandsdienst auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Europäischen Union in verschiedenen Gremien<br />

und Arbeitsgruppen.<br />

Die Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden<br />

Aufgaben (CEOM – Conseil Européen des Ordres des Médecins) durchläuft <strong>der</strong>zeit<br />

tiefgreifende Verän<strong>der</strong>ungen. Aus einem informellen Zusammenschluss <strong>der</strong> europäischen<br />

Ärztekammern hervorgegangen, hatte die Arbeit <strong>der</strong> CEOM seither die Koordinierung<br />

<strong>der</strong> Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten zum Gegenstand, die im Zusammenhang<br />

mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit und die gegenseitige<br />

Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. <strong>der</strong> Diplome <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />

Anwendung finden. Zudem bereitet die CEOM eine Neufassung ihres deontologischen<br />

Kodexes vor. Das Bestreben, die bislang informell organisierte Zusammenarbeit im<br />

CEOM vermehrt zu strukturieren, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kontinuierlich beobachtet<br />

und nach Bedarf beratend und kritisch begleitet. Sie war mit zwei Teilnehmern<br />

bei den Treffen <strong>der</strong> CEOM in Lissabon am 11. Juni <strong>2010</strong> und in Paris am 3. Dezember<br />

<strong>2010</strong> vertreten.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen aus dem deutschsprachigen Raum<br />

treffen sich einmal jährlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklungen<br />

<strong>der</strong> Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik in den einzelnen Län<strong>der</strong>n.<br />

Die 56. Konsultativtagung fand vom 1. bis 3. Juli <strong>2010</strong> auf Einladung <strong>der</strong> Österreichischen<br />

Ärztekammer in Pörtschach, Kärnten, statt. Neben Vertretern aus Österreich<br />

nahmen Delegierte aus <strong>der</strong> Schweiz, Südtirol, Luxemburg und Deutschland teil. Die<br />

Schwerpunktthemen waren: Qualität in <strong>der</strong> Fortbildung, Aus- und Weiterbildung von<br />

Ärzten – Evaluierung und Harmonisierung, Sanktionsfreie Fehlermelde- und Lernsysteme<br />

einschließlich Haftungsfragen – Vergleich bestehen<strong>der</strong> Systeme in <strong>der</strong> Schweiz,<br />

Deutschland und Österreich sowie die proaktive grenzüberschreitende Informationsweitergabe<br />

bei <strong>der</strong> Migration von Ärzten. Von österreichischer Seite wurde <strong>der</strong> Wunsch<br />

geäußert, die Diskussion über Rückkehrmaßnahmen im Falle von Berufsunterbrechungen<br />

auch in zukünftigen Konsultativtagungen fortzuführen.<br />

Anhand <strong>der</strong> einzelnen Län<strong>der</strong>berichte konnte über die spezifische Situation und einzelne<br />

Problempunkte <strong>der</strong> vertretenen Organisationen beraten werden.<br />

Die ständigen Arbeitsgruppen „Gesundheit und Umwelt“ sowie „Weiterbildung und<br />

Fortbildung“ trafen sich bereits einen Tag vor dem offiziellen Beginn des Treffens. Die<br />

Konsultativtagung bietet den Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch mit den teilnehmenden Kolleginnen<br />

und Kollegen in Vorbereitung auf die Sitzungen des CPME und an<strong>der</strong>er Gremien.<br />

37


Gastgeber <strong>der</strong> 57. Konsultativtagung im Jahre 2011 wird <strong>der</strong> Ärzte- und Zahnärztebund<br />

des Großherzogtums Luxemburg sein. Die Tagung wird vom 7. bis 9. Juli 2011 in Luxemburg<br />

stattfinden.<br />

Auf <strong>der</strong> guten Zusammenarbeit im Rahmen <strong>der</strong> Konsultativtagung aufbauend lud die<br />

Ärztekammer Bozen die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Österreichische Ärztekammer zu<br />

einem trilateralen Treffen zum Thema „Österreich – Deutschland – Italien: Aus-, Weiterund<br />

Fortbildung im Vergleich“ am 17. und 18. September <strong>2010</strong> in Bozen ein, bei dem die<br />

Potentiale einer Zusammenarbeit <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärztekammern im Bereich<br />

Fortbildung erörtert wurden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde in Bozen durch Dr. Frank<br />

Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Dr. Franz-Joseph Bartmann,<br />

Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, vertreten. Die Delegation bestand<br />

ferner aus Mitarbeitern des Auslandsdienstes und des Dezernats für Weiterbildung.<br />

Zum Abschluss des trilateralen Treffens konnte die Einleitung eines engeren Austauschprozesses<br />

vereinbart werden, <strong>der</strong> zur Anerkennung in den Unterzeichnerlän<strong>der</strong>n erworbener<br />

Fortbildungspunkte führen kann. Der Prozess soll zunächst auf Fachebene, etwa<br />

im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Konsultativtagung, eingeleitet und vorbereitet werden. Nach<br />

erfolgreichen Beratungen wird ein erneutes Treffen mit dem Ziel einer trilateralen Vereinbarung<br />

angestrebt.<br />

Eine enge europäische Zusammenarbeit besteht schließlich auch im Bereich <strong>der</strong> Berufsanerkennung.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> durch die Europäische Kommission für das Jahr 2012 angekündigten<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am informellen Netzwerk aktiv beteiligt, in dem sich 28 zuständige Behörden aus<br />

23 Mitgliedstaaten zusammengeschlossen haben, um Erfahrungen über die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie und Probleme in <strong>der</strong> Anwendung auszutauschen. Gemeinsam mit dem<br />

französischen Conseil National de l’Ordre des Médecins und dem britischen General<br />

Medical Council (GMC) wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die Kommission um die<br />

Steuerung des informellen Netzwerks für Ärzte gebeten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war<br />

am 13. September <strong>2010</strong> Gastgeber <strong>der</strong> letzen Sitzung des Netzwerks, die mit dem sogenannten<br />

„Berlin Statement“ eine gemeinsame Schlusserklärung von 25 Behörden aus<br />

23 Mitgliedstaaten hervorgebracht hat (siehe Kapitel 2.4.1).<br />

Die mögliche Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre möglichen<br />

Auswirkungen für migrierende Angehörige <strong>der</strong> Heilberufe war auch Gegenstand des<br />

diesjährigen Treffens <strong>der</strong> Initiative Health Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s am 29. November<br />

<strong>2010</strong> in Budapest. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> trug durch eine Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse des informellen Netzwerks zuständiger Behörden für den Arztberuf zur<br />

Veranstaltung bei (siehe Kapitel 2.4.2).<br />

38


1.4 Internationale Angelegenheiten<br />

1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur vierten ordentlichen Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 am<br />

18.11.<strong>2010</strong> in Berlin zusammen.<br />

Der Ausschuss befasste sich mit Projekten und Angelegenheiten, in die <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammenarbeit mit dem Weltärztebund (siehe<br />

Kapitel 1.4.3), dem Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (siehe Kapitel 1.3.5),<br />

dem Europäischen Forum <strong>der</strong> Ärzteorganisationen in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

(siehe Kapitel 1.4.4) und dem Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />

Ärztekammern (siehe Kapitel 1.4.2) eingebunden ist. Neben dem Austausch<br />

über die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in internationalen Gremien und regelmäßigen<br />

Zusammenkünften waren auch einzelne binationale und internationale<br />

Projekte Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion (siehe Kapitel 1.3.5 und 1.4.5). Der Ausschuss befasste<br />

sich vor allem mit den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Südosteuropa sowie<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den dortigen Ärztinnen und Ärzten und betonte, dass diese zunehmend<br />

als ein wichtiger Beitrag zur Stärkung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in<br />

Europa wahrgenommen werden. Der Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ unterstützt<br />

deshalb weiterhin die Bemühungen des Auslandsdienstes in diesen Län<strong>der</strong>n.<br />

Beson<strong>der</strong>es Augenmerk wurde im zurückliegenden Jahr auf den Beginn und die Zukunft<br />

<strong>der</strong> Aktivitäten in Kosovo gelegt. Vertreter des Auslandsdienstes reisten zu Sondierungsgesprächen<br />

nach Kosovo. Seitens <strong>der</strong> Regierung in Pristina wurde <strong>der</strong> Wunsch geäußert,<br />

aktiv den Aufbau <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung zu gestalten. Der Ausschuss<br />

„Internationale Angelegenheiten“ begrüßte die Bitte des kosovarischen Gesundheitsministeriums<br />

als Ausdruck des Vertrauens und beauftragte den Auslandsdienst, den genauen<br />

Bedarf <strong>der</strong> Unterstützung zu eruieren und einen konkreten Projektentwurf auszuarbeiten<br />

(siehe Kapitel 1.4.5).<br />

Auch im Jahr <strong>2010</strong> unternahm <strong>der</strong> Auslandsdienst vermehrt Anstrengungen für eine<br />

verstärkte Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong><br />

europäischen Ärzteorganisationen, die aus dem CPME ausgetreten sind. Eine Kontaktaufnahme<br />

zur spanischen Ärzteorganisation und die Vorbereitung einer gemeinsamen<br />

Konsultation wurden als notwendige Schritte befürwortet. In diesem Zusammenhang<br />

begrüßte <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ die Einladung des Präsidenten<br />

<strong>der</strong> französischen Ärzteorganisation zu einer binationalen Konsultation nach Paris.<br />

Der Ausschuss befürwortet insgesamt die Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als aktives Bindeglied<br />

zwischen den verschiedenen Ärzteorganisationen in Europa. Dieser Aufgabe<br />

wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch im informellen Netzwerk <strong>der</strong> für die Berufsanerkennung<br />

zuständigen Regulierungsbehörden gemeinsam mit <strong>der</strong> französischen Ärzteorganisation<br />

und dem britischen General Medical Council <strong>2010</strong> gerecht. Das Resultat<br />

war das sogenannte „Berlin Statement“, in dem die Regulierungsbehörden ihre Stellungnahme<br />

zur Bewertung <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG formuliert<br />

haben (siehe Kapitel 1.3.6 und 2.4.1). Der Ausschuss diskutierte außerdem Themenvorschläge<br />

für die nächste Konsultativtagung deutschsprachiger Ärzteorganisationen,<br />

die vom 7. bis 9. Juli 2011 in Luxemburg stattfinden wird. Vorgeschlagen wurde, im<br />

39


Rahmen <strong>der</strong> Konsultativtagung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu thematisieren<br />

(siehe Kapitel 1.3.6).<br />

1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern (ZEVA)<br />

Das Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern (ZEVA) bietet <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zur Kontaktpflege und zum Erfahrungsaustausch<br />

mit den Ärztekammern in den Nachbarlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas. Das 17. Symposium<br />

fand vom 30. September bis zum 2. Oktober <strong>2010</strong> auf Einladung <strong>der</strong> mazedonischen<br />

Ärztekammer in Skopje statt. Die deutsche Ärzteschaft war neben <strong>der</strong> mazedonischen<br />

ebenso vertreten wie die Ärztekammern aus Österreich, Polen, Albanien, Kroatien,<br />

Serbien, <strong>der</strong> Slowakei, Rumänien und Tschechien. Außerdem nahmen Vertreter<br />

<strong>der</strong> bosnisch-herzegowinischen Ärztekammern aus den Kantonen Sarajevo und Zenica-<br />

Doboj sowie <strong>der</strong> Republik Srpska teil.<br />

Auch in diesem Jahr wurde das ZEVA mit inhaltlicher und personeller Unterstützung<br />

des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> organisiert (siehe Kapitel 1.4.5).<br />

In einem umfassenden Eröffnungsvortrag legte <strong>der</strong> Generalsekretär des Weltärztebundes,<br />

Dr. Otmar Kloiber, zunächst die Entwicklungen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung im<br />

internationalen Kontext dar.<br />

Das weitere Programm des Symposiums konzentrierte sich auf das Schwerpunktthema<br />

„Patientensicherheit und Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Die Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dr. Cornelia Goesmann, vermittelte einen Überblick über die Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft in diesem Bereich. Sie appellierte unter an<strong>der</strong>em an die zentral-<br />

und osteuropäischen Ärztekammern, das Thema Patientensicherheit als eine natürliche<br />

Domäne <strong>der</strong> Ärzteschaft anzunehmen und gegenüber ihren Regierungen stärker<br />

als Akteure auf diesem Gebiet aufzutreten. Neben <strong>der</strong> deutschen Perspektive waren<br />

Österreich und das Gastgeberland Mazedonien im Zentrum <strong>der</strong> Betrachtung. Der Präsident<br />

<strong>der</strong> mazedonischen Ärztekammer, Dr. Vladimir Borozanov, beschrieb die Entwicklungen<br />

<strong>der</strong> Patientensicherheit in seinem Land und verwies in dem Zusammenhang auf<br />

die oftmals noch schlechten technischen Bedingungen bei <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />

Diese seien nach wie vor die Hauptursache für medizinische Fehler.<br />

Die Län<strong>der</strong>berichte orientierten sich in diesem Jahr ebenfalls am Schwerpunktthema<br />

Patientensicherheit. Außerdem wurde das Verhältnis zwischen Arzt, Patient und Krankenversicherungen<br />

diskutiert.<br />

Ein weiteres Thema waren die ärztliche Weiter- und Fortbildung. Dr. Klaus-Dieter<br />

Wurche, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Bremen, stellte dazu die ersten Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluierung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

in Deutschland vor.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion waren darüber hinaus die Entwicklungen im Bereich<br />

Gesundheit in <strong>der</strong> Europäischen Union. Der Präsident des Ständigen Ausschusses <strong>der</strong><br />

Europäischen Ärzte (siehe Kapitel 1.3.5), Dr. Konstanty Radziwill, umriss die Themenfel<strong>der</strong><br />

und ging in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten seiner Organisation<br />

ein.<br />

40


Das Symposium hat sich erneut als geeigneter Rahmen herausgestellt, um spezifische<br />

Probleme <strong>der</strong> Ärztekammern zu thematisieren, sich auszutauschen und die ärztliche<br />

Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken.<br />

Der beson<strong>der</strong>e Einsatz des Auslandsdienstes in den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas für<br />

die Unterstützung und För<strong>der</strong>ung von stabilen und funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltungen<br />

wird von den europäischen Kollegen seit Jahren sehr geschätzt. Die kontinuierlichen<br />

Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützen das Bestreben <strong>der</strong><br />

deutschen und europäischen Ärzteschaft, die Autonomie und Freiheit des ärztlichen Berufes<br />

sicherzustellen. Starke Partner in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n stärken auch die<br />

Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf europäischer Ebene.<br />

Die Präsidentin <strong>der</strong> serbischen Ärztekammer, Dr. Tatjana Radosavljević, berichtete vom<br />

nachhaltigen Erfolg des letztjährigen ZEVA-Symposiums, das in Belgrad stattgefunden<br />

hatte. Mit dem großen Erfolg des Symposiums und dem einhergehenden beachtlichen<br />

Medieninteresse hat die serbische Ärztekammer als Ansprechpartnerin bei <strong>der</strong> Regierung<br />

an Gewicht gewonnen.<br />

Für das 18. ZEVA-Symposium im Jahr 2011 hat die polnische Ärztekammer eine Einladung<br />

ausgesprochen.<br />

1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association)<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Die deutsche Ärzteschaft ist durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Weltärztebund (World<br />

Medical Association – WMA) vertreten. Professor Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und<br />

Dr. Frank Ulrich Montgomery waren im Jahre <strong>2010</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Vorstand des WMA,<br />

Professor Hoppe ist zudem Schatzmeister.<br />

Der WMA vertritt die Interessen <strong>der</strong> internationalen Ärzteschaft, verfasst regelmäßig<br />

Stellungnahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Fragen im Bereich Medizin und Gesundheit<br />

und ist insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Erarbeitung eines globalen Konsenses über ärztliche<br />

Ethik aktiv beteiligt. So hat etwa die „Deklaration von Helsinki“ aus dem Jahre 1964<br />

in ihrer überarbeiteten Fassung den internationalen Maßstab für die Durchführung von<br />

klinischen Studien am Menschen gesetzt und somit auch das Arzneimittelgesetz in<br />

Deutschland mitgeprägt. Um einen zeitgemäßen Forschungsstand zu gewährleisten,<br />

wurde die Deklaration von Helsinki 2008 gründlich überarbeitet. In Vorbereitung auf<br />

eine zukünftige erneut anstehende Überprüfung hat die „WMA-Placebo-Arbeitsgruppe“<br />

unter dem Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2010</strong> bereits die Überarbeitung einzelner<br />

Paragrafen mit inhaltlichem Bezug zur Nutzung von Placebos in klinischen Studien<br />

in die Wege geleitet.<br />

Dr. Dana Hanson aus Kanada präsidierte im Oktober <strong>2010</strong> die 61. WMA-Generalversammlung<br />

im kanadischen Vancouver. Da <strong>der</strong> 2009 in Neu-Delhi gewählte Präsident für<br />

das Jahr <strong>2010</strong>/2011, Dr. Ketan Desai aus Indien, sein Amt nicht antreten konnte, wählte<br />

die Generalversammlung im ersten Wahlgang Dr. Wonchat Subhachaturas aus Thailand<br />

zum Präsidenten. Er nahm mit <strong>der</strong> Wahl unmittelbar sein Amt auf. Für die Amtsperiode<br />

2011/2012 erhielt Dr. Jose Luiz Gomes do Amaral aus Brasilien das Vertrauen <strong>der</strong> WMA-<br />

Generalversammlung. Er wird sein Amt als Präsident mit <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung<br />

in Montevideo in Uruguay im Oktober 2011 antreten. Der Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

41


wissenschaftlichen Veranstaltung Gesundheit und Umwelt wurde von dem gastgebenden<br />

kanadischen Ärztebund ausgewählt und ist auf sein jahrelanges Engagement zu diesem<br />

Thema im WMA zurückzuführen. Als neue Mitglie<strong>der</strong> wurden die serbische Ärztekammer<br />

und <strong>der</strong> Ärztebund Mosambiks in den Weltärztebund aufgenommen. Damit<br />

hat <strong>der</strong> WMA nunmehr 97 Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Die Generalversammlung verabschiedete sechs Dokumente, darunter eine Erklärung<br />

zum Verhältnis von Ärzten und Pharmazeuten und eine Erklärung zur Verordnung von<br />

Arzneimitteln. Nach einer kontrovers geführten Diskussion konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ihr Anliegen, den Arztvorbehalt bei <strong>der</strong> Verschreibung von Arzneimitteln zu<br />

bewahren, weitestgehend in beiden Dokumenten verankern. Außerdem wurde eine<br />

Erklärung zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, eine<br />

Erklärung zur Umweltzerstörung sowie Erklärungen zur Gewalt in Familien und zu<br />

Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen verabschiedet. Des Weiteren genehmigte die<br />

Generalversammlung die völlig neu strukturierten und <strong>komplett</strong> überarbeiteten Fassungen<br />

von Satzung und Geschäftsordnung <strong>der</strong> WMA.<br />

Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in verschiedenen WMA-<br />

Arbeitsgruppen Aufgaben übernommen und unterstützen zudem mehrere vom WMA<br />

koordinierte Projekte. Als Mitglied in <strong>der</strong> „WMA-Effizienzgruppe“ nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Beispiel verstärkten Einfluss auf die Gestaltung, Terminierung und inhaltliche<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> WMA-Sitzungen.<br />

Die Arbeitsgruppe, die nach <strong>der</strong> 2008 verabschiedeten neuen Fassung <strong>der</strong> Deklaration<br />

von Helsinki aufgrund <strong>der</strong> kontrovers diskutierten Fragen um den Einsatz von Placebos<br />

in <strong>der</strong> klinischen Forschung unter dem Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesetzt worden<br />

war, konnte vom 1. bis zum 3. Februar <strong>2010</strong> eine erfolgreiche Expertenkonferenz in<br />

Sao Paulo in Brasilien durchführen. Während <strong>der</strong> Konferenz wurden die Konfliktlinien<br />

herausgearbeitet und mögliche Kompromisse formuliert. Aufgrund des großen Erfolges<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung und <strong>der</strong> weiterhin offenen Fragen soll, erneut unter Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

eine Folgeveranstaltung im Juli 2011 im japanischen Tokio stattfinden.<br />

Das Ziel wird dann sein, einen internationalen Konsens für die Neuformulierung des<br />

Paragraphen 32 <strong>der</strong> Deklaration von Helsinki zum Thema Placebo zu erreichen. Der<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung wird bei <strong>der</strong> Ethik <strong>der</strong> Nutzung von Placebos in klinischen<br />

Studien in Entwicklungslän<strong>der</strong>n liegen. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

stimmt sich bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Konferenzen und <strong>der</strong> inhaltlichen Diskussion<br />

in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe eng mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing, ab.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt sich darüber hinaus sowohl an <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

„Palliativmedizin“, die eine entsprechende Resolution des WMA erarbeitet, als auch an<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe, die für die Vorbereitung einer internationalen Konferenz zum<br />

Thema „medizinische Grundversorgung“ gegründet wurde.<br />

Bei <strong>der</strong> WMA-Konferenz zum Thema „Die Finanzkrise und die Auswirkungen auf das<br />

Gesundheitswesen“ am 10. und 11. September im lettischen Riga konnte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zudem mit einem Vertreter des Auslandsdienstes einbringen und vor allem<br />

den Kontakt zu den WMA-Mitglie<strong>der</strong>n aus Ostmitteleuropa und Russland vertiefen.<br />

Der WMA plant außerdem ein stärkeres Engagement in Län<strong>der</strong>n des arabischen Raums,<br />

um die Präsenz arabischer Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> ärztlichen Weltgemeinschaft zu för<strong>der</strong>n und zu<br />

42


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

stärken. Auf diese Weise wäre eine globale Berücksichtigung von WMA-Erklärungen<br />

und -Stellungnahmen zu gewährleisten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> koordiniert deshalb<br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> norwegischen Ärzteorganisation Bemühungen des WMA, lokale<br />

Partner für gemeinsame Projekte in <strong>der</strong> Golfregion zu finden. Im Jahr 2011 soll eine internationale<br />

Expertenkonferenz in Zusammenarbeit mit ärztlichen Vertretern vor Ort<br />

stattfinden.<br />

1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />

European Forum of Medical Associations und World Health Organisation<br />

(EFMA/WHO)<br />

Das European Forum of Medical Associations (EFMA) dient als Verbindungsglied zwischen<br />

den nationalen europäischen Ärzteorganisationen und dem Europabüro <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

(World Health Organisation – WHO) in Kopenhagen, Dänemark.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist offizielles Mitglied im EFMA/WHO-Liaison-Komitee.<br />

Das Komitee entwirft unter an<strong>der</strong>em das Programm des jährlich stattfindenden<br />

Forums, das im Jahr <strong>2010</strong> vom 19. bis 21. September auf Einladung <strong>der</strong> Russischen<br />

Medizinischen Gesellschaft in St. Petersburg in Russland veranstaltet wurde. Der Auslandsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereitete in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen<br />

Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) den Programmpunkt „Critical Incident<br />

Reporting System“ als einen eigenen Workshop und als Zusammenfassung für die<br />

Hauptveranstaltung vor. Weitere Workshops wurden zu den Themen „Soziale Ungleichheiten<br />

bei <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“ und „Informationsmanagementsysteme im<br />

Gesundheitsbereich“ abgehalten. Das Hauptprogramm beschäftigte sich unter an<strong>der</strong>em<br />

mit Ärztemigration, Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> Notfallmedizin, aktuellen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

bezüglich verschiedener übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten<br />

sowie einzelnen Län<strong>der</strong>berichten.<br />

Die Zusammenarbeit mit Vertretern <strong>der</strong> WHO auf dieser Ebene bietet <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine einzigartige Plattform, um über aktuelle Themen zu beraten, wichtige<br />

Kontakte zu schließen und internationale Netzwerke aufzubauen. Der Erfahrungsaustausch<br />

mit europäischen Ärzteverbänden von Staaten außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union ist ein weiterer wertvoller Aspekt in <strong>der</strong> Zusammenarbeit des EFMA. Der Auslandsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte die über das EFMA geknüpften Kontakte<br />

und Erfahrungen häufig in seiner Arbeit bei an<strong>der</strong>en Projekten auf internationaler<br />

Ebene nutzen und somit gezielt und zeitnah relevante Informationen an die einzelnen<br />

Fachdezernate in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterleiten. Der beson<strong>der</strong>e Wert des EFMA<br />

wird auch von <strong>der</strong> WHO geschätzt. Als Zeichen hierfür kann die frühe Kontaktaufnahme<br />

<strong>der</strong> neu gewählten Direktorin des WHO-Regionalbüros Europa, Dr. Zsuzsanna<br />

Jakab aus Ungarn, mit EFMA-Vertreterinnen und -vertretern gedeutet werden. Ein Vertreter<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde gemeinsam mit drei Kollegen aus dem EFMA-Koordinierungsausschuss<br />

direkt zu Beginn <strong>der</strong> Amtszeit von Dr. Jakab im Frühjahr <strong>2010</strong><br />

im WHO-Europabüro in Kopenhagen zu Gesprächen empfangen. In den Beratungen<br />

wurde festgehalten, dass Vertreterinnen und Vertreter von ärztlichen Organisationen in<br />

Zukunft frühzeitig bei <strong>der</strong> Strategie- und Projektentwicklung <strong>der</strong> WHO mit einbezogen<br />

werden. Somit wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit haben, in diesem Rahmen<br />

über die Mitwirkung im EFMA-Koordinierungsausschuss verstärkt Akzente zu setzen.<br />

43


Im September <strong>2010</strong> wurden zudem zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, denen ärztliche<br />

Vertreter aus ganz Europa sowie WHO-Experten angehören. Die Arbeitsgruppen<br />

werden sich mit den Themen „Antibiotikaresistenzen“ sowie „Immunisierung“ beschäftigen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird in beiden Arbeitsgruppen aktiv mitarbeiten. Erste<br />

Ergebnisse sollen während des nächsten Forums präsentiert werden.<br />

Der EFMA-Koordinierungsausschuss tagt Anfang 2011 in <strong>der</strong> belgischen Ärztekammer<br />

in Brüssel, um unter an<strong>der</strong>em die Vorbereitungen und das Programm für das Forum<br />

2011, das vom 23. bis 25. Juni ebenfalls in Brüssel stattfinden wird, abzuschließen.<br />

1.4.5 Internationale Zusammenarbeit<br />

Im Berichtszeitraum empfing <strong>der</strong> Auslandsdienst Delegationen und Besucher aus<br />

China, Japan, Korea, Serbien, Russland, <strong>der</strong> Mongolei und Ungarn in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Den Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsexpertinnen und -experten wurden<br />

die Aufgaben und Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vorgestellt,<br />

eine Einführung in das deutsche Gesundheitssystem gegeben und die Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen<br />

Themen dargelegt. Darüber hinaus wurde im Einzelfall auf die spezifischen Fragen und<br />

Themenwünsche <strong>der</strong> Delegationen eingegangen. Beson<strong>der</strong>s angefragte Themen waren<br />

im Jahr <strong>2010</strong> Vorträge zu den Reformen des deutschen Gesundheitssystems <strong>der</strong> letzten<br />

zehn Jahre sowie Krankenhausmanagement und Patientensicherheit. Der Auslandsdienst<br />

initiierte außerdem regelmäßig informelle Zusammenkünfte und bilaterale Gespräche<br />

mit internationalen Partnern am Rande verschiedener internationaler Veranstaltungen.<br />

Zum 34. Interdisziplinären Forum im Januar <strong>2010</strong> begrüßte <strong>der</strong> Auslandsdienst ärztliche<br />

Kolleginnen und Kollegen aus Bosnien-Herzegowina, Lettland, Rumänien, <strong>der</strong><br />

Schweiz, Serbien und <strong>der</strong> Slowakei als Gäste (siehe Kapitel 2.3.4).<br />

Während des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden betreute das Team des Auslandsdienstes<br />

insgesamt 80 internationale Gäste mit Vertretern aus Albanien, Belgien, Brasilien,<br />

Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Italien, Israel, Japan, Kroatien, Kanada, Lettland,<br />

Malta, Mazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, <strong>der</strong> Schweiz, Serbien,<br />

<strong>der</strong> Slowakischen Republik, Slowenien, <strong>der</strong> Tschechischen Republik, <strong>der</strong> Ukraine, Ungarn,<br />

den USA und Nordkorea. Damit zeigten so viele internationale Teilnehmer Interesse<br />

am Deutschen Ärztetag wie nie zuvor.<br />

In diesem Rahmen fand auch eine Sitzung von Län<strong>der</strong>vertretern statt, die am ZEVA-<br />

Symposium teilnehmen (siehe Kapitel 1.4.2). Die mazedonische Ärztekammer stellte als<br />

Gastgeberin des Symposiums ihr Konzept vor und diskutierte mit den Kolleginnen und<br />

Kollegen das geplante inhaltliche Programm. Ähnlich <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den<br />

durchführenden Ärztekammern in den Jahren zuvor unterstützte <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Veranstalter organisatorisch und inhaltlich. Somit lag ein<br />

Län<strong>der</strong>schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2010</strong> bei Mazedonien, verbunden<br />

mit einem entsprechend regen Austausch mit <strong>der</strong> mazedonischen Ärztekammer. Bei einem<br />

Treffen mit dem Kammervorstand in Skopje konnten Vertreter des Auslandsdienstes<br />

zudem viele Fragen zur ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland beantworten und<br />

Impulse zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> relativ jungen Strukturen in Mazedonien geben.<br />

44


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Fortgeführt wurde auch die gute Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Ärzteschaft Serbiens. Mit<br />

finanzieller Unterstützung <strong>der</strong> Hans-Neuffer-Stiftung besuchte eine siebenköpfige Delegation<br />

<strong>der</strong> serbischen Ärztekammer die <strong>Bundesärztekammer</strong> und informierte sich im<br />

Rahmen einer dreitägigen Studienreise über die Strukturen und Gremien <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft. Das Programm wurde vom Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorbereitet<br />

und durchgeführt. In Kooperation mit <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin konnte dem Anliegen<br />

<strong>der</strong> serbischen Gäste, mehr über Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und Mitglie<strong>der</strong>kommunikation<br />

zu erfahren, entsprochen werden. Das Besuchsprogramm umfasste einen Besuch<br />

bei <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Zudem informierten eine Vertreterin<br />

<strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung <strong>der</strong> KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftungsrecht <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern<br />

über das Arzthaftungsrecht in Deutschland. Das Ärztliche Zentrum für Qualität<br />

in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) stellte schließlich die Arbeit des Instituts vor und erläuterte<br />

die Maßnahmen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft im Bereich Patientensicherheit und Qualität<br />

in <strong>der</strong> Medizin. Die Ausführungen zum Thema Patientensicherheit im Gesundheitswesen<br />

sowie die Notwendigkeit einer entsprechenden Positionierung <strong>der</strong> serbischen Ärzteschaft<br />

zum besagten Thema stießen bei <strong>der</strong> serbischen Delegation auf große Resonanz.<br />

Die Studienreise wurde von <strong>der</strong> serbischen Kammerpräsidentin äußerst positiv bewertet,<br />

auch hinsichtlich zukünftiger Beratungen mit <strong>der</strong> serbischen Regierung.<br />

Im Anschluss an die Aktivitäten in 2009 wurden auch im Berichtsjahr die Kontakte zu<br />

den kantonalen Ärztekammern in Bosnien-Herzegowina gepflegt. Um die bisherigen<br />

Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Aufbau gemeinsamer Strukturen <strong>der</strong> organisierten<br />

Ärzteschaft des gesamten Landes weiterzuführen, ist für 2011 eine zusammenführende<br />

und im Idealfall konstituierende Sitzung <strong>der</strong> zehn kantonalen Kammern geplant.<br />

Bei den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im südosteuropäischen Raum wurden die<br />

fehlenden ärztlichen Organisationsstrukturen im Kosovo deutlich, wobei auch sehr<br />

schwer konkrete Ansprechpartner für ärztliche Belange zu identifizieren waren. Gleichzeitig<br />

häuften sich Anfragen bei den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Einschätzung von ärztlichen Diplomen aus dem Kosovo. Um mehr über die medizinische<br />

Versorgung, über die Situation <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie über die Aus-,<br />

Weiter- und Fortbildung im Kosovo zu erfahren, trafen Vertreter des Auslandsdienstes<br />

im September <strong>2010</strong> in Pristina engagierte Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreter <strong>der</strong> kosovarischen<br />

Regierung. Unterstützt wurde das Projekt von <strong>der</strong> Hans-Neuffer-Stiftung und<br />

Dr. Salih Berisha, <strong>der</strong> mit dem Universitätsklinikum Mannheim regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen<br />

im Kosovo durchführt. Bei allen Gesprächen wurde <strong>der</strong> konkrete<br />

Wunsch nach einem stärkeren Engagement <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Aufbau <strong>der</strong><br />

ärztlichen Selbstverwaltung des Landes formuliert. Dieser Wunsch wurde auch durch<br />

ein offizielles Schreiben des kosovarischen Gesundheitsministeriums an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unterstrichen. Der Auslandsdienst wird für 2011 Maßnahmen prüfen, die<br />

einen Beitrag zum Aufbau von Kammerstrukturen sowie zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Fort- und Weiterbildung im Kosovo leisten können.<br />

Am 29. und 30. Oktober <strong>2010</strong> fand auf Einladung <strong>der</strong> Ärztekammer <strong>der</strong> südrussischen<br />

Region ein deutsch-russisches Symposium in Sotschi in Russland statt. Eingeladen<br />

waren neben dem Präsidenten <strong>der</strong> neugegründeten nationalen Ärztekammer Russlands,<br />

Dr. Leonid Roshal, auch Repräsentanten verschiedener an<strong>der</strong>er russischer Ärzteorganisationen<br />

sowie hochrangige Regierungsvertreter. Die Veranstaltung wurde auf<br />

45


Wunsch <strong>der</strong> russischen Kolleginnen und Kollegen vom Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gemeinsam mit Dr. Anatol Resnikov, einem russischstämmigen Arzt in<br />

Deutschland, koordiniert. Das Zusammentreffen sollte <strong>der</strong> russischen Ärzteschaft gezielte<br />

Impulse zum Umbau <strong>der</strong> ärztlichen Organisationsstrukturen geben, konkrete Unterstützung<br />

wurde dabei angeboten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat für die russischen<br />

Ärztevertreter eine Modellfunktion. Der Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr.<br />

Frank Ulrich Montgomery, stellte die ärztliche Berufsordnung sowie das System <strong>der</strong> Gutachter-<br />

und Schlichtungsstellen vor. Außerdem trugen Vertreter des Auslandsdienstes<br />

und <strong>der</strong> KBV mit Präsentationen über die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland<br />

zum Programm bei. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> boten <strong>der</strong> russischen Seite<br />

an, auch in Zukunft als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> genießt aufgrund ihres kontinuierlichen und nachhaltigen Engagements<br />

unter den mittel-, ost- und südosteuropäischen Ärzteorganisationen großes<br />

Ansehen. Die Teilnahme vieler Vertreter aus Südosteuropa an den Deutschen Ärztetagen<br />

zeigt unter an<strong>der</strong>em die wachsende Bindung an die deutsche Ärzteschaft und das<br />

Interesse an dem Verlauf <strong>der</strong> berufspolitischen Diskussionen in Deutschland.<br />

Angesichts vergleichbarer Herausfor<strong>der</strong>ungen für die Ärzteschaft europa- und weltweit<br />

ist die För<strong>der</strong>ung und Stabilisierung <strong>der</strong> Selbstverwaltung in Län<strong>der</strong>n mit ähnlichen<br />

Strukturen im Interesse <strong>der</strong> deutschen Ärztinnen und Ärzte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird die ärztliche Selbstverwaltung in Europa weiter stärken und den Aufbau neuer entsprechen<strong>der</strong><br />

Strukturen unterstützen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Migration<br />

von Ärztinnen und Ärzten, verbunden mit Fragen zur Berufsanerkennung und<br />

Qualitätsprüfung, ist dies auch hilfreich für die Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Einschätzung von Aus-, Weiter- und Fortbildungen aus Europa.<br />

Ein beson<strong>der</strong>s enger Erfahrungsaustausch mit Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union besteht seit Jahren mit ärztlichen Vertretern Israels, Japans und <strong>der</strong> USA. In Zusammenarbeit<br />

mit dem Weltärztebund wird <strong>der</strong> Auslandsdienst im Jahr 2011 auch verstärkt<br />

Aktivitäten in Län<strong>der</strong>n des arabischen Raums unterstützen. Diese Region ist in<br />

den internationalen ärztlichen Gremien bislang noch stark unterrepräsentiert (siehe<br />

Kapitel 1.4.3).<br />

1.5 Beauftragter für Menschenrechte<br />

1.5.1 Medizinische Situation von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />

legalen Aufenthaltsstatus – Faltblatt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Nach wie vor ist die medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />

in Deutschland mit faktischen Zugangsbarrieren verbunden. Da seitens <strong>der</strong> Betroffenen<br />

die Befürchtung besteht, dass ihr illegaler Aufenthaltsstatus durch die Inanspruchnahme<br />

von medizinischer Hilfe aufgedeckt wird, werden Arztbesuche selbst in<br />

dringenden Notfällen zu spät o<strong>der</strong> gar nicht durchgeführt. Dadurch verschlechtert sich<br />

die individuelle gesundheitliche Situation des Einzelnen teilweise gravierend; auch sind<br />

Folgen hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichen Gesundheit bspw. durch Infektionskrankheiten zu<br />

befürchten. Ärzte, die medizinische Hilfe bei dieser Personengruppe leisten, fühlen sich<br />

46


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

häufig wegen des im Raume stehenden Vorwurfs <strong>der</strong> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt<br />

kriminalisiert. Verschiedene Bundesregierungen haben diesen Missstand nicht grundsätzlich<br />

aufgehoben, son<strong>der</strong>n vielmehr in kleinen Schritten entschärft. So z. B. in einem<br />

Schreiben des damaligen Bundesinnenministers Dr. Schäuble an den Präsidenten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, vom 10. August 2007 (siehe<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 2008, S. 44) o<strong>der</strong> auch im Rahmen untergesetzlicher<br />

Normen, wie in <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zum Aufenthaltsgesetz vom 27. Juli 2009. Diese Vorschrift konkretisiert das Handeln <strong>der</strong><br />

betroffenen Behörden in <strong>der</strong> Ausführung des Aufenthaltsgesetzes. Sie stellt fest, dass<br />

sich Ärztinnen und Ärzte bei <strong>der</strong> Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />

nicht strafbar machen, wenn sich ihre Handlungen objektiv auf die Erfüllung ihrer<br />

beruflichen Pflichten beschränken. Unsicherheiten gab es in den letzten Jahren auch<br />

hinsichtlich einer (vermeintlichen) Meldepflicht <strong>der</strong> behandelnden Ärzte, wenn sie im<br />

Zuge <strong>der</strong> medizinischen Behandlungen eines Menschen von seinem fehlenden Aufenthaltstatus<br />

Kenntnis bekamen. Auch hier stellt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

klar, dass Ärztinnen und Ärzte und sogenannte „berufsmäßige Gehilfen“ <strong>der</strong> Schweigepflicht<br />

unterliegen. Hierzu zählen neben dem medizinischen Personal auch das mit <strong>der</strong><br />

Abrechnung befasste Verwaltungspersonal von Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese<br />

Personen dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten,<br />

an die Polizei o<strong>der</strong> die Auslän<strong>der</strong>behörden weitergeben. Die Klarstellungen in <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom<br />

27. Juli 2009 zum „verlängerten Geheimnisschutz“ gewährleisten somit die durchgängige<br />

Einhaltung <strong>der</strong> ärztlichen Schweigepflicht bis in öffentliche Stellen hinein.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin unter<br />

Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe das Faltblatt „Patientinnen und<br />

Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Klinik und Praxis“ entwickelt. Zielgruppe<br />

des Faltblattes sind Ärztinnen und Ärzte. Das Faltblatt in gedruckter Form erfreute sich<br />

hoher Nachfrage; eine zweite Auflage wurde zum Ende des Berichtszeitraums in Auftrag<br />

gegeben. Den Ärztekammern wird eine elektronische Version zur Verfügung gestellt,<br />

damit diese an die regionalen Beson<strong>der</strong>heiten angepasst werden kann. Das Faltblatt ist<br />

unter http://baek.de/downloads/Flyer_Menschen_ohne_Papiere.pdf abrufbar.<br />

1.5.2 Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />

UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention<br />

Am 03.05.<strong>2010</strong> hat das Bundeskabinett angekündigt, die seit 18 Jahren geltende Vorbehaltserklärung<br />

zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention, die die Bundesregierung seiner Zeit erklärt<br />

hatte, zurückzunehmen. Ein Beschluss des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> hat<br />

diese Entscheidung zur Rücknahme begrüßt und den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene<br />

gebeten, entsprechende Anpassungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht<br />

vorzunehmen. Die Bundesregierung scheint jedoch <strong>der</strong> Auffassung zu sein, dass sich<br />

aus <strong>der</strong> Rücknahme kein gesetzlicher Handlungsbedarf ergibt. Eine Reihe von Initiativen<br />

<strong>der</strong> Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag for<strong>der</strong>te – bislang vergeblich – die<br />

Bundesregierung auf, den vorliegenden Handlungsbedarf gesetzestechnisch umzusetzen.<br />

Über den Berichtszeitraum hinaus wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> versuchen, <strong>der</strong><br />

Beschlusslage des 110. Deutschen Ärztetages 2007 Nachdruck zu verleihen.<br />

47


1.5.3 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Am 15. Dezember <strong>2010</strong> kamen die Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

zu ihrem jährlichen Treffen in Berlin zusammen. Dabei wurden unterschiedliche<br />

Themenbereiche diskutiert: die Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention,<br />

die Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung von Menschen ohne<br />

Aufenthaltstatus, das Faltblatt „Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />

in Krankenhaus und Praxis“, eine Anfrage von Ärzte <strong>der</strong> Welt e. V. zur Unterzeichnung<br />

<strong>der</strong> „Europäische[n] Erklärung Freier Zugang zur medizinischen Versorgung für<br />

Menschen ohne Papiere“, eine Anfrage von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte<br />

für die Frau e. V. zu einer Unterschriftenaktion „Von Genitalverstümmelung betroffene<br />

Frauen haben ein Recht auf medizinische Versorgung!“ sowie Fragen zur ärztlichen Untersuchung<br />

auf Flugreisefähigkeit bei abzuschiebenden Personen.<br />

48


2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.1 Ärztliche Ausbildung<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Während <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung entwickeln sich die Medizinstudierenden von heute<br />

zu den Ärzten von morgen. Damit die begrenzten Studienplätze von den bestgeeigneten<br />

Bewerbern besetzt werden und die ärztliche Ausbildung theoretisch-wissenschaftliche<br />

und klinisch-praktische Elemente optimal verbindet, um den Nachwuchs für den Arztberuf<br />

zu befähigen und zu begeistern, steht die <strong>Bundesärztekammer</strong> in enger Verbindung<br />

mit allen, die hierbei Verantwortung tragen. Die Vertretungen, Verbände und<br />

verfassten Organe <strong>der</strong> Medizinstudierenden, <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten und Hochschulen,<br />

<strong>der</strong> Gesundheits-, Forschungs- und Bildungspolitik sind die ständigen Gesprächspartner<br />

und Anlaufstellen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Ausbildung. Weiterentwicklungen und Neuerungen sind hierbei wichtig und notwendig,<br />

doch sie müssen zielgerichtet und rational begründet sein. Im Jahr <strong>2010</strong> trifft<br />

dies beson<strong>der</strong>s zu auf die Entwicklungen beim Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog<br />

Medizin (NKLM), jedoch in keiner Weise auf die Bestrebungen, die ärztliche<br />

Ausbildung in die Bachelor-/Masterstruktur zu überführen.<br />

2.1.1 Zugangsvoraussetzungen/Auswahlverfahren zur Zulassung zum<br />

Medizinstudium<br />

Das Medizinstudium übt weiterhin eine hohe Anziehungskraft aus, die sich in Bewerberzahlen<br />

vierfach über den verfügbaren Studienplatzkapazitäten wi<strong>der</strong>spiegelt. Auswahl-<br />

und Zulassungsverfahren sind daher unabdingbar und sollen in einer Weise gestaltet<br />

werden, welche die Individualität <strong>der</strong> Bewerber und das Profil <strong>der</strong> Ausbildungsstätten<br />

angemessen berücksichtigt und <strong>der</strong> dauerhaften medizinischen Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung am besten dient. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) führt als<br />

Nachfolgeeinrichtung <strong>der</strong> Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) das<br />

bundesweite Auswahlverfahren zum Medizinstudium im staatlichen Auftrag durch. Für<br />

bestimmte Bewerbergruppen (Nicht-EU-Auslän<strong>der</strong>, Sanitätsoffizieranwärter <strong>der</strong> Bundeswehr,<br />

Härtefälle, Zweitstudienbewerber u. a.) gibt es eine Vorabquote in Höhe von<br />

15 Prozent <strong>der</strong> circa 10.000 Medizinstudienplätze, die bundesweit jährlich zur Verfügung<br />

stehen. Von den verbleibenden Studienplätzen werden 20 Prozent ausschließlich<br />

nach <strong>der</strong> Abiturdurchschnittsnote und weitere 20 Prozent nach <strong>der</strong> Wartezeit zentral<br />

durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Die verbleibenden 60 Prozent <strong>der</strong><br />

Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren <strong>der</strong> Hochschulen vergeben. Dabei<br />

muss die Abiturdurchschnittsnote zwar einen maßgeblichen Einfluss behalten, kann<br />

aber von den 36 Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen individuell durch weitere<br />

Kriterien ergänzt werden. Zur Auswahl stehen beispielsweise bestimmte Einzelnoten<br />

des Zeugnisses, das Ergebnis von fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Art <strong>der</strong><br />

Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit o<strong>der</strong> das Ergebnis eines Auswahlgesprächs.<br />

Grundüberlegungen bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />

dürften u. a. sein, dass diese gerichtsfest sein müssen und mit vertretbarem Mehraufwand<br />

eine noch bessere Vorhersage des Studienerfolgs erzielen, als dies allein mit <strong>der</strong><br />

49


äußerst treffsicheren Abiturdurchschnittsnote für alle Beteiligten kostenneutral bereits<br />

möglich ist.<br />

Der Deutsche Ärztetag hat <strong>2010</strong> den Stellenwert <strong>der</strong> Abiturdurchschnittsnote im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Auswahlverfahren bekräftigt und plädiert zusätzlich dafür, dass vor Studienbeginn<br />

im medizinischen Bereich absolvierte Praktika und Ausbildungen ein höheres Gewicht<br />

erhalten. Die Medizinischen Fakultäten und Hochschulen werden aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

ihren Spielraum bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Auswahlverfahren effektiv zu nutzen und anhand<br />

des Studienerfolgs zu evaluieren. Im hochschuleigenen Auswahlverfahren können<br />

die Universitäten ihr Profil schärfen, die dazu am besten passenden Studienbewerber<br />

auswählen und eine langfristige Bindung zu ihnen aufbauen. Der Ausschuss „Ausbildung<br />

zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter<br />

dem Vorsitz von Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />

unterstützt eine stärkere Autonomie <strong>der</strong> Universitäten bei den Auswahlverfahren<br />

zur Zulassung zum Medizinstudium und steht einer Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern –<br />

ungeachtet ihrer Expertise z. B. bezüglich <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung – kritisch gegenüber.<br />

Die Frage, wer einmal ein „guter Arzt“ wird, kann angesichts <strong>der</strong> Bandbreite des<br />

Berufsbilds und <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Beurteilungskriterien im Rahmen von Auswahl- bzw.<br />

Zulassungsverfahren zum Medizinstudium unmöglich in seriöser Weise beurteilt werden.<br />

Den Zugang zum Medizinstudium mit bestimmten Festlegungen bzw. Verpflichtungen<br />

zu verknüpfen, wie dies die Politik mit einer Landarztquote angeregt hat, ist als<br />

unzuverlässig anzusehen und wird vom Deutschen Ärztetag ausdrücklich abgelehnt.<br />

Eine vergleichbare Regelung, die es <strong>der</strong> Bundeswehr ermöglicht, Studienplätze für künftige<br />

Truppenärzte im Rahmen einer Vorabquote in Höhe von 2 Prozent zu erhalten, hat<br />

den eklatanten Nachwuchsmangel in diesem Bereich nicht verhin<strong>der</strong>n können und bietet<br />

daher keinen erfolgversprechenden Lösungsansatz für die vermehrte Gewinnung<br />

von Landärzten.<br />

2.1.2 Anzahl an Studienplätzen<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> tritt dafür ein, alle Medizinischen Fakultäten und Hochschulen<br />

in Deutschland zu erhalten. Die Pläne <strong>der</strong> Landesregierung von Schleswig-Holstein,<br />

das Medizinstudium in Lübeck im Rahmen eines Sparpakets zur Sanierung des Landeshaushalts<br />

auslaufen zu lassen und dort ab dem Wintersemester 2011/12 keine neuen<br />

Studierenden mehr zu immatrikulieren, werden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam<br />

mit dem Deutschen Hochschulverband, dem Medizinischen Fakultätentag und<br />

allen weiteren Trägern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin als wissenschaftlich,<br />

ökonomisch und strukturpolitisch verfehlt abgelehnt. Stattdessen befürworten die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Politik Überlegungen<br />

über eine mo<strong>der</strong>ate Anhebung <strong>der</strong> Anzahl an Studienplätzen um etwa zehn<br />

Prozent. Die quantitative Erhöhung muss unter Beibehaltung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Ausbildung erfolgen und ist durch die Medizinischen Fakultäten und Hochschulen<br />

ohne solide Gegenfinanzierung nicht zu bewältigen. Die Sächsische Landesärztekammer<br />

hat beispielsweise schon konkrete Verhandlungen mit <strong>der</strong> Landesregierung zur Anhebung<br />

<strong>der</strong> Kapazitäten in entsprechen<strong>der</strong> Höhe aufgenommen. Diesem Beispiel sollten<br />

die an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> folgen und überdies für den Erhalt sämtlicher 36 Medizinischen<br />

Fakultäten in Deutschland sorgen. Der Bund und die Län<strong>der</strong> werden aufgefor<strong>der</strong>t, die<br />

50


enötigten Ressourcen bereitzustellen. Dort wo es zur Sicherstellung eines Hochschulstandorts<br />

unumgänglich ist, wird das gesteigerte Engagement des Bundes bei <strong>der</strong> Finanzierung<br />

<strong>der</strong> medizinischen Ausbildung – wie zuletzt im Fall Lübeck – ausdrücklich begrüßt.<br />

2.1.3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)<br />

In einer Entschließung hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> gefor<strong>der</strong>t, die Approbationsordnung<br />

für Ärzte dahingehend zu än<strong>der</strong>n, den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts<br />

<strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung wie<strong>der</strong> vor das Praktische Jahr zu verlagern, wie dies lange Jahre<br />

praktiziert worden war. Vertreter von Studierenden, Lehrenden und Prüfenden haben<br />

diese Frage im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) nochmals erörtert und sich<br />

ebenfalls für eine Rückkehr zur Aufteilung des Zweiten Teils <strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung in<br />

einen schriftlichen Teil vor dem Praktischen Jahr und einen mündlich-praktischen Teil<br />

nach dem Praktischen Jahr ausgesprochen. Diese Entflechtung erscheint u. a. deshalb<br />

sinnvoller, weil damit die theoretischen Kenntnisse <strong>der</strong> Studierenden vor <strong>der</strong> überwiegend<br />

praktisch orientierten Ausbildung im Praktischen Jahr überprüft werden. Das Bundesgesundheitsministerium<br />

wird aufgefor<strong>der</strong>t, den Prüfungsmodus des Zweiten Teils<br />

<strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung entsprechend anzupassen.<br />

Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> spricht sich gegen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für<br />

Ärzte aus, die darauf abzielen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches<br />

Querschnittfach im Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte<br />

sind nach Auffassung des Ausschusses bereits an an<strong>der</strong>en Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin,<br />

Hygiene) und Eingriffe in die bestehende Struktur könnten ungewollt sogar<br />

nachteilige Effekte haben, indem sie z. B. von <strong>der</strong> weiteren Verbreitung von Präventionskonzepten<br />

in den klinischen Fächern ablenken.<br />

2.1.4 Bachelor-/Masterabschlüsse in <strong>der</strong> Medizin<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

In Deutschland ist auch <strong>2010</strong> die breite Ablehnung <strong>der</strong> zweigeteilten ärztlichen Ausbildung<br />

mit getrennten Bachelor- und Masterstudiengängen (BA/MA) deutlich geworden.<br />

Im März <strong>2010</strong> luden <strong>der</strong> Medizinische Fakultätentag (MFT) und <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika<br />

(VUD) unter <strong>der</strong> Fragestellung „Frischer Wind im Heiligtum?“ gemeinsam<br />

zu einem Bologna-Symposium nach Berlin ein. Von <strong>der</strong> Sinnhaftigkeit einer Aufspaltung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung schienen nicht einmal die dort vertretenen internationalen<br />

Referenten, in <strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n die Bologna-Reform das Medizinstudium bereits erfasst<br />

hat, überzeugt zu sein. Auch in den Nie<strong>der</strong>landen und Großbritannien gibt es für<br />

den Medizin-Bachelor keine echte Berufsperspektive, und die einhellige Erfahrung<br />

zeigt, dass niemand das Medizinstudium mit <strong>der</strong> Absicht beginnt, nach drei Jahren in<br />

ein an<strong>der</strong>es Fach umzusatteln. Umso drängen<strong>der</strong> stellt sich die Frage, was die ärztliche<br />

Ausbildung hierzulande positiv auszeichnet. Die Experten zählen hierzu die hohen Studienerfolgsquoten,<br />

die hohe Mobilität <strong>der</strong> Studierenden, die vergleichbaren Prüfungen<br />

mit externer Qualitätssicherung, die geregelte Anerkennung <strong>der</strong> Abschlüsse in <strong>der</strong> Euro-<br />

51


päischen Union und die Wertschätzung, die deutsche Ärzte international genießen.<br />

Kurzum, die wesentlichen Ziele des Bologna-Prozesses sind auch ohne Strukturreform<br />

längst erreicht. Entsprechend einig sind sich <strong>der</strong> Deutsche Hochschulverband, die<br />

Hochschulrektorenkonferenz und die Gesundheitspolitik darin, an <strong>der</strong> einstufigen Studienstruktur<br />

und dem einheitlichen Staatsexamen festzuhalten.<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag hat im Mai <strong>2010</strong> zum wie<strong>der</strong>holten Mal die Einführung<br />

einer Bachelor-/Masterstruktur in <strong>der</strong> Medizin entschieden abgelehnt. Das Medizinstudium<br />

soll ebenso wie die Rechtswissenschaften von <strong>der</strong> Bologna-Reform ausgenommen<br />

bleiben und weiterhin mit dem Staatsexamen abschließen. Für die notwendigen Reformen<br />

des Medizinstudiums lässt die Approbationsordnung für Ärzte den Medizinischen<br />

Fakultäten nach Ansicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausreichend Spielraum. Wie dieser<br />

genutzt werden kann, wurde im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />

Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. mit Vertretern <strong>der</strong> Bundesvertretung<br />

<strong>der</strong> Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und dem Medizinischen<br />

Fakultätentag (MFT) mehrfach erörtert. Im Oktober <strong>2010</strong> zog <strong>der</strong> Medizinische Fakultätentag<br />

in einer öffentlichen Veranstaltung unter <strong>der</strong> Überschrift „Innovationen im Medizinstudium“<br />

eine positive Zwischenbilanz. Reformierte medizinische Regel- und Modellstudiengänge<br />

gewährleisten einen frühzeitigen Patientenkontakt und bedienen sich<br />

vielfältiger Möglichkeiten, die Studierenden optimal auf den klinisch-praktischen Teil<br />

ihres Studiums vorzubereiten. Beispielsweise gibt es in Münster mittlerweile ein Studienhospital,<br />

in dem Studierende die klinischen Arbeitsabläufe systematisch einüben<br />

und selbst Notfallsituationen anhand realistischer Simulationen beherrschen lernen.<br />

Das Theatrum Anatomicum in Ulm führt den Studierenden anschaulich vor Augen, wie<br />

das im Präparierkurs Erlernte im Operationssaal Anwendung findet. Praktisch jede<br />

Medizinische Fakultät verfügt inzwischen über Einrichtungen zum Üben praktischer<br />

Fertigkeiten, sei es anhand von Phantomen, Schauspielerpatienten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Lehrund<br />

Lernmitteln.<br />

Nachdem sich die öffentliche Meinungsbildung deutlich gegen Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

(BA/MA) in <strong>der</strong> Medizin darstellt, konzentrierte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>2010</strong> auf die Beobachtung des einzig verbleibenden Projekts dieser Zielrichtung, die<br />

European Medical School Oldenburg-Groningen. In einer grenzüberschreitenden Kooperation<br />

soll in gemeinsamer Trägerschaft <strong>der</strong> Carl von Ossietzky Universität im deutschen<br />

Oldenburg und <strong>der</strong> Rijksuniversiteit im nie<strong>der</strong>ländischen Groningen eine europäische<br />

Medizinische Fakultät (European Medical School) entstehen. Das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

hat den Wissenschaftsrat gebeten, das Konzept zu begutachten. An sein im<br />

November <strong>2010</strong> veröffentlichtes, grundsätzlich positives Votum knüpft <strong>der</strong> Wissenschaftsrat<br />

einige Bedingungen, da noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Die<br />

Kritikpunkte betreffen insbeson<strong>der</strong>e die personelle Abdeckung einzelner medizinischer<br />

Fächer, die rechtliche Ausgestaltung eines Universitätsklinikums auf deutscher Seite<br />

und Teile des Finanzierungskonzeptes. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre ablehnende<br />

Haltung zur Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs quasi durch die Hintertür<br />

seit Bekanntwerden des Projekts stets deutlich formuliert und wird nun aufmerksam<br />

weiter verfolgen, inwieweit die notwendigen Qualitätsansprüche an Lehre, Forschung<br />

und Krankenversorgung tatsächlich erfüllt werden. Der erste Jahrgang soll zum<br />

Wintersemester 2011/2012 mit 40 Studienanfängern beginnen, die am Ende des sechsjährigen<br />

Studiums die Möglichkeit erhalten, das Studium entwe<strong>der</strong> mit dem nie<strong>der</strong>ländischen<br />

„Master of Science in Geneeskunde“ o<strong>der</strong> mit dem deutschen Staatsexamen ab-<br />

52


zuschließen. Beide Abschlüsse befähigen nach <strong>der</strong> europarechtlichen Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG zur Ausübung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in allen Staaten <strong>der</strong><br />

Europäischen Union. Obwohl auf deutscher Seite das Staatsexamen als Abschluss somit<br />

gewahrt bleibt, bildet das Projekt nach Einschätzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dennoch<br />

ein mögliches Einfallstor für zweigestufte Medizinstudiengänge in Deutschland. Da an<br />

<strong>der</strong> European Medical School Oldenburg-Groningen nach drei Jahren <strong>der</strong> „Bachelor of<br />

Science in Geneeskunde“ erworben werden kann, wird kritisch zu beobachten sein und<br />

sich zeigen, welche medizinnahen Berufsbereiche davon profitieren könnten, denn für<br />

die ärztliche Tätigkeit qualifiziert dieser Abschluss eindeutig nicht.<br />

2.1.5 Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM)<br />

Die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) hat auch im Jahr <strong>2010</strong> die Entwicklung<br />

des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin voran getrieben.<br />

Die Steuergruppe für den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin<br />

hat die Arbeit aufgenommen und sich zu ersten Beratungen getroffen. Diverse Unterarbeitsgruppen<br />

bearbeiten momentan einzelne Fragestellungen und Abschnitte des komplexen<br />

Projekts mit den sieben Kompetenzbereichen „Medizinischer Experte (Expertiseentwicklung)“,<br />

„Kommunikator“, „Interprofessioneller Partner“, „Verantwortungsträger<br />

(Manager)“, „Gesundheitsberater und Gesundheitsfürsprecher“, „Wissenschaftler und<br />

Lehrer“ sowie „Professionelles Vorbild“. Die Erarbeitung von Abschlussergebnissen<br />

wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />

Die Abstimmungsverfahren bei <strong>der</strong> Entwicklung des NKLM sollen sich an den Konsensprozessen<br />

<strong>der</strong> Leitlinienentwicklung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) orientieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet<br />

auch diese Phase des Projekts mit dem Ziel, eine optimale Gewichtung theoretisch-wissenschaftlicher<br />

und klinisch-praktischer Ausbildungsinhalte zu erreichen. Im<br />

Blick bleibt dabei stets die Vereinbarkeit mit <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung, <strong>der</strong> europäischen<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG und <strong>der</strong> Anschlussfähigkeit an die<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung.<br />

2.1.6 Praktisches Jahr<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in mehreren Anträgen mit Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung im Praktischen Jahr auseinan<strong>der</strong>. Ein grundsätzliches Anliegen<br />

besteht in <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Freizügigkeit innerhalb Deutschlands mit dem Ziel,<br />

eine bundesweite Mobilität zu schaffen. Während einige Medizinische Fakultäten dies<br />

bereits weitgehend gewährleisten, handhaben an<strong>der</strong>e Hochschulstandorte die bundesweite<br />

Freizügigkeit im Vergleich zu internationalen Wahlmöglichkeiten noch vergleichsweise<br />

restriktiv. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollte die nationale und internationale<br />

Mobilität im Praktischen Jahr in vergleichbarer Weise behandelt werden und eine<br />

Angleichung <strong>der</strong> Regelungen ist daher zu begrüßen.<br />

Die For<strong>der</strong>ung, Krankenhäuser <strong>der</strong> Regelversorgung grundsätzlich für die Ausbildung<br />

im Praktischen Jahr zu öffnen, stößt beim Medizinischen Fakultätentag auf Bedenken.<br />

53


In <strong>der</strong> geltenden Approbationsordnung für Ärzte sind Standards für die Strukturqualität<br />

des Praktischen Jahrs nie<strong>der</strong>gelegt, die weiterhin als notwendig angesehen werden. Da<br />

anerkannt wird, dass das alleinige Vorhandensein struktureller Voraussetzungen noch<br />

keine gute Ausbildung für Studierende im Praktischen Jahr garantiert, wird die Evaluation<br />

anhand weiterer Qualitätsmerkmale angeregt. Darüber hinaus stellt sich die Frage,<br />

inwieweit ein objektiver Bedarf für eine zahlenmäßige Kapazitätsausweitung überhaupt<br />

gegeben ist. Allein die Medizinische Hochschule Hannover verfügt über mehr als 50<br />

akademische Lehrkrankenhäuser, die weiträumig verteilt sind und sämtliche Versorgungskategorien<br />

abdecken. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) führt <strong>der</strong>zeit eine<br />

Umfrage unter allen Medizinischen Fakultäten und Hochschulen zum Bedarf an zusätzlicher<br />

Ausbildungskapazität für das Praktische Jahr durch, über <strong>der</strong>en Ergebnis zu gegebener<br />

Zeit berichtet wird.<br />

An <strong>der</strong> bestehenden Struktur des Praktischen Jahrs mit zwei Pflichttertialen in Innerer<br />

Medizin und Chirurgie und einem Tertial in einem klinisch-praktischen Wahlfach soll<br />

grundsätzlich festgehalten werden. Allen Bestrebungen, das Praktische Jahr in vier<br />

Quartale zu unterteilen, von denen drei verpflichtend in den Gebieten Innere Medizin,<br />

Chirurgie und Allgemeinmedizin abzuleisten sind und nur noch ein Wahlquartal verbleibt,<br />

wird eine Absage erteilt. Eine Verkürzung <strong>der</strong> Ausbildungsdauer auf Quartale<br />

würde zu einer Verflachung und Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildungsqualität in allen Abschnitten<br />

führen. Eine Anhebung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Pflichtabschnitte würde überdies die Möglichkeit<br />

unverhältnismäßig einschränken, weitergehende Erfahrungen in einem Wahlfach<br />

zu sammeln.<br />

Bei den Wahlfächern sollten die Universitäten ihren bisherigen Gestaltungsspielraum<br />

behalten und im Praktischen Jahr z. B. den betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische<br />

Tätigkeit je nach örtlichen Gegebenheiten in gewissem Umfang anerkennen können.<br />

Alle Wahlfächer für alle 36 Medizinischen Fakultäten und Hochschulen allgemeinverbindlich<br />

zu definieren, würde aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Überregulierung<br />

bedeuten und <strong>der</strong> erwünschten Profilbildung <strong>der</strong> Universitäten zuwi<strong>der</strong>laufen. Die<br />

eingangs erwähnte erleichterte bundesweite Mobilität im Praktischen Jahr kommt den<br />

Bedürfnissen aller Beteiligten auch in dieser Hinsicht besser entgegen.<br />

2.2 Ärztliche Weiterbildung<br />

2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

Nach dreijähriger Bearbeitungszeit konnte die Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

(MWBO) in diesem Jahr mit <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> MWBO 2003<br />

(Stand 25.06.<strong>2010</strong>) abgeschlossen werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte<br />

Ende 2007/Anfang 2008 beschlossen, die Anregung <strong>der</strong> Landesärztekammern sowie<br />

Hinweise <strong>der</strong> Fachgesellschaften und Berufsverbände, die sich auf Grund praktischer<br />

Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen ergeben haben, gebündelt<br />

und strukturiert für eine Beratung auf dem Deutschen Ärztetag vorzubereiten.<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO wurde erstmalig in einem neuen Beratungsverfahren<br />

zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, dem sogenannten<br />

54


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Zweistufigen Normsetzungsverfahren, durchgeführt. Dieses zwischen den Kammern<br />

verabredete Koordinierungsverfahren soll zu einer möglichst verbindlichen einheitlichen<br />

Rechtssetzung – hier: bundeseinheitliche Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses<br />

zur MWBO – führen. Nach Ablauf <strong>der</strong> Rückmeldefrist für die Landesärztekammern, Berufsverbände<br />

und Fachgesellschaften am 30.05.2008 waren die teilweise mehrtägigen<br />

Sitzungen <strong>der</strong> Weiterbildungsgremien in den letzten Jahren von diesem Thema dominiert.<br />

Ziel <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO war es, die einzelnen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zusammenzuführen.<br />

Ausdrücklich nicht vorgesehen waren grundlegende strukturelle<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> MWBO, d. h. eine sogenannte Novelle. Aus berufspolitischen Gründen<br />

sowie dem europarechtlichen Überhang wurde in Bezug auf die Allgemeinmedizin von<br />

diesem Grundsatz abgewichen. Die entsprechenden Beschlüsse hierzu wurden, losgelöst<br />

vom Zweistufigen Normsetzungsverfahren, ausschließlich im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gefasst.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> legte einen Antrag zur MWBO auf dem<br />

113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden vor, welcher unter Berücksichtigung von vier<br />

Än<strong>der</strong>ungsanträgen beschlossen wurde.<br />

Die an den Vorstand überwiesenen Ärztetagsanträge zur Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO<br />

wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beraten (siehe Kapitel 13.2.1).<br />

Die Ärztetagsanträge zur Überarbeitung <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Akupunktur sowie <strong>der</strong><br />

Weiterbildungsinhalte zur Selbsterfahrung im Gebiet Psychosomatische Medizin und<br />

Psychotherapie wurden berücksichtigt. Die aktuelle MWBO (Stand 25.06.<strong>2010</strong>) ist auf <strong>der</strong><br />

Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abrufbar (http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

page.asp?his =1.128.129)<br />

2.2.2 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien, <strong>der</strong> (Muster-)Kursbücher und<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Logbücher<br />

Im Nachgang zur Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) müssen<br />

folgende Unterlagen angepasst werden:<br />

• In die (Muster-)Kursbücher müssen die Verän<strong>der</strong>ungen, z. B. die Splittung von Kursen<br />

in Grund- und Aufbaukurse sowie die Festlegung <strong>der</strong> zeitlichen Reihenfolge, eingearbeitet<br />

werden.<br />

• Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> überarbeiteten Fassung <strong>der</strong> MWBO 2003 (Stand 25.06.<strong>2010</strong>) hat <strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Auftrag zur Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien<br />

über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung im September <strong>2010</strong> erteilt. Die meisten<br />

Richtzahlen werden voraussichtlich Bestand haben. Einige sind jedoch anzupassen<br />

bzw. neu festzulegen. Nur dieser, als relativ gering eingeschätzter Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

<strong>der</strong> Richtzahlen ist nach entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitung in den Weiterbildungsgremien,<br />

den betroffenen Fachgesellschaften und Berufsverbänden zur kurzfristigen<br />

Stellungnahme im September <strong>2010</strong> zugeleitet worden. Die Beratung in den Weiterbildungsgremien<br />

erfolgt abschließend voraussichtlich im Januar 2011, sodass ggf. bereits<br />

im Februar 2011 ein entsprechen<strong>der</strong> Vorstandsbeschluss zu den überarbeiteten<br />

(Muster-)Richtlinien 2003 erfolgen kann.<br />

• Im Nachgang sind dann die (Muster-)Logbücher anzupassen.<br />

55


2.2.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />

Um ihre Zukunftsfähigkeit langfristig zu gewährleisten, bedarf die ärztliche Weiterbildung<br />

einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, bei <strong>der</strong> z. B. neue technische Entwicklungen<br />

aufgegriffen und die strukturellen Ausgestaltungen <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

(MWBO) überprüft und angepasst werden. Der Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />

Weiterbildung“ hat sich <strong>2010</strong> mit beiden genannten Entwicklungsaspekten<br />

beschäftigt. Zum einen wurde die Frage diskutiert, wie die neuen elektronischen Medien<br />

in angemessener Form Eingang – zunächst in die ärztliche Kursweiterbildung – erhalten<br />

können; zum an<strong>der</strong>en wurden Überlegungen zu einer Strukturdiskussion im Sinne <strong>der</strong><br />

Etablierung von Weiterbildungsmodulen auf den Weg gebracht.<br />

Nach Auffassung des Arbeitsausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ kann die Vermittlung<br />

theoretischer Weiterbildungsinhalte bei <strong>der</strong> Kursweiterbildung in gewissem Umfang<br />

und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> einschlägigen rechtlichen Bestimmungen durchaus<br />

auch auf elektronischem Weg erfolgen. Das sogenannte E-Learning („elektronisches<br />

Lernen“) nimmt in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung einen zunehmenden Stellenwert ein und<br />

wurde bereits vom ärztlichen Fortbildungswesen erfolgreich aufgegriffen und anhand<br />

eigens entwickelter Qualitätskriterien zertifiziert (http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/eLearningKriterienkatalog_V70.pdf). Da in <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung jedoch<br />

nicht nur theoretisches Wissen erlangt, son<strong>der</strong>n auch Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

erworben werden müssen, kann E-Learning dort nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtgefüges<br />

sein, das mit dem Begriff „Blended Learning“ (sinngemäß „verbundenes<br />

Lernen“) anschaulich beschrieben werden kann. Das „verbundene Lernen“ besteht darin,<br />

dass sich Präsenzphasen mit Phasen des mediengestützten Lernens abwechseln.<br />

Um die hierdurch erreichbare Flexibilisierung und verbesserte Familienfreundlichkeit<br />

von Kursweiterbildungen bei gleichbleiben<strong>der</strong> Weiterbildungsqualität sicherstellen zu<br />

können, plant <strong>der</strong> Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“, einen eigenen Kriterienkatalog<br />

für die Weiterbildung – in Analogie zu den für Fortbildungen bereits geltenden<br />

„Qualitätskriterien E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ – zu definieren.<br />

Die im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ unter dem Stichwort „Moduldebatte“<br />

begonnene Strukturdiskussion erfolgt in direktem Anschluss an die Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> MWBO 2003 in <strong>der</strong> Fassung vom 25.06.<strong>2010</strong>. Die Erfahrungen mit den im<br />

Überarbeitungsverfahren vorgebrachten Än<strong>der</strong>ungswünschen zeigten, dass sich einige<br />

Vorstellungen problemlos in die bestehende Weiterbildungsstruktur integrieren ließen,<br />

an<strong>der</strong>e hingegen Kompatibilitätsprobleme zu Tage för<strong>der</strong>ten. Letztere waren Auslöser<br />

<strong>der</strong> Moduldebatte, die allerdings noch am Anfang steht und mit größter Umsicht geführt<br />

wird. Im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ wurde zunächst sorgfältig<br />

analysiert und abgewogen, was sich an <strong>der</strong> bestehenden Systematik <strong>der</strong> MWBO so weit<br />

bewährt hat, dass es auch in einem künftigen Modulsystem grundsätzlich erhalten bleiben<br />

soll. Die ebenfalls identifizierten, strukturellen Schwachstellen <strong>der</strong> MWBO sind <strong>der</strong><br />

eigentliche Antrieb und Prüfstein für die Weiterbildungsmodule, die als in sich geschlossene<br />

Einheiten verstanden werden sollen.<br />

Die fachlichen Diskussionen und inhaltlichen Abstimmungen auf beiden Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung wurden im dritten und vierten Quartal<br />

des Berichtsjahrs intensiviert und sollen in die Erstellung von Konzepten münden, die<br />

im Laufe des Jahres 2011 zur weiteren Beratung vorgelegt werden können.<br />

56


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

2.2.4 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland<br />

Das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit den Landesärztekammern verantwortete<br />

Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland dient <strong>der</strong> kontinuierlichen<br />

Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung. Zwischen Juni und September 2009 fand die<br />

erste bundesweite Online-Befragung <strong>der</strong> weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte<br />

(WBA) und <strong>der</strong>en Weiterbildungsbefugten (WBB) unter wissenschaftlicher Begleitung<br />

<strong>der</strong> Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich statt. Die umfangreichen<br />

Ergebnisse stehen im Berichtsjahr <strong>2010</strong> in Form von Grafiken, Diagrammen und<br />

Tabellen auf den Internetseiten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />

(www.bundesaerztekammer.de) zur Verfügung und können dort in Form von Län<strong>der</strong>rapporten<br />

und einem Bundesrapport abgerufen werden.<br />

Über das Webportal www.evaluation-weiterbildung.de ergeben sich erweiterte Möglichkeiten<br />

zur Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse über eine interaktive Grafik, die sogenannte „Dynamische<br />

Spinne“. Sie ermöglicht es, Vergleichskombinationen aus 59 Fachrichtungsgruppen<br />

auf Bundes- und Län<strong>der</strong>ebene zu erstellen. Je<strong>der</strong> Interessierte hat somit die<br />

Möglichkeit, die Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung seiner eigenen Fachrichtungsgruppe mit an<strong>der</strong>en<br />

Fachrichtungsgruppen auf Bundes- und/o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>ebene in einen direkten Vergleich<br />

zu setzen. Die Darstellung als Schulnoten zwischen 1 und 6, <strong>der</strong>en Mittelwerte<br />

Anwendung<br />

evidenzbasierter<br />

Medizin<br />

Globalbeurteilung<br />

1<br />

Vermittlung<br />

von<br />

Fachkompetenz<br />

0 = fehlende Werte<br />

Betriebskultur Lernkultur<br />

Entscheidungskultur Führungskultur<br />

Kultur zur Fehlervermeidung<br />

Abbildung 1: Bundesweite Evaluationsergebnisse <strong>der</strong> Weiterbildung über alle Fachrichtungen<br />

als Mittelwert von Schulnoten zwischen 1 und 6 („Bundesspinne“)<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

57


verglichen werden, ist intuitiv eingängig und anschaulich. In <strong>der</strong> folgenden Abbildung<br />

ist die sogenannte „Bundesspinne“ dargestellt mit den bundesweiten Mittelwerten zur<br />

Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in den acht Kategorien „Globalbeurteilung“, „Vermittlung<br />

von Fachkompetenz“, „Lernkultur“, „Führungskultur“, „Kultur zur Fehlervermeidung“,<br />

„Entscheidungskultur“, „Betriebskultur“ und „Anwendung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin“.<br />

Das Reizvolle an dem Design des Evaluationsprojekts ist nicht nur die Darstellung einer<br />

punktuellen Ist-Analyse, son<strong>der</strong>n auch das Benchmarking für die eigene Fachrichtungsgruppe,<br />

das durch eine regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Befragung seine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

erlangt. Somit kann sich die Weiterbildung über Feedback-Schlaufen zu einem<br />

kontinuierlich lernenden System entwickeln. Verbesserungen können sich allerdings<br />

nur dort einstellen, wo die WBB gemeinsam mit den WBA ihre eigenen Evaluationsdaten<br />

analysieren und zum Ausgangspunkt von Prozessoptimierungen machen. Ärztliche<br />

Weiterbildung darf nicht nur als ein „Nebenprodukt“ ärztlicher Tätigkeit verstanden werden,<br />

die unstrukturiert und unreflektiert „nebenher“ ablaufen kann.<br />

Es sind alarmierende Ergebnisse, wenn bei Antritt <strong>der</strong> Weiterbildung nur die Hälfte<br />

aller Weiterzubildenden einen strukturierten Weiterbildungsplan erhält und fast 40 Prozent<br />

<strong>der</strong> Weiterzubildenden angeben, dass keine Lern- bzw. Weiterbildungsziele vereinbart<br />

werden. Dies läuft allen Bestrebungen <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft zur Qualitätssicherung<br />

und Lernzielorientierung <strong>der</strong> Weiterbildung zuwi<strong>der</strong>, die ihren Nie<strong>der</strong>schlag in <strong>der</strong><br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung, den (Muster-)Richtlinien, (Muster-)Logbüchern und<br />

(Muster-)Kursbüchern finden. Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 hat bereits festgelegt,<br />

dass sich <strong>der</strong> Befugte und <strong>der</strong> Weiterzubildende nach Abschluss eines jeden Weiterbildungsabschnitts,<br />

mindestens jedoch einmal jährlich, zu einem Gespräch zusammenfinden<br />

sollen, um den Stand <strong>der</strong> Weiterbildung miteinan<strong>der</strong> zu erörtern und zu beurteilen.<br />

Das durch die erste Befragung aufgedeckte Umsetzungsdefizit kann nur vor Ort behoben<br />

werden, und hierbei sind vor allem die Landesärztekammern gefor<strong>der</strong>t, die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Standards zu forcieren.<br />

Von April bis Juni 2011 wird die nächste bundesweite Befragung von Weiterzubildenden<br />

und Weiterbil<strong>der</strong>n stattfinden, an <strong>der</strong> sich alle Ärztekammern beteiligen werden. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> greift im Rahmen <strong>der</strong> aktuellen Vorbereitung dieser zweiten Befragungsrunde<br />

die Erfahrungen aus <strong>der</strong> ersten Befragung auf und diskutiert Lösungen gemeinsam<br />

mit allen Projektpartnern. Insbeson<strong>der</strong>e gilt es, die Verfahren für eine direkte<br />

Adressierung <strong>der</strong> Weiterzubildenden sowie für die Veröffentlichung <strong>der</strong> weiterbildungsstättenbezogenen<br />

Ergebnisse in einer Weise zu optimieren, die allen datenschutzrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen vollumfänglich gerecht wird.<br />

In den Folgejahren soll die Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in zweijährlichen Abständen<br />

fortgeführt werden, um über longitudinale Vergleiche belastbare Aussagen zu Stärken,<br />

Schwachstellen und Verbesserungspotentialen während <strong>der</strong> Weiterbildung treffen zu<br />

können. Aussagekräftige und vergleichbare Daten können nur bei anhaltend hoher Beteiligung<br />

erreicht werden. Daher werden <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />

intensiv über die Internetseiten (www.bundesaerztekammer.de) und in den entsprechenden<br />

Organen auf die nächsten Befragungen hinweisen und alle an einer guten<br />

Weiterbildung Interessierten dazu auffor<strong>der</strong>n, das Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

in Deutschland weiter aktiv zu unterstützen.<br />

58


2.2.5 Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> hat sich <strong>der</strong> gemeinsam von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) eingerichtete Ausschuss „Gebietszugehörigkeit<br />

ärztlicher Leistungen“ mit Qualitätssicherungsvereinbarungen und insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Fachkunde nach § 135 Absatz 2 des Fünften Sozialbesetzbuchs<br />

(SGB V) beschäftigt. Dabei handelt es sich um Berufsausübungsregelungen auf sozialrechtlicher<br />

Grundlage, die dazu dienen sollen, Einschränkungen für die Teilnahme von<br />

Ärzten an <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung mittels Qualitäts- bzw. Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu regeln. Dabei spielen u. a. Richtzahlen bei bestimmten Untersuchungen<br />

bzw. Behandlungen und Prüfungen (Kolloquien) als Nachweis beson<strong>der</strong>er Kenntnisse<br />

und Erfahrungen eine zentrale Rolle. Der Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher<br />

Leistungen“ hat daher einen systematischen Abgleich <strong>der</strong> Richtzahlen und Prüfungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V mit<br />

denen <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung bzw. (Muster-)Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und den Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern vorgenommen.<br />

Die bei den Richtzahlen festgestellten Abweichungen liegen nach Auffassung des Ausschusses<br />

vor allem darin begründet, dass diese nicht auf den Ergebnissen wissenschaftlicher<br />

Studien beruhen, son<strong>der</strong>n von Sachverständigen mit jeweils unterschiedlichen<br />

Intentionen festgelegt wurden. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)<br />

Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie die Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

verfolgen didaktische Ziele im Sinne einer „Bildungsordnung“. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen<br />

nach SGB V haben die Zielsetzung einer vertragsärztlichen<br />

Steuerung im Sinne einer „Berufsausübungsordnung“. Richtzahlen im erstgenannten<br />

Fall sind daher als Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die allgemeine Beherrschung<br />

einer Untersuchungs- o<strong>der</strong> Behandlungsmethode ausgelegt. Richtzahlen im letztgenannten<br />

Fall beziehen sich hingegen auf die selbständige Beherrschung von Untersuchungs-<br />

o<strong>der</strong> Behandlungsmethoden im vertragsärztlichen Kontext. Bestimmte Abweichungen<br />

innerhalb und zwischen beiden Bereichen sind jedoch auch unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> genannten unterschiedlichen Zielsetzungen in dieser Form nicht plausibel und sollten<br />

daher hinterfragt und ggf. korrigiert werden.<br />

Ein weiteres Thema waren die zusätzlichen Prüfungen vor <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung,<br />

denen sich Ärzte nach bestandener Facharztprüfung in bestimmten Fällen unterziehen<br />

müssen, um bestimmte vertragsärztliche Leistungen abrechnen zu können.<br />

Diese als Kolloquien bezeichneten Prüfungsverfahren stoßen auf erhebliche Kritik,<br />

denn sie werden von den Betroffenen vielfach als unnötige Doppelprüfungen angesehen<br />

und stellen nach Auffassung von Kritikern das Weiterbildungsrecht insgesamt in Frage.<br />

Um <strong>der</strong> festgestellten Tendenz einer Auseinan<strong>der</strong>entwicklung von Sozial- und Weiterbildungsrecht,<br />

wie sie sich in den Richtzahlen und Prüfungsverfahren manifestiert, entgegenzuwirken,<br />

empfiehlt <strong>der</strong> Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ die<br />

Herstellung einer inhaltlichen Definitionskompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf sozialgesetzlicher<br />

Grundlage. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

haben gemeinsam Eckpunkte für einen Vorschlag zu einer entsprechenden<br />

Gesetzgebungsinitiative vorbereitet, um diese bei passen<strong>der</strong> Gelegenheit – dann konkret<br />

ausformuliert – einbringen zu können.<br />

59


2.2.6 (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 24.09.<strong>2010</strong> das (Muster-)Kursbuch<br />

„Suchtmedizinische Grundversorgung“ zur Regelung <strong>der</strong> Kursweiterbildung zum Erwerb<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Zusatz-Weiterbildung beschlossen. Damit wird das Curriculum<br />

„Suchtmedizinische Grundversorgung“ abgelöst. Die Än<strong>der</strong>ung wurde erfor<strong>der</strong>lich,<br />

nachdem das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung am 20.07.2009<br />

in Kraft getreten war. Darin ist geregelt, dass Patienten mit schwerster Opiatabhängigkeit,<br />

bei denen vorherige Abstinenz- und Substitutionsversuche gescheitert waren, in zugelassenen<br />

Zentren mit Diamorphin behandelt werden können. In die insgesamt<br />

50 Stunden umfassende Kursweiterbildung wurden daher mit dem (Muster-)Kursbuch<br />

„Suchtmedizinische Grundversorgung“ bestimmte, speziell die diamorphingestützte<br />

Substitutionsbehandlung betreffende, Lehr- und Lerninhalte aufgenommen. Das Wahlthema<br />

„Substitution mit Diamorphin“ fasst diese in sechs Kursstunden zusammen. Vermittelt<br />

werden darin u. a. Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Substitution mit Diamorphin auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu<br />

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung, Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> Beigebrauchskontrollen, Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Patientenaufklärung und<br />

Dokumentation, Notfälle in <strong>der</strong> Substitution, begleitende Hilfen und Erfor<strong>der</strong>nisse an<br />

Einrichtungen zur Substitution mit Diamorphin. Das (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische<br />

Grundversorgung“ dient als methodische und inhaltliche Grundlage. Alle Anbieter<br />

und Veranstalter <strong>der</strong> entsprechenden Kursweiterbildung werden zu seiner Beachtung<br />

und Umsetzung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

2.2.7 Sachbearbeitertagung<br />

Am 22./23.11.<strong>2010</strong> fand <strong>der</strong> bereits bewährte jährliche Erfahrungsaustausch zwischen<br />

Mitarbeitern <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin statt. Themenschwerpunkte waren<br />

europarechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG sowie die überarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in<br />

<strong>der</strong> Fassung vom 25.06.<strong>2010</strong>. Eingeleitet durch Impulsreferate <strong>der</strong> Rechtsabteilung, des<br />

Auslandsdienstes und des Dezernats Weiterbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, entwickelte<br />

sich eine aufschlussreiche Diskussion zur konkreten Umsetzung <strong>der</strong> angesprochenen<br />

Bereiche vor Ort. Die Beteiligten waren sich einig, den Dialog kontinuierlich<br />

weiterzuführen. Der nächste Erfahrungsaustausch soll im Herbst 2011 stattfinden.<br />

60


2.3 Ärztliche Fortbildung<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Fortbildung gehört seit jeher zum Selbstverständnis des ärztlichen Berufsbildes und ist<br />

in <strong>der</strong> Berufsordnung und den Heilberufsgesetzen verankert. Das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

(GMG) von 2004 führte zusätzlich eine gesetzliche Pflicht für die Fortbildung<br />

von Fachärzten ein, die vorsieht, dass Fortbildungsaktivitäten dokumentiert und<br />

nachgewiesen werden müssen. Der erste Stichtag für Vertragsärzte (§ 95d SGB V) war<br />

<strong>der</strong> 30.06.2009, für Krankenhausärzte (§ 137 SGB V) ist es <strong>der</strong> 31.12.<strong>2010</strong>.<br />

Der Nachweis erfolgt mit dem Fortbildungszertifikat <strong>der</strong> Ärztekammern, das erteilt<br />

wird, wenn ein Arzt 250 Fortbildungspunkte innerhalb eines Fünfjahreszyklus gesammelt<br />

hat.<br />

Der für die Unterstützung <strong>der</strong> Ärzte von den Kammern entwickelte Prozess <strong>der</strong> Fortbildungsverwaltung<br />

und -dokumentation sowie das elektronische Verfahren zur Erfassung<br />

und Verteilung von Fortbildungspunkten – <strong>der</strong> sogenannte EIV – haben sich bereits im<br />

ersten Fünfjahres-Fortbildungszyklus bewährt.<br />

Der umfassende Datenbestand, <strong>der</strong> durch die Dokumentation angesammelt wurde, verdeutlicht,<br />

dass Ärzte sich umfassend und stetig fortbilden und dass das Angebot anerkannter<br />

Fortbildungsmaßnahmen vielseitig und äußerst umfangreich ist.<br />

Ziel <strong>der</strong> Kammern ist es, das Fortbildungsangebot so zu gestalten, dass es die Motivation<br />

des einzelnen Arztes zur Optimierung seiner Patientenversorgung anspricht, sein Wissen,<br />

Können, Verhalten und seine Haltung festigt und weiterentwickelt und im Ergebnis<br />

die gesundheitliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung verbessert.<br />

Da sich das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt wesentlich darauf gründet,<br />

dass seine medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können ausgerichtet<br />

ist, sollten sich Zeitpunkt, Inhalt, Dauer und Art <strong>der</strong> Fortbildung an den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> konkreten individuellen Patientenversorgung orientieren und vom einzelnen Arzt<br />

selbst bestimmt werden.<br />

Ärztliche Fortbildung kann daher nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits dem subjektiv<br />

empfundenen Bedürfnis des Arztes entspricht und an<strong>der</strong>erseits objektive Bildungsziele<br />

aufgreift, die durch sich wandelnde Versorgungsaufgaben und den wissenschaftlichen<br />

Fortschritt entstehen.<br />

Diesen Bedarf gilt es zu erkennen, um auf dessen Grundlage inhaltliche Schwerpunkte<br />

und methodisch effektive Maßnahmen für die ärztliche Fortbildung zu entwickeln und<br />

durchzuführen.<br />

2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung<br />

Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung führte neben <strong>der</strong> Betreuung formalpolitischer<br />

Fortbildungsthemen auch im Berichtsjahr seine Aktivitäten zur stetigen Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Qualität ärztlicher Fortbildung fort.<br />

Ein Themenschwerpunkt im Berichtszeitraum waren die möglichen Zukunftsszenarien<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung insbeson<strong>der</strong>e durch den Einsatz von E-Learning und sogenannten<br />

Web-2.0-Anwendungen im Internet.<br />

61


Zu den dazu geführten Diskussionen lassen sich folgende Überlegungen festhalten:<br />

Es ist wichtig, dass sich das zukünftige Fortbildungsangebot didaktisch und technologisch<br />

an den Lernerfahrungen und -erwartungen <strong>der</strong> heutigen Studierenden anpasst.<br />

Diese sind gekennzeichnet durch stärkere Individualisierung, Lernerzentriertheit und<br />

Verwendung vielfältiger neuer Wissensquellen und medialer Anwendungen.<br />

Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen und die Bereitstellung <strong>der</strong> Ressourcen und<br />

des Know-hows für solche zukunftsorientierten Lernszenarien in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung<br />

liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Selbstverwaltung. Beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Einsatz von<br />

E-Learning för<strong>der</strong>t das lernerzentrierte, individuelle Lernen. Hier wird ein großes Potential<br />

bei <strong>der</strong> gemeinsamen Nutzung von Ressourcen im Kammernverbund gesehen.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Individualisierung des Lernprozesses wächst zudem die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Kompetenzdiagnostik (Kompetenzzustand, Kompetenzziele, Kompetenzzuwachs). Eine<br />

Bewertung <strong>der</strong> Kompetenz allein durch die Anzahl von Fortbildungspunkten wird mittelfristig<br />

nicht ausreichend sein. Sinnvolle, praktikable Alternativen sind gefragt und<br />

müssen eruiert, erprobt und evaluiert werden.<br />

Als eine Maßnahme für die zukunftsorientierte Ausrichtung <strong>der</strong> Fortbildung hat eine<br />

Arbeitsgruppe des Senats die Überarbeitung <strong>der</strong> Fortbildungssatzung begonnen. Die<br />

Satzung, die nun seit 2004 Anwendung findet, soll anhand <strong>der</strong> gemachten Erfahrungen<br />

an die aktuellen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten angepasst werden. Hierzu<br />

gehört insbeson<strong>der</strong>e die Einführung neuer Fortbildungskategorien, die E-Learning- und<br />

Blended-Learning-Maßnahmen berücksichtigen.<br />

Auch die Mitarbeit des Dezernats 1 an <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> „Arztbibliothek“, die<br />

vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betrieben wird, verfolgt<br />

das Ziel, neue Formen <strong>der</strong> Wissensakquise und des Lernens zu för<strong>der</strong>n. Die Arztbibliothek<br />

soll durch die Bündelung von Informationen, Fortbildungsangeboten sowie weiteren<br />

unterstützenden Maßnahmen auf einem Online-Portal u. a. eine intensivere Implementierung<br />

von Leitlinien in die ärztliche Praxis gewährleisten.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> stetigen Qualitätsverbesserung <strong>der</strong> Fortbildung wurde auch das „Interdisziplinäre<br />

Forum – Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

einer kritischen Prüfung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Interdisziplinarität ein wertvolles und wichtiges Alleinstellungsmerkmal ist, das es in<br />

<strong>der</strong> Ausrichtung <strong>der</strong> Veranstaltung zu betonen gilt. Ein zusätzlicher Fokus soll verstärkt<br />

auch auf didaktische Aspekte ärztlicher Fortbildung gerichtet werden, z. B. auf die Vermittlung<br />

von Kompetenzen für ein lernerzentriertes, lebenslanges Lernen und Lehren<br />

in zukunftsorientierten Lernszenarien.<br />

Ein weiteres intensiv behandeltes Thema des Senats im Berichtszeitraum war – auch Bezug<br />

nehmend auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt des 112. Deutschen Ärztetages<br />

2009 in Mainz – die medizinische Versorgung von behin<strong>der</strong>ten Menschen.<br />

Dieses Thema wird vom Senat als sehr wichtig erachtet. Je<strong>der</strong> Arzt mit Patientenbezug<br />

sollte über entsprechendes fundiertes Wissen verfügen.<br />

Es ist vorgesehen, das Thema auf dem Interdisziplinären Forum 2012 zu behandeln und<br />

in <strong>der</strong> regelhaften Gremienarbeit stärker zu berücksichtigen. Bei diesem Engagement ist<br />

62


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

jedoch zu beachten, dass an<strong>der</strong>e Themen nicht ins Hintertreffen geraten. Auch muss<br />

klargestellt werden, dass die Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ein vorrangig<br />

gesellschaftliches und strukturelles und erst nachrangig ein medizinisches Problem<br />

ist. So können zwar Fortbildungsangebote für konkrete Problemstellungen geschaffen<br />

werden (z. B. bei <strong>der</strong> adäquaten Betreuung von Patienten im Rahmen eines stationären<br />

Aufenthalts o<strong>der</strong> bei Fragen <strong>der</strong> Praxisausstattung o<strong>der</strong> Wartezimmerbetreuung behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen), das notwendige Adressieren <strong>der</strong> gesamtgesellschaftlichen Verantwortung<br />

zur Behandlung <strong>der</strong> Problematik muss jedoch von übergeordneter Stelle erfolgen.<br />

Des Weiteren befasste sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung u. a. mit folgenden<br />

Themen für curriculär zu vermittelnde Fortbildungen:<br />

Osteopathische Verfahren<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit wurden Fortbildungsmaßnahmen zu osteopathischen Verfahren<br />

in <strong>der</strong> Regel zum Erwerb von Fortbildungspunkten abgelehnt. Auf Veranlassung einer<br />

Arbeitsgruppe „Osteopathie“ des Wissenschaftlichen Beirats hat sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> wissenschaftlichen Bewertung osteopathischer Verfahren<br />

befasst und im Jahre 2009 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Hier wurden<br />

bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Osteopathie als Bestandteil und Erweiterung <strong>der</strong> manuellen<br />

Medizin definiert. Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Stellungnahme ist nun von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe „Osteopathische Verfahren“ des Wissenschaftlichen Beirats ein Fortbildungscurriculum<br />

entwickelt worden.<br />

Osteopathische Verfahren werden von den Mitglie<strong>der</strong>n des Senats als nicht unproblematisch<br />

gesehen. Da sich jedoch <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat unter Vorsitz von Prof. Dr.<br />

Norbert Haas, Unfallchirurg <strong>der</strong> Charité, sehr intensiv und kritisch mit den Chancen<br />

und Risiken <strong>der</strong> osteopathischen Verfahren auseinan<strong>der</strong>gesetzt hat, besteht nach reiflicher<br />

Diskussion Konsens, erste Kurse auf <strong>der</strong> Grundlage dieses Curriculums zu initiieren<br />

und kritisch zu begleiten. Die Inhalte des Kurses sollen von Ärzten vermittelt werden.<br />

Die Osteopathie soll sich so in seriöser Weise in das ärztliche Handlungsfeld integrieren.<br />

Krankenhaushygieniker<br />

Nach dem Tod von drei Säuglingen in <strong>der</strong> Mainzer Universitätsklinik ist eine neue Debatte<br />

über Krankenhaushygiene und vor allem bundesweit einheitliche Hygienevorschriften<br />

in Krankenhäusern entbrannt. Die Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts hat Empfehlungen zur personellen und<br />

organisatorischen Voraussetzung zur Prävention nosokomialer Infektionen veröffentlicht.<br />

Da die Zahl an Ärzten für Hygiene zu gering ist, um flächendeckend eine optimale<br />

krankenhaushygienische Versorgung sicherzustellen, erscheint die Qualifizierung von<br />

Fachärzten zum Krankenhaushygieniker eine gute Alternative. Bei stationären Einrichtungen<br />

wird ab einer Zahl von 400 Betten ein hauptamtlicher Krankenhaushygieniker<br />

für sinnvoll erachtet. Eine Qualifikation zum Krankenhaushygieniker bzw. zum hygienebeauftragten<br />

Arzt wird für sinnvoll erachtet. Zusammen mit den entsprechenden wissenschaftlichen<br />

Gesellschaften soll gemeinsam ein entsprechendes Curriculum entwickelt<br />

werden.<br />

63


AG Fortbildungszertifikat<br />

Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für das Fortbildungszertifikat<br />

kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Situationen, in denen eine Anerkennung, z. B. aufgrund <strong>der</strong><br />

fehlenden wissenschaftlichen Grundlage <strong>der</strong> Fortbildungsinhalte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden<br />

Produktneutralität, strittig ist o<strong>der</strong> neue Fortbildungsmethoden bzw. -inhalte bewertet<br />

werden müssen. Um in diesen Fällen ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten,<br />

besteht beim Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung eine Clearingstelle.<br />

Diese koordiniert den kontinuierlichen Austausch aller Kammern zu uneindeutigen Fragestellungen<br />

und Sachverhalten des Fortbildungsgeschehens. Ergebnisse von Anfragen<br />

und Recherchen werden in einem gemeinsamen elektronischen Forum dokumentiert.<br />

Anlässlich des fünfjährigen Bestehens <strong>der</strong> Arbeitsgruppe haben die Teilnehmer einen<br />

Workshop („Zukunftswerkstatt“) veranstaltet, um ihre spezifische Sachkompetenz, ihre<br />

Erfahrung und die gemeinsame Motivation für eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen<br />

Aktivitäten und für Anregungen zu möglichen neuen Ansätzen für ihre Arbeit im<br />

Bereich <strong>der</strong> Fortbildung zu nutzen. In strukturierter und mo<strong>der</strong>ierter Form wurden unter<br />

<strong>der</strong> Fragestellung „Was soll bleiben?/Was soll sich än<strong>der</strong>n?“ verschiedene Themenkomplexe<br />

bearbeitet. Zusammenfassend war <strong>der</strong> Workshop, in dem Visionen und Vorstellungen<br />

informell und frei geäußert wurden, für die Teilnehmer eine sehr motivierende<br />

Erfahrung. Die Arbeitsergebnisse stellen einen wertvollen Abgleich und sinnvolle<br />

Ansätze für den Fokus bei <strong>der</strong> Ausrichtung und Koordination <strong>der</strong> weiteren Aktivitäten<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe dar.<br />

Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die von <strong>der</strong> Initiative E-Learning entwickelten „Qualitätskriterien E-Learning“ wurden<br />

im Berichtszeitraum den Gremien <strong>der</strong> Weiterbildung vorgestellt, wo sie als Grundlage<br />

für die Anerkennung von Weiterbildungskursen in Form von Blended-Learning-Maßnahmen<br />

dienen sollen.<br />

Auf Empfehlung des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung und <strong>der</strong> Ständigen<br />

Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern zur gegenseitigen<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Kammern beim Anerkennungsproze<strong>der</strong>e nach den „Qualitätskriterien<br />

E-Learning“ hat die Initiative E-Learning sich mit <strong>der</strong> Gestaltung eines<br />

Amtshilfeverfahrens befasst und in einigen ersten Praxisfällen erprobt. Ziel ist die zeitnahe,<br />

flächendeckende Implementierung <strong>der</strong> Qualitätskriterien.<br />

Im Berichtszeitraum veranstaltete die Initiative E-Learning im Auftrag des Deutschen<br />

Senats für ärztliche Fortbildung zwei E-Learning-Schulungsmaßnahmen in Kooperation<br />

mit dem Kompetenzzentrum eLearning <strong>der</strong> Charité, die auf großes Interesse stießen.<br />

Der Kurs „Blended Learning – Wissen für die Praxis“ fand im Rahmen des 34. Interdisziplinären<br />

Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />

am 27. und 28. Januar <strong>2010</strong> statt. Ziel <strong>der</strong> zweitägigen Fortbildung war es, die Teilnehmer<br />

in die Lage zu versetzen, Fortbildungsveranstaltungen didaktisch sinnvoll mit<br />

elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien anzureichern. Die Teilnehmer<br />

lernten, eine Blended-Learning-Fortbildung zu konzipieren, erfolgreich durchzuführen<br />

und <strong>der</strong>en Online-Anteil in einem Lernmanagementsystem (LMS) umzusetzen.<br />

64


Im „Medienworkshop“ am 29. September <strong>2010</strong> erhielten die Teilnehmer Gelegenheit,<br />

sich näher mit Werkzeugen, Produkten und Geräten <strong>der</strong> Internet- und Medienwelt zu<br />

beschäftigen und sich ein Bild zu machen über Nutzen, Anwendungsmöglichkeiten,<br />

Handhabbarkeit, Mehrwert und Ökonomie von neuen medialen Entwicklungen für die<br />

ärztliche Fortbildung.<br />

Des Weiteren fand ein reger Austausch zu geplanten E-Learning-Projekten in den Landesärztekammern<br />

sowie zu Verfahren, Ressourcen und technischen Lösungen statt. Die<br />

Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Initiative E-Learning werden auf <strong>der</strong> MOODLE-Plattform <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in einem elektronischen Forum für die Teilnehmer dokumentiert.<br />

2.3.2 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />

Ärzteorganisationen<br />

Am 1. Juli und 25./26. November <strong>2010</strong> fanden zwei Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen Arbeitsgruppe<br />

„Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen statt.<br />

Schwerpunktthemen dieser Sitzungen waren <strong>der</strong> Austausch über Analysen und Ausblicke<br />

zur Qualität <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung sowie zur Evaluierung und Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung in Europa.<br />

Des Weiteren befassten sich die Teilnehmer mit <strong>der</strong> Gestaltung und Handhabung von<br />

Fehlermeldesystemen und -prozessen, Shared-Decision-Making sowie Teach-the-Teacher-<br />

Konzepten.<br />

2.3.3 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Interdisziplinäres Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />

Das Interdisziplinäre Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ ist die zentrale<br />

Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und hat die Aufgabe, neue Erkenntnisse<br />

in <strong>der</strong> medizinischen Forschung zu vermitteln, die so weit als gesichert gelten,<br />

dass sie im Krankenhaus und in <strong>der</strong> Praxis angewandt werden können. So sollen<br />

neue Erkenntnisse und Methoden schnellen Eingang in die ärztliche Praxis finden. Es<br />

sollen jedoch auch Verfahren, die schon längere Zeit genutzt werden, einer kritischen<br />

Würdigung unterzogen werden. Weiteres Ziel neben den inhaltlichen Präsentationen ist<br />

die Vorstellung von vorbildhaften didaktischen Konzepten.<br />

Diese Fortbildungstagung wird in Abstimmung mit den wissenschaftlich-medizinischen<br />

Fachgesellschaften und gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft durchgeführt. Die Themen werden von den wissenschaftlich-medizinischen<br />

Fachgesellschaften, den Fortbildungsbeauftragten <strong>der</strong> Ärztekammern, den Gutachter-<br />

und Schlichtungsstellen sowie den Qualitätssicherungsgremien vorgeschlagen<br />

und vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen<br />

Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgewählt. Die überregionalen, regionalen und<br />

lokalen Fortbildungsbeauftragten – die Multiplikatoren – sollen die beim Interdisziplinären<br />

Forum behandelten Themen in ihren Programmen zur ärztlichen Fortbildung berücksichtigen.<br />

Das Forum wird darüber hinaus von vielen Medizinjournalisten besucht.<br />

65


Namhafte Wissenschaftler, die über neue Erkenntnisse und Methoden in <strong>der</strong> Medizin<br />

berichten, können für das Forum gewonnen werden. Neben dem Vortrag wird <strong>der</strong> Diskussion<br />

ein großer Stellenwert eingeräumt. Diese Diskussion findet mit dem Plenum<br />

und eingeladenen Vertretern verschiedener Disziplinen statt.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind nachfolgende Zielfragen zu beantworten, die – obwohl sie bereits<br />

mehr als zwanzig Jahre alt sind – nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben:<br />

• Was ist neu?<br />

• Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig?<br />

• Ist Prävention möglich?<br />

• Welche Methoden sind diagnostisch/therapeutisch obsolet?<br />

• Welche alten Methoden sind zu Unrecht vergessen?<br />

• Welche Fehler werden erfahrungsgemäß häufig gemacht?<br />

• Möglichkeiten (Stand) <strong>der</strong> Qualitätssicherung?<br />

• Über welche nicht praxisrelevanten neuen Entwicklungen muss <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene<br />

Arzt trotzdem informiert werden?<br />

• Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis <strong>der</strong> empfohlenen beziehungsweise verglichenen<br />

Diagnostik- und Therapieverfahren?<br />

• Was muss dringend über die Fortbildung weitergegeben werden?<br />

Folgende Themen wurden auf dem 34. Interdisziplinären Forum behandelt:<br />

• Therapie depressiver Störungen<br />

• Anti-Aging – Wunsch und Wirklichkeit<br />

• Aktuelle Themen aus dem HNO-Bereich<br />

• Individuell zielgerichtete Therapie maligner Tumoren<br />

• Unabhängige Arzneimittelinformation<br />

Der Abendvortrag befasste sich mit dem Thema „Keine Experimente? – Innovation und<br />

Ethik“. Vortragen<strong>der</strong> war <strong>der</strong> Mediziner, Jurist und Publizist Dr. med. Dr. jur. Rainer Erlinger,<br />

München.<br />

Die Dokumentation <strong>der</strong> Referate erfolgt nunmehr in Form von Podcasts. Diese Form <strong>der</strong><br />

Dokumentation wird zukünftig den gedruckten Forumband ablösen. Die Podcasts werden<br />

interessierten Ärzten auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung<br />

stehen. Sie können künftig zudem als Lerninhalte im Rahmen von Blended-Learning-<br />

Fortbildungsmaßnahmen genutzt werden. Der neueste Stand zu praktisch anwendbaren<br />

Forschungsergebnissen findet so in einer zeitgemäßen und effektiven Form Zugang<br />

in die Ärzteschaft.<br />

Fortbildungstagung zur Versorgung chronischer Schlaganfallpatienten<br />

In Deutschland erleiden ca. 250.000 Menschen jährlich einen Schlaganfall, <strong>der</strong> bei fast<br />

40 Prozent <strong>der</strong> Betroffenen eine Behin<strong>der</strong>ung hinterlässt. In den letzten Jahren konnte<br />

durch die Behandlung in spezialisierten Zentren und durch eine effektive Rehabilitation<br />

eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Beschwerdesymptomatik erreicht werden. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung stand <strong>der</strong> Schlaganfallpatient in seinem häuslichen Umfeld<br />

und die Frage <strong>der</strong> Kooperation und Koordination <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen, um<br />

eine effektive Versorgung <strong>der</strong> Patienten zu gewährleisten.<br />

66


Die Konzeption <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 24. April <strong>2010</strong> in Berlin veranstalteten<br />

Tagung „Die Versorgung des chronischen Schlaganfallpatienten – wie können unterschiedliche<br />

Berufsgruppen zum Wohle des Patienten effektiv zusammenarbeiten?“<br />

war in zweierlei Hinsicht neuartig: Zum einen handelte es sich um eine interprofessionelle<br />

Fortbildungsveranstaltung, zum an<strong>der</strong>en fand die Arbeit in mo<strong>der</strong>ierten Kleingruppen<br />

in Form von interprofessionellen Fallkonferenzen mit Simulationspatienten<br />

statt. An dem gemeinsamen Dialog waren Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft, medizinischen<br />

Fachangestellten, Pflege, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapie<br />

beteiligt.<br />

Unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Anne Barzel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und wissenschaftliche<br />

Mitarbeiterin des Instituts für Allgemeinmedizin <strong>der</strong> Universität Hamburg,<br />

wurden das Konzept und die Rolle <strong>der</strong> Simulationspatienten in mehreren interprofessionell<br />

besetzten Telefonkonferenzen entwickelt.<br />

Der Einstieg in das Thema erfolgte durch Vorträge aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Spezialisten<br />

und ihre Ansätze bei <strong>der</strong> Rehabilitation des Schlaganfallpatienten. Im Mittelpunkt stand<br />

hier <strong>der</strong> Hausarzt als Case Manager (Referentin Dr. Cornelia Goesmann). Den Abschluss<br />

bildete die Vorstellung eines guten Beispiels <strong>der</strong> interprofessionellen Zusammenarbeit,<br />

die Berliner Schlaganfall-Allianz. Danach erfolgte die Arbeit in Kleingruppen:<br />

Nach dem Anamnesegespräch mit dem Simulationspatienten entwickelten die Teilnehmer<br />

gemeinsam ein Behandlungskonzept für diesen Patienten. Hierbei traten<br />

mögliche Schnittstellproblematiken deutlich zutage, es wurden aber auch Wege aufgezeigt,<br />

wie sie überwunden werden können.<br />

Durch diese interprofessionellen Fallkonferenzen konnten die Teilnehmer für die Perspektive<br />

an<strong>der</strong>er Berufsgruppen sensibilisiert werden und Erkenntnisse zur Verbesserung<br />

des Behandlungsprozesses des Schlaganfallpatienten erwerben.<br />

Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

In den vergangenen Jahren wurde ein tiefgreifen<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsprozess des deutschen<br />

Gesundheitswesens in Gang gesetzt, <strong>der</strong> sowohl den ambulanten als auch den stationären<br />

Sektor betrifft. Damit Ärzte diesen Prozess aktiv mit gestalten können, sind<br />

Kenntnisse im Bereich <strong>der</strong> Ökonomie, des Managements und <strong>der</strong> ärztlichen Führung<br />

unabdingbar. Seit dem Jahr 2007 führt die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Fortbildungsreihe<br />

zum Thema „Medizin und Ökonomie“ durch.<br />

Für die fünftägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

des Dezernats 5 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 4. bis 8. Oktober <strong>2010</strong> durchgeführt<br />

wurde, konnten wie<strong>der</strong> namhafte Dozenten und Referenten aus dem Bereich <strong>der</strong> Gesundheitsökonomie,<br />

innovativer Unternehmungen im Versorgungssektor, <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

und Vertreter des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> wissenschaftlichmedizinischen<br />

Gesellschaften gewonnen werden (siehe auch Kapitel 3.4.1, S. 109).<br />

67


Erstes Gutachterkolloquium <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die fundierte Entscheidung in einer arzthaftungsrechtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung erfor<strong>der</strong>t<br />

grundsätzlich auch ein medizinisches Sachverständigengutachten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Veranstaltung wurden die aus <strong>der</strong> Gutachtenerstellung gewonnenen Erkenntnisse aus<br />

erster Hand präsentiert und gemeinsam mit den gutachterlich tätigen Ärztinnen und<br />

Ärzte beraten.<br />

Das Kolloquium, das in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen<br />

<strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern am 3. und 4. Dezember <strong>2010</strong> stattfand, glie<strong>der</strong>te<br />

sich in zwei Themenschwerpunkte: allgemeine juristische Fragestellungen zur<br />

Gutachtertätigkeit und gutachterlicher Umgang bei Beschwerdebil<strong>der</strong>n auf dem Gebiet<br />

<strong>der</strong> Gynäkologie und Geburtshilfe.<br />

Die Pilotveranstaltung unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, und Prof. Dr. Walter Schaffartzik,<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern,<br />

wandte sich an Ärzte, die Gutachten für die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen<br />

erstellen. Ziel <strong>der</strong> Fortbildungsveranstaltung war es, die aus Gutachtenerstellung<br />

gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren und gemeinsam zu beraten, mit<br />

dem Ziel, die Qualität <strong>der</strong> Gutachten kontinuierlich zu verbessern und somit auch die<br />

Qualität <strong>der</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Schlichtungsstelle zu optimieren. Die Veranstaltung<br />

glie<strong>der</strong>te sich in zwei Teile: Der eine befasste sich mit allgemeinen und juristischen<br />

Fragestellungen zur Gutachtertätigkeit. Der zweite Teil wandte sich an Ärzte für Gynäkologie<br />

und Geburtshilfe und den gutachterlichen Umgang bei Beschwerdebil<strong>der</strong>n in diesem<br />

Fachgebiet.<br />

Die Resonanz auf diese Fortbildungsveranstaltung war außerordentlich groß und ging<br />

weit über den Kreis <strong>der</strong> Fachärzte für Gynäkologie hinaus. Die Durchführung weiterer<br />

Fortbildungsmaßnahmen zum Thema „ärztliche Begutachtung“ ist geplant.<br />

Tagung „Ambulante Palliativversorgung“<br />

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatten am<br />

6. November <strong>2010</strong> Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft, <strong>der</strong> Patienten sowie Betreiber von Einrichtungen,<br />

wie z. B. Hospizen, zur Kooperationstagung „Ambulante Palliativversorgung –<br />

Vision und Wirklichkeit“ eingeladen, um gemeinsam mit dem KBV-Vorstand, Dr. Carl-<br />

Heinz Müller, dem Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Christoph<br />

Fuchs, und dem Beauftragen <strong>der</strong> Bundesregierung für Belange <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten,<br />

Wolfgang Zöller (MdB/CSU), über die Situation <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung<br />

zu diskutieren.<br />

In diesem Rahmen wurde u. a. <strong>der</strong> Vertragsentwurf „zur qualifizierten allgemeinen ambulanten<br />

Palliativversorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen“ (AAPV)<br />

<strong>der</strong> KBV vorgestellt. Ziel dieser Konzeption ist es, einen fließenden Übergang zwischen<br />

<strong>der</strong> kurativen und <strong>der</strong> palliativen Versorgung zu schaffen.<br />

Hervorzuheben ist, dass in den vielfältigen Referaten stets die wichtige Rolle des Hausarztes<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung betont wurde.<br />

68


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

2.3.4 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern<br />

Das Treffen <strong>der</strong> Kursleiter „Allgemeinmedizin“ dient dem gegenseitigen Austausch und<br />

<strong>der</strong> Diskussion inhaltlicher und didaktischer Fragen <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen Weiterbildungskurse<br />

in den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Der Teilnehmerkreis befasste sich in seiner diesjährigen Sitzung am 15. September <strong>2010</strong><br />

darüber hinaus u. a. mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> ambulanten<br />

und stationären Versorgung, mit einer strukturierten Fortbildung für Allgemeinmediziner<br />

als Angebot <strong>der</strong> Ärztekammern sowie speziellen Fortbildungsmaßnahmen<br />

in den Bereichen Psychiatrische Grundversorgung und Pädiatrie.<br />

2.3.5 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist eine zusätzliche<br />

Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Es handelt sich um<br />

eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen<br />

Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.<br />

Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden<br />

sollen, sowie <strong>der</strong> zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen<br />

für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.<br />

Diese erworbenen Qualifikationen sind grundsätzlich anzeigefähig. Nach § 27 Abs. 4<br />

Zi. 2 (Muster-)Berufsordnung (MBO) können Ärztinnen und Ärzte nach sonstigen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften erworbene Qualifikationen anzeigen. Solche Qualifikationen<br />

dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit den nach geregeltem<br />

Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können<br />

und die Ärztin/<strong>der</strong> Arzt diese Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt (vgl. § 27 Abs. 4<br />

und 5 MBO).<br />

Folgende Curricula wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als strukturierte curriculäre<br />

Fortbildungen verabschiedet:<br />

• Curriculum „Herzschrittmachertherapie“, 2. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Ernährungsmedizin“, 2. Auflage, 2007<br />

• Curriculum „Umweltmedizin“, 2006<br />

• Curriculum „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“, 2004<br />

Weitere Curricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Curriculum „Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht“,<br />

1. Auflage, 2009<br />

• Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung“, 1. Auflage, 1999, Anpassung 2009<br />

• Curriculum „Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung“, 2. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Organspende“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfahren bei Erwachsenen“, 2005<br />

69


2.3.6 Qualifikation Tabakentwöhnung<br />

Das 2008 verabschiedete 20-stündige Fortbildungscurriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“<br />

wurde auch im Berichtsjahr von den Landesärztekammern für die ärztliche<br />

Fortbildung angeboten und mit guter Akzeptanz durchgeführt.<br />

Für eine bessere Unterstützung <strong>der</strong> teilnehmenden Ärzte bei <strong>der</strong> Durchführung von<br />

Gruppenprogrammen zur Tabakentwöhnung wurde das Curriculum durch ein achtstündiges<br />

Aufbaumodul „Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm“ ergänzt.<br />

Das Aufbaumodul wurde vom Dezernat 1 zusammen mit den führenden Anbietern<br />

bereits bestehen<strong>der</strong> Programme – dem Institut für Therapieforschung (IFT), dem<br />

Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e. V. <strong>der</strong> Klink für Psychiatrie<br />

und Psychotherapie <strong>der</strong> Universität Tübingen und dem Institut für Raucherberatung<br />

und Tabakentwöhnung (IRT) – entwickelt und vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung<br />

in seiner Sitzung am 30. September <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />

Es qualifiziert den Arzt u. a. für die Erfüllung <strong>der</strong> im Präventionsleitfaden <strong>der</strong> Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen definierten Anfor<strong>der</strong>ungen zur Durchführung von §-20-<br />

Kursen zur Tabakentwöhnung im Gruppensetting. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen sehen vor, dass<br />

ein Arzt in <strong>der</strong> Durchführung eines wissenschaftlich evaluierten, anerkannten Programms<br />

geschult wird.<br />

2.3.7 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

Eine Übersicht <strong>der</strong> Themen und Inhalte ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />

Im Berichtsjahr wurde die Produktion von Podcasts zu Fortbildungs- und Informationszwecken<br />

weitergeführt. Mitschnitte von Veranstaltungen sind auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> abrufbar und sollen zukünftig auch zu Fortbildungszwecken in<br />

Blended-Learning-Settings genutzt werden.<br />

2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />

Ärztinnen und Ärzten<br />

2.4.1 EU-Berufsanerkennung<br />

Der Umsetzungsprozess <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist, soweit<br />

dieser im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Ärztekammern liegt, nach Kenntnisstand <strong>der</strong><br />

Rechtsabteilung vollständig abgeschlossen.<br />

Die Europäische Kommission ist angehalten, im Jahr 2012 eine Überprüfung <strong>der</strong> bestehenden<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG durchzuführen. Um den Implementierungsstand<br />

abzufragen und den Überarbeitungsbedarf zu ermessen, hat die Europäische<br />

Kommission ein informelles Netzwerk <strong>der</strong> für die Anerkennung von Berufsab-<br />

70


schlüssen zuständigen Behörden initiiert. Der Auslandsdienst hat in enger Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung und dem Dezernat für Weiterbildung die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in diesem Netzwerk vertreten.<br />

Aufgabe des Netzwerkes war es, auf Grundlage eines selbstentwickelten Fragebogens,<br />

über die praktischen Erfahrungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten mit <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

zu berichten. Die aus den Rückmeldungen von 13 Landesärztekammern synthetisierte<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist zusammen mit den Antworten<br />

<strong>der</strong> Approbationsbehörden in einen gemeinsamen Erfahrungsbericht für Ärztinnen und<br />

Ärzte in Deutschland eingeflossen, welcher am 17. September <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Generaldirektion<br />

Binnenmarkt und Dienstleistungen <strong>der</strong> Europäischen Kommission zugeleitet<br />

wurde.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> nationalen Erfahrungsberichte fanden auf europäischer Ebene<br />

drei Treffen <strong>der</strong> zuständigen Behörden statt. Die zwei ersten Treffen am 7. Mai <strong>2010</strong> in<br />

Paris und am 2. Juli <strong>2010</strong> in London dienten dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch.<br />

Mit Hinblick auf die zu erstellenden nationalen Berichte wurde bei den Treffen, an denen<br />

auch Vertreter <strong>der</strong> Europäischen Kommission als Beobachter teilnahmen, in Referaten<br />

und Diskussionen die Anerkennung von Berufsabschlüssen in den am Netzwerk<br />

teilnehmenden Mitgliedstaaten im Detail erörtert.<br />

Abgeschlossen wurde <strong>der</strong> erste Abschnitt des Netzwerkprozesses mit einem auf Einladung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 13. September <strong>2010</strong> in Berlin abgehaltenen Treffen.<br />

Unter <strong>der</strong> Leitung von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

nahmen 39 Vertreter aus 18 Län<strong>der</strong>n an <strong>der</strong> Sitzung teil. Als Ergebnis des Treffens<br />

konnte ein gemeinsamer Beschluss formuliert werden, <strong>der</strong> an die Europäische<br />

Kommission gerichtete Erwartungen für die anstehende Evaluierung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

zusammenfasst. Das sogenannte „Berlin Statement“ wurde durch 25<br />

zuständige Behörden aus 23 Mitgliedstaaten unterstützt.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> erfolgreichen Zusammenarbeit <strong>der</strong> zuständigen Behörden im informellen<br />

Netzwerk konnte Konsens darüber erzielt werden, den Netzwerkprozess fortzusetzen.<br />

Ein weiteres Treffen <strong>der</strong> zuständigen Behörden ist für das Frühjahr 2011 vorgesehen.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Erfahrungsberichte gilt die Hauptaufgabe des informellen Netzwerks<br />

in Zukunft <strong>der</strong> weiteren Begleitung <strong>der</strong> Evaluierungsbemühungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission. Wenngleich ein Entwurf für die Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

durch die Kommission erst für das Jahr 2012 angekündigt ist, eröffnet diese bereits im<br />

Januar 2011 eine öffentliche Konsultation. Für das Jahr 2011 bereitet sie zudem die Veröffentlichung<br />

eines Grünbuchs vor, das die inhaltliche Grundlage für die Diskussion<br />

über die Berufsanerkennungsrichtlinie bilden wird.<br />

2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war durch einen Mitarbeiter des Auslandsdienstes am Treffen<br />

<strong>der</strong> Initiative Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s am 29. November <strong>2010</strong> in<br />

Budapest vertreten. Die Initiative ist ein informeller Zusammenschluss <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörden für die Heilberufe in den Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union, um die<br />

Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, insbeson<strong>der</strong>e in Fragen des Berufszugangs<br />

und <strong>der</strong> Berufsausübung, zu vereinfachen.<br />

71


Aufgrund <strong>der</strong> für das Jahr 2012 vorgesehenen Überprüfung <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG und <strong>der</strong> dazu im Dezember <strong>2010</strong> beginnenden Konsultation<br />

<strong>der</strong> Europäischen Kommission wurde im Rahmen des diesjährigen Treffens die<br />

Evaluierung <strong>der</strong> Richtlinie vor dem Hintergrund zu erwarten<strong>der</strong> Auswirkungen für migrierende<br />

Angehörige <strong>der</strong> medizinischen Berufe beraten. Zur Veranstaltung in Budapest<br />

trug die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des informellen<br />

Netzwerks zuständiger Behörden für den Arztberuf bei. Die zuständigen Behörden<br />

aus 23 Mitgliedstaaten hatten sich dabei über ihre Erfahrungen bei <strong>der</strong> Implementierung<br />

<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie ausgetauscht. Gemeinsam mit den ebenfalls<br />

vertretenen informellen Netzwerken zuständiger Behörden <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en sektoralen Berufe<br />

wurden in Budapest Lösungen gesucht, wie im Zuge <strong>der</strong> Evaluierung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

die Migration von Angehörigen <strong>der</strong> Heilberufe mit gleichzeitiger<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Patientensicherheit vereinbar sein kann.<br />

2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa<br />

Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005<br />

über die Anerkennung von Berufsqualifikationen war im Jahre <strong>2010</strong> in sämtlichen Mitgliedstaaten<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union (EU) sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island<br />

in Kraft. Die infolge dieser Richtlinie vereinfachte Berufsanerkennung und die einhergehend<br />

steigende Bedeutung <strong>der</strong> Migration innerhalb <strong>der</strong> EU schlugen sich in einer auch<br />

in <strong>2010</strong> gewachsenen Zahl telefonischer o<strong>der</strong> elektronischer Anfragen nie<strong>der</strong>, die die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> von Ärztinnen und Ärzten erreichten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat sich hierbei auf nationaler und internationaler Ebene als kompetenter Ansprechpartner<br />

beim gegenseitigen Informationsaustausch zu Fragen in den Bereichen Migrationsangelegenheiten,<br />

Aus- und Weiterbildung sowie Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

bewährt.<br />

Der Auslandsdienst hat sich in diesem Zusammenhang als wichtige Kontaktstelle für<br />

Fragen zur Umsetzungs- bzw. Anwendungspraxis <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG etabliert.<br />

In Fragen <strong>der</strong> Berufsanerkennung und Evaluierung von ärztlichen Befähigungsnachweisen<br />

bestand zum einen ein reger Austausch mit den zuständigen Stellen auf nationaler<br />

Ebene. In Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern konnten dabei qualifizierte<br />

Empfehlungen bei <strong>der</strong> Beurteilung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen abgegeben<br />

werden. Zum an<strong>der</strong>en erreichten den Auslandsdienst individuelle Fragen zu<br />

Migration und Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten. Die intensive Serviceund<br />

Beratungsarbeit, die <strong>der</strong> Auslandsdienst in enger Abstimmung mit dem Dezernat<br />

Weiterbildung und <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

Kassenärztlicher Bundesvereinigung anbietet, wurde von <strong>der</strong> Ärzteschaft zunehmend in<br />

Anspruch genommen.<br />

Eine Vielzahl <strong>der</strong> Anfragen kam von deutschen Ärztinnen und Ärzten, die ihre Weiterbildung<br />

teilweise o<strong>der</strong> ganz im Ausland absolvieren wollen. Sie bezogen sich in <strong>der</strong><br />

Regel auf Rückkehrmöglichkeiten nach Vollendung <strong>der</strong> Weiterbildung. Fragen zur Ausübung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit im Ausland bezogen sich auf die im Ausland zur Anerkennung<br />

vorzulegenden Zeugnisse und Diplome. Darüber hinaus trafen vermehrt Anfragen<br />

deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger ein, die zwar ihre medizinische Ausbil-<br />

72


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

dung in Deutschland genossen haben, ihre Weiterbildung aber in einem Drittstaat absolviert<br />

haben. Im Falle eines konkreten Arbeitsplatzangebotes in Deutschland war <strong>der</strong><br />

Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oft mit langen Wartezeiten im Anerkennungsverfahren<br />

verbunden, sodass ein übergangsloser Wechsel zur neuen Arbeitsstelle<br />

nicht möglich war und Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht befürchtet wurden.<br />

Auch eine Zunahme von Anfragen ausländischer Ärztinnen und Ärzte zur ärztlichen<br />

Tätigkeit in Deutschland war im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Je nach Herkunftsland<br />

des Antragstellers hatten die Anfragen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.<br />

Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Beurteilung und die Einschätzung von Diplomen,<br />

Zertifikaten und Konformitätsbescheinigungen aus den mittel- und osteuropäischen<br />

Staaten. Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Berufsqualifikationen gab es zum Beispiel häufig<br />

Klärungsbedarf im Zusammenhang mit slowakischen Diplomen ersten Grades und<br />

Bescheinigungen über sogenannte erworbene Rechte.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten aufgrund <strong>der</strong> intensiven Migration zwischen den<br />

deutschsprachigen Län<strong>der</strong>n Fragen aus <strong>der</strong> Schweiz und aus Österreich. Bezüglich <strong>der</strong><br />

Anerkennung von Schweizer Facharztdiplomen waren wie bereits im Jahre 2009 zahlreiche<br />

Anfragen zu verzeichnen. Diese bezogen sich unter an<strong>der</strong>em auf die Richtlinie<br />

93/16/EWG (bilaterales Abkommen <strong>der</strong> Schweiz mit <strong>der</strong> EU vom 21.06.1999 sowie<br />

Beschluss Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Än<strong>der</strong>ung des Anhangs<br />

III vom 30.04.2004), die Vorgängerrichtlinie zur Richtlinie 2005/36/EG. Da die<br />

Richtlinie 1993/16/EWG für die Schweiz weiterhin Gültigkeit besitzt, bestehen für die<br />

EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz jeweils unterschiedliche Rechtssysteme bei <strong>der</strong><br />

Prüfung auf eventuelle Anrechenbarkeit von fachärztlichen Diplomen.<br />

Wie<strong>der</strong>holt wurde auch nach dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Erteilung des österreichischen „jus<br />

practicandi“ (Zulassung zum ärztlichen Beruf in Österreich) gefragt. Ärzte mit abgeschlossener<br />

österreichischer Grundausbildung, die jedoch we<strong>der</strong> den sogenannten „Turnus“<br />

noch eine fachärztliche Weiterbildung in Österreich absolviert haben, arbeiteten in<br />

Deutschland bislang mit einer Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 5 <strong>der</strong> Bundesärzteordnung.<br />

Die Berufserlaubnis ist auf ein Bundesland begrenzt und zeitlich befristet. Im<br />

Falle <strong>der</strong> Migration aus Österreich in ein an<strong>der</strong>es EU-Mitgliedsland soll in Zukunft eine<br />

österreichische ärztliche Zulassung unmittelbar nach dem Abschluss des Medizinstudiums<br />

erteilt werden („jus migrandi“). Für die österreichischen Assistenzärztinnen und<br />

-ärzte in Deutschland hätte die vorgezogene Approbationserteilung nach dem Medizinstudium<br />

in Österreich den Vorteil, dass sie bereits zu Beginn <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />

Deutschland eine Approbation erhalten könnten. Die hierfür notwendige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

österreichischen Notifizierung im Anhang V <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG wurde am<br />

14.12.<strong>2010</strong> im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Kommission veröffentlicht.<br />

Weitere Anfragen bezogen sich auf die Anrechenbarkeit von Diplomen im fachärztlichen<br />

Bereich, für die die Richtlinie 2005/36/EG nicht einschlägig ist. Beispiele dafür<br />

sind <strong>der</strong> „Europäische Facharzt“, <strong>der</strong> in bestimmten Sektionen <strong>der</strong> Union des Médecins<br />

Spécialistes (UEMS) nach Erlangen des nationalen Facharztgrades zusätzlich durch eine<br />

Prüfung erworben werden kann. Gleiches gilt für Prüfungszeugnisse aus dem Vereinigten<br />

Königreich, die die Mitgliedschaft in einem für das jeweilige Fachgebiet zuständigen<br />

„Royal College“ begründen. Diese Diplome bescheinigen eine nach nationalen Maßgaben<br />

zusätzlich zum fachärztlichen Diplom erfolgreich abgeschlossene Prüfung in einem<br />

bestimmten Fachgebiet.<br />

73


Neben Ärztinnen und Ärzten aus Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU, <strong>der</strong>en Migration durch die<br />

Richtlinie 2005/36/EG geregelt ist, erreichten die <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>2010</strong> auch<br />

eine Vielzahl von Anfragen aus sogenannten „Drittstaaten“, also Län<strong>der</strong>n, die we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Europäischen Union angehören noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzurechnen<br />

sind.<br />

Hilfreich für die korrekte Einschätzung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen<br />

waren die engen internationalen Kontakte, die die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den zurückliegenden<br />

Jahren aufbauen konnte. Sie ermöglichen einen regelmäßigen und intensiven<br />

Austausch mit den für die Ausstellung bzw. Evaluierung von ärztlichen und fachärztlichen<br />

Befähigungsnachweisen zuständigen Stellen <strong>der</strong> jeweiligen Län<strong>der</strong>. Zudem bestehen<br />

Kontakte zur Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission, etwa durch die Mitwirkung am informellen Netzwerk <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörden für den Arztberuf, das die Europäische Kommission im Zuge <strong>der</strong> für 2012<br />

vorgesehenen Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG initiiert hat (siehe Kapitel<br />

2.4.1).<br />

Ein weiteres Forum für den Austausch über die oben aufgeführten Fragestellungen ist<br />

die Konsultativtagung <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen, die jährlich in einem<br />

an<strong>der</strong>en deutschsprachigen Land abgehalten wird. Im Jahre <strong>2010</strong> hatte die österreichische<br />

Ärztekammer nach Kärnten eingeladen. Die Agenda <strong>der</strong> Tagung sah neben <strong>der</strong><br />

Vorstellung <strong>der</strong> deutschen Evaluierung <strong>der</strong> Weiterbildung auch die Abstimmung eines<br />

gemeinsamen Vorgehens im Bereich <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> spezifischen Ausbildung in<br />

<strong>der</strong> Allgemeinmedizin vor (siehe Kapitel 1.3.6).<br />

Über die aktive Mitwirkung in Gremien hinaus hat sich eine rege bilaterale Zusammenarbeit<br />

entwickelt. Die guten Beziehungen zu den Ansprechpartnern bei den nationalen<br />

Kontaktstellen für die Richtlinie 2005/36/EG in den EU-Mitgliedstaaten/EWR-Staaten<br />

erlaubten gezielte Rückfragen zur Notifizierung von fachärztlichen Ausbildungsnachweisen,<br />

zu entsprechenden Konformitätsbescheinigungen sowie bezüglich <strong>der</strong> Verifizierung<br />

von Diplomen. Dabei hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiv und kontinuierlich<br />

um eine komplikationslose Anerkennung deutscher Ausbildungs- und Facharztdiplome<br />

innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union bemüht. Insbeson<strong>der</strong>e für die nach Frankreich und<br />

in die Schweiz migrierenden Ärztinnen und Ärzte konnte aufgrund guter Kontakte zu<br />

den national zuständigen Stellen sowie zu den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong> nationalen<br />

Ärztevereinigungen <strong>der</strong> Anerkennungsprozess durch fundierte Auskünfte signifikant<br />

verkürzt werden.<br />

Darüber hinaus übernahm <strong>der</strong> Auslandsdienst bei <strong>der</strong> Verifizierung von Diplomen eine<br />

wichtige Mittlerrolle. Insbeson<strong>der</strong>e aus den arabischen Golfstaaten gingen wie<strong>der</strong>holt<br />

Bitten um die sogenannte Primary Source Verification ein, d. h. die Überprüfung <strong>der</strong><br />

Echtheit und Legalität von Facharzturkunden bei den für die Ausstellung <strong>der</strong> Urkunden<br />

zuständigen Stellen in Deutschland.<br />

Obwohl die Migration von Ärztinnen und Ärzten innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

durch die Richtlinie 2005/36/EG bereits eine deutliche Vereinfachung erfahren hat, treten<br />

in <strong>der</strong> praktischen Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie weiterhin Probleme auf, <strong>der</strong>er sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> auch 2011 annehmen wird. Im Hinblick auf die für 2012 vorgesehene<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG soll zudem <strong>der</strong> gegenseitige Erfahrungsaustausch<br />

mit an<strong>der</strong>en zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene vertieft<br />

werden.<br />

74


2.4.4 Internal Market Information System (IMI)<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

Im März 2006 haben die Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Entwicklung des IMI verabschiedet.<br />

Das System soll zum Erreichen wichtiger Ziele im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

überarbeiteten Lissabon-Strategie und den Programmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Rechtsetzung<br />

sowie <strong>der</strong> elektronischen Behördendienste bis <strong>2010</strong> beitragen. Das IMI soll die<br />

Umsetzung u. a. <strong>der</strong> Binnenmarktvorschriften im Allgemeinen sowie <strong>der</strong> Richtlinie zur<br />

Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG und <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />

2006/123/EG im Beson<strong>der</strong>en unterstützen. Die Verortung für die jeweils zu registrierenden<br />

Stellen im IMI ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Ärztekammern<br />

sind teilweise als zuständige Stellen registriert. Derzeit wird im Zuge <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong><br />

Berufsanerkennungsrichtlinie auf Kommissionsebene diskutiert (siehe Kapitel 2.4.1),<br />

die Funktionen des IMI an einen Frühwarnmechanismus entsprechend den Vorgaben<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie anzupassen.<br />

75


3. Ärztliche Versorgung<br />

3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Ärztestatistik zum 31.12.<strong>2010</strong><br />

Im Jahre <strong>2010</strong> ist die Gesamtzahl <strong>der</strong> bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen<br />

und Ärzte auf 439.090 gestiegen. Dies sind 2,1 Prozent mehr als im Jahre 2009; damit<br />

liegt <strong>der</strong> Zuwachs etwas über den Steigerungsraten <strong>der</strong> vorherigen Jahre. Der Anteil<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärzte ist auch im Jahre <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Tendenz <strong>der</strong><br />

letzten Jahre entsprechend leicht angestiegen und hat jetzt 44,1 Prozent <strong>der</strong> Gesamtzahl<br />

(2009: 43,5 Prozent) erreicht.<br />

Im Jahre 2007 war neben die drei schon länger existierenden Trends ein vierter getreten:<br />

Im ambulanten Bereich stieg 2007 die Zahl <strong>der</strong> angestellten Ärzte im Vergleich zu 2006<br />

um knapp 15 Prozent auf 10.406. Diese Tendenz hält weiter an. Im Jahr <strong>2010</strong> betrug <strong>der</strong><br />

Zuwachs 2.428 (+ 16,9 Prozent), womit sich die Gesamtzahl auf 16.776 erhöhte. Damit<br />

hat sich <strong>der</strong>en Zahl seit 1993 (5.397) mehr als verdreifacht. Zu den schon länger existierenden<br />

Trends ist festzustellen: Erstens verharrt die Abwan<strong>der</strong>ung weiter auf einem hohen<br />

Niveau. Im Jahre <strong>2010</strong> haben 3.241 Ärztinnen und Ärzte Deutschland verlassen.<br />

Zweitens ist die Zuwan<strong>der</strong>ung weiterhin sehr hoch, vor allem aus Österreich, Griechenland<br />

und den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n. Der Anteil <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> an den Erstmeldungen<br />

bei den Ärztekammern betrug im Jahre <strong>2010</strong> 22 Prozent. Die Zuwan<strong>der</strong>ung betrifft<br />

zwar das gesamte Bundesgebiet, ist aber prozentual in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ausge-<br />

Privatärzte<br />

3,3<br />

Hausärzte 1<br />

57,1<br />

Ambulant<br />

141,5<br />

Vertragsärzte<br />

1<br />

121,4<br />

Fachärzte 1<br />

64,3<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />

439,1<br />

Angestellte<br />

Ärzte<br />

16,8<br />

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte<br />

333,6<br />

Leitende<br />

Ärzte<br />

13,4<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> KBV 1 einschließlich Partner-Ärzten<br />

Abbildung 1: Struktur <strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>2010</strong> (Zahlen in Tausend)<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Stationär<br />

163,6<br />

Ermächtigte<br />

Ärzte<br />

10,0<br />

Nichtleitende<br />

Ärzte<br />

150,2<br />

darunter:<br />

Behörden o<strong>der</strong><br />

Körperschaften<br />

9,7<br />

Ohne ärztliche<br />

Tätigkeit<br />

105,5<br />

An<strong>der</strong>e<br />

Bereiche<br />

18,8<br />

77


Abbildung 2: Arztdichte in Deutschland zum 31.12.<strong>2010</strong> (Einwohner je berufstätigem Arzt)<br />

78<br />

Berufstätige Ärzte:<br />

31.12.<strong>2010</strong>:<br />

333.599<br />

Einwohner:<br />

31.12.2009:<br />

81.802.257<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

RHEINLAND-<br />

PFALZ<br />

232<br />

SAARLAND<br />

249<br />

254<br />

185<br />

SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN<br />

250<br />

BREMEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

HESSEN<br />

243<br />

BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG<br />

249<br />

161<br />

281<br />

HAMBURG<br />

THÜRINGEN<br />

SACHSEN-<br />

ANHALT<br />

BAYERN<br />

MECKLENBURG-<br />

VORPOMMERN<br />

BERLIN<br />

BRANDENBURG<br />

SACHSEN<br />

unter 200 200 bis unter 250 250 bis unter 275 275 und mehr<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, Statistisches Bundesamt<br />

272<br />

286<br />

230<br />

250<br />

189<br />

275<br />

294


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Summe berufstätige Ärztinnen und Ärzte<br />

333.599<br />

Chirurgie<br />

Anästhesiologie<br />

Frauenheilk. u. Geburtsh.<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendmedizin<br />

Orthopädie u. Unfallchirurg.<br />

Psychiatrie u. Psychotherap.<br />

Radiologie<br />

Augenheilkunde<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />

Haut- u. Geschlechtskrankh.<br />

Urologie<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung<br />

98.346<br />

Innere Medizin 43.955<br />

Allgemeinmedizin 43.103<br />

19.786<br />

19.413<br />

16.599<br />

12.503<br />

11.380<br />

8.663<br />

6.989<br />

6.805<br />

5.696<br />

5.314<br />

5.204<br />

Abbildung 3: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2010</strong><br />

79


Abbildung 4: Berufstätige Ärztinnen nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2010</strong><br />

80<br />

Frauenheilk. u. Gebh.<br />

Anästhesiologie<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendmedizin<br />

Psychiatrie u. Psychother.<br />

Chirurgie<br />

Augenheilkunde<br />

Haut- u. Geschlechtskrankh.<br />

Radiologie<br />

Psychosom. Med. u. Psychoth.<br />

Hals-Nasen-Ohrenheikunde<br />

Neurologie<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

Summe berufstätige Ärztinnen<br />

143.553<br />

Ärztinnen ohne Gebietsbezeichnung<br />

56.780<br />

Allgemeinmedizin 18.162<br />

Innere Medizin 13.409<br />

9.671<br />

7.823<br />

6.692<br />

4.124<br />

3.649<br />

3.020<br />

2.666<br />

2.209<br />

2.041<br />

1.847<br />

1.768


prägter. So waren im Jahre 2000 erst 5,9 Prozent aller ausländischen Ärzte in Deutschland<br />

in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n tätig, im Jahre <strong>2010</strong> waren es bereits 16,2 Prozent.<br />

Drittens nimmt <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> „Feminisierung“ <strong>der</strong> medizinischen Profession weiter<br />

zu. Die wachsende Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ist vor allen Dingen auf die erhöhte<br />

Zahl an Ärztinnen zurückzuführen. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den Erstmeldungen bei<br />

den Ärztekammern lag im Jahre <strong>2010</strong> bei 58,7 Prozent (Vorjahr: 58,1 Prozent). Nimmt<br />

man nur die deutschen Ärztinnen und Ärzte, sind es sogar 61,7 Prozent.<br />

3.1.1 Berufstätige Ärzte<br />

Ohne die 105.491 nicht ärztlich Tätigen waren im Jahre <strong>2010</strong> im Bundesgebiet 333.599<br />

Ärztinnen und Ärzte ärztlich tätig, dies waren 7.654 mehr als im Vorjahr. Die Zuwachsrate<br />

betrug damit 2,3 Prozent.<br />

Auch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte ist im Jahre<br />

<strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>um leicht angestiegen und hat jetzt 43,0 Prozent <strong>der</strong> Gesamtzahl (2009:<br />

42,2 Prozent) erreicht. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den berufstätigen Ärztinnen und<br />

Ärzten lag 1991 noch bei rund einem Drittel (33,6 Prozent). Seitdem hat sich <strong>der</strong> Frauenanteil<br />

um 27 Prozent erhöht.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte auf die Altersgruppen hat sich weiter angenähert.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte ist um 0,4 Prozentpunkte auf jetzt 17 Prozent angestiegen.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen ist auf 13,5 Prozent angestiegen (Vorjahr:<br />

12,6 Prozent). Dagegen ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen von 32,2 Prozent auf 31 Prozent<br />

zurückgegangen.<br />

Bei den einzelnen Arztgruppen fallen die Zuwachsraten unterschiedlich aus. Recht<br />

große Steigerungsraten sind bei den Gebieten Strahlentherapie (+ 7,1 Prozent), Humangenetik,<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (6,0 Prozent), Neurologie<br />

(+ 5,8 Prozent) sowie Psychiatrie und Psychotherapie (jeweils + 4,4 Prozent) zu finden.<br />

Die größten Rückgänge gab es bei den Ärzten folgen<strong>der</strong> Gebietsbezeichnungen: Physiologie<br />

(– 4,2 Prozent), Nervenheilkunde (– 2,2 Prozent), Hygiene und Umweltmedizin<br />

(– 1,5 Prozent) sowie Öffentliches Gesundheitswesen (– 1,1 Prozent).<br />

3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Der Anteil <strong>der</strong> im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte ist bezogen auf alle ärztlich<br />

Tätigen leicht angestiegen auf nun 49,1 Prozent (Vorjahr: 48,5 Prozent). Die Zahl <strong>der</strong><br />

Krankenhausärztinnen und -ärzte stieg – zum fünften Mal in Folge – recht deutlich um<br />

3,4 Prozent (absolut: 5.409) auf 163.629. Am deutlichsten nahm die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen<br />

und -ärzte in Hessen (5,7 Prozent), Sachsen (4,8 Prozent), Baden-Württemberg<br />

und Bayern (jeweils 3,3 Prozent) zu.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen im Krankenhaus ist im Jahre 2009 weiter angestiegen, von<br />

43,4 Prozent im Jahre 2009 auf nun 44,5 Prozent.<br />

81


Zur Altersstruktur ist festzustellen, dass sie sich leicht verbessert hat. Der Anteil <strong>der</strong><br />

Krankenhausärztinnen und -ärzte, die jünger als 35 Jahre sind, ist von 31,7 Prozent auf<br />

32,2 Prozent angestiegen. Gleichzeitig stieg aber <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen von<br />

4,8 Prozent auf 5,0 Prozent. Das Durchschnittsalter <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und<br />

-ärzte stieg dadurch nur leicht von 41,1 Jahre im Jahre 2009 auf 41,12 im Jahre <strong>2010</strong>.<br />

3.1.3 Ambulant tätige Ärzte<br />

Die Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre 2009 um 1,3 Prozent angestiegen,<br />

was 1.849 Ärztinnen und Ärzten entspricht. Zum Stichtag sind 141.461 Ärztinnen<br />

und Ärzte ambulant tätig.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzte ist um 579 auf 124.685 zurückgegangen,<br />

dies entspricht – 0,5 Prozent.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den ambulant tätigen Ärzten ist, nachdem in den Jahren<br />

2003 bis 2009 bereits deutliche Anstiege zu verzeichnen waren, im Jahre <strong>2010</strong> weiter gestiegen,<br />

von 39,1 Prozent auf 39,8 Prozent.<br />

Bei den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> unter 40-Jährigen weiter<br />

gesunken, und zwar von 4,5 Prozent im Jahre 2009 auf 4,0 Prozent im Berichtsjahr.<br />

Zugleich ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> mindestens 60-Jährigen von 21,5 Prozent auf 23,4 Prozent gestiegen.<br />

3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen tätige Ärzte<br />

Fasst man die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />

zusammen, so waren dort mit 28.506 rund 1,4 Prozent mehr Ärztinnen und Ärzte tätig<br />

als im Vorjahr. Der Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in diesen Bereichen tätig sind, beträgt<br />

8,5 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.<br />

3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit – soweit sie bei den Landesärztekammern<br />

registriert sind – hat sich <strong>2010</strong>, wie die Jahre zuvor, erhöht. Die Steigerungsrate<br />

betrug 1,5 Prozent. Dies entspricht 1.510 Ärztinnen und Ärzten.<br />

Von den Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit befinden sich 62,7 Prozent im<br />

Ruhestand (Vorjahr: 61,7 Prozent), 2,1 Prozent sind berufsunfähig (Vorjahr: 2,2 Prozent),<br />

0,6 Prozent befinden sich in <strong>der</strong> Freistellungsphase <strong>der</strong> Altersteilzeit (Vorjahr:<br />

0,6 Prozent), 4,8 Prozent sind ausschließlich im Haushalt tätig (Vorjahr: 4,9 Prozent),<br />

2,4 Prozent sind berufsfremd tätig (Vorjahr: 2,5 Prozent), 5,4 Prozent befinden sich in<br />

<strong>der</strong> Elternzeit (Vorjahr: 5,7 Prozent), 7,0 Prozent sind arbeitslos (Vorjahr: 7,6 Prozent)<br />

und schließlich geben 14,9 Prozent einen sonstigen Grund an (Vorjahr: 14,8 Prozent).<br />

82


Anzahl<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

5.397<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

6.629 7.035<br />

7.300<br />

9.057<br />

8.271 8.311 8.546<br />

8.189 8.146 8.048<br />

Abbildung 5: Entwicklung <strong>der</strong> im ambulanten Bereich angestellten Ärzte<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />

Von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen die Arbeitslosenzahlen vor, die jeweils<br />

im September eines jeden Jahres erhoben werden. vor. Daraus ergibt sich, dass bis<br />

September <strong>2010</strong> ein weiterer deutlicher Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen<br />

und Ärzten festzustellen ist. Es wurden nur noch 2.408 arbeitslose Ärztinnen und Ärzte<br />

gemeldet, wobei <strong>der</strong> Ärztinnenanteil 63,4 Prozent (Vorjahr: 64,1 Prozent) beträgt. Dies<br />

entspricht einer Abnahme um 241 Ärztinnen und Ärzte bzw. 9,1 Prozent gegenüber<br />

dem Vorjahr. Gegenüber dem Höhepunkt <strong>der</strong> Ärztearbeitslosigkeit im Jahre 1997 hat die<br />

Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte um 6.988 bzw. 74,4 Prozent abgenommen.<br />

Bezieht man die aktuelle Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen auf die Zahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte insgesamt,<br />

ergibt sich eine sensationell niedrige Arbeitslosenquote von nur 0,7 Prozent<br />

(Vorjahr: 0,8 Prozent). Wird als Bezugsgröße die Zahl <strong>der</strong> abhängig beschäftigten Ärzte<br />

genommen, liegt sie bei 1,2 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent). Diese Zahlen liegen deutlich<br />

unter <strong>der</strong> „natürlichen Arbeitslosenquote“, bei <strong>der</strong> Vollbeschäftigung herrscht. Das bedeutet,<br />

dass im ärztlichen Teilarbeitsmarkt „Überbeschäftigung“ herrscht.<br />

Die Anteile <strong>der</strong> einzelnen Tätigkeitsbereiche an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und<br />

Ärzte verteilt sich nun wie folgt: ambulant 32,2 Prozent (Vorjahr: 32,5 Prozent), stationär<br />

37,3 Prozent (Vorjahr: 36,8 Prozent), in Behörden/Körperschaften 2,2 Prozent (Vorjahr:<br />

2,2 Prozent), in sonstigen Bereichen 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,3 Prozent), und nicht ärztlich<br />

tätig 24,0 Prozent (Vorjahr: 24,2 Prozent).<br />

10.406<br />

12.576<br />

14.348<br />

16.776<br />

83


3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen<br />

Im Jahre <strong>2010</strong> wurden 10.460 Anerkennungen von Facharztbezeichnungen ausgesprochen.<br />

Damit lag die Zahl deutlich unter den 11.510 Anerkennungen des Jahres 2009. Die<br />

meisten Anerkennungen wurden mit 1.872 im Fach Innere Medizin ausgesprochen, die<br />

Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich <strong>der</strong> Inneren Medizin mit Schwerpunkt beträgt insgesamt<br />

nur 495. Die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen in den Fächern Allgemeinmedizin sowie<br />

Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist gegenüber dem Vorjahr von 1.168 auf<br />

1.085 gefallen. Weiter fällt auf, dass die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich Orthopädie<br />

und Unfallchirurgie von 292 im Jahre 2005 auf 1.567 im Jahr 2007 hochgeschnellt ist<br />

und 2009 noch immer bei 1.339 lag. Im Jahr <strong>2010</strong> ging sie auf 810 zurück, ist damit aber<br />

immer noch sehr hoch. Die allermeisten Anerkennungen dürften hierbei allerdings auf<br />

Umschreibungen zurückzuführen sein.<br />

Im Jahre <strong>2010</strong> wurden für insgesamt 1.274 Schwerpunktbezeichnungen Anerkennungen<br />

ausgesprochen, damit lag die Zahl deutlich niedriger als im Jahre 2009 mit 1.632.<br />

3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte<br />

Die Zahl <strong>der</strong> in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte ist im<br />

Jahre <strong>2010</strong> um 1.847, das entspricht 7,9 Prozent, auf 25.316 gestiegen. Die Zunahme <strong>der</strong><br />

berufstätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte liegt im Jahre <strong>2010</strong> bei 9,1 Prozent<br />

(Vorjahr 9,6 Prozent). Wie bereits in den Vorjahren, stellt sich die Wachstumsrate <strong>der</strong><br />

ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, als beson<strong>der</strong>s ausgeprägt<br />

dar, sie beträgt 12,2 Prozent (Vorjahr 11,9 Prozent).<br />

Anteil in<br />

Prozent<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong><br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

Abbildung 6: Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in Behörden/Körperschaften und sonstigen<br />

Bereichen tätig sind<br />

84<br />

8,7 8,6<br />

9,2<br />

9,5<br />

9,1<br />

8,6 8,6 8,6 8,7 8,5 8,6 8,5<br />

8,6 8,6 8,5<br />

Jahr


Alter<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

46,56<br />

47,58<br />

48,47<br />

49,03<br />

49,48<br />

Abbildung 7: Durchschnittsalter <strong>der</strong> Ärzte<br />

Vertragsärzte Krankenhausärzte<br />

49,80<br />

50,14<br />

50,45<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> KBV Basis: Unter 69-jährige Ärzte<br />

Anteil in<br />

Prozent<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

38,05<br />

26,6<br />

38,66<br />

24,8<br />

39,22<br />

39,68 39,92 40,17 40,40 40,58<br />

50,75<br />

40,72<br />

50,92<br />

40,90<br />

51,12<br />

40,95<br />

51,35<br />

51,61<br />

41,02 41,06<br />

Abbildung 8: Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte an allen berufstätigen Ärzten<br />

51,92<br />

52,25<br />

41,10 41,12<br />

1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

22,0<br />

19,7 18,8 18,1 17,0 16,5 16,3 15,4 15,9 16,0<br />

16,4 16,6 17,0<br />

85


Anzahl<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

Abbildung 9: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Facharztanerkennungen<br />

Die stärksten Zuwächse verzeichnen mit 1.479 die Ärztinnen und Ärzte aus den europäischen<br />

Staaten. Der größte Zustrom konnte aus Rumänien (+ 383) verbucht werden, es<br />

folgen Ungarn (+ 159), Österreich (+ 155), Griechenland (+ 153) und Bulgarien (+ 118).<br />

Somit haben Rumänien und Ungarn Österreich von <strong>der</strong> Spitze verdrängt. Größere Abwan<strong>der</strong>ungen<br />

aus einzelnen Län<strong>der</strong>n waren im Jahr <strong>2010</strong> nicht zu verzeichnen.<br />

Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Österreich (2.173), gefolgt von Griechenland<br />

(2.016), Polen (1.551) und Rumänien (1.495), das Russland (1.459) vom vierten<br />

Platz verdrängte.<br />

Damit kommen 73 Prozent aller ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aus<br />

Europa, 18,3 Prozent aus Asien, 4,6 Prozent aus Afrika und 3,1 Prozent aus Amerika.<br />

3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland<br />

Seit 2005 werden bei den Ärztekammern die Daten bezüglich <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung von<br />

Ärzten ins Ausland erhoben. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass im Jahre <strong>2010</strong> insgesamt<br />

3.241 ursprünglich in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte ins Ausland abgewan<strong>der</strong>t<br />

sind, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> deutschen Ärzte 68,7 Prozent beträgt.<br />

Die Abwan<strong>der</strong>ung hat damit wie<strong>der</strong> zugenommen und liegt über dem Niveau von 2008.<br />

Die prozentual höchste Abwan<strong>der</strong>ung konnte in Hessen, Bremen und Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

festgestellt werden. Die beliebtesten Auswan<strong>der</strong>ungslän<strong>der</strong> sind – wie in den vergangenen<br />

Jahren – die Schweiz (736), Österreich (314), die USA (182) sowie Großbritannien<br />

(113).<br />

86<br />

10.014<br />

1.878<br />

8.136<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

13.942<br />

4.829<br />

12.230<br />

2.226<br />

10.663<br />

1.867<br />

10.004<br />

9.113 8.796<br />

10.098<br />

8.472<br />

Allgemeinmedizin/Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)<br />

Facharztanerkennungen ohne Allgemeinmedizin<br />

10.282 10.372<br />

8.398<br />

8.455<br />

10.344<br />

8.658<br />

1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />

10.522<br />

1.626 1.884 1.917 1.686 2.084<br />

8.438<br />

12.493<br />

3.506<br />

8.987<br />

11.666<br />

1.385<br />

10.281<br />

12.312<br />

1.938<br />

10.374<br />

11.631<br />

1.236<br />

10.395<br />

11.510<br />

1.168<br />

10.342<br />

10.460<br />

1.085<br />

9.375


3.2 Sektorenübergreifende Versorgung<br />

Die rechtlichen Grundlagen für die für eine integrierte Patientenversorgung immer notwendiger<br />

und wichtiger gewordenen sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte hat<br />

<strong>der</strong> Gesetzgeber im SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 sowie dem<br />

GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 geschaffen. Diese gilt es insbeson<strong>der</strong>e aus Sicht <strong>der</strong><br />

ärztlichen Selbstverwaltung weiter auszugestalten und auszubauen, teilweise aber auch<br />

in Anbetracht erster gewonnener Erfahrungen zu modifizieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte bereits bei ihrer Begleitung <strong>der</strong> Einführung dieser Versorgungsformen Kritik<br />

daran geäußert, dass die vorgesehenen Regelungen weniger auf sektorenübergreifende<br />

Versorgungsstrukturen ausgerichtet sind und diese sicherstellen, als vielmehr überwiegend<br />

nur interdisziplinäre sektorverbleibende Versorgungsmodelle im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

Hintergrund <strong>der</strong> Einführung war vor allem die immer wie<strong>der</strong> erhobene Kritik an <strong>der</strong><br />

starren Trennung des deutschen Gesundheitssystems in verschiedene Versorgungssektoren<br />

und die hieraus resultierenden Brüche in den Behandlungsverläufen <strong>der</strong> Patientinnen<br />

und Patienten, die Leistungen verschiedener Sektoren (ambulant, stationär,<br />

Rehabilitation, Pflege) benötigen. Da diese neuen Vertragsmöglichkeiten auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des GKV-Gesundheitsreformgesetzes kaum aufgegriffen wurden, entschied sich<br />

<strong>der</strong> Gesetzgeber, die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 140a ff. SGB V durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

2004 weiterzuentwickeln und diejenigen Regelungen, die als hemmend<br />

wahrgenommen wurden, zu novellieren.<br />

3.2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Der Gesetzgeber verfolgte mit <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> §§ 140a bis d SGB V das Ziel einer<br />

stärkeren Orientierung <strong>der</strong> Versorgung an den Behandlungsnotwendigkeiten <strong>der</strong> Versicherten,<br />

indem vertraglich eine an<strong>der</strong>e Aufgabenteilung zwischen den Versorgungssektoren<br />

und den Fachdisziplinen vereinbart wird. Trotz des Fehlens weiterer ausdrücklicher<br />

Zielsetzungen des Gesetzgebers darf unterstellt werden, dass die integrierte Versorgung<br />

zugleich eine Effizienzsteigerung durch die Erschließung von Einsparpotenzialen<br />

bewirken soll. Ausdrücklich beabsichtigt ist, diese Ziele durch einen verstärkten Wettbewerb<br />

zwischen den Leistungserbringern und zwischen den Krankenkassen um „gute“<br />

Integrationsmodelle zu erreichen.<br />

An<strong>der</strong>s als bei den zeitlich befristeten Modellvorhaben, die zur Erprobung und Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Versorgungsstrukturen geschaffen wurden, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die integrierte<br />

Versorgung grundsätzlich als Regelversorgung eingeführt. Den Beteiligten<br />

steht damit die Möglichkeit offen, integrative Versorgungsformen mit Regelversorgungscharakter<br />

als einheitliche und gemeinsame Versorgung anzubieten. Die integrierte<br />

Versorgung tritt neben das Kollektivvertragssystem als eigenständiges Einzelvertragssystem.<br />

Auf <strong>der</strong> Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch<br />

Zusammenschlüsse mehrerer bzw. aller Krankenkassen Vertragspartner sein. Als Vertragspartner<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen werden die verschiedenen Leistungserbringer und<br />

<strong>der</strong>en Gemeinschaften aufgeführt. Neben Trägern zugelassener Einrichtungen sind mit<br />

dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz als potenzielle Vertragspartner auch Träger von Ein-<br />

87


ichtungen hinzugekommen, die nicht Selbstversorger sind, die aber eine integrierte<br />

Versorgung durch zugelassene Leistungserbringer anbieten (sogenannte Managementgesellschaften).<br />

Die Einführung <strong>der</strong> Managementgesellschaften verfolgt den Zweck,<br />

dass den Krankenkassen nicht die Vielfalt <strong>der</strong> Leistungserbringer gegenübersteht, son<strong>der</strong>n<br />

eine Trägergesellschaft das Angebot gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse bündeln kann.<br />

Durch das zum 01.04.2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-<br />

WSG) haben die gesetzlichen Regelungen zur integrierten bzw. sektorenübergreifenden<br />

Versorgung eine weitere Fortentwicklung erfahren. Zu den hier relevanten Einzelregelungen<br />

wird auf die Ausführungen im Abschnitt 3.4 <strong>der</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e 2007 und<br />

2008 verwiesen.<br />

3.2.2 Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten Versorgung<br />

Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GMG) hat seit 2004 eine gemeinsame Registrierungsstelle bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung (BQS), welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung,<br />

die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen eingerichtet<br />

haben, gemeldete Vertragsdaten <strong>der</strong> Krankenkassen erfasst und die Leistungserbringer<br />

über die erfolgten Abzüge aus <strong>der</strong> Gesamtvergütung informiert. Nach dem<br />

2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hatte die Registrierungsstelle<br />

außerdem die Aufgabe, jährlich einen Bericht über die Entwicklung im Bereich <strong>der</strong><br />

integrierten Versorgung zu veröffentlichen. Im Sommer 2009 (Stand: 30.06.2009) hat die<br />

Registrierungsstelle ihren ersten – und zugleich auch letzten – „Bericht gemäß § 140d<br />

SGB V auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Meldungen von Verträgen zur integrierten Versorgung“<br />

vorgelegt, welcher einen Zeitraum von fünf Jahren (2004 bis 2008) umfasst. Da dieser<br />

Bericht nur auf Plandaten und Absichtserklärungen <strong>der</strong> Krankenkassen beruhte, war<br />

sein Aussagegehalt über die Versorgungswirklichkeit <strong>der</strong> integrierten Versorgung nur<br />

eingeschränkt. Die Meldungen <strong>der</strong> Krankenkassen über Integrationsverträge dienten<br />

primär dem Ziel, Kürzungen <strong>der</strong> Gesamtvergütungen plausibel und nachvollziehbar<br />

darzustellen. Über die Inhalte dieser Meldungen kam es wie<strong>der</strong>holt zu Kontroversen<br />

zwischen den Krankenkassen auf <strong>der</strong> einen und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite. Dem Wunsch<br />

nach Transparenz – insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Zulässigkeit von Kürzungen <strong>der</strong><br />

Gesamtvergütungen und <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> einbehaltenen Mittel – stand das Interesse<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen entgegen, im Wettbewerb entsprechende Vertragsinhalte nicht<br />

offenlegen zu müssen. Zudem war das Meldeverfahren für die Krankenkassen nicht verpflichtend.<br />

Über den Inhalt dieses Berichtes ist im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 eingehend berichtet<br />

worden.<br />

Mit dem Auslauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung zum Ende des Jahres 2009 hat die Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung (BQS) zugleich auch ihre Arbeit als Registrierungsstelle<br />

eingestellt, sodass entsprechende Daten zum Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten<br />

Versorgung nicht mehr erhoben und ausgewertet wurden.<br />

Unabhängig vom Auslauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung werden in Anbetracht des weiter<br />

stark zunehmenden Fortschritts <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Medizintechnik sowie vor allem<br />

im Hinblick auf die demografische Entwicklung hin zu einer immer älter werdenden Be-<br />

88


völkerung sektorenübergreifende Versorgungsformen in allen möglichen Ausprägungsformen<br />

für die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten an Bedeutung weiter zunehmen. Der<br />

formale Wegfall <strong>der</strong> Anschubfinanzierung Ende 2009 hat jedoch bereits dazu geführt,<br />

dass die Krankenkassen ihre Vertragsaktivitäten deutlich zurückgefahren haben. Stattdessen<br />

konzentrieren sie sich vermehrt auf Verträge zu den im morbiditätsorientierten<br />

Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) festgelegten Krankheiten. Dass die Krankenkassen<br />

die Mittel für die Anschubfinanzierung nicht ausgeschöpft haben, spricht dafür,<br />

dass die Entwicklung paralleler Versorgungsstrukturen zur Regelversorgung die Innovationskraft<br />

und Kreativität <strong>der</strong> Vertragspartner nicht beflügelt hat, nachhaltige neue Versorgungsstrukturen<br />

zu schaffen. Dies schließt im Einzelfall erfolgreiche Versorgungskonzepte<br />

jedoch nicht aus.<br />

Ausblick<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Allerdings steht die grundsätzliche Zielsetzung <strong>der</strong> integrierten Versorgung zur Gestaltung<br />

patientenbezogener Versorgungsprozesse dabei nicht in Frage. Revisionsbedürftig<br />

ist die integrierte Versorgung jedoch nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bezogen<br />

auf ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierbei muss insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> schon bei<br />

<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

geäußerten Kritik Rechnung getragen werden, dass die überwiegende<br />

Zahl <strong>der</strong> Verträge nach wie vor auf enge Indikationen bezogen ist. Damit die Schnittstellen<br />

besser funktionieren, bedarf es vielmehr einer verstärkten Entwicklung hin zu umfassen<strong>der</strong>en<br />

populationsbezogenen Verträgen zur Versorgung von Volkskrankheiten, zu<br />

einer möglichst breiten Abdeckung des Krankheitsgeschehens in einzelnen Regionen,<br />

zu breiter angelegten indikationsbezogenen Verträgen und zu Verträgen, welche die<br />

Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit stärker in den Mittelpunkt rücken. Eine<br />

Strukturreform, die auch nach mehreren Jahren noch keinen dauerhaften Erfolg nachweisen<br />

kann, benötigt neue Impulse. Pauschale Vorschläge wie erneute Anschubfinanzierungen<br />

sind dabei keine Lösung. Ein weiteres Problem ist, dass es bislang kaum gesicherte<br />

Erkenntnisse über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Projekte gibt. Ob es etwa zu weniger Einweisungen in Krankenhäuser<br />

kommt o<strong>der</strong> ob eine höhere Patientenzufriedenheit erreicht wird, ist meistens nicht bekannt.<br />

Auch hat <strong>der</strong> Gesetzgeber bislang keine wissenschaftliche Evaluation <strong>der</strong> Verträge<br />

zur integrierten Versorgung vorgeschrieben. Daher müssen im Rahmen <strong>der</strong> integrierten<br />

Versorgung Versorgungsforschung und Controlling ausgebaut werden, um den Einsatz<br />

<strong>der</strong> Mittel zu optimieren.<br />

3.2.3 Politische Intentionen zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung<br />

Die bereits eingetretene und vor allem auch die für die Zukunft sich abzeichnende Ungleichheit<br />

beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung stellt seit mehreren Jahren ein<br />

wichtiges gesundheitspolitisches Thema dar. Sowohl <strong>der</strong> 112. als auch <strong>der</strong> 113. Deutsche<br />

Ärztetag hatten darauf hingewiesen, dass es konzertierter Aktionen <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />

und Planungsbehörden auf Landesebene gemeinsam mit den Landesärztekammern<br />

und den Kommunen bedürfe, um den Versorgungsengpässen in <strong>der</strong> Fläche<br />

wirksam entgegenzutreten. Dabei wirkt sich die bereits in ländlichen Regionen und<br />

89


städtischen sozialen Brennpunkten bestehende Unterversorgung insbeson<strong>der</strong>e bei älteren,<br />

chronisch und mehrfach erkrankten Patienten negativ aus. Sie wird sich nach Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen, wenn<br />

nicht eine bessere Vernetzung zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten, Krankenhäusern<br />

sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen geför<strong>der</strong>t wird. Notwendig ist<br />

nach Ansicht <strong>der</strong> Ärzteschaft nicht nur die Weiterentwicklung <strong>der</strong> jeweils sektorspezifischen<br />

Bedarfsplanungsregelungen und -instrumente, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />

systematische Verknüpfung von Krankenhausplanung und Bedarfsplanung für die vertragsärztliche<br />

Versorgung hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung.<br />

Diese Entwicklung wird auch von den Bundeslän<strong>der</strong>n mit Sorge betrachtet. So hatte die<br />

82. Gesundheitsministerkonferenz 2009 das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Sicherung einer bedarfsgerechten,<br />

flächendeckenden und <strong>der</strong> demografischen Entwicklung angepassten sowie<br />

sektorenübergreifenden Versorgung <strong>der</strong> GKV-Versicherten betont. Nach Ansicht <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> ist hierzu die Stärkung <strong>der</strong> regionalen Steuerungsmöglichkeiten erfor<strong>der</strong>lich,<br />

um die Belange <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in den Län<strong>der</strong>n gewährleisten<br />

zu können. Basierend auf ihrem Beschluss aus dem Jahr 2009 hat die 83. Gesundheitsministerkonferenz<br />

in ihrer Sitzung am 01.07.<strong>2010</strong> in Hannover beschlossen,<br />

den Bundesgesetzgeber aufzufor<strong>der</strong>n, bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen<br />

folgende Aspekte zu berücksichtigen und die Län<strong>der</strong> in die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />

gesetzgeberischer Maßnahmen frühzeitig einzubeziehen:<br />

1. Um den Problemen <strong>der</strong> aktuellen Bedarfsplanung zu begegnen, muss die Bedarfsplanung<br />

künftig:<br />

– die Demografie und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen<br />

Versorgungsbedarf orientieren,<br />

– auf lokale Disparitäten angemessen reagieren, d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet<br />

werden und<br />

– sektorenübergreifende (Rahmen-)Planung ermöglichen.<br />

2. Die Län<strong>der</strong> werden an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) zu Fragen <strong>der</strong> Bedarfsplanung in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung (§ 92 Abs. 1<br />

Ziff. 9 SGB V) und zu sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt.<br />

Dabei erhalten die Län<strong>der</strong> bei den in ihrer Zuständigkeit liegenden Punkten<br />

ein Mitberatungsrecht. Das Mitberatungsrecht beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit<br />

bei <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />

3. Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, ihre Beteiligungsrechte im Landesausschuss nach<br />

§ 90 SGB V nach Maßgabe des Landesrechts auszugestalten und wahrzunehmen.<br />

4. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist künftig erfor<strong>der</strong>lich. Die für die Bedarfsplanung<br />

in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />

werden durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt. Die rechtliche Ausgestaltung<br />

wird im SGB V und das Nähere durch Landesrecht geregelt.<br />

5. Alle Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit Auswirkungen auf das<br />

landesbezogene Versorgungsgeschehen sind unabhängig von <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen<br />

Zuständigkeit für die Kassen dem Land vorzulegen. Der Aufsichtsbehörde des<br />

Landes ist mit Blick auf Gesichtspunkte <strong>der</strong> Bedarfsplanung ein Beanstandungsrecht<br />

einzuräumen. Darüber hinaus steht ihr ein Initiativrecht auf Landesebene zu.<br />

6. Die Kassen werden gesetzlich verpflichtet, für jede Kassenart einen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, <strong>der</strong> mit Abschlussbefugnis für gemeinsam und einheitlich zu treffende<br />

Entscheidungen und Verträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Bevoll-<br />

90


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

mächtigten bilden eine Landesarbeitsgemeinschaft, die <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>aufsicht unterliegt.<br />

Eine verbindliche Konfliktregelung zwischen den Bevollmächtigten ist notwendig,<br />

um eine Entscheidungsfähigkeit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften zu gewährleisten.<br />

7. Um zukünftig Lösungen ohne Grundgesetzän<strong>der</strong>ungen zu ermöglichen wird angeregt,<br />

in das Grundgesetz eine entsprechende Ermächtigungsklausel in Art. 87 Abs. 2<br />

GG aufzunehmen, <strong>der</strong> durch folgenden Satz 3 ergänzt werden sollte: „Durch Bundesgesetz,<br />

das <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann geregelt werden, unter<br />

welchen Voraussetzungen auch abweichend von den Sätzen 1 und 2 soziale Versicherungsträger<br />

zur Verwaltungszuständigkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gehören.“<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz fasste diesen Beschluss in <strong>der</strong> Befürchtung, ihren<br />

Verfassungsauftrag für eine allgemeine Daseinsvorsorge, zu dem auch die Gewährleistung<br />

einer allen Bürgern zur Verfügung stehenden umfassenden medizinischen Versorgung<br />

gehört, nicht mehr ausführen zu können. Durch den Konzentrationsprozess <strong>der</strong><br />

Krankenkassen und die Tendenz zu Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und<br />

Leistungserbringern erscheint den Län<strong>der</strong>n die Wahrnehmung dieser Aufgabe zunehmend<br />

erschwert.<br />

Mit <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> für die Umsetzung notwendigen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />

wurde von <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Amtschefs <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong>gesundheitsministerien beauftragt. Dabei sollten die Detailvorschläge unter Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Akteure <strong>der</strong> Selbstverwaltung erarbeitet werden. Dies erfolgte im Rahmen<br />

einer Anhörung am 22.09.<strong>2010</strong> in Hannover. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong><br />

Sächsischen Landesärztekammer und Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

hat in dieser Anhörung als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die immer bedrohlicher<br />

werdenden Versorgungsengpässe als prioritäres Problem und im Zusammenhang<br />

damit auf den zunehmenden Ärztemangel in <strong>der</strong> Patientenversorgung trotz steigen<strong>der</strong><br />

Arztzahlen hingewiesen. Als Ursachen hierfür stellte Prof. Dr. Schulze die abnehmende<br />

„Arztzeit“ für kurative ärztliche Tätigkeit sowie gestiegene Anfor<strong>der</strong>ungen an Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf (Work-Life-Balance) heraus. Für die Ärztekammern unterstrich<br />

Prof. Dr. Schulze ferner die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden Bedarfsanalyse<br />

und Versorgungsplanung angesichts <strong>der</strong> immer prekärer werdenden Versorgungsengpässe<br />

in ländlichen, aber auch städtischen Bereichen (soziale Brennpunkte,<br />

wirtschaftlich unattraktive Standorte), wobei ausdrücklich eine Einbeziehung auch des<br />

öffentlichen Gesundheitsdienstes als „dritter Säule“ <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung als erfor<strong>der</strong>lich<br />

bezeichnet wurde. Verbunden hiermit wurde die ausdrückliche For<strong>der</strong>ung<br />

nach gleichberechtigter, d. h. stimmberechtigter Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong>artigen<br />

sektorenübergreifenden Bedarfsplanungsgremien bzw. Regionalverbünden.<br />

Der aus Sicht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> notwendige gesetzliche Än<strong>der</strong>ungsbedarf aus dem Beschluss<br />

„Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“<br />

<strong>der</strong> 83. Gesundheitsministerkonferenz wurde anlässlich ihrer Son<strong>der</strong>sitzung am<br />

25.10.<strong>2010</strong> vorgelegt. Neben zahlreichen Vorschlägen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> sektorspezifischen<br />

Bedarfsplanung sprechen sich die Län<strong>der</strong> dafür aus, die für die Bedarfsplanung<br />

<strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien künftig durch<br />

ein sektorenübergreifendes Gremium zu ergänzen. Konkret schlägt die Gesundheitsministerkonferenz<br />

vor, eine neue Vorschrift (§ 90a neu) in das Sozialgesetzbuch V aufzunehmen,<br />

in dem dieses neue Gremium (Gemeinsamer Landesausschuss) geregelt wird.<br />

91


Trotz eines eindringlichen Appells <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Gesundheitsminister<br />

und -senatoren sind die Landesärztekammern hierin nicht als Mitglied vorgesehen.<br />

Gleichermaßen als Antwort auf die Vorschläge <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz hat<br />

das Bundesministerium für Gesundheit zu <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

ein Maßnahmenpapier zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung vorgelegt.<br />

Dieses sieht unter an<strong>der</strong>em die Bildung einer Kommission zur Sicherstellung <strong>der</strong><br />

ärztlichen Versorgung in Deutschland vor. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit soll diese Regierungskommission, in welcher neben dem Ministerium<br />

und den Län<strong>der</strong>n auch die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Kassenärztliche Bundesvereinigung,<br />

die Deutsche Krankenhausgesellschaft, <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie <strong>der</strong><br />

Gemeinsame Bundesausschuss vertreten sein sollen, im Vorfeld des für 2011 geplanten<br />

sogenannten Versorgungsgesetzes Vorschläge für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />

ausarbeiten, die insbeson<strong>der</strong>e die Flexibilisierung <strong>der</strong> bisherigen Planungsbereiche,<br />

die Einwirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> auf die Bedarfsplanung und eine stärkere<br />

Berücksichtigung sektorenübergreifen<strong>der</strong> Ansätze zum Gegenstand haben.<br />

Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am<br />

19.11.<strong>2010</strong> beschlossen, seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf <strong>der</strong> Grundlage bereits vorliegen<strong>der</strong> Vorüberlegungen <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung einen gemeinsamen Vorschlag zur sektorenübergreifenden<br />

kleinräumigen Bedarfsplanung zu erarbeiten, welcher als Grundlage <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Positionierung in den Anfang 2011 aufzunehmenden Beratungen in <strong>der</strong> vom<br />

Bundesministerium für Gesundheit geplanten Regierungskommission dienen sowie in<br />

die politischen Diskussionen zum geplanten Versorgungsgesetz einfließen soll.<br />

3.3 Ambulante Versorgung<br />

3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahr 1958 befasst<br />

sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />

Versorgung. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema<br />

„Die Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem<br />

Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

Bericht zu erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im<br />

Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es.<br />

Im Berichtszeitraum traf sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin unter dem<br />

Vorsitz von Dr. Max Kaplan zu ihrer sechsten und siebten Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode<br />

2007/2011. Die Sitzungen fanden am 03.03.<strong>2010</strong> und am 17.11.<strong>2010</strong> statt. Dabei befasste<br />

sich die Akademie insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Situation des hausärztlichen Nachwuchses,<br />

dem För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin, dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

in Deutschland, mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte,<br />

dem Projekt Notfalldatenmanagement sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />

Delegation ärztlicher Leistungen in <strong>der</strong> Hausarztpraxis.<br />

92


Situation des hausärztlichen Nachwuchses<br />

Die Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in Deutschland kann nur gelingen,<br />

wenn sich genügend Medizinstudierende und junge Ärzte für eine Weiterbildung im<br />

Fachgebiet Allgemeinmedizin und eine hausärztliche Tätigkeit interessieren. Dies ist allerdings<br />

<strong>der</strong>zeit nicht <strong>der</strong> Fall. Hausärztlicher Nachwuchs fehlt, und die bereits heute in<br />

einigen Regionen zu verzeichnenden Wie<strong>der</strong>besetzungsprobleme von Hausarztsitzen<br />

dürften sich weiter ausdehnen und verschärfen. Die Ursachen hierfür aus Sicht des<br />

hausärztlichen Nachwuchses zu erfahren, war das zentrale Anliegen in <strong>der</strong> Frühjahrssitzung<br />

<strong>2010</strong>. Dr. Verena Dicke, JADe-Sprecherin Regionalgruppen, stellte eine Situationsbeschreibung<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft „Junge Allgemeinmedizin Deutschland“<br />

(JADe) vor. Bei <strong>der</strong> JADe handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft junger<br />

Ärzte in Weiterbildung für Allgemeinmedizin bzw. junger Fachärzte dieses Fachs innerhalb<br />

<strong>der</strong> Sektion Weiterbildung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin (DEGAM). Gegründet wurde die JADe auf dem 42. DEGAM-Kongress<br />

2008 in Berlin. Der Vortrag machte deutlich, dass trotz erreichter Verbesserungen (siehe<br />

u. a. För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin) aus Sicht des hausärztlichen Nachwuchses<br />

noch weiteres Verbesserungspotenzial besteht, um die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin<br />

attraktiver zu gestalten. Zugleich wurde deutlich, dass die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Weiterbildungssituation nur einen Mosaikstein darstellt. Zur nachhaltigen Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung bedarf es vielmehr eines Maßnahmenbündels,<br />

das von <strong>der</strong> frühzeitigen Befassung mit <strong>der</strong> hausärztlichen Medizin im Studium bis hin<br />

zur Intensivierung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungsberatung und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung<br />

durch die Kommunen reichen muss. Entscheidend für die Gewinnung hausärztlichen<br />

Nachwuchses ist dabei insbeson<strong>der</strong>e auch die positive Darstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />

Tätigkeit durch die Hausärzte selbst.<br />

För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Zum 01.01.<strong>2010</strong> ist die neue „Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung“ auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

im Rahmen des GKV-OrgWG zum 01.01.2009 geän<strong>der</strong>ten Artikels 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes<br />

(GKV-SolG) in Kraft getreten. Neben <strong>der</strong> deutlichen Erhöhung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>beträge sieht das neue För<strong>der</strong>programm u. a. die Einrichtung von Koordinierungsstellen<br />

auf Landesebene vor. Die Aufgabenbeschreibung für die Koordinierungsstellen<br />

orientiert sich an dem 2008 von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

verabschiedeten „Handlungskonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“. Die Vereinbarung sieht vor, dass die<br />

Koordinierungsstellen unter Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern bis zum 30.06.<strong>2010</strong><br />

in den Län<strong>der</strong>n eingerichtet werden. Da sich die Verhandlungen auf Landesebene<br />

schwieriger und zeitaufwändiger als erwartet gestalteten, konnten nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

bis zu diesem Zeitpunkt Koordinierungsstellen eingerichtet werden. Ende<br />

<strong>2010</strong> sind die Verhandlungen in den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n zu einem Abschluss gekommen.<br />

Dabei zeigt sich, dass die „Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />

<strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung“ unterschiedlich<br />

umgesetzt wird. Die Landesärztekammern sind in den meisten Län<strong>der</strong>n an den Koordinierungsstellen<br />

beteiligt; vier Koordinierungsstellen wurden bei <strong>der</strong> jeweiligen Ärztekammer<br />

angesiedelt.<br />

93


Die Vereinbarung sieht ferner die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Bundesebene<br />

vor, an <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu beteiligen ist. Aufgabe <strong>der</strong> Lenkungsgruppe ist<br />

die Evaluation des För<strong>der</strong>programms. Zudem kann sie Projekte zur Versorgungsforschung<br />

und zur Weiterentwicklung des Programms zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />

<strong>der</strong> Allgemeinmedizin durchführen. Die Lenkungsgruppe ist am 09.09.<strong>2010</strong> zu ihrer<br />

ersten Sitzung zusammengekommen. Bei dieser Sitzung wurde u. a. eine Arbeitsgruppe<br />

unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Entwicklung <strong>der</strong> Mindestinhalte und<br />

<strong>der</strong> Auswertungsregularien des standardisierten Fragebogens gemäß § 5 Abs. 6 <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

eingerichtet. Das erste Treffen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Fragebogen zur Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Qualität“ fand am 16.12.<strong>2010</strong> statt. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit im kommenden<br />

Jahr fortsetzen. Bis zur zweiten Sitzung <strong>der</strong> Lenkungsgruppe am 03.02.2011<br />

soll ein erster Vorschlag zur Ausgestaltung <strong>der</strong> Mindestinhalte und Auswertungsregularien<br />

erarbeitet werden.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbundweiterbildung<br />

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfor<strong>der</strong>t den Wechsel zwischen<br />

Fächern und Weiterbildungsstätten. In <strong>der</strong> Vergangenheit organisierten die Ärzte in<br />

Weiterbildung ihre Weiterbildung zumeist selbst, dies war häufig mit einem deutlichen<br />

Koordinationsaufwand verbunden. Von daher stellt die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbundweiterbildung<br />

einen wesentlichen Ansatz zur Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen<br />

Weiterbildung dar. Die regionalen Weiterbildungsverbünde organisieren das individuelle<br />

Weiterbildungsprogramm und erstellen spezifische Rotationspläne für die<br />

Ärzte in Weiterbildung. Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit, aber verstärkt in den letzten Jahren<br />

haben sich die Landesärztekammern <strong>der</strong> Aufgabe gestellt, Weiterbildungsverbünde<br />

zu initiieren und zu unterstützen. In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung präsentierte Karl-Dieter Menzel,<br />

Leiter <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilung <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein, exemplarisch das<br />

Konzept <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein zur sektorenübergreifenden Weiterbildung von<br />

Fachärzten für Allgemeinmedizin.<br />

Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

Die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin befasste sich in ihrer Herbstsitzung am<br />

17.11.<strong>2010</strong> ferner mit dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland (siehe<br />

Kapitel 2.2.4, S. 57ff.). Neben den Ergebnissen <strong>der</strong> 2009 durchgeführten ersten Befragungsrunde<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e auch die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik <strong>der</strong> Online-<br />

Befragung in Hinblick auf die für 2011 geplante zweite Befragungsrunde vorgestellt. Erfreut<br />

wurde von den Akademiemitglie<strong>der</strong>n zur Kenntnis genommen, dass Weiterbildung<br />

in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin durchschnittlich besser bewertet wird als die<br />

Weiterbildung in den an<strong>der</strong>en Fachgebieten. Einer Durchschnittsnote von 2,6 über alle<br />

Fachgebiete steht eine Durchschnittsnote von 1,9 in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin gegenüber.<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ist dies das Ergebnis <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Lernsituation in den Weiterbildungspraxen, zumeist steht hier ein Weiterbildungsbefugter<br />

einem Weiterzubildenden gegenüber. Kritisiert wurde in <strong>der</strong> Befragung,<br />

dass ca. 50 Prozent <strong>der</strong> Ärzte in Weiterbildung we<strong>der</strong> einen strukturierten Weiterbildungsplan<br />

erhalten noch mit ihnen Lern- bzw. Weiterbildungsziele vereinbart<br />

würden. Die Entwicklung strukturierter Weiterbildungspläne stellt nach Ansicht <strong>der</strong><br />

94


Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin eine wichtige Handlungsoption zur weiteren<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildung dar.<br />

Delegation ärztlicher Leistungen in <strong>der</strong> Hausarztpraxis<br />

Angesichts <strong>der</strong> Nachwuchsprobleme im hausärztlichen Bereich wird seit einigen Jahren<br />

darüber nachgedacht, inwieweit ärztliche Aufgaben auf an<strong>der</strong>e, nichtärztliche Gesundheitsberufe,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Medizinische Fachangestellte, delegiert werden können. So<br />

betonte die 83. Gesundheitsministerkonferenz, dass sich durch den Aufbau einer verstärkten<br />

hausärztlichen Versorgung die zu erwartenden Anfor<strong>der</strong>ungen an eine flächendeckende<br />

Grundversorgung nicht abdecken lassen. Von daher müsse die Entlastung<br />

maßgeblich durch an<strong>der</strong>e Berufsgruppen in <strong>der</strong> Grundversorgung ermöglicht und verbessert<br />

werden. Mit den Möglichkeiten, aber auch den Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher<br />

Leistungen befasste sich die Akademie ebenfalls in ihrer Herbstsitzung. Grundsätzlich<br />

befürwortet die Akademie eine Erweiterung <strong>der</strong> Delegationsspielräume. Eine erfolgreiche<br />

Delegation setzt jedoch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter sowie eine enge<br />

Kommunikation zwischen den Beteiligten voraus. Zugleich spricht sich die Deutsche<br />

Akademie für Allgemeinmedizin deutlich gegen die Substitution ärztlicher Leistungen<br />

aus.<br />

Anknüpfend an die Thematik <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen informierte sich die<br />

Akademie über das Bildungskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Medizinische Fachangestellte.<br />

Neben <strong>der</strong> 2006 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsordnung gehören<br />

hierzu vielfältige Fortbildungscurricula, wie „Ambulante Versorgung älterer Menschen“<br />

und „Patientenbegleitung und Koordination“, die seit 2007 erarbeitet wurden. Drei neue<br />

Curricula zu den Themen „Palliativversorgung“, „Elektronische Praxiskommunikation<br />

und Telematik“ und „Onkologie“ wurden <strong>2010</strong> erstellt, weitere sind in Arbeit. Konzipiert<br />

sind die Fortbildungen als Module. Alle Module können in die daneben bestehenden<br />

Aufstiegsfortbildungen (Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Betriebswirt/-in<br />

für Management im Gesundheitswesen) eingebracht werden. Die Deutsche<br />

Akademie für Allgemeinmedizin begrüßt den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeschlagenen<br />

Weg, die Berufsentwicklung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten aktiv zu unterstützen.<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

In beiden Sitzungen im Jahr <strong>2010</strong> wurde über den aktuellen Sachstand des Projektes<br />

„Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

berichtet (siehe Kapitel 9, S. 365ff.). Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> motiviert<br />

eine angemessene Honorierung zum Verbleib bzw. zum Einstieg in die hausärztliche<br />

Versorgung und dient somit auch <strong>der</strong> Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ<br />

hochwertigen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Die GOÄ ist nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie für Allgemeinmedizin als eigenständige, systemübergreifende Referenzgebührenordnung<br />

in einem stärker marktorientierten Gesundheitswesen unverzichtbarer<br />

denn je.<br />

95


Notfalldatenmanagement auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

Nach Paragraph 291a SGB V muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen<br />

unterstützen, insbeson<strong>der</strong>e das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen<br />

Daten, soweit sie für die Notfallversorgung notwendig sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wurde <strong>2010</strong> von den gematik-Gesellschaftern mit <strong>der</strong> Projektleitung für das Notfalldatenmanagement<br />

betraut (siehe Kapitel 8.3.2, S. 355), nachdem bei <strong>der</strong> Überprüfung<br />

eines ersten Konzeptes zum Notfalldatensatz in Form eines Feldtests im Jahr 2008 erheblicher<br />

Nachbesserungsbedarf festgestellt worden war. In <strong>der</strong> Herbstsitzung wurde<br />

<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin das neue Grundkonzept des Notfalldatenmanagements<br />

vorgestellt. Wesentlich ist hierbei ein breiteres Verständnis des Begriffs<br />

„Notfall“. Notfallrelevante medizinische Informationen werden nicht nur bei <strong>der</strong><br />

Notfallrettung benötigt, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch bei <strong>der</strong> ungeplanten Patientenaufnahme<br />

in <strong>der</strong> Notaufnahme eines Krankenhauses sowie beim Kontakt eines Arztes im<br />

ambulanten Versorgungssektor mit einem ihm unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden.<br />

Aus den Einsatzszenarien resultieren unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

den Notfalldatensatz. Nach Abstimmung <strong>der</strong> Grundkonzeption ist vorgesehen, Anfang<br />

2011 das Lastenheft durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> freizugeben. Da die<br />

Notfalldaten überwiegend von Hausärzten eingegeben werden müssen, ist nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Projektes<br />

darauf zu achten, dass hausärztliche Praxen mit dieser Aufgabe nicht überfor<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

Die statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin wird alljährlich geson<strong>der</strong>t im <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

dargestellt. Die Anzahl <strong>der</strong> allgemeinmedizinisch tätigen Ärzte (Allgemein-/Praktische<br />

Ärzte) in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist seit 1975 von 27.957 auf 44.369<br />

im Jahre <strong>2010</strong> und damit im Bestand um 16.412 Ärzte gewachsen; <strong>der</strong> Anteil dieser Arztgruppe<br />

an <strong>der</strong> Zahl aller ambulant tätigen Ärzte ist hingegen von 52,4 Prozent im Jahre<br />

1975 auf 36,2 Prozent im Jahre <strong>2010</strong> gesunken (siehe Tabelle 1). Im Vergleich dazu ist<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen im gleichen Zeitraum von<br />

25.346 auf 78.160, d. h. um 52.814 Ärzte gewachsen und in <strong>der</strong> Relation von 47,6 Prozent<br />

(1975) auf 63,8 Prozent (<strong>2010</strong>) gestiegen. Die zahlenmäßige Entwicklung bei<strong>der</strong> Arztgruppen<br />

ist seit 1975 kontinuierlich gegenläufig.<br />

An <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung mit einer kontinuierlichen Abnahme des Anteils <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />

Ärzte an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller ambulant tätigen Ärzte hat sich auch<br />

im vergangenen Jahr nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Vom 31.12.2009 bis zum 31.12.<strong>2010</strong> erhöhte sich allerdings die Zahl <strong>der</strong> Allgemein-/<br />

Praktischen Ärzte leicht um 394, dies entspricht einer Zunahme um 0,9 Prozent. Die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

stieg um 1,8 Prozent, d. h. um 1.368 Ärzte.<br />

96


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1975 (alte Bundeslän<strong>der</strong>)<br />

Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulant<br />

Jahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte<br />

Anteil an Anteil an Anteil an<br />

Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

1975 27.957 52,4 25.346 47,6 53.303 100<br />

1976 28.202 51,3 26.772 48,7 54.974 100<br />

1977 28.029 49,9 28.128 50,1 56.157 100<br />

1978 26.729 46,4 30.837 53,6 57.566 100<br />

1979 26.849 45,6 32.059 54,4 58.908 100<br />

1980 26.853 44,9 32.924 55,1 59.777 100<br />

1981 26.793 44,2 33.859 55,8 60.652 100<br />

1982 27.334 43,8 35.084 56,2 62.418 100<br />

1983 28.149 44,0 35.883 56,0 64.032 100<br />

1984 28.800 43,8 36.980 56,2 65.780 100<br />

1985 29.109 43,2 38.254 56,8 67.363 100<br />

1986 29.314 42,7 39.384 57,3 68.698 100<br />

1987 30.149 42,9 40.128 57,1 70.277 100<br />

1988 30.923 43,1 40.828 56,9 71.751 100<br />

1989 31.424 42,4 42.616 57,6 74.040 100<br />

1990 31.837 42,3 43.414 57,7 75.251 100<br />

1991 36.371 42,8 48.644 57,2 85.015 100<br />

1992 37.793 42,6 50.955 57,4 88.748 100<br />

1993 41.268 42,8 55.206 57,2 96.474 100<br />

1994 41.782 42,6 56.288 57,4 98.070 100<br />

1995 42.785 42,7 57.358 57,3 100.143 100<br />

1996 42.336 41,6 59.365 58,4 101.701 100<br />

1997 42.844 41,2 61.021 58,8 103.865 100<br />

1998 43.365 40,8 62.817 59,2 106.182 100<br />

1999 43.136 40,2 64.226 59,8 107.362 100<br />

2000 44.084 40,2 65.621 59,8 109.705 100<br />

2001 44.132 39,7 67.040 60,3 111.172 100<br />

2002 44.188 39,2 68.440 60,8 112.628 100<br />

2003 44.034 38,7 69.695 61,3 113.729 100<br />

2004 44.220 38,5 70.601 61,5 114.821 100<br />

2005 44.592 38,4 71.612 61,6 116.204 100<br />

2006 44.767 38,1 72.735 61,9 117.502 100<br />

2007 44.565 37,5 74.213 62,5 118.778 100<br />

2008 44.097 36,9 75.416 63,1 119.513 100<br />

2009 43.975 36,4 76.792 63,6 120.767 100<br />

<strong>2010</strong> 44.369 36,2 78.160 63,8 122.529 100<br />

10:09 in % +0,9 +1,8 +1,5<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, ab 1991 einschließlich angestellte Ärzte und einschließlich Berlin (Ost)<br />

97


Tabelle 2 zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte (inklusive <strong>der</strong> ausschließlich<br />

privatärztlich tätigen Ärzte sowie <strong>der</strong> angestellten Ärzte) seit 1990 in den alten<br />

und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n. Im Jahr 2005 erreichte die Anzahl <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />

Ärzte ihren höchsten Wert mit 52.226. Seither sank die Anzahl, vom 31.12.2009<br />

bis zum 31.12.<strong>2010</strong> kam es allerdings zu einem Anstieg um 297 Ärzte (0,6 Prozent). Die<br />

Zahl <strong>der</strong> Spezialisten erhöhte sich von 2009 auf <strong>2010</strong> um 1.552 Ärzte (1,3 Prozent).<br />

Von 1990 bis <strong>2010</strong> sank <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte an <strong>der</strong> Zahl aller<br />

ambulant tätigen Ärzte von 43,5 Prozent auf 36,2 Prozent, zugleich stieg <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

Ärzte mit den übrigen Gebebietsbezeichnungen von 56,5 Prozent auf 63,8 Prozent. Am<br />

31.12.<strong>2010</strong> waren 141.461 Ärzte im gesamten Bundesgebiet ambulant tätig.<br />

Tabelle 2: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />

Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulant<br />

Jahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte<br />

Anteil an Anteil an Anteil an<br />

Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

1990 40.153 43,5 52.136 56,5 92.289 100<br />

1991 43.808 43,9 56.017 56,1 99.825 100<br />

1992 45.323 43,4 59.139 56,6 104.462 100<br />

1993 48.782 43,3 63.991 56,7 112.773 100<br />

1994 49.576 43,1 65.511 56,9 115.087 100<br />

1995 50.643 43,1 66.935 56,9 117.578 100<br />

1996 50.374 42,1 69.186 57,9 119.560 100<br />

1997 50.907 41,7 71.083 58,3 121.990 100<br />

1998 51.518 41,3 73.103 58,7 124.621 100<br />

1999 51.280 40,7 74.701 59,3 125.981 100<br />

2000 52.189 40,6 76.299 59,4 128.488 100<br />

2001 52.134 40,1 77.852 59,9 129.986 100<br />

2002 52.184 39,7 79.145 60,3 131.329 100<br />

2003 51.909 39,2 80.440 60,8 132.349 100<br />

2004 51.954 39,0 81.411 61,0 133.365 100<br />

2005 52.226 38,7 82.572 61,3 134.798 100<br />

2006 52.152 38,3 83.953 61,7 136.105 100<br />

2007 51.840 37,7 85.698 62,3 137.538 100<br />

2008 51.200 37,0 87.130 63,0 138.330 100<br />

2009 50.968 36,5 88.644 63,5 139.612 100<br />

<strong>2010</strong> 51.265 36,2 90.196 63,8 141.461 100<br />

10:09 in % +0,6 +1,8 +1,3<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, ab 1991 einschließlich angestellte Ärzte<br />

98


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Tabelle 3 zeigt das Verhältnis zwischen Allgemein- und Praktischen Vertragsärzten seit<br />

1990 im gesamten Bundesgebiet. Der Anteil <strong>der</strong> Praktischen Ärzte hat sich von 1990 bis<br />

<strong>2010</strong> von 51,7 Prozent auf 16,3 Prozent reduziert. Dies entspricht einer Anzahl von 6.468<br />

Ärzten. Parallel hierzu stieg die Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte von 48,3 Prozent (1990) auf<br />

83,7 Prozent (<strong>2010</strong>).<br />

Tabelle 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Allgemein- und <strong>der</strong> Praktischen Vertragsärzte seit 1990<br />

(gesamtes Bundesgebiet)<br />

Allgemeinärzte Praktische Ärzte Allgemein- und<br />

Jahr Praktische Ärzte<br />

Anteil an Anteil an Anteil an<br />

Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

1990 18.481 48,3 19.763 51,7 38.244 100<br />

1991 18.631 47,7 20.428 52,3 39.059 100<br />

1992 19.141 48,2 20.551 51,8 39.692 100<br />

1993 20.148 46,2 23.500 53,8 43.648 100<br />

1994 22.548 51,9 20.933 48,1 43.481 100<br />

1995 25.326 58,3 18.089 41,7 43.415 100<br />

1996 27.342 63,0 16.038 37,0 43.380 100<br />

1997 28.690 66,2 14.635 33,8 43.325 100<br />

1998 29.660 67,9 13.999 32,1 43.659 100<br />

1999 30.072 70,3 12.693 29,7 42.765 100<br />

2000 30.552 71,3 12.279 28,7 42.831 100<br />

2001 31.307 72,6 11.837 27,4 43.144 100<br />

2002 31.758 73,8 11.303 26,2 43.061 100<br />

2003 32.081 74,8 10.785 25,2 42.866 100<br />

2004 32.416 76,1 10.171 23,9 42.587 100<br />

2005 33.191 78,5 9.111 21,5 42.302 100<br />

2006 33.715 80,4 8.223 19,6 41.938 100<br />

2007 33.792 81,5 7.646 18,5 41.438 100<br />

2008 33.523 82,4 7.175 17,6 40.698 100<br />

2009 33.308 83,1 6.786 16,9 40.094 100<br />

<strong>2010</strong> 33.100 83,7 6.468 16,3 39.568 100<br />

10:09 in % –0,6 –4,7 –1,3<br />

Quelle: Bundesarztregister <strong>der</strong> KBV<br />

99


Die folgenden beiden Tabellen beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen<br />

Ärzte. Beide Tabellen zeigen, dass gerade in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in den nächsten<br />

Jahren mit deutlichen altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Am 31.12.<strong>2010</strong> waren<br />

12.165 Allgemein-/Praktische Ärzte, dies entspricht 23,7 Prozent, 60 Jahre und älter<br />

sowie 19.489 Ärzte 50 bis 59 Jahre alt (38,0 Prozent) (siehe Tabelle 4). In beiden Altersgruppen<br />

liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte leicht über dem <strong>der</strong> Ärzte mit<br />

den übrigen Gebietsbezeichnungen. Deutlich geringer ist jedoch mit 28,5 Prozent <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte in <strong>der</strong> Altersgruppe <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen im<br />

Vergleich zu 35,6 Prozent bei den Spezialisten.<br />

Ein noch deutlicheres Bild zeigt Tabelle 5, die im Unterschied zur Tabelle 4 die Ärzte in<br />

Weiterbildung nicht enthält. Da Ärzte ohne Gebietsbezeichnung als Praktische Ärzte gezählt<br />

werden, sind die Ärzte in Weiterbildung in Tabelle 4 bei den Praktischen Ärzten<br />

mit enthalten und „verjüngen“ diese.<br />

Fast man die Ärzte in zwei Altersgruppen zusammen, so zeigt sich, dass in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

13.448 Ärzten in <strong>der</strong> ersten Altersgruppe (35 bis 49 Jahre) 30.053 Ärzten in<br />

<strong>der</strong> zweiten Altergruppe (50 bis über 60 Jahre) gegenüber stehen. Diese Gegenüberstellung<br />

zeigt deutlich die Problematik des fehlenden hausärztlichen Nachwuchses auf.<br />

Tabelle 4: Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte zum 31.12.<strong>2010</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />

Ärzte<br />

Altersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe<br />

ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- Ärzte<br />

Ärzte zeichnungen<br />

0 1 2 3 4 5<br />

bis 34<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

35 bis 39<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

40 bis 49<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

50 bis 59<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

über 60<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

Summe Anzahl<br />

Ärzte in Prozent<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

100<br />

306 1.596 1.902 515 2.417<br />

0,8 11,6 3,7 0,6 1,7<br />

1.895 1.227 3.122 4.716 7.838<br />

5,0 9,0 6,1 5,2 5,5<br />

11.038 3.549 14.587 32.087 46.674<br />

29,4 25,9 28,5 35,6 33,0<br />

14.562 4.927 19.489 33.907 53.396<br />

38,8 36,0 38,0 37,6 37,8<br />

9.764 2.401 12.165 18.971 31.136<br />

26,0 17,5 23,7 21,0 22,0<br />

37.565 13.700 51.265 90.196 141.461<br />

100,0 100,0 100,0 100,0 100,0


Tabelle 5: Altersstruktur <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zum 31.12.<strong>2010</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />

Ärzte<br />

Altersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe<br />

ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- Ärzte<br />

Ärzte zeichnungen<br />

0 1 2 3 4 5<br />

bis 34<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

35 bis 39<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

40 bis 49<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

50 bis 59<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

über 60<br />

Anzahl<br />

in Prozent<br />

Summe Anzahl<br />

Ärzte in Prozent<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />

166 67 233 194 427<br />

0,5 0,8 0,5 0,2 0,3<br />

1.398 103 1.501 3.018 4.519<br />

4,0 1,2 3,4 3,7 3,6<br />

9.800 2.147 11.947 27.889 39.836<br />

28,1 24,3 27,3 34,5 31,9<br />

14.159 4.285 18.444 32.285 50.729<br />

40,5 48,4 42,3 39,9 40,8<br />

9.370 2.239 11.609 17.565 29.174<br />

26,9 25,3 26,5 21,7 23,4<br />

34.893 8.841 43.734 80.951 124.685<br />

100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />

3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Der Bericht über die Tätigkeit <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte wird in den Bereich<br />

<strong>der</strong> ambulanten Versorgung eingerechnet, da sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

primär mit Fragen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst. Zugleich<br />

werden neben diesem Schwerpunkt immer auch Fragestellungen <strong>der</strong> stationären<br />

sowie <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen eingehend<br />

erörtert. Im Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Martina Wenker die<br />

sechste und siebte Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in <strong>der</strong> Wahlperiode<br />

2007/2011 am 20.02.<strong>2010</strong> und am 02.10.<strong>2010</strong> statt.<br />

Neben <strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> Beratungen zu dem Positionspapier zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen<br />

Versorgung wurden im Jahr <strong>2010</strong> insbeson<strong>der</strong>e folgende Themen von <strong>der</strong><br />

Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte beraten: Son<strong>der</strong>gutachten „Koordination und Integration<br />

– Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ des Sachverständigenrates<br />

zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) von<br />

2009, die Ergebnisse des ersten Durchlaufs <strong>der</strong> Befragung zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

in Deutschland sowie die Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher<br />

Leistungen sowohl in <strong>der</strong> stationären als auch in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung.<br />

101


Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens – das<br />

Son<strong>der</strong>gutachten des SVR 2009<br />

Im Mai 2009 legte <strong>der</strong> Sachverständigenrat zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen<br />

sein Son<strong>der</strong>gutachten zum Thema „Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung<br />

in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ vor. Mit <strong>der</strong> Erstellung<br />

dieses Gutachtens war <strong>der</strong> Sachverständigenrat im November 2007 von <strong>der</strong> Bundesministerin<br />

für Gesundheit, Ulla Schmidt, beauftragt worden. Das Gutachten wurde von<br />

Prof. Dr. Matthias Schrappe, Direktor des Instituts für Patientensicherheit <strong>der</strong> Rheinischen<br />

Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und Mitglied des Sachverständigenrates, in<br />

<strong>der</strong> Frühjahrssitzung vor allem unter <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich<br />

durch den demografischen Wandel ergeben, vorgestellt. Nach Ansicht des Sachverständigenrates<br />

erfor<strong>der</strong>n die mit dem absehbaren demografischen Wandel einhergehenden<br />

Verschiebungen des Morbiditätsspektrums zielgerichtete Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> bisherigen<br />

Versorgungsstrukturen. Neben <strong>der</strong> Akutversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung besteht künftig die<br />

wohl wichtigste Aufgabe in einer adäquaten Versorgung von chronisch und mehrfach erkrankten<br />

Patienten. Zudem bildet die flächendeckende Sicherstellung einer qualitativ<br />

hochwertigen Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e in strukturschwachen Regionen, eine zentrale<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheitspolitik. Von daher for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Sachverständigenrat,<br />

die populationsorientierte Versorgung sowohl unter generationenspezifischen als auch<br />

unter regionalen Aspekten zu beleuchten.<br />

Das von ihm vorgeschlagene Zukunftskonzept sieht eine koordinierte, generationenspezifische<br />

und nach regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen differenzierte Gesundheitsversorgung<br />

vor. Insbeson<strong>der</strong>e die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem<br />

Sektor rückt in quantitativer und qualitativer Hinsicht in den Mittelpunkt von Reformbestrebungen.<br />

Dabei stellen nie<strong>der</strong>gelassene Fachärzte ein wichtiges Bindeglied<br />

zwischen <strong>der</strong> Primärversorgung durch Hausärzte und <strong>der</strong> hoch spezialisierten stationären<br />

Behandlung dar. Gerade in <strong>der</strong> Neuorganisation <strong>der</strong> fachärztlichen Sekundärversorgung<br />

wird das entscheidende medizinische und ökonomische Verän<strong>der</strong>ungspotenzial<br />

gesehen. Nach Ansicht des Sachverständigenrates bedarf es, um einen funktionsgerechten<br />

und fairen Wettbewerb zwischen den Fachärzten und den Krankenhäusern zu realisieren,<br />

einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, d. h. insbeson<strong>der</strong>e<br />

einer Vereinheitlichung <strong>der</strong> Qualitätsstandards, <strong>der</strong> Vergütung einschließlich <strong>der</strong><br />

Investitionsfinanzierung sowie <strong>der</strong> Genehmigung neuer Behandlungsmethoden.<br />

Die Akademie setzte sich in ihrer Frühjahrssitzung sowohl mit den Aussagen und<br />

Schlussfolgerungen als auch mit <strong>der</strong>en wissenschaftlicher Begründbarkeit kritisch auseinan<strong>der</strong>.<br />

Zugleich zeigten die Ausführungen von Professor Schrappe Übereinstimmungen<br />

zwischen den Überlegungen des Sachverständigenrates und <strong>der</strong> Deutschen Akademie<br />

<strong>der</strong> Gebietsärzte zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung auf.<br />

Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung<br />

Der 112. Deutsche Ärztetag 2009 in Mainz hatte den Beschluss gefasst, die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu bitten, ein Positionspapier zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung zu erarbeiten.<br />

Dabei sah <strong>der</strong> Beschluss vor, dass das Positionspapier insbeson<strong>der</strong>e die Qualität<br />

und Sicherstellung <strong>der</strong> wohnortnahen fachärztlichen Versorgung in den Mittelpunkt<br />

stellt. Vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebiets-<br />

102


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

ärzte in Kooperation mit den Krankenhausgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />

des Positionspapiers beauftragt worden. Vorstand und Plenum <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte hatten sich im Jahr 2009 bereits mehrfach mit Fragen <strong>der</strong> Zukunftsfähigkeit<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst. Ende<br />

des Jahres 2009 waren dann vom Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

erste Thesen erarbeitet worden. Diese Thesen wurden in einer Sitzung des Ausschusses<br />

„Ambulante Versorgung“ am 22.01.<strong>2010</strong> vorgestellt und beraten. Weiterhin fand am<br />

18.02.<strong>2010</strong> eine ausschussübergreifende Beratung <strong>der</strong> Vorsitzenden und stellvertretenden<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte, des Ausschusses „Ambulante<br />

Versorgung“ und des Ausschusses „Krankenhaus“ auf <strong>der</strong> Grundlage einer ersten<br />

Textfassung des Positionspapiers statt. Anregungen aus beiden Sitzungen flossen in die<br />

weitere Ausarbeitung <strong>der</strong> Thesen ein. Abschließend beraten wurde das Papier von <strong>der</strong><br />

Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in ihrer Frühjahrssitzung am 20.02.<strong>2010</strong>.<br />

Nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte trägt die strukturierte Facharztversorgung<br />

mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und stationär tätigen Fachärzten maßgeblich<br />

zur Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens bei. Es müsse daher darum<br />

gehen, an <strong>der</strong> strukturierten Facharztversorgung festzuhalten und sie entsprechend <strong>der</strong><br />

verän<strong>der</strong>ten Anfor<strong>der</strong>ungen weiterzuentwickeln. An die Stelle eines kontraproduktiven<br />

Wettbewerbs zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Fachärzten und Krankenhausfachärzten sollten<br />

eine konstruktive Zusammenarbeit und Synergieeffekte im Interesse <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

treten, auch durch die Umgestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen. Ein wesentliches<br />

Thema stellt dabei die konfliktvermeidende Neuregelung des § 116b SGB V dar.<br />

Weiterhin weist die Akademie in ihrem Positionspapier auf die steigende Bedeutung <strong>der</strong><br />

ambulanten Medizin hin. Gerade <strong>der</strong> medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht,<br />

dass zunehmend mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden. Diese Entwicklung<br />

kommt dem sich wandelnden Versorgungsbedarf mit immer mehr älteren,<br />

multimorbiden und pflegebedürftigen Patienten entgegen, die auf eine wohnortnahe<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> häuslichen Umgebung stattfindende medizinische Versorgung angewiesen<br />

sind und einer kontinuierlichen fachärztlichen Arzt-Patienten-Beziehung bedürfen. Als<br />

wesentliches und entscheidendes Optimierungspotenzial für die Zukunft sieht die Deutsche<br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte die För<strong>der</strong>ung von Kooperation und Vernetzung an. Dabei<br />

sollte die Kooperation medizinisch begründbaren Regularien folgen, die zwischen<br />

den Versorgungsebenen vereinbart werden. (Selbst-)kritisch merkt die Akademie in ihrem<br />

Positionspapier an, dass die Wettbewerbsfähigkeit des in wirtschaftlicher Selbstständigkeit<br />

tätigen Facharztes langfristig nur durch proaktive Kooperationsbereitschaft<br />

gesichert werden kann. Zudem wird die Notwendigkeit einer besseren Koordination und<br />

Steuerung <strong>der</strong> Versorgung gesehen. Die Koordination hat allerdings nach patientenzentrierten<br />

medizinischen Gesichtspunkten zu erfolgen; ausschließlich von ökonomischen<br />

Motiven getriebene Managed-Care-Programme werden abgelehnt. Die Deutsche Akademie<br />

<strong>der</strong> Gebietsärzte for<strong>der</strong>t weiterhin den Erhalt des kooperativen Belegarztwesens, die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung,<br />

die Schaffung angemessener Zulassungskriterien für neue, ambulant erbringbare<br />

Leistungen sowie die gemeinsame Bewältigung regionaler Versorgungsengpässe durch<br />

eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte befassten<br />

sich Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ am 22.03.<strong>2010</strong> mit den dargestellten<br />

Positionen zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung. Im Anschluss hieran<br />

103


wurde <strong>der</strong> Entwurf des Positionspapiers an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weitergeleitet.<br />

Dieser hat in seiner Sitzung am 16.04.<strong>2010</strong> beschlossen, das Positionspapier<br />

als Entschließungsantrag beim 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden einzubringen.<br />

Dort wurden die „Positionen zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung“ mit großer<br />

Mehrheit vom Deutschen Ärztetag beschlossen (vgl. DÄT-Drucksache V-01 unter http://<br />

www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.8260.8265.8420.8422).<br />

In <strong>der</strong> Herbstsitzung erfolgte eine Auswertung <strong>der</strong> Berichterstattung über sowie <strong>der</strong> direkten<br />

Reaktionen auf diese Entschließung. Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

stellte sich die Aufgabe, in den kommenden Sitzungen einzelne Aspekte des Positionspapiers<br />

weiter auszuformulieren und die Vorstellungen zu konkretisieren. Da beim<br />

Deutschen Ärztetag von hausärztlich tätigen Delegierten Kritik an <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong><br />

Koordinationsfunktion durch Fachärzte laut geworden war, soll dieser Punkt gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin näher beleuchtet werden. Im Februar<br />

2011 findet hierzu eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Vorstände bei<strong>der</strong> Akademien statt.<br />

Zudem verständigte sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte darauf, in <strong>der</strong> Frühjahrssitzung<br />

2011 den letzten Punkt <strong>der</strong> Entschließung, „Regionale Versorgungsengpässe<br />

gemeinsam bewältigen“, vor dem Hintergrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Überlegungen zu<br />

einer Neugestaltung <strong>der</strong> Bedarfsplanung zu beraten.<br />

Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland<br />

Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte befasste sich in ihrer Herbstsitzung am<br />

02.10.<strong>2010</strong> ferner mit dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland (siehe<br />

Kapitel 2.2.4, S. 57ff.). Neben den Ergebnissen <strong>der</strong> 2009 durchgeführten ersten Befragungsrunde<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e auch die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik <strong>der</strong> Online-<br />

Befragung in Hinblick auf die für 2011 geplante zweite Befragungsrunde vorgestellt. Die<br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte sieht in den geplanten Än<strong>der</strong>ungen eine Chance,<br />

die Beteiligung sowohl <strong>der</strong> Weiterbildungsbefugten als auch <strong>der</strong> Weiterzubildenden an<br />

dem zweiten Durchgang weiter zu erhöhen. Zugleich sieht sich die Deutsche Akademie<br />

<strong>der</strong> Gebietsärzte durch die durchschnittlich bessere Bewertung <strong>der</strong> ambulanten Weiterbildungsstätten<br />

bei ihrer For<strong>der</strong>ung nach einem Ausbau <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung gestärkt.<br />

Delegation ärztlicher Leistungen<br />

Die Delegation ärztlicher Leistungen bzw. von Teilen ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsleistungen<br />

an nichtärztliche Mitarbeiter ist we<strong>der</strong> neu noch ungewohnt: Ärzte<br />

müssen nicht alle dem Behandlungsvertrag geschuldeten Untersuchungs- und Behandlungsleistungen<br />

ausnahmslos höchstpersönlich erbringen. Sie ist vielmehr tagtägliche<br />

Übung in Krankenhaus und Arztpraxis. Verän<strong>der</strong>t hat sich allerdings in den letzten Jahren<br />

<strong>der</strong> Stellenwert dieses Themas. Unter dem Druck steigen<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e bürokratischer<br />

Belastungen suchen Ärzte verstärkt nach Entlastungsmöglichkeiten; Sachverständigenrat,<br />

Politik und Krankenhäuser for<strong>der</strong>n unter Finanzierungsgesichtspunkten<br />

und unter dem Eindruck <strong>der</strong> anhaltenden Diskussion über einen Ärztemangel, die Kompetenzen<br />

nichtärztlicher Fachberufe auszuweiten. Vor diesem Hintergrund befasste sich<br />

die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in ihrer Herbstsitzung mit dieser Thematik. Im<br />

Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Notwendigkeit gesehen wird, die 2008 von<br />

104


<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung neu gefasste Stellungnahme<br />

„Persönliche Leistungserbringung. Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation<br />

ärztlicher Aufgaben“ erneut zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Eine solche Notwendigkeit<br />

könnte bei erkennbaren Abweichungen zwischen <strong>der</strong> festgestellten Delegationspraxis<br />

und <strong>der</strong> Stellungnahme bestehen.<br />

Um den Status quo <strong>der</strong> Delegationspraxis in deutschen Krankenhäusern zu erfassen,<br />

war von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften<br />

<strong>der</strong> Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> GWS Gesundheit,<br />

Wissenschaft, Strategie GmbH mit <strong>der</strong> Erstellung eines Gutachtens zum<br />

Thema „Die Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe in <strong>der</strong> stationären<br />

Versorgung – Einflussfaktoren und Potentiale in <strong>der</strong> Praxis“ beauftragt worden (siehe<br />

Kapitel 10.3.2, S. 401ff.). Neben <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> konkreten Prozesse bei <strong>der</strong> Delegation<br />

ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe in <strong>der</strong> stationären Versorgung standen Fragen<br />

<strong>der</strong> Akzeptanz sowie <strong>der</strong> Praxistauglichkeit im Mittelpunkt <strong>der</strong> Untersuchung. Vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> Ergebnisse dieser Studie sowie eigener Erfahrungen befürworten<br />

die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte eine Überarbeitung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

von 2008 im Sinne einer Erweiterung <strong>der</strong> Delegationsspielräume.<br />

3.4 Stationäre Versorgung<br />

Vorbemerkungen<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird bei Fragen und Problemen <strong>der</strong> stationären<br />

Versorgung durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“ sachverständig<br />

beraten. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Krankenhausgremien ist seit 2003 Rudolf Henke,<br />

Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />

wurde im September 2008 Dr. Theo Windhorst, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, berufen. Zu den Sitzungen<br />

des Ausschusses werden neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n auch Gäste <strong>der</strong> maßgeblich an <strong>der</strong> stationären Versorgung beteiligten ärztlichen<br />

Verbände eingeladen. Der Abstimmung zwischen den Landesärztekammern in<br />

krankenhauspolitischen Fragen dient die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, in welche<br />

die Landesärztekammern sachverständige Vertreter entsenden.<br />

Trotz <strong>der</strong> Leistungskraft des ambulanten Bereichs nehmen die Relevanz und die Bedeutung<br />

<strong>der</strong> stationären Versorgung wegen des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland<br />

immer weiter zu. Die demografische Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung in Verbindung<br />

mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention und die wachsenden Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Medizin führen zu einem steigenden Behandlungsbedarf. Parallel dazu findet sich<br />

im Gesundheitswesen ein erhebliches Wachstums- und Beschäftigungspotential im<br />

Sinne eines hochrelevanten Wirtschaftsbereichs. Zuletzt betrug <strong>der</strong> Anteil am Bruttoinlandsprodukt<br />

10,4 Prozent. Insgesamt 4,7 Millionen Erwerbstätige sind im weiteren<br />

Sinn im Gesundheitswesen aktiv. Damit war je<strong>der</strong> neunte Beschäftigte in Deutschland<br />

im Gesundheitswesen tätig.<br />

Einen entscheidenden Anteil des Gesundheitswesens stellen in diesem Zusammenhang<br />

die deutschen Kliniken mit einem Umsatzvolumen von ca. 65 Milliarden Euro und über<br />

105


eine Million Beschäftigten dar. In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken <strong>der</strong><br />

größte regionale Arbeitgeber. We<strong>der</strong> die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres <strong>2010</strong><br />

noch die Schätzungen für das Jahr 2011 haben den Stellenwert <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

für die Sicherung einer hoch qualitativen Gesundheitsversorgung wie auch für den<br />

Arbeitsmarkt verringert.<br />

Den Krankenhäusern kommen neben ihren Aufgaben <strong>der</strong> Krankenversorgung bedeutsame<br />

Funktionen <strong>der</strong> Forschung und Entwicklung sowie <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung<br />

von Ärztinnen und Ärzten und weiterer Gesundheitsberufe zu. Die zukünftige<br />

Entwicklung <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland wird darüber hinaus auch einen<br />

entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung<br />

und des zukünftigen Arztbildes haben.<br />

Die intensiv geführte Debatte zur Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong><br />

Krankenhausfinanzierung und -versorgung mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

2009 und dem GKV-Finanzierungsgesetz <strong>2010</strong> hat die Rahmenbedingungen im<br />

Berichtsjahr maßgeblich beeinflusst.<br />

Aktuelle Lage und Zielstellung <strong>2010</strong><br />

Die stationäre Versorgung befindet sich, bedingt durch eine große Bandbreite in <strong>der</strong> finanziellen<br />

Situation <strong>der</strong> deutschen Kliniken sowie den steigenden Behandlungsbedarf<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung, in einer entscheidenden und sehr dynamischen Umbruchphase.<br />

In den insgesamt 2.084 Krankenhäusern Deutschlands standen Ende 2009 insgesamt<br />

503.300 Betten für die stationäre Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zur Verfügung – damit nahezu<br />

gleich viele wie im Vorjahr. Die Zahl <strong>der</strong> aufgestellten Betten stieg im Vergleich<br />

zum Vorjahr leicht um 60. Der Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Häuser hat sich damit deutlich<br />

verlangsamt – bei <strong>der</strong> Bettenzahl zeigt sich sogar eine leicht gegenläufige Entwicklung.<br />

Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands entspricht dies einer Bettendichte von 615<br />

Betten je 100.000 Einwohner. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg gegenüber<br />

dem Vorjahr leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 77,5 Prozent. 17,8 Millionen Patienten<br />

wurden 2009 vollstationär im Krankenhaus behandelt (+ 1,7 Prozent im Vergleich zum<br />

Vorjahr).<br />

Bei Einführung <strong>der</strong> bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik 1991 lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser in privater Trägerschaft noch bei 14,8 Prozent, seit Jahren steigt er kontinuierlich<br />

an und hat sich bis zum Jahr 2009 auf 32,0 Prozent mehr als verdoppelt. Der<br />

Anteil öffentlicher Krankenhäuser ist im gleichen Zeitraum von 46,0 Prozent auf<br />

31,1 Prozent zurückgegangen. Der Anteil freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich<br />

demgegenüber nur geringfügig verän<strong>der</strong>t und liegt bei 36,9 Prozent (1991:39,1 Prozent).<br />

Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Fall lagen bei 3.610 Euro. Zeitgleich sind<br />

u. a. die durchschnittlichen Aufwendungen für Sachkosten und Energie trotz verschiedenster<br />

Einsparbemühungen <strong>der</strong> Kliniken – im Vergleich zum Vorjahr – weiter bzw. wie<strong>der</strong><br />

gestiegen. Die ökonomisch erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationen werden bei gleichzeitig<br />

verschärftem Wettbewerb zwischen den Kliniken sowohl durch erlösorientierte Leistungsintensivierung<br />

als auch durch Einschnitte, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personalbudgets,<br />

u. a. durch fehlende Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen, Umstrukturierungen<br />

und Notlagetarifverträge angestrebt. Die Individualität <strong>der</strong> Patientenbetreu-<br />

106


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

ung und die Intensität persönlicher Zuwendung haben abgenommen. Neuere Umfragen<br />

zeigen, dass die Patientinnen und Patienten diese Entwicklung sehr kritisch registrieren.<br />

Da sich diese Entwicklung über Jahre fortgesetzt hat, ist absehbar, dass es zu<br />

Einbrüchen in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung und einer weiteren Belastung <strong>der</strong><br />

Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte kommt. Rückmeldungen zu Einzelfallbeschwerden<br />

an die Landesärztekammern bestätigen diesen Trend.<br />

Mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung ab dem<br />

Jahr <strong>2010</strong> gilt es nicht nur aus ärztlicher, son<strong>der</strong>n auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive,<br />

Ärztinnen und Ärzten zeitnah vernünftigere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.<br />

Dies erfor<strong>der</strong>t vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsbedingungen, den Zugang zu einer freien<br />

Forschung und Lehre, eine angemessene Vergütung von Ärztinnen und Ärzten (auch in<br />

Forschung und Wissenschaft), eine deutliche Reduktion <strong>der</strong> Leistungsverdichtung in<br />

den Kliniken durch Berücksichtigung des geltenden Arbeitszeitrechts sowie die Umsetzung<br />

und Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Erreichung dieser Ziele neben <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Konsequenzen aus dem 2009 verabschiedeten Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz<br />

(KHRG) für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung folgende Aktivitäten<br />

ergriffen:<br />

• Beratung <strong>der</strong> Fachgesellschaften <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zur weiteren Ausgestaltung<br />

des G-DRG-Fallpauschalenkataloges <strong>2010</strong><br />

• Erörterung <strong>der</strong> zentralen Probleme und des daraus resultierenden Än<strong>der</strong>ungsbedarfes<br />

<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung in <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zusammen mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)<br />

• Überarbeitung, Ausbau und Aktualisierung des Seminars „Medizin und Ökonomie“<br />

als Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung des Vorstands in Zusammenhang mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

„Zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern in Deutschland – Folgen<br />

für die ärztliche Tätigkeit“<br />

• Integration <strong>der</strong> Anliegen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Medizinstudierenden in die weitere<br />

Ausrichtung des Seminars „Medizin und Ökonomie“ und möglicher weiterer<br />

Veranstaltungen (u. a. Nachwuchsför<strong>der</strong>ung)<br />

• Weitere Mit- und Ausgestaltung <strong>der</strong> Klassifikationssysteme ICD, OPS 2011 sowie <strong>der</strong><br />

Deutschen Kodierrichtlinien 2011 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

(DIMDI) sowie den Selbstverwaltungspartnern<br />

• Kritische Begleitung und Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> anstehenden<br />

Entwicklung und Implementierung des tagesbezogenen Entgeltsystems für psychiatrische<br />

und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG<br />

• Kritische Begleitung und Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Begleitforschung zum G-DRG-System gemäß § 17b Abs. 8 KHG für die<br />

zweite Phase <strong>der</strong> Begleitforschung (voraussichtlich 2011)<br />

• Ausbau <strong>der</strong> Kooperation in Fragen <strong>der</strong> Krankenhausplanung, -gesetzgebung und -finanzierung<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Patientenversorgung und <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten mit <strong>der</strong> Fédération des Médicins Swiss (FMH), Bern<br />

107


• Weiterer Ausbau des geografischen Krankenhausanalysesystems in Kooperation mit<br />

den Landesärztekammern (GeKAS); Aktualisierung, Integration neuer Daten und<br />

Analyseoptionen, regelmäßiger Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> zugehörigen Mitarbeiter<br />

und <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsgruppe<br />

• Ausbau und Etablierung <strong>der</strong> Kooperation mit dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

(MDK) in Fragen <strong>der</strong> Begutachtung und Prüfung durch den MDK<br />

• Diskussion <strong>der</strong> Problemfel<strong>der</strong> zwischen Ärzteschaft und MDK im Kontext <strong>der</strong> stationären<br />

Versorgung; Schwerpunkt: Entbürokratisierung und Entlastung von Kodierauseinan<strong>der</strong>setzungen<br />

• Ausbau <strong>der</strong> Analyse und <strong>der</strong> Erörterungen zu potentiellen Optionen und Risiken <strong>der</strong><br />

Gesundheitswirtschaft im Kontext <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland;<br />

Schwerpunkt: Diskussion mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />

Technologie zum Fachkräftemangel im Gesundheitswesen<br />

• Analyse und Diskussion zu möglichen neuen Wettbewerbsrahmenbedingungen im<br />

Gesundheitswesen und <strong>der</strong> stationären Versorgung mit Vertretern des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Technologie sowie <strong>der</strong> Monopolkommission (Anlass: 18.<br />

Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission <strong>2010</strong>)<br />

• Arbeitsbedingungen und Personalmangel in deutschen Kliniken: Zunehmen<strong>der</strong> Einsatz<br />

von Honorarärzten in deutschen Kliniken. Betreuung <strong>der</strong> durch den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Sommer <strong>2010</strong> eingerichteten Arbeitsgruppe zur Thematik<br />

„Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland“<br />

• Fortsetzung <strong>der</strong> Abstimmungen zur Entwicklung von Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel<br />

in Europa in Kooperation mit dem Weltärztebund (WMA, Genf)<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Bemühungen im Jahr <strong>2010</strong> im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

waren die Analyse und die Verbesserung von Optionen <strong>der</strong> Attraktivität ärztlicher Arbeitsbedingungen<br />

in den Kliniken sowie ein verstärkter Fokus auf die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Nachwuchsför<strong>der</strong>ung.<br />

Die im Jahre 2001 auf Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages bei den Landesärztekammern<br />

eingerichteten Ombudsstellen gegen Ausbeutung und Überlastung junger<br />

Ärztinnen und Ärzte beraten Hilfesuchende in ihren Anliegen. Die steigende Zahl von<br />

Beschwerden, die dort eingeht, bestätigt die Notwendigkeit dieser Ombudsstellen. Ein<br />

Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner bzw. Ombudspersonen wird fortlaufend aktualisiert<br />

und steht auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://baek.de/page.<br />

asp?his=1.144.760.762&all=true.<br />

3.4.1 Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

Die für <strong>2010</strong> – basierend auf den Folgen <strong>der</strong> Wirtschaftsrezession <strong>der</strong> Jahre 2008 bis<br />

<strong>2010</strong> – erwartete massive Schwächung <strong>der</strong> kommunalen und Landeshaushalte hat insbeson<strong>der</strong>e<br />

das erste Halbjahr des Jahres geprägt. Dennoch ist es <strong>der</strong> überwiegenden Zahl<br />

<strong>der</strong> Klinikträger sowie <strong>der</strong> für die stationäre Versorgung teilweise Verantwortung tragenden<br />

Kommunen gelungen, diesen Wirtschaftsdruck nicht übermäßig an die Kliniken<br />

weiterzugeben. Daher hat es im Jahr <strong>2010</strong> keine überproportionalen Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen<br />

im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Trotz <strong>der</strong> teilweise erheblichen Liquiditätssteigerungen<br />

privater Träger in Vorbereitung möglicher Akquisen von Kliniken hielt sich<br />

die Veräußerung von Kliniken in einem überschaubaren Rahmen. Bei den im Vorfeld ei-<br />

108


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

ner Privatisierung stattfindenden Diskussionen vor Ort zeigt sich zunehmend, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />

Ärztinnen und Ärzte zunehmend ein Mitspracherecht wahrnehmen. Nicht<br />

zuletzt in Verknüpfung mit dem steigenden Ärztemangel ergeben sich in den laufenden<br />

Trägerumstrukturierungsdebatten sehr gute Optionen, wichtige For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzte<br />

deutlich besser berücksichtigen können, wie z. B. <strong>der</strong> strategischen Ausrichtung <strong>der</strong> Klinik,<br />

aber auch <strong>der</strong> Zukunft einer Klinik bei einer Trägerumstrukturierung (Mitspracherecht,<br />

Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Beibehaltung von Gehalts- und Pensionsregelungen,<br />

Investitionsverpflichtungen, För<strong>der</strong>ung von Forschung und Lehre,<br />

Sicherstellung und Ausbau des Versorgungsauftrages, Standortsicherung etc.).<br />

Für <strong>2010</strong> gilt es zudem festzuhalten, dass zunehmend alle Trägergruppen von vergleichbaren<br />

Problemkonstellationen, wie z. B. dem zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich<br />

des ärztlichen und pflegerischen Dienstes, erfasst werden. Dieser Fachkräftemangel<br />

umfasst zudem auch vermehrt den Bereich des Klinikmanagements, sodass sich<br />

auch durch diese Entwicklung gewisse Limitierungen für zukünftige Trägerumstrukturierungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> größeren Versorgungsstrukturen und -stufen,<br />

ergeben.<br />

Unter <strong>der</strong> Prämisse <strong>der</strong> zu wahrenden Trägerpluralität wird sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch 2011 trägerunabhängig für eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte bei den weiteren Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kliniken<br />

einsetzen.<br />

Medizin und Ökonomie<br />

Nicht zuletzt in Reaktion auf die zunehmenden Umbrüche in <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

und die durch die Umstrukturierung <strong>der</strong> Vergütungssysteme wachsende Bedeutung<br />

ökonomischer Belange in den Diskussionen vor Ort hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

über seine ehemalige Arbeitsgruppe „Privatisierung“ die Implementierung<br />

des Seminars empfohlen. Seit 2008 konnten im regelmäßigen Turnus, jeweils<br />

zweimal im Jahr, entsprechende Seminare durchgeführt werden. Das im Jahr 2009 erstmals<br />

etablierte einwöchige Format des Seminars ist auch <strong>2010</strong> auf breite Resonanz <strong>der</strong><br />

Teilnehmer gestoßen. Das Seminar ermöglicht es interessierten Ärztinnen und Ärzten,<br />

sich jeweils über aktuelle Daten, Fakten, gesundheitspolitische Trends, aber auch über<br />

mo<strong>der</strong>ne Elemente <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung, wie z. B. den Medizinischen Versorgungszentren,<br />

sektorenübergreifende Versorgung, Innovationen, Vergütungssysteme<br />

etc., zu informieren und sich mit diesen Ansätzen im Diskurs mit den Referenten auseinan<strong>der</strong>zusetzen<br />

(siehe auch Kapitel 2.3.3, S. 67).<br />

Viele <strong>der</strong> hochkarätigen Referenten unterstützen die zugrunde liegende Idee einer Versachlichung<br />

<strong>der</strong> Debatte und Kompetenzvermittlung von Beginn an. Sie finden trotz<br />

ihrer vielfältigen terminlichen Verpflichtungen regelmäßig Zeit, engagierten Ärztinnen<br />

und Ärzten ihr Wissen zu vermitteln und für detaillierte Diskussionen zur Verfügung zu<br />

stehen.<br />

Dies trifft umso mehr auf das Interesse <strong>der</strong> Teilnehmer, da nicht nur die theoretischen<br />

Konstrukte von Gesundheitsreformen, son<strong>der</strong>n auch ein erheblicher Teil praxisrelevanter<br />

Betriebswirtschaft, mo<strong>der</strong>ne Managementstrukturen in Kliniken, vielfältige neue<br />

Vertragsoptionen, aber auch notwendiger Verbesserungsbedarf in medizinischen Einrichtungen<br />

vorgestellt und diskutiert werden.<br />

109


So zeigten die Diskussionen im Berichtsjahr <strong>2010</strong>, dass die durch die in <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>konferenz<br />

<strong>der</strong> Landesgesundheitsminister am 25.10.<strong>2010</strong> erneut angeregte Einführung einer<br />

sektorenübergreifenden Versorgung leitenden Ärztinnen und Ärzten eine Fülle von<br />

Sach- und Fachkenntnissen über die rein medizinische Betreuung von Patienten hinaus<br />

abfor<strong>der</strong>n wird. Gleiches gilt für den Ausbau <strong>der</strong> Expertise <strong>der</strong> Mitarbeiter von Ärztekammern,<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Selbstverwaltungsinstitutionen.<br />

Da die verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen insbeson<strong>der</strong>e zukünftige Generationen betreffen,<br />

wurde das Seminar <strong>2010</strong> auch für interessierte Medizinstudierende <strong>der</strong> fortgeschrittenen<br />

Semester geöffnet. Erfreulicherweise konnte auch <strong>der</strong> Präsident des Bundesverbandes<br />

<strong>der</strong> Medizinstudierenden an einem <strong>der</strong> Seminare teilnehmen. Für 2011 soll ein<br />

weiterer Ausbau dieser erfolgreichen Kooperation angestrebt werden.<br />

Durch die erneute Bereitschaft <strong>der</strong> beteiligten Referenten konnte das nächste Seminar<br />

für den 04. bis 08.04.2011 vereinbart werden. Neben <strong>der</strong> verstärkten Beteiligung angehen<strong>der</strong><br />

Ärztinnen und Ärzte ist auch eine weitere Integration ambulanter Themen für<br />

das Jahr 2011 vorgesehen (www.baek.de).<br />

3.4.2 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

AWMF – Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems<br />

Die Ständige DRG-Fachkommission wurde als Plattform für führende Repräsentanten<br />

von Fachgesellschaften, Trägerorganisationen, Vertretern <strong>der</strong> Selbstverwaltung und <strong>der</strong><br />

Gesundheitspolitik geschaffen, um insbeson<strong>der</strong>e die aktuellen medizinischen, aber<br />

auch fachlichen Fragestellungen im Kontext einer fortgesetzten, regelmäßigen Adaptierung<br />

des G-DRG-Fallpauschalensystems zu ermöglichen. Die Fachkommission wird<br />

geleitet durch Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong><br />

ihrer Krankenhausgremien sowie Prof. Dr. Albrecht Encke, Past-Präsident<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF).<br />

Angesichts <strong>der</strong> wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Fortentwicklung <strong>der</strong> Vergütungssysteme im<br />

ambulanten und stationären Bereich und <strong>der</strong>en zunehmen<strong>der</strong> Wirkung auf die verfügbaren<br />

Ressourcen in Klinik und Praxis hat die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs<br />

mit den entsprechenden Vertretern <strong>der</strong> Selbstverwaltung sowie des Instituts für das<br />

Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) deutlich zugenommen. Gerade die Rückmeldungen<br />

auf Basis <strong>der</strong> in den Kliniken Verantwortlichen hat eine erhebliche Bedeutung für<br />

die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den stationären Sektor mit einem aktuellen<br />

Verteilungsvolumen von ca. 55,7 Milliarden Euro. Die Diskussionen zeigen aber<br />

auch, dass die G-DRG-Vergütungssystematik einen hohen Grad an Komplexität erreicht<br />

hat und teilweise notwendige Schritte verspätet und zum Teil nur unzureichend umgesetzt<br />

werden können.<br />

Beispielgebend ist die auch <strong>2010</strong> detailliert diskutierte Umsetzung <strong>der</strong> Begleitforschung<br />

zum G-DRG-System gemäß § 17b Abs. 8 KHG. In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung am 19.04.<strong>2010</strong><br />

konnte ein erster Bericht zur Bergleitforschung seitens des beauftragten IGES Instituts<br />

präsentiert und diskutiert werden. Gemäß § 17b Abs. 8 KHG war die Vorlage <strong>der</strong> Ergeb-<br />

110


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

nisse <strong>der</strong> Begleitforschung für den 01.01.2006 vorgesehen. Bedingt durch die im Vorfeld<br />

durch die Selbstverwaltungspartner recht eingeschränkt festgelegten Fragestellungen<br />

konnten diesem verspätet vorgelegten Bericht kaum signifikante Informationen zu den<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Einführung eines Fallpauschalenvergütungssystems in Deutschland,<br />

wie z. B.<br />

• zu den Auswirkungen auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung,<br />

• <strong>der</strong> Leistungsverlagerung in den ambulanten Sektor o<strong>der</strong><br />

• <strong>der</strong> Personalentwicklung und daraus resultierenden Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />

und Ärzte in Deutschland<br />

entnommen werden.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission haben nochmals angemahnt, entsprechende<br />

Fragestellungen auch bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Begleitforschungsberichtes<br />

zeitnah zu berücksichtigen und eine frühzeitige Etablierung einer Begleitforschung<br />

zur Einführung des Vergütungssystems gemäß § 17d KHG für die Psychiatrie/<br />

Psychosomatik zu ermöglichen.<br />

In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung wurden folgende Themen erörtert:<br />

• Innovationen im G-DRG-System <strong>2010</strong><br />

• Entbürokratisierungspotential <strong>der</strong> stationären Versorgung am Beispiel <strong>der</strong> Krankenhausrechnungsprüfungen<br />

und Kodierung<br />

• Vorstellung <strong>der</strong> wesentlichen Inhalte des Ergebnisberichtes <strong>der</strong> Begleitforschung gemäß<br />

§ 17b Abs. 8 KHG<br />

• Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> anstehenden Gesundheitsreform<br />

• Integration von Innovationen im G-DRG-System <strong>2010</strong>/2011<br />

• Entbürokratisierungspotential <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

• Krankenhausrechnungsprüfung<br />

• Kodierungsprobleme<br />

• Update zur Diskussion „Untere Grenzverweildauer“<br />

• Zwischenstand <strong>der</strong> DRG-Einführung in <strong>der</strong> Schweiz (Swiss-DRG)<br />

• G-DRG-Systematik und Implementierung aus Sicht <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für<br />

Ernährungsmedizin<br />

Trotz des dringenden Bedarfes einer Entbürokratisierung zur notwendigen Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in deutschen<br />

Kliniken zeigt die detaillierte Diskussion (u. a. mit Vertretern <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung),<br />

dass das DRG-Fallpauschalensystem weiterhin mit einem erheblichen<br />

Overhead an Kodieraufwand, Krankenhausrechnungsprüfungen und Dokumentationen<br />

verknüpft ist. Konnte man in den Jahren 2005 bis 2007 noch davon ausgehen, dass viele<br />

dieser Aufwendungen durch notwendige Implementierungsmaßnahmen, verbesserungsbedürftige<br />

Software sowie Schulungsaufwand bedingt waren, ist auch im Jahr<br />

<strong>2010</strong> keine nachhaltige Entlastung durch die G-DRG-Systematik zu verzeichnen. We<strong>der</strong><br />

eine deutliche Entschlackung <strong>der</strong> Kodierrichtlinien noch übergreifende Vereinbarungen<br />

mit <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

konnten so weitreichend erzielt werden, dass eine entsprechende Entlastung<br />

in Klinik und Praxis zu verzeichnen ist. Die über alle Institutions- und Verbandsgrenzen<br />

hinweg geführte Diskussion zeigte, dass letztlich nur durch eine nachhaltige<br />

111


Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit in deutschen<br />

Kliniken mittel- und langfristig <strong>der</strong> notwendige Versorgungsbedarf gedeckt werden<br />

kann. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission haben daher nochmals eindringlich<br />

die für das G-DRG-System Verantwortlichen aufgefor<strong>der</strong>t, umgehend entsprechende<br />

Entbürokratisierungspotentiale zu heben. Dieser Dialog wird die weitere Arbeit<br />

<strong>der</strong> Fachkommission sowie <strong>der</strong>en Diskussion mit den Selbstverwaltungspartnern und<br />

dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prägen.<br />

3.4.3 G-DRG-System 2011<br />

Das G-DRG-System 2011 hat mit seinen jährlichen Anpassungen einen nicht unerheblichen<br />

Einfluss auf die weitere strategische Ausrichtung medizinischer und ökonomischer<br />

Schwerpunkte deutscher Kliniken. Dies betrifft nicht zuletzt auch den weiteren<br />

Umgang mit Personalbedarf und Finanzierung.<br />

Nach Einigung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner wurden die notwendigen Dokumente des<br />

Systems 2011 am 23.09.<strong>2010</strong> unter www.g-drg.de veröffentlicht:<br />

• Fallpauschalenvereinbarung 2011<br />

• Abrechnungsbestimmung<br />

• Fallpauschalenkatalog (mit Hauptabteilung, Belegabteilung und teilstationärer Versorgung)<br />

• Zusatzentgeltkatalog<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten vollstationären Leistungen<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten teilstationären Leistungen<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> Zusatzentgelte in den Differenzierungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG<br />

bzw. § 17b KHG (Anlagen des Fallpauschalenkataloges 4-6)<br />

Basis <strong>der</strong> Weiterentwicklung dieses Kataloges war u. a. die Einbindung des medizinischen,<br />

wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes. An dem Vorschlagsverfahren<br />

gemäß § 17b KHG haben insbeson<strong>der</strong>e Ärztinnen und Ärzte, Fachgesellschaften sowie<br />

Kliniken teilgenommen. Diese Vorschläge sind <strong>2010</strong> stark vereinfacht durch das InEK<br />

im Sinne von stichwortartigen Zusammenfassungen <strong>der</strong> einzelnen Vorschläge veröffentlicht<br />

worden. Da es sich teilweise um komplexe Vorschläge handelt, ist die Nachvollziehbarkeit<br />

für Externe nur sehr bedingt gegeben. Hier wird es für die weiteren Ausarbeitungen<br />

und Überarbeitungen des G-DRG-Systems Nachbesserungsbedarf geben. Die<br />

<strong>der</strong>zeit verfügbaren Ergebnisse <strong>der</strong> Auswertungen erlauben nur eine grobe Einschätzung<br />

von Schwerpunkten eines möglichen Weiterentwicklungsbedarfes für das Jahr<br />

2012. Die Quantität <strong>der</strong> Vorschläge hat zugenommen. Aus <strong>der</strong> Gesamtanzahl von 529 rechenbaren<br />

Vorschlägen konnten ca. 30 Prozent in Lösungsansätze umgesetzt werden.<br />

Der größte Anteil <strong>der</strong> Vorschläge bezieht sich auf medizinisch-definitorische Aspekte,<br />

wie z. B. die Einführung neuer DRGs o<strong>der</strong> die Kode-Verschiebung. An<strong>der</strong>e Vorschläge<br />

beziehen sich auf die Abbildung von Fällen mit speziellen medizinischen Konstellationen<br />

o<strong>der</strong> die Anpassung bzw. Neueinführung von Zusatzentgelten. Bezüglich <strong>der</strong> patientenbezogenen<br />

Schweregradeinteilung erfolgte <strong>2010</strong> keine grundlegende Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Systematik. Dies betrifft auch die Anpassung <strong>der</strong> sogenannten CCL-Matrix, mit <strong>der</strong><br />

112


Komplikationen und Komorbiditäten abgebildet werden sollen. Basierend auf einer zwischenzeitlich<br />

etablierten und optimierten Methodik wurden für das Jahr 2011 Anpassungen<br />

vorgenommen. Insgesamt wurden ca. 450 Diagnosen untersucht. Bei 26 Diagnosen<br />

wurde die CCL-Matrix adaptiert.<br />

Den Anregungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft folgend, wurden für das System 2011 insbeson<strong>der</strong>e<br />

in folgenden Bereichen Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

• Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />

• Gefäßoperationen bei Diabetes Mellitus/diabetischem Fuß<br />

• Abbildung <strong>der</strong> akuten Querschnittlähmung und <strong>der</strong> damit verbundenen hohen Behandlungskosten<br />

pro Tag<br />

• Extremkostenfälle<br />

Im Bereich <strong>der</strong> teilstationären Versorgung konnten, wie in den Vorjahren, bedingt durch<br />

fehlende Definition und Eingrenzung von Leistungen nur sehr geringe Än<strong>der</strong>ungen erfolgen.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Zusatzentgelte stieg von 143 auf 146. Lediglich 82 Zusatzentgelte verfügen<br />

über eine bundeseinheitliche Vergütung. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Innovationsfähigkeit<br />

des deutschen Gesundheitswesens wird diese Entwicklung zeitnah zu<br />

diskutieren sein.<br />

Innovation<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Dies betrifft auch die Integration „Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“<br />

(NUB). Von 89 Methoden/Leistungen, die nach dem Einstufungsverfahren zu NUB-Verfahren<br />

mit dem Status 1 versehen worden sind, wurden sieben entwe<strong>der</strong> als neues Zusatzentgelt<br />

definiert o<strong>der</strong> in die schon bestehenden integriert. Zwei Methoden wurden in<br />

das G-DRG-System überführt. Festzuhalten bleibt, dass so gut wie keine Anregung aus<br />

dem Begleitforschungsbericht gemäß § 17b KHG (<strong>2010</strong>) Basis einer Än<strong>der</strong>ung des Katalogs<br />

darstellt. Da zum Berichtszeitpunkt noch keine Gruppierungssoftware für entsprechende<br />

Auswertungen zur Verfügung steht, bleibt offen, inwiefern die mo<strong>der</strong>aten Katalogän<strong>der</strong>ungen<br />

für das Jahr 2011 tatsächlich mit ökonomischen und darüber hinaus mit<br />

medizinischen Verbesserungen einhergehen werden. Diese werden auch für die zukünftige<br />

Investitionsfähigkeit <strong>der</strong> Kliniken entscheidend sein (Personal, Innovationen).<br />

<strong>2010</strong> nahmen 271 Kliniken am Kalkulationsverfahren teil, von denen letztendlich 247 in<br />

<strong>der</strong> Kalkulationsstichprobe (davon 10 Universitätskliniken) verblieben. Erstmals wurde<br />

eine leichte Reduktion <strong>der</strong> DRG-Fallpauschalen vorgenommen (– 6), sodass 1.194 Fallpauschalen<br />

für das System 2011 resultieren.<br />

Für die Belegabteilungen, <strong>der</strong>en Bedeutung bei einer zunehmenden sektorenübergreifenden<br />

Ausrichtung des Gesundheitswesens zunehmen sollte (Koalitionsvereinbarung<br />

vom November 2009), wurden insgesamt 957 Beleg-DRGs abgeleitet, von denen 774<br />

analytisch abgeleitet sowie 83 kalkuliert werden konnten.<br />

Wie schon in den Vorjahren zeigen die Auswertungen <strong>der</strong> Daten gemäß § 21 KHEntgG<br />

(Datenbasis 2009) einen weiteren Rückgang <strong>der</strong> mittleren Verweildauer. Für das Jahr<br />

2009 beträgt die mittlere Verweildauer in den Hauptabteilungen 7,12 Tage, in den Belegabteilungen<br />

4,68 Tage. Es bleibt zu diskutieren, inwiefern dieser Trend den tatsächlichen<br />

113


Bedingungen in den Kliniken (Personal und Ressourcen) sowie den Versorgungsbedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Patienten zukünftig noch gerecht wird o<strong>der</strong> neu überdacht werden muss.<br />

Nicht zuletzt die ausgiebigen Diskussionen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken<br />

und MDK zu den unteren Grenzverweildauern zeigen, dass eine weitere Fortführung<br />

<strong>der</strong> Verweildauerreduktion nur noch einen bedingten Benefit für die Betroffenen darstellen<br />

wird.<br />

Anfragen zum G-DRG-System<br />

Eine weitere neue Lösungsoption deutet sich über die eingerichtete Option <strong>der</strong> „Anfragen<br />

an das InEK“ im Zusammenhang mit dem G-DRG-System an. Wie schon von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF seit längerer Zeit gefor<strong>der</strong>t, haben sich die Selbstverwaltungspartner<br />

gemäß § 17b KHG entschieden, zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Akzeptanz des<br />

Fallpauschalensystems eine entsprechende Arbeitsgruppe zu Anfragen an das InEK einzurichten.<br />

Es bleibt sehr zu hoffen, dass einerseits von den Betroffenen in den Kliniken<br />

von diesem Verfahren rege Gebrauch gemacht wird und an<strong>der</strong>erseits durch die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner und des InEK deutlich mehr Rechtssicherheit und<br />

bürokratische Erleichterung für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte resultieren werden.<br />

Dies dürfte unmittelbar eine Entlastung im Sinne <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

für Ärztinnen und Ärzte bedeuten. Die Ständige DRG-Fachkommission<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF werden daher diese Arbeit des InEK engmaschig<br />

begleiten und im Rahmen einer ihrer Sitzungen im Jahr 2011 thematisieren.<br />

Prüfungen des Medizinischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in Kooperation mit <strong>der</strong> AWMF die gemeinsame Diskussion<br />

mit dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung auch im Berichtsjahr<br />

<strong>2010</strong> intensiv fortgesetzt. Dies ist umso dringlicher, als die durch die Krankenkassen veranlassten<br />

Prüfverfahren des MDK zunehmend für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen<br />

und Ärzte, wie aber auch für Kliniken und Geschäftsführungen eine erhebliche zeitliche<br />

und finanzielle Belastung darstellen. Die mit den MDK-Prüfungen verbundenen<br />

Dokumentationsaufwendungen und Bürokratiesteigerungen haben lei<strong>der</strong> trotz Systemverstetigung<br />

des G-DRG-Systems nicht abgenommen. Konnte zu Beginn <strong>der</strong> Einführung<br />

noch argumentiert werden, dass vermehrte Prüfungen eine Gegenmaßnahme zu<br />

einer möglichen Fehlkodierung sind, bleibt es eine <strong>der</strong> entscheidenden Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

für die mittel- und langfristige Akzeptanz <strong>der</strong> Fallpauschalen-Finanzierungssystematik<br />

<strong>der</strong> stationären Versorgung, die mit ihm verbundene Prüfbelastung auf das<br />

Notwendige zu reduzieren. Erfreulicherweise wird diese Bemühung zur Entbürokratisierung<br />

durch die Bundesregierung und insbeson<strong>der</strong>e den Bundesminister für Gesundheit,<br />

Dr. Philipp Rösler, verstärkt unterstützt.<br />

Laut <strong>der</strong> „Frühjahrsumfrage <strong>2010</strong> – MDK-Prüfung in deutschen Krankenhäusern“<br />

(12.07.<strong>2010</strong>) ergab sich eine mittlere Prüfquote für MDK-Prüfungen gemäß § 275 SGB V<br />

für das rückwirkende Jahr 2009 von 10,4 Prozent. Von den bereits abgeschlossenen<br />

MDK-Prüfungen <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Umfrage teilnehmenden Krankenhäuser wurden durchschnittlich<br />

43,2 Prozent zugunsten <strong>der</strong> Kostenträger entschieden. Gegenüber dem Vorjahr<br />

entspricht dies einer Steigerung um 2,1 Prozent. Die Kliniken machen dabei<br />

durchschnittlich einen Verlust von 0,178 Bewertungsrelationen. Dies entspricht ca.<br />

114


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

467,00 Euro (Bezugsgröße Basisfallwert Fallpauschalenkatalog 2009: 2.621,30 Euro). Die<br />

mit erheblichem Abstand häufigsten Prüfungsgründe waren daher auch Anlass <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Diskussion in <strong>2010</strong>: Verweildauer, Prüfung <strong>der</strong> stationären Behandlungsnotwendigkeit<br />

sowie die Kodierung <strong>der</strong> Haupt- und Nebendiagnosen. Laut Studie geben<br />

40,2 Prozent <strong>der</strong> Krankenhäuser als häufigsten Prüfungsgrund die sogenannte „sekundäre<br />

Fehlbelegungsprüfung“ unter Bezug auf die untere Verweildauer an. Als weiterer<br />

häufiger Prüfgrund wird <strong>der</strong> Bezug auf die obere Verweildauer genannt. Letztlich wird<br />

von den Kliniken festgestellt (82 Prozent), dass die MDK-Prüfung gemäß § 275 SGB V<br />

für 2009 in erster Linie einer Kürzung bereits erbrachter stationärer Leistungsinhalte<br />

diente. Die medizinischen Argumentationen in diesen Auseinan<strong>der</strong>setzungen müssen<br />

vielfach von Ärztinnen und Ärzten geführt werden.<br />

Je Kostenträger ergeben sich folgende Trends bei den Prüfungen:<br />

• 7,2 Prozent private Krankenkassen<br />

• 20,8 Prozent AOK<br />

• 12,8 Prozent Barmer GEK Krankenkasse<br />

• 10 Prozent je Innungskrankenkassen und Knappschaft<br />

Ein weiterer Diskussionspunkt war das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.<strong>2010</strong><br />

(B1AR 1/10R), das sich mit <strong>der</strong> Aufwandspauschale für die Überprüfung <strong>der</strong> Abrechnung<br />

durch den MDK sowie u. a. die Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte<br />

Abrechnungen seitens des Krankenhauses befasste. Streitpunkt war u. a. die Aufwandspauschale<br />

gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V.<br />

Die im Vorfeld zugunsten <strong>der</strong> Kliniken/Ärzte durch Sozialgerichte und Landesgerichte<br />

gefällten Entscheidungen wurden durch das BSG-Urteil aufgehoben. Begründung war,<br />

dass die Krankenkasse durch eine fehlerhafte Abrechnung veranlasst wurde, ein Prüfverfahren<br />

einzuleiten („… die Durchführung einer die Aufwandspauschale … auslösende<br />

Prüfung ist nicht schon bei jeglicher Rückfrage <strong>der</strong> Krankenkasse beim Krankenhaus im<br />

Zusammenhang mit dessen Abrechnung anzunehmen …“).<br />

Erste Rückmeldungen zum BSG-Urteil zeigen, dass eine Zunahme <strong>der</strong> Prüfungen im<br />

Sinne von „Breitbandprüfungen“ in einigen Regionen zu verzeichnen ist. Zudem werden<br />

berechtigte For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzte/Kliniken nach Aufwandspauschalen durch die<br />

Krankenkassen unter Hinweis auf das BSG-Urteil zurückgewiesen. Es ist ebenfalls nicht<br />

auszuschließen, dass auf Basis des neu vorliegenden Urteils einige Kliniken sich vermehrt<br />

genötigt sehen, auf entsprechende Entscheidungen des MDK/<strong>der</strong> Krankenkassen<br />

mit Klagen zu reagieren.<br />

Für 2011 gilt es daher umso mehr, für die laufenden Prüfverfahren gemeinsam eine Versachlichung<br />

<strong>der</strong> Diskussionen zu erreichen. Dies hat nicht zuletzt auch eine erhebliche<br />

Bedeutung für die weitere Positionierung insbeson<strong>der</strong>e junger Ärztinnen und Ärzte, die<br />

die laufenden Prüfverfahren zunehmend als Ausdruck einer sich verschärfenden Misstrauenskultur<br />

und einer organisatorischen Überregulierung erleben. Nur wenn es gelingt,<br />

die bürokratischen Notwendigkeiten zur Sicherung einer finanzgerechten Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Fallpauschalensystematik auf das notwendige Maß reduzieren zu können, wird<br />

man Medizinstudentinnen und Medizinstudenten sowie junge Ärztinnen und Ärzte<br />

nachhaltig motivieren, sich für die medizinische Versorgung begeistern zu können. Es<br />

bleibt zu hoffen, dass diese Anliegen auch bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben<br />

im Jahr 2011 entsprechende Berücksichtigung finden werden.<br />

115


ICD-10-GM 2011<br />

Am 28.09.<strong>2010</strong> konnte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

(DIMDI) die endgültige Version <strong>der</strong> ICD-10-GM veröffentlichen. Diese Internationale<br />

Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (Deutsche<br />

Version) wurde um ca. 60 Vorschläge von Experten aus <strong>der</strong> Ärzteschaft, den Fachgesellschaften,<br />

den Kliniken und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />

(InEK) erweitert. Die Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und ihrer verwandten Gesundheitsprobleme<br />

erlangt zunehmend einen prioritären Stellenwert in <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />

<strong>der</strong> im ambulanten und stationären Bereich angewandten und weiterentwickelten<br />

Vergütungssysteme.<br />

Die unter Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vereinbarten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version<br />

2011 bezogen sich insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

• Leukämien und Lymphome (umfangreiche Überarbeitung, z. B. Berücksichtigung<br />

neuer Klassifikationstabellen)<br />

• Postthrombotisches Syndrom: Deutlich differenzierter kodierbar<br />

• Respiratorische Insuffizienz: Einführung von Subklassifikationen<br />

• Sonstige prophylaktische Chemotherapie: Differenzierung von Schlüsselnummern<br />

Die Dateien zur ICD-10-GM 2011 sind unter www.dimdi.de kostenlos downloadbar. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> morbiditätsorientierten Vergütung wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

die weitere Ausarbeitung <strong>der</strong> ICD-Klassifikation 2012 im Jahr 2011 engmaschig begleiten.<br />

OPS-Version 2011<br />

Für die Version 2011 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) konnten rund<br />

250 Vorschläge aus den Fachgesellschaften sowie von Experten <strong>der</strong> Ärzteschaft und aus<br />

den Kliniken in <strong>der</strong> neuen Version Berücksichtigung finden. Darüber hinaus flossen<br />

auch Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Entgeltsystems (G-DRG) in die<br />

Überarbeitung für die Version 2011 ein. Neben <strong>der</strong> ICD stellt <strong>der</strong> OPS die entscheidende<br />

Grundlage für das pauschalierende Vergütungssystem <strong>der</strong> G-DRG dar. Zudem hat seine<br />

Bedeutung für die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)<br />

zugenommen. Nicht zuletzt die in Überarbeitung und Mo<strong>der</strong>nisierung befindliche Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) basiert in hohem Grade auf den Operationen- und Prozedurenklassifikationen.<br />

In <strong>der</strong> Version 2011 wurden insbeson<strong>der</strong>e folgende Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen:<br />

• Arthroskopische Operationen: Die Kodes wurden umfangreich ergänzt<br />

• Selbstexpandierende Stents/Stent-Prothese in Gallengängen<br />

• Neustrukturierung <strong>der</strong> Kodes<br />

• Chirurgische Wundtoilette<br />

• Neudifferenzierung Kodes<br />

• Applikation zusatzentgeltpflichtiger Medikamente: Einführung neuer Kodes<br />

• NUB-Leistungen: Aufnahme unterschiedlicher spezifischer Kodes<br />

Im Vergleich zum Vorjahr wurden die neu eingeführten OPS-Kodevorschläge für die Behandlung<br />

psychischer und psychosomatischer Störungen sowie Verhaltensstörungen<br />

116


ei Erwachsenen, Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen strukturell überarbeitet. Auch wenn die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> erst stark verspätet in diesen Dialog eingebunden wurde, konnte<br />

noch auf den nicht unerheblichen Nachbearbeitungsbedarf hingewiesen werden. Lei<strong>der</strong><br />

erfolgte keine, wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>en Institutionen und Verbänden<br />

empfohlen, unterjährige Anpassung des OPS. Die Art <strong>der</strong> weiteren Einführung des<br />

neuen Entgeltsystems gemäß § 17d KHG und die zukünftige Handhabbarkeit in den Kliniken<br />

werden von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung sein für die Akzeptanz durch Kliniken und<br />

Ärzte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die entsprechenden Details in den zuständigen Arbeitsgruppen<br />

und Gremien nachdrücklich einbringen.<br />

Basierend auf den Ergebnissen des Pflegegipfels 2008/2009 wurde trotz kritischer Einschätzung<br />

durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch das Deutsche Institut für Medizinische<br />

Dokumentation und Information <strong>der</strong> OPS-Kode für „beson<strong>der</strong>s aufwendige Pflegeleistungen“<br />

eingeführt. Die begleitenden Diskussionen in <strong>2010</strong> zur weiteren Handhabung<br />

und Umsetzbarkeit dieses Kodes zeigen eindeutig, dass, wie erwartet, erheblicher Modifikationsbedarf<br />

besteht. Es ist wenig nachvollziehbar, dass mit diesen neuen Dokumentationsvoraussetzungen<br />

trotz vermin<strong>der</strong>ter Verfügbarkeit von Pflegepersonal in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

ein erheblicher Dokumentationsaufwand ausgelöst wird. Diese Einschätzung<br />

wird zunehmend auch durch die Klassifikationsexperten <strong>der</strong> zuständigen<br />

Pflegeverbände geteilt. Es ist daher zu hoffen, dass mit Hilfe zukünftiger Modifikationen<br />

Pflegekräfte nicht unnötig von <strong>der</strong> Kernaufgabe im Sinne <strong>der</strong> direkten Patientenversorgung<br />

abgehalten werden. Dies wird auch den mit ihnen in <strong>der</strong> Patientenversorgung zusammenarbeitenden<br />

Ärztinnen und Ärzten zugute kommen. Sollten seitens <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

für das Jahr 2011 weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen (wie im Koalitionsvertrag<br />

vom November 2009 als Ziel nie<strong>der</strong>gelegt) angegangen werden, muss<br />

dieses Anliegen in Abstimmung <strong>der</strong> zuständigen Institutionen, Verbände und Ministerien<br />

Berücksichtigung finden.<br />

Deutsche Kodierrichtlinien 2011 (DKR)<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Am 24.09.<strong>2010</strong> wurden die durch die Selbstverwaltungspartner konsentierten Deutschen<br />

Kodierrichtlinien für das Jahr 2011 veröffentlicht. Da die notwendigen Anpassungen<br />

und Überarbeitungen konsensbasiert sind, konnten für die Version 2011 nur insgesamt<br />

sieben Kodierrichtlinien überarbeitet werden. Bei diesen Überarbeitungen handelt<br />

es sich um Textän<strong>der</strong>ungen, Aufnahme von Beispielen und zum Teil inhaltliche Anpassungen.<br />

In 2011 werden die allgemeinen Deutschen Kodierrichtlinien 27 Kodierrichtlinien<br />

umfassen. Die speziellen Deutschen Kodierrichtlinien stellen mit 75 den weitaus<br />

größeren Anteil dar. Insgesamt umfassen sie 2011 102 Kodierrichtlinien. Inwieweit die<br />

recht überschaubaren Anpassungen des Jahres <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Version 2011 tatsächlich substantiell<br />

helfen werden, Konflikte zwischen den Krankenhäusern und dem MDK/den<br />

Krankenkassen weiter zu reduzieren, bleibt offen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> sich anbahnende<br />

Ärztemangel wird ggf. in den nächsten Jahren eine weitere Verschlankung und Verbesserung<br />

im Sinne einer pragmatischen Umsetzung <strong>der</strong> Kodiervorgaben und Entbürokratisierung<br />

dringend erfor<strong>der</strong>n. Diesem Anliegen sollten die Selbstverwaltungspartner<br />

zeitnah Rechnung tragen.<br />

117


Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych)<br />

Ähnliche Entwicklungen zeigten sich auch in <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung <strong>der</strong> neuen<br />

Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych). Für die<br />

Einführung des pauschalierenden Vergütungssystems auf Basis von tagesbezogenen<br />

Entgelten haben die Selbstverwaltungspartner mit dem Jahr <strong>2010</strong> beginnend Kodierrichtlinien<br />

vereinbart. In enger Anlehnung an die somatischen Kodierrichtlinien (DKR)<br />

wurde die Version <strong>2010</strong> entwickelt und am 13.01.<strong>2010</strong> zu ersten Informationszwecken<br />

veröffentlicht. Die DKR-Psych sind am 01.07.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. Vergleichbar den<br />

DKR wurden auch in den DKR-Psych ein allgemeiner Kodierrichtlinienteil für Krankheiten<br />

sowie ein allgemeiner Kodierrichtlinienteil für Prozeduren eingeführt.<br />

Auch wenn über eine Anlehnung an die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und ihre<br />

Systematik versucht wird, den Schulungs- und Lernaufwand in einem vertretbaren Umfang<br />

zu halten, zeigen die ersten Rückmeldungen aus den Kliniken, dass hier noch erheblicher<br />

Nachjustierungsbedarf gegeben ist. Zudem stellen die neuen Kodierrichtlinien<br />

DKR-Psych ein Regelwerk für eine Vergütungssystematik dar, das <strong>der</strong>zeit noch<br />

stark in den Ansätzen steckt und dessen weitere detaillierte Ausgestaltung noch lebhafter<br />

Diskussion unterliegt. Eine Fülle von Beispielen aus den DKR konnte nicht auf die<br />

Psychiatrie/Psychosomatik übertragen werden, sodass die Vorkenntnisse von Ärztinnen<br />

und Ärzten aus dem somatischen Bereich nur sehr bedingt hilfreich sind. Die DKR-<br />

Psych sind auch für die Verschlüsselung somatischer Diagnosen und Leistungen in <strong>der</strong><br />

Psychiatrie und in <strong>der</strong> Psychosomatik anzuwenden. Eine parallele Anwendung <strong>der</strong><br />

Deutschen Kodierrichtlinien für den somatischen Bereich soll damit verzichtbar werden.<br />

Für das Jahr 2011 erfolgte die Einigung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zu den DKR-Psych<br />

im Oktober <strong>2010</strong>. Für viele diskutierte Verbesserungsanregungen konnte kein Konsens<br />

hergestellt werden, daher wurden nur einige wenige Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen. Inwiefern<br />

diese tatsächlich zu einer erleichterten Umsetzung und verbesserten Akzeptanz <strong>der</strong><br />

Kliniken, Ärztinnen und Ärzte führen, bleibt offen. Dies gilt umso mehr, als die prinzipielle<br />

Ausrichtung des Vergütungssystems und <strong>der</strong> Stellenwert <strong>der</strong> Hauptdiagnose <strong>der</strong>zeit<br />

noch sehr diskussionsbedürftig sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie die Ständige<br />

DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF haben sich nachdrücklich<br />

gegen eine Weiterentwicklung dieses neuen Vergütungssystems in Richtung DRG-<br />

Fallpauschalen ausgesprochen.<br />

Einführung Ambulanter Kodierrichtlinien (AKR)<br />

In Ergänzung <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) sowie <strong>der</strong> Neueinführung<br />

<strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-<br />

Psych) wurde <strong>2010</strong> die Einführung <strong>der</strong> AKR vorbereitet. Die Ambulanten Kodierrichtlinien<br />

werden voraussichtlich folgende krankenhausrelevanten Bereiche betreffen:<br />

• Institutsambulanzen bei Unterversorgung gemäß § 116a SGB V<br />

• Ermächtigte Ärzte<br />

• Spezialambulanzen <strong>der</strong> Pädiatrie<br />

• Sozialpädiatrische Zentren<br />

• Hochschulambulanzen<br />

118


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

• Psychiatrische Institutsambulanzen<br />

• Einrichtungen gemäß § 116b SGB V<br />

• Medizinische Versorgungszentren<br />

Basis <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Ambulanten Kodierrichtlinien ist das zum 01.04.2007 in Kraft<br />

getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das u. a. eine stärkere Zentrierung und<br />

Orientierung in Richtung Morbidität anstrebt. Ihr Aufbau orientiert sich ebenfalls eng<br />

an den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR). Die Ambulanten Kodierrichtlinien sind wie<br />

die Deutschen Kodierrichtlinien in einen allgemeinen und einen speziellen Teil geglie<strong>der</strong>t.<br />

Dieser Schritt soll den Ärztinnen und Ärzten eine schnellere Vertrautheit mit den<br />

neuen Kodiervorgaben ermöglichen. Dennoch bestehen einige wesentliche Unterschiede<br />

zwischen den DKR und AKR:<br />

• Die Vereinbarung <strong>der</strong> AKR erfolgt nicht durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft,<br />

den GKV-Spitzenverband und den Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung,<br />

son<strong>der</strong>n durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband<br />

• Die Ambulanten Kodierrichtlinien umfassen keine Richtlinien für Prozedurenverschlüsselung,<br />

son<strong>der</strong>n nur für die Diagnosenverschlüsselung<br />

• Bei den Ambulanten Kodierrichtlinien werden Behandlungsdiagnosen verzeichnet<br />

(DKR: Hauptdiagnose/Nebendiagnose)<br />

• Der Bezug <strong>der</strong> Diagnose folgt auf den Behandlungsfall bzw. das Quartal (bei den DKR<br />

auf den stationären Fall bzw. den stationären Aufenthalt)<br />

• Im Rahmen <strong>der</strong> Ambulanten Kodierrichtlinien werden mehrere Zusatzkennzeichen<br />

zur Diagnosesicherung verwendet (DKR: Keine Zusatzkennzeichen)<br />

• Für die AKR wurden Plausibilitätskriterien eingeführt<br />

• Inwiefern Sanktionsmöglichkeiten gegeben sind und umgesetzt werden, ist für den<br />

Bereich <strong>der</strong> AKR noch nicht bekannt (DKR: teilweise Rechnungskürzungen)<br />

Die wesentlichsten Unterschiede beziehen sich auf:<br />

• die verpflichtende Angabe von Zusatzkennzeichen<br />

• den Bezug auf den Behandlungsfall<br />

• die Definition <strong>der</strong> Behandlungsdiagnosen<br />

Es ist davon auszugehen, dass die sich während <strong>der</strong> Erprobungsphase <strong>der</strong> AKR in <strong>2010</strong><br />

abzeichnenden Diskussionen auch den stationären Sektor erreichen werden. Da Ärztinnen<br />

und Ärzte in <strong>der</strong> stationären Versorgung über vielfältige Schnittmengen von den<br />

Ambulanten Kodierrichtlinien betroffen sein werden, dürfte ein weiterer, nicht unerheblicher<br />

Schulungsaufwand die Folge sein. Zudem ist davon auszugehen, dass sich gerade<br />

in den hoch frequentierten Bereichen, wie z. B. Hochschulambulanzen etc. die Frage<br />

stellen wird, durch wen diese Dokumentation zeiteffizient durchgeführt werden kann.<br />

Die Selbstverwaltungspartner werden aufgefor<strong>der</strong>t sein, die Allgemeinen Kodierrichtlinien,<br />

die Ambulanten Kodierrichtlinien sowie die Deutschen Kodierrichtlinien für den<br />

Bereich <strong>der</strong> Psychiatrie und Psychosomatik maßgeblich an den Möglichkeiten <strong>der</strong> Ärztinnen<br />

und Ärzte auszurichten. Schon jetzt zeigen unterschiedlichste Erhebungen und<br />

Analysen deutlich, dass die zunehmende Bürokratisierung und Dokumentationsbelastung<br />

im stationären Sektor ein maßgeblicher Grund für die Demotivation und die Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen darstellt.<br />

119


Einführung eines neuen Vergütungssystems für die Psychiatrie/Psychosomatik gemäß<br />

§ 17d KHG<br />

Trotz über Monate laufen<strong>der</strong> Verhandlungen zur Neueinführung des Vergütungssystems<br />

und des ersten, entscheidenden Entwurfs Deutscher Kodierrichtlinien für die Psychiatrie<br />

und Psychosomatik wurden we<strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> noch weitere benannte<br />

Verbände im Gegensatz zu <strong>der</strong> fachlichen Erarbeitung <strong>der</strong> „klassischen“ Deutschen<br />

Kodierrichtlinien von Beginn an eingebunden. Eine erste Information erfolgte<br />

trotz <strong>der</strong> geplanten Einführung des zugehörigen OPS zum 01.01.<strong>2010</strong> erst Mitte Dezember<br />

2009. Ein Anhörungstermin wurde kurzfristig für den 07.01.<strong>2010</strong> anberaumt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies in <strong>der</strong> Anhörung u. a. darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) und <strong>der</strong> Neueinführung<br />

des § 17d KHG bewusst die Form eines tagesbezogenen Entgeltsystems gewählt wurde.<br />

Auch in den Diskussionen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> AWMF in 2009 wurde mehrfach darauf gedrungen, dass keine Weiterentwicklung<br />

des tagesbezogenen Entgeltsystems für die Bereiche Psychiatrie und Psychosomatik<br />

in Richtung eines DRG-Systems erfolgen darf. Die Diskussion in <strong>der</strong> Anhörung<br />

zeigte allerdings, dass seitens <strong>der</strong> beauftragten Selbstverwaltungspartner zu diesem<br />

Punkt letztendlich keine Einigkeit bestand.<br />

Darüber hinaus wies die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf den erheblichen Schulungsbedarf zu<br />

den vorliegenden Kodierrichtlinien hin, die auch laut Aussage <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />

bezüglich ihrer leistungsgerechten Anwendung innerhalb <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

nicht konsentiert und nur bedingt ausgearbeitet waren. So heißt es: „Bedauerlicherweise<br />

ist es in <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> Zeit nicht für alle Kodierrichtlinien gelungen, geeignete Beispiele<br />

für die Psychiatrie/Psychosomatik zu finden“ (Einleitung DKR-Psych). Zeitgleich wurde<br />

mitgeteilt, dass die Selbstverwaltungspartner seitens des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

(BMG) gebeten worden sind, bis Mitte Februar <strong>2010</strong> eine Überarbeitung des<br />

neuen OPS-Psych vorzulegen.<br />

Angesichts des zu erwartenden, erheblichen Schulungsaufwandes bei <strong>der</strong> praktischen<br />

Einführung des OPS, <strong>der</strong> neuen Deutschen Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik<br />

sowie <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch nicht gegebenen Softwarestrukturen und IT-Systematik in den<br />

betroffenen Kliniken wäre eine umfassende Erprobung und Justierung <strong>der</strong> jetzt schon<br />

überarbeitungsbedürftigen Version des OPS und <strong>der</strong> DKR-Psych weitaus zielführen<strong>der</strong><br />

gewesen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> empfahl daher zur Reduktion des Aufwandes und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Bürokratie sowie zur Sicherung einer ausreichenden Akzeptanz<br />

bei <strong>der</strong> anstehenden Umsetzung eine Pilot-Erprobung in einer überschaubaren Anzahl<br />

von Kliniken.<br />

Offen blieb in <strong>der</strong> Anhörung, ob – wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>t – im<br />

DIMDI und ggf. im Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zusätzliche Personalkapazitäten<br />

vorgesehen sind, die gerade zu Beginn <strong>der</strong> Einführung bei Unklarheiten<br />

den beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken und Fachabteilungen verbindliche<br />

Antworten geben können. Dies ist umso relevanter, als in Anlehnung an das DRG-Fallpauschalensystem<br />

die Letztverantwortung für die Kodierung durch den Arzt getragen<br />

werden soll. Eine Unterstützung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie <strong>der</strong> Kliniken durch kostenloses<br />

Schulungsmaterial o<strong>der</strong> finanzielle Zuwendungen zur Einführung von Software<br />

ist nicht vorgesehen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierbei zudem angeregt, dem<br />

120


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Datenschutz bei <strong>der</strong> Übermittlung <strong>der</strong> Diagnosen und Prozeduren <strong>der</strong> Fachbereiche<br />

Psychiatrie und Psychosomatik beson<strong>der</strong>s Rechnung zu tragen. Ein entsprechendes Datenschutzkonzept<br />

lag zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Anhörung jedoch nicht vor.<br />

Ebenso lag kein, wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

zum KHRG 2009 gefor<strong>der</strong>tes Konzept zu einer zeitnahen Begleitforschung<br />

vor. Die Vertreter <strong>der</strong> Berufsorganisationen <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe und <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

<strong>der</strong> psychologischen Psychotherapeuten unterstützten viele Einschätzungen<br />

und For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zudem wurde eine deutlich verbesserte Einbindung<br />

<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> in die Weiterentwicklung eingefor<strong>der</strong>t. Die Beratungen mit verschiedenen<br />

Experten in <strong>2010</strong> legen den dringenden Schluss nahe, dass für die Einführung<br />

des neuen Vergütungssystems in <strong>der</strong> Psychiatrie gemäß § 17d KHG deutlich mehr<br />

Zeit benötigt werden wird. Eine Debatte zur Verschiebung <strong>der</strong> „Scharfschaltung“ um<br />

mindestens ein Jahr wird daher die Erörterungen im kommenden Jahr 2011 prägen.<br />

Kooperation mit den Schweizer Ärztinnen und Ärzten in Fragen <strong>der</strong><br />

Krankenhausfindung und -planung sowie <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

für Ärztinnen und Ärzte<br />

Seit Beginn <strong>der</strong> ersten Überlegungen in <strong>der</strong> Schweiz, das deutsche G-DRG-Fallpauschalensystem<br />

als zukünftige Basis <strong>der</strong> Klinikfinanzierung für die Schweizer Kliniken zu<br />

übernehmen und zu adaptieren, findet ein regelmäßiger intensiver Austausch zwischen<br />

Experten <strong>der</strong> Schweizer und <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu Fragen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung,<br />

<strong>der</strong> Krankenhausplanung, Trägerstrukturen sowie den zukünftigen Arbeitsbedingungen<br />

für Ärztinnen und Ärzte statt. Repräsentanten <strong>der</strong> FMH nahmen in <strong>2010</strong><br />

wie<strong>der</strong>um regelmäßig an den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und AWMF teil und ermöglichten durch ihre Vorträge einen intensiven<br />

Fachaustausch zu Fragen des Fachkräftemangels, <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik, <strong>der</strong><br />

Anpassungen von Klassifikationssystemen sowie <strong>der</strong> weiteren Etablierung einer Begleitforschung<br />

im Kontext <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung. Im Gegenzug unterstützte die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> den Meinungsbildungsprozess und Fachaustausch <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Swiss-DRG beteiligten Partner in <strong>der</strong> Schweiz. Im Vor<strong>der</strong>grund dieser Beratungen<br />

standen in <strong>2010</strong><br />

• die Rückmeldung aus den verspäteten Ergebnissen <strong>der</strong> Begleitforschung zum G-<br />

DRG-System,<br />

• die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />

Fallpauschalensystematik,<br />

• die beginnende Implementierung von pauschalierten Tagesentgelten für die Bereiche<br />

Psychiatrie/Psychosomatik,<br />

• die Auswirkungen <strong>der</strong> sukzessiven Leistungsverlagerungen in den ambulanten Sektor<br />

sowie<br />

• die Rückwirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten.<br />

Der gemeinsame Dialog zeigte auch, dass es durchaus Hoffnung gibt, basierend auf den<br />

Erfahrungen in Deutschland und <strong>der</strong> Schweiz eine übermäßige Kontrolle und Bürokratisierung<br />

vermeiden zu können.<br />

Wie schon im Vorjahr konnte auch <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch mit <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte/-innen (VSAO) ausgebaut<br />

121


werden. Neben vergütungsrelevanten Fragen stehen insbeson<strong>der</strong>e Optionen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Assistenz- und Oberärzten in <strong>der</strong> Schweiz und in<br />

Deutschland im Vor<strong>der</strong>grund. Dieser Meinungsaustausch bezog sich ebenfalls auf die<br />

unterschiedlichen Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarärzten/Vicarärzten. In<br />

Verbindung mit <strong>der</strong> Konsultativtagung deutschsprachiger Ärzteorganisationen sollen<br />

zudem im Jahr 2011 ergänzend Fragen <strong>der</strong> Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten in <strong>der</strong><br />

stationären Versorgung erörtert werden.<br />

3.4.4 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />

Basierend auf den Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre, dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

2009 sowie den <strong>2010</strong> deutlich intensivierten Diskussionen zur zukünftigen<br />

sektorenübergreifenden Ausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanung (siehe Diskussionsergebnisse<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-Gesundheitsministerkonferenz mit Bundesminister Dr. Philipp<br />

Rösler am 25.10.<strong>2010</strong>) wird <strong>der</strong> zunehmenden Integration ärztlichen Sachverstandes in<br />

die weitere Ausgestaltung <strong>der</strong> Krankenhausplanung und in die sektorenübergreifende<br />

Bedarfsplanung eine wesentliche Bedeutung zukommen. Das Anliegen einer verstärkten<br />

Einbindung ärztlicher Sachkompetenz wurde daher auch in einem gemeinsamen<br />

Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Vorstandsvorsitzenden <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung an den Bundesminister für Gesundheit im Oktober<br />

<strong>2010</strong> verdeutlicht.<br />

Zum Ausbau <strong>der</strong> instrumentellen Voraussetzungen wurde Ende 2008 eine aus Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Krankenhausgremien bestehende Arbeitsgruppe zur Thematik „Krankenhausbedarfsplanungsanalyse“<br />

eingerichtet. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Arbeitsgruppe ist Rudolf<br />

Henke, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Krankenhausgremien.<br />

Im Berichtsjahr tagte die Arbeitsgruppe am 04.05.<strong>2010</strong> und 07.12.<strong>2010</strong>.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Erörterungen standen nachfolgende Schwerpunkte:<br />

• Integration von Klassifikationssystemen<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Datenvalidität<br />

• Integration neuer Daten<br />

• Aktualisierung des bestehenden Datenbestandes des Beta-Tools GeKAS (z. B. Integration<br />

<strong>der</strong> Qualitätsberichte gemäß § 137 SGB V – Stand 2008)<br />

• Konkretisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an eine flächendeckende Versorgung<br />

• IT-technischer Wartungs- und Adaptierungsbedarf<br />

• Diskussion zu Vorschlägen weiterer Ausbauoptionen für 2011<br />

Die Diskussionen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe wurden flankiert durch einen wie<strong>der</strong>holten Erfahrungsaustausch<br />

<strong>der</strong> in den Landesärztekammern beauftragten Mitarbeiter sowie die Resultate<br />

aus Schulungen interessierter Mitarbeiter. Die erarbeiteten Nachjustierungs- und<br />

Verbesserungsoptionen wurden durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einhellig<br />

in seiner Sitzung am 27.08.<strong>2010</strong> gebilligt. Nach Einarbeitung durch den beauftragten<br />

Programmierer in Kooperation mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte<br />

die neue Beta-Version am 07.12.<strong>2010</strong> vorgestellt und erörtert werden. Zeitgleich wurde<br />

eine erneute Schulung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> GeKAS-Nutzung und -Umsetzung betrauten Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>der</strong> Landesärztekammern durchgeführt. Erfreulicherweise<br />

wächst <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> interessierten Experten <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

122


Für 2011 gilt es, die aktualisierte Version des Beta-Tools in Anwendung und Praxis zu<br />

nutzen. Darüber hinaus wird eine kleinräumigere Darstellung von Siedlungsflächen,<br />

z. B. von Stadtteilen, sowie eine Aktualisierung <strong>der</strong> Einwohnerzahlen integriert werden.<br />

Weiterhin soll insbeson<strong>der</strong>e Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Landesärztekammern<br />

Unterstützung angeboten werden, die <strong>der</strong>zeit noch nicht in die Nutzung des Tools<br />

eingearbeitet sind. Bedingt durch die deutlich steigende Bedeutung <strong>der</strong> Bedarfs- und<br />

Versorgungsplanung im Sinne einer sektorenübergreifenden Planung, ist das Ziel, allen<br />

Landesärztekammern die Option zur Unterstützung ihrer Fachexpertise mit mo<strong>der</strong>nen<br />

Planungsinstrumenten zu ermöglichen.<br />

Die verstärkte Integration ärztlicher Expertise in die Krankenhaus- und Bedarfsplanungsdebatten<br />

sichert eine optimierte Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im stationären Bereich,<br />

in <strong>der</strong> Notfallversorgung und im ambulanten Bereich. Zukünftig sollen Auswertungen<br />

mit Hilfe des Tools auch direkt und indirekt genutzt werden, um Maßnahmen<br />

zur Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen sowie gegen den wachsenden<br />

Ärztemangel sicherstellen zu können.<br />

3.4.5 Gesundheitsmarkt/Gesundheitswirtschaft<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Unverän<strong>der</strong>t stellt die stationäre Versorgung einen wesentlichen Anteil am Gesundheitswesen<br />

dar. In <strong>2010</strong> sind ca. 55,7 Milliarden Euro Umsatz sowie eine Vielzahl von zukunftsträchtigen<br />

Arbeitsplätzen mit <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland verbunden<br />

gewesen. Die Bedeutung wird voraussichtlich in den nächsten Jahren nochmals zunehmen.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> war eine deutliche Intensivierung <strong>der</strong> Bemühungen<br />

unterschiedlicher Institutionen und Verbände zur Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

für das Gesundheitswesen, aber auch für die Gesundheitswirtschaft insgesamt zu<br />

verzeichnen. Sowohl seitens des Bundesministeriums für Gesundheit als auch des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Technologie wurden eine Fülle von Veranstaltungen,<br />

teilweise in Anwesenheit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, initiiert und durchgeführt. Der<br />

Ausschuss für Gesundheitswirtschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />

geht davon aus, dass 2011 rund 60.000 Arbeitsplätze in <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft<br />

neu entstehen werden (Der Vorsitzende Dr. Ludwig-Georg Braun zur Thematik: „Diese<br />

Entwicklung gilt es zu stützen. Mehr Transparenz und Kostenbewusstsein im Gesundheitswesen<br />

sind ein erster Schritt, um Reserven zu erschließen“, 04.11.<strong>2010</strong>, DIHK).<br />

Diese Trendeinschätzung wird auch durch die Ergebnisse einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

gestützt, die davon ausgeht, dass im Jahr 2030 ca. 20 Prozent <strong>der</strong><br />

Erwerbstätigen im Gesundheitswesen und <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft tätig sein werden.<br />

Hintergrund dieser Entwicklung ist zum einen, dass die Menschen in unserer Gesellschaft<br />

älter werden und damit die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt. Zum<br />

an<strong>der</strong>en kann die hier erfor<strong>der</strong>liche Arbeit nur von Arbeitskräften vor Ort geleistet werden.<br />

Daher gehen sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Technologie (BMWI) davon aus, dass die Arbeitsplätze<br />

in <strong>der</strong> Gesundheitsbranche beson<strong>der</strong>s krisenfest und standortgebunden sind. Zudem<br />

wird in den Ergebnissen <strong>der</strong> Studie des BMWI davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> schon <strong>der</strong>zeit<br />

hohe Anteil am Bruttoinlandsprodukt von ca. 10,4 Prozent im Jahr 2030 auf ca.<br />

13 Prozent angewachsen sein wird.<br />

123


Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in den Erörterungen des Jahres <strong>2010</strong> die Bundesregierung<br />

u. a. bei nachfolgen<strong>der</strong> Einschätzung unterstützt: „Gesundheit darf nicht nur als Kostenfaktor<br />

gesehen werden, son<strong>der</strong>n kann im Gegenteil einen wichtigen Beitrag leisten für<br />

Wachstum und Beschäftigung“ (Die Bundesregierung, Regierung-Online, 22.02.<strong>2010</strong>).<br />

Gleichzeitig hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Diskussionen darauf hingewiesen, dass<br />

zeitnahe Antworten auf die Herausfor<strong>der</strong>ung des Fachkräftemangels unter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft gefunden werden müssen. Nicht nur die demografische Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung, son<strong>der</strong>n auch die demografische Entwicklung innerhalb <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

stellt sowohl das Gesundheitswesen als auch die Gesundheitswirtschaft insgesamt<br />

vor erhebliche Herausfor<strong>der</strong>ungen. Zudem ist davon auszugehen, dass ein über<br />

alle Gesellschaftsbereiche hinausreichen<strong>der</strong> Wettbewerb um junge Fachkräfte in den<br />

nächsten Jahren zunehmen wird. Angesichts des schon jetzt vorherrschenden Fachkräftemangels<br />

in den Gesundheitsberufen gilt es daher umso mehr, die entsprechenden Voraussetzungen<br />

für eine attraktive Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten<br />

zu schaffen sowie gleichzeitig die Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen in Klinik und<br />

Praxis zu erhöhen. Diese Argumentation wurde zuletzt in einer Fachveranstaltung unter<br />

Leitung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brü<strong>der</strong>le interessiert aufgegriffen. Auch<br />

seitens des Bundesministeriums für Gesundheit wurde <strong>der</strong> Austausch zur Thematik mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiviert. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass in<br />

dem für 2011 anstehenden Versorgungsgesetz Teile <strong>der</strong> Argumentation Berücksichtigung<br />

finden werden.<br />

Auch den Bundeslän<strong>der</strong>n kommt eine erhebliche Bedeutung bei dem weiteren Umgang<br />

mit <strong>der</strong> Thematik zu. Dies umfasst einerseits z. B. Festlegungen und die rechtzeitige<br />

Freigabe finanzieller Mittel für den Ausbau von Studienkapazitäten, um mehr Bewerbern<br />

Plätze zur Verfügung stellen zu können, an<strong>der</strong>erseits die Stärkung <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierung.<br />

3.4.6 Wettbewerb im Gesundheitswesen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

des stationären Sektors<br />

Nach wie vor ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />

im Gesundheitswesen diskussionsbedürftig. Hier gilt es insbeson<strong>der</strong>e<br />

den Aspekten <strong>der</strong> Daseinsvorsorge und <strong>der</strong> Sicherstellung einer flächendeckenden<br />

Versorgung Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten wurden <strong>2010</strong> im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Anhörung zum Hauptgutachten<br />

<strong>der</strong> Monopolkommission ausgeführt.<br />

Da die zukünftige Ausrichtung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen nicht unerhebliche<br />

Auswirkungen auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung sowie die Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten haben kann, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>2010</strong><br />

wie<strong>der</strong>holt in gesundheitspolitischen Diskussionen und über Stellungnahmen Position<br />

bezogen. Neben dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und dem GKV-<br />

Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) hat in <strong>2010</strong> insbeson<strong>der</strong>e das 18. Hauptgutachten <strong>der</strong><br />

Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 GWB vom 13.07.<strong>2010</strong> für Stellungnahmebedarf<br />

gesorgt. In dem Gutachten (www.monopolkommission.de) hat sich die Monopolkommission<br />

umfänglich mit dem zukünftigen Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen<br />

124


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

auseinan<strong>der</strong>gesetzt. Auch wenn die Rahmenvorgaben für den Wettbewerb bislang überwiegend<br />

Gesundheitsreformen und somit <strong>der</strong> Sozialgesetzgebung unterlagen, hat sich<br />

die Kommission im Kapitel VI „Perspektiven für mehr Wettbewerb und Effizienz in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung“ eingehend mit potenziellen Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />

zukünftiger Gesundheitsversorgung befasst.<br />

Die Vorschläge <strong>der</strong> Monopolkommission sind davon getragen, eine erhebliche Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen in Richtung einer massiven Stärkung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (vom „Payer zum Player“) und einer weitreichenden<br />

Einführung kartellrechtlicher Bestimmungen in das Gesundheitswesen zu for<strong>der</strong>n. Angesichts<br />

dieses theoretischen Paradigmenwechsels hin zu einer massiven Ausweitung<br />

kartellrechtlicher Vorgaben und somit des Wettbewerbsrechtes im Gesundheitswesen<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme verdeutlicht, dass sie erheblichen<br />

Diskussionsbedarf zu diesen Vorschlägen sieht. Im Gegensatz zu den Einschätzungen<br />

<strong>der</strong> Kommission unterliegen nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das deutsche<br />

Gesundheitswesen und nicht zuletzt auch die gesetzlichen Krankenkassen schon <strong>der</strong>zeit<br />

einem erheblichen Wettbewerbsdruck. Dies zeigt sich z. B. in <strong>der</strong> Reduktion <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> von 216 auf 163 Kassen. Auch die Einführung<br />

des Zusatzbeitrags im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> hat trotz <strong>der</strong> überschaubaren Höhe<br />

eine erhebliche Wan<strong>der</strong>bewegung <strong>der</strong> Versicherten im Sinne eines Wettbewerbs zwischen<br />

den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst (590.000 Versicherte im ersten Halbjahr<br />

<strong>2010</strong>). Die aufwändigen Rettungsaktionen für die von Insolvenz bedrohten gesetzlichen<br />

Krankenkassen haben in <strong>2010</strong> mehr als deutlich gezeigt, dass schon <strong>der</strong>zeit ein erheblicher<br />

Wettbewerbsdruck besteht.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat insbeson<strong>der</strong>e dargelegt, dass im Gegensatz zu den Vorstellungen<br />

<strong>der</strong> Monopolkommission eine weitere Steigerung des Wettbewerbs und eine<br />

Übernahme von kartellrechtlichen Vorgaben in den Bereich <strong>der</strong> GKV ohne eine vorhergehende<br />

klare und verlässliche Abschätzung <strong>der</strong> Folgewirkungen für alle Beteiligten und<br />

ohne eine eindeutige Klärung <strong>der</strong> Zuständigkeiten <strong>der</strong> rechtlichen und ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen abgelehnt werden muss. Die Monopolkommission bleibt<br />

die Antwort auf die Frage schuldig, inwiefern die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

durch eine Einführung des Kartellrechtes tangiert würden. Festzuhalten<br />

bleibt aus den Diskussionen in <strong>2010</strong> zudem, dass es sich bei dem deutschen Gesundheitswesen<br />

im Sinne des Regelungsbereiches des SGB V um keinen „klassischen“ Markt<br />

handelt, wie beispielsweise für den Bereich <strong>der</strong> Telekommunikation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Energiewirtschaft<br />

postuliert wird. Im Gegensatz zu diesen befinden sich die versicherten Patienten<br />

in einer deutlich an<strong>der</strong>en Ausgangsposition. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umfang des in Zukunft zu<br />

erwartenden persönlichen medizinischen Leistungsbedarfs noch die Entscheidung über<br />

den in <strong>der</strong> aktuellen Situation angemessenen Handlungs- und Betreuungsbedarf sind<br />

(insbeson<strong>der</strong>e im Notfall) bei Einwilligungsunfähigen mit <strong>der</strong> Konsumentenrolle eines<br />

Verbrauchers im Bereich <strong>der</strong> klassischen Märkte vergleichbar. Zudem verfügt <strong>der</strong> Versicherte<br />

bzw. <strong>der</strong> Patient <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Auswahl seiner gesetzlichen Krankenkasse, des<br />

behandelnden Arztes o<strong>der</strong> des betreuenden Krankenhauses über einen hohen Grad an<br />

Wahlfreiheit, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bevölkerung sehr geschätzt wird und eine zentrale Prämisse<br />

Deutscher Ärztetage darstellt. Die mit den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Monopolkommission verbundene<br />

massive Zurückdrängung <strong>der</strong> Kollektivverträge würde in vielen Fällen mit einer<br />

deutlichen Einschränkung dieser Wahlfreiheit verbunden sein.<br />

125


Weiterhin ist es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> offen, ob die Versicherten einer nominellen<br />

Zunahme von potenziellen Wechseloptionen (nicht Wahlfreiheiten) eine Reduktion<br />

<strong>der</strong> aktuell etablierten Wahlfreiheit und Planungssicherheit im Krankheitsfall<br />

vorziehen würden. Gerade im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat man seit <strong>der</strong> Intensivierung<br />

<strong>der</strong> Trägerumstrukturierungen und den Interventionen des Bundeskartellamtes<br />

schon einschlägige Erfahrungen mit einer „unabgestimmten“ Anwendung des<br />

Kartellrechtes gemacht.<br />

Aus den aktuellen Entwicklungen des Wettbewerbs im stationären Sektor sind eine Fülle<br />

von Indizien für den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingefor<strong>der</strong>ten Diskussions- und Klärungsbedarf<br />

abzuleiten. Seit ca. 2005 spannt sich eine breite Diskussion um die Anwendbarkeit<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsregeln und <strong>der</strong> formalen Zuständigkeit des Bundeskartellamtes.<br />

Da das europäische Wettbewerbsrecht nur auf Unternehmen anwendbar ist,<br />

stand die Debatte zum Unternehmensbegriff bei Kliniken im Fokus. Eine klare Vorgabe<br />

zum Unternehmensbegriff ist im EG-Vertrag an keiner Stelle zu finden. Aus Sicht <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> findet schon ohne eine massive Ausweitung des Kartellrechtes auf<br />

das Gesundheitswesen ein ausgedehnter Wettbewerb zwischen den deutschen Kliniken<br />

statt (Qualitätswettbewerb, Leistungswettbewerb, Kostenwettbewerb, Investitionswettbewerb).<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat eingehend dargelegt, dass dies erhebliche Auswirkungen<br />

auf Ärztinnen und Ärzte haben wird.<br />

Bei den Prüfungen von Fusionen etc. durch das Bundeskartellamt sind nach wie vor eine<br />

Fülle von Fragen offen, wie z. B. die Art und Weise einer belastbaren und sinnvollen<br />

Marktabgrenzung. Soll z. B. die Spezialisierung <strong>der</strong> Klinik, die Art <strong>der</strong> Fachabteilung<br />

o<strong>der</strong> aber <strong>der</strong> Versorgungsauftrag berücksichtigt werden? Wie weit soll eine Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Versorgungstiefe und <strong>der</strong> unterschiedlichen Versorgungsformen in Ballungsgebieten<br />

vs. Flächenregionen stattfinden? Angesichts <strong>der</strong> von vielen Institutionen, Verbänden<br />

und <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz gefor<strong>der</strong>ten sektorenübergreifenden<br />

Ausrichtung dürfte sich im Falle <strong>der</strong> Berücksichtigung die Abgrenzung <strong>der</strong> Fachgebiete<br />

und Versorgungsstufen deutlich schwieriger gestalten. Zudem bleibt die ambulante Betätigung<br />

von Kliniken (trotz eines erheblichen Ausbaus) bisher weitgehend unberücksichtigt.<br />

Eine eventuelle langwierige rechtliche Klärung vor den einschlägigen Gerichten können<br />

sich viele Einzelbeteiligte (auch Ärztinnen und Ärzte) aus finanziellen o<strong>der</strong> zeitlichen<br />

Gründen (Dauer bis zur endgültigen Entscheidung) nicht erlauben. Trotz <strong>der</strong> Anwendung<br />

des Kartellrechtes im stationären Sektor hat die Planungs- und Rechtssicherheit<br />

<strong>der</strong> Beteiligten faktisch nicht zugenommen. Allein am Beispiel <strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />

im stationären Sektor zeigt sich, dass sich eine Fülle an weitreichendem<br />

Klärungsbedarf und Verunsicherung nach Einführung von Teilen des Kartellrechtes<br />

(Interventionsoptionen des Bundeskartellamtes etc.) ergeben haben, und daher eine<br />

Klärung wesentlicher Rechtsfragen bis hin zur Schaffung klarer, eindeutiger ordnungspolitischer<br />

Vorgaben vor einem möglichen Einführung weiterer Schritte geboten ist.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre Positionen in einer schriftlichen Stellungnahme am<br />

15.09.<strong>2010</strong> zum 18. Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission dem Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Technologie zugeleitet und die Details in <strong>der</strong> mündlichen Anhörung<br />

Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie und <strong>der</strong> Monopolkommission<br />

erläutert. Für die folgenden Jahre gilt es, zur Sicherung zielführen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen die beson<strong>der</strong>e Berücksichtigungs-<br />

126


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

würdigkeit <strong>der</strong> Daseinsvorsorge (nicht zuletzt durch eine qualitativ hochwertige und<br />

wohnortnahe verfügbare stationäre Versorgung) zu verdeutlichen.<br />

Freiberuflichkeit: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft<br />

Basierend auf den Vorberatungen im Jahr 2009 mit unterschiedlichsten Experten aus<br />

dem Bereich <strong>der</strong> Ärzteschaft, Juristen, Ethikern, Ökonomen und Soziologen sowie <strong>der</strong><br />

Thematisierung als eigener Tagesordnungspunkt auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009<br />

in Mainz, wurden die Bemühungen zur Stärkung <strong>der</strong> ärztlichen Freiberuflichkeit in<br />

<strong>2010</strong> fortgesetzt. In den unterschiedlichen Positionierungen und Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, u. a. zu Gesetzgebungsverfahren wie z. B. dem GKV-Finanzierungsgesetz<br />

o<strong>der</strong> dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, wurde darauf gedrungen,<br />

dass die Rahmenbedingungen für die zukünftige Tätigkeit als „Freier Arzt“ so ausgerichtet<br />

werden, dass diese letztlich zum Schutz des Patienten und <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong><br />

Attraktivität des ärztlichen Berufes für angehende Ärztinnen und Ärzte geeignet sind.<br />

Dies umfasst auch die Unverzichtbarkeit <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> individuellen Bedürfnisse<br />

des Patienten, die übergeordnete Bedeutung und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> Patienten-<br />

Arzt-Beziehung sowie die beson<strong>der</strong>e Rolle und Verantwortung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung.<br />

Die Diskussionen, Vorträge und Positionierungen waren ebenfalls von <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> ärztlichen Autonomie geprägt.<br />

Die Diskussion zur ärztlichen Freiberuflichkeit berührt das Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

zentral. Dies umfasst z. B. auch den notwendigen Ausbau <strong>der</strong> Ordnungsfunktionen,<br />

durch die die ärztliche Selbstverwaltung zeigt, dass Herausfor<strong>der</strong>ungen durch<br />

eine zunehmende Kommerzialisierung und Selbstzahlerversorgung im Sinne <strong>der</strong> Bedeutungssteigerung<br />

des zweiten Gesundheitsmarktes aus <strong>der</strong> Selbstverwaltung heraus<br />

selbständig geregelt werden können. Gleichzeitig steigen die externen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Ordnungsfunktionen <strong>der</strong> Ärztekammern, z. B. durch den zunehmend informierten<br />

Patienten. Kammern passen ihre Beurteilungs- und Schlichtungsverfahren immer<br />

neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen an, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht werden<br />

zu können. Letztlich umfassen diese Bemühungen aber auch die interessensübergreifende<br />

Integration <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en ärztlichen Expertise. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

stellt in diesem Zusammenhang die stimmberechtigte Beteiligung <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

an <strong>der</strong> zukünftigen sektorenübergreifenden Ausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanungsszenarien<br />

dar.<br />

In den Diskussionen im Berichtsjahr wurde zudem nachhaltig unterstrichen, dass ärztliche<br />

Freiberuflichkeit und <strong>der</strong>en Sicherung nur dann eine nachhaltige Wirkung haben<br />

werden, wenn es gelingt, nachrückende Ärztegenerationen von den Werten des Arztberufes<br />

als freier Beruf zu überzeugen und dafür zu begeistern. Dies umfasst ein klares Bekenntnis<br />

zur ärztlichen Selbstverwaltung. Für die Diskussionen in den folgenden Jahren<br />

wird es von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung sein, Gesellschaft und Politik zu verdeutlichen,<br />

dass Ärztinnen und Ärzte in einem freien Beruf einen hohen Gemeinwohlbezug haben.<br />

Nur wenn die Ärzteschaft durch ihre Berufsethik das Wohl des Patienten ebenso wie das<br />

<strong>der</strong> Allgemeinheit im Auge behält, wird das Fundament ermöglicht, auf das die Gesellschaft<br />

ihr Vertrauen in die Ärzteschaft auch zukünftig stützen kann.<br />

Die Grundnormen des ärztlichen freien Berufes sowie die Maxime <strong>der</strong> Kammerarbeit<br />

gestern, heute und morgen wurden nicht zuletzt während <strong>der</strong> Verabschiedung des lang-<br />

127


jährigen Hauptgeschäftsführers <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen, Dr. Michael Popović,<br />

im Rahmen eines Festvortrages des Hauptgeschäftsführers <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Prof. Dr. Christoph Fuchs, verdeutlicht (Hessisches Ärzteblatt 11/<strong>2010</strong>, S. 677-680).<br />

3.4.7 Honorarärzte<br />

Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde im Sommer <strong>2010</strong> eine<br />

Vorstandsarbeitsgruppe zur Thematik „Honorarärzte“ eingerichtet. Neben Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Vorstandes sind Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen von Landesärztekammern sowie<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Dezernat 5, Rechtsabteilung) beteiligt.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ist Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen.<br />

Hintergrund dieses Beschlusses ist die zunehmende Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten<br />

als sogenannte „Honorarärzte“ im deutschen Gesundheitswesen. Nicht zuletzt eine<br />

durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) mitbetreute Erhebung<br />

(Honorararztstudie: Mehr Geld und mehr Flexibilität, Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107 (22):<br />

A 1093) zeigt, dass seit ca. 2006 <strong>der</strong> Einsatz von Honorarärzten in Deutschland deutlich<br />

zugenommen hat. In Verknüpfung mit <strong>der</strong> Thematik Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten sowie dem Ärztemangel kommt <strong>der</strong> vorgenommenen<br />

Analyse <strong>der</strong> Motivation zur Aufnahme honorarärztlicher Tätigkeiten, aber auch <strong>der</strong><br />

Chancen und Risiken dieser Form <strong>der</strong> Berufsausübung durch die Arbeitsgruppe eine bedeutende<br />

Rolle zu. Zur Kompensation des Ärztemangels greifen insbeson<strong>der</strong>e in ländlichen<br />

Regionen vor allem Kliniken immer häufiger auf Honorarärzte zurück. Nach den<br />

vorliegenden Daten sowie ergänzenden Schätzungen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Honorarärzte<br />

und einiger Vermittlungsagenturen sind <strong>der</strong>zeit in Deutschland ca. 4.000 bis<br />

5.000 Ärztinnen und Ärzte hauptberuflich o<strong>der</strong> in Teilzeit als Honorarärzte tätig. Weiterhin<br />

wird davon ausgegangen, dass ca. 800 bis 900 dieser Ärzte täglich im Bundesgebiet<br />

im Einsatz sind. Da ein erheblicher Teil <strong>der</strong> Honorarärzte Fachärzte für Anästhesiologie<br />

sind (ca. 41,4 Prozent), sind Honorarärzte z. B. nicht zuletzt auch für die Gewährleistung<br />

von Notfallversorgungsstrukturen wie Rettungsambulanzen, Notarztwagen-Einsätzen<br />

o<strong>der</strong> aber von Intensivstationen, z. B. bei Erkrankung eines angestellten Arztes, im Einsatz.<br />

Die Vorstandsarbeitsgruppe hat die Beratungen im August <strong>2010</strong> aufgenommen und bis<br />

Ende des Berichtsjahres fünfmal getagt. In den intensiven Erörterungen wurden neben<br />

<strong>der</strong> aktuellen Ausgangsposition und Datenlage u. a. nachfolgende Themen diskutiert:<br />

• Fehlende Legaldefinition des „Honorararztes“<br />

• Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

• Motivation und Beweggründe für die Aufnahme honorarärztlicher Tätigkeit<br />

• Freiberufliche Tätigkeit/Scheinselbständigkeit des Honorararztes<br />

• Honorarärzte als Leiharbeitnehmer<br />

• Einbindung honorarärztlicher Tätigkeit in die Betriebsabläufe des Krankenhauses<br />

• Kammer- und Versorgungswerkzugehörigkeit<br />

• Honorarärztliche Tätigkeit und Weiterbildung<br />

• Honorarärztliche Tätigkeit und Fortbildung<br />

• Haftungsrechtliche Aspekte <strong>der</strong> Tätigkeit von Honorarärzten<br />

128


Angesichts <strong>der</strong> fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen (fehlende Definition, unzureichende<br />

Schutzmechanismen gegen den Vorwurf <strong>der</strong> Scheinselbständigkeit etc.) und<br />

<strong>der</strong> Überschneidung mit an<strong>der</strong>en Formen ärztlicher Berufsausübung (Belegarzt, Konsiliararzt<br />

etc.) gestaltet sich die Diskussion komplex.<br />

Um möglichst weitreichend Perspektiven an<strong>der</strong>er betroffener Verbände, Institutionen<br />

und Einrichtungen berücksichtigen zu können, wurde am 09. und 10.11.<strong>2010</strong> eine umfassende<br />

Dialog-Veranstaltung durchgeführt. Gespräche wurden u. a. geführt mit<br />

• <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

• dem Bundesverband <strong>der</strong> Honorarärzte<br />

• Fachgesellschaften<br />

• Haftpflichtversicherern<br />

• Vermittlungsagenturen<br />

• Medizinrechtlern<br />

• Arbeitnehmerüberlassungen<br />

• Berufsverbänden<br />

Gerade in diesen eingehenden Diskussionen mit den Experten bestätigte sich, dass <strong>der</strong><br />

Dialog- und Klärungsbedarf von allen benannten Seiten gegeben ist. Basierend auf den<br />

weiteren Auswertungen dieser Dialog-Veranstaltung wird sich die Arbeitsgruppe Anfang<br />

2011 bei Bedarf mit weiteren Experten und Institutionen austauschen. Vorgesehen<br />

ist, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine umfangreiche Positionsbestimmung<br />

zur honorarärztlichen Tätigkeit in Deutschland vorzulegen.<br />

Es zeigt sich zunehmend, dass diese relativ neue Form <strong>der</strong> Berufsausübung u. a. wichtige<br />

Impulse für die zukünftigen Diskussionen zu möglichen Maßnahmen gegen den<br />

Ärztemangel bieten kann. Viele <strong>der</strong> durch die Experten und Honorarärzte angegebenen<br />

Motivationslagen bieten eine gute Grundlage, um weitergehende Anregungen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis, z. B.<br />

im Kontext des vom Bundesministerium für Gesundheit für 2011 angekündigten Versorgungsgesetzes<br />

einbringen zu können.<br />

Die Diskussionen haben ebenfalls mehr als deutlich gezeigt, dass hierbei ein Qualitätsstandard<br />

ärztlicher Tätigkeit in Form des Facharztstandards auf keinen Fall unterschritten<br />

werden darf. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird dies bei Vorlage ihres Positionspapiers<br />

im Frühjahr 2011 in ihren Einschätzungen nachdrücklich zum Ausdruck bringen.<br />

3.4.8 Krankenhaushygiene<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Umgang mit und Transport von Abfällen an Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

Der Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor<br />

organisatorische und finanzielle Herausfor<strong>der</strong>ungen. Wenn Abfälle als beson<strong>der</strong>s gefährlich<br />

o<strong>der</strong> infektiös eingestuft werden, können sie nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt<br />

werden, son<strong>der</strong>n sind als Gefahrgut unter beson<strong>der</strong>en Sicherheitskriterien zu<br />

transportieren und zu entsorgen. Geschieht dies unzutreffen<strong>der</strong>weise, entstehen damit<br />

unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus. Um dies zu vermeiden, beteiligt sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit und<br />

Transport von Krankenhausabfällen auf internationaler, europäischer und nationaler<br />

129


Ebene. Seit 2001 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig vom Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Stellungnahmen zu Regelungen zum Transport<br />

infektiöser Substanzen gebeten. Zudem wurde zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe im<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2001 eingerichtet,<br />

um die Bestimmungen zu beraten, die das Gesundheitswesen betreffen. Mitglie<strong>der</strong> sind<br />

u. a. Vertreter des Robert Koch-Instituts (RKI), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG) sowie die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Mehrmals im Jahr tagt diese Arbeitsgruppe.<br />

Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial<br />

Über öffentliche Verkehrswege werden innerhalb Deutschlands täglich etwa eine viertel<br />

Million diagnostische Proben und an<strong>der</strong>e medizinische Untersuchungsmaterialien<br />

transportiert. Dies erfolgt überwiegend zwischen den Entnahmeeinrichtungen, wie z. B.<br />

Arztpraxen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten, Drogenberatungsstellen o<strong>der</strong> Blutspendezentren,<br />

und <strong>der</strong> jeweiligen Untersuchungseinrichtung, bspw. klinischen und mikrobiologischen<br />

Laboratorien. Neben eigenen Kurierdiensten vieler Laboratorien spielen<br />

kommerzielle Kurier- und Expressdienste, Subunternehmen, aber auch überregionale<br />

Gefahrgut-Transportdienstleister eine wesentliche Rolle. Ein nicht unbeträchtlicher Teil<br />

dieser Proben ist potentiell o<strong>der</strong> bekanntermaßen infektiös und gilt daher als ansteckungsgefährlicher<br />

Stoff. Alle an <strong>der</strong> Transportkette Beteiligten, d. h. vorrangig die Absen<strong>der</strong><br />

aus dem medizinisch-diagnostischen und mikrobiologischen Bereich und die Beför<strong>der</strong>er,<br />

aber auch die Laboratorien als Empfänger, die meist die Verpackungen stellen,<br />

haben – unbeschadet von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die nationalen und internationalen<br />

Gefahrgutbestimmungen für ansteckungsgefährliche Stoffe zu beachten.<br />

Das Bundesverkehrsministerium hat zudem eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

die das Ministerium im Hinblick auf Abfälle im Krankenhaus und im ambulanten Bereich<br />

sowie den Transport von infektiösen Materialien im Gesundheitswesen berät. An<br />

diesen Beratungen sind neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch das Robert Koch-Institut<br />

und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wird<br />

in Informationsblättern formuliert und dem Ausschuss des UN-Subcommittee of Experts<br />

on the Transport of Dangerous Goods von den jeweiligen Ministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet. In dieser Arbeitsgruppe werden immer<br />

wie<strong>der</strong> Themen beraten, bei denen es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft positioniert.<br />

Die Beschlüsse aus nationaler Ebene werden dann auf internationaler Ebene eingebracht.<br />

Die Arbeitsgruppe hat im Jahr <strong>2010</strong> zweimal getagt. Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen<br />

waren Verpackungsmodalitäten von diagnostischen Proben und <strong>der</strong> Transport von<br />

infektiösen Krankenhausabfällen.<br />

3.5 Rehabilitation<br />

Der wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />

Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

berät <strong>der</strong> Ausschuss die aus <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in <strong>der</strong> Rehabilitation<br />

erwachsenden Fragen und Themen wegen <strong>der</strong> engen Zusammenhänge mit <strong>der</strong> Ge-<br />

130


sundheitsför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Prävention in einem deshalb bewusst <strong>der</strong>art integriert angelegten<br />

Gremium.<br />

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2009 in den<br />

1.240 (Vorjahr: 1.239) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund zwei<br />

Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />

<strong>der</strong> Patienten betrug 25,3 Tage, wie bereits in 2008. Ende 2009 wurden in<br />

den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 172.000 Betten vorgehalten<br />

– und damit nach jahrelangem Bettenabbau wie<strong>der</strong> rund 900 mehr als im Jahr 2008. Im<br />

Durchschnitt waren diese Betten zu 81,7 Prozent (2008: 81,3 Prozent) belegt. Öffentliche<br />

Einrichtungen hatten mit 90,4 Prozent die höchste Bettenauslastung, private Einrichtungen<br />

mit 79,2 Prozent die niedrigste.<br />

Im Gegensatz zu den Krankenhäusern hat sich das Versorgungsangebot bei den Vorsorge-<br />

und Rehabilitationseinrichtungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen verschoben.<br />

Nach wie vor stehen aber zwei Drittel aller Betten (115.000) in einer privat geführten<br />

Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtung und nur 30.000 Betten in einer öffentlich<br />

getragenen Einrichtung. 8.000 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 86.000 im nichtärztlichen<br />

Dienst, darunter 21.000 Pflege-Vollkräfte, versorgten 2009 die vollstationären Patientinnen<br />

und Patienten in den Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtungen.<br />

3.5.1 Medizinische Rehabilitation im Fokus des GKV-<br />

Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) von 2008/2009 hat weitreichende Än<strong>der</strong>ungen<br />

mit sich gebracht, welche den Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation für<br />

Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer nachhaltig geprägt haben und sich<br />

auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden, sodass die wesentlichen<br />

Neuregelungen schlaglichtartig im Folgenden kurz dargestellt werden.<br />

Im Zusammenhang mit den Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung wurde <strong>der</strong> Anspruch<br />

auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung, Min<strong>der</strong>ung<br />

und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Pflege in die integrierte Versorgung verankert. Weiterhin wurden die spezialisierte<br />

ambulante Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />

und <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere<br />

Menschen wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall o<strong>der</strong> nach einer<br />

Krankheit nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, son<strong>der</strong>n in ihrem<br />

gewohnten häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau <strong>der</strong> ambulanten<br />

Palliativversorgung ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />

worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernahme<br />

<strong>der</strong> Kosten für die Behandlungspflege durch die Krankenkassen für Personengruppen<br />

mit beson<strong>der</strong>s hohem Versorgungsbedarf geregelt. Zudem ist die Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Pflege in die integrierte Versorgung vorgesehen. Dem entspricht, dass im SGB XI (Gesetzliche<br />

Pflegeversicherung) <strong>der</strong> durchgängige Verweis auf die medizinische Rehabilitation<br />

angelegt ist. So soll erreicht werden, dass es künftig auch im Bereich <strong>der</strong> Pflege<br />

131


zur Umsetzung des bestehenden Vorrangs <strong>der</strong> Rehabilitation vor <strong>der</strong> Pflege und dementsprechend<br />

zur Anwendung von Assessments bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Pflegestufen<br />

nach dem SGV XI kommen wird.<br />

Das GKV-WSG gibt insgesamt zu erkennen, dass die große Zahl chronisch kranker<br />

Menschen und <strong>der</strong> demografische Wandel, <strong>der</strong> mit einem Anstieg chronischer Erkrankungen<br />

verbunden ist, eine stärkere rehabilitative Orientierung des Gesundheitssystems<br />

erfor<strong>der</strong>n werden. Neben <strong>der</strong> vorerwähnten geriatrischen Rehabilitation und den sogenannten<br />

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen (§§ 24, 41 SGB V) sind nunmehr durch eine<br />

entsprechende Än<strong>der</strong>ung des § 40 SGB V sämtliche Leistungen von bisher Ermessenszu<br />

Regel- bzw. Pflichtleistungen bestimmt worden.<br />

3.5.2 Zukunftsträchtige Perspektiven und Potenziale <strong>der</strong> medizinischen<br />

Rehabilitation<br />

Eine aus namhaften Vertretern aus dem Bereich des Rehabilitationsgeschehens in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitsgruppe im Rahmen <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V., an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

maßgeblich mitgewirkt hat, hat in den Jahren 2009 und <strong>2010</strong> einen in <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit<br />

vielbeachteten Überblick über die vorhandenen und zunehmend wichtiger werdenden<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation gegeben. In einer von <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V. am 12.10.<strong>2010</strong> in Berlin durchgeführten<br />

öffentlichen Veranstaltung ist als Ergebnis herausgestellt worden, mit<br />

welchem Potenzial die Rehabilitation – und hier insbeson<strong>der</strong>e die medizinische Rehabilitation<br />

– dazu beitragen kann, dass chronisch Kranke, Behin<strong>der</strong>te und von chronischer<br />

Krankheit und Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Menschen im Alltag, in <strong>der</strong> Familie und im Beruf<br />

selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich leben können. Rehabilitation<br />

hilft ihnen, den dauerhaften Eintritt einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit zu vermeiden<br />

o<strong>der</strong> mit den Folgen ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen.<br />

Mit diesem Ziel <strong>der</strong> Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe bietet die Rehabilitation<br />

den Betroffenen in je<strong>der</strong> Lebenssituation passende Angebote: Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben und in <strong>der</strong> Gemeinschaft, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

sowie unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen. Die Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation sind fester Bestandteil des Gesundheitssystems in<br />

Deutschland und werden vor allem von <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung<br />

zur Verfügung gestellt. Das Spektrum <strong>der</strong> Leistungen unterscheidet sich<br />

dabei jeweils nach dem gesetzlichen Auftrag des Trägers. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten<br />

des Zugangs zur Rehabilitation – in jedem Fall ist sichergestellt, dass die Betroffenen<br />

in ihrer jeweiligen Lebenssituation den Erfor<strong>der</strong>nissen entsprechende Angebote<br />

erhalten.<br />

Für die einzelnen Betroffenen trägt die Rehabilitation durch Verbesserung ihres Gesundheitszustandes<br />

und ihrer Lebensqualität dazu bei, ihre Teilhabe zu sichern. Der<br />

Nutzen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation geht zugleich weit über den unmittelbaren<br />

Nutzen für die Betroffenen hinaus: Für die Leistungsträger bedeuten erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahmen<br />

gewonnene Beitragszahlungen und reduzierte Folgekosten wegen<br />

einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Krankheit. In den Unternehmen erhält die medizinische<br />

132


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Rehabilitation wertvolles Know-how. Leistungsfähige Arbeitnehmer sind eine Voraussetzung<br />

für hohe Produktivität in den Unternehmen. Insbeson<strong>der</strong>e auch in Anbetracht des<br />

demografischen Wandels ist für die Gesellschaft die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer<br />

ein Motor von Wohlstand und Wachstum. Die medizinische Rehabilitation trägt<br />

dazu bei, dass <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeit erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellt werden kann. Berechnungen<br />

zeigen, dass dieser Nutzen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation klar beziffert<br />

werden kann und sich Rehabilitation auch finanziell rechnet.<br />

Deutschland verfügt über ein europaweit beispielhaftes und effektives Rehabilitationssystem.<br />

Als wesentlicher Baustein sozialer Sicherung stellt es auch einen positiven<br />

Standortfaktor dar. Angesichts zu erwarten<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bevölkerungs- und<br />

Erwerbsstruktur in Deutschland und angesichts begrenzter Mittel gilt es, das Potenzial<br />

<strong>der</strong> Rehabilitation weiterhin auszuschöpfen und zu stärken. Dazu gehört, den Fokus<br />

noch stärker auf die verbliebenen Fähigkeiten <strong>der</strong> Menschen auszurichten und <strong>der</strong> individuellen<br />

Lebenssituation <strong>der</strong> Betroffenen noch stärker Rechnung zu tragen. Dazu gehört<br />

auch, die Angebote noch flexibler zu gestalten und die Vernetzung im Versorgungssystem<br />

zu verbessern. Schließlich gehört dazu ebenfalls, die Wirksamkeit und Qualität<br />

<strong>der</strong> Rehabilitation stärker wissenschaftlich zu evaluieren.<br />

Mit diesem im Rahmen einer Broschüre im Oktober <strong>2010</strong> veröffentlichten Überblick<br />

über die Möglichkeiten <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation, welcher vom GVG-Ausschuss<br />

„Pflege und Rehabilitation“ unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet worden<br />

ist, sind das Wissen und die Erfahrungen <strong>der</strong> Leistungsträger (Kranken-, Rentenund<br />

Unfallversicherung), <strong>der</strong> Leistungserbringer (ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen)<br />

und <strong>der</strong>jenigen, die Impulse zur Rehabilitation geben o<strong>der</strong> sie<br />

veranlassen (Ärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber), zusammengetragen worden, um<br />

zentrale Fragen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation zusammenfassend und anschaulich<br />

darzustellen, Zusammenhänge zu verdeutlichen und einen Ausblick auf mögliche zukünftige<br />

Heraufor<strong>der</strong>ungen und Anfor<strong>der</strong>ungen an die Rehabilitation zu geben.<br />

3.5.3 Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR)<br />

Die Vielfalt <strong>der</strong> Initiativen im Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation sowie hierauf ausgerichtete Initiativen<br />

zu för<strong>der</strong>n, zu unterstützen und zu stärken, ist Ziel und Aufgabe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (Frankfurt/Main). In <strong>der</strong> BAR arbeiten die Spitzenorganisationen<br />

<strong>der</strong> Rentenversicherung, <strong>der</strong> Unfallversicherung, <strong>der</strong> Krankenversicherung,<br />

<strong>der</strong> Hauptfürsorgestellen und <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe unter<br />

Mitwirkung <strong>der</strong> Ärzteschaft mit Bund und Län<strong>der</strong>n zusammen. Die Aufgaben <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

umfassen insbeson<strong>der</strong>e die Konkretisierung und Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> Voraussetzungen und Inhalte von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit aller an <strong>der</strong> Rehabilitation Beteiligten. In dem vor allem für<br />

Fragen <strong>der</strong> medizinischen, aber auch <strong>der</strong> beruflichen und sozialen Rehabilitation zuständigen<br />

„Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft“ <strong>der</strong> BAR sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV) durch Dr. Wolfgang Aubke und die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch<br />

Dr. Hans-Jürgen Maas als für diesen Bereich zuständigen Geschäftsführer vertreten.<br />

Hiermit ist zwar die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit nunmehr drei Jahrzehnten neben <strong>der</strong><br />

133


KBV im Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft bei <strong>der</strong> BAR vertreten, an<strong>der</strong>s als die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung kann sie jedoch aus nach Auffassung <strong>der</strong> BAR satzungsrechtlich<br />

bestimmten Gründen nicht Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sein; sie<br />

gehört somit we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>versammlung noch <strong>der</strong>en Vorstand als Entscheidungsträger<br />

an.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit des Sachverständigenrates <strong>der</strong> BAR stand in 2009/<strong>2010</strong> die<br />

Erarbeitung des Positionspapiers zu „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“. Mit diesen Eckpunkten<br />

zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Rehabilitation soll nach <strong>der</strong> Zielsetzung des Sachverständigenrates<br />

ein Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich<br />

beispielsweise aus <strong>der</strong> demografischen Entwicklung ergeben, sowie zur Zukunftssicherung<br />

<strong>der</strong> Rehabilitation im Gesundheitswesen geleistet werden. Im Verlaufe <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

wurde vor dem Hintergrund <strong>der</strong> komplexen Strukturen und Versorgungsabläufe<br />

sowie <strong>der</strong> ökonomischen und politischen Implikationen <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung<br />

rasch deutlich, dass eine Beschränkung auf die beson<strong>der</strong>en sozialmedizinischen Kompetenzbereiche<br />

des Sachverständigenrates und seiner Mitglie<strong>der</strong> notwendig war. Ausgehend<br />

von den verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen in <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung im<br />

Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Qualität ist <strong>der</strong> Fokus auf eine stärkere Berücksichtung<br />

individueller Bedarfskonstellationen, auf die Strukturierung von Leistungen an<br />

Hand von Erkenntnissen <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und auf Erfahrungen aus entsprechenden<br />

Leitlinien und Empfehlungen gelegt worden.<br />

Das nach über dreijähriger Vorarbeit vom Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft und vom<br />

Vorstand <strong>der</strong> BAR im Berichtsjahr verabschiedete Positionspapier „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“<br />

geht davon aus, dass vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs<br />

auch für rehabilitative Leistungen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union sich die in<br />

Deutschland ausgebildete rehabilitative Versorgung im internationalen Vergleich für die<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft gut gerüstet sehen kann. Die Zunahme chronischer Erkrankungen,<br />

von Multimorbidität und altersassoziierten Erkrankungen geht mit einer<br />

Zunahme von aktivitäts- und teilhaberelevanten Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />

einher, die ihrerseits erheblichen Unterstützungsbedarf bei Verlust von Selbstständigkeit<br />

und Autonomie nach sich ziehen. Gleichzeitig nimmt bei zunehmen<strong>der</strong> Eigenständigkeit<br />

vieler Menschen und weiter fallenden Bevölkerungszahlen die Bedeutung von<br />

Autonomie und Fähigkeiten zu selbstständigem Handeln im Einzelfall zu. Der Wunsch,<br />

auch durch präventive Maßnahmen den komplexer werdenden Belastungen des Alltags<br />

gewachsen zu bleiben, verstärkt sich. Dies erfor<strong>der</strong>t in Ergänzung zur För<strong>der</strong>ung adäquater<br />

präventiver Maßnahmen eine Zielorientierung <strong>der</strong> Rehabilitation von <strong>der</strong> Herstellung<br />

<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit bis hin zum Erhalt von Selbstständigkeit und Autonomie<br />

auch bei fehlen<strong>der</strong> Aussicht auf Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in das Erwerbsleben. Dem betrieblichen<br />

Einglie<strong>der</strong>ungsmanagement und <strong>der</strong> geriatrischen Rehabilitation, welche weiterentwickelt<br />

und ausgebaut werden müssen, wird darüber hinaus eine zunehmende Bedeutung<br />

zukommen. Die wesentlichen Kernaussagen dieses Positionspapiers können<br />

wie folgt zusammengefasst werden:<br />

• Rehabilitation und Teilhabe müssen sich „wie aus einer Hand“ über alle Versorgungsbereiche<br />

erstrecken.<br />

• Die Ausrichtung <strong>der</strong> Rehabilitation auf individuelle Bedarfe muss auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer konsequenten Anwendung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />

Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) erfolgen.<br />

134


• Wunsch- und Wahlrecht sowie das Persönliche Budget können die Autonomie <strong>der</strong> Betroffenen<br />

stärken.<br />

• Sozialmedizinisch nicht begründbare Unterschiede in <strong>der</strong> frührehabilitativen Versorgung<br />

müssen beseitigt werden.<br />

• Zugangssteuerung und Durchführung <strong>der</strong> Rehabilitation sollen wissenschaftlich fundiert<br />

erfolgen.<br />

• Die Nachhaltigkeit von Rehabilitationsleistungen muss erhöht werden.<br />

• In <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht Handlungsbedarf für alle am Rehabilitationsprozess<br />

beteiligten Berufsgruppen.<br />

• Prävention und Rehabilitation müssen stärker aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein.<br />

Das Positionspapier kann auf <strong>der</strong> Internetseite www.bar-frankfurt.de heruntergeladen<br />

werden.<br />

Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist <strong>der</strong> 2009 überarbeitete<br />

und Anfang des Berichtsjahres <strong>2010</strong> in 13. Auflage veröffentlichte Wegweiser „Rehabilitation<br />

und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“ hervorzuheben. Dieser Wegweiser setzt<br />

sich das Ziel, Zugänge zu Teilhabeleistungen zu ermöglichen und auch Lebenschancen<br />

zu eröffnen. Damit behin<strong>der</strong>te Menschen diese Chancen bekommen und selbstbestimmte<br />

Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft funktioniert, ist mit dem Sozialgesetzbuch<br />

IX 2002 <strong>der</strong> Grundstein für ein bürgernahes Rehabilitations- und Teilhaberecht gelegt<br />

worden. Seither gab es eine Vielzahl von Verän<strong>der</strong>ungen, Neuanfängen und Neuaufstellungen<br />

– nicht nur im Gesundheitswesen allgemein, son<strong>der</strong>n auch insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Rehabilitationsgeschehen. Das sogenannte Persönliche Budget ist seit dem 01.01.2008<br />

Gesetz. Die Gemeinsamen Servicestellen <strong>der</strong> Rehabilitationsträger beraten jeden Ratund<br />

Hilfesuchenden in allen Fragen <strong>der</strong> Rehabilitation. Ebenso sind die Vereinbarungen<br />

von Gemeinsamen Empfehlungen ein wichtiger Aspekt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />

ihre Leistungen zügig und individuell abgestimmt zu erhalten. Der Wegweiser<br />

„Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“ soll dabei ein Lotse sein, <strong>der</strong> eine<br />

präzise Orientierungshilfe im Dschungel möglicher Rehabilitations- und Teilhabeleistungen<br />

ermöglicht.<br />

3.5.4 REHACare International <strong>2010</strong><br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist neben einer Vielzahl weiterer Organisationen, Verbände,<br />

Behörden und Ministerien seit <strong>der</strong> REHA ‘81 als dem ersten internationalen Rehabilitationskongress<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich an diesem weltweit<br />

größten Fachkongress als zugleich auch wichtiger nationaler Plattform für die Rehabilitationswelt<br />

beteiligt.<br />

Die diesjährige REHACare International fand – wie<strong>der</strong> unter ideeller Mitträgerschaft <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> – vom 06. bis 09.10.<strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Messe Düsseldorf statt. Über<br />

52.000 Besucher informierten sich über die von 801 Ausstellern aus 29 Län<strong>der</strong>n vorgestellten<br />

Produkte und Dienstleistungen sowie über Hilfsmittel aus dem Bereich von Rehabilitation<br />

und Pflege. Die REHACare International <strong>2010</strong> sowie mit ihr <strong>der</strong> REHACare-<br />

Kongress und <strong>der</strong> Themenpark rund um altersgerechte Wohnkonzepte sowie barrierefreies<br />

Bauen und Wohnen stießen auf großen Zuspruch <strong>der</strong> Besucher und Teilnehmer.<br />

In den fachspezifischen Vorträgen und Workshops wurde eine Vielzahl in diesem Zu-<br />

135


sammenhang stehen<strong>der</strong> sozialpolitischer Themen erörtert. Bevölkerungsrückgang und<br />

Alterung führen zu neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen für unsere Gesellschaft. Der Kongress<br />

nahm Bezug zu dieser Thematik und stellte innovative – nicht nur technische – Lösungsansätze<br />

vor. Im Fokus standen „intelligente“ Technologien, die das Leben älterer<br />

und/o<strong>der</strong> hilfebedürftiger Menschen erleichtern und unterstützen, sodass diese die<br />

Chance erhalten, selbstbestimmt in ihrem häuslichem Umfeld leben zu können. Aufgreifen<br />

konnte die REHACare <strong>2010</strong> damit die demografische Entwicklung, welche den<br />

Markt rund um Rehabilitation und Pflege in starkem Maße prägt und zugleich das Interesse<br />

an altersgerechten Produkten för<strong>der</strong>t.<br />

3.5.5 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

Bundesregierung und Gesetzgeber haben die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen,<br />

dass behin<strong>der</strong>te Menschen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten<br />

und am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft umfassend teilhaben können. Mit dem Inkrafttreten<br />

des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“<br />

am 01.07.2001 hat dieser Paradigmenwechsel seinen legislativen Ausdruck gefunden.<br />

Mit dem SGB IX wurde ein Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS) gebildet, <strong>der</strong> es in Fragen <strong>der</strong> Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen berät und bei Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierung unterstützt. Zu den Aufgaben<br />

des Beirates gehören insbeson<strong>der</strong>e auch die Unterstützung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Rehabilitationseinrichtungen und die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsfonds<br />

sowie die Anregung und Koordinierung von Maßnahmen zur Evaluierung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen im Rahmen <strong>der</strong> Rehabilitationsforschung. Als forschungsbegleiten<strong>der</strong><br />

Ausschuss unterstützt er das BMAS bei <strong>der</strong> Festlegung von Fragestellungen<br />

und Kriterien. Das BMAS trifft Entscheidungen über die Vergabe <strong>der</strong> Mittel des Ausgleichsfonds<br />

nur auf Grund von Vorschlägen des Beirats.<br />

Der Beirat besteht aus 48 Mitglie<strong>der</strong>n. Mit Inkrafttreten des SGB IX wurden als Mitglie<strong>der</strong><br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung neu aufgenommen.<br />

Der vorher bestehende „Beirat für behin<strong>der</strong>te Menschen“ sah diese Mitgliedschaft<br />

nicht vor. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Rudolf Henke, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“, als Mitglied sowie Dr.<br />

Annegret Schoeller als seine Stellvertreterin vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

berufen worden. Weitere Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

im Verwaltungsrat <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Behin<strong>der</strong>tenverbände, die Bundesvereinigung<br />

<strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände, Integrationsämter, die Bundesanstalt<br />

für Arbeit, die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen, die Spitzenvereinigungen <strong>der</strong><br />

Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Verband deutscher Rentenversicherungsträger,<br />

die Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, die<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für unterstützte Beschäftigung, die Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />

medizinischen Rehabilitation, die Berufsför<strong>der</strong>ungswerke, die Berufsbildungswerke,<br />

die Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong> Integrationsfirmen sowie Interessenvertreter<br />

ambulanter und stationärer Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene.<br />

136


In seinen zwei Sitzungen im Berichtsjahr <strong>2010</strong> am 29.04. und 03.11. hat sich <strong>der</strong> Beirat<br />

für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen intensiv mit den aktuellen Problemen <strong>der</strong> Integration<br />

und Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen auf nationaler wie auf europäischer<br />

Ebene befasst und die Ausrichtung entsprechen<strong>der</strong> Kongresse beschlossen. Die Initiative<br />

„job“ mit einer Laufzeit von 2007 bis <strong>2010</strong> wird als Erfolg bewertet. Zahlreiche Teilinitiativen,<br />

wie das Projekt „Automobil – Ausbildung ohne Barrieren“, haben viele Erkenntnisse<br />

gebracht. Diese werden auf dem nächsten Kongress vorgestellt.<br />

Ausblick<br />

Auch wenn <strong>der</strong>zeit noch viele „Baustellen“ im Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation<br />

festzustellen sind, so nicht zuletzt die zu beobachtende, teils rückläufige Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Leistungsgewährung durch die Kostenträger bis hin zu Antragsstaus sowie die immer<br />

noch unzulängliche Funktionsweise <strong>der</strong> Gemeinsamen Servicestellen, so kann dennoch<br />

konstatiert werden: Die medizinische Rehabilitation hat große Potenziale. Sie ist in<br />

Deutschland hoch entwickelt und fest im Sozialsystem verankert. Bei weiterhin erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Bemühungen um eine gesicherte Finanzierung sind die Perspektiven positiv und<br />

zukunftsträchtig. Es gilt daher, diese Potenziale auch zum Wohle <strong>der</strong> von Krankheit o<strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>ung betroffenen Menschen zu nutzen.<br />

3.6 Betriebsärztliche Versorgung<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat <strong>der</strong> Unternehmer die Aufgabe, Gefahren durch<br />

die berufliche Tätigkeit von Beschäftigten abzuwenden. Für diese Aufgabe kann er Experten<br />

wie Betriebsärzte für gesundheitliche Belange o<strong>der</strong> Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

für technische Fragen bestellen. Die Gesundheit zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus<br />

dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und<br />

Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach<br />

länger dauerndem krankheitsbedingten Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen<br />

Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund neuer rechtlicher<br />

Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

an Bedeutung gewonnen. Angesichts zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte<br />

Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Arbeitsmedizin zu einer quasi<br />

vierten Säule im Gesundheitswesen neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung<br />

sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin<br />

eine beson<strong>der</strong>e Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung. So wurden<br />

Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung in den Arbeitsmedizin-Gremien<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

Brandenburg und Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, erörtert<br />

und Maßnahmen eingeleitet.<br />

137


3.6.1 Arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildung<br />

Realität und Perspektiven <strong>der</strong> Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin<br />

Arbeitsmediziner benötigen in <strong>der</strong> heutigen Zeit neben den fachlichen auch zunehmend<br />

weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse als in <strong>der</strong> Vergangenheit. Standen früher<br />

Arbeitsunfälle und klassische Berufskrankheiten im Vor<strong>der</strong>grund, sind heute eher<br />

psychosoziale Stressfaktoren und die Integration von Arbeitnehmern mit chronischen<br />

Leiden zu bewältigen. An Bedeutung gewonnen haben in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin die Primärprävention<br />

und die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung. Das medizinische Fachwissen alleine<br />

reicht nicht mehr aus, um im Betrieb bestehen zu können. Betriebsärzte benötigen vor<br />

allem Kommunikationsvermögen, Durchsetzungskraft, Teamgeist, Führungsqualitäten<br />

und Kooperationsbereitschaft sowie auch wirtschaftliche Kenntnisse. Die Vermittlung<br />

dieser Kenntnisse und Fähigkeiten kann nicht allein den arbeitsmedizinischen Akademien<br />

überantwortet werden. Es sind auch die Kammern, die Weiterbil<strong>der</strong>, die Betriebe,<br />

aber auch die Ärztinnen und Ärzte selber in <strong>der</strong> Pflicht. Die Realität in den Weiterbildungsstätten<br />

sieht jedoch besorgniserregend aus. Die Praxis in den Betrieben kontrastiert<br />

mit den im Grundkurs vermittelten Mindeststandards. Von den Aufsichtsorganen<br />

mehr Einflussnahme o<strong>der</strong> eine Qualitätssicherung zu for<strong>der</strong>n, ist zwar politisch korrekt,<br />

aber wenig aussichtsreich.<br />

Mehrere Möglichkeiten <strong>der</strong> Einflussnahme und <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

wurden von den Arbeitsmedizin-Experten identifiziert:<br />

• Die Kammern sollen prüfen, ob sie einen Nachweis verlangen, <strong>der</strong> gewährleistet, dass<br />

im Hinblick auf die Einsatzzeiten wie auch an<strong>der</strong>e Tätigkeiten eine zumindest annähernd<br />

rechtskonforme Praxis bei den Weiterzubildenden besteht.<br />

• In den arbeitsmedizinischen Akademien muss mehr Gruppenarbeit angeboten werden.<br />

• Die Weiterbil<strong>der</strong> sollen einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln<br />

führen, in denen sie die Möglichkeit des Austausches haben.<br />

• Die Prüfer sollen sich einer Beurteilung durch die Geprüften stellen und müssen sich<br />

<strong>der</strong> Frage stellen, ob sie – auch beim Scheitern in <strong>der</strong> Prüfung – fair geprüft und nachvollziehbar<br />

geurteilt haben.<br />

• Wenn ein Prüfling durch die Prüfung gefallen ist, soll die Ärztekammer den Weiterbil<strong>der</strong><br />

in seinem Betrieb aufsuchen und sich vergewissern, ob die Weiterbildungsstätte<br />

und -strukturen den arbeitsmedizinischen Standards entsprechen.<br />

Handlungsoptionen zur Nachwuchsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin<br />

Folgende Handlungsoptionen zur Begegnung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

wurden von den Arbeitsmedizin-Experten aufgezeigt:<br />

Verbesserte Studienbedingungen:<br />

• mehr Möglichkeiten <strong>der</strong> Berufserkundung im vorklinischen Teil des Studiums,<br />

• Famulaturmöglichkeiten in werksärztlichen Diensten,<br />

• bessere Vermittlung spezifisch arbeitsmedizinischer Aspekte im Studium. (Das Fach<br />

Arbeitsmedizin ist durch die letzte Novelle eigenständig in <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />

aufgeführt.)<br />

138


Beschränkung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit auf die ärztliche Kernkompetenz:<br />

• Delegation auf nichtärztliches Personal nur unter Anordnungsverantwortung des<br />

Arztes (Beachtung, dass Aufklärung, Diagnostik, Differenzialdiagnose, Therapie und<br />

ärztliche Beratung nicht delegierbar sind.)<br />

Optimierung <strong>der</strong> arbeits- bzw. betriebsmedizinischen Weiterbildung:<br />

• Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildungsbedingungen als Ist-Analysen,<br />

• Qualifizierung <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> durch die Ärztekammer,<br />

• bei fehlen<strong>der</strong> qualifizierter Weiterbildung durch den Befugten Entzug <strong>der</strong> Befugnis,<br />

• Weiterentwicklung des Kursbuches für den dreimonatigen theoretischen Kurs in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin;<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> didaktischen Werkzeuge zur<br />

Vermittlung <strong>der</strong> Inhalte,<br />

• adäquate Weiterbildungsstätten,<br />

• Anwendung <strong>der</strong> Logbücher,<br />

• verbesserte Weiterbildungsbedingungen in Teilzeit, insbeson<strong>der</strong>e für Ärztinnen,<br />

• adäquate Vergütung <strong>der</strong> Tätigkeit.<br />

Gezielte Imagekampagnen:<br />

• Präsentation einzelner Betriebe sowie arbeitsmedizinischer Dienste in Hochschulen,<br />

• Imagekampagnen in Betrieben, um darzulegen, welchen Gewinn eine betriebsärztliche<br />

Betreuung für den Betrieb darstellt – Wertschöpfung durch Arbeitsschutz und<br />

Primärprävention.<br />

Die Handlungsoptionen werden im Rahmen von Vorträgen, Artikeln etc. bekannt gemacht,<br />

um eine breite Diskussion und die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu induzieren.<br />

Praktisches Jahr in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Auf Beschluss <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien haben MR Dr. Dietmar Groß und Dr. Udo<br />

Wolter (Drucksache V – 100) einen Antrag auf dem 113. Deutschen Ärztetag gestellt, <strong>der</strong><br />

zur weiteren Beratung an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesen wurde.<br />

„Der 113. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf, sich bei den Universitäten<br />

dafür einzusetzen, dass geeignete Einrichtungen <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />

den Einrichtungen <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Krankenversorgung im Sinne <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />

für Ärzte (Praktisches Jahr – § 3 Abs. 2) gleichgestellt werden.“<br />

Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) hat den Antrag in seiner Sitzung am<br />

23.09.<strong>2010</strong> beraten. Er beschloss einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />

empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte hinzuwirken, um<br />

das Fachgebiet Arbeitsmedizin explizit als Wahlfach im Praktischen Jahr zu etablieren.<br />

Die bestehende Regelung, ein Tertial des Praktischen Jahrs in einem klinisch-praktischen<br />

Fachgebiet außerhalb <strong>der</strong> Inneren Medizin und <strong>der</strong> Chirurgie ableisten zu können,<br />

bietet den Universitäten bereits jetzt grundsätzliche Möglichkeiten, um z. B. den<br />

betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische Tätigkeit für das Wahltertial in gewissem<br />

Umfang anzuerkennen.<br />

139


DOCS@WORK – Nachwuchskonzept des Verbandes Deutscher Betriebs- und<br />

Werksärzte<br />

Die Initiative „DOCS@WORK“ des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte<br />

(VDBW) hat das Ziel <strong>der</strong> Nachwuchswerbung für die Arbeitsmedizin. Diese Initiative<br />

hat weite Beachtung gefunden und wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nachdrücklich unterstützt.<br />

In Begleitung einer fachkundigen Jury stellten sich im Rahmen dieser Initiative<br />

im Berichtsjahr acht junge Ärztinnen und Ärzte in und um Hamburg arbeitsmedizinischen<br />

Praxisherausfor<strong>der</strong>ungen in Unternehmen. Die Stationen und Aufgaben, die<br />

die jungen Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen hatten, führten sie zur „Allergopharma“<br />

Hamburg-Reinbek. Dort sollten sie Mitarbeiter mit gehäuften Kurzfehlzeiten am Montag<br />

und die gesundheitlichen Belastungen für den Pharma-Außendienst beurteilen sowie<br />

geeignete Maßnahmen treffen. Im Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel sollten<br />

sie die Belastungen des Muskel- und Skelettsystems bei <strong>der</strong> Festmachertätigkeit beurteilen.<br />

Darüber hinaus lernten sie Verkehrslenkung und Druckluftarbeiten kennen. Bei<br />

„Airbus Deutschland“ führten sie ergonomische Beurteilungen bei <strong>der</strong> Planung von<br />

neuen Anlagen und eine Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung eines Arbeiters nach einer schweren<br />

Beinverletzung durch. Beim „Norddeutschen Rundfunk“ sollten sie die Aufgabe erfüllen,<br />

eine neue Fernsehregie ergonomisch zu gestalten. Neben <strong>der</strong> Beantwortung von ergonomischen<br />

Fragen sorgten sie im Großraumbüro <strong>der</strong> „Tagesschau“ für einen geringeren<br />

Geräuschpegel. Diejenigen, die diese Aufgaben am erfolgreichsten gelöst haben,<br />

wurden im Rahmen des VDBW-Kongresses am 7. bis 9. Oktober <strong>2010</strong> in Ulm prämiert.<br />

Weitere Initiativen sollen folgen.<br />

Weiterbildungskonzepte von großen überbetrieblichen Diensten<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Nachwuchssorgen in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung befassen<br />

sich schon seit Längerem die Arbeitsmedizin-Gremien mit <strong>der</strong> Nachwuchsför<strong>der</strong>ung.<br />

Dabei interessierte im Berichtsjahr insbeson<strong>der</strong>e, welche Beiträge große überbetriebliche<br />

Dienste zu einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung liefern können. Vor<br />

diesem Hintergrund wurden Vertreter <strong>der</strong> großen überbetrieblichen Dienste Institut für<br />

Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung (IAS), TÜV Nord MEDITÜV GmbH & Co. KG (ME-<br />

DITÜV GmbH) und B. A. D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD<br />

GmbH) von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeladen, ihr jeweiliges Weiterbildungskonzept<br />

vorzustellen.<br />

Konzept <strong>der</strong> IAS-Gruppe<br />

Die IAS-Gruppe ist eine <strong>der</strong> größten Weiterbildungsbetriebe für angehende Fachärzte<br />

für Arbeitsmedizin. Neben den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

werden Qualitätsstandards <strong>der</strong> IAS-Gruppe berücksichtigt, damit<br />

bundesweit einheitliche Leistungen erbracht werden können. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

kann die Weiterbildung durch Mangel an Weiterbildungsbefugten jedoch nicht an<br />

jedem Standort durchgeführt werden. Die IAS-Gruppe beschäftigt fast 1.000 Mitarbeiter<br />

an über 100 Standorten. Das Unternehmen muss zur Einhaltung einheitlicher Standards<br />

auch zentrale Vorgaben für Qualitätsstandards in <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung berücksichtigen<br />

(über Qualitätsmanagement, Personalentwicklung etc.). Überregional<br />

werden die Weiterzubildenden in einem interdisziplinären Team zum Risiko- und Gesundheitsmanagement<br />

eingesetzt. In <strong>der</strong> Weiterbildungsphase werden Grundkompe-<br />

140


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

tenzen als Basis für den Einsatz beim Kunden erlernt. Im Erfahrungsaustausch werden<br />

konkrete Situationen beim Kunden besprochen. Dezentral angebotene Maßnahmen<br />

sind regelmäßige Weiterbildungen vor Ort mit dem Weiterbildungsbefugten, meist mit<br />

<strong>der</strong> Vorstellung von Themen durch einen/eine in Weiterbildung befindliche/n Arzt bzw.<br />

Ärztin. Bevorzugte Lerninhalte sind Themen aus <strong>der</strong> Betreuungssituation in Unternehmen,<br />

Anleitung zur eigenständigen Bearbeitung von Berufskrankheiten-Gutachten sowie<br />

individuelle Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Zielvereinbarungsgesprächen.<br />

Konzept <strong>der</strong> MEDITÜV GmbH<br />

Das Weiterbildungskonzept <strong>der</strong> MEDITÜV GmbH lehnt sich eng an das (Muster-)Logbuch<br />

Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und den (Muster-)<br />

Weiterbildungsrichtlinien an. Die Weiterbildung erfolgt nur in den regionalen Zentren<br />

<strong>der</strong> MEDITÜV GmbH. Die Weiterbil<strong>der</strong> sind in <strong>der</strong> Regel Fachärzte mit zwei Gebietsbezeichnungen.<br />

Die Beschäftigung von Doppelfachärzten wird für notwendig erachtet.<br />

Der Weiterzubildende arbeitet mindestens 25 Prozent <strong>der</strong> Weiterbildungszeit mit dem<br />

Weiterbil<strong>der</strong>/Facharzt für Arbeitsmedizin zusammen. Nach technischer und fachlicher<br />

Einweisung sowie gefestigter Fachkompetenz werden die Einsätze beim Kunden mit<br />

dem Weiterbil<strong>der</strong> abgestimmt und durchgeführt. Dem Weiterbildungsstandard entsprechend<br />

werden die Einsatzspektren kontinuierlich erweitert nach dem Motto „för<strong>der</strong>n<br />

durch for<strong>der</strong>n“. Wichtig sind das Vertrauensverhältnis zum Weiterbil<strong>der</strong> und die je<strong>der</strong>zeit<br />

gegebene Möglichkeit, bei Fragen Rücksprache zu halten. Grundsätzlich sollen in<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung medizinisches Fachwissen und Methoden, rechtliche Normen und<br />

ethische Grundlagen, technisches Fachwissen und Methoden sowie logisches und konsekutives<br />

Denken und Problembewältigung vermittelt werden. Zu <strong>der</strong> täglichen Weiterbildung<br />

werden regional zwei bis vier ganztägige Seminare pro Jahr von den Regionalleitungen<br />

für alle Mitarbeiter durchgeführt. Logbuchthemen werden im Dreijahreszyklus<br />

durchgearbeitet. Die Dokumentation <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Weiterzubildenden<br />

erfolgt per Computerprogramm. Somit kann sich <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> einen Überblick über<br />

den Stand <strong>der</strong> Weiterbildung und die fachlichen Leistungen verschaffen.<br />

Konzept <strong>der</strong> BAD GmbH<br />

Die BAD GmbH bietet einen internen Seminarkatalog an und engagiert sich mit Dozenten<br />

und Prüfern als Projektpartner an Hochschulen, in <strong>der</strong> Weiter- und Fortbildung,<br />

beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), bei Ärztekammern und im<br />

europäischen Ausland. Die BAD GmbH hat in Deutschland über 520 ärztliche Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter und verfügt über besetzte Stellen für Ärztinnen und Ärzte in<br />

Weiterbildung an allen anerkannten Weiterbildungsstätten. In <strong>der</strong> Regel führt die BAD<br />

GmbH Weiterbildungen zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“<br />

durch. An 80 von insgesamt 190 Standorten verfügt die BAD GmbH über Ärzte mit voller<br />

Weiterbildungsbefugnis zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> erweiterten dreijährigen Weiterbildung wurde von jedem Befugten ein<br />

zentrumsbezogener Weiterbildungsplan als Grundlage für die individuelle Weiterbildung<br />

gemäß Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern erstellt. Die Weiterbildungsbefugten<br />

bilden regional ein Mentorenteam. Neben den regelmäßigen Weiterbildungsgesprächen<br />

im Zentrum finden mit den Weiterzubildenden auf Regionalebene<br />

Weiterbildungstreffen etwa sechs Mal im Jahr nach dem Rotationsprinzip unter <strong>der</strong><br />

Leitung eines Weiterbildungsbeauftragten statt. Das Mentorenprogramm bietet einheit-<br />

141


liche Inhalte, zentrumsübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch, Kommunikations-<br />

und Präsentationstraining sowie Vorbereitungen zur Prüfung. Eine zeitnahe<br />

Absolvierung <strong>der</strong> Prüfung ist arbeitsvertraglich angestrebt, wobei bestandene Prüfungen<br />

gemäß Tarifvertrag honoriert werden. Bei nicht zeitnahem Prüfungsabschluss<br />

werden Gründe hinterfragt und ggf. weiterführende Hilfen angeboten.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> und Gäste des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />

bewerten die Konzepte in ihrer Sitzung am 11.02.<strong>2010</strong> wie folgt: Dem Credo <strong>der</strong><br />

MEDITÜV GmbH, dass nur Doppelfachärzte für die arbeitsmedizinische Tätigkeit zu<br />

bevorzugen sind, wird mit Nachdruck wi<strong>der</strong>sprochen. Der Arbeitsmediziner ist kein<br />

„Schmalspurarzt“, er ist genau für diese präventivmedizinische Tätigkeit weitergebildet.<br />

Auch <strong>der</strong> Einwand, dass Arbeitsmediziner zu wenig technische Kenntnisse haben, wird<br />

nicht akzeptiert. Die Arbeitsmedizin beruht auf Kenntnissen in <strong>der</strong> Inneren Medizin als<br />

wesentliche Grundlage für die Tätigkeit von Arbeitsmedizinern. Ferner wird in Frage gestellt,<br />

dass beim TÜV <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> mindestens 25 Prozent <strong>der</strong> Weiterbildungszeit<br />

mit dem Weiterzubildenden zusammenarbeitet. Bedauerlich ist, dass die BAD GmbH<br />

nur Weiterbildungen zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführt.<br />

Es müssten vermehrt Fachärzte für Arbeitsmedizin weitergebildet werden.<br />

Ziel muss es sein, dass die Weiterzubildenden von den Weiterbil<strong>der</strong>n intensiver betreut<br />

werden und so eine qualitativ hochwertige Weiterbildung gewährleistet wird. Insgesamt<br />

ist es unabdingbar, dass qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Leistungen erbracht<br />

werden, die angemessen vergütet werden müssen. Arbeitsmedizinische Leistungen dürfen<br />

nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden. Die Arbeitsverträge müssen fair sein,<br />

die Bezahlung <strong>der</strong> Weiterzubildenden adäquat. Nur so kann eine gute Nachwuchsför<strong>der</strong>ung<br />

in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin erfolgen. Die überbetrieblichen Dienste<br />

sind aufgerufen ihre Konzepte weiterzuentwickeln, um dem Nachwuchs in <strong>der</strong> Arbeitsund<br />

Betriebsmedizin eine tragfähige berufliche Zukunftsperspektive zu bieten.<br />

3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung<br />

Seit 2004 sehen die (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und die<br />

rechtlich unmittelbar geltenden Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

die früher noch gegebene Möglichkeit nicht mehr vor, die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“<br />

anstatt über eine reguläre Weiterbildung unter Anleitung eines befugten<br />

Arztes auch über eine zweijährige selbstständige betriebsärztliche Tätigkeit in einem geeigneten<br />

Betrieb zu erlangen. Für diese Learning-by-Doing-Variante <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

war seinerzeit eine arbeitsmedizinische Fachkundebescheinigung nach § 3 Abs. 3 VBG<br />

123 (alt) bzw. § 6 Abs. 2 BGV A2 (neu) erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Mit dem erfolgten Entfall dieser Weiterbildungsvariante ist auch das Erfor<strong>der</strong>nis für die<br />

Ausstellung dieser Fachkundebescheinigung entfallen, sodass im Rahmen <strong>der</strong> Neufassung<br />

<strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) diese Fachkundevariante<br />

nicht mehr vorgesehen werden muss. Daher entfällt die arbeitsmedizinische<br />

Fachkundebescheinigung nach § 6 Abs. 2 BGV A2 ersatzlos ab dem 01.01.2011<br />

in <strong>der</strong> dann neu gefassten und zum selben Zeitpunkt in Kraft tretenden DGUV Vorschrift<br />

2.<br />

142


Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> werden evtl. noch laufende Learning-by-Doing-Weiterbildungen zur<br />

Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ in den einzelnen Landesärztekammern abgeschlossen<br />

sein.<br />

Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt seit 1988 jährlich eine Statistik „Arbeitsmedizinische<br />

Fachkunde“ durch. Sie bildet die Entwicklung regional nach Ärztekammer-Bereichen sowie<br />

zusammengefasst auf Bundesebene ab. Die Angaben beziehen sich dabei auf die<br />

nach den §§ 3 und 6 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen<br />

wird somit nicht nur die Zahl <strong>der</strong> Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“<br />

o<strong>der</strong> die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind, son<strong>der</strong>n<br />

auch die Zahl <strong>der</strong>jenigen Ärzte, die nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> Übergangsregelungen<br />

des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische<br />

Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend <strong>der</strong><br />

Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.<br />

Darüber hinaus ist die Zahl <strong>der</strong>jenigen Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6<br />

Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in <strong>der</strong> Regel auf drei Jahre – im Rahmen einer<br />

zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“<br />

die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erwerben zu können. In den Weiterbildungsordnungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern ist diese Qualifizierungsmöglichkeit nicht mehr<br />

vorgesehen, und noch laufende Weiterbildungen werden bis zum 31.12.<strong>2010</strong> abgeschlossen<br />

sein. Zudem haben einige Landesärztekammern die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung<br />

„Betriebsmedizin“ nach § 3 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BGV A2 (Berlin, Brandenburg,<br />

Hamburg, Hessen) vollständig abgeschafft.<br />

Aktuell versorgen 12.266 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde die<br />

Beschäftigten in den Betrieben. Gegenüber dem Vorjahr ist <strong>der</strong>en Anzahl konstant geblieben<br />

(Stand: 31.12.2009). Die Anzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztqualifikation<br />

„Arbeitsmedizin“ hat sich dagegen um 1,5 Prozent erhöht. Erwartungsgemäß<br />

hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Betriebsärzte mit <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 6<br />

Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“<br />

um 13 Prozent verringert, da die Learning-by-Doing-Weiterbildung aus Qualitätssicherungsgründen<br />

von allen Landesärztekammern abgeschafft wurde. Diejenigen,<br />

die noch aufgeführt sind, begannen ihre Weiterbildung nach <strong>der</strong> vorherigen (Muster-)<br />

Weiterbildungsordnung von 1992.<br />

Da es von Interesse ist, die Erhebung auch nach Altersgruppen zu differenzieren, wurde<br />

die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für das Jahr<br />

2007 erstmalig um eine weitere Analyse nach Altersgruppen erweitert. Die Analyse nach<br />

Altersgruppen im Jahr 2009 führt zu einer besorgniserregenden Bilanz. 1.534 Ärztinnen<br />

und Ärzte sind 60 bis 64 Jahre alt, 4.718 Ärztinnen und Ärzte sind bereits 65 Jahre und<br />

älter. Damit sind 51 Prozent aller Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 60 Jahre o<strong>der</strong> älter.<br />

Von diesen sind sehr viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen,<br />

dass sie mittelfristig <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung nicht mehr zur Verfügung stehen<br />

werden.<br />

143


Das Fach Arbeitsmedizin scheint wenig attraktiv für den ärztlichen Nachwuchs zu sein.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, die in einem Alter unter 35 Jahren mit arbeitsmedizinischer<br />

Fachkunde betriebsärztlich tätig sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr um<br />

15,8 Prozent verringert – es waren bundesweit nur 31. Die Zahl <strong>der</strong> 35- bis 39-Jährigen<br />

beträgt nur 293 und verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,8 Prozent, die <strong>der</strong><br />

40- bis 44-Jährigen beträgt 1.021 und nahm gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent ab.<br />

Diese Zahlen zeigen, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Betriebsärztinnen und<br />

Betriebsärzte aus <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden.<br />

Trotz dieser Zahlen ist <strong>der</strong>zeit aber noch kein erhöhter Mangel an Betriebsärzten zu beobachten.<br />

Zu erklären ist dieses Phänomen damit, dass viele Betriebsärzte auch über das<br />

65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Mangel<br />

an Betriebsärztinnen und -ärzten sich erst mittelfristig einstellen wird. Die Ärztinnen<br />

und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bilden aber dennoch eine große<br />

ärztliche Gruppe: Immerhin stehen sie an sechster Stelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Statistik<br />

(von 36 Fachdisziplinen).<br />

Tabelle 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) (Stand: 31.12.2009)<br />

Landesärztekammern Gesamtzahl<br />

<strong>der</strong> Ärzte mit<br />

arbeitsmedizinischer<br />

Fachkunde<br />

144<br />

Gebietsbezeichnung„Arbeitsmedizin“<br />

Davon:<br />

Zusatz-<br />

Weiterbildung<br />

„Betriebsmedizin“<br />

Fachkunde<br />

§ 6 Abs. 2<br />

Fachkunde<br />

§ 6 Abs. 1<br />

Nr. 1 und<br />

2a) bzw. 2b)<br />

Baden-Württemberg 1.614 645 808 58 103<br />

Bayern 1.997 649 1.112 8 228<br />

Berlin 654 414 203 0 37<br />

Brandenburg 332 215 115 2 0<br />

Bremen 128 79 49 0 0<br />

Hamburg 291 192 93 2 4<br />

Hessen 826 323 358 57 88<br />

Mecklenburg-Vorpommern 233 103 130 0 0<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 913 351 522 5 35<br />

Nordrhein 1.283 650 524 0 109<br />

Rheinland-Pfalz 487 189 256 1 41<br />

Saarland 176 62 88 4 22<br />

Sachsen 1.148 316 822 10 0<br />

Sachsen-Anhalt 447 164 283 0 0<br />

Schleswig-Holstein 383 148 230 4 1<br />

Thüringen 342 178 160 4 0<br />

Westfalen-Lippe 1.012 419 478 1 114<br />

Bundesgebiet insgesamt 12.266 5.097 6.231 156 782<br />

Quelle: <strong>Bundesärztekammer</strong>


2.100<br />

2.000<br />

1.900<br />

1.800<br />

1.700<br />

1.600<br />

1.500<br />

1.400<br />

1.300<br />

1.200<br />

1.100<br />

1.000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Baden-Württemberg<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Brandenburg<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Abbildung 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Landesärztekammern<br />

(Stand: 31.12.2009)<br />

Nordrhein<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holstein<br />

� Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 1 BGV A2)<br />

� Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 2 BGV A2)<br />

� Fachkunde § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bzw. 2b) BGV A2 sog. „kleine“ Fachkunde, erteilt bis Ende 1996<br />

� Fachkunde § 6 Abs. 2 BGV A2, „vorübergehende Fachkunde“. Wird nicht mehr neu ausgestellt<br />

Thüringen<br />

Westfalen-Lippe<br />

145


Tabelle 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen –<br />

Bundesgebiet insgesamt (Stand: 31.12.2009)<br />

Altersgruppen Ärzte mit<br />

arbeitsmedizinischer<br />

Fachkunde<br />

146<br />

Gesamtzahl<br />

Gebietsbezeichnung„Arbeitsmedizin“<br />

Zusatz-<br />

Weiterbildung<br />

„Betriebsmedizin“<br />

Davon:<br />

Fachkunde<br />

§ 6 Abs. 2<br />

Fachkunde<br />

§ 6 Abs. 1<br />

Nr. 1 und<br />

2a) bzw. 2b)<br />

absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 3 4 5 6<br />

Unter 35 Jahre 31 19 11 1 0<br />

35 bis 39 Jahre 293 202 85 2 4<br />

40 bis 44 Jahre 937 572 332 23 10<br />

45 bis 49 Jahre 1.391 743 617 26 5<br />

50 bis 54 Jahre 1.581 732 814 23 12<br />

55 bis 59 Jahre 1.781 738 961 18 64<br />

60 bis 64 Jahre 1.534 522 830 19 163<br />

65 Jahre und älter 4.718 1.569 2.581 44 524<br />

Summe Altersgruppen 12.266 5.097 6.231 156 782<br />

4.400<br />

4.200<br />

4.000<br />

3.800<br />

3.600<br />

3.400<br />

3.200<br />

3.000<br />

2.800<br />

2.600<br />

2.400<br />

2.200<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Unter 35 bis 39 40 bis 44 45 bis 49 50 bis 54 55 bis 59 60 bis 64 65 Jahre<br />

35 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter<br />

� Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 1 BGV A2)<br />

� Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 2 BGV A2)<br />

� Fachkunde § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bzw. 2b) BGV A2 sog. „kleine“ Fachkunde, nur erteilt bis Ende 1996<br />

� Fachkunde § 6 Abs. 2 BGV A2, „vorübergehende Fachkunde“. Wird nicht mehr neu ausgestellt<br />

Abbildung 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />

„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen –<br />

Bundesgebiet insgesamt (Stand: 31.12.2009)


14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

7.442<br />

8.052<br />

8.068<br />

10.704<br />

11.131<br />

11.585<br />

11.772<br />

12.034<br />

12.470<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Abbildung 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß<br />

§§ 3 u. 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) (Stand:<br />

31.12.2009)<br />

Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung (GQB)<br />

12.776<br />

Die Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Berufsausübung.<br />

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) gründete<br />

nach eingehenden Vorarbeiten bereits Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit<br />

dem Namen „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung”<br />

(GQB). Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt <strong>der</strong> Berufsverband sicher, dass<br />

die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die<br />

Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin<br />

des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch,<br />

dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung <strong>der</strong> Auditoren orientiert<br />

sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie an dem „Curriculum<br />

für ärztliches Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Aufbau <strong>der</strong> GQB<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Jahren von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit Ressourceneinsatz<br />

unterstützt.<br />

Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des<br />

Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände,<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure,<br />

<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie des Verbandes<br />

Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur Seite gestellt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat<br />

für jeweils drei Jahre, wechselnd mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) und des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />

12.873<br />

13.033<br />

13.395<br />

12.209<br />

EDV-Umstellung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />

11.991<br />

12.236<br />

12.430<br />

12.267<br />

12.280<br />

12.266<br />

12.271<br />

12.266<br />

147


(LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In <strong>der</strong> Sitzung des Beirates am 15.12.<strong>2010</strong> hat die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten <strong>der</strong> Gesellschaft zu begleiten<br />

und aktuelle Themen zu forcieren. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e konkrete Anregungen<br />

für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs-Instruments eingebracht.<br />

Gebührenordnung für Betriebsärzte<br />

Ein vollkommen neues Konzept <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird <strong>der</strong>zeit<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet. Hierbei sollen auch Gebührenpositionen für Arbeitsmediziner<br />

vorgesehen werden, wie von den Arbeitsmedizinern seit Jahren gefor<strong>der</strong>t.<br />

Bis eine neue GOÄ zur Anwendung gelangt, kann die vom Verband Deutscher Betriebs-<br />

und Werksärzte (VDBW) erarbeitete Gebührenordnung angewandt werden, die<br />

zwar lediglich als Empfehlung gilt, aber schon <strong>der</strong>zeit für Unternehmen und Betriebsärzte<br />

sehr hilfreich ist.<br />

Für die Arbeit an dem GOÄ-Konzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es äußerst hilfreich,<br />

wenn die Fachgesellschaft und <strong>der</strong> Berufsverband die Leistungslegenden präzisieren,<br />

damit keine Missverständnisse entstehen. Auch Laien müssen diese Gebührenpositionen<br />

nachvollziehen können. Der VDBW hat die Aufgabe in Begleitung mit den zuständigen<br />

Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übernommen, bei <strong>der</strong> Erstellung des Kapitels<br />

arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen mitzuarbeiten.<br />

Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS)<br />

Das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits im Jahr 2004<br />

durch eine Bundesratsinitiative (Drucksache 413/04) den Auftrag bekommen, zu überprüfen,<br />

ob zukünftig die Anfor<strong>der</strong>ungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge in einer eigenen<br />

Verordnung zu regeln ist. Weniger Bürokratie, weniger staatliche Reglementierung<br />

– so lautete auch eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg. Der ehemalige<br />

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte sich diese Initiative<br />

zu Eigen gemacht.<br />

Das Bundesarbeitsministerium gründete eine Arbeitsgruppe mit arbeitsmedizinischen<br />

Experten, an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt war. Es wurde geprüft, ob eine<br />

Zusammenführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aus den vielfältigen<br />

Gesetzes- und Verordnungstexten sinnvoll ist und welche Vorsorgeuntersuchung<br />

eine Pflicht- o<strong>der</strong> Angebotsuntersuchung sein soll. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung war, dass<br />

eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet werden soll. Nach langwierigen Verordnungsgebungsverfahren<br />

ist am 24.12.2008 die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge“ (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die Verordnung hat eine Rechtsgrundlage<br />

geschaffen, die zukunftsorientiert konzipiert ist. Früher stand <strong>der</strong> Schutz vor<br />

Berufskrankheiten, <strong>der</strong> Arbeitsschutz mit vorwiegen<strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Gefährdungsrisiken<br />

im Vor<strong>der</strong>grund, heute sind eher <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Gesundheitsressourcen und die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit das Ziel, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.<br />

Der durch diese Rechtsverordnung zu gründende „Ausschuss für Arbeitsmedizin“ (AfA-<br />

Med) hat sich am 19.03.2009 konstituiert. Das nunmehrige Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales (BMAS) berief Vertreter <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län-<br />

148


<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Gesetzlichen Unfallversicherung und Vertreter <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen<br />

Wissenschaft in den neuen Ausschuss. Zum Vorsitzenden wählte <strong>der</strong> Ausschuss<br />

Prof. Dr. Stephan Letzel, Präsident <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin<br />

e. V. Auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in diesem Ausschuss durch Dr. Udo Wolter<br />

als Mitglied und Dr. Annegret Schoeller als stellvertretendes Mitglied vertreten.<br />

Im Ausschuss für Arbeitsmedizin ist breiter arbeitsmedizinischer Sachverstand vereint.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> sollen mit dem Ziel des „ganzheitlichen Gesundheitsansatzes“ bzw. des<br />

„erweiterten Präventionsauftrages“ Regeln und Erkenntnisse zur Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ermitteln, Empfehlungen zu Wunschuntersuchungen<br />

aussprechen, Konzepte zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge erstellen<br />

und das BMAS in allen Fragen <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Vorsorge und des medizinischen<br />

Arbeitsschutzes beraten. Damit soll die Verbesserung <strong>der</strong> Präventionskultur in den Betrieben<br />

und die Stärkung <strong>der</strong> Gesundheitskompetenz <strong>der</strong> Beschäftigten erreicht werden.<br />

Die bisherigen Regeln <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften<br />

gelten weiterhin, bis <strong>der</strong> Ausschuss für Arbeitsmedizin neue Technische Regeln<br />

verabschiedet hat. In den Unterausschüssen, Projektgruppen und Arbeitskreisen<br />

werden konkrete Regeln unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet.<br />

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes ist nach § 17 Biostoffverordnung (Bio-<br />

StoffV) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2000 ein Ausschuss<br />

für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) gebildet worden, in dem sachverständige<br />

Vertreter <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung und <strong>der</strong> Wissenschaft angemessen repräsentiert sein sollen.<br />

Das BMAS räumt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem Jahr 2003 ein Vorschlagsrecht<br />

zur Besetzung eines Mitgliedes des Ausschusses ein. Der Berufungszeitraum beträgt<br />

vier Jahre. Im Juni 2008 wurde Dr. Annegret Schoeller auf Vorschlag des Vorstandes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglied bestellt. Diese Mitarbeit ist insbeson<strong>der</strong>e deshalb erfor<strong>der</strong>lich,<br />

weil die Beschlüsse des ABAS sich direkt auf Arbeitsbedingungen von Ärztinnen<br />

und Ärzten im Gesundheitswesen auswirken. Die letzte Sitzung fand am 02.12.<strong>2010</strong><br />

statt. Im Jahr 2009 wurde erstmals sektorenübergreifend ein gemeinsames Symposium<br />

mit <strong>der</strong> Krankenhaushygienekommission am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt.<br />

Die neue Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsschutz (BMAS) und Gesundheitsschutz/Hygiene<br />

(BMG) wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> positiv bewertet.<br />

Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ beim Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

Auf Bundesebene wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im<br />

Jahr 2000 eine Plattform geschaffen, um die Akteure <strong>der</strong> Primärprävention und <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung zusammenzuführen, Transparenz zu schaffen, Synergien<br />

zu erreichen, fehlenden Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte zu ermöglichen<br />

sowie Qualität zu sichern.<br />

Nach <strong>der</strong> Ende 2007 offiziell vollzogenen Fusion des Deutschen Forums Prävention und<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (DFPG) sowie <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention und Gesund-<br />

149


heitsför<strong>der</strong>ung (BVPG) führt die BVPG die Arbeitsgruppen 1 bis 4 zur Thematik „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

in Lebenswelten“ weiter. Die AG 1 „Gesunde Kin<strong>der</strong>gärten und<br />

Schulen“ wird geleitet von <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die AG 2<br />

„Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,<br />

unterstützt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die AG 3<br />

„Gesund altern“ von <strong>der</strong> BVPG sowie die AG 4 „Qualität entwickeln und sichern – Plattform<br />

für Wissens- und Praxistransfer“ von <strong>der</strong> Berlin School of Public Health an <strong>der</strong><br />

Charité in Berlin. Die Arbeitsgruppen sind auf Settings und Lebensphasen zugleich bezogen<br />

und werden von Organisationen geleitet, die mit <strong>der</strong> Thematik vertraut und Garant<br />

für Überparteilichkeit sind. Bei <strong>der</strong> Arbeitsgruppenarbeit innerhalb <strong>der</strong> BVPG sollen<br />

vor allem die auf Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung bezogenen Strategien, Programme<br />

und Aktionspläne im europäischen und im nationalen Bereich, die bereits<br />

existieren o<strong>der</strong> zukünftig beginnen werden, berücksichtigt werden.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sind Vertreter des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern, <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Arbeitgeberverbände<br />

und Gewerkschaften, <strong>der</strong> Bertelsmann-Stiftung, des Fachbereichs Gesundheitsmanagement<br />

<strong>der</strong> Universität Bielefeld, <strong>der</strong> freiberuflichen Gesundheitsmanagement-Gesellschaften,<br />

des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />

des Berufsverbandes <strong>der</strong> Physiotherapeuten und weiterer Akteure im Bereich „Betriebliche<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sowie Vertreter <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und<br />

Umweltmedizin, des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Zwischenzeitlich hat sich die BVPG aus <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> AG zurückgezogen,<br />

und das BMAS übernimmt mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin (BAuA) die Geschäftsführung. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BVPG und des BMG sind<br />

weiterhin Mitglie<strong>der</strong> dieser Arbeitsgruppe.<br />

Nach wie vor gestaltet es sich nicht einfach, in diese Arbeiten den Sachverstand <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

als präventivmedizinisches Fach im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang einzubringen.<br />

Die AG „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ tagte im Berichtsjahr <strong>2010</strong> am 05.10.<strong>2010</strong>.<br />

Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis<br />

für Seelische Gesundheit angestrebt wird. Vorgeschaltete Workshops sollten bewirken,<br />

dass die Akteure gegenseitig ihre Positionen austauschen und kooperieren können.<br />

Ausblick<br />

Das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin stellt einen Versorgungssektor<br />

außerhalb des gesetzlichen Regelungssystems des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

(BMG) dar. Arbeitsmediziner sind im gesetzlichen Regelungssystem des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS) tätig. Vor diesem Hintergrund ist es<br />

ein großes Anliegen <strong>der</strong> Betriebsärzte, im Interesse <strong>der</strong> Beschäftigten sektorenübergreifend<br />

mit Haus- und Fachärzten zu kooperieren. Es wird deshalb weiterhin vorrangig<br />

Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische<br />

Fach Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong><br />

Beschäftigen als quasi vierte Säule des Gesundheitswesens gegenüber <strong>der</strong> Politik in<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n zu stärken.<br />

150


Ziel muss es vor allem auch sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu<br />

machen. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass die Arbeitsbedingungen und die Honorierung<br />

<strong>der</strong> weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert werden müssen. Auch<br />

muss deutlich werden, dass das Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin<br />

– als die Kompetenz in <strong>der</strong> Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention – einen<br />

wichtigen Platz im Arbeitsschutzsystem und in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung einnehmen.<br />

3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

als „dritte Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben<br />

im Bereich <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin, <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

und Beratung ein beson<strong>der</strong>er Stellenwert zu. Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

(ÖGD) werden zunehmend durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin<br />

und Technik, die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie<br />

die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung geprägt. Die „subsidiären“<br />

bzw. „komplementären“ Leistungsangebote <strong>der</strong> Gesundheitsämter – insbeson<strong>der</strong>e<br />

in ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />

Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />

wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst nicht nur in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, son<strong>der</strong>n vor allem auch in <strong>der</strong><br />

Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebildeten Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“ ist<br />

Dr. Udo Wolter, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong><br />

Landesärztekammer Brandenburg. Den stellvertretenden Vorsitz hat Dr. Klaus Walter,<br />

bis zum Frühjahr <strong>2010</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes.<br />

Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen in <strong>der</strong> Ärztestatistik<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen werden in den Tabellen <strong>der</strong> Ärztestatistik<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsprechend angeführt. Da aber in den Gesundheitsämtern<br />

nicht nur Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztbezeichnung „Ärztin/Arzt für Öffentliches<br />

Gesundheitswesen“ tätig sind, und die Anzahl weiterer Fachärzte, die in Gesundheitsämtern<br />

tätig sind, auch für weitere Planungen wichtig ist, soll das Referat „Ärztliche<br />

Statistik“ ab <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Ärztestatistik 2011 in <strong>der</strong> Tabelle 3 in <strong>der</strong> Spalte „ Behörden,<br />

Körperschaften u. a.“ eine Darunter-Spalte „Ärztinnen und Ärzte in unteren Gesundheitsbehörden“<br />

vorsehen.<br />

151


Perspektiven des öffentliches Gesundheitsdienstes und Weiterentwicklung seiner<br />

Aufgaben<br />

In <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Diskussion wird <strong>der</strong> öffentliche Gesundheitsdienst<br />

(ÖGD) nur selten wahrgenommen. Die rund 450 deutschen Gesundheitsämter beschäftigen<br />

etwa 17.000 Mitarbeiter, davon 2.800 Ärztinnen und Ärzte. Das sind weniger als ein<br />

Prozent aller Beschäftigten im Gesundheitswesen – dementsprechend schwach ist ihre<br />

Interessenvertretung. Eine Umfrage des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte des<br />

Öffentlichen Gesundheitsdienstes zeigt: Seit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD) im Jahr 2005, durch den tarifrechtlich zwischen Klinikärzten<br />

und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst unterschieden wird, gibt es in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

erhebliche Schwierigkeiten, Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst mit<br />

geeigneten Fachärzten zu besetzen. In den Bundeslän<strong>der</strong>n Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt<br />

und Schleswig-Holstein sind sogar fast alle Ämter von diesem Umstand betroffen.<br />

Dieser Nachwuchsmangel hat verschiedene Gründe. Seit <strong>der</strong> Einführung des<br />

TVöD müssen Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Krankenhaus in den ÖGD wechseln,<br />

oftmals Einkommensverluste von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich hinnehmen. Auch die<br />

niedrigere Eingangsvergütung hält viele potenzielle Bewerber davon ab, ihr Tätigkeitsfeld<br />

im ÖGD zu suchen. Dabei gewährleisten die Arbeitsbedingungen im ÖGD im Vergleich<br />

zu an<strong>der</strong>en ärztlichen Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n eine hohe Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf und werden damit als durchaus attraktiv angesehen. Die berechtigten Erwartungen<br />

an eine fachlich qualifizierte und engagierte Tätigkeit im ÖGD müssen mit den tariflichen<br />

Rahmenbedingungen im Einklang stehen. Vor diesem Hintergrund ist die<br />

Gleichstellung mit dem Vergütungstarif für Krankenhausärzte dringend notwendig.<br />

Nur unter dieser Voraussetzung hat <strong>der</strong> ÖGD wie<strong>der</strong> eine Chance bei <strong>der</strong> Werbung um<br />

qualifizierte und leistungsfähige Ärztinnen und Ärzte.<br />

Die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg und Sachsen sind sehr aktiv<br />

in <strong>der</strong> Kammerarbeit. So for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> 20. Sächsische Ärztetag <strong>2010</strong> das Sächsische<br />

Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auf, die Arbeitsfähigkeit des<br />

ÖGD mit seinen Behörden und den zugeordneten medizinischen Landeseinrichtungen<br />

in vollem Umfang zu gewährleisten. Der ÖGD hat historisch gewachsene präventivmedizinische<br />

Aufgaben, die in einer mo<strong>der</strong>nen Gesellschaft und im Rahmen <strong>der</strong> Globalisierung<br />

ständig zunehmen. Diese Aufgaben sind u. a. Seuchenhygiene, Infektionsepidemiologie,<br />

Lebensmittelhygiene, Umweltmedizin, Krankenhaushygiene, Hygiene <strong>der</strong><br />

Gemeinschaftseinrichtungen, Wasserhygiene, Luft- und Bodenhygiene, Lärmhygiene,<br />

Siedlungs- und Bauhygiene, Gesundheitsberichterstattung, Überwachung von gesundheitlichen<br />

Gefahren im Blutspendewesen, <strong>der</strong> Gentechnik usw., Gesundheitsverträglichkeitsprüfung<br />

(Biomonitoring) von Planungsvorhaben, Zertifizierungen, Begutachtungen<br />

und Impfwesen.<br />

Das Qualitätsniveau <strong>der</strong> Arbeit des ÖGD kann mittlerweile zunehmend weniger aufrechterhalten<br />

werden, da im Rahmen <strong>der</strong> Sparzwänge <strong>der</strong> Kommunen massive personelle<br />

und finanzielle Einsparungen erfolgen, oft verdeckt als Verwaltungsreform<br />

deklariert, die sich auf externe Gutachten privater nichtmedizinisch orientierter Wirtschaftsprüfungsinstitutionen<br />

stützen. Ein gleichlauten<strong>der</strong> Antrag wurde auch vom<br />

113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> verabschiedet. Diese Anträge sind zu unterstützen.<br />

Die <strong>der</strong>zeitigen Tarifverhandlungen gestalten sich für den ÖGD sehr schwierig. Die<br />

Ärzte im öffentlichen Dienst müssen sich eindeutig positionieren.<br />

152


Die <strong>Bundesärztekammer</strong> spricht sich für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

als Voraussetzung dafür aus, die ihm übertragenen Aufgaben wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> gebotenen<br />

Mittelausstattung erfüllen zu können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plädiert ferner<br />

dafür, in den Landesärztekammern flächendeckend Ausschüsse für die Belange des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes einzuführen.<br />

Die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie<br />

Die spezifischen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> H1N1-Pandemie im Jahr 2009 wurden deutlich sichtbar. Im Rahmen einer<br />

Ärztetagsentschließung appellierte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag an die Län<strong>der</strong>behörden,<br />

die personelle und materielle Ausstattung <strong>der</strong> Gesundheitsämter mit Ärztinnen und<br />

Ärzten deutlich auch in Anbetracht <strong>der</strong> großen Aufgaben bei <strong>der</strong> Pandemieplanung aufzustocken.<br />

Im Rahmen eines Workshops am 22./23.03.<strong>2010</strong>, <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut<br />

mit <strong>der</strong> Thematik „Erster Erfahrungsaustausch zur H1N1-Pandemie in Deutschland<br />

2009/<strong>2010</strong>“ veranstaltet wurde, wurde auch die herausragende Aufgabenstellung des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes transparent gemacht.<br />

Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ stellte in seiner Sitzung am 18.11.<strong>2010</strong><br />

heraus, dass alle Akteure, die an <strong>der</strong> Pandemiebekämpfung beteiligt waren, sich fragen<br />

müssen, was gut gelungen o<strong>der</strong> schlecht verlaufen ist, um aus <strong>der</strong> Pandemie 2009 lernen<br />

zu können.<br />

Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz – basierend auf ihrem Beschluss in ihrer Sitzung<br />

am 25.06.2009 – hat in ihrer Sitzung am 01.07.<strong>2010</strong> in Hannover beschlossen, den Bundesgesetzgeber<br />

aufzufor<strong>der</strong>n, bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen folgende<br />

Aspekte zu berücksichtigen und die Län<strong>der</strong> in die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />

gesetzgeberischer Maßnahmen frühzeitig einzubeziehen:<br />

„(…)<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

1. Um den Problemen <strong>der</strong> aktuellen Bedarfsplanung zu begegnen, muss die Bedarfsplanung<br />

künftig:<br />

– die Demografie und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen<br />

Versorgungsbedarf orientieren,<br />

– auf lokale Disparitäten angemessen reagieren, d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet<br />

werden und<br />

– sektorenübergreifende (Rahmen-)Planung ermöglichen.<br />

2. Die Län<strong>der</strong> werden an den Beratungen des G-BA zu Fragen <strong>der</strong> Bedarfsplanung in<br />

<strong>der</strong> ambulanten Versorgung (§ 92 Abs. 1 Ziff. 9 SGB V) und zu sektorenübergreifenden<br />

Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt. Dabei erhalten die Län<strong>der</strong> bei den in<br />

ihrer Zuständigkeit liegenden Punkten ein Mitberatungsrecht. Das Mitberatungsrecht<br />

beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />

3. Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, ihre Beteiligungsrechte im Landesausschuss nach<br />

§ 90 SGB V nach Maßgabe des Landesrechts auszugestalten und wahrzunehmen.<br />

4. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist künftig erfor<strong>der</strong>lich. Die für die Bedarfsplanung<br />

in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />

153


werden durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt. Die rechtliche Ausgestaltung<br />

wird im SGB V und das Nähere durch Landesrecht geregelt.<br />

5. Alle Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit Auswirkungen auf das<br />

landesbezogene Versorgungsgeschehen sind unabhängig von <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen<br />

Zuständigkeit für die Kassen dem Land vorzulegen. Der Aufsichtsbehörde des<br />

Landes ist mit Blick auf Gesichtspunkte <strong>der</strong> Bedarfsplanung ein Beanstandungsrecht<br />

einzuräumen. Darüber hinaus steht ihr ein Initiativrecht auf Landesebene zu.<br />

6. Die Kassen werden gesetzlich verpflichtet, für jede Kassenart einen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, <strong>der</strong> mit Abschlussbefugnis für gemeinsam und einheitlich zu treffende<br />

Entscheidungen und Verträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Bevollmächtigten<br />

bilden eine Landesarbeitsgemeinschaft, die <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>aufsicht unterliegt.<br />

Eine verbindliche Konfliktregelung zwischen den Bevollmächtigten ist notwendig,<br />

um eine Entscheidungsfähigkeit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften zu gewährleisten.<br />

7. Um zukünftig Lösungen ohne Grundgesetzän<strong>der</strong>ungen zu ermöglichen wird angeregt,<br />

in das Grundgesetz eine entsprechende Ermächtigungsklausel in Art. 87 Abs. 2<br />

GG aufzunehmen, <strong>der</strong> durch folgenden Satz 3 ergänzt werden sollte: „Durch Bundesgesetz,<br />

das <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann geregelt werden, unter<br />

welchen Voraussetzungen auch abweichend von den Sätzen 1 und 2 soziale Versicherungsträger<br />

zur Verwaltungszuständigkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gehören.“<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz fasste diesen Beschluss in <strong>der</strong> Befürchtung, ihren<br />

Verfassungsauftrag für eine allgemeine Daseinsvorsorge, zu dem auch die Gewährleistung<br />

einer allen Bürgern zur Verfügung stehenden umfassenden medizinischen Versorgung<br />

gehört, nicht mehr ausführen zu können. Durch den Konzentrationsprozess <strong>der</strong><br />

Krankenkassen und die Tendenz zu Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und<br />

Leistungserbringern erscheint den Län<strong>der</strong>n die Wahrnehmung dieser Aufgabe zunehmend<br />

erschwert.<br />

Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz vom<br />

01.07.<strong>2010</strong> haben die Amtschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>gesundheitsministerien im Rahmen einer<br />

Anhörung mit den im Gesundheitswesen beteiligten Verbänden und Organisationen<br />

am 22.09.<strong>2010</strong> in Hannover erste Vorstellungen für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />

hin zu einer sektorenübergreifenden, kleinräumigeren Versorgungsplanung<br />

erörtert. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer und Mitglied<br />

des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, wies in dieser Anhörung als Vertreter <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> auf die immer bedrohlicher werdenden Versorgungsengpässe als<br />

prioritäres Problem und im Zusammenhang damit auf den zunehmenden Ärztemangel<br />

in <strong>der</strong> Patientenversorgung trotz steigen<strong>der</strong> Arztzahlen hin. Als Ursachen hierfür stellte<br />

Prof. Schulze die abnehmende „Arztzeit“ für kurative ärztliche Tätigkeit sowie gestiegene<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Work-Life-Balance) heraus.<br />

Für die Ärztekammern unterstrich Prof. Schulze ferner die Notwendigkeit einer<br />

sektorenübergreifenden Bedarfsanalyse und Versorgungsplanung angesichts <strong>der</strong> immer<br />

prekärer werdenden Versorgungsengpässe in ländlichen, aber auch städtischen Bereichen<br />

(soziale Brennpunkte, wirtschaftlich unattraktive Standorte), wobei ausdrücklich<br />

eine Einbeziehung auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes als „dritte Säule“ <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />

als erfor<strong>der</strong>lich bezeichnet wurde. Verbunden hiermit wurde die<br />

ausdrückliche For<strong>der</strong>ung nach gleichberechtigter, d. h. stimmberechtigter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong>artigen sektorenübergreifenden Bedarfsplanungsgremien<br />

bzw. Regionalverbünden.<br />

154


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

In erster Konkretisierung dieses Beschlusses hat die Gesundheitsministerkonferenz in<br />

ihrer Son<strong>der</strong>sitzung am 25.10.<strong>2010</strong> Detailvorschläge vorgelegt, nach denen die für die<br />

Bedarfsplanung <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />

künftig durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt werden sollen. Konkret hat<br />

die Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine neue Vorschrift § 90a in das Sozialgesetzbuch<br />

V aufzunehmen, in dem dieses neue Gremium (Gemeinsamer Landesausschuss)<br />

geregelt wird. Trotz des o. g. eindringlichen Appells <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sind die Landesärztekammern nach diesen Vorstellungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hierin nicht als<br />

Mitglied vorgesehen.<br />

Anlässlich dieser Son<strong>der</strong>sitzung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz hat das Bundesministerium<br />

für Gesundheit ein Maßnahmenpapier zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />

sowie zur Bildung einer sogenannten Regierungskommission – gleichermaßen<br />

als Antwort auf die Vorschläge <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz – vorgelegt. Nach den<br />

Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Regierungskommission,<br />

in welcher neben dem Ministerium und den Län<strong>der</strong>n auch die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft,<br />

<strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss vertreten sein sollen,<br />

im Vorfeld des für 2011 geplanten sogenannten Versorgungsgesetzes Vorschläge für<br />

eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung ausarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat<br />

<strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 19.11.<strong>2010</strong> vorgeschlagen,<br />

dass die ärztlichen Spitzenorganisationen Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

einen gemeinsamen Vorschlag zur sektorenübergreifenden kleinräumigen<br />

Bedarfsplanung erarbeiten sollen, welcher als Grundlage <strong>der</strong> gemeinsamen Positionierung<br />

in den Anfang 2011 aufzunehmenden Beratungen in <strong>der</strong> vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit geplanten Regierungskommission dienen sowie in die<br />

politischen Diskussionen zum geplanten Versorgungsgesetz einfließen soll. Flankierend<br />

zu den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollen auch seitens des Bundesverbandes<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechende For<strong>der</strong>ungen<br />

nach einer Berücksichtigung <strong>der</strong> sogenannten dritten Säule in die politische<br />

Diskussion um das geplante Versorgungsgesetz eingebracht werden.<br />

Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />

Fakultäten etablieren<br />

Ein Antrag „Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />

Fakultäten etablieren“ (Drucksache V-83) wurde zur weiteren Beratung an den<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesen:<br />

„Der 113. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t die zuständigen Landesministerien auf, den Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst (ÖGD) als Querschnittsbereich an den medizinischen Fakultäten<br />

zu etablieren. Der ÖGD ist in Deutschland die historisch gewachsene dritte Säule<br />

des Gesundheitswesens, dessen Hauptaufgabe die Prävention von Erkrankungen ist. Er<br />

verfügt über die notwendigen Erfahrungen und die erfor<strong>der</strong>liche Vernetzung im gesellschaftlichen<br />

Umfeld. Der ständige Arbeitsdruck unter mangelhafter materieller und personeller<br />

Ausstattung und die direkte Unterstellung und Abhängigkeit vom jeweiligen<br />

politischen Vorgesetzten im Landkreis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kreisfreien Stadt führten und führen in<br />

praxi zu mangeln<strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit in <strong>der</strong> Routinearbeit, die allein Garant für<br />

höchste Qualität und Effektivität ist. Der ÖGD muss daher als eine wissenschaftliche<br />

155


medizinische Disziplin an einer Universität etabliert werden und nicht wie eine Verwaltungseinheit<br />

eines Landkreises o<strong>der</strong> einer kreisfreien Stadt unmittelbar den wechselnden<br />

sozialmedizinischen Vorstellungen <strong>der</strong> jeweiligen Gesundheitspolitiker ausgesetzt<br />

sein.“<br />

Dieser Entschließungsantrag wurde im Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ und im<br />

Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und medizinische Fakultäten“ beraten.<br />

Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und medizinische Fakultäten“ beschloss<br />

in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte hinzuwirken,<br />

um den öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches Querschnittsfach im<br />

Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte seien bereits an an<strong>der</strong>en<br />

Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin, Hygiene). Eingriffe in die bestehende Struktur<br />

könnten ungewollt sogar nachteilige Effekte haben, indem sie z. B. von <strong>der</strong> weiteren<br />

Verbreitung von Präventionskonzepten in den klinischen Fächern ablenken.<br />

Diese Empfehlung des Ausschusses „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />

Fakultäten“ wird von dem Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ bedauert. Der<br />

öffentliche Gesundheitsdienst muss in jedem Falle in seiner Wissenschaftlichkeit gestärkt<br />

werden. Der Studiengang Public Health ist weitestgehend soziologisch ausgerichtet<br />

und nicht medizinisch. Das ÖGD-spezifische Wissen muss mehr herausgestellt werden.<br />

Ein unabhängiges Institut für den öffentlichen Gesundheitsdienst an den Universitäten<br />

muss Standards und Handlungsanleitungen evidenzbasiert entwickeln. Diese<br />

Standards sollten bundesweit einheitlich etabliert werden. Auch wenn das Anliegen des<br />

Entschließungsantrags vom Ausschuss unterstützt wird, wird zugleich aber auch auf<br />

Schwierigkeiten hinsichtlich <strong>der</strong> Umsetzbarkeit dieses Anliegens hingewiesen. Eine Beratung<br />

<strong>der</strong> divergierenden Empfehlungen dieser beiden Ausschüsse ist in <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 31.03.2011 vorgesehen.<br />

Ausblick<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

als dritte Säule des Gesundheitswesens. Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen<br />

Dienst“ betrachtet insbeson<strong>der</strong>e mit großer Besorgnis den immer weiter um<br />

sich greifenden Abbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird es zukünftig verstärkt sein müssen, weiterhin gegen die zunehmende<br />

Schwächung des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzugehen.<br />

3.8 Nationale Pandemieplanung<br />

Erste Influenzapandemie dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

National und international besteht die Aufgabe, sich auf eine Influenzapandemie vorzubereiten.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich in politischen Erklärungen zur Verantwortung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft bekannt, im Pandemiefall alle Anstrengungen zu unternehmen,<br />

um die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung <strong>der</strong> Patienten so weit wie möglich<br />

zu gewährleisten. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> Umstand, dass die Be-<br />

156


kämpfung einer Influenzapandemie im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung stattfinden soll<br />

und damit finanzielle und haftungsrechtliche Fragen für Ärztinnen und Ärzte zu klären<br />

sind. Die Bundesregierung musste hierfür gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen<br />

sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> einzelnen Akteure im Gesundheitswesen<br />

festschreiben und klären, wer die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und<br />

die Behandlung <strong>der</strong> Patienten mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand<br />

übernimmt.<br />

Zur Koordinierung <strong>der</strong> Influenzapandemie-Vorbereitung <strong>der</strong> Ärzteschaft, aber auch zur<br />

Koordinierung <strong>der</strong> Bewältigung einer Pandemie, wurde Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe<br />

„Influenza-Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“ bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

geschaffen. Die deutsche Ärzteschaft hat nicht nur sehr früh auf eine drohende<br />

Influenzapandemie hingewiesen, son<strong>der</strong>n von Anfang an auch ihre Bereitschaft<br />

signalisiert, an <strong>der</strong> Erarbeitung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Arzt- und Patienteninformationen<br />

mitzuwirken. Dieses Gremium setzt wichtige Impulse für den Aufbau einer<br />

Pandemieplanung <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

Mit dem Ausrufen <strong>der</strong> Pandemiestufe 6 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />

im Juni des Jahres 2009 wurden internationale Maßnahmen gegen die Influenza A<br />

(H1N1) ergriffen. In Deutschland zeigten sich einige Probleme bei <strong>der</strong> Bekämpfung des<br />

A-(H1N1)-Virus. Eine nicht einheitliche Risikokommunikation auf allen Ebenen hat die<br />

Bevölkerung, aber auch Ärztinnen und Ärzte verunsichert. Die gesammelten Erfahrungen<br />

müssen eine Grundlage zur Optimierung <strong>der</strong> zukünftigen Pandemiebekämpfung<br />

auf Bundes- wie auch Landesebene bilden.<br />

3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale<br />

Influenzapandemieplanung von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

Epidemiologie <strong>der</strong> H1N1-Influenza-Pandemie 2009<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Die erste Pandemie dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts war die sogenannte „Schweinegrippe“. Die Influenzapandemie-Warnphase<br />

6 wurde von <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) am<br />

11.06.2009 international ausgerufen. Die Pandemiewarnstufe 6 bedeutete auch für die<br />

Bundesrepublik, dass intensive Maßnahmen von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie gesamtgesellschaftlich<br />

zur Eindämmung einer Pandemie gemäß dem nationalen Pandemieplan<br />

getroffen werden mussten. Die Initialphase <strong>der</strong> Präventionsstrategie in Deutschland<br />

hatte das Ziel, mittels umfassen<strong>der</strong> Infektionsschutzmaßnahmen möglichst alle Fälle zu<br />

erfassen, um eine autochthone Verbreitung zu verzögern. Erst im Juli 2009 kam es in<br />

Deutschland dann zu steigenden Fallzahlen, jedoch an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en europäischen<br />

Län<strong>der</strong>n mit einer zunächst nur geringen Zahl autochthoner Infektionen. Ab dieser Zeit<br />

wurden die Infektionsschutzmaßnahmen auf vulnerable Gruppen begrenzt. Nachdem<br />

im August 2009 die wöchentlichen registrierten Meldungen zunächst wie<strong>der</strong> sanken,<br />

stiegen die Fallzahlen ab Oktober 2009 zuerst in Süddeutschland erneut an und erreichten<br />

Anfang November deutschlandweit einen Höhepunkt mit bis zu 45.000 neu gemeldeten<br />

Fällen pro Woche. Auch die im Sentinel <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)<br />

gemessene Influenzaaktivität überschritt im Oktober erstmals den Bereich <strong>der</strong> Hintergrundaktivität<br />

und bestätigte das Bild einer pandemischen Welle mit autochthoner<br />

Übertragung und messbarer Krankheitslast auf Bevölkerungsebene.<br />

157


Mit Beginn dieser Welle wurden die Infektionsschutz- und Surveillancemaßnahmen im<br />

Wesentlichen auf die Empfehlungen reduziert, die auch bei saisonaler Influenza Gültigkeit<br />

haben. Im Oktober 2009 begann die Influenzakampagne gegen die pandemische Influenza<br />

(H1N1) 2009 in Deutschland. Ab Anfang Dezember ging die Aktivität von akuten<br />

Atemwegserkrankungen bundesweit stark zurück. Insgesamt wurden dem Robert<br />

Koch-Institut (RKI) bis März <strong>2010</strong> über 220.000 Fälle von pandemischer Influenza<br />

(H1N1) 2009 übermittelt. Die wahre Anzahl <strong>der</strong> Infizierten dürfte jedoch um ein Vielfaches<br />

höher gelegen haben. In Deutschland wurden über 250 Todesfälle im Zusammenhang<br />

mit einer nachgewiesenen Infektion mit pandemischer Influenza (H1N1) 2009 erfasst.<br />

Im Gegensatz zur saisonalen Influenza war die Mortalität bei Säuglingen und den<br />

Erwachsenen zwischen 35 und 59 Jahren mit rund vier Todesfällen pro einer Million Einwohner<br />

nahezu doppelt so hoch wie in an<strong>der</strong>en Altersgruppen. Vorläufige Schätzungen<br />

des Robert Koch-Institutes gehen davon aus, dass Infektionen mit pandemischer Influenza<br />

(H1N1) 2009 in <strong>der</strong> Herbstwelle 2009 1,8 bis 3,5 Millionen zusätzliche Arztbesuche<br />

in Deutschland verursachten, was im mittleren Bereich saisonaler Influenzawellen <strong>der</strong><br />

vergangenen drei Jahre liegt (0,3 bis 0,5 Millionen).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Dauer des Infektionsgeschehens und <strong>der</strong> Intensität <strong>der</strong> getroffenen Maßnahmen<br />

kann <strong>der</strong> Zeitraum vom Bekanntwerden des neuen Influenzavirus bis zur ersten<br />

pandemischen Welle und <strong>der</strong> zugleich begonnenen Impfkampagne als eine <strong>der</strong><br />

größten Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte für den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

(ÖGD) bewertet werden.<br />

Die WHO hat am 10.08.<strong>2010</strong> die Pandemiewarnstufe 6 auf 5 zurückgestuft. Die Rückstufung<br />

durch die WHO würde im Normalfall bedeuten, dass die Pandemieimpfstoffe<br />

ihre Zulassung verlieren. Dies ist aber nicht <strong>der</strong> Fall, da das Committee for Medicinal<br />

Products for Human Use und die EU-Kommission im Juli und August <strong>2010</strong> die Indikation<br />

erweitert und somit die Anwendung <strong>der</strong> Pandemieimpfstoffe zugelassen haben. Die<br />

Indikation lautet: „Prophylaxe einer Influenza verursacht durch das A-(H1N1)-V-2009-<br />

Virus“. Diese Informationen sind auf <strong>der</strong> Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI)<br />

veröffentlicht worden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass eventuelle Impfstoffrestbestände in den Arztpraxen ohne haftungsrechtliche<br />

Probleme verimpft werden können, auch wenn sich die Ständige Impfkommission<br />

(STIKO) im Epidemiologischen Bulletin vom 09.08.<strong>2010</strong> gegen den Einsatz<br />

des Pandemieimpfstoffes ausgesprochen hat, da ein H1N1-Impfstoff bereits im saisonalen<br />

trivalenten Impfstoff vorgesehen ist.<br />

Diese und weitere Informationen des BMG, des RKI und <strong>der</strong> STIKO an die Ärzteschaft<br />

wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Landesärztekammern und damit auch an<br />

Ärztinnen und Ärzte vor Ort zeitnah weitergegeben. Zudem hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit dem Informationssystem des RKI verlinkt, um mit einer einheitlichen<br />

Sprache zu sprechen, die <strong>der</strong> Bevölkerung Sicherheit geben soll. Im Berichtsjahr stand<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Aufarbeitung und Anpassung <strong>der</strong> Pandemieplanung auf<br />

vielen Ebenen im Vor<strong>der</strong>grund, woraus Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen sind.<br />

158


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Evaluation <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie in Deutschland<br />

Die Influenzapandemie H1N1-V-2009 ist bewältigt. Es war eine gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe, diese Influenzapandemie zu bekämpfen. Es besteht die Notwendigkeit, aus<br />

dem Krisenmanagement zu lernen. Deswegen erfolgten im Jahr <strong>2010</strong> auf unterschiedlichsten<br />

institutionellen Ebenen Bestandsaufnahmen und Evaluationen zur Influenzapandemie.<br />

Die Bestandsaufnahme aus <strong>der</strong> Ärzteschaft sah wie folgt aus:<br />

Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung zur Deeskalation, d. h. zur Reduzierung und<br />

Vereinfachung von Maßnahmen, zu spät fiel. So wurde z. B. die bereits am 02.05.2009 eingeführte<br />

Meldepflicht für Verdachtsfälle erst am 14.11.2009 aufgehoben. Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

und Ärzteschaft hätten für einen Wechsel <strong>der</strong> Maßnahmen mehr Vorlaufzeit<br />

benötigt, und die Strategien hätten über die im Epidemiologischen Bulletin beschriebenen<br />

Strategieanpassungen hinaus durch kurze Botschaften an die Öffentlichkeit besser<br />

verständlich gemacht werden müssen. Zudem dürfen in einer Influenzapandemie keine<br />

neuen Surveillanceinstrumente eingesetzt werden, da sie nicht so schnell etabliert werden<br />

und keine verlässlichen Daten liefern können. Sie sind somit nicht effektiv etablierbar.<br />

Der hohe medizinische Standard und die labordiagnostischen Kapazitäten in Deutschland<br />

haben vermutlich zur Vermeidung von Todesfällen beigetragen. Es wurde aber<br />

deutlich, dass es bei einer etwas länger andauernden Influenzawelle zu Engpässen in <strong>der</strong><br />

intensivmedizinischen Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Beatmung <strong>der</strong> Patienten, gekommen<br />

wäre. Ferner wurde die Zusammenarbeit des ÖGD mit <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzteschaft als nicht ausreichend tragfähig eingeschätzt. Die Zusammenarbeit des ÖGD<br />

mit den Ärztekammern, den Apothekerkammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

wurde als gelungen herausgestellt.<br />

Das Beratungsgremium „Influenzakommission für den Pandemiefall“ des RKI hat während<br />

<strong>der</strong> Pandemiebekämpfung im Rahmen von Telefonkonferenzen gearbeitet und hat<br />

das Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut fachlich unterstützt.<br />

Ein Dilemma liegt darin, dass einerseits die Meinungsführerschaft beim Bund liegt und<br />

an<strong>der</strong>erseits die finanzielle und exekutive Verantwortung bei den Bundeslän<strong>der</strong>n und<br />

Kommunen. Nach wie vor existieren keine Strukturen, die koordinierende Funktionen<br />

bundeslän<strong>der</strong>übergreifend möglich machen. Positiv war, dass <strong>der</strong> Impfstoff sehr zeitnah<br />

vorhanden war und grundsätzlich sich je<strong>der</strong> impfen lassen konnte. Der Impfstoff erwies<br />

sich zudem als sicher, verträglich und in etwa so rasch verfügbar wie in den Szenarien<br />

<strong>der</strong> Pandemieplanung angenommen.<br />

Die Verwendung eines adjuvantierten Impfstoffes, eine rasch erfolgte EU-Zulassung<br />

und die Auslieferung in Zehnerdosen führten zu einer Verkürzung <strong>der</strong> Zeit bis zur<br />

Impfstoffauslieferung gegenüber üblichen saisonalen Influenzaimpfstoffen. Die Entscheidung<br />

zum Umfang <strong>der</strong> Impfstoffbestellung musste zu einem Zeitpunkt getroffen<br />

werden, als we<strong>der</strong> die Impfempfehlung beschlossen noch die Anzahl <strong>der</strong> pro Person erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Impfdosen endgültig festgelegt, noch die Impfbereitschaft <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

verlässlich vorhergesehen werden konnte. Das finanzielle Risiko bezüglich <strong>der</strong> zu bestellenden<br />

Impfstoffmenge konnte entgegen den Erwartungen politischer Entscheidungsträger<br />

letztlich we<strong>der</strong> durch die internationalen Empfehlungen <strong>der</strong> WHO-Gremien noch<br />

durch die wissenschaftlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Bundesbehörden o<strong>der</strong> durch die Befragung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung verlässlich eingegrenzt werden. Verträge mit Impfstofflieferanten<br />

müssen in Zukunft flexibler verhandelt und abgeschlossen werden.<br />

159


Die Empfehlungen zur Impfung <strong>der</strong> Bevölkerung wurden aufgrund <strong>der</strong> klinischen und<br />

epidemiologischen Eigenschaften <strong>der</strong> pandemischen Influenza (H1N1) 2009 im Rahmen<br />

einer risikoorientierten Empfehlung <strong>der</strong> STIKO festgelegt und nicht, wie ursprünglich<br />

im Pandemieplan vorgesehen, als staatlich vorzunehmende Priorisierung nach Altersjahrgängen.<br />

Es zeigte sich aber, dass die Geschäftsordnung <strong>der</strong> STIKO für eine <strong>der</strong>art<br />

komplexe und zugleich kurzfristige Impfempfehlung nicht geschaffen ist. Es lag<br />

nicht in <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> STIKO, Empfehlungen zur Dosierung zu geben o<strong>der</strong> Zielgruppen<br />

zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu priorisieren.<br />

Diese Aspekte wurden separat vom Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut<br />

bzw. den Landesbehörden ergänzt. Somit stellt sich die Frage, ob die Zuständigkeiten<br />

<strong>der</strong> STIKO und <strong>der</strong> Pandemiekommission besser an diese Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />

werden sollten.<br />

Die Rechtsverordnung, in <strong>der</strong> die Krankenkassen zur Übernahme <strong>der</strong> Impfstoffkosten<br />

verpflichtet wurden, wurde zu spät erlassen. Die Verzögerung hat wie<strong>der</strong>um die Verhandlung<br />

zwischen Län<strong>der</strong>n, Kostenträgern und Ärzten zum Abschluss einer Impfvereinbarung<br />

beeinträchtigt. Zudem wurde im Nachhinein deutlich, dass diese Verordnung<br />

Details zu regeln versucht hat, die die STIKO-Empfehlung nicht vollständig übernommen<br />

hat. Aufgrund <strong>der</strong> geringfügigen Unterschiede entstand eine Verwirrung bei <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Auch war es ungünstig, dass ein Richtwert für die<br />

Kostenerstattung gegeben wurde, weil das die Verhandlung <strong>der</strong> Kassen mit den Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen erschwert hatte. Der Sachverhalt wurde zusätzlich verkompliziert,<br />

indem die Verhandlungen über die Kostenerstattung nicht bundeseinheitlich,<br />

son<strong>der</strong>n jeweils zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n und den jeweiligen regionalen<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wurden. Dies führte zu unterschiedlichen Abrechnungsregelungen<br />

innerhalb Deutschlands und somit zu Unmut in Teilen <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

Ein zweites Problem war, dass <strong>der</strong> Pandemieimpfstoff in Besitz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> war<br />

mit <strong>der</strong> Folge, dass er nicht im Handel erhältlich war.<br />

Unstrittig ist, dass Eindosenampullen besser zu handhaben sind als die im Herbst 2009<br />

verwendeten Zehnerampullen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn nicht in zentralen Impfstellen, son<strong>der</strong>n<br />

über nie<strong>der</strong>gelassene Arztpraxen geimpft wird. Damit wäre dann die Notwendigkeit<br />

eines Thiomersal-Zusatzes nicht mehr gegeben. Vor allem die Schwierigkeiten in<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Praxen, nicht immer acht bis zehn Impflinge für die Verwendung einer<br />

Zehnerampulle organisieren zu können, hat vielfach dazu geführt, dass impfwillige<br />

Patienten später o<strong>der</strong> überhaupt nicht geimpft wurden.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden war zwar sichergestellt, dass etwaige Schadensersatzansprüche<br />

im Rahmen von Impfschäden nicht gegenüber dem impfenden Arzt, son<strong>der</strong>n<br />

gegenüber <strong>der</strong> beauftragenden staatlichen Institution geltend gemacht werden müssen,<br />

allerdings war dieser Sachverhalt bei den impfenden Ärztinnen und Ärzten so gut wie<br />

nicht bekannt, sodass gegensätzliche öffentliche Äußerungen diesbezüglich zu Verunsicherungen<br />

und Skepsis gegenüber dem Pandemieimpfstoff beitrugen.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Impflogistik blieb die jeweilige Rolle <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte einerseits<br />

und des ÖGD an<strong>der</strong>erseits lange unklar. Zuständigkeiten wurden regional sehr unterschiedlich<br />

und offenbar nicht überall für beide Seiten befriedigend geregelt. An<strong>der</strong>s<br />

als in <strong>der</strong> Pandemieplanung vorgesehen, erfolgte eine Indikationsimpfung aufgrund individueller<br />

Risikoabwägungen, was für eine Impfung durch Hausärzte sprach und nicht<br />

für eine Massenimpfung durch den ÖGD. Die Anwendung und Durchführung einer<br />

160


Priorisierung <strong>der</strong> Impfung bestimmter Funktionsträger <strong>der</strong> Gesellschaft, wie z. B. Beschäftigte<br />

in <strong>der</strong> gesundheitlichen Primärversorgung, Polizei o<strong>der</strong> Beschäftigte in Entsorgungsfirmen,<br />

ist von den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten kaum einfor<strong>der</strong>bar.<br />

Sie gehen nach medizinischen Kriterien vor.<br />

Der hohe Informationsbedarf von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit erwies sich als<br />

eine Herausfor<strong>der</strong>ung für alle Ebenen. Eine große Herausfor<strong>der</strong>ung war die Vermittlung<br />

von Entscheidungen und Unsicherheiten gegenüber <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Ein Problem<br />

<strong>der</strong> Kommunikation war, dass sowohl bei Fachleuten als auch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Pandemie mit <strong>der</strong> Vorstellung einer Großschadenslage verknüpft war.<br />

Stattdessen entwickelte sich überraschend ein Pandemiegeschehen, das bislang gegenüber<br />

<strong>der</strong> saisonalen Influenza keine deutlich höhere Krankheitslast in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

erkennen ließ.<br />

Der Informationsbedarf war nicht immer proportional zur jeweiligen aktuellen gesundheitlichen<br />

Bedrohung. Das Robert Koch-Institut hat diesen Bedarf unter an<strong>der</strong>em durch<br />

umfassende, täglich aktualisierte Lageberichte bedient. Bund, Län<strong>der</strong> und Kommunen,<br />

Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen haben ebenfalls Hotlines eingerichtet<br />

und auf ihren Internetseiten Informationen zur Verfügung gestellt.<br />

Ansätze für künftige Verbesserungen<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Für ein mögliches Auftreten künftiger Pandemien erscheinen bezüglich <strong>der</strong> Konzeption,<br />

<strong>der</strong> Strukturen, <strong>der</strong> Koordination und <strong>der</strong> Kommunikation für die zukünftige Pandemieplanung<br />

die im Folgenden aufgeführten Verbesserungsansätze relevant zu sein und sollen<br />

bei künftigen Auswertungen durch die jeweiligen zuständigen Institutionen auf lokaler,<br />

Landes- und Bundesebene sowie im internationalen Kontext aufgegriffen werden.<br />

Der Pandemieplan soll deutlicher die lageabhängige statt die phasenabhängige Maßnahmenanpassung<br />

berücksichtigen. Es sollten die Vor- und Nachteile von Impfstofflieferungen<br />

in Mehrfachdosen sorgsam abgewogen und eine weitere mögliche Staffelung <strong>der</strong><br />

Lieferkapazitäten geprüft werden. Die Umsetzbarkeit einzelner Infektionsschutzmaßnahmen<br />

sollte – insbeson<strong>der</strong>e bezüglich des Arbeitsschutzes in <strong>der</strong> ambulanten medizinischen<br />

Versorgung – kritisch überprüft werden. Die Rolle <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission<br />

am Robert Koch-Institut im Pandemiefall sollte im Hinblick auf Funktion, Mandat<br />

und Kapazität neu definiert werden.<br />

Es sollte im Hinblick auf die Geschäftsordnung und Zusammensetzung <strong>der</strong> Pandemiekommission<br />

am Robert Koch-Institut ein Anpassungsbedarf geprüft werden. Zumindest<br />

aber sollte die Information über die Rolle und Arbeitsweise <strong>der</strong>selben verbessert werden.<br />

Ferner sollte geprüft werden, wie im Pandemiefall ethische Aspekte besser in die Politikberatung<br />

eingebracht werden können, wie z. B. die Zuteilung verknappter medizinischer<br />

Ressourcen. Es wäre denkbar, einen „Pandemierat“ einzurichten, <strong>der</strong> diese Aufgabe<br />

übernimmt. Mitglie<strong>der</strong> sollten Ärzte, Ethiker, Epidemiologen, Theologen, Juristen<br />

etc. sein.<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst sollte stärker in die Lage versetzt werden, Impfkampagnen<br />

durchzuführen o<strong>der</strong> zu koordinieren. Dabei ist aber ein erheblicher Personalbedarf<br />

zu decken. Systeme für eine schnelle und zuverlässige Information klinisch tätiger<br />

Ärzte sollten etabliert werden. Zur besseren Einschätzung <strong>der</strong> Krankheitslast sollte eine<br />

161


Mortalitätssurveillance eingerichtet werden. Ein Sentinel zur Erfassung schwerer Infektionskrankheiten<br />

sollte etabliert werden, z. B. ein Krankenhaussentinel. Ein im Pandemiefall<br />

handhabbares Monitoring zur Belastung <strong>der</strong> medizinischen Versorgungsstrukturen<br />

und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sollte geschaffen werden. Kurzfristig<br />

durchführbare Studien zur Messung epidemiologischer Parameter sollten fest eingeplant<br />

und mit Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

umgesetzt werden. Die Ergebnisse sollten zeitnah verfügbar gemacht werden.<br />

Rechtliche Regelungen, wie die Rechtsverordnung zum Impfen und an<strong>der</strong>e Regelungen<br />

zur Kostenerstattung, sollten so frühzeitig wie möglich abgeschlossen und für verschiedene<br />

Szenarien vorbereitet sein. Fachgesellschaften und Berufsverbände sollten auch in<br />

<strong>der</strong> aktuellen Lage früher in die Entwicklung und Vermittlung öffentlicher Empfehlungen<br />

eingebunden werden. Es sollte geprüft werden, ob koordinierende Funktionen im<br />

Falle eines bundeslän<strong>der</strong>übergreifenden Infektionsgeschehens von öffentlicher Bedeutung<br />

künftig an<strong>der</strong>s geregelt werden könnte. Gemeinsam beschlossene Strategien sollten<br />

zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n auch einheitlich umgesetzt werden.<br />

Die Kommunikation sollte ihrer Bedeutung entsprechend einen höheren Stellenwert im<br />

Pandemieplan erhalten, langfristig angelegt und angemessen finanziert werden. Der öffentliche<br />

Gesundheitsdienst und die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte sollten regional und gemeinsam<br />

die Erfahrungen beson<strong>der</strong>s in den Bereichen Koordination und Kommunikation<br />

aufarbeiten. Ferner ist es wichtig, <strong>der</strong> Ärzteschaft und dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

besser zu vermitteln, dass Surveillancemaßnahmen auch zur Erstellung und<br />

Validierung von Präventionsempfehlungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Medizinisches Personal<br />

und Pflegepersonal sollten über die reine Informationsübermittlung hinaus in einem<br />

sachlichen Meinungsbildungsprozess vom Sinn öffentlicher Impfempfehlungen überzeugt<br />

werden. Entscheidungsprozesse und Sachzwänge <strong>der</strong> Behörden sollten vorausschauen<strong>der</strong><br />

und transparenter kommuniziert werden.<br />

Landesärztekammern, Berufs- und Fachverbände sollten nicht nur bezüglich behördlicher<br />

Empfehlungen ihre Kompetenz einbringen, son<strong>der</strong>n auch bezüglich <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Stellungnahmen ihrer Sprecher wissenschaftliche Maßstäbe sicherstellen. Strategieanpassung<br />

sowie Verschärfung wie auch Deeskalation von Maßnahmen sollten den<br />

Betroffenen und <strong>der</strong> Öffentlichkeit verständlicher und vorausschauen<strong>der</strong> angekündigt<br />

und erläutert werden. Entscheidungsprozesse zur Impfstoffbestellung und Verfahren<br />

zur Impfstoffzulassung sollten transparenter kommuniziert werden. Bereits bestehende<br />

Regelungen bezüglich Schadensersatzansprüchen und Entschädigungsleistungen im<br />

Falle von Impfschäden sollten besser kommuniziert werden. Mo<strong>der</strong>ne Kommunikationsforen<br />

sollten zur Früherkennung von Fehlinformationen und zur Verbreitung wichtiger<br />

Informationen stärker genutzt werden. Entwickelte Informationsmaterialien, wie<br />

Broschüren, Plakate, Anzeigen und Filmspots, sollten frühzeitiger und breiter eingesetzt<br />

werden.<br />

Workshop des Robert Koch-Instituts<br />

Ein erster Erfahrungsaustausch zur H1N1-Pandemie in Deutschland 2009/<strong>2010</strong> erfolgte<br />

im Rahmen eines Workshops am 22./23.03.<strong>2010</strong> in Berlin, den das Robert Koch-Institut<br />

ausgerichtet hat. Dieser Workshop war ein wichtiger Meilenstein bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong><br />

Pandemieplanung. Von den fast 100 Teilnehmern waren Vertreter des Bundesministeri-<br />

162


ums für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministeriums<br />

<strong>der</strong> Verteidigung vertreten. Ebenso nahmen zahlreiche Vertreter des Bundesinstituts<br />

für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich-Instituts, <strong>der</strong> Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung, des Friedrich-Löffler-Instituts, <strong>der</strong> Landes- und<br />

Kommunalbehörden, von klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie von an<strong>der</strong>en Berufsgruppen,<br />

Verbänden und Institutionen teil, darunter auch Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft.<br />

Im Rahmen dieser Tagung wurden sehr viele Erkenntnisse thematisiert<br />

und auch eingeordnet. Die Ergebnisse wurden im Mai <strong>2010</strong> im Bundesgesundheitsblatt<br />

veröffentlicht.<br />

„Krisenkommunikation neue Influenza: Expertengespräch“<br />

Das Deutsche Ärzteblatt veranstaltete im April <strong>2010</strong> mit Journalisten, Wissenschaftlern<br />

und ärztlichen Funktionären eine Veranstaltung „Krisenkommunikation neue Influenza:<br />

Expertengespräch“. Von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen Dr. Cornelia<br />

Goesmann und Dr. Frank Ulrich Montgomery teil. Es wurde festgestellt, dass die Strukturen<br />

des deutschen Gesundheitssystems beim Umgang mit einer drohenden Pandemie<br />

zahlreiche Schwachstellen gezeigt haben.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wurden dort die Kommunikationsprobleme auch unter Ärzten auf vielen<br />

Ebenen angesprochen. Die Meinungen und Äußerungen von Wissenschaftlern, Behörden,<br />

Politikern und Ärzten haben sich exorbitant wi<strong>der</strong>sprochen. Daraus entstand eine<br />

sehr schwierige Situation für die Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Patienten. Darüber<br />

hinaus wurde betont, dass es sich als nützlich erwiesen hat, auf die Pandemieplanung<br />

zurückgreifen zu können, wenngleich in Planungsszenarien sowie in <strong>der</strong> nationalen<br />

Pandemieübung LÜKEX im Jahr 2007 von einem schwerwiegen<strong>der</strong>en Verlauf ausgegangen<br />

wurde. Das Infektionsschutzmanagement wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Wochen<br />

als positiv und wirksam empfunden. In kürzester Zeit waren öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

und Ärzteschaft informiert und fachliche Empfehlungen und Informationen<br />

abgestimmt. Entsprechend <strong>der</strong> im Pandemieplan enthaltenen Flexibilität wurde versucht,<br />

die Maßnahmen bedarfsorientiert und an die Situation angepasst umzusetzen.<br />

AOLG-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung durch<br />

das Bundesministerium für Gesundheit erfolgte erstmals Mitte 2005. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden damals aufgefor<strong>der</strong>t, zu<br />

prüfen, inwieweit bereits bestehende klinische Leitlinien in die Vorbereitungen auf eine<br />

Influenzapandemie eingebunden werden können bzw. welche neuen Leitlinien noch erstellt<br />

werden müssen. Seither ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> ständiger Gast des Gremiums.<br />

Das letzte offizielle Gespräch mit Vertretern von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung fand am 30.07.2009<br />

statt. Dieses Treffen erfolgte zur Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens bei <strong>der</strong><br />

Massenimpfung gegen die neue Influenza A (H1N1) 2009. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

stellte klar, dass <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung die Impfung angeboten werden muss und<br />

die Priorisierung von Risikogruppen Aufgabe von Bund und Län<strong>der</strong>n ist. Der letzte telefonische<br />

Kontakt erfolgte im September <strong>2010</strong>.<br />

163


Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />

In die Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut ist die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, namentlich Prof. Dr. Christoph Fuchs, berufen worden. Die konstituierende<br />

Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den Pandemiefall fand im Robert<br />

Koch-Institut Anfang 2007 statt. Die Kommission soll den Krisenstab, bestehend aus<br />

Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums des<br />

Inneren, in fachlichen Fragen zur Influenzapandemie in den Phasen 4 bis 6 beraten.<br />

Zwischenzeitlich fand eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den<br />

Pandemiefall und <strong>der</strong> Expertengruppe „Influenza-Pandemieplanung“ am 26. und<br />

27.08.<strong>2010</strong> im Robert Koch-Institut statt. Im Rahmen dieses Zusammenkommens wurden<br />

eine Standortbestimmung durchgeführt und zukünftige Aufgaben <strong>der</strong> Kommission<br />

und <strong>der</strong> Expertengruppe bestimmt. Es wurde festgestellt, dass die Vertraulichkeit während<br />

des Beratungsprozesses gewährleistet bleiben muss. Die Mitglie<strong>der</strong> können sich<br />

jedoch öffentlich äußern. Es muss unterschieden werden zwischen Ergebnissen <strong>der</strong> Beratung<br />

und den Beschlüssen und Empfehlungen <strong>der</strong> Entscheidungsträger, die das politische<br />

Mandat haben. Die Aufgabe des RKI und des Expertengremiums ist die eigenständige<br />

fachliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Themen <strong>der</strong> Pandemieplanung als Grundlage<br />

<strong>der</strong> Beratungen <strong>der</strong> Entscheidungsträger.<br />

Eine hohe Transparenz <strong>der</strong> Beratungen, z. B. durch Publikationen <strong>der</strong> fachlichen Grundlagen<br />

und Ableitungen, trägt zur Akzeptanz <strong>der</strong> Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen<br />

bei. Der Prozess kann als Dreieck dargestellt werden. Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Beratungen<br />

wird eine Entscheidung getroffen; für die Entscheidung muss Akzeptanz durch<br />

Kommunikation gefunden werden. Es wird festgestellt, dass das Wissen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

über die Impfstoffe verbessert werden soll. Zudem müssen die Kommunikationsstrukturen<br />

zu den Ärzten verbessert werden. Dies ist Aufgabe aller Institutionen, aber auch<br />

<strong>der</strong> Fachgesellschaften und <strong>der</strong> Ärztekammern.<br />

3.8.2 Aktivitäten auf europäischer Ebene<br />

Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von<br />

Krankheiten (ECDC)<br />

Das EU-Institut ECDC wurde 2005 mit dem Ziel gegründet, die europäische Abwehr gegen<br />

Infektionskrankheiten zu stärken (www.ecdc.europa.eu). Der Sitz des ECDC befindet<br />

sich in Stockholm. Nach dem Artikel <strong>der</strong> Verordnung zur Gründung des ECDC<br />

(EG 851/2004) hat es die Aufgabe, akute Bedrohungen für die menschliche Gesundheit<br />

durch infektiöse Krankheiten zu identifizieren, zu bewerten und zu kommunizieren.<br />

Kernaktivitäten des ECDC sind: Überwachung, wissenschaftliche Beratung, Identifizierung<br />

neu auftreten<strong>der</strong> Bedrohungen <strong>der</strong> Gesundheit, Pandemiebekämpfung, Schulung,<br />

Gesundheitskommunikation sowie Bereitstellung technischer Hilfe (Unterstützung <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten). Zudem sollen aussagekräftige wissenschaftliche Gutachten über die<br />

Risiken von aktuellen und neu auftretenden Infektionskrankheiten erstellt werden. Um<br />

diese Aufgabe zu erfüllen, arbeitet das ECDC in Partnerschaft mit nationalen Einrichtungen<br />

des Gesundheitsschutzes in Europa zusammen, indem europaweite Krankheitsund<br />

Frühwarnsysteme aufgebaut wurden.<br />

164


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Ende Juli <strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Gelegenheit gegeben, das Konsultationspapier<br />

„Stakehol<strong>der</strong> Consultation on Strengthening European Union Preparedness<br />

on Pandemic Influenza“ <strong>der</strong> Initiative „Pandemic Preparedness Plan“ <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

in Form eines Fragebogens zu beantworten. Über diese Konsultation sollte in Erfahrung<br />

gebracht werden, wie hilfreich die im Jahre 2005 veröffentlichte „Mitteilung über<br />

die Bereitschafts- und Reaktionsplanung <strong>der</strong> EU-Gemeinschaft“ mit Blick auf die Influenzapandemie<br />

für die Vorbereitungsphase auf eine solche sowie bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Influenzapandemie A (H1N1) 2009 war. Ziel dieser Mitteilung ist es, nationalstaatliche<br />

Pandemiebekämpfungsmaßnahmen auf EU-Ebene zu koordinieren und die Mitgliedstaaten<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnte auch im Rahmen einer Stellungnahme des CPME das<br />

Ausfüllen des Fragebogens ab, da zunächst Grundsätzliches zu klären ist. In diesem Fragebogen<br />

„Consultation Paper“ wurden viele Fragen zur Kompetenzerweiterung <strong>der</strong> EU<br />

gestellt, wie die Fragen zur zentralen (EU-)Bevorratung von Impfstoffen, antiviralen Arzneimitteln<br />

etc. Solche neuen EU-Aufgaben würden Kompetenzen und Gel<strong>der</strong> von den<br />

Mitgliedstaaten auf die EU-Kommission verlagern. Zudem fehlte im Fragebogen die<br />

Möglichkeit zur Manöverkritik in Form von Fragen wie bspw.: Was ist gut verlaufen, was<br />

ist nicht gut verlaufen und was ist zu verbessern? In Deutschland hat sich das Robert<br />

Koch-Institut als obere Gesundheitsbehörde den oben genannten Fragen im Rahmen eines<br />

Experten-Workshops im März <strong>2010</strong> gestellt (siehe oben) und die Ergebnisse in <strong>der</strong><br />

Fachliteratur veröffentlicht und damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung einer<br />

verbesserten Pandemiebekämpfungsstrategie geleistet.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre Stellungnahme am 14.08.<strong>2010</strong> an den Verantwortlichen<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission, Franz Karcher, gesandt. Es wurde in dem Schreiben darauf<br />

hingewiesen, dass das ECDC zwar gute Arbeit im Hinblick auf die Bekämpfung <strong>der</strong><br />

H1N1-Influenzapandemie 2009 durch Vorlage von Studien zur Evidenz geleistet, die<br />

Aufgabe des Koordinators und Beraters für die Mitgliedstaaten aber in nicht ausreichendem<br />

Maße wahrgenommen hat. Erst wenn diese Expertise des ECDC deutlicher sichtbar<br />

wird, kann über eine Kompetenzerweiterung <strong>der</strong> EU-Kommission und des ECDC nachgedacht<br />

werden. Es wurde dargelegt, dass die WHO sich weitestgehend in ihrer Pandemiestufenbeschreibung<br />

auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit beschränkt und keine<br />

Aussagen zur Erkrankungsschwere macht. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, dass<br />

das ECDC im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden WHO-Definition <strong>der</strong> Pandemiestufe 6 län<strong>der</strong>spezifische<br />

Lagebewertungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Krankheitsschwere in seine<br />

Definition aufnimmt. Ferner sollten die Frühwarn- und Reaktionssysteme für Pandemien<br />

des ECDC für diese Aufgabe weiter ausgebaut werden. Dabei sollen bestehende<br />

Meldesysteme dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie früher aktivierbar sein<br />

können. Hierzu wäre es sehr hilfreich, wenn von <strong>der</strong> ECDC klar definiert wird, was gemeldet<br />

werden soll (z. B. Todesfälle alleinig durch das Pandemievirus o<strong>der</strong> Todesfälle<br />

durch das Pandemievirus in Verbindung mit chronischen Erkrankungen). Die Festlegungen<br />

<strong>der</strong> zu meldenden Merkmale und die Vereinheitlichung des Meldeverfahrens<br />

für zukünftige Pandemiesituationen sollen von <strong>der</strong> ECDC als Entwurf den Mitgliedstaaten<br />

vorgelegt werden. Das so vereinbarte Meldeverfahren soll von allen Mitgliedstaaten<br />

angewandt werden. Das ECDC soll auf Grundlage <strong>der</strong> oben erwähnten Vorschläge die<br />

wichtige Rolle des Koordinators und Beraters (Risikokommunikation) zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten ausfüllen. Diese Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erfolgte<br />

im Konsens mit dem Robert Koch-Institut.<br />

165


Ausblick<br />

Die H1N1-Influenza-Pandemie von 2009 hat alle mit <strong>der</strong> Pandemie befassten Institutionen<br />

und Personen auf allen Ebenen vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt, obwohl sie<br />

im Vergleich zu früheren Pandemien nicht sehr schwerwiegend verlief. Die Fachkräfte<br />

in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in den Bundesbehörden<br />

waren durch ihr Engagement in <strong>der</strong> Lage, gewisse planerische, strukturelle<br />

und kommunikative Herausfor<strong>der</strong>ungen und Defizite zu kompensieren.<br />

Aber es wurde deutlich, dass diese Kompensationsmechanismen bei einer an<strong>der</strong>s gearteten<br />

epidemiologischen Lage leicht an ihre Kapazitätsgrenzen geraten können. Es hat<br />

sich gezeigt, dass ein wirksamer und verträglicher Pandemieimpfstoff wenige Monate<br />

nach dem Auftreten eines neuen Influenzavirus verfügbar sein kann, wenngleich zu Beginn<br />

mit Knappheit zu rechnen ist. Auch die Organisation <strong>der</strong> Verteilung des Impfstoffes<br />

und die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft müssen unter Nutzung bestehen<strong>der</strong> Strukturen<br />

vereinfacht werden. Das Geflecht von Zuständigkeiten ist in Deutschland <strong>der</strong>art<br />

komplex, dass die Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse in Bezug auf Impflogistik<br />

und Impfkostenerstattung auch für Situationen wie im Herbst 2009 vorbereitet sein<br />

müssen.<br />

Allgemein müssen Kenntnis und Verständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Öffentlichkeit bezüglich<br />

<strong>der</strong> Ziele, des Nutzens und <strong>der</strong> Risiken von Impfungen und Infektionsschutzmaßnahmen<br />

geför<strong>der</strong>t werden. Kommunikation über getroffene und geplante Entscheidungen<br />

und Maßnahmen müssen transparenter und vorausschauen<strong>der</strong> betrieben werden.<br />

Die Ärzteschaft muss auch mit einer Sprache sprechen. Wichtig ist, aus dieser<br />

Pandemie zu lernen und danach die Maßnahmenplanung auszurichten, um im Rahmen<br />

einer nächsten Pandemie das Vertrauen <strong>der</strong> Bevölkerung aufrechtzuerhalten und<br />

<strong>der</strong>en Gesundheit wirksam zu sichern.<br />

3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Themen Notfall- und Katastrophenmedizin sowie<br />

gesundheitlicher Bevölkerungsschutz unter zahlreichen Gesichtspunkten, von denen<br />

hier nur eine Auswahl beispielhaft erwähnt werden kann. Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin<br />

und Sanitätsdienst“ berät den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen<br />

entsprechenden Fachfragen.<br />

3.9.1 Reanimationsempfehlungen<br />

Nachdem Mitte Oktober <strong>2010</strong> die neuen Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien auf internationaler<br />

(International Liaison Committee on Resuscitation, ILCOR) sowie auf europäischer<br />

Ebene (European Resuscitation Council (ERC), Guidelines for Resuscitation <strong>2010</strong>) veröffentlich<br />

wurden, hat <strong>der</strong> Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung am<br />

10.11.<strong>2010</strong>, wie in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland üblich, den Nationalen<br />

Reanimationskonsens beschlossen. Die Leitlinien des ERC <strong>2010</strong>, Stand 18.10.<strong>2010</strong>, bilden<br />

die Grundlage für die Reanimation in Deutschland (Deutsche Fassung: http://<br />

166


www.grc-org.de/leitlinien05/cat_view/6-wissenschaft/1-leitlinien/27-leitlinien-<strong>2010</strong>,<br />

Englische Fassung: http://www.cprguidelines.eu/<strong>2010</strong>/).<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird in <strong>der</strong> Folgezeit zunächst Eckpunkte für die Reanimation<br />

<strong>2010</strong> veröffentlichen. Voraussichtlich im Frühjahr 2011 wird die 5. überarbeitete Auflage<br />

des Buches „Reanimation – Empfehlungen für die Wie<strong>der</strong>belebung“ von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

herausgeben werden. Darin werden neben den europäischen Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien<br />

auch aktuelle Studienergebnisse sowie Erfahrungen aus Deutschland<br />

berücksichtigt.<br />

3.9.2 Notarztqualifikation<br />

In Zuge <strong>der</strong> Diskussion über einen „Notarztmangel“ werden bedauerlicherweise immer<br />

wie<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen laut, die Notarztqualifikation herabzusetzen. Insbeson<strong>der</strong>e die Weiterbildungszeit<br />

<strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin wird kritisch betrachtet. Des<br />

Weiteren werden Stimmen zur Substitution ärztlicher Aufgaben durch Rettungsfachpersonal<br />

laut. Diesen Tendenzen muss strikt begegnet werden. Die Notarztqualifikation<br />

muss im Bereich einer Zusatz-Weiterbildung, welche mit Prüfung vor <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

abschließt, verbleiben. Übergangsweise sollte die Fachkunde Rettungsdienst<br />

akzeptiert werden. Die Substitution notärztlicher Aufgaben ist abzulehnen. Eine Absenkung<br />

<strong>der</strong> Qualifikation für Notärzte ist im Hinblick auf eine hochwertige Patientenversorgung<br />

in <strong>der</strong> präklinischen Notfallmedizin nicht zu vertreten.<br />

Neben <strong>der</strong> Diskussion um die Absenkung <strong>der</strong> Notarztqualifikation wird für an<strong>der</strong>e Einsatzbereiche,<br />

den Zentralen Notaufnahmen im Klinikbereich, die Einführung eines<br />

Facharztes für Notfallmedizin gefor<strong>der</strong>t. Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin<br />

und Sanitätsdienst“ spricht sich erneut vehement dafür aus, die Interdisziplinarität in<br />

<strong>der</strong> Notfallmedizin zu erhalten. Er prognostiziert, dass ein „reiner“ Facharzt für Notfallmedizin,<br />

ohne Anbindung an ein an<strong>der</strong>es Gebiet in <strong>der</strong> Medizin, nach einem gewissen<br />

Zeitraum <strong>der</strong> Tätigkeit einen zu engen Blickwinkel, d.h. ausschließlich auf „Notfälle“<br />

entwickelt und die breite interdisziplinäre Sichtweise, auch für „Nicht-Notfälle“, verliert.<br />

Die For<strong>der</strong>ung nach einem Facharzt für Notfallmedizin wird in <strong>der</strong> Regel mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />

von Zentralen Notaufnahmen verknüpft, die jedoch flächendeckend in<br />

Deutschland nur bei einer grundlegenden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankenhausstruktur entstehen<br />

könnten.<br />

3.9.3 Leiten<strong>der</strong> Notarzt<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Nachdem im letzten Jahr durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> festgestellt<br />

wurde, dass die Empfehlungen zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt aus dem Jahr<br />

1988 sowie die Ausführungen <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong><br />

Notärzte Deutschlands (BAND) von 1999 weiterhin aktuell sind, fand in diesem Jahr ein<br />

Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Kursleiter <strong>der</strong> Fortbildungsseminare „Leiten<strong>der</strong> Notarzt“ statt,<br />

zu dem die Sächsische Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> BAND eingeladen<br />

hatte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat diesen Erfahrungsaustausch eng begleitet. Das<br />

Ergebnis des Erfahrungsaustausches wurde in einer abschließenden Sitzung am<br />

167


25.11.<strong>2010</strong> erstellt und beinhaltet einen Entwurf für „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Qualifikation Leiten<strong>der</strong> Notarzt“. Dieser Entwurf wird in den Fortbildungsgremien<br />

sowie im Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />

voraussichtlich Anfang 2011 beraten und ggf. anschließend dem Vorstand zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden.<br />

3.9.4 Bevölkerungsschutz<br />

Nachdem sich <strong>der</strong> Begriff Bevölkerungsschutz als Übersetzung <strong>der</strong> international verwendeten<br />

Bezeichnung Civil Protection etabliert hat, fanden im letzten Jahr mehrere<br />

Veranstaltungen zum gesundheitlichen, insbeson<strong>der</strong>e medizinischen Bevölkerungsschutz<br />

statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte bei diesen Veranstaltungen Gelegenheit darzustellen,<br />

dass medizinischer Bevölkerungsschutz, bei aller gebotenen Interdisziplinarität,<br />

nicht ohne die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten stattfinden kann. Dies insbeson<strong>der</strong>e,<br />

da nach <strong>der</strong>zeitiger Definition das gesamte Gesundheitswesen mit <strong>der</strong><br />

medizinischen Vorsorge, <strong>der</strong> Regelversorgung, <strong>der</strong> Nachsorge, den katastrophenmedizinischen<br />

Maßnahmen, Strukturen sowie Einrichtungen und Organisationen, auch im<br />

Spezialschutz, gefor<strong>der</strong>t ist. Herausfor<strong>der</strong>ungen stellen sich dabei insbeson<strong>der</strong>e bei den<br />

Zuständigkeiten sowie an den Schnitt- und Nahtstellen. Dies betrifft die Zusammenarbeit<br />

im Alltag, bei <strong>der</strong> Vorbereitung auf spezielle Einsätze und im Einsatz selbst. Die<br />

Vernetzung und Absprachen zur Zusammenarbeit müssen zwingend vor Eintreten<br />

einer Krisenlage erfolgen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird das Thema weiter verfolgen. So steht für das nächste Jahr<br />

bereits die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbsthilfefähigkeit <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Ersten Hilfe als<br />

Thema im Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

fest.<br />

3.9.5 Konsensus-Konferenz „Psychosoziale Notfallversorgung“<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt sich seit 2007 an einem Konsensusprozess zur Erstellung<br />

von Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung<br />

(PSNV) in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr. Dieser dreijährige Arbeitsprozess konnte im November<br />

<strong>2010</strong> abgeschlossen werden (www.bbk.bund.de). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Konsensusprozess<br />

die Interessen <strong>der</strong> bereits an den Einsatzstellen vertretenen Notärzte und<br />

Leitenden Notärzte sowie die ggf. neu in diesem Einsatzbereich einzubindenden Fachärzte<br />

aus den „PPP“-Fächern zu berücksichtigen. Dabei ist es gelungen, Ärztinnen und<br />

Ärzte an allen Stellen <strong>der</strong> psychosozialen Notfallversorgung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr, sowohl<br />

für die Einsatzkräfte als auch für die Angehörigen, formal vorzusehen. Mit <strong>der</strong><br />

Empfehlung zur Etablierung bestimmter Strukturen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene<br />

als bisher Zugang zu den Strukturen <strong>der</strong> Regelversorgung des Sozial- und<br />

Gesundheitsbereiches finden. Dies scheitert <strong>der</strong>zeit oft an <strong>der</strong> fehlenden Begleitung <strong>der</strong><br />

Betroffenen vom Notfallereignis bzw. dem belastenden Einsatzerlebnis in die weiterführenden<br />

Strukturen.<br />

168


3.9.6 Rettungsassistentenausbildung<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die im Jahr 2007 begonnene Diskussion<br />

um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes auch im Jahr <strong>2010</strong> fortgesetzt.<br />

Im letzten Jahr hat die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes<br />

seit Jahren für dringend geboten und überfällig hält, das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Expertenrunde zum Thema „Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Kompetenzen“<br />

ablehnen müssen, da sich die in den Expertenrunden erzielte Übereinstimmung bezüglich<br />

<strong>der</strong> zukünftigen Kompetenzen von Rettungsassistenten, entgegen mündlicher Zusagen<br />

im BMG, nicht im schriftlichen Entwurf wie<strong>der</strong>gefunden haben. Vielmehr wurde<br />

eine regelhafte Substitution ärztlicher Tätigkeiten vorgesehen. Das BMG versicherte in<br />

weiteren Expertenrunden mündlich erneut, dass eine regelhafte Substitution ärztlicher<br />

Tätigkeiten nicht beabsichtigt sei. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligte sich deshalb weiter<br />

an den Diskussionen um die Ausbildungsstrukturen, insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Empfehlung<br />

<strong>der</strong> Expertengruppe zur praktischen Ausbildung an Rettungswachen, Leitstellen und in<br />

<strong>der</strong> Klinik sowie zu Themen des theoretischen und praktischen Unterrichts an <strong>der</strong><br />

Schule. In <strong>der</strong> Diskussion konnten ergänzend Empfehlungen für Verwaltungsvorschriften<br />

zur Praxisanleitung in den Rettungswachen und <strong>der</strong> Klinik, sowie zur Besetzung des<br />

Prüfungsausschusses und Ausgestaltung, des Bestehens sowie Wie<strong>der</strong>holens <strong>der</strong> staatlichen<br />

Prüfung gegeben werden. Auch die zeitliche Strukturierung <strong>der</strong> Ausbildung, die<br />

von zwei auf drei Jahre verlängert werden soll, wurde besprochen. Die Beratungen zur<br />

Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zum Schwerpunkt „Finanzierung <strong>der</strong><br />

Ausbildung“ werden 2011 in <strong>der</strong> Expertengruppe fortgesetzt.<br />

3.9.7 Notarztwesen<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit war die Notarzttätigkeit in <strong>der</strong> Regel Teil <strong>der</strong> Dienstaufgabe von<br />

Krankenhausärzten. Dies hat sich in den letzten Jahren zunehmend verän<strong>der</strong>t. Die<br />

Gründe dafür sind vielfältig. In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n ist die Sicherstellung des Notarztwesens<br />

an die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen worden, die mit einzelnen<br />

Notärzten Verträge abschließen. Dadurch werden Fragen des Honorararztwesens<br />

aufgeworfen (siehe Kapitel 3.4.X, S. 128ff.). Auch die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Notarzttätigkeit<br />

durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfährt dabei einen Wandel. Die<br />

Ärztlichen Leiter Rettungsdienst beklagen zunehmend, die nur gelegentlich tätigen Ärztinnen<br />

und Ärzte kaum noch einschätzen und beurteilen zu können. Zur Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> hochwertigen Patientenversorgung in <strong>der</strong> präklinischen Notfallmedizin muss dieses<br />

Thema weiterhin eng begleitet werden.<br />

3.9.8 Verankerung des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin im SGB V<br />

Auch im Berichtsjahr fasste <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag eine Entschließung zur Verankerung<br />

des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin im SGB V. Der Rettungsdienst soll mit den<br />

Anteilen „Notfallrettung“ und „qualifizierter Krankentransport“ als eigenständige Leistung<br />

im SGB V als Teil <strong>der</strong> Krankenbehandlung nach § 27 anerkannt werden. Die bestehende<br />

Verankerung im Bereich „Fahrkosten“ (§ 60 SGB V) ist aufgrund <strong>der</strong> Entwicklung<br />

169


im Rettungswesen nicht mehr zu vertreten. Die gefor<strong>der</strong>te Verän<strong>der</strong>ung würde das präklinische<br />

System klar im Bundesrecht (SGB V) verankern. Voraussichtlich könnten bisher<br />

übliche, unnötige Schieds- und Gerichtsverfahren vermieden werden.<br />

An<strong>der</strong>s als in den Vorjahren haben nun auch die Bundeslän<strong>der</strong> eine Initiative ins Leben<br />

gerufen, den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment im SGB V zu regeln.<br />

Die 83. Gesundheitsministerkonferenz hat Anfang Juli <strong>2010</strong> beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zu bitten, <strong>der</strong> Entwicklung<br />

des Rettungsdienstes zu einem eigenständigen präklinischen Leistungssegment in<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung Rechnung zu tragen sowie die Sach- und Rechtslage zu<br />

prüfen. Die AOLG hat vorgesehen, Anfang 2011 einen Vorschlag für die Gesundheitsministerkonferenz<br />

vorzulegen. Es ist zu erwarten, dass insbeson<strong>der</strong>e die Finanzierung<br />

im Rettungswesen Anlass zur Diskussion zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n gibt.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob das Thema nachhaltig auf <strong>der</strong> politischen Ebene diskutiert werden<br />

wird.<br />

3.10 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterben<strong>der</strong><br />

Menschen<br />

Die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer<br />

ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung chronisch unheilbarer Erkrankungen,<br />

des demografischen Wandels sowie sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> gesellschaftlicher Strukturen<br />

eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.<br />

Der Charta-Prozess dient dem Dialog aller relevanten Gruppen, um eine breit angelegte<br />

gesellschaftliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den drängenden Fragen <strong>der</strong> Betreuung<br />

schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen in unserem Land anzustoßen. Zugleich sollen<br />

Perspektiven für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Palliativversorgung aufgezeigt werden,<br />

mit dem Ziel, die Lebensqualität <strong>der</strong> Betroffenen zu verbessern.<br />

Die Initiative wurde im Rahmen des 10. Kongresses <strong>der</strong> Europäischen Gesellschaft für<br />

Palliativversorgung in Budapest im Frühjahr 2007 ins Leben gerufen. Hierbei wurden<br />

folgende Handlungsfel<strong>der</strong> identifiziert:<br />

• rechtliche und ethische Fragen am Lebensende<br />

• Weiterentwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen<br />

• Aus-, Weiter- und Fortbildung aller in diesem Bereich Tätigen<br />

• Wissenschaft und Forschung sowie<br />

• internationale Zusammenarbeit<br />

Der Prozess wurde national von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Palliativmedizin (DGP) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV)<br />

initiiert. Auftakt bildete ein Symposium am 3. September 2008, in dem über die Versorgungsrealität<br />

schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen gesprochen und die Grundlagen<br />

<strong>der</strong> Charta erörtert wurden. Die Resonanz war außerordentlich positiv; zahlreiche<br />

Organisationen und Institutionen unterschrieben einen „Letter of Intent“, in dem sie die<br />

Entwicklung einer Charta als grundlegende Orientierung für die weitere Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Palliativversorgung befürworteten.<br />

170


Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Die Erarbeitung <strong>der</strong> Charta erfolgte auf <strong>der</strong> Basis folgen<strong>der</strong> Organisationsstruktur:<br />

• Steuerungsgruppe – bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> drei Trägerorganisationen zur<br />

Steuerung des Gesamtprozesses: DGP, DHPV und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Run<strong>der</strong> Tisch – als Diskussions- und Konsensusgremium mit den Repräsentanten<br />

wesentlicher gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Gruppen<br />

• Arbeitsgruppen – bestehend aus Experten zur inhaltlichen Ausarbeitung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Themenbereiche<br />

An diesem Prozess, <strong>der</strong> gut zwei Jahre dauerte, haben über 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch<br />

relevante Gruppen aus dem Bereich <strong>der</strong> Palliativversorgung mitgewirkt.<br />

Es war ein Prozess, an dem mehr als 150 Experten in fünf Arbeitsgruppen (entsprechend<br />

den Handlungsfel<strong>der</strong>n) eingebunden und bei dem ein hohes Maß an Kooperation<br />

und Abstimmung gefor<strong>der</strong>t waren. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ausführlichen<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppen wurde die Charta entwickelt, am Runden Tisch den beteiligten<br />

Institutionen zur Diskussion gestellt und im Konsens verabschiedet.<br />

Am 8. September <strong>2010</strong> wurde die Charta <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt, verbunden mit<br />

dem Wunsch, hiermit eine Orientierung für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Hospiz- und Palliativversorgung<br />

zu geben, in <strong>der</strong>en Mittelpunkt die Bedürfnisse und Rechte Schwerstkranker<br />

und Sterben<strong>der</strong> stehen. Ziel ist es nun, diese Gedanken in die Öffentlichkeit zu<br />

tragen, zu verbreiten und den Dialog über ihre Inhalte und Ziele zu för<strong>der</strong>n sowie die<br />

notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Der Text <strong>der</strong> Charta sowie eine Liste <strong>der</strong> Institutionen, welche erklärt haben, dass<br />

sie Ziele und Inhalte <strong>der</strong> Charta mittragen und für sie eintreten, ist abrufbar unter<br />

www.charta-zur-betreuung-sterben<strong>der</strong>.de.<br />

Kooperationstagung zum Thema „Ambulante Palliativversorgung – Vision und<br />

Wirklichkeit“<br />

Um den Dialog über die Palliativversorgung zu verstärken und Perspektiven für eine verbesserte<br />

ambulante Versorgung aufzuzeigen, führten <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung (KBV) am 6. November <strong>2010</strong> gemeinsam eine Tagung<br />

durch.<br />

Vor dem Hintergrund, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber im Jahr 2007 die spezialisierte ambulante<br />

Palliativversorgung (SAPV) in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen und damit einen<br />

Gesetzanspruch für unheilbar kranke Menschen auf eine multiprofessionelle Betreuung<br />

geschaffen hat, die Versorgung im häuslichen Umfeld jedoch noch weitgehend unbefriedigend<br />

ist, sollte im Rahmen dieser Veranstaltung die Sensibilität für die Probleme<br />

<strong>der</strong> allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung geweckt und gute Praxismodelle<br />

dargestellt werden. In Arbeitsgruppen wurden die Themen „Schnittstellenproblematik“,<br />

„Teambildung“, „Qualifikationen“ und „Vertragsgestaltung“ vertiefend diskutiert.<br />

Auch <strong>der</strong> 114. Deutsche Ärztetag 2011 wird sich mit Aspekten <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />

Palliativversorgung befassen.<br />

171


4. Ärztliche Berufsausübung<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

4.1 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen<br />

4.1.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat im Berichtszeitraum<br />

fünfmal unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe bzw. Dr.<br />

Frank Ulrich Montgomery getagt. Dabei wurden im Wesentlichen die folgenden Themen<br />

beraten und bearbeitet:<br />

Erarbeitung eines Thesenpapiers zum Thema: Der Arztberuf als freier Beruf.<br />

Das Thesenpapier wurde in <strong>der</strong> Sitzung am 21. Januar <strong>2010</strong> abschließend diskutiert; es<br />

soll an<strong>der</strong>en Arbeitsgruppen, die sich in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dem Thema befassen,<br />

zur Verfügung stehen und in ein Gesamtpapier zu <strong>der</strong> Problematik Eingang finden.<br />

Diskussion <strong>der</strong> Allensbach-Befragung „Begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe“<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage eines Referats von Werner Süßlin, Institut für Demoskopie Allensbach,<br />

wurde über die Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Krankenhausärzten<br />

und nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten zu dem Themenkomplex, insbeson<strong>der</strong>e über die Ergebnisse<br />

und die Konsequenzen aus <strong>der</strong> Befragung, diskutiert. Dies betraf u. a. folgende Aspekte:<br />

• Wie wird mit <strong>der</strong> Tatsache umgegangen, dass ein Drittel <strong>der</strong> befragten Ärzte den ärztlich<br />

assistierten Suizid befürwortet?<br />

• Welche Auswirkungen hat dies auf die Palliativmedizin?<br />

• Bestehen Auswirkungen im Hinblick auf die „Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur ärztlichen Sterbebegleitung“? 1<br />

Verhältnis von berufsrechtlicher Regelung zu den „Grundsätzen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung“<br />

Des Weiteren wurde das Verhältnis von berufsrechtlicher Regelung in § 16 (Muster-)Berufsordnung<br />

(MBO) zu den Grundsätzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />

eingehend diskutiert; Gleiches betraf Än<strong>der</strong>ungsvorschläge für die Regelung.<br />

Die Diskussionen zu § 16 MBO wurden in Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Vorschlägen<br />

des Berufsordnungsausschusses über mehrere Sitzungen fortgeführt. Es wurden<br />

verschiedene Vorschläge konsentiert, die jeweils in die Berufsordnungsgremien eingebracht<br />

wurden. § 16 MBO ist Bestandteil <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung,<br />

über die <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in Kiel im Jahre 2011 entscheiden wird.<br />

1 Vgl. Alfred Simon, Einstellung <strong>der</strong> Ärzte zur Suizidbeihilfe: Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin gefor<strong>der</strong>t. Dtsch<br />

Arztbl <strong>2010</strong>; 107: A 1383/B 1223/C 1203.<br />

173


Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />

Eine Arbeitsgruppe, die mit Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses für ethische und medizinischjuristische<br />

Grundsatzfragen und mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />

(ZEKO) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besetzt war, erarbeitete die Diskussionsgrundlage<br />

für die o. g. Empfehlungen. Der Entwurf wurde im Ausschuss und in <strong>der</strong> ZEKO intensiv<br />

diskutiert. Der konsentierte Vorschlag berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen<br />

zur Patientenverfügung im Betreuungsrecht und stellt diese für die ärztliche Praxis<br />

verständlich dar. Die Ausführungen gehen u. a. auf den Umgang mit Mustern für<br />

eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ein; sie befassen<br />

sich mit <strong>der</strong> ärztlichen Beratung und Aufklärung. Diese Darlegungen orientierten<br />

sich im Wesentlichen an den bisherigen Empfehlungen. Gleiches betrifft die Ausführungen<br />

zur Schweigepflicht und zur Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit. Den neuen<br />

gesetzlichen Regelungen angepasst wurden die Ausführungen zur Form einer vorsorglichen<br />

Willensbekundung. Die Darlegungen zur ärztlichen Dokumentation und zur Aufbewahrung<br />

blieben im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt zur<br />

Entscheidungsfindung, wobei <strong>der</strong> Entscheidungsfindungsprozess und Konfliktsituationen<br />

erläutert werden. Hingewiesen wird auf eine mögliche Ethikberatung. Abschließend<br />

werden die Ausführungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung in einer<br />

Notfallsituation konkretisiert.<br />

Der Vorstand hat die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wurden im Deutschen Ärzteblatt<br />

und im Internet veröffentlicht. 2<br />

Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />

Der Ausschuss hatte sich bereits im Jahre 2009 mit den Grundsätzen im Hinblick auf<br />

eine Therapiebegrenzung bei Kin<strong>der</strong>n befasst und Sachverständige angehört. Diese Ausarbeitungen<br />

wurden nunmehr berücksichtigt und sind in die überarbeiteten Grundsätze<br />

eingeflossen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Regelungen des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes vom 29. Juli<br />

2009 und des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juni <strong>2010</strong> (2 StR 454/09)<br />

hat <strong>der</strong> Ausschuss die Grundsätze in verschiedenen Sitzungen diskutiert und Än<strong>der</strong>ungen<br />

konsentiert, die dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Januarsitzung des<br />

Jahres 2011 zur Beratung vorgelegt werden. Die Präambel wurde in wesentlichen Teilen<br />

neu gefasst. Sie enthält grundlegende Aussagen, die für die einzelnen Abschnitte relevant<br />

sind. Der Abschnitt I. zu den ärztlichen Pflichten bei Sterbenden wurde an die geltende<br />

Rechtslage angepasst. Der Abschnitt II. (Verhalten bei Patienten mit infauster<br />

Prognose) blieb im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt III. (Behandlung<br />

bei schwerster zerebraler Schädigung). Gleiches gilt für die Ermittlung des Patientenwillens,<br />

<strong>der</strong> die gesetzliche Regelung in § 1901a BGB wi<strong>der</strong>spiegelt. Neu aufgenommen<br />

wurde ein Abschnitt zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen (V.). Der Abschnitt VI. zu vorsorglichen Willensbekundungen<br />

2 Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis. Dtsch Arztbl <strong>2010</strong>;<br />

107(18): A 877ff., sowie über www.baek.de.<br />

174


des Patienten fasst im Wesentlichen Kernaussagen aus den Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Praxis zusammen.<br />

Der Ausschuss hat sich über die gesamte Diskussion durch Prof. Dr. jur. Torsten Verrel<br />

und Prof. Dr. Christof Müller-Busch beraten lassen.<br />

Nach <strong>der</strong> Beratung und Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sollen die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowohl im Deutschen Ärzteblatt<br />

als auch im Internet veröffentlicht werden.<br />

4.1.2 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin<br />

und ihren Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Zentrale<br />

Ethikkommission)<br />

Der rasche Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten und die technologische Entwicklung<br />

in <strong>der</strong> Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit<br />

im Gesundheitswesen haben den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1994 veranlasst,<br />

zusätzlich zu den bestehenden medizinischen Ethikkommissionen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

und <strong>der</strong> medizinischen Fakultäten eine Zentrale Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />

Das beson<strong>der</strong>e Profil <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission (ZEKO) liegt in ihrer Herkunft<br />

und ihrer Zuständigkeit: Sie ist eine Kommission <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft. Diesem<br />

Selbstverständnis entsprechend widmet sich die Kommission vorwiegend Themen, die<br />

eine beson<strong>der</strong>e Nähe zur ärztlichen Praxis aufweisen.<br />

Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission sowie das<br />

Statut und die Namen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> finden sich auf <strong>der</strong> Homepage unter www.zentraleethikkommission.de.<br />

5. Amtsperiode (2007 - <strong>2010</strong>)<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat das Plenum unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr.<br />

phil. Urban Wiesing, Tübingen, insgesamt viermal getagt und folgende Themen in den<br />

Arbeitskreisen beraten:<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen<br />

Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis“<br />

Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes im September 2009<br />

haben die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die ZEKO beschlossen, eine Überarbeitung <strong>der</strong> im<br />

Jahre 2007 gemeinsam verfassten o. g. Empfehlungen vorzunehmen. Dazu wurde beim<br />

Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in <strong>der</strong> auch Prof. Dr. Dr. Wiesing, Tübingen,<br />

und PD Dr. Tanja Krones, Zürich, für die ZEKO vertreten waren. Nach Konsentierung<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung in beiden Gremien wurden die Empfehlungen im April <strong>2010</strong> vom Vor-<br />

175


stand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet und am 7. Mai <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil<br />

des Deutschen Ärzteblatts veröffentlicht (vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 877-882).<br />

Arbeitskreis „Medizinische Entscheidungsfindung und Willensermittlung bei schwerer<br />

zerebraler Schädigung“<br />

Der unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Berlin, eingerichtete Arbeitskreis<br />

befasste sich mit Fragen des Umgangs mit schwerst zerebral geschädigten<br />

Menschen. Im Vor<strong>der</strong>grund stand die Erarbeitung praktischer Hilfen für das ärztliche<br />

Handeln und die Entscheidungsfindung in Bezug auf kognitiv beeinträchtigte Patienten.<br />

Die Beratungen des Arbeitskreises haben im Berichtszeitraum nicht zu abschließenden<br />

Ergebnissen geführt. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht <strong>der</strong> auslaufenden<br />

Amtsperiode beschloss das Plenum in <strong>der</strong> Sitzung vom 5. März <strong>2010</strong>, den Arbeitskreis<br />

auszusetzen und von <strong>der</strong> Verabschiedung einer Stellungnahme abzusehen. Über eine erneute<br />

Befassung mit dieser Thematik soll in <strong>der</strong> nächsten Amtsperiode beraten werden.<br />

Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“<br />

Die UN-Konvention für die Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen (vgl. http://www.un.org/esa/<br />

socdev/enable/rights/convtexte.htm#convtext) wurde im Dezember 2006 von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

<strong>der</strong> Vereinten Nationen verabschiedet. In Deutschland wurde die Konvention<br />

im März 2007 von <strong>der</strong> Bundesregierung gezeichnet, im März 2009 trat sie in<br />

Kraft. Sie stellt u. a. umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an ärztliches Handeln und impliziert<br />

auch strukturelle Maßnahmen im Gesundheitswesen. Im Frühjahr 2008 wurde unter <strong>der</strong><br />

Fe<strong>der</strong>führung von Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg, ein Arbeitskreis<br />

gegründet, <strong>der</strong> eine Stellungnahme mit Empfehlungen für die medizinische Praxis erarbeitete,<br />

die sich mit den in das Aufgabenfeld <strong>der</strong> Ärzteschaft fallenden Regelungen <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention auseinan<strong>der</strong>setzt. Die Stellungnahme „Die neue UN-Konvention<br />

für die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung als Herausfor<strong>der</strong>ung für das ärztliche<br />

Handeln und das Gesundheitswesen“ wurde im Dezember 2009 von <strong>der</strong> Kommission<br />

verabschiedet und am 19. Januar <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts<br />

veröffentlicht (vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 297-300). Auf dem 113. Deutschen<br />

Ärztetag <strong>2010</strong> wurde die Entschließung „Konsequente Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

als wichtige Aufgabe für die Ärzteschaft und die Gesellschaft“, in <strong>der</strong><br />

auf die ZEKO-Stellungnahme Bezug genommen wurde, von den Delegierten mit großer<br />

Mehrheit befürwortet. Die Entschließung unterstützt insbeson<strong>der</strong>e die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> Qualität und dem Standard <strong>der</strong> Versorgung von Menschen ohne<br />

Behin<strong>der</strong>ungen entspricht, als wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben<br />

und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.<br />

Arbeitskreis „Werbung und Informationstechnologie: Auswirkungen auf das<br />

Berufsbild des Arztes“<br />

Der Arbeitskreis „Werbung und neue Informationstechnologie: Auswirkungen auf das<br />

Berufsbild des Arztes“ hat unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Wolfram Henn, Homburg,<br />

und Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz, eine Stellungnahme ausgearbeitet, die<br />

sich u. a. mit Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Werbung und neuen Kommunikationsformen<br />

zwischen Arzt und Patienten befasst sowie Eckpunkte einer „Good Medical<br />

Communication Practice“ aufzeigt. Die Stellungnahme wurde im Juni <strong>2010</strong> verabschie-<br />

176


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

det und am 22. September <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts veröffentlicht<br />

(vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 2063-68).<br />

6. Amtsperiode (<strong>2010</strong> - 2013)<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Grundlage <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> nach dem<br />

Statut <strong>der</strong> ZEKO benennungsberechtigten Institutionen im Herbst <strong>2010</strong> die Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

für die 6. Amtsperiode berufen.<br />

Bei <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung vom 5. November <strong>2010</strong> wurden Prof. Dr. Dr. Wiesing,<br />

Tübingen, als Vorsitzen<strong>der</strong> und Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Heidelberg/Mannheim, als<br />

stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gewählt. Als weitere Beisitzer des Vorstands wurden<br />

Prof. Dr. Peter Dabrock, Erlangen, Dr. Dr. Graumann, Oldenburg, und Prof. Dr.<br />

Henn, Homburg, gewählt.<br />

Eine Übersicht zu den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> 6. Amtsperiode kann auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />

ZEKO eingesehen werden (vgl. www.zentrale-ethikkommission.de).<br />

Die Arbeitsplanung <strong>der</strong> ZEKO sieht u. a. eine Befassung mit den Themen „Ärztliche Behandlung<br />

jenseits von Krankheit“, „Gesundheitsversorgung von Migranten“ und „UN-<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: Psychiatrische Zwangsmaßnahmen“ vor. Das letztgenannte<br />

Thema wird in einer Ergänzung zur bisherigen ZEKO-Stellungnahme vom Februar<br />

<strong>2010</strong> münden.<br />

4.1.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern dient dem regelmäßigen Erfahrungs- und Gedankenaustausch<br />

<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ständigen Konferenz ist <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Henning<br />

Friebel, Stellvertretende Vorsitzende ist Dr. rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg.<br />

Das Gremium hat im Berichtsjahr einmal im Plenum getagt und verschiedene<br />

Themen im schriftlichen Verfahren bearbeitet. Die Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

haben im Berichtsjahr insgesamt fünfmal getagt und zwei Ad-hoc-Sitzungen<br />

durchgeführt. Im Berichtszeitraum haben Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz an drei<br />

Gesprächen im Bundesministerium für Gesundheit zum Erfahrungsaustausch über das<br />

Verfahren zur Bewertung von arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Studienanträgen<br />

teilgenommen.<br />

Seit dem Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Oktober 2009 besteht<br />

für die öffentlich-rechtlichen medizinischen Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Universitäten<br />

bzw. medizinischen Fakultäten sowie die Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die nicht bereits<br />

auf landesrechtlicher Basis mit den Kammern verbunden sind, die Gelegenheit, an<br />

den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz teilzunehmen. Vertreter von sechs <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

medizinischen bzw. nicht auf Landesebene mit den Ärztekammern verbundenen<br />

Ethikkommissionen haben an <strong>der</strong> Plenarsitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

vom April <strong>2010</strong> teilgenommen; Vertreter fakultärer medizinischer Ethikkommissionen<br />

waren an verschiedenen Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz beteiligt.<br />

177


Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit stehen die Auswirkungen von Neuregelungen des Arzneimittelgesetzes<br />

(AMG) und des Medizinproduktegesetzes (MPG) auf die Ärztekammern<br />

und ihre Ethik-Kommissionen. Im Berichtszeitraum waren folgende Themen von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse:<br />

• Folgen des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften und des<br />

Erlasses <strong>der</strong> Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten<br />

• Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über<br />

Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information<br />

(DIMDI-Verordnung o<strong>der</strong> DIMDIV)<br />

• Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten und <strong>der</strong> Eignung von Prüfzentren<br />

• Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte<br />

• Bedarf <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen<br />

Studien durch eine Ethikkommission<br />

• Novellierung <strong>der</strong> EU-Richtlinie 2001/20/EG (GCP-Verordnung)<br />

• Entwurf eines Leitfadens des Europarats für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen im<br />

Forschungsbereich<br />

• Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung<br />

o<strong>der</strong> Zulassung in Härtefällen<br />

• Parlamentarische Anfrage zu „Nichtkommerziellen klinischen Studien in Deutschland“.<br />

Die Stellungnahmen und Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz sind im Internet unter<br />

www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek abrufbar.<br />

Än<strong>der</strong>ung von medizinprodukterechtlichen Vorschriften<br />

Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz bildete die Befassung mit den<br />

umfangreichen Verän<strong>der</strong>ungen im Bewertungsverfahren <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen bei<br />

Anträgen auf klinische Prüfungen von Medizinprodukten, die sich durch die im Vorjahr<br />

verabschiedeten Verän<strong>der</strong>ungen des Medizinproduktegesetzes – MPG (BGBl. I S. 2326)<br />

ergeben haben.<br />

In § 37 Abs. 2a des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften<br />

vom 29.07.2009 wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, um weitere Regelungen<br />

zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong> klinischen Prüfung und <strong>der</strong> genehmigungspflichtigen<br />

Leistungsbewertungsprüfung treffen zu können sowie zur Festlegung<br />

<strong>der</strong> bei einem Antrag auf klinische Prüfung von Medizinprodukten beizufügenden,<br />

dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechenden Unterlagen. Zu dem im<br />

Dezember 2009 vorgelegten Referentenentwurf einer entsprechenden Zweiten Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt. Die Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

wurden demgemäß um ihre Meinung und Vorschläge gebeten. Das<br />

unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Dr. jur. Karsten Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, erstellte<br />

Meinungsbild <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen wurde im Januar <strong>2010</strong> mit Vertretern des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beraten und dem Ministerium im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugeleitet. (Die Stellungnahme ist abrufbar<br />

unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) In <strong>der</strong> Beratung und in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e auf die Vorteile des Mitberatungsverfahrens bei multizentri-<br />

178


schen klinischen Prüfungen hingewiesen. Der überwiegende Teil <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgebrachten Anpassungsvorschläge wurde in <strong>der</strong> im Berichtsjahr<br />

erlassenen Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV) berücksichtigt.<br />

Das BMG hat ferner <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit einer Stellungnahme zum<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung eingeräumt,<br />

<strong>der</strong> aus Anlass <strong>der</strong> vorgenannten MPG-Novelle im Dezember des Vorjahres vorgelegt<br />

wurde. Der Än<strong>der</strong>ungsbedarf ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e aus den Neuregelungen im Bereich<br />

<strong>der</strong> klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung, da das bisherige Anzeigeverfahren<br />

für klinische Prüfungen bei <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörde durch ein Genehmigungsverfahren<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde und ein Bewertungsverfahren<br />

bei <strong>der</strong> Ethik-Kommission ersetzt wurde. Dazu wurde das System zur Erfassung von Anträgen<br />

auf die Genehmigung einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten im Mai<br />

<strong>2010</strong> auf ein internetbasiertes Erfassungssystem beim DIMDI umgestellt. Die Ethik-Kommissionen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern wurden um ihre Einschätzung des Verordnungsentwurfs<br />

gebeten. Ihre Positionen insbeson<strong>der</strong>e zu einer Einschränkung des Zugriffs <strong>der</strong><br />

Ethik-Kommissionen auf das Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem entsprechend<br />

den Vorgaben nach § 5 Abs. 2a <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung sind in die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeflossen, die dem BMG im Januar <strong>2010</strong> zugeleitet wurde.<br />

(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Eine im Berichtsjahr neu eingerichtete Arbeitsgruppe befasst sich unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, mit <strong>der</strong> Bearbeitung von aktuellen<br />

Themen zur/aus <strong>der</strong> MPKPV sowie mit <strong>der</strong> Erarbeitung einer Kommentierung <strong>der</strong> Verordnung<br />

zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausgestaltung rechtlicher Folgeregelungen und <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Verfahrenswege hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem<br />

ersten Erfahrungsaustausch zur MPKPV und zur neuen DIMDIV vom 13.09.<strong>2010</strong><br />

neben an<strong>der</strong>en die <strong>Bundesärztekammer</strong> um ihre Einschätzung und etwaige Än<strong>der</strong>ungsund<br />

Ergänzungsvorschläge gebeten. Als Vertreter <strong>der</strong> Ständigen Konferenz haben Dr.<br />

rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, Dr. Beate Henrikus, Ethikkommission<br />

<strong>der</strong> Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München, Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />

sowie Christian von Dewitz, Landesamt für Gesundheit und Soziales (La-<br />

GeSo) Berlin, an diesem Erfahrungsaustausch teilgenommen.<br />

Arzneimittelrechtliche Fragen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Seit <strong>der</strong> 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) 2004 obliegt den Ethik-Kommissionen<br />

die Prüfung und Bewertung <strong>der</strong> „Qualifikation <strong>der</strong> Prüfer“ und <strong>der</strong> „Geeignetheit<br />

<strong>der</strong> Prüfstellen“ von klinischen Studien nach dem AMG. Da die genannten Begriffe gesetzlich<br />

jedoch nicht näher bestimmt sind, hatte eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong> LMU München, „Empfehlungen zur<br />

Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfern und Geeignetheit von Prüfstellen durch Ethik-<br />

Kommissionen bei klinischen Prüfungen nach dem AMG“ entwickelt. Die Empfehlungen<br />

wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 28.08.2009<br />

verabschiedet und im Januar <strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl<br />

<strong>2010</strong>; 107(1/2): A 48-51). Die „Empfehlungen“ nennen die Teilnahme an einschlägigen<br />

179


Fortbildungen/Prüferschulungen als ein zentrales Merkmal <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich deshalb dafür ausgesprochen,<br />

dass sich die Ständige Konferenz in Abstimmung mit den zuständigen Fachdezernaten<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> entsprechenden Inhalte („curriculare<br />

Fortentwicklung“) für die ärztliche Fort- und Weiterbildung befassen soll. Eine in<br />

2009 eingerichtete Arbeitsgruppe „Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte“<br />

befasst sich seit 2009 unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von RAin Caroline Schulz, Ärztekammer<br />

Nordrhein, mit <strong>der</strong> Entwicklung eines Konzepts für Basis- und Aufbaukurse<br />

zur Fortbildung von Prüfärzten.<br />

Eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Sebastian Har<strong>der</strong>, Ethik-Kommission<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen und Ethik-Kommission <strong>der</strong> Universität Frankfurt<br />

a. M., befasst sich seit 2008 mit Fragen <strong>der</strong> Beratung epidemiologischer Forschung<br />

und von Anwendungsbeobachtungen als nichtinterventionelle Prüfungen gemäß § 4<br />

Abs. 23 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) durch eine Ethikkommission.<br />

Das BMG hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu einem Gespräch im Oktober <strong>2010</strong> über die Erfahrungen<br />

aus <strong>der</strong> Praxis im Umgang mit den Regelungen zur Klinischen Prüfung mit<br />

Arzneimitteln eingeladen, in dem insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche Probandenversicherung,<br />

Prüferdefinition sowie Maßnahmen bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln für<br />

Kin<strong>der</strong> erörtert wurden. An diesem Gespräch haben Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong><br />

LMU München, und Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, teilgenommen.<br />

Medizinrechtliche Än<strong>der</strong>ungen im europäischen Bereich<br />

Die Richtlinie 2001/20/EG zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten über die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln vom 04.04.2001 enthält, insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Hinblick auf die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis (GCP), spezifische<br />

Vorschriften für die Durchführung von klinischen Prüfungen, einschließlich multizentrischer<br />

klinischer Prüfungen, die an Menschen mit Arzneimitteln vorgenommen werden.<br />

Aufgrund von Berichten <strong>der</strong> Mitgliedstaaten über vermutete Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

dieser Richtlinie, wie z. B. abweichende Auslegungen <strong>der</strong> einschlägigen Rechtsakte<br />

und belastende Verfahren für multizentrische klinische Prüfungen, wurde im Vorjahr<br />

ein Konsultationsverfahren zur umfassenden Prüfung von Empfehlungen für Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> Richtlinie eingeleitet, auf dessen Grundlage ggf. eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

vorgenommen werden könnte. Da eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie u. U. Auswirkungen<br />

auf die Arbeitsleistungen <strong>der</strong> Ethikkommissionen sowie strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Verfahrens für klinische Prüfungen nach sich ziehen könnte, wurden<br />

Positionen zu Aspekten des Konsultationsverfahrens erarbeitet, die die Ethikkommissionen<br />

beson<strong>der</strong>s betreffen. Die Einschätzungen <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

sind in die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Richtlinie<br />

2001/20/EG vom Januar <strong>2010</strong> eingeflossen. (Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.<br />

bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Der Europarat hat den Entwurf eines Leitfadens für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen<br />

im Forschungsbereich erarbeitet, <strong>der</strong> als „praktische Handreichung“ dienen soll, um eine<br />

transparente Entscheidungsfindung sowie die Herausbildung einheitlicher Verfahrensweisen<br />

<strong>der</strong> europäischen Ethikkommissionen durch die Integration einschlägiger euro-<br />

180


päischer Regelungen zur humanmedizinischen Forschung zu för<strong>der</strong>n. Der Leitfaden<br />

nimmt im Wesentlichen Bezug auf das von <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nicht gezeichnete<br />

Übereinkommen zum Schutz <strong>der</strong> Menschenrechte und <strong>der</strong> Menschenwürde<br />

im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin vom 4. April 1997 (Bioethik-<br />

Konvention). Unter an<strong>der</strong>em befasst sich <strong>der</strong> Leitfaden mit <strong>der</strong> nach deutschem Recht<br />

grundsätzlich unzulässigen fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen<br />

und stellt in diesem Zusammenhang als Voraussetzungen ihrer Teilnahme eine<br />

Liste konkreter Beispiele für minimal belastende medizinische Eingriffe auf. Die Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz wurde dem Comité Permanent des<br />

Médecins Européens zur Unterstützung seiner Arbeit mitgeteilt und ist in die unter Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Ass. jur. Jan Paus, Ärztekammer Westfalen-Lippe erarbeitete Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom März <strong>2010</strong> gegenüber dem Europarat eingeflossen.<br />

(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Stellungnahmen zu weiteren Themen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Das BMG hat im Berichtszeitraum den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 80 AMG<br />

zur Durchführung von Härtefallprogrammen (sog. „Compassionate Use Program“) vorgelegt.<br />

Ziel solcher Härtefallprogramme nach Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004<br />

ist <strong>der</strong> rasche Zugang zu einer nicht genehmigten o<strong>der</strong> nicht zugelassenen Therapiemöglichkeit<br />

von Erkrankungen, die zu schweren Behin<strong>der</strong>ungen führen können o<strong>der</strong><br />

akut lebensbedrohlich sind und für die keine therapeutische Alternative zur Verfügung<br />

steht. Die Möglichkeit zur Durchführung von Härtefallprogrammen wurde für Deutschland<br />

in § 21 AMG in nationales Recht umgesetzt. Der vom BMG nach § 21 Abs. 2 Nr. 6<br />

AMG in Verbindung mit Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgelegte Entwurf<br />

<strong>der</strong> o. g. Rechtsverordnung dient zur näheren Bestimmung des Anzeigeverfahrens bei<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde für das Inverkehrbringen in Härtefällen. Eine Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Ethikkommissionen am Verfahren zur Durchführung von Härtefallprogrammen<br />

ist in dem Verordnungsentwurf nicht vorgesehen, obwohl § 3 Abs. 2 Nr. 14<br />

beispielsweise die Einreichung von Unterlagen zu Anfor<strong>der</strong>ungen an die ärztlichen Einrichtungen<br />

und an die Qualifikation <strong>der</strong> teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vorsieht.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Bedeutung dieses Entwurfs für die Ethikkommissionen wurde das Meinungsbild<br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz in die <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom BMG ermöglichte<br />

Stellungnahme aufgenommen, die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> zugeleitet wurde. (Die<br />

Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) An einer<br />

Besprechung zu <strong>der</strong> Rechtsverordnung im Mai <strong>2010</strong>, zu <strong>der</strong> das BMG die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eingeladen hat, nahm Dr. rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, teil.<br />

Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu „nichtkommerziellen klinischen Studien<br />

in Deutschland“ ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> seitens des BMG um Stellungnahme<br />

zu Fragen gebeten worden, die die Situation <strong>der</strong> Ärzteschaft bzw. <strong>der</strong> Ethikkommissionen<br />

betreffen. Schwerpunkte <strong>der</strong> Anfrage waren die Akzeptanz des Konzepts zur Einrichtung<br />

von Prüferregistern durch Ethikkommissionen, die Ausbildungssituation für<br />

klinische Forscher in den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie Maßnahmen zur Behebung <strong>der</strong> Defizite<br />

in Aus-, Weiter- und Fortbildungscurricula in Bezug auf klinische Forschung. Die Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz ist in die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> übermittelte Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Parlamentarischen Anfrage eingeflossen. (Die<br />

Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

181


4.2 Ärztliche Berufsordnung<br />

4.2.1 Berufsordnungsgremien<br />

In Fortführung des 2007 begonnenen zweistufigen Normsetzungsverfahrens für die Novellierung<br />

einzelner Bestimmungen <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung sind die Novellierungsvorschläge<br />

in <strong>der</strong> ersten Stufe von den Landesärztekammern beraten, die daraus<br />

resultierenden Stellungnahmen von den Berufsordnungsgremien ausgewertet und die<br />

Ergebnisse dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt worden. Schwerpunkte <strong>der</strong><br />

Novellierungen sind die Neufassung und Ergänzung von dem Patientenschutz dienenden<br />

Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e in den §§ 7, 8 und 12 (unter gleichzeitiger Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regelungen in den Kap. C und D) sowie eine Neufassung <strong>der</strong> auf die Wahrung <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Unabhängigkeit gerichteten Vorschriften <strong>der</strong> §§ 30 bis 35. Hervorzuheben ist im<br />

Übrigen eine in § 18 Abs. 2a neu eingefügte Definition <strong>der</strong> Berufsausübungsgemeinschaft.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Novellierungsvorschläge unter Verzicht<br />

auf die zweite Stufe des zweistufigen Normsetzungsverfahrens angenommen und hat<br />

beschlossen, diese dem 114. Deutschen Ärztetag 2011 zur Beratung und Beschlussfassung<br />

vorzulegen.<br />

4.2.2 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“<br />

Die AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ hat sich auf Beschluss <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern im Jahre 2008 konstituiert.<br />

Die Arbeitsgruppe versteht sich als Informationsplattform für die Landesärztekammern.<br />

Ziel ist es, den Informationsaustausch über die Heilberufe- und Kammergesetze,<br />

insbeson<strong>der</strong>e über die neuen Entwicklungen und Regelungen, zu intensivieren.<br />

Die AG hat im Jahre <strong>2010</strong> viermal getagt und sich insbeson<strong>der</strong>e mit folgenden Themen<br />

befasst:<br />

Regelungen zur Rüge und zum Rügeverfahren in den Heilberufe- und<br />

Kammergesetzen<br />

Es erfolgte ein Erfahrungsaustausch zum Rügeverfahren und zu den berufsrechtlichen<br />

Befugnissen. Zu dem Komplex wurde eine Zusammenstellung erarbeitet, aus <strong>der</strong> ersichtlich<br />

wird, in welchen Fällen das Rügeverfahren in den Landesärztekammern zur<br />

Anwendung gelangt, welche Mittel genutzt werden und welche Sanktionsmöglichkeiten<br />

bestehen.<br />

Mehrfachmitgliedschaft und Weiterbildung<br />

Die Thematik wurde intensiv in mehreren Sitzungen beraten. Im Ergebnis wurde ein<br />

Arbeitspapier erstellt, das sich im Wesentlichen mit dem Führen von Bezeichnungen<br />

nach <strong>der</strong> Weiterbildung, mit Fragen <strong>der</strong> kammerübergreifenden Zusammenarbeit und<br />

Abstimmung auf dem Gebiet <strong>der</strong> Weiterbildung, <strong>der</strong> Prüfung nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung<br />

sowie <strong>der</strong> Prüfung von Ausbildungsnachweisen von Ärztinnen und Ärzten aus<br />

einem EU-Mitgliedstaat befasst. Verschiedene Lösungs- und Gesetzgebungsvorschläge<br />

182


wurden unterbreitet. Die Gesetzgebungsvorschläge betreffen den notwendigen Datenaustausch<br />

unter den Landesärztekammern sowie die Möglichkeit, anhängige Prüfungsverfahren<br />

nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung abzuschließen, wenn ein Kammermitglied<br />

den Kammerbereich verlässt. Es wird empfohlen, die bestehenden Verzeichnisse über<br />

Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten inhaltlich kompatibel zu gestalten;<br />

Gleiches betrifft die verschiedenen Antragsformulare, die in diesem Bereich benutzt<br />

werden. Sie sollten u. a. so ausgestaltet sein, dass Entscheidungen an<strong>der</strong>er Kammern bei<br />

bestehen<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft abgefragt werden können.<br />

Das Arbeitspapier wurde im Weiterbildungsausschuss vorgestellt und zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Analyse <strong>der</strong> Regelungen zur Kammermitgliedschaft<br />

Auch diese Thematik hat die AG in mehreren Sitzungen beraten. Hintergrund und<br />

Sachstand, Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kammermitgliedschaft und die berufspolitische Positionierung,<br />

inhaltliche Erwägungen zu den Grundoptionen einer Kammermitgliedschaft<br />

(Mono- o<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft) sowie die berufspolitischen Essentials und<br />

strategischen Ziele haben Eingang in eine umfangreiche Vorlage für die Ständige Konferenz<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern gefunden. Sie<br />

war Grundlage für die Beratungen zu dem Themenkreis „Kammermitgliedschaft“ mit<br />

Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ <strong>der</strong> AOLG am 29. November<br />

<strong>2010</strong> in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Beratung von Einzelthemen<br />

Zum Thema Ehrenamt und Regelungen in den Heilberufe- und Kammergesetzen sowie<br />

Satzungen wurde eine Übersicht für die Landesärztekammern erarbeitet.<br />

Weitere Themen waren: die Anbindung <strong>der</strong> Berufsgerichte an die ordentliche Gerichtsbarkeit<br />

und die Verfahrensdauer berufsgerichtlicher Verfahren sowie § 117 VVG (Leistungspflicht<br />

gegenüber Dritten), wobei die Frage „Kammer als Meldestelle“ diskutiert<br />

wurde. Beraten wurde auch über den Arbeitsentwurf zu einem Anerkennungsgesetz.<br />

Am 29. November <strong>2010</strong> fand in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong><br />

AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ mit Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

(AOLG) statt. Es erfolgte ein konstruktiver Meinungsaustausch über die Kammermitgliedschaft<br />

als Mehrfachmitgliedschaft, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts<br />

Weimar vom 18. Mai <strong>2010</strong> (8 K 46/09). Zudem wurde über die Auswirkungen<br />

und den Regelungsbedarf im Hinblick auf bestimmte Aspekte (wie z. B. die Weiterbildung<br />

und Fortbildung o<strong>der</strong> die Ausübung <strong>der</strong> Berufsaufsicht) beraten.<br />

4.2.3 Arbeitstreffen „Einheitlicher Ansprechpartner“<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Kernelemente <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind u. a. <strong>der</strong> Aufbau einer europäischen<br />

Verwaltungszusammenarbeit und die damit verbundene elektronische Verfahrensabwicklung.<br />

Um diese Elemente zu verwirklichen, soll <strong>der</strong> Einheitliche Ansprechpartner<br />

zur Anwendung gelangen. Im April <strong>2010</strong> hat ein erstes Arbeitstreffen<br />

„Einheitlicher Ansprechpartner“ stattgefunden. Angesichts <strong>der</strong> bereits durch die Ände-<br />

183


ungen <strong>der</strong> Verwaltungsverfahrensgesetze, <strong>der</strong> Kammergesetze und <strong>der</strong> Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung geschaffenen Strukturen<br />

hielt die Rechtsabteilung es für sinnvoll, im Rahmen eines ersten Arbeitstreffens mit<br />

Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände<br />

und <strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer (Vertreter <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />

und <strong>der</strong> Bundestierärztekammer waren verhin<strong>der</strong>t) die aus <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />

resultierenden Än<strong>der</strong>ungen trotz Ausschluss des Gesundheitswesens und <strong>der</strong><br />

Gesundheitsdienstleistungen vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> Richtlininie zu analysieren.<br />

Das Treffen hat sich insbeson<strong>der</strong>e auf die Figur des „Einheitlichen Ansprechpartners“<br />

gemäß Art. 6 bis 8 <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie (die „Einheitliche Stelle“ gemäß<br />

§§ 71a ff. Verwaltungsverfahrensgesetz), ihre IT-Umsetzung, die damit verbundenen Informationspflichten<br />

und ihre strukturelle Übertragbarkeit auf die Gesundheitsberufe<br />

konzentriert. Gegenwärtig ist <strong>der</strong> mit dem Einheitlichen Ansprechpartner verbundene<br />

Aufwand nicht darstellbar. Die Teilnehmer waren daher <strong>der</strong> Auffassung, dass zunächst<br />

<strong>der</strong> Praxistest abgewartet werden sollte. Die praktischen Erfahrungen könnten im Wege<br />

einer Bestandsaufnahme bei den Rechtsanwälten und den Tierärzten zu einem späteren<br />

Zeitpunkt abgefragt werden. Bis dahin sollten die Entwicklungen in den Län<strong>der</strong>n beobachtet<br />

werden.<br />

4.3 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen fand am<br />

7./8. Juni <strong>2010</strong> in Dierhagen statt. Der Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Konferenz, Dr. Andreas<br />

Crusius, stellte die Statistik 2009 vor. Die Teilnehmer waren damit einverstanden,<br />

dass die Statistik in einer bundesweiten Pressekonferenz wie bereits in den Vorjahren<br />

wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Presse und <strong>der</strong> Öffentlichkeit präsentiert wird. In <strong>der</strong> Pressekonferenz am 23.<br />

Juni <strong>2010</strong> wurde in diesem Jahr neben <strong>der</strong> Statistik das Thema „Fehlerhäufigkeiten und<br />

Fehlerursachen in <strong>der</strong> Medizin“ vorgestellt.<br />

Die Teilnehmer <strong>der</strong> Ständigen Konferenz befassten sich dann mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Prämien <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer. Vertreter <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft legten sowohl<br />

in <strong>der</strong> Vorabendveranstaltung als auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ausführlich dar, dass<br />

umfangreiche Untersuchungen <strong>der</strong> Arzthaftpflichtschäden durch den Gesamtverband<br />

<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft (GDV) erfolgt sind. Der Anstoß hierzu kam durch Studien<br />

<strong>der</strong> Rückversicherer zu <strong>der</strong> Situation in Europa. Auch in Deutschland ist <strong>der</strong> Aufwand<br />

für schwere Personenschäden in den letzten 20 Jahren überproportional angestiegen. Erwerbsschäden<br />

sowie Pflegekosten werden zunehmend von <strong>der</strong> Rechtsprechung anerkannt<br />

und führen zu höheren Entschädigungssummen, insbeson<strong>der</strong>e bei Geburtsschäden.<br />

Dies hat dazu geführt, dass die Prämienstrukturen durch die Versicherer angepasst<br />

wurden.<br />

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind aus Sicht <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer<br />

ein wichtiger und anerkannter Partner bei <strong>der</strong> Regulierung von Arzthaftpflichtschäden.<br />

Die Versicherer schätzen dabei, dass es sich um eine von allen Seiten akzeptierte<br />

Einrichtung handelt. Interessant ist ein Vergleich <strong>der</strong> statistischen Auswertungen<br />

<strong>der</strong> Zahlen <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer mit den Daten <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />

Schlichtungsstellen. Die Haftpflichtversicherer bearbeiten ca. 18.500 Arzthaftpflichtfälle<br />

184


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

pro Jahr, im Vergleich dazu wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

ca. 10.000 Behandlungsfehlervorwürfe erhoben. Die Ablehnungsquoten für die<br />

geltend gemachten Ansprüche sind ähnlich <strong>der</strong>er <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />

Schlichtungsstellen. Bei den Krankenhäusern liegt die Ablehnungsquote bei ca. 62 Prozent.<br />

In den restlichen Fällen wurden Entschädigungsleistungen gezahlt. Bei nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzten wurden 72 Prozent als unberechtigte Ansprüche abgelehnt.<br />

Anschließend beschäftigten sich die Teilnehmer mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Vereinheitlichung <strong>der</strong><br />

Verfahren und <strong>der</strong> Rahmenverfahrensordnung. Bevor ein endgültiger Konsens gefasst<br />

werden kann, müssen noch einige politische Grundsatzentscheidungen durch den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getroffen werden.<br />

Schließlich berichteten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von Terminen<br />

und Aktivitäten auf Landesebene. In hoher Zahl erfolgten wie<strong>der</strong> Auswertungen<br />

<strong>der</strong> Entscheidungen und darauf basierende Veröffentlichungen für die Fortbildung <strong>der</strong><br />

Ärzte. Auch die Schulung <strong>der</strong> Gutachter ist eine wichtige Aufgabe <strong>der</strong> Gremien. So<br />

wurde im Dezember <strong>2010</strong> eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung mit <strong>der</strong> Norddeutschen<br />

Schlichtungsstelle bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt.<br />

Nachfolgend ist die statistische Erhebung über die Tätigkeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen 2009 dargestellt.<br />

Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2009<br />

Tabelle 1: Anträge und Entscheidungen<br />

2008 2009 Verän<strong>der</strong>ung<br />

1.1 Anzahl <strong>der</strong> gestellten Anträge 10.967 10.972 + 0,05 %<br />

1.2 Anzahl <strong>der</strong> erledigten Anträge 10.498 11.046 + 5,22 %<br />

1.3 Anzahl aller Sachentscheidungen<br />

(z. B. gutachterliche Bescheide)<br />

7.133 7.424 + 4,08 %<br />

1.4 Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an Erledigungen 67,95 % 67,21 % – 1,08 %<br />

Erläuterung:<br />

1.1 Zahl <strong>der</strong> bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Berichtsjahr eingegangenen Begutachtungsanträge.<br />

Erfasst wird die Zahl <strong>der</strong> Begutachtungsfälle, d. h. <strong>der</strong> unter einem Aktenzeichen geprüften Fälle, unabhängig<br />

davon, ob sich das Begutachtungsverfahren gegen einen o<strong>der</strong> mehrere Ärzte richtet.<br />

1.2 Zahl <strong>der</strong> im Berichtsjahr insgesamt abgeschlossenen Begutachtungsverfahren (Gesamterledigungen).<br />

Die Gesamterledigungen glie<strong>der</strong>n sich in:<br />

Formale Erledigungen (z. B. bei örtlicher o<strong>der</strong> sachlicher Unzuständigkeit <strong>der</strong> angerufenen Stelle, sonstiger Verfahrenshin<strong>der</strong>nisse<br />

wie z. B: Verstreichung <strong>der</strong> Antragsfrist, Klageerhebung, Strafanzeige, Antragsrücknahme)<br />

und<br />

Sachentscheidungen mit Bestätigung o<strong>der</strong> Ausschluss eines ärztlichen Fehlers und/o<strong>der</strong> eines darauf zurückzuführenden<br />

Gesundheitsschadens nach medizinischer Überprüfung des Sachverhalts (Erledigungen nach medizinischer<br />

Beurteilung).<br />

1.3 Zahl <strong>der</strong> Sachentscheidungen, die in <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gesamterledigungen (Nr. 1.2) enthalten sind.<br />

1.4 Prozentualer Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an den Gesamterledigungen.<br />

In den Spalten Vorjahr/Verän<strong>der</strong>ungen sind zum Vergleich die Vorjahreszahlen und die Entwicklung (Zunahme o<strong>der</strong> Abnahme)<br />

im Vergleich zum Vorjahr angegeben.<br />

185


Tabelle 2: Patientenvorwürfe<br />

2008 2009<br />

2.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.133 7.424<br />

2.2 Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe<br />

(Bezug: 2.1; max. 4/Sachentscheidungen)<br />

2.3 Die häufigsten Vorwürfe (Bezug: 2.2)<br />

13.477 14.226<br />

2.3.1 Therapie operativ, Durchführung 3.416 3.656<br />

2.3.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 1.088 1.194<br />

2.3.3 Diagnostik, bildgebende Verfahren 1.040 1.194<br />

2.3.4 Therapie postoperative Maßnahmen 1.028 1.120<br />

2.3.5 Aufklärung, Risiko 701 773<br />

2.3.6 Therapie, Pharmaka 648 605<br />

2.3.7 Therapie, konservativ 555 583<br />

2.3.8 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 474 512<br />

2.3.9 Indikation 446 512<br />

2.3.10 Therapie postoperativ, Infektion 376 393<br />

Erläuterung:<br />

Begutachtungsanträge können einen o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehlervorwürfe betreffen. Bei mehreren Vorwürfen<br />

werden maximal die vier wichtigsten statistisch erfasst. Deshalb ist die Zahl <strong>der</strong> unter 2.2 angegebenen Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Vorwürfe größer als die Bezugszahl 2.1 (Sachentscheidungen).<br />

2.3 Zahlen <strong>der</strong> zehn häufigsten erhobenen Vorwürfe, geglie<strong>der</strong>t nach Teilbereichen ärztlicher Tätigkeit.<br />

186


Tabelle 3: Behandlungsfehler bejaht/verneint<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

3. Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />

3.1 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint 5.240<br />

3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 41<br />

3.3 Behandlungsfehler bejaht 2.143<br />

3.4 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 413<br />

3.5 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1.771<br />

3.6 Schäden, iatrogen fehlerbedingt (Bezug: 3.5) 1.771<br />

3.6.1 Bagatellschaden 55<br />

3.6.2 Schaden: passager leicht/mittel 691<br />

3.6.3 Schaden: passager schwer 280<br />

3.6.4 Dauerschaden leicht/mittel 481<br />

3.6.5 Dauerschaden schwer 173<br />

3.6.6 Tod 91<br />

Erläuterung:<br />

3.1 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen kein Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmangel festgestellt wurde.<br />

3.2 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen zwar kein Behandlungsfehler, aber ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt wurde.<br />

(Anmerkung: Ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist definitionsgemäß kein Behandlungsfehler. Bei Mängeln <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />

ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unwirksam und <strong>der</strong> Eingriff rechtswidrig mit <strong>der</strong> Folge,<br />

dass <strong>der</strong> Arzt für alle Folgen des Eingriffs haftet.)<br />

3.3 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen ein o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehler (ggf. zusätzlich auch Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung)<br />

festgestellt wurden.<br />

3.4 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel nicht ursächlich<br />

für einen Gesundheitsschaden waren.<br />

3.5 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel ursächlich für einen<br />

Gesundheitsschaden waren.<br />

2009<br />

187


Tabelle 4a: Die häufigsten Einzeldiagnosen, die zur Antragsstellung führten<br />

4.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />

4.2 Die häufigsten Einzeldiagnosen/ICD10 (Bezug: 4.1)<br />

4.2.1 Hüftgelenkarthrose 268<br />

4.2.2 Kniegelenkarthrose 263<br />

4.2.3 Unterarmfraktur 153<br />

4.2.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 151<br />

4.2.5 Oberschenkelfraktur 136<br />

4.2.6 Bandscheibenschäden, Lendenwirbelsäule 134<br />

4.2.7 Brustkrebs 131<br />

4.2.8 Deformität, Zehen/Finger 124<br />

4.2.9 Schulter- u. Oberarmfraktur 122<br />

4.2.10 Kniebinnenschaden (durch Verschleiß bedingt) 117<br />

Erläuterung:<br />

Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die zehn häufigsten Diagnosen. Für jedes Verfahren wird eine<br />

(korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete Behandlung durchgeführt wurde, berücksichtigt;<br />

bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />

Tabelle 4b: Die häufigsten Diagnosengruppen, die zur Antragsstellung führten<br />

4.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />

4.2 Die häufigsten Diagnosengruppen/ICD10 (Bezug: 4.1)<br />

4.2.1 Gelenkverschleiß 600<br />

4.2.2 Krankheiten <strong>der</strong> Wirbelsäule, des Rückens 325<br />

4.2.3 Sonstige Gelenkkrankheiten 310<br />

4.2.4 Verletzung Knie, Unterschenkel 296<br />

4.2.5 Krankheiten des Weichteilgewebes 208<br />

4.2.6 Verletzung Hand, -gelenk 184<br />

4.2.7 Gutartige Neubildungen 171<br />

4.2.8 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 167<br />

4.2.9 Verletzung Schulter, Oberarm 164<br />

4.2.10 Hirngefäßerkrankungen, Schlaganfall 164<br />

Erläuterung:<br />

Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die zehn häufigsten Diagnosen. Für jedes Verfahren wird eine<br />

(korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete Behandlung durchgeführt wurde, berücksichtigt;<br />

bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />

188<br />

2009<br />

2009


Tabelle 5: Antragsgegner/Behandlungsorte<br />

5.1 Gesamtzahl <strong>der</strong> Antragsgegner bei Sachentscheidungen 8.488<br />

5.2 Krankenhausbereich 6.002<br />

5.3 Praxis 2.486<br />

Erläuterung:<br />

5.1 Zahl <strong>der</strong> Antragsgegner, maximal vier Antragsgegner pro Begutachtungsverfahren.<br />

(Anmerkung: Bei Beteiligung mehrerer Ärzte einer Praxis/Krankenhausabteilung wird die Behandlungseinrichtung<br />

nur einmal als Antragsgegner gezählt.)<br />

5.2/5.3 Verteilung <strong>der</strong> Anträge auf die Versorgungsbereiche Krankenhaus und Praxis.<br />

Tabelle 6: Behandlungsfehler und Behandlungsorte<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

2009<br />

Praxis 2009 Krankenhaus 2009<br />

6.1 Ort des Behandlungsgeschehens Bezug: 2.486 Bezug: 6.002<br />

6.2 Antragsgegner/Fehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht 702 1.539<br />

6.3 Antragsgegner/nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 16 32<br />

6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner 2009<br />

Praxis Klinik<br />

6.4.1 Unfallchirurgie/Orthopädie 597 Unfallchirurgie/Orthopädie 1.890<br />

6.4.2 Hausärztlich tätiger Arzt 354 Allgemeinchirurgie 983<br />

6.4.3 Allgemeinchirurgie 257 Innere Medizin 526<br />

6.4.4 Frauenheilkunde 195 Frauenheilkunde 378<br />

6.4.5 Innere Medizin 195 Neurochirurgie 226<br />

6.4.6 Augenheilkunde 170 Anästhesiologie und Intensivmedizin 219<br />

6.4.7 Radiologie 124 Urologie 183<br />

6.4.8 Urologie 93 Neurologie 166<br />

6.4.9 Haut- und Geschlechtskrankheiten 91 HNO-Heilkunde 145<br />

6.4.10 HNO-Heilkunde 90 Geburtshilfe 143<br />

Erläuterung:<br />

6.2 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> festgestellten Behandlungsfehler und Riskoaufklärungsmängel auf die Versorgungsbereiche<br />

Praxis und Krankenhaus (1 Behandlungsfehler je Fachgebiet/Behandlungseinrichtung – Bezug: Nr. 5.1).<br />

6.3 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> Verfahren, in denen ausschließlich Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung (vgl. Nr. 3.2) festgestellt<br />

worden sind (1 Risikoaufklärungsfehler pro Verfahren – Bezug: Nr. 5.1). Die hier erfassten Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />

sind in Nr. 6.2 nicht enthalten.<br />

6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Fachgebiete, die<br />

am häufigsten von einem Begutachtungsantrag betroffen waren (Bezug: Tabelle 5, je Verfahren maximal vier Antragsgegner/Fachgebiete).<br />

Erfassungskriterium ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht die Facharztkompetenz im Sinne <strong>der</strong> Musterweiterbildungsordnung.<br />

189


Tabelle 6: Fortsetzung<br />

6.5 Die häufigsten Fehler 2009 (max. zwei Fehler pro Antragsgegner)<br />

190<br />

Praxis Klinik<br />

6.5.1 Diagnostik, bildgebende Verfahren 170 Therapie operativ, Durchführung 483<br />

6.5.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 99 Diagnostik, bildgebende Verfahren 317<br />

6.5.3 Therapie operativ, Durchführung 87 Therapie postoperative Maßnahmen 179<br />

6.5.4 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 79 Indikation 129<br />

6.5.5 Indikation 63 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 97<br />

6.5.6 Therapie, Pharmaka 55 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 90<br />

6.5.7 Therapie, konservativ 38 Therapie postoperativ, Infektion 80<br />

6.5.8 Therapie postoperative Maßnahmen 32 Therapie, Pharmaka 79<br />

6.5.9 Diagnostik, allgemein 32 Therapie operativ, Verfahrenswahl 52<br />

6.5.10 Aufklärung, Sicherung 20 Überweisung, Facharzt, Konsil 49<br />

6.6a) Die häufigsten Einzeldiagnosen, bei denen Behandlungsfehler festgestellt wurden (2009)<br />

Praxis Klinik<br />

6.6.1 Brustkrebs 41 Hüftgelenkarthrose 71<br />

6.6.2 Unterarmfraktur 19 Kniegelenkarthrose 53<br />

6.6.3 Deformität, Zehen/Finger 15 Unterarmfraktur 52<br />

6.6.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 14 Schulter- u. Oberarmfraktur 51<br />

6.6.5 Prostatakrebs 13 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 44<br />

6.6.6 Hand- u. Handgelenkfraktur 13 Oberschenkelfraktur 42<br />

6.6.7 Rückenschmerzen 13 Hand- u. Handgelenkfraktur 28<br />

6.6.8 Fußfraktur (ausgenommen oberes<br />

Sprunggelenk)<br />

12 Blinddarmentzündung (akut/unklar) 26<br />

6.6.9 Lungenkrebs 12 Bandscheibenschäden, (Lendenwirbelsäule)<br />

6.6.10 Oberflächliche Verletzungen (nicht näher<br />

benannt)<br />

11 Deformität, Zehen/Finger 22<br />

Erläuterung:<br />

6.5 Die häufigsten Fehlerarten<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn häufigsten Behandlungsfehlerarten,<br />

unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden<br />

war o<strong>der</strong> nicht (maximal zwei Behandlungsfehler je Sachentscheidung).<br />

6.6a Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />

bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt worden sind, unabhängig<br />

davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />

22


Tabelle 6: Fortsetzung<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

6.6b) Die häufigsten Diagnosengruppen, bei denen Behandlungsfehler festgestellt wurden (2009)<br />

Praxis Klinik<br />

6.6.1 Brustkrebs 41 Gelenkverschleiß 134<br />

6.6.2 Sonstige Gelenkkrankheiten 30 Verletzung Knie, Unterschenkel 76<br />

6.6.3 Krankheiten des Weichteilgewebes 29 Verletzung Hand, -gelenk 66<br />

6.6.4 Verletzung Hand, -gelenk 27 Verletzung Schulter, Oberarm 61<br />

6.6.5 Verletzung Knie, Unterschenkel 27 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 57<br />

6.6.6 Krankheiten <strong>der</strong> Wirbelsäule, des Rückens 27 Hirngefäßerkrankungen, Schlaganfall 49<br />

6.6.7 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 20 Gutartige Neubildungen 46<br />

6.6.8 Krankheiten <strong>der</strong> Venen etc. 20 Verletzung Hüfte, Oberschenkel 44<br />

6.6.9 Gelenkverschleiß 19 Krankheiten weibl. Genitaltrakt 40<br />

6.6.10 Verletzung Knöchelregion, Fuß 14 Sonstige Gelenkkrankheiten 40<br />

6.6.11 Verletzungen (nicht näher benannte Teile<br />

des Rumpfes)<br />

Erläuterung:<br />

6.6bDie häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />

bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt worden sind, unabhängig<br />

davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />

14<br />

191


4.4 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />

4.4.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung<br />

Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ berät aktuelle Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung und<br />

unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei entsprechenden Beschlussfassungen.<br />

Durch inhaltliche Rückkopplungen mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

(siehe dazu separaten Abschnitt) können einzelne Themen selektiv einer breiteren<br />

Diskussion zugeführt werden o<strong>der</strong> umgekehrt die Ergebnisse solcher Diskussionen mit<br />

Vertretern <strong>der</strong> Landesebene in die Ausschussberatungen eingebunden werden. Der Ausschuss<br />

„Qualitätssicherung“ hatte im Berichtszeitraum unter dem Vorsitz von Dr. Günther<br />

Jonitz am 15. April <strong>2010</strong> und am 26. Oktober <strong>2010</strong> getagt. Im Zentrum <strong>der</strong> Beratungen<br />

standen aktuelle Entwicklungen in den Bereichen von Qualitätsmanagement und<br />

Qualitätssicherung, wobei die Umsetzung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie <strong>der</strong> Weiterentwicklungsbedarf<br />

bei <strong>der</strong> Qualitätssicherung aus Sicht <strong>der</strong> Ärztekammern Schwerpunktthemen bildeten.<br />

Auf <strong>der</strong> Agenda standen somit:<br />

• Sektorenübergreifende Qualitätssicherung/Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

• Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung/Regionales Qualitätsreporting<br />

• Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen<br />

• Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Richtlinie Labor<br />

Tabelle 1 zeigt eine Übersicht von Arbeitsaufträgen zum Leitthema „Qualitätswettbewerb“,<br />

dem sich <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ seit seiner Klausurtagung im Jahre<br />

2008 mit beson<strong>der</strong>er Aufmerksamkeit widmet.<br />

Tabelle 1: Stärkung <strong>der</strong> Rolle von <strong>Bundesärztekammer</strong>/Landesärztekammern im „Qualitätswettbewerb“<br />

– Arbeitsaufträge und Umsetzungsstand<br />

Thema Umsetzung Sachstand<br />

Systematische Darstellung bestehen<strong>der</strong><br />

Aktivitäten/Pilotprojekte<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern im Bereich <strong>der</strong><br />

sektorübergreifenden Qualitätssicherung,<br />

dazu Abfrage <strong>der</strong> Landesebene<br />

durch die Geschäftsführung.<br />

Ableitung von Tracerdiagnosen<br />

für sQS, Integration <strong>der</strong><br />

Rechercheergebnisse in die<br />

nächste Auflage des kammerübergreifenden<br />

Qualitätsberichts.<br />

Zuständigkeit: Dezernat 3<br />

192<br />

Schriftliche Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Ende 2008<br />

erfolgt, Auswertung und Zusammenführung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse<br />

im Juni 2009. Berücksichtigung<br />

bei <strong>der</strong> Neuauflage des<br />

kammerübergreifenden Qualitätsberichts.<br />

Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

auf Ständiger Konferenz QS<br />

sowie im kammerübergreifenden<br />

Qualitätsbericht ist erfolgt.


Tabelle 1: Fortsetzung<br />

Thema Umsetzung Sachstand<br />

Erstellung einer Übersicht über die<br />

aktuelle Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

Lenkungsgremien (einschließlich<br />

Beziehungen zur jeweiligen KV),<br />

Integration <strong>der</strong> Rechercheergebnisse<br />

in die nächste Auflage des<br />

kammerübergreifenden Qualitätsberichts<br />

Zuständigkeit: Dezernat 3<br />

Konsentierung <strong>der</strong> Eckpunkte für<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> sQS auf Landesebene<br />

zwischen BÄK und KBV<br />

Zuständigkeit: Dezernat 3<br />

Monitoring <strong>der</strong> regionalen Versorgungsqualität:<br />

Entwicklung von Indikatorensets,<br />

Ergänzung des<br />

kleinräumigen Bedarfsplanungs-<br />

Instruments, welches <strong>der</strong>zeit auf<br />

Basis eines bestehenden Instruments<br />

für die vertragsärztliche Bedarfsplanung<br />

für den stationären<br />

Sektor adaptiert wird.<br />

Zuständig: Dezernat 3<br />

Erarbeitung eines Clearingkonzepts<br />

„Zentrum“ und „Zentrumszertifizierung“<br />

Zuständig: Dezernat 3<br />

Clearing von Patienteninformationen,<br />

Entwicklung von Qualitätskriterien<br />

für Krankenhausführer,<br />

Arztsuchmaschinen und an<strong>der</strong>e<br />

Qualitätsdarstellungen.<br />

Zuständig: ÄZQ.<br />

Clearing von Leitlinien, bewährtes<br />

Verfahren des ÄZQ wird dort wie<strong>der</strong><br />

aufgenommen.<br />

Schriftliche Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Ende 2008,<br />

Auswertung und Zusammenführung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse im Juni<br />

2009. Berücksichtigung bei <strong>der</strong><br />

Neuauflage des kammerübergreifenden<br />

Qualitätsberichts.<br />

Bildung einer temporären Arbeitsgruppe<br />

aus Dezernat 3 <strong>der</strong><br />

BÄK und Dezernat 7 <strong>der</strong> KBV.<br />

Entwicklung eines datenbankgestütztenBedarfsplanungsinstruments<br />

„GeKAS“ und Entwicklung<br />

eines Konzepts für ein<br />

regionales sektorenübergreifendes<br />

Qualitätsreporting unter<br />

Einbeziehung externer Expertise.<br />

Gründung einer Arbeitsgruppe<br />

„Gute Zertifizierung“.<br />

Entwicklung von Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Arzt- und Klinikbewertungsportale,anschließend<br />

Bewertung existieren<strong>der</strong><br />

Portale in einem<br />

Clearingverfahren.<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

in Ständiger Konferenz QS<br />

sowie im kammerübergreifenden<br />

Qualitätsbericht ist erfolgt. Ergänzende<br />

Abfrage zum Stand <strong>der</strong><br />

Bildung <strong>der</strong> neuen Landesarbeitsgemeinschaften<br />

für sQS erfolgte<br />

im Oktober <strong>2010</strong> im Rahmen<br />

eines Workshops <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Konsentierung des gemeinsamen<br />

Eckpunktepapiers im Januar<br />

2009, Veröffentlichung des<br />

Eckpunktepapiers im Deutschen<br />

Ärzteblatt im April 2009 (Diel F,<br />

Klakow-Franck R. Sektorenübergreifende<br />

Qualitätssicherung:<br />

Gestaltungsspielraum für regionale<br />

Beson<strong>der</strong>heiten. Dtsch<br />

Arztebl 2009; 106(11): A 491)<br />

Vorstellung des datenbankgestütztenBedarfsplanungsinstruments<br />

„GeKAS“ im Ausschuss<br />

„Qualitätssicherung“ (bereits<br />

Ende 2009 erfolgt). Vorstellung<br />

des Konzepts zum Monitoring <strong>der</strong><br />

regionalen Versorgungsqualität<br />

und Empfehlung, die Umsetzung<br />

des Konzepts über die För<strong>der</strong>initiative<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Versorgungsforschung zu ermöglichen.<br />

Ein in mehreren AG-Sitzungen<br />

entwickelter Konzeptentwurf, in<br />

dem eine Definition von medizinischen<br />

Versorgungszentren vorgenommen<br />

wird und – darauf aufbauend<br />

– Anfor<strong>der</strong>ungen an ein<br />

gutes Zertifizierungsverfahren zu<br />

formulieren sind, liegt vor und<br />

wird noch ausdifferenziert<br />

1. Modul: „Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für Arztbewertungsportale“<br />

Ende 2009 abgeschlossen. Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> ersten Ergebnisse<br />

des Begutachtungsverfahrens<br />

im November <strong>2010</strong> durch<br />

das ÄZQ erfolgt (www.arztbewertungsportale.de)<br />

2. Modul: „Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Klinikbewertungsportale“:<br />

Entwicklung läuft noch.<br />

Umsetzung liegt beim ÄZQ siehe Bericht des ÄZQ<br />

193


Tabelle 1: Fortsetzung<br />

Thema Umsetzung Sachstand<br />

Entwicklung von qualitätsgesicher- Implementierung einer Arbeits- Recherche und Aufbereitung von<br />

ten Versorgungskonzepten und ggf. gruppe<br />

Materialien noch nicht abge-<br />

Vertragsmustern für eine populationsbezogene<br />

integrierte Versorgung.<br />

Zuständig: Dezernat 4 (Ausschuss<br />

„Ambulante Versorgung“).<br />

schlossen<br />

Erstellung einer Datenbank für<br />

ärztliche Qualitätsinitiativen.<br />

Entwicklung eines Clearingkonzepts<br />

mit Mindestgütekriterien für<br />

ärztliche Qualitätsinitiativen.<br />

Entwicklung eines Gütesiegels auf<br />

Basis dieses Clearingkonzepts, mit<br />

dem Landesärztekammern bzw.<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit<br />

erhalten, Qualitätsinitiativen<br />

auszuzeichnen.<br />

Zuständig: Dezernat 3<br />

Implementierung einer Arbeitsgruppe<br />

Mit Recherchen und Vorarbeiten<br />

wurde begonnen<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung/Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

Die Weiterentwicklung <strong>der</strong> bisher sektoral organisierten Qualitätssicherung medizinischer<br />

Leistungen zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die eine Beobachtung<br />

von Patienten über längere Zeiträume ermöglicht und damit auch die Erfassung von<br />

Ergebnisqualität unterstützt, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> befürwortet. Der G-BA<br />

bemühte sich in <strong>2010</strong>, entsprechende gesetzliche Vorgaben zur Einführung einer sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung auf Basis einer Richtlinie zu konkretisieren (weitere<br />

Einzelheiten im Abschnitt 4.4.2 unter „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung“).<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ bewertete diese Richtlinie allerdings noch nicht als<br />

Durchbruch. Dazu orientierten sich die Vorgaben zu wenig am tatsächlichen Versorgungsbedarf<br />

und auch nicht am Leitbild einer auf kontinuierliche Verbesserung abzielenden<br />

Qualitätssicherung. Die Richtlinie wurde eher als das Ergebnis eines Kompromisses<br />

zwischen stark divergierenden Vorstellungen <strong>der</strong> Träger des G-BA eingestuft. Die<br />

Rolle <strong>der</strong> Kammern sei dabei trotz wie<strong>der</strong>holt geäußerter Bedenken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

marginalisiert worden. Dies beträfe insbeson<strong>der</strong>e die Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

geplanten Landesarbeitsgemeinschaften für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung,<br />

in <strong>der</strong> sich die Stimmverhältnisse des G-BA wi<strong>der</strong>spiegelten. Die Expertise <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern aus <strong>der</strong> langjährig etablierten extern vergleichenden Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser werde hier nicht genügend berücksichtigt.<br />

Nach Auffassung des Ausschusses „Qualitätssicherung“ bedürfte es zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung einer stärkeren Berücksichtigung <strong>der</strong> diesbezüglichen Beschlusslage<br />

des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong>. Danach sind folgende Maßnahmen essentiell<br />

und gegenüber dem Gesetzgeber einzufor<strong>der</strong>n:<br />

• adäquate Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern an <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

• Aufwertung <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im für Qualitätssicherung zuständigen<br />

Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

194


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

• Entschlackung <strong>der</strong> Qualitätssicherungsregelungen im SGB V<br />

• Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung durch <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern<br />

Der Ausschuss diskutierte intensiv den Nutzen einer juristischen Klärung, die den Landesärztekammern<br />

die gefor<strong>der</strong>te Beteiligung an den Landesarbeitsgemeinschaften potentiell<br />

zusichern könnte. Im Ergebnis wurde von einer entsprechenden Empfehlung<br />

Abstand genommen, da einerseits <strong>der</strong> Ausgang einer solchen juristischen Prüfung unklar<br />

sei und an<strong>der</strong>erseits eine unnötige Einengung von Verhandlungsspielraum auf regionaler<br />

Ebene bedeuten könnte. Als erfolgversprechen<strong>der</strong> für eine Integration <strong>der</strong> Kammern<br />

in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung bewertete <strong>der</strong> Ausschuss hingegen<br />

eine enge Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV). Mit Hilfe <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung soll geprüft werden,<br />

welche gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e eine Rückführung <strong>der</strong> umfangreichen<br />

Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB V, angestrebt werden sollten. Der Ausschuss<br />

befürwortete dabei einen systemimmanenten Weg, d. h., es sollen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

im Detail auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Gesetze und Richtlinien erbracht werden.<br />

Die Alternative, eine radikale Verweigerung von Qualitätssicherungsauflagen sozialgesetzlicher<br />

Provenienz unter Verweis auf die alleinige Gültigkeit des Berufsrechts, wurde<br />

als unrealistisch eingestuft. Der Ausschuss unterstützte die Absicht, die hierzu bereits<br />

begonnenen Gespräche des Vorsitzenden und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) fortzusetzen.<br />

Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung/Regionales Qualitätsreporting<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ griff den Entwicklungsauftrag zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> sektoralen zu einer sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Qualitätssicherung<br />

auf, den <strong>der</strong> 112. Deutsche Ärztetag 2009 an die <strong>Bundesärztekammer</strong> vergeben<br />

hatte (Vorstandsantrag, Drucksache VIII-05). Hierzu hatte die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit externer Expertise ein Konzept für ein regionales<br />

sektorenübergreifendes Qualitätsreporting vorbereitet. Die Fokussierung auf regionale<br />

Strukturen und hierbei auf die Möglichkeit eines Monitorings <strong>der</strong> regionalen Versorgungsqualität<br />

war als erstrebenswert eingestuft worden und stand im Zusammenhang<br />

mit positiven Gesprächen zwischen Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bzw. <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (GMK) und Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Landesärztekammer. Als technische Unterstützung für Möglichkeiten <strong>der</strong> Ärztekammern,<br />

sich künftig stärker in die Bedarfsplanung einzuschalten, wurde das im Auftrag<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte Instrument zur kleinräumigen Analyse <strong>der</strong><br />

Versorgungssituation im stationären Bereich (GeKAS) gesehen.<br />

Der Ausschuss diskutierte auch die im Verlauf des Jahres <strong>2010</strong> deutlich intensivierten<br />

Überlegungen <strong>der</strong> GMK, die bestehenden Regelungen zur Bedarfsplanung einer grundlegenden<br />

Reform zu unterziehen. Das hierbei deutlich gewordene Interesse <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

an einer stärkeren Mitgestaltungsmöglichkeit warf auch die Frage einer entsprechenden<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern auf. Die Vorstellungen <strong>der</strong> GMK ließen<br />

erkennen, dass eine Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern an den ins Auge gefassten Arbeitsgemeinschaften<br />

für sektorenübergreifende Bedarfsplanung durchaus unterschiedlich<br />

bewertet wird. Der Ausschuss stellte fest, dass hierbei eine Situation analog zur Besetzung<br />

<strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften für sektorenübergreifende Qualitätssiche-<br />

195


ung entstehen könnte, in <strong>der</strong> lediglich die Trägerorganisationen des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses ihr spiegelbildliches Abbild auf Landesebene wie<strong>der</strong>finden. Um die<br />

Position <strong>der</strong> Ärztekammern zu festigen, wurde daher eine enge Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> KBV als sinnvoll achtet. Auf methodischer Ebene empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, einen Zugang<br />

zum Bedarfsplanungs-Analyseinstrument „eGIS“ <strong>der</strong> KBV anzustreben.<br />

Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ hatte sich wie<strong>der</strong>holt damit beschäftigt, dass die<br />

umfassenden sozialrechtlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung medizinischer Leistungen<br />

in dieser Form keine Entsprechung in <strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung finden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die vertragsärztliche Qualitätssicherung kann größtenteils nicht auf den<br />

privatärztlichen Bereich übertragen werden. Mit Blick auf eine wie<strong>der</strong>holt unterstellte<br />

Qualitätssicherungslücke bei Privatpatienten hatte <strong>der</strong> Ausschuss allerdings konstatiert,<br />

dass ein solches vorgebliches Defizit weitgehend durch berufsrechtliche und spezialgesetzliche<br />

Regelungen verhin<strong>der</strong>t werde. Gleichwohl empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, das Feld<br />

von Qualitätssicherung und Qualitätsdarlegung <strong>der</strong> Versorgung von privat versicherten<br />

Patienten deutlicher als bisher durch die Ärztekammern zu besetzen. Dementsprechend<br />

wurde die Implementierung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Zunächst soll festgestellt<br />

werden, ob die vielfach behaupteten Qualitätsunterschiede in <strong>der</strong> vertragsärztlichen und<br />

<strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung tatsächlich nachweisbar sind. Dem Ausschuss wurde<br />

insgesamt ein dreistufiges Vorgehen vorgelegt:<br />

1. Transparenz: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstellt eine Datenbank, in <strong>der</strong> ärztliche Qualitätsinitiativen<br />

außerhalb <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung verzeichnet<br />

sind.<br />

2. Clearing: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelt ein Clearingkonzept, in dem Mindestgütekriterien<br />

für ärztliche Qualitätsinitiativen beschrieben sind.<br />

3. Gütesiegel: Die Landesärztekammern bzw. die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhalten die<br />

Möglichkeit, auf Basis dieses Clearingkonzepts Gütesiegel für die Beteiligung an Qualitätsinitiativen<br />

zu erteilen.<br />

Der Ausschuss befürwortete als ersten Schritt die Erstellung <strong>der</strong> Datenbank zu ärztlichen<br />

Qualitätsinitiativen, um dann anhand <strong>der</strong> Ergebnisse das weitere Vorgehen zu beraten.<br />

Mit Blick auf die Erteilung von Gütesiegeln wurde auf eine kontroverse Diskussion<br />

in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

hingewiesen. Hier war unter an<strong>der</strong>em auf den Bedarf <strong>der</strong> Prüfung juristischer<br />

Implikationen <strong>der</strong> Erteilung von Gütesiegeln hingewiesen worden sowie auf den Definitionsbedarf<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern als unabhängige, unparteiische Institutionen. In Anerkennung<br />

dieser Problematik hielt <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ fest, dass ein bloßer<br />

Verweis, wonach es keine Belege für eine schlechtere Qualitätssicherung für Privatpatienten<br />

gäbe, nicht mehr ausreichend sei.<br />

Es wurde als wesentlich eingestuft, dass von den Ärztekammern eine Initiative ausgehe.<br />

Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ setzte sich kritisch mit den Entwicklungen zum<br />

Thema Normung in <strong>der</strong> Medizin auseinan<strong>der</strong>. Europäische und internationale Aktivitäten<br />

dringen zunehmend in Bereiche <strong>der</strong> Qualitätssicherung auf nationaler Ebene vor<br />

und verursachen dort Doppelregelungen und Abgrenzungsprobleme bezüglich <strong>der</strong> Re-<br />

196


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

gelungskompetenz (siehe auch Abschnitt 4.5.5 unter „Normung in <strong>der</strong> Medizin“). Dies<br />

betrifft nicht zuletzt das ärztliche Berufsrecht und damit die Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern,<br />

etwa im Bereich <strong>der</strong> Weiterbildung. Als potentielle Maßnahmen einer Gegensteuerung<br />

diskutierte <strong>der</strong> Ausschuss eine Reihe von Optionen:<br />

1. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Normung wie bisher auf semiprofessioneller<br />

Ebene, was bei <strong>der</strong> sich abzeichnenden Ausweitung <strong>der</strong> Normung auf den Dienstleistungsbereich<br />

und auf Inhalte <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit riskant erschiene.<br />

2. Ausbau von Ressourcen in <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um <strong>der</strong><br />

wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin bzw. im Gesundheitswesen gerecht<br />

zu werden.<br />

3. Sensibilisierung in allen Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Verteilung von<br />

Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Normung. Auch hier stelle sich allerdings die Frage nach<br />

den personellen Kapazitäten.<br />

4. Netzwerk Normung in <strong>der</strong> Medizin – gemeinsam mit den Landesärztekammern<br />

könnte versucht werden, mit entsprechenden haupt- o<strong>der</strong> ehrenamtlichen Experten<br />

die Aktivitäten im Bereich Normung zu verstärken. Hier habe es durch individuelles<br />

Engagement schon Beispiele <strong>der</strong> Begleitung von Normungsvorhaben gegeben, das<br />

durch Bildung eines Netzwerkes zu verbreitern wäre. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hätte<br />

dabei Koordinierungsfunktion, z. B. über Etablierung einer Ständigen Konferenz<br />

„Normung in <strong>der</strong> Medizin“.<br />

Der Ausschuss votierte dafür, das Thema in einem abgestuften Verfahren in weiteren<br />

Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu diskutieren und stellte die Notwendigkeit einer zusätzlichen<br />

Bereitstellung personeller Ressourcen fest, um den Bereich <strong>der</strong> Normung in<br />

<strong>der</strong> Medizin systematischer und professioneller bearbeiten zu können.<br />

Richtlinie Labor<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ beschäftigte sich mit weiteren Detailregelungen zu<br />

dem im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedeten neuen<br />

Konzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Teil A<br />

des zweiteiligen Richtlinienkonzepts regelt grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagementsysteme<br />

bei laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen; in den B-Teilen<br />

finden sich Details zu den verschiedenen Bereichen laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen. Bei <strong>der</strong> Beschlussfassung im November 2007 war das Gesamtkonzept,<br />

d. h. Teil A, gemeinsam mit einem ersten B-Teil „Quantitative laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen“, beschlossen worden, weitere B-Teile sollten mithilfe separater<br />

Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Davon konnte Teil B 4 „Ejakulatuntersuchungen“ fertig<br />

gestellt und vom Ausschuss „Qualitätssicherung“ dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zwecks Verabschiedung empfohlen werden. Eine ausführlichere Darstellung<br />

des Sachverhalts findet sich in Abschnitt 4.4.3 unter „Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“.<br />

Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

Als Forum für den regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den<br />

Landesärztekammern, aber auch zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist für den Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung eine Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

eingerichtet worden. Hier treffen sich regelmäßig die haupt- und ehren-<br />

197


amtlichen Vertreter <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene <strong>der</strong> Ärzteschaft, um aktuelle Themen<br />

auf dem Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zu diskutieren und<br />

Strategien für ein Vorgehen <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Zukunft zu entwickeln.<br />

Im Berichtszeitraum hat die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ am 26.05.<strong>2010</strong><br />

und am 14.12.<strong>2010</strong> getagt. Beratungsthemen waren:<br />

• sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

• Zentrumszertifizierung<br />

• Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Patientensicherheit<br />

• Weiterentwicklung regionaler Bedarfsplanungsinstrumente<br />

• Mitgestaltung von Qualitätssicherungsregelungen nach SGB V.<br />

Zu beiden Veranstaltungen wurden auch Gäste eingeladen, um sich über Einzelprojekte<br />

aus erster Hand zu informieren. Dabei ging es um die Entwicklung von Qualitätssicherungskonzepten<br />

bei privaten Klinikbetreibern, um bundesweite Aktivitäten wie die Aktion<br />

saubere Hände, den nationalen Krebsplan und den Stand <strong>der</strong> Einrichtung eines Endoprothesenregisters.<br />

Zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wurde im Berichtszeitraum<br />

ein eigener Workshop durchgeführt. Dazu, zu diesem Thema insgesamt<br />

und zu an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz diskutierten Themen siehe weiter unten in<br />

den entsprechen Abschnitten dieses Kapitels zur Qualitätssicherung.<br />

Welche Entwicklungen ein Informations- und Meinungsaustausch mit den Repräsentanten<br />

von Qualitätsinitiativen im Klinikbereich nehmen kann, zeigt sich beispielsweise<br />

bei dem Projekt „Initiative Qualitätsmedizin (IQM)“. Hieraus bzw. aus <strong>der</strong> aktiven Beteiligung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an dem entsprechen Peer-Review-Verfahren ist die Entwicklung<br />

eines qualifizierenden Fortbildungskonzeptes, des Curriculum Peer Review<br />

entstanden (auch dazu einige Details weiter unten), welches mittlerweile auf großes Interesse<br />

gestoßen ist, weil sich auch Fachgesellschaften und an<strong>der</strong>e Gruppierungen von<br />

dem Instrument Peer Review einen positiven Schub für die Qualitätssicherung versprechen.<br />

Zum Thema Zentrumszertifizierung wurde von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

eine Arbeitsgruppe einberufen, die in einer Reihe von Sitzungen und Telefonkonferenzen<br />

ein Positionspapier auf den Weg gebracht hat, in welchem zuerst eine<br />

Definition von medizinischen Versorgungszentren vorgenommen wird, um darauf aufbauend<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an ein gutes Zertifizierungsverfahren zu formulieren. Das Zwischenergebnis<br />

wurde auf <strong>der</strong> Herbstsitzung im Dezember zur Diskussion gestellt. Die<br />

Mitglie<strong>der</strong> haben den dort präsentierten Stand <strong>der</strong> Arbeiten an dem Positionspapier zur<br />

„guten Zentrumszertifizierung“ sehr positiv aufgenommen und die Arbeitsgruppe darin<br />

bestärkt, die Konzeption detaillierter auszuarbeiten. Das Ergebnis wird 2011 vorliegen.<br />

Selbstverständlich haben sich die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

auch jeweils über die aktuelle Situation beim ÄZQ, bei KTQ und bei <strong>der</strong> BQS informieren<br />

lassen, wie sie in diesem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> an entsprechen<strong>der</strong> Stelle wie<strong>der</strong>gegeben<br />

ist. Insgesamt ist die Ständige Konferenz ihrem Anspruch als Drehscheibe für aktuelle<br />

Informationen und als Katalysator für den politischen Meinungsbildungsprozess<br />

auch im Berichtsjahr wie<strong>der</strong> voll gerecht geworden.<br />

198


Patientensicherheit<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Das Thema Patientensicherheit hat sowohl in Deutschland als auch im internationalen<br />

Kontext in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. International gesehen<br />

war <strong>der</strong> Auslöser <strong>der</strong> im Jahr 2000 erschienene Bericht „To Err is Human“ des Institute<br />

of Medicine, <strong>der</strong> erstmalig Fragen zur Häufigkeit und zu den Ursachen von Fehlern<br />

in <strong>der</strong> Medizin in einer umfassenden Weise dargelegt hat.<br />

In Deutschland beschäftigen sich bereits seit den neunziger Jahren die Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen <strong>der</strong> Landesärztekammern mit <strong>der</strong> systematischen<br />

Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen. Einzelne Projekte, wie z. B. <strong>der</strong> Berliner<br />

Gesundheitspreis 2002, <strong>der</strong> erstmals für Projekte zur Fehlervermeidung in Medizin und<br />

Pflege verliehen wurde, stehen für eine wachsende Bedeutung des Themas in <strong>der</strong> Patientenversorgung.<br />

Eine erste deutschlandweite Herangehensweise an das Thema „Patientensicherheit<br />

und Fehlervermeidung“ zeichnet sich im gleichnamigen Aktionsplan des<br />

Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) von 2002 ab. Nach erfolgreicher<br />

Vergabe des „Berliner Gesundheitspreises“ zum Thema Patientensicherheit wurde im<br />

Jahr 2004 das Thema von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

(KBV) aufgegriffen und von <strong>der</strong>en Vorständen beschlossen, die Gründung eines<br />

Netzwerkes als zentrale Grundlage für mehr Patientensicherheit zu befürworten.<br />

Auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 sprach sich die deutsche Ärzteschaft für einen<br />

Paradigmenwechsel in puncto Patientensicherheit aus: Es wurden Initiativen und Maßnahmen<br />

zur Schaffung einer Sicherheitskultur im deutschen Gesundheitswesen beschlossen,<br />

die auf vertrauensbildenden Maßnahmen, ganzheitlichen Fehlervermeidungsstrategien,<br />

Enttabuisierung des Themas usw. beruhen. Dazu bedurfte es u. a. einer<br />

Netzwerkgründung, was im gleichen Jahr mit <strong>der</strong> Gründung des Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />

e. V. (APS) realisiert wurde. Die öffentliche Diskussion wurde u. a.<br />

durch die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 28.02.2008 auf einer Pressekonferenz im<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG), vorgestellten Broschüre „Aus Fehlern lernen“<br />

des APS verstärkt. Damit wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein deutliches Zeichen<br />

für eine offene Thematisierung von Fehlern und Beinaheschäden in <strong>der</strong> Medizin<br />

gesetzt. „Es soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Fehler – auch in <strong>der</strong> Medizin –<br />

nicht in jedem Fall vermeidbar sind und deshalb das Augenmerk auf <strong>der</strong> Ursachenanalyse<br />

und auf Maßnahmen zur prospektiven Fehlervermeidung liegen muss.“, sagte Prof.<br />

Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, auf <strong>der</strong> Pressekonferenz<br />

anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre.<br />

Auf EU-Ebene zeigt sich, dass Patientensicherheit neben Qualitätssicherung als übergeordnetes<br />

Thema aller Mitgliedstaaten betrachtet wird. Zugrunde gelegt wird dabei <strong>der</strong><br />

Anspruch, dass <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> EU-Bevölkerung vor fehlerhafter medizinischer Versorgung<br />

in allen Län<strong>der</strong>n gleichermaßen gewährleistet sein müsse, unabhängig davon,<br />

dass die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung bei den einzelnen Mitgliedstaaten<br />

selbst und nicht etwa bei <strong>der</strong> EU-Kommission liegt.<br />

Stellvertretend für die vielfältigen Initiativen, die durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> angestoßen<br />

wurden, sei auf zwei aktuelle internationale Projekte hingewiesen, die von <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft mitgetragen werden:<br />

• EUNetPaS (www.eunetpas.eu) ist ein von den Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU getragenes<br />

Netzwerk, das sich mit dem Thema „Patientensicherheit“ auseinan<strong>der</strong>setzt. Neben<br />

199


<strong>der</strong> deutschen „Leading Agency“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit übernahm<br />

die Ärztekammer Berlin als „Operating Agency“ die konkrete Projektbetreuung.<br />

Dies war vor allem die aktive Mitarbeit im Work Package „Education and Training“.<br />

Das vom ÄZQ erarbeite Fortbildungskonzept Patientensicherheit war eine auf<br />

europäischer Ebene wichtige Arbeitsgrundlage. Das Projekt wurde im dritten Quartal<br />

<strong>2010</strong> abgeschlossen.<br />

• Das im Aufbau befindliche Nachfolgeprojekt einer „Joint Action on Patient Safety and<br />

Quality of Healthcare“ wird Mitte 2011 seine Arbeit aufnehmen. Begleitet werden<br />

diese Projekte von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Patient Safety and Quality of Care Working<br />

Group“ <strong>der</strong> Europäischen Kommission, in <strong>der</strong> regelmäßig Experten aller Mitgliedstaaten<br />

zusammenkommen und die die EU-Kommission im Bereich „Patientensicherheit<br />

und Versorgungsqualität“ berät. Für Deutschland nimmt dabei <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther Jonitz,<br />

als Berater <strong>der</strong> Bundesregierung teil.<br />

• „High 5s“ ist ein Projekt, das vom APS und vom ÄZQ getragen wird, und das die Realisierbarkeit<br />

<strong>der</strong> Umsetzung ausgewählter WHO-„Solutions for Patient Safety“ in<br />

deutschen Krankenhäusern überprüfen soll.<br />

Initiativen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Patientensicherheit und Etablierung einer<br />

Sicherheits- und Fehlerkultur im Gesundheitswesen<br />

KTQ-Krankenhaus-Katalog 2009<br />

In den Katalog 2009 wurde speziell eine Subkategorie „Patientensicherheit“ aufgenommen.<br />

Krankenhäuser, die das KTQ-Zertifikat anstreben, müssen ausführlich ihre Maßnahmen<br />

und Ergebnisse zur Erhöhung <strong>der</strong> Patientensicherheit darlegen. Dabei sind<br />

u. a. zu berücksichtigen:<br />

• Schutz des Patienten vor Eigen- und Fremdgefährdung (z. B. CIRS)<br />

• Medizinisches Notfallmanagement<br />

• Hygienemanagement<br />

• Infektionsmanagement (z. B. Vermeidung nosokomialer Infektionen)<br />

• Arzneimittel (z. B. Arzneimitteltherapiesicherheit, Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen)<br />

• Sicherer Umgang mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten sowie Medizinprodukten.<br />

Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />

Die bei den Landesärztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

befassen sich bereits seit 1975 umfassend mit <strong>der</strong> Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />

und Fragen des Schadensausgleichs. Beschwerden von Patientinnen und<br />

Patienten werden objektiv und profund aufgearbeitet. Der Patient kann durch ein außergerichtliches<br />

effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf<br />

gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent <strong>der</strong> Fälle werden die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert<br />

und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Seit 2006 werden die Daten mit Hilfe des<br />

Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer<br />

Bundesstatistik zusammengeführt (siehe Kapitel 4.3). Vertreter <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Qualitätssicherung“ nehmen aktiv an <strong>der</strong> AG Behandlungsfehlerregister des APS teil.<br />

200


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Erfassung von kritischen Ereignissen (CIRSmedical)<br />

Ein weiteres Feld ist die Analyse von kritischen Ereignissen im Rahmen von sogenannten<br />

Critical Incident Reporting Systems (CIRS). Unter dem Motto „Berichten und Lernen“<br />

können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens zu allen sicherheitsrelevanten<br />

Ereignissen, die in <strong>der</strong> Medizin auftreten, berichten. Dies können Fehler,<br />

Beinaheschäden, kritische Ereignisse o<strong>der</strong> auch unerwünschte Ereignisse sein.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Analyse von Meldungen zu Beinaheschäden sind hier beson<strong>der</strong>s wertvoll,<br />

da kritische Ereignisse, die (noch) nicht zu einem Schaden geführt haben, gleichsam<br />

als Frühwarnsysteme auf kritische Momente in <strong>der</strong> Patientenversorgung aufmerksam<br />

machen können.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> KBV ein bundesweit zur Verfügung<br />

stehendes Netzwerk für internetbasierte Fehlerberichts- und Lernsysteme (CIRS-Netzwerk)<br />

an, das anonymisierte freiwillige Meldungen zu Beinaheschäden erfasst und analysiert<br />

(www.cirsmedical.de; siehe auch Kapitel 4.5). Am bundesweiten, trägerübergreifenden<br />

Projekt „Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland“ (www.kh-cirs.de) des APS ist die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> durch das ÄZQ vertreten.<br />

Fortbildung<br />

„Lernen aus Fehlern“ bedeutet, wichtige Erkenntnisse <strong>der</strong> Fehlerforschung anzuwenden<br />

und Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können. Hierfür sind konkrete Trainingsund<br />

Fortbildungsangebote notwendig. Beispielhaft seien hier das Fortbildungskonzept<br />

„Patientensicherheit“ des ÄZQ genannt, aber auch die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen,<br />

die von den Landesärztekammern angeboten werden und die sich auf unterschiedliche<br />

Themenschwerpunkte beziehen.<br />

Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren<br />

Unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft hat sich im Jahr 2005 ein deutschlandweites Bündnis<br />

„Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.“ (APS) etabliert (www.aktionsbuendnispatientensicherheit.de),<br />

das zwischenzeitlich über 300 Mitglie<strong>der</strong> u. a. aus den Bereichen<br />

ärztliche Selbstverwaltung, medizinische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe,<br />

Patientenvertreter vereinigt.<br />

Zu den Gründungsmitglie<strong>der</strong>n zählten Dr. Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> zugleich im Mai 2009 zum Vorsitzenden des APS<br />

gewählt wurde, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

sowie Dr. Regina Klakow-Franck, Leiterin <strong>der</strong> Dezernate 3 und 4 und stellvertretende<br />

Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Darüber hinaus ist seit 2007 das<br />

ÄZQ als Institution Mitglied im APS. <strong>Bundesärztekammer</strong>, KBV und Deutscher Ärzte-<br />

Verlag gehören zu den Sponsoren des APS.<br />

Ziel des APS ist es, sowohl den Austausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen<br />

zu för<strong>der</strong>n als auch konkrete Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten. Das APS hat<br />

zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Ergebnisse<br />

in Form von konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlichen und allen Interessierten<br />

zur Verfügung stellen. Es werden unter punktueller Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

u. a. folgende Themen bearbeitet:<br />

• Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />

• Bildung und Training im Bereich Patientensicherheit<br />

201


• Informieren – Beraten – Entscheiden, Risikokommunikation<br />

• Medizinproduktassoziierte Risiken<br />

• Patientensicherheit im Alter (in Gründung)<br />

Eine Broschüre mit Empfehlungen zur „Kommunikation im Schadensfall“ ist in Vorbereitung<br />

und wird für die Fortbildungsangebote <strong>der</strong> Ärztekammern relevant werden.<br />

Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

Im Rahmen des Aktionsplans 2008/2012 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

(AMTS) in Deutschland, initiiert vom BMG im Herbst 2007, wurde bei <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft (AkdÄ) eine Koordinierungsgruppe eingerichtet,<br />

die die aktuell ca. 70 Maßnahmen umsetzt und fortschreibt. In einem zweimal jährlich<br />

stattfindenden Informationsgespräch – initiiert durch die AkdÄ – erhält die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Gelegenheit, zu den geplanten Initiativen Stellung zu nehmen.<br />

Aktion Saubere Hände<br />

Ziel dieser vom BMG finanzierten Initiative ist es, vermeidbare Krankenhausinfektionen<br />

durch verbesserte Händehygiene zu verbessern. Dazu sollen mehr Bewusstsein für<br />

die Handhygiene und konkrete Lösungen in den Krankenhäusern geschaffen werden.<br />

Die Fe<strong>der</strong>führung dieses Projektes liegt beim APS, dem Nationalen Referenzzentrum<br />

(NRZ) für die Surveillance von nosokomialen Infektionen und <strong>der</strong> Gesellschaft für Qualitätsmanagement<br />

im Gesundheitswesen (GQMG). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />

dieses Projekt.<br />

Patienteninformation<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit qualitätsgeprüften Gesundheitsinformationen<br />

beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> über das Redaktionsgremium von<br />

www.patienten-information.de aktiv an <strong>der</strong> Mitgestaltung dieses Internetportals. An<br />

dem <strong>2010</strong> abgeschlossenen Clearingverfahren für Arztbewertungsportale war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Expertenbeirat vertreten. Das Ergebnis, eine Checkliste „Gute Praxis<br />

Arzt- und Klinikbewertungsportale“, ist abrufbar unter http://www.aezq.de/mdb/<br />

edocs/pdf/info/arztportale-modul-1.pdf.<br />

Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)<br />

Das Nationale Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)<br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nimmt sich prioritärer Versorgungsbereiche<br />

an, für die ein Konsens zwischen den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich<br />

begründete und praktikable medizinische Maßnahmen notwendig erscheint.<br />

Nationale Versorgungsleitlinien sollen dabei systematische, evidenzbasierte Entscheidungshilfen<br />

über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen<br />

schnittstellenübergreifend und interdisziplinär zur Verfügung stellen. Auf diese<br />

Weise soll die Aktualisierung praktikabler Handlungsempfehlungen nach dem besten<br />

verfügbaren Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kriterien<br />

<strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin gewährleistet werden. An<strong>der</strong>s als die gesetzlichen Behandlungsprogramme<br />

nach § 137f SGB V (Disease-Management-Programme – DMP)<br />

verstehen sich die nationalen Versorgungsleitlinien als ein allein ärztlichem Sachver-<br />

202


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

stand und wissenschaftlicher Evidenz geschuldetes Konzept unter ausdrücklicher Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />

Nationale Versorgungsleitlinien bestehen in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Komponenten, wobei<br />

die Leitlinien im engeren Sinne einerseits als Kurzfassung mit Darlegung <strong>der</strong> konsentierten<br />

Versorgungseckpunkte und -empfehlungen, <strong>der</strong> Empfehlungsgrade sowie<br />

<strong>der</strong> zugrunde liegenden Quellen und an<strong>der</strong>erseits als Langfassung mit zusätzlichen Evidenzgraden<br />

sowie Querverweisen zu den Quellen vorliegen. Darüber hinaus gibt es Patientenversionen<br />

als laienverständliche Begleitinformationen, Praxishilfen in Form kurzer<br />

Informationen (Kitteltaschenversionen, Checklisten, Praxishilfen) für medizinisches<br />

Personal bzw. Ärzte und schließlich Methodenberichte mit Angaben zur Methodik <strong>der</strong><br />

Erstellung <strong>der</strong> jeweiligen Leitlinie.<br />

Unabhängig von den einzelnen Versorgungsleitlinien informiert ein grundsätzlicher<br />

Methodenreport für das gesamte NVL-Programm über Hintergründe, Ziele und Verfahrensweisen.<br />

Im Methodenreport verankert ist auch eine systematische Vorgehensweise<br />

bei <strong>der</strong> Einbeziehung von Patienten in das Programm für NVL, nachdem Patienten erstmals<br />

bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgreich einbezogen worden waren und damit<br />

seit 2005 am NVL-Programm regelmäßig beteiligt sind. Der Methodenreport wird<br />

unter Einbeziehung <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig weiterentwickelt<br />

und ist seit <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> in seiner vierten Auflage verfügbar.<br />

Die Versorgungsleitlinien des NVL-Programms gehören mittlerweile zu den meistverbreiteten<br />

deutschsprachigen Leitlinien. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung ist das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

(ÄZQ) mit <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms betraut.<br />

Hervorzuheben für den Berichtszeitraum ist die im Oktober <strong>2010</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

beschlossene und im November <strong>2010</strong> erschienene NVL Kreuzschmerz.<br />

Die hohe Prävalenz und Komplexität dieses Krankheitsbildes sorgten bei gleichzeitig wenig<br />

befriedigen<strong>der</strong> Studienlage für intensive Diskussionen. Trotz nicht selten divergenter<br />

Positionen <strong>der</strong> zahlreichen Beteiligten gelang die Verabschiedung einer Leitlinie, die eine<br />

Vielzahl etablierter Behandlungsmethoden auch durchaus kritisch beleuchtet.<br />

Eine ausführlichere Erläuterung des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien inklusive<br />

einer aktuellen Übersicht über alle verfügbaren und in <strong>der</strong> Entwicklung befindlichen<br />

Nationalen Versorgungsleitlinien findet sich im Kapitel 4.5 des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s<br />

sowie im Internet unter www.azq.de und www.versorgungsleitlinien.de).<br />

Ein differenzierter Überblick ist außerdem in <strong>der</strong> Schwerpunktausgabe „15 Jahre ÄZQ“<br />

<strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen nachzulesen<br />

(Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes. <strong>2010</strong>;104[7]).<br />

Health Technologie Assessment (HTA)<br />

Die in den 1960er Jahren in den USA entstandene Forschung über die Technikfolgenabschätzung<br />

(Technologie Assessment – TA) analysiert Trends in Wissenschaft und Technik,<br />

um nach Einschätzung <strong>der</strong> gesellschaftlichen Auswirkungen politische Handlungsempfehlungen<br />

geben zu können.<br />

HTAs bewerten medizinische Technologien, Prozeduren, Hilfsmittel und auch Organisationsstrukturen<br />

auf ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten unter Berücksichtigung<br />

sozialer, rechtlicher und ethischer Aspekte.<br />

203


Abbildung 1: Entscheidungsprozesse im Health Technologie Assessment (HTA)<br />

DIMDI<br />

Im Jahr 2000 übernahm das dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnete<br />

Deutsche Institut für Dokumentation und Information (DIMDI) das deutsche HTA-Programm.<br />

Dazu wurde die deutsche Agentur für HTA (DATA@DIMDI) gegründet. Seit<br />

2004 erarbeitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG) Gutachten zu gesundheitspolitischen Fragestellungen.<br />

Nach Themenvorschlägen aus Öffentlichkeit und Institutionen trifft das Kuratorium<br />

HTA, in dem die <strong>Bundesärztekammer</strong> vertreten ist, eine Priorisierung <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />

Themen in einem standardisierten Prozess, dem sich Machbarkeitsanalysen anschließen.<br />

Nach einem erprobten statistischen Bewertungsverfahren beauftragt<br />

DATA@DIMDI qualifizierte Wissenschaftlicher mit <strong>der</strong> Erstellung eines HTA-Berichts,<br />

<strong>der</strong> nach internen und externen Peer-Review-Verfahren verfasst und nach seiner Veröffentlichung<br />

kostenfrei eingesehen werden kann. Am 18.03.<strong>2010</strong> fand in Köln das Symposium<br />

HTA statt. Dr. Regina Klakow-Franck referierte<br />

• über die historische Entwicklung von HTA,<br />

• verschiedene Kosten-Nutzen-Szenarien, die für medizinische Leistungen unumgänglich<br />

sind,<br />

• den <strong>der</strong>zeitigen Evidenzstand <strong>der</strong> Medizin sowie<br />

• die internationale HTA-Landschaft<br />

und kam u. a. zu dem Fazit, dass die unterschiedlichen HTA-Aktivitäten national – hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Auftraggeber und<br />

IQWiG sowie DIMDI – besser koordiniert werden sollten.<br />

Es erscheint unverzichtbar für das Patientenwohl, dass eine unabhängige, nicht von institutionellen<br />

o<strong>der</strong> rein wirtschaftlichen Interessen geleitete Einrichtung als Brücke zwischen<br />

Wissenschaft und politischen Entscheidungsträgern fungiert.<br />

204<br />

Planning/<br />

policy question<br />

Decision-making domain<br />

including regulation<br />

Policy-making<br />

paradigm<br />

HTA paradigm<br />

HTA questions HTA project<br />

Research domain<br />

Summary of the<br />

assessment<br />

Source: Kristensen, 2002


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

European Network for Health Technology Assessment (EUnetHTA)<br />

Medizintechnologie kann nicht national abgeschirmt verwaltet werden. Die internationale<br />

Initiative EUnetHTA ist eine von <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft 2006 ins Leben<br />

gerufene län<strong>der</strong>übergreifende Arbeitsgemeinschaft, die HTA-Wissen international verfügbar<br />

machen soll. Diese paneuropäische Aktion wird in acht Arbeitspakete (Working<br />

Packages – WP) unterteilt, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:<br />

• WP 1: län<strong>der</strong>übergreifende Koordination<br />

• WP 2: Institutionelle Zusammenarbeit<br />

• WP 3: Evaluation<br />

• WP 4: Kern-HTA: Entwicklung prinzipieller methodischer Leitfäden, Hilfsmittel und<br />

taktisches Vorgehen bei <strong>der</strong> Produktion, Veröffentlichung und Archivierung von gesundheitstechnischen<br />

Informationen<br />

• WP 5: Relative Effectiveness von Medikamenten: Bewertung von Medikamenten auf<br />

ihre Tauglichkeit und ihren Patientennutzen unter Alltagsbedingungen<br />

• WP 6: Vernetzungsmanagement <strong>der</strong> HTA-Institutionen<br />

• WP 7: Umgang mit neuen Technologien. Ein Teil dieses Arbeitspaketes befasst sich<br />

mit dem Informationsaustausch und dem Generieren einer besseren Verständlichkeit<br />

von Beschreibungen neuer Technologien. Der zweite Zweig stellt aktuell verfügbare<br />

HTAs zur Verfügung.<br />

• WP 8: Strategische Entwicklung eines Geschäftsmodells für nachhaltige europäische<br />

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des HTA.<br />

Seit Anfang <strong>2010</strong> werden unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Stakehol<strong>der</strong> Involvement“ Vertreter<br />

nichtwissenschaftlicher Einrichtungen als sogenannte „Betroffene“ angehört und in den<br />

Entscheidungsprozess mit eingebunden. Die hier versammelten Repräsentanten vertreten<br />

folgende Stakehol<strong>der</strong> Gruppen:<br />

1. Patienten- und Verbraucherorganisationen<br />

2. Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte und Krankenhäuser)<br />

3. Leistungsträger (staatliche und private Krankenversicherungen)<br />

4. Industrie<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist im Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (Comité<br />

Permanent des Médecins Européens – CPME) vertreten und in diesem Stakehol<strong>der</strong>-Forum<br />

präsent.<br />

Es wird Wert darauf gelegt, dass diese europäische Arbeitsgemeinschaft sich nicht auf<br />

das Verwalten und Dirigieren von multinationalen Bewertungsaktivitäten bei Gesundheitstechnologien<br />

beschränkt, son<strong>der</strong>n einen für alle Teilnehmer hilfreichen Servicecharakter<br />

annimmt. Dadurch kann ein für alle Teilnehmer nützlicher Wissenspool entstehen,<br />

<strong>der</strong> redundante und kostspielige Recherchen in Zukunft eindämmt.<br />

Gerade die Meinungsvielfalt in <strong>der</strong> Erfahrungswissenschaft „Medizin“ ist nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erhaltenswert und für die Meinungsbildung essenziell. In Anbetracht<br />

<strong>der</strong> Kostenintensität von wissenschaftlichen Recherchen (laut nationalem Gesundheitsdienst<br />

kostet ein HTA in England durchschnittlich 150.000 britische Pfund)<br />

muss es ein Gebot <strong>der</strong> Stunde sein, wirtschaftlich zu arbeiten.<br />

205


Abbildung 2: Organigramm des European Network for Health Technology Assessment<br />

(EUnetHTA)<br />

Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

Landesärztekammern<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen, insbeson<strong>der</strong>e politischen Diskussion wird Qualitätssicherung im<br />

Gesundheitswesen und damit auch Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung vielfach<br />

gleichgesetzt mit den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) nach § 91 SGB V. Dies ist eine sehr verkürzte Sichtweise, wie die 2007<br />

und 2009 vorgelegten Berichte über die Qualitätssicherungsaktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern gezeigt haben. Im Berichtsjahr wurden die Vorbereitungen<br />

getroffen, eine weitere Ausgabe dieses Berichtes für das Jahr 2011 vorzubereiten.<br />

Es fand eine Erhebung bei den Landesärztekammern statt. Hierzu wurde erstmals ein<br />

maschinenlesbarer und -auswertbarer Fragebogen genutzt. (Fragebogen siehe Kapitel<br />

13.1, S. 482.)<br />

Auch mit dem im Berichtsjahr vorbereiteten Bericht wird verdeutlicht werden, dass die<br />

Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zentrales Element <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

ist und zum Selbstverständnis <strong>der</strong> ärztlichen Profession zählt. Die Qualität<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit im Interesse <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung sicherzustellen,<br />

zählt zu den prioritären Zielen <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung.<br />

Die Weiterbildung dient <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Qualität ärztlicher Berufsausübung (vgl. § 1<br />

MWBO). Verankert in den Heilberufs- und Kammergesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, liegt die Zuständigkeit<br />

für die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Weiter- und Fortbildung bei den Landesärztekammern.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung hat sich je<strong>der</strong> Arzt mit grundlegenden Fragen<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

auseinan<strong>der</strong>zusetzen.<br />

Aus den Funktionen, die den Ärztekammern durch die Heilberufsgesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zugeschrieben<br />

werden, ergibt sich zwingend die Verpflichtung <strong>der</strong> Kammern, für organisatorische<br />

Maßnahmen zur Qualitätssicherung Sorge zu tragen. Die Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Ärzte zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung findet somit durch<br />

die gesetzliche Verpflichtung <strong>der</strong> Ärztekammern Rückhalt.<br />

206<br />

EU Institutions<br />

Work<br />

Package<br />

Work<br />

Package<br />

Plenary Assembly (policy setting)<br />

info<br />

Executive Committee<br />

(strategic planning of activities) info<br />

coordination/<br />

exchange of info<br />

Work<br />

Package<br />

reporting control<br />

determine<br />

activities<br />

Work<br />

Package<br />

Work<br />

Package<br />

reporting control<br />

Secretariat<br />

reporting support/control<br />

Work<br />

Package<br />

Stakehol<strong>der</strong> Forum<br />

Work<br />

Package<br />

Work<br />

Package


Neben <strong>der</strong> Ordnungsfunktion übernehmen die Ärztekammern mit <strong>der</strong> Entwicklung von<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen zugleich Dienstleistungsaufgaben für ihre Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen <strong>der</strong> Ärztekammern verstehen sich dabei weniger<br />

als Kontrollinstrument denn als För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Qualität durch Schaffung von Transparenz,<br />

Unterstützung von interkollegialem Austausch und positiver Verstärkung von<br />

Lernbereitschaft.<br />

Es reicht heute nicht mehr aus, dass Ärzte dafür Sorge tragen, dass die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

auf höchstmöglichem Niveau erbracht und kontinuierlich verbessert<br />

wird. Vielmehr kommt es im Zeitalter des sogenannten „Wettbewerbs“ im Gesundheitswesen<br />

gerade auch darauf an, dass die Ärzteschaft darlegen kann,<br />

a) wie gut die von ihr erbrachte Leistung tatsächlich ist und<br />

b) mit welchem Engagement sie sich stets dafür eingesetzt hat, dass die Versorgungsqualität<br />

für Patienten in Deutschland gewährleistet bleibt.<br />

Hierzu bietet die Selbstverwaltungslösung <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> Berufsangelegenheiten innerhalb<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern einen fast schon idealen Ansatz.<br />

Wie diese Selbstverpflichtungen im Alltag umgesetzt werden, wird <strong>der</strong> Bericht darstellen.<br />

Er gibt zuerst die Aktivitäten auf Bundesebene wie<strong>der</strong>. Danach werden zu drei Themenkomplexen<br />

die Wechselwirkungen und das Ineinan<strong>der</strong>greifen von Aktivitäten auf Bundesund<br />

Landesebene dargelegt. Schließlich werden die Aktivitäten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

aufgeführt. Dabei gibt es einen auf einer standardisierten Abfrage formulierten deskriptiven<br />

Teil und daran anschließend wie<strong>der</strong> die Darstellung von Einzelprojekten, die von den<br />

Landesärztekammern exemplarisch aus ihren Gesamtaktivitäten ausgewählt wurden.<br />

Die <strong>komplett</strong>e Zusammenfassung <strong>der</strong> Aktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />

mit den detaillierten Abfrageergebnissen wird dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Anfang 2011 vorgelegt werden mit <strong>der</strong> Maßgabe, daraus wie<strong>der</strong> eine redaktionell<br />

aufbereitete und an die breite Öffentlichkeit zu richtende Broschüre zu erstellen.<br />

4.4.2 Qualitätssicherung nach SGB V<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beteiligungsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach § 137 SGB V<br />

Die Möglichkeiten für die <strong>Bundesärztekammer</strong>, gestaltend in Richtlinienbeschlüsse des<br />

G-BA einzugreifen, sind gesetzlich reglementiert und basieren im Wesentlichen auf zwei<br />

Wegen, die per SGB V angelegt und in <strong>der</strong> Verfahrens- sowie <strong>der</strong> Geschäftsordnung des<br />

G-BA konkretisiert sind (siehe nachfolgende Abbildung). Eine dieser beiden Möglichkeiten<br />

liegt in <strong>der</strong> unmittelbaren Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Gremien des G-BA. Der zweite Weg ist die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen<br />

zu Beschlussentwürfen kurz vor <strong>der</strong> jeweils abschließenden Beratung im zentralen<br />

Entscheidungsgremium des G-BA, dem Plenum (siehe Stellungnahmerecht, S. 216ff.).<br />

Für die unmittelbare Beteiligung sind drei Gremienebenen zu unterscheiden: Arbeitsgruppen,<br />

Unterausschüsse und Plenum. Die Detailarbeit, die in <strong>der</strong> Regel aus <strong>der</strong> Erstellung<br />

o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bereits vorliegen<strong>der</strong> Richtlinien besteht, findet auf Ebene <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

statt. Die Produkte <strong>der</strong> Arbeitsgruppen werden in dem jeweils zuständigen<br />

207


Unterausschuss beraten und mit einer Beschlussempfehlung für das Plenum versehen.<br />

Das Plenum schließlich entscheidet per Abstimmung über die Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung<br />

einer Beschlussempfehlung, wobei inhaltliche Detaildiskussionen sich bis hinauf<br />

auf diese Ebene ziehen können. Für die Abstimmungen gilt das Mehrheitsprinzip. Die<br />

Besetzung des Plenums und die Stimmrechte sind über § 91 Abs. 2 SGB V geregelt.<br />

Stimmberechtigt vertreten sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

(KZBV), <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie drei Unparteiische, darunter <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />

DKG, KBV und KZBV bilden die sogenannte Bank <strong>der</strong> Leistungserbringer und haben<br />

insgesamt fünf Stimmen, Gleiches gilt für die GKV-Bank. Die drei Unparteiischen haben<br />

jeweils eine Stimme, sodass insgesamt 13 Stimmen bei einer Abstimmung zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> zählt zusammen mit den Berufsorganisationen <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />

und dem Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung zu den „Beteiligten“. Da die<br />

Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über § 137 SGB V realisiert ist, ergibt sich eine Beschränkung<br />

auf Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung. Vor Umsetzung des<br />

Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-WSG) in 2007 betraf die Qualitätssicherung ausschließlich stationär erbrachte<br />

Leistungen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war bis zu dem Zeitpunkt also lediglich an Entscheidungen<br />

des G-BA zu Fragen <strong>der</strong> Qualitätssicherung zu beteiligen, welche die Krankenhäuser<br />

betraf. Durch die Umsetzung des GKV-WSG wurden die grundsätzlichen<br />

Vorgaben für die verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 137 SGB<br />

V auf die vertragsärztliche Versorgung ausgeweitet, um auf diese Weise das Ziel einer<br />

sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erreichen zu können. Damit erweiterte sich<br />

auch das Beteiligungsfeld <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die sektorenübergreifende Qua-<br />

Abbildung 3: Schnittstellen zwischen G-BA, IQWiG und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

208<br />

Schnittstellen zwischen G-BA, IQWiG und BÄK<br />

Ausgestaltung<br />

• Erlaubnis-/Verbotsvorbehalt<br />

• Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

• Rechtssicherheit<br />

• Kosten-/Nutzenbewertung<br />

• Evidenzbasierung<br />

Gemeinsamer<br />

Bundesausschuss<br />

Stellungnahme<br />

Beteiligung<br />

Qualitätssicherung<br />

Leistungskatalog<br />

Dr. R. Klakow-Franck, M.A.©


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

litätssicherung, was sich konkret an <strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

zur Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V nie<strong>der</strong>schlug. Zuvor war allerdings<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch ein – mutmaßlich – redaktionelles<br />

Versehen bei <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des § 137 SGB V durch das Bundesgesundheitsministerium<br />

in ihren Beteiligungsrechten noch weiter zurückgesetzt worden, sodass nur noch<br />

Beschlüsse zu<br />

• Fortbildungspflichten für Fachärzte in Krankenhäusern,<br />

• Leistungen in Krankenhäusern, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />

in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen abhängig sein soll<br />

(Mindestmengen),<br />

• Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen in Krankenhäusern<br />

und<br />

• Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten<br />

Qualitätsberichts <strong>der</strong> zugelassenen Krankenhäuser<br />

mit Beteiligungsrecht versehen gewesen wäre. Dies konnte Anfang 2009 durch das<br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) korrigiert werden, nachdem die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

des BMG auf die Folgen <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Formulierung aufmerksam<br />

gemacht hatte.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahmen Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig sowohl an<br />

den in <strong>der</strong> Regel monatlich stattfindenden Sitzungen des Plenums als auch an den Sitzungen<br />

des ebenfalls im monatlichen Rhythmus tagenden Unterausschusses Qualitätssicherung<br />

teil. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch zu einigen Sitzungen des Unterausschusses<br />

Methodenbewertung eingeladen, sofern im Rahmen <strong>der</strong> hier bewerteten Verfahren<br />

Beschlüsse zur Qualitätssicherung zu fassen waren. Dies wird beispielsweise<br />

notwendig, wenn die vorliegende Evidenz für eine Behandlungsmethode für eine klare<br />

Ablehnung o<strong>der</strong> Befürwortung als Leistung innerhalb <strong>der</strong> GKV nicht ausreicht, die Umstände<br />

es aber erwarten lassen, dass sich die Evidenzlage in absehbarer Zeit in Form aussagekräftiger<br />

Studienergebnisse verbessern wird. Der G-BA setzt in diesem Fällen seinen<br />

abschließenden Beschluss aus und genehmigt die Durchführung des infrage stehenden<br />

Verfahrens befristet und unter beson<strong>der</strong>en Auflagen, darunter zur Qualitätssicherung.<br />

Darüber hinaus entsandte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Vertreter in die folgenden Arbeitsgruppen<br />

des Unterausschusses „Qualitätssicherung“:<br />

• AG „Arthroskopie“<br />

• AG „Dialyse“<br />

• AG „Radiologie“<br />

• AG „Externe stationäre QS“<br />

• AG „QS herzkranke Kin<strong>der</strong>“<br />

• AG „QS-Konferenz“<br />

• AG „Evaluation und Mindestmengen-Begleitforschung“<br />

• AG „Früh- und Neugeborenenversorgung“<br />

• AG „Qualitätsbericht“<br />

• AG „§ 63 Abs. 3c SGB V“<br />

• AG „Themenfindung und Priorisierung“<br />

• AG „QS-Richtlinie nach Nr. 13“<br />

• AG „Methodenpapier AQUA“<br />

• AG „Endoprothesen“<br />

209


Insgesamt ergab sich für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> allein auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Arbeitsgruppen des G-BA die Teilnahme an knapp 80 Sitzungsterminen. Zusammen<br />

mit den Ebenen <strong>der</strong> Unterausschüsse und des Plenums resultiert daraus für<br />

<strong>2010</strong> eine Gesamtzahl von nahezu 100 Sitzungen, die von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wahrgenommen wurden. Die hohe Sitzungsanzahl ist einerseits Folge <strong>der</strong><br />

nahezu allumfassenden Zuständigkeit des G-BA für die medizinische Versorgung, an<strong>der</strong>erseits<br />

systematisch für die Bürokratie und Langwierigkeit <strong>der</strong> G-BA-Beratungen, in<br />

denen trotz <strong>der</strong> hohen Sitzungsfrequenzen oftmals kein Konsens zwischen den verschiedenen<br />

Bänken erreicht werden kann mit <strong>der</strong> Folge hochkonfliktiver einfacher<br />

Mehrheitsbeschlüsse im Plenum des G-BA, z. B. zu Mindestmengenregelungen. Nicht<br />

zuletzt in Anbetracht <strong>der</strong> hohen Arbeitsbelastung, den die Wahrnehmung des Beteiligungsrechts<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Folge hat, hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />

<strong>2010</strong> für eine Erhöhung des Impacts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Einräumung eines<br />

Stimmrechts zumindest im Unterausschuss „Qualitätssicherung“ gefor<strong>der</strong>t (vgl. DÄT-<br />

Drucksache V-06). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird diese For<strong>der</strong>ung im Zuge <strong>der</strong> für 2011<br />

geplanten „Versorgungsgesetzen“ einbringen.<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre schreibt <strong>der</strong> Gesetzgeber in Deutschland eine externe (einrichtungsübergreifende)<br />

Qualitätssicherung medizinischer Leistungen vor. Maßgeblich waren<br />

entsprechende Regelungen im SGB V (ambulante vertragsärztliche und akut stationäre<br />

Versorgung) bzw. SGB IX (Rehabilitation). Die Qualitätsbetrachtung erfolgte dabei<br />

sektorspezifisch. Diese eingeschränkte Sichtweise auf Qualität ist von <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit<br />

zunehmend kritisiert worden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich stets dafür ausgesprochen,<br />

die Versorgungsketten als Ganzes zu betrachten und die Langzeitergebnisse<br />

<strong>der</strong> Behandlung stärker in den Fokus zu rücken. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

(GKV-WSG) im Jahre 2007 wurden nun im Regelungsbereich des SGB V<br />

erstmals die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Sektorengrenzen in <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

zu überwinden.<br />

Konkrete Maßnahmen einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) sollen<br />

nach § 137 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Form von Richtlinien<br />

nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V festgelegt werden. Die Institution nach § 137a<br />

SGB V (AQUA GmbH, Göttingen) hat dazu sektorenübergreifende Instrumente und Indikatoren<br />

zu entwickeln. Mit dieser neuen Form <strong>der</strong> Qualitätssicherung sind in vielen<br />

Bereichen z. T. komplexe methodische und organisatorische Grundsatzprobleme zu lösen.<br />

Beispiele dafür sind:<br />

• Die Zahl <strong>der</strong> Prozessbeteiligten nimmt gegenüber einer sektorspezifischen Betrachtung<br />

erheblich zu. Dabei können je nach Versorgungssituation die Prozessketten variieren<br />

und Ärzte, Krankenhäuser und an<strong>der</strong>e medizinische Leistungserbringer in<br />

unterschiedlichen Konstellationen an den Prozessen beteiligt sein. Das Spektrum <strong>der</strong><br />

Prozesse reicht von relativ überschaubaren Prozessen, z. B. Operation und anschließende<br />

Anschlussheilbehandlung, bis hin zu langen Behandlungsverläufen, z. B. bei<br />

chronischen Erkrankungen. Eine sektorenübergreifende Qualitätsdatenerhebung,<br />

-auswertung und -bewertung kann sehr komplex werden, weil eine eindeutige Zu-<br />

210


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

schreibbarkeit <strong>der</strong> Qualitätsergebnisse zu den Beteiligten <strong>der</strong> Prozesskette – einschließlich<br />

des Patienten – häufig nicht gegeben ist. Man spricht in diesem Zusammenhang<br />

auch von einer Verantwortungsdiffusion. Zu beachten ist, dass Rehabilitationseinrichtungen,<br />

die den Qualitätssicherungsregelungen nach § 20 SGB IX unterliegen,<br />

nicht in die sQS einbezogen sind. So ergeben sich u. U. Lücken in <strong>der</strong><br />

Qualitätsbetrachtung <strong>der</strong> Prozessketten.<br />

• Im Zentrum <strong>der</strong> meisten Qualitätssicherungsverfahren stehen Qualitätsindikatoren,<br />

mit denen man versucht, Qualität zu quantifizieren. Die Evidenzbasis für sektorenübergreifende<br />

Qualitätsindikatoren ist aber in <strong>der</strong> Regel eher schwach. International<br />

stehen kaum vergleichbare Qualitätsindikatoren zur Verfügung, die man auf die Rahmenbedingungen<br />

in Deutschland übertragen kann. Als Basis <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />

Qualitätsindikatoren muss daher häufig ein Expertenkonsens gefunden werden.<br />

• Während die sektorale Qualitätssicherung auf kurze Zeitfenster, z. B. einen Krankenhausaufenthalt,<br />

beschränkt ist und damit anonyme Fälle als Beobachtungseinheit aufweist,<br />

ist die sQS in <strong>der</strong> Regel eine Langzeitbeobachtung, die den Patienten im Fokus<br />

hat. Dafür ist aber die Sammlung und Zusammenführung von Qualitätsdaten <strong>der</strong> Patientenbehandlung<br />

aus unterschiedlichen Quellen und Sektoren über einen längeren<br />

Zeitraum notwendig. Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Datenschutzes sind hoch, es dürfen beispielsweise<br />

nur nicht rückverfolgbare Patientenpseudonyme verwendet werden. Die<br />

Entwicklung von neuen komplexen Datenflüssen bzw. die Angleichung vorhandener<br />

Datenflüsse ist daher zwingend notwendig.<br />

Mit dem GKV-WSG werden jedoch noch weitere Anfor<strong>der</strong>ungen an die sQS gestellt:<br />

• So soll zukünftig die Patientenperspektive in den sektorenübergreifenden Qualitätsbetrachtungen<br />

stärker im Fokus stehen. Während die Krankenhäuser und Ärzte aber<br />

zur Teilnahme verpflichtet werden können, ist die Mitwirkung <strong>der</strong> Patienten stets freiwillig,<br />

z. B. bei <strong>der</strong> Teilnahme an Befragungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahrnehmung von Nachbeobachtungsterminen.<br />

Die dadurch zwangsläufig entstehende unvollständige Datenlage<br />

muss angemessen berücksichtigt werden.<br />

• Die aus <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung bekannte Vollerhebung von Qualitätsdaten,<br />

d. h. die Dokumentation aller Fälle eines bestimmten Leistungsbereichs,<br />

bringt einen zum Teil hohen Dokumentationsaufwand mit sich. Nach § 299 SGB V<br />

soll zukünftig „in <strong>der</strong> Regel die Datenerhebung auf eine Stichprobe <strong>der</strong> betroffenen<br />

Patienten begrenzt“ werden. Es sind also Stichprobenverfahren zu entwickeln, die<br />

sich für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung eignen, und es ist genau abzuwägen<br />

und zu begründen, in welchen Ausnahmefällen weiterhin Vollerhebungen<br />

zum Einsatz kommen sollen.<br />

• Zur Aufwandsbegrenzung gehört auch die Verwendung von Routinedaten zur Qualitätssicherung,<br />

d. h. Daten, die für die Abrechnung bei Ärzten und Krankenhäusern<br />

sowieso erhoben werden müssen. Das zeitaufwändige Ausfüllen elektronischer Datensätze<br />

sollte auf das Notwendigste begrenzt werden.<br />

Die methodischen, organisatorischen und technischen Anfor<strong>der</strong>ungen an das AQUA-<br />

Institut, aber auch an den G-BA als Auftraggeber <strong>der</strong> sQS, sind also erheblich. Es liegt<br />

auf <strong>der</strong> Hand, dass vor einem funktionierenden „Echtbetrieb“ <strong>der</strong> ersten konkreten Qualitätssicherungsverfahren<br />

mit einigen Startschwierigkeiten zu rechnen ist.<br />

211


Richtlinie des G-BA zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)<br />

Die Historie <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung (sQS) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V (Qesü-RL, ehemals<br />

„Richtlinie 13“) wurde im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 ausführlich dargestellt. Zu Jahresbeginn<br />

<strong>2010</strong> konzentrierte sich die Entwicklungsarbeit <strong>der</strong> Richtlinie auf G-BA-Arbeitsgruppen-<br />

und Unterausschussebene auf die neu zu etablierenden Datenflüsse bei datengestützten<br />

Qualitätssicherungsverfahren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat diese Entwicklungsarbeit<br />

als gesetzlich vom G-BA zu beteiligende Institution intensiv begleitet.<br />

Die Richtlinie unterscheidet grundsätzlich zwischen län<strong>der</strong>- und bundesbezogenen Verfahren,<br />

je nachdem, ob die Interaktion mit Arzt bzw. Krankenhaus auf Bundesebene<br />

(d. h. über das AQUA-Institut) o<strong>der</strong> auf Landesebene stattfindet. Abbildung 4 fasst am<br />

Beispiel eines län<strong>der</strong>bezogenen Verfahrens den Datenfluss zwischen den Verfahrensbeteiligten<br />

zusammen. Man spricht hier vom sogenannten seriellen Datenflussmodell, da<br />

die von Arztpraxis bzw. Krankenhaus kommenden Daten über die Datenannahmestelle<br />

an die Vertrauensstelle und von dort an das AQUA-Institut weitergeleitet werden sollen.<br />

Die Möglichkeit, den Datenfluss <strong>der</strong> sQS alternativ zukünftig auch in einem parallelen<br />

Datenflussmodell zu realisieren, wird in <strong>der</strong> Richtlinie ausdrücklich eingeräumt.<br />

Je nachdem, ob es sich um stationäre Patienten, Patienten aus kollektivvertraglicher o<strong>der</strong><br />

aus selektivvertraglicher Versorgung handelt, sind jeweils an<strong>der</strong>e Datenannahmestellen<br />

auf Landesebene vorgesehen. Für den stationären Bereich gilt: Während die Landesgeschäftsstellen<br />

Qualitätssicherung (LQS) in <strong>der</strong> sektoralen stationären Qualitätssicherung<br />

noch für Datenhaltung, Auswertung und Strukturierten Dialog vollständig verantwortlich<br />

Landesebene Bundesebene<br />

Leistungserbringerebene<br />

Abbildung 4: Zusammenfassung des geplanten Datenflusses eines län<strong>der</strong>bezogenen Verfahrens<br />

im seriellen Datenflussmodell gemäß Qesü-RL<br />

212<br />

Bundesauswertung,<br />

Berichte<br />

Län<strong>der</strong>bezogene<br />

Auswertungen,<br />

Leistungserbringerauswertungen<br />

Strukturierter<br />

Dialog<br />

LAG<br />

G-BA<br />

Zusammenführung<br />

Pseudonymebene<br />

Bundesdatenpool<br />

Auswertungsstelle<br />

LGS/LQS<br />

Fälle +<br />

PID<br />

Krankenhaus<br />

themenspezifische Aufträge<br />

AQUA<br />

Bundesauswertungsstelle<br />

Vertauensstelle<br />

Fälle +<br />

Pseudonym<br />

KV/KZV<br />

Fälle +<br />

PID<br />

Arztpraxis<br />

kollektivvertraglich<br />

Institut nach<br />

§ 137a SGB V<br />

Pseudonymisierung<br />

Indikatorentwicklung<br />

Spezifikation<br />

QS-Software<br />

Vertrauensstelle<br />

Datenannahmestelle<br />

Fälle +<br />

PID<br />

Arztpraxis<br />

selektivvertraglich<br />

Softwareanbieter


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

zeichnen, ist in <strong>der</strong> sQS nur die Einrichtung von Datenannahmestellen für Krankenhäuser<br />

vorgesehen, welche die Daten nach Entgegennahme umgehend an die nachfolgenden<br />

Stellen weiterleiten sollen. Für die KVen gilt Analoges im vertragsärztlichen Bereich. Datenannahmestelle<br />

für die selektivvertragliche Versorgung soll die Vertrauensstelle sein.<br />

Eine weitere wesentliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sQS gegenüber <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung<br />

ist die alleinige zentrale Datenspeicherung im sogenannten Bundesdatenpool<br />

beim AQUA-Institut. Aus diesem Bundesdatenpool soll die Bundesauswertungsstelle<br />

des Instituts alle bundes- und län<strong>der</strong>bezogenen Auswertungen erstellen. Zusätzlich<br />

soll es allerdings den neu einzurichtenden Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)<br />

ermöglicht werden, eigene Auswertungsstellen über Zugriff auf ihre Landesdaten im<br />

Bundesdatenpool mit län<strong>der</strong>bezogenen Auswertungen zu beauftragen. Dies stellt einen<br />

Kompromiss dar zwischen einer massiven Zentralisierung <strong>der</strong> Qualitätssicherung auf<br />

Bundesebene einerseits und den aus <strong>der</strong> stationären Qualitätssicherung bewährten dezentralen<br />

Verfahren auf Landesebene an<strong>der</strong>erseits. Bei den bundesbezogenen Verfahren<br />

nimmt das AQUA-Institut die Rolle einer LAG auf Bundesebene ein.<br />

Am 19.04.<strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> Richtlinientext des allgemeinen Teils <strong>der</strong> Qesü-RL im Plenum<br />

des G-BA verabschiedet, am 20.05.<strong>2010</strong> folgte die Verabschiedung <strong>der</strong> Anlage zum Datenflussverfahren.<br />

Konkrete Einzelheiten <strong>der</strong> sQS-Verfahren sollen zukünftig jeweils im<br />

sogenannten themenspezifischen Teil <strong>der</strong> Richtlinie festgelegt werden.<br />

Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht for<strong>der</strong>te das Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) als Bedingung für das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie vom G-BA noch Erläuterungen<br />

zu einigen inhaltlichen Aspekten. Erst am 05.11.<strong>2010</strong> erfolgte die Freigabe des BMG<br />

durch Nichtbeanstandung <strong>der</strong> Qesü-RL. Damit verbunden ist eine Reihe von Auflagen,<br />

die für den G-BA noch umzusetzen ist. Zu erbringen sind:<br />

• eine Regelung zur Transparenz <strong>der</strong> Kosten auf Landesebene<br />

• eine Anpassung <strong>der</strong> Regelungen zum alternativen Datenflussmodell<br />

• eine Regelung zur Begrenzung doppelter län<strong>der</strong>bezogener Auswertungen auf Bundes-<br />

und Landesebene auf begründete Ausnahmefälle<br />

• eine Regelung zur Einwilligungslösung nicht gesetzlich versicherter Patienten<br />

• ein Bericht über die entstehenden Kosten durch die Qesü-RL<br />

Die Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung bleibt<br />

lei<strong>der</strong> weiterhin unklar. Die Richtlinie des G-BA sieht lediglich eine optionale Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern an den zu gründenden Landesarbeitsgemeinschaften<br />

für sektorenübergreifende Qualitätssicherung vor, während die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine gleichberechtigte Einbeziehung <strong>der</strong> Ärztekammern nach dem Vorbild <strong>der</strong> Lenkungsgremien<br />

für die stationäre Qualitätssicherung gefor<strong>der</strong>t hatte (vgl. auch DÄT-Beschluss<br />

<strong>2010</strong>, Drucksache V-06).<br />

In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n weigern sich nunmehr einzelne Verhandlungspartner, die<br />

Landesärztekammer überhaupt in die Verhandlungen einzubeziehen. In einem förmlichen<br />

Schreiben an den Bundesgesundheitsminister hat <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass ohne adäquate Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

als unabhängige ärztliche Vertretungen die Glaubwürdigkeit und die<br />

Akzeptanz <strong>der</strong> geplanten sQS-Verfahren erheblichen Schaden zu nehmen drohen. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wird die For<strong>der</strong>ung nach adäquater Beteilung <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

im Zuge <strong>der</strong> 2011 geplanten Versorgungsgesetze weiterverfolgen.<br />

213


Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – Sachstand<br />

Im Methodenpapier „Allgemeine Methoden im Rahmen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V“ beschreibt das AQUA-Institut<br />

seine Rahmenkonzepte zur Entwicklung und Implementierung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung in Deutschland. Am 29.11.2009 legte das Institut einen<br />

Entwurf (Version 0.1) dieses Papiers den stellungnahmeberechtigten Organisationen<br />

vor. Die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (http://www.sqg.de/downloads/G-BA/<br />

Methodenpapier/Stellungnahmen/Stellungnahme_BAEK.pdf) weist auf einige grundsätzliche<br />

Schwächen des Papiers hin, beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den<br />

methodischen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> sQS. Nach Vorlage <strong>der</strong> ersten Endversion bat <strong>der</strong><br />

Auftraggeber G-BA das AQUA-Institut noch einmal um inhaltliche Überarbeitung. Die<br />

Version 2.0 vom 30. Juni <strong>2010</strong> wurde schließlich freigegeben und ist unter http://<br />

www.sqg.de/sqg/upload/CONTENT/Hintergrund/Methodenpapier/AQUA_Allgemeine<br />

Methoden_Version_2-0.pdf einzusehen. Alle Entwicklungsleistungen des AQUA-Instituts<br />

im Rahmen <strong>der</strong> sQS basieren auf den Grundlagen dieses Methodenpapiers.<br />

Die ersten konkreten Verfahrensaufträge des G-BA an das AQUA-Institut erfolgten unter<br />

Zeitdruck schon vor Fertigstellung des Methodenpapiers, nämlich am 13. November<br />

2009. Es handelt sich um folgende Themen:<br />

• Kolorektales Karzinom (sektorenübergreifend)<br />

• Kataraktoperationen (sektorgleich)<br />

• Konisation <strong>der</strong> Cervix uteri (sektorgleich)<br />

• Perkutane Koronarintervention (PCI) (sektorgleich)<br />

Die sektorgleiche Qualitätssicherung gilt als Son<strong>der</strong>form <strong>der</strong> sQS, wenn ein Behandlungsverfahren,<br />

das sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt wird, in beiden<br />

Sektoren unter gleichen Bedingungen qualitätsgesichert werden soll.<br />

Im Laufe des Jahres <strong>2010</strong> hat das AQUA-Institut die Entwicklung <strong>der</strong> vier sQS-Verfahren<br />

parallel durchgeführt. Wurde eine Entwicklung abgeschlossen, so wurde gemäß Methodenpapier<br />

den nach § 137a Abs. 3 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen ein<br />

Vorbericht vorgelegt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nahm in diesem Rahmen ausführlich<br />

Stellung zu den Vorberichten. An <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> endgültigen Abschlussberichte<br />

durch den G-BA ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht beteiligt. Zum 12.11.<strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong><br />

Abschlussbericht Katarakt und zum 16.12.<strong>2010</strong> <strong>der</strong> Abschlussbericht Konisation abgenommenen<br />

und veröffentlicht.<br />

Der G-BA wird als Nächstes prüfen, ob er bei den Verfahren mit vorliegendem Abschlussbericht<br />

dem AQUA-Institut den Auftrag zur Machbarkeitsstudie (technische Prüfung<br />

unter Laborbedingungen) bzw. zum Probebetrieb (Echtbetrieb in freiwilligem begrenzten<br />

Rahmen) gibt. Entscheidet er sich nach dieser Erprobung zur verpflichtenden<br />

flächendeckenden Einführung des jeweiligen sQS-Verfahrens, so ist <strong>der</strong> Qesü-RL ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> themenspezifischer Richtlinienteil anzufügen.<br />

Als neue Entwicklungsaufträge mit Entwicklungsbeginn 2011 sind an das AQUA-Institut<br />

vom G-BA vergeben worden:<br />

• Endoprothetischer Ersatz des Hüft- bzw. Kniegelenks (Erstimplantation und Revision)<br />

• Arthroskopie am Kniegelenk.<br />

214


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – erstes Fazit<br />

Im Jahre <strong>2010</strong> sind wichtige Schritte auf dem Weg zur sQS beschritten worden. Mit <strong>der</strong><br />

Richtlinie des G-BA zur sQS sind erste rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Das<br />

Methodenpapier des AQUA-Instituts skizziert die methodischen Grundlagen <strong>der</strong> nächsten<br />

Jahre. Schon zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich allerdings einige kritische Anmerkungen<br />

zum Verlauf dieses höchst komplexen Projekts machen:<br />

• Es ist letztlich we<strong>der</strong> beim G-BA noch beim AQUA-Institut ein schlüssiges Rahmenbzw.<br />

Gesamtkonzept erkennbar, wie die Qualitätssicherung in den nächsten Jahren<br />

weiterentwickelt werden soll. Zu klären ist also die Frage, wie die „Qualitätssicherungslandschaft“<br />

in Deutschland zukünftig gestaltet werden soll. Nach welchen Kriterien<br />

sind Prioritäten zu setzen, welche Versorgungsbereiche sind einzubeziehen und<br />

wie sind die Zeithorizonte? Ein Konzept zur Überführung <strong>der</strong> sektorspezifischen in<br />

die sektorenübergreifende Qualitätssicherung besteht ebenfalls nicht. Damit verbunden<br />

ist auch die Planung des angestrebten Gesamtumfangs <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />

Der Vertrag zwischen dem G-BA und dem AQUA-Institut sieht die Beauftragung von<br />

mindestens drei Verfahrensentwicklungen jährlich vor. Mit kontinuierlich neu hinzukommenden<br />

Verfahren würde aber <strong>der</strong> Gesamtaufwand zwangsläufig immer weiter<br />

wachsen. Zwar unterhält <strong>der</strong> G-BA zur Themenfindung und Priorisierung eine eigene<br />

Arbeitsgruppe, welche den Entscheidungsgremien Vorschläge zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> sQS unterbreiten soll. Die Vorstellungen und Interessen <strong>der</strong> Bänke <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltung divergieren zu diesem Thema aber deutlich, sodass sich die Einigungsprozesse<br />

verzögern. Die Alternative dazu ist, dass man vorerst weiterhin auf ein<br />

systematisches und transparentes Entscheidungsverfahren verzichtet. Kurz- bis mittelfristig<br />

bleiben die sektorspezifischen Verfahren <strong>der</strong> Qualitätssicherung die einzigen<br />

datengestützten Verfahren, die zuverlässige Ergebnisse liefern können.<br />

• Die grundsätzliche Vorgehensweise beim Betreten von technischem, methodischem<br />

und organisatorischem Neuland ist zu weiten Teilen noch ungeklärt. So ist eine<br />

gründliche Vorabtestung geboten, bevor neue Verfahren flächenmäßig in Kraft gesetzt<br />

werden. Im Prinzip sind mit <strong>der</strong> Machbarkeitsprüfung und dem Probebetrieb<br />

die richtigen Elemente im Verfahren vorgesehen. Lei<strong>der</strong> ist we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en inhaltliche<br />

Ausgestaltung klar, noch ist eine realistische Zeitplanung vorhanden. Stattdessen<br />

zeigt <strong>der</strong> G-BA eher Aktionismus, indem er eine Vorabtestung <strong>der</strong> Datenflüsse <strong>der</strong><br />

sQS in <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung, also im Geltungsbereich <strong>der</strong><br />

Krankenhausqualitätssicherungs-Richtlinie (QSKH-RL), beschloss. So sollen in den<br />

stationären Leistungsbereichen Endoprothetik, Geburtshilfe und Neonatologie testweise<br />

ab dem Jahre 2011 die Krankenversichertennummern gesammelt werden. Für<br />

diese Verfahren bestehen noch keine sektorenübergreifenden Auswertungskonzepte,<br />

sodass die Datensammlung von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als wenig aussagekräftig<br />

und datenschutzrechtlich fragwürdig eingeschätzt wird. Diese Bedenken wurden von<br />

Anmerkungen bzw. Fragen bestätigt, die das BMG im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />

QSKH-RL an den G-BA am Jahresende <strong>2010</strong> richtete.<br />

• Trotz zum Teil ausführlicher Regelungen im allgemeinen Teil <strong>der</strong> Richtlinie sind zahlreiche<br />

Details auf die themenspezifischen Bestimmungen verschoben worden. Es ist<br />

z. B. völlig unklar, wie Patientenbefragungen inhaltlich (Basisfragebogen plus spezifischer<br />

Fragebogenteil) o<strong>der</strong> methodisch (Patientenadressierung, Fragebogenentwicklung)<br />

durchgeführt werden sollen. Auch technische Details des Datenflusses wie z. B.<br />

215


die Rückmeldung bei fehlerhaften Datensätzen müssen noch geklärt werden. Die<br />

vom BMG angemahnte Regelung mit Einwilligungslösung bei nicht gesetzlich versicherten<br />

Patienten erfor<strong>der</strong>t zudem teilweise die völlige Neukonzeption von Datenflüssen.<br />

• Die Richtlinie regelt lediglich die datengestützte sQS im Sinne einer Vollerhebung.<br />

Alternative Formen <strong>der</strong> Qualitätssicherung z. B. in Form von Stichprobenprüfungen<br />

(siehe z. B. QS Reha) werden überhaupt nicht berücksichtigt. Dies ist insofern<br />

schwerwiegend, da § 299 SGB V explizit vorschreibt, dass die Stichprobe die Regel<br />

sein sollte. Auch die ggf. notwendige Nutzung von Routinedaten, z. B. im Zusammenspiel<br />

mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) o<strong>der</strong> den Krankenkassen,<br />

werden durch diese Richtlinie nicht abgedeckt.<br />

• Der Erfolg <strong>der</strong> sQS ist zum Teil von Faktoren abhängig, die außerhalb <strong>der</strong> Regelungsmöglichkeit<br />

<strong>der</strong> Richtlinie stehen. So ist die Nutzung <strong>der</strong> lebenslangen Krankenversichertennummer<br />

an die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gekoppelt.<br />

Solange diese nicht zur Verfügung steht, soll die alte Krankenversichertennummer<br />

genutzt werden. Allerdings dürfte ein Wechsel innerhalb eines Verfahrens<br />

von alter auf neue Nummer schwierig sein. Die Ausschreibung <strong>der</strong> Vertrauensstelle<br />

für das sQS-Verfahren ist vom G-BA für das nächste Jahr geplant. Wann diese einsatzbereit<br />

sein wird, ist jedoch noch unklar.<br />

Im Jahre 2011 besteht also noch umfangreicher Regelungsbedarf sowohl grundsätzlicher<br />

Art als auch auf Detailebene. Dabei sind u. a. die Vorgaben des BMG zu beachten.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird im Rahmen ihrer Beteiligung auf eine Beachtung <strong>der</strong> o. g.<br />

kritischen Aspekte hinzuwirken versuchen.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach<br />

§ 91 Abs. 5 SGB V<br />

Nach § 91 Abs. 5 SGB V ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Beschlüssen des G-BA, <strong>der</strong>en<br />

Gegenstand die Berufsausübung <strong>der</strong> Ärzte berührt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu<br />

geben. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> G-BA <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf einer Richtlinie<br />

übermittelt, die innerhalb <strong>der</strong> vorbereitenden Gremien des G-BA beraten worden<br />

ist und dort Beschlussreife erlangt hat. Da die Themenvielfalt <strong>der</strong> Regelungsinhalte<br />

groß, die Frist zu <strong>der</strong>en Bearbeitung mit in <strong>der</strong> Regel vier Wochen aber eher knapp ist,<br />

orientiert sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an einem themenunabhängigen Kriterienset,<br />

anhand dessen eine grundsätzliche Analyse des vorgelegten Materials vorgenommen<br />

werden kann. Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Beschlussentwürfe des G-BA<br />

sind:<br />

• Kompatibilität <strong>der</strong> G-BA-Richtlinien mit ärztlichem Behandlungsauftrag/Berufsrecht<br />

• Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit<br />

• Transparenz über Entscheidungsgrundlagen/-findung<br />

• Qualität <strong>der</strong> Gesamtbewertung im Versorgungskontext<br />

• Beitrag zur Entbürokratisierung<br />

– Datensparsamkeit<br />

– Vermeidung von Doppelregelungen/Parallelstrukturen<br />

216


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

In <strong>2010</strong> wurden auf diese Weise insgesamt 37 Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 91 Abs. 5 SGB V abgegeben<br />

(Vorjahr: 32 Stellungnahmen):<br />

1. Mutterschafts-Richtlinien: Erweiterung <strong>der</strong> Testverfahren für den Treponemen-Antikörpernachweis<br />

2. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Substitutionsbehandlung mit<br />

Diamorphin<br />

3. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Quotenregelung psychotherapeutischer Versorgung<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

4. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Fachidentität bei Zusammenschluss eines Facharztes<br />

für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie mit einem Facharzt für Orthopädie<br />

und Unfallchirurgie<br />

5. Heilmittel-Richtlinie: Neufassung<br />

6. Arzneimittel-Richtlinie: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel nach § 73d SGB V –<br />

Sildenafil bei pulmonal-arterieller Hypertonie<br />

7. Arzneimittel-Richtlinie: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel nach § 73d SGB V –<br />

Everolimus bei <strong>der</strong> Behandlung des metastasierten und/o<strong>der</strong> fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms<br />

8. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zuordnung <strong>der</strong> Planungsbereiche zu den Kreistypen<br />

9. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Beson<strong>der</strong>er Versorgungsbedarf bei einer Facharztbezeichnung<br />

10. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung<br />

des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter<br />

myeloischer Leukämie bei Erwachsenen gemäß § 137c SGB V<br />

11. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Asynchrone Photosoletherapie<br />

im Vollbad<br />

12. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V: Anpassung<br />

ICD-Codes Rheuma<br />

13. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Autologe Stammzelltransplantation<br />

bei akuter Lymphatischer Leukämie bei Erwachsenen gem. § 137c SGB V<br />

14. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Modifikation <strong>der</strong> Verhältniszahlen durch einen Demografiefaktor<br />

15. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlungen<br />

16. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim nichtkleinzelligen<br />

Lungenkarzinom gemäß § 137c SGB V – Maßnahmen zur QS bei Protonentherapie<br />

des inoperablen nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms <strong>der</strong> UICC Stadien<br />

I–III<br />

17. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 6<br />

18. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Interstitielle LDR-Brachytherapie<br />

bei lokal begrenztem Prostatakarzinom<br />

19. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen<br />

die neue Influenza A H1N1<br />

20. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V: Diagnostik<br />

und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor o<strong>der</strong> nach Lebertransplantation<br />

21. Richtlinie künstliche Befruchtung: Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a SGB V bei<br />

HIV-positiven Paaren<br />

217


22. Mutterschafts-Richtlinien: Strukturelle Anpassung des Ultraschallscreenings in <strong>der</strong><br />

Schwangerenvorsorge<br />

23. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung und Richtlinie Methoden vertragsärztliche<br />

Versorgung: PET/CT bei malignen Lymphomen und QS-Maßnahmen<br />

24. Richtlinie über die ambulante Versorgung im Krankenhaus nach § 116b SGB V:<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Auswirkungen von Mindestmengen gemäß § 6 <strong>der</strong> Richtlinie<br />

25. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Kapselendoskopie bei Blutungen<br />

des Dünndarms<br />

26. Kin<strong>der</strong>-Richtlinien: Screening auf Fehlbildungen <strong>der</strong> Nieren und <strong>der</strong> ableitenden<br />

Harnwege<br />

27. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen<br />

die saisonale Influenza<br />

28. Hilfsmittel-Richtlinie: Hörhilfen<br />

29. Richtlinie Häusliche Krankenpflege: Indikationsliste, teilstationäre Einrichtungen,<br />

Blutdruckmessung<br />

30. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlungen vom Juli <strong>2010</strong><br />

31. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung und Richtlinie Methoden vertragsärztliche<br />

Versorgung: Nichtmedikamentöse lokale Verfahren zur Behandlung des<br />

benignen Prostatasyndroms<br />

32. Kin<strong>der</strong>-Richtlinie: Anpassung an das Gendiagnostikgesetz<br />

33. Empfehlungen des G-BA zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung: Aktualisierung<br />

DMP Brustkrebs<br />

34. Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien: Elektronische<br />

Dokumentation bei <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsdokumentation beim Mann<br />

und bei <strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung<br />

35. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b: Pädiatrische Kardiologie<br />

36. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung und Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung<br />

sowie Verfahrensordnung G-BA: Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses<br />

vom 06.12.2005 („Nikolaus-Urteil“)<br />

37. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“: Jährliche<br />

Anpassung <strong>der</strong> ICD-Codes in den Konkretisierungen <strong>der</strong> Anlagen (onkologische Erkrankungen)<br />

Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können nach Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss im Internet auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden.<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in <strong>der</strong> Medizin (IQWiG) besteht seit<br />

2004 und ist – abgesehen von <strong>der</strong> Möglichkeit, im Rahmen eines „Generalauftrags“ eigenverantwortlich<br />

zu wissenschaftlicher Arbeit im Gesundheitswesen aktiv zu werden –<br />

im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses o<strong>der</strong> des Bundesgesundheitsministeriums<br />

tätig. Ziel gemäß § 139a Abs. 3 SGB V ist die Bearbeitung von Fragen grundsätzlicher<br />

Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung diesbezügli-<br />

218


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

cher Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizinischer<br />

Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.<br />

Das IQWiG glie<strong>der</strong>t sich in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizinische Biometrie“,<br />

„Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Gesundheitsökonomie“,<br />

„Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“ und „Verwaltung“. Träger des<br />

IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Repräsentation <strong>der</strong><br />

Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglied des Stiftungsrats<br />

ist auch <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Christoph Fuchs.<br />

Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und einen Wissenschaftlichen<br />

Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen des Gesundheits-<br />

und Sozialwesens zusammen, darunter die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die durch ihre<br />

stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Regina Klakow-Franck, repräsentiert wird.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor einer Veröffentlichung von<br />

wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene Stellungnahmen hierzu abzugeben.<br />

Die Veröffentlichungen des IQWIG lassen sich in mehrere Gruppen kategorisieren:<br />

• Ausführliche Berichte (Berichtspläne, Vorberichte, Abschlussberichte)<br />

• Rapid Reports (Projektskizzen, Vorversionen)<br />

• Arbeitspapiere<br />

• Gesundheitsinformationen für Patienten (ausführliche Informationen, Kurzinformationen,<br />

Merkblätter, Erfahrungsberichte)<br />

Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimitteln<br />

Im Zuge des GKV-WSG ist <strong>der</strong> Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen (IQWiG) um die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln erweitert<br />

worden (§ 35b SGB V i. V. m. § 139a Abs. 3 Nr. 5). Neue o<strong>der</strong> bereits länger auf<br />

dem Markt befindliche Arzneimittel sollen nicht nur im Hinblick auf den therapeutischen<br />

Zusatznutzen, son<strong>der</strong>n auch auf die Kosten mit an<strong>der</strong>en Arzneimitteln und Behandlungsformen<br />

verglichen werden. Die Kosten-Nutzen-Bewertung soll unter an<strong>der</strong>em<br />

zukünftig Grundlage für die Festsetzung eines Erstattungshöchstbetrags für nicht<br />

festbetragsfähige Arzneimittel sein.<br />

Bereits im Jahr 2008 legte das IQWiG eine „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen<br />

zwischen Nutzen und Kosten im System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“<br />

vor, die auf ein geteiltes Echo stieß und von <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit überwiegend<br />

abgelehnt wurde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte im Rahmen einer Stellungnahme,<br />

dass es sich beim Effizienzgrenzen-Ansatz des IQWiG nicht um einen<br />

international akzeptierten Standard <strong>der</strong> Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />

für Arzneimittel o<strong>der</strong> medizinische Verfahren bzw. ärztliche Leistungen handelt. Die Bewertung<br />

des Nutzens wird zu eng gefasst und richtet sich zu wenig an den Bedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Patienten aus. Die Kosten werden im Wesentlichen aus Sicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

und weniger von einer gesellschaftlichen Bewertungsperspektive<br />

her festgelegt. Die Vorschläge des IQWiG zur Methodik sind bisher auch zur vorgesehenen<br />

Ausgaben-Einfluss-Analyse zu unvollständig, zu wenig konkret und zu wenig spezifisch<br />

formuliert, als dass aus ihnen transparente, nachvollziehbare und reproduzierbare<br />

Handlungsempfehlungen abgeleitet werden könnten.<br />

219


Im Jahr 2009 legte das IQWiG eine überarbeitete Version seiner Methodik für die Kosten-Nutzen-Bewertung<br />

(Version 2.0) vor. Auch hierzu nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Stellung und bekräftigte, dass die Wahl des Effizienzgrenzen-Konzepts durch das<br />

IQWiG keinen methodisch gangbaren Weg für die Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />

medizinischer Behandlungsmaßnahmen darstellt. (Details sind in <strong>der</strong><br />

schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum IQWiG-Methodenpapier<br />

nachzulesen unter www.bundesaerztekammer.de). Auch <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />

<strong>2010</strong> in Dresden wie<strong>der</strong>holte vor diesem Hintergrund seine Grundsatzkritik am IQWiG-<br />

Konzept zur Kosten-Nutzen-Bewertung und beklagte, dass die von einer Kosten-Nutzen-<br />

Bewertung Betroffenen nicht angemessen beteiligt würden und dass durch die methodischen<br />

Schwächen des Effizienzgrenzen-Modells fast beliebige Bewertungsergebnisse<br />

programmiert werden könnten.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Berichtsplan des IQWiG zur<br />

„Kosten-Nutzen-Bewertung von Clopidogrel bei <strong>der</strong> peripheren arteriellen Verschlusskrankheit<br />

und beim akuten Koronarsyndrom“ Stellung, erneuerte dabei ihre ablehnende<br />

Haltung zu dem vom IQWiG entwickelten Effizienzgrenzen-Konzept und monierte,<br />

dass die durchaus kritischen Ergebnisse von Machbarkeitsstudien zur Validitätsprüfung<br />

<strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung, welche methodische Probleme bei <strong>der</strong> Anwendung des<br />

IQWiG-Ansatzes aufzeigten, nicht hinreichend berücksichtigt wurden.<br />

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)<br />

Durch das im Jahr <strong>2010</strong> vom Deutschen Bundestag verabschiedete Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

(AMNOG) und die damit verbundene Arzneimittelnutzenbewertungsverordnung<br />

haben das IQWiG und seine Evidenzberichte aufgrund <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln eine zusätzliche Bedeutung erfahren.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den das IQWiG beratenden Gremien haben<br />

vor diesem Hintergrund wie<strong>der</strong>holt für umfassende patientenbezogene Kriterien zur<br />

Festlegung eines etwaigen Zusatznutzens argumentiert (z. B. bzgl. günstigerem Nebenwirkungsprofil,<br />

zweckmäßiger Vergleichstherapie, sorgfältiger Bewertung hinsichtlich<br />

Unter- und Risikogruppen von Patienten etc.).<br />

Institution nach § 137a SGB V – AQUA-Institut<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist die AQUA-Institut GmbH, Göttingen, als unabhängige Institution<br />

nach § 137a SGB V verantwortlich für die Fortführung <strong>der</strong> externen stationären<br />

Qualitätssicherung und für die Entwicklungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.<br />

Bemüht man das Bild von Pflicht und Kür, so war die erste Aufgabe quasi die<br />

Pflicht, das Verfahren, welches das BQS-Institut zuvor in neun Jahren aufgebaut hatte,<br />

möglichst nahtlos weiterzuführen. Tatsächlich ist dies dem AQUA-Institut recht gut gelungen:<br />

Der Datenerhebungsbetrieb ging ohne größere Schwierigkeiten auf das Institut<br />

über. Die Auswertungsempfehlungen für die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung<br />

(LQS), die Bundesauswertung und <strong>der</strong> Qualitätsreport 2009 wurden ebenso fristgerecht<br />

abgeliefert wie auch die Spezifikation 2011, also die technischen Vorgaben für die<br />

Softwareindustrie. Die Kooperation mit den LQS und den Krankenhäusern erscheint<br />

weitgehend problemlos. Um „auf Nummer sicher“ zu gehen, wurden die Vorarbeiten<br />

<strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS) überwiegend in Form und Inhalt<br />

identisch übernommen. Das AQUA-Institut kam dabei schon Anfang <strong>2010</strong> zu <strong>der</strong><br />

220


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Erkenntnis, dass es sehr hilfreich sein könne, zur adäquaten Betreuung <strong>der</strong> stationären<br />

Qualitätssicherung – wie von <strong>der</strong> BQS praktiziert – die fachliche Expertise in Form von<br />

festen Fachgruppen zu nutzen. So wurden in allen Leistungsbereichen erneut Fachgruppen<br />

auf ehrenamtlicher Basis eingerichtet – größtenteils personenidentisch mit den alten<br />

BQS-Fachgruppen bis 2009. Dies ist darum so bemerkenswert, da das Konstrukt <strong>der</strong><br />

BQS-Fachgruppen zuvor von Kritikern als schwerfällig und damit überholt deklariert<br />

worden war – diese Argumentation diente vermutlich auch <strong>der</strong> Vergabeentscheidung für<br />

die Institution nach § 137a SGB V. Der Wi<strong>der</strong>spruch, gleichzeitig Fachgruppen auf Ehrenamtsbasis<br />

und Expertenpanels neuer sQS-Verfahren mit Honorierung zu führen,<br />

konnte vom AQUA-Institut argumentativ nie ganz aufgelöst werden.<br />

Während also die Erfüllung <strong>der</strong> Pflichtaufgabe dem Institut als gelungen anzurechnen<br />

ist, muss die Erfüllung <strong>der</strong> Kür, d. h. <strong>der</strong> ersten Konzepte für die sQS, differenzierter betrachtet<br />

werden. So gelang dem AQUA-Institut zum Jahresanfang <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Start in die<br />

neue Form <strong>der</strong> Qualitätssicherung eher holprig mit Vorlage eines Methodenpapiers, das<br />

zentrale Fragen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) nicht o<strong>der</strong> nur<br />

unbefriedigend beantwortete, sodass eine grundlegende Überarbeitung notwendig<br />

wurde.<br />

Die ersten Abschlussberichte für die neuen sektorenübergreifenden Verfahren „Kataraktoperation“<br />

und „Konisation“ präsentierten sich noch überwiegend als Indikatorsammlungen<br />

mit wenig konkreten Umsetzungskonzepten. Allerdings muss dem<br />

AQUA-Institut <strong>der</strong> erhebliche Zeitdruck zugute gehalten werden, unter dem diese Aufgaben<br />

erledigt wurden. Überhaupt bedürfen anscheinend die grundsätzlichen Zeitplanungen<br />

des G-BA einer Anpassung. So wurde zum Beispiel die Überarbeitungsfrist<br />

nach Eingang <strong>der</strong> Stellungnahmen zu einem Vorbericht viel zu knapp gewählt. Um in<br />

diesem Rahmen eingegangene gute Ideen und Vorschläge einarbeiten bzw. entdeckte<br />

Fehler beseitigen zu können, muss dem Institut eine angemessene Frist gewährt werden.<br />

Damit das ehrgeizige Projekt einer wirkungsvollen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

gelingt, müssen – wie oben ausgeführt – noch einige Rahmenbedingungen geschaffen<br />

werden, auf die das AQUA-Institut zum Teil wenig Einfluss hat. Hier sind die<br />

Entscheidungskompetenzen des G-BA einerseits und dessen Projektmanagementkompetenz<br />

an<strong>der</strong>erseits gefor<strong>der</strong>t. Aber auch dem AQUA-Institut selbst ist zu wünschen,<br />

dass es die Herkulesaufgabe bewältigt, in vielen Bereichen gleichzeitig technisches, organisatorisches<br />

und methodisches Neuland <strong>der</strong> sQS zu betreten.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung unter<br />

dem Dach des Gemeinamen Bundesausschusses in ihrer Rolle als gesetzlich nach § 137a<br />

Abs. 3 SGB V zu beteiligende Institution konstruktiv-kritisch im Sinne <strong>der</strong> im Abschnitt<br />

„Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach<br />

§ 91 Abs. 5, SGB V“ (siehe S. 216ff.) aufgeführten allgemeinen Prüfkriterien, wobei im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Qualitätssicherung als weiteres Prüfkriterium die adäquate Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern an Qualitätssicherungsmaßnahmen hinzutritt.<br />

Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden. Im Berichtsjahr<br />

<strong>2010</strong> betrifft dies Stellungnahmen zu folgenden Themen:<br />

221


• Methodenpapier zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, Version 0.1<br />

(25.01.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Koronarangiographie/PCI“<br />

(03.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Konisation“<br />

(05.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kataraktoperation“<br />

(30.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kolorektales<br />

Karzinom“ (27.12.<strong>2010</strong>)<br />

4.4.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen<br />

Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom August 2002 wurde eine Arbeitsgruppe<br />

ins Leben gerufen, um ein neues Gesamtkonzept einer umfassenden Qualitätssicherung,<br />

bis hin zum Qualitätsmanagement für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen,<br />

zu erarbeiten. In einem mehrjährigen und mehrstufigen Beratungsprozess<br />

mit zwei umfassenden Anhörungsverfahren in den Jahren 2005 und 2006 wurde<br />

das Gesamtkonzept mit allen betroffenen Organisationen erarbeitet. Das Beratungsergebnis<br />

ist schließlich im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

Form <strong>der</strong> neuen „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen“ (kurz Rili-BÄK genannt) verabschiedet worden.<br />

Waren die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen in den vorangegangenen Jahren auf ein Verfahren zur<br />

regelmäßigen internen Qualitätskontrolle und zur Teilnahme an Ringversuchen bei<br />

quantitativen Untersuchungen konzentriert, geht das neue Konzept deutlich darüber hinaus.<br />

Im Teil A <strong>der</strong> Rili-BÄK sind Anfor<strong>der</strong>ungen an die Struktur, die notwendigen Ressourcen<br />

und ein Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />

formuliert. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten nicht nur für die „großen“ Laboratorien<br />

in Kliniken und bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, son<strong>der</strong>n in jeweils an die<br />

konkreten Verhältnisse angepasster Form für alle Bereiche, in denen laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen durchgeführt werden. Ein wesentlicher Kern <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

ist natürlich die Analytik in engerem Sinne, nun allerdings ergänzt um Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Präanalytik und die Postanalytik.<br />

Die Erfahrungen im Bereich laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen haben gezeigt,<br />

dass ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerpotenzial schon vor <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Analytik und auch bei <strong>der</strong> richtigen Zuordnung <strong>der</strong> Ergebnisse und <strong>der</strong>en Befundung<br />

vorhanden ist. Deshalb ist in dem neuen Konzept das Labor verpflichtet, diese Bereiche<br />

zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein Labor die Präanalytik in den Fällen nicht<br />

unmittelbar beeinflussen kann, in denen ein Dritter Proben entnimmt und ggf. nach<br />

entsprechen<strong>der</strong> Aufbereitung dem Labor zusendet. Allerdings wird festgeschrieben,<br />

dass vom Labor eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Probennahme,<br />

ggf. die Probenaufbereitung und den Probentransport einschließlich einzuhalten<strong>der</strong><br />

222


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Zeiten erfolgt und diese dem Einsen<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden. Mängel bei Probennahme,<br />

-aufbereitung und -transport werden künftig nicht mehr akzeptiert werden<br />

können und Einsen<strong>der</strong> werden sich nicht durch Behauptung von Unkenntnis über die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Proben vor Haftung schützen können, wenn die neue Konzeption<br />

im Alltag umgesetzt ist und Untersuchungen deshalb zurückgewiesen werden.<br />

An diesem Punkt unterscheidet sich die neue Richtlinie von an<strong>der</strong>en Qualitätsmanagementkonzepten,<br />

wie sie in internationalen Normen ihren Nie<strong>der</strong>schlag finden. Natürlich<br />

ist das neue Richtlinienkonzept auf den Stand <strong>der</strong> Zertifizierung von Gesundheitseinrichtungen,<br />

einschließlich des Akkreditierungsson<strong>der</strong>weges für medizinische Laboratorien,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätsmanagement nach<br />

an<strong>der</strong>en gesetzlichen Vorschriften (SGB V, Transfusionsgesetz u. a.) abgestimmt. Die<br />

Vorgaben sind mit den an<strong>der</strong>en genannten Anfor<strong>der</strong>ungen kompatibel, Doppelbelastungen<br />

sollen ausdrücklich vermieden werden. Die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen im Teil<br />

A <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK gelten ferner für alle laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen.<br />

Damit geht die neue Richtlinie deutlich über den bisher abgedeckten Bereich hinaus.<br />

Aktuelle Entwicklung<br />

Die neue Richtlinie sah eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis zum 31.03.<strong>2010</strong> vor. In<br />

dieser Phase ist mit den Än<strong>der</strong>ungen medizinprodukterechtlicher Vorschriften im Jahr<br />

2009 die Rechtsgrundlage, <strong>der</strong> § 4a Medizinprodukte-Betreiberverordnung, so angepasst<br />

worden, dass die neue Richtlinie nach Ablauf dieser Übergangsfrist ab 01.04.<strong>2010</strong> auch<br />

tatsächlich angewendet werden muss. Alle Einrichtungen und Personen, die laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen durchführen, müssen ein Qualitätssicherungssystem<br />

vorhalten und weiterentwickeln sowie regelmäßige interne und externe Qualitätskontrollen<br />

durchführen. Einzelheiten zu <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> internen und externen<br />

Qualitätskontrollen sind in speziellen B-Teilen geregelt bzw. werden noch geregelt. Mit<br />

Verabschiedung <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK wurde als erster spezieller Teil <strong>der</strong> Teil B 1 „Quanti-<br />

Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

B1<br />

Quantitative Untersuchungen<br />

Teil A<br />

Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />

B2<br />

Qualitative Untersuchungen<br />

B3<br />

Untersuchungen von<br />

Krankheitserregern<br />

B4<br />

Ejakulatuntersuchungen<br />

Abbildung 5: Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />

B5<br />

Zyto- und molekulargenetische<br />

Untersuchungen<br />

223


tative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ auf den Weg gebracht. Zugleich<br />

wurden vier Arbeitsgruppen eingerichtet, um weiter spezielle Teile zu erstellen:<br />

• B 2 – Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />

• B 3 – Direkter Nachweis und Charakterisierung von Krankheitserregern<br />

• B 4 – Ejakulatuntersuchungen<br />

• B 5 – Molekular- und zytogenetische Untersuchungen<br />

Die Arbeiten an diesen speziellen Richtlinienteilen sind im Berichtszeitraum weitergeführt<br />

worden.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in <strong>der</strong> Sitzung am 19.11.<strong>2010</strong>, drei Jahre nach<br />

Verabschiedung des Gesamtkonzeptes, dem Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen zugestimmt, sodass<br />

zum 01.01.2011 mit den Anfor<strong>der</strong>ungen zur Qualitätssicherung von Ejakulatuntersuchungen<br />

<strong>der</strong> nächste von insgesamt fünf speziellen Teilen <strong>der</strong> Rili-BÄK in Kraft treten<br />

kann.<br />

Ausblick<br />

Auch für die Umsetzung des neuen Richtlinienteils B 4 gilt eine zweijährige Übergangsfrist,<br />

die von den Laboratorien genutzt werden kann, sich auf die neuen Pflichtanfor<strong>der</strong>ungen<br />

einzustellen. Inhaltlich dürfte dies für die meisten Laboratorien kein großes Problem<br />

darstellen, da viele Elemente des Richtlinienteils schon freiwillig umgesetzt sind.<br />

Es wird allerdings mehr Stringenz im Nachweis <strong>der</strong> Umsetzung aktueller Untersuchungstechniken<br />

und <strong>der</strong>en Qualitätssicherung Raum greifen.<br />

Wie oben schon dargelegt, wird darüber hinaus im Jahr 2011 damit zu rechnen sein,<br />

dass auch die Beratungen zu den weiteren B-Teilen so voranschreiten, dass sie dem Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt werden können und bei Zustimmung dann voraussichtlich<br />

Anfang 2012 ebenfalls in Kraft treten.<br />

Röntgenverordnung<br />

Die Röntgenverordnung (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen<br />

– RöV) in <strong>der</strong> Fassung vom 18.06.2002 bestimmt, dass bei <strong>der</strong> Anwendung von<br />

ionisieren<strong>der</strong> Strahlung am Menschen die Strahlenexposition so gering wie möglich zu<br />

sein hat. Schon seit 20 Jahren wird die Beachtung dieses Prinzips von den „Ärztlichen<br />

Stellen nach § 17a RöV“ durch regelmäßige Begutachtung von Unterlagen umgesetzt.<br />

Dabei hat es sich bewährt, dass zur Begutachtung <strong>der</strong> Bildqualität fachlich unter <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte Leitlinien zu Grunde gelegt werden. In<br />

<strong>der</strong> für die Tätigkeit <strong>der</strong> „Ärztlichen Stellen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit erlassenen speziellen Richtlinie heißt es dann auch,<br />

dass die Beurteilung <strong>der</strong> Bildqualität von Patientenaufnahmen nach den Leitlinien <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu erfolgen hat.<br />

Beide Leitlinien gehen von <strong>der</strong> Grundannahme aus, dass die Qualität <strong>der</strong> radiologischen<br />

Diagnostik bestimmt wird durch die medizinische Fragestellung, die eine rechtfertigende<br />

Indikation begründet, die optimierte Durchführung <strong>der</strong> Untersuchung, die Darstellung<br />

<strong>der</strong> diagnostisch wichtigen Bildinformationen mit einer medizinisch vertretbar<br />

niedrigen Strahlenexposition und die fachkundige Auswertung <strong>der</strong> Untersuchung und<br />

<strong>der</strong> dokumentierten Ergebnisse im Befundbericht.<br />

224


Die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />

bzw. in <strong>der</strong> Computertomographie fassen die ärztlichen Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen und<br />

die Empfehlungen für die gesamte radiologische Leistungskette zusammen, mit denen<br />

eine gute diagnostische Qualität zu erreichen ist. Die Leitlinien beschreiben den aktuellen<br />

Stand des medizinischen Wissens und den Stand <strong>der</strong> Technik. Wie die „Ärztlichen<br />

Stellen“ arbeiten, ist in einem eigenen Abschnitt dargestellt.<br />

Nach <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong>en Verabschiedung<br />

im Jahr 2007 stand im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Befassung mit dieser Thematik die<br />

Harmonisierung <strong>der</strong> Regelungen mit Anfor<strong>der</strong>ungen im vertragsärztlichen Bereich<br />

nach SGB V. Es sei in Erinnerung gerufen, dass bezüglich <strong>der</strong> Vorgängerversion <strong>der</strong> Leitlinien<br />

eine inhaltlich gleiche Regelung mit den Vertragspartnern nach dem Sozialrecht,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen,<br />

nach § 135 abgestimmt werden konnte. Gemeinsame Zielsetzung war es, keine unterschiedlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für den Anwen<strong>der</strong> auszusprechen und damit auch einen<br />

Beitrag zu leisten für eine Vereinfachung <strong>der</strong> Begutachtungen des Anwen<strong>der</strong>s durch die<br />

zuständigen Stellen nach RöV einerseits und Vertragsarztrecht an<strong>der</strong>erseits.<br />

Die ebenfalls in die Jahre gekommen Regelungen nach SGB V standen in den Jahren<br />

2009 und <strong>2010</strong> zur Aktualisierung an. Im nunmehr zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

(G-BA) konnte in enger Abstimmung mit den Fachexperten und durch Beteiligung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erreicht werden, dass die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wie<strong>der</strong> inhaltsgleich nunmehr in die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien des G-BA<br />

über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in <strong>der</strong> radiologischen Diagnostik gemäß § 136<br />

Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie) aus <strong>2010</strong> übernommen<br />

wurden. Damit ist auch für die Zukunft gewährleistet, dass den speziellen und uneingeschränkt<br />

zu beachtenden Regelungen nach Strahlenschutzrecht keine abweichenden<br />

Regelungen nach Sozialrecht entgegengesetzt werden. Es ist dies auch einmal mehr ein<br />

Beispiel, wie es mit sachlichen und fachlich gut fundierten Argumenten gelingen kann,<br />

die Kompetenzen zu wahren und dennoch den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten,<br />

zum Nutzen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Röntgenstrahlen und damit letztlich zum Wohle <strong>der</strong><br />

Patienten.<br />

Transfusionsmedizin<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Im Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz – TFG) aus dem<br />

Jahr 1998 wird <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut<br />

(PEI) eine Richtlinienkompetenz bezüglich <strong>der</strong> Feststellung des allgemein anerkannten<br />

Standes <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut<br />

und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten zugewiesen. Auch in <strong>der</strong><br />

aktuellen Fassung <strong>der</strong> daraus resultierenden Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in<br />

Absatz 1.4 gefor<strong>der</strong>t, dass jede Einrichtung, die im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung o<strong>der</strong> Anwendung<br />

von Blutprodukten tätig ist, ein Qualitätsmanagementsystem betreiben muss. Für<br />

die Landesärztekammern ist es dabei von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, dass sie im Bereich <strong>der</strong><br />

Anwendung die Aufgabe zugewiesen bekommen haben, den Einrichtungen respektive<br />

ihren dort tätigen Mitglie<strong>der</strong>n, den Ärztinnen und Ärzten, bei <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu unterstützen und ihnen die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen<br />

zu ermöglichen. Der entsprechende Satz in Absatz 1.6 <strong>der</strong><br />

225


Hämotherapierichtlinie heißt relativ unscheinbar: „Der Ärzteschaft obliegt die Überwachung<br />

des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten“. Nach Hämotherapierichtlinie<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgabe des<br />

Qualitätsbeauftragten bei <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten eine unter Arztvorbehalt<br />

stehende Aufgabe. Daraus folgt dann konsequent, dass die Qualitätsbeauftragten <strong>der</strong><br />

transfundierenden Einrichtungen verpflichtet sind, einmal jährlich ihrer Landesärztekammer<br />

einige Eckdaten zu den durchgeführten Transfusionen und zum internen Qualitätsmanagement<br />

nach vorgegebenem Muster zu übermitteln.<br />

Um sich über die sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Landesärztekammern<br />

und über <strong>der</strong>en Rolle in <strong>der</strong> Überwachung des Qualitätssicherungssystems in <strong>der</strong><br />

Anwendung von Blutprodukten auszutauschen, fand bereits 2002 auf Einladung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch statt. Im Berichtsjahr haben<br />

von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Dezernate 3 und 6, unterstützt durch die<br />

Rechtsabteilung, erneut die bei den Landesärztekammern zuständigen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zu einem Austausch über die Erfahrungen im Umgang mit den<br />

transfundierenden Einrichtungen und über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Überwachungsaufgaben<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern eingeladen.<br />

Bei dem Treffen im Oktober <strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> Sachstand <strong>der</strong> aktuellen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Zweiten Richtlinienän<strong>der</strong>ung <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinien erläutert. Nach Berichten<br />

aus den Landesärztekammern und <strong>der</strong>en Erörterung wurde eine Ausarbeitung zur<br />

Rolle des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) zur Diskussion gestellt. Ausgehend<br />

von den Ausführungen im Abschnitt 1.4 <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinie wurde festgehalten,<br />

dass es Aufgabe <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung ist, mithilfe eines Qualitätsmanagementsystems<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätssicherungsmaßnahmen inhaltlich<br />

zu definieren und sie zu verwirklichen. Der QBH ist dabei fachlich unterstützend tätig;<br />

er ist dabei zwar weisungsungebunden, aber nicht im eigenen Namen im engeren Sinne<br />

ärztlich tätig.<br />

Die enge Verbindung von Qualitätsmanagementsystem einer Einrichtung und <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

wurde dadurch deutlich, dass <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Einrichtung im Benehmen<br />

mit <strong>der</strong> zuständigen Landesärztekammer einen Qualitätsbeauftragten zu benennen<br />

hat (vgl. Abschnitt 1.6.2 Hämotherapierichtlinien). Mit <strong>der</strong> detaillierten Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben des QBH und seiner Stellung in <strong>der</strong> Einrichtung bzw. seinen<br />

Verpflichtungen gegenüber seiner Landesärztekammer wird das Kernelement <strong>der</strong> oben<br />

zitierten Überwachungsfunktion des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von<br />

Blutprodukten seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern beschrieben. Die Ausarbeitung wird im<br />

Jahr 2011 so publiziert, dass sie für alle Betroffenen zugänglich ist.<br />

Schließlich wurde auf <strong>der</strong> Veranstaltung von einigen Landesärztekammern ein EDV-gestützter<br />

Erhebungsbogen konsentiert, mit dessen Hilfe die Meldungen <strong>der</strong> QBH an die<br />

Landesärztekammern nicht nur vereinfacht, son<strong>der</strong>n auch vereinheitlicht werden, um<br />

dann in einem weiteren Schritt auch bessere Auswertungen <strong>der</strong> Meldungen <strong>der</strong> QBH<br />

machen zu können. Diejenigen Landesärztekammern, die sich zu dem maschinenlesbaren<br />

Erhebungsbogen noch nicht positionieren konnten, werden die Möglichkeit haben,<br />

je<strong>der</strong>zeit auf dieses Instrument zurückgreifen zu können.<br />

226


Transplantationsmedizin<br />

Um zeitnah aktuelle Fragen in <strong>der</strong> Qualitätssicherung transplantationsmedizinischer<br />

Leistungen erörtern zu können, ist das Dezernat 3 regelhaft an den Beratungen in <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission „Organtransplantation“ und ggf. daraus abgeleiteter Arbeitsgruppen<br />

beteiligt. Im Berichtszeitraum nutzte die Leiterin des Dezernats, Dr. Regina Klakow-<br />

Franck, die im Oktober stattgefundene Klausurtagung <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“,<br />

um in einem Grundsatzreferat Eckpunkte aktueller Entwicklungen<br />

und Gegebenheiten in <strong>der</strong> Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement darzulegen.<br />

Sie hielt fest, dass die externe vergleichende Qualitätssicherung sich im Laufe <strong>der</strong> Jahre als<br />

eine sehr stabile Maßnahme entwickelt habe. Es sei zu hoffen, dass auch in neuem organisatorischem<br />

Umfeld bei AQUA das Verfahren stabil weiterlaufe. Mit den Daten könne<br />

sehr gut eine Entwicklung in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Transplantation nachvollzogen werden.<br />

Schwächen des Verfahrens, über <strong>der</strong>en Beseitigung man nachdenken müsse, seien<br />

eine unzureichende Risikoadjustierung, die Beschränkung auf den stationären Sektor und<br />

damit verbundene Probleme bezüglich <strong>der</strong> Vollzähligkeit beim Follow-Up. Sie stellte noch<br />

einmal dar, dass an<strong>der</strong>s als beim klassischen Registeransatz es nicht darum gehe, Daten<br />

zu sammeln und diese dann auszuwerten, son<strong>der</strong>n dass es <strong>der</strong> Qualitätsindikatorenansatz<br />

sei, erst ein Qualitätsziel zu definieren, dann Indikatoren und danach ein Auswertungskonzept<br />

zu formulieren, um dann den konkret erhobenen Datensatz festzulegen.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Problematik im Bereich <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wurde insoweit<br />

auf <strong>der</strong> Tagung identifiziert, als dort vielfältige Datenanfor<strong>der</strong>ungen verschiedener Akteure<br />

an die Transplantationszentren geschaffen worden seien. Hier wäre es, so Dr. Klakow-Franck,<br />

eine Überlegung wert, zu prüfen, ob über einen Datentreuhän<strong>der</strong> und die<br />

Definition eines sogenannten Universaldatensatzes eine Situation erreicht werden<br />

könnte, in welcher das Transplantationszentrum nur einmal einen umfassenden Datensatz<br />

erstellt und weiterreicht und dann die verschiedenen Akteure mit den von ihnen<br />

spezifisch benötigten Daten versorgt werden.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion zeigte sich dann u. a., dass <strong>der</strong> Übergang vom Prinzip des Datensammelns,<br />

um über Auswertungen Erkenntnisse über kausale Zusammenhänge von getroffenen<br />

Maßnahmen und Wirkung auf die Qualität <strong>der</strong> Versorgung zu gewinnen, hin zu<br />

dem von Dr. Klakow-Franck zuvor beschriebenen Weg <strong>der</strong> gezielten Datenerhebung und<br />

-auswertung für Qualitätssicherung noch nicht als beendet betrachtet werden kann. Es<br />

gäbe, so die Vertreter <strong>der</strong> Transplantationsmedizin, hinsichtlich von Ursachen und Wirkungen<br />

noch zahlreiche weiße Flecken in <strong>der</strong> Erkenntnislandschaft zu füllen.<br />

Klassischer Registeransatz: Vom Datensatz zur Auswertung<br />

1<br />

Datensatz<br />

2<br />

Datenerhebung<br />

Abbildung 6: Methodik <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

3<br />

Datenanalyse<br />

Qualitätsindikatorenansatz: Vom Qualitätsziel zum Datensatz<br />

1<br />

Qualitätsziel<br />

2<br />

Qualitätsindikator<br />

3<br />

Auswertungskonzept<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

4<br />

Auswertung<br />

4<br />

Datensatz<br />

5<br />

Datenerhebung<br />

227


§ 137 SGB V ET DSO RiLi BÄK TPG CTS …<br />

Abbildung 7: Entwurf für eine Optimierung <strong>der</strong> Datenwege in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />

Zu berichten ist ferner, dass das Dezernat 3 an <strong>der</strong> Diskussion über die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung<br />

von Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Absatz 1, Satz 1 Nr. 4a und b TPG unmittelbar beteiligt<br />

ist. (Zu weiteren Details des Standes <strong>der</strong> Transplantationsmedizin siehe Kapitel 5.1)<br />

4.4.4 Curricula zur Qualitätssicherung<br />

Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Ursprung und Entwicklung des Curriculums Ärztliches Qualitätsmanagement ist die<br />

Diskussion um die Formulierung von Inhalten zu den For<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

von 1992, wonach in allen Fachgebieten auch Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

auf dem Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung vermittelt werden sollten. Im August<br />

1994 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit<br />

<strong>der</strong> Aufgabe beschlossen, ein Curriculum zu entwickeln, das diese Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung mit Inhalten füllt. Es wurde sehr schnell die Erkenntnis gewonnen,<br />

dass man in <strong>der</strong> Ausformulierung von Anfor<strong>der</strong>ungen nicht am Kenntnisumfang gemäß<br />

Weiterbildungsrecht stehen bleiben könne, son<strong>der</strong>n dass hier Weiterungen zu berücksichtigen<br />

sein werden. Dies führte zu <strong>der</strong> Entwicklung eines Lehr- und Lernzielkataloges,<br />

<strong>der</strong> längerfristig auch als Grundlage für die Verankerung von Qualitätssicherung<br />

und Qualitätsmanagement für das Studium <strong>der</strong> Medizin dienen sollte. Die erste<br />

Auflage des Curriculums Ärztliches Qualitätsmanagement wurde 1996 verabschiedet.<br />

Nachdem zuletzt 2007 eine Aktualisierung des Curriculums gemeinsam mit den Kursveranstaltern<br />

auf Län<strong>der</strong>ebene durchgeführt wurde, gab es im Oktober <strong>2010</strong> ein erneutes<br />

Treffen mit diesem Kreis, um nicht nur aktuelle Fragen in <strong>der</strong> Umsetzung des Curriculums<br />

zu erörtern, son<strong>der</strong>n auch die Frage zu klären, ob eine überarbeitete Neuauflage<br />

vonnöten wäre. Letzteres wurde im Prinzip verneint, es wurde aber die Frage aufgeworfen,<br />

ob durch geringfügige Modifikationen das bisher solitäre Fortbildungskonzept „Patientensicherheit“<br />

in das Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement integriert werden<br />

228<br />

Datensatz 1<br />

Datensatz 3 Datensatz 4<br />

Datensatz 2<br />

Datentreuhän<strong>der</strong><br />

Universal-Datensatz<br />

Datensatz 5<br />

Transplantationszentrum<br />

Datensatz 6


könnte. Dieser aus <strong>der</strong> Gesellschaft für Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />

(GQMG) e. V. kommende Vorschlag hätte nicht nur den Vorteil einer Straffung von<br />

Kursangeboten, son<strong>der</strong>n würde auch verdeutlichen, dass Patientensicherheit integraler<br />

Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagements ist.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Durchführung des Curriculums wurde die bisherige Handhabung als die<br />

einzig praktikable bestätigt. Die Kursdurchführung soll liberal gehandhabt werden, sodass<br />

nach spezifischen Bedürfnissen <strong>der</strong> Teilnehmer die Gewichtungen in den stundenzahlmäßigen<br />

Zuordnungen zu den einzelnen Themenkatalogen vorgenommen und die Abfolgen<br />

<strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Themen festgelegt werden können. Im En<strong>der</strong>gebnis müssen aber<br />

alle Themen behandelt worden sein, um den Teilnehmern den erfolgreichen Abschluss<br />

des Kurses und damit die Bezeichnung „Qualitätsmanager“ bescheinigungen zu können.<br />

Als wichtigsten Baustein in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Qualifizierungsmaßnahme sehen es die<br />

Vertreter <strong>der</strong> Landesärztekammern nach wie vor an, dass nach entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />

im Jahr 2004 eine Zusatzbezeichnung im Weiterbildungsrecht eingeführt<br />

wurde. Damit hätte die Ärzteschaft das ihnen zustehende Alleinstellungsmerkmal in <strong>der</strong><br />

Zertifizierung des erfolgreichen Abschlusses des Curriculums zur rechten Zeit genutzt und<br />

einem sonst drohenden Wildwuchs an curricularen Bildungsangeboten Einhalt geboten.<br />

Die Erfolgsbilanz lässt sich auch daran ablesen, dass mittlerweile nicht nur einige Tausend<br />

Teilnehmer, auch von an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen, zu verzeichnen sind, son<strong>der</strong>n<br />

dass es ca. 1.800 Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“<br />

gibt.<br />

Curriculum Ärztliche Führung<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Vor dem Hintergrund des Einzug haltenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im Gesundheitswesen,<br />

<strong>der</strong> geprägt ist durch zunehmende ökonomische und administrative<br />

Zwänge, gewachsene Patientenansprüche und Organisationswandel in den Versorgungseinrichtungen,<br />

stehen vor allem leitende Ärztinnen und Ärzte einem sowohl neuen als<br />

auch gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungsprofil gegenüber. Neben dem vorausgesetzten medizinischen<br />

Fachwissen sind vor allem Leitungserfahrung, Eigeninitiative, Kommunikationsund<br />

Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenz, Fähigkeit<br />

zu innovativem und konzeptionellem Denken und Handeln, Kooperationsbereitschaft<br />

und betriebswirtschaftliches Denken gefragt. Gute ärztliche Führung stellt ebenfalls einen<br />

Aspekt in <strong>der</strong> Qualitätssicherung dar: Je besser die Unternehmenskultur, z. B. die<br />

Motivation <strong>der</strong> Mitarbeiter, desto besser ist die Qualität <strong>der</strong> erbrachten Leistungen. Nicht<br />

zuletzt ist die Etablierung einer motivierenden Führungskultur ein wichtiger Aspekt, die<br />

Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für junge Menschen zu steigern.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dies frühzeitig erkannt und bereits 2003 die<br />

Entwicklung eines curriculär strukturierten Fortbildungsangebots zu ärztlichen Führungs-<br />

und Managementaufgaben beschlossen. Nach einer Pilotphase wurde das Curriculum<br />

Ärztliche Führung im Jahre 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung zur Umsetzung für alle interessierten<br />

Ärztinnen und Ärzte formal verabschiedet und empfohlen sowie in <strong>der</strong> Schriftenreihe<br />

„Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung“ (http://<br />

www.bundesaerztekammer.de/downloads/CurrFuehrung.pdf) veröffentlicht.<br />

229


Abbildung 9: Vorgaben des Curriculums Ärztliche Führung<br />

Struktur des Curriculums:<br />

In den in Abbildung 8 dargestellten vier Qualifikationsschwerpunkten erwerben die Teilnehmer<br />

durch Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den aktuellen Rahmenbedingungen bzw. dem<br />

Erkenntnisstand die entsprechenden Handlungskompetenzen.<br />

Fortbildungskurse gemäß dem Curriculum Ärztliche Führung<br />

Die beachtliche Teilnehmerzahl von ca. 650 Ärztinnen und Ärzten an den Kursen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern, <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>en Anbietern, die seit 2005<br />

regelmäßig angeboten werden, bestätigt das Interesse an Qualifizierungsangeboten<br />

zum Thema Führung seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft. Zur Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildungsangebote<br />

und des Curriculums werden seit dem Jahr 2009 alle Absolventen ein halbes<br />

Jahr nach Kursabschluss angeschrieben und um eine Nachevaluation gebeten. Im Fol-<br />

230<br />

Wirtschaftlichkeit und<br />

Kundenorientierung:<br />

• einweisende Ärzte,<br />

• Krankenkassen,<br />

• etc. (extern)<br />

Abbildung 8: Leitwert ärztlicher Führung<br />

Mitarbeiterorientierung<br />

Patientenzentrierung<br />

Leitwert ärztlicher Führung<br />

Q1: Führen im Gesundheitswesen<br />

(Makro-Ebene, System-Ebene)<br />

medizinisch-fachliche<br />

Handlungskompetenz/<br />

Wissenschaftlichkeit<br />

Q2: Führen in Versorgungseinrichtungen<br />

(Meso-Ebene, Organisations- und Unternehmens-Ebene)<br />

Q3: Führen von Mitarbeitern und im Team<br />

(Mikro-Ebene, Mitarbeiter-Ebene)<br />

Q4: Selbstführung und -management<br />

(Individual-Ebene)


60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Abbildung 10: Sind Sie durch die Teilnahme noch stärker für Ihre ärztliche Führungsaufgabe<br />

sensibilisiert worden?<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0 %<br />

51 %<br />

43 %<br />

5 % 1 %<br />

ja, häufiger ja, größeres Vertrauen ja, Sonstiges nein<br />

Führungsprobleme in die eigenen<br />

wahrgenommen Führungsfähigkeiten<br />

gefunden<br />

78 %<br />

ja nein keine Rückmeldung<br />

Abbildung 11: Gab es in den letzten sechs Monaten eine o<strong>der</strong> mehrere Situationen, in denen<br />

Sie bewusst Ihre Erfahrungen aus dem Seminar eingesetzt haben?<br />

19 %<br />

3 %<br />

231


Abbildung 12: Welche <strong>der</strong> behandelten Themen waren für Sie im Hinblick auf Ihre Führungssituation<br />

beson<strong>der</strong>s wichtig und hilfreich?<br />

genden sind einige Ausschnitte aus <strong>der</strong> Befragung bzw. Bewertung 2009/<strong>2010</strong> aufgezeigt:<br />

Am 07.12.<strong>2010</strong> fand im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein Workshop zur Weiterentwicklung<br />

des Curriculums Ärztliche Führung statt. Gemeinsam erarbeiteten die Teilnehmenden<br />

Maßnahmen, um Ärzten verbesserte Fortbildungen zum Thema anzubieten.<br />

Unter an<strong>der</strong>em wurde vorgeschlagen, die Markenbildung zu verstärken, den Bekanntheitsgrad<br />

des Curriculums zu erhöhen, akzeptable, ggf. in kleinere Lernabschnitte<br />

geglie<strong>der</strong>te und dennoch hochqualifizierte Kurse anzubieten und die Nachbereitung<br />

(z. B. Alumni-Treffen) zu verbessern.<br />

Curriculum Ärztliches Peer Review<br />

Hintergrund Peer Review<br />

Peer Review ist ein Verfahren, das seit einigen Jahren als effektives Instrument im Kontext<br />

von Qualitätssicherung und -management zur ärztlich selbstbestimmten Entwicklung<br />

<strong>der</strong> medizinischen Versorgungsqualität und <strong>der</strong> Patientensicherheit im deutschen<br />

Gesundheitswesen zunehmend praktiziert wird.<br />

232<br />

Prozessmanagement<br />

Organisationsentwicklung<br />

Controlling<br />

Bewerbungsvorbereitung<br />

Strategie und -umsetzung<br />

BWL für Medizinier<br />

Kommunikation<br />

Recht und Haftung<br />

Konfliktmanagement<br />

Projektmanagement<br />

Führung und Wertschätzung<br />

Interaktionen und gegenseitige<br />

Wahrnehmung, Softskills<br />

Präsentation, Vortrag<br />

Selbstentwicklung/-management<br />

Personalmanagement<br />

Motivation<br />

Teammanagement/Gruppenarbeit<br />

Mitarbeiterführung<br />

Führungsstil/Rhetorik<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

3<br />

3<br />

4<br />

5<br />

5<br />

6<br />

7<br />

7<br />

7<br />

0 5 10 15<br />

8<br />

8<br />

11<br />

11<br />

12<br />

15


35 %<br />

30 %<br />

25 %<br />

20 %<br />

15 %<br />

10 %<br />

5 %<br />

0 %<br />

13 %<br />

27 %<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Ärztliche Ärztliche Leitung Leitende ärztliche Oberärzte<br />

Geschäftsführung Oberärzte<br />

Abbildung 13: Auf welche Zielgruppe sollte Ihrer Meinung nach das Seminar „Ärztliche Führung“<br />

schwerpunktmäßig ausgerichtet werden?<br />

120 %<br />

100 %<br />

80 %<br />

60 %<br />

40 %<br />

20 %<br />

0 %<br />

95 %<br />

Abbildung 14: Würden Sie jemandem aus Ihrem eigenen Umfeld die Teilnahme an dem optimierten<br />

Seminar „Ärztliche Führung“ empfehlen?<br />

32 %<br />

28 %<br />

5 %<br />

0 %<br />

0 %<br />

ja bedingt nein keine Rückmeldung<br />

233


Ärzte begeben sich dabei freiwillig in einen Expertendiskurs mit externen ebenbürtigen<br />

Fachkollegen – Peers –, um die Qualität ihres eigenen professionellen Handelns gemeinsam<br />

zu reflektieren und zu verbessern.<br />

Geleitet vom Prinzip <strong>der</strong> Gegenseitigkeit nehmen die Peers die Rolle eines „Critical<br />

Friend“ ein und führen einen kollegialen Dialog mit beratendem Charakter mit dem<br />

Ziel, voneinan<strong>der</strong> zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen, um die Qualität <strong>der</strong><br />

Patientenversorgung und -sicherheit zu verbessern.<br />

Die Ärztekammern för<strong>der</strong>n die Etablierung von Peer-Review-Verfahren, weil sie darin<br />

eine Chance sehen, dass Ärzten als hochspezialisierte und ausgeprägt autonome Berufsgruppe<br />

in Expertenorganisationen, die eine Hoheit über professionelle Standards aufweist,<br />

die ihnen oft fehlende Möglichkeit des kollegialen Austausches und <strong>der</strong> kritischen<br />

Begutachtung durch ebenbürtige Experten sowie <strong>der</strong> professionell selbstbestimmten<br />

Qualitätsentwicklung geboten wird. (Vgl. Schrappe M. Führung im Krankenhaus. Zeitschrift<br />

für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2009;103(4):198-<br />

204.)<br />

Ein deutlicher Impuls zur Etablierung von Peer Review im deutschen Gesundheitswesen<br />

ging ab 2008 vor allem von träger- und einrichtungsübergreifenden Projekten wie<br />

<strong>der</strong> Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und dem Peer-Review-Verfahren <strong>der</strong> Deutschen<br />

Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), <strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären<br />

Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und dem Berufsverband<br />

Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) aus. Diese weisen Peer Review neben Transparenz<br />

als Kernelement ihrer Verfahren zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung aus.<br />

Im Dschungel des <strong>der</strong>zeitigen Qualitätswettbewerbs sticht Peer Review dadurch hervor,<br />

dass in ihm altbekannte Grundsätze des Total-Quality-Managements wirklich gelebt werden:<br />

• Ärzte werden freiwillig Peers<br />

• Bereitschaft zu wirklicher Transparenz<br />

• Voneinan<strong>der</strong>lernen im kollegialen Dialog vor Ort<br />

Im kontinuierlichen Verbesserungsprozess soll mit Peer Review vor allem die Lücke zwischen<br />

„check“ und „act“, unter <strong>der</strong> Gesundheitseinrichtungen bei den meisten an<strong>der</strong>en<br />

Qualitätssicherungs-/Qualitätsmanagementverfahren leiden, geschlossen werden.<br />

Aus den oben genannten Gründen, aber auch aus den Erfahrungen und Eindrücken heraus,<br />

die die Autoren und weitere Experten <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

bei <strong>der</strong> Begleitung von Peer Reviews und <strong>der</strong> Teilnahme an Peer-Austauschtreffen<br />

mitnahmen, wird eine hohe Akzeptanz des Verfahrens seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

erwartet.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> anlaufenden Peer-Review-Projekte in 2009 und <strong>2010</strong>, <strong>der</strong>en Pilotphasen<br />

durch Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern begleitet und evaluiert<br />

wurden, wurde <strong>der</strong> Bedarf nach einem Schulungskonzept für Peers geäußert.<br />

234


Entwicklung des Curriculums<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> initiierte daraufhin das Projekt „Curriculum Ärztliches Peer<br />

Review“, das dem Deutschen Senat für Ärztliche Fortbildung Anfang 2011 zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden wird. Eingeflossen sind in dieses Curriculum die Evaluationsergebnisse<br />

von 15 Pilot-Peer-Reviews <strong>der</strong> IQM im Jahr 2009 und <strong>2010</strong> und drei<br />

Pretest-Lehrgängen für zukünftige Peers im Verfahren <strong>der</strong> Intensivmedizin im Jahr<br />

<strong>2010</strong>, in Kooperation mit den Landesärztekammern Baden-Württemberg und Hamburg.<br />

4.4.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im März 1995<br />

die „Zentralstelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Medizin“<br />

(ÄZQ) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten diese im Juli<br />

1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Anfang 2003 erfolgte die bis heute<br />

gültige Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Zweck des<br />

ÄZQ ist die Unterstützung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.<br />

Über einen Verwaltungsrat beschließt die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Finanzen<br />

und organisatorische Grundsatzfragen des AZQ mit. Über eine Planungsgruppe ist<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch inhaltlich für Arbeitsaufträge und die fachliche Arbeit des<br />

ÄZQ mitverantwortlich. Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung und hierbei des Dezernats 3 <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen im Berichtszeitraum an <strong>der</strong> entsprechenden Sitzung, die<br />

im Dezember <strong>2010</strong> stattfand, teil. Im Verlauf des Jahres war bereits diverser Entscheidungsbedarf<br />

für Verwaltungsrat und Planungsgruppe in einem schriftlichen Umlaufverfahren<br />

abgearbeitet worden.<br />

Das ÄZQ versteht sich insbeson<strong>der</strong>e als Kompetenzzentrum für medizinische Leitlinien<br />

und Patienteninformationen. Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ im Bereich Leitlinien<br />

liegen in <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms für Nationale<br />

Versorgungsleitlinien (zum Thema NVL siehe auch die geson<strong>der</strong>ten Abschnitte<br />

im <strong>Tätigkeitsbericht</strong>), in <strong>der</strong> Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />

Medizin, <strong>der</strong> Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung und<br />

Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen),<br />

im Bereich Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin etc. Seit 2000 unterhält das<br />

ÄZQ einen unabhängigen Patienteninformationsdienst gemeinsam mit dem Patientenforum<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auch <strong>der</strong> Themenbereich Qualitätsmanagement<br />

wird über das Internetangebot Q-M-A des ÄZQ bedient.<br />

An folgenden Projekten bzw. Gremien war Dezernat 3 aktiv beteiligt:<br />

• Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />

• Entwicklung einer EDV-gestützten Schnittstelle zur Implementierung von Nationalen<br />

VersorgungsLeitlinien in Praxis-EDV unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Nahtstelle<br />

zur ambulanten und stationären Rehabilitation<br />

• Workshop „Qualitätsinitiative Patienteninformation“ <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Expertenkreis Patientensicherheit<br />

235


Einzelheiten zu diesen und weiteren Aktivitäten des ÄZQ finden sich im Kapitel 4.5 und<br />

im Internet unter www.azq.de.<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />

Mit dem Anspruch, ein spezifisch auf die Belange des Gesundheitswesens ausgerichtetes<br />

Zertifizierungsverfahren anzubieten, wurde die KTQ-GmbH nach einer vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit (BMG) geför<strong>der</strong>ten Entwicklungsphase im Jahr 2001 gegründet.<br />

Gesellschafter <strong>der</strong> KTQ-GmbH sind die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche<br />

Krankenhausgesellschaft e. V., <strong>der</strong> Deutsche Pflegerat e. V., die Spitzenverbände <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen und seit Herbst 2004 <strong>der</strong> Hartmannbund – Verband <strong>der</strong> Ärzte<br />

Deutschlands e. V. Als stimmberechtigte Vertreter sind seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in den KTQ-Gremien für die Wahlperiode 2009/<strong>2010</strong> vertreten:<br />

• Dr. Günther Jonitz<br />

KTQ-Gesellschafterversammlung:<br />

• Dr. Regina Klakow-Franck (stellv. Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>),<br />

als <strong>der</strong>en Abwesenheitsvertreter:<br />

• Ines Chop<br />

KTQ-Gesellschafterausschuss:<br />

• Dr. Günther Jonitz<br />

• Dr. Theodor Windhorst<br />

• Dr. Regina Klakow-Franck,<br />

bestätigt als <strong>der</strong>en Abwesenheitsvertreter:<br />

• Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>).<br />

Neu benannte Abwesenheitsvertreter:<br />

• Ines Chop<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann<br />

Das Gemeinschaftsprojekt KTQ ® ist mit seiner Freiwilligkeit <strong>der</strong> Qualitätsdarlegung<br />

und mit seinem sektorenübergreifenden Ansatz einmalig, denn das wird in an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n oft nur mit gesetzlichen Vorgaben erreicht.<br />

Seit Aufnahme des Routinebetriebes für das krankenhausspezifische KTQ-Zertifizierungsverfahren<br />

wurden 1.164 KTQ-Zertifikate vergeben. (siehe Tabelle 1). Damit stellt<br />

KTQ ® den Marktführer unter den Zertifizierungsverfahren im Krankenhausbereich in<br />

Deutschland dar. Seit 2004 steht auch ein Zertifizierungsverfahren für den ambulanten<br />

Bereich (Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeutenpraxis) zur Verfügung. Im Jahr 2005<br />

wurde speziell für Praxen und Institute <strong>der</strong> Pathologie und Zytologie ein angepasster Katalog<br />

entwickelt. Mit spezifischen Zertifizierungsverfahren für den Bereich Rehabilitation<br />

(2005) sowie für ambulante Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen<br />

(2006) umfasst das KTQ-Zertifizierungsverfahren das gesamte Spektrum <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

Versorgung von Patienten.<br />

236


Tabelle 1: Gesamtzahl <strong>der</strong> vergebenen KTQ-Zertifikate (Stand: 31.10.<strong>2010</strong>)*<br />

Bereich aktuell KTQ-zertifizierte<br />

Einrichtungen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

kumulierte Anzahl <strong>der</strong><br />

KTQ-Zertifikate<br />

Krankenhaus 532 1.164<br />

Praxen/MVZ 51 72<br />

Rehabilitationskliniken 35 44<br />

Pflege/Hospiz und alternative Wohnformen 33 34<br />

* Die Differenz aus den aktuell zertifizierten Einrichtungen und <strong>der</strong> kumulierten Anzahl <strong>der</strong> Zertifikate ergibt sich aus<br />

den bisher erfolgten Rezertifizierungen (Rezertifizierungsquote ca. 75 Prozent), die teilweise schon zum zweiten Mal<br />

erfolgten.<br />

Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />

Die notwendige Weiterentwicklung des Verfahrens wurde von den Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(siehe S. 236f.) in entsprechenden Arbeitsgruppen aktiv mitgestaltet.<br />

Folgende drei Neuerungen, die in einer Pilotphase <strong>2010</strong> erprobt wurden, erleichtern den<br />

Gesundheitseinrichtungen eine individuelle und gleichzeitig vernetzte Qualität zum<br />

Wohle des Patienten, denn hier wird vor allem <strong>der</strong> einrichtungs- und sektorenübergreifende<br />

Ansatz fokussiert. Damit nimmt KTQ ® den aktuellen Trend einer stärkeren Orientierung<br />

am Behandlungspfad <strong>der</strong> Patienten auf. KTQ ® erstreckt sich somit über die<br />

gesamte Behandlungskette:<br />

a) Die Verbundzertifizierung ist die Zertifizierung mehrerer Standorte einer Versorgungsform<br />

<strong>der</strong>selben Trägerschaft bzw. einer gemeinsamen Geschäftsführung. Als<br />

Standort wird eine Einheit verstanden, die räumlich und/o<strong>der</strong> organisatorisch als eigenständig<br />

vom Hauptstandort abgegrenzt ist. Demnach ist es für die Verbundzertifizierung<br />

Voraussetzung, dass ein Standort als Hauptstandort definiert wird (in <strong>der</strong> Regel<br />

<strong>der</strong> Standort, in dem die Verwaltung und z. B. die Abteilung „Qualitätsmanagement“<br />

angesiedelt sind). Als weitere Voraussetzung muss die Einrichtung, die eine<br />

Verbundzertifizierung beantragt, bestätigen, dass sie ein einheitliches Qualitätsmanagement<br />

an allen Standorten etabliert hat, damit diese im Rahmen <strong>der</strong> Selbstbewertung<br />

beschrieben werden können, und über eine einheitliche Führungsebene verfügt.<br />

Die Bearbeitung <strong>der</strong> Selbstbewertung erfolgt für die Kategorie 1 für alle Standorte getrennt,<br />

die Kategorien 2 bis 6 werden gemeinsam dargestellt.<br />

b) Bei <strong>der</strong> vernetzten Zertifizierung handelt es sich um eine Zertifizierung verschiedener<br />

Versorgungsformen <strong>der</strong>selben Trägerschaft (z. B. ein Bereich Krankenhaus im<br />

Hauptverfahren und die Bereiche Rehabilitation o<strong>der</strong> Praxen/MVZ o<strong>der</strong> Pflege im<br />

Nebenverfahren). Auch hier muss im Vorfeld sichergestellt sein, dass die beantragende<br />

Einrichtung ein einheitliches Qualitätsmanagement, eine einheitliche Führungsebene<br />

und eine einheitliche Trägerschaft hat. Die Einrichtungen erstellen einen<br />

bereichsübergreifenden Selbstbewertungsbericht unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweils<br />

spezifischen Manuale. Die vernetzte Zertifizierung hat zur Folge, dass die Bereiche<br />

nicht unabhängig voneinan<strong>der</strong> den Zertifizierungsstatus erlangen können. Die vernetzten<br />

Einrichtungen erhalten ein gemeinsames Zertifikat mit <strong>der</strong> Nennung aller<br />

beteiligten Einrichtungen sowie für jeden Standort eine Zertifikatsurkunde, auf <strong>der</strong><br />

alle beteiligten Einrichtungen genannt werden.<br />

c) Vernetzte Verbundzertifizierungen sind ebenso möglich.<br />

237


d) Bei <strong>der</strong> Zertifizierung von Organisationseinheiten werden Einheiten einer Einrichtung<br />

zertifiziert, die in <strong>der</strong> Lage sind, das gesamte Spektrum des KTQ-Katalogs zu bearbeiten<br />

(z. B. das Brustzentrum o<strong>der</strong> eine bettenführende Fachklinik einer Universität).<br />

Die Einrichtung, die eine Zertifizierung einer Organisationseinheit beantragt,<br />

muss im Vorfeld bestätigen, dass sie in <strong>der</strong> Lage ist, alle gefor<strong>der</strong>ten Schnittstellen<br />

von Kategorie 1 bis 6 zu beschreiben bzw. z. B. bei einem Krebszentrum, dass die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Bereiche den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Deutschen Krebsgesellschaft entspricht.<br />

Die Organisationseinheit erhält ein Zertifikat, auf dem <strong>der</strong> zertifizierte Bereich<br />

explizit benannt ist.<br />

Die Evaluationsergebnisse <strong>der</strong> Pilotphase <strong>der</strong> KTQ-Zertifizierungsvarianten werden im<br />

ersten Quartal 2011 vorliegen.<br />

Externe Vergleiche<br />

Seit dem dritten Quartal <strong>2010</strong> können Kliniken auf <strong>der</strong> KTQ-Homepage anonymisierte<br />

Vergleichszahlen für jede Kategorie abrufen. Die Darstellung bezieht sich auf Kliniken,<br />

die sich nach dem Manual 2009 haben zertifizieren lassen. Die von einer Einrichtung erreichten<br />

Punkte werden sowohl für einzelne Kategorien als auch mit <strong>der</strong> Gesamtpunktzahl<br />

dargestellt. Das ermöglicht den Kliniken, sich extern zu vergleichen.<br />

Zehntes KTQ-Forum am 26. und 27.11.<strong>2010</strong> in Berlin<br />

Auf dem 10. KTQ-Forum zum Thema „Nachhaltigkeit im Qualitätsmanagement“ diskutierten<br />

rund 400 Experten aus Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Praxen<br />

sowie <strong>der</strong> Gesundheitspolitik über die Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsqualität und<br />

<strong>der</strong> Patientensicherheit. Dezernat 3 war dabei an <strong>der</strong> Gestaltung von Workshops zu Risikomanagement,<br />

Krankenhausportalen und zur KTQ-Zertifizierung im ambulanten Pflegedienst<br />

beteiligt. Die Bewerbungen um den diesjährigen KTQ-Award zum Thema<br />

„Nachhaltigkeit“ haben beeindruckende Beispiele <strong>der</strong> kontinuierlichen Qualitätsentwicklung<br />

gezeigt. Die Jury, in <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Ines Chop vertreten<br />

war, entschied sich für die Verleihung des KTQ-Awards im stationären Bereich an das<br />

Krankenhaus Holweide (Kliniken <strong>der</strong> Stadt Köln gGmbH), das damit für sein Projekt<br />

„Einführung eines zentralen Patientenmanagements“ ausgezeichnet wurde. Im nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Bereich wurden zwei KTQ-Awards vergeben: einer an die Poliklinik Ernst<br />

von Bergmann GmbH für das Projekt „Nachhaltige Sicherung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Patienten-<br />

und Serviceorientierung in den Arztpraxen <strong>der</strong> Poliklinik“, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e an die<br />

Zahnarztpraxis Dr. Dagmar Olivier für die Einführung einer Bestellpraxis. Der Award im<br />

Reha-Bereich wurde <strong>der</strong> Curschmann-Klinik für das Projekt „Einführung eines nachhaltigen<br />

Qualitätsmanagement-Systems“ verliehen.<br />

Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und<br />

Strahlenschutzverordnung (ZÄS)<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Exposition mit ionisieren<strong>der</strong> Strahlung im Bereich <strong>der</strong> Medizin gilt, dass<br />

insgesamt die Anwendung von ionisieren<strong>der</strong> Strahlung einen hinreichenden Nutzen erbringen<br />

muss. Dabei muss das Gesamtpotenzial am diagnostischen o<strong>der</strong> therapeutischen<br />

Nutzen einschließlich des unmittelbaren Nutzens für den Einzelnen und des Nutzens<br />

für die Gesellschaft abgewogen werden gegenüber <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Exposition verursachten<br />

Schädigung des Einzelnen, aber auch möglicherweise Schädigung Dritter, z. B.<br />

238


<strong>der</strong> Personen, die die Strahlung anwenden. Zu berücksichtigen sind die Wirksamkeit,<br />

<strong>der</strong> Nutzen und die Risiken verfügbarer alternativer Verfahren, die demselben Zweck dienen,<br />

jedoch mit keiner o<strong>der</strong> einer geringeren Exposition gegenüber ionisieren<strong>der</strong> Strahlung<br />

verbunden sind. Diese Zielsetzungen sind in <strong>der</strong> Richtlinie 97/43 EURATOM des<br />

Rates <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz<br />

von Personen gegen die Gefahren ionisieren<strong>der</strong> Strahlung bei medizinischer Exposition<br />

verankert. Die Maßnahmen, diese Vorgaben auf europäischer Ebene in nationales Recht<br />

umzusetzen, sind in Deutschland in <strong>der</strong> Röntgenverordnung (RöV) konkretisiert.<br />

In <strong>der</strong> Röntgenverordnung ist verankert, dass auf Landesebene Ärztliche Stellen mit <strong>der</strong><br />

Aufgabenstellung eingerichtet werden, die Betreiber von Anlagen mit ionisieren<strong>der</strong><br />

Strahlung in regelmäßigen Abständen bezüglich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Röntgenverordnung<br />

zu begutachten. Die Ärztlichen Stellen for<strong>der</strong>n von den Betreibern von<br />

Röntgenanlagen regelmäßig sowohl stichprobenartig Patientenaufnahmen als auch zusätzliche<br />

Unterlagen über durchgeführte regelmäßige Qualitätskontrollen an, wie z. B.<br />

Konstanzprüfungen o<strong>der</strong> Prüfungen durch Sachverständige. Es werden sowohl die technische<br />

Bildqualität geprüft als auch die medizinische Aussagekraft <strong>der</strong> Aufnahmen, hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e, ob eine rechtfertigende Indikation für die Anwendung <strong>der</strong> Röntgenstrahlen<br />

am Menschen vorliegt. Darüber hinaus wird überprüft, ob sich die angewandte Patientendosis<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegten diagnostischen<br />

Referenzwerte bewegt.<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen wird in einer aus <strong>der</strong> Röntgenverordnung abgeleiteten<br />

Richtlinie präzisiert, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitet wurde. Darin ist u. a. auch vorgesehen,<br />

dass sich die Ärztlichen Stellen regelmäßig in einem sogenannten Zentralen<br />

Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen treffen, um im Sinne einer regelmäßigen<br />

Ärztliche Stellen<br />

§ 17a RöV<br />

Radiologie<br />

Mängelpunkteliste<br />

Generelles Beurteilungskonzept<br />

(verabschiedet am 14.11.2007)<br />

Ärztliche Stellen<br />

§ 17a RöV<br />

Zahnmedizin<br />

(in Planung<br />

durch ZZAS)<br />

Mängelpunktelisten<br />

Technik (alle Geräte)<br />

Abbildung 15: Generelles Beurteilungskonzept <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Ärztliche Stellen<br />

§ 83 StrlSchV<br />

Nuklearmedizin<br />

Für alle Entitäten geltende Mängelpunkte<br />

Myocardsz. Lungensz. Radiojod-Therapie<br />

Schilddrüsensz. Nierensz. Radiosynoviorth.<br />

Knochensz. SLN<br />

Ärztliche Stellen<br />

§ 83 StrlSchV<br />

Strahlentherapie<br />

Generelle<br />

Beschreibung<br />

Beispiel Mängelpunkteliste<br />

2009 11 13 Johannes E. Nischelsky<br />

239


Fortbildung über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist aber,<br />

dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Zuständigkeiten die Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Ärztlichen Stellen dennoch in einer gewissen Einheitlichkeit erfolgt. Diesbezüglich<br />

ist von den Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS in sehr intensiven Beratungen ein<br />

Beurteilungskonzept verabschiedet worden, das bei <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> einzelnen Ärztlichen<br />

Stelle auf Landesebene nunmehr zugrunde gelegt wird. Dies führt zum einen<br />

dazu, dass wesentliche Unterlagen von allen Ärztlichen Stellen in gleichem Umfang angefor<strong>der</strong>t<br />

werden, und zum an<strong>der</strong>en, dass die Bewertung nach einheitlichen Kriterien<br />

erfolgt. Details sind <strong>der</strong> Abbildung 15 zu entnehmen.<br />

Dass es die Ärztlichen Stellen überhaupt gibt und dass ein regelmäßiger Austausch <strong>der</strong><br />

Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS stattfindet, ist wesentlich von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung schon Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre initiiert worden.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung am 18./19. Mai <strong>2010</strong> beschäftige sich <strong>der</strong> ZÄS nicht nur mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

und Umsetzung des Beurteilungskonzeptes, son<strong>der</strong>n auch mit aktuellen<br />

technischen Entwicklungen, wie z. B. im Bereich <strong>der</strong> Strahlentherapie mit <strong>der</strong> Technik<br />

<strong>der</strong> intensitätsmodulierten Strahlentherapie bzw. <strong>der</strong> bildgesteuerten Strahlentherapie.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Nuklearmedizin wurde ein Vortrag über Prüfgrößen bei den verschiedenen<br />

Arten von Sondenmessplätzen gehalten. Bei den Berichten aus Gremien wurde vom<br />

Vertreter des Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschusses Röntgenverordnung vorgetragen, dass man sich<br />

mit dem Thema Röntgenuntersuchung im Rahmen individueller Gesundheitsleistungen<br />

befassen und hier eine Präzisierung bezüglich rechtfertigen<strong>der</strong> Indikationen vornehmen<br />

wolle. Im Bereich <strong>der</strong> Radiologie wurden Probleme unzureichen<strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

von Aufnahmen dargelegt, z. B. korrekte Seitenkennzeichnung. Hier war eine<br />

Checkliste erarbeitet worden, die zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Kennzeichnung von Aufnahmen<br />

führen soll. Desweiteren wurde über ein Pilotprojekt zur Überprüfung von<br />

Knochendichtemessgeräten berichtet, welches von den Ärztlichen Stellen Hessen, Nordrhein<br />

und Westfalen-Lippe durchgeführt wurde. Es ist deutlich geworden, dass dies<br />

grundsätzlich durchführbar und insofern auch wichtig ist, als im Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschuss<br />

Röntgenverordnung nunmehr konkreter überlegt werden soll, inwieweit die<br />

Ärztlichen Stellen förmlich mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> entsprechenden Geräte für die Zukunft<br />

beauftragt werden sollen.<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />

Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (vormals Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung) wurde im Jahr 2001 von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen unter Beteiligung<br />

des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats gegründet. In den Jahren 2004<br />

bis 2009 war die BQS im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V zuständig.<br />

Damit hatte die Kontinuität des Verfahrens unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zunächst aufrechterhalten werden können. Infolge des GKV-WSG war es jedoch<br />

zwischenzeitlich für den G-BA notwendig geworden, in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren<br />

eine „fachlich unabhängige“ Institution gemäß § 137a SGB V für die<br />

Entwicklung sektorenübergreifen<strong>der</strong> Verfahren zur Messung und Darstellung <strong>der</strong> Versorgungsqualität<br />

und anschließen<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Durchführung einer einrichtungsübergreifenden<br />

Qualitätssicherung zu ermitteln. In 2009 entschied <strong>der</strong> G-BA, die-<br />

240


sen Auftrag nicht an die BQS, son<strong>der</strong>n an das „Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) GmbH“ mit Sitz in Göttingen zu<br />

vergeben. Für die BQS ergab sich aus dieser Situation die Gelegenheit zur Neuausrichtung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsfel<strong>der</strong>. Das Kerngeschäft liegt künftig weiterhin in <strong>der</strong> Darlegung von<br />

Versorgungsqualität, jedoch in einem breiteren Spektrum von Auftraggebern bzw. Partnern<br />

im Gesundheitswesen.<br />

Zu den in <strong>2010</strong> begonnenen Projekten <strong>der</strong> BQS zählt etwa das Deutsche Aortenklappenregister<br />

als eine gemeinsame Initiative <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herzund<br />

Gefäßchirurgie (DGTHG) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz<br />

und Kreislaufforschung (DGK). Das BQS-Institut wurde mit <strong>der</strong> Umsetzung als Registerstelle<br />

beauftragt. Weiterhin ist die BQS mit <strong>der</strong> Betreuung des Portals „Qualitätskliniken.de“<br />

beauftragt worden. Das Portal soll Patienten und <strong>der</strong> Öffentlichkeit ermöglichen,<br />

sich über die Qualität und Struktur <strong>der</strong> Krankenhäuser in Deutschland zu informieren.<br />

Erstmals werden dabei die medizinische Versorgungsqualität, die Patientensicherheit,<br />

die Patientenzufriedenheit wie auch die Einweiserzufriedenheit bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser gemeinsam berücksichtigt (www.qualitaetskliniken.de). Die vier genannten<br />

Qualitätsdimensionen haben <strong>der</strong> Betreibergesellschaft „4QD – Qualitätskliniken.de<br />

GmbH“ ihren Namen gegeben. Im Berichtszeitraum beteiligten sich nach Angaben <strong>der</strong><br />

Betreibergesellschaft über 150 Krankenhäuser verschiedener Krankenhausträger an dem<br />

Projekt. Ein weiteres Großprojekt für die BQS wird im Aufbau und <strong>der</strong> Betreuung des<br />

langjährig gefor<strong>der</strong>ten Endoprothesenregisters liegen. Dieses Endoprothesenregister ist<br />

nicht zu verwechseln mit dem im Berichtsjahr unabhängig davon durch den Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses an das AQUA-Institut erteilten Auftrag <strong>der</strong> Einführung eines<br />

sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens für endoprothetische Verfahren.<br />

Die BQS hält regelmäßig Versammlungen ihrer Gesellschafter ab. Im Berichtszeitraum<br />

hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Dr. Regina Klakow-Franck den Vorsitz <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />

inne. Die Gesellschafterversammlung tagte in <strong>2010</strong> an drei Terminen,<br />

zusätzlich wurde im Mai <strong>2010</strong> ein Workshop zu Projekten und zur Strategie <strong>der</strong><br />

BQS für die Gesellschafter durchgeführt.<br />

Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Durch die Mitwirkung in verschiedenen Gremien des Deutschen Instituts für Normung<br />

(DIN) ist im Berichtsjahr deutlich geworden, dass die Normung im Gesundheitswesen<br />

für die Ärzteschaft eine größere Bedeutung einnehmen wird als in <strong>der</strong> Vergangenheit.<br />

Einige markante Punkte sind:<br />

• Das Gesundheitswesen ist in den vergangenen Jahren in immer stärkerem Maße als<br />

wichtiger Wirtschaftsfaktor identifiziert worden.<br />

• Schon in <strong>der</strong> Vergangenheit ist im Kontext <strong>der</strong> drei europäischen Richtlinien für Medizinprodukte<br />

eine Reihe von europäischen harmonisierten Normen (93/42 etc.) entstanden.<br />

• Das DIN hat sich bereit gefunden, die „Kommission Gesundheitswesen“ wie<strong>der</strong> zu<br />

aktivieren.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit lag <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Normung im Bereich des Gesundheitswesens<br />

auf technischen Prozeduren (Normung im Kontext von Medizinprodukten) bzw.<br />

241


im Sinne von „erweiterten Bedienungsleitungen“ im Bereich des Umgangs mit Medizinprodukten.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Normung hat von <strong>der</strong> Formulierung von Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Medizinprodukte zu Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagementsysteme<br />

im Gesundheitswesen geführt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in dem Kontext ihr Mitwirken<br />

in Normungsgremien immer so verstanden, dass die traditionellen (produktbezogenen)<br />

Bereiche nicht verlassen werden und insbeson<strong>der</strong>e Normung nicht in ärztliches<br />

Handeln im engeren Sinne hineinwirkt.<br />

Im Berichtsjahr wurde an Hand einiger neuer Normungsprojekte deutlich, dass aber zunehmend<br />

doch <strong>der</strong> Kernbereich ärztlicher Tätigkeit ins Visier gerät. Als aktuelle Beispiele<br />

sind zu nennen:<br />

• Europäisches Normungsprojekt „Osteopathie“<br />

• Europäisches Normungsprojekt „Ästhetische Chirurgie“<br />

• Internationales Normungsprojekt „Traditionelle chinesische Medizin“<br />

Auf europäischer Ebene ist mittlerweile unübersehbar, dass die EU-Kommission die<br />

Normung stärker beeinflussen und zu einer weiteren Regelungsebene weiterentwickeln<br />

will. Hier halten die nationalen Normungsinstitute noch dagegen. Es muss aber sorgsam<br />

darauf geachtet werden, dass die europäische Normung sich nicht graduell zu einer<br />

zweiten Gesetzgebungsebene entwickelt.<br />

Das DIN hat einerseits durch die oben bereits genannte Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> „Kommission<br />

Gesundheitswesen“ bekundet, dass man sich dem Themenbereich Gesundheit<br />

fachbereichsübergreifend (NAMed, NARK, NAFuO, DKE) zuwenden will, zum an<strong>der</strong>en<br />

auch eine Initiative zur Gründung eines För<strong>der</strong>kreises <strong>der</strong> Normung eingeleitet.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sind auf europäischer Ebene die freien Berufe insgesamt als eine<br />

Teilmenge <strong>der</strong> kleinen und mittleren Unternehmen stärker ins Blickfeld geraten. Auf<br />

den ersten Blick scheint dies positiv, weil es Überlegungen gibt, den Zugang für Normung<br />

für diese Berufsgruppen bzw. „Kleinunternehmen“ zu verbessern. Es muss aber<br />

kritisch betrachtet werden, dass man unter dem Vorwand <strong>der</strong> Verbesserung des Verbraucherschutzes<br />

die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Berufsgruppen stärker durch Normung<br />

beschreiben und damit letztlich einengen will bzw. in Konflikt tritt zu berufsrechtlichen<br />

Regelungen. Hier gibt es eine ebenfalls vom DIN ins Leben gerufenen Initiative –<br />

Kommission Mittelstand (KOMMIT) –, die sich entschieden gegen zentralistische Strukturen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Normung und insbeson<strong>der</strong>e gegen Normungsvorhaben ausspricht,<br />

die in die Kernkompetenzen <strong>der</strong> Betriebe und Berufe eingreifen. Bei Letzterem<br />

ist <strong>der</strong> BfB sehr engagiert und spricht sich eindeutig gegen Normung von Inhalten <strong>der</strong><br />

freien Berufe aus. An<strong>der</strong>erseits ist das DIN immer an neuen Normungsvorhaben interessiert,<br />

da es sich um die eigentliche Kernaufgabe des DIN handelt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist bei entsprechenden Stellungnahmen mittlerweile immer einbezogen.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die Geschäftsführung und die<br />

Teilhabe einzelner Ärzte an Normungsprojekten (NaMed, IEC, ISO) eine beobachtende<br />

Rolle eingenommen und z. B. in Einzelfällen im Normenausschuss Medizin interveniert.<br />

Dabei konnten einige grundlegende Weichenstellungen verhin<strong>der</strong>t werden, z. B.<br />

<strong>der</strong> Eingriff in berufsrechtliche Regelungskompetenzen. Über diese Aktivitäten hinaus<br />

waren die <strong>Bundesärztekammer</strong> und in einzelnen Fällen auch Vertreter von Landesärztekammern<br />

an konkreten Normungsprojekten beteiligt.<br />

242


Es wurden folgende Optionen zum weiteren Vorgehen diskutiert:<br />

• Ausbau <strong>der</strong> Ressourcen im Dezernat 3, um <strong>der</strong> wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Normung<br />

in <strong>der</strong> Medizin bzw. im Gesundheitswesen gerecht zu werden.<br />

• Bewusstseinsschaffung in allen Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über die wachsende<br />

Bedeutung und Verteilung <strong>der</strong> Übernahme von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Normung.<br />

• Einrichtung eines Netzwerks „Normung in <strong>der</strong> Medizin“ gemeinsam mit den Landesärztekammern.<br />

Im neuen Berichtsjahr wird sich eine Arbeitsgruppe mit Details zur Umsetzung einer<br />

Kombination <strong>der</strong> vorgenannten Optionen befassen und einen Vorschlag für die dann<br />

notwendigen Beratungen im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiten.<br />

Die konkrete Mitarbeit im DIN wird in <strong>der</strong> bewährten Form weitergeführt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist dort zurzeit wie folgt vertreten: Dr. Günther Jonitz im Präsidium des<br />

DIN sowie Dr. Robert Schäfer als Vorsitzen<strong>der</strong> und Manfred Brüggemann als weiteres<br />

Mitglied <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft im Beirat NAMed, dem Gremium im DIN, das<br />

Grundsatzfragen <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin erörtert und über den Start neuer nationaler<br />

Normungsvorhaben bzw. die deutsche Beteiligung an internationalen Normungsvorhaben<br />

entscheidet.<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Die Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) wurde am 01.05.1982 in Frankfurt am Main<br />

gegründet als Zusammenschluss von Hersteller- und Anwen<strong>der</strong>verbänden sowie von<br />

Behörden und Institutionen, die laboratoriumsmedizinische Geräte, Reagenzien und<br />

Methoden entwickeln, herstellen, normen, prüfen, benutzen und/o<strong>der</strong> überwachen.<br />

Die DDG hatte die Aufgabe, zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong> Laboratoriumsmedizin<br />

zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten beizutragen. Die Harmonisierung <strong>der</strong> Interessen<br />

<strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufs- und Herstellerverbände sowie Behörden<br />

und <strong>der</strong>en Vertretung nach außen standen im Vor<strong>der</strong>grund. Die DDG brachte ihre Sachkenntnisse<br />

bei Gesetzesvorlagen, Än<strong>der</strong>ungen und Verordnungen für bestehende Gesetze<br />

auf Län<strong>der</strong>- und Bundesebene erfolgreich ein. Sie sorgte dabei dafür, die Interessen<br />

<strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufsverbände, Herstellerverbände und Behörden<br />

auszugleichen und gemeinsame Positionen zu entwickeln.<br />

In den ersten Jahren hatte die DDG internationale Standardisierungsvorhaben im Hinblick<br />

auf <strong>der</strong>en technische und wissenschaftliche Durchführbarkeit auf nationaler Ebene<br />

überprüft. Später wurden Grundsatzpositionen zur Guten laboratoriumsmedizinischen<br />

Praxis entwickelt. Die DDG hat auch immer wie<strong>der</strong> auf die Gefahren <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />

und damit einhergehend <strong>der</strong> Konzentration <strong>der</strong> Labordiagnostik verwiesen. Die<br />

Bedeutung einer zeitnahen Diagnostik im Interesse des Patienten stand immer im Focus<br />

<strong>der</strong> kooperativen Bemühungen <strong>der</strong> DDG. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nutzte diese Informationsplattform<br />

insbeson<strong>der</strong>e, um die Akzeptanz für die von ihr zu verantwortende<br />

Qualitätssicherungsrichtlinie zu erhöhen. Die Aufgaben wurden in den letzten Jahren<br />

von Manfred Brüggemann, Referent im Dezernat 3 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, wahrgenommen.<br />

Dies kann insoweit schon als gut gelungen bezeichnet werden, als mittlerweile<br />

viele <strong>der</strong> in <strong>der</strong> DDG vertretenen Gruppierungen auch im Beirat gemäß Richtlinie<br />

243


<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchen<br />

mitwirken.<br />

Ein großer Teil <strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Gründung anstehenden Themen ist abgearbeitet. In <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />

haben sich die Rahmenbedingungen geän<strong>der</strong>t. Die immer wie<strong>der</strong> neuen Problemstellungen<br />

werden jetzt in an<strong>der</strong>en Gruppen, die sich über die Jahre etabliert haben,<br />

bearbeitet. Die Kontaktpflege und <strong>der</strong> produktive Erfahrungs- und Meinungsaustausch<br />

zwischen den DDG-Mitglie<strong>der</strong>n allein rechtfertigen den Aufwand für ein<br />

eigenständiges Gremium nicht. Die DDG-Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat daher nach eingehen<strong>der</strong><br />

Diskussion beschlossen, die DDG zum 31.12.<strong>2010</strong> aufzulösen.<br />

Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />

Medizinprodukten (ZLG)<br />

Um die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien für Medizinprodukte <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

umzusetzen, war es in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland mit den grundgesetzlich<br />

verankerten Zuständigkeiten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> für das Gesundheitswesen notwendig,<br />

eine Einrichtung zu schaffen, die ein einheitliches Vorgehen bei <strong>der</strong> Überwachung von<br />

Medizinprodukten gewährleistet. Dazu wurde durch ein Abkommen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

die ZLG gegründet. Für den Bereich <strong>der</strong> In-Vitro-Diagnostika wurde bei <strong>der</strong> ZLG bereits<br />

im Jahre 1995 das Sektorkomitee Medizinische Laboratorien mit <strong>der</strong> Zielsetzung eingerichtet,<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die freiwillige Akkreditierung von medizinischen Laboratorien<br />

zu vereinheitlichen. Von Anfang an wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutlich<br />

gemacht, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Akkreditierung medizinischer Routinelaboratorien<br />

geben muss, da es bewährte Verfahren zur Sicherung <strong>der</strong> Struktur-, Prozess-<br />

und Ergebnisqualität gibt (siehe Abschnitt zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen, S. 222ff.). Allerdings wurde zugestanden, dass für<br />

spezielle Laboratorien, insbeson<strong>der</strong>e bei international angelegten Aktivitäten, die Akkreditierung<br />

ein Wettbewerbselement darstellen könnte. Insoweit wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in dem Sektorkomitee (vertreten durch Manfred Brüggemann) mit, um ein<br />

sachgerechtes und einheitliches Verfahren mit auf den Weg zu bringen. In mehrjähriger<br />

Arbeit ist ein Handbuch zum Qualitätsmanagement für medizinische Laboratorien erarbeitet<br />

worden, auf dessen Grundlage Qualitätsmanagement in medizinischen Laboratorien<br />

eingeführt und nach entsprechenden Audits eine Akkreditierung gegenüber medizinischen<br />

Laboratorien ausgesprochen wurde. Durch die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

aber auch einiger an<strong>der</strong>er Organisationen wird ferner dafür Sorge getragen,<br />

dass die Qualitätssicherungsanfor<strong>der</strong>ungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

als eigenständiger Bereich erhalten bleibt und damit auch die Richtlinienkompetenz<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung <strong>2010</strong> des Sektorkomitees wurden Anwendungsfragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />

diskutiert wie, wie z. B. die Schulung von Auditoren. Es wurden ferner Aktualisierungen<br />

<strong>der</strong> Checklisten für die Akkreditierung beraten und beschlossen.<br />

Ein bedeutsames Thema war die Diskussion über die Zukunft des Sektorkomitees als<br />

Folge des Akkreditierungsstellengesetzes, welches im Sommer 2009 verabschiedet<br />

wurde. Dieses Gesetz ist die Umsetzung einer europäischen Verordnung und ordnet die<br />

rechtliche Stellung von Akkreditierungsstellen neu. Die bisher getrennt tätigen Einrichtungen<br />

wie das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP), die Deutsche Akkre-<br />

244


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

ditierungsstelle Chemie (DACH), die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA,<br />

aber auch <strong>der</strong> Deutsche Kalibrierdienst (DKD), eine Ausgründung <strong>der</strong> Physikalisch-<br />

Technischen Bundesanstalt, sind mittlerweile in <strong>der</strong> zentral zuständigen Stelle für die<br />

Akkreditierung in Deutschland, <strong>der</strong> Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH, aufgegangen.<br />

Die DAkkS GmbH wird <strong>der</strong>zeit zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel<br />

vom Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie (BDI) getragen. Die Bundeslän<strong>der</strong> haben<br />

die Option einer Drittelbeteiligung durch Übernahme des entsprechenden Anteils des<br />

Bundes. Derzeit wird überlegt, ob die Fragen <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Akkreditierung medizinischer<br />

Laboratorien künftig in einem gemeinsamen Sektorkomitee von ZLG und<br />

DAkkS beraten werden sollen. Wie hier entschieden wird, stand am Ende des Berichtszeitraums<br />

noch nicht fest.<br />

Auf den Inhalt <strong>der</strong> Akkreditierung medizinischer Laboratorien wird die Neuordnung allerdings<br />

keine Auswirkung haben. Sie wird freiwillig bleiben und weiterhin nach den<br />

einschlägigen internationalen DIN ISO Normen durchgeführt werden. Dies ist die eindeutige<br />

Position auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Einrichtungen des Gesundheitswesens fernzuhalten. Zu künftigen Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />

im Bereich <strong>der</strong> Akkreditierung siehe auch nachfolgenden Beitrag zum Fachbeirat<br />

„Gesundheit/Forensik“.<br />

Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ beim Akkreditierungsbeirat (AKB)<br />

Mit <strong>der</strong> europäischen Verordnung EG-VO 765/2008 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet,<br />

die Voraussetzungen für eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu schaffen.<br />

Diese soll zuständig sein für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen<br />

in den Bereichen Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und Personen. Der Gesetzgeber<br />

in Deutschland ist dem durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle<br />

(Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 gefolgt. Auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage dieses Gesetzes nahm <strong>2010</strong> die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />

(DAkkS) ihre Arbeit auf. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und nimmt auf Grund eines<br />

Beleihungsvertrages für die Bundesrepublik Deutschland die Aufgaben gemäß EG-Verordnung<br />

765/2008 wie eine Behörde wahr. In ihr sind alle relevanten Organisationen<br />

aufgegangen, die bisher in Deutschland akkreditiert haben, wie die Deutsche Akkreditierungsstelle<br />

Chemie (DACH), das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP),<br />

die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) und <strong>der</strong> Deutsche Kallibrierdienst<br />

(DKD).<br />

Wesentliches Verfahrensmoment ist die institutionelle Trennung <strong>der</strong> Anerkennung von<br />

z. B. Personenzertifizierern und Qualitätsmanagementzertifizierern durch die Akkreditierung<br />

von <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Grundlagen für die Akkreditierungsprozesse. Die Regeln,<br />

nach denen die DAkkS arbeitet, werden an<strong>der</strong>norts im Akkreditierungsbeirat<br />

(AKB) erstellt. Dieser hat seine Rechtsgrundlage im § 5 Abs. 1 AkkStelleG und ist beim<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt. Er hat die Aufgabe, die<br />

Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in Fragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />

zu beraten und zu unterstützen. Gemäß § 5 Abs. 2 AkkStelleG umfasst dies insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Erarbeitung allgemeiner o<strong>der</strong> sektoraler Regeln, die<br />

• die Anfor<strong>der</strong>ungen an Konformitätsbewertungsstellen konkretisieren und<br />

• die Anfor<strong>der</strong>ungen für Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren.<br />

245


Um diese Aufgaben besser erfüllen zu können, sind beim AKB mittlerweile sieben Fachbeiräte<br />

eingerichtet, die unter Hinzuziehung <strong>der</strong> betroffenen Kreise die inhaltliche Arbeit<br />

leisten und die Beschlüsse des AKB im Sinne <strong>der</strong> oben skizzierten Aufgabenstellung<br />

vorbereiten. Einer dieser Fachbeiräte ist <strong>der</strong>jenige für Gesundheit/Forensik, in welchem<br />

auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> Mitglied ist. Vertreten wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

durch Manfred Brüggemann. Die Mitgliedschaft ist in <strong>der</strong> Anfangsphase in allen Fachbeiräten<br />

auf ein Jahr begrenzt. Über die weitere, dann dauerhafte Besetzung <strong>der</strong> Fachbeiräte<br />

wird Ende 2011 entschieden werden.<br />

In <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Fachbeirats Gesundheit/Forensik im November<br />

<strong>2010</strong> waren erst einmal eine Reihe von Regularien zu erledigen und ein Arbeitsplan für<br />

das Jahr 2011 zu konsentieren. Die eigentliche inhaltliche Arbeit wird im Jahr 2011 stattfinden.<br />

Es wird dann vor allem darum gehen, die bereits vorhandenen Regelwerke aus<br />

langjähriger Akkreditierungstätigkeit <strong>der</strong> bisher in Deutschland auf diesem Gebiet aktiven<br />

Stellen darauf hin zu überprüfen, ob sie den Anfor<strong>der</strong>ungen des Akkreditierungsstellengesetzes<br />

gerecht und durch Beschlüsse des Akkreditierungsbeirates in den neuen<br />

Rechtsrahmen übernommen werden können. Einige Themen, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des Fachbereichs Gesundheit/Forensik fallen, sind:<br />

• Aktive implantierbare medizinische Geräte<br />

• Gendiagnostik<br />

• Hygiene<br />

• Laboratoriumsdiagnostik<br />

• Reproduktionsmedizin<br />

• Arbeitsmedizin<br />

• Pathologie<br />

• Kriminaltechnik<br />

Deutsches IVF-Register (DIR)<br />

Das Deutsche IVF-Register (IVF = In-vitro-Fertilisation) wurde 1982 als Maßnahme zur<br />

Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin gegründet und ist eine offizielle Einrichtung<br />

des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V.<br />

(BRZ), <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin<br />

e. V. (DGGEF), <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

e. V. (DGGG) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM).<br />

Im Jahre 1996 wurde das IVF-Register zur organisatorischen Betreuung bei <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Schleswig-Holstein angesiedelt. Gemäß <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Durchführung von künstlicher Befruchtung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet,<br />

die Durchführung entsprechen<strong>der</strong> reproduktionsmedizinischer Maßnahmen<br />

an das Register zu melden und darüber die Ergebnisse den Landesärztekammern zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Regelungen sind Bestandteil <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung, wobei<br />

die Umsetzung in den Landesärztekammern in den dort jeweils gültigen Berufsordnungen<br />

unterschiedlich gehandhabt wird.<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Trägerschaft des DIR führten seit 2008 zu einer verstärkten Befassung<br />

von Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit diesem Thema, wobei neben organisatorischen<br />

und berufsrechtlichen Fragen auch Aspekte <strong>der</strong> Qualitätssicherung aufgegriffen<br />

wurden. Nach Diskussionen in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsfüh-<br />

246


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

rungen <strong>der</strong> Landesärztekammern, aber auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“,<br />

kam es zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />

mit Beteiligung von Dezernat 3. Die im Berichtszeitraum dort aufgenommenen<br />

Beratungen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin<br />

sollen unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein in 2011 fortgesetzt werden.<br />

4.5 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

4.5.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2010</strong><br />

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995 gegründete<br />

Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung.<br />

Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen folgende Bereiche<br />

• Ärztliche bzw. medizinische Qualitätsstandards<br />

– Entwicklung von Leitlinien und Qualitätsindikatoren<br />

– Instrumente zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patientensicherheit und Fehlervermeidung<br />

– Entwicklung und Anwendung von Gute-Praxis-Instrumenten und Clearingverfahren<br />

(z. B. für Leitlinien, Patienteninformationen, QM-Systeme, Arztpraxen, Arztbewertungsportale)<br />

• Patientenbeteiligung & Patienten-/Gesundheitsinformationen<br />

– Koordination <strong>der</strong> Patientenbeteiligung an <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />

– Entwicklung von PatientenLeitlinien<br />

– Entwicklung von Patienten-/Gesundheitsinformationen<br />

• Patientensicherheit und Fehlerprävention<br />

– CIRS-Netzwerk <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

– Entwicklung und Evaluation von Instrumenten zur Steigerung <strong>der</strong> Patientensicherheit<br />

– Forum Patientensicherheit<br />

• Medizinisches Wissensmanagement<br />

– Elektronische Arztbibliothek <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

– Elektronischer Patienten-Info-Dienst <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

• Evidenzbasierte Medizin (EbM)<br />

– Evidenzanalysen und -berichte<br />

– Methodenentwicklung und -pflege<br />

– Info-Dienste zur EbM: ZEFQ, www.leitlinien.de, www.ebm-netzwerk.de, www.g-i-n.<br />

net<br />

• Analyse internationaler und nationaler Entwicklungen in den Bereichen EbM, Qualitätsför<strong>der</strong>ung,<br />

Patientensicherheit, Wissensmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />

247


Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten des ÄZQ standen <strong>2010</strong>:<br />

• <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz;<br />

• die inhaltliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> Arztbibliothek als gemeinsames Portal von<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und KBV seit Ende 2009 (www.arztbibliothek.de);<br />

• das Clearingverfahren für Arztbewertungsportale;<br />

• <strong>der</strong> Aufbau von Kooperationen mit Institutionen des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung<br />

und Implementierung des Netzwerks CIRSmedical.de;<br />

• die Implementierung <strong>der</strong> Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen<br />

im Rahmen des internationalen Patientensicherheits-Projekts „High 5s“.<br />

Beim ÄZQ angesiedelt sind die Geschäftsstellen des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />

Medizin (DNEbM) e. V. und des internationalen Leitlinien-Netzwerks Guidelines<br />

International Network (G-I-N) sowie die Schriftleitung <strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung<br />

und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).<br />

4.5.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften<br />

Das ÄZQ ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Trägerschaft von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Die Institution bearbeitet die<br />

ihr übertragenen Aufgaben mit folgenden Gremien und Einrichtungen: Verwaltungsrat,<br />

Planungsgruppe, Erweiterte Planungsgruppe, Expertenkreise und Geschäftsführung.<br />

Verwaltungsrat<br />

Der Verwaltungsrat übt für <strong>Bundesärztekammer</strong> und KBV die Vertretungsberechtigung<br />

auf das ÄZQ aus. Er beschließt über den Haushaltsplan, die Erstellung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

und die Finanzplanung des ÄZQ. Der Verwaltungsrat trifft ferner die Entscheidungen<br />

in organisatorischen Grundsatzfragen. Der Verwaltungsrat entscheidet einstimmig.<br />

Den Vorsitz führt jährlich wechselnd <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> KBV.<br />

Planungsgruppe<br />

Die Planungsgruppe trifft die grundsätzlichen Entscheidungen für die inhaltliche Arbeit<br />

des ÄZQ. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsgruppe sind je vier vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und vom Vorstand <strong>der</strong> KBV Benannte. Die Planungsgruppe bestimmt jährlich<br />

wechselnd einen Vorsitzenden aus den Repräsentanten <strong>der</strong> Träger des ÄZQ. Die Planungsgruppe<br />

entscheidet einstimmig.<br />

Erweiterte Planungsgruppe<br />

Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen (z. B. <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser Organisationen<br />

hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für Abstimmungen<br />

und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe erweitert<br />

um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Karl Heinz Rahn) und die Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann und Prof. Dr. Ina<br />

Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />

248


Abbildung 1: Organigramm des ÄZQ <strong>2010</strong><br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

ÄZQ-Verwaltungsrat: BÄK: Präsident + 1 Vorstandsmitglied + HGF/KBV: Vorstand + 1 Vorstand einer KV<br />

ÄZQ-Planungsgruppe (Inhaltliche Steuergruppe): Je 4 Repräsentanten von BÄK/KBV<br />

Evidenzbasierte<br />

Medizin/Leitlinien<br />

Programm für Nationale<br />

VersorgungsLeitlinien<br />

Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

Patientensicherheit<br />

Institutsleitung/Geschäftsführung<br />

Patienteninformation Wissensmanagement Zentrale Dienste<br />

Qualitätsmanagement Patientenleitlinien Literaturrecherche<br />

S3-Leitlinien Patientensicherheit Clearing Patienten-Info Arztbibliothek<br />

Betreuung<br />

ÄZQ-Gremien<br />

Organisation/Personal/<br />

Finanzen<br />

Qualitätsindikatoren Risikomanagement Clearing Med. Portale ÄZQ-Schriften Sekretariat<br />

EbM-Methodik CIRS<br />

Implementierung<br />

Patienten-Info<br />

ÄZQ-Portale DNEbM-Geschäftsstelle<br />

Evidenzanalysen<br />

www.aezq.de<br />

www.arztbewertungsportale.de<br />

www.arztbibliothek.de<br />

G-I-N Geschäftsstelle<br />

Leitlinien-<br />

Implementierung<br />

www.cirsmedical.de<br />

www.forum-patientensicherheit.de<br />

www.leitlinien.de<br />

www.patienten-information.de<br />

ZEFQ-Schriftleitung/<br />

Redaktion<br />

EbM/Leitlinien<br />

www.q-m-a.de<br />

www.versorgungsleitlinien.de<br />

Themenspezifische Expertenkreise<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung initiiert, koordiniert und implementiert die Projekte des ÄZQ<br />

(siehe Abbildung 1) im Rahmen <strong>der</strong> Ressorts<br />

• Evidenzbasierte Medizin/Leitlinien<br />

• Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />

• Patienteninformation<br />

• Wissensmanagement<br />

• Zentrale Dienste.<br />

Die Entscheidung über die Beschäftigung <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Geschäftsführung obliegt<br />

dem Verwaltungsrat. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> kaufmännischen<br />

Abteilung <strong>der</strong> KBV.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄZQ sind<br />

im Kapitel 13.4.2, S. 596ff., namentlich aufgeführt.<br />

Mitgliedschaften<br />

• Das ÄZQ ist Initiator und Gründungsmitglied des Guidelines International Network<br />

(www.g-i-n.net), gegründet 2002, sowie<br />

• des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de), gegründet<br />

1998.<br />

249


• Seit April 2005 ist das ÄZQ Mitglied im Health Evidence Network (HEN), einem vom<br />

WHO-Regionalbüro für Europa koordinierten Informationsdienst für Entscheidungsträger<br />

im Gesundheitswesen.<br />

• Seit Juli 2007 ist das ÄZQ Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS).<br />

4.5.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

Hintergrund und Ziele<br />

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Programm) ist eine gemeinsame<br />

Initiative von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV) und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF) zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Medizin mit Hilfe evidenzbasierter, versorgungsbereichübergreifen<strong>der</strong><br />

Leitlinien.<br />

Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) sind insbeson<strong>der</strong>e inhaltliche Grundlage für die<br />

Ausgestaltung von Konzepten <strong>der</strong> strukturierten und integrierten Versorgung und können<br />

auf diese Weise die Implementierung von Leitlinien in den Versorgungsalltag sichern.<br />

Die Empfehlungen sollen den interdisziplinären Konsens aller an einem Versorgungsproblem<br />

beteiligten Berufsgruppen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten verfügbaren Evidenz<br />

wie<strong>der</strong>geben. Im Berichtszeitraum wurden die in Tabelle 1 dargestellten Projekte<br />

bearbeitet.<br />

Tabelle 1: NVL-Themen<br />

NVL Asthma (2. Auflage)<br />

NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />

NVL Chronische KHK (2. Auflage)<br />

NVL COPD<br />

NVL Demenz<br />

S3-LL/NVL Unipolare Depression<br />

NVL Typ-2-Diabetes<br />

• Modul Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

• Modul Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

• Modul Strukturierte Schulungsprogramme<br />

• Modul Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes<br />

NVL Kreuzschmerz<br />

NVL Asthma, zweite Auflage<br />

Asthma ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen, die bei ca. 10 Prozent <strong>der</strong><br />

kindlichen und fünf Prozent <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung in Deutschland vorkommt.<br />

Im Kindesalter ist es die häufigste chronische Erkrankung überhaupt. Von Mitte 2007 bis<br />

Ende 2008 wurde die 2005 erstmals veröffentlichte NVL Asthma überarbeitet. Neben weiteren<br />

medizinischen Fachgesellschaften waren an <strong>der</strong> Aktualisierung auch nichtärztliche<br />

250


Organisationen, z. B. aus den Bereichen Pharmazie und Physiotherapie, beteiligt, wodurch<br />

die Repräsentativität <strong>der</strong> Leitliniengruppe erhöht wurde. Nach einer öffentlichen<br />

Konsultationsphase und anschließenden Überarbeitung im Jahr 2009 wurde die zweite<br />

Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma im Dezember 2009 verabschiedet und unter www.versorgungs<br />

leitlinien.de veröffentlicht. Im Februar <strong>2010</strong> publizierte die amerikanische Zulassungsbehörde<br />

Food and Drug Administration (FDA) eine abschließende Bewertung zur Sicherheit<br />

<strong>der</strong> Arzneimitteltherapie mit langwirkenden Beta-Agonisten, die mit Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Anwendungshinweise in den Beipackzetteln dieser Präparate einherging. Dabei<br />

wiesen einzelne Aussagen <strong>der</strong> FDA Abweichungen von den NVL-Empfehlungen auf.<br />

Aufgrund dessen kam es im weiteren Verlauf zur Neubewertung dieser NVL-Empfehlungen<br />

durch die Leitliniengruppe. In <strong>der</strong> Folge wurden diese Empfehlungen sowie die entsprechenden<br />

Hintergrundtexte überarbeitet. Die überarbeitete Version <strong>der</strong> zweiten Auflage<br />

NVL Asthma (nunmehr Version 1.2) wurde im November <strong>2010</strong> veröffentlicht.<br />

Ergänzend zur Lang- und Kurzfassung <strong>der</strong> NVL Asthma wurden Kitteltaschenversionen<br />

je für Erwachsene und Kin<strong>der</strong>/Jugendliche sowie eine Patientenversion (PatientenLeitlinie)<br />

erstellt und unter www.versorgungsleitlinien.de zur Verfügung gestellt. Anfang<br />

2011 werden die NVL-Kurzfassung, die Kitteltaschenversionen sowie die PatientenLeitlinie<br />

durch den Kirchheim-Verlag gedruckt; diese Materialien können anschließend im<br />

Paket o<strong>der</strong> einzeln (PatientenLeitlinie) über den Verlag erworben werden. In den nächsten<br />

Monaten wird außerdem <strong>der</strong> aktualisierte Leitlinienreport erscheinen, <strong>der</strong> die methodische<br />

Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> NVL Asthma beschreibt. Als beson<strong>der</strong>es<br />

Pilotprojekt entwickelte die Leitliniengruppe mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe<br />

<strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ein Konzept zur<br />

übersichtlichen Darstellung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> medikamentösen Asthmatherapie, um für<br />

nie<strong>der</strong>gelassene Ärztinnen und Ärzte Transparenz über Kostenimplikationen einer leitliniengerechten<br />

Therapie zu schaffen. Die tabellarischen Informationen werden ebenfalls<br />

Anfang 2011 als Praxishilfe auf <strong>der</strong> NVL-Internetseite veröffentlicht und sollen in<br />

regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.<br />

Der Expertenkreis <strong>der</strong> zweiten Auflage <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma besteht<br />

aus Vertretern von 16 medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen<br />

(siehe Kapitel 13.4.2, S. 598).<br />

NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Langfassung im Dezember 2009 wurden in <strong>2010</strong> zunächst<br />

die Kurzfassung und die Kitteltaschenversion erstellt. Hierzu fand eine Telefonkonferenz<br />

des Expertenkreises am 08.02.<strong>2010</strong> statt. Bei <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Langfassung war<br />

die Bewertung einiger Qualitätsindikatoren nicht abgeschlossen, sodass die Bewertung<br />

dieser Qualitätsindikatoren fortgesetzt wurde. Bis zum Juni wurden zwei weitere Indikatoren<br />

konsentiert und in <strong>der</strong> NVL ergänzt. Die Bewertung von zwei weiteren potenziellen<br />

Indikatoren (zur Anamnese bezüglich Depression und zur Untersuchung des Kohlenhydratstoffwechsels<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Erstdiagnostik) konnte wegen <strong>der</strong> geringen Resonanz<br />

aus dem Expertenkreis nicht abgeschlossen werden und wird voraussichtlich bei <strong>der</strong><br />

nächsten Aktualisierung erfolgen. Nachdem die Entwicklung <strong>der</strong> Qualitätsindikatoren<br />

beendet wurde, erfolgte die Finalisierung des Leitlinienreports im September <strong>2010</strong>.<br />

Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz siehe Kapitel 13.4.2, S. 599.<br />

251


NVL Chronische KHK<br />

Die erste Auflage <strong>der</strong> NVL Chronische KHK wurde im Mai 2006 verabschiedet. Nachdem<br />

im Jahr 2009 die ersten Vorarbeiten für die Überarbeitung stattfanden, wurde im<br />

Jahr <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> Kapitel zur medikamentösen Therapie und Revaskularisation<br />

begonnen, da für diese Kapitel <strong>der</strong> größte Bearbeitungsaufwand erwartet<br />

wurde. Für beide Kapitel wurden innerhalb <strong>der</strong> Leitlinien-Gruppe Arbeitsgruppen gebildet.<br />

Die Überarbeitung des Kapitels zur medikamentösen Therapie ist bereits weit fortgeschritten.<br />

In mehreren Telefonkonferenzen und einer Sitzung wurde das Kapitel durch<br />

die Arbeitgruppe überarbeitet. Zusätzlich zu den bisherigen Themen wurden von <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe Empfehlungen zur kombinierten Antikoagulation (Duale Thrombozytenaggregationshemmung<br />

und „Triple Therapie“) und zu neuen Wirkstoffen erarbeitet. Der<br />

aktualisierte Kapitelentwurf wurde zunächst am 26. Oktober <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Leitlinien-<br />

Gruppe diskutiert und schließlich im Dezember <strong>2010</strong> in überarbeiteter Fassung <strong>der</strong> Leitlinien-Gruppe<br />

vorgestellt. Das Kapitel wird im ersten Quartal 2011 im Rahmen eines<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahrens konsentiert. Anschließend wird das Kapitel separat<br />

veröffentlicht.<br />

Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Kapitels zur Revaskularisation wurde nach <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Leitlinie <strong>der</strong> European Society of Cardiology (ESC) und <strong>der</strong> European Association<br />

for Cardio-Thoracic Surgery (EACTS) zur Myokardrevaskularisation im Oktober<br />

<strong>2010</strong> begonnen, um auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Leitlinie die NVL zu überarbeiten. Zusätzlich<br />

zu den bisherigen Themen im Kapitel Revaskularisation sollen in <strong>der</strong> zweiten Auflage<br />

Empfehlungen zum Vorgehen bei Patienten mit Komorbiditäten wie Diabetes mellitus<br />

o<strong>der</strong> Niereninsuffizienz erarbeitet werden. Bisher wurden die Empfehlungen <strong>der</strong><br />

ESC/EACTS-Leitlinie systematisch aufgearbeitet, und es erfolgte ein Abgleich mit den<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> NVL. Die entsprechende Arbeitsgruppe wird im Januar 2011 mit <strong>der</strong><br />

Diskussion konkreter Än<strong>der</strong>ungen beginnen.<br />

Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische KHK siehe Kapitel 13.4.2, S. 599f.<br />

NVL COPD<br />

COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen<br />

weltweit. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg <strong>der</strong><br />

COPD-Prävalenz zu rechnen. Die NVL COPD wurde im Februar 2006 verabschiedet.<br />

Nach Beschluss <strong>der</strong> Erweiterten Planungsgruppe am 06.12.2007 wurde die Gültigkeitsdauer<br />

aller NVL auf vier Jahre verlängert. In 2009 und <strong>2010</strong> wurde die Aktualität <strong>der</strong> Inhalte<br />

durch eine automatisierte Literatursuche und eine Expertenbefragung überwacht.<br />

Darüber hinaus hat sich das ÄZQ an <strong>der</strong> Vorbereitung einer internationalen Leitlinie zu<br />

COPD beteiligt, um durch internationale Zusammenarbeit eine ressourcenschonende<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> NVL COPD zu ermöglichen.<br />

Beteiligte Experten siehe unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/copd/nvl_copd/<br />

impressum.<br />

252


NVL Demenz<br />

In Deutschland leiden zurzeit ca. eine Million Menschen an einer Demenz, wobei über<br />

zwei Drittel davon von <strong>der</strong> Alzheimer Demenz betroffen sind. Demenzerkrankungen,<br />

die durch den Abbau und Verlust kognitiver Funktionen und Alltagskompetenzen definiert<br />

sind, sind als schwere Erkrankungen zu verstehen. Sie sind im fortgeschrittenen<br />

Stadium durch vollständige Hilflosigkeit und Abhängigkeit von <strong>der</strong> Umwelt charakterisiert<br />

und bedeuten eine hohe emotionale Belastung für die Angehörigen. Auf Grundlage<br />

dieser Tatsachen wurde von den Trägern des NVL-Programms 2009 beschlossen, eine<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie zum Thema „Demenz“ zu entwickeln.<br />

Seit Februar <strong>2010</strong> wird in Zusammenarbeit mit allen relevanten Fachgesellschaften, die<br />

an <strong>der</strong> Versorgung von Demenzerkrankten beteiligt sind, an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Demenz<br />

gearbeitet. Als Quellleitlinien wurden die im letzten Jahr veröffentlichte S3-LL<br />

„Demenzen“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

(DGPPN) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) sowie die aktuelle<br />

DEGAM-Leitlinie Nr. 12 „Demenz“ ausgewählt. Auf Basis <strong>der</strong>er sind die Kapitel<br />

„Epidemiologie, Definition und Hintergrund“ sowie „Anamnese und Diagnostik“ erstellt<br />

worden. Zurzeit befinden sich die Kapitel zu den therapeutischen Möglichkeiten in<br />

Erarbeitung. Für das Jahr 2012 ist die Veröffentlichung <strong>der</strong> NVL Demenz geplant.<br />

Der Expertenkreis <strong>der</strong> NVL Demenz besteht aus Vertretern von 16 medizinischen Fachgesellschaften<br />

und Organisationen (siehe Kapitel 13.4.2, S. 603).<br />

S3-LL/NVL Unipolare Depression<br />

Die im letzten Jahr fertig gestellte S3-LL/NVL Unipolare Depression wurde <strong>2010</strong> um<br />

eine PatientenLeitlinie sowie weitere Materialien zur Patienteninformation ergänzt. Alle<br />

Dokumente sind ab Januar 2011 auf <strong>der</strong> Webseite www.depression.versorgungsleitlinien.de<br />

zugänglich.<br />

Beteiligte Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression siehe Kapitel 13.4.2, S. 598f.<br />

NVL Typ-2-Diabetes<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Die zweite Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002) wird in modularer<br />

Form entwickelt, mit separaten NVL-Modulen für definierte Schwerpunktthemen.<br />

In den einzelnen NVL-Modulen werden praxisrelevante Empfehlungen zu Prävention,<br />

Diagnostik und Therapie sowie zur Versorgungskoordination bei Typ-2-Diabetes<br />

und dessen Folgekomplikationen themenspezifisch aufbereitet.<br />

Im Berichtszeitraum wurde das Modul „Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter“<br />

veröffentlicht und an den Modulen „Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“,<br />

„Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme“ sowie „Therapieplanung<br />

bei Typ-2-Diabetes“ gearbeitet.<br />

Die modulübergreifende Koordination obliegt einer Steuergruppe, die sich aus Vertretern<br />

von vier medizinischen Fachgesellschaften zusammensetzt (siehe Kapitel 13.4.2,<br />

S. 601). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum<br />

gewährleistet.<br />

253


Modul Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

Nach intensiver Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachgesellschaften konnte das Modul<br />

„Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter“ im September <strong>2010</strong> veröffentlich<br />

werden. Dieses NVL-Modul stellt ausführlich Prävention, Diagnostik und Therapie<br />

sowie Rehabilitation bei Menschen mit diabetischer Nephropathie dar. Es werden<br />

einerseits grundlegende Empfehlungen zu allgemeinen Therapiezielen bei Diabetes<br />

(HbA1c, Blutdruck und Lipide) gegeben und an<strong>der</strong>erseits ein Schwerpunkt auf die ausführliche<br />

Darstellung von Nierenersatztherapien und Nieren-/Pankreastransplantationen<br />

bei Menschen mit bereits fortgeschrittener Nierenerkrankung gelegt.<br />

Als nächste Arbeitsschritte für 2011 sind die Veröffentlichung des Leitlinienreports und<br />

die Erarbeitung einer auf <strong>der</strong> NVL-Langfassung basierenden PatientenLeitlinie sowie<br />

mehrerer Praxishilfen (z. B. Kitteltaschenversion, Kurzfassung) geplant.<br />

Der multidisziplinäre Expertenkreis besteht aus Vertretern von elf medizinischen Fachgesellschaften<br />

(siehe Kapitel 13.4.2, S. 601f.)<br />

Modul Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

Seit 2007 wird am Modul „Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“ gearbeitet.<br />

Dieses Modul gilt für Menschen mit Typ-1- o<strong>der</strong> Typ-2-Diabetes und deckt die wichtigsten<br />

klinischen Manifestationsformen einer Neuropathie ab.<br />

Schwerpunktthemen waren u. a. die Darstellung effizienter Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen<br />

sowie eine ausführliche evidenzbasierte Analyse <strong>der</strong> medikamentösen<br />

Schmerztherapie bei sensomotorischer diabetischer Polyneuropathie.<br />

Nach 15 Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe konnte die 218 Seiten umfassende NVL fertig gestellt<br />

und konsentiert werden. Von September bis Dezember <strong>2010</strong> stand die NVL zur öffentlichen<br />

Konsultation zur Verfügung. Parallel begann die Entwicklung von Qualitätsindikatoren.<br />

Nach einer abschließenden Sitzung zur Diskussion <strong>der</strong> eingeg. Kommentare<br />

ist für Mitte 2011 die Veröffentlichung des Moduls geplant.<br />

Nach Veröffentlichung ist die Erarbeitung des Leitlinienreports und weiterer Materialen<br />

(z. B. PatientenLeitlinie, Praxishilfen) vorgesehen.<br />

Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von zehn medizinischen Fachgesellschaften<br />

(siehe Kapitel 13.4.2, S. 602f.). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />

dem Patientenforum gewährleistet.<br />

Modul Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes<br />

Das Modul „Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes“ wurde im Jahr 2009 begonnen und<br />

konnte im Laufe des Jahres <strong>2010</strong> nahezu vollständig entwickelt werden. Ziel war es, praxisrelevante<br />

Diagnose- und Therapiealgorithmen bei Typ-2-Diabetes zu entwickeln und<br />

Nahtstellen in <strong>der</strong> Langzeitbetreuung <strong>der</strong> Betroffenen herauszuarbeiten. Das Modul verweist<br />

auf alle bereits entwickelten Diabetes-Module. Beson<strong>der</strong>s intensiv wurde über die<br />

allgemeinen und spezifischen Therapieziele (HbA1c, Blutdruck, Lipide) bei Menschen<br />

mit Typ-2-Diabetes diskutiert. Für 2011 sind <strong>der</strong> nominale Gruppenprozess und die öffentliche<br />

Konsultationsphase geplant.<br />

254


Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von vier medizinischen Fachgesellschaften<br />

(siehe Kapitel 13.4.2, S. 601). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />

dem Patientenforum gewährleistet.<br />

Modul Strukturierte Schulungsprogramme<br />

Für dieses Modul wurde im Jahr <strong>2010</strong> das Gesamtdokument fertig gestellt. Dieser Entwurf<br />

soll in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte 2011 abschließend diskutiert und abgestimmt werden.<br />

Mitte des Jahres 2011 ist nach Durchführung des nominalen Gruppenprozesses die<br />

Fertigstellung <strong>der</strong> Konsultationsfassung <strong>der</strong> NVL geplant, sodass mit einer Veröffentlichung<br />

im Jahr 2011 gerechnet werden kann.<br />

Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von fünf medizinischen Fachgesellschaften<br />

(siehe Kapitel 13.4.2, S. 603). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />

dem Patientenforum gewährleistet.<br />

NVL Kreuzschmerz<br />

Von Januar 2006 bis Oktober <strong>2010</strong> wurde die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz<br />

(NVL KS) in 17 Sitzungen und zahlreichen Telefonkonferenzen entwickelt. Die<br />

Langfassung <strong>der</strong> NVL KS ist seit dem 30.11.<strong>2010</strong> unter www.versorgungsleitlinien.de<br />

einzusehen. Grundlage <strong>der</strong> Evidenz bilden bei <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz drei nationale<br />

und internationale Quellleitlinien, die auf Basis des Deutschen Instrumentes zur methodischen<br />

Leitlinienbewertung (DELBI) ausgewählt wurden. Bei <strong>der</strong> Entscheidungsfindung<br />

wurde beson<strong>der</strong>er Wert auf eine systematische Entwicklung und eine transparente<br />

Darstellung <strong>der</strong> Evidenzbasierung <strong>der</strong> gegebenen Empfehlungen gelegt. Ergänzende<br />

systematische Recherchen erfolgten für Fragestellungen, die in den Quellleitlinien nicht<br />

hinlänglich beantwortet wurden, was insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> nichtmedikamentösen<br />

Therapie und <strong>der</strong> Prävention <strong>der</strong> Fall war, sowie zur Aktualisierung <strong>der</strong> Datenlage in<br />

allen Bereichen.<br />

An <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz sind 39 Vertreter aus 27 Fachgesellschaften<br />

und an<strong>der</strong>en Institutionen sowie mehrere Patientenvertreter beteiligt (siehe Kapitel<br />

13.4.2, S. 600f.)<br />

In Vorbereitung befindliche NVL<br />

Als nächste zu bearbeitende Themen sind NVL zu den Krankheitsbil<strong>der</strong>n „Hypertonie“<br />

und „Schwangerschaftsvorsorge“ in Planung bzw. in Vorbereitung.<br />

NVL-Methodik<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Im Juli <strong>2010</strong> wurde die vierte Auflage des Methodenreports des NVL-Programms veröffentlicht<br />

(www.versorgungsleitlinien.de). Än<strong>der</strong>ungen erfolgten im Wesentlichen in den<br />

in Tabelle 2 aufgeführten Abschnitten.<br />

255


Tabelle 2: Überarbeitung des NVL-Methodenreports<br />

Kapitel Aktualisierung/Ergänzung<br />

7.1 Quellen Aktualisierung<br />

7.2 Formulierung und Graduierung <strong>der</strong> Empfehlungen Aktualisierung<br />

7.4 Aspekte <strong>der</strong> Zugehörigkeit zu definierten Bevölkerungsgruppen<br />

(Gen<strong>der</strong>/Diversity)<br />

NVL-Verbreitung und Implementierung<br />

Die kostenträchtige Entwicklung nationaler Leitlinien ist nur dann sinnvoll, wenn sie<br />

konsequent in Fortbildungs- und Qualitätsmanagementprogramme integriert werden.<br />

Zu diesem Zweck wurden im Berichtszeitraum die in Tabelle 3 aufgeführten Projekte<br />

initiiert bzw. fortgeführt.<br />

Tabelle 3: NVL-Verbreitung und Disseminierung – ÄZQ-Partner und Projekte <strong>2010</strong><br />

ÄZQ-Partner Projekte<br />

DEGAM NVL-basierte CME (Zeitschrift für Allgemeinmedizin)<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund/KBV EDV-gestützte NVL-Implementierung<br />

KBV Integration von NVL in QEP ® -Programm<br />

KV Nordrhein und ZI, Berlin NVL-basierte DMP-Schulung Diabetes<br />

Verlag Kirchheim Publikationsreihe „NVL“<br />

Ergänzung<br />

7.6 Gesundheitsökonomische Aspekte Aktualisierung<br />

8.1 Gültigkeitsdauer/ Aktualisierung Aktualisierung<br />

8.3 Aktualisierung Aktualisierung<br />

9.2 Verbreitung und Implementierung Aktualisierung<br />

10. Evaluation und Qualitätsindikatoren Ergänzung<br />

11. Redaktionelle Unabhängigkeit, Darlegung von Interessenkonflikten Aktualisierung<br />

Anhänge Aktualisierung<br />

Ausgewählte Implementierungsprojekte werden nachstehend beschrieben.<br />

NVL-Integration in Praxis-QM-Systeme – Implementierung von Nationalen<br />

VersorgungsLeitlinien in QEP ®<br />

Inhalte aus den NVL werden in das Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV „QEP – Qualität und<br />

Entwicklung in Praxen ® “ integriert. Dadurch sollen sowohl die effektive Verbreitung<br />

von NVL unterstützt als auch die Praxisrelevanz des QEP-Instruments durch die Bereitstellung<br />

hochwertiger fachlicher Inhalte erhöht werden.<br />

Derzeit sind die relevanten Inhalte aus den NVL Asthma, COPD, KHK sowie Augen- und<br />

Fußkomplikationen in den entsprechenden QEP ® -Formularen abgebildet. Asthma und<br />

COPD werden nach Abschluss <strong>der</strong> zweiten Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma gemeinsam überarbeitet.<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Abteilung Qualitätsmanagement <strong>der</strong> KBV und den<br />

jeweiligen medizinischen Experten ist die Überprüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit in Planung.<br />

256


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) durch<br />

Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung<br />

Das Projekt „INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />

(NVL) durch Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung“<br />

wurde von <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) geför<strong>der</strong>t. Die<br />

Arbeiten wurden im Oktober 2007 aufgenommen, Ende <strong>2010</strong> wurde das Projekt abgeschlossen.<br />

Übergeordnetes Ziel des Projektes war die Verbesserung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />

durch Implementierung von definierten Inhalten von NVL sowie die Optimierung<br />

<strong>der</strong> Koordination zwischen den ambulant tätigen Ärzten und dem rehabilitativen Versorgungsbereich.<br />

Um die Nutzung von NVL im Praxisalltag zu vereinfachen, wurden die Inhalte von NVL<br />

in geeigneter Software zur interaktiven Nutzung abgebildet (NVL-Modul), um an das<br />

beim Arzt vorhandene Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden zu werden. Darüber<br />

hinaus wurden Patientenparameter unter Verknüpfung mit NVL-Inhalten genutzt, um<br />

bei entsprechen<strong>der</strong> Indikation automatisch eine Entscheidungshilfe zur Beantragung einer<br />

rehabilitativen Behandlung anzubieten. Ferner wurde ein elektronisches Formularmanagement<br />

für Reha-Anträge zur Verfügung gestellt, sodass <strong>der</strong> behandelnde Arzt –<br />

sollte er sich gemeinsam mit seinem Patienten für die Beantragung einer Rehabilitation<br />

entscheiden – direkt die vorausgefüllten Antragsformulare ausdrucken kann.<br />

Die entsprechenden NVL-Module wurden von einem externen Kooperationspartner gemäß<br />

den Vorgaben des ÄZQ und <strong>der</strong> DRV-Bund entwickelt. Für das INVIP-Reha-Projekt<br />

wurden die NVL Asthma und COPD ausgewählt. Für beide Indikationen besteht eine<br />

Über-/Unterversorgung in <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />

Ein aus Experten <strong>der</strong> jeweiligen NVL-Gruppen und Ärztevertretern aus dem ambulanten<br />

Bereich bestehen<strong>der</strong> Fachbeirat wurde berufen und begleitete das ÄZQ bezüglich inhaltlicher<br />

Fragestellungen; <strong>2010</strong> tagte <strong>der</strong> Projektbeirat mit Vertretern von DRV-Bund, KBV-<br />

IT, <strong>Bundesärztekammer</strong> und ÄZQ einmal.<br />

Die für den Projektverlauf unabdingbare Rekrutierung von geeigneten Testpraxen für<br />

die Pilotphase gestaltete sich schwieriger als vorgesehen. Ursprünglich war dies als Aufgabe<br />

<strong>der</strong> externen Projektpartner definiert. Aufgrund unvorhersehbarer und gravieren<strong>der</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Umfeld bei<strong>der</strong> externer Projektpartner erwies sich dieser Weg jedoch<br />

als nicht erfolgreich. Um das Projekt dennoch evaluieren zu können, hat das ÄZQ<br />

vielfältige Aktivitäten zur Rekrutierung geeigneter Praxen durchgeführt. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)<br />

hervorzuheben, wobei gezielt Ärzte, die im Disease- Management-Programm (DMP)<br />

Asthma eingeschrieben sind, angesprochen wurden. In diesem Kontext hat das ÄZQ bereits<br />

Ende 2009 eine Fortbildungsveranstaltung für interessierte Ärzte durchgeführt, jedoch<br />

mit einer nur sehr geringen Resonanz. So hat sich lei<strong>der</strong> gezeigt, dass es auch auf<br />

diesem Wege nicht möglich war, geeignete Pilotpraxen für das Projekt zu gewinnen, und<br />

dass das breite Interesse <strong>der</strong> Ärzteschaft an einer solchen Software offenbar ohne entsprechende<br />

Einbindung in Incentivesysteme in nur sehr geringem Maße vorhanden ist.<br />

Ein möglicher Grund hierfür könnte darin liegen, dass die Ärzteschaft sich insgesamt<br />

mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand belastet sieht und in Bezug auf die NVL-Software<br />

befürchtet, weiteren Aufwand betreiben zu müssen. Weiterhin könnte eine unzu-<br />

257


eichende Softwareausstattung von Praxen zu dem geringen Interesse an einer solchen<br />

Software beitragen.<br />

Aus Mangel an Pilotpraxen wurde das INVIP-Reha-Projekt Ende <strong>2010</strong> wie geplant beendet,<br />

jedoch ohne eine abschließende Evaluation durch entsprechende Arztpraxen, obwohl<br />

sowohl im Projekt- wie auch im Fachbeirat die EDV-technische Umsetzung <strong>der</strong><br />

NVL als gelungen angesehen wurde.<br />

4.5.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte/Evidenzberichte<br />

Neben allgemeinen Leitlinienprojekten erstellt das ÄZQ im Auftrag von Fachgesellschaften<br />

auch Evidenzberichte. Evidenzberichte beinhalten die Analyse und Bewertung <strong>der</strong><br />

vorhandenen externen Evidenz zu einer definierten Fragestellung. Dies schließt das<br />

Durchführen einer systematischen Literaturrecherche, die Auswahl <strong>der</strong> einzuschließenden<br />

Literatur anhand prospektiv definierter Kriterien und die Bewertung <strong>der</strong> methodischen<br />

Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> abzuleitenden Aussagen ein.<br />

Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG)<br />

DDG und ÄZQ haben innerhalb eines Rahmenvertrages 2009 vereinbart, dass die Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> S3-Leitlinie <strong>der</strong> DDG durch das ÄZQ erfolgen soll.<br />

S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes<br />

Seit August 2009 ist das ÄZQ mit dem Auftrag zur Aktualisierung <strong>der</strong> Leitlinie „Therapie<br />

des Typ-1-Diabetes“ betraut. Alle Kapitel <strong>der</strong> Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes<br />

mellitus wurden überarbeitet. Die Leitlinie bezieht sich auf die Behandlung im Erwachsenenalter.<br />

Insgesamt wurden 13 systematische Literaturrecherchen mit Evidenzbewertungen<br />

und Evidenzaufbereitungen durchgeführt. Inhaltlich ergänzt wurden<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Kapitel zu Therapiestrategien (v. a. Insulinarten und Schulung), kausaler<br />

Therapie, Behandlung diabetesbedingter Notfälle, Therapie in Son<strong>der</strong>situationen<br />

und Verlaufskontrollen. Die von den DDG-Experten nach formalen Konsensusverfahren<br />

abgestimmte Entwurfsfassung <strong>der</strong> Leitlinie wurde in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> von<br />

fünf weiteren Fachgesellschaften bzw. Organisationen mit abgestimmt und kommentiert<br />

(Deutsche Diabetiker Bund, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin,<br />

Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin, Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin, Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe).<br />

Die Endfassung <strong>der</strong> nun interdisziplinär abgestimmten Leitlinie wird voraussichtlich<br />

Ende Januar 2011 veröffentlicht.<br />

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)<br />

Evidenzbericht zu Proteomanalysen zur Diagnose des Prostatakarzinoms<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) hat das ÄZQ von Dezember<br />

2009 bis Februar <strong>2010</strong> einen Evidenzbericht zu Proteomanalysen zur Diagnose des Prostatakarzinoms<br />

verfasst. Die Diagnose des Prostatakarzinoms erfolgt bis dato v. a. über<br />

die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens, die digital-rektale Untersuchung<br />

258


und die Biopsie. Diese diagnostischen Verfahren weisen insgesamt eine ungenügende<br />

diagnostische Sicherheit auf. Insbeson<strong>der</strong>e zur Vermeidung unnötiger Biopsien bei erhöhtem<br />

PSA-Wert werden deshalb prostatakarzinomspezifische Biomarker erforscht.<br />

Die Proteomanalyse ist eine umfassende Identifizierung von Proteinen und Peptiden in<br />

Körperflüssigkeiten. Anlass des Auftrags war, dass zur Diagnosesicherung eines Prostatakarzinoms<br />

bei erhöhtem PSA-Wert ein Urintest mit einer beson<strong>der</strong>en Technik <strong>der</strong> Proteomanalyse<br />

bereits kommerziell als Selbstzahlerleistung angeboten wird. Die Evidenzbasierung<br />

für die Anwendung dieses Tests wurde anhand <strong>der</strong> systematischen Literaturrecherche<br />

und Bewertung <strong>der</strong> identifizierten Literatur geprüft und dargestellt.<br />

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Evidenzbericht zur Therapie <strong>der</strong> extrakraniellen Karotisstenose<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung einer S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie <strong>der</strong> extrakraniellen<br />

Karotisstenose unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />

und Gefäßmedizin erhielt das ÄZQ den Auftrag, einen Evidenzbericht zur Therapie<br />

<strong>der</strong> Karotisstenose mittels Endarteriektomie (CEA) versus Angioplastie mit Stenting<br />

(CAS) zu verfassen. Der Evidenzbericht wurde von Juni bis August <strong>2010</strong> erstellt. Die randomisierten<br />

kontrollierten Studien zu <strong>der</strong> Fragestellung lagen vor. Der Auftrag beinhaltete<br />

die Analyse <strong>der</strong> vorliegenden Evidenz anhand bestimmter Kriterien im Hinblick auf<br />

die Validität <strong>der</strong> abzuleitenden Aussagen bzw. mögliche Verzerrungsrisiken (Bias). Die<br />

Kriterien wurden vorab durch Experten <strong>der</strong> Leitliniengruppe festgelegt. Bearbeitet wurden<br />

methodische und inhaltliche Fragstellungen v. a. zu Studiendesign und Power <strong>der</strong><br />

Studien bzw. Gründen für den Studienabbruch, Angaben zur Patientenselektion und<br />

zum Patientenfluss, Ein- und Ausschlusskriterien, Endpunkten, Subgruppenanalysen,<br />

Erfahrungsstand <strong>der</strong> behandelnden Ärzte und Standardisierung von Therapien. Der Evidenzbericht<br />

wurde in einer Konsensuskonferenz <strong>der</strong> Leitliniengruppe Anfang September<br />

<strong>2010</strong> als eine Grundlage für die abzustimmenden Empfehlungen vorgestellt und diskutiert.<br />

Onkologisches Leitlinien-Programm von AWMF, Deutscher Krebsgesellschaft und<br />

Deutscher Krebshilfe<br />

Entwicklung von Qualitätsindikatoren zur S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie,<br />

Nachsorge des Adenokarzinoms des Magens und des gastro-ösophagealen Übergangs<br />

Das ÄZQ koordinierte von September bis Dezember <strong>2010</strong> die Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />

zu obengenannter S3-Leitlinie. Im Rahmen des onkologischen Leitlinienprogramms<br />

ist die Ableitung von Qualitätsindikatoren durch die Leitliniengruppe obligatorisch.<br />

Für die vorliegende Leitlinie wurde die NVL-Methodik zur Bestimmung von<br />

Qualitätsindikatoren genutzt. In einem zweistufigen Abstimmungsprozess wurden insgesamt<br />

13 vorläufig methodisch bewertete Qualitätsindikatoren für die Bereiche Staging,<br />

chirurgische Therapie, perioperative, adjuvante und neoadjuvante Therapie sowie<br />

tumorgerichtete palliative Therapie und Nachsorge bestimmt.<br />

259


Leitliniensynopse zur Aktualisierung <strong>der</strong> S3-Leitlinie Mammakarzinom<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />

des Mammakarzinoms erstellt das ÄZQ seit Ende Oktober <strong>2010</strong> eine Leitliniensynopse.<br />

Zu allen in <strong>der</strong> Leitlinie adressierten Themenbereichen werden die Empfehlungen methodisch<br />

hochwertiger internationaler Leitlinien ab 2007 zusammengestellt. Die Synopse<br />

wird voraussichtlich im Februar 2011 fertig gestellt.<br />

Fortbildungsveranstaltung für Leitlinienautoren<br />

Die Koordinatoren des onkologischen Leitlinienprogramms organisierten im Juli <strong>2010</strong><br />

eine Fortbildungsveranstaltung für Leitlinienautoren, die vom ÄZQ mit gestaltet wurde.<br />

Themen des ÄZQ waren insbeson<strong>der</strong>e die systematische Recherche und methodische<br />

Bewertung von Evidenz sowie die Methodik <strong>der</strong> Ableitung von Qualitätsindikatoren aus<br />

Leitlinienempfehlungen.<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />

Seit August <strong>2010</strong> wird im Auftrag des Ressorts Patienteninformation des IQWiG eine<br />

systematische Übersicht von methodisch hochwertigen systematischen Übersichtsarbeiten<br />

zum fortgeschrittenen Mammakarzinom v. a. <strong>der</strong> letzten drei Jahre erstellt. Die<br />

Übersichtsarbeit wird die Grundlage einer entsprechenden Patienteninformation zum<br />

fortgeschrittenen Mammakarzinom bilden. Die Arbeit wird voraussichtlich Ende Januar<br />

2011 abgeschlossen.<br />

Überarbeitung des deutschen Instruments zur methodischen Leitlinienbewertung<br />

(DELBI)<br />

Das deutsche Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung (DELBI) wurde im<br />

Jahr 2005/2006 auf <strong>der</strong> Grundlage des validierten AGREE-Instruments von einer nationalen<br />

Expertengruppe entwickelt. Die Veröffentlichung des überarbeiteten AGREE-II-<br />

Instrumentes im Mai 2009 wurde zum Anlass genommen, auch DELBI einer Revision<br />

zu unterziehen. Am ÄZQ wurde deshalb ein Expertenkreis organisiert, <strong>der</strong> sich erstmals<br />

am 22.09.<strong>2010</strong> in Berlin traf. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im AGREE-II-Instrument<br />

und von Kommentaren zu DELBI, die im ÄZQ in den vergangenen Jahren gesammelt<br />

wurden, diskutierten die Experten sowohl grundsätzliche Än<strong>der</strong>ungen an<br />

DELBI als auch den konkreten Überarbeitungsbedarf einzelner Kriterien. Die Experten<br />

waren sich einig, an <strong>der</strong> bisherigen Bewertungsform im DELBI (max. vier Punkte pro<br />

Kriterium) festzuhalten und eine zusammenfassende Gesamtbewertung einer Leitlinie,<br />

wie im AGREE-II-Instrument, nicht zu übernehmen. Es wurde außerdem vereinbart,<br />

das überarbeitete DELBI zu validieren und die Zusammenarbeit mit internationalen<br />

Partnern (z. B. Großbritannien, Österreich) zu suchen. Bei <strong>der</strong> nächsten Sitzung des Expertenkreises<br />

im Januar 2011 ist bereits die Diskussion konkreter Überarbeitungsvorschläge<br />

zu den einzelnen Kriterien erfolgt.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises zur Überarbeitung von DELBI siehe Kapitel 13.4.2,<br />

S. 606.<br />

260


Guidelines International Network <strong>2010</strong><br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Das internationale Leitlinien-Netzwerk Guidelines International Network (G-I-N) wurde<br />

2002 auf Initiative des ÄZQ gegründet. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />

von Organisationen, welche weltweit in den Prozess <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />

und -implementierung involviert sind. Ziele dieses Netzwerkes sind: Optimierung <strong>der</strong><br />

Entwicklung und Nutzung medizinischer Leitlinien, Einsparung von Ressourcen bei <strong>der</strong><br />

Leitlinienentwicklung, systematische Analyse <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im Gesundheitssystem.<br />

Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitglie<strong>der</strong> von G-I-N zum gegenseitigen<br />

Austausch aller für die Leitlinienerstellung notwendigen Hintergrundinformationen.<br />

Die Geschäftsstelle von G-I-N ist beim ÄZQ angesiedelt und wird von Magali Remy-Stockinger<br />

(Geschäftsführerin von G-I-N), Inga König (Webmaster) und Martina Westermann<br />

(Sekretariat) betreut. Der Leiter des ÄZQ ist Schatzmeister von G-I-N. Im Berichtszeitraum<br />

standen die kontinuierliche Erweiterung des Netzwerkes, die siebte<br />

G-I-N-Konferenz in Chicago, die Planungen für die erste G-I-N-Konferenz in Asien im<br />

Jahr 2011, die Strategieentwicklung für <strong>2010</strong> bis 2013 sowie die Pflege <strong>der</strong> internetgestützten<br />

Leitlinienbibliothek (International Guideline Library) von G-I-N im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Aktivitäten. <strong>2010</strong> sind zehn weitere Organisationen und 21 Einzelmitglie<strong>der</strong> dem<br />

Netzwerk beigetreten, um an dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und den Ressourcen<br />

dieses internationalen Wissensnetzwerkes teilzuhaben. G-I-N gehören mittlerweile<br />

93 Organisationen und 77 Einzelmitglie<strong>der</strong> aus 45 Staaten aus Afrika, Amerika, Asien,<br />

Australien/Ozeanien und Europa an.<br />

Kern <strong>der</strong> Netzwerkarbeit ist die International Guideline Library. Sie enthält über 7.300<br />

Leitliniendokumente <strong>der</strong> G-I-N-Mitglie<strong>der</strong> und ist die umfangreichste Leitliniendatenbank<br />

weltweit. Der ansonsten kostenpflichtige Zugang zur Internationalen Leitlinienbibliothek<br />

ist für Kooperationspartner des ÄZQ kostenfrei.<br />

Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks finden sich im Jahresbericht <strong>2010</strong> sowie<br />

in regelmäßigen Beiträgen in dem deutschsprachigen G-I-N-Organ ZEFQ (www.<br />

elsevier.de/artikel/805117&_osg=834301&_hsg=833820).<br />

Leitlinienbüro <strong>der</strong> European Society for Quality in Healthcare (ESQH)<br />

Die ESQH ist eine Fachgesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen mit <strong>der</strong>zeit 20 internationalen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n, die auf europäischer Ebene agiert. Ihre Arbeitsschwerpunkte<br />

hat sie in unterschiedlichen Bereichen des medizinischen Qualitätsmanagements, dazu<br />

zählen unter an<strong>der</strong>em: Leitlinien, Patientensicherheit, Qualitätsindikatoren, Patienteninformation<br />

o<strong>der</strong> Wissenstransfer.<br />

2009 hatte sich das ÄZQ um die Leitung und inhaltliche Ausgestaltung des Leitlinienbüros<br />

<strong>der</strong> ESQH beworben und Anfang <strong>2010</strong> den Zuschlag erhalten. Das ÄZQ kann auf<br />

diesem Wege sein Wissen über Leitlinienmethodik europaweit zur Verfügung stellen<br />

und in Form von Workshops, Internetinformationen und Präsentationen vermitteln.<br />

261


Im ersten Quartal <strong>2010</strong> erfolgte <strong>der</strong> Aufbau des Büros, die Erstellung einer Internetseite<br />

esqh.de und die Mitwirkung an folgenden Projekten <strong>der</strong> ESQH:<br />

• Beurteilung von Qualitätsindikatoren (QI) für das DuQuE-Projekt,<br />

• Mitarbeit an einem Projektantrag im Rahmen des Leonardo-För<strong>der</strong>programms <strong>der</strong><br />

EU und<br />

• Entwurf eines Fragebogens zur Analyse <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Lehrangebote zum Qualitätsmanagement<br />

im Gesundheitswesen.<br />

In <strong>der</strong> letzten Mitglie<strong>der</strong>versammlung wurde die Abteilungsleiterin <strong>der</strong> Abteilung EbM<br />

und Leitlinien des ÄZQ als Vertreterin aller ESQH-Büros in den Vorstand gewählt.<br />

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (DNEbM)<br />

Am ÄZQ ist seit Oktober 2000 die Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />

Medizin e. V. angesiedelt. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />

(DNEbM) e. V. wurde 1998 in Berlin gegründet. Von einer Handvoll Aktivisten initiiert,<br />

gehören dieser wissenschaftlichen Fachgesellschaft Ende <strong>2010</strong> mehr als 830 Mitglie<strong>der</strong><br />

aus allen Bereichen des Gesundheitswesens an. Das Netzwerk ist damit weltweit <strong>der</strong><br />

größte Zusammenschluss von Medizinern und Angehörigen von Gesundheitsberufen<br />

in diesem Bereich. Ziele <strong>der</strong> Organisation sind die Weiterentwicklung von Konzepten,<br />

Theorien und Methoden <strong>der</strong> EbM im deutschsprachigen Raum, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus-,<br />

Weiter- und Fortbildung in EbM und Verbreitung evidenzbasierter Quellen.<br />

Die 11. Jahrestagung des DNEbM fand als Kooperationsveranstaltung mit dem Kongress<br />

„Forum Medizin 21“ <strong>der</strong> Paracelsus Medizinischen Privatuniversität zum Thema „Evidenzbasierte<br />

Medizin – ein Gewinn für die Arzt-Patient-Beziehung?“ im Februar <strong>2010</strong> in<br />

Salzburg statt. Im Mittelpunkt dieses Kongress, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitorganisiert<br />

wurde, standen <strong>der</strong> Umgang mit <strong>der</strong> medizinischen Informationsflut, <strong>der</strong> ökonomische<br />

Druck in Gesundheitssystemen und die Auswirkungen von beidem auf die Arzt-<br />

Patient-Beziehung. Mehrere Mitarbeiter des ÄZQ waren am Kongressprogramm mit<br />

wissenschaftlichen Beiträgen beteiligt.<br />

Neben <strong>der</strong> Netzwerkarbeit einschließlich <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Gremien des DNEbM<br />

e. V. (Vorstandssitzungen und Klausurtagungen) steuerte die im ÄZQ angesiedelte Geschäftsstelle<br />

den Prozess <strong>der</strong> Zertifizierung von EbM-Kursen auf Grundlage des von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedeten Curriculums EbM sowie die Verleihung des David-Sackett-<br />

und des Journalistenpreises des DNEbM.<br />

Ende <strong>2010</strong> wurden Kriterien für die Vergabe des DNEbM-Logos entwickelt; 2011 wird<br />

dieses Vergabeverfahren weiterentwickelt.<br />

Fortbildungsveranstaltungen zu EbM und Leitlinien im Rahmen <strong>der</strong> QM-Ausbildung<br />

einiger Landesärztekammern und <strong>der</strong> QZ-Tutoren-Ausbildung <strong>der</strong> KBV<br />

Seit mehreren Jahren unterstützt das ÄZQ sowohl die <strong>Bundesärztekammer</strong> als auch die<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung im Rahmen unterschiedlicher Fortbildungsveranstaltungen<br />

für Ärzte. <strong>2010</strong> wurden für mehrere Ärztekammern (Berlin, Westfalen-Lippe,<br />

Baden-Württemberg) Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Evidenzbasierte Medizin,<br />

Leitlinien und Qualitätsmanagement durchgeführt. Bei <strong>der</strong> Ausbildung von Qua-<br />

262


litätszirkeltutoren durch die KBV im Rahmen mehrtägiger Veranstaltungen hat das<br />

ÄZQ Workshops zu den Themen Evidenzbasierte Medizin, Leitlinien und Patienteninformation<br />

durchgeführt.<br />

4.5.5 Patienteninformation<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

Mit dem Relaunch vom 24. September 2008 wurde das Portal www.patienten-information.<br />

de als gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften etabliert.<br />

Es bietet den Zugang zu allen an Patienten gerichtete Angeboten von Kammern und<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen sowie zu qualitätsgeprüften Behandlungsinformationen<br />

verlässlicher Anbieter wie zum Beispiel Fachgesellschaften, medizinische Kompetenznetze<br />

und -zentren.<br />

Patienteninformationen zu Behandlungsalternativen werden einem formalen Qualitätsprüfungsverfahren<br />

unterzogen. Auswahl und Bewertung <strong>der</strong> Patienteninformationen<br />

sowie die Organisation des Portals erfolgen durch qualifiziertes Personal des ÄZQ mit<br />

fachlicher, ehrenamtlicher Unterstützung durch das Patientenforum von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und KBV.<br />

Bestandteile von www.patienten-information.de sind:<br />

• Informationen: Datenbank qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen, Arzt- und<br />

Kliniksuche, Anlaufstellen <strong>der</strong> Patientenberatung und Selbsthilfe, Adressen von Fachgesellschaften<br />

und Berufsverbänden<br />

• Service: Newsmeldungen, Presseseite, Downloadforen<br />

• Kommunikation: Kontaktformular für Patientenanfragen, Nutzerumfragen<br />

Tabelle 4: Art <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Datenbank befindlichen Informationen (Stand: 12/<strong>2010</strong>)<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Information Anzahl<br />

Quellen in <strong>der</strong> Datenbank insgesamt 2.037<br />

Informationen zur Beschreibung medizinischer Maßnahmen 1.545<br />

Selbsthilfe/Beratungsstellen 271<br />

Fachgesellschaften/wissenschaftliche Organisationen 105<br />

Arztsuche 114<br />

Quellen <strong>der</strong> Selbstverwaltungskörperschaften 942<br />

Quellen an<strong>der</strong>er Anbieter 1.095<br />

Schlagwörter 658<br />

Schlagwort-Alias 174<br />

Tabelle 5: Übersicht über den Bewertungsstatus (Stand: 12/<strong>2010</strong>)<br />

Bewertete Quellen Anzahl<br />

Nach DISCERN bewertete Quellen 604<br />

Alle DISCERN-Bewertungen 807<br />

263


Schwerpunkt <strong>der</strong> zukünftigen Arbeit ist die Zusammenführung mit dem Wissensportal<br />

für Ärzte www.arztbibliothek.de. Derzeit sind qualitätsbewertete Patienteninformationen<br />

zu rund 80 Prozent <strong>der</strong> Leitlinien aus <strong>der</strong> Arztbibliothek vorhanden. Durch gezielte<br />

Recherche und Aufnahme sollen die Themenfel<strong>der</strong> optimal abgedeckt werden. 2011<br />

werden beide Portale in eine gemeinsame Mediendatenbank überführt und auf Basis eines<br />

zentralen Schlagwortsystems verwaltet.<br />

Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

Im Berichtsjahr wurden die folgenden PatientenLeitlinien bearbeitet:<br />

Asthma (update)<br />

Aufgrund von neuen Erkenntnissen wurden Empfehlungen <strong>der</strong> NVL Asthma geän<strong>der</strong>t.<br />

Diese wurden in die PatientenLeitlinie eingearbeitet.<br />

Herzinsuffizienz<br />

Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2009 begonnen. Die Konsultationsphase wurde im Oktober<br />

<strong>2010</strong> abgeschlossen und die Kommentare im Dezember im Expertengremium verabschiedet.<br />

Die Veröffentlichung ist für Januar 2011 geplant.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind Sören Riedel (Bundesverband Herzkranker Kin<strong>der</strong><br />

e. V.), Gustav Materna (Gesprächskreis für Herzpatienten und Angehörige), Dr. Karl-<br />

Gustav Werner (HFI e. V.), Christiane Ulbrich und Roland Keuchen (Paritätischer Gesamtverband).<br />

Auf eigenen Wunsch ist Dr. Karl Gustav Werner im Juni <strong>2010</strong> aus dem Redaktionsgremium<br />

ausgeschieden.<br />

Depression<br />

Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2009 begonnen. Die PatientenLeitlinie wird im Januar 2011 in<br />

die Konsultation gehen. Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind Eleonore Fink (Angehörige<br />

psychisch Kranker (ApK) – Landesverband Berlin e. V.), Carsten Kolada, (Bundesverband<br />

<strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V.), Jürgen Matzat (Deutsche Arbeitsgemeinschaft<br />

Selbsthilfegruppen – DAG SHG), Manfred Bieschke-Behm (Mitglied in<br />

DAG SHG). Vertreter im Expertenkreis waren Jürgen Matzat und Carsten Kolada. Manfred<br />

Bieschke-Behm schied auf eigenen Wunsch aus dem Patientengremium aus.<br />

Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien<br />

Neben den Patientenleitlinien zu NVL erstellt das ÄZQ im Auftrag von wissenschaftlichen<br />

und medizinischen Fachgesellschaften Patienten- und Gesundheitsinformationen<br />

auf <strong>der</strong> Basis evidenzbasierter Leitlinien (S3-Leitlinien). Die Erstellung folgt <strong>der</strong> Methodik<br />

<strong>der</strong> Vorgehensweise bei NVL-basierten Patientenleitlinien.<br />

Alle im Berichtszeitraum bearbeiteten Patientenleitlinien sind Bestandteil des Leitlinienprogramms<br />

Onkologie, das von Deutscher Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe<br />

und AWMF getragen wird:<br />

• Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim Mammakarzinom“<br />

264


Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

• Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />

des Prostatakarzinoms“<br />

• Früherkennungsinformation für Laien zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik,<br />

Therapie und Nachsorge des Prostatakarzinoms“.<br />

Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim<br />

Mammakarzinom“<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patientinnen in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />

werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />

fortgeschrittenen Mammakarzinom. Auftraggeber ist die Deutsche Krebsgesellschaft<br />

e. V. Der erste Teil <strong>der</strong> PatientenLeitlinie „Brustkrebs: Die Ersterkrankung und DCIS –<br />

eine Leitlinie für Patientinnen“ ist bereits auf den Internetseiten des ÄZQ, <strong>der</strong> Deutschen<br />

Krebsgesellschaft und <strong>der</strong> Deutschen Krebshilfe sowie als Broschüre, finanziert<br />

durch die Deutsche Krebshilfe, veröffentlicht.<br />

Mit <strong>der</strong> Erstellung des zweiten Teils <strong>der</strong> Patientenleitlinie „Brustkrebs II: Die fortgeschrittene<br />

Erkrankung, Rezidiv und Metastasierung“ wurde <strong>2010</strong> begonnen, die Fertigstellung<br />

ist für 2011 geplant. Mitglie<strong>der</strong> des Redaktionsgremiums sind Prof. Dr. Ute-Susann<br />

Albert (Universitätsklinikum Giessen und Marburg), Prof. Dr. Rolf Kreienberg (Universitätsfrauenklinik<br />

Ulm), Cordula Mühr (DAG SHG), Brigitte Overbeck-Schulte (Frauenselbsthilfe<br />

nach Krebs Bundesverband e. V.), Christa Ranz-Hirt (Frauenselbsthilfe nach<br />

Krebs e. V. Landesverband Baden-Württemberg), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach<br />

Krebs Bundesverband e. V.) und PD Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm).<br />

Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und<br />

Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patienten in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />

wurden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und fortgeschrittenen<br />

Prostatakarzinom. Auftraggeber ist die Deutsche Krebsgesellschaft. Beide<br />

Patientenleitlinien sind auf den Internetseiten von ÄZQ, Deutscher Krebshilfe, Deutscher<br />

Krebsgesellschaft und dem Leitlinienprogramm Onkologie veröffentlicht sowie als<br />

kostenlose Broschüre, finanziert durch die Deutsche Krebshilfe, erhältlich.<br />

Redaktionsmitglie<strong>der</strong> sind Dipl.-Ing. Paul En<strong>der</strong>s, Hanns-Jörg Fiebrandt, Dipl.-Ing. Jens<br />

Peter Zacharias (Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.), PD Dr. Christoph Doehn<br />

(Universitätsklinikum Lübeck), Prof. Dr. Oliver Hakenberg (Universitätsklinikum<br />

Rostock), Prof. Dr. Stefan Höcht (Gemeinschaftspraxis Strahlentherapie a. d. ASKLE-<br />

PIOS Klinik St. Georg Hamburg) und Prof. Dr. Lothar Weißbach (Stiftung Männergesundheit,<br />

Berlin).<br />

Früherkennungsinformation zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie<br />

und Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />

Im Dezember <strong>2010</strong> wurde mit <strong>der</strong> Arbeit an einer Früherkennungsinformation für<br />

Laien zum Prostatakarzinom begonnen. Die Fertigstellung ist für 2011 geplant.<br />

Redaktionsmitglie<strong>der</strong> sind Dipl.-Ing Paul En<strong>der</strong>s (Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe<br />

e. V.), PD Dr. Christof Börgermann (KH Düren), Dr. Bernt Göckel (Berufsverband<br />

<strong>der</strong> Urologen e. V.), Prof. Dr. Lothar Weißbach (Stiftung Männergesundheit, Berlin) und<br />

Prof. Dr. Manfred Wirth (Universitätsklinikum Gustav Carus, Dresden).<br />

265


Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

Gute Praxis Arztportale<br />

Im Auftrag von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hat das<br />

ÄZQ gemeinsam mit einem Expertenkreis den Anfor<strong>der</strong>ungskatalog „Gute Praxis Arztund<br />

Klinikbewertungsportale, Modul 1 Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für Arztbewertungsportale“<br />

(Version 1.0 – Dezember 2009) erarbeitet (siehe www.arztbewertungsportale.de). Das<br />

Clearingverfahren für Arztbewertungsportale (s. u.) hat gezeigt, dass <strong>der</strong> Kriterienkatalog<br />

in <strong>der</strong> Praxis gut einsetzbar ist. Dennoch ergab sich Überarbeitungsbedarf. Des Weiteren<br />

sind Bundeszahnärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer an das<br />

ÄZQ mit <strong>der</strong> Bitte um Kooperation in Bezug auf die Checkliste herangetreten. Dieser<br />

wurde durch Vertreter <strong>der</strong> Gremien des ÄZQ zugestimmt. Vor diesem Hintergrund begannen<br />

im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Expertenkreis sowie Vertreter <strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />

und Bundeszahnärztekammer mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs.<br />

Der Kriterienkatalog wird zudem um Module für Zahnärzte und Psychotherapeuten<br />

erweitert. Die Veröffentlichung <strong>der</strong> überarbeiteten Checkliste ist für Frühjahr 2011<br />

geplant. Die Erstellung eines Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs für Klinikbewertungsportale folgt<br />

2011.<br />

Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />

Am 15. Dezember 2009 hat das ÄZQ von Planungsgruppe und Verwaltungsrat den Auftrag<br />

erhalten ein Clearingverfahren für Arztbewertungsportale einzurichten. Die Qualität<br />

von Arztbewertungsportalen sollte anhand von 40 Qualitätskriterien des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs<br />

„Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale, Modul 1 Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für Arztbewertungsportale“ (Version 1.0 – Dezember 2009) überprüft werden.<br />

Von Mai bis September <strong>2010</strong> haben Gutachter des ÄZQ und des Expertenkreises Arztbewertungsportale<br />

zehn marktrelevante Arztbewertungsportale bewertet. Die Qualität <strong>der</strong><br />

überprüften Plattformen war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bewertung sehr heterogen (siehe Tabelle<br />

6). Im Oktober <strong>2010</strong> erhielten alle Betreiber begutachteter Portale ihren Qualitätsbericht<br />

zur Kenntnis. Aus den acht eingegangenen Stellungnahmen <strong>der</strong> Betreiber geht<br />

hervor, dass die meisten Betreiber ihren Qualitätsbericht zum Anlass genommen haben,<br />

ihr Webangebot zu überarbeiten. Gutachten und Stellungnahmen wurden im November<br />

<strong>2010</strong> in einem passwortgeschützten Bereich zur internen Nutzung durch die ärztliche<br />

Selbstverwaltung eingestellt. Sowohl von Portalbetreibern als auch von Nutzern und Verbrauchern<br />

wurde jedoch gefor<strong>der</strong>t, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Auf<br />

eine Anfrage des ÄZQ im Dezember <strong>2010</strong> erklärten sich sieben Portalbetreiber mit einer<br />

Veröffentlichung einverstanden. Auf <strong>der</strong> Internetseite des ÄZQ zu Arztbewertungsportalen<br />

(www.arztbewertungsportale.de) sind <strong>der</strong>en Gutachten sowie die entsprechenden<br />

Stellungnahmen seit dem 20.12.<strong>2010</strong> einsehbar.<br />

266


Tabelle 6: Ergebnisübersicht zum Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />

Erfüllte Kriterien (Ja-Antworten) Portal<br />

1<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

1. Impressum X X X X X X X X X X<br />

2. E-Mail-Adresse (Kontaktmöglichkeit) X X X X X X X X X X<br />

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen X X X X X X X X X X<br />

4. Bezug zum Telemediengesetz X X – – X – X – X –<br />

5. Datenschutzerklärung X X X X X – X – X X<br />

6. Darlegung <strong>der</strong> Identität des Betreibers X X X X X X X X X X<br />

7. Identifizierung <strong>der</strong> Identität des Betreibers X X X X X X X – X X<br />

8. Finanzierung des Angebots X X X X – – X – – –<br />

9. Trennung von Werbung und Inhalt X X X X X X – – – –<br />

10. Bezugsquellen für Arzteinträge X X X – – X – – – –<br />

11. Aktualität <strong>der</strong> Arzteinträge X – – – – – – – – –<br />

12. Weitergabe personenbezogener Daten X X X X X X X – – –<br />

13. Löschung personenbezogener Daten X X X X X – X – X –<br />

14. Registrierung X X – X – – – X X –<br />

15. Verständliche Darlegung <strong>der</strong> Zugangsbedingungen X X – X X X – – X –<br />

16. Information von Ärztinnen/Ärzten über die Aufnahme – – – – – – – – – –<br />

17. Wi<strong>der</strong>spruchsmöglichkeit X X – – X X – – – –<br />

18. Information vor <strong>der</strong> Veröffentlichung – – – – – – – – – –<br />

19. Möglichkeit zur Gegendarstellung X – – – – X – – – –<br />

20. Regeln und Umgangsformen X X X X – X – X – –<br />

21. Kontaktadresse für Missbrauchsmeldungen X – X X – X X – – –<br />

22. Rückmeldung bei Missbrauch – – – – – X – – – –<br />

23. Glie<strong>der</strong>ung und Navigation – X X X X X X – – X<br />

24. Verständlichkeit <strong>der</strong> Inhalte X X X X X X X – X X<br />

25. Personenbezogene Arztsuche X X X X X X X X X X<br />

26. Trefferdarstellung X – X – X – X X – –<br />

27. Verständliches Bewertungsverfahren X X X – X X X X – X<br />

28. Eindeutige Bewertungskriterien X X X – X X X – X X<br />

29. Überprüfung von Bewertungen X – X X X – – X – –<br />

30. Darstellung des Prüfungsverfahrens X – X – – – – – – –<br />

31. Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnote X – – – – – – n.a. – –<br />

32. Darstellung des Bewertungsergebnisses X X X X X X X X X –<br />

33. Darstellung des Bewertungsverlaufs X X X X X X X X – –<br />

34. Redaktionelle Überprüfung <strong>der</strong> Freitexte X X X X X – – – n.a. –<br />

35. Mindestanzahl an Bewertungen – – – – – – – – – –<br />

36. Maßnahmen gegen Mehrfachbewertungen X X – X – – – X – –<br />

37. Schutzmaßnahmen gegen Täuschungsmanöver X – – – – – – X – –<br />

38. Schutzmaßnahmen gegen Schmähkritik X X X X X – – X n.a. –<br />

39. Keine Deskriminierungen X X X X X X X X X X<br />

40. Barrierefreiheit – X X – – – – – – –<br />

Portal<br />

2<br />

Portal<br />

3<br />

Portal<br />

4<br />

Portal<br />

5<br />

Portal<br />

6<br />

Portal<br />

7<br />

X, Kriterium erfüllt (Ja-Antwort); –, Kriterium nicht erfüllt (Nein-Antwort); n.a. Kriterium nicht anwendbar.<br />

Portal<br />

8<br />

Portal<br />

9<br />

Portal<br />

10<br />

267


Wartezimmerinformationen/Kurzinformationen für Patienten<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat das ÄZQ zu wichtigen<br />

Krankheitsbil<strong>der</strong>n sogenannte Wartezimmerinformationen entwickelt: kompakte Kurzinformationen,<br />

die in leicht verständlicher Sprache die wichtigsten Empfehlungen zu<br />

Behandlung und Umgang mit einer Erkrankung vermitteln. Ziel ist es, durch diese verlässlichen<br />

Informationen den Therapieprozess und das Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Arzt und Patient zu unterstützen.<br />

Grundlage <strong>der</strong> Wartezimmerinformationen sind die breit konsentierten PatientenLeitlinien<br />

des NVL-Programms bzw. des Onkologischen Leitlinienprogramms von Deutscher<br />

Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe und AWMF. Zum Konzept <strong>der</strong> Wartezimmerinformationen<br />

gehört, dass mindestens ein ärztlicher Experte und mindestens ein Patientenvertreter<br />

von Extern an <strong>der</strong> Erstellung einer Information beteiligt sind, also einen ersten<br />

Entwurf gegenlesen und korrigieren.<br />

Die Wartezimmerinformationen stehen als doppelseitiges Dokument im DIN-A4-Format<br />

allen Ärzten zum Ausdrucken zur Verfügung, damit sie bei Bedarf an Betroffene<br />

persönlich ausgehändigt werden können. Sie sind als PDF-Dateien auf den Internetseiten<br />

<strong>der</strong> KBV, <strong>der</strong> Arztbibliothek, auf dem Portal www.patienten-information.de und im<br />

KV-SafeNet zum Download eingestellt. Als beson<strong>der</strong>er Service kann jede Kassenärztliche<br />

Vereinigung im KV-SafeNet auf eine PDF-Datei mit eigenem KV-Logo zugreifen,<br />

wenn sie die Wartezimmerinformation auf <strong>der</strong> eigenen Homepage anbieten möchte.<br />

Abbildung 2: Wartezimmerinformation „Diabetes und Füße“<br />

268


Im Berichtszeitraum wurden folgende Wartezimmerinformationen erstellt:<br />

• Asthma, veröffentlicht am 5. Mai <strong>2010</strong><br />

• Diabetes und Füße, veröffentlicht am 16. Juni <strong>2010</strong><br />

• Diabetes und Augen, veröffentlicht am 16. Juni <strong>2010</strong><br />

• Prostatakrebs im frühen Stadium, veröffentlicht am 13. Oktober <strong>2010</strong><br />

• Früherkennung von Brustkrebs, veröffentlicht am 10. November <strong>2010</strong><br />

• Depression, wird zusammen mit <strong>der</strong> Patientenleitlinie veröffentlicht<br />

Für 2011 sind 19 weitere Kurzinformationen vorgesehen.<br />

4.5.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />

Patientensicherheit und Risikomanagement<br />

Das ÄZQ ist seit 2001 im Bereich „Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin“ tätig. Zu<br />

diesem Thema wurde <strong>der</strong> Expertenkreis „Patientensicherheit“ eingerichtet, <strong>der</strong> seit 2001<br />

regelmäßig tagt (Mitglie<strong>der</strong> siehe Kapitel 13.4.2, S. 605).<br />

Im Berichtszeitraum lagen die Arbeitsschwerpunkte in folgenden Themenbereichen:<br />

• Erweiterung des Berichts- und Lernsystems CIRSmedical.de zum Netzwerk CIRS<br />

medical.de<br />

• Weiterentwicklung des Forums Patientensicherheit des ÄZQ<br />

• Nationale und internationale Kooperationen<br />

• Trainingsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />

Die Arbeitsergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des ÄZQ-Informationsdienstes<br />

www.forum-patientensicherheit.de und in die gesundheitspolitischen Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> ÄZQ-Träger ein. Darüber hinaus existiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis<br />

Patientensicherheit e. V. (APS), zu dessen Mitglie<strong>der</strong>n das ÄZQ gehört.<br />

Netzwerk CIRSmedical.de<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Das Berichts- und Lernsystem CIRSmedical.de wurde 2005 als Projekt <strong>der</strong> KBV initiiert<br />

und 2006 in ein gemeinsames Programm von KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> umgewandelt.<br />

Seit 2006 wird es durch das ÄZQ organisiert. Aufgrund <strong>der</strong> ständigen Nachfrage<br />

nach „eigenen“ fachspezifischen, krankenhausinternen o<strong>der</strong> regionalen Systemen<br />

konnten im Berichtszeitraum verschiedene CIRS-Modellprojekte in das Netzwerk<br />

CIRSmedical.de integriert werden. Aus dem ursprünglichen Berichtssystem „CIRS<br />

medical.de“ entwickelte sich das Netzwerk CIRSmedical.de.<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> wurden – wie in den Vorjahren – weitere Berichtsgruppen für einzelne<br />

Krankenhäuser (z. B. „CIRS-Helfenstein Klinik“, „CIRSClemenshospital“, „CIRS WZK“,<br />

„CIRS-Privatklinik Schindlbeck“), Ärztekammern (für neue Teilnehmer am „Netzwerk<br />

CIRS-Berlin“ <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin), Kassenärztliche Vereinigungen (z. B. „CIRS-<br />

KVWL“ <strong>der</strong> KV Westfalen-Lippe) und an<strong>der</strong>e Organisationen (z. B. „CIRS-DSO“ <strong>der</strong><br />

Deutschen Stiftung Organtransplantation) eingerichtet. Drei <strong>der</strong> neuen Berichtsgruppen<br />

werden im Folgenden näher dargestellt:<br />

269


Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland<br />

Am 01.07.<strong>2010</strong> startete das „Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland“ für alle Krankenhäuser<br />

mit o<strong>der</strong> ohne existierendem CIRS. Die Träger dieser Gruppe sind das Aktionsbündnis<br />

Patientensicherheit e. V. (APS), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.<br />

(DKG), <strong>der</strong> Deutscher Pflegerat e. V. (DPR) und das ÄZQ.<br />

Ziel ist es, ein überregionales, interdisziplinäres und interprofessionelles Lernen aus kritischen<br />

Ereignissen durch Information, Analyse, Bewertung und Maßnahmenvorschläge<br />

(klinisches Risikomanagement) zu ermöglichen, um so die Patientensicherheit<br />

in Deutschland zu för<strong>der</strong>n. Eine Steuergruppe <strong>der</strong> vier Trägerorganisationen entscheidet<br />

über die Kommentierung <strong>der</strong> eingehenden Fälle und veröffentlicht „Fälle des Monats“<br />

und ggf. „Alerts“. Die Homepage des Projekts ist über www.kh-cirs.de erreichbar.<br />

CIRSmedical Anästhesiologie<br />

Im April <strong>2010</strong> startete das „CIRSmedical Anästhesiologie“ für die Deutsche Gesellschaft<br />

für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und den Berufsverband Deutscher<br />

Anästhesisten e. V. (BDA). Hierfür wurde eine eigenständige CIRSmedical Instanz<br />

(Hauptgruppe) mit Untergruppen für die teilnehmenden Anästhesieabteilungen <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser eingerichtet, die ein einrichtungsinternes CIRS aufbauen wollen. Dieses<br />

CIRS läuft parallel zu dem <strong>der</strong>zeitigen anästhesiespezifischen System „PaSOS“. Für<br />

beide Systeme wurde gemeinsam von BDA/DGAI und ÄZQ ein Berichtsformular mit einem<br />

einheitlichen Datensatz entwickelt. Derzeit haben sich 31 anästhesiologische Abteilungen<br />

eingeschrieben. Die Homepage des Projekts ist über www.cirs-ains.de erreichbar.<br />

Neben <strong>der</strong> technischen Umsetzung des Projekts und <strong>der</strong> Schulung aller Teilnehmer hat<br />

das ÄZQ auch die Verantwortung für die Veröffentlichung von Fachpublikationen und<br />

die wissenschaftliche Weiterentwicklung übernommen.<br />

CIRS-KVWL<br />

Im Berichtszeitraum startete ebenfalls das Modellprojekt CIRS-KVWL in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe für die Einrichtung eines<br />

CIRS für alle Vertragsärzte <strong>der</strong> Region. Für CIRS-KVWL wurde eine Untergruppe von<br />

CIRSmedical.de eingerichtet, zu <strong>der</strong> alle teilnehmenden Ärzte Zugang über www.<br />

kvwl.cirsmedical.de haben. Alle eingehenden Berichte werden zu CIRSmedical.de weitergeleitet.<br />

Eine Einführungsveranstaltung und die Schulung des CIRS-Teams fanden<br />

im Mai <strong>2010</strong> in Dortmund statt.<br />

Kooperationen<br />

Durch die hohe Akzeptanz von CIRSmedical.de haben auch an<strong>der</strong>e Fachgesellschaften,<br />

die ein CIRS betreiben (z. B. die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie – DCGH), beschlossen,<br />

mit dem Netzwerk CIRSmedical.de zu kooperieren. Die Berichte des CIRS<br />

<strong>der</strong> DGCH werden von Mitarbeitern des ÄZQ anonymisiert und an CIRSmedical.de weitergeleitet.<br />

Darüber hinaus besteht ebenfalls eine Kooperation mit <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />

Risiko-Beratung mbH (ein Tochterunternehmen <strong>der</strong> Ecclesia-Gruppe), welche die Berichte<br />

aus ca. 300 Krankenhäusern, die das CIR-System Riskop verwenden, in CIRSmedical.de<br />

übermittelt.<br />

270


Geplante Erweiterungen des Netzwerks CIRSmedical.de im Jahr 2011<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> wurden durch Vorträge, Arbeitstreffen und Konzepte die Vorbereitungen<br />

für die fortlaufende Erweiterung des Netzwerks CIRSmedical.de getroffen. Für 2011 ist<br />

die Einrichtung weiterer regionaler, krankenhausspezifischer und fachspezifischer Berichtsgruppen<br />

durch interessierte Institutionen angefragt.<br />

Software CIRSmedical<br />

Die Software von CIRSmedical.de wurde im Jahr <strong>2010</strong> in Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern<br />

Basel und Zürich erneut überarbeitet. Hierbei erfolgte die inhaltliche<br />

Neugestaltung <strong>der</strong> Bearbeitungsmaske. Eine Verschlagwortungs- und Klassifikationsfunktion<br />

<strong>der</strong> Berichte wurde ergänzt. Der Relaunch <strong>der</strong> neuen Softwareversion (CIRSmedical<br />

9) erfolgte im dritten Quartal <strong>2010</strong>. Da viele <strong>der</strong> Teilnehmer des Netzwerks<br />

CIRSmedical.de ebenfalls auf die neue Software-Version umgestellt wurden, waren umfangreiche<br />

Schulungen dieser Projektpartner notwendig.<br />

Forum Patientensicherheit<br />

Das Informationsforum „Patientensicherheit“ <strong>der</strong> Ärzteschaft besteht seit 2002 und ist<br />

seit 2006 unter www.forum-patientensicherheit.de zugänglich. Diese Internetseiten wurden<br />

im Berichtszeitraum fortlaufend aktualisiert. Eine Publikations- und Tooldatenbank<br />

zum Thema Patientensicherheit wird <strong>der</strong>zeit entwickelt. Es finden sich aktuell folgende<br />

Hauptkapitel:<br />

1. Patientensicherheit<br />

2. Hintergrundwissen<br />

3. Prävention<br />

4. CIRSmedical.de<br />

5. High 5s<br />

6. Service und<br />

7. Glossar & FAQs.<br />

Nationale und internationale Kooperationen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />

Mitarbeiter des ÄZQ waren im Berichtszeitraum an folgenden Arbeitsgruppen des Aktionsbündnisses<br />

Patientensicherheit (APS) beteiligt:<br />

• AG Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

• AG Behandlungsfehlerregister<br />

• AG Bildung und Training<br />

• AG Informieren, Beraten, Entscheiden<br />

• AG Medizinprodukteassoziierte Risiken<br />

• AK Kommunikation nach einem Zwischenfall<br />

Die dabei entwickelten Veröffentlichungen sind über die Internetseite des APS unter<br />

www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de zugänglich.<br />

271


EU-Projekt: Learning from International Networks about Errors and Un<strong>der</strong>standing<br />

Safety in Primary Care (LINNEAUS EURO-PC)<br />

Im Rahmen des Projektbereichs 2 (Developing a Taxonomy of Errors for Primary Care)<br />

des EU-Projekts LINNEAUS EURO-PC, welcher vom Institut für Allgemeinmedizin <strong>der</strong><br />

Universität Frankfurt am Main geleitet wird, nahm das ÄZQ an einem Expertenkreis zur<br />

Entwicklung einer Klassifikation für Fehlerberichte in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin teil. Für<br />

dieses Projekt fanden im Februar und Oktober <strong>2010</strong> eintägige Expertentreffen in Manchester<br />

statt.<br />

WHO Patient Safety Curriculum Guide<br />

Die World Medical Association ist an das ÄZQ mit <strong>der</strong> Bitte herangetreten, sich an <strong>der</strong><br />

Adaptation des WHO Patient Safety Curriculum Guide for Medical Schools zu beteiligen.<br />

Bisher richtete sich dieses Curriculum an Studierende <strong>der</strong> Medizin; es wird <strong>der</strong>zeit<br />

zu einem interprofessionellen Curriculum ausgebaut. Im Rahmen dieser Anpassung<br />

wurden die elf Topics des Curriculums von Mitarbeitern des ÄZQ kommentiert. Im Oktober<br />

<strong>2010</strong> fand eine international besetzte Konsensuskonferenz in Paris statt, bei <strong>der</strong><br />

das ÄZQ als Vertreter des WMA teilnahm. Der WHO Patient Safety Curriculum Guide –<br />

Multiprofessional Edition – wird im ersten Quartal 2011 erscheinen.<br />

WHO-Projekt „Action on Patient Safety: High 5s“<br />

Das internationale Projekt „High 5s“ wurde im Jahr 2006 durch den Commonwealth<br />

Fund, die WHO World Alliance for Patient Safety und das WHO Collaborating Centre<br />

for Patient Safety initiiert. „High 5s” hat sich zum Ziel gesetzt, standardisierte Handlungsempfehlungen<br />

(SOP) zur Verbesserung <strong>der</strong> Patientensicherheit in jeweils zehn<br />

Krankenhäusern <strong>der</strong> beteiligten Staaten einzuführen und diese Implementierung zu begleiten<br />

bzw. zu evaluieren.<br />

Diese Handlungsempfehlungen sind Vermeidung von Eingriffsverwechslungen, Management<br />

von konzentrierten injizierbaren Medikamenten und Sicherstellung <strong>der</strong> richtigen<br />

Medikation bei Übergängen im Behandlungsprozess (Medication Reconciliation).<br />

Im Anschluss an das Projekt sollen die Handlungsempfehlungen möglichst flächendeckend<br />

eingeführt werden. Am „High-5s“-Projekt sind <strong>der</strong>zeit neben Deutschland folgende<br />

sechs Län<strong>der</strong> beteiligt: Australien, Frankreich, Großbritannien, Nie<strong>der</strong>lande, Singapur<br />

und die USA.<br />

Deutschland nimmt seit dem Jahr 2007 mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das Bundesministerium<br />

für Gesundheit am „High-5s“-Projekt teil. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt zunächst bis Ende<br />

des Jahres 2012. Auf <strong>der</strong> Durchführungsebene werden die Projektarbeiten zwischen den<br />

beiden Organisationen ÄZQ und APS aufgeteilt. Während das ÄZQ als Lead Technical<br />

Agency die deutsche Vertretung im internationalen Projektkonsortium inne hat sowie<br />

auf nationaler Ebene neben <strong>der</strong> Projektkoordination die Implementierung <strong>der</strong> SOP leitet,<br />

ist das APS zuständig für die Evaluation und das Datenmanagement.<br />

Seit Beginn <strong>der</strong> Hauptprojektphase Mitte des Jahres 2009 wurden im Berichtszeitraum<br />

folgende Aufgaben vom ÄZQ abgeschlossen: Rekrutierung von 18 Krankenhäusern, die<br />

mit <strong>der</strong> ersten <strong>der</strong> schrittweise zu implementierenden Handlungsempfehlungen (Vermeidung<br />

von Eingriffsverwechslungen) starteten, Durchführung von Einführungsworkshops<br />

und einer Schulungsveranstaltung, einzelne Vororttreffen mit Projektkoordinatoren<br />

in den „High-5s“-Krankenhäusern sowie eine zweitägige Veranstaltung zur systema-<br />

272


tischen Fallanalyse. Großen Raum nahm die Übersetzung und Anpassung <strong>der</strong> SOP-Materialien<br />

an den nationalen und krankenhausspezifischen Kontext ein. Hierzu wurden<br />

elf verschiedene krankenhausindividuelle „High-5s“-Operationschecklisten als Implementierungs-<br />

und Evaluationsinstrumente in enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern<br />

entwickelt (Local Tailoring) und zeitgleich ein halbjähriger Pretest in zwei Krankenhäusern<br />

durchgeführt. Außerdem wurden zusätzliche Implementierungsmaterialien,<br />

die auf großen Zuspruch bei den Projektkrankenhäusern stießen, entwickelt,<br />

organisiert und verteilt (z. B. Flyer, Hautmarker mit „High-5s“-Logo, Plakate). Neben <strong>der</strong><br />

Adaptation <strong>der</strong> Operationschecklisten wurden weitere Evaluationsinstrumente national<br />

angepasst (Dokumentation von Fallanalysen) o<strong>der</strong> neu entwickelt (Baseline-Prozesserhebung).<br />

Gemeinsam mit dem APS wurden Regelungen zur Datenerfassung und zum Datenrückfluss,<br />

ein Auswertungskonzept und die Berichterstattung an die Krankenhäuser<br />

erarbeitet. Unter dem Dach <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Joint Commission International (= WHO Collaborating<br />

Centre on Patient Safety) betreuten Webseite www.high5s.org wurde eine nationale<br />

projektinterne Austauschplattform im Internet aufgebaut und eingerichtet. Des<br />

Weiteren wurde das Projekt auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert.<br />

Als nächste Schritte neben <strong>der</strong> kontinuierlichen Datenauswertung und einer gegebenenfalls<br />

nötigen Anpassung <strong>der</strong> Handlungsempfehlung im Modul Eingriffsverwechslungen<br />

wird die Einführung <strong>der</strong> Standard Operating Procedure (SOP) zu Medication Reconciliation<br />

vorbereitet. Die Umsetzung dieses nächsten Moduls wird nach Rekrutierung <strong>der</strong><br />

Projektkrankenhäuser und notwendigen, mit Experten abgestimmten Modifikationen<br />

für die nationale Anwendung <strong>der</strong> Implementierungsmaterialien für das zweite Halbjahr<br />

2011 angestrebt. Parallel dazu wird das dritte Modul (s. o.) vorbereitet. Die Projektergebnisse<br />

sollen zukünftig in einschlägigen Journalen publiziert und das Gesamtprojekt weiterhin<br />

durch Präsentationen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen zur Patientensicherheit<br />

und Qualitätssicherung im Bekanntheitsgrad gesteigert werden.<br />

Fortbildungsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Die Vortrags- und Fortbildungsaktivitäten von ÄZQ-Mitarbeitern wurden aufgrund reger<br />

Anfragen von Ärztekammern, Fachgesellschaften, Berufsverbänden und weiteren<br />

im Gesundheitswesen tätigen Gruppen zu den Themen Patientensicherheit und CIRS<br />

sowie durch Schulungen zu CIRSmedical.de im Rahmen <strong>der</strong> Modellprojekte in erheblichem<br />

Umfang intensiviert.<br />

Beispielsweise führte das ÄZQ im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen des<br />

„European Forum of Medical Association Liason WHO“ in St. Petersburg im September<br />

<strong>2010</strong> einen Workshop zum Thema „From Aviation to Critical Incident Reporting“ durch.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> 5. Jahrestagung des „Aktionsbündnisses Patientensicherheit“, die von<br />

30.09 bis 02.10.<strong>2010</strong> in Bonn stattfand, hielten Mitarbeiter des ÄZQ mehrere Vorträge<br />

und waren an Workshops fe<strong>der</strong>führend beteiligt.<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> wurde durch Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums Patientensicherheit<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen und des ÄZQ eine Vortragsreihe zum Thema<br />

„Patientensicherheit“ für die Vertragsärzte entwickelt. Diese wird ab Februar 2011 mit<br />

Veranstaltungen in den lokalen Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt werden; <strong>der</strong>zeit<br />

sind fünf Vortragstermine vereinbart.<br />

273


Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung durch den Arzt (Q-M-A)<br />

Seit 2002 stellt das ÄZQ ein Informationsangebot zum Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten<br />

Versorgung (Q-M-A) zur Verfügung, sowohl als Internetversion (www.q-m-a.<br />

de/q-m-a) als auch in Form des „Kompendiums Q-M-A“ im Deutschen Ärzte-Verlag,<br />

Köln.<br />

4.5.7 Das Online-Portal „Arztbibliothek“<br />

Hintergrund<br />

Das ÄZQ erhielt im Juni 2008 den Auftrag von <strong>der</strong> KBV, ein LeitlinienPortal zu entwickeln.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Fülle von qualitativ sehr unterschiedlichen medizinischen Informationen<br />

im Internet wurde ein Bedarf gesehen, geprüfte Angebote für nie<strong>der</strong>gelassene<br />

Ärzte bereit zu stellen. Diese Einschätzung wurde durch eine vom ÄZQ durchgeführte<br />

Online-Umfrage bestätigt. Der Auftrag wurde im Dezember 2008 offiziell erweitert. Und<br />

das Produkt wird seither als umfassende „Arztbibliothek“ weiterentwickelt. Im September<br />

2009 konnte die erste Vollversion <strong>der</strong> Arztbibliothek online geschaltet werden. Im<br />

Dezember 2009 erfolgte <strong>der</strong> Beschluss, die Arztbibliothek als gemeinsames Portal von<br />

KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterzuführen. Ziel des Portals ist die Bereitstellung<br />

hochwertiger evidenzbasierter medizinischer Informationen, die von den Ärzten schnell<br />

gefunden werden können. Zielgruppe sind nun alle Ärzte.<br />

Die Redaktion <strong>der</strong> Arztbibliothek wird von einem Redaktionsbeirat unterstützt. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

sind nachstehend genannt.<br />

• Ines Chop, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Dr. Justina Engelbrecht, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Dr. Harald Herholz, MPH, Kassenärztliche Vereinigung Hessen<br />

• Roland Ilzhöfer, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. Ekkehard von Pritzbuer, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Ingrid Quasdorf, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. Roland Stahl, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. Christian Thomeczek, ÄZQ<br />

• Dr. Johann Wilhelm Weidringer, Bayerische Landesärztekammer<br />

• Dr. Susanne Weinbrenner, MPH, ÄZQ<br />

Inhalte<br />

Die Arztbibliothek enthält alle gültigen deutschen S2- und S3-Leitlinien (Stand 12/<strong>2010</strong><br />

n = 245). Die Leitlinien werden methodisch durch Mitarbeiter des ÄZQ und eine Mitarbeiterin<br />

<strong>der</strong> AWMF mit dem DELBI-Instrument (Deutsches Instrument zur methodischen<br />

Leitlinienbewertung) bewertet. Die Bewertung erfolgt seit Anfang <strong>2010</strong> für S3-<br />

Leitlinien als unabhängige Doppelbewertung mit Konsensfindung, für S2-Leitlinien als<br />

Einzelbewertung. Im Sommer <strong>2010</strong> wurde ein Auswertungstool für die Leitlinienbewertungen<br />

eingerichtet. Damit ist es möglich, je<strong>der</strong>zeit zu einzelnen Kriterien <strong>der</strong> methodischen<br />

Leitlinienqualität eine Gesamtauswertung mit Median zu erhalten.<br />

274


Als Dokumente im Kontext werden zu den Leitlinienthemen insgesamt 285 Praxishilfen<br />

zu ca. 40 Prozent <strong>der</strong> Leitlinien angeboten. Die Praxishilfen werden zum großen Teil aktiv<br />

durch die Mitarbeiter aus den Leitlinien extrahiert. Die am häufigsten genutzten Praxishilfen<br />

sind Patientenkurzinformationen. Die automatische Anzeige von hochwertigen<br />

Patienteninformationen des Online-Portals www.patienten-information.de im Kontext<br />

von Leitlinien wird seit Dezember <strong>2010</strong> inhaltlich vorbereitet.<br />

Weitere Dokumente im Kontext sind Verweise auf Abstracts von aktuellen Cochrane Reviews,<br />

die seit Frühjahr <strong>2010</strong> monatlich aktualisiert werden. Die Arztbibliothek bietet mit<br />

Stand 12/<strong>2010</strong> 2.748 Verweise auf Abstracts von Cochrane Reviews (ab 2006). 2.300 davon<br />

sind mit einem Leitlinienthema verschlagwortet.<br />

Die Arztbibliothek enthält weiterhin eine umfangreiche Linksammlung, unterteilt in<br />

sechs Themenblöcke. <strong>2010</strong> wurden für den Themenblock „Arzneimittelinformationen“<br />

Online-Angebote zum Thema Wechselwirkungen recherchiert. Die ergänzten Links<br />

zum Thema Arzneimittelinformationen wurden kommentiert und in optimierter Weise<br />

aufbereitet.<br />

Thema des Monats/Leitlinie im Fokus<br />

Seit Mai <strong>2010</strong> bietet die Arztbibliothek Linksammlungen zu aktuellen Themen des Monats<br />

(v. a. Welttage <strong>der</strong> WHO, z. B. Welt-Asthma-Tag und Welt-Aids-Tag) an. Diese beinhalten<br />

die gültigen S2- und S3-Leitlinien, die zu den Themen verschlagworteten Abstracts<br />

von Cochrane Reviews (ab 2006) sowie wichtige Links zu weiteren Organisationen,<br />

die sich mit dem jeweiligen Thema befassen. Seit September wird das Informationsangebot<br />

ebenfalls etwa monatlich durch die „Leitlinie im Fokus“ ergänzt, bei <strong>der</strong> eine aktuelle<br />

S3-Leitlinie zu häufigen Erkrankungen mit beson<strong>der</strong>s hochwertigen methodischen<br />

und/o<strong>der</strong> inhaltlichen Aspekten vorgestellt wird.<br />

Einbindung von Continual Medical Education (CME)<br />

Um die Nutzerfreundlichkeit des Portals zu erhöhen, wurde im Herbst <strong>2010</strong> eine Suche<br />

nach zertifizierten Online-CME-Fortbildungen durchgeführt. In Absprache mit dem Dezernat<br />

Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde beschlossen, aktuelle CME-Fortbildungen<br />

im Kontext von Leitlinienthemen zur Verfügung zu stellen. Im Kontext soll auch<br />

ein allgemeiner Link zu Präsenzveranstaltungen realisiert werden. Die geplante Einbindung<br />

von Online-CME-Fortbildungen in die Arztbibliothek wurde vom Dezernat Fortbildung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Anlass genommen, die Evaluation von Online-CME<br />

im Hinblick auf ihre inhaltliche Unabhängigkeit anzustoßen.<br />

Technische Weiterentwicklung <strong>der</strong> Arztbibliothek<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Der Arztbibliothek kann man seit Frühjahr <strong>2010</strong> auf Twitter folgen, seit August <strong>2010</strong><br />

werden zudem eigene RSS-Feeds angeboten. Die Volltextsuche wurde ebenso wie die<br />

Verschlagwortung inhaltlich und technisch weiterentwickelt. Eine zusätzliche Suche <strong>der</strong><br />

Leitlinientitel wurde vorbereitet. Das Online-Tool „Linkchecker“ wurde für die große<br />

Menge an Links (> 4.000) technisch angepasst und integriert, so dass eine kontinuierliche<br />

Überprüfung <strong>der</strong> gesamten Linksammlung gewährleistet ist.<br />

275


Das Einstellen von Inhalten <strong>der</strong> Arztbibliothek in das KV-SafeNet <strong>der</strong> KBV ist geplant.<br />

Verlinkung bei Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

Insgesamt 15 Landesärztekammern und 13 Kassenärztliche Vereinigungen verlinken<br />

zusätzlich zu <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung auf die<br />

Arztbibliothek (siehe Tabelle 7).<br />

Tabelle 7: Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen, die auf das Portal „Arztbibliothek“<br />

verlinken (Stand 12/<strong>2010</strong>)<br />

Landesärztekammer Kassenärztliche Vereinigung<br />

Bayerische Landesärztekammer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg<br />

Ärztekammer Berlin Kassenärztliche Vereinigung Bayern<br />

Ärztekammer Brandenburg Kassenärztliche Vereinigung Berlin<br />

Ärztekammer Bremen Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg<br />

Ärztekammer Hamburg Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />

Ärztekammer Hessen Kassenärztliche Vereinigung Hessen<br />

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Kassenärztliche Vereinigung Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz<br />

Ärztekammer Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Saarland<br />

Ärztekammer Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt<br />

Ärztekammer Saarland Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein<br />

Ärztekammer Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Thüringen<br />

Ärztekammer Sachsen-Anhalt Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe<br />

Ärztekammer Thüringen<br />

Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />

276


4.5.8 Außendarstellung des ÄZQ<br />

Internetangebote des ÄZQ<br />

www.aezq.de<br />

Abbildung 7: Screenshot <strong>der</strong> Startseite von www.aezq.de<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Ein vollständiger Relaunch wurde für die Internetseite www.leitlinien.de durchgeführt.<br />

Die Leitliniensuche läuft jetzt erheblich schneller. Durch ein neues, benutzerfreundliches<br />

Suchprogramm, das in Kooperation mit <strong>der</strong> Arztbibliothek und dem Guidelines International<br />

Network (G-I-N) entwickelt wurde, ist ein sehr einfacher Zugang zu internationalen<br />

Dokumenten entstanden. Selbst bei speziellen Fragestellungen finden Nutzer<br />

leicht und schnell die gesuchten Informationen.<br />

Für das Jahr 2011 ist eine Neustrukturierung für die Internetangebote www.versorgungs<br />

leitlinien.de und www.forum-patientensicherheit.de mit dem Ziel einer verbesserten<br />

Nutzerorientierung geplant.<br />

Informationsangebote des ÄZQ im KV-SafeNet<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Online-Initiative des KV-SafeNet wurde das ÄZQ von <strong>der</strong> KBV beauftragt,<br />

Patientenkurzinformationen und weitere Inhalte in das KBV-Portal des KV-<br />

SafeNet einzustellen. Die Patientenkurzinformationen wurden jeweils nach Fertigstel-<br />

277


lung in den Downloadbereich des KV-SafeNet unter dem Logo des ÄZQ eingestellt. Im<br />

August <strong>2010</strong> wurden zusätzlich alle gültigen Nationalen VersorgungsLeitlinien mit den<br />

dazugehörigen Dokumenten sowie die ÄZQ-Checklisten eingestellt.<br />

Newsletter<br />

Das ÄZQ veröffentlicht in regelmäßigen Abständen verschiedene elektronische<br />

Newsletter. Hierzu gehören <strong>der</strong> Informations-Newsletter des ÄZQ und die themenbezogenen<br />

Newsletter „ÄZQ info“ und „Effekte von Leitlinien“.<br />

Informations-Newsletter des ÄZQ<br />

Der Informations-Newsletter des ÄZQ gibt regelmäßig einen Überblick über den Stand<br />

<strong>der</strong> am ÄZQ bearbeiteten Projekte und informiert themenbezogen über interessante<br />

Entwicklungen sowie organisatorische Belange. Je<strong>der</strong> ÄZQ-Newsletter erscheint in elektronischer<br />

Form, wird per Email an die Abonnenten verschickt und ist über die Website<br />

des ÄZQ verfügbar. Interessierte können den Newsletter je<strong>der</strong>zeit abonnieren und<br />

auch wie<strong>der</strong> abbestellen (zum ÄZQ-Newsletter: www.aezq.de/aezq/service/newsletter/<br />

newsletter_aktuell).<br />

ÄZQ info<br />

ÄZQ info ist ein Serviceangebot für Mitarbeiter von Kassenärztlichen Vereinigungen,<br />

nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte und Psychotherapeuten. ÄZQ info bietet eine Zusammenfassung<br />

praktisch nutzbarer Informationen aus den Bereichen Leitlinien, Patienteninformationen,<br />

Patientensicherheit, Qualitätsindikatoren und Qualität in <strong>der</strong> Medizin. Dabei informiert<br />

das ÄZQ zu inhaltlichen und methodischen Grundlagen aktueller Projekte. <strong>2010</strong><br />

sind Newsletter zu folgenden Schwerpunktthemen erschienen:<br />

• Arztbewertungsportale im Internet<br />

• Onkologische Leitlinien und Patientenleitlinien<br />

• S3-Leitlinie/NVL Depression<br />

• Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />

• Informationen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen<br />

(zu ÄZQ info: www.aezq.de/aezq/service/newsletter/newsletter_azq_info_aktuell).<br />

Service-Newsletter des ÄZQ „Effekte von Leitlinien“<br />

Als einen beson<strong>der</strong>en Service für Leitlinienentwickler und Anwen<strong>der</strong> hat das ÄZQ einen<br />

webbasierten interaktiven Online-Newsletter eingerichtet. Monatlich werden nach festgelegten<br />

Kriterien Publikationen zum Thema „Effekte o<strong>der</strong> Effektivität o<strong>der</strong> Evaluation<br />

von Leitlinien“ aus einem Pool von ca. 100 unter Medline neu erschienenen Arbeiten<br />

ausgewählt. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiert und auf <strong>der</strong><br />

Website www.news.leitlinien.de veröffentlicht.<br />

Der Newsletter „Effekte von Leitlinien“ informiert im monatlichen Turnus über aktuelle<br />

Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Methodenentwicklung im Bereich medizinischer<br />

Leitlinien, vor allem im Hinblick auf die Fragen <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im „realen Leben“,<br />

also in <strong>der</strong> gelebten Krankenversorgung. Darüber hinaus – und im Unterschied zu<br />

einem „normalen“ Newsletter, <strong>der</strong> lediglich per E-Mail versendet wird – besteht für alle<br />

Abonnenten die Möglichkeit, sich auf <strong>der</strong> Webseite in die wissenschaftliche Diskussion<br />

aktiv einzubringen. Zu allen eingestellten Artikeln und Artikelkommentaren können Sie<br />

278


als Leser eigene Kommentare anfügen (zum Newsletter „Effekte von Leitlinien“: www.<br />

news.leitlinien.de/newsletter-abonnieren).<br />

Pressemitteilungen<br />

Über die Arbeit des ÄZQ und seiner Kooperationspartner wird regelmäßig über Pressemeldungen<br />

sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Öffentlichkeit informiert.<br />

Für Fragen, die für die Fachöffentlichkeit und die Patientenselbsthilfe von Relevanz<br />

sind, werden Presseinformationen über einen eigenen und kontinuierlich gepflegten<br />

Mailverteiler herausgegeben. Dieser Mailverteiler erreicht: Das Deutsche Ärzteblatt;<br />

Ärzteblätter und KV Mitteilungsblätter; Pressestellen von KBV, <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Landesärztekammern (LÄK) und KVen; Webmaster von <strong>Bundesärztekammer</strong>, LÄK,<br />

KBV, KVen; alle Partner im Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien; Patientenforum,<br />

Patientenselbsthilfe; AWMF; medizinische Fachzeitschriften; EbM-Mailverteiler;<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ, die auch und gerade für die interessierte Öffentlichkeit<br />

relevant sind, werden über den Informationsdienst Wissenschaft (IDW) einem großen<br />

Abonnentenkreis von Medizinjournalisten zugänglich gemacht.<br />

Veröffentlichungen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Einen Überblick über die Veröffentlichungen <strong>2010</strong> des ÄZQ für <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

KBV und Kooperationspartner sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÄZQ<br />

gibt die Publikationsliste im Kapitel 13.1, S. 486ff.<br />

Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />

Das Organ des ÄZQ ist die Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />

(ZEFQ) im Verlag Elsevier. Zusätzlich wurde die ZEFQ im Berichtsjahr von<br />

folgenden Institutionen mitgetragen: AkdÄ, AWMF, AQUA, BQS, Deutsches Cochrane<br />

Zentrum, DIMDI, DNEbM, G-BA, GQMG, IQWiG, Kaiserin-Friedrich-Stiftung,<br />

Schweiz, Gesellschaft für QM im Gesundheitswesen.<br />

Im Herausgeberkollegium waren tätig: G. Ollenschläger (Schriftleiter), H. Geidel und<br />

H. H. Raspe (stellv. Schriftleiter), G. Antes, I. Betschart, A. Ekkernkamp, A. Encke,<br />

J. Hammerstein, W.D. Ludwig, M. Perleth, K. H. Rahn, M. Schopen, H. J. Schubert,<br />

J. Szecsenyi, Ch. Veit, J. Windeler. Die redaktionelle Leitung <strong>der</strong> ZEFQ erfolgte im Berichtsjahr<br />

wie<strong>der</strong>um durch B. Bürger.<br />

Folgende Schwerpunkthefte sind im Berichtsjahr erschienen:<br />

1/<strong>2010</strong> Teamorientierte Zusammenarbeit<br />

2/<strong>2010</strong> Chronic Care in Deutschland<br />

3/<strong>2010</strong> IQWiG-Herbstsymposium 2009<br />

4/<strong>2010</strong> Verzerrte Welt: Auswirkungen von Publikationsbias auf die Patientenversorgung<br />

5/<strong>2010</strong> Engpässe in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung: Rationierung – Allokation – Triage<br />

6/<strong>2010</strong> Prozessoptimierung im Krankenhaus: Chancen, Nutzen, Grenzen<br />

7/<strong>2010</strong> 15 Jahre ÄZQ<br />

8+9/<strong>2010</strong> EbM und Wissenschaftstheorie<br />

10/<strong>2010</strong> Innovationen im Gesundheitswesen<br />

279


5. Wissenschaft und Forschung<br />

5.1 Transplantationsmedizin<br />

5.1.1 Themenschwerpunkte<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende und -transplantation<br />

Die für die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblichen Beschlüsse zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende<br />

wurden im Jahr 2007 vom 110. Deutschen Ärztetag und im Jahr <strong>2010</strong> vom 113.<br />

Deutschen Ärztetag gefasst. In Umsetzung dieser Beschlüsse sind wesentliche Fragen<br />

<strong>der</strong> Organspende und -transplantation wissenschaftlich aufgearbeitet worden. So standen<br />

etwa im November 2008 Erörterungen zum rechtlichen Novellierungsbedarf im Mittelpunkt<br />

des ersten Wissenschaftlichen Symposiums zur Lage <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />

(BT-Drs. 16/13740) in Deutschland, während die zweite Veranstaltung im Januar<br />

<strong>2010</strong> medizinisch-fachlichen Fragen gewidmet war. Hier wurden unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

des 2009 vorgelegten Berichts <strong>der</strong> Bundesregierung zur Situation <strong>der</strong><br />

Transplantationsmedizin die Erfahrungen mit dem Transplantationsgesetz (TPG) resümiert<br />

und unterschiedliche Einschätzungen von Wissenschaftlern, Praktikern und politischen<br />

Verantwortungsträgern diskutiert. Die aus beiden Veranstaltungen hervorgegangenen<br />

Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge für die Transplantationsmedizin werden<br />

in <strong>der</strong> neu eingerichteten Schriftenreihe „Transplantationsmedizin im Fokus“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

publiziert. Überdies hat sich eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation in verschiedenen Unterarbeitsgruppen mit Detailfragen<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin auseinan<strong>der</strong> gesetzt.<br />

Zur Zusammenführung und kritischen Erörterung <strong>der</strong> Ergebnisse dieser Aktivitäten hat<br />

die Ständige Kommission Organtransplantation im Oktober <strong>2010</strong> eine Klausurtagung<br />

veranstaltet, in <strong>der</strong> Eckpunkte für eine Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. zur<br />

Steigerung <strong>der</strong> Organentnahme, <strong>der</strong> Finanzierung von transplantationsmedizinischen<br />

Leistungen, <strong>der</strong> Todesfeststellung sowie zur Einwilligung in die Organspende diskutiert<br />

wurden. Mit einer Ausarbeitung <strong>der</strong> Ergebnisse wird sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im ersten Quartal 2011 näher befassen. Im Dezember <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ständige Kommission Organtransplantation mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

von Eckpunkten zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen zur Organspende<br />

im Sinne <strong>der</strong> Resultate <strong>der</strong> Klausurtagung beauftragt.<br />

Organspende und -transplantation in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Der im Dezember 2008 vorgelegte Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richtlinie<br />

<strong>2010</strong>/45/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />

menschliche Organe (vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:<br />

2008:0818:FIN:DE:PDF) war von <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft mit einiger Sorge aufgenommen<br />

worden. In ihrer Stellungnahme hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar 2009 die<br />

wesentlich erscheinenden Aspekte im Zusammenhang mit <strong>der</strong> EU-Initiative aufgezeigt<br />

und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachdrücklich gebeten, in <strong>der</strong> weiteren<br />

Entwicklung dieser Kommissionsinitiative in den EU-Ratsgremien konsequent für<br />

281


die Beachtung des im EU-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzips mit Augenmaß einzutreten<br />

(vgl. http://www.baek.de/downloads/StellTransEU20090130.pdf).<br />

Im Januar <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> dem Bundesgesundheitsministerium und<br />

Abgeordneten des Europäischen Parlaments detaillierte Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zum<br />

Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission mit <strong>der</strong> Bitte übersandt, die Positionen <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf die Beratungen und Entscheidungen u. a. im EU-<br />

Ministerrat zu berücksichtigen (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

StellOrgantransRiliStandards<strong>2010</strong>0114.pdf).<br />

Im Februar <strong>2010</strong> führte <strong>der</strong> Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Frank Ulrich<br />

Montgomery, zudem ein Gespräch mit den beiden Berichterstattern, Dr. Peter Liese,<br />

MdEP, und Miroslav Mikolásik, MdEP.<br />

Die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben im Ergebnis dazu beigetragen, u. a. die<br />

Definition „zuständige Behörde“ dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass dies auch öffentliche<br />

o<strong>der</strong> private gemeinnützige Stellen, Organisationen o<strong>der</strong> Institutionen sein können.<br />

Die Richtlinie <strong>2010</strong>/53/EU trat im August <strong>2010</strong> in Kraft und muss innerhalb von zwei<br />

Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck fand am 03.11.<strong>2010</strong> auf<br />

Einladung des BMG ein Fachgespräch mit Selbstverwaltungsvertretern zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> EU-Richtlinie statt; hier wurde vom BMG angekündigt, sich bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

EU-Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU für den Bereich Rückverfolgbarkeit im Zusammenhang mit<br />

schwerwiegenden Zwischenfällen bzw. schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen<br />

bei postmortalen Transplantationen eng an den bestehenden Strukturen und Verfahren<br />

orientieren zu wollen.<br />

Die Verknüpfung <strong>der</strong> konsequenten Rückverfolgbarkeit zwischen den Bereichen postmortaler<br />

Organvigilanz und postmortaler Gewebevigilanz stellt aufgrund <strong>der</strong> nur in<br />

Deutschland etablierten rechtlichen und organisatorischen Trennung ein beson<strong>der</strong>es<br />

Verfahrensproblem dar. Dieses begründet sich insbeson<strong>der</strong>e aus den unterschiedlichen<br />

Koordinierungssystemen <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und des<br />

Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).<br />

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Übrigen einen Meinungsaustausch mit den<br />

Selbstverwaltungspartnern zur bevorstehenden Än<strong>der</strong>ung des TPG für Ende Januar<br />

2011 angekündigt.<br />

5.1.2 Ständige Kommission Organtransplantation<br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. jur.<br />

Hans Lilie im Berichtsjahr dreimal im Plenum getagt und zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen<br />

zu verschiedenen Problembereichen veranlasst sowie ein Wissenschaftliches<br />

Symposium und eine Klausurtagung (s. o.) gestaltet.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Kommissionsarbeiten standen die inhaltliche Weiterentwicklung<br />

und systematische Vereinheitlichung <strong>der</strong> bisherigen Richtlinien zur Wartelistenführung<br />

und Organvermittlung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG sowie Fragen <strong>der</strong> Organspende<br />

und -transplantation auf europäischer Ebene und Fragen <strong>der</strong> Gewebemedizin.<br />

282


Neubekanntmachung <strong>der</strong> bestehenden Richtlinien<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Seit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG im Februar 2000 und <strong>der</strong> letzten Neubekanntmachung im Februar 2003<br />

wurde eine Vielzahl von Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen verabschiedet, die im Interesse<br />

von Lesbarkeit und Verständlichkeit eine weitere redaktionelle Neubekanntmachung <strong>der</strong><br />

Richtlinien erfor<strong>der</strong>lich machten. Diese wurde als Gesamtentwurf in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission Organtransplantation vom 10.11.2009 beraten, einstimmig befürwortet<br />

und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 18.12.2009<br />

beschlossen. Die Neubekanntmachung ist am 23.01.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen<br />

Richtlinien sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

Zu den bestehenden Richtlinien hat die Ständige Kommission inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Erweiterungen für folgende Bereiche erarbeitet:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur<br />

Nierentransplantation<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> Amtsperiode 2006 bis <strong>2010</strong> hatte die Ständige Kommission Organtransplantation<br />

eine Gesamtrevision und damit die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien<br />

für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2<br />

und 5 TPG beschlossen. Danach wird statt <strong>der</strong> bisherigen Aufteilung in jeweils organspezifische<br />

Richtlinien zur Wartelistenführung einerseits und jeweils organspezifische<br />

Richtlinien zur Organvermittlung an<strong>der</strong>erseits nunmehr eine gemeinsame Richtlinie<br />

mit einem für alle vermittlungspflichtigen Organe verbindlichen Allgemeinen Teil und<br />

jeweils einem organspezifischen Beson<strong>der</strong>en Teil gelten.<br />

In einem ersten Schritt hatte die Ständige Kommission Organtransplantation empfohlen,<br />

die Richtlinien zur Nierentransplantation gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

nach <strong>der</strong> neuen Systematik <strong>komplett</strong> neu zu fassen und zugleich dem Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft anzupassen.<br />

Dieser Än<strong>der</strong>ungsvorschlag ist im Jahr 2009 nach zwei Lesungen durch die Ständige<br />

Kommission Organtransplantation einstimmig befürwortet worden. Der Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte aber auf Empfehlung des Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation von einer Beschlussfassung abgesehen, zum einen wegen<br />

<strong>der</strong> noch zu klärenden Frage einer Studienklausel, zum zweiten zur Klärung systematischer<br />

Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> bisherigen gemeinsamen Warteliste für<br />

Niere und Pankreas, und zum dritten wegen grundsätzlicher Regelungsfragen für Pankreasinseln.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und nach ausführlicher Beratung, Trennung <strong>der</strong><br />

Nieren- und <strong>der</strong> Pankreas-Richtlinie, Klärung weiterer systematischer Fragen und einer<br />

zusätzlichen inhaltlichen Ergänzung zur Regelung <strong>der</strong> kombinierten Leber-Nieren-<br />

Transplantation hat die Ständige Kommission Organtransplantation schließlich eine<br />

einhellig befürwortete Neufassung <strong>der</strong> Nieren-Richtlinien vorgelegt. Die entsprechenden<br />

Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind nach Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2010</strong> am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien<br />

sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

283


Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />

Pankreastransplantation<br />

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Inkongruenzen zwischen dem europäischen Recht und <strong>der</strong> Umsetzung<br />

durch das Gewebegesetz hingewiesen (vgl. u. a. Stellungnahme zum Regierungsentwurf<br />

vom 07.03.2007). Infolge <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle umgesetzten europarechtlichen<br />

Regelungen wurden Pankreasinseln als Gewebe im Sinne des Gesetzes eingestuft.<br />

Gesetzlich ungeregelt blieb <strong>der</strong> Übergang an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen den<br />

transplantationsrechtlichen Regelungen für Organe, d. h. Pankreata, einerseits und den<br />

arzneimittelrechtlichen Regelungen für Gewebe, d. h. Pankreasinseln, an<strong>der</strong>erseits. Betroffen<br />

von <strong>der</strong> neuen rechtlichen Einordnung <strong>der</strong> Pankreasinseln als Gewebe waren<br />

u. a. die Aufgabenwahrnehmung durch die Stiftung Eurotransplant (ET) (u. a. Frage<br />

nach <strong>der</strong> Vermittlungspflicht von Pankreata zur Inseltransplantation) sowie die Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und nicht zuletzt<br />

die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Nachdem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)<br />

und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband als Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 und 12 TPG im<br />

September 2009 mit dem BMG auf die vorläufige Fortführung <strong>der</strong> Vermittlung von Pankreata<br />

zur Inseltransplantation verständigen konnten, war in <strong>der</strong> Folge eine Arbeitsgruppe<br />

<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation unter Mitwirkung des Bundes,<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> für Gewebe zuständigen Bundesoberbehörde damit befasst, eine<br />

praktikable Dauerlösung zu erarbeiten.<br />

Die wesentliche inhaltliche Neuerung stellt das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte<br />

sogenannte „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ dar. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein Pankreas den Regelungen des beschleunigten Vermittlungsverfahrens<br />

entsprechend als vaskularisiertes Organ zur Transplantation behandelt und somit<br />

durch ET vermittelt sowie durch die DSO entnommen und transportiert, bis ein Transplantationszentrum<br />

mit assoziiertem Pankreasinselprogramm ggf. entscheidet, dass das<br />

Organ nicht vaskularisiert transplantiert werden kann. In diesem Fall kann das Organ<br />

dem Pankreasinselprogramm zugeführt werden. Bis zu dieser „Umwidmung“ gelten<br />

die Bestimmungen des TPG zur Organtransplantation, danach die arzneimittel- und<br />

transplantationsrechtlichen Bestimmungen für Gewebe.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />

am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />

bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation, hier:<br />

kombinierte Organtransplantation<br />

Mit dieser Richtlinienän<strong>der</strong>ung wurde eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft hinsichtlich <strong>der</strong> kombinierten Leber-Nieren-Transplantation<br />

vorgenommen. Danach können Patienten, die in die Warteliste für eine Leber-Nieren-Transplantation<br />

aufgenommen wurden, simultan o<strong>der</strong> sequentiell transplantiert<br />

284


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

werden. Entsprechend findet sich die Än<strong>der</strong>ung gleichlautend in <strong>der</strong> Nieren-Richtlinie<br />

(s. o.). Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />

am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />

bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

In einem zweiten Schritt hat die Ständige Kommission Organtransplantation die zu Beginn<br />

ihrer Amtsperiode beschlossene Gesamtrevision und damit systematische Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16<br />

Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG auch für die Lebertransplantation umgesetzt und entsprechend<br />

einen Allgemeinen Teil und einen organspezifischen Beson<strong>der</strong>en Teil erarbeitet.<br />

Inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen wurden hierbei nicht vorgenommen. Die Neufassung <strong>der</strong><br />

Richtlinien wurde durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />

befürwortet. Die entsprechende Richtlinienneufassung soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung vorgelegt werden.<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Einführung des Abschnitts „Medizinische Forschungsvorhaben“<br />

in die Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />

Lebertransplantation, zur Herz-, Herz-Lungen- und Lungentransplantation<br />

(thorakale Organtransplantation) und zur Dünndarmtransplantation sowie in<br />

die Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur<br />

Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG<br />

Aus systematischen Gründen und im Hinblick auf eine Anpassung an die zwischenzeitliche<br />

Rechtsentwicklung hatte die Ständige Kommission Organtransplantation eine<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> in einigen organspezifischen Richtlinien für die Warteliste bzw. für<br />

die Organvermittlung enthaltenen Studienklausel als notwendig erachtet.<br />

Nach ausführlicher Beratung unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

und <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

hat die Ständige Kommission Organtransplantation eine Neuformulierung <strong>der</strong><br />

Studienklausel erstellt, die am 13.04.<strong>2010</strong> in erster Lesung beraten und am 15.06.<strong>2010</strong> in<br />

zweiter Lesung einstimmig befürwortet wurde.<br />

Im Ergebnis soll die neu formulierte Studienklausel sowohl in alle organspezifischen<br />

Richtlinien zur Wartelistenführung und zur Organvermittlung als auch in die Richtlinie<br />

zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen,<br />

d. h. in alle Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2, 4 u. 5 TPG eingefügt<br />

werden.<br />

Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vermittlungsstelle wegen eventueller<br />

Richtlinienabweichung Einwände gegen eine klinische Studie o<strong>der</strong> Prüfung erheben<br />

kann. Die Bewertung <strong>der</strong> zuständigen Ethikkommission o<strong>der</strong> die Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde bleibt davon unberührt. Die Koordinierungsstelle, die<br />

Vermittlungsstelle und die <strong>Bundesärztekammer</strong> sind vor Beginn und nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Studie zu unterrichten.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> Bundesärzte-<br />

285


kammer im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />

am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />

bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herzund<br />

Herz-Lungen-Transplantation<br />

Mit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung<br />

zur Herztransplantation wird eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft hinsichtlich <strong>der</strong> Herztransplantation vorgenommen. Unter Berücksichtigung<br />

des Grundsatzbeschlusses <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

zur systematischen Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und<br />

die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG sollen künftig Belange <strong>der</strong><br />

Lungentransplantation in einer eigenen Richtlinie geregelt werden.<br />

Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neufassung im Vergleich zur bisher geltenden Herz-<br />

Richtlinie betreffen des Weiteren die Differenzierung in nur noch zwei Dringlichkeitsstufen<br />

(künftig: High Urgency und Transplantabel, unter geson<strong>der</strong>ter Berücksichtigung<br />

hochsensibilisierter Patienten; bisher drei Stufen: High Urgency, Urgency und Transplantabel)<br />

sowie die Blutgruppenregelungen zur Empfängerauswahl (künftig: Blutgruppenidentität<br />

vor Blutgruppenkompatibilität; bisher: Blutgruppenkompatibilität), die im<br />

Lichte bisheriger Erfahrungen zu einer größeren Verteilungsgerechtigkeit führen.<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Herz- und Herz-Lungen-Transplantation ersetzt<br />

Abschnitt II. <strong>der</strong> bisherigen Richtlinien für die Warteliste zur Herz-, Herz-Lungen- und<br />

Lungentransplantation sowie die bisherigen Richtlinien für die Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz) und die bisherigen Richtlinien für die Organvermittlung<br />

thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und Lungen), soweit diese sich auf die Herz-<br />

Lungen-Transplantation beziehen.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinienneufassung hängt wesentlich<br />

von den notwendigen Vorarbeiten <strong>der</strong> Vermittlungsstelle zur Umsetzung ab<br />

und wird zeitlich durch die Umsetzungsarbeiten für die neuen Richtlinien zur Lungentransplantation<br />

mit beeinflusst.<br />

Im Nachgang zur oben genannten Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation<br />

hat die Ständige Kommission Organtransplantation Än<strong>der</strong>ungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> kombinierten Herz-Lungen-Transplantation vorgenommen und nach<br />

zwei Lesungen einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />

sollen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />

vorgelegt werden.<br />

286


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />

Lungentransplantation<br />

Mit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung<br />

zur Lungentransplantation wird eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses<br />

<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation zur systematischen Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16<br />

Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG werden damit Belange <strong>der</strong> Lungentransplantation in einer<br />

eigenen Richtlinie geregelt.<br />

Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neufassung betreffen die Einführung eines modifizierten<br />

Lung Allocation Score (LAS), wie er ursprünglich vom United Network for Organ<br />

Sharing (UNOS) zur Gewichtung von Dringlichkeit und Erfolgsaussicht für die Priorität<br />

bei <strong>der</strong> Allokation entwickelt worden war (s. Anhang II <strong>der</strong> neuen Richtlinien, vgl. auch<br />

http://www.unos.org/docs/lung_allocation_score.pdf). Der LAS soll auch in Deutschland<br />

als lernendes System angelegt werden; dazu ist die Einrichtung einer Datenbank erfor<strong>der</strong>lich,<br />

in <strong>der</strong> die Sterblichkeit auf <strong>der</strong> Warteliste und das Überleben nach Transplantation<br />

abgebildet werden können.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />

sollen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />

vorgelegt werden. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinienneufassung wird wesentlich<br />

von den Umsetzungsarbeiten <strong>der</strong> Vermittlungsstelle abhängen, für die nach gegenwärtiger<br />

Planung mindestens ein halbes Jahr zu veranschlagen ist.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />

Dünndarmtransplantation<br />

Wie für die Richtlinien zur Lebertransplantation hat die Ständige Kommission Organtransplantation<br />

die zu Beginn ihrer Amtsperiode beschlossene Gesamtrevision und damit<br />

die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die<br />

Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG auch für die Dünndarmtransplantation<br />

umgesetzt und entsprechend einen Allgemeinen Teil und einen organspezifischen<br />

Beson<strong>der</strong>en Teil erarbeitet. Inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen wurden hierbei noch nicht<br />

vorgenommen. Die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien wurde durch die Ständige Kommission<br />

Organtransplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechende Richtlinienneufassung<br />

soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />

vorgelegt werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Klärung beson<strong>der</strong>er Fragen im Zusammenhang mit den Richtlinien nach § 16<br />

TPG waren folgende Arbeitsgruppen befasst:<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hatte zu Beginn <strong>der</strong> laufenden Amtsperiode<br />

die Gesamtrevision und die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die<br />

Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

beschlossen. Danach soll statt <strong>der</strong> bisherigen Aufteilung in jeweils organspezifische<br />

287


Richtlinien zur Wartelistenführung und jeweils organspezifische Richtlinien zur Organvermittlung<br />

künftig eine gemeinsame Richtlinie mit einem für alle vermittlungspflichtigen<br />

Organe geltenden Allgemeinen Teil und mit einem jeweils organspezifischen Beson<strong>der</strong>en<br />

Teil erstellt werden.<br />

Die Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />

für die Nierentransplantation“ die Richtlinien zur Nierentransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG gemäß <strong>der</strong> neuen Systematik überarbeitet. Die neugefasste<br />

Richtlinie wurde vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach Klärung wesentlicher<br />

Fragen <strong>der</strong> Pankreas- und Pankreasinseltransplantation im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Nierentransplantation“<br />

Siehe Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Lebertransplantation und<br />

die Dünndarmtransplantation“<br />

Die Arbeitsgruppe hat die oben aufgeführten Richtlinienän<strong>der</strong>ungen für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation (kombinierte Organtransplantation sowie Allgemeiner<br />

und Beson<strong>der</strong>er Teil) erarbeitet (s. o.).<br />

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildeten Dokumentationsfragen und Fragen <strong>der</strong> Ergebnisqualität.<br />

Diskutiert wurden Möglichkeiten, künftig auch Patienten mit guten Erfolgsaussichten<br />

stärker berücksichtigen zu können. Des Weiteren hat sich die Arbeitsgruppe<br />

mit Fragen <strong>der</strong> Leberteiltransplantation, u. a. im Zusammenhang mit dem sogenannten<br />

beschleunigten Vermittlungsverfahren, befasst.<br />

Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />

Die Arbeitsgruppe hat die Richtlinien für die Herz- und Herz-Lungen-Transplantation<br />

und die Lungentransplantation an die neue Systematik des Allgemeinen Teil und des Beson<strong>der</strong>en<br />

Teils und inhaltlich an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst<br />

(s. o.). Wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> neuen Lungenrichtlinien ist die prinzipielle<br />

Neuausrichtung auf Grundlage des US-amerikanischen „Lung Allocation Score (LAS)“.<br />

Des Weiteren stand die Arbeitsgruppe im engen Austausch mit <strong>der</strong> Organkommission<br />

„Herz/Lunge“ <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) und <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

„Thorakale Transplantation“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />

Gefäßchirurgie (DGTHG).<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“<br />

Die Arbeitsgruppe, zu <strong>der</strong> auch Sachverständige aus den Zentren für Inseltransplantationen<br />

sowie Repräsentanten <strong>der</strong> Landesbehörden, des Paul-Ehrlich-Instituts als zuständiger<br />

Bundesoberbehörde und des BMG gehören, hatte die Aufgabe, eine für alle<br />

Beteiligten nachvollziehbare Darstellung <strong>der</strong> neuen Rechtsgrundlage für die Pankreasinseltransplantation<br />

zu erarbeiten, die die arzneimittelrechtlichen und die transplantationsrechtlichen<br />

Aspekte umfasst. Darauf aufbauend hat sie einen Entwurf für die Neufassung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien zur Wartelistenführung und Vermittlung von Pankreata und<br />

Pankreasinseln erstellt. Diese Richtlinie wurde gemeinsam mit <strong>der</strong> neugefassten Richtlinie<br />

für die Nierentransplantation im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />

288


Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />

Die Arbeitsgruppe war damit befasst, auch im Hinblick auf eine etwaige Novellierung<br />

des TPG Ursachen des Organmangels zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu<br />

entwickeln. Die in ihrer Sitzung sowie in den verschiedenen Unterarbeitsgruppen („Aufklärung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung“, „Spen<strong>der</strong>identifizierung im Krankenhaus“, „Gesundheitskarte“,<br />

„Lebendspende“, „Non-Heart-Beating Donor“, „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“)<br />

erarbeiteten Ergebnisse wurden im Dezember 2008 zu einem ersten konsolidierten Meinungsbild<br />

zusammengeführt und bildeten die Beratungsgrundlage <strong>der</strong> Klausurtagung<br />

<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation vom Oktober <strong>2010</strong> (siehe Kapitel<br />

5.1.1).<br />

Erklärung zur Organspendebereitschaft und elektronische Gesundheitskarte<br />

Bisher beabsichtigt das BMG, innerhalb des Notfalldatensatzes auf <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte (eGK) eine Erklärung zu hinterlegen, aus <strong>der</strong> erkennbar ist, ob <strong>der</strong><br />

Versicherte zur Organspende bereit ist. Vor weiteren Entscheidungen soll jedoch die bereits<br />

laufende Erprobung <strong>der</strong> eGK abgewartet werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte bereits<br />

im Jahr 2005 Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise Angaben über die Organspendebereitschaft<br />

auf <strong>der</strong> eGK gespeichert werden können, ohne dass es zu Konflikten<br />

mit den Aufgaben des Arztes bei <strong>der</strong> Notfallversorgung kommt. In Zusammenarbeit mit<br />

dem Dezernat Telematik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden zwischenzeitlich eine Ablaufbeschreibung<br />

von <strong>der</strong> Erstversorgung eines Patienten bis zu einer möglichen Organo<strong>der</strong><br />

Gewebespende sowie Textbausteine zur Einfügung in das Arbeitskonzept zum Notfalldatensatz<br />

erarbeitet. Dieses Arbeitskonzept ist die fachliche Diskussionsgrundlage<br />

für die Überarbeitung des Notfalldatenmanagements.<br />

Danach soll die Information, ob <strong>der</strong> Versicherte Organspen<strong>der</strong> ist, nicht mehr Bestandteil<br />

des Notfalldatensatzes sein. Vielmehr soll in einem ersten Schritt die Information,<br />

ob <strong>der</strong> Versicherte einen Organ- und Gewebespendeausweis hat und wo sich dieser befindet,<br />

in einem – vom Notfalldatensatz – getrennten Container auf <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte abgelegt werden.<br />

Einsatz des Organ Care Systems (OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hatte im Jahr 2008 nach eingehen<strong>der</strong><br />

Erörterung und einer Anhörung <strong>der</strong> zuständigen Fachkommission <strong>der</strong> Deutschen<br />

Transplantationsgesellschaft (DTG) hinsichtlich des sogenannten Organ Care Systems<br />

(OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen festgestellt, dass zunächst Nachweise zum Nutzen des OCS<br />

durch weitere Studien erbracht werden müssen, bevor im Zusammenhang mit einer<br />

Feststellung des Standes <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft über eine etwaige<br />

Einführung in die Regelversorgung beraten werden könne. Nach Vorgesprächen<br />

zwischen <strong>der</strong> DSO, dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller wurde den Partnern<br />

des Vertrags nach § 11 TPG im Rahmen <strong>der</strong> DSO-Budgetverhandlungen für das Jahr<br />

2011 über die Planung einer Finanzierung zur „kontrollierten“ Einführung des OCS berichtet.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die notwendigen weiteren Gespräche insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Kreise <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zu Beginn 2011 führen und auf eine Meinungsbildung<br />

in ihren Gremien hinwirken.<br />

289


Verhandlungen zu den Jahresbudgets <strong>der</strong> Koordinierungsstelle nach § 11 TPG und <strong>der</strong><br />

Vermittlungsstelle nach § 12 TPG<br />

Die beiden neu gewählten Vorsitzenden <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission,<br />

Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>,<br />

Berlin, und Prof. Dr. Hans Lippert, Magdeburg, haben für die <strong>Bundesärztekammer</strong> an<br />

den Verhandlungen zum Jahresbudget 2011 <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />

(DSO) sowie zum Jahresbudget 2011 <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant (ET) mitgewirkt.<br />

Die Verhandlungen konnten erfolgreich gestaltet werden und dürften zum Jahresbeginn<br />

2011 abgeschlossen sein. Damit würde <strong>der</strong> Rahmen für eine angemessene aufwandsbasierte<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Koordinierung und <strong>der</strong> Vermittlung postmortal gespendeter Organe<br />

gefestigt.<br />

19. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />

Auf <strong>der</strong> 19. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), die im Oktober<br />

<strong>2010</strong> in Hamburg stattfand, hat Prof. Dr. jur. Hans Lilie in seinem Sachstandsbericht<br />

über die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation informiert und<br />

seinerseits zu einer Verstärkung des gemeinsamen Engagements für die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Transplantationsmedizin aufgerufen.<br />

Medizinische Forschungsvorhaben<br />

Nach den Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gemäß § 16<br />

Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG wurden im Jahr <strong>2010</strong> drei Studienvorhaben von <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation erörtert.<br />

Aufwandserstattung für Spen<strong>der</strong>krankenhäuser<br />

Die Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG haben sich im Rahmen <strong>der</strong> Budgetverhandlungen<br />

mit <strong>der</strong> DSO darauf verständigt, die Höhe <strong>der</strong> vereinbarten Pauschalen<br />

für den Aufwandsersatz bei Organentnahmen im Zuge einer Stichprobenerhebung <strong>der</strong><br />

Ist-Kosten für die Leistungen <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong>krankenhäuser zu evaluieren. Die entsprechenden<br />

Verhandlungen mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)<br />

als Kalkulationsinstitut sollen im Frühjahr 2011 abgeschlossen werden. Als Übergangslösung<br />

für das Jahr 2011 werden die für das Jahr <strong>2010</strong> vereinbarten Pauschalen mit einer<br />

angemessenen Erhöhung fortgeschrieben und nach Vorliegen <strong>der</strong> Kalkulationsergebnisse<br />

ggf. unterjährig angepasst.<br />

5.1.3 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />

Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Kommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten.<br />

Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen<br />

<strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen und vertraglichen<br />

Bedingungen und unter Einhaltung <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien nach § 16 Transplantationsgesetz<br />

(TPG), sowie des TPG insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kom-<br />

290


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

mission Meldungen <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant über Auffälligkeiten im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um Stellungnahme<br />

gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den Verfahrensbeteiligten<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn<br />

dies nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission das allgemeine Patienteninteresse erfor<strong>der</strong>t. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />

Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transparenz in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wurde wie berichtet ein<br />

verstärkter Austausch mit <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz (GMK) angestrebt. Vor<br />

diesem Hintergrund entsendet die GMK seit Juni 2009 einen Län<strong>der</strong>vertreter als Ständigen<br />

Gast in die Prüfungs- und Überwachungskommission.<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission sechsmal getagt. In <strong>der</strong><br />

dritten Amtsperiode, die bis Juni <strong>2010</strong> andauerte, fanden vier Sitzungen unter dem Vorsitz<br />

von Prof. Dr. Heinz Angstwurm statt. Nach <strong>der</strong> Neukonstituierung für die vierte<br />

Amtsperiode wurde im Herbst <strong>2010</strong> unter dem Vorsitz <strong>der</strong> Vorsitzenden Richterin am<br />

Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong> einmal getagt. Gemeinsam mit den Sachverständigen<br />

Beratern und <strong>der</strong> Überwachungskommission wurde im November <strong>2010</strong> die Jahresvisitation<br />

<strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), in Leiden/NL durchgeführt.<br />

Seit ihrer Einrichtung hat sich die Prüfungskommission mit 114 Vorgängen klärungsbedürftiger<br />

Auffälligkeiten befasst, darunter vier neue Vorgänge im Jahr <strong>2010</strong>. Von den 114<br />

Vorgängen konnten bislang 111 abschließend beurteilt werden. In <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />

Zahl <strong>der</strong> Fälle hat es sich nach <strong>der</strong> jeweils einhelligen Beurteilung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

nicht um Allokationsverstöße, son<strong>der</strong>n um Probleme <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

bzw. <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> transplantationsbeteiligten Institutionen gehandelt.<br />

Auch im Berichtsjahr war festzustellen, dass einige Anträge auf höhere Dringlichkeitseinstufung<br />

zur Transplantation thorakaler Organe von den maßgeblichen Kriterien abwichen.<br />

Die Kommission hat – in Abstimmung mit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

und dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – die im Jahr 2007 bis 2008 bekannt<br />

gewordenen Auffälligkeiten in den Anträgen auf eine erhöhte Dringlichkeitseinstufung<br />

thorakaler Organtransplantationen zum Anlass genommen, in enger Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

und <strong>der</strong> Organkommission „Herz-Lunge“ <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />

(DTG) Überprüfungen in Transplantationszentren (TPZ) vorzunehmen. In den<br />

besuchten TPZ sind sämtliche vom jeweiligen Zentrum an ET übermittelten Daten für<br />

die am Visitationstag gültigen High-Urgency-Listungen isolierter Herztransplantationen<br />

überprüft worden. Zur Festlegung <strong>der</strong> Parameter <strong>der</strong> Datenüberprüfung wurde zuvor<br />

ein einheitlicher und insoweit für die Prüfer binden<strong>der</strong> Fragenkatalog erarbeitet. Je<strong>der</strong><br />

Gruppe von Visitatoren gehörte ein Organsachverständiger an, ein Datensachverständiger<br />

sowie ein Mitglied <strong>der</strong> Prüfungskommission.<br />

Insgesamt ergaben die Visitationen in <strong>der</strong> Pilotphase in zwei <strong>der</strong> besuchten acht TPZ geringfügige<br />

Diskrepanzen <strong>der</strong> im Krankenblatt dokumentierten und <strong>der</strong> den Auditoren<br />

übermittelten medizinischen Daten. In <strong>der</strong> zweiten Phase wurden in fünf <strong>der</strong> zehn visi-<br />

291


tierten Zentren ebenfalls geringfügige Diskrepanzen <strong>der</strong> übermittelten gegenüber den<br />

dokumentierten medizinischen Daten festgestellt. Die Leitung des jeweiligen Herztransplantationsprogramms<br />

wurde über das Visitationsergebnis ihres Zentrums informiert.<br />

Das Bayerische Staatsministerium hat im November 2009 <strong>der</strong> Kommission eine Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> bereits 2007 vorgelegten und von <strong>der</strong> Kommission beratenen „Richtlinien<br />

des Klinikums für die medizinische Tätigkeit von Mitarbeitern des Klinikums im Ausland“<br />

zugeleitet. Gemäß Kommissionsbeschluss wurde unter Bezugnahme auf den bisherigen<br />

Schriftwechsel auf ein entsprechendes, aber noch nicht verabschiedetes Diskussionspapier<br />

<strong>der</strong> Ethik-Kommission <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG)<br />

aus dem Jahr 2008 aufmerksam gemacht. Dabei wurde u. a. daran erinnert, dass die hiesigen<br />

rechtlichen und ethischen Normen für Mitarbeiter deutscher TPZ auch bei einer<br />

Tätigkeit im Ausland gelten.<br />

Der Bericht <strong>der</strong> Prüfungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12<br />

TPG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.<strong>2010</strong> wurde im Juni <strong>2010</strong> vorgelegt.<br />

Wie im Vorjahr und über das jetzige Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />

5.1.4 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11 und 12 TPG<br />

Die Aufgabe <strong>der</strong> Überwachungskommission besteht zum einen in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle,<br />

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), gemäß § 2 des Vertrags nach § 11<br />

Transplantationsgesetz (TPG), was eine Mitwirkung bei <strong>der</strong> Haushaltsprüfung einschließt,<br />

zum an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), gemäß § 2<br />

des Vertrags nach § 12 TPG, soweit sie nicht unmittelbar Probleme <strong>der</strong> Allokation von<br />

Spen<strong>der</strong>organen berühren; für dieses Aufgabenfeld ist die Prüfungskommission gemäß<br />

§ 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG zuständig. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses<br />

Gremiums.<br />

Die Kommission hat im April <strong>2010</strong> einhellig und mit billigen<strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />

Auftraggeber beschlossen, dem Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />

als Vertreter <strong>der</strong> Koordinierungsstelle sowie dem Direktorium <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant<br />

als Vertreter <strong>der</strong> Vermittlungsstelle anzubieten, als Gäste an den Beratungen <strong>der</strong><br />

Kommissionssitzungen teilzunehmen. Im Juni <strong>2010</strong> haben erstmals Vertreter <strong>der</strong> Koordinierungs-<br />

und Vermittlungsstelle an den Beratungen teilgenommen.<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission sechsmal getagt. In <strong>der</strong><br />

dritten Amtsperiode, die bis Juni <strong>2010</strong> andauerte, fanden vier Sitzungen unter dem Vorsitz<br />

von Prof. Dr. Heinz Angstwurm statt. Nach <strong>der</strong> Neukonstituierung für die vierte<br />

Amtsperiode wurde im Herbst <strong>2010</strong> unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hans Lippert einmal<br />

getagt. Im November <strong>2010</strong> wurde die Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle in<br />

Frankfurt/Main durchgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Prüfungskommission erfolgte ebenfalls<br />

im November <strong>2010</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle in Leiden/NL.<br />

292


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Fragen des Datenaustausches zwischen <strong>der</strong> Koordinierungs- und <strong>der</strong> Vermittlungsstelle<br />

für die Allokation werden weiterhin regelmäßig in einer Projektgruppe erörtert, an <strong>der</strong><br />

auch Kommissionsmitglie<strong>der</strong> teilnehmen. Wie in den Vorjahren und über das jetzige<br />

Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong> auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />

Der Bericht <strong>der</strong> Überwachungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten<br />

Verträge nach §§ 11 und 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.<strong>2010</strong> wurde<br />

im Juni <strong>2010</strong> vorgelegt.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Koordinierungsstelle war die Kommission im Berichtsjahr vor allem befasst<br />

mit <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> jährlichen Berichte nach § 11 Abs. 5 TPG über die Tätigkeit jedes<br />

TPZ für die Jahre 2004 bis 2006, den jährlichen Berichten <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

an die Auftraggeber über die Jahre 2007, 2008 und ab 2009 sowie <strong>der</strong> Vereinbarung über<br />

die erste Fortschreibung <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> nach § 6<br />

des Vertrags nach § 11 TPG (hier insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Strukturierung <strong>der</strong> Aufgaben zum<br />

jährlichen <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> DSO nach § 11 Abs. 5 TPG).<br />

Weiterhin befasste sich die Kommission mit grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes<br />

von Patientendaten, u. a. im Zusammenhang mit für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten<br />

<strong>der</strong> Koordinierungsstelle.<br />

Die Kommission hatte sich, beginnend 2008, im Rahmen ihrer Aufgabe, die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien zu überwachen, mit zwei Hirntoddiagnostiken ausführlich befasst. Die<br />

Problematik <strong>der</strong> Diagnostik und Dokumentation betraf ausschließlich formale, gleichwohl<br />

gemäß § 19 TPG relevante Aspekte. Der Vorstand <strong>der</strong> DSO hat auf Ersuchen <strong>der</strong><br />

Kommission die Leiter <strong>der</strong> Transplantationszentren und -programme gebeten, jeden<br />

Entnahmechirurgen auf seine gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen, gemäß § 19 TPG<br />

eigenverantwortlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Organentnahme zu überprüfen. Klargestellt wurde auch, dass die Untersucher<br />

für die Feststellung und für die Dokumentation des Hirntods verantwortlich sind. Die<br />

DSO-Mitarbeiter und die Entnahmechirurgen dürfen und müssen sich auf die Sachfeststellungen<br />

<strong>der</strong> Hirntodprotokolle verlassen, sind aber verpflichtet, vor <strong>der</strong> Organentnahme<br />

gemäß § 19 Abs. 5 TPG zu prüfen, ob die Formulare vorschriftsgemäß und vollständig<br />

ausgefüllt sind.<br />

Ferner wurde präzisiert, dass die mit den einzelnen Spen<strong>der</strong>n befassten Koordinatoren<br />

verpflichtet sind, dem/den Entnahmechirurgen vor Beginn des Eingriffs die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterlagen vorzulegen. Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wieweit sie<br />

selbst bestimmte Unterlagen (z. B. Einzelheiten <strong>der</strong> Hirntodprotokolle) qualifizieren<br />

können, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die für Organentnahmen erfor<strong>der</strong>lichen Dokumente<br />

den formalen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und vollzählig vorliegen.<br />

Seit 2006 hat sich die Kommission konsequent mit Auffälligkeiten im Bericht <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

nach § 11 Abs. 5 TPG befasst, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> behaupteten<br />

Bevorzugung von Privatpatienten bei <strong>der</strong> Zuteilung vermittlungspflichtiger Organe.<br />

Die Auftraggeber hatten sich im Berichtsjahr 2009 in Abstimmung mit <strong>der</strong> Deutschen<br />

Transplantationsgesellschaft (DTG) und <strong>der</strong> DSO geeinigt, die ihnen überlassenen Details<br />

<strong>der</strong> gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben in den Berichten gemäß § 11 Abs. 5<br />

TPG zu vereinfachen und somit den Vertrag zur Durchführungsbestimmung zum Bericht<br />

<strong>der</strong> Koordinierungsstelle fortzuschreiben. Die Darstellung <strong>der</strong> Transplantationser-<br />

293


gebnisse soll sich künftig an den strukturierten Qualitätsberichten <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

nach § 137 SGB V orientieren. Die dem BMG im Juni 2009 zur Genehmigung vorgelegte<br />

„Vereinbarung über die erste Fortschreibung <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung zum<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> nach § 6 des Vertrags nach § 11 TPG“ wurde von den Vertretern <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

unter Einbezug <strong>der</strong> Koordinierungsstelle und <strong>der</strong> DTG mit dem BMG im Juli<br />

2009 besprochen. Im Mai <strong>2010</strong> wurde die Än<strong>der</strong>ung vom BMG genehmigt. Einzelheiten<br />

<strong>der</strong> zu erstellenden Berichte für 2007 und 2008 wurden in einer Arbeitsgruppensitzung<br />

im Mai gemeinsam mit <strong>der</strong> DSO geklärt. Mit einem gemeinsamen Schreiben mit dem<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation wurden die Leitungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen TPZ über die neuen Bestimmungen informiert.<br />

Im November <strong>2010</strong> wurde die Kommission über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Transport von Pankreata durch die Koordinierungsstelle informiert. Unverän<strong>der</strong>t<br />

besteht mit dem BMG Einvernehmen darüber, dass die Vermittlung von Pankreata zur<br />

Inseltransplantation nach <strong>der</strong> durch die 15. AMG-Novelle verän<strong>der</strong>ten Rechtslage bis auf<br />

Weiteres fortgeführt werden kann. In <strong>der</strong> Folge sind <strong>der</strong>zeit Pankreata in jedem Fall und<br />

unabhängig von einer etwaigen Verwendung zur Inseltransplantation als vermittlungspflichtige<br />

Organe gemäß § 1a S. 1 Nr. 2 TPG anzusehen. Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> überarbeiteten<br />

Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />

im Dezember <strong>2010</strong> gilt unter den in <strong>der</strong> Richtlinie geregelten Voraussetzungen<br />

jedes Pankreas, das im Hinblick auf die Organtransplantation entnommen wird und<br />

daher zumindest bis zum Eintreffen im jeweiligen Transplantationszentrum als vermittlungspflichtiges<br />

Organ im Sinne des TPG. Eine Stellungnahme <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

steht noch aus.<br />

5.1.5 Gewebemedizin<br />

Mit dem Gewebegesetz vom 02.07.2007 wurde die Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung<br />

von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung,<br />

Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen<br />

samt <strong>der</strong> Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG in deutsches Recht<br />

umgesetzt. Damit sind für die Spende und die weitere Be- und Verarbeitung menschlicher<br />

Zellen und Gewebe neue Regelungen insbeson<strong>der</strong>e im Arzneimittelgesetz (AMG),<br />

aber auch im Transplantationsgesetz (TPG) und im Transfusionsgesetz (TFG) sowie in<br />

<strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV) und <strong>der</strong> Verordnung über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />

Entnahme von Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung nach dem TPG (TPG-GewV) wirksam<br />

geworden.<br />

Die Bundesregierung ist nach Artikel 7a Gewebegesetz verpflichtet, den Deutschen Bundestag<br />

und den Bundesrat alle vier Jahre, erstmals zum 01.08.<strong>2010</strong>, über die Versorgungssituation<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen zu unterrichten.<br />

Für diesen Bericht wollte das BMG die Situation <strong>der</strong> Versorgung aufgrund einer<br />

möglichst breiten Datenlage ermitteln. Mit Schreiben vom September 2009 bat das BMG<br />

die betroffenen Fachkreise daher bis Anfang März <strong>2010</strong> um Angaben zum Bedarf an Gewebe<br />

und Gewebezubereitungen an den Einrichtungen <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

und ob und inwieweit die Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit Gewebe und Gewebezubereitungen<br />

gewährleistet werden konnte.<br />

294


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit Schreiben vom<br />

01.03.<strong>2010</strong> Stellung genommen (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

GewebemedAntwort<strong>2010</strong>0301.pdf). Darin hat sie u. a. dargelegt, dass sie bezüglich <strong>der</strong><br />

Frage nach <strong>der</strong> Spendebereitschaft und <strong>der</strong> Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe<br />

und Gewebezubereitungen nur bestimmte Entwicklungen und Tendenzen darstellen<br />

kann. Denn die Daten zur Gewebeentnahme und -abgabe werden gemäß § 8d Abs. 2<br />

TPG von den jeweiligen Gewebeeinrichtungen dezentral erfasst. Gemäß § 8d Abs. 3 TPG<br />

werden die „Angaben zu Art und Menge <strong>der</strong> entnommenen, aufbereiteten, be- o<strong>der</strong> verarbeiteten,<br />

aufbewahrten, abgegebenen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig verwendeten, eingeführten<br />

o<strong>der</strong> ausgeführten Gewebe“ jährlich nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres, spätestens bis zum<br />

1. März des folgenden Jahres, mittels eines Formblattes, das die Bundesoberbehörde herausgegeben<br />

und im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, von den Gewebeeinrichtungen<br />

an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt. Die zuständige Bundesoberbehörde<br />

stellt die von den Gewebeeinrichtungen übermittelten Angaben anonymisiert in<br />

einem Gesamtbericht zusammen und macht diesen öffentlich. Somit sind die Gewebeeinrichtungen<br />

für die Datenerfassung zuständig; die bundesweite Zusammenführung,<br />

Dokumentation und Veröffentlichung <strong>der</strong> für die Beurteilung <strong>der</strong> Gewebespendebereitschaft<br />

und <strong>der</strong> Versorgungslage essentiellen Daten obliegt dem Paul-Ehrlich-Institut<br />

(PEI) als zuständiger Bundesoberbehörde. Berichte gemäß § 8d Abs. 3 TPG des PEI als<br />

zuständiger Bundesoberbehörde für die Berichtsjahre 2007 (Berichtszeitraum 01.08. bis<br />

31.12.2007) und 2008 sind <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht bekannt.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutet u. a. die Existenz von zentrumsbezogenen<br />

Wartelisten, beispielsweise für Patienten, die auf eine Augenhornhauttransplantation<br />

o<strong>der</strong> auf den Ersatz einer Herzklappe warten, darauf hin, dass nicht alle betroffenen Patienten<br />

sofort mit dem benötigten Gewebe bzw. <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gewebezubereitung<br />

versorgt werden können. Das Ausmaß dieses Mangels und damit die Frage, ob Patienten<br />

aufgrund von Wartezeiten dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden o<strong>der</strong> gar versterben,<br />

lässt sich zurzeit nicht beantworten.<br />

Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch, dass einige Gewebeeinrichtungen<br />

beispielsweise in ihren Internetauftritten damit werben, Gewebe und Gewebezubereitungen<br />

„streng nach einheitlichen Kriterien: Dringlichkeit, Erfolgsaussicht,<br />

Chancengleichheit“ zu verteilen (vgl. http://www.gewebenetzwerk.de/gewebespende/<br />

gewebevermittlung.html) o<strong>der</strong> „die entsprechende Koordination <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Gewebe<br />

ausschließlich nach medizinischen Kriterien sicher[zu]stell[en]. Gesundheitsschutz<br />

<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten durch Gewährleistung von höchster Qualität und<br />

Sicherheit sowie die Gerechtigkeit bei <strong>der</strong> Verteilung stehen hierbei im Vor<strong>der</strong>grund“<br />

(vgl. www.european-tissue-banks.eu/).<br />

Auch finden sich in den Internetauftritten einiger Gewebeeinrichtungen Hinweise für<br />

interne Allokationsalgorithmen: „Die Vergabe <strong>der</strong> hergestellten Transplantate erfolgt<br />

ausschließlich bei bestehendem Bedarf <strong>der</strong> jeweiligen klinischen Anwen<strong>der</strong>. Die Klinik<br />

teilt <strong>der</strong> Abteilung Gewebebank im Regelfall die im nächsten halben Jahr anstehenden<br />

und einer Gewebetransplantation bedürfenden Operationen mit. Die so entstehenden<br />

Wartelisten (Ereigniswarteliste, vergleichbar mit Blutkonserven) werden durch die Abteilung<br />

Gewebebank je nach Eingang von Gewebespenden schnellstmöglich abgearbeitet,<br />

wobei die Versorgung <strong>der</strong> Universitätskliniken <strong>der</strong> Charité Vorrang besitzen. Dringliche<br />

295


Operationen haben selbstverständlich Versorgungsvorrang.“ (vgl. http://trans.charite.<br />

de/institut/abteilungen/gewebebank/schwerpunkttransplantate/).<br />

Diese Beobachtungen legen die Vermutung nahe, dass in praxi<br />

a) Wartelisten für die Vergabe von Gewebe und Gewebezubereitungen geführt und<br />

b) Regeln für die Verteilung von Gewebe und Gewebezubereitungen angewandt werden.<br />

Der Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung nach Art. 7a Gewebegesetz wurde dem<br />

Bundestag als BT-Drs. 17/2751 vom 12.08.<strong>2010</strong> zugeleitet. Bei <strong>der</strong> Lektüre fällt auf, dass<br />

die dargestellte Datenlage teilweise unvollständig ist und dass Plausibilitätskontrollen<br />

bzw. Erläuterungen zu den Daten fehlen. Zudem liegen die gemäß Gewebegesetz vom<br />

PEI als zuständiger Bundesoberbehörde zu erstellenden Jahresberichte nicht vor. Die<br />

von <strong>der</strong> Bundesregierung auf dieser Basis gezogene Schlussfolgerung „Im Ergebnis<br />

kann auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gegenwärtig zur Verfügung stehenden Daten ein allgemeiner<br />

Versorgungsmangel mit Gewebe und Gewebezubereitungen in Deutschland nicht<br />

festgestellt werden.“ lässt sich nur dahingehend interpretieren, dass die Datenlage so<br />

unvollständig ist, dass sie keinerlei Auswertung zulässt.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut an die Bundesregierung<br />

appelliert, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Durchführung <strong>der</strong> gesetzlich<br />

vorgeschriebenen bundesweiten Erhebung und Auswertung von Angaben zur Erfassung<br />

<strong>der</strong> Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebeprodukten in einem<br />

jährlich erscheinenden Gesamtbericht des PEI zu schaffen. Denn nur auf <strong>der</strong> Basis<br />

dieser Daten ist eine sachgerechte Diskussion zur Spendebereitschaft wie zur Versorgungslage<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen möglich.<br />

Im Bemühen um die Gewebespende erarbeitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> Richtlinien gemäß<br />

§ 16b TPG zunächst für zwei Bereiche: So hat <strong>der</strong> Arbeitskreis „Hämatopoetische<br />

Stammzellen“ des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Prof. Dr. Gerhard Ehninger die Überarbeitung und die Zusammenführung<br />

<strong>der</strong> bisherigen Richtlinien in mehreren Sitzungen intensiviert (vgl. Kapitel 5.2.3).<br />

Der im Jahr 2008 neu eingerichtete Arbeitskreis „Augenhornhautbanken“ hatte unter<br />

<strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Thomas Reinhard in seiner konstituierenden Sitzung<br />

vom August 2009 mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“<br />

begonnen. Es wurde <strong>der</strong> Beschluss gefasst, dass die Richtlinien sowohl auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen wie <strong>der</strong> transplantationsrechtlichen Vorgaben<br />

erstellt werden und somit die „Gute fachliche Praxis“ (GFP) sowie die Richtlinien <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 16b TPG umfassen. Die in <strong>der</strong> GFP <strong>der</strong> Deutschen Ophthalmologischen<br />

Gesellschaft zu integrierenden Inhalte wurden unter den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Arbeitskreises abgestimmt. Der auf dieser Basis erarbeitete Richtlinienentwurf wurde<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n des Arbeitskreises im März <strong>2010</strong> zur letzten Durchsicht vor <strong>der</strong> schriftlichen<br />

Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise und <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörden übermittelt. Da<br />

sich das PEI als zuständige Bundesoberbehörde sowohl zum Richtlinienentwurf als<br />

auch zum Konzept des Anhörungsverfahrens erst im Dezember <strong>2010</strong> äußerte, wurde die<br />

Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise auf das Jahr 2011 verschoben.<br />

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nachdrücklich dafür eingetreten, kongruente und praktikable gesetzliche Regelungen<br />

im Einklang mit den europäischen Vorgaben für den Umgang mit Pankreasin-<br />

296


seln und Leberzellen zu schaffen. Trotz <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Darlegung <strong>der</strong> Problematik<br />

strebte das BMG im September 2009 eine übergangslose Umsetzung <strong>der</strong> EU-Verordnung<br />

über Arzneimittel für neuartige Therapien an. In <strong>der</strong> Folge sollten Pankreasinseln<br />

den Regelungen des Arzneimittelrechts und damit u. a. nicht mehr <strong>der</strong> Vermittlungspflicht<br />

für Organe gemäß TPG unterliegen.<br />

Um die Versorgung <strong>der</strong> in Deutschland betroffenen Patienten <strong>der</strong> Warteliste nicht zu gefährden,<br />

hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> in intensiven Kontakten mit den Fachkreisen,<br />

dem BMG, <strong>der</strong> DKG und dem GKV-Spitzenverband um eine pragmatische Lösung bemüht.<br />

Im Ergebnis konnte mit dem sog. „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ eine breit getragene<br />

Akzeptanz zur Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Gewinnungs- und Vermittlungsverfahren<br />

von Pankreasinseln herbeigeführt werden. In einem Fachartikel „Pankreasinseln<br />

– Was tun, wenn ein Organ zum Gewebe wird?“ wurden die europarechtlichen Hintergründe<br />

für die im Rahmen <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle vorgenommene Anpassung des TPG<br />

unter Einbeziehung rechtlicher, medizinischer und ethischer Aspekte dargestellt und<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bundes- und europarechtlichen Vorgaben als Lösungsansatz<br />

das „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ skizziert. Die Richtlinien zur Wartelistenführung<br />

und zur Organvermittlung für die Pankreastransplantation wurden dem „Modell <strong>der</strong><br />

späten Umwidmung“ entsprechend überarbeitet (siehe auch Arbeitsgruppe „Revision<br />

<strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“, S. 562f.).<br />

5.2 Hämotherapie<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG<br />

Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Diese Aufgabe ist seit 1998 mit dem<br />

Transfusionsgesetz (TFG) gesetzlich übertragen.<br />

Durch Artikel 3 des Gewebegesetzes vom Juli 2007 hatte sich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage<br />

<strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien ergeben: Mit § 12 TFG wurde eine Verordnungsermächtigung<br />

für das BMG zu den Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung<br />

von Blut und Blutbestandteilen eingeführt, die auf das Paul-Ehrlich-Institut übertragbar<br />

ist. Die Richtlinienfeststellung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von<br />

Blut und Blutbestandteilen ist seither durch § 12a TFG zu einer fakultativen – die Verordnungsgebung<br />

ergänzenden – Aufgabe geän<strong>der</strong>t worden; zu ihrer Ausfüllung bedarf es<br />

weiterhin des Einvernehmens mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Die Richtlinienkompetenz<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 18 TFG im Bereich <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />

ist durch das Gewebegesetz nicht tangiert worden.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> offenkundigen Absicht des BMG, wie bisher nicht von <strong>der</strong><br />

Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, beschloss <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

2008, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> fortzuführen,<br />

um umfassende und angemessene Regelungen für die Ärzteschaft im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gewinnung, Herstellung und Anwendung von Blutprodukten zu gewährleisten (vgl.<br />

Kapitel 5.1.5).<br />

297


Nachdem die 2005 veröffentlichte Gesamtnovelle <strong>der</strong> Richtlinien 2007 in einer ersten<br />

Richtlinienanpassung (Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen 2007) in wenigen Punkten im Interesse<br />

einer guten Praktikabilität geän<strong>der</strong>t und ergänzt worden war, wurden im Rahmen<br />

<strong>der</strong> zweiten Richtlinienanpassung nach einer systematischen Prüfung <strong>der</strong> Richtlinien<br />

weitere notwendige Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen. Diese ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus einzelnen Diskrepanzen zwischen Regelungen <strong>der</strong> Richtlinien und den Querschnitts-Leitlinien<br />

Hämotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Vorgaben zur Bestrahlung<br />

von Blutprodukten und zur Anwendung CMV-negativer Blutprodukte sowie aus einem<br />

Gutachten <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie<br />

(DGTI) zum Spendevolumen und <strong>der</strong> Spendefrequenz im Rahmen einer<br />

Plasmapherese. Zusätzlich wurden deklaratorische Verweise auf arzneimittelrechtliche<br />

Regelungen nach Verabschiedung <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle an die verän<strong>der</strong>te Rechtslage angepasst.<br />

Die Formulierung zum Blutspendeausschluss homo- und bisexueller Männer<br />

wurde redaktionell überarbeitet, um den diskriminierenden Anschein <strong>der</strong> bisherigen<br />

Fassung zu entkräften.<br />

Nach Auswertung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus den Fachkreisen und Beratung in den Gremien<br />

des Wissenschaftlichen Beirats wurde die Richtlinienanpassung im April <strong>2010</strong><br />

vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet. Die Richtlinienän<strong>der</strong>ung wurde<br />

im Bundesanzeiger am 09.07.<strong>2010</strong> bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft<br />

(BAnz. Nr. 101a, Jahrgang 62). Diese Neuauflage <strong>der</strong> Richtlinien ist auch im Deutschen<br />

Ärzte-Verlag als Buch erschienen (ISBN-Nr. 978-3-7691-1294-8).<br />

Blutspendeausschluss von homo- und bisexuellen Männern<br />

Der dauerhafte Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern (bzw. Männern, die Sexualverkehr<br />

mit Männern haben [MSM]) von <strong>der</strong> Blutspende wurde von den an <strong>der</strong><br />

Richtlinienanpassung beteiligten Gremien kontrovers diskutiert. Der Wissenschaftliche<br />

Beirat sah 2009 das Erfor<strong>der</strong>nis eines begründenden Papiers, in dem sowohl auf die Notwendigkeit<br />

des Dauerausschlusses von MSM von <strong>der</strong> Blutspende als auch auf den Umgang<br />

<strong>der</strong> Blutspendedienste mit heterosexuellen Sexualkontakten als mögliches Risiko<br />

einer Übertragung von Infektionskrankheiten durch Blutprodukte eingegangen wird.<br />

Dementsprechend wurden Erläuterungen zum „Blutspendeausschluss von Männern,<br />

die Sexualverkehr mit Männern haben (MSN)“ im Arbeitskreis unter Beteiligung des<br />

Paul-Ehrlich-Instituts konsentiert (http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie).<br />

Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats befürwortete ausdrücklich eine Veröffentlichung<br />

dieser Erläuterungen im Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und PEI sind gemeinsam <strong>der</strong> Auffassung, dass unabhängig von<br />

<strong>der</strong> vorliegenden kurzfristig notwendigen Richtlinienanpassung bei <strong>der</strong> weiteren Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien die Thematik „Blutspendeausschluss von Männern, die Sexualverkehr<br />

mit Männern haben (MSM)“ erneut bewertet werden muss. Insofern wird <strong>der</strong><br />

nunmehr vorliegende Richtlinientext zu dieser Thematik einvernehmlich als vorläufige<br />

Fassung bewertet. In <strong>der</strong> Folge besteht mit dem PEI Einvernehmen, dass ein ergebnisoffener<br />

Beratungsprozess unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Daten<br />

zur Erarbeitung einer langfristig tragfähigen Lösung zum Ausschluss von Personen, <strong>der</strong>en<br />

Sexualverhalten ein gegenüber <strong>der</strong> Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko<br />

für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, kurz-<br />

298


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

fristig zu initiieren ist. Daher wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ und des „Arbeitskreis Blut<br />

nach § 24 TFG“ sowie Vertretern des Paul-Ehrlich-Instituts eingerichtet, die im November<br />

<strong>2010</strong> ihre Beratungen aufnahm mit <strong>der</strong> Zielsetzung, innerhalb eines Jahres die entsprechende<br />

Neubewertung abzuschließen. Die grundlegende Gesamtüberarbeitung <strong>der</strong><br />

Richtlinien soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Unverän<strong>der</strong>t sind die Verlautbarungen des Arbeitskreises Blut, in Bezug auf Auswirkungen<br />

auf die Richtlinienarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu prüfen. Daher vertritt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Ständigen Arbeitskreises, Prof. Dr. Gregor Bein, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

diesem vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 24 TFG eingerichteten Gremium.<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von<br />

Blutprodukten (Hämotherapie), aktuell gültige Fassung:<br />

• Zweite Richtlinienanpassung <strong>2010</strong> (BAnz Nr. 101a vom 09.07.<strong>2010</strong>)<br />

• Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag (Gesamtnovelle 2005 mit Richtlinienanpassung<br />

<strong>2010</strong>, ISBN 978-3-7691-1294-8)<br />

• aktuelle Fassung <strong>der</strong> Richtlinien sowie <strong>der</strong> Muster-Arbeitsanweisung nach Abschnitt<br />

1.6.2.1 Satz b) im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />

• Erläuterungen zum „Blutspendeausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit<br />

Männern haben [MSN]“ im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf.<br />

Überwachung <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />

Die Hämotherapie-Richtlinien weisen den Landesärztekammern Aufgaben zur Überwachung<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten zu. Im Oktober <strong>2010</strong><br />

wurde in Berlin die sechste Informationsveranstaltung für die Landesärztekammern zur<br />

Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich durchgeführt (vgl. Kapitel 4.4.3).<br />

5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />

Die vierte Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten wurde 2008 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach einem intensiven<br />

Abstimmungs- und Konsultationsprozess verabschiedet. Erstmals 1995 erschienen,<br />

zielen die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf ab, <strong>der</strong> Ärzteschaft Handlungsanleitungen<br />

in übersichtlicher Form für einen kritisch reflektierten Einsatz von<br />

aus gespendetem Blut gewonnenen Produkten an die Hand zu geben. Die Querschnitts-<br />

Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen Richtlinien zur<br />

Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (Hämotherapie) nach §§ 12a und<br />

18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und verweisen<br />

entsprechend gegenseitig auf sich.<br />

Ende <strong>2010</strong> wurde eine Publikation von Prof. Dr. Joachim Boldt, Mitautor des Kapitels<br />

„Humanalbumin“ <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien, aufgrund eines sehr gravierenden wis-<br />

299


senschaftlichen Fehlverhaltens vom Medizinjournal „Anesthesia and Analgesia“ wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats hat angesichts <strong>der</strong> Bedeutung des<br />

Verstoßes daraufhin die Zusammenarbeit mit diesem Verfasser beendet.<br />

Ferner bestand Anlass, neben <strong>der</strong> durch wissenschaftliches Fehlverhalten betroffenen<br />

Arbeit weitere Publikationen dieses Verfassers zu überprüfen, die insbeson<strong>der</strong>e die Anwendung<br />

von Hydroxyethylstärke zu therapeutischen Zwecken betreffen. Im Ergebnis<br />

musste das Kapitel 5 Humanalbumin <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien ausgesetzt werden<br />

(Dtsch Arztebl 2011; 108(1/2): A 58), da trotz des Abstimmungsprozesses zu den Querschnitts-Leitlinien<br />

innerhalb des Ständigen Arbeitskreises des Wissenschaftlichen Beirats<br />

sowie <strong>der</strong> Anhörung von über 80 Fachgesellschaften und des Plenums des Wissenschaftlichen<br />

Beirats nicht mit ausreichen<strong>der</strong> Sicherheit auszuschließen war, dass die<br />

Mitarbeit und die Publikationen dieses Mitautors die ausgesprochenen Empfehlungen<br />

sachlich in potenziell nicht angemessener Weise beeinflusst haben.<br />

Bis zur Überarbeitung dieses Kapitels 5 sollten die darin enthaltenen Empfehlungen<br />

nicht zu differenzialtherapeutischen Entscheidungen herangezogen werden. Eine vorgezogene<br />

Revision und Aktualisierung dieses Kapitels <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien durch<br />

eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftlichen Beirats wurde im Berichtszeitraum eingeleitet.<br />

Jenseits <strong>der</strong> Teilrevision soll eine grundlegende Überarbeitung <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />

zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden.<br />

Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (vierte<br />

Auflage, 2008; zuletzt geän<strong>der</strong>t Januar 2011):<br />

• Bekanntmachung zur Aussetzung des Kapitels 5 „Humanalbumin“ (Dtsch Arztebl<br />

2011; 108(1/2): A 58)<br />

• Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, ISBN 978-3-7691-1269-6<br />

• Englische Übersetzung: Transfusion Medicine and Hemotherapie (2009), 6 345-492<br />

• Internet: www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />

5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen<br />

Nach dem Transfusionsgesetz (TFG) obliegt es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, im Einvernehmen<br />

mit dem Paul-Ehrlich-Institut in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong><br />

medizinischen Wissenschaft und Technik für die Separation und Anwendungen von<br />

Blutstammzellen festzustellen.<br />

Zum Themenkomplex „hämatopoetische Stammzellen“ existieren bisher drei Richtlinien:<br />

• Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen (1997),<br />

• Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord<br />

Blood) (1999) und<br />

• Richtlinien für die allogene Knochenmarktransplantation mit nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />

(1994).<br />

Durch das Gewebegesetz haben sich wesentliche Än<strong>der</strong>ungen zur Rechtslage <strong>der</strong> Herstellung<br />

und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellen ergeben. Damit ging for-<br />

300


mal auch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage zur Erstellung von Richtlinien durch die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> einher, da mit § 12 TFG eine Verordnungsermächtigung für das<br />

BMG eingeführt wurde und nach § 12a TFG lediglich eine fakultativ ergänzende Richtlinienfeststellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgesehen ist. Beson<strong>der</strong>s zu beachten ist in<br />

diesem Zusammenhang, dass aus Knochenmark hergestellte Blutstammzellen dem Regelungsbereich<br />

des Transplantationsgesetzes (TPG) zugeordnet wurden, während periphere<br />

Blutstammzellen und Nabelschnurstammzellen weiterhin dem TFG unterfallen.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte 2008 beschlossen, die bisherige Richtlinientätigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in diesem Bereich fortzuführen. Der dazu eingerichtete<br />

Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr.<br />

Gerhard Ehninger trat im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammen; Vertreter des<br />

Paul-Ehrlich-Instituts sind in die Richtlinienkonzeption und -erarbeitung eingebunden.<br />

Es wird angestrebt, die gesetzlich vorgegebene Trennung <strong>der</strong> Regelungen für Knochenmark<br />

einerseits und periphere Blutstammzellen und Nabelschnurzellen an<strong>der</strong>erseits im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien mit dem Ziel eines sinnvollen medizinischen Handelns zusammenzuführen.<br />

Der Richtlinienauftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> soll hierbei möglichst<br />

breit ausgefüllt werden. Zugleich sollen die fachlichen Standards (sog. „Gute fachliche<br />

Praxis“ bzw. „Gute Herstellungspraxis“) festgelegt bzw. entsprechend den Vorgaben <strong>der</strong><br />

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) und <strong>der</strong> TPG-Gewebeverordnung<br />

wie<strong>der</strong>geben werden. Angesichts des sehr komplexen Rechtsrahmens soll<br />

<strong>der</strong> Regelungstext um einen Kommentar ergänzt werden, um das Verständnis <strong>der</strong><br />

Rechtslage zu erleichtern und die Möglichkeiten einer Optimierung <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

gelten<strong>der</strong> Regelungen zu beleuchten. Die Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise zum Richtlinienentwurf<br />

soll in Kürze eingeleitet werden.<br />

5.3 Fortpflanzungsmedizin<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

5.3.1 Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />

Für wichtige Bereiche <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin besteht eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit,<br />

die nur durch ein Handeln des Gesetzgebers beseitigt werden kann. Dies<br />

wurde exemplarisch deutlich bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinie zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> assistierten Reproduktion im Jahr 2006 und bei <strong>der</strong> Diskussion des Regierungsentwurfs<br />

für ein Gewebegesetz mit den arzneimittelrechtlich geprägten Regelungen<br />

für den Umgang mit menschlichen Keimzellen. Durch die Verteilung wesentlicher<br />

Regelungen auf diverse Gesetze wie das Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz,<br />

das Strafgesetzbuch und – bedingt durch das Gewebegesetz – das Transplantations- und<br />

das Arzneimittelgesetz sowie auf untergesetzliche Regelungen ist die Orientierung für<br />

den in <strong>der</strong> Praxis tätigen Arzt erheblich erschwert worden. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />

wäre die Bündelung dieser Regelungsinhalte in einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz<br />

wünschenswert.<br />

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober <strong>2010</strong> für die laufende<br />

Legislaturperiode keine gesetzgeberischen Vorhaben für diesen Bereich angekündigt.<br />

Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass <strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong><br />

301


<strong>Bundesärztekammer</strong> im Dezember 2007 eingerichtete Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong><br />

Reproduktionsmedizin“ beim Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats vor dem Hintergrund<br />

straf-, zivil-, medizin- und ggf. auch sozialrechtlicher Fragen eine eigene Ausarbeitung<br />

erstellt, die alle wesentlichen Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin in <strong>der</strong> notwendigen<br />

Tiefe und Klarheit aufzeigt, um sie dauerhaft tragfähigen – nicht zuletzt gesetzgeberischen<br />

– Lösungen zuzuführen.<br />

Im Berichtszeitraum haben <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Heribert<br />

Kentenich einmal und die vier Unterarbeitsgruppen zu den Bereichen „Embryonenschutzrechtliche<br />

Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“, „Sozialrechtliche Fragen“ und<br />

„Forschungspolitische Fragen“ teilweise mehrmals getagt.<br />

Die Arbeiten an dem Papier „Forschungspolitische Fragen“ sind abgeschlossen. Das Papier<br />

soll als Entwurf dem Fe<strong>der</strong>führenden des AK „Hochschulmedizin“, Prof. Dr. Heyo<br />

Kroemer, zur weiteren Befassung zugeleitet werden. Darüber hinaus kann die Ausarbeitung<br />

auch als persönliches Autorenpapier <strong>der</strong> Verfasser veröffentlicht und in die Diskussion<br />

<strong>der</strong> Fachkreise gegeben werden.<br />

Auch die Arbeiten <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe „Sozialrechtliche Fragen“ wurden vorerst beendet,<br />

da sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag zu den Finanzierungsfragen <strong>der</strong> assistieren Reproduktion<br />

u. a. im „Ulmer Papier“ positioniert hat. Die darüber hinaus von <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe<br />

beratenen Fragen <strong>der</strong> Qualitätssicherung werden <strong>der</strong>zeit von einer Arbeitsgruppe<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführerkonferenz <strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein bearbeitet (siehe Kapitel 5.3.3.), so dass die Ergebnisse<br />

dieser Befassung abzuwarten sind.<br />

Der Arbeitskreis wird im kommenden Jahr seine Arbeit insbeson<strong>der</strong>e in den Unterarbeitsgruppen<br />

„Embryonenschutzrechtliche Fragen“ und „Familienrechtliche Fragen“<br />

fortsetzen.<br />

5.3.2 Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“<br />

Die Diskussion über gesetzliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin wurde wesentlich<br />

durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.07.<strong>2010</strong> zur<br />

Präimplantationsdiagnostik (PID) belebt. In seinem Urteil hat <strong>der</strong> BGH einen Arzt freigesprochen,<br />

<strong>der</strong> in den Jahren 2005 und 2006 Paaren, die ein hohes Risiko für eine<br />

schwere genetische Störung ihrer Kin<strong>der</strong> aufwiesen, mit Hilfe <strong>der</strong> In-vitro-Fertilisation<br />

zur Geburt von Kin<strong>der</strong>n verholfen hat. An <strong>der</strong> nicht mehr totipotenten Zelle hatte er vor<br />

<strong>der</strong> Übertragung in die Gebärmutter eine genetische Untersuchung <strong>der</strong> Embryonen<br />

durchgeführt und dabei nur diejenigen Embryonen in den Mutterleib transferiert, die<br />

den untersuchten Gendefekt nicht aufwiesen. Bis zu dem Urteil des BGH erschien die<br />

PID nach oft vertretener Auffassung durch das Embryonenschutzgesetz unzulässig. Der<br />

BGH stellte hingegen fest, das Embryonenschutzgesetz enthalte hierfür keine Verbotsnorm.<br />

Es liegt deshalb nun am Gesetzgeber, für die PID einen Regelungsrahmen zu setzen.<br />

Um die Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> möglichst zeitnah in die politischen Beratungen<br />

über einen möglichen Regelungsrahmen zur PID im Speziellen und zur Fortpflanzungsmedizin<br />

im Allgemeinen einbringen zu können, wurde in <strong>der</strong> Sitzung des Arbeits-<br />

302


kreises „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ im September <strong>2010</strong> die Arbeitsgruppe<br />

„Memorandum zur PID“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Hermann Hepp<br />

eingesetzt. Der Auftrag und das Arbeitsziel <strong>der</strong> Gruppe wurden Anfang November <strong>2010</strong><br />

in einem Gespräch des Präsidenten und des Vizepräsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba,<br />

und Prof. Dr. Hepp, als weiterer Vorstandsvertreter des Wissenschaftlichen Beirats, ausdrücklich<br />

begrüßt und bekräftigt.<br />

Das geplante Memorandum, welches in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger<br />

gerichtet sein soll, wird sich insbeson<strong>der</strong>e mit Optionen zur Ausgestaltung einer<br />

gesetzlichen Regelung zur PID und zu Fragen des ethischen und rechtlichen Status des<br />

Embryos befassen. Dabei sollen auch die Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtslage,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Pränataldiagnostik, und die Unübersichtlichkeit <strong>der</strong><br />

auf mehrere Spezialgesetze verteilten Regelungen dargestellt werden, um die Notwendigkeit<br />

umfassen<strong>der</strong> und kongruenter Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz<br />

zu verdeutlichen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Regelungsvorschläge zur PID wird sich <strong>der</strong> Entwurf<br />

des Memorandums an den „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“<br />

aus dem Jahr 2000 anlehnen.<br />

Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe in rascher Abfolge am 29.11.<strong>2010</strong>,<br />

03.12.<strong>2010</strong> und 22.12.<strong>2010</strong> getagt. Die weit fortgeschrittenen Arbeiten sollen im ersten<br />

Quartal 2011 abgeschlossen sein. Der Entwurf des Memorandums soll dann dem Vorstand<br />

des Wissenschaftlichen Beirats und – nach dessen Befassung in einer für den<br />

24.01.2011 geplanten Son<strong>der</strong>sitzung – dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung<br />

vorgelegt werden.<br />

5.3.3 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin<br />

Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Schleswig-Holstein ein Konzept sowohl zu inhaltlichen wie zu strukturellen Fragen <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin (siehe Kapitel 12.1.1).<br />

5.4 Gendiagnostikgesetz<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> weitgehend einhellig vorgetragenen Kritik <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise<br />

trat das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz –<br />

GenDG, siehe Bundesgesetzblatt 2009 (1); 50: 2529-38, v. 04.08.2009) am 1. Februar <strong>2010</strong><br />

in Kraft.<br />

In <strong>der</strong> Folge wurde u. a. die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 GenDG<br />

beim Robert Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt die Möglichkeit,<br />

zwei Sachverständige im Gaststatus in das Gremium zu entsenden, und benannte<br />

Prof. Dr. Peter Propping, Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> des AK „Gendiagnostikgesetz“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats, und als seinen Stellvertreter Prof. Dr. Wolfgang Vogt, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des AK „Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“.<br />

303


Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen des GenDG<br />

Ärzte und Patienten durch eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung genetischer<br />

Untersuchungen in weiten Bereichen erheblich belastet, ohne dass davon positive qualitative<br />

Effekte für die Versorgung ausgingen. Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> 113. Deutsche<br />

Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden den Gesetzgeber aufgefor<strong>der</strong>t, dringend Nachbesserungen<br />

am GenDG vorzunehmen (vgl. Drucksache V-107). Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Problematik<br />

erschien im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> von Hübner/Pühler verfasste Beitrag „Das<br />

Gendiagnostikgesetz – neue Herausfor<strong>der</strong>ungen im ärztlichen Alltag“ in <strong>der</strong> Zeitschrift<br />

Medizinrecht (MedR).<br />

Zwar ist mit <strong>der</strong> Festlegung des Arztvorbehalts bei <strong>der</strong> genetischen Beratung vor und<br />

nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte eine wichtige For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft berücksichtigt worden, ebenso wie mit <strong>der</strong> Verankerung eines<br />

Rechts auf Nichtwissen und Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme an genetischen Untersuchungen.<br />

Auch kann <strong>der</strong> Entscheidung des Gesetzgebers, die genetische Forschung vom Anwendungsbereich<br />

des Gesetzes auszunehmen, zugestimmt werden, da die geltende<br />

Rechtsordnung, insbeson<strong>der</strong>e die Datenschutzgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie die<br />

Befassung von Ethikkommissionen, einen umfangreichen Schutz von Patienten und<br />

Probanden vor möglichen Gefahren gewährleisten.<br />

Eine wesentliche, durch die breite Kritik <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, in den parlamentarischen Beratungen erzielte Än<strong>der</strong>ung im Gesetzestext<br />

betrifft die Pflichtakkreditierung für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen.<br />

Durch die geltenden Vorschriften <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV) im Allgemeinen und die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

in medizinischen Laboratorien im Speziellen ist die Qualitätssicherung<br />

bereits gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist als erfolgreiches Ergebnis des Engagements<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung anzusehen, dass die ursprünglich im Regierungsentwurf<br />

für ein Gendiagnostikgesetz vorgesehene Akkreditierung nicht weiter verfolgt<br />

wurde. Infolge dieser gesetzlichen Regelungen wurden die Mitte 2009 begonnenen<br />

Arbeiten am Speziellen Teil „Gendiagnostik“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Richtlinien für<br />

die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen intensiv weitergeführt.<br />

Die Geschäftsführung zu diesem Arbeitskreis wird vom Dezernat 3 wahrgenommen;<br />

Dezernat 6 ist an den Sitzungen beteiligt. Vor diesem Hintergrund bleibt unverständlich,<br />

warum die beim Robert Koch-Institut angesiedelte GEKO daran festhält, auf<br />

<strong>der</strong> Basis des § 23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG eine eigenständige Richtlinie zur Qualitätssicherung<br />

zu erlassen. Vielmehr steht zu befürchten, dass ein unabgestimmtes Nebeneinan<strong>der</strong><br />

dieser Regelungen zu einer Verunsicherung <strong>der</strong> Normunterworfenen führen kann.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft ist auch <strong>der</strong> sehr weit gefasste Anwendungsbereich des<br />

GenDG äußerst problematisch. Dieser umfasst sowohl diagnostische genetische Untersuchungen<br />

als auch prädiktive genetische Untersuchungen am Menschen einschließlich<br />

<strong>der</strong> auf die Feststellung genetischer Eigenschaften gerichteten Analyse <strong>der</strong> Genprodukte<br />

sowie alle wesentlichen Bereiche, in denen solche Untersuchungen Auswirkungen<br />

haben könnten. Dies betrifft neben dem medizinischen Bereich u. a. genetische<br />

Untersuchungen zur Klärung <strong>der</strong> Abstammung, genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich<br />

o<strong>der</strong> genetische Untersuchungen im Arbeitsleben. Deshalb richten<br />

sich zahlreiche Bestimmungen darauf, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen<br />

und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Ana-<br />

304


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

lysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen, um eine potenzielle<br />

Benachteiligung aufgrund genetischer Eigenschaften zu verhin<strong>der</strong>n. Diese<br />

Ziele sollen u. a. durch den Arztvorbehalt gemäß § 7 GenDG in Verbindung mit den Regelungen<br />

für die Einwilligung (§ 8 GenDG), die Aufklärung (§ 9 GenDG) und die genetische<br />

Beratung (§ 10 GenDG) sowie die Mitteilung <strong>der</strong> Ergebnisse genetischer Untersuchungen<br />

und Analysen (§ 11 GenDG) jeweils durch die verantwortliche ärztliche Person<br />

gemäß § 3 Nr. 5 GenDG erreicht werden.<br />

Ob insbeson<strong>der</strong>e diagnostische genetische Untersuchungen einer so detailreichen Regelung<br />

mit einer schriftlichen Einwilligung zur Untersuchung bedürfen, wie sie im<br />

GenDG bestimmt ist, scheint angesichts ihres Verbreitungsgrades als Standardmethode<br />

und <strong>der</strong> breiten Akzeptanz durch die Betroffenen mehr als fraglich. Durch die Regelungen<br />

des Gesetzes unterliegen Teile <strong>der</strong> klinisch-chemischen und <strong>der</strong> pathologischen Diagnostik,<br />

die auf die Untersuchung von Genprodukten gerichtet sind, dem GenDG. Dies<br />

führt im diagnostischen Alltag zu erheblichen Problemen und weiterem bürokratischen<br />

Aufwand. Da sich auch gar nicht immer eindeutig feststellen lässt, ob eine Untersuchung<br />

in einem bestimmten Fall dem GenDG unterliegt, können erhebliche Probleme<br />

resultieren, zumal <strong>der</strong> Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzesvorschriften strafbewehrt<br />

ist. Es wäre sachgerechter, diagnostische genetische Untersuchungen vom Anwendungsbereich<br />

des GenDG auszunehmen. Demgegenüber kommt prädiktiven genetischen<br />

Untersuchungen im engeren humangenetischen Sinn unzweifelhaft ein Schutzbedarf<br />

zu, welcher durch das GenDG gewährleistet wird.<br />

Das GenDG enthält trotz <strong>der</strong> im Gesetzgebungsverfahren wie<strong>der</strong>holt vorgetragenen Einwände<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft aber weitere Regelungen, die aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

bedenklich sind. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e die weit in das ärztliche Berufsrecht hineinreichenden<br />

Regelungen zur Festlegung <strong>der</strong> Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung sowie zur Feststellung des allgemein<br />

anerkannten Stands von Wissenschaft und Technik. Diese lassen zum Teil die verfassungsrechtlich<br />

garantierten Zuständigkeiten außer Acht. So hat die GEKO im November<br />

<strong>2010</strong> ein Anhörungsverfahren zum „Entwurf einer Richtlinie über Qualifikation und Inhalte<br />

<strong>der</strong> genetischen Beratung“ gemäß § 23 Abs. 2 GenDG durchgeführt. Diese Richtlinie<br />

soll Anfang 2011 in Kraft treten; sie spezifiziert die gemäß § 27 Abs. 4 GenDG in Verbindung<br />

mit § 7 Abs. 3 GenDG ab dem 01.02.2012 nachzuweisenden Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die ärztliche Qualifikation zur genetischen Beratung. Aus Sicht <strong>der</strong> beteiligten Dezernate<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – neben dem fe<strong>der</strong>führenden Dezernat VI insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Dezernate I und II sowie die Rechtsabteilung – ist es höchst problematisch, dass<br />

durch das GenDG neben <strong>der</strong> berufsrechtlich verankerten ärztlichen Fort- und Weiterbildung<br />

eine „dritte Säule“ <strong>der</strong> ärztlichen Qualifikation etabliert wird. Wesentliche, die ärztliche<br />

Berufsausübung betreffende Regelungen, die im Umkehrschluss aus Art. 74 Abs. 1<br />

Nr. 19 Grundgesetz <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Landesgesetzgeber unterliegen und somit bundesweit<br />

eindeutig den jeweiligen Ärztekammern zugeordnet sind, werden damit durch<br />

die GEKO erarbeitet.<br />

Ein wesentlicher Grund für die vom Gesetz gefor<strong>der</strong>te Qualifikation zur genetischen Beratung<br />

ist die oben angesprochene breite Definition <strong>der</strong> genetischen Diagnostik, die zu<br />

einem erheblichen zusätzlichen Bedarf an genetischer Beratung führt. Wenn diagnostisch<br />

genetische Untersuchungen, insbeson<strong>der</strong>e auch auf Genproduktebene, aus dem<br />

Gesetz herausgenommen würden, verbliebe im medizinischen Kontext im Wesentli-<br />

305


chen nur die genetische Beratung vor prädiktiver Diagnostik. Dafür müsste keine zusätzliche<br />

Beratungsqualifikation eingeführt werden, weil dies von den Fachärzten für<br />

Humangenetik geleistet werden könnte.<br />

Die Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umsetzung des GenDG zeigen sich beispielsweise bei dem<br />

vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktuell vorgelegten „Beschlussentwurf<br />

über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>richtlinien: Anpassung des Erweiterten Neugeborenenscreenings<br />

an das Gendiagnostikgesetz“. Der G-BA hat sich in seinem Richtlinienentwurf<br />

insbeson<strong>der</strong>e von dem Ziel leiten lassen, eine qualifizierte Früherkennung von angeborenen<br />

Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die <strong>der</strong>en<br />

körperliche und geistige Entwicklung gefährden, zu gewährleisten und ggf.<br />

unverzüglich eine Therapieeinleitung zu ermöglichen. Zudem soll die Richtlinie praktikabel<br />

bleiben und die bisherigen positiven Erfahrungen aus <strong>der</strong> Praxis berücksichtigen.<br />

Allerdings lässt sich dieses Ziel nur schwer mit den sehr komplexen Verfahrensregelungen<br />

des GenDG in Einklang bringen.<br />

Auch die artifizielle Unterteilung <strong>der</strong> pränatalen Diagnostik in eine genetische pränatale<br />

Diagnostik mit Regelungen im GenDG einerseits und eine nichtgenetische pränatale Diagnostik<br />

an<strong>der</strong>erseits, die gesetzlich weitgehend ungeregelt ist, erscheint aus ärztlicher<br />

Sicht weiterhin wenig sinnvoll.<br />

Die Ärzteschaft tritt vor diesem Hintergrund mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

an Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich<br />

für die Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter<br />

Beachtung <strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />

5.5 Psychotherapie<br />

5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />

Die Aufgabe des gemeinsam von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />

(BPtK) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getragenen Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie<br />

(WBP) besteht in <strong>der</strong> nach § 11 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vorgesehenen<br />

gutachterlichen Beratung von Behörden zur Frage <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />

von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren, die maßgeblichen Einfluss<br />

bei <strong>der</strong> staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten hat. Zum an<strong>der</strong>en befasst sich<br />

<strong>der</strong> Beirat mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus<br />

greift <strong>der</strong> WBP aus eigener Initiative bestimmte Fragen <strong>der</strong> Psychotherapieforschung<br />

auf.<br />

Die Arbeit des Beirats <strong>der</strong> dritten Amtsperiode (2009 - 2013) erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> BPtK geschlossenen Vereinbarung vom<br />

November 2003 (Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267) sowie <strong>der</strong>en Ergänzung vom<br />

März 2009 (Dtsch Arztebl 2009; 106: A 730/B 622/C 606). Letztere bestimmt, dass die<br />

Geschäftsstelle für die dritte Amtsperiode des Beirats bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt<br />

ist und danach mit Beginn einer jeden neuen Amtsperiode zur jeweils an<strong>der</strong>en<br />

Vertragspartei wechselt.<br />

306


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie fünf ganztägige Sitzungen<br />

durchgeführt. Alternierende Vorsitzende des Beirats sind Prof. Dr. Manfred Cierpka,<br />

Heidelberg, und Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum. Im Berichtszeitraum<br />

übernahm turnusgemäß Prof. Dr. phil. Schulte den Vorsitz. Beratungsthemen waren<br />

insbeson<strong>der</strong>e eine Weiterentwicklung des Methodenpapiers des WBP, die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Psychotherapieforschung und die Operationalisierung psychotherapeutischer Verfahren<br />

und Methoden. Zur vertieften Befassung mit einzelnen Themen hat <strong>der</strong> WBP Arbeitsgruppen<br />

gebildet.<br />

Unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil. Schulte tagte im Berichtszeitraum vier Mal eine<br />

Arbeitsgruppe zur Operationalisierung von Psychotherapieverfahren. Ziel <strong>der</strong> Beratungen<br />

ist die Entwicklung von Beschreibungen psychotherapeutischer Verfahren und<br />

Methoden und eines Leitfadens, <strong>der</strong> das Vorgehen für die Zuordnung von Wirksamkeitsstudien<br />

zu einzelnen Psychotherapieverfahren o<strong>der</strong> -methoden bzw. für die Unterscheidung<br />

zwischen verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren o<strong>der</strong> Methoden beschreibt.<br />

Experimentelle Studien zur Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren und -methoden<br />

sind mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Wie bereits in<br />

seiner ersten Amtsperiode setzt sich <strong>der</strong> WBP daher für eine verstärkte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Psychotherapieforschung ein. Der WBP <strong>der</strong> dritten Amtsperiode hat daher in Kontinuität<br />

seiner bisherigen Aktivitäten zur Forschungsför<strong>der</strong>ung eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

um eine neue Initiative zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapieforschung einzuleiten.<br />

Zu diesem Zweck hat <strong>der</strong> WBP ein Memorandum zur Intensivierung und Verstetigung<br />

<strong>der</strong> Evaluationsforschung in <strong>der</strong> Psychotherapie verabschiedet, das dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit zugeleitet wurde. Das Memorandum diente als Diskussionsgrundlage<br />

für ein Gespräch im Ministerium im Dezember <strong>2010</strong> zu Forschungsbedarf und<br />

Möglichkeiten für die Forschungsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Psychotherapie. Zur vertieften Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit Fragen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapieforschung ist für 2011 die<br />

Durchführung einer Konsultationssitzung mit verschiedenen die Forschung för<strong>der</strong>nden<br />

Institutionen geplant.<br />

Eine weitere Arbeitsgruppe (Fe<strong>der</strong>führung: Prof. Dr. phil. Siegfried Gauggel, Aachen)<br />

bereitete Kriterien für eine Berücksichtigung von experimentellen Einzelfallstudien als<br />

Wirksamkeitsnachweis für Psychotherapieverfahren und -methoden vor, die im September<br />

<strong>2010</strong> durch den WBP verabschiedet wurden. Sie wurden in Version 2.8 des Methodenpapiers<br />

berücksichtigt, wie im nachfolgenden Absatz beschrieben.<br />

Der WBP hat im Berichtszeitraum seine Verfahrensregeln zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Anerkennung von Methoden und Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie weiterentwickelt<br />

und im September <strong>2010</strong> eine Modifikation des Methodenpapiers beschlossen.<br />

Die Weiterentwicklung (Version 2.8) betrifft die Kriterien des WBP bei <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />

von experimentellen Einzelfallstudien bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden. Danach ist vorgesehen,<br />

dass für den Wirksamkeitsnachweis pro Anwendungsbereich eine Gruppenstudie durch<br />

mindestens fünf experimentelle Einzelfallstudien ersetzt werden kann, die von mindestens<br />

zwei unabhängigen Forschergruppen/Einrichtungen/Institutionen stammen. Weitere<br />

Kriterien für die Berücksichtigung von Einzelfallstudien sind, dass in ihnen ein systematischer<br />

Zusammenhang zwischen Intervention und Effekt nachgewiesen wurde<br />

(z. B. über Messung einer ausreichend langen, stabilen Baseline) und sie, soweit an-<br />

307


wendbar, die im Methodenpapier beschriebenen allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien<br />

erfüllen. Einschlägige Fachgesellschaften und -verbände wurden über die Veröffentlichung<br />

von Version 2.8 des Methodenpapiers informiert.<br />

Im Berichtszeitraum befasste sich <strong>der</strong> WBP mit einem Verfahren um die staatliche Anerkennung<br />

eines Ausbildungsinstituts für Gesprächspsychotherapie für die Ausbildung<br />

von Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem Oberverwaltungsgericht<br />

Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Az. 13 A 5238/04). Das zuständige Landesprüfungsamt<br />

hatte dem Ausbildungsinstitut die staatliche Anerkennung unter Hinweis auf die<br />

fehlende wissenschaftliche Anerkennung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie zur Anwendung<br />

bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen durch den WBP verweigert. Das OVG NRW hat nunmehr<br />

am 19.08.<strong>2010</strong> entschieden, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuweisen.<br />

Somit besteht keine Verpflichtung zur staatlichen Anerkennung des o. g. Ausbildungsinstituts<br />

für Gesprächspsychotherapie für die Ausbildung von Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten.<br />

Während des Gerichtsverfahrens hat <strong>der</strong> WBP gegenüber dem<br />

OVG NRW mehrfach seine Einschätzung zu Schriftsätzen <strong>der</strong> Klägerseite geäußert.<br />

Bisher hat <strong>der</strong> WBP zu folgenden Psychotherapieverfahren Gutachten bzw. Stellungnahmen<br />

erstellt und veröffentlicht:<br />

• Stellungnahme zur Systemischen Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2009; 106(5): A 208-<br />

10 [30.01.2009]).<br />

• Interpersonelle Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103(38): A 2492-94 [22.09.2006])<br />

• Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Dtsch Arztebl 2006;<br />

103(37): A 2417-19 [15.09.2006])<br />

• Hypnotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103(21): A 1481-83 [26.05.2006])<br />

• Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen (Dtsch<br />

Arztebl 2005; 102(1/2): A 73-5 [10.01.2005]); Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />

30.06.2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105(33): A 1752 [15.08.2008])<br />

• Stellungnahme zur Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

(Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 367-8 [06.02.2004])<br />

• Psychodramatherapie (Dtsch Arztebl 2001; 98(6): A 348-51 [09.02.2001])<br />

• Neuropsychologische Therapie (Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2188-9 [18.08.2000]);<br />

Gutachtenergänzung vom 31.01.2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105(13): A 702<br />

[28.03.2008])<br />

• Gesprächspsychotherapie, Gutachten zum Erstantrag (Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2):<br />

A 61-2 [10.01.2000]); Gutachten zum Nachantrag (Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 3047-<br />

48 [08.11.2002])<br />

• Systemische Therapie, Gutachten 2000 (Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 60-3<br />

[10.01.2000]); Gutachten zum Neuantrag 2008 (Dtsch Arztebl 2009; 106(5): A 208/B<br />

176/C 168 [30.01.2009])<br />

Sämtliche Veröffentlichungen des WBP sind unter <strong>der</strong> gremieneigenen Internetadresse<br />

(www.wbpsychotherapie.de) abrufbar.<br />

Es besteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe von WBP und Gemeinsamem Bundesausschuss<br />

(G-BA), um über angemessene Anpassungen <strong>der</strong> Regelungen des Bewertungsverfahrens<br />

bei<strong>der</strong> Gremien zu beraten. Hierbei erkennen WBP und G-BA an, dass ihre<br />

jeweiligen Vorgehensweisen zur Beurteilung von Verfahren und Methoden <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

unterschiedlichen Zwecken dienen und daher teilweise unterschiedlichen Kri-<br />

308


terien folgen müssen. Dessen ungeachtet bestehen in den jeweiligen Vorgehensweisen<br />

Gemeinsamkeiten. Daher streben beide Gremien eine Zusammenarbeit an, die sich in<br />

<strong>der</strong> koordinierten Durchführung systematischer Literaturrecherchen gemäß einem zwischen<br />

G-BA und WBP geschlossenen Rahmenvertrag sowie in <strong>der</strong> gemeinsamen Verwendung<br />

von Studienextraktionsbögen nie<strong>der</strong>schlagen soll. Die gemeinsame Arbeitsgruppe<br />

befasste sich im Berichtszeitraum insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Operationalisierung<br />

psychotherapeutischer Verfahren als Kriterien für die Zuordnung von Studien zu Verfahren,<br />

auch im Rahmen <strong>der</strong> im Jahr 2009 begonnenen, laufenden Überprüfung <strong>der</strong><br />

psychotherapeutischen Richtlinienverfahren durch den G-BA.<br />

5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie und <strong>der</strong> Bedarfsplanungs-<br />

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen gemäß § 91 Abs. 5<br />

SGB V zu geplanten Än<strong>der</strong>ungen von Richtlinien des G-BA unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />

ärztlichen Mitglie<strong>der</strong> des WBP erarbeitet:<br />

• Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 14.01.2011 zum Beschlussentwurf des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie:<br />

Präzisierung <strong>der</strong> Indikation „Abhängigkeit von Alkohol, Drogen o<strong>der</strong> Medikamenten“.<br />

Die Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

page.asp?his=0.7.5598.<br />

5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />

ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

Im Berichtszeitraum fanden im Rahmen des Jour Fixe <strong>der</strong> Vorstandsbeauftragten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> für Fragen <strong>der</strong> Psychotherapie, Dr. Cornelia Goesmann, zwei Treffen<br />

mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

statt. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte wurden insbeson<strong>der</strong>e das Forschungsgutachten<br />

zum Psychotherapeutengesetz (vgl. Kapitel 5.5.4) und die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beraten. Zum letztgenannten Thema wurden<br />

die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapeuten ausführlich über die aktuelle Konzeption<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine GOÄ-Novelle informiert. Die darin vorgesehene leistungsdifferenzierte<br />

Darstellung <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />

Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, haben alle ärztlichen<br />

Vertreter <strong>der</strong> Verbände nachdrücklich begrüßt.<br />

Psychiatrische Institutsambulanzen<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Der GKV-Spitzenverband hat entsprechend § 118 Abs. 2 SGB V mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG) und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem<br />

Vertrag die Gruppe psychisch Kranker zu benennen, die wegen <strong>der</strong> Art, Schwere<br />

o<strong>der</strong> Dauer ihrer Erkrankung <strong>der</strong> ambulanten Behandlung durch Psychiatrische Insti-<br />

309


tutsambulanzen (PIA) bedürfen. Mit dem Sprecherrat wurden die Folgen <strong>der</strong> Kündigung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Vereinbarung im Sommer 2009 durch die KBV und die folgenden<br />

Neuverhandlungen zwischen den Vertragspartnern thematisiert. Die Zielsetzung<br />

<strong>der</strong> Verhandlungspartner, die Vorgaben zu den von den PIA behandelbaren<br />

Patientengruppen mit schwerem bzw. chronischem Verlauf zu präzisieren, wurde<br />

grundsätzlich begrüßt. Da es den Vertragspartnern gelang, mit einer zum 01.07.<strong>2010</strong> in<br />

Kraft getretenen Vereinbarung eine Grundlage zum Fortbestand <strong>der</strong> PIA zu schaffen,<br />

wurde kein weiterer politischer Handlungsbedarf für die <strong>Bundesärztekammer</strong> gesehen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die lokale Umsetzung dieser Vereinbarung weiterhin kritisch<br />

beobachten.<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Bereich „Psychische Gesundheit“<br />

Eine Sprecherin <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

vertrat die <strong>Bundesärztekammer</strong> 2008 im Rahmen einer EU-High-Level-Konferenz zum<br />

Thema „Together for Mental Health and Wellbeing“. Die Folgeaktivitäten <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission im Bereich „Mental Health“ – insbeson<strong>der</strong>e die Folgekonferenzen in<br />

Madrid und Lissabon <strong>2010</strong> – wurden mit dem Sprecherrat auf <strong>der</strong>en berufspolitische Relevanz<br />

hin geprüft. Prioritär von den ärztlichen Psychotherapeuten zu bearbeitende Themenfel<strong>der</strong><br />

wurden hierbei nicht identifiziert.<br />

Zukünftige Positionierung <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie<br />

Im Jour Fixe wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Aktivitäten <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

ärztlicher psychotherapeutischer Verbände informiert, die spezifische Rolle <strong>der</strong><br />

ärztlichen Psychotherapie in <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit zu akzentuieren. Gleichzeitig informierte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> über eine im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Versorgungsforschung“ geplante Ausschreibung zur „Evaluation<br />

<strong>der</strong> spezifischen Rolle <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie“.<br />

Korrektur <strong>der</strong> Definition „Psychotherapeut“ nach § 28 Abs. 3 SGB V<br />

Es wurde vereinbart, seitens <strong>der</strong> Ständigen Konferenz und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

künftig auf die unterschiedlichen Kompetenzen von psychologischen Psychotherapeuten<br />

und ärztlichen Psychotherapeuten hinzuweisen. Insbeson<strong>der</strong>e ist darauf zu achten,<br />

dass <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ in <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht synonym zum Begriff<br />

„Psychologischer Psychotherapeut“ verwendet wird. In diesem Kontext wurde die Notwendigkeit<br />

einer korrekten Bezeichnung <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> psychologischen Psychotherapeuten<br />

herausgestellt. Auch eine Überarbeitung <strong>der</strong> missverständlichen Klammerdefinition<br />

in § 28 Abs. 3 SGB V, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ als Synonym für<br />

„Psychologischer Psychotherapeut und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut“ verwendet<br />

wird, wurde als berufspolitische Zielsetzung identifiziert. Dies führte u. a. zu <strong>der</strong><br />

Verabschiedung einer entsprechenden, vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegten,<br />

Entschließung (Drucksache V-16) auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden.<br />

310


Psychosoziale Notfallversorgung<br />

Der Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz wurde durch eine Vertreterin des zuständigen<br />

Dezernats über die Ergebnisse <strong>der</strong> Konsensuskonferenz „Qualitätsstandards und Leitlinien<br />

zur psychosozialen Notfallversorgung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr in Deutschland“ informiert<br />

(vgl. Kapitel 3.9.5). Auf Gestaltungsmöglichkeiten für die psychotherapeutisch<br />

tätigen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen <strong>der</strong> regionalen Umsetzung dieser Leitsätze<br />

wurde hingewiesen.<br />

Grunddaten <strong>der</strong> KBV zur ärztlichen Versorgung in Deutschland<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Als ein Ergebnis <strong>der</strong> Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />

ärztlicher psychotherapeutischer Verbände konnte im Berichtszeitraum eine modifizierte<br />

Darstellung <strong>der</strong> psychotherapeutisch tätigen Ärzte in den Grunddaten <strong>der</strong> KBV<br />

zur ärztlichen Versorgung in Deutschland (Stand 31.12.2009) erreicht werden (vgl.<br />

http://www.kbv.de/themen/125.html). Danach sind 11.525 Ärztinnen und Ärzte gemäß<br />

<strong>der</strong> Psychotherapie-Vereinbarung zur psychotherapeutischen Versorgung befähigt.<br />

Diese erhebliche Zahl veranschaulicht die Bedeutung ärztlicher Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten auch im Vergleich zu den 16.467 Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen.<br />

5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung Psychologischer<br />

Psychotherapeuten<br />

2009 wurde ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes Forschungsgutachten<br />

zur möglichen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />

(PP) und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) von einer Forschergruppe<br />

um Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Institut für Psychosoziale Medizin<br />

und Psychotherapie des Universitätsklinikums Jena, vorgelegt.<br />

Im Rahmen des Jour Fixe mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer<br />

Verbände wurden die Ergebnisse sowie die möglichen politischen<br />

Auswirkungen des Gutachtens analysiert. Im Mittelpunkt standen hierbei die Bestrebungen<br />

<strong>der</strong> BPtK, einen „Common Trunk“ <strong>der</strong> Ausbildung zum PP und KJP einzuführen<br />

sowie die intensiven Diskussionen innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit,<br />

entgegen den Empfehlungen des Forschungsgutachtens eine Direktausbildung<br />

zum PP/KJP zu implementieren. Auch wurde eine mögliche sozialrechtliche Kompetenzausweitung<br />

<strong>der</strong> PP und KJP nach § 73 Abs. 2 Satz 2 SGB V auf medizinische Belange<br />

(z. B. Medikamentenverordnung, Krankschreibung) diskutiert.<br />

Auch wenn aktuell eine kurzfristige Novellierung des Psychotherapeutengesetzes nicht<br />

zu erwarten ist (vgl. Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung vom 21.10.<strong>2010</strong> zur Kleinen Anfrage<br />

<strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform <strong>der</strong> Ausbildung von Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten [BT-Drs.17/3352]), ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher<br />

psychotherapeutischer Verbände auf kommende politische Diskussionen zur Modifizierung<br />

<strong>der</strong> Ausbildung zum PP und JKP substantiell vorbereitet.<br />

311


5.5.5 Symposium zur Versorgung psychisch kranker alter Menschen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />

Im Oktober 2009 veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin ein Symposium zum<br />

Thema „Versorgung psychisch kranker alter Menschen: Ergebnisse und For<strong>der</strong>ungen an<br />

die Versorgungsforschung“. Die Ergebnisse des Symposiums, das im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative<br />

zur Versorgungsforschung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stattfand, erschienen<br />

im Berichtszeitraum als dritter Band des „Reports Versorgungsforschung“ (siehe dazu<br />

auch Kapitel 5.6).<br />

5.5.6 Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit<br />

Im Rahmen eines geson<strong>der</strong>ten Tagesordnungspunktes hat sich <strong>der</strong> 109. Deutsche Ärztetag<br />

2006 strikt gegen die Diskriminierung von psychisch Kranken gewandt und bekräftigt,<br />

hierzu seinen Beitrag zu leisten. Als Konsequenz hieraus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in seiner 33. Sitzung am 21.05.2006 (Wahlperiode 2003/2007) beschlossen,<br />

sich an dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit als Mitglied zu beteiligen.<br />

Für diese Tätigkeit hat er Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

sowie Dr. Annegret Schoeller vonseiten <strong>der</strong> Geschäftsführung benannt. Das<br />

Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> seelischen<br />

Gesundheit und die Aufklärung über psychische Erkrankungen in <strong>der</strong> Bevölkerung ein,<br />

mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit Menschen mit<br />

psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft.<br />

Als Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch in <strong>der</strong><br />

Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses festes Mitglied. Mittlerweile unterstützen<br />

über 60 Mitgliedsorganisationen das Aktionsbündnis, in dem sich Betroffene und Angehörige<br />

von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Vertreter aus den Bereichen<br />

Medizin, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Politik engagieren. Es bildet ein Netzwerk, das die<br />

seelische Gesundheit nach einem ganzheitlichen Ansatz thematisiert, bei dem die verschiedenen<br />

gesellschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigt werden. Die Partner<br />

des Aktionsbündnisses für Seelische Gesundheit arbeiten als Kooperationsverbund<br />

zusammen, dessen beson<strong>der</strong>e Qualität die Zusammenarbeit vieler Akteure mit ihren<br />

spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen ist.<br />

Das Aktionsbündnis will <strong>der</strong> Öffentlichkeit vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare<br />

und bei frühzeitiger Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind, die jeden<br />

betreffen können. Es will über die Chancen <strong>der</strong> Früherkennung und Prävention informieren<br />

und Menschen ermuntern, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Bündnis will mit<br />

seiner Öffentlichkeitsarbeit über den Wert und auch die Möglichkeiten <strong>der</strong> sozialen und<br />

beruflichen Integration von psychisch erkrankten Menschen informieren und illustrieren,<br />

wie Betroffene und ihre Familien an <strong>der</strong> Gesellschaft positiv teilhaben können. In<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ des Bündnisses arbeitet auch die Vertreterin<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> tagte die Steuerungsgruppe mehrmals. Hauptanlass war, dass sich<br />

das Aktionsbündnis – auf Bitten des Bundesministeriums für Gesundheit – eine Satzung<br />

erarbeitet hat. Die unterschiedlichen Interessen zu konsentieren ist gelungen. Am<br />

312


16.09.<strong>2010</strong> wurde die Satzung, <strong>der</strong>en Erarbeitung fachlich auch von <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet worden war, von <strong>der</strong> Steuerungsgruppe verabschiedet<br />

und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 22.09.<strong>2010</strong> vorgelegt. Die Satzung sieht u. a. vor,<br />

dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin Mitglied <strong>der</strong> Steuerungsgruppe bleibt. Die Satzung<br />

wurde einstimmig angenommen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird weiterhin Projekte des Aktionsbündnisses för<strong>der</strong>n. Sie<br />

beabsichtigt, gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit ein Folgesymposium<br />

„Psychisch kranke Menschen in <strong>der</strong> Arbeitswelt“ voraussichtlich im Jahr<br />

2011 zu veranstalten.<br />

5.6 Versorgungsforschung<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />

verabschiedeten Rahmenkonzepts (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

Rahmenk.pdf) ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung aufgelegt. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsberatungen wurde eine Verpflichtungsermächtigung für die Bereitstellung<br />

von jährlichen För<strong>der</strong>mitteln in Höhe von 750.000 Euro über einen Zeitraum<br />

von sechs Jahren erteilt.<br />

Der Deutsche Ärztetag begrüßte das Konzept einer unabhängigen Versorgungsforschung<br />

auf wissenschaftlich hohem Niveau als eine notwendige und realistische Grundlage<br />

zur Fundierung wichtiger zukünftiger Positionsbestimmungen <strong>der</strong> Ärzteschaft. Mit<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />

die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />

entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />

und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden. Die För<strong>der</strong>initiative will<br />

zudem die Bildung eines funktionsfähigen Netzwerks von Wissenschaftlern, Mittelgebern<br />

und Akteuren im Gesundheitswesen unterstützen.<br />

Zur weiteren Umsetzung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern bestehende<br />

und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige Koordinationsgruppe<br />

Versorgungsforschung“ (SKV) ein. Der Vorsitz wurde Prof. Dr. Dr. h. c.<br />

Peter C. Scriba, München, sowohl für die erste (2005 - 2008) als auch für die zweite<br />

Amtsperiode (2008 - 2011) übertragen.<br />

2. Amtsperiode <strong>der</strong> SKV (2008 - 2011)<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Die erste Amtperiode <strong>der</strong> SKV endete am 30.06.2008. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte im Juni 2008 die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SKV sowie den Vorsitzenden für weitere<br />

drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

zweiten Amtsperiode ist im Kapitel 13.4.2, S. 573 dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s enthalten<br />

o<strong>der</strong> kann im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung eingesehen<br />

werden.<br />

313


Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />

Implementierung von Leitlinien (LL)<br />

2006 2007 2008 2009<br />

Qualitätsverbesserung <strong>der</strong> antithrombotischen Behandlung<br />

von Patienten mit chronischem Vorhofflimmern<br />

Abbildung 1: Vollständig geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von Leitlinien<br />

in den ärztlichen Alltag“<br />

Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006 - 2008/2009)<br />

2005 wurden zum ersten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten zu den Themenfel<strong>der</strong>n<br />

• Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag,<br />

• Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung<br />

auf die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit sowie<br />

• Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen Faktoren (z. B. Berufszufriedenheit, nichtmonetäre<br />

neben monetären Leistungsanreizen) auf die Versorgung (sog. „Physician Factor“)<br />

ausgeschrieben. Insgesamt gingen 171 Projektvorschläge ein. Daraus wurden in einem<br />

zweistufigen Auswahlverfahren 18 Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt.<br />

314<br />

Vollför<strong>der</strong>ung<br />

Implementierung von LL in die med. Versorgung eines regionalen<br />

Tumorzentrums und einer Univ.-Klinik: Bsp. Kolorektales Karzinom<br />

Messbarkeit <strong>der</strong> „de facto“-Compliance<br />

kardiovaskulärer LL und ihrer Determinanten<br />

Leitlinien-Implementierungsstudie Asthma<br />

(L.I.S.A.)<br />

Implikationen für Diabetes-Leitlinien für die ambulante<br />

Versorgung<br />

Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />

Implementierung von Leitlinien (LL)<br />

2006 2007 2008 2009<br />

Evaluation <strong>der</strong> Anwendung von Leitlinien zur<br />

Prävention von MRSA<br />

Zuschuss<br />

Implementierung S3-LL Atemwegsinfektionen<br />

(CAPNETZ)<br />

Innovative Umsetzungsstrategien zur Implementierung<br />

<strong>der</strong> LL „Chronische Herzinsuffizienz“<br />

Evaluation eines LL-gestützten Behandlungsmodells<br />

zur Verkürzung <strong>der</strong> Krhs.behandlung<br />

depressiver Patienten<br />

Abbildung 2: Durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von<br />

Leitlinien in den ärztlichen Alltag“


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />

Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />

2006 2007 2008 2009<br />

Versorgungsepidemiologische Auswirkungen des<br />

demographischen Wandels in Meckl.-Vorp.<br />

Typ-1-Diabetes: Einfluss von DRGs u. DPMs auf amb.<br />

und stat. Versorgung v. Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

Zur Wahrnehmung und Bewertung von Leistungsbegrenzung<br />

und IGe-Leistungen in Arztpraxen<br />

DMP Diabetes Typ 2: Einschluss- und Umsetzungsqualität<br />

Vollför<strong>der</strong>ung Zuschuss<br />

Abbildung 3: Vollständig bzw. durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss<br />

<strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung<br />

und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit“<br />

Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />

Arztseitige Faktoren („Physician Factor“)<br />

2006 2007<br />

Anreize für die Nie<strong>der</strong>lassung<br />

von Ärzten<br />

2008 2009<br />

Qualität des Arbeitslebens von Klinikärzten –<br />

Wechselwirkung zur Patientenversorgung<br />

Karriere- und Lebensplanung in <strong>der</strong> Medizin (KuLM-Studie)<br />

Berufseinstiegsprobleme und -ausstiegstendenzen bei Absolventen des<br />

Medizinstudiums im Ausland<br />

Vollför<strong>der</strong>ung Zuschuss<br />

Abbildung 4: Geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen<br />

Faktoren auf die Patientenversorgung (sog. ‚Physician Factor‘)“<br />

Mit 17 Projektnehmern konnte ein För<strong>der</strong>vertrag geschlossen werden. Sie wurden bzw.<br />

werden bei einer Laufzeit zwischen 24 und 36 Monaten auch über das Jahr <strong>2010</strong> hinaus<br />

jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut (vgl. Abbildungen 1 bis 4 sowie eine<br />

Übersicht mit den Kurzbeschreibungen aller geför<strong>der</strong>ten Projekte im Internet unter<br />

www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung). 15 Projektnehmer dieser ersten<br />

För<strong>der</strong>phase haben mittlerweile ihren Endbericht vorgelegt; bei einigen Projekten war in<br />

begründeten Ausnahmefällen eine kostenneutrale Projektverlängerung gewährt worden.<br />

Alle Projektnehmer haben die Gelegenheit und vertragliche Verpflichtung, ihre Ergebnisse<br />

Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren zur Veröffentlichung anzubieten<br />

(dies kann u. a. im wissenschaftlichen Teil des Deutschen Ärzteblatts geschehen). Danach<br />

werden die Ergebnisse in <strong>der</strong> Reihe „Ergebnisse aus <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung“<br />

im Deutschen Ärzteblatt zusätzlich vorgestellt.<br />

315


Ausschreibung „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen von<br />

Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung“ (2007 - 2009)<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Diskussion auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 über die Privatisierung<br />

des Universitätsklinikums Gießen/Marburg (vgl. Drucksache VIII-87) und vor<br />

dem Hintergrund, dass in <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase keine Projektvorschläge zur Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Problematik von Trägerwechseln klinischer Einrichtungen eingereicht wurden,<br />

war <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Jahresende 2006 darin übereingekommen,<br />

bereits im Vorfeld <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase eine geson<strong>der</strong>te Projektför<strong>der</strong>ung zum<br />

Thema „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive ‚Privatisierung‘)<br />

von Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“ auszuschreiben<br />

(vgl. Dtsch. Arztebl 2007; 104(3): A 141-142). Auf <strong>der</strong> Grundlage einer Begutachtung<br />

durch die SKV hatte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Mitte 2007 entschieden,<br />

zwei Projekte zu för<strong>der</strong>n: Davon konnte ein Projekt (Projektnehmer Prof. Dr. Holger<br />

Pfaff, Zentrum für Versorgungsforschung an <strong>der</strong> Universität zu Köln) durchgeführt<br />

werden. Das zweite Projekt ließ sich nicht realisieren, da die angefragten Krankenhäuser<br />

mehrheitlich nicht bereit waren, die für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen Daten zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase (2008 - <strong>2010</strong>/2011)<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 (vgl. www.<br />

bundesaerztekammer.de/110.DAET/Versorgungsforschung) wurden im September 2007<br />

zum zweiten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

Themen und Laufzeit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 2. För<strong>der</strong>phase bewilligten Projekte<br />

2008 2009 <strong>2010</strong> 2011<br />

Qualitätsberichte zur Unterstützung <strong>der</strong><br />

ärztlichen Patientenberatung<br />

Abbildung 5: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase<br />

316<br />

Bestandsaufnahme <strong>der</strong><br />

Versorgung psychisch kranker<br />

Menschen in Deutschland<br />

Auswirkungen einer stärkeren Einbeziehung<br />

nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe<br />

im Krankenhaus<br />

Integriertes psychosoziales Behandlungsprogramm<br />

für Patienten mit Typ-2-Diabetes<br />

Geriatrische Palliativmedizin<br />

– Versorgungssituation und<br />

Verbesserungsbedarf<br />

Optimierung <strong>der</strong> Versorgungssituation<br />

für Menschen mit psych.<br />

u. psychosom. Erkrankungen<br />

Neue Tätigkeitsprofile für Arzthelferinnen und MFA<br />

in <strong>der</strong> Versorgung älterer Menschen<br />

Vollför<strong>der</strong>ung * Projekt konnte nicht realisiert werden<br />

*


öffentlich ausgeschrieben (vgl. www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung).<br />

Dazu gingen insgesamt 28 Projektvorschläge ein. Aus diesen wurden in einem zweistufigen<br />

Auswahlverfahren sieben Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt (vgl. Abbildung 5).<br />

Mit sechs Projektnehmern konnte ein För<strong>der</strong>vertrag geschlossen werden. Sie wurden<br />

bzw. werden über die Laufzeit (vgl. Abbildung 5) zwischen 15 und 29 Monaten ebenfalls<br />

jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut. Bei einem Projekt mussten die Vertragsverhandlungen<br />

nach einjährigen Verständigungsversuchen abgebrochen werden.<br />

Vier Projektnehmer dieser zweiten För<strong>der</strong>phase haben mittlerweile ihren Endbericht<br />

vorgelegt; bei einigen Projekten wurde in begründeten Ausnahmefällen eine kostenneutrale<br />

Projektverlängerung gewährt.<br />

Weitere begrenzte Ausschreibung<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde im<br />

September 2009 für konkrete Fragen aus den Themenbereichen<br />

• Optimierung <strong>der</strong> Versorgung gesundheitlich beson<strong>der</strong>s gefährdeter Gruppen von<br />

Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />

• Optimierung <strong>der</strong> palliativmedizinischen Versorgung und<br />

• mögliche Effekte von Rabattverträgen<br />

ein begrenzter Kreis von Institutionen zur Einreichung von Projektanträgen aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Insgesamt gingen acht ausführliche Projektanträge ein. Daraus wurden in einem schriftlichen<br />

Auswahlverfahren fünf Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt und bewilligt.<br />

Themen und Laufzeit <strong>der</strong> weiteren begrenzten Ausschreibung 2009<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

2008 2009 <strong>2010</strong> 2011<br />

Vollför<strong>der</strong>ung<br />

Problematik durch das<br />

Erreichen <strong>der</strong> Volljährigkeit<br />

für die gesundheitliche<br />

Versorgung von Jugendlichen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

Palliativmedizinische<br />

Versorgung im Kin<strong>der</strong>-<br />

und Erwachsenenbereich<br />

Palliativmedizinische<br />

Versorgung aus Sicht<br />

von Patienten und<br />

Angehörigen<br />

Auswirkungen von<br />

Rabattverträgen<br />

Resilienz im Arztberuf<br />

Abbildung 6: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> weiteren begrenzten Ausschreibung 2009<br />

317


Weitere Projekte im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />

Neben den sogenannten „Typ-I-Projekten“, die im Zuge <strong>der</strong> vorgenannten Ausschreibungen<br />

über einen Zeitrahmen von bis zu drei Jahren geför<strong>der</strong>t werden können, sieht das<br />

Rahmenkonzept <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

Rahmenk.pdf) auch die Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von „Querschnittsprojekten“ (sog.<br />

Typ-II-Projekte) sowie die Vergabe von Expertisen (sog. Typ-III-Projekte) vor.<br />

Report Versorgungsforschung<br />

Als „Querschnittsprojekt“ wurde <strong>der</strong> „Report Versorgungsforschung“ aufgelegt. Grundlage<br />

soll jeweils die Dokumentation eines Symposiums zu einem aktuellen Thema <strong>der</strong><br />

Versorgungsforschung sein. Der erste Band zum Thema „Monitoring gesundheitlicher<br />

Versorgung in Deutschland: Konzepte, Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth konnte 2007 fertiggestellt werden. Der<br />

Druck beim Deutschen Ärzte-Verlag erfolgte im März 2008 (ISBN-Nr. 978-3-7691-3324-0).<br />

Der zweite Band zum Thema „Arbeitsbedingungen und Befinden von Ärztinnen und<br />

Ärzten“ ist unter <strong>der</strong> wissenschaftlichen Koordination von Prof. Dr. Friedrich Wilhelm<br />

Schwartz und PD Dr. Peter Angerer im Dezember 2009 beim Deutschen Ärzte-Verlag erschienen<br />

(ISBN-Nr. 978-3-7691-3438-4). Das gleichnamige Symposium wurde im Februar<br />

2009 durchgeführt.<br />

Der dritte Band zum Thema „Die Versorgung psychisch kranker alter Menschen: Ergebnisse<br />

und For<strong>der</strong>ungen an die Versorgungsforschung“ ist im Oktober <strong>2010</strong> unter <strong>der</strong><br />

wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Gabriela Stoppe beim Deutschen Ärzte-Verlag<br />

erschienen (ISBN-Nr. 978-3-7691-3457-5). Das gleichnamige Symposium wurde im Oktober<br />

2009 durchgeführt.<br />

Das dem vierten Band zugrunde liegende Symposium zum Thema „Telemedizin und<br />

Versorgungsforschung“ findet Mitte Februar 2011, und das dem fünften Band zugrunde<br />

liegende Symposium zum Thema „Transition – Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die medizinische<br />

Betreuung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen beim Übergang zum Erwachsenenalter“<br />

in <strong>der</strong> zweiten Märzhälfte 2011 statt.<br />

Beide Bände des Reports Versorgungsforschung sollen etwa Mitte 2011 vorliegen.<br />

Expertisen auf <strong>der</strong> Grundlage von Entschließungsanträgen des Deutschen Ärztetags<br />

„Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von<br />

Arzneimittelstudien“<br />

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte beschlossen, im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur<br />

Versorgungsforschung eine Expertise (Typ-III-Projekt) zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien“ in Auftrag zu<br />

geben (www.bundesaerztekammer.de/DAET-Auftrag1). Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte 2008 die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mit<br />

<strong>der</strong> Erstellung des ersten Teils <strong>der</strong> Studie beauftragt. Der Bericht wurde den Delegierten<br />

des 112. Deutschen Ärztetages 2009 vorgelegt und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht<br />

(Dtsch Arztebl Int <strong>2010</strong>; 107(16): 279-285 und Dtsch Arztebl Int <strong>2010</strong>; 107(17): 295-<br />

301).<br />

318


Der zweite Teil <strong>der</strong> Studie widmet sich <strong>der</strong> Frage, inwieweit es Hinweise darauf gibt, ob<br />

und ggf. wie Einflüsse <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie zu verän<strong>der</strong>ten, interessengeleiteten<br />

Inhalten medizinischer Leitlinien (und <strong>der</strong> dortigen Arzneimittelempfehlungen)<br />

führen können, und wurde begrenzt ausgeschrieben. Mit <strong>der</strong> Studie wurden die AkdÄ<br />

sowie das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) beauftragt. Die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> beiden Untersuchungen sollen Mitte bzw. Ende 2011 vorgelegt werden.<br />

„Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Zugangs zu sozial- und krankheitsbezogenen<br />

Versichertendaten für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche Körperschaften“<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> damit beauftragt, das<br />

Thema „Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Zugangs zu sozial- und krankheitsbezogenen<br />

Versichertendaten für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche Körperschaften<br />

sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften zur Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“<br />

im Rahmen einer Expertise wissenschaftlich aufzubereiten (www.bundesaerztekammer.<br />

de/DAET-Auftrag2).<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu diesem Thema zwei Expertisen in Auftrag<br />

gegeben. Die Ergebnisse können auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesehen<br />

werden (vgl. www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />

Weitere Expertisenaufträge<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Im Berichtszeitraum wurden weitere Typ-III-Projekte (Expertisen und Literaturreviews)<br />

in Auftrag gegeben bzw. abgeschlossen:<br />

• Expertise „Risikofaktorenadjustierung von Prognosemodellen zur Hochrechnung <strong>der</strong><br />

Patientenzahlen bis zum Jahr 2020“ (<strong>2010</strong> fertig gestellt)<br />

• Teilprojekt „Bedarfe und Ressourcen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung von geronto-psychiatrischen<br />

Patienten mit Migrationshintergrund“ (voraussichtliches Projektende:<br />

1. Quartal 2011)<br />

• Zwei Expertisen „Bedarfsplanung – Machbarkeitsstudie für eine nationale Erhebung“<br />

(voraussichtliches Projektende: 1. Quartal 2011)<br />

• Expertise „Kriterien <strong>der</strong> Bedarfsplanung in an<strong>der</strong>en Gesundheitssystemen“ (voraussichtliches<br />

Projektende: 1. Quartal 2011)<br />

• Expertise „Ressourcenverbrauch durch Verwaltung im deutschen Gesundheitssystem“<br />

(voraussichtliches Projektende: 1. Quartal 2011)<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> abgeschlossenen Typ-III-Projekte können ebenfalls auf <strong>der</strong> Homepage<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesehen werden (www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Motivation<br />

für an<strong>der</strong>e Mittelgeber<br />

Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war es u. a., im Sinne einer „Initialzündung“<br />

einen Beitrag zu weiteren positiven Entwicklungen für diesen Wissenschaftszweig<br />

zu leisten: Im Berichtszeitraum konnte eine umfangreiche staatliche För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Versorgungsforschung (För<strong>der</strong>volumen insgesamt 54 Millionen Euro) durch das<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verzeichnet werden.<br />

319


Die Anerkennung des Engagements <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und das große Interesse<br />

an den Ergebnissen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zeigen sich auch an den Vortragseinladungen<br />

des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats z. B. durch die Delegiertenkonferenz<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF) Anfang November <strong>2010</strong> und durch den Gesundheitsforschungsrat Ende November<br />

<strong>2010</strong>.<br />

Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus Möglichkeiten für gemeinsame För<strong>der</strong>aktivitäten<br />

zur Versorgungsforschung mit <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)<br />

erörtert. Diese Gespräche werden fortgeführt.<br />

Ausblick<br />

Nach fünfjähriger Laufzeit hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden den verschiedenen<br />

Programminhalten und Ergebnissen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative einen Themenschwerpunkt<br />

gewidmet und dabei eine umfassende Bilanz zu den geför<strong>der</strong>ten Forschungsvorhaben<br />

gezogen. Dazu ist ein umfangreicher Materialien- und Dokumentationsband entstanden,<br />

<strong>der</strong> die große Themenvielfalt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative Versorgungsforschung<br />

wi<strong>der</strong>spiegelt (vgl. „Visitenkarten“ zu den Projektergebnissen <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

unter www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />

Als Referenten erstatteten neben Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, Vorsitzen<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen<br />

Beirats, Prof. Dr. rer. biol. hum. Dipl.-Math. Hans-Konrad Selbmann,<br />

Mitglied <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) und fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong><br />

Gutachter <strong>der</strong> Leitlinieninitiative <strong>der</strong> AWMF, sowie Prof. Dr. Thomas Mansky,<br />

Leiter des Bereichs Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

an <strong>der</strong> Technischen Universität Berlin, dem Deutschen Ärztetag differenzierte Berichte,<br />

die sich wesentlich mit den Schwerpunktthemen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative auseinan<strong>der</strong>setzten.<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> hat aufgrund <strong>der</strong> positiven För<strong>der</strong>bilanz eine Fortführung<br />

des ärztlichen Engagements zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsforschung grundsätzlich<br />

befürwortet. Zugleich hat er die <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragt, für den 114. Deutschen<br />

Ärztetag eine Konzeption zur Fortentwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative einschließlich eines<br />

Finanzierungsrahmens zu erstellen.<br />

5.7 Weitere Themen und gremienbezogene Entwicklungen<br />

5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat<br />

Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats trat <strong>2010</strong> zur Koordination <strong>der</strong> gesamten<br />

Beiratsarbeit in drei Sitzungen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba<br />

zusammen. Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />

erörtert sowie die künftigen Themen und die Arbeitsplanung diskutiert.<br />

Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung bildete<br />

einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Vorstandsberatungen. Dabei ist die Ständige Koordinations-<br />

320


Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

gruppe Versorgungsforschung als Steuergremium <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative eng mit dem Vorstand<br />

des Wissenschaftlichen Beirats verknüpft (vgl. Kapitel 5.6).<br />

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in <strong>der</strong> Erarbeitung gewebespezifischer Richtlinien durch<br />

Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats auf <strong>der</strong> Grundlage von § 16b TPG und<br />

§§ 12a und 18 TFG. Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten an einer „Richtlinie zur Hämatopoetischen<br />

Stammzelltransplantation“ (vgl. Kapitel 5.2.3) und den Richtlinien zum<br />

Führen einer Hornhautbank“ (vgl. Kapitel 5.1.5) im Beiratsvorstand eng begleitet. Von<br />

beson<strong>der</strong>er politischer Bedeutung ist die Thematik „Fortpflanzungsmedizin“ mit dem<br />

Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ (vgl. Kapitel 5.3.1) sowie <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe „Memorandum zur PID“ (vgl. Kapitel 5.3.2).<br />

Im Berichtszeitraum wurde die Stellungnahme „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ abschließend<br />

schriftlich im Beirat abgestimmt, nachdem diese im Dezember 2009 mündlich im Plenum<br />

vorgestellt worden war. Die Stellungnahme wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht<br />

(vgl. Kapitel 5.7.3).<br />

Im Juli und Dezember <strong>2010</strong> tagte turnusgemäß jeweils die Plenarversammlung des Beirats.<br />

Prof. Dr. Gerd Gigerenzer, Direktor des Center for Adaptive Behavior and Cognition<br />

beim Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin, referierte in <strong>der</strong> Sommersitzung<br />

zum Thema „Risikokommunikation“ und Generalarzt Dr. Christoph Veit, Bundesministerium<br />

<strong>der</strong> Verteidigung, Bonn, berichtete über „Die Sanitätsdienstliche Versorgung<br />

bei Einsätzen <strong>der</strong> Bundeswehr“. Prof. Dr. rer. nat. Hans R. Schöler, Direktor <strong>der</strong><br />

Abteilung Zell- und Entwicklungsbiologie des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin,<br />

Münster, präsentierte in <strong>der</strong> Wintersitzung einen Gastvortrag zur Thematik<br />

„Induzierte pluripotente Stammzellen“. Des Weiteren berichtete Prof. Dr. Dipl.-Psych.<br />

Paul Enck, Forschungsleiter am Universitätsklinikum Tübingen, Abteilung Psychosomatische<br />

Medizin und Psychotherapie, in einem Kurzvortrag über aktuelle Entwicklungen<br />

in <strong>der</strong> experimentellen Placeboforschung.<br />

Zugleich hat <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bzw. in dessen Vertretung Prof. Dr.<br />

Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Wissenschaftlichen Beirats jeweils ausführlich über die aktuelle Gesundheitspolitik unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung hochschulpolitisch relevanter Fragen unterrichtet.<br />

Über wesentliche Entwicklungen innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher<br />

Medizinischer Fachgesellschaften berichtete <strong>der</strong>en Präsident, Prof. Dr. Karl Rahn, vor<br />

<strong>der</strong> Plenarversammlung.<br />

Der Vorstand des Beirats wurde im Dezember <strong>2010</strong> neu gewählt. Das Plenum bestätigte<br />

hierbei den amtierenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, für eine weitere Amtsperiode.<br />

Als stellvertretende Vorsitzende wurden Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth<br />

und Prof. Dr. Dr. phil. Helmut Remschmidt, als Beisitzer Prof. Dr. Gerhard Ehninger,<br />

Prof. Dr. Hermann Hepp, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Prof. Dr. Peter Neuhaus, Prof. Dr.<br />

Wilhelm-Bernhard Niebling gewählt (zur aktuellen Zusammensetzung des Beirats siehe<br />

Kapitel 13.4.2, S. 566ff.).<br />

Plenarmitglie<strong>der</strong> des Beirats berieten die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen wissenschaftlichen<br />

Fragestellungen, z. B. bei <strong>der</strong> Themenfestlegung des Interdisziplinären Forums<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (siehe Kapitel 2.3.3), <strong>der</strong> Erarbeitung einer Stellungnahme<br />

zur „Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronic Fatique Syndrom“ sowie bei <strong>der</strong><br />

Bewertung einer Initiative zur Implementierung eines Nationalen Mortalitätsregisters.<br />

321


Ausgelöst durch die Aufbereitung <strong>der</strong> Thematik „Off-Label-Use von Plasma<strong>der</strong>ivaten“<br />

im Kontext <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie setzte sich <strong>der</strong><br />

Wissenschaftliche Beirat für die Einsetzung weiterer themenspezifischer Arbeitsgruppen<br />

zum Off-Label-Use beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) ein. Der Vorschlag des Beirats zur Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe<br />

zur Thematik „Off-Label-Use im Bereich Ophthalmologie“ wurde im Berichtszeitraum<br />

seitens des Bundesministeriums für Gesundheit positiv aufgegriffen. Der Wissenschaftliche<br />

Beirat konnte Vorschläge zur personellen Besetzung dieses Arbeitskreises<br />

platzieren.<br />

Der Beirat reflektierte Möglichkeiten zur Gewährleistung von Transparenz bei möglichen<br />

Interessenskonflikten. Seitdem sind einheitlich geglie<strong>der</strong>te Lebensläufe <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong><br />

in einem eigenständigen Internetauftritt des Beirats für die Öffentlichkeit<br />

zugänglich (http://www.baek.de/wb/mitglie<strong>der</strong>).<br />

Für Mitte Januar 2011 ist eine Son<strong>der</strong>sitzung des Beiratsvorstands geplant, um den Entwurf<br />

eines Memorandums zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kurzfristig zu beraten.<br />

Auch die Thematik „Hochschulmedizin“ wird mit <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des entsprechenden<br />

Arbeitskreises (siehe Kapitel 5.7.2) Ende Januar 2011 ein Schwerpunktthema<br />

<strong>der</strong> Beiratsarbeit werden.<br />

5.7.2 Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin – kritische<br />

Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“<br />

Die gesundheits- und forschungspolitischen Entwicklungen <strong>der</strong> letzten Jahre haben zu<br />

erheblichen Verän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Hochschulmedizin geführt. Der Deutsche<br />

Ärztetag hat mehrfach auf diese Entwicklung hingewiesen und die Notwendigkeit und<br />

Wichtigkeit <strong>der</strong> durch Universitätskliniken getragenen Forschung sowie Aus- und Weiterbildung<br />

herausgestellt.<br />

Im März <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf Vorschlag des Wissenschaftlichen<br />

Beirats die Einrichtung eines Arbeitskreises „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin<br />

– kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“ beim Wissenschaftlichen<br />

Beirat beschlossen. Die Ausarbeitung hat eine exakte Problemanalyse und<br />

Darstellung gegenseitiger Abhängigkeiten und Einflussmöglichleiten <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten<br />

Strukturen zum Ziel. Unter Beteiligung maßgeblicher Institutionen auf dem Feld <strong>der</strong><br />

Hochschulmedizin sollen konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.<br />

Im Berichtszeitraum haben <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führende des Arbeitskreises, Prof. Dr. rer. nat.<br />

Heyo Kroemer, Greifswald, und <strong>der</strong> Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof.<br />

Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München, umfangreiche konzeptionelle Vorüberlegungen<br />

getroffen. Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Arbeitskreismitglie<strong>der</strong> wurde <strong>der</strong> umfassenden Thematik<br />

Rechnung getragen, Persönlichkeiten aus zahlreichen tangierten Institutionen konnten<br />

für eine Mitarbeit gewonnen werden (zur Zusammensetzung des Arbeitskreises<br />

siehe Kapitel 13.4.2, S. 570). Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises ist für<br />

Januar 2011 vorgesehen.<br />

322


5.7.3 Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Über die Bedeutung des Begriffs „Placebo“ sowie die Wirkung und den Einsatz von Placebo<br />

gibt es unterschiedliche und zum Teil stark divergierende Auffassungen. So wird<br />

<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong>zeit überwiegend mit <strong>der</strong> Placeboanwendung in klinischen Studien assoziiert.<br />

Eher seltener wird <strong>der</strong> Einsatz von Placebo jenseits von Studien in <strong>der</strong> Therapie<br />

thematisiert. Die seit über 50 Jahren seriös betriebene, interdisziplinäre Placeboforschung<br />

mit ihren Erkenntnissen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die<br />

therapeutische Praxis ist kaum bekannt.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte vor diesem Hintergrund im Juli 2007 den<br />

Wissenschaftlichen Beirat damit beauftragt, durch einen Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong><br />

Medizin“ den internationalen Stand <strong>der</strong> Placeboforschung zusammenzutragen und im<br />

Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme sowohl <strong>der</strong> Ärzteschaft als auch den Patienten<br />

bekannt zu machen. Die Stellungnahme soll damit dazu beitragen, die Diskussion<br />

zu versachlichen und aus den Empfehlungen auch therapeutischen Nutzen zu ziehen.<br />

Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr.<br />

phil. Robert Jütte, Stuttgart, zu einer letzten Sitzung zusammen.<br />

Die ausgearbeitete Stellungnahme wurde nach <strong>der</strong> Befürwortung durch den Vorstand<br />

und das Plenum des Wissenschaftlichen Beirats vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in seiner Sitzung vom März <strong>2010</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kurzfassung<br />

wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(28/29):<br />

A 1417-1421 ). Die Langfassung dieser Stellungnahme ist unter http://www.bundesaerzte<br />

kammer.de/downloads/Placebo_LF_1_17012011.pdf im Internet abrufbar. Anfang 2011<br />

wird die Langfassung auch als Buch im Deutschen Ärzte-Verlag erscheinen.<br />

323


6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

6.1 Aufgaben<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berät seit 1952 als wissenschaftlicher<br />

Fachausschuss <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) diese in allen Fragen <strong>der</strong><br />

Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV). 1911 wurde sie als Ausschuss des Kongresses<br />

<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet. Die AkdÄ ist nach ihrem Statut<br />

(aktuelle Fassung nach Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom<br />

18.03.2005) beauftragt, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den das Arzneimittelwesen betreffenden<br />

wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten. Ferner soll sie den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Fragen<br />

unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgelegt werden, Stellung nehmen.<br />

Im Einzelnen hat die AkdÄ folgende Aufgaben:<br />

1. Sie ist im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> befugt, in Fragen <strong>der</strong> Herstellung, Bezeichnung,<br />

Propagierung, Verteilung, Verwendung und Bewertung von Arzneimitteln<br />

wissenschaftliche Stellungnahmen abzugeben und diese nach Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch gegenüber den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu<br />

bringen; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.<br />

2. Sie erfasst, dokumentiert und bewertet Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen,<br />

die ihr aus <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft gemäß <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung<br />

mitgeteilt werden müssen, und nimmt zu Fragen <strong>der</strong> Pharmakovigilanz Stellung.<br />

3. Sie erfüllt als „Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> Heilberufe“ die aus dem<br />

Arzneimittelgesetz abzuleitenden Aufgaben (z. B. als Stufenplanbeteiligte nach §§ 62,<br />

63 AMG).<br />

4. Sie gibt das Buch „Arzneiverordnungen“ (AV) sowie die Zeitschrift „Arzneiverordnung<br />

in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP) mit den Son<strong>der</strong>heften „Therapieempfehlungen“ (TE) heraus.<br />

5. Sie berät den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen das nationale und europäische<br />

Arzneimittelwesen betreffenden Fragen, soweit sie wissenschaftlicher und arzneimittelpolitischer<br />

Art sind.<br />

6.2 Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP)<br />

Die von <strong>der</strong> AkdÄ herausgegebene Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (sechs<br />

Ausgaben pro Jahr) bietet Artikel zu aktuellen Fragen <strong>der</strong> Pharmakotherapie. Beson<strong>der</strong>e<br />

Schwerpunkte bilden kritische Übersichten zum therapeutischen Stellenwert von Arzneimitteln.<br />

Berichtet wird über klinisch interessante Einzelfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />

(UAW) und Belange <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit. Ferner wird über neu<br />

zugelassene Arzneimittel/Indikationen bewertend informiert.<br />

325


Die Zeitschrift wird zusammen mit den „Therapieempfehlungen“ (siehe dort) gegen<br />

eine Schutzgebühr im Rahmen eines Abonnements angeboten. Einige Kassenärztliche<br />

Vereinigungen stellen AVP und die „Therapieempfehlungen“ ihren Vertragsärzten<br />

(praktische Ärzte, Allgemeinärzte, allgemeinmedizinisch tätige Internisten und bestimmte<br />

Facharztgruppen) kostenlos zur Verfügung. AVP und „Therapieempfehlungen“<br />

sind jeweils drei Monate nach Erscheinen auch kostenlos über die Internetpräsenz <strong>der</strong><br />

AkdÄ unter www.akdae.de abrufbar.<br />

Seit Januar 2007 ist die AkdÄ in <strong>der</strong> Redaktion <strong>der</strong> Zeitschrift „Gute Pillen – Schlechte<br />

Pillen“ (GPSP) vertreten. Diese richtet sich mit neutralen Bewertungen von Arzneimitteln<br />

bzw. Behandlungsmöglichkeiten an Laien und verfolgt, abgesehen von <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Zielgruppe, die gleiche Intention wie die Herausgeber von AVP, nämlich ausgewogen<br />

und ohne kommerzielle Interessen über Arzneimittel und <strong>der</strong>en sachgerechte Anwendung<br />

zu informieren.<br />

AVP ist seit 2005 Mitglied <strong>der</strong> „International Society of Drug Bulletins“ (ISDB), einem<br />

weltweiten Zusammenschluss <strong>der</strong> unabhängigen Arzneimittelbulletins, und führt das<br />

Logo <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ<br />

6.3.1 „Therapieempfehlungen“ (TE)<br />

Mit Publikationsjahr <strong>2010</strong> erscheinen in AVP die „Therapieempfehlungen“ zu den Themen<br />

„Funktionelle Dyspepsie und Reizdarmsyndrom“ sowie „Tabakabhängigkeit<br />

(Raucherentwöhnung)“. Wie alle vorhergehenden Ausgaben sind auch diese unter<br />

www.akdae.de verfügbar.<br />

Seit 1996 erarbeitet die AkdÄ „Therapieempfehlungen“, insgesamt liegen „Therapieempfehlungen“<br />

zu über 20 verschiedenen Indikationsgebieten vor.<br />

Wesentliches Ziel <strong>der</strong> „Therapieempfehlungen“ ist es, nach den Maßstäben <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />

Medizin soweit möglich Transparenz zu schaffen, welche therapeutischen<br />

„Endpunkte“ (Senkung von Mortalität, Morbidität, symptomatische Besserung, Beeinflussung<br />

von Surrogatparametern) mit den einzelnen Maßnahmen <strong>der</strong> Pharmakotherapie<br />

nach Aussage klinischer Studien zu erreichen sind. Auch wenn keine „harten Daten“<br />

aus Studien vorliegen, wie z. B. auf dem Gebiet <strong>der</strong> Tumorschmerztherapie, versuchen<br />

die Leitlinien, Orientierung zum therapeutischen Vorgehen zu geben.<br />

6.3.2 Therapie-Symposien<br />

Neue o<strong>der</strong> in Erarbeitung befindliche „Therapieempfehlungen“ werden traditionell <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Therapie-Symposien vorgestellt. Diese<br />

Symposien werden zusammen mit den jeweiligen Ärztekammern und Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen durchgeführt. Im Berichtszeitraum <strong>2010</strong> fanden Therapie-Symposien in<br />

Dresden, Weimar und Hamburg statt. Das Therapie-Symposium in Weimar im Hause<br />

326


<strong>der</strong> KV Thüringen wurde zum ersten Mal veranstaltet. Themen waren die palliativmedizinische<br />

Behandlung und die Therapie von Fettstoffwechselstörungen. Traditioneller Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Therapie-Symposien ist eine kritische Bewertung <strong>der</strong> im laufenden Jahr<br />

neu in den Markt eingeführten wichtigen Wirkstoffe, vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

Beurteilung ihres therapeutischen Stellenwertes. Erstmals wurde auf einem Therapie-<br />

Symposium ein Vortrag auch dem Thema <strong>der</strong> Pharmakovigilanz gewidmet.<br />

6.3.3 Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die Nationalen Versorgungsleitlinien werden gemeinsam von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter Redaktion des Ärztlichen<br />

Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) erarbeitet und herausgegeben (www.<br />

versorgungsleitlinien.de). Zahlreiche Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ sind an <strong>der</strong> Erstellung und<br />

Aktualisierung <strong>der</strong> NVL beteiligt.<br />

In den NVL werden prioritäre Versorgungsbereiche behandelt, für die ein Konsens zwischen<br />

den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich begründete und praktikable<br />

Maßnahmen notwendig erscheint. Derzeit existieren NVL zu den Themen Asthma,<br />

chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Typ-2-Diabetes (Nephropathie, Netzhautkomplikationen<br />

und Fußkomplikationen), koronare Herzkrankheit (KHK), Herzinsuffizienz,<br />

Kreuzschmerz und Unipolare Depression.<br />

Zu den Themen Demenz und Hypertonie sowie diabetische Neuropathie, Schulung bei<br />

Typ-2-Diabetes und Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes sind Nationale Versorgungsleitlinien<br />

in Arbeit.<br />

Erstmalig werden die dargestellten Arzneimitteltherapien in den Nationalen Versorgungsleitlinien<br />

mit Tagestherapiekosten ergänzt. Nach <strong>der</strong> Aktualisierung und Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> NVL Asthma Ende November <strong>2010</strong> werden aktuell die einzelnen Arzneimitteltherapiestufen<br />

getrennt für Erwachsene und Kin<strong>der</strong> mit den Tagestherapiekosten<br />

versehen (AkdÄ) und voraussichtlich Anfang 2011 veröffentlicht.<br />

6.4 Patienteninformationen<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

In gemeinsamen Projekten mit <strong>der</strong> Techniker Krankenkasse (TK Hamburg) erarbeitet<br />

die AkdÄ Patienteninformationen, die inhaltlich auf den von ihr herausgegebenen „Therapieempfehlungen“<br />

basieren. Diese Informationen sollen auch über eine För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Patientenautonomie den Dialog mit dem Arzt in den jeweiligen Krankheitsbil<strong>der</strong>n<br />

verbessern und dem Patienten die kritische arzneitherapeutische Haltung, wie sie in den<br />

„Therapieempfehlungen“ dargelegt ist, vermitteln. Die Patienteninformationen haben<br />

eine außerordentlich hohe Akzeptanz gefunden, was sich in <strong>der</strong> Gesamtauflage von<br />

mehreren Millionen Exemplaren wi<strong>der</strong>spiegelt. Die Patientenratgeber sind auf <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> AkdÄ aufgeführt. Eine Patienteninformation zum Thema „Funktionelle<br />

Dyspepsie“ ist in Planung. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2011 erscheinen.<br />

327


6.5 Buch „Arzneiverordnungen“ (AV)<br />

Das statutengemäß von <strong>der</strong> AkdÄ herauszugebende Buch „Arzneiverordnungen“ ist in<br />

<strong>der</strong> 22. Auflage erschienen. Es wurde im November 2009 auf <strong>der</strong> MEDICA im Rahmen<br />

eines Pressegespräches vorgestellt.<br />

Das traditionsreiche Buch – die 1. Auflage wurde 1925 herausgegeben – ist erstmals im<br />

Medizinische Medien Informations-Verlag erschienen und bietet Neuerungen:<br />

• verbesserte Lesefreundlichkeit durch den neu strukturierten, einheitlichen Aufbau aller<br />

indikationsbezogenen Kapitel;<br />

• ein voranstehendes „Fazit für die Praxis“ fasst die für die hausärztliche Praxis jeweils<br />

wichtigsten Aspekte zusammen;<br />

• farbliche Hervorhebungen ergänzen die übersichtliche Kapitelstruktur – vergleichende<br />

Bewertungen, Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung und Warnhinweise<br />

treten in dem 1.500 Seiten umfassenden Buch deutlich hervor;<br />

• sämtliche in Deutschland zugelassenen rund 2.500 Wirkstoffe bilden die Basis <strong>der</strong><br />

Kommentierungen. Kritisch-wertende Beurteilungen, die Einteilung in von <strong>der</strong> AkdÄ<br />

empfohlene und weitere Wirkstoffe zu Beginn jedes Kapitels, wirtschaftlich vergleichende<br />

Aussagen sowie eine Liste von lediglich 153 für die hausärztliche Verordnung<br />

relevanten Arzneimittel geben Orientierung für die ärztliche Therapieentscheidung.<br />

Seit August <strong>2010</strong> sind die „Arzneiverordnungen“ im Internet über DocCheck ® Load, Rubrik<br />

„Medizin“, auch in elektronischer Form erhältlich, sei es als <strong>komplett</strong>es E-Book o<strong>der</strong><br />

in Form einzelner Kapitel.<br />

6.6 „Wirkstoff aktuell“ (WA)<br />

Die Publikation „Wirkstoff aktuell“ wird im Rahmen des § 73 Abs. 8 SGB V von <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erstellt. Die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

(KV) und die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Vertragsärzten<br />

Hinweise zu Indikationen, therapeutischem Nutzen und Preisen von zugelassenen Arzneimitteltherapien<br />

zu geben. Sie liefern dem Arzt unabhängige, neutrale Informationen<br />

über Arzneimittel, die im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung zu Lasten <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) erhebliche Kosten verursachen, und geben ihm Empfehlungen zur<br />

wirtschaftlichen Verordnungsweise unter Bewertung des therapeutischen Nutzens des<br />

jeweiligen Arzneimittels. Den Hinweisen liegt eine Bewertung von für das Arzneimittel<br />

relevanten Studien und Leitlinien zugrunde. Veröffentlicht wird „Wirkstoff aktuell“ als<br />

Beilage in <strong>der</strong> Ausgabe A des Deutschen Ärzteblattes sowie elektronisch auf <strong>der</strong> Homepage<br />

<strong>der</strong> AkdÄ und dem Portal „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS) <strong>der</strong> KBV.<br />

„Wirkstoff aktuell“ ist zudem Grundlage eines Fortbildungsangebots für Vertragsärzte.<br />

Auf dem Online-Fortbildungsportal des „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS) <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung kann diese Information auch für die Fortbildung genutzt werden.<br />

Eine Fortbildungseinheit umfasst den Inhalt einer „Wirkstoff aktuell“-Ausgabe und<br />

besteht aus zehn Multiple-Choice-Fragen. Um an den Fortbildungen teilnehmen zu kön-<br />

328


nen, müssen sich Vertragsärzte mit ihrer Arztnummer registrieren. Die erworbenen<br />

CME-Punkte können bei Angabe <strong>der</strong> einheitlichen Fortbildungsnummer online an die<br />

zuständige Ärztekammer übermittelt werden.<br />

Acht Ausgaben von „Wirkstoff aktuell“ wurden im Jahr <strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />

publiziert:<br />

• Ausgabe 1/<strong>2010</strong>: Dabigatranetexilat (Pradaxa ®) , Indikation: Primärprävention von venösen<br />

thromboembolischen Ereignissen bei erwachsenen Patienten nach elektivem<br />

chirurgischen Hüft- o<strong>der</strong> Kniegelenkersatz<br />

• Ausgabe 2/<strong>2010</strong>: Rivaroxaban (Xarelto ® ), Indikation: Prophylaxe venöser Thromboembolien<br />

(VTE) bei erwachsenen Patienten nach elektiven Hüft- o<strong>der</strong> Kniegelenkersatzoperationen<br />

• Ausgabe 3/<strong>2010</strong>: Aripiprazol (Abilify ® ), Indikation: Schizophrenie bei Erwachsenen<br />

und bei Jugendlichen ab 15 Jahren<br />

• Ausgabe 4/<strong>2010</strong>: Rivastigmin (Exelon ® trans<strong>der</strong>males Pflaster), Indikation: leichte bis<br />

mittelschwere Alzheimer-Krankheit<br />

• Ausgabe 5/<strong>2010</strong>: Agomelatin (Valdoxan ® ), Indikation: Major Depression bei Erwachsenen<br />

• Ausgabe 6/<strong>2010</strong>: Fondaparinux (Arixtra ® ), Indikation: Prophylaxe venöser thromboembolischer<br />

Ereignisse<br />

• Ausgabe 7/<strong>2010</strong>: Biologische DMARDs, Indikation: rheumatoide Arthritis bei Erwachsenen<br />

• Ausgabe 8/<strong>2010</strong>: Capsaicin kutanes Pflaster (Qutenza ® ), Indikation: periphere neuropathische<br />

Schmerzen bei Erwachsenen, die nicht an Diabetes leiden.<br />

6.7 „Neue Arzneimittel“ (NA)<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

Seit Anfang 2009 bietet die AkdÄ den Service „Neue Arzneimittel“ an. „Neue Arzneimittel“<br />

sind Informationen für Ärzte über neu zugelassene Arzneimittel/neu zugelassene<br />

Indikationen in <strong>der</strong> Europäischen Union (EU). Sie geben Auskunft zu Indikation, Bewertung,<br />

Pharmakologie klinischer Studien, unerwünschten Arzneimittelwirkungen,<br />

Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Anwendung bei beson<strong>der</strong>en Patientengruppen,<br />

Dosierung und Kosten. Die Informationen basieren auf den Angaben des Europäischen<br />

Öffentlichen Bewertungsberichts (EPAR) <strong>der</strong> Europäischen Arzneimittelagentur<br />

(EMA). Im EPAR wird erläutert, wie <strong>der</strong> wissenschaftliche Ausschuss für Humanarzneimittel<br />

<strong>der</strong> EMA (CHMP) die für die Zulassung eines Arzneimittels durchgeführten klinischen<br />

Studien beurteilt und welche Empfehlungen er zur Anwendung des Arzneimittels<br />

gibt.<br />

Durch einen kostenfreien Newsletter informiert die AkdÄ regelmäßig per E-Mail über<br />

alle neuen Ausgaben, die auch <strong>der</strong> KBV für ihr Portal „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS).<br />

zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden 23 Arzneimittel besprochen.<br />

329


6.8 Kostenberechnung von Arzneimitteltherapien<br />

Die AkdÄ führt umfangreiche Berechnungen <strong>der</strong> Arzneimittelkosten durch. Um die<br />

Kostenberechnungen für Arzneimitteltherapien effizienter zu gestalten, wurde <strong>2010</strong> zusammen<br />

mit <strong>der</strong> Firma Lauer Fischer eine Software entwickelt, die einen Teil des Berechnungsprozesses<br />

automatisiert und beson<strong>der</strong>s die Berechnung <strong>der</strong> kostengünstigsten<br />

Arzneimitteltherapie sowie die regelmäßige Aktualisierung von Arzneimitteltherapiekosten<br />

unterstützt.<br />

Das Kostenberechnungsprogramm für Arzneimittel basiert auf den Daten <strong>der</strong> Lauer<br />

Taxe, einer Datenbank für Apotheker mit allen im Handel befindlichen Fertigarzneimitteln<br />

(Packungsgrößen, Darreichungsformen, Preise etc.).<br />

Kostenberechnungen von Arzneimitteltherapien werden zurzeit für folgende Produkte<br />

durchgeführt:<br />

• „Neue Arzneimittel“<br />

• „Arzneiverordnungen“<br />

• „Wirkstoff aktuell“ <strong>der</strong> KBV<br />

• Nationale Versorgungsleitlinie „Asthma“ des ÄZQ<br />

• Therapiehinweise des G-BA<br />

• wissenschaftliche Publikationen und Vorträge.<br />

6.9 Stellungnahmen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

Im Berichtsjahr wurden folgende Stellungnahmen erarbeitet:<br />

• zum kardiovaskulären Risiko bei Kalziumsupplementierung<br />

• zu Sartanen und Krebsrisiko<br />

• zum Programm <strong>der</strong> KBV zur Neuausrichtung <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung<br />

• zum Entwurf einer Gesundheitsinformation des Institutes für Gesundheit und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen in Form einer Kurzantwort zum Thema „Weichteilsarkome:<br />

Hilft eine hochdosierte Chemotherapie in Verbindung mit einer Transplantation<br />

eigener Blutstammzellen?“<br />

• Finanzierung von Arzneimittelstudien durch pharmazeutische Unternehmen und<br />

die Folgen. Teil 1: Qualitative systematische Literaturübersicht zum Einfluss auf Studienergebnisse,<br />

-protokoll und -qualität. Teil 2: Qualitative systematische Literaturübersicht<br />

zum Einfluss auf Autorschaft, Zugang zu Studiendaten sowie auf Studienregistrierung<br />

und Publikation. Veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt.<br />

Alle Stellungnahmen sind auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ eingestellt.<br />

330


6.10 Pharmakovigilanz<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

6.10.1 Meldung, Erfassung und Bewertung von unerwünschten<br />

Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />

Für Ärzte besteht die Möglichkeit, einen UAW-Verdacht per Brief, Fax o<strong>der</strong> online über<br />

die Homepage an die AkdÄ zu senden. Auch werden UAW-Berichte von Patienten angenommen<br />

und entsprechend gekennzeichnet in die Datenbank aufgenommen. Jede eingehende<br />

Meldung wird mit einer Eingangsbestätigung beantwortet, <strong>der</strong> die Fachinformation<br />

des betreffenden Arzneimittels, ein Auszug aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank sowie ggf.<br />

weiterführende Literatur zu <strong>der</strong> beobachteten UAW beigefügt ist. In wichtigen o<strong>der</strong> dringenden<br />

Fällen erfolgt auch eine telefonische Kontaktaufnahme zur Beratung o<strong>der</strong> für<br />

Rückfragen bei Unklarheiten.<br />

Eine Neuerung des Jahres <strong>2010</strong> stellt <strong>der</strong> grundlegend überarbeitete Berichtsbogen zur<br />

Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen dar, <strong>der</strong> seit August in Papierform<br />

und als Online-Dokument zur Verfügung steht. Die Überarbeitung wurde von einer gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe <strong>der</strong> AkdÄ und <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Apotheker<br />

mit dem Ziel vorgenommen, eine UAW-Meldung so einfach wie möglich zu gestalten,<br />

ohne auf die Erfassung von Daten zu verzichten, die für eine valide Bewertung erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. In einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vom 30. Juli <strong>2010</strong> wurde über den<br />

überarbeiteten Berichtsbogen informiert.<br />

Im Spontanmeldesystem <strong>der</strong> AkdÄ wurden im Jahre <strong>2010</strong> insgesamt ca. 2.700 Berichte<br />

über unerwünschte Arzneimittelwirkungen erfasst. Die eingehenden UAW-Berichte<br />

werden durch die in <strong>der</strong> Pharmakovigilanz tätigen Referenten bewertet und das weitere<br />

Vorgehen bei einer regelmäßigen UAW-Besprechung festgelegt. In beson<strong>der</strong>en und<br />

schwerwiegenden Fällen o<strong>der</strong> bei unklarer Kausalität zwischen den verabreichten Wirkstoffen<br />

und <strong>der</strong> gemeldeten Reaktion werden schriftliche, wissenschaftlich bewertende<br />

Stellungnahmen von Fachmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> AkdÄ eingeholt.<br />

Die AkdÄ betreibt zur Erfassung und Dokumentation <strong>der</strong> Spontanberichte zusammen<br />

mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine gemeinsame<br />

Datenbank. An die AkdÄ gemeldete UAW-Berichte, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des BfArM fallen, werden nach Bewertung elektronisch über das EudraVigilance<br />

Gateway an die Oberbehörde gesendet. Zur Erfassung, Bearbeitung und elektronischen<br />

Übermittlung von UAW-Verdachtsberichten sowie zur Erstellung von Berichten und des<br />

Schriftwechsels wird seit 2006 das System ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />

Management and Information System) eingesetzt. Das System ermöglicht darüber<br />

hinaus die Durchführung von tagesaktuellen Recherchen und komplexeren Abfragen in<br />

<strong>der</strong> Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems.<br />

Die AkdÄ nimmt neben dem BfArM und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) am Programm<br />

für internationales Drug Monitoring <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil. Dadurch<br />

steht sie in wissenschaftlichem Austausch mit dem Uppsala Monitoring Centre<br />

(UMC) und hat Zugang zur Datenbank <strong>der</strong> WHO.<br />

331


6.10.2 Gremien<br />

Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ (UAW)<br />

Der UAW-Ausschuss ist ein Fachausschuss <strong>der</strong> AkdÄ mit <strong>der</strong>zeit 18 Mitglie<strong>der</strong>n aus den<br />

Reihen <strong>der</strong> AkdÄ sowie Vertretern des PEI, des BfArM und <strong>der</strong> Giftnotrufzentralen; zu<br />

den Sitzungen können externe Experten hinzugezogen werden. Zwei bis drei Zusammenkünfte<br />

im Jahr sind vorgesehen. Aufgabe des Ausschusses ist es, Probleme <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit<br />

zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten, die entwe<strong>der</strong> als Bekanntgabe<br />

im Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ erscheinen.<br />

Grundlage dieser Arbeiten sind die von <strong>der</strong> Ärzteschaft an die AkdÄ gemeldeten<br />

Verdachtsfälle über UAW. Die beiden Sitzungen des Jahres <strong>2010</strong> fanden unter Leitung von<br />

Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy statt und behandelten u. a. folgende Themen:<br />

• progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) im Zusammenhang mit Natalizumab<br />

und Rituximab<br />

• DILI-GENE-Studie in Kooperation mit dem Institut für Experimentelle und Klinische<br />

Pharmakologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel<br />

• Sartane: Hypotrophie des Neugeborenen und Oligohydramnie<br />

• Rituximab: nekrotisierende Granulomatose <strong>der</strong> Lungen<br />

• Sitagliptin/Metformin: akutes Nierenversagen<br />

• Fluvoxamin: Suizidversuch durch Erhängen<br />

• Carboplatin: Koronarspasmus<br />

• GHB, Alkohol, Zolpidem, Diazepam und Aripiprazol: Exitus letalis<br />

• Zypadhera ® : Myoklonien, Schlafstörung<br />

• Gardasil ® : akuter Schub einer Myasthenia gravis, Erstmanifestation einer Myasthenia<br />

gravis<br />

• Vorstellung <strong>der</strong> überarbeiteten Broschüre zu Anwendungsbeobachtungen; Design<br />

nichtinterventioneller Studien<br />

• Clarithromycin: Hypoglykämie<br />

• Lyrica ® : Abhängigkeit<br />

• Temozolomid: akutes Leberversagen, Exitus letalis<br />

• Macrogol: anaphylaktischer Schock<br />

• Sutent ® : Ataxie, Polyneuropathie<br />

• Propofol: Myoklonien, hirnorganisches Psychosyndrom<br />

• Protopic ® : multiple aktinische Keratosen.<br />

Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />

Der „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“ wird gemeinsam von <strong>der</strong> AkdÄ und dem<br />

BfArM unterhalten und tagt aufgrund einer Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> AkdÄ und dem<br />

BfArM aus dem Jahre 1987 in regelmäßigen vierteljährlichen Sitzungen im Bonner Institut.<br />

Die AkdÄ ist mit vier Sachverständigen und weiteren vier Stellvertretern aus den Reihen<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong> beteiligt. Darüber hinaus nimmt Dr. Thomas Stammschulte aus <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ an den Besprechungen teil. Geschäftsführung und Sitzungsleitung<br />

liegen beim BfArM. Der Ausschuss unterstützt die Arbeit des BfArM zur Abwehr<br />

von Arzneimittelrisiken und bei aktuellen Problemen <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit. Ergebnisse<br />

fließen unter an<strong>der</strong>em in die Risikokommunikation von AkdÄ und BfArM sowie in<br />

Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans nach dem Arzneimittelgesetz ein.<br />

332


Themen <strong>der</strong> Sitzungen waren im Jahr <strong>2010</strong> unter an<strong>der</strong>em:<br />

• Insulin glargin und tumorpromovierende Effekte<br />

• Flupirtin und Leberschäden<br />

• Nitrofurantoin und Lungenfibrose<br />

• Bufexamac – Stand des Stufenplanverfahrens<br />

• Fluorescein – Anstieg <strong>der</strong> Nebenwirkungsmeldungen, Chargenrückruf<br />

• Risperidon und Suizidgedanken, -versuche<br />

• Octenisept und toxische Gewebeschädigungen<br />

• Diphenhydramin/Doxylamin und Suizidversuche<br />

• Dronedaron – Erhöhung des Serumkreatinins<br />

• Rosiglitazon – Ruhen <strong>der</strong> Zulassung<br />

• RegiSCAR – schwere Hautreaktionen und Risikoeinstufung von Wirkstoffen<br />

• Valproinsäure in <strong>der</strong> Schwangerschaft – Epilepsie und neue Indikationen<br />

• Dopaminagonisten und Impulskontrollstörungen (u. a. Spielsucht)<br />

• kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) mit höherem VTE-Risiko bei Erstanwen<strong>der</strong>innen<br />

– Verordnungsempfehlungen in den Nie<strong>der</strong>landen<br />

• Fibrate – Stand des Risikobewertungsverfahrens.<br />

Routinesitzung<br />

Die AkdÄ nimmt regelmäßig an den halbjährlich stattfindenden Routinesitzungen nach<br />

dem Stufenplanverfahren teil. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet<br />

sich im Arzneimittelgesetz (§§ 62, 63 AMG). Dort ist die Organisation <strong>der</strong> Beobachtung,<br />

Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken beschrieben. Die Bezeichnung<br />

Stufenplan bezieht sich auf die Unterteilung dieses Verfahrens in zwei Gefahrenstufen,<br />

die die Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel im Vergleich zum bestehenden Risiko wi<strong>der</strong>spiegeln<br />

sollen. Die Stufe II wird immer dann eingeleitet, wenn konkrete Maßnahmen zur<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit für unbedingt erfor<strong>der</strong>lich gehalten werden.<br />

Als beteiligte Stelle im Verfahren ist die AkdÄ als sogenannte Stufenplanbeteiligte in<br />

den Informationsaustausch <strong>der</strong> Bundesoberbehörden (BfArM, PEI und Bundesinstitut<br />

für Risikobewertung [BfR]), <strong>der</strong> Landesbehörden und den Verbänden <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />

Industrie mit einbezogen.<br />

6.10.3 Risikokommunikation<br />

Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

Risikobekanntgaben sind originäre Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt, die<br />

in beson<strong>der</strong>s gekennzeichneten Bereichen des Blattes erscheinen (Bekanntgaben <strong>der</strong><br />

Herausgeber, blaue Randleiste). Für Mitteilungen zu Arzneimittelrisiken sind drei unterschiedliche<br />

Rubriken vorgesehen:<br />

• „Aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank“<br />

• „UAW-News – International“<br />

• „UAW – Aus Fehlern lernen“.<br />

333


Im Jahr <strong>2010</strong> sind zehn Risikobekanntgaben erschienen. Alle Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ<br />

sind auch auf <strong>der</strong> AkdÄ-Homepage (www.akdae.de) unter „Arzneimittelrisiken“ abrufbar.<br />

„Drug Safety Mail“<br />

Dieser Informationsdienst <strong>der</strong> AkdÄ weist zeitnah per E-Mail auf Risikoinformationen<br />

zu Arzneimitteln hin (z. B. Risikobekanntgaben, Rote-Hand-Briefe etc.). Im Berichtszeitraum<br />

wurden 50 „Drug Safety Mails“ versandt.<br />

6.11 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />

Der Aktionsplan zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland<br />

ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ins Leben gerufenes umfangreiches<br />

Maßnahmenpaket zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland.<br />

Um die Kommunikation zwischen den am Prozess einer Arzneimitteltherapie Beteiligten<br />

zu gewährleisten, die Maßnahmen des Aktionsplans zu begleiten, den mitarbeitenden<br />

und betroffenen Institutionen zu berichten sowie die Fortschreibung des Aktionsplanes<br />

zu koordinieren, wurde eine Koordinierungsgruppe aus Ärzten, Apothekern und<br />

Patientenvertretern eingerichtet. Die Koordinierungsgruppe wird durch ein wissenschaftliches<br />

Sekretariat, bestehend aus einem Referenten und einer halben Sekretariatsstelle,<br />

unterstützt.<br />

Der Aktionsplan 2008/2009 ist mittlerweile abgeschlossen; unter an<strong>der</strong>em wurden folgende<br />

Maßnahmen erfolgreich umgesetzt:<br />

• Erarbeitung und Publikation eines Merkblattes für Patienten mit Tipps für eine sichere<br />

Arzneimitteltherapie<br />

• öffentlich zugängliche Bereitstellung wissenschaftlicher Daten zur Arzneimitteltherapie<br />

in Schwangerschaft und Stillzeit im Internet<br />

• Bereitstellung aller Rote-Hand-Briefe auf den Internetseiten <strong>der</strong> Bundesoberbehörden<br />

• Erarbeitung einer Übersicht über potenziell inadäquate Medikation bei älteren multimorbiden<br />

Patienten (PRISCUS-Liste)<br />

• Öffnung <strong>der</strong> Datenbank des PEI zu UAW nach Impfungen im Internet<br />

• Herausgabe eines Bulletins zu aktuellen Risikoentwicklungen (BfArM/PEI)<br />

• Erarbeitung von 14 Patientensicherheitsindikatoren zur AMTS (AMTS-PSI)<br />

• Identifizierung von 400 Sound-alike- und Look-alike-Arzneimitteln<br />

• Erarbeitung eines Konzeptes zur farblichen Kennzeichnung von Arzneimitteln (Spritzenpumpenaufkleber)<br />

in <strong>der</strong> Anästhesie, Notfall- und Intensivmedizin zusammen<br />

mit <strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin<br />

(DIVI).<br />

Über die Koordinierungsgruppe für den Aktionsplan AMTS ist es gelungen, mit Apothekerverbänden,<br />

Ärzteschaft, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patienten und dem<br />

Bundesministerium für Gesundheit im Interesse des gemeinsamen Ziels <strong>der</strong> Verbesse-<br />

334


ung <strong>der</strong> Patientensicherheit einen neuen Aktionsplan für die Jahre <strong>2010</strong> bis 2012 zu erarbeiten.<br />

Der Aktionsplan und das wissenschaftliche Sekretariat werden mit Mitteln des<br />

BMG geför<strong>der</strong>t.<br />

Anlässlich des vom BMG geför<strong>der</strong>ten 3. Deutschen Kongresses für Patientensicherheit<br />

bei medikamentöser Therapie wurde <strong>der</strong> neue Aktionsplan AMTS <strong>2010</strong> - 2012 am<br />

19. Juni <strong>2010</strong> erstmalig vorgestellt. Veranstalter des Kongresses waren neben <strong>der</strong> AkdÄ<br />

das Institut für Arzneitherapiesicherheit (Universitätsklinikum Essen und Klinikum<br />

Saarbrücken gGmbH), das BMG und die Stiftung Universitätsmedizin Essen. Der Kongress<br />

stand unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments.<br />

Schwerpunkte des aus 59 Einzelmaßnahmen bestehenden neuen Aktionsplans AMTS<br />

sind:<br />

• Erarbeitung eines Konzepts zur Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker<br />

• elektronische Systeme zur Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung<br />

• AMTS als Teil <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

• Möglichkeiten zur Erfassung von Medikationsfehlern<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung im Bereich AMTS.<br />

6.12 Internet und Newsletter<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

Der seit 1998 verfügbare Internetauftritt <strong>der</strong> AkdÄ wurde zum zweiten Mal nach 2002<br />

neu strukturiert und erhielt ein mo<strong>der</strong>nes Design. Der Relaunch erfolgte im April <strong>2010</strong><br />

und bietet vielfältige Neuerungen.<br />

Aufgrund des Relaunches können in diesem Jahr keine verlässlichen Aussagen zu statistischen<br />

Daten an dieser Stelle veröffentlicht werden, da die Internetsuchmaschinen erst<br />

eine Neuindizierung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ vornehmen mussten.<br />

Die AkdÄ versendet weiterhin in unregelmäßigen Abständen kostenfrei Informationen<br />

per E-Mail zu unterschiedlichen Themen. Interessenten können bis zu drei verschiedene<br />

Newsletterkategorien abonnieren, die auf aktuelle Aktivitäten, Termine und Publikationen<br />

<strong>der</strong> AkdÄ, auf Risikoinformationen zu Arzneimitteln und auf Informationen<br />

zu neu zugelassenen Arzneimitteln hinweisen. Etwa 20.000 Interessenten haben wenigstens<br />

eine Newsletterkategorie abonniert. Die versandten Newsletter sind auch auf<br />

<strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ abrufbar (http://www.akdae.de/Service/Newsletter/).<br />

335


6.13 Beratung<br />

6.13.1 <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die Arzneimittelkommission unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner<br />

Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Fragen und nimmt Stellung zu Grundsatz-<br />

und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt werden.<br />

Im Berichtsjahr wurden folgende gemeinsame Stellungnahmen erarbeitet:<br />

• zum Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne<br />

Genehmigung o<strong>der</strong> Zulassung in Härtefällen<br />

• zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (in Abstimmung mit <strong>der</strong> AkdÄ)<br />

• zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 08.07.<strong>2010</strong>:<br />

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung <strong>der</strong> nicht geringen<br />

Mengen<br />

• Beitrag zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen<br />

Bundestages am 29. September <strong>2010</strong> zum Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktionen <strong>der</strong> CDU/<br />

CSU und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 17/2413) (in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

AkdÄ)<br />

• zum Entwurf (Stand: 08.11.<strong>2010</strong>) <strong>der</strong> Verordnung über die Nutzenbewertung von<br />

Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b<br />

SGB V (kurz: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung – AM-NutzenV).<br />

6.13.2 Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen<br />

Die AkdÄ war für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen (KVen) in Fragen wirtschaftlicher Arzneibehandlung sachverständig<br />

beratend tätig und unterstützte im abgelaufenen Berichtsjahr die Abteilung „Arzneimittel“<br />

<strong>der</strong> KBV bei an diese gerichteten Einzelfragen von Vertragsärzten zur rationalen<br />

Arzneimittelverordnung (siehe auch Kapitel 6.6, S. 328ff.).<br />

6.13.3 Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, in die Arzneimittel-Richtlinien<br />

Hinweise aufzunehmen, die dem Arzt eine therapie- und preisgerechte<br />

Auswahl <strong>der</strong> Arzneimittel ermöglichen. Die Hinweise informieren über den Umfang<br />

<strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken<br />

und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie gegebenenfalls<br />

notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.<br />

336


Die AkdÄ wurde vom G-BA aufgrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung mit<br />

<strong>der</strong> Erstellung von Therapiehinweisen zu<br />

• Erythropoese-stimulierenden Wirkstoffen zur Behandlung <strong>der</strong> symptomatischen<br />

Anämie bei Tumorpatienten, die eine Chemotherapie erhalten und zu<br />

• Erythropoese-stimulierenden Wirkstoffen bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie<br />

beauftragt.<br />

Der erstgenannte Therapiehinweis wurde im Oktober <strong>2010</strong> im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

und ist in Kraft getreten. Zum Therapiehinweis zu Erythropoese-stimulierenden<br />

Wirkstoffen bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie läuft das Stellungnahmeverfahren.<br />

6.13.4 Beratung von Ärzten<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ beantwortete ca. 160 telefonische und schriftliche direkt an<br />

die Geschäftsstelle gerichtete Anfragen zu unterschiedlichsten medizinischen und pharmazeutischen<br />

Themen.<br />

337


7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und<br />

Umweltmedizin<br />

7.1 Prävention<br />

Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ und die Ständige<br />

Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ haben sich unter ihrem Vorsitzenden,<br />

Rudolf Henke, im zurückliegenden Jahr insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> politischen Neuausrichtung<br />

<strong>der</strong> Prävention, <strong>der</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt sowie mit dem<br />

Thema Kin<strong>der</strong>schutz und <strong>der</strong> Planung und Durchführung <strong>der</strong> dritten ärztlichen Präventionstagung<br />

befasst.<br />

7.1.1 Neuausrichtung <strong>der</strong> Prävention<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />

Mit Antritt <strong>der</strong> neuen Regierung 2009 erfolgte auch eine politische Neubewertung <strong>der</strong><br />

Prävention mit <strong>der</strong> Folge, dass die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes in <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />

Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt, stattdessen eine Nationale Präventionsstrategie<br />

erstellt werden soll. In dieser sollen Vorhandenes bewertet und aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmt, bewährte Programme und Strukturen weiterentwickelt, in die Fläche<br />

gebracht und mit einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung geregelt werden. Die<br />

Prävention soll auf <strong>der</strong> Grundlage prospektiver Bevölkerungsstudien gestärkt und die<br />

Versorgungsforschung ausgebaut werden. In das geplante Gesamtkonzept sollen alle relevanten<br />

Präventionsakteure eingebunden werden.<br />

In einem Gespräch des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler mit dem Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.08.<strong>2010</strong> wurde die Einrichtung einer gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe angekündigt, die die Rolle <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Prävention herausarbeiten<br />

und prioritäre Präventionsziele identifizieren soll. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich<br />

im Frühjahr 2011 ihre Arbeit aufnehmen.<br />

7.1.2 Ärztliche Präventionstagung <strong>2010</strong><br />

Am 26. und 27.05.<strong>2010</strong> führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre dritte ärztliche Präventionstagung<br />

durch. Schwerpunkt <strong>der</strong> diesjährigen Veranstaltung war die Rolle des Arztes in<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention. Zur ärztlichen Beratung bei Fehlernährung, Bewegungsmangel<br />

und Suchtmittelkonsum wurden erprobte Praxismodelle vorgestellt<br />

und diskutiert.<br />

Es wurde deutlich, dass es innerhalb <strong>der</strong> Sozialgesetzgebung weiterhin an den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Rahmenbedingungen und Vergütungsanreizen fehlt, um bestehende gute Ansätze<br />

breit in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung zu verankern. Zudem sollten die bestehenden<br />

Bestimmungen des § 20 SGB V dahingehend geän<strong>der</strong>t werden, dass Ärzte<br />

strukturell in die gesundheitsför<strong>der</strong>nden Maßnahmen einbezogen sind. Darüber hinaus<br />

sollte die Beratung von Patienten zu einer gesundheitsför<strong>der</strong>lichen Lebensweise ausge-<br />

339


wiesener Bestandteil <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

werden.<br />

7.1.3 Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt<br />

Die 2009 aus Vertretern <strong>der</strong> Ärzteschaft und des organisierten Sports gebildete Arbeitsgruppe<br />

zur Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt hat <strong>2010</strong> ihre Arbeit fortgesetzt. Sie hat<br />

sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zu entwickeln und zu diskutieren, die den nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Arzt in die Lage versetzen, Patienten hinsichtlich einer bewegungsför<strong>der</strong>nden<br />

Lebensweise besser zu beraten und sie in entsprechende qualitätsgesicherte Maßnahmen<br />

zu vermitteln. Ein geeignetes Instrument stellt das „Rezept für Bewegung“ dar,<br />

durch das <strong>der</strong> Arzt die Möglichkeit erhält, seinen Patienten regelmäßige Bewegung zu<br />

„verordnen“. Durch das Rezept soll die Teilnahme an solchen Bewegungsangeboten geför<strong>der</strong>t<br />

werden, die mit dem gemeinsamen Qualitätssiegel von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Deutschem Olympischen Sportbund „SPORT PRO GESUNDHEIT“ ausgezeichnet<br />

sind und von Übungsgruppenleitern durchgeführt werden, die eine Qualifikation für<br />

spezifische Indikationsgebiete besitzen. Rezepte für Bewegung werden bereits in mehreren<br />

Regionen erprobt. Sie sollen nach einheitlichen Kriterien weiterentwickelt und verbreitet<br />

werden.<br />

7.1.4 Nichtraucherschutz und Tabakentwöhnung<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> setzt sich für einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen ein<br />

(Drucksache V-07 des 110. Deutschen Ärztetages 2007). In diesem Sinne hat auch die<br />

Bayerische Landesärztekammer den bayerischen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz<br />

vom 4. Juli <strong>2010</strong> unterstützt. Darin sprachen sich zwei Drittel <strong>der</strong> wahlberechtigten<br />

bayerischen Bevölkerung für einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in <strong>der</strong> Gastronomie<br />

aus, die entsprechende Regelung hat seit dem 1. August <strong>2010</strong> in Bayern Gesetzeskraft.<br />

Da gesetzliche Verbotsregelungen nur ein Element einer umfassenden Tabakkontrollpolitik<br />

darstellen, hat sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag wie<strong>der</strong>holt auch für eine Entwöhnungsbehandlung<br />

tabakabhängiger Patienten durch den Arzt ausgesprochen. Dazu bedarf es<br />

entsprechen<strong>der</strong> vergütungsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie einer Kostenübernahme<br />

für nachweislich wirksame Medikamente zur Tabakentwöhnung. Diese For<strong>der</strong>ung<br />

unterstreichen zwei Entschließungsanträge des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />

(Drucksache V-117 und Drucksache V-77), die im Einklang mit früheren Entschließungen<br />

Deutscher Ärztetage stehen (siehe auch Drucksache VI-11 des 107. DÄT 2004,<br />

Drucksache VII-07 und Drucksache VIII-07a des 108. DÄT 2005).<br />

340


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />

7.1.5 Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat <strong>2010</strong> in ihrem Internetauftritt umfassende Informationen<br />

für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen“ eingestellt<br />

(www.baek.de > Ärzte > Prävention > Kindesmisshandlung). Dazu gehören auch Leitfäden<br />

zum Thema, denen Hinweise zur Erkennung und Bewertung typischer Symptome<br />

einer Kindesvernachlässigung o<strong>der</strong> -misshandlung sowie zu ihrer Dokumentation entnommen<br />

werden können. Des Weiteren enthält die Seite Informationen über die aktuelle<br />

Rechtslage von Ärzten bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung, die durch das<br />

Spannungsfeld von ärztlicher Schweigepflicht gemäß § 203 StGB einerseits und Pflicht<br />

zur Hilfe zwecks Abwehr einer akuten Gefahr gemäß § 34 StGB an<strong>der</strong>erseits geprägt ist.<br />

Darüber hinaus können <strong>der</strong> Internetseite die Regelungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Meldung zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kin<strong>der</strong> entnommen<br />

werden.<br />

7.1.6 Kooperationsprojekt für nachhaltige Präventionsforschung<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Anfrage entschieden, im Beirat des Projektes „Kooperation<br />

für nachhaltige Präventionsforschung“ mitzuwirken, <strong>der</strong> sich am 16.03.<strong>2010</strong> konstituierte.<br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe.<br />

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegründete Projekt<br />

wird gemeinsam von <strong>der</strong> Medizinischen Hochschule Hannover, dem Universitätsklinikum<br />

Hamburg-Eppendorf und <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung getragen.<br />

Zielsetzung ist die Zusammenführung und Verbreitung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> zwischen<br />

2004 und 2012 im Rahmen des För<strong>der</strong>schwerpunkts Prävention vom BMBF mit<br />

insgesamt über 20 Millionen Euro geför<strong>der</strong>ten Projekte.<br />

7.1.7 Stand und Weiterentwicklung des Projektes gesundheitsziele.de<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt das Projekt gesundheitsziele.de durch ihre Mitarbeit<br />

im Ausschuss und Steuerungskreis sowie in den Arbeitsgruppen „Brustkrebs“,<br />

„Diabetes mellitus“, „Gesund aufwachsen“, „Gesund älter werden“, „Tabakkonsum reduzieren“,<br />

„Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patient(inn)ensouveränität stärken“<br />

und beteiligt sich an seiner Finanzierung. In den Arbeitsgruppen werden <strong>der</strong>zeit die<br />

2003 verabschiedeten Ziele, Teilziele und Maßnahmen überarbeitet und aktualisiert. Gemeinsam<br />

mit den an<strong>der</strong>en Kooperationspartnern wurden <strong>2010</strong> Strategien einer wirksameren<br />

Verankerung des Gesundheitsziele-Prozesses und <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

im Gesundheitswesen entwickelt.<br />

Diese Aktivitäten entsprechen <strong>der</strong> Intention <strong>der</strong> auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong><br />

verabschiedeten Entschließungsanträge Drucksache V-65 und Drucksache V-67, die sich<br />

dafür aussprechen, den Gesundheitsziele-Prozess flankierende Konzepte, Strategien<br />

und Initiativen zu entwickeln, durch die die Umsetzung und Finanzierung von Gesundheitszielprogrammen<br />

vorangetrieben werden kann.<br />

341


7.1.8 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des<br />

Patientenforums<br />

Die Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen wurde mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2000<br />

eingeleitet und hat mit dem § 140f SGB V „Beteiligung von Interessenvertretungen <strong>der</strong><br />

Patientinnen und Patienten“ Eingang in das Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz) gefunden, das seit dem<br />

01.01.2004 in Kraft ist.<br />

Das Sozialgesetzbuch V sieht vor, dass für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Patienten<br />

und Selbsthilfegruppen maßgebliche Organisationen in Fragen, die die Versorgung<br />

betreffen, zu beteiligen sind. Ein Mitberatungsrecht besteht bisher bei <strong>der</strong> Arbeit im Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss nach § 91, dem Beirat <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Datentransparenz nach § 303b, den Landesausschüssen nach § 90 sowie den Zulassungsausschüssen<br />

nach § 96 und den Berufungsausschüssen nach § 97 SGB V.<br />

Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen Beauftragten für die Belange <strong>der</strong> Patienten<br />

bestellt (§ 140h). Seine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen von<br />

Patienten beson<strong>der</strong>s hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung,<br />

objektive Informationen durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im<br />

Gesundheitswesen sowie auf die Beteiligung bei Fragen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung berücksichtigt werden.<br />

Unabhängig von den gesetzlichen Maßnahmen gibt es seit vielen Jahren bei den Ärztekammern<br />

und Kassenärztlichen Vereinigungen Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />

(KOSA) bzw. Patientenberatungsstellen. Das Leistungsspektrum reicht von<br />

<strong>der</strong> Bearbeitung von Patientenanfragen über die Durchführung von Informationsveranstaltungen<br />

und Unterstützung bestehen<strong>der</strong> Kooperationsberatungsstellen bis zum regelmäßigen<br />

Kontakt mit Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />

Diese Arbeit trägt dazu bei, vertrauensvoll miteinan<strong>der</strong> umzugehen, Vorurteile abzubauen<br />

und dem einzelnen Bürger in Gesundheitsfragen Hilfestellungen zu bieten.<br />

Im Jahr 2001 wurde auf Initiative von Dr. Ursula Auerswald, damalige Präsidentin <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Bremen, und basierend auf den langjährigen Erfahrungen <strong>der</strong> Patientenberatungsstelle<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Bremen als eine weitere Arbeitsebene für Ärzteschaft<br />

und Patientenvertreter das Patientenforum gegründet.<br />

Dem Patientenforum gehören an:<br />

• die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und chronischer<br />

Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe),<br />

• das FORUM chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im PARITÄTISCHEN,<br />

• die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.,<br />

• das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ),<br />

• die <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

• die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />

Der Vorsitz obliegt Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Das Patientenforum verfolgt das Ziel, die Arbeit <strong>der</strong> KBV und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gegenüber Patientenvertretern und Selbsthilfegruppen transparent zu machen. Es versteht<br />

sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch, die För<strong>der</strong>ung des gegenseitigen<br />

342


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />

Verständnisses und <strong>der</strong> Kooperation von Ärzten und Patienten. So können die Sichtweisen<br />

<strong>der</strong> Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen in stärkerem Maße bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

<strong>der</strong> beiden ärztlichen Institutionen berücksichtigt und gemeinsame Arbeitsergebnisse<br />

als Empfehlungen in die Dachorganisationen <strong>der</strong> Patientenvertretungen eingebracht<br />

werden.<br />

Neben regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen war das Patientenforum am Programm<br />

für Nationale Versorgungsleitlinien beteiligt. Dies betrifft sowohl die Beteiligung an <strong>der</strong><br />

Erstellung von Leitlinien und Patienteninformationen als auch die Mitarbeit an <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> methodischen Grundlagen. Nähere Einzelheiten hierzu sind im Kapitel<br />

4.5.3 beschrieben.<br />

Im Berichtszeitraum fand ein intensiver Austausch zu aktuellen gesundheitspolitischen<br />

Themen und Projekten statt, <strong>der</strong> die Kompetenzen und den Meinungsbildungsprozess<br />

<strong>der</strong> Patientenvertreter einerseits und <strong>der</strong> KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Blickwinkel bereichern konnte.<br />

Exemplarisch seien hier folgende thematische Schwerpunkte erwähnt:<br />

• Transparenz und Unabhängigkeit bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Industrie<br />

• Weiterentwicklung <strong>der</strong> psychiatrischen Versorgung<br />

• Wartezimmerinformation aus dem ÄZQ<br />

• Notfalldatenmanagement auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />

• Ergebnisse zum Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />

• Fortlaufende Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Versichertenbefragung <strong>der</strong> KBV<br />

Bisher stand vor allem die Möglichkeit des paritätischen Austauschs zwischen Ärzteschaft<br />

und Patientenvertretern im Vor<strong>der</strong>grund. Dies war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Gründung<br />

des Forums einzigartig. Im Zuge <strong>der</strong> Entwicklungen im Gesundheitswesen hat nun die<br />

Patientenvertretung im Gesundheitswesen u. a. durch ihre Mitarbeit im Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss (G-BA) einen festen institutionalisierten Platz als Akteurin erhalten<br />

und übernimmt regelhafte Funktionen bei <strong>der</strong> Gestaltung des Gesundheitswesens. Vor<br />

diesem Hintergrund widmeten sich die Teilnehmer anlässlich des 25. Treffens und des<br />

zehnjährigen Bestehens des Patientenforums im Sommer <strong>2010</strong> einer Überprüfung <strong>der</strong><br />

bisherigen Arbeit und <strong>der</strong> Notwendigkeit des weiteren Bestehens des Patientenforums.<br />

Diese ergab, dass eine Weiterführung des Patientenforums ausdrücklich gewünscht<br />

wird. Vor allem wurde herausgestellt, dass die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Mitarbeit im Patientenforum<br />

ein wichtiges, positives Unterscheidungsmerkmal zur institutionalisierten Patientenbeteiligung<br />

darstellt. Es kann die eigene Position beworben werden, ohne dass<br />

sich dies in einem Beschluss festmachen muss. Das Forum bietet so einen geschützten<br />

Raum, um auch sensible, kontroverse o<strong>der</strong> Themen am Rande des Tagesgeschäftes abseits<br />

<strong>der</strong> politischen Bühne zielführend, ausführlich und respektvoll zu erörtern. Zudem<br />

ermöglicht das Patientenforum immer wie<strong>der</strong> die Initiierung und Umsetzung wichtiger<br />

Projekte, wie z. B. die Entwicklung <strong>der</strong> Patientenleitlinien. Hierauf möchte man nicht<br />

verzichten.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeit des Patientenforums soll auch in Zukunft dazu beitragen,<br />

dass die Folgen von Budgets, schleichen<strong>der</strong> Rationierung und betonter Eigenverantwortung<br />

beobachtet werden, <strong>der</strong> Einzelne vor diesem Hintergrund die notwendige Stärkung<br />

und Unterstützung erfährt und dieser Weg von den Verantwortlichen im Gesundheitssystem<br />

begleitet wird.<br />

343


7.2 Sucht und Drogen<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des Ausschusses „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter Vorsitz von Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer waren im Jahr <strong>2010</strong> die Überarbeitung<br />

und Verabschiedung <strong>der</strong> „Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung <strong>der</strong><br />

substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ sowie ihre Umsetzung auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Landesärztekammern. Darüber hinaus befasste sich <strong>der</strong> Ausschuss insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit <strong>der</strong> ärztlichen Behandlung Tabakabhängiger, <strong>der</strong> Frühintervention bei Patienten<br />

mit einem riskanten Alkoholkonsum sowie <strong>der</strong> Umsetzung des Leitfadens „Medikamente<br />

– schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Arztpraxen.<br />

7.2.1 Substitution Opiatabhängiger<br />

Nach vorbereitenden Arbeiten <strong>der</strong> vom Vorstand eingesetzten Expertenkommission und<br />

begleitenden Ausschussberatungen hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf<br />

<strong>der</strong> novellierten „Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten<br />

Behandlung Opiatabhängiger“ in seiner Sitzung am 19.02.<strong>2010</strong> abschließend<br />

beraten und verabschiedet. Die Richtlinien wurden daraufhin am 19.03.<strong>2010</strong><br />

im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(11): A 511/B 447/C 439).<br />

Mit den novellierten Richtlinien wurden die Ziele und Indikationsgebiete für eine Substitution<br />

Opiatabhängiger an die Vorgaben <strong>der</strong> Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />

angepasst (§ 5 Abs. 1 BtMVV). Damit ist eine substitutionsgestützte Behandlung<br />

nach den Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zukünftig nicht nur zur schrittweisen<br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Betäubungsmittelabstinenz, son<strong>der</strong>n auch zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Therapie einer neben <strong>der</strong> Opiatabhängigkeit bestehenden schweren Erkrankung sowie<br />

zur Verringerung <strong>der</strong> Risiken einer Opiatabhängigkeit bei Schwangerschaft beziehungsweise<br />

nach einer Geburt möglich. Es wird mit ihnen anerkannt, dass es sich bei<br />

<strong>der</strong> Opiatabhängigkeit primär um eine chronische Erkrankung handelt, die in <strong>der</strong> Regel<br />

eine lebenslange Behandlung erfor<strong>der</strong>t.<br />

Die Behandlungsziele werden mit den neuen Richtlinien modifiziert und an <strong>der</strong> individuellen<br />

Situation des Opiatabhängigen ausgerichtet. Die Beigebrauchsfreiheit ist nicht<br />

mehr Voraussetzung <strong>der</strong> Substitution, son<strong>der</strong>n stellt eines ihrer Ziele dar. Mit den novellierten<br />

Richtlinien kann nun die Substitution in Ausnahmefällen auch ohne eine begleitende<br />

psychosoziale Betreuung begonnen werden. Die bisher starren Fristen für eine<br />

Take-home-Verordnung entfallen. Voraussetzung sind nun v. a. eine stabile Einstellung<br />

auf das Substitut, eine klinische Stabilisierung des Patienten, ein kontrollierter, die Substitution<br />

nicht gefährden<strong>der</strong> Beigebrauch sowie eine regelmäßige Wahrnehmung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

psychosozialen Betreuung.<br />

Die seit dem „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ vom 20.07.2009<br />

ermöglichte Substitution schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin wird mit den<br />

neuen Richtlinien ebenfalls berücksichtigt. Qualifizierungskurse zum Erwerb <strong>der</strong> entsprechend<br />

überarbeiteten Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />

wurden <strong>2010</strong> erstmals von den Ärztekammern Baden-Württemberg, Hessen und Westfalen-Lippe<br />

angeboten, sodass inzwischen eine nicht unerhebliche Zahl an Ärzten zur<br />

344


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />

Verfügung steht, die zu einer substitutionsgestützten Behandlung mit Diamorphin berechtigt<br />

ist.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Ärztetagsbeschlüsse zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Substitution<br />

(110. DÄT 2007, Drucksache V-95, und 112. DÄT 2009, Drucksache VIII-119) wurde in<br />

den Richtlinien eine verbindliche Einrichtung von Beratungskommissionen bei den<br />

Landesärztekammern aufgenommen. In einem ersten Treffen des Ausschusses „Sucht<br />

und Drogen“ mit Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung am<br />

16.08.<strong>2010</strong> wurden mögliche Aufgabenbereiche <strong>der</strong> Kommissionen skizziert, entsprechende<br />

Empfehlungen werden <strong>der</strong>zeit noch vom Ausschuss gemeinsam mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />

erarbeitet.<br />

Parallel zur Novellierung <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch die<br />

„Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) an die Substitution mit Diamorphin angepasst und am 18.03.<strong>2010</strong> verabschiedet.<br />

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Kritik an<br />

dem G-BA-Richtlinienentwurf dargelegt, die sich v. a. auf die in ihr vorgesehene zusätzliche<br />

Genehmigungspflicht für Diamorphin-Vergabeeinrichtungen durch die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen, die vorgesehenen Vorgaben zum Personalschlüssel, zur ärztlichen<br />

Qualifikation und zur räumlichen Ausgestaltung bezog. Durch die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnten in einigen Punkten Modifikationen des<br />

ursprünglichen Richtlinienentwurfs bewirkt werden.<br />

7.2.2 Ärztliche Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum<br />

In Deutschland sind über 1,3 Millionen <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung alkoholabhängig,<br />

zwei Millionen betreiben einen schädlichen Konsum und je<strong>der</strong> sechste Erwachsene<br />

trinkt Alkohol in einer riskanten, die Gesundheit schädigenden Menge.<br />

Vor diesem Hintergrund führten die <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Fachverband Sucht<br />

e. V. am 21.09.<strong>2010</strong> eine Tagung zum Thema „Suchtbehandlung und hausärztliche Versorgung:<br />

Erkennen, Steuern, Handeln“ durch. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Drogenbeauftragten<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung, <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung und den Wohlfahrtsverbänden wurde eine Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen für Früherkennung und Behandlung Betroffener diskutiert.<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Tagung waren Möglichkeiten einer verbesserten Vor- und<br />

Nachsorge alkoholbedingter Störungen, ärztliche Qualifikationen im Umgang mit betroffenen<br />

Patienten, Erleichterungen <strong>der</strong> Verordnung von Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation, die Kooperation zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Suchtbehandlung sowie die Schaffung finanzieller Anreizsysteme.<br />

Zu den zentralen Themen wurde ein gemeinsames Positionspapier von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Fachverband Sucht e. V. verfasst, das am 01.10.<strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />

publiziert wurde (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(39): A 1877/B 1649/C 1621).<br />

345


7.2.3 Evaluation des Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medikamente –<br />

schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin (IES)<br />

<strong>der</strong> Universität Greifswald haben die Ergebnisse ihrer Evaluationsstudie zum Leitfaden<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ im<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellt, das För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> Studie war. Zur<br />

Evaluation des Einsatzes des Leitfadens in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis waren die Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Kurse zum Erwerb <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />

mit dem Leitfaden versorgt worden, während eine zweite Interventionsgruppe aus nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Hausärzten per Zufallsstichprobe rekrutiert wurde, die den Leitfaden postalisch<br />

zugestellt erhielten. Als Kontrollgruppe diente eine Stichprobe aus Hausärzten,<br />

denen <strong>der</strong> Leitfaden nicht vorlag. Von beiden Interventionsgruppen wurde <strong>der</strong> Leitfaden<br />

in großer Mehrheit als sehr nützlich bewertet. Dies betraf sowohl seine thematische Relevanz,<br />

die Aufbereitung <strong>der</strong> Kapitel sowie seinen Einsatz im Praxisalltag. Ärzte, die den<br />

Leitfaden erhalten hatten, stuften anschließend im Vergleich zur Kontrollgruppe die Relevanz<br />

des Themas „Medikamentenabhängigkeit“ höher ein, fühlten sich besser zum<br />

Thema informiert und sicherer in <strong>der</strong> Erkennung wie auch in <strong>der</strong> Behandlung eines problematischen<br />

Gebrauchs psychotroper Medikamente.<br />

7.2.4 Projekt <strong>der</strong> ABDA „Ambulanter Entzug Benzodiazepin-abhängiger<br />

Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken und<br />

Hausarzt“<br />

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) führt seit Herbst 2009<br />

ein vom Bundesministerium für Gesundheit geför<strong>der</strong>tes Projekt „Ambulanter Entzug<br />

Benzodiazepin-abhängiger Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken<br />

und Hausarzt“ durch. Die seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bestehenden berufsrechtlichen<br />

Bedenken, die v. a. die geplante Behandlung abhängigkeitserkrankter Patienten<br />

durch Apotheker betreffen, wurden <strong>der</strong> ABDA gegenüber in einem Spitzengespräch<br />

am 02.02.<strong>2010</strong> angesprochen, am 22.04.<strong>2010</strong> in einem Gespräch von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Kassenärztlicher Bundesvereinigung und ABDA auf Arbeitsebene konkretisiert<br />

und in einem nachfolgenden Schreiben schriftlich formuliert.<br />

7.2.5 Aufbaumodul zur ärztlichen Qualifikation „Tabakentwöhnung“<br />

Das 20-stündige Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde durch ein Aufbaumodul<br />

im Umfang von acht Kurseinheiten ergänzt. Dies qualifiziert interessierte<br />

Ärzte für die Durchführung von Gruppenprogrammen zur Tabakentwöhnung und eröffnet<br />

die Möglichkeit zur Abrechnung <strong>der</strong> Maßnahmen über die gesetzliche Krankenversicherung<br />

(GKV) auf Grundlage des § 20 SGB V.<br />

346


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />

7.2.6 Suchtkranke Ärzte – Übernahme von Interventionsprogrammen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern durch die Bundestierärztekammer<br />

Um Möglichkeiten einer Übernahme von Interventionsprogrammen für suchtkranke<br />

Ärzte auszuloten, hat in Hannover ein erstes Gespräch von Bundestierärztekammer und<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von Kammern auf Landesebene sowie <strong>der</strong><br />

Selbsthilfeorganisation „Anonyme Substanzabhängige Ärzte“ stattgefunden.<br />

In einem ersten Schritt sollen auf Län<strong>der</strong>ebene über die Landesärztekammern qualifizierte<br />

Suchtmediziner gewonnen werden, die die Landestierärztekammern bei <strong>der</strong> Diagnostik<br />

und Begleitung suchtkranker Tierärzte unterstützen.<br />

7.2.7 Konstituierung des Drogen- und Suchtrates für die 17. Legislaturperiode<br />

Die konstituierende Sitzung des Drogen- und Suchtrates <strong>der</strong> Bundesdrogenbeauftragten<br />

für die 17. Legislaturperiode fand am 10.11.<strong>2010</strong> in Berlin statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird bis zum Ende <strong>der</strong> Wahlperiode in dem Rat durch Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer vertreten<br />

sein, <strong>der</strong> 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für diese Aufgabe benannt<br />

worden war. Sein Stellvertreter ist <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses<br />

„Sucht und Drogen“, Dr. Christoph von Ascheraden. Der neu konstituierte Drogen- und<br />

Suchtrat wurde um Vertreter einiger Ministerien sowie <strong>der</strong> öffentlichen und privaten<br />

Radio- und Fernsehanstalten erweitert. Es wurden Arbeitsgruppen zu den Themen<br />

„Schnittstellenproblematik“, „Prävention“ und „Suchthilfestatistik“ eingerichtet. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

soll <strong>der</strong> Drogen- und Suchtrat die Drogenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung bei<br />

<strong>der</strong> Erstellung einer Nationalen Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik beraten.<br />

7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />

Der Ausschuss und die Ständige Konferenz befassten sich im Berichtszeitraum intensiv<br />

mit dem Verfassen eines Entwurfs für eine Stellungnahme zur gesundheitspolitischen<br />

Bewertung von elektromagnetischen Fel<strong>der</strong>n und zur Deutschen Mobilfunkstudie.<br />

Grundlage des Entwurfes waren die Ergebnisse <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführten<br />

schriftlichen Anhörung. Die wesentliche Haltung, die dem Entwurf zugrunde<br />

liegt, ist: „Bevor nicht alle Zweifel an <strong>der</strong> Unbedenklichkeit einer lebenslangen Exposition<br />

ausgeräumt sind, sind alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu<br />

nutzen, um die Emission elektromagnetischer Strahlen im Umfeld des Menschen zu<br />

minimieren.“ Die Stellungnahme soll vor allem auch Empfehlungen für ein ärztliches<br />

Behandlungsproze<strong>der</strong>e beim Abklären des Beschwerdebildes <strong>der</strong> Elektrosensibilität mit<br />

einschließen. Diese Empfehlungen haben allein vorsorgenden Charakter. Letztendlich<br />

geht es um die Frage, auf welche Weise sich gesellschaftliche Werte wie freie, uneingeschränkte<br />

Kommunikation einerseits und Schutz <strong>der</strong> Gesundheit an<strong>der</strong>erseits im Spannungsfeld<br />

<strong>der</strong> Prioritäten in <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Lebenswelten positionieren. Der Entwurf<br />

steht kurz vor dem Abschluss und soll im nächsten Schritt dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgelegt werden.<br />

347


Ein weiterer Schwerpunkt in <strong>der</strong> Arbeit des Ausschusses war die Standortbestimmung<br />

<strong>der</strong> Umweltmedizin aus den unterschiedlichen Blickwinkeln <strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften,<br />

des Berufsverbandes, <strong>der</strong> Universitäten, <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte sowie<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und damit verbunden die zukünftige weitere Gestaltung des<br />

Ausschusses und seiner Arbeit.<br />

Dazu ist festzustellen, dass <strong>der</strong> Mangel an Interesse, die fehlende Lehre und Forschung,<br />

<strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung, das Nachwuchsproblem und die nicht vorhandenen<br />

Abrechnungsmöglichkeiten sich gegenseitig bedingen und die Versuche, die Umweltmedizin<br />

wie<strong>der</strong> stärker ins Bewusstsein <strong>der</strong> Akteure zu rücken, erschweren. Es besteht<br />

eine zwingende Notwendigkeit zur Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Umweltmedizin und<br />

zur Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> Aktivitäten in Forschung, Lehre und praktischer Ausübung sowie<br />

in den Gremien <strong>der</strong> Selbstverwaltung.<br />

Die Umweltmedizin hat zwei Ausprägungen: die klinische, individualmedizinische und<br />

die bevölkerungsmedizinische (Public Health). Letztere ist ausreichend vertreten. Erstere<br />

bedarf <strong>der</strong> dringenden För<strong>der</strong>ung. Das Betätigungsfeld des Ausschusses und <strong>der</strong><br />

Ständigen Konferenz soll in <strong>der</strong> klinischen Umweltmedizin und dem individualmedizinischen<br />

Ansatz liegen, nicht im Public-Health-Bereich und <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin.<br />

Anfang 2011 ist ein Workshop <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit interessierten, geeigneten<br />

Akteuren geplant, um mögliche Maßnahmen zur Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> Umweltmedizin<br />

zu eruieren und abzustimmen und ein Forum für ein neues Netzwerk von Experten für<br />

die Arbeit <strong>der</strong> Selbstverwaltung zu schaffen.<br />

Neben den oben genannten Schwerpunkten wurden auf den Gremiensitzungen – <strong>der</strong><br />

Ausschuss tagte am 30. September, die Ständige Konferenz am 1. Oktober <strong>2010</strong> in Berlin<br />

– folgende weitere Themen behandelt:<br />

• Bericht über die Teilnahme an einem Fachgespräch des Umweltbundesamtes zu<br />

Humanarzneimittelrückständen im Trinkwasser am 21. und 22. Januar <strong>2010</strong>, zum aktuellen<br />

Stand zu dieser Problematik und entsprechenden Handlungsmöglichkeiten.<br />

Hierbei wurde die zur Diskussion stehende For<strong>der</strong>ung nach Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verschreibungspraxis<br />

in <strong>der</strong> Ärzteschaft äußerst kritisch beurteilt, da individualmedizinische<br />

Indikationen höher gewertet werden als Umweltbelange.<br />

• Gesundheitliche Bedeutung <strong>der</strong> Exposition durch Nanopartikel, ein Thema von dem<br />

anzunehmen ist, dass es in <strong>der</strong> Zukunft deutlich mehr wahrgenommen werden wird.<br />

• Gesundheitliche Folgen des Uranabbaus. Anlass für den Ausschuss, dieses Thema in<br />

einem Tagesordnungspunkt zu behandeln, war die am 26. August <strong>2010</strong> verabschiedete<br />

„Baseler Erklärung“, in welcher u. a. die sehr weitreichenden gesundheitlichen<br />

Folgen des Uranabbaus angemahnt werden.<br />

348


8. Telematik<br />

Wie in den Vorjahren waren auch im Jahr <strong>2010</strong> die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Telematik wesentlich durch die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

(eGK) und einer Telematikinfrastruktur nach den §§ 291a und b SGB V geprägt. Das von<br />

staatlicher Seite initiierte und massiv weiter vorangetriebene eGK-Projekt for<strong>der</strong>te von<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Durchsetzung und<br />

Wahrung <strong>der</strong> Interessen von Ärzten und Patienten im Rahmen ihres Status als Gesellschafter<br />

<strong>der</strong> gematik mbH. Die im Laufe des Jahres eingetretene Verantwortungsübernahme<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> gematik mbH für die inhaltliche Steuerung des Projektes<br />

ist zu begrüßen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> waren die Anstrengungen<br />

zur flächendeckenden Herausgabe von elektronischen Arztausweisen sowie die<br />

Fortentwicklung einer Informationsdrehscheibe für telemedizinische Projekte in<br />

Deutschland.<br />

8.1 Telematik im Gesundheitswesen<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Telematik im Gesundheitswesen bezeichnet die Verbindung von Telekommunikation<br />

und Informatik im Gesundheitswesen. Zur Gesundheitstelematik gehören die Übermittlung<br />

medizinischer Daten – beispielsweise von radiologischen Bil<strong>der</strong>n im Rahmen<br />

von Erst- o<strong>der</strong> Zweitbefundungen innerhalb von Netzwerken o<strong>der</strong> auch die Übertragung<br />

von Video- und Audiosignalen im Rahmen von Telekonsultationen. Auch die Bearbeitung<br />

von elektronischen Patienten- o<strong>der</strong> Fallakten durch berechtigte Personen gehört<br />

zum Bereich <strong>der</strong> Gesundheitstelematik. Die rasche Entwicklung in diesem Gebiet führt<br />

zu einer unsystematischen und teilweise verwirrenden Verwendung von Begriffen. Als<br />

Oberbegriff dieser Thematik hat sich international die Bezeichnung „E-Health“ durchgesetzt.<br />

Dieser Begriff kann in die Bereiche Telemedizin (E-Care), Telefort- und Teleweiterbildung<br />

(E-Learning), Telematik in <strong>der</strong> medizinischen Forschung (E-Surveillance) und<br />

elektronisches Gesundheitsmanagement (E-Administration) unterteilt werden. Der Bereich<br />

Telemedizin dient als Bezeichnung für Methoden, die einen direkten Zusammenhang<br />

zur medizinischen Behandlung von Patienten aufweist. Beispiele sind das Telemonitoring<br />

von Risikopatienten in <strong>der</strong> Telekardiologie o<strong>der</strong> Telekonsultationen in <strong>der</strong><br />

Akutbehandlung von Patienten, wie dies im Bereich <strong>der</strong> Teleneurologie bei Schlaganfallpatienten<br />

praktiziert wird. Die geplante Online-Aktualisierung <strong>der</strong> Versichertenstammdaten<br />

auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte als eine <strong>der</strong> ersten Anwendungen im<br />

Rahmen des eGK-Projekts ist dem Bereich E-Administration zuzuordnen.<br />

Unter dem Vorsitz von Dr. F. Bartmann berät <strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen, die mit <strong>der</strong> Anwendung von Kommunikationsund<br />

Informationstechnologien in <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Gesundheitspolitik in Zusammenhang<br />

stehen. Dabei liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt nicht auf <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> technologischfachlichen<br />

Entwicklung, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> medizinischen Anwendung dieser Technologien<br />

im gesamten E-Health-Spektrum. Die Geschäftsführung liegt im Dezernat Telematik<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

349


8.2 Der E-Health-Report <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Obwohl die geplante Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und <strong>der</strong><br />

Einsatz von Telematik innerhalb <strong>der</strong> Ärzteschaft kontrovers und mitunter hochemotional<br />

diskutiert wird, lagen bisher kaum gesicherte Erkenntnisse über die Haltung <strong>der</strong><br />

Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis zu den Möglichkeiten <strong>der</strong> IT-Technik vor. Der<br />

111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte deshalb eine Erhebung gefor<strong>der</strong>t, die Aufschluss über<br />

den Einsatz elektronischer Vernetzung im Gesundheitswesen wie auch den aus Sicht<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft bestehenden Bedarf an solchen Technologien geben sollte. Hierzu hat<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer solchen Umfrage<br />

beauftragt. Die Ergebnisse stützen sich auf 598 Interviews mit nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzten und Krankenhausärzten, die im April <strong>2010</strong> vorgenommen wurden. Die Umfrage<br />

ist als repräsentativ einzustufen.<br />

Zentrales Ergebnis <strong>der</strong> Studie ist: Die große Mehrheit <strong>der</strong> Ärzte geht davon aus, dass sowohl<br />

die Telematik als auch die Telemedizin im Gesundheitswesen generell an Bedeutung<br />

gewinnen werden. Jeweils rund die Hälfte, 56 Prozent (Telematik) bzw. 47 Prozent<br />

(Telemedizin), rechnet sogar mit einem starken Bedeutungszuwachs.<br />

Angesichts dieser Einschätzung <strong>der</strong> weiteren Entwicklung von Telematik und Telemedizin<br />

generell sind sich große Teile <strong>der</strong> Ärzteschaft einig, dass sowohl die Telematik als<br />

auch die Telemedizin in ihrem eigenen Arbeitsbereich immer wichtiger werden wird.<br />

Die zukünftige Bedeutung für den eigenen Arbeitsbereich wird von nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzten und Krankenhausärzten allerdings unterschiedlich beurteilt. Zwar erwartet auch<br />

die Mehrheit <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik in ihrer Praxis<br />

eine immer wichtigere Rolle spielen wird, mit 60 Prozent ist dieser Anteil aber wesentlich<br />

geringer als bei den Krankenhausärzten (90 Prozent). Ein ähnliches Bild zeigt sich<br />

bei <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Telemedizin. Hier zeigt sich, dass 80 Prozent <strong>der</strong> Krankenhausärzte<br />

mit einer Zunahme <strong>der</strong> Bedeutung telemedizinischer Anwendungen in ihrem<br />

eigenen Arbeitsbereich rechnen, im Gegensatz zu 60 Prozent <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzte.<br />

Als eines <strong>der</strong> herausragenden Ergebnisse <strong>der</strong> Studie ist festzuhalten, dass die Einschätzungen<br />

<strong>der</strong> zukünftigen Bedeutung von Telematik und Telemedizin sich deutlich nach<br />

dem Ort <strong>der</strong> Tätigkeit, also in <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Praxis o<strong>der</strong> aber in <strong>der</strong> Klinik, unterscheiden.<br />

Weiterhin hat uns interessiert, wie die mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> eGK und <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />

diskutierten Anwendungen beurteilt werden. Nach <strong>der</strong> Studie sehen die Befragten<br />

einen großen bis sehr großen Nutzen in <strong>der</strong> Speicherung notfallrelevanter Patientendaten,<br />

von den Vorteilen des elektronischen Arztbriefes und <strong>der</strong> elektronischen<br />

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung sind zwei Drittel überzeugt. Auch hier sind die<br />

Krankenhausärzte wesentlich überzeugter als die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Anwendung „elektronische Patientenakte“ (ePA) fällt dies ins<br />

Auge. Während 73 Prozent <strong>der</strong> Krankenhausärzte in <strong>der</strong> ePA eine große Verbesserung<br />

sehen würden, stimmen dem nur 36 Prozent <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zu. Ein ähnliches<br />

Bild zeigt sich auch bei den Notfalldaten.<br />

350


Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />

Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />

Telematik Kapitel 8<br />

Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Bedeutung für den eigenen Arbeitsbereich<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> –<br />

Telematik Telemedizin<br />

wird in meiner<br />

Praxis/<strong>der</strong> Krankenhausabteilung<br />

–<br />

19 %<br />

35 %<br />

10 %<br />

48 %<br />

stark zunehmen<br />

41 %<br />

60 %<br />

90 %<br />

38 %<br />

etwas zunehmen<br />

gar nicht zunehmen<br />

Unmöglich zu sagen<br />

24 %<br />

16 %<br />

55 %<br />

4 %<br />

6 %<br />

Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenhausärzte Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenhausärzte<br />

Ärzte Ärzte<br />

Abbildung 1: Umfrage – Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Bedeutung <strong>der</strong> Telematik bzw. Telemedizin<br />

für den eigenen Arbeitsbereich<br />

Welche Anwendungen <strong>der</strong> Telematik eine große Verbesserung wären<br />

Frage: „Welche dieser Anwendungsmöglichkeiten finden Sie interessant, welche sind bzw. wären in<br />

Ihren Augen eine große Verbesserung?“<br />

Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />

Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />

36 %<br />

16 %<br />

Eine große Verbesserung Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenwäre<br />

– Ärzte insgesamt Ärzte hausärzte<br />

Elektronische Speicherung<br />

von Notfalldaten<br />

29 %<br />

51 %<br />

12 %<br />

Abbildung 2: Umfrage – Verbesserungsmöglichkeiten durch Telematikanwendungen<br />

8 %<br />

80 %<br />

57 % 79 %<br />

Elektronischer Arztbrief 63 %<br />

49 % 76 %<br />

Elektronische Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung<br />

68 %<br />

56 %<br />

50 % 61 %<br />

Elektronische Patientenakte 55 %<br />

36 % 73 %<br />

Elektronisches Rezept 23 %<br />

18 % 28 %<br />

Nichts davon 10 %<br />

20 % 1 %<br />

351


Dass von Krankenhausärzten nahezu durchweg die telematischen Anwendungen positiver<br />

gesehen werden, liegt auf <strong>der</strong> Hand. Dort sind die eingewiesenen Patienten in <strong>der</strong><br />

Regel unbekannt; es liegen keine Behandlungsdaten vor; es sei denn, <strong>der</strong> Patient war<br />

schon einmal zu einem früheren Zeitpunkt in dieser Klinik. Bei einer stationären Aufnahme<br />

ist es für die behandelnden Ärzte von hohem Nutzen, auf einen Notfalldatensatz<br />

o<strong>der</strong> sogar auf eine elektronische Patientenakte des Patienten zugreifen zu können. Die<br />

geringere Zustimmung zu diesen Anwendungen seitens <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte ist<br />

deshalb sachlich nachvollziehbar, da sie sich nach dem Nutzen für die eigene Patientenbehandlung<br />

ausrichtet. Dieser wird aus <strong>der</strong>en Sicht geringer eingeschätzt, da im nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Bereich, insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung, Vorerkrankungen<br />

des Patienten aufgrund einer engen Patient-Arzt-Beziehung bekannt sind.<br />

Dies ist eine nicht zu unterschätzende Erkenntnis. Denn insbeson<strong>der</strong>e die hausärztlich<br />

tätigen Ärztinnen und Ärzte werden diese Anwendungen anlegen und pflegen. Die<br />

Nutznießer sind neben den Patienten ihre Kollegen in den Kliniken.<br />

Zu den gewonnenen Erkenntnissen gehört auch, dass Befürchtungen im Zusammenhang<br />

mit dem Einsatz von Telematik bestehen. Auch wenn aus Sicht <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

Ärzte die Vorteile <strong>der</strong> Telematik und <strong>der</strong> Telemedizin grundsätzlich überwiegen, bestehen<br />

in erheblichen Teilen <strong>der</strong> Ärzteschaft durchaus auch Bedenken bzw. wird <strong>der</strong> konkrete<br />

Nutzen im Hinblick auf eine generelle Verbesserung <strong>der</strong> Behandlungsmöglichkei-<br />

Differenziertes Urteil über den Einsatz <strong>der</strong> Telematik<br />

Einstufung <strong>der</strong> jeweiligen Aussage auf einer Skala von<br />

5 (= stimme voll und ganz zu) bis 1 (= stimme überhaupt nicht zu)<br />

Stimme voll und ganz zu Stimme überhaut nicht zu<br />

Positive Erwartungen<br />

Die integrierte fachüber-<br />

5 4 3 2 1<br />

greifende Versorgung wird<br />

wesentlich erleichtert<br />

Die Behandlungsmöglich-<br />

22 % 34 % 22 % 13 % 9 %<br />

keiten von Patienten werden<br />

deutlich verbessert<br />

12 % 34 % 22 % 20 % 12 %<br />

Der Verwaltungsaufwand<br />

für Ärzte sinkt<br />

Die Kosten im Gesundheitswesen<br />

sinken<br />

Negative Erwartungen<br />

Der Schutz von Patientendaten<br />

ist nicht ausreichend<br />

gewährleistet<br />

Der Einsatz ist mit hohen<br />

Kosten für die Ärzte<br />

verbunden<br />

Das Verhältnis zwischen<br />

Patient und Arzt leidet<br />

Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />

Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />

Abbildung 3: Umfrage – Erwartungen an den Telematikeinsatz<br />

352<br />

8 % 12 % 19 % 23 % 38 %<br />

7 % 16 % 23 % 20 % 34 %<br />

33 % 22 % 21 % 17 % 7 %<br />

30 % 28 % 28 % 11 % 3<br />

14 % 22 % 22 % 23 % 19 %


ten und Versorgung <strong>der</strong> Patienten nur eingeschränkt gesehen. So ist die Mehrheit zwar<br />

in hohem Maße davon überzeugt, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik zu einer Erleichterung<br />

<strong>der</strong> integrierten und fachübergreifenden Versorgung führen wird, prinzipiell verbesserte<br />

Behandlungsmöglichkeiten erwartet aber nur knapp je<strong>der</strong> zweite Arzt. Zugleich<br />

rechnet die Mehrheit damit, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik mit hohen Kosten für die<br />

Ärzte verbunden ist; ähnlich hoch ist <strong>der</strong> Anteil, <strong>der</strong> auf die Gefahren eines nicht ausreichenden<br />

Schutzes von Patientendaten hinweist. Auch hier fallen die Erwartungen <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>gelassen Ärzte wesentlich zurückhalten<strong>der</strong> bzw. kritischer aus als die <strong>der</strong> Krankenhausärzte.<br />

Zusammenfassend lässt sich eine grundsätzlich positive Einstellung zu Telematik und<br />

Telemedizin feststellen. Skeptisch äußern sich die Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich des<br />

Datenschutzes und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten. Auch wird eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes<br />

befürchtet. Deutlich wurde auch, dass die Einstellung zu Telematik und<br />

Telemedizin nur bedingt eine Generationenfrage ist – entscheidend ist die Art <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Tätigkeit, also ob in eigener Praxis tätig o<strong>der</strong> in einem Krankenhaus. Die Studie ist<br />

in einer Kurz- und Langfassung unter http://baek.de/page.asp?his=1.134.3421.8696 abrufbar.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Studie ist nun auch für die politische Diskussion<br />

eine verlässliche Basis gelegt; Chancen aber auch Befürchtungen sind nun klarer skizzierbar.<br />

8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />

Wie in den vorhergehenden Jahren war die Tätigkeit des Dezernats Telematik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch im Jahr <strong>2010</strong> maßgeblich durch das Projekt <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />

elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach §§ 291a und b SGB V geprägt. Nach Vorstellung<br />

des Gesetzgebers soll <strong>der</strong> Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche<br />

Gesundheitswesen mit Hilfe <strong>der</strong> technischen Erweiterung <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte<br />

(KVK) zu einer Mikroprozessorkarte (<strong>der</strong> eGK) erreicht werden. Mit Hilfe <strong>der</strong> eGK<br />

sollen die Anwendungen Notfalldatensatz, Arzneimitteldokumentation, Online-Abgleich<br />

<strong>der</strong> Versichertenstammdaten (VSD), elektronisches Rezept, elektronischer Arztbrief<br />

sowie eine elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Zum Schutz <strong>der</strong> medizinischen<br />

Daten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber für den Zugriff auf die Daten <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />

u. a. die verpflichtende Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises<br />

(HBA) vor.<br />

8.3.1 Bestandsaufnahme und Neuausrichtung des eGK-Projektes<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP haben sich im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag<br />

zur 17. Legislaturperiode auf eine Bestandsaufnahme des Projektes „Einführung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte“ verständigt. Die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik<br />

haben daraufhin ihre jeweiligen Erwartungen und Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Telematikinfrastruktur<br />

im deutschen Gesundheitswesen neu überdacht und formuliert (vgl. „Eckpunkte<br />

einer Neuausrichtung <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte und<br />

353


<strong>der</strong> Telematikinfrastruktur“, http://baek.de/downloads/Eckpunktepapier_<strong>der</strong>_Leistungs<br />

erbringer_14122009.pdf). Im April <strong>2010</strong> wurden dann in <strong>der</strong> 26. Gesellschafterversammlung<br />

<strong>der</strong> gematik die erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse für eine Neuausrichtung des Projektes<br />

und die zukünftige Zusammenarbeit <strong>der</strong> Beteiligten gefasst. Die Gesellschafter haben<br />

sich darauf verständigt, zunächst drei Anwendungen einzuführen, mit denen direkt<br />

beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden soll. Hierbei liegt nun die alleinige<br />

Verantwortung für medizinische Anwendungen auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Ärzteschaft,<br />

während sich die Kostenträger auf die administrativen Anwendungen konzentrieren.<br />

Als Startanwendungen wurden<br />

• ein „Online-Versichertenstammdatenabgleich“, verantwortet durch den GKV-Spitzenverband,<br />

• eine gesicherte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation, verantwortet durch die Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung, und<br />

• ein Notfalldatenmanagement, verantwortet durch die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

festgelegt.<br />

Diese drei Anwendungen wurden durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafter in <strong>der</strong> 28. Gesellschafterversammlung<br />

noch durch das Vorhaben „Zugang/Migration von Gesundheitsdatendiensten<br />

als Mehrwertfachdienste in die Telematikinfrastruktur (am Beispiel <strong>der</strong><br />

elektronischen Fallakte)“ ergänzt. Dieses Projekt wird von <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

verantwortet.<br />

Für die übergreifende Aufgabe „Entwicklung und Aufbau einer Basis-Telematikinfrastruktur“<br />

sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband zuständig.<br />

Für die Vorhaben wurde eine organisatorische Struktur zur Zusammenarbeit <strong>der</strong> projektverantwortlichen<br />

Gesellschafter und <strong>der</strong> gematik aufgebaut, sodass die beauftragten<br />

Gesellschafter ihrer Umsetzungsverantwortung effizient nachkommen können (Projektleitermodell).<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Projektleitung für das Vorhaben „Notfalldatenmanagement“<br />

übernommen und ist dementsprechend tief in den Gestaltungsprozess<br />

eingebunden. Die Aufwände für die Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als projektverantwortlicher<br />

Gesellschafter werden durch die gematik refinanziert.<br />

Als ein weiteres wichtiges Ergebnis haben die Gesellschafter ein „Schlichtermodell“ beschlossen,<br />

um notwendige Entscheidungen bei strittigen Punkten herbeiführen zu können.<br />

Als Schlichter wurde Dr. Klaus-Theo Schrö<strong>der</strong>, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium<br />

für Gesundheit, berufen.<br />

Im Zuge des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />

hat <strong>der</strong> Gesetzgeber im Sommer <strong>2010</strong> eine Ergänzung des § 291a SGB V vorgenommen.<br />

Nunmehr besteht für die Krankenkassen eine Verpflichtung, „Dienste anzubieten,<br />

mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität <strong>der</strong> Daten (…)<br />

bei den Krankenkassen online überprüfen und auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

aktualisieren können“ (§ 291a Absatz 2b SGB V). Aus <strong>der</strong> Gesetzesergänzung erwächst<br />

ebenfalls eine Verpflichtung für die an <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden<br />

Ärzte, eine Prüfung <strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> Krankenkasse durch Nutzung <strong>der</strong> oben genannten<br />

Dienste durchzuführen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat vor dem Hintergrund dieses<br />

gesetzgeberischen Vorhabens und <strong>der</strong> gleichzeitigen Grundsatzposition <strong>der</strong> Freiwil-<br />

354


Telematik Kapitel 8<br />

ligkeit eines Online-Zugangs ein Modell entwickelt, um eine zwangsweise verpflichtende<br />

Online-Anbindung <strong>der</strong> technischen Systeme in Arztpraxen (Praxisverwaltungssystem)<br />

zu verhin<strong>der</strong>n. Das Modell basiert auf <strong>der</strong> Beschlusslage des 112. Deutschen Ärztetages<br />

in Mainz 2009 (vgl. Beschlussprotokoll, Punkt VIII <strong>der</strong> Tagesordnung, Telematik/elektronische<br />

Gesundheitskarte, 5. Online-Anbindung und Schutz <strong>der</strong> Vertraulichkeit <strong>der</strong> Patientendaten<br />

http://baek.de/page.asp?his=0.2.23.7184.7342.7352.7358). Das Konzept hat<br />

erfolgreich im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung gefunden, sodass eine Gültigkeitsprüfung<br />

und Aktualisierung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte ebenfalls ohne<br />

Netzanbindung <strong>der</strong> Praxisverwaltungssysteme online möglich sein müssen (§ 291a<br />

Abs. 2b, Satz 2 SGB V).<br />

Im Zuge des zum 01.01.2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetzes wurde<br />

u. a. <strong>der</strong> § 4 (Krankenkassen) des SGB V ergänzt. Danach werden die gesetzlichen Krankenkassen<br />

verpflichtet, bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten<br />

elektronische Gesundheitskarten auszugeben. Erfüllt eine Krankenkasse diese Vorgabe<br />

nicht, ist eine Reduzierung <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben in 2012 gegenüber <strong>2010</strong> um zwei<br />

Prozent vorgesehen. Damit elektronische Gesundheitskarten in Arztpraxen und Krankenhäusern<br />

eingelesen werden können, müssen diese vorab mit entsprechenden neuen<br />

Lesegeräten ausgestattet sein. Es ist daher damit zu rechnen, dass in den ersten Quartalen<br />

des Jahres 2011 <strong>der</strong> sogenannte Basis-Rollout eGK-fähiger Lesegeräte bundesweit erfolgt.<br />

Mit Wirkung zum 11.01.2011 ist die Dritte Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung über Testmaßnahmen<br />

für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte veröffentlicht worden. Die<br />

Rechtsverordnung regelt Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Tests <strong>der</strong> Anwendungen <strong>der</strong> eGK, so<br />

auch für das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verantwortete Notfalldatenmanagement. Im<br />

Ergebnis hat das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber eine Reihe<br />

von For<strong>der</strong>ungen zurückliegen<strong>der</strong> Deutscher Ärztetage umgesetzt, so z. B. die Einrichtung<br />

eines Beirates von Ärzten und weiteren Leistungserbringern vor Ort, die die Tests<br />

begleiten sollen und Empfehlungen über die Eignung <strong>der</strong> getesteten Anwendungen für<br />

den Wirkbetrieb abgeben sollen. Weiterhin sind den Versicherten im Rahmen <strong>der</strong> Tests<br />

auch mobile serverunabhängige Speichermedien anzubieten.<br />

8.3.2 Projektleitung „Notfalldatenmanagement (NFDM) auf <strong>der</strong> eGK“<br />

Die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik haben mit ihren Beschlüssen in <strong>der</strong> 26. und 28. Gesellschafterversammlung<br />

<strong>der</strong> gematik die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Entwicklung und<br />

Einführung eines Notfalldatenmanagements auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

beauftragt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> verantwortet somit die sachgerechte Umsetzung einer<br />

<strong>der</strong> ersten drei Anwendungen nach <strong>der</strong> Neuausrichtung des Gesamtprojektes. Der<br />

Anspruch des Vorhabens liegt in <strong>der</strong> Entwicklung eines Notfalldatenmanagements im<br />

deutschen Gesundheitswesen, das dem Bedarf und dem Anspruch <strong>der</strong> Ärzteschaft und<br />

<strong>der</strong> Patienten an eine qualitativ hochwertige und sachgerechte Notfallversorgung gerecht<br />

wird. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> trägt die Gestaltungshoheit und Verantwortung bei <strong>der</strong><br />

Konzeption und Testung des „Notfalldatenmanagements“. Ziel des Projektes ist, die<br />

Wirkbetriebsreife <strong>der</strong> Anwendung „Notfalldatenmanagement“ herzustellen.<br />

355


Im Sommer <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur fachlichen Leitung des Projektes einen<br />

Projektleiter benannt, <strong>der</strong> in einem Projektteam mit Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> gematik das Projektvorhaben durchführt. Die Aufwände <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für die Projektleitung bei <strong>der</strong> Umsetzung des Projektes „Notfalldatenmanagement“<br />

werden von <strong>der</strong> gematik refinanziert.<br />

Im Projekt wurden die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein bedarfsgerechtes Notfalldatenmanagement<br />

im deutschen Gesundheitswesen zunächst aufgenommen, dann analysiert und bewertet.<br />

Grundlagen für die Betrachtung waren zum Einen bereits vorliegende Ergebnisse<br />

aus Feldtests im Jahr 2008 und zum An<strong>der</strong>en eine Workshopreihe mit Ärzten aus<br />

dem stationären und ambulanten Sektor. Hinzu kamen intensive Diskussionen und Abstimmungen<br />

mit Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und weiteren Institutionen (z. B.<br />

Bundesministerium für Gesundheit, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die<br />

Informationsfreiheit, Verbraucherschutzverbände, Patientenvertreter). Die entwickelten<br />

Arbeitsergebnisse wurden in einem Arbeitskonzept nie<strong>der</strong>gelegt, das in <strong>der</strong> 39. Sitzung<br />

des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) am 10.12.<strong>2010</strong> verabschiedet<br />

wurde. Das Arbeitskonzept bildet nunmehr die konzeptionelle Basis für die<br />

weitere Ausgestaltung des Notfalldatenmanagements im Telematikumfeld.<br />

8.4 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telemedizin<br />

Telemedizinische Versorgungsmodelle werden mittlerweile in nahezu allen Fachbereichen<br />

<strong>der</strong> Medizin entwe<strong>der</strong> in Form von Pilotprojekten und Studien o<strong>der</strong> bereits im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Regelversorgung eingesetzt. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen in Deutschland <strong>der</strong>zeit<br />

Anwendungen einerseits in den diagnostischen Bereichen Teleradiologie und Telepathologie,<br />

an<strong>der</strong>erseits im Bereich <strong>der</strong> Akuttherapie mit Telekonsultationsdiensten überwiegend<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schlaganfallversorgung. Im kardiologisch-internistischen Bereich<br />

dominieren Telemonitoring-Anwendungen insbeson<strong>der</strong>e für Herzinsuffizienz-Patienten,<br />

jedoch auch für die Krankheitsbil<strong>der</strong> COPD und Diabetes. Trotz einer weiter zu beobachtenden<br />

Zunahme von Einzelprojekten in Deutschland zeigen sich beim Aufbau telemedizinischer<br />

Anwendungen weiterhin Umsetzungsbarrieren insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />

Finanzierung solcher Modelle in <strong>der</strong> Regelversorgung. Technische Probleme basieren<br />

häufig auf uneinheitlichen Datenformaten und Schnittstellen. Aus juristischer Sicht<br />

werfen telemedizinische Projekte Fragen in den Bereichen Datenschutz, Haftung und<br />

Berufsrecht auf. Ein grundlegendes Problem dieses noch sehr jungen Medizinbereichs<br />

ist, dass wissenschaftliche Studien bisher nur zu einzelnen Anwendungen o<strong>der</strong> Aspekten<br />

vorliegen.<br />

Im vorangegangenen Berichtszeitraum wurden diese Problemfel<strong>der</strong> in einer Umfrage<br />

unter 40 Telemedizinprojekten in Deutschland identifiziert und in einem Workshop mit<br />

den verantwortlichen Ärzten dieser Projekte im Februar <strong>2010</strong> weiter präzisiert. Diese<br />

Erkenntnisse sind in den Vorstandsantrag „Voraussetzungen für gute Telemedizin“<br />

(http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.8260.8265.8432.8433) eingeflossen,<br />

<strong>der</strong> von den Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages im Mai <strong>2010</strong> in Dresden<br />

356


mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. In diesem Beschluss werden zunächst in<br />

Leitsätzen grundsätzliche Aussagen festgehalten:<br />

• telemedizinische Anwendungen stellen in vielen Bereichen einen Mehrwert für Patienten<br />

dar<br />

• telemedizinische Anwendungen sind unterstützen<strong>der</strong> Anteil ärztlichen Handelns<br />

und sollen ärztliches Handeln nicht ersetzen<br />

• die Telematikinfrastruktur wird dabei helfen, einen Teil <strong>der</strong> Umsetzungsbarrieren für<br />

telemedizinische Methoden abzubauen<br />

• Telemedizin ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Ärzteschaft und muss aktiv gestaltet<br />

werden, da in diesem Bereich ureigene ärztliche Prinzipien berührt werden<br />

In dem Beschluss wird des Weiteren ein Katalog aufgeführt, <strong>der</strong> die Voraussetzungen<br />

zusammenstellt, die telemedizinische Projekte einerseits selbst erfüllen müssen (Teil A)<br />

und die an<strong>der</strong>erseits als Rahmenbedingungen (Teil B) notwendig sind, um medizinisch<br />

sinnvolle, innovative Strukturen dauerhaft in <strong>der</strong> Patientenversorgung verankern zu<br />

können. Diese Voraussetzungen sind kursorisch in folgen<strong>der</strong> Tabelle dargestellt:<br />

Tabelle 1: Voraussetzungen für gute Telemedizin<br />

a) Innerärztliche Voraussetzungen<br />

• Versorgungsszenarien für Telemedizinprojekte werden von Ärzten identifiziert<br />

• Telemedizin und konventionelle Medizin bedürfen <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>der</strong> beteiligten Ärzte und dürfen<br />

nicht als Gegensätze angesehen werden<br />

• Telemedizin ist kein Instrument, um Qualitätsstandards konventioneller medizinischer Behandlung zu<br />

unterlaufen<br />

• Der qualitative Anspruch an ärztliches Handeln im Rahmen von Telemedizin folgt den gleichen Prinzipien<br />

wie bei <strong>der</strong> konventionellen Patientenversorgung<br />

• Die Anwendung telemedizinischer Verfahren setzt beim Arzt bestimmte Fähigkeiten voraus<br />

• Die wissenschaftliche Evaluation von Telemedizinprojekten muss von allen Beteiligten geför<strong>der</strong>t werden<br />

• Ärztliches Handeln bei telemedizinischen Verfahren berücksichtigt Kommunikations- und Dokumentationsstandards<br />

b) Externe Rahmenbedingungen<br />

• Entwicklung von Finanzierungskonzepten für telemedizinisch erbrachte Leistungen<br />

• Berücksichtigung spezieller Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Telemedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Qualifikation und Fortbildung<br />

• Akzeptanz und Unterstützung sinnvoller telemedizinischer Anwendungen durch die jeweiligen Fachgesellschaften<br />

• Klare rechtliche Rahmenbedingungen<br />

• Einheitliche Datenformate und Schnittstellen<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Dieser Katalog kann bei <strong>der</strong> Aufbauarbeit neuer telemedizinischer Versorgungsmodelle<br />

als Orientierungshilfe bei <strong>der</strong> Ausgestaltung genutzt werden und Kostenträgern sowie<br />

politischen Entscheidungsebenen die Eckpunkte aufzeigen, die Ärzte in telemedizinischen<br />

Projekten an Voraussetzungen benötigen, um nutzbringende telemedizinische<br />

Projekte zu etablieren.<br />

357


8.4.1 För<strong>der</strong>ung klinischer Telemedizin-Projekte<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im vorangegangenen Berichtszeitraum mit dem Aufbau einer<br />

Informationsdrehscheibe zur Beratung von telemedizinischen Einzelprojekten begonnen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich telemedizinischer Netzwerke zur Versorgung von<br />

Schlaganfallpatienten konnten im Jahr <strong>2010</strong> mehrere Einzelprojekte sowohl in <strong>der</strong> Planungsphase<br />

als auch im operativen Regelbetrieb in Einzelfragen beraten werden. Über<br />

die Informationsdrehscheibe konnte dabei ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich <strong>der</strong> ab<br />

01.01.2011 codierbaren OPS 8-98b im Krankenhausbereich erfolgen. Diese OPS wird die<br />

reguläre Vergütung von telemedizinisch erbrachten Leistungen bei <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

von Schlaganfallpatienten ermöglichen und löst eine wesentliche Finanzierungsfrage<br />

im Bereich <strong>der</strong> telemedizinischen Patientenversorgung. Auch in an<strong>der</strong>en<br />

Fachbereichen und hinsichtlich an<strong>der</strong>er Aspekte <strong>der</strong> Telemedizin konnte in Form von Redebeiträgen<br />

bei Fachtagungen, Mitarbeit bei Workshops und Publikationen in Fachzeitschriften<br />

die För<strong>der</strong>ung sinnvoller telemedizinischer Anwendungen umgesetzt werden.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>arbeit bildete die intensive Mitarbeit bei <strong>der</strong> Initiierung<br />

und Umsetzung <strong>der</strong> vom Bundesministerium für Gesundheit ausgerufenen sogenannten<br />

eHealth-Initiative. Hier wurden insbeson<strong>der</strong>e die Regelungen unter Kooperations-<br />

und Vertragspartnern hinsichtlich etwaiger Barrieren identifiziert, die <strong>der</strong> Nutzung<br />

telemedizinischer Anwendungen im Wege stehen. Auf dieser Basis wurde das Spektrum<br />

für Maßnahmepakete erarbeitet, mit denen Anwendungen <strong>der</strong> Telemedizin besser als<br />

heute flächendeckend realisiert werden können. Die Ergebnisse wurden anlässlich des<br />

IT-Gipfels im Dezember <strong>2010</strong> in Dresden vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative von Bundeskanzlerin Merkel ein telemedizinisches Schlaganfall-Netzwerk<br />

aus Dresden persönlich vorgestellt. Die Initiative soll im Jahr 2011 mit<br />

<strong>der</strong> Detaillierung folgen<strong>der</strong> Maßnahmenpakete weitergeführt werden:<br />

• Aufbau eines strukturierten und skalierbaren Informations- und Unterstützungssystems<br />

für Telemedizinprojekte<br />

• Schaffung von Prozessstrukturen für überregional nutzbare Vorgaben für medizinische<br />

und technische Standards/Schnittstellen<br />

• Verfahrensbeschleunigung durch Erweiterung von strukturierten Behandlungsprogrammen<br />

um Leistungen des Telemonitorings.<br />

8.4.2 Elektronische Patientenakte<br />

Im § 291a SGB V wird eine elektronische Patientenakte als Anwendung <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte genannt. Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte hierzu die For<strong>der</strong>ung<br />

formuliert, dass für alle elektronischen Patientenakten das hohe Sicherheitsniveau<br />

dieses Paragraphen gelten müsse. Bei den <strong>der</strong>zeit von IT-Unternehmen und einzelnen<br />

Krankenversicherungen angebotenen elektronischen Patientenakten sind jedoch<br />

die datenschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen sehr unterschiedlich und teilweise auch unvollständig<br />

umgesetzt. Diese Entwicklung hat sich im Berichtszeitraum durch weitere<br />

auf den Markt gekommene Aktensysteme von großen IT-Anbietern fortgesetzt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daher ihre Arbeit in dem vom Bundesministerium für<br />

Gesundheit geför<strong>der</strong>ten Forschungs- und Entwicklungsprogramm einer elektronischen<br />

358


Patientenakte fortgesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Software-<br />

und Systemtechnik, <strong>der</strong> Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze<br />

e. V. sowie <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und <strong>der</strong> gematik mbH wird eine<br />

Integrationsplattform entwickelt, die dem hohen Datenschutzniveau des § 291a SGB V<br />

gerecht wird und die Möglichkeit einer Verschränkung von eGesundheitsakte (Mo<strong>der</strong>ation<br />

in Patientenhand) und ePatientenakte (arztgeführt) zum Ziel hat. Im Berichtszeitraum<br />

konnten wesentliche Meilensteine des Projekts fristgerecht erreicht werden.<br />

Das zunehmende Angebot elektronischer Patientenakten ist hinsichtlich <strong>der</strong> medizinischen<br />

Inhalte und Einsatzszenarien, <strong>der</strong> rechtlichen, organisatorischen und technischen<br />

Aspekte sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden<br />

hat daher die <strong>Bundesärztekammer</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, einen Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an elektronische<br />

Patientenakten aufzustellen. Der Katalog wurde in Form eines Fragen-Antwort-<br />

Katalogs entworfen, <strong>der</strong> die häufigsten Fragen praktizieren<strong>der</strong> Ärzte, die mit elektronischen<br />

Patientenakten konfrontiert werden, beantwortet. Der Katalog befindet sich noch<br />

in <strong>der</strong> Abstimmungsphase.<br />

8.4.3 Europäische E-Health-Projekte<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Berichtszeitraum die Mitarbeit am HPro-Card-Projekt<br />

(European Health Professional Card) abgeschlossen. In diesem Projekt wurden <strong>der</strong> Status<br />

quo <strong>der</strong> gegenwärtigen Ausgabeprozesse von Heilberufsausweisen in den EU-Mitgliedstaaten<br />

ermittelt und <strong>der</strong> Entwicklungsstand von Smart Cards als Arztausweise evaluiert.<br />

Hier zeigte sich, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Entwicklung des elektronischen<br />

Arztausweises und die Landesärztekammern mit <strong>der</strong> beginnenden Ausgabe<br />

(siehe folgendes Kapitel 8.5) im europäischen Vergleich zum Spitzenfeld hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Etablierung dieser innovativen Weiterentwicklung des Arztausweises gehören. Die<br />

Ergebnisse des Projekts fließen in ein Projekt <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein,<br />

das die weitere Rolle von Professional Cards, also auch des elektronischen Arztausweises,<br />

in <strong>der</strong> EU zum Gegenstand hat. Das Projekt beginnt Anfang 2011 unter Beteiligung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

8.5 Elektronischer Arztausweis<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Sachstand zur Herausgabe elektronischer Arztausweise (Heilberufsausweis für Ärzte)<br />

Die in den Vorjahren initiierten Maßnahmen konnten im Berichtszeitraum nur teilweise<br />

ausgebaut und fortgeführt werden, weil die Etablierung des Projektleitermodells<br />

bei <strong>der</strong> gematik – als Ergebnis <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung ausgerufenen Bestandsaufnahme<br />

des Projektes „Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte und <strong>der</strong> Telematik-Infrastruktur“<br />

– sowie die Fokussierung auf neue Startanwendungen einen Großteil<br />

<strong>der</strong> Ressourcen gebunden hatte. Einige Aktivitäten, wie bspw. die Erarbeitung des Kommunikationskonzeptes<br />

zur Unterstützung <strong>der</strong> Kammern bei <strong>der</strong> Herausgabe <strong>der</strong> eArztausweise,<br />

mussten zurückgestellt werden.<br />

359


Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Ausgabe von<br />

elektronischen Arztausweisen<br />

Auch in diesem Berichtszeitraum erfolgte seitens des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“<br />

eine intensive fachliche Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Herausgabe von elektronischen Arztausweisen. Der Informations- und<br />

Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztekammern erfolgte in drei Projektgruppensitzungen<br />

mit Vertretern aller Landesärztekammern sowie einem Workshop zum sogenannten<br />

„KammerClient“, einer Softwarelösung, die im Auftrag <strong>der</strong> Kammern entwickelt wurde<br />

und kammerseitig die Beantragungsprozesse sowie die Verwaltung <strong>der</strong> herausgegebenen<br />

elektronischen Arztausweise unterstützt.<br />

Damit Landesärztekammern den neuen eArztausweis an ihre Mitglie<strong>der</strong> ausgeben können,<br />

müssen diese – neben dem Aufbau <strong>der</strong> technischen und organisatorischen Strukturen<br />

–<br />

a) einen Rahmenvertrag mit allen zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbietern unterzeichnet<br />

haben (hiermit wird die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit<br />

den Anbietern gelegt);<br />

b) eine Vereinbarung aller Landesärztekammern untereinan<strong>der</strong> und mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

abgeschlossen haben. (Diese ist u. a. notwendig für die Festlegung <strong>der</strong> Prozesse<br />

bei einem Kammerwechsel, da <strong>der</strong> eArztausweis bundesweit gültig ist und nach<br />

einem Kammerwechsel kein neuer Ausweis ausgestellt werden muss.);<br />

c) eine Vereinbarung mit allen Zertifizierungsdiensteanbietern zum „Tätigwerden als<br />

beauftragter Dritter“ gemäß Signaturgesetz (SigG) geschlossen haben<br />

o<strong>der</strong> alternativ zu c), falls im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Kammer auch die SigG-konforme<br />

Identifizierung <strong>der</strong> antragstellenden Ärzte direkt durch Kammermitarbeiter<br />

durchgeführt werden soll (das sogenannte KammerIdent-Verfahren), müssen<br />

• eine „KammerIdent-Vereinbarung“ mit allen Zertifizierungsdiensteanbieter sowie<br />

• eine Schulung <strong>der</strong> betroffenen Kammermitarbeiter durch das Projektbüro <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

• verbunden mit einer Prüfung durch den TÜV-IT als akkreditierte Bestätigungsstelle<br />

gemäß Signaturgesetz<br />

durchgeführt werden.<br />

Stand <strong>der</strong> Vertragskontrahierungen <strong>der</strong> Kammern<br />

Den Vertrag über Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Ausgabeberechtigung von Heilberufsausweisen<br />

für Ärzte (Rahmenvertrag) mit dem aktuell einzigen, zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

„medisign“ haben zehn Landesärztekammern unterzeichnet. Bei<br />

einer weiteren Ärztekammer läuft aktuell das Unterschriftenverfahren. Die Vereinbarung<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Durchführung <strong>der</strong> Herausgabe<br />

von elektronischen Heilberufsausweisen haben elf Landesärztekammern bereits<br />

unterzeichnet.<br />

Den Vertrag über die Durchführung des KammerIdent-Verfahrens haben neun Landesärztekammern<br />

unterzeichnet. Zusätzlich haben zwei weitere Landesärztekammern den<br />

Vertrag über die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern als beauftragte Dritte gezeichnet, da in diesen<br />

Flächenlän<strong>der</strong>n kein KammerIdent angeboten werden soll.<br />

360


Stand <strong>der</strong> Schulungen und Prüfungen <strong>der</strong> Landesärztekammern hinsichtlich des<br />

KammerIdent-Verfahrens<br />

Mit Abschluss des Berichtszeitraums sind bereits 14 Landesärztekammern seitens des<br />

Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geschult worden.<br />

Bei elf Landesärztekammern wurde die korrekte und sichere Umsetzung des Kammer-<br />

Ident-Verfahrens nach den Anfor<strong>der</strong>ungen des Signaturgesetzes geprüft. Die Prüfung<br />

erfolgte durch den TÜV-IT als von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur akkreditierte Bestätigungsstelle.<br />

Zwei Landesärztekammern müssen sich dieser Prüfung nicht unterziehen, da sie<br />

– als Flächenlän<strong>der</strong> – das KammerIdent-Verfahren nicht anbieten werden. Damit sind<br />

aktuell fast alle Landesärztekammern grundsätzlich in <strong>der</strong> Lage, eArztausweise herauszugeben.<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Umsetzung auf Landesebene<br />

Eine Reihe von Ärztekammern geben heute elektronische Arztausweise aus. Dies geschieht<br />

im Rahmen von Projekten, die konkrete Anwendungsfel<strong>der</strong> des eArztausweises<br />

vorwegnehmen. Bundesweit wurden bisher ca. 2.000 eArztausweise ausgegeben. In<br />

2011 wird man eine fünfstellige Anzahl erreichen. Die aktuell ausgegebenen elektronischen<br />

Arztausweise sind Karten <strong>der</strong> sogenannten Generation 0. Diese Karten entsprechen<br />

einerseits zwar allen Anfor<strong>der</strong>ungen des Signaturgesetzes für die qualifizierte<br />

elektronische Signatur, an<strong>der</strong>erseits erfüllen sie aber nicht die kryptografischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

für eine Interoperabilität zur zukünftig ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die beteiligten Industrieunternehmen (Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

und Chipkartenhersteller) auch bis zum dritten Quartal des<br />

Jahres 2011 noch keine Generation-1-Karten anbieten können.<br />

Neben <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern beim Aufbau <strong>der</strong> notwendigen Strukturen<br />

und Prozesse für die Herausgabe elektronischer Arztausweise wurde im Berichtszeitraum<br />

<strong>der</strong> Fokus <strong>der</strong> Aktivitäten insbeson<strong>der</strong>e auch auf die Schaffung von Anwendungen<br />

gelegt, die dem Arzt als Nutzer einen Mehrwert bringen. Die Akzeptanz des elektronischen<br />

Arztausweises steht und fällt mit <strong>der</strong> Verfügbarkeit von nutzbringenden Anwendungen,<br />

und diese sind damit in den Folgejahren weiter zu intensivieren.<br />

8.6 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zum<br />

Themenkomplex Telematik/Telemedizin<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Im Berichtszeitraum haben Dr. F. Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses „Telematik“<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und die Mitarbeiter des Dezernates Telematik an einer Reihe<br />

von Veranstaltungen in Form von Vorträgen und Podiumsdiskussionen teilgenommen<br />

und die Position <strong>der</strong> Ärzteschaft in telematischen und telemedizinischen Sachfragen erläutert<br />

und multipliziert (siehe nachfolgende Tabelle).<br />

361


Tabelle 2: Veranstaltungen zum Thema Telematik/Telemedizin<br />

Datum Veranstaltung Thema Vortrag/<br />

Podium/<br />

Pressekonferenz<br />

28.01.<strong>2010</strong> 4. Europäischer Datenschutztag,<br />

Berlin – Gesundheitsdaten im Netz<br />

362<br />

Zu Risiken und Nebenwirkungen für das<br />

Persönlichkeitsrecht <strong>der</strong> Patienten<br />

02./05.03.<strong>2010</strong> CeBIT <strong>2010</strong>, Hannover Der elektronische Arztausweis – Stand<br />

und Perspektive <strong>der</strong> Herausgabe von<br />

eArztausweisen<br />

25.03.<strong>2010</strong> 13. Politischer Abend BITKOM E-Health: Von <strong>der</strong> Gesundheitskarte zum<br />

intelligenten Gesundheitsnetz<br />

16.04.<strong>2010</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong><br />

Fachgesellschaften und Fachverbände<br />

für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie,<br />

Psychosomatik und Psychotherapie,<br />

Berlin<br />

05./07.05.<strong>2010</strong> Hauptstadtkongress <strong>2010</strong><br />

Telemedizin – Vom Pilotprojekt zum<br />

Regelbetrieb, Berlin<br />

06.05.<strong>2010</strong> 2. Gemeinsamer Info-Tag in Bad<br />

Segeberg<br />

Ethische Fragen des Datenmanagements V<br />

Erfolgsfaktoren und Umsetzungsbarrieren<br />

Telemedizinischer Projekte aus ärztlicher<br />

Sicht<br />

Telemedizin als universelle Lösungsstrategie<br />

gegen Ärztemangel?<br />

Telemedizin als universelle Lösungsstrategie<br />

gegen Ärztemangel?<br />

08.05.<strong>2010</strong> 2. Schlaganfalltag, Dresden Fachgreifen<strong>der</strong> Blick auf die Telemedizin V<br />

20.05.<strong>2010</strong> Frühlingserwachen VDAP, Berlin Trend Telematik …? P<br />

05.06.<strong>2010</strong> 2. Gemeinsamer Informationstag für<br />

Praxisgründungen, Bad Segeberg<br />

08.06.<strong>2010</strong> 5. Sitzung Ausschuss eHealth, ÄK<br />

Nordrhein, Düsseldorf<br />

01.07.<strong>2010</strong> Online-Abrechnung <strong>der</strong> KVen,<br />

Arbeitskreis 7, Berlin<br />

Telematik in <strong>der</strong> Arztpraxis V<br />

Telemedizin V<br />

Aktueller Status „HBA-Herausgabe“ V<br />

26.08.<strong>2010</strong> Vorstellung eHealth Report Der Einsatz von Telematik und Telemedizin<br />

im Gesundheitswesen aus Sicht <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft<br />

04.09.<strong>2010</strong> Neurodiagnostik-Symposium Erzgebirge<br />

Telemedizin in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

<strong>der</strong> Zukunft<br />

07.09.<strong>2010</strong> BITKOM Arbeitskreis eHealth, Berlin eHealth Report <strong>der</strong> Ärzteschaft und Konzept<br />

Notfalldatenmanagement <strong>der</strong> BÄK<br />

08.09.<strong>2010</strong> 6. Fachkongress für Informationstechnologien<br />

in <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft,<br />

Essen<br />

Konzept Notfalldatenmanagement <strong>der</strong><br />

BÄK<br />

14./15.09.<strong>2010</strong> eHealth Conference, Hannover Podiumsdiskussion P<br />

Das Verhältnis Arzt-Patient im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

Notfalldaten o<strong>der</strong> klinischer Basisdatensatz<br />

– Welche Informationen interessieren<br />

die Ärztin/den Arzt?<br />

V<br />

V<br />

P<br />

V<br />

V<br />

V<br />

PK<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V


Tabelle 2: Fortsetzung<br />

Telematik Kapitel 8<br />

Datum Veranstaltung Thema Vortrag/<br />

Podium/<br />

Pressekonferenz<br />

29.09.<strong>2010</strong> 2. Erlanger Telemedizin-Symposium Ärztliche Rahmenbedingungen für Telemedizin<br />

20.10.<strong>2010</strong> Jubiläumsveranstaltung zum Telemedizin – Mittel zum Zweck o<strong>der</strong><br />

20-jährigen Bestehen <strong>der</strong> ÄK und KV arztersetzende Struktur <strong>der</strong> Zukunft<br />

Brandenburg, Potsdam<br />

28.10.<strong>2010</strong> Die eGK als strategischer Wettbewerbsvorteil:<br />

Chancen und<br />

Perspektiven, SpektrumK, Berlin<br />

03.–05.11.<strong>2010</strong> 5. Nationaler Fachkongress Telemedizin,<br />

Berlin<br />

Potentiale <strong>der</strong> eGK aus Sicht <strong>der</strong> BÄK V<br />

Voraussetzungen für Gute Telemedizin in<br />

Deutschland<br />

17.–20.11.<strong>2010</strong> Medica <strong>2010</strong> Nutzen und Chancen von Telematikanwendungen<br />

im deutschen Gesundheitswesen<br />

Die Notwendigkeit von wissenschaftlicher<br />

Evaluation telemedizinischer Methoden<br />

Risiken und Chancen von Telemedizin –<br />

eHealth aus <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>perspektive<br />

18.11.<strong>2010</strong> 18. Beraterdialog Gesundheitswesen Quo vadis, Telemedizin?<br />

Chancen, Hin<strong>der</strong>nisse und Zukunft<br />

29.11.<strong>2010</strong> Infoveranstaltung – Ministerium für<br />

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />

Brandenburg<br />

Studienlage zur telemedizinischen Versorgung<br />

von Schlaganfall-Patienten<br />

07.12.<strong>2010</strong> 5. Internationaler IT-Gipfel Anwendungen <strong>der</strong> Telemedizin P<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

V<br />

363


9. Ärztliche Honorierung<br />

9.1 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

9.1.1 Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ<br />

Der Handlungsbedarf zur Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ) ist selbsterklärend: 1996 erfolgte eine Teilnovellierung, die letzte umfassende<br />

Novellierung <strong>der</strong> GOÄ reicht in das Jahr 1983 zurück. Der Punktwert <strong>der</strong> GOÄ wurde<br />

seither von 10,0 auf 11,4 Pfennige = 5,82873 Cent angehoben, das entspricht einer Anhebung<br />

um 14 Prozent über einen Zeitraum von nunmehr 27 Jahren. Die kumulative<br />

Inflationsrate für den gleichen Zeitraum beträgt dem gegenüber mit rund 69 Prozent<br />

fast das Fünffache dieser Punktwertanhebung.<br />

Bundesgesundheitsminister Rösler hat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugesagt, im Anschluss<br />

an die Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die im zweiten<br />

Halbjahr 2011 in Kraft treten soll, unverzüglich die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ in Angriff zu<br />

nehmen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierzu unter<br />

Vorsitz von San.-Rat Dr. Franz Gadomski (bis 02.12.2009) bzw. Dr. Theodor Windhorst<br />

(seit 18.12.2009) einen umfassenden Vorschlag für eine GOÄ entwickelt.<br />

Wie bereits im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 unter Punkt 9.3 dargelegt wurde, konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

per 29.06.2009 – gemäß Stufe II des GOÄ-Projekts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– die Erarbeitung eines ersten Gesamtentwurfs einer weiterentwickelten GOÄ<br />

mit <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> sogenannten Version Beta erfolgreich abschließen. Dieser Entwurf<br />

wurde – den Stufen III und IV des Projektplans folgend (siehe Abbildung 1) – seither<br />

kontinuierlich weiterentwickelt und mündete am 3. Dezember <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Vorlage einer<br />

verhandlungsreifen Entwurfsfassung einer neuen GOÄ (entsprechend Projektstufe IV,<br />

Version Gamma 1.1).<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Grundzüge <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

erarbeiteten Entwurfsfassung zu einer neuen GOÄ skizziert:<br />

Leistungsverzeichnis<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Unter Einbeziehung von insgesamt rund 160 ärztlichen Berufsverbänden und medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Neubeschreibung<br />

des ärztlichen Leistungsspektrums für eine weiterentwickelte GOÄ erarbeitet.<br />

Maßgeblich waren hierbei insbeson<strong>der</strong>e folgende Gesichtspunkte:<br />

• Aktualisierung gemäß des medizinischen Fortschritts<br />

• Antworten auf den verän<strong>der</strong>ten Versorgungsbedarf<br />

• Bessere Abbildung von Leistungen <strong>der</strong> sprechenden und zuwendungsorientierten<br />

Medizin<br />

• Präzisierung von Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen<br />

Dabei wurden nicht nur neue Leistungen, wie zum Beispiel neue Operationsmethoden<br />

und medizintechnische Innovationen, in das Leistungsverzeichnis integriert, son<strong>der</strong>n<br />

365


Stufe I<br />

Stufe II<br />

Stufe III<br />

Stufe IV<br />

* ALPHA, BETA und GAMMA stehen für den jeweiligen Entwicklungsstand des von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiteten<br />

Entwurfs einer neuen GOÄ<br />

Abbildung 1: GOÄ-Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Entwicklungsstufen<br />

auch zahlreiche Kapitel und Subkapitel völlig neu konzipiert. Dem Bedarf einer älter<br />

werdenden Bevölkerung entsprechend wurden Gebührenpositionen für die Versorgung<br />

chronisch kranker Patienten aufgenommen; bisher können diese Leistungen nur über<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger konfliktive Analogbewertungen, zum Beispiel analog <strong>der</strong> Nr. 34<br />

GOÄ, dargestellt werden. Völlig neu geschaffen wurden Subkapitel u. a. für die Palliativmedizin<br />

und multimodale Schmerztherapie sowie für ärztliche Leistungen aus dem Bereich<br />

<strong>der</strong> Rehabilitationsmedizin.<br />

Komplexere Leistungen, wie größere operative Eingriffe und interventionelle Maßnahmen,<br />

wurden unter Erfassung <strong>der</strong> methodisch notwendigen Einzelschritte legendiert.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erwartet hiervon für die Zukunft eine erhebliche Reduzierung<br />

von Abrechnungskonflikten und Auslegungsfragen, die aus <strong>der</strong> Verschärfung des Zielleistungsprinzips<br />

nach § 4 Abs. 2a GOÄ im Jahre 1996 ohne gleichzeitige Anpassung <strong>der</strong><br />

Leistungslegenden resultieren. Das Leistungsverzeichnis wird um ein komplexes Regelwerk<br />

von Abrechnungsbestimmungen ergänzt. Dieses ist nicht erst für die spätere Anwendung<br />

<strong>der</strong> neuen GOÄ relevant, son<strong>der</strong>n bereits schon für die Hochrechnungen <strong>der</strong><br />

finanziellen Auswirkungen <strong>der</strong> neuen GOÄ unabdingbar.<br />

366<br />

GOÄ-Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Entwicklungsstufen<br />

Methodisches<br />

Basiskonzept<br />

Entwicklung ALPHA*<br />

Entwicklung BETA*<br />

Validierung/Folgenabschätzung<br />

BETA*<br />

Weiterentwicklung<br />

GAMMA* 0.1<br />

Zwischenergebnis:<br />

Qualifizierte Zwischenversion einer weiterentwickelten<br />

GOÄ, die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

einer grundlegenden Novelle entspricht<br />

und die Anpassungs- und Ergänzungswünsche<br />

von großen Kreisen <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft in sich aufgenommen und<br />

verarbeitet hat.<br />

En<strong>der</strong>gebnis:<br />

Mo<strong>der</strong>ne, <strong>komplett</strong> überarbeitete GOÄ<br />

(sektorenübergreifende, amtliche Referenzgebührenordnung).<br />

Weiterentwicklung<br />

GAMMA* 0.2<br />

Weiterentwicklung<br />

GAMMA* 1.0<br />

Validierung/Folgenabschätzung<br />

GAMMA* 1.0<br />

Fertigstellung GAMMA*<br />

1.1 (mit Darstellung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen)<br />

Fertigstellung GAMMA*<br />

1.2 (mit Darstellung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen)<br />

Januar 2008<br />

September 2008<br />

Juni 2009<br />

Dezember 2009<br />

April <strong>2010</strong><br />

Juni <strong>2010</strong><br />

November <strong>2010</strong><br />

03.12.<strong>2010</strong><br />

Ende Januar 2011


Die Erweiterung um neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Schaffung<br />

neuer Subkapitel sowie die methodische Vorgabe, komplexere Leistungen im Sinne<br />

des Zielleistungsprinzips nach § 4 Abs. 2a GOÄ trennschärfer als bisher voneinan<strong>der</strong> abzugrenzen,<br />

hat trotz selbstverständlicher Streichung inzwischen obsoleter Leistungen<br />

zu einer Erhöhung <strong>der</strong> Gesamtanzahl von Gebührenpositionen geführt: Das von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> neu konzipierte GOÄ-Leistungsverzeichnis umfasst nunmehr<br />

4.065 Gebührenpositionen (2.993 Positionen ohne laborärztliche Leistungen) gegenüber<br />

2.916 Gebührenpositionen heute (1.990 Positionen ohne Labor). Aus <strong>der</strong> Vergrößerung<br />

des Leistungsverzeichnisses sollte jedoch nicht voreilig <strong>der</strong> Schluss gezogen werden, Privatabrechnungen<br />

würden zukünftig umfangreicher ausfallen als bisher – das Gegenteil<br />

ist <strong>der</strong> Fall: Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit den privatärztlichen<br />

Verrechnungsstellen durchgeführten Feldversuche zur neuen GOÄ haben gezeigt, dass<br />

vergleichbare Behandlungsfälle auf Basis des neukonzipierten Einzelleistungskatalogs<br />

mit wesentlich weniger Gebührenpositionen zielgenauer abgebildet werden können als<br />

dies auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch gültigen GOÄ gegeben ist. Fehlanreize zur baukastenartigen<br />

Summation von Gebührenpositionen, ein Kritikpunkt an <strong>der</strong> heute gültigen GOÄ,<br />

wurden beseitigt.<br />

Leistungsbewertung<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Neben <strong>der</strong> Definition des Leistungsverzeichnisses bildet die Festlegung <strong>der</strong> Bewertungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Leistungen ein weiteres Kernelement des GOÄ-Vorschlags <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Um dem hohen Stellenwert einer adäquaten Bewertungsfindung <strong>der</strong><br />

Leistungen in einer neuen GOÄ und <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> von dieser verursachten Honorareffekte<br />

gerecht zu werden, wurde dieser komplexe Prozess im Berichtszeitraum <strong>2010</strong><br />

und den diesem vorausgehenden Berichtsjahren im Rahmen eines spezifischen Bewertungs-<br />

und Folgenabschätzungsprojekts umgesetzt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich dabei für eine empirisch abgestützte betriebswirtschaftliche<br />

Kalkulation ihrer Gebührenvorschläge entschieden (vgl. Abbildung 2). Die<br />

große Bandbreite und fachspezifische Unterschiedlichkeit des Leistungsspektrums –<br />

von <strong>der</strong> sogenannten sprechenden Medizin bis hin zur Protonentherapie – macht es unmöglich,<br />

über alle Arztgruppen hinweg von einem durchschnittlichen Stundenumsatz<br />

auszugehen. Was jedoch möglich ist und im Sinne <strong>der</strong> innerärztlichen Honorargerechtigkeit<br />

auch angestrebt werden sollte, ist die Zugrundelegung desselben kalkulatorischen<br />

Unternehmerlohns über alle Arztgruppen hinweg als Ausgangsbasis für die Bewertung<br />

des ärztlichen Leistungsanteils (<strong>der</strong> sogenannten „AL“).<br />

In Anlehnung an die „Urformel“ des Schweizer Tarmed „AL+TL“ (AL = Arztkosten, TL =<br />

Investitions- und Technikkosten) wurde ein komplexer, GOÄ-spezifischer Bewertungsalgorithmus<br />

entwickelt und mit ausdifferenzierten Kostenstrukturdaten hinterlegt, um<br />

<strong>der</strong> fachspezifischen Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> jeweiligen ärztlichen Tätigkeitsschwerpunkte<br />

gerecht werden zu können. Eine Beson<strong>der</strong>heit des <strong>Bundesärztekammer</strong>-Bewertungsprojekts<br />

ist außerdem die Entwicklung eines Gewichtungsmodells, mit dem eine<br />

systematische Aufwertung des ärztlichen Leistungsanteils gegenüber <strong>der</strong> nichtärztlichen<br />

Leistungskomponente erzielt wird: Der Einsatz ärztlicher Kompetenz soll sich zukünftig<br />

wie<strong>der</strong> mehr lohnen.<br />

367


Ergebnis des datengestützten Bewertungsprojekts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Kalkulation<br />

sogenannter „robuster“ Einfachsätze, die sich nicht in einer Berechnung <strong>der</strong><br />

Istkosten zu einem Zeitpunkt x auf „Break-Even-Niveau“ erschöpfen, son<strong>der</strong>n eine Wertschätzung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Leistung ausdrücken (vgl. Abbildung 3). Nach Abschluss <strong>der</strong><br />

Bewertungsphase wurden die Kalkulationsergebnisse auf Basis großer Abrechnungsstichproben<br />

plausibilisiert und auf Über- und Unterbewertungen sowie innerärztliche<br />

Ausgewogenheit überprüft. Die anschließend in Kooperation mit verschiedenen Privatärztlichen<br />

Verrechnungsstellen (PVS) sowie ergänzenden Referenzkrankenhäusern<br />

durchgeführten Praxistests (Feldversuche) ergaben zusätzliche wertvolle Hinweise<br />

zur Anwendbarkeit <strong>der</strong> neuen GOÄ sowie zur Transkodierung zwischen GOÄalt und<br />

GOÄneu.<br />

Kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ im Sinne des Vorschlagsmodells<br />

So aktuell und innovativ <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ zur<br />

Zeit ist, die Dynamik des medizinischen Fortschritts, aber auch die Kostenentwicklung<br />

ist unaufhaltsam. Da Novellierungen <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnungen erfahrungsgemäß<br />

nur in großen Intervallen erfolgen, schlägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Weiterentwicklung<br />

des „Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen“<br />

zu einem privatärztlichen Bewertungsausschuss vor, in dem neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV), Vertreter <strong>der</strong> Beihilfekostenträger<br />

und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie mit Gast-<br />

368<br />

Bewertungsphilosophie<br />

„value“ statt „costs“<br />

normativer Bewertungsansatz<br />

Folgenabschätzung<br />

Innerärztliche Ausgewogenheit<br />

und politische Vermittelbarkeit<br />

Kalkulationsmodell<br />

„robuste“ Einfachsätze<br />

Praxistest<br />

(„Feldversuche“)<br />

Qualität <strong>der</strong> Transcodierung und<br />

Praktikabilität <strong>der</strong> neuen GOÄ<br />

Abbildung 2: Eckpunkte<br />

des GOÄ-Bewertungsprojektes<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>


status die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) vertreten sind. Von diesem Ausschuss<br />

regelmäßig vorzulegende Aktualisierungsvorschläge (Leistungsinhalte und Leistungsbewertungen)<br />

sollten nach Rechtmäßigkeitsprüfung ohne weitere Beratungsschleifen<br />

im BMG in die Rechtsverordnung aufgenommen werden. Um die wünschenswerte<br />

Beschleunigung <strong>der</strong> GOÄ-Aktualisierung nicht zu behin<strong>der</strong>n, sollte für den Fall,<br />

dass zu einem Aktualisierungsvorschlag kein Konsens zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Bank <strong>der</strong> Kostenträger zustande kommt, eine Schiedslösung durch eine paritätisch<br />

besetzte Schiedsstelle mit einer/einem unabhängigen Vorsitzenden vorgesehen<br />

werden.<br />

9.1.2 Abstimmung mit den verschiedenen Beteiligten<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Sekundär- Primärquellen Bewertungsebenen Betriebswirtschaftliche<br />

quellen Basisinformationen<br />

An<strong>der</strong>e<br />

Tarifwerke<br />

(Tarmed,<br />

RBRVS)<br />

Studien,<br />

usw.<br />

Empirische Erhebungen zu<br />

Ressourcen und Kosten zu<br />

a) 15 Fachgebieten<br />

b) mit ca. 6.000 Praxen und<br />

Kliniken<br />

c) mit ca. 500 Einzelangaben<br />

(je Praxis)<br />

Ca. 300 Experten aus 30 Fachgebieten<br />

sowie aus ca. 160 Verbänden/Fachgesellschaften<br />

Schnitt-Naht-Zeiten aus 145<br />

Kliniken zu rund 850.000 Fällen<br />

Arbeitszeitangaben zu patientenbezogener<br />

und administrativer<br />

Tätigkeit aus drei Hausund<br />

Facharzterhebungen mit<br />

ca. 10.000 beteiligten Ärzten<br />

605 Geräte<br />

123 Funktionseinheiten<br />

4.065 Gebührenpositionen<br />

Allgemeine<br />

Eckwerte<br />

Ø 5 Parameter<br />

Anschaffungswert,<br />

Nutzungsdauer, …<br />

Ø 7 Parameter<br />

Auslastung,<br />

Anzahl Patientenplätze,<br />

Fläche, …<br />

Ø 15 Parameter<br />

Zeitdauern,<br />

Personalressourcen,<br />

Komplexität, …<br />

Abbildung 3: GOÄ-Bewertungsprojekt: Betriebswirtschaftliche Basisinformationen<br />

Schulterschluss von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bei<br />

<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und <strong>der</strong><br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

Argumentationspapier „5 gute Gründe gegen die Öffnungsklausel“<br />

Die Ergebnisse des Ende Januar <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>aufgenommenen Novellierungsprozesses<br />

<strong>der</strong> GOZ werden aller Erfahrung nach auch die Ausgestaltung einer neuen GOÄ maßgeblich<br />

beeinflussen. Insbeson<strong>der</strong>e die den sogenannten Paragrafenteil betreffenden<br />

Neuregelungen in einer neuen GOZ müssen als präjudizierend für die neue GOÄ gewertet<br />

werden. Dies betrifft insofern auch die seitens des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungsunternehmen<br />

(PKV) vehement eingefor<strong>der</strong>te – und von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sowie <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer ebenso deutlich abgelehnten – Öffnungsklausel<br />

(vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, Kapitel 9.3). Eine Aufnahme dieser<br />

Klausel in die neue GOZ wäre faktisch gleichzusetzen mit einer auch sicheren Auf-<br />

369


nahme in eine neue GOÄ, und dies ggf. im Vorgriff auf eine umfassende GOÄ-Novellierung<br />

in Form einer lediglich den Paragrafenteil <strong>der</strong> GOÄ betreffenden GOÄ-Teilnovelle.<br />

Um ihre die Öffnungsklausel strikt ablehnende Haltung zu unterstreichen, verfassten<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer im September <strong>2010</strong> eine gemeinsame<br />

Informationsschrift „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“ mit den Hauptaussagen<br />

1. „Weniger Patientenrechte – mehr Abhängigkeit“,<br />

2. „Mehr ruinöser Wettbewerb – weniger Behandlungsqualität“,<br />

3. „Weniger (zahn)ärztliche Selbstverwaltung – mehr Preiskartelle“,<br />

4. „Mehr Konzentration – weniger (zahn)ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Fläche“ sowie<br />

5. „Novellierung <strong>der</strong> GOZ statt blindem Aktionismus“<br />

(siehe http://www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.8772 ) und adressierten diese insbeson<strong>der</strong>e<br />

an (berufs-)politische Entscheidungsträger/Meinungsführer auf Landes- und<br />

Bundesebene.<br />

Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit einer Öffnungsklausel in <strong>der</strong> GOÄ und in <strong>der</strong> GOZ<br />

mit dem Grundgesetz und dem europäischen Unionsrecht<br />

Vor dem Hintergrund sich wi<strong>der</strong>sprechen<strong>der</strong> gutachterlicher Stellungnahmen<br />

• im Auftrag <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und <strong>der</strong> Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KZBV): Prof. Dr. jur. Winfried Boecken, Juli 2008, sowie<br />

• im Auftrag <strong>der</strong> Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung e. V. (PKV): Prof. Dr.<br />

Otto Depenheuer, Sept. 2008,<br />

zur Öffnungsklausel, beauftragte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />

im Juni <strong>2010</strong> den Direktor des Instituts für Allgemeine Staatslehre<br />

und Politische Wissenschaften <strong>der</strong> juristischen Fakultät <strong>der</strong> Georg-August-Universität<br />

Göttingen, Prof. Dr. Dr. h. c. Werner Heun, mit <strong>der</strong> Erstellung eines „Rechtsgutachtens<br />

zur Vereinbarkeit einer Öffnungsklausel in <strong>der</strong> GOZ und <strong>der</strong> GOÄ mit dem Grundgesetz<br />

und mit dem europäischen Unionsrecht“. In dem am 31.08.<strong>2010</strong> vorgelegten Gutachten<br />

wird insbeson<strong>der</strong>e festgestellt, dass die vorgesehene Öffnungsklausel nicht mit<br />

den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen vereinbar ist und insofern einen Verstoß<br />

gegen Art. 80 Abs. 11 des Grundgesetzes (GG) darstellt.<br />

Gemeinsame Pressekonferenz von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Bundeszahnärztekammer<br />

und Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e. V. gegen die Öffnungsklausel<br />

Vor dem Hintergrund einer im Frühjahr 2011 absehbaren Vorlage des Referentenentwurfs<br />

für eine novellierte GOZ sahen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

veranlasst, ihre Argumentation gegen eine Öffnungsklausel im Rahmen<br />

einer am 9. Dezember <strong>2010</strong> in Berlin veranstalteten gemeinsamen Pressekonferenz<br />

nochmals zu verdeutlichen. Als weitere Fürsprecher gegen eine Öffnungsklausel<br />

nahm an <strong>der</strong> Pressekonferenz neben <strong>der</strong> BZÄK (vertreten durch den Präsidenten <strong>der</strong><br />

BZÄK, Dr. Peter Engel) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (vertreten durch Dr. Theodor<br />

Windhorst und Dr. Regina Klakow-Franck) die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e. V.<br />

(vertreten durch den Präsidenten <strong>der</strong> DGVP e. V., Wolfram-Arnim Candidus) teil. Argumentativ<br />

flankiert wurden <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK und DGVP e. V. durch eine<br />

schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel & Kollegen.<br />

370


Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Die Vertreter von <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK und DGVP e. V. brachten klar zum Ausdruck,<br />

dass die Öffnungsklausel in einer GOÄ o<strong>der</strong> GOZ zweifelsfrei zu einer Billigmedizin<br />

auf Kosten <strong>der</strong> Patienten und <strong>der</strong> Ärzte führen würde. Sowohl die freie Arztwahl<br />

des Patienten als auch die Therapiefreiheit des Arztes würden mit einer solchen Discountklausel<br />

ausgehebelt und die medizinische und zahnmedizinische Versorgung in<br />

Deutschland insgesamt ernsthaft gefährdet. Die Bundesregierung wurde von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

BZÄK und DGVP e. V. aufgefor<strong>der</strong>t, sich eindeutig und glaubwürdig von<br />

<strong>der</strong> Einführung einer solchen Öffnungsklausel zu distanzieren.<br />

Die Unterlagen zur Pressekonferenz, die auf ein großes Medienecho (u. a. Berichterstattung<br />

des von ARD und ZDF getragenen Sen<strong>der</strong>s Phoenix TV) traf, sind unter http://<br />

www.baek.de/page.asp?his=3.71.7962.8871.8885 abrufbar.<br />

Allianz von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung gegen die<br />

GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> vom Bundesgesundheitsministerium für das Spätjahr <strong>2010</strong>/Frühjahr<br />

2011 angekündigten Festlegung <strong>der</strong> Eckpunkte zur Novellierung <strong>der</strong> GOZ verständigten<br />

sich <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV im Rahmen eines Spitzengesprächs<br />

am 21.07.<strong>2010</strong> auf ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen gegen eine drohende<br />

GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung. Die zeitnahe Information von Vertretern<br />

des BMG sowie von Gesundheitspolitikern <strong>der</strong> Regierungskoalition insbeson<strong>der</strong>e<br />

über die im Zusammenhang mit den laufenden (GOZ) und in Kürze beginnenden<br />

(GOÄ) Novellierungen <strong>der</strong> ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen drohenden<br />

Fehlentwicklungen im Rahmen von persönlichen Gesprächen – jeweils unter gemeinsamer<br />

Beteiligung von Spitzenvertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV<br />

und KZBV – wurden als prioritär eingestuft. Die inhaltlichen Eckpunkte <strong>der</strong> zahlreichen<br />

Hintergrundgespräche, die seit August <strong>2010</strong> in enger Folge mit verschiedenen führenden<br />

Gesundheitspolitikern <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene geführt wurden, sind dem Argumentationspapier<br />

von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer gegen die<br />

GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung zu entnehmen (http://www.baek.<br />

de/page.asp?his=1.108.3704.9019).<br />

Das Argumentationspapier enthält Ausführungen zu den folgenden zehn Eckpunkten:<br />

1. For<strong>der</strong>ung nach zügiger Novellierung von GOZ/GOÄ<br />

2. Schutzfunktion von GOZ/GOÄ für den freien Arztberuf<br />

3. Verbraucherschutzfunktion von GOZ und GOÄ für die Versicherten<br />

4. Keine Öffnungsklausel<br />

5. Keine „BEMA-isierung“ <strong>der</strong> GOZ und keine „EBM-isierung“ <strong>der</strong> GOÄ<br />

6. Vorschlagsmodell/Selbstverwaltungslösung statt Institutslösung<br />

7. Keine Übertragung von GKV-Fehlentwicklungen auf die privatärztliche Versorgung<br />

8. Differenzierte Ausgabenbetrachtung <strong>der</strong> PKV<br />

9. Vorschläge zur Stärkung <strong>der</strong> PKV<br />

10. Übergeordnete Bedeutung GOZ/GOÄ für Attraktivität <strong>der</strong> kurativen ärztlichen Tätigkeit/Rolle<br />

des Arztes für die Gesundheitswirtschaft<br />

Eine Fortsetzung <strong>der</strong> Gesprächsreihe über den Berichtszeitraum hinaus entspricht <strong>der</strong><br />

zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV getroffenen Vereinbarung.<br />

371


Rechtsgutachten zur Besetzung <strong>der</strong> Basistarif-Schiedsstelle<br />

Bereits im letzten Berichtszeitraum (vgl. Kapitel 9.4.1 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s 2009) wurde<br />

auf die aus Sicht des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> problembehaftete<br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> Basistarif-Schiedsstelle gemäß § 75 Abs. 3c<br />

SGB V hingewiesen, welche sich nach damaliger Einschätzung tendenziell nachteilig<br />

auf die Durchsetzungsmöglichkeiten ärztlicher Interessen auswirken könnte. Diese Bewertung<br />

aufgreifend, beauftragte die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Berichtszeitraum – gemeinsam<br />

mit BZÄK, KZBV und KBV – den Leiter des Lehrstuhls für öffentliches Recht<br />

<strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht,<br />

Prof. Dr. Winfried Kluth, mit <strong>der</strong> Durchführung eines Rechtsgutachtens zur fraglichen<br />

Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> disparitätischen Besetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle. Das von<br />

Prof. Kluth am 26.10.<strong>2010</strong> vorgelegte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die<br />

in § 75 Abs. 3c SGB V vorgegebene Besetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle gegen die Verfassung<br />

verstößt (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8825).<br />

In einem von <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KZBV und KBV gemeinsam am 30.11.<strong>2010</strong><br />

an Bundesgesundheitsminister Dr. Phillip Rösler gerichteten Schreiben wurde auf diese<br />

nicht verfassungskonforme Zusammensetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle hingewiesen, verbunden<br />

mit <strong>der</strong> dringenden Bitte, sich für eine entsprechende Korrektur des zu Grunde liegenden<br />

§ 75 Abs. 3c SGB V zu verwenden.<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> Gespräche mit dem PKV-Verband zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />

Gespräch auf Arbeitsebene zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und PKV-Verband zur<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />

Die zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem PKV-Verband auf Arbeitsebene im Jahr<br />

2009 aufgenommenen Gespräche zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ (vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2008, Kapitel 9.2.2) wurden mit einem Treffen bei<strong>der</strong> Gruppen am<br />

15.06.<strong>2010</strong> in Berlin im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> fortgesetzt. Nachdem in den Arbeitsgesprächen<br />

des Jahres 2009 das BÄK-Konzept einer neuen GOÄ und dessen konkreter<br />

Umsetzungsstand durch die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> detailliert dargestellt<br />

worden war, sollten – den Erwartungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsprechend – in<br />

dem Gespräch am 15.06.<strong>2010</strong> die Präsentation des PKV-seitigen GOÄ-Konzeptes und<br />

<strong>der</strong> Stand des konkreten GOÄ-Entwurfs <strong>der</strong> PKV im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Die von <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe des PKV-Verbandes gemachten Ausführungen gingen allerdings we<strong>der</strong><br />

über erste konzeptionelle Ideen hinaus, noch konnte die PKV einen Entwurf o<strong>der</strong> zumindest<br />

einen Teilentwurf einer neuen GOÄ vorlegen. Die von Dr. Theodor Windhorst<br />

geleitete Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bat die Vertreter des PKV-Verbandes<br />

deshalb um ihr Verständnis dafür, dass eine weitere konstruktive Zusammenarbeit<br />

ebenso wie die Offenlegung von detaillierten Daten des GOÄ-Entwurfs <strong>der</strong> BÄK nur<br />

möglich ist, wenn <strong>der</strong> für die <strong>Bundesärztekammer</strong> nachteilige, einseitige Informationsaustausch<br />

in eine vertrauensvolle Kooperation mündet. Auch die von beiden Gruppen<br />

grundsätzlich befürwortete Fortsetzung <strong>der</strong> Arbeitsgespräche im Rahmen eines mehrtägigen<br />

Workshops sei an<strong>der</strong>nfalls für die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht vertretbar. Darüber<br />

hinaus komme eine Fortsetzung des bilateralen Informationsaustauschs erst nach <strong>der</strong><br />

im vierten Quartal <strong>2010</strong> anstehenden Fertigstellung <strong>der</strong> weiterentwickelten Version<br />

Gamma 1.0 einer neuen GOÄ in Frage.<br />

372


Als Ergebnis des Arbeitsgesprächs konnte festgehalten werden, dass<br />

• die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits per 15.06.<strong>2010</strong> über einen in mehreren Jahren erarbeiteten<br />

hochentwickelten und mithin sofort umsetzbaren Gesamtentwurf einer<br />

neuen GOÄ verfügt, während<br />

• <strong>der</strong> PKV-Verband per 15.06.<strong>2010</strong> über das Stadium rudimentärer Überlegungen hinsichtlich<br />

einer neuen GOÄ noch nicht hinausgekommen war. Die Überlegungen <strong>der</strong><br />

PKV, die eine Konvergenz hin zu einer GKV-ähnlichen Vergütungssystematik bahnen,<br />

wurden zudem durch die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als inakzeptabel abgelehnt.<br />

Die Durchführung eines Workshops zur neuen GOÄ auf Arbeitsgruppenebene wurde<br />

bei einem bilateralen Meinungsaustausch am 24.08.<strong>2010</strong> zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(vertreten durch Dr. Regina Klakow-Franck) und PKV-Verband (vertreten durch den stellvertretenden<br />

Verbandsdirektor Dr. Joachim Patt) grundsätzlich bestätigt sowie erste<br />

Überlegungen zur konkreten Verfahrensweise bei diesem Workshop ausgetauscht. Die<br />

Durchführung des Workshops wurde für Ende <strong>2010</strong>/Anfang 2011 vereinbart. Einigkeit<br />

zwischen den Parteien bestand dahingehend, dass ein bereits für den Berichtszeitraum<br />

geplantes Spitzengespräch zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV Anfang<br />

2011 erfolgen soll.<br />

Spitzengespräch mit dem Deutschen Beamtenbund<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Im Rahmen des Spitzengesprächs zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Deutschem Beamtenbund<br />

(dbb), das am 01.10.<strong>2010</strong> in Berlin stattfand, standen Fragen des Gebührenrechts,<br />

und hier insbeson<strong>der</strong>e die Zukunft von GOÄ/GOZ im Mittelpunkt.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und dbb stimmten darin überein, dass die PKV ihre bereits aktuell<br />

vorhandenen Möglichkeiten zur Tarifausgestaltung und prämienbezogenen Leistungssteuerung<br />

in einem völlig unzureichenden Umfang nutzt. Stattdessen versuche die PKV<br />

via Verordnungsgeber die Öffnungsklausel zu platzieren.<br />

Der dbb äußerte – nachdem er sich noch 2008 positiv zur Einführung einer Öffnungsklausel<br />

in die GOZ positioniert hatte (Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf)<br />

– ebenfalls starke Vorbehalte gegen die Einführung einer GOZ-/GOÄ-Öffnungsklausel.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Beseitigung <strong>der</strong> freien Arztwahl sowie die Beschädigung des<br />

Arzt-Patienten-Verhältnisses wurden durch den dbb als sehr schwerwiegend eingestuft.<br />

Informationsgespräch auf Fachebene zur Vorbereitung einer Novellierung <strong>der</strong><br />

Gebührenordnung für Ärzte im Bundesministerium für Gesundheit<br />

Auf Einladung <strong>der</strong> Unterabteilung Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen des<br />

Bundesgesundheitsministeriums fand am 04.11.<strong>2010</strong> in Bonn in Vorbereitung <strong>der</strong><br />

GOÄ-Novellierung ein Informationsgespräch auf Fachebene statt. Unter Vorsitz des<br />

BMG nahmen Vertreter von <strong>Bundesärztekammer</strong>, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG), ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) für<br />

die Beihilfekostenträger des Bundes sowie ein Vertreter des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen<br />

für die Beihilfekostenträger <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> an diesem Gespräch teil.<br />

373


Ziel des Informationsgesprächs aus Sicht des BMG war es, allen Beteiligten bereits vor<br />

Beginn <strong>der</strong> fachlichen Vorarbeiten einer GOÄ-Novellierung einen Überblick über den<br />

aktuellen Sachstand <strong>der</strong> Arbeiten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und PKV-Verband an einer<br />

neuen GOÄ zu ermöglichen. Insbeson<strong>der</strong>e sollten die Gemeinsamkeiten und die wesentlichen<br />

Unterschiede <strong>der</strong> zugrundeliegenden Bewertungskonzepte dargestellt und<br />

diskutiert werden. Über den Sitzungsverlauf und die Details <strong>der</strong> gemachten Ausführungen<br />

wurde zwischen den Gesprächsteilnehmern Stillschweigen vereinbart. Gleichwohl<br />

kann festgehalten werden, dass die jahrelangen und umfassenden Vorarbeiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Kontext <strong>der</strong> Umsetzung des im Jahr 2005 beschlossenen GOÄ-Reformkonzeptes<br />

mit einer fertigen Entwurfsfassung zu einem deutlichen Vorsprung gegenüber<br />

den noch rudimentären Bemühungen des PKV-Verbandes zur Erarbeitung eines<br />

eigenen GOÄ-Vorschlags geführt haben.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte in dem Informationsgespräch die Richtigkeit <strong>der</strong> bereits<br />

mit Bundesgesundheitsminister Rösler vereinbarten Zugrundelegung <strong>der</strong> GOÄ-<br />

Entwurfsfassung <strong>der</strong> BÄK bei dem bevorstehenden Novellierungsprozess mit <strong>der</strong> fortgeschritteneren<br />

und aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutlich überlegenen Entwurfsfassung<br />

einer neuen GOÄ eindrucksvoll unter Beweis stellen.<br />

Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, den aufgenommenen Dialog durch<br />

ein weiteres Informationsgespräch am 23. März 2011, wie<strong>der</strong>um im Hause des BMG in<br />

Bonn, fortzusetzen.<br />

9.1.3 Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />

Im Berichtszeitraum wurden neben verschiedenen Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Landesärztekammern weitere, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Berufspolitik zuzuordnende<br />

Gruppen – wie nachfolgend aufgeführt – durch Dezernat 4 über den Sachstand des Projektes<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ sowie hiermit assoziierte<br />

Sachverhalte informiert.<br />

Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>/Landesärztekammern<br />

Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

21./22.01.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 29. Sitzung<br />

20.02.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Gebietsärzte, 6. Sitzung<br />

25./26.03.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 31. Sitzung<br />

03.03.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin, 6. Sitzung<br />

15./16.04.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 32. Sitzung<br />

25.-27.07.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 34. Sitzung und Klausursitzung<br />

26./27.08.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 35. Sitzung<br />

23./24.09.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 36. Sitzung<br />

16./17.09.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern, 17. Sitzung<br />

21./22.10.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 37. Sitzung<br />

02.10.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Gebietsärzte, 7. Sitzung<br />

374


11./12.11.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern, 18. Sitzung<br />

17.11.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin, 7. Sitzung<br />

19.11.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 38. Sitzung<br />

16.12.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz Öffentlichkeitsarbeit, Dezembersitzung<br />

Gremien <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

24.07.<strong>2010</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg,<br />

Stuttgart<br />

15.09.<strong>2010</strong> Kammerversammlung <strong>der</strong> Landesärztekammer Schleswig-Holstein,<br />

Bad Segeberg<br />

Berufsverbände und an<strong>der</strong>e Adressaten<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

15.01.<strong>2010</strong> „Honorierung privatärztlicher Leistungen – Das Modell <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>“, 32. Deutscher Privatzahnärztetag, Wiesbaden<br />

(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

16.01.<strong>2010</strong> „GOÄ aktuell“, Workshop des Verbandes leiten<strong>der</strong> Orthopäden und<br />

Unfallchirurgen e. V. (VLOU), Frankfurt/Main (Dr. Regina Klakow-<br />

Franck M.A.)<br />

26.02.<strong>2010</strong> „Die novellierte GOÄ – wann kommt sie und was bringt sie im Kapitel<br />

‚Laborleistungen‘?“, Fachtung <strong>der</strong> Gesellschaft für Laborberatung<br />

GmbH (DELAB), Mainz (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

09.04.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ – aktueller Sachstand“, Treffen <strong>der</strong><br />

Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden <strong>der</strong> Sektionen und<br />

Arbeitsgemeinschaften im Berufsverband <strong>der</strong> Deutschen Internisten<br />

(BDI), Wiesbaden (Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />

10.05.<strong>2010</strong> „Aktueller Sachstand <strong>der</strong> GOÄ-Entwicklung“, Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dresden<br />

(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

11.09.<strong>2010</strong> „Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),<br />

Vorbereitungen <strong>der</strong> BÄK und Rahmenbedingungen“, Vorstandssitzung<br />

des Hartmannbundes, Berlin (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

17.09.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> laboratiorumsmedizinischen Vergütung in<br />

GKV- und PKV-Systemen – aus Sicht <strong>der</strong> BÄK“, Herbsttagung des<br />

Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Berlin (Dr. Regina<br />

Klakow-Franck M.A.)<br />

09.10.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte“, Symposium<br />

„Blaue Synergien“: „Privathonorar und Freiberuflichkeit – <strong>der</strong> Blick in<br />

die Zukunft“, Verband <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen<br />

(PVS), Karlsruhe (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

23.10.<strong>2010</strong> „Die Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> neuen GOÄ<br />

– Ein Beitrag zum Transparenzangebot“, 23. Internationaler Kongress<br />

<strong>der</strong> Ophthalmochirurgen, Symposium Berufspolitik „Strukturwandel<br />

in <strong>der</strong> augenärztlichen Versorgung: Neuerungen und ihre Aufgaben“,<br />

Hamburg (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

375


05.11.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ – aktueller Sachstand“, 25. Jahrestagung<br />

<strong>der</strong> Gastroenterologischen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/<br />

Saarland (GARPS), Bad Kreuznach (Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />

04.12.<strong>2010</strong> „Die neue GOÄ/GOZ“, 2. Bundeskongress für Privatmedizin, Köln<br />

(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

06.12.<strong>2010</strong> „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor <strong>der</strong> Novellierung. Die<br />

zunehmend elementare Bedeutung <strong>der</strong> deutschen Leitgebührenordnung<br />

– nicht nur für Ärztinnen und Ärzte“, Spreestadt-Forum zur<br />

Gesundheitsversorgung in Europa, WS <strong>2010</strong>/2011, Berlin (Alexan<strong>der</strong><br />

Golfier, MBA)<br />

Veröffentlichungen<br />

Juni <strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte – Aktueller<br />

Sachstand“ – in: Arzt und Krankenhaus, 6/<strong>2010</strong>, S. 184-186<br />

(Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />

Nov. <strong>2010</strong> „In den Startlöchern: Die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ“ – in: Ärztepost,<br />

4/<strong>2010</strong>, S. 6-10 (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />

9.2 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Den Arbeitsschwerpunkt des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter dem Vorsitz von Dr. Theodor Windhorst und des stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, bildete im Berichtszeitraum, wie bereits<br />

in den Jahren 2008 und 2009, die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ). Mit <strong>der</strong> fachlich-inhaltlichen Begleitung des Weiterentwicklungsprojektes einer<br />

neuen GOÄ auf definierter Detailebene wurde <strong>der</strong> dem Ausschuss „Gebührenordnung“<br />

zugeordnete und von Dr. Theodor Windhorst geleitete Projektbeirat „Bewertung GOÄ“<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragt, <strong>der</strong> im Berichtszeitraum viermal tagte.<br />

Daneben war <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ mit <strong>der</strong> Analyse und Bewertung verschiedener<br />

weiterer honorarrelevanter Themen befasst. Hierzu gehörte u. a. die eng mit<br />

<strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ korrelierende Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte (GOZ). Der Ausschuss „Gebührenordnung“ begleitete in diesem Zusammenhang<br />

die inhaltliche Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> bilateralen Gespräche zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Bundeszahnärztekammer (BZÄK), mit dem Ziel einer abgestimmten<br />

Vorgehensweise bei<strong>der</strong> Kammern insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den sowohl<br />

für die GOZ als auch für die GOÄ relevanten „Paragrafenteil“, <strong>der</strong> auch die seitens des<br />

PKV-Verbandes vehement eingefor<strong>der</strong>te Öffnungsklausel umfasst. Der Ausschuss „Gebührenordnung“<br />

befasste sich des Weiteren mit <strong>der</strong> am 28.01.<strong>2010</strong> von PKV-Verband<br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) getroffenen, den Basistarif betreffenden,<br />

abweichenden Vergütungsvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3b SGB V, mit <strong>der</strong> im Ergebnis<br />

die für Basistarif-Versicherte anzuwendenden GOÄ-Steigerungsfaktoren im Vergleich<br />

zur bis dato gemäß § 75 Abs. 3a SGB V geltenden Regelung deutlich abgesenkt<br />

wurden (vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, Kapitel 9.4.1, sowie http://www.kbv.de//<br />

rechtsquellen/25803.html).<br />

376


Einen weiteren Themenschwerpunkt <strong>der</strong> Erörterungen des Ausschusses „Gebührenordnung“<br />

bildeten die PKV betreffende Themen, wie <strong>der</strong> Projektauftrag „Datenbank Ärztliche<br />

Qualitätsinitiativen“ im Rahmen <strong>der</strong> Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

privatärztlicher Leistungen, die datenschutzrechtliche Überprüfung <strong>der</strong><br />

digitalisierten Datenübermittlung zwischen Ärzten und privaten Krankenversicherungen<br />

sowie das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragte und<br />

am 25. Januar <strong>2010</strong> in Berlin vorgelegte IGES-Gutachten zur „Bedeutung von Wettbewerb<br />

im Bereich <strong>der</strong> PKV vor dem Hintergrund <strong>der</strong> erwarteten demographischen Entwicklung“.<br />

Im Berichtszeitraum sprach sich <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ gegenüber dem<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für die Beschlussfassung zu nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen<br />

privatärztlicher Leistungen aus: zur<br />

• „Intravitrealen Injektion (IVI)/Intravitrealen operativen Medikamenteneinbringung<br />

(IVOM)“,<br />

• „Kontinuierlichen Blutzuckermessung“,<br />

• „Intensitätsmodulierten Radiotherapie (IMRT) und bildgestützten Verifikation vor je<strong>der</strong><br />

Bestrahlung (IGRT)“ sowie<br />

• „Körperstereotaxie“.<br />

Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> tagte im Berichtszeitraum<br />

dreimal.<br />

9.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung<br />

9.3.1 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)<br />

PKV-relevante Regelungen<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Der Bundestag beschloss am 11.11.<strong>2010</strong> das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />

(AMNOG). Per 01.01.2011 sind damit die in § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b<br />

SGB V festgelegten und von den pharmazeutischen Unternehmen auf verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel zu zahlenden Abschläge nicht nur den gesetzlichen, son<strong>der</strong>n<br />

auch den privaten Krankenkassen sowie den Kostenträgern <strong>der</strong> Beihilfe gegenüber zu<br />

gewähren. Diese auch als Herstellerrabatte bezeichneten Abschläge dürfen dabei von<br />

den Unternehmen <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung ausschließlich zur Vermeidung<br />

o<strong>der</strong> Begrenzung von Prämienerhöhungen o<strong>der</strong> zur Prämienermäßigung ihrer Versicherten<br />

verwendet werden. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Einbeziehung <strong>der</strong> privaten<br />

Krankenversicherung (PKV) unter die AMNOG-Regelungen insbeson<strong>der</strong>e deshalb<br />

von Relevanz, da die PKV hieraus ihre For<strong>der</strong>ung nach einem Preisverhandlungsmandat<br />

für den Bereich ärztlich erbrachter Leistungen bestätigt sieht. Neben <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong><br />

Herstellerrabatte werden die privaten Krankenversicherungsunternehmen mit dem<br />

AMNOG auch in die Preisverhandlungen über neue Arzneimittel einbezogen.<br />

377


9.3.2 GKV-Finanzierungsgesetz: PKV- und GOÄ-relevante Neuregelungen<br />

PKV-relevante Regelungen<br />

Mit dem am 12.11.<strong>2010</strong> beschlossenen und per 01.01. 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz<br />

(GKV-FinG) wurden auch einige die PKV betreffende Regelungen geän<strong>der</strong>t.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund steht hierbei die Rücknahme <strong>der</strong> im Jahr 2007 in § 6 Abs. 1<br />

SGB V eingeführten sogenannten Drei-Jahres-Frist für Angestellte beim Wechsel von<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Seither konnte ein solcher Wechsel<br />

erst dann erfolgen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinan<strong>der</strong> folgenden<br />

Kalen<strong>der</strong>jahren überschritten wurde. Mit <strong>der</strong> durch das GKV-FinG bereits rückwirkend<br />

zum 31.12.<strong>2010</strong> geltenden Rücknahme werden Angestellte jetzt wie<strong>der</strong> mit Ablauf des<br />

Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt<br />

und voraussichtlich auch zukünftig darüber liegen wird. Daneben wurden mit<br />

dem GKV-FinG weitere die PKV betreffende Regelungen getroffen, wie z. B. die Möglichkeit<br />

des Verbleibens in <strong>der</strong> PKV von privatversicherten Eltern, die nach einer Elternzeit<br />

halbtags in ihren Beruf zurückkehren.<br />

GOÄ-relevante Regelungen<br />

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurden nachfolgende Regelungen beschlossen, mit<br />

denen die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Kostenerstattung durch GKV-Versicherte geför<strong>der</strong>t<br />

werden soll.<br />

§ 13 Abs. 2 SGB V<br />

Nach <strong>der</strong> bis zum 31.12.<strong>2010</strong> geltenden und auch <strong>der</strong> zukünftigern Rechtslage hat <strong>der</strong><br />

Arzt die Versicherten vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> ärztlichen Leistung darüber zu informieren,<br />

dass Kosten, die nicht von <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden,<br />

von dem Versicherten zu tragen sind. Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> musste sich <strong>der</strong> Versicherte<br />

die erfolgte Beratung durch den Arzt schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung<br />

ist seit dem 01.01.2011 nun nicht mehr vorgeschrieben. Entgegen <strong>der</strong> bisherigen<br />

Regelung sind die Versicherten seit Jahresbeginn 2011 nicht mehr ein Jahr lang an die<br />

Wahl <strong>der</strong> Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gebunden, son<strong>der</strong>n nur noch für die<br />

Dauer eines Quartals.<br />

§ 53 Abs. 4, 8 und 9 SGB V<br />

Die hier wesentlichste Än<strong>der</strong>ung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Inanspruchnahme durch die GKV-<br />

Versicherten betrifft die Dauer <strong>der</strong> Mindestbindungsfrist an die Wahltarife nach § 53<br />

Abs. 4 SGB V. Danach beträgt diese, mit Ausnahme des Wahltarifs für beson<strong>der</strong>e Versorgungsformen,<br />

seit dem 01.01.2011 nicht mehr drei Jahre, son<strong>der</strong>n nur noch ein Jahr.<br />

Da die Kostenerstattung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ) zu erfolgen hat, spielt diese für die Vergütungssituation <strong>der</strong> Vertragsärzte zukünftig<br />

eine noch wichtigere Rolle als bisher. Insofern ist es gerade im Zusammenhang<br />

<strong>der</strong> für das Jahr 2011 geplanten Aufnahme <strong>der</strong> Novellierungsgespräche über eine neue<br />

GOÄ für die Ärzteschaft von elementarer Bedeutung, dass neben <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong><br />

Leistungsinhalte eine adäquate Bewertung dieser Leistungen erreicht werden kann.<br />

378


9.4 GOÄ-Anwendungsfragen<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Trotz <strong>der</strong> notwendigen Priorisierung und Fokussierung auf Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurden im Berichtszeitraum ca. 500 telefonische<br />

und schriftliche Anfragen von Landesärztekammern, Gerichten ärztlichen Berufsverbänden<br />

etc. zur Auslegung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit anzuwendenden GOÄ sowie zu Analogbewertungen<br />

beantwortet.<br />

9.5 GOÄ-Informationsaustausch mit den Landesärztekammern<br />

Am 21. und 22.09.<strong>2010</strong> fand im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />

<strong>2010</strong> zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwischen<br />

den auf Landesärztekammerebene für GOÄ-Auslegungsfragen zuständigen Mitarbeitern<br />

und Dezernat 4 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> statt. Neben einer Darstellung des Projektstandes<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung einer neuen Gebührenordnung<br />

für Ärzte unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Bereich des seit Ende<br />

Januar <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>aufgenommenen GOZ-Novellierungsprozesses, bildete <strong>der</strong> Informations-<br />

und Erfahrungsaustausch zu Auslegungsfragen <strong>der</strong> aktuell gültigen GOÄ den thematischen<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> zweitägigen Veranstaltung. In die seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

vorab eingereichten Fragestellungen wurden während des Erfahrungsaustauschs<br />

durch die jeweils zuständigen Kammervertreter eingeführt. Unter Mo<strong>der</strong>ation<br />

von Dezernat 4 kam so ein intensiver und konstruktiv geführter Erfahrungsaustausch zu<br />

folgenden abrechnungsrelevanten Themen zustande (Auswahl):<br />

• Vergütung einer medizinischen Stellungnahme nach § 35a SGB VIII (Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />

für seelisch behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche)<br />

• Leichenschau<br />

• Osteopathische Behandlung<br />

• Neuromonitoring in Schlaganfalleinheiten<br />

• Legen eines permanenten Dialysevorhofkatheters<br />

• Notfalleinweisung nach dem Gesetz für psychisch Kranke/Landesgesetz für psychisch<br />

kranke Personen (PsychKG)<br />

• Ansatzfähigkeit <strong>der</strong> GOÄ-Nr. 30 für aufwändige Erstanamnesen<br />

• Biophysiologische Regulationstherapie<br />

• Kernspinresonanz-Therapie<br />

• 2D-Rekonstruktion<br />

• Lymphadenektomie<br />

• Protonentherapie<br />

• Unterscheidung von Praxiskosten (§ 4 Abs. 3 GOÄ) und Sachkosten (§ 10 GOÄ)<br />

• Einsatz von Navigationssystemen („Da-Vinci-System“)<br />

• Hautkrebs-Screenings<br />

• K-ras-Mutationsdiagnostik bei metastasierenden kolorektalen Karzinomen<br />

• Einmalmaterial bei ambulanten operativen Eingriffen<br />

• Gewebedopplerechokardiographie<br />

• Endokardiales Katheter-Mapping im Rahmen <strong>der</strong> elektrophysiologischen Untersuchung<br />

379


• Endovasale Lasertherapie von Krampfa<strong>der</strong>n (EVLT)<br />

• MRT-gesteuerte Intervention<br />

• Einstellung eines Tiefenhirnstimulators<br />

• Muskelfunktionsdiagnostik<br />

• Ansatzfähigkeit eines erhöhten Steigerungsfaktors (2,3fach) für GOÄ-Nrn. 5729 und<br />

5731 unter Verweis auf erhöhten technischen und zeitlichen Aufwand<br />

• Analoge Berechnung <strong>der</strong> GOÄ-Nr. 3911.H3 bei Blasenkrebsfrüherkennungsuntersuchung<br />

mittels qualitativem Schnelltest zum Nachweis Tumormarker NMP22 im Urin<br />

ohne Nachweis Fachkunde Speziallabor<br />

• Abrechnungsbeschränkungen bei Behandlung im MVZ<br />

• Late Enhancement bei MRT des Herzens<br />

• Honorierung <strong>der</strong> Beratung zur Patientenverfügung<br />

• Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) und bildgestützte Verifikation (IGRT)<br />

• Körperstereotaxie<br />

• Laserbehandlung aktinischer Keratosen<br />

• Optische Kohärenztomographie des Augenhintergrunds<br />

• Pulmonalvenenisolation/EPU<br />

• Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) zur Körperwasserbestimmung in nephrologischen<br />

Praxen<br />

• Vakuumtherapie<br />

• Vergütung von Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger<br />

Der nächste GOÄ-Informations- und Erfahrungsaustausch wurde für den 12. und<br />

13. Dezember 2011 festgelegt.<br />

9.6 GOÄ-Datenbank<br />

Die GOÄ-Datenbank stellt eine rund 4.250 Dokumente umfassende Referenzquelle zu<br />

primär honorarrechtlichen Fragen <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte dar. So beinhaltet sie<br />

unter an<strong>der</strong>em sämtliche gebührenrechtliche Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sowie eine Vielzahl von höchstrichterlichen Urteilen mit Bezug zur Gebührenordnung<br />

für Ärzte. Der Zugriff auf die GOÄ-Datenbank steht neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch den Landesärztekammern über ein geschütztes EDV-Netzwerk zur Verfügung. Für<br />

die Landesärztekammern besteht über diesen Zugangsweg zudem die Möglichkeit, eigene<br />

Dokumente in den Datenbestand einzupflegen. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden insgesamt<br />

rund 200 Dokumente neu in die GOÄ-Datenbank eingestellt.<br />

9.7 GOÄ-Service/Internetauftritt<br />

Ärztinnen und Ärzte, aber auch die an <strong>der</strong> GOÄ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Berufs- und Honorarpolitik<br />

interessierte Fachöffentlichkeit erhalten über den von Dezernat 4 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

fachlich betreuten Internetauftritt „Gebührenordnung“ (siehe unter<br />

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108) die Möglichkeit, sich mit den<br />

relevanten Hintergrundinformationen vertraut zu machen. Hierzu gehören Informatio-<br />

380


Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

nen zur aktuellen Honorarpolitik, zu Abrechnungsempfehlungen, zur Anwendung des<br />

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), zu separaten Honorarvereinbarungen<br />

mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern sowie zu zahlreichen weiteren einschlägigen<br />

Themenfel<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wird auch <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene<br />

und in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte „GOÄ-<br />

Ratgeber“ vorgehalten.<br />

Diese direkten Informationsangebote an den einzelnen Arzt wurden im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

<strong>2010</strong> wie<strong>der</strong> intensiv genutzt. In <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> genauen Nutzungsdaten für den November<br />

<strong>2010</strong> lag <strong>der</strong> gesamte Bereich Gebührenordnung (mit Unterseiten) mit 159.593<br />

Pageviews an erster Stelle <strong>der</strong> Themen im Ärztebereich <strong>der</strong> Internetpräsenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

d. h. ca. 38 Prozent <strong>der</strong> Zugriffe in diesem Bereich entfielen auf die GOÄ.<br />

Unter den Suchbegriffen, über die Nutzer aus Internetsuchmaschinen auf das Angebot<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gelangen, rangiert die Gebührenordnung (in einer bereinigten<br />

Aufstellung <strong>der</strong> Top-200-Suchbegriffe) für den November <strong>2010</strong> an elfter Stelle. Unter allen<br />

aufgerufenen einzelnen Seiten des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war <strong>der</strong><br />

GOÄ-Ratgeber an 31. Stelle, die Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen<br />

an 41. Stelle und die Startseite Gebührenordnung auf Position 47, was den hohen Rang<br />

innerhalb des Themenspektrums beweist. Die Startseite Gebührenordnung alleine<br />

(ohne die untergeordneten Seiten) erhielt im Jahresverlauf 21.555 Pageviews.<br />

381


10. Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

Einführung und Ausblick<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Das Feld <strong>der</strong> Gesundheitsberufe umfasst neben den 18 gesetzlich und vier durch Ausbildungsordnungen<br />

geregelten Berufen auch eine große Zahl von Qualifikationen auf <strong>der</strong><br />

Ebene des Landesrechts, vor allem im Bereich <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung. Hinzu kommen<br />

zunehmend Bildungsgänge des tertiären Sektors, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Pflege und<br />

in den Berufen im Heilmittelbereich, sowie von verschiedensten Bildungsträgern häufig<br />

unkoordiniert entwickelte Fortbildungen im Krankenhaus. Zusätzlich machen die vielen<br />

an den Übergängen zu Pädagogik, Sport, Handwerk, Technik, Hauswirtschaft, Wellness,<br />

Hygiene, Management und Körperpflege angesiedelten Qualifizierungsmöglichkeiten<br />

das Feld mittlerweile in hohem Maße unübersichtlich. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gehört es, die Entwicklungen zu beobachten und aktiv zu begleiten o<strong>der</strong> zu<br />

gestalten, wie bspw. im Berichtsjahr bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Medizinischen<br />

Fachangestellten, <strong>der</strong> Akademisierung <strong>der</strong> Fachberufe, beim Deutschen Qualifikationsrahmen<br />

und <strong>der</strong> Entwicklung neuer Qualifizierungen in <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />

Versorgung. Dies geschieht häufig gemeinsam mit den Landesärztekammern bzw.<br />

diese unterstützend und koordinierend und/o<strong>der</strong> in Kooperation mit an<strong>der</strong>en Institutionen<br />

des Gesundheitswesens o<strong>der</strong> des Bildungssektors.<br />

Wichtiges Augenmerk in dem sich ständig weiter differenzierenden und spezialisierenden<br />

Feld <strong>der</strong> Berufe gilt den Schnitt- und Nahtstellen zum Arztberuf sowie <strong>der</strong> Identifikation<br />

von Zuständigkeiten, Überschneidungen, Qualifikationsbedarfen und Kooperationsmöglichkeiten.<br />

Damit sollen die Gefahren, die sich aus <strong>der</strong> weiter wachsenden –<br />

z. T. ökonomisch bedingten – Arbeitsteilung ergeben können, kompensiert und die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

einer zugleich komplex organisierten wie „ganzheitlichen“ Patientenversorgung,<br />

in <strong>der</strong> medizinische und pflegerische Versorgungsqualität rund um den Patienten<br />

an erster Stelle stehen, angemessen zur Geltung gebracht werden. Bereits das Gesundheitssystem-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

(GMG) 2004 stieß ergänzende Kooperationsmöglichkeiten<br />

zwischen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen an, mit denen <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

glaubte, Grenzen zwischen den Professionen und Sektoren überwinden zu<br />

können. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2006 sowie das Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />

(PfWG) 2008 zielen auf eine stärkere Vernetzung von medizinischer<br />

und pflegerischer Versorgung nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und<br />

SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) im Bereich <strong>der</strong> Integrierten Versorgung sowie<br />

durch die Einführung einer zusätzlichen Verwaltungs- und Beratungsebene in Form<br />

von Pflegestützpunkten und Pflegeberatern. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet, Tätigkeiten<br />

wie z. B. das Case Management und die Versorgungssteuerung den Krankenkassen<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen bzw. heilkundliche Tätigkeiten Pflegekräften<br />

zuzuweisen. Dies könnte gewachsene, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehungen, den<br />

Primat <strong>der</strong> medizinisch orientierten Betreuung und die Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

nach Facharztstandard gefährden.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in diesem Sinne in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum<br />

von nur vier Jahren mit <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte<br />

(2006), mit fünf Fortbildungscurricula für Medizinische Fachangestellte (2007),<br />

mit dem neuen Aufstiegsberuf „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“<br />

383


Tabelle 1: Fachberufe im Gesundheitswesen – Übersicht über die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Aus- und Fortbildung von Medizinischen<br />

Fachangestellten<br />

• Koordinierung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

in Berufsbildungsfragen<br />

• Geschäftsführung von Ausschuss<br />

und Ständiger Konferenz<br />

Medizinische Fachberufe<br />

• Ausbildungsverordnung Medizinische<br />

Fachangestellte: Begleitung<br />

<strong>der</strong> Umsetzung in<br />

den Landesärztekammern<br />

(Musterprüfungsordnung, Aufgabenpool,<br />

Broschüren, Erfahrungsaustausch)<br />

• Konzeptionierung und Erarbeitung<br />

von Curricula zur<br />

Fortbildung<br />

• Aufstiegsfortbildungen zur<br />

Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung und<br />

zur Betriebs-/Fachwirtin im<br />

Gesundheits- und Sozialwesen<br />

• Gemeinsamer Aufgabenpool<br />

von Ärztekammern für die Abschlussprüfung<br />

• E-Learning in <strong>der</strong> Ausbildung<br />

• Abstimmung mit dem Bundesverband<br />

<strong>der</strong> Freien Berufe<br />

und an<strong>der</strong>en Spitzenorganisationen<br />

in Berufsbildungsfragen<br />

• Ausbildungsplatzsituation/<br />

Rekrutierung von Auszubildenden<br />

• Statistiken zur Berufsbildung/<br />

Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />

• Nationaler Ausbildungspakt<br />

(2009) und fünf weiteren Musterfortbildungscurricula im Berichtsjahr wichtige Beiträge<br />

zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung geleistet. Flankiert wurde dies durch Entwicklungen<br />

im Tarifbereich und bei <strong>der</strong> Altersversorgung.<br />

Parallel hierzu ist die Entwicklung neuer Konzepte und Modellversuche im Nachgang<br />

zum Sachverständigenratsgutachten 2007 zur „Stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher<br />

Heilberufe in Versorgungskonzepte“ kritisch-konstruktiv zu begleiten. Hinsichtlich sektoren-<br />

und/o<strong>der</strong> berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Modelle sind absehbare Nachteile zu vermeiden<br />

und die Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen, die die ärztliche Versorgung<br />

flankieren können, zu suchen. Dazu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aktuell durch<br />

die Veröffentlichung bzw. Vergabe von Gutachten zum Case Management und zur Delegation<br />

in <strong>der</strong> stationären Versorgung sowie von Projekten im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative<br />

Versorgungsforschung“ wichtige Beiträge geleistet. In zwei Arbeitsgruppen <strong>der</strong><br />

384<br />

Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

• Geschäftsführung <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong><br />

Fachberufe im Gesundheitswesen mit<br />

40 Mitgliedsverbänden einschließlich<br />

diverser Arbeitsgruppen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Kooperation<br />

• Sitzungsorganisation und -gestaltung<br />

<strong>der</strong> jährlichen Fachberufekonferenz<br />

• Berufspolitische und fachliche Kontakte<br />

zu den Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe/Teilnahme<br />

an Veranstaltungen<br />

• Begleitung von Gesetzgebungsverfahren<br />

gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG<br />

• Beobachtung <strong>der</strong> Akademisierung/<br />

Bologna-Prozess<br />

• Europäische Entwicklungen in <strong>der</strong><br />

Bildung<br />

• Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)<br />

• Auskünfte und Beratung zu Ausbildung<br />

und Tätigkeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

• Beobachtung von Kooperationsformen<br />

• Kooperation mit den Pflegeberufen<br />

• Projektentwicklung zur Kooperationsverbesserung<br />

• Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />

Heilberufe in die medizinische Versorgung<br />

• Beobachtung und Beteiligung an <strong>der</strong><br />

Qualitätsentwicklung bei den Heilmittelerbringern<br />

• Beobachtung <strong>der</strong> Heilmittelversorgung<br />

• Direktzugang für Physiotherapeuten<br />

• Elektronische Berufeausweise/Beruferegister<br />

• AG zu § 63 (3c) SGB V beim Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss<br />

Tarifangelegenheiten des<br />

Praxispersonals<br />

• Geschäftsführung <strong>der</strong><br />

AAA (Arbeitsgemeinschaft<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />

Fachangestellten)<br />

• Geschäftsführung von<br />

Tarifverhandlungen<br />

• Gehalts-, Manteltarifvertrag,<br />

Tarifvertrag betriebliche<br />

Altersvorsorge und<br />

Entgeltumwandlung<br />

• Veröffentlichung von Tarifverträgen<br />

• Auskünfte und Beratung<br />

von Arbeitgebern, Arbeitnehmern,<br />

Steuerberatern,<br />

Anwälten und weiteren<br />

Stellen zu Tarifverträgen<br />

• Beobachtung <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungssituation<br />

im Gesundheitswesen<br />

Altersversorgung/<br />

Pensionskasse <strong>der</strong><br />

Gesundheitsberufe<br />

• Implementierung und<br />

Promotion <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung<br />

in Praxen<br />

• Begleitung des Beirats<br />

Pensionskasse


Fachberufekonferenz wurde im Berichtsjahr auch verstärkt professionsübergreifend an<br />

praktischen Verbesserungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Kommunikation und <strong>der</strong> Prozessqualität<br />

in <strong>der</strong> Versorgung weitergearbeitet. Mit einem Projektpartner wurde intensiv die Entwicklung<br />

eines interprofessionellen Curriculums zum Case Management vorbereitet.<br />

Seit Mai 2009 bzw. Juni <strong>2010</strong> arbeitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> in zwei Beiräten des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit (BMG) zu den Themen „Neue Aufgaben im Pflegebereich“<br />

und „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“ mit.<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk muss auch zukünftig auf <strong>der</strong> vernetzten medizinisch-pflegerischen<br />

Versorgung alter und/o<strong>der</strong> pflegebedürftiger Menschen und Patienten mit chronischen<br />

Erkrankungen liegen, um den großen Herausfor<strong>der</strong>ungen zu begegnen, die<br />

aufgrund <strong>der</strong> demografischen, medizinischen und ökonomischen Entwicklung einschließlich<br />

des prognostizierten Fachkräftemangels auf alle westlichen Industriestaaten<br />

zukommen.<br />

10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />

10.1.1 Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe (BFB) und die Ärztekammern beteiligen sich an<br />

dem im Oktober <strong>2010</strong> erneut verlängerten „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs<br />

in Deutschland (<strong>2010</strong>–2014)“. Damit bringen die freien Berufe zum<br />

Ausdruck, dass sie sich in die Diskussion um bildungspolitische Entwicklungen einschalten<br />

und angesichts des demografischen Wandels, <strong>der</strong> in den nächsten Jahren zu einem<br />

Rückgang <strong>der</strong> Schulabgängerzahlen führen wird, verstärkt um die Fachkräftesicherung<br />

kümmern wollen. Qualitativ orientierte För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen sollen jetzt im<br />

Vor<strong>der</strong>grund stehen. Der BFB steuert und koordiniert die Beteiligung <strong>der</strong> freien Berufe<br />

am Pakt direkt. Für die Ärzteschaft ist Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin und Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> Fachberufegremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Mitglied im Paktbeirat.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit ist es in den freien Berufen gelungen – trotz weiterhin schwieriger<br />

Rahmenbedingungen –, das hohe Niveau an Ausbildungsplätzen zu halten. Laut alljährlicher<br />

Statistik zum 30. September (Berufsbildungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung) wurden<br />

in den freien Berufen in <strong>2010</strong> insgesamt 42.589 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge<br />

registriert. Das bedeutet insgesamt ein leichtes Plus von 0,2 Prozent. Die Statistik<br />

weist bei den Medizinischen Fachangestellten einen Zuwachs von knapp 4 Prozent<br />

aus (nach einem Rückgang um 4,5 Prozent in 2009).<br />

Die Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft, die Bundesregierung und Bundeslän<strong>der</strong><br />

sowie die Gewerkschaften befassen sich <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> notwendigen Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des deutschen dualen Berufsbildungssystems in Anbetracht demografischer, wirtschaftlicher,<br />

technologischer und internationaler Entwicklungen. Vorgeschlagen werden<br />

zahlreiche qualitative und quantitative Maßnahmen, um das duale deutsche Berufsbildungssystem<br />

und das ihn tragende Berufeprinzip im europäischen Wettbewerb weiterzuentwickeln<br />

(siehe hierzu ausführlich <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, S. 340).<br />

Mit <strong>der</strong> Nationalen Qualifizierungsoffensive „Aufstieg durch Bildung“ hat die Bundesregierung<br />

seit 2008 Qualifizierung und Bildung zu einem neuen Themen- und Programm-<br />

385


schwerpunkt gemacht, um Deutschland als Wirtschaftsnation in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung<br />

besser zu positionieren. Bildung und Qualifizierung sollen als Kernelemente von<br />

Zukunftsvorsorge begriffen und das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität<br />

und Wirkungsbreite grundlegend verbessert werden. Die Koalitionsvereinbarung<br />

vom Oktober 2009 hebt insbeson<strong>der</strong>e für die duale Berufsbildung die Weiterentwicklung<br />

von Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Flexibilisierung und Modularisierung<br />

hervor. Das Berufeprinzip soll allerdings gewahrt werden. Durch vergleichende Kompetenzmessung<br />

soll die Ausrichtung auf den internationalen Wettbewerb unterstützt<br />

werden. (Weitere Informationen unter www.freie-berufe.de/Ausbildungspakt bzw. www.<br />

bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte<br />

> Ausbildung/Fortbildung.)<br />

10.1.2 Deutscher Qualifikationsrahmen<br />

Seit 2005 stellen die europäischen Entwicklungen im Bildungsbereich ein wichtiges Themenfeld<br />

dar, das die <strong>Bundesärztekammer</strong>, teilweise gemeinsam mit dem Bundesverband<br />

<strong>der</strong> Freien Berufe, intensiv begleitet. Im Mittelpunkt stand zunächst <strong>der</strong> Europäische<br />

Qualifikationsrahmen (EQR), <strong>der</strong> durch die Empfehlung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

vom April 2008 abschließend beraten wurde. Der EQR soll im Sinne eines Metarahmens<br />

für nationale Qualifikationsrahmen die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Qualifikationen<br />

in <strong>der</strong> allgemeinen, <strong>der</strong> hochschulischen sowie <strong>der</strong> beruflichen Bildung in allen<br />

Mitgliedstaaten ermöglichen. In Deutschland wurde im Januar 2007 auf Bundesebene –<br />

unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) und <strong>der</strong> Sozialpartner – mit <strong>der</strong> Erarbeitung eines Deutschen<br />

Qualifikationsrahmens (DQR) auf Basis des EQR begonnen. Er stellt eine nationale<br />

bildungsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen anhand von<br />

Lernergebnissen dar und dient als Instrument zur Vergleichbarkeit von Qualifikationen<br />

sowie zur Verbesserung <strong>der</strong> Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.<br />

In <strong>der</strong> ersten Phase erfolgte auf <strong>der</strong> Grundlage konsentierter Ziele und Leitlinien, übergeordneter<br />

Kompetenzkategorien, Terminologien und Niveaustufen zunächst bis Februar<br />

2009 die Erarbeitung eines achtstufigen Modells für den DQR mit Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Lernergebnisse (Outcome) für die einzelnen Niveaustufen in vier „Säulen“: Fachkompetenz,<br />

unterglie<strong>der</strong>t nach Wissen und Fertigkeiten, Personale Kompetenz, unterglie<strong>der</strong>t<br />

nach Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Der DQR beschränkt sich zunächst<br />

auf die formalen Qualifikationen; erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch<br />

Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden.<br />

In <strong>der</strong> zweiten Phase des DQR-Prozesses (2009/<strong>2010</strong>) wurde in vier Arbeitsgruppen die<br />

Praktikabilität und Passung <strong>der</strong> vorgegebenen Niveaustufen mit den Systemen <strong>der</strong> schulischen,<br />

<strong>der</strong> allgemeinen, <strong>der</strong> beruflichen und <strong>der</strong> Hochschulausbildung geprüft sowie<br />

eine exemplarische Zuordnung bestehen<strong>der</strong> Abschlüsse in die Niveaustufen vorgenommen.<br />

Die vier Arbeitsgruppen deckten die Bereiche Handel, Metall/Elektro, IT und Gesundheit<br />

ab. Neben <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Handhabbarkeit <strong>der</strong> DQR-Matrix und ggf. ihrer<br />

Weiterentwicklung war bzw. ist die Erarbeitung eines Handbuchs intendiert. Die Arbeitsgruppen<br />

waren mit von BMBF und KMK persönlich benannten Sachverständigen<br />

besetzt. In <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Gesundheit waren u. a. Vertreter verschiedener Län<strong>der</strong>ministerien,<br />

des Bundesministeriums für Gesundheit, <strong>der</strong> Vereinten Dienstleistungsge-<br />

386


werkschaft, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Marburger Bundes, <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

<strong>der</strong> Heilmittelberufe sowie weiterer Bildungsinstitutionen vertreten.<br />

Es fanden vier ganztägige Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe zwischen Mai 2009 und Januar<br />

<strong>2010</strong> sowie mehrere Zusammenkünfte einer Begleitgruppe des Bundesverbandes <strong>der</strong><br />

Freien Berufe statt. Dabei wurden zwölf repräsentative Qualifikationen eingehend untersucht<br />

und zugeordnet, mehrheitlich allerdings ohne Konsens. In <strong>der</strong> Diskussion spielten<br />

die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife eine große Rolle, die<br />

nach Auffassung <strong>der</strong> AG durch die KMK nicht höher als ein dualer Berufsabschluss eingeordnet<br />

werden sollten. Darüber hinaus muss unbedingt die eigenständige Geltung <strong>der</strong><br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet bleiben. Die AG kam zu <strong>der</strong><br />

Einschätzung, dass <strong>der</strong> DQR weitgehend anwendbar ist. Probleme ergäben sich in erster<br />

Linie aus <strong>der</strong>zeit noch unzulänglich an Handlungskompetenzen ausgerichteten Ordnungsmitteln<br />

und Berufsgesetzen. Einzelne Deskriptoren müssten noch weiter entwickelt<br />

werden, um Kompetenzen in den Gesundheitsberufen abzubilden.<br />

In <strong>der</strong> dritten Phase des DQR bis Ende 2011 werden nun die Vorschläge <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

geprüft, und es erfolgen weitere politische Entscheidungen über seine Umsetzung.<br />

Alle bestehenden Abschlüsse sollen in <strong>der</strong> Breite des deutschen Bildungssystems den<br />

Niveaustufen des DQR möglichst vollständig zugeordnet werden, unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> vier Arbeitsgruppen, und es soll <strong>der</strong> Abgleich zwischen<br />

EQR und DQR hergestellt werden. Bis Ende 2012 sollen alle neuen Qualifikationsnachweise<br />

<strong>der</strong> „zuständigen Stellen“ den Verweis auf das EQR-Niveau enthalten. (Weitere Informationen<br />

unter www.deutscherqualifikationsrahmen.de.)<br />

10.2 Medizinische Fachangestellte<br />

Der Beruf <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten gehört zu den <strong>der</strong>zeit rund 350 anerkannten<br />

Ausbildungsberufen in Deutschland. Hierfür wurde nach § 4 Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) im Jahre 2006 eine Ausbildungsordnung erlassen, die die Ausbildungsordnung<br />

für Arzthelferinnen von 1985 abgelöst hat. Nach § 71 BBiG sind für die Berufsbildung<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsdienstberufe die Ärztekammern die jeweils für ihren Bereich<br />

„zuständige Stelle“. Sie haben demnach zahlreiche gesetzlich geregelte Aufgaben wahrzunehmen,<br />

die aus dieser originären Zuständigkeit erwachsen.<br />

10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Zum Zwecke <strong>der</strong> Planung und Ordnung <strong>der</strong> Berufsbildung gemäß §§ 87 und 88 BBiG erfolgt<br />

alljährlich eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes bei den zuständigen Stellen.<br />

Das aktuelle Berichtsjahr 2009 war das dritte Berichtsjahr nach <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong><br />

Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten (siehe Kapitel 10.2.8, S. 397). Die auf diesen<br />

Auswertungen beruhende nachfolgende Tabelle 2 liefert Angaben über die Zahl <strong>der</strong> Auszubildenden,<br />

differenziert nach Ausbildungsjahren, neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen,<br />

ausländischen Auszubildenden und Teilnehmern an Abschlussprüfungen<br />

zum Stichtag 31.12.2009.<br />

Die Gesamtzahl <strong>der</strong> Ausbildungsplätze zum 31.12.2009 beträgt über alle Ausbildungsjahre<br />

bundesweit 41.130 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresniveau um<br />

387


2,8 Prozent erhöht. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ist ein leichter Rückgang um 0,86 Prozent<br />

zu verzeichnen. Die Zahl <strong>der</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in<br />

2009 ist in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n um 6,4 Prozent und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken.<br />

Insgesamt sind die Ausbildungszahlen zwischen 1992 und 2009 um 20,3 Prozent zurückgegangen.<br />

Allerdings liegt die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin mit<br />

6,5 Prozent Anteil an allen weiblichen Auszubildenden bundesweit immer noch auf<br />

Rang 3 <strong>der</strong> zahlenmäßig bedeutsamsten Ausbildungsberufe für Frauen. Derzeit erlernen<br />

auch 417 junge Männer diesen Beruf.<br />

Tabelle 2: Ausbildungsverhältnisse und Abschlussprüfungen in <strong>der</strong> beruflichen Ausbildung<br />

2009 nach Län<strong>der</strong>n (Stichtag 31.12.2009)<br />

Auszubildende neu ab-<br />

Landesärztekammer insgesamt<br />

weiblich<br />

männlich<br />

davon im Ausbildungsjahr<br />

1. 2. 3.<br />

ausländischeAuszubildende<br />

geschlosseneAusbildungsverhältnisse<br />

Teilnehmer<br />

an Abschlussprüfungen<br />

insgesamt<br />

davon<br />

bestanden<br />

Baden-Württemberg 6.105 6.069 36 1.890 2.183 2.032 787 1.874 1.927 1.881<br />

Bayern 8.385 8.313 72 2.664 2.847 2.874 596 2.735 2.818 2.575<br />

Berlin 1.552 1.508 44 518 523 511 163 543 505 483<br />

Bremen 468 465 3 139 151 178 55 139 138 136<br />

Hamburg 899 887 12 327 321 251 101 358 259 258<br />

Hessen 2.921 2.888 33 982 1.012 927 424 987 790 684<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 4.388 4.346 42 1.518 1512 1.358 263 1.538 1.262 1.253<br />

Nordrhein 5.169 5.121 48 1.717 1.851 1.601 543 1.806 1.542 1.524<br />

Rheinland-Pfalz 2.186 2.175 11 707 746 733 158 751 632 590<br />

Saarland 564 561 3 194 206 164 47 197 138 129<br />

Schleswig-Holstein 1.348 1.336 12 450 439 459 45 493 435 406<br />

Westfalen-Lippe 4.707 4.678 29 1.574 1.604 1.529 403 1.568 1.497 1.358<br />

Summe (West) 38.692 38.347 345 12.680 13.395 12.617 3.585 12.989 11.943 11.277<br />

Brandenburg 575 560 15 184 180 211 3 190 191 187<br />

Mecklenburg-Vorpommern 394 386 8 128 133 133 9 134 118 108<br />

Sachsen-Anhalt 447 432 15 153 132 162 9 154 136 125<br />

Sachsen 648 635 13 198 204 246 3 198 215 163<br />

Thüringen 374 353 21 135 103 136 2 137 123 118<br />

Summe (Ost) 2.438 2.366 72 798 752 888 26 813 783 701<br />

Bundesgebiet 41.130 40.713 417 13.478 14.147 13.505 3.611 13.802 12.726 11.978<br />

Es sind nur solche neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse nachgewiesen, die am 31.12.2009 noch bestanden<br />

haben.<br />

388


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Die Statistiken belegen, dass die schulische Vorbildung <strong>der</strong> Auszubildenden in den letzten<br />

Jahren stabil geblieben ist. Bei den in 2009 13.802 neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen<br />

ist die Verteilung gegenüber dem Vorjahr mit rund 17,6 Prozent<br />

Hauptschülerinnen, 68 Prozent Realschülerinnen und 11,6 Prozent Abiturientinnen –<br />

wie schon seit 1997 erkennbar – zugunsten des Anteils <strong>der</strong> Realschülerinnen nahezu unverän<strong>der</strong>t<br />

und hat damit einen erfreulich hohen Stand erreicht (1993: 44 Prozent).<br />

16 Jahre und jünger sind demgemäß nur rund 14 Prozent <strong>der</strong> Auszubildenden, rund<br />

22 Prozent sind 17 Jahre alt, 46 Prozent sind 18 bis 20 Jahre alt und rund 19 Prozent<br />

noch älter. Nichtsdestotrotz wird auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft seit mehreren Jahren über<br />

mangelnde Ausbildungsreife <strong>der</strong> Jugendlichen geklagt, womit im Wesentlichen ein Defizit<br />

in grundlegenden Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch bei<br />

Konzentration und Verhalten gemeint sind. Häufig wird hierin mit ein Grund für teilweise<br />

nachlassendes Ausbildungsengagement gesehen. Der Anteil <strong>der</strong> vorzeitigen Vertragslösungen<br />

ist bezogen auf die Neuabschlüsse mit 22,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr<br />

leicht gestiegen; etwa die Hälfte aller Vertragslösungen findet innerhalb des ersten<br />

Ausbildungsjahres statt, davon ca. die Hälfte innerhalb <strong>der</strong> Probezeit. Mit 3.611 (8,7 Prozent)<br />

ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> ausländischen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr annähernd<br />

gleich geblieben.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> freien Berufe an den Gesamtausbildungsverhältnissen<br />

in Deutschland ist mit 7,5 Prozent zum 31.12.2009 gegenüber dem Vorjahr<br />

etwas gestiegen. Noch im Jahr 1992 betrug <strong>der</strong> Anteil allerdings 10,6 Prozent, und<br />

dies bei einer deutlich niedrigeren Zahl von selbstständigen Freiberuflern (Zuwachs zwischen<br />

1992 und 2009 um knapp 90 Prozent). Die Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Medizinischen<br />

Fachangestellten/Arzthelferinnen hat sich zwischen Juli 2009 und Juli <strong>2010</strong> bundesweit<br />

von 13.849 (West: 11.156, Ost: 2.693) auf 12.639 (West: 10.163, Ost: 2.476) und damit um<br />

9 Prozent verringert. Die Zahl <strong>der</strong> offenen Stellen ist in diesem Zeitraum bundesweit<br />

um 5 Prozent gestiegen.<br />

Seit 2004 beteiligen sich die Ärztekammern zunehmend am Programm „Geför<strong>der</strong>te Einstiegsqualifizierungen<br />

für Jugendliche“ – EQ J (seit 1. Oktober 2007 EQ und Fortführung<br />

als Maßnahme des § 235b SGB III Arbeitsför<strong>der</strong>ung). EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum<br />

von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten und dient als Brücke in die<br />

Berufausbildung. Mit einer Übergangsquote in die betriebliche Berufsausbildung von<br />

über 60 Prozent haben sich betriebliche Einstiegsqualifizierungen in den vergangenen<br />

Jahren auch bei den freien Berufen als ein erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration<br />

junger Menschen und zur Stabilisierung und Ausweitung betrieblicher Berufsausbildung<br />

erwiesen. Es gilt nicht nur für Jugendliche, die noch nicht im vollen Umfang<br />

ausbildungsreif sind, son<strong>der</strong>n auch für bis zum 30.09. als unversorgt geltende Jugendliche<br />

sowie solche unter 25 Jahren, die nicht mehr <strong>der</strong> allgemeinbildenden Schulpflicht<br />

unterliegen. Seit 2004 wurden von mittlerweile 16 Ärztekammern insgesamt 295 EQ-<br />

Verträge registriert (Stand: 12.01.<strong>2010</strong>).Die Resultate werden von den teilnehmenden<br />

Kammern positiv beurteilt. (Weitere Informationen unter www.destatis.de sowie www.<br />

bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte<br />

> Ausbildung/ Fortbildung > Ausbildungszahlen.)<br />

389


10.2.2 Rekrutierung von Auszubildenden<br />

Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben sich am<br />

18.12.2009 angesichts <strong>der</strong> absehbaren personellen und strukturellen Entwicklungen im<br />

Gesundheitswesen mit den Personalressourcen in <strong>der</strong> ambulanten medizinischen Versorgung<br />

unter dem Aspekt <strong>der</strong> Rekrutierung und Qualifizierung von auszubildenden<br />

Medizinischen Fachangestellten (MFA) beschäftigt. Es zeichnet sich ab, dass wegen des<br />

prognostizierten Rückgangs <strong>der</strong> Schulabgängerzahlen bei gleichzeitig verän<strong>der</strong>ten Versorgungsbedarfen<br />

eine zunehmende Konkurrenz um geeignete Bewerber/innen für den<br />

Beruf des/<strong>der</strong> MFA entsteht. Die Ärztekammern als für die Aus- und Fortbildung von<br />

MFA „zuständige Stellen“ nach dem Berufsbildungsgesetz setzen sich daher rechtzeitig<br />

mit dieser Entwicklung auseinan<strong>der</strong> und suchen nach Lösungsmöglichkeiten, wie eine<br />

Umfrage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in 2009 zeigte. Die Umfrageergebnisse sind in einem<br />

umfassenden Diskussionspapier unter dem Titel „Rekrutierung, Aus- und Fortbildung<br />

von Medizinischen Fachangestellten für die ambulante medizinische Versorgung“ dokumentiert.<br />

Das Papier enthält weiterführende Daten und Analysen zum Arbeitskräftebedarf,<br />

zur Morbiditätsentwicklung, zu Kosten-Nutzen-Argumenten <strong>der</strong> Ausbildung und<br />

zum Berufsbild <strong>der</strong> MFA sowie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten von<br />

Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Die Gremien verabschiedeten zugleich umfassende Handlungsempfehlungen für vorausschauende,<br />

die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte unterstützende Maßnahmen zur Rekrutierung<br />

von Personal, geglie<strong>der</strong>t nach unterschiedlichen Ansatzpunkten und Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />

seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern sowie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Hierzu gehören<br />

Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Ausbildungsqualität, zur Verbesserung <strong>der</strong> externen<br />

und <strong>der</strong> internen Öffentlichkeitsarbeit sowie von Serviceleistungen, zur Steigerung <strong>der</strong><br />

Akzeptanz des Berufsbildes MFA und zur Beteiligung an Projekten/Maßnahmen/För<strong>der</strong>programmen<br />

auf Landesebene.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat das Papier im Januar <strong>2010</strong> beschlossen. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Maßnahmen begleiten, koordinieren und unterstützen.<br />

Eine Präsentation für den Einsatz in Informations- und Werbeveranstaltungen für nie<strong>der</strong>gelassene<br />

Ärzte wurde den Kammern zur Verfügung gestellt. Die Entschließung<br />

(Drucksache V-11) des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden verpflichtet die zuständigen<br />

Stellen „… angesichts des absehbaren Fachkräftemangels im Gesundheitswesen<br />

verstärkt Maßnahmen einzuleiten, mit denen eine ausreichende Zahl von auszubildenden<br />

Medizinischen Fachangestellten (MFA) und qualifizierten Mitarbeiter/innen<br />

gewonnen werden kann sowie eine weiterhin hochstehende Ausbildungs- und Fortbildungsqualität<br />

sichergestellt wird“.<br />

10.2.3 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung<br />

Am 05.05.2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur<br />

Medizinischen Fachangestellten vom 26.04.2006 im Bundesgesetzblatt I<br />

Nr. 22 veröffentlicht worden. Sie trat am 01.08.2006 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung<br />

über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin vom 10.12.1985 außer<br />

Kraft. (Detaillierte Darstellungen <strong>der</strong> Vorgeschichte <strong>der</strong> Verordnung mit allen Sitzungen<br />

<strong>der</strong> Fachberufegremien und ihren jeweiligen Beschlüssen hierzu enthalten die Tätig-<br />

390


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

keitsberichte 1986, S. 326 ff. und 1999, S. 430 ff.; eine ausführliche Darstellung des<br />

Novellierungsverfahrens seit 2004, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kontroverse zwischen Arbeitnehmer-<br />

und Arbeitgeberseite zur Dauer und Struktur <strong>der</strong> praktischen Prüfung, und die<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Gremien und des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hierzu siehe <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2005, S. 425 ff.).<br />

Die ersten „Generationen“ von Medizinischen Fachangestellten haben seit Sommer<br />

2009 die Abschlussprüfung abgelegt; von 9.509 Prüflingen haben in 2009 8.940 bestanden<br />

(94 Prozent). Im Berichtsjahr haben von 12.173 Prüflingen 11.509 (94,5 Prozent) die<br />

Prüfung bestanden. Die neue Berufsbezeichnung bzw. die verän<strong>der</strong>ten Inhalte spiegeln<br />

die zukünftigen medizinischen, technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung wi<strong>der</strong>: Das Krankheitsspektrum, die Patientenstruktur<br />

und das Patientenverhalten haben sich verän<strong>der</strong>t; es gibt mehr ältere,<br />

multimorbide, chronisch kranke Patienten und ein gestiegenes Informations- und Anspruchsniveau.<br />

EDV und Telematik durchdringen alle Anwendungsbereiche. Der medizinisch-technische<br />

Fortschritt verän<strong>der</strong>t permanent die medizinische Behandlung. Medizinische<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfor<strong>der</strong>n neue<br />

Organisations- und Kooperationsformen; Arbeits- und Betriebsorganisation sowie Verwaltung<br />

werden mit den Instrumenten des Qualitätsmanagements mo<strong>der</strong>nisiert und<br />

effektuiert.<br />

Die Medizinische Fachangestellte als kompetente Mitarbeiterin des Arztes in verschiedenen<br />

Betriebsformen ist ausführend und gestaltend in alle Behandlungs- und Verwaltungsprozesse<br />

eingebunden. Ihr Qualifikationsprofil war deshalb inhaltlich auf die gegenwärtigen<br />

wie zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Patientenversorgung auszurichten<br />

und aktuellen berufspädagogischen Entwicklungen zufolge auf Handlungs- und Kompetenzorientierung<br />

hin auszurichten. Das bewährte Berufsbild mit gleichgewichtigen<br />

Ausbildungsanteilen in den Bereichen Behandlungsassistenz und Betriebsorganisation<br />

und -verwaltung wurde beibehalten, ebenso das Ziel einer Allround-Fachkraft, die in allen<br />

ärztlichen Fachgebieten einsetzbar ist. Neue Schwerpunkte bzw. Inhalte sind Kommunikation<br />

mit Patienten und im Team, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umgang mit Konflikten, Beschwerden<br />

und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Qualitätsmanagement,<br />

Zeit- und Selbstmanagement, Marketing, Handeln in Notfällen,<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit<br />

sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Außerdem wurden Inhalt,<br />

Struktur, Niveau und Zeitumfang <strong>der</strong> Abschlussprüfung sowie die Bestehensregelung<br />

den allgemeinen Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung angepasst. Das Prinzip <strong>der</strong> handlungsorientierten<br />

Ausbildung hat Konsequenzen insbeson<strong>der</strong>e für den praktischen Prüfungsteil,<br />

<strong>der</strong> inhaltlich und zeitlich deutlich aufgewertet wurde.<br />

Die neuen Inhalte und Strukturelemente <strong>der</strong> Ausbildung verlangen allen Beteiligten<br />

(ausbildenden Ärzten und Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden, Kammern<br />

und Berufsschulen) auch vier Jahre nach Inkrafttreten immer noch große Anstrengungen<br />

ab, auch wenn <strong>der</strong> Übergang bisher erfolgreich gestaltet wurde. Dies zeigte sich<br />

deutlich in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> ersten Sommerabschlussprüfungen in 2009 und <strong>2010</strong>.<br />

In den nächsten Jahren muss die Umsetzung auch weiterhin intensiv und verantwortlich<br />

begleitet werden, damit die Neuordnung die Ergebnisse hervorbringt, die von allen<br />

gewünscht werden. <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben dazu bereits<br />

zahlreiche Umsetzungsaktivitäten durchgeführt, z. B. die Entwicklung einer Musterprü-<br />

391


fungsordnung, Herausgabe erläutern<strong>der</strong> Broschüren und die Durchführung von Informationsveranstaltungen<br />

und Erfahrungsaustauschen. (Siehe hierzu ausführlich die <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />

2007, S. 375 ff., 2008, S. 347 ff. und 2009, S. 345 ff. sowie Kapitel 10.2.2,<br />

10.2.4 und 10.2.9 im vorliegenden Band). Insbeson<strong>der</strong>e die neuen Regelungen zur praktischen<br />

Prüfung stellen die Prüfungsaufgabenerstellungsausschüsse, die Prüfungsausschüsse<br />

und die Kammern vor erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen. Gerade an den Prüfungsergebnissen wird sich sehr viel stärker als<br />

bisher die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung in den Arztpraxen ablesen lassen.<br />

Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen im Berichtsjahr hat sich deutlich gezeigt,<br />

dass Medizinische Fachangestellte als Mitarbeiterinnen des Arztes zu dessen Unterstützung<br />

und Entlastung zunehmend Beachtung und Anerkennung als wichtige Säule des<br />

Gesundheitswesens erfahren. Das Qualifizierungs- und Kooperationskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung im Sinne des ambulanten<br />

therapeutischen Teams wird im politischen und fachlichen Umfeld zunehmend deutlicher<br />

wahrgenommen, z. B. beim Sachverständigenrat, in Bundes- und Landesministerien<br />

und bei den Krankenkassen. Hierzu trägt sicher auch die Information <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

z. B. hinsichtlich neu entwickelter Qualifizierungen in <strong>2010</strong> bei.<br />

10.2.4 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Fortbildung<br />

Als Beitrag zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und zur Steigerung <strong>der</strong><br />

Attraktivität des Berufs haben Fachberufegremien und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zwischen 1996 und 2009 insgesamt 14 spezialisierende Fortbildungscurricula (einschließlich<br />

Nichtärztliche Praxisassistenten, siehe Kapitel 10.2.5, S. 394ff.) für Arzthelferinnen/Medizinische<br />

Fachangestellte beschlossen, die unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Fachkreise erarbeitet bzw. novelliert wurden. (Eine Auflistung <strong>der</strong> Curricula mit Entstehungsdaten<br />

enthält z. B. <strong>der</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, S. 349 f.)<br />

Allein im Berichtsjahr hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vier weitere Curricula<br />

beschlossen und zur Umsetzung empfohlen:<br />

• Onkologie (gemäß Onkologievereinbarung vom Juli 2009) (120 Std.):<br />

Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Unterstützung bei <strong>der</strong> Vorbereitung,<br />

Durchführung und Nachbereitung onkologischer und palliativmedizinischer<br />

Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> intravasalen Immun-/Chemotherapie, <strong>der</strong> Versorgung<br />

<strong>der</strong> Patienten nach ärztlicher Weisung hinsichtlich Symptom- und Schmerzkontrolle,<br />

Ernährung und Stoffwechselkontrolle, <strong>der</strong> situationsgerechten Kommunikation<br />

mit Patienten und Angehörigen während des Aufenthalts in <strong>der</strong> Praxis und bei<br />

Hausbesuchen sowie <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung des Patienten und <strong>der</strong> Angehörigen.<br />

• Palliativversorgung (120 Std.):<br />

Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Unterstützung des Arztes bei <strong>der</strong><br />

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung palliativmedizinischer Maßnahmen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Symptomkontrolle, bei <strong>der</strong> Durchführung delegierbarer Leistungen<br />

und <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung des Patienten und <strong>der</strong> Angehörigen sowie <strong>der</strong> Organisation<br />

des internen und externen Kommunikationsflusses.<br />

392


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

• Elektronische Praxiskommunikation und Telemedizin (80 Std.):<br />

Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Entlastung und Unterstützung des<br />

Arztes bei <strong>der</strong> Koordination und Organisation <strong>der</strong> elektronisch gestützten Betriebsorganisation<br />

und Patientenbetreuung, <strong>der</strong> internen und externen Kommunikation<br />

durch sicheren und effizienten Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

sowie bei telemedizinischen Anwendungen in <strong>der</strong> Häuslichkeit des Patienten.<br />

• Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 Std.):<br />

Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen zur Unterstützung des Facharztes für Augenheilkunde<br />

bei Diagnostik und Therapie wichtiger ophthalmologischer Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Durchführung delegierbarer Leistungen im Rahmen<br />

technischer Untersuchungen.<br />

Alle Musterfortbildungscurricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Umfang von 40 bis 271<br />

Stunden sind modular aufgebaut und gegenseitig anrechenbar. Sie zielen auf Vertiefung<br />

und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in wichtigen medizinischen<br />

Versorgungsbereichen. Die Ziele sind in Form von komplexen Handlungskompetenzen<br />

formuliert und – wo möglich – handlungs- und kompetenzorientiert und auf Arbeitsund<br />

Geschäftsprozesse hin ausgerichtet.<br />

Die Curricula sind nicht als obligatorische Maßnahmen, son<strong>der</strong>n als sinnvolle und<br />

zweckmäßige Angebote zu verstehen, um mit bundesweiten Standards die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Voraussetzungen für einheitliche Qualifikationen des Personals zu schaffen. Sie<br />

können im medizinischen Wahlteil o<strong>der</strong> im Pflichtteil des Aufstiegsberufs „Fachwirt/in<br />

für ambulante medizinische Versorgung“ eingesetzt werden und tragen zu einer Aufwertung<br />

und Berufsbildentwicklung maßgeblich bei.<br />

Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 17.12.2009<br />

nachdrücklich empfohlen, das systematische modulare Bildungskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für die MFA mit den Spezialisierungs- bzw. Aufstiegsfortbildungen nach<br />

Mustercurricula (einschließlich Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung)<br />

durch eine Öffentlichkeitskampagne stärker bekannt zu machen, um so zu seiner Verbreitung<br />

und Umsetzung angesichts <strong>der</strong> demografischen und medizinischen Entwicklung<br />

sowie <strong>der</strong> anhaltenden Diskussion über eine neue Aufgabenverteilung zwischen<br />

den Berufen im Gesundheitswesen beizutragen. Darüber hinaus wird die Orientierung<br />

von Ärzten und MFA wegen <strong>der</strong> zunehmenden Unübersichtlichkeit durch mehrere neu<br />

entwickelte Qualifizierungen verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Bezeichnungen<br />

erschwert. Diese berücksichtigen die seit 2007 erarbeiteten Musterfortbildungscurricula<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in unterschiedlicher Weise. Angesichts <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

einer stärkeren Entlastung von Ärzten ist sowohl aus versorgungs- wie berufspolitischen<br />

Gründen die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachfrage nach Fortbildung des Praxispersonals<br />

eine wichtige Zielsetzung. Durch ein gemeinsames, übergreifendes PR-Konzept auf<br />

Bundesebene soll vor allem den Ärztekammern und ihren Fortbildungseinrichtungen<br />

die Öffentlichkeitsarbeit erleichtert werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat<br />

die Geschäftsführung am 18.12.2009 mit <strong>der</strong> Entwicklung und Prüfung eines PR-Konzeptes<br />

beauftragt.<br />

In einer Arbeitsgruppe des Dezernats 3 und <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie<br />

Vertretern von Ärztekammern und des Verbandes medizinischer Fachberufe wurden<br />

zwischen Juni und Oktober <strong>2010</strong> kurz-, mittel- und langfristige Ziele eines Kommunikati-<br />

393


onskonzeptes sowie Zielgruppen, Inhalte und Maßnahmen, elektronische und Printmedien<br />

sowie Verbreitungswege im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit festgelegt. Im Mittelpunkt<br />

soll eine Broschüre mit vielfältig hieraus generierbaren Medien und Bausteinen in<br />

Form eines Medienpools stehen. Am 18.11.<strong>2010</strong> haben zunächst Ausschuss und Ständige<br />

Konferenz „Medizinische Fachberufe“ und am 10.12.<strong>2010</strong> <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dem Konzept zugestimmt, so dass nunmehr in 2011 eine Realisierung <strong>der</strong> Vorgaben<br />

möglichst bis zum 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel erfolgen kann.<br />

10.2.5 „Nichtärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V<br />

In <strong>der</strong> Entschließung V-15 des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> („Kooperation <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

rechtssicher weiterentwickeln“) wird die Nichtärztliche Praxisassistentin<br />

als gute Möglichkeit herausgestellt, die Betreuung von Patienten in ihrer Häuslichkeit<br />

bei klar vorgegebenen Bedingungen, Kompetenzen und Qualifikationen zu unterstützen.<br />

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom Mai 2008 ermöglicht gemäß § 87<br />

Abs. 2b Satz 5 SGB V „… ärztlich angeordnete Hilfeleistungen an<strong>der</strong>er Personen … in<br />

<strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in Abwesenheit des Arztes …“. Zum 01.04.2009 haben<br />

sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

über die Gebührenordnungsposition sowie über eine Vereinbarung zur Erbringung<br />

ärztlich angeordneter Hilfeleistung in <strong>der</strong> Häuslichkeit (sog. Delegationsvereinbarung)<br />

geeinigt. Als Qualifikationsvoraussetzung sieht die Vereinbarung einen qualifizierten<br />

Berufsabschluss als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin o<strong>der</strong> nach dem Krankenpflegegesetz,<br />

eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis<br />

sowie eine Zusatzqualifikation vor. Die Nachweise über die Berufserfahrung und die<br />

Zusatzqualifikation sind durch ärztliche Bescheinigung und eine zertifizierte Kursteilnahme<br />

gegenüber <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung zu führen.<br />

Die Zusatzqualifikation umfasst eine theoretische Fortbildung, eine praktische Fortbildung<br />

in Form von Hausbesuchen und eine Fortbildung im Notfallmanagement. Ihr Stundenumfang<br />

richtet sich nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> bisherigen Berufstätigkeit und beträgt 190 bis<br />

270 Stunden. Qualifizierungen durch Fortbildungsmaßnahmen nach den Curricula <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong> aus Modellvorhaben wie z. B. AGnES werden angerechnet.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 18.12.2009 auf Empfehlung <strong>der</strong> Fachberufegremien<br />

vom 17.12.2009 ein 271-stündiges Curriculum beschlossen und allen Landesärztekammern<br />

zur Anwendung empfohlen. Es umfasst die Musterfortbildungscurricula<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Gänze o<strong>der</strong> in Teilen sowie zusätzliche neue Elemente.<br />

Die anrechnungsfähigen Elemente <strong>der</strong> BÄK-Curricula machen ca. zwei Drittel aus.<br />

Dabei sind die beiden Musterfortbildungscurricula „Ambulante Versorgung älterer<br />

Menschen“ und „Patientenbegleitung und -koordination“ mit 84 Stunden <strong>komplett</strong> enthalten.<br />

Die Qualifizierungskonzepte EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) in Nordrhein<br />

und Westfalen-Lippe und HELVER (Arzthelferinnen in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung)<br />

in Schleswig-Holstein sind mit dem Curriculum kompatibel. Diese werden mit<br />

guter Resonanz als freiwilliges Angebot auch in nicht unterversorgten Regionen angeboten.<br />

Für die Zukunft wird darauf gesetzt, dass die Praxisassistentin auch für die Regelversorgung<br />

als Modell dient. Für die För<strong>der</strong>ung von Fortbildungsmaßnahmen könnten<br />

die Kammern verstärkt auf Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF) sowie die Agenda<br />

394


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

2020 mit den Maßnahmebündeln zu „New Skills for New Jobs“ und „Youth on the<br />

Move“ zugreifen. Umso wichtiger ist es, dass bei zunehmen<strong>der</strong> Verbreitung eine Durchlässigkeit<br />

zwischen verschiedenen Maßnahmen – z. B. auch von <strong>der</strong> Versorgungsassistentin<br />

in <strong>der</strong> Hausarztpraxis (VERAH) und <strong>der</strong> Praxisassistentin – besteht, um Mobilität<br />

und Anrechenbarkeit zu gewährleisten.<br />

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt Verhandlungen zur Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Delegationsvereinbarung. Mit dem Spitzenverband Bund ist vereinbart, dass<br />

die Auswirkungen <strong>der</strong> Einführung dieser Hilfeleistung bis zum 31.12.2011 fortlaufend<br />

analysiert und geprüft werden, um die Leistungen zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu verbessern, ggf.<br />

auch auf weitere Fachgebiete, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>heilkunde, zu erweitern. (Siehe<br />

hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische<br />

Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.)<br />

10.2.6 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung“<br />

Nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte 2006<br />

wurde auch <strong>der</strong> Aufstiegsberuf <strong>der</strong> Arztfachhelferin in einem mehrjährigen Abstimmungs-<br />

und Erarbeitungsprozess angepasst (siehe ausführlich hierzu z. B. <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2009, S. 349 f.). Das neue Konzept <strong>der</strong> Fachwirtin sieht vor, diese unter den geän<strong>der</strong>ten<br />

Strukturbedingungen (Morbidität, Altersstruktur, Vernetzung, Arbeitsteilung,<br />

Entlastung für den Arzt, Effizienzsteigerung, Finanzierung) sowohl als Führungskraft in<br />

kleinen und mittleren Betrieben mit Durchführungsverantwortung im Bereich Verwaltung<br />

zu stärken als auch im medizinischen Bereich zu profilieren.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Aufstiegsfortbildung am 27.03.2009 einschließlich<br />

einer Musterprüfungsordnung beschlossen und sie allen Kammern zur einheitlichen<br />

Anwendung empfohlen. Die Maßnahme wurde mittels einer Broschüre <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> einem größeren politisch-fachlichen Kreis zur Kenntnis gegeben,<br />

um den Stellenwert <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />

zu untermauern. Sie wird seit 2009/<strong>2010</strong> von zehn Kammern angeboten. Mit dem Berichtsjahr<br />

<strong>2010</strong> erfolgt auch eine entsprechende Erfassung <strong>der</strong> Prüfungen beim Statistischen<br />

Bundesamt im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Berufsbildungsstatistik mit einer eigenen<br />

Kennziffer, nachdem zum Sommer <strong>2010</strong> die ersten Kammerprüfungen erfolgreich<br />

durchgeführt wurden.<br />

Das Konzept besteht aus<br />

• einem Einleitungsteil mit Vorbemerkung, Funktions- und Aufgabenbeschreibung<br />

(Berufsbild), Durchführungs- und didaktischen Hinweisen;<br />

• einem Rahmencurriculum für den Pflichtteil mit acht Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n<br />

(ein Modul à 20 Stunden und sieben Module à 40 Stunden) im Gesamtumfang<br />

von 300 Stunden,<br />

• einem Richtlinien- und Prüfungsordnungsteil zur Durchführung und Prüfung von<br />

Fortbildungen.<br />

Die Gesamtdauer beträgt 420 Stunden. Der Pflichtteil ist durch einen 120-Stunden-<br />

Wahlteil zu ergänzen, dessen medizinischen Inhalte frei wählbar sind.<br />

395


Mit <strong>der</strong> neuen Bezeichnung wird die übliche Begrifflichkeit im Industrie- und Handelskammerbereich<br />

übernommen. Gleichzeitig wird damit die Kompatibilität mit Blick auf<br />

eine zukünftige Einordnung in einen deutschen Qualifikationsrahmen vorbereitet und<br />

die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern für anspruchsvolle Fortbildungen unterstrichen.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Attraktivität des Profils besteht auch in <strong>der</strong> spezifischen Kombination<br />

unterschiedlicher Qualifikationen, die erfor<strong>der</strong>lichenfalls jeweils einzeln erworben bzw.<br />

nachgewiesen werden müssen, nämlich in den Bereichen Datenschutz, Qualitätsmanagement,<br />

Ausbildung und Medizinproduktegesetz.<br />

Durch die Fachwirtin ist ein weiterer systematischer „Baustein“ <strong>der</strong> Berufsentwicklung<br />

<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten seit 2006 grundlegend mo<strong>der</strong>nisiert und zukunftsfest<br />

ausgestaltet worden. Nach Beschluss <strong>der</strong> KMK in 2009 wird mit erfolgreicher Fachwirte-Prüfung<br />

die Fachhochschulzugangsberechtigung erworben. (Weitere Informationen<br />

unter www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische<br />

Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.)<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben sich im Berichtsjahr intensiv darum<br />

bemüht, mit dem Deutschen Hausärzteverband bzw. seinem Institut für hausärztliche<br />

Fortbildung (IhF) einen Konsens zum Umfang <strong>der</strong> Anerkennung von VERAH<br />

(Versorgungsassistentin in <strong>der</strong> Hausarztpraxis) (200 Std.) auf den medizinischen Wahlteil<br />

<strong>der</strong> Fachwirtin (120 Std.) zu finden. Ein Kompromiss scheiterte bislang an den unvereinbaren<br />

Ansichten über die in VERAH eingesetzten selbstbestätigenden Kompetenzbescheinigungen<br />

des Arbeitsgebers. Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische<br />

Fachberufe“ haben deshalb am 18.11.<strong>2010</strong> den Ärztekammern empfohlen, VERAH<br />

mit 80 Std. auf den medizinischen Wahlteil <strong>der</strong> Fachwirtin anzurechnen. Sollten zukünftig<br />

die Präsenzveranstaltungen durch das IhF ausgeweitet werden, stehe einer vollen Anerkennung<br />

von VERAH nichts mehr im Wege.<br />

10.2.7 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />

Es besteht ein wachsen<strong>der</strong> Bedarf in den Praxen nach hoch qualifizierten Mitarbeitern/<br />

innen mit beson<strong>der</strong>en Kenntnissen und Fähigkeiten im Managementbereich. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die neuen Kooperationsstrukturen im ambulanten Bereich und die Vernetzung ambulant/stationär<br />

verlangen zunehmend nach Personal, das den Arzt bei organisatorischen<br />

und betriebswirtschaftlichen Aufgaben entlastet. Im zahnärztlichen Bereich<br />

zeichnet sich eine parallele Entwicklung ab. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

sind aufgrund ihrer Kenntnis <strong>der</strong> realen Bedingungen im ambulanten Gesundheitswesen<br />

mindestens genauso gut für diese Funktionen geeignet wie vergleichbar<br />

fortgebildete Mitarbeiter/innen aus überwiegend kaufmännischen/verwaltenden Disziplinen.<br />

Der Erfolg und die Nachfrage <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme „Praxismanagerin“<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein, gestartet in 2001, belegt dies. Deshalb wurde hieraus<br />

unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine mo<strong>der</strong>ne<br />

kompetenzorientierte Fortbildung „Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen“<br />

entwickelt und bis heute als Landesregelung mit sehr großem Erfolg in drei Kammerbereichen<br />

durchgeführt. Seit 2001 haben 237 Teilnehmer die Abschlussprüfung bestanden.<br />

396


In 2008 beantragte <strong>der</strong> Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beim Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung eine Bundesverordnung für einen Aufstiegsberuf<br />

nach § 53 BBiG zum/zur Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen.<br />

Dadurch sollen die ca. 50 unterschiedlichen IHK-Regelungen vereinheitlicht werden.<br />

Wegen <strong>der</strong> Überschneidungen zu den o. g. Betriebswirte-Fortbildungen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

Schleswig-Holstein und Hamburg und <strong>der</strong> Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />

machten die (Zahn-)Ärzteschaft und <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe zunächst den<br />

Anspruch <strong>der</strong> Ärztekammern auf eine Beteiligung am Verfahren geltend. Es zeigte sich<br />

jedoch, dass <strong>der</strong> berufsfeldspezifische Zuschnitt für die ambulante medizinische Versorgung<br />

durch einen breiter angelegten Fachwirt verloren gehen könnte. Außerdem drohte<br />

die „Marke“ Betriebswirtin aufgrund <strong>der</strong> abweichenden Systematik im Industrie- und<br />

Handelskammerbereich unterzugehen. Die Kammern haben deshalb beschlossen, sich<br />

am Ordnungsverfahren, das im Jahr <strong>2010</strong> unter Mitwirkung <strong>der</strong> Sozialpartner, des<br />

BMBF und des DIHK beim Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführt wurde, <strong>der</strong>zeit<br />

nicht zu beteiligen; sie präferierten den Erhalt einer eigenständigen Fortbildung. Es<br />

ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die Integration in einem Gesamtkonzept<br />

zu beraten. (Weitere Informationen auf den Homepages <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein,<br />

www.aeksh.de, und <strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld, www.fh-bielefeld.de.)<br />

10.2.8 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Das novellierte Berufsbildungsgesetz von 2005 enthält Neuregelungen zur Erfassung<br />

von Auszubildenden im Verzeichnis <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> „zuständigen Stellen“<br />

und für die Erstellung <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik (siehe ausführlich hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2008, S. 355 ff.).<br />

Die Neukonzeption <strong>der</strong> Statistik und ihre Umsetzung gemeinsam mit den Kammern<br />

war ab September 2004 Gegenstand zahlreicher Sitzungen des Arbeitskreises „Berufsbildungsstatistik“<br />

des Statistischen Bundesamtes, zuletzt im Oktober <strong>2010</strong>. Dabei ging es<br />

darum, mögliche Umsetzungsprobleme bei den Kammern systematisch zu bearbeiten,<br />

ggf. Hilfen zur Verfügung zu stellen und die Erhebung zu optimieren. Im Mittelpunkt<br />

standen Fragen zu Übertragungswegen, Schnittstellen und Datensicherheit. Die erste<br />

Erhebung mit Individualdatensätzen und zusätzlichen Merkmalen auf Basis des EDV-<br />

Konzepts des Statistischen Bundesamtes fand zum 31.12.2007 statt. Durch Teilnahme<br />

an den Sitzungen, vertreten durch die Landesärztekammer Hessen, durch Beratung in<br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Medizinische Fachberufe“, durch Rundschreiben sowie durch<br />

Information des Arbeitskreises „Informationstechnologie“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit<br />

2005 wurden die Ärztekammern kontinuierlich und umfassend über den Fortgang <strong>der</strong><br />

Arbeiten informiert. Für das Berichtsjahr <strong>2010</strong> entfallen die Übergangsregelungen, so<br />

dass die Kammern für die Aufnahme <strong>der</strong> neuen Daten (Probezeit, Teilzeitausbildung,<br />

För<strong>der</strong>ung, sonstige Prüfungsteilnehmer, Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen)<br />

bereits im Berichtsjahr Sorge zu tragen hatten. Die einzelnen „zuständigen<br />

Stellen“ mussten die Datenpflege und -lieferung im eigenen Interesse weiter vervollständigen<br />

und verbessern, denn die Statistischen Landesämter müssen die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Datenqualität sicherstellen, was ggf. zu aufwändigen Rückfragen nach erfolgter<br />

Datenlieferung und damit erheblichem Mehraufwand führen könnte.<br />

397


10.2.9 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen<br />

Auf Vorschlag einiger Landesärztekammern wurde seit 2006 die Einrichtung eines zentralen<br />

Aufgabenpools für die schriftliche Prüfung <strong>der</strong> MFA als gemeinsames Projekt<br />

vorangetrieben, da durch die neue Ausbildungsverordnung für alle Kammern die Erarbeitung<br />

und Verfügbarkeit komplexer handlungsorientierter schriftlicher Prüfungsaufgaben<br />

notwendig wurde. Nach Beratungen <strong>der</strong> Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />

am 12.09.2007 wurden am 04.12.2007 in einer Informationsveranstaltung bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von rund 28 Vertretern aus 14 Kammern die<br />

pädagogisch-didaktischen, (edv)-organisatorischen und finanziellen Aspekte dieses Projektes<br />

erörtert.<br />

In 2008 kam es unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein zu einer vertraglich<br />

geregelten Kooperation <strong>der</strong> elf beteiligten Kammern, und es wurde mit dem<br />

Aufbau des Pools begonnen. In einem Abstimmungsgespräch am 18.09.2008 bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wurden das weitere Vorgehen hinsichtlich <strong>der</strong> Katalogisierung <strong>der</strong><br />

Prüfungsfragen für die drei schriftlichen Prüfungsbereiche sowie die technischen Regelungen<br />

für den Datenbankzugang konsentiert. Darüber hinaus wurden weitere Festlegungen<br />

zur Weiterentwicklung ab 2009 getroffen. Dazu gehörten im Wesentlichen die<br />

Bildung von Expertenteams aus benannten Sachverständigen aller Kammerbereiche zur<br />

Begutachtung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> eingereichten Fragen für die Prüfungsbereiche<br />

gemäß Prüfungsordnung sowie die Festlegung, dass zukünftig auch Aufgaben <strong>der</strong><br />

praktischen Prüfung Bestandteil des Aufgabenpools werden sollten. In 2009 wurden die<br />

Expertenteams und Aufgabenautoren <strong>der</strong> Kammern in mehreren dezentralen Veranstaltungen<br />

professionell geschult. Der Aufgabenpool wird mit Prüfungsaufgaben früherer<br />

Prüfungen gespeist.<br />

Wegen personeller Verän<strong>der</strong>ungen im Berichtsjahr übernahm die Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />

das Projektmanagement, die EDV-technische Betreuung des web-basierten<br />

Aufgabenpools verbleibt bei <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein.<br />

Im zweiten und dritten Quartal <strong>2010</strong> hat die Steuerungsgruppe die exakten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Prüfungsaufgaben bzw. an den Prüfungssatz definiert und sich auf Qualitätsmerkmale<br />

verständigt, die bereits für die Abschlussprüfung Winter <strong>2010</strong>/11 umgesetzt<br />

wurden. Etabliert sind zudem ein einheitlicher Bewertungsschlüssel und eine Musterpraxis.<br />

Die Qualitätssicherung <strong>der</strong> ab Winter <strong>2010</strong>/11 eingespeisten Aufgaben beginnt<br />

ab 2011. Als Nebenprojekt ist eine erste kammerübergreifende, einheitliche Abschlussprüfung<br />

zum Termin Winter 2011/2012 geplant, die von zunächst vier Kammern erprobt<br />

wird.<br />

Der Aufgabenpool wird in den nächsten zwei Jahren durch intensive Programmierung<br />

gemäß erstelltem Pflichtenheft weiterentwickelt und optimiert.<br />

398


10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

10.3.1 Kooperation mit den Fachberufen im Gesundheitswesen<br />

Der Dialog mit den Gesundheitsfachberufen wird u. a. in <strong>der</strong> „Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe<br />

im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ regelmäßig geführt. Gemäß dem<br />

Ziel <strong>der</strong> im Jahr 1989 gegründeten Konferenz, die interprofessionelle Zusammenarbeit<br />

aller Gesundheitsberufe zu verbessern, wurden bereits in <strong>der</strong> Anfangsphase „10 Thesen<br />

zur Kooperation <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ beschlossen (1989) und Vereinbarungen<br />

zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und fünf Verbänden <strong>der</strong> Pflegeberufe zur „Kooperation<br />

zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ (1993) sowie zum Thema „Kooperationsmodelle“<br />

erarbeitet (1994). In je<strong>der</strong> Sitzung hatte sich die Konferenz bisher mit den jeweils<br />

geplanten Gesundheitsreformen und den in diesem Zusammenhang stets neu ins<br />

Gespräch gebrachten Varianten zur Kostendämpfung und <strong>der</strong> zunehmenden Rationierung<br />

zu beschäftigen. Das 20-jährige Bestehen in 2009 wurde mit einem Festakt und einer<br />

Ansprache des langjährigen Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, begangen.<br />

Professor Vilmar hob insbeson<strong>der</strong>e den in Deutschland einzigartigen Status <strong>der</strong><br />

Einrichtung in ihrer Überprofessionalität mit 40 Mitgliedsverbänden hervor.<br />

Seit 2008 sind die möglichen Konsequenzen <strong>der</strong> Empfehlungen des Gutachtens „Kooperation<br />

und Verantwortung“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen<br />

im Gesundheitswesen vom Juni 2007 sowie die durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />

2008 vorgesehenen Kompetenzerweiterungen bei <strong>der</strong> Pflege und den<br />

Physiotherapeuten wichtige Themen. Während nach Auffassung <strong>der</strong> Vorsitzenden, Prof.<br />

Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Cornelia Goesmann, im Kontext einer gefor<strong>der</strong>ten<br />

neuen Aufgabenverteilung <strong>der</strong> Gesundheitsberufe eine erweiterte Delegation sowie<br />

haftungsrechtliche und budgetäre Fragen eine wichtige Rolle spielen, begrüßen die<br />

Fachberufevertreter die Öffnung zu mehr Eigenständigkeit <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

durch die neuen Bestimmungen in § 63 Abs. 3b und c SGB V und for<strong>der</strong>n neue Modelle<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit. Als Ergebnis einer zusätzlichen Klausurtagung zum Thema „Kooperation<br />

<strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ am 3. und 4. März 2009 beschloss die Versammlung<br />

am 18.03.2009 die Weiterbearbeitung <strong>der</strong> Thematik in drei Themenfel<strong>der</strong>n<br />

bzw. in drei interprofessionellen Arbeitsgruppen: AG Prozessverbesserung, AG Versorgungsverbesserung<br />

und AG Kommunikationsverbesserung. Deren Ergebnisse wurden<br />

in <strong>der</strong> Fachberufekonferenz <strong>2010</strong> präsentiert. Während die Fortführung <strong>der</strong> AG Versorgungsverbesserung<br />

zwischenzeitlich ausgesetzt worden war, konnten die beiden an<strong>der</strong>en<br />

Arbeitsgruppen beachtliche Zwischenergebnisse vorweisen:<br />

Die Arbeitsgruppe 1 legte den Entwurf des Papiers „Prozessverbesserung in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen“<br />

vor, in dem es um die Schnittstellenverbesserung mit Hilfe einer exemplarischen<br />

Beschreibung eines Patientendurchlaufs durch die Sektoren ambulant/stationär unter<br />

Koordinationsaspekten geht. Die leitende Frage ist: Wer macht sinnvollerweise was an<br />

welcher Stelle des Versorgungsprozesses? Die Darstellung ist in Form von Grafiken zusätzlich<br />

visualisiert. In einem „Ausblick“ werden strukturelle, rechtliche und finanzielle<br />

Probleme identifiziert, die weiterführend bearbeitet werden müssen. In <strong>der</strong> Fachberufekonferenz<br />

wurde kritisiert, dass das Papier die Hoffnung auf neue Lösungen in <strong>der</strong> Aufgabenverteilung<br />

nicht erfülle, son<strong>der</strong>n zu stark am Status quo orientiert sei. Dem wurde<br />

399


entgegen gehalten, dass in <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> gegenwärtigen Verbesserungsmöglichkeiten<br />

ein hohes Potenzial stecke. Erst wenn die Ressourcen einer verbesserten Vernetzung<br />

unter den gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, gehe es um eine systemische<br />

Weiterentwicklung. Bereits heute könnten gemeinsame und geteilte Verantwortlichkeiten<br />

besser ausgefüllt und zielführend optimiert werden. Im Versorgungsprozess<br />

sei dabei die Verantwortung für die Steuerung des Patienten die zentrale Frage. Die beteiligten<br />

Gesundheitsberufe müssten sich auch jetzt schon durch gegenseitige Information,<br />

auch durch das zur Verfügung stellen von Unterlagen, im Koordinierungsprozess<br />

unterstützen. Allen Verbänden <strong>der</strong> Fachberufekonferenz wurde Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

und zu Verbesserungsvorschlägen gegeben. Die zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

wurden in einer abschließenden AG-Sitzung im Juli <strong>2010</strong> eingehend diskutiert<br />

und weitestgehend berücksichtigt. Es konnte ein Konsens über die abschließende Version<br />

des Papiers hergestellt werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im August<br />

<strong>2010</strong> dem Konzeptpapier einstimmig ohne Enthaltungen zugestimmt und eine öffentlichkeitswirksame<br />

Präsentation empfohlen. Eine abschließende Zustimmung <strong>der</strong><br />

Fachberufekonferenz erfolgte ebenfalls ohne Enthaltungen zum 30.11.<strong>2010</strong>. Zu Beginn<br />

des Jahres 2011 ist eine Präsentation und eine Veröffentlichung in Form einer Broschüre<br />

geplant.<br />

Die Arbeitsgruppe AG 3 hatte sich darauf verständigt, vorrangig die tabellarische Darstellung<br />

<strong>der</strong> Berufe im Rahmen des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, basierend<br />

auf <strong>der</strong> 2002/2003 durchgeführten Umfrage „Berufsanalyse“, zu überarbeiten. Der<br />

Handlungsbedarf zielte auf eine Aktualisierung <strong>der</strong> Daten, eine benutzerfreundlichere<br />

Darstellung, eine Verbesserung <strong>der</strong> Abfrage- und Suchfunktionen sowie auf eine Verlinkung<br />

mit den Homepages <strong>der</strong> Berufsverbände ab. Die von <strong>der</strong> AG vorgeschlagene Vorgehensweise<br />

wurde von <strong>der</strong> Fachberufekonferenz am 10.03.<strong>2010</strong> bestätigt; <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmte <strong>der</strong> Finanzierung zu. In den folgenden Monaten erfolgte<br />

zunächst die Programmierung einer entsprechenden Datenbank sowie anschließend<br />

die Eingabe <strong>der</strong> zu den Berufen erhobenen Daten. Nachdem diese Arbeiten größtenteils<br />

abgeschlossen waren, kam die Arbeitsgruppe zu einer weiteren Sitzung am<br />

16.11.<strong>2010</strong> zusammen. Zielsetzung ist es, das fertige Produkt <strong>der</strong> Fachberufekonferenz<br />

im Jahr 2011 zu präsentieren und die Daten nach Freigabe durch die Berufsverbände <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />

Ein weiterer Programmpunkt <strong>der</strong> Fachberufekonferenz <strong>2010</strong> war <strong>der</strong> demografische<br />

Wandel und die medizinische Versorgung in Deutschland. Das Thema wurde in zwei<br />

Perspektiven beleuchtet: Einmal trug Dr. Markus Heckmann (Institut für Arbeitsmarktund<br />

Berufsforschung [IAB] <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, Forschungsbereich<br />

A2, Prognosen- und Strukturenanalysen) „Prognosen zum Arbeitskräftepotential und<br />

zum Arbeitskräftebedarf“ vor, die sich auf die Betriebsbefragung des IAB und auf weitere<br />

statistische Erhebungen stützten. Hieraus lassen sich mittelfristig steigende Bedarfe<br />

an Arbeitskräften ableiten. Der Gesamtdienstleistungssektor steigert demnach die Zahl<br />

<strong>der</strong> Erwerbstätigen voraussichtlich bis 2025 deutlich. Allerdings sei ab 2020 mit einem<br />

Einbruch bei verfügbarem Nachwuchs zu rechnen. Deswegen sei dem zu erwartenden<br />

Rückgang an Erwerbspersonen ab sofort durch entsprechende Bildungsmaßnahmen zu<br />

begegnen, um erwartbare Konsequenzen abzufe<strong>der</strong>n: ältere Erwerbstätige halten und<br />

qualifizieren, lebenslanges Lernen för<strong>der</strong>n, die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung voranbringen,<br />

Bildungsexpansion, insbeson<strong>der</strong>e akademische Bildung, steigern.<br />

400


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Die Perspektive aus medizinischer Sicht stellte Prof. Dr. Bärbel-Maria Kurth (Leiterin <strong>der</strong><br />

Abteilung Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung am Robert Koch-Institut<br />

Berlin) unter dem Thema „Prognosen <strong>der</strong> Morbiditätsentwicklung und Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Gesundheitsversorgung“ vor. Prof. Kurth ging am Beispiel <strong>der</strong> Krebserkrankungen<br />

exemplarisch auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zukünftigen Versorgung auf Basis <strong>der</strong> Daten<br />

des Bundeskrebsregisters beim Robert Koch-Institut ein. Die Daten zeigten eine Zunahme<br />

von Patienten, eine rückläufige Mortalität und damit aufgrund <strong>der</strong> Bevölkerungsstrukturdaten<br />

eine absolute Zunahme des Versorgungsbedarfes. Hinzuzuziehen sei <strong>der</strong><br />

Rückgang <strong>der</strong> Geburtenrate bei gleichzeitiger Verlängerung <strong>der</strong> Lebenszeit. Nach Prof.<br />

Kurth wird es wegen des Alterungsprozesses zwar nicht zu einem proportionalen Anstieg<br />

<strong>der</strong> Krankheits- und Behin<strong>der</strong>ungslast kommen, wohl aber zu einer strukturellen<br />

Verän<strong>der</strong>ung bei den Anfor<strong>der</strong>ungen an das Gesundheitswesen und zu einem vermehrten<br />

Bedarf an Ärzten und an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen.<br />

Gemeinsam mit Verbänden aus <strong>der</strong> Fachberufekonferenz entwickelte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

seit Dezember 2009 das Konzept einer interprofessionellen Fortbildung, in<br />

Fortsetzung des Interdisziplinären Zentralkongresses für die Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

(IZFG), <strong>der</strong> seit 1971 in Augsburg durchgeführt wurde (siehe Kapitel 2.3.3,<br />

S. 65). Die Veranstaltung wurde zum Thema „Schlaganfallpatienten“ erfolgreich am<br />

24.04.<strong>2010</strong> in den Räumen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt. Die nächste Fachberufekonferenz<br />

findet am 23.03.2011 statt. (Weitere Informationen unter www. bundes<br />

aerztekammer.de > Institutionen > Gremien > Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.)<br />

10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische<br />

Versorgung<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 in Ulm hat sich sowohl in den gesundheitspolitischen<br />

Leitsätzen (Ulmer Papier) als auch in einem eigenen Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong><br />

Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“ mit einer stärkeren<br />

Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische Versorgung befasst. Dies<br />

stellte auch im Berichtsjahr die Grundlage <strong>der</strong> Arbeit in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dar.<br />

Durch die Entschließung des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden „Kooperation<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsberufe rechtssicher weiterentwickeln“ wurde insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong><br />

Fortentwicklung des Delegationsprinzips unterstrichen.<br />

Das Ulmer Papier stellt fest:<br />

• „Der steigende Versorgungsbedarf macht eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />

Gesundheitsberufe sinnvoll. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bildung multiprofessioneller Teams<br />

und berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungskonzepte muss die Synergie <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Kompetenzen stehen.<br />

• Der Schutzgedanke, <strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Letztverantwortung für Diagnostik und Therapie<br />

und dem Rechtsanspruch <strong>der</strong> Patienten auf Facharztstandard in <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung innewohnt, darf nicht untergraben werden.<br />

• Zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung hat die deutsche Ärzteschaft eigene<br />

Vorschläge für arztunterstützende und arztentlastende Maßnahmen sowie Positionen<br />

zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen entwickelt.“<br />

401


Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat unter diesen Prämissen Empfehlungen des Gutachtens<br />

des Sachverständigenrats zur Zusammenarbeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe kritisch-konstruktiv<br />

aufgegriffen. Prüfkriterien für neue Formen des Zusammenwirkens sind Qualifikation,<br />

Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> Versorgung, Haftungsrecht, Zufriedenheit <strong>der</strong><br />

beteiligten Berufsgruppen, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. In mehrfachen Stellungnahmen,<br />

z. B. gegenüber den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und dem Sachverständigenrat,<br />

zu Gesetzentwürfen und in zahlreichen Veranstaltungen seit 2006 und im<br />

Berichtsjahr wurde zunächst eine Folgenabschätzung vor allem in medizinischer, ökonomischer<br />

und rechtlicher Hinsicht gefor<strong>der</strong>t, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Einführung<br />

weiterer Versorgungsebenen (siehe auch AG des G-BA zu § 63 (3c) SGB V, S. 384).<br />

Unbestritten machen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung,<br />

wie z. B. <strong>der</strong> gesellschaftliche Wandel, die Auflösung traditioneller sozialer und<br />

familiärer Netze, die demografische Entwicklung, das geän<strong>der</strong>te Krankheitsspektrum,<br />

die gestiegene Komplexität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, die begrenzten finanziellen<br />

und personellen Ressourcen und das geän<strong>der</strong>te Selbstverständnis <strong>der</strong> Berufsangehörigen<br />

und <strong>der</strong> Patienten, eine Anpassung von Strukturen sowie neue Versorgungskonzepte<br />

notwendig. Allerdings darf dabei eine Übertragung ärztlicher Kompetenzen, wie z. B.<br />

Diagnose, Indikation, Therapieentscheidung und -planung, nicht zur Disposition stehen.<br />

Nur eine aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte Professionsentwicklung <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen,<br />

die die Gegebenheiten des gesellschaftlich akzeptierten deutschen Versorgungssystems<br />

ausreichend berücksichtigt, kann zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden Fragen<br />

beitragen. In diesem Zusammenhang müssen Strukturen und Prozesse an geän<strong>der</strong>te<br />

Bedarfe angepasst werden: Behandlungs- bzw. Betreuungskonzepte sind auf Langfristigkeit<br />

auszurichten, Prävention, Rehabilitation, Palliativversorgung gewinnen gegenüber<br />

<strong>der</strong> akutmedizinischen Versorgung an Bedeutung, psychosoziale Hilfen und Pflege sind<br />

zu integrieren und zu regionalisieren, die sektorenübergreifende Versorgung, die Kooperation<br />

zwischen den Gesundheitsberufen, die Organisation von Prozessen sowie die<br />

Aufgabenverteilung und die Delegation ärztlicher Leistungen sind zu optimieren. Von<br />

möglichen Entlastungseffekten könnte auch die ambulante ärztliche Versorgung in<br />

strukturschwachen Regionen, insbeson<strong>der</strong>e in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n, profitieren.<br />

Multiprofessionellen Teams in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung kommt hierbei eine noch<br />

wichtigere Rolle als bisher zu. Vorrangig ist es, die Zusammenarbeit von Hausärzten in<br />

ihrer umfassenden Aufgabenstellung nach § 73 Abs. 1 SGB V mit Medizinischen Fachangestellten<br />

und Pflegekräften unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen und strukturellen<br />

Rahmenbedingungen neu zu justieren. Dabei muss es um Kompetenzsteigerung,<br />

Schärfung von Profilen sowie Spezialisierung im Kontext von Kooperation gehen. Zur<br />

Arztunterstützung und -entlastung bei <strong>der</strong> Durchführung komplexer Aufgaben soll die<br />

MFA stärker für delegierbare und koordinierende Aufgaben eingesetzt werden (siehe<br />

Kapitel 10.2.3 bis 10.2.7, S. 390ff.). Auch <strong>der</strong> Sachverständigenrat zur Begutachtung <strong>der</strong><br />

Entwicklung im Gesundheitswesen gibt in seinem Son<strong>der</strong>gutachten 2009 „Koordination<br />

und Interpretation – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“<br />

konkrete Hinweise auf in diesem Sinne erweiterte Funktionen und Kompetenzen <strong>der</strong><br />

MFA im (haus-)ärztlichen Team.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

die Ergebnisse einer Studie zur Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe<br />

in <strong>der</strong> stationären Versorgung im Februar und Juni <strong>2010</strong> beraten. Die Autoren haben<br />

402


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

zehn repräsentative praxisnahe Prozedurenvorschläge zu einzelnen Indikationen für<br />

eine multiprofessionelle Kooperation/Delegation im Behandlungsablauf entwickelt, die<br />

den Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages 2008 (Drucksache III-04) „Delegation ja –<br />

Substitution nein“ sowie die Stellungnahme von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung „Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen<br />

<strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ vom August 2008 (Dtsch Ablatt 2008; 105(41):<br />

A 2173-7) beachten. Die Szenarien (erstellt mit Hilfe des Blueprint-Verfahrens) ergaben,<br />

dass es regelhafte, prozessorientierte Delegationsmöglichkeiten gibt, die geltendes (Haftungs-)Recht<br />

berücksichtigen und zugleich von hoher Relevanz für den Versorgungsalltag<br />

im Sinne <strong>der</strong> Arztentlastung im Krankenhaus sind.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plant auf Basis von Gesprächen mit möglichen Projektpartnern<br />

in <strong>2010</strong> die Umsetzung <strong>der</strong> Ärztetagsentschließung (Drucksache III-03) aus 2008 zur<br />

stärkeren Einbeziehung von Gesundheitsfachberufen in das Case Management. Für das<br />

Jahr 2011 ist die Entwicklung eines interprofessionellen Curriculums auf Basis des Deutschen<br />

Qualifikationsrahmens ins Auge gefasst. Grundlage hierfür ist das 2008 veröffentlichte<br />

gleichnamige wissenschaftliche Gutachten, das die <strong>Bundesärztekammer</strong> 2007 in<br />

Auftrag gegeben hatte. Danach ist eine verstärkte sektoren- und berufsübergreifende Koordination<br />

und Integration diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer, pflegerischer<br />

und sozialer Leistungen insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Krankheitsbil<strong>der</strong>n bzw. bestimmten<br />

Patientengruppen notwendig und wünschenswert, wobei dem Case Management<br />

o<strong>der</strong> Versorgungsmanagement im Sinne eines effektiven, einzelfallorientierten Prozessmanagements<br />

ein immer höherer Stellenwert zukommt. Der Ärztetag plädierte hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Frage, wer zum Case Manager prädestiniert ist, für eine genaue Analyse <strong>der</strong> Case-<br />

Management-Funktionen und differenzierte dabei zwischen zwei Arbeitsbereichen,<br />

nämlich dem medizinisch-therapeutischen Bereich und dem Management- bzw. Koordinierungsbereich:<br />

Der medizinisch-therapeutische Arbeitsbereich, <strong>der</strong> die Initiierung, die<br />

Steuerung und die Übernahme <strong>der</strong> Therapie- und Ergebnisverantwortung umfasst, sei<br />

genuine Aufgabe des Arztes, insbeson<strong>der</strong>e des Hausarztes; bei <strong>der</strong> Durchführung und<br />

Steuerung des Case-Management-Prozesses werde <strong>der</strong> Arzt im Sinne einer professionsübergreifenden<br />

Versorgung im Delegationsverfahren von zusätzlich qualifizierten Gesundheitsfachberufen<br />

wie <strong>der</strong> MFA, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten,<br />

Krankenschwestern und -pflegern sowie psychosozialen Berufen unterstützt. (Weitere<br />

Informationen unter www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante Versorgung ><br />

Delegation ärztlicher Leistungen > Gutachten.)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Mitglied in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Modellversuche nach § 63<br />

Abs. 3c SGB V“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die zwischen November<br />

2009 und Oktober <strong>2010</strong> zu sieben Sitzungen zusammenkam. § 63 Abs. 3c SGB V regelt,<br />

dass „Modellvorhaben … eine Übertragung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich<br />

um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen <strong>der</strong><br />

im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7<br />

des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen können“. Der G-BA hat<br />

den gesetzlichen Auftrag erhalten, in Richtlinien festzulegen, bei welchen Tätigkeiten<br />

eine Übertragung von selbstständigen Heilkundetätigkeiten auf die Angehörigen von<br />

Kranken-/Altenpflegeberufen im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. In <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung dafür eingesetzt, sowohl im Paragrafenteil <strong>der</strong> Richtlinie als auch<br />

bei den vorgesehenen Katalogen <strong>der</strong> übertragbaren Tätigkeiten im ambulanten und sta-<br />

403


tionären Bereich als unverzichtbare Eckdaten die ärztliche Diagnose, Indikation und Gesamtverantwortung<br />

bzw. den jeweiligen Umfang <strong>der</strong> Verantwortung von Pflegeberufen<br />

rechtssicher festzuschreiben. Dies ist lei<strong>der</strong> aus Sicht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung bisher nicht zufrieden stellend gelungen. Die bisherigen<br />

– dissenten – Arbeitsergebnisse wurden im zuständigen Unterausschuss „Qualitätssicherung“<br />

des G-BA zweimal im Berichtsjahr ohne Ergebnis beraten.<br />

10.3.3 Beteiligung in Beiräten des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist im Fachbeirat „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“ vertreten,<br />

<strong>der</strong> am 01.06. und 16.11.<strong>2010</strong> getagt hat. Mitglie<strong>der</strong> des Beirates sind Vertreter <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft, <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Fachberufe, <strong>der</strong> Gewerkschaften und <strong>der</strong> Gesundheitsministerien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Die Zielsetzung des Beirats ist umfassend angelegt: Es sollen angesichts<br />

verän<strong>der</strong>ter Versorgungsbedarfe und -bedingungen Empfehlungen zu beruflichen<br />

Strukturen, Kompetenzen und Professionen erarbeitet werden und dabei Fragen<br />

<strong>der</strong> horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit, <strong>der</strong> Zusammenführung, Vereinfachung<br />

und Vereinheitlichung von Berufsgesetzen und Ausbildungsregelungen diskutiert<br />

werden. Die bisherigen Sitzungen dienten <strong>der</strong> Erörterung <strong>der</strong> Aufgabenstellung<br />

und <strong>der</strong> Themenpriorisierung.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist auch im Beirat „Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus“<br />

vertreten, dessen Geschäftsführung bei <strong>der</strong> Deutschen Krankenhaus Gesellschaft<br />

(DKG) liegt. Der Beirat ist aus dem zweiten Pflegegipfel des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit im April 2009 hervorgegangen; er kam seit September 2009 sechsmal zusammen.<br />

Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Pflege, <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.<br />

Zielsetzung ist die Entwicklung einer Internetplattform zur Darstellung<br />

und Verbreitung wegweisen<strong>der</strong> Modelle zur Aufgabenneuordnung im Krankenhaus,<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sowie für ein<br />

lebensphasengerechtes Arbeiten in <strong>der</strong> Pflege.<br />

10.3.4 Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeheimen<br />

Als Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem<br />

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) liegt seit November 2009<br />

das Papier „Kooperation in <strong>der</strong> heimärztlichen Versorgung – Eckpunkte zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen“ vor, das vom Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 20.11.2009 beschlossen wurde. Mit rund 6.100 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

ist <strong>der</strong> bpa <strong>der</strong> größte deutsche bzw. europäische Arbeitgeberverband mit je hälftiger<br />

Mitgliedschaft aus dem ambulanten und dem stationären Pflegesektor. Auch mit <strong>der</strong><br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtspflege (BAG-FW) wurden in einem Spitzengespräch<br />

im März <strong>2010</strong> gemeinsame Berührungspunkte an <strong>der</strong> Schnittstelle ärztlicher<br />

und pflegerischer Versorgung identifiziert.<br />

Es besteht Einigkeit darüber, dass es notwendig ist, das in <strong>der</strong> Öffentlichkeit intensiv diskutierte<br />

Thema <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Heimen<br />

aus politischen und strukturellen Gründen gemeinsam aufzugreifen. Dabei ist<br />

404


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

festzuhalten, dass es keine generelle ärztliche Unterversorgung von Heimpatienten in<br />

Deutschland gibt. Allerdings muss die Kooperation zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten<br />

und Pflegeheimen bei <strong>der</strong> Versorgung von Heimpatienten verbessert werden. Die Vereinbarung,<br />

die in weiten Teilen <strong>der</strong> vom 112. Deutschen Ärztetag im Mai 2009 gefassten<br />

Entschließung „Optimierung <strong>der</strong> heimärztlichen Versorgung“ (Drucksache VIII-85) entspricht,<br />

könnte für diese Verträge als Richtschnur gelten. Sie wurde durch eine Pressemitteilung,<br />

Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt und mit Rundschreiben an<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung/Kassenärztlichen Vereinigungen zwischen<br />

Dezember 2009 und Januar <strong>2010</strong> bekannt gegeben. (Pressemitteilung siehe http://www.<br />

bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7917. 7942.)<br />

10.3.5 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten<br />

In <strong>der</strong> Heilmittelerbringung obliegen (Differenzial-)Diagnose, Indikation und Verordnung<br />

sowie die Gesamtverantwortung dem Arzt, dem Heilmittelerbringer obliegen in<br />

diesem Rahmen die eigenverantwortliche Befun<strong>der</strong>hebung, die Maßnahmenauswahl<br />

für die Therapie sowie die Durchführungs- und Haftungsverantwortung. Die deutschen<br />

Physiotherapieverbände for<strong>der</strong>n gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem Bundesgesetzgeber<br />

eine Erweiterung ihrer Kompetenzen, und zwar durch<br />

• eine Än<strong>der</strong>ung des Heilkundebegriffs bzw. den Wegfall des Arztvorbehalts einschließlich<br />

einer Abschaffung des Heilpraktikergesetzes;<br />

• einen Abbau von „Doppelstrukturen“ im Bereich <strong>der</strong> Diagnostik;<br />

• „freiere“ Vergütungsformen und eine an<strong>der</strong>e Basis <strong>der</strong> selbstständigen Leistungserbringung.<br />

Zur Begründung verweisen die Physiotherapieverbände auf Versorgungsstrukturen<br />

nach dem Modell des „First Contact Practitioner“ in den Nie<strong>der</strong>landen und in Australien<br />

– hier beschränkt auf privatversicherte Selbstzahler –, sowie auf die Ergebnisse schottischer<br />

Studien zur verbesserten Versorgung und höheren Patientenzufriedenheit bei Direktzugang.<br />

Sie fühlen sich in ihrem Drängen nach einer neuen Aufgabenverteilung, die<br />

den Direktzugang von Patienten zur Physiotherapie auch in Deutschland ermöglichen<br />

soll, ermutigt durch vereinzelte Rechtsprechung zu einer Segmentzulassung von Physiotherapeuten/Heilpraktikern<br />

seit 2007 sowie durch das Sachverständigenratsgutachten<br />

2007. Durch den Direktzugang sollen auch die Schnittstellen und die Kooperation<br />

mit dem Arzt neu geregelt werden, und es soll in Folge zu einer Aufwertung des Physiotherapeutenstatus<br />

im internationalen Vergleich kommen. Hierfür benötige <strong>der</strong> First<br />

Contact Practitioner eine „erweiterte“ Zulassung durch eine staatliche Abschlussprüfung<br />

(auch für akademisch ausgebildete Physiotherapeuten). Darüber wird eine Beschränkung<br />

<strong>der</strong> Indikationsbereiche für den Direktzugang auf den Bereich von Muskelund<br />

Skeletterkrankungen für notwendig erachtet.<br />

Die neuen Vorschriften des § 63 Abs. 3b SGB V nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />

vom Mai 2008 ermöglichen Modellvorhaben, in denen Physiotherapeuten „… die<br />

Auswahl und die Dauer <strong>der</strong> physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten<br />

bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung<br />

qualifiziert sind und es sich bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbstständige Ausübung von<br />

Heilkunde handelt.“ Dies ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> erste Schritt in die<br />

405


von den Physiotherapeutenverbänden angestrebte Aufgabenerweiterung. Die Regelungen<br />

sind am 01.07.2008 in Kraft getreten. Modellversuche zwischen Krankenkassen und<br />

Leistungserbringern finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung statt. Erste<br />

Verträge unter Beteiligung des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten<br />

(IFK), des Zentralverbandes <strong>der</strong> Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) und <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenkasse BIG direkt gesund liegen vor.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt den von den Physiotherapeuten und in Folge auch von<br />

an<strong>der</strong>en Heilmittelerbringern gefor<strong>der</strong>ten Direktzugang ohne ärztliche (Differenzial-)<br />

Diagnostik und Indikation ab. Direct Access unterläuft nach ihrer Auffassung die im<br />

SGB V vorgesehene Steuerungsfunktion des Arztes für nachfolgende Behandlungen<br />

bzw. kehrt sie zumindest in den von den Physiotherapeuten vorgesehenen Indikationsbereichen<br />

um. Durch die Umkehr <strong>der</strong> Reihenfolge werden unmittelbar <strong>der</strong> Arztvorbehalt<br />

für diagnostische Entscheidungen und die Indikationsstellung berührt bzw. die bisherige<br />

Differenzierung von Diagnostik durch den Arzt und Befun<strong>der</strong>hebung durch den<br />

Physiotherapeuten aufgelöst.<br />

Die Konsequenzen für die bisher bei den Ärzten liegende Budgetverantwortung sind völlig<br />

offen. Die <strong>der</strong>zeitig klare Aufgabenstellung: (Differenzial-)Diagnostik/Indikationsstellung<br />

für Heilmittel (z. B. Physiotherapie) durch den Arzt, Befun<strong>der</strong>hebung und Therapie<br />

durch den Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten) stellt keine überflüssige<br />

o<strong>der</strong> kostenträchtige Doppelstruktur dar, son<strong>der</strong>n ist eine notwendige und nur partielle<br />

Überschneidung bei<strong>der</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>, wie sie sich bei einer arbeitsteiligen Vorgehensweise<br />

am Patienten zwangsläufig ergibt. Die Übertragbarkeit z. B. schottischer Studien<br />

auf das deutsche Gesundheitswesen mit seinem hohen Ausgangsversorgungsniveau ist<br />

zu bezweifeln. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

vom 26.08.2009 zur Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten.<br />

Zwar wurde darin die Möglichkeit <strong>der</strong> Erteilung einer auf den Bereich <strong>der</strong> Physiotherapie<br />

beschränkten Heilpraktikererlaubnis bejaht, ein ausgebildeter Physiotherapeut<br />

müsse sich allerdings zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten<br />

Überprüfung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen. Eine dem Arzt gleichgestellte<br />

Kompetenz zur selbstständigen Ausübung <strong>der</strong> Heilkunde und Erstdiagnose<br />

wurde gleichwohl ausdrücklich verneint. Physiotherapeuten könnten qua Berufsgesetz<br />

nur auf ärztliche Indikation, Anordnung und Verordnung tätig werden.<br />

Für die Zukunft ist zu überlegen, wie <strong>der</strong> zweifellos hohen professionellen Kompetenz<br />

<strong>der</strong> Heilmittelerbringer durch adäquate Kooperationsstrukturen evtl. stärker Rechnung<br />

getragen werden kann, z. B. um eine raschere Versorgung mit Anschlussheilbehandlungen<br />

zu ermöglichen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird den Dialog sowohl mit den Physiotherapieverbänden<br />

als auch mit den ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden<br />

fortführen.<br />

10.3.6 Operationstechnische Assistenz<br />

Der Bundesrat möchte die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich<br />

regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. In einem am 12.02.<strong>2010</strong> beschlossenen<br />

Gesetzentwurf verweist er auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in<br />

den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.<br />

406


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkte bereits in 2008 in einer Expertengruppe beim Ministerium<br />

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung<br />

einer Bundesratsinitiative für die gesetzliche Regelung einer Ausbildung zur operationstechnischen<br />

Assistenz (OTA) als Gesundheitsberuf nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19<br />

Grundgesetz mit, <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des<br />

Verbandes <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen und des OTA-Schulträgerverbandes angehörten.<br />

Zwar hält die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Überführung dieser Ausbildung in die duale Ausbildungsform<br />

nach Berufsbildungsgesetz für wünschenswert und sinnvoll, so wie dies<br />

<strong>der</strong>zeit auf Landesebene in Schleswig-Holstein geregelt ist. Die duale Ausbildung ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

im berufsschulischen Bereich qualitativ hochstehend, bietet die gewünschten<br />

Arbeitsmarktchancen für die Jugendlichen und ist vor allem unter Finanzierungsaspekten<br />

(Finanzierung außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung) angesichts neuer<br />

Entgeltformen im Krankenhaus die bessere Lösung.<br />

Allerdings boten die politischen Mehrheitsverhältnisse <strong>der</strong> letzten Legislaturperiode<br />

keine Chancen für eine Realisierung dieser Option. Darüber hinaus wurden ausschließlich<br />

positive Erfahrungen mit <strong>der</strong> bisherigen Ausbildung zum OTA nach DKG-Richtlinie<br />

gemacht, insbeson<strong>der</strong>e wegen des hohen Bildungsstandards <strong>der</strong> Bewerber. Deshalb formulierte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> folgende Konditionen, denen in <strong>der</strong> Entwurfsfassung<br />

Rechnung getragen wurde:<br />

• Saubere Schnittstellenlösung zum Arzt in Bezug auf delegierbare Leistungen; <strong>der</strong> bisherige<br />

Aufgabenbereich des OTA nach DKG-Richtlinie ist beizubehalten.<br />

• Die Finanzierungsfrage darf nicht zulasten <strong>der</strong> Ärzteschaft gelöst werden (etwa durch<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung, Reduzierung von Stellen o<strong>der</strong> Gehältern);<br />

im Zweifelsfalle ist die Erhöhung des Budgets zu for<strong>der</strong>n.<br />

• Die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung (schulische/praktische Rahmenbedingungen) muss gesichert<br />

sein.<br />

• Die Beschäftigung von OTAs darf nicht zur Absenkung des Facharztstandards führen.<br />

Der Bundesrat hatte in seiner 856. Sitzung am 06.03.2009 beschlossen, auf <strong>der</strong> Basis dieses<br />

Entwurfs einen Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 (1) Grundgesetz beim Deutschen<br />

Bundestag einzubringen. In ihrer Stellungnahme vom 05.06.2009 wies die Bundesregierung<br />

darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode<br />

abgeschlossen werden könne. Zudem sei grundsätzlich die Frage <strong>der</strong> Einsatzbreite<br />

von OTAs und <strong>der</strong> Stellenwert des Berufs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> nichtärztlichen Heilberufe zu ventilieren. Das Thema ist neuerdings<br />

auch Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen des Beirates „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“<br />

beim Bundesministerium für Gesundheit (siehe Kapitel 10.3.3, S. 404).<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> weist auch Bestrebungen zurück, durch Fortbildungskonzepte<br />

wie den Chirurgischen Operationsassistenten (COA) systematisch in den heilkundlichen<br />

Bereich überzugreifen. Sie for<strong>der</strong>t demgegenüber anstelle einer kurzfristigen<br />

Kompensation von Chirurgenstellen aus betriebswirtschaftlich-ökonomischen Interessen<br />

heraus eine langfristig ausgerichtete, nachhaltige För<strong>der</strong>ung des ärztlichen Nachwuchses<br />

und dessen Weiterbildungsmöglichkeiten.<br />

407


10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals<br />

Im Jahre 1968 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) als tariffähige Arbeitgebervereinigung<br />

gebildet. Seit dem 01.04.1969 wurden 34 Gehaltstarifverträge, 13 Manteltarifverträge<br />

und zwei Tarifverträge zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung mit<br />

dem Verband medizinischer Fachberufe und teilweise weiteren Gewerkschaften abgeschlossen.<br />

Die Geschäftsstelle wurde wegen <strong>der</strong> überregionalen Bedeutung und <strong>der</strong> ordnungspolitischen<br />

Funktion bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt.<br />

Seit dem Jahr 2007 ist die Vorsitzende <strong>der</strong> AAA Dr. Cornelia Goesmann, Hannover; die<br />

Stellvertreter sind Dr. Gunter Hauptmann, Saarbrücken, und Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 09.12.<strong>2010</strong> fand gemeinsam mit dem Tarifbeirat<br />

statt und diente <strong>der</strong> intensiven Vorbereitung <strong>der</strong> Tarifverhandlungen am selben Tag.<br />

Im Zentrum standen die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom Oktober<br />

<strong>2010</strong> und die Bestimmungen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) <strong>2010</strong> zur<br />

ärztlichen Vergütung. Lei<strong>der</strong> wurden nach den für die meisten KV-Bereiche positiven<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Honorarrreform 2009 durch den Gesetzgeber erneut restriktive Budgetsteigerungen<br />

festgesetzt. Damit kann die in 2009 begonnene Entwicklung, die rund<br />

390.000 MFA an <strong>der</strong> Leistungserbringung in den Praxen stärker partizipieren zu lassen<br />

(Steigerung <strong>der</strong> Gehälter um 5 Prozent gemäß Tarifvertrag vom Mai 2009), zunächst<br />

nicht fortgesetzt werden, was angesichts ihrer notwendigen stärkeren Einbeziehung in<br />

die Aufgaben <strong>der</strong> ambulanten Versorgung umso bedauerlicher ist. Das Ergebnis <strong>der</strong> Tarifverhandlungen<br />

stand zum Redaktionsschluss wegen <strong>der</strong> Vertagung auf Anfang 2011<br />

noch nicht fest.<br />

Auf <strong>der</strong> Versorgungsebene vollzieht sich eine deutlich wahrnehmbare Entwicklung hin<br />

zu einer Aufwertung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten im ambulanten therapeutischen<br />

Team, die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorangetrieben wird. Die neue Ausbildungsverordnung<br />

von 2006, die mittlerweile breite und aktuelle Palette anspruchsvoller<br />

Fortbildungscurricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und die neue 420-Stunden-Aufstiegsfortbildung<br />

zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung sind Ausdruck einer<br />

gestiegenen Qualifikation und einer zunehmend wichtigen Funktion <strong>der</strong> MFA im Versorgungsgeschehen.<br />

Die Delegationsvereinbarung nach § 87 Abs. 2b SGB V („Praxisassistentin“)<br />

vom April 2009 (siehe Kapitel 10.2.5) ist ein weiteres Beispiel hierfür. Diese<br />

Entwicklung muss sich nach Auffassung <strong>der</strong> Arbeitgeber künftig in einer Vergütung nie<strong>der</strong>schlagen,<br />

die <strong>der</strong>jenigen vergleichbarer Berufe entspricht, auch wenn sich die optimistischen<br />

Erwartungen an die Honorarreform 2009 – zumindest in einigen Regionen<br />

und Facharztgruppen – nicht generell erfüllt haben und durch das GKV-FinG <strong>2010</strong> deutlich<br />

gebremst wurden. Lei<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Gesetzgeber an<strong>der</strong>s als im stationären Bereich<br />

keine Möglichkeit vorgesehen, tarifvertragliche Gehaltssteigerungen zumindest teilweise<br />

durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu refinanzieren. Trotz intensiver<br />

Bemühungen gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung war es auch<br />

2007 nicht gelungen, in den Verhandlungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

(EBM) sowie im Erweiterten Bewertungsausschuss Krankenkassen und Bundesministerium<br />

für Gesundheit dazu zu bewegen, die Personalkostenkomponente bei einer<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Gesamtvergütung zusätzlich angemessen zu berücksichtigen. An<strong>der</strong>erseits<br />

sollte nach Auffassung <strong>der</strong> ärztlichen Arbeitgeber verhin<strong>der</strong>t werden, dass <strong>der</strong> am-<br />

408


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

bulante medizinische Bereich in den Sog <strong>der</strong> Mindestlohndebatte gerät. Die Zahlung<br />

von angemessenen Tariflöhnen verhin<strong>der</strong>t eine Diskussion über die Abschaffung autonomer<br />

Tarifvertragsparteien und damit die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz.<br />

Der Deutsche Gewerkschaftsbund führte die Diskussion mit <strong>der</strong> Begründung, dass<br />

die Einführung eines Mindestlohns eine größere Verbindlichkeit habe als <strong>der</strong> Abschluss<br />

zu niedriger Tariflöhne durch nicht durchsetzungsfähige Tarifvertragsparteien.<br />

Als Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 40 Jahren mit dem Anspruch<br />

gegründet worden, den Mindeststandard festzulegen und eine normierende<br />

Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese Funktion hat sie rückblickend gesehen<br />

mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie diese regulative Funktion immer noch erfüllt, zeigt<br />

nicht nur die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge seit dem Jahr 2002, son<strong>der</strong>n<br />

auch <strong>der</strong> noch heute beachtliche Anteil tarifbasierter Arbeitsverhältnisse sowie die weitestgehende<br />

Orientierung an den manteltariflichen Rahmenbedingungen in den Arbeitsverträgen,<br />

obwohl die Tarifwerke nicht allgemeinverbindlich sind. Auch unter den<br />

immer schwierigeren wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong> letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Vorstellungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite<br />

immer noch konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung von Tarifverträgen<br />

auf den Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen Wettbewerb<br />

um Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse <strong>der</strong> Regionalisierung in an<strong>der</strong>en<br />

freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden dort eher als<br />

nachteilig empfunden. (Weitere Informationen unter www.bundesaerztekammer.de ><br />

Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Tarife.)<br />

10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

(GesundheitsRente)<br />

Nach Vorberatungen <strong>der</strong> Tarifpartner seit 2000 wurden im Januar 2002 die Eckwerte eines<br />

Entgeltumwandlungsvertrages auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> seit 2001 geltenden gesetzlichen<br />

Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung)<br />

festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen Altersversorgungseinrichtung für<br />

Praxispersonal in Form einer Pensionskasse beschlossen, um den Arztpraxen/ambulanten<br />

Versorgungseinrichtungen in Deutschland eine orientierende Entscheidungshilfe<br />

für die Durchführung <strong>der</strong> Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten und einen Beitrag<br />

zur Zukunftssicherung im Alter durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung<br />

zu leisten.<br />

Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“<br />

vom 23.01.2002 nebst Ergänzungen war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse<br />

formalrechtlich <strong>der</strong> Weg für die betriebliche Altersversorgung ab dem 01.01.2002 frei.<br />

Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzte die Vorgaben und För<strong>der</strong>möglichkeiten des<br />

Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben genügte<br />

als auch den Bedingungen in den ärztlichen Praxen und den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />

MFA Rechnung trug. Die Modalitäten sollten gewährleisten, dass mit einem Minimum<br />

an Zeit und organisatorischem und finanziellem Aufwand für den Arzt ein Maximum an<br />

För<strong>der</strong>- und Versorgungsleistungen für die Mitarbeiter erreicht wird. War die Altersver-<br />

409


sorgung anfangs noch rein arbeitnehmerfinanziert – die Beiträge sollten z. B. aus den<br />

vermögenswirksamen Leistungen gespeist werden –, wurde mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen<br />

Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom 22.11.2007, <strong>der</strong> am<br />

01.04.2008 in Kraft trat, erstmalig eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung eingeführt.<br />

Auf die neue tarifvertragliche Leistung eines monatlichen Arbeitgeberbeitrags in Höhe<br />

von 20 bzw. 10 Euro haben alle Medizinische Fachangestellten/Arzthelferinnen mit einem<br />

tariforientierten Arbeitsvertrag Anspruch. Dabei haben sie die Wahl zwischen zwei<br />

Formen: Sie können zusätzlich zu einem VL-Vertrag einen Altersvorsorgevertrag abschließen<br />

o<strong>der</strong> den Arbeitgeberbeitrag mit den VL-Leistungen in einen Vertrag zusammenführen:<br />

Sollten sie sich für Letzteres entscheiden, dann erhalten die Arbeitnehmerinnen<br />

einen weiteren Zuschuss von sechs bzw. drei Euro. Diese Variante ist durch den<br />

zusätzlichen Anreiz und die sich weiterhin ergebenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

und steuerlichen Vorteile deutlich attraktiver. Die Einbeziehung von Auszubildenden bereits<br />

nach <strong>der</strong> Probezeit erfolgte aus sozialpolitischen Gründen: Ein frühzeitiger Beginn<br />

ist gerade bei <strong>der</strong> Altersvorsorge wichtig, da nur bei langen Vertragslaufzeiten auch mit<br />

kleinen Sparraten aufgrund des Zinseszinseffektes eine nennenswerte zusätzliche Altersversorgung<br />

aufgebaut werden kann.<br />

Ab dem 01.01.2015 sind nur noch Verträge zur betrieblichen Altersversorgung möglich.<br />

Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu diesem Zeitpunkt als tarifvertragliche<br />

Leistung abgeschafft (Ausnahme: auslaufende VL-Verträge, die ggf. bis Ende 2014 zulässigerweise<br />

noch abgeschlossen wurden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Altersvorsorge<br />

zur Abwendung von Altersarmut flächendeckend in den Arztpraxen implementiert<br />

wird und dass langfristige Vorsorge einen höheren Stellenwert erhält als kurzfristig<br />

orientierter Konsum.<br />

Der Tarifvertrag sieht als Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor. Diese Entscheidung<br />

wurde 2002 unter den Tarifvertragsparteien nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten für den Arbeitgeber (Wegfall <strong>der</strong> Insolvenzsicherung<br />

und Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und <strong>der</strong> (steuerlichen) Vorteile und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

für die Medizinischen Fachangestellten, einvernehmlich getroffen.<br />

Gleichzeitig wurde die Schaffung einer eigenständigen Versorgungseinrichtung für Praxispersonal<br />

beschlossen. Diese bietet im Sinne einer Gruppenversicherung alle wünschenswerten<br />

Vorteile hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik, Beratung und<br />

Ablaufleistung. Mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde auf <strong>der</strong><br />

Basis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober 2002<br />

<strong>der</strong> Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt; die Entscheidung fiel – gemeinsam<br />

und einvernehmlich mit dem Arzthelferinnenverband und <strong>der</strong> Zahnärzteschaft (Arbeitsgemeinschaft<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Zahnarzthelferinnen) –<br />

zugunsten <strong>der</strong> Deutschen Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit <strong>der</strong> Deutschen Apotheker-<br />

und Ärztebank, Düsseldorf, aus. Die Vorstände von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben dies am 27.09.2002 zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 wurde <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb<br />

unverzüglich aufgenommen. Die Deutsche Ärzteversicherung (mit ihrem speziell<br />

gegründeten Risikoträger Pro bAV) bot zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer<br />

fondsgebundenen Rentenversicherung an, optional ergänzbar um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.<br />

Im Sommer 2003 kam als alternative Möglichkeit ein klassi-<br />

410


Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />

scher Rententarif mit Garantiezins hinzu. Die Gründungsmitglie<strong>der</strong> begleiteten die Implementierung<br />

intensiv in Form eines Lenkungsausschusses und seit Oktober 2003 im<br />

Rahmen eines Beirates, in den durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> AAA am<br />

06.05.2009 für die Ärzteschaft San.-Rat Peter Sauermann, Hamburg, Dr. Klaus Uffelmann,<br />

Gemünden, und Dipl.-Volksw. Franz Stobrawa, Bonn, für weitere drei Jahre wie<strong>der</strong><br />

berufen wurden. Seit <strong>der</strong> Zahlung eines Arbeitgeberbeitrages erhöhte sich die Vertragszahl<br />

auf 21.264. Dies zeigt, dass die GesundheitsRente ein guter und attraktiver<br />

Weg ist, die sozialpolitische Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft für ihre Mitarbeiter in den<br />

Arztpraxen darzustellen sowie die motivierten Angestellten zu binden. Angesichts des<br />

rasch wachsenden Beitrags- und Anlagevolumens wurde im Beirat Pensionskasse in den<br />

Sitzungen am 21.01. und 04.10.<strong>2010</strong> über die Anpassung <strong>der</strong> Tarife sowie über die weitere<br />

Optimierung von Kommunikations- und Werbestrategien beraten. Das Modell „GesundheitsRente“<br />

steht auch an<strong>der</strong>en Berufsgruppen und Institutionen/Arbeitgebern im<br />

Gesundheitsbereich offen. (Weitere Informationen unter www.bundesaerztekammer.de<br />

> Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Tarife.)<br />

411


11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

11.1 Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

als Spitzenorganisation <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft bevorzugter Ansprechpartner<br />

<strong>der</strong> Medien bei berufs- und gesundheitspolitischen Themen. Zudem ist sie bei wichtigen<br />

medizinischen und vor allem medizinisch-ethischen Fragen die Stimme <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Meinungsbildner in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik<br />

und als Kompetenzzentrum in medizinischen und medizinisch-ethischen Fragen lässt<br />

sich auch an <strong>der</strong> Jahr für Jahr steigenden Zahl von Anfragen <strong>der</strong> Publikumsmedien –<br />

seien es Interviewanfragen, medizinische Auskünfte o<strong>der</strong> die Bitte um eine aktuelle Stellungnahme<br />

– ablesen.<br />

Ebenso wie die Zahl <strong>der</strong> Anfragen ständig steigt, erweitert sich auch die Themenpalette,<br />

mit denen die verfasste Ärzteschaft konfrontiert wird. Die Gründe für diese Entwicklung<br />

sind vielfältig. Neben dem gestiegenen Interesse <strong>der</strong> Medien an gesundheitspolitischen<br />

Themen sind es vor allem die Fortschritte in Diagnostik und Therapie, die einen großen<br />

Informations- und Diskussionsbedarf erzeugen.<br />

Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft verfügt über ein vielfältiges Repertoire, um<br />

die gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen <strong>der</strong> Ärzteschaft in den Medien darzustellen<br />

und zu positionieren. Neben Interviews, Hintergrund- und Redaktionsgesprächen,<br />

eigenen Artikeln, Pressekonferenzen, Presseseminaren und Symposien sind dies<br />

auch Pressemitteilungen sowie eigene Informationsdienste.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn medizinische o<strong>der</strong> gesundheitspolitische Themen die Schlagzeilen<br />

beherrschen, ist die Pressestelle zentrale Anlaufstelle auch für Anfragen aus <strong>der</strong><br />

Bevölkerung.<br />

Pressearbeit zum 113. Deutschen Ärztetag<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag vom 11. bis 14. Mai <strong>2010</strong> in Dresden war ein Topereignis sowohl<br />

in den Print- als auch in den elektronischen Medien. Bereits die Eröffnungsveranstaltung<br />

in <strong>der</strong> Dresdner Semperoper war ein mit Spannung erwartetes Ereignis. Weil<br />

sich mehr als die erwarteten 1.200 Gäste angekündigt hatten, wurde die Eröffnung des<br />

Ärztetages live in den Chorprobensaal <strong>der</strong> Semperoper übertragen. Das große mediale<br />

Interesse lag nicht zuletzt auch am Auftritt von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp<br />

Rösler (FDP), <strong>der</strong> zum ersten Mal auf einem Deutschen Ärztetag ein Grußwort hielt.<br />

Seine Rede wurde auch deshalb mit Spannung erwartet, weil <strong>der</strong> Ärztetag inmitten des<br />

Streits <strong>der</strong> Koalitionspartner um die Gesundheitsreform fiel. So warb Rösler denn auch<br />

für die von ihm favorisierte Gesundheitsprämie. Nur ein solches System mit steuerfinanziertem<br />

Sozialausgleich sei in <strong>der</strong> Lage, den Ausgleich zwischen arm und reich herzustellen,<br />

sagte er zur Ärztetagseröffnung. Mehr Geld könne er nicht versprechen, aber<br />

ein „gerechteres System“, bei dem am Ende „das Geld auch dort ankommt, wo es gebraucht<br />

wird“. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />

for<strong>der</strong>te, die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen endlich so zu gestalten, dass<br />

413


je<strong>der</strong> Patient am Ende eine gute Medizin bekomme. „Es muss wie<strong>der</strong> um den Menschen<br />

gehen und nicht um Macht, es muss wie<strong>der</strong> um Patienten gehen und nicht um Politik.“<br />

Hoppe begrüßte die öffentliche Diskussion um den Ärztemangel: „Nun, da die Probleme<br />

nicht mehr verschwiegen und auch nicht mehr bemäntelt werden können, jetzt,<br />

wo <strong>der</strong> Ärztemangel in vielerlei Regionen offensichtlich geworden ist, gibt es endlich<br />

einen Wettbewerb um Ideen.“<br />

„Allein die Tatsache, dass <strong>der</strong> Minister gekommen ist, obwohl zeitgleich im zwei Autostunden<br />

entfernten Berlin das Bundeskabinett in einer Son<strong>der</strong>sitzung mal eben bis zu<br />

123 Milliarden Euro Hilfen für den Euro bereitstellt, zeigt den politischen Stellenwert<br />

des Ärztetages. Er ist mehr als nur das höchste Selbstverwaltungsgremium <strong>der</strong> zuletzt<br />

421.686 aktiven und pensionierten Mediziner, er ist politische Schaubühne und gesundheitspolitischer<br />

Multiplikator“, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am<br />

Tag nach <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung.<br />

Der Ärztetag im Spiegel <strong>der</strong> Medien<br />

Der Fernsehsen<strong>der</strong> Phoenix übertrug die knapp dreistündige Eröffnungsveranstaltung<br />

zeitversetzt. Kamerateams öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsen<strong>der</strong> sowie Hörfunkjournalisten<br />

verschiedener Rundfunksen<strong>der</strong> berichteten über den Auftakt des Ärztetages.<br />

Bereits im „Morgenmagazin“ und im „Mittagsmagazin“ von ARD und ZDF war<br />

<strong>der</strong> Ärztetag ein Thema. Die ARD sendete die ersten Bil<strong>der</strong> vom Festakt in <strong>der</strong> „Tagesschau“<br />

um 12.00 Uhr. „Je<strong>der</strong> 5. deutsche Arzt ist über 60. Darauf hat Kammerpräsident<br />

Hoppe auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden hingewiesen. Vor allem auf dem Land<br />

wird die medizinische Versorgung den Delegierten zufolge immer schwieriger“, kündigte<br />

die Sprecherin den Tagesschau-Beitrag an. „Der Ärztemangel – ein wichtiges<br />

Thema auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden. 250 Delegierte diskutieren, wie die Patienten<br />

dauerhaft gut versorgt werden können. Für Ärztepräsident Hoppe müssen Patienten<br />

auch in Zeiten knapper Kassen im Mittelpunkt stehen. Hier in Dresden geht es<br />

aber nicht nur um fehlende Ärzte auf dem Land, son<strong>der</strong>n auch um Patientenrechte und<br />

Bürokratieabbau“, hieß es in dem Beitrag. Ausführlichere Berichte über die Eröffnung<br />

des Ärztetages folgten in den Tagesschau-Ausgaben bis 20.00 Uhr sowie in den „Tagesthemen“<br />

und im „nachtmagazin“. Auch das ZDF informierte in den Nachrichtensendungen<br />

„heute“ und „heute journal“ über den Ärztetag. Private Fernsehsen<strong>der</strong> wie RTL,<br />

n-tv und N24 berichteten ebenfalls in ihren Nachrichtensendungen. Weitere Beiträge<br />

und Interviews liefen im Fernsehprogramm des MDR („MDR Aktuell“). Insgesamt wurden<br />

zum Ärztetag mehr als 400 Meldungen in <strong>der</strong> bundesweiten TV- und Hörfunkberichterstattung<br />

registriert.<br />

Vor Ort berichteten mehr als 140 akkreditierte Journalisten in einer Vielzahl von Beiträgen<br />

für Tages- und Fachzeitungen, Hörfunk- und Fernsehsendungen sowie Veröffentlichungen<br />

im Internet ausführlich über die Themen des Deutschen Ärztetages. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Berichterstattung standen <strong>der</strong> zunehmende Ärztemangel auf dem Land und<br />

die Sparzwänge im Gesundheitswesen. „Die Politik sollte zumindest zur Kenntnis nehmen,<br />

dass Gesundheitsleistungen schon jetzt heimlich rationiert werden“, sagte Ärztepräsident<br />

Hoppe <strong>der</strong> Sächsischen Zeitung in einem gemeinsamen Interview mit Bundesgesundheitsminister<br />

Rösler (12.05.<strong>2010</strong>).<br />

Vor allem die Radioberichterstattung gestaltete sich umfangreich. „Notruf vom Land –<br />

Ärztemangel in Hessen.“ So kündigte <strong>der</strong> Hessische Rundfunk (hr info, 14.05.<strong>2010</strong>)<br />

414


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

einen Bericht vom Ärztetag an. „Wie ein Traumjob zur Schin<strong>der</strong>ei wurde“, war <strong>der</strong> Titel<br />

eines von mehreren Beiträgen im Programm des Südwestrundfunks (SWR). Unter dem<br />

Titel „Diagnose für den Doktor“ nahm Deutschlandradio Wissen (12.05.<strong>2010</strong>) den Beruf<br />

des Arztes genauer unter die Lupe.<br />

Die Repräsentanten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> waren bei <strong>der</strong> Eröffnung und während des<br />

Ärztetages gefragte Gesprächspartner <strong>der</strong> elektronischen Medien: BÄK-Vize Dr. Frank<br />

Ulrich Montgomery zum Ärztemangel im Interview für die ARD-Tagesschau (11.05.<strong>2010</strong>),<br />

Dr. Günther Jonitz für das Tagesgespräch auf WDR 5 (12.05.<strong>2010</strong>) zur Debatte um Priorisierung<br />

und Dr. Franz-Joseph Bartmann zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung und zur Telemedizin<br />

in <strong>der</strong> ARD-Tagesschau (13.05.<strong>2010</strong>).<br />

Vorab-Informationen für Journalisten<br />

Knapp eine Woche vor Beginn des Ärztetages hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> Vertreter<br />

<strong>der</strong> Fachpresse, <strong>der</strong> Tagespresse und <strong>der</strong> Nachrichtenagenturen in einer Vorab-Pressekonferenz<br />

ausführlich über die Schwerpunktthemen des Ärztetages informiert. In Interviews<br />

mit verschiedenen Tageszeitungen machte BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich<br />

Hoppe im Vorfeld des Ärztetages auf den akuten Ärztemangel und die strukturelle Unterfinanzierung<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. „Wir for<strong>der</strong>n<br />

nicht mehr Geld für die Ärzte, wir for<strong>der</strong>n eine ausreichende Finanzierung <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung“, erklärte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident in einem<br />

Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (08.05.<strong>2010</strong>). „Wenn die nicht kommt, haben<br />

wir ein großes Problem.“ Denn schon jetzt bestehe eine ärztliche Unterversorgung und<br />

ein Notstand in <strong>der</strong> Pflege. „Wir haben eine leistungsfähige Medizin mit mo<strong>der</strong>nen Arzneimitteln<br />

und mo<strong>der</strong>ner Medizintechnik. Wir haben auch die Methoden für präzise<br />

Diagnosen und Behandlungsstrategien – aber wir haben nicht mehr das notwendige<br />

Geld, allen Patienten diese Möglichkeiten <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Medizin zuteilwerden zu lassen“,<br />

sagte Hoppe im Gespräch mit dem Mannheimer Morgen (10.05.<strong>2010</strong>).<br />

Hintergrundinformationen zum Deutschen Ärztetag im BÄK GROUND<br />

Für Journalisten wurden auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> speziell aufbereitete Hintergrundinformationen<br />

in Form des Informationsdienstes BÄK GROUND erstellt. Die insgesamt<br />

fünf Ausgaben zu den Schwerpunktthemen „Versorgungsforschung“, „Evaluation <strong>der</strong><br />

Weiterbildung“, „Patientenrechte“, „§ 95 und § 116b SGB V“ sowie „Telematik und Telemedizin“<br />

konnten unmittelbar vor Beginn des Ärztetages auf den Internetseiten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen und für die Vorbereitung auf den Ärztetag genutzt werden.<br />

Die im Plenum diskutierten Tagesordnungspunkte wurden für die Journalisten bei den<br />

Pressekonferenzen während des Ärztetages mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vor- bzw. nachbereitet. Die Beschlüsse des Ärzteparlaments wurden in insgesamt 12<br />

Pressemitteilungen während des Ärztetages zeitnah aufbereitet und den Journalisten sowohl<br />

elektronisch als auch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt.<br />

Videoclips vom Deutschen Ärztetag<br />

Im Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnten wie im vergangenen Jahr auch<br />

vier eigens produzierte Videobeiträge zum Ärztetag abgerufen werden. Davon machte<br />

eine große Zahl von Benutzern regen Gebrauch. Eine beauftragte Agentur produzierte<br />

415


in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Pressestelle einen zusammenfassenden Clip <strong>der</strong> Grundsatzreden<br />

des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Bundesgesundheitsministers<br />

zur Eröffnung des Ärztetages in <strong>der</strong> Semperoper. Neben dem Beitrag mit Impressionen<br />

vom Ärztetag gab es jeweils ein Video <strong>der</strong> Arbeitssitzungen zum Thema Gesundheitspolitik<br />

sowie zum Thema Patientenrechte. Die Clips wurden noch während des<br />

Ärztetages auf die Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gestellt und erreichten sofort<br />

hohe Abrufzahlen. Ein fünfter Videoclip wurde nach dem Ärztetag produziert. Darin<br />

zeigte sich Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer, als<br />

Gastgeber sehr zufrieden. Seine Erfolgsbilanz: Mehr als 1.200 Gäste bei <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung<br />

in <strong>der</strong> Semperoper, 80 ausländische Gäste aus 27 Län<strong>der</strong>n und über 140<br />

Journalisten, die vor Ort über das Geschehen berichteten. Aber nicht nur aufgrund <strong>der</strong><br />

Teilnehmerzahlen sei Dresden ein Ärztetag <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art gewesen, betonte<br />

Schulze. „Diesmal war <strong>der</strong> ärztliche Kollege Dr. Rösler als Gesundheitsminister präsent<br />

und es war eine deutliche Aufbruchstimmung da, weg von diesem Topdown-Regieren<br />

hin zu einem dialogischen Ton zwischen Ärzteschaft und Politik. Insofern war das ein<br />

deutlicher Stimmungswandel“, sagte Schulze rückblickend. Zu den wichtigsten Themen<br />

<strong>der</strong> viertägigen Beratungen in Dresden gehörten nach den Worten Schulzes die diskutierten<br />

Maßnahmen gegen den Ärztemangel sowie die Debatte um die Patientenrechte.<br />

Die gesundheitspolitischen und medizin-ethischen Top-Themen <strong>2010</strong><br />

Die Gesundheitspolitik rückt seit Jahren immer stärker in den Fokus <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit<br />

und ist längst nicht mehr nur für Experten aus Politik, Selbstverwaltung und<br />

Wissenschaft von Interesse. Diese Entwicklung spiegelt sich auch darin wi<strong>der</strong>, dass mittlerweile<br />

die Mehrheit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pressestelle eingehenden Anfragen nicht von Fachmedien,<br />

son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Publikumspresse kommt. Im Jahr <strong>2010</strong> war die Berichterstattung<br />

in den Medien ganz beson<strong>der</strong>s von gesundheitspolitischen Themen geprägt. Entsprechend<br />

oft war die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Spitzenorganisation <strong>der</strong> Ärzteschaft ein gefragter<br />

Ansprechpartner <strong>der</strong> Medien, sowohl für Hintergrundinformationen im Zuge<br />

von Recherchen als auch für Statements und Interviews.<br />

Dauerbrenner Ärztemangel<br />

Die Palette <strong>der</strong> gesundheitspolitischen und medizinisch-ethischen Themen <strong>2010</strong> ist<br />

lang. Neben <strong>der</strong> Debatte über ein neues Finanzierungssystem für die GKV, die fast das<br />

gesamte Jahr breiten Raum in <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Medien einnahm, bestimmte<br />

eine Reihe weiterer Themen die Schlagzeilen. Insbeson<strong>der</strong>e beim „Dauerbrenner“ Ärztemangel,<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte im Kontext <strong>der</strong> von Rösler gefor<strong>der</strong>ten neuen<br />

Zulassungsregeln für das Medizinstudium diskutiert wurde, war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

häufig Ansprechpartner für die Medien. Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

informierte über die <strong>der</strong>zeit geltenden Zulassungsbestimmungen, vermittelte Statements<br />

zum Thema und platzierte Interviews in <strong>der</strong> Tagespresse. So for<strong>der</strong>te BÄK-Präsident<br />

Hoppe in <strong>der</strong> Neuen Osnabrücker Zeitung (27.02.<strong>2010</strong>), neben dem Numerus clausus<br />

stärker an<strong>der</strong>e Entscheidungskriterien bei <strong>der</strong> Zulassung zum Medizinstudium zu<br />

gewichten. „Ob jemand für den Arztberuf geeignet ist, lässt sich nicht allein aus dem<br />

Schulzeugnis ablesen. Die persönliche Leistungsbereitschaft sei ebenso wichtig wie die<br />

Begeisterung für den Beruf des Arztes. Viele junge Menschen mit weniger guten Schulnoten<br />

verstünden den Arztberuf als Berufung. Bei ihnen spiele Idealismus eine größere<br />

416


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

Rolle als bei manchem Einserkandidaten“, begründete Hoppe seine Haltung. Gegenüber<br />

<strong>der</strong> Tageszeitung „Die Welt“ (06.04.<strong>2010</strong>) fügte er hinzu, bei <strong>der</strong> Zulassung zum<br />

Medizinstudium müssten neben dem Numerus clausus auch weitere Kriterien wie ein<br />

Engagement als Pfleger o<strong>der</strong> Sanitäter berücksichtigt werden. In <strong>der</strong> FAZ (06.04.<strong>2010</strong>)<br />

thematisierte Hoppe die von Rösler ins Gespräch gebrachte sogenannte Landarztquote<br />

für das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium: „Röslers Idee, einen Teil <strong>der</strong> Studienplätze<br />

für diejenigen zu reservieren, die später aufs Land gingen, ist in Ordnung.<br />

Aber die Entscheidung für eine Landarzttätigkeit kann ein junger Mensch nicht schon<br />

vor Beginn seines Medizinstudiums treffen. Die Entscheidung kann erst im klinischen<br />

Studium fallen.“<br />

Trotz Kritik an einzelnen Vorschlägen begrüßte die Ärzteschaft, dass <strong>der</strong> Bundesgesundheitsminister<br />

das Thema Ärztemangel auf die politische Agenda gesetzt hat. In einem<br />

Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (07.05.<strong>2010</strong>) sagte Hoppe: „Es ist gut, dass er<br />

das Problem jetzt angeht, weil wir schon in vielen Regionen Ärztemangel haben. Wenn<br />

nichts passiert, hätten wir in zehn Jahren einen Ärztemangel, <strong>der</strong> nicht mehr reparabel<br />

wäre.“ BÄK-Vize Montgomery plädierte für eine bessere Verteilung <strong>der</strong> Ärzte, wofür Anreize<br />

nötig seien. „In den Städten ballen sich die Ärzte, auf dem flachen Land ist die Infrastruktur<br />

nicht so, dass Ärzte dort gerne arbeiten, und dieses Verteilungsproblem<br />

muss man lösen“, sagte er im Deutschlandfunk (07.04.<strong>2010</strong>). Man müsse an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong><br />

als Vorbild nehmen. In Schweden würde auch <strong>der</strong> Ehepartner eines Arztes eine Stelle in<br />

<strong>der</strong>selben Kommune erhalten.<br />

Weiteren Auftrieb bekam das Thema Ärztemangel im Herbst <strong>2010</strong>, nachdem Minister<br />

Rösler angekündigt hatte, bereits 2011 ein umfangreiches Versorgungsgesetz umsetzen<br />

zu wollen. Demnach will die Koalition dem Ärztemangel mit einer Kombination aus Anreizen<br />

für Nie<strong>der</strong>lassungen in strukturschwachen Gebieten und einer neuen sektorenübergreifend<br />

und kleinräumig ausgestalteten Versorgungsplanung entgegentreten. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> begrüßte die Ankündigung. Eine Neugestaltung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />

sei längst überfällig. „Ein solches Versorgungsgesetz darf sich aber nicht allein in<br />

<strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Bedarfsplanung erschöpfen, son<strong>der</strong>n muss den Durchbruch für eine<br />

bessere Patientenversorgung bringen. Wenn wir für alle Patienten einen verlässlichen<br />

und chancengleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf dem medizinisch<br />

angemessenen Niveau erhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen<br />

für die Beschäftigten im Gesundheitswesen wie<strong>der</strong> stimmen. Für uns Ärzte<br />

heißt das: mehr Stellen in den Kliniken, Abbau von Überstunden und Bürokratie und<br />

endlich auch mehr Angebote für die Kin<strong>der</strong>betreuung in den Krankenhäusern“, so<br />

Hoppe in einer Pressemitteilung (12.11.<strong>2010</strong>).<br />

Röslers Ringen um Reformen<br />

Vertreter <strong>der</strong> Koalition bezeichneten das für 2011 geplante Versorgungsgesetz als Kür,<br />

nachdem man <strong>2010</strong> mit den Arzneimittelsparpaketen und <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Kassenfinanzierung<br />

die Pflicht absolviert hatte. In <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte konnte man jedoch<br />

den Eindruck gewinnen, Union und FDP könnten an dieser Pflicht scheitern. Monatelang<br />

stritten sich die Koalitionspartner darüber, ob mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform ein Prämiensystem<br />

für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt werden sollte, wie es<br />

die FDP gefor<strong>der</strong>t hatte, o<strong>der</strong> ob man bei <strong>der</strong> Beitragsfinanzierung bleiben sollte, wie es<br />

die CSU präferiert hatte. Nachdem CSU-Chef Horst Seehofer im Frühjahr einen Kom-<br />

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promissvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums nach einem persönlichen Gespräch<br />

mit Rösler öffentlich zerrissen hatte, eskalierte <strong>der</strong> Streit innerhalb <strong>der</strong> Koalition.<br />

Genüsslich berichteten die Medien vom „Wildsau-Gurkentruppen-Streit“ <strong>der</strong> Regierungspartner.<br />

Mit entsprechendem Vokabular haben sich Vertreter von FDP und CSU<br />

zuvor gegenseitig tituliert. Sogar <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Koalition wurde in Frage gestellt.<br />

Unter dem Titel „Aufhören“ for<strong>der</strong>te das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ das<br />

schnelle Ende des Regierungsbündnisses. Als Hauptstreitthema macht das Blatt die Gesundheitspolitik<br />

aus.<br />

Nebeneffekt <strong>der</strong> schon seit Ende 2009 andauernden Fehde war, dass wichtige an<strong>der</strong>e Reformbaustellen<br />

im Gesundheitswesen unbearbeitet blieben. Das kritisierte BÄK-Vize<br />

Montgomery bereits im Januar <strong>2010</strong>. Im Rahmen einer Pressekonferenz zum Auftakt<br />

des Interdisziplinären Forums, dem zentralen Fortbildungskongress <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

for<strong>der</strong>te er, akute Probleme jetzt anzupacken und nicht auf den Systemwechsel<br />

zu warten. Zwar seien mittlerweile viele Defizite im Gesundheitssystem von <strong>der</strong> Politik<br />

erkannt und auch große Ziele definiert worden, aber offensichtlich sei <strong>der</strong> Fahrplan für<br />

den Systemwechsel noch nicht freigegeben. „Wir sollten aber die Wartezeit nutzen, um<br />

wenigstens für die akuten Probleme die Lösungswege freizuschalten.“ Montgomery for<strong>der</strong>te,<br />

endlich die Reform <strong>der</strong> überalterten Gebührendordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen,<br />

und erinnerte die Koalition daran, dass die angekündigten Klarstellungen zu den<br />

gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren und für ambulante Behandlungen<br />

in Krankenhäusern nach § 116b noch ausstünden.<br />

Die For<strong>der</strong>ungen blieben von <strong>der</strong> Politik zunächst ungehört. Allerdings verständigten<br />

sich die zerstrittenen Koalitionspartner im Sommer auf Eckpunkte für eine Gesundheitsreform,<br />

die sowohl Kostendämpfungselemente beinhalten sollte als auch einen Einstieg<br />

in ein neues Finanzierungssystem <strong>der</strong> Kassen. Dieser Koalitionskompromiss, <strong>der</strong><br />

am Ende des Jahres im Wesentlichen tatsächlich auch Gesetz wurde, war für Rösler<br />

gleich in zweierlei Hinsicht ein Erfolg. Mit den beschlossenen Kostendämpfungsmaßnahmen<br />

und dem erhöhten Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent war die Gefahr eines<br />

drohenden Milliardendefizits <strong>der</strong> Krankenkassen im Jahr 2011 gebannt. Bedeuten<strong>der</strong><br />

aber war für ihn, dass mit <strong>der</strong> Reform die Weichen für den Einstieg in ein Prämiensystem<br />

gestellt worden sind. So wurden mit dem späteren GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-<br />

FinG) die Arbeitgeberbeiträge für die Krankenkassen auf 7,3 Prozent eingefroren und<br />

somit erstmals die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Ausgabensteigerungen<br />

<strong>der</strong> Kassen müssen die Versicherten von 2011 an alleine schultern – entwe<strong>der</strong><br />

über eine Erhöhung des Einheitsbeitragssatzes o<strong>der</strong> über steigende Zusatzprämien.<br />

Letztere sind von 2011 an nicht mehr gedeckelt. Sie werden bei Bedarf aber über das<br />

Steuersystem sozial ausgeglichen.<br />

Parallel zu den Beratungen über die Gesundheitsreform brachte die Koalition zwei milliardenschwere<br />

Arzneimittelsparpakete über die parlamentarischen Hürden. Die Gesetze<br />

sollten mit dazu beitragen, die nach <strong>der</strong> Wirtschaftskrise völlig aus den Fugen geratenen<br />

Krankenkassenfinanzen zu konsolidieren. Die Ärzteschaft begrüßte die Sparbemühungen<br />

im Arzneimittelsektor. So sprach sich BÄK-Präsident Hoppe, für eine fairere<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Arzneimittelpreise aus. „In Deutschland, <strong>der</strong> Schweiz und den Vereinigten<br />

Staaten sind die Arzneimittelpreise viel höher als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n. Die einen<br />

sind die Finanziers, die an<strong>der</strong>en profitieren – das muss gerechter gestaltet werden“,<br />

sagte er gegenüber <strong>der</strong> Passauer Neuen Presse (13.03.<strong>2010</strong>). Auch Montgomery hat die<br />

418


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

härtere Gangart <strong>der</strong> Regierung gegen die Arzneimittelindustrie begrüßt. Bei innovativen<br />

Medikamenten könne die Industrie die Preise diktieren. „Und sie nutzt dieses Monopol<br />

ungeniert“, kritisierte er in <strong>der</strong> Thüringer Allgemeinen (11.03.<strong>2010</strong>). Das betreffe auch<br />

Medikamente, die lediglich eine Neuauflage existieren<strong>der</strong> Arzneien darstellten, aber keinerlei<br />

Zusatznutzen für die Patienten böten.<br />

Diente das erste Spargesetz <strong>der</strong> kurzfristigen Kostendämpfung, sollten mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

(AMNOG), <strong>der</strong> zweiten Stufe des Arzneimittelsparpakets,<br />

vor allem langfristig wirksame Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Preisgestaltung von neuen Medikamenten<br />

umgesetzt werden. In einer Pressemitteilung (12.11.<strong>2010</strong>) zur Verabschiedung<br />

des AMNOG sagte BÄK-Präsident Hoppe: „Richtig und wichtig ist es, dass auch<br />

die Pharmaindustrie mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und dem vorangegangenen<br />

Arzneimittelsparpaket bei den Einsparbemühungen mit einbezogen wurde.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Schnellbewertung von neuen Arzneimitteln wurden zudem Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen, dass ein vernünftiger Preis für neue Medikamente ausgehandelt<br />

werden kann. Allerdings muss die Politik dafür sorgen, dass mehr öffentliche<br />

Gel<strong>der</strong> für nichtkommerzielle Studien bereitgestellt werden, die dann neben den Herstellerinformationen<br />

<strong>der</strong> Nutzenbewertung zu Grunde gelegt werden können.“ Dies betonte<br />

auch <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft,<br />

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, in einem Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau<br />

(10.11.<strong>2010</strong>): „Die Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien nach <strong>der</strong><br />

Zulassung muss unabhängig vom Hersteller erfolgen. Lei<strong>der</strong> sind die Rahmenbedingungen<br />

für <strong>der</strong>artige nichtkommerzielle Studien in Deutschland ungünstig und müssen<br />

unbedingt verbessert werden.“ Ludwig kritisierte zudem die von <strong>der</strong> Koalition geplante<br />

Herausnahme von sogenannten Orphan Drugs aus <strong>der</strong> Nutzenbewertung. Der AkdÄ-<br />

Vorsitzende erklärte, bei <strong>der</strong> Zulassung von Orphan Drugs würden von den Herstellern<br />

relativ häufig Krankheiten zu seltenen Krankheiten gemacht, „indem sie in verschiedene<br />

Untergruppen zerlegt und quasi scheibchenweise <strong>der</strong> begehrte Orphan-Drug-Status beantragt<br />

wurde“. Nach <strong>der</strong> Zulassung würden dann die Anwendungsgebiete sukzessive<br />

ausgeweitet. Die von <strong>der</strong> Koalition im Zuge eines Än<strong>der</strong>ungsantrages eingezogene Umsatzgrenze<br />

von 50 Millionen Euro, ab <strong>der</strong> eine Bewertung des Nutzens vorgeschrieben<br />

ist, ziele nach Meinung Ludwigs in erster Linie auf die Preisregulierung und Begrenzung<br />

des Kostenanstiegs. „Umsatz und Nutzen haben aber nicht viel miteinan<strong>der</strong> zu<br />

tun. Auch bei den Orphan Drugs gibt es inzwischen mehrere Medikamente für ein und<br />

dieselbe Krankheit“, sagte Ludwig.<br />

Kontroverse um Krankenhauskeime<br />

Der politische Streit um die gesundheitspolitischen Reformgesetze <strong>der</strong> Koalition trat im<br />

August schlagartig in den Hintergrund, als <strong>der</strong> Tod von drei Babys in den Mainzer Universitätskliniken<br />

bekannt wurde. Schnell wurde in den Medien <strong>der</strong> Verdacht geäußert,<br />

dass mangelnde Hygiene den Tod <strong>der</strong> Säuglinge hervorgerufen haben könnte. Obgleich<br />

sich herausstellte, dass durch einen Haarriss in einer Glasflasche Bakterien in die Nährlösung<br />

für die Babys gelangt waren, wurde <strong>der</strong> Ruf nach schärferen und vor allem bundesweit<br />

einheitlichen Hygienevorschriften in Krankenhäusern laut.<br />

In einer Stellungnahme (25.08.<strong>2010</strong>) mahnte die <strong>Bundesärztekammer</strong>, bei <strong>der</strong> Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Ereignisse in Mainz den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht vorzugreifen.<br />

Die BÄK wies aber auch darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit Bakte-<br />

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ien in Krankenhäusern und Altenheimen steigt. „Dies liegt jedoch nicht nur daran, dass<br />

<strong>der</strong> Einsatz von Antibiotika mehr Bakterien resistent werden lässt. Ein weiterer Grund<br />

ist, dass bei einer – aus finanziellen Gründen – ausgedünnten Personaldecke in den Kliniken<br />

immer mehr Risikopatienten behandelt werden, die anfälliger für eine Krankenhausinfektion<br />

sind.“ In <strong>der</strong> ARD-Sendung „Anne Will“ (29.08.<strong>2010</strong>) sagte BÄK-Vize<br />

Montgomery: „1992 haben wir in Deutschland 13 bis 14 Millionen Menschen behandelt<br />

– heute 18 Millionen. Da muss die Zahl [<strong>der</strong> Infektionsfälle] naturgemäß steigen.“ In <strong>der</strong><br />

Thüringer Allgemeinen (25.08.<strong>2010</strong>) wies er darauf hin, dass es notwendig sei, zusätzliche<br />

Hygienefachkräfte einzustellen. Diese Fachleute müssten nicht unbedingt Ärzte<br />

sein, auch an<strong>der</strong>e Spezialisten könnten diese Arbeit leisten.<br />

Dr. Günther Jonitz, BÄK-Vorstandsmitglied und Vorsitzen<strong>der</strong> des Aktionsbündnisses<br />

Patientensicherheit, kritisierte in <strong>der</strong> September-Ausgabe des Informationsdienstes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, BÄK INTERN: „Die Politik reagiert lei<strong>der</strong> nur reflektorisch – zum<br />

Beispiel nach Todesfällen – mit dem Ruf nach Vorschriften und Sanktionen. Das ist bürokratisches<br />

Denken und Handeln in Reinkultur.“ Es fehlten nicht nur Einrichtungen<br />

und Spezialisten für Hygiene o<strong>der</strong> Kapazitäten für die Vermittlung von Hygienefachkenntnissen,<br />

es fehle auch am Nachdenken über die eigentlichen Ursachen für eine unsichere<br />

Patientenversorgung: „Es gibt we<strong>der</strong> Zeit noch Geld für Teambesprechungen<br />

o<strong>der</strong> Schulungen, bei denen auch die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter zu diesem<br />

Thema selbst zu Wort kommen“, sagte Jonitz.<br />

Ärzte drängen auf GOÄ-Novelle<br />

Ein weiteres gesundheitspolitisches Konfliktthema ist die seit langem angekündigte<br />

Novellierung <strong>der</strong> veralteten Gebührenordnung für Ärzte. Dass es zu einer Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> Gebührentaxe kommt, hatte die Koalition fest zugesagt. In einer gemeinsamen<br />

Pressemitteilung (27.08.<strong>2010</strong>) von Bundesgesundheitsministerium und BÄK anlässlich<br />

eines Besuchs von Rösler im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kündigte <strong>der</strong> Minister<br />

an, die Novelle zeitnah anzugehen. „Entsprechende Vorarbeiten für eine Novellierung<br />

<strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten unmittelbar im Anschluss<br />

an die Novellierung <strong>der</strong> zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) erfolgen, also möglicherweise<br />

noch 2011“, so Rösler. Weiter heißt es in <strong>der</strong> Pressemitteilung: „Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das<br />

ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und leistungsgerecht kalkulierte<br />

Gebührenordnung entwickelt, <strong>der</strong> die Grundlage <strong>der</strong> GOÄ-Novellierung bilden soll.“<br />

Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (26.03.<strong>2010</strong>) sagte Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“: „Unser Konzept ist hochwertig, autark<br />

und verhandlungssicher.“ Unter <strong>der</strong> Überschrift „BÄK stellt hohe Ansprüche an<br />

GOÄ-Reform“ berichtete auch die Ärzte Zeitung von dem Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(18.11.<strong>2010</strong>). „Die neuen Leistungsbeschreibungen und Bewertungen basieren<br />

auf: empirischen Erhebungen in 15 Fachgebieten mit 6.000 Praxen und Kliniken, Beratungen<br />

mit 300 Experten aus 30 Fachgebieten und 160 Verbänden und Fachgesellschaften,<br />

einer Analyse <strong>der</strong> Schnitt-Naht-Zeiten bei 850.000 Behandlungsfällen sowie Arbeitszeitangaben<br />

aus drei Erhebungen bei 10.000 Ärzten; vier Bewertungsebenen: 605 verschiedene<br />

Geräte, 125 Funktionseinheiten, 4.065 Gebührenpositionen (ein Drittel mehr<br />

als in <strong>der</strong> geltenden GOÄ) und schließlich Eckwerten für die ärztliche Arbeitszeit“, heißt<br />

es in dem Beitrag.<br />

420


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

Regierung bereitet Patientenrechtegesetz vor<br />

Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden beschäftigte sich in einem eigenen Tagesordnungspunkt<br />

mit dem Thema „Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft“.<br />

Nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt<br />

hatte, in dieser Legislaturperiode ein Patientenrechtegesetz auf den Weg bringen<br />

zu wollen, war die Ärztetagsdebatte von beson<strong>der</strong>er politischer Bedeutung. Der<br />

Ärztetag befürwortete eine Kodifikation <strong>der</strong> Patientenrechte. „Wir halten aber eine eigenständige<br />

neue Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig“, heißt es in einem Beschluss<br />

des Ärztetages. Denn schon jetzt seien die Patientenrechte in Deutschland in<br />

mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie in <strong>der</strong> vieljährigen<br />

Rechtsprechung geregelt.<br />

Wie das Patientenrechtegesetz genau ausgestaltet werden soll und vor allem, wie weitreichend<br />

es sein wird, war bis Ende <strong>2010</strong> unklar. Eckpunkte für ein Gesetz sollten zwar bis<br />

Jahresfrist vorliegen. Der Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung, Wolfgang Zöller<br />

(CSU), ließ diesen Termin jedoch verstreichen. In mehreren Interviews ließ er erkennen,<br />

dass es bei dem Gesetz nicht allein um eine Kodifikation bereits bestehen<strong>der</strong><br />

Rechte gehen wird, wie dies die Ärzteschaft favorisiert, son<strong>der</strong>n dass die Regelungsbreite<br />

sehr viel umfassen<strong>der</strong> ausfallen könnte. Bereits zu Jahresbeginn kündigte er in<br />

<strong>der</strong> Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (15.02.<strong>2010</strong>) an, im Rahmen seiner Gesetzesinitiative<br />

ein Register für Behandlungsfehler aufbauen zu wollen. Die Schlichtungsstellen<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern bezeichnete Zöller in dem Beitrag als reformbedürftig. „Da<br />

macht ein guter Kollege ein o<strong>der</strong> zwei Gutachten, und <strong>der</strong> Patient bleibt fast immer auf<br />

<strong>der</strong> Strecke“, zitierte ihn die Zeitung. In einer Pressemitteilung (15.02.<strong>2010</strong>) reagierte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die Vorwürfe. „Wir brauchen kein Zwangsregister für Behandlungsfehler,<br />

son<strong>der</strong>n endlich vernünftige Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und<br />

Ärzte, dann können schon viele Fehler vermieden werden“, sagte Hoppe. Er wies darauf<br />

hin, dass es bereits bewährte Systeme zur Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern<br />

gibt. „Als einzige Stelle in Deutschland führen die Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen ein umfassendes Register, in dem alle Anträge anonymisiert<br />

in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen.“ Das sogenannte Medical<br />

Error Reporting System (MERS) gebe unter an<strong>der</strong>em Aufschluss darüber, bei welchen<br />

Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche<br />

Fachgebiete betroffen seien.<br />

Ein weiterer Vorschlag Zöllers war ein sogenannter Entschädigungsfonds für Opfer von<br />

Behandlungsfehlern. Finanziert werden sollte dieser aus seiner Sicht von Ärzten, Haftpflichtversicherern<br />

und Klinikpatienten. BÄK-Vize Montgomery kritisierte den Vorstoß.<br />

Die For<strong>der</strong>ung sei „populistisch“, sagte er <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (30.12.<strong>2010</strong>). Es<br />

gebe bereits ein funktionierendes System zur Regulierung von Schäden. Die Ärztekammern<br />

hätten freiwillig Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet,<br />

die gut arbeiteten. Diese hätten auch kein Akzeptanzproblem, wie <strong>der</strong> Patientenbeauftragte<br />

behaupte.<br />

421


Medinzinisch-ethische Themen von beson<strong>der</strong>em Interesse<br />

Das Interesse <strong>der</strong> Medien an medizinisch-ethischen Themen, das sich in einer Vielzahl<br />

von Anfragen wi<strong>der</strong>spiegelte, die in <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft eingingen,<br />

war <strong>2010</strong> beson<strong>der</strong>s groß. Insbeson<strong>der</strong>e bei den Themen Organspende, Präimplantationsdiagnostik<br />

(PID) und Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gefragter Ansprechpartner für die Medien.<br />

Die Debatte über die PID wurde entfacht, nachdem im Juli <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />

(BGH) entschieden hatte, Gentests an künstlich befruchteten Eizellen nicht unter Strafe<br />

zu stellen. BÄK-Präsident Hoppe begrüßte das Urteil in einem Pressestatement<br />

(06.07.<strong>2010</strong>), das in zahlreiche Medienberichte über das Urteil eingeflossen ist. „Die unlogische<br />

Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten <strong>der</strong> Pränataldiagnostik und <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik<br />

ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben<br />

worden“, zitierte das Handelsblatt den BÄK-Präsidenten (07.07.<strong>2010</strong>). Die Nachrichtenagentur<br />

dpa gab Hoppe mit den Worten wie<strong>der</strong>, das BGH-Urteil habe Rechtssicherheit<br />

geschaffen und gleichzeitig hervorgehoben, dass die PID nur bei entsprechend schwerwiegenden<br />

Indikationen angewendet werden dürfe (06.07.<strong>2010</strong>). „Damit hat <strong>der</strong> BGH<br />

eindeutig klargestellt, dass die PID keinesfalls als Methode zur Erzeugung von sogenannten<br />

Designerbabys erlaubt ist“, zitierte Spiegel online den Ärztepräsidenten<br />

(06.07.<strong>2010</strong>).<br />

Die FDP hatte sich in Folge des Urteils in einem Positionspapier für eine generelle Zulassung<br />

<strong>der</strong> PID im Falle von genetischen Krankheitsdispositionen ausgesprochen. „Danach<br />

soll eine PID dann zulässig sein, wenn aufgrund <strong>der</strong> Untersuchung durch den behandelnden<br />

Arzt bei <strong>der</strong> künstlichen Befruchtung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine<br />

schwerwiegende genetische Erkrankung des Embryos besteht“, heißt es in dem Papier.<br />

Wünschenswert wäre eine Regelung im Rahmen eines neuen Reproduktionsmedizingesetzes.<br />

Gebe es dafür keine Mehrheit, müsse das Embryonenschutzgesetz geän<strong>der</strong>t<br />

werden. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium solle das Bundesjustizministerium<br />

einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. In dem Papier wird außerdem<br />

erwogen, die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Ausarbeitung eines Kataloges <strong>der</strong>jenigen Indikationen<br />

aufzufor<strong>der</strong>n, bei denen eine Verwerfung des Embryos zulässig sein sollte. Dabei<br />

solle <strong>der</strong> Gedanke Beachtung finden, dass auch das Leben mit einem behin<strong>der</strong>ten Kind<br />

große Erfüllung bieten könne, so die FDP.<br />

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich indes gegen eine Legalisierung <strong>der</strong><br />

PID ausgesprochen. Auch <strong>der</strong> Parteitag <strong>der</strong> CDU lehnte im Herbst mit knapper Mehrheit<br />

eine Freigabe <strong>der</strong> PID ab. „Mit ihrem klaren Bekenntnis für ein Verbot <strong>der</strong> PID sowie<br />

mit ihrer Ankündigung, sich für eine ernsthafte Diskussion des Themas innerhalb<br />

<strong>der</strong> Koalition einsetzen zu wollen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine wichtige Initialzündung<br />

für eine substantielle gesamtgesellschaftliche Auseinan<strong>der</strong>setzung über die<br />

Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> PID gegeben“, sagte BÄK-Vize Montgomery in einer<br />

Pressemitteilung (18.10.<strong>2010</strong>). Die Kanzlerin befürchte zu Recht, dass es schwierig sei,<br />

in <strong>der</strong> Praxis zwischen schwerer genetischer Krankheit und einem weniger schwerwiegenden<br />

Defekt zu unterscheiden. Montgomery lehnte deshalb auch die Vorschläge <strong>der</strong><br />

FDP für einen Indikationskatalog ab: „Es ist eine Illusion zu glauben, die Anwendung<br />

<strong>der</strong> Methode auf diesem Wege eingrenzen zu können.“<br />

In einem Streitgespräch mit dem Präsidenten <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie<br />

und Geburtshilfe, Prof. Dr. Klaus Friese, im Nachrichtenmagazin Focus (29.11.<strong>2010</strong>)<br />

422


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

erklärte Montgomery: Sollte sich <strong>der</strong> Bundestag klar für die Präimplantationsdiagnostik<br />

aussprechen, „kommen auch für mich als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nur Kommissionen<br />

in Frage, an denen Reproduktionsmediziner, Juristen, Ethiker und Religionsvertreter<br />

gleichermaßen beteiligt sind“. Diese Runde müsse Einzelfallprüfungen machen<br />

und eine Beratungsfunktion übernehmen. „Wir wehren uns aber gegen einen Katalog<br />

an Krankheiten, weil so etwas jene, die mit diesem Leiden leben, stigmatisiert.“<br />

In einem Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (26.12.<strong>2010</strong>) sagte auch BÄK-Präsident<br />

Hoppe: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich <strong>der</strong> Bundestag für die Zulassung<br />

<strong>der</strong> PID in engen Grenzen für Paare mit schwerer genetischer Vorbelastung ausspricht.<br />

Sinnvoll ist dann <strong>der</strong> Vorschlag, die PID auf wenige spezialisierte Zentren zu begrenzen<br />

und bei jedem Fall eine Ethikkommission einzuschalten. Designerbabys will nun wirklich<br />

niemand.“<br />

Ebenfalls in <strong>der</strong> Öffentlichkeit breit diskutiert wurde das Thema Organspende, nicht zuletzt<br />

wegen <strong>der</strong> Nierenspende von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier an seine<br />

Ehefrau. Auf <strong>der</strong> politischen Agenda stand das Thema aber bereits vorher. So hat das EU-<br />

Parlament am 19. Mai <strong>2010</strong> mit großer Mehrheit die Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards<br />

bei Organtransplantationen sowie einen Aktionsplan zu Organspenden<br />

angenommen. Ziel <strong>der</strong> Initiativen ist es, den Austausch von Spen<strong>der</strong>organen in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union zu verbessern und die Wartezeit auf ein Spen<strong>der</strong>organ für die Betroffenen<br />

zu verkürzen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> zeigte sich erleichtert, dass davon Abstand<br />

genommen wurde, mit den Neuregelungen bewährte Strukturen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />

in Deutschland in Frage zu stellen. Die vom deutschen Gesetzgeber beauftragten<br />

nichtstaatlichen Institutionen arbeiteten bereits mit hoher Fachkenntnis und<br />

Flexibilität. „Nun gilt es, die hiesigen Strukturen angesichts des Mangels an Spen<strong>der</strong>organen<br />

weiter zu optimieren“, erklärte Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen und Mitglied <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, in einer Pressemitteilung (20.05.<strong>2010</strong>). Ohne Transplantationsbeauftragte<br />

bleibe oftmals die Möglichkeit zur Organspende ungenutzt, „obwohl Patienten<br />

einen Organspendeausweis haben o<strong>der</strong> Angehörige von Verstorbenen bereit wären, einer<br />

Spende zuzustimmen“, so Wenker. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich<br />

verpflichtet, potenzielle Spen<strong>der</strong> zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal<br />

und damit ebenso an zeitlichen Kapazitäten wie fachlicher Qualifikation.<br />

Nach <strong>der</strong> Nierenspende Steinmeiers wurde die Aufmerksamkeit auch <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit<br />

auf das Thema Organspende gelenkt. Der Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung,<br />

Wolfgang Zöller (CDU), sprach sich dafür aus, im Bundestag eine Än<strong>der</strong>ung<br />

des Transplantationsgesetzes anzustrengen. Er for<strong>der</strong>te, dass Krankenhäuser mit mehr<br />

als hun<strong>der</strong>t Betten und einer Intensivstation dazu verpflichtet werden, eine Stelle o<strong>der</strong><br />

Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten bereitzuhalten und diese<br />

Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen zu honorieren. „Dass die Bundesregierung nun<br />

endlich <strong>der</strong> langjährigen For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ärzteschaft nach einem flächendeckenden Einsatz<br />

von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern nachkommen will, ist<br />

eine gute Nachricht für alle schwerkranken Menschen, die dringend ein Spen<strong>der</strong>organ<br />

benötigen“, kommentierte Hoppe die Ankündigung Zöllers in einer Pressemitteilung<br />

(24.08.<strong>2010</strong>).<br />

Steinmeiers Organspende hat auch eine kontroverse Diskussion darüber angestoßen, ob<br />

es einer Wi<strong>der</strong>spruchslösung bedarf, um die Zahl <strong>der</strong> Organspenden zu erhöhen. Die<br />

423


Organentnahme ohne Einwilligung würde die Menschen im schutzwürdigsten aller Bereiche<br />

treffen, sie nähme ihnen das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht“,<br />

sagte Wenker <strong>der</strong> Braunschweiger Zeitung (23.11.<strong>2010</strong>). Erfahrungen aus europäischen<br />

Staaten mit höherer Spendebereitschaft hätten gezeigt, dass eine hohe Spendebereitschaft<br />

vor allem auf eine langfristig angelegte, einfühlsame Information <strong>der</strong><br />

Bevölkerung gründet. Deshalb sprach sich Wenker für eine Informations- und Erklärungsregelung<br />

aus. Danach hat <strong>der</strong> Staat nach intensiver Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

die Aufgabe, die Bürger zu einer Erklärung aufzufor<strong>der</strong>n, ob sie <strong>der</strong> Organspende zustimmen<br />

o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Ebenfalls kontrovers diskutiert wurde <strong>2010</strong> das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung.<br />

Mit angestoßen wurde die Debatte durch eine Ärzteumfrage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter an<strong>der</strong>em zum ärztlich assistierten Suizid, auf die weiter unten noch umfassend<br />

eingegangen wird.<br />

Anstöße zur Meinungsbildung<br />

Häufig geht die Initiative zur öffentlichen Diskussion gesundheitspolitischer und auch<br />

medizinisch-ethischer Themen von <strong>der</strong> Politik aus. Mitunter entfachen höchstrichterliche<br />

Urteile politische Grundsatzdiskussionen. Dies war <strong>2010</strong> bei den Themen Präimplantationsdiagnostik<br />

und Sterbehilfe <strong>der</strong> Fall. Anstöße zur Meinungsbildung geben<br />

aber auch die Organisationen des Gesundheitswesens selbst. Neben einer Vielzahl von<br />

Statements und Kommentaren in Presse, Rundfunk und Fernsehen, in denen Vertreter<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Position <strong>der</strong> Ärzteschaft zu relevanten Themen artikulierten,<br />

bestritt die <strong>Bundesärztekammer</strong> 18 Pressekonferenzen und Pressegespräche, mit<br />

denen sie gezielt Themen in die Öffentlichkeit brachte o<strong>der</strong> einen eigenen Beitrag zu bereits<br />

laufenden Debatten leistete.<br />

Vorstellung des Gesundheitsreports von <strong>Bundesärztekammer</strong> und MLP<br />

Der MLP-Gesundheitsreport, <strong>der</strong> vom Institut Demoskopie Allensbach erstellt und in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegeben wird, erschien in diesem<br />

Jahr zum fünften Mal in Folge. Das Allensbach-Institut hatte im Auftrag von MLP eine<br />

repräsentative Befragung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Ärzte zur <strong>der</strong>zeitigen Gesundheitspolitik<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung vorgenommen. Auch wenn die Ergebnisse im Vergleich zum<br />

Vorjahr etwas positiver ausfielen, herrscht bei Ärzten sowie bei Versicherten und Patienten<br />

nach wie vor Skepsis über die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens vor.<br />

Die Präsentation <strong>der</strong> Studienergebnisse am 25.11.<strong>2010</strong> war auch in diesem Jahr von großem<br />

Interesse für die Medien. Zur Pressekonferenz, an <strong>der</strong> für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Vizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery teilnahm, kamen mehr als 50 Journalisten<br />

von Presse, Rundfunk und Fernsehen in das Tagungszentrum <strong>der</strong> Bundespressekonferenz.<br />

In ihrer Vorab-Berichterstattung schrieb die Bild-Zeitung bereits einen Tag vor <strong>der</strong><br />

Pressekonferenz: „zu viele Arzt-Besuche unnötig“. Und: „Je<strong>der</strong> zweite Arzt musste aus<br />

Kostengründen schon auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichten“.<br />

Am 26.11.<strong>2010</strong> berichteten die Medien ausführlich über die Befragungsergebnisse. „Gesundheitsreform<br />

fällt bei den Deutschen durch“, schrieb die Tageszeitung Die Welt am<br />

darauffolgenden Tag. „Die Politik von Minister Philipp Rösler wird als ungerecht empfunden,<br />

erntet aber ausdrücklich Lob von den Ärzten“. „Eine harsche Kritik an <strong>der</strong> ge-<br />

424


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

rade durchgewinkten Gesundheitsreform <strong>der</strong> Regierung“, nannte <strong>der</strong> Tagesspiegel die<br />

Umfrage; „Schlechte Noten für Rösler“, hieß es in <strong>der</strong> Berliner Zeitung, sie ergänzte jedoch<br />

„Gesundheitsminister Rösler tut auch Gutes“. Die Kölnische Rundschau titelte<br />

„Eindeutiges Zeugnis vom Patienten – Breite Mehrheit <strong>der</strong> Deutschen traut laut Umfrage<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsreform nicht“. Die Münchner Tageszeitung tz nannte die Studie<br />

eine „beunruhigende Diagnose“, „Ärzte verordnen Sparbehandlung“, schrieb die Hannoversche<br />

Allgemeine Zeitung.<br />

Auch im Hörfunk fanden die Studienergebnisse breiten Nie<strong>der</strong>schlag. Viele Radiostationen<br />

berichteten bereits im Voraus über die im Rahmen <strong>der</strong> Vorberichterstattung veröffentlichten<br />

Auszüge <strong>der</strong> Umfrage.<br />

Breite Debatte über Sterbebegleitung und ärztlich assistierten Suizid<br />

Ebenfalls auf ein großes Medienecho sind im Frühjahr die Ergebnisse einer von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in Auftrag gegebenen und vom Institut für Demoskopie Allensbach<br />

durchgeführten repräsentativen Befragung von nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und<br />

Krankenhausärzten zu den Themen Sterbebegleitung und ärztlich assistierter Suizid gestoßen.<br />

Nach <strong>der</strong> Studie befürworten 74 Prozent <strong>der</strong> befragten Ärzte, dass lebensverlängernde<br />

Maßnahmen eingestellt werden, wenn <strong>der</strong> Patient dies zuvor in einer Patientenverfügung<br />

ausdrücklich erklärt hat. Für mehr als jeden dritten Arzt käme ein begleiteter<br />

Suizid unter bestimmten Bedingungen in Frage. Entscheidend ist vor allem eine eindeutige<br />

Diagnose. Allerdings gibt es in <strong>der</strong> Ärzteschaft eine klare Ablehnung einer Legalisierung<br />

aktiver Sterbehilfe. Rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte haben sich gegen<br />

eine Legalisierung <strong>der</strong> aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Die Palliativmediziner haben<br />

insgesamt eine deutlich kritischere Haltung gegenüber je<strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Sterbehilfe.<br />

Nach <strong>der</strong> Befragung des Allensbach-Instituts ist die große Mehrheit <strong>der</strong> Ärzte (79 Prozent)<br />

davon überzeugt, dass ein Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe<br />

verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für<br />

die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend. „Dies ist sicher einer <strong>der</strong><br />

Gründe, warum mittlerweile je<strong>der</strong> dritte Arzt im Laufe seines Berufslebens um Hilfe<br />

beim Suizid gebeten wird“, erklärte Hoppe in einer Pressemitteilung (17.07.<strong>2010</strong>).<br />

Hinzu komme ein schleichen<strong>der</strong> Paradigmenwechsel in <strong>der</strong> Gesellschaft. Sterben und<br />

Tod würden zunehmend tabuisiert. Die Menschen seien zudem oftmals nicht ausreichend<br />

über die Möglichkeiten <strong>der</strong> Schmerz- und Symptombehandlung informiert.<br />

In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (19.07.<strong>2010</strong>) ordnete<br />

Hoppe die Befragungsergebnisse ein: „Die Umfrage bestätigt, dass eine breite Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Ärzte zwar Suizidwünsche von schwerstkranken, leidenden Patienten nachvollziehen<br />

kann. Aber die Bereitschaft, daran wirklich mitzuwirken, ist nicht sehr ausgeprägt.<br />

Die klare Mehrheit lehnt diese Dinge immer noch ab.“ Gleichzeitig wies Hoppe darauf<br />

hin, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> die vergleichsweise hohe Bereitschaft <strong>der</strong> Ärzte, unter<br />

bestimmten Voraussetzungen Beihilfe zum Suizid zu leisten, in ihren Gremien thematisieren<br />

werde.<br />

Über die Befragung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berichtete die Publikumspresse ausführlich.<br />

„Viele Ärzte würden bei Suizid helfen“, titelte <strong>der</strong> Focus (19.07.<strong>2010</strong>). „Wann <strong>der</strong><br />

Tod kommen darf“, überschrieb Die Welt einen Beitrag (21.07.<strong>2010</strong>), in dem konstatiert<br />

wird: „Zwar ist es höchst bemerkenswert, dass gut ein Drittel <strong>der</strong> deutschen Ärzte sich<br />

425


die Beihilfe bei <strong>der</strong> freiverantwortlichen Selbsttötung eines Schwerstkranken durch Bereitstellung<br />

tödlicher Medikamente vorstellen können. Doch die Mehrheit, das ist festzuhalten,<br />

ist dagegen. Und das ist erst einmal gut so.“ Unter <strong>der</strong> Überschrift „Suizid-Assistenten<br />

in Weiß“ schrieb <strong>der</strong> Rheinische Merkur (22.07.<strong>2010</strong>): „Fast 80 Prozent <strong>der</strong> befragten<br />

Ärzte glauben, dass ein Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin die Wünsche nach<br />

Sterbehilfe verringern würde. Dies meinen auch 77 Prozent <strong>der</strong> Befragten, die eine Legalisierung<br />

des ärztlich begleiteten Suizids befürworten. Das macht deutlich, woran es<br />

in dieser Gesellschaft mangelt. Sie braucht mehr Angebote zur Sterbebegleitung und gut<br />

ausgebildete Schmerztherapeuten. Suizid-Assistenten in Weiß braucht sie nicht.“ Die<br />

Nachrichtenagentur ddp (16.07.<strong>2010</strong>) wies darauf hin, dass Ärzte weitaus häufiger mit<br />

dem Sterbewunsch von Schwerstkranken konfrontiert seien als bisher bekannt. „Mehr<br />

als je<strong>der</strong> dritte Arzt wurde laut Umfrage schon um Hilfe beim Suizid gebeten, unter den<br />

Hausärzten sogar je<strong>der</strong> zweite.“ Die Rheinische Post (17.07.<strong>2010</strong>) zitierte Hoppe mit den<br />

Worten: „Sterbehilfe darf auch als Beihilfe zur Selbsttötung nicht erst zur Norm und<br />

dann zur Normalität werden. Wichtig ist stattdessen <strong>der</strong> Zugang zu einer mo<strong>der</strong>nen palliativmedizinischen<br />

Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und<br />

beschwerdefreies Leben ermöglicht.“<br />

Fachpressegespräch zur Vorstellung des Projektes „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

Insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit mit Spannung erwartet wurden die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> ersten Befragungsrunde des Projektes „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“. Bei <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Initiative von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben fast<br />

30.000 Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Online-Umfrage Auskunft über die Situation<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland gegeben. Parallel zur Veröffentlichung <strong>der</strong> Befragungsergebnisse<br />

in sogenannten Län<strong>der</strong>rapporten und einem Bundesrapport gab die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen eines Fachpressegesprächs (10.03.<strong>2010</strong>) einen Überblick<br />

über die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. „Die meisten jungen Ärztinnen<br />

und Ärzte in Deutschland sind grundsätzlich mit den Möglichkeiten und Angeboten<br />

ihrer Facharzt-Weiterbildung zufrieden. Sie beklagen aber, dass hohe Arbeitsbelastung,<br />

Bürokratie und Überstunden ihren Berufsalltag prägen.“ So fasste BÄK-Präsident<br />

Hoppe die Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Befragungsrunde vor den Pressevertretern zusammen.<br />

Tatsächlich fiel die Globalbeurteilung <strong>der</strong> Weiterbildung mit <strong>der</strong> Schulnote 2,54 im Mittel<br />

gut aus. Die Ergebnisse zeigten aber auch, dass <strong>der</strong> ökonomische Druck den Arbeitsalltag<br />

<strong>der</strong> jungen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zunehmend bestimmt. „Marathondienste,<br />

unbezahlte Überstunden und Arbeitsverdichtung sind an <strong>der</strong> Tagesordnung“,<br />

sagte Hoppe.<br />

Unter <strong>der</strong> Überschrift „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung: Ein erster Schritt“ berichtete unter<br />

an<strong>der</strong>em das Deutsche Ärzteblatt (12.03.<strong>2010</strong>) über das Projekt. „Ich bin froh, dass wir<br />

mit <strong>der</strong> Evaluation begonnen haben. Wir versprechen uns von den regelmäßigen Befragungen<br />

einen ständigen Überblick über das Weiterbildungsgeschehen, für das wir ja als<br />

Kammern verantwortlich sind“, so Hoppe in dem Beitrag. Die recht guten Noten sprächen<br />

dafür, dass die Ärzte in Weiterbildung mit ihrer Situation grundsätzlich zufrieden<br />

seien, konstatierte das Blatt. In dem Beitrag des Ärzteblattes wird aber auch darauf hingewiesen,<br />

dass sich 67 Prozent <strong>der</strong> Befragten durch administrative Auflagen bei ihrer Arbeit<br />

am Patienten eingeschränkt fühlen. „Ein Drittel <strong>der</strong> Assistenten beklagt, dass sie in<br />

<strong>der</strong> vertraglich geregelten Arbeitszeit ihre Aufgaben nicht zu ihrer vollen Zufriedenheit<br />

erfüllen können. Fast die Hälfte <strong>der</strong> Ärzte sagt dasselbe mit Blick auf die eigene Weiter-<br />

426


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

bildung.“ Man müsse beachten, dass sich <strong>der</strong> Weiterbildungsrahmen im Krankenhaus<br />

im Laufe <strong>der</strong> Zeit sehr verän<strong>der</strong>t hat, betonte Hoppe in <strong>der</strong> Ärzte Zeitung (10.03.<strong>2010</strong>).<br />

Die Diagnose werde meist im ambulanten Bereich gestellt, die Phase im Krankenhaus<br />

habe sich aufgrund <strong>der</strong> Fallpauschalen erheblich verkürzt und die Weiterbehandlung erfolge<br />

beim Facharzt. Deshalb müsse auch <strong>der</strong> ambulante Bereich stärker in die Weiterbildung<br />

einbezogen werden. Hoppe betonte in <strong>der</strong> Ärzte Zeitung, vorrangiges Ziel <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> sei es, die Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern. Durch die<br />

Befragung lasse sich genau klären, wo die Probleme liegen.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> stellt ersten E-Health-Report vor<br />

Die Ergebnisse des E-Health-Reports <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, einer vom Institut für<br />

Demoskopie Allensbach vorgenommenen Befragung unter Ärzten zum Einsatz von<br />

Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen, wurden am 26.08.<strong>2010</strong> im Rahmen<br />

einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Das Interesse <strong>der</strong> Medien war groß. Insgesamt<br />

60 Medienvertreter kamen in das Haus <strong>der</strong> Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm.<br />

Darunter Journalisten <strong>der</strong> Fach- und Standespresse, Berichterstatter verschiedener<br />

Hörfunk- und TV-Sen<strong>der</strong>, aber auch Vertreter von ärztlichen Verbänden und<br />

Organisationen des Gesundheitswesens. Alle wichtigen Nachrichtenagenturen waren<br />

vertreten (dpa, DAPD, ddp, epd, Reuters). Redakteure von überregionalen Tageszeitungen<br />

(Die Welt, Süddeutsche Zeitung), aber auch die Hauptstadtkorrespondenten zahlreicher<br />

regionaler Zeitungen waren anwesend (Rheinische Post, Augsburger Allgemeine,<br />

Westdeutsche Allgemeine, Kieler Nachrichten, General Anzeiger, Kölner Stadtanzeiger,<br />

taz). Verschiedene Hörfunkjournalisten (Deutschlandfunk, Bayerischer Rundfunk, Mitteldeutscher<br />

Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk/ARD) sowie TV-Journalisten (n-tv,<br />

RTL, ZDF) kamen zur Pressekonferenz. Die Fachpresse war mit Vertretern von Ärzte<br />

Zeitung, Deutschem Ärzteblatt und Medical Tribune vertreten.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>-Vize Montgomery wies auf <strong>der</strong> Pressekonferenz auf die Beschlüsse<br />

Deutscher Ärztetage zur elektronischen Gesundheitskarte und zur Telemedizin sowie<br />

auf die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />

hin. „Wir pochen im Interesse <strong>der</strong> Patienten darauf, dass diese Technik sicher ist und<br />

dass das Patient-Arzt-Verhältnis davon in keiner Weise beeinträchtigt werden darf“,<br />

sagte Montgomery. Deshalb sei es gut, dass die Delegierten des diesjährigen Ärztetages<br />

in Dresden klar formuliert haben, worauf es beim Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />

ankommt. Die Daten auf <strong>der</strong> Gesundheitskarte und eine elektronische Patientenakte<br />

gehörten fe<strong>der</strong>führend in die Hände des Hausarztes, des Patienten und <strong>der</strong><br />

behandelnden Fachärzte. Solche Patientendaten gehörten „mit Sicherheit nicht in die<br />

Hände <strong>der</strong> Kostenträger, also <strong>der</strong> Krankenkassen“.<br />

Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong> des BÄK-Ausschusses „Telematik“, stellte die<br />

Ergebnisse des E-Health-Reports im Einzelnen vor. Danach steht ein Großteil <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

hinter Telematik und Telemedizin. So gehen 87 Prozent <strong>der</strong> Ärzte davon aus, dass<br />

die Telemedizin weiter an Bedeutung gewinnen wird. 73 Prozent <strong>der</strong> Ärzteschaft sind<br />

von den Vorteilen mo<strong>der</strong>ner Kommunikation in <strong>der</strong> Medizin überzeugt. „Der Erfolg <strong>der</strong><br />

Telemedizin kann nicht mehr in Frage gestellt werden“, sagte Bartmann.<br />

In den Medien wurde ausführlich über die Studie berichtet. Die ARD-Tagesschau<br />

befasste sich in ihrer Hauptsendung um 20.00 Uhr mit dem Report. „Ärzte begrüßen<br />

Telemedizin. Nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte sind jedoch skeptischer als ihre Kollegen in den Kli-<br />

427


niken“, schrieb die Stuttgarter Zeitung (27.08.<strong>2010</strong>). Die Welt (27.08.<strong>2010</strong>) hob hervor,<br />

den größten Vorteil <strong>der</strong> Gesundheitskarte erhofften sich die Mediziner von <strong>der</strong> Speicherung<br />

<strong>der</strong> Notfalldaten auf <strong>der</strong> Karte. „Auch vom elektronischen Arztbrief und von <strong>der</strong><br />

Prüfung <strong>der</strong> verordneten Arzneimittel auf Unverträglichkeiten verspricht sich die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Ärzte einen hohen Nutzen.“<br />

Behandlungsfehlerstatistik stößt auf großes Medienecho<br />

Die fast schon traditionelle Pressekonferenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Frühsommer<br />

zur Vorstellung <strong>der</strong> Behandlungsfehlerstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />

Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern ist sowohl für Vertreter <strong>der</strong> Tagespresse als<br />

auch für Journalisten <strong>der</strong> Fachpresse von großem Interesse. So hat die Berichterstattung<br />

über die jährliche Statistik mittlerweile einen festen Platz in den Medien.<br />

Trotz gesundheitspolitischer Paralleltermine, wie den Koalitionsgesprächen zum Sparpaket<br />

für die Krankenkassen, die die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Medien an sich gezogen<br />

haben, verfolgten auch in diesem Jahr etwa 30 Journalisten, darunter Vertreter <strong>der</strong> überregionalen<br />

Tagespresse (FAZ, Die Welt, Tagesspiegel) sowie Agentur- und Fachjournalisten<br />

und Vertreter von Online-Medien die rund einstündige Pressekonferenz am<br />

23.06.<strong>2010</strong>. Dr. Andreas Crusius, Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

und Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />

Schlichtungsstellen, Prof. Dr. Walter Schaffartzik, ärztlicher Direktor am Unfallkrankenhaus<br />

Berlin, sowie Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für<br />

Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern, standen den Medienvertretern<br />

im Haus <strong>der</strong> Bundespressekonferenz Rede und Antwort. Im Mittelpunkt des Interesses<br />

standen erwartungsgemäß die statistischen Daten über Fehlerhäufigkeiten, aufgeschlüsselt<br />

nach den unterschiedlichen Diagnosegruppen, sowie <strong>der</strong> diesjährige Themenschwerpunkt<br />

Arzneimittelsicherheit.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in Agenturberichten von dpa, ddp und AFP wurde hervorgehoben, dass<br />

die Zahl <strong>der</strong> Behandlungsfehler im vergangenen Jahr konstant geblieben ist. Unter an<strong>der</strong>em<br />

griffen regionale Blätter wie die Braunschweiger Nachrichten, die Sächsische Zeitung<br />

o<strong>der</strong> die Märkische O<strong>der</strong>zeitung die Agenturberichte auf. Positiv gewürdigt wurde<br />

dabei auch die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. „Patienten<br />

nehmen ihre Rechte stärker wahr als früher. […] Die Statistik belegt eindrucksvoll, dass<br />

die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in <strong>der</strong> außergerichtlichen Streitschlichtung<br />

eine anerkannte Anlaufstelle für Patienten sind“, meldete Focus online. In<br />

<strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Tageszeitung Die Welt über die Pressekonferenz äußerte sich<br />

auch <strong>der</strong> Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung, Wolfgang Zöller: „Auch […] Zöller<br />

glaubt an die Fähigkeit <strong>der</strong> Ärzte zur Selbstkritik. Er möchte deshalb erreichen, dass sie<br />

ihre eigenen Fehler bei einer zentralen Stelle anonym melden können. ‚Je mehr gemeldet<br />

wird, desto eher können Schwachstellen erkannt werden‘, sagt Zöller und berichtet<br />

von Fällen, in denen Medikamente mit sehr ähnlichen Namen verwechselt wurden.“<br />

Der Fachpresse wurden die wesentlichen Daten zur genaueren Analyse mit Sperrfrist<br />

bereits vorab übermittelt. Das Deutsche Ärzteblatt führte zudem im Vorfeld <strong>der</strong> Statistikveröffentlichung<br />

Interviews mit Protagonisten <strong>der</strong> Pressekonferenz. So konnte das Ärzteblatt<br />

zeitgleich mit <strong>der</strong> Pressekonferenz unter <strong>der</strong> Überschrift „Wichtige Anlaufstelle<br />

für Patienten“ über die Thematik berichten.<br />

428


Darüber hinaus wurde den Journalisten auf <strong>der</strong> Pressekonferenz die neu aufgelegte Broschüre<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei<br />

den Ärztekammern – Ein Wegweiser“ vorgestellt, die neben aktuellen Daten aus <strong>der</strong> statistischen<br />

Erhebung auch Informationen über die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen enthält.<br />

11.2 Außendarstellung/Informationsdienste<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

In <strong>der</strong> publizistischen Außendarstellung haben sich folgende Info-Dienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />

etabliert:<br />

BÄK INTERN ist <strong>der</strong> gesundheitspolitische Informationsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Er richtet sich an die ehrenamtlichen Mandatsträger <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

und <strong>der</strong> Fachgesellschaften, aber auch an die Fachpresse sowie gesundheitspolitisch<br />

interessierte Journalisten <strong>der</strong> übrigen Medien.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Themen wird <strong>der</strong> Blick wie gewohnt sowohl nach innen als auch<br />

nach außen gerichtet. Bei beson<strong>der</strong>s kontrovers diskutierten Themen kommen verstärkt<br />

Experten aus externen Organisationen und Institutionen in Interviews o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rubrik<br />

„Pro und Kontra“ zu Wort, beispielsweise Vertreter <strong>der</strong> Wissenschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kirchen,<br />

aber auch Politiker wie (in <strong>der</strong> Dezemberausgabe) die gesundheitspolitische Sprecherin<br />

<strong>der</strong> FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU-Gesundheitsexperte Dr.<br />

Peter Liese. Auf diese Weise wurde die Palette an journalistischen Stilformen kontinuierlich<br />

ausgebaut.<br />

In den BÄK INTERN-Ausgaben des Jahres <strong>2010</strong> wurden die wichtigsten gesundheitsund<br />

sozialpolitischen Themen in Form von Interviews, Hintergrundberichten, Meldungen<br />

und Kommentaren mit beson<strong>der</strong>em Blick auf die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

präsentiert. Ausführlich berichtete die Redaktion unter an<strong>der</strong>em über die Themen<br />

des 113. Deutschen Ärztetages.<br />

BÄK GROUND ist <strong>der</strong> themenspezifische Hintergrund-Informationsdienst für gesundheits-<br />

und sozialpolitische Journalisten. Es hat sich bewährt, die Arbeit <strong>der</strong> Journalisten<br />

durch die Aufbereitung eines Themas unter verschiedenen Aspekten inklusive geschichtlicher<br />

Entwicklung, Bearbeitung von Randaspekten und Auflistung weiterführen<strong>der</strong><br />

Quellen zu unterstützen. So hat dieser Hintergrunddienst insbeson<strong>der</strong>e im Vorfeld<br />

des Deutschen Ärztetages die Aufgabe, die berufspolitischen Themen recherchegerecht<br />

so aufzubereiten, dass trotz <strong>der</strong> Komplexität einzelner Themen das Interesse <strong>der</strong> Medien<br />

auch an solchen Fragen geweckt werden kann.<br />

Der BÄK-Newsletter ist ein E-Mail-Dienst, <strong>der</strong> zeitnah über aktuelle gesundheitspolitische<br />

Entwicklungen informiert und exklusive Hintergrundinformationen zu berufspolitischen<br />

Themen bietet. Der Dienst wird als Text-Mail versendet, sodass <strong>der</strong> Inhalt direkt<br />

und ohne größeren Zeitverlust abgerufen werden kann.<br />

429


Abbildung 1: Titelblatt von BÄK INTERN, Februar <strong>2010</strong><br />

430


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

IT KOMPAKT ist <strong>der</strong> Informationsdienst <strong>der</strong> Pressestelle zur Telematik im Gesundheitswesen.<br />

Seit Dezember 2004 wird darin über neue Entwicklungen im Bereich<br />

E-Health informiert. Anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung des E-Health-Reports <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gab IT KOMPAKT unter an<strong>der</strong>em einen Überblick über die Inhalte <strong>der</strong> Studie.<br />

In einem Interview ordnete BÄK-Präsident Hoppe die Befragungsergebnisse politisch<br />

ein.<br />

Politische Entscheidungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Tests in den Modellregionen werden in dem Dienst mit Hintergrundberichten<br />

begleitet, ebenso die Arbeit des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Der Dienst kann über die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter www.bundes<br />

aerztekammer.de kostenfrei abonniert werden und steht auch als Download zur Verfügung.<br />

Dort sind seit Dezember 2004 alle wesentlichen Informationen zum elektronischen<br />

Arztausweis verfügbar: Basisinformationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen<br />

(FAQ), ein Glossar mit wichtigen Stichworten zum Thema Gesundheitstelematik<br />

und Links zu interessanten Websites.<br />

Die Presseschau ist die „tägliche Publikation“ <strong>der</strong> Pressestelle. Seit September 2005 wird<br />

sie als PDF-Datei per E-Mail an die Adressaten versandt. Die wichtigsten Artikel aus<br />

Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und Wochenzeitungen werden zu einem umfassenden<br />

Überblick über die aktuelle gesundheitspolitische wie auch medizinische<br />

Berichterstattung zusammengestellt. Die Pressestelle kann online auf eine Datenbank<br />

zugreifen, in <strong>der</strong> digital alle Artikel von inzwischen weit über 500 regionalen und überregionalen<br />

Medien zur Volltextrecherche und zum Download zur Verfügung stehen. Dadurch<br />

hat sich das Spektrum <strong>der</strong> auszuwertenden Zeitungen deutlich erweitert. Der tägliche<br />

Pressespiegel bietet somit ein nahezu lückenloses Bild <strong>der</strong> Berichterstattung zur<br />

Gesundheitspolitik und weiteren, für die Ärzteschaft relevanten Themen.<br />

Berlin im Blick ist ein E-Mail-Dienst, in dem die wichtigsten berufs- und gesundheitspolitischen<br />

Termine <strong>der</strong> kommenden zwei Wochen in komprimierter Form aufgelistet werden,<br />

so z. B. Debatten und Anhörungen im Deutschen Bundestag, Sitzungstermine des<br />

Bundesrates und an<strong>der</strong>er Institutionen.<br />

Online News ist ein E-Mail-Dienst <strong>der</strong> Pressestelle. Noch vor dem Erscheinen <strong>der</strong> täglichen<br />

Presseschau informiert <strong>der</strong> Dienst jeden Morgen über die wichtigsten Online-Meldungen<br />

<strong>der</strong> Tageszeitungen, Nachrichtenmagazine und elektronischen Medien. Über<br />

beigefügte Links gelangt man direkt zu den Originalartikeln, die dort in voller Länge<br />

nachgelesen werden können.<br />

431


Abbildung 2: Titelblatt IT KOMPAKT, August <strong>2010</strong><br />

432


Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />

Die Arbeit an einem mediengerechten, stets aktuellen Informations- und Serviceangebot<br />

im Internet ist eine eigenständige redaktionelle Tätigkeit innerhalb des Gesamtspektrums<br />

<strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Internetauftritt unter <strong>der</strong> Adresse<br />

www.bundesaerztekammer.de richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Das Angebot<br />

ist in drei Bereiche mit den Hauptzielgruppen „Ärzte“, „Patienten“ und „Presse“ geglie<strong>der</strong>t.<br />

Im Bereich „Ärzte“ finden die Nutzer übersichtlich gestaltet alle relevanten Informationen<br />

zu den Arbeitsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Im Patientenbereich werden<br />

Gesundheitstipps und Bürgerinformationen angeboten. Journalisten finden im Bereich<br />

„Presse“ stets die neuesten Pressemitteilungen und Statements <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Darüber hinaus werden tagesaktuelle Interviews und Meldungen zur <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in geson<strong>der</strong>ten Kurzbeiträgen aufbereitet. Ein umfangreiches Archiv und die<br />

Volltextsuche helfen, einen schnellen Überblick über die Position <strong>der</strong> BÄK zu gesundheitspolitischen,<br />

medizinischen und ethischen Fragen zu erhalten.<br />

Die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind barrierefrei gestaltet. Zudem ermöglicht<br />

<strong>der</strong> Internetauftritt auch einen schnellen Nachrichtenüberblick durch einen sogenannten<br />

RSS-Feed.<br />

Videobeiträge im Internet<br />

Nachdem die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstmals beim 112. Deutschen Ärztetag 2009 in<br />

Mainz die Möglichkeit von Videoclips im Internet eingesetzt hatte, produzierte eine beauftragte<br />

Videofirma zum 113. Deutschen Ärztetag in Dresden fünf Filmbeiträge von<br />

zwei bis sieben Minuten Länge. Sie stießen – wie schon im Vorjahr – auf sehr großes Interesse<br />

bei den Nutzern des BÄK-Internets.<br />

Die Clips dokumentierten in Ausschnitten die Grundsatzrede von <strong>Bundesärztekammer</strong>-<br />

Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Ein Beitrag vermittelte Impressionen vom<br />

Ärztetag. Zwei weitere Clips beschäftigten sich mit den Arbeitssitzungen zu den Themen<br />

Gesundheitspolitik und Patientenrechte. Diese vier Beiträge wurden noch während<br />

des Ärztetages auf die Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gestellt und erreichten sofort<br />

hohe Abrufzahlen. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />

gab anschließend per Video einen Rückblick auf den Ärztetag.<br />

Zugriffe im Jahresvergleich<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> verzeichnete die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft monatlich bis zu<br />

2,5 Millionen Zugriffe auf das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (siehe Abbildung<br />

4). Insgesamt wurde die Seite <strong>der</strong> BÄK über 26 Millionen Mal angeklickt, ein leichtes<br />

Plus gegenüber dem Vorjahr. Die Statistik <strong>der</strong> Suchbegriffe ergibt, dass neben <strong>der</strong><br />

Nachfrage zu den Themen Patientenverfügung, Arzthelferin und (Muster-)Berufsordnung<br />

auch das Interesse an Impfempfehlungen zu vielen Treffern im Internetauftritt<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geführt hat.<br />

Die sehr hohen Zugriffszahlen belegen, dass das Internet ein wichtiges Instrument <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeitsarbeit ist. Die Zahlen zeigen dabei die hohe Wertschätzung, die dem Angebot<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von einer kontinuierlich wachsenden Anzahl von Nutzern<br />

entgegengebracht wird.<br />

433


Abbildung 3: Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit Videoclip<br />

Zugriffe<br />

Abbildung 4: Internetnutzung: Anstieg auf bis zu 2,5 Millionen Zugriffe im Monat<br />

434<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

� 2009 � <strong>2010</strong><br />

Zugriffsstatistik bundesaerztekammer.de im Vergleich <strong>2010</strong>/2009<br />

1.926.065<br />

2.323.046<br />

2.003.715<br />

2.045.506<br />

2.263.826<br />

2.299.185<br />

1.976.802<br />

2.033.499<br />

1.962.067<br />

2.349.658<br />

2.184.332<br />

2.192.516<br />

2.250.824<br />

2.095.523<br />

2.345.756<br />

1.967.248<br />

2.395.113<br />

2.277.152<br />

2.343.457<br />

2.384.677<br />

2.257.571<br />

2.479.608<br />

1.683.236<br />

1.582.868<br />

Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />

12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

12.1 Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kammern<br />

12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern<br />

Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

dient dem Meinungsaustausch und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern. Auch im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> fand neben fünf Routinesitzungen<br />

eine gemeinsame Sitzung mit dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> statt.<br />

Die Geschäftsführer diskutierten mit dem Vorstand zunächst die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Übernahme von gemeinsamen Aufgaben durch einzelne Ärztekammern. Hierzu bestanden<br />

bereits konkrete Verabredungen, die weiter verfolgt werden sollen. Im Verlauf<br />

<strong>der</strong> Sitzung wurden mögliche Handlungsstrategien zum Themenfeld „Die Landesärztekammer<br />

stärken durch gemeinsames abgestimmtes, einheitliches Handeln entscheidend<br />

die ärztliche Selbstverwaltung“ erörtert. Im Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wurde die<br />

Einrichtung von Kompetenzteams zur Bearbeitung folgen<strong>der</strong> drei Themen beschlossen:<br />

Versorgungsstrukturen, Bestandsaufnahme (Gefährdung <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Ärztekammern)<br />

und Nachwuchsför<strong>der</strong>ung/-gewinnung (u. a. Neuausrichtung des Medizinstudiums;<br />

Erarbeitung einer Selbstdarstellungsbroschüre <strong>der</strong> Ärztekammern).<br />

Die entsprechenden Projektskizzen wurden im Laufe des Jahres erarbeitet, das Thema<br />

„Versorgungsstrukturen“ konnte <strong>2010</strong> abgeschlossen werden. Die beiden an<strong>der</strong>en Themen<br />

werden im Jahr 2011 zum Teil auch in <strong>der</strong> gemeinsamen Sitzung des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> mit den Geschäftsführern im Januar 2011 verfolgt.<br />

Im ersten Vierteljahr nahm in den Sitzungen traditionsgemäß die Vorbereitung des<br />

113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden breiten Raum ein. Beson<strong>der</strong>s intensiv wurde<br />

von den Geschäftsführern das Projekt <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

begleitet, die erstmals nach dem zweistufigen Normsetzungsverfahren durchgeführt<br />

wurde.<br />

Die Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland haben die Geschäftsführer auch in<br />

ihren Kammern energisch vorangetrieben und begleitet, so dass die Ergebnisse dieser<br />

ersten Befragungsrunde sowohl auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> als auch in den<br />

Landesärztekammern selbst ein breites Echo ausgelöst haben.<br />

Weitere Beratungsthemen des Deutschen Ärztetages wie die „Elektronische Gesundheitskarte“<br />

und die „Implementierung des elektronischen Heilberufeausweises“ sind<br />

ausführlich in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

diskutiert worden.<br />

Zum Tagesordnungspunkt „Elektronischer Arztausweis/Telematik“ wurde regelmäßig<br />

berichtet. Neben <strong>der</strong> Darstellung des aktuellen Stands <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH (gematik) wurde über<br />

435


erste Erfahrungen bei <strong>der</strong> Herausgabe des elektronischen Arztausweises in <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Nordrhein, über neue Anwendungsfälle für den elektronischen Arztausweis<br />

und über das Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Entwicklung eines Notfalldatensatzes<br />

auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte diskutiert.<br />

Gesundheitspolitisch wurden in den Geschäftsführersitzungen im ersten Halbjahr insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Aussagen des Koalitionsvertrags und mögliche Schlussfolgerungen für<br />

die Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern beraten.<br />

Zum Thema <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen und <strong>der</strong> Versorgungsplanung, das auch von<br />

den Gesundheitsministern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beraten wurde, fand ebenfalls ein intensiver Austausch<br />

statt. Die Geschäftsführer <strong>der</strong> Ärztekammern sehen es dabei als eigenes Anliegen<br />

<strong>der</strong> Kammern an, auf diesen Fel<strong>der</strong>n die Kammerkompetenz einzubringen und die<br />

Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern stärker als bisher in den Vor<strong>der</strong>grund zu rücken.<br />

Ähnliche Bemühungen gelten auch <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die<br />

sich als nahezu ständiges Beratungsthema erwiesen hat (vgl. hierzu auch Kapitel 3.2).<br />

Wie schon 2009 wurden die Beschlüsse <strong>der</strong> Justizminister zur „Verbesserung <strong>der</strong> Leichenschau“<br />

intensiv beraten und eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines umfassenden<br />

Positionspapiers gegründet.<br />

Zum Thema „Umgang mit nichtärztlichen Fachberufen“ wurde ausgehend vom Fortbildungskonzept<br />

für Medizinische Fachangestellte das Instrument des „Zentralen Aufgabenpools<br />

für Prüfungsfragen“ vorgestellt und eine stärkere Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

an diesem Projekt befürwortet.<br />

Die enge Rückkopplung <strong>der</strong> Themen aus den Sitzungen des Arbeitskreises „Informationstechnologie“<br />

in die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern hat sich auch im Berichtsjahr bewährt. Es wurden ein System für<br />

gemeinsame Videokonferenzen <strong>der</strong> Kammern ausgewählt, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> technischen<br />

Richtlinie vereinbart und Anpassungen im Meldewesen und <strong>der</strong> Statistik aufgrund<br />

aktueller Beschlüsse des 113. Deutschen Ärztetages vorgenommen.<br />

Regelmäßig wurde in den Sitzungen über Novellierungen <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze<br />

und aus <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Heilberufe und Kammergesetze“ berichtet. Die Protokolle<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe stehen den Landesärztekammern auch über die gesundheitspolitische<br />

Datenbank <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung.<br />

Im Berichtsjahr nahm das Thema „Umgang mit Mono- und Mehrfachmitgliedschaft“<br />

breiten Raum ein. Im November <strong>2010</strong> fand ein gemeinsames Gespräch mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Obersten Gesundheitsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (AOLG) zu diesem Thema<br />

statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.<br />

Anknüpfend an die Beratungen des letzten Jahres ging es in den Geschäftsführersitzungen<br />

um die Weiterentwicklung des Deutschen IVF-Registers und dabei insbeson<strong>der</strong>e<br />

um die Aufgabenteilung zwischen dem neu gegründeten eingetragenen Verein und <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle bei <strong>der</strong> Ärztekammer in Schleswig-Holstein, die koordinierend für alle<br />

Landesärztekammern tätig ist. Die Geschäftsführer befürworteten die zeitnahe Entwicklung<br />

eines geeigneten Qualitätssicherungsverfahrens <strong>der</strong> Ärztekammern durch eine im<br />

Jahr 2008 gegründete Arbeitsgruppe.<br />

436


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />

Im Sinne <strong>der</strong> eigenen Information <strong>der</strong> Geschäftsführer wurde die Serie <strong>der</strong> Vorabendfortbildungen<br />

weitergeführt. Dabei wurden die „Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland“<br />

mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes <strong>der</strong> Honorarärzte e. V., Dr. Nicolai<br />

Schäfer, diskutiert und „Rechtsfragen <strong>der</strong> Kooperation zwischen Landesärztekammern“<br />

durch Prof. Dr. jur. Winfried Kluth vorgestellt.<br />

Weitere Schwerpunkte <strong>der</strong> Beratungen waren die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen, die Fragen <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung für Ärzte und die Einrichtung<br />

eines gemeinsamen, zentralen Vorsorgeregisters <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />

<strong>der</strong> Bundesnotarkammer.<br />

In Ergänzung zu dem 2009 entwickelten Geografischen Krankenhausanalysesystem<br />

(GeKAS) wurde den Geschäftsführen das von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) entwickelte Instrument zur populationsbezogenen, kleinräumigen und sektorenübergreifenden<br />

Versorgungsplanung, das sog. elektronische geografische Gesundheitsinformationssystem<br />

(eGIS) vorgestellt.<br />

Schließlich wurde das Verfahren <strong>der</strong> zweiten Befragungsrunde zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

intensiv diskutiert, um nächste Schritte abzustimmen.<br />

12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“<br />

Die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Kaufmännischen Geschäftsführer <strong>der</strong> Landesärztekammern hat<br />

unter Leitung von Herrn Klaus Schumacher, Ärztekammer Nordrhein, ihre Beratungen<br />

in <strong>2010</strong> weitergeführt und sich insbeson<strong>der</strong>e mit Sozialversicherungspflicht von Ehrenamtsträgern,<br />

Lohnsteueraußenprüfungen und Betrieben gewerblicher Art auseinan<strong>der</strong>gesetzt.<br />

12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />

Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Finanzkommission, in<br />

die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied entsendet. Sie<br />

wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums<br />

können auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teilnehmen. Die Finanzkommission wählte in ihrer<br />

Sitzung am 26.01.08 für die laufende Wahlperiode (2007/2011) Dr. Franz Bernhard Ensink,<br />

Göttingen, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wurde Dr. Hans-<br />

Herbert Köhler, Basthorst, <strong>der</strong> am 13. Januar <strong>2010</strong> verstorben ist. Als Nachfolger wurde<br />

in <strong>der</strong> Sitzung am 23.01.<strong>2010</strong> Dr. Klaus Reinhardt, Bielefeld, gewählt.<br />

Entsprechend § 9 Abs. 7 <strong>der</strong> Satzung befasste sich die Finanzkommission mit allen für<br />

die Finanzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> relevanten Angelegenheiten.<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />

einer kontinuierlichen Etatplanung wurde 1995 von <strong>der</strong> Finanzkommission mit<br />

Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“ eingerichtet.<br />

Dieser Arbeitsgruppe gehören an: <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong><br />

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter<br />

437


aus <strong>der</strong> Finanzkommission, <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> zuständige Dezernent<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglie<strong>der</strong> mit Stimmrecht sowie <strong>der</strong> Finanzbeauftragte des<br />

Vorstandes und <strong>der</strong> zuständige Referent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als ständige Gäste<br />

ohne Stimmrecht.<br />

In einer Sitzung wurden <strong>2010</strong> Finanzangelegenheiten besprochen und für Beschlussfassungen<br />

in <strong>der</strong> Finanzkommission vorbereitet sowie die Vorbereitungen des Haushaltsvoranschlages<br />

2011/2012 begleitet.<br />

Die Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine<br />

Entscheidungskompetenz. Es wird ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches<br />

Arbeitsklima gepflegt.<br />

12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />

Die Versorgungswerke <strong>der</strong> Ärzteschaft sind <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellte,<br />

eigenfinanzierte Einrichtungen mit <strong>der</strong> Aufgabe, die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />

und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärzte und ihrer Familienangehörigen sicherzustellen.<br />

Rechtsgrundlagen für die Versorgungswerke sind <strong>der</strong> § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

SGB VI (Rentenversicherung) einerseits und die Heilberufe- bzw. Kammergesetze <strong>der</strong><br />

Bundeslän<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erseits. Überwiegend sind die ärztlichen Versorgungswerke unselbstständige<br />

o<strong>der</strong> teilrechtsfähige Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> jeweiligen Landesärztekammern.<br />

In Baden-Württemberg und in Bayern handelt es sich um eigene Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts, in denen darüber hinaus nicht nur Ärzte, son<strong>der</strong>n auch Zahnärzte<br />

und Tierärzte Mitglied sind. Im Saarland besteht ein gemeinsames Versorgungswerk für<br />

Ärzte und Zahnärzte, in Sachsen eines für Ärzte und Tierärzte.<br />

12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

Zwischen den einzelnen Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Landesärztekammern bestehen<br />

Unterschiede sowohl hinsichtlich des Leistungs- wie des Beitragsrechts. Diese Unterschiede<br />

sind Ausdruck des fö<strong>der</strong>ativen Charakters und <strong>der</strong> den freien Berufen gegebenen<br />

Möglichkeiten zur freien Gestaltung <strong>der</strong> Alterssicherung. Vergleichbares gilt für die<br />

Fürsorgeeinrichtungen <strong>der</strong> einzelnen Ärztekammern. Um den Meinungs- und Informationsaustausch<br />

zwischen den Versorgungswerken zu för<strong>der</strong>n, wurde eine Ständige Konferenz<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Dieser obliegt die Beobachtung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

sozialpolitischen Entwicklung, insbeson<strong>der</strong>e unter Versorgungsaspekten,<br />

sowie <strong>der</strong> Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei <strong>der</strong> Bewältigung <strong>der</strong> Grundfragen<br />

<strong>der</strong> Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärzte.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist seit Oktober 2004 Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz, Präsident <strong>der</strong><br />

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Nach den Neuwahlen zum Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Mai 2007 ist Professor Hessenauer in diesem Amt bestätigt worden.<br />

Stellvertretende Vorsitzende ist Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen.<br />

438


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />

Im Frühjahr <strong>2010</strong> tagte die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ in Münster,<br />

um wie in jedem Jahr über aktuelle Fragen zu diskutieren. Ferner unterrichteten sich<br />

die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke gegenseitig über die Entwicklung in den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n, sowohl im Bereich <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />

als auch über die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Einrichtungen. Gemeinsam mit den<br />

Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.<br />

(ABV) wurden grundsätzliche Probleme erörtert. So wurde herausgearbeitet, dass mit<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung zunehmende Probleme bei <strong>der</strong> Handhabung des<br />

Befreiungsrechts des § 6 SGB VI festzustellen seien. Im Ergebnis könne man eine deutliche<br />

Tendenz zur immer enger werdenden Auslegung des Befreiungsrechts konstatieren.<br />

Dies gehe soweit, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung anmaße, Entscheidungen<br />

darüber zu treffen, ob eine bestimmte Tätigkeit als ärztliche Tätigkeit<br />

einzuordnen sei o<strong>der</strong> nicht. Nach übereinstimmen<strong>der</strong> Auffassung <strong>der</strong> ABV und <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />

müssen zumindest alle Tätigkeiten als ärztliche Tätigkeiten verstanden<br />

werden, die in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bzw. in<br />

den Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern aufgenommen sind. Dies<br />

gelte insbeson<strong>der</strong>e z. B. für den Bereich des Qualitätsmanagements. Im Übrigen seien<br />

allein die Ärztekammern berufen die Frage zu entscheiden, ob eine bestimmte Tätigkeit<br />

als ärztliche Tätigkeit einzuordnen sei o<strong>der</strong> nicht.<br />

Vom Vorsitzenden des Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV wurde die Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofes (EuGH) in <strong>der</strong> Rechtssache „Kattner“ (vom 05.03.2009, C 350/07)<br />

zum Anlass genommen, die Frage zu beleuchten, welche Auswirkungen diese Entscheidung<br />

auf die ärztlichen Versorgungswerke haben könnte. Er wies darauf hin, dass es in<br />

dem Verfahren um die Frage ging, ob ein Unternehmen aus <strong>der</strong> Stahlbaubranche<br />

Pflichtmitglied seiner zuständigen Berufsgenossenschaft sein müsse. Das Unternehmen<br />

hatte argumentiert, die Pflichtmitgliedschaft in <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(Berufsgenossenschaft) sei wettbewerbs- und freizügigkeitsbehin<strong>der</strong>nd und damit<br />

europarechtswidrig. Der EuGH habe die Pflichtmitgliedschaft in <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen<br />

Unfallversicherung im Ergebnis bejaht und dabei ganz wesentlich auf die Frage<br />

abgestellt, dass im Finanzierungs- und Leistungsgeschehen <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Solidaritätselemente umgesetzt seien, die im Rahmen einer privaten Versicherung<br />

nicht realisierbar wären. Im weiteren Verlauf des Vortrags wurde <strong>der</strong> Frage<br />

nachgegangen, welche Elemente <strong>der</strong> „Solidarität“ sich im Finanzierungs- und Leistungsrecht<br />

<strong>der</strong> berufsständischen/ärztlichen Versorgungswerke finden, und es wurde deutlich<br />

gemacht, dass hier für die Zukunft Aufmerksamkeit geboten sei. Würden Regelungen<br />

im Satzungsrecht <strong>der</strong> Versorgungswerke, wie das bei den meisten ärztlichen<br />

Versorgungswerken durch die Finanzierungstechnik „offenes Deckungsplanverfahren“<br />

vorgegebene Prinzip <strong>der</strong> kollektiven Äquivalenz, vernachlässigt o<strong>der</strong> zurückdrängt,<br />

könnte dies zu Problemen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht führen. Nach einer<br />

ersten Analyse des Urteils, die <strong>der</strong> Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV vorgenommen habe, verfügten<br />

alle ärztlichen Versorgungswerke, auch die in modifizierter Anwartschaftsdeckung<br />

finanzierten, über Ausprägungen des „Solidaritätsprinzips“, mit denen sich<br />

argumentieren lasse. Der Arbeitskreis „Mathematik“ <strong>der</strong> ABV ordne z. B. die Hinterbliebenenversorgung,<br />

die es bei allen Versorgungswerken gebe, dem Bereich des Solidaritätsprinzips<br />

zu. Der Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV werde die Angelegenheit weiter vertiefend<br />

bearbeiten und beabsichtige, sie einer rechtswissenschaftlichen Begutachtung zuzuführen.<br />

439


Die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ befasste sich auch mit einem Antrag<br />

des 112. Deutschen Ärztetages 2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Situation <strong>der</strong> Eltern von<br />

behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n. Danach hatten die Antragsteller aufgefor<strong>der</strong>t, initiativ zu werden<br />

bezüglich <strong>der</strong> Verlängerung von Anerkennungszeiten für die Rentenversicherung für Eltern,<br />

die behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> aufziehen und deswegen auch längerfristig nicht o<strong>der</strong> nur<br />

eingeschränckt berufstätig sein könnten. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte<br />

darum gebeten, dass auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

über dieses Anliegen diskutiert wird. Nach kurzer Diskussion kristallisierte sich ein Meinungsbild<br />

dahingehend heraus, dass es sich hier nicht um ein spezifisches Problem <strong>der</strong><br />

Ärztlichen Versorgungswerke handelt, son<strong>der</strong>n ein grundsätzliches gesellschaftlich politisches<br />

Anliegen, welches für alle Eltern bzw. Elternteile gelten müsse.<br />

Weitere Themen waren<br />

• Wechselbeziehung von Kammermitgliedschaft und Mitgliedschaft im regionalen Versorgungswerk<br />

• nachhaltiges ethisches Investment<br />

• Datenaustausch zwischen Landesärztekammer und Versorgungswerk<br />

Wie immer schloss die Sitzung mit Berichten über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Geschäftsentwicklung<br />

<strong>der</strong> Ärztlichen Versorgungswerke und über Än<strong>der</strong>ungen in den Satzungen.<br />

Aus allen Berichten ergab sich, dass weiterhin ein Wachstum bei <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu<br />

verzeichnen war und auch die finanzielle Seite sich weiter positiv entwickelt hat. Die allgemeine<br />

Finanzkrise hat sich schon allein wegen <strong>der</strong> Auflagen für die Versorgungswerke<br />

bezüglich <strong>der</strong> Geldanlagen nur marginal auf die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />

ausgewirkt.<br />

Aus allen Versorgungswerken konnte berichtet werden, dass die Umstellung auf die Regelaltersgrenze<br />

von 67 Jahren für die Rente umgesetzt wird, in Kombination mit <strong>der</strong><br />

Möglichkeit, ab dem 62sten Lebensjahr eine vorgezogene Altersgrenze zu beziehen. Die<br />

Regelungen orientieren sich im Wesentlichen an <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

mit Abweichungen im Detail.<br />

Insgesamt konnten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

von einer stabilen Entwicklung berichten. Welche Bedeutung die Versorgungswerke<br />

nicht nur für die ärztliche Profession, son<strong>der</strong>n für die verkammerten Berufe insgesamt<br />

haben, ist den nachfolgenden Ausführungen zur Arbeitsgemeinschaft berufsständischer<br />

Versorgungseinrichtungen zu entnehmen.<br />

12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

In <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)<br />

wirken die bestehenden 89 Versorgungswerke <strong>der</strong> verkammerten Freiberufler (Ärzte,<br />

Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte,<br />

Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten<br />

und Ingenieure) zusammen. Alle in Deutschland bestehenden Versorgungswerke für<br />

Ärzte sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ABV. Sie haben 1978 wesentlich zur Gründung des Dachverbandes<br />

aller berufsständischen Versorgungswerke beigetragen. Ziele <strong>der</strong> ABV sind eine<br />

wirksame Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Öffentlichkeit und die In-<br />

440


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />

formation <strong>der</strong> Versorgungswerke über politische Entwicklungen und Tendenzen. Die<br />

Beobachtung europäischer Entwicklungen und die Berichterstattung darüber spielen dabei<br />

eine zunehmende Rolle. In Anbetracht dessen unterhält die ABV ein eigenes Verbindungsbüro<br />

in Brüssel.<br />

Der ABV ist es in den 30 Jahren ihres Bestehens gelungen, Beachtung und Gehör in allen<br />

Grundsatzfragen <strong>der</strong> Alterssicherung zu finden. Dies gilt nicht allein national, son<strong>der</strong>n<br />

auch auf europäischer Ebene. Belegt wird dies unter an<strong>der</strong>em durch die Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke in die Koordinierung <strong>der</strong> sozialen Sicherungssysteme<br />

innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung 1408/71.<br />

Eine gemeinsame Interessenvertretung aller berufsständischen Versorgungswerke ist<br />

notwendig, weil fortwährend dem Vorwurf begegnet werden muss, die freien Berufe entzögen<br />

sich über ihre Versorgungswerke <strong>der</strong> Solidarität in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Festzustellen ist hierzu, dass die Ärzteschaft – wie die an<strong>der</strong>en freien Berufe –<br />

die Versorgungswerke wesentlich nach <strong>der</strong> Adenauerschen Rentenreform des Jahres<br />

1957 aufgebaut hat, als sich herausstellte, dass <strong>der</strong> Staat Freiberufler und Selbstständige<br />

aus <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ausschloss. Konsequenz dieses Ausschlusses<br />

war die Schaffung des Befreiungsrechts, damals § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz<br />

(AVG), heute § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Damit unterstrich<br />

<strong>der</strong> Staat, dass die freien Berufe die Altersvorsorge selbst organisieren sollten.<br />

An dieser Grundentscheidung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber – über alle Rentenreformen <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahrzehnte hinweg – unverän<strong>der</strong>t festgehalten.<br />

Im November 2008 erfolgte turnusmäßig die Wahl zum Vorstand <strong>der</strong> ABV. Wie<strong>der</strong>gewählt<br />

wurden die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke. Namentlich sind dies:<br />

• Dr. Brigitte Ende (Versorgungswerk <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen)<br />

• Rudolf Henke (Nordrheinische Ärzteversorgung)<br />

• Dr. Walter Ku<strong>der</strong>natsch (Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt)<br />

• Prof. Dr. Detlef Kunze (Bayerische Ärzteversorgung)<br />

Darüber hinaus sind im Vorstand <strong>der</strong> ABV je zwei Vertreter <strong>der</strong> Versorgungswerke <strong>der</strong><br />

Apotheker, <strong>der</strong> Zahnärzte, <strong>der</strong> Architekten und Rechtsanwälte sowie jeweils ein Vertreter<br />

<strong>der</strong> Versorgungswerke für Notare, Tierärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Zum<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> ABV wie<strong>der</strong>gewählt wurde <strong>der</strong> Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich<br />

Kirchhoff, stellvertretende Vorsitzende sind <strong>der</strong> Apotheker Karl-August Beck (Nürnberg)<br />

und Dr. Helke Stoll (Eilenburg).<br />

Breiten Raum in <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Versorgungswerke nahm die aktuelle Finanzmarktsituation<br />

ein. Es kann festgestellt werden, dass die Versorgungswerke im Vergleich zu vielen<br />

an<strong>der</strong>en Branchen – Finanzen, Versicherungen, Industrie, Handel, Gewerbe etc. –<br />

glimpflich davongekommen sind. Entwarnung wäre allerdings verfrüht. Es bedarf gewaltiger<br />

Anstrengungen, Bilanzverluste des vergangenen Jahres aufzuholen und den<br />

Rechnungszins wie<strong>der</strong> zu erreichen. Auch ist in vielen Einrichtungen die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Zuführung zur Deckungsrückstellung wegen <strong>der</strong> berufsständischen Richttafeln noch<br />

nicht erledigt.<br />

Im Hinblick auf die neue Regierungskoalition erwarten die Versorgungswerke im Bund<br />

zur Frage einer Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung berufsständisch Versorgter<br />

Entspannung. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass in <strong>der</strong> nächs-<br />

441


ten Zeit die Diskussion um eine Ausweitung <strong>der</strong> Versicherungspflicht selbstständig Tätiger,<br />

insbeson<strong>der</strong>e sogenannter Solo-Selbstständiger, geführt werden wird. Der Vorstand<br />

<strong>der</strong> ABV hat deshalb eine in rentenrechtlichen Fragen namhafte Beratungsfirma<br />

beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, wie sich die Einbeziehung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />

in die gesetzliche Rentenversicherung für diese auswirken würde.<br />

Aus aktuellem Anlass von Gleichstellungsgesetzen und Gesetzentwürfen von Bundeslän<strong>der</strong>n,<br />

die die berufsständischen Versorgungswerke gesetzlich zur Hinterbliebenenversorgung<br />

von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zwingen, entstand die<br />

Sorge <strong>der</strong> Aushöhlung <strong>der</strong> Selbstverwaltungsrechte durch Eingriffe des Landesgesetzgebers<br />

in das Leistungsrecht berufsständischer Versorgungswerke ohne Gegenfinanzierung.<br />

Zu dieser Grundsatzfrage, nicht zur Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,<br />

hat Prof. Dr. jur. Christian von Pestalozza ein Gutachten erstellt. Er gelangt zu<br />

dem Ergebnis, dass betroffene Versorgungswerke immer vom Landesgesetzgeber angehört<br />

werden müssen. In die den freien Berufen eingeräumten Selbstverwaltungsrechte<br />

kann ein Landesgesetzgeber auch nicht nach Gutdünken eingreifen, um Selbstverwaltungsentscheidungen<br />

zu konterkarieren. Sein Gutachten ist im Druck und wird den Mitgliedseinrichtungen<br />

Anfang 2011 zur Verfügung stehen.<br />

Das Ausgangsthema, nämlich die Rente für Hinterbliebene gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften,<br />

scheint durch die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 07.07.2009 abgeschlossen. Danach steht diesen eine Versorgung<br />

im Bereich <strong>der</strong> betrieblichen Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (VBL) zu. Der<br />

Beschluss korrigiert ein an<strong>der</strong>slautendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Bundesverfassungsgericht<br />

stellt fest, dass die grundgesetzlich privilegierte Ehe eine Benachteiligung<br />

vergleichbarer Lebenssachverhalte nicht rechtfertige. Eine Analyse <strong>der</strong> Entscheidungsgründe<br />

legt die Empfehlung nahe, auch in <strong>der</strong> berufsständischen Versorgung die<br />

Hinterbliebenenversorgung für den betroffenen Personenkreis flächendeckend einzuführen.<br />

Seit Jahren bemühte sich die ABV, den Bund zur Übernahme von Beiträgen für kin<strong>der</strong>erziehende<br />

Mitglie<strong>der</strong> zu veranlassen. Nachdem das Bundessozialgericht Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Versorgungswerke Ansprüche auf Anrechnung von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung bestätigt hatte, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber reagiert. Die Versorgungswerke<br />

begrüßen deshalb das „Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB IV zur Errichtung<br />

einer Versorgungsausgleichskasse und zur Än<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Gesetze“ vom 21.07.2009.<br />

Es bestimmt in § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI, dass auch berufsständisch Versorgte während<br />

<strong>der</strong> Erziehungszeit Anwartschaften auf Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

haben und in § 208 SGB VI, dass Elternteile, die bis zum Erreichen <strong>der</strong><br />

Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, auf Antrag freiwillige<br />

Beiträge für so viele Monate nachzahlen können, wie zur Erfüllung <strong>der</strong> Wartezeit in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung noch erfor<strong>der</strong>lich sind. Die ABV hat alle Mitgliedseinrichtungen<br />

detailliert informiert und auch in allen Blättern <strong>der</strong> berufsständischen Standespresse<br />

entsprechende Veröffentlichungen platziert.<br />

Mit diesem Erfolg haben jahrzehntelange Bemühungen einen vorläufigen Abschluss gefunden.<br />

Die ABV wird in Gesprächen mit Sozial- und Familienpolitikern <strong>der</strong> neuen Bundestagskoalition<br />

ausloten, ob eine Chance zur weiteren Nachbesserung durch Übernahme<br />

von Beiträgen des Bundes zu unseren Versorgungswerken besteht. Jedenfalls ist<br />

ein Etappensieg zu verzeichnen. Die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP<br />

442


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />

enthält einen Hinweis darauf, dass die Leistungen für Kin<strong>der</strong>erziehende weiter ausgebaut<br />

werden sollen. Aus Verhandlerkreisen wurde berichtet, dass damit auch das Anliegen<br />

<strong>der</strong> Versorgungswerke umfasst sei, die Koalition aber alle Maßnahmen unter einen<br />

Finanzierungsvorbehalt gestellt habe.<br />

Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz werden die steuerliche<br />

Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge einerseits und die Besteuerung<br />

von Alterseinkünften an<strong>der</strong>erseits geregelt. Die Versorgungswerke sind wie alle Träger<br />

<strong>der</strong> Altersvorsorge verpflichtet, die von ihnen gezahlten Renten zu melden. Nachdem im<br />

Jahre 2008 je<strong>der</strong> Steuerpflichtige seine persönliche Steueridentifikationsnummer erhalten<br />

hat, müssen ab 2009 Rentenzahlungen <strong>der</strong> Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen<br />

gemeldet werden. Mit Schreiben vom 22.09.2009 sind alle Mitgliedseinrichtungen<br />

<strong>der</strong> ABV über Einzelheiten des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach § 22a Einkommensteuergesetz<br />

unterrichtet worden. Ob die Ankündigung in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<br />

von CDU, CSU und FDP hier zu Än<strong>der</strong>ungen führt, bleibt abzuwarten. Die ABV<br />

hofft, dass am Ende nicht ein Quellenabzugsverfahren steht und die Versorgungswerke<br />

die Steuern auf die Rentenzahlbeträge abführen müssen. Ein Quellenabzugsverfahren<br />

führt nicht zu einem Bürokratieabbau, son<strong>der</strong>n zu deutlichem Mehraufwand bei den<br />

Versorgungswerken. Wenn diese die Steuer von <strong>der</strong> Rente automatisch einbehalten sollen,<br />

wie dies die Arbeitgeber im Lohnabzugsverfahren für Arbeitnehmer tun müssen,<br />

hätten die Versorgungswerke Daten in einem erheblichen Umfang zu ermitteln und zu<br />

verwalten. Damit müssten erhebliche Parallelstrukturen zu den Finanzämtern aufgebaut<br />

werden. Das Lohnabzugsverfahren lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Rentenbesteuerung<br />

übertragen, weil z. B. Mitglie<strong>der</strong> neben einer kleinen Rente über erhebliche<br />

Nebeneinkommen verfügen können. Insofern ist die Rente für die Besteuerung<br />

kein angemessener Maßstab. Zudem wäre <strong>der</strong> inzwischen erhebliche Aufwand <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />

für die Umsetzung des gesetzlich festgelegten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens<br />

umsonst gewesen. Die ABV wird sich deshalb mit allen zu Gebote stehenden<br />

Mitteln dagegen wehren, dass die Versorgungswerke mit einer ihnen völlig<br />

fremden Aufgabe belastet werden.<br />

443


13. Dokumentation<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Dokumentation Kapitel 13<br />

Seite<br />

13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />

Zu Kapitel 3<br />

– Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

(Tabellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />

– Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen in den<br />

(Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong> Arbeitskraft und<br />

Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

Zu Kapitel 4<br />

– Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />

(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . 477<br />

– Ausarbeitungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />

– Erhebungsbogen zum kammerübergreifenden Qualitätsbericht<br />

von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern . . . . . . . . . . . 482<br />

– Veröffentlichungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong><br />

Medizin (ÄZQ) <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486<br />

Zu Kapitel 5<br />

– Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495<br />

– Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />

– Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505<br />

– Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507<br />

13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des<br />

Deutschen Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />

113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />

112. Deutschen Ärztetages 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />

13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540<br />

13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />

Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543<br />

13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen und sonstige<br />

Einrichtungen und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />

Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621<br />

13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622<br />

445


13.1 Dokumentation zum Berichtsteil<br />

Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereichen seit 1960<br />

Berufstätige Ärzte Ärztliche Tätigkeitsbereiche Ohne Registrierte<br />

Stichtag insgesamt Einwohner ambulant stationär in an<strong>der</strong>en ärztliche Ärzte insges.<br />

(jeweils 31.12.) (Sp. 3+4+5) je Arzt Bereichen Tätigkeit (Spalte 1+6)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7<br />

1960 92.806 786<br />

1970 133.011 587<br />

1980 173.346 452<br />

1990 237.750 335 92.289 118.087 27.374 51.420 289.170<br />

1991 244.238 329 99.825 121.247 23.166 53.565 297.803<br />

1992 251.877 321 104.462 124.111 23.304 56.117 307.994<br />

1993 259.981 313 112.773 124.591 22.617 57.756 317.737<br />

1994 267.186 305 115.087 129.143 22.956 59.574 326.760<br />

1995 273.880 299 117.578 132.736 23.566 61.468 335.348<br />

±% zum Vorj. 2,5 –2,1 2,2 2,8 2,7 3,2 2,6<br />

1996 279.335 294 119.560 135.341 24.434 64.221 343.556<br />

±% zum Vorj. 2,0 –1,7 1,7 2,0 3,7 4,5 2,4<br />

1997 282.737 290 121.990 134.637 26.110 68.117 350.854<br />

±% zum Vorj. 1,2 –1,1 2,0 –0,5 6,9 6,1 2,1<br />

1998 287.032 286 124.621 135.840 26.571 70.695 357.727<br />

±% zum Vorj. 1,5 –1,5 2,2 0,9 1,8 3,8 2,0<br />

1999 291.171 282 125.981 137.466 27.724 72.225 363.396<br />

±% zum Vorj. 1,4 –1,3 1,1 1,2 4,3 2,2 1,6<br />

2000 294.676 279 128.488 139.477 26.711 74.643 369.319<br />

±% zum Vorj. 1,2 –1,1 2,0 1,5 –3,7 3,3 1,6<br />

2001 297.893 277 129.986 142.310 25.597 77.332 375.225<br />

±% zum Vorj. 1,1 –0,9 1,2 2,0 –4,2 3,6 1,6<br />

2002 301.060 274 131.329 143.838 25.893 80.282 381.342<br />

±% zum Vorj. 1,1 –0,9 1,0 1,1 1,2 3,8 1,6<br />

2003 304.117 271 132.349 145.536 26.232 84.084 388.201<br />

±% zum Vorj. 1,0 –1,0 0,8 1,2 1,3 4,7 1,8<br />

2004 306.435 269 133.365 146.357 26.713 87.997 394.432<br />

±% zum Vorj. 0,8 –0,8 0,8 0,6 1,8 4,7 1,6<br />

2005 307.577 268 134.798 146.511 26.268 92.985 400.562<br />

±% zum Vorj. 0,4 –0,4 1,1 0,1 –1,7 5,7 1,6<br />

2006 311.230 264 136.105 148.322 26.803 95.744 406.974<br />

±% zum Vorj. 1,2 –1,3 1,0 1,2 2,0 3,0 1,6<br />

2007 314.912 261 137.538 150.644 26.730 98.784 413.696<br />

±% zum Vorj. 1,2 –1,3 1,1 1,6 –0,3 3,2 1,7<br />

2008 319.697 257 138.330 153.799 27.568 101.989 421.686<br />

±% zum Vorj. 1,5 –1,8 0,6 2,1 3,1 3,2 1,9<br />

2009 325.945 251 139.612 158.223 28.110 103.981 429.926<br />

±% zum Vorj. 2,0 –2,2 0,9 2,9 2,0 2,0 2,0<br />

<strong>2010</strong> 333.599 245 141.461 163.632 28.506 105.491 439.090<br />

±% zum Vorj. 2,3 –2,3 1,3 3,4 1,4 1,5 2,1<br />

Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, Statistisches Bundesamt (1960 bis 1980)<br />

Anmerkung: In Spalte 5 sind wehrdienstleistende Ärzte, Ärzte bei Behörden und Körperschaften sowie in Industrie und<br />

Forschung ärztlich tätige Ärzte erfasst. 1990 sind hier auch Praxisassistenten ausgewiesen.<br />

446


Tabelle 2: Ärztinnen und Ärzte nach Landesärztekammern und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Gesamt Dar.: Berufstätig Davon:<br />

Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter: stationär in Behörd., in<br />

rung zum Bundes- ärztliche rung zum Bundes- nie<strong>der</strong>- Körpersch. sonstigen<br />

Vorjahr gebiet Tätigkeit Vorjahr gebiet gelassen u. a. Bereichen<br />

absolut in Prozent in Prozent absolut absolut in Prozent in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Baden-Württemberg 57.960 2,4 13,2 14.764 43.196 3,1 12,9 18.531 16.431 20.993 1.245 2.427<br />

Bayern 72.462 2,0 16,5 18.152 54.310 2,8 16,3 24.478 21.438 24.944 1.280 3.608<br />

Berlin 27.705 1,8 6,3 9.521 18.184 1,0 5,5 7.443 5.952 8.180 772 1.789<br />

Brandenburg 11.798 2,1 2,7 3.256 8.542 1,2 2,6 3.508 3.287 4.436 225 373<br />

Bremen 4.570 1,1 1,0 994 3.576 1,5 1,1 1.485 1.355 1.762 100 229<br />

Hamburg 13.734 3,9 3,1 2.713 11.021 3,7 3,3 4.413 3.587 5.220 461 927<br />

Hessen 31.653 2,2 7,2 6.669 24.984 2,4 7,5 10.471 9.276 11.837 637 2.039<br />

Mecklenburg-Vorpommern 9.200 2,2 2,1 2.587 6.613 2,8 2,0 2.499 2.336 3.485 129 500<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 35.483 2,0 8,1 7.292 28.191 1,8 8,5 12.580 11.349 13.250 960 1.401<br />

Nordrhein 53.225 2,1 12,1 12.040 41.185 2,3 12,3 17.160 15.098 21.200 692 2.133<br />

Rheinland-Pfalz 18.818 1,6 4,3 3.022 15.796 2,0 4,7 6.634 5.936 7.376 760 1.026<br />

Saarland 5.532 1,8 1,3 1.119 4.413 1,9 1,3 1.806 1.559 2.346 138 123<br />

Sachsen 21.014 2,9 4,8 5.857 15.157 2,7 4,5 6.341 5.578 8.039 311 466<br />

Sachsen-Anhalt 10.940 1,9 2,5 2.689 8.251 1,5 2,5 3.259 2.925 4.544 309 139<br />

Schleswig-Holstein 15.169 2,1 3,5 3.839 11.330 1,8 3,4 4.888 4.267 5.531 471 440<br />

Thüringen 11.149 2,2 2,5 2.881 8.268 2,1 2,5 3.325 2.935 4.514 267 162<br />

Westfalen-Lippe 38.678 1,7 8,8 8.096 30.582 2,1 9,2 12.640 11.376 15.975 927 1.040<br />

Bundesgebiet insgesamt 439.090 2,1 100,0 105.491 333.599 2,3 100,0 141.461 124.685 163.632 9.684 18.822<br />

447


Tabelle 3: Ärztinnen und Ärzte nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 98.346 13.700 8.841 4.859 74.504 175 54 3.387 1.144 6.755 30.661 129.007<br />

Ohne Facharztbezeichnung 93.203 9.297 4.643 4.654 74.214 162 49 3.270 1.141 6.422 29.117 122.320<br />

Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 5.143 4.403 4.198 205 290 13 5 117 3 333 1.544 6.687<br />

Allgemeinmedizin 43.103 37.565 34.893 2.672 2.321 106 39 1.282 365 1.935 13.247 56.350<br />

Allgemeinmedizin 41.783 36.474 34.098 2.376 2.174 106 38 1.267 362 1.868 13.055 54.838<br />

Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 1.046 848 558 290 135 1 9 2 54 85 1.131<br />

Praktische Ärztin/Praktischer Arzt 274 243 237 6 12 6 1 13 107 381<br />

Anästhesiologie 19.413 3.455 2.998 457 14.648 1.301 282 289 115 1.021 4.590 24.003<br />

Anästhesiologie 19.318 3.440 2.984 456 14.574 1.291 282 286 115 1.018 4.551 23.869<br />

Anästhesiologie und Intensivtherapie 95 15 14 1 74 10 3 3 39 134<br />

Anatomie 100 4 2 2 71 18 12 2 13 79 179<br />

Anatomie 100 4 2 2 71 18 12 2 13 79 179<br />

Arbeitsmedizin 2.821 355 281 74 265 42 5 387 23 1.814 1.486 4.307<br />

Arbeitshygiene 4 2 2 47 51<br />

Arbeitsmedizin 2.817 355 281 74 265 42 5 385 23 1.812 1.439 4.256<br />

Augenheilkunde 6.805 5.680 5.103 577 888 119 41 37 22 200 2.469 9.274<br />

Augenheilkunde 6.805 5.680 5.103 577 888 119 41 37 22 200 2.469 9.274<br />

Biochemie 50 1 1 31 8 1 4 14 52 102<br />

Biochemie 50 1 1 31 8 1 4 14 52 102<br />

Chirurgie 31.166 10.852 9.811 1.041 18.458 3.179 726 613 115 1.243 8.542 39.708<br />

Allgemeine Chirurgie 418 15 10 5 387 14 5 4 11 19 437<br />

Chirurgie 10.547 2.617 2.282 335 7.025 507 248 350 49 555 4.028 14.575<br />

Gefäßchirurgie 244 13 8 5 226 12 4 3 3 2 3 247<br />

Herzchirurgie 773 20 13 7 722 61 2 9 3 22 64 837<br />

Kin<strong>der</strong>chirurgie 462 110 100 10 337 53 17 7 8 115 577<br />

Orthopädie 6.569 4.717 4.392 325 1.482 384 97 90 18 280 1.991 8.560<br />

Orthopädie und Unfallchirurgie 4.381 1.406 1.194 212 2.854 572 54 26 11 95 173 4.554<br />

Plastische Chirurgie 612 245 224 21 346 117 40 1 20 85 697<br />

Plastische und Ästhetische Chirurgie 135 47 42 5 84 14 1 3 21 156<br />

Thoraxchirurgie 77 76 7 1 77<br />

448


Tabelle 3: Fortsetzung 1<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Viszeralchirurgie 376 7 3 4 362 49 3 2 2 5 10 386<br />

SP Gefäßchirurgie 1.003 226 207 19 749 218 48 5 23 196 1.199<br />

SP Rheumatologie 418 259 248 11 130 54 10 1 28 161 579<br />

SP Thoraxchirurgie (Chirurgie) 213 4 4 203 79 5 3 1 3 40 253<br />

SP Thoraxchirurgie (Herzchirurgie) 33 30 9 1 3 4 37<br />

SP Unfallchirurgie 3.062 941 877 64 1.906 403 101 74 13 141 1.052 4.114<br />

SP Viszeralchirurgie 1.439 106 99 7 1.285 541 75 21 8 27 396 1.835<br />

TG Gefäßchirurgie 29 3 3 24 9 1 1 1 6 35<br />

TG Herz- und Gefäßchirurgie 1 1<br />

TG Kin<strong>der</strong>chirurgie 70 18 16 2 47 15 4 1 4 53 123<br />

TG Plastische Chirurgie 112 61 59 2 42 16 6 4 1 5 46 158<br />

TG Rheumatologie 12 8 7 1 3 2 1 4 16<br />

TG Thoraxchirurgie 16 1 1 15 9 5 6 22<br />

TG Thorax- und Kardiovaskularchirurgie 68 2 2 62 20 5 1 3 38 106<br />

TG Unfallchirurgie 97 26 20 6 61 14 8 2 2 30 127<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 16.599 10.903 9.932 971 5.006 753 262 116 2 574 6.024 22.623<br />

Frauenheilkunde 1.466 994 932 62 414 55 9 10 48 525 1.991<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 14.670 9.783 8.899 884 4.267 547 244 102 2 518 5.456 20.126<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe 41 18 13 5 18 3 4 1 11 52<br />

SP Gynäkol. Endokrinol. u. Reproduktionsmed. 48 34 20 14 13 1 1 3 51<br />

SP Gynäkologische Onkologie 274 63 59 4 206 123 7 5 20 294<br />

SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 100 11 9 2 88 24 2 1 9 109<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.696 4.197 3.936 261 1.247 203 53 72 34 180 2.023 7.719<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.477 4.080 3.826 254 1.161 177 48 67 32 169 1.945 7.422<br />

Phoniatrie und Pädaudiologie 172 94 89 5 67 22 5 3 8 35 207<br />

Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 20 7 6 1 9 2 2 2 1 21<br />

TG Audiologie 3 2 2 1 1 10 13<br />

TG Phoniatrie 3 2 2 1 5 8<br />

TG Phoniatrie und Pädaudiologie 21 12 11 1 8 3 1 27 48<br />

449


Tabelle 3: Fortsetzung 2<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.314 4.040 3.576 464 939 126 41 93 33 242 1.883 7.197<br />

Dermatologie und Venerologie 41 18 11 7 19 3 4 20 61<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.273 4.022 3.565 457 920 123 41 93 33 238 1.863 7.136<br />

Humangenetik 281 133 96 37 115 28 14 12 21 42 323<br />

Humangenetik 281 133 96 37 115 28 14 12 21 42 323<br />

Hygiene und Umweltmedizin 201 15 7 8 69 19 2 73 5 44 240 441<br />

Hygiene 31 6 4 2 14 5 5 2 6 51 82<br />

Hygiene und Umweltmedizin 170 9 3 6 55 14 2 68 3 38 189 359<br />

Innere Medizin 43.955 21.931 19.902 2.029 19.240 2.967 792 954 70 1.830 14.334 58.289<br />

Innere Medizin 29.088 15.773 14.442 1.331 11.217 959 408 791 41 1.307 11.291 40.379<br />

Innere Medizin und Angiologie 9 1 1 8 2 9<br />

Innere Medizin u. Endokrinologie u. Diabetologie 14 4 4 10 1 14<br />

Innere Medizin und Gastroenterologie 52 10 8 2 40 2 1 1 1 6 58<br />

Innere Medizin und Geriatrie 20 2 2 16 7 2 1 21<br />

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 21 1 1 20 5 26<br />

Innere Medizin und Kardiologie 97 9 5 4 84 2 2 1 3 7 104<br />

Innere Medizin und Nephrologie 41 12 9 3 25 4 1 42<br />

Innere Medizin und Pneumologie 42 6 5 1 36 4 46<br />

Innere Medizin und Rheumatologie 12 4 3 1 8 1 13<br />

Innere Medizin und SP Angiologie 31 12 9 3 19 2 2 33<br />

Innere Medizin und SP Endokrinolog. u. Diabetol. 33 10 4 6 19 1 4 3 36<br />

Innere Medizin und SP Gastroenterologie 157 28 21 7 127 11 2 2 4 161<br />

Innere Medizin und SP Geriatrie 8 8 4 8<br />

Innere Medizin und SP gesamte Innere Medizin 40 8 5 3 31 1 3 43<br />

Innere Medizin und SP Hämatologie u. Onkologie 93 17 11 6 72 1 2 2 2 2 6 99<br />

Innere Medizin und SP Kardiologie 276 48 30 18 223 7 2 1 1 4 13 289<br />

Innere Medizin und SP Nephrologie 96 39 24 15 50 7 2 98<br />

Innere Medizin und SP Pneumologie 106 17 10 7 84 2 1 1 4 106<br />

Innere Medizin und SP Rheumatologie 30 12 7 5 18 3 2 5 35<br />

Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde 107 67 62 5 27 11 1 4 9 63 170<br />

450


Tabelle 3: Fortsetzung 3<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Lungenheilkunde 14 9 7 2 2 1 2 1 31 45<br />

Lungen- und Bronchialheilkunde 286 201 195 6 55 11 8 12 18 348 634<br />

SP Angiologie 607 259 233 26 326 110 20 7 1 15 95 702<br />

SP Endokrinologie 450 202 165 37 218 71 8 6 24 103 553<br />

SP Endokrinologie und Diabetologie 3 1 1 1 1 3<br />

SP Gastroenterologie 2.406 832 759 73 1.494 525 104 16 6 64 524 2.930<br />

SP Geriatrie 25 2 2 22 7 1 6 31<br />

SP Hämatologie und Internistische Onkologie 1.598 607 529 78 914 214 35 12 2 65 210 1.808<br />

SP Infektiologie 8 7 2 1 1 9<br />

SP Kardiologie 3.961 1.573 1.416 157 2.264 571 106 35 9 89 547 4.508<br />

SP Nephrologie 1.863 1.092 971 121 646 157 27 15 110 352 2.215<br />

SP Pneumologie 1.279 563 505 58 654 134 34 23 2 39 206 1.485<br />

SP Rheumatologie 736 368 331 37 320 83 24 17 1 31 201 937<br />

TG Diabetologie 20 10 10 8 3 2 71 91<br />

TG Endokrinologie 4 2 2 2 2 1 5<br />

TG Gastroenterologie 41 15 11 4 24 7 1 1 1 15 56<br />

TG Hämatologie 62 23 21 2 34 17 2 5 35 97<br />

TG Infektions- und Tropenmedizin 2 1 1 1 17 19<br />

TG Kardiologie 58 12 9 3 41 18 3 2 2 23 81<br />

TG Lungen- und Bronchialheilkunde 83 39 37 2 37 18 3 4 3 33 116<br />

TG Nephrologie 24 10 8 2 9 1 5 17 41<br />

TG Rheumatologie 12 5 3 2 5 2 7 19<br />

TG Kardiologie und Angiologie 40 25 23 2 14 2 1 74 114<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 12.503 6.612 5.966 646 4.832 526 212 470 589 6.012 18.515<br />

Kin<strong>der</strong>heilkunde 978 638 593 45 221 39 7 68 51 719 1.697<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 9.423 5.454 4.902 552 3.119 207 150 376 474 4.824 14.247<br />

SP Endokrinologie und Diabetologie 29 7 6 1 20 2 2 4 33<br />

SP Infektiologie 36 17 17 17 5 2 13 49<br />

SP Kin<strong>der</strong>-Hämatologie und -Onkologie 171 5 5 158 22 8 13 184<br />

SP Kin<strong>der</strong>-Kardiologie 331 125 116 9 191 31 10 6 9 93 424<br />

451


Tabelle 3: Fortsetzung 4<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

SP Kin<strong>der</strong>pneumologie 48 12 11 1 35 4 1 6 54<br />

SP Neonatologie 1.030 231 209 22 758 146 32 15 26 259 1.289<br />

SP Nephrologie 24 6 4 2 18 1 5 29<br />

SP Neuropädiatrie 402 108 94 14 275 59 12 19 32 434<br />

SP Pädiatrische Rheumatologie 3 3<br />

SP Pulmologie 2 2 1 3<br />

TG Kin<strong>der</strong>diabetologie 1 1 1 2<br />

TG Kin<strong>der</strong>gastroenterologie 2 1 1 1 5 7<br />

TG Kin<strong>der</strong>hämatologie 1 1 1 7 8<br />

TG Kin<strong>der</strong>kardiologie 13 4 4 9 5 1 3 16<br />

TG Kin<strong>der</strong>lungen- und -bronchialheilkunde 6 3 3 2 1 1 3 9<br />

TG Kin<strong>der</strong>neonatologie 1 1 1 1 2<br />

TG Kin<strong>der</strong>nephrologie 4 1 1 3 1 10 14<br />

TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 1 1 1 10 11<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherap. 1.682 854 771 83 745 143 15 44 39 385 2.067<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 482 296 282 14 157 41 4 18 11 221 703<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie 1.200 558 489 69 588 102 11 26 28 164 1.364<br />

Laboratoriumsmedizin 995 585 328 257 293 82 14 25 10 92 454 1.449<br />

Laboratoriumsmedizin 995 585 328 257 293 82 14 25 10 92 454 1.449<br />

Mikrobiolog., Virolog. u. Infektionsepidemiol. 671 221 109 112 318 59 7 69 11 63 336 1.007<br />

Mikrobiologie 1 1 1 5 6<br />

Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 552 195 105 90 241 57 6 62 8 54 322 874<br />

Mikrobiologie, Virolog. u. Infektionsepidemiolog. 118 25 3 22 77 2 1 7 3 9 9 127<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.491 1.089 1.033 56 359 72 16 21 13 22 354 1.845<br />

Kieferchirurgie 1 1 1 2<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.487 1.088 1.032 56 356 72 16 21 13 22 352 1.839<br />

Oralchirurgie 3 1 1 2 1 4<br />

Nervenheilkunde 3.556 2.289 2.178 111 900 221 36 142 6 225 2.391 5.947<br />

Nervenheilkunde 2.557 1.642 1.571 71 631 137 28 114 5 170 1.712 4.269<br />

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie) 500 352 327 25 113 36 8 8 27 321 821<br />

452


Tabelle 3: Fortsetzung 5<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt) 496 293 278 15 156 48 19 1 28 349 845<br />

TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 3 2 2 1 9 12<br />

Neurochirurgie 1.594 505 421 84 1.029 171 55 28 14 32 255 1.849<br />

Neurochirurgie 1.594 505 421 84 1.029 171 55 28 14 32 255 1.849<br />

Neurologie 4.804 1.277 1.058 219 3.283 461 112 77 9 167 557 5.361<br />

Neurologie 4.804 1.277 1.058 219 3.283 461 112 77 9 167 557 5.361<br />

Nuklearmedizin 1.046 666 556 110 329 79 17 7 4 44 318 1.364<br />

Nuklearmedizin 1.046 666 556 110 329 79 17 7 4 44 318 1.364<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 882 33 26 7 30 4 738 10 81 700 1.582<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 882 33 26 7 30 4 738 10 81 700 1.582<br />

Pathologie 1.465 683 575 108 679 144 58 14 6 89 656 2.121<br />

Neuropathologie 103 7 5 2 88 26 6 8 27 130<br />

Pathobiochemie und Labordiagnostik 1 1 3 4<br />

Pathologie 1.332 664 559 105 583 118 52 13 5 72 571 1.903<br />

Pathologische Anatomie 16 11 10 1 2 1 1 2 31 47<br />

Pathologische Physiologie 10 1 1 5 4 13 23<br />

TG Neuropathologie 3 1 2 11 14<br />

Pharmakologie 449 14 11 3 172 53 2 43 3 220 314 763<br />

Klinische Pharmakologie 228 8 6 2 84 22 1 15 3 121 90 318<br />

Pharmakologie 1 1 1 8 9<br />

Pharmakologie und Toxikologie 212 6 5 1 84 28 1 26 96 197 409<br />

TG Klinische Pharmakologie 8 3 2 2 3 19 27<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.725 651 574 77 915 222 25 51 1 108 529 2.254<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.672 632 562 70 887 215 25 48 1 105 434 2.106<br />

Physiotherapie 53 19 12 7 28 7 3 3 95 148<br />

Physiologie 92 4 3 1 55 15 12 2 21 83 175<br />

Physiologie 92 4 3 1 55 15 12 2 21 83 175<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 8.663 3.335 3.102 233 4.614 671 88 349 18 365 966 9.629<br />

Psychiatrie 3.122 1.447 1.389 58 1.324 179 20 179 6 172 486 3.608<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 5.334 1.858 1.684 174 3.136 433 64 161 12 179 466 5.800<br />

453


Tabelle 3: Fortsetzung 6<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

SP Forensische Psychiatrie 207 30 29 1 154 59 4 9 14 14 221<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.981 3.089 3.047 42 782 276 34 24 86 656 4.637<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 818 525 515 10 269 57 8 4 20 90 908<br />

Psychotherapeutische Medizin 3.137 2.542 2.512 30 511 218 26 19 65 538 3.675<br />

Psychotherapie 26 22 20 2 2 1 1 1 28 54<br />

Radiologie 6.989 3.236 2.458 778 3.359 597 179 80 28 314 2.498 9.487<br />

Diagnostische Radiologie 3.436 1.610 1.194 416 1.655 265 102 33 15 138 359 3.795<br />

Radiologie 2.171 999 755 244 1.010 142 24 36 12 126 1.765 3.936<br />

Radiologische Diagnostik 927 489 404 85 392 98 42 9 1 37 229 1.156<br />

SP Kin<strong>der</strong>radiologie 76 19 12 7 56 13 3 1 19 95<br />

SP Neuroradiologie 257 73 59 14 181 48 4 1 2 17 274<br />

TG Kin<strong>der</strong>radiologie 18 3 3 13 2 1 1 1 26 44<br />

TG Neuroradiologie 71 24 22 2 43 26 2 4 34 105<br />

TG Strahlentherapie 33 19 9 10 9 3 1 5 49 82<br />

Rechtsmedizin 213 19 13 6 122 21 1 30 2 42 108 321<br />

Rechtsmedizin 213 19 13 6 122 21 1 30 2 42 108 321<br />

Strahlentherapie 1.059 430 258 172 598 105 41 5 26 126 1.185<br />

Strahlentherapie 1.059 430 258 172 598 105 41 5 26 126 1.185<br />

Transfusionsmedizin 537 78 37 41 302 49 15 22 6 135 171 708<br />

Blutspende- und Transfusionswesen 25 5 2 3 13 3 3 1 4 26 51<br />

Transfusionsmedizin 512 73 35 38 289 46 15 19 5 131 145 657<br />

Urologie 5.204 2.923 2.752 171 2.083 349 87 68 19 130 1.547 6.751<br />

Urologie 5.204 2.923 2.752 171 2.083 349 87 68 19 130 1.547 6.751<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen 148 37 30 7 31 5 34 3 46 403 551<br />

Biophysik 5 4 1 1 2 7<br />

Geschichte <strong>der</strong> Medizin 2 2 2 4<br />

Immunologie 21 6 4 2 7 2 1 7 10 31<br />

Kieferchirurgie 3 2 2 1 3<br />

Medizinische Genetik 3 2 2 1 1 4<br />

Medizinische Informatik 1 1<br />

454


Tabelle 3: Fortsetzung 7<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Medizinische Physik und Biophysik 1 1<br />

Pathologische Biochemie 1 1<br />

Sozialhygiene 32 3 16 13 192 224<br />

Sportmedizin 74 21 16 5 16 2 17 3 20 104 178<br />

Sonstige Facharztbezeichnungen1 8 6 6 2 89 97<br />

Insgesamt 333.599 141.461 124.685 16.776 163.632 13.369 3.326 9.684 2.095 18.822 105.491 439.090<br />

1 Enthält nicht zuordenbare Bezeichnungen.<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

455


Tabelle 4: Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 56.780 8.462 4.878 3.584 42.313 36 26 2.066 536 3.939 21.318 78.098<br />

Ohne Facharztbezeichnung 53.949 6.134 2.720 3.414 42.123 32 22 1.981 536 3.711 20.519 74.468<br />

Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 2.831 2.328 2.158 170 190 4 4 85 228 799 3.630<br />

Allgemeinmedizin 18.162 15.036 13.160 1.876 1.481 23 16 628 89 1.017 6.073 24.235<br />

Allgemeinmedizin 17.487 14.498 12.819 1.679 1.388 23 15 617 89 984 5.953 23.440<br />

Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 517 398 205 193 87 1 7 25 62 579<br />

Praktische Ärztin/Praktischer Arzt 158 140 136 4 6 4 8 58 216<br />

Anästhesiologie 7.823 1.595 1.319 276 5.634 113 55 129 15 465 2.524 10.347<br />

Anästhesiologie 7.786 1.589 1.313 276 5.608 112 55 126 15 463 2.507 10.293<br />

Anästhesiologie und Intensivtherapie 37 6 6 26 1 3 2 17 54<br />

Anatomie 23 1 1 16 1 5 1 1 20 43<br />

Anatomie 23 1 1 16 1 5 1 1 20 43<br />

Arbeitsmedizin 1.264 142 101 41 145 9 2 183 2 794 678 1.942<br />

Arbeitshygiene 1 1 23 24<br />

Arbeitsmedizin 1.263 142 101 41 145 9 2 182 2 794 655 1.918<br />

Augenheilkunde 3.020 2.531 2.155 376 348 9 5 14 3 127 1.146 4.166<br />

Augenheilkunde 3.020 2.531 2.155 376 348 9 5 14 3 127 1.146 4.166<br />

Biochemie 12 1 1 7 2 2 9 21<br />

Biochemie 12 1 1 7 2 2 9 21<br />

Chirurgie 5.058 1.355 1.065 290 3.216 147 53 183 10 304 1.241 6.299<br />

Allgemeine Chirurgie 99 4 1 3 93 1 2 11 110<br />

Chirurgie 2.450 450 315 135 1.698 25 19 115 8 187 676 3.126<br />

Gefäßchirurgie 49 3 1 2 46 1 3 52<br />

Herzchirurgie 96 3 2 1 88 1 2 1 3 2 98<br />

Kin<strong>der</strong>chirurgie 147 30 26 4 106 8 5 6 5 37 184<br />

Orthopädie 917 533 461 72 285 35 5 37 62 322 1.239<br />

Orthopädie und Unfallchirurgie 446 111 69 42 315 21 4 2 18 38 484<br />

Plastische Chirurgie 138 60 50 10 74 12 3 4 25 163<br />

Plastische und Ästhetische Chirurgie 32 14 12 2 17 1 10 42<br />

Thoraxchirurgie 11 11 11<br />

456


Tabelle 4: Fortsetzung 1<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Viszeralchirurgie 54 3 3 51 3 3 57<br />

SP Gefäßchirurgie 156 38 31 7 114 7 3 2 2 18 174<br />

SP Rheumatologie 44 24 22 2 20 6 13 57<br />

SP Thoraxchirurgie (Chirurgie) 25 22 3 2 2 1 1 3 28<br />

SP Thoraxchirurgie (Herzchirurgie) 1 1 1<br />

SP Unfallchirurgie 191 49 45 4 122 2 3 6 14 36 227<br />

SP Viszeralchirurgie 130 6 6 117 17 6 6 1 15 145<br />

TG Gefäßchirurgie 8 1 1 7 2 1 1 9<br />

TG Kin<strong>der</strong>chirurgie 16 4 4 9 1 1 2 16 32<br />

TG Plastische Chirurgie 29 16 15 1 8 2 1 2 3 11 40<br />

TG Rheumatologie 2 2 1 1 2<br />

TG Thoraxchirurgie 2 1 1 1 2<br />

TG Thorax- und Kardiovaskularchirurgie 8 7 1 1 9<br />

TG Unfallchirurgie 7 3 2 1 4 1 7<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.671 6.346 5.565 781 2.883 103 53 84 358 1.991 11.662<br />

Frauenheilkunde 844 577 526 51 238 4 3 7 22 155 999<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 8.673 5.705 4.995 710 2.560 87 50 74 334 1.816 10.489<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe 26 14 9 5 8 1 3 1 8 34<br />

SP Gynäkol. Endokrinol. u. Reproduktionsmed. 32 24 11 13 7 1 2 34<br />

SP Gynäkologische Onkologie 60 22 21 1 38 9 4 64<br />

SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 36 4 3 1 32 2 6 42<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.847 1.330 1.174 156 401 23 6 28 6 88 610 2.457<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.743 1.283 1.131 152 355 13 4 23 4 82 584 2.327<br />

Phoniatrie und Pädaudiologie 82 39 35 4 35 10 2 3 5 16 98<br />

Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 10 2 2 6 2 2 1 11<br />

TG Audiologie 1 1 1 2 3<br />

TG Phoniatrie 2 1 1 1 1 3<br />

TG Phoniatrie und Pädaudiologie 9 4 4 4 1 6 15<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.666 2.036 1.677 359 450 19 10 42 8 138 1.083 3.749<br />

Dermatologie und Venerologie 19 8 3 5 8 1 3 13 32<br />

457


Tabelle 4: Fortsetzung 2<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.647 2.028 1.674 354 442 18 10 42 8 135 1.070 3.717<br />

Humangenetik 169 92 65 27 57 6 6 9 11 17 186<br />

Humangenetik 169 92 65 27 57 6 6 9 11 17 186<br />

Hygiene und Umweltmedizin 94 7 2 5 29 6 1 43 1 15 96 190<br />

Hygiene 12 3 2 1 4 1 1 1 4 18 30<br />

Hygiene und Umweltmedizin 82 4 4 25 5 1 42 11 78 160<br />

Innere Medizin 13.409 6.219 5.109 1.110 5.976 232 76 463 10 751 4.538 17.947<br />

Innere Medizin 10.048 4.866 4.074 792 4.207 106 50 403 6 572 3.714 13.762<br />

Innere Medizin und Angiologie 3 3 1 3<br />

Innere Medizin u. Endokrinologie u. Diabetologie 4 1 1 3 4<br />

Innere Medizin und Gastroenterologie 9 1 1 7 1 1 1 1 10<br />

Innere Medizin und Geriatrie 9 1 1 8 4 9<br />

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 13 13 3 16<br />

Innere Medizin und Kardiologie 20 2 2 16 1 1 3 23<br />

Innere Medizin und Nephrologie 17 3 2 1 13 1 17<br />

Innere Medizin und Pneumologie 16 2 2 14 3 19<br />

Innere Medizin und Rheumatologie 7 3 2 1 4 7<br />

Innere Medizin und SP Angiologie 11 4 2 2 7 1 12<br />

Innere Medizin und SP Endokrinolog. u. Diabetol. 16 5 5 9 2 1 17<br />

Innere Medizin und SP Gastroenterologie 38 6 1 5 32 1 3 41<br />

Innere Medizin und SP Geriatrie 5 5 2 5<br />

Innere Medizin und SP gesamte Innere Medizin 19 5 2 3 13 1 2 21<br />

Innere Medizin und SP Hämatologie u. Onkologie 41 8 4 4 32 1 4 45<br />

Innere Medizin und SP Kardiologie 67 13 7 6 51 1 1 1 1 2 4 71<br />

Innere Medizin und SP Nephrologie 41 20 11 9 17 4 2 43<br />

Innere Medizin und SP Pneumologie 37 4 1 3 30 3 37<br />

Innere Medizin und SP Rheumatologie 13 6 4 2 7 2 15<br />

Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde 18 8 7 1 4 2 4 25 43<br />

Lungenheilkunde 7 6 5 1 1 14 21<br />

Lungen- und Bronchialheilkunde 83 47 45 2 15 1 1 11 10 163 246<br />

458


Tabelle 4: Fortsetzung 3<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

SP Angiologie 126 55 47 8 66 5 1 3 2 20 146<br />

SP Endokrinologie 138 74 51 23 55 4 1 3 6 24 162<br />

SP Endokrinologie und Diabetologie 1 1 1 1<br />

SP Gastroenterologie 374 125 96 29 229 18 6 3 17 69 443<br />

SP Geriatrie 14 1 1 13 4 3 17<br />

SP Hämatologie und Internistische Onkologie 441 154 118 36 256 20 2 2 29 61 502<br />

SP Infektiologie 3 2 1 1 4<br />

SP Kardiologie 612 245 177 68 339 23 8 9 2 19 110 722<br />

SP Nephrologie 518 264 207 57 202 13 2 6 46 65 583<br />

SP Pneumologie 318 129 106 23 167 11 2 11 11 78 396<br />

SP Rheumatologie 253 130 111 19 102 10 2 6 15 70 323<br />

TG Diabetologie 9 4 4 5 1 39 48<br />

TG Gastroenterologie 5 1 1 4 1 3 8<br />

TG Hämatologie 9 3 3 5 2 1 14 23<br />

TG Infektions- und Tropenmedizin 6 6<br />

TG Kardiologie 7 1 1 5 1 1 2 9<br />

TG Lungen- und Bronchialheilkunde 10 3 2 1 6 2 1 8 18<br />

TG Nephrologie 9 5 3 2 3 1 2 11<br />

TG Rheumatologie 6 4 2 2 2 3 9<br />

TG Kardiologie und Angiologie 14 9 9 5 15 29<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 6.692 3.424 2.888 536 2.469 79 50 380 419 3.724 10.416<br />

Kin<strong>der</strong>heilkunde 565 340 302 38 135 14 1 57 33 445 1.010<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 5.403 2.913 2.440 473 1.830 36 42 308 352 3.099 8.502<br />

SP Endokrinologie und Diabetologie 15 5 4 1 9 1 1 16<br />

SP Infektiologie 7 3 3 3 1 5 12<br />

SP Kin<strong>der</strong>-Hämatologie und -Onkologie 62 3 3 57 3 2 6 68<br />

SP Kin<strong>der</strong>-Kardiologie 95 36 31 5 50 3 1 3 6 26 121<br />

SP Kin<strong>der</strong>pneumologie 19 5 4 1 14 1 20<br />

SP Neonatologie 344 76 63 13 245 15 2 9 14 102 446<br />

SP Nephrologie 8 1 1 7 2 10<br />

459


Tabelle 4: Fortsetzung 4<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

SP Neuropädiatrie 163 38 34 4 113 7 4 12 14 177<br />

SP Pädiatrische Rheumatologie 2 2<br />

SP Pulmologie 1 1 1 2<br />

TG Kin<strong>der</strong>diabetologie 1 1<br />

TG Kin<strong>der</strong>gastroenterologie 1 1 2 3<br />

TG Kin<strong>der</strong>hämatologie 2 2<br />

TG Kin<strong>der</strong>kardiologie 3 3 1 1 4<br />

TG Kin<strong>der</strong>lungen- und -bronchialheilkunde 3 2 2 1 1 4<br />

TG Kin<strong>der</strong>neonatologie 1 1<br />

TG Kin<strong>der</strong>nephrologie 2 1 1 1 5 7<br />

TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 1 1 1 7 8<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherap. 991 517 449 68 422 33 5 28 24 241 1.232<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 269 168 157 11 81 10 1 13 7 135 404<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie 722 349 292 57 341 23 4 15 17 106 828<br />

Laboratoriumsmedizin 329 177 85 92 109 12 3 6 1 37 154 483<br />

Laboratoriumsmedizin 329 177 85 92 109 12 3 6 1 37 154 483<br />

Mikrobiolog., Virolog. u. Infektionsepidemiol. 262 89 37 52 123 6 32 4 18 166 428<br />

Mikrobiologie 1 1 1 4 5<br />

Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 206 75 34 41 86 6 28 3 17 157 363<br />

Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiolog. 55 13 2 11 37 4 1 1 5 60<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 100 79 21 55 1 1 4 39 199<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 100 79 21 55 1 1 4 39 199<br />

Nervenheilkunde 1.251 791 740 51 297 33 2 73 1 90 1.000 2.251<br />

Nervenheilkunde 859 543 512 31 190 14 2 61 1 65 709 1.568<br />

Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie) 183 126 113 13 40 6 2 15 125 308<br />

Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt) 207 121 114 7 67 13 9 10 160 367<br />

TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 2 1 1 1 6 8<br />

Neurochirurgie 246 56 38 18 177 11 8 7 2 6 40 286<br />

Neurochirurgie 246 56 38 18 177 11 8 7 2 6 40 286<br />

460


Tabelle 4: Fortsetzung 5<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Neurologie 1.768 483 358 125 1.156 39 16 43 1 86 305 2.073<br />

Neurologie 1.768 483 358 125 1.156 39 16 43 1 86 305 2.073<br />

Nuklearmedizin 302 196 156 40 88 5 4 3 1 15 78 380<br />

Nuklearmedizin 302 196 156 40 88 5 4 3 1 15 78 380<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 398 18 11 7 18 324 3 38 357 755<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 398 18 11 7 18 324 3 38 357 755<br />

Pathologie 453 178 127 51 252 14 9 3 20 148 601<br />

Neuropathologie 32 3 1 2 27 2 1 2 6 38<br />

Pathobiochemie und Labordiagnostik 1 1<br />

Pathologie 418 173 124 49 225 12 8 3 17 131 549<br />

Pathologische Anatomie 2 2 2 7 9<br />

Pathologische Physiologie 2 2<br />

TG Neuropathologie 1 1 1 2<br />

Pharmakologie 111 1 1 39 5 12 59 44 155<br />

Klinische Pharmakologie 70 1 1 23 3 5 41 20 90<br />

Pharmakologie und Toxikologie 38 15 2 5 18 23 61<br />

TG Klinische Pharmakologie 3 1 2 1 4<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 666 240 190 50 351 30 3 32 43 237 903<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 621 223 180 43 328 24 3 29 41 169 790<br />

Physiotherapie 45 17 10 7 23 6 3 2 68 113<br />

Physiologie 15 9 2 1 4 22 37<br />

Physiologie 15 9 2 1 4 22 37<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 4.124 1.738 1.589 149 2.031 119 24 168 6 187 506 4.630<br />

Psychiatrie 1.541 768 730 38 591 40 6 91 2 91 258 1.799<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 2.544 966 855 111 1.408 74 18 76 4 94 244 2.788<br />

SP Forensische Psychiatrie 39 4 4 32 5 1 2 4 43<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2.041 1.691 1.669 22 304 43 9 12 34 337 2.378<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 456 310 302 8 135 14 4 1 10 45 501<br />

Psychotherapeutische Medizin 1.572 1.369 1.355 14 168 28 5 11 24 280 1.852<br />

Psychotherapie 13 12 12 1 1 12 25<br />

461


Tabelle 4: Fortsetzung 6<br />

Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />

insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />

Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />

2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />

+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Radiologie 2.209 960 561 399 1.093 61 35 27 4 129 731 2.940<br />

Diagnostische Radiologie 1.117 495 257 238 538 24 21 8 3 76 134 1.251<br />

Radiologie 690 285 179 106 351 18 4 13 1 41 502 1.192<br />

Radiologische Diagnostik 309 152 109 43 142 12 9 5 10 63 372<br />

SP Kin<strong>der</strong>radiologie 31 11 7 4 20 2 8 39<br />

SP Neuroradiologie 43 11 6 5 31 3 1 3 46<br />

TG Kin<strong>der</strong>radiologie 7 1 1 5 1 1 1 7 14<br />

TG Neuroradiologie 5 1 1 4 1 3 8<br />

TG Strahlentherapie 7 4 1 3 2 1 11 18<br />

Rechtsmedizin 66 8 5 3 41 4 10 1 7 23 89<br />

Rechtsmedizin 66 8 5 3 41 4 10 1 7 23 89<br />

Strahlentherapie 486 189 95 94 275 17 7 4 18 45 531<br />

Strahlentherapie 486 189 95 94 275 17 7 4 18 45 531<br />

Transfusionsmedizin 260 30 10 20 147 11 2 15 4 68 86 346<br />

Blutspende- und Transfusionswesen 17 3 3 9 1 2 1 3 18 35<br />

Transfusionsmedizin 243 27 10 17 138 10 2 13 3 65 68 311<br />

Urologie 648 257 211 46 340 9 4 23 2 28 85 733<br />

Urologie 648 257 211 46 340 9 4 23 2 28 85 733<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen 77 12 11 1 14 1 26 1 25 171 248<br />

Geschichte <strong>der</strong> Medizin 1 1 1 2<br />

Immunologie 7 2 1 4 3 10<br />

Medizinische Genetik 2 1 1 1 2<br />

Sozialhygiene 24 2 14 8 118 142<br />

Sportmedizin 41 9 8 1 9 1 11 1 12 37 78<br />

Sonstige Facharztbezeichnungen1 2 2 2 12 14<br />

Insgesamt 143.553 56.308 45.581 10.727 72.766 1.260 490 5.110 713 9.369 49.883 193.436<br />

462<br />

1 Enthält nicht zuordenbare Bezeichnungen.


Tabelle 5: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 98.346 3,1 51.287 13.807 16.199 12.407 3.452 1.194<br />

Allgemeinmedizin 43.103 0,5 439 2.440 13.310 16.292 7.516 3.106<br />

Anästhesiologie 19.413 2,9 611 2.388 8.033 6.573 1.550 258<br />

Anatomie 100 3,1 0 4 39 47 6 4<br />

Arbeitsmedizin 2.821 2,1 24 131 1.015 1.162 343 146<br />

Augenheilkunde 6.805 0,7 240 703 2.330 2.184 879 469<br />

Biochemie 50 0,0 0 2 9 24 11 4<br />

Chirurgie 31.166 2,6 776 3.879 12.577 9.672 3.198 1.064<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 16.599 1,4 488 1.685 6.170 5.287 2.071 898<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.696 1,2 223 674 2.050 1.802 635 312<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.314 1,2 220 659 2.032 1.608 533 262<br />

Humangenetik 281 6,0 12 34 114 81 23 17<br />

Hygiene und Umweltmedizin 201 –1,5 1 7 72 90 19 12<br />

Innere Medizin 43.955 2,9 1.040 5.203 17.118 13.287 4.770 2.537<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 12.503 2,3 511 1.631 4.349 4.064 1.371 577<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 1.682 6,0 36 163 773 500 148 62<br />

Laboratoriumsmedizin 995 –0,5 15 62 368 357 109 84<br />

Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 671 1,1 12 75 258 241 50 35<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.491 1,2 19 187 613 442 169 61<br />

Nervenheilkunde 3.556 –2,2 2 46 380 1.625 922 581<br />

463


Tabelle 5: Fortsetzung<br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

464<br />

Neurochirurgie 1.594 4,0 44 239 745 423 107 36<br />

Neurologie 4.804 5,8 207 947 2.501 927 162 60<br />

Nuklearmedizin 1.046 2,9 26 93 442 334 76 75<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 882 –1,1 4 8 155 527 167 21<br />

Pathologie 1.465 1,7 31 135 526 520 142 111<br />

Pharmakologie 449 1,1 5 28 169 170 50 27<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.725 1,2 7 54 502 811 255 96<br />

Physiologie 92 –4,2 0 6 24 42 10 10<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 8.663 4,4 86 672 4.214 2.907 608 176<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.981 0,9 9 60 669 1.755 883 605<br />

Radiologie 6.989 2,7 204 744 2.730 2.403 685 223<br />

Rechtsmedizin 213 –0,5 7 19 77 74 24 12<br />

Strahlentherapie 1.059 7,1 24 121 533 305 63 13<br />

Transfusionsmedizin 537 2,5 3 31 243 205 45 10<br />

Urologie 5.204 1,7 172 618 2.070 1.634 495 215<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen1 148 –3,9 0 1 11 91 34 11<br />

Insgesamt 333.599 2,3 56.785 37.556 103.420 90.873 31.581 13.384<br />

1 Enthält Biophysik, Geschichte <strong>der</strong> Medizin, Immunologie, Kieferchirurgie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.


Tabelle 6: Berufstätige Ärztinnen nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 56.780 4,9 29.695 7.326 10.063 7.425 1.693 578<br />

Allgemeinmedizin 18.162 2,4 243 1.221 7.147 6.868 1.814 869<br />

Anästhesiologie 7.823 3,7 296 889 3.385 2.626 519 108<br />

Anatomie 23 21,1 0 2 8 13 0 0<br />

Arbeitsmedizin 1.264 2,8 11 65 545 502 98 43<br />

Augenheilkunde 3.020 2,2 131 369 1.124 946 295 155<br />

Biochemie 12 –7,7 0 0 2 9 0 1<br />

Chirurgie 5.058 6,2 273 910 2.288 1.327 204 56<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.671 4,4 401 1.293 4.398 2.850 586 143<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.847 1,9 93 260 745 575 118 56<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.666 2,0 155 429 1.069 712 191 110<br />

Humangenetik 169 7,6 7 24 69 50 11 8<br />

Hygiene und Umweltmedizin 94 0,0 1 5 35 46 7 0<br />

Innere Medizin 13.409 5,6 500 2.036 5.995 3.701 809 368<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 6.692 4,0 373 1.017 2.407 2.054 599 242<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 991 9,0 30 102 486 279 64 30<br />

Laboratoriumsmedizin 329 2,5 8 31 133 119 18 20<br />

Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 262 1,6 4 39 109 87 12 11<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 4,6 3 31 77 36 12 1<br />

Nervenheilkunde 1.251 –2,4 1 19 171 674 236 150<br />

465


Tabelle 6: Fortsetzung<br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

466<br />

Neurochirurgie 246 4,2 10 44 131 59 1 1<br />

Neurologie 1.768 9,2 144 419 885 272 39 9<br />

Nuklearmedizin 302 3,1 8 33 147 99 10 5<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 398 1,0 4 3 89 226 67 9<br />

Pathologie 453 6,3 25 59 177 154 26 12<br />

Pharmakologie 111 8,8 2 11 49 35 12 2<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 666 1,5 3 40 237 309 64 13<br />

Physiologie 15 –11,8 0 0 0 12 2 1<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 4.124 5,8 48 336 2.123 1.356 205 56<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2.041 1,9 3 37 391 966 382 262<br />

Radiologie 2.209 5,0 77 229 977 758 126 42<br />

Rechtsmedizin 66 4,8 6 10 26 21 2 1<br />

Strahlentherapie 486 7,5 12 55 255 140 21 3<br />

Transfusionsmedizin 260 4,4 3 21 114 100 18 4<br />

Urologie 648 6,9 49 111 296 167 21 4<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen1 77 –4,9 0 0 3 54 17 3<br />

Insgesamt 143.553 4,3 32.619 17.476 46.156 35.627 8.299 3.376<br />

1 Enthält Geschichte <strong>der</strong> Medizin, Immunologie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.


Tabelle 7: Stationär tätige Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 74.504 4,1 48.154 11.654 9.557 4.180 876 83<br />

Allgemeinmedizin 2.321 1,9 105 304 1.124 628 131 29<br />

Anästhesiologie 14.648 2,0 585 2.156 6.230 4.564 1.051 62<br />

Anatomie 71 12,7 0 2 28 35 3 3<br />

Arbeitsmedizin 265 –2,2 10 24 97 100 30 4<br />

Augenheilkunde 888 –0,7 146 244 314 138 40 6<br />

Biochemie 31 3,3 0 1 5 14 8 3<br />

Chirurgie 18.458 3,1 744 3.309 8.074 4.774 1.410 147<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 5.006 2,2 410 1.068 2.029 1.106 355 38<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.247 1,4 181 342 465 189 62 8<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 939 4,1 131 244 342 163 48 11<br />

Humangenetik 115 4,5 9 17 37 31 14 7<br />

Hygiene und Umweltmedizin 69 –5,5 1 3 23 34 6 2<br />

Innere Medizin 19.240 4,2 960 3.915 8.218 4.585 1.345 217<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 4.832 4,2 448 1.153 1.801 1.086 297 47<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 745 5,5 33 118 353 189 50 2<br />

Laboratoriumsmedizin 293 –3,3 5 27 112 111 30 8<br />

Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 318 –1,2 9 46 120 109 32 2<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 359 –5,8 15 95 152 61 32 4<br />

Nervenheilkunde 900 –3,7 1 34 149 470 216 30<br />

467


Tabelle 7: Fortsetzung<br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

468<br />

Neurochirurgie 1.029 2,7 42 205 450 263 59 10<br />

Neurologie 3.283 5,5 198 814 1.649 522 86 14<br />

Nuklearmedizin 329 0,6 18 50 137 89 27 8<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 30 –11,8 1 1 6 15 6 1<br />

Pathologie 679 3,2 28 104 264 199 62 22<br />

Pharmakologie 172 8,9 4 13 75 56 19 5<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 915 –1,7 7 35 257 432 153 31<br />

Physiologie 55 5,8 0 5 12 26 8 4<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 4.614 4,1 77 507 2.343 1.406 266 15<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 782 2,0 8 35 236 347 132 24<br />

Radiologie 3.359 1,2 168 520 1.352 1.008 276 35<br />

Rechtsmedizin 122 3,4 6 15 49 36 13 3<br />

Strahlentherapie 598 0,5 20 77 298 164 35 4<br />

Transfusionsmedizin 302 –3,2 2 26 141 108 24 1<br />

Urologie 2.083 2,7 161 437 873 474 123 15<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen1 31 –8,8 0 0 2 22 6 1<br />

Insgesamt 163.632 3,4 52.687 27.600 47.374 27.734 7.331 906<br />

1 Enthält Biophysik, Immunologie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene und Sportmedizin.


Tabelle 8: Nie<strong>der</strong>gelassene Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Ohne Gebietsbezeichnung 8.841 –3,3 67 103 2.147 4.285 1.509 730<br />

Allgemeinmedizin 34.893 –0,9 166 1.398 9.800 14.159 6.857 2.513<br />

Anästhesiologie 2.998 0,9 2 48 1.019 1.473 354 102<br />

Anatomie 2 100,0 0 0 1 1 0 0<br />

Arbeitsmedizin 281 2,2 0 3 108 109 36 25<br />

Augenheilkunde 5.103 –1,0 33 275 1.741 1.940 770 344<br />

Biochemie 1 0,0 0 0 0 1 0 0<br />

Chirurgie 9.811 0,3 5 304 3.524 4.054 1.412 512<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.932 –0,8 32 390 3.350 3.914 1.591 655<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 3.936 –0,4 21 217 1.418 1.529 520 231<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 3.576 –0,3 20 210 1.373 1.341 445 187<br />

Humangenetik 96 0,0 0 6 49 28 6 7<br />

Hygiene und Umweltmedizin 7 16,7 0 0 3 0 2 2<br />

Innere Medizin 19.902 0,3 24 759 6.957 7.487 2.949 1.726<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 5.966 –0,4 25 249 1.895 2.531 887 379<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 771 4,6 1 18 337 284 84 47<br />

Laboratoriumsmedizin 328 –9,4 3 9 96 140 43 37<br />

Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 109 –5,2 1 3 38 46 5 16<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.033 2,6 3 65 426 365 129 45<br />

Nervenheilkunde 2.178 –2,8 1 9 188 979 597 404<br />

469


Tabelle 8: Fortsetzung<br />

Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />

Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />

absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

470<br />

Neurochirurgie 421 3,7 0 19 216 132 39 15<br />

Neurologie 1.058 2,9 2 50 586 332 61 27<br />

Nuklearmedizin 556 –0,2 5 26 241 204 40 40<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 26 –7,1 0 0 1 16 1 8<br />

Pathologie 575 –0,5 1 9 195 264 65 41<br />

Pharmakologie 11 0,0 0 0 2 7 0 2<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 574 2,5 0 9 182 279 63 41<br />

Physiologie 3 0,0 0 0 0 1 1 1<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 3.102 3,6 3 88 1.433 1.177 268 133<br />

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.047 0,0 0 23 400 1.357 729 538<br />

Radiologie 2.458 –1,6 6 81 886 1.084 315 86<br />

Rechtsmedizin 13 8,3 0 2 4 2 4 1<br />

Strahlentherapie 258 7,1 4 15 134 82 21 2<br />

Transfusionsmedizin 37 8,8 0 0 17 13 4 3<br />

Urologie 2.752 0,2 2 131 1.065 1.095 328 131<br />

Sonstige Gebietsbezeichnungen1 30 –9,1 0 0 4 18 6 2<br />

Insgesamt 124.685 –0,5 427 4.519 39.836 50.729 20.141 9.033<br />

1 Enthält Immunologie, Kieferchirurgie, Medizinische Genetik, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.


Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Tabelle 9: Anerkennung von Facharztbezeichnungen<br />

2008 2009 <strong>2010</strong><br />

Facharztbezeichnung insge- darunter: insge- darunter: insge- darunter:<br />

samt Ärztinnen samt Ärztinnen samt Ärztinnen<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

Allgemeinmedizin 898 559 805 490 753 500<br />

Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 338 164 363 183 332 189<br />

Anästhesiologie 919 392 954 405 873 382<br />

Anästhesiologie und Intensivtherapie 0 0 1 0 3 1<br />

Anatomie 4 1 2 1 3 1<br />

Arbeitsmedizin 142 80 137 80 139 76<br />

Augenheilkunde 234 121 231 126 182 99<br />

Biochemie 3 0 0 0 0 0<br />

Allgemeine Chirurgie 124 29 103 24 114 35<br />

Chirurgie 621 177 632 198 494 160<br />

Gefäßchirurgie 85 22 89 25 106 25<br />

Herzchirurgie 69 9 71 13 74 15<br />

Kin<strong>der</strong>chirurgie 28 13 29 8 34 19<br />

Orthopädie 164 44 157 44 108 24<br />

Orthopädie und Unfallchirurgie 1.476 147 1.339 142 810 133<br />

Plastische Chirurgie 56 16 63 19 59 16<br />

Plastische und Ästhetische Chirurgie 18 6 19 7 39 8<br />

Thoraxchirurgie 37 7 20 1 39 3<br />

Viszeralchirurgie 176 30 155 25 142 21<br />

Frauenheilkunde 59 52 52 47 48 40<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 607 490 575 453 555 467<br />

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 188 70 171 74 161 65<br />

Phoniatrie und Pädaudiologie 8 5 3 2 4 0<br />

Sprach-, Stimm- u. kindliche Hörstörung. 9 5 9 8 7 5<br />

Dermatologie und Venerologie 11 6 8 5 0 0<br />

Haut- und Geschlechtskrankheiten 209 139 156 104 167 106<br />

Humangenetik 18 12 17 10 18 14<br />

Hygiene 0 0 0 0 1 0<br />

Hygiene und Umweltmedizin 3 2 4 2 6 5<br />

Innere Medizin 1.777 746 1.759 785 1.872 837<br />

Innere Medizin und Angiologie 0 0 3 0 6 3<br />

Innere Medizin u. Endokrinol. u. Diabetol. 4 0 5 1 6 3<br />

Innere Medizin und Gastroenterologie 12 5 22 4 31 3<br />

Innere Medizin und Geriatrie 0 0 4 3 18 7<br />

Innere Medizin u. Hämatologie u. Onkolog. 2 2 7 4 18 8<br />

Innere Medizin und Kardiologie 8 3 34 5 70 17<br />

Innere Medizin und Nephrologie 4 2 12 6 23 8<br />

Innere Medizin und Pneumologie 3 2 10 2 29 12<br />

Innere Medizin und Rheumatologie 1 1 5 2 4 1<br />

Innere Medizin und SP Angiologie 5 1 20 6 12 4<br />

Innere Med. u. SP Endokrinol. u. Diabetol. 8 4 8 5 6 4<br />

Innere Medizin und SP Gastroenterologie 49 13 61 18 54 14<br />

471


Tabelle 9: Fortsetzung<br />

2008 2009 <strong>2010</strong><br />

Facharztbezeichnung insge- darunter: insge- darunter: insge- darunter:<br />

samt Ärztinnen samt Ärztinnen samt Ärztinnen<br />

0 1 2 3 4 5 6<br />

Innere Medizin und SP Geriatrie 3 0 0 0 0 0<br />

Innere Medizin u. SP ges. Innere Medizin 0 0 202 94 19 11<br />

Innere Medizin u. SP Hämatolog. u. Onkol. 42 19 32 18 31 17<br />

Innere Medizin und SP Kardiologie 72 23 102 22 104 27<br />

Innere Medizin und SP Nephrologie 37 15 42 15 24 11<br />

Innere Medizin und SP Pneumologie 37 13 48 15 27 9<br />

Innere Medizin und SP Rheumatologie 11 6 6 4 13 5<br />

Kin<strong>der</strong>heilkunde 5 3 1 1 1 1<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 589 392 621 434 563 384<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 6 5 10 10 12 9<br />

Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatr. u. -psychoth. 120 80 103 74 118 84<br />

Laboratoriumsmedizin 57 23 42 18 36 22<br />

Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 9 1 11 7 9 3<br />

Mikrobiolog., Virol. u. Infektionsepidemiol. 28 15 24 11 20 10<br />

Kieferchirurgie 1 0 0 0 0 0<br />

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 81 16 60 14 37 8<br />

Nervenheilkunde 46 18 43 16 49 16<br />

Nervenheilkunde (Neurolog. u. Psychiatrie) 3 2 0 0 0 0<br />

Neurochirurgie 88 24 98 26 90 19<br />

Neurologie 383 176 454 222 391 206<br />

Nuklearmedizin 57 23 40 13 44 15<br />

Öffentliches Gesundheitswesen 27 14 21 11 30 22<br />

Neuropathologie 7 3 4 1 11 7<br />

Pathologie 63 24 66 35 57 31<br />

Klinische Pharmakologie 13 5 6 2 16 3<br />

Pharmakologie und Toxikologie 9 1 4 1 5 2<br />

Physikalische und Rehabilitative Medizin 81 39 68 36 82 43<br />

Physiologie 5 0 4 0 4 0<br />

Psychiatrie 20 12 15 6 4 3<br />

Psychiatrie und Psychotherapie 563 291 547 285 516 283<br />

Psychosomat. Medizin u. Psychotherapie 108 67 65 50 78 51<br />

Psychotherapeutische Medizin 23 18 35 21 32 18<br />

Psychotherapie 1 0 0 0 0 0<br />

Diagnostische Radiologie 159 62 138 58 99 43<br />

Radiologie 178 61 179 67 222 84<br />

Radiologische Diagnostik 0 0 3 1 1 0<br />

Rechtsmedizin 11 6 12 7 9 8<br />

Strahlentherapie 59 28 59 33 58 27<br />

Transfusionsmedizin 19 9 23 17 34 17<br />

Urologie 233 51 207 45 194 44<br />

Insgesamt 11.631 4.922 11.510 5.027 10.460 4.873<br />

472


Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

Tabelle 10: Ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland am 31.12.<strong>2010</strong><br />

Auslän<strong>der</strong> Dar.: Berufstätig Davon:<br />

Herkunftsland insgesamt ohne Krankenhaus nie<strong>der</strong>- sonstig<br />

Veränd. ärztl. Veränd. Veränd. gelas- ärztlich<br />

Anzahl z.Vj.i.% Tätigk. Anzahl z.Vj.i.% Anzahl z.Vj.i.% sen tätig<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Europäische Union 13.526 11,9 1.812 11.714 12,5 8.929 15,4 1.900 885<br />

Davon:<br />

Belgien 255 3,7 19 236 4,4 130 8,3 91 15<br />

Bulgarien 770 18,1 81 689 20,2 603 22,1 48 38<br />

Dänemark 58 0,0 14 44 4,8 19 26,7 21 4<br />

Estland 31 3,3 4 27 3,8 21 10,5 3 3<br />

Finnland 108 0,0 30 78 4,0 37 –2,6 20 21<br />

Frankreich 425 2,2 87 338 –0,6 157 4,0 137 44<br />

Griechenland 2.016 8,2 295 1.721 10,1 1.336 10,8 281 104<br />

Irland 37 2,8 9 28 7,7 17 6,3 7 4<br />

Italien 864 7,3 168 696 6,6 483 9,8 164 49<br />

Lettland 74 42,3 4 70 42,9 55 57,1 9 6<br />

Litauen 114 52,0 4 110 59,4 91 65,5 10 9<br />

Luxemburg 204 20,0 37 167 15,2 131 17,0 30 6<br />

Malta 6 0,0 2 4 0,0 4 0,0 0 0<br />

Nie<strong>der</strong>lande 616 6,4 92 524 3,4 270 5,9 202 52<br />

Österreich 2.173 7,7 301 1.872 6,4 1.515 6,1 211 146<br />

Polen 1.551 3,5 149 1.402 3,0 1.081 2,8 217 104<br />

Portugal 99 13,8 16 83 15,3 57 9,6 19 7<br />

Rumänien 1.495 34,4 145 1.350 39,5 1.131 51,6 138 81<br />

Schweden 97 –2,0 22 75 –1,3 43 –2,3 28 4<br />

Slowakei 632 10,1 46 586 9,7 544 9,9 19 23<br />

Slowenien 33 13,8 4 29 20,8 23 15,0 1 5<br />

Spanien 383 5,2 73 310 5,8 193 6,0 69 48<br />

Tschechische Republik 471 20,2 49 422 18,9 353 22,6 27 42<br />

Ungarn 688 30,1 93 595 32,5 459 39,1 91 45<br />

Vereinigtes Königreich 221 4,2 54 167 6,4 105 9,4 42 20<br />

Zypern 105 36,4 14 91 42,2 71 51,1 15 5<br />

Übriges Europa 4.946 0,8 668 4.278 2,1 3.341 3,8 571 366<br />

Darunter:<br />

Kroatien 172 5,5 24 148 0,0 125 0,0 12 11<br />

Norwegen 87 –4,4 24 63 –4,5 35 –5,4 22 6<br />

Russland/ehem. Sowjetunion 1.711 –2,0 172 1.539 –0,3 1.232 1,8 167 140<br />

Schweiz 206 3,0 32 174 4,8 119 6,3 33 22<br />

Serbien/ehem. Jugoslawien 356 –4,0 90 266 –3,3 192 3,2 54 20<br />

Türkei 903 –2,4 183 720 –2,6 504 –1,6 177 39<br />

Ukraine 856 4,0 69 787 5,6 650 2,7 46 91<br />

Europa gesamt 18.472 8,7 2.480 15.992 9,5 12.270 12,0 2.471 1.251<br />

473


Tabelle 10: Fortsetzung<br />

Auslän<strong>der</strong> Dar.: Berufstätig Davon:<br />

Herkunftsland insgesamt ohne Krankenhaus nie<strong>der</strong>- sonstig<br />

Veränd. ärztl. Veränd. Veränd. gelas- ärztlich<br />

Anzahl z.Vj.i.% Tätigk. Anzahl z.Vj.i.% Anzahl z.Vj.i.% sen tätig<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

Afrika gesamt 1.164 13,2 152 1.012 14,9 857 19,0 113 42<br />

Darunter:<br />

Ägypten 228 22,6 17 211 23,4 181 28,4 17 13<br />

Äthiopien 38 0,0 2 36 0,0 29 3,6 5 2<br />

Ghana 89 0,0 30 59 3,5 30 7,1 22 7<br />

Kamerun 132 6,5 8 124 8,8 117 9,3 7 0<br />

Libyen 356 25,8 34 322 26,3 311 28,0 7 4<br />

Nigeria 48 2,1 12 36 0,0 26 8,3 9 1<br />

Sudan 59 –1,7 10 49 0,0 42 2,4 7 0<br />

Amerika gesamt 796 3,2 151 645 2,5 456 5,1 122 67<br />

Davon:<br />

Nordamerika 302 4,9 70 232 3,1 144 4,3 59 29<br />

Mittelamerika 109 –1,8 16 93 –2,1 72 –2,7 8 13<br />

Südamerika 385 3,5 65 320 3,6 240 8,1 55 25<br />

Darunter:<br />

Brasilien 108 6,9 17 91 13,8 73 19,7 13 5<br />

Asien gesamt 4.641 5,5 833 3.808 8,1 2.878 13,5 687 243<br />

Darunter:<br />

Afghanistan 209 –1,4 45 164 –3,0 107 0,0 45 12<br />

China 179 0,0 9 170 –0,6 128 4,9 21 21<br />

Indien 132 9,1 19 113 18,9 91 28,2 13 9<br />

Indonesien 198 7,0 35 163 7,9 121 15,2 37 5<br />

Irak 173 3,0 27 146 2,8 112 0,9 26 8<br />

Iran 1.071 –2,6 425 646 –2,0 328 2,5 259 59<br />

Israel 169 9,0 16 153 13,3 120 21,2 28 5<br />

Japan 54 0,0 10 44 2,3 36 2,9 6 2<br />

Jemen 103 21,2 13 90 20,0 82 24,2 3 5<br />

Jordanien 246 8,4 30 216 10,8 163 20,7 48 5<br />

Kasachstan 198 4,2 23 175 8,0 150 10,3 7 18<br />

Libanon 90 –6,2 9 81 –4,7 55 –3,5 20 6<br />

Syrien 867 11,9 77 790 14,2 640 19,6 118 32<br />

Vietnam 69 3,0 7 62 1,6 40 5,3 17 5<br />

Australien/Ozeanien 19 5,6 6 13 –7,1 5 –16,7 4 4<br />

Sonstige insgesamt 224 –13,2 44 180 –7,7 116 –10,1 50 14<br />

Ausland gesamt 25.316 7,9 3.666 21.650 9,1 16.582 12,2 3.447 1.621<br />

474


Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner bzw. Ombudspersonen in den Landesärztekammern<br />

gegen „Ausbeutung <strong>der</strong> Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“<br />

Stand: 23.11.<strong>2010</strong><br />

Straße Stadt Tel. Fax E-Mail-Adresse Internet<br />

Ärztekammer Name/Titel Zuständigkeitsbereich<br />

baek-nordbaden<br />

@baek-nb.de<br />

0721-<br />

5961-1140<br />

0721-<br />

5961-121<br />

umfassend Keßlerstr. 1 76185<br />

Karlsruhe<br />

Nordbaden Prof. Dr. med.<br />

Stefan Wysocki<br />

baek-nordbaden<br />

@baek-nb.de<br />

0721-<br />

5961-1140<br />

0721-<br />

5961-121<br />

Dr. med. Josef Ungemach Weiterbildung Keßlerstr. 1 76185<br />

Karlsruhe<br />

dr.ro<strong>der</strong>@<br />

baek-nw.de<br />

07133-<br />

96 03 27<br />

07133-<br />

9 88 50<br />

Dr. med. Stephan Ro<strong>der</strong> umfassend Rathausplatz 34 74388<br />

Talheim<br />

Nord-<br />

Württemberg<br />

www.baeksw.de<br />

zentrale@<br />

baek-sw.de<br />

07121-<br />

9 17 24 00<br />

07121-<br />

9 17 24 12<br />

Dr. med. Michael Schulze Weiterbildung Haldenhaustr. 11 72770<br />

Reutlingen<br />

Süd-<br />

Württemberg<br />

blaek@blaek.de www.blaek.de<br />

089-<br />

4147-280<br />

089-<br />

4 14 71<br />

umfassend Adressen über<br />

Landesärztekammer<br />

erhältlich<br />

Bayern Bayerische LÄK München:<br />

Ärztliche Kreisverbände<br />

Ärztliche Bezirksverbände<br />

Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />

g.jonitz@aekb.de www.aerztekam<br />

mer-berlin.de<br />

030-<br />

40806-4099<br />

Berlin Dr. med. Günther Jonitz Friedrichstr. 16 10969 Berlin 030-<br />

40806-5000<br />

www.laekb.de<br />

ingridhoerning@<br />

laekb.de<br />

post@laekb.de<br />

0355-<br />

7 80 10 36<br />

0355-<br />

7 80 10 60<br />

umfassend Dreifertstraße 12 03044<br />

Cottbus<br />

Brandenburg Dr. Ingrid Hörning<br />

Sprechzeiten:<br />

Mi. 14:00-17:00 Uhr<br />

info@aekhb.de www.aekhb.de<br />

o<strong>der</strong><br />

brigitte.brunsmatthiessen@<br />

aekhb.de<br />

post@aekhh.de www.aerzte<br />

kammerhamburg.de<br />

0421-<br />

3404-209<br />

0421-<br />

3404-200<br />

(-241)<br />

28209<br />

Bremen<br />

Bremen Brigitte Bruns-Matthießen umfassend Schwachhauser<br />

Heerstraße 30<br />

040-<br />

2 02 29 94 00<br />

040-<br />

22802-422<br />

Hamburg Dr. med. Klaus Beelmann umfassend Humboldtstr. 56 22083<br />

Hamburg<br />

viktor.karnosky@<br />

laekh.de<br />

069-<br />

97672-222<br />

069-<br />

97672-109<br />

60488<br />

Frankfurt<br />

Weiterbildung Im Vogelsgesang<br />

3<br />

Hessen Dr. med. Viktor Karnosky<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo.-Do. 10:00-12:00 Uhr<br />

Mi. 14:00-15:30 Uhr<br />

475


Straße Stadt Tel. Fax E-Mail-Adresse Internet<br />

Ärztekammer Name/Titel Zuständigkeitsbereich<br />

476<br />

www.aek-mv.de<br />

loebbert@aekmv.de<br />

o<strong>der</strong><br />

info@aek-mv.de<br />

pehn@aek-mv.de<br />

0381-<br />

4 92 80 50<br />

0381-<br />

4 92 80 51<br />

18055<br />

Rostock<br />

umfassend August-Bebel-<br />

Str. 9a<br />

Ass. jur.<br />

Frank Theodor Loebbert<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

0381-<br />

4 92 80 50<br />

0381-<br />

4 92 80 52<br />

18055<br />

Rostock<br />

Antje Pehn umfassend August-Bebel-<br />

Str. 9a<br />

www.aekn.de<br />

hans-walter.<br />

krannich@<br />

aekn.de<br />

0511-<br />

380-2242<br />

0511-<br />

380-2224<br />

umfassend Berliner Allee 20 30175<br />

Hannover<br />

Dr. med. Dr. med. dent.<br />

Hans-Walter Krannich<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

www.aekno.de<br />

praesident@<br />

aekno.de<br />

0211-<br />

4302-1408<br />

0211-<br />

4302-1212<br />

umfassend Tersteegenstr. 9 40474<br />

Düsseldorf<br />

Nordrhein Prof. Dr. med. Dr. h. c.<br />

Jörg-Dietrich Hoppe<br />

www.laek-rlp.de<br />

hoffart@<br />

laek-rlp.de<br />

06131-<br />

28822-88<br />

55116 Mainz 06131-<br />

28822-82<br />

und<br />

28822-22<br />

umfassend Deutschhausplatz<br />

3<br />

Dr. med. Jürgen Hoffart<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo.-Do. 9:00-16:00 Uhr<br />

Fr. 9:00-13:00 Uhr<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

www.aeksaar.de<br />

info-aeks@<br />

aeksaar.de<br />

0681-<br />

4003-370<br />

0681-<br />

4003-279<br />

Saarland Dr. med. Kurt Fassben<strong>der</strong> umfassend Faktoreistr. 4 66111<br />

Saarbrücken<br />

www.slaek.de<br />

ombudsstelle@<br />

slaek.de<br />

0351-<br />

8267-312<br />

0351-<br />

8267-311<br />

Schützenhöhe 16 01099<br />

Dresden<br />

Aus-, Weiterund<br />

Fortbildung<br />

Sachsen ÄGF: Dr. med.<br />

Katrin Bräutigam<br />

ombudsstelle@<br />

slaek.de<br />

info.aeksa@.de www.aeksa.de<br />

0351-<br />

8267-412<br />

0351-<br />

8267-414<br />

Schützenhöhe 16 01099<br />

Dresden<br />

Allgemeine Angelegenheiten<br />

HGF: Ass. jur. Michael<br />

Schulte Westenberg<br />

0391-<br />

6054-7000<br />

0391-<br />

6054-6<br />

39120<br />

Magdeburg<br />

Vorstand umfassend Doctor-Eisenbart-Ring<br />

2<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

bar-man-berger<br />

@gmx.de<br />

04621-<br />

2 44 08<br />

Dr. med. Manfred Berger umfassend Seekamp 28 24837<br />

Schleswig<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

hschimmelpen<br />

ning@schoenkliniken.de<br />

04561-<br />

54 10 61<br />

23730<br />

Neustadt<br />

umfassend Am Kiebitzberg<br />

10<br />

Prof. Dr. Dr. Hendrik<br />

Schimmelpenning<br />

www.laekthueringen.de<br />

Beratungsstelle<br />

@laekthueringen.de<br />

03641-<br />

614-107<br />

03641-<br />

614-102<br />

Thüringen Ursula Liebeskind umfassend Im Semmicht 33 07751<br />

Jena-Maua<br />

www.aekwl.de<br />

ombudsmann@<br />

aekwl.de<br />

0251-<br />

9292-009<br />

0251-<br />

9292-010<br />

48147<br />

Münster<br />

umfassend Gartenstr.<br />

210-214<br />

Dr. med. Hans-Ulrich<br />

Schrö<strong>der</strong><br />

Westfalen-<br />

Lippe


Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />

(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1<br />

Internet: www.zentrale-ethikkommission.de<br />

Gesamtverzeichnis (1997 - <strong>2010</strong>)<br />

Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

Werbung und Informations- Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(42): A 2063-2068<br />

technologie: Auswirkungen auf das<br />

Berufsbild des Arztes<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärzte- Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(18): A 877-882<br />

kammer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung<br />

in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />

Die neue UN-Konvention für die Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(7): A 297-300<br />

Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

als Herausfor<strong>der</strong>ung für das ärztliche<br />

Handeln und das Gesundheitswesen<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Zentralen Kom- Dtsch Arztebl 2009; 106(8): A 360-364<br />

mission zu Doping und ärztliche Ethik<br />

Stellungnahme zur Priorisierung Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2007; 104(40):<br />

medizinischer Leistungen im System A 2750-2754<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung Langfassung nur im Internet:<br />

(GKV) http://www.zentrale-ethikkommission.de/<br />

downloads/LangfassungPriorisierung.pdf<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärzte- Dtsch Arztebl 2007; 104(13): A 891-896<br />

kammer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung<br />

in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />

Stellungnahme zur Finanzierung Dtsch Arztebl 2006; 103(31/32): A 2130-2131<br />

patientenorientierter medizinischer<br />

Forschung in Deutschland<br />

Stellungnahme zur Ethikberatung Dtsch Arztebl 2006; 103(24): A 1703-1707<br />

in <strong>der</strong> klinischen Medizin<br />

1 Die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) ist bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet, in ihrer Arbeit jedoch<br />

unabhängig. Die dokumentierten Stellungnahmen geben, soweit nicht an<strong>der</strong>s vermerkt, ausschließlich die<br />

Auffassung <strong>der</strong> ZEKO wie<strong>der</strong>.<br />

477


Stellungnahme zum Forschungs- Dtsch Arztebl 2006; 103(10): A 645-649<br />

klonen mit dem Ziel therapeutischer<br />

Anwendungen<br />

Forschung mit Min<strong>der</strong>jährigen Dtsch Arztebl 2004; 101(22): A 1613-1617<br />

(Stellungnahme)<br />

Erste Ergänzung: Die (Weiter-)Ver- Dtsch Arztebl 2003; 100(34/35): A 2251<br />

wendung von menschlichen Körpermaterialien<br />

von Verstorbenen für<br />

Zwecke medizinischer Forschung<br />

Die (Weiter-)Verwendung von mensch- Dtsch Arztebl 2003; 100(23): A 1632<br />

lichen Körpermaterialien für Zwecke<br />

medizinischer Forschung (Stellungnahme<br />

und Zusammenfassung)<br />

Stellungnahme zur Stammzell- nur im Internet: http://www.zentrale-ethik<br />

forschung kommission.de/10/34Stammzell/Stammzell.pdf<br />

Stellungnahme zur Stammzellfor- Dtsch Arztebl 2001; 98(49): A 3249<br />

schung (Zusammenfassende Thesen)<br />

Prioritäten in <strong>der</strong> medizinischen Ver- Dtsch Arztebl 2000; 97(15): A 1017-1023<br />

sorgung im System <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV): Müssen<br />

und können wir uns entscheiden?<br />

(Stellungnahme)<br />

Zur Verwendung von patienten- Dtsch Arztebl 1999; 96(49): A 3201-3204<br />

bezogenen Informationen für die<br />

Forschung in <strong>der</strong> Medizin und im<br />

Gesundheitswesen (Stellungnahme)<br />

Übertragung von Nervenzellen in das Dtsch Arztebl 1998; 95(30): A 1869-1871<br />

Gehirn von Menschen (Stellungnahme)<br />

Tötung durch Organentnahme wi<strong>der</strong>- Dtsch Arztebl 1997; 94(28/29): A 1963<br />

spricht ärztlicher Ethik (Erklärung)<br />

Zum Schutz nicht-einwilligungs- Dtsch Arztebl 1997; 94(15): A 1011-1012<br />

fähiger Personen in <strong>der</strong> medizinischen<br />

Forschung (Stellungnahme)<br />

478


Ausarbeitungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern<br />

Internet: www.baek.de/skoeklaek<br />

Gesamtverzeichnis (2007 - <strong>2010</strong>)<br />

Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Mai <strong>2010</strong><br />

kammer zur Parlamentarischen Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Anfrage zu „Nichtkommerziellen StellNichtkommStudien_<strong>2010</strong>0527.pdf<br />

klinischen Studien in Deutschland<br />

(BT-Drs. 17/1786)“ vom 2. Mai <strong>2010</strong><br />

Gemeinsame Stellungnahme <strong>der</strong> Mai <strong>2010</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und <strong>der</strong> Internet: http://baek.de/downloads/<br />

<strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> StellHaertefall<strong>2010</strong>0510.pdf<br />

deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zum<br />

„Entwurf einer Verordnung über das<br />

Inverkehrbringen von Arzneimitteln<br />

ohne Genehmigung o<strong>der</strong> Zulassung<br />

in Härtefällen“<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- März <strong>2010</strong><br />

kammer zum Entwurf eines Leitfadens Internet: http://baek.de/downloads/<br />

des Europarats für Mitglie<strong>der</strong> von StellLeitfBioethik<strong>2010</strong>0326.pdf<br />

Ethik-Kommissionen im Forschungsbereich<br />

(„Draft Guide for Research<br />

Ethics Committee Members“, CDBI/<br />

INF (2009)6) vom 8. Dezember 2009,<br />

erarbeitet durch die Group of Specialists<br />

on Biomedical Research (CDBI-CO-GT2)<br />

im Auftrag des Steering Committee on<br />

Bioethics (CDBI) des Europarats<br />

Englische Version: Comments of the März <strong>2010</strong><br />

German Medical Association on the Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Council of Europe draft guideline StellLeitfBioethik<strong>2010</strong>0326engl.pdf<br />

entitled „Draft Guide for Research<br />

Ethics Committee Members“, CDBI/<br />

INF (2009)6 of 8 December 2009,<br />

Elaborated by the Group of Specialists<br />

on Biomedical Research (CDBI-CO-GT2)<br />

Working un<strong>der</strong> the authority of the<br />

Steering Committee on Bioethics (CDBI)<br />

of the Council of Europe<br />

479


Stellungnahme zum Konsultations- Januar <strong>2010</strong><br />

papier <strong>der</strong> Europäischen Kommission Internet: http://baek.de/downloads/<br />

zur Bewertung <strong>der</strong> „Clinical Trials StellRiLi200120EC<strong>2010</strong>0128.pdf<br />

Directive“ 2001/20/EC<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Januar <strong>2010</strong><br />

kammer zum Verordnungsentwurf des Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Bundesministeriums für Gesundheit StellDIMDIV<strong>2010</strong>0122.pdf<br />

vom 07.12.2009 zur Ersten Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Januar <strong>2010</strong><br />

kammer zum Entwurf einer Zweiten Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung medizin- StellMPKPV<strong>2010</strong>0122.pdf<br />

produkterechtlicher Vorschriften des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit<br />

Empfehlungen zur Bewertung <strong>der</strong> Januar <strong>2010</strong><br />

Qualifikation von Prüfern und Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 48-51 [Heft 1/2]<br />

Geeignetheit von Prüfstellen durch Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Ethik-Kommissionen bei klinischen EmpfPruefaerzte.pdf<br />

Prüfungen nach dem AMG<br />

Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Mai 2009<br />

zur Anfrage des Bundesministeriums Internet: http://baek.de/downloads/<br />

für Gesundheit für den Bericht <strong>der</strong> STAeKO_Ethik_Arzneimittel-Min<strong>der</strong>jaehrige_<br />

Bundesregierung an den Deutschen 29042009.pdf<br />

Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln<br />

an Min<strong>der</strong>jährigen nach<br />

Inkrafttreten des Zwölften Gesetzes zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes<br />

Vorläufige Stellungnahme <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />

ärztekammer und <strong>der</strong> Arzneimittel- Internet: http://baek.de/downloads/<br />

kommission zu ausgewählten SnAmg200903161.pdf<br />

Aspekten des Regierungsentwurfs<br />

eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung arzneimittelrechtlicher<br />

und an<strong>der</strong>er<br />

Vorschriften (BR-Drs. 171/09)<br />

Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />

ärztekammer zum Regierungsentwurf Internet: http://baek.de/downloads/<br />

eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizin- AnmerkungenMPG-RegE20090316.pdf<br />

produkterechtlicher Vorschriften<br />

(BR-Drs. 172/09)<br />

Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />

ärztekammer zum Regierungsentwurf Internet: http://baek.de/downloads/<br />

eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizin- AnmerkungenMPG-RegE20090316.pdf<br />

produkterechtlicher Vorschriften<br />

(BR-Drs. 172/09)<br />

480


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Januar 2009<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Referentenentwurf eines Gesetzes SnAmg20090130.pdf<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes<br />

und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />

(Stand: 22. Dezember 2008)<br />

Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Mai 2007<br />

Anfrage des Bundesministeriums für Internet: http://baek.de/downloads/<br />

Gesundheit für den Bericht <strong>der</strong> StellKlinPruef20070511.pdf<br />

Bundesregierung an den Deutschen<br />

Bundestag zu Erfahrungen mit dem<br />

Verfahren <strong>der</strong> Beteiligung von Ethik-<br />

Kommissionen bei klinischen<br />

Prüfungen nach Inkrafttreten des<br />

Zwölften Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Arzneimittelgesetzes<br />

481


Erhebungsbogen zum kammerübergreifenden Qualitätsbericht<br />

von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />

482


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

483


484


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

485


Veröffentlichungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong><br />

Medizin (ÄZQ)<br />

1. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Patienteninformation „Brustkrebsfrüherkennung“. <strong>2010</strong> [cited: 2011<br />

Jan 04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />

2. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Patienteninformation „Diabetes und Füße“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />

04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />

3. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009. Qualität<br />

im Fokus. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 05]. Available from: http://www.aezq.de/mdb/<br />

edocs/pdf/taetigkeitsberichte/tb09.pdf<br />

4. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Patienteninformation „Asthma“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 04]. Available<br />

from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />

5. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Patienteninformation „Diabetes und Auge“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />

04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />

6. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV). Patienteninformation „Prostatakarzinom“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />

04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />

7. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Langfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />

14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/kreuzschmerz<br />

8. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Zusammenfassung <strong>der</strong> Empfehlungen.<br />

<strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/<br />

themen/kreuzschmerz<br />

9. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches<br />

Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). CIRSmedical.de. Berichts- und Lernsystem<br />

für kritische Ereignisse und Fehler in <strong>der</strong> Medizin (Poster). 113. Deutscher<br />

Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />

10. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches<br />

Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Forum Patientensicherheit.de (Poster).<br />

113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />

11. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Das Programm für Nationale<br />

VersorgungsLeitlinien (Poster). 113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

486


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

12. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz. Kurzfassung. <strong>2010</strong><br />

[cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/<br />

herzinsuffizienz<br />

13. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale<br />

VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz. Leitlinien-Report. <strong>2010</strong><br />

[cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/<br />

herzinsuffizienz<br />

14. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />

PatientenLeitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz.<br />

Konsultationsfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.<br />

versorgungsleitlinien.de/themen/herzinsuffizienz<br />

15. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kurzfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011<br />

Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma<br />

16. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale<br />

VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kitteltaschenversion Asthma beim<br />

Erwachsenen. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungs<br />

leitlinien.de/themen/asthma<br />

17. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kitteltaschenversion Asthma<br />

bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://<br />

www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma<br />

18. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />

Nationale VersorgungsLeitlinie Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter.<br />

Konsultationsfassung. <strong>2010</strong> [cited: <strong>2010</strong> Okt 27]. Available from: http://www.<br />

versorgungsleitlinien.de/themen/diabetes2/dm2_neuro<br />

19. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nationale<br />

VersorgungsLeitlinie Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter.<br />

Langfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungs<br />

leitlinien.de/themen/diabetes2/dm2_nephro<br />

20. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

(DGPPN), <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF). S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression. Berlin:<br />

Springer; <strong>2010</strong>. (S3 Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie).<br />

487


21. Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Leitlinienprogramm Onkologie <strong>der</strong> AWMF,<br />

Deutsche Krebshilfe (DKH). Prostatakrebs II. Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes<br />

Prostatakarzinom. Ein evidenzbasierter Patientenratgeber zur S3-Leitlinie<br />

Früherkennung, Diagnose und Therapie <strong>der</strong> verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms.<br />

Barrierefreie Internetversion 1.0. Berlin: DKG; <strong>2010</strong>. Available from:<br />

http://mdb.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/pl-pca-II.pdf<br />

22. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Ollenschläger G. Das Webportal<br />

„Arztbibliothek“. Inf Wiss Prax <strong>2010</strong>;61(2):103-7.<br />

23. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />

The German Medical Library – a web based knowledge portal for medical professionals<br />

(Poster). 113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />

24. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />

Die Arztbibliothek – ein neues Wissensportal für Ärzte (Poster). 11. Jahrestagung<br />

DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/<br />

static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm084.shtml<br />

25. Busch J, Röllig C, Weißbach L, Kempkensteffen C, Hinz S, Jahnke C, Schostak M,<br />

Lein M, Weikert S, Stephan C, Deger S, Ollenschläger G, Miller K, Schra<strong>der</strong> M. Entscheidend<br />

ist, was ankommt. Urologische Leitlinien aus Sicht <strong>der</strong> Zielgruppe. Urologe<br />

A <strong>2010</strong>;49(1):75-80.<br />

26. Busch J, Röllig C, Weißbach L, Jahnke C, Kempkensteffen C, Hinz S, Schostak M,<br />

Stephan C, Weikert S, Ollenschläger G, Miller K, Schra<strong>der</strong> M. Use of national and<br />

international guidelines by German urologists – Results of a survey. Eur J Integr<br />

Med <strong>2010</strong>;2(3):129-33.<br />

27. Conrad S. Nationale VersorgungsLeitlinien. Hintergrund – Ziele – Verfahren. Pharmazeutischer<br />

Kongress. 17.04.<strong>2010</strong>, Freiberg. <strong>2010</strong>.<br />

28. Conrad S. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. KBV Messe Versorgungsinnovation.<br />

31.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

29. Conrad S, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Barriereanalysen deutscher Leitlinien<br />

o<strong>der</strong> „Was ist eine Barrieranalyse“. 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />

<strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/<br />

10ebm038.shtml<br />

30. Conrad S. Leitlinienqualität. KBV Messe Versorgungsinnovation. 31.03.<strong>2010</strong>, Berlin.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

31. Conrad S. Die Grundlage: Nationale VersorgungsLeitlinien (Workshop zur PatientenLeitlinie<br />

Kreuzschmerz). 14.06.<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

32. Fishman L, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Analysis of chronic respiratory disease<br />

guideline updates of the past 10 years. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating<br />

Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol<br />

Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):53.<br />

33. Fishman L, Jung C, Langer T, Meyerrose B, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Die öffentliche<br />

Konsultationsphase – Nutzen für die Implementation von Leitlinien. Erfahrungen<br />

im Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL). 11. Jahresta-<br />

488


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

gung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.<br />

de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm037.shtml<br />

34. Fishman L. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. Bewegung Entwicklung <strong>2010</strong>;33(1):18-<br />

27.<br />

35. Fishman L. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. Fortbildungstagung Vereinigung <strong>der</strong><br />

Bobath-Therapeuten. 14.05.<strong>2010</strong>, Saarbrücken. <strong>2010</strong>.<br />

36. Härter M, Klesse C, Bermejo I, Bschor T, Gensichen J, Harfst T, Hautzinger M, Kolada<br />

C, Kopp I, Kühner C, Lelgemann M, Matzat J, Meyerrose B, Mundt C, Niebling<br />

W, Ollenschläger G, Richter R, Schauenburg H, Schulz H, Weinbrenner S, Schnei<strong>der</strong><br />

F, Berger M. Evidenzbasierte Therapie <strong>der</strong> Depression. Die S3-Leitlinie unipolare<br />

Depression. Nervenarzt <strong>2010</strong>;81(9):1049-68.<br />

37. Hoffmann B, Rohe J. Patientensicherheit und Fehlermanagement: Ursachen unerwünschter<br />

Ereignisse und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Dtsch Arztebl Int<br />

<strong>2010</strong>;107(6):92-9.<br />

38. Hofmann B, Rohe J. Schlusswort zu dem Beitrag Patientensicherheit und Fehlermanagement:<br />

Ursachen unerwünschter Ereignisse und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung<br />

von Dr. med. Barbara Hoffmann, Dr. med. Julia Rohe in Heft 6/<strong>2010</strong>.<br />

Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;107(31-32):559-60.<br />

39. Kirschning S, Ollenschläger G, Schaefer C, Schwarz A, Schwencke S. Patientenleitlinien<br />

– Wie werden sie erstellt? Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

40. König I, Rütters D, Ollenschläger G. Entwicklung eines Online-Portals des Guidelines<br />

International Network (Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

41. Kutschmann M, Renner D, Fischer B. Use of logistic regression for developing riskadjusted<br />

quality indicators in nursing. Methods Inf Med <strong>2010</strong>;49(6):608-12.<br />

42. Langer T, Weinbrenner S, Kopp I, Ollenschläger G. German National Disease Management<br />

Guidelines Program (DM-CPG Program). 7th International G-I-N Conference<br />

<strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

43. Meyerrose B, Conrad S, Fishman L, Langer T, Weikert B, Weinbrenner S. Trotz Standards<br />

– Vielfalt im Programm: Die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> NVL. Z Evid Fortbild Qual<br />

Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):540-6.<br />

44. Nothacker M, Ollenschläger G. Verbreitung und Implementierung von Leitlinien<br />

(Schwerpunkt: Qualitätsindikatoren). 65. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, 4. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Allgemein- und Viszeralchirurgie. 15.-18.09.<strong>2010</strong>, Stuttgart. <strong>2010</strong>.<br />

45. Nothacker M, Langer T, Weinbrenner S. Bildgebende Diagnostik in <strong>der</strong> Onkologie –<br />

Evidenzanalysen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) für<br />

S3-Leitlinien. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):554-62.<br />

46. Nothacker M, Bunk T, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Quality Indicators (QI) in<br />

German evidence based guidelines. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating<br />

Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol<br />

Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):76-7.<br />

489


47. Nothacker M, Langer T, Schirm J, Rothe C, Rütters D, Ollenschläger G. Leitlinienqualität<br />

– DELBI-Bewertungen in <strong>der</strong> Arzbibliothek. 21. Leitlinien-Konferenz <strong>der</strong><br />

AWMF. 10.12.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

48. Nothacker M, Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Ollenschläger G. The German Medical<br />

eLibrary: A web-based knowledge portal for medical professionals. 7th International<br />

G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-<br />

28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):102-3.<br />

49. Nothacker M, Röllig C, Wockel A, Kopp I, Ollenschläger G, Weinbrenner S. Methodik<br />

und Entwicklungsprozess <strong>der</strong> S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom. Urologe A<br />

<strong>2010</strong>;49(2):173-80.<br />

50. Nothacker M, Fishman L, Langer T, Meyerrose B, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />

Compiling Quality Indicators (QI) within the process of National Disease Management<br />

Guideline Development – Challenges and results. 17.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

51. Nothacker M. Implementierung von evidenzbasierter Medizin und Leitlinien: Klinische<br />

Algorithmen; Klinische Behandlungspfade; Qualitätsindikatoren. QM-Kurs<br />

Ärztekammer Berlin. 19.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

52. Nothacker M. arztbibliothek.de. Geprüftes medizinisches Wissen im Internet.<br />

15./16.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

53. Nothacker M, Bunk T, Conrad S, Jung C, König I, Langer T, Weikert B, Weinbrenner<br />

S, Ollenschläger G. Patientenbeteiligung in evidenzbasierten deutschen Leitlinien<br />

<strong>der</strong> Entwicklungsstufe S3 (Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

54. Nothacker M, Feick G, Weinbrenner S, Weißbach L, Schaefer C, Zacharias JP, Ollenschläger<br />

G. Evidenzlücken in <strong>der</strong> Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms<br />

und Priorisierung von Forschungsvorhaben unter Mitwirkung von Patientenvertretern<br />

(Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available<br />

from: http://www.egms.de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm107.shtml<br />

55. Nothacker M. Qualitätsindikatoren für Leitlinien – Einführung und Methodik.<br />

07.05.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

56. Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwarz S, Schwencke S. Patienteninformation<br />

– Aufgabe <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung. Projekte des ÄZQ. Juni <strong>2010</strong>.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

57. Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwarz S, Schwencke S. Geprüftes medizinisches<br />

Wissen im Internet. Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

58. Ollenschläger G. Patienten-Informationen/Wartezimmer-Infos. Projekt <strong>der</strong> KBV<br />

zur Patientenberatung in <strong>der</strong> Praxis & zur Implementierung von Leitlinien. Oktober<br />

<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

59. Ollenschläger G. Evidenzbasierte Medizin (evidence based Medicine) = EbM. Nutzung<br />

guter Literatur in <strong>der</strong> Patientenversorgung. In: Herold G, editor. Innere Medizin.<br />

Köln: Gerald Herold; <strong>2010</strong>. p. 18-9.<br />

60. Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinie zum Kreuzschmerz veröffentlicht.<br />

Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;105(50):A-2525-8.<br />

490


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

61. Ollenschläger G, Schwarz S, Schaefer C. Qualitätskriterien für Arzt- und Klinik-Bewertungsportale<br />

im Internet – ein gemeinsames Projekt von BÄK und KBV im<br />

ÄZQ. März <strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

62. Ollenschläger G, Weinbrenner S, Nothacker M, Bunk T, Conrad S, Cox M, Fishman<br />

L, Kirschning S, König I, Langer T, Meyerrose B, Rütters D, Schaefer C, Schwencke<br />

S, Weikert B. Kooperationen beim Wissensmanagement. Beispiele: NVL-Programm,<br />

S3-Leitlinien, Patientenleitlinien, G-I-N, DNEbM. Mai <strong>2010</strong>, Marburg.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

63. Rohe J. CIRSmedical.de: Konzept des Netzwerks CIRSmedical.de <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft. Arztebl Sachsen-Anhalt <strong>2010</strong>;21(2):17-9.<br />

64. Rohe J, Thomeczek C, Sanguino Heinrich A. Distinctive but networked: The German<br />

National Incident Reporting Network CIRSmedical.de (Poster). International<br />

Society for Quality in Health Care (ISQUA), 27th International Conference. 10.-<br />

13.10.<strong>2010</strong>. Paris: <strong>2010</strong>.<br />

65. Rohe J, Sanguino Heinrich A, Fishman L, Renner D, Thomeczek C. 15 Jahre ÄZQ<br />

– 10 Jahre Patientensicherheit am ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes<br />

<strong>2010</strong>;104(7):563-71.<br />

66. Röllig C, Nothacker M, Wöckel A, Weinbrenner S, Wirth M, Kopp I, Ollenschläger<br />

G, Weißbach L. Development of the interdisciplinary evidence-based s3 guideline<br />

for the diagnosis and treatment of prostate cancer: methodological challenges and<br />

solutions. Onkologie <strong>2010</strong>;33(7):396-400.<br />

67. Rütters D, Bunk T, Jung C, Schwencke S, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger<br />

G. Leitlinien finden leicht gemacht – Entwicklung eines nutzerspezifischen<br />

Suchvokabulars für ein medizinisches Online-Portal. 11. Jahrestagung DNEbM.<br />

25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/static/en/<br />

meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm042.shtml<br />

68. Rütters D, Schwencke S, Bunk T, Nothacker M, König I. Wissensmanagement im<br />

ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):591-3.<br />

69. Rütters D, Schwencke S, Bunk T, Nothacker M. Die Arztbibliothek. Z Evid Fortbild<br />

Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):585-90.<br />

70. Schaefer C, Nothacker M, Langer T, Conrad S, Fishman L, Meyerrose B, Weikert B,<br />

Ollenschläger G. Patient involvement in Germany: How and when? 7th International<br />

G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-<br />

28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):50.<br />

71. Schaefer C, Sänger S, Dehmlow R, Balke K, Berner B, Butz N, Chop I, Diel F, Eberlein-Gonska<br />

M, Hauptmann G, Herholz H, Ilzhöfer R, Quasdorf I, Schmitt U,<br />

Weidringer JW, Ollenschläger G. Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale.<br />

PatR/Q-med <strong>2010</strong>;18(3):67-71.<br />

72. Schaefer C, Kirschning S, Nothacker M, Ollenschläger G. Synergien nutzen: die parallele<br />

Erstellung einer S3-Leitlinie und einer Patientenleitlinie. 11. Jahrestagung<br />

DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/<br />

static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm042.shtml<br />

491


73. Schaefer C, Kirschning S. Gut informiert entscheiden: Patienten- und Verbraucherinformationen<br />

am ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):578-84.<br />

74. Schaefer C. Patienteninformation. Qualitätsstandards – nationale Initiativen – Angebote<br />

des ÄZQ. Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen.<br />

24.11.<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

75. Schaefer C, Kirschning S, Ollenschläger G, Schwarz S, Schwencke S. Was zeichnet<br />

gute Patienteninformation aus und wo findet man sie? Workshop Qualitätsinitiative<br />

Patienteninformation. 02.06.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

76. Schaefer C, Ollenschläger G. Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale.<br />

Modul 1: Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für Arztbewertungsportale. Dtsch Arztebl<br />

<strong>2010</strong>;107(3):A-112.<br />

77. Schaefer C. Arztbewertungsportale im Internet. Die Suche nach den Besten. Berl<br />

Arzte <strong>2010</strong>;47(4):16-20.<br />

78. Schaefer C, Schwarz S. Wer findet die besten Ärzte Deutschlands? Arztbewertungsportale<br />

im Internet. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):572-7.<br />

79. Schwarz S, Schaefer C, Ollenschläger G. Die besten Ärzte Deutschlands??? Qualitätskriterien<br />

für Arztbewertungsportale im Internet (Poster). 113. Deutscher Ärztetag.<br />

11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />

80. Schwarz S, Schaefer C, Ollenschläger G. Bewertung von Arztbewertungsportalen.<br />

AFGIS Workshop „Web 2.0: Chancen und Risiken sozialer Netzwerke“. 06.12.<strong>2010</strong>,<br />

Hannover. <strong>2010</strong>.<br />

81. Schwarz S, Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwencke S. Arztbewertungsportale<br />

im Internet. Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />

82. Schwencke S, Schaefer C, Kirschning S, Nothacker M, Ollenschläger G. Synergien<br />

nutzen: die parallele Erstellung einer S3-Leitlinie und einer PatientenLeitlinie. 11.<br />

Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>.<br />

83. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />

möglich? Fortbildungsveranstaltung des Referenzzentrums Mammographie Berlin.<br />

15.01.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

84. Thomeczek C. Das Netzwerk CIRSmedical.de – Möglichkeiten für die Einrichtung<br />

eines CIRS für die Mammographie-Zentren. 04.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

85. Thomeczek C. Fehlermanagement aus technischer Sicht – Pilotentraining. 4. Berliner<br />

Hernientage. 30.01.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

86. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />

möglich? Ctw-Akademie. 05.05.<strong>2010</strong>, Düren. <strong>2010</strong>.<br />

87. Thomeczek C. Risikomanagement – Übertragung aus <strong>der</strong> Luftfahrt. QM-Workshop.<br />

27.04.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />

88. Thomeczek C. Risikomanagement – Wo geht <strong>der</strong> Weg hin? Netzwerk CIRSmedical.de.<br />

57. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.<br />

19.-22.06.<strong>2010</strong>, Nürnberg. <strong>2010</strong>.<br />

492


Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />

89. Thomeczek C. Patientensicherheit in <strong>der</strong> Medizin. Zusatzweiterbildung „Ärztliches<br />

Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> ÄK Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

90. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />

S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />

unerwünschten Ereignis. Intern Prax <strong>2010</strong>;50:355-64.<br />

91. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />

S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />

unerwünschten Ereignis. Tagl Prax <strong>2010</strong>;51:123-32.<br />

92. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />

S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />

unerwünschten Ereignis. gynakol prax <strong>2010</strong>;34:121-30.<br />

93. Thomeczek C. Patientensicherheit – Konzepte aus <strong>der</strong> Luftfahrt auch auf die Pneumologie<br />

übertragbar? Herbsttagung <strong>der</strong> Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern.<br />

12.11.<strong>2010</strong>, Warnemünde. <strong>2010</strong>.<br />

94. Thomeczek C. Fehlerkultur in <strong>der</strong> ambulanten pädiatrischen Versorgung in<br />

Deutschland. 4. Pädiatrie zum Anfassen PzA. 4. Berliner Kongress für praktische<br />

Pädiatrie mit Fortbildungsprogramm für die MFA in Kin<strong>der</strong>arztpraxen. 13.11.<strong>2010</strong>,<br />

Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

95. Thomeczek C. Development of a curriculum on patient safety for health professionals.<br />

Workshop on Developing a National Patient Safety Action Plan. National Academy<br />

of Medicine. 18.-20.11.<strong>2010</strong>, Kiev. <strong>2010</strong>.<br />

96. Thomeczek C. „Melden Sie keine Flugzeugunfälle auf diesem Formular!“ o<strong>der</strong>: was<br />

erfassen, was nicht? Hauptstadtkongress <strong>der</strong> DGAI. 16.09.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

97. Thomeczek C, Rohe J, Sanguino HA. Critical-Incident-Reporting-System. CIRS –<br />

Fehler und Lernsystem für Pneumologen. 51. Kongress <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Pneumologie und Beatmungsmedizin. 17.-20.03.<strong>2010</strong>, Hannover. <strong>2010</strong>.<br />

98. Thomeczek C. Was ist CIRS und wie kann es sinnvoll im Fehler- und Risikomanagement<br />

integriert werden? 106. Jahrestagung <strong>der</strong> DGKJ. 16.09.<strong>2010</strong>, Potsdam. <strong>2010</strong>.<br />

99. Thomeczek C. Patientensicherheit – Was kann die Medizin aus <strong>der</strong> Fliegerei lernen?<br />

Salus-Kliniken. 02.09.<strong>2010</strong>, Lindow. <strong>2010</strong>.<br />

100. Thomeczek C. Patientensicherheit. Kurs Zusatzweiterbildung Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> ÄK Berlin. 08.09.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

101. Thomeczek C. Patientensicherheit in <strong>der</strong> Medizin. Zusatzweiterbildung „Ärztliches<br />

Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> Landesärztekammer Sachsen. <strong>2010</strong>.<br />

102. Thomeczek C. Risikomanagement – Übertragung aus <strong>der</strong> Luftfahrt. 13. Kurs „Ärztliches<br />

Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein. 16.04.<strong>2010</strong>, Düsseldorf.<br />

<strong>2010</strong>.<br />

103. Thomeczek C, Rohe J. Patient Safety – CIRS: Solutions from the world of aviation<br />

for the medical field? Workshop: Patient Safety: From Medical Liability to Critical Incident<br />

Reporting. EFMA Forum. 22.04.<strong>2010</strong>, St. Petersburg. <strong>2010</strong>.<br />

493


104. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />

möglich? Fortbildungsveranstaltung an <strong>der</strong> Otto-von-Guerike-Universität zum<br />

„Fortbildungskonzept Patientensicherheit“. 27.01.<strong>2010</strong>, Magdeburg. <strong>2010</strong>.<br />

105. Thomeczek C. Patient Safety in the Old World – old wine in new skins? Patient<br />

Safety in Germany and Europe. Do we have to aquire new skills when talking about<br />

disclosure? 09.03.<strong>2010</strong>, Winston-Salem. <strong>2010</strong>.<br />

106. Thomeczek C. Was kann die Medizin von <strong>der</strong> Fliegerei lernen? 11. Seminar: Patientensicherheit<br />

– Risikomanagement: Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis.<br />

19.03.<strong>2010</strong>, München. <strong>2010</strong>.<br />

107. Weikert B. German National Disease Management Guidelines. Type 2 Diabetes.<br />

17.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

108. Weikert B. Arztbibliothek.de. Geprüftes medizinisches Wissen im Internet. KBV<br />

Messe Versorgungsinnovation. 31.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

109. Weinbrenner S, Lönnfors S, Babitsch B. Gen<strong>der</strong> Analysis of Clinical Practice Guidelines<br />

for Depression from four European Countries: Austria, Finland, Sweden and<br />

the United Kingdom. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge.<br />

Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. <strong>2010</strong>.<br />

110. Weinbrenner S. German Agency for Quality in Medicine (AQuMed/ÄZQ). Guidelines<br />

International Network. ESQH Annual Meeting. 29.04.<strong>2010</strong>, Istanbul. <strong>2010</strong>.<br />

111. Weinbrenner S, Conrad S, Weikert B, Kopp I. 7 Jahre Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

(NVL) – Quo vadis? Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):533-9.<br />

112. Weinbrenner S, Lönnfors S, Babitsch B. Gen<strong>der</strong>: Neue methodische Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

bei <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes<br />

<strong>2010</strong>;104(7):547-53.<br />

113. Weinbrenner S, Nothacker M. Evidenzbasierte Medizin (EbM) – eine Einführung.<br />

QM-Kurs Ärztekammer Berlin. 19.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

114. Weinbrenner S. Leitlinien als „Führungsinstrument“. Ärztekammer Hamburg.<br />

30.04.<strong>2010</strong>, Hamburg. <strong>2010</strong>.<br />

115. Weißbach L, Schaefer C, Heidenreich A. Ein Paradigmenwechsel. Defensive Strategien<br />

zur Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms in <strong>der</strong> neuen S3-Leitlinie.<br />

Urologe A <strong>2010</strong>;49(2):199-205.<br />

116. Wesselmann S, Nothacker M, Follmann M, Beckann MW. Schnittstellen zwischen<br />

Zentren und evidenzbasierten Leitlinien. Bedeutung und Entwicklung von Qualitätsindikatoren.<br />

29. Deutscher Krebskongress. 24-27.02.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />

494


Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(Veröffentlichungen aus dem Bereich Gewebemedizin siehe auch S. 505ff.)<br />

Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats seit dem Jahr 2000<br />

Bekanntmachung zur Aussetzung Dtsch Arztebl 2011; 108(1/2): A 58<br />

des Kapitels 5 (Humanalbumin) <strong>der</strong><br />

4. Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />

(BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten<br />

und Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, <strong>2010</strong><br />

und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 978-3-7691-1294-8)<br />

wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 101a v. 09.07.<strong>2010</strong>)<br />

therapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;<br />

Zweite Richtlinienanpassung <strong>2010</strong> 107(31/32): A 1541<br />

Erläuterungen zum Blutspende- www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />

ausschluss von Männern,<br />

die Sexualverkehr mit Männern<br />

haben (MSM)<br />

Placebo in <strong>der</strong> Medizin Kurzfassung: Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(28/29):<br />

– Eine Stellungnahme – A 1417-1421<br />

Langfassung: http://www.bundesaerztekammer.<br />

de/downloads/Placebo_LF_0809<strong>2010</strong>.pdf<br />

Wissenschaftliche Bewertung Dtsch Arztebl 2009; 106(46): A 2325-2334<br />

ostheopatischer Verfahren<br />

Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2008<br />

Therapie mit Blutkomponenten und (ISBN 978-3-7691-1269-6)<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten, 4. Auflage, 2008 Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2008;<br />

105(40): A 2121<br />

(siehe auch Bekanntmachung zur Aussetzung des<br />

Kapitels 5 (Humanalbumin) 2011)<br />

Englische Fassung: Broschüre zum Symposium „Optimal Clinical<br />

Cross-sectional Guidelines for Therapy Use of Blood Components“ vom 24.-25.04.2009<br />

with Blood Components and Plasma in Wildbad Kreuth<br />

Derivatives – 4th revised edition Themenheft Transfusion Medicine and<br />

Hemotherapy 2009; 6: 345-492<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2007<br />

und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />

wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz Nr. 92 v. 19.05.2007)<br />

therapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2007;<br />

Erste Richtlinienanpassung 2007 104(23): A 1682-1684<br />

495


(Muster-)Richtlinie zur Durchführung Dtsch Arztebl 2006; 103(20): A 1392-1403<br />

<strong>der</strong> assistierten Reproduktion<br />

Muster-Arbeitsanweisung zur Trans- Dtsch Arztebl 2006, 103(6): A 363<br />

fusion von Erythrozytenkonzentraten<br />

(EK) unter den beson<strong>der</strong>en Bedingungen<br />

des Abschnitts 1.6.2.1 b) <strong>der</strong><br />

Richtlinien Hämotherapie i. d. F. 2005<br />

Stellungnahme zur „Aufmerksam- Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2005;<br />

keitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung 102(51/52): A 3609-3616<br />

(ADHS)“ Langfassung: www.bundesaerztekammer.de/<br />

page.asp?his=0.7.47.3161.3163<br />

Fragen-Antworten-Katalog: http://www.<br />

bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

ADHSFAQ.pdf<br />

Stellungnahme „Autopsie“ Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2005; 102(50):<br />

A 3537-3545<br />

Langfassung: http://www.bundesaerzte<br />

kammer.de/downloads/AutLang.pdf<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2005<br />

und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-1221-0)<br />

wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz 209a/2005 v. 05.11.2005)<br />

therapie) – Novelle 2005 Vorabinformation: Dtsch Arztebl 2005;<br />

102(37): A 2501<br />

Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2005;<br />

102(47): A 3291<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />

v. 26.-27. April 2004: Gewebeverwendung<br />

und Transplantationsmedizin<br />

– Bestandsaufnahmen und<br />

Perspektiven –, Zusammenfassungen<br />

[durchgeführt vom Wissenschaftlichen<br />

Beirat und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation]<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Dtsch Arztebl 2004; 101(5): A 299<br />

und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />

von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />

Neuformulierung 2003<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Broschüre, 2003 (Eigendruck),<br />

ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten, Dtsch Arztebl 2004; 101(1/2): A 64-65<br />

3. überarb. und erw. Auflage, 2003<br />

Richtlinien zur prädiktiven Dtsch Arztebl 2003; 100(19): A 1297-1305<br />

genetischen Diagnostik<br />

496


Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 2003; 100(9): A 583<br />

von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />

(Neuformulierung des<br />

Abschnitts 8 – Qualifikationsnachweise)<br />

BSE und die Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 2003; 100(9): A 578-582<br />

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) –<br />

Merkblatt für Ärzte<br />

Stellungnahme zur Elektrokrampf- Dtsch Arztebl 2003; 100(8): A 504-506<br />

therapie (EKT) als psychiatrische<br />

Behandlungsmaßnahme<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blut- Dtsch Arztebl 2002; 99(49): A 3359-3362<br />

komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />

Revision <strong>der</strong> 2. überarb. Auflage, 2001<br />

Ergänzende Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 2972<br />

Präimplantationsdiagnostik<br />

Richtlinien für die Erstattung von Dtsch Arztebl 2002; 99(10): A 665-667<br />

Abstammungsgutachten<br />

Neuformulierungen und Kommentare Dtsch Arztebl 2001; 98(46): A 3074-3075<br />

2001 zu den Richtlinien zur Gewinnung<br />

von Blut und Blutbestandteilen<br />

und zur Anwendung von Blutprodukten<br />

(Hämotherapie), Juli 2000<br />

Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2001; 98(15): A 1011-1016<br />

Knochenbank, 2. überarb. Fassung<br />

Erklärung zum Hirntod Dtsch Arztebl 2001; 98(29): A 1417<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blut- Broschüre, 2001 (Eigendruck)<br />

komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />

2. überarb. Auflage<br />

Richtlinien für die Herstellung Dtsch Arztebl 2000; 97(43): A 2876-2884<br />

von Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />

(Hyperimmunplasma),<br />

1. überarb. Fassung, 2000<br />

Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2000; 9(31/32)7: A 2122-2124<br />

Hornhautbank<br />

Diskussionsentwurf zu einer Richt- Dtsch Arztebl 2000; 97(9): A 505-528<br />

linie zur Präimplantationsdiagnostik<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2000<br />

und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-0389-0)<br />

wendung von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />

6. novellierte Fassung, 2000<br />

497


Auswahl wesentlicher Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats aus den<br />

Jahren 1993 - 1999<br />

Richtlinien zur Transplantation von Dtsch Arztebl 1999; 96(19): A 1297-1304<br />

Stammzellen aus Nabelschnurblut<br />

(CB – Cord Blood)<br />

Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A 3236-3242<br />

von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />

Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(49): A 3166-3171<br />

assistierten Reproduktion,<br />

2. novellierte Fassung, 1998<br />

Erklärung zum Schwangerschafts- Dtsch Arztebl 1998; 95(47): A 3013-3016<br />

abbruch nach Pränataldiagnostik<br />

Richtlinien zur Feststellung des Dtsch Arztebl 1998; 95(30): A 1861-1868<br />

Hirntodes – Dritte Fortschreibung<br />

1997 mit Ergänzungen gemäß TPG<br />

Was bedeutet die neue Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(25): A 1627-1628<br />

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit für die<br />

Sicherheit von Blutprodukten?<br />

Richtlinien zur Diagnostik <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(22): A 1396-1403<br />

genetischen Disposition für<br />

Krebserkrankungen<br />

Richtlinien für die Herstellung Dtsch Arztebl 1997; 94(48): A 3293-3300<br />

von Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />

(Hyperimmunplasma)<br />

Richtlinien zur Transplantation Dtsch Arztebl 1997; 94(23): A 1584-1592<br />

peripherer Blutstammzellen<br />

Kriterien des Hirntodes – Dtsch Arztebl 1997; 94(19): A 1296-1303<br />

Entscheidungshilfen zur Feststellung<br />

des Hirntodes<br />

Richtlinien für die allogene Dtsch Arztebl 1994; 91(11): A 761-766<br />

Knochenmarktransplantation mit<br />

nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />

Der endgültige Ausfall <strong>der</strong> gesamten Dtsch Arztebl 1993; 90(44): A 2933-2935<br />

Hirnfunktion („Hirntod“) als sicheres<br />

Todeszeichen<br />

498


Sonstiges<br />

Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Hübner M, Pühler W: Das Gen- Medizinrecht <strong>2010</strong>; 28: 676-682<br />

diagnostikgesetz – neue Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

im ärztlichen Alltag<br />

Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammen- downloads/Vorschlag_Schw_recht.pdf<br />

arbeit mit Vertretern des<br />

Wissenschaftlichen Beirats:<br />

Vorschlag zur Ergänzung des<br />

Schwangerschaftsabbruchsrechts<br />

aus medizinischer Indikation insbeson<strong>der</strong>e<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Pränataldiagnostik,<br />

Dezember 2006<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Versorgungsforschung<br />

(Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung)<br />

Rahmenkonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Versorgungsforschung durch die downloads/Rahmenk.pdf<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dezember 2004 [vgl. auch Beratungsunterlage<br />

108. Deutscher Ärztetag 2005]<br />

Ausschreibung einer Expertise zum Dtsch Arztebl 2008; 105(1/2): A 58<br />

Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />

von Arzneimittelstudien“<br />

Ausschreibung September 2007 – Ausschreibungstext: Dtsch Arztebl 2007;<br />

Zweite För<strong>der</strong>phase 104(37): A 2532-2534;<br />

vgl. Internet mit ausführlichen Erläuterungen:<br />

http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/Versorgungsforschung_<br />

Erlaeuterungen_Ausschreibung_03092007.pdf<br />

Ausschreibung „Auswirkungen Dtsch Arztebl 2007; 104(3): A 141-142<br />

unterschiedlicher Trägerstrukturen<br />

(inkl. ‚Privatisierung‘) von<br />

Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong><br />

Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“,<br />

Januar 2007<br />

Ausschreibung 2005 – Dtsch Arztebl 2005; 102(37): A 2498-2500<br />

Erste För<strong>der</strong>phase<br />

499


Übersicht über die geför<strong>der</strong>ten Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Forschungsprojekte Versorgungsforschung<br />

– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2006<br />

– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2007<br />

– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2008<br />

– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2009<br />

Report Versorgungsforschung<br />

Report Versorgungsforschung, Band 3 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, <strong>2010</strong><br />

„Die Versorgung psychisch kranker (ISBN-Nr. 978-3-7691-3457-5)<br />

alter Menschen: Ergebnisse und For<strong>der</strong>ungen<br />

an die Versorgungsforschung“<br />

Report Versorgungsforschung, Band 2 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2009<br />

„Arbeitsbedingungen und Befinden (ISBN 978-3-7691-3438-4)<br />

von Ärztinnen und Ärzten –<br />

Befunde und Interventionen“<br />

Report Versorgungsforschung, Band 1 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2008<br />

„Monitoring <strong>der</strong> gesundheitlichen (ISBN 978-3-7691-3324-0)<br />

Versorgung in Deutschland – Konzepte,<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“<br />

Versorgungsforschung als Instrument Broschüre, Schwabe Verlag, Basel, 2009<br />

zur Gesundheitssystementwicklung – (ISBN 978-3-7965-2572-8)<br />

Beiträge des Symposiums in <strong>der</strong><br />

Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften und<br />

<strong>der</strong> Literatur, Mainz<br />

Expertisen/Literaturreviews<br />

Notwendigkeit des Datenzugangs Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

und <strong>der</strong> Datentransparenz für Versorgungsforschung<br />

ärztliche Körperschaften<br />

Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Zugangs zu sozial- und krankheits- Versorgungsforschung<br />

bezogenen Versichertendaten für die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche<br />

Körperschaften sowie wissenschaftliche<br />

Fachgesellschaften zur<br />

Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />

Risikofaktorenadjustierung von Prog- Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

nosemodellen zur Hochrechnung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

Patientenanzahl bis zum Jahr 2020 –<br />

Erweiterung des demographieadjustierten<br />

Modells<br />

500


Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Was können Ärzte (und Zahnärzte) Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

in Deutschland zur Prävention und Versorgungsforschung<br />

Früherkennung von Kindesvernachlässigung<br />

und -misshandlung beitragen?<br />

Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

wissenschaftlichen Ergebnisse von Versorgungsforschung<br />

Arzneimittelstudien (Teil 1)<br />

Evaluation <strong>der</strong> Ärztezufriedenheit Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

bezüglich beruflichem Stressniveau Versorgungsforschung<br />

und medizinischer Ausbildung<br />

Internationales Literaturreview Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

„Effektivität und Effizienz von Versorgungsforschung<br />

nichtärztlichen Berufen in ambulanten<br />

Versorgungskonzepten“<br />

Versorgungsqualität, Nutzen und Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Risiken von Telemonitoringverfahren Versorgungsforschung<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Studie zur Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Internationalen Literatur zum Thema downloads/InternationaleLiteratur.pdf<br />

„Physician Factor“<br />

Ergebnisbericht „Machbarkeitsstudie Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

zu den Folgen <strong>der</strong> Privatisierung von downloads/Machbarkeitsstudie.pdf<br />

zwei Universitätsklinika (Gießen/<br />

Marburg) auf die Krankenversorgung<br />

(ambulante, Anschlussbehandlung<br />

und stationäre Versorgung) <strong>der</strong><br />

Bevölkerung“, Oktober 2006<br />

501


Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation<br />

Internet: www.bundesaerztekammer.de/transplantationsmedizin<br />

Richtlinien zur Transplantationsmedizin<br />

Richtlinien für die Wartenlistenführung<br />

und die Organvermittlung gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG:<br />

a) Neubekanntmachung a) Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>: 107(3): A 111<br />

b) Än<strong>der</strong>ungen in den Richtlinien zur b) Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>: 107(31/32): A 1532-1541<br />

• Nierentransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

• Pankreastransplantation organtransplantation<br />

• Lebertransplantation<br />

• Herz-, Herz-Lungen- und<br />

Lungentransplantation<br />

(thorakale Organtransplantation)<br />

• Dünndarmtransplantation<br />

Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur Dtsch Arztebl 2007; 104(49): A 3428-3430<br />

ärztlichen Beurteilung nach<br />

§ 11 Abs. 4 S. 2 TPG gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG<br />

Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur Dtsch Arztebl 2005; 102(43): A 2968-2975<br />

medizinischen Beurteilung von<br />

Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung<br />

von Spen<strong>der</strong>organen gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a) und b) TPG<br />

Richtlinien für die Transplantation Dtsch Arztebl 2000; 97(48): A 3290<br />

außerhalb des ET-Bereichs postmortal<br />

entnommener Organe in Deutschland<br />

Stellungnahmen und Empfehlungen<br />

BÄK-Stellungnahme zum Vorschlag November 2009<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richt- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

linie über Qualitäts- und Sicherheits- downloads/StellTransEUSpen<strong>der</strong>charakt<br />

standards für zur Transplantation 20091123.pdf<br />

bestimmte menschliche Organe<br />

hier: Vorschlag für einen Anhang zur<br />

Organ- und Spen<strong>der</strong>charakterisierung<br />

502


Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

BÄK-Stellungnahme zum Vorschlag Dezember 2008<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richt- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

linie über Qualitäts- und Sicherheits- downloads/StellTransEU20090130.pdf<br />

standards für zur Transplantation<br />

bestimmte menschliche Organe<br />

v. 08.12.2008 und Mitteilung über<br />

einen Aktionsplan im Bereich<br />

Organspende und -transplantation<br />

BÄK-Symposium v. 12. u. 13. Novem- Schriftenreihe Transplantationsmedizin im<br />

ber 2008: Novellierungsbedarf des Fokus, Band I, Deutscher Ärzte-Verlag<br />

Transplantationsrechts in Deutschland ISBN 978-3-7691-3428-5<br />

BÄK-Stellungnahme zur Umfrage <strong>der</strong> Oktober 2008<br />

IGES Institut GmbH im Auftrag des BT-Drs. 16/13740, S. 651-687<br />

Bundesministeriums für Gesundheit<br />

für einen „Bericht zur Situation <strong>der</strong><br />

Transplantationsmedizin 10 Jahre<br />

nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes“<br />

Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September 2008<br />

Kommission Organtransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle downloads/PositionspapierGewebemed<br />

Gewebemedizin – Organtrans- Organtrans.pdf<br />

plantation – Problemanalyse und<br />

Lösungsvorschläge“<br />

BÄK-Stellungnahme zum Juni 2006<br />

Konsultationspapier <strong>der</strong> Europäischen Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Kommission zur Organspende und downloads/STN_Konsultation.pdf<br />

-transplantation<br />

BÄK-Stellungnahme zur Anfrage <strong>der</strong> Juni 2005<br />

Gesundheitsministerkonferenz zur Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Situation <strong>der</strong> Lebendorganspende downloads/StellStaekoOrgantransplantSit<br />

in Deutschland Lebendspende.pdf<br />

BÄK-Symposium v. 26.-27. April 2004: Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, erhältlich<br />

Gewebeverwendung und Transplan- über Dezernat 6 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

tationsmedizin – Bestandsaufnahmen<br />

und Perspektiven –, Zusammenfassungen<br />

[durchgeführt vom Wissenschaftlichen<br />

Beirat und <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation]<br />

Positionen zur Lebendorganspende Januar 2004<br />

Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/PositionenLebendorganspende<br />

20040206.pdf<br />

503


Empfehlungen zur Lebend- Dtsch Arztebl 2000; 97(48): A 3287-3288<br />

organspende Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/Lebendorg.pdf<br />

Empfehlungen für die Zusammen- Dtsch Arztebl 1999; 96(31/32): A 2044-2046<br />

arbeit zwischen Krankenhäusern Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

und Transplantationszentren bei <strong>der</strong><br />

postmortalen Organentnahme<br />

page.asp?his=0.7.47.3224<br />

Organentnahme nach Herzstillstand Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A 3235<br />

(„Non-Heart-Beating Donor“) Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/Herzstillstand.pdf<br />

Stellungnahme BÄK und DTG Oktober 1995<br />

„Non-Heart-Beating Donor“ Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

(Organentnahme nach Herzstillstand) downloads/StellBaekNHBD19951019.pdf<br />

sowie Pressemitteilung<br />

Erklärung <strong>der</strong> World Medical Internet: www.wma.net/e/policy/t4.htm<br />

Association (WMA) zum Umgang<br />

mit menschlichen Geweben zur<br />

Transplantation (erstellt auf <strong>der</strong> Basis<br />

einer Diskussionsgrundlage <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> vom 11.04.2007)<br />

Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: Zeitschrift für Rechtspolitik 2007; 40(2): 67-68<br />

Richtlinienkompetenz zur<br />

Hirntod-Feststellung erneut<br />

bei <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Pühler W, Middel C-D, Schirmer H D, Medizinrecht 2007; 25(10): 584-589<br />

Hübner M: Zur Mitteilung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission zu Organspende und<br />

-transplantation [KOM (2007) 275 endg.]<br />

Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: MedReport 2007; 35: 1<br />

Geplante Maßnahmen <strong>der</strong><br />

EU-Kommission im Bereich Organspende<br />

und -transplantation<br />

504


Gewebemedizin<br />

Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3286.3292<br />

(Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Beirats siehe auch S. 495ff.)<br />

Gesamtverzeichnis (2007 - <strong>2010</strong>)<br />

Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> März <strong>2010</strong><br />

auf das Schreiben des BMG vom Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

30.09.2009 zum Erfahrungsbericht downloads/GewebemedAntwort<strong>2010</strong>0301.pdf<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung nach Artikel 7a<br />

des Gewebegesetzes im Berichtszeitraum<br />

vom 01.08.2007 bis 01.08.<strong>2010</strong><br />

Antworten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Februar 2009<br />

zum Fragenkatalog des BMG für Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

den Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Bundes- downloads/StellGewebegesFragenkatalog.pdf<br />

regierung zum Gewebegesetz<br />

(BR-Drs. 385/07), zur AMWHV<br />

(BR-Drs. 938/07) und zur TPG-GewV<br />

(BR-Drs. 939/07) im Berichtszeitraum<br />

vom 01.08.2007 bis 31.12.2008<br />

Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September 2008<br />

Kommission Organtransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle downloads/PositionspapierGewebemed<br />

Gewebemedizin – Organtrans- Organtrans.pdf<br />

plantation – Problemanalyse und<br />

Lösungsvorschläge“<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- April 2008<br />

kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellTPG_Geweberegister<br />

Entwurf einer Verordnung für den verordnung.pdf<br />

Betrieb eines Registers über<br />

Gewebeeinrichtungen nach dem<br />

Transplantationsgesetz<br />

(TPG-Geweberegisterverordnung)<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- November 2007<br />

kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellOrganspendeausweis.pdf<br />

Entwurf einer Zweiten allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

über die Festlegung eines Musters<br />

für einen Organspendeausweis<br />

505


Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Oktober 2007<br />

kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellEntnahmeGewebe.pdf<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />

über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />

und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von<br />

Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung<br />

nach dem Transplantationsgesetz<br />

(TPG-Gewebeverordnung)<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- September 2007<br />

kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellAMWHV.pdf<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittelund<br />

Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV)<br />

Erweiterte und aktualisierte Stellung- Januar 2007<br />

nahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Regierungsentwurf für ein Gewebe- downloads/ZRegStell20070124.pdf<br />

gesetz vom 24.01.2007<br />

Pühler W, Middel C-D, Hübner M: Oktober 2008<br />

Praxisleitfaden Gewebegesetz – Deutscher Ärzte-Verlag<br />

Grundlagen, Anfor<strong>der</strong>ungen, ISBN 978-3-7691-3377-6<br />

Kommentierungen<br />

Pühler W, Middel C-D, Hübner M: StoffRecht 2008; 1: 12-18<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />

2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien<br />

2006/17/EG und 2006/86/EG<br />

auf untergesetzlicher Ebene<br />

Pühler W, Hübner M, Middel C-D: Medizinrecht 2007; 25(1): 16-21<br />

Regelungssystematische Vorschläge<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2004/23/EG (Geweberichtlinie)<br />

506


Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

Internet: www.wbpsychotherapie.de<br />

Gesamtverzeichnis (1999 - <strong>2010</strong>)<br />

Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Methodenpapier – Verfahrensregeln Än<strong>der</strong>ungsanzeige beim Deutschen Ärzteblatt<br />

zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen im Druck<br />

Anerkennung von Methoden und<br />

Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

(Stand 20.09.<strong>2010</strong>, Version 2.8)<br />

Stellungnahme zur Systemischen Dtsch Arztebl 2009, 106(5): A 208-210<br />

Psychotherapie<br />

Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2008; 105(33): A 1752<br />

Psychodynamischen Psychotherapie<br />

Gutachtenergänzung zur Dtsch Arztebl 2008; 105(13): A 702<br />

Neuropsychologie<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(38): A 2492-2494<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Interpersonellen<br />

Psychotherapie (IPT)<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(37): A 2417-2420<br />

Anerkennung <strong>der</strong> EMDR-Methode<br />

(Eye-Movement-Desensitization and<br />

Reprocessing) zur Behandlung <strong>der</strong><br />

Posttraumatischen Belastungsstörung<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(21): A 1481-1483<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Hypnotherapie<br />

Geschäftsordnung für den Wissen- Dtsch Arztebl 2005; 102(6): A 377-378<br />

schaftlichen Beirat Psychotherapie<br />

nach § 11 PsychThG<br />

Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 2005; 102(1/2): A 73-75<br />

lichen Beirats Psychotherapie nach<br />

§ 11 PsychThG zur Psychodynamischen<br />

Psychotherapie bei Erwachsenen<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die Begut- Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 369<br />

achtung von Wirksamkeitsstudien<br />

im Bereich <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 367-368<br />

lichen Beirats Psychotherapie nach<br />

§ 11 PsychThG zur Verhaltenstherapie<br />

507


Stellungnahme zum Gegenstands- Dtsch Arztebl 2003;100(10): A 654-655<br />

katalog für die schriftlichen Prüfungen<br />

nach dem Psychotherapeutengesetz<br />

vom Institut für medizinische und<br />

pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)<br />

Entwurf eines Forschungskonzepts siehe Internet: http://www.wbpsychotherapie.<br />

für das För<strong>der</strong>projekt „Psychotherapie“ de/downloads/EntwurfForsch.pdf<br />

für das BMBF (Stand: 30.10.2003)<br />

Glossar zu wie<strong>der</strong>kehrenden Begriffen siehe Internet: http://www.wbpsychotherapie.<br />

im Zusammenhang <strong>der</strong> Stellungnah- de/page.asp?his=0.1.16<br />

men des Wissenschaftlichen Beirates<br />

Psychotherapie gemäß dem PsychThG<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anwendungsbereiche Dtsch Arztebl 2002; 99(46): A 3132<br />

von Psychotherapie bei Erwachsenen<br />

Gutachten zum Nachantrag <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 3047-3048<br />

Gesprächspsychotherapie als wissenschaftliches<br />

Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zur Psychodramatherapie Dtsch Arztebl 2001; 98(6): A 348-351<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2191-2192<br />

Beirats Psychotherapie zur finanziellen<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie –<br />

Evaluationsforschung in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2190<br />

therapie bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

Gutachten zur Neuropsychologie Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2188-2189<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zur Gesprächspsycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 61-63<br />

therapie als wissenschaftliches<br />

Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zur Systemischen Therapie Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 60-61<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 59<br />

therapie bei Erwachsenen<br />

Leitfaden für die Erstellung von Dtsch Arztebl 1999; 96(15): A 1015<br />

Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren<br />

508


Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />

Ergänzende Vereinbarung zwischen Dtsch Arztebl 2009; 106(15): A 730<br />

<strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />

und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über<br />

den Wissenschaftlichen Beirat<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Bundes- Dtsch Arztebl 2003; 100(49): A 3266-3267<br />

ärztekammer und <strong>der</strong> Bundespsycho- (s. a. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2004, Die Organisation<br />

therapeutenkammer über den <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Kapitel 13)<br />

Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />

nach § 11 PsychThG<br />

509


13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />

Ärztetages<br />

Die Beschlüsse <strong>der</strong> Ärztetage sind jeweils im Anhang des jährlich erscheinenden Stenografischen<br />

Wortberichts sowie in den Beschlussprotokollen vollständig dokumentiert<br />

und können im Internet unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden.<br />

Die an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerichteten Beschlüsse und Entschließungen<br />

sowie die an ihn überwiesenen Anträge werden im Nachgang zu den Ärztetagen in<br />

mehreren Vorstandssitzungen behandelt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen<br />

aus den Jahren <strong>2010</strong> und noch offene Ergebnisse aus 2009 werden nachfolgend dargestellt.<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik<br />

Kooperation zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern<br />

(Drucksache I-13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte,<br />

im Ausschuss „Ambulante Versorgung“ und im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Krankenhaus“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />

Konferenz „Krankenhaus“ unterstützen die Grundintention <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach<br />

gleichen Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit bei <strong>der</strong> Vertragsgestaltung<br />

zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Eine Beratung in <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte erfolgte bisher nicht.<br />

TOP II: Versorgungsforschung<br />

Konsolidierung des Erfolgs <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(Drucksache II-01) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />

„Versorgungsforschung“.<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird dem 114. Deutschen Ärztetag<br />

2011 eine Konzeption zur Fortführung <strong>der</strong> Aktivitäten zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> einschließlich eines Finanzierungsrahmens zur Entschließung<br />

vorlegen.<br />

Beobachtung <strong>der</strong> Auswirkung neuer Versorgungsformen in <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Versorgungsforschung<br />

(Drucksache II-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />

„Versorgungsforschung“.<br />

510


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Ergebnis: Sofern <strong>der</strong> 114. Deutsche Ärztetag 2011 positiv über eine Fortführung <strong>der</strong> Aktivitäten<br />

zur Versorgungsforschung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entscheidet, könnte die<br />

Möglichkeit geprüft werden, das Thema „Auswirkungen neuer Versorgungsformen <strong>der</strong><br />

ambulanten und stationären Behandlung, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Behandlungsergebnisse<br />

<strong>der</strong> Versorgung nach § 116 SGB V (Ambulante Behandlung im Krankenhaus),<br />

die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung als Konsequenz<br />

daraus und die Auswirkungen von hausarztzentrierter Versorgung“ im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung stehenden Mittel für Aktivitäten zur Versorgungsforschung<br />

zu untersuchen.<br />

TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Akupunktur<br />

(Drucksache III-01-001) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Einarbeitung in die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung mit einer Modifikation.<br />

Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie<br />

(Drucksache III-01-002) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Keine Einschränkungen <strong>der</strong> Weiterbildung durch Festlegung auf ganztägige Tätigkeit<br />

(Drucksache III-01-003) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde durch Einfügung in § 5 Abs. 3 in die überarbeitete<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung (Stand: 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />

Verpflichtende Teilnahme an <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />

(Drucksache III-01-004) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde durch Einfügung des § 5 Abs. 6 in die überarbeitete<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung (Stand: 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />

Zusatz-Weiterbildung Akupunktur<br />

(Drucksache III-01-005) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Einarbeitung in die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung mit einer Modifikation.<br />

511


Teilzeittätigkeit<br />

(Drucksache III-01-006) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Weiterbildungszeit Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin<br />

(Drucksache III-01-007) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde in die überarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

(Stand 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />

Facharzt für Viszeralchirurgie: Umbenennung<br />

(Drucksache III-01-008) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Pflichtweiterbildungszeit im jeweiligen Gegenfach des „Facharztes für<br />

Neurologie“ bzw. „Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie“<br />

(Drucksache III-01-009) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Allgemeine Inhalte <strong>der</strong> Weiterbildung für Abschnitte B und C: Gesundheitsökonomie<br />

und Gesundheitsmanagement<br />

(Drucksache III-01-010) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Beibehaltung <strong>der</strong> Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich, Gebiet „Physikalische<br />

und Rehabilitative Medizin“<br />

(Drucksache III-01-011) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Definition Gebiet Allgemeinmedizin<br />

(Drucksache III-01-012) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

512


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie: Röntgendiagnostik<br />

(Angiographie)<br />

(Drucksache III-01-013) und (Drucksache III-01) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den<br />

Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Keine Umbenennung des Facharztes für Allgemeine Chirurgie<br />

(Drucksache III-01-014) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen<br />

Umfang <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinchirurgie<br />

(Drucksache III-01-015) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> Allgemeinchirurgie<br />

(Drucksache III-01-016) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>. Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

(Drucksache III-01-017) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin<br />

(Drucksache III-01-018) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

513


Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland“<br />

(Drucksache III-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bekräftigen, dass die Befragung<br />

als Instrument zur Bewertung und Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

zu nutzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln ist.<br />

Ergebnisse und Weiterentwicklung<br />

(Drucksache III-03) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sehen in <strong>der</strong> Evaluation<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung ein Instrument zur Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung. Die<br />

vergleichenden Darstellungen sollen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Standortbestimmung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

in Deutschland dienen und zeigen in den vorliegenden Antworten bereits Ansätze<br />

für Verbesserungen auf. Alle Anregungen aus den Landesärztekammern zur Optimierung<br />

des Projekts sollen unmittelbar in die Arbeit <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong><br />

Weiterbildung“ sowie in die weitere Entwicklung des Projekts einfließen.<br />

Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />

(Drucksache III-04) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> empfehlen, als Konsequenz<br />

aus <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Befragungsrunde 2009, in den Landesärztekammern<br />

gezielte Maßnahmen für eine Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />

zu treffen. Die von privaten Firmen angebotenen Qualitätssiegel für die Weiterbildung<br />

werden von den Sitzungsteilnehmern abgelehnt.<br />

Schaffung einer Internetplattform zur Dokumentation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(Drucksache III-05) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stellen gemeinsam fest,<br />

dass die Schaffung von (Internet-)Plattformen bzw. an<strong>der</strong>er Instrumente zur Dokumentation<br />

und Nachverfolgung <strong>der</strong> Weiterbildung nur auf <strong>der</strong> Landesebene erfolgen kann.<br />

Zulassung <strong>der</strong> Weiterbildungsstätte<br />

(Drucksache III-06) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

514


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Kriterien für die fehlende Eignung zur Weiterbildungsbefugnis<br />

(Drucksache III-07) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Meldepflicht <strong>der</strong> Weiterzubildenden<br />

(Drucksache III-08) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bitten, dass die Landesärztekammern<br />

zeitnah konkrete Vorschläge vorlegen, wie die weiterzubildenden Ärztinnen<br />

und Ärzten direkt adressiert werden könnten.<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>2010</strong><br />

(Drucksache III-09) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird angenommen.<br />

Bessere Nutzung des Datenpools<br />

(Drucksache III-10) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat mit <strong>der</strong> ETH Zürich die verschiedenen Möglichkeiten<br />

für weitere Analysen aus den erhobenen Daten erörtert.<br />

Konsequenzen für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(Drucksache III-11) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

und in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmen dem Antrag<br />

auf kontinuierliche Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Pflichten des Befugten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

in Bezug auf die Aushändigung des geglie<strong>der</strong>ten Programms an die Weiterzubildenden,<br />

zu. Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> zweiten Befragungsrunde 2011 in Form <strong>der</strong> weiterbildungsstättenbezogenen<br />

Ergebnisspinnen zu veröffentlichen.<br />

Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie<br />

(Drucksache III-12) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Übergangsfristen um Elternzeit und Mutterschutz<br />

(Drucksache III-13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

515


Anerkennung von Weiterbildungszeiten auch bei weniger als 6-monatiger<br />

Weiterbildung<br />

(Drucksache III-14) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik<br />

(Drucksache III-15) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Nachweis angemessener Vergütung während <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(Drucksache III-16) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Abschnitte B und C: Schutzimpfung<br />

(Drucksache III-17) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Bildgebende Verfahren in Urologie, Chirurgie, Gynäkologie, Dermatologie<br />

(Drucksache III-18) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Modulare Struktur <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(Drucksache III-23) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

§ 7 Abs. 1: Ergänzung um einen zweiten Absatz<br />

(Drucksache III-24) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Weiterbildung in ambulanter Praxis<br />

(Drucksache III-25) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

516


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin: Weiterbildungsinhalt<br />

(Drucksache III-26) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />

nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin: Definierte Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmethoden<br />

(Drucksache III-27) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />

nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Keine Verwendung sozialrechtlicher Begriffe<br />

(Drucksache III-28) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Vorstand nimmt den Antrag zur Kenntnis.<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag/Beschlussantrag Facharzt Innere Medizin – Weiterbildungszeit im<br />

ambulanten Bereich<br />

(Drucksache III-29) und (Drucksache III-29a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />

nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahre 2013<br />

(Drucksache III-30) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin<br />

(Drucksache III-31) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Gebiet Chirurgie: Röntgendiagnostik<br />

(Drucksache III-32) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

517


Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie: Röntgendiagnostik<br />

(Drucksache III-33) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Urologie: Röntgendiagnostik<br />

(Drucksache III-36) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Selbsterfahrung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />

(Drucksache III-38) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird befürwortet und die Formulierung <strong>der</strong> ursprünglichen (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vom 28.03.2008 wie<strong>der</strong>hergestellt.<br />

Psychotherapie – fachgebunden –<br />

(Drucksache III-39) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Weiterbildung auch für in eigener Nie<strong>der</strong>lassung befindliche Ärztinnen und Ärzte<br />

ermöglichen<br />

(Drucksache III-40) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Röntgendiagnostik<br />

(Drucksache III-41) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Zytologische Diagnostik<br />

(Drucksache III-42) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

518


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Einführung einer Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik in <strong>der</strong><br />

Radiologie<br />

(Drucksache III-43) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Einführung einer Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik in <strong>der</strong> Nuklearmedizin<br />

(Drucksache III-44) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Stärkung <strong>der</strong> Strukturqualität in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung durch<br />

Präzisierung <strong>der</strong> Begriffe „Gebiet“ und „Fachkompetenz“<br />

(Drucksache III-45) und (Drucksache III-45a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird angenommen. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />

Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weitebildungsordnung vorgesehen.<br />

Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie:<br />

Röntgendiagnostik/fachgebunden – Skelett<br />

(Drucksache III-46) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Aufnahme von Grundkenntnissen in <strong>der</strong> Sonographie für die Gebiete <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Patientenversorgung<br />

(Drucksache III-47) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Magnetresonanztomographie – fachgebunden: Weiterbildungszeit<br />

(Drucksache III-48) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Magnetresonanztomographie – fachgebunden: Weiterbildungszeit<br />

(Drucksache III-49) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

519


Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin: fachbezogene<br />

diabetologische Diagnostik und Therapie des Schwangerschaftsdiabetes<br />

(Drucksache III-50) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Grundlagen <strong>der</strong> fachbezogenen<br />

diabetologischen Diagnostik<br />

(Drucksache III-51) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Facharzt für Pneumologie: Röntgendiagnostik<br />

(Drucksache III-52) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />

Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Gebiet Chirurgie: Weiterbildungsinhalte<br />

(Drucksache III-53) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Rechtsgrundlagen zur Veröffentlichung von Daten prüfen<br />

(Drucksache III-54) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“.<br />

Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat eine juristische Prüfung – insbeson<strong>der</strong>e unter<br />

datenschutzrechtlichen Aspekten – zur weiterbildungsstättenbezogenen Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> nächsten Befragungsrunde vorgenommen.<br />

Berücksichtigung von flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />

(Drucksache III-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Bildgebende Verfahren für verschiedene Organfächer<br />

(Drucksache III-56) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

520


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Kin<strong>der</strong>schutz<br />

(Drucksache III-57) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Facharztbezeichnungen Allgemeinchirurgie und<br />

Viszeralchirurgie<br />

(Drucksache III-58) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Gebiet Chirurgie – Gemeinsame „Säule“ Allgemeinchirurgie/Viszeralchirurgie<br />

(Drucksache III-59) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Gebiet Allgemeinmedizin: Diabetikerbehandlungen (strukturierte Schulungen)<br />

(Drucksache III-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Sexualmedizin<br />

(Drucksache III-61) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

vorgesehen.<br />

Einführung einer Facharztbezeichnung Notfallmedizin<br />

(Drucksache III-62) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />

Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien lehnen erneut die Einführung einer Facharztbezeichnung<br />

Notfallmedizin ab (Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung, 16.06.<strong>2010</strong>, Ständige<br />

Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“, 22.07.<strong>2010</strong>). Der Ausschuss „Notfall/Katastrophenmedizin<br />

und Sanitätsdienst“ (10.11.<strong>2010</strong>) empfiehlt dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

den Antrag abzulehnen.<br />

Innere Medizin und Pneumologie: Weiterbildungsinhalte<br />

(Drucksache III-63) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

521


Einführung „Facharzt Innere Medizin und Geriatrie“<br />

(Drucksache III-64) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Zusammenführung <strong>der</strong> Facharztkompetenzen „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“<br />

und „Facharzt für Viszeralchirurgie“ zu einem neuen „Facharzt für Allgemeine und<br />

Viszeralchirurgie“<br />

(Drucksache III-65) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />

wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Neufassung und Anpassung des Weiterbildungsinhalts „Facharzt Innere Medizin und<br />

Nephrologie“<br />

(Drucksache III-66) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />

nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />

Befugniskriterien zur Leitung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(Drucksache III-67) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin: Weiterbildungszeit<br />

(Drucksache III-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />

Ausschuss „Arbeitsmedizin“.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien lehnen die erneute Beratung über die Weiterbildungszeit<br />

in <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin ab (Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />

Weiterbildung“ 16.06.<strong>2010</strong>, Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ 22.07.<strong>2010</strong>).<br />

Die Beratung im Ausschuss „Arbeitsmedizin“ steht noch aus.<br />

Aufnahme von einer festen Gutachtenzahl in den Weiterbildungsinhalt <strong>der</strong> Psychiater<br />

(Drucksache III-69) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />

TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft<br />

Verbessertes Informationsangebot für Patienten<br />

(Drucksache IV-02) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wird bereits erfüllt. Eine Aufstellung <strong>der</strong> Aktivitäten<br />

finden Sie in den Kapiteln 7.1.8 und 4.5.5 des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s <strong>2010</strong>.<br />

522


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Zentrales Patientenverfügungsregister<br />

(Drucksache IV-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte in seiner 31. Sitzung vom<br />

25./26.03.<strong>2010</strong> grundsätzlich die Registrierung von Patientenverfügungen im Zentralen<br />

Vorsorgeregister <strong>der</strong> Bundesnotarkammer befürwortet und um Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie<br />

zu einem Vorsorge- und Patientenverfügungsregister gebeten. Diese<br />

wurde in <strong>der</strong> 36. Vorstandssitzung am 23./24. September <strong>2010</strong> vorgestellt. Der Vorstand<br />

hat in dieser Sitzung einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Beratungen mit<br />

<strong>der</strong> Bundesnotarkammer zur Etablierung eines Vorsorge- und Patientenverfügungsregisters<br />

bei <strong>der</strong> Bundesnotarkammer fortzusetzen. Es soll eine Abstimmung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Aktivitäten für die vorgeschlagenen Rechtsän<strong>der</strong>ungen und für die Kontaktaufnahme<br />

mit dem Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz erfolgen. Die Bundesnotarkammer hat<br />

zwischenzeitlich Vorschläge für die Umsetzung, insbeson<strong>der</strong>e die Anbindung <strong>der</strong><br />

Ärzte/Ärztinnen an das Zentrale Vorsorgeregister vorgelegt. Die Beratungen werden<br />

fortgesetzt.<br />

TOP V: <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Sprachregelung in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

(Drucksache V-01) und (Drucksache V-01b) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte und <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />

Ergebnis: Beide Akademien haben in einer gemeinsamen Vorstandssitzung am<br />

21.01.2011 einen Formulierungsvorschlag abgestimmt. Die Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> sateht noch aus.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an ePatientenakten aus ärztlicher Sicht<br />

(Drucksache V-02) und (Drucksache V-02a) und (Drucksache V-02b) (Beschluss) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Erarbeitung<br />

eines Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs durch die Geschäftsführung. Danach Beratung<br />

im Ausschuss „Telematik“ und anschließend im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis: Ein Entwurf des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs wurde erarbeitet und in <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Ausschusses „Telematik“ am 20.01.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />

weitere Ausarbeitung wurde befürwortet und soll im Laufe des Jahres abgeschlossen<br />

werden.<br />

Telematik/elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an<br />

ePatientenakten<br />

(Drucksache V-02) und (Drucksache V-02c) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />

„Telematik“.<br />

Ergebnis: Ein Entwurf des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs wurde erarbeitet und in <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Ausschusses „Telematik“ am 20.01.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />

weitere Ausarbeitung wurde befürwortet und soll im Laufe des Jahres abgeschlossen<br />

werden.<br />

523


Rekrutierung, Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten für die<br />

ambulante medizinische Versorgung<br />

(Drucksache V-11) und (Drucksache V-11a) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Entsprechendes Schreiben an<br />

die adressierten Stellen.<br />

Ergebnis: Die Landesärztekammern wurden mit Rundschreiben vom 07.06.<strong>2010</strong> über<br />

den Beschluss informiert. Die Mitglie<strong>der</strong> des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Medizinische Fachberufe“ haben sich am 18.11.<strong>2010</strong> über die Umsetzungsmaßnahmen<br />

ausgetauscht und über erfolgreiche Maßnahmen (z. B. Bildungsmessen, Informationsveranstaltungen<br />

für noch nicht ausbildende Ärzte etc.) informiert. Einigkeit bestand<br />

darin, die Maßnahmen zu intensivieren und auszubauen.<br />

Telemedizin und GKV-Leistungskatalog<br />

(Drucksache V-18) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ unter Einbezug<br />

des Ausschusses „Qualitätssicherung“.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit dem Beschluss, dass<br />

<strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuän<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong><br />

G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />

soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl <strong>der</strong> Studien) und/o<strong>der</strong> weiterer<br />

Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />

müssen. Die Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ steht noch aus.<br />

Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages<br />

(Drucksache V-21) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 18.02.2011 mit dem Ergebnis,<br />

dass ein entsprechen<strong>der</strong> Tagesordnungspunkt für den 114. Deutschen Ärztetag<br />

in Kiel vorbereitet wird.<br />

Kein weiteres Pflichtfach im Praktischen Jahr<br />

(Drucksache V-23) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />

Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, sich für den Erhalt <strong>der</strong> bestehenden Struktur und Wahlmöglichkeiten<br />

im Praktischen Jahr einzusetzen und keine Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />

für Ärzte zu unterstützen, die darauf hinauslaufen, ein weiteres Pflichtfach<br />

im Praktischen Jahr zu etablieren.<br />

524


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Bewahrung <strong>der</strong> Freiberuflichkeit des Arztes unter den Bedingungen neuer<br />

Finanzierungskonzepte im Großgerätebereich<br />

(Drucksache V-28) (Beschluss). Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Krankenhaus“.<br />

Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ haben in ihrer Sitzung am<br />

01.11.<strong>2010</strong> als Ergebnis ihrer Beratungen die Landesärztekammern gebeten, unter Bezugnahme<br />

auf diesen Antrag im Einzelfall festgestellte Fehlentwicklungen in diesem<br />

Zusammenhang <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zuzuleiten, um diesbezüglich<br />

die Problematik konkret aufgreifen zu können.<br />

Bessere Verzahnung <strong>der</strong> Sektoren<br />

(Drucksache V-33) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Die For<strong>der</strong>ungen sind weitestgehend mit dem vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgelegten Gesetzgebungsvorschlag zum § 116b SGB V abgedeckt. Damit<br />

wurde dem Anliegen Rechnung getragen.<br />

Vergütungsregelung Telemedizin<br />

(Drucksache V-39) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ und Ausschuss<br />

„Gebührenordnung.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit dem Beschluss, dass<br />

<strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuän<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong><br />

G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />

soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl <strong>der</strong> Studien) und/o<strong>der</strong> weiterer<br />

Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />

müssen. Die Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“ steht noch aus.<br />

Vergütung <strong>der</strong> Belegärzte<br />

(Drucksache V-41) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Krankenhaus“ und im Ausschuss „Ambulante Versorgung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />

Konferenz „Krankenhaus“ folgen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung dieses Antrags nicht, da nach ihrer<br />

Einschätzung <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptabteilungs-Fallpauschale für Honorar-Belegabteilungen<br />

zu einer Gefährdung des bisherigen traditionellen und freiberuflich<br />

geprägten Belegarztwesens führen würde.<br />

Steigende Berufshaftpflichtbeiträge<br />

(Drucksache V-42) (Entschließung): Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich dafür<br />

aus, den im Entschließungsantrag formulierten For<strong>der</strong>ungen dahingehend zu entsprechen,<br />

dass die hohen Berufshaftpflichtbeiträge <strong>der</strong> einzelnen Fachgruppen bei <strong>der</strong><br />

Kalkulation <strong>der</strong> Honorierungssätze einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

adäquat berücksichtigt werden.<br />

525


Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern bei den Auswahlgesprächen für<br />

Medizinstudierende<br />

(Drucksache V-43) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />

Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, nicht auf eine Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei den<br />

Auswahlgesprächen von Medizinstudierenden im Rahmen <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />

hinzuwirken. Hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung, die eine alleinige<br />

Verantwortung <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen vorsieht, sind keine<br />

Defizite und damit kein Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Erweiterungsbedarf erkennbar.<br />

Evaluierung des Ärztemangels<br />

(Drucksache V-44) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung“.<br />

Ergebnis: Eine Beratung dieses Antrages wird nach Abschluss entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitungen<br />

in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 17./18.02.2011 erfolgen.<br />

Dem Vorstand wird in einer Beratungsunterlage vorgeschlagen, diesen Beschlussantrag<br />

wie folgt aufzugreifen: Die Implikationen eines Ärztemangels sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung mit mehreren Projekten aufgegriffen<br />

worden. Dies gilt sowohl für bereits abgeschlossene Typ-I-Projekte (Forschungsprojekte)<br />

und Typ-II-Projekte (Report Versorgungsforschung) als auch für bereits in Auftrag gegebene<br />

Typ-III-Projekte (Report Versorgungsforschung).<br />

Angleichung <strong>der</strong> GOÄ an EBM-Niveau verhin<strong>der</strong>n<br />

(Drucksache V-45) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt das Kernanliegen des Antrags.<br />

Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen Berufshaftpflichtprämien<br />

(Drucksache V-53) (Beschluss) Beratung: im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Der Deutsche Ärztetag hat beantragt, zu überprüfen, ob eine kartellrechtliche<br />

Beschwerde wegen <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Haftpflichtversicherungsprämien für Ärzte erfolgen<br />

muss, da die gleichzeitige Erhöhung durch fast alle Versicherungen, ohne transparente<br />

Darlegung <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Erhöhung, den Verdacht <strong>der</strong> Absprache unter den<br />

Versicherungen nahe legt.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Prüfung, ob beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt werden<br />

kann, ist eine Klärung des Sachverhaltes, insbeson<strong>der</strong>e ob es hier eine Absprache zwischen<br />

<strong>der</strong> Haftpflichtversicherung zur Erhöhung <strong>der</strong> Prämien gab, erfor<strong>der</strong>lich. Hierzu<br />

sind erste Gespräche mit <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung, insbeson<strong>der</strong>e dem Gesamtverband<br />

<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft (GDV) geführt worden. Ergebnis ist, dass <strong>der</strong> Gesamtverband<br />

aufgrund statistischer Auswertungen erläutern konnte, dass sich die Schadens-<br />

526


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

höhen in den letzten Jahren erheblich gesteigert haben. Dazu gekommen sind Erhöhungen<br />

in den Bereichen Pflegekosten und Erwerbsschäden. Der Gesamtverband <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer<br />

hat die Versicherer daher gebeten, die Prämien im Hinblick auf diese<br />

statistischen Arbeitsergebnisse zu überprüfen. Es sollen weitere Gespräche mit dem Gesamtverband<br />

<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft stattfinden. Dieser ist gebeten worden, in <strong>der</strong><br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte seine Sichtweise nochmals zu erläutern (Termin am 19. Februar<br />

2011). Erst nach Abschluss dieser Gespräche kann letztlich festgestellt werden, ob<br />

hier Absprachen stattgefunden haben, die einen Antrag auf Einleitung eines kartellrechtlichen<br />

Verfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

rechtfertigen.<br />

Bereitstellung <strong>der</strong> Anträge des Deutschen Ärztetages für die Delegierten über eine<br />

Intranet-/Internetplattform<br />

(Drucksache V-54) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Die technischen und finanziellen Voraussetzungen werden noch geprüft und<br />

lassen sich nach bisherigen Recherchen in Kiel 2011 nicht realisieren, da die Bedingungen<br />

einer Sportarena die Geschäftsführung ohnehin vor erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen stellt.<br />

Gemeinsames Vorgehen <strong>der</strong> Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zum<br />

Einsatz des eArztausweises<br />

(Drucksache V-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />

das Anliegen des Antrags.<br />

Ergebnis: Der Beschluss wurde an die KBV mit Schreiben vom 11.08.<strong>2010</strong> weitergeleitet.<br />

Der Arzt ist kein Beauftragter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

(Drucksache V-57) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Die Rechtsproblematik, ob <strong>der</strong> Arzt ein Beauftragter <strong>der</strong> Krankenkassen im<br />

Sinne von § 299 StGB ist, wurde in einer Rechtsberaterkonferenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit den Rechtsberatern <strong>der</strong> Ärztekammern beraten. Die Rechtsberater lehnen eine<br />

solche Rechtsauffassung einhellig ab. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch im weiteren<br />

Verlauf dazu beitragen, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung nicht durchsetzt.<br />

Das Anliegen <strong>der</strong> Antragssteller, gegen das Urteil des OLG Braunschweig vom<br />

23.02.<strong>2010</strong> (Az.: WS17/10) Rechtsmittel einzulegen, ist aus verfahrensrechtlichen Gründen<br />

nicht möglich.<br />

Würde <strong>der</strong> ärztlichen Heilkunst<br />

(Drucksache V-58) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Beachtung des Anliegens im jeweiligen Kontext.<br />

527


Optimierung <strong>der</strong> Organspende<br />

(Drucksache V-59) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages<br />

zur wissenschaftlichen Aufarbeitung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />

Ergebnis: Die Ständige Kommission „Organtransplantation“ hat sich im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umsetzung des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetags zur wissenschaftlichen Aufarbeitung<br />

anlässlich ihrer Klausurtagung im Oktober <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Thematik befasst. Die<br />

Ergebnisse dieser Tagung wird <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal<br />

2011 beraten.<br />

Schnittstelle ambulant – stationär (§ 116): Rückumwandlung Angestelltenstelle in<br />

Zulassung<br />

(Drucksache V-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte,<br />

<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, im Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />

und im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Krankenhaus“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />

Konferenz „Krankenhaus“ schließen sich dem grundsätzlichen Anliegen dieses Antrags<br />

an. Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Medizinischen Versorgungszentren sowie <strong>der</strong><br />

ambulanten Bedarfsplanung sind die Überlegungen einzubeziehen. Eine Beratung in<br />

<strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte und in <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />

erfolgte bisher nicht.<br />

Weißbuch zur gesundheitspolitischen und gesundheitsökonomischen Bedeutung und<br />

Wirksamkeit von Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention<br />

(Drucksache V-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />

Prävention und Rehabilitation“.<br />

Ergebnis: Die Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte sich in ihrer Sitzung am 26.05.<strong>2010</strong> hinsichtlich des an den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesenen Antrags des 113. Deutschen Ärztetages, Drucksache<br />

V-68, für ein zweistufiges Vorgehen ausgesprochen, nach dem zunächst auf politischer<br />

Ebene die präventionsrelevanten Themen aus ärztlicher Sicht mit dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit (BMG) verhandelt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden<br />

inzwischen gemeinsame Gespräche von BMG und <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Erstellung einer Nationalen Präventionsstrategie vereinbart. Erst auf dieser<br />

Grundlage können in einem zweiten Schritt Themenfel<strong>der</strong> identifiziert werden, für die<br />

es weiterer Wirksamkeitsnachweise in <strong>der</strong> Prävention bedarf, die über ein Weißbuch<br />

aufgearbeitet werden können. Synergien mit dem Bereich Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> sollen dabei angestrebt werden.<br />

528


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Stärkung des ärztlichen Berufsgeheimnisses<br />

(Drucksache V-75) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Der Vorstand hat in <strong>der</strong> Sitzung am 26. Juni <strong>2010</strong> beschlossen, dass diese Thematik<br />

in einer <strong>der</strong> folgenden Sitzungen des Vorstandes beraten werden soll. In <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes<br />

zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht<br />

mit dem Ziel abgegeben, auch Ärzte in den Kreis <strong>der</strong> absolut geschützten Berufsgruppen<br />

in § 160a Abs. 1 StPO aufzunehmen. Dem Vorstand wurde über die aktuelle<br />

Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens berichtet. Für eine <strong>der</strong> Sitzungen des<br />

Vorstandes im Jahr 2011 ist eine weitere Diskussion des Vorstandes vorgesehen.<br />

Beseitigung von Mobilitätshin<strong>der</strong>nissen für deutsche Notfallmediziner<br />

(Drucksache V-76) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />

Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“.<br />

Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien empfehlen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

den Antrag auf Einführung des Facharztes Notfallmedizin abzulehnen. Der Ausschuss<br />

„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ empfiehlt dem Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, den Antrag abzulehnen (10.11.<strong>2010</strong>).<br />

Nikotinentwöhnung als Therapieoption<br />

(Drucksache V-77) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 16.08.<strong>2010</strong> festgestellt, dass die in den Anträgen V-77 und V-117 vorgetragenen<br />

For<strong>der</strong>ungen denen entsprechen, die bereits in früheren Ärztetagsentschließungen<br />

von den Delegierten positiv beschieden wurden (siehe z. B. 107. Deutscher Ärztetag,<br />

18.-24. Mai 2004 in Bremen, „Medikamentöse Entwöhnung Tabakabhängiger“, Drucksache<br />

VI-11). Sie sind zudem konsistent mit <strong>der</strong> 2008 in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Entwurf eines Nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention<br />

vorgetragenen Argumentation. Eine Kostenübernahme für Entwöhnungsmedikamente<br />

durch die GKV wird <strong>der</strong>zeit im Kontext <strong>der</strong> Überarbeitung des DMP-COPD diskutiert<br />

und wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten<br />

mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vom 29.04.2009 befürwortet.<br />

Positionierung <strong>der</strong> Ärzteschaft zur Entwicklung <strong>der</strong> Telemedizin<br />

(Drucksache V-78) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.201, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />

Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> 9. Sitzung des Ausschusses „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit<br />

dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> Antrag in weiten Teilen durch den Beschluss des 113. Deutschen<br />

Ärztetages zu Voraussetzungen für gute Telemedizin (Drucksache V-03) erfüllt ist. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> führt am 16.02.2011 ein Symposium zum Thema „Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Telemedizin auf das Patient-Arzt-Verhältnis“ durch. Der Ausschuss begrüßt diese<br />

Initiative ausdrücklich.<br />

529


Leichenschau<br />

(Drucksache V-79) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung.<br />

Ergebnis: Mit dem seitens des Ausschusses „Gebührenordnung“ dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

empfohlenen Entwurf einer weiterentwickelten GOÄ werden die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Leichenschau wesentlich differenzierter als bisher abgebildet und aufgrund<br />

<strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen Rechenmethodik zudem deutlich höher bewertet. Hiermit<br />

wird <strong>der</strong> mit dem Entschließungsantrag assoziierten Intention einer deutlich besseren<br />

Honorierung <strong>der</strong> Leichenschau entsprochen. Bis zu einer GOÄ-Novellierung kann allerdings<br />

von <strong>der</strong> bisherigen – völlig inadäquaten – Honorierungsregelung nicht abgewichen<br />

werden, da eine – wie mit dem Entschließungsantrag gefor<strong>der</strong>te – Gleichsetzung <strong>der</strong> Leichenschau<br />

mit einem Beratungsgespräch gebührenrechtlich nicht durchsetzbar ist.<br />

Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau<br />

(Drucksache V-80) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf Basis einer Vorstandsvorlage<br />

durch die Geschäftsführung.<br />

Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />

Fakultäten etablieren<br />

(Drucksache V-83) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärzte im öffentlichen<br />

Dienst“ und im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

hat in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> beschlossen, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte mit<br />

dem Ziel hinzuwirken, den öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches Querschnittsfach<br />

im Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte seien<br />

bereits an an<strong>der</strong>en Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin, Hygiene); Eingriffe in die bestehende<br />

Struktur könnten ungewollt sogar negative Effekte haben, indem sie z. B. von<br />

<strong>der</strong> weiteren Verbreitung von Präventionskonzepten in den klinischen Fächern ablenken.<br />

Diese Empfehlung ist vom Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ in seiner Sitzung<br />

am 18.11.<strong>2010</strong> bedauert worden, da diese Bewertung einer Stärkung des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes in seiner Wissenschaftlichkeit entgegensteht. Da <strong>der</strong> Studiengang<br />

Public Health weitestgehend soziologisch und nicht medizinisch ausgerichtet<br />

ist, muss an den Universitäten ein unabhängiges Institut für den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

Standards und Handlungsanleitungen evidenzbasiert entwickeln mit dem<br />

Ziel, ÖGD-spezifisches Wissen mehr herauszustellen. Eine Beratung dieser divergierenden<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> beiden Ausschüsse ist in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 31.03.2011 vorgesehen.<br />

530


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Festzuschüsse, Festbeträge und Mehrkostenregelungen<br />

(Drucksache V-88) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die weitere<br />

Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />

2007/2011) erörtern.<br />

Spannungsfeld Arztberuf, Arztfamilie, Arztgesundheit als Tagesordnungspunkt<br />

(Drucksache V-90) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong><br />

nächsten Deutschen Ärztetage.<br />

Erfassung <strong>der</strong> Tätigkeit von Honorarärzten<br />

(Drucksache V-95) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern am 16./17.09.<strong>2010</strong>; Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Honorarärzte“<br />

mit dem Ziel, spezifische Regelungen für Honorarärzte möglichst zu vermeiden<br />

und Regelungen für die honorarärztlicher Tätigkeit innerhalb <strong>der</strong> bestehenden Berufsordnung<br />

zu finden.<br />

Erfassung von Teilzeit-/Vollzeittätigkeit in den Meldedaten <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

(Drucksache V-96) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern am 16./17.09.<strong>2010</strong>; die Geschäftsführer befürworten die Empfehlung<br />

des Arbeitskreises „Meldewesen und Statistik“, zusätzliche Fel<strong>der</strong> mit Vollzeit<br />

und Teilzeit in die technische Richtlinie aufzunehmen.<br />

Honorierung psychotherapeutischer Leistungen<br />

(Drucksache V-97) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die weitere<br />

Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />

2007/2011) erörtern.<br />

Absicherung des Deckungsstockes <strong>der</strong> Versorgungswerke unter ethischen<br />

Gesichtspunkten<br />

(Drucksache V-98) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Entsprechendes Schreiben an die Versorgungswerke.<br />

Ergebnis: Das Schreiben ist mit Datum vom 14.07.<strong>2010</strong> verschickt worden. In einer<br />

Reihe von Versorgungswerken wird das Thema bereits diskutiert.<br />

531


Praktisches Jahr in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

(Drucksache V-100) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />

Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong>) einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für<br />

Ärzte hinzuwirken, um das Fachgebiet Arbeitsmedizin explizit als Wahlfach im Praktischen<br />

Jahr zu etablieren. Die bestehende Regelung, ein Tertial des Praktischen Jahrs in<br />

einem klinisch-praktischen Fachgebiet außerhalb <strong>der</strong> Inneren Medizin und <strong>der</strong> Chirurgie<br />

ableisten zu können, bietet den Universitäten bereits jetzt grundsätzliche Möglichkeiten,<br />

um z. B. den betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische Tätigkeit für das<br />

Wahltertial in gewissem Umfang anzuerkennen.<br />

Angemessene personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für die<br />

diamorphingestützte Substitutionsbehandlung<br />

(Drucksache V-101) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstand: Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 16.08.<strong>2010</strong>: Da die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sich bereits in ihrer Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MvV-<br />

Richtlinie) vom 14. Januar <strong>2010</strong> entsprechend positioniert hatte, wird auf die Erstellung<br />

eines weiteren Schreibens verzichtet.<br />

Europaweite Veröffentlichungspflicht klinischer Studien<br />

(Drucksache V-102) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sieht weitergehenden Beratungsbedarf.<br />

Die Beratungen werden in 2011 fortgesetzt.<br />

Die Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung von Menschen ohne legalen<br />

Aufenthaltsstatus<br />

(Drucksache V-103) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> schließt sich dem Anliegen des Antragstellers<br />

an, da <strong>der</strong> Antrag einer langjährigen For<strong>der</strong>ung des Deutschen Ärztetages<br />

entspricht. Diese For<strong>der</strong>ung wurde auch seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Anhörung<br />

vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 26.06.2006 vorgetragen.<br />

Inhaltlich verfolgt <strong>der</strong> Antrag die gleiche Zielsetzung wie <strong>der</strong> Beschluss Drucksache<br />

V-12, nämlich <strong>der</strong> ungehin<strong>der</strong>te Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen<br />

ohne Aufenthaltstatus ohne Furcht vor drohen<strong>der</strong> Abschiebung.<br />

532


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Ärztetagsbeschil<strong>der</strong>ung<br />

(Drucksache V-104) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wird bei <strong>der</strong> Planung zukünftiger Ärztetage berücksichtigt.<br />

Berufsschulunterricht für Medizinische Fachangestellte durch Ärzte und nicht durch<br />

Gesundheitslehrer<br />

(Drucksache V-105) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss und in <strong>der</strong> Konferenz „Medizinische Fachberufe“ am<br />

18.11.<strong>2010</strong>. In verschiedenen Kammerbereichen bestehen einzelne Ansätze. Der Entwicklung<br />

weitergehen<strong>der</strong> Konzepte im Sinne <strong>der</strong> Antragstellerin werden wenig Chancen<br />

eingeräumt.<br />

Gendiagnostikgesetz<br />

(Drucksache V-107) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit.<br />

Ergebnis: Die Ärzteschaft tritt mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

an Herrn Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich für die<br />

Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />

Suchtprävention und -therapie bei Ärztinnen und Ärzten<br />

(Drucksache V-108) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />

Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 16.08.<strong>2010</strong>: Der Ausschuss<br />

schlägt vor, zunächst die Ärztekammern weiter beim Aufbau eigener Interventionsprogramme<br />

seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu unterstützen, um eine Flächendeckung zu<br />

erreichen. Eine Evaluation dieser Programme (z. B. Zahl gemeldeter und behandelter<br />

Fälle, konsumierte Suchtstoffe, durchgeführte Nachsorgen, erfolgreich abgeschlossene<br />

Behandlungen) soll erst dann ins Auge gefasst werden, wenn diese weitgehend flächendeckend<br />

etabliert sind.<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Auswahl von Medizinstudentinnen und<br />

-studenten<br />

(Drucksache V-110) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />

Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />

beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu empfehlen, nicht auf eine Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei den<br />

Auswahlgesprächen von Medizinstudierenden im Rahmen <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />

hinzuwirken. Hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung, die eine alleinige<br />

Verantwortung <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen vorsieht, sind keine<br />

Defizite und damit kein Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Erweiterungsbedarf erkennbar.<br />

533


Sozialverträgliche Selbstbeteiligung statt Praxisgebühr<br />

(Drucksache V-116) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ambulante Versorgung“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sieht das Anliegen des Antrags, die<br />

For<strong>der</strong>ung nach Einführung einer sozialverträglichen Selbstbeteiligung, bereits durch<br />

den Leitantrag zu TOP I des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> gedeckt.<br />

Einführung einer Medikamentenkostenbeteiligung<br />

(Drucksache V-116) und (Drucksache V-116a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />

„Ambulante Versorgung“.<br />

Ergebnis: Eine Beratung im Ausschuss „Ambulante Versorgung“ erfolgte bisher nicht.<br />

Tabakentwöhnung<br />

(Drucksache V-117) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 16.08.<strong>2010</strong> festgestellt, dass die in den Anträgen V-77 und V-117 vorgetragenen<br />

For<strong>der</strong>ungen denen entsprechen, die bereits in früheren Ärztetagsentschließungen<br />

von den Delegierten positiv beschieden wurden (siehe z. B. 107. Deutscher Ärztetag,<br />

18.-24. Mai 2004 in Bremen, „Medikamentöse Entwöhnung Tabakabhängiger“, Drucksache<br />

VI - 11). Sie sind zudem konsistent mit <strong>der</strong> 2008 in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Entwurf eines Nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention<br />

vorgetragenen Argumentation. Eine Kostenübernahme für Entwöhnungsmedikamente<br />

durch die GKV wird <strong>der</strong>zeit im Kontext <strong>der</strong> Überarbeitung des DMP-COPD<br />

diskutiert und wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und<br />

Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vom 29.04.2009 befürwortet.<br />

Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises zur Kommunikation und<br />

Entbürokratisierung<br />

(Drucksache V-123) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />

das Anliegen des Antrags. Schreiben an die im Antrag adressierten Stellen.<br />

Ergebnis: Die Entschließung wurde <strong>der</strong> KBV mit Schreiben vom 11.08.<strong>2010</strong> weitergeleitet.<br />

Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors<br />

(Drucksache V-125) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Die Beratungen wurden angesichts von angekündigten Gesetzesvorhaben<br />

nicht abgeschlossen, da es zur Zeit nicht zweckmäßig erscheint eine Übersicht über<br />

mögliche Kooperationsformen zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen und stationär tätigen Ärzten<br />

zu erarbeiten. Vielmehr wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> anstehenden Gesetzesvorhaben<br />

(z. B. GKV-Versorgungsgesetz) darauf hin, dass die Kooperation zwischen<br />

den Ärzten nicht behin<strong>der</strong>t wird.<br />

534


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Begriff „Arzt in Weiterbildung“<br />

(Drucksache V-126) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> versteht die Intention <strong>der</strong> Anträge,<br />

sieht aber allein durch eine neue Terminologie keine Lösung für die damit angesprochene<br />

Problematik.<br />

Weiterentwicklung des Ulmer Papiers – Teil B<br />

(Drucksache V-127) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Der Vorstand befasst sich kontinuierlich mit den im Antrag angesprochenen<br />

Anliegen, u. a. im Rahmen von Son<strong>der</strong>veranstaltungen, z. B. zu dem Thema „Weiterentwicklung<br />

des Gesundheitsfonds“ o<strong>der</strong> bei dem Workshop „Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten<br />

Krankenversicherung“ sowie im Rahmen seiner Stellungnahmen zu entsprechenden<br />

Gesetzesinitiativen, zuletzt zum GKV-Finanzierungsgesetz. Der Vorstand hält jedoch<br />

an seiner Linie fest, sich auf die Formulierung von Eckpunkten für eine<br />

nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens zu beschränken, wobei sich die in<br />

Teil B des Ulmer Papiers dargelegten Eckpunkte als unverän<strong>der</strong>t aktuell erweisen.<br />

Begriff „Ärztin/Arzt“<br />

(Drucksache V-130) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />

Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> versteht die Intention <strong>der</strong> Anträge,<br />

sieht aber allein durch eine neue Terminologie keine Lösung für die damit angesprochene<br />

Problematik.<br />

TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> (01.07.<strong>2010</strong>-30.06.2011)<br />

Gemeinsame Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung<br />

(Drucksache VIII-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Vorlage eines Berichts auf dem 114. Deutschen Ärztetag 2011.<br />

535


13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 112. Deutschen Ärztetages 2009<br />

Nachfolgend werden die noch ausstehenden Ergebnisse <strong>der</strong> im Jahr <strong>2010</strong> beratenen Beschlüsse<br />

des 112. Deutschen Ärztetages dargestellt.<br />

TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

Berliner Papier zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

(Drucksache IV-02) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung,<br />

im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ und in <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe<br />

im Gesundheitswesen; Schreiben an die Landesärztekammern.<br />

Ergebnis 2009: Der Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ empfiehlt, spezielle Bildungsangebote<br />

für den Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Menschen vorrangig im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fortbildung vorzusehen. Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung am<br />

23.09.2009: Der Antrag wird durch einen Themenschwerpunkt beim Interdisziplinären<br />

Forum berücksichtigt.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Das Thema wurde auf <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

am 10. März <strong>2010</strong> besprochen, und die Verbände <strong>der</strong> Fachberufe wurden um Unterstützung<br />

gebeten.<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung – verlängerte Anerkennungszeit in <strong>der</strong><br />

Rentenversicherung<br />

(Drucksache IV-09) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales nach Abstimmung mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“.<br />

Ergebnis 2009: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke<br />

(April <strong>2010</strong>)“. Im Anschluss daran Abstimmungsgespräche mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

Berufsständischer Versorgungswerke (ABV).<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Die Beratung dieses überwiesenen Antrages in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen<br />

Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ am 17.04.<strong>2010</strong> in Münster führte zu dem<br />

Ergebnis, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu empfehlen, von einem diesbezüglichen<br />

Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abzusehen, da es<br />

sich bei dem Petitum dieses Antrages nicht um ein spezifisches Problem <strong>der</strong> Ärztlichen<br />

Versorgungswerke handelt, son<strong>der</strong>n um ein grundsätzliches gesellschaftspolitisches<br />

Anliegen, welches für alle Eltern bzw. Elternteile gelten müsse.<br />

TOP VIII: <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Clearing von Zertifizierungswildwuchs<br />

(Drucksache VIII-09) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“.<br />

Ergebnis 2009: Die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ hat bereits im Juni auf ihrer<br />

Sitzung beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Konzept zur Bewertung<br />

von Zentrumszertifizierungen erarbeiten soll. Die AG will eine entsprechende<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>richtlinie im Jahr <strong>2010</strong> erstellen.<br />

536


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Die Beratungen nehmen mehr Zeit in Anspruch und werden erst 2011<br />

abgeschlossen.<br />

Verbrauch finanzieller Ressourcen durch Institutionen im Gesundheitswesen<br />

(Drucksache VIII-42) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2009, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis 2009: Zur Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses wird <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ständigen<br />

Koordinationsgruppe Versorgungsforschung eine Meinungsbildung darüber herbeigeführt,<br />

die Bearbeitung des Anliegens in Form eines „Typ-III-Projektes“ im Deutschen<br />

Ärzteblatt (DÄB) öffentlich auszuschreiben.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Zur Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in seiner Sitzung vom August <strong>2010</strong> auf Empfehlung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe<br />

Versorgungsforschung (SKV) eine Expertise zum Thema „Ressourcenverbrauch<br />

durch Verwaltung im deutschen Gesundheitssystem“ vergeben. Das Ergebnis<br />

wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2011 vorliegen.<br />

Expertise Arzneimittelforschung: Offenlegung von Interessenkonflikten<br />

(Drucksache VIII-60) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit.<br />

Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung.<br />

Ergebnis 2009: Schreiben erfolgt nach Beratung im Ausschuss „Berufsordnung für die<br />

deutschen Ärzte“ und im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung.<br />

Gendiagnostikgesetz<br />

(Drucksache VIII-65) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts im Vorstand des<br />

Wissenschaftlichen Beirats und im Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis 2009: Nach Beratung im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats wird festgestellt,<br />

dass mit den vom Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />

verfassten Stellungnahmen zum Referentenentwurf (http://www.bundesaerzte<br />

kammer.de/downloads/StellRefEGenDG20080728.pdf) und zum Regierungsentwurf<br />

(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/2008-12-12_Stn_BAeK_GenDG.pdf<br />

eines Gendiagnostikgesetzes eine umfangreiche und detaillierte Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit den gesetzlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes vorliegt. Zu den offenen<br />

Punkten, insbeson<strong>der</strong>e zu den datenschutzrechtlichen Aspekten, wurde eine rechtliche<br />

Einschätzung durch die Rechtsabteilung erstellt. Auf dieser Basis soll in einer Abstimmung<br />

mit dem Fe<strong>der</strong>führenden <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Gendiagnostikgesetz“ des Wissenschaftlichen<br />

Beirats sowie mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats eine<br />

abschließende Bewertung erarbeitet und sodann dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen<br />

des am 1. Februar <strong>2010</strong> in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes Ärzte und Patienten<br />

durch eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung genetischer Untersuchungen in<br />

weiten Bereichen erheblich belastet, ohne dass davon positive qualitative Effekte für die<br />

Versorgung ausgingen (vgl. auch Kapitel 5.4). Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden<br />

hat den Gesetzgeber daher aufgefor<strong>der</strong>t, dringend Nachbesserungen am GenDG<br />

537


vorzunehmen (vgl. Drucksache V-107). Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Problematik erschien<br />

im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> von Hübner/Pühler verfasste Beitrag „Das Gendiagnostikgesetz –<br />

neue Herausfor<strong>der</strong>ungen im ärztlichen Alltag“ in <strong>der</strong> Zeitschrift Medizinrecht (MedR).<br />

Die Ärzteschaft tritt vor diesem Hintergrund mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> BÄK an<br />

Herrn Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich für die<br />

Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter Beachtung<br />

<strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />

Analyse <strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

(Drucksache VIII-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />

Versorgungsforschung.<br />

Ergebnis 2009: Der dem Überweisungsbeschluss zugrunde liegende Antrag enthält zwei<br />

Komponenten. Einerseits wird die Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative gefor<strong>der</strong>t.<br />

Hierzu hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Programmplanung des<br />

113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> bereits einen Themenschwerpunkt „Bericht zum Stand<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung“ gesetzt. Insofern wird dem Anliegen<br />

dieses Antragsteils umfänglich und hochrangig Rechnung getragen.<br />

Der an<strong>der</strong>e Antragsteil richtet sich auf eine Analyse <strong>der</strong> Perzeption <strong>der</strong> Projektergebnisse<br />

aus <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative in den allgemeinen Medien. Hierbei ist zu beachten, dass<br />

sich die Mehrzahl <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006-2008) gerade im Stadium<br />

<strong>der</strong> Publikation in den Fachmedien befindet und einzelne Projekte noch nicht<br />

ganz abgeschlossen sind. Deshalb kann sich eine Analyse in den „allgemeinen Medien“<br />

gegenwärtig zunächst nur auf die Perzeption <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative als solcher beziehen,<br />

allenfalls punktuell auf die Ergebnisse einzelner, abgeschlossener Projekte, soweit sie<br />

bereits vollständig publiziert wurden. Zur Medienanalyse wird gegenwärtig in Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> Pressestelle geprüft, ob es sinnvoll ist, hierzu einen Auftrag in Form eines<br />

Typ-III-Projektes zu vergeben.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Es gibt keine Ergänzungen bzw. neuen Entwicklungen gegenüber dem<br />

Ergebnis 2009.<br />

Postexpositionsprophylaxe<br />

(Drucksache VIII-76) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Prüfung des Sachverhalts.<br />

Ergebnis: Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Rechtsabteilung mit dem Ergebnis,<br />

dass es sich bei <strong>der</strong> Postexpositionsprophylaxe um keine GKV-Leistung handelt, hat <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in einem Schreiben den Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss gebeten, die Arzneimittelrichtlinien dahingehend zu prüfen, ob über<br />

diese eine Verordnungsfähigkeit ermöglicht und damit eine Leistungspflicht in <strong>der</strong> GKV<br />

in diesen Fällen begründet werden kann. Der G-BA hat in seiner Sitzung am 09.02.<strong>2010</strong><br />

im Unterausschuss Arzneimittel beraten und mitgeteilt, dass es aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen<br />

epidemiologischen Situation in Deutschland nicht empfohlen werden kann, eine<br />

HIV-PEP routinemäßig anzubieten o<strong>der</strong> zu empfehlen. Dies wird auch in den gemeinsamen<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> Deutschen AIDS-Gesellschaft, <strong>der</strong> österreichischen AIDS-Gesellschaft<br />

und <strong>der</strong> AWMF unterstrichen. Der G-BA sieht darüber hinaus keine Möglichkeit,<br />

die Übernahme von Kosten für eine PEP nach Vergewaltigung durch Steuermittel<br />

zu regeln.<br />

538


Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Abschaffung von Praxisgebühr und Notfallpraxisgebühr<br />

(Drucksache VIII-80) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ wird die angesprochene Thematik<br />

in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die<br />

weitere Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />

2007/2011) erörtern.<br />

Einführung des „Verursacherprinzips“ zur Mitfinanzierung im Gesundheitswesen –<br />

Maßnahmen gegen zunehmenden Suchtmittelmissbrauch<br />

(Drucksache VIII-103) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />

und im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“.<br />

Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 18.06.2009 beschlossen, dass <strong>der</strong> Vorstand zunächst in dieser Frage eine<br />

Grundsatzentscheidung treffen solle, um daraufhin den in dem Antrag formulierten<br />

Auftrag – abhängig von dem Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen – an den Ausschuss weiterzuleiten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich sowohl im Rahmen <strong>der</strong> Vorstandsberatungen<br />

am 18.05.2008 sowie in ihrer Gemeinsamen Stellungnahme mit <strong>der</strong> KBV zum<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 10.01.2008 mit <strong>der</strong> Thematik im Kontext des<br />

§ 294a in Verbindung mit § 52 SGB V befasst. § 52 eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit,<br />

Versicherte bei vorsätzlich verschuldeten Krankheiten an den Kosten <strong>der</strong> Leistung<br />

zu beteiligen und das Krankengeld ganz o<strong>der</strong> teilweise zu versagen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sieht mit <strong>der</strong> damit verbundenen Datenübermittlung an die Krankenkassen<br />

einen unnötigen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.<br />

Die Ständige Konferenz für Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung hatte bereits in ihrer<br />

Sitzung am 06.06.2008 zu dem Thema „Selbstverschuldung“ festgestellt, dass sich bei<br />

chronischen Erkrankungen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in <strong>der</strong> Regel nicht eindeutig<br />

darstellen lassen. Auch sei nicht eindeutig zwischen <strong>der</strong> Wirkung von verhaltensund<br />

umgebungsbezogenen Faktoren zu unterscheiden.<br />

Weitere Beratungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Unabhängige Patientenberatung<br />

(Drucksache VIII-110) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Bewertung des Anliegens des Antrags im Patientenforum<br />

und anschließend Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis 2009: Das Patientenforum hat in seinem Treffen am 11.11.2009 beschlossen,<br />

zunächst die Evaluation <strong>der</strong> Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) Ende<br />

<strong>2010</strong> abzuwarten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Da die Arbeit <strong>der</strong> UPD zum Ende <strong>2010</strong> eingestellt und erst ab Februar<br />

2011 mit einem neuen Geschäftsführer wie<strong>der</strong> aufgenommen wird, kann die weitere<br />

Entwicklung erst im nächsten <strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellt werden.<br />

539


13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die Paracelsus-Medaille <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft, gestiftet vom Präsidium des Deutschen<br />

Ärztetages am 6. Juli 1952, wird jährlich an Ärzte verliehen, die sich durch vorbildliche<br />

ärztliche Haltung, erfolgreiche berufsständische Arbeit o<strong>der</strong> hervorragende wissenschaftliche<br />

Leistungen beson<strong>der</strong>e Verdienste um das Ansehen des Arztes erworben haben.<br />

Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

findet im Rahmen des Deutschen Ärztetages statt.<br />

In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />

Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />

Prof. Dr. med. Klaus Hupe, Recklinghausen<br />

Dr. med. Hans Hellmut Koch<br />

Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

Prof. Dr. med. Eduard Seidler, Freiburg<br />

Das Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft, gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag<br />

1958, wird vom Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Deutschen Ärztetages für<br />

Verdienste um die medizinische Wissenschaft, die Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung und den<br />

ärztlichen Berufsstand verliehen.<br />

In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />

Dr. Peter Gschai<strong>der</strong>, Wien<br />

Dr. med. Max Giger, Winterthur<br />

Ernst Kropf, Saarlouis<br />

Dr. jur. Hans-Jürgen Schilling, Magdeburg<br />

Die Ernst-von-Bergmann-Plakette, gestiftet vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

13.01.1962, wird vom Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Deutschen Ärztetages<br />

für Verdienste um die ärztliche Fortbildung an in- und ausländische Persönlichkeiten<br />

verliehen. Die Verleihung <strong>der</strong> Plakette erfolgt durch Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />

Prof. Dr. med. Gisela Fischer, Hannover<br />

Dr. med. Bärbel Mahler, Breklum<br />

Prof. Dr. med. Johannes Mann, München<br />

Prof. Dr. med. Thomas Wendt, Bad Homburg<br />

540


13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Län<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />

Dazu gehören vor allem die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und die Organisation<br />

des ärztlichen Berufsstands, soweit sie öffentlich-rechtlicher Art sind. In den Län<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bestehen somit Ärztekammern, die durch Landesgesetze<br />

als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet sind. Ihnen gehören kraft<br />

Gesetzes alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Landes als Pflichtmitglie<strong>der</strong> an. Den Ärztekammern<br />

obliegt die Wahrung <strong>der</strong> beruflichen Belange <strong>der</strong> Ärzteschaft; sie nehmen<br />

als übertragene hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs wahr. Des<br />

Weiteren bestehen ihre Aufgaben darin, die ärztliche Ausbildung und Fortbildung zu<br />

för<strong>der</strong>n, für einen hohen moralischen und wissenschaftlichen Ansprüchen verpflichteten<br />

Ärztestand zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen<br />

und an <strong>der</strong> Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken.<br />

Die Ärztekammern haben sich auf Bundesebene in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärztekammern) zusammengeschlossen. Diese ist aus <strong>der</strong> im<br />

Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen.<br />

Ihr gehören 17 Ärztekammern an.<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die in <strong>der</strong> Regel einmal jährlich stattfindet,<br />

ist <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag. Dieser setzt sich aus den von den Landesärztekammern<br />

entsandten Delegierten zusammen. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten ist auf 250 begrenzt;<br />

jede Landesärztekammer stellt zwei Delegierte als Basisvertretung, die Verteilung <strong>der</strong><br />

restlichen 216 Delegierten erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

Für den 114. Deutschen Ärztetag 2011 entsendet die<br />

Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte<br />

Bayerische Landesärztekammer 39 Delegierte<br />

Ärztekammer Berlin 16 Delegierte<br />

Landesärztekammer Brandenburg 8 Delegierte<br />

Ärztekammer Bremen 4 Delegierte<br />

Ärztekammer Hamburg 8 Delegierte<br />

Landesärztekammer Hessen 18 Delegierte<br />

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 6 Delegierte<br />

Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen 20 Delegierte<br />

Ärztekammer Nordrhein 29 Delegierte<br />

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 11 Delegierte<br />

541


Ärztekammer des Saarlandes 4 Delegierte<br />

Sächsische Landesärztekammer 12 Delegierte<br />

Ärztekammer Sachsen-Anhalt 7 Delegierte<br />

Ärztekammer Schleswig-Holstein 9 Delegierte<br />

Landesärztekammer Thüringen 7 Delegierte<br />

Ärztekammer Westfalen-Lippe 21 Delegierte<br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> „Deutsche Ärztetag“, stellt somit<br />

die parlamentarische Vertretung <strong>der</strong> gesamten Ärzteschaft <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

dar. Der Deutsche Ärztetag besteht – anfänglich als Veranstaltung des Deutschen<br />

Ärztevereinsbundes – seit 1873 und tritt im Jahr 2011, nach den durch die beiden Weltkriege<br />

und die Zeit des NS-Regimes eingelegten Zwangspausen, zum 114. Male zusammen.<br />

Die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Deutschen Ärztetage obliegen dem Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die dem Vorstand durch die Wahl des 110. Deutschen Ärztetags<br />

2007 in Münster bzw. kraft Amtes angehörenden Mitglie<strong>der</strong> sind auf Seite 547ff.<br />

aufgeführt.<br />

542


<strong>Bundesärztekammer</strong> – Deutscher Ärztetag<br />

Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ausschüsse und ständige Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(mit über 1.000 ehrenamtlichen Mitglie<strong>der</strong>n)<br />

Präsident<br />

2 Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten<br />

Wissenschaftlicher Beirat<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Deutscher Senat für<br />

ärztliche Fortbildung<br />

Präsidentinnen/Präsidenten<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern<br />

Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Deutsche Akademie<br />

für Allgemeinmedizin<br />

2 weitere<br />

Ärztinnen/Ärzte<br />

Rund 40 Ausschüsse, Ständige<br />

Konferenzen und Referate<br />

Deutsche Akademie<br />

<strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ständiger Gast<br />

Vorsitzende/r <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie für Allgemeinmedizin<br />

Finanzkommission<br />

Geschäftsführung<br />

Deutscher Ärztetag (250 Delegierte)<br />

17 Landesärztekammern<br />

543


13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />

und Geschäftsführung<br />

Stand: 31.12.<strong>2010</strong><br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />

Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />

Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553<br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555<br />

Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />

Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />

Arbeitsgruppe: „Mittelfristige Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />

Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 560<br />

Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 561<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Leber- und die<br />

Dünndarmtransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />

Nierentransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />

Pankreastransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von<br />

Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen“ . . . . . . . . . . . . 563<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“ 563<br />

Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564<br />

Prüfungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564<br />

Überwachungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565<br />

Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566<br />

Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ . . . . . . . . . . . 568<br />

Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568<br />

Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568<br />

Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 569<br />

Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570<br />

Arbeitskreis „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“ . . . . . . . . . 570<br />

Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . 570<br />

Ständiger Arbeitskreis „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />

Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571<br />

Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572<br />

Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573<br />

Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 574<br />

544


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

„Ambulante Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />

„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />

„Ärzte im öffentlichen Dienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576<br />

Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577<br />

„Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ . . . . . . . . . . . . 579<br />

„Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ . . . . . . . . . 579<br />

Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />

„Gebührenordnung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582<br />

„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583<br />

„Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ . . . 584<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585<br />

„Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587<br />

„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587<br />

Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulant-stationären Kooperation“ . 587<br />

„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589<br />

„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590<br />

„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

591<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591<br />

Fachgruppe „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ . . . 592<br />

„Sucht und Drogen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594<br />

„Telematik“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594<br />

Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />

„Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576<br />

„Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen<br />

578<br />

und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580<br />

Europäische Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />

Geschäftsführungen und Vorsitzende <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> LÄK . . . . . . . . . . 582<br />

„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584<br />

„Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585<br />

„Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586<br />

„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588<br />

„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589<br />

„Öffentlichkeitsarbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590<br />

„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592<br />

Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593<br />

Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . 595<br />

Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596<br />

AUS „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606<br />

545


Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Arbeitskreis „Blut“ beim Robert Koch-Institut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Beirat für das Zentrum für Krebsregisterdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“ . . . . 607<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC) . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Fachbeirat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />

Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ des Akkreditierungsbeirates (AKB) . . . . . . . . 608<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss, Unterausschuss Qualitätssicherung . . . . . . . . . 608<br />

Gendiagnostik-Kommission nach § 23 GenDG beim Robert Koch-Institut . . . . . . 608<br />

Gesundheitsforschungsrat beim BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608<br />

Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut . . . . . . . 608<br />

Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) . . . . 609<br />

Kommission „Gesundheitsberichterstattung“ beim Robert Koch-Institut (RKI) . . 609<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) . . . . . . . 609<br />

Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK) zur<br />

Einführung eines Qualitätsmanagements für die Psysiotherapiepraxen . . . . . . . . 609<br />

Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI . . . . . . . . . . . . 609<br />

Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />

Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />

Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed) . . . . . . . 610<br />

Stiftungsrat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />

Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />

Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611<br />

Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />

Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611<br />

Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />

Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />

Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />

Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />

Patientenforum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613<br />

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614<br />

Arbeitsgruppe „Experimentelle Einzelfallstudien“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />

Arbeitsgruppe „Forschungsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />

Arbeitsgruppe „Operationalisierung <strong>der</strong> Verfahren“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />

Zentrale Ethikkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 616<br />

Arbeitskreis „Ärztliche Behandlung jenseits von Krankheit“ . . . . . . . . . . . . . . 617<br />

Arbeitskreis „Gesundheitsversorgung von Migranten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: Psychiatrische<br />

617<br />

Zwangsmaßnahmen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618<br />

Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen . . . . . . . . . . . . . 618<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />

546


Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> § 5 besteht <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> BÄK aus dem Präsidenten<br />

und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern, die Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern)<br />

sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.<br />

Dem Vorstand gehören durch Wahl des 110. Deutschen Ärztetages 2007 in Münster bzw.<br />

kraft Amtes an (Stand 01.03.2011):<br />

Präsident:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein)<br />

Vizepräsidenten:<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

(Ärztekammer Schleswig-Holstein)<br />

• Dr. med. Ulrich Clever, Stuttgart<br />

(Landesärztekammer Baden-Württemberg)<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

(Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

(Ärztekammer Sachsen-Anhalt)<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

(Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

(Ärztekammer Berlin)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

(Bayerische Landesärztekammer)<br />

• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main<br />

(Landesärztekammer Hessen)<br />

• Dr. med. Josef Mischo, Saarbrücken<br />

(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer des Saarlandes)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

(Sächsische Landesärztekammer)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

(Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />

(Landesärztekammer Thüringen)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

(Ärztekammer Westfalen-Lippe)<br />

547


• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />

(Landesärztekammer Brandenburg)<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

(Ärztekammer Bremen)<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärztinnen/Ärzte:<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

(zugleich Präsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer)<br />

Ehrenpräsident:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Im April 1996 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, das Amt eines Beauftragten<br />

für Menschenrechte beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />

Das Tätigkeitsfeld des Menschenrechtsbeauftragten wurde folgen<strong>der</strong>maßen definiert:<br />

– Ihm obliegt die Beratung und Information <strong>der</strong> Regierung, <strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong><br />

Ärzte und <strong>der</strong> Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />

und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich <strong>der</strong> Medizin<br />

tangiert sind.<br />

– Im Ausland engagiert sich <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte<br />

als Opfer o<strong>der</strong> Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind und sucht die Abstimmung<br />

mit den internationalen Gremien <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft.<br />

– Der Beauftragte für Menschenrechte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> greift nicht in die gesetzlichen<br />

Obliegenheiten <strong>der</strong> Landesärztekammern ein. Er hat keine Zuständigkeiten<br />

bei vermuteten Rechtsverstößen von Ärzten im Geltungsbereich deutschen<br />

Rechts.<br />

– Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen Reihe von Gesprächen<br />

Kontakte hergestellt zu:<br />

• den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen,<br />

• den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und<br />

• den medizinischen Organisationen, die sich <strong>der</strong> Opfer von Menschenrechtsverletzungen<br />

annehmen.<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />

548


Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und informiert<br />

die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit.<br />

Die Aufgaben und Tätigkeiten <strong>der</strong> AkdÄ sind im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische<br />

Problemlösungen auf <strong>der</strong> Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung<br />

mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank<br />

zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz<br />

(AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen<br />

Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglie<strong>der</strong>. Fünf Mitglie<strong>der</strong><br />

des Vorstandes werden aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

durch die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes<br />

wird vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und vom Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung unmittelbar benannt.<br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />

Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus 35 ordentlichen und 140 außerordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n aus allen Gebieten <strong>der</strong> Medizin und Pharmazie zusammen und stellt damit<br />

ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission führen ihre<br />

Arbeit ehrenamtlich aus.<br />

Vorstand:<br />

• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin (Stv. Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Kai Daniel Grandt, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Titisee-Neustadt<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Mühlbauer, Bremen<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> KBV<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf, Bremerhaven<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune, Erlangen<br />

• PD Dr. med. Tom Bschor, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Creutzig, Hannover<br />

• PD Dr. med. Sebastian Fetscher, Lübeck<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

549


• Prof. Dr. med. Roland Gugler, Karlsruhe<br />

• Dr. med. Hans Harjung, Griesheim<br />

• Prof. Dr. med. Lutz Hein, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. Dietrich Höffler, Weiterstadt<br />

• Prof. Dr. med. Rudolf Wilhelm Christian Janzen, Bad Homburg<br />

• Prof. Dr. med. Marion Kiechle, München<br />

• Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Johannes Köbberling, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Laufs, Homburg/Saar<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Mörike, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Wolfgang Rascher, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Lutz G. Schmidt, Schweinfurt<br />

• Prof. Dr. med. Axel Schnuch, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Sieper, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Spranger, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Walter Sybrecht, Isernhagen<br />

• Prof. Dr. med. Walter Thimme, Berlin<br />

• Prof. med. Dr. Petra A. Thürmann, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Hans-Joachim Trampisch, Bochum<br />

• Prof. Dr. med. Konrad Wink, Gengenbach<br />

• Dr. med. Michael Zieschang, Darmstadt<br />

Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Dieter Adam, München<br />

• Prof. Dr. med. Walter-Erich Aulitzky, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Borwin Bandelow, Göttingen<br />

• PD Dr. med. Michael Barker, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Torsten Bauer, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. habil. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Jürgen Beckmann, Berlin<br />

• Dr. med. Jürgen Bethschei<strong>der</strong>, Schiffweiler/Saar<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Bittner, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Boos, Münster<br />

• PD Dr. med. Alexan<strong>der</strong> Brack, Würzburg<br />

• Dr. med. Christian Braun, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Reinhard Brodt, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Dieter Burchard, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ingolf Cascorbi, Kiel<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Dalhoff, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Volker Dinnendahl, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Hans Wilhelm Doerr, Frankfurt/Main<br />

• Univ.-Prof. Dr. med. Martina Dören, Berlin<br />

550


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Drewelow, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Peter Drings, Heidelberg<br />

• Dr. med. Gabriel Eckermann, Kaufbeuren<br />

• Dr. med. Günther Egidi, Bremen<br />

• Dr. med. Klaus Ehrenthal, Hanau<br />

• Prof. Dr. med. Michel Eichelbaum, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Günter Emons, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Eschenhagen, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Frank Faude, Baden-Baden<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Uwe Fricke, Köln<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jürgen C. Frölich, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Edeltraut Garbe, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Markus Theodor Gastpar, Berlin<br />

• Dr. med. Jan Geldmacher, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Guido Gerken, Essen<br />

• Prof. Dr. med. Hermann-Josef Gertz, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Joachim Gilfrich, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Christoph H. Gleiter, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich-Arnold Gries, Neuss-Uedesheim<br />

• Dr. med. Renate Grohmann, München<br />

• Prof. Dr. med. Stefan Grond, Detmold<br />

• Prof. Dr. Dr. h. c. mult. David Groneberg, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Walter E. Haefeli, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ekkehard Haen, Regensburg<br />

• Dr. med. Ulrich Hagemann, Bonn<br />

• Prof. Dr. jur. Dieter Hart, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Joerg Hasford, München<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Heidrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense, Münster<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Christoph Hiemke, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Falk Hiepe, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. sc. agr. Bernd Hinney, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Gert Höffken, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Höffler, Ludwigshafen<br />

• Dr. med. Günter Hopf, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe, Köln<br />

• PD Dr. med. Karl-Peter Ittner, Regensburg<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Jaehde, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg, Regensburg<br />

• Prof. Dr. med. Jens Jordan, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Christian Kasperk, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Franz Kehl, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexan<strong>der</strong> S. Kekulé, Halle<br />

• Dr. med. Brigitte Keller-Stanislawski, Langen<br />

• Prof. Dr. med. Winfried V. Kern, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Wilhelm Kirch, Dresden<br />

551


• Prof. Dr. med. Julia Kirchheiner, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Kliem, Hann/Münden<br />

• Prof. Dr. med. Gerald Klose, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Herbert Koop, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Krämer, Bochum<br />

• Dr. med. Dipl.-Chem. Gottfried Kreutz, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas Krieg, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Stephanie Läer, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Gerd Laux, Wasserburg<br />

• Prof. Dr. oec. publ. Reiner Leidl, München<br />

• PD Dr. med. Joachim Leißner, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Liebetrau, Bad Berka<br />

• Prof. Dr. med. Johannes G. Liese, Würzburg<br />

• Prof. Dr. med. Herbert Löllgen, Remscheid<br />

• Dr. med. Horst Luckhaupt, Dortmund<br />

• PD Dr. med. habil. Ahmed Madisch, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Mann, Essen<br />

• Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer, Potsdam<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Hans F. Merk, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. Uta Meyding-Lamadé, Frankfurt/Main<br />

• PD Dr. med. Maja Mockenhaupt, Freiburg<br />

• Dr. rer. nat. Horst Möller, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Mondorf, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. habil. Ulrich A. Müller, Jena<br />

• Prof. Dr. med. Friedemann Nauck, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Olaf Ortmann, Regensburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Paulus, Ravensburg<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />

• Dr. med. Martina Pitzer, Karlsruhe<br />

• Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Pötzsch, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Hilmar W. Prange, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Rauch, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dipl. Math. Rudolf Repges, Vaals/Nie<strong>der</strong>lande<br />

• Prof. Dr. med. Horst Rieger, Wiehl<br />

• PD Dr. med. Heike Rittner, Würzburg<br />

• Prof. Dr. Joachim Röhmel, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Ivar Roots, Berlin<br />

• PD Dr. med. Christof Schaefer, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Harald Schäfer, Völklingen<br />

• Prof. Dr. med. Harald Schicha, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Hans Heinz Schild, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. habil. Burkhard Schneeweiß, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Matthias Schwab, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Hannsjörg W. Seyberth, Landau<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Theo Seyfert, Homburg<br />

552


• Prof. Dr. med. Pramod M. Shah, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Cornel Sieber, Nürnberg<br />

• Dr. med. Jürgen Spehn, Bremen<br />

• Dr. med. Christian Sperling, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Martin Stanulla, Kiel<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Steinmeyer, Gießen<br />

• Prof. Dr. med. Gabriela Stoppe, Basel<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Gert Struck, Halle<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Swoboda, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Treichel, Hagenow<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Ukena, Bremen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl. Math. Norbert Victor, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Peter Vogel, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang H.-H. von Renteln-Kruse, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Michael H. Weber, Bovenden<br />

• PD Dr. med. Ulrich Wedding, Jena<br />

• Prof. Dr. rer. pol. Karl Wegschei<strong>der</strong>, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Wiendl, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Winkler, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. Hans Peter Zahradnik, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Ziegler, Heidelberg<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Hans Friebel, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Walter Rummel, Homburg/Saar<br />

Wissenschaftlicher Dienst:<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin<br />

• Dr. med. Amin-Farid Aly, Berlin<br />

• Dr. rer. nat. Heribert Düppenbecker, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Lasek, Berlin<br />

• Dipl.-Oecotroph. Claudia Schlegel, Berlin<br />

• Dr. med. Gisela Schott, Berlin<br />

• Dr. med. Thomas Stammschulte, Berlin<br />

• Dr. med. Mariam Ujeyl, Berlin<br />

• Dr. med. Siegbert Walter, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958 befasst<br />

sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />

Versorgung. Die ehemals Deutsche Akademie <strong>der</strong> Praktischen Ärzte wurde vom<br />

81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“ umbenannt.<br />

553


Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deutschen<br />

Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde, sowie<br />

zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen, sind in <strong>der</strong> Akademie vorbereitet und mitberatend<br />

begleitet worden.<br />

Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema „Die Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem Deutschen Ärztetag<br />

alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin Bericht zu erstatten.<br />

Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />

Den Vorstand bilden fünf Ärzte für Allgemeinmedizin, die vom Deutschen Ärztetag gewählt<br />

werden.<br />

Vorstand:<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

• Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />

• Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Kooptiertes Mitglied:<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Trier<br />

(Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />

Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammer:<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Stefan Bilger, Dossenheim<br />

Bayern: Dr. med. Wolfgang Rechl, Weiden<br />

Dr. med. Hubert Prentner, Sulzbach<br />

Berlin: Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />

Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Anke Müller, Strasburg<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Jens Wagenknecht, Varel<br />

Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Astrid Blank, Kaiserslautern<br />

Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain<br />

Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm<br />

Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />

Sachsen: Dr. med. Johannes Dietrich, Mühlau<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Peter Graeser, Neumünster<br />

Thüringen: Dipl.-Med. Silke Vonau, Nahetal<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

554


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

Seit dem Jahre 1968 befasst sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte mit <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

von Berufsfragen <strong>der</strong> ärztlichen Fachgebiete. Neben dem vom Deutschen Ärztetag<br />

gewählten Vorstand <strong>der</strong> Akademie und den Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />

Berufsverbände, sind seit Ende <strong>der</strong> 80er Jahre auch die wissenschaftlich-medizinischen<br />

Fachgesellschaften einbezogen.<br />

Das nunmehr bereits langjährige Zusammenwirken ärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischer<br />

Fachgesellschaften in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte bei<br />

<strong>der</strong> Beratung von Berufsfragen <strong>der</strong> Fachgebiete hat sich bewährt. Die Akademie ist nicht<br />

nur eine Informationsplattform zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, Landesärztekammern,<br />

ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften,<br />

son<strong>der</strong>n sie dient auch dem innerärztlichen Meinungsbildungsprozess bei aktuellen<br />

Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Berufspolitik.<br />

Den Vorstand bilden fünf Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag gewählt werden.<br />

Vorstand:<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />

• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt<br />

Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Deeg, Freiburg<br />

Bayern: Dr. med. Hans-Joachim Lutz, Germering<br />

Dr. med. Wolfgang Schaaf, Straubing<br />

Berlin: Dr. med. Nicole Bunge, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />

Dr. med. Steffen König, O<strong>der</strong>aue<br />

Bremen: Dr. med. Manfred Neubert, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach,<br />

Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Fred Ruhnau, Hohenzieritz<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Nordrhein: Dr. med. Manfred Pollok, Hürth<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Berdel, Kaiserslautern<br />

Saarland: Dr. med. Dirk Jesinghaus, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Uwe Eichfeld, Leipzig<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Petra Bubel, Lutherstadt Eisleben<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />

Thüringen: Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />

Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Friedel Lienert, Wetter<br />

555


Vertreter <strong>der</strong> Berufsverbände:<br />

• PD Dr. med. Siegfried Veit, Berlin (Anästhesisten)<br />

• Dr. med. Uwe Kraffel, Düsseldorf (Augenärzte)<br />

• Dr. med. Jörg Ansorg, Berlin (Chirurgen)<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg (Dermatologen)<br />

• Dr. med. Christian Albring, Hannover (Frauenärzte)<br />

• Dr. med. Michael P. Jaumann, Göppingen (HNO-Ärzte)<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow, Berlin (Ärzte für Hygiene/Mikrobiologie)<br />

• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen (Internisten)<br />

• Dipl.-Kfm. Stephan Eßer, Berlin (Kin<strong>der</strong>ärzte)<br />

• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt (Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiater)<br />

• Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski, Lübeck (Laborärzte)<br />

• Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert, Hofheim (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen)<br />

• Dr. med. Frank Bergmann, Neuss (Nervenärzte)<br />

• Dr. med. Gerd Sandvoss, Meppen (Neurochirurgen)<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Mahlstedt, Essen (Nuklearmediziner)<br />

• Dr. med. Klaus Walter, Aalen, Hamburg (Öffentliches Gesundheitswesen)<br />

• Dr. med. Siegfried Götte, Berlin (Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände)<br />

• Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsenkirchen (Pathologen)<br />

• Dr. med. Gerrit Wohlt, Berlin (Phoniatrie und Pädaudiologie)<br />

• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg (Pneumologen)<br />

• Dr. med. Herbert Menzel, Berlin (Psychosomatische Medizin)<br />

• Prof. Dr. med. Paul L. Janssen, Dortmund (Psychotherapeuten)<br />

• Dr. med. Helmut Altland, München (Radiologen)<br />

• Prof. Dr. med. Markus Rothschild M.A., Köln (Rechtsmediziner)<br />

• Dr. med. Hans Martin Beyer, Füssen (Rehabilitationsärzte)<br />

• Dr. med. Lutz-Michael Ahlemann, Lüdenscheid (Strahlentherapeuten)<br />

• Dr. med. Martin Bloch, Düsseldorf (Urologen)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung<br />

Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung berät als Ständiger Ausschuss die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in allen Fragen <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Er befasst sich mit Eignungsprüfung<br />

von Fortbildungsmethoden, Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildung, Entwicklung<br />

von Fortbildungsschwerpunkten.<br />

Der Senat besteht aus sieben ordentlichen, direkt vom Deutschen Ärztetag gewählten<br />

Mitglie<strong>der</strong>n und zusätzlich aus außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n. Die Mitglie<strong>der</strong> des Senats<br />

müssen auf dem Gebiet <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung ausgewiesen sein.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried Nix, Mainz<br />

556


• Dr. med. Wolf von Römer, München<br />

• Jens Wagenknecht, Varel<br />

Ehrenmitglied:<br />

• Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />

Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

(als Fortbildungsbeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />

Bayern: Dr. med. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern<br />

Berlin: Dr. med. Matthias Brockstedt, Berlin<br />

PD Dr. med. Maria Birnbaum, Berlin<br />

Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />

Bremen: Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt, Bremen<br />

Hamburg: Prof. Dr. med. Christian Arning, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden<br />

Prof. Dr. med. Klaus Genth, Bad Homburg<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Astrid Buch, Rostock<br />

Dr. med. Thomas Müller, Waren<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen<br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow, Bergisch Gladbach<br />

Prof. Dr. med. Bernd Bertram, Aachen<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz<br />

Dr. med. Walter Messerschmidt, Neuwied<br />

Saarland: Eva Groterath, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dipl.-Bibl. (FH) Astrid Richter, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />

Helga Pecnik, Bad Segeberg<br />

Dr. med. Wilken Boie, Handewitt<br />

Thüringen: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Falk Oppel, Münster<br />

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Elisabeth Borg, Münster<br />

Außerordentliches Mitglied:<br />

(vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Kongressgestalter in den Senat berufen)<br />

• Prof. Dr. med. Waltraud Kruse, Aachen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

557


Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />

Finanzkommission, in die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied<br />

entsendet. Sie überwacht das Finanzgebaren <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, prüft die<br />

Rechnungslegung und wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen<br />

dieses Gremiums nehmen auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teil.<br />

• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim<br />

Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />

Dipl.-Fin. Thomas Ziegler, Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Jan-Diether Murken, Ottobrunn<br />

Dr. med. Joachim Calles, Pressig<br />

Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />

Berlin: Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

Dr. med. Matthias Albrecht, Berlin<br />

Frank Rosenkranz, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Dipl.-Med. Hubertus Kruse, Forst<br />

Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Ernst-Gerhard Mahlmann, Bremerhaven<br />

Dr. med. Johannes Grundmann, Bremen<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />

Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />

Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Günther Golla, Darmstadt<br />

Michael Thomas Knoll, Lich<br />

Hans-Peter Hauck, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />

Dipl.-Med. Ute Krüger, Seehof<br />

Regina Beyer, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Franz-Bernhard M. Ensink, Göttingen<br />

Dr. med. Hubert Binkhoff, Wolfsburg<br />

Klaus Labuhn, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Rainer Holzborn, Dinslaken<br />

Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen<br />

Dipl.-Fin. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Koblenz<br />

N.N.<br />

Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Friedel V. Anton Hümpfner, Saarbrücken<br />

N.N.<br />

Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

558


Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />

Dr. med. Lutz Liebscher, Döbeln<br />

Dipl.-Ök. Kornelia Keller, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. Gerlinde Weise, Magdeburg<br />

Prof. Dr. med. Hermann Seeber, Dessau<br />

Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Bertram Bartel, Kronshagen<br />

Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Karsten Brandstetter, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Detlef Wamhoff, Erfurt<br />

Dipl.-Med. Gustav Michaelis, Weimar<br />

RA Helmut Heck, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />

Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />

einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />

<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe Mittelfristige<br />

Finanzplanung eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission,<br />

sechs Vertreter aus <strong>der</strong> Finanzkommission sowie <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer<br />

und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der<br />

Finanzbeauftragte des Vorstandes und <strong>der</strong> zuständige Referent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen teil.<br />

• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> BÄK)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Präsident <strong>der</strong> BÄK)<br />

• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

• Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />

• Dipl.-Fin. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

• Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

• Dipl.-Fin. (FH) Thomas Ziegler, Stuttgart<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Finanzbeauftragter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK)<br />

• Dipl.-Öc. Bernd Zielesch, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

559


Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(5. Amtsperiode Dezember <strong>2010</strong> – November 2014)<br />

Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) trägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit<br />

dem GKV-Spitzenverband und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare<br />

strukturelle Verantwortung für den Bereich <strong>der</strong> Organspende und Transplantation. Zudem<br />

konkretisiert die <strong>Bundesärztekammer</strong> im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die<br />

Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten <strong>der</strong> Organtransplantation<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Ständige Kommission eingerichtet. Die Kommission,<br />

<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufen werden, setzt sich<br />

zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern verschiedener<br />

Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge tragen. Dazu gehören<br />

außer den medizinischen Einrichtungen <strong>der</strong> Krankenhäuser, <strong>der</strong> Deutschen Stiftung<br />

Organtransplantation und <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant Vertreter des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<br />

Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen, Ethiker und Kostenträger.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, Gauting<br />

• Dipl.-Volksw. Thomas Ballast, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Banas, Regensburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />

• Ulrich Boltz, Essen<br />

• Conny Copitzky, Lutherstadt Wittenberg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Johann Peter Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Ricarda Klein, Berlin<br />

• Dr. rer. pol. Wulf-Dietrich Leber, Berlin<br />

• Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

• Prof. Dr. med. Georg Marckmann, München<br />

• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Björn Nashan, Hamburg<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, CH Leiden<br />

• Jutta Riemer, Bretzfeld<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

560


Stellvertretende Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Dr. med. Helmut Arbogast, München<br />

• Dr. med. Wolfgang Arns, Köln<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Dipl.-Ök/Medizin Elke Bokern, Berlin<br />

• Marita Donauer, Kindsbach<br />

• Dr. med. Antje Haas, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Medizinaloberrat Dr. med. Klaus Jahn, Wiesbaden<br />

• Dr. med. Wolfgang Jorde, Mönchengladbach<br />

• Axel Mertens, Berlin<br />

• Dr. med. Arie Oosterlee, CH Leiden<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Silke Schicktanz, Göttingen<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

Ständige Berater und Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Dr. med. Nadja Komm, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. habil. Hans Lippert, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />

• Min. Rat Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. phil. Jan P. Beckmann, Hagen<br />

• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Ricarda Klein, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Helmut Neumayer, Berlin<br />

561


• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />

für die Leber- und die Dünndarmtransplantation“<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />

• PD Dr. med. Susanne Beckebaum, Essen<br />

• Prof. Dr. med. Ansgar Lohse, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />

für die Nierentransplantation“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle/Saale<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Herne<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />

für die Pankreastransplantation“<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

562


• Dr. med. Helmut Arbogast, München<br />

• MinRat Friedger von Auer, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Stefan R. Bornstein, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Mathias D. Brendel, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard G. Bretzel, Gießen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Klaus Cichutek, Langen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Ulrich T. Hopt, Freiburg<br />

• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Alfred Königsrainer, Tübingen<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

• RegDir Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

• Dr. med. Peter Petersen, Tübingen<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Detlev Saeger, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Helmut Schmidt, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Jochen Seufert, Freiburg<br />

• PD Dr. med. Manfred Stangl, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung<br />

von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen<br />

gemäß § 16 Abs. 1 S.1 Nr. 4 a) und b) TPG“<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Manfred Brüggemann, Berlin<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien<br />

nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

563


• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

Gäste:<br />

• PD Dr. med. Volker Kliem, Hannoversch-Münden<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Kunzendorf, Kiel<br />

• Prof. Dr. med. Burkhard Tönshoff, Heidelberg<br />

• PD Dr. med. Lutz Thorsten Weber, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Martin Strüber, Hannover (Gast)<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TPG<br />

(4. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />

gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage von § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG in Verbindung<br />

mit § 10 des Vertrags zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle nach § 12 TPG<br />

eine Prüfungskommission zur Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen in formaler<br />

Anbindung an die Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Die Prüfungskommission arbeitet selbstständig und unabhängig. Die Geschäftsführung<br />

liegt bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. Hans Lippert, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

564


für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />

• Axel Mertens, MBA, Berlin, Berlin<br />

• Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />

Vertreter <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

• Dipl.-Ök./Medizin Elke Bokern, Berlin<br />

• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Frank Reinermann, Berlin<br />

für die Ständige Kommission Organtransplantation<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karl Tobias Beckurts, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

Organsachverständige:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Ständige Gäste:<br />

• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

Teilnahmeberechtigt: Stiftung Eurotransplant, Leiden/NL<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Überwachungskommission gem. <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG<br />

(4. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />

gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorgaben nach §§ 11 und 12<br />

TPG in Verbindung mit den Verträgen zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle und<br />

zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle eine Kommission zur Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung<br />

<strong>der</strong> Bestimmungen dieser Verträge. (Die Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen<br />

obliegt <strong>der</strong> Prüfungskommission.)<br />

Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Hans Lippert, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />

• Axel Mertens, MBA, Berlin<br />

• Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />

Vertreter <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

• Dipl.-Ök./Medizin Elke Bokern, Berlin<br />

• PD Dr. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Frank Reinermann, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

565


Ständige Gäste:<br />

• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Wissenschaftlicher Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der Wissenschaftliche Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist interdisziplinär aus Wissenschaftlern<br />

verschiedener Fachgebiete <strong>der</strong> Medizin zusammengesetzt. Seine Aufgabe ist<br />

die Beratung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Fragen, die insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und <strong>der</strong><br />

ärztlichen Berufsausübung auftreten. Er erarbeitet nach <strong>der</strong> Beauftragung durch den<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen, Richtlinien bzw. Empfehlungen zu<br />

verschiedenen Themenkomplexen unter Berücksichtigung von ethischen Aspekten.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Innere Medizin)<br />

Stellvertretende Vorsitzende:<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin (Epidemiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg (Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie)<br />

Beisitzer im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats:<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Hämatoonkologie)<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München (Gynäkologie/Geburtshilfe)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

(Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Geschichte <strong>der</strong> Medizin)<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Chirurgie und Transplantationsmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg (Allgemeinmedizin)<br />

Weiter gehören dem Vorstand an:<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Ständiger Gast im Vorstand:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Weitere Beiratsmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Peter Bartenstein, München (Nuklearmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Transfusionsmedizin)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Maria Blettner, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Dietel, Berlin (Pathologie)<br />

• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg (Kardiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg (Dermatologie)<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach (Orthopädie)<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin (Unfallchirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hartung, Düsseldorf (Neurologie)<br />

• Prof. Dr. med. Martin Heller, Kiel (Radiologie)<br />

566


• Prof. Dr. med. Karl Hörmann, Mannheim (HNO)<br />

• Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, München (Chirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Gynäkologie)<br />

• Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden (Anästhesiologie)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Pharmakologie)<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm (Mikrobiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg (Immunologie)<br />

• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster (Andrologie)<br />

• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Humangenetik)<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Augenheilkunde)<br />

• Prof. Dr. med. Hubertus Riedmiller, Würzburg (Urologie)<br />

• Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Köln (Rechtsmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena (Psychiatrie)<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg (Innere Medizin)<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin (Infektiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal (Klinische Pharmakologie)<br />

• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Jörg-Christian Tonn, München (Neurochirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock (Experimentelle Chirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Karl Werdan, Halle (Kardiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Fred Zepp, Mainz (Kin<strong>der</strong>heilkunde)<br />

Ständige Gäste:<br />

• PD Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />

(Leiter <strong>der</strong> med.-wiss. Redaktion des Deutschen Ärzteblatts)<br />

• Oberstarzt Dr. med. Ulrich Eickstädt, Bonn (Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin (Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation)<br />

• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft)<br />

• Generalarzt PD Dr. med. Georg Mager, Bonn<br />

(Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />

• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn, Münster (Präsident <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.)<br />

• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />

(Leiter des Dezernats 1 <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

567


Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, Buch am Ammersee (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />

• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />

• Dr. med. Ullrich Hilland, Bocholt<br />

• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin<br />

• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />

• Prof. Dr. theol. Hartmut Kreß, Bonn<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. Peter Propping, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. Claus R. Bartram, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, München<br />

• Prof. Dr. Hermann Hepp, Buch am Ammersee<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Univ.-Prof. Dr. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. Wolff-H. Schmiegel, Bochum<br />

• Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />

• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Finke, Freiburg<br />

• Dr. med. Johannes Fischer, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />

568


• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />

• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Kubanek, Neukirchen<br />

• Dr. med. Carlheinz Müller, Ulm<br />

• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Schmitz, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />

• PD Dr. Torsten Tonn, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Markus Wiesneth, Ulm<br />

• Prof. Dr. Dr. Axel Rolf Zan<strong>der</strong>, Hamburg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />

beim Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Gast)<br />

vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats benannte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />

vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats berufene Sachverständige:<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Friese, München<br />

• RA Corina Glorius, Berlin<br />

• Dr. rer. nat Sigrid Graumann, Berlin<br />

• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />

• Dr. med. Ulrich Hilland, Bocholt<br />

• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />

• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

569


Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christian Büchel, Hamburg<br />

• Dr. med. Ulrich Kiefaber, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg<br />

• Dr. phil. Dipl.-Psych. Rainer Schnei<strong>der</strong>, Freiburg<br />

• Prof. Dr. jur. Brigitte Tag, Zürich/CH<br />

• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. med. Thomas R. Weihrauch, Düsseldorf<br />

• PD Dr. med. Claudia Witt, MBA, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Stephan Zipfel, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christian Drosten, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Gernot Duncker, Halle/Saale<br />

• Prof. Dr. med. Katrin Engelmann, Chemnitz<br />

• Dr. med. Klaudia Huber-van <strong>der</strong> Velden, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Thomas Montag-Lessing, Langen<br />

• PD Dr. med. Axel Pruß, Berlin<br />

• Dr. med. Jan Schröter, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Ralf. R. Tönjes, Langen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin –<br />

kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />

570


• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen Beirats:<br />

• Prof. Dr. med. Maria Blettner, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg<br />

• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hörmann, Mannheim<br />

• Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden<br />

• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Karl Rahn, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock<br />

externe Sachverständige:<br />

• Prof. Dr. med. Guido Adler, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Michael Albrecht, Dresden<br />

• Prof. Dr. rer. physiol. Dr. h. c. Ulrike Beisiegel, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Bitter-Suermann, Hannover<br />

• Dr. med. Andreas Botzlar, München<br />

• Dr. med. Francesco De Meo, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp, Berlin<br />

• Ltd. Ministerialrat Hans-Otto von Gaertner, Mainz<br />

• Dipl.-Volkswirtin Irmtraut Gürkan, Heidelberg<br />

• Thomas Köhler, Frankfurt/ Main<br />

• Dr. rer. soc. Uwe Repschläger, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. med. Babette Simon, Oldenburg<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ständiger Arbeitskreis „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht seit 1995 Handlungsanleitungen zur kritisch reflektierten<br />

Indikationsstellung von Blutprodukten. Die notwendigen Vorschläge zur fortlaufenden<br />

Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Querschnitts-Leitlinien an den Stand <strong>der</strong> Wissenschaft<br />

erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />

• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

571


• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Bux, Hagen<br />

• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Würzburg<br />

• PD Dr. med. Lorenz Frey, München<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greiswald<br />

• Prof. Dr. med. Marcell U. Heim, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Holger Kiesewetter, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Johannes Oldenburg, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />

• Dr. med. Ulrich Sachs, Gießen<br />

• Prof. Dr. med. Abdulgabar Salama, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Schramm, München<br />

• PD Dr. med. Michael Spannagl, München<br />

• Prof. Dr. med. Martin Welte, Darmstadt<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie<br />

nach §§ 12a und 18 TFG“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Die notwendigen Vorschläge zur<br />

fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien an neue wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

bzw. geän<strong>der</strong>te rechtliche Rahmenbedingungen erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis<br />

des Wissenschaftlichen Beirats.<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. Albrecht Ben<strong>der</strong>, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Reinhard Burger, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />

• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />

• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />

• Dr. med. Walter Hitzler, Mainz<br />

• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />

• Dr. med. Gabriele Walther-Wenke, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

572


Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV)<br />

(2. Amtsperiode 2008 – 2011)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des auf dem 108. Deutschen Ärztetag<br />

verabschiedeten Rahmenkonzepts ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

aufgelegt. Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen<br />

mit Sachargumenten entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten<br />

Patientenversorgung und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden. Zur Konkretisierung<br />

und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern<br />

bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige<br />

Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Berlin<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Bertram Häussler, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Linda<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />

• Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, Bayreuth<br />

• Prof. Dr. med. Holger Pfaff, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Roe<strong>der</strong>, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz, Icking<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann, Rangendingen<br />

• Prof. Dr. med. Gabriele Stoppe, Basel/CH<br />

• Dr. med. Stefan Windau, Leipzig<br />

Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

573


Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der Vorstand hat im Juni 1999 die nachfolgenden Kriterien für die Arbeit von Ausschüssen<br />

und Arbeitsgruppen verabschiedet, die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen und <strong>der</strong><br />

Gremien mit eigener Satzung bleiben davon unberührt.<br />

– Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen ausschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und wirken nicht nach außen.<br />

– Ausschüsse sollen für Daueraufgaben und Arbeitsgruppen für zeitlich befristete Projekte<br />

eingerichtet werden. Es bieten sich vier Kategorien an:<br />

a) Ständige Arbeitsausschüsse <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen (Berufsordnung und Weiterbildung),<br />

die sich mit Satzungsaufgaben befassen (Kategorie I), mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung je zur Hälfte mit Vertretern durch den Vorstand und durch die jeweiligen<br />

Ständigen Konferenzen<br />

b) Ständige Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en berufspolitischen Aufgaben (Kategorie II) mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu vier weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

c) Ausschüsse für weitere gesundheits- und berufspolitische Fragestellungen und<br />

Schwerpunkte (Kategorie III) mit<br />

• Arbeitsauftrag grundsätzlich nur auf Veranlassung des Vorstandes und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu zwei weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

d) Projekt- und Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit zeitlich befristeten Frage- und Problemstellungen<br />

(Kategorie IV)<br />

• Einrichtung auf Vorstandsbeschluss<br />

• Besetzung in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Problemstellung<br />

– Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />

sollten Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sein.<br />

– Die zahlenmäßig klein gehaltenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen verstehen sich als<br />

Steuergruppen und arbeiten im Sinne eines Projektmanagements. Je nach Aufgabengebiet<br />

und je nach Beratungsgegenstand können themenbezogen Gäste hinzugezogen<br />

werden. Bei größeren Projekten ist <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wegen<br />

weiterer Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten rechtzeitig einzubeziehen.<br />

– Vorsitzende von Ausschüssen und Ständigen Konferenzen verlieren den Vorsitz in<br />

diesen Gremien, wenn sie aus dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgeschieden<br />

sind und nicht ausdrücklich für die verbleibende Amtsperiode bestätigt wurden.<br />

574


Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />

• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

• Dr. med. Eckart Rolshoven, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Heinz-Johannes Bicker, Duisburg<br />

• Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Mainz<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Bayern: Dr. med. Jürgen Commeßmann, Burghausen<br />

Berlin: N.N.<br />

Dieter Weigel, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Dietmar Groß, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Bettina Stein, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Ulrich Rogall, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg<br />

Prof. Dr. med. Dr. h. c. David Groneberg, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Rana Jurkschat, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Nordrhein: Dr. med. Rolf Hess-Gräfenberg, Düsseldorf<br />

Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Ute Wellstein, Mainz<br />

Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />

575


Sachsen: Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Dresden<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Annekatrin Bergmann, Halle<br />

Schleswig-Holstein: Detlef Glomm, Meldorf<br />

Thüringen: Univ.-Prof. Dr. med. Rainer Schiele, Jena<br />

Dr. med. Angela Hay, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />

Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />

Susanne Hofmann, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Klaus Walter, Aalen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />

• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />

• Dr. med. Wolfgang Müller, Düsseldorf<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />

Bayern: Reinhard Dehlinger, München<br />

Prof. Dr. med. Detlef Kunze, München<br />

Dr. med. Lothar Wittek, München<br />

Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />

Dr. med. Elmar Wille, Berlin<br />

RA Martin Reiss, Berlin<br />

Dr. med. Vera von Doetinchem de Rande, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Manfred Kalz, Neuruppin<br />

Bremen: Dr. med. Karsten Erichsen, Bremen<br />

Dr. med. Klaus-Ludwig Jahn, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Torsten Hemker, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach,<br />

Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Brigitte Ende, Busek<br />

Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Brigitte Ende, Gießen<br />

Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />

576


Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Dr. med. dent. Uwe Peter, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Dr. med. Jürgen Tempel, Wunstorf<br />

Kirsten Gutjahr, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />

Dr. med. Christian Henner Köhne, Aachen<br />

Dr. jur. Gerhard Rosler, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rüdiger Schnei<strong>der</strong>, Trier<br />

San.-Rat Dr. Egon Walischewski, Neuwied<br />

Dr. med. Günter Strack, Limburgerhof<br />

Dr. med. Helmut Peters, Mainz<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. med. Steffen Liebscher, Aue<br />

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Walter Ku<strong>der</strong>natsch, Bitterfeld<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Dr. jur. Hans-Michael Steen, Eckernförde<br />

Dr. med. Thomas Birker, Heide<br />

Heinz-Ludwig Kraunus, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. rer. pol. Wolfgang Thöle, Jena<br />

Dr. med. Hannelore Pientka, Nordhausen<br />

Westfalen-Lippe: Karl-Heinz Müller, Detmold<br />

Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitz)<br />

• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

577


Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitz)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Schulze, Tübingen<br />

Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />

Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Wolf von Römer, München<br />

Dr. med. Andreas Botzlar, Planegg<br />

Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />

Thomas Schellhase, München<br />

Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />

Dr. med. Werner Wyrwich, Berlin<br />

Dr. med. Catharina Döring-Wimberg, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />

Dipl.-Med. Guido Salewski, Frankfurt/O<strong>der</strong><br />

Barbara Raubold, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Bruno Schmolke, Hamburg<br />

Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />

Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Günter Haas, Lautertal<br />

Dr. med. Klaus König, Eschborn<br />

Dr. med. Viktor Karnosky, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Dr. med. Fred Ruhnau, Neustrelitz<br />

Ass. jur. Ulrike Büttner, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Bernd Haubitz, Hannover<br />

Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Dieter Mitrenga, Köln<br />

Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Charis Eibl, Heppenheim<br />

Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Harry Derouet, Saarbrücken<br />

Dr. med. Ernst Zimmer, Merzig<br />

Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Uwe Köhler, Leipzig<br />

Dr. med. Birgit Gäbler, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Carmen Wagner, Magdeburg<br />

Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

578


Schleswig-Holstein: Dr. med. Arthur Friedrich, Fockbek<br />

Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />

Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar<br />

Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />

Dr. med. Annette Braunsdorf, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Bochum<br />

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />

Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />

Bernd Schulte, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />

Medizinische Fakultäten“<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Christian Beescho, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Bitter-Suermann, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Neuser, Mainz<br />

• Vertreter bvmd<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Ausschuss „Berufsordnung für die in Deutschland tätigen<br />

Ärztinnen und Ärzte“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

• RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

• Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />

• Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

579


Ständige Konferenz zur Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die<br />

in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />

Ass. jur. Marie-Luise Hof, München<br />

Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

Berlin: Martina Jaklin, Berlin<br />

Ass. Sven Niemeck, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Renate Schuster, Neuenhagen<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Jörg Hermann, Bremen<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />

Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. iur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu,<br />

Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />

RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Wolfgang Sauermann, Dresden<br />

Dr. med. Andreas Prokop, Döbeln<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dipl.-Med. Dörte Meisel, Wettin<br />

Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />

Thüringen: Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />

Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />

Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />

Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

580


Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Diehl, Köln<br />

• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Freiburg<br />

• PD Dr. phil. Alfred Simon, Göttingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ständige Konferenz für Europäische Angelegenheiten<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Gabriela Luth, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Dr. med. Viktor Karnosky, Frankfurt/Main<br />

Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Ulf Burmeister, Oldenburg<br />

Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Ass. Kornelia Olsen, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />

581


Thüringen: Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />

Dr. med. Sebastian Roy, Meiningen<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Hagen<br />

Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />

Martin Melin, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

Ausschuss „Gebührenordnung“<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Dortmund<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Georg Holfel<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />

• Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />

• San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Neuwied<br />

• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef (KBV)<br />

• Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Frankfurt/Main (KBV)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong><br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg (Stv. Vorsitzende)<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Ass. Annabel Seebohm, Berlin<br />

Arzneimittelkommission: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />

Zentrale Ethikkommission: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Petra Knupfer, Stuttgart<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Jörg Hasford, München<br />

Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

Berlin: PD Dr. med. Hans-Herbert Fülle, Berlin<br />

Christoph Röhrig, Berlin<br />

Brandenburg: Prof. Dr. med. Michael Matthias, Berlin<br />

Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

582


Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Prof. Dr. med. Herbert Rasche, Bremen<br />

Hamburg: Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg<br />

Prof. Dr. med. Thomas Weber, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Sebastian Har<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />

Ass. jur. Ariane Wölfer, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Prof. Dr. med. Andreas Büttner, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Kai Bogs, Hannover<br />

Prof. Dr. med. Peter Kleine, Göttingen<br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Ursula Sehrt-Ricken, Düsseldorf<br />

RA Caroline Schulz, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Ignaz Wessler, Mainz<br />

Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Mainz<br />

Saarland: Ass. jur. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

San.-Rat Prof. Dr. med. Hermann Schieffer, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Rolf Haupt, Leipzig<br />

Ass. jur. Anke Schmie<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: PD Dr. Dr. rer. nat. Jürgen Metzner, Halle<br />

Ass. jur. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Prof. Dr. med. Gerhard Hintze, Bad Oldesloe<br />

Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Rudolf Giertler, Jena<br />

RA Helmut Heck, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Hans-Werner Bothe, Münster<br />

Ass. jur. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Günter Baitsch, Riehen-Basel<br />

• Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />

Ständige Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />

• Dr. med. Dieter Eis, Berlin<br />

• Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

583


Ständige Konferenz „Gesundheit und Umwelt“<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Bayern: Dr. med. Stephan Böse-O’Reilly, München<br />

Berlin: N.N.<br />

Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Dietrich Metz, Wittstock<br />

Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />

Franz-Josef Blömer, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Albrecht zum Winkel, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dipl.-Med. Gerhard Hauk, Rostock<br />

Dr. med. Dietrich Thierfel<strong>der</strong>, Schwerin<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek, Düsseldorf<br />

Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />

Saarland: Dr. med. Michael Feldmann, Neunkirchen<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl, Chemnitz<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Hanna Oppermann, Barleben<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Thüringen: PD Dr. med. Olaf Manuwald, Erfurt<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />

Prof. Dr. med. Dietrich Paravicini, Gütersloh<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ausschuss „Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

584


Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Hans-Martin Beyer, Füssen<br />

• Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />

• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Egbert J. Seidel, Weimar<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg<br />

Bayern: Dr. med. Max Kaplan, München<br />

Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />

Berlin: Dr. med. Johannes Bruns, Berlin<br />

PD Dr. med. Uwe Torsten, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Elke Köhler, Jüterbog<br />

Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />

Franz-Josef Blömer, Bremen<br />

Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />

Hessen: Monika Buchalik, Hanau<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ingrid Müller, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Wolfgang Grashorn, Oldenburg<br />

Nordrhein: Dr. med. Christiane Groß M.A., Wuppertal<br />

Dr. med. Frie<strong>der</strong> Götz Hutterer, Wuppertal<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Sabine Schindler-Marlow, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />

Saarland: Dr. med. Michael Feldmann, Neunkirchen<br />

Sachsen: PD Dr. med. Uwe Häntzschel, Bad Schandau<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Thüringen: Prof. Dr. med. Johanna Hübscher, Jena<br />

Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />

585


Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />

Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Susanne Hofmann, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen<br />

Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

Dr. jur. Karl-Eberhard Nick, Vors. Richter am OLG a. D.,<br />

Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Bernulf Günther, München<br />

Ernst Karmasin, Vors. Richter am Bay. OLG a. D.,<br />

Germering<br />

RA Alban Braun, München<br />

Berlin: Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

Martina Jaklin, Berlin<br />

Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Dr. med. Volkmar Skerra, Schwielowsee<br />

Bremen: Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Jasper Kiehn, Hamburg<br />

Hessen: Dr. jur. Katharina Deppert, Frankfurt/Main<br />

Dr. jur. Hans Gießler, Frankfurt/Main<br />

Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik, Hannover<br />

RA Johannes Neu, Hannover<br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Lutwin Beck, Düsseldorf<br />

OLG-Präs. a. D. Dr. jur. Heinz-Dieter Laum, Mülheim<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rolf Höfel, Mainz<br />

Rudolf Sonntag, Mainz<br />

Saarland: Vors. Richter am OLG a. D. Ernst Kropf, Saarlouis<br />

Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. med. Rainer Kluge, Kamenz<br />

Harald Kirchmayer, Nürnberg<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />

Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />

Prof. Dr. med. Wulf Schirrmeister, Jena<br />

586


Westfalen-Lippe: Präs. d. LG a. D. Christel Meyer-Wentrup, Münster<br />

Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Ass. jur. Barbara Berner, Berlin<br />

Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Ausschuss „Krankenhaus“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

ambulant-stationären Kooperation“<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Krankenhaus)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Ambulante Versorgung)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

(als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin)<br />

587


• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Heidemarie Lux, Fürth<br />

Dr. med. Christoph Emminger, München<br />

Berlin: Dr. med. Kilian Tegethoff, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />

Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Potsdam<br />

Bremen: Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />

Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

Hamburg: Günther van Dyk, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Peter Zürner, Göttingen<br />

Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />

Dr. med. Christiane Frenz, Rosenow<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Jörg Zimmermann, Celle<br />

Nordrhein: Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger, Köln<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Günter Herrmann, Grünstadt<br />

Dr. med. F. Peter Schwerdtfeger, Trier<br />

Saarland: San.-Rätin Dr. med. Petra Ullmann, Sarreguemines<br />

Sachsen: Dr. med. Eberhard Huschke, Ebersbach<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Trommler, Köthen<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />

Dr. med. Dolores de Mattia, Schönwalde<br />

Thüringen: Dr. med. Gerd Scheiber, Ilmenau<br />

Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Ulrich Schrö<strong>der</strong>, Gütersloh<br />

Prof. Dr. med. Dietrich Paravicini, Gütersloh<br />

Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

588


Ausschuss „Medizinische Fachberufe“<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Datz, Tübingen<br />

Bayern: Dr. med. Markus Beck, Stadtbergen<br />

Armin Erdt, München<br />

Berlin: Dr. med. Regine Held, Berlin<br />

Constanze Olivia Carl, Berlin<br />

Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Dipl.-Med. Gerd Rust, Spremberg<br />

Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Karin Rudzki, Hamburg<br />

Hessen: Ass. Roswitha Hoerschelmann, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach,<br />

Frankfurt/Main<br />

Erich Lickroth, Lützelbach<br />

Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Dr. med. dent. Uwe Peter, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Carl-G. Fuchs, Bodenwer<strong>der</strong><br />

Solveig Vogel, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />

Verw. Dir. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Ines Henrich, Höhr-Grenzhausen<br />

Saarland: Prof. Dr. med. Harry Derouet, Neunkirchen<br />

Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />

Marina Hartmann, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Volker Warneke, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Christiane Scherf, Bad Langensalza<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Peter Peters, Bochum<br />

Dr. med. Barbara Blaszkiewicz, Dortmund<br />

Anja Schulze-Detten, Münster<br />

Bernd Schulte, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

589


Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Christian K. Lackner, München<br />

• Oberstarzt Prof. Dr. med. Lorenz Lampl, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Peter Sefrin, Würzburg<br />

• Dr. med. Dieter Stratmann, Minden<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

Ärzteschaft: Samir Rabbata, Berlin<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Oliver Erens, Stuttgart<br />

Bayern: Dagmar Nedbal, München<br />

Berlin: Sascha Rudat, Berlin<br />

Brandenburg: Elke Köhler, Jüterbog<br />

Anja Saller, Leipzig<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />

Sandra Wilsdorf, Hamburg<br />

Hessen: Katja Möhrle, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Günter Langhans, Stralsund<br />

Dr. med. Wilfried Schimanke, Rostock<br />

Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Julia Beatrice Fruhner, Hannover<br />

Dipl.-Geogr. Jörg Blume, Hannover<br />

Nordrhein: Horst Schumacher, Düsseldorf<br />

Dr. med. Rainer Holzborn, Dinslaken<br />

Martin Grauduszus, Erkrath<br />

Rheinland-Pfalz: Ines Engelmohr, Mainz<br />

Saarland: Andreas Kondziela, Homburg<br />

Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Prof. Dr. Winfried Klug, Dresden<br />

Knut Köhler M.A., Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Carsten Leffmann, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Ulrike Schramm-Hä<strong>der</strong>, Jena<br />

590


Westfalen-Lippe: Volker Heiliger, Münster<br />

Klaus Dercks, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Astrid Bühren, Murnau<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

• Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />

Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />

• Dr. med. Jürgen Attenberger, Hannover<br />

• Dr. med. Dieter Auch, Berlin<br />

• Dr. med. Dirk Carstanjen, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Bad Oeynhausen<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Macdonald, Berlin<br />

• Andrea Michelsen, Lahr<br />

• Dr. med. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Michael Neumaier, Mannheim<br />

• Dr. rer. nat. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />

• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />

• Dr. rer. nat. Günter Siegemund, Berlin<br />

• PD Dr. rer. nat. Rüdiger Siekmeier, Bonn<br />

• Dr. rer. nat. Undine Soltau, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

591


Fachgruppe „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“<br />

• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Bad Oeynhausen<br />

• Dr. rer. nat. Bernd Köppen, Kleinmachnow<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Rainer Macdonald, Berlin<br />

• Andrea Michelsen, Lahr<br />

• Dr. med. Christoph Nie<strong>der</strong>au, Dortmund<br />

• Dr. rer. nat. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />

• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. Wolfgang Stein, Hamburg<br />

• Dr. rer. nat. Susanne Trumm, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen<br />

Matthias Felsenstein, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Kurt Reising, Augsburg<br />

Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer, München<br />

Berlin: Dr. med. Erich Fellmann, Berlin<br />

Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Wolf Schmidt, Cottbus<br />

Dipl.-Med. Rainer Hanisch, Spreenhagen<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Prof. Dr. med. Martin Carstensen, Hamburg<br />

Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Nina Walter, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ulf Broschewitz, Rostock<br />

Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

Dr. med. Harald Terpe, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, Bad Zwischenahn<br />

Nordrhein: Dr. med. Klaus Josten, Meckenheim<br />

Dr. med. Hans-Georg Huber, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Dirk Jesinghaus, Saarbrücken<br />

Sachsen: PD Dr. med. habil. Maria Eberlein-Gonska, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Manuela Wolf, Magdeburg<br />

592


Schleswig-Holstein: Dr. med. Uta Kunze, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dipl.-Med. Uwe Bust, Sömmerda<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Herdecke<br />

Dr. med. Hans-Jürgen Bickmann, Siegen<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ständige Konferenz <strong>der</strong> Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

Bez.-ÄK Nordwürttemberg: Ass. iur. H. Glindmeyer, Stuttgart<br />

Bez.-ÄK Nordbaden: Helmut Kohn, Karlsruhe<br />

Ass. Patrick Kessler, Karlsruhe<br />

Bez.-ÄK Südbaden: Gerhard Sutor, Freiburg<br />

Bez.-ÄK Südwürttemberg: Prof. Dr. jur. Hans Kamps, Tübingen<br />

Dr. jur. Regina Kiesecker, Reutlingen<br />

Bayern: Peter Kalb, München<br />

RA Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />

Martina Jaklin, Berlin<br />

Brandenburg: Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: RA und Notar Wolf Martin Nentwig, Bremen<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />

Ass. jur. Nina Rutschmann, Hamburg<br />

Hessen: Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Ass. jur. Claudia Dethloff, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

Ass. jur. Svenja Nolting, Hannover<br />

Nordrhein: RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu,<br />

Düsseldorf<br />

RA Dr. jur. Dirk Schulenburg, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />

Bez.-ÄK Koblenz: Ass. Quednow, Koblenz<br />

Bez.-ÄK Pfalz: Ass. Jäger, Neustadt<br />

Bez.-ÄK Rheinhessen: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />

Bez.-ÄK Trier: RA Paul Hauschild, Trier<br />

593


Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Ass. jur. Annette Burkhardt, Dresden<br />

Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Ass. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />

Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />

Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />

Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />

Dipl.-Jur. Sabine Butters, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Ass. Bertram Koch, Münster<br />

Ass. Christoph Kuhlmann, Münster<br />

Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Constanze Jacobowski, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Götz Mundle, Wendisch Rietz<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ausschuss „Telematik“<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Christiane Groß, Wuppertal<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />

• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong>, Berlin<br />

• Dr. med. Sebastian Roy, Meiningen<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />

594


Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

Berlin: Michael Hahn, Berlin<br />

Brandenburg: Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Klaus Labuhn, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

Sachsen: Ass. jur. Michael Schulte Westenberg, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Carsten Leffmann, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

595


Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995 gegründete<br />

Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung.<br />

Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />

– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />

– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />

– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong> medizinischen<br />

Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />

– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />

– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />

Verwaltungsrat:<br />

Für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

Planungsgruppe:<br />

Für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Eberhard Gramsch, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Franziska Diel MPH, Berlin<br />

• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef<br />

• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg<br />

596


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Erweiterte Planungsgruppe:<br />

Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen (z. B. <strong>der</strong> AWMF) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser Organisationen<br />

hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für Abstimmungen<br />

und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />

erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn) und<br />

die Vorsitzenden <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. med. Hans-Konrad<br />

Selbmann und Prof. Dr. med. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger (Leiter des ÄZQ)<br />

• Dr. med. Christian Thomeczek (Geschäftsführer im ÄZQ,<br />

Ressortleitung Patientensicherheit/Qualitätsmanagement)<br />

• Dr. med. Susanne Weinbrenner MPH (Ressortleitung EbM/Leitlinien)<br />

Mitarbeiter des ÄZQ:<br />

• Dr. oec. troph. Babette Bürger: Redaktion Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und<br />

Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />

• Susann Conrad, Diplom-Gesundheitswirtin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

EbM/Leitlinien<br />

• Liat Fishmann, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patientensicherheit/<br />

Qualitätsmanagement<br />

• Astrid Hintze: Sekretariat<br />

• Dipl.-Dok. Inga König: Mitarbeiterin –<br />

Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />

• Dipl.-Soz. Wiss. Thomas Langer: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – EbM/Leitlinien<br />

• Dr. med. Berit Meyerrose: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – EbM/Leitlinien<br />

• Dr. med. Monika Nothacker MPH: Wissenschaftliche Referentin <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung<br />

• Daniela Renner, MScN: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />

• Dr. med. Julia Rohe MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />

• Dipl.-Des. Christiane Rothe M.A.: Mitarbeiterin – Arztbibliothek/<br />

Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />

• Dana Rütters: Mitarbeiterin – Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle<br />

(IVS)<br />

• Andrea Sanguino Heinrich Ärztin, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />

• Karsta Sau<strong>der</strong>, MoP: Assistenz <strong>der</strong> Institutsleitung, Leiterin <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM)<br />

• Corinna Schaefer M.A.: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patienteninformation<br />

• Martina Schinke: Sekretariat<br />

• Dipl.-Dok. Jacqueline Schirm: Mitarbeiterin –<br />

Arztbibliothek/Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />

• Dr. rer. medic. Sabine Schwarz, Diplom-Psychologin: Wissenschaftliche<br />

Mitarbeiterin – Wissensmanagement<br />

• Silja Schwencke, Ärztin: Wissenschaftliche Referentin <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

597


• Svenja Siegert, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Arztbibliothek/Patienteninformation<br />

• Dr. med. Beate Weikert: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – EBM/Leitlinien<br />

• Martina Westermann: Sekretariat <strong>der</strong> ÄZQ-Leitung<br />

Expertenkreise des ÄZQ<br />

Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage NVL Asthma:<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz (Vertreter: Antonius Schnei<strong>der</strong>): Deutsche<br />

Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Dietrich Berdel: Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und<br />

Umweltmedizin und Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie<br />

• Prof. Dr. med. Roland Buhl: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und<br />

Beatmungsmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Fischer: Deutsche Gesellschaft für<br />

Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Dr. re. Nat. Andrea Hämmerlein: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen<br />

Apotheker<br />

• Prof. Dr. med. Franz Kainer: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und<br />

Geburtshilfe<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und<br />

Umweltmedizin<br />

• Dorothea Pfeiffer-Kascha: Deutscher Verband für Physiotherapie<br />

• Prof. Dr. med. Frank Riedel: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Antonius Schnei<strong>der</strong>: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

und Familienmedizin<br />

• Dr. med. Gisela Schott: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Dr. med. Konrad Schultz: Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und<br />

Rehabilitation<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Schultze-Werninghaus: Deutsche Gesellschaft für<br />

Allergologie und Klinische Immunologie<br />

• Prof. Dr. med. Martin Schulz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Apotheker<br />

• Prof. Dr. med. Antje Schuster: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Ukena: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Ingrid Voigtmann: Deutscher Allergie- und Asthmabund<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Deutsche Atemwegsliga<br />

Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression:<br />

• Angela Bleckmann: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker<br />

• PD Dr. med. Tom Bschor: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Päd. Jochen Gensichen, MPH: Deutsche Gesellschaft für<br />

Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Dipl.-Psych. Timo Harfst: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

598


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

• Prof. Dr. phil. Martin Hautzinger: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />

• Carsten Kolada: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker<br />

• Prof. Dr. sc. hum. Christine Kühner: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />

• Dipl.-Psych. Jürgen Matzat: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Mundt: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />

Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. phil. Rainer Richter: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

• Prof. Dr. med. Henning Schauenburg: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schnei<strong>der</strong>: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />

Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

• PD Dr. phil. Holger Schulz: Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

An <strong>der</strong> Koordination sind weiterhin – neben <strong>der</strong> AWMF und dem ÄZQ – beteiligt:<br />

Universitätsklinikum Freiburg: Prof. Dr. med. Mathias Berger, Dr. med. Isaac Bermejo,<br />

Dipl.-Psych. Christian Klesse<br />

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Prof. Dr. med. Dr. phil. Martin Härter.<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz:<br />

• Prof. Dr. med. Georg Ertl: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Roland Hardt: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für<br />

Psychosomatische Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• PD Dr. med. Eckart Miche: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Mörike: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Anton Müller: Gesellschaft für Nephrologie<br />

• Dr. med. Christiane Muth, MPH: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Martin Scherer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und<br />

Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen<br />

• PD Dr. med. Jürgen Sin<strong>der</strong>mann: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />

Gefäßchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Dr. phil. med. Karl-Gustav Werner: HFI Kreislauf und Stoffwechsel<br />

(Patientenvertreter)<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Koronare Herzkrankheit:<br />

• Prof. Dr. med. Jochen Cremer: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />

Gefäßchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Donner-Banzhoff: Deutsche Gesellschaft für<br />

Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• PD Dr. med. Hilmar Dörge (Vertreter Prof. Zerkowski): Deutsche Gesellschaft für<br />

Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie<br />

599


• Prof. Dr. med. Eckart Fleck: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Jörg Haasenritter: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Christian Hamm: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für<br />

Psychosomatische Medizin<br />

• Dr. med. Christoph Klein: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Laufs: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Brigitte Osswald: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />

Gefäßchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und<br />

Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen<br />

• Prof. Dr. med. Sigmund Silber: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Tebbe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Prof. Dr. med. Petra Thürmann: als Expertin für klinische Pharmakologie an <strong>der</strong><br />

NVL KHK beteiligt<br />

• Prof. Dr. med. Karl Werdan: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Reinhard Zerkowski: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herzund<br />

Gefäßchirurgie<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz:<br />

• Dr. med. Bernhard Arnold: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und<br />

Intensivmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Ralf Baron: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

• Heike Barth: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />

• Prof. Dr. med. Annette Becker: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Rudolf Beisse: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie<br />

• Eckhardt Böhle: Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />

Physiotherapeuten/Krankengymnasten<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Bohndorf: Deutsche Röntgengesellschaft<br />

• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune: Deutsche Gesellschaft für experimentelle und<br />

klinische Pharmakologie und Toxikologie<br />

• Prof. Dr. med. Jean-Francois Chenot: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

und Familienmedizin<br />

• Heike Fuhr: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />

• Ludwig Hammel: Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew<br />

• Timo Harfst: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

• Prof. Dr. phil. Monika Hasenbring: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

• Prof. Patience Higman: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />

600


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Hopf: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und<br />

Orthopädische Chirurgie<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes<br />

Steuergruppe <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002):<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

Arbeitsgruppe „Therapieplanung“<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• Dr. med. Günther Egidi: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Stephan Matthaei: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich A. Müller: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum gewährleistet.<br />

Arbeitsgruppe „Nephropathie“:<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka: Deutsche Gesellschaft für<br />

Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Haller: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Hasslacher: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Uwe Heemann: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />

• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Herbert Imig: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Christof Mayer: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Landesärztekammer<br />

• Dr. med. Jan Menne: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />

601


• Prof. Dr. med. Wolfgang Pommer: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />

• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn: Deutsche Hochdruckliga<br />

• PD Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Landesärztekammer<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />

Arbeitsgruppe „Netzhautkomplikationen“:<br />

• Prof. Dr. Bernd Bertram: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hammes: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Dr. med. Claudia Jochmann: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• PD Dr. med. Klaus-Dieter Lemmen: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Gert Struck: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

Arbeitsgruppe „Fusskomplikationen“:<br />

• Prof. Dr. med. Hartwig Bauer: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Günter Germann: Deutsche Gesellschaft <strong>der</strong> Plastischen,<br />

Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Herbert Imig: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />

• Dr. med. Stephan Morbach: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft<br />

für Innere Medizin<br />

• PD Dr. med. Gunnar Riepe: Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und<br />

Wundbehandlung<br />

• Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />

• Dr. med. Hubert Stiegler: Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für<br />

Gefäßmedizin<br />

• PD Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />

• Dr. med. Til Uebel: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• PD Dr. med. Matthias Weck: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• PD Dr. med. Maria Witte: Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und<br />

Wundbehandlung<br />

Arbeitsgruppe „Neuropathie“:<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• PD Dr. med. Björn Ellger: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und operative<br />

Intensivmedizin<br />

602


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries (bis 03/2009): Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Haslbeck: Deutsche Diabetes Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Peter Hübner: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• PD Dr. med. Jutta Keller: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und<br />

Stoffwechselkrankheiten<br />

• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Peter Layer: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und<br />

Stoffwechselkrankheiten<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Maier: Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />

• Prof. Dr. med. Nikolaus Marx: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Neundörfer: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Pannek: Deutsche Gesellschaft für Urologie<br />

• Prof. Dr. med. Hilmar Prange: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Richter: Cochrane Metabolic and Endocrine Disor<strong>der</strong>s Group<br />

(am Kapitel „Spezifische Maßnahmen bei sensomotorischer diabetischer<br />

Polyneuropathie“ beteiligter Autor)<br />

• Dr. med. Hannes Rietzsch: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Spranger (ab 03/2009): Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Stefan Wilm: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Dan Ziegler (bis 11/2009): Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

Arbeitsgruppe „Schulung“:<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• Dr. med. Erik Bodendieck: Sächsische Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Dr. phil. Dipl.-Psych. Bernhard Kulzer: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Nicole Müller: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für Innere<br />

Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich A. Müller: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. Uta Müller, MPH: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />

• Dr. med. Monika Toeller-Suchan: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. habil. Hans-Joachim Verlohren: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong><br />

Sächsischen Landesärztekammer<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Demenz:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Baerwald: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Sabine Bartholomeyczik: Deutscher Pflegerat<br />

• PD Dr. med. Cornelius Bollheimer: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Günther Deuschl: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

603


• Dr. med. Lutz Drach: Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -<br />

psychotherapie<br />

• Prof. Dr. med. Herrmann-Joseph Gertz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

• Dr. med. Manfred Gogol: Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie<br />

• Prof. Dr. med. Hans Gutzmann: Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -<br />

psychotherapie<br />

• Hildegard Hegeler: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.<br />

• Prof. Dr. med. Werner Hofmann: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />

• Sabine Jansen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.<br />

• Prof. Dr. med. Frank Jessen: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Nervenheilkunde<br />

• Dr. med. Hanna Kaduszkiewicz: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Heinz Lepper: Bundesfachvereinigung Leiten<strong>der</strong> Krankenpflegepersonen <strong>der</strong><br />

Psychiatrie e. V.<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Maier: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />

Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

• Carmen Mothes-Weier: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.<br />

• Dr. med. Friedemann Müller: Deutsche Gesellschaft für Neurologische<br />

Rehabilitation<br />

• Prof. Dr. med. Christof Müller-Busch: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

• Dr. med. Klaus Maria Perrar: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

• Dr. phil. Marianne Rabe: Akademie für Ethik<br />

• Prof. Dr. med. Paul Walter Schönle: Deutsche Gesellschaft für<br />

Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Schulz: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

• PD Dr. med. Alfred Simon: Akademie für Ethik<br />

• Dr. med. Annika Spottke: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

• PD Dr. med. Horst Christian Vollmar: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

und Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Jens Wildfang: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />

und Nervenheilkunde<br />

Expertenkreis „Qualitätsindikatoren“:<br />

• Dr. rer. soc. Lutz Altenhofen: Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in<br />

Deutschland<br />

• Dr. med. Gunnar Blumenstock: Universität Tübingen<br />

• Dr. med. Frie<strong>der</strong>ike Burgdorf: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. med. Franziska Diel: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. med. Klaus Döbler: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

• Prof. Dr. med. Max Geraedts: Universität Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Universität Freiburg<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck, M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Dr. med. Susanne Kleudgen: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften<br />

604


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: Ärztliches Zentrum für Qualität in<br />

<strong>der</strong> Medizin – Mo<strong>der</strong>ation<br />

• Dr. med. Anne Reiter: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />

• Dr. rer. pol. Dominik Graf von Stillfried: Zentralinstitut für die Kassenärztliche<br />

Versorgung in Deutschland<br />

• Dr. med. Christof Veit: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

• Muriel Weiß: Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland<br />

• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Expertenkreis „Patientensicherheit“:<br />

• Ass. Barbara Berner: Gemeinsame Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

• PD Dr. Tom Bschor: Abteilung für Psychiatrie <strong>der</strong> Schlosspark-Klinik Berlin,<br />

Mitglied <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Conen: Stiftung für Patientensicherheit Schweiz<br />

• Dr. med. Franziska Diel, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp: Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie,<br />

Unfallkrankenhaus Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, MPH: Institut für Allgemeinmedizin, Johann<br />

Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt<br />

• Eberhard Gramsch: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. Torsten Hoppe-Tichy: Apotheke Universitätsklinikum Heidelberg<br />

• Dr. med. Günther Jonitz: <strong>Bundesärztekammer</strong> (Vorsitz des Expertenkreises)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Dr. med. Ulrich Oesingmann: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik: Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und<br />

Schmerztherapie, Unfallkrankenhaus Berlin; Schlichtungsstelle für<br />

Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> Norddeutschen Ärztekammern<br />

• RA Horst-Dieter Schirmer: Gemeinsame Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

• Ulrich Smentkowski: Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler,<br />

Ärztekammer Nordrhein<br />

• Dr. phil. Amanda van Vegten: Qualitätsmanagement und Patientensicherheit,<br />

UniversitätsSpital Zürich<br />

• Prof. Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer: Bayerische Landesärztekammer<br />

INVIP-Reha-Beirat:<br />

• Dr. med. Michael Barczok: nie<strong>der</strong>gelassener Pneumologe<br />

• Dr. med. Silke Brüggemann: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

• Dr. med. Andreas Hellmann: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm Bernhard Niebling: Deutsche Gesellschaft für<br />

Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Dr. med. Konrad Schultz: Vertreter NVL-Gruppe<br />

• Dr. med. Christian Thomeczek: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Vertreter NVL-Gruppe<br />

605


Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises zur Überarbeitung von DELBI:<br />

• Martin Beyer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

• Dr. med. Franziska Diel, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. med. Markus Follmann, MPH, MSc: Deutsche Krebsgesellschaft<br />

• Dr. med. Michael Gülich, MPH: Deutsche Gesellschaft für<br />

Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Deutsche Gesellschaft für<br />

Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften<br />

• Dr. med. Monika Lelgemann: Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes<br />

• Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin,<br />

Universität Witten-Herdecke<br />

• Dr. med. Monika Mund: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: Ärztliches Zentrum für Qualität in<br />

<strong>der</strong> Medizin<br />

• Dr. med. Alric Rüther: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen<br />

• Prof. Dr. med. Martin Scherer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />

Medizinischen Fachgesellschaften<br />

• Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Dr. med. Justus Welke: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“<br />

Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

Mitglied <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

606


Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien<br />

Arbeitskreis „Blut“ beim Robert Koch-Institut<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />

• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stellvertreter)<br />

Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin<br />

• Dr. med. Robert Schäfer, Düsseldorf (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Beirat für das Zentrum für Krebsregisterdaten<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />

„Influenzapandemieplanung“<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin (1. Stellvertreter)<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin (2. Stellvertreter)<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC)<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm<br />

Fachbeirat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

607


Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ des Akkreditierungsbeirates (AKB)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />

Unterausschuss Qualitätssicherung<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />

Gendiagnostik-Kommission nach § 23 GenDG<br />

beim Robert Koch-Institut<br />

• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Ständiger Gast)<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München (Stv. Ständiger Gast)<br />

Gesundheitsforschungsrat beim BMBF<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Mitglied)<br />

• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin (Stv. Mitglied)<br />

Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS)<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />

Gesellschafterausschuss:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

608


Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

(IQWIG)<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Stiftungsrat)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Kuratorium)<br />

Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring<br />

beim Robert Koch-Institut (RKI)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

• Ines Chop, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />

Gesellschafterausschuss:<br />

• Manfred Brüggemann, Berlin<br />

• Ines Chop, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger<br />

Physiotherapeuten IFK zur Einführung eines Qualitätsmanagements<br />

für die Physiotherapiepraxen<br />

• Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup, Berlin<br />

Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. med. Hermann Wetzel, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

609


Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />

Deutsche Delegation:<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Delegationsleiter)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, Hamburg (Mitglied des Vorstandes)<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Berater:<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

• Domen Podnar, Berlin<br />

Beobachter:<br />

• Dr. med. Klaus Bittmann, Köln (NAV-Virchow-Bund)<br />

• Dr. med. Andreas Botzlar, Berlin (Marburger Bund)<br />

• Dr. med. Kuno Winn, Berlin (Hartmannbund)<br />

Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Stiftungsrat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Gast)<br />

610


Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Dr. med. Bernhard Gibis, Berlin<br />

• Rüdiger Vogt, Neuburg/Donau<br />

Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

611


Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />

• Dr. med. Matthias Wesser, Jena (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Stv. Vorsitzende)<br />

Mitglie<strong>der</strong> sind neben einigen persönlich benannten „Grün<strong>der</strong>n“ zahlreiche Vertreterinnen<br />

und Vertreter von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Organisationen und Institutionen,<br />

die sich dem oben genannten Thema widmen, sowie Vertreter <strong>der</strong> Ministerien.<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter von 39 Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Dipl.-Med. Petra Albrecht, Dresden<br />

• Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

• Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

• Dr. med. Reinhold Hauser, Stuttgart<br />

• Dr. med. Günter Hock, Mainz<br />

• Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

• Dr. med. Jörg Kurt, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />

• Ursula Liebeskind, Jena<br />

• Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

• Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

• Dr. med. Volkmar Skerra, Schwielowsee<br />

• Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />

612


Ständige Gäste:<br />

• Dr. med. Jörn Knöpnadel, Berlin<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin<br />

Patientenforum<br />

Vertreter <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG)<br />

• Dr. jur. Martin Danner, Düsseldorf<br />

• Hannelore Loskill, Düsseldorf<br />

Deutscher Diabetiker Bund e. V.<br />

• Manfred Flore, Kassel<br />

Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V. (BapK)<br />

• Leonore Julius, Bonn<br />

ACHSE e. V. – Allianz chronischer seltener Erkrankungen<br />

• Ass. jur. Christoph Nachtigäller, Berlin<br />

Forum chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im Paritätischen<br />

• Hilde Schulte, Bonn<br />

• Achim Weber, Berlin<br />

Deutsche Rheuma-Liga, Bundesverband e. V.<br />

• Borgi Winkler-Rohlfing, Wuppertal<br />

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />

• Ursula Helms, Berlin<br />

• Dr. med. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser, Berlin<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />

• Dr. med. Silke Kirsching, Berlin<br />

• Corinna Schaefer, Berlin<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dipl.-Ing. Karin Brösicke, Berlin<br />

• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />

• Ines Chop, Berlin<br />

• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

• Dr. oec. troph. Esther Freese, Berlin<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)<br />

• Klaus Balke, Berlin<br />

• Dr. med. Adela Litschel, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

613


• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

• Dr. med. Roland Stahl, Berlin<br />

• Dr. med. Dominik von Stillfried, Berlin (ZI)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

(3. Amtsperiode 2009 – 2013)<br />

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG (WBP) wird gemeinsam<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten (BPtK) und <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> getragen. Der Beirat erstellt insbeson<strong>der</strong>e Gutachten, wenn die Approbationsbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nach PsychThG Zweifel an <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />

eines Verfahrens haben. An den WBP können auch von den Fachkreisen Anträge<br />

zur Bewertung <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit von Verfahren und Methoden <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

gestellt werden.<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Herzog, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, München<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />

• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Günter Reich, Göttingen<br />

• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />

• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />

• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />

614


Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />

• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

Die Geschäftsführung liegt gemäß <strong>der</strong> ergänzenden Vereinbarung vom 17.03.2009<br />

(rückwirkend zum 01.01.2009) zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundeskammer<br />

<strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten während <strong>der</strong> 3. Amtsperiode bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Zuständig in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Dezernat 6 – Wissenschaft und Forschung –<br />

Arbeitsgruppe „Experimentelle Einzelfallstudien“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Arbeitsgruppe „Forschungsför<strong>der</strong>ung“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />

Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />

• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />

• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte<br />

• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />

Geschäftsführung:<br />

Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Operationalisierung <strong>der</strong> Verfahren“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />

615


• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />

• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />

• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Günter Reich, Göttingen<br />

• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />

• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze<br />

in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />

(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat 1994 beschlossen, eine unabhängige und<br />

multidisziplinär zusammengesetzte „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer<br />

Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)“ zu<br />

errichten.<br />

Zu ihren Aufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e,<br />

– Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die<br />

technologische Entwicklung in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen<br />

werden;<br />

– in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei <strong>der</strong><br />

ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen;<br />

– auf Wunsch <strong>der</strong> Ethikkommission einer Landesärztekammer o<strong>der</strong> einer Medizinischen<br />

Fakultät bei Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit dieser Ethikkommissionen für eine<br />

ergänzende Beurteilung einer ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Näheres ist im Statut <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission geregelt.<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Erlangen-Nürnberg<br />

• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />

616


Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. theol. Franz-Josef Bormann, Tübingen<br />

• Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz<br />

• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH<br />

• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />

• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />

• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Rita Schmutzler, Köln<br />

• Dr. med. Josef Schuster, Würzburg<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Matthias Volkenandt, München<br />

• Prof. Dr. med. Claudia Wiesemann, Göttingen<br />

Ständige Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Ärztliche Behandlung jenseits von Krankheit“<br />

(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Erlangen-Nürnberg<br />

• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Rita Schmutzler, Köln<br />

• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Gesundheitsversorgung von Migranten“<br />

(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH (Fe<strong>der</strong>führende)<br />

• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />

• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

617


Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention:<br />

Psychiatrische Zwangsmaßnahmen“<br />

(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />

• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg (Fe<strong>der</strong>führende)<br />

• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH<br />

• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />

• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• San. Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit:<br />

• Reg.-Dir. Dr. med. Horst Stiel, Bonn<br />

Vertreter des Bundesministeriums des Inneren:<br />

• Min.-Rätin Gabriele Redeker, Mainz<br />

Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung:<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Köln<br />

• Jürgen Miebach, Köln<br />

Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen:<br />

• Peter Gabriel, Mannheim (mitberatend)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

618


13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> glie<strong>der</strong>t sich in die Bereiche Hauptgeschäftsführung<br />

(mit den Referaten Stabsstelle, Informationsmanagement, Parlamentskontakte<br />

und Auslandsdienst), Büro des Präsidenten, Brüsseler Büro, Pressestelle, acht<br />

Dezernate sowie gemeinsame Einrichtungen mit <strong>der</strong> KBV (siehe Organigramm S. 621).<br />

In <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

beschäftigt.<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Fuchs<br />

Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.<br />

Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />

Stabsstelle Dr. oec. troph. Esther Freese (Referentin)<br />

Informationsmanagement Dr. oec. Cathrin Becker (Referentin)<br />

Parlaments- und<br />

Regierungskontakte Jessica Beyer (Referentin)<br />

Auslandsdienst Dr. med. Ramin Parsa-Parsi (Dezernent)<br />

Dipl.-Pol. Domen Podnar (Referent)<br />

Alexan<strong>der</strong> Jäkel (Referent)<br />

Referentin des Präsidenten Elke Böthin M.A. (Referentin)<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Brüsseler Büro Corinna Hartrampf (Referentin)<br />

Dezernat 1 Dr. med. Justina Engelbrecht (Dezernentin)<br />

Dr. rer. medic. Wilfried Kunstmann (Bereichsleiter)<br />

Dipl.-Ing. (FH) Karin Brösicke (Referentin)<br />

Dezernat 2 Dr. med. Annette Güntert (Dezernentin)<br />

Dr. med. Kerstin Hoeft (Referentin)<br />

Ulrike Pantzer (Referentin)<br />

Dr. med. Frank Thalau, MPH, MSc (Referent)<br />

Dezernat 3 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />

Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup (Bereichsleiterin)<br />

Dr. rer. nat. Ulrich Zorn, MPH (Bereichsleiter)<br />

Dr. med. Oliver Boy (Referent)<br />

Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann (Referent)<br />

Ines Chop (Referentin)<br />

Dezernat 4 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />

Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA (Referent)<br />

Dr. med. Ursula Hofer (Referentin)<br />

Britta Susen (Referentin)<br />

Dr. med. Hermann Wetzel (Referent)<br />

619


Dezernat 5 Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas (Dezernent)<br />

Dr. med. Annegret Schoeller (Bereichsleiterin)<br />

Markus Rudolphi (Referent)<br />

Dezernat 6 Dr. med. Gert Schomburg (Dezernent)<br />

Dr. med. Frie<strong>der</strong> Bäsler (Bereichsleiter)<br />

Dr. rer. medic. Claus-D. Middel M.A., MPH (Bereichsleiter)<br />

Dipl.-Soz.Wiss. Judith Berger (Referentin)<br />

Dr. med. Wiebke Pühler (Referentin)<br />

Claire Roether B.A., M.Sc. (Referentin)<br />

Dipl.-Ges. oec. (FH) Leonie Ruhmann (Referentin)<br />

Dezernat 7 Dipl.-Volksw. Rainer Raabe (Dezernent)<br />

Dipl.-Ök. Bernd Zielesch (Bereichsleiter)<br />

Dipl.-Ing. Maik Heckerott (Referent)<br />

Dipl. med.-Inf. Martin Stei (Referent)<br />

Dezernat Telematik Dipl.-Volksw. Norbert Butz (Dezernent)<br />

Dipl.-Volksw. Jürgen Albert (Referent)<br />

Dr. med. Dipl.-Inform. Georgios Raptis (Referent)<br />

Dr. med. Johannes Schenkel, MPH (Referent)<br />

Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler (Referent)<br />

Pressestelle Alexan<strong>der</strong> Dückers (Dezernent)<br />

Lars Friebel M.A. (Referent)<br />

Samir Rabbata (Referent)<br />

Das Referat Statistik wird von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreut:<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch (Abteilungsleiter)<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft:<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy<br />

Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer (Leiter)<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser (Stv. Leiter)<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner (Abteilungsleiterin BÄK)<br />

• Ass. jur. Barbara Berner (Fachabteilungsleiterin)<br />

• RA Corina Glorius (Referentin)<br />

• Ass. jur. Sonja Kreitz (Referentin)<br />

• Dipl.-Wirtschaftsjur. Daniela Röhrig (Referentin)<br />

• Dr. jur. Thomas Rompf (Referent)<br />

• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong> (Fachabteilungsleiter)<br />

• Ass. Annabel Seebohm (Referentin)<br />

• Dr. jur. Bert-Sebastian Dörfer (Referent)<br />

620


Organigramm <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stand: 31. Dezember <strong>2010</strong><br />

Pressestelle Auslandsdienst<br />

Vorstand<br />

Gemeinsame Einrichtungen<br />

mit <strong>der</strong> KBV<br />

Dr. Ramin Parsa-Parsi, MPH<br />

Telefon: 030/40 04 56-360<br />

Alexan<strong>der</strong> Dückers (Pressesprecher)<br />

Telefon: 030/40 04 56-700<br />

Alexan<strong>der</strong> Jäkel M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-369<br />

Dipl.-Pol. Domen Podnar<br />

Telefon: 030/40 04 56-363<br />

Samir Rabatta (stellv. Pressesprecher)<br />

Telefon: 030/40 04 56-703<br />

Präsident: Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-D. Hoppe<br />

Telefon: 030/40 04 56-350<br />

Persönliche Referentin:<br />

Elke Böthin M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-351<br />

Lars Friebel M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-704<br />

Rechtsabteilung<br />

Allgemeine Rechtsberatung <strong>der</strong> Gremien <strong>der</strong> BÄK<br />

u. a. Berufsordnung, Gutachter- und Schlichtungsstellen,<br />

Medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

RA Horst Dieter Schirmer, Telefon: 030/4005-1701<br />

Vizepräsident: Dr. Frank Ulrich Montgomery<br />

Telefon: 0 40/22 80 20<br />

Geschäftsstelle Arzneimittelkommission<br />

Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Telefon: 030/400456-501<br />

Vizepräsidentin: Dr. Cornelia Goesmann<br />

Telefon: 0511/3 80 22 16<br />

Informationsmanagement<br />

Brüsseler Büro<br />

Parlaments- und<br />

Regierungskontakte<br />

Stabsstelle<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger, Telefon: 030/4005-2500 Persönliche Referentin<br />

HGF<br />

Politische<br />

Kommunikation mit<br />

Institutionen <strong>der</strong> EU<br />

Statistik<br />

Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch, Telefon: 030/4005-1411 Organisation<br />

Dt. Ärztetag<br />

SKO Geschäftsführer<br />

Politische<br />

Kommunikation<br />

Monitoring<br />

Information<br />

Monitoring<br />

Information<br />

Leitung des Büros<br />

<strong>der</strong> HauptgeschäftsführungVorstandsangelegenheiten<br />

Hauptgeschäftsführung<br />

Dezernat Telematik<br />

Dokumentation/<br />

Zentralarchiv<br />

Hauptgeschäftsführer: Prof. Dr. Christoph Fuchs<br />

Telefon: 030/40 04 56-400<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Stellvertreterin: Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-430<br />

Dr. oec. Cathrin Becker<br />

Telefon:<br />

030/40 04 56-405<br />

Ass. jur.<br />

Corinna Hartrampf<br />

Telefon:<br />

00322/2 80 18 17<br />

RAin Jessica Beyer<br />

Telefon:<br />

030/40 04 56-358<br />

Dr. oec. troph.<br />

Esther Freese<br />

Telefon:<br />

030/40 04 56-409<br />

Stellvertreter: Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />

Telefon: 030/40 04 56-470<br />

E-Health, Telemedizin, Elektronischer Arztausweis<br />

Dipl.-Volkw. Norbert Butz Telefon: 030/400456-300 Dr. Johannes Schenkel, MPH Telefon: 030/400456-305<br />

Projektbüro Elektronischer Arztausweis<br />

Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler Telefon: 030/400456-307<br />

Dipl.-Volksw. Jürgen Albert Telefon: 030/400456-303<br />

Dr. Georgios Raptis, Dipl.-Inform. Telefon: 030/400456-304<br />

Dezernat 7<br />

Dezernat 6<br />

Dezernat 5<br />

Dezernat 4<br />

Dezernat 3<br />

Dezernat 2<br />

Dezernat 1<br />

Personal<br />

Finanzwesen<br />

Informationstechnologie<br />

Mitarbeiterfortbildung<br />

Organisation/<br />

Zentrale Dienste<br />

Wissenschaftlicher Beirat<br />

För<strong>der</strong>initiative<br />

Versorgungsforschung<br />

Ständige Kommission<br />

Organtransplantation<br />

Prüfungskommission<br />

Überwachungskommission<br />

Zentrale Ethikkommission<br />

Wissenschaftlicher Beirat<br />

Psychotherapie<br />

SKO Ethikkommissionen LÄK<br />

Dr. Gert Schomburg<br />

Telefon: 030/40 04 56-460<br />

Dr. Frie<strong>der</strong> Bäsler<br />

Telefon: 030/40 04 56-465<br />

Dipl.-Soz.Wiss. Judith Berger<br />

Telefon: 030/40 04 56-469<br />

Dr. rer. medic. Claus-D. Middel<br />

Telefon: 030/40 04 56-464<br />

Dr. Wiebke Pühler<br />

Telefon: 030/40 04 56-466<br />

Claire Roether B.A., M.Sc.<br />

Telefon: 030/40 04 56-862<br />

Dipl.-Ges. oec. (FH)<br />

Leonie Ruhmann<br />

Telefon: 030/40 04 56-468<br />

Krankenhaus<br />

Betriebsärztl. Versorgung<br />

Öffentl. Gesundheitsdienst<br />

Pandemie-Planung<br />

Rehabilitation<br />

Gesetzliche<br />

Krankenversicherung<br />

Gesetzliche<br />

Unfallversicherung<br />

Gebührenordnung<br />

Honorarfragen<br />

Private Krankenversicherung<br />

Ambulante Versorgung<br />

Deutsche Akademie für<br />

Allgemeinmedizin<br />

Deutsche Akademie für<br />

Gebietsärzte<br />

Qualitätssicherung<br />

Health Technology<br />

Assessment (HTA)<br />

Evidenzbasierte Medizin<br />

Patientensicherheit<br />

Medizinprodukte<br />

Normung<br />

Ärztl. Versorgungswerke<br />

Fachberufe im<br />

Gesundheitswesen<br />

Ärztliche Ausbildung<br />

Hochschulen und<br />

Medizinische Fakultäten<br />

Ärztliche Weiterbildung<br />

(Inland/Ausland)<br />

Notfallmedizin<br />

Katastrophenmedizin<br />

Sanitätswesen in <strong>der</strong><br />

Bundeswehr<br />

Verkehrsmedizin<br />

Strahlenschutz<br />

Ärztliche Fortbildung<br />

Deutscher Senat für ärztliche<br />

Fortbildung<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

Prävention<br />

Public Health<br />

Familienmedizin<br />

Sucht und Drogen<br />

Gesundheit und Umwelt<br />

Medizin. Fachangestellte<br />

Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />

Telefon: 030/40 04 56-470<br />

Dipl.-Ing. Maik Heckerott<br />

Telefon: 030/40 04 56-489<br />

Dipl.med-Inf. Martin Stei<br />

Telefon: 030/40 04 56-488<br />

Dipl.-Ök. Bernd Zielesch<br />

Telefon: 030/40 04 56-474<br />

Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas<br />

Telefon: 030/40 04 56-450<br />

Markus Rudolphi<br />

Telefon: 030/40 04 56-454<br />

Dr. Annegret Schoeller<br />

Telefon: 030/40 04 56-452<br />

Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-430<br />

Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA<br />

Telefon: 030/40 04 56-446<br />

Dr. Ursula Hofer<br />

Telefon: 030/40 04 56-693<br />

Dipl.-Ök. Britta Susen<br />

Telefon: 030/40 04 56-440<br />

Dr. Hermann Wetzel<br />

Telefon: 030/40 04 56-443<br />

Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-430<br />

Dr. Oliver Boy M.A.<br />

Telefon: 030/40 04 56-449<br />

Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup<br />

Telefon: 030/40 04 56-434<br />

Dr. Annette Güntert<br />

Telefon: 030/400456-420<br />

Dr. Kerstin Hoeft<br />

Telefon: 030/400456-423<br />

Ulrike Pantzer<br />

Telefon: 030/400456-425<br />

Dr. Frank Thalau, MPH, MSc<br />

Telefon: 030/400456-427<br />

Dr. Justina Engelbrecht<br />

Telefon: 030/40 0456-410<br />

Dipl.-Ing. Karin Brösicke<br />

Telefon: 030/40 0456-416<br />

Dr. rer. medic.<br />

Wilfried Kunstmann<br />

Telefon: 030/400456-413 Dipl. rer. soc. Manfred<br />

Brüggemann<br />

Telefon: 030/40 04 56-436<br />

Ines Chop<br />

Telefon: 030/40 04 56-437<br />

Dr. rer. nat. Ulrich Zorn<br />

Telefon: 030/40 04 56-433<br />

621


13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

622<br />

Ärztekammer Schleswig-Holstein<br />

Bismarckallee 8–12<br />

23795 Bad Segeberg<br />

Tel.: 0 45 51/80 30<br />

Tfx.: 0 45 51/80 31 88<br />

aerztekammer@aeksh.org<br />

Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Berliner Allee 20<br />

30175 Hannover<br />

Tel.: 05 11/3 80 02<br />

Tfx.: 05 11/3 80 22 40<br />

info@aekn.de<br />

Ärztekammer Bremen<br />

Schwachhauser Heerstraße 30<br />

28209 Bremen<br />

Tel.: 04 21/3 40 42 00<br />

Tfx.: 04 21/3 40 42 09<br />

info@aekhb.de<br />

Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />

Gartenstraße 210–214<br />

48147 Münster<br />

Tel.: 02 51/92 90<br />

Tfx.: 02 51/9 29 29 99<br />

posteingang@aekwl.de<br />

Ärztekammer Nordrhein<br />

Tersteegenstraße 9<br />

40474 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11/4 30 20<br />

Tfx.: 02 11/43 02 20 09<br />

Aerztekammer@aekno.de<br />

Ärztekammer des Saarlandes<br />

Faktoreistraße 4<br />

66111 Saarbrücken<br />

Tel.: 06 81/4 00 30<br />

Tfx.: 06 81/4 00 33 40<br />

info-aeks@aeksaar.de<br />

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz<br />

Deutschhausplatz 3<br />

55116 Mainz<br />

Tel.: 0 61 31/28 82 20<br />

Tfx.: 0 61 31/2 88 22 88<br />

kammer@laek-rlp.de<br />

Landesärztekammer Hessen<br />

Im Vogelsgesang 3<br />

60488 Frankfurt<br />

Tel.: 0 69/97 67 20<br />

Tfx.: 0 69/97 67 21 28<br />

info@laekh.de<br />

Ärztekammer Hamburg<br />

Humboldtstraße 56<br />

22083 Hamburg<br />

Tel.: 0 40/2 02 29 90<br />

Tfx.: 0 40/2 02 29 94 00<br />

post@aekhh.de<br />

Landesärztekammer Thüringen<br />

Im Semmicht 33<br />

07751 Jena-Maua<br />

Tel.: 0 36 41/61 40<br />

Tfx.: 0 36 41/61 41 69<br />

verwaltung@laek-thueringen.de<br />

Landesärztekammer Baden-Württemberg<br />

Jahnstraße 40<br />

70597 Stuttgart<br />

Tel.: 07 11/76 98 90<br />

Tfx.: 07 11/7 69 89 50<br />

info@laek-bw.de<br />

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

August-Bebel-Straße 9a<br />

18055 Rostock<br />

Tel.: 03 81/49 28 00<br />

Tfx.: 03 81/4 92 80 80<br />

info@aek-mv.de<br />

Landesärztekammer Brandenburg<br />

Dreifertstraße 12<br />

03044 Cottbus<br />

Tel.: 03 55/78 01 00<br />

Tfx.: 03 55/7 80 10 11 37<br />

post@laekb.de<br />

Ärztekammer Berlin<br />

Friedrichstraße 16<br />

10969 Berlin<br />

Tel.: 0 30/4 08 06-0<br />

Tfx.: 0 30/4 08 06-34 99<br />

kammer@aekb.de<br />

Ärztekammer Sachsen-Anhalt<br />

Doctor-Eisenbart-Ring 2<br />

39120 Magdeburg<br />

Tel.: 03 91/6 05 46<br />

Tfx.: 03 91/60 54 70 00<br />

info@aeksa.de<br />

Sächsische Landesärztekammer<br />

Schützenhöhe 16<br />

01099 Dresden<br />

Tel.: 03 51/8 26 70<br />

Tfx.: 03 51/8 26 74 12<br />

dresden@slaek.de<br />

Bayerische Landesärztekammer<br />

Mühlbaurstraße 16<br />

81677 München<br />

Tel.: 0 89/4 14 70<br />

Tfx.: 0 89/4 14 72 80<br />

info@blaek.de


Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abrechnungsempfehlungen 377<br />

Abschlussberichte 221<br />

Abwan<strong>der</strong>ung 86<br />

Akkreditierung 244<br />

Aktion Saubere Hände 202<br />

Aktionsbündnis<br />

– für Seelische Gesundheit 312<br />

– Patientensicherheit e. V. (APS) 199, 201,<br />

334<br />

Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

(AMTS) 202, 334f.<br />

Alkoholkonsum 344f.<br />

Allgemeinmedizin<br />

– Anerkennung 74<br />

– Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung 94f.<br />

– För<strong>der</strong>programm 93f.<br />

– Kursweiterbildung 69<br />

– Statistik 84, 96ff.<br />

– Verbundweiterbildung 94<br />

Allokationsauffälligkeiten 290<br />

Allokationsverstöße 291<br />

Alters- und Hinterbliebenenversorgung 438<br />

Altersversorgung/Pensionskasse 409<br />

Anerkennung von Psychotherapieverfahren<br />

306<br />

Anrechenbarkeit von Diplomen 73<br />

Anschubfinanzierung 88<br />

Anwendung von Blutprodukten 225<br />

AOLG 183<br />

Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) 51<br />

AQUA-Institut 17, 211ff., 220<br />

Arbeitnehmerüberlassung 129<br />

Arbeits- bzw. betriebsmedizinische Weiterbildung<br />

139<br />

Arbeitsbedingungen 124, 318<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

– berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

440<br />

– <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF) 107, 327<br />

– Influenza (AGI) 157<br />

– zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />

Fachangestellten (AAA) 408<br />

Stichwortregister<br />

Arbeitsgruppe<br />

– „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />

beim Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS) 149<br />

– „Kaufmännische Geschäftsführer“ 437<br />

– „Mittelfristige Finanzplanung“ 544<br />

– „Prävention“ 22<br />

Arbeitsgruppen des Unterausschusses „Qualitätssicherung“<br />

209<br />

Arbeitskreis<br />

– „Augenhornhautbanken“ 296<br />

– „Hämatopoetische Stammzellen“ 296<br />

– „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin“<br />

322<br />

Arbeitsmedizin 137ff., 143<br />

– Nachwuchsför<strong>der</strong>ung 138<br />

– Nachwuchswerbung 140<br />

ARTEMIS 331<br />

Arzneimittel 330<br />

– Inverkehrbringen 178<br />

– Kosten-Nutzen-Bewertung 219<br />

– verschreibungspflichtige 29<br />

Arzneimitteldokumentation 353<br />

Arzneimittelgesetz (AMG) 178, 325<br />

Arzneimittel-Infoservice (AIS) <strong>der</strong> KBV 328<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

(AkdÄ) 325ff., 544<br />

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

(AMNOG) 18f., 124, 220, 377, 419<br />

Arzneimittelrecht, europäisches 28<br />

Arzneimittelrisiken 333<br />

Arzneimittelstudien 318<br />

Arzneimitteltherapie 327<br />

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung 350<br />

Arzneimittelversorgung 14<br />

Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) 325f.<br />

Arzneiverordnung (AV) 325, 328<br />

Arzt- und Klinikbewertungsportale 202, 266<br />

Arztbibliothek 62, 274<br />

Arztbrief, elektronischer 350, 353<br />

Ärzte (Statistik) 77ff.<br />

– ambulant tätige 82, 469f.<br />

– angestellte 467f.<br />

– ausländische 84, 472f.<br />

– berufstätige 79, 81<br />

– berufstätige Ärztinnen 80<br />

– im Krankenhaus tätige 81, 467f.<br />

– in Behörden/Körperschaften/sonstigen<br />

Bereichen tätige 82<br />

623


– mit arbeitsmedizinischer Fachkunde<br />

144ff.<br />

– nach Bezeichnungen und Altersgruppen<br />

463f.<br />

– nach Bezeichnungen und Altersgruppen<br />

– Ärztinnen 465f.<br />

– nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen<br />

79, 446, 448ff.<br />

– nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen<br />

– Ärztinnen 80, 456ff.<br />

– nach Landesärztekammern und ärztlichen<br />

Tätigkeitsbereichen 447<br />

– nie<strong>der</strong>gelassen 469<br />

– ohne ärztliche Tätigkeit 82<br />

– psychotherapeutisch tätige 311<br />

– suchtkranke 347<br />

Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />

332<br />

Ärztemangel 91, 414<br />

Arzthaftung 68<br />

Ärztliche Honorierung 365<br />

Ärztliche Psychotherapie 310<br />

Ärztliche Unabhängigkeit 182<br />

Ärztliche Versorgung → Ärzte (Statistik),<br />

→ Versorgung<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

(ÄZQ) 235, 247ff., 445ff.<br />

Arztportale 266<br />

Arztvorbehalt 304<br />

Arztwahl, freie 373<br />

Arzt-zu-Arzt-Kommunikation 354<br />

Assistenz, operationstechnische 406<br />

Asthma 264<br />

Aufenthaltsgesetz 47<br />

Aufenthaltsstatus, illegaler 46<br />

Aufstiegsfortbildung 395<br />

Aufwandsersatz bei Organentnahmen 290<br />

Aufwandserstattung für Spen<strong>der</strong>krankenhäuser<br />

290<br />

Ausbildung ohne Barrieren, Projekt „Automobil“<br />

137<br />

Ausbildung, ärztliche 49<br />

Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation 387<br />

Ausbildungsinstitut für Gesprächspsychotherapie<br />

308<br />

Ausbildungssituation für klinische Forscher<br />

181<br />

Ausbildungsverordnung 390<br />

624<br />

Ausschuss<br />

– für Arbeitsmedizin (AfAMed) 148<br />

– für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />

149<br />

– für ethische und medizinisch-juristische<br />

Grundsatzfragen 173<br />

– „Gebührenordnung“ 365, 376<br />

– „Qualitätssicherung“ 192<br />

– „Telematik“ 349<br />

– „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“<br />

(UAW) 332<br />

Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 545<br />

Auswahl- und Zulassungsverfahren 49, 416<br />

Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 445<br />

AVP 325f.<br />

B<br />

Bachelor-/Master 15, 51<br />

BÄK GROUND 415, 429<br />

BÄK INTERN 420, 429<br />

BÄK-Newsletter 429<br />

Bank <strong>der</strong> Leistungserbringer 208<br />

Basis-Rollout 355<br />

Basistarif-Schiedsstelle 372<br />

Bedarfsplanung 15, 20, 90, 319<br />

Befruchtung, künstliche 246<br />

Behandlungsfehlerstatistik 428<br />

Behandlungsfehlervorwürfe 200<br />

Behandlungsziele 344<br />

Behin<strong>der</strong>te Menschen 176<br />

Beigebrauch 344<br />

Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

136<br />

Beiräte des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

404<br />

Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen<br />

Beirates Psychotherapie 445<br />

Beratung<br />

– genetische 304<br />

– von Ärzten 337<br />

Beratungskommission 345<br />

berlin aktuell 23<br />

Berliner Gesundheitspreis 199<br />

Berlin-Statement 33, 36, 71<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 34, 38, 60, 70ff.<br />

Berufsangelegenheiten 207<br />

Berufsausübung 71<br />

– betriebsärztliche 142


Berufsausübungsgemeinschaft 182<br />

Berufsbildungsstatistik 397<br />

Berufsgerichte 183<br />

Berufsordnung, ärztliche 182<br />

Berufsordnungsgremien 182<br />

Beta-Tool GeKAS 122<br />

Beteiligungsrecht 209<br />

Betreuung, psychosoziale 344<br />

Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz 174f.<br />

Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />

396<br />

Bevölkerungsschutz 168<br />

Bevorratung von Impfstoffen 165<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung 339f.<br />

Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />

(UAW) 331<br />

Bewertungs- und Folgenabschätzungsprojekt<br />

367<br />

BfArM 331ff.<br />

BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“<br />

143<br />

Bildung, berufliche 385<br />

Binnenmarktausschuss 32, 34<br />

Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) 33<br />

Blended Learning 64<br />

Blutbestandteile 297<br />

Blutgruppenidentität 286<br />

Blutgruppenkompatibilität 286<br />

Blutprodukte 226, 297f., 299<br />

Blutspendeausschluss 298<br />

Blutstammzellen 300<br />

Bologna-Prozess 52<br />

BQS 220, 240<br />

Brüssel aktuell 25<br />

Brüsseler Büro 24<br />

Brustkrebs 341<br />

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 239<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

133<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Gremien 544ff.<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

(BQS) 220, 240<br />

Bundesinstitut<br />

– für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) 331ff.<br />

– für Risikobewertung (BfR) 333<br />

Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />

(BPtK) 306<br />

Bundesoberbehörden 333<br />

Stichwortregister<br />

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />

(ABDA) 346<br />

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) 369<br />

Bürgerbeteiligung 342<br />

Bürgerinitiative Gesundheit 370f.<br />

C<br />

CEOM 37<br />

Charta zur Betreuung schwerstkranker und<br />

sterben<strong>der</strong> Menschen 170<br />

CIRS 269ff.<br />

Clearingverfahren 266<br />

Comité Permanent des Médecins Européens<br />

(CPME) 35f., 205<br />

Common Trunk 311<br />

Compassionate Use Program 181<br />

Consultation Paper 165<br />

Continual Medical Education (CME) 275<br />

Cord Blood 300<br />

Curricula zur Qualitätssicherung 228<br />

Curriculum 63<br />

– Ärztliche Führung 229<br />

– Ärztliches Peer Review 232, 235<br />

– Ärztliches Qualitätsmanagement 228<br />

D<br />

Datenbank Ärztliche Qualitätsinitiativen 377<br />

Datenerhebung 227<br />

Datenfluss <strong>der</strong> sQS 212<br />

Datenschutz 293<br />

Deklaration von Helsinki 41f.<br />

Delegation ärztlicher Leistungen 101, 104<br />

– in <strong>der</strong> Hausarztpraxis 95<br />

Depression 264<br />

Deutsche Akademie<br />

– <strong>der</strong> Gebietsärzte 101, 544<br />

– für Allgemeinmedizin 92, 544<br />

Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) 258<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) 243<br />

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 320<br />

Deutsche Gesellschaft für<br />

– Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin 259<br />

– Innere Medizin 325<br />

– Palliativmedizin (DGP) 170<br />

– Urologie (DGU) 258<br />

Deutsche Kodierrichtlinien 2011 (DKR) 117<br />

625


Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik<br />

(DKR-Psych) 118<br />

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 284<br />

Deutsche Krebsgesellschaft 268<br />

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />

282, 292<br />

Deutsche Transplantationsgesellschaft 290<br />

Deutscher Ärztetag, Beschlüsse – Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Beratungen 445ff.<br />

Deutscher Beamtenbund 373<br />

Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />

166<br />

Deutscher Hospiz- und Palliativverband<br />

(DHPV) 170<br />

Deutscher Qualifikationsrahmen 386<br />

Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung 61,<br />

544<br />

Deutsches IVF-Register (DIR) 246<br />

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />

e. V. (DNEbM) 262<br />

Diabetes mellitus 341<br />

Diagnostik, pränatale 306<br />

Diamorphin 60, 344f.<br />

Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG 75,<br />

183f.<br />

DIMDI 204<br />

DIMDI-Verordnung 178<br />

DIN 242<br />

DIN ISO Normen 245<br />

Dokumentation, ärztliche 174<br />

Dringlichkeitseinstufung, höhere 291<br />

Drogen- und Suchtrat 347<br />

DSO 293f.<br />

Dünndarmtransplantation 287f.<br />

E<br />

EFMA 43<br />

E-Health 27f., 349, 359<br />

eHealth-Initiative 358<br />

E-Health-Report 350, 427<br />

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 116<br />

Einzelfallstudien, experimentelle 307<br />

E-Learning 56, 62, 64, 349<br />

Elektronische Gesundheitsdienstleistungen<br />

27f., 349<br />

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) 16,<br />

289, 349, 353, 355<br />

Elektronische Patientenakte (ePA) 350, 358<br />

626<br />

Elektronischer Arztausweis 359f.<br />

Elektronisches Gesundheitsmanagement (E-<br />

Administration) 349<br />

Embryonenschutzgesetz 301f.<br />

Entbürokratisierungspotential 111f.<br />

Entschädigungsleistungen 185<br />

– Impfschäden 162<br />

Entzug, ambulanter 346<br />

ESQH 261f.<br />

Ethikkommissionen 175<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie 32<br />

EU-Berufsanerkennung 70<br />

EU-Bulletin 24<br />

EudraVigilance Gateway 331<br />

EU-Gesundheitsministerrat 26<br />

EU-Kommission 25, 165, 310<br />

EU-Projekt 272<br />

Europäische Arzneimittelagentur (EMA) 329<br />

Europäische E-Health-Projekte 359<br />

Europäische Gesundheitspolitik 25<br />

Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

und Organisationen mit entsprechenden<br />

Aufgaben (CEOM – Conseil Européen des<br />

Ordres des Médecins) 37<br />

Europäische Union (EU) 24ff.<br />

Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht<br />

(EPAR) 329<br />

Europäischer Rat 24<br />

Europäisches Forum <strong>der</strong> Ärzteorganisationen<br />

in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

39<br />

Europäisches Parlament 27<br />

Europäisches Zentrum für die Prävention und<br />

die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) 164<br />

European Forum of Medical Associations<br />

(EFMA) 43<br />

European Health Professional Card 359<br />

European Network for Health Technology Assessment<br />

(EUnetHTA) 205<br />

Evaluation 34<br />

– <strong>der</strong> Allgemeinmedizin 94<br />

– <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie<br />

159<br />

– <strong>der</strong> Weiterbildung 16, 57, 415, 426<br />

Evidenzbasierte Medizin 326<br />

Evidenzberichte 258f.


F<br />

Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin,<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung 93<br />

Facharztbezeichnung, Anerkennung 471f.<br />

Fachärztliche Versorgung 101f.<br />

Facharzturkunden 74<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen 383<br />

Fachpressegespräch 426<br />

Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />

395<br />

Fallpauschalenvereinbarung 112<br />

Fallpauschalenvergütungssystem 111<br />

Fehlerhäufigkeiten 184<br />

Fehlerursachen 184<br />

Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

544<br />

Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />

Finanzplanung“ 437<br />

För<strong>der</strong>initiative 313<br />

För<strong>der</strong>programm<br />

– Allgemeinmedizin 93<br />

– Versorgungsforschung 16<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

– Allgemeinmedizin 92<br />

– Organspende 281<br />

Forschungsför<strong>der</strong>ung 307<br />

Fortbildung 201<br />

– ärztliche 61, 65<br />

– strukturierte curriculäre 69<br />

Fortbildungsangebote 273<br />

Fortbildungscurricula 63, 392<br />

Fortbildungskurse 230<br />

Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />

67<br />

Fortbildungsveranstaltungen, interdisziplinäre<br />

65<br />

Fortbildungszertifikat 61, 64<br />

Fortpflanzungsmedizin 301<br />

Fortpflanzungsmedizingesetz 301<br />

Forum Patientensicherheit 271<br />

Freiberuflichkeit 127, 173<br />

Früherkennung 265, 345<br />

Frühintervention 344f.<br />

Führung, ärztliche 230<br />

Stichwortregister<br />

G<br />

GCP 180<br />

G-DRG-Fallpauschalenkatalog 107<br />

G-DRG-Fallpauschalensystem 110, 112, 114<br />

G-DRG-Vergütungssystematik 110<br />

Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen 59<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 15<br />

Gebührenordnung für Betriebsärzte 148<br />

Geeignetheit <strong>der</strong> Prüfstellen 179<br />

Geheimnisschutz 47<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 216f.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 17,<br />

207, 209, 309, 336<br />

Gendiagnostik 304<br />

Gendiagnostikgesetz (GenDG) 303ff.<br />

Gendiagnostik-Kommission (GEKO) 303<br />

Genprodukte 305<br />

Gesamtverband <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft<br />

(GDV) 184<br />

Geschäftsführung<br />

– des ÄZQ 249, 596ff.<br />

– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 619f.<br />

Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen<br />

Betreuung (GQB) 147<br />

Gesetz<br />

– über genetische Untersuchungen bei<br />

Menschen 303<br />

– zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher<br />

und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />

(GKV-ÄG) 18<br />

– zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />

(AMNOG) 18f., 124, 220, 377, 419<br />

Gesetzgebung 18, 23<br />

Gesundheitsämter 151<br />

Gesundheitsausschuss 28f.<br />

Gesundheitsdienstleistungen 34<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 339<br />

Gesundheitsmarkt 123<br />

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 91,<br />

154, 291<br />

Gesundheitsministerrat 30<br />

Gesundheitsportale 30<br />

Gesundheitsreform 418<br />

GesundheitsRente 409<br />

Gesundheitsreport 424<br />

Gesundheitstelematik 349ff.<br />

Gesundheitsversorgung 177<br />

Gesundheitswirtschaft 123f.<br />

627


gesundheitsziele.de 341<br />

Gewebe 294<br />

Gewebebank 295<br />

Gewebeeinrichtungen 295<br />

Gewebegesetz 294, 296, 301<br />

Gewebemedizin 282, 294, 445<br />

Gewebevigilanz, postmortale 282<br />

Gewebezubereitung 294<br />

Giftnotrufzentrale 332<br />

G-I-N 261<br />

GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 21<br />

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) 14,<br />

18f., 106, 124<br />

GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung<br />

371<br />

GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 87<br />

GKV-Spitzenverband 284<br />

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />

131<br />

GOÄ 365ff.<br />

– Anwendungsfragen 379<br />

– Datenbank 380<br />

– Informations- und Erfahrungsaustausch<br />

380<br />

– Novelle 420<br />

– Service/Internetauftritt 380<br />

Good Clinical Practice 180<br />

Good Medical Communication Practice 176<br />

Grünbücher 26<br />

Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen<br />

Sterbebegleitung 173f.<br />

Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur<br />

PID 302f., 422ff.<br />

Guidelines International Network 261<br />

Gutachterkolloquium 68<br />

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

184, 429<br />

Gute klinische Praxis 180<br />

H<br />

H1N1-Influenzapandemie 153, 157, 165f.<br />

Haftpflichtversicherer 184<br />

Hämatopoetische Stammzellen 300<br />

Hämotherapie 297<br />

Hämotherapierichtlinie 226<br />

Hans-Neuffer-Stiftung 45<br />

Härtefallprogramme 181<br />

Hausärztlicher Nachwuchs 93<br />

628<br />

Hausarztsitze 93<br />

Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s 71<br />

Health Technologie Assessment (HTA) 203, 205<br />

Heilberufe- und Kammergesetze 182<br />

Heilberufsausweis (HBA) 353<br />

Herzinsuffizienz 264<br />

High Urgency 286ff.<br />

Hirntod 293<br />

Honorarärzte 128<br />

Honorararztstudie 128<br />

HPro-Card-Projekt 359<br />

HTA 203, 205<br />

Humanalbumin 299<br />

Humangenetik 306<br />

Hydroxyethylstärke 300<br />

I<br />

ICD-10-GM 116<br />

IGES-Gutachten 377<br />

Impfkampagnen 161<br />

Impfkostenerstattung 166<br />

Impflogistik 160, 166<br />

Impfstoffbestellung 162<br />

Impfstoffbevorratung 165<br />

Impfstoffzulassung 162<br />

Impfung, Empfehlungen 160<br />

InEK 114<br />

Infektionskrankheiten durch Blutprodukte 298<br />

Inflationsrate 365<br />

Influenzakommission für den Pandemiefall<br />

159ff.<br />

Influenzapandemie 156, 165<br />

Influenza-Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

157<br />

Influenzapandemieplanung 157ff.<br />

Informationsdienste 413, 429<br />

Informationstechnologie 176<br />

Inseltransplantation 284, 294<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen (IQWiG) 204, 218f.,<br />

260<br />

Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung<br />

(DELBI) 260<br />

Integrationsmodelle 87<br />

Interdisziplinäres Forum Fortschritt und Fortbildung<br />

in <strong>der</strong> Medizin 62, 66<br />

Interessenvertretung 18<br />

Internal Market Information System (IMI) 75


International Society of Drug Bulletins (ISDB)<br />

326<br />

Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 416,<br />

433<br />

Interventionsprogramme 347<br />

In-vitro-Diagnostika 244<br />

IQWiG 204, 218ff., 260<br />

J<br />

Jahresvisitation 291f.<br />

K<br />

Kalkulationsverfahren 113<br />

KammerIdent-Verfahren 361<br />

Kammermitgliedschaft 183<br />

Kassenärztliche Vereinigungen 328, 336<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut 310<br />

Kindesmisshandlung 341<br />

Kindesvernachlässigung 341<br />

Klassifikationssysteme ICD, OPS 107<br />

Knochenmarktransplantation 300<br />

Koalitionsvertrag 14<br />

Kodierrichtlinien, ambulante (AKR) 118<br />

Kommerzialisierung 127<br />

KOMMIT 242<br />

Kompetenzdiagnostik 62<br />

Kompetenzerhalt 69<br />

Konsultativtagung <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />

Ärzteorganisationen 37f., 74<br />

Kontaktstellen, nationale 74<br />

Kooperation<br />

– für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />

(KTQ) 236<br />

– mit den Fachberufen im Gesundheitswesen<br />

399<br />

– psychotherapeutischer Verbände 309<br />

– zwischen Ärzten und Pflegeheimen 404<br />

Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />

(KOSA) 342<br />

Koordinierungsstelle nach § 11 TPG 292<br />

Koordinierungsstellen auf Landesebene 93<br />

Kostenberechnung 330<br />

Kostenerstattung 378<br />

Krankenhausbedarfsplanungsanalysen 122<br />

Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 270<br />

Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz<br />

(KHRG) 107<br />

Krankenhaushygiene 129<br />

Stichwortregister<br />

Krankenhaushygieniker 63<br />

Krankenhauskeime 419<br />

Krankenhaussentinel 162<br />

Krankenversichertenkarte (KVK) 353<br />

Kritische Ereignisse (CIRSmedical) 201<br />

KTQ<br />

– Forum 238<br />

– Krankenhaus-Katalog 200<br />

– Zertifizierungsverfahren 236f.<br />

Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ 69<br />

Kurzinformationen für Patienten 268<br />

L<br />

Laboratoriumsmedizin 243f.<br />

Landarztquote 50<br />

Landesärztekammern, Adressen 622<br />

Lebendspende 289<br />

Lebertransplantation 284, 288<br />

Leberzellen 297<br />

Leiharbeitnehmer 128<br />

Leistungsbewertung 367<br />

Leistungserbringer 87<br />

Leistungsverzeichnis 365<br />

Leitlinien 224, 299<br />

Leitlinienbüro <strong>der</strong> European Society for Quality<br />

in Healthcare (ESQH) 261f.<br />

Leitlinienprojekte/Evidenzberichte 258f.<br />

Leitliniensynopse zur Aktualisierung <strong>der</strong> S3-<br />

Leitlinie Mammakarzinom 260<br />

Lenkungsgruppe 94<br />

Lernen aus Fehlern 201<br />

Lobbying 18, 24<br />

Look-alike-Arzneimittel 334<br />

LQS 220<br />

Lung Allocation Score (LAS) 287<br />

Lungentransplantation 286f.<br />

M<br />

Massenimpfung 160<br />

MDK-Prüfung 114<br />

Medikamentenabhängigkeit 344, 346<br />

Medizin und Ökonomie 109<br />

Medizinethik 173<br />

Medizinische Fachangestellte 387<br />

Medizinische Forschungsvorhaben 285<br />

Medizinischer Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

(MDK) 114<br />

629


Medizinischer Fakultätentag (MFT) 51<br />

Medizinprodukte 177f.<br />

– Beobachtungs- und Meldesystem 179<br />

– Betreiberverordnung (MPBetreibV) 223,<br />

304<br />

Medizinprodukterechtliche Vorschriften 178<br />

Medizinrecht 180<br />

Medizinstudium 49ff.<br />

Mehrfachmitgliedschaft 182<br />

Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik<br />

302<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen 176<br />

Menschen ohne Papiere 48<br />

Menschenrechte 46<br />

Merkblatt für Patienten 334<br />

Methodenbewertung 209<br />

Methodenpapier 214, 307<br />

Methodenreport 203<br />

Migration 73, 177, 319<br />

MLP-Gesundheitsreport 424<br />

Mobilfunk 347<br />

Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung 284, 297<br />

Modul<br />

– Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

254<br />

– Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

254<br />

– Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes 254<br />

Monitoring 18, 318<br />

Monopolkommission 124f.<br />

– Hauptgutachten 20<br />

MOODLE-Plattform 65<br />

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich<br />

(Morbi-RSA) 89<br />

Mortalitätssurveillance 162<br />

MSM 298<br />

Multiplikatoren 65<br />

Muster-Arbeitsanweisung 299<br />

(Muster-)Berufsordnung 182<br />

(Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische<br />

Grundversorgung“ 60<br />

(Muster-)Kursbücher 55<br />

(Muster-)Logbücher 55<br />

(Muster-)Richtlinie zur Durchführung <strong>der</strong> assistierten<br />

Reproduktion 301<br />

(Muster-)Richtlinien 55, 59<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 54,<br />

59<br />

630<br />

N<br />

Nabelschnurblut 300<br />

Nachsorge 345<br />

Nationale Präventionsstrategie 339<br />

Nationale und internationale Kooperationen<br />

271ff.<br />

Nationale Versorgungsleitlinien → NVL<br />

Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog<br />

Medizin (NKLM) 53<br />

Neue Arzneimittel (NA) 329<br />

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

(NUB) 113<br />

Neugeborenenscreening 306<br />

Nichtärztliche Heilberufe 401<br />

Nichtärztliche Praxisassistentin 394<br />

Nichteinwilligungsfähige Personen 181<br />

Nichtkommerzielle klinische Studien 178<br />

Nichtraucherschutz 340<br />

Niere 283<br />

Nierentransplantation 283, 288<br />

Non-Heart-Beating Donor 289<br />

Normsetzungsverfahren, zweistufiges 55, 182<br />

Normung in <strong>der</strong> Medizin 196f., 241f.<br />

Normungsprojekte 242<br />

Notarzt, leiten<strong>der</strong> 167<br />

Notarztmangel 167<br />

Notarztqualifikation 167<br />

Notarzttätigkeit 169<br />

Notarztwesen 169<br />

Notfall- und Katastrophenmedizin 166<br />

Notfalldatenmanagement (NFDM) 354<br />

– auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

(eGK) 96, 355<br />

Notfalldatensatz 289, 353<br />

Notfallmedizin 169<br />

– Facharzt 167<br />

Novellierung<br />

– <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung 173<br />

– <strong>der</strong> §§ 140a bis d SGB V 87<br />

– <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für<br />

Ärzte 365<br />

– <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(GOZ) 365<br />

– des Rettungsassistentengesetzes 169<br />

– des TPG 289<br />

Numerus clausus 417<br />

NVL 250ff., 327<br />

– Asthma 250<br />

– Chronische Herzinsuffizienz 251


– Chronische KHK 252<br />

– COPD 252<br />

– Demenz 253<br />

– Typ-2-Diabetes 253<br />

NVL-Programm 203<br />

NVL-Verbreitung und Implementierung 256<br />

O<br />

Öffentlicher Gesundheitsdienst 151ff., 161<br />

Öffentlichkeitsarbeit 374<br />

Öffnungsklausel 369f.<br />

Ombudsstellen 445f.<br />

Onkologisches Leitlinienprogramm 259, 268<br />

OPS-Version 2011 116<br />

Organ Care Systems (OCS) 289<br />

Organigramm<br />

– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 621<br />

– des ÄZQ 249<br />

Organspende 31, 281, 422<br />

Organspendebereitschaft 289<br />

Organtransplantation 31, 281, 284<br />

Organvermittlung 282f., 286<br />

Organvigilanz, postmortale 282<br />

Orphan Drugs 419<br />

P<br />

Palliativmedizin 366<br />

Palliativmediziner 425<br />

Palliativversorgung 170f.<br />

– allgemeine 171<br />

– ambulante 68<br />

Pandemieimpfstoff 166<br />

Pandemieplan 162<br />

Pandemieplanung 156, 161f.<br />

Pandemierat 161<br />

Pandemieübung LÜKEX 163<br />

Pandemiewarnstufe 6 157, 165<br />

Pankreas 283<br />

Pankreasinselprogramm 284<br />

Pankreastransplantation 284, 288, 294<br />

Pankreata 284, 294<br />

Patient(inn)ensouveränität 341<br />

Patienten<br />

– geronto-psychiatrische 319<br />

– kognitiv beeinträchtigte 176<br />

Patientenakten 16<br />

Patientenbefragungen 215<br />

Stichwortregister<br />

Patientenbeteiligung am Programm für Nationale<br />

VersorgungsLeitlinien 264<br />

Patientendaten, notfallrelevante 350<br />

Patientenforum 342f.<br />

Patienteninformation 30, 202, 263, 327<br />

Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien 264<br />

– „Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />

beim Mammakarzinom“ 265<br />

– „Früherkennung, Diagnostik, Therapie<br />

und Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />

265<br />

Patientenperspektive 211<br />

Patientenportal 263<br />

Patientenrechte 15, 415<br />

– in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />

26<br />

Patientenrechtegesetz 15, 421<br />

Patientensicherheit 199f., 269, 272<br />

Patientenverfügung 174f.<br />

Patientenvertreter 343<br />

Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 282, 331ff.<br />

Peer-Review-Verfahren 204, 234<br />

Pensionskasse 409<br />

Pflege und Rehabilitation 133<br />

Pharmakotherapie 325<br />

Pharmakovigilanz 28, 325, 331<br />

Placebo 41f., 321, 323<br />

Positionspapier<br />

– Frühintervention bei Alkohol 345<br />

– „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“ 134<br />

– zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung<br />

101f.<br />

Postanalytik 222<br />

Präanalytik 222<br />

Präimplantationsdiagnostik (PID) 302f., 422ff.<br />

Praktisches Jahr 53<br />

– in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin 139<br />

Prämien <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer 184<br />

Prävention 339, 341, 347<br />

Präventionsforschung 341<br />

Präventionsgesetz 339<br />

Präventionstagung 339<br />

Präventionsziele 339<br />

Pressekonferenzen 413<br />

Pressemitteilungen 279, 413<br />

Presseseminare 413<br />

Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 413<br />

Primary Source Verification 74<br />

Priorisierung 161<br />

631


PRISCUS-Liste 334<br />

Private Krankenversicherung (PKV) 369ff.<br />

Prognosemodelle 319<br />

Programm für Nationale Versorgungsleitlinien<br />

→ NVL<br />

Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ 376<br />

Prüfärzte 178<br />

Prüferregister durch Ethikkommissionen 181<br />

Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 216<br />

Prüfungen mit Arzneimitteln, klinische 180<br />

Prüfungskommission 290, 544<br />

Prüfzentren 178<br />

Psychische Gesundheit 310<br />

Psychologischer Psychotherapeut, Forschungsgutachten<br />

311<br />

Psychosoziale Notfallversorgung 168, 311<br />

Psychotherapeut, Definition 310<br />

Psychotherapeuten, psychologische 310<br />

Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 306<br />

Psychotherapie 306<br />

– psychodynamische 308<br />

– systemische 308<br />

Psychotherapieforschung 306f.<br />

Psychotherapie-Richtlinie 309<br />

Psychotherapie-Vereinbarung 311<br />

Q<br />

Qualitätsbeauftragter Hämotherapie (QBH)<br />

226<br />

Qualitätsbericht<br />

– Erhebungsbogen 445<br />

– kammerübergreifen<strong>der</strong> 206<br />

– strukturierter 294<br />

Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie<br />

225<br />

Qualitätsindikatorenansatz 227<br />

Qualitätsinitiativen 377<br />

Qualitätsmanagement 192, 225ff., 244<br />

Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen 222<br />

Qualitätsmedizin, Initiative (IQM) 198<br />

Qualitätsreporting 195<br />

Qualitätssicherung 17, 87, 192, 221, 246, 299<br />

– <strong>der</strong> Weiterbildung 138<br />

– externe stationäre 211<br />

– in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin 303<br />

– laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

222<br />

632<br />

– nach § 137 SGB V 208, 240<br />

– nach spezialgesetzlichen Regelungen 222<br />

– privatärztlicher Leistungen 196<br />

– sektorale 211<br />

– sektorenübergreifende 194, 210, 214<br />

– stationäre 213<br />

Qualitätssicherungsverfahren 211<br />

Querschnitts-Leitlinien<br />

– Hämotherapie 298<br />

– zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten 299<br />

R<br />

Reaktionen, schwerwiegende unerwünschte<br />

282<br />

Reanimationsempfehlungen 166<br />

Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen 176<br />

Rechtliche und ethische Fragen am Lebensende<br />

170<br />

Rechtsaufsicht 213<br />

Rechtsgutachten 370<br />

Rechtsverordnung 355<br />

Registrierungsstelle bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung (BQS) 88<br />

Rehabilitation 130ff.<br />

REHACare International <strong>2010</strong> 135<br />

Rekrutierung von Auszubildenden 390<br />

Report Versorgungsforschung 318<br />

Reproduktionsmedizin 301f.<br />

Rettungsassistentenausbildung 169<br />

Rettungsdienst 169<br />

Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG 287<br />

Rezept für Bewegung 340<br />

Rezept, elektronisches 353<br />

Richtlinie(n) 26<br />

– 2001/20/EG 180<br />

– 2004/23/EG 294<br />

– 2005/36/EG 74<br />

– <strong>2010</strong>/45/EU 31, 281<br />

– des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) 206, 213<br />

– des Klinikums für die medizinische Tätigkeit<br />

von Mitarbeitern des Klinikums<br />

im Ausland 292<br />

– Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation<br />

445


– gewebespezifische 321<br />

– Labor 197<br />

– Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

445<br />

– über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

33<br />

– über Qualifikation und Inhalte <strong>der</strong> genetischen<br />

Beratung 305<br />

– zum Führen einer Augenhornhautbank<br />

296<br />

– zur Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

2005/36/EG 75<br />

– zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten<br />

Behandlung Opiatabhängiger<br />

344<br />

– zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />

299<br />

– zur Hämotherapie 297<br />

– zur Präimplantationsdiagnostik 303<br />

– zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

(Qesü-RL) 212<br />

Ringversuche 222<br />

Risikobekanntgaben 333<br />

Risikokommunikation 321, 333<br />

Risikomanagement 269<br />

Röntgenverordnung 224, 239<br />

Routinedaten 211<br />

Routinesitzung 333<br />

Rügeverfahren 182<br />

S<br />

S3-Leitlinie 249ff.<br />

– Therapie des Typ-1-Diabetes 258<br />

– Unipolare Depression 253<br />

Sachbearbeitertagung 60<br />

Sachverständigenrat<br />

– <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR) 133<br />

– zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im<br />

Gesundheitswesen 102<br />

Sanitätsdienstliche Versorgung 321<br />

Schädigung, schwere zerebrale 176<br />

Scheinselbständigkeit 129<br />

Schlaganfall 66<br />

Schmerztherapie, multimodale 366<br />

Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem<br />

Sektor 102<br />

Stichwortregister<br />

Schnittstellenproblematik 347<br />

Schulungskonzept für Peers 234<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

(sQS) 210, 214f.<br />

Selbstverwaltungslösung 207<br />

Selbstverwaltungspartner 111<br />

Sexualkontakte, heterosexuelle 298<br />

SGB IX (Rehabilitation) 210<br />

SGB V 169<br />

– § 116b 15, 415<br />

– § 137 208<br />

– § 20 339, 346<br />

– § 95 415<br />

Signatur, qualifizierte elektronische 361<br />

Software CIRSmedical 271<br />

Son<strong>der</strong>gutachten 102<br />

Sound-alike-Arzneimittel 334<br />

Spendebereitschaft 295<br />

Spen<strong>der</strong>herzen 289<br />

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

(SAPV) 171<br />

Spontanmeldesystem 331<br />

SPORT PRO GESUNDHEIT 340<br />

Stakehol<strong>der</strong> Consultation on Strengthening<br />

European Union Preparedness on Pandemic<br />

Influenza 165<br />

Stakehol<strong>der</strong> Involvement 205<br />

Stammzellen, induzierte pluripotente 321<br />

Stammzellgesetz 301<br />

Standardisierungsvorhaben, internationale<br />

243<br />

Ständige DRG-Fachkommission 107, 110<br />

Ständige Kommission Organtransplantation<br />

282, 544<br />

– Prüfungskommission 544<br />

Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

545ff.<br />

– Ärztliche Versorgungswerke 438<br />

– <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern 177<br />

– <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern 435ff.<br />

– Europäische Angelegenheiten 34<br />

– Qualitätssicherung 197<br />

Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung<br />

(SKV) 313<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />

(CPME) 35<br />

633


Statistik Ärzte → Ärzte (Statistik)<br />

Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen 185ff.<br />

Stellungnahme(n) 20, 22, 323, 325, 413<br />

– <strong>der</strong> Arzneimittelkommission 330<br />

– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gegenüber dem<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss 216f.<br />

Sterbebegleitung 422<br />

Sterbehilfe 173, 422<br />

Stiftung Eurotransplant (ET) 284, 290<br />

Stoffwechseldefekte, angeborene 306<br />

Störungen, endokrine 306<br />

Studienanträge, arzneimittel- und medizinprodukterechtliche<br />

177<br />

Studienklausel 283<br />

Stufenplanbeteiligte 325<br />

Stufenplanverfahren 333<br />

Subsidiaritätsprinzip 282<br />

Substitution 60<br />

– Opiatabhängiger 344<br />

Sucht und Drogen 344<br />

Suchtbehandlung 345<br />

Suchthilfestatistik 347<br />

Suchtmediziner 347<br />

Suchtmedizinische Grundversorgung 60, 344,<br />

346<br />

Suizid<br />

– ärztlich assistierter 424<br />

– begleiteter 173<br />

Swiss-DRG 121<br />

Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />

Ärztekammern (ZEVA) 40<br />

Symposium zur Versorgung psychisch kranker<br />

alter Menschen 312<br />

T<br />

Tabakentwöhnung 70, 340, 346<br />

Tabakkonsum 341<br />

Take-home-Verordnung 344<br />

Tarifangelegenheiten 408<br />

Tarmed 367<br />

Telematik 349ff.<br />

Telematikinfrastruktur 17, 349<br />

Telemedizin 318, 349ff., 356f., 415<br />

Telemedizin-Projekte, klinische 358<br />

Telemonitoring-Anwendungen 356<br />

634<br />

Therapie<br />

– neuropsychologische 308<br />

– systemische 308<br />

Therapieempfehlungen (TE) 325f.<br />

Therapie-Symposien 326<br />

Thorakale Organe 288<br />

Total-Quality-Management 234<br />

Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen 108<br />

Trägerwechsel klinischer Einrichtungen 316<br />

Transfusionsgesetz (TFG) 225, 294<br />

Transfusionsmedizin 225, 297<br />

Transplantationsbeauftragte 423<br />

Transplantationsgesetz (TPG) 281, 294<br />

Transplantationsmedizin 227, 281<br />

U<br />

UAW-Meldung 331<br />

Überprüfungen in Transplantationszentren<br />

(TPZ) 291<br />

Überwachungskommission 292, 544<br />

Umweltmedizin 339, 348<br />

UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 17, 176<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />

325<br />

United Network for Organ Sharing (UNOS)<br />

287<br />

Universitätskliniken 322<br />

UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention 17, 47<br />

Untere Grenzverweildauer 111<br />

Untersuchungen<br />

– genetische 304<br />

– laboratoriumsmedizinische 304<br />

Uppsala Monitoring Centre (UMC) 331<br />

Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID 302f.,<br />

422ff.<br />

V<br />

VERAH 396<br />

Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika (VUD) 51<br />

Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte/-innen<br />

(VSAO) 121<br />

Verbände <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie 333<br />

Verbraucherrechte 31<br />

Verbundweiterbildung 94<br />

Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />

325


Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ambulanten<br />

und stationären Versorgung 93<br />

Verfahren<br />

– osteopathische 63<br />

– sektorenübergreifende 221<br />

Verfahrensdauer berufsgerichtlicher Verfahren<br />

183<br />

Vergütungssystem für die Psychiatrie/Psychosomatik<br />

120<br />

Vermittlungsstelle nach § 12 TPG 290<br />

Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren 201<br />

Verordnung(en)<br />

– über den Schutz vor Schäden durch<br />

Röntgenstrahlen (RöV) 224<br />

– zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-<br />

MedVV) 148<br />

Versichertendaten 319<br />

Versichertenstammdaten (VSD), Online-Abgleich<br />

353f.<br />

Versorgung 91, 153<br />

– ambulante 92<br />

– ärztliche 77<br />

– betriebsärztliche 137, 140<br />

– hausärztliche 93<br />

– integrierte 89, 131<br />

– psychisch kranker alter Menschen 318<br />

– sektorenübergreifende 87, 101<br />

– stationäre 101, 105<br />

Versorgungsengpässe 89<br />

Versorgungsforschung 313, 415<br />

Versorgungsgesetz 417<br />

Versorgungsplanung 15<br />

– sektorenübergreifende 89<br />

– sektorenübergreifende, kleinräumigere<br />

154<br />

Versorgungssteuerung, qualitätsorientierte<br />

195<br />

Versorgungsstrukturen 87<br />

Vertrag von Lissabon 25<br />

Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union 24<br />

Verwaltungsrat 248<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz 184<br />

Vorbehaltserklärung 47<br />

Vorsorgeuntersuchung 340<br />

Vorsorgevollmacht 174f.<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 547f.<br />

Stichwortregister<br />

W<br />

Wahltarife nach § 53 Abs. 4 SGB V 378<br />

Wartelistenführung und Organvermittlung<br />

282f.<br />

Wartezimmerinformationen 268<br />

Wegweiser „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen“ 135<br />

Weißbücher 26<br />

Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin<br />

138<br />

Weiterbildung, ärztliche 54ff.<br />

Weiterbildungskonzepte von großen überbetrieblichen<br />

Diensten 140<br />

Weltärztebund (WMA) 39, 41f.<br />

Weltgesundheitsorganisation (WHO) 43, 157,<br />

165, 272<br />

Werbung 176<br />

Wettbewerb im Gesundheitswesen 124<br />

Wi<strong>der</strong>spruchslösung 289, 423<br />

Wirkstoff aktuell (WA) 328f.<br />

Wirtschaftsfaktor 241<br />

Wissenschaftlicher Beirat 320ff., 566ff.<br />

– Psychotherapie (WBP) 306, 445, 614f.<br />

www.patienten-information.de 263<br />

Z<br />

Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer<br />

Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren<br />

Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(ZEKO) 175, 445<br />

Zentrale Notaufnahme 167<br />

Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen 398<br />

Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen<br />

Stellen nach Röntgenverordnung und<br />

Strahlenschutzverordnung (ZÄS) 238<br />

Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz<br />

bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />

(ZLG) 244<br />

Zentrumszertifizierung 198<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter 360<br />

ZEVA-Symposium 44<br />

Zielleistungsprinzip 366<br />

Zukunftskonzept 102<br />

Zulassung zum Medizinstudium 49, 416<br />

Zwangsmaßnahmen, psychiatrische 177<br />

Zwischenfälle, schwerwiegende 282<br />

635


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

A<br />

AAA Arbeitgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />

Fachangestellten<br />

ÄAAS Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit<br />

ÄAppO Approbationsordnung für Ärzte<br />

AAPV Allgemeine ambulante Palliativversorgung<br />

ABAS Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />

ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />

ABV Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

AfAMed Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit<br />

und Soziales<br />

AG Arbeitsgruppe<br />

AIS Arzneimittel-Infoservice<br />

AKB Akkreditierungsbeirat<br />

AkdÄ Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

AkkStelleG Akkreditierungsstellengesetz<br />

AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz<br />

AMG Arzneimittelgesetz<br />

AMNOG Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

AM-NutzenV Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung<br />

AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

AMWHV Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

AOLG Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

APS Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.<br />

AQUA-Institut Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung und Forschung<br />

AQUIK ® Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen<br />

ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

ARTEMIS Adverse Drug Reactions Electronic Management and Information System<br />

ASiG Arbeitssicherheitsgesetz<br />

AV Arzneiverordnungen (Buch)<br />

AVG Angestelltenversicherungsgesetz<br />

AVP Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (Zeitschrift)<br />

AWMF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

ÄZQ Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

B<br />

BÄK <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

BAND Bundesvereinigung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Notärzte Deutschlands<br />

BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

BBiG Berufsbildungsgesetz<br />

BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz<br />

BDA Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.<br />

BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

637


BFB Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe<br />

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung1<br />

BfS Bundesamt für Strahlenschutz<br />

BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

BIS Binnenmarktinformationssystem<br />

BL-AL-AG Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

BMG Bundesministerium für Gesundheit<br />

BMI Bundesministerium des Innern<br />

BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit (vormals: Bundesgeschäftsstelle<br />

für Qualitätssicherung)<br />

BSI Bundesamtes für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

BT-Drs. Bundesdrucksache<br />

BtMÄndV Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />

BtMVV Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />

BVG Bundesverwaltungsgericht<br />

BVPG Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

C<br />

CEOM Conférence Européenne des Ordres et des Organismes d’Attributions<br />

Similaires (Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />

Organisationen mit kammerähnlichen Aufgaben)<br />

CHMP Committee for Medicinal Products for Human Use<br />

CIRS Critical Incident Reporting System<br />

CME Continuing Medical Education<br />

COPD Chronic Obstructive Pulmonary Disease (Chronisch obstruktive<br />

Lungenkrankheit)<br />

CPME Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />

D<br />

DAG SHG Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />

DAMA Deutsche Arzneimittelagentur<br />

DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen<br />

DÄT Deutscher Ärztetag<br />

DCZ Deutsches Cochrane Zentrum<br />

DDG Deutsche Diabetes-Gesellschaft<br />

DDG Deutsche Diagnostika-Gruppe e. V.<br />

DELBI Deutsches Instrument zur Leitlinien-Bewertung<br />

DGA Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung<br />

DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.<br />

DGP Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

DHPV Deutscher Hospiz- und Palliativverband<br />

DILIGEN Study Drug-Induced Liver Injury Gene Study<br />

DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

638


Abkürzungsverzeichnis<br />

DIR Deutsches IVF-Register<br />

DIVI Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin<br />

e.V.<br />

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />

DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

DMARD Disease Modifying Antirheumatic Drugs<br />

DMP Disease-Management-Programm<br />

DNEbM Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />

DQR Deutscher Qualifikationsrahmen<br />

DRG Diagnosis Related Group (Diagnosebezogene Fallgruppe)<br />

DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

DRV Deutsche Rentenversicherung<br />

E<br />

EbM Evidenzbasierte Medizin<br />

EFMA/WHO European Forum of Medical Associations and WHO<br />

eGIS elektronisches Geografisches Gesundheitsinformationssystem<br />

eGK elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V<br />

EIV Elektronischer Informationsverteiler<br />

EMA European Medicines Agency<br />

EPAR European Public Assessment Report<br />

EQ Geför<strong>der</strong>te Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche<br />

EQR Europäischer Qualifikationsrahmen<br />

ERC European Resuscitation Council<br />

ESF Europäischer Sozialfonds<br />

EuGH Europäischer Gerichtshof<br />

EUNetPaS European Network for Patient Safety<br />

Euratom Europäische Atomgemeinschaft<br />

EURELPRO Europäischer Verband <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Freien Berufe<br />

EVA Entlastende Versorgungsassistentin<br />

F<br />

FAGES Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

FMH Verbindung <strong>der</strong> Schweizer Ärztinnen und Ärzte<br />

G<br />

G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

GeKAS Geografisches Krankenhausanalysesystem<br />

gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH<br />

(Berlin)<br />

GHB 4-Hydroxybutansäure<br />

G-I-N Guidelines International Network<br />

GKV Gesetzliche Krankenversicherung<br />

GKV-GMG Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

GMG GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />

GOÄ Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />

639


GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

GPSP Gute Pillen – Schlechte Pillen (Zeitschrift)<br />

GQB Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />

GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

GVG Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.<br />

H<br />

HBA (Elektronischer) Heilberufsausweis nach § 291a Abs. 5 SGB V<br />

HCPCB Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />

HELVER Arzthelferinnen in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

HPC Health Professional Card<br />

HTA Health Technology Assessment<br />

I<br />

IEC International Electrotechnical Commission<br />

IES Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin<br />

IFT Institut für Therapieforschung<br />

IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen<br />

IKT Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

ILCOR International Liaison Committee on Resuscitation,<br />

IMI Internal Market Information System<br />

InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />

IQM Initiative Qualitätsmedizin<br />

IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

IRT Institut für Raucherberatung und Tabakentwöhnung<br />

ISDB International Society of Drug Bulletins<br />

ISO Internationale Organisation für Normung<br />

IVF In-vitro-Fertilisation<br />

J<br />

JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />

K<br />

KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

KHK Koronare Herzkrankheit<br />

KHRG Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

KOK kombinierte orale Kontrazeptiva<br />

KOSA Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />

KTQ ® Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />

KV Kassenärztliche Vereinigung<br />

KVK Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V<br />

KZBV Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

KZV Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

L<br />

LAG Landesarbeitsgemeinschaften<br />

LASI Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />

LKG Landeskrankenhausgesellschaft<br />

640


LL Leitlinien<br />

LMS Lernmanagementsystem<br />

LQS Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung<br />

M<br />

MBO (Muster-)Berufsordnung<br />

MedIEQ Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual Information<br />

Extraction<br />

MERS Medical Event Reporting System<br />

MFA Medizinische Fachangestellte<br />

MKT Multifunktionales Kartenterminal (Kartenlesegerät)<br />

MKT+ Kartenlesegerät für KVK und eGK<br />

MPBetreibV Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

MVZ Medizinische Versorgungszentren<br />

MWBO (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

N<br />

NA Neue Arzneimittel (Publikation)<br />

NAFuO Normenausschuss Feinmechanik und Optik<br />

NAMed Normenausschuss Medizin<br />

NAR Normenausschuss Radiologie<br />

NARK Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus<br />

NRZ Nationales Referenzzentrum<br />

NUB Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

NVL Nationale Versorgungsleitlinien<br />

O<br />

ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

OMK Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung<br />

OTA Operationstechnische Assistenz<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

P<br />

PEI Paul-Ehrlich-Institut<br />

PfWG Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung in <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

(Pflegeweiterentwicklungsgesetz)<br />

PKV Private Krankenversicherung<br />

PML progressive multifokale Leukenzephalopathie<br />

PSI Patient Safety Indicator<br />

PSNV Psychosoziale Notfallversorgung<br />

PVS Praxisverwaltungssystem<br />

PVS Privatärztliche VerrechnungsStelle<br />

PVS/Verband Verband <strong>der</strong> Privatärztlichen VerrechnungsStellen<br />

Q<br />

QEP Qualität und Entwicklung in Praxen ® (Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV)<br />

Qesü-RL Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

QI Qualitätsindikatoren<br />

641


QISA Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung<br />

QM Qualitätsmanagement<br />

Q-M-A Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

QS Qualitätssicherung<br />

QSKH-RL Richtlinie über Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung in Krankenhäusern<br />

R<br />

RegiSCAR Project on Severe Cutaneaous Adverse Drug Reactions<br />

Rili-BÄK Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen<br />

RKI Robert Koch-Institut<br />

RöV Röntgenverordnung<br />

S<br />

SAPV spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />

SGB V Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung<br />

SigG Signaturgesetz<br />

SMC Security Module Card<br />

SQMH Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

sQS sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

StGB Strafgesetzbuch<br />

STIKO Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut<br />

T<br />

TE Therapieempfehlungen (Zeitschriftenson<strong>der</strong>hefte)<br />

TFG Transfusionsgesetz<br />

TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung<br />

TK Techniker Krankenkasse<br />

TPG Transplantationsgesetz<br />

U<br />

UAW Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

UMC Uppsala Monitoring Centre<br />

V<br />

VÄG Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

VBL Versorgungsanstalt des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

VDBW Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.<br />

VERAH Versorgungsassistentin in <strong>der</strong> Hausarztpraxis<br />

VSD Versichertenstammdaten<br />

VTE venöse Thromboembolie<br />

VUD Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika Deutschlands<br />

VVG Versicherungsvertragsgesetz<br />

VVR Versicherungsvertragsrecht<br />

642


Abkürzungsverzeichnis<br />

W<br />

WA Wirkstoff aktuell (Publikation)<br />

WAT Wissenschaftlicher Aktionskreis Tabakentwöhnung<br />

WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)<br />

WMA World Medical Association (Weltärztebund)<br />

Z<br />

ZÄS Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />

ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

ZEFQ Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />

ZLG Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />

Medizinprodukten<br />

643


Notizen


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