Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)
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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dem 114. Deutschen Ärztetag in Kiel<br />
vorgelegt von Vorstand und Geschäftsführung<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Deutscher Ärztetag
Mit den in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind – auch<br />
wenn sie nur in einer Form auftreten – gleichwertig beide Geschlechter gemeint.<br />
Die bis 2006 im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlichten Satzungen<br />
und Statuten wurden mit Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 als Broschüre publiziert.<br />
Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Internet unter www.baek.de.<br />
Impressum<br />
Copyright © <strong>Bundesärztekammer</strong> 2011<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern),<br />
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin<br />
Redaktion:<br />
Angelika Regel, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Satz:<br />
Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln<br />
Druck und Bindung:<br />
farbo print+media GmbH, 50969 Köln<br />
Alle Rechte, insbeson<strong>der</strong>e das Recht zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung<br />
in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für<br />
alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische<br />
Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
1.1 Programmatische Aussagen des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />
zur gesundheitspolitischen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.2.3 Monitoring – Information über politische Vorgänge . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
1.3 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong><br />
Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />
Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug . . . . . . . . . 26<br />
1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . 34<br />
1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . 35<br />
1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
1.4 Internationale Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern<br />
(ZEVA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) . . . . 43<br />
1.4.5 Internationale Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
1.5 Beauftragter für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
1.5.1 Medizinische Situation von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />
legalen Aufenthaltsstatus – Faltblatt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . 46<br />
1.5.2 Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />
UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
1.5.3 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern . 48<br />
2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
2.1 Ärztliche Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
2.1.1 Zugangsvoraussetzungen/Auswahlverfahren zur Zulassung<br />
zum Medizinstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
2.1.2 Anzahl an Studienplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
2.1.3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
2.1.4 Bachelor-/Masterabschlüsse in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
2.1.5 Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM) . . . 53<br />
2.1.6 Praktisches Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
2.2 Ärztliche Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung . . . . . . . . . . . . . 54<br />
5
2.2.2 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien, <strong>der</strong> (Muster-)Kursbücher<br />
und <strong>der</strong> (Muster-)Logbücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
2.2.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
2.2.4 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland . . . . . . . . . . . 57<br />
2.2.5 Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
2.2.6 (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“ . . . . . . . . 60<br />
2.2.7 Sachbearbeitertagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
2.3 Ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . 61<br />
2.3.2 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong><br />
deutschsprachigen Ärzteorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
2.3.3 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
2.3.4 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />
2.3.5 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . 69<br />
2.3.6 Qualifikation Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
2.3.7 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />
Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />
Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
2.4.1 EU-Berufsanerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />
2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72<br />
2.4.4 Internal Market Information System (IMI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
3. Ärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />
3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland . . . . . . 77<br />
3.1.1 Berufstätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
3.1.3 Ambulant tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />
tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />
3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />
3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84<br />
3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
3.2 Sektorenübergreifende Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87<br />
3.2.2 Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten Versorgung . . . . . . . . 88<br />
3.2.3 Politische Intentionen zur sektorenübergreifenden<br />
Versorgungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />
3.3 Ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />
3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />
3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />
3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
3.4 Stationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105<br />
3.4.1 Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung . . 108<br />
6
3.4.2 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
AWMF – Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems . . . 110<br />
3.4.3 G-DRG-System 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
3.4.4 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
3.4.5 Gesundheitsmarkt/Gesundheitswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />
3.4.6 Wettbewerb im Gesundheitswesen unter beson<strong>der</strong>er<br />
Berücksichtigung des stationären Sektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
3.4.7 Honorarärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />
3.4.8 Krankenhaushygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129<br />
3.5 Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />
3.5.1 Medizinische Rehabilitation im Fokus des<br />
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131<br />
3.5.2 Zukunftsträchtige Perspektiven und Potenziale <strong>der</strong> medizinischen<br />
Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />
3.5.3 Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />
3.5.4 REHACare International <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />
3.5.5 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />
3.6 Betriebsärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />
3.6.1 Arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138<br />
3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />
3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151<br />
3.8 Nationale Pandemieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />
3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale<br />
Influenzapandemieplanung von Bund und Län<strong>der</strong>n . . . . . . . . . . . . . . 157<br />
3.8.2 Aktivitäten auf europäischer Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />
3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166<br />
3.9.1 Reanimationsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166<br />
3.9.2 Notarztqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />
3.9.3 Leiten<strong>der</strong> Notarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />
3.9.4 Bevölkerungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168<br />
3.9.5 Konsensus-Konferenz „Psychosoziale Notfallversorgung“ . . . . . . . . . 168<br />
3.9.6 Rettungsassistentenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />
3.9.7 Notarztwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />
3.9.8 Verankerung des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin<br />
im SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169<br />
3.10 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen . . 170<br />
4. Ärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />
4.1 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />
4.1.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />
Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173<br />
4.1.2 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong><br />
Medizin und ihren Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(Zentrale Ethikkommission) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175<br />
4.1.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . 177<br />
7
4.2 Ärztliche Berufsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />
4.2.1 Berufsordnungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />
4.2.2 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182<br />
4.2.3 Arbeitstreffen „Einheitlicher Ansprechpartner“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />
4.3 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . 184<br />
4.4 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192<br />
4.4.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung . . . . . . . 192<br />
4.4.2 Qualitätssicherung nach SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207<br />
4.4.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . 222<br />
4.4.4 Curricula zur Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />
4.4.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen . . . . . . . . . . . 235<br />
4.5 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . 247<br />
4.5.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2010</strong> . . . . . . . . . 247<br />
4.5.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248<br />
4.5.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . 250<br />
4.5.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte/Evidenzberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />
4.5.5 Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263<br />
4.5.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269<br />
4.5.7 Das Online-Portal „Arztbibliothek“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274<br />
4.5.8 Außendarstellung des ÄZQ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />
5. Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />
5.1 Transplantationsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />
5.1.1 Themenschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />
5.1.2 Ständige Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />
5.1.3 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG . . . . . . . . . . 290<br />
5.1.4 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach<br />
§§ 11 und 12 TPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292<br />
5.1.5 Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />
5.2 Hämotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />
5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG . . . . . . . . . . . 297<br />
5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />
5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300<br />
5.3 Fortpflanzungsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />
5.3.1 Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . 301<br />
5.3.2 Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ . . . . 302<br />
5.3.3 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />
5.4 Gendiagnostikgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />
5.5 Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />
5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />
5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie und <strong>der</strong> Bedarfsplanungs-<br />
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . 309<br />
5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger<br />
Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände . . . . . . . . . . . . 309<br />
5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung Psychologischer<br />
Psychotherapeuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />
8
5.5.5 Symposium zur Versorgung psychisch kranker alter Menschen<br />
im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung . . . . . . . . 312<br />
5.5.6 Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312<br />
5.6 Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313<br />
5.7 Weitere Themen und gremienbezogene Entwicklungen . . . . . . . . . . . 320<br />
5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320<br />
5.7.2 Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin –<br />
kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“ . . . . . . . . . . . . . 322<br />
5.7.3 Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323<br />
6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . 325<br />
6.1 Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />
6.2 Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP) . . . . . . . . . . . . . . 325<br />
6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />
6.3.1 „Therapieempfehlungen“ (TE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />
6.3.2 Therapie-Symposien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326<br />
6.3.3 Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . 327<br />
6.4 Patienteninformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327<br />
6.5 Buch „Arzneiverordnungen“ (AV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />
6.6 „Wirkstoff aktuell“ (WA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />
6.7 „Neue Arzneimittel“ (NA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329<br />
6.8 Kostenberechnung von Arzneimitteltherapien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330<br />
6.9 Stellungnahmen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330<br />
6.10 Pharmakovigilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />
6.10.1 Meldung, Erfassung und Bewertung von unerwünschten<br />
Arzneimittelwirkungen (UAW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />
6.10.2 Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332<br />
6.10.3 Risikokommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />
6.11 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) . . . . . . . . . . . . . . 334<br />
6.12 Internet und Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335<br />
6.13 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
6.13.1 <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
6.13.2 Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche<br />
Vereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
6.13.3 Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss . . . . . . . 336<br />
6.13.4 Beratung von Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337<br />
7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin . . . 339<br />
7.1 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />
7.1.1 Neuausrichtung <strong>der</strong> Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />
7.1.2 Ärztliche Präventionstagung <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />
7.1.3 Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340<br />
7.1.4 Nichtraucherschutz und Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340<br />
7.1.5 Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen . . 341<br />
7.1.6 Kooperationsprojekt für nachhaltige Präventionsforschung . . . . . . . . 341<br />
7.1.7 Stand und Weiterentwicklung des Projektes gesundheitsziele.de . . . 341<br />
9
7.1.8 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel<br />
des Patientenforums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342<br />
7.2 Sucht und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />
7.2.1 Substitution Opiatabhängiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />
7.2.2 Ärztliche Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum . . . . . . . . . 345<br />
7.2.3 Evaluation des Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
„Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ . . . . . . . . 346<br />
7.2.4 Projekt <strong>der</strong> ABDA „Ambulanter Entzug Benzodiazepin-abhängiger<br />
Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken und<br />
Hausarzt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346<br />
7.2.5 Aufbaumodul zur ärztlichen Qualifikation „Tabakentwöhnung“ . . . . 346<br />
7.2.6 Suchtkranke Ärzte – Übernahme von Interventionsprogrammen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern durch die Bundestierärztekammer . . . . . . 347<br />
7.2.7 Konstituierung des Drogen- und Suchtrates für die<br />
17. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347<br />
7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347<br />
8. Telematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349<br />
8.1 Telematik im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349<br />
8.2 Der E-Health-Report <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350<br />
8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) . . . . . . . . . . . 353<br />
8.3.1 Bestandsaufnahme und Neuausrichtung des eGK-Projektes . . . . . . . 353<br />
8.3.2 Projektleitung „Notfalldatenmanagement (NFDM) auf <strong>der</strong> eGK“ . . . 355<br />
8.4 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telemedizin . . . . . . . . . . . . 356<br />
8.4.1 För<strong>der</strong>ung klinischer Telemedizin-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358<br />
8.4.2 Elektronische Patientenakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358<br />
8.4.3 Europäische E-Health-Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />
8.5 Elektronischer Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />
8.6 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zum Themenkomplex<br />
Telematik/Telemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361<br />
9. Ärztliche Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365<br />
9.1 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte . . . . . . . . . 365<br />
9.1.1 Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ . . . . . . . . . . . 365<br />
9.1.2 Abstimmung mit den verschiedenen Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . 369<br />
9.1.3 Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374<br />
9.2 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 376<br />
9.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . 377<br />
9.3.1 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) . . . . . . 377<br />
9.3.2 GKV-Finanzierungsgesetz: PKV- und GOÄ-relevante Neuregelungen 378<br />
9.4 GOÄ-Anwendungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />
9.5 GOÄ-Informationsaustausch mit den Landesärztekammern . . . . . . . 379<br />
9.6 GOÄ-Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380<br />
9.7 GOÄ-Service/Internetauftritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380<br />
10
10. Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383<br />
10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385<br />
10.1.1 Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385<br />
10.1.2 Deutscher Qualifikationsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386<br />
10.2 Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387<br />
10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387<br />
10.2.2 Rekrutierung von Auszubildenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390<br />
10.2.3 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390<br />
10.2.4 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung und<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392<br />
10.2.5 „Nichtärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V . . 394<br />
10.2.6 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395<br />
10.2.7 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . 396<br />
10.2.8 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397<br />
10.2.9 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398<br />
10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399<br />
10.3.1 Kooperation mit den Fachberufen im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . 399<br />
10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die<br />
medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />
10.3.3 Beteiligung in Beiräten des Bundesministeriums für Gesundheit . . . 404<br />
10.3.4 Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeheimen . . . . . . . . . . . . . . . . 404<br />
10.3.5 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten . . . . . . . . . . 405<br />
10.3.6 Operationstechnische Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406<br />
10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408<br />
10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
(GesundheitsRente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409<br />
11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413<br />
11.1 Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413<br />
11.2 Außendarstellung/Informationsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429<br />
12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft . . . 435<br />
12.1 Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435<br />
12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435<br />
12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“ . . . . . . . . . . . . . . . . 437<br />
12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />
Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437<br />
12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />
12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />
12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen . 440<br />
11
13. Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445<br />
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen<br />
des Deutschen Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />
113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />
112. Deutschen Ärztetages 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540<br />
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige<br />
Einrichtungen und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622<br />
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 623<br />
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 637<br />
12
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Die Menschen in unserem Land vertrauen ihren Ärztinnen und Ärzten. Nach einer jahrzehntelang<br />
verfehlten Gesundheitspolitik können sie dieses Vertrauen aber nicht mehr<br />
<strong>der</strong> Politik entgegenbringen. Im Kern lassen sich so die Ergebnisse einer Befragung von<br />
Patienten und Ärzten durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> zusammenfassen, die im vergangenen<br />
November <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Man muss konstatieren, dass<br />
auch die schwarz-gelbe Bundesregierung in den ersten Monaten nach dem Regierungswechsel<br />
das Misstrauen <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger in die Gesundheitspolitik nicht abbauen<br />
konnte. Denn viel zu lange waren Union und FDP im Streit über ein Prämiensystem<br />
für die Krankenkassen mit sich selbst beschäftigt, als dass sie wichtige an<strong>der</strong>e Großprojekte<br />
ihrer gesundheitspolitischen Agenda hätten bearbeiten können.<br />
Schließlich verabschiedete die Koalition mehrere Spargesetze, um die nach <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />
völlig aus den fugen geratenen Krankenkassenfinanzen kurzfristig zu stabilisieren.<br />
Dazu haben vor allem die Ärztinnen und Ärzte einen wesentlichen Beitrag geleistet,<br />
<strong>der</strong> mit zum Teil schmerzhaften Einschnitten verbunden war. Bundesgesundheitsminister<br />
Philipp Rösler aber zeigte im Gegensatz zu seinen Vorgängern den Willen,<br />
sowohl die Finanzierung des Gesundheitswesens als auch die Versorgungsstrukturen<br />
zukunftsfest zu gestalten. So soll, nachdem ihm mit dem GKV-Finanzierungsgesetz zumindest<br />
ein Einstieg in ein neues Finanzierungssystem für die gesetzliche Krankenversicherung<br />
gelungen ist, 2011 ein umfangreiches Versorgungsgesetz zur Bekämpfung<br />
des Ärztemangels folgen.<br />
Das ist richtig und wichtig, doch darf sich das Gesetz nicht allein in <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />
erschöpfen. Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und zur För<strong>der</strong>ung<br />
von Medizinstudierenden sind ebenso notwendig wie Anreize und Hilfen zur För<strong>der</strong>ung<br />
von Nie<strong>der</strong>lassungsmöglichkeiten in unterversorgten Gebieten. Längst überfällig ist zudem<br />
eine Klarstellung des Gesetzgebers, dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ)<br />
vorrangig in die Hände von Ärzten und nur nachrangig auch von Krankenhäusern gehören.<br />
Medizinische Versorgungszentren dürfen keine Spekulationsobjekte von Kapitalfirmen<br />
und ausschließlich gewinnorientierten Investoren sein. Erste Vorüberlegungen <strong>der</strong><br />
Koalition für das Versorgungsgesetz lassen hoffen, dass die Regierung entsprechende<br />
For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft in ihren Beratungen mit berücksichtigt.<br />
Das Gesetz muss nun den Durchbruch bringen, damit wir in Deutschland auch in Zukunft<br />
noch eine gute Patientenversorgung erhalten können – und zwar nicht mehr zu<br />
Lasten <strong>der</strong> Ärzte. Die Koalition steht hierfür schon allein deshalb in <strong>der</strong> Pflicht, weil sie<br />
für 2011 auch ein eigenständiges Patientenrechtegesetz angekündigt hat. Unstrittig ist,<br />
dass Patienten das Recht auf eine qualifizierte medizinische Behandlung haben. Das ist<br />
durch die ärztliche Berufsordnung und die Rechtsprechung in Deutschland eindeutig<br />
definiert. Bei <strong>der</strong> Debatte um Patientenrechte kann es aber nicht allein um sogenannte<br />
individuelle Patientenrechte gehen, die im Behandlungsvertrag definiert sowie durch<br />
Richterrecht und ärztliches Berufsrecht gesichert sind. Diskutiert werden müssen auch<br />
die kollektiven Rechte <strong>der</strong> Patienten in gesundheitsrechtlichen und gesundheitspolitischen<br />
Fragen. Denn Patientenrechte müssen vor allem eine öffentliche Schutzfunktion<br />
entfalten. Aus diesem Verständnis heraus begründet sich auch <strong>der</strong> Anspruch auf Teilhabe<br />
an einer angemessenen medizinischen Versorgung. Das Patientenrechtegesetz be-<br />
13
dingt deshalb ein umfassendes Versorgungsgesetz, das für alle Bürgerinnen und Bürger<br />
einen verlässlichen und chancengleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf<br />
medizinisch angemessenem Niveau sichert.<br />
Bei aller Dringlichkeit dieser Fragen müssen die Konzepte zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen mit <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt entwickelt werden. An<strong>der</strong>e Probleme<br />
dulden jedoch keinen Aufschub mehr, wie die dringend notwendige Novellierung<br />
<strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte, für die die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits ausgearbeitete<br />
Vorschläge unterbreitet hat. Das Konzept <strong>der</strong> Ärzteschaft sieht vor, die bisherige Gebührentaxe<br />
auf eine gerechte, kalkulatorisch saubere betriebswirtschaftliche Basis zu stellen,<br />
wovon Patienten, Ärzte und Privatversicherer gleichsam profitieren würden.<br />
Nicht nur die Vorarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für die GOÄ-Novelle verdeutlicht, dass<br />
die Politik bei <strong>der</strong> Bewältigung <strong>der</strong> vor ihr liegenden Herausfor<strong>der</strong>ungen nicht alleine<br />
ist. In gemeinsamen Expertengruppen entwickeln Ärzteschaft und Bundesgesundheitsministerium<br />
für wichtige Zukunftsaufgaben tragfähige Konzepte, unter an<strong>der</strong>em, um<br />
die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit <strong>der</strong> Ärzte zu verbessern. Die politische<br />
Umsetzung dieser Konzepte ist Sache des Gesetzgebers. Wir Ärztinnen und Ärzte sind<br />
bereit, diese mit Leben zu erfüllen.<br />
1.1 Programmatische Aussagen des 113. Deutschen Ärztetages<br />
<strong>2010</strong> zur gesundheitspolitischen Entwicklung<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag hat vom 11. bis 14. Mai <strong>2010</strong> in Dresden getagt. Die Delegierten<br />
begrüßten die im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> Bundesregierung angekündigte neue Dialogkultur<br />
für das Gesundheitswesen und den seitdem stattfindenden kontinuierlichen Austausch<br />
zwischen Politik und Ärzteschaft. Positiv bewertete das Ärzteparlament die von<br />
<strong>der</strong> neuen Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigte Ausrichtung<br />
auf eine individuelle, an den Bedürfnissen <strong>der</strong> Patienten orientierte Gesundheitsversorgung,<br />
auf die Stärkung des freien Arztberufs und des Selbstverwaltungsprinzips sowie<br />
auf die Erhaltung eines pluralistisch geprägten, solidarisch finanzierten, geglie<strong>der</strong>ten<br />
Krankenversicherungssystems.<br />
Im Mittelpunkt <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Aussprache des Ärzteparlaments stand die<br />
Frage, wie in einer älter werdenden Gesellschaft mit steigendem Versorgungs- und<br />
Finanzierungsbedarf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
noch auf Dauer sichergestellt werden kann. Im Leitantrag des 113. Deutschen<br />
Ärztetages wurden Lösungswege zu dringendsten Aufgaben für die verbleibende Legislaturperiode<br />
aufgezeigt, die sich insbeson<strong>der</strong>e auf folgende Bereiche beziehen:<br />
• Sicherstellung <strong>der</strong> wohnortnahen Versorgung in ländlichen Regionen,<br />
• Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität kurativer ärztlicher Tätigkeit,<br />
• Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung,<br />
• Stärkung <strong>der</strong> Patientensouveränität und Eigenverantwortung <strong>der</strong> Versicherten und<br />
• demografiefeste Sanierung <strong>der</strong> GKV-Finanzierung.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seit Jahren zu verzeichnenden Abwan<strong>der</strong>ung junger Medizinabsolventen<br />
in an<strong>der</strong>e Berufsfel<strong>der</strong> muss nach Ansicht des Ärztetages die Attraktivität<br />
14
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
des Arztberufes gesteigert werden. Entsprechende Weichenstellungen müssen bereits<br />
bei <strong>der</strong> Organisation des Medizinstudiums vorgenommen werden. So sollten Studierende<br />
frühzeitig mit Patienten arbeiten und verstärkt in Kommunikations- und Teamfähigkeit<br />
geschult werden. Der Ärztetag stellte zudem klar, dass <strong>der</strong> wissenschaftliche<br />
Anspruch an das Medizinstudium und die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein komplexes<br />
Krankheitsverständnis und multimodale Therapiekonzepte mit einer eventuellen<br />
Umstellung auf eine Bachelor-Master-Struktur nicht vereinbar sind.<br />
Weiterhin sprach sich <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag für eine sektorenübergreifende und<br />
populationsbezogene Neuausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanung aus. Konkret befürworteten<br />
die Delegierten zur besseren Koordination <strong>der</strong> Versorgungsplanung die Gründung von<br />
Regionalverbünden, bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen, <strong>der</strong> Landesministerien und <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaften,<br />
unter Beteiligung <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Patientenvertreter.<br />
Das Ärzteparlament griff damit im Grundsatz einen Vorschlag auf, den zuvor<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterbreitet hatte.<br />
Das Ärzteparlament kritisierte die gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung<br />
an Krankenhäusern, die dazu führen könnten, dass Kliniken breit und undifferenziert<br />
ambulante Leistungen anbieten. Deshalb sollten die Planungsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
– in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung – die bestehende Versorgungssituation<br />
analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses nach § 116b SGB V<br />
dürfte nach Meinung <strong>der</strong> Delegierten nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung<br />
eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Öffnung<br />
kommen, muss die Klinik regelmäßig die benötigten Facharztkompetenzen nachweisen.<br />
Der Katalog erbringbarer Leistungen nach § 116b muss zudem im Einvernehmen<br />
mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
(G-BA) festgelegt und regelmäßig überprüft werden.<br />
Darüber hinaus begrüßte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag, dass laut Koalitionsvertrag die Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem Medizinischen Versorgungszentrum<br />
(MVZ) künftig Ärzten zustehen sollen. Auch for<strong>der</strong>ten die Delegierten, dass diese<br />
Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind.<br />
Korrekturen sind nach Ansicht des Ärzteparlaments auch im vertragsärztlichen Vergütungssystem<br />
nötig, um den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich einen Ausstieg<br />
aus dem Hamsterrad <strong>der</strong> Fließbandmedizin zu ermöglichen. Für den privatärztlichen<br />
Bereich for<strong>der</strong>ten die Ärztetagsdelegierten, die Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ) zu überarbeiten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dazu einen Vorschlag für eine<br />
Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums und dessen Bewertung entwickelt<br />
(vgl. Kapitel 9.3).<br />
Darauf aufbauend diskutierte <strong>der</strong> Ärztetag das Thema „Patientenrechte – Anspruch an<br />
Staat und Gesellschaft“. Hintergrund <strong>der</strong> Beratung war u. a. das von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
angekündigte Patientenrechtegesetz. Der 113. Deutsche Ärztetag befürwortete<br />
zwar eine Kodifikation <strong>der</strong> Patientenrechte, hielt aber eine eigenständige neue Gesetzgebung<br />
im Kern nicht für notwendig, da bereits jetzt die Patientenrechte in Deutschland<br />
in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie in <strong>der</strong><br />
Rechtsprechung entwickelt worden sind. Vielmehr appellierten die Delegierten des<br />
Ärztetages an den Gesetzgeber, eine finanzierungsbedingte sozialrechtliche Leistungs-<br />
15
einschränkung transparent zu machen und auch zu verantworten, da bereits mit <strong>der</strong> aktuellen<br />
Gesetzeslage je<strong>der</strong> Patient das Recht auf eine qualitativ hochwertige medizinische<br />
Versorgung hat.<br />
Der Ärztetag konstatierte zudem, dass eine zunehmende Europäisierung <strong>der</strong> Patientenrechtefragen<br />
unverkennbar ist.<br />
Die Ärzteschaft for<strong>der</strong>te deshalb als Grundlage je<strong>der</strong> Diskussion über ein Patientenrechtegesetz<br />
die Beachtung folgen<strong>der</strong> Eckpunkte:<br />
• Der Patient hat Anspruch auf eine individuelle, nach seinen Bedürfnissen ausgerichtete<br />
Behandlung und Betreuung.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf die freie Arztwahl.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf Transparenz.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf Wahrung des Patientengeheimnisses.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf die Solidarität <strong>der</strong> Versicherten.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf eine solidarische Krankenversicherung, die diesen<br />
Namen verdient.<br />
• Der Patient hat Anspruch auf ein bürgernahes Gesundheitswesen.<br />
• Der Patient erwartet Fürsorge und Zuwendung von den im Gesundheitswesen<br />
Tätigen.<br />
Wie das Versorgungsgeschehen in Deutschland in Zeiten knapper finanzieller und personeller<br />
Ressourcen tatsächlich aussieht, untersucht die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem<br />
Jahr 2005 im Rahmen ihres För<strong>der</strong>programms Versorgungsforschung, das bis zum Jahr<br />
2011 läuft (vgl. Kapitel 5.6). Die Delegierten haben auf dem 113. Deutschen Ärztetag<br />
einen Überblick über die bisherige Arbeit des Programms bekommen. Schon jetzt steht<br />
fest, dass die Ärzteschaft mit ihrer För<strong>der</strong>initiative eine wichtige Initialzündung für die<br />
Versorgungsforschung geleistet hat. So hat das Bundesforschungsministerium angekündigt,<br />
die Versorgungsforschung in Deutschland mit 54 Millionen Euro unterstützen<br />
zu wollen. Das Ärzteparlament hat sich daher dafür ausgesprochen, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch in Zukunft wissenschaftliche Arbeiten för<strong>der</strong>t, die die alltägliche medizinische<br />
Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Arztpraxen untersuchen.<br />
Mit Interesse haben die Ärztetagsdelegierten die Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
beraten (vgl. Kapitel 2.2.4). Laut <strong>der</strong> Umfrage sind die meisten jungen Ärztinnen<br />
und Ärzte in Deutschland grundsätzlich mit den Möglichkeiten und Angeboten ihrer<br />
Facharzt-Weiterbildung zufrieden. Sie beklagen aber, dass hohe Arbeitsbelastung,<br />
Bürokratie und Überstunden ihren Berufsalltag prägen. Das Ärzteparlament konstatierte,<br />
dass <strong>der</strong> ökonomische Druck den Arbeitsalltag <strong>der</strong> jungen Ärztinnen und Ärzte in<br />
Weiterbildung zunehmend bestimmt. Marathondienste, unbezahlte Überstunden und<br />
Arbeitsverdichtung sind bei gleichzeitigem Anwachsen nichtärztlicher organisatorischer<br />
und administrativer Tätigkeiten an <strong>der</strong> Tagesordnung. Die Delegierten befürchteten,<br />
dass die dadurch verschwendete Zeit bei den Weiterbil<strong>der</strong>n und den Weiterzubildenden<br />
we<strong>der</strong> für die Patientenversorgung noch für die Weiterbildung zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag hat seine Ablehnung <strong>der</strong> Pläne für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Form bekräftigt und stattdessen gefor<strong>der</strong>t,<br />
den Datenaustausch zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten zu verbessern. Die Delegierten<br />
stellten klar, dass elektronische Patientenakten in die Hand des Hausarztes, des Patien-<br />
16
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
ten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis gehören und vor<br />
dem Zugriff <strong>der</strong> Kostenträger geschützt werden müssen. Auch wird die Speicherung auf<br />
einem Zentralserver abgelehnt. Außerdem wendete sich das Parlament <strong>der</strong> Ärzte entschieden<br />
gegen die Verwandlung <strong>der</strong> Arztpraxen in Außenstellen <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. Zugleich for<strong>der</strong>te<br />
<strong>der</strong> Deutsche Ärztetag für zukünftige Telemedizinprojekte eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie<br />
Telematikinfrastruktur als technische und datenschutzrechtliche<br />
Grundlage.<br />
Beim künftigen bundeseinheitlichen Verfahren <strong>der</strong> vergleichenden Qualitätssicherung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag erhebliche Schwächen moniert.<br />
Diese Aufgabe wurde im Jahr <strong>2010</strong> vom AQUA-Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Forschung im Gesundheitswesen GmbH übernommen. Die Delegierten<br />
kritisierten an dem Methodenpapier des Instituts u. a., dass kein erkennbares Gesamtkonzept<br />
zum Kernauftrag <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung vorliegt. Angesichts<br />
<strong>der</strong> Startschwierigkeiten mahnten die Delegierten das Bundesgesundheitsministerium,<br />
die weitere Entwicklung sorgfältig zu beobachten. Um eine bessere Nutzung<br />
mit den auf Landesebene geschaffenen Strukturen für die Qualitätssicherung und eine<br />
bessere Harmonisierung zwischen Bundes- und Landesebene herbeizuführen, for<strong>der</strong>te<br />
<strong>der</strong> Ärztetag zudem ein Stimmrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Unterausschuss Qualitätssicherung<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses. In einem For<strong>der</strong>ungskatalog zur<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung beanstandete <strong>der</strong> Ärztetag zudem die Überregulierung<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung. Die Vorschriften sollten sich stattdessen auf Formulierungen<br />
übergeordneter Qualitätsziele und Rahmenbedingungen für ein „lernendes<br />
System“ konzentrieren.<br />
Daneben beriet <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag die medizinische Versorgung von Menschen<br />
ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Delegierten kritisierten nach wie vor die Zugangsbarrieren<br />
für diese Personen. Begrüßt wurde ausdrücklich, dass die Bundesregierung<br />
die vor 18 Jahren abgegebene Vorbehaltserklärung zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention<br />
zurückgenommen hat, sodass min<strong>der</strong>jährige Asylbewerber und auch Kin<strong>der</strong> von Eltern<br />
ohne legalen Aufenthaltsstatus jetzt die gleichen Rechte wie deutsche Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendliche genießen.<br />
Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags haben die konsequente Umsetzung <strong>der</strong><br />
UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention in Deutschland gefor<strong>der</strong>t. Sie befürworteten daher<br />
das Vorhaben <strong>der</strong> Bundesregierung, einen Aktionsplan zu erarbeiten und sich mit den<br />
am Umsetzungsprozess beteiligten Organisationen und Institutionen austauschen zu<br />
wollen. Dieser sollte sich an den hervorgehobenen Bereichen <strong>der</strong> Stellungnahme zur<br />
UN-Konvention <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> orientieren.<br />
Die Delegierten begrüßten die Erarbeitung eines Positionspapiers „Medizinische<br />
Behandlung und Betreuung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“.<br />
Die Beschlüsse des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden können unter www.bundes<br />
aerztekammer.de o<strong>der</strong> im veröffentlichten Wortprotokoll vertieft werden. Die Konsequenzen<br />
aus den an den Vorstand überwiesenen Anträgen des Ärztetags sind im Kapitel<br />
13.2 aufgeführt.<br />
17
1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene<br />
1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik<br />
Als Vertretung <strong>der</strong> Ärzteschaft in Deutschland ist es für die <strong>Bundesärztekammer</strong> unerlässlich,<br />
am Regierungssitz mit einer eigenen Interessenvertretung präsent zu sein.<br />
Denn mit fast allen Fachbereichen des Gesundheitsministeriums, aber auch mit an<strong>der</strong>en<br />
Ressorts – beispielsweise Bildung und Forschung, Inneres, Wirtschaft o<strong>der</strong> Justiz –<br />
ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig in Kontakt. Von einer Vielzahl parlamentarischer<br />
Entscheidungsprozesse ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> direkt o<strong>der</strong> indirekt betroffen.<br />
Ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit Regierung, Parlament und <strong>der</strong> Ministerialebene<br />
ist daher unabdingbar. Angesichts <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> politischen Inhalte ist die<br />
Politik im Bund darauf angewiesen, zur Meinungsbildung externen Sachverstand von<br />
fachlicher Seite einzuholen und sich mit Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen<br />
über Problemlösungen auszutauschen. Dennoch hängt insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Gesundheitspolitik <strong>der</strong> Ruf an, von sogenannten Lobbyinteressen und damit Partikularinteressen<br />
stark dominiert zu sein. Deutschland wird zum Teil sogar als „<strong>der</strong> Verbändestaat“<br />
tituliert. Lobbying und die Beeinflussung <strong>der</strong> Entscheidungsträger durch<br />
Lobbyisten und Verbände werden teilweise als Macht- o<strong>der</strong> Bedeutungseinbuße <strong>der</strong> Parlamente<br />
bis hin zur „Entparlamentisierung“ angesehen. Diese Abwertung <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />
durch gesundheitspolitische Verbände und Institutionen soll häufig nur<br />
verschleiern, dass <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen machtpolitischen<br />
Erwägungen entgegensteht. Die Politik wäre ohne den regelmäßigen Dialog mit externen<br />
Experten nur sehr eingeschränkt in <strong>der</strong> Lage, sachgerechte Entscheidungen zu treffen.<br />
Daher trägt die Interessenvertretung zum einem zur demokratischen Willensbildung<br />
bei und zum an<strong>der</strong>en gleicht sie Informationsdefizite <strong>der</strong> Politik aus.<br />
Umso größer ist die Verantwortung auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, gegenüber den Entscheidungsträgern<br />
und <strong>der</strong> Ministerialbürokratie zu vermitteln, dass sie in ihrer Interessenwahrnehmung<br />
von dem Bestreben geleitet wird, die hohe Qualität <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung in Deutschland zu erhalten und bessere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />
und Ärzte zu erreichen. Hier ist eine verlässliche, seriöse und glaubwürdige<br />
Interessenvertretung gefor<strong>der</strong>t, die auf einen kontinuierlichen und vertrauensvollen Informationsaustausch<br />
mit den Entscheidungsträgern <strong>der</strong> Regierung und den Fraktionen<br />
des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie <strong>der</strong> Ministerialbürokratie <strong>der</strong> Ministerien<br />
und des Kanzleramtes setzt. Regelmäßige Kommunikation auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />
politischen Entscheidungsprozesse, ein stetiges Monitoring <strong>der</strong> politischen Abläufe von<br />
Regierung und Parlament sowie Informationsgewinnung und -auswertung sind Grundlagen<br />
dieser Tätigkeit.<br />
1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2010</strong><br />
Die Gesetzgebung des Gesundheitsressorts war im ersten Jahr <strong>der</strong> christlich-liberalen<br />
Koalition von den unterschiedlichsten Reformen geprägt. So wurden u. a. das GKV-Finanzierungsgesetz<br />
(GKV-FinG), das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)<br />
und das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />
(GKV-ÄG) verabschiedet.<br />
18
Schon zu Zeiten <strong>der</strong> Großen Koalition hatte es Pläne für ein neues Kin<strong>der</strong>schutzgesetz<br />
gegeben, die jedoch vor den anstehenden Bundestagswahlen im September 2009 mangels<br />
Einigung nicht umgesetzt werden konnten. Nun hat die christlich-liberale Koalition<br />
ein Bundeskin<strong>der</strong>schutzgesetz vorgelegt. Bei <strong>der</strong> Anhörung zum Referentenentwurf im<br />
Jahr 2011 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellung beziehen.<br />
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
Der Bundestag hatte Mitte November <strong>2010</strong> dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
zugestimmt. Mit einem geän<strong>der</strong>ten Zulassungsverfahren und einer neuen Preisgestaltung<br />
bei Arzneimitteln im AMNOG soll die gesetzliche Krankenversicherung künftig<br />
rund zwei Milliarden Euro einsparen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu dem Gesetzesentwurf<br />
schriftlich sowie mündlich Stellung genommen. Der Gesetzgeber hatte die geäußerte<br />
Kritik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am Son<strong>der</strong>status <strong>der</strong> Arzneimittel für seltene Erkrankungen<br />
ernst genommen und noch einmal nachgebessert. Die sogenannten Orphan<br />
Drugs sollten nach Ansicht <strong>der</strong> Regierungskoalition ursprünglich von einer<br />
Nutzenbewertung ausgenommen werden, da es für sie keine Alternative gebe und ihr<br />
Zusatznutzen bereits durch die Zulassung belegt worden sei. Dies wurde seitens <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> als unzutreffend bemängelt. Nach einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Passage ist nunmehr nie<strong>der</strong>gelegt: dass für Orphan Drugs, die mehr als 50 Millionen<br />
Euro Umsatz im Kalen<strong>der</strong>jahr erzielen, wie<strong>der</strong> eine frühe Nutzenbewertung<br />
durchgeführt werden muss. Zudem wurden die Kompetenzen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ausgeweitet. Nunmehr kann <strong>der</strong> Gemeinsame<br />
Bundesausschuss (G-BA) „im Benehmen“ mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission und den<br />
Bundesoberbehörden ergänzende Studien von Pharmaherstellern zur Bewertung <strong>der</strong><br />
Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels einfor<strong>der</strong>n.<br />
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Rösler hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zudem auf Gefahren hingewiesen, die die in dem Entwurf für das AMNOG vorgesehene<br />
Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen und Medizinprodukteherstellern an<br />
Verträgen <strong>der</strong> integrierten Versorgung mit sich bringen könnten. Die Bundärztekammer<br />
hatte eine Streichung dieser Regelung gefor<strong>der</strong>t. Im Zuge eines Än<strong>der</strong>ungsantrages<br />
wurde, zumindest was die medizinischen Versorgungszentren angeht, nachgebessert.<br />
So wurde § 140b Abs. 1 SGB V durch einen weiteren Satz ergänzt. In einem Antwortschreiben<br />
an die <strong>Bundesärztekammer</strong> betonte Rösler, die Einbeziehung von pharmazeutischen<br />
Unternehmen und Herstellern von Medizinprodukten bedeute nicht, dass diese<br />
zur Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 Abs. 1 SGB V berechtigt<br />
seien. So heißt es in § 140b Abs. 1 Satz 2 SGB V: „Für pharmazeutische Unternehmen<br />
und Hersteller von Medizinprodukten nach den Nummern 8 und 9 gilt § 95 Absatz<br />
2 Satz 6 zweiter Teilsatz nicht“.<br />
GKV-Finanzierungsgesetz<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Nach monatelangem Streit hat <strong>der</strong> Bundestag ebenfalls Mitte November <strong>2010</strong> das GKV-<br />
FinG verabschiedet. Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Gesetzes steigen die Beitragssätze für<br />
die GKV im Jahr 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon entfallen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer,<br />
die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent, ihr Anteil wird auf diesem Stand eingefroren.<br />
Außerdem können die Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter<br />
19
Höhe erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind. Für Menschen mit geringerem<br />
Einkommen soll es einen Sozialausgleich geben. Der Abstimmung vorausgegangen<br />
war eine zum Teil sehr heftige Debatte, in <strong>der</strong> die Opposition <strong>der</strong> Koalition vorwarf,<br />
sich vom Solidarprinzip in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden. Die<br />
Koalition wie<strong>der</strong>um kritisierte die Oppositionsfraktionen; sie hätten keine eigenen Konzepte<br />
vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sagte, an<strong>der</strong>s als<br />
die Opposition wolle die schwarz-gelbe Koalition „aus planwirtschaftlichen Strukturen“<br />
im Gesundheitswesen heraus. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu dem Gesetzesentwurf<br />
ebenfalls Stellung genommen. Sie begrüßte, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung<br />
mit dem Gesetz und dem darin enthaltenen Einstieg in ein neues Finanzierungssystem<br />
für die gesetzliche Krankenversicherung einen ersten Schritt gegangen ist, um das deutsche<br />
Gesundheitswesen für die Zukunft stabil aufzustellen.<br />
Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission<br />
In ihrem 18. Hauptgutachten sprach sich die Monopolkommission, ein Beratungsgremium<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung, unter an<strong>der</strong>em dafür aus, verstärkt Marktmechanismen im<br />
System <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung zu implementieren. So schlägt die Kommission<br />
vor, im Sozialgesetzbuch V ein neues Leitbild für die Kassen zu verankern. Danach<br />
soll <strong>der</strong> Wettbewerb <strong>der</strong> Kassen untereinan<strong>der</strong> die Regel sein. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
führte in ihrer Stellungnahme zum Hauptgutachten aus, dass die For<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Monopolkommission, Kollektivverträge massiv zurückzudrängen, zu einer deutlichen<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Wahlfreiheit führen würde. Gerade die Wahlfreiheit <strong>der</strong> Versicherten,<br />
den behandelnden Arzt o<strong>der</strong> das betreuende Krankenhaus frei wählen zu können,<br />
werde jedoch in <strong>der</strong> Bevölkerung sehr geschätzt. In ihrer Stellungnahme betonte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong>, dass das Gesundheitswesen im Gegensatz zur Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Kommission nicht mit einem „klassischen Markt“ gleichgesetzt werden könne, wie<br />
er beispielsweise für den Bereich Telekommunikation o<strong>der</strong> Energiewirtschaft postuliert<br />
werde. Die Versicherten und Patienten befänden sich im Vergleich zu klassischen Märkten<br />
in einer deutlich an<strong>der</strong>en Ausgangsposition. Diese sei nicht mit <strong>der</strong> Konsumentenrolle<br />
in an<strong>der</strong>en Wirtschaftsbeziehungen vergleichbar. Auch die Stellungnahme <strong>der</strong><br />
Bundesregierung zum Hauptgutachten folgte nicht <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Monopolkommission<br />
ausgesprochenen For<strong>der</strong>ung im Bereich Gesundheit, mehr Wettbewerbselemente zu<br />
implementieren. Die Bundesregierung ist <strong>der</strong> Auffassung, dass es auch künftig ein geregeltes<br />
Miteinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> kollektivvertraglichen und <strong>der</strong> über Selektivverträge gesicherten<br />
Versorgung geben muss.<br />
GMK-Beschluss sieht Stärkung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bei Bedarfsplanung vor<br />
Die Gesundheitsminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hatten sich Ende Oktober <strong>2010</strong> auf einer Son<strong>der</strong>sitzung<br />
in Berlin für eine Neuordnung <strong>der</strong> Bedarfsplanung ausgesprochen. Ein einstimmig<br />
gefasster Beschluss <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sieht eine Stärkung<br />
<strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung vor. Im<br />
Kern sollen die für die Bedarfsplanung in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung<br />
zuständigen Gremien durch ein sektorenübergreifendes Gremium ersetzt werden. Nach<br />
dem GMK-Beschluss können die Län<strong>der</strong> zum Zweck <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Planung<br />
<strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung einen gemeinsamen Landesausschuss bilden.<br />
„In ihm sind mindestens vertreten die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesverbände<br />
20
<strong>der</strong> Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und das<br />
Land. Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt“, heißt es in dem GMK-Beschluss.<br />
Ziel ist es, die Bedarfsplanung für die medizinische Versorgung kleinräumig und sektorenübergreifend<br />
zu gestalten. Dabei sollen auch die Demografie- und die Morbiditätsentwicklung<br />
berücksichtigt werden. Damit soll sich die Bedarfslage am tatsächlichen<br />
Versorgungsbedarf orientieren.<br />
Im Vorfeld <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-GMK hatte Bundesgesundheitsminister Rösler die Einsetzung einer<br />
Expertenkommission zur Bekämpfung des Ärztemangels angekündigt. Der Gesundheitsminister<br />
sagte, mit dieser Kommission sollten alle Beteiligten „an Bord geholt werden“,<br />
darunter die Län<strong>der</strong>, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Der Beschluss <strong>der</strong> GMK sowie die Ergebnisse <strong>der</strong> Expertenkommission sollen<br />
in die Beratungen für ein sogenanntes Versorgungsgesetz einfließen. Rösler kündigte<br />
an, einen entsprechenden Entwurf bereits im ersten Halbjahr 2011 vorlegen zu wollen.<br />
In einem Schreiben an die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz warb die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit Nachdruck dafür, die Landesärztekammern als stimmberechtigtes<br />
Mitglied in die durch die Än<strong>der</strong>ung des SGB V geplanten neu zu schaffenden sektorenübergreifenden<br />
Gremien auf Landesebene einzubinden. Bereits in <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Amtschefkonferenz<br />
<strong>der</strong> GMK durchgeführten Anhörung zum Thema „Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“ hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Gelegenheit, ihre Vorstellung zu dieser Thematik darzustellen. Nunmehr<br />
legte <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> AG Gesundheit <strong>der</strong> CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn (CDU), 14<br />
Vorschläge für eine Reform <strong>der</strong> medizinischen Versorgung in Deutschland vor. Auf <strong>der</strong><br />
jeweiligen KV-Ebene soll ein regionaler sektorenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungsausschuss<br />
zur ärztlichen Versorgungsplanung eingerichtet werden. Diesem sollen jeweils Vertreter<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung, <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaft,<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen und des für die gesundheitliche Versorgung<br />
zuständigen Landesministeriums angehören. Inwieweit die Vorschläge in das Versorgungsgesetz<br />
miteinfließen, bleibt abzuwarten.<br />
GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Mitte Juni beschloss <strong>der</strong> Bundestag den Gesetzesentwurf zum GKV-ÄG. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat schriftlich sowie mündlich hierzu Stellung genommen. Zentraler Punkt<br />
des Gesetzes, das darüber hinaus eine Vielzahl von Neuregelungen etwa für den Datenschutz<br />
im Gesundheitsbereich umfasst, ist die Anhebung des Herstellerrabatts für neue<br />
Arzneimittel. Die Pharmabranche ist nunmehr dazu verpflichtet, den gesetzlichen Krankenkassen<br />
einen Zwangsrabatt in Höhe von 16 Prozent einzuräumen. Damit sollen die<br />
Kassen 1,15 Milliarden Euro einsparen können. Darüber hinaus beinhaltet das GKV-ÄG<br />
Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich <strong>der</strong> Zusammensetzung des Verwaltungsrates<br />
des GKV-Spitzenverbandes, <strong>der</strong> Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit<br />
<strong>der</strong> Krankenkassenbeschäftigten, <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Prüfdienste sowie<br />
<strong>der</strong> nach dem Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz geschaffenen Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Nachverhandlung von fehlenden Personalstellen nach <strong>der</strong> Psychiatrie-Personalverordnung.<br />
Außerdem wurden einige Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert und berufszulassungsrechtliche<br />
Regelungen <strong>der</strong> Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in <strong>der</strong><br />
Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet. Letzteres betraf<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
21
(2005/36/EG). In ihrer Stellungnahme begrüßte die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Klarstellung<br />
im Gesetz, dass ein Finanzierungsanspruch zur Verbesserung <strong>der</strong> Personalbesetzung<br />
seitens <strong>der</strong> Kostenträger nicht mehr bestritten werden kann, wenn trotz niedrigerer<br />
tatsächlicher Personalbesetzung für den Stichtag eine Vereinbarung zur vollständigen<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Psychiatrie-Personalverordnung getroffen wurde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wies jedoch darauf hin, dass weitergehen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsbedarf im Hinblick auf § 17d<br />
KHG bestehe. Insbeson<strong>der</strong>e sei eine Fristverlängerung für die vorgesehene Vereinbarung<br />
<strong>der</strong> ersten Entgelte und <strong>der</strong>en Bewertungsrelationen erfor<strong>der</strong>lich. Eine Än<strong>der</strong>ung<br />
erfolgte jedoch nicht. Zwischenzeitlich wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit gebeten, ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung <strong>der</strong> rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische<br />
und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG aufzuzeigen. In ihrer<br />
Stellungnahme betonte die <strong>Bundesärztekammer</strong> zudem, dass sie zwar im Grundsatz den<br />
Ausschluss <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Erteilung einer Erlaubnis für EU-, EWR- und Vertragsstaat-Antragsteller<br />
begrüße, sie wies jedoch darauf hin, dass die Erteilung einer Erlaubnis<br />
zwecks Überbrückung <strong>der</strong> Verfahrensdauer für die Erteilung einer Approbation im<br />
Interesse <strong>der</strong> Antragsteller sein dürfte.<br />
Gespräche mit <strong>der</strong> Politik und Anhörungen im Bundestag<br />
Das Jahr <strong>2010</strong> bot <strong>der</strong> Ärzteschaft eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch neben vielen<br />
Einzelgesprächen mit Abgeordneten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Referenten<br />
<strong>der</strong> Fraktionen, sich aktiv an <strong>der</strong> politischen Willensbildung im Bundestag zu beteiligen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war u. a. bei allen wichtigen Anhörungen, zu denen <strong>der</strong> Gesundheitsausschuss<br />
<strong>2010</strong> eingeladen hatte, durch ihre Fachexperten vertreten. Die<br />
Spannweite <strong>der</strong> Themen reichte vom GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz über das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
bis hin zum Antrag „Patientenrechte stärken“ <strong>der</strong> SPD. In den Anhörungen<br />
konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gezielt ihre Ansichten zum Ausdruck bringen<br />
und Einfluss auf Anträge und Gesetzesentwürfe nehmen. So machte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> Anhörung zum GKV-ÄG deutlich, dass die Aufhebung <strong>der</strong> Berufserlaubnis<br />
möglicherweise eine Einschränkung für Ärztinnen und Ärzte aus EU-, EWR- und Vertragsstaaten<br />
bedeuten könnte. In <strong>der</strong> Anhörung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
bekräftigte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre bereits in <strong>der</strong> schriftlichen Stellungnahme<br />
geäußerte Kritik an <strong>der</strong> weiterhin bestehenden Einjahresfrist, in <strong>der</strong> die Industrie den<br />
Preis für innovative Präparate frei festlegen kann. Sie machte deutlich, dass sehr viel früher<br />
eine Nutzenprognose möglich sei und auf dieser Basis daher auch früher in Preisverhandlungen<br />
eingetreten werden könne, um einen vernünftigen, am tatsächlich zu diesem<br />
Zeitpunkt belegten Nutzen orientierten Preis zu vereinbaren. Hervorgehoben wurde<br />
des Weiteren, dass die Prinzipien <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin von zentraler Bedeutung<br />
sind, um die Flut <strong>der</strong> klinischen Studien auf ihre Aussagekraft hin zu überprüfen.<br />
Zu dem nunmehr FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 17. Legislaturperiode eine beson<strong>der</strong>e Beziehung aufbauen. So wurden<br />
gemeinsame Arbeitsgruppen zu den Themen „Studienzugang“ und „Studienbegleitung<br />
und Berufsausübung“ sowie eine Arbeitsgruppe „Versorgungssteuerung und Delegation“<br />
eingerichtet, um Lösungswege und konkrete Maßnahmen auf den Weg zu<br />
bringen. Eine gemeinsame BÄK-BMG-Arbeitsgruppe „Prävention“ wird im Jahr 2011<br />
ihre Arbeit aufnehmen. Im Zuge <strong>der</strong> anstehenden Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebüh-<br />
22
enordnung für Ärzte (GOÄ) hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> mehrfach mit Ministern,<br />
Staatssekretären und Abgeordneten auf Bundes- wie Landesebene gesprochen und auf<br />
die wichtigen Punkte hingewiesen. In mehreren Schreiben wies die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf die Problematik <strong>der</strong> anstehenden Novellierung hin und warnte deutlich vor <strong>der</strong><br />
Einführung <strong>der</strong> sogenannten Öffnungsklausel, die Separatvereinbarungen zwischen<br />
Ärzten und PKV ermöglichen würde, über die ärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb<br />
<strong>der</strong> GOÄ abgerechnet werden würden.<br />
Gesetzesvorschläge zu § 116b und § 95 SGB V<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Zu <strong>der</strong> im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten kritischen<br />
Überprüfung und eventuellen Präzisierung <strong>der</strong> ambulanten Behandlung im Krankenhaus<br />
nach § 116b SGB V hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag<br />
unterbreitet. Ziel des Vorschlages ist die eindeutige Beschränkung <strong>der</strong> ambulanten<br />
Angebote von Krankenhäusern auf hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen<br />
und Erkrankungen mit beson<strong>der</strong>en Krankheitsverläufen.<br />
Auch zu <strong>der</strong> im Koalitionsvertrag angekündigten beschränkten Zulassung von medizinischen<br />
Versorgungszentren (MVZ) hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> einen Gesetzesvorschlag<br />
entworfen. In dem Gesetzesentwurf wird die Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t, klare Regelungen<br />
für das Primat <strong>der</strong> ärztlichern Leitung von MVZ zu treffen sowie die Gründung<br />
von MVZ durch reine Kapitalgesellschaften und den Einfluss von Fremdkapital bzw.<br />
Fremdkapitalgebern auf ärztliche Entscheidungen zu unterbinden. Auch sollen die<br />
Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich <strong>der</strong> Gesellschafteranteile und <strong>der</strong> Stimmrechte zugunsten<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gesellschaft tätigen Ärzte bestimmt sowie Gewinnabführungsverträge<br />
mit Min<strong>der</strong>heitsgesellschaften o<strong>der</strong> mit Dritten ausgeschlossen werden.<br />
1.2.3 Monitoring – Information über politische Vorgänge<br />
Neben <strong>der</strong> oben beschriebenen Interessenwahrnehmung gegenüber den politischen<br />
Entscheidungsebenen ist die kontinuierliche Information über die politischen Abläufe<br />
bei Regierung, Parlament und Ministerien gegenüber dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
den Landesärztekammern und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ein wichtiges Element <strong>der</strong> Tätigkeit im Rahmen <strong>der</strong> politischen Arbeit. Mit dem E-Mail-<br />
Informationsdienst berlin aktuell wird auf verschiedenen Ebenen über die politischen<br />
Ereignisse in Berlin informiert. Berlin aktuell Dokumentation enthält Berichte über aktuelle<br />
Entwicklungen und politisch relevante – meist auch informelle – Papiere. So wurden<br />
beispielsweise Arbeitsentwürfe zur Gesundheitsreform schnellstmöglich kommentiert<br />
und als Anlage verschickt. Mit berlin aktuell Analyse wird den relevanten Themen<br />
tiefer auf den Grund gegangen. Über aktuelle Ereignisse aus Parlament und Län<strong>der</strong>n berichtet<br />
berlin aktuell „Aus Bundestag und Bundesrat“. Die Publikation wird durch einen<br />
monatlich erscheinenden Parlamentarischen Kalen<strong>der</strong> ergänzt. Dieser bietet einen umfassenden<br />
Überblick über alle gesundheitspolitisch relevanten Vorgänge. Dazu zählen<br />
laufende und geplante Gesetzesinitiativen <strong>der</strong> Bundesregierung sowie Anfragen und<br />
Initiativen <strong>der</strong> Opposition. Die Originaldokumente sind als Hyperlink gekennzeichnet<br />
und können in einem internen Bereich des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
abgerufen werden.<br />
23
1.3 Europäische Union<br />
1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Mehr als 70 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen nationalen Gesetze werden auf europäischer Ebene<br />
geprägt. Fast alles, was dort erarbeitet und verabschiedet wird, schlägt sich mittelbar o<strong>der</strong><br />
unmittelbar in <strong>der</strong> Gesetzgebung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten nie<strong>der</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Gesundheits-<br />
und Sozialpolitik hat die Europäische Union (EU) in den vergangenen Jahren<br />
einen erheblichen Bedeutungszuwachs zu verzeichnen. Während Verordnungen direkt<br />
nach ihrem Inkrafttreten in die nationale Gesetzgebung übernommen werden müssen,<br />
haben die Mitgliedstaaten bei europäischen Richtlinien einen gewissen zeitlichen Spielraum,<br />
um diese umzusetzen. Grundsätzliche Entscheidungen treffen jedoch nach wie<br />
vor die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Zudem werden auf EU-Ebene<br />
zahlreiche rechtlich unverbindliche Maßnahmen wie Schlussfolgerungen und Initiativberichte<br />
erlassen. Da diese bei den Verhandlungen <strong>der</strong> europäischen Institutionen über<br />
neue Rechtsakte richtungweisend sein können, bedürfen diese – ebenso wie Verordnungen<br />
und Richtlinien – einer beson<strong>der</strong>en Aufmerksamkeit.<br />
Bedingt durch den zunehmenden Einfluss europäischer Maßnahmen auf die Gesundheitssysteme<br />
<strong>der</strong> Mitgliedstaaten erhöht sich auch <strong>der</strong> Druck, Entscheidungen <strong>der</strong> EU<br />
zu beeinflussen. Primäre Aufgabe des Brüsseler Büros <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist deshalb<br />
die Beobachtung, Beschreibung und Begleitung <strong>der</strong> gesundheits- und sozialpolitisch<br />
relevanten Vorhaben <strong>der</strong> EU. Ein bedeuten<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Arbeit besteht in <strong>der</strong> Analyse<br />
und Auswertung von politischen Entwicklungen, um mögliche Initiativen o<strong>der</strong> Gesetzesvorschläge<br />
zu antizipieren und um die Diskussion auf EU-Ebene frühzeitig mit gestalten<br />
zu können.<br />
Die Komplexität <strong>der</strong> europäischen Gesetzgebung erfor<strong>der</strong>t einen kontinuierlichen Informationsaustausch<br />
nicht nur mit Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen Parlaments, son<strong>der</strong>n<br />
auch mit Kommissionsbeamten, Akteuren des Ministerrates und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ständigen<br />
Ausschüsse. Darüber hinaus ist <strong>der</strong> Informationsaustausch mit den Gesundheitsreferenten<br />
<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>er Organisationen im Gesundheitswesen bei informellen<br />
Treffen wichtiger denn je geworden, um die eigene Position in die Diskussion<br />
auf europäischer Ebene einzubringen.<br />
Die deutsche Ärzteschaft bringt ihre spezifischen Belange gegenüber den entscheidenden<br />
Stellen durch das Brüsseler Büro in den europäischen Gremien direkt ein. Dazu gehört<br />
eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Berliner Koordinationsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Parlaments- und Regierungsangelegenheiten, um<br />
gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen. Erfolgreiche Lobbyarbeit in Brüssel ist<br />
nur in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Geschäftsführung und den Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
möglich. Dies wird durch einen beständigen Informationsaustausch zwischen<br />
Brüssel und Berlin gewährleistet. Vor allem <strong>der</strong> Austausch von Fachinformationen<br />
mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte durch informelle Treffen – beispielsweise<br />
zum Thema elektronische Gesundheitsdienste – im Jahr <strong>2010</strong> noch verstärkt<br />
werden.<br />
Darüber hinaus wird im „EU-Bulletin“ in regelmäßigen Abständen über neueste Gesetzgebungsinitiativen,<br />
Konsultationen und Entscheidungen aus Brüssel berichtet. Der In-<br />
24
formationsdienst wurde von <strong>der</strong> Pressestelle in Zusammenarbeit mit dem Brüsseler<br />
Büro entwickelt. Um möglichst zeitnah über die Entwicklungen auf europäischer Ebene<br />
zu informieren, wurde zudem <strong>der</strong> Informationsdienst „Brüssel aktuell“ konzipiert.<br />
Auf Brüsseler Ebene wird das Ziel eines verstärkten kontinuierlichen Dialogs neben<br />
zahlreichen bilateralen Gesprächen auch durch Gesprächsabende mit hochrangigen<br />
Vertretern aus Politik und an<strong>der</strong>en Entscheidungsträgern erreicht. Die Vertretung in<br />
Brüssel sieht es als eine ihrer Hauptaufgaben an, zum Verständnis <strong>der</strong> komplexen europäischen<br />
Materie durch Sachkompetenz, gegenseitigen Austausch von Informationen<br />
sowie durch konstruktiven Dialog beizutragen.<br />
So hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Zusammenarbeit unter an<strong>der</strong>em mit den Europaabgeordneten<br />
Dr. Peter Liese (CDU), Dr. Anja Weisgerber (CSU) und Dr. Thomas Ulmer<br />
(CDU) im Jahr <strong>2010</strong> intensivieren können. Zahlreiche Gespräche wurden beispielsweise<br />
zu den Verordnungs- und Richtlinienentwürfen <strong>der</strong> EU-Kommission zur Patienteninformation,<br />
Pharmakovigilanz und zu Organspenden geführt sowie Stellungnahmen<br />
und Än<strong>der</strong>ungsanträge übermittelt. Eine engere Zusammenarbeit konnte zudem durch<br />
die Beantwortung zahlreicher Fachfragen aufgebaut werden. Auch wurde ein intensiver<br />
Austausch mit Beamten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise dem Head of Unit und<br />
verantwortlichen Kommissionsbeamten für den Bereich Berufsqualifikationen, Jürgen<br />
Tiedje, sowie <strong>der</strong> Referentin und verantwortlichen Kommissionsbeamtin für die Berufsanerkennung<br />
von Ärzten, An Baeyens, bei <strong>der</strong> Debatte über die geplante Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) erreicht. Ferner hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit dem stellvertretenden Kabinettschef des EU-Kommissars John Dalli für Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz, Nils Behrndt, über aktuelle Themen in <strong>der</strong> Sozial- und<br />
Gesundheitspolitik diskutiert.<br />
1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Für eine europäische Gesundheitspolitik gilt seit Ende 2009 <strong>der</strong> Artikel 168 des Vertrags<br />
über die Arbeitsweise <strong>der</strong> Europäischen Union (AEUV), <strong>der</strong> mit dem Vertrag von Lissabon<br />
eingeführt worden war und den Vertrag von Nizza abgelöst hatte. Dem Lissabon-<br />
Vertrag zufolge ist die Zuständigkeit <strong>der</strong> Europäischen Union im Bereich des Gesundheitswesens<br />
nach wie vor begrenzt. Zwar hat die EU bei Maßnahmen, die sie in an<strong>der</strong>en<br />
politischen Bereichen festlegt o<strong>der</strong> durchführt, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen,<br />
doch darf sie die Politik <strong>der</strong> Mitgliedstaaten allenfalls ergänzen sowie die<br />
Zusammenarbeit <strong>der</strong> Staaten untereinan<strong>der</strong> för<strong>der</strong>n, um die Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
zu verbessern o<strong>der</strong> Humankrankheiten zu verhin<strong>der</strong>n. Auch kann die EU die Maßnahmen<br />
und Programme <strong>der</strong> Mitgliedstaaten koordinieren und über bewährte Verfahren<br />
informieren. Die Hauptverantwortung für die nationale Gesundheitspolitik liegt jedoch<br />
noch immer bei den Mitgliedstaaten, was insbeson<strong>der</strong>e durch Art. 168 Abs. 7<br />
AEUV unterstrichen wird. Die ergänzende Tätigkeit <strong>der</strong> Europäischen Union berührt in<br />
keiner Weise die Verantwortung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer nationalen<br />
Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung.<br />
Gleichwohl übt die europäische Ebene durch die Binnenmarktregelungen und das Wettbewerbsrecht<br />
einen erheblichen Einfluss auch auf die gesetzliche Krankenversicherung<br />
in Deutschland aus. Die vielfältigen Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise<br />
25
Grünbücher, Weißbücher, sogenannte Mitteilungen, Verordnungen und Richtlinien berühren<br />
jeweils die nationalen Gesundheitssysteme und haben damit unmittelbar Konsequenzen<br />
auf <strong>der</strong>en Gestaltung und Entwicklung. In Verbindung mit <strong>der</strong> europäischen<br />
Rechtsprechung <strong>der</strong> vergangenen Jahre lässt sich hier nach wie vor eine Tendenz hin zu<br />
einer schleichenden Kompetenzausweitung und Harmonisierung <strong>der</strong> Gesundheitssysteme<br />
feststellen.<br />
1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />
Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug<br />
Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />
Die bis Ende 2009 amtierende EU-Kommissarin für Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />
Androulla Vassiliou, hatte vor gut drei Jahren den Richtlinienvorschlag über die<br />
Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />
[KOM (2008) 414] vorgelegt. Die Arbeiten an <strong>der</strong> Richtlinie wurden von Vassilious Nachfolger<br />
John Dalli seit seinem Amtsantritt als EU-Gesundheitskommissar im Frühjahr<br />
<strong>2010</strong> fortgeführt.<br />
Der Vorschlag sieht in erster Linie vor, gemeinsame Grundsätze in allen EU-Gesundheitssystemen<br />
und einen speziellen Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung<br />
festzulegen sowie die europäische Zusammenarbeit bei <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />
zu verbessern. Patienten in Europa soll es fortan möglich sein zu entscheiden,<br />
in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen. Finales Ziel <strong>der</strong> Richtlinie soll die<br />
Stärkung <strong>der</strong> Patientenrechte in Europa sein.<br />
Nachdem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den ursprünglichen Richtlinienvorschlag<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission durch zahlreiche Än<strong>der</strong>ungsanträge überarbeitet<br />
hatten, konnte dieser im April 2009 in erster Lesung das Plenum passieren und wurde<br />
dem zuständigen EU-Gesundheitsministerrat übermittelt. Trotz monatelanger Diskussionen<br />
über zusätzliche Än<strong>der</strong>ungen des Richtlinienvorschlags blieben die Verhandlungen<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsminister ergebnislos. Erst im Sommer <strong>2010</strong> gelang es den Ministern,<br />
sich auf einen Richtlinienentwurf zu verständigen. Da sich dieser jedoch nach wie<br />
vor erheblich von dem Richtlinienvorschlag des Parlaments unterschied, ging das Gesetzgebungsverfahren<br />
im Oktober <strong>2010</strong> in die zweite Lesung.<br />
EU-Gesundheitsministerrat<br />
Die Gesundheitsminister <strong>der</strong> 27 Mitgliedstaaten einigten sich im Juni <strong>2010</strong> zunächst auf<br />
eine abweichende Kostenerstattung für im Ausland lebende Pensionäre. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
Spanien hatte diese Regelung gefor<strong>der</strong>t. Die Regierung Zapatero hatte befürchtet, dass<br />
die hohe Zahl <strong>der</strong> in ihrem Land lebenden Pensionäre aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n die Stabilität<br />
des spanischen Gesundheitssystems gefährden könnte. Nach <strong>der</strong> von den Gesundheitsministern<br />
vorgeschlagenen Kostenerstattungsregelung soll deshalb die zuständige<br />
Krankenkasse des Herkunftslandes <strong>der</strong> Pensionäre gemäß <strong>der</strong> EU-Verordnung zur Koordinierung<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme [883/2004] künftig für diese Personengruppe<br />
die Kosten <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung übernehmen –<br />
gegebenenfalls auch mittels <strong>der</strong> Pauschalerstattung. Auch bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Patienten<br />
im Herkunftsstaat müsse die zuständige Krankenkasse die Kosten tragen.<br />
26
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Um ferner einen Ausgleich zwischen <strong>der</strong> Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />
und den Kompetenzen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich zu erreichen, einigten<br />
sich die Gesundheitsminister auf zwei Artikel als Rechtsgrundlage für den Richtlinienvorschlag:<br />
Artikel 114 des AEUV über die Angleichung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften sowie<br />
Artikel 168 des AEUV über das Gesundheitswesen. Auch verständigten sie sich<br />
darüber, dass Vorabgenehmigungen nur in den Fällen erteilt werden könnten, in denen<br />
mindestens eine Übernachtung in einem Krankenhaus erfor<strong>der</strong>lich ist, eine hochspezialisierte<br />
und kostenintensive medizinische Ausrüstung verlangt wird o<strong>der</strong> die Behandlung<br />
ein erhöhtes Risiko für den Patienten o<strong>der</strong> die Bevölkerung darstellt.<br />
Bei den elektronischen Gesundheitsdiensten sprach sich die Mehrheit <strong>der</strong> Gesundheitsminister<br />
dafür aus, dass die gesamte Gesetzgebungskompetenz im Bereich E-Health bei<br />
den Mitgliedstaaten bleiben müsse. Ursprünglich hatte <strong>der</strong> von <strong>der</strong> in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />
<strong>2010</strong> amtierenden spanischen Ratspräsidentschaft abgeän<strong>der</strong>te Richtlinienvorschlag<br />
vorgesehen, <strong>der</strong> EU-Kommission die Befugnis einzuräumen, eine Liste <strong>der</strong> Patientendaten<br />
zu erstellen, die auch auf <strong>der</strong> elektronischen deutschen Gesundheitskarte hätte verzeichnet<br />
werden müssen.<br />
Europäisches Parlament<br />
Der Richtlinienentwurf zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung war Anfang<br />
2009 im Europäischen Parlament behandelt und anschließend in erster Lesung angenommen<br />
worden. Berichterstatter war <strong>der</strong> britische Abgeordnete John Bowis (EVP). Da<br />
er seit den Parlamentswahlen im Sommer 2009 nicht mehr im EU-Parlament vertreten<br />
ist, übernahm die französische Abgeordnete Françoise Grossetête (EVP) die Aufgabe, einen<br />
ersten Berichtsentwurf für die zweite Lesung vorzulegen. Während <strong>der</strong> parlamentarischen<br />
Debatten über den Grossetête-Bericht bekräftigte das Parlament größtenteils<br />
seine For<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> ersten Lesung. So betonten sie, dass Patienten die Kosten für<br />
die Behandlung von seltenen Krankheiten in einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaat erstattet<br />
bekommen müssten – auch wenn diese nicht im Leistungskatalog des Heimatstaates<br />
enthalten seien.<br />
Im Gegensatz zu <strong>der</strong> Position des Gesundheitsministerrates sprachen sich die Abgeordneten<br />
auch für ein sogenanntes Gutscheinsystem (Voucher) aus, das an das deutsche<br />
Sachleistungsprinzip angelehnt ist. Die zuständige Krankenversicherung würde demnach<br />
die Kosten direkt an die Leistungserbringer erstatten. Damit soll vermieden werden,<br />
dass Patienten in Vorleistung treten müssen, da diese an<strong>der</strong>nfalls davon abgeschreckt<br />
würden, sich in einem an<strong>der</strong>en europäischen Land medizinisch behandeln zu<br />
lassen.<br />
Bei einem möglichen Vorabgenehmigungssystem sprachen sich die EU-Abgeordneten –<br />
entgegen <strong>der</strong> Ansicht des Rates – für eine stärkere Einschränkung aus. Während die EU-<br />
Gesundheitsminister die Fälle, in denen eine Vorabgenehmigung möglich sei, nicht festlegen<br />
und damit den Mitgliedstaaten einen Entscheidungsspielraum einräumen wollen,<br />
for<strong>der</strong>ten die Europaabgeordneten eine verbindliche Liste, in <strong>der</strong> die Fälle, für die eine<br />
Vorabgenehmigung gestattet ist, definiert sind.<br />
Bemerkenswert ist, dass <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitsdienstleistungen<br />
(E-Health) künftig stärker geregelt werden soll. Beispielsweise darf die EU-Kommission<br />
nach dem sogenannten Komitologieverfahren die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Interoperabilität<br />
<strong>der</strong> IKT-Systeme erlassen – vorausgesetzt die Datenschutzvorschriften <strong>der</strong><br />
27
Mitgliedstaaten werden umfassend beachtet. Aufgrund dieser Regelungen hatten sich<br />
die Verhandlungen im Rat monatelang verzögert.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich Im Rahmen <strong>der</strong> Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag<br />
in zweiter Lesung im EU-Parlament an zahlreichen Diskussionen über Än<strong>der</strong>ungen<br />
beteiligt. Sie wies die Abgeordneten unter an<strong>der</strong>em auf die Gefahren einer Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Kompetenzen im Bereich <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitsdienstleistungen<br />
(E-Health) auf die EU-Kommission hin. Die Entwicklung dieses Bereiches in den einzelnen<br />
Mitgliedstaaten liege nach wie vor zu weit auseinan<strong>der</strong>, sodass eine Angleichung<br />
nicht möglich sei.<br />
Darüber hinaus hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Europaabgeordneten in inhaltlichen<br />
Fragen beraten und über diese Än<strong>der</strong>ungsanträge eingebracht. So ist es beispielsweise<br />
gelungen, darauf hinzuweisen, dass die Definition von Gesundheitsdienstleistungen in<br />
dem Richtlinienvorschlag zu unpräzise formuliert worden sei. Bei einer heilkundigen<br />
Behandlung sei es maßgebend, dass ausschließlich reglementierte Gesundheitsberufe<br />
dazu befugt seien. Ferner hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Än<strong>der</strong>ungsanträgen betont,<br />
dass die Herausgabe von Patientendaten strengen Datenschutzregeln zu unterliegen<br />
habe. Die in den Mitgliedstaaten geltenden Datenschutzregelungen müssten berücksichtigt<br />
werden.<br />
Mit den oben genannten Än<strong>der</strong>ungsanträgen <strong>der</strong> Europaabgeordneten hat <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führende<br />
Gesundheitsausschuss des Parlaments im Oktober <strong>2010</strong> den Richtlinienvorschlag<br />
in zweiter Lesung angenommen. Anschließend wurde dieser an den EU-Gesundheitsministerrat<br />
weitergeleitet, <strong>der</strong> sich nun gemeinsam mit Vertretern des EU-Parlaments<br />
sowie <strong>der</strong> EU-Kommission – im Rahmen eines sogenannten Trilogs – auf eine endgültige<br />
Richtlinienfassung verständigen soll. Sollte eine solche Einigung gelingen, könnte<br />
die Richtlinie noch in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Jahres 2011 in Kraft treten.<br />
Pharmapaket<br />
Eine <strong>der</strong> umstrittensten Gesetzesinitiativen stellt das sogenannte Pharmapaket dar. Dieses<br />
war im Dezember 2008 von dem damaligen EU-Kommissar Günter Verheugen für<br />
Industrie und Unternehmen auf den Weg gebracht worden. Es setzt sich aus insgesamt<br />
fünf Einzeldossiers zusammen – darunter unter an<strong>der</strong>em die Bereiche Pharmakovigilanz<br />
und Patienteninformation. Da das europäische Arzneimittelrecht Ende 2009 auf die<br />
Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen wurde, wird das Pharmapaket<br />
seit seinem Amtsantritt im Februar <strong>2010</strong> vom EU-Gesundheitskommissar John<br />
Dalli betreut.<br />
Dossier Pharmakovigilanz<br />
Von <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong> politischen Akteure auf europäischer Ebene wie auch von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wurde <strong>der</strong> Vorschlag für eine Verordnung und eine Richtlinie zur Pharmakovigilanz<br />
[KOM (2008) 664 und 665] begrüßt. Mit diesen soll künftig die Überwachung<br />
von zugelassenen Arzneimitteln verbessert und das Pharmakovigilanz-System in<br />
Europa gestärkt werden. Nebenwirkungen von Arzneimitteln, die in <strong>der</strong> EU auf den<br />
Markt gebracht werden, sollen erfasst, bewertet und nach Möglichkeit vermieden werden.<br />
Darüber hinaus soll das Dossier dazu beitragen, Medikamente, die ein erhöhtes Risiko<br />
aufzeigen, zeitnah vom Markt nehmen zu können.<br />
28
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Mitglie<strong>der</strong> des Gesundheitsausschusses des EU-Parlaments<br />
durch die Beantwortung von fachlichen Fragen zu diesem Thema unterstützt und<br />
gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung Än<strong>der</strong>ungsanträge eingereicht. Diese wurden teilweise in<br />
die Richtlinie zur Pharmakovigilanz eingebaut.<br />
Nachdem das EU-Parlament im September <strong>2010</strong> das Dossier zur Pharmakovigilanz angenommen<br />
hatte, stimmte auch <strong>der</strong> Ministerrat im November <strong>2010</strong> für die beiden<br />
Rechtsakte.<br />
Dossier Patienteninformation über verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />
Die vorgeschlagene Verordnung und Richtlinie zu Informationen über verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel [KOM (2008) 662 und 663] waren die auf politischer Ebene in<br />
Europa wohl am umstrittensten Gesetzesvorschläge. Das Ziel des Kommissionsvorschlags,<br />
den Bürgern den Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen über verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel zu erleichtern, war zwar grundsätzlich begrüßt worden,<br />
doch die Meinungen über den Inhalt <strong>der</strong> Arzneimittelinformationen sowie über die<br />
Frage, auf welchem Weg diese zu den Patienten gelangen sollten, gingen weit auseinan<strong>der</strong>.<br />
Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass Pharmahersteller sich direkt<br />
an die Patienten wenden dürfen, um diese über verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />
zu informieren. Auch sollten sich Interessierte im Internet und in Printmedien<br />
über Preise, Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten<br />
informieren können. Während die Pharmaindustrie den Vorschlag begrüßte, warnte die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsexperten vor einer solchen<br />
Regelung, da mit dieser das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel umgangen<br />
werden könnte. Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft wies<br />
darauf hin, dass in dem Kommissionsvorschlag eine deutliche Differenzierung zwischen<br />
Werbung und Information fehle. Sollten Patienten künftig tatsächlich über verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel informiert werden, müssten diese strengen Kontrollen<br />
durch die Mitgliedstaaten unterliegen.<br />
Um die Abgeordneten des EU-Parlaments auf die Problematik aufmerksam zu machen<br />
und mit ihnen darüber zu diskutieren, hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> Ende Januar <strong>2010</strong><br />
zu einem parlamentarischen Abend geladen. Dieser wurde gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />
sowie Vertretern <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen abgehalten. Mit zahlreichen Statements<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsexperten gelang es, die anwesenden Europaabgeordneten von einer<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ursprünglichen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge des Parlaments zu überzeugen.<br />
So wurde unter an<strong>der</strong>em verdeutlicht, dass die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagene Lockerung<br />
des Werbeverbots die Sicherheit <strong>der</strong> Patienten gefährden könnte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
appellierte an die Abgeordneten, dass eine solche Regelung nicht dazu<br />
führen dürfe, das Arzt-Patienten-Verhältnis negativ zu beeinflussen. Arzt und Apotheker<br />
müssten die ersten Ansprechpartner für Patienten bleiben, wenn sich diese über rezeptpflichtige<br />
Arzneimittel informieren wollen.<br />
Im Anschluss an die Veranstaltung führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> den Dialog mit den<br />
EU-Parlamentariern fort und unterstützte sie bei <strong>der</strong> Überarbeitung des Richtlinienvorschlags<br />
mit Stellungnahmen zu verschiedenen Themen. Zudem brachte die Bundesärz-<br />
29
tekammer über Abgeordnete zahlreiche Än<strong>der</strong>ungsanträge im EU-Parlament ein. In diesen<br />
wurde vorgeschlagen, lediglich die von den Zulassungsbehörden genehmigten Packungsbeilagen<br />
und zusammengefassten Merkmale eines Arzneimittels im Internet zur<br />
Verfügung zustellen. Sämtliche darüber hinaus gehende Informationen, die nicht durch<br />
die Behörden vorab genehmigt wurden, seien dagegen abzulehnen. Ferner hat sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in den Än<strong>der</strong>ungsanträgen für eine sogenannte Drug Facts Box in<br />
<strong>der</strong> Packungsbeilage ausgesprochen. Anhand dieser sollen Patienten Informationen<br />
über erwünschte und unerwünschte Arzneimittelwirkungen erhalten – vorausgesetzt,<br />
diese basieren auf wissenschaftlichen und transparenten Qualitätsstandards.<br />
Ihren Standpunkt zu dem Dossier Patienteninformation hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Mitte September <strong>2010</strong> bei einem gemeinsamen parlamentarischen Frühstück mit Dr.<br />
Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und <strong>der</strong> Europaabgeordneten<br />
Dr. Anja Weisgerber (CSU) noch einmal bekräftigen können: Sollte sich die<br />
Pharmaindustrie künftig direkt an Patienten wenden können, um diese über verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel zu informieren, könnten Patienten nicht mehr sicher sein,<br />
ob es sich um eine rein sachliche und von unabhängigen Experten geprüfte Information<br />
handelt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plädierte deshalb für neutrale und unabhängige Informationsquellen<br />
– an<strong>der</strong>nfalls würden Patienten fortwährend offener und versteckter<br />
Werbung ausgesetzt sein. Im Rahmen eines Pressefrühstücks, das im Anschluss an die<br />
Diskussionsveranstaltung stattfand, ist es gelungen, auch den anwesenden Journalisten<br />
den Standpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu diesem Thema darzulegen.<br />
Das EU-Parlament stimmte Ende November <strong>2010</strong> mit großer Mehrheit für das überarbeitete<br />
Dossier zur Patienteninformation, in dem ein Großteil <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Berücksichtigung fand. Während <strong>der</strong> Abstimmung sprachen sich die<br />
Abgeordneten des EU-Parlaments deutlich für die Beibehaltung des Werbeverbots für<br />
rezeptpflichtige Arzneimittel aus und stimmten für die Einführung nationaler Gesundheitsportale<br />
im Internet. Auf den Portalen können sich Patienten über verschreibungspflichtige<br />
Medikamente, über die Krankheit selbst und an<strong>der</strong>e Therapiemöglichkeiten<br />
informieren. Auch werden dort in Zukunft die Beipackzettel in je<strong>der</strong> Nationalsprache<br />
<strong>der</strong> EU erhältlich sein. Bevor jedoch Informationen veröffentlicht werden dürfen, sind<br />
die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, diese zu kontrollieren.<br />
Auch sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die auf diesen Arzneimittelsicherheitsportalen<br />
veröffentlichten Beipackzettel in je<strong>der</strong> Nationalsprache <strong>der</strong> EU<br />
erhältlich sein müssten. Die Beipackzettel sollen zudem kundenfreundlicher und übersichtlicher<br />
gestaltet werden. So sollten diese die wichtigsten Merkmale und Anwendungshinweise<br />
des Arzneimittels – ohne schwer verständliche medizinische Fachbegriffe<br />
– zusammenfassen.<br />
Im Anschluss an die Abstimmung wurde <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Richtlinienvorschlag dem Ministerrat<br />
übermittelt, <strong>der</strong> das Thema im Rahmen <strong>der</strong> Tagung des Gesundheitsministerrats<br />
im Dezember <strong>2010</strong> auf die Agenda setzte. EU-Gesundheitskommissar John Dalli hat<br />
bereits angekündigt, dass die Kommission den Vorschlag für die Verordnung sowie die<br />
Richtlinie zurücknehmen und 2011 einen geän<strong>der</strong>ten Entwurf vorlegen will, <strong>der</strong> sich an<br />
den Än<strong>der</strong>ungsvorschlägen des EU-Parlaments orientieren wird.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Verhandlung zur Patienteninformation auch künftig<br />
weiterverfolgen und ihren Beitrag zu einer Verbesserung des Dossiers leisten.<br />
30
Organtransplantation<br />
Mit <strong>der</strong> Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU des Europäischen Parlaments und des Ministerrats vom<br />
7. Juli <strong>2010</strong> über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />
Organe [KOM (2008) 818] und dem Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation<br />
[KOM (2008) 819] sollen europaweit Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingeführt<br />
werden, um die Zahl <strong>der</strong> Organspenden zu erhöhen und den grenzüberschreitenden<br />
Austausch von Spendeorganen zu för<strong>der</strong>n. Die Überwachung von Organspenden<br />
und -transplantationen erfolgt durch öffentliche o<strong>der</strong> private gemeinnützige<br />
Einrichtungen – ähnlich <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung des EU-Parlaments darauf<br />
hin, dass mit <strong>der</strong> flächendeckenden Einführung von Transplantationsbeauftragten in<br />
Krankenhäusern verhin<strong>der</strong>t werden könne, dass Organspenden mitunter ungenutzt<br />
blieben, obgleich Patienten einen Organspendeausweis besitzen o<strong>der</strong> die Angehörigen<br />
von Verstorbenen bereit wären, einer Spende zuzustimmen. Der 110. Deutsche Ärztetag<br />
in Münster hatte schon vor drei Jahren gefor<strong>der</strong>t, Transplantationsbeauftragte in Kliniken<br />
zu etablieren.<br />
Bereits während <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> ursprünglichen Kommissionsvorschläge durch<br />
die Abgeordneten des Parlaments hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> diese mit einer Stellungnahme<br />
und zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsanträgen unterstützt, die in die Abstimmung im<br />
Plenum eingeflossen sind. Zudem fand im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung ein Gespräch zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Miroslav Mikolášik, dem Berichterstatter für den<br />
Richtlinienvorschlag, statt. Über die Än<strong>der</strong>ungsanträge gelang es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
auf fehlende Definitionen, Regelungslücken und unangemessen detailliert gefasste<br />
Vorschriften hinzuweisen.<br />
Verbraucherrechte<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2008 einen Richtlinienentwurf [KOM (2008)<br />
614] vorgelegt, mit dem vier bislang separate Richtlinien in einem einheitlichen Regelwerk<br />
zusammengeführt werden sollen. Dabei handelt es sich um die Richtlinien über<br />
Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, allgemeine Geschäftsbedingungen und den Verbrauchsgüterkauf.<br />
Durch die geplante Richtlinie würden in ihrem Anwendungsbereich<br />
für alle Verbraucher europaweit die gleichen Regelungen gelten. Da das Bundesministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befürchtet, dass damit nationale<br />
Verbraucherschutzregeln, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, nicht mehr<br />
aufrechterhalten werden könnten, lehnt die Bundesregierung die von <strong>der</strong> Kommission<br />
angestrebte „Vollharmonisierung“ <strong>der</strong> Verbraucherrechte in Europa ab.<br />
Kritik an dem Kommissionsvorschlag kommt auch von Seiten des EU-Parlaments, wo<br />
Anfang <strong>2010</strong> die Debatten über den Richtlinienentwurf begonnen haben. So hatte <strong>der</strong><br />
deutsche Europaabgeordnete und Berichterstatter des EU-Parlaments für diesen Vorschlag,<br />
Dr. Andreas Schwab, bereits in einem Arbeitspapier festgestellt, dass eine Vollharmonisierung<br />
<strong>der</strong> Verbraucherrechte nur in bestimmten Bereichen durchsetzbar sei.<br />
Da dem Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> Kommission zufolge auch sämtliche Behandlungsverträge,<br />
die Ärzte mit ihren Patienten abschließen, als Dienstleistungsverträge zwischen<br />
Gewerbetreibenden und Verbrauchern unter die Vorschriften <strong>der</strong> Richtlinie fallen wür-<br />
31
den und so dem Berufsrecht für Ärzte in Deutschland – demzufolge <strong>der</strong> ärztliche Beruf<br />
kein Gewerbe ist – wi<strong>der</strong>sprächen, hatte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an den Abgeordneten<br />
Dr. Andreas Schwab sowie an<strong>der</strong>e Europaabgeordnete gewendet, um mit einer<br />
Stellungnahme und Än<strong>der</strong>ungsanträgen auf diese Problematik aufmerksam zu machen.<br />
Gemeinsam mit dem Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe setzte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dafür ein, dass <strong>der</strong> Begriff Gewerbetreiben<strong>der</strong> in „Unternehmer“ umgewandelt<br />
wird.<br />
Auch plädierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer Stellungnahme und verschiedenen Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />
dafür, die Betreuung und Behandlung von Patienten außerhalb <strong>der</strong><br />
Arztpraxis – wie etwa Hausbesuche o<strong>der</strong> Notfälle vor Ort – von den Informationspflichten<br />
und dem Wi<strong>der</strong>rufsrecht <strong>der</strong> geplanten Richtlinie auszunehmen, da sich eine ärztliche<br />
Behandlung ihrem Wesen nach <strong>der</strong> Definition marktbezogener Dienstleistungen, in<br />
denen sich Unternehmer und Verbraucher geschäftsmäßig gegenüberstehen, entziehe.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsantrag wurde von den Abgeordneten des EU-Parlaments in die Abstimmung<br />
eingebracht.<br />
Da <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führende Binnenmarktausschuss des Parlaments voraussichtlich Anfang<br />
2011 über den Richtlinienvorschlag abstimmen wird, ist es wahrscheinlich, dass auch<br />
das Plenum zeitnah über die Richtlinie entscheiden wird. Die politische Einigung im Rat<br />
wird ebenfalls im Jahr 2011 erwartet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch künftig den<br />
weiteren Verlauf <strong>der</strong> Verhandlungen in den EU-Institutionen verfolgen und sich an den<br />
Diskussionen über den Inhalt <strong>der</strong> Richtlinie beteiligen.<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Vor mehr als sechs Jahren hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie über bestimmte Aspekte <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG)<br />
vorgelegt. Da sich <strong>der</strong> Rat und das Parlament trotz zweier Lesungen und <strong>der</strong> Einberufung<br />
eines Vermittlungsverfahrens nicht auf einen Kompromiss bei <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />
einigen konnten, scheiterte <strong>der</strong> Kommissionsvorschlag schließlich im April 2009.<br />
Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel geäußert, inwieweit die nationalen Rechtsvorschriften<br />
und Gepflogenheiten mit EU-Recht vereinbar seien.<br />
Da <strong>der</strong> EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor, jedoch<br />
nach wie vor eine Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie für notwendig hielt, leitete er im<br />
März <strong>2010</strong> einen Dialog <strong>der</strong> Sozialpartner über die EU-Arbeitszeitvorschriften ein. In<br />
<strong>der</strong> ersten Phase dieser Anhörung sollten die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />
<strong>der</strong> Kommission ihren Standpunkt mitteilen. Darüber hinaus waren ihnen Fragen<br />
zur durchschnittlichen Arbeitszeit, zu Bereitschaftsdienstzeiten sowie zur Flexibilität<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und <strong>der</strong> Bestimmung<br />
des Zeitpunkts <strong>der</strong> täglichen und wöchentlichen Ruhezeit vorgelegt worden.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begrüßte die Aufnahme <strong>der</strong> Verhandlungen zwischen den Arbeitgeber-<br />
und Arbeitnehmervertretern. Die Arbeitszeitrichtlinie sei ein wichtiges Dokument,<br />
um den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer in Europa zu erhöhen. Doch müsse auch<br />
in Zukunft das Aufweichen des Arbeitsschutzes von Ärzten und Krankenschwestern vermieden<br />
und die Versorgungsqualität und die Sicherheit <strong>der</strong> Patienten geför<strong>der</strong>t werden.<br />
So plädierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> dafür, Bereitschaftsdienste vollständig auf die wöchentliche<br />
Arbeitszeit anzurechnen. Darüber hinaus sei es notwendig, die <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong><br />
32
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Arbeitszeitrichtlinie bestehende Opt-Out-Klausel – also die Möglichkeit, die wöchentliche<br />
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher Vereinbarungen zu überschreiten<br />
– abzuschaffen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> ersten Phase <strong>der</strong> Anhörung sprachen sich Mitte <strong>2010</strong> die Vertreter von<br />
Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehrheitlich für eine Überarbeitung <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />
aus. In Folge dessen hat die EU-Kommission Ende Dezember <strong>2010</strong> die zweite<br />
Phase <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> Sozialpartner eingeleitet. In dieser Phase werden insbeson<strong>der</strong>e<br />
die umstrittenen Themen wie Bereitschaftsdienstzeiten, Zeitpunkt <strong>der</strong> Mindestruhezeiten<br />
und <strong>der</strong> Umgang mit übermäßig langen Arbeitszeiten diskutiert. Die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Anhörung sollen im Laufe des Jahres 2011 veröffentlicht werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird auch künftig das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen.<br />
Evaluierung <strong>der</strong> Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
Nach europäischem Recht müssen EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat ohne Probleme arbeiten<br />
können. Um dies zu gewährleisten, gilt seit Oktober 2007 die EU-Richtlinie für<br />
die Anerkennung von Berufsqualifikationen [KOM (2005) 36]. Seitdem sind nunmehr<br />
drei Jahre vergangen, und auf europäischer Ebene wird eine erste Bilanz zur Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie gezogen: Die Europäische Kommission hat Anfang <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Evaluierung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie begonnen und mit Vertretern <strong>der</strong> berufsständischen Organisationen<br />
diskutiert.<br />
Gemeinsam mit Ärzteorganisationen aus den Mitgliedstaaten hat auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
an dem Evaluierungsprozess teilgenommen und mit Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
den Umsetzungsstand erörtert. Im Rahmen <strong>der</strong> Gespräche wurde vor allem auf<br />
die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) eingegangen. Dabei<br />
handelt es sich um ein elektronisches System, das die Kommunikation und die<br />
Zusammenarbeit <strong>der</strong> nationalen Verwaltungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Binnenmarktvorschriften<br />
verbessern soll. Diskutiert wurde darüber hinaus, ein solches System für sämtliche<br />
Behörden in den Mitgliedstaaten verpflichtend einzuführen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat sich für ein Frühwarnsystem ausgesprochen, bei dem die zuständigen Behörden<br />
in den Mitgliedstaaten darüber informiert werden sollen, wenn Ärzte ohne<br />
Zulassung grenzüberschreitend tätig werden wollen. Neben Sprachtests für die Dienstleistungserbringer<br />
wird es von den Mitgliedstaaten auch als notwendig angesehen, die<br />
Anhänge zu überarbeiten, die die Auflistung <strong>der</strong> Ausbildungsnachweise für die ärztliche<br />
Grundausbildung in <strong>der</strong> Richtlinie enthalten.<br />
Im Anschluss an die Gespräche zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, an<strong>der</strong>en Ärztekammern<br />
in Europa und den Vertretern <strong>der</strong> EU-Kommission wurde im September <strong>2010</strong> bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin das sogenannte „Berlin-Statement“ vorgestellt. In diesem<br />
zeigten die Vertreter <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft Vorschläge auf, wie die Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
ihrer Ansicht nach überarbeitet und somit verbessert werden<br />
könnte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat das „Berlin-Statement“ an wichtige Vertreter <strong>der</strong><br />
EU-Kommission, Abgeordnete des EU-Parlaments, die Gesundheitsreferenten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
sowie an Vertreter <strong>der</strong> nationalen Parlamente in Brüssel weitergeleitet. Damit<br />
soll bereits im Vorfeld des zu erwartenden Evaluationsberichts zum Umsetzungsstand<br />
<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie des EU-Parlaments auf die aktuelle Lage in den Mitgliedstaaten<br />
aufmerksam gemacht werden.<br />
33
Der Evaluierungsbericht <strong>der</strong> EU-Kommission wird voraussichtlich 2011 veröffentlicht.<br />
Bislang ist eine mögliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie noch nicht absehbar. Dennoch wird<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch weiterhin die Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
intensiv verfolgen und sich in weiteren Gesprächen mit den relevanten Akteuren<br />
auf europäischer Ebene an <strong>der</strong> Diskussion beteiligen.<br />
1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />
Die Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ unter Vorsitz von Dr. Klaus-<br />
Dieter Wurche tagte im Februar <strong>2010</strong>. Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Beratungen bildete <strong>der</strong><br />
Richtlinienvorschlag über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsversorgung, KOM (2008) 414. Mit <strong>der</strong> Richtlinie soll ein einheitlicher<br />
Rechtsrahmen zur Kostenerstattung bei grenzüberschreitenden Behandlungen geschaffen<br />
werden. Der EU-Gesundheitsministerrat (EPSCO) konnte am 1. Dezember 2009<br />
keine Einigung über den Richtlinienvorschlag erzielen. Hauptkritikpunkte waren u. a.<br />
die Frage <strong>der</strong> Einbeziehung vertraglich nichtgebundener Dienstleistungsanbieter in den<br />
Anwendungsbereich <strong>der</strong> Richtlinie sowie die Definition des Versicherungsmitgliedstaats.<br />
In Deutschland ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich<br />
<strong>der</strong> Kostenerstattung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen weitgehend<br />
umgesetzt. In vielen an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten ist dies hingegen nicht <strong>der</strong> Fall. Zu<br />
den weiteren Entwicklungen siehe Kapitel 1.3.2/1.3.3.<br />
Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildeten die Berufsanerkennungsrichtlinie und<br />
ihre Umsetzung in den Kammergebieten. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen<br />
Parlaments hatte im November 2009 eine Anhörung durchgeführt. Anlass für die<br />
Anhörung gab die im September 2009 vorgestellte Studie des Binnenmarktausschusses<br />
des Europäischen Parlaments, die auf die in vielen Fällen verzögerte Umsetzung <strong>der</strong><br />
Richtlinie 2005/36/EG hinweist. Diese wirke sich letztlich auf die Durchsetzung <strong>der</strong><br />
Richtlinie in allen Mitgliedstaaten aus. In Folge hat die Europäische Kommission einen<br />
Evaluationsprozess eingeleitet. Im Zuge <strong>der</strong> Evaluation hat die Europäische Kommission<br />
als ersten Schritt die zuständigen Behörden und die nationalen Koordinatoren <strong>der</strong><br />
Richtlinie kontaktiert und sie aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Erfahrungen mit dem Acquis in Bezug<br />
auf Berufsqualifikationen wie<strong>der</strong>zugeben. Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung des Erfahrungsberichtes<br />
sind Anregungen <strong>der</strong> Landesärztekammern für Nachbesserungen in den Evaluationsprozess<br />
<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie eingeflossen (siehe Kapitel 2.4.1).<br />
Darüber hinaus wurde über aktuelle Entwicklungen in <strong>der</strong> Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofs, über die Arbeit des CPME, über das Pharmapaket, den Richtlinienentwurf<br />
über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />
menschliche Organe, den Vorschlag für eine Verbraucherrechterichtlinie, das Europäische<br />
Vertragsrecht und über das Konsultationsverfahren zu den Arbeitskräften im Gesundheitswesen<br />
berichtet.<br />
34
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />
Der „Ständige Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ (CPME – Standing Committee of<br />
European Doctors) koordiniert und vertritt die Interessen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte <strong>der</strong><br />
EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und <strong>der</strong> Schweiz. Die<br />
Mitgliedsorganisationen im CPME sind die repräsentativen nationalen Ärztevereinigungen.<br />
Der CPME stimmt auf vielen Gebieten <strong>der</strong> Gesundheits- und Sozialpolitik die Auffassungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen nationalen Ärztevereinigungen aufeinan<strong>der</strong> ab, um somit als<br />
„Stimme <strong>der</strong> Ärzte Europas“ die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft gegenüber den<br />
europäischen Institutionen zu vertreten. Außerdem bietet <strong>der</strong> CPME die Möglichkeit,<br />
Positionen und nationale Entwicklungen auszutauschen und europäische Absprachen<br />
im Interesse <strong>der</strong> nationalen Ärzteschaften zu för<strong>der</strong>n.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist Dr. Konstanty Radziwill aus Polen Präsident des CPME.<br />
Seine Stellvertreter sind Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dr. Roland Lemye aus Belgien, Dr. Milan Kubek aus <strong>der</strong> Tschechischen Republik<br />
und Dr. Jörg Pruckner aus Österreich. Schatzmeisterin ist die Islän<strong>der</strong>in Dr. Katrin<br />
Fjelstedt. Die bisherige Generalsekretärin Lisette Tiddens-Engwirda aus den Nie<strong>der</strong>landen,<br />
die nach achtjähriger Tätigkeit für den CPME neue berufliche Wege einschlägt,<br />
wurde im Juni verabschiedet. Neue Generalsekretärin des Ständigen Ausschusses ist die<br />
deutsche Rechtsanwältin Birgit Beger.<br />
Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ist Leiter <strong>der</strong><br />
deutschen Delegation. Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Rechtsabteilung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
hat den Vorsitz im Ausschuss „Juristen“ und berät den Vorstand des CPME in Rechtsfragen.<br />
Die <strong>der</strong>zeitige interne Aufstellung des CPME ist gekennzeichnet durch ein Repräsentativitäts-<br />
und Einnahmenproblem, ausgelöst durch zwei kritische Entwicklungen: Zum<br />
einen sind mit Frankreich, Italien und Spanien drei mitglie<strong>der</strong>starke nationale Ärzteorganisationen<br />
2009 aus dem CPME ausgetreten. Einer <strong>der</strong> Hauptgründe für die Austritte<br />
ist die umstrittene For<strong>der</strong>ung nach einem gewichteten Stimmrecht bei politischen<br />
Entscheidungen. Die Ärztekammern Portugals und Sloweniens haben ihre Mitgliedschaft<br />
im CPME lediglich um ein Jahr verlängert, während die Ärzteorganisation Rumäniens<br />
ihre weitere Mitgliedschaft von einer teilweisen Beitragsbefreiung abhängig gemacht<br />
hat. Zum an<strong>der</strong>en untergräbt das Auftreten an<strong>der</strong>er europäischer Ärzteorganisationen<br />
als Vertreter von Partikularinteressen den Anspruch des CPME, Stimme aller<br />
Ärzte in Europa zu sein.<br />
Mit dem Ziel, die Zukunft des CPME zu beraten und eine gemeinsame Erklärung <strong>der</strong><br />
nationalen Mitgliedsverbände über das strategische Vorgehen zu beschließen, lud die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> die Präsidenten <strong>der</strong> CPME-Mitglie<strong>der</strong>organisationen zu einem<br />
Treffen am 14. Februar <strong>2010</strong> nach Berlin ein. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
organisierte das Treffen, zu dem Ärztepräsidenten und Geschäftsführer aus insgesamt<br />
23 Län<strong>der</strong>n anreisten. Die Teilnehmer des Treffens verabschiedeten eine Erklärung,<br />
in <strong>der</strong> sie den CPME und die an<strong>der</strong>en europäischen Ärzteorganisationen auffor<strong>der</strong>n,<br />
einen Konsens darüber zu erzielen, wie die europäischen Ärzte eine starke,<br />
einheitliche und effektive Lobby organisieren und die Interessen aller europäischen<br />
Ärzte vertreten können. Ein weiteres Treffen fand vier Monate später auf Einladung <strong>der</strong><br />
35
portugiesischen Ärztekammer in Lissabon statt, das allerdings ohne Ergebnisse blieb.<br />
Die Generalversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. November <strong>2010</strong> schließlich die<br />
Tür für eine Rückkehr <strong>der</strong> drei ehemaligen Mitgliedsverbände geöffnet, indem sie eine<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung beschloss, die die Einführung eines gewichteten Stimmrechts vorsieht.<br />
Als Ausgleich für kleinere Mitgliedsverbände enthält die neue Satzung die Möglichkeit<br />
einer Sperrminorität von sechs Mitgliedsverbänden. Zudem wurde die Amtszeit<br />
des Präsidenten um ein Jahr auf nunmehr drei Jahre verlängert.<br />
Die Reformvorschläge für eine kostengünstigere und effizientere Arbeitsweise des<br />
CPME, die von einer zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitsgruppe unterbreitet und<br />
von <strong>der</strong> Generalversammlung des CPME am 24. Oktober 2009 in Winchester angenommen<br />
worden waren, wurden im Jahr <strong>2010</strong> umgesetzt. Seither tagt <strong>der</strong> CPME nur noch<br />
zweimal jährlich, die bisherige Arbeitsstruktur in fünf Unterausschüssen wurde durch<br />
zahlreiche Arbeitsgruppen, die dem Exekutivausschuss des CPME berichten, abgelöst.<br />
Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Delegierte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im CPME sind mit einer Ausnahme in sämtlichen Arbeitsgruppen aktiv und<br />
brachten dort regelmäßig die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein.<br />
Die Vertretung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Gremien des CPME wird für die deutsche<br />
Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>der</strong> Ziele im Sinne <strong>der</strong> Patienten weiterhin unabdingbar<br />
sein, da die europäische Ebene in zunehmendem Maße im Bereich <strong>der</strong> Gesundheitspolitik<br />
aktiv ist. Um die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärztinnen und Ärzte zielgerichtet<br />
einzubringen, werden die Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission, sei es<br />
durch Mitteilungen, Richtlinien, Grün- o<strong>der</strong> Weißbücher, sorgfältig beobachtet. Zugleich<br />
gilt die Aufmerksamkeit des CPME dem Europäischen Parlament, dessen Position<br />
durch die Mitentscheidung im Gesetzgebungsprozess erheblich gestärkt wurde.<br />
Als Mitglied im CPME wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong> bei den Beratungen sowie <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
von Stellungnahmen aktiv mit. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden durch den CPME Stellungnahmen<br />
zu bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren, etwa zur Richtlinie über<br />
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche<br />
Organe, zur Richtlinie über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsversorgung o<strong>der</strong> zu den Richtlinien des sogenannten Pharmapakets<br />
eingebracht. Zudem hat <strong>der</strong> CPME bereits zu einem frühen Zeitpunkt neue Gesetzgebungsinitiativen<br />
<strong>der</strong> Kommission zur Revision bestehen<strong>der</strong> Richtlinien, etwa <strong>der</strong><br />
Arbeitszeit- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie verfolgt und eigene Aktivitäten unternommen.<br />
Für die für 2012 vorgesehene Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG hat sich <strong>der</strong> CPME in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstands am 27. November<br />
<strong>2010</strong> auf eine Unterstützung des sogenannten „Berlin Statement“ verständigt, das durch<br />
das informelle Netzwerk <strong>der</strong> zuständigen Behörden für die Berufsanerkennung von<br />
Ärzten unter Teilnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet wurde. Darüber hinaus hat<br />
sich <strong>der</strong> CPME zum Verhältnis zu an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen positioniert. In all diesen<br />
Fällen ergänzte <strong>der</strong> CPME durch seine Stellungnahmen und an<strong>der</strong>en Aktivitäten die<br />
Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Im Jahr 2011 werden die Arbeit des CPME und die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum einen dadurch bestimmt werden, wie sich die neuen Arbeitsstrukturen des CPME<br />
in <strong>der</strong> Praxis bewähren. Zum an<strong>der</strong>en wird zu beobachten sein, wie sich die Statutenän<strong>der</strong>ungen<br />
auswirken, die durch die Generalversammlung des CPME am 27. November<br />
<strong>2010</strong> beschlossen wurden. Mit Einführung eines gewichteten Stimmrechts in Abstim-<br />
36
mungen des CPME wird nicht nur das Prinzip <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit beachtet. Zudem<br />
kann die Zusammenarbeit mit den Ärzteverbänden aus Frankreich, Italien und<br />
Spanien sowie den an<strong>der</strong>en europäischen Ärzteorganisationen aufgrund <strong>der</strong> Statutenän<strong>der</strong>ung<br />
neu geregelt werden.<br />
1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Um die Interessen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu wahren und ihre Position möglichst<br />
effizient im europäischen Kontext einzubringen, beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
durch den Auslandsdienst auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Europäischen Union in verschiedenen Gremien<br />
und Arbeitsgruppen.<br />
Die Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und Organisationen mit entsprechenden<br />
Aufgaben (CEOM – Conseil Européen des Ordres des Médecins) durchläuft <strong>der</strong>zeit<br />
tiefgreifende Verän<strong>der</strong>ungen. Aus einem informellen Zusammenschluss <strong>der</strong> europäischen<br />
Ärztekammern hervorgegangen, hatte die Arbeit <strong>der</strong> CEOM seither die Koordinierung<br />
<strong>der</strong> Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten zum Gegenstand, die im Zusammenhang<br />
mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit und die gegenseitige<br />
Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. <strong>der</strong> Diplome <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />
Anwendung finden. Zudem bereitet die CEOM eine Neufassung ihres deontologischen<br />
Kodexes vor. Das Bestreben, die bislang informell organisierte Zusammenarbeit im<br />
CEOM vermehrt zu strukturieren, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kontinuierlich beobachtet<br />
und nach Bedarf beratend und kritisch begleitet. Sie war mit zwei Teilnehmern<br />
bei den Treffen <strong>der</strong> CEOM in Lissabon am 11. Juni <strong>2010</strong> und in Paris am 3. Dezember<br />
<strong>2010</strong> vertreten.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen aus dem deutschsprachigen Raum<br />
treffen sich einmal jährlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklungen<br />
<strong>der</strong> Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik in den einzelnen Län<strong>der</strong>n.<br />
Die 56. Konsultativtagung fand vom 1. bis 3. Juli <strong>2010</strong> auf Einladung <strong>der</strong> Österreichischen<br />
Ärztekammer in Pörtschach, Kärnten, statt. Neben Vertretern aus Österreich<br />
nahmen Delegierte aus <strong>der</strong> Schweiz, Südtirol, Luxemburg und Deutschland teil. Die<br />
Schwerpunktthemen waren: Qualität in <strong>der</strong> Fortbildung, Aus- und Weiterbildung von<br />
Ärzten – Evaluierung und Harmonisierung, Sanktionsfreie Fehlermelde- und Lernsysteme<br />
einschließlich Haftungsfragen – Vergleich bestehen<strong>der</strong> Systeme in <strong>der</strong> Schweiz,<br />
Deutschland und Österreich sowie die proaktive grenzüberschreitende Informationsweitergabe<br />
bei <strong>der</strong> Migration von Ärzten. Von österreichischer Seite wurde <strong>der</strong> Wunsch<br />
geäußert, die Diskussion über Rückkehrmaßnahmen im Falle von Berufsunterbrechungen<br />
auch in zukünftigen Konsultativtagungen fortzuführen.<br />
Anhand <strong>der</strong> einzelnen Län<strong>der</strong>berichte konnte über die spezifische Situation und einzelne<br />
Problempunkte <strong>der</strong> vertretenen Organisationen beraten werden.<br />
Die ständigen Arbeitsgruppen „Gesundheit und Umwelt“ sowie „Weiterbildung und<br />
Fortbildung“ trafen sich bereits einen Tag vor dem offiziellen Beginn des Treffens. Die<br />
Konsultativtagung bietet den Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch mit den teilnehmenden Kolleginnen<br />
und Kollegen in Vorbereitung auf die Sitzungen des CPME und an<strong>der</strong>er Gremien.<br />
37
Gastgeber <strong>der</strong> 57. Konsultativtagung im Jahre 2011 wird <strong>der</strong> Ärzte- und Zahnärztebund<br />
des Großherzogtums Luxemburg sein. Die Tagung wird vom 7. bis 9. Juli 2011 in Luxemburg<br />
stattfinden.<br />
Auf <strong>der</strong> guten Zusammenarbeit im Rahmen <strong>der</strong> Konsultativtagung aufbauend lud die<br />
Ärztekammer Bozen die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Österreichische Ärztekammer zu<br />
einem trilateralen Treffen zum Thema „Österreich – Deutschland – Italien: Aus-, Weiterund<br />
Fortbildung im Vergleich“ am 17. und 18. September <strong>2010</strong> in Bozen ein, bei dem die<br />
Potentiale einer Zusammenarbeit <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärztekammern im Bereich<br />
Fortbildung erörtert wurden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde in Bozen durch Dr. Frank<br />
Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Dr. Franz-Joseph Bartmann,<br />
Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, vertreten. Die Delegation bestand<br />
ferner aus Mitarbeitern des Auslandsdienstes und des Dezernats für Weiterbildung.<br />
Zum Abschluss des trilateralen Treffens konnte die Einleitung eines engeren Austauschprozesses<br />
vereinbart werden, <strong>der</strong> zur Anerkennung in den Unterzeichnerlän<strong>der</strong>n erworbener<br />
Fortbildungspunkte führen kann. Der Prozess soll zunächst auf Fachebene, etwa<br />
im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Konsultativtagung, eingeleitet und vorbereitet werden. Nach<br />
erfolgreichen Beratungen wird ein erneutes Treffen mit dem Ziel einer trilateralen Vereinbarung<br />
angestrebt.<br />
Eine enge europäische Zusammenarbeit besteht schließlich auch im Bereich <strong>der</strong> Berufsanerkennung.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> durch die Europäische Kommission für das Jahr 2012 angekündigten<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am informellen Netzwerk aktiv beteiligt, in dem sich 28 zuständige Behörden aus<br />
23 Mitgliedstaaten zusammengeschlossen haben, um Erfahrungen über die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie und Probleme in <strong>der</strong> Anwendung auszutauschen. Gemeinsam mit dem<br />
französischen Conseil National de l’Ordre des Médecins und dem britischen General<br />
Medical Council (GMC) wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die Kommission um die<br />
Steuerung des informellen Netzwerks für Ärzte gebeten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war<br />
am 13. September <strong>2010</strong> Gastgeber <strong>der</strong> letzen Sitzung des Netzwerks, die mit dem sogenannten<br />
„Berlin Statement“ eine gemeinsame Schlusserklärung von 25 Behörden aus<br />
23 Mitgliedstaaten hervorgebracht hat (siehe Kapitel 2.4.1).<br />
Die mögliche Überarbeitung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie und ihre möglichen<br />
Auswirkungen für migrierende Angehörige <strong>der</strong> Heilberufe war auch Gegenstand des<br />
diesjährigen Treffens <strong>der</strong> Initiative Health Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s am 29. November<br />
<strong>2010</strong> in Budapest. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> trug durch eine Zusammenfassung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse des informellen Netzwerks zuständiger Behörden für den Arztberuf zur<br />
Veranstaltung bei (siehe Kapitel 2.4.2).<br />
38
1.4 Internationale Angelegenheiten<br />
1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur vierten ordentlichen Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 am<br />
18.11.<strong>2010</strong> in Berlin zusammen.<br />
Der Ausschuss befasste sich mit Projekten und Angelegenheiten, in die <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammenarbeit mit dem Weltärztebund (siehe<br />
Kapitel 1.4.3), dem Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (siehe Kapitel 1.3.5),<br />
dem Europäischen Forum <strong>der</strong> Ärzteorganisationen in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
(siehe Kapitel 1.4.4) und dem Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />
Ärztekammern (siehe Kapitel 1.4.2) eingebunden ist. Neben dem Austausch<br />
über die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in internationalen Gremien und regelmäßigen<br />
Zusammenkünften waren auch einzelne binationale und internationale<br />
Projekte Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion (siehe Kapitel 1.3.5 und 1.4.5). Der Ausschuss befasste<br />
sich vor allem mit den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Südosteuropa sowie<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den dortigen Ärztinnen und Ärzten und betonte, dass diese zunehmend<br />
als ein wichtiger Beitrag zur Stärkung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in<br />
Europa wahrgenommen werden. Der Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ unterstützt<br />
deshalb weiterhin die Bemühungen des Auslandsdienstes in diesen Län<strong>der</strong>n.<br />
Beson<strong>der</strong>es Augenmerk wurde im zurückliegenden Jahr auf den Beginn und die Zukunft<br />
<strong>der</strong> Aktivitäten in Kosovo gelegt. Vertreter des Auslandsdienstes reisten zu Sondierungsgesprächen<br />
nach Kosovo. Seitens <strong>der</strong> Regierung in Pristina wurde <strong>der</strong> Wunsch geäußert,<br />
aktiv den Aufbau <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung zu gestalten. Der Ausschuss<br />
„Internationale Angelegenheiten“ begrüßte die Bitte des kosovarischen Gesundheitsministeriums<br />
als Ausdruck des Vertrauens und beauftragte den Auslandsdienst, den genauen<br />
Bedarf <strong>der</strong> Unterstützung zu eruieren und einen konkreten Projektentwurf auszuarbeiten<br />
(siehe Kapitel 1.4.5).<br />
Auch im Jahr <strong>2010</strong> unternahm <strong>der</strong> Auslandsdienst vermehrt Anstrengungen für eine<br />
verstärkte Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong><br />
europäischen Ärzteorganisationen, die aus dem CPME ausgetreten sind. Eine Kontaktaufnahme<br />
zur spanischen Ärzteorganisation und die Vorbereitung einer gemeinsamen<br />
Konsultation wurden als notwendige Schritte befürwortet. In diesem Zusammenhang<br />
begrüßte <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ die Einladung des Präsidenten<br />
<strong>der</strong> französischen Ärzteorganisation zu einer binationalen Konsultation nach Paris.<br />
Der Ausschuss befürwortet insgesamt die Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als aktives Bindeglied<br />
zwischen den verschiedenen Ärzteorganisationen in Europa. Dieser Aufgabe<br />
wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch im informellen Netzwerk <strong>der</strong> für die Berufsanerkennung<br />
zuständigen Regulierungsbehörden gemeinsam mit <strong>der</strong> französischen Ärzteorganisation<br />
und dem britischen General Medical Council <strong>2010</strong> gerecht. Das Resultat<br />
war das sogenannte „Berlin Statement“, in dem die Regulierungsbehörden ihre Stellungnahme<br />
zur Bewertung <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG formuliert<br />
haben (siehe Kapitel 1.3.6 und 2.4.1). Der Ausschuss diskutierte außerdem Themenvorschläge<br />
für die nächste Konsultativtagung deutschsprachiger Ärzteorganisationen,<br />
die vom 7. bis 9. Juli 2011 in Luxemburg stattfinden wird. Vorgeschlagen wurde, im<br />
39
Rahmen <strong>der</strong> Konsultativtagung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu thematisieren<br />
(siehe Kapitel 1.3.6).<br />
1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern (ZEVA)<br />
Das Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärztekammern (ZEVA) bietet <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zur Kontaktpflege und zum Erfahrungsaustausch<br />
mit den Ärztekammern in den Nachbarlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas. Das 17. Symposium<br />
fand vom 30. September bis zum 2. Oktober <strong>2010</strong> auf Einladung <strong>der</strong> mazedonischen<br />
Ärztekammer in Skopje statt. Die deutsche Ärzteschaft war neben <strong>der</strong> mazedonischen<br />
ebenso vertreten wie die Ärztekammern aus Österreich, Polen, Albanien, Kroatien,<br />
Serbien, <strong>der</strong> Slowakei, Rumänien und Tschechien. Außerdem nahmen Vertreter<br />
<strong>der</strong> bosnisch-herzegowinischen Ärztekammern aus den Kantonen Sarajevo und Zenica-<br />
Doboj sowie <strong>der</strong> Republik Srpska teil.<br />
Auch in diesem Jahr wurde das ZEVA mit inhaltlicher und personeller Unterstützung<br />
des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> organisiert (siehe Kapitel 1.4.5).<br />
In einem umfassenden Eröffnungsvortrag legte <strong>der</strong> Generalsekretär des Weltärztebundes,<br />
Dr. Otmar Kloiber, zunächst die Entwicklungen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung im<br />
internationalen Kontext dar.<br />
Das weitere Programm des Symposiums konzentrierte sich auf das Schwerpunktthema<br />
„Patientensicherheit und Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Die Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dr. Cornelia Goesmann, vermittelte einen Überblick über die Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft in diesem Bereich. Sie appellierte unter an<strong>der</strong>em an die zentral-<br />
und osteuropäischen Ärztekammern, das Thema Patientensicherheit als eine natürliche<br />
Domäne <strong>der</strong> Ärzteschaft anzunehmen und gegenüber ihren Regierungen stärker<br />
als Akteure auf diesem Gebiet aufzutreten. Neben <strong>der</strong> deutschen Perspektive waren<br />
Österreich und das Gastgeberland Mazedonien im Zentrum <strong>der</strong> Betrachtung. Der Präsident<br />
<strong>der</strong> mazedonischen Ärztekammer, Dr. Vladimir Borozanov, beschrieb die Entwicklungen<br />
<strong>der</strong> Patientensicherheit in seinem Land und verwies in dem Zusammenhang auf<br />
die oftmals noch schlechten technischen Bedingungen bei <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />
Diese seien nach wie vor die Hauptursache für medizinische Fehler.<br />
Die Län<strong>der</strong>berichte orientierten sich in diesem Jahr ebenfalls am Schwerpunktthema<br />
Patientensicherheit. Außerdem wurde das Verhältnis zwischen Arzt, Patient und Krankenversicherungen<br />
diskutiert.<br />
Ein weiteres Thema waren die ärztliche Weiter- und Fortbildung. Dr. Klaus-Dieter<br />
Wurche, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Bremen, stellte dazu die ersten Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluierung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
in Deutschland vor.<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion waren darüber hinaus die Entwicklungen im Bereich<br />
Gesundheit in <strong>der</strong> Europäischen Union. Der Präsident des Ständigen Ausschusses <strong>der</strong><br />
Europäischen Ärzte (siehe Kapitel 1.3.5), Dr. Konstanty Radziwill, umriss die Themenfel<strong>der</strong><br />
und ging in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten seiner Organisation<br />
ein.<br />
40
Das Symposium hat sich erneut als geeigneter Rahmen herausgestellt, um spezifische<br />
Probleme <strong>der</strong> Ärztekammern zu thematisieren, sich auszutauschen und die ärztliche<br />
Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken.<br />
Der beson<strong>der</strong>e Einsatz des Auslandsdienstes in den Län<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas für<br />
die Unterstützung und För<strong>der</strong>ung von stabilen und funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltungen<br />
wird von den europäischen Kollegen seit Jahren sehr geschätzt. Die kontinuierlichen<br />
Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützen das Bestreben <strong>der</strong><br />
deutschen und europäischen Ärzteschaft, die Autonomie und Freiheit des ärztlichen Berufes<br />
sicherzustellen. Starke Partner in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n stärken auch die<br />
Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf europäischer Ebene.<br />
Die Präsidentin <strong>der</strong> serbischen Ärztekammer, Dr. Tatjana Radosavljević, berichtete vom<br />
nachhaltigen Erfolg des letztjährigen ZEVA-Symposiums, das in Belgrad stattgefunden<br />
hatte. Mit dem großen Erfolg des Symposiums und dem einhergehenden beachtlichen<br />
Medieninteresse hat die serbische Ärztekammer als Ansprechpartnerin bei <strong>der</strong> Regierung<br />
an Gewicht gewonnen.<br />
Für das 18. ZEVA-Symposium im Jahr 2011 hat die polnische Ärztekammer eine Einladung<br />
ausgesprochen.<br />
1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association)<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Die deutsche Ärzteschaft ist durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Weltärztebund (World<br />
Medical Association – WMA) vertreten. Professor Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und<br />
Dr. Frank Ulrich Montgomery waren im Jahre <strong>2010</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Vorstand des WMA,<br />
Professor Hoppe ist zudem Schatzmeister.<br />
Der WMA vertritt die Interessen <strong>der</strong> internationalen Ärzteschaft, verfasst regelmäßig<br />
Stellungnahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Fragen im Bereich Medizin und Gesundheit<br />
und ist insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Erarbeitung eines globalen Konsenses über ärztliche<br />
Ethik aktiv beteiligt. So hat etwa die „Deklaration von Helsinki“ aus dem Jahre 1964<br />
in ihrer überarbeiteten Fassung den internationalen Maßstab für die Durchführung von<br />
klinischen Studien am Menschen gesetzt und somit auch das Arzneimittelgesetz in<br />
Deutschland mitgeprägt. Um einen zeitgemäßen Forschungsstand zu gewährleisten,<br />
wurde die Deklaration von Helsinki 2008 gründlich überarbeitet. In Vorbereitung auf<br />
eine zukünftige erneut anstehende Überprüfung hat die „WMA-Placebo-Arbeitsgruppe“<br />
unter dem Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2010</strong> bereits die Überarbeitung einzelner<br />
Paragrafen mit inhaltlichem Bezug zur Nutzung von Placebos in klinischen Studien<br />
in die Wege geleitet.<br />
Dr. Dana Hanson aus Kanada präsidierte im Oktober <strong>2010</strong> die 61. WMA-Generalversammlung<br />
im kanadischen Vancouver. Da <strong>der</strong> 2009 in Neu-Delhi gewählte Präsident für<br />
das Jahr <strong>2010</strong>/2011, Dr. Ketan Desai aus Indien, sein Amt nicht antreten konnte, wählte<br />
die Generalversammlung im ersten Wahlgang Dr. Wonchat Subhachaturas aus Thailand<br />
zum Präsidenten. Er nahm mit <strong>der</strong> Wahl unmittelbar sein Amt auf. Für die Amtsperiode<br />
2011/2012 erhielt Dr. Jose Luiz Gomes do Amaral aus Brasilien das Vertrauen <strong>der</strong> WMA-<br />
Generalversammlung. Er wird sein Amt als Präsident mit <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung<br />
in Montevideo in Uruguay im Oktober 2011 antreten. Der Schwerpunkt <strong>der</strong><br />
41
wissenschaftlichen Veranstaltung Gesundheit und Umwelt wurde von dem gastgebenden<br />
kanadischen Ärztebund ausgewählt und ist auf sein jahrelanges Engagement zu diesem<br />
Thema im WMA zurückzuführen. Als neue Mitglie<strong>der</strong> wurden die serbische Ärztekammer<br />
und <strong>der</strong> Ärztebund Mosambiks in den Weltärztebund aufgenommen. Damit<br />
hat <strong>der</strong> WMA nunmehr 97 Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Die Generalversammlung verabschiedete sechs Dokumente, darunter eine Erklärung<br />
zum Verhältnis von Ärzten und Pharmazeuten und eine Erklärung zur Verordnung von<br />
Arzneimitteln. Nach einer kontrovers geführten Diskussion konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ihr Anliegen, den Arztvorbehalt bei <strong>der</strong> Verschreibung von Arzneimitteln zu<br />
bewahren, weitestgehend in beiden Dokumenten verankern. Außerdem wurde eine<br />
Erklärung zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, eine<br />
Erklärung zur Umweltzerstörung sowie Erklärungen zur Gewalt in Familien und zu<br />
Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen verabschiedet. Des Weiteren genehmigte die<br />
Generalversammlung die völlig neu strukturierten und <strong>komplett</strong> überarbeiteten Fassungen<br />
von Satzung und Geschäftsordnung <strong>der</strong> WMA.<br />
Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in verschiedenen WMA-<br />
Arbeitsgruppen Aufgaben übernommen und unterstützen zudem mehrere vom WMA<br />
koordinierte Projekte. Als Mitglied in <strong>der</strong> „WMA-Effizienzgruppe“ nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Beispiel verstärkten Einfluss auf die Gestaltung, Terminierung und inhaltliche<br />
Vorbereitung <strong>der</strong> WMA-Sitzungen.<br />
Die Arbeitsgruppe, die nach <strong>der</strong> 2008 verabschiedeten neuen Fassung <strong>der</strong> Deklaration<br />
von Helsinki aufgrund <strong>der</strong> kontrovers diskutierten Fragen um den Einsatz von Placebos<br />
in <strong>der</strong> klinischen Forschung unter dem Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesetzt worden<br />
war, konnte vom 1. bis zum 3. Februar <strong>2010</strong> eine erfolgreiche Expertenkonferenz in<br />
Sao Paulo in Brasilien durchführen. Während <strong>der</strong> Konferenz wurden die Konfliktlinien<br />
herausgearbeitet und mögliche Kompromisse formuliert. Aufgrund des großen Erfolges<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung und <strong>der</strong> weiterhin offenen Fragen soll, erneut unter Vorsitz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
eine Folgeveranstaltung im Juli 2011 im japanischen Tokio stattfinden.<br />
Das Ziel wird dann sein, einen internationalen Konsens für die Neuformulierung des<br />
Paragraphen 32 <strong>der</strong> Deklaration von Helsinki zum Thema Placebo zu erreichen. Der<br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung wird bei <strong>der</strong> Ethik <strong>der</strong> Nutzung von Placebos in klinischen<br />
Studien in Entwicklungslän<strong>der</strong>n liegen. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
stimmt sich bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Konferenzen und <strong>der</strong> inhaltlichen Diskussion<br />
in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe eng mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing, ab.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt sich darüber hinaus sowohl an <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
„Palliativmedizin“, die eine entsprechende Resolution des WMA erarbeitet, als auch an<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe, die für die Vorbereitung einer internationalen Konferenz zum<br />
Thema „medizinische Grundversorgung“ gegründet wurde.<br />
Bei <strong>der</strong> WMA-Konferenz zum Thema „Die Finanzkrise und die Auswirkungen auf das<br />
Gesundheitswesen“ am 10. und 11. September im lettischen Riga konnte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zudem mit einem Vertreter des Auslandsdienstes einbringen und vor allem<br />
den Kontakt zu den WMA-Mitglie<strong>der</strong>n aus Ostmitteleuropa und Russland vertiefen.<br />
Der WMA plant außerdem ein stärkeres Engagement in Län<strong>der</strong>n des arabischen Raums,<br />
um die Präsenz arabischer Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> ärztlichen Weltgemeinschaft zu för<strong>der</strong>n und zu<br />
42
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
stärken. Auf diese Weise wäre eine globale Berücksichtigung von WMA-Erklärungen<br />
und -Stellungnahmen zu gewährleisten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> koordiniert deshalb<br />
gemeinsam mit <strong>der</strong> norwegischen Ärzteorganisation Bemühungen des WMA, lokale<br />
Partner für gemeinsame Projekte in <strong>der</strong> Golfregion zu finden. Im Jahr 2011 soll eine internationale<br />
Expertenkonferenz in Zusammenarbeit mit ärztlichen Vertretern vor Ort<br />
stattfinden.<br />
1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />
European Forum of Medical Associations und World Health Organisation<br />
(EFMA/WHO)<br />
Das European Forum of Medical Associations (EFMA) dient als Verbindungsglied zwischen<br />
den nationalen europäischen Ärzteorganisationen und dem Europabüro <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
(World Health Organisation – WHO) in Kopenhagen, Dänemark.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist offizielles Mitglied im EFMA/WHO-Liaison-Komitee.<br />
Das Komitee entwirft unter an<strong>der</strong>em das Programm des jährlich stattfindenden<br />
Forums, das im Jahr <strong>2010</strong> vom 19. bis 21. September auf Einladung <strong>der</strong> Russischen<br />
Medizinischen Gesellschaft in St. Petersburg in Russland veranstaltet wurde. Der Auslandsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereitete in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen<br />
Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) den Programmpunkt „Critical Incident<br />
Reporting System“ als einen eigenen Workshop und als Zusammenfassung für die<br />
Hauptveranstaltung vor. Weitere Workshops wurden zu den Themen „Soziale Ungleichheiten<br />
bei <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“ und „Informationsmanagementsysteme im<br />
Gesundheitsbereich“ abgehalten. Das Hauptprogramm beschäftigte sich unter an<strong>der</strong>em<br />
mit Ärztemigration, Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> Notfallmedizin, aktuellen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
bezüglich verschiedener übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten<br />
sowie einzelnen Län<strong>der</strong>berichten.<br />
Die Zusammenarbeit mit Vertretern <strong>der</strong> WHO auf dieser Ebene bietet <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine einzigartige Plattform, um über aktuelle Themen zu beraten, wichtige<br />
Kontakte zu schließen und internationale Netzwerke aufzubauen. Der Erfahrungsaustausch<br />
mit europäischen Ärzteverbänden von Staaten außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union ist ein weiterer wertvoller Aspekt in <strong>der</strong> Zusammenarbeit des EFMA. Der Auslandsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte die über das EFMA geknüpften Kontakte<br />
und Erfahrungen häufig in seiner Arbeit bei an<strong>der</strong>en Projekten auf internationaler<br />
Ebene nutzen und somit gezielt und zeitnah relevante Informationen an die einzelnen<br />
Fachdezernate in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterleiten. Der beson<strong>der</strong>e Wert des EFMA<br />
wird auch von <strong>der</strong> WHO geschätzt. Als Zeichen hierfür kann die frühe Kontaktaufnahme<br />
<strong>der</strong> neu gewählten Direktorin des WHO-Regionalbüros Europa, Dr. Zsuzsanna<br />
Jakab aus Ungarn, mit EFMA-Vertreterinnen und -vertretern gedeutet werden. Ein Vertreter<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde gemeinsam mit drei Kollegen aus dem EFMA-Koordinierungsausschuss<br />
direkt zu Beginn <strong>der</strong> Amtszeit von Dr. Jakab im Frühjahr <strong>2010</strong><br />
im WHO-Europabüro in Kopenhagen zu Gesprächen empfangen. In den Beratungen<br />
wurde festgehalten, dass Vertreterinnen und Vertreter von ärztlichen Organisationen in<br />
Zukunft frühzeitig bei <strong>der</strong> Strategie- und Projektentwicklung <strong>der</strong> WHO mit einbezogen<br />
werden. Somit wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit haben, in diesem Rahmen<br />
über die Mitwirkung im EFMA-Koordinierungsausschuss verstärkt Akzente zu setzen.<br />
43
Im September <strong>2010</strong> wurden zudem zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, denen ärztliche<br />
Vertreter aus ganz Europa sowie WHO-Experten angehören. Die Arbeitsgruppen<br />
werden sich mit den Themen „Antibiotikaresistenzen“ sowie „Immunisierung“ beschäftigen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird in beiden Arbeitsgruppen aktiv mitarbeiten. Erste<br />
Ergebnisse sollen während des nächsten Forums präsentiert werden.<br />
Der EFMA-Koordinierungsausschuss tagt Anfang 2011 in <strong>der</strong> belgischen Ärztekammer<br />
in Brüssel, um unter an<strong>der</strong>em die Vorbereitungen und das Programm für das Forum<br />
2011, das vom 23. bis 25. Juni ebenfalls in Brüssel stattfinden wird, abzuschließen.<br />
1.4.5 Internationale Zusammenarbeit<br />
Im Berichtszeitraum empfing <strong>der</strong> Auslandsdienst Delegationen und Besucher aus<br />
China, Japan, Korea, Serbien, Russland, <strong>der</strong> Mongolei und Ungarn in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Den Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsexpertinnen und -experten wurden<br />
die Aufgaben und Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vorgestellt,<br />
eine Einführung in das deutsche Gesundheitssystem gegeben und die Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen<br />
Themen dargelegt. Darüber hinaus wurde im Einzelfall auf die spezifischen Fragen und<br />
Themenwünsche <strong>der</strong> Delegationen eingegangen. Beson<strong>der</strong>s angefragte Themen waren<br />
im Jahr <strong>2010</strong> Vorträge zu den Reformen des deutschen Gesundheitssystems <strong>der</strong> letzten<br />
zehn Jahre sowie Krankenhausmanagement und Patientensicherheit. Der Auslandsdienst<br />
initiierte außerdem regelmäßig informelle Zusammenkünfte und bilaterale Gespräche<br />
mit internationalen Partnern am Rande verschiedener internationaler Veranstaltungen.<br />
Zum 34. Interdisziplinären Forum im Januar <strong>2010</strong> begrüßte <strong>der</strong> Auslandsdienst ärztliche<br />
Kolleginnen und Kollegen aus Bosnien-Herzegowina, Lettland, Rumänien, <strong>der</strong><br />
Schweiz, Serbien und <strong>der</strong> Slowakei als Gäste (siehe Kapitel 2.3.4).<br />
Während des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden betreute das Team des Auslandsdienstes<br />
insgesamt 80 internationale Gäste mit Vertretern aus Albanien, Belgien, Brasilien,<br />
Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Italien, Israel, Japan, Kroatien, Kanada, Lettland,<br />
Malta, Mazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, <strong>der</strong> Schweiz, Serbien,<br />
<strong>der</strong> Slowakischen Republik, Slowenien, <strong>der</strong> Tschechischen Republik, <strong>der</strong> Ukraine, Ungarn,<br />
den USA und Nordkorea. Damit zeigten so viele internationale Teilnehmer Interesse<br />
am Deutschen Ärztetag wie nie zuvor.<br />
In diesem Rahmen fand auch eine Sitzung von Län<strong>der</strong>vertretern statt, die am ZEVA-<br />
Symposium teilnehmen (siehe Kapitel 1.4.2). Die mazedonische Ärztekammer stellte als<br />
Gastgeberin des Symposiums ihr Konzept vor und diskutierte mit den Kolleginnen und<br />
Kollegen das geplante inhaltliche Programm. Ähnlich <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den<br />
durchführenden Ärztekammern in den Jahren zuvor unterstützte <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Veranstalter organisatorisch und inhaltlich. Somit lag ein<br />
Län<strong>der</strong>schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2010</strong> bei Mazedonien, verbunden<br />
mit einem entsprechend regen Austausch mit <strong>der</strong> mazedonischen Ärztekammer. Bei einem<br />
Treffen mit dem Kammervorstand in Skopje konnten Vertreter des Auslandsdienstes<br />
zudem viele Fragen zur ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland beantworten und<br />
Impulse zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> relativ jungen Strukturen in Mazedonien geben.<br />
44
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
Fortgeführt wurde auch die gute Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Ärzteschaft Serbiens. Mit<br />
finanzieller Unterstützung <strong>der</strong> Hans-Neuffer-Stiftung besuchte eine siebenköpfige Delegation<br />
<strong>der</strong> serbischen Ärztekammer die <strong>Bundesärztekammer</strong> und informierte sich im<br />
Rahmen einer dreitägigen Studienreise über die Strukturen und Gremien <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft. Das Programm wurde vom Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorbereitet<br />
und durchgeführt. In Kooperation mit <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin konnte dem Anliegen<br />
<strong>der</strong> serbischen Gäste, mehr über Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und Mitglie<strong>der</strong>kommunikation<br />
zu erfahren, entsprochen werden. Das Besuchsprogramm umfasste einen Besuch<br />
bei <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Zudem informierten eine Vertreterin<br />
<strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung <strong>der</strong> KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftungsrecht <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern<br />
über das Arzthaftungsrecht in Deutschland. Das Ärztliche Zentrum für Qualität<br />
in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) stellte schließlich die Arbeit des Instituts vor und erläuterte<br />
die Maßnahmen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft im Bereich Patientensicherheit und Qualität<br />
in <strong>der</strong> Medizin. Die Ausführungen zum Thema Patientensicherheit im Gesundheitswesen<br />
sowie die Notwendigkeit einer entsprechenden Positionierung <strong>der</strong> serbischen Ärzteschaft<br />
zum besagten Thema stießen bei <strong>der</strong> serbischen Delegation auf große Resonanz.<br />
Die Studienreise wurde von <strong>der</strong> serbischen Kammerpräsidentin äußerst positiv bewertet,<br />
auch hinsichtlich zukünftiger Beratungen mit <strong>der</strong> serbischen Regierung.<br />
Im Anschluss an die Aktivitäten in 2009 wurden auch im Berichtsjahr die Kontakte zu<br />
den kantonalen Ärztekammern in Bosnien-Herzegowina gepflegt. Um die bisherigen<br />
Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Aufbau gemeinsamer Strukturen <strong>der</strong> organisierten<br />
Ärzteschaft des gesamten Landes weiterzuführen, ist für 2011 eine zusammenführende<br />
und im Idealfall konstituierende Sitzung <strong>der</strong> zehn kantonalen Kammern geplant.<br />
Bei den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im südosteuropäischen Raum wurden die<br />
fehlenden ärztlichen Organisationsstrukturen im Kosovo deutlich, wobei auch sehr<br />
schwer konkrete Ansprechpartner für ärztliche Belange zu identifizieren waren. Gleichzeitig<br />
häuften sich Anfragen bei den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Einschätzung von ärztlichen Diplomen aus dem Kosovo. Um mehr über die medizinische<br />
Versorgung, über die Situation <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie über die Aus-,<br />
Weiter- und Fortbildung im Kosovo zu erfahren, trafen Vertreter des Auslandsdienstes<br />
im September <strong>2010</strong> in Pristina engagierte Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreter <strong>der</strong> kosovarischen<br />
Regierung. Unterstützt wurde das Projekt von <strong>der</strong> Hans-Neuffer-Stiftung und<br />
Dr. Salih Berisha, <strong>der</strong> mit dem Universitätsklinikum Mannheim regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen<br />
im Kosovo durchführt. Bei allen Gesprächen wurde <strong>der</strong> konkrete<br />
Wunsch nach einem stärkeren Engagement <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Aufbau <strong>der</strong><br />
ärztlichen Selbstverwaltung des Landes formuliert. Dieser Wunsch wurde auch durch<br />
ein offizielles Schreiben des kosovarischen Gesundheitsministeriums an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unterstrichen. Der Auslandsdienst wird für 2011 Maßnahmen prüfen, die<br />
einen Beitrag zum Aufbau von Kammerstrukturen sowie zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Fort- und Weiterbildung im Kosovo leisten können.<br />
Am 29. und 30. Oktober <strong>2010</strong> fand auf Einladung <strong>der</strong> Ärztekammer <strong>der</strong> südrussischen<br />
Region ein deutsch-russisches Symposium in Sotschi in Russland statt. Eingeladen<br />
waren neben dem Präsidenten <strong>der</strong> neugegründeten nationalen Ärztekammer Russlands,<br />
Dr. Leonid Roshal, auch Repräsentanten verschiedener an<strong>der</strong>er russischer Ärzteorganisationen<br />
sowie hochrangige Regierungsvertreter. Die Veranstaltung wurde auf<br />
45
Wunsch <strong>der</strong> russischen Kolleginnen und Kollegen vom Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gemeinsam mit Dr. Anatol Resnikov, einem russischstämmigen Arzt in<br />
Deutschland, koordiniert. Das Zusammentreffen sollte <strong>der</strong> russischen Ärzteschaft gezielte<br />
Impulse zum Umbau <strong>der</strong> ärztlichen Organisationsstrukturen geben, konkrete Unterstützung<br />
wurde dabei angeboten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat für die russischen<br />
Ärztevertreter eine Modellfunktion. Der Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr.<br />
Frank Ulrich Montgomery, stellte die ärztliche Berufsordnung sowie das System <strong>der</strong> Gutachter-<br />
und Schlichtungsstellen vor. Außerdem trugen Vertreter des Auslandsdienstes<br />
und <strong>der</strong> KBV mit Präsentationen über die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland<br />
zum Programm bei. Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> boten <strong>der</strong> russischen Seite<br />
an, auch in Zukunft als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> genießt aufgrund ihres kontinuierlichen und nachhaltigen Engagements<br />
unter den mittel-, ost- und südosteuropäischen Ärzteorganisationen großes<br />
Ansehen. Die Teilnahme vieler Vertreter aus Südosteuropa an den Deutschen Ärztetagen<br />
zeigt unter an<strong>der</strong>em die wachsende Bindung an die deutsche Ärzteschaft und das<br />
Interesse an dem Verlauf <strong>der</strong> berufspolitischen Diskussionen in Deutschland.<br />
Angesichts vergleichbarer Herausfor<strong>der</strong>ungen für die Ärzteschaft europa- und weltweit<br />
ist die För<strong>der</strong>ung und Stabilisierung <strong>der</strong> Selbstverwaltung in Län<strong>der</strong>n mit ähnlichen<br />
Strukturen im Interesse <strong>der</strong> deutschen Ärztinnen und Ärzte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird die ärztliche Selbstverwaltung in Europa weiter stärken und den Aufbau neuer entsprechen<strong>der</strong><br />
Strukturen unterstützen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Migration<br />
von Ärztinnen und Ärzten, verbunden mit Fragen zur Berufsanerkennung und<br />
Qualitätsprüfung, ist dies auch hilfreich für die Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Einschätzung von Aus-, Weiter- und Fortbildungen aus Europa.<br />
Ein beson<strong>der</strong>s enger Erfahrungsaustausch mit Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union besteht seit Jahren mit ärztlichen Vertretern Israels, Japans und <strong>der</strong> USA. In Zusammenarbeit<br />
mit dem Weltärztebund wird <strong>der</strong> Auslandsdienst im Jahr 2011 auch verstärkt<br />
Aktivitäten in Län<strong>der</strong>n des arabischen Raums unterstützen. Diese Region ist in<br />
den internationalen ärztlichen Gremien bislang noch stark unterrepräsentiert (siehe<br />
Kapitel 1.4.3).<br />
1.5 Beauftragter für Menschenrechte<br />
1.5.1 Medizinische Situation von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />
legalen Aufenthaltsstatus – Faltblatt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Nach wie vor ist die medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />
in Deutschland mit faktischen Zugangsbarrieren verbunden. Da seitens <strong>der</strong> Betroffenen<br />
die Befürchtung besteht, dass ihr illegaler Aufenthaltsstatus durch die Inanspruchnahme<br />
von medizinischer Hilfe aufgedeckt wird, werden Arztbesuche selbst in<br />
dringenden Notfällen zu spät o<strong>der</strong> gar nicht durchgeführt. Dadurch verschlechtert sich<br />
die individuelle gesundheitliche Situation des Einzelnen teilweise gravierend; auch sind<br />
Folgen hinsichtlich <strong>der</strong> öffentlichen Gesundheit bspw. durch Infektionskrankheiten zu<br />
befürchten. Ärzte, die medizinische Hilfe bei dieser Personengruppe leisten, fühlen sich<br />
46
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />
häufig wegen des im Raume stehenden Vorwurfs <strong>der</strong> Beihilfe zum illegalen Aufenthalt<br />
kriminalisiert. Verschiedene Bundesregierungen haben diesen Missstand nicht grundsätzlich<br />
aufgehoben, son<strong>der</strong>n vielmehr in kleinen Schritten entschärft. So z. B. in einem<br />
Schreiben des damaligen Bundesinnenministers Dr. Schäuble an den Präsidenten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, vom 10. August 2007 (siehe<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 2008, S. 44) o<strong>der</strong> auch im Rahmen untergesetzlicher<br />
Normen, wie in <strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zum Aufenthaltsgesetz vom 27. Juli 2009. Diese Vorschrift konkretisiert das Handeln <strong>der</strong><br />
betroffenen Behörden in <strong>der</strong> Ausführung des Aufenthaltsgesetzes. Sie stellt fest, dass<br />
sich Ärztinnen und Ärzte bei <strong>der</strong> Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />
nicht strafbar machen, wenn sich ihre Handlungen objektiv auf die Erfüllung ihrer<br />
beruflichen Pflichten beschränken. Unsicherheiten gab es in den letzten Jahren auch<br />
hinsichtlich einer (vermeintlichen) Meldepflicht <strong>der</strong> behandelnden Ärzte, wenn sie im<br />
Zuge <strong>der</strong> medizinischen Behandlungen eines Menschen von seinem fehlenden Aufenthaltstatus<br />
Kenntnis bekamen. Auch hier stellt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
klar, dass Ärztinnen und Ärzte und sogenannte „berufsmäßige Gehilfen“ <strong>der</strong> Schweigepflicht<br />
unterliegen. Hierzu zählen neben dem medizinischen Personal auch das mit <strong>der</strong><br />
Abrechnung befasste Verwaltungspersonal von Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese<br />
Personen dürfen keine Angaben über Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten,<br />
an die Polizei o<strong>der</strong> die Auslän<strong>der</strong>behörden weitergeben. Die Klarstellungen in <strong>der</strong><br />
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift <strong>der</strong> Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom<br />
27. Juli 2009 zum „verlängerten Geheimnisschutz“ gewährleisten somit die durchgängige<br />
Einhaltung <strong>der</strong> ärztlichen Schweigepflicht bis in öffentliche Stellen hinein.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin unter<br />
Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe das Faltblatt „Patientinnen und<br />
Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Klinik und Praxis“ entwickelt. Zielgruppe<br />
des Faltblattes sind Ärztinnen und Ärzte. Das Faltblatt in gedruckter Form erfreute sich<br />
hoher Nachfrage; eine zweite Auflage wurde zum Ende des Berichtszeitraums in Auftrag<br />
gegeben. Den Ärztekammern wird eine elektronische Version zur Verfügung gestellt,<br />
damit diese an die regionalen Beson<strong>der</strong>heiten angepasst werden kann. Das Faltblatt ist<br />
unter http://baek.de/downloads/Flyer_Menschen_ohne_Papiere.pdf abrufbar.<br />
1.5.2 Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />
UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention<br />
Am 03.05.<strong>2010</strong> hat das Bundeskabinett angekündigt, die seit 18 Jahren geltende Vorbehaltserklärung<br />
zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention, die die Bundesregierung seiner Zeit erklärt<br />
hatte, zurückzunehmen. Ein Beschluss des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> hat<br />
diese Entscheidung zur Rücknahme begrüßt und den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene<br />
gebeten, entsprechende Anpassungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht<br />
vorzunehmen. Die Bundesregierung scheint jedoch <strong>der</strong> Auffassung zu sein, dass sich<br />
aus <strong>der</strong> Rücknahme kein gesetzlicher Handlungsbedarf ergibt. Eine Reihe von Initiativen<br />
<strong>der</strong> Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag for<strong>der</strong>te – bislang vergeblich – die<br />
Bundesregierung auf, den vorliegenden Handlungsbedarf gesetzestechnisch umzusetzen.<br />
Über den Berichtszeitraum hinaus wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> versuchen, <strong>der</strong><br />
Beschlusslage des 110. Deutschen Ärztetages 2007 Nachdruck zu verleihen.<br />
47
1.5.3 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Am 15. Dezember <strong>2010</strong> kamen die Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
zu ihrem jährlichen Treffen in Berlin zusammen. Dabei wurden unterschiedliche<br />
Themenbereiche diskutiert: die Rücknahme <strong>der</strong> Vorbehaltserklärung zur UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention,<br />
die Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung von Menschen ohne<br />
Aufenthaltstatus, das Faltblatt „Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />
in Krankenhaus und Praxis“, eine Anfrage von Ärzte <strong>der</strong> Welt e. V. zur Unterzeichnung<br />
<strong>der</strong> „Europäische[n] Erklärung Freier Zugang zur medizinischen Versorgung für<br />
Menschen ohne Papiere“, eine Anfrage von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte<br />
für die Frau e. V. zu einer Unterschriftenaktion „Von Genitalverstümmelung betroffene<br />
Frauen haben ein Recht auf medizinische Versorgung!“ sowie Fragen zur ärztlichen Untersuchung<br />
auf Flugreisefähigkeit bei abzuschiebenden Personen.<br />
48
2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.1 Ärztliche Ausbildung<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Während <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung entwickeln sich die Medizinstudierenden von heute<br />
zu den Ärzten von morgen. Damit die begrenzten Studienplätze von den bestgeeigneten<br />
Bewerbern besetzt werden und die ärztliche Ausbildung theoretisch-wissenschaftliche<br />
und klinisch-praktische Elemente optimal verbindet, um den Nachwuchs für den Arztberuf<br />
zu befähigen und zu begeistern, steht die <strong>Bundesärztekammer</strong> in enger Verbindung<br />
mit allen, die hierbei Verantwortung tragen. Die Vertretungen, Verbände und<br />
verfassten Organe <strong>der</strong> Medizinstudierenden, <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten und Hochschulen,<br />
<strong>der</strong> Gesundheits-, Forschungs- und Bildungspolitik sind die ständigen Gesprächspartner<br />
und Anlaufstellen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Ausbildung. Weiterentwicklungen und Neuerungen sind hierbei wichtig und notwendig,<br />
doch sie müssen zielgerichtet und rational begründet sein. Im Jahr <strong>2010</strong> trifft<br />
dies beson<strong>der</strong>s zu auf die Entwicklungen beim Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog<br />
Medizin (NKLM), jedoch in keiner Weise auf die Bestrebungen, die ärztliche<br />
Ausbildung in die Bachelor-/Masterstruktur zu überführen.<br />
2.1.1 Zugangsvoraussetzungen/Auswahlverfahren zur Zulassung zum<br />
Medizinstudium<br />
Das Medizinstudium übt weiterhin eine hohe Anziehungskraft aus, die sich in Bewerberzahlen<br />
vierfach über den verfügbaren Studienplatzkapazitäten wi<strong>der</strong>spiegelt. Auswahl-<br />
und Zulassungsverfahren sind daher unabdingbar und sollen in einer Weise gestaltet<br />
werden, welche die Individualität <strong>der</strong> Bewerber und das Profil <strong>der</strong> Ausbildungsstätten<br />
angemessen berücksichtigt und <strong>der</strong> dauerhaften medizinischen Versorgung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung am besten dient. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) führt als<br />
Nachfolgeeinrichtung <strong>der</strong> Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) das<br />
bundesweite Auswahlverfahren zum Medizinstudium im staatlichen Auftrag durch. Für<br />
bestimmte Bewerbergruppen (Nicht-EU-Auslän<strong>der</strong>, Sanitätsoffizieranwärter <strong>der</strong> Bundeswehr,<br />
Härtefälle, Zweitstudienbewerber u. a.) gibt es eine Vorabquote in Höhe von<br />
15 Prozent <strong>der</strong> circa 10.000 Medizinstudienplätze, die bundesweit jährlich zur Verfügung<br />
stehen. Von den verbleibenden Studienplätzen werden 20 Prozent ausschließlich<br />
nach <strong>der</strong> Abiturdurchschnittsnote und weitere 20 Prozent nach <strong>der</strong> Wartezeit zentral<br />
durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Die verbleibenden 60 Prozent <strong>der</strong><br />
Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren <strong>der</strong> Hochschulen vergeben. Dabei<br />
muss die Abiturdurchschnittsnote zwar einen maßgeblichen Einfluss behalten, kann<br />
aber von den 36 Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen individuell durch weitere<br />
Kriterien ergänzt werden. Zur Auswahl stehen beispielsweise bestimmte Einzelnoten<br />
des Zeugnisses, das Ergebnis von fachspezifischen Studierfähigkeitstests, die Art <strong>der</strong><br />
Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit o<strong>der</strong> das Ergebnis eines Auswahlgesprächs.<br />
Grundüberlegungen bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />
dürften u. a. sein, dass diese gerichtsfest sein müssen und mit vertretbarem Mehraufwand<br />
eine noch bessere Vorhersage des Studienerfolgs erzielen, als dies allein mit <strong>der</strong><br />
49
äußerst treffsicheren Abiturdurchschnittsnote für alle Beteiligten kostenneutral bereits<br />
möglich ist.<br />
Der Deutsche Ärztetag hat <strong>2010</strong> den Stellenwert <strong>der</strong> Abiturdurchschnittsnote im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Auswahlverfahren bekräftigt und plädiert zusätzlich dafür, dass vor Studienbeginn<br />
im medizinischen Bereich absolvierte Praktika und Ausbildungen ein höheres Gewicht<br />
erhalten. Die Medizinischen Fakultäten und Hochschulen werden aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
ihren Spielraum bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Auswahlverfahren effektiv zu nutzen und anhand<br />
des Studienerfolgs zu evaluieren. Im hochschuleigenen Auswahlverfahren können<br />
die Universitäten ihr Profil schärfen, die dazu am besten passenden Studienbewerber<br />
auswählen und eine langfristige Bindung zu ihnen aufbauen. Der Ausschuss „Ausbildung<br />
zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter<br />
dem Vorsitz von Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />
unterstützt eine stärkere Autonomie <strong>der</strong> Universitäten bei den Auswahlverfahren<br />
zur Zulassung zum Medizinstudium und steht einer Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern –<br />
ungeachtet ihrer Expertise z. B. bezüglich <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung – kritisch gegenüber.<br />
Die Frage, wer einmal ein „guter Arzt“ wird, kann angesichts <strong>der</strong> Bandbreite des<br />
Berufsbilds und <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Beurteilungskriterien im Rahmen von Auswahl- bzw.<br />
Zulassungsverfahren zum Medizinstudium unmöglich in seriöser Weise beurteilt werden.<br />
Den Zugang zum Medizinstudium mit bestimmten Festlegungen bzw. Verpflichtungen<br />
zu verknüpfen, wie dies die Politik mit einer Landarztquote angeregt hat, ist als<br />
unzuverlässig anzusehen und wird vom Deutschen Ärztetag ausdrücklich abgelehnt.<br />
Eine vergleichbare Regelung, die es <strong>der</strong> Bundeswehr ermöglicht, Studienplätze für künftige<br />
Truppenärzte im Rahmen einer Vorabquote in Höhe von 2 Prozent zu erhalten, hat<br />
den eklatanten Nachwuchsmangel in diesem Bereich nicht verhin<strong>der</strong>n können und bietet<br />
daher keinen erfolgversprechenden Lösungsansatz für die vermehrte Gewinnung<br />
von Landärzten.<br />
2.1.2 Anzahl an Studienplätzen<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> tritt dafür ein, alle Medizinischen Fakultäten und Hochschulen<br />
in Deutschland zu erhalten. Die Pläne <strong>der</strong> Landesregierung von Schleswig-Holstein,<br />
das Medizinstudium in Lübeck im Rahmen eines Sparpakets zur Sanierung des Landeshaushalts<br />
auslaufen zu lassen und dort ab dem Wintersemester 2011/12 keine neuen<br />
Studierenden mehr zu immatrikulieren, werden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam<br />
mit dem Deutschen Hochschulverband, dem Medizinischen Fakultätentag und<br />
allen weiteren Trägern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin als wissenschaftlich,<br />
ökonomisch und strukturpolitisch verfehlt abgelehnt. Stattdessen befürworten die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Politik Überlegungen<br />
über eine mo<strong>der</strong>ate Anhebung <strong>der</strong> Anzahl an Studienplätzen um etwa zehn<br />
Prozent. Die quantitative Erhöhung muss unter Beibehaltung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Ausbildung erfolgen und ist durch die Medizinischen Fakultäten und Hochschulen<br />
ohne solide Gegenfinanzierung nicht zu bewältigen. Die Sächsische Landesärztekammer<br />
hat beispielsweise schon konkrete Verhandlungen mit <strong>der</strong> Landesregierung zur Anhebung<br />
<strong>der</strong> Kapazitäten in entsprechen<strong>der</strong> Höhe aufgenommen. Diesem Beispiel sollten<br />
die an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> folgen und überdies für den Erhalt sämtlicher 36 Medizinischen<br />
Fakultäten in Deutschland sorgen. Der Bund und die Län<strong>der</strong> werden aufgefor<strong>der</strong>t, die<br />
50
enötigten Ressourcen bereitzustellen. Dort wo es zur Sicherstellung eines Hochschulstandorts<br />
unumgänglich ist, wird das gesteigerte Engagement des Bundes bei <strong>der</strong> Finanzierung<br />
<strong>der</strong> medizinischen Ausbildung – wie zuletzt im Fall Lübeck – ausdrücklich begrüßt.<br />
2.1.3 Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)<br />
In einer Entschließung hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> gefor<strong>der</strong>t, die Approbationsordnung<br />
für Ärzte dahingehend zu än<strong>der</strong>n, den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts<br />
<strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung wie<strong>der</strong> vor das Praktische Jahr zu verlagern, wie dies lange Jahre<br />
praktiziert worden war. Vertreter von Studierenden, Lehrenden und Prüfenden haben<br />
diese Frage im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) nochmals erörtert und sich<br />
ebenfalls für eine Rückkehr zur Aufteilung des Zweiten Teils <strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung in<br />
einen schriftlichen Teil vor dem Praktischen Jahr und einen mündlich-praktischen Teil<br />
nach dem Praktischen Jahr ausgesprochen. Diese Entflechtung erscheint u. a. deshalb<br />
sinnvoller, weil damit die theoretischen Kenntnisse <strong>der</strong> Studierenden vor <strong>der</strong> überwiegend<br />
praktisch orientierten Ausbildung im Praktischen Jahr überprüft werden. Das Bundesgesundheitsministerium<br />
wird aufgefor<strong>der</strong>t, den Prüfungsmodus des Zweiten Teils<br />
<strong>der</strong> Ärztlichen Prüfung entsprechend anzupassen.<br />
Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> spricht sich gegen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für<br />
Ärzte aus, die darauf abzielen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches<br />
Querschnittfach im Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte<br />
sind nach Auffassung des Ausschusses bereits an an<strong>der</strong>en Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin,<br />
Hygiene) und Eingriffe in die bestehende Struktur könnten ungewollt sogar<br />
nachteilige Effekte haben, indem sie z. B. von <strong>der</strong> weiteren Verbreitung von Präventionskonzepten<br />
in den klinischen Fächern ablenken.<br />
2.1.4 Bachelor-/Masterabschlüsse in <strong>der</strong> Medizin<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
In Deutschland ist auch <strong>2010</strong> die breite Ablehnung <strong>der</strong> zweigeteilten ärztlichen Ausbildung<br />
mit getrennten Bachelor- und Masterstudiengängen (BA/MA) deutlich geworden.<br />
Im März <strong>2010</strong> luden <strong>der</strong> Medizinische Fakultätentag (MFT) und <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika<br />
(VUD) unter <strong>der</strong> Fragestellung „Frischer Wind im Heiligtum?“ gemeinsam<br />
zu einem Bologna-Symposium nach Berlin ein. Von <strong>der</strong> Sinnhaftigkeit einer Aufspaltung<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung schienen nicht einmal die dort vertretenen internationalen<br />
Referenten, in <strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n die Bologna-Reform das Medizinstudium bereits erfasst<br />
hat, überzeugt zu sein. Auch in den Nie<strong>der</strong>landen und Großbritannien gibt es für<br />
den Medizin-Bachelor keine echte Berufsperspektive, und die einhellige Erfahrung<br />
zeigt, dass niemand das Medizinstudium mit <strong>der</strong> Absicht beginnt, nach drei Jahren in<br />
ein an<strong>der</strong>es Fach umzusatteln. Umso drängen<strong>der</strong> stellt sich die Frage, was die ärztliche<br />
Ausbildung hierzulande positiv auszeichnet. Die Experten zählen hierzu die hohen Studienerfolgsquoten,<br />
die hohe Mobilität <strong>der</strong> Studierenden, die vergleichbaren Prüfungen<br />
mit externer Qualitätssicherung, die geregelte Anerkennung <strong>der</strong> Abschlüsse in <strong>der</strong> Euro-<br />
51
päischen Union und die Wertschätzung, die deutsche Ärzte international genießen.<br />
Kurzum, die wesentlichen Ziele des Bologna-Prozesses sind auch ohne Strukturreform<br />
längst erreicht. Entsprechend einig sind sich <strong>der</strong> Deutsche Hochschulverband, die<br />
Hochschulrektorenkonferenz und die Gesundheitspolitik darin, an <strong>der</strong> einstufigen Studienstruktur<br />
und dem einheitlichen Staatsexamen festzuhalten.<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag hat im Mai <strong>2010</strong> zum wie<strong>der</strong>holten Mal die Einführung<br />
einer Bachelor-/Masterstruktur in <strong>der</strong> Medizin entschieden abgelehnt. Das Medizinstudium<br />
soll ebenso wie die Rechtswissenschaften von <strong>der</strong> Bologna-Reform ausgenommen<br />
bleiben und weiterhin mit dem Staatsexamen abschließen. Für die notwendigen Reformen<br />
des Medizinstudiums lässt die Approbationsordnung für Ärzte den Medizinischen<br />
Fakultäten nach Ansicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausreichend Spielraum. Wie dieser<br />
genutzt werden kann, wurde im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />
Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. mit Vertretern <strong>der</strong> Bundesvertretung<br />
<strong>der</strong> Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) und dem Medizinischen<br />
Fakultätentag (MFT) mehrfach erörtert. Im Oktober <strong>2010</strong> zog <strong>der</strong> Medizinische Fakultätentag<br />
in einer öffentlichen Veranstaltung unter <strong>der</strong> Überschrift „Innovationen im Medizinstudium“<br />
eine positive Zwischenbilanz. Reformierte medizinische Regel- und Modellstudiengänge<br />
gewährleisten einen frühzeitigen Patientenkontakt und bedienen sich<br />
vielfältiger Möglichkeiten, die Studierenden optimal auf den klinisch-praktischen Teil<br />
ihres Studiums vorzubereiten. Beispielsweise gibt es in Münster mittlerweile ein Studienhospital,<br />
in dem Studierende die klinischen Arbeitsabläufe systematisch einüben<br />
und selbst Notfallsituationen anhand realistischer Simulationen beherrschen lernen.<br />
Das Theatrum Anatomicum in Ulm führt den Studierenden anschaulich vor Augen, wie<br />
das im Präparierkurs Erlernte im Operationssaal Anwendung findet. Praktisch jede<br />
Medizinische Fakultät verfügt inzwischen über Einrichtungen zum Üben praktischer<br />
Fertigkeiten, sei es anhand von Phantomen, Schauspielerpatienten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Lehrund<br />
Lernmitteln.<br />
Nachdem sich die öffentliche Meinungsbildung deutlich gegen Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
(BA/MA) in <strong>der</strong> Medizin darstellt, konzentrierte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>2010</strong> auf die Beobachtung des einzig verbleibenden Projekts dieser Zielrichtung, die<br />
European Medical School Oldenburg-Groningen. In einer grenzüberschreitenden Kooperation<br />
soll in gemeinsamer Trägerschaft <strong>der</strong> Carl von Ossietzky Universität im deutschen<br />
Oldenburg und <strong>der</strong> Rijksuniversiteit im nie<strong>der</strong>ländischen Groningen eine europäische<br />
Medizinische Fakultät (European Medical School) entstehen. Das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
hat den Wissenschaftsrat gebeten, das Konzept zu begutachten. An sein im<br />
November <strong>2010</strong> veröffentlichtes, grundsätzlich positives Votum knüpft <strong>der</strong> Wissenschaftsrat<br />
einige Bedingungen, da noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Die<br />
Kritikpunkte betreffen insbeson<strong>der</strong>e die personelle Abdeckung einzelner medizinischer<br />
Fächer, die rechtliche Ausgestaltung eines Universitätsklinikums auf deutscher Seite<br />
und Teile des Finanzierungskonzeptes. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre ablehnende<br />
Haltung zur Einführung eines Bachelor- und Masterstudiengangs quasi durch die Hintertür<br />
seit Bekanntwerden des Projekts stets deutlich formuliert und wird nun aufmerksam<br />
weiter verfolgen, inwieweit die notwendigen Qualitätsansprüche an Lehre, Forschung<br />
und Krankenversorgung tatsächlich erfüllt werden. Der erste Jahrgang soll zum<br />
Wintersemester 2011/2012 mit 40 Studienanfängern beginnen, die am Ende des sechsjährigen<br />
Studiums die Möglichkeit erhalten, das Studium entwe<strong>der</strong> mit dem nie<strong>der</strong>ländischen<br />
„Master of Science in Geneeskunde“ o<strong>der</strong> mit dem deutschen Staatsexamen ab-<br />
52
zuschließen. Beide Abschlüsse befähigen nach <strong>der</strong> europarechtlichen Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG zur Ausübung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in allen Staaten <strong>der</strong><br />
Europäischen Union. Obwohl auf deutscher Seite das Staatsexamen als Abschluss somit<br />
gewahrt bleibt, bildet das Projekt nach Einschätzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dennoch<br />
ein mögliches Einfallstor für zweigestufte Medizinstudiengänge in Deutschland. Da an<br />
<strong>der</strong> European Medical School Oldenburg-Groningen nach drei Jahren <strong>der</strong> „Bachelor of<br />
Science in Geneeskunde“ erworben werden kann, wird kritisch zu beobachten sein und<br />
sich zeigen, welche medizinnahen Berufsbereiche davon profitieren könnten, denn für<br />
die ärztliche Tätigkeit qualifiziert dieser Abschluss eindeutig nicht.<br />
2.1.5 Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin (NKLM)<br />
Die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) hat auch im Jahr <strong>2010</strong> die Entwicklung<br />
des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin voran getrieben.<br />
Die Steuergruppe für den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin<br />
hat die Arbeit aufgenommen und sich zu ersten Beratungen getroffen. Diverse Unterarbeitsgruppen<br />
bearbeiten momentan einzelne Fragestellungen und Abschnitte des komplexen<br />
Projekts mit den sieben Kompetenzbereichen „Medizinischer Experte (Expertiseentwicklung)“,<br />
„Kommunikator“, „Interprofessioneller Partner“, „Verantwortungsträger<br />
(Manager)“, „Gesundheitsberater und Gesundheitsfürsprecher“, „Wissenschaftler und<br />
Lehrer“ sowie „Professionelles Vorbild“. Die Erarbeitung von Abschlussergebnissen<br />
wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />
Die Abstimmungsverfahren bei <strong>der</strong> Entwicklung des NKLM sollen sich an den Konsensprozessen<br />
<strong>der</strong> Leitlinienentwicklung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) orientieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet<br />
auch diese Phase des Projekts mit dem Ziel, eine optimale Gewichtung theoretisch-wissenschaftlicher<br />
und klinisch-praktischer Ausbildungsinhalte zu erreichen. Im<br />
Blick bleibt dabei stets die Vereinbarkeit mit <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung, <strong>der</strong> europäischen<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG und <strong>der</strong> Anschlussfähigkeit an die<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung.<br />
2.1.6 Praktisches Jahr<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in mehreren Anträgen mit Verbesserungen<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung im Praktischen Jahr auseinan<strong>der</strong>. Ein grundsätzliches Anliegen<br />
besteht in <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Freizügigkeit innerhalb Deutschlands mit dem Ziel,<br />
eine bundesweite Mobilität zu schaffen. Während einige Medizinische Fakultäten dies<br />
bereits weitgehend gewährleisten, handhaben an<strong>der</strong>e Hochschulstandorte die bundesweite<br />
Freizügigkeit im Vergleich zu internationalen Wahlmöglichkeiten noch vergleichsweise<br />
restriktiv. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollte die nationale und internationale<br />
Mobilität im Praktischen Jahr in vergleichbarer Weise behandelt werden und eine<br />
Angleichung <strong>der</strong> Regelungen ist daher zu begrüßen.<br />
Die For<strong>der</strong>ung, Krankenhäuser <strong>der</strong> Regelversorgung grundsätzlich für die Ausbildung<br />
im Praktischen Jahr zu öffnen, stößt beim Medizinischen Fakultätentag auf Bedenken.<br />
53
In <strong>der</strong> geltenden Approbationsordnung für Ärzte sind Standards für die Strukturqualität<br />
des Praktischen Jahrs nie<strong>der</strong>gelegt, die weiterhin als notwendig angesehen werden. Da<br />
anerkannt wird, dass das alleinige Vorhandensein struktureller Voraussetzungen noch<br />
keine gute Ausbildung für Studierende im Praktischen Jahr garantiert, wird die Evaluation<br />
anhand weiterer Qualitätsmerkmale angeregt. Darüber hinaus stellt sich die Frage,<br />
inwieweit ein objektiver Bedarf für eine zahlenmäßige Kapazitätsausweitung überhaupt<br />
gegeben ist. Allein die Medizinische Hochschule Hannover verfügt über mehr als 50<br />
akademische Lehrkrankenhäuser, die weiträumig verteilt sind und sämtliche Versorgungskategorien<br />
abdecken. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) führt <strong>der</strong>zeit eine<br />
Umfrage unter allen Medizinischen Fakultäten und Hochschulen zum Bedarf an zusätzlicher<br />
Ausbildungskapazität für das Praktische Jahr durch, über <strong>der</strong>en Ergebnis zu gegebener<br />
Zeit berichtet wird.<br />
An <strong>der</strong> bestehenden Struktur des Praktischen Jahrs mit zwei Pflichttertialen in Innerer<br />
Medizin und Chirurgie und einem Tertial in einem klinisch-praktischen Wahlfach soll<br />
grundsätzlich festgehalten werden. Allen Bestrebungen, das Praktische Jahr in vier<br />
Quartale zu unterteilen, von denen drei verpflichtend in den Gebieten Innere Medizin,<br />
Chirurgie und Allgemeinmedizin abzuleisten sind und nur noch ein Wahlquartal verbleibt,<br />
wird eine Absage erteilt. Eine Verkürzung <strong>der</strong> Ausbildungsdauer auf Quartale<br />
würde zu einer Verflachung und Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildungsqualität in allen Abschnitten<br />
führen. Eine Anhebung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Pflichtabschnitte würde überdies die Möglichkeit<br />
unverhältnismäßig einschränken, weitergehende Erfahrungen in einem Wahlfach<br />
zu sammeln.<br />
Bei den Wahlfächern sollten die Universitäten ihren bisherigen Gestaltungsspielraum<br />
behalten und im Praktischen Jahr z. B. den betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische<br />
Tätigkeit je nach örtlichen Gegebenheiten in gewissem Umfang anerkennen können.<br />
Alle Wahlfächer für alle 36 Medizinischen Fakultäten und Hochschulen allgemeinverbindlich<br />
zu definieren, würde aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Überregulierung<br />
bedeuten und <strong>der</strong> erwünschten Profilbildung <strong>der</strong> Universitäten zuwi<strong>der</strong>laufen. Die<br />
eingangs erwähnte erleichterte bundesweite Mobilität im Praktischen Jahr kommt den<br />
Bedürfnissen aller Beteiligten auch in dieser Hinsicht besser entgegen.<br />
2.2 Ärztliche Weiterbildung<br />
2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
Nach dreijähriger Bearbeitungszeit konnte die Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
(MWBO) in diesem Jahr mit <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> MWBO 2003<br />
(Stand 25.06.<strong>2010</strong>) abgeschlossen werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte<br />
Ende 2007/Anfang 2008 beschlossen, die Anregung <strong>der</strong> Landesärztekammern sowie<br />
Hinweise <strong>der</strong> Fachgesellschaften und Berufsverbände, die sich auf Grund praktischer<br />
Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen ergeben haben, gebündelt<br />
und strukturiert für eine Beratung auf dem Deutschen Ärztetag vorzubereiten.<br />
Die Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO wurde erstmalig in einem neuen Beratungsverfahren<br />
zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, dem sogenannten<br />
54
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Zweistufigen Normsetzungsverfahren, durchgeführt. Dieses zwischen den Kammern<br />
verabredete Koordinierungsverfahren soll zu einer möglichst verbindlichen einheitlichen<br />
Rechtssetzung – hier: bundeseinheitliche Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses<br />
zur MWBO – führen. Nach Ablauf <strong>der</strong> Rückmeldefrist für die Landesärztekammern, Berufsverbände<br />
und Fachgesellschaften am 30.05.2008 waren die teilweise mehrtägigen<br />
Sitzungen <strong>der</strong> Weiterbildungsgremien in den letzten Jahren von diesem Thema dominiert.<br />
Ziel <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO war es, die einzelnen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zusammenzuführen.<br />
Ausdrücklich nicht vorgesehen waren grundlegende strukturelle<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> MWBO, d. h. eine sogenannte Novelle. Aus berufspolitischen Gründen<br />
sowie dem europarechtlichen Überhang wurde in Bezug auf die Allgemeinmedizin von<br />
diesem Grundsatz abgewichen. Die entsprechenden Beschlüsse hierzu wurden, losgelöst<br />
vom Zweistufigen Normsetzungsverfahren, ausschließlich im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gefasst.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> legte einen Antrag zur MWBO auf dem<br />
113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden vor, welcher unter Berücksichtigung von vier<br />
Än<strong>der</strong>ungsanträgen beschlossen wurde.<br />
Die an den Vorstand überwiesenen Ärztetagsanträge zur Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO<br />
wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beraten (siehe Kapitel 13.2.1).<br />
Die Ärztetagsanträge zur Überarbeitung <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Akupunktur sowie <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsinhalte zur Selbsterfahrung im Gebiet Psychosomatische Medizin und<br />
Psychotherapie wurden berücksichtigt. Die aktuelle MWBO (Stand 25.06.<strong>2010</strong>) ist auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abrufbar (http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
page.asp?his =1.128.129)<br />
2.2.2 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien, <strong>der</strong> (Muster-)Kursbücher und<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Logbücher<br />
Im Nachgang zur Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) müssen<br />
folgende Unterlagen angepasst werden:<br />
• In die (Muster-)Kursbücher müssen die Verän<strong>der</strong>ungen, z. B. die Splittung von Kursen<br />
in Grund- und Aufbaukurse sowie die Festlegung <strong>der</strong> zeitlichen Reihenfolge, eingearbeitet<br />
werden.<br />
• Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> überarbeiteten Fassung <strong>der</strong> MWBO 2003 (Stand 25.06.<strong>2010</strong>) hat <strong>der</strong><br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Auftrag zur Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinien<br />
über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung im September <strong>2010</strong> erteilt. Die meisten<br />
Richtzahlen werden voraussichtlich Bestand haben. Einige sind jedoch anzupassen<br />
bzw. neu festzulegen. Nur dieser, als relativ gering eingeschätzter Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />
<strong>der</strong> Richtzahlen ist nach entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitung in den Weiterbildungsgremien,<br />
den betroffenen Fachgesellschaften und Berufsverbänden zur kurzfristigen<br />
Stellungnahme im September <strong>2010</strong> zugeleitet worden. Die Beratung in den Weiterbildungsgremien<br />
erfolgt abschließend voraussichtlich im Januar 2011, sodass ggf. bereits<br />
im Februar 2011 ein entsprechen<strong>der</strong> Vorstandsbeschluss zu den überarbeiteten<br />
(Muster-)Richtlinien 2003 erfolgen kann.<br />
• Im Nachgang sind dann die (Muster-)Logbücher anzupassen.<br />
55
2.2.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />
Um ihre Zukunftsfähigkeit langfristig zu gewährleisten, bedarf die ärztliche Weiterbildung<br />
einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, bei <strong>der</strong> z. B. neue technische Entwicklungen<br />
aufgegriffen und die strukturellen Ausgestaltungen <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
(MWBO) überprüft und angepasst werden. Der Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />
Weiterbildung“ hat sich <strong>2010</strong> mit beiden genannten Entwicklungsaspekten<br />
beschäftigt. Zum einen wurde die Frage diskutiert, wie die neuen elektronischen Medien<br />
in angemessener Form Eingang – zunächst in die ärztliche Kursweiterbildung – erhalten<br />
können; zum an<strong>der</strong>en wurden Überlegungen zu einer Strukturdiskussion im Sinne <strong>der</strong><br />
Etablierung von Weiterbildungsmodulen auf den Weg gebracht.<br />
Nach Auffassung des Arbeitsausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ kann die Vermittlung<br />
theoretischer Weiterbildungsinhalte bei <strong>der</strong> Kursweiterbildung in gewissem Umfang<br />
und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> einschlägigen rechtlichen Bestimmungen durchaus<br />
auch auf elektronischem Weg erfolgen. Das sogenannte E-Learning („elektronisches<br />
Lernen“) nimmt in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung einen zunehmenden Stellenwert ein und<br />
wurde bereits vom ärztlichen Fortbildungswesen erfolgreich aufgegriffen und anhand<br />
eigens entwickelter Qualitätskriterien zertifiziert (http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/eLearningKriterienkatalog_V70.pdf). Da in <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung jedoch<br />
nicht nur theoretisches Wissen erlangt, son<strong>der</strong>n auch Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
erworben werden müssen, kann E-Learning dort nur ein Baustein innerhalb eines Gesamtgefüges<br />
sein, das mit dem Begriff „Blended Learning“ (sinngemäß „verbundenes<br />
Lernen“) anschaulich beschrieben werden kann. Das „verbundene Lernen“ besteht darin,<br />
dass sich Präsenzphasen mit Phasen des mediengestützten Lernens abwechseln.<br />
Um die hierdurch erreichbare Flexibilisierung und verbesserte Familienfreundlichkeit<br />
von Kursweiterbildungen bei gleichbleiben<strong>der</strong> Weiterbildungsqualität sicherstellen zu<br />
können, plant <strong>der</strong> Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“, einen eigenen Kriterienkatalog<br />
für die Weiterbildung – in Analogie zu den für Fortbildungen bereits geltenden<br />
„Qualitätskriterien E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ – zu definieren.<br />
Die im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ unter dem Stichwort „Moduldebatte“<br />
begonnene Strukturdiskussion erfolgt in direktem Anschluss an die Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> MWBO 2003 in <strong>der</strong> Fassung vom 25.06.<strong>2010</strong>. Die Erfahrungen mit den im<br />
Überarbeitungsverfahren vorgebrachten Än<strong>der</strong>ungswünschen zeigten, dass sich einige<br />
Vorstellungen problemlos in die bestehende Weiterbildungsstruktur integrieren ließen,<br />
an<strong>der</strong>e hingegen Kompatibilitätsprobleme zu Tage för<strong>der</strong>ten. Letztere waren Auslöser<br />
<strong>der</strong> Moduldebatte, die allerdings noch am Anfang steht und mit größter Umsicht geführt<br />
wird. Im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ wurde zunächst sorgfältig<br />
analysiert und abgewogen, was sich an <strong>der</strong> bestehenden Systematik <strong>der</strong> MWBO so weit<br />
bewährt hat, dass es auch in einem künftigen Modulsystem grundsätzlich erhalten bleiben<br />
soll. Die ebenfalls identifizierten, strukturellen Schwachstellen <strong>der</strong> MWBO sind <strong>der</strong><br />
eigentliche Antrieb und Prüfstein für die Weiterbildungsmodule, die als in sich geschlossene<br />
Einheiten verstanden werden sollen.<br />
Die fachlichen Diskussionen und inhaltlichen Abstimmungen auf beiden Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung wurden im dritten und vierten Quartal<br />
des Berichtsjahrs intensiviert und sollen in die Erstellung von Konzepten münden, die<br />
im Laufe des Jahres 2011 zur weiteren Beratung vorgelegt werden können.<br />
56
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
2.2.4 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland<br />
Das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit den Landesärztekammern verantwortete<br />
Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland dient <strong>der</strong> kontinuierlichen<br />
Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung. Zwischen Juni und September 2009 fand die<br />
erste bundesweite Online-Befragung <strong>der</strong> weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte<br />
(WBA) und <strong>der</strong>en Weiterbildungsbefugten (WBB) unter wissenschaftlicher Begleitung<br />
<strong>der</strong> Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich statt. Die umfangreichen<br />
Ergebnisse stehen im Berichtsjahr <strong>2010</strong> in Form von Grafiken, Diagrammen und<br />
Tabellen auf den Internetseiten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />
(www.bundesaerztekammer.de) zur Verfügung und können dort in Form von Län<strong>der</strong>rapporten<br />
und einem Bundesrapport abgerufen werden.<br />
Über das Webportal www.evaluation-weiterbildung.de ergeben sich erweiterte Möglichkeiten<br />
zur Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse über eine interaktive Grafik, die sogenannte „Dynamische<br />
Spinne“. Sie ermöglicht es, Vergleichskombinationen aus 59 Fachrichtungsgruppen<br />
auf Bundes- und Län<strong>der</strong>ebene zu erstellen. Je<strong>der</strong> Interessierte hat somit die<br />
Möglichkeit, die Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung seiner eigenen Fachrichtungsgruppe mit an<strong>der</strong>en<br />
Fachrichtungsgruppen auf Bundes- und/o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>ebene in einen direkten Vergleich<br />
zu setzen. Die Darstellung als Schulnoten zwischen 1 und 6, <strong>der</strong>en Mittelwerte<br />
Anwendung<br />
evidenzbasierter<br />
Medizin<br />
Globalbeurteilung<br />
1<br />
Vermittlung<br />
von<br />
Fachkompetenz<br />
0 = fehlende Werte<br />
Betriebskultur Lernkultur<br />
Entscheidungskultur Führungskultur<br />
Kultur zur Fehlervermeidung<br />
Abbildung 1: Bundesweite Evaluationsergebnisse <strong>der</strong> Weiterbildung über alle Fachrichtungen<br />
als Mittelwert von Schulnoten zwischen 1 und 6 („Bundesspinne“)<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
57
verglichen werden, ist intuitiv eingängig und anschaulich. In <strong>der</strong> folgenden Abbildung<br />
ist die sogenannte „Bundesspinne“ dargestellt mit den bundesweiten Mittelwerten zur<br />
Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in den acht Kategorien „Globalbeurteilung“, „Vermittlung<br />
von Fachkompetenz“, „Lernkultur“, „Führungskultur“, „Kultur zur Fehlervermeidung“,<br />
„Entscheidungskultur“, „Betriebskultur“ und „Anwendung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin“.<br />
Das Reizvolle an dem Design des Evaluationsprojekts ist nicht nur die Darstellung einer<br />
punktuellen Ist-Analyse, son<strong>der</strong>n auch das Benchmarking für die eigene Fachrichtungsgruppe,<br />
das durch eine regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Befragung seine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
erlangt. Somit kann sich die Weiterbildung über Feedback-Schlaufen zu einem<br />
kontinuierlich lernenden System entwickeln. Verbesserungen können sich allerdings<br />
nur dort einstellen, wo die WBB gemeinsam mit den WBA ihre eigenen Evaluationsdaten<br />
analysieren und zum Ausgangspunkt von Prozessoptimierungen machen. Ärztliche<br />
Weiterbildung darf nicht nur als ein „Nebenprodukt“ ärztlicher Tätigkeit verstanden werden,<br />
die unstrukturiert und unreflektiert „nebenher“ ablaufen kann.<br />
Es sind alarmierende Ergebnisse, wenn bei Antritt <strong>der</strong> Weiterbildung nur die Hälfte<br />
aller Weiterzubildenden einen strukturierten Weiterbildungsplan erhält und fast 40 Prozent<br />
<strong>der</strong> Weiterzubildenden angeben, dass keine Lern- bzw. Weiterbildungsziele vereinbart<br />
werden. Dies läuft allen Bestrebungen <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft zur Qualitätssicherung<br />
und Lernzielorientierung <strong>der</strong> Weiterbildung zuwi<strong>der</strong>, die ihren Nie<strong>der</strong>schlag in <strong>der</strong><br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung, den (Muster-)Richtlinien, (Muster-)Logbüchern und<br />
(Muster-)Kursbüchern finden. Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 hat bereits festgelegt,<br />
dass sich <strong>der</strong> Befugte und <strong>der</strong> Weiterzubildende nach Abschluss eines jeden Weiterbildungsabschnitts,<br />
mindestens jedoch einmal jährlich, zu einem Gespräch zusammenfinden<br />
sollen, um den Stand <strong>der</strong> Weiterbildung miteinan<strong>der</strong> zu erörtern und zu beurteilen.<br />
Das durch die erste Befragung aufgedeckte Umsetzungsdefizit kann nur vor Ort behoben<br />
werden, und hierbei sind vor allem die Landesärztekammern gefor<strong>der</strong>t, die Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Standards zu forcieren.<br />
Von April bis Juni 2011 wird die nächste bundesweite Befragung von Weiterzubildenden<br />
und Weiterbil<strong>der</strong>n stattfinden, an <strong>der</strong> sich alle Ärztekammern beteiligen werden. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> greift im Rahmen <strong>der</strong> aktuellen Vorbereitung dieser zweiten Befragungsrunde<br />
die Erfahrungen aus <strong>der</strong> ersten Befragung auf und diskutiert Lösungen gemeinsam<br />
mit allen Projektpartnern. Insbeson<strong>der</strong>e gilt es, die Verfahren für eine direkte<br />
Adressierung <strong>der</strong> Weiterzubildenden sowie für die Veröffentlichung <strong>der</strong> weiterbildungsstättenbezogenen<br />
Ergebnisse in einer Weise zu optimieren, die allen datenschutzrechtlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen vollumfänglich gerecht wird.<br />
In den Folgejahren soll die Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in zweijährlichen Abständen<br />
fortgeführt werden, um über longitudinale Vergleiche belastbare Aussagen zu Stärken,<br />
Schwachstellen und Verbesserungspotentialen während <strong>der</strong> Weiterbildung treffen zu<br />
können. Aussagekräftige und vergleichbare Daten können nur bei anhaltend hoher Beteiligung<br />
erreicht werden. Daher werden <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />
intensiv über die Internetseiten (www.bundesaerztekammer.de) und in den entsprechenden<br />
Organen auf die nächsten Befragungen hinweisen und alle an einer guten<br />
Weiterbildung Interessierten dazu auffor<strong>der</strong>n, das Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
in Deutschland weiter aktiv zu unterstützen.<br />
58
2.2.5 Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> hat sich <strong>der</strong> gemeinsam von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) eingerichtete Ausschuss „Gebietszugehörigkeit<br />
ärztlicher Leistungen“ mit Qualitätssicherungsvereinbarungen und insbeson<strong>der</strong>e den<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> Fachkunde nach § 135 Absatz 2 des Fünften Sozialbesetzbuchs<br />
(SGB V) beschäftigt. Dabei handelt es sich um Berufsausübungsregelungen auf sozialrechtlicher<br />
Grundlage, die dazu dienen sollen, Einschränkungen für die Teilnahme von<br />
Ärzten an <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung mittels Qualitäts- bzw. Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu regeln. Dabei spielen u. a. Richtzahlen bei bestimmten Untersuchungen<br />
bzw. Behandlungen und Prüfungen (Kolloquien) als Nachweis beson<strong>der</strong>er Kenntnisse<br />
und Erfahrungen eine zentrale Rolle. Der Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher<br />
Leistungen“ hat daher einen systematischen Abgleich <strong>der</strong> Richtzahlen und Prüfungsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V mit<br />
denen <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung bzw. (Muster-)Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und den Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern vorgenommen.<br />
Die bei den Richtzahlen festgestellten Abweichungen liegen nach Auffassung des Ausschusses<br />
vor allem darin begründet, dass diese nicht auf den Ergebnissen wissenschaftlicher<br />
Studien beruhen, son<strong>der</strong>n von Sachverständigen mit jeweils unterschiedlichen<br />
Intentionen festgelegt wurden. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)<br />
Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie die Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
verfolgen didaktische Ziele im Sinne einer „Bildungsordnung“. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen<br />
nach SGB V haben die Zielsetzung einer vertragsärztlichen<br />
Steuerung im Sinne einer „Berufsausübungsordnung“. Richtzahlen im erstgenannten<br />
Fall sind daher als Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die allgemeine Beherrschung<br />
einer Untersuchungs- o<strong>der</strong> Behandlungsmethode ausgelegt. Richtzahlen im letztgenannten<br />
Fall beziehen sich hingegen auf die selbständige Beherrschung von Untersuchungs-<br />
o<strong>der</strong> Behandlungsmethoden im vertragsärztlichen Kontext. Bestimmte Abweichungen<br />
innerhalb und zwischen beiden Bereichen sind jedoch auch unter Beachtung<br />
<strong>der</strong> genannten unterschiedlichen Zielsetzungen in dieser Form nicht plausibel und sollten<br />
daher hinterfragt und ggf. korrigiert werden.<br />
Ein weiteres Thema waren die zusätzlichen Prüfungen vor <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung,<br />
denen sich Ärzte nach bestandener Facharztprüfung in bestimmten Fällen unterziehen<br />
müssen, um bestimmte vertragsärztliche Leistungen abrechnen zu können.<br />
Diese als Kolloquien bezeichneten Prüfungsverfahren stoßen auf erhebliche Kritik,<br />
denn sie werden von den Betroffenen vielfach als unnötige Doppelprüfungen angesehen<br />
und stellen nach Auffassung von Kritikern das Weiterbildungsrecht insgesamt in Frage.<br />
Um <strong>der</strong> festgestellten Tendenz einer Auseinan<strong>der</strong>entwicklung von Sozial- und Weiterbildungsrecht,<br />
wie sie sich in den Richtzahlen und Prüfungsverfahren manifestiert, entgegenzuwirken,<br />
empfiehlt <strong>der</strong> Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ die<br />
Herstellung einer inhaltlichen Definitionskompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf sozialgesetzlicher<br />
Grundlage. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
haben gemeinsam Eckpunkte für einen Vorschlag zu einer entsprechenden<br />
Gesetzgebungsinitiative vorbereitet, um diese bei passen<strong>der</strong> Gelegenheit – dann konkret<br />
ausformuliert – einbringen zu können.<br />
59
2.2.6 (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 24.09.<strong>2010</strong> das (Muster-)Kursbuch<br />
„Suchtmedizinische Grundversorgung“ zur Regelung <strong>der</strong> Kursweiterbildung zum Erwerb<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Zusatz-Weiterbildung beschlossen. Damit wird das Curriculum<br />
„Suchtmedizinische Grundversorgung“ abgelöst. Die Än<strong>der</strong>ung wurde erfor<strong>der</strong>lich,<br />
nachdem das Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung am 20.07.2009<br />
in Kraft getreten war. Darin ist geregelt, dass Patienten mit schwerster Opiatabhängigkeit,<br />
bei denen vorherige Abstinenz- und Substitutionsversuche gescheitert waren, in zugelassenen<br />
Zentren mit Diamorphin behandelt werden können. In die insgesamt<br />
50 Stunden umfassende Kursweiterbildung wurden daher mit dem (Muster-)Kursbuch<br />
„Suchtmedizinische Grundversorgung“ bestimmte, speziell die diamorphingestützte<br />
Substitutionsbehandlung betreffende, Lehr- und Lerninhalte aufgenommen. Das Wahlthema<br />
„Substitution mit Diamorphin“ fasst diese in sechs Kursstunden zusammen. Vermittelt<br />
werden darin u. a. Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Substitution mit Diamorphin auf Grundlage<br />
<strong>der</strong> Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu<br />
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung, Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> Beigebrauchskontrollen, Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Patientenaufklärung und<br />
Dokumentation, Notfälle in <strong>der</strong> Substitution, begleitende Hilfen und Erfor<strong>der</strong>nisse an<br />
Einrichtungen zur Substitution mit Diamorphin. Das (Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische<br />
Grundversorgung“ dient als methodische und inhaltliche Grundlage. Alle Anbieter<br />
und Veranstalter <strong>der</strong> entsprechenden Kursweiterbildung werden zu seiner Beachtung<br />
und Umsetzung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
2.2.7 Sachbearbeitertagung<br />
Am 22./23.11.<strong>2010</strong> fand <strong>der</strong> bereits bewährte jährliche Erfahrungsaustausch zwischen<br />
Mitarbeitern <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin statt. Themenschwerpunkte waren<br />
europarechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG sowie die überarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in<br />
<strong>der</strong> Fassung vom 25.06.<strong>2010</strong>. Eingeleitet durch Impulsreferate <strong>der</strong> Rechtsabteilung, des<br />
Auslandsdienstes und des Dezernats Weiterbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, entwickelte<br />
sich eine aufschlussreiche Diskussion zur konkreten Umsetzung <strong>der</strong> angesprochenen<br />
Bereiche vor Ort. Die Beteiligten waren sich einig, den Dialog kontinuierlich<br />
weiterzuführen. Der nächste Erfahrungsaustausch soll im Herbst 2011 stattfinden.<br />
60
2.3 Ärztliche Fortbildung<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Fortbildung gehört seit jeher zum Selbstverständnis des ärztlichen Berufsbildes und ist<br />
in <strong>der</strong> Berufsordnung und den Heilberufsgesetzen verankert. Das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
(GMG) von 2004 führte zusätzlich eine gesetzliche Pflicht für die Fortbildung<br />
von Fachärzten ein, die vorsieht, dass Fortbildungsaktivitäten dokumentiert und<br />
nachgewiesen werden müssen. Der erste Stichtag für Vertragsärzte (§ 95d SGB V) war<br />
<strong>der</strong> 30.06.2009, für Krankenhausärzte (§ 137 SGB V) ist es <strong>der</strong> 31.12.<strong>2010</strong>.<br />
Der Nachweis erfolgt mit dem Fortbildungszertifikat <strong>der</strong> Ärztekammern, das erteilt<br />
wird, wenn ein Arzt 250 Fortbildungspunkte innerhalb eines Fünfjahreszyklus gesammelt<br />
hat.<br />
Der für die Unterstützung <strong>der</strong> Ärzte von den Kammern entwickelte Prozess <strong>der</strong> Fortbildungsverwaltung<br />
und -dokumentation sowie das elektronische Verfahren zur Erfassung<br />
und Verteilung von Fortbildungspunkten – <strong>der</strong> sogenannte EIV – haben sich bereits im<br />
ersten Fünfjahres-Fortbildungszyklus bewährt.<br />
Der umfassende Datenbestand, <strong>der</strong> durch die Dokumentation angesammelt wurde, verdeutlicht,<br />
dass Ärzte sich umfassend und stetig fortbilden und dass das Angebot anerkannter<br />
Fortbildungsmaßnahmen vielseitig und äußerst umfangreich ist.<br />
Ziel <strong>der</strong> Kammern ist es, das Fortbildungsangebot so zu gestalten, dass es die Motivation<br />
des einzelnen Arztes zur Optimierung seiner Patientenversorgung anspricht, sein Wissen,<br />
Können, Verhalten und seine Haltung festigt und weiterentwickelt und im Ergebnis<br />
die gesundheitliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung verbessert.<br />
Da sich das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt wesentlich darauf gründet,<br />
dass seine medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und Können ausgerichtet<br />
ist, sollten sich Zeitpunkt, Inhalt, Dauer und Art <strong>der</strong> Fortbildung an den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> konkreten individuellen Patientenversorgung orientieren und vom einzelnen Arzt<br />
selbst bestimmt werden.<br />
Ärztliche Fortbildung kann daher nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits dem subjektiv<br />
empfundenen Bedürfnis des Arztes entspricht und an<strong>der</strong>erseits objektive Bildungsziele<br />
aufgreift, die durch sich wandelnde Versorgungsaufgaben und den wissenschaftlichen<br />
Fortschritt entstehen.<br />
Diesen Bedarf gilt es zu erkennen, um auf dessen Grundlage inhaltliche Schwerpunkte<br />
und methodisch effektive Maßnahmen für die ärztliche Fortbildung zu entwickeln und<br />
durchzuführen.<br />
2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung<br />
Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung führte neben <strong>der</strong> Betreuung formalpolitischer<br />
Fortbildungsthemen auch im Berichtsjahr seine Aktivitäten zur stetigen Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Qualität ärztlicher Fortbildung fort.<br />
Ein Themenschwerpunkt im Berichtszeitraum waren die möglichen Zukunftsszenarien<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung insbeson<strong>der</strong>e durch den Einsatz von E-Learning und sogenannten<br />
Web-2.0-Anwendungen im Internet.<br />
61
Zu den dazu geführten Diskussionen lassen sich folgende Überlegungen festhalten:<br />
Es ist wichtig, dass sich das zukünftige Fortbildungsangebot didaktisch und technologisch<br />
an den Lernerfahrungen und -erwartungen <strong>der</strong> heutigen Studierenden anpasst.<br />
Diese sind gekennzeichnet durch stärkere Individualisierung, Lernerzentriertheit und<br />
Verwendung vielfältiger neuer Wissensquellen und medialer Anwendungen.<br />
Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen und die Bereitstellung <strong>der</strong> Ressourcen und<br />
des Know-hows für solche zukunftsorientierten Lernszenarien in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung<br />
liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Selbstverwaltung. Beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Einsatz von<br />
E-Learning för<strong>der</strong>t das lernerzentrierte, individuelle Lernen. Hier wird ein großes Potential<br />
bei <strong>der</strong> gemeinsamen Nutzung von Ressourcen im Kammernverbund gesehen.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Individualisierung des Lernprozesses wächst zudem die Bedeutung <strong>der</strong><br />
Kompetenzdiagnostik (Kompetenzzustand, Kompetenzziele, Kompetenzzuwachs). Eine<br />
Bewertung <strong>der</strong> Kompetenz allein durch die Anzahl von Fortbildungspunkten wird mittelfristig<br />
nicht ausreichend sein. Sinnvolle, praktikable Alternativen sind gefragt und<br />
müssen eruiert, erprobt und evaluiert werden.<br />
Als eine Maßnahme für die zukunftsorientierte Ausrichtung <strong>der</strong> Fortbildung hat eine<br />
Arbeitsgruppe des Senats die Überarbeitung <strong>der</strong> Fortbildungssatzung begonnen. Die<br />
Satzung, die nun seit 2004 Anwendung findet, soll anhand <strong>der</strong> gemachten Erfahrungen<br />
an die aktuellen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten angepasst werden. Hierzu<br />
gehört insbeson<strong>der</strong>e die Einführung neuer Fortbildungskategorien, die E-Learning- und<br />
Blended-Learning-Maßnahmen berücksichtigen.<br />
Auch die Mitarbeit des Dezernats 1 an <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> „Arztbibliothek“, die<br />
vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betrieben wird, verfolgt<br />
das Ziel, neue Formen <strong>der</strong> Wissensakquise und des Lernens zu för<strong>der</strong>n. Die Arztbibliothek<br />
soll durch die Bündelung von Informationen, Fortbildungsangeboten sowie weiteren<br />
unterstützenden Maßnahmen auf einem Online-Portal u. a. eine intensivere Implementierung<br />
von Leitlinien in die ärztliche Praxis gewährleisten.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> stetigen Qualitätsverbesserung <strong>der</strong> Fortbildung wurde auch das „Interdisziplinäre<br />
Forum – Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
einer kritischen Prüfung unterzogen. Es wurde festgestellt, dass insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Interdisziplinarität ein wertvolles und wichtiges Alleinstellungsmerkmal ist, das es in<br />
<strong>der</strong> Ausrichtung <strong>der</strong> Veranstaltung zu betonen gilt. Ein zusätzlicher Fokus soll verstärkt<br />
auch auf didaktische Aspekte ärztlicher Fortbildung gerichtet werden, z. B. auf die Vermittlung<br />
von Kompetenzen für ein lernerzentriertes, lebenslanges Lernen und Lehren<br />
in zukunftsorientierten Lernszenarien.<br />
Ein weiteres intensiv behandeltes Thema des Senats im Berichtszeitraum war – auch Bezug<br />
nehmend auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt des 112. Deutschen Ärztetages<br />
2009 in Mainz – die medizinische Versorgung von behin<strong>der</strong>ten Menschen.<br />
Dieses Thema wird vom Senat als sehr wichtig erachtet. Je<strong>der</strong> Arzt mit Patientenbezug<br />
sollte über entsprechendes fundiertes Wissen verfügen.<br />
Es ist vorgesehen, das Thema auf dem Interdisziplinären Forum 2012 zu behandeln und<br />
in <strong>der</strong> regelhaften Gremienarbeit stärker zu berücksichtigen. Bei diesem Engagement ist<br />
62
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
jedoch zu beachten, dass an<strong>der</strong>e Themen nicht ins Hintertreffen geraten. Auch muss<br />
klargestellt werden, dass die Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ein vorrangig<br />
gesellschaftliches und strukturelles und erst nachrangig ein medizinisches Problem<br />
ist. So können zwar Fortbildungsangebote für konkrete Problemstellungen geschaffen<br />
werden (z. B. bei <strong>der</strong> adäquaten Betreuung von Patienten im Rahmen eines stationären<br />
Aufenthalts o<strong>der</strong> bei Fragen <strong>der</strong> Praxisausstattung o<strong>der</strong> Wartezimmerbetreuung behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen), das notwendige Adressieren <strong>der</strong> gesamtgesellschaftlichen Verantwortung<br />
zur Behandlung <strong>der</strong> Problematik muss jedoch von übergeordneter Stelle erfolgen.<br />
Des Weiteren befasste sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung u. a. mit folgenden<br />
Themen für curriculär zu vermittelnde Fortbildungen:<br />
Osteopathische Verfahren<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit wurden Fortbildungsmaßnahmen zu osteopathischen Verfahren<br />
in <strong>der</strong> Regel zum Erwerb von Fortbildungspunkten abgelehnt. Auf Veranlassung einer<br />
Arbeitsgruppe „Osteopathie“ des Wissenschaftlichen Beirats hat sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> wissenschaftlichen Bewertung osteopathischer Verfahren<br />
befasst und im Jahre 2009 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Hier wurden<br />
bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Osteopathie als Bestandteil und Erweiterung <strong>der</strong> manuellen<br />
Medizin definiert. Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Stellungnahme ist nun von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe „Osteopathische Verfahren“ des Wissenschaftlichen Beirats ein Fortbildungscurriculum<br />
entwickelt worden.<br />
Osteopathische Verfahren werden von den Mitglie<strong>der</strong>n des Senats als nicht unproblematisch<br />
gesehen. Da sich jedoch <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat unter Vorsitz von Prof. Dr.<br />
Norbert Haas, Unfallchirurg <strong>der</strong> Charité, sehr intensiv und kritisch mit den Chancen<br />
und Risiken <strong>der</strong> osteopathischen Verfahren auseinan<strong>der</strong>gesetzt hat, besteht nach reiflicher<br />
Diskussion Konsens, erste Kurse auf <strong>der</strong> Grundlage dieses Curriculums zu initiieren<br />
und kritisch zu begleiten. Die Inhalte des Kurses sollen von Ärzten vermittelt werden.<br />
Die Osteopathie soll sich so in seriöser Weise in das ärztliche Handlungsfeld integrieren.<br />
Krankenhaushygieniker<br />
Nach dem Tod von drei Säuglingen in <strong>der</strong> Mainzer Universitätsklinik ist eine neue Debatte<br />
über Krankenhaushygiene und vor allem bundesweit einheitliche Hygienevorschriften<br />
in Krankenhäusern entbrannt. Die Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts hat Empfehlungen zur personellen und<br />
organisatorischen Voraussetzung zur Prävention nosokomialer Infektionen veröffentlicht.<br />
Da die Zahl an Ärzten für Hygiene zu gering ist, um flächendeckend eine optimale<br />
krankenhaushygienische Versorgung sicherzustellen, erscheint die Qualifizierung von<br />
Fachärzten zum Krankenhaushygieniker eine gute Alternative. Bei stationären Einrichtungen<br />
wird ab einer Zahl von 400 Betten ein hauptamtlicher Krankenhaushygieniker<br />
für sinnvoll erachtet. Eine Qualifikation zum Krankenhaushygieniker bzw. zum hygienebeauftragten<br />
Arzt wird für sinnvoll erachtet. Zusammen mit den entsprechenden wissenschaftlichen<br />
Gesellschaften soll gemeinsam ein entsprechendes Curriculum entwickelt<br />
werden.<br />
63
AG Fortbildungszertifikat<br />
Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für das Fortbildungszertifikat<br />
kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Situationen, in denen eine Anerkennung, z. B. aufgrund <strong>der</strong><br />
fehlenden wissenschaftlichen Grundlage <strong>der</strong> Fortbildungsinhalte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden<br />
Produktneutralität, strittig ist o<strong>der</strong> neue Fortbildungsmethoden bzw. -inhalte bewertet<br />
werden müssen. Um in diesen Fällen ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten,<br />
besteht beim Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung eine Clearingstelle.<br />
Diese koordiniert den kontinuierlichen Austausch aller Kammern zu uneindeutigen Fragestellungen<br />
und Sachverhalten des Fortbildungsgeschehens. Ergebnisse von Anfragen<br />
und Recherchen werden in einem gemeinsamen elektronischen Forum dokumentiert.<br />
Anlässlich des fünfjährigen Bestehens <strong>der</strong> Arbeitsgruppe haben die Teilnehmer einen<br />
Workshop („Zukunftswerkstatt“) veranstaltet, um ihre spezifische Sachkompetenz, ihre<br />
Erfahrung und die gemeinsame Motivation für eine kritische Überprüfung ihrer bisherigen<br />
Aktivitäten und für Anregungen zu möglichen neuen Ansätzen für ihre Arbeit im<br />
Bereich <strong>der</strong> Fortbildung zu nutzen. In strukturierter und mo<strong>der</strong>ierter Form wurden unter<br />
<strong>der</strong> Fragestellung „Was soll bleiben?/Was soll sich än<strong>der</strong>n?“ verschiedene Themenkomplexe<br />
bearbeitet. Zusammenfassend war <strong>der</strong> Workshop, in dem Visionen und Vorstellungen<br />
informell und frei geäußert wurden, für die Teilnehmer eine sehr motivierende<br />
Erfahrung. Die Arbeitsergebnisse stellen einen wertvollen Abgleich und sinnvolle<br />
Ansätze für den Fokus bei <strong>der</strong> Ausrichtung und Koordination <strong>der</strong> weiteren Aktivitäten<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe dar.<br />
Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die von <strong>der</strong> Initiative E-Learning entwickelten „Qualitätskriterien E-Learning“ wurden<br />
im Berichtszeitraum den Gremien <strong>der</strong> Weiterbildung vorgestellt, wo sie als Grundlage<br />
für die Anerkennung von Weiterbildungskursen in Form von Blended-Learning-Maßnahmen<br />
dienen sollen.<br />
Auf Empfehlung des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung und <strong>der</strong> Ständigen<br />
Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern zur gegenseitigen<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Kammern beim Anerkennungsproze<strong>der</strong>e nach den „Qualitätskriterien<br />
E-Learning“ hat die Initiative E-Learning sich mit <strong>der</strong> Gestaltung eines<br />
Amtshilfeverfahrens befasst und in einigen ersten Praxisfällen erprobt. Ziel ist die zeitnahe,<br />
flächendeckende Implementierung <strong>der</strong> Qualitätskriterien.<br />
Im Berichtszeitraum veranstaltete die Initiative E-Learning im Auftrag des Deutschen<br />
Senats für ärztliche Fortbildung zwei E-Learning-Schulungsmaßnahmen in Kooperation<br />
mit dem Kompetenzzentrum eLearning <strong>der</strong> Charité, die auf großes Interesse stießen.<br />
Der Kurs „Blended Learning – Wissen für die Praxis“ fand im Rahmen des 34. Interdisziplinären<br />
Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />
am 27. und 28. Januar <strong>2010</strong> statt. Ziel <strong>der</strong> zweitägigen Fortbildung war es, die Teilnehmer<br />
in die Lage zu versetzen, Fortbildungsveranstaltungen didaktisch sinnvoll mit<br />
elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien anzureichern. Die Teilnehmer<br />
lernten, eine Blended-Learning-Fortbildung zu konzipieren, erfolgreich durchzuführen<br />
und <strong>der</strong>en Online-Anteil in einem Lernmanagementsystem (LMS) umzusetzen.<br />
64
Im „Medienworkshop“ am 29. September <strong>2010</strong> erhielten die Teilnehmer Gelegenheit,<br />
sich näher mit Werkzeugen, Produkten und Geräten <strong>der</strong> Internet- und Medienwelt zu<br />
beschäftigen und sich ein Bild zu machen über Nutzen, Anwendungsmöglichkeiten,<br />
Handhabbarkeit, Mehrwert und Ökonomie von neuen medialen Entwicklungen für die<br />
ärztliche Fortbildung.<br />
Des Weiteren fand ein reger Austausch zu geplanten E-Learning-Projekten in den Landesärztekammern<br />
sowie zu Verfahren, Ressourcen und technischen Lösungen statt. Die<br />
Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Initiative E-Learning werden auf <strong>der</strong> MOODLE-Plattform <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in einem elektronischen Forum für die Teilnehmer dokumentiert.<br />
2.3.2 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />
Ärzteorganisationen<br />
Am 1. Juli und 25./26. November <strong>2010</strong> fanden zwei Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen Arbeitsgruppe<br />
„Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen statt.<br />
Schwerpunktthemen dieser Sitzungen waren <strong>der</strong> Austausch über Analysen und Ausblicke<br />
zur Qualität <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung sowie zur Evaluierung und Harmonisierung<br />
<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung in Europa.<br />
Des Weiteren befassten sich die Teilnehmer mit <strong>der</strong> Gestaltung und Handhabung von<br />
Fehlermeldesystemen und -prozessen, Shared-Decision-Making sowie Teach-the-Teacher-<br />
Konzepten.<br />
2.3.3 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Interdisziplinäres Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />
Das Interdisziplinäre Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ ist die zentrale<br />
Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und hat die Aufgabe, neue Erkenntnisse<br />
in <strong>der</strong> medizinischen Forschung zu vermitteln, die so weit als gesichert gelten,<br />
dass sie im Krankenhaus und in <strong>der</strong> Praxis angewandt werden können. So sollen<br />
neue Erkenntnisse und Methoden schnellen Eingang in die ärztliche Praxis finden. Es<br />
sollen jedoch auch Verfahren, die schon längere Zeit genutzt werden, einer kritischen<br />
Würdigung unterzogen werden. Weiteres Ziel neben den inhaltlichen Präsentationen ist<br />
die Vorstellung von vorbildhaften didaktischen Konzepten.<br />
Diese Fortbildungstagung wird in Abstimmung mit den wissenschaftlich-medizinischen<br />
Fachgesellschaften und gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft durchgeführt. Die Themen werden von den wissenschaftlich-medizinischen<br />
Fachgesellschaften, den Fortbildungsbeauftragten <strong>der</strong> Ärztekammern, den Gutachter-<br />
und Schlichtungsstellen sowie den Qualitätssicherungsgremien vorgeschlagen<br />
und vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen<br />
Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgewählt. Die überregionalen, regionalen und<br />
lokalen Fortbildungsbeauftragten – die Multiplikatoren – sollen die beim Interdisziplinären<br />
Forum behandelten Themen in ihren Programmen zur ärztlichen Fortbildung berücksichtigen.<br />
Das Forum wird darüber hinaus von vielen Medizinjournalisten besucht.<br />
65
Namhafte Wissenschaftler, die über neue Erkenntnisse und Methoden in <strong>der</strong> Medizin<br />
berichten, können für das Forum gewonnen werden. Neben dem Vortrag wird <strong>der</strong> Diskussion<br />
ein großer Stellenwert eingeräumt. Diese Diskussion findet mit dem Plenum<br />
und eingeladenen Vertretern verschiedener Disziplinen statt.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sind nachfolgende Zielfragen zu beantworten, die – obwohl sie bereits<br />
mehr als zwanzig Jahre alt sind – nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben:<br />
• Was ist neu?<br />
• Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig?<br />
• Ist Prävention möglich?<br />
• Welche Methoden sind diagnostisch/therapeutisch obsolet?<br />
• Welche alten Methoden sind zu Unrecht vergessen?<br />
• Welche Fehler werden erfahrungsgemäß häufig gemacht?<br />
• Möglichkeiten (Stand) <strong>der</strong> Qualitätssicherung?<br />
• Über welche nicht praxisrelevanten neuen Entwicklungen muss <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene<br />
Arzt trotzdem informiert werden?<br />
• Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis <strong>der</strong> empfohlenen beziehungsweise verglichenen<br />
Diagnostik- und Therapieverfahren?<br />
• Was muss dringend über die Fortbildung weitergegeben werden?<br />
Folgende Themen wurden auf dem 34. Interdisziplinären Forum behandelt:<br />
• Therapie depressiver Störungen<br />
• Anti-Aging – Wunsch und Wirklichkeit<br />
• Aktuelle Themen aus dem HNO-Bereich<br />
• Individuell zielgerichtete Therapie maligner Tumoren<br />
• Unabhängige Arzneimittelinformation<br />
Der Abendvortrag befasste sich mit dem Thema „Keine Experimente? – Innovation und<br />
Ethik“. Vortragen<strong>der</strong> war <strong>der</strong> Mediziner, Jurist und Publizist Dr. med. Dr. jur. Rainer Erlinger,<br />
München.<br />
Die Dokumentation <strong>der</strong> Referate erfolgt nunmehr in Form von Podcasts. Diese Form <strong>der</strong><br />
Dokumentation wird zukünftig den gedruckten Forumband ablösen. Die Podcasts werden<br />
interessierten Ärzten auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung<br />
stehen. Sie können künftig zudem als Lerninhalte im Rahmen von Blended-Learning-<br />
Fortbildungsmaßnahmen genutzt werden. Der neueste Stand zu praktisch anwendbaren<br />
Forschungsergebnissen findet so in einer zeitgemäßen und effektiven Form Zugang<br />
in die Ärzteschaft.<br />
Fortbildungstagung zur Versorgung chronischer Schlaganfallpatienten<br />
In Deutschland erleiden ca. 250.000 Menschen jährlich einen Schlaganfall, <strong>der</strong> bei fast<br />
40 Prozent <strong>der</strong> Betroffenen eine Behin<strong>der</strong>ung hinterlässt. In den letzten Jahren konnte<br />
durch die Behandlung in spezialisierten Zentren und durch eine effektive Rehabilitation<br />
eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Beschwerdesymptomatik erreicht werden. Im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung stand <strong>der</strong> Schlaganfallpatient in seinem häuslichen Umfeld<br />
und die Frage <strong>der</strong> Kooperation und Koordination <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen, um<br />
eine effektive Versorgung <strong>der</strong> Patienten zu gewährleisten.<br />
66
Die Konzeption <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 24. April <strong>2010</strong> in Berlin veranstalteten<br />
Tagung „Die Versorgung des chronischen Schlaganfallpatienten – wie können unterschiedliche<br />
Berufsgruppen zum Wohle des Patienten effektiv zusammenarbeiten?“<br />
war in zweierlei Hinsicht neuartig: Zum einen handelte es sich um eine interprofessionelle<br />
Fortbildungsveranstaltung, zum an<strong>der</strong>en fand die Arbeit in mo<strong>der</strong>ierten Kleingruppen<br />
in Form von interprofessionellen Fallkonferenzen mit Simulationspatienten<br />
statt. An dem gemeinsamen Dialog waren Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft, medizinischen<br />
Fachangestellten, Pflege, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapie<br />
beteiligt.<br />
Unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Anne Barzel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und wissenschaftliche<br />
Mitarbeiterin des Instituts für Allgemeinmedizin <strong>der</strong> Universität Hamburg,<br />
wurden das Konzept und die Rolle <strong>der</strong> Simulationspatienten in mehreren interprofessionell<br />
besetzten Telefonkonferenzen entwickelt.<br />
Der Einstieg in das Thema erfolgte durch Vorträge aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Spezialisten<br />
und ihre Ansätze bei <strong>der</strong> Rehabilitation des Schlaganfallpatienten. Im Mittelpunkt stand<br />
hier <strong>der</strong> Hausarzt als Case Manager (Referentin Dr. Cornelia Goesmann). Den Abschluss<br />
bildete die Vorstellung eines guten Beispiels <strong>der</strong> interprofessionellen Zusammenarbeit,<br />
die Berliner Schlaganfall-Allianz. Danach erfolgte die Arbeit in Kleingruppen:<br />
Nach dem Anamnesegespräch mit dem Simulationspatienten entwickelten die Teilnehmer<br />
gemeinsam ein Behandlungskonzept für diesen Patienten. Hierbei traten<br />
mögliche Schnittstellproblematiken deutlich zutage, es wurden aber auch Wege aufgezeigt,<br />
wie sie überwunden werden können.<br />
Durch diese interprofessionellen Fallkonferenzen konnten die Teilnehmer für die Perspektive<br />
an<strong>der</strong>er Berufsgruppen sensibilisiert werden und Erkenntnisse zur Verbesserung<br />
des Behandlungsprozesses des Schlaganfallpatienten erwerben.<br />
Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
In den vergangenen Jahren wurde ein tiefgreifen<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsprozess des deutschen<br />
Gesundheitswesens in Gang gesetzt, <strong>der</strong> sowohl den ambulanten als auch den stationären<br />
Sektor betrifft. Damit Ärzte diesen Prozess aktiv mit gestalten können, sind<br />
Kenntnisse im Bereich <strong>der</strong> Ökonomie, des Managements und <strong>der</strong> ärztlichen Führung<br />
unabdingbar. Seit dem Jahr 2007 führt die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Fortbildungsreihe<br />
zum Thema „Medizin und Ökonomie“ durch.<br />
Für die fünftägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
des Dezernats 5 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 4. bis 8. Oktober <strong>2010</strong> durchgeführt<br />
wurde, konnten wie<strong>der</strong> namhafte Dozenten und Referenten aus dem Bereich <strong>der</strong> Gesundheitsökonomie,<br />
innovativer Unternehmungen im Versorgungssektor, <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
und Vertreter des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> wissenschaftlichmedizinischen<br />
Gesellschaften gewonnen werden (siehe auch Kapitel 3.4.1, S. 109).<br />
67
Erstes Gutachterkolloquium <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die fundierte Entscheidung in einer arzthaftungsrechtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung erfor<strong>der</strong>t<br />
grundsätzlich auch ein medizinisches Sachverständigengutachten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Veranstaltung wurden die aus <strong>der</strong> Gutachtenerstellung gewonnenen Erkenntnisse aus<br />
erster Hand präsentiert und gemeinsam mit den gutachterlich tätigen Ärztinnen und<br />
Ärzte beraten.<br />
Das Kolloquium, das in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen<br />
<strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern am 3. und 4. Dezember <strong>2010</strong> stattfand, glie<strong>der</strong>te<br />
sich in zwei Themenschwerpunkte: allgemeine juristische Fragestellungen zur<br />
Gutachtertätigkeit und gutachterlicher Umgang bei Beschwerdebil<strong>der</strong>n auf dem Gebiet<br />
<strong>der</strong> Gynäkologie und Geburtshilfe.<br />
Die Pilotveranstaltung unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, und Prof. Dr. Walter Schaffartzik,<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern,<br />
wandte sich an Ärzte, die Gutachten für die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen<br />
erstellen. Ziel <strong>der</strong> Fortbildungsveranstaltung war es, die aus Gutachtenerstellung<br />
gewonnenen Erkenntnisse zu präsentieren und gemeinsam zu beraten, mit<br />
dem Ziel, die Qualität <strong>der</strong> Gutachten kontinuierlich zu verbessern und somit auch die<br />
Qualität <strong>der</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Schlichtungsstelle zu optimieren. Die Veranstaltung<br />
glie<strong>der</strong>te sich in zwei Teile: Der eine befasste sich mit allgemeinen und juristischen<br />
Fragestellungen zur Gutachtertätigkeit. Der zweite Teil wandte sich an Ärzte für Gynäkologie<br />
und Geburtshilfe und den gutachterlichen Umgang bei Beschwerdebil<strong>der</strong>n in diesem<br />
Fachgebiet.<br />
Die Resonanz auf diese Fortbildungsveranstaltung war außerordentlich groß und ging<br />
weit über den Kreis <strong>der</strong> Fachärzte für Gynäkologie hinaus. Die Durchführung weiterer<br />
Fortbildungsmaßnahmen zum Thema „ärztliche Begutachtung“ ist geplant.<br />
Tagung „Ambulante Palliativversorgung“<br />
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatten am<br />
6. November <strong>2010</strong> Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft, <strong>der</strong> Patienten sowie Betreiber von Einrichtungen,<br />
wie z. B. Hospizen, zur Kooperationstagung „Ambulante Palliativversorgung –<br />
Vision und Wirklichkeit“ eingeladen, um gemeinsam mit dem KBV-Vorstand, Dr. Carl-<br />
Heinz Müller, dem Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Christoph<br />
Fuchs, und dem Beauftragen <strong>der</strong> Bundesregierung für Belange <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten,<br />
Wolfgang Zöller (MdB/CSU), über die Situation <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung<br />
zu diskutieren.<br />
In diesem Rahmen wurde u. a. <strong>der</strong> Vertragsentwurf „zur qualifizierten allgemeinen ambulanten<br />
Palliativversorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen“ (AAPV)<br />
<strong>der</strong> KBV vorgestellt. Ziel dieser Konzeption ist es, einen fließenden Übergang zwischen<br />
<strong>der</strong> kurativen und <strong>der</strong> palliativen Versorgung zu schaffen.<br />
Hervorzuheben ist, dass in den vielfältigen Referaten stets die wichtige Rolle des Hausarztes<br />
in <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung betont wurde.<br />
68
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
2.3.4 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern<br />
Das Treffen <strong>der</strong> Kursleiter „Allgemeinmedizin“ dient dem gegenseitigen Austausch und<br />
<strong>der</strong> Diskussion inhaltlicher und didaktischer Fragen <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen Weiterbildungskurse<br />
in den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />
Der Teilnehmerkreis befasste sich in seiner diesjährigen Sitzung am 15. September <strong>2010</strong><br />
darüber hinaus u. a. mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> ambulanten<br />
und stationären Versorgung, mit einer strukturierten Fortbildung für Allgemeinmediziner<br />
als Angebot <strong>der</strong> Ärztekammern sowie speziellen Fortbildungsmaßnahmen<br />
in den Bereichen Psychiatrische Grundversorgung und Pädiatrie.<br />
2.3.5 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist eine zusätzliche<br />
Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Es handelt sich um<br />
eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen<br />
Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.<br />
Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden<br />
sollen, sowie <strong>der</strong> zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen<br />
für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.<br />
Diese erworbenen Qualifikationen sind grundsätzlich anzeigefähig. Nach § 27 Abs. 4<br />
Zi. 2 (Muster-)Berufsordnung (MBO) können Ärztinnen und Ärzte nach sonstigen öffentlich-rechtlichen<br />
Vorschriften erworbene Qualifikationen anzeigen. Solche Qualifikationen<br />
dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit den nach geregeltem<br />
Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können<br />
und die Ärztin/<strong>der</strong> Arzt diese Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt (vgl. § 27 Abs. 4<br />
und 5 MBO).<br />
Folgende Curricula wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als strukturierte curriculäre<br />
Fortbildungen verabschiedet:<br />
• Curriculum „Herzschrittmachertherapie“, 2. Auflage, 2008<br />
• Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“, 1. Auflage, 2008<br />
• Curriculum „Ernährungsmedizin“, 2. Auflage, 2007<br />
• Curriculum „Umweltmedizin“, 2006<br />
• Curriculum „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“, 2004<br />
Weitere Curricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Curriculum „Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht“,<br />
1. Auflage, 2009<br />
• Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung“, 1. Auflage, 1999, Anpassung 2009<br />
• Curriculum „Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung“, 2. Auflage, 2008<br />
• Curriculum „Organspende“, 1. Auflage, 2008<br />
• Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“, 1. Auflage, 2008<br />
• Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen<br />
Verfahren bei Erwachsenen“, 2005<br />
69
2.3.6 Qualifikation Tabakentwöhnung<br />
Das 2008 verabschiedete 20-stündige Fortbildungscurriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“<br />
wurde auch im Berichtsjahr von den Landesärztekammern für die ärztliche<br />
Fortbildung angeboten und mit guter Akzeptanz durchgeführt.<br />
Für eine bessere Unterstützung <strong>der</strong> teilnehmenden Ärzte bei <strong>der</strong> Durchführung von<br />
Gruppenprogrammen zur Tabakentwöhnung wurde das Curriculum durch ein achtstündiges<br />
Aufbaumodul „Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm“ ergänzt.<br />
Das Aufbaumodul wurde vom Dezernat 1 zusammen mit den führenden Anbietern<br />
bereits bestehen<strong>der</strong> Programme – dem Institut für Therapieforschung (IFT), dem<br />
Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e. V. <strong>der</strong> Klink für Psychiatrie<br />
und Psychotherapie <strong>der</strong> Universität Tübingen und dem Institut für Raucherberatung<br />
und Tabakentwöhnung (IRT) – entwickelt und vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung<br />
in seiner Sitzung am 30. September <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />
Es qualifiziert den Arzt u. a. für die Erfüllung <strong>der</strong> im Präventionsleitfaden <strong>der</strong> Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen definierten Anfor<strong>der</strong>ungen zur Durchführung von §-20-<br />
Kursen zur Tabakentwöhnung im Gruppensetting. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen sehen vor, dass<br />
ein Arzt in <strong>der</strong> Durchführung eines wissenschaftlich evaluierten, anerkannten Programms<br />
geschult wird.<br />
2.3.7 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und<br />
Weiterbildung<br />
Eine Übersicht <strong>der</strong> Themen und Inhalte ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />
Im Berichtsjahr wurde die Produktion von Podcasts zu Fortbildungs- und Informationszwecken<br />
weitergeführt. Mitschnitte von Veranstaltungen sind auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> abrufbar und sollen zukünftig auch zu Fortbildungszwecken in<br />
Blended-Learning-Settings genutzt werden.<br />
2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />
Ärztinnen und Ärzten<br />
2.4.1 EU-Berufsanerkennung<br />
Der Umsetzungsprozess <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist, soweit<br />
dieser im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Ärztekammern liegt, nach Kenntnisstand <strong>der</strong><br />
Rechtsabteilung vollständig abgeschlossen.<br />
Die Europäische Kommission ist angehalten, im Jahr 2012 eine Überprüfung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG durchzuführen. Um den Implementierungsstand<br />
abzufragen und den Überarbeitungsbedarf zu ermessen, hat die Europäische<br />
Kommission ein informelles Netzwerk <strong>der</strong> für die Anerkennung von Berufsab-<br />
70
schlüssen zuständigen Behörden initiiert. Der Auslandsdienst hat in enger Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung und dem Dezernat für Weiterbildung die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in diesem Netzwerk vertreten.<br />
Aufgabe des Netzwerkes war es, auf Grundlage eines selbstentwickelten Fragebogens,<br />
über die praktischen Erfahrungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten mit <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
zu berichten. Die aus den Rückmeldungen von 13 Landesärztekammern synthetisierte<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist zusammen mit den Antworten<br />
<strong>der</strong> Approbationsbehörden in einen gemeinsamen Erfahrungsbericht für Ärztinnen und<br />
Ärzte in Deutschland eingeflossen, welcher am 17. September <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Generaldirektion<br />
Binnenmarkt und Dienstleistungen <strong>der</strong> Europäischen Kommission zugeleitet<br />
wurde.<br />
Zur Vorbereitung <strong>der</strong> nationalen Erfahrungsberichte fanden auf europäischer Ebene<br />
drei Treffen <strong>der</strong> zuständigen Behörden statt. Die zwei ersten Treffen am 7. Mai <strong>2010</strong> in<br />
Paris und am 2. Juli <strong>2010</strong> in London dienten dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch.<br />
Mit Hinblick auf die zu erstellenden nationalen Berichte wurde bei den Treffen, an denen<br />
auch Vertreter <strong>der</strong> Europäischen Kommission als Beobachter teilnahmen, in Referaten<br />
und Diskussionen die Anerkennung von Berufsabschlüssen in den am Netzwerk<br />
teilnehmenden Mitgliedstaaten im Detail erörtert.<br />
Abgeschlossen wurde <strong>der</strong> erste Abschnitt des Netzwerkprozesses mit einem auf Einladung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 13. September <strong>2010</strong> in Berlin abgehaltenen Treffen.<br />
Unter <strong>der</strong> Leitung von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
nahmen 39 Vertreter aus 18 Län<strong>der</strong>n an <strong>der</strong> Sitzung teil. Als Ergebnis des Treffens<br />
konnte ein gemeinsamer Beschluss formuliert werden, <strong>der</strong> an die Europäische<br />
Kommission gerichtete Erwartungen für die anstehende Evaluierung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
zusammenfasst. Das sogenannte „Berlin Statement“ wurde durch 25<br />
zuständige Behörden aus 23 Mitgliedstaaten unterstützt.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> erfolgreichen Zusammenarbeit <strong>der</strong> zuständigen Behörden im informellen<br />
Netzwerk konnte Konsens darüber erzielt werden, den Netzwerkprozess fortzusetzen.<br />
Ein weiteres Treffen <strong>der</strong> zuständigen Behörden ist für das Frühjahr 2011 vorgesehen.<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Erfahrungsberichte gilt die Hauptaufgabe des informellen Netzwerks<br />
in Zukunft <strong>der</strong> weiteren Begleitung <strong>der</strong> Evaluierungsbemühungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission. Wenngleich ein Entwurf für die Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
durch die Kommission erst für das Jahr 2012 angekündigt ist, eröffnet diese bereits im<br />
Januar 2011 eine öffentliche Konsultation. Für das Jahr 2011 bereitet sie zudem die Veröffentlichung<br />
eines Grünbuchs vor, das die inhaltliche Grundlage für die Diskussion<br />
über die Berufsanerkennungsrichtlinie bilden wird.<br />
2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war durch einen Mitarbeiter des Auslandsdienstes am Treffen<br />
<strong>der</strong> Initiative Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s am 29. November <strong>2010</strong> in<br />
Budapest vertreten. Die Initiative ist ein informeller Zusammenschluss <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörden für die Heilberufe in den Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union, um die<br />
Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, insbeson<strong>der</strong>e in Fragen des Berufszugangs<br />
und <strong>der</strong> Berufsausübung, zu vereinfachen.<br />
71
Aufgrund <strong>der</strong> für das Jahr 2012 vorgesehenen Überprüfung <strong>der</strong> EU-Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG und <strong>der</strong> dazu im Dezember <strong>2010</strong> beginnenden Konsultation<br />
<strong>der</strong> Europäischen Kommission wurde im Rahmen des diesjährigen Treffens die<br />
Evaluierung <strong>der</strong> Richtlinie vor dem Hintergrund zu erwarten<strong>der</strong> Auswirkungen für migrierende<br />
Angehörige <strong>der</strong> medizinischen Berufe beraten. Zur Veranstaltung in Budapest<br />
trug die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des informellen<br />
Netzwerks zuständiger Behörden für den Arztberuf bei. Die zuständigen Behörden<br />
aus 23 Mitgliedstaaten hatten sich dabei über ihre Erfahrungen bei <strong>der</strong> Implementierung<br />
<strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie ausgetauscht. Gemeinsam mit den ebenfalls<br />
vertretenen informellen Netzwerken zuständiger Behörden <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en sektoralen Berufe<br />
wurden in Budapest Lösungen gesucht, wie im Zuge <strong>der</strong> Evaluierung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
die Migration von Angehörigen <strong>der</strong> Heilberufe mit gleichzeitiger<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Patientensicherheit vereinbar sein kann.<br />
2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa<br />
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005<br />
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen war im Jahre <strong>2010</strong> in sämtlichen Mitgliedstaaten<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union (EU) sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island<br />
in Kraft. Die infolge dieser Richtlinie vereinfachte Berufsanerkennung und die einhergehend<br />
steigende Bedeutung <strong>der</strong> Migration innerhalb <strong>der</strong> EU schlugen sich in einer auch<br />
in <strong>2010</strong> gewachsenen Zahl telefonischer o<strong>der</strong> elektronischer Anfragen nie<strong>der</strong>, die die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> von Ärztinnen und Ärzten erreichten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat sich hierbei auf nationaler und internationaler Ebene als kompetenter Ansprechpartner<br />
beim gegenseitigen Informationsaustausch zu Fragen in den Bereichen Migrationsangelegenheiten,<br />
Aus- und Weiterbildung sowie Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
bewährt.<br />
Der Auslandsdienst hat sich in diesem Zusammenhang als wichtige Kontaktstelle für<br />
Fragen zur Umsetzungs- bzw. Anwendungspraxis <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG etabliert.<br />
In Fragen <strong>der</strong> Berufsanerkennung und Evaluierung von ärztlichen Befähigungsnachweisen<br />
bestand zum einen ein reger Austausch mit den zuständigen Stellen auf nationaler<br />
Ebene. In Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern konnten dabei qualifizierte<br />
Empfehlungen bei <strong>der</strong> Beurteilung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen abgegeben<br />
werden. Zum an<strong>der</strong>en erreichten den Auslandsdienst individuelle Fragen zu<br />
Migration und Berufsanerkennung von Ärztinnen und Ärzten. Die intensive Serviceund<br />
Beratungsarbeit, die <strong>der</strong> Auslandsdienst in enger Abstimmung mit dem Dezernat<br />
Weiterbildung und <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
Kassenärztlicher Bundesvereinigung anbietet, wurde von <strong>der</strong> Ärzteschaft zunehmend in<br />
Anspruch genommen.<br />
Eine Vielzahl <strong>der</strong> Anfragen kam von deutschen Ärztinnen und Ärzten, die ihre Weiterbildung<br />
teilweise o<strong>der</strong> ganz im Ausland absolvieren wollen. Sie bezogen sich in <strong>der</strong><br />
Regel auf Rückkehrmöglichkeiten nach Vollendung <strong>der</strong> Weiterbildung. Fragen zur Ausübung<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit im Ausland bezogen sich auf die im Ausland zur Anerkennung<br />
vorzulegenden Zeugnisse und Diplome. Darüber hinaus trafen vermehrt Anfragen<br />
deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger ein, die zwar ihre medizinische Ausbil-<br />
72
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
dung in Deutschland genossen haben, ihre Weiterbildung aber in einem Drittstaat absolviert<br />
haben. Im Falle eines konkreten Arbeitsplatzangebotes in Deutschland war <strong>der</strong><br />
Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oft mit langen Wartezeiten im Anerkennungsverfahren<br />
verbunden, sodass ein übergangsloser Wechsel zur neuen Arbeitsstelle<br />
nicht möglich war und Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht befürchtet wurden.<br />
Auch eine Zunahme von Anfragen ausländischer Ärztinnen und Ärzte zur ärztlichen<br />
Tätigkeit in Deutschland war im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Je nach Herkunftsland<br />
des Antragstellers hatten die Anfragen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.<br />
Einen Schwerpunkt bildeten dabei die Beurteilung und die Einschätzung von Diplomen,<br />
Zertifikaten und Konformitätsbescheinigungen aus den mittel- und osteuropäischen<br />
Staaten. Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Berufsqualifikationen gab es zum Beispiel häufig<br />
Klärungsbedarf im Zusammenhang mit slowakischen Diplomen ersten Grades und<br />
Bescheinigungen über sogenannte erworbene Rechte.<br />
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten aufgrund <strong>der</strong> intensiven Migration zwischen den<br />
deutschsprachigen Län<strong>der</strong>n Fragen aus <strong>der</strong> Schweiz und aus Österreich. Bezüglich <strong>der</strong><br />
Anerkennung von Schweizer Facharztdiplomen waren wie bereits im Jahre 2009 zahlreiche<br />
Anfragen zu verzeichnen. Diese bezogen sich unter an<strong>der</strong>em auf die Richtlinie<br />
93/16/EWG (bilaterales Abkommen <strong>der</strong> Schweiz mit <strong>der</strong> EU vom 21.06.1999 sowie<br />
Beschluss Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Än<strong>der</strong>ung des Anhangs<br />
III vom 30.04.2004), die Vorgängerrichtlinie zur Richtlinie 2005/36/EG. Da die<br />
Richtlinie 1993/16/EWG für die Schweiz weiterhin Gültigkeit besitzt, bestehen für die<br />
EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz jeweils unterschiedliche Rechtssysteme bei <strong>der</strong><br />
Prüfung auf eventuelle Anrechenbarkeit von fachärztlichen Diplomen.<br />
Wie<strong>der</strong>holt wurde auch nach dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Erteilung des österreichischen „jus<br />
practicandi“ (Zulassung zum ärztlichen Beruf in Österreich) gefragt. Ärzte mit abgeschlossener<br />
österreichischer Grundausbildung, die jedoch we<strong>der</strong> den sogenannten „Turnus“<br />
noch eine fachärztliche Weiterbildung in Österreich absolviert haben, arbeiteten in<br />
Deutschland bislang mit einer Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 5 <strong>der</strong> Bundesärzteordnung.<br />
Die Berufserlaubnis ist auf ein Bundesland begrenzt und zeitlich befristet. Im<br />
Falle <strong>der</strong> Migration aus Österreich in ein an<strong>der</strong>es EU-Mitgliedsland soll in Zukunft eine<br />
österreichische ärztliche Zulassung unmittelbar nach dem Abschluss des Medizinstudiums<br />
erteilt werden („jus migrandi“). Für die österreichischen Assistenzärztinnen und<br />
-ärzte in Deutschland hätte die vorgezogene Approbationserteilung nach dem Medizinstudium<br />
in Österreich den Vorteil, dass sie bereits zu Beginn <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />
Deutschland eine Approbation erhalten könnten. Die hierfür notwendige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
österreichischen Notifizierung im Anhang V <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG wurde am<br />
14.12.<strong>2010</strong> im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Kommission veröffentlicht.<br />
Weitere Anfragen bezogen sich auf die Anrechenbarkeit von Diplomen im fachärztlichen<br />
Bereich, für die die Richtlinie 2005/36/EG nicht einschlägig ist. Beispiele dafür<br />
sind <strong>der</strong> „Europäische Facharzt“, <strong>der</strong> in bestimmten Sektionen <strong>der</strong> Union des Médecins<br />
Spécialistes (UEMS) nach Erlangen des nationalen Facharztgrades zusätzlich durch eine<br />
Prüfung erworben werden kann. Gleiches gilt für Prüfungszeugnisse aus dem Vereinigten<br />
Königreich, die die Mitgliedschaft in einem für das jeweilige Fachgebiet zuständigen<br />
„Royal College“ begründen. Diese Diplome bescheinigen eine nach nationalen Maßgaben<br />
zusätzlich zum fachärztlichen Diplom erfolgreich abgeschlossene Prüfung in einem<br />
bestimmten Fachgebiet.<br />
73
Neben Ärztinnen und Ärzten aus Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU, <strong>der</strong>en Migration durch die<br />
Richtlinie 2005/36/EG geregelt ist, erreichten die <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>2010</strong> auch<br />
eine Vielzahl von Anfragen aus sogenannten „Drittstaaten“, also Län<strong>der</strong>n, die we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Europäischen Union angehören noch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzurechnen<br />
sind.<br />
Hilfreich für die korrekte Einschätzung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen<br />
waren die engen internationalen Kontakte, die die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den zurückliegenden<br />
Jahren aufbauen konnte. Sie ermöglichen einen regelmäßigen und intensiven<br />
Austausch mit den für die Ausstellung bzw. Evaluierung von ärztlichen und fachärztlichen<br />
Befähigungsnachweisen zuständigen Stellen <strong>der</strong> jeweiligen Län<strong>der</strong>. Zudem bestehen<br />
Kontakte zur Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission, etwa durch die Mitwirkung am informellen Netzwerk <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörden für den Arztberuf, das die Europäische Kommission im Zuge <strong>der</strong> für 2012<br />
vorgesehenen Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG initiiert hat (siehe Kapitel<br />
2.4.1).<br />
Ein weiteres Forum für den Austausch über die oben aufgeführten Fragestellungen ist<br />
die Konsultativtagung <strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen, die jährlich in einem<br />
an<strong>der</strong>en deutschsprachigen Land abgehalten wird. Im Jahre <strong>2010</strong> hatte die österreichische<br />
Ärztekammer nach Kärnten eingeladen. Die Agenda <strong>der</strong> Tagung sah neben <strong>der</strong><br />
Vorstellung <strong>der</strong> deutschen Evaluierung <strong>der</strong> Weiterbildung auch die Abstimmung eines<br />
gemeinsamen Vorgehens im Bereich <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> spezifischen Ausbildung in<br />
<strong>der</strong> Allgemeinmedizin vor (siehe Kapitel 1.3.6).<br />
Über die aktive Mitwirkung in Gremien hinaus hat sich eine rege bilaterale Zusammenarbeit<br />
entwickelt. Die guten Beziehungen zu den Ansprechpartnern bei den nationalen<br />
Kontaktstellen für die Richtlinie 2005/36/EG in den EU-Mitgliedstaaten/EWR-Staaten<br />
erlaubten gezielte Rückfragen zur Notifizierung von fachärztlichen Ausbildungsnachweisen,<br />
zu entsprechenden Konformitätsbescheinigungen sowie bezüglich <strong>der</strong> Verifizierung<br />
von Diplomen. Dabei hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiv und kontinuierlich<br />
um eine komplikationslose Anerkennung deutscher Ausbildungs- und Facharztdiplome<br />
innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union bemüht. Insbeson<strong>der</strong>e für die nach Frankreich und<br />
in die Schweiz migrierenden Ärztinnen und Ärzte konnte aufgrund guter Kontakte zu<br />
den national zuständigen Stellen sowie zu den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong> nationalen<br />
Ärztevereinigungen <strong>der</strong> Anerkennungsprozess durch fundierte Auskünfte signifikant<br />
verkürzt werden.<br />
Darüber hinaus übernahm <strong>der</strong> Auslandsdienst bei <strong>der</strong> Verifizierung von Diplomen eine<br />
wichtige Mittlerrolle. Insbeson<strong>der</strong>e aus den arabischen Golfstaaten gingen wie<strong>der</strong>holt<br />
Bitten um die sogenannte Primary Source Verification ein, d. h. die Überprüfung <strong>der</strong><br />
Echtheit und Legalität von Facharzturkunden bei den für die Ausstellung <strong>der</strong> Urkunden<br />
zuständigen Stellen in Deutschland.<br />
Obwohl die Migration von Ärztinnen und Ärzten innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
durch die Richtlinie 2005/36/EG bereits eine deutliche Vereinfachung erfahren hat, treten<br />
in <strong>der</strong> praktischen Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie weiterhin Probleme auf, <strong>der</strong>er sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> auch 2011 annehmen wird. Im Hinblick auf die für 2012 vorgesehene<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG soll zudem <strong>der</strong> gegenseitige Erfahrungsaustausch<br />
mit an<strong>der</strong>en zuständigen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene vertieft<br />
werden.<br />
74
2.4.4 Internal Market Information System (IMI)<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />
Im März 2006 haben die Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Entwicklung des IMI verabschiedet.<br />
Das System soll zum Erreichen wichtiger Ziele im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
überarbeiteten Lissabon-Strategie und den Programmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Rechtsetzung<br />
sowie <strong>der</strong> elektronischen Behördendienste bis <strong>2010</strong> beitragen. Das IMI soll die<br />
Umsetzung u. a. <strong>der</strong> Binnenmarktvorschriften im Allgemeinen sowie <strong>der</strong> Richtlinie zur<br />
Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG und <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />
2006/123/EG im Beson<strong>der</strong>en unterstützen. Die Verortung für die jeweils zu registrierenden<br />
Stellen im IMI ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Ärztekammern<br />
sind teilweise als zuständige Stellen registriert. Derzeit wird im Zuge <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong><br />
Berufsanerkennungsrichtlinie auf Kommissionsebene diskutiert (siehe Kapitel 2.4.1),<br />
die Funktionen des IMI an einen Frühwarnmechanismus entsprechend den Vorgaben<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie anzupassen.<br />
75
3. Ärztliche Versorgung<br />
3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Ärztestatistik zum 31.12.<strong>2010</strong><br />
Im Jahre <strong>2010</strong> ist die Gesamtzahl <strong>der</strong> bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen<br />
und Ärzte auf 439.090 gestiegen. Dies sind 2,1 Prozent mehr als im Jahre 2009; damit<br />
liegt <strong>der</strong> Zuwachs etwas über den Steigerungsraten <strong>der</strong> vorherigen Jahre. Der Anteil<br />
<strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärzte ist auch im Jahre <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Tendenz <strong>der</strong><br />
letzten Jahre entsprechend leicht angestiegen und hat jetzt 44,1 Prozent <strong>der</strong> Gesamtzahl<br />
(2009: 43,5 Prozent) erreicht.<br />
Im Jahre 2007 war neben die drei schon länger existierenden Trends ein vierter getreten:<br />
Im ambulanten Bereich stieg 2007 die Zahl <strong>der</strong> angestellten Ärzte im Vergleich zu 2006<br />
um knapp 15 Prozent auf 10.406. Diese Tendenz hält weiter an. Im Jahr <strong>2010</strong> betrug <strong>der</strong><br />
Zuwachs 2.428 (+ 16,9 Prozent), womit sich die Gesamtzahl auf 16.776 erhöhte. Damit<br />
hat sich <strong>der</strong>en Zahl seit 1993 (5.397) mehr als verdreifacht. Zu den schon länger existierenden<br />
Trends ist festzustellen: Erstens verharrt die Abwan<strong>der</strong>ung weiter auf einem hohen<br />
Niveau. Im Jahre <strong>2010</strong> haben 3.241 Ärztinnen und Ärzte Deutschland verlassen.<br />
Zweitens ist die Zuwan<strong>der</strong>ung weiterhin sehr hoch, vor allem aus Österreich, Griechenland<br />
und den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n. Der Anteil <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> an den Erstmeldungen<br />
bei den Ärztekammern betrug im Jahre <strong>2010</strong> 22 Prozent. Die Zuwan<strong>der</strong>ung betrifft<br />
zwar das gesamte Bundesgebiet, ist aber prozentual in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ausge-<br />
Privatärzte<br />
3,3<br />
Hausärzte 1<br />
57,1<br />
Ambulant<br />
141,5<br />
Vertragsärzte<br />
1<br />
121,4<br />
Fachärzte 1<br />
64,3<br />
Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />
439,1<br />
Angestellte<br />
Ärzte<br />
16,8<br />
Berufstätige Ärztinnen und Ärzte<br />
333,6<br />
Leitende<br />
Ärzte<br />
13,4<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> KBV 1 einschließlich Partner-Ärzten<br />
Abbildung 1: Struktur <strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>2010</strong> (Zahlen in Tausend)<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Stationär<br />
163,6<br />
Ermächtigte<br />
Ärzte<br />
10,0<br />
Nichtleitende<br />
Ärzte<br />
150,2<br />
darunter:<br />
Behörden o<strong>der</strong><br />
Körperschaften<br />
9,7<br />
Ohne ärztliche<br />
Tätigkeit<br />
105,5<br />
An<strong>der</strong>e<br />
Bereiche<br />
18,8<br />
77
Abbildung 2: Arztdichte in Deutschland zum 31.12.<strong>2010</strong> (Einwohner je berufstätigem Arzt)<br />
78<br />
Berufstätige Ärzte:<br />
31.12.<strong>2010</strong>:<br />
333.599<br />
Einwohner:<br />
31.12.2009:<br />
81.802.257<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
RHEINLAND-<br />
PFALZ<br />
232<br />
SAARLAND<br />
249<br />
254<br />
185<br />
SCHLESWIG-<br />
HOLSTEIN<br />
250<br />
BREMEN<br />
NIEDERSACHSEN<br />
HESSEN<br />
243<br />
BADEN-<br />
WÜRTTEMBERG<br />
249<br />
161<br />
281<br />
HAMBURG<br />
THÜRINGEN<br />
SACHSEN-<br />
ANHALT<br />
BAYERN<br />
MECKLENBURG-<br />
VORPOMMERN<br />
BERLIN<br />
BRANDENBURG<br />
SACHSEN<br />
unter 200 200 bis unter 250 250 bis unter 275 275 und mehr<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, Statistisches Bundesamt<br />
272<br />
286<br />
230<br />
250<br />
189<br />
275<br />
294
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Summe berufstätige Ärztinnen und Ärzte<br />
333.599<br />
Chirurgie<br />
Anästhesiologie<br />
Frauenheilk. u. Geburtsh.<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendmedizin<br />
Orthopädie u. Unfallchirurg.<br />
Psychiatrie u. Psychotherap.<br />
Radiologie<br />
Augenheilkunde<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
Haut- u. Geschlechtskrankh.<br />
Urologie<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung<br />
98.346<br />
Innere Medizin 43.955<br />
Allgemeinmedizin 43.103<br />
19.786<br />
19.413<br />
16.599<br />
12.503<br />
11.380<br />
8.663<br />
6.989<br />
6.805<br />
5.696<br />
5.314<br />
5.204<br />
Abbildung 3: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2010</strong><br />
79
Abbildung 4: Berufstätige Ärztinnen nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2010</strong><br />
80<br />
Frauenheilk. u. Gebh.<br />
Anästhesiologie<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendmedizin<br />
Psychiatrie u. Psychother.<br />
Chirurgie<br />
Augenheilkunde<br />
Haut- u. Geschlechtskrankh.<br />
Radiologie<br />
Psychosom. Med. u. Psychoth.<br />
Hals-Nasen-Ohrenheikunde<br />
Neurologie<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
Summe berufstätige Ärztinnen<br />
143.553<br />
Ärztinnen ohne Gebietsbezeichnung<br />
56.780<br />
Allgemeinmedizin 18.162<br />
Innere Medizin 13.409<br />
9.671<br />
7.823<br />
6.692<br />
4.124<br />
3.649<br />
3.020<br />
2.666<br />
2.209<br />
2.041<br />
1.847<br />
1.768
prägter. So waren im Jahre 2000 erst 5,9 Prozent aller ausländischen Ärzte in Deutschland<br />
in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n tätig, im Jahre <strong>2010</strong> waren es bereits 16,2 Prozent.<br />
Drittens nimmt <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> „Feminisierung“ <strong>der</strong> medizinischen Profession weiter<br />
zu. Die wachsende Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ist vor allen Dingen auf die erhöhte<br />
Zahl an Ärztinnen zurückzuführen. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den Erstmeldungen bei<br />
den Ärztekammern lag im Jahre <strong>2010</strong> bei 58,7 Prozent (Vorjahr: 58,1 Prozent). Nimmt<br />
man nur die deutschen Ärztinnen und Ärzte, sind es sogar 61,7 Prozent.<br />
3.1.1 Berufstätige Ärzte<br />
Ohne die 105.491 nicht ärztlich Tätigen waren im Jahre <strong>2010</strong> im Bundesgebiet 333.599<br />
Ärztinnen und Ärzte ärztlich tätig, dies waren 7.654 mehr als im Vorjahr. Die Zuwachsrate<br />
betrug damit 2,3 Prozent.<br />
Auch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte ist im Jahre<br />
<strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>um leicht angestiegen und hat jetzt 43,0 Prozent <strong>der</strong> Gesamtzahl (2009:<br />
42,2 Prozent) erreicht. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den berufstätigen Ärztinnen und<br />
Ärzten lag 1991 noch bei rund einem Drittel (33,6 Prozent). Seitdem hat sich <strong>der</strong> Frauenanteil<br />
um 27 Prozent erhöht.<br />
Die Verteilung <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte auf die Altersgruppen hat sich weiter angenähert.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte ist um 0,4 Prozentpunkte auf jetzt 17 Prozent angestiegen.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen ist auf 13,5 Prozent angestiegen (Vorjahr:<br />
12,6 Prozent). Dagegen ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen von 32,2 Prozent auf 31 Prozent<br />
zurückgegangen.<br />
Bei den einzelnen Arztgruppen fallen die Zuwachsraten unterschiedlich aus. Recht<br />
große Steigerungsraten sind bei den Gebieten Strahlentherapie (+ 7,1 Prozent), Humangenetik,<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (6,0 Prozent), Neurologie<br />
(+ 5,8 Prozent) sowie Psychiatrie und Psychotherapie (jeweils + 4,4 Prozent) zu finden.<br />
Die größten Rückgänge gab es bei den Ärzten folgen<strong>der</strong> Gebietsbezeichnungen: Physiologie<br />
(– 4,2 Prozent), Nervenheilkunde (– 2,2 Prozent), Hygiene und Umweltmedizin<br />
(– 1,5 Prozent) sowie Öffentliches Gesundheitswesen (– 1,1 Prozent).<br />
3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Der Anteil <strong>der</strong> im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte ist bezogen auf alle ärztlich<br />
Tätigen leicht angestiegen auf nun 49,1 Prozent (Vorjahr: 48,5 Prozent). Die Zahl <strong>der</strong><br />
Krankenhausärztinnen und -ärzte stieg – zum fünften Mal in Folge – recht deutlich um<br />
3,4 Prozent (absolut: 5.409) auf 163.629. Am deutlichsten nahm die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen<br />
und -ärzte in Hessen (5,7 Prozent), Sachsen (4,8 Prozent), Baden-Württemberg<br />
und Bayern (jeweils 3,3 Prozent) zu.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen im Krankenhaus ist im Jahre 2009 weiter angestiegen, von<br />
43,4 Prozent im Jahre 2009 auf nun 44,5 Prozent.<br />
81
Zur Altersstruktur ist festzustellen, dass sie sich leicht verbessert hat. Der Anteil <strong>der</strong><br />
Krankenhausärztinnen und -ärzte, die jünger als 35 Jahre sind, ist von 31,7 Prozent auf<br />
32,2 Prozent angestiegen. Gleichzeitig stieg aber <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen von<br />
4,8 Prozent auf 5,0 Prozent. Das Durchschnittsalter <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und<br />
-ärzte stieg dadurch nur leicht von 41,1 Jahre im Jahre 2009 auf 41,12 im Jahre <strong>2010</strong>.<br />
3.1.3 Ambulant tätige Ärzte<br />
Die Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre 2009 um 1,3 Prozent angestiegen,<br />
was 1.849 Ärztinnen und Ärzten entspricht. Zum Stichtag sind 141.461 Ärztinnen<br />
und Ärzte ambulant tätig.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzte ist um 579 auf 124.685 zurückgegangen,<br />
dies entspricht – 0,5 Prozent.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den ambulant tätigen Ärzten ist, nachdem in den Jahren<br />
2003 bis 2009 bereits deutliche Anstiege zu verzeichnen waren, im Jahre <strong>2010</strong> weiter gestiegen,<br />
von 39,1 Prozent auf 39,8 Prozent.<br />
Bei den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> unter 40-Jährigen weiter<br />
gesunken, und zwar von 4,5 Prozent im Jahre 2009 auf 4,0 Prozent im Berichtsjahr.<br />
Zugleich ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> mindestens 60-Jährigen von 21,5 Prozent auf 23,4 Prozent gestiegen.<br />
3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen tätige Ärzte<br />
Fasst man die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />
zusammen, so waren dort mit 28.506 rund 1,4 Prozent mehr Ärztinnen und Ärzte tätig<br />
als im Vorjahr. Der Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in diesen Bereichen tätig sind, beträgt<br />
8,5 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.<br />
3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit – soweit sie bei den Landesärztekammern<br />
registriert sind – hat sich <strong>2010</strong>, wie die Jahre zuvor, erhöht. Die Steigerungsrate<br />
betrug 1,5 Prozent. Dies entspricht 1.510 Ärztinnen und Ärzten.<br />
Von den Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit befinden sich 62,7 Prozent im<br />
Ruhestand (Vorjahr: 61,7 Prozent), 2,1 Prozent sind berufsunfähig (Vorjahr: 2,2 Prozent),<br />
0,6 Prozent befinden sich in <strong>der</strong> Freistellungsphase <strong>der</strong> Altersteilzeit (Vorjahr:<br />
0,6 Prozent), 4,8 Prozent sind ausschließlich im Haushalt tätig (Vorjahr: 4,9 Prozent),<br />
2,4 Prozent sind berufsfremd tätig (Vorjahr: 2,5 Prozent), 5,4 Prozent befinden sich in<br />
<strong>der</strong> Elternzeit (Vorjahr: 5,7 Prozent), 7,0 Prozent sind arbeitslos (Vorjahr: 7,6 Prozent)<br />
und schließlich geben 14,9 Prozent einen sonstigen Grund an (Vorjahr: 14,8 Prozent).<br />
82
Anzahl<br />
18.000<br />
16.000<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
5.397<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
6.629 7.035<br />
7.300<br />
9.057<br />
8.271 8.311 8.546<br />
8.189 8.146 8.048<br />
Abbildung 5: Entwicklung <strong>der</strong> im ambulanten Bereich angestellten Ärzte<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />
Von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen die Arbeitslosenzahlen vor, die jeweils<br />
im September eines jeden Jahres erhoben werden. vor. Daraus ergibt sich, dass bis<br />
September <strong>2010</strong> ein weiterer deutlicher Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen<br />
und Ärzten festzustellen ist. Es wurden nur noch 2.408 arbeitslose Ärztinnen und Ärzte<br />
gemeldet, wobei <strong>der</strong> Ärztinnenanteil 63,4 Prozent (Vorjahr: 64,1 Prozent) beträgt. Dies<br />
entspricht einer Abnahme um 241 Ärztinnen und Ärzte bzw. 9,1 Prozent gegenüber<br />
dem Vorjahr. Gegenüber dem Höhepunkt <strong>der</strong> Ärztearbeitslosigkeit im Jahre 1997 hat die<br />
Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte um 6.988 bzw. 74,4 Prozent abgenommen.<br />
Bezieht man die aktuelle Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen auf die Zahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte insgesamt,<br />
ergibt sich eine sensationell niedrige Arbeitslosenquote von nur 0,7 Prozent<br />
(Vorjahr: 0,8 Prozent). Wird als Bezugsgröße die Zahl <strong>der</strong> abhängig beschäftigten Ärzte<br />
genommen, liegt sie bei 1,2 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent). Diese Zahlen liegen deutlich<br />
unter <strong>der</strong> „natürlichen Arbeitslosenquote“, bei <strong>der</strong> Vollbeschäftigung herrscht. Das bedeutet,<br />
dass im ärztlichen Teilarbeitsmarkt „Überbeschäftigung“ herrscht.<br />
Die Anteile <strong>der</strong> einzelnen Tätigkeitsbereiche an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und<br />
Ärzte verteilt sich nun wie folgt: ambulant 32,2 Prozent (Vorjahr: 32,5 Prozent), stationär<br />
37,3 Prozent (Vorjahr: 36,8 Prozent), in Behörden/Körperschaften 2,2 Prozent (Vorjahr:<br />
2,2 Prozent), in sonstigen Bereichen 4,3 Prozent (Vorjahr: 4,3 Prozent), und nicht ärztlich<br />
tätig 24,0 Prozent (Vorjahr: 24,2 Prozent).<br />
10.406<br />
12.576<br />
14.348<br />
16.776<br />
83
3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen<br />
Im Jahre <strong>2010</strong> wurden 10.460 Anerkennungen von Facharztbezeichnungen ausgesprochen.<br />
Damit lag die Zahl deutlich unter den 11.510 Anerkennungen des Jahres 2009. Die<br />
meisten Anerkennungen wurden mit 1.872 im Fach Innere Medizin ausgesprochen, die<br />
Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich <strong>der</strong> Inneren Medizin mit Schwerpunkt beträgt insgesamt<br />
nur 495. Die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen in den Fächern Allgemeinmedizin sowie<br />
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist gegenüber dem Vorjahr von 1.168 auf<br />
1.085 gefallen. Weiter fällt auf, dass die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich Orthopädie<br />
und Unfallchirurgie von 292 im Jahre 2005 auf 1.567 im Jahr 2007 hochgeschnellt ist<br />
und 2009 noch immer bei 1.339 lag. Im Jahr <strong>2010</strong> ging sie auf 810 zurück, ist damit aber<br />
immer noch sehr hoch. Die allermeisten Anerkennungen dürften hierbei allerdings auf<br />
Umschreibungen zurückzuführen sein.<br />
Im Jahre <strong>2010</strong> wurden für insgesamt 1.274 Schwerpunktbezeichnungen Anerkennungen<br />
ausgesprochen, damit lag die Zahl deutlich niedriger als im Jahre 2009 mit 1.632.<br />
3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte<br />
Die Zahl <strong>der</strong> in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte ist im<br />
Jahre <strong>2010</strong> um 1.847, das entspricht 7,9 Prozent, auf 25.316 gestiegen. Die Zunahme <strong>der</strong><br />
berufstätigen ausländischen Ärztinnen und Ärzte liegt im Jahre <strong>2010</strong> bei 9,1 Prozent<br />
(Vorjahr 9,6 Prozent). Wie bereits in den Vorjahren, stellt sich die Wachstumsrate <strong>der</strong><br />
ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, als beson<strong>der</strong>s ausgeprägt<br />
dar, sie beträgt 12,2 Prozent (Vorjahr 11,9 Prozent).<br />
Anteil in<br />
Prozent<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong><br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
Abbildung 6: Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in Behörden/Körperschaften und sonstigen<br />
Bereichen tätig sind<br />
84<br />
8,7 8,6<br />
9,2<br />
9,5<br />
9,1<br />
8,6 8,6 8,6 8,7 8,5 8,6 8,5<br />
8,6 8,6 8,5<br />
Jahr
Alter<br />
55<br />
50<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
46,56<br />
47,58<br />
48,47<br />
49,03<br />
49,48<br />
Abbildung 7: Durchschnittsalter <strong>der</strong> Ärzte<br />
Vertragsärzte Krankenhausärzte<br />
49,80<br />
50,14<br />
50,45<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> KBV Basis: Unter 69-jährige Ärzte<br />
Anteil in<br />
Prozent<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
38,05<br />
26,6<br />
38,66<br />
24,8<br />
39,22<br />
39,68 39,92 40,17 40,40 40,58<br />
50,75<br />
40,72<br />
50,92<br />
40,90<br />
51,12<br />
40,95<br />
51,35<br />
51,61<br />
41,02 41,06<br />
Abbildung 8: Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte an allen berufstätigen Ärzten<br />
51,92<br />
52,25<br />
41,10 41,12<br />
1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
22,0<br />
19,7 18,8 18,1 17,0 16,5 16,3 15,4 15,9 16,0<br />
16,4 16,6 17,0<br />
85
Anzahl<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
Abbildung 9: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Facharztanerkennungen<br />
Die stärksten Zuwächse verzeichnen mit 1.479 die Ärztinnen und Ärzte aus den europäischen<br />
Staaten. Der größte Zustrom konnte aus Rumänien (+ 383) verbucht werden, es<br />
folgen Ungarn (+ 159), Österreich (+ 155), Griechenland (+ 153) und Bulgarien (+ 118).<br />
Somit haben Rumänien und Ungarn Österreich von <strong>der</strong> Spitze verdrängt. Größere Abwan<strong>der</strong>ungen<br />
aus einzelnen Län<strong>der</strong>n waren im Jahr <strong>2010</strong> nicht zu verzeichnen.<br />
Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Österreich (2.173), gefolgt von Griechenland<br />
(2.016), Polen (1.551) und Rumänien (1.495), das Russland (1.459) vom vierten<br />
Platz verdrängte.<br />
Damit kommen 73 Prozent aller ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aus<br />
Europa, 18,3 Prozent aus Asien, 4,6 Prozent aus Afrika und 3,1 Prozent aus Amerika.<br />
3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland<br />
Seit 2005 werden bei den Ärztekammern die Daten bezüglich <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung von<br />
Ärzten ins Ausland erhoben. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass im Jahre <strong>2010</strong> insgesamt<br />
3.241 ursprünglich in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte ins Ausland abgewan<strong>der</strong>t<br />
sind, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> deutschen Ärzte 68,7 Prozent beträgt.<br />
Die Abwan<strong>der</strong>ung hat damit wie<strong>der</strong> zugenommen und liegt über dem Niveau von 2008.<br />
Die prozentual höchste Abwan<strong>der</strong>ung konnte in Hessen, Bremen und Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
festgestellt werden. Die beliebtesten Auswan<strong>der</strong>ungslän<strong>der</strong> sind – wie in den vergangenen<br />
Jahren – die Schweiz (736), Österreich (314), die USA (182) sowie Großbritannien<br />
(113).<br />
86<br />
10.014<br />
1.878<br />
8.136<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
13.942<br />
4.829<br />
12.230<br />
2.226<br />
10.663<br />
1.867<br />
10.004<br />
9.113 8.796<br />
10.098<br />
8.472<br />
Allgemeinmedizin/Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)<br />
Facharztanerkennungen ohne Allgemeinmedizin<br />
10.282 10.372<br />
8.398<br />
8.455<br />
10.344<br />
8.658<br />
1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 <strong>2010</strong> Jahr<br />
10.522<br />
1.626 1.884 1.917 1.686 2.084<br />
8.438<br />
12.493<br />
3.506<br />
8.987<br />
11.666<br />
1.385<br />
10.281<br />
12.312<br />
1.938<br />
10.374<br />
11.631<br />
1.236<br />
10.395<br />
11.510<br />
1.168<br />
10.342<br />
10.460<br />
1.085<br />
9.375
3.2 Sektorenübergreifende Versorgung<br />
Die rechtlichen Grundlagen für die für eine integrierte Patientenversorgung immer notwendiger<br />
und wichtiger gewordenen sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte hat<br />
<strong>der</strong> Gesetzgeber im SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 sowie dem<br />
GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 geschaffen. Diese gilt es insbeson<strong>der</strong>e aus Sicht <strong>der</strong><br />
ärztlichen Selbstverwaltung weiter auszugestalten und auszubauen, teilweise aber auch<br />
in Anbetracht erster gewonnener Erfahrungen zu modifizieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte bereits bei ihrer Begleitung <strong>der</strong> Einführung dieser Versorgungsformen Kritik<br />
daran geäußert, dass die vorgesehenen Regelungen weniger auf sektorenübergreifende<br />
Versorgungsstrukturen ausgerichtet sind und diese sicherstellen, als vielmehr überwiegend<br />
nur interdisziplinäre sektorverbleibende Versorgungsmodelle im Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />
Hintergrund <strong>der</strong> Einführung war vor allem die immer wie<strong>der</strong> erhobene Kritik an <strong>der</strong><br />
starren Trennung des deutschen Gesundheitssystems in verschiedene Versorgungssektoren<br />
und die hieraus resultierenden Brüche in den Behandlungsverläufen <strong>der</strong> Patientinnen<br />
und Patienten, die Leistungen verschiedener Sektoren (ambulant, stationär,<br />
Rehabilitation, Pflege) benötigen. Da diese neuen Vertragsmöglichkeiten auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des GKV-Gesundheitsreformgesetzes kaum aufgegriffen wurden, entschied sich<br />
<strong>der</strong> Gesetzgeber, die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 140a ff. SGB V durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
2004 weiterzuentwickeln und diejenigen Regelungen, die als hemmend<br />
wahrgenommen wurden, zu novellieren.<br />
3.2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Der Gesetzgeber verfolgte mit <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> §§ 140a bis d SGB V das Ziel einer<br />
stärkeren Orientierung <strong>der</strong> Versorgung an den Behandlungsnotwendigkeiten <strong>der</strong> Versicherten,<br />
indem vertraglich eine an<strong>der</strong>e Aufgabenteilung zwischen den Versorgungssektoren<br />
und den Fachdisziplinen vereinbart wird. Trotz des Fehlens weiterer ausdrücklicher<br />
Zielsetzungen des Gesetzgebers darf unterstellt werden, dass die integrierte Versorgung<br />
zugleich eine Effizienzsteigerung durch die Erschließung von Einsparpotenzialen<br />
bewirken soll. Ausdrücklich beabsichtigt ist, diese Ziele durch einen verstärkten Wettbewerb<br />
zwischen den Leistungserbringern und zwischen den Krankenkassen um „gute“<br />
Integrationsmodelle zu erreichen.<br />
An<strong>der</strong>s als bei den zeitlich befristeten Modellvorhaben, die zur Erprobung und Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Versorgungsstrukturen geschaffen wurden, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die integrierte<br />
Versorgung grundsätzlich als Regelversorgung eingeführt. Den Beteiligten<br />
steht damit die Möglichkeit offen, integrative Versorgungsformen mit Regelversorgungscharakter<br />
als einheitliche und gemeinsame Versorgung anzubieten. Die integrierte<br />
Versorgung tritt neben das Kollektivvertragssystem als eigenständiges Einzelvertragssystem.<br />
Auf <strong>der</strong> Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch<br />
Zusammenschlüsse mehrerer bzw. aller Krankenkassen Vertragspartner sein. Als Vertragspartner<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen werden die verschiedenen Leistungserbringer und<br />
<strong>der</strong>en Gemeinschaften aufgeführt. Neben Trägern zugelassener Einrichtungen sind mit<br />
dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz als potenzielle Vertragspartner auch Träger von Ein-<br />
87
ichtungen hinzugekommen, die nicht Selbstversorger sind, die aber eine integrierte<br />
Versorgung durch zugelassene Leistungserbringer anbieten (sogenannte Managementgesellschaften).<br />
Die Einführung <strong>der</strong> Managementgesellschaften verfolgt den Zweck,<br />
dass den Krankenkassen nicht die Vielfalt <strong>der</strong> Leistungserbringer gegenübersteht, son<strong>der</strong>n<br />
eine Trägergesellschaft das Angebot gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse bündeln kann.<br />
Durch das zum 01.04.2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-<br />
WSG) haben die gesetzlichen Regelungen zur integrierten bzw. sektorenübergreifenden<br />
Versorgung eine weitere Fortentwicklung erfahren. Zu den hier relevanten Einzelregelungen<br />
wird auf die Ausführungen im Abschnitt 3.4 <strong>der</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e 2007 und<br />
2008 verwiesen.<br />
3.2.2 Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten Versorgung<br />
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GMG) hat seit 2004 eine gemeinsame Registrierungsstelle bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
Qualitätssicherung (BQS), welche die Kassenärztliche Bundesvereinigung,<br />
die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen eingerichtet<br />
haben, gemeldete Vertragsdaten <strong>der</strong> Krankenkassen erfasst und die Leistungserbringer<br />
über die erfolgten Abzüge aus <strong>der</strong> Gesamtvergütung informiert. Nach dem<br />
2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hatte die Registrierungsstelle<br />
außerdem die Aufgabe, jährlich einen Bericht über die Entwicklung im Bereich <strong>der</strong><br />
integrierten Versorgung zu veröffentlichen. Im Sommer 2009 (Stand: 30.06.2009) hat die<br />
Registrierungsstelle ihren ersten – und zugleich auch letzten – „Bericht gemäß § 140d<br />
SGB V auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Meldungen von Verträgen zur integrierten Versorgung“<br />
vorgelegt, welcher einen Zeitraum von fünf Jahren (2004 bis 2008) umfasst. Da dieser<br />
Bericht nur auf Plandaten und Absichtserklärungen <strong>der</strong> Krankenkassen beruhte, war<br />
sein Aussagegehalt über die Versorgungswirklichkeit <strong>der</strong> integrierten Versorgung nur<br />
eingeschränkt. Die Meldungen <strong>der</strong> Krankenkassen über Integrationsverträge dienten<br />
primär dem Ziel, Kürzungen <strong>der</strong> Gesamtvergütungen plausibel und nachvollziehbar<br />
darzustellen. Über die Inhalte dieser Meldungen kam es wie<strong>der</strong>holt zu Kontroversen<br />
zwischen den Krankenkassen auf <strong>der</strong> einen und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite. Dem Wunsch<br />
nach Transparenz – insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Zulässigkeit von Kürzungen <strong>der</strong><br />
Gesamtvergütungen und <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> einbehaltenen Mittel – stand das Interesse<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen entgegen, im Wettbewerb entsprechende Vertragsinhalte nicht<br />
offenlegen zu müssen. Zudem war das Meldeverfahren für die Krankenkassen nicht verpflichtend.<br />
Über den Inhalt dieses Berichtes ist im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 eingehend berichtet<br />
worden.<br />
Mit dem Auslauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung zum Ende des Jahres 2009 hat die Bundesgeschäftsstelle<br />
Qualitätssicherung (BQS) zugleich auch ihre Arbeit als Registrierungsstelle<br />
eingestellt, sodass entsprechende Daten zum Entwicklungsstand im Bereich <strong>der</strong> integrierten<br />
Versorgung nicht mehr erhoben und ausgewertet wurden.<br />
Unabhängig vom Auslauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung werden in Anbetracht des weiter<br />
stark zunehmenden Fortschritts <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Medizintechnik sowie vor allem<br />
im Hinblick auf die demografische Entwicklung hin zu einer immer älter werdenden Be-<br />
88
völkerung sektorenübergreifende Versorgungsformen in allen möglichen Ausprägungsformen<br />
für die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten an Bedeutung weiter zunehmen. Der<br />
formale Wegfall <strong>der</strong> Anschubfinanzierung Ende 2009 hat jedoch bereits dazu geführt,<br />
dass die Krankenkassen ihre Vertragsaktivitäten deutlich zurückgefahren haben. Stattdessen<br />
konzentrieren sie sich vermehrt auf Verträge zu den im morbiditätsorientierten<br />
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) festgelegten Krankheiten. Dass die Krankenkassen<br />
die Mittel für die Anschubfinanzierung nicht ausgeschöpft haben, spricht dafür,<br />
dass die Entwicklung paralleler Versorgungsstrukturen zur Regelversorgung die Innovationskraft<br />
und Kreativität <strong>der</strong> Vertragspartner nicht beflügelt hat, nachhaltige neue Versorgungsstrukturen<br />
zu schaffen. Dies schließt im Einzelfall erfolgreiche Versorgungskonzepte<br />
jedoch nicht aus.<br />
Ausblick<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Allerdings steht die grundsätzliche Zielsetzung <strong>der</strong> integrierten Versorgung zur Gestaltung<br />
patientenbezogener Versorgungsprozesse dabei nicht in Frage. Revisionsbedürftig<br />
ist die integrierte Versorgung jedoch nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bezogen<br />
auf ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierbei muss insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> schon bei<br />
<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
geäußerten Kritik Rechnung getragen werden, dass die überwiegende<br />
Zahl <strong>der</strong> Verträge nach wie vor auf enge Indikationen bezogen ist. Damit die Schnittstellen<br />
besser funktionieren, bedarf es vielmehr einer verstärkten Entwicklung hin zu umfassen<strong>der</strong>en<br />
populationsbezogenen Verträgen zur Versorgung von Volkskrankheiten, zu<br />
einer möglichst breiten Abdeckung des Krankheitsgeschehens in einzelnen Regionen,<br />
zu breiter angelegten indikationsbezogenen Verträgen und zu Verträgen, welche die<br />
Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit stärker in den Mittelpunkt rücken. Eine<br />
Strukturreform, die auch nach mehreren Jahren noch keinen dauerhaften Erfolg nachweisen<br />
kann, benötigt neue Impulse. Pauschale Vorschläge wie erneute Anschubfinanzierungen<br />
sind dabei keine Lösung. Ein weiteres Problem ist, dass es bislang kaum gesicherte<br />
Erkenntnisse über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Projekte gibt. Ob es etwa zu weniger Einweisungen in Krankenhäuser<br />
kommt o<strong>der</strong> ob eine höhere Patientenzufriedenheit erreicht wird, ist meistens nicht bekannt.<br />
Auch hat <strong>der</strong> Gesetzgeber bislang keine wissenschaftliche Evaluation <strong>der</strong> Verträge<br />
zur integrierten Versorgung vorgeschrieben. Daher müssen im Rahmen <strong>der</strong> integrierten<br />
Versorgung Versorgungsforschung und Controlling ausgebaut werden, um den Einsatz<br />
<strong>der</strong> Mittel zu optimieren.<br />
3.2.3 Politische Intentionen zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung<br />
Die bereits eingetretene und vor allem auch die für die Zukunft sich abzeichnende Ungleichheit<br />
beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung stellt seit mehreren Jahren ein<br />
wichtiges gesundheitspolitisches Thema dar. Sowohl <strong>der</strong> 112. als auch <strong>der</strong> 113. Deutsche<br />
Ärztetag hatten darauf hingewiesen, dass es konzertierter Aktionen <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />
und Planungsbehörden auf Landesebene gemeinsam mit den Landesärztekammern<br />
und den Kommunen bedürfe, um den Versorgungsengpässen in <strong>der</strong> Fläche<br />
wirksam entgegenzutreten. Dabei wirkt sich die bereits in ländlichen Regionen und<br />
89
städtischen sozialen Brennpunkten bestehende Unterversorgung insbeson<strong>der</strong>e bei älteren,<br />
chronisch und mehrfach erkrankten Patienten negativ aus. Sie wird sich nach Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen, wenn<br />
nicht eine bessere Vernetzung zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten, Krankenhäusern<br />
sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen geför<strong>der</strong>t wird. Notwendig ist<br />
nach Ansicht <strong>der</strong> Ärzteschaft nicht nur die Weiterentwicklung <strong>der</strong> jeweils sektorspezifischen<br />
Bedarfsplanungsregelungen und -instrumente, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />
systematische Verknüpfung von Krankenhausplanung und Bedarfsplanung für die vertragsärztliche<br />
Versorgung hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung.<br />
Diese Entwicklung wird auch von den Bundeslän<strong>der</strong>n mit Sorge betrachtet. So hatte die<br />
82. Gesundheitsministerkonferenz 2009 das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Sicherung einer bedarfsgerechten,<br />
flächendeckenden und <strong>der</strong> demografischen Entwicklung angepassten sowie<br />
sektorenübergreifenden Versorgung <strong>der</strong> GKV-Versicherten betont. Nach Ansicht <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> ist hierzu die Stärkung <strong>der</strong> regionalen Steuerungsmöglichkeiten erfor<strong>der</strong>lich,<br />
um die Belange <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in den Län<strong>der</strong>n gewährleisten<br />
zu können. Basierend auf ihrem Beschluss aus dem Jahr 2009 hat die 83. Gesundheitsministerkonferenz<br />
in ihrer Sitzung am 01.07.<strong>2010</strong> in Hannover beschlossen,<br />
den Bundesgesetzgeber aufzufor<strong>der</strong>n, bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen<br />
folgende Aspekte zu berücksichtigen und die Län<strong>der</strong> in die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />
gesetzgeberischer Maßnahmen frühzeitig einzubeziehen:<br />
1. Um den Problemen <strong>der</strong> aktuellen Bedarfsplanung zu begegnen, muss die Bedarfsplanung<br />
künftig:<br />
– die Demografie und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen<br />
Versorgungsbedarf orientieren,<br />
– auf lokale Disparitäten angemessen reagieren, d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet<br />
werden und<br />
– sektorenübergreifende (Rahmen-)Planung ermöglichen.<br />
2. Die Län<strong>der</strong> werden an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) zu Fragen <strong>der</strong> Bedarfsplanung in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung (§ 92 Abs. 1<br />
Ziff. 9 SGB V) und zu sektorenübergreifenden Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt.<br />
Dabei erhalten die Län<strong>der</strong> bei den in ihrer Zuständigkeit liegenden Punkten<br />
ein Mitberatungsrecht. Das Mitberatungsrecht beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit<br />
bei <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />
3. Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, ihre Beteiligungsrechte im Landesausschuss nach<br />
§ 90 SGB V nach Maßgabe des Landesrechts auszugestalten und wahrzunehmen.<br />
4. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist künftig erfor<strong>der</strong>lich. Die für die Bedarfsplanung<br />
in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />
werden durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt. Die rechtliche Ausgestaltung<br />
wird im SGB V und das Nähere durch Landesrecht geregelt.<br />
5. Alle Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit Auswirkungen auf das<br />
landesbezogene Versorgungsgeschehen sind unabhängig von <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen<br />
Zuständigkeit für die Kassen dem Land vorzulegen. Der Aufsichtsbehörde des<br />
Landes ist mit Blick auf Gesichtspunkte <strong>der</strong> Bedarfsplanung ein Beanstandungsrecht<br />
einzuräumen. Darüber hinaus steht ihr ein Initiativrecht auf Landesebene zu.<br />
6. Die Kassen werden gesetzlich verpflichtet, für jede Kassenart einen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, <strong>der</strong> mit Abschlussbefugnis für gemeinsam und einheitlich zu treffende<br />
Entscheidungen und Verträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Bevoll-<br />
90
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
mächtigten bilden eine Landesarbeitsgemeinschaft, die <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>aufsicht unterliegt.<br />
Eine verbindliche Konfliktregelung zwischen den Bevollmächtigten ist notwendig,<br />
um eine Entscheidungsfähigkeit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften zu gewährleisten.<br />
7. Um zukünftig Lösungen ohne Grundgesetzän<strong>der</strong>ungen zu ermöglichen wird angeregt,<br />
in das Grundgesetz eine entsprechende Ermächtigungsklausel in Art. 87 Abs. 2<br />
GG aufzunehmen, <strong>der</strong> durch folgenden Satz 3 ergänzt werden sollte: „Durch Bundesgesetz,<br />
das <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann geregelt werden, unter<br />
welchen Voraussetzungen auch abweichend von den Sätzen 1 und 2 soziale Versicherungsträger<br />
zur Verwaltungszuständigkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gehören.“<br />
Die Gesundheitsministerkonferenz fasste diesen Beschluss in <strong>der</strong> Befürchtung, ihren<br />
Verfassungsauftrag für eine allgemeine Daseinsvorsorge, zu dem auch die Gewährleistung<br />
einer allen Bürgern zur Verfügung stehenden umfassenden medizinischen Versorgung<br />
gehört, nicht mehr ausführen zu können. Durch den Konzentrationsprozess <strong>der</strong><br />
Krankenkassen und die Tendenz zu Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und<br />
Leistungserbringern erscheint den Län<strong>der</strong>n die Wahrnehmung dieser Aufgabe zunehmend<br />
erschwert.<br />
Mit <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> für die Umsetzung notwendigen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />
wurde von <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Amtschefs <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong>gesundheitsministerien beauftragt. Dabei sollten die Detailvorschläge unter Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> Akteure <strong>der</strong> Selbstverwaltung erarbeitet werden. Dies erfolgte im Rahmen<br />
einer Anhörung am 22.09.<strong>2010</strong> in Hannover. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong><br />
Sächsischen Landesärztekammer und Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
hat in dieser Anhörung als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die immer bedrohlicher<br />
werdenden Versorgungsengpässe als prioritäres Problem und im Zusammenhang<br />
damit auf den zunehmenden Ärztemangel in <strong>der</strong> Patientenversorgung trotz steigen<strong>der</strong><br />
Arztzahlen hingewiesen. Als Ursachen hierfür stellte Prof. Dr. Schulze die abnehmende<br />
„Arztzeit“ für kurative ärztliche Tätigkeit sowie gestiegene Anfor<strong>der</strong>ungen an Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf (Work-Life-Balance) heraus. Für die Ärztekammern unterstrich<br />
Prof. Dr. Schulze ferner die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden Bedarfsanalyse<br />
und Versorgungsplanung angesichts <strong>der</strong> immer prekärer werdenden Versorgungsengpässe<br />
in ländlichen, aber auch städtischen Bereichen (soziale Brennpunkte,<br />
wirtschaftlich unattraktive Standorte), wobei ausdrücklich eine Einbeziehung auch des<br />
öffentlichen Gesundheitsdienstes als „dritter Säule“ <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung als erfor<strong>der</strong>lich<br />
bezeichnet wurde. Verbunden hiermit wurde die ausdrückliche For<strong>der</strong>ung<br />
nach gleichberechtigter, d. h. stimmberechtigter Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong>artigen<br />
sektorenübergreifenden Bedarfsplanungsgremien bzw. Regionalverbünden.<br />
Der aus Sicht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> notwendige gesetzliche Än<strong>der</strong>ungsbedarf aus dem Beschluss<br />
„Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung“<br />
<strong>der</strong> 83. Gesundheitsministerkonferenz wurde anlässlich ihrer Son<strong>der</strong>sitzung am<br />
25.10.<strong>2010</strong> vorgelegt. Neben zahlreichen Vorschlägen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> sektorspezifischen<br />
Bedarfsplanung sprechen sich die Län<strong>der</strong> dafür aus, die für die Bedarfsplanung<br />
<strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien künftig durch<br />
ein sektorenübergreifendes Gremium zu ergänzen. Konkret schlägt die Gesundheitsministerkonferenz<br />
vor, eine neue Vorschrift (§ 90a neu) in das Sozialgesetzbuch V aufzunehmen,<br />
in dem dieses neue Gremium (Gemeinsamer Landesausschuss) geregelt wird.<br />
91
Trotz eines eindringlichen Appells <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Gesundheitsminister<br />
und -senatoren sind die Landesärztekammern hierin nicht als Mitglied vorgesehen.<br />
Gleichermaßen als Antwort auf die Vorschläge <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz hat<br />
das Bundesministerium für Gesundheit zu <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sitzung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />
ein Maßnahmenpapier zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung vorgelegt.<br />
Dieses sieht unter an<strong>der</strong>em die Bildung einer Kommission zur Sicherstellung <strong>der</strong><br />
ärztlichen Versorgung in Deutschland vor. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit soll diese Regierungskommission, in welcher neben dem Ministerium<br />
und den Län<strong>der</strong>n auch die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Kassenärztliche Bundesvereinigung,<br />
die Deutsche Krankenhausgesellschaft, <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie <strong>der</strong><br />
Gemeinsame Bundesausschuss vertreten sein sollen, im Vorfeld des für 2011 geplanten<br />
sogenannten Versorgungsgesetzes Vorschläge für eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />
ausarbeiten, die insbeson<strong>der</strong>e die Flexibilisierung <strong>der</strong> bisherigen Planungsbereiche,<br />
die Einwirkungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> auf die Bedarfsplanung und eine stärkere<br />
Berücksichtigung sektorenübergreifen<strong>der</strong> Ansätze zum Gegenstand haben.<br />
Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am<br />
19.11.<strong>2010</strong> beschlossen, seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf <strong>der</strong> Grundlage bereits vorliegen<strong>der</strong> Vorüberlegungen <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung einen gemeinsamen Vorschlag zur sektorenübergreifenden<br />
kleinräumigen Bedarfsplanung zu erarbeiten, welcher als Grundlage <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Positionierung in den Anfang 2011 aufzunehmenden Beratungen in <strong>der</strong> vom<br />
Bundesministerium für Gesundheit geplanten Regierungskommission dienen sowie in<br />
die politischen Diskussionen zum geplanten Versorgungsgesetz einfließen soll.<br />
3.3 Ambulante Versorgung<br />
3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahr 1958 befasst<br />
sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />
Versorgung. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema<br />
„Die Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem<br />
Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
Bericht zu erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im<br />
Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es.<br />
Im Berichtszeitraum traf sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin unter dem<br />
Vorsitz von Dr. Max Kaplan zu ihrer sechsten und siebten Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode<br />
2007/2011. Die Sitzungen fanden am 03.03.<strong>2010</strong> und am 17.11.<strong>2010</strong> statt. Dabei befasste<br />
sich die Akademie insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Situation des hausärztlichen Nachwuchses,<br />
dem För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin, dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
in Deutschland, mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte,<br />
dem Projekt Notfalldatenmanagement sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />
Delegation ärztlicher Leistungen in <strong>der</strong> Hausarztpraxis.<br />
92
Situation des hausärztlichen Nachwuchses<br />
Die Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in Deutschland kann nur gelingen,<br />
wenn sich genügend Medizinstudierende und junge Ärzte für eine Weiterbildung im<br />
Fachgebiet Allgemeinmedizin und eine hausärztliche Tätigkeit interessieren. Dies ist allerdings<br />
<strong>der</strong>zeit nicht <strong>der</strong> Fall. Hausärztlicher Nachwuchs fehlt, und die bereits heute in<br />
einigen Regionen zu verzeichnenden Wie<strong>der</strong>besetzungsprobleme von Hausarztsitzen<br />
dürften sich weiter ausdehnen und verschärfen. Die Ursachen hierfür aus Sicht des<br />
hausärztlichen Nachwuchses zu erfahren, war das zentrale Anliegen in <strong>der</strong> Frühjahrssitzung<br />
<strong>2010</strong>. Dr. Verena Dicke, JADe-Sprecherin Regionalgruppen, stellte eine Situationsbeschreibung<br />
aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft „Junge Allgemeinmedizin Deutschland“<br />
(JADe) vor. Bei <strong>der</strong> JADe handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft junger<br />
Ärzte in Weiterbildung für Allgemeinmedizin bzw. junger Fachärzte dieses Fachs innerhalb<br />
<strong>der</strong> Sektion Weiterbildung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin (DEGAM). Gegründet wurde die JADe auf dem 42. DEGAM-Kongress<br />
2008 in Berlin. Der Vortrag machte deutlich, dass trotz erreichter Verbesserungen (siehe<br />
u. a. För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin) aus Sicht des hausärztlichen Nachwuchses<br />
noch weiteres Verbesserungspotenzial besteht, um die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin<br />
attraktiver zu gestalten. Zugleich wurde deutlich, dass die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Weiterbildungssituation nur einen Mosaikstein darstellt. Zur nachhaltigen Sicherstellung<br />
<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung bedarf es vielmehr eines Maßnahmenbündels,<br />
das von <strong>der</strong> frühzeitigen Befassung mit <strong>der</strong> hausärztlichen Medizin im Studium bis hin<br />
zur Intensivierung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungsberatung und zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung<br />
durch die Kommunen reichen muss. Entscheidend für die Gewinnung hausärztlichen<br />
Nachwuchses ist dabei insbeson<strong>der</strong>e auch die positive Darstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />
Tätigkeit durch die Hausärzte selbst.<br />
För<strong>der</strong>programm Allgemeinmedizin<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Zum 01.01.<strong>2010</strong> ist die neue „Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung“ auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />
im Rahmen des GKV-OrgWG zum 01.01.2009 geän<strong>der</strong>ten Artikels 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes<br />
(GKV-SolG) in Kraft getreten. Neben <strong>der</strong> deutlichen Erhöhung <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>beträge sieht das neue För<strong>der</strong>programm u. a. die Einrichtung von Koordinierungsstellen<br />
auf Landesebene vor. Die Aufgabenbeschreibung für die Koordinierungsstellen<br />
orientiert sich an dem 2008 von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
verabschiedeten „Handlungskonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“. Die Vereinbarung sieht vor, dass die<br />
Koordinierungsstellen unter Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern bis zum 30.06.<strong>2010</strong><br />
in den Län<strong>der</strong>n eingerichtet werden. Da sich die Verhandlungen auf Landesebene<br />
schwieriger und zeitaufwändiger als erwartet gestalteten, konnten nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
bis zu diesem Zeitpunkt Koordinierungsstellen eingerichtet werden. Ende<br />
<strong>2010</strong> sind die Verhandlungen in den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n zu einem Abschluss gekommen.<br />
Dabei zeigt sich, dass die „Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />
<strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung“ unterschiedlich<br />
umgesetzt wird. Die Landesärztekammern sind in den meisten Län<strong>der</strong>n an den Koordinierungsstellen<br />
beteiligt; vier Koordinierungsstellen wurden bei <strong>der</strong> jeweiligen Ärztekammer<br />
angesiedelt.<br />
93
Die Vereinbarung sieht ferner die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Bundesebene<br />
vor, an <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu beteiligen ist. Aufgabe <strong>der</strong> Lenkungsgruppe ist<br />
die Evaluation des För<strong>der</strong>programms. Zudem kann sie Projekte zur Versorgungsforschung<br />
und zur Weiterentwicklung des Programms zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />
<strong>der</strong> Allgemeinmedizin durchführen. Die Lenkungsgruppe ist am 09.09.<strong>2010</strong> zu ihrer<br />
ersten Sitzung zusammengekommen. Bei dieser Sitzung wurde u. a. eine Arbeitsgruppe<br />
unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Entwicklung <strong>der</strong> Mindestinhalte und<br />
<strong>der</strong> Auswertungsregularien des standardisierten Fragebogens gemäß § 5 Abs. 6 <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
eingerichtet. Das erste Treffen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Fragebogen zur Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Qualität“ fand am 16.12.<strong>2010</strong> statt. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit im kommenden<br />
Jahr fortsetzen. Bis zur zweiten Sitzung <strong>der</strong> Lenkungsgruppe am 03.02.2011<br />
soll ein erster Vorschlag zur Ausgestaltung <strong>der</strong> Mindestinhalte und Auswertungsregularien<br />
erarbeitet werden.<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbundweiterbildung<br />
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erfor<strong>der</strong>t den Wechsel zwischen<br />
Fächern und Weiterbildungsstätten. In <strong>der</strong> Vergangenheit organisierten die Ärzte in<br />
Weiterbildung ihre Weiterbildung zumeist selbst, dies war häufig mit einem deutlichen<br />
Koordinationsaufwand verbunden. Von daher stellt die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbundweiterbildung<br />
einen wesentlichen Ansatz zur Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen<br />
Weiterbildung dar. Die regionalen Weiterbildungsverbünde organisieren das individuelle<br />
Weiterbildungsprogramm und erstellen spezifische Rotationspläne für die<br />
Ärzte in Weiterbildung. Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit, aber verstärkt in den letzten Jahren<br />
haben sich die Landesärztekammern <strong>der</strong> Aufgabe gestellt, Weiterbildungsverbünde<br />
zu initiieren und zu unterstützen. In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung präsentierte Karl-Dieter Menzel,<br />
Leiter <strong>der</strong> Weiterbildungsabteilung <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein, exemplarisch das<br />
Konzept <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein zur sektorenübergreifenden Weiterbildung von<br />
Fachärzten für Allgemeinmedizin.<br />
Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
Die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin befasste sich in ihrer Herbstsitzung am<br />
17.11.<strong>2010</strong> ferner mit dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland (siehe<br />
Kapitel 2.2.4, S. 57ff.). Neben den Ergebnissen <strong>der</strong> 2009 durchgeführten ersten Befragungsrunde<br />
wurde insbeson<strong>der</strong>e auch die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik <strong>der</strong> Online-<br />
Befragung in Hinblick auf die für 2011 geplante zweite Befragungsrunde vorgestellt. Erfreut<br />
wurde von den Akademiemitglie<strong>der</strong>n zur Kenntnis genommen, dass Weiterbildung<br />
in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin durchschnittlich besser bewertet wird als die<br />
Weiterbildung in den an<strong>der</strong>en Fachgebieten. Einer Durchschnittsnote von 2,6 über alle<br />
Fachgebiete steht eine Durchschnittsnote von 1,9 in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin gegenüber.<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin ist dies das Ergebnis <strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en Lernsituation in den Weiterbildungspraxen, zumeist steht hier ein Weiterbildungsbefugter<br />
einem Weiterzubildenden gegenüber. Kritisiert wurde in <strong>der</strong> Befragung,<br />
dass ca. 50 Prozent <strong>der</strong> Ärzte in Weiterbildung we<strong>der</strong> einen strukturierten Weiterbildungsplan<br />
erhalten noch mit ihnen Lern- bzw. Weiterbildungsziele vereinbart<br />
würden. Die Entwicklung strukturierter Weiterbildungspläne stellt nach Ansicht <strong>der</strong><br />
94
Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin eine wichtige Handlungsoption zur weiteren<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildung dar.<br />
Delegation ärztlicher Leistungen in <strong>der</strong> Hausarztpraxis<br />
Angesichts <strong>der</strong> Nachwuchsprobleme im hausärztlichen Bereich wird seit einigen Jahren<br />
darüber nachgedacht, inwieweit ärztliche Aufgaben auf an<strong>der</strong>e, nichtärztliche Gesundheitsberufe,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Medizinische Fachangestellte, delegiert werden können. So<br />
betonte die 83. Gesundheitsministerkonferenz, dass sich durch den Aufbau einer verstärkten<br />
hausärztlichen Versorgung die zu erwartenden Anfor<strong>der</strong>ungen an eine flächendeckende<br />
Grundversorgung nicht abdecken lassen. Von daher müsse die Entlastung<br />
maßgeblich durch an<strong>der</strong>e Berufsgruppen in <strong>der</strong> Grundversorgung ermöglicht und verbessert<br />
werden. Mit den Möglichkeiten, aber auch den Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher<br />
Leistungen befasste sich die Akademie ebenfalls in ihrer Herbstsitzung. Grundsätzlich<br />
befürwortet die Akademie eine Erweiterung <strong>der</strong> Delegationsspielräume. Eine erfolgreiche<br />
Delegation setzt jedoch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter sowie eine enge<br />
Kommunikation zwischen den Beteiligten voraus. Zugleich spricht sich die Deutsche<br />
Akademie für Allgemeinmedizin deutlich gegen die Substitution ärztlicher Leistungen<br />
aus.<br />
Anknüpfend an die Thematik <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen informierte sich die<br />
Akademie über das Bildungskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Medizinische Fachangestellte.<br />
Neben <strong>der</strong> 2006 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsordnung gehören<br />
hierzu vielfältige Fortbildungscurricula, wie „Ambulante Versorgung älterer Menschen“<br />
und „Patientenbegleitung und Koordination“, die seit 2007 erarbeitet wurden. Drei neue<br />
Curricula zu den Themen „Palliativversorgung“, „Elektronische Praxiskommunikation<br />
und Telematik“ und „Onkologie“ wurden <strong>2010</strong> erstellt, weitere sind in Arbeit. Konzipiert<br />
sind die Fortbildungen als Module. Alle Module können in die daneben bestehenden<br />
Aufstiegsfortbildungen (Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, Betriebswirt/-in<br />
für Management im Gesundheitswesen) eingebracht werden. Die Deutsche<br />
Akademie für Allgemeinmedizin begrüßt den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeschlagenen<br />
Weg, die Berufsentwicklung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten aktiv zu unterstützen.<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
In beiden Sitzungen im Jahr <strong>2010</strong> wurde über den aktuellen Sachstand des Projektes<br />
„Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
berichtet (siehe Kapitel 9, S. 365ff.). Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> motiviert<br />
eine angemessene Honorierung zum Verbleib bzw. zum Einstieg in die hausärztliche<br />
Versorgung und dient somit auch <strong>der</strong> Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ<br />
hochwertigen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Die GOÄ ist nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie für Allgemeinmedizin als eigenständige, systemübergreifende Referenzgebührenordnung<br />
in einem stärker marktorientierten Gesundheitswesen unverzichtbarer<br />
denn je.<br />
95
Notfalldatenmanagement auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
Nach Paragraph 291a SGB V muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen<br />
unterstützen, insbeson<strong>der</strong>e das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen<br />
Daten, soweit sie für die Notfallversorgung notwendig sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wurde <strong>2010</strong> von den gematik-Gesellschaftern mit <strong>der</strong> Projektleitung für das Notfalldatenmanagement<br />
betraut (siehe Kapitel 8.3.2, S. 355), nachdem bei <strong>der</strong> Überprüfung<br />
eines ersten Konzeptes zum Notfalldatensatz in Form eines Feldtests im Jahr 2008 erheblicher<br />
Nachbesserungsbedarf festgestellt worden war. In <strong>der</strong> Herbstsitzung wurde<br />
<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin das neue Grundkonzept des Notfalldatenmanagements<br />
vorgestellt. Wesentlich ist hierbei ein breiteres Verständnis des Begriffs<br />
„Notfall“. Notfallrelevante medizinische Informationen werden nicht nur bei <strong>der</strong><br />
Notfallrettung benötigt, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch bei <strong>der</strong> ungeplanten Patientenaufnahme<br />
in <strong>der</strong> Notaufnahme eines Krankenhauses sowie beim Kontakt eines Arztes im<br />
ambulanten Versorgungssektor mit einem ihm unbekannten Patienten mit Akutbeschwerden.<br />
Aus den Einsatzszenarien resultieren unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
den Notfalldatensatz. Nach Abstimmung <strong>der</strong> Grundkonzeption ist vorgesehen, Anfang<br />
2011 das Lastenheft durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> freizugeben. Da die<br />
Notfalldaten überwiegend von Hausärzten eingegeben werden müssen, ist nach Ansicht<br />
<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Projektes<br />
darauf zu achten, dass hausärztliche Praxen mit dieser Aufgabe nicht überfor<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
Die statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin wird alljährlich geson<strong>der</strong>t im <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
dargestellt. Die Anzahl <strong>der</strong> allgemeinmedizinisch tätigen Ärzte (Allgemein-/Praktische<br />
Ärzte) in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist seit 1975 von 27.957 auf 44.369<br />
im Jahre <strong>2010</strong> und damit im Bestand um 16.412 Ärzte gewachsen; <strong>der</strong> Anteil dieser Arztgruppe<br />
an <strong>der</strong> Zahl aller ambulant tätigen Ärzte ist hingegen von 52,4 Prozent im Jahre<br />
1975 auf 36,2 Prozent im Jahre <strong>2010</strong> gesunken (siehe Tabelle 1). Im Vergleich dazu ist<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen im gleichen Zeitraum von<br />
25.346 auf 78.160, d. h. um 52.814 Ärzte gewachsen und in <strong>der</strong> Relation von 47,6 Prozent<br />
(1975) auf 63,8 Prozent (<strong>2010</strong>) gestiegen. Die zahlenmäßige Entwicklung bei<strong>der</strong> Arztgruppen<br />
ist seit 1975 kontinuierlich gegenläufig.<br />
An <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung mit einer kontinuierlichen Abnahme des Anteils <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />
Ärzte an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller ambulant tätigen Ärzte hat sich auch<br />
im vergangenen Jahr nichts geän<strong>der</strong>t.<br />
Vom 31.12.2009 bis zum 31.12.<strong>2010</strong> erhöhte sich allerdings die Zahl <strong>der</strong> Allgemein-/<br />
Praktischen Ärzte leicht um 394, dies entspricht einer Zunahme um 0,9 Prozent. Die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
stieg um 1,8 Prozent, d. h. um 1.368 Ärzte.<br />
96
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1975 (alte Bundeslän<strong>der</strong>)<br />
Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulant<br />
Jahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte<br />
Anteil an Anteil an Anteil an<br />
Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />
0 1 2 3 4 5 6<br />
1975 27.957 52,4 25.346 47,6 53.303 100<br />
1976 28.202 51,3 26.772 48,7 54.974 100<br />
1977 28.029 49,9 28.128 50,1 56.157 100<br />
1978 26.729 46,4 30.837 53,6 57.566 100<br />
1979 26.849 45,6 32.059 54,4 58.908 100<br />
1980 26.853 44,9 32.924 55,1 59.777 100<br />
1981 26.793 44,2 33.859 55,8 60.652 100<br />
1982 27.334 43,8 35.084 56,2 62.418 100<br />
1983 28.149 44,0 35.883 56,0 64.032 100<br />
1984 28.800 43,8 36.980 56,2 65.780 100<br />
1985 29.109 43,2 38.254 56,8 67.363 100<br />
1986 29.314 42,7 39.384 57,3 68.698 100<br />
1987 30.149 42,9 40.128 57,1 70.277 100<br />
1988 30.923 43,1 40.828 56,9 71.751 100<br />
1989 31.424 42,4 42.616 57,6 74.040 100<br />
1990 31.837 42,3 43.414 57,7 75.251 100<br />
1991 36.371 42,8 48.644 57,2 85.015 100<br />
1992 37.793 42,6 50.955 57,4 88.748 100<br />
1993 41.268 42,8 55.206 57,2 96.474 100<br />
1994 41.782 42,6 56.288 57,4 98.070 100<br />
1995 42.785 42,7 57.358 57,3 100.143 100<br />
1996 42.336 41,6 59.365 58,4 101.701 100<br />
1997 42.844 41,2 61.021 58,8 103.865 100<br />
1998 43.365 40,8 62.817 59,2 106.182 100<br />
1999 43.136 40,2 64.226 59,8 107.362 100<br />
2000 44.084 40,2 65.621 59,8 109.705 100<br />
2001 44.132 39,7 67.040 60,3 111.172 100<br />
2002 44.188 39,2 68.440 60,8 112.628 100<br />
2003 44.034 38,7 69.695 61,3 113.729 100<br />
2004 44.220 38,5 70.601 61,5 114.821 100<br />
2005 44.592 38,4 71.612 61,6 116.204 100<br />
2006 44.767 38,1 72.735 61,9 117.502 100<br />
2007 44.565 37,5 74.213 62,5 118.778 100<br />
2008 44.097 36,9 75.416 63,1 119.513 100<br />
2009 43.975 36,4 76.792 63,6 120.767 100<br />
<strong>2010</strong> 44.369 36,2 78.160 63,8 122.529 100<br />
10:09 in % +0,9 +1,8 +1,5<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, ab 1991 einschließlich angestellte Ärzte und einschließlich Berlin (Ost)<br />
97
Tabelle 2 zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte (inklusive <strong>der</strong> ausschließlich<br />
privatärztlich tätigen Ärzte sowie <strong>der</strong> angestellten Ärzte) seit 1990 in den alten<br />
und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n. Im Jahr 2005 erreichte die Anzahl <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />
Ärzte ihren höchsten Wert mit 52.226. Seither sank die Anzahl, vom 31.12.2009<br />
bis zum 31.12.<strong>2010</strong> kam es allerdings zu einem Anstieg um 297 Ärzte (0,6 Prozent). Die<br />
Zahl <strong>der</strong> Spezialisten erhöhte sich von 2009 auf <strong>2010</strong> um 1.552 Ärzte (1,3 Prozent).<br />
Von 1990 bis <strong>2010</strong> sank <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte an <strong>der</strong> Zahl aller<br />
ambulant tätigen Ärzte von 43,5 Prozent auf 36,2 Prozent, zugleich stieg <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
Ärzte mit den übrigen Gebebietsbezeichnungen von 56,5 Prozent auf 63,8 Prozent. Am<br />
31.12.<strong>2010</strong> waren 141.461 Ärzte im gesamten Bundesgebiet ambulant tätig.<br />
Tabelle 2: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />
Allgemein-/Praktische Ärzte mit übrigen Alle ambulant<br />
Jahr Ärzte Gebietsbezeichnungen tätigen Ärzte<br />
Anteil an Anteil an Anteil an<br />
Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />
0 1 2 3 4 5 6<br />
1990 40.153 43,5 52.136 56,5 92.289 100<br />
1991 43.808 43,9 56.017 56,1 99.825 100<br />
1992 45.323 43,4 59.139 56,6 104.462 100<br />
1993 48.782 43,3 63.991 56,7 112.773 100<br />
1994 49.576 43,1 65.511 56,9 115.087 100<br />
1995 50.643 43,1 66.935 56,9 117.578 100<br />
1996 50.374 42,1 69.186 57,9 119.560 100<br />
1997 50.907 41,7 71.083 58,3 121.990 100<br />
1998 51.518 41,3 73.103 58,7 124.621 100<br />
1999 51.280 40,7 74.701 59,3 125.981 100<br />
2000 52.189 40,6 76.299 59,4 128.488 100<br />
2001 52.134 40,1 77.852 59,9 129.986 100<br />
2002 52.184 39,7 79.145 60,3 131.329 100<br />
2003 51.909 39,2 80.440 60,8 132.349 100<br />
2004 51.954 39,0 81.411 61,0 133.365 100<br />
2005 52.226 38,7 82.572 61,3 134.798 100<br />
2006 52.152 38,3 83.953 61,7 136.105 100<br />
2007 51.840 37,7 85.698 62,3 137.538 100<br />
2008 51.200 37,0 87.130 63,0 138.330 100<br />
2009 50.968 36,5 88.644 63,5 139.612 100<br />
<strong>2010</strong> 51.265 36,2 90.196 63,8 141.461 100<br />
10:09 in % +0,6 +1,8 +1,3<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, ab 1991 einschließlich angestellte Ärzte<br />
98
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Tabelle 3 zeigt das Verhältnis zwischen Allgemein- und Praktischen Vertragsärzten seit<br />
1990 im gesamten Bundesgebiet. Der Anteil <strong>der</strong> Praktischen Ärzte hat sich von 1990 bis<br />
<strong>2010</strong> von 51,7 Prozent auf 16,3 Prozent reduziert. Dies entspricht einer Anzahl von 6.468<br />
Ärzten. Parallel hierzu stieg die Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte von 48,3 Prozent (1990) auf<br />
83,7 Prozent (<strong>2010</strong>).<br />
Tabelle 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Allgemein- und <strong>der</strong> Praktischen Vertragsärzte seit 1990<br />
(gesamtes Bundesgebiet)<br />
Allgemeinärzte Praktische Ärzte Allgemein- und<br />
Jahr Praktische Ärzte<br />
Anteil an Anteil an Anteil an<br />
Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in % Anzahl Sp. 5 in %<br />
0 1 2 3 4 5 6<br />
1990 18.481 48,3 19.763 51,7 38.244 100<br />
1991 18.631 47,7 20.428 52,3 39.059 100<br />
1992 19.141 48,2 20.551 51,8 39.692 100<br />
1993 20.148 46,2 23.500 53,8 43.648 100<br />
1994 22.548 51,9 20.933 48,1 43.481 100<br />
1995 25.326 58,3 18.089 41,7 43.415 100<br />
1996 27.342 63,0 16.038 37,0 43.380 100<br />
1997 28.690 66,2 14.635 33,8 43.325 100<br />
1998 29.660 67,9 13.999 32,1 43.659 100<br />
1999 30.072 70,3 12.693 29,7 42.765 100<br />
2000 30.552 71,3 12.279 28,7 42.831 100<br />
2001 31.307 72,6 11.837 27,4 43.144 100<br />
2002 31.758 73,8 11.303 26,2 43.061 100<br />
2003 32.081 74,8 10.785 25,2 42.866 100<br />
2004 32.416 76,1 10.171 23,9 42.587 100<br />
2005 33.191 78,5 9.111 21,5 42.302 100<br />
2006 33.715 80,4 8.223 19,6 41.938 100<br />
2007 33.792 81,5 7.646 18,5 41.438 100<br />
2008 33.523 82,4 7.175 17,6 40.698 100<br />
2009 33.308 83,1 6.786 16,9 40.094 100<br />
<strong>2010</strong> 33.100 83,7 6.468 16,3 39.568 100<br />
10:09 in % –0,6 –4,7 –1,3<br />
Quelle: Bundesarztregister <strong>der</strong> KBV<br />
99
Die folgenden beiden Tabellen beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen<br />
Ärzte. Beide Tabellen zeigen, dass gerade in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in den nächsten<br />
Jahren mit deutlichen altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Am 31.12.<strong>2010</strong> waren<br />
12.165 Allgemein-/Praktische Ärzte, dies entspricht 23,7 Prozent, 60 Jahre und älter<br />
sowie 19.489 Ärzte 50 bis 59 Jahre alt (38,0 Prozent) (siehe Tabelle 4). In beiden Altersgruppen<br />
liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte leicht über dem <strong>der</strong> Ärzte mit<br />
den übrigen Gebietsbezeichnungen. Deutlich geringer ist jedoch mit 28,5 Prozent <strong>der</strong><br />
Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte in <strong>der</strong> Altersgruppe <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen im<br />
Vergleich zu 35,6 Prozent bei den Spezialisten.<br />
Ein noch deutlicheres Bild zeigt Tabelle 5, die im Unterschied zur Tabelle 4 die Ärzte in<br />
Weiterbildung nicht enthält. Da Ärzte ohne Gebietsbezeichnung als Praktische Ärzte gezählt<br />
werden, sind die Ärzte in Weiterbildung in Tabelle 4 bei den Praktischen Ärzten<br />
mit enthalten und „verjüngen“ diese.<br />
Fast man die Ärzte in zwei Altersgruppen zusammen, so zeigt sich, dass in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
13.448 Ärzten in <strong>der</strong> ersten Altersgruppe (35 bis 49 Jahre) 30.053 Ärzten in<br />
<strong>der</strong> zweiten Altergruppe (50 bis über 60 Jahre) gegenüber stehen. Diese Gegenüberstellung<br />
zeigt deutlich die Problematik des fehlenden hausärztlichen Nachwuchses auf.<br />
Tabelle 4: Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte zum 31.12.<strong>2010</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />
Ärzte<br />
Altersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe<br />
ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- Ärzte<br />
Ärzte zeichnungen<br />
0 1 2 3 4 5<br />
bis 34<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
35 bis 39<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
40 bis 49<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
50 bis 59<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
über 60<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
Summe Anzahl<br />
Ärzte in Prozent<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
100<br />
306 1.596 1.902 515 2.417<br />
0,8 11,6 3,7 0,6 1,7<br />
1.895 1.227 3.122 4.716 7.838<br />
5,0 9,0 6,1 5,2 5,5<br />
11.038 3.549 14.587 32.087 46.674<br />
29,4 25,9 28,5 35,6 33,0<br />
14.562 4.927 19.489 33.907 53.396<br />
38,8 36,0 38,0 37,6 37,8<br />
9.764 2.401 12.165 18.971 31.136<br />
26,0 17,5 23,7 21,0 22,0<br />
37.565 13.700 51.265 90.196 141.461<br />
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Tabelle 5: Altersstruktur <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zum 31.12.<strong>2010</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />
Ärzte<br />
Altersgruppe Allgemein- Praktische Allgemein-/ mit übrigen Summe<br />
ärzte Ärzte Praktische Gebietsbe- Ärzte<br />
Ärzte zeichnungen<br />
0 1 2 3 4 5<br />
bis 34<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
35 bis 39<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
40 bis 49<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
50 bis 59<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
über 60<br />
Anzahl<br />
in Prozent<br />
Summe Anzahl<br />
Ärzte in Prozent<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK<br />
166 67 233 194 427<br />
0,5 0,8 0,5 0,2 0,3<br />
1.398 103 1.501 3.018 4.519<br />
4,0 1,2 3,4 3,7 3,6<br />
9.800 2.147 11.947 27.889 39.836<br />
28,1 24,3 27,3 34,5 31,9<br />
14.159 4.285 18.444 32.285 50.729<br />
40,5 48,4 42,3 39,9 40,8<br />
9.370 2.239 11.609 17.565 29.174<br />
26,9 25,3 26,5 21,7 23,4<br />
34.893 8.841 43.734 80.951 124.685<br />
100,0 100,0 100,0 100,0 100,0<br />
3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Der Bericht über die Tätigkeit <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte wird in den Bereich<br />
<strong>der</strong> ambulanten Versorgung eingerechnet, da sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
primär mit Fragen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst. Zugleich<br />
werden neben diesem Schwerpunkt immer auch Fragestellungen <strong>der</strong> stationären<br />
sowie <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Versorgung im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen eingehend<br />
erörtert. Im Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Martina Wenker die<br />
sechste und siebte Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in <strong>der</strong> Wahlperiode<br />
2007/2011 am 20.02.<strong>2010</strong> und am 02.10.<strong>2010</strong> statt.<br />
Neben <strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> Beratungen zu dem Positionspapier zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen<br />
Versorgung wurden im Jahr <strong>2010</strong> insbeson<strong>der</strong>e folgende Themen von <strong>der</strong><br />
Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte beraten: Son<strong>der</strong>gutachten „Koordination und Integration<br />
– Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ des Sachverständigenrates<br />
zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) von<br />
2009, die Ergebnisse des ersten Durchlaufs <strong>der</strong> Befragung zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
in Deutschland sowie die Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher<br />
Leistungen sowohl in <strong>der</strong> stationären als auch in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung.<br />
101
Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens – das<br />
Son<strong>der</strong>gutachten des SVR 2009<br />
Im Mai 2009 legte <strong>der</strong> Sachverständigenrat zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen<br />
sein Son<strong>der</strong>gutachten zum Thema „Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung<br />
in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ vor. Mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
dieses Gutachtens war <strong>der</strong> Sachverständigenrat im November 2007 von <strong>der</strong> Bundesministerin<br />
für Gesundheit, Ulla Schmidt, beauftragt worden. Das Gutachten wurde von<br />
Prof. Dr. Matthias Schrappe, Direktor des Instituts für Patientensicherheit <strong>der</strong> Rheinischen<br />
Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und Mitglied des Sachverständigenrates, in<br />
<strong>der</strong> Frühjahrssitzung vor allem unter <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich<br />
durch den demografischen Wandel ergeben, vorgestellt. Nach Ansicht des Sachverständigenrates<br />
erfor<strong>der</strong>n die mit dem absehbaren demografischen Wandel einhergehenden<br />
Verschiebungen des Morbiditätsspektrums zielgerichtete Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> bisherigen<br />
Versorgungsstrukturen. Neben <strong>der</strong> Akutversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung besteht künftig die<br />
wohl wichtigste Aufgabe in einer adäquaten Versorgung von chronisch und mehrfach erkrankten<br />
Patienten. Zudem bildet die flächendeckende Sicherstellung einer qualitativ<br />
hochwertigen Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e in strukturschwachen Regionen, eine zentrale<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheitspolitik. Von daher for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Sachverständigenrat,<br />
die populationsorientierte Versorgung sowohl unter generationenspezifischen als auch<br />
unter regionalen Aspekten zu beleuchten.<br />
Das von ihm vorgeschlagene Zukunftskonzept sieht eine koordinierte, generationenspezifische<br />
und nach regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen differenzierte Gesundheitsversorgung<br />
vor. Insbeson<strong>der</strong>e die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem<br />
Sektor rückt in quantitativer und qualitativer Hinsicht in den Mittelpunkt von Reformbestrebungen.<br />
Dabei stellen nie<strong>der</strong>gelassene Fachärzte ein wichtiges Bindeglied<br />
zwischen <strong>der</strong> Primärversorgung durch Hausärzte und <strong>der</strong> hoch spezialisierten stationären<br />
Behandlung dar. Gerade in <strong>der</strong> Neuorganisation <strong>der</strong> fachärztlichen Sekundärversorgung<br />
wird das entscheidende medizinische und ökonomische Verän<strong>der</strong>ungspotenzial<br />
gesehen. Nach Ansicht des Sachverständigenrates bedarf es, um einen funktionsgerechten<br />
und fairen Wettbewerb zwischen den Fachärzten und den Krankenhäusern zu realisieren,<br />
einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, d. h. insbeson<strong>der</strong>e<br />
einer Vereinheitlichung <strong>der</strong> Qualitätsstandards, <strong>der</strong> Vergütung einschließlich <strong>der</strong><br />
Investitionsfinanzierung sowie <strong>der</strong> Genehmigung neuer Behandlungsmethoden.<br />
Die Akademie setzte sich in ihrer Frühjahrssitzung sowohl mit den Aussagen und<br />
Schlussfolgerungen als auch mit <strong>der</strong>en wissenschaftlicher Begründbarkeit kritisch auseinan<strong>der</strong>.<br />
Zugleich zeigten die Ausführungen von Professor Schrappe Übereinstimmungen<br />
zwischen den Überlegungen des Sachverständigenrates und <strong>der</strong> Deutschen Akademie<br />
<strong>der</strong> Gebietsärzte zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung auf.<br />
Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung<br />
Der 112. Deutsche Ärztetag 2009 in Mainz hatte den Beschluss gefasst, die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu bitten, ein Positionspapier zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung zu erarbeiten.<br />
Dabei sah <strong>der</strong> Beschluss vor, dass das Positionspapier insbeson<strong>der</strong>e die Qualität<br />
und Sicherstellung <strong>der</strong> wohnortnahen fachärztlichen Versorgung in den Mittelpunkt<br />
stellt. Vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebiets-<br />
102
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
ärzte in Kooperation mit den Krankenhausgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
des Positionspapiers beauftragt worden. Vorstand und Plenum <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte hatten sich im Jahr 2009 bereits mehrfach mit Fragen <strong>der</strong> Zukunftsfähigkeit<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst. Ende<br />
des Jahres 2009 waren dann vom Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
erste Thesen erarbeitet worden. Diese Thesen wurden in einer Sitzung des Ausschusses<br />
„Ambulante Versorgung“ am 22.01.<strong>2010</strong> vorgestellt und beraten. Weiterhin fand am<br />
18.02.<strong>2010</strong> eine ausschussübergreifende Beratung <strong>der</strong> Vorsitzenden und stellvertretenden<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte, des Ausschusses „Ambulante<br />
Versorgung“ und des Ausschusses „Krankenhaus“ auf <strong>der</strong> Grundlage einer ersten<br />
Textfassung des Positionspapiers statt. Anregungen aus beiden Sitzungen flossen in die<br />
weitere Ausarbeitung <strong>der</strong> Thesen ein. Abschließend beraten wurde das Papier von <strong>der</strong><br />
Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in ihrer Frühjahrssitzung am 20.02.<strong>2010</strong>.<br />
Nach Ansicht <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte trägt die strukturierte Facharztversorgung<br />
mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und stationär tätigen Fachärzten maßgeblich<br />
zur Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens bei. Es müsse daher darum<br />
gehen, an <strong>der</strong> strukturierten Facharztversorgung festzuhalten und sie entsprechend <strong>der</strong><br />
verän<strong>der</strong>ten Anfor<strong>der</strong>ungen weiterzuentwickeln. An die Stelle eines kontraproduktiven<br />
Wettbewerbs zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Fachärzten und Krankenhausfachärzten sollten<br />
eine konstruktive Zusammenarbeit und Synergieeffekte im Interesse <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
treten, auch durch die Umgestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen. Ein wesentliches<br />
Thema stellt dabei die konfliktvermeidende Neuregelung des § 116b SGB V dar.<br />
Weiterhin weist die Akademie in ihrem Positionspapier auf die steigende Bedeutung <strong>der</strong><br />
ambulanten Medizin hin. Gerade <strong>der</strong> medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht,<br />
dass zunehmend mehr medizinische Leistungen ambulant erbracht werden. Diese Entwicklung<br />
kommt dem sich wandelnden Versorgungsbedarf mit immer mehr älteren,<br />
multimorbiden und pflegebedürftigen Patienten entgegen, die auf eine wohnortnahe<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> häuslichen Umgebung stattfindende medizinische Versorgung angewiesen<br />
sind und einer kontinuierlichen fachärztlichen Arzt-Patienten-Beziehung bedürfen. Als<br />
wesentliches und entscheidendes Optimierungspotenzial für die Zukunft sieht die Deutsche<br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte die För<strong>der</strong>ung von Kooperation und Vernetzung an. Dabei<br />
sollte die Kooperation medizinisch begründbaren Regularien folgen, die zwischen<br />
den Versorgungsebenen vereinbart werden. (Selbst-)kritisch merkt die Akademie in ihrem<br />
Positionspapier an, dass die Wettbewerbsfähigkeit des in wirtschaftlicher Selbstständigkeit<br />
tätigen Facharztes langfristig nur durch proaktive Kooperationsbereitschaft<br />
gesichert werden kann. Zudem wird die Notwendigkeit einer besseren Koordination und<br />
Steuerung <strong>der</strong> Versorgung gesehen. Die Koordination hat allerdings nach patientenzentrierten<br />
medizinischen Gesichtspunkten zu erfolgen; ausschließlich von ökonomischen<br />
Motiven getriebene Managed-Care-Programme werden abgelehnt. Die Deutsche Akademie<br />
<strong>der</strong> Gebietsärzte for<strong>der</strong>t weiterhin den Erhalt des kooperativen Belegarztwesens, die<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung,<br />
die Schaffung angemessener Zulassungskriterien für neue, ambulant erbringbare<br />
Leistungen sowie die gemeinsame Bewältigung regionaler Versorgungsengpässe durch<br />
eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung.<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte befassten<br />
sich Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ am 22.03.<strong>2010</strong> mit den dargestellten<br />
Positionen zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung. Im Anschluss hieran<br />
103
wurde <strong>der</strong> Entwurf des Positionspapiers an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weitergeleitet.<br />
Dieser hat in seiner Sitzung am 16.04.<strong>2010</strong> beschlossen, das Positionspapier<br />
als Entschließungsantrag beim 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden einzubringen.<br />
Dort wurden die „Positionen zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung“ mit großer<br />
Mehrheit vom Deutschen Ärztetag beschlossen (vgl. DÄT-Drucksache V-01 unter http://<br />
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.8260.8265.8420.8422).<br />
In <strong>der</strong> Herbstsitzung erfolgte eine Auswertung <strong>der</strong> Berichterstattung über sowie <strong>der</strong> direkten<br />
Reaktionen auf diese Entschließung. Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
stellte sich die Aufgabe, in den kommenden Sitzungen einzelne Aspekte des Positionspapiers<br />
weiter auszuformulieren und die Vorstellungen zu konkretisieren. Da beim<br />
Deutschen Ärztetag von hausärztlich tätigen Delegierten Kritik an <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong><br />
Koordinationsfunktion durch Fachärzte laut geworden war, soll dieser Punkt gemeinsam<br />
mit <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin näher beleuchtet werden. Im Februar<br />
2011 findet hierzu eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Vorstände bei<strong>der</strong> Akademien statt.<br />
Zudem verständigte sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte darauf, in <strong>der</strong> Frühjahrssitzung<br />
2011 den letzten Punkt <strong>der</strong> Entschließung, „Regionale Versorgungsengpässe<br />
gemeinsam bewältigen“, vor dem Hintergrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Überlegungen zu<br />
einer Neugestaltung <strong>der</strong> Bedarfsplanung zu beraten.<br />
Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland<br />
Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte befasste sich in ihrer Herbstsitzung am<br />
02.10.<strong>2010</strong> ferner mit dem Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland (siehe<br />
Kapitel 2.2.4, S. 57ff.). Neben den Ergebnissen <strong>der</strong> 2009 durchgeführten ersten Befragungsrunde<br />
wurde insbeson<strong>der</strong>e auch die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik <strong>der</strong> Online-<br />
Befragung in Hinblick auf die für 2011 geplante zweite Befragungsrunde vorgestellt. Die<br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte sieht in den geplanten Än<strong>der</strong>ungen eine Chance,<br />
die Beteiligung sowohl <strong>der</strong> Weiterbildungsbefugten als auch <strong>der</strong> Weiterzubildenden an<br />
dem zweiten Durchgang weiter zu erhöhen. Zugleich sieht sich die Deutsche Akademie<br />
<strong>der</strong> Gebietsärzte durch die durchschnittlich bessere Bewertung <strong>der</strong> ambulanten Weiterbildungsstätten<br />
bei ihrer For<strong>der</strong>ung nach einem Ausbau <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung gestärkt.<br />
Delegation ärztlicher Leistungen<br />
Die Delegation ärztlicher Leistungen bzw. von Teilen ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsleistungen<br />
an nichtärztliche Mitarbeiter ist we<strong>der</strong> neu noch ungewohnt: Ärzte<br />
müssen nicht alle dem Behandlungsvertrag geschuldeten Untersuchungs- und Behandlungsleistungen<br />
ausnahmslos höchstpersönlich erbringen. Sie ist vielmehr tagtägliche<br />
Übung in Krankenhaus und Arztpraxis. Verän<strong>der</strong>t hat sich allerdings in den letzten Jahren<br />
<strong>der</strong> Stellenwert dieses Themas. Unter dem Druck steigen<strong>der</strong>, insbeson<strong>der</strong>e bürokratischer<br />
Belastungen suchen Ärzte verstärkt nach Entlastungsmöglichkeiten; Sachverständigenrat,<br />
Politik und Krankenhäuser for<strong>der</strong>n unter Finanzierungsgesichtspunkten<br />
und unter dem Eindruck <strong>der</strong> anhaltenden Diskussion über einen Ärztemangel, die Kompetenzen<br />
nichtärztlicher Fachberufe auszuweiten. Vor diesem Hintergrund befasste sich<br />
die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte in ihrer Herbstsitzung mit dieser Thematik. Im<br />
Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die Notwendigkeit gesehen wird, die 2008 von<br />
104
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung neu gefasste Stellungnahme<br />
„Persönliche Leistungserbringung. Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation<br />
ärztlicher Aufgaben“ erneut zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Eine solche Notwendigkeit<br />
könnte bei erkennbaren Abweichungen zwischen <strong>der</strong> festgestellten Delegationspraxis<br />
und <strong>der</strong> Stellungnahme bestehen.<br />
Um den Status quo <strong>der</strong> Delegationspraxis in deutschen Krankenhäusern zu erfassen,<br />
war von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften<br />
<strong>der</strong> Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> GWS Gesundheit,<br />
Wissenschaft, Strategie GmbH mit <strong>der</strong> Erstellung eines Gutachtens zum<br />
Thema „Die Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe in <strong>der</strong> stationären<br />
Versorgung – Einflussfaktoren und Potentiale in <strong>der</strong> Praxis“ beauftragt worden (siehe<br />
Kapitel 10.3.2, S. 401ff.). Neben <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> konkreten Prozesse bei <strong>der</strong> Delegation<br />
ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe in <strong>der</strong> stationären Versorgung standen Fragen<br />
<strong>der</strong> Akzeptanz sowie <strong>der</strong> Praxistauglichkeit im Mittelpunkt <strong>der</strong> Untersuchung. Vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> Ergebnisse dieser Studie sowie eigener Erfahrungen befürworten<br />
die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte eine Überarbeitung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
von 2008 im Sinne einer Erweiterung <strong>der</strong> Delegationsspielräume.<br />
3.4 Stationäre Versorgung<br />
Vorbemerkungen<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird bei Fragen und Problemen <strong>der</strong> stationären<br />
Versorgung durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“ sachverständig<br />
beraten. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Krankenhausgremien ist seit 2003 Rudolf Henke,<br />
Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />
wurde im September 2008 Dr. Theo Windhorst, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, berufen. Zu den Sitzungen<br />
des Ausschusses werden neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n auch Gäste <strong>der</strong> maßgeblich an <strong>der</strong> stationären Versorgung beteiligten ärztlichen<br />
Verbände eingeladen. Der Abstimmung zwischen den Landesärztekammern in<br />
krankenhauspolitischen Fragen dient die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, in welche<br />
die Landesärztekammern sachverständige Vertreter entsenden.<br />
Trotz <strong>der</strong> Leistungskraft des ambulanten Bereichs nehmen die Relevanz und die Bedeutung<br />
<strong>der</strong> stationären Versorgung wegen des steigenden Durchschnittsalters in Deutschland<br />
immer weiter zu. Die demografische Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung in Verbindung<br />
mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention und die wachsenden Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Medizin führen zu einem steigenden Behandlungsbedarf. Parallel dazu findet sich<br />
im Gesundheitswesen ein erhebliches Wachstums- und Beschäftigungspotential im<br />
Sinne eines hochrelevanten Wirtschaftsbereichs. Zuletzt betrug <strong>der</strong> Anteil am Bruttoinlandsprodukt<br />
10,4 Prozent. Insgesamt 4,7 Millionen Erwerbstätige sind im weiteren<br />
Sinn im Gesundheitswesen aktiv. Damit war je<strong>der</strong> neunte Beschäftigte in Deutschland<br />
im Gesundheitswesen tätig.<br />
Einen entscheidenden Anteil des Gesundheitswesens stellen in diesem Zusammenhang<br />
die deutschen Kliniken mit einem Umsatzvolumen von ca. 65 Milliarden Euro und über<br />
105
eine Million Beschäftigten dar. In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken <strong>der</strong><br />
größte regionale Arbeitgeber. We<strong>der</strong> die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres <strong>2010</strong><br />
noch die Schätzungen für das Jahr 2011 haben den Stellenwert <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
für die Sicherung einer hoch qualitativen Gesundheitsversorgung wie auch für den<br />
Arbeitsmarkt verringert.<br />
Den Krankenhäusern kommen neben ihren Aufgaben <strong>der</strong> Krankenversorgung bedeutsame<br />
Funktionen <strong>der</strong> Forschung und Entwicklung sowie <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung<br />
von Ärztinnen und Ärzten und weiterer Gesundheitsberufe zu. Die zukünftige<br />
Entwicklung <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland wird darüber hinaus auch einen<br />
entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung<br />
und des zukünftigen Arztbildes haben.<br />
Die intensiv geführte Debatte zur Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong><br />
Krankenhausfinanzierung und -versorgung mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
2009 und dem GKV-Finanzierungsgesetz <strong>2010</strong> hat die Rahmenbedingungen im<br />
Berichtsjahr maßgeblich beeinflusst.<br />
Aktuelle Lage und Zielstellung <strong>2010</strong><br />
Die stationäre Versorgung befindet sich, bedingt durch eine große Bandbreite in <strong>der</strong> finanziellen<br />
Situation <strong>der</strong> deutschen Kliniken sowie den steigenden Behandlungsbedarf<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung, in einer entscheidenden und sehr dynamischen Umbruchphase.<br />
In den insgesamt 2.084 Krankenhäusern Deutschlands standen Ende 2009 insgesamt<br />
503.300 Betten für die stationäre Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zur Verfügung – damit nahezu<br />
gleich viele wie im Vorjahr. Die Zahl <strong>der</strong> aufgestellten Betten stieg im Vergleich<br />
zum Vorjahr leicht um 60. Der Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Häuser hat sich damit deutlich<br />
verlangsamt – bei <strong>der</strong> Bettenzahl zeigt sich sogar eine leicht gegenläufige Entwicklung.<br />
Bezogen auf die Bevölkerung Deutschlands entspricht dies einer Bettendichte von 615<br />
Betten je 100.000 Einwohner. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg gegenüber<br />
dem Vorjahr leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 77,5 Prozent. 17,8 Millionen Patienten<br />
wurden 2009 vollstationär im Krankenhaus behandelt (+ 1,7 Prozent im Vergleich zum<br />
Vorjahr).<br />
Bei Einführung <strong>der</strong> bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik 1991 lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser in privater Trägerschaft noch bei 14,8 Prozent, seit Jahren steigt er kontinuierlich<br />
an und hat sich bis zum Jahr 2009 auf 32,0 Prozent mehr als verdoppelt. Der<br />
Anteil öffentlicher Krankenhäuser ist im gleichen Zeitraum von 46,0 Prozent auf<br />
31,1 Prozent zurückgegangen. Der Anteil freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich<br />
demgegenüber nur geringfügig verän<strong>der</strong>t und liegt bei 36,9 Prozent (1991:39,1 Prozent).<br />
Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Fall lagen bei 3.610 Euro. Zeitgleich sind<br />
u. a. die durchschnittlichen Aufwendungen für Sachkosten und Energie trotz verschiedenster<br />
Einsparbemühungen <strong>der</strong> Kliniken – im Vergleich zum Vorjahr – weiter bzw. wie<strong>der</strong><br />
gestiegen. Die ökonomisch erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationen werden bei gleichzeitig<br />
verschärftem Wettbewerb zwischen den Kliniken sowohl durch erlösorientierte Leistungsintensivierung<br />
als auch durch Einschnitte, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personalbudgets,<br />
u. a. durch fehlende Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen, Umstrukturierungen<br />
und Notlagetarifverträge angestrebt. Die Individualität <strong>der</strong> Patientenbetreu-<br />
106
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
ung und die Intensität persönlicher Zuwendung haben abgenommen. Neuere Umfragen<br />
zeigen, dass die Patientinnen und Patienten diese Entwicklung sehr kritisch registrieren.<br />
Da sich diese Entwicklung über Jahre fortgesetzt hat, ist absehbar, dass es zu<br />
Einbrüchen in <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung und einer weiteren Belastung <strong>der</strong><br />
Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte kommt. Rückmeldungen zu Einzelfallbeschwerden<br />
an die Landesärztekammern bestätigen diesen Trend.<br />
Mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung ab dem<br />
Jahr <strong>2010</strong> gilt es nicht nur aus ärztlicher, son<strong>der</strong>n auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive,<br />
Ärztinnen und Ärzten zeitnah vernünftigere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.<br />
Dies erfor<strong>der</strong>t vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsbedingungen, den Zugang zu einer freien<br />
Forschung und Lehre, eine angemessene Vergütung von Ärztinnen und Ärzten (auch in<br />
Forschung und Wissenschaft), eine deutliche Reduktion <strong>der</strong> Leistungsverdichtung in<br />
den Kliniken durch Berücksichtigung des geltenden Arbeitszeitrechts sowie die Umsetzung<br />
und Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Erreichung dieser Ziele neben <strong>der</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> Konsequenzen aus dem 2009 verabschiedeten Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz<br />
(KHRG) für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung folgende Aktivitäten<br />
ergriffen:<br />
• Beratung <strong>der</strong> Fachgesellschaften <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zur weiteren Ausgestaltung<br />
des G-DRG-Fallpauschalenkataloges <strong>2010</strong><br />
• Erörterung <strong>der</strong> zentralen Probleme und des daraus resultierenden Än<strong>der</strong>ungsbedarfes<br />
<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung in <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zusammen mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)<br />
• Überarbeitung, Ausbau und Aktualisierung des Seminars „Medizin und Ökonomie“<br />
als Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung des Vorstands in Zusammenhang mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
„Zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern in Deutschland – Folgen<br />
für die ärztliche Tätigkeit“<br />
• Integration <strong>der</strong> Anliegen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Medizinstudierenden in die weitere<br />
Ausrichtung des Seminars „Medizin und Ökonomie“ und möglicher weiterer<br />
Veranstaltungen (u. a. Nachwuchsför<strong>der</strong>ung)<br />
• Weitere Mit- und Ausgestaltung <strong>der</strong> Klassifikationssysteme ICD, OPS 2011 sowie <strong>der</strong><br />
Deutschen Kodierrichtlinien 2011 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
(DIMDI) sowie den Selbstverwaltungspartnern<br />
• Kritische Begleitung und Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> anstehenden<br />
Entwicklung und Implementierung des tagesbezogenen Entgeltsystems für psychiatrische<br />
und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG<br />
• Kritische Begleitung und Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
<strong>der</strong> Begleitforschung zum G-DRG-System gemäß § 17b Abs. 8 KHG für die<br />
zweite Phase <strong>der</strong> Begleitforschung (voraussichtlich 2011)<br />
• Ausbau <strong>der</strong> Kooperation in Fragen <strong>der</strong> Krankenhausplanung, -gesetzgebung und -finanzierung<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Patientenversorgung und <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten mit <strong>der</strong> Fédération des Médicins Swiss (FMH), Bern<br />
107
• Weiterer Ausbau des geografischen Krankenhausanalysesystems in Kooperation mit<br />
den Landesärztekammern (GeKAS); Aktualisierung, Integration neuer Daten und<br />
Analyseoptionen, regelmäßiger Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> zugehörigen Mitarbeiter<br />
und <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsgruppe<br />
• Ausbau und Etablierung <strong>der</strong> Kooperation mit dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
(MDK) in Fragen <strong>der</strong> Begutachtung und Prüfung durch den MDK<br />
• Diskussion <strong>der</strong> Problemfel<strong>der</strong> zwischen Ärzteschaft und MDK im Kontext <strong>der</strong> stationären<br />
Versorgung; Schwerpunkt: Entbürokratisierung und Entlastung von Kodierauseinan<strong>der</strong>setzungen<br />
• Ausbau <strong>der</strong> Analyse und <strong>der</strong> Erörterungen zu potentiellen Optionen und Risiken <strong>der</strong><br />
Gesundheitswirtschaft im Kontext <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland;<br />
Schwerpunkt: Diskussion mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />
Technologie zum Fachkräftemangel im Gesundheitswesen<br />
• Analyse und Diskussion zu möglichen neuen Wettbewerbsrahmenbedingungen im<br />
Gesundheitswesen und <strong>der</strong> stationären Versorgung mit Vertretern des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Technologie sowie <strong>der</strong> Monopolkommission (Anlass: 18.<br />
Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission <strong>2010</strong>)<br />
• Arbeitsbedingungen und Personalmangel in deutschen Kliniken: Zunehmen<strong>der</strong> Einsatz<br />
von Honorarärzten in deutschen Kliniken. Betreuung <strong>der</strong> durch den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Sommer <strong>2010</strong> eingerichteten Arbeitsgruppe zur Thematik<br />
„Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland“<br />
• Fortsetzung <strong>der</strong> Abstimmungen zur Entwicklung von Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel<br />
in Europa in Kooperation mit dem Weltärztebund (WMA, Genf)<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Bemühungen im Jahr <strong>2010</strong> im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
waren die Analyse und die Verbesserung von Optionen <strong>der</strong> Attraktivität ärztlicher Arbeitsbedingungen<br />
in den Kliniken sowie ein verstärkter Fokus auf die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Nachwuchsför<strong>der</strong>ung.<br />
Die im Jahre 2001 auf Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages bei den Landesärztekammern<br />
eingerichteten Ombudsstellen gegen Ausbeutung und Überlastung junger<br />
Ärztinnen und Ärzte beraten Hilfesuchende in ihren Anliegen. Die steigende Zahl von<br />
Beschwerden, die dort eingeht, bestätigt die Notwendigkeit dieser Ombudsstellen. Ein<br />
Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner bzw. Ombudspersonen wird fortlaufend aktualisiert<br />
und steht auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://baek.de/page.<br />
asp?his=1.144.760.762&all=true.<br />
3.4.1 Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
Die für <strong>2010</strong> – basierend auf den Folgen <strong>der</strong> Wirtschaftsrezession <strong>der</strong> Jahre 2008 bis<br />
<strong>2010</strong> – erwartete massive Schwächung <strong>der</strong> kommunalen und Landeshaushalte hat insbeson<strong>der</strong>e<br />
das erste Halbjahr des Jahres geprägt. Dennoch ist es <strong>der</strong> überwiegenden Zahl<br />
<strong>der</strong> Klinikträger sowie <strong>der</strong> für die stationäre Versorgung teilweise Verantwortung tragenden<br />
Kommunen gelungen, diesen Wirtschaftsdruck nicht übermäßig an die Kliniken<br />
weiterzugeben. Daher hat es im Jahr <strong>2010</strong> keine überproportionalen Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen<br />
im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Trotz <strong>der</strong> teilweise erheblichen Liquiditätssteigerungen<br />
privater Träger in Vorbereitung möglicher Akquisen von Kliniken hielt sich<br />
die Veräußerung von Kliniken in einem überschaubaren Rahmen. Bei den im Vorfeld ei-<br />
108
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
ner Privatisierung stattfindenden Diskussionen vor Ort zeigt sich zunehmend, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />
Ärztinnen und Ärzte zunehmend ein Mitspracherecht wahrnehmen. Nicht<br />
zuletzt in Verknüpfung mit dem steigenden Ärztemangel ergeben sich in den laufenden<br />
Trägerumstrukturierungsdebatten sehr gute Optionen, wichtige For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzte<br />
deutlich besser berücksichtigen können, wie z. B. <strong>der</strong> strategischen Ausrichtung <strong>der</strong> Klinik,<br />
aber auch <strong>der</strong> Zukunft einer Klinik bei einer Trägerumstrukturierung (Mitspracherecht,<br />
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Beibehaltung von Gehalts- und Pensionsregelungen,<br />
Investitionsverpflichtungen, För<strong>der</strong>ung von Forschung und Lehre,<br />
Sicherstellung und Ausbau des Versorgungsauftrages, Standortsicherung etc.).<br />
Für <strong>2010</strong> gilt es zudem festzuhalten, dass zunehmend alle Trägergruppen von vergleichbaren<br />
Problemkonstellationen, wie z. B. dem zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich<br />
des ärztlichen und pflegerischen Dienstes, erfasst werden. Dieser Fachkräftemangel<br />
umfasst zudem auch vermehrt den Bereich des Klinikmanagements, sodass sich<br />
auch durch diese Entwicklung gewisse Limitierungen für zukünftige Trägerumstrukturierungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> größeren Versorgungsstrukturen und -stufen,<br />
ergeben.<br />
Unter <strong>der</strong> Prämisse <strong>der</strong> zu wahrenden Trägerpluralität wird sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch 2011 trägerunabhängig für eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte bei den weiteren Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kliniken<br />
einsetzen.<br />
Medizin und Ökonomie<br />
Nicht zuletzt in Reaktion auf die zunehmenden Umbrüche in <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
und die durch die Umstrukturierung <strong>der</strong> Vergütungssysteme wachsende Bedeutung<br />
ökonomischer Belange in den Diskussionen vor Ort hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
über seine ehemalige Arbeitsgruppe „Privatisierung“ die Implementierung<br />
des Seminars empfohlen. Seit 2008 konnten im regelmäßigen Turnus, jeweils<br />
zweimal im Jahr, entsprechende Seminare durchgeführt werden. Das im Jahr 2009 erstmals<br />
etablierte einwöchige Format des Seminars ist auch <strong>2010</strong> auf breite Resonanz <strong>der</strong><br />
Teilnehmer gestoßen. Das Seminar ermöglicht es interessierten Ärztinnen und Ärzten,<br />
sich jeweils über aktuelle Daten, Fakten, gesundheitspolitische Trends, aber auch über<br />
mo<strong>der</strong>ne Elemente <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung, wie z. B. den Medizinischen Versorgungszentren,<br />
sektorenübergreifende Versorgung, Innovationen, Vergütungssysteme<br />
etc., zu informieren und sich mit diesen Ansätzen im Diskurs mit den Referenten auseinan<strong>der</strong>zusetzen<br />
(siehe auch Kapitel 2.3.3, S. 67).<br />
Viele <strong>der</strong> hochkarätigen Referenten unterstützen die zugrunde liegende Idee einer Versachlichung<br />
<strong>der</strong> Debatte und Kompetenzvermittlung von Beginn an. Sie finden trotz<br />
ihrer vielfältigen terminlichen Verpflichtungen regelmäßig Zeit, engagierten Ärztinnen<br />
und Ärzten ihr Wissen zu vermitteln und für detaillierte Diskussionen zur Verfügung zu<br />
stehen.<br />
Dies trifft umso mehr auf das Interesse <strong>der</strong> Teilnehmer, da nicht nur die theoretischen<br />
Konstrukte von Gesundheitsreformen, son<strong>der</strong>n auch ein erheblicher Teil praxisrelevanter<br />
Betriebswirtschaft, mo<strong>der</strong>ne Managementstrukturen in Kliniken, vielfältige neue<br />
Vertragsoptionen, aber auch notwendiger Verbesserungsbedarf in medizinischen Einrichtungen<br />
vorgestellt und diskutiert werden.<br />
109
So zeigten die Diskussionen im Berichtsjahr <strong>2010</strong>, dass die durch die in <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>konferenz<br />
<strong>der</strong> Landesgesundheitsminister am 25.10.<strong>2010</strong> erneut angeregte Einführung einer<br />
sektorenübergreifenden Versorgung leitenden Ärztinnen und Ärzten eine Fülle von<br />
Sach- und Fachkenntnissen über die rein medizinische Betreuung von Patienten hinaus<br />
abfor<strong>der</strong>n wird. Gleiches gilt für den Ausbau <strong>der</strong> Expertise <strong>der</strong> Mitarbeiter von Ärztekammern,<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Selbstverwaltungsinstitutionen.<br />
Da die verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen insbeson<strong>der</strong>e zukünftige Generationen betreffen,<br />
wurde das Seminar <strong>2010</strong> auch für interessierte Medizinstudierende <strong>der</strong> fortgeschrittenen<br />
Semester geöffnet. Erfreulicherweise konnte auch <strong>der</strong> Präsident des Bundesverbandes<br />
<strong>der</strong> Medizinstudierenden an einem <strong>der</strong> Seminare teilnehmen. Für 2011 soll ein<br />
weiterer Ausbau dieser erfolgreichen Kooperation angestrebt werden.<br />
Durch die erneute Bereitschaft <strong>der</strong> beteiligten Referenten konnte das nächste Seminar<br />
für den 04. bis 08.04.2011 vereinbart werden. Neben <strong>der</strong> verstärkten Beteiligung angehen<strong>der</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte ist auch eine weitere Integration ambulanter Themen für<br />
das Jahr 2011 vorgesehen (www.baek.de).<br />
3.4.2 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
AWMF – Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems<br />
Die Ständige DRG-Fachkommission wurde als Plattform für führende Repräsentanten<br />
von Fachgesellschaften, Trägerorganisationen, Vertretern <strong>der</strong> Selbstverwaltung und <strong>der</strong><br />
Gesundheitspolitik geschaffen, um insbeson<strong>der</strong>e die aktuellen medizinischen, aber<br />
auch fachlichen Fragestellungen im Kontext einer fortgesetzten, regelmäßigen Adaptierung<br />
des G-DRG-Fallpauschalensystems zu ermöglichen. Die Fachkommission wird<br />
geleitet durch Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong><br />
ihrer Krankenhausgremien sowie Prof. Dr. Albrecht Encke, Past-Präsident<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF).<br />
Angesichts <strong>der</strong> wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Fortentwicklung <strong>der</strong> Vergütungssysteme im<br />
ambulanten und stationären Bereich und <strong>der</strong>en zunehmen<strong>der</strong> Wirkung auf die verfügbaren<br />
Ressourcen in Klinik und Praxis hat die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs<br />
mit den entsprechenden Vertretern <strong>der</strong> Selbstverwaltung sowie des Instituts für das<br />
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) deutlich zugenommen. Gerade die Rückmeldungen<br />
auf Basis <strong>der</strong> in den Kliniken Verantwortlichen hat eine erhebliche Bedeutung für<br />
die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den stationären Sektor mit einem aktuellen<br />
Verteilungsvolumen von ca. 55,7 Milliarden Euro. Die Diskussionen zeigen aber<br />
auch, dass die G-DRG-Vergütungssystematik einen hohen Grad an Komplexität erreicht<br />
hat und teilweise notwendige Schritte verspätet und zum Teil nur unzureichend umgesetzt<br />
werden können.<br />
Beispielgebend ist die auch <strong>2010</strong> detailliert diskutierte Umsetzung <strong>der</strong> Begleitforschung<br />
zum G-DRG-System gemäß § 17b Abs. 8 KHG. In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung am 19.04.<strong>2010</strong><br />
konnte ein erster Bericht zur Bergleitforschung seitens des beauftragten IGES Instituts<br />
präsentiert und diskutiert werden. Gemäß § 17b Abs. 8 KHG war die Vorlage <strong>der</strong> Ergeb-<br />
110
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
nisse <strong>der</strong> Begleitforschung für den 01.01.2006 vorgesehen. Bedingt durch die im Vorfeld<br />
durch die Selbstverwaltungspartner recht eingeschränkt festgelegten Fragestellungen<br />
konnten diesem verspätet vorgelegten Bericht kaum signifikante Informationen zu den<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Einführung eines Fallpauschalenvergütungssystems in Deutschland,<br />
wie z. B.<br />
• zu den Auswirkungen auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung,<br />
• <strong>der</strong> Leistungsverlagerung in den ambulanten Sektor o<strong>der</strong><br />
• <strong>der</strong> Personalentwicklung und daraus resultierenden Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />
und Ärzte in Deutschland<br />
entnommen werden.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission haben nochmals angemahnt, entsprechende<br />
Fragestellungen auch bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Begleitforschungsberichtes<br />
zeitnah zu berücksichtigen und eine frühzeitige Etablierung einer Begleitforschung<br />
zur Einführung des Vergütungssystems gemäß § 17d KHG für die Psychiatrie/<br />
Psychosomatik zu ermöglichen.<br />
In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung wurden folgende Themen erörtert:<br />
• Innovationen im G-DRG-System <strong>2010</strong><br />
• Entbürokratisierungspotential <strong>der</strong> stationären Versorgung am Beispiel <strong>der</strong> Krankenhausrechnungsprüfungen<br />
und Kodierung<br />
• Vorstellung <strong>der</strong> wesentlichen Inhalte des Ergebnisberichtes <strong>der</strong> Begleitforschung gemäß<br />
§ 17b Abs. 8 KHG<br />
• Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> anstehenden Gesundheitsreform<br />
• Integration von Innovationen im G-DRG-System <strong>2010</strong>/2011<br />
• Entbürokratisierungspotential <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
• Krankenhausrechnungsprüfung<br />
• Kodierungsprobleme<br />
• Update zur Diskussion „Untere Grenzverweildauer“<br />
• Zwischenstand <strong>der</strong> DRG-Einführung in <strong>der</strong> Schweiz (Swiss-DRG)<br />
• G-DRG-Systematik und Implementierung aus Sicht <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für<br />
Ernährungsmedizin<br />
Trotz des dringenden Bedarfes einer Entbürokratisierung zur notwendigen Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in deutschen<br />
Kliniken zeigt die detaillierte Diskussion (u. a. mit Vertretern <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung),<br />
dass das DRG-Fallpauschalensystem weiterhin mit einem erheblichen<br />
Overhead an Kodieraufwand, Krankenhausrechnungsprüfungen und Dokumentationen<br />
verknüpft ist. Konnte man in den Jahren 2005 bis 2007 noch davon ausgehen, dass viele<br />
dieser Aufwendungen durch notwendige Implementierungsmaßnahmen, verbesserungsbedürftige<br />
Software sowie Schulungsaufwand bedingt waren, ist auch im Jahr<br />
<strong>2010</strong> keine nachhaltige Entlastung durch die G-DRG-Systematik zu verzeichnen. We<strong>der</strong><br />
eine deutliche Entschlackung <strong>der</strong> Kodierrichtlinien noch übergreifende Vereinbarungen<br />
mit <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
konnten so weitreichend erzielt werden, dass eine entsprechende Entlastung<br />
in Klinik und Praxis zu verzeichnen ist. Die über alle Institutions- und Verbandsgrenzen<br />
hinweg geführte Diskussion zeigte, dass letztlich nur durch eine nachhaltige<br />
111
Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit in deutschen<br />
Kliniken mittel- und langfristig <strong>der</strong> notwendige Versorgungsbedarf gedeckt werden<br />
kann. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission haben daher nochmals eindringlich<br />
die für das G-DRG-System Verantwortlichen aufgefor<strong>der</strong>t, umgehend entsprechende<br />
Entbürokratisierungspotentiale zu heben. Dieser Dialog wird die weitere Arbeit<br />
<strong>der</strong> Fachkommission sowie <strong>der</strong>en Diskussion mit den Selbstverwaltungspartnern und<br />
dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prägen.<br />
3.4.3 G-DRG-System 2011<br />
Das G-DRG-System 2011 hat mit seinen jährlichen Anpassungen einen nicht unerheblichen<br />
Einfluss auf die weitere strategische Ausrichtung medizinischer und ökonomischer<br />
Schwerpunkte deutscher Kliniken. Dies betrifft nicht zuletzt auch den weiteren<br />
Umgang mit Personalbedarf und Finanzierung.<br />
Nach Einigung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner wurden die notwendigen Dokumente des<br />
Systems 2011 am 23.09.<strong>2010</strong> unter www.g-drg.de veröffentlicht:<br />
• Fallpauschalenvereinbarung 2011<br />
• Abrechnungsbestimmung<br />
• Fallpauschalenkatalog (mit Hauptabteilung, Belegabteilung und teilstationärer Versorgung)<br />
• Zusatzentgeltkatalog<br />
• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten vollstationären Leistungen<br />
• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten teilstationären Leistungen<br />
• Verzeichnis <strong>der</strong> Zusatzentgelte in den Differenzierungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG<br />
bzw. § 17b KHG (Anlagen des Fallpauschalenkataloges 4-6)<br />
Basis <strong>der</strong> Weiterentwicklung dieses Kataloges war u. a. die Einbindung des medizinischen,<br />
wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes. An dem Vorschlagsverfahren<br />
gemäß § 17b KHG haben insbeson<strong>der</strong>e Ärztinnen und Ärzte, Fachgesellschaften sowie<br />
Kliniken teilgenommen. Diese Vorschläge sind <strong>2010</strong> stark vereinfacht durch das InEK<br />
im Sinne von stichwortartigen Zusammenfassungen <strong>der</strong> einzelnen Vorschläge veröffentlicht<br />
worden. Da es sich teilweise um komplexe Vorschläge handelt, ist die Nachvollziehbarkeit<br />
für Externe nur sehr bedingt gegeben. Hier wird es für die weiteren Ausarbeitungen<br />
und Überarbeitungen des G-DRG-Systems Nachbesserungsbedarf geben. Die<br />
<strong>der</strong>zeit verfügbaren Ergebnisse <strong>der</strong> Auswertungen erlauben nur eine grobe Einschätzung<br />
von Schwerpunkten eines möglichen Weiterentwicklungsbedarfes für das Jahr<br />
2012. Die Quantität <strong>der</strong> Vorschläge hat zugenommen. Aus <strong>der</strong> Gesamtanzahl von 529 rechenbaren<br />
Vorschlägen konnten ca. 30 Prozent in Lösungsansätze umgesetzt werden.<br />
Der größte Anteil <strong>der</strong> Vorschläge bezieht sich auf medizinisch-definitorische Aspekte,<br />
wie z. B. die Einführung neuer DRGs o<strong>der</strong> die Kode-Verschiebung. An<strong>der</strong>e Vorschläge<br />
beziehen sich auf die Abbildung von Fällen mit speziellen medizinischen Konstellationen<br />
o<strong>der</strong> die Anpassung bzw. Neueinführung von Zusatzentgelten. Bezüglich <strong>der</strong> patientenbezogenen<br />
Schweregradeinteilung erfolgte <strong>2010</strong> keine grundlegende Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Systematik. Dies betrifft auch die Anpassung <strong>der</strong> sogenannten CCL-Matrix, mit <strong>der</strong><br />
112
Komplikationen und Komorbiditäten abgebildet werden sollen. Basierend auf einer zwischenzeitlich<br />
etablierten und optimierten Methodik wurden für das Jahr 2011 Anpassungen<br />
vorgenommen. Insgesamt wurden ca. 450 Diagnosen untersucht. Bei 26 Diagnosen<br />
wurde die CCL-Matrix adaptiert.<br />
Den Anregungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft folgend, wurden für das System 2011 insbeson<strong>der</strong>e<br />
in folgenden Bereichen Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
• Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />
• Gefäßoperationen bei Diabetes Mellitus/diabetischem Fuß<br />
• Abbildung <strong>der</strong> akuten Querschnittlähmung und <strong>der</strong> damit verbundenen hohen Behandlungskosten<br />
pro Tag<br />
• Extremkostenfälle<br />
Im Bereich <strong>der</strong> teilstationären Versorgung konnten, wie in den Vorjahren, bedingt durch<br />
fehlende Definition und Eingrenzung von Leistungen nur sehr geringe Än<strong>der</strong>ungen erfolgen.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Zusatzentgelte stieg von 143 auf 146. Lediglich 82 Zusatzentgelte verfügen<br />
über eine bundeseinheitliche Vergütung. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Innovationsfähigkeit<br />
des deutschen Gesundheitswesens wird diese Entwicklung zeitnah zu<br />
diskutieren sein.<br />
Innovation<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Dies betrifft auch die Integration „Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“<br />
(NUB). Von 89 Methoden/Leistungen, die nach dem Einstufungsverfahren zu NUB-Verfahren<br />
mit dem Status 1 versehen worden sind, wurden sieben entwe<strong>der</strong> als neues Zusatzentgelt<br />
definiert o<strong>der</strong> in die schon bestehenden integriert. Zwei Methoden wurden in<br />
das G-DRG-System überführt. Festzuhalten bleibt, dass so gut wie keine Anregung aus<br />
dem Begleitforschungsbericht gemäß § 17b KHG (<strong>2010</strong>) Basis einer Än<strong>der</strong>ung des Katalogs<br />
darstellt. Da zum Berichtszeitpunkt noch keine Gruppierungssoftware für entsprechende<br />
Auswertungen zur Verfügung steht, bleibt offen, inwiefern die mo<strong>der</strong>aten Katalogän<strong>der</strong>ungen<br />
für das Jahr 2011 tatsächlich mit ökonomischen und darüber hinaus mit<br />
medizinischen Verbesserungen einhergehen werden. Diese werden auch für die zukünftige<br />
Investitionsfähigkeit <strong>der</strong> Kliniken entscheidend sein (Personal, Innovationen).<br />
<strong>2010</strong> nahmen 271 Kliniken am Kalkulationsverfahren teil, von denen letztendlich 247 in<br />
<strong>der</strong> Kalkulationsstichprobe (davon 10 Universitätskliniken) verblieben. Erstmals wurde<br />
eine leichte Reduktion <strong>der</strong> DRG-Fallpauschalen vorgenommen (– 6), sodass 1.194 Fallpauschalen<br />
für das System 2011 resultieren.<br />
Für die Belegabteilungen, <strong>der</strong>en Bedeutung bei einer zunehmenden sektorenübergreifenden<br />
Ausrichtung des Gesundheitswesens zunehmen sollte (Koalitionsvereinbarung<br />
vom November 2009), wurden insgesamt 957 Beleg-DRGs abgeleitet, von denen 774<br />
analytisch abgeleitet sowie 83 kalkuliert werden konnten.<br />
Wie schon in den Vorjahren zeigen die Auswertungen <strong>der</strong> Daten gemäß § 21 KHEntgG<br />
(Datenbasis 2009) einen weiteren Rückgang <strong>der</strong> mittleren Verweildauer. Für das Jahr<br />
2009 beträgt die mittlere Verweildauer in den Hauptabteilungen 7,12 Tage, in den Belegabteilungen<br />
4,68 Tage. Es bleibt zu diskutieren, inwiefern dieser Trend den tatsächlichen<br />
113
Bedingungen in den Kliniken (Personal und Ressourcen) sowie den Versorgungsbedürfnissen<br />
<strong>der</strong> Patienten zukünftig noch gerecht wird o<strong>der</strong> neu überdacht werden muss.<br />
Nicht zuletzt die ausgiebigen Diskussionen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken<br />
und MDK zu den unteren Grenzverweildauern zeigen, dass eine weitere Fortführung<br />
<strong>der</strong> Verweildauerreduktion nur noch einen bedingten Benefit für die Betroffenen darstellen<br />
wird.<br />
Anfragen zum G-DRG-System<br />
Eine weitere neue Lösungsoption deutet sich über die eingerichtete Option <strong>der</strong> „Anfragen<br />
an das InEK“ im Zusammenhang mit dem G-DRG-System an. Wie schon von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF seit längerer Zeit gefor<strong>der</strong>t, haben sich die Selbstverwaltungspartner<br />
gemäß § 17b KHG entschieden, zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Akzeptanz des<br />
Fallpauschalensystems eine entsprechende Arbeitsgruppe zu Anfragen an das InEK einzurichten.<br />
Es bleibt sehr zu hoffen, dass einerseits von den Betroffenen in den Kliniken<br />
von diesem Verfahren rege Gebrauch gemacht wird und an<strong>der</strong>erseits durch die Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner und des InEK deutlich mehr Rechtssicherheit und<br />
bürokratische Erleichterung für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte resultieren werden.<br />
Dies dürfte unmittelbar eine Entlastung im Sinne <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
für Ärztinnen und Ärzte bedeuten. Die Ständige DRG-Fachkommission<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF werden daher diese Arbeit des InEK engmaschig<br />
begleiten und im Rahmen einer ihrer Sitzungen im Jahr 2011 thematisieren.<br />
Prüfungen des Medizinischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in Kooperation mit <strong>der</strong> AWMF die gemeinsame Diskussion<br />
mit dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung auch im Berichtsjahr<br />
<strong>2010</strong> intensiv fortgesetzt. Dies ist umso dringlicher, als die durch die Krankenkassen veranlassten<br />
Prüfverfahren des MDK zunehmend für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen<br />
und Ärzte, wie aber auch für Kliniken und Geschäftsführungen eine erhebliche zeitliche<br />
und finanzielle Belastung darstellen. Die mit den MDK-Prüfungen verbundenen<br />
Dokumentationsaufwendungen und Bürokratiesteigerungen haben lei<strong>der</strong> trotz Systemverstetigung<br />
des G-DRG-Systems nicht abgenommen. Konnte zu Beginn <strong>der</strong> Einführung<br />
noch argumentiert werden, dass vermehrte Prüfungen eine Gegenmaßnahme zu<br />
einer möglichen Fehlkodierung sind, bleibt es eine <strong>der</strong> entscheidenden Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
für die mittel- und langfristige Akzeptanz <strong>der</strong> Fallpauschalen-Finanzierungssystematik<br />
<strong>der</strong> stationären Versorgung, die mit ihm verbundene Prüfbelastung auf das<br />
Notwendige zu reduzieren. Erfreulicherweise wird diese Bemühung zur Entbürokratisierung<br />
durch die Bundesregierung und insbeson<strong>der</strong>e den Bundesminister für Gesundheit,<br />
Dr. Philipp Rösler, verstärkt unterstützt.<br />
Laut <strong>der</strong> „Frühjahrsumfrage <strong>2010</strong> – MDK-Prüfung in deutschen Krankenhäusern“<br />
(12.07.<strong>2010</strong>) ergab sich eine mittlere Prüfquote für MDK-Prüfungen gemäß § 275 SGB V<br />
für das rückwirkende Jahr 2009 von 10,4 Prozent. Von den bereits abgeschlossenen<br />
MDK-Prüfungen <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Umfrage teilnehmenden Krankenhäuser wurden durchschnittlich<br />
43,2 Prozent zugunsten <strong>der</strong> Kostenträger entschieden. Gegenüber dem Vorjahr<br />
entspricht dies einer Steigerung um 2,1 Prozent. Die Kliniken machen dabei<br />
durchschnittlich einen Verlust von 0,178 Bewertungsrelationen. Dies entspricht ca.<br />
114
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
467,00 Euro (Bezugsgröße Basisfallwert Fallpauschalenkatalog 2009: 2.621,30 Euro). Die<br />
mit erheblichem Abstand häufigsten Prüfungsgründe waren daher auch Anlass <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Diskussion in <strong>2010</strong>: Verweildauer, Prüfung <strong>der</strong> stationären Behandlungsnotwendigkeit<br />
sowie die Kodierung <strong>der</strong> Haupt- und Nebendiagnosen. Laut Studie geben<br />
40,2 Prozent <strong>der</strong> Krankenhäuser als häufigsten Prüfungsgrund die sogenannte „sekundäre<br />
Fehlbelegungsprüfung“ unter Bezug auf die untere Verweildauer an. Als weiterer<br />
häufiger Prüfgrund wird <strong>der</strong> Bezug auf die obere Verweildauer genannt. Letztlich wird<br />
von den Kliniken festgestellt (82 Prozent), dass die MDK-Prüfung gemäß § 275 SGB V<br />
für 2009 in erster Linie einer Kürzung bereits erbrachter stationärer Leistungsinhalte<br />
diente. Die medizinischen Argumentationen in diesen Auseinan<strong>der</strong>setzungen müssen<br />
vielfach von Ärztinnen und Ärzten geführt werden.<br />
Je Kostenträger ergeben sich folgende Trends bei den Prüfungen:<br />
• 7,2 Prozent private Krankenkassen<br />
• 20,8 Prozent AOK<br />
• 12,8 Prozent Barmer GEK Krankenkasse<br />
• 10 Prozent je Innungskrankenkassen und Knappschaft<br />
Ein weiterer Diskussionspunkt war das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.<strong>2010</strong><br />
(B1AR 1/10R), das sich mit <strong>der</strong> Aufwandspauschale für die Überprüfung <strong>der</strong> Abrechnung<br />
durch den MDK sowie u. a. die Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte<br />
Abrechnungen seitens des Krankenhauses befasste. Streitpunkt war u. a. die Aufwandspauschale<br />
gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V.<br />
Die im Vorfeld zugunsten <strong>der</strong> Kliniken/Ärzte durch Sozialgerichte und Landesgerichte<br />
gefällten Entscheidungen wurden durch das BSG-Urteil aufgehoben. Begründung war,<br />
dass die Krankenkasse durch eine fehlerhafte Abrechnung veranlasst wurde, ein Prüfverfahren<br />
einzuleiten („… die Durchführung einer die Aufwandspauschale … auslösende<br />
Prüfung ist nicht schon bei jeglicher Rückfrage <strong>der</strong> Krankenkasse beim Krankenhaus im<br />
Zusammenhang mit dessen Abrechnung anzunehmen …“).<br />
Erste Rückmeldungen zum BSG-Urteil zeigen, dass eine Zunahme <strong>der</strong> Prüfungen im<br />
Sinne von „Breitbandprüfungen“ in einigen Regionen zu verzeichnen ist. Zudem werden<br />
berechtigte For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzte/Kliniken nach Aufwandspauschalen durch die<br />
Krankenkassen unter Hinweis auf das BSG-Urteil zurückgewiesen. Es ist ebenfalls nicht<br />
auszuschließen, dass auf Basis des neu vorliegenden Urteils einige Kliniken sich vermehrt<br />
genötigt sehen, auf entsprechende Entscheidungen des MDK/<strong>der</strong> Krankenkassen<br />
mit Klagen zu reagieren.<br />
Für 2011 gilt es daher umso mehr, für die laufenden Prüfverfahren gemeinsam eine Versachlichung<br />
<strong>der</strong> Diskussionen zu erreichen. Dies hat nicht zuletzt auch eine erhebliche<br />
Bedeutung für die weitere Positionierung insbeson<strong>der</strong>e junger Ärztinnen und Ärzte, die<br />
die laufenden Prüfverfahren zunehmend als Ausdruck einer sich verschärfenden Misstrauenskultur<br />
und einer organisatorischen Überregulierung erleben. Nur wenn es gelingt,<br />
die bürokratischen Notwendigkeiten zur Sicherung einer finanzgerechten Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Fallpauschalensystematik auf das notwendige Maß reduzieren zu können, wird<br />
man Medizinstudentinnen und Medizinstudenten sowie junge Ärztinnen und Ärzte<br />
nachhaltig motivieren, sich für die medizinische Versorgung begeistern zu können. Es<br />
bleibt zu hoffen, dass diese Anliegen auch bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben<br />
im Jahr 2011 entsprechende Berücksichtigung finden werden.<br />
115
ICD-10-GM 2011<br />
Am 28.09.<strong>2010</strong> konnte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
(DIMDI) die endgültige Version <strong>der</strong> ICD-10-GM veröffentlichen. Diese Internationale<br />
Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (Deutsche<br />
Version) wurde um ca. 60 Vorschläge von Experten aus <strong>der</strong> Ärzteschaft, den Fachgesellschaften,<br />
den Kliniken und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />
(InEK) erweitert. Die Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und ihrer verwandten Gesundheitsprobleme<br />
erlangt zunehmend einen prioritären Stellenwert in <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />
<strong>der</strong> im ambulanten und stationären Bereich angewandten und weiterentwickelten<br />
Vergütungssysteme.<br />
Die unter Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vereinbarten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Version<br />
2011 bezogen sich insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
• Leukämien und Lymphome (umfangreiche Überarbeitung, z. B. Berücksichtigung<br />
neuer Klassifikationstabellen)<br />
• Postthrombotisches Syndrom: Deutlich differenzierter kodierbar<br />
• Respiratorische Insuffizienz: Einführung von Subklassifikationen<br />
• Sonstige prophylaktische Chemotherapie: Differenzierung von Schlüsselnummern<br />
Die Dateien zur ICD-10-GM 2011 sind unter www.dimdi.de kostenlos downloadbar. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> morbiditätsorientierten Vergütung wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
die weitere Ausarbeitung <strong>der</strong> ICD-Klassifikation 2012 im Jahr 2011 engmaschig begleiten.<br />
OPS-Version 2011<br />
Für die Version 2011 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) konnten rund<br />
250 Vorschläge aus den Fachgesellschaften sowie von Experten <strong>der</strong> Ärzteschaft und aus<br />
den Kliniken in <strong>der</strong> neuen Version Berücksichtigung finden. Darüber hinaus flossen<br />
auch Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Entgeltsystems (G-DRG) in die<br />
Überarbeitung für die Version 2011 ein. Neben <strong>der</strong> ICD stellt <strong>der</strong> OPS die entscheidende<br />
Grundlage für das pauschalierende Vergütungssystem <strong>der</strong> G-DRG dar. Zudem hat seine<br />
Bedeutung für die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)<br />
zugenommen. Nicht zuletzt die in Überarbeitung und Mo<strong>der</strong>nisierung befindliche Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) basiert in hohem Grade auf den Operationen- und Prozedurenklassifikationen.<br />
In <strong>der</strong> Version 2011 wurden insbeson<strong>der</strong>e folgende Än<strong>der</strong>ungen<br />
vorgenommen:<br />
• Arthroskopische Operationen: Die Kodes wurden umfangreich ergänzt<br />
• Selbstexpandierende Stents/Stent-Prothese in Gallengängen<br />
• Neustrukturierung <strong>der</strong> Kodes<br />
• Chirurgische Wundtoilette<br />
• Neudifferenzierung Kodes<br />
• Applikation zusatzentgeltpflichtiger Medikamente: Einführung neuer Kodes<br />
• NUB-Leistungen: Aufnahme unterschiedlicher spezifischer Kodes<br />
Im Vergleich zum Vorjahr wurden die neu eingeführten OPS-Kodevorschläge für die Behandlung<br />
psychischer und psychosomatischer Störungen sowie Verhaltensstörungen<br />
116
ei Erwachsenen, Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen strukturell überarbeitet. Auch wenn die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> erst stark verspätet in diesen Dialog eingebunden wurde, konnte<br />
noch auf den nicht unerheblichen Nachbearbeitungsbedarf hingewiesen werden. Lei<strong>der</strong><br />
erfolgte keine, wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>en Institutionen und Verbänden<br />
empfohlen, unterjährige Anpassung des OPS. Die Art <strong>der</strong> weiteren Einführung des<br />
neuen Entgeltsystems gemäß § 17d KHG und die zukünftige Handhabbarkeit in den Kliniken<br />
werden von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung sein für die Akzeptanz durch Kliniken und<br />
Ärzte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die entsprechenden Details in den zuständigen Arbeitsgruppen<br />
und Gremien nachdrücklich einbringen.<br />
Basierend auf den Ergebnissen des Pflegegipfels 2008/2009 wurde trotz kritischer Einschätzung<br />
durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch das Deutsche Institut für Medizinische<br />
Dokumentation und Information <strong>der</strong> OPS-Kode für „beson<strong>der</strong>s aufwendige Pflegeleistungen“<br />
eingeführt. Die begleitenden Diskussionen in <strong>2010</strong> zur weiteren Handhabung<br />
und Umsetzbarkeit dieses Kodes zeigen eindeutig, dass, wie erwartet, erheblicher Modifikationsbedarf<br />
besteht. Es ist wenig nachvollziehbar, dass mit diesen neuen Dokumentationsvoraussetzungen<br />
trotz vermin<strong>der</strong>ter Verfügbarkeit von Pflegepersonal in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
ein erheblicher Dokumentationsaufwand ausgelöst wird. Diese Einschätzung<br />
wird zunehmend auch durch die Klassifikationsexperten <strong>der</strong> zuständigen<br />
Pflegeverbände geteilt. Es ist daher zu hoffen, dass mit Hilfe zukünftiger Modifikationen<br />
Pflegekräfte nicht unnötig von <strong>der</strong> Kernaufgabe im Sinne <strong>der</strong> direkten Patientenversorgung<br />
abgehalten werden. Dies wird auch den mit ihnen in <strong>der</strong> Patientenversorgung zusammenarbeitenden<br />
Ärztinnen und Ärzten zugute kommen. Sollten seitens <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
für das Jahr 2011 weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen (wie im Koalitionsvertrag<br />
vom November 2009 als Ziel nie<strong>der</strong>gelegt) angegangen werden, muss<br />
dieses Anliegen in Abstimmung <strong>der</strong> zuständigen Institutionen, Verbände und Ministerien<br />
Berücksichtigung finden.<br />
Deutsche Kodierrichtlinien 2011 (DKR)<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Am 24.09.<strong>2010</strong> wurden die durch die Selbstverwaltungspartner konsentierten Deutschen<br />
Kodierrichtlinien für das Jahr 2011 veröffentlicht. Da die notwendigen Anpassungen<br />
und Überarbeitungen konsensbasiert sind, konnten für die Version 2011 nur insgesamt<br />
sieben Kodierrichtlinien überarbeitet werden. Bei diesen Überarbeitungen handelt<br />
es sich um Textän<strong>der</strong>ungen, Aufnahme von Beispielen und zum Teil inhaltliche Anpassungen.<br />
In 2011 werden die allgemeinen Deutschen Kodierrichtlinien 27 Kodierrichtlinien<br />
umfassen. Die speziellen Deutschen Kodierrichtlinien stellen mit 75 den weitaus<br />
größeren Anteil dar. Insgesamt umfassen sie 2011 102 Kodierrichtlinien. Inwieweit die<br />
recht überschaubaren Anpassungen des Jahres <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Version 2011 tatsächlich substantiell<br />
helfen werden, Konflikte zwischen den Krankenhäusern und dem MDK/den<br />
Krankenkassen weiter zu reduzieren, bleibt offen. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> sich anbahnende<br />
Ärztemangel wird ggf. in den nächsten Jahren eine weitere Verschlankung und Verbesserung<br />
im Sinne einer pragmatischen Umsetzung <strong>der</strong> Kodiervorgaben und Entbürokratisierung<br />
dringend erfor<strong>der</strong>n. Diesem Anliegen sollten die Selbstverwaltungspartner<br />
zeitnah Rechnung tragen.<br />
117
Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych)<br />
Ähnliche Entwicklungen zeigten sich auch in <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung <strong>der</strong> neuen<br />
Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych). Für die<br />
Einführung des pauschalierenden Vergütungssystems auf Basis von tagesbezogenen<br />
Entgelten haben die Selbstverwaltungspartner mit dem Jahr <strong>2010</strong> beginnend Kodierrichtlinien<br />
vereinbart. In enger Anlehnung an die somatischen Kodierrichtlinien (DKR)<br />
wurde die Version <strong>2010</strong> entwickelt und am 13.01.<strong>2010</strong> zu ersten Informationszwecken<br />
veröffentlicht. Die DKR-Psych sind am 01.07.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. Vergleichbar den<br />
DKR wurden auch in den DKR-Psych ein allgemeiner Kodierrichtlinienteil für Krankheiten<br />
sowie ein allgemeiner Kodierrichtlinienteil für Prozeduren eingeführt.<br />
Auch wenn über eine Anlehnung an die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und ihre<br />
Systematik versucht wird, den Schulungs- und Lernaufwand in einem vertretbaren Umfang<br />
zu halten, zeigen die ersten Rückmeldungen aus den Kliniken, dass hier noch erheblicher<br />
Nachjustierungsbedarf gegeben ist. Zudem stellen die neuen Kodierrichtlinien<br />
DKR-Psych ein Regelwerk für eine Vergütungssystematik dar, das <strong>der</strong>zeit noch<br />
stark in den Ansätzen steckt und dessen weitere detaillierte Ausgestaltung noch lebhafter<br />
Diskussion unterliegt. Eine Fülle von Beispielen aus den DKR konnte nicht auf die<br />
Psychiatrie/Psychosomatik übertragen werden, sodass die Vorkenntnisse von Ärztinnen<br />
und Ärzten aus dem somatischen Bereich nur sehr bedingt hilfreich sind. Die DKR-<br />
Psych sind auch für die Verschlüsselung somatischer Diagnosen und Leistungen in <strong>der</strong><br />
Psychiatrie und in <strong>der</strong> Psychosomatik anzuwenden. Eine parallele Anwendung <strong>der</strong><br />
Deutschen Kodierrichtlinien für den somatischen Bereich soll damit verzichtbar werden.<br />
Für das Jahr 2011 erfolgte die Einigung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zu den DKR-Psych<br />
im Oktober <strong>2010</strong>. Für viele diskutierte Verbesserungsanregungen konnte kein Konsens<br />
hergestellt werden, daher wurden nur einige wenige Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen. Inwiefern<br />
diese tatsächlich zu einer erleichterten Umsetzung und verbesserten Akzeptanz <strong>der</strong><br />
Kliniken, Ärztinnen und Ärzte führen, bleibt offen. Dies gilt umso mehr, als die prinzipielle<br />
Ausrichtung des Vergütungssystems und <strong>der</strong> Stellenwert <strong>der</strong> Hauptdiagnose <strong>der</strong>zeit<br />
noch sehr diskussionsbedürftig sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie die Ständige<br />
DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF haben sich nachdrücklich<br />
gegen eine Weiterentwicklung dieses neuen Vergütungssystems in Richtung DRG-<br />
Fallpauschalen ausgesprochen.<br />
Einführung Ambulanter Kodierrichtlinien (AKR)<br />
In Ergänzung <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) sowie <strong>der</strong> Neueinführung<br />
<strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-<br />
Psych) wurde <strong>2010</strong> die Einführung <strong>der</strong> AKR vorbereitet. Die Ambulanten Kodierrichtlinien<br />
werden voraussichtlich folgende krankenhausrelevanten Bereiche betreffen:<br />
• Institutsambulanzen bei Unterversorgung gemäß § 116a SGB V<br />
• Ermächtigte Ärzte<br />
• Spezialambulanzen <strong>der</strong> Pädiatrie<br />
• Sozialpädiatrische Zentren<br />
• Hochschulambulanzen<br />
118
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
• Psychiatrische Institutsambulanzen<br />
• Einrichtungen gemäß § 116b SGB V<br />
• Medizinische Versorgungszentren<br />
Basis <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Ambulanten Kodierrichtlinien ist das zum 01.04.2007 in Kraft<br />
getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das u. a. eine stärkere Zentrierung und<br />
Orientierung in Richtung Morbidität anstrebt. Ihr Aufbau orientiert sich ebenfalls eng<br />
an den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR). Die Ambulanten Kodierrichtlinien sind wie<br />
die Deutschen Kodierrichtlinien in einen allgemeinen und einen speziellen Teil geglie<strong>der</strong>t.<br />
Dieser Schritt soll den Ärztinnen und Ärzten eine schnellere Vertrautheit mit den<br />
neuen Kodiervorgaben ermöglichen. Dennoch bestehen einige wesentliche Unterschiede<br />
zwischen den DKR und AKR:<br />
• Die Vereinbarung <strong>der</strong> AKR erfolgt nicht durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft,<br />
den GKV-Spitzenverband und den Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung,<br />
son<strong>der</strong>n durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband<br />
• Die Ambulanten Kodierrichtlinien umfassen keine Richtlinien für Prozedurenverschlüsselung,<br />
son<strong>der</strong>n nur für die Diagnosenverschlüsselung<br />
• Bei den Ambulanten Kodierrichtlinien werden Behandlungsdiagnosen verzeichnet<br />
(DKR: Hauptdiagnose/Nebendiagnose)<br />
• Der Bezug <strong>der</strong> Diagnose folgt auf den Behandlungsfall bzw. das Quartal (bei den DKR<br />
auf den stationären Fall bzw. den stationären Aufenthalt)<br />
• Im Rahmen <strong>der</strong> Ambulanten Kodierrichtlinien werden mehrere Zusatzkennzeichen<br />
zur Diagnosesicherung verwendet (DKR: Keine Zusatzkennzeichen)<br />
• Für die AKR wurden Plausibilitätskriterien eingeführt<br />
• Inwiefern Sanktionsmöglichkeiten gegeben sind und umgesetzt werden, ist für den<br />
Bereich <strong>der</strong> AKR noch nicht bekannt (DKR: teilweise Rechnungskürzungen)<br />
Die wesentlichsten Unterschiede beziehen sich auf:<br />
• die verpflichtende Angabe von Zusatzkennzeichen<br />
• den Bezug auf den Behandlungsfall<br />
• die Definition <strong>der</strong> Behandlungsdiagnosen<br />
Es ist davon auszugehen, dass die sich während <strong>der</strong> Erprobungsphase <strong>der</strong> AKR in <strong>2010</strong><br />
abzeichnenden Diskussionen auch den stationären Sektor erreichen werden. Da Ärztinnen<br />
und Ärzte in <strong>der</strong> stationären Versorgung über vielfältige Schnittmengen von den<br />
Ambulanten Kodierrichtlinien betroffen sein werden, dürfte ein weiterer, nicht unerheblicher<br />
Schulungsaufwand die Folge sein. Zudem ist davon auszugehen, dass sich gerade<br />
in den hoch frequentierten Bereichen, wie z. B. Hochschulambulanzen etc. die Frage<br />
stellen wird, durch wen diese Dokumentation zeiteffizient durchgeführt werden kann.<br />
Die Selbstverwaltungspartner werden aufgefor<strong>der</strong>t sein, die Allgemeinen Kodierrichtlinien,<br />
die Ambulanten Kodierrichtlinien sowie die Deutschen Kodierrichtlinien für den<br />
Bereich <strong>der</strong> Psychiatrie und Psychosomatik maßgeblich an den Möglichkeiten <strong>der</strong> Ärztinnen<br />
und Ärzte auszurichten. Schon jetzt zeigen unterschiedlichste Erhebungen und<br />
Analysen deutlich, dass die zunehmende Bürokratisierung und Dokumentationsbelastung<br />
im stationären Sektor ein maßgeblicher Grund für die Demotivation und die Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen darstellt.<br />
119
Einführung eines neuen Vergütungssystems für die Psychiatrie/Psychosomatik gemäß<br />
§ 17d KHG<br />
Trotz über Monate laufen<strong>der</strong> Verhandlungen zur Neueinführung des Vergütungssystems<br />
und des ersten, entscheidenden Entwurfs Deutscher Kodierrichtlinien für die Psychiatrie<br />
und Psychosomatik wurden we<strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> noch weitere benannte<br />
Verbände im Gegensatz zu <strong>der</strong> fachlichen Erarbeitung <strong>der</strong> „klassischen“ Deutschen<br />
Kodierrichtlinien von Beginn an eingebunden. Eine erste Information erfolgte<br />
trotz <strong>der</strong> geplanten Einführung des zugehörigen OPS zum 01.01.<strong>2010</strong> erst Mitte Dezember<br />
2009. Ein Anhörungstermin wurde kurzfristig für den 07.01.<strong>2010</strong> anberaumt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies in <strong>der</strong> Anhörung u. a. darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) und <strong>der</strong> Neueinführung<br />
des § 17d KHG bewusst die Form eines tagesbezogenen Entgeltsystems gewählt wurde.<br />
Auch in den Diskussionen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> AWMF in 2009 wurde mehrfach darauf gedrungen, dass keine Weiterentwicklung<br />
des tagesbezogenen Entgeltsystems für die Bereiche Psychiatrie und Psychosomatik<br />
in Richtung eines DRG-Systems erfolgen darf. Die Diskussion in <strong>der</strong> Anhörung<br />
zeigte allerdings, dass seitens <strong>der</strong> beauftragten Selbstverwaltungspartner zu diesem<br />
Punkt letztendlich keine Einigkeit bestand.<br />
Darüber hinaus wies die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf den erheblichen Schulungsbedarf zu<br />
den vorliegenden Kodierrichtlinien hin, die auch laut Aussage <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />
bezüglich ihrer leistungsgerechten Anwendung innerhalb <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
nicht konsentiert und nur bedingt ausgearbeitet waren. So heißt es: „Bedauerlicherweise<br />
ist es in <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> Zeit nicht für alle Kodierrichtlinien gelungen, geeignete Beispiele<br />
für die Psychiatrie/Psychosomatik zu finden“ (Einleitung DKR-Psych). Zeitgleich wurde<br />
mitgeteilt, dass die Selbstverwaltungspartner seitens des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
(BMG) gebeten worden sind, bis Mitte Februar <strong>2010</strong> eine Überarbeitung des<br />
neuen OPS-Psych vorzulegen.<br />
Angesichts des zu erwartenden, erheblichen Schulungsaufwandes bei <strong>der</strong> praktischen<br />
Einführung des OPS, <strong>der</strong> neuen Deutschen Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik<br />
sowie <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch nicht gegebenen Softwarestrukturen und IT-Systematik in den<br />
betroffenen Kliniken wäre eine umfassende Erprobung und Justierung <strong>der</strong> jetzt schon<br />
überarbeitungsbedürftigen Version des OPS und <strong>der</strong> DKR-Psych weitaus zielführen<strong>der</strong><br />
gewesen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> empfahl daher zur Reduktion des Aufwandes und<br />
<strong>der</strong> damit verbundenen Bürokratie sowie zur Sicherung einer ausreichenden Akzeptanz<br />
bei <strong>der</strong> anstehenden Umsetzung eine Pilot-Erprobung in einer überschaubaren Anzahl<br />
von Kliniken.<br />
Offen blieb in <strong>der</strong> Anhörung, ob – wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>t – im<br />
DIMDI und ggf. im Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zusätzliche Personalkapazitäten<br />
vorgesehen sind, die gerade zu Beginn <strong>der</strong> Einführung bei Unklarheiten<br />
den beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken und Fachabteilungen verbindliche<br />
Antworten geben können. Dies ist umso relevanter, als in Anlehnung an das DRG-Fallpauschalensystem<br />
die Letztverantwortung für die Kodierung durch den Arzt getragen<br />
werden soll. Eine Unterstützung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie <strong>der</strong> Kliniken durch kostenloses<br />
Schulungsmaterial o<strong>der</strong> finanzielle Zuwendungen zur Einführung von Software<br />
ist nicht vorgesehen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierbei zudem angeregt, dem<br />
120
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Datenschutz bei <strong>der</strong> Übermittlung <strong>der</strong> Diagnosen und Prozeduren <strong>der</strong> Fachbereiche<br />
Psychiatrie und Psychosomatik beson<strong>der</strong>s Rechnung zu tragen. Ein entsprechendes Datenschutzkonzept<br />
lag zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Anhörung jedoch nicht vor.<br />
Ebenso lag kein, wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits während des Gesetzgebungsverfahrens<br />
zum KHRG 2009 gefor<strong>der</strong>tes Konzept zu einer zeitnahen Begleitforschung<br />
vor. Die Vertreter <strong>der</strong> Berufsorganisationen <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe und <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
<strong>der</strong> psychologischen Psychotherapeuten unterstützten viele Einschätzungen<br />
und For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zudem wurde eine deutlich verbesserte Einbindung<br />
<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> in die Weiterentwicklung eingefor<strong>der</strong>t. Die Beratungen mit verschiedenen<br />
Experten in <strong>2010</strong> legen den dringenden Schluss nahe, dass für die Einführung<br />
des neuen Vergütungssystems in <strong>der</strong> Psychiatrie gemäß § 17d KHG deutlich mehr<br />
Zeit benötigt werden wird. Eine Debatte zur Verschiebung <strong>der</strong> „Scharfschaltung“ um<br />
mindestens ein Jahr wird daher die Erörterungen im kommenden Jahr 2011 prägen.<br />
Kooperation mit den Schweizer Ärztinnen und Ärzten in Fragen <strong>der</strong><br />
Krankenhausfindung und -planung sowie <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
für Ärztinnen und Ärzte<br />
Seit Beginn <strong>der</strong> ersten Überlegungen in <strong>der</strong> Schweiz, das deutsche G-DRG-Fallpauschalensystem<br />
als zukünftige Basis <strong>der</strong> Klinikfinanzierung für die Schweizer Kliniken zu<br />
übernehmen und zu adaptieren, findet ein regelmäßiger intensiver Austausch zwischen<br />
Experten <strong>der</strong> Schweizer und <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu Fragen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung,<br />
<strong>der</strong> Krankenhausplanung, Trägerstrukturen sowie den zukünftigen Arbeitsbedingungen<br />
für Ärztinnen und Ärzte statt. Repräsentanten <strong>der</strong> FMH nahmen in <strong>2010</strong><br />
wie<strong>der</strong>um regelmäßig an den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und AWMF teil und ermöglichten durch ihre Vorträge einen intensiven<br />
Fachaustausch zu Fragen des Fachkräftemangels, <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik, <strong>der</strong><br />
Anpassungen von Klassifikationssystemen sowie <strong>der</strong> weiteren Etablierung einer Begleitforschung<br />
im Kontext <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung. Im Gegenzug unterstützte die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> den Meinungsbildungsprozess und Fachaustausch <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
<strong>der</strong> Swiss-DRG beteiligten Partner in <strong>der</strong> Schweiz. Im Vor<strong>der</strong>grund dieser Beratungen<br />
standen in <strong>2010</strong><br />
• die Rückmeldung aus den verspäteten Ergebnissen <strong>der</strong> Begleitforschung zum G-<br />
DRG-System,<br />
• die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />
Fallpauschalensystematik,<br />
• die beginnende Implementierung von pauschalierten Tagesentgelten für die Bereiche<br />
Psychiatrie/Psychosomatik,<br />
• die Auswirkungen <strong>der</strong> sukzessiven Leistungsverlagerungen in den ambulanten Sektor<br />
sowie<br />
• die Rückwirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten.<br />
Der gemeinsame Dialog zeigte auch, dass es durchaus Hoffnung gibt, basierend auf den<br />
Erfahrungen in Deutschland und <strong>der</strong> Schweiz eine übermäßige Kontrolle und Bürokratisierung<br />
vermeiden zu können.<br />
Wie schon im Vorjahr konnte auch <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch mit <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte/-innen (VSAO) ausgebaut<br />
121
werden. Neben vergütungsrelevanten Fragen stehen insbeson<strong>der</strong>e Optionen zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Assistenz- und Oberärzten in <strong>der</strong> Schweiz und in<br />
Deutschland im Vor<strong>der</strong>grund. Dieser Meinungsaustausch bezog sich ebenfalls auf die<br />
unterschiedlichen Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarärzten/Vicarärzten. In<br />
Verbindung mit <strong>der</strong> Konsultativtagung deutschsprachiger Ärzteorganisationen sollen<br />
zudem im Jahr 2011 ergänzend Fragen <strong>der</strong> Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten in <strong>der</strong><br />
stationären Versorgung erörtert werden.<br />
3.4.4 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />
Basierend auf den Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre, dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
2009 sowie den <strong>2010</strong> deutlich intensivierten Diskussionen zur zukünftigen<br />
sektorenübergreifenden Ausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanung (siehe Diskussionsergebnisse<br />
<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>-Gesundheitsministerkonferenz mit Bundesminister Dr. Philipp<br />
Rösler am 25.10.<strong>2010</strong>) wird <strong>der</strong> zunehmenden Integration ärztlichen Sachverstandes in<br />
die weitere Ausgestaltung <strong>der</strong> Krankenhausplanung und in die sektorenübergreifende<br />
Bedarfsplanung eine wesentliche Bedeutung zukommen. Das Anliegen einer verstärkten<br />
Einbindung ärztlicher Sachkompetenz wurde daher auch in einem gemeinsamen<br />
Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Vorstandsvorsitzenden <strong>der</strong><br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung an den Bundesminister für Gesundheit im Oktober<br />
<strong>2010</strong> verdeutlicht.<br />
Zum Ausbau <strong>der</strong> instrumentellen Voraussetzungen wurde Ende 2008 eine aus Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Krankenhausgremien bestehende Arbeitsgruppe zur Thematik „Krankenhausbedarfsplanungsanalyse“<br />
eingerichtet. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Arbeitsgruppe ist Rudolf<br />
Henke, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Krankenhausgremien.<br />
Im Berichtsjahr tagte die Arbeitsgruppe am 04.05.<strong>2010</strong> und 07.12.<strong>2010</strong>.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Erörterungen standen nachfolgende Schwerpunkte:<br />
• Integration von Klassifikationssystemen<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> Datenvalidität<br />
• Integration neuer Daten<br />
• Aktualisierung des bestehenden Datenbestandes des Beta-Tools GeKAS (z. B. Integration<br />
<strong>der</strong> Qualitätsberichte gemäß § 137 SGB V – Stand 2008)<br />
• Konkretisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an eine flächendeckende Versorgung<br />
• IT-technischer Wartungs- und Adaptierungsbedarf<br />
• Diskussion zu Vorschlägen weiterer Ausbauoptionen für 2011<br />
Die Diskussionen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe wurden flankiert durch einen wie<strong>der</strong>holten Erfahrungsaustausch<br />
<strong>der</strong> in den Landesärztekammern beauftragten Mitarbeiter sowie die Resultate<br />
aus Schulungen interessierter Mitarbeiter. Die erarbeiteten Nachjustierungs- und<br />
Verbesserungsoptionen wurden durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einhellig<br />
in seiner Sitzung am 27.08.<strong>2010</strong> gebilligt. Nach Einarbeitung durch den beauftragten<br />
Programmierer in Kooperation mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte<br />
die neue Beta-Version am 07.12.<strong>2010</strong> vorgestellt und erörtert werden. Zeitgleich wurde<br />
eine erneute Schulung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> GeKAS-Nutzung und -Umsetzung betrauten Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter <strong>der</strong> Landesärztekammern durchgeführt. Erfreulicherweise<br />
wächst <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> interessierten Experten <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
122
Für 2011 gilt es, die aktualisierte Version des Beta-Tools in Anwendung und Praxis zu<br />
nutzen. Darüber hinaus wird eine kleinräumigere Darstellung von Siedlungsflächen,<br />
z. B. von Stadtteilen, sowie eine Aktualisierung <strong>der</strong> Einwohnerzahlen integriert werden.<br />
Weiterhin soll insbeson<strong>der</strong>e Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Landesärztekammern<br />
Unterstützung angeboten werden, die <strong>der</strong>zeit noch nicht in die Nutzung des Tools<br />
eingearbeitet sind. Bedingt durch die deutlich steigende Bedeutung <strong>der</strong> Bedarfs- und<br />
Versorgungsplanung im Sinne einer sektorenübergreifenden Planung, ist das Ziel, allen<br />
Landesärztekammern die Option zur Unterstützung ihrer Fachexpertise mit mo<strong>der</strong>nen<br />
Planungsinstrumenten zu ermöglichen.<br />
Die verstärkte Integration ärztlicher Expertise in die Krankenhaus- und Bedarfsplanungsdebatten<br />
sichert eine optimierte Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im stationären Bereich,<br />
in <strong>der</strong> Notfallversorgung und im ambulanten Bereich. Zukünftig sollen Auswertungen<br />
mit Hilfe des Tools auch direkt und indirekt genutzt werden, um Maßnahmen<br />
zur Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen sowie gegen den wachsenden<br />
Ärztemangel sicherstellen zu können.<br />
3.4.5 Gesundheitsmarkt/Gesundheitswirtschaft<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Unverän<strong>der</strong>t stellt die stationäre Versorgung einen wesentlichen Anteil am Gesundheitswesen<br />
dar. In <strong>2010</strong> sind ca. 55,7 Milliarden Euro Umsatz sowie eine Vielzahl von zukunftsträchtigen<br />
Arbeitsplätzen mit <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland verbunden<br />
gewesen. Die Bedeutung wird voraussichtlich in den nächsten Jahren nochmals zunehmen.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> war eine deutliche Intensivierung <strong>der</strong> Bemühungen<br />
unterschiedlicher Institutionen und Verbände zur Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />
für das Gesundheitswesen, aber auch für die Gesundheitswirtschaft insgesamt zu<br />
verzeichnen. Sowohl seitens des Bundesministeriums für Gesundheit als auch des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Technologie wurden eine Fülle von Veranstaltungen,<br />
teilweise in Anwesenheit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, initiiert und durchgeführt. Der<br />
Ausschuss für Gesundheitswirtschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages<br />
geht davon aus, dass 2011 rund 60.000 Arbeitsplätze in <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft<br />
neu entstehen werden (Der Vorsitzende Dr. Ludwig-Georg Braun zur Thematik: „Diese<br />
Entwicklung gilt es zu stützen. Mehr Transparenz und Kostenbewusstsein im Gesundheitswesen<br />
sind ein erster Schritt, um Reserven zu erschließen“, 04.11.<strong>2010</strong>, DIHK).<br />
Diese Trendeinschätzung wird auch durch die Ergebnisse einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
gestützt, die davon ausgeht, dass im Jahr 2030 ca. 20 Prozent <strong>der</strong><br />
Erwerbstätigen im Gesundheitswesen und <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft tätig sein werden.<br />
Hintergrund dieser Entwicklung ist zum einen, dass die Menschen in unserer Gesellschaft<br />
älter werden und damit die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigt. Zum<br />
an<strong>der</strong>en kann die hier erfor<strong>der</strong>liche Arbeit nur von Arbeitskräften vor Ort geleistet werden.<br />
Daher gehen sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Technologie (BMWI) davon aus, dass die Arbeitsplätze<br />
in <strong>der</strong> Gesundheitsbranche beson<strong>der</strong>s krisenfest und standortgebunden sind. Zudem<br />
wird in den Ergebnissen <strong>der</strong> Studie des BMWI davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> schon <strong>der</strong>zeit<br />
hohe Anteil am Bruttoinlandsprodukt von ca. 10,4 Prozent im Jahr 2030 auf ca.<br />
13 Prozent angewachsen sein wird.<br />
123
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in den Erörterungen des Jahres <strong>2010</strong> die Bundesregierung<br />
u. a. bei nachfolgen<strong>der</strong> Einschätzung unterstützt: „Gesundheit darf nicht nur als Kostenfaktor<br />
gesehen werden, son<strong>der</strong>n kann im Gegenteil einen wichtigen Beitrag leisten für<br />
Wachstum und Beschäftigung“ (Die Bundesregierung, Regierung-Online, 22.02.<strong>2010</strong>).<br />
Gleichzeitig hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Diskussionen darauf hingewiesen, dass<br />
zeitnahe Antworten auf die Herausfor<strong>der</strong>ung des Fachkräftemangels unter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft gefunden werden müssen. Nicht nur die demografische Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung, son<strong>der</strong>n auch die demografische Entwicklung innerhalb <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
stellt sowohl das Gesundheitswesen als auch die Gesundheitswirtschaft insgesamt<br />
vor erhebliche Herausfor<strong>der</strong>ungen. Zudem ist davon auszugehen, dass ein über<br />
alle Gesellschaftsbereiche hinausreichen<strong>der</strong> Wettbewerb um junge Fachkräfte in den<br />
nächsten Jahren zunehmen wird. Angesichts des schon jetzt vorherrschenden Fachkräftemangels<br />
in den Gesundheitsberufen gilt es daher umso mehr, die entsprechenden Voraussetzungen<br />
für eine attraktive Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten<br />
zu schaffen sowie gleichzeitig die Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen in Klinik und<br />
Praxis zu erhöhen. Diese Argumentation wurde zuletzt in einer Fachveranstaltung unter<br />
Leitung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brü<strong>der</strong>le interessiert aufgegriffen. Auch<br />
seitens des Bundesministeriums für Gesundheit wurde <strong>der</strong> Austausch zur Thematik mit<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiviert. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass in<br />
dem für 2011 anstehenden Versorgungsgesetz Teile <strong>der</strong> Argumentation Berücksichtigung<br />
finden werden.<br />
Auch den Bundeslän<strong>der</strong>n kommt eine erhebliche Bedeutung bei dem weiteren Umgang<br />
mit <strong>der</strong> Thematik zu. Dies umfasst einerseits z. B. Festlegungen und die rechtzeitige<br />
Freigabe finanzieller Mittel für den Ausbau von Studienkapazitäten, um mehr Bewerbern<br />
Plätze zur Verfügung stellen zu können, an<strong>der</strong>erseits die Stärkung <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierung.<br />
3.4.6 Wettbewerb im Gesundheitswesen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />
des stationären Sektors<br />
Nach wie vor ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />
im Gesundheitswesen diskussionsbedürftig. Hier gilt es insbeson<strong>der</strong>e<br />
den Aspekten <strong>der</strong> Daseinsvorsorge und <strong>der</strong> Sicherstellung einer flächendeckenden<br />
Versorgung Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten wurden <strong>2010</strong> im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Anhörung zum Hauptgutachten<br />
<strong>der</strong> Monopolkommission ausgeführt.<br />
Da die zukünftige Ausrichtung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen nicht unerhebliche<br />
Auswirkungen auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung sowie die Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten haben kann, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>2010</strong><br />
wie<strong>der</strong>holt in gesundheitspolitischen Diskussionen und über Stellungnahmen Position<br />
bezogen. Neben dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und dem GKV-<br />
Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) hat in <strong>2010</strong> insbeson<strong>der</strong>e das 18. Hauptgutachten <strong>der</strong><br />
Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 GWB vom 13.07.<strong>2010</strong> für Stellungnahmebedarf<br />
gesorgt. In dem Gutachten (www.monopolkommission.de) hat sich die Monopolkommission<br />
umfänglich mit dem zukünftigen Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen<br />
124
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
auseinan<strong>der</strong>gesetzt. Auch wenn die Rahmenvorgaben für den Wettbewerb bislang überwiegend<br />
Gesundheitsreformen und somit <strong>der</strong> Sozialgesetzgebung unterlagen, hat sich<br />
die Kommission im Kapitel VI „Perspektiven für mehr Wettbewerb und Effizienz in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Krankenversicherung“ eingehend mit potenziellen Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />
zukünftiger Gesundheitsversorgung befasst.<br />
Die Vorschläge <strong>der</strong> Monopolkommission sind davon getragen, eine erhebliche Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen in Richtung einer massiven Stärkung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (vom „Payer zum Player“) und einer weitreichenden<br />
Einführung kartellrechtlicher Bestimmungen in das Gesundheitswesen zu for<strong>der</strong>n. Angesichts<br />
dieses theoretischen Paradigmenwechsels hin zu einer massiven Ausweitung<br />
kartellrechtlicher Vorgaben und somit des Wettbewerbsrechtes im Gesundheitswesen<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme verdeutlicht, dass sie erheblichen<br />
Diskussionsbedarf zu diesen Vorschlägen sieht. Im Gegensatz zu den Einschätzungen<br />
<strong>der</strong> Kommission unterliegen nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das deutsche<br />
Gesundheitswesen und nicht zuletzt auch die gesetzlichen Krankenkassen schon <strong>der</strong>zeit<br />
einem erheblichen Wettbewerbsdruck. Dies zeigt sich z. B. in <strong>der</strong> Reduktion <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenkassen im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> von 216 auf 163 Kassen. Auch die Einführung<br />
des Zusatzbeitrags im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> hat trotz <strong>der</strong> überschaubaren Höhe<br />
eine erhebliche Wan<strong>der</strong>bewegung <strong>der</strong> Versicherten im Sinne eines Wettbewerbs zwischen<br />
den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst (590.000 Versicherte im ersten Halbjahr<br />
<strong>2010</strong>). Die aufwändigen Rettungsaktionen für die von Insolvenz bedrohten gesetzlichen<br />
Krankenkassen haben in <strong>2010</strong> mehr als deutlich gezeigt, dass schon <strong>der</strong>zeit ein erheblicher<br />
Wettbewerbsdruck besteht.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat insbeson<strong>der</strong>e dargelegt, dass im Gegensatz zu den Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> Monopolkommission eine weitere Steigerung des Wettbewerbs und eine<br />
Übernahme von kartellrechtlichen Vorgaben in den Bereich <strong>der</strong> GKV ohne eine vorhergehende<br />
klare und verlässliche Abschätzung <strong>der</strong> Folgewirkungen für alle Beteiligten und<br />
ohne eine eindeutige Klärung <strong>der</strong> Zuständigkeiten <strong>der</strong> rechtlichen und ordnungspolitischen<br />
Rahmenbedingungen abgelehnt werden muss. Die Monopolkommission bleibt<br />
die Antwort auf die Frage schuldig, inwiefern die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
durch eine Einführung des Kartellrechtes tangiert würden. Festzuhalten<br />
bleibt aus den Diskussionen in <strong>2010</strong> zudem, dass es sich bei dem deutschen Gesundheitswesen<br />
im Sinne des Regelungsbereiches des SGB V um keinen „klassischen“ Markt<br />
handelt, wie beispielsweise für den Bereich <strong>der</strong> Telekommunikation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Energiewirtschaft<br />
postuliert wird. Im Gegensatz zu diesen befinden sich die versicherten Patienten<br />
in einer deutlich an<strong>der</strong>en Ausgangsposition. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umfang des in Zukunft zu<br />
erwartenden persönlichen medizinischen Leistungsbedarfs noch die Entscheidung über<br />
den in <strong>der</strong> aktuellen Situation angemessenen Handlungs- und Betreuungsbedarf sind<br />
(insbeson<strong>der</strong>e im Notfall) bei Einwilligungsunfähigen mit <strong>der</strong> Konsumentenrolle eines<br />
Verbrauchers im Bereich <strong>der</strong> klassischen Märkte vergleichbar. Zudem verfügt <strong>der</strong> Versicherte<br />
bzw. <strong>der</strong> Patient <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Auswahl seiner gesetzlichen Krankenkasse, des<br />
behandelnden Arztes o<strong>der</strong> des betreuenden Krankenhauses über einen hohen Grad an<br />
Wahlfreiheit, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bevölkerung sehr geschätzt wird und eine zentrale Prämisse<br />
Deutscher Ärztetage darstellt. Die mit den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Monopolkommission verbundene<br />
massive Zurückdrängung <strong>der</strong> Kollektivverträge würde in vielen Fällen mit einer<br />
deutlichen Einschränkung dieser Wahlfreiheit verbunden sein.<br />
125
Weiterhin ist es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> offen, ob die Versicherten einer nominellen<br />
Zunahme von potenziellen Wechseloptionen (nicht Wahlfreiheiten) eine Reduktion<br />
<strong>der</strong> aktuell etablierten Wahlfreiheit und Planungssicherheit im Krankheitsfall<br />
vorziehen würden. Gerade im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat man seit <strong>der</strong> Intensivierung<br />
<strong>der</strong> Trägerumstrukturierungen und den Interventionen des Bundeskartellamtes<br />
schon einschlägige Erfahrungen mit einer „unabgestimmten“ Anwendung des<br />
Kartellrechtes gemacht.<br />
Aus den aktuellen Entwicklungen des Wettbewerbs im stationären Sektor sind eine Fülle<br />
von Indizien für den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingefor<strong>der</strong>ten Diskussions- und Klärungsbedarf<br />
abzuleiten. Seit ca. 2005 spannt sich eine breite Diskussion um die Anwendbarkeit<br />
<strong>der</strong> Wettbewerbsregeln und <strong>der</strong> formalen Zuständigkeit des Bundeskartellamtes.<br />
Da das europäische Wettbewerbsrecht nur auf Unternehmen anwendbar ist,<br />
stand die Debatte zum Unternehmensbegriff bei Kliniken im Fokus. Eine klare Vorgabe<br />
zum Unternehmensbegriff ist im EG-Vertrag an keiner Stelle zu finden. Aus Sicht <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> findet schon ohne eine massive Ausweitung des Kartellrechtes auf<br />
das Gesundheitswesen ein ausgedehnter Wettbewerb zwischen den deutschen Kliniken<br />
statt (Qualitätswettbewerb, Leistungswettbewerb, Kostenwettbewerb, Investitionswettbewerb).<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat eingehend dargelegt, dass dies erhebliche Auswirkungen<br />
auf Ärztinnen und Ärzte haben wird.<br />
Bei den Prüfungen von Fusionen etc. durch das Bundeskartellamt sind nach wie vor eine<br />
Fülle von Fragen offen, wie z. B. die Art und Weise einer belastbaren und sinnvollen<br />
Marktabgrenzung. Soll z. B. die Spezialisierung <strong>der</strong> Klinik, die Art <strong>der</strong> Fachabteilung<br />
o<strong>der</strong> aber <strong>der</strong> Versorgungsauftrag berücksichtigt werden? Wie weit soll eine Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Versorgungstiefe und <strong>der</strong> unterschiedlichen Versorgungsformen in Ballungsgebieten<br />
vs. Flächenregionen stattfinden? Angesichts <strong>der</strong> von vielen Institutionen, Verbänden<br />
und <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz gefor<strong>der</strong>ten sektorenübergreifenden<br />
Ausrichtung dürfte sich im Falle <strong>der</strong> Berücksichtigung die Abgrenzung <strong>der</strong> Fachgebiete<br />
und Versorgungsstufen deutlich schwieriger gestalten. Zudem bleibt die ambulante Betätigung<br />
von Kliniken (trotz eines erheblichen Ausbaus) bisher weitgehend unberücksichtigt.<br />
Eine eventuelle langwierige rechtliche Klärung vor den einschlägigen Gerichten können<br />
sich viele Einzelbeteiligte (auch Ärztinnen und Ärzte) aus finanziellen o<strong>der</strong> zeitlichen<br />
Gründen (Dauer bis zur endgültigen Entscheidung) nicht erlauben. Trotz <strong>der</strong> Anwendung<br />
des Kartellrechtes im stationären Sektor hat die Planungs- und Rechtssicherheit<br />
<strong>der</strong> Beteiligten faktisch nicht zugenommen. Allein am Beispiel <strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />
im stationären Sektor zeigt sich, dass sich eine Fülle an weitreichendem<br />
Klärungsbedarf und Verunsicherung nach Einführung von Teilen des Kartellrechtes<br />
(Interventionsoptionen des Bundeskartellamtes etc.) ergeben haben, und daher eine<br />
Klärung wesentlicher Rechtsfragen bis hin zur Schaffung klarer, eindeutiger ordnungspolitischer<br />
Vorgaben vor einem möglichen Einführung weiterer Schritte geboten ist.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre Positionen in einer schriftlichen Stellungnahme am<br />
15.09.<strong>2010</strong> zum 18. Hauptgutachten <strong>der</strong> Monopolkommission dem Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Technologie zugeleitet und die Details in <strong>der</strong> mündlichen Anhörung<br />
Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie und <strong>der</strong> Monopolkommission<br />
erläutert. Für die folgenden Jahre gilt es, zur Sicherung zielführen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />
eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen die beson<strong>der</strong>e Berücksichtigungs-<br />
126
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
würdigkeit <strong>der</strong> Daseinsvorsorge (nicht zuletzt durch eine qualitativ hochwertige und<br />
wohnortnahe verfügbare stationäre Versorgung) zu verdeutlichen.<br />
Freiberuflichkeit: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft<br />
Basierend auf den Vorberatungen im Jahr 2009 mit unterschiedlichsten Experten aus<br />
dem Bereich <strong>der</strong> Ärzteschaft, Juristen, Ethikern, Ökonomen und Soziologen sowie <strong>der</strong><br />
Thematisierung als eigener Tagesordnungspunkt auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009<br />
in Mainz, wurden die Bemühungen zur Stärkung <strong>der</strong> ärztlichen Freiberuflichkeit in<br />
<strong>2010</strong> fortgesetzt. In den unterschiedlichen Positionierungen und Stellungnahmen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, u. a. zu Gesetzgebungsverfahren wie z. B. dem GKV-Finanzierungsgesetz<br />
o<strong>der</strong> dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, wurde darauf gedrungen,<br />
dass die Rahmenbedingungen für die zukünftige Tätigkeit als „Freier Arzt“ so ausgerichtet<br />
werden, dass diese letztlich zum Schutz des Patienten und <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong><br />
Attraktivität des ärztlichen Berufes für angehende Ärztinnen und Ärzte geeignet sind.<br />
Dies umfasst auch die Unverzichtbarkeit <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> individuellen Bedürfnisse<br />
des Patienten, die übergeordnete Bedeutung und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> Patienten-<br />
Arzt-Beziehung sowie die beson<strong>der</strong>e Rolle und Verantwortung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung.<br />
Die Diskussionen, Vorträge und Positionierungen waren ebenfalls von <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
Bedeutung und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> ärztlichen Autonomie geprägt.<br />
Die Diskussion zur ärztlichen Freiberuflichkeit berührt das Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
zentral. Dies umfasst z. B. auch den notwendigen Ausbau <strong>der</strong> Ordnungsfunktionen,<br />
durch die die ärztliche Selbstverwaltung zeigt, dass Herausfor<strong>der</strong>ungen durch<br />
eine zunehmende Kommerzialisierung und Selbstzahlerversorgung im Sinne <strong>der</strong> Bedeutungssteigerung<br />
des zweiten Gesundheitsmarktes aus <strong>der</strong> Selbstverwaltung heraus<br />
selbständig geregelt werden können. Gleichzeitig steigen die externen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Ordnungsfunktionen <strong>der</strong> Ärztekammern, z. B. durch den zunehmend informierten<br />
Patienten. Kammern passen ihre Beurteilungs- und Schlichtungsverfahren immer<br />
neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen an, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht werden<br />
zu können. Letztlich umfassen diese Bemühungen aber auch die interessensübergreifende<br />
Integration <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en ärztlichen Expertise. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
stellt in diesem Zusammenhang die stimmberechtigte Beteiligung <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />
an <strong>der</strong> zukünftigen sektorenübergreifenden Ausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanungsszenarien<br />
dar.<br />
In den Diskussionen im Berichtsjahr wurde zudem nachhaltig unterstrichen, dass ärztliche<br />
Freiberuflichkeit und <strong>der</strong>en Sicherung nur dann eine nachhaltige Wirkung haben<br />
werden, wenn es gelingt, nachrückende Ärztegenerationen von den Werten des Arztberufes<br />
als freier Beruf zu überzeugen und dafür zu begeistern. Dies umfasst ein klares Bekenntnis<br />
zur ärztlichen Selbstverwaltung. Für die Diskussionen in den folgenden Jahren<br />
wird es von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung sein, Gesellschaft und Politik zu verdeutlichen,<br />
dass Ärztinnen und Ärzte in einem freien Beruf einen hohen Gemeinwohlbezug haben.<br />
Nur wenn die Ärzteschaft durch ihre Berufsethik das Wohl des Patienten ebenso wie das<br />
<strong>der</strong> Allgemeinheit im Auge behält, wird das Fundament ermöglicht, auf das die Gesellschaft<br />
ihr Vertrauen in die Ärzteschaft auch zukünftig stützen kann.<br />
Die Grundnormen des ärztlichen freien Berufes sowie die Maxime <strong>der</strong> Kammerarbeit<br />
gestern, heute und morgen wurden nicht zuletzt während <strong>der</strong> Verabschiedung des lang-<br />
127
jährigen Hauptgeschäftsführers <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen, Dr. Michael Popović,<br />
im Rahmen eines Festvortrages des Hauptgeschäftsführers <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Prof. Dr. Christoph Fuchs, verdeutlicht (Hessisches Ärzteblatt 11/<strong>2010</strong>, S. 677-680).<br />
3.4.7 Honorarärzte<br />
Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde im Sommer <strong>2010</strong> eine<br />
Vorstandsarbeitsgruppe zur Thematik „Honorarärzte“ eingerichtet. Neben Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Vorstandes sind Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen von Landesärztekammern sowie<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Dezernat 5, Rechtsabteilung) beteiligt.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ist Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen.<br />
Hintergrund dieses Beschlusses ist die zunehmende Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten<br />
als sogenannte „Honorarärzte“ im deutschen Gesundheitswesen. Nicht zuletzt eine<br />
durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) mitbetreute Erhebung<br />
(Honorararztstudie: Mehr Geld und mehr Flexibilität, Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107 (22):<br />
A 1093) zeigt, dass seit ca. 2006 <strong>der</strong> Einsatz von Honorarärzten in Deutschland deutlich<br />
zugenommen hat. In Verknüpfung mit <strong>der</strong> Thematik Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten sowie dem Ärztemangel kommt <strong>der</strong> vorgenommenen<br />
Analyse <strong>der</strong> Motivation zur Aufnahme honorarärztlicher Tätigkeiten, aber auch <strong>der</strong><br />
Chancen und Risiken dieser Form <strong>der</strong> Berufsausübung durch die Arbeitsgruppe eine bedeutende<br />
Rolle zu. Zur Kompensation des Ärztemangels greifen insbeson<strong>der</strong>e in ländlichen<br />
Regionen vor allem Kliniken immer häufiger auf Honorarärzte zurück. Nach den<br />
vorliegenden Daten sowie ergänzenden Schätzungen des Bundesverbandes <strong>der</strong> Honorarärzte<br />
und einiger Vermittlungsagenturen sind <strong>der</strong>zeit in Deutschland ca. 4.000 bis<br />
5.000 Ärztinnen und Ärzte hauptberuflich o<strong>der</strong> in Teilzeit als Honorarärzte tätig. Weiterhin<br />
wird davon ausgegangen, dass ca. 800 bis 900 dieser Ärzte täglich im Bundesgebiet<br />
im Einsatz sind. Da ein erheblicher Teil <strong>der</strong> Honorarärzte Fachärzte für Anästhesiologie<br />
sind (ca. 41,4 Prozent), sind Honorarärzte z. B. nicht zuletzt auch für die Gewährleistung<br />
von Notfallversorgungsstrukturen wie Rettungsambulanzen, Notarztwagen-Einsätzen<br />
o<strong>der</strong> aber von Intensivstationen, z. B. bei Erkrankung eines angestellten Arztes, im Einsatz.<br />
Die Vorstandsarbeitsgruppe hat die Beratungen im August <strong>2010</strong> aufgenommen und bis<br />
Ende des Berichtsjahres fünfmal getagt. In den intensiven Erörterungen wurden neben<br />
<strong>der</strong> aktuellen Ausgangsposition und Datenlage u. a. nachfolgende Themen diskutiert:<br />
• Fehlende Legaldefinition des „Honorararztes“<br />
• Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Tätigkeit<br />
• Motivation und Beweggründe für die Aufnahme honorarärztlicher Tätigkeit<br />
• Freiberufliche Tätigkeit/Scheinselbständigkeit des Honorararztes<br />
• Honorarärzte als Leiharbeitnehmer<br />
• Einbindung honorarärztlicher Tätigkeit in die Betriebsabläufe des Krankenhauses<br />
• Kammer- und Versorgungswerkzugehörigkeit<br />
• Honorarärztliche Tätigkeit und Weiterbildung<br />
• Honorarärztliche Tätigkeit und Fortbildung<br />
• Haftungsrechtliche Aspekte <strong>der</strong> Tätigkeit von Honorarärzten<br />
128
Angesichts <strong>der</strong> fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen (fehlende Definition, unzureichende<br />
Schutzmechanismen gegen den Vorwurf <strong>der</strong> Scheinselbständigkeit etc.) und<br />
<strong>der</strong> Überschneidung mit an<strong>der</strong>en Formen ärztlicher Berufsausübung (Belegarzt, Konsiliararzt<br />
etc.) gestaltet sich die Diskussion komplex.<br />
Um möglichst weitreichend Perspektiven an<strong>der</strong>er betroffener Verbände, Institutionen<br />
und Einrichtungen berücksichtigen zu können, wurde am 09. und 10.11.<strong>2010</strong> eine umfassende<br />
Dialog-Veranstaltung durchgeführt. Gespräche wurden u. a. geführt mit<br />
• <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
• dem Bundesverband <strong>der</strong> Honorarärzte<br />
• Fachgesellschaften<br />
• Haftpflichtversicherern<br />
• Vermittlungsagenturen<br />
• Medizinrechtlern<br />
• Arbeitnehmerüberlassungen<br />
• Berufsverbänden<br />
Gerade in diesen eingehenden Diskussionen mit den Experten bestätigte sich, dass <strong>der</strong><br />
Dialog- und Klärungsbedarf von allen benannten Seiten gegeben ist. Basierend auf den<br />
weiteren Auswertungen dieser Dialog-Veranstaltung wird sich die Arbeitsgruppe Anfang<br />
2011 bei Bedarf mit weiteren Experten und Institutionen austauschen. Vorgesehen<br />
ist, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine umfangreiche Positionsbestimmung<br />
zur honorarärztlichen Tätigkeit in Deutschland vorzulegen.<br />
Es zeigt sich zunehmend, dass diese relativ neue Form <strong>der</strong> Berufsausübung u. a. wichtige<br />
Impulse für die zukünftigen Diskussionen zu möglichen Maßnahmen gegen den<br />
Ärztemangel bieten kann. Viele <strong>der</strong> durch die Experten und Honorarärzte angegebenen<br />
Motivationslagen bieten eine gute Grundlage, um weitergehende Anregungen zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis, z. B.<br />
im Kontext des vom Bundesministerium für Gesundheit für 2011 angekündigten Versorgungsgesetzes<br />
einbringen zu können.<br />
Die Diskussionen haben ebenfalls mehr als deutlich gezeigt, dass hierbei ein Qualitätsstandard<br />
ärztlicher Tätigkeit in Form des Facharztstandards auf keinen Fall unterschritten<br />
werden darf. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird dies bei Vorlage ihres Positionspapiers<br />
im Frühjahr 2011 in ihren Einschätzungen nachdrücklich zum Ausdruck bringen.<br />
3.4.8 Krankenhaushygiene<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Umgang mit und Transport von Abfällen an Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
Der Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor<br />
organisatorische und finanzielle Herausfor<strong>der</strong>ungen. Wenn Abfälle als beson<strong>der</strong>s gefährlich<br />
o<strong>der</strong> infektiös eingestuft werden, können sie nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt<br />
werden, son<strong>der</strong>n sind als Gefahrgut unter beson<strong>der</strong>en Sicherheitskriterien zu<br />
transportieren und zu entsorgen. Geschieht dies unzutreffen<strong>der</strong>weise, entstehen damit<br />
unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus. Um dies zu vermeiden, beteiligt sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit und<br />
Transport von Krankenhausabfällen auf internationaler, europäischer und nationaler<br />
129
Ebene. Seit 2001 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig vom Bundesministerium für<br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Stellungnahmen zu Regelungen zum Transport<br />
infektiöser Substanzen gebeten. Zudem wurde zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe im<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2001 eingerichtet,<br />
um die Bestimmungen zu beraten, die das Gesundheitswesen betreffen. Mitglie<strong>der</strong> sind<br />
u. a. Vertreter des Robert Koch-Instituts (RKI), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG) sowie die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Mehrmals im Jahr tagt diese Arbeitsgruppe.<br />
Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial<br />
Über öffentliche Verkehrswege werden innerhalb Deutschlands täglich etwa eine viertel<br />
Million diagnostische Proben und an<strong>der</strong>e medizinische Untersuchungsmaterialien<br />
transportiert. Dies erfolgt überwiegend zwischen den Entnahmeeinrichtungen, wie z. B.<br />
Arztpraxen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten, Drogenberatungsstellen o<strong>der</strong> Blutspendezentren,<br />
und <strong>der</strong> jeweiligen Untersuchungseinrichtung, bspw. klinischen und mikrobiologischen<br />
Laboratorien. Neben eigenen Kurierdiensten vieler Laboratorien spielen<br />
kommerzielle Kurier- und Expressdienste, Subunternehmen, aber auch überregionale<br />
Gefahrgut-Transportdienstleister eine wesentliche Rolle. Ein nicht unbeträchtlicher Teil<br />
dieser Proben ist potentiell o<strong>der</strong> bekanntermaßen infektiös und gilt daher als ansteckungsgefährlicher<br />
Stoff. Alle an <strong>der</strong> Transportkette Beteiligten, d. h. vorrangig die Absen<strong>der</strong><br />
aus dem medizinisch-diagnostischen und mikrobiologischen Bereich und die Beför<strong>der</strong>er,<br />
aber auch die Laboratorien als Empfänger, die meist die Verpackungen stellen,<br />
haben – unbeschadet von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die nationalen und internationalen<br />
Gefahrgutbestimmungen für ansteckungsgefährliche Stoffe zu beachten.<br />
Das Bundesverkehrsministerium hat zudem eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
die das Ministerium im Hinblick auf Abfälle im Krankenhaus und im ambulanten Bereich<br />
sowie den Transport von infektiösen Materialien im Gesundheitswesen berät. An<br />
diesen Beratungen sind neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch das Robert Koch-Institut<br />
und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wird<br />
in Informationsblättern formuliert und dem Ausschuss des UN-Subcommittee of Experts<br />
on the Transport of Dangerous Goods von den jeweiligen Ministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet. In dieser Arbeitsgruppe werden immer<br />
wie<strong>der</strong> Themen beraten, bei denen es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft positioniert.<br />
Die Beschlüsse aus nationaler Ebene werden dann auf internationaler Ebene eingebracht.<br />
Die Arbeitsgruppe hat im Jahr <strong>2010</strong> zweimal getagt. Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen<br />
waren Verpackungsmodalitäten von diagnostischen Proben und <strong>der</strong> Transport von<br />
infektiösen Krankenhausabfällen.<br />
3.5 Rehabilitation<br />
Der wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />
Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
berät <strong>der</strong> Ausschuss die aus <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in <strong>der</strong> Rehabilitation<br />
erwachsenden Fragen und Themen wegen <strong>der</strong> engen Zusammenhänge mit <strong>der</strong> Ge-<br />
130
sundheitsför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Prävention in einem deshalb bewusst <strong>der</strong>art integriert angelegten<br />
Gremium.<br />
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2009 in den<br />
1.240 (Vorjahr: 1.239) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund zwei<br />
Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />
<strong>der</strong> Patienten betrug 25,3 Tage, wie bereits in 2008. Ende 2009 wurden in<br />
den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 172.000 Betten vorgehalten<br />
– und damit nach jahrelangem Bettenabbau wie<strong>der</strong> rund 900 mehr als im Jahr 2008. Im<br />
Durchschnitt waren diese Betten zu 81,7 Prozent (2008: 81,3 Prozent) belegt. Öffentliche<br />
Einrichtungen hatten mit 90,4 Prozent die höchste Bettenauslastung, private Einrichtungen<br />
mit 79,2 Prozent die niedrigste.<br />
Im Gegensatz zu den Krankenhäusern hat sich das Versorgungsangebot bei den Vorsorge-<br />
und Rehabilitationseinrichtungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen verschoben.<br />
Nach wie vor stehen aber zwei Drittel aller Betten (115.000) in einer privat geführten<br />
Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtung und nur 30.000 Betten in einer öffentlich<br />
getragenen Einrichtung. 8.000 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 86.000 im nichtärztlichen<br />
Dienst, darunter 21.000 Pflege-Vollkräfte, versorgten 2009 die vollstationären Patientinnen<br />
und Patienten in den Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtungen.<br />
3.5.1 Medizinische Rehabilitation im Fokus des GKV-<br />
Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) von 2008/2009 hat weitreichende Än<strong>der</strong>ungen<br />
mit sich gebracht, welche den Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation für<br />
Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer nachhaltig geprägt haben und sich<br />
auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden, sodass die wesentlichen<br />
Neuregelungen schlaglichtartig im Folgenden kurz dargestellt werden.<br />
Im Zusammenhang mit den Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung wurde <strong>der</strong> Anspruch<br />
auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung, Min<strong>der</strong>ung<br />
und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> Pflege in die integrierte Versorgung verankert. Weiterhin wurden die spezialisierte<br />
ambulante Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />
und <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere<br />
Menschen wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall o<strong>der</strong> nach einer<br />
Krankheit nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, son<strong>der</strong>n in ihrem<br />
gewohnten häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau <strong>der</strong> ambulanten<br />
Palliativversorgung ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />
worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernahme<br />
<strong>der</strong> Kosten für die Behandlungspflege durch die Krankenkassen für Personengruppen<br />
mit beson<strong>der</strong>s hohem Versorgungsbedarf geregelt. Zudem ist die Einbeziehung <strong>der</strong><br />
Pflege in die integrierte Versorgung vorgesehen. Dem entspricht, dass im SGB XI (Gesetzliche<br />
Pflegeversicherung) <strong>der</strong> durchgängige Verweis auf die medizinische Rehabilitation<br />
angelegt ist. So soll erreicht werden, dass es künftig auch im Bereich <strong>der</strong> Pflege<br />
131
zur Umsetzung des bestehenden Vorrangs <strong>der</strong> Rehabilitation vor <strong>der</strong> Pflege und dementsprechend<br />
zur Anwendung von Assessments bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Pflegestufen<br />
nach dem SGV XI kommen wird.<br />
Das GKV-WSG gibt insgesamt zu erkennen, dass die große Zahl chronisch kranker<br />
Menschen und <strong>der</strong> demografische Wandel, <strong>der</strong> mit einem Anstieg chronischer Erkrankungen<br />
verbunden ist, eine stärkere rehabilitative Orientierung des Gesundheitssystems<br />
erfor<strong>der</strong>n werden. Neben <strong>der</strong> vorerwähnten geriatrischen Rehabilitation und den sogenannten<br />
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen (§§ 24, 41 SGB V) sind nunmehr durch eine<br />
entsprechende Än<strong>der</strong>ung des § 40 SGB V sämtliche Leistungen von bisher Ermessenszu<br />
Regel- bzw. Pflichtleistungen bestimmt worden.<br />
3.5.2 Zukunftsträchtige Perspektiven und Potenziale <strong>der</strong> medizinischen<br />
Rehabilitation<br />
Eine aus namhaften Vertretern aus dem Bereich des Rehabilitationsgeschehens in <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitsgruppe im Rahmen <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V., an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
maßgeblich mitgewirkt hat, hat in den Jahren 2009 und <strong>2010</strong> einen in <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit<br />
vielbeachteten Überblick über die vorhandenen und zunehmend wichtiger werdenden<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation gegeben. In einer von <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V. am 12.10.<strong>2010</strong> in Berlin durchgeführten<br />
öffentlichen Veranstaltung ist als Ergebnis herausgestellt worden, mit<br />
welchem Potenzial die Rehabilitation – und hier insbeson<strong>der</strong>e die medizinische Rehabilitation<br />
– dazu beitragen kann, dass chronisch Kranke, Behin<strong>der</strong>te und von chronischer<br />
Krankheit und Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Menschen im Alltag, in <strong>der</strong> Familie und im Beruf<br />
selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich leben können. Rehabilitation<br />
hilft ihnen, den dauerhaften Eintritt einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit zu vermeiden<br />
o<strong>der</strong> mit den Folgen ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen.<br />
Mit diesem Ziel <strong>der</strong> Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe bietet die Rehabilitation<br />
den Betroffenen in je<strong>der</strong> Lebenssituation passende Angebote: Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben und in <strong>der</strong> Gemeinschaft, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
sowie unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen. Die Leistungen zur<br />
medizinischen Rehabilitation sind fester Bestandteil des Gesundheitssystems in<br />
Deutschland und werden vor allem von <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung<br />
zur Verfügung gestellt. Das Spektrum <strong>der</strong> Leistungen unterscheidet sich<br />
dabei jeweils nach dem gesetzlichen Auftrag des Trägers. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten<br />
des Zugangs zur Rehabilitation – in jedem Fall ist sichergestellt, dass die Betroffenen<br />
in ihrer jeweiligen Lebenssituation den Erfor<strong>der</strong>nissen entsprechende Angebote<br />
erhalten.<br />
Für die einzelnen Betroffenen trägt die Rehabilitation durch Verbesserung ihres Gesundheitszustandes<br />
und ihrer Lebensqualität dazu bei, ihre Teilhabe zu sichern. Der<br />
Nutzen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation geht zugleich weit über den unmittelbaren<br />
Nutzen für die Betroffenen hinaus: Für die Leistungsträger bedeuten erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahmen<br />
gewonnene Beitragszahlungen und reduzierte Folgekosten wegen<br />
einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Krankheit. In den Unternehmen erhält die medizinische<br />
132
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Rehabilitation wertvolles Know-how. Leistungsfähige Arbeitnehmer sind eine Voraussetzung<br />
für hohe Produktivität in den Unternehmen. Insbeson<strong>der</strong>e auch in Anbetracht des<br />
demografischen Wandels ist für die Gesellschaft die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer<br />
ein Motor von Wohlstand und Wachstum. Die medizinische Rehabilitation trägt<br />
dazu bei, dass <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeit erhalten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>hergestellt werden kann. Berechnungen<br />
zeigen, dass dieser Nutzen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation klar beziffert<br />
werden kann und sich Rehabilitation auch finanziell rechnet.<br />
Deutschland verfügt über ein europaweit beispielhaftes und effektives Rehabilitationssystem.<br />
Als wesentlicher Baustein sozialer Sicherung stellt es auch einen positiven<br />
Standortfaktor dar. Angesichts zu erwarten<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bevölkerungs- und<br />
Erwerbsstruktur in Deutschland und angesichts begrenzter Mittel gilt es, das Potenzial<br />
<strong>der</strong> Rehabilitation weiterhin auszuschöpfen und zu stärken. Dazu gehört, den Fokus<br />
noch stärker auf die verbliebenen Fähigkeiten <strong>der</strong> Menschen auszurichten und <strong>der</strong> individuellen<br />
Lebenssituation <strong>der</strong> Betroffenen noch stärker Rechnung zu tragen. Dazu gehört<br />
auch, die Angebote noch flexibler zu gestalten und die Vernetzung im Versorgungssystem<br />
zu verbessern. Schließlich gehört dazu ebenfalls, die Wirksamkeit und Qualität<br />
<strong>der</strong> Rehabilitation stärker wissenschaftlich zu evaluieren.<br />
Mit diesem im Rahmen einer Broschüre im Oktober <strong>2010</strong> veröffentlichten Überblick<br />
über die Möglichkeiten <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation, welcher vom GVG-Ausschuss<br />
„Pflege und Rehabilitation“ unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet worden<br />
ist, sind das Wissen und die Erfahrungen <strong>der</strong> Leistungsträger (Kranken-, Rentenund<br />
Unfallversicherung), <strong>der</strong> Leistungserbringer (ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen)<br />
und <strong>der</strong>jenigen, die Impulse zur Rehabilitation geben o<strong>der</strong> sie<br />
veranlassen (Ärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitgeber), zusammengetragen worden, um<br />
zentrale Fragen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation zusammenfassend und anschaulich<br />
darzustellen, Zusammenhänge zu verdeutlichen und einen Ausblick auf mögliche zukünftige<br />
Heraufor<strong>der</strong>ungen und Anfor<strong>der</strong>ungen an die Rehabilitation zu geben.<br />
3.5.3 Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR)<br />
Die Vielfalt <strong>der</strong> Initiativen im Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation sowie hierauf ausgerichtete Initiativen<br />
zu för<strong>der</strong>n, zu unterstützen und zu stärken, ist Ziel und Aufgabe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (Frankfurt/Main). In <strong>der</strong> BAR arbeiten die Spitzenorganisationen<br />
<strong>der</strong> Rentenversicherung, <strong>der</strong> Unfallversicherung, <strong>der</strong> Krankenversicherung,<br />
<strong>der</strong> Hauptfürsorgestellen und <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe unter<br />
Mitwirkung <strong>der</strong> Ärzteschaft mit Bund und Län<strong>der</strong>n zusammen. Die Aufgaben <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
umfassen insbeson<strong>der</strong>e die Konkretisierung und Harmonisierung<br />
<strong>der</strong> Voraussetzungen und Inhalte von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit aller an <strong>der</strong> Rehabilitation Beteiligten. In dem vor allem für<br />
Fragen <strong>der</strong> medizinischen, aber auch <strong>der</strong> beruflichen und sozialen Rehabilitation zuständigen<br />
„Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft“ <strong>der</strong> BAR sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV) durch Dr. Wolfgang Aubke und die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch<br />
Dr. Hans-Jürgen Maas als für diesen Bereich zuständigen Geschäftsführer vertreten.<br />
Hiermit ist zwar die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit nunmehr drei Jahrzehnten neben <strong>der</strong><br />
133
KBV im Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft bei <strong>der</strong> BAR vertreten, an<strong>der</strong>s als die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung kann sie jedoch aus nach Auffassung <strong>der</strong> BAR satzungsrechtlich<br />
bestimmten Gründen nicht Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft sein; sie<br />
gehört somit we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>versammlung noch <strong>der</strong>en Vorstand als Entscheidungsträger<br />
an.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit des Sachverständigenrates <strong>der</strong> BAR stand in 2009/<strong>2010</strong> die<br />
Erarbeitung des Positionspapiers zu „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“. Mit diesen Eckpunkten<br />
zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Rehabilitation soll nach <strong>der</strong> Zielsetzung des Sachverständigenrates<br />
ein Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich<br />
beispielsweise aus <strong>der</strong> demografischen Entwicklung ergeben, sowie zur Zukunftssicherung<br />
<strong>der</strong> Rehabilitation im Gesundheitswesen geleistet werden. Im Verlaufe <strong>der</strong> Erarbeitung<br />
wurde vor dem Hintergrund <strong>der</strong> komplexen Strukturen und Versorgungsabläufe<br />
sowie <strong>der</strong> ökonomischen und politischen Implikationen <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung<br />
rasch deutlich, dass eine Beschränkung auf die beson<strong>der</strong>en sozialmedizinischen Kompetenzbereiche<br />
des Sachverständigenrates und seiner Mitglie<strong>der</strong> notwendig war. Ausgehend<br />
von den verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen in <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung im<br />
Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Qualität ist <strong>der</strong> Fokus auf eine stärkere Berücksichtung<br />
individueller Bedarfskonstellationen, auf die Strukturierung von Leistungen an<br />
Hand von Erkenntnissen <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und auf Erfahrungen aus entsprechenden<br />
Leitlinien und Empfehlungen gelegt worden.<br />
Das nach über dreijähriger Vorarbeit vom Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft und vom<br />
Vorstand <strong>der</strong> BAR im Berichtsjahr verabschiedete Positionspapier „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“<br />
geht davon aus, dass vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs<br />
auch für rehabilitative Leistungen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union sich die in<br />
Deutschland ausgebildete rehabilitative Versorgung im internationalen Vergleich für die<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft gut gerüstet sehen kann. Die Zunahme chronischer Erkrankungen,<br />
von Multimorbidität und altersassoziierten Erkrankungen geht mit einer<br />
Zunahme von aktivitäts- und teilhaberelevanten Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />
einher, die ihrerseits erheblichen Unterstützungsbedarf bei Verlust von Selbstständigkeit<br />
und Autonomie nach sich ziehen. Gleichzeitig nimmt bei zunehmen<strong>der</strong> Eigenständigkeit<br />
vieler Menschen und weiter fallenden Bevölkerungszahlen die Bedeutung von<br />
Autonomie und Fähigkeiten zu selbstständigem Handeln im Einzelfall zu. Der Wunsch,<br />
auch durch präventive Maßnahmen den komplexer werdenden Belastungen des Alltags<br />
gewachsen zu bleiben, verstärkt sich. Dies erfor<strong>der</strong>t in Ergänzung zur För<strong>der</strong>ung adäquater<br />
präventiver Maßnahmen eine Zielorientierung <strong>der</strong> Rehabilitation von <strong>der</strong> Herstellung<br />
<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit bis hin zum Erhalt von Selbstständigkeit und Autonomie<br />
auch bei fehlen<strong>der</strong> Aussicht auf Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in das Erwerbsleben. Dem betrieblichen<br />
Einglie<strong>der</strong>ungsmanagement und <strong>der</strong> geriatrischen Rehabilitation, welche weiterentwickelt<br />
und ausgebaut werden müssen, wird darüber hinaus eine zunehmende Bedeutung<br />
zukommen. Die wesentlichen Kernaussagen dieses Positionspapiers können<br />
wie folgt zusammengefasst werden:<br />
• Rehabilitation und Teilhabe müssen sich „wie aus einer Hand“ über alle Versorgungsbereiche<br />
erstrecken.<br />
• Die Ausrichtung <strong>der</strong> Rehabilitation auf individuelle Bedarfe muss auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer konsequenten Anwendung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />
Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) erfolgen.<br />
134
• Wunsch- und Wahlrecht sowie das Persönliche Budget können die Autonomie <strong>der</strong> Betroffenen<br />
stärken.<br />
• Sozialmedizinisch nicht begründbare Unterschiede in <strong>der</strong> frührehabilitativen Versorgung<br />
müssen beseitigt werden.<br />
• Zugangssteuerung und Durchführung <strong>der</strong> Rehabilitation sollen wissenschaftlich fundiert<br />
erfolgen.<br />
• Die Nachhaltigkeit von Rehabilitationsleistungen muss erhöht werden.<br />
• In <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht Handlungsbedarf für alle am Rehabilitationsprozess<br />
beteiligten Berufsgruppen.<br />
• Prävention und Rehabilitation müssen stärker aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein.<br />
Das Positionspapier kann auf <strong>der</strong> Internetseite www.bar-frankfurt.de heruntergeladen<br />
werden.<br />
Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist <strong>der</strong> 2009 überarbeitete<br />
und Anfang des Berichtsjahres <strong>2010</strong> in 13. Auflage veröffentlichte Wegweiser „Rehabilitation<br />
und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“ hervorzuheben. Dieser Wegweiser setzt<br />
sich das Ziel, Zugänge zu Teilhabeleistungen zu ermöglichen und auch Lebenschancen<br />
zu eröffnen. Damit behin<strong>der</strong>te Menschen diese Chancen bekommen und selbstbestimmte<br />
Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft funktioniert, ist mit dem Sozialgesetzbuch<br />
IX 2002 <strong>der</strong> Grundstein für ein bürgernahes Rehabilitations- und Teilhaberecht gelegt<br />
worden. Seither gab es eine Vielzahl von Verän<strong>der</strong>ungen, Neuanfängen und Neuaufstellungen<br />
– nicht nur im Gesundheitswesen allgemein, son<strong>der</strong>n auch insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Rehabilitationsgeschehen. Das sogenannte Persönliche Budget ist seit dem 01.01.2008<br />
Gesetz. Die Gemeinsamen Servicestellen <strong>der</strong> Rehabilitationsträger beraten jeden Ratund<br />
Hilfesuchenden in allen Fragen <strong>der</strong> Rehabilitation. Ebenso sind die Vereinbarungen<br />
von Gemeinsamen Empfehlungen ein wichtiger Aspekt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />
ihre Leistungen zügig und individuell abgestimmt zu erhalten. Der Wegweiser<br />
„Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“ soll dabei ein Lotse sein, <strong>der</strong> eine<br />
präzise Orientierungshilfe im Dschungel möglicher Rehabilitations- und Teilhabeleistungen<br />
ermöglicht.<br />
3.5.4 REHACare International <strong>2010</strong><br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist neben einer Vielzahl weiterer Organisationen, Verbände,<br />
Behörden und Ministerien seit <strong>der</strong> REHA ‘81 als dem ersten internationalen Rehabilitationskongress<br />
in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich an diesem weltweit<br />
größten Fachkongress als zugleich auch wichtiger nationaler Plattform für die Rehabilitationswelt<br />
beteiligt.<br />
Die diesjährige REHACare International fand – wie<strong>der</strong> unter ideeller Mitträgerschaft <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> – vom 06. bis 09.10.<strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Messe Düsseldorf statt. Über<br />
52.000 Besucher informierten sich über die von 801 Ausstellern aus 29 Län<strong>der</strong>n vorgestellten<br />
Produkte und Dienstleistungen sowie über Hilfsmittel aus dem Bereich von Rehabilitation<br />
und Pflege. Die REHACare International <strong>2010</strong> sowie mit ihr <strong>der</strong> REHACare-<br />
Kongress und <strong>der</strong> Themenpark rund um altersgerechte Wohnkonzepte sowie barrierefreies<br />
Bauen und Wohnen stießen auf großen Zuspruch <strong>der</strong> Besucher und Teilnehmer.<br />
In den fachspezifischen Vorträgen und Workshops wurde eine Vielzahl in diesem Zu-<br />
135
sammenhang stehen<strong>der</strong> sozialpolitischer Themen erörtert. Bevölkerungsrückgang und<br />
Alterung führen zu neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen für unsere Gesellschaft. Der Kongress<br />
nahm Bezug zu dieser Thematik und stellte innovative – nicht nur technische – Lösungsansätze<br />
vor. Im Fokus standen „intelligente“ Technologien, die das Leben älterer<br />
und/o<strong>der</strong> hilfebedürftiger Menschen erleichtern und unterstützen, sodass diese die<br />
Chance erhalten, selbstbestimmt in ihrem häuslichem Umfeld leben zu können. Aufgreifen<br />
konnte die REHACare <strong>2010</strong> damit die demografische Entwicklung, welche den<br />
Markt rund um Rehabilitation und Pflege in starkem Maße prägt und zugleich das Interesse<br />
an altersgerechten Produkten för<strong>der</strong>t.<br />
3.5.5 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
Bundesregierung und Gesetzgeber haben die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen,<br />
dass behin<strong>der</strong>te Menschen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten<br />
und am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft umfassend teilhaben können. Mit dem Inkrafttreten<br />
des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen“<br />
am 01.07.2001 hat dieser Paradigmenwechsel seinen legislativen Ausdruck gefunden.<br />
Mit dem SGB IX wurde ein Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS) gebildet, <strong>der</strong> es in Fragen <strong>der</strong> Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen berät und bei Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierung unterstützt. Zu den Aufgaben<br />
des Beirates gehören insbeson<strong>der</strong>e auch die Unterstützung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />
Rehabilitationseinrichtungen und die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsfonds<br />
sowie die Anregung und Koordinierung von Maßnahmen zur Evaluierung<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen im Rahmen <strong>der</strong> Rehabilitationsforschung. Als forschungsbegleiten<strong>der</strong><br />
Ausschuss unterstützt er das BMAS bei <strong>der</strong> Festlegung von Fragestellungen<br />
und Kriterien. Das BMAS trifft Entscheidungen über die Vergabe <strong>der</strong> Mittel des Ausgleichsfonds<br />
nur auf Grund von Vorschlägen des Beirats.<br />
Der Beirat besteht aus 48 Mitglie<strong>der</strong>n. Mit Inkrafttreten des SGB IX wurden als Mitglie<strong>der</strong><br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung neu aufgenommen.<br />
Der vorher bestehende „Beirat für behin<strong>der</strong>te Menschen“ sah diese Mitgliedschaft<br />
nicht vor. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Rudolf Henke, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“, als Mitglied sowie Dr.<br />
Annegret Schoeller als seine Stellvertreterin vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
berufen worden. Weitere Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
im Verwaltungsrat <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Behin<strong>der</strong>tenverbände, die Bundesvereinigung<br />
<strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände, Integrationsämter, die Bundesanstalt<br />
für Arbeit, die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen, die Spitzenvereinigungen <strong>der</strong><br />
Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Verband deutscher Rentenversicherungsträger,<br />
die Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, die<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für unterstützte Beschäftigung, die Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />
medizinischen Rehabilitation, die Berufsför<strong>der</strong>ungswerke, die Berufsbildungswerke,<br />
die Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong> Integrationsfirmen sowie Interessenvertreter<br />
ambulanter und stationärer Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene.<br />
136
In seinen zwei Sitzungen im Berichtsjahr <strong>2010</strong> am 29.04. und 03.11. hat sich <strong>der</strong> Beirat<br />
für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen intensiv mit den aktuellen Problemen <strong>der</strong> Integration<br />
und Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen auf nationaler wie auf europäischer<br />
Ebene befasst und die Ausrichtung entsprechen<strong>der</strong> Kongresse beschlossen. Die Initiative<br />
„job“ mit einer Laufzeit von 2007 bis <strong>2010</strong> wird als Erfolg bewertet. Zahlreiche Teilinitiativen,<br />
wie das Projekt „Automobil – Ausbildung ohne Barrieren“, haben viele Erkenntnisse<br />
gebracht. Diese werden auf dem nächsten Kongress vorgestellt.<br />
Ausblick<br />
Auch wenn <strong>der</strong>zeit noch viele „Baustellen“ im Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation<br />
festzustellen sind, so nicht zuletzt die zu beobachtende, teils rückläufige Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Leistungsgewährung durch die Kostenträger bis hin zu Antragsstaus sowie die immer<br />
noch unzulängliche Funktionsweise <strong>der</strong> Gemeinsamen Servicestellen, so kann dennoch<br />
konstatiert werden: Die medizinische Rehabilitation hat große Potenziale. Sie ist in<br />
Deutschland hoch entwickelt und fest im Sozialsystem verankert. Bei weiterhin erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Bemühungen um eine gesicherte Finanzierung sind die Perspektiven positiv und<br />
zukunftsträchtig. Es gilt daher, diese Potenziale auch zum Wohle <strong>der</strong> von Krankheit o<strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>ung betroffenen Menschen zu nutzen.<br />
3.6 Betriebsärztliche Versorgung<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat <strong>der</strong> Unternehmer die Aufgabe, Gefahren durch<br />
die berufliche Tätigkeit von Beschäftigten abzuwenden. Für diese Aufgabe kann er Experten<br />
wie Betriebsärzte für gesundheitliche Belange o<strong>der</strong> Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
für technische Fragen bestellen. Die Gesundheit zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus<br />
dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und<br />
Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach<br />
länger dauerndem krankheitsbedingten Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen<br />
Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund neuer rechtlicher<br />
Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
an Bedeutung gewonnen. Angesichts zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte<br />
Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Arbeitsmedizin zu einer quasi<br />
vierten Säule im Gesundheitswesen neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung<br />
sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin<br />
eine beson<strong>der</strong>e Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung. So wurden<br />
Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung in den Arbeitsmedizin-Gremien<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />
Brandenburg und Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, erörtert<br />
und Maßnahmen eingeleitet.<br />
137
3.6.1 Arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildung<br />
Realität und Perspektiven <strong>der</strong> Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin<br />
Arbeitsmediziner benötigen in <strong>der</strong> heutigen Zeit neben den fachlichen auch zunehmend<br />
weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse als in <strong>der</strong> Vergangenheit. Standen früher<br />
Arbeitsunfälle und klassische Berufskrankheiten im Vor<strong>der</strong>grund, sind heute eher<br />
psychosoziale Stressfaktoren und die Integration von Arbeitnehmern mit chronischen<br />
Leiden zu bewältigen. An Bedeutung gewonnen haben in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin die Primärprävention<br />
und die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung. Das medizinische Fachwissen alleine<br />
reicht nicht mehr aus, um im Betrieb bestehen zu können. Betriebsärzte benötigen vor<br />
allem Kommunikationsvermögen, Durchsetzungskraft, Teamgeist, Führungsqualitäten<br />
und Kooperationsbereitschaft sowie auch wirtschaftliche Kenntnisse. Die Vermittlung<br />
dieser Kenntnisse und Fähigkeiten kann nicht allein den arbeitsmedizinischen Akademien<br />
überantwortet werden. Es sind auch die Kammern, die Weiterbil<strong>der</strong>, die Betriebe,<br />
aber auch die Ärztinnen und Ärzte selber in <strong>der</strong> Pflicht. Die Realität in den Weiterbildungsstätten<br />
sieht jedoch besorgniserregend aus. Die Praxis in den Betrieben kontrastiert<br />
mit den im Grundkurs vermittelten Mindeststandards. Von den Aufsichtsorganen<br />
mehr Einflussnahme o<strong>der</strong> eine Qualitätssicherung zu for<strong>der</strong>n, ist zwar politisch korrekt,<br />
aber wenig aussichtsreich.<br />
Mehrere Möglichkeiten <strong>der</strong> Einflussnahme und <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
wurden von den Arbeitsmedizin-Experten identifiziert:<br />
• Die Kammern sollen prüfen, ob sie einen Nachweis verlangen, <strong>der</strong> gewährleistet, dass<br />
im Hinblick auf die Einsatzzeiten wie auch an<strong>der</strong>e Tätigkeiten eine zumindest annähernd<br />
rechtskonforme Praxis bei den Weiterzubildenden besteht.<br />
• In den arbeitsmedizinischen Akademien muss mehr Gruppenarbeit angeboten werden.<br />
• Die Weiterbil<strong>der</strong> sollen einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln<br />
führen, in denen sie die Möglichkeit des Austausches haben.<br />
• Die Prüfer sollen sich einer Beurteilung durch die Geprüften stellen und müssen sich<br />
<strong>der</strong> Frage stellen, ob sie – auch beim Scheitern in <strong>der</strong> Prüfung – fair geprüft und nachvollziehbar<br />
geurteilt haben.<br />
• Wenn ein Prüfling durch die Prüfung gefallen ist, soll die Ärztekammer den Weiterbil<strong>der</strong><br />
in seinem Betrieb aufsuchen und sich vergewissern, ob die Weiterbildungsstätte<br />
und -strukturen den arbeitsmedizinischen Standards entsprechen.<br />
Handlungsoptionen zur Nachwuchsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin<br />
Folgende Handlungsoptionen zur Begegnung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
wurden von den Arbeitsmedizin-Experten aufgezeigt:<br />
Verbesserte Studienbedingungen:<br />
• mehr Möglichkeiten <strong>der</strong> Berufserkundung im vorklinischen Teil des Studiums,<br />
• Famulaturmöglichkeiten in werksärztlichen Diensten,<br />
• bessere Vermittlung spezifisch arbeitsmedizinischer Aspekte im Studium. (Das Fach<br />
Arbeitsmedizin ist durch die letzte Novelle eigenständig in <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />
aufgeführt.)<br />
138
Beschränkung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit auf die ärztliche Kernkompetenz:<br />
• Delegation auf nichtärztliches Personal nur unter Anordnungsverantwortung des<br />
Arztes (Beachtung, dass Aufklärung, Diagnostik, Differenzialdiagnose, Therapie und<br />
ärztliche Beratung nicht delegierbar sind.)<br />
Optimierung <strong>der</strong> arbeits- bzw. betriebsmedizinischen Weiterbildung:<br />
• Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildungsbedingungen als Ist-Analysen,<br />
• Qualifizierung <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> durch die Ärztekammer,<br />
• bei fehlen<strong>der</strong> qualifizierter Weiterbildung durch den Befugten Entzug <strong>der</strong> Befugnis,<br />
• Weiterentwicklung des Kursbuches für den dreimonatigen theoretischen Kurs in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin;<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> didaktischen Werkzeuge zur<br />
Vermittlung <strong>der</strong> Inhalte,<br />
• adäquate Weiterbildungsstätten,<br />
• Anwendung <strong>der</strong> Logbücher,<br />
• verbesserte Weiterbildungsbedingungen in Teilzeit, insbeson<strong>der</strong>e für Ärztinnen,<br />
• adäquate Vergütung <strong>der</strong> Tätigkeit.<br />
Gezielte Imagekampagnen:<br />
• Präsentation einzelner Betriebe sowie arbeitsmedizinischer Dienste in Hochschulen,<br />
• Imagekampagnen in Betrieben, um darzulegen, welchen Gewinn eine betriebsärztliche<br />
Betreuung für den Betrieb darstellt – Wertschöpfung durch Arbeitsschutz und<br />
Primärprävention.<br />
Die Handlungsoptionen werden im Rahmen von Vorträgen, Artikeln etc. bekannt gemacht,<br />
um eine breite Diskussion und die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu induzieren.<br />
Praktisches Jahr in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Auf Beschluss <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien haben MR Dr. Dietmar Groß und Dr. Udo<br />
Wolter (Drucksache V – 100) einen Antrag auf dem 113. Deutschen Ärztetag gestellt, <strong>der</strong><br />
zur weiteren Beratung an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesen wurde.<br />
„Der 113. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf, sich bei den Universitäten<br />
dafür einzusetzen, dass geeignete Einrichtungen <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />
den Einrichtungen <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Krankenversorgung im Sinne <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />
für Ärzte (Praktisches Jahr – § 3 Abs. 2) gleichgestellt werden.“<br />
Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) hat den Antrag in seiner Sitzung am<br />
23.09.<strong>2010</strong> beraten. Er beschloss einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />
empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte hinzuwirken, um<br />
das Fachgebiet Arbeitsmedizin explizit als Wahlfach im Praktischen Jahr zu etablieren.<br />
Die bestehende Regelung, ein Tertial des Praktischen Jahrs in einem klinisch-praktischen<br />
Fachgebiet außerhalb <strong>der</strong> Inneren Medizin und <strong>der</strong> Chirurgie ableisten zu können,<br />
bietet den Universitäten bereits jetzt grundsätzliche Möglichkeiten, um z. B. den<br />
betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische Tätigkeit für das Wahltertial in gewissem<br />
Umfang anzuerkennen.<br />
139
DOCS@WORK – Nachwuchskonzept des Verbandes Deutscher Betriebs- und<br />
Werksärzte<br />
Die Initiative „DOCS@WORK“ des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte<br />
(VDBW) hat das Ziel <strong>der</strong> Nachwuchswerbung für die Arbeitsmedizin. Diese Initiative<br />
hat weite Beachtung gefunden und wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nachdrücklich unterstützt.<br />
In Begleitung einer fachkundigen Jury stellten sich im Rahmen dieser Initiative<br />
im Berichtsjahr acht junge Ärztinnen und Ärzte in und um Hamburg arbeitsmedizinischen<br />
Praxisherausfor<strong>der</strong>ungen in Unternehmen. Die Stationen und Aufgaben, die<br />
die jungen Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen hatten, führten sie zur „Allergopharma“<br />
Hamburg-Reinbek. Dort sollten sie Mitarbeiter mit gehäuften Kurzfehlzeiten am Montag<br />
und die gesundheitlichen Belastungen für den Pharma-Außendienst beurteilen sowie<br />
geeignete Maßnahmen treffen. Im Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel sollten<br />
sie die Belastungen des Muskel- und Skelettsystems bei <strong>der</strong> Festmachertätigkeit beurteilen.<br />
Darüber hinaus lernten sie Verkehrslenkung und Druckluftarbeiten kennen. Bei<br />
„Airbus Deutschland“ führten sie ergonomische Beurteilungen bei <strong>der</strong> Planung von<br />
neuen Anlagen und eine Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung eines Arbeiters nach einer schweren<br />
Beinverletzung durch. Beim „Norddeutschen Rundfunk“ sollten sie die Aufgabe erfüllen,<br />
eine neue Fernsehregie ergonomisch zu gestalten. Neben <strong>der</strong> Beantwortung von ergonomischen<br />
Fragen sorgten sie im Großraumbüro <strong>der</strong> „Tagesschau“ für einen geringeren<br />
Geräuschpegel. Diejenigen, die diese Aufgaben am erfolgreichsten gelöst haben,<br />
wurden im Rahmen des VDBW-Kongresses am 7. bis 9. Oktober <strong>2010</strong> in Ulm prämiert.<br />
Weitere Initiativen sollen folgen.<br />
Weiterbildungskonzepte von großen überbetrieblichen Diensten<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Nachwuchssorgen in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung befassen<br />
sich schon seit Längerem die Arbeitsmedizin-Gremien mit <strong>der</strong> Nachwuchsför<strong>der</strong>ung.<br />
Dabei interessierte im Berichtsjahr insbeson<strong>der</strong>e, welche Beiträge große überbetriebliche<br />
Dienste zu einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung liefern können. Vor<br />
diesem Hintergrund wurden Vertreter <strong>der</strong> großen überbetrieblichen Dienste Institut für<br />
Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung (IAS), TÜV Nord MEDITÜV GmbH & Co. KG (ME-<br />
DITÜV GmbH) und B. A. D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD<br />
GmbH) von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeladen, ihr jeweiliges Weiterbildungskonzept<br />
vorzustellen.<br />
Konzept <strong>der</strong> IAS-Gruppe<br />
Die IAS-Gruppe ist eine <strong>der</strong> größten Weiterbildungsbetriebe für angehende Fachärzte<br />
für Arbeitsmedizin. Neben den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
werden Qualitätsstandards <strong>der</strong> IAS-Gruppe berücksichtigt, damit<br />
bundesweit einheitliche Leistungen erbracht werden können. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
kann die Weiterbildung durch Mangel an Weiterbildungsbefugten jedoch nicht an<br />
jedem Standort durchgeführt werden. Die IAS-Gruppe beschäftigt fast 1.000 Mitarbeiter<br />
an über 100 Standorten. Das Unternehmen muss zur Einhaltung einheitlicher Standards<br />
auch zentrale Vorgaben für Qualitätsstandards in <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung berücksichtigen<br />
(über Qualitätsmanagement, Personalentwicklung etc.). Überregional<br />
werden die Weiterzubildenden in einem interdisziplinären Team zum Risiko- und Gesundheitsmanagement<br />
eingesetzt. In <strong>der</strong> Weiterbildungsphase werden Grundkompe-<br />
140
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
tenzen als Basis für den Einsatz beim Kunden erlernt. Im Erfahrungsaustausch werden<br />
konkrete Situationen beim Kunden besprochen. Dezentral angebotene Maßnahmen<br />
sind regelmäßige Weiterbildungen vor Ort mit dem Weiterbildungsbefugten, meist mit<br />
<strong>der</strong> Vorstellung von Themen durch einen/eine in Weiterbildung befindliche/n Arzt bzw.<br />
Ärztin. Bevorzugte Lerninhalte sind Themen aus <strong>der</strong> Betreuungssituation in Unternehmen,<br />
Anleitung zur eigenständigen Bearbeitung von Berufskrankheiten-Gutachten sowie<br />
individuelle Weiterbildungsmaßnahmen gemäß Zielvereinbarungsgesprächen.<br />
Konzept <strong>der</strong> MEDITÜV GmbH<br />
Das Weiterbildungskonzept <strong>der</strong> MEDITÜV GmbH lehnt sich eng an das (Muster-)Logbuch<br />
Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und den (Muster-)<br />
Weiterbildungsrichtlinien an. Die Weiterbildung erfolgt nur in den regionalen Zentren<br />
<strong>der</strong> MEDITÜV GmbH. Die Weiterbil<strong>der</strong> sind in <strong>der</strong> Regel Fachärzte mit zwei Gebietsbezeichnungen.<br />
Die Beschäftigung von Doppelfachärzten wird für notwendig erachtet.<br />
Der Weiterzubildende arbeitet mindestens 25 Prozent <strong>der</strong> Weiterbildungszeit mit dem<br />
Weiterbil<strong>der</strong>/Facharzt für Arbeitsmedizin zusammen. Nach technischer und fachlicher<br />
Einweisung sowie gefestigter Fachkompetenz werden die Einsätze beim Kunden mit<br />
dem Weiterbil<strong>der</strong> abgestimmt und durchgeführt. Dem Weiterbildungsstandard entsprechend<br />
werden die Einsatzspektren kontinuierlich erweitert nach dem Motto „för<strong>der</strong>n<br />
durch for<strong>der</strong>n“. Wichtig sind das Vertrauensverhältnis zum Weiterbil<strong>der</strong> und die je<strong>der</strong>zeit<br />
gegebene Möglichkeit, bei Fragen Rücksprache zu halten. Grundsätzlich sollen in<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung medizinisches Fachwissen und Methoden, rechtliche Normen und<br />
ethische Grundlagen, technisches Fachwissen und Methoden sowie logisches und konsekutives<br />
Denken und Problembewältigung vermittelt werden. Zu <strong>der</strong> täglichen Weiterbildung<br />
werden regional zwei bis vier ganztägige Seminare pro Jahr von den Regionalleitungen<br />
für alle Mitarbeiter durchgeführt. Logbuchthemen werden im Dreijahreszyklus<br />
durchgearbeitet. Die Dokumentation <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> Weiterzubildenden<br />
erfolgt per Computerprogramm. Somit kann sich <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> einen Überblick über<br />
den Stand <strong>der</strong> Weiterbildung und die fachlichen Leistungen verschaffen.<br />
Konzept <strong>der</strong> BAD GmbH<br />
Die BAD GmbH bietet einen internen Seminarkatalog an und engagiert sich mit Dozenten<br />
und Prüfern als Projektpartner an Hochschulen, in <strong>der</strong> Weiter- und Fortbildung,<br />
beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), bei Ärztekammern und im<br />
europäischen Ausland. Die BAD GmbH hat in Deutschland über 520 ärztliche Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter und verfügt über besetzte Stellen für Ärztinnen und Ärzte in<br />
Weiterbildung an allen anerkannten Weiterbildungsstätten. In <strong>der</strong> Regel führt die BAD<br />
GmbH Weiterbildungen zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“<br />
durch. An 80 von insgesamt 190 Standorten verfügt die BAD GmbH über Ärzte mit voller<br />
Weiterbildungsbefugnis zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> erweiterten dreijährigen Weiterbildung wurde von jedem Befugten ein<br />
zentrumsbezogener Weiterbildungsplan als Grundlage für die individuelle Weiterbildung<br />
gemäß Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern erstellt. Die Weiterbildungsbefugten<br />
bilden regional ein Mentorenteam. Neben den regelmäßigen Weiterbildungsgesprächen<br />
im Zentrum finden mit den Weiterzubildenden auf Regionalebene<br />
Weiterbildungstreffen etwa sechs Mal im Jahr nach dem Rotationsprinzip unter <strong>der</strong><br />
Leitung eines Weiterbildungsbeauftragten statt. Das Mentorenprogramm bietet einheit-<br />
141
liche Inhalte, zentrumsübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch, Kommunikations-<br />
und Präsentationstraining sowie Vorbereitungen zur Prüfung. Eine zeitnahe<br />
Absolvierung <strong>der</strong> Prüfung ist arbeitsvertraglich angestrebt, wobei bestandene Prüfungen<br />
gemäß Tarifvertrag honoriert werden. Bei nicht zeitnahem Prüfungsabschluss<br />
werden Gründe hinterfragt und ggf. weiterführende Hilfen angeboten.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> und Gäste des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />
bewerten die Konzepte in ihrer Sitzung am 11.02.<strong>2010</strong> wie folgt: Dem Credo <strong>der</strong><br />
MEDITÜV GmbH, dass nur Doppelfachärzte für die arbeitsmedizinische Tätigkeit zu<br />
bevorzugen sind, wird mit Nachdruck wi<strong>der</strong>sprochen. Der Arbeitsmediziner ist kein<br />
„Schmalspurarzt“, er ist genau für diese präventivmedizinische Tätigkeit weitergebildet.<br />
Auch <strong>der</strong> Einwand, dass Arbeitsmediziner zu wenig technische Kenntnisse haben, wird<br />
nicht akzeptiert. Die Arbeitsmedizin beruht auf Kenntnissen in <strong>der</strong> Inneren Medizin als<br />
wesentliche Grundlage für die Tätigkeit von Arbeitsmedizinern. Ferner wird in Frage gestellt,<br />
dass beim TÜV <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> mindestens 25 Prozent <strong>der</strong> Weiterbildungszeit<br />
mit dem Weiterzubildenden zusammenarbeitet. Bedauerlich ist, dass die BAD GmbH<br />
nur Weiterbildungen zur Erlangung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführt.<br />
Es müssten vermehrt Fachärzte für Arbeitsmedizin weitergebildet werden.<br />
Ziel muss es sein, dass die Weiterzubildenden von den Weiterbil<strong>der</strong>n intensiver betreut<br />
werden und so eine qualitativ hochwertige Weiterbildung gewährleistet wird. Insgesamt<br />
ist es unabdingbar, dass qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Leistungen erbracht<br />
werden, die angemessen vergütet werden müssen. Arbeitsmedizinische Leistungen dürfen<br />
nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden. Die Arbeitsverträge müssen fair sein,<br />
die Bezahlung <strong>der</strong> Weiterzubildenden adäquat. Nur so kann eine gute Nachwuchsför<strong>der</strong>ung<br />
in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin erfolgen. Die überbetrieblichen Dienste<br />
sind aufgerufen ihre Konzepte weiterzuentwickeln, um dem Nachwuchs in <strong>der</strong> Arbeitsund<br />
Betriebsmedizin eine tragfähige berufliche Zukunftsperspektive zu bieten.<br />
3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung<br />
Seit 2004 sehen die (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und die<br />
rechtlich unmittelbar geltenden Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
die früher noch gegebene Möglichkeit nicht mehr vor, die Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“<br />
anstatt über eine reguläre Weiterbildung unter Anleitung eines befugten<br />
Arztes auch über eine zweijährige selbstständige betriebsärztliche Tätigkeit in einem geeigneten<br />
Betrieb zu erlangen. Für diese Learning-by-Doing-Variante <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
war seinerzeit eine arbeitsmedizinische Fachkundebescheinigung nach § 3 Abs. 3 VBG<br />
123 (alt) bzw. § 6 Abs. 2 BGV A2 (neu) erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Mit dem erfolgten Entfall dieser Weiterbildungsvariante ist auch das Erfor<strong>der</strong>nis für die<br />
Ausstellung dieser Fachkundebescheinigung entfallen, sodass im Rahmen <strong>der</strong> Neufassung<br />
<strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschrift <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) diese Fachkundevariante<br />
nicht mehr vorgesehen werden muss. Daher entfällt die arbeitsmedizinische<br />
Fachkundebescheinigung nach § 6 Abs. 2 BGV A2 ersatzlos ab dem 01.01.2011<br />
in <strong>der</strong> dann neu gefassten und zum selben Zeitpunkt in Kraft tretenden DGUV Vorschrift<br />
2.<br />
142
Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> werden evtl. noch laufende Learning-by-Doing-Weiterbildungen zur<br />
Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ in den einzelnen Landesärztekammern abgeschlossen<br />
sein.<br />
Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt seit 1988 jährlich eine Statistik „Arbeitsmedizinische<br />
Fachkunde“ durch. Sie bildet die Entwicklung regional nach Ärztekammer-Bereichen sowie<br />
zusammengefasst auf Bundesebene ab. Die Angaben beziehen sich dabei auf die<br />
nach den §§ 3 und 6 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 01.10.2005 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen<br />
wird somit nicht nur die Zahl <strong>der</strong> Ärzte, welche die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“<br />
o<strong>der</strong> die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind, son<strong>der</strong>n<br />
auch die Zahl <strong>der</strong>jenigen Ärzte, die nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> Übergangsregelungen<br />
des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b BGV A2 weiterhin über die arbeitsmedizinische<br />
Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend <strong>der</strong><br />
Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.<br />
Darüber hinaus ist die Zahl <strong>der</strong>jenigen Ärzte ausgewiesen, welche noch die nach § 6<br />
Abs. 2 BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Voraussetzungen erfüllen, um – befristet in <strong>der</strong> Regel auf drei Jahre – im Rahmen einer<br />
zweijährigen selbstständigen betriebsärztlichen Tätigkeit in einem „geeigneten Betrieb“<br />
die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erwerben zu können. In den Weiterbildungsordnungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern ist diese Qualifizierungsmöglichkeit nicht mehr<br />
vorgesehen, und noch laufende Weiterbildungen werden bis zum 31.12.<strong>2010</strong> abgeschlossen<br />
sein. Zudem haben einige Landesärztekammern die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung<br />
„Betriebsmedizin“ nach § 3 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BGV A2 (Berlin, Brandenburg,<br />
Hamburg, Hessen) vollständig abgeschafft.<br />
Aktuell versorgen 12.266 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde die<br />
Beschäftigten in den Betrieben. Gegenüber dem Vorjahr ist <strong>der</strong>en Anzahl konstant geblieben<br />
(Stand: 31.12.2009). Die Anzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztqualifikation<br />
„Arbeitsmedizin“ hat sich dagegen um 1,5 Prozent erhöht. Erwartungsgemäß<br />
hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Betriebsärzte mit <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 6<br />
Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“<br />
um 13 Prozent verringert, da die Learning-by-Doing-Weiterbildung aus Qualitätssicherungsgründen<br />
von allen Landesärztekammern abgeschafft wurde. Diejenigen,<br />
die noch aufgeführt sind, begannen ihre Weiterbildung nach <strong>der</strong> vorherigen (Muster-)<br />
Weiterbildungsordnung von 1992.<br />
Da es von Interesse ist, die Erhebung auch nach Altersgruppen zu differenzieren, wurde<br />
die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für das Jahr<br />
2007 erstmalig um eine weitere Analyse nach Altersgruppen erweitert. Die Analyse nach<br />
Altersgruppen im Jahr 2009 führt zu einer besorgniserregenden Bilanz. 1.534 Ärztinnen<br />
und Ärzte sind 60 bis 64 Jahre alt, 4.718 Ärztinnen und Ärzte sind bereits 65 Jahre und<br />
älter. Damit sind 51 Prozent aller Betriebsärztinnen und Betriebsärzte 60 Jahre o<strong>der</strong> älter.<br />
Von diesen sind sehr viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen,<br />
dass sie mittelfristig <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung nicht mehr zur Verfügung stehen<br />
werden.<br />
143
Das Fach Arbeitsmedizin scheint wenig attraktiv für den ärztlichen Nachwuchs zu sein.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, die in einem Alter unter 35 Jahren mit arbeitsmedizinischer<br />
Fachkunde betriebsärztlich tätig sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr um<br />
15,8 Prozent verringert – es waren bundesweit nur 31. Die Zahl <strong>der</strong> 35- bis 39-Jährigen<br />
beträgt nur 293 und verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 15,8 Prozent, die <strong>der</strong><br />
40- bis 44-Jährigen beträgt 1.021 und nahm gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent ab.<br />
Diese Zahlen zeigen, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Betriebsärztinnen und<br />
Betriebsärzte aus <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden.<br />
Trotz dieser Zahlen ist <strong>der</strong>zeit aber noch kein erhöhter Mangel an Betriebsärzten zu beobachten.<br />
Zu erklären ist dieses Phänomen damit, dass viele Betriebsärzte auch über das<br />
65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Mangel<br />
an Betriebsärztinnen und -ärzten sich erst mittelfristig einstellen wird. Die Ärztinnen<br />
und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bilden aber dennoch eine große<br />
ärztliche Gruppe: Immerhin stehen sie an sechster Stelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Statistik<br />
(von 36 Fachdisziplinen).<br />
Tabelle 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) (Stand: 31.12.2009)<br />
Landesärztekammern Gesamtzahl<br />
<strong>der</strong> Ärzte mit<br />
arbeitsmedizinischer<br />
Fachkunde<br />
144<br />
Gebietsbezeichnung„Arbeitsmedizin“<br />
Davon:<br />
Zusatz-<br />
Weiterbildung<br />
„Betriebsmedizin“<br />
Fachkunde<br />
§ 6 Abs. 2<br />
Fachkunde<br />
§ 6 Abs. 1<br />
Nr. 1 und<br />
2a) bzw. 2b)<br />
Baden-Württemberg 1.614 645 808 58 103<br />
Bayern 1.997 649 1.112 8 228<br />
Berlin 654 414 203 0 37<br />
Brandenburg 332 215 115 2 0<br />
Bremen 128 79 49 0 0<br />
Hamburg 291 192 93 2 4<br />
Hessen 826 323 358 57 88<br />
Mecklenburg-Vorpommern 233 103 130 0 0<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen 913 351 522 5 35<br />
Nordrhein 1.283 650 524 0 109<br />
Rheinland-Pfalz 487 189 256 1 41<br />
Saarland 176 62 88 4 22<br />
Sachsen 1.148 316 822 10 0<br />
Sachsen-Anhalt 447 164 283 0 0<br />
Schleswig-Holstein 383 148 230 4 1<br />
Thüringen 342 178 160 4 0<br />
Westfalen-Lippe 1.012 419 478 1 114<br />
Bundesgebiet insgesamt 12.266 5.097 6.231 156 782<br />
Quelle: <strong>Bundesärztekammer</strong>
2.100<br />
2.000<br />
1.900<br />
1.800<br />
1.700<br />
1.600<br />
1.500<br />
1.400<br />
1.300<br />
1.200<br />
1.100<br />
1.000<br />
900<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Baden-Württemberg<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Brandenburg<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Abbildung 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Landesärztekammern<br />
(Stand: 31.12.2009)<br />
Nordrhein<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holstein<br />
� Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 1 BGV A2)<br />
� Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 2 BGV A2)<br />
� Fachkunde § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bzw. 2b) BGV A2 sog. „kleine“ Fachkunde, erteilt bis Ende 1996<br />
� Fachkunde § 6 Abs. 2 BGV A2, „vorübergehende Fachkunde“. Wird nicht mehr neu ausgestellt<br />
Thüringen<br />
Westfalen-Lippe<br />
145
Tabelle 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen –<br />
Bundesgebiet insgesamt (Stand: 31.12.2009)<br />
Altersgruppen Ärzte mit<br />
arbeitsmedizinischer<br />
Fachkunde<br />
146<br />
Gesamtzahl<br />
Gebietsbezeichnung„Arbeitsmedizin“<br />
Zusatz-<br />
Weiterbildung<br />
„Betriebsmedizin“<br />
Davon:<br />
Fachkunde<br />
§ 6 Abs. 2<br />
Fachkunde<br />
§ 6 Abs. 1<br />
Nr. 1 und<br />
2a) bzw. 2b)<br />
absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 3 4 5 6<br />
Unter 35 Jahre 31 19 11 1 0<br />
35 bis 39 Jahre 293 202 85 2 4<br />
40 bis 44 Jahre 937 572 332 23 10<br />
45 bis 49 Jahre 1.391 743 617 26 5<br />
50 bis 54 Jahre 1.581 732 814 23 12<br />
55 bis 59 Jahre 1.781 738 961 18 64<br />
60 bis 64 Jahre 1.534 522 830 19 163<br />
65 Jahre und älter 4.718 1.569 2.581 44 524<br />
Summe Altersgruppen 12.266 5.097 6.231 156 782<br />
4.400<br />
4.200<br />
4.000<br />
3.800<br />
3.600<br />
3.400<br />
3.200<br />
3.000<br />
2.800<br />
2.600<br />
2.400<br />
2.200<br />
2.000<br />
1.800<br />
1.600<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Unter 35 bis 39 40 bis 44 45 bis 49 50 bis 54 55 bis 59 60 bis 64 65 Jahre<br />
35 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter<br />
� Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 1 BGV A2)<br />
� Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Fachkunde § 3 Nr. 2 BGV A2)<br />
� Fachkunde § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a) bzw. 2b) BGV A2 sog. „kleine“ Fachkunde, nur erteilt bis Ende 1996<br />
� Fachkunde § 6 Abs. 2 BGV A2, „vorübergehende Fachkunde“. Wird nicht mehr neu ausgestellt<br />
Abbildung 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 u. 6 UVV<br />
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen –<br />
Bundesgebiet insgesamt (Stand: 31.12.2009)
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
7.442<br />
8.052<br />
8.068<br />
10.704<br />
11.131<br />
11.585<br />
11.772<br />
12.034<br />
12.470<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Abbildung 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß<br />
§§ 3 u. 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) (Stand:<br />
31.12.2009)<br />
Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung (GQB)<br />
12.776<br />
Die Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Berufsausübung.<br />
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) gründete<br />
nach eingehenden Vorarbeiten bereits Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit<br />
dem Namen „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung”<br />
(GQB). Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt <strong>der</strong> Berufsverband sicher, dass<br />
die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die<br />
Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin<br />
des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch,<br />
dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung <strong>der</strong> Auditoren orientiert<br />
sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie an dem „Curriculum<br />
für ärztliches Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Aufbau <strong>der</strong> GQB<br />
wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Jahren von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit Ressourceneinsatz<br />
unterstützt.<br />
Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des<br />
Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände,<br />
des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure,<br />
<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie des Verbandes<br />
Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur Seite gestellt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat<br />
für jeweils drei Jahre, wechselnd mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) und des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />
12.873<br />
13.033<br />
13.395<br />
12.209<br />
EDV-Umstellung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008<br />
11.991<br />
12.236<br />
12.430<br />
12.267<br />
12.280<br />
12.266<br />
12.271<br />
12.266<br />
147
(LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In <strong>der</strong> Sitzung des Beirates am 15.12.<strong>2010</strong> hat die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten <strong>der</strong> Gesellschaft zu begleiten<br />
und aktuelle Themen zu forcieren. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e konkrete Anregungen<br />
für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs-Instruments eingebracht.<br />
Gebührenordnung für Betriebsärzte<br />
Ein vollkommen neues Konzept <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird <strong>der</strong>zeit<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet. Hierbei sollen auch Gebührenpositionen für Arbeitsmediziner<br />
vorgesehen werden, wie von den Arbeitsmedizinern seit Jahren gefor<strong>der</strong>t.<br />
Bis eine neue GOÄ zur Anwendung gelangt, kann die vom Verband Deutscher Betriebs-<br />
und Werksärzte (VDBW) erarbeitete Gebührenordnung angewandt werden, die<br />
zwar lediglich als Empfehlung gilt, aber schon <strong>der</strong>zeit für Unternehmen und Betriebsärzte<br />
sehr hilfreich ist.<br />
Für die Arbeit an dem GOÄ-Konzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es äußerst hilfreich,<br />
wenn die Fachgesellschaft und <strong>der</strong> Berufsverband die Leistungslegenden präzisieren,<br />
damit keine Missverständnisse entstehen. Auch Laien müssen diese Gebührenpositionen<br />
nachvollziehen können. Der VDBW hat die Aufgabe in Begleitung mit den zuständigen<br />
Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übernommen, bei <strong>der</strong> Erstellung des Kapitels<br />
arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen mitzuarbeiten.<br />
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales (BMAS)<br />
Das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits im Jahr 2004<br />
durch eine Bundesratsinitiative (Drucksache 413/04) den Auftrag bekommen, zu überprüfen,<br />
ob zukünftig die Anfor<strong>der</strong>ungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge in einer eigenen<br />
Verordnung zu regeln ist. Weniger Bürokratie, weniger staatliche Reglementierung<br />
– so lautete auch eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg. Der ehemalige<br />
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte sich diese Initiative<br />
zu Eigen gemacht.<br />
Das Bundesarbeitsministerium gründete eine Arbeitsgruppe mit arbeitsmedizinischen<br />
Experten, an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt war. Es wurde geprüft, ob eine<br />
Zusammenführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aus den vielfältigen<br />
Gesetzes- und Verordnungstexten sinnvoll ist und welche Vorsorgeuntersuchung<br />
eine Pflicht- o<strong>der</strong> Angebotsuntersuchung sein soll. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung war, dass<br />
eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet werden soll. Nach langwierigen Verordnungsgebungsverfahren<br />
ist am 24.12.2008 die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge“ (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die Verordnung hat eine Rechtsgrundlage<br />
geschaffen, die zukunftsorientiert konzipiert ist. Früher stand <strong>der</strong> Schutz vor<br />
Berufskrankheiten, <strong>der</strong> Arbeitsschutz mit vorwiegen<strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Gefährdungsrisiken<br />
im Vor<strong>der</strong>grund, heute sind eher <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Gesundheitsressourcen und die<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit das Ziel, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.<br />
Der durch diese Rechtsverordnung zu gründende „Ausschuss für Arbeitsmedizin“ (AfA-<br />
Med) hat sich am 19.03.2009 konstituiert. Das nunmehrige Bundesministerium für Arbeit<br />
und Soziales (BMAS) berief Vertreter <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län-<br />
148
<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Gesetzlichen Unfallversicherung und Vertreter <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen<br />
Wissenschaft in den neuen Ausschuss. Zum Vorsitzenden wählte <strong>der</strong> Ausschuss<br />
Prof. Dr. Stephan Letzel, Präsident <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin<br />
e. V. Auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in diesem Ausschuss durch Dr. Udo Wolter<br />
als Mitglied und Dr. Annegret Schoeller als stellvertretendes Mitglied vertreten.<br />
Im Ausschuss für Arbeitsmedizin ist breiter arbeitsmedizinischer Sachverstand vereint.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> sollen mit dem Ziel des „ganzheitlichen Gesundheitsansatzes“ bzw. des<br />
„erweiterten Präventionsauftrages“ Regeln und Erkenntnisse zur Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ermitteln, Empfehlungen zu Wunschuntersuchungen<br />
aussprechen, Konzepte zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge erstellen<br />
und das BMAS in allen Fragen <strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Vorsorge und des medizinischen<br />
Arbeitsschutzes beraten. Damit soll die Verbesserung <strong>der</strong> Präventionskultur in den Betrieben<br />
und die Stärkung <strong>der</strong> Gesundheitskompetenz <strong>der</strong> Beschäftigten erreicht werden.<br />
Die bisherigen Regeln <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften<br />
gelten weiterhin, bis <strong>der</strong> Ausschuss für Arbeitsmedizin neue Technische Regeln<br />
verabschiedet hat. In den Unterausschüssen, Projektgruppen und Arbeitskreisen<br />
werden konkrete Regeln unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet.<br />
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Zur Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes ist nach § 17 Biostoffverordnung (Bio-<br />
StoffV) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2000 ein Ausschuss<br />
für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) gebildet worden, in dem sachverständige<br />
Vertreter <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung und <strong>der</strong> Wissenschaft angemessen repräsentiert sein sollen.<br />
Das BMAS räumt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem Jahr 2003 ein Vorschlagsrecht<br />
zur Besetzung eines Mitgliedes des Ausschusses ein. Der Berufungszeitraum beträgt<br />
vier Jahre. Im Juni 2008 wurde Dr. Annegret Schoeller auf Vorschlag des Vorstandes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglied bestellt. Diese Mitarbeit ist insbeson<strong>der</strong>e deshalb erfor<strong>der</strong>lich,<br />
weil die Beschlüsse des ABAS sich direkt auf Arbeitsbedingungen von Ärztinnen<br />
und Ärzten im Gesundheitswesen auswirken. Die letzte Sitzung fand am 02.12.<strong>2010</strong><br />
statt. Im Jahr 2009 wurde erstmals sektorenübergreifend ein gemeinsames Symposium<br />
mit <strong>der</strong> Krankenhaushygienekommission am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt.<br />
Die neue Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsschutz (BMAS) und Gesundheitsschutz/Hygiene<br />
(BMG) wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> positiv bewertet.<br />
Arbeitsgruppe „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ beim Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales (BMAS)<br />
Auf Bundesebene wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im<br />
Jahr 2000 eine Plattform geschaffen, um die Akteure <strong>der</strong> Primärprävention und <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung zusammenzuführen, Transparenz zu schaffen, Synergien<br />
zu erreichen, fehlenden Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte zu ermöglichen<br />
sowie Qualität zu sichern.<br />
Nach <strong>der</strong> Ende 2007 offiziell vollzogenen Fusion des Deutschen Forums Prävention und<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (DFPG) sowie <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention und Gesund-<br />
149
heitsför<strong>der</strong>ung (BVPG) führt die BVPG die Arbeitsgruppen 1 bis 4 zur Thematik „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
in Lebenswelten“ weiter. Die AG 1 „Gesunde Kin<strong>der</strong>gärten und<br />
Schulen“ wird geleitet von <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die AG 2<br />
„Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,<br />
unterstützt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die AG 3<br />
„Gesund altern“ von <strong>der</strong> BVPG sowie die AG 4 „Qualität entwickeln und sichern – Plattform<br />
für Wissens- und Praxistransfer“ von <strong>der</strong> Berlin School of Public Health an <strong>der</strong><br />
Charité in Berlin. Die Arbeitsgruppen sind auf Settings und Lebensphasen zugleich bezogen<br />
und werden von Organisationen geleitet, die mit <strong>der</strong> Thematik vertraut und Garant<br />
für Überparteilichkeit sind. Bei <strong>der</strong> Arbeitsgruppenarbeit innerhalb <strong>der</strong> BVPG sollen<br />
vor allem die auf Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung bezogenen Strategien, Programme<br />
und Aktionspläne im europäischen und im nationalen Bereich, die bereits<br />
existieren o<strong>der</strong> zukünftig beginnen werden, berücksichtigt werden.<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sind Vertreter des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern, <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung, <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Arbeitgeberverbände<br />
und Gewerkschaften, <strong>der</strong> Bertelsmann-Stiftung, des Fachbereichs Gesundheitsmanagement<br />
<strong>der</strong> Universität Bielefeld, <strong>der</strong> freiberuflichen Gesundheitsmanagement-Gesellschaften,<br />
des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />
des Berufsverbandes <strong>der</strong> Physiotherapeuten und weiterer Akteure im Bereich „Betriebliche<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sowie Vertreter <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und<br />
Umweltmedizin, des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Zwischenzeitlich hat sich die BVPG aus <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> AG zurückgezogen,<br />
und das BMAS übernimmt mit <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin (BAuA) die Geschäftsführung. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> BVPG und des BMG sind<br />
weiterhin Mitglie<strong>der</strong> dieser Arbeitsgruppe.<br />
Nach wie vor gestaltet es sich nicht einfach, in diese Arbeiten den Sachverstand <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
als präventivmedizinisches Fach im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang einzubringen.<br />
Die AG „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ tagte im Berichtsjahr <strong>2010</strong> am 05.10.<strong>2010</strong>.<br />
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis<br />
für Seelische Gesundheit angestrebt wird. Vorgeschaltete Workshops sollten bewirken,<br />
dass die Akteure gegenseitig ihre Positionen austauschen und kooperieren können.<br />
Ausblick<br />
Das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin stellt einen Versorgungssektor<br />
außerhalb des gesetzlichen Regelungssystems des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
(BMG) dar. Arbeitsmediziner sind im gesetzlichen Regelungssystem des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS) tätig. Vor diesem Hintergrund ist es<br />
ein großes Anliegen <strong>der</strong> Betriebsärzte, im Interesse <strong>der</strong> Beschäftigten sektorenübergreifend<br />
mit Haus- und Fachärzten zu kooperieren. Es wird deshalb weiterhin vorrangig<br />
Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische<br />
Fach Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong><br />
Beschäftigen als quasi vierte Säule des Gesundheitswesens gegenüber <strong>der</strong> Politik in<br />
Bund und Län<strong>der</strong>n zu stärken.<br />
150
Ziel muss es vor allem auch sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu<br />
machen. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass die Arbeitsbedingungen und die Honorierung<br />
<strong>der</strong> weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert werden müssen. Auch<br />
muss deutlich werden, dass das Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin<br />
– als die Kompetenz in <strong>der</strong> Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention – einen<br />
wichtigen Platz im Arbeitsschutzsystem und in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung einnehmen.<br />
3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
als „dritte Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben<br />
im Bereich <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin, <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
und Beratung ein beson<strong>der</strong>er Stellenwert zu. Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
(ÖGD) werden zunehmend durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin<br />
und Technik, die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie<br />
die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung geprägt. Die „subsidiären“<br />
bzw. „komplementären“ Leistungsangebote <strong>der</strong> Gesundheitsämter – insbeson<strong>der</strong>e<br />
in ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />
Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />
wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst nicht nur in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, son<strong>der</strong>n vor allem auch in <strong>der</strong><br />
Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebildeten Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“ ist<br />
Dr. Udo Wolter, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident <strong>der</strong><br />
Landesärztekammer Brandenburg. Den stellvertretenden Vorsitz hat Dr. Klaus Walter,<br />
bis zum Frühjahr <strong>2010</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes.<br />
Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen in <strong>der</strong> Ärztestatistik<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen werden in den Tabellen <strong>der</strong> Ärztestatistik<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsprechend angeführt. Da aber in den Gesundheitsämtern<br />
nicht nur Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztbezeichnung „Ärztin/Arzt für Öffentliches<br />
Gesundheitswesen“ tätig sind, und die Anzahl weiterer Fachärzte, die in Gesundheitsämtern<br />
tätig sind, auch für weitere Planungen wichtig ist, soll das Referat „Ärztliche<br />
Statistik“ ab <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Ärztestatistik 2011 in <strong>der</strong> Tabelle 3 in <strong>der</strong> Spalte „ Behörden,<br />
Körperschaften u. a.“ eine Darunter-Spalte „Ärztinnen und Ärzte in unteren Gesundheitsbehörden“<br />
vorsehen.<br />
151
Perspektiven des öffentliches Gesundheitsdienstes und Weiterentwicklung seiner<br />
Aufgaben<br />
In <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Diskussion wird <strong>der</strong> öffentliche Gesundheitsdienst<br />
(ÖGD) nur selten wahrgenommen. Die rund 450 deutschen Gesundheitsämter beschäftigen<br />
etwa 17.000 Mitarbeiter, davon 2.800 Ärztinnen und Ärzte. Das sind weniger als ein<br />
Prozent aller Beschäftigten im Gesundheitswesen – dementsprechend schwach ist ihre<br />
Interessenvertretung. Eine Umfrage des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte des<br />
Öffentlichen Gesundheitsdienstes zeigt: Seit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen<br />
Dienst (TVöD) im Jahr 2005, durch den tarifrechtlich zwischen Klinikärzten<br />
und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst unterschieden wird, gibt es in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
erhebliche Schwierigkeiten, Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst mit<br />
geeigneten Fachärzten zu besetzen. In den Bundeslän<strong>der</strong>n Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt<br />
und Schleswig-Holstein sind sogar fast alle Ämter von diesem Umstand betroffen.<br />
Dieser Nachwuchsmangel hat verschiedene Gründe. Seit <strong>der</strong> Einführung des<br />
TVöD müssen Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Krankenhaus in den ÖGD wechseln,<br />
oftmals Einkommensverluste von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich hinnehmen. Auch die<br />
niedrigere Eingangsvergütung hält viele potenzielle Bewerber davon ab, ihr Tätigkeitsfeld<br />
im ÖGD zu suchen. Dabei gewährleisten die Arbeitsbedingungen im ÖGD im Vergleich<br />
zu an<strong>der</strong>en ärztlichen Tätigkeitsfel<strong>der</strong>n eine hohe Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf und werden damit als durchaus attraktiv angesehen. Die berechtigten Erwartungen<br />
an eine fachlich qualifizierte und engagierte Tätigkeit im ÖGD müssen mit den tariflichen<br />
Rahmenbedingungen im Einklang stehen. Vor diesem Hintergrund ist die<br />
Gleichstellung mit dem Vergütungstarif für Krankenhausärzte dringend notwendig.<br />
Nur unter dieser Voraussetzung hat <strong>der</strong> ÖGD wie<strong>der</strong> eine Chance bei <strong>der</strong> Werbung um<br />
qualifizierte und leistungsfähige Ärztinnen und Ärzte.<br />
Die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg und Sachsen sind sehr aktiv<br />
in <strong>der</strong> Kammerarbeit. So for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> 20. Sächsische Ärztetag <strong>2010</strong> das Sächsische<br />
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz auf, die Arbeitsfähigkeit des<br />
ÖGD mit seinen Behörden und den zugeordneten medizinischen Landeseinrichtungen<br />
in vollem Umfang zu gewährleisten. Der ÖGD hat historisch gewachsene präventivmedizinische<br />
Aufgaben, die in einer mo<strong>der</strong>nen Gesellschaft und im Rahmen <strong>der</strong> Globalisierung<br />
ständig zunehmen. Diese Aufgaben sind u. a. Seuchenhygiene, Infektionsepidemiologie,<br />
Lebensmittelhygiene, Umweltmedizin, Krankenhaushygiene, Hygiene <strong>der</strong><br />
Gemeinschaftseinrichtungen, Wasserhygiene, Luft- und Bodenhygiene, Lärmhygiene,<br />
Siedlungs- und Bauhygiene, Gesundheitsberichterstattung, Überwachung von gesundheitlichen<br />
Gefahren im Blutspendewesen, <strong>der</strong> Gentechnik usw., Gesundheitsverträglichkeitsprüfung<br />
(Biomonitoring) von Planungsvorhaben, Zertifizierungen, Begutachtungen<br />
und Impfwesen.<br />
Das Qualitätsniveau <strong>der</strong> Arbeit des ÖGD kann mittlerweile zunehmend weniger aufrechterhalten<br />
werden, da im Rahmen <strong>der</strong> Sparzwänge <strong>der</strong> Kommunen massive personelle<br />
und finanzielle Einsparungen erfolgen, oft verdeckt als Verwaltungsreform<br />
deklariert, die sich auf externe Gutachten privater nichtmedizinisch orientierter Wirtschaftsprüfungsinstitutionen<br />
stützen. Ein gleichlauten<strong>der</strong> Antrag wurde auch vom<br />
113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> verabschiedet. Diese Anträge sind zu unterstützen.<br />
Die <strong>der</strong>zeitigen Tarifverhandlungen gestalten sich für den ÖGD sehr schwierig. Die<br />
Ärzte im öffentlichen Dienst müssen sich eindeutig positionieren.<br />
152
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> spricht sich für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
als Voraussetzung dafür aus, die ihm übertragenen Aufgaben wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> gebotenen<br />
Mittelausstattung erfüllen zu können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plädiert ferner<br />
dafür, in den Landesärztekammern flächendeckend Ausschüsse für die Belange des öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes einzuführen.<br />
Die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie<br />
Die spezifischen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> H1N1-Pandemie im Jahr 2009 wurden deutlich sichtbar. Im Rahmen einer<br />
Ärztetagsentschließung appellierte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag an die Län<strong>der</strong>behörden,<br />
die personelle und materielle Ausstattung <strong>der</strong> Gesundheitsämter mit Ärztinnen und<br />
Ärzten deutlich auch in Anbetracht <strong>der</strong> großen Aufgaben bei <strong>der</strong> Pandemieplanung aufzustocken.<br />
Im Rahmen eines Workshops am 22./23.03.<strong>2010</strong>, <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut<br />
mit <strong>der</strong> Thematik „Erster Erfahrungsaustausch zur H1N1-Pandemie in Deutschland<br />
2009/<strong>2010</strong>“ veranstaltet wurde, wurde auch die herausragende Aufgabenstellung des öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes transparent gemacht.<br />
Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ stellte in seiner Sitzung am 18.11.<strong>2010</strong><br />
heraus, dass alle Akteure, die an <strong>der</strong> Pandemiebekämpfung beteiligt waren, sich fragen<br />
müssen, was gut gelungen o<strong>der</strong> schlecht verlaufen ist, um aus <strong>der</strong> Pandemie 2009 lernen<br />
zu können.<br />
Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
Die Gesundheitsministerkonferenz – basierend auf ihrem Beschluss in ihrer Sitzung<br />
am 25.06.2009 – hat in ihrer Sitzung am 01.07.<strong>2010</strong> in Hannover beschlossen, den Bundesgesetzgeber<br />
aufzufor<strong>der</strong>n, bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen folgende<br />
Aspekte zu berücksichtigen und die Län<strong>der</strong> in die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />
gesetzgeberischer Maßnahmen frühzeitig einzubeziehen:<br />
„(…)<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
1. Um den Problemen <strong>der</strong> aktuellen Bedarfsplanung zu begegnen, muss die Bedarfsplanung<br />
künftig:<br />
– die Demografie und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen<br />
Versorgungsbedarf orientieren,<br />
– auf lokale Disparitäten angemessen reagieren, d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet<br />
werden und<br />
– sektorenübergreifende (Rahmen-)Planung ermöglichen.<br />
2. Die Län<strong>der</strong> werden an den Beratungen des G-BA zu Fragen <strong>der</strong> Bedarfsplanung in<br />
<strong>der</strong> ambulanten Versorgung (§ 92 Abs. 1 Ziff. 9 SGB V) und zu sektorenübergreifenden<br />
Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt. Dabei erhalten die Län<strong>der</strong> bei den in<br />
ihrer Zuständigkeit liegenden Punkten ein Mitberatungsrecht. Das Mitberatungsrecht<br />
beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />
3. Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, ihre Beteiligungsrechte im Landesausschuss nach<br />
§ 90 SGB V nach Maßgabe des Landesrechts auszugestalten und wahrzunehmen.<br />
4. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist künftig erfor<strong>der</strong>lich. Die für die Bedarfsplanung<br />
in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />
153
werden durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt. Die rechtliche Ausgestaltung<br />
wird im SGB V und das Nähere durch Landesrecht geregelt.<br />
5. Alle Verträge zwischen Kassen und Leistungserbringern mit Auswirkungen auf das<br />
landesbezogene Versorgungsgeschehen sind unabhängig von <strong>der</strong> aufsichtsrechtlichen<br />
Zuständigkeit für die Kassen dem Land vorzulegen. Der Aufsichtsbehörde des<br />
Landes ist mit Blick auf Gesichtspunkte <strong>der</strong> Bedarfsplanung ein Beanstandungsrecht<br />
einzuräumen. Darüber hinaus steht ihr ein Initiativrecht auf Landesebene zu.<br />
6. Die Kassen werden gesetzlich verpflichtet, für jede Kassenart einen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, <strong>der</strong> mit Abschlussbefugnis für gemeinsam und einheitlich zu treffende<br />
Entscheidungen und Verträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Bevollmächtigten<br />
bilden eine Landesarbeitsgemeinschaft, die <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>aufsicht unterliegt.<br />
Eine verbindliche Konfliktregelung zwischen den Bevollmächtigten ist notwendig,<br />
um eine Entscheidungsfähigkeit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften zu gewährleisten.<br />
7. Um zukünftig Lösungen ohne Grundgesetzän<strong>der</strong>ungen zu ermöglichen wird angeregt,<br />
in das Grundgesetz eine entsprechende Ermächtigungsklausel in Art. 87 Abs. 2<br />
GG aufzunehmen, <strong>der</strong> durch folgenden Satz 3 ergänzt werden sollte: „Durch Bundesgesetz,<br />
das <strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann geregelt werden, unter<br />
welchen Voraussetzungen auch abweichend von den Sätzen 1 und 2 soziale Versicherungsträger<br />
zur Verwaltungszuständigkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gehören.“<br />
Die Gesundheitsministerkonferenz fasste diesen Beschluss in <strong>der</strong> Befürchtung, ihren<br />
Verfassungsauftrag für eine allgemeine Daseinsvorsorge, zu dem auch die Gewährleistung<br />
einer allen Bürgern zur Verfügung stehenden umfassenden medizinischen Versorgung<br />
gehört, nicht mehr ausführen zu können. Durch den Konzentrationsprozess <strong>der</strong><br />
Krankenkassen und die Tendenz zu Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und<br />
Leistungserbringern erscheint den Län<strong>der</strong>n die Wahrnehmung dieser Aufgabe zunehmend<br />
erschwert.<br />
Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz vom<br />
01.07.<strong>2010</strong> haben die Amtschefs <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>gesundheitsministerien im Rahmen einer<br />
Anhörung mit den im Gesundheitswesen beteiligten Verbänden und Organisationen<br />
am 22.09.<strong>2010</strong> in Hannover erste Vorstellungen für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />
hin zu einer sektorenübergreifenden, kleinräumigeren Versorgungsplanung<br />
erörtert. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer und Mitglied<br />
des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, wies in dieser Anhörung als Vertreter <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> auf die immer bedrohlicher werdenden Versorgungsengpässe als<br />
prioritäres Problem und im Zusammenhang damit auf den zunehmenden Ärztemangel<br />
in <strong>der</strong> Patientenversorgung trotz steigen<strong>der</strong> Arztzahlen hin. Als Ursachen hierfür stellte<br />
Prof. Schulze die abnehmende „Arztzeit“ für kurative ärztliche Tätigkeit sowie gestiegene<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Work-Life-Balance) heraus.<br />
Für die Ärztekammern unterstrich Prof. Schulze ferner die Notwendigkeit einer<br />
sektorenübergreifenden Bedarfsanalyse und Versorgungsplanung angesichts <strong>der</strong> immer<br />
prekärer werdenden Versorgungsengpässe in ländlichen, aber auch städtischen Bereichen<br />
(soziale Brennpunkte, wirtschaftlich unattraktive Standorte), wobei ausdrücklich<br />
eine Einbeziehung auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes als „dritte Säule“ <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />
als erfor<strong>der</strong>lich bezeichnet wurde. Verbunden hiermit wurde die<br />
ausdrückliche For<strong>der</strong>ung nach gleichberechtigter, d. h. stimmberechtigter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong>artigen sektorenübergreifenden Bedarfsplanungsgremien<br />
bzw. Regionalverbünden.<br />
154
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
In erster Konkretisierung dieses Beschlusses hat die Gesundheitsministerkonferenz in<br />
ihrer Son<strong>der</strong>sitzung am 25.10.<strong>2010</strong> Detailvorschläge vorgelegt, nach denen die für die<br />
Bedarfsplanung <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />
künftig durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt werden sollen. Konkret hat<br />
die Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine neue Vorschrift § 90a in das Sozialgesetzbuch<br />
V aufzunehmen, in dem dieses neue Gremium (Gemeinsamer Landesausschuss)<br />
geregelt wird. Trotz des o. g. eindringlichen Appells <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sind die Landesärztekammern nach diesen Vorstellungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hierin nicht als<br />
Mitglied vorgesehen.<br />
Anlässlich dieser Son<strong>der</strong>sitzung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz hat das Bundesministerium<br />
für Gesundheit ein Maßnahmenpapier zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />
sowie zur Bildung einer sogenannten Regierungskommission – gleichermaßen<br />
als Antwort auf die Vorschläge <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz – vorgelegt. Nach den<br />
Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Regierungskommission,<br />
in welcher neben dem Ministerium und den Län<strong>der</strong>n auch die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft,<br />
<strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss vertreten sein sollen,<br />
im Vorfeld des für 2011 geplanten sogenannten Versorgungsgesetzes Vorschläge für<br />
eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung ausarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat<br />
<strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 19.11.<strong>2010</strong> vorgeschlagen,<br />
dass die ärztlichen Spitzenorganisationen Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
einen gemeinsamen Vorschlag zur sektorenübergreifenden kleinräumigen<br />
Bedarfsplanung erarbeiten sollen, welcher als Grundlage <strong>der</strong> gemeinsamen Positionierung<br />
in den Anfang 2011 aufzunehmenden Beratungen in <strong>der</strong> vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit geplanten Regierungskommission dienen sowie in die<br />
politischen Diskussionen zum geplanten Versorgungsgesetz einfließen soll. Flankierend<br />
zu den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollen auch seitens des Bundesverbandes<br />
<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechende For<strong>der</strong>ungen<br />
nach einer Berücksichtigung <strong>der</strong> sogenannten dritten Säule in die politische<br />
Diskussion um das geplante Versorgungsgesetz eingebracht werden.<br />
Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />
Fakultäten etablieren<br />
Ein Antrag „Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />
Fakultäten etablieren“ (Drucksache V-83) wurde zur weiteren Beratung an den<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesen:<br />
„Der 113. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t die zuständigen Landesministerien auf, den Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst (ÖGD) als Querschnittsbereich an den medizinischen Fakultäten<br />
zu etablieren. Der ÖGD ist in Deutschland die historisch gewachsene dritte Säule<br />
des Gesundheitswesens, dessen Hauptaufgabe die Prävention von Erkrankungen ist. Er<br />
verfügt über die notwendigen Erfahrungen und die erfor<strong>der</strong>liche Vernetzung im gesellschaftlichen<br />
Umfeld. Der ständige Arbeitsdruck unter mangelhafter materieller und personeller<br />
Ausstattung und die direkte Unterstellung und Abhängigkeit vom jeweiligen<br />
politischen Vorgesetzten im Landkreis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kreisfreien Stadt führten und führen in<br />
praxi zu mangeln<strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit in <strong>der</strong> Routinearbeit, die allein Garant für<br />
höchste Qualität und Effektivität ist. Der ÖGD muss daher als eine wissenschaftliche<br />
155
medizinische Disziplin an einer Universität etabliert werden und nicht wie eine Verwaltungseinheit<br />
eines Landkreises o<strong>der</strong> einer kreisfreien Stadt unmittelbar den wechselnden<br />
sozialmedizinischen Vorstellungen <strong>der</strong> jeweiligen Gesundheitspolitiker ausgesetzt<br />
sein.“<br />
Dieser Entschließungsantrag wurde im Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ und im<br />
Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und medizinische Fakultäten“ beraten.<br />
Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und medizinische Fakultäten“ beschloss<br />
in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte hinzuwirken,<br />
um den öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches Querschnittsfach im<br />
Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte seien bereits an an<strong>der</strong>en<br />
Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin, Hygiene). Eingriffe in die bestehende Struktur<br />
könnten ungewollt sogar nachteilige Effekte haben, indem sie z. B. von <strong>der</strong> weiteren<br />
Verbreitung von Präventionskonzepten in den klinischen Fächern ablenken.<br />
Diese Empfehlung des Ausschusses „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />
Fakultäten“ wird von dem Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ bedauert. Der<br />
öffentliche Gesundheitsdienst muss in jedem Falle in seiner Wissenschaftlichkeit gestärkt<br />
werden. Der Studiengang Public Health ist weitestgehend soziologisch ausgerichtet<br />
und nicht medizinisch. Das ÖGD-spezifische Wissen muss mehr herausgestellt werden.<br />
Ein unabhängiges Institut für den öffentlichen Gesundheitsdienst an den Universitäten<br />
muss Standards und Handlungsanleitungen evidenzbasiert entwickeln. Diese<br />
Standards sollten bundesweit einheitlich etabliert werden. Auch wenn das Anliegen des<br />
Entschließungsantrags vom Ausschuss unterstützt wird, wird zugleich aber auch auf<br />
Schwierigkeiten hinsichtlich <strong>der</strong> Umsetzbarkeit dieses Anliegens hingewiesen. Eine Beratung<br />
<strong>der</strong> divergierenden Empfehlungen dieser beiden Ausschüsse ist in <strong>der</strong> Sitzung<br />
des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 31.03.2011 vorgesehen.<br />
Ausblick<br />
Ein beson<strong>der</strong>es Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
als dritte Säule des Gesundheitswesens. Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen<br />
Dienst“ betrachtet insbeson<strong>der</strong>e mit großer Besorgnis den immer weiter um<br />
sich greifenden Abbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird es zukünftig verstärkt sein müssen, weiterhin gegen die zunehmende<br />
Schwächung des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzugehen.<br />
3.8 Nationale Pandemieplanung<br />
Erste Influenzapandemie dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
National und international besteht die Aufgabe, sich auf eine Influenzapandemie vorzubereiten.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich in politischen Erklärungen zur Verantwortung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft bekannt, im Pandemiefall alle Anstrengungen zu unternehmen,<br />
um die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung <strong>der</strong> Patienten so weit wie möglich<br />
zu gewährleisten. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> Umstand, dass die Be-<br />
156
kämpfung einer Influenzapandemie im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung stattfinden soll<br />
und damit finanzielle und haftungsrechtliche Fragen für Ärztinnen und Ärzte zu klären<br />
sind. Die Bundesregierung musste hierfür gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen<br />
sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> einzelnen Akteure im Gesundheitswesen<br />
festschreiben und klären, wer die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und<br />
die Behandlung <strong>der</strong> Patienten mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand<br />
übernimmt.<br />
Zur Koordinierung <strong>der</strong> Influenzapandemie-Vorbereitung <strong>der</strong> Ärzteschaft, aber auch zur<br />
Koordinierung <strong>der</strong> Bewältigung einer Pandemie, wurde Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe<br />
„Influenza-Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“ bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
geschaffen. Die deutsche Ärzteschaft hat nicht nur sehr früh auf eine drohende<br />
Influenzapandemie hingewiesen, son<strong>der</strong>n von Anfang an auch ihre Bereitschaft<br />
signalisiert, an <strong>der</strong> Erarbeitung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Arzt- und Patienteninformationen<br />
mitzuwirken. Dieses Gremium setzt wichtige Impulse für den Aufbau einer<br />
Pandemieplanung <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
Mit dem Ausrufen <strong>der</strong> Pandemiestufe 6 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO)<br />
im Juni des Jahres 2009 wurden internationale Maßnahmen gegen die Influenza A<br />
(H1N1) ergriffen. In Deutschland zeigten sich einige Probleme bei <strong>der</strong> Bekämpfung des<br />
A-(H1N1)-Virus. Eine nicht einheitliche Risikokommunikation auf allen Ebenen hat die<br />
Bevölkerung, aber auch Ärztinnen und Ärzte verunsichert. Die gesammelten Erfahrungen<br />
müssen eine Grundlage zur Optimierung <strong>der</strong> zukünftigen Pandemiebekämpfung<br />
auf Bundes- wie auch Landesebene bilden.<br />
3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale<br />
Influenzapandemieplanung von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />
Epidemiologie <strong>der</strong> H1N1-Influenza-Pandemie 2009<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Die erste Pandemie dieses Jahrhun<strong>der</strong>ts war die sogenannte „Schweinegrippe“. Die Influenzapandemie-Warnphase<br />
6 wurde von <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) am<br />
11.06.2009 international ausgerufen. Die Pandemiewarnstufe 6 bedeutete auch für die<br />
Bundesrepublik, dass intensive Maßnahmen von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie gesamtgesellschaftlich<br />
zur Eindämmung einer Pandemie gemäß dem nationalen Pandemieplan<br />
getroffen werden mussten. Die Initialphase <strong>der</strong> Präventionsstrategie in Deutschland<br />
hatte das Ziel, mittels umfassen<strong>der</strong> Infektionsschutzmaßnahmen möglichst alle Fälle zu<br />
erfassen, um eine autochthone Verbreitung zu verzögern. Erst im Juli 2009 kam es in<br />
Deutschland dann zu steigenden Fallzahlen, jedoch an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en europäischen<br />
Län<strong>der</strong>n mit einer zunächst nur geringen Zahl autochthoner Infektionen. Ab dieser Zeit<br />
wurden die Infektionsschutzmaßnahmen auf vulnerable Gruppen begrenzt. Nachdem<br />
im August 2009 die wöchentlichen registrierten Meldungen zunächst wie<strong>der</strong> sanken,<br />
stiegen die Fallzahlen ab Oktober 2009 zuerst in Süddeutschland erneut an und erreichten<br />
Anfang November deutschlandweit einen Höhepunkt mit bis zu 45.000 neu gemeldeten<br />
Fällen pro Woche. Auch die im Sentinel <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI)<br />
gemessene Influenzaaktivität überschritt im Oktober erstmals den Bereich <strong>der</strong> Hintergrundaktivität<br />
und bestätigte das Bild einer pandemischen Welle mit autochthoner<br />
Übertragung und messbarer Krankheitslast auf Bevölkerungsebene.<br />
157
Mit Beginn dieser Welle wurden die Infektionsschutz- und Surveillancemaßnahmen im<br />
Wesentlichen auf die Empfehlungen reduziert, die auch bei saisonaler Influenza Gültigkeit<br />
haben. Im Oktober 2009 begann die Influenzakampagne gegen die pandemische Influenza<br />
(H1N1) 2009 in Deutschland. Ab Anfang Dezember ging die Aktivität von akuten<br />
Atemwegserkrankungen bundesweit stark zurück. Insgesamt wurden dem Robert<br />
Koch-Institut (RKI) bis März <strong>2010</strong> über 220.000 Fälle von pandemischer Influenza<br />
(H1N1) 2009 übermittelt. Die wahre Anzahl <strong>der</strong> Infizierten dürfte jedoch um ein Vielfaches<br />
höher gelegen haben. In Deutschland wurden über 250 Todesfälle im Zusammenhang<br />
mit einer nachgewiesenen Infektion mit pandemischer Influenza (H1N1) 2009 erfasst.<br />
Im Gegensatz zur saisonalen Influenza war die Mortalität bei Säuglingen und den<br />
Erwachsenen zwischen 35 und 59 Jahren mit rund vier Todesfällen pro einer Million Einwohner<br />
nahezu doppelt so hoch wie in an<strong>der</strong>en Altersgruppen. Vorläufige Schätzungen<br />
des Robert Koch-Institutes gehen davon aus, dass Infektionen mit pandemischer Influenza<br />
(H1N1) 2009 in <strong>der</strong> Herbstwelle 2009 1,8 bis 3,5 Millionen zusätzliche Arztbesuche<br />
in Deutschland verursachten, was im mittleren Bereich saisonaler Influenzawellen <strong>der</strong><br />
vergangenen drei Jahre liegt (0,3 bis 0,5 Millionen).<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Dauer des Infektionsgeschehens und <strong>der</strong> Intensität <strong>der</strong> getroffenen Maßnahmen<br />
kann <strong>der</strong> Zeitraum vom Bekanntwerden des neuen Influenzavirus bis zur ersten<br />
pandemischen Welle und <strong>der</strong> zugleich begonnenen Impfkampagne als eine <strong>der</strong><br />
größten Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte für den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
(ÖGD) bewertet werden.<br />
Die WHO hat am 10.08.<strong>2010</strong> die Pandemiewarnstufe 6 auf 5 zurückgestuft. Die Rückstufung<br />
durch die WHO würde im Normalfall bedeuten, dass die Pandemieimpfstoffe<br />
ihre Zulassung verlieren. Dies ist aber nicht <strong>der</strong> Fall, da das Committee for Medicinal<br />
Products for Human Use und die EU-Kommission im Juli und August <strong>2010</strong> die Indikation<br />
erweitert und somit die Anwendung <strong>der</strong> Pandemieimpfstoffe zugelassen haben. Die<br />
Indikation lautet: „Prophylaxe einer Influenza verursacht durch das A-(H1N1)-V-2009-<br />
Virus“. Diese Informationen sind auf <strong>der</strong> Homepage des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI)<br />
veröffentlicht worden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass eventuelle Impfstoffrestbestände in den Arztpraxen ohne haftungsrechtliche<br />
Probleme verimpft werden können, auch wenn sich die Ständige Impfkommission<br />
(STIKO) im Epidemiologischen Bulletin vom 09.08.<strong>2010</strong> gegen den Einsatz<br />
des Pandemieimpfstoffes ausgesprochen hat, da ein H1N1-Impfstoff bereits im saisonalen<br />
trivalenten Impfstoff vorgesehen ist.<br />
Diese und weitere Informationen des BMG, des RKI und <strong>der</strong> STIKO an die Ärzteschaft<br />
wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Landesärztekammern und damit auch an<br />
Ärztinnen und Ärzte vor Ort zeitnah weitergegeben. Zudem hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit dem Informationssystem des RKI verlinkt, um mit einer einheitlichen<br />
Sprache zu sprechen, die <strong>der</strong> Bevölkerung Sicherheit geben soll. Im Berichtsjahr stand<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Aufarbeitung und Anpassung <strong>der</strong> Pandemieplanung auf<br />
vielen Ebenen im Vor<strong>der</strong>grund, woraus Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen sind.<br />
158
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Evaluation <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie in Deutschland<br />
Die Influenzapandemie H1N1-V-2009 ist bewältigt. Es war eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe, diese Influenzapandemie zu bekämpfen. Es besteht die Notwendigkeit, aus<br />
dem Krisenmanagement zu lernen. Deswegen erfolgten im Jahr <strong>2010</strong> auf unterschiedlichsten<br />
institutionellen Ebenen Bestandsaufnahmen und Evaluationen zur Influenzapandemie.<br />
Die Bestandsaufnahme aus <strong>der</strong> Ärzteschaft sah wie folgt aus:<br />
Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung zur Deeskalation, d. h. zur Reduzierung und<br />
Vereinfachung von Maßnahmen, zu spät fiel. So wurde z. B. die bereits am 02.05.2009 eingeführte<br />
Meldepflicht für Verdachtsfälle erst am 14.11.2009 aufgehoben. Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
und Ärzteschaft hätten für einen Wechsel <strong>der</strong> Maßnahmen mehr Vorlaufzeit<br />
benötigt, und die Strategien hätten über die im Epidemiologischen Bulletin beschriebenen<br />
Strategieanpassungen hinaus durch kurze Botschaften an die Öffentlichkeit besser<br />
verständlich gemacht werden müssen. Zudem dürfen in einer Influenzapandemie keine<br />
neuen Surveillanceinstrumente eingesetzt werden, da sie nicht so schnell etabliert werden<br />
und keine verlässlichen Daten liefern können. Sie sind somit nicht effektiv etablierbar.<br />
Der hohe medizinische Standard und die labordiagnostischen Kapazitäten in Deutschland<br />
haben vermutlich zur Vermeidung von Todesfällen beigetragen. Es wurde aber<br />
deutlich, dass es bei einer etwas länger andauernden Influenzawelle zu Engpässen in <strong>der</strong><br />
intensivmedizinischen Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Beatmung <strong>der</strong> Patienten, gekommen<br />
wäre. Ferner wurde die Zusammenarbeit des ÖGD mit <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzteschaft als nicht ausreichend tragfähig eingeschätzt. Die Zusammenarbeit des ÖGD<br />
mit den Ärztekammern, den Apothekerkammern und den Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
wurde als gelungen herausgestellt.<br />
Das Beratungsgremium „Influenzakommission für den Pandemiefall“ des RKI hat während<br />
<strong>der</strong> Pandemiebekämpfung im Rahmen von Telefonkonferenzen gearbeitet und hat<br />
das Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut fachlich unterstützt.<br />
Ein Dilemma liegt darin, dass einerseits die Meinungsführerschaft beim Bund liegt und<br />
an<strong>der</strong>erseits die finanzielle und exekutive Verantwortung bei den Bundeslän<strong>der</strong>n und<br />
Kommunen. Nach wie vor existieren keine Strukturen, die koordinierende Funktionen<br />
bundeslän<strong>der</strong>übergreifend möglich machen. Positiv war, dass <strong>der</strong> Impfstoff sehr zeitnah<br />
vorhanden war und grundsätzlich sich je<strong>der</strong> impfen lassen konnte. Der Impfstoff erwies<br />
sich zudem als sicher, verträglich und in etwa so rasch verfügbar wie in den Szenarien<br />
<strong>der</strong> Pandemieplanung angenommen.<br />
Die Verwendung eines adjuvantierten Impfstoffes, eine rasch erfolgte EU-Zulassung<br />
und die Auslieferung in Zehnerdosen führten zu einer Verkürzung <strong>der</strong> Zeit bis zur<br />
Impfstoffauslieferung gegenüber üblichen saisonalen Influenzaimpfstoffen. Die Entscheidung<br />
zum Umfang <strong>der</strong> Impfstoffbestellung musste zu einem Zeitpunkt getroffen<br />
werden, als we<strong>der</strong> die Impfempfehlung beschlossen noch die Anzahl <strong>der</strong> pro Person erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Impfdosen endgültig festgelegt, noch die Impfbereitschaft <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
verlässlich vorhergesehen werden konnte. Das finanzielle Risiko bezüglich <strong>der</strong> zu bestellenden<br />
Impfstoffmenge konnte entgegen den Erwartungen politischer Entscheidungsträger<br />
letztlich we<strong>der</strong> durch die internationalen Empfehlungen <strong>der</strong> WHO-Gremien noch<br />
durch die wissenschaftlichen Einschätzungen <strong>der</strong> Bundesbehörden o<strong>der</strong> durch die Befragung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung verlässlich eingegrenzt werden. Verträge mit Impfstofflieferanten<br />
müssen in Zukunft flexibler verhandelt und abgeschlossen werden.<br />
159
Die Empfehlungen zur Impfung <strong>der</strong> Bevölkerung wurden aufgrund <strong>der</strong> klinischen und<br />
epidemiologischen Eigenschaften <strong>der</strong> pandemischen Influenza (H1N1) 2009 im Rahmen<br />
einer risikoorientierten Empfehlung <strong>der</strong> STIKO festgelegt und nicht, wie ursprünglich<br />
im Pandemieplan vorgesehen, als staatlich vorzunehmende Priorisierung nach Altersjahrgängen.<br />
Es zeigte sich aber, dass die Geschäftsordnung <strong>der</strong> STIKO für eine <strong>der</strong>art<br />
komplexe und zugleich kurzfristige Impfempfehlung nicht geschaffen ist. Es lag<br />
nicht in <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> STIKO, Empfehlungen zur Dosierung zu geben o<strong>der</strong> Zielgruppen<br />
zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu priorisieren.<br />
Diese Aspekte wurden separat vom Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut<br />
bzw. den Landesbehörden ergänzt. Somit stellt sich die Frage, ob die Zuständigkeiten<br />
<strong>der</strong> STIKO und <strong>der</strong> Pandemiekommission besser an diese Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst<br />
werden sollten.<br />
Die Rechtsverordnung, in <strong>der</strong> die Krankenkassen zur Übernahme <strong>der</strong> Impfstoffkosten<br />
verpflichtet wurden, wurde zu spät erlassen. Die Verzögerung hat wie<strong>der</strong>um die Verhandlung<br />
zwischen Län<strong>der</strong>n, Kostenträgern und Ärzten zum Abschluss einer Impfvereinbarung<br />
beeinträchtigt. Zudem wurde im Nachhinein deutlich, dass diese Verordnung<br />
Details zu regeln versucht hat, die die STIKO-Empfehlung nicht vollständig übernommen<br />
hat. Aufgrund <strong>der</strong> geringfügigen Unterschiede entstand eine Verwirrung bei <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft und in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Auch war es ungünstig, dass ein Richtwert für die<br />
Kostenerstattung gegeben wurde, weil das die Verhandlung <strong>der</strong> Kassen mit den Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen erschwert hatte. Der Sachverhalt wurde zusätzlich verkompliziert,<br />
indem die Verhandlungen über die Kostenerstattung nicht bundeseinheitlich,<br />
son<strong>der</strong>n jeweils zwischen den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n und den jeweiligen regionalen<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wurden. Dies führte zu unterschiedlichen Abrechnungsregelungen<br />
innerhalb Deutschlands und somit zu Unmut in Teilen <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
Ein zweites Problem war, dass <strong>der</strong> Pandemieimpfstoff in Besitz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> war<br />
mit <strong>der</strong> Folge, dass er nicht im Handel erhältlich war.<br />
Unstrittig ist, dass Eindosenampullen besser zu handhaben sind als die im Herbst 2009<br />
verwendeten Zehnerampullen, insbeson<strong>der</strong>e, wenn nicht in zentralen Impfstellen, son<strong>der</strong>n<br />
über nie<strong>der</strong>gelassene Arztpraxen geimpft wird. Damit wäre dann die Notwendigkeit<br />
eines Thiomersal-Zusatzes nicht mehr gegeben. Vor allem die Schwierigkeiten in<br />
nie<strong>der</strong>gelassenen Praxen, nicht immer acht bis zehn Impflinge für die Verwendung einer<br />
Zehnerampulle organisieren zu können, hat vielfach dazu geführt, dass impfwillige<br />
Patienten später o<strong>der</strong> überhaupt nicht geimpft wurden.<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden war zwar sichergestellt, dass etwaige Schadensersatzansprüche<br />
im Rahmen von Impfschäden nicht gegenüber dem impfenden Arzt, son<strong>der</strong>n<br />
gegenüber <strong>der</strong> beauftragenden staatlichen Institution geltend gemacht werden müssen,<br />
allerdings war dieser Sachverhalt bei den impfenden Ärztinnen und Ärzten so gut wie<br />
nicht bekannt, sodass gegensätzliche öffentliche Äußerungen diesbezüglich zu Verunsicherungen<br />
und Skepsis gegenüber dem Pandemieimpfstoff beitrugen.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Impflogistik blieb die jeweilige Rolle <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte einerseits<br />
und des ÖGD an<strong>der</strong>erseits lange unklar. Zuständigkeiten wurden regional sehr unterschiedlich<br />
und offenbar nicht überall für beide Seiten befriedigend geregelt. An<strong>der</strong>s<br />
als in <strong>der</strong> Pandemieplanung vorgesehen, erfolgte eine Indikationsimpfung aufgrund individueller<br />
Risikoabwägungen, was für eine Impfung durch Hausärzte sprach und nicht<br />
für eine Massenimpfung durch den ÖGD. Die Anwendung und Durchführung einer<br />
160
Priorisierung <strong>der</strong> Impfung bestimmter Funktionsträger <strong>der</strong> Gesellschaft, wie z. B. Beschäftigte<br />
in <strong>der</strong> gesundheitlichen Primärversorgung, Polizei o<strong>der</strong> Beschäftigte in Entsorgungsfirmen,<br />
ist von den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten kaum einfor<strong>der</strong>bar.<br />
Sie gehen nach medizinischen Kriterien vor.<br />
Der hohe Informationsbedarf von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit erwies sich als<br />
eine Herausfor<strong>der</strong>ung für alle Ebenen. Eine große Herausfor<strong>der</strong>ung war die Vermittlung<br />
von Entscheidungen und Unsicherheiten gegenüber <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Ein Problem<br />
<strong>der</strong> Kommunikation war, dass sowohl bei Fachleuten als auch in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Pandemie mit <strong>der</strong> Vorstellung einer Großschadenslage verknüpft war.<br />
Stattdessen entwickelte sich überraschend ein Pandemiegeschehen, das bislang gegenüber<br />
<strong>der</strong> saisonalen Influenza keine deutlich höhere Krankheitslast in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
erkennen ließ.<br />
Der Informationsbedarf war nicht immer proportional zur jeweiligen aktuellen gesundheitlichen<br />
Bedrohung. Das Robert Koch-Institut hat diesen Bedarf unter an<strong>der</strong>em durch<br />
umfassende, täglich aktualisierte Lageberichte bedient. Bund, Län<strong>der</strong> und Kommunen,<br />
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen haben ebenfalls Hotlines eingerichtet<br />
und auf ihren Internetseiten Informationen zur Verfügung gestellt.<br />
Ansätze für künftige Verbesserungen<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Für ein mögliches Auftreten künftiger Pandemien erscheinen bezüglich <strong>der</strong> Konzeption,<br />
<strong>der</strong> Strukturen, <strong>der</strong> Koordination und <strong>der</strong> Kommunikation für die zukünftige Pandemieplanung<br />
die im Folgenden aufgeführten Verbesserungsansätze relevant zu sein und sollen<br />
bei künftigen Auswertungen durch die jeweiligen zuständigen Institutionen auf lokaler,<br />
Landes- und Bundesebene sowie im internationalen Kontext aufgegriffen werden.<br />
Der Pandemieplan soll deutlicher die lageabhängige statt die phasenabhängige Maßnahmenanpassung<br />
berücksichtigen. Es sollten die Vor- und Nachteile von Impfstofflieferungen<br />
in Mehrfachdosen sorgsam abgewogen und eine weitere mögliche Staffelung <strong>der</strong><br />
Lieferkapazitäten geprüft werden. Die Umsetzbarkeit einzelner Infektionsschutzmaßnahmen<br />
sollte – insbeson<strong>der</strong>e bezüglich des Arbeitsschutzes in <strong>der</strong> ambulanten medizinischen<br />
Versorgung – kritisch überprüft werden. Die Rolle <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission<br />
am Robert Koch-Institut im Pandemiefall sollte im Hinblick auf Funktion, Mandat<br />
und Kapazität neu definiert werden.<br />
Es sollte im Hinblick auf die Geschäftsordnung und Zusammensetzung <strong>der</strong> Pandemiekommission<br />
am Robert Koch-Institut ein Anpassungsbedarf geprüft werden. Zumindest<br />
aber sollte die Information über die Rolle und Arbeitsweise <strong>der</strong>selben verbessert werden.<br />
Ferner sollte geprüft werden, wie im Pandemiefall ethische Aspekte besser in die Politikberatung<br />
eingebracht werden können, wie z. B. die Zuteilung verknappter medizinischer<br />
Ressourcen. Es wäre denkbar, einen „Pandemierat“ einzurichten, <strong>der</strong> diese Aufgabe<br />
übernimmt. Mitglie<strong>der</strong> sollten Ärzte, Ethiker, Epidemiologen, Theologen, Juristen<br />
etc. sein.<br />
Der öffentliche Gesundheitsdienst sollte stärker in die Lage versetzt werden, Impfkampagnen<br />
durchzuführen o<strong>der</strong> zu koordinieren. Dabei ist aber ein erheblicher Personalbedarf<br />
zu decken. Systeme für eine schnelle und zuverlässige Information klinisch tätiger<br />
Ärzte sollten etabliert werden. Zur besseren Einschätzung <strong>der</strong> Krankheitslast sollte eine<br />
161
Mortalitätssurveillance eingerichtet werden. Ein Sentinel zur Erfassung schwerer Infektionskrankheiten<br />
sollte etabliert werden, z. B. ein Krankenhaussentinel. Ein im Pandemiefall<br />
handhabbares Monitoring zur Belastung <strong>der</strong> medizinischen Versorgungsstrukturen<br />
und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sollte geschaffen werden. Kurzfristig<br />
durchführbare Studien zur Messung epidemiologischer Parameter sollten fest eingeplant<br />
und mit Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
umgesetzt werden. Die Ergebnisse sollten zeitnah verfügbar gemacht werden.<br />
Rechtliche Regelungen, wie die Rechtsverordnung zum Impfen und an<strong>der</strong>e Regelungen<br />
zur Kostenerstattung, sollten so frühzeitig wie möglich abgeschlossen und für verschiedene<br />
Szenarien vorbereitet sein. Fachgesellschaften und Berufsverbände sollten auch in<br />
<strong>der</strong> aktuellen Lage früher in die Entwicklung und Vermittlung öffentlicher Empfehlungen<br />
eingebunden werden. Es sollte geprüft werden, ob koordinierende Funktionen im<br />
Falle eines bundeslän<strong>der</strong>übergreifenden Infektionsgeschehens von öffentlicher Bedeutung<br />
künftig an<strong>der</strong>s geregelt werden könnte. Gemeinsam beschlossene Strategien sollten<br />
zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n auch einheitlich umgesetzt werden.<br />
Die Kommunikation sollte ihrer Bedeutung entsprechend einen höheren Stellenwert im<br />
Pandemieplan erhalten, langfristig angelegt und angemessen finanziert werden. Der öffentliche<br />
Gesundheitsdienst und die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte sollten regional und gemeinsam<br />
die Erfahrungen beson<strong>der</strong>s in den Bereichen Koordination und Kommunikation<br />
aufarbeiten. Ferner ist es wichtig, <strong>der</strong> Ärzteschaft und dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
besser zu vermitteln, dass Surveillancemaßnahmen auch zur Erstellung und<br />
Validierung von Präventionsempfehlungen erfor<strong>der</strong>lich sind. Medizinisches Personal<br />
und Pflegepersonal sollten über die reine Informationsübermittlung hinaus in einem<br />
sachlichen Meinungsbildungsprozess vom Sinn öffentlicher Impfempfehlungen überzeugt<br />
werden. Entscheidungsprozesse und Sachzwänge <strong>der</strong> Behörden sollten vorausschauen<strong>der</strong><br />
und transparenter kommuniziert werden.<br />
Landesärztekammern, Berufs- und Fachverbände sollten nicht nur bezüglich behördlicher<br />
Empfehlungen ihre Kompetenz einbringen, son<strong>der</strong>n auch bezüglich <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Stellungnahmen ihrer Sprecher wissenschaftliche Maßstäbe sicherstellen. Strategieanpassung<br />
sowie Verschärfung wie auch Deeskalation von Maßnahmen sollten den<br />
Betroffenen und <strong>der</strong> Öffentlichkeit verständlicher und vorausschauen<strong>der</strong> angekündigt<br />
und erläutert werden. Entscheidungsprozesse zur Impfstoffbestellung und Verfahren<br />
zur Impfstoffzulassung sollten transparenter kommuniziert werden. Bereits bestehende<br />
Regelungen bezüglich Schadensersatzansprüchen und Entschädigungsleistungen im<br />
Falle von Impfschäden sollten besser kommuniziert werden. Mo<strong>der</strong>ne Kommunikationsforen<br />
sollten zur Früherkennung von Fehlinformationen und zur Verbreitung wichtiger<br />
Informationen stärker genutzt werden. Entwickelte Informationsmaterialien, wie<br />
Broschüren, Plakate, Anzeigen und Filmspots, sollten frühzeitiger und breiter eingesetzt<br />
werden.<br />
Workshop des Robert Koch-Instituts<br />
Ein erster Erfahrungsaustausch zur H1N1-Pandemie in Deutschland 2009/<strong>2010</strong> erfolgte<br />
im Rahmen eines Workshops am 22./23.03.<strong>2010</strong> in Berlin, den das Robert Koch-Institut<br />
ausgerichtet hat. Dieser Workshop war ein wichtiger Meilenstein bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong><br />
Pandemieplanung. Von den fast 100 Teilnehmern waren Vertreter des Bundesministeri-<br />
162
ums für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern sowie des Bundesministeriums<br />
<strong>der</strong> Verteidigung vertreten. Ebenso nahmen zahlreiche Vertreter des Bundesinstituts<br />
für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich-Instituts, <strong>der</strong> Bundeszentrale<br />
für gesundheitliche Aufklärung, des Friedrich-Löffler-Instituts, <strong>der</strong> Landes- und<br />
Kommunalbehörden, von klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie von an<strong>der</strong>en Berufsgruppen,<br />
Verbänden und Institutionen teil, darunter auch Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft.<br />
Im Rahmen dieser Tagung wurden sehr viele Erkenntnisse thematisiert<br />
und auch eingeordnet. Die Ergebnisse wurden im Mai <strong>2010</strong> im Bundesgesundheitsblatt<br />
veröffentlicht.<br />
„Krisenkommunikation neue Influenza: Expertengespräch“<br />
Das Deutsche Ärzteblatt veranstaltete im April <strong>2010</strong> mit Journalisten, Wissenschaftlern<br />
und ärztlichen Funktionären eine Veranstaltung „Krisenkommunikation neue Influenza:<br />
Expertengespräch“. Von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen Dr. Cornelia<br />
Goesmann und Dr. Frank Ulrich Montgomery teil. Es wurde festgestellt, dass die Strukturen<br />
des deutschen Gesundheitssystems beim Umgang mit einer drohenden Pandemie<br />
zahlreiche Schwachstellen gezeigt haben.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e wurden dort die Kommunikationsprobleme auch unter Ärzten auf vielen<br />
Ebenen angesprochen. Die Meinungen und Äußerungen von Wissenschaftlern, Behörden,<br />
Politikern und Ärzten haben sich exorbitant wi<strong>der</strong>sprochen. Daraus entstand eine<br />
sehr schwierige Situation für die Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Patienten. Darüber<br />
hinaus wurde betont, dass es sich als nützlich erwiesen hat, auf die Pandemieplanung<br />
zurückgreifen zu können, wenngleich in Planungsszenarien sowie in <strong>der</strong> nationalen<br />
Pandemieübung LÜKEX im Jahr 2007 von einem schwerwiegen<strong>der</strong>en Verlauf ausgegangen<br />
wurde. Das Infektionsschutzmanagement wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Wochen<br />
als positiv und wirksam empfunden. In kürzester Zeit waren öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
und Ärzteschaft informiert und fachliche Empfehlungen und Informationen<br />
abgestimmt. Entsprechend <strong>der</strong> im Pandemieplan enthaltenen Flexibilität wurde versucht,<br />
die Maßnahmen bedarfsorientiert und an die Situation angepasst umzusetzen.<br />
AOLG-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung durch<br />
das Bundesministerium für Gesundheit erfolgte erstmals Mitte 2005. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden damals aufgefor<strong>der</strong>t, zu<br />
prüfen, inwieweit bereits bestehende klinische Leitlinien in die Vorbereitungen auf eine<br />
Influenzapandemie eingebunden werden können bzw. welche neuen Leitlinien noch erstellt<br />
werden müssen. Seither ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> ständiger Gast des Gremiums.<br />
Das letzte offizielle Gespräch mit Vertretern von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung fand am 30.07.2009<br />
statt. Dieses Treffen erfolgte zur Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens bei <strong>der</strong><br />
Massenimpfung gegen die neue Influenza A (H1N1) 2009. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
stellte klar, dass <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung die Impfung angeboten werden muss und<br />
die Priorisierung von Risikogruppen Aufgabe von Bund und Län<strong>der</strong>n ist. Der letzte telefonische<br />
Kontakt erfolgte im September <strong>2010</strong>.<br />
163
Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />
In die Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut ist die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, namentlich Prof. Dr. Christoph Fuchs, berufen worden. Die konstituierende<br />
Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den Pandemiefall fand im Robert<br />
Koch-Institut Anfang 2007 statt. Die Kommission soll den Krisenstab, bestehend aus<br />
Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums des<br />
Inneren, in fachlichen Fragen zur Influenzapandemie in den Phasen 4 bis 6 beraten.<br />
Zwischenzeitlich fand eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den<br />
Pandemiefall und <strong>der</strong> Expertengruppe „Influenza-Pandemieplanung“ am 26. und<br />
27.08.<strong>2010</strong> im Robert Koch-Institut statt. Im Rahmen dieses Zusammenkommens wurden<br />
eine Standortbestimmung durchgeführt und zukünftige Aufgaben <strong>der</strong> Kommission<br />
und <strong>der</strong> Expertengruppe bestimmt. Es wurde festgestellt, dass die Vertraulichkeit während<br />
des Beratungsprozesses gewährleistet bleiben muss. Die Mitglie<strong>der</strong> können sich<br />
jedoch öffentlich äußern. Es muss unterschieden werden zwischen Ergebnissen <strong>der</strong> Beratung<br />
und den Beschlüssen und Empfehlungen <strong>der</strong> Entscheidungsträger, die das politische<br />
Mandat haben. Die Aufgabe des RKI und des Expertengremiums ist die eigenständige<br />
fachliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Themen <strong>der</strong> Pandemieplanung als Grundlage<br />
<strong>der</strong> Beratungen <strong>der</strong> Entscheidungsträger.<br />
Eine hohe Transparenz <strong>der</strong> Beratungen, z. B. durch Publikationen <strong>der</strong> fachlichen Grundlagen<br />
und Ableitungen, trägt zur Akzeptanz <strong>der</strong> Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen<br />
bei. Der Prozess kann als Dreieck dargestellt werden. Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Beratungen<br />
wird eine Entscheidung getroffen; für die Entscheidung muss Akzeptanz durch<br />
Kommunikation gefunden werden. Es wird festgestellt, dass das Wissen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
über die Impfstoffe verbessert werden soll. Zudem müssen die Kommunikationsstrukturen<br />
zu den Ärzten verbessert werden. Dies ist Aufgabe aller Institutionen, aber auch<br />
<strong>der</strong> Fachgesellschaften und <strong>der</strong> Ärztekammern.<br />
3.8.2 Aktivitäten auf europäischer Ebene<br />
Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von<br />
Krankheiten (ECDC)<br />
Das EU-Institut ECDC wurde 2005 mit dem Ziel gegründet, die europäische Abwehr gegen<br />
Infektionskrankheiten zu stärken (www.ecdc.europa.eu). Der Sitz des ECDC befindet<br />
sich in Stockholm. Nach dem Artikel <strong>der</strong> Verordnung zur Gründung des ECDC<br />
(EG 851/2004) hat es die Aufgabe, akute Bedrohungen für die menschliche Gesundheit<br />
durch infektiöse Krankheiten zu identifizieren, zu bewerten und zu kommunizieren.<br />
Kernaktivitäten des ECDC sind: Überwachung, wissenschaftliche Beratung, Identifizierung<br />
neu auftreten<strong>der</strong> Bedrohungen <strong>der</strong> Gesundheit, Pandemiebekämpfung, Schulung,<br />
Gesundheitskommunikation sowie Bereitstellung technischer Hilfe (Unterstützung <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten). Zudem sollen aussagekräftige wissenschaftliche Gutachten über die<br />
Risiken von aktuellen und neu auftretenden Infektionskrankheiten erstellt werden. Um<br />
diese Aufgabe zu erfüllen, arbeitet das ECDC in Partnerschaft mit nationalen Einrichtungen<br />
des Gesundheitsschutzes in Europa zusammen, indem europaweite Krankheitsund<br />
Frühwarnsysteme aufgebaut wurden.<br />
164
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Ende Juli <strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Gelegenheit gegeben, das Konsultationspapier<br />
„Stakehol<strong>der</strong> Consultation on Strengthening European Union Preparedness<br />
on Pandemic Influenza“ <strong>der</strong> Initiative „Pandemic Preparedness Plan“ <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
in Form eines Fragebogens zu beantworten. Über diese Konsultation sollte in Erfahrung<br />
gebracht werden, wie hilfreich die im Jahre 2005 veröffentlichte „Mitteilung über<br />
die Bereitschafts- und Reaktionsplanung <strong>der</strong> EU-Gemeinschaft“ mit Blick auf die Influenzapandemie<br />
für die Vorbereitungsphase auf eine solche sowie bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> Influenzapandemie A (H1N1) 2009 war. Ziel dieser Mitteilung ist es, nationalstaatliche<br />
Pandemiebekämpfungsmaßnahmen auf EU-Ebene zu koordinieren und die Mitgliedstaaten<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnte auch im Rahmen einer Stellungnahme des CPME das<br />
Ausfüllen des Fragebogens ab, da zunächst Grundsätzliches zu klären ist. In diesem Fragebogen<br />
„Consultation Paper“ wurden viele Fragen zur Kompetenzerweiterung <strong>der</strong> EU<br />
gestellt, wie die Fragen zur zentralen (EU-)Bevorratung von Impfstoffen, antiviralen Arzneimitteln<br />
etc. Solche neuen EU-Aufgaben würden Kompetenzen und Gel<strong>der</strong> von den<br />
Mitgliedstaaten auf die EU-Kommission verlagern. Zudem fehlte im Fragebogen die<br />
Möglichkeit zur Manöverkritik in Form von Fragen wie bspw.: Was ist gut verlaufen, was<br />
ist nicht gut verlaufen und was ist zu verbessern? In Deutschland hat sich das Robert<br />
Koch-Institut als obere Gesundheitsbehörde den oben genannten Fragen im Rahmen eines<br />
Experten-Workshops im März <strong>2010</strong> gestellt (siehe oben) und die Ergebnisse in <strong>der</strong><br />
Fachliteratur veröffentlicht und damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung einer<br />
verbesserten Pandemiebekämpfungsstrategie geleistet.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat ihre Stellungnahme am 14.08.<strong>2010</strong> an den Verantwortlichen<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission, Franz Karcher, gesandt. Es wurde in dem Schreiben darauf<br />
hingewiesen, dass das ECDC zwar gute Arbeit im Hinblick auf die Bekämpfung <strong>der</strong><br />
H1N1-Influenzapandemie 2009 durch Vorlage von Studien zur Evidenz geleistet, die<br />
Aufgabe des Koordinators und Beraters für die Mitgliedstaaten aber in nicht ausreichendem<br />
Maße wahrgenommen hat. Erst wenn diese Expertise des ECDC deutlicher sichtbar<br />
wird, kann über eine Kompetenzerweiterung <strong>der</strong> EU-Kommission und des ECDC nachgedacht<br />
werden. Es wurde dargelegt, dass die WHO sich weitestgehend in ihrer Pandemiestufenbeschreibung<br />
auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit beschränkt und keine<br />
Aussagen zur Erkrankungsschwere macht. Aufgrund dessen ist es umso wichtiger, dass<br />
das ECDC im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden WHO-Definition <strong>der</strong> Pandemiestufe 6 län<strong>der</strong>spezifische<br />
Lagebewertungen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Krankheitsschwere in seine<br />
Definition aufnimmt. Ferner sollten die Frühwarn- und Reaktionssysteme für Pandemien<br />
des ECDC für diese Aufgabe weiter ausgebaut werden. Dabei sollen bestehende<br />
Meldesysteme dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie früher aktivierbar sein<br />
können. Hierzu wäre es sehr hilfreich, wenn von <strong>der</strong> ECDC klar definiert wird, was gemeldet<br />
werden soll (z. B. Todesfälle alleinig durch das Pandemievirus o<strong>der</strong> Todesfälle<br />
durch das Pandemievirus in Verbindung mit chronischen Erkrankungen). Die Festlegungen<br />
<strong>der</strong> zu meldenden Merkmale und die Vereinheitlichung des Meldeverfahrens<br />
für zukünftige Pandemiesituationen sollen von <strong>der</strong> ECDC als Entwurf den Mitgliedstaaten<br />
vorgelegt werden. Das so vereinbarte Meldeverfahren soll von allen Mitgliedstaaten<br />
angewandt werden. Das ECDC soll auf Grundlage <strong>der</strong> oben erwähnten Vorschläge die<br />
wichtige Rolle des Koordinators und Beraters (Risikokommunikation) zur Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Mitgliedstaaten ausfüllen. Diese Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erfolgte<br />
im Konsens mit dem Robert Koch-Institut.<br />
165
Ausblick<br />
Die H1N1-Influenza-Pandemie von 2009 hat alle mit <strong>der</strong> Pandemie befassten Institutionen<br />
und Personen auf allen Ebenen vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt, obwohl sie<br />
im Vergleich zu früheren Pandemien nicht sehr schwerwiegend verlief. Die Fachkräfte<br />
in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in den Bundesbehörden<br />
waren durch ihr Engagement in <strong>der</strong> Lage, gewisse planerische, strukturelle<br />
und kommunikative Herausfor<strong>der</strong>ungen und Defizite zu kompensieren.<br />
Aber es wurde deutlich, dass diese Kompensationsmechanismen bei einer an<strong>der</strong>s gearteten<br />
epidemiologischen Lage leicht an ihre Kapazitätsgrenzen geraten können. Es hat<br />
sich gezeigt, dass ein wirksamer und verträglicher Pandemieimpfstoff wenige Monate<br />
nach dem Auftreten eines neuen Influenzavirus verfügbar sein kann, wenngleich zu Beginn<br />
mit Knappheit zu rechnen ist. Auch die Organisation <strong>der</strong> Verteilung des Impfstoffes<br />
und die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft müssen unter Nutzung bestehen<strong>der</strong> Strukturen<br />
vereinfacht werden. Das Geflecht von Zuständigkeiten ist in Deutschland <strong>der</strong>art<br />
komplex, dass die Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse in Bezug auf Impflogistik<br />
und Impfkostenerstattung auch für Situationen wie im Herbst 2009 vorbereitet sein<br />
müssen.<br />
Allgemein müssen Kenntnis und Verständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Öffentlichkeit bezüglich<br />
<strong>der</strong> Ziele, des Nutzens und <strong>der</strong> Risiken von Impfungen und Infektionsschutzmaßnahmen<br />
geför<strong>der</strong>t werden. Kommunikation über getroffene und geplante Entscheidungen<br />
und Maßnahmen müssen transparenter und vorausschauen<strong>der</strong> betrieben werden.<br />
Die Ärzteschaft muss auch mit einer Sprache sprechen. Wichtig ist, aus dieser<br />
Pandemie zu lernen und danach die Maßnahmenplanung auszurichten, um im Rahmen<br />
einer nächsten Pandemie das Vertrauen <strong>der</strong> Bevölkerung aufrechtzuerhalten und<br />
<strong>der</strong>en Gesundheit wirksam zu sichern.<br />
3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Themen Notfall- und Katastrophenmedizin sowie<br />
gesundheitlicher Bevölkerungsschutz unter zahlreichen Gesichtspunkten, von denen<br />
hier nur eine Auswahl beispielhaft erwähnt werden kann. Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin<br />
und Sanitätsdienst“ berät den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen<br />
entsprechenden Fachfragen.<br />
3.9.1 Reanimationsempfehlungen<br />
Nachdem Mitte Oktober <strong>2010</strong> die neuen Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien auf internationaler<br />
(International Liaison Committee on Resuscitation, ILCOR) sowie auf europäischer<br />
Ebene (European Resuscitation Council (ERC), Guidelines for Resuscitation <strong>2010</strong>) veröffentlich<br />
wurden, hat <strong>der</strong> Deutsche Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung am<br />
10.11.<strong>2010</strong>, wie in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland üblich, den Nationalen<br />
Reanimationskonsens beschlossen. Die Leitlinien des ERC <strong>2010</strong>, Stand 18.10.<strong>2010</strong>, bilden<br />
die Grundlage für die Reanimation in Deutschland (Deutsche Fassung: http://<br />
166
www.grc-org.de/leitlinien05/cat_view/6-wissenschaft/1-leitlinien/27-leitlinien-<strong>2010</strong>,<br />
Englische Fassung: http://www.cprguidelines.eu/<strong>2010</strong>/).<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird in <strong>der</strong> Folgezeit zunächst Eckpunkte für die Reanimation<br />
<strong>2010</strong> veröffentlichen. Voraussichtlich im Frühjahr 2011 wird die 5. überarbeitete Auflage<br />
des Buches „Reanimation – Empfehlungen für die Wie<strong>der</strong>belebung“ von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
herausgeben werden. Darin werden neben den europäischen Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien<br />
auch aktuelle Studienergebnisse sowie Erfahrungen aus Deutschland<br />
berücksichtigt.<br />
3.9.2 Notarztqualifikation<br />
In Zuge <strong>der</strong> Diskussion über einen „Notarztmangel“ werden bedauerlicherweise immer<br />
wie<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen laut, die Notarztqualifikation herabzusetzen. Insbeson<strong>der</strong>e die Weiterbildungszeit<br />
<strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin wird kritisch betrachtet. Des<br />
Weiteren werden Stimmen zur Substitution ärztlicher Aufgaben durch Rettungsfachpersonal<br />
laut. Diesen Tendenzen muss strikt begegnet werden. Die Notarztqualifikation<br />
muss im Bereich einer Zusatz-Weiterbildung, welche mit Prüfung vor <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />
abschließt, verbleiben. Übergangsweise sollte die Fachkunde Rettungsdienst<br />
akzeptiert werden. Die Substitution notärztlicher Aufgaben ist abzulehnen. Eine Absenkung<br />
<strong>der</strong> Qualifikation für Notärzte ist im Hinblick auf eine hochwertige Patientenversorgung<br />
in <strong>der</strong> präklinischen Notfallmedizin nicht zu vertreten.<br />
Neben <strong>der</strong> Diskussion um die Absenkung <strong>der</strong> Notarztqualifikation wird für an<strong>der</strong>e Einsatzbereiche,<br />
den Zentralen Notaufnahmen im Klinikbereich, die Einführung eines<br />
Facharztes für Notfallmedizin gefor<strong>der</strong>t. Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin<br />
und Sanitätsdienst“ spricht sich erneut vehement dafür aus, die Interdisziplinarität in<br />
<strong>der</strong> Notfallmedizin zu erhalten. Er prognostiziert, dass ein „reiner“ Facharzt für Notfallmedizin,<br />
ohne Anbindung an ein an<strong>der</strong>es Gebiet in <strong>der</strong> Medizin, nach einem gewissen<br />
Zeitraum <strong>der</strong> Tätigkeit einen zu engen Blickwinkel, d.h. ausschließlich auf „Notfälle“<br />
entwickelt und die breite interdisziplinäre Sichtweise, auch für „Nicht-Notfälle“, verliert.<br />
Die For<strong>der</strong>ung nach einem Facharzt für Notfallmedizin wird in <strong>der</strong> Regel mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />
von Zentralen Notaufnahmen verknüpft, die jedoch flächendeckend in<br />
Deutschland nur bei einer grundlegenden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankenhausstruktur entstehen<br />
könnten.<br />
3.9.3 Leiten<strong>der</strong> Notarzt<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Nachdem im letzten Jahr durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> festgestellt<br />
wurde, dass die Empfehlungen zur Fortbildung zum Leitenden Notarzt aus dem Jahr<br />
1988 sowie die Ausführungen <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong><br />
Notärzte Deutschlands (BAND) von 1999 weiterhin aktuell sind, fand in diesem Jahr ein<br />
Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Kursleiter <strong>der</strong> Fortbildungsseminare „Leiten<strong>der</strong> Notarzt“ statt,<br />
zu dem die Sächsische Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> BAND eingeladen<br />
hatte. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat diesen Erfahrungsaustausch eng begleitet. Das<br />
Ergebnis des Erfahrungsaustausches wurde in einer abschließenden Sitzung am<br />
167
25.11.<strong>2010</strong> erstellt und beinhaltet einen Entwurf für „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Qualifikation Leiten<strong>der</strong> Notarzt“. Dieser Entwurf wird in den Fortbildungsgremien<br />
sowie im Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />
voraussichtlich Anfang 2011 beraten und ggf. anschließend dem Vorstand zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt werden.<br />
3.9.4 Bevölkerungsschutz<br />
Nachdem sich <strong>der</strong> Begriff Bevölkerungsschutz als Übersetzung <strong>der</strong> international verwendeten<br />
Bezeichnung Civil Protection etabliert hat, fanden im letzten Jahr mehrere<br />
Veranstaltungen zum gesundheitlichen, insbeson<strong>der</strong>e medizinischen Bevölkerungsschutz<br />
statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte bei diesen Veranstaltungen Gelegenheit darzustellen,<br />
dass medizinischer Bevölkerungsschutz, bei aller gebotenen Interdisziplinarität,<br />
nicht ohne die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten stattfinden kann. Dies insbeson<strong>der</strong>e,<br />
da nach <strong>der</strong>zeitiger Definition das gesamte Gesundheitswesen mit <strong>der</strong><br />
medizinischen Vorsorge, <strong>der</strong> Regelversorgung, <strong>der</strong> Nachsorge, den katastrophenmedizinischen<br />
Maßnahmen, Strukturen sowie Einrichtungen und Organisationen, auch im<br />
Spezialschutz, gefor<strong>der</strong>t ist. Herausfor<strong>der</strong>ungen stellen sich dabei insbeson<strong>der</strong>e bei den<br />
Zuständigkeiten sowie an den Schnitt- und Nahtstellen. Dies betrifft die Zusammenarbeit<br />
im Alltag, bei <strong>der</strong> Vorbereitung auf spezielle Einsätze und im Einsatz selbst. Die<br />
Vernetzung und Absprachen zur Zusammenarbeit müssen zwingend vor Eintreten<br />
einer Krisenlage erfolgen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird das Thema weiter verfolgen. So steht für das nächste Jahr<br />
bereits die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbsthilfefähigkeit <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Ersten Hilfe als<br />
Thema im Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
fest.<br />
3.9.5 Konsensus-Konferenz „Psychosoziale Notfallversorgung“<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt sich seit 2007 an einem Konsensusprozess zur Erstellung<br />
von Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung<br />
(PSNV) in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr. Dieser dreijährige Arbeitsprozess konnte im November<br />
<strong>2010</strong> abgeschlossen werden (www.bbk.bund.de). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Konsensusprozess<br />
die Interessen <strong>der</strong> bereits an den Einsatzstellen vertretenen Notärzte und<br />
Leitenden Notärzte sowie die ggf. neu in diesem Einsatzbereich einzubindenden Fachärzte<br />
aus den „PPP“-Fächern zu berücksichtigen. Dabei ist es gelungen, Ärztinnen und<br />
Ärzte an allen Stellen <strong>der</strong> psychosozialen Notfallversorgung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr, sowohl<br />
für die Einsatzkräfte als auch für die Angehörigen, formal vorzusehen. Mit <strong>der</strong><br />
Empfehlung zur Etablierung bestimmter Strukturen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene<br />
als bisher Zugang zu den Strukturen <strong>der</strong> Regelversorgung des Sozial- und<br />
Gesundheitsbereiches finden. Dies scheitert <strong>der</strong>zeit oft an <strong>der</strong> fehlenden Begleitung <strong>der</strong><br />
Betroffenen vom Notfallereignis bzw. dem belastenden Einsatzerlebnis in die weiterführenden<br />
Strukturen.<br />
168
3.9.6 Rettungsassistentenausbildung<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die im Jahr 2007 begonnene Diskussion<br />
um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes auch im Jahr <strong>2010</strong> fortgesetzt.<br />
Im letzten Jahr hat die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes<br />
seit Jahren für dringend geboten und überfällig hält, das Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Expertenrunde zum Thema „Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Kompetenzen“<br />
ablehnen müssen, da sich die in den Expertenrunden erzielte Übereinstimmung bezüglich<br />
<strong>der</strong> zukünftigen Kompetenzen von Rettungsassistenten, entgegen mündlicher Zusagen<br />
im BMG, nicht im schriftlichen Entwurf wie<strong>der</strong>gefunden haben. Vielmehr wurde<br />
eine regelhafte Substitution ärztlicher Tätigkeiten vorgesehen. Das BMG versicherte in<br />
weiteren Expertenrunden mündlich erneut, dass eine regelhafte Substitution ärztlicher<br />
Tätigkeiten nicht beabsichtigt sei. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligte sich deshalb weiter<br />
an den Diskussionen um die Ausbildungsstrukturen, insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Empfehlung<br />
<strong>der</strong> Expertengruppe zur praktischen Ausbildung an Rettungswachen, Leitstellen und in<br />
<strong>der</strong> Klinik sowie zu Themen des theoretischen und praktischen Unterrichts an <strong>der</strong><br />
Schule. In <strong>der</strong> Diskussion konnten ergänzend Empfehlungen für Verwaltungsvorschriften<br />
zur Praxisanleitung in den Rettungswachen und <strong>der</strong> Klinik, sowie zur Besetzung des<br />
Prüfungsausschusses und Ausgestaltung, des Bestehens sowie Wie<strong>der</strong>holens <strong>der</strong> staatlichen<br />
Prüfung gegeben werden. Auch die zeitliche Strukturierung <strong>der</strong> Ausbildung, die<br />
von zwei auf drei Jahre verlängert werden soll, wurde besprochen. Die Beratungen zur<br />
Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zum Schwerpunkt „Finanzierung <strong>der</strong><br />
Ausbildung“ werden 2011 in <strong>der</strong> Expertengruppe fortgesetzt.<br />
3.9.7 Notarztwesen<br />
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit war die Notarzttätigkeit in <strong>der</strong> Regel Teil <strong>der</strong> Dienstaufgabe von<br />
Krankenhausärzten. Dies hat sich in den letzten Jahren zunehmend verän<strong>der</strong>t. Die<br />
Gründe dafür sind vielfältig. In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n ist die Sicherstellung des Notarztwesens<br />
an die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen worden, die mit einzelnen<br />
Notärzten Verträge abschließen. Dadurch werden Fragen des Honorararztwesens<br />
aufgeworfen (siehe Kapitel 3.4.X, S. 128ff.). Auch die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Notarzttätigkeit<br />
durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erfährt dabei einen Wandel. Die<br />
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst beklagen zunehmend, die nur gelegentlich tätigen Ärztinnen<br />
und Ärzte kaum noch einschätzen und beurteilen zu können. Zur Sicherstellung<br />
<strong>der</strong> hochwertigen Patientenversorgung in <strong>der</strong> präklinischen Notfallmedizin muss dieses<br />
Thema weiterhin eng begleitet werden.<br />
3.9.8 Verankerung des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin im SGB V<br />
Auch im Berichtsjahr fasste <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag eine Entschließung zur Verankerung<br />
des Rettungsdienstes und <strong>der</strong> Notfallmedizin im SGB V. Der Rettungsdienst soll mit den<br />
Anteilen „Notfallrettung“ und „qualifizierter Krankentransport“ als eigenständige Leistung<br />
im SGB V als Teil <strong>der</strong> Krankenbehandlung nach § 27 anerkannt werden. Die bestehende<br />
Verankerung im Bereich „Fahrkosten“ (§ 60 SGB V) ist aufgrund <strong>der</strong> Entwicklung<br />
169
im Rettungswesen nicht mehr zu vertreten. Die gefor<strong>der</strong>te Verän<strong>der</strong>ung würde das präklinische<br />
System klar im Bundesrecht (SGB V) verankern. Voraussichtlich könnten bisher<br />
übliche, unnötige Schieds- und Gerichtsverfahren vermieden werden.<br />
An<strong>der</strong>s als in den Vorjahren haben nun auch die Bundeslän<strong>der</strong> eine Initiative ins Leben<br />
gerufen, den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment im SGB V zu regeln.<br />
Die 83. Gesundheitsministerkonferenz hat Anfang Juli <strong>2010</strong> beschlossen, die Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zu bitten, <strong>der</strong> Entwicklung<br />
des Rettungsdienstes zu einem eigenständigen präklinischen Leistungssegment in<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung Rechnung zu tragen sowie die Sach- und Rechtslage zu<br />
prüfen. Die AOLG hat vorgesehen, Anfang 2011 einen Vorschlag für die Gesundheitsministerkonferenz<br />
vorzulegen. Es ist zu erwarten, dass insbeson<strong>der</strong>e die Finanzierung<br />
im Rettungswesen Anlass zur Diskussion zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n gibt.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob das Thema nachhaltig auf <strong>der</strong> politischen Ebene diskutiert werden<br />
wird.<br />
3.10 Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterben<strong>der</strong><br />
Menschen<br />
Die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den existenziellen Phänomenen Sterben, Tod und Trauer<br />
ist vor dem Hintergrund <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung chronisch unheilbarer Erkrankungen,<br />
des demografischen Wandels sowie sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> gesellschaftlicher Strukturen<br />
eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.<br />
Der Charta-Prozess dient dem Dialog aller relevanten Gruppen, um eine breit angelegte<br />
gesellschaftliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den drängenden Fragen <strong>der</strong> Betreuung<br />
schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen in unserem Land anzustoßen. Zugleich sollen<br />
Perspektiven für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Palliativversorgung aufgezeigt werden,<br />
mit dem Ziel, die Lebensqualität <strong>der</strong> Betroffenen zu verbessern.<br />
Die Initiative wurde im Rahmen des 10. Kongresses <strong>der</strong> Europäischen Gesellschaft für<br />
Palliativversorgung in Budapest im Frühjahr 2007 ins Leben gerufen. Hierbei wurden<br />
folgende Handlungsfel<strong>der</strong> identifiziert:<br />
• rechtliche und ethische Fragen am Lebensende<br />
• Weiterentwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen<br />
• Aus-, Weiter- und Fortbildung aller in diesem Bereich Tätigen<br />
• Wissenschaft und Forschung sowie<br />
• internationale Zusammenarbeit<br />
Der Prozess wurde national von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />
für Palliativmedizin (DGP) und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV)<br />
initiiert. Auftakt bildete ein Symposium am 3. September 2008, in dem über die Versorgungsrealität<br />
schwerstkranker und sterben<strong>der</strong> Menschen gesprochen und die Grundlagen<br />
<strong>der</strong> Charta erörtert wurden. Die Resonanz war außerordentlich positiv; zahlreiche<br />
Organisationen und Institutionen unterschrieben einen „Letter of Intent“, in dem sie die<br />
Entwicklung einer Charta als grundlegende Orientierung für die weitere Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Palliativversorgung befürworteten.<br />
170
Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />
Die Erarbeitung <strong>der</strong> Charta erfolgte auf <strong>der</strong> Basis folgen<strong>der</strong> Organisationsstruktur:<br />
• Steuerungsgruppe – bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> drei Trägerorganisationen zur<br />
Steuerung des Gesamtprozesses: DGP, DHPV und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Run<strong>der</strong> Tisch – als Diskussions- und Konsensusgremium mit den Repräsentanten<br />
wesentlicher gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Gruppen<br />
• Arbeitsgruppen – bestehend aus Experten zur inhaltlichen Ausarbeitung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Themenbereiche<br />
An diesem Prozess, <strong>der</strong> gut zwei Jahre dauerte, haben über 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch<br />
relevante Gruppen aus dem Bereich <strong>der</strong> Palliativversorgung mitgewirkt.<br />
Es war ein Prozess, an dem mehr als 150 Experten in fünf Arbeitsgruppen (entsprechend<br />
den Handlungsfel<strong>der</strong>n) eingebunden und bei dem ein hohes Maß an Kooperation<br />
und Abstimmung gefor<strong>der</strong>t waren. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> ausführlichen<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppen wurde die Charta entwickelt, am Runden Tisch den beteiligten<br />
Institutionen zur Diskussion gestellt und im Konsens verabschiedet.<br />
Am 8. September <strong>2010</strong> wurde die Charta <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt, verbunden mit<br />
dem Wunsch, hiermit eine Orientierung für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Hospiz- und Palliativversorgung<br />
zu geben, in <strong>der</strong>en Mittelpunkt die Bedürfnisse und Rechte Schwerstkranker<br />
und Sterben<strong>der</strong> stehen. Ziel ist es nun, diese Gedanken in die Öffentlichkeit zu<br />
tragen, zu verbreiten und den Dialog über ihre Inhalte und Ziele zu för<strong>der</strong>n sowie die<br />
notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.<br />
Der Text <strong>der</strong> Charta sowie eine Liste <strong>der</strong> Institutionen, welche erklärt haben, dass<br />
sie Ziele und Inhalte <strong>der</strong> Charta mittragen und für sie eintreten, ist abrufbar unter<br />
www.charta-zur-betreuung-sterben<strong>der</strong>.de.<br />
Kooperationstagung zum Thema „Ambulante Palliativversorgung – Vision und<br />
Wirklichkeit“<br />
Um den Dialog über die Palliativversorgung zu verstärken und Perspektiven für eine verbesserte<br />
ambulante Versorgung aufzuzeigen, führten <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung (KBV) am 6. November <strong>2010</strong> gemeinsam eine Tagung<br />
durch.<br />
Vor dem Hintergrund, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber im Jahr 2007 die spezialisierte ambulante<br />
Palliativversorgung (SAPV) in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen und damit einen<br />
Gesetzanspruch für unheilbar kranke Menschen auf eine multiprofessionelle Betreuung<br />
geschaffen hat, die Versorgung im häuslichen Umfeld jedoch noch weitgehend unbefriedigend<br />
ist, sollte im Rahmen dieser Veranstaltung die Sensibilität für die Probleme<br />
<strong>der</strong> allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung geweckt und gute Praxismodelle<br />
dargestellt werden. In Arbeitsgruppen wurden die Themen „Schnittstellenproblematik“,<br />
„Teambildung“, „Qualifikationen“ und „Vertragsgestaltung“ vertiefend diskutiert.<br />
Auch <strong>der</strong> 114. Deutsche Ärztetag 2011 wird sich mit Aspekten <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />
Palliativversorgung befassen.<br />
171
4. Ärztliche Berufsausübung<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
4.1 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen<br />
4.1.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat im Berichtszeitraum<br />
fünfmal unter Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe bzw. Dr.<br />
Frank Ulrich Montgomery getagt. Dabei wurden im Wesentlichen die folgenden Themen<br />
beraten und bearbeitet:<br />
Erarbeitung eines Thesenpapiers zum Thema: Der Arztberuf als freier Beruf.<br />
Das Thesenpapier wurde in <strong>der</strong> Sitzung am 21. Januar <strong>2010</strong> abschließend diskutiert; es<br />
soll an<strong>der</strong>en Arbeitsgruppen, die sich in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dem Thema befassen,<br />
zur Verfügung stehen und in ein Gesamtpapier zu <strong>der</strong> Problematik Eingang finden.<br />
Diskussion <strong>der</strong> Allensbach-Befragung „Begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe“<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage eines Referats von Werner Süßlin, Institut für Demoskopie Allensbach,<br />
wurde über die Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von Krankenhausärzten<br />
und nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten zu dem Themenkomplex, insbeson<strong>der</strong>e über die Ergebnisse<br />
und die Konsequenzen aus <strong>der</strong> Befragung, diskutiert. Dies betraf u. a. folgende Aspekte:<br />
• Wie wird mit <strong>der</strong> Tatsache umgegangen, dass ein Drittel <strong>der</strong> befragten Ärzte den ärztlich<br />
assistierten Suizid befürwortet?<br />
• Welche Auswirkungen hat dies auf die Palliativmedizin?<br />
• Bestehen Auswirkungen im Hinblick auf die „Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur ärztlichen Sterbebegleitung“? 1<br />
Verhältnis von berufsrechtlicher Regelung zu den „Grundsätzen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung“<br />
Des Weiteren wurde das Verhältnis von berufsrechtlicher Regelung in § 16 (Muster-)Berufsordnung<br />
(MBO) zu den Grundsätzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />
eingehend diskutiert; Gleiches betraf Än<strong>der</strong>ungsvorschläge für die Regelung.<br />
Die Diskussionen zu § 16 MBO wurden in Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Vorschlägen<br />
des Berufsordnungsausschusses über mehrere Sitzungen fortgeführt. Es wurden<br />
verschiedene Vorschläge konsentiert, die jeweils in die Berufsordnungsgremien eingebracht<br />
wurden. § 16 MBO ist Bestandteil <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung,<br />
über die <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag in Kiel im Jahre 2011 entscheiden wird.<br />
1 Vgl. Alfred Simon, Einstellung <strong>der</strong> Ärzte zur Suizidbeihilfe: Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin gefor<strong>der</strong>t. Dtsch<br />
Arztbl <strong>2010</strong>; 107: A 1383/B 1223/C 1203.<br />
173
Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />
Eine Arbeitsgruppe, die mit Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses für ethische und medizinischjuristische<br />
Grundsatzfragen und mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />
(ZEKO) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besetzt war, erarbeitete die Diskussionsgrundlage<br />
für die o. g. Empfehlungen. Der Entwurf wurde im Ausschuss und in <strong>der</strong> ZEKO intensiv<br />
diskutiert. Der konsentierte Vorschlag berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen<br />
zur Patientenverfügung im Betreuungsrecht und stellt diese für die ärztliche Praxis<br />
verständlich dar. Die Ausführungen gehen u. a. auf den Umgang mit Mustern für<br />
eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ein; sie befassen<br />
sich mit <strong>der</strong> ärztlichen Beratung und Aufklärung. Diese Darlegungen orientierten<br />
sich im Wesentlichen an den bisherigen Empfehlungen. Gleiches betrifft die Ausführungen<br />
zur Schweigepflicht und zur Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit. Den neuen<br />
gesetzlichen Regelungen angepasst wurden die Ausführungen zur Form einer vorsorglichen<br />
Willensbekundung. Die Darlegungen zur ärztlichen Dokumentation und zur Aufbewahrung<br />
blieben im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt zur<br />
Entscheidungsfindung, wobei <strong>der</strong> Entscheidungsfindungsprozess und Konfliktsituationen<br />
erläutert werden. Hingewiesen wird auf eine mögliche Ethikberatung. Abschließend<br />
werden die Ausführungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung in einer<br />
Notfallsituation konkretisiert.<br />
Der Vorstand hat die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wurden im Deutschen Ärzteblatt<br />
und im Internet veröffentlicht. 2<br />
Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />
Der Ausschuss hatte sich bereits im Jahre 2009 mit den Grundsätzen im Hinblick auf<br />
eine Therapiebegrenzung bei Kin<strong>der</strong>n befasst und Sachverständige angehört. Diese Ausarbeitungen<br />
wurden nunmehr berücksichtigt und sind in die überarbeiteten Grundsätze<br />
eingeflossen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Regelungen des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes vom 29. Juli<br />
2009 und des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juni <strong>2010</strong> (2 StR 454/09)<br />
hat <strong>der</strong> Ausschuss die Grundsätze in verschiedenen Sitzungen diskutiert und Än<strong>der</strong>ungen<br />
konsentiert, die dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Januarsitzung des<br />
Jahres 2011 zur Beratung vorgelegt werden. Die Präambel wurde in wesentlichen Teilen<br />
neu gefasst. Sie enthält grundlegende Aussagen, die für die einzelnen Abschnitte relevant<br />
sind. Der Abschnitt I. zu den ärztlichen Pflichten bei Sterbenden wurde an die geltende<br />
Rechtslage angepasst. Der Abschnitt II. (Verhalten bei Patienten mit infauster<br />
Prognose) blieb im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt III. (Behandlung<br />
bei schwerster zerebraler Schädigung). Gleiches gilt für die Ermittlung des Patientenwillens,<br />
<strong>der</strong> die gesetzliche Regelung in § 1901a BGB wi<strong>der</strong>spiegelt. Neu aufgenommen<br />
wurde ein Abschnitt zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kin<strong>der</strong>n<br />
und Jugendlichen (V.). Der Abschnitt VI. zu vorsorglichen Willensbekundungen<br />
2 Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis. Dtsch Arztbl <strong>2010</strong>;<br />
107(18): A 877ff., sowie über www.baek.de.<br />
174
des Patienten fasst im Wesentlichen Kernaussagen aus den Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Praxis zusammen.<br />
Der Ausschuss hat sich über die gesamte Diskussion durch Prof. Dr. jur. Torsten Verrel<br />
und Prof. Dr. Christof Müller-Busch beraten lassen.<br />
Nach <strong>der</strong> Beratung und Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sollen die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowohl im Deutschen Ärzteblatt<br />
als auch im Internet veröffentlicht werden.<br />
4.1.2 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin<br />
und ihren Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Zentrale<br />
Ethikkommission)<br />
Der rasche Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten und die technologische Entwicklung<br />
in <strong>der</strong> Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit<br />
im Gesundheitswesen haben den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1994 veranlasst,<br />
zusätzlich zu den bestehenden medizinischen Ethikkommissionen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
und <strong>der</strong> medizinischen Fakultäten eine Zentrale Kommission zur Wahrung<br />
ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />
Das beson<strong>der</strong>e Profil <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission (ZEKO) liegt in ihrer Herkunft<br />
und ihrer Zuständigkeit: Sie ist eine Kommission <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft. Diesem<br />
Selbstverständnis entsprechend widmet sich die Kommission vorwiegend Themen, die<br />
eine beson<strong>der</strong>e Nähe zur ärztlichen Praxis aufweisen.<br />
Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission sowie das<br />
Statut und die Namen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> finden sich auf <strong>der</strong> Homepage unter www.zentraleethikkommission.de.<br />
5. Amtsperiode (2007 - <strong>2010</strong>)<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat das Plenum unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr.<br />
phil. Urban Wiesing, Tübingen, insgesamt viermal getagt und folgende Themen in den<br />
Arbeitskreisen beraten:<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen<br />
Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />
und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis“<br />
Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes im September 2009<br />
haben die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die ZEKO beschlossen, eine Überarbeitung <strong>der</strong> im<br />
Jahre 2007 gemeinsam verfassten o. g. Empfehlungen vorzunehmen. Dazu wurde beim<br />
Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in <strong>der</strong> auch Prof. Dr. Dr. Wiesing, Tübingen,<br />
und PD Dr. Tanja Krones, Zürich, für die ZEKO vertreten waren. Nach Konsentierung<br />
<strong>der</strong> Ausarbeitung in beiden Gremien wurden die Empfehlungen im April <strong>2010</strong> vom Vor-<br />
175
stand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet und am 7. Mai <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil<br />
des Deutschen Ärzteblatts veröffentlicht (vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 877-882).<br />
Arbeitskreis „Medizinische Entscheidungsfindung und Willensermittlung bei schwerer<br />
zerebraler Schädigung“<br />
Der unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Berlin, eingerichtete Arbeitskreis<br />
befasste sich mit Fragen des Umgangs mit schwerst zerebral geschädigten<br />
Menschen. Im Vor<strong>der</strong>grund stand die Erarbeitung praktischer Hilfen für das ärztliche<br />
Handeln und die Entscheidungsfindung in Bezug auf kognitiv beeinträchtigte Patienten.<br />
Die Beratungen des Arbeitskreises haben im Berichtszeitraum nicht zu abschließenden<br />
Ergebnissen geführt. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht <strong>der</strong> auslaufenden<br />
Amtsperiode beschloss das Plenum in <strong>der</strong> Sitzung vom 5. März <strong>2010</strong>, den Arbeitskreis<br />
auszusetzen und von <strong>der</strong> Verabschiedung einer Stellungnahme abzusehen. Über eine erneute<br />
Befassung mit dieser Thematik soll in <strong>der</strong> nächsten Amtsperiode beraten werden.<br />
Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“<br />
Die UN-Konvention für die Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen (vgl. http://www.un.org/esa/<br />
socdev/enable/rights/convtexte.htm#convtext) wurde im Dezember 2006 von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />
<strong>der</strong> Vereinten Nationen verabschiedet. In Deutschland wurde die Konvention<br />
im März 2007 von <strong>der</strong> Bundesregierung gezeichnet, im März 2009 trat sie in<br />
Kraft. Sie stellt u. a. umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an ärztliches Handeln und impliziert<br />
auch strukturelle Maßnahmen im Gesundheitswesen. Im Frühjahr 2008 wurde unter <strong>der</strong><br />
Fe<strong>der</strong>führung von Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg, ein Arbeitskreis<br />
gegründet, <strong>der</strong> eine Stellungnahme mit Empfehlungen für die medizinische Praxis erarbeitete,<br />
die sich mit den in das Aufgabenfeld <strong>der</strong> Ärzteschaft fallenden Regelungen <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention auseinan<strong>der</strong>setzt. Die Stellungnahme „Die neue UN-Konvention<br />
für die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung als Herausfor<strong>der</strong>ung für das ärztliche<br />
Handeln und das Gesundheitswesen“ wurde im Dezember 2009 von <strong>der</strong> Kommission<br />
verabschiedet und am 19. Januar <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts<br />
veröffentlicht (vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 297-300). Auf dem 113. Deutschen<br />
Ärztetag <strong>2010</strong> wurde die Entschließung „Konsequente Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
als wichtige Aufgabe für die Ärzteschaft und die Gesellschaft“, in <strong>der</strong><br />
auf die ZEKO-Stellungnahme Bezug genommen wurde, von den Delegierten mit großer<br />
Mehrheit befürwortet. Die Entschließung unterstützt insbeson<strong>der</strong>e die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> Qualität und dem Standard <strong>der</strong> Versorgung von Menschen ohne<br />
Behin<strong>der</strong>ungen entspricht, als wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben<br />
und eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.<br />
Arbeitskreis „Werbung und Informationstechnologie: Auswirkungen auf das<br />
Berufsbild des Arztes“<br />
Der Arbeitskreis „Werbung und neue Informationstechnologie: Auswirkungen auf das<br />
Berufsbild des Arztes“ hat unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Wolfram Henn, Homburg,<br />
und Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz, eine Stellungnahme ausgearbeitet, die<br />
sich u. a. mit Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Werbung und neuen Kommunikationsformen<br />
zwischen Arzt und Patienten befasst sowie Eckpunkte einer „Good Medical<br />
Communication Practice“ aufzeigt. Die Stellungnahme wurde im Juni <strong>2010</strong> verabschie-<br />
176
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
det und am 22. September <strong>2010</strong> im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts veröffentlicht<br />
(vgl. Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 2063-68).<br />
6. Amtsperiode (<strong>2010</strong> - 2013)<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Grundlage <strong>der</strong> Vorschläge <strong>der</strong> nach dem<br />
Statut <strong>der</strong> ZEKO benennungsberechtigten Institutionen im Herbst <strong>2010</strong> die Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
für die 6. Amtsperiode berufen.<br />
Bei <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung vom 5. November <strong>2010</strong> wurden Prof. Dr. Dr. Wiesing,<br />
Tübingen, als Vorsitzen<strong>der</strong> und Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Heidelberg/Mannheim, als<br />
stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gewählt. Als weitere Beisitzer des Vorstands wurden<br />
Prof. Dr. Peter Dabrock, Erlangen, Dr. Dr. Graumann, Oldenburg, und Prof. Dr.<br />
Henn, Homburg, gewählt.<br />
Eine Übersicht zu den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> 6. Amtsperiode kann auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />
ZEKO eingesehen werden (vgl. www.zentrale-ethikkommission.de).<br />
Die Arbeitsplanung <strong>der</strong> ZEKO sieht u. a. eine Befassung mit den Themen „Ärztliche Behandlung<br />
jenseits von Krankheit“, „Gesundheitsversorgung von Migranten“ und „UN-<br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: Psychiatrische Zwangsmaßnahmen“ vor. Das letztgenannte<br />
Thema wird in einer Ergänzung zur bisherigen ZEKO-Stellungnahme vom Februar<br />
<strong>2010</strong> münden.<br />
4.1.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />
Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern dient dem regelmäßigen Erfahrungs- und Gedankenaustausch<br />
<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Ständigen Konferenz ist <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Henning<br />
Friebel, Stellvertretende Vorsitzende ist Dr. rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg.<br />
Das Gremium hat im Berichtsjahr einmal im Plenum getagt und verschiedene<br />
Themen im schriftlichen Verfahren bearbeitet. Die Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
haben im Berichtsjahr insgesamt fünfmal getagt und zwei Ad-hoc-Sitzungen<br />
durchgeführt. Im Berichtszeitraum haben Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz an drei<br />
Gesprächen im Bundesministerium für Gesundheit zum Erfahrungsaustausch über das<br />
Verfahren zur Bewertung von arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Studienanträgen<br />
teilgenommen.<br />
Seit dem Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Oktober 2009 besteht<br />
für die öffentlich-rechtlichen medizinischen Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Universitäten<br />
bzw. medizinischen Fakultäten sowie die Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die nicht bereits<br />
auf landesrechtlicher Basis mit den Kammern verbunden sind, die Gelegenheit, an<br />
den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz teilzunehmen. Vertreter von sechs <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
medizinischen bzw. nicht auf Landesebene mit den Ärztekammern verbundenen<br />
Ethikkommissionen haben an <strong>der</strong> Plenarsitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
vom April <strong>2010</strong> teilgenommen; Vertreter fakultärer medizinischer Ethikkommissionen<br />
waren an verschiedenen Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz beteiligt.<br />
177
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit stehen die Auswirkungen von Neuregelungen des Arzneimittelgesetzes<br />
(AMG) und des Medizinproduktegesetzes (MPG) auf die Ärztekammern<br />
und ihre Ethik-Kommissionen. Im Berichtszeitraum waren folgende Themen von beson<strong>der</strong>em<br />
Interesse:<br />
• Folgen des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften und des<br />
Erlasses <strong>der</strong> Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten<br />
• Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über<br />
Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information<br />
(DIMDI-Verordnung o<strong>der</strong> DIMDIV)<br />
• Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten und <strong>der</strong> Eignung von Prüfzentren<br />
• Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte<br />
• Bedarf <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen<br />
Studien durch eine Ethikkommission<br />
• Novellierung <strong>der</strong> EU-Richtlinie 2001/20/EG (GCP-Verordnung)<br />
• Entwurf eines Leitfadens des Europarats für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen im<br />
Forschungsbereich<br />
• Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung<br />
o<strong>der</strong> Zulassung in Härtefällen<br />
• Parlamentarische Anfrage zu „Nichtkommerziellen klinischen Studien in Deutschland“.<br />
Die Stellungnahmen und Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz sind im Internet unter<br />
www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek abrufbar.<br />
Än<strong>der</strong>ung von medizinprodukterechtlichen Vorschriften<br />
Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz bildete die Befassung mit den<br />
umfangreichen Verän<strong>der</strong>ungen im Bewertungsverfahren <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen bei<br />
Anträgen auf klinische Prüfungen von Medizinprodukten, die sich durch die im Vorjahr<br />
verabschiedeten Verän<strong>der</strong>ungen des Medizinproduktegesetzes – MPG (BGBl. I S. 2326)<br />
ergeben haben.<br />
In § 37 Abs. 2a des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften<br />
vom 29.07.2009 wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, um weitere Regelungen<br />
zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong> klinischen Prüfung und <strong>der</strong> genehmigungspflichtigen<br />
Leistungsbewertungsprüfung treffen zu können sowie zur Festlegung<br />
<strong>der</strong> bei einem Antrag auf klinische Prüfung von Medizinprodukten beizufügenden,<br />
dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechenden Unterlagen. Zu dem im<br />
Dezember 2009 vorgelegten Referentenentwurf einer entsprechenden Zweiten Verordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt. Die Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
wurden demgemäß um ihre Meinung und Vorschläge gebeten. Das<br />
unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Dr. jur. Karsten Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, erstellte<br />
Meinungsbild <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen wurde im Januar <strong>2010</strong> mit Vertretern des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beraten und dem Ministerium im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugeleitet. (Die Stellungnahme ist abrufbar<br />
unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) In <strong>der</strong> Beratung und in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
wurde insbeson<strong>der</strong>e auf die Vorteile des Mitberatungsverfahrens bei multizentri-<br />
178
schen klinischen Prüfungen hingewiesen. Der überwiegende Teil <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vorgebrachten Anpassungsvorschläge wurde in <strong>der</strong> im Berichtsjahr<br />
erlassenen Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV) berücksichtigt.<br />
Das BMG hat ferner <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit einer Stellungnahme zum<br />
Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung eingeräumt,<br />
<strong>der</strong> aus Anlass <strong>der</strong> vorgenannten MPG-Novelle im Dezember des Vorjahres vorgelegt<br />
wurde. Der Än<strong>der</strong>ungsbedarf ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e aus den Neuregelungen im Bereich<br />
<strong>der</strong> klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung, da das bisherige Anzeigeverfahren<br />
für klinische Prüfungen bei <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörde durch ein Genehmigungsverfahren<br />
bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde und ein Bewertungsverfahren<br />
bei <strong>der</strong> Ethik-Kommission ersetzt wurde. Dazu wurde das System zur Erfassung von Anträgen<br />
auf die Genehmigung einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten im Mai<br />
<strong>2010</strong> auf ein internetbasiertes Erfassungssystem beim DIMDI umgestellt. Die Ethik-Kommissionen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern wurden um ihre Einschätzung des Verordnungsentwurfs<br />
gebeten. Ihre Positionen insbeson<strong>der</strong>e zu einer Einschränkung des Zugriffs <strong>der</strong><br />
Ethik-Kommissionen auf das Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem entsprechend<br />
den Vorgaben nach § 5 Abs. 2a <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung sind in die Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeflossen, die dem BMG im Januar <strong>2010</strong> zugeleitet wurde.<br />
(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />
Eine im Berichtsjahr neu eingerichtete Arbeitsgruppe befasst sich unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, mit <strong>der</strong> Bearbeitung von aktuellen<br />
Themen zur/aus <strong>der</strong> MPKPV sowie mit <strong>der</strong> Erarbeitung einer Kommentierung <strong>der</strong> Verordnung<br />
zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausgestaltung rechtlicher Folgeregelungen und <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Verfahrenswege hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem<br />
ersten Erfahrungsaustausch zur MPKPV und zur neuen DIMDIV vom 13.09.<strong>2010</strong><br />
neben an<strong>der</strong>en die <strong>Bundesärztekammer</strong> um ihre Einschätzung und etwaige Än<strong>der</strong>ungsund<br />
Ergänzungsvorschläge gebeten. Als Vertreter <strong>der</strong> Ständigen Konferenz haben Dr.<br />
rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, Dr. Beate Henrikus, Ethikkommission<br />
<strong>der</strong> Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München, Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />
sowie Christian von Dewitz, Landesamt für Gesundheit und Soziales (La-<br />
GeSo) Berlin, an diesem Erfahrungsaustausch teilgenommen.<br />
Arzneimittelrechtliche Fragen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Seit <strong>der</strong> 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) 2004 obliegt den Ethik-Kommissionen<br />
die Prüfung und Bewertung <strong>der</strong> „Qualifikation <strong>der</strong> Prüfer“ und <strong>der</strong> „Geeignetheit<br />
<strong>der</strong> Prüfstellen“ von klinischen Studien nach dem AMG. Da die genannten Begriffe gesetzlich<br />
jedoch nicht näher bestimmt sind, hatte eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong> LMU München, „Empfehlungen zur<br />
Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfern und Geeignetheit von Prüfstellen durch Ethik-<br />
Kommissionen bei klinischen Prüfungen nach dem AMG“ entwickelt. Die Empfehlungen<br />
wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 28.08.2009<br />
verabschiedet und im Januar <strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl<br />
<strong>2010</strong>; 107(1/2): A 48-51). Die „Empfehlungen“ nennen die Teilnahme an einschlägigen<br />
179
Fortbildungen/Prüferschulungen als ein zentrales Merkmal <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich deshalb dafür ausgesprochen,<br />
dass sich die Ständige Konferenz in Abstimmung mit den zuständigen Fachdezernaten<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> entsprechenden Inhalte („curriculare<br />
Fortentwicklung“) für die ärztliche Fort- und Weiterbildung befassen soll. Eine in<br />
2009 eingerichtete Arbeitsgruppe „Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte“<br />
befasst sich seit 2009 unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von RAin Caroline Schulz, Ärztekammer<br />
Nordrhein, mit <strong>der</strong> Entwicklung eines Konzepts für Basis- und Aufbaukurse<br />
zur Fortbildung von Prüfärzten.<br />
Eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Sebastian Har<strong>der</strong>, Ethik-Kommission<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen und Ethik-Kommission <strong>der</strong> Universität Frankfurt<br />
a. M., befasst sich seit 2008 mit Fragen <strong>der</strong> Beratung epidemiologischer Forschung<br />
und von Anwendungsbeobachtungen als nichtinterventionelle Prüfungen gemäß § 4<br />
Abs. 23 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) durch eine Ethikkommission.<br />
Das BMG hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu einem Gespräch im Oktober <strong>2010</strong> über die Erfahrungen<br />
aus <strong>der</strong> Praxis im Umgang mit den Regelungen zur Klinischen Prüfung mit<br />
Arzneimitteln eingeladen, in dem insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche Probandenversicherung,<br />
Prüferdefinition sowie Maßnahmen bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln für<br />
Kin<strong>der</strong> erörtert wurden. An diesem Gespräch haben Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong><br />
LMU München, und Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, teilgenommen.<br />
Medizinrechtliche Än<strong>der</strong>ungen im europäischen Bereich<br />
Die Richtlinie 2001/20/EG zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
<strong>der</strong> Mitgliedstaaten über die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis bei <strong>der</strong> Durchführung<br />
von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln vom 04.04.2001 enthält, insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Hinblick auf die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis (GCP), spezifische<br />
Vorschriften für die Durchführung von klinischen Prüfungen, einschließlich multizentrischer<br />
klinischer Prüfungen, die an Menschen mit Arzneimitteln vorgenommen werden.<br />
Aufgrund von Berichten <strong>der</strong> Mitgliedstaaten über vermutete Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
dieser Richtlinie, wie z. B. abweichende Auslegungen <strong>der</strong> einschlägigen Rechtsakte<br />
und belastende Verfahren für multizentrische klinische Prüfungen, wurde im Vorjahr<br />
ein Konsultationsverfahren zur umfassenden Prüfung von Empfehlungen für Verbesserungen<br />
<strong>der</strong> Richtlinie eingeleitet, auf dessen Grundlage ggf. eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
vorgenommen werden könnte. Da eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie u. U. Auswirkungen<br />
auf die Arbeitsleistungen <strong>der</strong> Ethikkommissionen sowie strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen<br />
des Verfahrens für klinische Prüfungen nach sich ziehen könnte, wurden<br />
Positionen zu Aspekten des Konsultationsverfahrens erarbeitet, die die Ethikkommissionen<br />
beson<strong>der</strong>s betreffen. Die Einschätzungen <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
sind in die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Richtlinie<br />
2001/20/EG vom Januar <strong>2010</strong> eingeflossen. (Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.<br />
bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />
Der Europarat hat den Entwurf eines Leitfadens für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen<br />
im Forschungsbereich erarbeitet, <strong>der</strong> als „praktische Handreichung“ dienen soll, um eine<br />
transparente Entscheidungsfindung sowie die Herausbildung einheitlicher Verfahrensweisen<br />
<strong>der</strong> europäischen Ethikkommissionen durch die Integration einschlägiger euro-<br />
180
päischer Regelungen zur humanmedizinischen Forschung zu för<strong>der</strong>n. Der Leitfaden<br />
nimmt im Wesentlichen Bezug auf das von <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nicht gezeichnete<br />
Übereinkommen zum Schutz <strong>der</strong> Menschenrechte und <strong>der</strong> Menschenwürde<br />
im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin vom 4. April 1997 (Bioethik-<br />
Konvention). Unter an<strong>der</strong>em befasst sich <strong>der</strong> Leitfaden mit <strong>der</strong> nach deutschem Recht<br />
grundsätzlich unzulässigen fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen<br />
und stellt in diesem Zusammenhang als Voraussetzungen ihrer Teilnahme eine<br />
Liste konkreter Beispiele für minimal belastende medizinische Eingriffe auf. Die Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz wurde dem Comité Permanent des<br />
Médecins Européens zur Unterstützung seiner Arbeit mitgeteilt und ist in die unter Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Ass. jur. Jan Paus, Ärztekammer Westfalen-Lippe erarbeitete Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom März <strong>2010</strong> gegenüber dem Europarat eingeflossen.<br />
(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />
Stellungnahmen zu weiteren Themen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Das BMG hat im Berichtszeitraum den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 80 AMG<br />
zur Durchführung von Härtefallprogrammen (sog. „Compassionate Use Program“) vorgelegt.<br />
Ziel solcher Härtefallprogramme nach Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004<br />
ist <strong>der</strong> rasche Zugang zu einer nicht genehmigten o<strong>der</strong> nicht zugelassenen Therapiemöglichkeit<br />
von Erkrankungen, die zu schweren Behin<strong>der</strong>ungen führen können o<strong>der</strong><br />
akut lebensbedrohlich sind und für die keine therapeutische Alternative zur Verfügung<br />
steht. Die Möglichkeit zur Durchführung von Härtefallprogrammen wurde für Deutschland<br />
in § 21 AMG in nationales Recht umgesetzt. Der vom BMG nach § 21 Abs. 2 Nr. 6<br />
AMG in Verbindung mit Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgelegte Entwurf<br />
<strong>der</strong> o. g. Rechtsverordnung dient zur näheren Bestimmung des Anzeigeverfahrens bei<br />
<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde für das Inverkehrbringen in Härtefällen. Eine Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Ethikkommissionen am Verfahren zur Durchführung von Härtefallprogrammen<br />
ist in dem Verordnungsentwurf nicht vorgesehen, obwohl § 3 Abs. 2 Nr. 14<br />
beispielsweise die Einreichung von Unterlagen zu Anfor<strong>der</strong>ungen an die ärztlichen Einrichtungen<br />
und an die Qualifikation <strong>der</strong> teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vorsieht.<br />
Angesichts <strong>der</strong> Bedeutung dieses Entwurfs für die Ethikkommissionen wurde das Meinungsbild<br />
<strong>der</strong> Ständigen Konferenz in die <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom BMG ermöglichte<br />
Stellungnahme aufgenommen, die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> zugeleitet wurde. (Die<br />
Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) An einer<br />
Besprechung zu <strong>der</strong> Rechtsverordnung im Mai <strong>2010</strong>, zu <strong>der</strong> das BMG die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eingeladen hat, nahm Dr. rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, teil.<br />
Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu „nichtkommerziellen klinischen Studien<br />
in Deutschland“ ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> seitens des BMG um Stellungnahme<br />
zu Fragen gebeten worden, die die Situation <strong>der</strong> Ärzteschaft bzw. <strong>der</strong> Ethikkommissionen<br />
betreffen. Schwerpunkte <strong>der</strong> Anfrage waren die Akzeptanz des Konzepts zur Einrichtung<br />
von Prüferregistern durch Ethikkommissionen, die Ausbildungssituation für<br />
klinische Forscher in den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie Maßnahmen zur Behebung <strong>der</strong> Defizite<br />
in Aus-, Weiter- und Fortbildungscurricula in Bezug auf klinische Forschung. Die Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Ständigen Konferenz ist in die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> übermittelte Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Parlamentarischen Anfrage eingeflossen. (Die<br />
Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />
181
4.2 Ärztliche Berufsordnung<br />
4.2.1 Berufsordnungsgremien<br />
In Fortführung des 2007 begonnenen zweistufigen Normsetzungsverfahrens für die Novellierung<br />
einzelner Bestimmungen <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung sind die Novellierungsvorschläge<br />
in <strong>der</strong> ersten Stufe von den Landesärztekammern beraten, die daraus<br />
resultierenden Stellungnahmen von den Berufsordnungsgremien ausgewertet und die<br />
Ergebnisse dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt worden. Schwerpunkte <strong>der</strong><br />
Novellierungen sind die Neufassung und Ergänzung von dem Patientenschutz dienenden<br />
Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e in den §§ 7, 8 und 12 (unter gleichzeitiger Aufgabe <strong>der</strong><br />
Regelungen in den Kap. C und D) sowie eine Neufassung <strong>der</strong> auf die Wahrung <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Unabhängigkeit gerichteten Vorschriften <strong>der</strong> §§ 30 bis 35. Hervorzuheben ist im<br />
Übrigen eine in § 18 Abs. 2a neu eingefügte Definition <strong>der</strong> Berufsausübungsgemeinschaft.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Novellierungsvorschläge unter Verzicht<br />
auf die zweite Stufe des zweistufigen Normsetzungsverfahrens angenommen und hat<br />
beschlossen, diese dem 114. Deutschen Ärztetag 2011 zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vorzulegen.<br />
4.2.2 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“<br />
Die AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ hat sich auf Beschluss <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern im Jahre 2008 konstituiert.<br />
Die Arbeitsgruppe versteht sich als Informationsplattform für die Landesärztekammern.<br />
Ziel ist es, den Informationsaustausch über die Heilberufe- und Kammergesetze,<br />
insbeson<strong>der</strong>e über die neuen Entwicklungen und Regelungen, zu intensivieren.<br />
Die AG hat im Jahre <strong>2010</strong> viermal getagt und sich insbeson<strong>der</strong>e mit folgenden Themen<br />
befasst:<br />
Regelungen zur Rüge und zum Rügeverfahren in den Heilberufe- und<br />
Kammergesetzen<br />
Es erfolgte ein Erfahrungsaustausch zum Rügeverfahren und zu den berufsrechtlichen<br />
Befugnissen. Zu dem Komplex wurde eine Zusammenstellung erarbeitet, aus <strong>der</strong> ersichtlich<br />
wird, in welchen Fällen das Rügeverfahren in den Landesärztekammern zur<br />
Anwendung gelangt, welche Mittel genutzt werden und welche Sanktionsmöglichkeiten<br />
bestehen.<br />
Mehrfachmitgliedschaft und Weiterbildung<br />
Die Thematik wurde intensiv in mehreren Sitzungen beraten. Im Ergebnis wurde ein<br />
Arbeitspapier erstellt, das sich im Wesentlichen mit dem Führen von Bezeichnungen<br />
nach <strong>der</strong> Weiterbildung, mit Fragen <strong>der</strong> kammerübergreifenden Zusammenarbeit und<br />
Abstimmung auf dem Gebiet <strong>der</strong> Weiterbildung, <strong>der</strong> Prüfung nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung<br />
sowie <strong>der</strong> Prüfung von Ausbildungsnachweisen von Ärztinnen und Ärzten aus<br />
einem EU-Mitgliedstaat befasst. Verschiedene Lösungs- und Gesetzgebungsvorschläge<br />
182
wurden unterbreitet. Die Gesetzgebungsvorschläge betreffen den notwendigen Datenaustausch<br />
unter den Landesärztekammern sowie die Möglichkeit, anhängige Prüfungsverfahren<br />
nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung abzuschließen, wenn ein Kammermitglied<br />
den Kammerbereich verlässt. Es wird empfohlen, die bestehenden Verzeichnisse über<br />
Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten inhaltlich kompatibel zu gestalten;<br />
Gleiches betrifft die verschiedenen Antragsformulare, die in diesem Bereich benutzt<br />
werden. Sie sollten u. a. so ausgestaltet sein, dass Entscheidungen an<strong>der</strong>er Kammern bei<br />
bestehen<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft abgefragt werden können.<br />
Das Arbeitspapier wurde im Weiterbildungsausschuss vorgestellt und zustimmend zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Analyse <strong>der</strong> Regelungen zur Kammermitgliedschaft<br />
Auch diese Thematik hat die AG in mehreren Sitzungen beraten. Hintergrund und<br />
Sachstand, Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kammermitgliedschaft und die berufspolitische Positionierung,<br />
inhaltliche Erwägungen zu den Grundoptionen einer Kammermitgliedschaft<br />
(Mono- o<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft) sowie die berufspolitischen Essentials und<br />
strategischen Ziele haben Eingang in eine umfangreiche Vorlage für die Ständige Konferenz<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern gefunden. Sie<br />
war Grundlage für die Beratungen zu dem Themenkreis „Kammermitgliedschaft“ mit<br />
Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ <strong>der</strong> AOLG am 29. November<br />
<strong>2010</strong> in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Beratung von Einzelthemen<br />
Zum Thema Ehrenamt und Regelungen in den Heilberufe- und Kammergesetzen sowie<br />
Satzungen wurde eine Übersicht für die Landesärztekammern erarbeitet.<br />
Weitere Themen waren: die Anbindung <strong>der</strong> Berufsgerichte an die ordentliche Gerichtsbarkeit<br />
und die Verfahrensdauer berufsgerichtlicher Verfahren sowie § 117 VVG (Leistungspflicht<br />
gegenüber Dritten), wobei die Frage „Kammer als Meldestelle“ diskutiert<br />
wurde. Beraten wurde auch über den Arbeitsentwurf zu einem Anerkennungsgesetz.<br />
Am 29. November <strong>2010</strong> fand in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong><br />
AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ mit Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
(AOLG) statt. Es erfolgte ein konstruktiver Meinungsaustausch über die Kammermitgliedschaft<br />
als Mehrfachmitgliedschaft, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts<br />
Weimar vom 18. Mai <strong>2010</strong> (8 K 46/09). Zudem wurde über die Auswirkungen<br />
und den Regelungsbedarf im Hinblick auf bestimmte Aspekte (wie z. B. die Weiterbildung<br />
und Fortbildung o<strong>der</strong> die Ausübung <strong>der</strong> Berufsaufsicht) beraten.<br />
4.2.3 Arbeitstreffen „Einheitlicher Ansprechpartner“<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Kernelemente <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind u. a. <strong>der</strong> Aufbau einer europäischen<br />
Verwaltungszusammenarbeit und die damit verbundene elektronische Verfahrensabwicklung.<br />
Um diese Elemente zu verwirklichen, soll <strong>der</strong> Einheitliche Ansprechpartner<br />
zur Anwendung gelangen. Im April <strong>2010</strong> hat ein erstes Arbeitstreffen<br />
„Einheitlicher Ansprechpartner“ stattgefunden. Angesichts <strong>der</strong> bereits durch die Ände-<br />
183
ungen <strong>der</strong> Verwaltungsverfahrensgesetze, <strong>der</strong> Kammergesetze und <strong>der</strong> Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung geschaffenen Strukturen<br />
hielt die Rechtsabteilung es für sinnvoll, im Rahmen eines ersten Arbeitstreffens mit<br />
Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände<br />
und <strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer (Vertreter <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />
und <strong>der</strong> Bundestierärztekammer waren verhin<strong>der</strong>t) die aus <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />
resultierenden Än<strong>der</strong>ungen trotz Ausschluss des Gesundheitswesens und <strong>der</strong><br />
Gesundheitsdienstleistungen vom Anwendungsbereich <strong>der</strong> Richtlininie zu analysieren.<br />
Das Treffen hat sich insbeson<strong>der</strong>e auf die Figur des „Einheitlichen Ansprechpartners“<br />
gemäß Art. 6 bis 8 <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie (die „Einheitliche Stelle“ gemäß<br />
§§ 71a ff. Verwaltungsverfahrensgesetz), ihre IT-Umsetzung, die damit verbundenen Informationspflichten<br />
und ihre strukturelle Übertragbarkeit auf die Gesundheitsberufe<br />
konzentriert. Gegenwärtig ist <strong>der</strong> mit dem Einheitlichen Ansprechpartner verbundene<br />
Aufwand nicht darstellbar. Die Teilnehmer waren daher <strong>der</strong> Auffassung, dass zunächst<br />
<strong>der</strong> Praxistest abgewartet werden sollte. Die praktischen Erfahrungen könnten im Wege<br />
einer Bestandsaufnahme bei den Rechtsanwälten und den Tierärzten zu einem späteren<br />
Zeitpunkt abgefragt werden. Bis dahin sollten die Entwicklungen in den Län<strong>der</strong>n beobachtet<br />
werden.<br />
4.3 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen fand am<br />
7./8. Juni <strong>2010</strong> in Dierhagen statt. Der Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Konferenz, Dr. Andreas<br />
Crusius, stellte die Statistik 2009 vor. Die Teilnehmer waren damit einverstanden,<br />
dass die Statistik in einer bundesweiten Pressekonferenz wie bereits in den Vorjahren<br />
wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Presse und <strong>der</strong> Öffentlichkeit präsentiert wird. In <strong>der</strong> Pressekonferenz am 23.<br />
Juni <strong>2010</strong> wurde in diesem Jahr neben <strong>der</strong> Statistik das Thema „Fehlerhäufigkeiten und<br />
Fehlerursachen in <strong>der</strong> Medizin“ vorgestellt.<br />
Die Teilnehmer <strong>der</strong> Ständigen Konferenz befassten sich dann mit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />
Prämien <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer. Vertreter <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft legten sowohl<br />
in <strong>der</strong> Vorabendveranstaltung als auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ausführlich dar, dass<br />
umfangreiche Untersuchungen <strong>der</strong> Arzthaftpflichtschäden durch den Gesamtverband<br />
<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft (GDV) erfolgt sind. Der Anstoß hierzu kam durch Studien<br />
<strong>der</strong> Rückversicherer zu <strong>der</strong> Situation in Europa. Auch in Deutschland ist <strong>der</strong> Aufwand<br />
für schwere Personenschäden in den letzten 20 Jahren überproportional angestiegen. Erwerbsschäden<br />
sowie Pflegekosten werden zunehmend von <strong>der</strong> Rechtsprechung anerkannt<br />
und führen zu höheren Entschädigungssummen, insbeson<strong>der</strong>e bei Geburtsschäden.<br />
Dies hat dazu geführt, dass die Prämienstrukturen durch die Versicherer angepasst<br />
wurden.<br />
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind aus Sicht <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer<br />
ein wichtiger und anerkannter Partner bei <strong>der</strong> Regulierung von Arzthaftpflichtschäden.<br />
Die Versicherer schätzen dabei, dass es sich um eine von allen Seiten akzeptierte<br />
Einrichtung handelt. Interessant ist ein Vergleich <strong>der</strong> statistischen Auswertungen<br />
<strong>der</strong> Zahlen <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer mit den Daten <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />
Schlichtungsstellen. Die Haftpflichtversicherer bearbeiten ca. 18.500 Arzthaftpflichtfälle<br />
184
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
pro Jahr, im Vergleich dazu wurden bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
ca. 10.000 Behandlungsfehlervorwürfe erhoben. Die Ablehnungsquoten für die<br />
geltend gemachten Ansprüche sind ähnlich <strong>der</strong>er <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />
Schlichtungsstellen. Bei den Krankenhäusern liegt die Ablehnungsquote bei ca. 62 Prozent.<br />
In den restlichen Fällen wurden Entschädigungsleistungen gezahlt. Bei nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzten wurden 72 Prozent als unberechtigte Ansprüche abgelehnt.<br />
Anschließend beschäftigten sich die Teilnehmer mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Vereinheitlichung <strong>der</strong><br />
Verfahren und <strong>der</strong> Rahmenverfahrensordnung. Bevor ein endgültiger Konsens gefasst<br />
werden kann, müssen noch einige politische Grundsatzentscheidungen durch den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getroffen werden.<br />
Schließlich berichteten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von Terminen<br />
und Aktivitäten auf Landesebene. In hoher Zahl erfolgten wie<strong>der</strong> Auswertungen<br />
<strong>der</strong> Entscheidungen und darauf basierende Veröffentlichungen für die Fortbildung <strong>der</strong><br />
Ärzte. Auch die Schulung <strong>der</strong> Gutachter ist eine wichtige Aufgabe <strong>der</strong> Gremien. So<br />
wurde im Dezember <strong>2010</strong> eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung mit <strong>der</strong> Norddeutschen<br />
Schlichtungsstelle bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt.<br />
Nachfolgend ist die statistische Erhebung über die Tätigkeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen 2009 dargestellt.<br />
Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2009<br />
Tabelle 1: Anträge und Entscheidungen<br />
2008 2009 Verän<strong>der</strong>ung<br />
1.1 Anzahl <strong>der</strong> gestellten Anträge 10.967 10.972 + 0,05 %<br />
1.2 Anzahl <strong>der</strong> erledigten Anträge 10.498 11.046 + 5,22 %<br />
1.3 Anzahl aller Sachentscheidungen<br />
(z. B. gutachterliche Bescheide)<br />
7.133 7.424 + 4,08 %<br />
1.4 Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an Erledigungen 67,95 % 67,21 % – 1,08 %<br />
Erläuterung:<br />
1.1 Zahl <strong>der</strong> bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Berichtsjahr eingegangenen Begutachtungsanträge.<br />
Erfasst wird die Zahl <strong>der</strong> Begutachtungsfälle, d. h. <strong>der</strong> unter einem Aktenzeichen geprüften Fälle, unabhängig<br />
davon, ob sich das Begutachtungsverfahren gegen einen o<strong>der</strong> mehrere Ärzte richtet.<br />
1.2 Zahl <strong>der</strong> im Berichtsjahr insgesamt abgeschlossenen Begutachtungsverfahren (Gesamterledigungen).<br />
Die Gesamterledigungen glie<strong>der</strong>n sich in:<br />
Formale Erledigungen (z. B. bei örtlicher o<strong>der</strong> sachlicher Unzuständigkeit <strong>der</strong> angerufenen Stelle, sonstiger Verfahrenshin<strong>der</strong>nisse<br />
wie z. B: Verstreichung <strong>der</strong> Antragsfrist, Klageerhebung, Strafanzeige, Antragsrücknahme)<br />
und<br />
Sachentscheidungen mit Bestätigung o<strong>der</strong> Ausschluss eines ärztlichen Fehlers und/o<strong>der</strong> eines darauf zurückzuführenden<br />
Gesundheitsschadens nach medizinischer Überprüfung des Sachverhalts (Erledigungen nach medizinischer<br />
Beurteilung).<br />
1.3 Zahl <strong>der</strong> Sachentscheidungen, die in <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gesamterledigungen (Nr. 1.2) enthalten sind.<br />
1.4 Prozentualer Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an den Gesamterledigungen.<br />
In den Spalten Vorjahr/Verän<strong>der</strong>ungen sind zum Vergleich die Vorjahreszahlen und die Entwicklung (Zunahme o<strong>der</strong> Abnahme)<br />
im Vergleich zum Vorjahr angegeben.<br />
185
Tabelle 2: Patientenvorwürfe<br />
2008 2009<br />
2.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.133 7.424<br />
2.2 Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe<br />
(Bezug: 2.1; max. 4/Sachentscheidungen)<br />
2.3 Die häufigsten Vorwürfe (Bezug: 2.2)<br />
13.477 14.226<br />
2.3.1 Therapie operativ, Durchführung 3.416 3.656<br />
2.3.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 1.088 1.194<br />
2.3.3 Diagnostik, bildgebende Verfahren 1.040 1.194<br />
2.3.4 Therapie postoperative Maßnahmen 1.028 1.120<br />
2.3.5 Aufklärung, Risiko 701 773<br />
2.3.6 Therapie, Pharmaka 648 605<br />
2.3.7 Therapie, konservativ 555 583<br />
2.3.8 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 474 512<br />
2.3.9 Indikation 446 512<br />
2.3.10 Therapie postoperativ, Infektion 376 393<br />
Erläuterung:<br />
Begutachtungsanträge können einen o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehlervorwürfe betreffen. Bei mehreren Vorwürfen<br />
werden maximal die vier wichtigsten statistisch erfasst. Deshalb ist die Zahl <strong>der</strong> unter 2.2 angegebenen Gesamtzahl <strong>der</strong><br />
Vorwürfe größer als die Bezugszahl 2.1 (Sachentscheidungen).<br />
2.3 Zahlen <strong>der</strong> zehn häufigsten erhobenen Vorwürfe, geglie<strong>der</strong>t nach Teilbereichen ärztlicher Tätigkeit.<br />
186
Tabelle 3: Behandlungsfehler bejaht/verneint<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
3. Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />
3.1 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint 5.240<br />
3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 41<br />
3.3 Behandlungsfehler bejaht 2.143<br />
3.4 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 413<br />
3.5 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1.771<br />
3.6 Schäden, iatrogen fehlerbedingt (Bezug: 3.5) 1.771<br />
3.6.1 Bagatellschaden 55<br />
3.6.2 Schaden: passager leicht/mittel 691<br />
3.6.3 Schaden: passager schwer 280<br />
3.6.4 Dauerschaden leicht/mittel 481<br />
3.6.5 Dauerschaden schwer 173<br />
3.6.6 Tod 91<br />
Erläuterung:<br />
3.1 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen kein Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmangel festgestellt wurde.<br />
3.2 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen zwar kein Behandlungsfehler, aber ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt wurde.<br />
(Anmerkung: Ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist definitionsgemäß kein Behandlungsfehler. Bei Mängeln <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />
ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unwirksam und <strong>der</strong> Eingriff rechtswidrig mit <strong>der</strong> Folge,<br />
dass <strong>der</strong> Arzt für alle Folgen des Eingriffs haftet.)<br />
3.3 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen ein o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehler (ggf. zusätzlich auch Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung)<br />
festgestellt wurden.<br />
3.4 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel nicht ursächlich<br />
für einen Gesundheitsschaden waren.<br />
3.5 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel ursächlich für einen<br />
Gesundheitsschaden waren.<br />
2009<br />
187
Tabelle 4a: Die häufigsten Einzeldiagnosen, die zur Antragsstellung führten<br />
4.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />
4.2 Die häufigsten Einzeldiagnosen/ICD10 (Bezug: 4.1)<br />
4.2.1 Hüftgelenkarthrose 268<br />
4.2.2 Kniegelenkarthrose 263<br />
4.2.3 Unterarmfraktur 153<br />
4.2.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 151<br />
4.2.5 Oberschenkelfraktur 136<br />
4.2.6 Bandscheibenschäden, Lendenwirbelsäule 134<br />
4.2.7 Brustkrebs 131<br />
4.2.8 Deformität, Zehen/Finger 124<br />
4.2.9 Schulter- u. Oberarmfraktur 122<br />
4.2.10 Kniebinnenschaden (durch Verschleiß bedingt) 117<br />
Erläuterung:<br />
Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die zehn häufigsten Diagnosen. Für jedes Verfahren wird eine<br />
(korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete Behandlung durchgeführt wurde, berücksichtigt;<br />
bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />
Tabelle 4b: Die häufigsten Diagnosengruppen, die zur Antragsstellung führten<br />
4.1 Anzahl aller Sachentscheidungen 7.424<br />
4.2 Die häufigsten Diagnosengruppen/ICD10 (Bezug: 4.1)<br />
4.2.1 Gelenkverschleiß 600<br />
4.2.2 Krankheiten <strong>der</strong> Wirbelsäule, des Rückens 325<br />
4.2.3 Sonstige Gelenkkrankheiten 310<br />
4.2.4 Verletzung Knie, Unterschenkel 296<br />
4.2.5 Krankheiten des Weichteilgewebes 208<br />
4.2.6 Verletzung Hand, -gelenk 184<br />
4.2.7 Gutartige Neubildungen 171<br />
4.2.8 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 167<br />
4.2.9 Verletzung Schulter, Oberarm 164<br />
4.2.10 Hirngefäßerkrankungen, Schlaganfall 164<br />
Erläuterung:<br />
Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die zehn häufigsten Diagnosen. Für jedes Verfahren wird eine<br />
(korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete Behandlung durchgeführt wurde, berücksichtigt;<br />
bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />
188<br />
2009<br />
2009
Tabelle 5: Antragsgegner/Behandlungsorte<br />
5.1 Gesamtzahl <strong>der</strong> Antragsgegner bei Sachentscheidungen 8.488<br />
5.2 Krankenhausbereich 6.002<br />
5.3 Praxis 2.486<br />
Erläuterung:<br />
5.1 Zahl <strong>der</strong> Antragsgegner, maximal vier Antragsgegner pro Begutachtungsverfahren.<br />
(Anmerkung: Bei Beteiligung mehrerer Ärzte einer Praxis/Krankenhausabteilung wird die Behandlungseinrichtung<br />
nur einmal als Antragsgegner gezählt.)<br />
5.2/5.3 Verteilung <strong>der</strong> Anträge auf die Versorgungsbereiche Krankenhaus und Praxis.<br />
Tabelle 6: Behandlungsfehler und Behandlungsorte<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
2009<br />
Praxis 2009 Krankenhaus 2009<br />
6.1 Ort des Behandlungsgeschehens Bezug: 2.486 Bezug: 6.002<br />
6.2 Antragsgegner/Fehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht 702 1.539<br />
6.3 Antragsgegner/nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 16 32<br />
6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner 2009<br />
Praxis Klinik<br />
6.4.1 Unfallchirurgie/Orthopädie 597 Unfallchirurgie/Orthopädie 1.890<br />
6.4.2 Hausärztlich tätiger Arzt 354 Allgemeinchirurgie 983<br />
6.4.3 Allgemeinchirurgie 257 Innere Medizin 526<br />
6.4.4 Frauenheilkunde 195 Frauenheilkunde 378<br />
6.4.5 Innere Medizin 195 Neurochirurgie 226<br />
6.4.6 Augenheilkunde 170 Anästhesiologie und Intensivmedizin 219<br />
6.4.7 Radiologie 124 Urologie 183<br />
6.4.8 Urologie 93 Neurologie 166<br />
6.4.9 Haut- und Geschlechtskrankheiten 91 HNO-Heilkunde 145<br />
6.4.10 HNO-Heilkunde 90 Geburtshilfe 143<br />
Erläuterung:<br />
6.2 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> festgestellten Behandlungsfehler und Riskoaufklärungsmängel auf die Versorgungsbereiche<br />
Praxis und Krankenhaus (1 Behandlungsfehler je Fachgebiet/Behandlungseinrichtung – Bezug: Nr. 5.1).<br />
6.3 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> Verfahren, in denen ausschließlich Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung (vgl. Nr. 3.2) festgestellt<br />
worden sind (1 Risikoaufklärungsfehler pro Verfahren – Bezug: Nr. 5.1). Die hier erfassten Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />
sind in Nr. 6.2 nicht enthalten.<br />
6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Fachgebiete, die<br />
am häufigsten von einem Begutachtungsantrag betroffen waren (Bezug: Tabelle 5, je Verfahren maximal vier Antragsgegner/Fachgebiete).<br />
Erfassungskriterium ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht die Facharztkompetenz im Sinne <strong>der</strong> Musterweiterbildungsordnung.<br />
189
Tabelle 6: Fortsetzung<br />
6.5 Die häufigsten Fehler 2009 (max. zwei Fehler pro Antragsgegner)<br />
190<br />
Praxis Klinik<br />
6.5.1 Diagnostik, bildgebende Verfahren 170 Therapie operativ, Durchführung 483<br />
6.5.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 99 Diagnostik, bildgebende Verfahren 317<br />
6.5.3 Therapie operativ, Durchführung 87 Therapie postoperative Maßnahmen 179<br />
6.5.4 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 79 Indikation 129<br />
6.5.5 Indikation 63 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 97<br />
6.5.6 Therapie, Pharmaka 55 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 90<br />
6.5.7 Therapie, konservativ 38 Therapie postoperativ, Infektion 80<br />
6.5.8 Therapie postoperative Maßnahmen 32 Therapie, Pharmaka 79<br />
6.5.9 Diagnostik, allgemein 32 Therapie operativ, Verfahrenswahl 52<br />
6.5.10 Aufklärung, Sicherung 20 Überweisung, Facharzt, Konsil 49<br />
6.6a) Die häufigsten Einzeldiagnosen, bei denen Behandlungsfehler festgestellt wurden (2009)<br />
Praxis Klinik<br />
6.6.1 Brustkrebs 41 Hüftgelenkarthrose 71<br />
6.6.2 Unterarmfraktur 19 Kniegelenkarthrose 53<br />
6.6.3 Deformität, Zehen/Finger 15 Unterarmfraktur 52<br />
6.6.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 14 Schulter- u. Oberarmfraktur 51<br />
6.6.5 Prostatakrebs 13 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 44<br />
6.6.6 Hand- u. Handgelenkfraktur 13 Oberschenkelfraktur 42<br />
6.6.7 Rückenschmerzen 13 Hand- u. Handgelenkfraktur 28<br />
6.6.8 Fußfraktur (ausgenommen oberes<br />
Sprunggelenk)<br />
12 Blinddarmentzündung (akut/unklar) 26<br />
6.6.9 Lungenkrebs 12 Bandscheibenschäden, (Lendenwirbelsäule)<br />
6.6.10 Oberflächliche Verletzungen (nicht näher<br />
benannt)<br />
11 Deformität, Zehen/Finger 22<br />
Erläuterung:<br />
6.5 Die häufigsten Fehlerarten<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn häufigsten Behandlungsfehlerarten,<br />
unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden<br />
war o<strong>der</strong> nicht (maximal zwei Behandlungsfehler je Sachentscheidung).<br />
6.6a Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />
bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt worden sind, unabhängig<br />
davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />
22
Tabelle 6: Fortsetzung<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
6.6b) Die häufigsten Diagnosengruppen, bei denen Behandlungsfehler festgestellt wurden (2009)<br />
Praxis Klinik<br />
6.6.1 Brustkrebs 41 Gelenkverschleiß 134<br />
6.6.2 Sonstige Gelenkkrankheiten 30 Verletzung Knie, Unterschenkel 76<br />
6.6.3 Krankheiten des Weichteilgewebes 29 Verletzung Hand, -gelenk 66<br />
6.6.4 Verletzung Hand, -gelenk 27 Verletzung Schulter, Oberarm 61<br />
6.6.5 Verletzung Knie, Unterschenkel 27 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 57<br />
6.6.6 Krankheiten <strong>der</strong> Wirbelsäule, des Rückens 27 Hirngefäßerkrankungen, Schlaganfall 49<br />
6.6.7 Verletzung Ellenbogen, Unterarm 20 Gutartige Neubildungen 46<br />
6.6.8 Krankheiten <strong>der</strong> Venen etc. 20 Verletzung Hüfte, Oberschenkel 44<br />
6.6.9 Gelenkverschleiß 19 Krankheiten weibl. Genitaltrakt 40<br />
6.6.10 Verletzung Knöchelregion, Fuß 14 Sonstige Gelenkkrankheiten 40<br />
6.6.11 Verletzungen (nicht näher benannte Teile<br />
des Rumpfes)<br />
Erläuterung:<br />
6.6bDie häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die zehn Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />
bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung festgestellt worden sind, unabhängig<br />
davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />
14<br />
191
4.4 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />
4.4.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung<br />
Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ berät aktuelle Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung und<br />
unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei entsprechenden Beschlussfassungen.<br />
Durch inhaltliche Rückkopplungen mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
(siehe dazu separaten Abschnitt) können einzelne Themen selektiv einer breiteren<br />
Diskussion zugeführt werden o<strong>der</strong> umgekehrt die Ergebnisse solcher Diskussionen mit<br />
Vertretern <strong>der</strong> Landesebene in die Ausschussberatungen eingebunden werden. Der Ausschuss<br />
„Qualitätssicherung“ hatte im Berichtszeitraum unter dem Vorsitz von Dr. Günther<br />
Jonitz am 15. April <strong>2010</strong> und am 26. Oktober <strong>2010</strong> getagt. Im Zentrum <strong>der</strong> Beratungen<br />
standen aktuelle Entwicklungen in den Bereichen von Qualitätsmanagement und<br />
Qualitätssicherung, wobei die Umsetzung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie <strong>der</strong> Weiterentwicklungsbedarf<br />
bei <strong>der</strong> Qualitätssicherung aus Sicht <strong>der</strong> Ärztekammern Schwerpunktthemen bildeten.<br />
Auf <strong>der</strong> Agenda standen somit:<br />
• Sektorenübergreifende Qualitätssicherung/Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
• Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung/Regionales Qualitätsreporting<br />
• Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen<br />
• Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Richtlinie Labor<br />
Tabelle 1 zeigt eine Übersicht von Arbeitsaufträgen zum Leitthema „Qualitätswettbewerb“,<br />
dem sich <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ seit seiner Klausurtagung im Jahre<br />
2008 mit beson<strong>der</strong>er Aufmerksamkeit widmet.<br />
Tabelle 1: Stärkung <strong>der</strong> Rolle von <strong>Bundesärztekammer</strong>/Landesärztekammern im „Qualitätswettbewerb“<br />
– Arbeitsaufträge und Umsetzungsstand<br />
Thema Umsetzung Sachstand<br />
Systematische Darstellung bestehen<strong>der</strong><br />
Aktivitäten/Pilotprojekte<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern im Bereich <strong>der</strong><br />
sektorübergreifenden Qualitätssicherung,<br />
dazu Abfrage <strong>der</strong> Landesebene<br />
durch die Geschäftsführung.<br />
Ableitung von Tracerdiagnosen<br />
für sQS, Integration <strong>der</strong><br />
Rechercheergebnisse in die<br />
nächste Auflage des kammerübergreifenden<br />
Qualitätsberichts.<br />
Zuständigkeit: Dezernat 3<br />
192<br />
Schriftliche Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Ende 2008<br />
erfolgt, Auswertung und Zusammenführung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse<br />
im Juni 2009. Berücksichtigung<br />
bei <strong>der</strong> Neuauflage des<br />
kammerübergreifenden Qualitätsberichts.<br />
Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
auf Ständiger Konferenz QS<br />
sowie im kammerübergreifenden<br />
Qualitätsbericht ist erfolgt.
Tabelle 1: Fortsetzung<br />
Thema Umsetzung Sachstand<br />
Erstellung einer Übersicht über die<br />
aktuelle Zusammensetzung <strong>der</strong><br />
Lenkungsgremien (einschließlich<br />
Beziehungen zur jeweiligen KV),<br />
Integration <strong>der</strong> Rechercheergebnisse<br />
in die nächste Auflage des<br />
kammerübergreifenden Qualitätsberichts<br />
Zuständigkeit: Dezernat 3<br />
Konsentierung <strong>der</strong> Eckpunkte für<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> sQS auf Landesebene<br />
zwischen BÄK und KBV<br />
Zuständigkeit: Dezernat 3<br />
Monitoring <strong>der</strong> regionalen Versorgungsqualität:<br />
Entwicklung von Indikatorensets,<br />
Ergänzung des<br />
kleinräumigen Bedarfsplanungs-<br />
Instruments, welches <strong>der</strong>zeit auf<br />
Basis eines bestehenden Instruments<br />
für die vertragsärztliche Bedarfsplanung<br />
für den stationären<br />
Sektor adaptiert wird.<br />
Zuständig: Dezernat 3<br />
Erarbeitung eines Clearingkonzepts<br />
„Zentrum“ und „Zentrumszertifizierung“<br />
Zuständig: Dezernat 3<br />
Clearing von Patienteninformationen,<br />
Entwicklung von Qualitätskriterien<br />
für Krankenhausführer,<br />
Arztsuchmaschinen und an<strong>der</strong>e<br />
Qualitätsdarstellungen.<br />
Zuständig: ÄZQ.<br />
Clearing von Leitlinien, bewährtes<br />
Verfahren des ÄZQ wird dort wie<strong>der</strong><br />
aufgenommen.<br />
Schriftliche Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Ende 2008,<br />
Auswertung und Zusammenführung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse im Juni<br />
2009. Berücksichtigung bei <strong>der</strong><br />
Neuauflage des kammerübergreifenden<br />
Qualitätsberichts.<br />
Bildung einer temporären Arbeitsgruppe<br />
aus Dezernat 3 <strong>der</strong><br />
BÄK und Dezernat 7 <strong>der</strong> KBV.<br />
Entwicklung eines datenbankgestütztenBedarfsplanungsinstruments<br />
„GeKAS“ und Entwicklung<br />
eines Konzepts für ein<br />
regionales sektorenübergreifendes<br />
Qualitätsreporting unter<br />
Einbeziehung externer Expertise.<br />
Gründung einer Arbeitsgruppe<br />
„Gute Zertifizierung“.<br />
Entwicklung von Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Arzt- und Klinikbewertungsportale,anschließend<br />
Bewertung existieren<strong>der</strong><br />
Portale in einem<br />
Clearingverfahren.<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Abfrage <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
in Ständiger Konferenz QS<br />
sowie im kammerübergreifenden<br />
Qualitätsbericht ist erfolgt. Ergänzende<br />
Abfrage zum Stand <strong>der</strong><br />
Bildung <strong>der</strong> neuen Landesarbeitsgemeinschaften<br />
für sQS erfolgte<br />
im Oktober <strong>2010</strong> im Rahmen<br />
eines Workshops <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Konsentierung des gemeinsamen<br />
Eckpunktepapiers im Januar<br />
2009, Veröffentlichung des<br />
Eckpunktepapiers im Deutschen<br />
Ärzteblatt im April 2009 (Diel F,<br />
Klakow-Franck R. Sektorenübergreifende<br />
Qualitätssicherung:<br />
Gestaltungsspielraum für regionale<br />
Beson<strong>der</strong>heiten. Dtsch<br />
Arztebl 2009; 106(11): A 491)<br />
Vorstellung des datenbankgestütztenBedarfsplanungsinstruments<br />
„GeKAS“ im Ausschuss<br />
„Qualitätssicherung“ (bereits<br />
Ende 2009 erfolgt). Vorstellung<br />
des Konzepts zum Monitoring <strong>der</strong><br />
regionalen Versorgungsqualität<br />
und Empfehlung, die Umsetzung<br />
des Konzepts über die För<strong>der</strong>initiative<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Versorgungsforschung zu ermöglichen.<br />
Ein in mehreren AG-Sitzungen<br />
entwickelter Konzeptentwurf, in<br />
dem eine Definition von medizinischen<br />
Versorgungszentren vorgenommen<br />
wird und – darauf aufbauend<br />
– Anfor<strong>der</strong>ungen an ein<br />
gutes Zertifizierungsverfahren zu<br />
formulieren sind, liegt vor und<br />
wird noch ausdifferenziert<br />
1. Modul: „Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für Arztbewertungsportale“<br />
Ende 2009 abgeschlossen. Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> ersten Ergebnisse<br />
des Begutachtungsverfahrens<br />
im November <strong>2010</strong> durch<br />
das ÄZQ erfolgt (www.arztbewertungsportale.de)<br />
2. Modul: „Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Klinikbewertungsportale“:<br />
Entwicklung läuft noch.<br />
Umsetzung liegt beim ÄZQ siehe Bericht des ÄZQ<br />
193
Tabelle 1: Fortsetzung<br />
Thema Umsetzung Sachstand<br />
Entwicklung von qualitätsgesicher- Implementierung einer Arbeits- Recherche und Aufbereitung von<br />
ten Versorgungskonzepten und ggf. gruppe<br />
Materialien noch nicht abge-<br />
Vertragsmustern für eine populationsbezogene<br />
integrierte Versorgung.<br />
Zuständig: Dezernat 4 (Ausschuss<br />
„Ambulante Versorgung“).<br />
schlossen<br />
Erstellung einer Datenbank für<br />
ärztliche Qualitätsinitiativen.<br />
Entwicklung eines Clearingkonzepts<br />
mit Mindestgütekriterien für<br />
ärztliche Qualitätsinitiativen.<br />
Entwicklung eines Gütesiegels auf<br />
Basis dieses Clearingkonzepts, mit<br />
dem Landesärztekammern bzw.<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit<br />
erhalten, Qualitätsinitiativen<br />
auszuzeichnen.<br />
Zuständig: Dezernat 3<br />
Implementierung einer Arbeitsgruppe<br />
Mit Recherchen und Vorarbeiten<br />
wurde begonnen<br />
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung/Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
Die Weiterentwicklung <strong>der</strong> bisher sektoral organisierten Qualitätssicherung medizinischer<br />
Leistungen zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die eine Beobachtung<br />
von Patienten über längere Zeiträume ermöglicht und damit auch die Erfassung von<br />
Ergebnisqualität unterstützt, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> befürwortet. Der G-BA<br />
bemühte sich in <strong>2010</strong>, entsprechende gesetzliche Vorgaben zur Einführung einer sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung auf Basis einer Richtlinie zu konkretisieren (weitere<br />
Einzelheiten im Abschnitt 4.4.2 unter „Sektorenübergreifende Qualitätssicherung“).<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ bewertete diese Richtlinie allerdings noch nicht als<br />
Durchbruch. Dazu orientierten sich die Vorgaben zu wenig am tatsächlichen Versorgungsbedarf<br />
und auch nicht am Leitbild einer auf kontinuierliche Verbesserung abzielenden<br />
Qualitätssicherung. Die Richtlinie wurde eher als das Ergebnis eines Kompromisses<br />
zwischen stark divergierenden Vorstellungen <strong>der</strong> Träger des G-BA eingestuft. Die<br />
Rolle <strong>der</strong> Kammern sei dabei trotz wie<strong>der</strong>holt geäußerter Bedenken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
marginalisiert worden. Dies beträfe insbeson<strong>der</strong>e die Zusammensetzung <strong>der</strong><br />
geplanten Landesarbeitsgemeinschaften für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung,<br />
in <strong>der</strong> sich die Stimmverhältnisse des G-BA wi<strong>der</strong>spiegelten. Die Expertise <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern aus <strong>der</strong> langjährig etablierten extern vergleichenden Qualitätssicherung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser werde hier nicht genügend berücksichtigt.<br />
Nach Auffassung des Ausschusses „Qualitätssicherung“ bedürfte es zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung einer stärkeren Berücksichtigung <strong>der</strong> diesbezüglichen Beschlusslage<br />
des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong>. Danach sind folgende Maßnahmen essentiell<br />
und gegenüber dem Gesetzgeber einzufor<strong>der</strong>n:<br />
• adäquate Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern an <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
• Aufwertung <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im für Qualitätssicherung zuständigen<br />
Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
194
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
• Entschlackung <strong>der</strong> Qualitätssicherungsregelungen im SGB V<br />
• Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung durch <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Landesärztekammern<br />
Der Ausschuss diskutierte intensiv den Nutzen einer juristischen Klärung, die den Landesärztekammern<br />
die gefor<strong>der</strong>te Beteiligung an den Landesarbeitsgemeinschaften potentiell<br />
zusichern könnte. Im Ergebnis wurde von einer entsprechenden Empfehlung<br />
Abstand genommen, da einerseits <strong>der</strong> Ausgang einer solchen juristischen Prüfung unklar<br />
sei und an<strong>der</strong>erseits eine unnötige Einengung von Verhandlungsspielraum auf regionaler<br />
Ebene bedeuten könnte. Als erfolgversprechen<strong>der</strong> für eine Integration <strong>der</strong> Kammern<br />
in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung bewertete <strong>der</strong> Ausschuss hingegen<br />
eine enge Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV). Mit Hilfe <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung soll geprüft werden,<br />
welche gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e eine Rückführung <strong>der</strong> umfangreichen<br />
Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB V, angestrebt werden sollten. Der Ausschuss<br />
befürwortete dabei einen systemimmanenten Weg, d. h., es sollen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />
im Detail auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Gesetze und Richtlinien erbracht werden.<br />
Die Alternative, eine radikale Verweigerung von Qualitätssicherungsauflagen sozialgesetzlicher<br />
Provenienz unter Verweis auf die alleinige Gültigkeit des Berufsrechts, wurde<br />
als unrealistisch eingestuft. Der Ausschuss unterstützte die Absicht, die hierzu bereits<br />
begonnenen Gespräche des Vorsitzenden und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) fortzusetzen.<br />
Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung/Regionales Qualitätsreporting<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ griff den Entwicklungsauftrag zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> sektoralen zu einer sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Qualitätssicherung<br />
auf, den <strong>der</strong> 112. Deutsche Ärztetag 2009 an die <strong>Bundesärztekammer</strong> vergeben<br />
hatte (Vorstandsantrag, Drucksache VIII-05). Hierzu hatte die Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit externer Expertise ein Konzept für ein regionales<br />
sektorenübergreifendes Qualitätsreporting vorbereitet. Die Fokussierung auf regionale<br />
Strukturen und hierbei auf die Möglichkeit eines Monitorings <strong>der</strong> regionalen Versorgungsqualität<br />
war als erstrebenswert eingestuft worden und stand im Zusammenhang<br />
mit positiven Gesprächen zwischen Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />
Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bzw. <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (GMK) und Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Landesärztekammer. Als technische Unterstützung für Möglichkeiten <strong>der</strong> Ärztekammern,<br />
sich künftig stärker in die Bedarfsplanung einzuschalten, wurde das im Auftrag<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte Instrument zur kleinräumigen Analyse <strong>der</strong><br />
Versorgungssituation im stationären Bereich (GeKAS) gesehen.<br />
Der Ausschuss diskutierte auch die im Verlauf des Jahres <strong>2010</strong> deutlich intensivierten<br />
Überlegungen <strong>der</strong> GMK, die bestehenden Regelungen zur Bedarfsplanung einer grundlegenden<br />
Reform zu unterziehen. Das hierbei deutlich gewordene Interesse <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
an einer stärkeren Mitgestaltungsmöglichkeit warf auch die Frage einer entsprechenden<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern auf. Die Vorstellungen <strong>der</strong> GMK ließen<br />
erkennen, dass eine Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern an den ins Auge gefassten Arbeitsgemeinschaften<br />
für sektorenübergreifende Bedarfsplanung durchaus unterschiedlich<br />
bewertet wird. Der Ausschuss stellte fest, dass hierbei eine Situation analog zur Besetzung<br />
<strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften für sektorenübergreifende Qualitätssiche-<br />
195
ung entstehen könnte, in <strong>der</strong> lediglich die Trägerorganisationen des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses ihr spiegelbildliches Abbild auf Landesebene wie<strong>der</strong>finden. Um die<br />
Position <strong>der</strong> Ärztekammern zu festigen, wurde daher eine enge Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> KBV als sinnvoll achtet. Auf methodischer Ebene empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, einen Zugang<br />
zum Bedarfsplanungs-Analyseinstrument „eGIS“ <strong>der</strong> KBV anzustreben.<br />
Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ hatte sich wie<strong>der</strong>holt damit beschäftigt, dass die<br />
umfassenden sozialrechtlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung medizinischer Leistungen<br />
in dieser Form keine Entsprechung in <strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung finden.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die vertragsärztliche Qualitätssicherung kann größtenteils nicht auf den<br />
privatärztlichen Bereich übertragen werden. Mit Blick auf eine wie<strong>der</strong>holt unterstellte<br />
Qualitätssicherungslücke bei Privatpatienten hatte <strong>der</strong> Ausschuss allerdings konstatiert,<br />
dass ein solches vorgebliches Defizit weitgehend durch berufsrechtliche und spezialgesetzliche<br />
Regelungen verhin<strong>der</strong>t werde. Gleichwohl empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, das Feld<br />
von Qualitätssicherung und Qualitätsdarlegung <strong>der</strong> Versorgung von privat versicherten<br />
Patienten deutlicher als bisher durch die Ärztekammern zu besetzen. Dementsprechend<br />
wurde die Implementierung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Zunächst soll festgestellt<br />
werden, ob die vielfach behaupteten Qualitätsunterschiede in <strong>der</strong> vertragsärztlichen und<br />
<strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung tatsächlich nachweisbar sind. Dem Ausschuss wurde<br />
insgesamt ein dreistufiges Vorgehen vorgelegt:<br />
1. Transparenz: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstellt eine Datenbank, in <strong>der</strong> ärztliche Qualitätsinitiativen<br />
außerhalb <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung verzeichnet<br />
sind.<br />
2. Clearing: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelt ein Clearingkonzept, in dem Mindestgütekriterien<br />
für ärztliche Qualitätsinitiativen beschrieben sind.<br />
3. Gütesiegel: Die Landesärztekammern bzw. die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhalten die<br />
Möglichkeit, auf Basis dieses Clearingkonzepts Gütesiegel für die Beteiligung an Qualitätsinitiativen<br />
zu erteilen.<br />
Der Ausschuss befürwortete als ersten Schritt die Erstellung <strong>der</strong> Datenbank zu ärztlichen<br />
Qualitätsinitiativen, um dann anhand <strong>der</strong> Ergebnisse das weitere Vorgehen zu beraten.<br />
Mit Blick auf die Erteilung von Gütesiegeln wurde auf eine kontroverse Diskussion<br />
in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
hingewiesen. Hier war unter an<strong>der</strong>em auf den Bedarf <strong>der</strong> Prüfung juristischer<br />
Implikationen <strong>der</strong> Erteilung von Gütesiegeln hingewiesen worden sowie auf den Definitionsbedarf<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern als unabhängige, unparteiische Institutionen. In Anerkennung<br />
dieser Problematik hielt <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ fest, dass ein bloßer<br />
Verweis, wonach es keine Belege für eine schlechtere Qualitätssicherung für Privatpatienten<br />
gäbe, nicht mehr ausreichend sei.<br />
Es wurde als wesentlich eingestuft, dass von den Ärztekammern eine Initiative ausgehe.<br />
Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ setzte sich kritisch mit den Entwicklungen zum<br />
Thema Normung in <strong>der</strong> Medizin auseinan<strong>der</strong>. Europäische und internationale Aktivitäten<br />
dringen zunehmend in Bereiche <strong>der</strong> Qualitätssicherung auf nationaler Ebene vor<br />
und verursachen dort Doppelregelungen und Abgrenzungsprobleme bezüglich <strong>der</strong> Re-<br />
196
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
gelungskompetenz (siehe auch Abschnitt 4.5.5 unter „Normung in <strong>der</strong> Medizin“). Dies<br />
betrifft nicht zuletzt das ärztliche Berufsrecht und damit die Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern,<br />
etwa im Bereich <strong>der</strong> Weiterbildung. Als potentielle Maßnahmen einer Gegensteuerung<br />
diskutierte <strong>der</strong> Ausschuss eine Reihe von Optionen:<br />
1. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Normung wie bisher auf semiprofessioneller<br />
Ebene, was bei <strong>der</strong> sich abzeichnenden Ausweitung <strong>der</strong> Normung auf den Dienstleistungsbereich<br />
und auf Inhalte <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit riskant erschiene.<br />
2. Ausbau von Ressourcen in <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um <strong>der</strong><br />
wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin bzw. im Gesundheitswesen gerecht<br />
zu werden.<br />
3. Sensibilisierung in allen Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Verteilung von<br />
Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Normung. Auch hier stelle sich allerdings die Frage nach<br />
den personellen Kapazitäten.<br />
4. Netzwerk Normung in <strong>der</strong> Medizin – gemeinsam mit den Landesärztekammern<br />
könnte versucht werden, mit entsprechenden haupt- o<strong>der</strong> ehrenamtlichen Experten<br />
die Aktivitäten im Bereich Normung zu verstärken. Hier habe es durch individuelles<br />
Engagement schon Beispiele <strong>der</strong> Begleitung von Normungsvorhaben gegeben, das<br />
durch Bildung eines Netzwerkes zu verbreitern wäre. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hätte<br />
dabei Koordinierungsfunktion, z. B. über Etablierung einer Ständigen Konferenz<br />
„Normung in <strong>der</strong> Medizin“.<br />
Der Ausschuss votierte dafür, das Thema in einem abgestuften Verfahren in weiteren<br />
Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu diskutieren und stellte die Notwendigkeit einer zusätzlichen<br />
Bereitstellung personeller Ressourcen fest, um den Bereich <strong>der</strong> Normung in<br />
<strong>der</strong> Medizin systematischer und professioneller bearbeiten zu können.<br />
Richtlinie Labor<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ beschäftigte sich mit weiteren Detailregelungen zu<br />
dem im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedeten neuen<br />
Konzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Teil A<br />
des zweiteiligen Richtlinienkonzepts regelt grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagementsysteme<br />
bei laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen; in den B-Teilen<br />
finden sich Details zu den verschiedenen Bereichen laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen. Bei <strong>der</strong> Beschlussfassung im November 2007 war das Gesamtkonzept,<br />
d. h. Teil A, gemeinsam mit einem ersten B-Teil „Quantitative laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen“, beschlossen worden, weitere B-Teile sollten mithilfe separater<br />
Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Davon konnte Teil B 4 „Ejakulatuntersuchungen“ fertig<br />
gestellt und vom Ausschuss „Qualitätssicherung“ dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zwecks Verabschiedung empfohlen werden. Eine ausführlichere Darstellung<br />
des Sachverhalts findet sich in Abschnitt 4.4.3 unter „Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“.<br />
Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
Als Forum für den regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den<br />
Landesärztekammern, aber auch zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist für den Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung eine Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
eingerichtet worden. Hier treffen sich regelmäßig die haupt- und ehren-<br />
197
amtlichen Vertreter <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene <strong>der</strong> Ärzteschaft, um aktuelle Themen<br />
auf dem Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zu diskutieren und<br />
Strategien für ein Vorgehen <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Zukunft zu entwickeln.<br />
Im Berichtszeitraum hat die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ am 26.05.<strong>2010</strong><br />
und am 14.12.<strong>2010</strong> getagt. Beratungsthemen waren:<br />
• sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
• Zentrumszertifizierung<br />
• Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Patientensicherheit<br />
• Weiterentwicklung regionaler Bedarfsplanungsinstrumente<br />
• Mitgestaltung von Qualitätssicherungsregelungen nach SGB V.<br />
Zu beiden Veranstaltungen wurden auch Gäste eingeladen, um sich über Einzelprojekte<br />
aus erster Hand zu informieren. Dabei ging es um die Entwicklung von Qualitätssicherungskonzepten<br />
bei privaten Klinikbetreibern, um bundesweite Aktivitäten wie die Aktion<br />
saubere Hände, den nationalen Krebsplan und den Stand <strong>der</strong> Einrichtung eines Endoprothesenregisters.<br />
Zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wurde im Berichtszeitraum<br />
ein eigener Workshop durchgeführt. Dazu, zu diesem Thema insgesamt<br />
und zu an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz diskutierten Themen siehe weiter unten in<br />
den entsprechen Abschnitten dieses Kapitels zur Qualitätssicherung.<br />
Welche Entwicklungen ein Informations- und Meinungsaustausch mit den Repräsentanten<br />
von Qualitätsinitiativen im Klinikbereich nehmen kann, zeigt sich beispielsweise<br />
bei dem Projekt „Initiative Qualitätsmedizin (IQM)“. Hieraus bzw. aus <strong>der</strong> aktiven Beteiligung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an dem entsprechen Peer-Review-Verfahren ist die Entwicklung<br />
eines qualifizierenden Fortbildungskonzeptes, des Curriculum Peer Review<br />
entstanden (auch dazu einige Details weiter unten), welches mittlerweile auf großes Interesse<br />
gestoßen ist, weil sich auch Fachgesellschaften und an<strong>der</strong>e Gruppierungen von<br />
dem Instrument Peer Review einen positiven Schub für die Qualitätssicherung versprechen.<br />
Zum Thema Zentrumszertifizierung wurde von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
eine Arbeitsgruppe einberufen, die in einer Reihe von Sitzungen und Telefonkonferenzen<br />
ein Positionspapier auf den Weg gebracht hat, in welchem zuerst eine<br />
Definition von medizinischen Versorgungszentren vorgenommen wird, um darauf aufbauend<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an ein gutes Zertifizierungsverfahren zu formulieren. Das Zwischenergebnis<br />
wurde auf <strong>der</strong> Herbstsitzung im Dezember zur Diskussion gestellt. Die<br />
Mitglie<strong>der</strong> haben den dort präsentierten Stand <strong>der</strong> Arbeiten an dem Positionspapier zur<br />
„guten Zentrumszertifizierung“ sehr positiv aufgenommen und die Arbeitsgruppe darin<br />
bestärkt, die Konzeption detaillierter auszuarbeiten. Das Ergebnis wird 2011 vorliegen.<br />
Selbstverständlich haben sich die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
auch jeweils über die aktuelle Situation beim ÄZQ, bei KTQ und bei <strong>der</strong> BQS informieren<br />
lassen, wie sie in diesem <strong>Tätigkeitsbericht</strong> an entsprechen<strong>der</strong> Stelle wie<strong>der</strong>gegeben<br />
ist. Insgesamt ist die Ständige Konferenz ihrem Anspruch als Drehscheibe für aktuelle<br />
Informationen und als Katalysator für den politischen Meinungsbildungsprozess<br />
auch im Berichtsjahr wie<strong>der</strong> voll gerecht geworden.<br />
198
Patientensicherheit<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Das Thema Patientensicherheit hat sowohl in Deutschland als auch im internationalen<br />
Kontext in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. International gesehen<br />
war <strong>der</strong> Auslöser <strong>der</strong> im Jahr 2000 erschienene Bericht „To Err is Human“ des Institute<br />
of Medicine, <strong>der</strong> erstmalig Fragen zur Häufigkeit und zu den Ursachen von Fehlern<br />
in <strong>der</strong> Medizin in einer umfassenden Weise dargelegt hat.<br />
In Deutschland beschäftigen sich bereits seit den neunziger Jahren die Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen <strong>der</strong> Landesärztekammern mit <strong>der</strong> systematischen<br />
Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen. Einzelne Projekte, wie z. B. <strong>der</strong> Berliner<br />
Gesundheitspreis 2002, <strong>der</strong> erstmals für Projekte zur Fehlervermeidung in Medizin und<br />
Pflege verliehen wurde, stehen für eine wachsende Bedeutung des Themas in <strong>der</strong> Patientenversorgung.<br />
Eine erste deutschlandweite Herangehensweise an das Thema „Patientensicherheit<br />
und Fehlervermeidung“ zeichnet sich im gleichnamigen Aktionsplan des<br />
Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) von 2002 ab. Nach erfolgreicher<br />
Vergabe des „Berliner Gesundheitspreises“ zum Thema Patientensicherheit wurde im<br />
Jahr 2004 das Thema von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
(KBV) aufgegriffen und von <strong>der</strong>en Vorständen beschlossen, die Gründung eines<br />
Netzwerkes als zentrale Grundlage für mehr Patientensicherheit zu befürworten.<br />
Auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 sprach sich die deutsche Ärzteschaft für einen<br />
Paradigmenwechsel in puncto Patientensicherheit aus: Es wurden Initiativen und Maßnahmen<br />
zur Schaffung einer Sicherheitskultur im deutschen Gesundheitswesen beschlossen,<br />
die auf vertrauensbildenden Maßnahmen, ganzheitlichen Fehlervermeidungsstrategien,<br />
Enttabuisierung des Themas usw. beruhen. Dazu bedurfte es u. a. einer<br />
Netzwerkgründung, was im gleichen Jahr mit <strong>der</strong> Gründung des Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />
e. V. (APS) realisiert wurde. Die öffentliche Diskussion wurde u. a.<br />
durch die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 28.02.2008 auf einer Pressekonferenz im<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), vorgestellten Broschüre „Aus Fehlern lernen“<br />
des APS verstärkt. Damit wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein deutliches Zeichen<br />
für eine offene Thematisierung von Fehlern und Beinaheschäden in <strong>der</strong> Medizin<br />
gesetzt. „Es soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Fehler – auch in <strong>der</strong> Medizin –<br />
nicht in jedem Fall vermeidbar sind und deshalb das Augenmerk auf <strong>der</strong> Ursachenanalyse<br />
und auf Maßnahmen zur prospektiven Fehlervermeidung liegen muss.“, sagte Prof.<br />
Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, auf <strong>der</strong> Pressekonferenz<br />
anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre.<br />
Auf EU-Ebene zeigt sich, dass Patientensicherheit neben Qualitätssicherung als übergeordnetes<br />
Thema aller Mitgliedstaaten betrachtet wird. Zugrunde gelegt wird dabei <strong>der</strong><br />
Anspruch, dass <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> EU-Bevölkerung vor fehlerhafter medizinischer Versorgung<br />
in allen Län<strong>der</strong>n gleichermaßen gewährleistet sein müsse, unabhängig davon,<br />
dass die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung bei den einzelnen Mitgliedstaaten<br />
selbst und nicht etwa bei <strong>der</strong> EU-Kommission liegt.<br />
Stellvertretend für die vielfältigen Initiativen, die durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> angestoßen<br />
wurden, sei auf zwei aktuelle internationale Projekte hingewiesen, die von <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft mitgetragen werden:<br />
• EUNetPaS (www.eunetpas.eu) ist ein von den Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU getragenes<br />
Netzwerk, das sich mit dem Thema „Patientensicherheit“ auseinan<strong>der</strong>setzt. Neben<br />
199
<strong>der</strong> deutschen „Leading Agency“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit übernahm<br />
die Ärztekammer Berlin als „Operating Agency“ die konkrete Projektbetreuung.<br />
Dies war vor allem die aktive Mitarbeit im Work Package „Education and Training“.<br />
Das vom ÄZQ erarbeite Fortbildungskonzept Patientensicherheit war eine auf<br />
europäischer Ebene wichtige Arbeitsgrundlage. Das Projekt wurde im dritten Quartal<br />
<strong>2010</strong> abgeschlossen.<br />
• Das im Aufbau befindliche Nachfolgeprojekt einer „Joint Action on Patient Safety and<br />
Quality of Healthcare“ wird Mitte 2011 seine Arbeit aufnehmen. Begleitet werden<br />
diese Projekte von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Patient Safety and Quality of Care Working<br />
Group“ <strong>der</strong> Europäischen Kommission, in <strong>der</strong> regelmäßig Experten aller Mitgliedstaaten<br />
zusammenkommen und die die EU-Kommission im Bereich „Patientensicherheit<br />
und Versorgungsqualität“ berät. Für Deutschland nimmt dabei <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther Jonitz,<br />
als Berater <strong>der</strong> Bundesregierung teil.<br />
• „High 5s“ ist ein Projekt, das vom APS und vom ÄZQ getragen wird, und das die Realisierbarkeit<br />
<strong>der</strong> Umsetzung ausgewählter WHO-„Solutions for Patient Safety“ in<br />
deutschen Krankenhäusern überprüfen soll.<br />
Initiativen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Patientensicherheit und Etablierung einer<br />
Sicherheits- und Fehlerkultur im Gesundheitswesen<br />
KTQ-Krankenhaus-Katalog 2009<br />
In den Katalog 2009 wurde speziell eine Subkategorie „Patientensicherheit“ aufgenommen.<br />
Krankenhäuser, die das KTQ-Zertifikat anstreben, müssen ausführlich ihre Maßnahmen<br />
und Ergebnisse zur Erhöhung <strong>der</strong> Patientensicherheit darlegen. Dabei sind<br />
u. a. zu berücksichtigen:<br />
• Schutz des Patienten vor Eigen- und Fremdgefährdung (z. B. CIRS)<br />
• Medizinisches Notfallmanagement<br />
• Hygienemanagement<br />
• Infektionsmanagement (z. B. Vermeidung nosokomialer Infektionen)<br />
• Arzneimittel (z. B. Arzneimitteltherapiesicherheit, Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen)<br />
• Sicherer Umgang mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten sowie Medizinprodukten.<br />
Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />
Die bei den Landesärztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
befassen sich bereits seit 1975 umfassend mit <strong>der</strong> Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />
und Fragen des Schadensausgleichs. Beschwerden von Patientinnen und<br />
Patienten werden objektiv und profund aufgearbeitet. Der Patient kann durch ein außergerichtliches<br />
effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf<br />
gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent <strong>der</strong> Fälle werden die Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert<br />
und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Seit 2006 werden die Daten mit Hilfe des<br />
Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer<br />
Bundesstatistik zusammengeführt (siehe Kapitel 4.3). Vertreter <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Qualitätssicherung“ nehmen aktiv an <strong>der</strong> AG Behandlungsfehlerregister des APS teil.<br />
200
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Erfassung von kritischen Ereignissen (CIRSmedical)<br />
Ein weiteres Feld ist die Analyse von kritischen Ereignissen im Rahmen von sogenannten<br />
Critical Incident Reporting Systems (CIRS). Unter dem Motto „Berichten und Lernen“<br />
können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens zu allen sicherheitsrelevanten<br />
Ereignissen, die in <strong>der</strong> Medizin auftreten, berichten. Dies können Fehler,<br />
Beinaheschäden, kritische Ereignisse o<strong>der</strong> auch unerwünschte Ereignisse sein.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Analyse von Meldungen zu Beinaheschäden sind hier beson<strong>der</strong>s wertvoll,<br />
da kritische Ereignisse, die (noch) nicht zu einem Schaden geführt haben, gleichsam<br />
als Frühwarnsysteme auf kritische Momente in <strong>der</strong> Patientenversorgung aufmerksam<br />
machen können.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> KBV ein bundesweit zur Verfügung<br />
stehendes Netzwerk für internetbasierte Fehlerberichts- und Lernsysteme (CIRS-Netzwerk)<br />
an, das anonymisierte freiwillige Meldungen zu Beinaheschäden erfasst und analysiert<br />
(www.cirsmedical.de; siehe auch Kapitel 4.5). Am bundesweiten, trägerübergreifenden<br />
Projekt „Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland“ (www.kh-cirs.de) des APS ist die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> durch das ÄZQ vertreten.<br />
Fortbildung<br />
„Lernen aus Fehlern“ bedeutet, wichtige Erkenntnisse <strong>der</strong> Fehlerforschung anzuwenden<br />
und Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können. Hierfür sind konkrete Trainingsund<br />
Fortbildungsangebote notwendig. Beispielhaft seien hier das Fortbildungskonzept<br />
„Patientensicherheit“ des ÄZQ genannt, aber auch die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen,<br />
die von den Landesärztekammern angeboten werden und die sich auf unterschiedliche<br />
Themenschwerpunkte beziehen.<br />
Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren<br />
Unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft hat sich im Jahr 2005 ein deutschlandweites Bündnis<br />
„Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.“ (APS) etabliert (www.aktionsbuendnispatientensicherheit.de),<br />
das zwischenzeitlich über 300 Mitglie<strong>der</strong> u. a. aus den Bereichen<br />
ärztliche Selbstverwaltung, medizinische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe,<br />
Patientenvertreter vereinigt.<br />
Zu den Gründungsmitglie<strong>der</strong>n zählten Dr. Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> zugleich im Mai 2009 zum Vorsitzenden des APS<br />
gewählt wurde, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
sowie Dr. Regina Klakow-Franck, Leiterin <strong>der</strong> Dezernate 3 und 4 und stellvertretende<br />
Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Darüber hinaus ist seit 2007 das<br />
ÄZQ als Institution Mitglied im APS. <strong>Bundesärztekammer</strong>, KBV und Deutscher Ärzte-<br />
Verlag gehören zu den Sponsoren des APS.<br />
Ziel des APS ist es, sowohl den Austausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen<br />
zu för<strong>der</strong>n als auch konkrete Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten. Das APS hat<br />
zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Ergebnisse<br />
in Form von konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlichen und allen Interessierten<br />
zur Verfügung stellen. Es werden unter punktueller Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
u. a. folgende Themen bearbeitet:<br />
• Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />
• Bildung und Training im Bereich Patientensicherheit<br />
201
• Informieren – Beraten – Entscheiden, Risikokommunikation<br />
• Medizinproduktassoziierte Risiken<br />
• Patientensicherheit im Alter (in Gründung)<br />
Eine Broschüre mit Empfehlungen zur „Kommunikation im Schadensfall“ ist in Vorbereitung<br />
und wird für die Fortbildungsangebote <strong>der</strong> Ärztekammern relevant werden.<br />
Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
Im Rahmen des Aktionsplans 2008/2012 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
(AMTS) in Deutschland, initiiert vom BMG im Herbst 2007, wurde bei <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft (AkdÄ) eine Koordinierungsgruppe eingerichtet,<br />
die die aktuell ca. 70 Maßnahmen umsetzt und fortschreibt. In einem zweimal jährlich<br />
stattfindenden Informationsgespräch – initiiert durch die AkdÄ – erhält die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Gelegenheit, zu den geplanten Initiativen Stellung zu nehmen.<br />
Aktion Saubere Hände<br />
Ziel dieser vom BMG finanzierten Initiative ist es, vermeidbare Krankenhausinfektionen<br />
durch verbesserte Händehygiene zu verbessern. Dazu sollen mehr Bewusstsein für<br />
die Handhygiene und konkrete Lösungen in den Krankenhäusern geschaffen werden.<br />
Die Fe<strong>der</strong>führung dieses Projektes liegt beim APS, dem Nationalen Referenzzentrum<br />
(NRZ) für die Surveillance von nosokomialen Infektionen und <strong>der</strong> Gesellschaft für Qualitätsmanagement<br />
im Gesundheitswesen (GQMG). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />
dieses Projekt.<br />
Patienteninformation<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit qualitätsgeprüften Gesundheitsinformationen<br />
beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> über das Redaktionsgremium von<br />
www.patienten-information.de aktiv an <strong>der</strong> Mitgestaltung dieses Internetportals. An<br />
dem <strong>2010</strong> abgeschlossenen Clearingverfahren für Arztbewertungsportale war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Expertenbeirat vertreten. Das Ergebnis, eine Checkliste „Gute Praxis<br />
Arzt- und Klinikbewertungsportale“, ist abrufbar unter http://www.aezq.de/mdb/<br />
edocs/pdf/info/arztportale-modul-1.pdf.<br />
Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)<br />
Das Nationale Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)<br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nimmt sich prioritärer Versorgungsbereiche<br />
an, für die ein Konsens zwischen den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich<br />
begründete und praktikable medizinische Maßnahmen notwendig erscheint.<br />
Nationale Versorgungsleitlinien sollen dabei systematische, evidenzbasierte Entscheidungshilfen<br />
über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen<br />
schnittstellenübergreifend und interdisziplinär zur Verfügung stellen. Auf diese<br />
Weise soll die Aktualisierung praktikabler Handlungsempfehlungen nach dem besten<br />
verfügbaren Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kriterien<br />
<strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin gewährleistet werden. An<strong>der</strong>s als die gesetzlichen Behandlungsprogramme<br />
nach § 137f SGB V (Disease-Management-Programme – DMP)<br />
verstehen sich die nationalen Versorgungsleitlinien als ein allein ärztlichem Sachver-<br />
202
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
stand und wissenschaftlicher Evidenz geschuldetes Konzept unter ausdrücklicher Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />
Nationale Versorgungsleitlinien bestehen in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Komponenten, wobei<br />
die Leitlinien im engeren Sinne einerseits als Kurzfassung mit Darlegung <strong>der</strong> konsentierten<br />
Versorgungseckpunkte und -empfehlungen, <strong>der</strong> Empfehlungsgrade sowie<br />
<strong>der</strong> zugrunde liegenden Quellen und an<strong>der</strong>erseits als Langfassung mit zusätzlichen Evidenzgraden<br />
sowie Querverweisen zu den Quellen vorliegen. Darüber hinaus gibt es Patientenversionen<br />
als laienverständliche Begleitinformationen, Praxishilfen in Form kurzer<br />
Informationen (Kitteltaschenversionen, Checklisten, Praxishilfen) für medizinisches<br />
Personal bzw. Ärzte und schließlich Methodenberichte mit Angaben zur Methodik <strong>der</strong><br />
Erstellung <strong>der</strong> jeweiligen Leitlinie.<br />
Unabhängig von den einzelnen Versorgungsleitlinien informiert ein grundsätzlicher<br />
Methodenreport für das gesamte NVL-Programm über Hintergründe, Ziele und Verfahrensweisen.<br />
Im Methodenreport verankert ist auch eine systematische Vorgehensweise<br />
bei <strong>der</strong> Einbeziehung von Patienten in das Programm für NVL, nachdem Patienten erstmals<br />
bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgreich einbezogen worden waren und damit<br />
seit 2005 am NVL-Programm regelmäßig beteiligt sind. Der Methodenreport wird<br />
unter Einbeziehung <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig weiterentwickelt<br />
und ist seit <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> in seiner vierten Auflage verfügbar.<br />
Die Versorgungsleitlinien des NVL-Programms gehören mittlerweile zu den meistverbreiteten<br />
deutschsprachigen Leitlinien. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung ist das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
(ÄZQ) mit <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms betraut.<br />
Hervorzuheben für den Berichtszeitraum ist die im Oktober <strong>2010</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
beschlossene und im November <strong>2010</strong> erschienene NVL Kreuzschmerz.<br />
Die hohe Prävalenz und Komplexität dieses Krankheitsbildes sorgten bei gleichzeitig wenig<br />
befriedigen<strong>der</strong> Studienlage für intensive Diskussionen. Trotz nicht selten divergenter<br />
Positionen <strong>der</strong> zahlreichen Beteiligten gelang die Verabschiedung einer Leitlinie, die eine<br />
Vielzahl etablierter Behandlungsmethoden auch durchaus kritisch beleuchtet.<br />
Eine ausführlichere Erläuterung des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien inklusive<br />
einer aktuellen Übersicht über alle verfügbaren und in <strong>der</strong> Entwicklung befindlichen<br />
Nationalen Versorgungsleitlinien findet sich im Kapitel 4.5 des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s<br />
sowie im Internet unter www.azq.de und www.versorgungsleitlinien.de).<br />
Ein differenzierter Überblick ist außerdem in <strong>der</strong> Schwerpunktausgabe „15 Jahre ÄZQ“<br />
<strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen nachzulesen<br />
(Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes. <strong>2010</strong>;104[7]).<br />
Health Technologie Assessment (HTA)<br />
Die in den 1960er Jahren in den USA entstandene Forschung über die Technikfolgenabschätzung<br />
(Technologie Assessment – TA) analysiert Trends in Wissenschaft und Technik,<br />
um nach Einschätzung <strong>der</strong> gesellschaftlichen Auswirkungen politische Handlungsempfehlungen<br />
geben zu können.<br />
HTAs bewerten medizinische Technologien, Prozeduren, Hilfsmittel und auch Organisationsstrukturen<br />
auf ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten unter Berücksichtigung<br />
sozialer, rechtlicher und ethischer Aspekte.<br />
203
Abbildung 1: Entscheidungsprozesse im Health Technologie Assessment (HTA)<br />
DIMDI<br />
Im Jahr 2000 übernahm das dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnete<br />
Deutsche Institut für Dokumentation und Information (DIMDI) das deutsche HTA-Programm.<br />
Dazu wurde die deutsche Agentur für HTA (DATA@DIMDI) gegründet. Seit<br />
2004 erarbeitet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
(IQWiG) Gutachten zu gesundheitspolitischen Fragestellungen.<br />
Nach Themenvorschlägen aus Öffentlichkeit und Institutionen trifft das Kuratorium<br />
HTA, in dem die <strong>Bundesärztekammer</strong> vertreten ist, eine Priorisierung <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />
Themen in einem standardisierten Prozess, dem sich Machbarkeitsanalysen anschließen.<br />
Nach einem erprobten statistischen Bewertungsverfahren beauftragt<br />
DATA@DIMDI qualifizierte Wissenschaftlicher mit <strong>der</strong> Erstellung eines HTA-Berichts,<br />
<strong>der</strong> nach internen und externen Peer-Review-Verfahren verfasst und nach seiner Veröffentlichung<br />
kostenfrei eingesehen werden kann. Am 18.03.<strong>2010</strong> fand in Köln das Symposium<br />
HTA statt. Dr. Regina Klakow-Franck referierte<br />
• über die historische Entwicklung von HTA,<br />
• verschiedene Kosten-Nutzen-Szenarien, die für medizinische Leistungen unumgänglich<br />
sind,<br />
• den <strong>der</strong>zeitigen Evidenzstand <strong>der</strong> Medizin sowie<br />
• die internationale HTA-Landschaft<br />
und kam u. a. zu dem Fazit, dass die unterschiedlichen HTA-Aktivitäten national – hier<br />
insbeson<strong>der</strong>e zwischen dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Auftraggeber und<br />
IQWiG sowie DIMDI – besser koordiniert werden sollten.<br />
Es erscheint unverzichtbar für das Patientenwohl, dass eine unabhängige, nicht von institutionellen<br />
o<strong>der</strong> rein wirtschaftlichen Interessen geleitete Einrichtung als Brücke zwischen<br />
Wissenschaft und politischen Entscheidungsträgern fungiert.<br />
204<br />
Planning/<br />
policy question<br />
Decision-making domain<br />
including regulation<br />
Policy-making<br />
paradigm<br />
HTA paradigm<br />
HTA questions HTA project<br />
Research domain<br />
Summary of the<br />
assessment<br />
Source: Kristensen, 2002
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
European Network for Health Technology Assessment (EUnetHTA)<br />
Medizintechnologie kann nicht national abgeschirmt verwaltet werden. Die internationale<br />
Initiative EUnetHTA ist eine von <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft 2006 ins Leben<br />
gerufene län<strong>der</strong>übergreifende Arbeitsgemeinschaft, die HTA-Wissen international verfügbar<br />
machen soll. Diese paneuropäische Aktion wird in acht Arbeitspakete (Working<br />
Packages – WP) unterteilt, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:<br />
• WP 1: län<strong>der</strong>übergreifende Koordination<br />
• WP 2: Institutionelle Zusammenarbeit<br />
• WP 3: Evaluation<br />
• WP 4: Kern-HTA: Entwicklung prinzipieller methodischer Leitfäden, Hilfsmittel und<br />
taktisches Vorgehen bei <strong>der</strong> Produktion, Veröffentlichung und Archivierung von gesundheitstechnischen<br />
Informationen<br />
• WP 5: Relative Effectiveness von Medikamenten: Bewertung von Medikamenten auf<br />
ihre Tauglichkeit und ihren Patientennutzen unter Alltagsbedingungen<br />
• WP 6: Vernetzungsmanagement <strong>der</strong> HTA-Institutionen<br />
• WP 7: Umgang mit neuen Technologien. Ein Teil dieses Arbeitspaketes befasst sich<br />
mit dem Informationsaustausch und dem Generieren einer besseren Verständlichkeit<br />
von Beschreibungen neuer Technologien. Der zweite Zweig stellt aktuell verfügbare<br />
HTAs zur Verfügung.<br />
• WP 8: Strategische Entwicklung eines Geschäftsmodells für nachhaltige europäische<br />
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des HTA.<br />
Seit Anfang <strong>2010</strong> werden unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Stakehol<strong>der</strong> Involvement“ Vertreter<br />
nichtwissenschaftlicher Einrichtungen als sogenannte „Betroffene“ angehört und in den<br />
Entscheidungsprozess mit eingebunden. Die hier versammelten Repräsentanten vertreten<br />
folgende Stakehol<strong>der</strong> Gruppen:<br />
1. Patienten- und Verbraucherorganisationen<br />
2. Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte und Krankenhäuser)<br />
3. Leistungsträger (staatliche und private Krankenversicherungen)<br />
4. Industrie<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist im Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (Comité<br />
Permanent des Médecins Européens – CPME) vertreten und in diesem Stakehol<strong>der</strong>-Forum<br />
präsent.<br />
Es wird Wert darauf gelegt, dass diese europäische Arbeitsgemeinschaft sich nicht auf<br />
das Verwalten und Dirigieren von multinationalen Bewertungsaktivitäten bei Gesundheitstechnologien<br />
beschränkt, son<strong>der</strong>n einen für alle Teilnehmer hilfreichen Servicecharakter<br />
annimmt. Dadurch kann ein für alle Teilnehmer nützlicher Wissenspool entstehen,<br />
<strong>der</strong> redundante und kostspielige Recherchen in Zukunft eindämmt.<br />
Gerade die Meinungsvielfalt in <strong>der</strong> Erfahrungswissenschaft „Medizin“ ist nach Ansicht<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erhaltenswert und für die Meinungsbildung essenziell. In Anbetracht<br />
<strong>der</strong> Kostenintensität von wissenschaftlichen Recherchen (laut nationalem Gesundheitsdienst<br />
kostet ein HTA in England durchschnittlich 150.000 britische Pfund)<br />
muss es ein Gebot <strong>der</strong> Stunde sein, wirtschaftlich zu arbeiten.<br />
205
Abbildung 2: Organigramm des European Network for Health Technology Assessment<br />
(EUnetHTA)<br />
Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
Landesärztekammern<br />
In <strong>der</strong> öffentlichen, insbeson<strong>der</strong>e politischen Diskussion wird Qualitätssicherung im<br />
Gesundheitswesen und damit auch Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung vielfach<br />
gleichgesetzt mit den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) nach § 91 SGB V. Dies ist eine sehr verkürzte Sichtweise, wie die 2007<br />
und 2009 vorgelegten Berichte über die Qualitätssicherungsaktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Landesärztekammern gezeigt haben. Im Berichtsjahr wurden die Vorbereitungen<br />
getroffen, eine weitere Ausgabe dieses Berichtes für das Jahr 2011 vorzubereiten.<br />
Es fand eine Erhebung bei den Landesärztekammern statt. Hierzu wurde erstmals ein<br />
maschinenlesbarer und -auswertbarer Fragebogen genutzt. (Fragebogen siehe Kapitel<br />
13.1, S. 482.)<br />
Auch mit dem im Berichtsjahr vorbereiteten Bericht wird verdeutlicht werden, dass die<br />
Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zentrales Element <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
ist und zum Selbstverständnis <strong>der</strong> ärztlichen Profession zählt. Die Qualität<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit im Interesse <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung sicherzustellen,<br />
zählt zu den prioritären Zielen <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung.<br />
Die Weiterbildung dient <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Qualität ärztlicher Berufsausübung (vgl. § 1<br />
MWBO). Verankert in den Heilberufs- und Kammergesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, liegt die Zuständigkeit<br />
für die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Weiter- und Fortbildung bei den Landesärztekammern.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung hat sich je<strong>der</strong> Arzt mit grundlegenden Fragen<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
auseinan<strong>der</strong>zusetzen.<br />
Aus den Funktionen, die den Ärztekammern durch die Heilberufsgesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zugeschrieben<br />
werden, ergibt sich zwingend die Verpflichtung <strong>der</strong> Kammern, für organisatorische<br />
Maßnahmen zur Qualitätssicherung Sorge zu tragen. Die Verpflichtungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen Ärzte zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung findet somit durch<br />
die gesetzliche Verpflichtung <strong>der</strong> Ärztekammern Rückhalt.<br />
206<br />
EU Institutions<br />
Work<br />
Package<br />
Work<br />
Package<br />
Plenary Assembly (policy setting)<br />
info<br />
Executive Committee<br />
(strategic planning of activities) info<br />
coordination/<br />
exchange of info<br />
Work<br />
Package<br />
reporting control<br />
determine<br />
activities<br />
Work<br />
Package<br />
Work<br />
Package<br />
reporting control<br />
Secretariat<br />
reporting support/control<br />
Work<br />
Package<br />
Stakehol<strong>der</strong> Forum<br />
Work<br />
Package<br />
Work<br />
Package
Neben <strong>der</strong> Ordnungsfunktion übernehmen die Ärztekammern mit <strong>der</strong> Entwicklung von<br />
Qualitätssicherungsmaßnahmen zugleich Dienstleistungsaufgaben für ihre Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen <strong>der</strong> Ärztekammern verstehen sich dabei weniger<br />
als Kontrollinstrument denn als För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Qualität durch Schaffung von Transparenz,<br />
Unterstützung von interkollegialem Austausch und positiver Verstärkung von<br />
Lernbereitschaft.<br />
Es reicht heute nicht mehr aus, dass Ärzte dafür Sorge tragen, dass die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
auf höchstmöglichem Niveau erbracht und kontinuierlich verbessert<br />
wird. Vielmehr kommt es im Zeitalter des sogenannten „Wettbewerbs“ im Gesundheitswesen<br />
gerade auch darauf an, dass die Ärzteschaft darlegen kann,<br />
a) wie gut die von ihr erbrachte Leistung tatsächlich ist und<br />
b) mit welchem Engagement sie sich stets dafür eingesetzt hat, dass die Versorgungsqualität<br />
für Patienten in Deutschland gewährleistet bleibt.<br />
Hierzu bietet die Selbstverwaltungslösung <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> Berufsangelegenheiten innerhalb<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern einen fast schon idealen Ansatz.<br />
Wie diese Selbstverpflichtungen im Alltag umgesetzt werden, wird <strong>der</strong> Bericht darstellen.<br />
Er gibt zuerst die Aktivitäten auf Bundesebene wie<strong>der</strong>. Danach werden zu drei Themenkomplexen<br />
die Wechselwirkungen und das Ineinan<strong>der</strong>greifen von Aktivitäten auf Bundesund<br />
Landesebene dargelegt. Schließlich werden die Aktivitäten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
aufgeführt. Dabei gibt es einen auf einer standardisierten Abfrage formulierten deskriptiven<br />
Teil und daran anschließend wie<strong>der</strong> die Darstellung von Einzelprojekten, die von den<br />
Landesärztekammern exemplarisch aus ihren Gesamtaktivitäten ausgewählt wurden.<br />
Die <strong>komplett</strong>e Zusammenfassung <strong>der</strong> Aktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />
mit den detaillierten Abfrageergebnissen wird dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Anfang 2011 vorgelegt werden mit <strong>der</strong> Maßgabe, daraus wie<strong>der</strong> eine redaktionell<br />
aufbereitete und an die breite Öffentlichkeit zu richtende Broschüre zu erstellen.<br />
4.4.2 Qualitätssicherung nach SGB V<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beteiligungsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach § 137 SGB V<br />
Die Möglichkeiten für die <strong>Bundesärztekammer</strong>, gestaltend in Richtlinienbeschlüsse des<br />
G-BA einzugreifen, sind gesetzlich reglementiert und basieren im Wesentlichen auf zwei<br />
Wegen, die per SGB V angelegt und in <strong>der</strong> Verfahrens- sowie <strong>der</strong> Geschäftsordnung des<br />
G-BA konkretisiert sind (siehe nachfolgende Abbildung). Eine dieser beiden Möglichkeiten<br />
liegt in <strong>der</strong> unmittelbaren Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf<br />
Ebene <strong>der</strong> Gremien des G-BA. Der zweite Weg ist die Abgabe schriftlicher Stellungnahmen<br />
zu Beschlussentwürfen kurz vor <strong>der</strong> jeweils abschließenden Beratung im zentralen<br />
Entscheidungsgremium des G-BA, dem Plenum (siehe Stellungnahmerecht, S. 216ff.).<br />
Für die unmittelbare Beteiligung sind drei Gremienebenen zu unterscheiden: Arbeitsgruppen,<br />
Unterausschüsse und Plenum. Die Detailarbeit, die in <strong>der</strong> Regel aus <strong>der</strong> Erstellung<br />
o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bereits vorliegen<strong>der</strong> Richtlinien besteht, findet auf Ebene <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />
statt. Die Produkte <strong>der</strong> Arbeitsgruppen werden in dem jeweils zuständigen<br />
207
Unterausschuss beraten und mit einer Beschlussempfehlung für das Plenum versehen.<br />
Das Plenum schließlich entscheidet per Abstimmung über die Annahme o<strong>der</strong> Ablehnung<br />
einer Beschlussempfehlung, wobei inhaltliche Detaildiskussionen sich bis hinauf<br />
auf diese Ebene ziehen können. Für die Abstimmungen gilt das Mehrheitsprinzip. Die<br />
Besetzung des Plenums und die Stimmrechte sind über § 91 Abs. 2 SGB V geregelt.<br />
Stimmberechtigt vertreten sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
(KZBV), <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie drei Unparteiische, darunter <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
DKG, KBV und KZBV bilden die sogenannte Bank <strong>der</strong> Leistungserbringer und haben<br />
insgesamt fünf Stimmen, Gleiches gilt für die GKV-Bank. Die drei Unparteiischen haben<br />
jeweils eine Stimme, sodass insgesamt 13 Stimmen bei einer Abstimmung zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> zählt zusammen mit den Berufsorganisationen <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />
und dem Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung zu den „Beteiligten“. Da die<br />
Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über § 137 SGB V realisiert ist, ergibt sich eine Beschränkung<br />
auf Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung. Vor Umsetzung des<br />
Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-WSG) in 2007 betraf die Qualitätssicherung ausschließlich stationär erbrachte<br />
Leistungen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war bis zu dem Zeitpunkt also lediglich an Entscheidungen<br />
des G-BA zu Fragen <strong>der</strong> Qualitätssicherung zu beteiligen, welche die Krankenhäuser<br />
betraf. Durch die Umsetzung des GKV-WSG wurden die grundsätzlichen<br />
Vorgaben für die verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 137 SGB<br />
V auf die vertragsärztliche Versorgung ausgeweitet, um auf diese Weise das Ziel einer<br />
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erreichen zu können. Damit erweiterte sich<br />
auch das Beteiligungsfeld <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die sektorenübergreifende Qua-<br />
Abbildung 3: Schnittstellen zwischen G-BA, IQWiG und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
208<br />
Schnittstellen zwischen G-BA, IQWiG und BÄK<br />
Ausgestaltung<br />
• Erlaubnis-/Verbotsvorbehalt<br />
• Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
• Rechtssicherheit<br />
• Kosten-/Nutzenbewertung<br />
• Evidenzbasierung<br />
Gemeinsamer<br />
Bundesausschuss<br />
Stellungnahme<br />
Beteiligung<br />
Qualitätssicherung<br />
Leistungskatalog<br />
Dr. R. Klakow-Franck, M.A.©
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
litätssicherung, was sich konkret an <strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
zur Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V nie<strong>der</strong>schlug. Zuvor war allerdings<br />
die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch ein – mutmaßlich – redaktionelles<br />
Versehen bei <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des § 137 SGB V durch das Bundesgesundheitsministerium<br />
in ihren Beteiligungsrechten noch weiter zurückgesetzt worden, sodass nur noch<br />
Beschlüsse zu<br />
• Fortbildungspflichten für Fachärzte in Krankenhäusern,<br />
• Leistungen in Krankenhäusern, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />
in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen abhängig sein soll<br />
(Mindestmengen),<br />
• Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen in Krankenhäusern<br />
und<br />
• Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten<br />
Qualitätsberichts <strong>der</strong> zugelassenen Krankenhäuser<br />
mit Beteiligungsrecht versehen gewesen wäre. Dies konnte Anfang 2009 durch das<br />
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) korrigiert werden, nachdem die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
des BMG auf die Folgen <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Formulierung aufmerksam<br />
gemacht hatte.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahmen Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig sowohl an<br />
den in <strong>der</strong> Regel monatlich stattfindenden Sitzungen des Plenums als auch an den Sitzungen<br />
des ebenfalls im monatlichen Rhythmus tagenden Unterausschusses Qualitätssicherung<br />
teil. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch zu einigen Sitzungen des Unterausschusses<br />
Methodenbewertung eingeladen, sofern im Rahmen <strong>der</strong> hier bewerteten Verfahren<br />
Beschlüsse zur Qualitätssicherung zu fassen waren. Dies wird beispielsweise<br />
notwendig, wenn die vorliegende Evidenz für eine Behandlungsmethode für eine klare<br />
Ablehnung o<strong>der</strong> Befürwortung als Leistung innerhalb <strong>der</strong> GKV nicht ausreicht, die Umstände<br />
es aber erwarten lassen, dass sich die Evidenzlage in absehbarer Zeit in Form aussagekräftiger<br />
Studienergebnisse verbessern wird. Der G-BA setzt in diesem Fällen seinen<br />
abschließenden Beschluss aus und genehmigt die Durchführung des infrage stehenden<br />
Verfahrens befristet und unter beson<strong>der</strong>en Auflagen, darunter zur Qualitätssicherung.<br />
Darüber hinaus entsandte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Vertreter in die folgenden Arbeitsgruppen<br />
des Unterausschusses „Qualitätssicherung“:<br />
• AG „Arthroskopie“<br />
• AG „Dialyse“<br />
• AG „Radiologie“<br />
• AG „Externe stationäre QS“<br />
• AG „QS herzkranke Kin<strong>der</strong>“<br />
• AG „QS-Konferenz“<br />
• AG „Evaluation und Mindestmengen-Begleitforschung“<br />
• AG „Früh- und Neugeborenenversorgung“<br />
• AG „Qualitätsbericht“<br />
• AG „§ 63 Abs. 3c SGB V“<br />
• AG „Themenfindung und Priorisierung“<br />
• AG „QS-Richtlinie nach Nr. 13“<br />
• AG „Methodenpapier AQUA“<br />
• AG „Endoprothesen“<br />
209
Insgesamt ergab sich für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> allein auf<br />
Ebene <strong>der</strong> Arbeitsgruppen des G-BA die Teilnahme an knapp 80 Sitzungsterminen. Zusammen<br />
mit den Ebenen <strong>der</strong> Unterausschüsse und des Plenums resultiert daraus für<br />
<strong>2010</strong> eine Gesamtzahl von nahezu 100 Sitzungen, die von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wahrgenommen wurden. Die hohe Sitzungsanzahl ist einerseits Folge <strong>der</strong><br />
nahezu allumfassenden Zuständigkeit des G-BA für die medizinische Versorgung, an<strong>der</strong>erseits<br />
systematisch für die Bürokratie und Langwierigkeit <strong>der</strong> G-BA-Beratungen, in<br />
denen trotz <strong>der</strong> hohen Sitzungsfrequenzen oftmals kein Konsens zwischen den verschiedenen<br />
Bänken erreicht werden kann mit <strong>der</strong> Folge hochkonfliktiver einfacher<br />
Mehrheitsbeschlüsse im Plenum des G-BA, z. B. zu Mindestmengenregelungen. Nicht<br />
zuletzt in Anbetracht <strong>der</strong> hohen Arbeitsbelastung, den die Wahrnehmung des Beteiligungsrechts<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Folge hat, hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />
<strong>2010</strong> für eine Erhöhung des Impacts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Einräumung eines<br />
Stimmrechts zumindest im Unterausschuss „Qualitätssicherung“ gefor<strong>der</strong>t (vgl. DÄT-<br />
Drucksache V-06). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird diese For<strong>der</strong>ung im Zuge <strong>der</strong> für 2011<br />
geplanten „Versorgungsgesetzen“ einbringen.<br />
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre schreibt <strong>der</strong> Gesetzgeber in Deutschland eine externe (einrichtungsübergreifende)<br />
Qualitätssicherung medizinischer Leistungen vor. Maßgeblich waren<br />
entsprechende Regelungen im SGB V (ambulante vertragsärztliche und akut stationäre<br />
Versorgung) bzw. SGB IX (Rehabilitation). Die Qualitätsbetrachtung erfolgte dabei<br />
sektorspezifisch. Diese eingeschränkte Sichtweise auf Qualität ist von <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit<br />
zunehmend kritisiert worden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich stets dafür ausgesprochen,<br />
die Versorgungsketten als Ganzes zu betrachten und die Langzeitergebnisse<br />
<strong>der</strong> Behandlung stärker in den Fokus zu rücken. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
(GKV-WSG) im Jahre 2007 wurden nun im Regelungsbereich des SGB V<br />
erstmals die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Sektorengrenzen in <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
zu überwinden.<br />
Konkrete Maßnahmen einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) sollen<br />
nach § 137 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Form von Richtlinien<br />
nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V festgelegt werden. Die Institution nach § 137a<br />
SGB V (AQUA GmbH, Göttingen) hat dazu sektorenübergreifende Instrumente und Indikatoren<br />
zu entwickeln. Mit dieser neuen Form <strong>der</strong> Qualitätssicherung sind in vielen<br />
Bereichen z. T. komplexe methodische und organisatorische Grundsatzprobleme zu lösen.<br />
Beispiele dafür sind:<br />
• Die Zahl <strong>der</strong> Prozessbeteiligten nimmt gegenüber einer sektorspezifischen Betrachtung<br />
erheblich zu. Dabei können je nach Versorgungssituation die Prozessketten variieren<br />
und Ärzte, Krankenhäuser und an<strong>der</strong>e medizinische Leistungserbringer in<br />
unterschiedlichen Konstellationen an den Prozessen beteiligt sein. Das Spektrum <strong>der</strong><br />
Prozesse reicht von relativ überschaubaren Prozessen, z. B. Operation und anschließende<br />
Anschlussheilbehandlung, bis hin zu langen Behandlungsverläufen, z. B. bei<br />
chronischen Erkrankungen. Eine sektorenübergreifende Qualitätsdatenerhebung,<br />
-auswertung und -bewertung kann sehr komplex werden, weil eine eindeutige Zu-<br />
210
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
schreibbarkeit <strong>der</strong> Qualitätsergebnisse zu den Beteiligten <strong>der</strong> Prozesskette – einschließlich<br />
des Patienten – häufig nicht gegeben ist. Man spricht in diesem Zusammenhang<br />
auch von einer Verantwortungsdiffusion. Zu beachten ist, dass Rehabilitationseinrichtungen,<br />
die den Qualitätssicherungsregelungen nach § 20 SGB IX unterliegen,<br />
nicht in die sQS einbezogen sind. So ergeben sich u. U. Lücken in <strong>der</strong><br />
Qualitätsbetrachtung <strong>der</strong> Prozessketten.<br />
• Im Zentrum <strong>der</strong> meisten Qualitätssicherungsverfahren stehen Qualitätsindikatoren,<br />
mit denen man versucht, Qualität zu quantifizieren. Die Evidenzbasis für sektorenübergreifende<br />
Qualitätsindikatoren ist aber in <strong>der</strong> Regel eher schwach. International<br />
stehen kaum vergleichbare Qualitätsindikatoren zur Verfügung, die man auf die Rahmenbedingungen<br />
in Deutschland übertragen kann. Als Basis <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />
Qualitätsindikatoren muss daher häufig ein Expertenkonsens gefunden werden.<br />
• Während die sektorale Qualitätssicherung auf kurze Zeitfenster, z. B. einen Krankenhausaufenthalt,<br />
beschränkt ist und damit anonyme Fälle als Beobachtungseinheit aufweist,<br />
ist die sQS in <strong>der</strong> Regel eine Langzeitbeobachtung, die den Patienten im Fokus<br />
hat. Dafür ist aber die Sammlung und Zusammenführung von Qualitätsdaten <strong>der</strong> Patientenbehandlung<br />
aus unterschiedlichen Quellen und Sektoren über einen längeren<br />
Zeitraum notwendig. Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Datenschutzes sind hoch, es dürfen beispielsweise<br />
nur nicht rückverfolgbare Patientenpseudonyme verwendet werden. Die<br />
Entwicklung von neuen komplexen Datenflüssen bzw. die Angleichung vorhandener<br />
Datenflüsse ist daher zwingend notwendig.<br />
Mit dem GKV-WSG werden jedoch noch weitere Anfor<strong>der</strong>ungen an die sQS gestellt:<br />
• So soll zukünftig die Patientenperspektive in den sektorenübergreifenden Qualitätsbetrachtungen<br />
stärker im Fokus stehen. Während die Krankenhäuser und Ärzte aber<br />
zur Teilnahme verpflichtet werden können, ist die Mitwirkung <strong>der</strong> Patienten stets freiwillig,<br />
z. B. bei <strong>der</strong> Teilnahme an Befragungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahrnehmung von Nachbeobachtungsterminen.<br />
Die dadurch zwangsläufig entstehende unvollständige Datenlage<br />
muss angemessen berücksichtigt werden.<br />
• Die aus <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung bekannte Vollerhebung von Qualitätsdaten,<br />
d. h. die Dokumentation aller Fälle eines bestimmten Leistungsbereichs,<br />
bringt einen zum Teil hohen Dokumentationsaufwand mit sich. Nach § 299 SGB V<br />
soll zukünftig „in <strong>der</strong> Regel die Datenerhebung auf eine Stichprobe <strong>der</strong> betroffenen<br />
Patienten begrenzt“ werden. Es sind also Stichprobenverfahren zu entwickeln, die<br />
sich für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung eignen, und es ist genau abzuwägen<br />
und zu begründen, in welchen Ausnahmefällen weiterhin Vollerhebungen<br />
zum Einsatz kommen sollen.<br />
• Zur Aufwandsbegrenzung gehört auch die Verwendung von Routinedaten zur Qualitätssicherung,<br />
d. h. Daten, die für die Abrechnung bei Ärzten und Krankenhäusern<br />
sowieso erhoben werden müssen. Das zeitaufwändige Ausfüllen elektronischer Datensätze<br />
sollte auf das Notwendigste begrenzt werden.<br />
Die methodischen, organisatorischen und technischen Anfor<strong>der</strong>ungen an das AQUA-<br />
Institut, aber auch an den G-BA als Auftraggeber <strong>der</strong> sQS, sind also erheblich. Es liegt<br />
auf <strong>der</strong> Hand, dass vor einem funktionierenden „Echtbetrieb“ <strong>der</strong> ersten konkreten Qualitätssicherungsverfahren<br />
mit einigen Startschwierigkeiten zu rechnen ist.<br />
211
Richtlinie des G-BA zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL)<br />
Die Historie <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung (sQS) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V (Qesü-RL, ehemals<br />
„Richtlinie 13“) wurde im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 ausführlich dargestellt. Zu Jahresbeginn<br />
<strong>2010</strong> konzentrierte sich die Entwicklungsarbeit <strong>der</strong> Richtlinie auf G-BA-Arbeitsgruppen-<br />
und Unterausschussebene auf die neu zu etablierenden Datenflüsse bei datengestützten<br />
Qualitätssicherungsverfahren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat diese Entwicklungsarbeit<br />
als gesetzlich vom G-BA zu beteiligende Institution intensiv begleitet.<br />
Die Richtlinie unterscheidet grundsätzlich zwischen län<strong>der</strong>- und bundesbezogenen Verfahren,<br />
je nachdem, ob die Interaktion mit Arzt bzw. Krankenhaus auf Bundesebene<br />
(d. h. über das AQUA-Institut) o<strong>der</strong> auf Landesebene stattfindet. Abbildung 4 fasst am<br />
Beispiel eines län<strong>der</strong>bezogenen Verfahrens den Datenfluss zwischen den Verfahrensbeteiligten<br />
zusammen. Man spricht hier vom sogenannten seriellen Datenflussmodell, da<br />
die von Arztpraxis bzw. Krankenhaus kommenden Daten über die Datenannahmestelle<br />
an die Vertrauensstelle und von dort an das AQUA-Institut weitergeleitet werden sollen.<br />
Die Möglichkeit, den Datenfluss <strong>der</strong> sQS alternativ zukünftig auch in einem parallelen<br />
Datenflussmodell zu realisieren, wird in <strong>der</strong> Richtlinie ausdrücklich eingeräumt.<br />
Je nachdem, ob es sich um stationäre Patienten, Patienten aus kollektivvertraglicher o<strong>der</strong><br />
aus selektivvertraglicher Versorgung handelt, sind jeweils an<strong>der</strong>e Datenannahmestellen<br />
auf Landesebene vorgesehen. Für den stationären Bereich gilt: Während die Landesgeschäftsstellen<br />
Qualitätssicherung (LQS) in <strong>der</strong> sektoralen stationären Qualitätssicherung<br />
noch für Datenhaltung, Auswertung und Strukturierten Dialog vollständig verantwortlich<br />
Landesebene Bundesebene<br />
Leistungserbringerebene<br />
Abbildung 4: Zusammenfassung des geplanten Datenflusses eines län<strong>der</strong>bezogenen Verfahrens<br />
im seriellen Datenflussmodell gemäß Qesü-RL<br />
212<br />
Bundesauswertung,<br />
Berichte<br />
Län<strong>der</strong>bezogene<br />
Auswertungen,<br />
Leistungserbringerauswertungen<br />
Strukturierter<br />
Dialog<br />
LAG<br />
G-BA<br />
Zusammenführung<br />
Pseudonymebene<br />
Bundesdatenpool<br />
Auswertungsstelle<br />
LGS/LQS<br />
Fälle +<br />
PID<br />
Krankenhaus<br />
themenspezifische Aufträge<br />
AQUA<br />
Bundesauswertungsstelle<br />
Vertauensstelle<br />
Fälle +<br />
Pseudonym<br />
KV/KZV<br />
Fälle +<br />
PID<br />
Arztpraxis<br />
kollektivvertraglich<br />
Institut nach<br />
§ 137a SGB V<br />
Pseudonymisierung<br />
Indikatorentwicklung<br />
Spezifikation<br />
QS-Software<br />
Vertrauensstelle<br />
Datenannahmestelle<br />
Fälle +<br />
PID<br />
Arztpraxis<br />
selektivvertraglich<br />
Softwareanbieter
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
zeichnen, ist in <strong>der</strong> sQS nur die Einrichtung von Datenannahmestellen für Krankenhäuser<br />
vorgesehen, welche die Daten nach Entgegennahme umgehend an die nachfolgenden<br />
Stellen weiterleiten sollen. Für die KVen gilt Analoges im vertragsärztlichen Bereich. Datenannahmestelle<br />
für die selektivvertragliche Versorgung soll die Vertrauensstelle sein.<br />
Eine weitere wesentliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sQS gegenüber <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung<br />
ist die alleinige zentrale Datenspeicherung im sogenannten Bundesdatenpool<br />
beim AQUA-Institut. Aus diesem Bundesdatenpool soll die Bundesauswertungsstelle<br />
des Instituts alle bundes- und län<strong>der</strong>bezogenen Auswertungen erstellen. Zusätzlich<br />
soll es allerdings den neu einzurichtenden Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)<br />
ermöglicht werden, eigene Auswertungsstellen über Zugriff auf ihre Landesdaten im<br />
Bundesdatenpool mit län<strong>der</strong>bezogenen Auswertungen zu beauftragen. Dies stellt einen<br />
Kompromiss dar zwischen einer massiven Zentralisierung <strong>der</strong> Qualitätssicherung auf<br />
Bundesebene einerseits und den aus <strong>der</strong> stationären Qualitätssicherung bewährten dezentralen<br />
Verfahren auf Landesebene an<strong>der</strong>erseits. Bei den bundesbezogenen Verfahren<br />
nimmt das AQUA-Institut die Rolle einer LAG auf Bundesebene ein.<br />
Am 19.04.<strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> Richtlinientext des allgemeinen Teils <strong>der</strong> Qesü-RL im Plenum<br />
des G-BA verabschiedet, am 20.05.<strong>2010</strong> folgte die Verabschiedung <strong>der</strong> Anlage zum Datenflussverfahren.<br />
Konkrete Einzelheiten <strong>der</strong> sQS-Verfahren sollen zukünftig jeweils im<br />
sogenannten themenspezifischen Teil <strong>der</strong> Richtlinie festgelegt werden.<br />
Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht for<strong>der</strong>te das Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) als Bedingung für das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie vom G-BA noch Erläuterungen<br />
zu einigen inhaltlichen Aspekten. Erst am 05.11.<strong>2010</strong> erfolgte die Freigabe des BMG<br />
durch Nichtbeanstandung <strong>der</strong> Qesü-RL. Damit verbunden ist eine Reihe von Auflagen,<br />
die für den G-BA noch umzusetzen ist. Zu erbringen sind:<br />
• eine Regelung zur Transparenz <strong>der</strong> Kosten auf Landesebene<br />
• eine Anpassung <strong>der</strong> Regelungen zum alternativen Datenflussmodell<br />
• eine Regelung zur Begrenzung doppelter län<strong>der</strong>bezogener Auswertungen auf Bundes-<br />
und Landesebene auf begründete Ausnahmefälle<br />
• eine Regelung zur Einwilligungslösung nicht gesetzlich versicherter Patienten<br />
• ein Bericht über die entstehenden Kosten durch die Qesü-RL<br />
Die Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern in <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung bleibt<br />
lei<strong>der</strong> weiterhin unklar. Die Richtlinie des G-BA sieht lediglich eine optionale Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern an den zu gründenden Landesarbeitsgemeinschaften<br />
für sektorenübergreifende Qualitätssicherung vor, während die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine gleichberechtigte Einbeziehung <strong>der</strong> Ärztekammern nach dem Vorbild <strong>der</strong> Lenkungsgremien<br />
für die stationäre Qualitätssicherung gefor<strong>der</strong>t hatte (vgl. auch DÄT-Beschluss<br />
<strong>2010</strong>, Drucksache V-06).<br />
In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n weigern sich nunmehr einzelne Verhandlungspartner, die<br />
Landesärztekammer überhaupt in die Verhandlungen einzubeziehen. In einem förmlichen<br />
Schreiben an den Bundesgesundheitsminister hat <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass ohne adäquate Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
als unabhängige ärztliche Vertretungen die Glaubwürdigkeit und die<br />
Akzeptanz <strong>der</strong> geplanten sQS-Verfahren erheblichen Schaden zu nehmen drohen. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wird die For<strong>der</strong>ung nach adäquater Beteilung <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
im Zuge <strong>der</strong> 2011 geplanten Versorgungsgesetze weiterverfolgen.<br />
213
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – Sachstand<br />
Im Methodenpapier „Allgemeine Methoden im Rahmen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V“ beschreibt das AQUA-Institut<br />
seine Rahmenkonzepte zur Entwicklung und Implementierung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung in Deutschland. Am 29.11.2009 legte das Institut einen<br />
Entwurf (Version 0.1) dieses Papiers den stellungnahmeberechtigten Organisationen<br />
vor. Die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (http://www.sqg.de/downloads/G-BA/<br />
Methodenpapier/Stellungnahmen/Stellungnahme_BAEK.pdf) weist auf einige grundsätzliche<br />
Schwächen des Papiers hin, beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den<br />
methodischen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> sQS. Nach Vorlage <strong>der</strong> ersten Endversion bat <strong>der</strong><br />
Auftraggeber G-BA das AQUA-Institut noch einmal um inhaltliche Überarbeitung. Die<br />
Version 2.0 vom 30. Juni <strong>2010</strong> wurde schließlich freigegeben und ist unter http://<br />
www.sqg.de/sqg/upload/CONTENT/Hintergrund/Methodenpapier/AQUA_Allgemeine<br />
Methoden_Version_2-0.pdf einzusehen. Alle Entwicklungsleistungen des AQUA-Instituts<br />
im Rahmen <strong>der</strong> sQS basieren auf den Grundlagen dieses Methodenpapiers.<br />
Die ersten konkreten Verfahrensaufträge des G-BA an das AQUA-Institut erfolgten unter<br />
Zeitdruck schon vor Fertigstellung des Methodenpapiers, nämlich am 13. November<br />
2009. Es handelt sich um folgende Themen:<br />
• Kolorektales Karzinom (sektorenübergreifend)<br />
• Kataraktoperationen (sektorgleich)<br />
• Konisation <strong>der</strong> Cervix uteri (sektorgleich)<br />
• Perkutane Koronarintervention (PCI) (sektorgleich)<br />
Die sektorgleiche Qualitätssicherung gilt als Son<strong>der</strong>form <strong>der</strong> sQS, wenn ein Behandlungsverfahren,<br />
das sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt wird, in beiden<br />
Sektoren unter gleichen Bedingungen qualitätsgesichert werden soll.<br />
Im Laufe des Jahres <strong>2010</strong> hat das AQUA-Institut die Entwicklung <strong>der</strong> vier sQS-Verfahren<br />
parallel durchgeführt. Wurde eine Entwicklung abgeschlossen, so wurde gemäß Methodenpapier<br />
den nach § 137a Abs. 3 SGB V stellungnahmeberechtigten Organisationen ein<br />
Vorbericht vorgelegt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nahm in diesem Rahmen ausführlich<br />
Stellung zu den Vorberichten. An <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> endgültigen Abschlussberichte<br />
durch den G-BA ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht beteiligt. Zum 12.11.<strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong><br />
Abschlussbericht Katarakt und zum 16.12.<strong>2010</strong> <strong>der</strong> Abschlussbericht Konisation abgenommenen<br />
und veröffentlicht.<br />
Der G-BA wird als Nächstes prüfen, ob er bei den Verfahren mit vorliegendem Abschlussbericht<br />
dem AQUA-Institut den Auftrag zur Machbarkeitsstudie (technische Prüfung<br />
unter Laborbedingungen) bzw. zum Probebetrieb (Echtbetrieb in freiwilligem begrenzten<br />
Rahmen) gibt. Entscheidet er sich nach dieser Erprobung zur verpflichtenden<br />
flächendeckenden Einführung des jeweiligen sQS-Verfahrens, so ist <strong>der</strong> Qesü-RL ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> themenspezifischer Richtlinienteil anzufügen.<br />
Als neue Entwicklungsaufträge mit Entwicklungsbeginn 2011 sind an das AQUA-Institut<br />
vom G-BA vergeben worden:<br />
• Endoprothetischer Ersatz des Hüft- bzw. Kniegelenks (Erstimplantation und Revision)<br />
• Arthroskopie am Kniegelenk.<br />
214
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – erstes Fazit<br />
Im Jahre <strong>2010</strong> sind wichtige Schritte auf dem Weg zur sQS beschritten worden. Mit <strong>der</strong><br />
Richtlinie des G-BA zur sQS sind erste rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Das<br />
Methodenpapier des AQUA-Instituts skizziert die methodischen Grundlagen <strong>der</strong> nächsten<br />
Jahre. Schon zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich allerdings einige kritische Anmerkungen<br />
zum Verlauf dieses höchst komplexen Projekts machen:<br />
• Es ist letztlich we<strong>der</strong> beim G-BA noch beim AQUA-Institut ein schlüssiges Rahmenbzw.<br />
Gesamtkonzept erkennbar, wie die Qualitätssicherung in den nächsten Jahren<br />
weiterentwickelt werden soll. Zu klären ist also die Frage, wie die „Qualitätssicherungslandschaft“<br />
in Deutschland zukünftig gestaltet werden soll. Nach welchen Kriterien<br />
sind Prioritäten zu setzen, welche Versorgungsbereiche sind einzubeziehen und<br />
wie sind die Zeithorizonte? Ein Konzept zur Überführung <strong>der</strong> sektorspezifischen in<br />
die sektorenübergreifende Qualitätssicherung besteht ebenfalls nicht. Damit verbunden<br />
ist auch die Planung des angestrebten Gesamtumfangs <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />
Der Vertrag zwischen dem G-BA und dem AQUA-Institut sieht die Beauftragung von<br />
mindestens drei Verfahrensentwicklungen jährlich vor. Mit kontinuierlich neu hinzukommenden<br />
Verfahren würde aber <strong>der</strong> Gesamtaufwand zwangsläufig immer weiter<br />
wachsen. Zwar unterhält <strong>der</strong> G-BA zur Themenfindung und Priorisierung eine eigene<br />
Arbeitsgruppe, welche den Entscheidungsgremien Vorschläge zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> sQS unterbreiten soll. Die Vorstellungen und Interessen <strong>der</strong> Bänke <strong>der</strong><br />
Selbstverwaltung divergieren zu diesem Thema aber deutlich, sodass sich die Einigungsprozesse<br />
verzögern. Die Alternative dazu ist, dass man vorerst weiterhin auf ein<br />
systematisches und transparentes Entscheidungsverfahren verzichtet. Kurz- bis mittelfristig<br />
bleiben die sektorspezifischen Verfahren <strong>der</strong> Qualitätssicherung die einzigen<br />
datengestützten Verfahren, die zuverlässige Ergebnisse liefern können.<br />
• Die grundsätzliche Vorgehensweise beim Betreten von technischem, methodischem<br />
und organisatorischem Neuland ist zu weiten Teilen noch ungeklärt. So ist eine<br />
gründliche Vorabtestung geboten, bevor neue Verfahren flächenmäßig in Kraft gesetzt<br />
werden. Im Prinzip sind mit <strong>der</strong> Machbarkeitsprüfung und dem Probebetrieb<br />
die richtigen Elemente im Verfahren vorgesehen. Lei<strong>der</strong> ist we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en inhaltliche<br />
Ausgestaltung klar, noch ist eine realistische Zeitplanung vorhanden. Stattdessen<br />
zeigt <strong>der</strong> G-BA eher Aktionismus, indem er eine Vorabtestung <strong>der</strong> Datenflüsse <strong>der</strong><br />
sQS in <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung, also im Geltungsbereich <strong>der</strong><br />
Krankenhausqualitätssicherungs-Richtlinie (QSKH-RL), beschloss. So sollen in den<br />
stationären Leistungsbereichen Endoprothetik, Geburtshilfe und Neonatologie testweise<br />
ab dem Jahre 2011 die Krankenversichertennummern gesammelt werden. Für<br />
diese Verfahren bestehen noch keine sektorenübergreifenden Auswertungskonzepte,<br />
sodass die Datensammlung von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als wenig aussagekräftig<br />
und datenschutzrechtlich fragwürdig eingeschätzt wird. Diese Bedenken wurden von<br />
Anmerkungen bzw. Fragen bestätigt, die das BMG im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />
QSKH-RL an den G-BA am Jahresende <strong>2010</strong> richtete.<br />
• Trotz zum Teil ausführlicher Regelungen im allgemeinen Teil <strong>der</strong> Richtlinie sind zahlreiche<br />
Details auf die themenspezifischen Bestimmungen verschoben worden. Es ist<br />
z. B. völlig unklar, wie Patientenbefragungen inhaltlich (Basisfragebogen plus spezifischer<br />
Fragebogenteil) o<strong>der</strong> methodisch (Patientenadressierung, Fragebogenentwicklung)<br />
durchgeführt werden sollen. Auch technische Details des Datenflusses wie z. B.<br />
215
die Rückmeldung bei fehlerhaften Datensätzen müssen noch geklärt werden. Die<br />
vom BMG angemahnte Regelung mit Einwilligungslösung bei nicht gesetzlich versicherten<br />
Patienten erfor<strong>der</strong>t zudem teilweise die völlige Neukonzeption von Datenflüssen.<br />
• Die Richtlinie regelt lediglich die datengestützte sQS im Sinne einer Vollerhebung.<br />
Alternative Formen <strong>der</strong> Qualitätssicherung z. B. in Form von Stichprobenprüfungen<br />
(siehe z. B. QS Reha) werden überhaupt nicht berücksichtigt. Dies ist insofern<br />
schwerwiegend, da § 299 SGB V explizit vorschreibt, dass die Stichprobe die Regel<br />
sein sollte. Auch die ggf. notwendige Nutzung von Routinedaten, z. B. im Zusammenspiel<br />
mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) o<strong>der</strong> den Krankenkassen,<br />
werden durch diese Richtlinie nicht abgedeckt.<br />
• Der Erfolg <strong>der</strong> sQS ist zum Teil von Faktoren abhängig, die außerhalb <strong>der</strong> Regelungsmöglichkeit<br />
<strong>der</strong> Richtlinie stehen. So ist die Nutzung <strong>der</strong> lebenslangen Krankenversichertennummer<br />
an die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gekoppelt.<br />
Solange diese nicht zur Verfügung steht, soll die alte Krankenversichertennummer<br />
genutzt werden. Allerdings dürfte ein Wechsel innerhalb eines Verfahrens<br />
von alter auf neue Nummer schwierig sein. Die Ausschreibung <strong>der</strong> Vertrauensstelle<br />
für das sQS-Verfahren ist vom G-BA für das nächste Jahr geplant. Wann diese einsatzbereit<br />
sein wird, ist jedoch noch unklar.<br />
Im Jahre 2011 besteht also noch umfangreicher Regelungsbedarf sowohl grundsätzlicher<br />
Art als auch auf Detailebene. Dabei sind u. a. die Vorgaben des BMG zu beachten.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird im Rahmen ihrer Beteiligung auf eine Beachtung <strong>der</strong> o. g.<br />
kritischen Aspekte hinzuwirken versuchen.<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach<br />
§ 91 Abs. 5 SGB V<br />
Nach § 91 Abs. 5 SGB V ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Beschlüssen des G-BA, <strong>der</strong>en<br />
Gegenstand die Berufsausübung <strong>der</strong> Ärzte berührt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu<br />
geben. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> G-BA <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf einer Richtlinie<br />
übermittelt, die innerhalb <strong>der</strong> vorbereitenden Gremien des G-BA beraten worden<br />
ist und dort Beschlussreife erlangt hat. Da die Themenvielfalt <strong>der</strong> Regelungsinhalte<br />
groß, die Frist zu <strong>der</strong>en Bearbeitung mit in <strong>der</strong> Regel vier Wochen aber eher knapp ist,<br />
orientiert sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an einem themenunabhängigen Kriterienset,<br />
anhand dessen eine grundsätzliche Analyse des vorgelegten Materials vorgenommen<br />
werden kann. Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Beschlussentwürfe des G-BA<br />
sind:<br />
• Kompatibilität <strong>der</strong> G-BA-Richtlinien mit ärztlichem Behandlungsauftrag/Berufsrecht<br />
• Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit<br />
• Transparenz über Entscheidungsgrundlagen/-findung<br />
• Qualität <strong>der</strong> Gesamtbewertung im Versorgungskontext<br />
• Beitrag zur Entbürokratisierung<br />
– Datensparsamkeit<br />
– Vermeidung von Doppelregelungen/Parallelstrukturen<br />
216
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
In <strong>2010</strong> wurden auf diese Weise insgesamt 37 Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 91 Abs. 5 SGB V abgegeben<br />
(Vorjahr: 32 Stellungnahmen):<br />
1. Mutterschafts-Richtlinien: Erweiterung <strong>der</strong> Testverfahren für den Treponemen-Antikörpernachweis<br />
2. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Substitutionsbehandlung mit<br />
Diamorphin<br />
3. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Quotenregelung psychotherapeutischer Versorgung<br />
von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
4. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Fachidentität bei Zusammenschluss eines Facharztes<br />
für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie mit einem Facharzt für Orthopädie<br />
und Unfallchirurgie<br />
5. Heilmittel-Richtlinie: Neufassung<br />
6. Arzneimittel-Richtlinie: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel nach § 73d SGB V –<br />
Sildenafil bei pulmonal-arterieller Hypertonie<br />
7. Arzneimittel-Richtlinie: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel nach § 73d SGB V –<br />
Everolimus bei <strong>der</strong> Behandlung des metastasierten und/o<strong>der</strong> fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms<br />
8. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zuordnung <strong>der</strong> Planungsbereiche zu den Kreistypen<br />
9. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Beson<strong>der</strong>er Versorgungsbedarf bei einer Facharztbezeichnung<br />
10. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung<br />
des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter<br />
myeloischer Leukämie bei Erwachsenen gemäß § 137c SGB V<br />
11. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Asynchrone Photosoletherapie<br />
im Vollbad<br />
12. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V: Anpassung<br />
ICD-Codes Rheuma<br />
13. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Autologe Stammzelltransplantation<br />
bei akuter Lymphatischer Leukämie bei Erwachsenen gem. § 137c SGB V<br />
14. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Modifikation <strong>der</strong> Verhältniszahlen durch einen Demografiefaktor<br />
15. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlungen<br />
16. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie beim nichtkleinzelligen<br />
Lungenkarzinom gemäß § 137c SGB V – Maßnahmen zur QS bei Protonentherapie<br />
des inoperablen nichtkleinzelligen Lungenkarzinoms <strong>der</strong> UICC Stadien<br />
I–III<br />
17. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 6<br />
18. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Interstitielle LDR-Brachytherapie<br />
bei lokal begrenztem Prostatakarzinom<br />
19. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen<br />
die neue Influenza A H1N1<br />
20. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V: Diagnostik<br />
und Versorgung von Patientinnen und Patienten vor o<strong>der</strong> nach Lebertransplantation<br />
21. Richtlinie künstliche Befruchtung: Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a SGB V bei<br />
HIV-positiven Paaren<br />
217
22. Mutterschafts-Richtlinien: Strukturelle Anpassung des Ultraschallscreenings in <strong>der</strong><br />
Schwangerenvorsorge<br />
23. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung und Richtlinie Methoden vertragsärztliche<br />
Versorgung: PET/CT bei malignen Lymphomen und QS-Maßnahmen<br />
24. Richtlinie über die ambulante Versorgung im Krankenhaus nach § 116b SGB V:<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Auswirkungen von Mindestmengen gemäß § 6 <strong>der</strong> Richtlinie<br />
25. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Kapselendoskopie bei Blutungen<br />
des Dünndarms<br />
26. Kin<strong>der</strong>-Richtlinien: Screening auf Fehlbildungen <strong>der</strong> Nieren und <strong>der</strong> ableitenden<br />
Harnwege<br />
27. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen<br />
die saisonale Influenza<br />
28. Hilfsmittel-Richtlinie: Hörhilfen<br />
29. Richtlinie Häusliche Krankenpflege: Indikationsliste, teilstationäre Einrichtungen,<br />
Blutdruckmessung<br />
30. Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung <strong>der</strong> STIKO-Empfehlungen vom Juli <strong>2010</strong><br />
31. Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung und Richtlinie Methoden vertragsärztliche<br />
Versorgung: Nichtmedikamentöse lokale Verfahren zur Behandlung des<br />
benignen Prostatasyndroms<br />
32. Kin<strong>der</strong>-Richtlinie: Anpassung an das Gendiagnostikgesetz<br />
33. Empfehlungen des G-BA zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung: Aktualisierung<br />
DMP Brustkrebs<br />
34. Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien: Elektronische<br />
Dokumentation bei <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsdokumentation beim Mann<br />
und bei <strong>der</strong> Gesundheitsuntersuchung<br />
35. Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b: Pädiatrische Kardiologie<br />
36. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung und Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung<br />
sowie Verfahrensordnung G-BA: Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses<br />
vom 06.12.2005 („Nikolaus-Urteil“)<br />
37. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“: Jährliche<br />
Anpassung <strong>der</strong> ICD-Codes in den Konkretisierungen <strong>der</strong> Anlagen (onkologische Erkrankungen)<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können nach Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss im Internet auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden.<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in <strong>der</strong> Medizin (IQWiG) besteht seit<br />
2004 und ist – abgesehen von <strong>der</strong> Möglichkeit, im Rahmen eines „Generalauftrags“ eigenverantwortlich<br />
zu wissenschaftlicher Arbeit im Gesundheitswesen aktiv zu werden –<br />
im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses o<strong>der</strong> des Bundesgesundheitsministeriums<br />
tätig. Ziel gemäß § 139a Abs. 3 SGB V ist die Bearbeitung von Fragen grundsätzlicher<br />
Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung diesbezügli-<br />
218
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
cher Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizinischer<br />
Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.<br />
Das IQWiG glie<strong>der</strong>t sich in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizinische Biometrie“,<br />
„Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Gesundheitsökonomie“,<br />
„Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“ und „Verwaltung“. Träger des<br />
IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Repräsentation <strong>der</strong><br />
Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglied des Stiftungsrats<br />
ist auch <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Christoph Fuchs.<br />
Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und einen Wissenschaftlichen<br />
Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen des Gesundheits-<br />
und Sozialwesens zusammen, darunter die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die durch ihre<br />
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Regina Klakow-Franck, repräsentiert wird.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor einer Veröffentlichung von<br />
wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene Stellungnahmen hierzu abzugeben.<br />
Die Veröffentlichungen des IQWIG lassen sich in mehrere Gruppen kategorisieren:<br />
• Ausführliche Berichte (Berichtspläne, Vorberichte, Abschlussberichte)<br />
• Rapid Reports (Projektskizzen, Vorversionen)<br />
• Arbeitspapiere<br />
• Gesundheitsinformationen für Patienten (ausführliche Informationen, Kurzinformationen,<br />
Merkblätter, Erfahrungsberichte)<br />
Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimitteln<br />
Im Zuge des GKV-WSG ist <strong>der</strong> Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
im Gesundheitswesen (IQWiG) um die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln erweitert<br />
worden (§ 35b SGB V i. V. m. § 139a Abs. 3 Nr. 5). Neue o<strong>der</strong> bereits länger auf<br />
dem Markt befindliche Arzneimittel sollen nicht nur im Hinblick auf den therapeutischen<br />
Zusatznutzen, son<strong>der</strong>n auch auf die Kosten mit an<strong>der</strong>en Arzneimitteln und Behandlungsformen<br />
verglichen werden. Die Kosten-Nutzen-Bewertung soll unter an<strong>der</strong>em<br />
zukünftig Grundlage für die Festsetzung eines Erstattungshöchstbetrags für nicht<br />
festbetragsfähige Arzneimittel sein.<br />
Bereits im Jahr 2008 legte das IQWiG eine „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen<br />
zwischen Nutzen und Kosten im System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“<br />
vor, die auf ein geteiltes Echo stieß und von <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit überwiegend<br />
abgelehnt wurde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte im Rahmen einer Stellungnahme,<br />
dass es sich beim Effizienzgrenzen-Ansatz des IQWiG nicht um einen<br />
international akzeptierten Standard <strong>der</strong> Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />
für Arzneimittel o<strong>der</strong> medizinische Verfahren bzw. ärztliche Leistungen handelt. Die Bewertung<br />
des Nutzens wird zu eng gefasst und richtet sich zu wenig an den Bedürfnissen<br />
<strong>der</strong> Patienten aus. Die Kosten werden im Wesentlichen aus Sicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
und weniger von einer gesellschaftlichen Bewertungsperspektive<br />
her festgelegt. Die Vorschläge des IQWiG zur Methodik sind bisher auch zur vorgesehenen<br />
Ausgaben-Einfluss-Analyse zu unvollständig, zu wenig konkret und zu wenig spezifisch<br />
formuliert, als dass aus ihnen transparente, nachvollziehbare und reproduzierbare<br />
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden könnten.<br />
219
Im Jahr 2009 legte das IQWiG eine überarbeitete Version seiner Methodik für die Kosten-Nutzen-Bewertung<br />
(Version 2.0) vor. Auch hierzu nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Stellung und bekräftigte, dass die Wahl des Effizienzgrenzen-Konzepts durch das<br />
IQWiG keinen methodisch gangbaren Weg für die Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />
medizinischer Behandlungsmaßnahmen darstellt. (Details sind in <strong>der</strong><br />
schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum IQWiG-Methodenpapier<br />
nachzulesen unter www.bundesaerztekammer.de). Auch <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />
<strong>2010</strong> in Dresden wie<strong>der</strong>holte vor diesem Hintergrund seine Grundsatzkritik am IQWiG-<br />
Konzept zur Kosten-Nutzen-Bewertung und beklagte, dass die von einer Kosten-Nutzen-<br />
Bewertung Betroffenen nicht angemessen beteiligt würden und dass durch die methodischen<br />
Schwächen des Effizienzgrenzen-Modells fast beliebige Bewertungsergebnisse<br />
programmiert werden könnten.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Berichtsplan des IQWiG zur<br />
„Kosten-Nutzen-Bewertung von Clopidogrel bei <strong>der</strong> peripheren arteriellen Verschlusskrankheit<br />
und beim akuten Koronarsyndrom“ Stellung, erneuerte dabei ihre ablehnende<br />
Haltung zu dem vom IQWiG entwickelten Effizienzgrenzen-Konzept und monierte,<br />
dass die durchaus kritischen Ergebnisse von Machbarkeitsstudien zur Validitätsprüfung<br />
<strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung, welche methodische Probleme bei <strong>der</strong> Anwendung des<br />
IQWiG-Ansatzes aufzeigten, nicht hinreichend berücksichtigt wurden.<br />
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)<br />
Durch das im Jahr <strong>2010</strong> vom Deutschen Bundestag verabschiedete Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG) und die damit verbundene Arzneimittelnutzenbewertungsverordnung<br />
haben das IQWiG und seine Evidenzberichte aufgrund <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln eine zusätzliche Bedeutung erfahren.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den das IQWiG beratenden Gremien haben<br />
vor diesem Hintergrund wie<strong>der</strong>holt für umfassende patientenbezogene Kriterien zur<br />
Festlegung eines etwaigen Zusatznutzens argumentiert (z. B. bzgl. günstigerem Nebenwirkungsprofil,<br />
zweckmäßiger Vergleichstherapie, sorgfältiger Bewertung hinsichtlich<br />
Unter- und Risikogruppen von Patienten etc.).<br />
Institution nach § 137a SGB V – AQUA-Institut<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist die AQUA-Institut GmbH, Göttingen, als unabhängige Institution<br />
nach § 137a SGB V verantwortlich für die Fortführung <strong>der</strong> externen stationären<br />
Qualitätssicherung und für die Entwicklungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.<br />
Bemüht man das Bild von Pflicht und Kür, so war die erste Aufgabe quasi die<br />
Pflicht, das Verfahren, welches das BQS-Institut zuvor in neun Jahren aufgebaut hatte,<br />
möglichst nahtlos weiterzuführen. Tatsächlich ist dies dem AQUA-Institut recht gut gelungen:<br />
Der Datenerhebungsbetrieb ging ohne größere Schwierigkeiten auf das Institut<br />
über. Die Auswertungsempfehlungen für die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung<br />
(LQS), die Bundesauswertung und <strong>der</strong> Qualitätsreport 2009 wurden ebenso fristgerecht<br />
abgeliefert wie auch die Spezifikation 2011, also die technischen Vorgaben für die<br />
Softwareindustrie. Die Kooperation mit den LQS und den Krankenhäusern erscheint<br />
weitgehend problemlos. Um „auf Nummer sicher“ zu gehen, wurden die Vorarbeiten<br />
<strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS) überwiegend in Form und Inhalt<br />
identisch übernommen. Das AQUA-Institut kam dabei schon Anfang <strong>2010</strong> zu <strong>der</strong><br />
220
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Erkenntnis, dass es sehr hilfreich sein könne, zur adäquaten Betreuung <strong>der</strong> stationären<br />
Qualitätssicherung – wie von <strong>der</strong> BQS praktiziert – die fachliche Expertise in Form von<br />
festen Fachgruppen zu nutzen. So wurden in allen Leistungsbereichen erneut Fachgruppen<br />
auf ehrenamtlicher Basis eingerichtet – größtenteils personenidentisch mit den alten<br />
BQS-Fachgruppen bis 2009. Dies ist darum so bemerkenswert, da das Konstrukt <strong>der</strong><br />
BQS-Fachgruppen zuvor von Kritikern als schwerfällig und damit überholt deklariert<br />
worden war – diese Argumentation diente vermutlich auch <strong>der</strong> Vergabeentscheidung für<br />
die Institution nach § 137a SGB V. Der Wi<strong>der</strong>spruch, gleichzeitig Fachgruppen auf Ehrenamtsbasis<br />
und Expertenpanels neuer sQS-Verfahren mit Honorierung zu führen,<br />
konnte vom AQUA-Institut argumentativ nie ganz aufgelöst werden.<br />
Während also die Erfüllung <strong>der</strong> Pflichtaufgabe dem Institut als gelungen anzurechnen<br />
ist, muss die Erfüllung <strong>der</strong> Kür, d. h. <strong>der</strong> ersten Konzepte für die sQS, differenzierter betrachtet<br />
werden. So gelang dem AQUA-Institut zum Jahresanfang <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Start in die<br />
neue Form <strong>der</strong> Qualitätssicherung eher holprig mit Vorlage eines Methodenpapiers, das<br />
zentrale Fragen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) nicht o<strong>der</strong> nur<br />
unbefriedigend beantwortete, sodass eine grundlegende Überarbeitung notwendig<br />
wurde.<br />
Die ersten Abschlussberichte für die neuen sektorenübergreifenden Verfahren „Kataraktoperation“<br />
und „Konisation“ präsentierten sich noch überwiegend als Indikatorsammlungen<br />
mit wenig konkreten Umsetzungskonzepten. Allerdings muss dem<br />
AQUA-Institut <strong>der</strong> erhebliche Zeitdruck zugute gehalten werden, unter dem diese Aufgaben<br />
erledigt wurden. Überhaupt bedürfen anscheinend die grundsätzlichen Zeitplanungen<br />
des G-BA einer Anpassung. So wurde zum Beispiel die Überarbeitungsfrist<br />
nach Eingang <strong>der</strong> Stellungnahmen zu einem Vorbericht viel zu knapp gewählt. Um in<br />
diesem Rahmen eingegangene gute Ideen und Vorschläge einarbeiten bzw. entdeckte<br />
Fehler beseitigen zu können, muss dem Institut eine angemessene Frist gewährt werden.<br />
Damit das ehrgeizige Projekt einer wirkungsvollen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
gelingt, müssen – wie oben ausgeführt – noch einige Rahmenbedingungen geschaffen<br />
werden, auf die das AQUA-Institut zum Teil wenig Einfluss hat. Hier sind die<br />
Entscheidungskompetenzen des G-BA einerseits und dessen Projektmanagementkompetenz<br />
an<strong>der</strong>erseits gefor<strong>der</strong>t. Aber auch dem AQUA-Institut selbst ist zu wünschen,<br />
dass es die Herkulesaufgabe bewältigt, in vielen Bereichen gleichzeitig technisches, organisatorisches<br />
und methodisches Neuland <strong>der</strong> sQS zu betreten.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung unter<br />
dem Dach des Gemeinamen Bundesausschusses in ihrer Rolle als gesetzlich nach § 137a<br />
Abs. 3 SGB V zu beteiligende Institution konstruktiv-kritisch im Sinne <strong>der</strong> im Abschnitt<br />
„Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach<br />
§ 91 Abs. 5, SGB V“ (siehe S. 216ff.) aufgeführten allgemeinen Prüfkriterien, wobei im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Qualitätssicherung als weiteres Prüfkriterium die adäquate Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern an Qualitätssicherungsmaßnahmen hinzutritt.<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden. Im Berichtsjahr<br />
<strong>2010</strong> betrifft dies Stellungnahmen zu folgenden Themen:<br />
221
• Methodenpapier zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, Version 0.1<br />
(25.01.<strong>2010</strong>)<br />
• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Koronarangiographie/PCI“<br />
(03.08.<strong>2010</strong>)<br />
• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Konisation“<br />
(05.08.<strong>2010</strong>)<br />
• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kataraktoperation“<br />
(30.08.<strong>2010</strong>)<br />
• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kolorektales<br />
Karzinom“ (27.12.<strong>2010</strong>)<br />
4.4.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen<br />
Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom August 2002 wurde eine Arbeitsgruppe<br />
ins Leben gerufen, um ein neues Gesamtkonzept einer umfassenden Qualitätssicherung,<br />
bis hin zum Qualitätsmanagement für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen,<br />
zu erarbeiten. In einem mehrjährigen und mehrstufigen Beratungsprozess<br />
mit zwei umfassenden Anhörungsverfahren in den Jahren 2005 und 2006 wurde<br />
das Gesamtkonzept mit allen betroffenen Organisationen erarbeitet. Das Beratungsergebnis<br />
ist schließlich im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />
Form <strong>der</strong> neuen „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen“ (kurz Rili-BÄK genannt) verabschiedet worden.<br />
Waren die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen in den vorangegangenen Jahren auf ein Verfahren zur<br />
regelmäßigen internen Qualitätskontrolle und zur Teilnahme an Ringversuchen bei<br />
quantitativen Untersuchungen konzentriert, geht das neue Konzept deutlich darüber hinaus.<br />
Im Teil A <strong>der</strong> Rili-BÄK sind Anfor<strong>der</strong>ungen an die Struktur, die notwendigen Ressourcen<br />
und ein Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />
formuliert. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten nicht nur für die „großen“ Laboratorien<br />
in Kliniken und bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, son<strong>der</strong>n in jeweils an die<br />
konkreten Verhältnisse angepasster Form für alle Bereiche, in denen laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen durchgeführt werden. Ein wesentlicher Kern <strong>der</strong> grundlegenden<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
ist natürlich die Analytik in engerem Sinne, nun allerdings ergänzt um Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Präanalytik und die Postanalytik.<br />
Die Erfahrungen im Bereich laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen haben gezeigt,<br />
dass ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerpotenzial schon vor <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Analytik und auch bei <strong>der</strong> richtigen Zuordnung <strong>der</strong> Ergebnisse und <strong>der</strong>en Befundung<br />
vorhanden ist. Deshalb ist in dem neuen Konzept das Labor verpflichtet, diese Bereiche<br />
zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein Labor die Präanalytik in den Fällen nicht<br />
unmittelbar beeinflussen kann, in denen ein Dritter Proben entnimmt und ggf. nach<br />
entsprechen<strong>der</strong> Aufbereitung dem Labor zusendet. Allerdings wird festgeschrieben,<br />
dass vom Labor eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Probennahme,<br />
ggf. die Probenaufbereitung und den Probentransport einschließlich einzuhalten<strong>der</strong><br />
222
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Zeiten erfolgt und diese dem Einsen<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden. Mängel bei Probennahme,<br />
-aufbereitung und -transport werden künftig nicht mehr akzeptiert werden<br />
können und Einsen<strong>der</strong> werden sich nicht durch Behauptung von Unkenntnis über die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Proben vor Haftung schützen können, wenn die neue Konzeption<br />
im Alltag umgesetzt ist und Untersuchungen deshalb zurückgewiesen werden.<br />
An diesem Punkt unterscheidet sich die neue Richtlinie von an<strong>der</strong>en Qualitätsmanagementkonzepten,<br />
wie sie in internationalen Normen ihren Nie<strong>der</strong>schlag finden. Natürlich<br />
ist das neue Richtlinienkonzept auf den Stand <strong>der</strong> Zertifizierung von Gesundheitseinrichtungen,<br />
einschließlich des Akkreditierungsson<strong>der</strong>weges für medizinische Laboratorien,<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätsmanagement nach<br />
an<strong>der</strong>en gesetzlichen Vorschriften (SGB V, Transfusionsgesetz u. a.) abgestimmt. Die<br />
Vorgaben sind mit den an<strong>der</strong>en genannten Anfor<strong>der</strong>ungen kompatibel, Doppelbelastungen<br />
sollen ausdrücklich vermieden werden. Die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen im Teil<br />
A <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK gelten ferner für alle laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen.<br />
Damit geht die neue Richtlinie deutlich über den bisher abgedeckten Bereich hinaus.<br />
Aktuelle Entwicklung<br />
Die neue Richtlinie sah eine Übergangsfrist zur Umsetzung bis zum 31.03.<strong>2010</strong> vor. In<br />
dieser Phase ist mit den Än<strong>der</strong>ungen medizinprodukterechtlicher Vorschriften im Jahr<br />
2009 die Rechtsgrundlage, <strong>der</strong> § 4a Medizinprodukte-Betreiberverordnung, so angepasst<br />
worden, dass die neue Richtlinie nach Ablauf dieser Übergangsfrist ab 01.04.<strong>2010</strong> auch<br />
tatsächlich angewendet werden muss. Alle Einrichtungen und Personen, die laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen durchführen, müssen ein Qualitätssicherungssystem<br />
vorhalten und weiterentwickeln sowie regelmäßige interne und externe Qualitätskontrollen<br />
durchführen. Einzelheiten zu <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> internen und externen<br />
Qualitätskontrollen sind in speziellen B-Teilen geregelt bzw. werden noch geregelt. Mit<br />
Verabschiedung <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK wurde als erster spezieller Teil <strong>der</strong> Teil B 1 „Quanti-<br />
Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
B1<br />
Quantitative Untersuchungen<br />
Teil A<br />
Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />
B2<br />
Qualitative Untersuchungen<br />
B3<br />
Untersuchungen von<br />
Krankheitserregern<br />
B4<br />
Ejakulatuntersuchungen<br />
Abbildung 5: Grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Qualitätssicherungssystem<br />
B5<br />
Zyto- und molekulargenetische<br />
Untersuchungen<br />
223
tative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ auf den Weg gebracht. Zugleich<br />
wurden vier Arbeitsgruppen eingerichtet, um weiter spezielle Teile zu erstellen:<br />
• B 2 – Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />
• B 3 – Direkter Nachweis und Charakterisierung von Krankheitserregern<br />
• B 4 – Ejakulatuntersuchungen<br />
• B 5 – Molekular- und zytogenetische Untersuchungen<br />
Die Arbeiten an diesen speziellen Richtlinienteilen sind im Berichtszeitraum weitergeführt<br />
worden.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in <strong>der</strong> Sitzung am 19.11.<strong>2010</strong>, drei Jahre nach<br />
Verabschiedung des Gesamtkonzeptes, dem Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen zugestimmt, sodass<br />
zum 01.01.2011 mit den Anfor<strong>der</strong>ungen zur Qualitätssicherung von Ejakulatuntersuchungen<br />
<strong>der</strong> nächste von insgesamt fünf speziellen Teilen <strong>der</strong> Rili-BÄK in Kraft treten<br />
kann.<br />
Ausblick<br />
Auch für die Umsetzung des neuen Richtlinienteils B 4 gilt eine zweijährige Übergangsfrist,<br />
die von den Laboratorien genutzt werden kann, sich auf die neuen Pflichtanfor<strong>der</strong>ungen<br />
einzustellen. Inhaltlich dürfte dies für die meisten Laboratorien kein großes Problem<br />
darstellen, da viele Elemente des Richtlinienteils schon freiwillig umgesetzt sind.<br />
Es wird allerdings mehr Stringenz im Nachweis <strong>der</strong> Umsetzung aktueller Untersuchungstechniken<br />
und <strong>der</strong>en Qualitätssicherung Raum greifen.<br />
Wie oben schon dargelegt, wird darüber hinaus im Jahr 2011 damit zu rechnen sein,<br />
dass auch die Beratungen zu den weiteren B-Teilen so voranschreiten, dass sie dem Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt werden können und bei Zustimmung dann voraussichtlich<br />
Anfang 2012 ebenfalls in Kraft treten.<br />
Röntgenverordnung<br />
Die Röntgenverordnung (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen<br />
– RöV) in <strong>der</strong> Fassung vom 18.06.2002 bestimmt, dass bei <strong>der</strong> Anwendung von<br />
ionisieren<strong>der</strong> Strahlung am Menschen die Strahlenexposition so gering wie möglich zu<br />
sein hat. Schon seit 20 Jahren wird die Beachtung dieses Prinzips von den „Ärztlichen<br />
Stellen nach § 17a RöV“ durch regelmäßige Begutachtung von Unterlagen umgesetzt.<br />
Dabei hat es sich bewährt, dass zur Begutachtung <strong>der</strong> Bildqualität fachlich unter <strong>der</strong> Verantwortung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte Leitlinien zu Grunde gelegt werden. In<br />
<strong>der</strong> für die Tätigkeit <strong>der</strong> „Ärztlichen Stellen“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit erlassenen speziellen Richtlinie heißt es dann auch,<br />
dass die Beurteilung <strong>der</strong> Bildqualität von Patientenaufnahmen nach den Leitlinien <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu erfolgen hat.<br />
Beide Leitlinien gehen von <strong>der</strong> Grundannahme aus, dass die Qualität <strong>der</strong> radiologischen<br />
Diagnostik bestimmt wird durch die medizinische Fragestellung, die eine rechtfertigende<br />
Indikation begründet, die optimierte Durchführung <strong>der</strong> Untersuchung, die Darstellung<br />
<strong>der</strong> diagnostisch wichtigen Bildinformationen mit einer medizinisch vertretbar<br />
niedrigen Strahlenexposition und die fachkundige Auswertung <strong>der</strong> Untersuchung und<br />
<strong>der</strong> dokumentierten Ergebnisse im Befundbericht.<br />
224
Die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />
bzw. in <strong>der</strong> Computertomographie fassen die ärztlichen Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen und<br />
die Empfehlungen für die gesamte radiologische Leistungskette zusammen, mit denen<br />
eine gute diagnostische Qualität zu erreichen ist. Die Leitlinien beschreiben den aktuellen<br />
Stand des medizinischen Wissens und den Stand <strong>der</strong> Technik. Wie die „Ärztlichen<br />
Stellen“ arbeiten, ist in einem eigenen Abschnitt dargestellt.<br />
Nach <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong>en Verabschiedung<br />
im Jahr 2007 stand im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Befassung mit dieser Thematik die<br />
Harmonisierung <strong>der</strong> Regelungen mit Anfor<strong>der</strong>ungen im vertragsärztlichen Bereich<br />
nach SGB V. Es sei in Erinnerung gerufen, dass bezüglich <strong>der</strong> Vorgängerversion <strong>der</strong> Leitlinien<br />
eine inhaltlich gleiche Regelung mit den Vertragspartnern nach dem Sozialrecht,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen,<br />
nach § 135 abgestimmt werden konnte. Gemeinsame Zielsetzung war es, keine unterschiedlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für den Anwen<strong>der</strong> auszusprechen und damit auch einen<br />
Beitrag zu leisten für eine Vereinfachung <strong>der</strong> Begutachtungen des Anwen<strong>der</strong>s durch die<br />
zuständigen Stellen nach RöV einerseits und Vertragsarztrecht an<strong>der</strong>erseits.<br />
Die ebenfalls in die Jahre gekommen Regelungen nach SGB V standen in den Jahren<br />
2009 und <strong>2010</strong> zur Aktualisierung an. Im nunmehr zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
(G-BA) konnte in enger Abstimmung mit den Fachexperten und durch Beteiligung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erreicht werden, dass die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wie<strong>der</strong> inhaltsgleich nunmehr in die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien des G-BA<br />
über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in <strong>der</strong> radiologischen Diagnostik gemäß § 136<br />
Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie) aus <strong>2010</strong> übernommen<br />
wurden. Damit ist auch für die Zukunft gewährleistet, dass den speziellen und uneingeschränkt<br />
zu beachtenden Regelungen nach Strahlenschutzrecht keine abweichenden<br />
Regelungen nach Sozialrecht entgegengesetzt werden. Es ist dies auch einmal mehr ein<br />
Beispiel, wie es mit sachlichen und fachlich gut fundierten Argumenten gelingen kann,<br />
die Kompetenzen zu wahren und dennoch den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten,<br />
zum Nutzen <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Röntgenstrahlen und damit letztlich zum Wohle <strong>der</strong><br />
Patienten.<br />
Transfusionsmedizin<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Im Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz – TFG) aus dem<br />
Jahr 1998 wird <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut<br />
(PEI) eine Richtlinienkompetenz bezüglich <strong>der</strong> Feststellung des allgemein anerkannten<br />
Standes <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut<br />
und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten zugewiesen. Auch in <strong>der</strong><br />
aktuellen Fassung <strong>der</strong> daraus resultierenden Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in<br />
Absatz 1.4 gefor<strong>der</strong>t, dass jede Einrichtung, die im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung o<strong>der</strong> Anwendung<br />
von Blutprodukten tätig ist, ein Qualitätsmanagementsystem betreiben muss. Für<br />
die Landesärztekammern ist es dabei von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, dass sie im Bereich <strong>der</strong><br />
Anwendung die Aufgabe zugewiesen bekommen haben, den Einrichtungen respektive<br />
ihren dort tätigen Mitglie<strong>der</strong>n, den Ärztinnen und Ärzten, bei <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu unterstützen und ihnen die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen<br />
zu ermöglichen. Der entsprechende Satz in Absatz 1.6 <strong>der</strong><br />
225
Hämotherapierichtlinie heißt relativ unscheinbar: „Der Ärzteschaft obliegt die Überwachung<br />
des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten“. Nach Hämotherapierichtlinie<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgabe des<br />
Qualitätsbeauftragten bei <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten eine unter Arztvorbehalt<br />
stehende Aufgabe. Daraus folgt dann konsequent, dass die Qualitätsbeauftragten <strong>der</strong><br />
transfundierenden Einrichtungen verpflichtet sind, einmal jährlich ihrer Landesärztekammer<br />
einige Eckdaten zu den durchgeführten Transfusionen und zum internen Qualitätsmanagement<br />
nach vorgegebenem Muster zu übermitteln.<br />
Um sich über die sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Landesärztekammern<br />
und über <strong>der</strong>en Rolle in <strong>der</strong> Überwachung des Qualitätssicherungssystems in <strong>der</strong><br />
Anwendung von Blutprodukten auszutauschen, fand bereits 2002 auf Einladung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch statt. Im Berichtsjahr haben<br />
von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Dezernate 3 und 6, unterstützt durch die<br />
Rechtsabteilung, erneut die bei den Landesärztekammern zuständigen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zu einem Austausch über die Erfahrungen im Umgang mit den<br />
transfundierenden Einrichtungen und über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Überwachungsaufgaben<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern eingeladen.<br />
Bei dem Treffen im Oktober <strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> Sachstand <strong>der</strong> aktuellen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Zweiten Richtlinienän<strong>der</strong>ung <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinien erläutert. Nach Berichten<br />
aus den Landesärztekammern und <strong>der</strong>en Erörterung wurde eine Ausarbeitung zur<br />
Rolle des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) zur Diskussion gestellt. Ausgehend<br />
von den Ausführungen im Abschnitt 1.4 <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinie wurde festgehalten,<br />
dass es Aufgabe <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung ist, mithilfe eines Qualitätsmanagementsystems<br />
die erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätssicherungsmaßnahmen inhaltlich<br />
zu definieren und sie zu verwirklichen. Der QBH ist dabei fachlich unterstützend tätig;<br />
er ist dabei zwar weisungsungebunden, aber nicht im eigenen Namen im engeren Sinne<br />
ärztlich tätig.<br />
Die enge Verbindung von Qualitätsmanagementsystem einer Einrichtung und <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />
wurde dadurch deutlich, dass <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Einrichtung im Benehmen<br />
mit <strong>der</strong> zuständigen Landesärztekammer einen Qualitätsbeauftragten zu benennen<br />
hat (vgl. Abschnitt 1.6.2 Hämotherapierichtlinien). Mit <strong>der</strong> detaillierten Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Aufgaben des QBH und seiner Stellung in <strong>der</strong> Einrichtung bzw. seinen<br />
Verpflichtungen gegenüber seiner Landesärztekammer wird das Kernelement <strong>der</strong> oben<br />
zitierten Überwachungsfunktion des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von<br />
Blutprodukten seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern beschrieben. Die Ausarbeitung wird im<br />
Jahr 2011 so publiziert, dass sie für alle Betroffenen zugänglich ist.<br />
Schließlich wurde auf <strong>der</strong> Veranstaltung von einigen Landesärztekammern ein EDV-gestützter<br />
Erhebungsbogen konsentiert, mit dessen Hilfe die Meldungen <strong>der</strong> QBH an die<br />
Landesärztekammern nicht nur vereinfacht, son<strong>der</strong>n auch vereinheitlicht werden, um<br />
dann in einem weiteren Schritt auch bessere Auswertungen <strong>der</strong> Meldungen <strong>der</strong> QBH<br />
machen zu können. Diejenigen Landesärztekammern, die sich zu dem maschinenlesbaren<br />
Erhebungsbogen noch nicht positionieren konnten, werden die Möglichkeit haben,<br />
je<strong>der</strong>zeit auf dieses Instrument zurückgreifen zu können.<br />
226
Transplantationsmedizin<br />
Um zeitnah aktuelle Fragen in <strong>der</strong> Qualitätssicherung transplantationsmedizinischer<br />
Leistungen erörtern zu können, ist das Dezernat 3 regelhaft an den Beratungen in <strong>der</strong><br />
Ständigen Kommission „Organtransplantation“ und ggf. daraus abgeleiteter Arbeitsgruppen<br />
beteiligt. Im Berichtszeitraum nutzte die Leiterin des Dezernats, Dr. Regina Klakow-<br />
Franck, die im Oktober stattgefundene Klausurtagung <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“,<br />
um in einem Grundsatzreferat Eckpunkte aktueller Entwicklungen<br />
und Gegebenheiten in <strong>der</strong> Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement darzulegen.<br />
Sie hielt fest, dass die externe vergleichende Qualitätssicherung sich im Laufe <strong>der</strong> Jahre als<br />
eine sehr stabile Maßnahme entwickelt habe. Es sei zu hoffen, dass auch in neuem organisatorischem<br />
Umfeld bei AQUA das Verfahren stabil weiterlaufe. Mit den Daten könne<br />
sehr gut eine Entwicklung in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Transplantation nachvollzogen werden.<br />
Schwächen des Verfahrens, über <strong>der</strong>en Beseitigung man nachdenken müsse, seien<br />
eine unzureichende Risikoadjustierung, die Beschränkung auf den stationären Sektor und<br />
damit verbundene Probleme bezüglich <strong>der</strong> Vollzähligkeit beim Follow-Up. Sie stellte noch<br />
einmal dar, dass an<strong>der</strong>s als beim klassischen Registeransatz es nicht darum gehe, Daten<br />
zu sammeln und diese dann auszuwerten, son<strong>der</strong>n dass es <strong>der</strong> Qualitätsindikatorenansatz<br />
sei, erst ein Qualitätsziel zu definieren, dann Indikatoren und danach ein Auswertungskonzept<br />
zu formulieren, um dann den konkret erhobenen Datensatz festzulegen.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Problematik im Bereich <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wurde insoweit<br />
auf <strong>der</strong> Tagung identifiziert, als dort vielfältige Datenanfor<strong>der</strong>ungen verschiedener Akteure<br />
an die Transplantationszentren geschaffen worden seien. Hier wäre es, so Dr. Klakow-Franck,<br />
eine Überlegung wert, zu prüfen, ob über einen Datentreuhän<strong>der</strong> und die<br />
Definition eines sogenannten Universaldatensatzes eine Situation erreicht werden<br />
könnte, in welcher das Transplantationszentrum nur einmal einen umfassenden Datensatz<br />
erstellt und weiterreicht und dann die verschiedenen Akteure mit den von ihnen<br />
spezifisch benötigten Daten versorgt werden.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion zeigte sich dann u. a., dass <strong>der</strong> Übergang vom Prinzip des Datensammelns,<br />
um über Auswertungen Erkenntnisse über kausale Zusammenhänge von getroffenen<br />
Maßnahmen und Wirkung auf die Qualität <strong>der</strong> Versorgung zu gewinnen, hin zu<br />
dem von Dr. Klakow-Franck zuvor beschriebenen Weg <strong>der</strong> gezielten Datenerhebung und<br />
-auswertung für Qualitätssicherung noch nicht als beendet betrachtet werden kann. Es<br />
gäbe, so die Vertreter <strong>der</strong> Transplantationsmedizin, hinsichtlich von Ursachen und Wirkungen<br />
noch zahlreiche weiße Flecken in <strong>der</strong> Erkenntnislandschaft zu füllen.<br />
Klassischer Registeransatz: Vom Datensatz zur Auswertung<br />
1<br />
Datensatz<br />
2<br />
Datenerhebung<br />
Abbildung 6: Methodik <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
3<br />
Datenanalyse<br />
Qualitätsindikatorenansatz: Vom Qualitätsziel zum Datensatz<br />
1<br />
Qualitätsziel<br />
2<br />
Qualitätsindikator<br />
3<br />
Auswertungskonzept<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
4<br />
Auswertung<br />
4<br />
Datensatz<br />
5<br />
Datenerhebung<br />
227
§ 137 SGB V ET DSO RiLi BÄK TPG CTS …<br />
Abbildung 7: Entwurf für eine Optimierung <strong>der</strong> Datenwege in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />
Zu berichten ist ferner, dass das Dezernat 3 an <strong>der</strong> Diskussion über die Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung<br />
von Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Absatz 1, Satz 1 Nr. 4a und b TPG unmittelbar beteiligt<br />
ist. (Zu weiteren Details des Standes <strong>der</strong> Transplantationsmedizin siehe Kapitel 5.1)<br />
4.4.4 Curricula zur Qualitätssicherung<br />
Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Ursprung und Entwicklung des Curriculums Ärztliches Qualitätsmanagement ist die<br />
Diskussion um die Formulierung von Inhalten zu den For<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
von 1992, wonach in allen Fachgebieten auch Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
auf dem Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung vermittelt werden sollten. Im August<br />
1994 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit<br />
<strong>der</strong> Aufgabe beschlossen, ein Curriculum zu entwickeln, das diese Anfor<strong>der</strong>ungen in<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung mit Inhalten füllt. Es wurde sehr schnell die Erkenntnis gewonnen,<br />
dass man in <strong>der</strong> Ausformulierung von Anfor<strong>der</strong>ungen nicht am Kenntnisumfang gemäß<br />
Weiterbildungsrecht stehen bleiben könne, son<strong>der</strong>n dass hier Weiterungen zu berücksichtigen<br />
sein werden. Dies führte zu <strong>der</strong> Entwicklung eines Lehr- und Lernzielkataloges,<br />
<strong>der</strong> längerfristig auch als Grundlage für die Verankerung von Qualitätssicherung<br />
und Qualitätsmanagement für das Studium <strong>der</strong> Medizin dienen sollte. Die erste<br />
Auflage des Curriculums Ärztliches Qualitätsmanagement wurde 1996 verabschiedet.<br />
Nachdem zuletzt 2007 eine Aktualisierung des Curriculums gemeinsam mit den Kursveranstaltern<br />
auf Län<strong>der</strong>ebene durchgeführt wurde, gab es im Oktober <strong>2010</strong> ein erneutes<br />
Treffen mit diesem Kreis, um nicht nur aktuelle Fragen in <strong>der</strong> Umsetzung des Curriculums<br />
zu erörtern, son<strong>der</strong>n auch die Frage zu klären, ob eine überarbeitete Neuauflage<br />
vonnöten wäre. Letzteres wurde im Prinzip verneint, es wurde aber die Frage aufgeworfen,<br />
ob durch geringfügige Modifikationen das bisher solitäre Fortbildungskonzept „Patientensicherheit“<br />
in das Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement integriert werden<br />
228<br />
Datensatz 1<br />
Datensatz 3 Datensatz 4<br />
Datensatz 2<br />
Datentreuhän<strong>der</strong><br />
Universal-Datensatz<br />
Datensatz 5<br />
Transplantationszentrum<br />
Datensatz 6
könnte. Dieser aus <strong>der</strong> Gesellschaft für Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />
(GQMG) e. V. kommende Vorschlag hätte nicht nur den Vorteil einer Straffung von<br />
Kursangeboten, son<strong>der</strong>n würde auch verdeutlichen, dass Patientensicherheit integraler<br />
Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagements ist.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Durchführung des Curriculums wurde die bisherige Handhabung als die<br />
einzig praktikable bestätigt. Die Kursdurchführung soll liberal gehandhabt werden, sodass<br />
nach spezifischen Bedürfnissen <strong>der</strong> Teilnehmer die Gewichtungen in den stundenzahlmäßigen<br />
Zuordnungen zu den einzelnen Themenkatalogen vorgenommen und die Abfolgen<br />
<strong>der</strong> Vermittlung <strong>der</strong> Themen festgelegt werden können. Im En<strong>der</strong>gebnis müssen aber<br />
alle Themen behandelt worden sein, um den Teilnehmern den erfolgreichen Abschluss<br />
des Kurses und damit die Bezeichnung „Qualitätsmanager“ bescheinigungen zu können.<br />
Als wichtigsten Baustein in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Qualifizierungsmaßnahme sehen es die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Landesärztekammern nach wie vor an, dass nach entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitungsphase<br />
im Jahr 2004 eine Zusatzbezeichnung im Weiterbildungsrecht eingeführt<br />
wurde. Damit hätte die Ärzteschaft das ihnen zustehende Alleinstellungsmerkmal in <strong>der</strong><br />
Zertifizierung des erfolgreichen Abschlusses des Curriculums zur rechten Zeit genutzt und<br />
einem sonst drohenden Wildwuchs an curricularen Bildungsangeboten Einhalt geboten.<br />
Die Erfolgsbilanz lässt sich auch daran ablesen, dass mittlerweile nicht nur einige Tausend<br />
Teilnehmer, auch von an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen, zu verzeichnen sind, son<strong>der</strong>n<br />
dass es ca. 1.800 Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“<br />
gibt.<br />
Curriculum Ärztliche Führung<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Vor dem Hintergrund des Einzug haltenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im Gesundheitswesen,<br />
<strong>der</strong> geprägt ist durch zunehmende ökonomische und administrative<br />
Zwänge, gewachsene Patientenansprüche und Organisationswandel in den Versorgungseinrichtungen,<br />
stehen vor allem leitende Ärztinnen und Ärzte einem sowohl neuen als<br />
auch gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungsprofil gegenüber. Neben dem vorausgesetzten medizinischen<br />
Fachwissen sind vor allem Leitungserfahrung, Eigeninitiative, Kommunikationsund<br />
Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenz, Fähigkeit<br />
zu innovativem und konzeptionellem Denken und Handeln, Kooperationsbereitschaft<br />
und betriebswirtschaftliches Denken gefragt. Gute ärztliche Führung stellt ebenfalls einen<br />
Aspekt in <strong>der</strong> Qualitätssicherung dar: Je besser die Unternehmenskultur, z. B. die<br />
Motivation <strong>der</strong> Mitarbeiter, desto besser ist die Qualität <strong>der</strong> erbrachten Leistungen. Nicht<br />
zuletzt ist die Etablierung einer motivierenden Führungskultur ein wichtiger Aspekt, die<br />
Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für junge Menschen zu steigern.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dies frühzeitig erkannt und bereits 2003 die<br />
Entwicklung eines curriculär strukturierten Fortbildungsangebots zu ärztlichen Führungs-<br />
und Managementaufgaben beschlossen. Nach einer Pilotphase wurde das Curriculum<br />
Ärztliche Führung im Jahre 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung zur Umsetzung für alle interessierten<br />
Ärztinnen und Ärzte formal verabschiedet und empfohlen sowie in <strong>der</strong> Schriftenreihe<br />
„Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung“ (http://<br />
www.bundesaerztekammer.de/downloads/CurrFuehrung.pdf) veröffentlicht.<br />
229
Abbildung 9: Vorgaben des Curriculums Ärztliche Führung<br />
Struktur des Curriculums:<br />
In den in Abbildung 8 dargestellten vier Qualifikationsschwerpunkten erwerben die Teilnehmer<br />
durch Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den aktuellen Rahmenbedingungen bzw. dem<br />
Erkenntnisstand die entsprechenden Handlungskompetenzen.<br />
Fortbildungskurse gemäß dem Curriculum Ärztliche Führung<br />
Die beachtliche Teilnehmerzahl von ca. 650 Ärztinnen und Ärzten an den Kursen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern, <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>en Anbietern, die seit 2005<br />
regelmäßig angeboten werden, bestätigt das Interesse an Qualifizierungsangeboten<br />
zum Thema Führung seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft. Zur Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildungsangebote<br />
und des Curriculums werden seit dem Jahr 2009 alle Absolventen ein halbes<br />
Jahr nach Kursabschluss angeschrieben und um eine Nachevaluation gebeten. Im Fol-<br />
230<br />
Wirtschaftlichkeit und<br />
Kundenorientierung:<br />
• einweisende Ärzte,<br />
• Krankenkassen,<br />
• etc. (extern)<br />
Abbildung 8: Leitwert ärztlicher Führung<br />
Mitarbeiterorientierung<br />
Patientenzentrierung<br />
Leitwert ärztlicher Führung<br />
Q1: Führen im Gesundheitswesen<br />
(Makro-Ebene, System-Ebene)<br />
medizinisch-fachliche<br />
Handlungskompetenz/<br />
Wissenschaftlichkeit<br />
Q2: Führen in Versorgungseinrichtungen<br />
(Meso-Ebene, Organisations- und Unternehmens-Ebene)<br />
Q3: Führen von Mitarbeitern und im Team<br />
(Mikro-Ebene, Mitarbeiter-Ebene)<br />
Q4: Selbstführung und -management<br />
(Individual-Ebene)
60 %<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
0 %<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Abbildung 10: Sind Sie durch die Teilnahme noch stärker für Ihre ärztliche Führungsaufgabe<br />
sensibilisiert worden?<br />
90 %<br />
80 %<br />
70 %<br />
60 %<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
0 %<br />
51 %<br />
43 %<br />
5 % 1 %<br />
ja, häufiger ja, größeres Vertrauen ja, Sonstiges nein<br />
Führungsprobleme in die eigenen<br />
wahrgenommen Führungsfähigkeiten<br />
gefunden<br />
78 %<br />
ja nein keine Rückmeldung<br />
Abbildung 11: Gab es in den letzten sechs Monaten eine o<strong>der</strong> mehrere Situationen, in denen<br />
Sie bewusst Ihre Erfahrungen aus dem Seminar eingesetzt haben?<br />
19 %<br />
3 %<br />
231
Abbildung 12: Welche <strong>der</strong> behandelten Themen waren für Sie im Hinblick auf Ihre Führungssituation<br />
beson<strong>der</strong>s wichtig und hilfreich?<br />
genden sind einige Ausschnitte aus <strong>der</strong> Befragung bzw. Bewertung 2009/<strong>2010</strong> aufgezeigt:<br />
Am 07.12.<strong>2010</strong> fand im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein Workshop zur Weiterentwicklung<br />
des Curriculums Ärztliche Führung statt. Gemeinsam erarbeiteten die Teilnehmenden<br />
Maßnahmen, um Ärzten verbesserte Fortbildungen zum Thema anzubieten.<br />
Unter an<strong>der</strong>em wurde vorgeschlagen, die Markenbildung zu verstärken, den Bekanntheitsgrad<br />
des Curriculums zu erhöhen, akzeptable, ggf. in kleinere Lernabschnitte<br />
geglie<strong>der</strong>te und dennoch hochqualifizierte Kurse anzubieten und die Nachbereitung<br />
(z. B. Alumni-Treffen) zu verbessern.<br />
Curriculum Ärztliches Peer Review<br />
Hintergrund Peer Review<br />
Peer Review ist ein Verfahren, das seit einigen Jahren als effektives Instrument im Kontext<br />
von Qualitätssicherung und -management zur ärztlich selbstbestimmten Entwicklung<br />
<strong>der</strong> medizinischen Versorgungsqualität und <strong>der</strong> Patientensicherheit im deutschen<br />
Gesundheitswesen zunehmend praktiziert wird.<br />
232<br />
Prozessmanagement<br />
Organisationsentwicklung<br />
Controlling<br />
Bewerbungsvorbereitung<br />
Strategie und -umsetzung<br />
BWL für Medizinier<br />
Kommunikation<br />
Recht und Haftung<br />
Konfliktmanagement<br />
Projektmanagement<br />
Führung und Wertschätzung<br />
Interaktionen und gegenseitige<br />
Wahrnehmung, Softskills<br />
Präsentation, Vortrag<br />
Selbstentwicklung/-management<br />
Personalmanagement<br />
Motivation<br />
Teammanagement/Gruppenarbeit<br />
Mitarbeiterführung<br />
Führungsstil/Rhetorik<br />
1<br />
1<br />
1<br />
2<br />
3<br />
3<br />
4<br />
5<br />
5<br />
6<br />
7<br />
7<br />
7<br />
0 5 10 15<br />
8<br />
8<br />
11<br />
11<br />
12<br />
15
35 %<br />
30 %<br />
25 %<br />
20 %<br />
15 %<br />
10 %<br />
5 %<br />
0 %<br />
13 %<br />
27 %<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Ärztliche Ärztliche Leitung Leitende ärztliche Oberärzte<br />
Geschäftsführung Oberärzte<br />
Abbildung 13: Auf welche Zielgruppe sollte Ihrer Meinung nach das Seminar „Ärztliche Führung“<br />
schwerpunktmäßig ausgerichtet werden?<br />
120 %<br />
100 %<br />
80 %<br />
60 %<br />
40 %<br />
20 %<br />
0 %<br />
95 %<br />
Abbildung 14: Würden Sie jemandem aus Ihrem eigenen Umfeld die Teilnahme an dem optimierten<br />
Seminar „Ärztliche Führung“ empfehlen?<br />
32 %<br />
28 %<br />
5 %<br />
0 %<br />
0 %<br />
ja bedingt nein keine Rückmeldung<br />
233
Ärzte begeben sich dabei freiwillig in einen Expertendiskurs mit externen ebenbürtigen<br />
Fachkollegen – Peers –, um die Qualität ihres eigenen professionellen Handelns gemeinsam<br />
zu reflektieren und zu verbessern.<br />
Geleitet vom Prinzip <strong>der</strong> Gegenseitigkeit nehmen die Peers die Rolle eines „Critical<br />
Friend“ ein und führen einen kollegialen Dialog mit beratendem Charakter mit dem<br />
Ziel, voneinan<strong>der</strong> zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen, um die Qualität <strong>der</strong><br />
Patientenversorgung und -sicherheit zu verbessern.<br />
Die Ärztekammern för<strong>der</strong>n die Etablierung von Peer-Review-Verfahren, weil sie darin<br />
eine Chance sehen, dass Ärzten als hochspezialisierte und ausgeprägt autonome Berufsgruppe<br />
in Expertenorganisationen, die eine Hoheit über professionelle Standards aufweist,<br />
die ihnen oft fehlende Möglichkeit des kollegialen Austausches und <strong>der</strong> kritischen<br />
Begutachtung durch ebenbürtige Experten sowie <strong>der</strong> professionell selbstbestimmten<br />
Qualitätsentwicklung geboten wird. (Vgl. Schrappe M. Führung im Krankenhaus. Zeitschrift<br />
für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 2009;103(4):198-<br />
204.)<br />
Ein deutlicher Impuls zur Etablierung von Peer Review im deutschen Gesundheitswesen<br />
ging ab 2008 vor allem von träger- und einrichtungsübergreifenden Projekten wie<br />
<strong>der</strong> Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und dem Peer-Review-Verfahren <strong>der</strong> Deutschen<br />
Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), <strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären<br />
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und dem Berufsverband<br />
Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) aus. Diese weisen Peer Review neben Transparenz<br />
als Kernelement ihrer Verfahren zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung aus.<br />
Im Dschungel des <strong>der</strong>zeitigen Qualitätswettbewerbs sticht Peer Review dadurch hervor,<br />
dass in ihm altbekannte Grundsätze des Total-Quality-Managements wirklich gelebt werden:<br />
• Ärzte werden freiwillig Peers<br />
• Bereitschaft zu wirklicher Transparenz<br />
• Voneinan<strong>der</strong>lernen im kollegialen Dialog vor Ort<br />
Im kontinuierlichen Verbesserungsprozess soll mit Peer Review vor allem die Lücke zwischen<br />
„check“ und „act“, unter <strong>der</strong> Gesundheitseinrichtungen bei den meisten an<strong>der</strong>en<br />
Qualitätssicherungs-/Qualitätsmanagementverfahren leiden, geschlossen werden.<br />
Aus den oben genannten Gründen, aber auch aus den Erfahrungen und Eindrücken heraus,<br />
die die Autoren und weitere Experten <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
bei <strong>der</strong> Begleitung von Peer Reviews und <strong>der</strong> Teilnahme an Peer-Austauschtreffen<br />
mitnahmen, wird eine hohe Akzeptanz des Verfahrens seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
erwartet.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> anlaufenden Peer-Review-Projekte in 2009 und <strong>2010</strong>, <strong>der</strong>en Pilotphasen<br />
durch Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern begleitet und evaluiert<br />
wurden, wurde <strong>der</strong> Bedarf nach einem Schulungskonzept für Peers geäußert.<br />
234
Entwicklung des Curriculums<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> initiierte daraufhin das Projekt „Curriculum Ärztliches Peer<br />
Review“, das dem Deutschen Senat für Ärztliche Fortbildung Anfang 2011 zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt werden wird. Eingeflossen sind in dieses Curriculum die Evaluationsergebnisse<br />
von 15 Pilot-Peer-Reviews <strong>der</strong> IQM im Jahr 2009 und <strong>2010</strong> und drei<br />
Pretest-Lehrgängen für zukünftige Peers im Verfahren <strong>der</strong> Intensivmedizin im Jahr<br />
<strong>2010</strong>, in Kooperation mit den Landesärztekammern Baden-Württemberg und Hamburg.<br />
4.4.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im März 1995<br />
die „Zentralstelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Medizin“<br />
(ÄZQ) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten diese im Juli<br />
1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Anfang 2003 erfolgte die bis heute<br />
gültige Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Zweck des<br />
ÄZQ ist die Unterstützung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.<br />
Über einen Verwaltungsrat beschließt die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Finanzen<br />
und organisatorische Grundsatzfragen des AZQ mit. Über eine Planungsgruppe ist<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch inhaltlich für Arbeitsaufträge und die fachliche Arbeit des<br />
ÄZQ mitverantwortlich. Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung und hierbei des Dezernats 3 <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen im Berichtszeitraum an <strong>der</strong> entsprechenden Sitzung, die<br />
im Dezember <strong>2010</strong> stattfand, teil. Im Verlauf des Jahres war bereits diverser Entscheidungsbedarf<br />
für Verwaltungsrat und Planungsgruppe in einem schriftlichen Umlaufverfahren<br />
abgearbeitet worden.<br />
Das ÄZQ versteht sich insbeson<strong>der</strong>e als Kompetenzzentrum für medizinische Leitlinien<br />
und Patienteninformationen. Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ im Bereich Leitlinien<br />
liegen in <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms für Nationale<br />
Versorgungsleitlinien (zum Thema NVL siehe auch die geson<strong>der</strong>ten Abschnitte<br />
im <strong>Tätigkeitsbericht</strong>), in <strong>der</strong> Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />
Medizin, <strong>der</strong> Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung und<br />
Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen),<br />
im Bereich Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin etc. Seit 2000 unterhält das<br />
ÄZQ einen unabhängigen Patienteninformationsdienst gemeinsam mit dem Patientenforum<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auch <strong>der</strong> Themenbereich Qualitätsmanagement<br />
wird über das Internetangebot Q-M-A des ÄZQ bedient.<br />
An folgenden Projekten bzw. Gremien war Dezernat 3 aktiv beteiligt:<br />
• Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />
• Entwicklung einer EDV-gestützten Schnittstelle zur Implementierung von Nationalen<br />
VersorgungsLeitlinien in Praxis-EDV unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Nahtstelle<br />
zur ambulanten und stationären Rehabilitation<br />
• Workshop „Qualitätsinitiative Patienteninformation“ <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Expertenkreis Patientensicherheit<br />
235
Einzelheiten zu diesen und weiteren Aktivitäten des ÄZQ finden sich im Kapitel 4.5 und<br />
im Internet unter www.azq.de.<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />
Mit dem Anspruch, ein spezifisch auf die Belange des Gesundheitswesens ausgerichtetes<br />
Zertifizierungsverfahren anzubieten, wurde die KTQ-GmbH nach einer vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit (BMG) geför<strong>der</strong>ten Entwicklungsphase im Jahr 2001 gegründet.<br />
Gesellschafter <strong>der</strong> KTQ-GmbH sind die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche<br />
Krankenhausgesellschaft e. V., <strong>der</strong> Deutsche Pflegerat e. V., die Spitzenverbände <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenkassen und seit Herbst 2004 <strong>der</strong> Hartmannbund – Verband <strong>der</strong> Ärzte<br />
Deutschlands e. V. Als stimmberechtigte Vertreter sind seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in den KTQ-Gremien für die Wahlperiode 2009/<strong>2010</strong> vertreten:<br />
• Dr. Günther Jonitz<br />
KTQ-Gesellschafterversammlung:<br />
• Dr. Regina Klakow-Franck (stellv. Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>),<br />
als <strong>der</strong>en Abwesenheitsvertreter:<br />
• Ines Chop<br />
KTQ-Gesellschafterausschuss:<br />
• Dr. Günther Jonitz<br />
• Dr. Theodor Windhorst<br />
• Dr. Regina Klakow-Franck,<br />
bestätigt als <strong>der</strong>en Abwesenheitsvertreter:<br />
• Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>).<br />
Neu benannte Abwesenheitsvertreter:<br />
• Ines Chop<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann<br />
Das Gemeinschaftsprojekt KTQ ® ist mit seiner Freiwilligkeit <strong>der</strong> Qualitätsdarlegung<br />
und mit seinem sektorenübergreifenden Ansatz einmalig, denn das wird in an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n oft nur mit gesetzlichen Vorgaben erreicht.<br />
Seit Aufnahme des Routinebetriebes für das krankenhausspezifische KTQ-Zertifizierungsverfahren<br />
wurden 1.164 KTQ-Zertifikate vergeben. (siehe Tabelle 1). Damit stellt<br />
KTQ ® den Marktführer unter den Zertifizierungsverfahren im Krankenhausbereich in<br />
Deutschland dar. Seit 2004 steht auch ein Zertifizierungsverfahren für den ambulanten<br />
Bereich (Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeutenpraxis) zur Verfügung. Im Jahr 2005<br />
wurde speziell für Praxen und Institute <strong>der</strong> Pathologie und Zytologie ein angepasster Katalog<br />
entwickelt. Mit spezifischen Zertifizierungsverfahren für den Bereich Rehabilitation<br />
(2005) sowie für ambulante Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen<br />
(2006) umfasst das KTQ-Zertifizierungsverfahren das gesamte Spektrum <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />
Versorgung von Patienten.<br />
236
Tabelle 1: Gesamtzahl <strong>der</strong> vergebenen KTQ-Zertifikate (Stand: 31.10.<strong>2010</strong>)*<br />
Bereich aktuell KTQ-zertifizierte<br />
Einrichtungen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
kumulierte Anzahl <strong>der</strong><br />
KTQ-Zertifikate<br />
Krankenhaus 532 1.164<br />
Praxen/MVZ 51 72<br />
Rehabilitationskliniken 35 44<br />
Pflege/Hospiz und alternative Wohnformen 33 34<br />
* Die Differenz aus den aktuell zertifizierten Einrichtungen und <strong>der</strong> kumulierten Anzahl <strong>der</strong> Zertifikate ergibt sich aus<br />
den bisher erfolgten Rezertifizierungen (Rezertifizierungsquote ca. 75 Prozent), die teilweise schon zum zweiten Mal<br />
erfolgten.<br />
Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />
Die notwendige Weiterentwicklung des Verfahrens wurde von den Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(siehe S. 236f.) in entsprechenden Arbeitsgruppen aktiv mitgestaltet.<br />
Folgende drei Neuerungen, die in einer Pilotphase <strong>2010</strong> erprobt wurden, erleichtern den<br />
Gesundheitseinrichtungen eine individuelle und gleichzeitig vernetzte Qualität zum<br />
Wohle des Patienten, denn hier wird vor allem <strong>der</strong> einrichtungs- und sektorenübergreifende<br />
Ansatz fokussiert. Damit nimmt KTQ ® den aktuellen Trend einer stärkeren Orientierung<br />
am Behandlungspfad <strong>der</strong> Patienten auf. KTQ ® erstreckt sich somit über die<br />
gesamte Behandlungskette:<br />
a) Die Verbundzertifizierung ist die Zertifizierung mehrerer Standorte einer Versorgungsform<br />
<strong>der</strong>selben Trägerschaft bzw. einer gemeinsamen Geschäftsführung. Als<br />
Standort wird eine Einheit verstanden, die räumlich und/o<strong>der</strong> organisatorisch als eigenständig<br />
vom Hauptstandort abgegrenzt ist. Demnach ist es für die Verbundzertifizierung<br />
Voraussetzung, dass ein Standort als Hauptstandort definiert wird (in <strong>der</strong> Regel<br />
<strong>der</strong> Standort, in dem die Verwaltung und z. B. die Abteilung „Qualitätsmanagement“<br />
angesiedelt sind). Als weitere Voraussetzung muss die Einrichtung, die eine<br />
Verbundzertifizierung beantragt, bestätigen, dass sie ein einheitliches Qualitätsmanagement<br />
an allen Standorten etabliert hat, damit diese im Rahmen <strong>der</strong> Selbstbewertung<br />
beschrieben werden können, und über eine einheitliche Führungsebene verfügt.<br />
Die Bearbeitung <strong>der</strong> Selbstbewertung erfolgt für die Kategorie 1 für alle Standorte getrennt,<br />
die Kategorien 2 bis 6 werden gemeinsam dargestellt.<br />
b) Bei <strong>der</strong> vernetzten Zertifizierung handelt es sich um eine Zertifizierung verschiedener<br />
Versorgungsformen <strong>der</strong>selben Trägerschaft (z. B. ein Bereich Krankenhaus im<br />
Hauptverfahren und die Bereiche Rehabilitation o<strong>der</strong> Praxen/MVZ o<strong>der</strong> Pflege im<br />
Nebenverfahren). Auch hier muss im Vorfeld sichergestellt sein, dass die beantragende<br />
Einrichtung ein einheitliches Qualitätsmanagement, eine einheitliche Führungsebene<br />
und eine einheitliche Trägerschaft hat. Die Einrichtungen erstellen einen<br />
bereichsübergreifenden Selbstbewertungsbericht unter Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweils<br />
spezifischen Manuale. Die vernetzte Zertifizierung hat zur Folge, dass die Bereiche<br />
nicht unabhängig voneinan<strong>der</strong> den Zertifizierungsstatus erlangen können. Die vernetzten<br />
Einrichtungen erhalten ein gemeinsames Zertifikat mit <strong>der</strong> Nennung aller<br />
beteiligten Einrichtungen sowie für jeden Standort eine Zertifikatsurkunde, auf <strong>der</strong><br />
alle beteiligten Einrichtungen genannt werden.<br />
c) Vernetzte Verbundzertifizierungen sind ebenso möglich.<br />
237
d) Bei <strong>der</strong> Zertifizierung von Organisationseinheiten werden Einheiten einer Einrichtung<br />
zertifiziert, die in <strong>der</strong> Lage sind, das gesamte Spektrum des KTQ-Katalogs zu bearbeiten<br />
(z. B. das Brustzentrum o<strong>der</strong> eine bettenführende Fachklinik einer Universität).<br />
Die Einrichtung, die eine Zertifizierung einer Organisationseinheit beantragt,<br />
muss im Vorfeld bestätigen, dass sie in <strong>der</strong> Lage ist, alle gefor<strong>der</strong>ten Schnittstellen<br />
von Kategorie 1 bis 6 zu beschreiben bzw. z. B. bei einem Krebszentrum, dass die Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Bereiche den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Deutschen Krebsgesellschaft entspricht.<br />
Die Organisationseinheit erhält ein Zertifikat, auf dem <strong>der</strong> zertifizierte Bereich<br />
explizit benannt ist.<br />
Die Evaluationsergebnisse <strong>der</strong> Pilotphase <strong>der</strong> KTQ-Zertifizierungsvarianten werden im<br />
ersten Quartal 2011 vorliegen.<br />
Externe Vergleiche<br />
Seit dem dritten Quartal <strong>2010</strong> können Kliniken auf <strong>der</strong> KTQ-Homepage anonymisierte<br />
Vergleichszahlen für jede Kategorie abrufen. Die Darstellung bezieht sich auf Kliniken,<br />
die sich nach dem Manual 2009 haben zertifizieren lassen. Die von einer Einrichtung erreichten<br />
Punkte werden sowohl für einzelne Kategorien als auch mit <strong>der</strong> Gesamtpunktzahl<br />
dargestellt. Das ermöglicht den Kliniken, sich extern zu vergleichen.<br />
Zehntes KTQ-Forum am 26. und 27.11.<strong>2010</strong> in Berlin<br />
Auf dem 10. KTQ-Forum zum Thema „Nachhaltigkeit im Qualitätsmanagement“ diskutierten<br />
rund 400 Experten aus Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, Praxen<br />
sowie <strong>der</strong> Gesundheitspolitik über die Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsqualität und<br />
<strong>der</strong> Patientensicherheit. Dezernat 3 war dabei an <strong>der</strong> Gestaltung von Workshops zu Risikomanagement,<br />
Krankenhausportalen und zur KTQ-Zertifizierung im ambulanten Pflegedienst<br />
beteiligt. Die Bewerbungen um den diesjährigen KTQ-Award zum Thema<br />
„Nachhaltigkeit“ haben beeindruckende Beispiele <strong>der</strong> kontinuierlichen Qualitätsentwicklung<br />
gezeigt. Die Jury, in <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Ines Chop vertreten<br />
war, entschied sich für die Verleihung des KTQ-Awards im stationären Bereich an das<br />
Krankenhaus Holweide (Kliniken <strong>der</strong> Stadt Köln gGmbH), das damit für sein Projekt<br />
„Einführung eines zentralen Patientenmanagements“ ausgezeichnet wurde. Im nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Bereich wurden zwei KTQ-Awards vergeben: einer an die Poliklinik Ernst<br />
von Bergmann GmbH für das Projekt „Nachhaltige Sicherung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Patienten-<br />
und Serviceorientierung in den Arztpraxen <strong>der</strong> Poliklinik“, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e an die<br />
Zahnarztpraxis Dr. Dagmar Olivier für die Einführung einer Bestellpraxis. Der Award im<br />
Reha-Bereich wurde <strong>der</strong> Curschmann-Klinik für das Projekt „Einführung eines nachhaltigen<br />
Qualitätsmanagement-Systems“ verliehen.<br />
Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und<br />
Strahlenschutzverordnung (ZÄS)<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Exposition mit ionisieren<strong>der</strong> Strahlung im Bereich <strong>der</strong> Medizin gilt, dass<br />
insgesamt die Anwendung von ionisieren<strong>der</strong> Strahlung einen hinreichenden Nutzen erbringen<br />
muss. Dabei muss das Gesamtpotenzial am diagnostischen o<strong>der</strong> therapeutischen<br />
Nutzen einschließlich des unmittelbaren Nutzens für den Einzelnen und des Nutzens<br />
für die Gesellschaft abgewogen werden gegenüber <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Exposition verursachten<br />
Schädigung des Einzelnen, aber auch möglicherweise Schädigung Dritter, z. B.<br />
238
<strong>der</strong> Personen, die die Strahlung anwenden. Zu berücksichtigen sind die Wirksamkeit,<br />
<strong>der</strong> Nutzen und die Risiken verfügbarer alternativer Verfahren, die demselben Zweck dienen,<br />
jedoch mit keiner o<strong>der</strong> einer geringeren Exposition gegenüber ionisieren<strong>der</strong> Strahlung<br />
verbunden sind. Diese Zielsetzungen sind in <strong>der</strong> Richtlinie 97/43 EURATOM des<br />
Rates <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz<br />
von Personen gegen die Gefahren ionisieren<strong>der</strong> Strahlung bei medizinischer Exposition<br />
verankert. Die Maßnahmen, diese Vorgaben auf europäischer Ebene in nationales Recht<br />
umzusetzen, sind in Deutschland in <strong>der</strong> Röntgenverordnung (RöV) konkretisiert.<br />
In <strong>der</strong> Röntgenverordnung ist verankert, dass auf Landesebene Ärztliche Stellen mit <strong>der</strong><br />
Aufgabenstellung eingerichtet werden, die Betreiber von Anlagen mit ionisieren<strong>der</strong><br />
Strahlung in regelmäßigen Abständen bezüglich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Röntgenverordnung<br />
zu begutachten. Die Ärztlichen Stellen for<strong>der</strong>n von den Betreibern von<br />
Röntgenanlagen regelmäßig sowohl stichprobenartig Patientenaufnahmen als auch zusätzliche<br />
Unterlagen über durchgeführte regelmäßige Qualitätskontrollen an, wie z. B.<br />
Konstanzprüfungen o<strong>der</strong> Prüfungen durch Sachverständige. Es werden sowohl die technische<br />
Bildqualität geprüft als auch die medizinische Aussagekraft <strong>der</strong> Aufnahmen, hier<br />
insbeson<strong>der</strong>e, ob eine rechtfertigende Indikation für die Anwendung <strong>der</strong> Röntgenstrahlen<br />
am Menschen vorliegt. Darüber hinaus wird überprüft, ob sich die angewandte Patientendosis<br />
im Rahmen <strong>der</strong> vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegten diagnostischen<br />
Referenzwerte bewegt.<br />
Die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen wird in einer aus <strong>der</strong> Röntgenverordnung abgeleiteten<br />
Richtlinie präzisiert, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitet wurde. Darin ist u. a. auch vorgesehen,<br />
dass sich die Ärztlichen Stellen regelmäßig in einem sogenannten Zentralen<br />
Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen treffen, um im Sinne einer regelmäßigen<br />
Ärztliche Stellen<br />
§ 17a RöV<br />
Radiologie<br />
Mängelpunkteliste<br />
Generelles Beurteilungskonzept<br />
(verabschiedet am 14.11.2007)<br />
Ärztliche Stellen<br />
§ 17a RöV<br />
Zahnmedizin<br />
(in Planung<br />
durch ZZAS)<br />
Mängelpunktelisten<br />
Technik (alle Geräte)<br />
Abbildung 15: Generelles Beurteilungskonzept <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Ärztliche Stellen<br />
§ 83 StrlSchV<br />
Nuklearmedizin<br />
Für alle Entitäten geltende Mängelpunkte<br />
Myocardsz. Lungensz. Radiojod-Therapie<br />
Schilddrüsensz. Nierensz. Radiosynoviorth.<br />
Knochensz. SLN<br />
Ärztliche Stellen<br />
§ 83 StrlSchV<br />
Strahlentherapie<br />
Generelle<br />
Beschreibung<br />
Beispiel Mängelpunkteliste<br />
2009 11 13 Johannes E. Nischelsky<br />
239
Fortbildung über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist aber,<br />
dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Zuständigkeiten die Aufgabenwahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Ärztlichen Stellen dennoch in einer gewissen Einheitlichkeit erfolgt. Diesbezüglich<br />
ist von den Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS in sehr intensiven Beratungen ein<br />
Beurteilungskonzept verabschiedet worden, das bei <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> einzelnen Ärztlichen<br />
Stelle auf Landesebene nunmehr zugrunde gelegt wird. Dies führt zum einen<br />
dazu, dass wesentliche Unterlagen von allen Ärztlichen Stellen in gleichem Umfang angefor<strong>der</strong>t<br />
werden, und zum an<strong>der</strong>en, dass die Bewertung nach einheitlichen Kriterien<br />
erfolgt. Details sind <strong>der</strong> Abbildung 15 zu entnehmen.<br />
Dass es die Ärztlichen Stellen überhaupt gibt und dass ein regelmäßiger Austausch <strong>der</strong><br />
Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS stattfindet, ist wesentlich von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung schon Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre initiiert worden.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung am 18./19. Mai <strong>2010</strong> beschäftige sich <strong>der</strong> ZÄS nicht nur mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
und Umsetzung des Beurteilungskonzeptes, son<strong>der</strong>n auch mit aktuellen<br />
technischen Entwicklungen, wie z. B. im Bereich <strong>der</strong> Strahlentherapie mit <strong>der</strong> Technik<br />
<strong>der</strong> intensitätsmodulierten Strahlentherapie bzw. <strong>der</strong> bildgesteuerten Strahlentherapie.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Nuklearmedizin wurde ein Vortrag über Prüfgrößen bei den verschiedenen<br />
Arten von Sondenmessplätzen gehalten. Bei den Berichten aus Gremien wurde vom<br />
Vertreter des Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschusses Röntgenverordnung vorgetragen, dass man sich<br />
mit dem Thema Röntgenuntersuchung im Rahmen individueller Gesundheitsleistungen<br />
befassen und hier eine Präzisierung bezüglich rechtfertigen<strong>der</strong> Indikationen vornehmen<br />
wolle. Im Bereich <strong>der</strong> Radiologie wurden Probleme unzureichen<strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
von Aufnahmen dargelegt, z. B. korrekte Seitenkennzeichnung. Hier war eine<br />
Checkliste erarbeitet worden, die zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Kennzeichnung von Aufnahmen<br />
führen soll. Desweiteren wurde über ein Pilotprojekt zur Überprüfung von<br />
Knochendichtemessgeräten berichtet, welches von den Ärztlichen Stellen Hessen, Nordrhein<br />
und Westfalen-Lippe durchgeführt wurde. Es ist deutlich geworden, dass dies<br />
grundsätzlich durchführbar und insofern auch wichtig ist, als im Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschuss<br />
Röntgenverordnung nunmehr konkreter überlegt werden soll, inwieweit die<br />
Ärztlichen Stellen förmlich mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> entsprechenden Geräte für die Zukunft<br />
beauftragt werden sollen.<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />
Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (vormals Bundesgeschäftsstelle<br />
Qualitätssicherung) wurde im Jahr 2001 von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen<br />
Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen unter Beteiligung<br />
des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats gegründet. In den Jahren 2004<br />
bis 2009 war die BQS im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die<br />
Umsetzung <strong>der</strong> externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V zuständig.<br />
Damit hatte die Kontinuität des Verfahrens unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zunächst aufrechterhalten werden können. Infolge des GKV-WSG war es jedoch<br />
zwischenzeitlich für den G-BA notwendig geworden, in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren<br />
eine „fachlich unabhängige“ Institution gemäß § 137a SGB V für die<br />
Entwicklung sektorenübergreifen<strong>der</strong> Verfahren zur Messung und Darstellung <strong>der</strong> Versorgungsqualität<br />
und anschließen<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Durchführung einer einrichtungsübergreifenden<br />
Qualitätssicherung zu ermitteln. In 2009 entschied <strong>der</strong> G-BA, die-<br />
240
sen Auftrag nicht an die BQS, son<strong>der</strong>n an das „Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) GmbH“ mit Sitz in Göttingen zu<br />
vergeben. Für die BQS ergab sich aus dieser Situation die Gelegenheit zur Neuausrichtung<br />
<strong>der</strong> Geschäftsfel<strong>der</strong>. Das Kerngeschäft liegt künftig weiterhin in <strong>der</strong> Darlegung von<br />
Versorgungsqualität, jedoch in einem breiteren Spektrum von Auftraggebern bzw. Partnern<br />
im Gesundheitswesen.<br />
Zu den in <strong>2010</strong> begonnenen Projekten <strong>der</strong> BQS zählt etwa das Deutsche Aortenklappenregister<br />
als eine gemeinsame Initiative <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herzund<br />
Gefäßchirurgie (DGTHG) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz<br />
und Kreislaufforschung (DGK). Das BQS-Institut wurde mit <strong>der</strong> Umsetzung als Registerstelle<br />
beauftragt. Weiterhin ist die BQS mit <strong>der</strong> Betreuung des Portals „Qualitätskliniken.de“<br />
beauftragt worden. Das Portal soll Patienten und <strong>der</strong> Öffentlichkeit ermöglichen,<br />
sich über die Qualität und Struktur <strong>der</strong> Krankenhäuser in Deutschland zu informieren.<br />
Erstmals werden dabei die medizinische Versorgungsqualität, die Patientensicherheit,<br />
die Patientenzufriedenheit wie auch die Einweiserzufriedenheit bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser gemeinsam berücksichtigt (www.qualitaetskliniken.de). Die vier genannten<br />
Qualitätsdimensionen haben <strong>der</strong> Betreibergesellschaft „4QD – Qualitätskliniken.de<br />
GmbH“ ihren Namen gegeben. Im Berichtszeitraum beteiligten sich nach Angaben <strong>der</strong><br />
Betreibergesellschaft über 150 Krankenhäuser verschiedener Krankenhausträger an dem<br />
Projekt. Ein weiteres Großprojekt für die BQS wird im Aufbau und <strong>der</strong> Betreuung des<br />
langjährig gefor<strong>der</strong>ten Endoprothesenregisters liegen. Dieses Endoprothesenregister ist<br />
nicht zu verwechseln mit dem im Berichtsjahr unabhängig davon durch den Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses an das AQUA-Institut erteilten Auftrag <strong>der</strong> Einführung eines<br />
sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens für endoprothetische Verfahren.<br />
Die BQS hält regelmäßig Versammlungen ihrer Gesellschafter ab. Im Berichtszeitraum<br />
hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Dr. Regina Klakow-Franck den Vorsitz <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung<br />
inne. Die Gesellschafterversammlung tagte in <strong>2010</strong> an drei Terminen,<br />
zusätzlich wurde im Mai <strong>2010</strong> ein Workshop zu Projekten und zur Strategie <strong>der</strong><br />
BQS für die Gesellschafter durchgeführt.<br />
Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Durch die Mitwirkung in verschiedenen Gremien des Deutschen Instituts für Normung<br />
(DIN) ist im Berichtsjahr deutlich geworden, dass die Normung im Gesundheitswesen<br />
für die Ärzteschaft eine größere Bedeutung einnehmen wird als in <strong>der</strong> Vergangenheit.<br />
Einige markante Punkte sind:<br />
• Das Gesundheitswesen ist in den vergangenen Jahren in immer stärkerem Maße als<br />
wichtiger Wirtschaftsfaktor identifiziert worden.<br />
• Schon in <strong>der</strong> Vergangenheit ist im Kontext <strong>der</strong> drei europäischen Richtlinien für Medizinprodukte<br />
eine Reihe von europäischen harmonisierten Normen (93/42 etc.) entstanden.<br />
• Das DIN hat sich bereit gefunden, die „Kommission Gesundheitswesen“ wie<strong>der</strong> zu<br />
aktivieren.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit lag <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Normung im Bereich des Gesundheitswesens<br />
auf technischen Prozeduren (Normung im Kontext von Medizinprodukten) bzw.<br />
241
im Sinne von „erweiterten Bedienungsleitungen“ im Bereich des Umgangs mit Medizinprodukten.<br />
Eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Normung hat von <strong>der</strong> Formulierung von Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Medizinprodukte zu Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagementsysteme<br />
im Gesundheitswesen geführt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in dem Kontext ihr Mitwirken<br />
in Normungsgremien immer so verstanden, dass die traditionellen (produktbezogenen)<br />
Bereiche nicht verlassen werden und insbeson<strong>der</strong>e Normung nicht in ärztliches<br />
Handeln im engeren Sinne hineinwirkt.<br />
Im Berichtsjahr wurde an Hand einiger neuer Normungsprojekte deutlich, dass aber zunehmend<br />
doch <strong>der</strong> Kernbereich ärztlicher Tätigkeit ins Visier gerät. Als aktuelle Beispiele<br />
sind zu nennen:<br />
• Europäisches Normungsprojekt „Osteopathie“<br />
• Europäisches Normungsprojekt „Ästhetische Chirurgie“<br />
• Internationales Normungsprojekt „Traditionelle chinesische Medizin“<br />
Auf europäischer Ebene ist mittlerweile unübersehbar, dass die EU-Kommission die<br />
Normung stärker beeinflussen und zu einer weiteren Regelungsebene weiterentwickeln<br />
will. Hier halten die nationalen Normungsinstitute noch dagegen. Es muss aber sorgsam<br />
darauf geachtet werden, dass die europäische Normung sich nicht graduell zu einer<br />
zweiten Gesetzgebungsebene entwickelt.<br />
Das DIN hat einerseits durch die oben bereits genannte Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> „Kommission<br />
Gesundheitswesen“ bekundet, dass man sich dem Themenbereich Gesundheit<br />
fachbereichsübergreifend (NAMed, NARK, NAFuO, DKE) zuwenden will, zum an<strong>der</strong>en<br />
auch eine Initiative zur Gründung eines För<strong>der</strong>kreises <strong>der</strong> Normung eingeleitet.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite sind auf europäischer Ebene die freien Berufe insgesamt als eine<br />
Teilmenge <strong>der</strong> kleinen und mittleren Unternehmen stärker ins Blickfeld geraten. Auf<br />
den ersten Blick scheint dies positiv, weil es Überlegungen gibt, den Zugang für Normung<br />
für diese Berufsgruppen bzw. „Kleinunternehmen“ zu verbessern. Es muss aber<br />
kritisch betrachtet werden, dass man unter dem Vorwand <strong>der</strong> Verbesserung des Verbraucherschutzes<br />
die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> entsprechenden Berufsgruppen stärker durch Normung<br />
beschreiben und damit letztlich einengen will bzw. in Konflikt tritt zu berufsrechtlichen<br />
Regelungen. Hier gibt es eine ebenfalls vom DIN ins Leben gerufenen Initiative –<br />
Kommission Mittelstand (KOMMIT) –, die sich entschieden gegen zentralistische Strukturen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Normung und insbeson<strong>der</strong>e gegen Normungsvorhaben ausspricht,<br />
die in die Kernkompetenzen <strong>der</strong> Betriebe und Berufe eingreifen. Bei Letzterem<br />
ist <strong>der</strong> BfB sehr engagiert und spricht sich eindeutig gegen Normung von Inhalten <strong>der</strong><br />
freien Berufe aus. An<strong>der</strong>erseits ist das DIN immer an neuen Normungsvorhaben interessiert,<br />
da es sich um die eigentliche Kernaufgabe des DIN handelt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist bei entsprechenden Stellungnahmen mittlerweile immer einbezogen.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die Geschäftsführung und die<br />
Teilhabe einzelner Ärzte an Normungsprojekten (NaMed, IEC, ISO) eine beobachtende<br />
Rolle eingenommen und z. B. in Einzelfällen im Normenausschuss Medizin interveniert.<br />
Dabei konnten einige grundlegende Weichenstellungen verhin<strong>der</strong>t werden, z. B.<br />
<strong>der</strong> Eingriff in berufsrechtliche Regelungskompetenzen. Über diese Aktivitäten hinaus<br />
waren die <strong>Bundesärztekammer</strong> und in einzelnen Fällen auch Vertreter von Landesärztekammern<br />
an konkreten Normungsprojekten beteiligt.<br />
242
Es wurden folgende Optionen zum weiteren Vorgehen diskutiert:<br />
• Ausbau <strong>der</strong> Ressourcen im Dezernat 3, um <strong>der</strong> wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Normung<br />
in <strong>der</strong> Medizin bzw. im Gesundheitswesen gerecht zu werden.<br />
• Bewusstseinsschaffung in allen Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über die wachsende<br />
Bedeutung und Verteilung <strong>der</strong> Übernahme von Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Normung.<br />
• Einrichtung eines Netzwerks „Normung in <strong>der</strong> Medizin“ gemeinsam mit den Landesärztekammern.<br />
Im neuen Berichtsjahr wird sich eine Arbeitsgruppe mit Details zur Umsetzung einer<br />
Kombination <strong>der</strong> vorgenannten Optionen befassen und einen Vorschlag für die dann<br />
notwendigen Beratungen im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiten.<br />
Die konkrete Mitarbeit im DIN wird in <strong>der</strong> bewährten Form weitergeführt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist dort zurzeit wie folgt vertreten: Dr. Günther Jonitz im Präsidium des<br />
DIN sowie Dr. Robert Schäfer als Vorsitzen<strong>der</strong> und Manfred Brüggemann als weiteres<br />
Mitglied <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft im Beirat NAMed, dem Gremium im DIN, das<br />
Grundsatzfragen <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin erörtert und über den Start neuer nationaler<br />
Normungsvorhaben bzw. die deutsche Beteiligung an internationalen Normungsvorhaben<br />
entscheidet.<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Die Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) wurde am 01.05.1982 in Frankfurt am Main<br />
gegründet als Zusammenschluss von Hersteller- und Anwen<strong>der</strong>verbänden sowie von<br />
Behörden und Institutionen, die laboratoriumsmedizinische Geräte, Reagenzien und<br />
Methoden entwickeln, herstellen, normen, prüfen, benutzen und/o<strong>der</strong> überwachen.<br />
Die DDG hatte die Aufgabe, zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong> Laboratoriumsmedizin<br />
zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten beizutragen. Die Harmonisierung <strong>der</strong> Interessen<br />
<strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufs- und Herstellerverbände sowie Behörden<br />
und <strong>der</strong>en Vertretung nach außen standen im Vor<strong>der</strong>grund. Die DDG brachte ihre Sachkenntnisse<br />
bei Gesetzesvorlagen, Än<strong>der</strong>ungen und Verordnungen für bestehende Gesetze<br />
auf Län<strong>der</strong>- und Bundesebene erfolgreich ein. Sie sorgte dabei dafür, die Interessen<br />
<strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufsverbände, Herstellerverbände und Behörden<br />
auszugleichen und gemeinsame Positionen zu entwickeln.<br />
In den ersten Jahren hatte die DDG internationale Standardisierungsvorhaben im Hinblick<br />
auf <strong>der</strong>en technische und wissenschaftliche Durchführbarkeit auf nationaler Ebene<br />
überprüft. Später wurden Grundsatzpositionen zur Guten laboratoriumsmedizinischen<br />
Praxis entwickelt. Die DDG hat auch immer wie<strong>der</strong> auf die Gefahren <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />
und damit einhergehend <strong>der</strong> Konzentration <strong>der</strong> Labordiagnostik verwiesen. Die<br />
Bedeutung einer zeitnahen Diagnostik im Interesse des Patienten stand immer im Focus<br />
<strong>der</strong> kooperativen Bemühungen <strong>der</strong> DDG. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nutzte diese Informationsplattform<br />
insbeson<strong>der</strong>e, um die Akzeptanz für die von ihr zu verantwortende<br />
Qualitätssicherungsrichtlinie zu erhöhen. Die Aufgaben wurden in den letzten Jahren<br />
von Manfred Brüggemann, Referent im Dezernat 3 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, wahrgenommen.<br />
Dies kann insoweit schon als gut gelungen bezeichnet werden, als mittlerweile<br />
viele <strong>der</strong> in <strong>der</strong> DDG vertretenen Gruppierungen auch im Beirat gemäß Richtlinie<br />
243
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchen<br />
mitwirken.<br />
Ein großer Teil <strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Gründung anstehenden Themen ist abgearbeitet. In <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />
haben sich die Rahmenbedingungen geän<strong>der</strong>t. Die immer wie<strong>der</strong> neuen Problemstellungen<br />
werden jetzt in an<strong>der</strong>en Gruppen, die sich über die Jahre etabliert haben,<br />
bearbeitet. Die Kontaktpflege und <strong>der</strong> produktive Erfahrungs- und Meinungsaustausch<br />
zwischen den DDG-Mitglie<strong>der</strong>n allein rechtfertigen den Aufwand für ein<br />
eigenständiges Gremium nicht. Die DDG-Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat daher nach eingehen<strong>der</strong><br />
Diskussion beschlossen, die DDG zum 31.12.<strong>2010</strong> aufzulösen.<br />
Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />
Medizinprodukten (ZLG)<br />
Um die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien für Medizinprodukte <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
umzusetzen, war es in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland mit den grundgesetzlich<br />
verankerten Zuständigkeiten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> für das Gesundheitswesen notwendig,<br />
eine Einrichtung zu schaffen, die ein einheitliches Vorgehen bei <strong>der</strong> Überwachung von<br />
Medizinprodukten gewährleistet. Dazu wurde durch ein Abkommen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
die ZLG gegründet. Für den Bereich <strong>der</strong> In-Vitro-Diagnostika wurde bei <strong>der</strong> ZLG bereits<br />
im Jahre 1995 das Sektorkomitee Medizinische Laboratorien mit <strong>der</strong> Zielsetzung eingerichtet,<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen an die freiwillige Akkreditierung von medizinischen Laboratorien<br />
zu vereinheitlichen. Von Anfang an wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutlich<br />
gemacht, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Akkreditierung medizinischer Routinelaboratorien<br />
geben muss, da es bewährte Verfahren zur Sicherung <strong>der</strong> Struktur-, Prozess-<br />
und Ergebnisqualität gibt (siehe Abschnitt zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen, S. 222ff.). Allerdings wurde zugestanden, dass für<br />
spezielle Laboratorien, insbeson<strong>der</strong>e bei international angelegten Aktivitäten, die Akkreditierung<br />
ein Wettbewerbselement darstellen könnte. Insoweit wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in dem Sektorkomitee (vertreten durch Manfred Brüggemann) mit, um ein<br />
sachgerechtes und einheitliches Verfahren mit auf den Weg zu bringen. In mehrjähriger<br />
Arbeit ist ein Handbuch zum Qualitätsmanagement für medizinische Laboratorien erarbeitet<br />
worden, auf dessen Grundlage Qualitätsmanagement in medizinischen Laboratorien<br />
eingeführt und nach entsprechenden Audits eine Akkreditierung gegenüber medizinischen<br />
Laboratorien ausgesprochen wurde. Durch die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
aber auch einiger an<strong>der</strong>er Organisationen wird ferner dafür Sorge getragen,<br />
dass die Qualitätssicherungsanfor<strong>der</strong>ungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
als eigenständiger Bereich erhalten bleibt und damit auch die Richtlinienkompetenz<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung <strong>2010</strong> des Sektorkomitees wurden Anwendungsfragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />
diskutiert wie, wie z. B. die Schulung von Auditoren. Es wurden ferner Aktualisierungen<br />
<strong>der</strong> Checklisten für die Akkreditierung beraten und beschlossen.<br />
Ein bedeutsames Thema war die Diskussion über die Zukunft des Sektorkomitees als<br />
Folge des Akkreditierungsstellengesetzes, welches im Sommer 2009 verabschiedet<br />
wurde. Dieses Gesetz ist die Umsetzung einer europäischen Verordnung und ordnet die<br />
rechtliche Stellung von Akkreditierungsstellen neu. Die bisher getrennt tätigen Einrichtungen<br />
wie das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP), die Deutsche Akkre-<br />
244
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
ditierungsstelle Chemie (DACH), die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA,<br />
aber auch <strong>der</strong> Deutsche Kalibrierdienst (DKD), eine Ausgründung <strong>der</strong> Physikalisch-<br />
Technischen Bundesanstalt, sind mittlerweile in <strong>der</strong> zentral zuständigen Stelle für die<br />
Akkreditierung in Deutschland, <strong>der</strong> Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH, aufgegangen.<br />
Die DAkkS GmbH wird <strong>der</strong>zeit zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel<br />
vom Bundesverband <strong>der</strong> Deutschen Industrie (BDI) getragen. Die Bundeslän<strong>der</strong> haben<br />
die Option einer Drittelbeteiligung durch Übernahme des entsprechenden Anteils des<br />
Bundes. Derzeit wird überlegt, ob die Fragen <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Akkreditierung medizinischer<br />
Laboratorien künftig in einem gemeinsamen Sektorkomitee von ZLG und<br />
DAkkS beraten werden sollen. Wie hier entschieden wird, stand am Ende des Berichtszeitraums<br />
noch nicht fest.<br />
Auf den Inhalt <strong>der</strong> Akkreditierung medizinischer Laboratorien wird die Neuordnung allerdings<br />
keine Auswirkung haben. Sie wird freiwillig bleiben und weiterhin nach den<br />
einschlägigen internationalen DIN ISO Normen durchgeführt werden. Dies ist die eindeutige<br />
Position auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Einrichtungen des Gesundheitswesens fernzuhalten. Zu künftigen Mitgestaltungsmöglichkeiten<br />
im Bereich <strong>der</strong> Akkreditierung siehe auch nachfolgenden Beitrag zum Fachbeirat<br />
„Gesundheit/Forensik“.<br />
Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ beim Akkreditierungsbeirat (AKB)<br />
Mit <strong>der</strong> europäischen Verordnung EG-VO 765/2008 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet,<br />
die Voraussetzungen für eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu schaffen.<br />
Diese soll zuständig sein für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen<br />
in den Bereichen Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und Personen. Der Gesetzgeber<br />
in Deutschland ist dem durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle<br />
(Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 gefolgt. Auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage dieses Gesetzes nahm <strong>2010</strong> die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />
(DAkkS) ihre Arbeit auf. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und nimmt auf Grund eines<br />
Beleihungsvertrages für die Bundesrepublik Deutschland die Aufgaben gemäß EG-Verordnung<br />
765/2008 wie eine Behörde wahr. In ihr sind alle relevanten Organisationen<br />
aufgegangen, die bisher in Deutschland akkreditiert haben, wie die Deutsche Akkreditierungsstelle<br />
Chemie (DACH), das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP),<br />
die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) und <strong>der</strong> Deutsche Kallibrierdienst<br />
(DKD).<br />
Wesentliches Verfahrensmoment ist die institutionelle Trennung <strong>der</strong> Anerkennung von<br />
z. B. Personenzertifizierern und Qualitätsmanagementzertifizierern durch die Akkreditierung<br />
von <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Grundlagen für die Akkreditierungsprozesse. Die Regeln,<br />
nach denen die DAkkS arbeitet, werden an<strong>der</strong>norts im Akkreditierungsbeirat<br />
(AKB) erstellt. Dieser hat seine Rechtsgrundlage im § 5 Abs. 1 AkkStelleG und ist beim<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt. Er hat die Aufgabe, die<br />
Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in Fragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />
zu beraten und zu unterstützen. Gemäß § 5 Abs. 2 AkkStelleG umfasst dies insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Erarbeitung allgemeiner o<strong>der</strong> sektoraler Regeln, die<br />
• die Anfor<strong>der</strong>ungen an Konformitätsbewertungsstellen konkretisieren und<br />
• die Anfor<strong>der</strong>ungen für Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren.<br />
245
Um diese Aufgaben besser erfüllen zu können, sind beim AKB mittlerweile sieben Fachbeiräte<br />
eingerichtet, die unter Hinzuziehung <strong>der</strong> betroffenen Kreise die inhaltliche Arbeit<br />
leisten und die Beschlüsse des AKB im Sinne <strong>der</strong> oben skizzierten Aufgabenstellung<br />
vorbereiten. Einer dieser Fachbeiräte ist <strong>der</strong>jenige für Gesundheit/Forensik, in welchem<br />
auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> Mitglied ist. Vertreten wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
durch Manfred Brüggemann. Die Mitgliedschaft ist in <strong>der</strong> Anfangsphase in allen Fachbeiräten<br />
auf ein Jahr begrenzt. Über die weitere, dann dauerhafte Besetzung <strong>der</strong> Fachbeiräte<br />
wird Ende 2011 entschieden werden.<br />
In <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des Fachbeirats Gesundheit/Forensik im November<br />
<strong>2010</strong> waren erst einmal eine Reihe von Regularien zu erledigen und ein Arbeitsplan für<br />
das Jahr 2011 zu konsentieren. Die eigentliche inhaltliche Arbeit wird im Jahr 2011 stattfinden.<br />
Es wird dann vor allem darum gehen, die bereits vorhandenen Regelwerke aus<br />
langjähriger Akkreditierungstätigkeit <strong>der</strong> bisher in Deutschland auf diesem Gebiet aktiven<br />
Stellen darauf hin zu überprüfen, ob sie den Anfor<strong>der</strong>ungen des Akkreditierungsstellengesetzes<br />
gerecht und durch Beschlüsse des Akkreditierungsbeirates in den neuen<br />
Rechtsrahmen übernommen werden können. Einige Themen, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
des Fachbereichs Gesundheit/Forensik fallen, sind:<br />
• Aktive implantierbare medizinische Geräte<br />
• Gendiagnostik<br />
• Hygiene<br />
• Laboratoriumsdiagnostik<br />
• Reproduktionsmedizin<br />
• Arbeitsmedizin<br />
• Pathologie<br />
• Kriminaltechnik<br />
Deutsches IVF-Register (DIR)<br />
Das Deutsche IVF-Register (IVF = In-vitro-Fertilisation) wurde 1982 als Maßnahme zur<br />
Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin gegründet und ist eine offizielle Einrichtung<br />
des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V.<br />
(BRZ), <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin<br />
e. V. (DGGEF), <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
e. V. (DGGG) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM).<br />
Im Jahre 1996 wurde das IVF-Register zur organisatorischen Betreuung bei <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Schleswig-Holstein angesiedelt. Gemäß <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Durchführung von künstlicher Befruchtung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet,<br />
die Durchführung entsprechen<strong>der</strong> reproduktionsmedizinischer Maßnahmen<br />
an das Register zu melden und darüber die Ergebnisse den Landesärztekammern zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Regelungen sind Bestandteil <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung, wobei<br />
die Umsetzung in den Landesärztekammern in den dort jeweils gültigen Berufsordnungen<br />
unterschiedlich gehandhabt wird.<br />
Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Trägerschaft des DIR führten seit 2008 zu einer verstärkten Befassung<br />
von Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit diesem Thema, wobei neben organisatorischen<br />
und berufsrechtlichen Fragen auch Aspekte <strong>der</strong> Qualitätssicherung aufgegriffen<br />
wurden. Nach Diskussionen in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsfüh-<br />
246
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
rungen <strong>der</strong> Landesärztekammern, aber auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“,<br />
kam es zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />
mit Beteiligung von Dezernat 3. Die im Berichtszeitraum dort aufgenommenen<br />
Beratungen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin<br />
sollen unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein in 2011 fortgesetzt werden.<br />
4.5 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
4.5.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2010</strong><br />
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995 gegründete<br />
Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung.<br />
Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen folgende Bereiche<br />
• Ärztliche bzw. medizinische Qualitätsstandards<br />
– Entwicklung von Leitlinien und Qualitätsindikatoren<br />
– Instrumente zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patientensicherheit und Fehlervermeidung<br />
– Entwicklung und Anwendung von Gute-Praxis-Instrumenten und Clearingverfahren<br />
(z. B. für Leitlinien, Patienteninformationen, QM-Systeme, Arztpraxen, Arztbewertungsportale)<br />
• Patientenbeteiligung & Patienten-/Gesundheitsinformationen<br />
– Koordination <strong>der</strong> Patientenbeteiligung an <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />
– Entwicklung von PatientenLeitlinien<br />
– Entwicklung von Patienten-/Gesundheitsinformationen<br />
• Patientensicherheit und Fehlerprävention<br />
– CIRS-Netzwerk <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
– Entwicklung und Evaluation von Instrumenten zur Steigerung <strong>der</strong> Patientensicherheit<br />
– Forum Patientensicherheit<br />
• Medizinisches Wissensmanagement<br />
– Elektronische Arztbibliothek <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
– Elektronischer Patienten-Info-Dienst <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
• Evidenzbasierte Medizin (EbM)<br />
– Evidenzanalysen und -berichte<br />
– Methodenentwicklung und -pflege<br />
– Info-Dienste zur EbM: ZEFQ, www.leitlinien.de, www.ebm-netzwerk.de, www.g-i-n.<br />
net<br />
• Analyse internationaler und nationaler Entwicklungen in den Bereichen EbM, Qualitätsför<strong>der</strong>ung,<br />
Patientensicherheit, Wissensmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />
247
Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten des ÄZQ standen <strong>2010</strong>:<br />
• <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz;<br />
• die inhaltliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> Arztbibliothek als gemeinsames Portal von<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und KBV seit Ende 2009 (www.arztbibliothek.de);<br />
• das Clearingverfahren für Arztbewertungsportale;<br />
• <strong>der</strong> Aufbau von Kooperationen mit Institutionen des Gesundheitswesens zur Weiterentwicklung<br />
und Implementierung des Netzwerks CIRSmedical.de;<br />
• die Implementierung <strong>der</strong> Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen<br />
im Rahmen des internationalen Patientensicherheits-Projekts „High 5s“.<br />
Beim ÄZQ angesiedelt sind die Geschäftsstellen des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />
Medizin (DNEbM) e. V. und des internationalen Leitlinien-Netzwerks Guidelines<br />
International Network (G-I-N) sowie die Schriftleitung <strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung<br />
und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).<br />
4.5.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften<br />
Das ÄZQ ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Trägerschaft von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Die Institution bearbeitet die<br />
ihr übertragenen Aufgaben mit folgenden Gremien und Einrichtungen: Verwaltungsrat,<br />
Planungsgruppe, Erweiterte Planungsgruppe, Expertenkreise und Geschäftsführung.<br />
Verwaltungsrat<br />
Der Verwaltungsrat übt für <strong>Bundesärztekammer</strong> und KBV die Vertretungsberechtigung<br />
auf das ÄZQ aus. Er beschließt über den Haushaltsplan, die Erstellung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />
und die Finanzplanung des ÄZQ. Der Verwaltungsrat trifft ferner die Entscheidungen<br />
in organisatorischen Grundsatzfragen. Der Verwaltungsrat entscheidet einstimmig.<br />
Den Vorsitz führt jährlich wechselnd <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> KBV.<br />
Planungsgruppe<br />
Die Planungsgruppe trifft die grundsätzlichen Entscheidungen für die inhaltliche Arbeit<br />
des ÄZQ. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsgruppe sind je vier vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und vom Vorstand <strong>der</strong> KBV Benannte. Die Planungsgruppe bestimmt jährlich<br />
wechselnd einen Vorsitzenden aus den Repräsentanten <strong>der</strong> Träger des ÄZQ. Die Planungsgruppe<br />
entscheidet einstimmig.<br />
Erweiterte Planungsgruppe<br />
Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen (z. B. <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser Organisationen<br />
hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für Abstimmungen<br />
und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe erweitert<br />
um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Karl Heinz Rahn) und die Vorsitzenden <strong>der</strong><br />
Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann und Prof. Dr. Ina<br />
Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />
248
Abbildung 1: Organigramm des ÄZQ <strong>2010</strong><br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
ÄZQ-Verwaltungsrat: BÄK: Präsident + 1 Vorstandsmitglied + HGF/KBV: Vorstand + 1 Vorstand einer KV<br />
ÄZQ-Planungsgruppe (Inhaltliche Steuergruppe): Je 4 Repräsentanten von BÄK/KBV<br />
Evidenzbasierte<br />
Medizin/Leitlinien<br />
Programm für Nationale<br />
VersorgungsLeitlinien<br />
Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
Patientensicherheit<br />
Institutsleitung/Geschäftsführung<br />
Patienteninformation Wissensmanagement Zentrale Dienste<br />
Qualitätsmanagement Patientenleitlinien Literaturrecherche<br />
S3-Leitlinien Patientensicherheit Clearing Patienten-Info Arztbibliothek<br />
Betreuung<br />
ÄZQ-Gremien<br />
Organisation/Personal/<br />
Finanzen<br />
Qualitätsindikatoren Risikomanagement Clearing Med. Portale ÄZQ-Schriften Sekretariat<br />
EbM-Methodik CIRS<br />
Implementierung<br />
Patienten-Info<br />
ÄZQ-Portale DNEbM-Geschäftsstelle<br />
Evidenzanalysen<br />
www.aezq.de<br />
www.arztbewertungsportale.de<br />
www.arztbibliothek.de<br />
G-I-N Geschäftsstelle<br />
Leitlinien-<br />
Implementierung<br />
www.cirsmedical.de<br />
www.forum-patientensicherheit.de<br />
www.leitlinien.de<br />
www.patienten-information.de<br />
ZEFQ-Schriftleitung/<br />
Redaktion<br />
EbM/Leitlinien<br />
www.q-m-a.de<br />
www.versorgungsleitlinien.de<br />
Themenspezifische Expertenkreise<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung initiiert, koordiniert und implementiert die Projekte des ÄZQ<br />
(siehe Abbildung 1) im Rahmen <strong>der</strong> Ressorts<br />
• Evidenzbasierte Medizin/Leitlinien<br />
• Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />
• Patienteninformation<br />
• Wissensmanagement<br />
• Zentrale Dienste.<br />
Die Entscheidung über die Beschäftigung <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Geschäftsführung obliegt<br />
dem Verwaltungsrat. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> kaufmännischen<br />
Abteilung <strong>der</strong> KBV.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄZQ sind<br />
im Kapitel 13.4.2, S. 596ff., namentlich aufgeführt.<br />
Mitgliedschaften<br />
• Das ÄZQ ist Initiator und Gründungsmitglied des Guidelines International Network<br />
(www.g-i-n.net), gegründet 2002, sowie<br />
• des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de), gegründet<br />
1998.<br />
249
• Seit April 2005 ist das ÄZQ Mitglied im Health Evidence Network (HEN), einem vom<br />
WHO-Regionalbüro für Europa koordinierten Informationsdienst für Entscheidungsträger<br />
im Gesundheitswesen.<br />
• Seit Juli 2007 ist das ÄZQ Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS).<br />
4.5.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
Hintergrund und Ziele<br />
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Programm) ist eine gemeinsame<br />
Initiative von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV) und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF) zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Medizin mit Hilfe evidenzbasierter, versorgungsbereichübergreifen<strong>der</strong><br />
Leitlinien.<br />
Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) sind insbeson<strong>der</strong>e inhaltliche Grundlage für die<br />
Ausgestaltung von Konzepten <strong>der</strong> strukturierten und integrierten Versorgung und können<br />
auf diese Weise die Implementierung von Leitlinien in den Versorgungsalltag sichern.<br />
Die Empfehlungen sollen den interdisziplinären Konsens aller an einem Versorgungsproblem<br />
beteiligten Berufsgruppen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten verfügbaren Evidenz<br />
wie<strong>der</strong>geben. Im Berichtszeitraum wurden die in Tabelle 1 dargestellten Projekte<br />
bearbeitet.<br />
Tabelle 1: NVL-Themen<br />
NVL Asthma (2. Auflage)<br />
NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />
NVL Chronische KHK (2. Auflage)<br />
NVL COPD<br />
NVL Demenz<br />
S3-LL/NVL Unipolare Depression<br />
NVL Typ-2-Diabetes<br />
• Modul Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
• Modul Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
• Modul Strukturierte Schulungsprogramme<br />
• Modul Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes<br />
NVL Kreuzschmerz<br />
NVL Asthma, zweite Auflage<br />
Asthma ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen, die bei ca. 10 Prozent <strong>der</strong><br />
kindlichen und fünf Prozent <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung in Deutschland vorkommt.<br />
Im Kindesalter ist es die häufigste chronische Erkrankung überhaupt. Von Mitte 2007 bis<br />
Ende 2008 wurde die 2005 erstmals veröffentlichte NVL Asthma überarbeitet. Neben weiteren<br />
medizinischen Fachgesellschaften waren an <strong>der</strong> Aktualisierung auch nichtärztliche<br />
250
Organisationen, z. B. aus den Bereichen Pharmazie und Physiotherapie, beteiligt, wodurch<br />
die Repräsentativität <strong>der</strong> Leitliniengruppe erhöht wurde. Nach einer öffentlichen<br />
Konsultationsphase und anschließenden Überarbeitung im Jahr 2009 wurde die zweite<br />
Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma im Dezember 2009 verabschiedet und unter www.versorgungs<br />
leitlinien.de veröffentlicht. Im Februar <strong>2010</strong> publizierte die amerikanische Zulassungsbehörde<br />
Food and Drug Administration (FDA) eine abschließende Bewertung zur Sicherheit<br />
<strong>der</strong> Arzneimitteltherapie mit langwirkenden Beta-Agonisten, die mit Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Anwendungshinweise in den Beipackzetteln dieser Präparate einherging. Dabei<br />
wiesen einzelne Aussagen <strong>der</strong> FDA Abweichungen von den NVL-Empfehlungen auf.<br />
Aufgrund dessen kam es im weiteren Verlauf zur Neubewertung dieser NVL-Empfehlungen<br />
durch die Leitliniengruppe. In <strong>der</strong> Folge wurden diese Empfehlungen sowie die entsprechenden<br />
Hintergrundtexte überarbeitet. Die überarbeitete Version <strong>der</strong> zweiten Auflage<br />
NVL Asthma (nunmehr Version 1.2) wurde im November <strong>2010</strong> veröffentlicht.<br />
Ergänzend zur Lang- und Kurzfassung <strong>der</strong> NVL Asthma wurden Kitteltaschenversionen<br />
je für Erwachsene und Kin<strong>der</strong>/Jugendliche sowie eine Patientenversion (PatientenLeitlinie)<br />
erstellt und unter www.versorgungsleitlinien.de zur Verfügung gestellt. Anfang<br />
2011 werden die NVL-Kurzfassung, die Kitteltaschenversionen sowie die PatientenLeitlinie<br />
durch den Kirchheim-Verlag gedruckt; diese Materialien können anschließend im<br />
Paket o<strong>der</strong> einzeln (PatientenLeitlinie) über den Verlag erworben werden. In den nächsten<br />
Monaten wird außerdem <strong>der</strong> aktualisierte Leitlinienreport erscheinen, <strong>der</strong> die methodische<br />
Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> NVL Asthma beschreibt. Als beson<strong>der</strong>es<br />
Pilotprojekt entwickelte die Leitliniengruppe mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe<br />
<strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ein Konzept zur<br />
übersichtlichen Darstellung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> medikamentösen Asthmatherapie, um für<br />
nie<strong>der</strong>gelassene Ärztinnen und Ärzte Transparenz über Kostenimplikationen einer leitliniengerechten<br />
Therapie zu schaffen. Die tabellarischen Informationen werden ebenfalls<br />
Anfang 2011 als Praxishilfe auf <strong>der</strong> NVL-Internetseite veröffentlicht und sollen in<br />
regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.<br />
Der Expertenkreis <strong>der</strong> zweiten Auflage <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie Asthma besteht<br />
aus Vertretern von 16 medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen<br />
(siehe Kapitel 13.4.2, S. 598).<br />
NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Langfassung im Dezember 2009 wurden in <strong>2010</strong> zunächst<br />
die Kurzfassung und die Kitteltaschenversion erstellt. Hierzu fand eine Telefonkonferenz<br />
des Expertenkreises am 08.02.<strong>2010</strong> statt. Bei <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Langfassung war<br />
die Bewertung einiger Qualitätsindikatoren nicht abgeschlossen, sodass die Bewertung<br />
dieser Qualitätsindikatoren fortgesetzt wurde. Bis zum Juni wurden zwei weitere Indikatoren<br />
konsentiert und in <strong>der</strong> NVL ergänzt. Die Bewertung von zwei weiteren potenziellen<br />
Indikatoren (zur Anamnese bezüglich Depression und zur Untersuchung des Kohlenhydratstoffwechsels<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Erstdiagnostik) konnte wegen <strong>der</strong> geringen Resonanz<br />
aus dem Expertenkreis nicht abgeschlossen werden und wird voraussichtlich bei <strong>der</strong><br />
nächsten Aktualisierung erfolgen. Nachdem die Entwicklung <strong>der</strong> Qualitätsindikatoren<br />
beendet wurde, erfolgte die Finalisierung des Leitlinienreports im September <strong>2010</strong>.<br />
Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz siehe Kapitel 13.4.2, S. 599.<br />
251
NVL Chronische KHK<br />
Die erste Auflage <strong>der</strong> NVL Chronische KHK wurde im Mai 2006 verabschiedet. Nachdem<br />
im Jahr 2009 die ersten Vorarbeiten für die Überarbeitung stattfanden, wurde im<br />
Jahr <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> Kapitel zur medikamentösen Therapie und Revaskularisation<br />
begonnen, da für diese Kapitel <strong>der</strong> größte Bearbeitungsaufwand erwartet<br />
wurde. Für beide Kapitel wurden innerhalb <strong>der</strong> Leitlinien-Gruppe Arbeitsgruppen gebildet.<br />
Die Überarbeitung des Kapitels zur medikamentösen Therapie ist bereits weit fortgeschritten.<br />
In mehreren Telefonkonferenzen und einer Sitzung wurde das Kapitel durch<br />
die Arbeitgruppe überarbeitet. Zusätzlich zu den bisherigen Themen wurden von <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe Empfehlungen zur kombinierten Antikoagulation (Duale Thrombozytenaggregationshemmung<br />
und „Triple Therapie“) und zu neuen Wirkstoffen erarbeitet. Der<br />
aktualisierte Kapitelentwurf wurde zunächst am 26. Oktober <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Leitlinien-<br />
Gruppe diskutiert und schließlich im Dezember <strong>2010</strong> in überarbeiteter Fassung <strong>der</strong> Leitlinien-Gruppe<br />
vorgestellt. Das Kapitel wird im ersten Quartal 2011 im Rahmen eines<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens konsentiert. Anschließend wird das Kapitel separat<br />
veröffentlicht.<br />
Mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Kapitels zur Revaskularisation wurde nach <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> Leitlinie <strong>der</strong> European Society of Cardiology (ESC) und <strong>der</strong> European Association<br />
for Cardio-Thoracic Surgery (EACTS) zur Myokardrevaskularisation im Oktober<br />
<strong>2010</strong> begonnen, um auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Leitlinie die NVL zu überarbeiten. Zusätzlich<br />
zu den bisherigen Themen im Kapitel Revaskularisation sollen in <strong>der</strong> zweiten Auflage<br />
Empfehlungen zum Vorgehen bei Patienten mit Komorbiditäten wie Diabetes mellitus<br />
o<strong>der</strong> Niereninsuffizienz erarbeitet werden. Bisher wurden die Empfehlungen <strong>der</strong><br />
ESC/EACTS-Leitlinie systematisch aufgearbeitet, und es erfolgte ein Abgleich mit den<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> NVL. Die entsprechende Arbeitsgruppe wird im Januar 2011 mit <strong>der</strong><br />
Diskussion konkreter Än<strong>der</strong>ungen beginnen.<br />
Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische KHK siehe Kapitel 13.4.2, S. 599f.<br />
NVL COPD<br />
COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen<br />
weltweit. In den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg <strong>der</strong><br />
COPD-Prävalenz zu rechnen. Die NVL COPD wurde im Februar 2006 verabschiedet.<br />
Nach Beschluss <strong>der</strong> Erweiterten Planungsgruppe am 06.12.2007 wurde die Gültigkeitsdauer<br />
aller NVL auf vier Jahre verlängert. In 2009 und <strong>2010</strong> wurde die Aktualität <strong>der</strong> Inhalte<br />
durch eine automatisierte Literatursuche und eine Expertenbefragung überwacht.<br />
Darüber hinaus hat sich das ÄZQ an <strong>der</strong> Vorbereitung einer internationalen Leitlinie zu<br />
COPD beteiligt, um durch internationale Zusammenarbeit eine ressourcenschonende<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> NVL COPD zu ermöglichen.<br />
Beteiligte Experten siehe unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/copd/nvl_copd/<br />
impressum.<br />
252
NVL Demenz<br />
In Deutschland leiden zurzeit ca. eine Million Menschen an einer Demenz, wobei über<br />
zwei Drittel davon von <strong>der</strong> Alzheimer Demenz betroffen sind. Demenzerkrankungen,<br />
die durch den Abbau und Verlust kognitiver Funktionen und Alltagskompetenzen definiert<br />
sind, sind als schwere Erkrankungen zu verstehen. Sie sind im fortgeschrittenen<br />
Stadium durch vollständige Hilflosigkeit und Abhängigkeit von <strong>der</strong> Umwelt charakterisiert<br />
und bedeuten eine hohe emotionale Belastung für die Angehörigen. Auf Grundlage<br />
dieser Tatsachen wurde von den Trägern des NVL-Programms 2009 beschlossen, eine<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie zum Thema „Demenz“ zu entwickeln.<br />
Seit Februar <strong>2010</strong> wird in Zusammenarbeit mit allen relevanten Fachgesellschaften, die<br />
an <strong>der</strong> Versorgung von Demenzerkrankten beteiligt sind, an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Demenz<br />
gearbeitet. Als Quellleitlinien wurden die im letzten Jahr veröffentlichte S3-LL<br />
„Demenzen“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
(DGPPN) und <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) sowie die aktuelle<br />
DEGAM-Leitlinie Nr. 12 „Demenz“ ausgewählt. Auf Basis <strong>der</strong>er sind die Kapitel<br />
„Epidemiologie, Definition und Hintergrund“ sowie „Anamnese und Diagnostik“ erstellt<br />
worden. Zurzeit befinden sich die Kapitel zu den therapeutischen Möglichkeiten in<br />
Erarbeitung. Für das Jahr 2012 ist die Veröffentlichung <strong>der</strong> NVL Demenz geplant.<br />
Der Expertenkreis <strong>der</strong> NVL Demenz besteht aus Vertretern von 16 medizinischen Fachgesellschaften<br />
und Organisationen (siehe Kapitel 13.4.2, S. 603).<br />
S3-LL/NVL Unipolare Depression<br />
Die im letzten Jahr fertig gestellte S3-LL/NVL Unipolare Depression wurde <strong>2010</strong> um<br />
eine PatientenLeitlinie sowie weitere Materialien zur Patienteninformation ergänzt. Alle<br />
Dokumente sind ab Januar 2011 auf <strong>der</strong> Webseite www.depression.versorgungsleitlinien.de<br />
zugänglich.<br />
Beteiligte Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression siehe Kapitel 13.4.2, S. 598f.<br />
NVL Typ-2-Diabetes<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Die zweite Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002) wird in modularer<br />
Form entwickelt, mit separaten NVL-Modulen für definierte Schwerpunktthemen.<br />
In den einzelnen NVL-Modulen werden praxisrelevante Empfehlungen zu Prävention,<br />
Diagnostik und Therapie sowie zur Versorgungskoordination bei Typ-2-Diabetes<br />
und dessen Folgekomplikationen themenspezifisch aufbereitet.<br />
Im Berichtszeitraum wurde das Modul „Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter“<br />
veröffentlicht und an den Modulen „Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“,<br />
„Strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme“ sowie „Therapieplanung<br />
bei Typ-2-Diabetes“ gearbeitet.<br />
Die modulübergreifende Koordination obliegt einer Steuergruppe, die sich aus Vertretern<br />
von vier medizinischen Fachgesellschaften zusammensetzt (siehe Kapitel 13.4.2,<br />
S. 601). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum<br />
gewährleistet.<br />
253
Modul Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
Nach intensiver Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachgesellschaften konnte das Modul<br />
„Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter“ im September <strong>2010</strong> veröffentlich<br />
werden. Dieses NVL-Modul stellt ausführlich Prävention, Diagnostik und Therapie<br />
sowie Rehabilitation bei Menschen mit diabetischer Nephropathie dar. Es werden<br />
einerseits grundlegende Empfehlungen zu allgemeinen Therapiezielen bei Diabetes<br />
(HbA1c, Blutdruck und Lipide) gegeben und an<strong>der</strong>erseits ein Schwerpunkt auf die ausführliche<br />
Darstellung von Nierenersatztherapien und Nieren-/Pankreastransplantationen<br />
bei Menschen mit bereits fortgeschrittener Nierenerkrankung gelegt.<br />
Als nächste Arbeitsschritte für 2011 sind die Veröffentlichung des Leitlinienreports und<br />
die Erarbeitung einer auf <strong>der</strong> NVL-Langfassung basierenden PatientenLeitlinie sowie<br />
mehrerer Praxishilfen (z. B. Kitteltaschenversion, Kurzfassung) geplant.<br />
Der multidisziplinäre Expertenkreis besteht aus Vertretern von elf medizinischen Fachgesellschaften<br />
(siehe Kapitel 13.4.2, S. 601f.)<br />
Modul Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
Seit 2007 wird am Modul „Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter“ gearbeitet.<br />
Dieses Modul gilt für Menschen mit Typ-1- o<strong>der</strong> Typ-2-Diabetes und deckt die wichtigsten<br />
klinischen Manifestationsformen einer Neuropathie ab.<br />
Schwerpunktthemen waren u. a. die Darstellung effizienter Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen<br />
sowie eine ausführliche evidenzbasierte Analyse <strong>der</strong> medikamentösen<br />
Schmerztherapie bei sensomotorischer diabetischer Polyneuropathie.<br />
Nach 15 Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe konnte die 218 Seiten umfassende NVL fertig gestellt<br />
und konsentiert werden. Von September bis Dezember <strong>2010</strong> stand die NVL zur öffentlichen<br />
Konsultation zur Verfügung. Parallel begann die Entwicklung von Qualitätsindikatoren.<br />
Nach einer abschließenden Sitzung zur Diskussion <strong>der</strong> eingeg. Kommentare<br />
ist für Mitte 2011 die Veröffentlichung des Moduls geplant.<br />
Nach Veröffentlichung ist die Erarbeitung des Leitlinienreports und weiterer Materialen<br />
(z. B. PatientenLeitlinie, Praxishilfen) vorgesehen.<br />
Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von zehn medizinischen Fachgesellschaften<br />
(siehe Kapitel 13.4.2, S. 602f.). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />
dem Patientenforum gewährleistet.<br />
Modul Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes<br />
Das Modul „Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes“ wurde im Jahr 2009 begonnen und<br />
konnte im Laufe des Jahres <strong>2010</strong> nahezu vollständig entwickelt werden. Ziel war es, praxisrelevante<br />
Diagnose- und Therapiealgorithmen bei Typ-2-Diabetes zu entwickeln und<br />
Nahtstellen in <strong>der</strong> Langzeitbetreuung <strong>der</strong> Betroffenen herauszuarbeiten. Das Modul verweist<br />
auf alle bereits entwickelten Diabetes-Module. Beson<strong>der</strong>s intensiv wurde über die<br />
allgemeinen und spezifischen Therapieziele (HbA1c, Blutdruck, Lipide) bei Menschen<br />
mit Typ-2-Diabetes diskutiert. Für 2011 sind <strong>der</strong> nominale Gruppenprozess und die öffentliche<br />
Konsultationsphase geplant.<br />
254
Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von vier medizinischen Fachgesellschaften<br />
(siehe Kapitel 13.4.2, S. 601). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />
dem Patientenforum gewährleistet.<br />
Modul Strukturierte Schulungsprogramme<br />
Für dieses Modul wurde im Jahr <strong>2010</strong> das Gesamtdokument fertig gestellt. Dieser Entwurf<br />
soll in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte 2011 abschließend diskutiert und abgestimmt werden.<br />
Mitte des Jahres 2011 ist nach Durchführung des nominalen Gruppenprozesses die<br />
Fertigstellung <strong>der</strong> Konsultationsfassung <strong>der</strong> NVL geplant, sodass mit einer Veröffentlichung<br />
im Jahr 2011 gerechnet werden kann.<br />
Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von fünf medizinischen Fachgesellschaften<br />
(siehe Kapitel 13.4.2, S. 603). Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit<br />
dem Patientenforum gewährleistet.<br />
NVL Kreuzschmerz<br />
Von Januar 2006 bis Oktober <strong>2010</strong> wurde die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz<br />
(NVL KS) in 17 Sitzungen und zahlreichen Telefonkonferenzen entwickelt. Die<br />
Langfassung <strong>der</strong> NVL KS ist seit dem 30.11.<strong>2010</strong> unter www.versorgungsleitlinien.de<br />
einzusehen. Grundlage <strong>der</strong> Evidenz bilden bei <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz drei nationale<br />
und internationale Quellleitlinien, die auf Basis des Deutschen Instrumentes zur methodischen<br />
Leitlinienbewertung (DELBI) ausgewählt wurden. Bei <strong>der</strong> Entscheidungsfindung<br />
wurde beson<strong>der</strong>er Wert auf eine systematische Entwicklung und eine transparente<br />
Darstellung <strong>der</strong> Evidenzbasierung <strong>der</strong> gegebenen Empfehlungen gelegt. Ergänzende<br />
systematische Recherchen erfolgten für Fragestellungen, die in den Quellleitlinien nicht<br />
hinlänglich beantwortet wurden, was insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> nichtmedikamentösen<br />
Therapie und <strong>der</strong> Prävention <strong>der</strong> Fall war, sowie zur Aktualisierung <strong>der</strong> Datenlage in<br />
allen Bereichen.<br />
An <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz sind 39 Vertreter aus 27 Fachgesellschaften<br />
und an<strong>der</strong>en Institutionen sowie mehrere Patientenvertreter beteiligt (siehe Kapitel<br />
13.4.2, S. 600f.)<br />
In Vorbereitung befindliche NVL<br />
Als nächste zu bearbeitende Themen sind NVL zu den Krankheitsbil<strong>der</strong>n „Hypertonie“<br />
und „Schwangerschaftsvorsorge“ in Planung bzw. in Vorbereitung.<br />
NVL-Methodik<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Im Juli <strong>2010</strong> wurde die vierte Auflage des Methodenreports des NVL-Programms veröffentlicht<br />
(www.versorgungsleitlinien.de). Än<strong>der</strong>ungen erfolgten im Wesentlichen in den<br />
in Tabelle 2 aufgeführten Abschnitten.<br />
255
Tabelle 2: Überarbeitung des NVL-Methodenreports<br />
Kapitel Aktualisierung/Ergänzung<br />
7.1 Quellen Aktualisierung<br />
7.2 Formulierung und Graduierung <strong>der</strong> Empfehlungen Aktualisierung<br />
7.4 Aspekte <strong>der</strong> Zugehörigkeit zu definierten Bevölkerungsgruppen<br />
(Gen<strong>der</strong>/Diversity)<br />
NVL-Verbreitung und Implementierung<br />
Die kostenträchtige Entwicklung nationaler Leitlinien ist nur dann sinnvoll, wenn sie<br />
konsequent in Fortbildungs- und Qualitätsmanagementprogramme integriert werden.<br />
Zu diesem Zweck wurden im Berichtszeitraum die in Tabelle 3 aufgeführten Projekte<br />
initiiert bzw. fortgeführt.<br />
Tabelle 3: NVL-Verbreitung und Disseminierung – ÄZQ-Partner und Projekte <strong>2010</strong><br />
ÄZQ-Partner Projekte<br />
DEGAM NVL-basierte CME (Zeitschrift für Allgemeinmedizin)<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund/KBV EDV-gestützte NVL-Implementierung<br />
KBV Integration von NVL in QEP ® -Programm<br />
KV Nordrhein und ZI, Berlin NVL-basierte DMP-Schulung Diabetes<br />
Verlag Kirchheim Publikationsreihe „NVL“<br />
Ergänzung<br />
7.6 Gesundheitsökonomische Aspekte Aktualisierung<br />
8.1 Gültigkeitsdauer/ Aktualisierung Aktualisierung<br />
8.3 Aktualisierung Aktualisierung<br />
9.2 Verbreitung und Implementierung Aktualisierung<br />
10. Evaluation und Qualitätsindikatoren Ergänzung<br />
11. Redaktionelle Unabhängigkeit, Darlegung von Interessenkonflikten Aktualisierung<br />
Anhänge Aktualisierung<br />
Ausgewählte Implementierungsprojekte werden nachstehend beschrieben.<br />
NVL-Integration in Praxis-QM-Systeme – Implementierung von Nationalen<br />
VersorgungsLeitlinien in QEP ®<br />
Inhalte aus den NVL werden in das Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV „QEP – Qualität und<br />
Entwicklung in Praxen ® “ integriert. Dadurch sollen sowohl die effektive Verbreitung<br />
von NVL unterstützt als auch die Praxisrelevanz des QEP-Instruments durch die Bereitstellung<br />
hochwertiger fachlicher Inhalte erhöht werden.<br />
Derzeit sind die relevanten Inhalte aus den NVL Asthma, COPD, KHK sowie Augen- und<br />
Fußkomplikationen in den entsprechenden QEP ® -Formularen abgebildet. Asthma und<br />
COPD werden nach Abschluss <strong>der</strong> zweiten Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma gemeinsam überarbeitet.<br />
In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Abteilung Qualitätsmanagement <strong>der</strong> KBV und den<br />
jeweiligen medizinischen Experten ist die Überprüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit in Planung.<br />
256
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) durch<br />
Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung<br />
Das Projekt „INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />
(NVL) durch Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung“<br />
wurde von <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) geför<strong>der</strong>t. Die<br />
Arbeiten wurden im Oktober 2007 aufgenommen, Ende <strong>2010</strong> wurde das Projekt abgeschlossen.<br />
Übergeordnetes Ziel des Projektes war die Verbesserung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />
durch Implementierung von definierten Inhalten von NVL sowie die Optimierung<br />
<strong>der</strong> Koordination zwischen den ambulant tätigen Ärzten und dem rehabilitativen Versorgungsbereich.<br />
Um die Nutzung von NVL im Praxisalltag zu vereinfachen, wurden die Inhalte von NVL<br />
in geeigneter Software zur interaktiven Nutzung abgebildet (NVL-Modul), um an das<br />
beim Arzt vorhandene Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden zu werden. Darüber<br />
hinaus wurden Patientenparameter unter Verknüpfung mit NVL-Inhalten genutzt, um<br />
bei entsprechen<strong>der</strong> Indikation automatisch eine Entscheidungshilfe zur Beantragung einer<br />
rehabilitativen Behandlung anzubieten. Ferner wurde ein elektronisches Formularmanagement<br />
für Reha-Anträge zur Verfügung gestellt, sodass <strong>der</strong> behandelnde Arzt –<br />
sollte er sich gemeinsam mit seinem Patienten für die Beantragung einer Rehabilitation<br />
entscheiden – direkt die vorausgefüllten Antragsformulare ausdrucken kann.<br />
Die entsprechenden NVL-Module wurden von einem externen Kooperationspartner gemäß<br />
den Vorgaben des ÄZQ und <strong>der</strong> DRV-Bund entwickelt. Für das INVIP-Reha-Projekt<br />
wurden die NVL Asthma und COPD ausgewählt. Für beide Indikationen besteht eine<br />
Über-/Unterversorgung in <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />
Ein aus Experten <strong>der</strong> jeweiligen NVL-Gruppen und Ärztevertretern aus dem ambulanten<br />
Bereich bestehen<strong>der</strong> Fachbeirat wurde berufen und begleitete das ÄZQ bezüglich inhaltlicher<br />
Fragestellungen; <strong>2010</strong> tagte <strong>der</strong> Projektbeirat mit Vertretern von DRV-Bund, KBV-<br />
IT, <strong>Bundesärztekammer</strong> und ÄZQ einmal.<br />
Die für den Projektverlauf unabdingbare Rekrutierung von geeigneten Testpraxen für<br />
die Pilotphase gestaltete sich schwieriger als vorgesehen. Ursprünglich war dies als Aufgabe<br />
<strong>der</strong> externen Projektpartner definiert. Aufgrund unvorhersehbarer und gravieren<strong>der</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ungen im Umfeld bei<strong>der</strong> externer Projektpartner erwies sich dieser Weg jedoch<br />
als nicht erfolgreich. Um das Projekt dennoch evaluieren zu können, hat das ÄZQ<br />
vielfältige Aktivitäten zur Rekrutierung geeigneter Praxen durchgeführt. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI)<br />
hervorzuheben, wobei gezielt Ärzte, die im Disease- Management-Programm (DMP)<br />
Asthma eingeschrieben sind, angesprochen wurden. In diesem Kontext hat das ÄZQ bereits<br />
Ende 2009 eine Fortbildungsveranstaltung für interessierte Ärzte durchgeführt, jedoch<br />
mit einer nur sehr geringen Resonanz. So hat sich lei<strong>der</strong> gezeigt, dass es auch auf<br />
diesem Wege nicht möglich war, geeignete Pilotpraxen für das Projekt zu gewinnen, und<br />
dass das breite Interesse <strong>der</strong> Ärzteschaft an einer solchen Software offenbar ohne entsprechende<br />
Einbindung in Incentivesysteme in nur sehr geringem Maße vorhanden ist.<br />
Ein möglicher Grund hierfür könnte darin liegen, dass die Ärzteschaft sich insgesamt<br />
mit einem zu hohen Verwaltungsaufwand belastet sieht und in Bezug auf die NVL-Software<br />
befürchtet, weiteren Aufwand betreiben zu müssen. Weiterhin könnte eine unzu-<br />
257
eichende Softwareausstattung von Praxen zu dem geringen Interesse an einer solchen<br />
Software beitragen.<br />
Aus Mangel an Pilotpraxen wurde das INVIP-Reha-Projekt Ende <strong>2010</strong> wie geplant beendet,<br />
jedoch ohne eine abschließende Evaluation durch entsprechende Arztpraxen, obwohl<br />
sowohl im Projekt- wie auch im Fachbeirat die EDV-technische Umsetzung <strong>der</strong><br />
NVL als gelungen angesehen wurde.<br />
4.5.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte/Evidenzberichte<br />
Neben allgemeinen Leitlinienprojekten erstellt das ÄZQ im Auftrag von Fachgesellschaften<br />
auch Evidenzberichte. Evidenzberichte beinhalten die Analyse und Bewertung <strong>der</strong><br />
vorhandenen externen Evidenz zu einer definierten Fragestellung. Dies schließt das<br />
Durchführen einer systematischen Literaturrecherche, die Auswahl <strong>der</strong> einzuschließenden<br />
Literatur anhand prospektiv definierter Kriterien und die Bewertung <strong>der</strong> methodischen<br />
Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> abzuleitenden Aussagen ein.<br />
Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG)<br />
DDG und ÄZQ haben innerhalb eines Rahmenvertrages 2009 vereinbart, dass die Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> S3-Leitlinie <strong>der</strong> DDG durch das ÄZQ erfolgen soll.<br />
S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes<br />
Seit August 2009 ist das ÄZQ mit dem Auftrag zur Aktualisierung <strong>der</strong> Leitlinie „Therapie<br />
des Typ-1-Diabetes“ betraut. Alle Kapitel <strong>der</strong> Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes<br />
mellitus wurden überarbeitet. Die Leitlinie bezieht sich auf die Behandlung im Erwachsenenalter.<br />
Insgesamt wurden 13 systematische Literaturrecherchen mit Evidenzbewertungen<br />
und Evidenzaufbereitungen durchgeführt. Inhaltlich ergänzt wurden<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Kapitel zu Therapiestrategien (v. a. Insulinarten und Schulung), kausaler<br />
Therapie, Behandlung diabetesbedingter Notfälle, Therapie in Son<strong>der</strong>situationen<br />
und Verlaufskontrollen. Die von den DDG-Experten nach formalen Konsensusverfahren<br />
abgestimmte Entwurfsfassung <strong>der</strong> Leitlinie wurde in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> von<br />
fünf weiteren Fachgesellschaften bzw. Organisationen mit abgestimmt und kommentiert<br />
(Deutsche Diabetiker Bund, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin,<br />
Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin, Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin, Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe).<br />
Die Endfassung <strong>der</strong> nun interdisziplinär abgestimmten Leitlinie wird voraussichtlich<br />
Ende Januar 2011 veröffentlicht.<br />
Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)<br />
Evidenzbericht zu Proteomanalysen zur Diagnose des Prostatakarzinoms<br />
Im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) hat das ÄZQ von Dezember<br />
2009 bis Februar <strong>2010</strong> einen Evidenzbericht zu Proteomanalysen zur Diagnose des Prostatakarzinoms<br />
verfasst. Die Diagnose des Prostatakarzinoms erfolgt bis dato v. a. über<br />
die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens, die digital-rektale Untersuchung<br />
258
und die Biopsie. Diese diagnostischen Verfahren weisen insgesamt eine ungenügende<br />
diagnostische Sicherheit auf. Insbeson<strong>der</strong>e zur Vermeidung unnötiger Biopsien bei erhöhtem<br />
PSA-Wert werden deshalb prostatakarzinomspezifische Biomarker erforscht.<br />
Die Proteomanalyse ist eine umfassende Identifizierung von Proteinen und Peptiden in<br />
Körperflüssigkeiten. Anlass des Auftrags war, dass zur Diagnosesicherung eines Prostatakarzinoms<br />
bei erhöhtem PSA-Wert ein Urintest mit einer beson<strong>der</strong>en Technik <strong>der</strong> Proteomanalyse<br />
bereits kommerziell als Selbstzahlerleistung angeboten wird. Die Evidenzbasierung<br />
für die Anwendung dieses Tests wurde anhand <strong>der</strong> systematischen Literaturrecherche<br />
und Bewertung <strong>der</strong> identifizierten Literatur geprüft und dargestellt.<br />
Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Evidenzbericht zur Therapie <strong>der</strong> extrakraniellen Karotisstenose<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung einer S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie <strong>der</strong> extrakraniellen<br />
Karotisstenose unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />
und Gefäßmedizin erhielt das ÄZQ den Auftrag, einen Evidenzbericht zur Therapie<br />
<strong>der</strong> Karotisstenose mittels Endarteriektomie (CEA) versus Angioplastie mit Stenting<br />
(CAS) zu verfassen. Der Evidenzbericht wurde von Juni bis August <strong>2010</strong> erstellt. Die randomisierten<br />
kontrollierten Studien zu <strong>der</strong> Fragestellung lagen vor. Der Auftrag beinhaltete<br />
die Analyse <strong>der</strong> vorliegenden Evidenz anhand bestimmter Kriterien im Hinblick auf<br />
die Validität <strong>der</strong> abzuleitenden Aussagen bzw. mögliche Verzerrungsrisiken (Bias). Die<br />
Kriterien wurden vorab durch Experten <strong>der</strong> Leitliniengruppe festgelegt. Bearbeitet wurden<br />
methodische und inhaltliche Fragstellungen v. a. zu Studiendesign und Power <strong>der</strong><br />
Studien bzw. Gründen für den Studienabbruch, Angaben zur Patientenselektion und<br />
zum Patientenfluss, Ein- und Ausschlusskriterien, Endpunkten, Subgruppenanalysen,<br />
Erfahrungsstand <strong>der</strong> behandelnden Ärzte und Standardisierung von Therapien. Der Evidenzbericht<br />
wurde in einer Konsensuskonferenz <strong>der</strong> Leitliniengruppe Anfang September<br />
<strong>2010</strong> als eine Grundlage für die abzustimmenden Empfehlungen vorgestellt und diskutiert.<br />
Onkologisches Leitlinien-Programm von AWMF, Deutscher Krebsgesellschaft und<br />
Deutscher Krebshilfe<br />
Entwicklung von Qualitätsindikatoren zur S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie,<br />
Nachsorge des Adenokarzinoms des Magens und des gastro-ösophagealen Übergangs<br />
Das ÄZQ koordinierte von September bis Dezember <strong>2010</strong> die Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />
zu obengenannter S3-Leitlinie. Im Rahmen des onkologischen Leitlinienprogramms<br />
ist die Ableitung von Qualitätsindikatoren durch die Leitliniengruppe obligatorisch.<br />
Für die vorliegende Leitlinie wurde die NVL-Methodik zur Bestimmung von<br />
Qualitätsindikatoren genutzt. In einem zweistufigen Abstimmungsprozess wurden insgesamt<br />
13 vorläufig methodisch bewertete Qualitätsindikatoren für die Bereiche Staging,<br />
chirurgische Therapie, perioperative, adjuvante und neoadjuvante Therapie sowie<br />
tumorgerichtete palliative Therapie und Nachsorge bestimmt.<br />
259
Leitliniensynopse zur Aktualisierung <strong>der</strong> S3-Leitlinie Mammakarzinom<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong> S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />
des Mammakarzinoms erstellt das ÄZQ seit Ende Oktober <strong>2010</strong> eine Leitliniensynopse.<br />
Zu allen in <strong>der</strong> Leitlinie adressierten Themenbereichen werden die Empfehlungen methodisch<br />
hochwertiger internationaler Leitlinien ab 2007 zusammengestellt. Die Synopse<br />
wird voraussichtlich im Februar 2011 fertig gestellt.<br />
Fortbildungsveranstaltung für Leitlinienautoren<br />
Die Koordinatoren des onkologischen Leitlinienprogramms organisierten im Juli <strong>2010</strong><br />
eine Fortbildungsveranstaltung für Leitlinienautoren, die vom ÄZQ mit gestaltet wurde.<br />
Themen des ÄZQ waren insbeson<strong>der</strong>e die systematische Recherche und methodische<br />
Bewertung von Evidenz sowie die Methodik <strong>der</strong> Ableitung von Qualitätsindikatoren aus<br />
Leitlinienempfehlungen.<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />
Seit August <strong>2010</strong> wird im Auftrag des Ressorts Patienteninformation des IQWiG eine<br />
systematische Übersicht von methodisch hochwertigen systematischen Übersichtsarbeiten<br />
zum fortgeschrittenen Mammakarzinom v. a. <strong>der</strong> letzten drei Jahre erstellt. Die<br />
Übersichtsarbeit wird die Grundlage einer entsprechenden Patienteninformation zum<br />
fortgeschrittenen Mammakarzinom bilden. Die Arbeit wird voraussichtlich Ende Januar<br />
2011 abgeschlossen.<br />
Überarbeitung des deutschen Instruments zur methodischen Leitlinienbewertung<br />
(DELBI)<br />
Das deutsche Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung (DELBI) wurde im<br />
Jahr 2005/2006 auf <strong>der</strong> Grundlage des validierten AGREE-Instruments von einer nationalen<br />
Expertengruppe entwickelt. Die Veröffentlichung des überarbeiteten AGREE-II-<br />
Instrumentes im Mai 2009 wurde zum Anlass genommen, auch DELBI einer Revision<br />
zu unterziehen. Am ÄZQ wurde deshalb ein Expertenkreis organisiert, <strong>der</strong> sich erstmals<br />
am 22.09.<strong>2010</strong> in Berlin traf. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen im AGREE-II-Instrument<br />
und von Kommentaren zu DELBI, die im ÄZQ in den vergangenen Jahren gesammelt<br />
wurden, diskutierten die Experten sowohl grundsätzliche Än<strong>der</strong>ungen an<br />
DELBI als auch den konkreten Überarbeitungsbedarf einzelner Kriterien. Die Experten<br />
waren sich einig, an <strong>der</strong> bisherigen Bewertungsform im DELBI (max. vier Punkte pro<br />
Kriterium) festzuhalten und eine zusammenfassende Gesamtbewertung einer Leitlinie,<br />
wie im AGREE-II-Instrument, nicht zu übernehmen. Es wurde außerdem vereinbart,<br />
das überarbeitete DELBI zu validieren und die Zusammenarbeit mit internationalen<br />
Partnern (z. B. Großbritannien, Österreich) zu suchen. Bei <strong>der</strong> nächsten Sitzung des Expertenkreises<br />
im Januar 2011 ist bereits die Diskussion konkreter Überarbeitungsvorschläge<br />
zu den einzelnen Kriterien erfolgt.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises zur Überarbeitung von DELBI siehe Kapitel 13.4.2,<br />
S. 606.<br />
260
Guidelines International Network <strong>2010</strong><br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Das internationale Leitlinien-Netzwerk Guidelines International Network (G-I-N) wurde<br />
2002 auf Initiative des ÄZQ gegründet. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />
von Organisationen, welche weltweit in den Prozess <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />
und -implementierung involviert sind. Ziele dieses Netzwerkes sind: Optimierung <strong>der</strong><br />
Entwicklung und Nutzung medizinischer Leitlinien, Einsparung von Ressourcen bei <strong>der</strong><br />
Leitlinienentwicklung, systematische Analyse <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im Gesundheitssystem.<br />
Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitglie<strong>der</strong> von G-I-N zum gegenseitigen<br />
Austausch aller für die Leitlinienerstellung notwendigen Hintergrundinformationen.<br />
Die Geschäftsstelle von G-I-N ist beim ÄZQ angesiedelt und wird von Magali Remy-Stockinger<br />
(Geschäftsführerin von G-I-N), Inga König (Webmaster) und Martina Westermann<br />
(Sekretariat) betreut. Der Leiter des ÄZQ ist Schatzmeister von G-I-N. Im Berichtszeitraum<br />
standen die kontinuierliche Erweiterung des Netzwerkes, die siebte<br />
G-I-N-Konferenz in Chicago, die Planungen für die erste G-I-N-Konferenz in Asien im<br />
Jahr 2011, die Strategieentwicklung für <strong>2010</strong> bis 2013 sowie die Pflege <strong>der</strong> internetgestützten<br />
Leitlinienbibliothek (International Guideline Library) von G-I-N im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Aktivitäten. <strong>2010</strong> sind zehn weitere Organisationen und 21 Einzelmitglie<strong>der</strong> dem<br />
Netzwerk beigetreten, um an dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und den Ressourcen<br />
dieses internationalen Wissensnetzwerkes teilzuhaben. G-I-N gehören mittlerweile<br />
93 Organisationen und 77 Einzelmitglie<strong>der</strong> aus 45 Staaten aus Afrika, Amerika, Asien,<br />
Australien/Ozeanien und Europa an.<br />
Kern <strong>der</strong> Netzwerkarbeit ist die International Guideline Library. Sie enthält über 7.300<br />
Leitliniendokumente <strong>der</strong> G-I-N-Mitglie<strong>der</strong> und ist die umfangreichste Leitliniendatenbank<br />
weltweit. Der ansonsten kostenpflichtige Zugang zur Internationalen Leitlinienbibliothek<br />
ist für Kooperationspartner des ÄZQ kostenfrei.<br />
Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks finden sich im Jahresbericht <strong>2010</strong> sowie<br />
in regelmäßigen Beiträgen in dem deutschsprachigen G-I-N-Organ ZEFQ (www.<br />
elsevier.de/artikel/805117&_osg=834301&_hsg=833820).<br />
Leitlinienbüro <strong>der</strong> European Society for Quality in Healthcare (ESQH)<br />
Die ESQH ist eine Fachgesellschaft für Qualität im Gesundheitswesen mit <strong>der</strong>zeit 20 internationalen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n, die auf europäischer Ebene agiert. Ihre Arbeitsschwerpunkte<br />
hat sie in unterschiedlichen Bereichen des medizinischen Qualitätsmanagements, dazu<br />
zählen unter an<strong>der</strong>em: Leitlinien, Patientensicherheit, Qualitätsindikatoren, Patienteninformation<br />
o<strong>der</strong> Wissenstransfer.<br />
2009 hatte sich das ÄZQ um die Leitung und inhaltliche Ausgestaltung des Leitlinienbüros<br />
<strong>der</strong> ESQH beworben und Anfang <strong>2010</strong> den Zuschlag erhalten. Das ÄZQ kann auf<br />
diesem Wege sein Wissen über Leitlinienmethodik europaweit zur Verfügung stellen<br />
und in Form von Workshops, Internetinformationen und Präsentationen vermitteln.<br />
261
Im ersten Quartal <strong>2010</strong> erfolgte <strong>der</strong> Aufbau des Büros, die Erstellung einer Internetseite<br />
esqh.de und die Mitwirkung an folgenden Projekten <strong>der</strong> ESQH:<br />
• Beurteilung von Qualitätsindikatoren (QI) für das DuQuE-Projekt,<br />
• Mitarbeit an einem Projektantrag im Rahmen des Leonardo-För<strong>der</strong>programms <strong>der</strong><br />
EU und<br />
• Entwurf eines Fragebogens zur Analyse <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Lehrangebote zum Qualitätsmanagement<br />
im Gesundheitswesen.<br />
In <strong>der</strong> letzten Mitglie<strong>der</strong>versammlung wurde die Abteilungsleiterin <strong>der</strong> Abteilung EbM<br />
und Leitlinien des ÄZQ als Vertreterin aller ESQH-Büros in den Vorstand gewählt.<br />
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (DNEbM)<br />
Am ÄZQ ist seit Oktober 2000 die Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />
Medizin e. V. angesiedelt. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />
(DNEbM) e. V. wurde 1998 in Berlin gegründet. Von einer Handvoll Aktivisten initiiert,<br />
gehören dieser wissenschaftlichen Fachgesellschaft Ende <strong>2010</strong> mehr als 830 Mitglie<strong>der</strong><br />
aus allen Bereichen des Gesundheitswesens an. Das Netzwerk ist damit weltweit <strong>der</strong><br />
größte Zusammenschluss von Medizinern und Angehörigen von Gesundheitsberufen<br />
in diesem Bereich. Ziele <strong>der</strong> Organisation sind die Weiterentwicklung von Konzepten,<br />
Theorien und Methoden <strong>der</strong> EbM im deutschsprachigen Raum, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus-,<br />
Weiter- und Fortbildung in EbM und Verbreitung evidenzbasierter Quellen.<br />
Die 11. Jahrestagung des DNEbM fand als Kooperationsveranstaltung mit dem Kongress<br />
„Forum Medizin 21“ <strong>der</strong> Paracelsus Medizinischen Privatuniversität zum Thema „Evidenzbasierte<br />
Medizin – ein Gewinn für die Arzt-Patient-Beziehung?“ im Februar <strong>2010</strong> in<br />
Salzburg statt. Im Mittelpunkt dieses Kongress, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitorganisiert<br />
wurde, standen <strong>der</strong> Umgang mit <strong>der</strong> medizinischen Informationsflut, <strong>der</strong> ökonomische<br />
Druck in Gesundheitssystemen und die Auswirkungen von beidem auf die Arzt-<br />
Patient-Beziehung. Mehrere Mitarbeiter des ÄZQ waren am Kongressprogramm mit<br />
wissenschaftlichen Beiträgen beteiligt.<br />
Neben <strong>der</strong> Netzwerkarbeit einschließlich <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Gremien des DNEbM<br />
e. V. (Vorstandssitzungen und Klausurtagungen) steuerte die im ÄZQ angesiedelte Geschäftsstelle<br />
den Prozess <strong>der</strong> Zertifizierung von EbM-Kursen auf Grundlage des von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedeten Curriculums EbM sowie die Verleihung des David-Sackett-<br />
und des Journalistenpreises des DNEbM.<br />
Ende <strong>2010</strong> wurden Kriterien für die Vergabe des DNEbM-Logos entwickelt; 2011 wird<br />
dieses Vergabeverfahren weiterentwickelt.<br />
Fortbildungsveranstaltungen zu EbM und Leitlinien im Rahmen <strong>der</strong> QM-Ausbildung<br />
einiger Landesärztekammern und <strong>der</strong> QZ-Tutoren-Ausbildung <strong>der</strong> KBV<br />
Seit mehreren Jahren unterstützt das ÄZQ sowohl die <strong>Bundesärztekammer</strong> als auch die<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung im Rahmen unterschiedlicher Fortbildungsveranstaltungen<br />
für Ärzte. <strong>2010</strong> wurden für mehrere Ärztekammern (Berlin, Westfalen-Lippe,<br />
Baden-Württemberg) Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Evidenzbasierte Medizin,<br />
Leitlinien und Qualitätsmanagement durchgeführt. Bei <strong>der</strong> Ausbildung von Qua-<br />
262
litätszirkeltutoren durch die KBV im Rahmen mehrtägiger Veranstaltungen hat das<br />
ÄZQ Workshops zu den Themen Evidenzbasierte Medizin, Leitlinien und Patienteninformation<br />
durchgeführt.<br />
4.5.5 Patienteninformation<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />
Mit dem Relaunch vom 24. September 2008 wurde das Portal www.patienten-information.<br />
de als gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften etabliert.<br />
Es bietet den Zugang zu allen an Patienten gerichtete Angeboten von Kammern und<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen sowie zu qualitätsgeprüften Behandlungsinformationen<br />
verlässlicher Anbieter wie zum Beispiel Fachgesellschaften, medizinische Kompetenznetze<br />
und -zentren.<br />
Patienteninformationen zu Behandlungsalternativen werden einem formalen Qualitätsprüfungsverfahren<br />
unterzogen. Auswahl und Bewertung <strong>der</strong> Patienteninformationen<br />
sowie die Organisation des Portals erfolgen durch qualifiziertes Personal des ÄZQ mit<br />
fachlicher, ehrenamtlicher Unterstützung durch das Patientenforum von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und KBV.<br />
Bestandteile von www.patienten-information.de sind:<br />
• Informationen: Datenbank qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen, Arzt- und<br />
Kliniksuche, Anlaufstellen <strong>der</strong> Patientenberatung und Selbsthilfe, Adressen von Fachgesellschaften<br />
und Berufsverbänden<br />
• Service: Newsmeldungen, Presseseite, Downloadforen<br />
• Kommunikation: Kontaktformular für Patientenanfragen, Nutzerumfragen<br />
Tabelle 4: Art <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Datenbank befindlichen Informationen (Stand: 12/<strong>2010</strong>)<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Information Anzahl<br />
Quellen in <strong>der</strong> Datenbank insgesamt 2.037<br />
Informationen zur Beschreibung medizinischer Maßnahmen 1.545<br />
Selbsthilfe/Beratungsstellen 271<br />
Fachgesellschaften/wissenschaftliche Organisationen 105<br />
Arztsuche 114<br />
Quellen <strong>der</strong> Selbstverwaltungskörperschaften 942<br />
Quellen an<strong>der</strong>er Anbieter 1.095<br />
Schlagwörter 658<br />
Schlagwort-Alias 174<br />
Tabelle 5: Übersicht über den Bewertungsstatus (Stand: 12/<strong>2010</strong>)<br />
Bewertete Quellen Anzahl<br />
Nach DISCERN bewertete Quellen 604<br />
Alle DISCERN-Bewertungen 807<br />
263
Schwerpunkt <strong>der</strong> zukünftigen Arbeit ist die Zusammenführung mit dem Wissensportal<br />
für Ärzte www.arztbibliothek.de. Derzeit sind qualitätsbewertete Patienteninformationen<br />
zu rund 80 Prozent <strong>der</strong> Leitlinien aus <strong>der</strong> Arztbibliothek vorhanden. Durch gezielte<br />
Recherche und Aufnahme sollen die Themenfel<strong>der</strong> optimal abgedeckt werden. 2011<br />
werden beide Portale in eine gemeinsame Mediendatenbank überführt und auf Basis eines<br />
zentralen Schlagwortsystems verwaltet.<br />
Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
Im Berichtsjahr wurden die folgenden PatientenLeitlinien bearbeitet:<br />
Asthma (update)<br />
Aufgrund von neuen Erkenntnissen wurden Empfehlungen <strong>der</strong> NVL Asthma geän<strong>der</strong>t.<br />
Diese wurden in die PatientenLeitlinie eingearbeitet.<br />
Herzinsuffizienz<br />
Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2009 begonnen. Die Konsultationsphase wurde im Oktober<br />
<strong>2010</strong> abgeschlossen und die Kommentare im Dezember im Expertengremium verabschiedet.<br />
Die Veröffentlichung ist für Januar 2011 geplant.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind Sören Riedel (Bundesverband Herzkranker Kin<strong>der</strong><br />
e. V.), Gustav Materna (Gesprächskreis für Herzpatienten und Angehörige), Dr. Karl-<br />
Gustav Werner (HFI e. V.), Christiane Ulbrich und Roland Keuchen (Paritätischer Gesamtverband).<br />
Auf eigenen Wunsch ist Dr. Karl Gustav Werner im Juni <strong>2010</strong> aus dem Redaktionsgremium<br />
ausgeschieden.<br />
Depression<br />
Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2009 begonnen. Die PatientenLeitlinie wird im Januar 2011 in<br />
die Konsultation gehen. Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind Eleonore Fink (Angehörige<br />
psychisch Kranker (ApK) – Landesverband Berlin e. V.), Carsten Kolada, (Bundesverband<br />
<strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V.), Jürgen Matzat (Deutsche Arbeitsgemeinschaft<br />
Selbsthilfegruppen – DAG SHG), Manfred Bieschke-Behm (Mitglied in<br />
DAG SHG). Vertreter im Expertenkreis waren Jürgen Matzat und Carsten Kolada. Manfred<br />
Bieschke-Behm schied auf eigenen Wunsch aus dem Patientengremium aus.<br />
Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien<br />
Neben den Patientenleitlinien zu NVL erstellt das ÄZQ im Auftrag von wissenschaftlichen<br />
und medizinischen Fachgesellschaften Patienten- und Gesundheitsinformationen<br />
auf <strong>der</strong> Basis evidenzbasierter Leitlinien (S3-Leitlinien). Die Erstellung folgt <strong>der</strong> Methodik<br />
<strong>der</strong> Vorgehensweise bei NVL-basierten Patientenleitlinien.<br />
Alle im Berichtszeitraum bearbeiteten Patientenleitlinien sind Bestandteil des Leitlinienprogramms<br />
Onkologie, das von Deutscher Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe<br />
und AWMF getragen wird:<br />
• Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim Mammakarzinom“<br />
264
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
• Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />
des Prostatakarzinoms“<br />
• Früherkennungsinformation für Laien zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik,<br />
Therapie und Nachsorge des Prostatakarzinoms“.<br />
Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim<br />
Mammakarzinom“<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patientinnen in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />
werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />
fortgeschrittenen Mammakarzinom. Auftraggeber ist die Deutsche Krebsgesellschaft<br />
e. V. Der erste Teil <strong>der</strong> PatientenLeitlinie „Brustkrebs: Die Ersterkrankung und DCIS –<br />
eine Leitlinie für Patientinnen“ ist bereits auf den Internetseiten des ÄZQ, <strong>der</strong> Deutschen<br />
Krebsgesellschaft und <strong>der</strong> Deutschen Krebshilfe sowie als Broschüre, finanziert<br />
durch die Deutsche Krebshilfe, veröffentlicht.<br />
Mit <strong>der</strong> Erstellung des zweiten Teils <strong>der</strong> Patientenleitlinie „Brustkrebs II: Die fortgeschrittene<br />
Erkrankung, Rezidiv und Metastasierung“ wurde <strong>2010</strong> begonnen, die Fertigstellung<br />
ist für 2011 geplant. Mitglie<strong>der</strong> des Redaktionsgremiums sind Prof. Dr. Ute-Susann<br />
Albert (Universitätsklinikum Giessen und Marburg), Prof. Dr. Rolf Kreienberg (Universitätsfrauenklinik<br />
Ulm), Cordula Mühr (DAG SHG), Brigitte Overbeck-Schulte (Frauenselbsthilfe<br />
nach Krebs Bundesverband e. V.), Christa Ranz-Hirt (Frauenselbsthilfe nach<br />
Krebs e. V. Landesverband Baden-Württemberg), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach<br />
Krebs Bundesverband e. V.) und PD Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm).<br />
Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und<br />
Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patienten in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />
wurden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und fortgeschrittenen<br />
Prostatakarzinom. Auftraggeber ist die Deutsche Krebsgesellschaft. Beide<br />
Patientenleitlinien sind auf den Internetseiten von ÄZQ, Deutscher Krebshilfe, Deutscher<br />
Krebsgesellschaft und dem Leitlinienprogramm Onkologie veröffentlicht sowie als<br />
kostenlose Broschüre, finanziert durch die Deutsche Krebshilfe, erhältlich.<br />
Redaktionsmitglie<strong>der</strong> sind Dipl.-Ing. Paul En<strong>der</strong>s, Hanns-Jörg Fiebrandt, Dipl.-Ing. Jens<br />
Peter Zacharias (Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.), PD Dr. Christoph Doehn<br />
(Universitätsklinikum Lübeck), Prof. Dr. Oliver Hakenberg (Universitätsklinikum<br />
Rostock), Prof. Dr. Stefan Höcht (Gemeinschaftspraxis Strahlentherapie a. d. ASKLE-<br />
PIOS Klinik St. Georg Hamburg) und Prof. Dr. Lothar Weißbach (Stiftung Männergesundheit,<br />
Berlin).<br />
Früherkennungsinformation zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie<br />
und Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />
Im Dezember <strong>2010</strong> wurde mit <strong>der</strong> Arbeit an einer Früherkennungsinformation für<br />
Laien zum Prostatakarzinom begonnen. Die Fertigstellung ist für 2011 geplant.<br />
Redaktionsmitglie<strong>der</strong> sind Dipl.-Ing Paul En<strong>der</strong>s (Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe<br />
e. V.), PD Dr. Christof Börgermann (KH Düren), Dr. Bernt Göckel (Berufsverband<br />
<strong>der</strong> Urologen e. V.), Prof. Dr. Lothar Weißbach (Stiftung Männergesundheit, Berlin) und<br />
Prof. Dr. Manfred Wirth (Universitätsklinikum Gustav Carus, Dresden).<br />
265
Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
Gute Praxis Arztportale<br />
Im Auftrag von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hat das<br />
ÄZQ gemeinsam mit einem Expertenkreis den Anfor<strong>der</strong>ungskatalog „Gute Praxis Arztund<br />
Klinikbewertungsportale, Modul 1 Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für Arztbewertungsportale“<br />
(Version 1.0 – Dezember 2009) erarbeitet (siehe www.arztbewertungsportale.de). Das<br />
Clearingverfahren für Arztbewertungsportale (s. u.) hat gezeigt, dass <strong>der</strong> Kriterienkatalog<br />
in <strong>der</strong> Praxis gut einsetzbar ist. Dennoch ergab sich Überarbeitungsbedarf. Des Weiteren<br />
sind Bundeszahnärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer an das<br />
ÄZQ mit <strong>der</strong> Bitte um Kooperation in Bezug auf die Checkliste herangetreten. Dieser<br />
wurde durch Vertreter <strong>der</strong> Gremien des ÄZQ zugestimmt. Vor diesem Hintergrund begannen<br />
im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Expertenkreis sowie Vertreter <strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />
und Bundeszahnärztekammer mit <strong>der</strong> Überarbeitung des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs.<br />
Der Kriterienkatalog wird zudem um Module für Zahnärzte und Psychotherapeuten<br />
erweitert. Die Veröffentlichung <strong>der</strong> überarbeiteten Checkliste ist für Frühjahr 2011<br />
geplant. Die Erstellung eines Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs für Klinikbewertungsportale folgt<br />
2011.<br />
Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />
Am 15. Dezember 2009 hat das ÄZQ von Planungsgruppe und Verwaltungsrat den Auftrag<br />
erhalten ein Clearingverfahren für Arztbewertungsportale einzurichten. Die Qualität<br />
von Arztbewertungsportalen sollte anhand von 40 Qualitätskriterien des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs<br />
„Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale, Modul 1 Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für Arztbewertungsportale“ (Version 1.0 – Dezember 2009) überprüft werden.<br />
Von Mai bis September <strong>2010</strong> haben Gutachter des ÄZQ und des Expertenkreises Arztbewertungsportale<br />
zehn marktrelevante Arztbewertungsportale bewertet. Die Qualität <strong>der</strong><br />
überprüften Plattformen war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bewertung sehr heterogen (siehe Tabelle<br />
6). Im Oktober <strong>2010</strong> erhielten alle Betreiber begutachteter Portale ihren Qualitätsbericht<br />
zur Kenntnis. Aus den acht eingegangenen Stellungnahmen <strong>der</strong> Betreiber geht<br />
hervor, dass die meisten Betreiber ihren Qualitätsbericht zum Anlass genommen haben,<br />
ihr Webangebot zu überarbeiten. Gutachten und Stellungnahmen wurden im November<br />
<strong>2010</strong> in einem passwortgeschützten Bereich zur internen Nutzung durch die ärztliche<br />
Selbstverwaltung eingestellt. Sowohl von Portalbetreibern als auch von Nutzern und Verbrauchern<br />
wurde jedoch gefor<strong>der</strong>t, die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Auf<br />
eine Anfrage des ÄZQ im Dezember <strong>2010</strong> erklärten sich sieben Portalbetreiber mit einer<br />
Veröffentlichung einverstanden. Auf <strong>der</strong> Internetseite des ÄZQ zu Arztbewertungsportalen<br />
(www.arztbewertungsportale.de) sind <strong>der</strong>en Gutachten sowie die entsprechenden<br />
Stellungnahmen seit dem 20.12.<strong>2010</strong> einsehbar.<br />
266
Tabelle 6: Ergebnisübersicht zum Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />
Erfüllte Kriterien (Ja-Antworten) Portal<br />
1<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
1. Impressum X X X X X X X X X X<br />
2. E-Mail-Adresse (Kontaktmöglichkeit) X X X X X X X X X X<br />
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen X X X X X X X X X X<br />
4. Bezug zum Telemediengesetz X X – – X – X – X –<br />
5. Datenschutzerklärung X X X X X – X – X X<br />
6. Darlegung <strong>der</strong> Identität des Betreibers X X X X X X X X X X<br />
7. Identifizierung <strong>der</strong> Identität des Betreibers X X X X X X X – X X<br />
8. Finanzierung des Angebots X X X X – – X – – –<br />
9. Trennung von Werbung und Inhalt X X X X X X – – – –<br />
10. Bezugsquellen für Arzteinträge X X X – – X – – – –<br />
11. Aktualität <strong>der</strong> Arzteinträge X – – – – – – – – –<br />
12. Weitergabe personenbezogener Daten X X X X X X X – – –<br />
13. Löschung personenbezogener Daten X X X X X – X – X –<br />
14. Registrierung X X – X – – – X X –<br />
15. Verständliche Darlegung <strong>der</strong> Zugangsbedingungen X X – X X X – – X –<br />
16. Information von Ärztinnen/Ärzten über die Aufnahme – – – – – – – – – –<br />
17. Wi<strong>der</strong>spruchsmöglichkeit X X – – X X – – – –<br />
18. Information vor <strong>der</strong> Veröffentlichung – – – – – – – – – –<br />
19. Möglichkeit zur Gegendarstellung X – – – – X – – – –<br />
20. Regeln und Umgangsformen X X X X – X – X – –<br />
21. Kontaktadresse für Missbrauchsmeldungen X – X X – X X – – –<br />
22. Rückmeldung bei Missbrauch – – – – – X – – – –<br />
23. Glie<strong>der</strong>ung und Navigation – X X X X X X – – X<br />
24. Verständlichkeit <strong>der</strong> Inhalte X X X X X X X – X X<br />
25. Personenbezogene Arztsuche X X X X X X X X X X<br />
26. Trefferdarstellung X – X – X – X X – –<br />
27. Verständliches Bewertungsverfahren X X X – X X X X – X<br />
28. Eindeutige Bewertungskriterien X X X – X X X – X X<br />
29. Überprüfung von Bewertungen X – X X X – – X – –<br />
30. Darstellung des Prüfungsverfahrens X – X – – – – – – –<br />
31. Ermittlung <strong>der</strong> Gesamtnote X – – – – – – n.a. – –<br />
32. Darstellung des Bewertungsergebnisses X X X X X X X X X –<br />
33. Darstellung des Bewertungsverlaufs X X X X X X X X – –<br />
34. Redaktionelle Überprüfung <strong>der</strong> Freitexte X X X X X – – – n.a. –<br />
35. Mindestanzahl an Bewertungen – – – – – – – – – –<br />
36. Maßnahmen gegen Mehrfachbewertungen X X – X – – – X – –<br />
37. Schutzmaßnahmen gegen Täuschungsmanöver X – – – – – – X – –<br />
38. Schutzmaßnahmen gegen Schmähkritik X X X X X – – X n.a. –<br />
39. Keine Deskriminierungen X X X X X X X X X X<br />
40. Barrierefreiheit – X X – – – – – – –<br />
Portal<br />
2<br />
Portal<br />
3<br />
Portal<br />
4<br />
Portal<br />
5<br />
Portal<br />
6<br />
Portal<br />
7<br />
X, Kriterium erfüllt (Ja-Antwort); –, Kriterium nicht erfüllt (Nein-Antwort); n.a. Kriterium nicht anwendbar.<br />
Portal<br />
8<br />
Portal<br />
9<br />
Portal<br />
10<br />
267
Wartezimmerinformationen/Kurzinformationen für Patienten<br />
Im Auftrag <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat das ÄZQ zu wichtigen<br />
Krankheitsbil<strong>der</strong>n sogenannte Wartezimmerinformationen entwickelt: kompakte Kurzinformationen,<br />
die in leicht verständlicher Sprache die wichtigsten Empfehlungen zu<br />
Behandlung und Umgang mit einer Erkrankung vermitteln. Ziel ist es, durch diese verlässlichen<br />
Informationen den Therapieprozess und das Vertrauensverhältnis zwischen<br />
Arzt und Patient zu unterstützen.<br />
Grundlage <strong>der</strong> Wartezimmerinformationen sind die breit konsentierten PatientenLeitlinien<br />
des NVL-Programms bzw. des Onkologischen Leitlinienprogramms von Deutscher<br />
Krebsgesellschaft, Deutscher Krebshilfe und AWMF. Zum Konzept <strong>der</strong> Wartezimmerinformationen<br />
gehört, dass mindestens ein ärztlicher Experte und mindestens ein Patientenvertreter<br />
von Extern an <strong>der</strong> Erstellung einer Information beteiligt sind, also einen ersten<br />
Entwurf gegenlesen und korrigieren.<br />
Die Wartezimmerinformationen stehen als doppelseitiges Dokument im DIN-A4-Format<br />
allen Ärzten zum Ausdrucken zur Verfügung, damit sie bei Bedarf an Betroffene<br />
persönlich ausgehändigt werden können. Sie sind als PDF-Dateien auf den Internetseiten<br />
<strong>der</strong> KBV, <strong>der</strong> Arztbibliothek, auf dem Portal www.patienten-information.de und im<br />
KV-SafeNet zum Download eingestellt. Als beson<strong>der</strong>er Service kann jede Kassenärztliche<br />
Vereinigung im KV-SafeNet auf eine PDF-Datei mit eigenem KV-Logo zugreifen,<br />
wenn sie die Wartezimmerinformation auf <strong>der</strong> eigenen Homepage anbieten möchte.<br />
Abbildung 2: Wartezimmerinformation „Diabetes und Füße“<br />
268
Im Berichtszeitraum wurden folgende Wartezimmerinformationen erstellt:<br />
• Asthma, veröffentlicht am 5. Mai <strong>2010</strong><br />
• Diabetes und Füße, veröffentlicht am 16. Juni <strong>2010</strong><br />
• Diabetes und Augen, veröffentlicht am 16. Juni <strong>2010</strong><br />
• Prostatakrebs im frühen Stadium, veröffentlicht am 13. Oktober <strong>2010</strong><br />
• Früherkennung von Brustkrebs, veröffentlicht am 10. November <strong>2010</strong><br />
• Depression, wird zusammen mit <strong>der</strong> Patientenleitlinie veröffentlicht<br />
Für 2011 sind 19 weitere Kurzinformationen vorgesehen.<br />
4.5.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />
Patientensicherheit und Risikomanagement<br />
Das ÄZQ ist seit 2001 im Bereich „Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin“ tätig. Zu<br />
diesem Thema wurde <strong>der</strong> Expertenkreis „Patientensicherheit“ eingerichtet, <strong>der</strong> seit 2001<br />
regelmäßig tagt (Mitglie<strong>der</strong> siehe Kapitel 13.4.2, S. 605).<br />
Im Berichtszeitraum lagen die Arbeitsschwerpunkte in folgenden Themenbereichen:<br />
• Erweiterung des Berichts- und Lernsystems CIRSmedical.de zum Netzwerk CIRS<br />
medical.de<br />
• Weiterentwicklung des Forums Patientensicherheit des ÄZQ<br />
• Nationale und internationale Kooperationen<br />
• Trainingsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />
Die Arbeitsergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des ÄZQ-Informationsdienstes<br />
www.forum-patientensicherheit.de und in die gesundheitspolitischen Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> ÄZQ-Träger ein. Darüber hinaus existiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis<br />
Patientensicherheit e. V. (APS), zu dessen Mitglie<strong>der</strong>n das ÄZQ gehört.<br />
Netzwerk CIRSmedical.de<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Das Berichts- und Lernsystem CIRSmedical.de wurde 2005 als Projekt <strong>der</strong> KBV initiiert<br />
und 2006 in ein gemeinsames Programm von KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> umgewandelt.<br />
Seit 2006 wird es durch das ÄZQ organisiert. Aufgrund <strong>der</strong> ständigen Nachfrage<br />
nach „eigenen“ fachspezifischen, krankenhausinternen o<strong>der</strong> regionalen Systemen<br />
konnten im Berichtszeitraum verschiedene CIRS-Modellprojekte in das Netzwerk<br />
CIRSmedical.de integriert werden. Aus dem ursprünglichen Berichtssystem „CIRS<br />
medical.de“ entwickelte sich das Netzwerk CIRSmedical.de.<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> wurden – wie in den Vorjahren – weitere Berichtsgruppen für einzelne<br />
Krankenhäuser (z. B. „CIRS-Helfenstein Klinik“, „CIRSClemenshospital“, „CIRS WZK“,<br />
„CIRS-Privatklinik Schindlbeck“), Ärztekammern (für neue Teilnehmer am „Netzwerk<br />
CIRS-Berlin“ <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin), Kassenärztliche Vereinigungen (z. B. „CIRS-<br />
KVWL“ <strong>der</strong> KV Westfalen-Lippe) und an<strong>der</strong>e Organisationen (z. B. „CIRS-DSO“ <strong>der</strong><br />
Deutschen Stiftung Organtransplantation) eingerichtet. Drei <strong>der</strong> neuen Berichtsgruppen<br />
werden im Folgenden näher dargestellt:<br />
269
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland<br />
Am 01.07.<strong>2010</strong> startete das „Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland“ für alle Krankenhäuser<br />
mit o<strong>der</strong> ohne existierendem CIRS. Die Träger dieser Gruppe sind das Aktionsbündnis<br />
Patientensicherheit e. V. (APS), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.<br />
(DKG), <strong>der</strong> Deutscher Pflegerat e. V. (DPR) und das ÄZQ.<br />
Ziel ist es, ein überregionales, interdisziplinäres und interprofessionelles Lernen aus kritischen<br />
Ereignissen durch Information, Analyse, Bewertung und Maßnahmenvorschläge<br />
(klinisches Risikomanagement) zu ermöglichen, um so die Patientensicherheit<br />
in Deutschland zu för<strong>der</strong>n. Eine Steuergruppe <strong>der</strong> vier Trägerorganisationen entscheidet<br />
über die Kommentierung <strong>der</strong> eingehenden Fälle und veröffentlicht „Fälle des Monats“<br />
und ggf. „Alerts“. Die Homepage des Projekts ist über www.kh-cirs.de erreichbar.<br />
CIRSmedical Anästhesiologie<br />
Im April <strong>2010</strong> startete das „CIRSmedical Anästhesiologie“ für die Deutsche Gesellschaft<br />
für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und den Berufsverband Deutscher<br />
Anästhesisten e. V. (BDA). Hierfür wurde eine eigenständige CIRSmedical Instanz<br />
(Hauptgruppe) mit Untergruppen für die teilnehmenden Anästhesieabteilungen <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser eingerichtet, die ein einrichtungsinternes CIRS aufbauen wollen. Dieses<br />
CIRS läuft parallel zu dem <strong>der</strong>zeitigen anästhesiespezifischen System „PaSOS“. Für<br />
beide Systeme wurde gemeinsam von BDA/DGAI und ÄZQ ein Berichtsformular mit einem<br />
einheitlichen Datensatz entwickelt. Derzeit haben sich 31 anästhesiologische Abteilungen<br />
eingeschrieben. Die Homepage des Projekts ist über www.cirs-ains.de erreichbar.<br />
Neben <strong>der</strong> technischen Umsetzung des Projekts und <strong>der</strong> Schulung aller Teilnehmer hat<br />
das ÄZQ auch die Verantwortung für die Veröffentlichung von Fachpublikationen und<br />
die wissenschaftliche Weiterentwicklung übernommen.<br />
CIRS-KVWL<br />
Im Berichtszeitraum startete ebenfalls das Modellprojekt CIRS-KVWL in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe für die Einrichtung eines<br />
CIRS für alle Vertragsärzte <strong>der</strong> Region. Für CIRS-KVWL wurde eine Untergruppe von<br />
CIRSmedical.de eingerichtet, zu <strong>der</strong> alle teilnehmenden Ärzte Zugang über www.<br />
kvwl.cirsmedical.de haben. Alle eingehenden Berichte werden zu CIRSmedical.de weitergeleitet.<br />
Eine Einführungsveranstaltung und die Schulung des CIRS-Teams fanden<br />
im Mai <strong>2010</strong> in Dortmund statt.<br />
Kooperationen<br />
Durch die hohe Akzeptanz von CIRSmedical.de haben auch an<strong>der</strong>e Fachgesellschaften,<br />
die ein CIRS betreiben (z. B. die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie – DCGH), beschlossen,<br />
mit dem Netzwerk CIRSmedical.de zu kooperieren. Die Berichte des CIRS<br />
<strong>der</strong> DGCH werden von Mitarbeitern des ÄZQ anonymisiert und an CIRSmedical.de weitergeleitet.<br />
Darüber hinaus besteht ebenfalls eine Kooperation mit <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />
Risiko-Beratung mbH (ein Tochterunternehmen <strong>der</strong> Ecclesia-Gruppe), welche die Berichte<br />
aus ca. 300 Krankenhäusern, die das CIR-System Riskop verwenden, in CIRSmedical.de<br />
übermittelt.<br />
270
Geplante Erweiterungen des Netzwerks CIRSmedical.de im Jahr 2011<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> wurden durch Vorträge, Arbeitstreffen und Konzepte die Vorbereitungen<br />
für die fortlaufende Erweiterung des Netzwerks CIRSmedical.de getroffen. Für 2011 ist<br />
die Einrichtung weiterer regionaler, krankenhausspezifischer und fachspezifischer Berichtsgruppen<br />
durch interessierte Institutionen angefragt.<br />
Software CIRSmedical<br />
Die Software von CIRSmedical.de wurde im Jahr <strong>2010</strong> in Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern<br />
Basel und Zürich erneut überarbeitet. Hierbei erfolgte die inhaltliche<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> Bearbeitungsmaske. Eine Verschlagwortungs- und Klassifikationsfunktion<br />
<strong>der</strong> Berichte wurde ergänzt. Der Relaunch <strong>der</strong> neuen Softwareversion (CIRSmedical<br />
9) erfolgte im dritten Quartal <strong>2010</strong>. Da viele <strong>der</strong> Teilnehmer des Netzwerks<br />
CIRSmedical.de ebenfalls auf die neue Software-Version umgestellt wurden, waren umfangreiche<br />
Schulungen dieser Projektpartner notwendig.<br />
Forum Patientensicherheit<br />
Das Informationsforum „Patientensicherheit“ <strong>der</strong> Ärzteschaft besteht seit 2002 und ist<br />
seit 2006 unter www.forum-patientensicherheit.de zugänglich. Diese Internetseiten wurden<br />
im Berichtszeitraum fortlaufend aktualisiert. Eine Publikations- und Tooldatenbank<br />
zum Thema Patientensicherheit wird <strong>der</strong>zeit entwickelt. Es finden sich aktuell folgende<br />
Hauptkapitel:<br />
1. Patientensicherheit<br />
2. Hintergrundwissen<br />
3. Prävention<br />
4. CIRSmedical.de<br />
5. High 5s<br />
6. Service und<br />
7. Glossar & FAQs.<br />
Nationale und internationale Kooperationen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />
Mitarbeiter des ÄZQ waren im Berichtszeitraum an folgenden Arbeitsgruppen des Aktionsbündnisses<br />
Patientensicherheit (APS) beteiligt:<br />
• AG Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
• AG Behandlungsfehlerregister<br />
• AG Bildung und Training<br />
• AG Informieren, Beraten, Entscheiden<br />
• AG Medizinprodukteassoziierte Risiken<br />
• AK Kommunikation nach einem Zwischenfall<br />
Die dabei entwickelten Veröffentlichungen sind über die Internetseite des APS unter<br />
www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de zugänglich.<br />
271
EU-Projekt: Learning from International Networks about Errors and Un<strong>der</strong>standing<br />
Safety in Primary Care (LINNEAUS EURO-PC)<br />
Im Rahmen des Projektbereichs 2 (Developing a Taxonomy of Errors for Primary Care)<br />
des EU-Projekts LINNEAUS EURO-PC, welcher vom Institut für Allgemeinmedizin <strong>der</strong><br />
Universität Frankfurt am Main geleitet wird, nahm das ÄZQ an einem Expertenkreis zur<br />
Entwicklung einer Klassifikation für Fehlerberichte in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin teil. Für<br />
dieses Projekt fanden im Februar und Oktober <strong>2010</strong> eintägige Expertentreffen in Manchester<br />
statt.<br />
WHO Patient Safety Curriculum Guide<br />
Die World Medical Association ist an das ÄZQ mit <strong>der</strong> Bitte herangetreten, sich an <strong>der</strong><br />
Adaptation des WHO Patient Safety Curriculum Guide for Medical Schools zu beteiligen.<br />
Bisher richtete sich dieses Curriculum an Studierende <strong>der</strong> Medizin; es wird <strong>der</strong>zeit<br />
zu einem interprofessionellen Curriculum ausgebaut. Im Rahmen dieser Anpassung<br />
wurden die elf Topics des Curriculums von Mitarbeitern des ÄZQ kommentiert. Im Oktober<br />
<strong>2010</strong> fand eine international besetzte Konsensuskonferenz in Paris statt, bei <strong>der</strong><br />
das ÄZQ als Vertreter des WMA teilnahm. Der WHO Patient Safety Curriculum Guide –<br />
Multiprofessional Edition – wird im ersten Quartal 2011 erscheinen.<br />
WHO-Projekt „Action on Patient Safety: High 5s“<br />
Das internationale Projekt „High 5s“ wurde im Jahr 2006 durch den Commonwealth<br />
Fund, die WHO World Alliance for Patient Safety und das WHO Collaborating Centre<br />
for Patient Safety initiiert. „High 5s” hat sich zum Ziel gesetzt, standardisierte Handlungsempfehlungen<br />
(SOP) zur Verbesserung <strong>der</strong> Patientensicherheit in jeweils zehn<br />
Krankenhäusern <strong>der</strong> beteiligten Staaten einzuführen und diese Implementierung zu begleiten<br />
bzw. zu evaluieren.<br />
Diese Handlungsempfehlungen sind Vermeidung von Eingriffsverwechslungen, Management<br />
von konzentrierten injizierbaren Medikamenten und Sicherstellung <strong>der</strong> richtigen<br />
Medikation bei Übergängen im Behandlungsprozess (Medication Reconciliation).<br />
Im Anschluss an das Projekt sollen die Handlungsempfehlungen möglichst flächendeckend<br />
eingeführt werden. Am „High-5s“-Projekt sind <strong>der</strong>zeit neben Deutschland folgende<br />
sechs Län<strong>der</strong> beteiligt: Australien, Frankreich, Großbritannien, Nie<strong>der</strong>lande, Singapur<br />
und die USA.<br />
Deutschland nimmt seit dem Jahr 2007 mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung durch das Bundesministerium<br />
für Gesundheit am „High-5s“-Projekt teil. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt zunächst bis Ende<br />
des Jahres 2012. Auf <strong>der</strong> Durchführungsebene werden die Projektarbeiten zwischen den<br />
beiden Organisationen ÄZQ und APS aufgeteilt. Während das ÄZQ als Lead Technical<br />
Agency die deutsche Vertretung im internationalen Projektkonsortium inne hat sowie<br />
auf nationaler Ebene neben <strong>der</strong> Projektkoordination die Implementierung <strong>der</strong> SOP leitet,<br />
ist das APS zuständig für die Evaluation und das Datenmanagement.<br />
Seit Beginn <strong>der</strong> Hauptprojektphase Mitte des Jahres 2009 wurden im Berichtszeitraum<br />
folgende Aufgaben vom ÄZQ abgeschlossen: Rekrutierung von 18 Krankenhäusern, die<br />
mit <strong>der</strong> ersten <strong>der</strong> schrittweise zu implementierenden Handlungsempfehlungen (Vermeidung<br />
von Eingriffsverwechslungen) starteten, Durchführung von Einführungsworkshops<br />
und einer Schulungsveranstaltung, einzelne Vororttreffen mit Projektkoordinatoren<br />
in den „High-5s“-Krankenhäusern sowie eine zweitägige Veranstaltung zur systema-<br />
272
tischen Fallanalyse. Großen Raum nahm die Übersetzung und Anpassung <strong>der</strong> SOP-Materialien<br />
an den nationalen und krankenhausspezifischen Kontext ein. Hierzu wurden<br />
elf verschiedene krankenhausindividuelle „High-5s“-Operationschecklisten als Implementierungs-<br />
und Evaluationsinstrumente in enger Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern<br />
entwickelt (Local Tailoring) und zeitgleich ein halbjähriger Pretest in zwei Krankenhäusern<br />
durchgeführt. Außerdem wurden zusätzliche Implementierungsmaterialien,<br />
die auf großen Zuspruch bei den Projektkrankenhäusern stießen, entwickelt,<br />
organisiert und verteilt (z. B. Flyer, Hautmarker mit „High-5s“-Logo, Plakate). Neben <strong>der</strong><br />
Adaptation <strong>der</strong> Operationschecklisten wurden weitere Evaluationsinstrumente national<br />
angepasst (Dokumentation von Fallanalysen) o<strong>der</strong> neu entwickelt (Baseline-Prozesserhebung).<br />
Gemeinsam mit dem APS wurden Regelungen zur Datenerfassung und zum Datenrückfluss,<br />
ein Auswertungskonzept und die Berichterstattung an die Krankenhäuser<br />
erarbeitet. Unter dem Dach <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Joint Commission International (= WHO Collaborating<br />
Centre on Patient Safety) betreuten Webseite www.high5s.org wurde eine nationale<br />
projektinterne Austauschplattform im Internet aufgebaut und eingerichtet. Des<br />
Weiteren wurde das Projekt auf nationalen und internationalen Kongressen präsentiert.<br />
Als nächste Schritte neben <strong>der</strong> kontinuierlichen Datenauswertung und einer gegebenenfalls<br />
nötigen Anpassung <strong>der</strong> Handlungsempfehlung im Modul Eingriffsverwechslungen<br />
wird die Einführung <strong>der</strong> Standard Operating Procedure (SOP) zu Medication Reconciliation<br />
vorbereitet. Die Umsetzung dieses nächsten Moduls wird nach Rekrutierung <strong>der</strong><br />
Projektkrankenhäuser und notwendigen, mit Experten abgestimmten Modifikationen<br />
für die nationale Anwendung <strong>der</strong> Implementierungsmaterialien für das zweite Halbjahr<br />
2011 angestrebt. Parallel dazu wird das dritte Modul (s. o.) vorbereitet. Die Projektergebnisse<br />
sollen zukünftig in einschlägigen Journalen publiziert und das Gesamtprojekt weiterhin<br />
durch Präsentationen auf nationalen und internationalen Veranstaltungen zur Patientensicherheit<br />
und Qualitätssicherung im Bekanntheitsgrad gesteigert werden.<br />
Fortbildungsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Die Vortrags- und Fortbildungsaktivitäten von ÄZQ-Mitarbeitern wurden aufgrund reger<br />
Anfragen von Ärztekammern, Fachgesellschaften, Berufsverbänden und weiteren<br />
im Gesundheitswesen tätigen Gruppen zu den Themen Patientensicherheit und CIRS<br />
sowie durch Schulungen zu CIRSmedical.de im Rahmen <strong>der</strong> Modellprojekte in erheblichem<br />
Umfang intensiviert.<br />
Beispielsweise führte das ÄZQ im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen des<br />
„European Forum of Medical Association Liason WHO“ in St. Petersburg im September<br />
<strong>2010</strong> einen Workshop zum Thema „From Aviation to Critical Incident Reporting“ durch.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> 5. Jahrestagung des „Aktionsbündnisses Patientensicherheit“, die von<br />
30.09 bis 02.10.<strong>2010</strong> in Bonn stattfand, hielten Mitarbeiter des ÄZQ mehrere Vorträge<br />
und waren an Workshops fe<strong>der</strong>führend beteiligt.<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> wurde durch Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums Patientensicherheit<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen und des ÄZQ eine Vortragsreihe zum Thema<br />
„Patientensicherheit“ für die Vertragsärzte entwickelt. Diese wird ab Februar 2011 mit<br />
Veranstaltungen in den lokalen Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt werden; <strong>der</strong>zeit<br />
sind fünf Vortragstermine vereinbart.<br />
273
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung durch den Arzt (Q-M-A)<br />
Seit 2002 stellt das ÄZQ ein Informationsangebot zum Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten<br />
Versorgung (Q-M-A) zur Verfügung, sowohl als Internetversion (www.q-m-a.<br />
de/q-m-a) als auch in Form des „Kompendiums Q-M-A“ im Deutschen Ärzte-Verlag,<br />
Köln.<br />
4.5.7 Das Online-Portal „Arztbibliothek“<br />
Hintergrund<br />
Das ÄZQ erhielt im Juni 2008 den Auftrag von <strong>der</strong> KBV, ein LeitlinienPortal zu entwickeln.<br />
Angesichts <strong>der</strong> Fülle von qualitativ sehr unterschiedlichen medizinischen Informationen<br />
im Internet wurde ein Bedarf gesehen, geprüfte Angebote für nie<strong>der</strong>gelassene<br />
Ärzte bereit zu stellen. Diese Einschätzung wurde durch eine vom ÄZQ durchgeführte<br />
Online-Umfrage bestätigt. Der Auftrag wurde im Dezember 2008 offiziell erweitert. Und<br />
das Produkt wird seither als umfassende „Arztbibliothek“ weiterentwickelt. Im September<br />
2009 konnte die erste Vollversion <strong>der</strong> Arztbibliothek online geschaltet werden. Im<br />
Dezember 2009 erfolgte <strong>der</strong> Beschluss, die Arztbibliothek als gemeinsames Portal von<br />
KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterzuführen. Ziel des Portals ist die Bereitstellung<br />
hochwertiger evidenzbasierter medizinischer Informationen, die von den Ärzten schnell<br />
gefunden werden können. Zielgruppe sind nun alle Ärzte.<br />
Die Redaktion <strong>der</strong> Arztbibliothek wird von einem Redaktionsbeirat unterstützt. Die Mitglie<strong>der</strong><br />
sind nachstehend genannt.<br />
• Ines Chop, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Dr. Justina Engelbrecht, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Dr. Harald Herholz, MPH, Kassenärztliche Vereinigung Hessen<br />
• Roland Ilzhöfer, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. Ekkehard von Pritzbuer, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Ingrid Quasdorf, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. Roland Stahl, Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. Christian Thomeczek, ÄZQ<br />
• Dr. Johann Wilhelm Weidringer, Bayerische Landesärztekammer<br />
• Dr. Susanne Weinbrenner, MPH, ÄZQ<br />
Inhalte<br />
Die Arztbibliothek enthält alle gültigen deutschen S2- und S3-Leitlinien (Stand 12/<strong>2010</strong><br />
n = 245). Die Leitlinien werden methodisch durch Mitarbeiter des ÄZQ und eine Mitarbeiterin<br />
<strong>der</strong> AWMF mit dem DELBI-Instrument (Deutsches Instrument zur methodischen<br />
Leitlinienbewertung) bewertet. Die Bewertung erfolgt seit Anfang <strong>2010</strong> für S3-<br />
Leitlinien als unabhängige Doppelbewertung mit Konsensfindung, für S2-Leitlinien als<br />
Einzelbewertung. Im Sommer <strong>2010</strong> wurde ein Auswertungstool für die Leitlinienbewertungen<br />
eingerichtet. Damit ist es möglich, je<strong>der</strong>zeit zu einzelnen Kriterien <strong>der</strong> methodischen<br />
Leitlinienqualität eine Gesamtauswertung mit Median zu erhalten.<br />
274
Als Dokumente im Kontext werden zu den Leitlinienthemen insgesamt 285 Praxishilfen<br />
zu ca. 40 Prozent <strong>der</strong> Leitlinien angeboten. Die Praxishilfen werden zum großen Teil aktiv<br />
durch die Mitarbeiter aus den Leitlinien extrahiert. Die am häufigsten genutzten Praxishilfen<br />
sind Patientenkurzinformationen. Die automatische Anzeige von hochwertigen<br />
Patienteninformationen des Online-Portals www.patienten-information.de im Kontext<br />
von Leitlinien wird seit Dezember <strong>2010</strong> inhaltlich vorbereitet.<br />
Weitere Dokumente im Kontext sind Verweise auf Abstracts von aktuellen Cochrane Reviews,<br />
die seit Frühjahr <strong>2010</strong> monatlich aktualisiert werden. Die Arztbibliothek bietet mit<br />
Stand 12/<strong>2010</strong> 2.748 Verweise auf Abstracts von Cochrane Reviews (ab 2006). 2.300 davon<br />
sind mit einem Leitlinienthema verschlagwortet.<br />
Die Arztbibliothek enthält weiterhin eine umfangreiche Linksammlung, unterteilt in<br />
sechs Themenblöcke. <strong>2010</strong> wurden für den Themenblock „Arzneimittelinformationen“<br />
Online-Angebote zum Thema Wechselwirkungen recherchiert. Die ergänzten Links<br />
zum Thema Arzneimittelinformationen wurden kommentiert und in optimierter Weise<br />
aufbereitet.<br />
Thema des Monats/Leitlinie im Fokus<br />
Seit Mai <strong>2010</strong> bietet die Arztbibliothek Linksammlungen zu aktuellen Themen des Monats<br />
(v. a. Welttage <strong>der</strong> WHO, z. B. Welt-Asthma-Tag und Welt-Aids-Tag) an. Diese beinhalten<br />
die gültigen S2- und S3-Leitlinien, die zu den Themen verschlagworteten Abstracts<br />
von Cochrane Reviews (ab 2006) sowie wichtige Links zu weiteren Organisationen,<br />
die sich mit dem jeweiligen Thema befassen. Seit September wird das Informationsangebot<br />
ebenfalls etwa monatlich durch die „Leitlinie im Fokus“ ergänzt, bei <strong>der</strong> eine aktuelle<br />
S3-Leitlinie zu häufigen Erkrankungen mit beson<strong>der</strong>s hochwertigen methodischen<br />
und/o<strong>der</strong> inhaltlichen Aspekten vorgestellt wird.<br />
Einbindung von Continual Medical Education (CME)<br />
Um die Nutzerfreundlichkeit des Portals zu erhöhen, wurde im Herbst <strong>2010</strong> eine Suche<br />
nach zertifizierten Online-CME-Fortbildungen durchgeführt. In Absprache mit dem Dezernat<br />
Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde beschlossen, aktuelle CME-Fortbildungen<br />
im Kontext von Leitlinienthemen zur Verfügung zu stellen. Im Kontext soll auch<br />
ein allgemeiner Link zu Präsenzveranstaltungen realisiert werden. Die geplante Einbindung<br />
von Online-CME-Fortbildungen in die Arztbibliothek wurde vom Dezernat Fortbildung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Anlass genommen, die Evaluation von Online-CME<br />
im Hinblick auf ihre inhaltliche Unabhängigkeit anzustoßen.<br />
Technische Weiterentwicklung <strong>der</strong> Arztbibliothek<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Der Arztbibliothek kann man seit Frühjahr <strong>2010</strong> auf Twitter folgen, seit August <strong>2010</strong><br />
werden zudem eigene RSS-Feeds angeboten. Die Volltextsuche wurde ebenso wie die<br />
Verschlagwortung inhaltlich und technisch weiterentwickelt. Eine zusätzliche Suche <strong>der</strong><br />
Leitlinientitel wurde vorbereitet. Das Online-Tool „Linkchecker“ wurde für die große<br />
Menge an Links (> 4.000) technisch angepasst und integriert, so dass eine kontinuierliche<br />
Überprüfung <strong>der</strong> gesamten Linksammlung gewährleistet ist.<br />
275
Das Einstellen von Inhalten <strong>der</strong> Arztbibliothek in das KV-SafeNet <strong>der</strong> KBV ist geplant.<br />
Verlinkung bei Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
Insgesamt 15 Landesärztekammern und 13 Kassenärztliche Vereinigungen verlinken<br />
zusätzlich zu <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung auf die<br />
Arztbibliothek (siehe Tabelle 7).<br />
Tabelle 7: Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen, die auf das Portal „Arztbibliothek“<br />
verlinken (Stand 12/<strong>2010</strong>)<br />
Landesärztekammer Kassenärztliche Vereinigung<br />
Bayerische Landesärztekammer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg<br />
Ärztekammer Berlin Kassenärztliche Vereinigung Bayern<br />
Ärztekammer Brandenburg Kassenärztliche Vereinigung Berlin<br />
Ärztekammer Bremen Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg<br />
Ärztekammer Hamburg Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />
Ärztekammer Hessen Kassenärztliche Vereinigung Hessen<br />
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Kassenärztliche Vereinigung Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz<br />
Ärztekammer Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Saarland<br />
Ärztekammer Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt<br />
Ärztekammer Saarland Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein<br />
Ärztekammer Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Thüringen<br />
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe<br />
Ärztekammer Thüringen<br />
Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />
276
4.5.8 Außendarstellung des ÄZQ<br />
Internetangebote des ÄZQ<br />
www.aezq.de<br />
Abbildung 7: Screenshot <strong>der</strong> Startseite von www.aezq.de<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Ein vollständiger Relaunch wurde für die Internetseite www.leitlinien.de durchgeführt.<br />
Die Leitliniensuche läuft jetzt erheblich schneller. Durch ein neues, benutzerfreundliches<br />
Suchprogramm, das in Kooperation mit <strong>der</strong> Arztbibliothek und dem Guidelines International<br />
Network (G-I-N) entwickelt wurde, ist ein sehr einfacher Zugang zu internationalen<br />
Dokumenten entstanden. Selbst bei speziellen Fragestellungen finden Nutzer<br />
leicht und schnell die gesuchten Informationen.<br />
Für das Jahr 2011 ist eine Neustrukturierung für die Internetangebote www.versorgungs<br />
leitlinien.de und www.forum-patientensicherheit.de mit dem Ziel einer verbesserten<br />
Nutzerorientierung geplant.<br />
Informationsangebote des ÄZQ im KV-SafeNet<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Online-Initiative des KV-SafeNet wurde das ÄZQ von <strong>der</strong> KBV beauftragt,<br />
Patientenkurzinformationen und weitere Inhalte in das KBV-Portal des KV-<br />
SafeNet einzustellen. Die Patientenkurzinformationen wurden jeweils nach Fertigstel-<br />
277
lung in den Downloadbereich des KV-SafeNet unter dem Logo des ÄZQ eingestellt. Im<br />
August <strong>2010</strong> wurden zusätzlich alle gültigen Nationalen VersorgungsLeitlinien mit den<br />
dazugehörigen Dokumenten sowie die ÄZQ-Checklisten eingestellt.<br />
Newsletter<br />
Das ÄZQ veröffentlicht in regelmäßigen Abständen verschiedene elektronische<br />
Newsletter. Hierzu gehören <strong>der</strong> Informations-Newsletter des ÄZQ und die themenbezogenen<br />
Newsletter „ÄZQ info“ und „Effekte von Leitlinien“.<br />
Informations-Newsletter des ÄZQ<br />
Der Informations-Newsletter des ÄZQ gibt regelmäßig einen Überblick über den Stand<br />
<strong>der</strong> am ÄZQ bearbeiteten Projekte und informiert themenbezogen über interessante<br />
Entwicklungen sowie organisatorische Belange. Je<strong>der</strong> ÄZQ-Newsletter erscheint in elektronischer<br />
Form, wird per Email an die Abonnenten verschickt und ist über die Website<br />
des ÄZQ verfügbar. Interessierte können den Newsletter je<strong>der</strong>zeit abonnieren und<br />
auch wie<strong>der</strong> abbestellen (zum ÄZQ-Newsletter: www.aezq.de/aezq/service/newsletter/<br />
newsletter_aktuell).<br />
ÄZQ info<br />
ÄZQ info ist ein Serviceangebot für Mitarbeiter von Kassenärztlichen Vereinigungen,<br />
nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte und Psychotherapeuten. ÄZQ info bietet eine Zusammenfassung<br />
praktisch nutzbarer Informationen aus den Bereichen Leitlinien, Patienteninformationen,<br />
Patientensicherheit, Qualitätsindikatoren und Qualität in <strong>der</strong> Medizin. Dabei informiert<br />
das ÄZQ zu inhaltlichen und methodischen Grundlagen aktueller Projekte. <strong>2010</strong><br />
sind Newsletter zu folgenden Schwerpunktthemen erschienen:<br />
• Arztbewertungsportale im Internet<br />
• Onkologische Leitlinien und Patientenleitlinien<br />
• S3-Leitlinie/NVL Depression<br />
• Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />
• Informationen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen<br />
(zu ÄZQ info: www.aezq.de/aezq/service/newsletter/newsletter_azq_info_aktuell).<br />
Service-Newsletter des ÄZQ „Effekte von Leitlinien“<br />
Als einen beson<strong>der</strong>en Service für Leitlinienentwickler und Anwen<strong>der</strong> hat das ÄZQ einen<br />
webbasierten interaktiven Online-Newsletter eingerichtet. Monatlich werden nach festgelegten<br />
Kriterien Publikationen zum Thema „Effekte o<strong>der</strong> Effektivität o<strong>der</strong> Evaluation<br />
von Leitlinien“ aus einem Pool von ca. 100 unter Medline neu erschienenen Arbeiten<br />
ausgewählt. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiert und auf <strong>der</strong><br />
Website www.news.leitlinien.de veröffentlicht.<br />
Der Newsletter „Effekte von Leitlinien“ informiert im monatlichen Turnus über aktuelle<br />
Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Methodenentwicklung im Bereich medizinischer<br />
Leitlinien, vor allem im Hinblick auf die Fragen <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im „realen Leben“,<br />
also in <strong>der</strong> gelebten Krankenversorgung. Darüber hinaus – und im Unterschied zu<br />
einem „normalen“ Newsletter, <strong>der</strong> lediglich per E-Mail versendet wird – besteht für alle<br />
Abonnenten die Möglichkeit, sich auf <strong>der</strong> Webseite in die wissenschaftliche Diskussion<br />
aktiv einzubringen. Zu allen eingestellten Artikeln und Artikelkommentaren können Sie<br />
278
als Leser eigene Kommentare anfügen (zum Newsletter „Effekte von Leitlinien“: www.<br />
news.leitlinien.de/newsletter-abonnieren).<br />
Pressemitteilungen<br />
Über die Arbeit des ÄZQ und seiner Kooperationspartner wird regelmäßig über Pressemeldungen<br />
sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Öffentlichkeit informiert.<br />
Für Fragen, die für die Fachöffentlichkeit und die Patientenselbsthilfe von Relevanz<br />
sind, werden Presseinformationen über einen eigenen und kontinuierlich gepflegten<br />
Mailverteiler herausgegeben. Dieser Mailverteiler erreicht: Das Deutsche Ärzteblatt;<br />
Ärzteblätter und KV Mitteilungsblätter; Pressestellen von KBV, <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Landesärztekammern (LÄK) und KVen; Webmaster von <strong>Bundesärztekammer</strong>, LÄK,<br />
KBV, KVen; alle Partner im Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien; Patientenforum,<br />
Patientenselbsthilfe; AWMF; medizinische Fachzeitschriften; EbM-Mailverteiler;<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Gemeinsamen Bundesausschusses.<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ, die auch und gerade für die interessierte Öffentlichkeit<br />
relevant sind, werden über den Informationsdienst Wissenschaft (IDW) einem großen<br />
Abonnentenkreis von Medizinjournalisten zugänglich gemacht.<br />
Veröffentlichungen<br />
Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />
Einen Überblick über die Veröffentlichungen <strong>2010</strong> des ÄZQ für <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
KBV und Kooperationspartner sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÄZQ<br />
gibt die Publikationsliste im Kapitel 13.1, S. 486ff.<br />
Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />
Das Organ des ÄZQ ist die Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />
(ZEFQ) im Verlag Elsevier. Zusätzlich wurde die ZEFQ im Berichtsjahr von<br />
folgenden Institutionen mitgetragen: AkdÄ, AWMF, AQUA, BQS, Deutsches Cochrane<br />
Zentrum, DIMDI, DNEbM, G-BA, GQMG, IQWiG, Kaiserin-Friedrich-Stiftung,<br />
Schweiz, Gesellschaft für QM im Gesundheitswesen.<br />
Im Herausgeberkollegium waren tätig: G. Ollenschläger (Schriftleiter), H. Geidel und<br />
H. H. Raspe (stellv. Schriftleiter), G. Antes, I. Betschart, A. Ekkernkamp, A. Encke,<br />
J. Hammerstein, W.D. Ludwig, M. Perleth, K. H. Rahn, M. Schopen, H. J. Schubert,<br />
J. Szecsenyi, Ch. Veit, J. Windeler. Die redaktionelle Leitung <strong>der</strong> ZEFQ erfolgte im Berichtsjahr<br />
wie<strong>der</strong>um durch B. Bürger.<br />
Folgende Schwerpunkthefte sind im Berichtsjahr erschienen:<br />
1/<strong>2010</strong> Teamorientierte Zusammenarbeit<br />
2/<strong>2010</strong> Chronic Care in Deutschland<br />
3/<strong>2010</strong> IQWiG-Herbstsymposium 2009<br />
4/<strong>2010</strong> Verzerrte Welt: Auswirkungen von Publikationsbias auf die Patientenversorgung<br />
5/<strong>2010</strong> Engpässe in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung: Rationierung – Allokation – Triage<br />
6/<strong>2010</strong> Prozessoptimierung im Krankenhaus: Chancen, Nutzen, Grenzen<br />
7/<strong>2010</strong> 15 Jahre ÄZQ<br />
8+9/<strong>2010</strong> EbM und Wissenschaftstheorie<br />
10/<strong>2010</strong> Innovationen im Gesundheitswesen<br />
279
5. Wissenschaft und Forschung<br />
5.1 Transplantationsmedizin<br />
5.1.1 Themenschwerpunkte<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende und -transplantation<br />
Die für die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblichen Beschlüsse zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende<br />
wurden im Jahr 2007 vom 110. Deutschen Ärztetag und im Jahr <strong>2010</strong> vom 113.<br />
Deutschen Ärztetag gefasst. In Umsetzung dieser Beschlüsse sind wesentliche Fragen<br />
<strong>der</strong> Organspende und -transplantation wissenschaftlich aufgearbeitet worden. So standen<br />
etwa im November 2008 Erörterungen zum rechtlichen Novellierungsbedarf im Mittelpunkt<br />
des ersten Wissenschaftlichen Symposiums zur Lage <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />
(BT-Drs. 16/13740) in Deutschland, während die zweite Veranstaltung im Januar<br />
<strong>2010</strong> medizinisch-fachlichen Fragen gewidmet war. Hier wurden unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />
des 2009 vorgelegten Berichts <strong>der</strong> Bundesregierung zur Situation <strong>der</strong><br />
Transplantationsmedizin die Erfahrungen mit dem Transplantationsgesetz (TPG) resümiert<br />
und unterschiedliche Einschätzungen von Wissenschaftlern, Praktikern und politischen<br />
Verantwortungsträgern diskutiert. Die aus beiden Veranstaltungen hervorgegangenen<br />
Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge für die Transplantationsmedizin werden<br />
in <strong>der</strong> neu eingerichteten Schriftenreihe „Transplantationsmedizin im Fokus“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
publiziert. Überdies hat sich eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation in verschiedenen Unterarbeitsgruppen mit Detailfragen<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin auseinan<strong>der</strong> gesetzt.<br />
Zur Zusammenführung und kritischen Erörterung <strong>der</strong> Ergebnisse dieser Aktivitäten hat<br />
die Ständige Kommission Organtransplantation im Oktober <strong>2010</strong> eine Klausurtagung<br />
veranstaltet, in <strong>der</strong> Eckpunkte für eine Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. zur<br />
Steigerung <strong>der</strong> Organentnahme, <strong>der</strong> Finanzierung von transplantationsmedizinischen<br />
Leistungen, <strong>der</strong> Todesfeststellung sowie zur Einwilligung in die Organspende diskutiert<br />
wurden. Mit einer Ausarbeitung <strong>der</strong> Ergebnisse wird sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im ersten Quartal 2011 näher befassen. Im Dezember <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ständige Kommission Organtransplantation mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />
von Eckpunkten zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen zur Organspende<br />
im Sinne <strong>der</strong> Resultate <strong>der</strong> Klausurtagung beauftragt.<br />
Organspende und -transplantation in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Der im Dezember 2008 vorgelegte Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richtlinie<br />
<strong>2010</strong>/45/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />
menschliche Organe (vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:<br />
2008:0818:FIN:DE:PDF) war von <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft mit einiger Sorge aufgenommen<br />
worden. In ihrer Stellungnahme hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar 2009 die<br />
wesentlich erscheinenden Aspekte im Zusammenhang mit <strong>der</strong> EU-Initiative aufgezeigt<br />
und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachdrücklich gebeten, in <strong>der</strong> weiteren<br />
Entwicklung dieser Kommissionsinitiative in den EU-Ratsgremien konsequent für<br />
281
die Beachtung des im EU-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzips mit Augenmaß einzutreten<br />
(vgl. http://www.baek.de/downloads/StellTransEU20090130.pdf).<br />
Im Januar <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> dem Bundesgesundheitsministerium und<br />
Abgeordneten des Europäischen Parlaments detaillierte Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zum<br />
Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission mit <strong>der</strong> Bitte übersandt, die Positionen <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf die Beratungen und Entscheidungen u. a. im EU-<br />
Ministerrat zu berücksichtigen (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
StellOrgantransRiliStandards<strong>2010</strong>0114.pdf).<br />
Im Februar <strong>2010</strong> führte <strong>der</strong> Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Frank Ulrich<br />
Montgomery, zudem ein Gespräch mit den beiden Berichterstattern, Dr. Peter Liese,<br />
MdEP, und Miroslav Mikolásik, MdEP.<br />
Die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben im Ergebnis dazu beigetragen, u. a. die<br />
Definition „zuständige Behörde“ dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass dies auch öffentliche<br />
o<strong>der</strong> private gemeinnützige Stellen, Organisationen o<strong>der</strong> Institutionen sein können.<br />
Die Richtlinie <strong>2010</strong>/53/EU trat im August <strong>2010</strong> in Kraft und muss innerhalb von zwei<br />
Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck fand am 03.11.<strong>2010</strong> auf<br />
Einladung des BMG ein Fachgespräch mit Selbstverwaltungsvertretern zur Umsetzung<br />
<strong>der</strong> EU-Richtlinie statt; hier wurde vom BMG angekündigt, sich bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
EU-Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU für den Bereich Rückverfolgbarkeit im Zusammenhang mit<br />
schwerwiegenden Zwischenfällen bzw. schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen<br />
bei postmortalen Transplantationen eng an den bestehenden Strukturen und Verfahren<br />
orientieren zu wollen.<br />
Die Verknüpfung <strong>der</strong> konsequenten Rückverfolgbarkeit zwischen den Bereichen postmortaler<br />
Organvigilanz und postmortaler Gewebevigilanz stellt aufgrund <strong>der</strong> nur in<br />
Deutschland etablierten rechtlichen und organisatorischen Trennung ein beson<strong>der</strong>es<br />
Verfahrensproblem dar. Dieses begründet sich insbeson<strong>der</strong>e aus den unterschiedlichen<br />
Koordinierungssystemen <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und des<br />
Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).<br />
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Übrigen einen Meinungsaustausch mit den<br />
Selbstverwaltungspartnern zur bevorstehenden Än<strong>der</strong>ung des TPG für Ende Januar<br />
2011 angekündigt.<br />
5.1.2 Ständige Kommission Organtransplantation<br />
Die Ständige Kommission Organtransplantation hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. jur.<br />
Hans Lilie im Berichtsjahr dreimal im Plenum getagt und zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen<br />
zu verschiedenen Problembereichen veranlasst sowie ein Wissenschaftliches<br />
Symposium und eine Klausurtagung (s. o.) gestaltet.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Kommissionsarbeiten standen die inhaltliche Weiterentwicklung<br />
und systematische Vereinheitlichung <strong>der</strong> bisherigen Richtlinien zur Wartelistenführung<br />
und Organvermittlung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG sowie Fragen <strong>der</strong> Organspende<br />
und -transplantation auf europäischer Ebene und Fragen <strong>der</strong> Gewebemedizin.<br />
282
Neubekanntmachung <strong>der</strong> bestehenden Richtlinien<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Seit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG im Februar 2000 und <strong>der</strong> letzten Neubekanntmachung im Februar 2003<br />
wurde eine Vielzahl von Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen verabschiedet, die im Interesse<br />
von Lesbarkeit und Verständlichkeit eine weitere redaktionelle Neubekanntmachung <strong>der</strong><br />
Richtlinien erfor<strong>der</strong>lich machten. Diese wurde als Gesamtentwurf in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />
Ständigen Kommission Organtransplantation vom 10.11.2009 beraten, einstimmig befürwortet<br />
und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 18.12.2009<br />
beschlossen. Die Neubekanntmachung ist am 23.01.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen<br />
Richtlinien sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />
Zu den bestehenden Richtlinien hat die Ständige Kommission inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Erweiterungen für folgende Bereiche erarbeitet:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur<br />
Nierentransplantation<br />
Zu Beginn <strong>der</strong> Amtsperiode 2006 bis <strong>2010</strong> hatte die Ständige Kommission Organtransplantation<br />
eine Gesamtrevision und damit die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien<br />
für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2<br />
und 5 TPG beschlossen. Danach wird statt <strong>der</strong> bisherigen Aufteilung in jeweils organspezifische<br />
Richtlinien zur Wartelistenführung einerseits und jeweils organspezifische<br />
Richtlinien zur Organvermittlung an<strong>der</strong>erseits nunmehr eine gemeinsame Richtlinie<br />
mit einem für alle vermittlungspflichtigen Organe verbindlichen Allgemeinen Teil und<br />
jeweils einem organspezifischen Beson<strong>der</strong>en Teil gelten.<br />
In einem ersten Schritt hatte die Ständige Kommission Organtransplantation empfohlen,<br />
die Richtlinien zur Nierentransplantation gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
nach <strong>der</strong> neuen Systematik <strong>komplett</strong> neu zu fassen und zugleich dem Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />
<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft anzupassen.<br />
Dieser Än<strong>der</strong>ungsvorschlag ist im Jahr 2009 nach zwei Lesungen durch die Ständige<br />
Kommission Organtransplantation einstimmig befürwortet worden. Der Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte aber auf Empfehlung des Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation von einer Beschlussfassung abgesehen, zum einen wegen<br />
<strong>der</strong> noch zu klärenden Frage einer Studienklausel, zum zweiten zur Klärung systematischer<br />
Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> bisherigen gemeinsamen Warteliste für<br />
Niere und Pankreas, und zum dritten wegen grundsätzlicher Regelungsfragen für Pankreasinseln.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und nach ausführlicher Beratung, Trennung <strong>der</strong><br />
Nieren- und <strong>der</strong> Pankreas-Richtlinie, Klärung weiterer systematischer Fragen und einer<br />
zusätzlichen inhaltlichen Ergänzung zur Regelung <strong>der</strong> kombinierten Leber-Nieren-<br />
Transplantation hat die Ständige Kommission Organtransplantation schließlich eine<br />
einhellig befürwortete Neufassung <strong>der</strong> Nieren-Richtlinien vorgelegt. Die entsprechenden<br />
Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind nach Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Juni <strong>2010</strong> am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien<br />
sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />
283
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />
Pankreastransplantation<br />
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Inkongruenzen zwischen dem europäischen Recht und <strong>der</strong> Umsetzung<br />
durch das Gewebegesetz hingewiesen (vgl. u. a. Stellungnahme zum Regierungsentwurf<br />
vom 07.03.2007). Infolge <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle umgesetzten europarechtlichen<br />
Regelungen wurden Pankreasinseln als Gewebe im Sinne des Gesetzes eingestuft.<br />
Gesetzlich ungeregelt blieb <strong>der</strong> Übergang an <strong>der</strong> Schnittstelle zwischen den<br />
transplantationsrechtlichen Regelungen für Organe, d. h. Pankreata, einerseits und den<br />
arzneimittelrechtlichen Regelungen für Gewebe, d. h. Pankreasinseln, an<strong>der</strong>erseits. Betroffen<br />
von <strong>der</strong> neuen rechtlichen Einordnung <strong>der</strong> Pankreasinseln als Gewebe waren<br />
u. a. die Aufgabenwahrnehmung durch die Stiftung Eurotransplant (ET) (u. a. Frage<br />
nach <strong>der</strong> Vermittlungspflicht von Pankreata zur Inseltransplantation) sowie die Aufgabenwahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und nicht zuletzt<br />
die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Nachdem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)<br />
und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband als Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 und 12 TPG im<br />
September 2009 mit dem BMG auf die vorläufige Fortführung <strong>der</strong> Vermittlung von Pankreata<br />
zur Inseltransplantation verständigen konnten, war in <strong>der</strong> Folge eine Arbeitsgruppe<br />
<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation unter Mitwirkung des Bundes,<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> für Gewebe zuständigen Bundesoberbehörde damit befasst, eine<br />
praktikable Dauerlösung zu erarbeiten.<br />
Die wesentliche inhaltliche Neuerung stellt das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte<br />
sogenannte „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ dar. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein Pankreas den Regelungen des beschleunigten Vermittlungsverfahrens<br />
entsprechend als vaskularisiertes Organ zur Transplantation behandelt und somit<br />
durch ET vermittelt sowie durch die DSO entnommen und transportiert, bis ein Transplantationszentrum<br />
mit assoziiertem Pankreasinselprogramm ggf. entscheidet, dass das<br />
Organ nicht vaskularisiert transplantiert werden kann. In diesem Fall kann das Organ<br />
dem Pankreasinselprogramm zugeführt werden. Bis zu dieser „Umwidmung“ gelten<br />
die Bestimmungen des TPG zur Organtransplantation, danach die arzneimittel- und<br />
transplantationsrechtlichen Bestimmungen für Gewebe.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />
am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />
bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation, hier:<br />
kombinierte Organtransplantation<br />
Mit dieser Richtlinienän<strong>der</strong>ung wurde eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />
<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft hinsichtlich <strong>der</strong> kombinierten Leber-Nieren-Transplantation<br />
vorgenommen. Danach können Patienten, die in die Warteliste für eine Leber-Nieren-Transplantation<br />
aufgenommen wurden, simultan o<strong>der</strong> sequentiell transplantiert<br />
284
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
werden. Entsprechend findet sich die Än<strong>der</strong>ung gleichlautend in <strong>der</strong> Nieren-Richtlinie<br />
(s. o.). Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />
am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />
bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />
In einem zweiten Schritt hat die Ständige Kommission Organtransplantation die zu Beginn<br />
ihrer Amtsperiode beschlossene Gesamtrevision und damit systematische Neuordnung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16<br />
Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG auch für die Lebertransplantation umgesetzt und entsprechend<br />
einen Allgemeinen Teil und einen organspezifischen Beson<strong>der</strong>en Teil erarbeitet.<br />
Inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen wurden hierbei nicht vorgenommen. Die Neufassung <strong>der</strong><br />
Richtlinien wurde durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />
befürwortet. Die entsprechende Richtlinienneufassung soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung vorgelegt werden.<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Einführung des Abschnitts „Medizinische Forschungsvorhaben“<br />
in die Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />
Lebertransplantation, zur Herz-, Herz-Lungen- und Lungentransplantation<br />
(thorakale Organtransplantation) und zur Dünndarmtransplantation sowie in<br />
die Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur<br />
Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG<br />
Aus systematischen Gründen und im Hinblick auf eine Anpassung an die zwischenzeitliche<br />
Rechtsentwicklung hatte die Ständige Kommission Organtransplantation eine<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> in einigen organspezifischen Richtlinien für die Warteliste bzw. für<br />
die Organvermittlung enthaltenen Studienklausel als notwendig erachtet.<br />
Nach ausführlicher Beratung unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
und <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
hat die Ständige Kommission Organtransplantation eine Neuformulierung <strong>der</strong><br />
Studienklausel erstellt, die am 13.04.<strong>2010</strong> in erster Lesung beraten und am 15.06.<strong>2010</strong> in<br />
zweiter Lesung einstimmig befürwortet wurde.<br />
Im Ergebnis soll die neu formulierte Studienklausel sowohl in alle organspezifischen<br />
Richtlinien zur Wartelistenführung und zur Organvermittlung als auch in die Richtlinie<br />
zur medizinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen,<br />
d. h. in alle Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2, 4 u. 5 TPG eingefügt<br />
werden.<br />
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vermittlungsstelle wegen eventueller<br />
Richtlinienabweichung Einwände gegen eine klinische Studie o<strong>der</strong> Prüfung erheben<br />
kann. Die Bewertung <strong>der</strong> zuständigen Ethikkommission o<strong>der</strong> die Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Genehmigungsbehörde bleibt davon unberührt. Die Koordinierungsstelle, die<br />
Vermittlungsstelle und die <strong>Bundesärztekammer</strong> sind vor Beginn und nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Studie zu unterrichten.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> Bundesärzte-<br />
285
kammer im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind<br />
am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.<br />
bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herzund<br />
Herz-Lungen-Transplantation<br />
Mit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung<br />
zur Herztransplantation wird eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft hinsichtlich <strong>der</strong> Herztransplantation vorgenommen. Unter Berücksichtigung<br />
des Grundsatzbeschlusses <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
zur systematischen Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und<br />
die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG sollen künftig Belange <strong>der</strong><br />
Lungentransplantation in einer eigenen Richtlinie geregelt werden.<br />
Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neufassung im Vergleich zur bisher geltenden Herz-<br />
Richtlinie betreffen des Weiteren die Differenzierung in nur noch zwei Dringlichkeitsstufen<br />
(künftig: High Urgency und Transplantabel, unter geson<strong>der</strong>ter Berücksichtigung<br />
hochsensibilisierter Patienten; bisher drei Stufen: High Urgency, Urgency und Transplantabel)<br />
sowie die Blutgruppenregelungen zur Empfängerauswahl (künftig: Blutgruppenidentität<br />
vor Blutgruppenkompatibilität; bisher: Blutgruppenkompatibilität), die im<br />
Lichte bisheriger Erfahrungen zu einer größeren Verteilungsgerechtigkeit führen.<br />
Die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Herz- und Herz-Lungen-Transplantation ersetzt<br />
Abschnitt II. <strong>der</strong> bisherigen Richtlinien für die Warteliste zur Herz-, Herz-Lungen- und<br />
Lungentransplantation sowie die bisherigen Richtlinien für die Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz) und die bisherigen Richtlinien für die Organvermittlung<br />
thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und Lungen), soweit diese sich auf die Herz-<br />
Lungen-Transplantation beziehen.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinienneufassung hängt wesentlich<br />
von den notwendigen Vorarbeiten <strong>der</strong> Vermittlungsstelle zur Umsetzung ab<br />
und wird zeitlich durch die Umsetzungsarbeiten für die neuen Richtlinien zur Lungentransplantation<br />
mit beeinflusst.<br />
Im Nachgang zur oben genannten Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation<br />
hat die Ständige Kommission Organtransplantation Än<strong>der</strong>ungen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> kombinierten Herz-Lungen-Transplantation vorgenommen und nach<br />
zwei Lesungen einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />
sollen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />
vorgelegt werden.<br />
286
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />
Lungentransplantation<br />
Mit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung<br />
zur Lungentransplantation wird eine Anpassung an den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses<br />
<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation zur systematischen Neuordnung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16<br />
Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG werden damit Belange <strong>der</strong> Lungentransplantation in einer<br />
eigenen Richtlinie geregelt.<br />
Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Neufassung betreffen die Einführung eines modifizierten<br />
Lung Allocation Score (LAS), wie er ursprünglich vom United Network for Organ<br />
Sharing (UNOS) zur Gewichtung von Dringlichkeit und Erfolgsaussicht für die Priorität<br />
bei <strong>der</strong> Allokation entwickelt worden war (s. Anhang II <strong>der</strong> neuen Richtlinien, vgl. auch<br />
http://www.unos.org/docs/lung_allocation_score.pdf). Der LAS soll auch in Deutschland<br />
als lernendes System angelegt werden; dazu ist die Einrichtung einer Datenbank erfor<strong>der</strong>lich,<br />
in <strong>der</strong> die Sterblichkeit auf <strong>der</strong> Warteliste und das Überleben nach Transplantation<br />
abgebildet werden können.<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsvorschlag wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />
sollen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />
vorgelegt werden. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinienneufassung wird wesentlich<br />
von den Umsetzungsarbeiten <strong>der</strong> Vermittlungsstelle abhängen, für die nach gegenwärtiger<br />
Planung mindestens ein halbes Jahr zu veranschlagen ist.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur<br />
Dünndarmtransplantation<br />
Wie für die Richtlinien zur Lebertransplantation hat die Ständige Kommission Organtransplantation<br />
die zu Beginn ihrer Amtsperiode beschlossene Gesamtrevision und damit<br />
die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartelistenführung und die<br />
Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG auch für die Dünndarmtransplantation<br />
umgesetzt und entsprechend einen Allgemeinen Teil und einen organspezifischen<br />
Beson<strong>der</strong>en Teil erarbeitet. Inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen wurden hierbei noch nicht<br />
vorgenommen. Die Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien wurde durch die Ständige Kommission<br />
Organtransplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechende Richtlinienneufassung<br />
soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal 2011 zur Verabschiedung<br />
vorgelegt werden.<br />
Mit <strong>der</strong> Klärung beson<strong>der</strong>er Fragen im Zusammenhang mit den Richtlinien nach § 16<br />
TPG waren folgende Arbeitsgruppen befasst:<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
Die Ständige Kommission Organtransplantation hatte zu Beginn <strong>der</strong> laufenden Amtsperiode<br />
die Gesamtrevision und die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien für die<br />
Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
beschlossen. Danach soll statt <strong>der</strong> bisherigen Aufteilung in jeweils organspezifische<br />
287
Richtlinien zur Wartelistenführung und jeweils organspezifische Richtlinien zur Organvermittlung<br />
künftig eine gemeinsame Richtlinie mit einem für alle vermittlungspflichtigen<br />
Organe geltenden Allgemeinen Teil und mit einem jeweils organspezifischen Beson<strong>der</strong>en<br />
Teil erstellt werden.<br />
Die Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />
für die Nierentransplantation“ die Richtlinien zur Nierentransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG gemäß <strong>der</strong> neuen Systematik überarbeitet. Die neugefasste<br />
Richtlinie wurde vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach Klärung wesentlicher<br />
Fragen <strong>der</strong> Pankreas- und Pankreasinseltransplantation im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Nierentransplantation“<br />
Siehe Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Lebertransplantation und<br />
die Dünndarmtransplantation“<br />
Die Arbeitsgruppe hat die oben aufgeführten Richtlinienän<strong>der</strong>ungen für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation (kombinierte Organtransplantation sowie Allgemeiner<br />
und Beson<strong>der</strong>er Teil) erarbeitet (s. o.).<br />
Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildeten Dokumentationsfragen und Fragen <strong>der</strong> Ergebnisqualität.<br />
Diskutiert wurden Möglichkeiten, künftig auch Patienten mit guten Erfolgsaussichten<br />
stärker berücksichtigen zu können. Des Weiteren hat sich die Arbeitsgruppe<br />
mit Fragen <strong>der</strong> Leberteiltransplantation, u. a. im Zusammenhang mit dem sogenannten<br />
beschleunigten Vermittlungsverfahren, befasst.<br />
Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />
Die Arbeitsgruppe hat die Richtlinien für die Herz- und Herz-Lungen-Transplantation<br />
und die Lungentransplantation an die neue Systematik des Allgemeinen Teil und des Beson<strong>der</strong>en<br />
Teils und inhaltlich an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst<br />
(s. o.). Wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> neuen Lungenrichtlinien ist die prinzipielle<br />
Neuausrichtung auf Grundlage des US-amerikanischen „Lung Allocation Score (LAS)“.<br />
Des Weiteren stand die Arbeitsgruppe im engen Austausch mit <strong>der</strong> Organkommission<br />
„Herz/Lunge“ <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) und <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
„Thorakale Transplantation“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />
Gefäßchirurgie (DGTHG).<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“<br />
Die Arbeitsgruppe, zu <strong>der</strong> auch Sachverständige aus den Zentren für Inseltransplantationen<br />
sowie Repräsentanten <strong>der</strong> Landesbehörden, des Paul-Ehrlich-Instituts als zuständiger<br />
Bundesoberbehörde und des BMG gehören, hatte die Aufgabe, eine für alle<br />
Beteiligten nachvollziehbare Darstellung <strong>der</strong> neuen Rechtsgrundlage für die Pankreasinseltransplantation<br />
zu erarbeiten, die die arzneimittelrechtlichen und die transplantationsrechtlichen<br />
Aspekte umfasst. Darauf aufbauend hat sie einen Entwurf für die Neufassung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien zur Wartelistenführung und Vermittlung von Pankreata und<br />
Pankreasinseln erstellt. Diese Richtlinie wurde gemeinsam mit <strong>der</strong> neugefassten Richtlinie<br />
für die Nierentransplantation im Juni <strong>2010</strong> verabschiedet.<br />
288
Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />
Die Arbeitsgruppe war damit befasst, auch im Hinblick auf eine etwaige Novellierung<br />
des TPG Ursachen des Organmangels zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu<br />
entwickeln. Die in ihrer Sitzung sowie in den verschiedenen Unterarbeitsgruppen („Aufklärung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung“, „Spen<strong>der</strong>identifizierung im Krankenhaus“, „Gesundheitskarte“,<br />
„Lebendspende“, „Non-Heart-Beating Donor“, „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“)<br />
erarbeiteten Ergebnisse wurden im Dezember 2008 zu einem ersten konsolidierten Meinungsbild<br />
zusammengeführt und bildeten die Beratungsgrundlage <strong>der</strong> Klausurtagung<br />
<strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation vom Oktober <strong>2010</strong> (siehe Kapitel<br />
5.1.1).<br />
Erklärung zur Organspendebereitschaft und elektronische Gesundheitskarte<br />
Bisher beabsichtigt das BMG, innerhalb des Notfalldatensatzes auf <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte (eGK) eine Erklärung zu hinterlegen, aus <strong>der</strong> erkennbar ist, ob <strong>der</strong><br />
Versicherte zur Organspende bereit ist. Vor weiteren Entscheidungen soll jedoch die bereits<br />
laufende Erprobung <strong>der</strong> eGK abgewartet werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte bereits<br />
im Jahr 2005 Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise Angaben über die Organspendebereitschaft<br />
auf <strong>der</strong> eGK gespeichert werden können, ohne dass es zu Konflikten<br />
mit den Aufgaben des Arztes bei <strong>der</strong> Notfallversorgung kommt. In Zusammenarbeit mit<br />
dem Dezernat Telematik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden zwischenzeitlich eine Ablaufbeschreibung<br />
von <strong>der</strong> Erstversorgung eines Patienten bis zu einer möglichen Organo<strong>der</strong><br />
Gewebespende sowie Textbausteine zur Einfügung in das Arbeitskonzept zum Notfalldatensatz<br />
erarbeitet. Dieses Arbeitskonzept ist die fachliche Diskussionsgrundlage<br />
für die Überarbeitung des Notfalldatenmanagements.<br />
Danach soll die Information, ob <strong>der</strong> Versicherte Organspen<strong>der</strong> ist, nicht mehr Bestandteil<br />
des Notfalldatensatzes sein. Vielmehr soll in einem ersten Schritt die Information,<br />
ob <strong>der</strong> Versicherte einen Organ- und Gewebespendeausweis hat und wo sich dieser befindet,<br />
in einem – vom Notfalldatensatz – getrennten Container auf <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte abgelegt werden.<br />
Einsatz des Organ Care Systems (OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Die Ständige Kommission Organtransplantation hatte im Jahr 2008 nach eingehen<strong>der</strong><br />
Erörterung und einer Anhörung <strong>der</strong> zuständigen Fachkommission <strong>der</strong> Deutschen<br />
Transplantationsgesellschaft (DTG) hinsichtlich des sogenannten Organ Care Systems<br />
(OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen festgestellt, dass zunächst Nachweise zum Nutzen des OCS<br />
durch weitere Studien erbracht werden müssen, bevor im Zusammenhang mit einer<br />
Feststellung des Standes <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft über eine etwaige<br />
Einführung in die Regelversorgung beraten werden könne. Nach Vorgesprächen<br />
zwischen <strong>der</strong> DSO, dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller wurde den Partnern<br />
des Vertrags nach § 11 TPG im Rahmen <strong>der</strong> DSO-Budgetverhandlungen für das Jahr<br />
2011 über die Planung einer Finanzierung zur „kontrollierten“ Einführung des OCS berichtet.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die notwendigen weiteren Gespräche insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Kreise <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner zu Beginn 2011 führen und auf eine Meinungsbildung<br />
in ihren Gremien hinwirken.<br />
289
Verhandlungen zu den Jahresbudgets <strong>der</strong> Koordinierungsstelle nach § 11 TPG und <strong>der</strong><br />
Vermittlungsstelle nach § 12 TPG<br />
Die beiden neu gewählten Vorsitzenden <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission,<br />
Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>,<br />
Berlin, und Prof. Dr. Hans Lippert, Magdeburg, haben für die <strong>Bundesärztekammer</strong> an<br />
den Verhandlungen zum Jahresbudget 2011 <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />
(DSO) sowie zum Jahresbudget 2011 <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant (ET) mitgewirkt.<br />
Die Verhandlungen konnten erfolgreich gestaltet werden und dürften zum Jahresbeginn<br />
2011 abgeschlossen sein. Damit würde <strong>der</strong> Rahmen für eine angemessene aufwandsbasierte<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Koordinierung und <strong>der</strong> Vermittlung postmortal gespendeter Organe<br />
gefestigt.<br />
19. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />
Auf <strong>der</strong> 19. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), die im Oktober<br />
<strong>2010</strong> in Hamburg stattfand, hat Prof. Dr. jur. Hans Lilie in seinem Sachstandsbericht<br />
über die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation informiert und<br />
seinerseits zu einer Verstärkung des gemeinsamen Engagements für die Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Transplantationsmedizin aufgerufen.<br />
Medizinische Forschungsvorhaben<br />
Nach den Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gemäß § 16<br />
Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG wurden im Jahr <strong>2010</strong> drei Studienvorhaben von <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation erörtert.<br />
Aufwandserstattung für Spen<strong>der</strong>krankenhäuser<br />
Die Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG haben sich im Rahmen <strong>der</strong> Budgetverhandlungen<br />
mit <strong>der</strong> DSO darauf verständigt, die Höhe <strong>der</strong> vereinbarten Pauschalen<br />
für den Aufwandsersatz bei Organentnahmen im Zuge einer Stichprobenerhebung <strong>der</strong><br />
Ist-Kosten für die Leistungen <strong>der</strong> Spen<strong>der</strong>krankenhäuser zu evaluieren. Die entsprechenden<br />
Verhandlungen mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)<br />
als Kalkulationsinstitut sollen im Frühjahr 2011 abgeschlossen werden. Als Übergangslösung<br />
für das Jahr 2011 werden die für das Jahr <strong>2010</strong> vereinbarten Pauschalen mit einer<br />
angemessenen Erhöhung fortgeschrieben und nach Vorliegen <strong>der</strong> Kalkulationsergebnisse<br />
ggf. unterjährig angepasst.<br />
5.1.3 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />
Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Kommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten.<br />
Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen<br />
<strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen und vertraglichen<br />
Bedingungen und unter Einhaltung <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien nach § 16 Transplantationsgesetz<br />
(TPG), sowie des TPG insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kom-<br />
290
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
mission Meldungen <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant über Auffälligkeiten im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um Stellungnahme<br />
gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den Verfahrensbeteiligten<br />
erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn<br />
dies nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission das allgemeine Patienteninteresse erfor<strong>der</strong>t. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />
Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transparenz in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wurde wie berichtet ein<br />
verstärkter Austausch mit <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz (GMK) angestrebt. Vor<br />
diesem Hintergrund entsendet die GMK seit Juni 2009 einen Län<strong>der</strong>vertreter als Ständigen<br />
Gast in die Prüfungs- und Überwachungskommission.<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission sechsmal getagt. In <strong>der</strong><br />
dritten Amtsperiode, die bis Juni <strong>2010</strong> andauerte, fanden vier Sitzungen unter dem Vorsitz<br />
von Prof. Dr. Heinz Angstwurm statt. Nach <strong>der</strong> Neukonstituierung für die vierte<br />
Amtsperiode wurde im Herbst <strong>2010</strong> unter dem Vorsitz <strong>der</strong> Vorsitzenden Richterin am<br />
Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong> einmal getagt. Gemeinsam mit den Sachverständigen<br />
Beratern und <strong>der</strong> Überwachungskommission wurde im November <strong>2010</strong> die Jahresvisitation<br />
<strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), in Leiden/NL durchgeführt.<br />
Seit ihrer Einrichtung hat sich die Prüfungskommission mit 114 Vorgängen klärungsbedürftiger<br />
Auffälligkeiten befasst, darunter vier neue Vorgänge im Jahr <strong>2010</strong>. Von den 114<br />
Vorgängen konnten bislang 111 abschließend beurteilt werden. In <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />
Zahl <strong>der</strong> Fälle hat es sich nach <strong>der</strong> jeweils einhelligen Beurteilung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />
nicht um Allokationsverstöße, son<strong>der</strong>n um Probleme <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
bzw. <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> transplantationsbeteiligten Institutionen gehandelt.<br />
Auch im Berichtsjahr war festzustellen, dass einige Anträge auf höhere Dringlichkeitseinstufung<br />
zur Transplantation thorakaler Organe von den maßgeblichen Kriterien abwichen.<br />
Die Kommission hat – in Abstimmung mit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
und dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – die im Jahr 2007 bis 2008 bekannt<br />
gewordenen Auffälligkeiten in den Anträgen auf eine erhöhte Dringlichkeitseinstufung<br />
thorakaler Organtransplantationen zum Anlass genommen, in enger Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
und <strong>der</strong> Organkommission „Herz-Lunge“ <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />
(DTG) Überprüfungen in Transplantationszentren (TPZ) vorzunehmen. In den<br />
besuchten TPZ sind sämtliche vom jeweiligen Zentrum an ET übermittelten Daten für<br />
die am Visitationstag gültigen High-Urgency-Listungen isolierter Herztransplantationen<br />
überprüft worden. Zur Festlegung <strong>der</strong> Parameter <strong>der</strong> Datenüberprüfung wurde zuvor<br />
ein einheitlicher und insoweit für die Prüfer binden<strong>der</strong> Fragenkatalog erarbeitet. Je<strong>der</strong><br />
Gruppe von Visitatoren gehörte ein Organsachverständiger an, ein Datensachverständiger<br />
sowie ein Mitglied <strong>der</strong> Prüfungskommission.<br />
Insgesamt ergaben die Visitationen in <strong>der</strong> Pilotphase in zwei <strong>der</strong> besuchten acht TPZ geringfügige<br />
Diskrepanzen <strong>der</strong> im Krankenblatt dokumentierten und <strong>der</strong> den Auditoren<br />
übermittelten medizinischen Daten. In <strong>der</strong> zweiten Phase wurden in fünf <strong>der</strong> zehn visi-<br />
291
tierten Zentren ebenfalls geringfügige Diskrepanzen <strong>der</strong> übermittelten gegenüber den<br />
dokumentierten medizinischen Daten festgestellt. Die Leitung des jeweiligen Herztransplantationsprogramms<br />
wurde über das Visitationsergebnis ihres Zentrums informiert.<br />
Das Bayerische Staatsministerium hat im November 2009 <strong>der</strong> Kommission eine Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> bereits 2007 vorgelegten und von <strong>der</strong> Kommission beratenen „Richtlinien<br />
des Klinikums für die medizinische Tätigkeit von Mitarbeitern des Klinikums im Ausland“<br />
zugeleitet. Gemäß Kommissionsbeschluss wurde unter Bezugnahme auf den bisherigen<br />
Schriftwechsel auf ein entsprechendes, aber noch nicht verabschiedetes Diskussionspapier<br />
<strong>der</strong> Ethik-Kommission <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG)<br />
aus dem Jahr 2008 aufmerksam gemacht. Dabei wurde u. a. daran erinnert, dass die hiesigen<br />
rechtlichen und ethischen Normen für Mitarbeiter deutscher TPZ auch bei einer<br />
Tätigkeit im Ausland gelten.<br />
Der Bericht <strong>der</strong> Prüfungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12<br />
TPG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.<strong>2010</strong> wurde im Juni <strong>2010</strong> vorgelegt.<br />
Wie im Vorjahr und über das jetzige Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />
5.1.4 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11 und 12 TPG<br />
Die Aufgabe <strong>der</strong> Überwachungskommission besteht zum einen in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle,<br />
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), gemäß § 2 des Vertrags nach § 11<br />
Transplantationsgesetz (TPG), was eine Mitwirkung bei <strong>der</strong> Haushaltsprüfung einschließt,<br />
zum an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Aufgabenwahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), gemäß § 2<br />
des Vertrags nach § 12 TPG, soweit sie nicht unmittelbar Probleme <strong>der</strong> Allokation von<br />
Spen<strong>der</strong>organen berühren; für dieses Aufgabenfeld ist die Prüfungskommission gemäß<br />
§ 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG zuständig. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses<br />
Gremiums.<br />
Die Kommission hat im April <strong>2010</strong> einhellig und mit billigen<strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />
Auftraggeber beschlossen, dem Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />
als Vertreter <strong>der</strong> Koordinierungsstelle sowie dem Direktorium <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant<br />
als Vertreter <strong>der</strong> Vermittlungsstelle anzubieten, als Gäste an den Beratungen <strong>der</strong><br />
Kommissionssitzungen teilzunehmen. Im Juni <strong>2010</strong> haben erstmals Vertreter <strong>der</strong> Koordinierungs-<br />
und Vermittlungsstelle an den Beratungen teilgenommen.<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission sechsmal getagt. In <strong>der</strong><br />
dritten Amtsperiode, die bis Juni <strong>2010</strong> andauerte, fanden vier Sitzungen unter dem Vorsitz<br />
von Prof. Dr. Heinz Angstwurm statt. Nach <strong>der</strong> Neukonstituierung für die vierte<br />
Amtsperiode wurde im Herbst <strong>2010</strong> unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hans Lippert einmal<br />
getagt. Im November <strong>2010</strong> wurde die Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle in<br />
Frankfurt/Main durchgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Prüfungskommission erfolgte ebenfalls<br />
im November <strong>2010</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle in Leiden/NL.<br />
292
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Fragen des Datenaustausches zwischen <strong>der</strong> Koordinierungs- und <strong>der</strong> Vermittlungsstelle<br />
für die Allokation werden weiterhin regelmäßig in einer Projektgruppe erörtert, an <strong>der</strong><br />
auch Kommissionsmitglie<strong>der</strong> teilnehmen. Wie in den Vorjahren und über das jetzige<br />
Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong> auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />
Der Bericht <strong>der</strong> Überwachungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten<br />
Verträge nach §§ 11 und 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.<strong>2010</strong> wurde<br />
im Juni <strong>2010</strong> vorgelegt.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Koordinierungsstelle war die Kommission im Berichtsjahr vor allem befasst<br />
mit <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> jährlichen Berichte nach § 11 Abs. 5 TPG über die Tätigkeit jedes<br />
TPZ für die Jahre 2004 bis 2006, den jährlichen Berichten <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
an die Auftraggeber über die Jahre 2007, 2008 und ab 2009 sowie <strong>der</strong> Vereinbarung über<br />
die erste Fortschreibung <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung zum <strong>Tätigkeitsbericht</strong> nach § 6<br />
des Vertrags nach § 11 TPG (hier insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Strukturierung <strong>der</strong> Aufgaben zum<br />
jährlichen <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> DSO nach § 11 Abs. 5 TPG).<br />
Weiterhin befasste sich die Kommission mit grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes<br />
von Patientendaten, u. a. im Zusammenhang mit für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten<br />
<strong>der</strong> Koordinierungsstelle.<br />
Die Kommission hatte sich, beginnend 2008, im Rahmen ihrer Aufgabe, die Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien zu überwachen, mit zwei Hirntoddiagnostiken ausführlich befasst. Die<br />
Problematik <strong>der</strong> Diagnostik und Dokumentation betraf ausschließlich formale, gleichwohl<br />
gemäß § 19 TPG relevante Aspekte. Der Vorstand <strong>der</strong> DSO hat auf Ersuchen <strong>der</strong><br />
Kommission die Leiter <strong>der</strong> Transplantationszentren und -programme gebeten, jeden<br />
Entnahmechirurgen auf seine gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen, gemäß § 19 TPG<br />
eigenverantwortlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Organentnahme zu überprüfen. Klargestellt wurde auch, dass die Untersucher<br />
für die Feststellung und für die Dokumentation des Hirntods verantwortlich sind. Die<br />
DSO-Mitarbeiter und die Entnahmechirurgen dürfen und müssen sich auf die Sachfeststellungen<br />
<strong>der</strong> Hirntodprotokolle verlassen, sind aber verpflichtet, vor <strong>der</strong> Organentnahme<br />
gemäß § 19 Abs. 5 TPG zu prüfen, ob die Formulare vorschriftsgemäß und vollständig<br />
ausgefüllt sind.<br />
Ferner wurde präzisiert, dass die mit den einzelnen Spen<strong>der</strong>n befassten Koordinatoren<br />
verpflichtet sind, dem/den Entnahmechirurgen vor Beginn des Eingriffs die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen vorzulegen. Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wieweit sie<br />
selbst bestimmte Unterlagen (z. B. Einzelheiten <strong>der</strong> Hirntodprotokolle) qualifizieren<br />
können, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die für Organentnahmen erfor<strong>der</strong>lichen Dokumente<br />
den formalen Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen und vollzählig vorliegen.<br />
Seit 2006 hat sich die Kommission konsequent mit Auffälligkeiten im Bericht <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
nach § 11 Abs. 5 TPG befasst, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> behaupteten<br />
Bevorzugung von Privatpatienten bei <strong>der</strong> Zuteilung vermittlungspflichtiger Organe.<br />
Die Auftraggeber hatten sich im Berichtsjahr 2009 in Abstimmung mit <strong>der</strong> Deutschen<br />
Transplantationsgesellschaft (DTG) und <strong>der</strong> DSO geeinigt, die ihnen überlassenen Details<br />
<strong>der</strong> gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben in den Berichten gemäß § 11 Abs. 5<br />
TPG zu vereinfachen und somit den Vertrag zur Durchführungsbestimmung zum Bericht<br />
<strong>der</strong> Koordinierungsstelle fortzuschreiben. Die Darstellung <strong>der</strong> Transplantationser-<br />
293
gebnisse soll sich künftig an den strukturierten Qualitätsberichten <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
nach § 137 SGB V orientieren. Die dem BMG im Juni 2009 zur Genehmigung vorgelegte<br />
„Vereinbarung über die erste Fortschreibung <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung zum<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> nach § 6 des Vertrags nach § 11 TPG“ wurde von den Vertretern <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
unter Einbezug <strong>der</strong> Koordinierungsstelle und <strong>der</strong> DTG mit dem BMG im Juli<br />
2009 besprochen. Im Mai <strong>2010</strong> wurde die Än<strong>der</strong>ung vom BMG genehmigt. Einzelheiten<br />
<strong>der</strong> zu erstellenden Berichte für 2007 und 2008 wurden in einer Arbeitsgruppensitzung<br />
im Mai gemeinsam mit <strong>der</strong> DSO geklärt. Mit einem gemeinsamen Schreiben mit dem<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation wurden die Leitungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen TPZ über die neuen Bestimmungen informiert.<br />
Im November <strong>2010</strong> wurde die Kommission über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit<br />
dem Transport von Pankreata durch die Koordinierungsstelle informiert. Unverän<strong>der</strong>t<br />
besteht mit dem BMG Einvernehmen darüber, dass die Vermittlung von Pankreata zur<br />
Inseltransplantation nach <strong>der</strong> durch die 15. AMG-Novelle verän<strong>der</strong>ten Rechtslage bis auf<br />
Weiteres fortgeführt werden kann. In <strong>der</strong> Folge sind <strong>der</strong>zeit Pankreata in jedem Fall und<br />
unabhängig von einer etwaigen Verwendung zur Inseltransplantation als vermittlungspflichtige<br />
Organe gemäß § 1a S. 1 Nr. 2 TPG anzusehen. Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> überarbeiteten<br />
Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />
im Dezember <strong>2010</strong> gilt unter den in <strong>der</strong> Richtlinie geregelten Voraussetzungen<br />
jedes Pankreas, das im Hinblick auf die Organtransplantation entnommen wird und<br />
daher zumindest bis zum Eintreffen im jeweiligen Transplantationszentrum als vermittlungspflichtiges<br />
Organ im Sinne des TPG. Eine Stellungnahme <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
steht noch aus.<br />
5.1.5 Gewebemedizin<br />
Mit dem Gewebegesetz vom 02.07.2007 wurde die Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung<br />
von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung,<br />
Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen<br />
samt <strong>der</strong> Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG in deutsches Recht<br />
umgesetzt. Damit sind für die Spende und die weitere Be- und Verarbeitung menschlicher<br />
Zellen und Gewebe neue Regelungen insbeson<strong>der</strong>e im Arzneimittelgesetz (AMG),<br />
aber auch im Transplantationsgesetz (TPG) und im Transfusionsgesetz (TFG) sowie in<br />
<strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
(AMWHV) und <strong>der</strong> Verordnung über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />
Entnahme von Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung nach dem TPG (TPG-GewV) wirksam<br />
geworden.<br />
Die Bundesregierung ist nach Artikel 7a Gewebegesetz verpflichtet, den Deutschen Bundestag<br />
und den Bundesrat alle vier Jahre, erstmals zum 01.08.<strong>2010</strong>, über die Versorgungssituation<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen zu unterrichten.<br />
Für diesen Bericht wollte das BMG die Situation <strong>der</strong> Versorgung aufgrund einer<br />
möglichst breiten Datenlage ermitteln. Mit Schreiben vom September 2009 bat das BMG<br />
die betroffenen Fachkreise daher bis Anfang März <strong>2010</strong> um Angaben zum Bedarf an Gewebe<br />
und Gewebezubereitungen an den Einrichtungen <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
und ob und inwieweit die Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit Gewebe und Gewebezubereitungen<br />
gewährleistet werden konnte.<br />
294
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit Schreiben vom<br />
01.03.<strong>2010</strong> Stellung genommen (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
GewebemedAntwort<strong>2010</strong>0301.pdf). Darin hat sie u. a. dargelegt, dass sie bezüglich <strong>der</strong><br />
Frage nach <strong>der</strong> Spendebereitschaft und <strong>der</strong> Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe<br />
und Gewebezubereitungen nur bestimmte Entwicklungen und Tendenzen darstellen<br />
kann. Denn die Daten zur Gewebeentnahme und -abgabe werden gemäß § 8d Abs. 2<br />
TPG von den jeweiligen Gewebeeinrichtungen dezentral erfasst. Gemäß § 8d Abs. 3 TPG<br />
werden die „Angaben zu Art und Menge <strong>der</strong> entnommenen, aufbereiteten, be- o<strong>der</strong> verarbeiteten,<br />
aufbewahrten, abgegebenen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig verwendeten, eingeführten<br />
o<strong>der</strong> ausgeführten Gewebe“ jährlich nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres, spätestens bis zum<br />
1. März des folgenden Jahres, mittels eines Formblattes, das die Bundesoberbehörde herausgegeben<br />
und im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat, von den Gewebeeinrichtungen<br />
an die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt. Die zuständige Bundesoberbehörde<br />
stellt die von den Gewebeeinrichtungen übermittelten Angaben anonymisiert in<br />
einem Gesamtbericht zusammen und macht diesen öffentlich. Somit sind die Gewebeeinrichtungen<br />
für die Datenerfassung zuständig; die bundesweite Zusammenführung,<br />
Dokumentation und Veröffentlichung <strong>der</strong> für die Beurteilung <strong>der</strong> Gewebespendebereitschaft<br />
und <strong>der</strong> Versorgungslage essentiellen Daten obliegt dem Paul-Ehrlich-Institut<br />
(PEI) als zuständiger Bundesoberbehörde. Berichte gemäß § 8d Abs. 3 TPG des PEI als<br />
zuständiger Bundesoberbehörde für die Berichtsjahre 2007 (Berichtszeitraum 01.08. bis<br />
31.12.2007) und 2008 sind <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht bekannt.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutet u. a. die Existenz von zentrumsbezogenen<br />
Wartelisten, beispielsweise für Patienten, die auf eine Augenhornhauttransplantation<br />
o<strong>der</strong> auf den Ersatz einer Herzklappe warten, darauf hin, dass nicht alle betroffenen Patienten<br />
sofort mit dem benötigten Gewebe bzw. <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gewebezubereitung<br />
versorgt werden können. Das Ausmaß dieses Mangels und damit die Frage, ob Patienten<br />
aufgrund von Wartezeiten dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden o<strong>der</strong> gar versterben,<br />
lässt sich zurzeit nicht beantworten.<br />
Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch, dass einige Gewebeeinrichtungen<br />
beispielsweise in ihren Internetauftritten damit werben, Gewebe und Gewebezubereitungen<br />
„streng nach einheitlichen Kriterien: Dringlichkeit, Erfolgsaussicht,<br />
Chancengleichheit“ zu verteilen (vgl. http://www.gewebenetzwerk.de/gewebespende/<br />
gewebevermittlung.html) o<strong>der</strong> „die entsprechende Koordination <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Gewebe<br />
ausschließlich nach medizinischen Kriterien sicher[zu]stell[en]. Gesundheitsschutz<br />
<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten durch Gewährleistung von höchster Qualität und<br />
Sicherheit sowie die Gerechtigkeit bei <strong>der</strong> Verteilung stehen hierbei im Vor<strong>der</strong>grund“<br />
(vgl. www.european-tissue-banks.eu/).<br />
Auch finden sich in den Internetauftritten einiger Gewebeeinrichtungen Hinweise für<br />
interne Allokationsalgorithmen: „Die Vergabe <strong>der</strong> hergestellten Transplantate erfolgt<br />
ausschließlich bei bestehendem Bedarf <strong>der</strong> jeweiligen klinischen Anwen<strong>der</strong>. Die Klinik<br />
teilt <strong>der</strong> Abteilung Gewebebank im Regelfall die im nächsten halben Jahr anstehenden<br />
und einer Gewebetransplantation bedürfenden Operationen mit. Die so entstehenden<br />
Wartelisten (Ereigniswarteliste, vergleichbar mit Blutkonserven) werden durch die Abteilung<br />
Gewebebank je nach Eingang von Gewebespenden schnellstmöglich abgearbeitet,<br />
wobei die Versorgung <strong>der</strong> Universitätskliniken <strong>der</strong> Charité Vorrang besitzen. Dringliche<br />
295
Operationen haben selbstverständlich Versorgungsvorrang.“ (vgl. http://trans.charite.<br />
de/institut/abteilungen/gewebebank/schwerpunkttransplantate/).<br />
Diese Beobachtungen legen die Vermutung nahe, dass in praxi<br />
a) Wartelisten für die Vergabe von Gewebe und Gewebezubereitungen geführt und<br />
b) Regeln für die Verteilung von Gewebe und Gewebezubereitungen angewandt werden.<br />
Der Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung nach Art. 7a Gewebegesetz wurde dem<br />
Bundestag als BT-Drs. 17/2751 vom 12.08.<strong>2010</strong> zugeleitet. Bei <strong>der</strong> Lektüre fällt auf, dass<br />
die dargestellte Datenlage teilweise unvollständig ist und dass Plausibilitätskontrollen<br />
bzw. Erläuterungen zu den Daten fehlen. Zudem liegen die gemäß Gewebegesetz vom<br />
PEI als zuständiger Bundesoberbehörde zu erstellenden Jahresberichte nicht vor. Die<br />
von <strong>der</strong> Bundesregierung auf dieser Basis gezogene Schlussfolgerung „Im Ergebnis<br />
kann auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gegenwärtig zur Verfügung stehenden Daten ein allgemeiner<br />
Versorgungsmangel mit Gewebe und Gewebezubereitungen in Deutschland nicht<br />
festgestellt werden.“ lässt sich nur dahingehend interpretieren, dass die Datenlage so<br />
unvollständig ist, dass sie keinerlei Auswertung zulässt.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut an die Bundesregierung<br />
appelliert, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Durchführung <strong>der</strong> gesetzlich<br />
vorgeschriebenen bundesweiten Erhebung und Auswertung von Angaben zur Erfassung<br />
<strong>der</strong> Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebeprodukten in einem<br />
jährlich erscheinenden Gesamtbericht des PEI zu schaffen. Denn nur auf <strong>der</strong> Basis<br />
dieser Daten ist eine sachgerechte Diskussion zur Spendebereitschaft wie zur Versorgungslage<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen möglich.<br />
Im Bemühen um die Gewebespende erarbeitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> Richtlinien gemäß<br />
§ 16b TPG zunächst für zwei Bereiche: So hat <strong>der</strong> Arbeitskreis „Hämatopoetische<br />
Stammzellen“ des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Prof. Dr. Gerhard Ehninger die Überarbeitung und die Zusammenführung<br />
<strong>der</strong> bisherigen Richtlinien in mehreren Sitzungen intensiviert (vgl. Kapitel 5.2.3).<br />
Der im Jahr 2008 neu eingerichtete Arbeitskreis „Augenhornhautbanken“ hatte unter<br />
<strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Thomas Reinhard in seiner konstituierenden Sitzung<br />
vom August 2009 mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“<br />
begonnen. Es wurde <strong>der</strong> Beschluss gefasst, dass die Richtlinien sowohl auf<br />
<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen wie <strong>der</strong> transplantationsrechtlichen Vorgaben<br />
erstellt werden und somit die „Gute fachliche Praxis“ (GFP) sowie die Richtlinien <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 16b TPG umfassen. Die in <strong>der</strong> GFP <strong>der</strong> Deutschen Ophthalmologischen<br />
Gesellschaft zu integrierenden Inhalte wurden unter den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Arbeitskreises abgestimmt. Der auf dieser Basis erarbeitete Richtlinienentwurf wurde<br />
den Mitglie<strong>der</strong>n des Arbeitskreises im März <strong>2010</strong> zur letzten Durchsicht vor <strong>der</strong> schriftlichen<br />
Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise und <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörden übermittelt. Da<br />
sich das PEI als zuständige Bundesoberbehörde sowohl zum Richtlinienentwurf als<br />
auch zum Konzept des Anhörungsverfahrens erst im Dezember <strong>2010</strong> äußerte, wurde die<br />
Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise auf das Jahr 2011 verschoben.<br />
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nachdrücklich dafür eingetreten, kongruente und praktikable gesetzliche Regelungen<br />
im Einklang mit den europäischen Vorgaben für den Umgang mit Pankreasin-<br />
296
seln und Leberzellen zu schaffen. Trotz <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Darlegung <strong>der</strong> Problematik<br />
strebte das BMG im September 2009 eine übergangslose Umsetzung <strong>der</strong> EU-Verordnung<br />
über Arzneimittel für neuartige Therapien an. In <strong>der</strong> Folge sollten Pankreasinseln<br />
den Regelungen des Arzneimittelrechts und damit u. a. nicht mehr <strong>der</strong> Vermittlungspflicht<br />
für Organe gemäß TPG unterliegen.<br />
Um die Versorgung <strong>der</strong> in Deutschland betroffenen Patienten <strong>der</strong> Warteliste nicht zu gefährden,<br />
hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> in intensiven Kontakten mit den Fachkreisen,<br />
dem BMG, <strong>der</strong> DKG und dem GKV-Spitzenverband um eine pragmatische Lösung bemüht.<br />
Im Ergebnis konnte mit dem sog. „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ eine breit getragene<br />
Akzeptanz zur Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Gewinnungs- und Vermittlungsverfahren<br />
von Pankreasinseln herbeigeführt werden. In einem Fachartikel „Pankreasinseln<br />
– Was tun, wenn ein Organ zum Gewebe wird?“ wurden die europarechtlichen Hintergründe<br />
für die im Rahmen <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle vorgenommene Anpassung des TPG<br />
unter Einbeziehung rechtlicher, medizinischer und ethischer Aspekte dargestellt und<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bundes- und europarechtlichen Vorgaben als Lösungsansatz<br />
das „Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung“ skizziert. Die Richtlinien zur Wartelistenführung<br />
und zur Organvermittlung für die Pankreastransplantation wurden dem „Modell <strong>der</strong><br />
späten Umwidmung“ entsprechend überarbeitet (siehe auch Arbeitsgruppe „Revision<br />
<strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“, S. 562f.).<br />
5.2 Hämotherapie<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG<br />
Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Diese Aufgabe ist seit 1998 mit dem<br />
Transfusionsgesetz (TFG) gesetzlich übertragen.<br />
Durch Artikel 3 des Gewebegesetzes vom Juli 2007 hatte sich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage<br />
<strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien ergeben: Mit § 12 TFG wurde eine Verordnungsermächtigung<br />
für das BMG zu den Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung<br />
von Blut und Blutbestandteilen eingeführt, die auf das Paul-Ehrlich-Institut übertragbar<br />
ist. Die Richtlinienfeststellung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von<br />
Blut und Blutbestandteilen ist seither durch § 12a TFG zu einer fakultativen – die Verordnungsgebung<br />
ergänzenden – Aufgabe geän<strong>der</strong>t worden; zu ihrer Ausfüllung bedarf es<br />
weiterhin des Einvernehmens mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Die Richtlinienkompetenz<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 18 TFG im Bereich <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />
ist durch das Gewebegesetz nicht tangiert worden.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> offenkundigen Absicht des BMG, wie bisher nicht von <strong>der</strong><br />
Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, beschloss <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
2008, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> fortzuführen,<br />
um umfassende und angemessene Regelungen für die Ärzteschaft im Bereich<br />
<strong>der</strong> Gewinnung, Herstellung und Anwendung von Blutprodukten zu gewährleisten (vgl.<br />
Kapitel 5.1.5).<br />
297
Nachdem die 2005 veröffentlichte Gesamtnovelle <strong>der</strong> Richtlinien 2007 in einer ersten<br />
Richtlinienanpassung (Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen 2007) in wenigen Punkten im Interesse<br />
einer guten Praktikabilität geän<strong>der</strong>t und ergänzt worden war, wurden im Rahmen<br />
<strong>der</strong> zweiten Richtlinienanpassung nach einer systematischen Prüfung <strong>der</strong> Richtlinien<br />
weitere notwendige Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen. Diese ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus einzelnen Diskrepanzen zwischen Regelungen <strong>der</strong> Richtlinien und den Querschnitts-Leitlinien<br />
Hämotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Vorgaben zur Bestrahlung<br />
von Blutprodukten und zur Anwendung CMV-negativer Blutprodukte sowie aus einem<br />
Gutachten <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie<br />
(DGTI) zum Spendevolumen und <strong>der</strong> Spendefrequenz im Rahmen einer<br />
Plasmapherese. Zusätzlich wurden deklaratorische Verweise auf arzneimittelrechtliche<br />
Regelungen nach Verabschiedung <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle an die verän<strong>der</strong>te Rechtslage angepasst.<br />
Die Formulierung zum Blutspendeausschluss homo- und bisexueller Männer<br />
wurde redaktionell überarbeitet, um den diskriminierenden Anschein <strong>der</strong> bisherigen<br />
Fassung zu entkräften.<br />
Nach Auswertung <strong>der</strong> Stellungnahmen aus den Fachkreisen und Beratung in den Gremien<br />
des Wissenschaftlichen Beirats wurde die Richtlinienanpassung im April <strong>2010</strong><br />
vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet. Die Richtlinienän<strong>der</strong>ung wurde<br />
im Bundesanzeiger am 09.07.<strong>2010</strong> bekannt gemacht und trat am Folgetag in Kraft<br />
(BAnz. Nr. 101a, Jahrgang 62). Diese Neuauflage <strong>der</strong> Richtlinien ist auch im Deutschen<br />
Ärzte-Verlag als Buch erschienen (ISBN-Nr. 978-3-7691-1294-8).<br />
Blutspendeausschluss von homo- und bisexuellen Männern<br />
Der dauerhafte Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern (bzw. Männern, die Sexualverkehr<br />
mit Männern haben [MSM]) von <strong>der</strong> Blutspende wurde von den an <strong>der</strong><br />
Richtlinienanpassung beteiligten Gremien kontrovers diskutiert. Der Wissenschaftliche<br />
Beirat sah 2009 das Erfor<strong>der</strong>nis eines begründenden Papiers, in dem sowohl auf die Notwendigkeit<br />
des Dauerausschlusses von MSM von <strong>der</strong> Blutspende als auch auf den Umgang<br />
<strong>der</strong> Blutspendedienste mit heterosexuellen Sexualkontakten als mögliches Risiko<br />
einer Übertragung von Infektionskrankheiten durch Blutprodukte eingegangen wird.<br />
Dementsprechend wurden Erläuterungen zum „Blutspendeausschluss von Männern,<br />
die Sexualverkehr mit Männern haben (MSN)“ im Arbeitskreis unter Beteiligung des<br />
Paul-Ehrlich-Instituts konsentiert (http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie).<br />
Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats befürwortete ausdrücklich eine Veröffentlichung<br />
dieser Erläuterungen im Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und PEI sind gemeinsam <strong>der</strong> Auffassung, dass unabhängig von<br />
<strong>der</strong> vorliegenden kurzfristig notwendigen Richtlinienanpassung bei <strong>der</strong> weiteren Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien die Thematik „Blutspendeausschluss von Männern, die Sexualverkehr<br />
mit Männern haben (MSM)“ erneut bewertet werden muss. Insofern wird <strong>der</strong><br />
nunmehr vorliegende Richtlinientext zu dieser Thematik einvernehmlich als vorläufige<br />
Fassung bewertet. In <strong>der</strong> Folge besteht mit dem PEI Einvernehmen, dass ein ergebnisoffener<br />
Beratungsprozess unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Daten<br />
zur Erarbeitung einer langfristig tragfähigen Lösung zum Ausschluss von Personen, <strong>der</strong>en<br />
Sexualverhalten ein gegenüber <strong>der</strong> Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko<br />
für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, kurz-<br />
298
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
fristig zu initiieren ist. Daher wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ und des „Arbeitskreis Blut<br />
nach § 24 TFG“ sowie Vertretern des Paul-Ehrlich-Instituts eingerichtet, die im November<br />
<strong>2010</strong> ihre Beratungen aufnahm mit <strong>der</strong> Zielsetzung, innerhalb eines Jahres die entsprechende<br />
Neubewertung abzuschließen. Die grundlegende Gesamtüberarbeitung <strong>der</strong><br />
Richtlinien soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Unverän<strong>der</strong>t sind die Verlautbarungen des Arbeitskreises Blut, in Bezug auf Auswirkungen<br />
auf die Richtlinienarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu prüfen. Daher vertritt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
des Ständigen Arbeitskreises, Prof. Dr. Gregor Bein, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />
diesem vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 24 TFG eingerichteten Gremium.<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von<br />
Blutprodukten (Hämotherapie), aktuell gültige Fassung:<br />
• Zweite Richtlinienanpassung <strong>2010</strong> (BAnz Nr. 101a vom 09.07.<strong>2010</strong>)<br />
• Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag (Gesamtnovelle 2005 mit Richtlinienanpassung<br />
<strong>2010</strong>, ISBN 978-3-7691-1294-8)<br />
• aktuelle Fassung <strong>der</strong> Richtlinien sowie <strong>der</strong> Muster-Arbeitsanweisung nach Abschnitt<br />
1.6.2.1 Satz b) im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />
• Erläuterungen zum „Blutspendeausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit<br />
Männern haben [MSN]“ im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf.<br />
Überwachung <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />
Die Hämotherapie-Richtlinien weisen den Landesärztekammern Aufgaben zur Überwachung<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten zu. Im Oktober <strong>2010</strong><br />
wurde in Berlin die sechste Informationsveranstaltung für die Landesärztekammern zur<br />
Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich durchgeführt (vgl. Kapitel 4.4.3).<br />
5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />
Die vierte Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten wurde 2008 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach einem intensiven<br />
Abstimmungs- und Konsultationsprozess verabschiedet. Erstmals 1995 erschienen,<br />
zielen die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf ab, <strong>der</strong> Ärzteschaft Handlungsanleitungen<br />
in übersichtlicher Form für einen kritisch reflektierten Einsatz von<br />
aus gespendetem Blut gewonnenen Produkten an die Hand zu geben. Die Querschnitts-<br />
Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen Richtlinien zur<br />
Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (Hämotherapie) nach §§ 12a und<br />
18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und verweisen<br />
entsprechend gegenseitig auf sich.<br />
Ende <strong>2010</strong> wurde eine Publikation von Prof. Dr. Joachim Boldt, Mitautor des Kapitels<br />
„Humanalbumin“ <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien, aufgrund eines sehr gravierenden wis-<br />
299
senschaftlichen Fehlverhaltens vom Medizinjournal „Anesthesia and Analgesia“ wi<strong>der</strong>rufen.<br />
Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats hat angesichts <strong>der</strong> Bedeutung des<br />
Verstoßes daraufhin die Zusammenarbeit mit diesem Verfasser beendet.<br />
Ferner bestand Anlass, neben <strong>der</strong> durch wissenschaftliches Fehlverhalten betroffenen<br />
Arbeit weitere Publikationen dieses Verfassers zu überprüfen, die insbeson<strong>der</strong>e die Anwendung<br />
von Hydroxyethylstärke zu therapeutischen Zwecken betreffen. Im Ergebnis<br />
musste das Kapitel 5 Humanalbumin <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien ausgesetzt werden<br />
(Dtsch Arztebl 2011; 108(1/2): A 58), da trotz des Abstimmungsprozesses zu den Querschnitts-Leitlinien<br />
innerhalb des Ständigen Arbeitskreises des Wissenschaftlichen Beirats<br />
sowie <strong>der</strong> Anhörung von über 80 Fachgesellschaften und des Plenums des Wissenschaftlichen<br />
Beirats nicht mit ausreichen<strong>der</strong> Sicherheit auszuschließen war, dass die<br />
Mitarbeit und die Publikationen dieses Mitautors die ausgesprochenen Empfehlungen<br />
sachlich in potenziell nicht angemessener Weise beeinflusst haben.<br />
Bis zur Überarbeitung dieses Kapitels 5 sollten die darin enthaltenen Empfehlungen<br />
nicht zu differenzialtherapeutischen Entscheidungen herangezogen werden. Eine vorgezogene<br />
Revision und Aktualisierung dieses Kapitels <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien durch<br />
eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftlichen Beirats wurde im Berichtszeitraum eingeleitet.<br />
Jenseits <strong>der</strong> Teilrevision soll eine grundlegende Überarbeitung <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />
zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden.<br />
Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (vierte<br />
Auflage, 2008; zuletzt geän<strong>der</strong>t Januar 2011):<br />
• Bekanntmachung zur Aussetzung des Kapitels 5 „Humanalbumin“ (Dtsch Arztebl<br />
2011; 108(1/2): A 58)<br />
• Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, ISBN 978-3-7691-1269-6<br />
• Englische Übersetzung: Transfusion Medicine and Hemotherapie (2009), 6 345-492<br />
• Internet: www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />
5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen<br />
Nach dem Transfusionsgesetz (TFG) obliegt es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, im Einvernehmen<br />
mit dem Paul-Ehrlich-Institut in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong><br />
medizinischen Wissenschaft und Technik für die Separation und Anwendungen von<br />
Blutstammzellen festzustellen.<br />
Zum Themenkomplex „hämatopoetische Stammzellen“ existieren bisher drei Richtlinien:<br />
• Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen (1997),<br />
• Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord<br />
Blood) (1999) und<br />
• Richtlinien für die allogene Knochenmarktransplantation mit nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />
(1994).<br />
Durch das Gewebegesetz haben sich wesentliche Än<strong>der</strong>ungen zur Rechtslage <strong>der</strong> Herstellung<br />
und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellen ergeben. Damit ging for-<br />
300
mal auch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage zur Erstellung von Richtlinien durch die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> einher, da mit § 12 TFG eine Verordnungsermächtigung für das<br />
BMG eingeführt wurde und nach § 12a TFG lediglich eine fakultativ ergänzende Richtlinienfeststellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgesehen ist. Beson<strong>der</strong>s zu beachten ist in<br />
diesem Zusammenhang, dass aus Knochenmark hergestellte Blutstammzellen dem Regelungsbereich<br />
des Transplantationsgesetzes (TPG) zugeordnet wurden, während periphere<br />
Blutstammzellen und Nabelschnurstammzellen weiterhin dem TFG unterfallen.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte 2008 beschlossen, die bisherige Richtlinientätigkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in diesem Bereich fortzuführen. Der dazu eingerichtete<br />
Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr.<br />
Gerhard Ehninger trat im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammen; Vertreter des<br />
Paul-Ehrlich-Instituts sind in die Richtlinienkonzeption und -erarbeitung eingebunden.<br />
Es wird angestrebt, die gesetzlich vorgegebene Trennung <strong>der</strong> Regelungen für Knochenmark<br />
einerseits und periphere Blutstammzellen und Nabelschnurzellen an<strong>der</strong>erseits im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien mit dem Ziel eines sinnvollen medizinischen Handelns zusammenzuführen.<br />
Der Richtlinienauftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> soll hierbei möglichst<br />
breit ausgefüllt werden. Zugleich sollen die fachlichen Standards (sog. „Gute fachliche<br />
Praxis“ bzw. „Gute Herstellungspraxis“) festgelegt bzw. entsprechend den Vorgaben <strong>der</strong><br />
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) und <strong>der</strong> TPG-Gewebeverordnung<br />
wie<strong>der</strong>geben werden. Angesichts des sehr komplexen Rechtsrahmens soll<br />
<strong>der</strong> Regelungstext um einen Kommentar ergänzt werden, um das Verständnis <strong>der</strong><br />
Rechtslage zu erleichtern und die Möglichkeiten einer Optimierung <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
gelten<strong>der</strong> Regelungen zu beleuchten. Die Anhörung <strong>der</strong> Fachkreise zum Richtlinienentwurf<br />
soll in Kürze eingeleitet werden.<br />
5.3 Fortpflanzungsmedizin<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
5.3.1 Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />
Für wichtige Bereiche <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin besteht eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit,<br />
die nur durch ein Handeln des Gesetzgebers beseitigt werden kann. Dies<br />
wurde exemplarisch deutlich bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinie zur Durchführung<br />
<strong>der</strong> assistierten Reproduktion im Jahr 2006 und bei <strong>der</strong> Diskussion des Regierungsentwurfs<br />
für ein Gewebegesetz mit den arzneimittelrechtlich geprägten Regelungen<br />
für den Umgang mit menschlichen Keimzellen. Durch die Verteilung wesentlicher<br />
Regelungen auf diverse Gesetze wie das Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz,<br />
das Strafgesetzbuch und – bedingt durch das Gewebegesetz – das Transplantations- und<br />
das Arzneimittelgesetz sowie auf untergesetzliche Regelungen ist die Orientierung für<br />
den in <strong>der</strong> Praxis tätigen Arzt erheblich erschwert worden. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />
wäre die Bündelung dieser Regelungsinhalte in einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz<br />
wünschenswert.<br />
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober <strong>2010</strong> für die laufende<br />
Legislaturperiode keine gesetzgeberischen Vorhaben für diesen Bereich angekündigt.<br />
Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass <strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong><br />
301
<strong>Bundesärztekammer</strong> im Dezember 2007 eingerichtete Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong><br />
Reproduktionsmedizin“ beim Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats vor dem Hintergrund<br />
straf-, zivil-, medizin- und ggf. auch sozialrechtlicher Fragen eine eigene Ausarbeitung<br />
erstellt, die alle wesentlichen Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin in <strong>der</strong> notwendigen<br />
Tiefe und Klarheit aufzeigt, um sie dauerhaft tragfähigen – nicht zuletzt gesetzgeberischen<br />
– Lösungen zuzuführen.<br />
Im Berichtszeitraum haben <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Heribert<br />
Kentenich einmal und die vier Unterarbeitsgruppen zu den Bereichen „Embryonenschutzrechtliche<br />
Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“, „Sozialrechtliche Fragen“ und<br />
„Forschungspolitische Fragen“ teilweise mehrmals getagt.<br />
Die Arbeiten an dem Papier „Forschungspolitische Fragen“ sind abgeschlossen. Das Papier<br />
soll als Entwurf dem Fe<strong>der</strong>führenden des AK „Hochschulmedizin“, Prof. Dr. Heyo<br />
Kroemer, zur weiteren Befassung zugeleitet werden. Darüber hinaus kann die Ausarbeitung<br />
auch als persönliches Autorenpapier <strong>der</strong> Verfasser veröffentlicht und in die Diskussion<br />
<strong>der</strong> Fachkreise gegeben werden.<br />
Auch die Arbeiten <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe „Sozialrechtliche Fragen“ wurden vorerst beendet,<br />
da sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag zu den Finanzierungsfragen <strong>der</strong> assistieren Reproduktion<br />
u. a. im „Ulmer Papier“ positioniert hat. Die darüber hinaus von <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppe<br />
beratenen Fragen <strong>der</strong> Qualitätssicherung werden <strong>der</strong>zeit von einer Arbeitsgruppe<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführerkonferenz <strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein bearbeitet (siehe Kapitel 5.3.3.), so dass die Ergebnisse<br />
dieser Befassung abzuwarten sind.<br />
Der Arbeitskreis wird im kommenden Jahr seine Arbeit insbeson<strong>der</strong>e in den Unterarbeitsgruppen<br />
„Embryonenschutzrechtliche Fragen“ und „Familienrechtliche Fragen“<br />
fortsetzen.<br />
5.3.2 Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“<br />
Die Diskussion über gesetzliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin wurde wesentlich<br />
durch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.07.<strong>2010</strong> zur<br />
Präimplantationsdiagnostik (PID) belebt. In seinem Urteil hat <strong>der</strong> BGH einen Arzt freigesprochen,<br />
<strong>der</strong> in den Jahren 2005 und 2006 Paaren, die ein hohes Risiko für eine<br />
schwere genetische Störung ihrer Kin<strong>der</strong> aufwiesen, mit Hilfe <strong>der</strong> In-vitro-Fertilisation<br />
zur Geburt von Kin<strong>der</strong>n verholfen hat. An <strong>der</strong> nicht mehr totipotenten Zelle hatte er vor<br />
<strong>der</strong> Übertragung in die Gebärmutter eine genetische Untersuchung <strong>der</strong> Embryonen<br />
durchgeführt und dabei nur diejenigen Embryonen in den Mutterleib transferiert, die<br />
den untersuchten Gendefekt nicht aufwiesen. Bis zu dem Urteil des BGH erschien die<br />
PID nach oft vertretener Auffassung durch das Embryonenschutzgesetz unzulässig. Der<br />
BGH stellte hingegen fest, das Embryonenschutzgesetz enthalte hierfür keine Verbotsnorm.<br />
Es liegt deshalb nun am Gesetzgeber, für die PID einen Regelungsrahmen zu setzen.<br />
Um die Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> möglichst zeitnah in die politischen Beratungen<br />
über einen möglichen Regelungsrahmen zur PID im Speziellen und zur Fortpflanzungsmedizin<br />
im Allgemeinen einbringen zu können, wurde in <strong>der</strong> Sitzung des Arbeits-<br />
302
kreises „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ im September <strong>2010</strong> die Arbeitsgruppe<br />
„Memorandum zur PID“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Hermann Hepp<br />
eingesetzt. Der Auftrag und das Arbeitsziel <strong>der</strong> Gruppe wurden Anfang November <strong>2010</strong><br />
in einem Gespräch des Präsidenten und des Vizepräsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba,<br />
und Prof. Dr. Hepp, als weiterer Vorstandsvertreter des Wissenschaftlichen Beirats, ausdrücklich<br />
begrüßt und bekräftigt.<br />
Das geplante Memorandum, welches in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger<br />
gerichtet sein soll, wird sich insbeson<strong>der</strong>e mit Optionen zur Ausgestaltung einer<br />
gesetzlichen Regelung zur PID und zu Fragen des ethischen und rechtlichen Status des<br />
Embryos befassen. Dabei sollen auch die Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtslage,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Pränataldiagnostik, und die Unübersichtlichkeit <strong>der</strong><br />
auf mehrere Spezialgesetze verteilten Regelungen dargestellt werden, um die Notwendigkeit<br />
umfassen<strong>der</strong> und kongruenter Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz<br />
zu verdeutlichen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Regelungsvorschläge zur PID wird sich <strong>der</strong> Entwurf<br />
des Memorandums an den „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“<br />
aus dem Jahr 2000 anlehnen.<br />
Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe in rascher Abfolge am 29.11.<strong>2010</strong>,<br />
03.12.<strong>2010</strong> und 22.12.<strong>2010</strong> getagt. Die weit fortgeschrittenen Arbeiten sollen im ersten<br />
Quartal 2011 abgeschlossen sein. Der Entwurf des Memorandums soll dann dem Vorstand<br />
des Wissenschaftlichen Beirats und – nach dessen Befassung in einer für den<br />
24.01.2011 geplanten Son<strong>der</strong>sitzung – dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung<br />
vorgelegt werden.<br />
5.3.3 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin<br />
Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Schleswig-Holstein ein Konzept sowohl zu inhaltlichen wie zu strukturellen Fragen <strong>der</strong><br />
Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin (siehe Kapitel 12.1.1).<br />
5.4 Gendiagnostikgesetz<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Ungeachtet <strong>der</strong> weitgehend einhellig vorgetragenen Kritik <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise<br />
trat das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz –<br />
GenDG, siehe Bundesgesetzblatt 2009 (1); 50: 2529-38, v. 04.08.2009) am 1. Februar <strong>2010</strong><br />
in Kraft.<br />
In <strong>der</strong> Folge wurde u. a. die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 GenDG<br />
beim Robert Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt die Möglichkeit,<br />
zwei Sachverständige im Gaststatus in das Gremium zu entsenden, und benannte<br />
Prof. Dr. Peter Propping, Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> des AK „Gendiagnostikgesetz“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats, und als seinen Stellvertreter Prof. Dr. Wolfgang Vogt, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des AK „Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“.<br />
303
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen des GenDG<br />
Ärzte und Patienten durch eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung genetischer<br />
Untersuchungen in weiten Bereichen erheblich belastet, ohne dass davon positive qualitative<br />
Effekte für die Versorgung ausgingen. Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> 113. Deutsche<br />
Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden den Gesetzgeber aufgefor<strong>der</strong>t, dringend Nachbesserungen<br />
am GenDG vorzunehmen (vgl. Drucksache V-107). Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Problematik<br />
erschien im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> von Hübner/Pühler verfasste Beitrag „Das<br />
Gendiagnostikgesetz – neue Herausfor<strong>der</strong>ungen im ärztlichen Alltag“ in <strong>der</strong> Zeitschrift<br />
Medizinrecht (MedR).<br />
Zwar ist mit <strong>der</strong> Festlegung des Arztvorbehalts bei <strong>der</strong> genetischen Beratung vor und<br />
nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte eine wichtige For<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft berücksichtigt worden, ebenso wie mit <strong>der</strong> Verankerung eines<br />
Rechts auf Nichtwissen und Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme an genetischen Untersuchungen.<br />
Auch kann <strong>der</strong> Entscheidung des Gesetzgebers, die genetische Forschung vom Anwendungsbereich<br />
des Gesetzes auszunehmen, zugestimmt werden, da die geltende<br />
Rechtsordnung, insbeson<strong>der</strong>e die Datenschutzgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n sowie die<br />
Befassung von Ethikkommissionen, einen umfangreichen Schutz von Patienten und<br />
Probanden vor möglichen Gefahren gewährleisten.<br />
Eine wesentliche, durch die breite Kritik <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, in den parlamentarischen Beratungen erzielte Än<strong>der</strong>ung im Gesetzestext<br />
betrifft die Pflichtakkreditierung für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen.<br />
Durch die geltenden Vorschriften <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV) im Allgemeinen und die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
in medizinischen Laboratorien im Speziellen ist die Qualitätssicherung<br />
bereits gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist als erfolgreiches Ergebnis des Engagements<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung anzusehen, dass die ursprünglich im Regierungsentwurf<br />
für ein Gendiagnostikgesetz vorgesehene Akkreditierung nicht weiter verfolgt<br />
wurde. Infolge dieser gesetzlichen Regelungen wurden die Mitte 2009 begonnenen<br />
Arbeiten am Speziellen Teil „Gendiagnostik“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Richtlinien für<br />
die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen intensiv weitergeführt.<br />
Die Geschäftsführung zu diesem Arbeitskreis wird vom Dezernat 3 wahrgenommen;<br />
Dezernat 6 ist an den Sitzungen beteiligt. Vor diesem Hintergrund bleibt unverständlich,<br />
warum die beim Robert Koch-Institut angesiedelte GEKO daran festhält, auf<br />
<strong>der</strong> Basis des § 23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG eine eigenständige Richtlinie zur Qualitätssicherung<br />
zu erlassen. Vielmehr steht zu befürchten, dass ein unabgestimmtes Nebeneinan<strong>der</strong><br />
dieser Regelungen zu einer Verunsicherung <strong>der</strong> Normunterworfenen führen kann.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft ist auch <strong>der</strong> sehr weit gefasste Anwendungsbereich des<br />
GenDG äußerst problematisch. Dieser umfasst sowohl diagnostische genetische Untersuchungen<br />
als auch prädiktive genetische Untersuchungen am Menschen einschließlich<br />
<strong>der</strong> auf die Feststellung genetischer Eigenschaften gerichteten Analyse <strong>der</strong> Genprodukte<br />
sowie alle wesentlichen Bereiche, in denen solche Untersuchungen Auswirkungen<br />
haben könnten. Dies betrifft neben dem medizinischen Bereich u. a. genetische<br />
Untersuchungen zur Klärung <strong>der</strong> Abstammung, genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich<br />
o<strong>der</strong> genetische Untersuchungen im Arbeitsleben. Deshalb richten<br />
sich zahlreiche Bestimmungen darauf, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen<br />
und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Ana-<br />
304
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
lysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen, um eine potenzielle<br />
Benachteiligung aufgrund genetischer Eigenschaften zu verhin<strong>der</strong>n. Diese<br />
Ziele sollen u. a. durch den Arztvorbehalt gemäß § 7 GenDG in Verbindung mit den Regelungen<br />
für die Einwilligung (§ 8 GenDG), die Aufklärung (§ 9 GenDG) und die genetische<br />
Beratung (§ 10 GenDG) sowie die Mitteilung <strong>der</strong> Ergebnisse genetischer Untersuchungen<br />
und Analysen (§ 11 GenDG) jeweils durch die verantwortliche ärztliche Person<br />
gemäß § 3 Nr. 5 GenDG erreicht werden.<br />
Ob insbeson<strong>der</strong>e diagnostische genetische Untersuchungen einer so detailreichen Regelung<br />
mit einer schriftlichen Einwilligung zur Untersuchung bedürfen, wie sie im<br />
GenDG bestimmt ist, scheint angesichts ihres Verbreitungsgrades als Standardmethode<br />
und <strong>der</strong> breiten Akzeptanz durch die Betroffenen mehr als fraglich. Durch die Regelungen<br />
des Gesetzes unterliegen Teile <strong>der</strong> klinisch-chemischen und <strong>der</strong> pathologischen Diagnostik,<br />
die auf die Untersuchung von Genprodukten gerichtet sind, dem GenDG. Dies<br />
führt im diagnostischen Alltag zu erheblichen Problemen und weiterem bürokratischen<br />
Aufwand. Da sich auch gar nicht immer eindeutig feststellen lässt, ob eine Untersuchung<br />
in einem bestimmten Fall dem GenDG unterliegt, können erhebliche Probleme<br />
resultieren, zumal <strong>der</strong> Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzesvorschriften strafbewehrt<br />
ist. Es wäre sachgerechter, diagnostische genetische Untersuchungen vom Anwendungsbereich<br />
des GenDG auszunehmen. Demgegenüber kommt prädiktiven genetischen<br />
Untersuchungen im engeren humangenetischen Sinn unzweifelhaft ein Schutzbedarf<br />
zu, welcher durch das GenDG gewährleistet wird.<br />
Das GenDG enthält trotz <strong>der</strong> im Gesetzgebungsverfahren wie<strong>der</strong>holt vorgetragenen Einwände<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft aber weitere Regelungen, die aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
bedenklich sind. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e die weit in das ärztliche Berufsrecht hineinreichenden<br />
Regelungen zur Festlegung <strong>der</strong> Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung sowie zur Feststellung des allgemein<br />
anerkannten Stands von Wissenschaft und Technik. Diese lassen zum Teil die verfassungsrechtlich<br />
garantierten Zuständigkeiten außer Acht. So hat die GEKO im November<br />
<strong>2010</strong> ein Anhörungsverfahren zum „Entwurf einer Richtlinie über Qualifikation und Inhalte<br />
<strong>der</strong> genetischen Beratung“ gemäß § 23 Abs. 2 GenDG durchgeführt. Diese Richtlinie<br />
soll Anfang 2011 in Kraft treten; sie spezifiziert die gemäß § 27 Abs. 4 GenDG in Verbindung<br />
mit § 7 Abs. 3 GenDG ab dem 01.02.2012 nachzuweisenden Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die ärztliche Qualifikation zur genetischen Beratung. Aus Sicht <strong>der</strong> beteiligten Dezernate<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – neben dem fe<strong>der</strong>führenden Dezernat VI insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Dezernate I und II sowie die Rechtsabteilung – ist es höchst problematisch, dass<br />
durch das GenDG neben <strong>der</strong> berufsrechtlich verankerten ärztlichen Fort- und Weiterbildung<br />
eine „dritte Säule“ <strong>der</strong> ärztlichen Qualifikation etabliert wird. Wesentliche, die ärztliche<br />
Berufsausübung betreffende Regelungen, die im Umkehrschluss aus Art. 74 Abs. 1<br />
Nr. 19 Grundgesetz <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Landesgesetzgeber unterliegen und somit bundesweit<br />
eindeutig den jeweiligen Ärztekammern zugeordnet sind, werden damit durch<br />
die GEKO erarbeitet.<br />
Ein wesentlicher Grund für die vom Gesetz gefor<strong>der</strong>te Qualifikation zur genetischen Beratung<br />
ist die oben angesprochene breite Definition <strong>der</strong> genetischen Diagnostik, die zu<br />
einem erheblichen zusätzlichen Bedarf an genetischer Beratung führt. Wenn diagnostisch<br />
genetische Untersuchungen, insbeson<strong>der</strong>e auch auf Genproduktebene, aus dem<br />
Gesetz herausgenommen würden, verbliebe im medizinischen Kontext im Wesentli-<br />
305
chen nur die genetische Beratung vor prädiktiver Diagnostik. Dafür müsste keine zusätzliche<br />
Beratungsqualifikation eingeführt werden, weil dies von den Fachärzten für<br />
Humangenetik geleistet werden könnte.<br />
Die Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Umsetzung des GenDG zeigen sich beispielsweise bei dem<br />
vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktuell vorgelegten „Beschlussentwurf<br />
über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>richtlinien: Anpassung des Erweiterten Neugeborenenscreenings<br />
an das Gendiagnostikgesetz“. Der G-BA hat sich in seinem Richtlinienentwurf<br />
insbeson<strong>der</strong>e von dem Ziel leiten lassen, eine qualifizierte Früherkennung von angeborenen<br />
Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die <strong>der</strong>en<br />
körperliche und geistige Entwicklung gefährden, zu gewährleisten und ggf.<br />
unverzüglich eine Therapieeinleitung zu ermöglichen. Zudem soll die Richtlinie praktikabel<br />
bleiben und die bisherigen positiven Erfahrungen aus <strong>der</strong> Praxis berücksichtigen.<br />
Allerdings lässt sich dieses Ziel nur schwer mit den sehr komplexen Verfahrensregelungen<br />
des GenDG in Einklang bringen.<br />
Auch die artifizielle Unterteilung <strong>der</strong> pränatalen Diagnostik in eine genetische pränatale<br />
Diagnostik mit Regelungen im GenDG einerseits und eine nichtgenetische pränatale Diagnostik<br />
an<strong>der</strong>erseits, die gesetzlich weitgehend ungeregelt ist, erscheint aus ärztlicher<br />
Sicht weiterhin wenig sinnvoll.<br />
Die Ärzteschaft tritt vor diesem Hintergrund mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
an Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich<br />
für die Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter<br />
Beachtung <strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />
5.5 Psychotherapie<br />
5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />
Die Aufgabe des gemeinsam von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />
(BPtK) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getragenen Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie<br />
(WBP) besteht in <strong>der</strong> nach § 11 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vorgesehenen<br />
gutachterlichen Beratung von Behörden zur Frage <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />
von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren, die maßgeblichen Einfluss<br />
bei <strong>der</strong> staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten hat. Zum an<strong>der</strong>en befasst sich<br />
<strong>der</strong> Beirat mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus<br />
greift <strong>der</strong> WBP aus eigener Initiative bestimmte Fragen <strong>der</strong> Psychotherapieforschung<br />
auf.<br />
Die Arbeit des Beirats <strong>der</strong> dritten Amtsperiode (2009 - 2013) erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> BPtK geschlossenen Vereinbarung vom<br />
November 2003 (Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267) sowie <strong>der</strong>en Ergänzung vom<br />
März 2009 (Dtsch Arztebl 2009; 106: A 730/B 622/C 606). Letztere bestimmt, dass die<br />
Geschäftsstelle für die dritte Amtsperiode des Beirats bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt<br />
ist und danach mit Beginn einer jeden neuen Amtsperiode zur jeweils an<strong>der</strong>en<br />
Vertragspartei wechselt.<br />
306
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie fünf ganztägige Sitzungen<br />
durchgeführt. Alternierende Vorsitzende des Beirats sind Prof. Dr. Manfred Cierpka,<br />
Heidelberg, und Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum. Im Berichtszeitraum<br />
übernahm turnusgemäß Prof. Dr. phil. Schulte den Vorsitz. Beratungsthemen waren<br />
insbeson<strong>der</strong>e eine Weiterentwicklung des Methodenpapiers des WBP, die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Psychotherapieforschung und die Operationalisierung psychotherapeutischer Verfahren<br />
und Methoden. Zur vertieften Befassung mit einzelnen Themen hat <strong>der</strong> WBP Arbeitsgruppen<br />
gebildet.<br />
Unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil. Schulte tagte im Berichtszeitraum vier Mal eine<br />
Arbeitsgruppe zur Operationalisierung von Psychotherapieverfahren. Ziel <strong>der</strong> Beratungen<br />
ist die Entwicklung von Beschreibungen psychotherapeutischer Verfahren und<br />
Methoden und eines Leitfadens, <strong>der</strong> das Vorgehen für die Zuordnung von Wirksamkeitsstudien<br />
zu einzelnen Psychotherapieverfahren o<strong>der</strong> -methoden bzw. für die Unterscheidung<br />
zwischen verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren o<strong>der</strong> Methoden beschreibt.<br />
Experimentelle Studien zur Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren und -methoden<br />
sind mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Wie bereits in<br />
seiner ersten Amtsperiode setzt sich <strong>der</strong> WBP daher für eine verstärkte För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Psychotherapieforschung ein. Der WBP <strong>der</strong> dritten Amtsperiode hat daher in Kontinuität<br />
seiner bisherigen Aktivitäten zur Forschungsför<strong>der</strong>ung eine Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
um eine neue Initiative zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapieforschung einzuleiten.<br />
Zu diesem Zweck hat <strong>der</strong> WBP ein Memorandum zur Intensivierung und Verstetigung<br />
<strong>der</strong> Evaluationsforschung in <strong>der</strong> Psychotherapie verabschiedet, das dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit zugeleitet wurde. Das Memorandum diente als Diskussionsgrundlage<br />
für ein Gespräch im Ministerium im Dezember <strong>2010</strong> zu Forschungsbedarf und<br />
Möglichkeiten für die Forschungsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Psychotherapie. Zur vertieften Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit Fragen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapieforschung ist für 2011 die<br />
Durchführung einer Konsultationssitzung mit verschiedenen die Forschung för<strong>der</strong>nden<br />
Institutionen geplant.<br />
Eine weitere Arbeitsgruppe (Fe<strong>der</strong>führung: Prof. Dr. phil. Siegfried Gauggel, Aachen)<br />
bereitete Kriterien für eine Berücksichtigung von experimentellen Einzelfallstudien als<br />
Wirksamkeitsnachweis für Psychotherapieverfahren und -methoden vor, die im September<br />
<strong>2010</strong> durch den WBP verabschiedet wurden. Sie wurden in Version 2.8 des Methodenpapiers<br />
berücksichtigt, wie im nachfolgenden Absatz beschrieben.<br />
Der WBP hat im Berichtszeitraum seine Verfahrensregeln zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Anerkennung von Methoden und Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie weiterentwickelt<br />
und im September <strong>2010</strong> eine Modifikation des Methodenpapiers beschlossen.<br />
Die Weiterentwicklung (Version 2.8) betrifft die Kriterien des WBP bei <strong>der</strong> Berücksichtigung<br />
von experimentellen Einzelfallstudien bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden. Danach ist vorgesehen,<br />
dass für den Wirksamkeitsnachweis pro Anwendungsbereich eine Gruppenstudie durch<br />
mindestens fünf experimentelle Einzelfallstudien ersetzt werden kann, die von mindestens<br />
zwei unabhängigen Forschergruppen/Einrichtungen/Institutionen stammen. Weitere<br />
Kriterien für die Berücksichtigung von Einzelfallstudien sind, dass in ihnen ein systematischer<br />
Zusammenhang zwischen Intervention und Effekt nachgewiesen wurde<br />
(z. B. über Messung einer ausreichend langen, stabilen Baseline) und sie, soweit an-<br />
307
wendbar, die im Methodenpapier beschriebenen allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien<br />
erfüllen. Einschlägige Fachgesellschaften und -verbände wurden über die Veröffentlichung<br />
von Version 2.8 des Methodenpapiers informiert.<br />
Im Berichtszeitraum befasste sich <strong>der</strong> WBP mit einem Verfahren um die staatliche Anerkennung<br />
eines Ausbildungsinstituts für Gesprächspsychotherapie für die Ausbildung<br />
von Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor dem Oberverwaltungsgericht<br />
Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Az. 13 A 5238/04). Das zuständige Landesprüfungsamt<br />
hatte dem Ausbildungsinstitut die staatliche Anerkennung unter Hinweis auf die<br />
fehlende wissenschaftliche Anerkennung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie zur Anwendung<br />
bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen durch den WBP verweigert. Das OVG NRW hat nunmehr<br />
am 19.08.<strong>2010</strong> entschieden, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuweisen.<br />
Somit besteht keine Verpflichtung zur staatlichen Anerkennung des o. g. Ausbildungsinstituts<br />
für Gesprächspsychotherapie für die Ausbildung von Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten.<br />
Während des Gerichtsverfahrens hat <strong>der</strong> WBP gegenüber dem<br />
OVG NRW mehrfach seine Einschätzung zu Schriftsätzen <strong>der</strong> Klägerseite geäußert.<br />
Bisher hat <strong>der</strong> WBP zu folgenden Psychotherapieverfahren Gutachten bzw. Stellungnahmen<br />
erstellt und veröffentlicht:<br />
• Stellungnahme zur Systemischen Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2009; 106(5): A 208-<br />
10 [30.01.2009]).<br />
• Interpersonelle Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103(38): A 2492-94 [22.09.2006])<br />
• Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Dtsch Arztebl 2006;<br />
103(37): A 2417-19 [15.09.2006])<br />
• Hypnotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103(21): A 1481-83 [26.05.2006])<br />
• Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen (Dtsch<br />
Arztebl 2005; 102(1/2): A 73-5 [10.01.2005]); Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />
30.06.2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105(33): A 1752 [15.08.2008])<br />
• Stellungnahme zur Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
(Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 367-8 [06.02.2004])<br />
• Psychodramatherapie (Dtsch Arztebl 2001; 98(6): A 348-51 [09.02.2001])<br />
• Neuropsychologische Therapie (Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2188-9 [18.08.2000]);<br />
Gutachtenergänzung vom 31.01.2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105(13): A 702<br />
[28.03.2008])<br />
• Gesprächspsychotherapie, Gutachten zum Erstantrag (Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2):<br />
A 61-2 [10.01.2000]); Gutachten zum Nachantrag (Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 3047-<br />
48 [08.11.2002])<br />
• Systemische Therapie, Gutachten 2000 (Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 60-3<br />
[10.01.2000]); Gutachten zum Neuantrag 2008 (Dtsch Arztebl 2009; 106(5): A 208/B<br />
176/C 168 [30.01.2009])<br />
Sämtliche Veröffentlichungen des WBP sind unter <strong>der</strong> gremieneigenen Internetadresse<br />
(www.wbpsychotherapie.de) abrufbar.<br />
Es besteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe von WBP und Gemeinsamem Bundesausschuss<br />
(G-BA), um über angemessene Anpassungen <strong>der</strong> Regelungen des Bewertungsverfahrens<br />
bei<strong>der</strong> Gremien zu beraten. Hierbei erkennen WBP und G-BA an, dass ihre<br />
jeweiligen Vorgehensweisen zur Beurteilung von Verfahren und Methoden <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
unterschiedlichen Zwecken dienen und daher teilweise unterschiedlichen Kri-<br />
308
terien folgen müssen. Dessen ungeachtet bestehen in den jeweiligen Vorgehensweisen<br />
Gemeinsamkeiten. Daher streben beide Gremien eine Zusammenarbeit an, die sich in<br />
<strong>der</strong> koordinierten Durchführung systematischer Literaturrecherchen gemäß einem zwischen<br />
G-BA und WBP geschlossenen Rahmenvertrag sowie in <strong>der</strong> gemeinsamen Verwendung<br />
von Studienextraktionsbögen nie<strong>der</strong>schlagen soll. Die gemeinsame Arbeitsgruppe<br />
befasste sich im Berichtszeitraum insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Operationalisierung<br />
psychotherapeutischer Verfahren als Kriterien für die Zuordnung von Studien zu Verfahren,<br />
auch im Rahmen <strong>der</strong> im Jahr 2009 begonnenen, laufenden Überprüfung <strong>der</strong><br />
psychotherapeutischen Richtlinienverfahren durch den G-BA.<br />
5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie und <strong>der</strong> Bedarfsplanungs-<br />
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen gemäß § 91 Abs. 5<br />
SGB V zu geplanten Än<strong>der</strong>ungen von Richtlinien des G-BA unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />
ärztlichen Mitglie<strong>der</strong> des WBP erarbeitet:<br />
• Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 14.01.2011 zum Beschlussentwurf des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie:<br />
Präzisierung <strong>der</strong> Indikation „Abhängigkeit von Alkohol, Drogen o<strong>der</strong> Medikamenten“.<br />
Die Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
page.asp?his=0.7.5598.<br />
5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />
ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
Im Berichtszeitraum fanden im Rahmen des Jour Fixe <strong>der</strong> Vorstandsbeauftragten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> für Fragen <strong>der</strong> Psychotherapie, Dr. Cornelia Goesmann, zwei Treffen<br />
mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
statt. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte wurden insbeson<strong>der</strong>e das Forschungsgutachten<br />
zum Psychotherapeutengesetz (vgl. Kapitel 5.5.4) und die Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beraten. Zum letztgenannten Thema wurden<br />
die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapeuten ausführlich über die aktuelle Konzeption<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine GOÄ-Novelle informiert. Die darin vorgesehene leistungsdifferenzierte<br />
Darstellung <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />
Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, haben alle ärztlichen<br />
Vertreter <strong>der</strong> Verbände nachdrücklich begrüßt.<br />
Psychiatrische Institutsambulanzen<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Der GKV-Spitzenverband hat entsprechend § 118 Abs. 2 SGB V mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG) und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem<br />
Vertrag die Gruppe psychisch Kranker zu benennen, die wegen <strong>der</strong> Art, Schwere<br />
o<strong>der</strong> Dauer ihrer Erkrankung <strong>der</strong> ambulanten Behandlung durch Psychiatrische Insti-<br />
309
tutsambulanzen (PIA) bedürfen. Mit dem Sprecherrat wurden die Folgen <strong>der</strong> Kündigung<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Vereinbarung im Sommer 2009 durch die KBV und die folgenden<br />
Neuverhandlungen zwischen den Vertragspartnern thematisiert. Die Zielsetzung<br />
<strong>der</strong> Verhandlungspartner, die Vorgaben zu den von den PIA behandelbaren<br />
Patientengruppen mit schwerem bzw. chronischem Verlauf zu präzisieren, wurde<br />
grundsätzlich begrüßt. Da es den Vertragspartnern gelang, mit einer zum 01.07.<strong>2010</strong> in<br />
Kraft getretenen Vereinbarung eine Grundlage zum Fortbestand <strong>der</strong> PIA zu schaffen,<br />
wurde kein weiterer politischer Handlungsbedarf für die <strong>Bundesärztekammer</strong> gesehen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die lokale Umsetzung dieser Vereinbarung weiterhin kritisch<br />
beobachten.<br />
Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Bereich „Psychische Gesundheit“<br />
Eine Sprecherin <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
vertrat die <strong>Bundesärztekammer</strong> 2008 im Rahmen einer EU-High-Level-Konferenz zum<br />
Thema „Together for Mental Health and Wellbeing“. Die Folgeaktivitäten <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission im Bereich „Mental Health“ – insbeson<strong>der</strong>e die Folgekonferenzen in<br />
Madrid und Lissabon <strong>2010</strong> – wurden mit dem Sprecherrat auf <strong>der</strong>en berufspolitische Relevanz<br />
hin geprüft. Prioritär von den ärztlichen Psychotherapeuten zu bearbeitende Themenfel<strong>der</strong><br />
wurden hierbei nicht identifiziert.<br />
Zukünftige Positionierung <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie<br />
Im Jour Fixe wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Aktivitäten <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
ärztlicher psychotherapeutischer Verbände informiert, die spezifische Rolle <strong>der</strong><br />
ärztlichen Psychotherapie in <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit zu akzentuieren. Gleichzeitig informierte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> über eine im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Versorgungsforschung“ geplante Ausschreibung zur „Evaluation<br />
<strong>der</strong> spezifischen Rolle <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie“.<br />
Korrektur <strong>der</strong> Definition „Psychotherapeut“ nach § 28 Abs. 3 SGB V<br />
Es wurde vereinbart, seitens <strong>der</strong> Ständigen Konferenz und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
künftig auf die unterschiedlichen Kompetenzen von psychologischen Psychotherapeuten<br />
und ärztlichen Psychotherapeuten hinzuweisen. Insbeson<strong>der</strong>e ist darauf zu achten,<br />
dass <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ in <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht synonym zum Begriff<br />
„Psychologischer Psychotherapeut“ verwendet wird. In diesem Kontext wurde die Notwendigkeit<br />
einer korrekten Bezeichnung <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> psychologischen Psychotherapeuten<br />
herausgestellt. Auch eine Überarbeitung <strong>der</strong> missverständlichen Klammerdefinition<br />
in § 28 Abs. 3 SGB V, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ als Synonym für<br />
„Psychologischer Psychotherapeut und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut“ verwendet<br />
wird, wurde als berufspolitische Zielsetzung identifiziert. Dies führte u. a. zu <strong>der</strong><br />
Verabschiedung einer entsprechenden, vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegten,<br />
Entschließung (Drucksache V-16) auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden.<br />
310
Psychosoziale Notfallversorgung<br />
Der Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz wurde durch eine Vertreterin des zuständigen<br />
Dezernats über die Ergebnisse <strong>der</strong> Konsensuskonferenz „Qualitätsstandards und Leitlinien<br />
zur psychosozialen Notfallversorgung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr in Deutschland“ informiert<br />
(vgl. Kapitel 3.9.5). Auf Gestaltungsmöglichkeiten für die psychotherapeutisch<br />
tätigen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen <strong>der</strong> regionalen Umsetzung dieser Leitsätze<br />
wurde hingewiesen.<br />
Grunddaten <strong>der</strong> KBV zur ärztlichen Versorgung in Deutschland<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Als ein Ergebnis <strong>der</strong> Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />
ärztlicher psychotherapeutischer Verbände konnte im Berichtszeitraum eine modifizierte<br />
Darstellung <strong>der</strong> psychotherapeutisch tätigen Ärzte in den Grunddaten <strong>der</strong> KBV<br />
zur ärztlichen Versorgung in Deutschland (Stand 31.12.2009) erreicht werden (vgl.<br />
http://www.kbv.de/themen/125.html). Danach sind 11.525 Ärztinnen und Ärzte gemäß<br />
<strong>der</strong> Psychotherapie-Vereinbarung zur psychotherapeutischen Versorgung befähigt.<br />
Diese erhebliche Zahl veranschaulicht die Bedeutung ärztlicher Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten auch im Vergleich zu den 16.467 Psychologischen Psychotherapeuten<br />
und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen.<br />
5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung Psychologischer<br />
Psychotherapeuten<br />
2009 wurde ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes Forschungsgutachten<br />
zur möglichen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />
(PP) und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) von einer Forschergruppe<br />
um Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Institut für Psychosoziale Medizin<br />
und Psychotherapie des Universitätsklinikums Jena, vorgelegt.<br />
Im Rahmen des Jour Fixe mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer<br />
Verbände wurden die Ergebnisse sowie die möglichen politischen<br />
Auswirkungen des Gutachtens analysiert. Im Mittelpunkt standen hierbei die Bestrebungen<br />
<strong>der</strong> BPtK, einen „Common Trunk“ <strong>der</strong> Ausbildung zum PP und KJP einzuführen<br />
sowie die intensiven Diskussionen innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit,<br />
entgegen den Empfehlungen des Forschungsgutachtens eine Direktausbildung<br />
zum PP/KJP zu implementieren. Auch wurde eine mögliche sozialrechtliche Kompetenzausweitung<br />
<strong>der</strong> PP und KJP nach § 73 Abs. 2 Satz 2 SGB V auf medizinische Belange<br />
(z. B. Medikamentenverordnung, Krankschreibung) diskutiert.<br />
Auch wenn aktuell eine kurzfristige Novellierung des Psychotherapeutengesetzes nicht<br />
zu erwarten ist (vgl. Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung vom 21.10.<strong>2010</strong> zur Kleinen Anfrage<br />
<strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform <strong>der</strong> Ausbildung von Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten [BT-Drs.17/3352]), ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher<br />
psychotherapeutischer Verbände auf kommende politische Diskussionen zur Modifizierung<br />
<strong>der</strong> Ausbildung zum PP und JKP substantiell vorbereitet.<br />
311
5.5.5 Symposium zur Versorgung psychisch kranker alter Menschen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />
Im Oktober 2009 veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin ein Symposium zum<br />
Thema „Versorgung psychisch kranker alter Menschen: Ergebnisse und For<strong>der</strong>ungen an<br />
die Versorgungsforschung“. Die Ergebnisse des Symposiums, das im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative<br />
zur Versorgungsforschung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stattfand, erschienen<br />
im Berichtszeitraum als dritter Band des „Reports Versorgungsforschung“ (siehe dazu<br />
auch Kapitel 5.6).<br />
5.5.6 Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit<br />
Im Rahmen eines geson<strong>der</strong>ten Tagesordnungspunktes hat sich <strong>der</strong> 109. Deutsche Ärztetag<br />
2006 strikt gegen die Diskriminierung von psychisch Kranken gewandt und bekräftigt,<br />
hierzu seinen Beitrag zu leisten. Als Konsequenz hieraus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in seiner 33. Sitzung am 21.05.2006 (Wahlperiode 2003/2007) beschlossen,<br />
sich an dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit als Mitglied zu beteiligen.<br />
Für diese Tätigkeit hat er Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
sowie Dr. Annegret Schoeller vonseiten <strong>der</strong> Geschäftsführung benannt. Das<br />
Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> seelischen<br />
Gesundheit und die Aufklärung über psychische Erkrankungen in <strong>der</strong> Bevölkerung ein,<br />
mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit Menschen mit<br />
psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft.<br />
Als Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch in <strong>der</strong><br />
Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses festes Mitglied. Mittlerweile unterstützen<br />
über 60 Mitgliedsorganisationen das Aktionsbündnis, in dem sich Betroffene und Angehörige<br />
von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Vertreter aus den Bereichen<br />
Medizin, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Politik engagieren. Es bildet ein Netzwerk, das die<br />
seelische Gesundheit nach einem ganzheitlichen Ansatz thematisiert, bei dem die verschiedenen<br />
gesellschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigt werden. Die Partner<br />
des Aktionsbündnisses für Seelische Gesundheit arbeiten als Kooperationsverbund<br />
zusammen, dessen beson<strong>der</strong>e Qualität die Zusammenarbeit vieler Akteure mit ihren<br />
spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen ist.<br />
Das Aktionsbündnis will <strong>der</strong> Öffentlichkeit vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare<br />
und bei frühzeitiger Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind, die jeden<br />
betreffen können. Es will über die Chancen <strong>der</strong> Früherkennung und Prävention informieren<br />
und Menschen ermuntern, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Bündnis will mit<br />
seiner Öffentlichkeitsarbeit über den Wert und auch die Möglichkeiten <strong>der</strong> sozialen und<br />
beruflichen Integration von psychisch erkrankten Menschen informieren und illustrieren,<br />
wie Betroffene und ihre Familien an <strong>der</strong> Gesellschaft positiv teilhaben können. In<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ des Bündnisses arbeitet auch die Vertreterin<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> tagte die Steuerungsgruppe mehrmals. Hauptanlass war, dass sich<br />
das Aktionsbündnis – auf Bitten des Bundesministeriums für Gesundheit – eine Satzung<br />
erarbeitet hat. Die unterschiedlichen Interessen zu konsentieren ist gelungen. Am<br />
312
16.09.<strong>2010</strong> wurde die Satzung, <strong>der</strong>en Erarbeitung fachlich auch von <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet worden war, von <strong>der</strong> Steuerungsgruppe verabschiedet<br />
und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 22.09.<strong>2010</strong> vorgelegt. Die Satzung sieht u. a. vor,<br />
dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin Mitglied <strong>der</strong> Steuerungsgruppe bleibt. Die Satzung<br />
wurde einstimmig angenommen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird weiterhin Projekte des Aktionsbündnisses för<strong>der</strong>n. Sie<br />
beabsichtigt, gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit ein Folgesymposium<br />
„Psychisch kranke Menschen in <strong>der</strong> Arbeitswelt“ voraussichtlich im Jahr<br />
2011 zu veranstalten.<br />
5.6 Versorgungsforschung<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />
verabschiedeten Rahmenkonzepts (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
Rahmenk.pdf) ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung aufgelegt. Im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsberatungen wurde eine Verpflichtungsermächtigung für die Bereitstellung<br />
von jährlichen För<strong>der</strong>mitteln in Höhe von 750.000 Euro über einen Zeitraum<br />
von sechs Jahren erteilt.<br />
Der Deutsche Ärztetag begrüßte das Konzept einer unabhängigen Versorgungsforschung<br />
auf wissenschaftlich hohem Niveau als eine notwendige und realistische Grundlage<br />
zur Fundierung wichtiger zukünftiger Positionsbestimmungen <strong>der</strong> Ärzteschaft. Mit<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung und<br />
die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />
entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />
und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden. Die För<strong>der</strong>initiative will<br />
zudem die Bildung eines funktionsfähigen Netzwerks von Wissenschaftlern, Mittelgebern<br />
und Akteuren im Gesundheitswesen unterstützen.<br />
Zur weiteren Umsetzung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern bestehende<br />
und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige Koordinationsgruppe<br />
Versorgungsforschung“ (SKV) ein. Der Vorsitz wurde Prof. Dr. Dr. h. c.<br />
Peter C. Scriba, München, sowohl für die erste (2005 - 2008) als auch für die zweite<br />
Amtsperiode (2008 - 2011) übertragen.<br />
2. Amtsperiode <strong>der</strong> SKV (2008 - 2011)<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Die erste Amtperiode <strong>der</strong> SKV endete am 30.06.2008. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte im Juni 2008 die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SKV sowie den Vorsitzenden für weitere<br />
drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
zweiten Amtsperiode ist im Kapitel 13.4.2, S. 573 dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s enthalten<br />
o<strong>der</strong> kann im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung eingesehen<br />
werden.<br />
313
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />
Implementierung von Leitlinien (LL)<br />
2006 2007 2008 2009<br />
Qualitätsverbesserung <strong>der</strong> antithrombotischen Behandlung<br />
von Patienten mit chronischem Vorhofflimmern<br />
Abbildung 1: Vollständig geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von Leitlinien<br />
in den ärztlichen Alltag“<br />
Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006 - 2008/2009)<br />
2005 wurden zum ersten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten zu den Themenfel<strong>der</strong>n<br />
• Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag,<br />
• Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung<br />
auf die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit sowie<br />
• Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen Faktoren (z. B. Berufszufriedenheit, nichtmonetäre<br />
neben monetären Leistungsanreizen) auf die Versorgung (sog. „Physician Factor“)<br />
ausgeschrieben. Insgesamt gingen 171 Projektvorschläge ein. Daraus wurden in einem<br />
zweistufigen Auswahlverfahren 18 Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt.<br />
314<br />
Vollför<strong>der</strong>ung<br />
Implementierung von LL in die med. Versorgung eines regionalen<br />
Tumorzentrums und einer Univ.-Klinik: Bsp. Kolorektales Karzinom<br />
Messbarkeit <strong>der</strong> „de facto“-Compliance<br />
kardiovaskulärer LL und ihrer Determinanten<br />
Leitlinien-Implementierungsstudie Asthma<br />
(L.I.S.A.)<br />
Implikationen für Diabetes-Leitlinien für die ambulante<br />
Versorgung<br />
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />
Implementierung von Leitlinien (LL)<br />
2006 2007 2008 2009<br />
Evaluation <strong>der</strong> Anwendung von Leitlinien zur<br />
Prävention von MRSA<br />
Zuschuss<br />
Implementierung S3-LL Atemwegsinfektionen<br />
(CAPNETZ)<br />
Innovative Umsetzungsstrategien zur Implementierung<br />
<strong>der</strong> LL „Chronische Herzinsuffizienz“<br />
Evaluation eines LL-gestützten Behandlungsmodells<br />
zur Verkürzung <strong>der</strong> Krhs.behandlung<br />
depressiver Patienten<br />
Abbildung 2: Durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von<br />
Leitlinien in den ärztlichen Alltag“
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />
Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />
2006 2007 2008 2009<br />
Versorgungsepidemiologische Auswirkungen des<br />
demographischen Wandels in Meckl.-Vorp.<br />
Typ-1-Diabetes: Einfluss von DRGs u. DPMs auf amb.<br />
und stat. Versorgung v. Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
Zur Wahrnehmung und Bewertung von Leistungsbegrenzung<br />
und IGe-Leistungen in Arztpraxen<br />
DMP Diabetes Typ 2: Einschluss- und Umsetzungsqualität<br />
Vollför<strong>der</strong>ung Zuschuss<br />
Abbildung 3: Vollständig bzw. durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss<br />
<strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung<br />
und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit“<br />
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> Projekte<br />
Arztseitige Faktoren („Physician Factor“)<br />
2006 2007<br />
Anreize für die Nie<strong>der</strong>lassung<br />
von Ärzten<br />
2008 2009<br />
Qualität des Arbeitslebens von Klinikärzten –<br />
Wechselwirkung zur Patientenversorgung<br />
Karriere- und Lebensplanung in <strong>der</strong> Medizin (KuLM-Studie)<br />
Berufseinstiegsprobleme und -ausstiegstendenzen bei Absolventen des<br />
Medizinstudiums im Ausland<br />
Vollför<strong>der</strong>ung Zuschuss<br />
Abbildung 4: Geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen<br />
Faktoren auf die Patientenversorgung (sog. ‚Physician Factor‘)“<br />
Mit 17 Projektnehmern konnte ein För<strong>der</strong>vertrag geschlossen werden. Sie wurden bzw.<br />
werden bei einer Laufzeit zwischen 24 und 36 Monaten auch über das Jahr <strong>2010</strong> hinaus<br />
jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut (vgl. Abbildungen 1 bis 4 sowie eine<br />
Übersicht mit den Kurzbeschreibungen aller geför<strong>der</strong>ten Projekte im Internet unter<br />
www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung). 15 Projektnehmer dieser ersten<br />
För<strong>der</strong>phase haben mittlerweile ihren Endbericht vorgelegt; bei einigen Projekten war in<br />
begründeten Ausnahmefällen eine kostenneutrale Projektverlängerung gewährt worden.<br />
Alle Projektnehmer haben die Gelegenheit und vertragliche Verpflichtung, ihre Ergebnisse<br />
Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren zur Veröffentlichung anzubieten<br />
(dies kann u. a. im wissenschaftlichen Teil des Deutschen Ärzteblatts geschehen). Danach<br />
werden die Ergebnisse in <strong>der</strong> Reihe „Ergebnisse aus <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung“<br />
im Deutschen Ärzteblatt zusätzlich vorgestellt.<br />
315
Ausschreibung „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen von<br />
Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung“ (2007 - 2009)<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Diskussion auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 über die Privatisierung<br />
des Universitätsklinikums Gießen/Marburg (vgl. Drucksache VIII-87) und vor<br />
dem Hintergrund, dass in <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase keine Projektvorschläge zur Bearbeitung<br />
<strong>der</strong> Problematik von Trägerwechseln klinischer Einrichtungen eingereicht wurden,<br />
war <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Jahresende 2006 darin übereingekommen,<br />
bereits im Vorfeld <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase eine geson<strong>der</strong>te Projektför<strong>der</strong>ung zum<br />
Thema „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive ‚Privatisierung‘)<br />
von Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“ auszuschreiben<br />
(vgl. Dtsch. Arztebl 2007; 104(3): A 141-142). Auf <strong>der</strong> Grundlage einer Begutachtung<br />
durch die SKV hatte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Mitte 2007 entschieden,<br />
zwei Projekte zu för<strong>der</strong>n: Davon konnte ein Projekt (Projektnehmer Prof. Dr. Holger<br />
Pfaff, Zentrum für Versorgungsforschung an <strong>der</strong> Universität zu Köln) durchgeführt<br />
werden. Das zweite Projekt ließ sich nicht realisieren, da die angefragten Krankenhäuser<br />
mehrheitlich nicht bereit waren, die für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen Daten zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase (2008 - <strong>2010</strong>/2011)<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 (vgl. www.<br />
bundesaerztekammer.de/110.DAET/Versorgungsforschung) wurden im September 2007<br />
zum zweiten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> 2. För<strong>der</strong>phase bewilligten Projekte<br />
2008 2009 <strong>2010</strong> 2011<br />
Qualitätsberichte zur Unterstützung <strong>der</strong><br />
ärztlichen Patientenberatung<br />
Abbildung 5: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase<br />
316<br />
Bestandsaufnahme <strong>der</strong><br />
Versorgung psychisch kranker<br />
Menschen in Deutschland<br />
Auswirkungen einer stärkeren Einbeziehung<br />
nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe<br />
im Krankenhaus<br />
Integriertes psychosoziales Behandlungsprogramm<br />
für Patienten mit Typ-2-Diabetes<br />
Geriatrische Palliativmedizin<br />
– Versorgungssituation und<br />
Verbesserungsbedarf<br />
Optimierung <strong>der</strong> Versorgungssituation<br />
für Menschen mit psych.<br />
u. psychosom. Erkrankungen<br />
Neue Tätigkeitsprofile für Arzthelferinnen und MFA<br />
in <strong>der</strong> Versorgung älterer Menschen<br />
Vollför<strong>der</strong>ung * Projekt konnte nicht realisiert werden<br />
*
öffentlich ausgeschrieben (vgl. www.bundesaerztekammer.de/Versorgungsforschung).<br />
Dazu gingen insgesamt 28 Projektvorschläge ein. Aus diesen wurden in einem zweistufigen<br />
Auswahlverfahren sieben Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt (vgl. Abbildung 5).<br />
Mit sechs Projektnehmern konnte ein För<strong>der</strong>vertrag geschlossen werden. Sie wurden<br />
bzw. werden über die Laufzeit (vgl. Abbildung 5) zwischen 15 und 29 Monaten ebenfalls<br />
jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut. Bei einem Projekt mussten die Vertragsverhandlungen<br />
nach einjährigen Verständigungsversuchen abgebrochen werden.<br />
Vier Projektnehmer dieser zweiten För<strong>der</strong>phase haben mittlerweile ihren Endbericht<br />
vorgelegt; bei einigen Projekten wurde in begründeten Ausnahmefällen eine kostenneutrale<br />
Projektverlängerung gewährt.<br />
Weitere begrenzte Ausschreibung<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde im<br />
September 2009 für konkrete Fragen aus den Themenbereichen<br />
• Optimierung <strong>der</strong> Versorgung gesundheitlich beson<strong>der</strong>s gefährdeter Gruppen von<br />
Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />
• Optimierung <strong>der</strong> palliativmedizinischen Versorgung und<br />
• mögliche Effekte von Rabattverträgen<br />
ein begrenzter Kreis von Institutionen zur Einreichung von Projektanträgen aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Insgesamt gingen acht ausführliche Projektanträge ein. Daraus wurden in einem schriftlichen<br />
Auswahlverfahren fünf Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt und bewilligt.<br />
Themen und Laufzeit <strong>der</strong> weiteren begrenzten Ausschreibung 2009<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
2008 2009 <strong>2010</strong> 2011<br />
Vollför<strong>der</strong>ung<br />
Problematik durch das<br />
Erreichen <strong>der</strong> Volljährigkeit<br />
für die gesundheitliche<br />
Versorgung von Jugendlichen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Palliativmedizinische<br />
Versorgung im Kin<strong>der</strong>-<br />
und Erwachsenenbereich<br />
Palliativmedizinische<br />
Versorgung aus Sicht<br />
von Patienten und<br />
Angehörigen<br />
Auswirkungen von<br />
Rabattverträgen<br />
Resilienz im Arztberuf<br />
Abbildung 6: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> weiteren begrenzten Ausschreibung 2009<br />
317
Weitere Projekte im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />
Neben den sogenannten „Typ-I-Projekten“, die im Zuge <strong>der</strong> vorgenannten Ausschreibungen<br />
über einen Zeitrahmen von bis zu drei Jahren geför<strong>der</strong>t werden können, sieht das<br />
Rahmenkonzept <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
Rahmenk.pdf) auch die Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von „Querschnittsprojekten“ (sog.<br />
Typ-II-Projekte) sowie die Vergabe von Expertisen (sog. Typ-III-Projekte) vor.<br />
Report Versorgungsforschung<br />
Als „Querschnittsprojekt“ wurde <strong>der</strong> „Report Versorgungsforschung“ aufgelegt. Grundlage<br />
soll jeweils die Dokumentation eines Symposiums zu einem aktuellen Thema <strong>der</strong><br />
Versorgungsforschung sein. Der erste Band zum Thema „Monitoring gesundheitlicher<br />
Versorgung in Deutschland: Konzepte, Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth konnte 2007 fertiggestellt werden. Der<br />
Druck beim Deutschen Ärzte-Verlag erfolgte im März 2008 (ISBN-Nr. 978-3-7691-3324-0).<br />
Der zweite Band zum Thema „Arbeitsbedingungen und Befinden von Ärztinnen und<br />
Ärzten“ ist unter <strong>der</strong> wissenschaftlichen Koordination von Prof. Dr. Friedrich Wilhelm<br />
Schwartz und PD Dr. Peter Angerer im Dezember 2009 beim Deutschen Ärzte-Verlag erschienen<br />
(ISBN-Nr. 978-3-7691-3438-4). Das gleichnamige Symposium wurde im Februar<br />
2009 durchgeführt.<br />
Der dritte Band zum Thema „Die Versorgung psychisch kranker alter Menschen: Ergebnisse<br />
und For<strong>der</strong>ungen an die Versorgungsforschung“ ist im Oktober <strong>2010</strong> unter <strong>der</strong><br />
wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Gabriela Stoppe beim Deutschen Ärzte-Verlag<br />
erschienen (ISBN-Nr. 978-3-7691-3457-5). Das gleichnamige Symposium wurde im Oktober<br />
2009 durchgeführt.<br />
Das dem vierten Band zugrunde liegende Symposium zum Thema „Telemedizin und<br />
Versorgungsforschung“ findet Mitte Februar 2011, und das dem fünften Band zugrunde<br />
liegende Symposium zum Thema „Transition – Spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen an die medizinische<br />
Betreuung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen beim Übergang zum Erwachsenenalter“<br />
in <strong>der</strong> zweiten Märzhälfte 2011 statt.<br />
Beide Bände des Reports Versorgungsforschung sollen etwa Mitte 2011 vorliegen.<br />
Expertisen auf <strong>der</strong> Grundlage von Entschließungsanträgen des Deutschen Ärztetags<br />
„Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von<br />
Arzneimittelstudien“<br />
Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte beschlossen, im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur<br />
Versorgungsforschung eine Expertise (Typ-III-Projekt) zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
auf die wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien“ in Auftrag zu<br />
geben (www.bundesaerztekammer.de/DAET-Auftrag1). Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte 2008 die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mit<br />
<strong>der</strong> Erstellung des ersten Teils <strong>der</strong> Studie beauftragt. Der Bericht wurde den Delegierten<br />
des 112. Deutschen Ärztetages 2009 vorgelegt und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht<br />
(Dtsch Arztebl Int <strong>2010</strong>; 107(16): 279-285 und Dtsch Arztebl Int <strong>2010</strong>; 107(17): 295-<br />
301).<br />
318
Der zweite Teil <strong>der</strong> Studie widmet sich <strong>der</strong> Frage, inwieweit es Hinweise darauf gibt, ob<br />
und ggf. wie Einflüsse <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie zu verän<strong>der</strong>ten, interessengeleiteten<br />
Inhalten medizinischer Leitlinien (und <strong>der</strong> dortigen Arzneimittelempfehlungen)<br />
führen können, und wurde begrenzt ausgeschrieben. Mit <strong>der</strong> Studie wurden die AkdÄ<br />
sowie das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) beauftragt. Die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> beiden Untersuchungen sollen Mitte bzw. Ende 2011 vorgelegt werden.<br />
„Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Zugangs zu sozial- und krankheitsbezogenen<br />
Versichertendaten für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche Körperschaften“<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> damit beauftragt, das<br />
Thema „Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Zugangs zu sozial- und krankheitsbezogenen<br />
Versichertendaten für die <strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche Körperschaften<br />
sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften zur Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“<br />
im Rahmen einer Expertise wissenschaftlich aufzubereiten (www.bundesaerztekammer.<br />
de/DAET-Auftrag2).<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zu diesem Thema zwei Expertisen in Auftrag<br />
gegeben. Die Ergebnisse können auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesehen<br />
werden (vgl. www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />
Weitere Expertisenaufträge<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Im Berichtszeitraum wurden weitere Typ-III-Projekte (Expertisen und Literaturreviews)<br />
in Auftrag gegeben bzw. abgeschlossen:<br />
• Expertise „Risikofaktorenadjustierung von Prognosemodellen zur Hochrechnung <strong>der</strong><br />
Patientenzahlen bis zum Jahr 2020“ (<strong>2010</strong> fertig gestellt)<br />
• Teilprojekt „Bedarfe und Ressourcen unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung von geronto-psychiatrischen<br />
Patienten mit Migrationshintergrund“ (voraussichtliches Projektende:<br />
1. Quartal 2011)<br />
• Zwei Expertisen „Bedarfsplanung – Machbarkeitsstudie für eine nationale Erhebung“<br />
(voraussichtliches Projektende: 1. Quartal 2011)<br />
• Expertise „Kriterien <strong>der</strong> Bedarfsplanung in an<strong>der</strong>en Gesundheitssystemen“ (voraussichtliches<br />
Projektende: 1. Quartal 2011)<br />
• Expertise „Ressourcenverbrauch durch Verwaltung im deutschen Gesundheitssystem“<br />
(voraussichtliches Projektende: 1. Quartal 2011)<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> abgeschlossenen Typ-III-Projekte können ebenfalls auf <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingesehen werden (www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Motivation<br />
für an<strong>der</strong>e Mittelgeber<br />
Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war es u. a., im Sinne einer „Initialzündung“<br />
einen Beitrag zu weiteren positiven Entwicklungen für diesen Wissenschaftszweig<br />
zu leisten: Im Berichtszeitraum konnte eine umfangreiche staatliche För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Versorgungsforschung (För<strong>der</strong>volumen insgesamt 54 Millionen Euro) durch das<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verzeichnet werden.<br />
319
Die Anerkennung des Engagements <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und das große Interesse<br />
an den Ergebnissen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zeigen sich auch an den Vortragseinladungen<br />
des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats z. B. durch die Delegiertenkonferenz<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF) Anfang November <strong>2010</strong> und durch den Gesundheitsforschungsrat Ende November<br />
<strong>2010</strong>.<br />
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus Möglichkeiten für gemeinsame För<strong>der</strong>aktivitäten<br />
zur Versorgungsforschung mit <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)<br />
erörtert. Diese Gespräche werden fortgeführt.<br />
Ausblick<br />
Nach fünfjähriger Laufzeit hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden den verschiedenen<br />
Programminhalten und Ergebnissen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative einen Themenschwerpunkt<br />
gewidmet und dabei eine umfassende Bilanz zu den geför<strong>der</strong>ten Forschungsvorhaben<br />
gezogen. Dazu ist ein umfangreicher Materialien- und Dokumentationsband entstanden,<br />
<strong>der</strong> die große Themenvielfalt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative Versorgungsforschung<br />
wi<strong>der</strong>spiegelt (vgl. „Visitenkarten“ zu den Projektergebnissen <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
unter www.baek.de/Versorgungsforschung).<br />
Als Referenten erstatteten neben Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, Vorsitzen<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen<br />
Beirats, Prof. Dr. rer. biol. hum. Dipl.-Math. Hans-Konrad Selbmann,<br />
Mitglied <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) und fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong><br />
Gutachter <strong>der</strong> Leitlinieninitiative <strong>der</strong> AWMF, sowie Prof. Dr. Thomas Mansky,<br />
Leiter des Bereichs Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
an <strong>der</strong> Technischen Universität Berlin, dem Deutschen Ärztetag differenzierte Berichte,<br />
die sich wesentlich mit den Schwerpunktthemen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative auseinan<strong>der</strong>setzten.<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> hat aufgrund <strong>der</strong> positiven För<strong>der</strong>bilanz eine Fortführung<br />
des ärztlichen Engagements zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsforschung grundsätzlich<br />
befürwortet. Zugleich hat er die <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragt, für den 114. Deutschen<br />
Ärztetag eine Konzeption zur Fortentwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative einschließlich eines<br />
Finanzierungsrahmens zu erstellen.<br />
5.7 Weitere Themen und gremienbezogene Entwicklungen<br />
5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat<br />
Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats trat <strong>2010</strong> zur Koordination <strong>der</strong> gesamten<br />
Beiratsarbeit in drei Sitzungen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba<br />
zusammen. Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />
erörtert sowie die künftigen Themen und die Arbeitsplanung diskutiert.<br />
Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung bildete<br />
einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Vorstandsberatungen. Dabei ist die Ständige Koordinations-<br />
320
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
gruppe Versorgungsforschung als Steuergremium <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative eng mit dem Vorstand<br />
des Wissenschaftlichen Beirats verknüpft (vgl. Kapitel 5.6).<br />
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in <strong>der</strong> Erarbeitung gewebespezifischer Richtlinien durch<br />
Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats auf <strong>der</strong> Grundlage von § 16b TPG und<br />
§§ 12a und 18 TFG. Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten an einer „Richtlinie zur Hämatopoetischen<br />
Stammzelltransplantation“ (vgl. Kapitel 5.2.3) und den Richtlinien zum<br />
Führen einer Hornhautbank“ (vgl. Kapitel 5.1.5) im Beiratsvorstand eng begleitet. Von<br />
beson<strong>der</strong>er politischer Bedeutung ist die Thematik „Fortpflanzungsmedizin“ mit dem<br />
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ (vgl. Kapitel 5.3.1) sowie <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe „Memorandum zur PID“ (vgl. Kapitel 5.3.2).<br />
Im Berichtszeitraum wurde die Stellungnahme „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ abschließend<br />
schriftlich im Beirat abgestimmt, nachdem diese im Dezember 2009 mündlich im Plenum<br />
vorgestellt worden war. Die Stellungnahme wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht<br />
(vgl. Kapitel 5.7.3).<br />
Im Juli und Dezember <strong>2010</strong> tagte turnusgemäß jeweils die Plenarversammlung des Beirats.<br />
Prof. Dr. Gerd Gigerenzer, Direktor des Center for Adaptive Behavior and Cognition<br />
beim Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin, referierte in <strong>der</strong> Sommersitzung<br />
zum Thema „Risikokommunikation“ und Generalarzt Dr. Christoph Veit, Bundesministerium<br />
<strong>der</strong> Verteidigung, Bonn, berichtete über „Die Sanitätsdienstliche Versorgung<br />
bei Einsätzen <strong>der</strong> Bundeswehr“. Prof. Dr. rer. nat. Hans R. Schöler, Direktor <strong>der</strong><br />
Abteilung Zell- und Entwicklungsbiologie des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin,<br />
Münster, präsentierte in <strong>der</strong> Wintersitzung einen Gastvortrag zur Thematik<br />
„Induzierte pluripotente Stammzellen“. Des Weiteren berichtete Prof. Dr. Dipl.-Psych.<br />
Paul Enck, Forschungsleiter am Universitätsklinikum Tübingen, Abteilung Psychosomatische<br />
Medizin und Psychotherapie, in einem Kurzvortrag über aktuelle Entwicklungen<br />
in <strong>der</strong> experimentellen Placeboforschung.<br />
Zugleich hat <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bzw. in dessen Vertretung Prof. Dr.<br />
Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Wissenschaftlichen Beirats jeweils ausführlich über die aktuelle Gesundheitspolitik unter<br />
beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung hochschulpolitisch relevanter Fragen unterrichtet.<br />
Über wesentliche Entwicklungen innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher<br />
Medizinischer Fachgesellschaften berichtete <strong>der</strong>en Präsident, Prof. Dr. Karl Rahn, vor<br />
<strong>der</strong> Plenarversammlung.<br />
Der Vorstand des Beirats wurde im Dezember <strong>2010</strong> neu gewählt. Das Plenum bestätigte<br />
hierbei den amtierenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, für eine weitere Amtsperiode.<br />
Als stellvertretende Vorsitzende wurden Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth<br />
und Prof. Dr. Dr. phil. Helmut Remschmidt, als Beisitzer Prof. Dr. Gerhard Ehninger,<br />
Prof. Dr. Hermann Hepp, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Prof. Dr. Peter Neuhaus, Prof. Dr.<br />
Wilhelm-Bernhard Niebling gewählt (zur aktuellen Zusammensetzung des Beirats siehe<br />
Kapitel 13.4.2, S. 566ff.).<br />
Plenarmitglie<strong>der</strong> des Beirats berieten die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen wissenschaftlichen<br />
Fragestellungen, z. B. bei <strong>der</strong> Themenfestlegung des Interdisziplinären Forums<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (siehe Kapitel 2.3.3), <strong>der</strong> Erarbeitung einer Stellungnahme<br />
zur „Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronic Fatique Syndrom“ sowie bei <strong>der</strong><br />
Bewertung einer Initiative zur Implementierung eines Nationalen Mortalitätsregisters.<br />
321
Ausgelöst durch die Aufbereitung <strong>der</strong> Thematik „Off-Label-Use von Plasma<strong>der</strong>ivaten“<br />
im Kontext <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie setzte sich <strong>der</strong><br />
Wissenschaftliche Beirat für die Einsetzung weiterer themenspezifischer Arbeitsgruppen<br />
zum Off-Label-Use beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) ein. Der Vorschlag des Beirats zur Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe<br />
zur Thematik „Off-Label-Use im Bereich Ophthalmologie“ wurde im Berichtszeitraum<br />
seitens des Bundesministeriums für Gesundheit positiv aufgegriffen. Der Wissenschaftliche<br />
Beirat konnte Vorschläge zur personellen Besetzung dieses Arbeitskreises<br />
platzieren.<br />
Der Beirat reflektierte Möglichkeiten zur Gewährleistung von Transparenz bei möglichen<br />
Interessenskonflikten. Seitdem sind einheitlich geglie<strong>der</strong>te Lebensläufe <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong><br />
in einem eigenständigen Internetauftritt des Beirats für die Öffentlichkeit<br />
zugänglich (http://www.baek.de/wb/mitglie<strong>der</strong>).<br />
Für Mitte Januar 2011 ist eine Son<strong>der</strong>sitzung des Beiratsvorstands geplant, um den Entwurf<br />
eines Memorandums zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kurzfristig zu beraten.<br />
Auch die Thematik „Hochschulmedizin“ wird mit <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des entsprechenden<br />
Arbeitskreises (siehe Kapitel 5.7.2) Ende Januar 2011 ein Schwerpunktthema<br />
<strong>der</strong> Beiratsarbeit werden.<br />
5.7.2 Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin – kritische<br />
Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“<br />
Die gesundheits- und forschungspolitischen Entwicklungen <strong>der</strong> letzten Jahre haben zu<br />
erheblichen Verän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Hochschulmedizin geführt. Der Deutsche<br />
Ärztetag hat mehrfach auf diese Entwicklung hingewiesen und die Notwendigkeit und<br />
Wichtigkeit <strong>der</strong> durch Universitätskliniken getragenen Forschung sowie Aus- und Weiterbildung<br />
herausgestellt.<br />
Im März <strong>2010</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf Vorschlag des Wissenschaftlichen<br />
Beirats die Einrichtung eines Arbeitskreises „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin<br />
– kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“ beim Wissenschaftlichen<br />
Beirat beschlossen. Die Ausarbeitung hat eine exakte Problemanalyse und<br />
Darstellung gegenseitiger Abhängigkeiten und Einflussmöglichleiten <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten<br />
Strukturen zum Ziel. Unter Beteiligung maßgeblicher Institutionen auf dem Feld <strong>der</strong><br />
Hochschulmedizin sollen konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.<br />
Im Berichtszeitraum haben <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führende des Arbeitskreises, Prof. Dr. rer. nat.<br />
Heyo Kroemer, Greifswald, und <strong>der</strong> Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof.<br />
Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München, umfangreiche konzeptionelle Vorüberlegungen<br />
getroffen. Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Arbeitskreismitglie<strong>der</strong> wurde <strong>der</strong> umfassenden Thematik<br />
Rechnung getragen, Persönlichkeiten aus zahlreichen tangierten Institutionen konnten<br />
für eine Mitarbeit gewonnen werden (zur Zusammensetzung des Arbeitskreises<br />
siehe Kapitel 13.4.2, S. 570). Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises ist für<br />
Januar 2011 vorgesehen.<br />
322
5.7.3 Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“<br />
Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />
Über die Bedeutung des Begriffs „Placebo“ sowie die Wirkung und den Einsatz von Placebo<br />
gibt es unterschiedliche und zum Teil stark divergierende Auffassungen. So wird<br />
<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong>zeit überwiegend mit <strong>der</strong> Placeboanwendung in klinischen Studien assoziiert.<br />
Eher seltener wird <strong>der</strong> Einsatz von Placebo jenseits von Studien in <strong>der</strong> Therapie<br />
thematisiert. Die seit über 50 Jahren seriös betriebene, interdisziplinäre Placeboforschung<br />
mit ihren Erkenntnissen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die<br />
therapeutische Praxis ist kaum bekannt.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte vor diesem Hintergrund im Juli 2007 den<br />
Wissenschaftlichen Beirat damit beauftragt, durch einen Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong><br />
Medizin“ den internationalen Stand <strong>der</strong> Placeboforschung zusammenzutragen und im<br />
Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme sowohl <strong>der</strong> Ärzteschaft als auch den Patienten<br />
bekannt zu machen. Die Stellungnahme soll damit dazu beitragen, die Diskussion<br />
zu versachlichen und aus den Empfehlungen auch therapeutischen Nutzen zu ziehen.<br />
Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr.<br />
phil. Robert Jütte, Stuttgart, zu einer letzten Sitzung zusammen.<br />
Die ausgearbeitete Stellungnahme wurde nach <strong>der</strong> Befürwortung durch den Vorstand<br />
und das Plenum des Wissenschaftlichen Beirats vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in seiner Sitzung vom März <strong>2010</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kurzfassung<br />
wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(28/29):<br />
A 1417-1421 ). Die Langfassung dieser Stellungnahme ist unter http://www.bundesaerzte<br />
kammer.de/downloads/Placebo_LF_1_17012011.pdf im Internet abrufbar. Anfang 2011<br />
wird die Langfassung auch als Buch im Deutschen Ärzte-Verlag erscheinen.<br />
323
6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
6.1 Aufgaben<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berät seit 1952 als wissenschaftlicher<br />
Fachausschuss <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) diese in allen Fragen <strong>der</strong><br />
Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV). 1911 wurde sie als Ausschuss des Kongresses<br />
<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet. Die AkdÄ ist nach ihrem Statut<br />
(aktuelle Fassung nach Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom<br />
18.03.2005) beauftragt, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in den das Arzneimittelwesen betreffenden<br />
wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten. Ferner soll sie den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Fragen<br />
unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vorgelegt werden, Stellung nehmen.<br />
Im Einzelnen hat die AkdÄ folgende Aufgaben:<br />
1. Sie ist im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> befugt, in Fragen <strong>der</strong> Herstellung, Bezeichnung,<br />
Propagierung, Verteilung, Verwendung und Bewertung von Arzneimitteln<br />
wissenschaftliche Stellungnahmen abzugeben und diese nach Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch gegenüber den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu<br />
bringen; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.<br />
2. Sie erfasst, dokumentiert und bewertet Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen,<br />
die ihr aus <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft gemäß <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung<br />
mitgeteilt werden müssen, und nimmt zu Fragen <strong>der</strong> Pharmakovigilanz Stellung.<br />
3. Sie erfüllt als „Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> Heilberufe“ die aus dem<br />
Arzneimittelgesetz abzuleitenden Aufgaben (z. B. als Stufenplanbeteiligte nach §§ 62,<br />
63 AMG).<br />
4. Sie gibt das Buch „Arzneiverordnungen“ (AV) sowie die Zeitschrift „Arzneiverordnung<br />
in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP) mit den Son<strong>der</strong>heften „Therapieempfehlungen“ (TE) heraus.<br />
5. Sie berät den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen das nationale und europäische<br />
Arzneimittelwesen betreffenden Fragen, soweit sie wissenschaftlicher und arzneimittelpolitischer<br />
Art sind.<br />
6.2 Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (AVP)<br />
Die von <strong>der</strong> AkdÄ herausgegebene Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ (sechs<br />
Ausgaben pro Jahr) bietet Artikel zu aktuellen Fragen <strong>der</strong> Pharmakotherapie. Beson<strong>der</strong>e<br />
Schwerpunkte bilden kritische Übersichten zum therapeutischen Stellenwert von Arzneimitteln.<br />
Berichtet wird über klinisch interessante Einzelfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />
(UAW) und Belange <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit. Ferner wird über neu<br />
zugelassene Arzneimittel/Indikationen bewertend informiert.<br />
325
Die Zeitschrift wird zusammen mit den „Therapieempfehlungen“ (siehe dort) gegen<br />
eine Schutzgebühr im Rahmen eines Abonnements angeboten. Einige Kassenärztliche<br />
Vereinigungen stellen AVP und die „Therapieempfehlungen“ ihren Vertragsärzten<br />
(praktische Ärzte, Allgemeinärzte, allgemeinmedizinisch tätige Internisten und bestimmte<br />
Facharztgruppen) kostenlos zur Verfügung. AVP und „Therapieempfehlungen“<br />
sind jeweils drei Monate nach Erscheinen auch kostenlos über die Internetpräsenz <strong>der</strong><br />
AkdÄ unter www.akdae.de abrufbar.<br />
Seit Januar 2007 ist die AkdÄ in <strong>der</strong> Redaktion <strong>der</strong> Zeitschrift „Gute Pillen – Schlechte<br />
Pillen“ (GPSP) vertreten. Diese richtet sich mit neutralen Bewertungen von Arzneimitteln<br />
bzw. Behandlungsmöglichkeiten an Laien und verfolgt, abgesehen von <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Zielgruppe, die gleiche Intention wie die Herausgeber von AVP, nämlich ausgewogen<br />
und ohne kommerzielle Interessen über Arzneimittel und <strong>der</strong>en sachgerechte Anwendung<br />
zu informieren.<br />
AVP ist seit 2005 Mitglied <strong>der</strong> „International Society of Drug Bulletins“ (ISDB), einem<br />
weltweiten Zusammenschluss <strong>der</strong> unabhängigen Arzneimittelbulletins, und führt das<br />
Logo <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ<br />
6.3.1 „Therapieempfehlungen“ (TE)<br />
Mit Publikationsjahr <strong>2010</strong> erscheinen in AVP die „Therapieempfehlungen“ zu den Themen<br />
„Funktionelle Dyspepsie und Reizdarmsyndrom“ sowie „Tabakabhängigkeit<br />
(Raucherentwöhnung)“. Wie alle vorhergehenden Ausgaben sind auch diese unter<br />
www.akdae.de verfügbar.<br />
Seit 1996 erarbeitet die AkdÄ „Therapieempfehlungen“, insgesamt liegen „Therapieempfehlungen“<br />
zu über 20 verschiedenen Indikationsgebieten vor.<br />
Wesentliches Ziel <strong>der</strong> „Therapieempfehlungen“ ist es, nach den Maßstäben <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />
Medizin soweit möglich Transparenz zu schaffen, welche therapeutischen<br />
„Endpunkte“ (Senkung von Mortalität, Morbidität, symptomatische Besserung, Beeinflussung<br />
von Surrogatparametern) mit den einzelnen Maßnahmen <strong>der</strong> Pharmakotherapie<br />
nach Aussage klinischer Studien zu erreichen sind. Auch wenn keine „harten Daten“<br />
aus Studien vorliegen, wie z. B. auf dem Gebiet <strong>der</strong> Tumorschmerztherapie, versuchen<br />
die Leitlinien, Orientierung zum therapeutischen Vorgehen zu geben.<br />
6.3.2 Therapie-Symposien<br />
Neue o<strong>der</strong> in Erarbeitung befindliche „Therapieempfehlungen“ werden traditionell <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Therapie-Symposien vorgestellt. Diese<br />
Symposien werden zusammen mit den jeweiligen Ärztekammern und Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen durchgeführt. Im Berichtszeitraum <strong>2010</strong> fanden Therapie-Symposien in<br />
Dresden, Weimar und Hamburg statt. Das Therapie-Symposium in Weimar im Hause<br />
326
<strong>der</strong> KV Thüringen wurde zum ersten Mal veranstaltet. Themen waren die palliativmedizinische<br />
Behandlung und die Therapie von Fettstoffwechselstörungen. Traditioneller Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Therapie-Symposien ist eine kritische Bewertung <strong>der</strong> im laufenden Jahr<br />
neu in den Markt eingeführten wichtigen Wirkstoffe, vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />
Beurteilung ihres therapeutischen Stellenwertes. Erstmals wurde auf einem Therapie-<br />
Symposium ein Vortrag auch dem Thema <strong>der</strong> Pharmakovigilanz gewidmet.<br />
6.3.3 Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die Nationalen Versorgungsleitlinien werden gemeinsam von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter Redaktion des Ärztlichen<br />
Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) erarbeitet und herausgegeben (www.<br />
versorgungsleitlinien.de). Zahlreiche Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ sind an <strong>der</strong> Erstellung und<br />
Aktualisierung <strong>der</strong> NVL beteiligt.<br />
In den NVL werden prioritäre Versorgungsbereiche behandelt, für die ein Konsens zwischen<br />
den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich begründete und praktikable<br />
Maßnahmen notwendig erscheint. Derzeit existieren NVL zu den Themen Asthma,<br />
chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Typ-2-Diabetes (Nephropathie, Netzhautkomplikationen<br />
und Fußkomplikationen), koronare Herzkrankheit (KHK), Herzinsuffizienz,<br />
Kreuzschmerz und Unipolare Depression.<br />
Zu den Themen Demenz und Hypertonie sowie diabetische Neuropathie, Schulung bei<br />
Typ-2-Diabetes und Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes sind Nationale Versorgungsleitlinien<br />
in Arbeit.<br />
Erstmalig werden die dargestellten Arzneimitteltherapien in den Nationalen Versorgungsleitlinien<br />
mit Tagestherapiekosten ergänzt. Nach <strong>der</strong> Aktualisierung und Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> NVL Asthma Ende November <strong>2010</strong> werden aktuell die einzelnen Arzneimitteltherapiestufen<br />
getrennt für Erwachsene und Kin<strong>der</strong> mit den Tagestherapiekosten<br />
versehen (AkdÄ) und voraussichtlich Anfang 2011 veröffentlicht.<br />
6.4 Patienteninformationen<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
In gemeinsamen Projekten mit <strong>der</strong> Techniker Krankenkasse (TK Hamburg) erarbeitet<br />
die AkdÄ Patienteninformationen, die inhaltlich auf den von ihr herausgegebenen „Therapieempfehlungen“<br />
basieren. Diese Informationen sollen auch über eine För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Patientenautonomie den Dialog mit dem Arzt in den jeweiligen Krankheitsbil<strong>der</strong>n<br />
verbessern und dem Patienten die kritische arzneitherapeutische Haltung, wie sie in den<br />
„Therapieempfehlungen“ dargelegt ist, vermitteln. Die Patienteninformationen haben<br />
eine außerordentlich hohe Akzeptanz gefunden, was sich in <strong>der</strong> Gesamtauflage von<br />
mehreren Millionen Exemplaren wi<strong>der</strong>spiegelt. Die Patientenratgeber sind auf <strong>der</strong><br />
Homepage <strong>der</strong> AkdÄ aufgeführt. Eine Patienteninformation zum Thema „Funktionelle<br />
Dyspepsie“ ist in Planung. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2011 erscheinen.<br />
327
6.5 Buch „Arzneiverordnungen“ (AV)<br />
Das statutengemäß von <strong>der</strong> AkdÄ herauszugebende Buch „Arzneiverordnungen“ ist in<br />
<strong>der</strong> 22. Auflage erschienen. Es wurde im November 2009 auf <strong>der</strong> MEDICA im Rahmen<br />
eines Pressegespräches vorgestellt.<br />
Das traditionsreiche Buch – die 1. Auflage wurde 1925 herausgegeben – ist erstmals im<br />
Medizinische Medien Informations-Verlag erschienen und bietet Neuerungen:<br />
• verbesserte Lesefreundlichkeit durch den neu strukturierten, einheitlichen Aufbau aller<br />
indikationsbezogenen Kapitel;<br />
• ein voranstehendes „Fazit für die Praxis“ fasst die für die hausärztliche Praxis jeweils<br />
wichtigsten Aspekte zusammen;<br />
• farbliche Hervorhebungen ergänzen die übersichtliche Kapitelstruktur – vergleichende<br />
Bewertungen, Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung und Warnhinweise<br />
treten in dem 1.500 Seiten umfassenden Buch deutlich hervor;<br />
• sämtliche in Deutschland zugelassenen rund 2.500 Wirkstoffe bilden die Basis <strong>der</strong><br />
Kommentierungen. Kritisch-wertende Beurteilungen, die Einteilung in von <strong>der</strong> AkdÄ<br />
empfohlene und weitere Wirkstoffe zu Beginn jedes Kapitels, wirtschaftlich vergleichende<br />
Aussagen sowie eine Liste von lediglich 153 für die hausärztliche Verordnung<br />
relevanten Arzneimittel geben Orientierung für die ärztliche Therapieentscheidung.<br />
Seit August <strong>2010</strong> sind die „Arzneiverordnungen“ im Internet über DocCheck ® Load, Rubrik<br />
„Medizin“, auch in elektronischer Form erhältlich, sei es als <strong>komplett</strong>es E-Book o<strong>der</strong><br />
in Form einzelner Kapitel.<br />
6.6 „Wirkstoff aktuell“ (WA)<br />
Die Publikation „Wirkstoff aktuell“ wird im Rahmen des § 73 Abs. 8 SGB V von <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erstellt. Die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
(KV) und die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Vertragsärzten<br />
Hinweise zu Indikationen, therapeutischem Nutzen und Preisen von zugelassenen Arzneimitteltherapien<br />
zu geben. Sie liefern dem Arzt unabhängige, neutrale Informationen<br />
über Arzneimittel, die im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung zu Lasten <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) erhebliche Kosten verursachen, und geben ihm Empfehlungen zur<br />
wirtschaftlichen Verordnungsweise unter Bewertung des therapeutischen Nutzens des<br />
jeweiligen Arzneimittels. Den Hinweisen liegt eine Bewertung von für das Arzneimittel<br />
relevanten Studien und Leitlinien zugrunde. Veröffentlicht wird „Wirkstoff aktuell“ als<br />
Beilage in <strong>der</strong> Ausgabe A des Deutschen Ärzteblattes sowie elektronisch auf <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> AkdÄ und dem Portal „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS) <strong>der</strong> KBV.<br />
„Wirkstoff aktuell“ ist zudem Grundlage eines Fortbildungsangebots für Vertragsärzte.<br />
Auf dem Online-Fortbildungsportal des „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS) <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung kann diese Information auch für die Fortbildung genutzt werden.<br />
Eine Fortbildungseinheit umfasst den Inhalt einer „Wirkstoff aktuell“-Ausgabe und<br />
besteht aus zehn Multiple-Choice-Fragen. Um an den Fortbildungen teilnehmen zu kön-<br />
328
nen, müssen sich Vertragsärzte mit ihrer Arztnummer registrieren. Die erworbenen<br />
CME-Punkte können bei Angabe <strong>der</strong> einheitlichen Fortbildungsnummer online an die<br />
zuständige Ärztekammer übermittelt werden.<br />
Acht Ausgaben von „Wirkstoff aktuell“ wurden im Jahr <strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />
publiziert:<br />
• Ausgabe 1/<strong>2010</strong>: Dabigatranetexilat (Pradaxa ®) , Indikation: Primärprävention von venösen<br />
thromboembolischen Ereignissen bei erwachsenen Patienten nach elektivem<br />
chirurgischen Hüft- o<strong>der</strong> Kniegelenkersatz<br />
• Ausgabe 2/<strong>2010</strong>: Rivaroxaban (Xarelto ® ), Indikation: Prophylaxe venöser Thromboembolien<br />
(VTE) bei erwachsenen Patienten nach elektiven Hüft- o<strong>der</strong> Kniegelenkersatzoperationen<br />
• Ausgabe 3/<strong>2010</strong>: Aripiprazol (Abilify ® ), Indikation: Schizophrenie bei Erwachsenen<br />
und bei Jugendlichen ab 15 Jahren<br />
• Ausgabe 4/<strong>2010</strong>: Rivastigmin (Exelon ® trans<strong>der</strong>males Pflaster), Indikation: leichte bis<br />
mittelschwere Alzheimer-Krankheit<br />
• Ausgabe 5/<strong>2010</strong>: Agomelatin (Valdoxan ® ), Indikation: Major Depression bei Erwachsenen<br />
• Ausgabe 6/<strong>2010</strong>: Fondaparinux (Arixtra ® ), Indikation: Prophylaxe venöser thromboembolischer<br />
Ereignisse<br />
• Ausgabe 7/<strong>2010</strong>: Biologische DMARDs, Indikation: rheumatoide Arthritis bei Erwachsenen<br />
• Ausgabe 8/<strong>2010</strong>: Capsaicin kutanes Pflaster (Qutenza ® ), Indikation: periphere neuropathische<br />
Schmerzen bei Erwachsenen, die nicht an Diabetes leiden.<br />
6.7 „Neue Arzneimittel“ (NA)<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
Seit Anfang 2009 bietet die AkdÄ den Service „Neue Arzneimittel“ an. „Neue Arzneimittel“<br />
sind Informationen für Ärzte über neu zugelassene Arzneimittel/neu zugelassene<br />
Indikationen in <strong>der</strong> Europäischen Union (EU). Sie geben Auskunft zu Indikation, Bewertung,<br />
Pharmakologie klinischer Studien, unerwünschten Arzneimittelwirkungen,<br />
Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Anwendung bei beson<strong>der</strong>en Patientengruppen,<br />
Dosierung und Kosten. Die Informationen basieren auf den Angaben des Europäischen<br />
Öffentlichen Bewertungsberichts (EPAR) <strong>der</strong> Europäischen Arzneimittelagentur<br />
(EMA). Im EPAR wird erläutert, wie <strong>der</strong> wissenschaftliche Ausschuss für Humanarzneimittel<br />
<strong>der</strong> EMA (CHMP) die für die Zulassung eines Arzneimittels durchgeführten klinischen<br />
Studien beurteilt und welche Empfehlungen er zur Anwendung des Arzneimittels<br />
gibt.<br />
Durch einen kostenfreien Newsletter informiert die AkdÄ regelmäßig per E-Mail über<br />
alle neuen Ausgaben, die auch <strong>der</strong> KBV für ihr Portal „Arzneimittel-Infoservice“ (AIS).<br />
zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden 23 Arzneimittel besprochen.<br />
329
6.8 Kostenberechnung von Arzneimitteltherapien<br />
Die AkdÄ führt umfangreiche Berechnungen <strong>der</strong> Arzneimittelkosten durch. Um die<br />
Kostenberechnungen für Arzneimitteltherapien effizienter zu gestalten, wurde <strong>2010</strong> zusammen<br />
mit <strong>der</strong> Firma Lauer Fischer eine Software entwickelt, die einen Teil des Berechnungsprozesses<br />
automatisiert und beson<strong>der</strong>s die Berechnung <strong>der</strong> kostengünstigsten<br />
Arzneimitteltherapie sowie die regelmäßige Aktualisierung von Arzneimitteltherapiekosten<br />
unterstützt.<br />
Das Kostenberechnungsprogramm für Arzneimittel basiert auf den Daten <strong>der</strong> Lauer<br />
Taxe, einer Datenbank für Apotheker mit allen im Handel befindlichen Fertigarzneimitteln<br />
(Packungsgrößen, Darreichungsformen, Preise etc.).<br />
Kostenberechnungen von Arzneimitteltherapien werden zurzeit für folgende Produkte<br />
durchgeführt:<br />
• „Neue Arzneimittel“<br />
• „Arzneiverordnungen“<br />
• „Wirkstoff aktuell“ <strong>der</strong> KBV<br />
• Nationale Versorgungsleitlinie „Asthma“ des ÄZQ<br />
• Therapiehinweise des G-BA<br />
• wissenschaftliche Publikationen und Vorträge.<br />
6.9 Stellungnahmen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
Im Berichtsjahr wurden folgende Stellungnahmen erarbeitet:<br />
• zum kardiovaskulären Risiko bei Kalziumsupplementierung<br />
• zu Sartanen und Krebsrisiko<br />
• zum Programm <strong>der</strong> KBV zur Neuausrichtung <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung<br />
• zum Entwurf einer Gesundheitsinformation des Institutes für Gesundheit und Wirtschaftlichkeit<br />
im Gesundheitswesen in Form einer Kurzantwort zum Thema „Weichteilsarkome:<br />
Hilft eine hochdosierte Chemotherapie in Verbindung mit einer Transplantation<br />
eigener Blutstammzellen?“<br />
• Finanzierung von Arzneimittelstudien durch pharmazeutische Unternehmen und<br />
die Folgen. Teil 1: Qualitative systematische Literaturübersicht zum Einfluss auf Studienergebnisse,<br />
-protokoll und -qualität. Teil 2: Qualitative systematische Literaturübersicht<br />
zum Einfluss auf Autorschaft, Zugang zu Studiendaten sowie auf Studienregistrierung<br />
und Publikation. Veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt.<br />
Alle Stellungnahmen sind auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ eingestellt.<br />
330
6.10 Pharmakovigilanz<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
6.10.1 Meldung, Erfassung und Bewertung von unerwünschten<br />
Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />
Für Ärzte besteht die Möglichkeit, einen UAW-Verdacht per Brief, Fax o<strong>der</strong> online über<br />
die Homepage an die AkdÄ zu senden. Auch werden UAW-Berichte von Patienten angenommen<br />
und entsprechend gekennzeichnet in die Datenbank aufgenommen. Jede eingehende<br />
Meldung wird mit einer Eingangsbestätigung beantwortet, <strong>der</strong> die Fachinformation<br />
des betreffenden Arzneimittels, ein Auszug aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank sowie ggf.<br />
weiterführende Literatur zu <strong>der</strong> beobachteten UAW beigefügt ist. In wichtigen o<strong>der</strong> dringenden<br />
Fällen erfolgt auch eine telefonische Kontaktaufnahme zur Beratung o<strong>der</strong> für<br />
Rückfragen bei Unklarheiten.<br />
Eine Neuerung des Jahres <strong>2010</strong> stellt <strong>der</strong> grundlegend überarbeitete Berichtsbogen zur<br />
Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen dar, <strong>der</strong> seit August in Papierform<br />
und als Online-Dokument zur Verfügung steht. Die Überarbeitung wurde von einer gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppe <strong>der</strong> AkdÄ und <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Apotheker<br />
mit dem Ziel vorgenommen, eine UAW-Meldung so einfach wie möglich zu gestalten,<br />
ohne auf die Erfassung von Daten zu verzichten, die für eine valide Bewertung erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. In einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vom 30. Juli <strong>2010</strong> wurde über den<br />
überarbeiteten Berichtsbogen informiert.<br />
Im Spontanmeldesystem <strong>der</strong> AkdÄ wurden im Jahre <strong>2010</strong> insgesamt ca. 2.700 Berichte<br />
über unerwünschte Arzneimittelwirkungen erfasst. Die eingehenden UAW-Berichte<br />
werden durch die in <strong>der</strong> Pharmakovigilanz tätigen Referenten bewertet und das weitere<br />
Vorgehen bei einer regelmäßigen UAW-Besprechung festgelegt. In beson<strong>der</strong>en und<br />
schwerwiegenden Fällen o<strong>der</strong> bei unklarer Kausalität zwischen den verabreichten Wirkstoffen<br />
und <strong>der</strong> gemeldeten Reaktion werden schriftliche, wissenschaftlich bewertende<br />
Stellungnahmen von Fachmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> AkdÄ eingeholt.<br />
Die AkdÄ betreibt zur Erfassung und Dokumentation <strong>der</strong> Spontanberichte zusammen<br />
mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine gemeinsame<br />
Datenbank. An die AkdÄ gemeldete UAW-Berichte, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
des BfArM fallen, werden nach Bewertung elektronisch über das EudraVigilance<br />
Gateway an die Oberbehörde gesendet. Zur Erfassung, Bearbeitung und elektronischen<br />
Übermittlung von UAW-Verdachtsberichten sowie zur Erstellung von Berichten und des<br />
Schriftwechsels wird seit 2006 das System ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />
Management and Information System) eingesetzt. Das System ermöglicht darüber<br />
hinaus die Durchführung von tagesaktuellen Recherchen und komplexeren Abfragen in<br />
<strong>der</strong> Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems.<br />
Die AkdÄ nimmt neben dem BfArM und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) am Programm<br />
für internationales Drug Monitoring <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil. Dadurch<br />
steht sie in wissenschaftlichem Austausch mit dem Uppsala Monitoring Centre<br />
(UMC) und hat Zugang zur Datenbank <strong>der</strong> WHO.<br />
331
6.10.2 Gremien<br />
Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ (UAW)<br />
Der UAW-Ausschuss ist ein Fachausschuss <strong>der</strong> AkdÄ mit <strong>der</strong>zeit 18 Mitglie<strong>der</strong>n aus den<br />
Reihen <strong>der</strong> AkdÄ sowie Vertretern des PEI, des BfArM und <strong>der</strong> Giftnotrufzentralen; zu<br />
den Sitzungen können externe Experten hinzugezogen werden. Zwei bis drei Zusammenkünfte<br />
im Jahr sind vorgesehen. Aufgabe des Ausschusses ist es, Probleme <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit<br />
zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten, die entwe<strong>der</strong> als Bekanntgabe<br />
im Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis“ erscheinen.<br />
Grundlage dieser Arbeiten sind die von <strong>der</strong> Ärzteschaft an die AkdÄ gemeldeten<br />
Verdachtsfälle über UAW. Die beiden Sitzungen des Jahres <strong>2010</strong> fanden unter Leitung von<br />
Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy statt und behandelten u. a. folgende Themen:<br />
• progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML) im Zusammenhang mit Natalizumab<br />
und Rituximab<br />
• DILI-GENE-Studie in Kooperation mit dem Institut für Experimentelle und Klinische<br />
Pharmakologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel<br />
• Sartane: Hypotrophie des Neugeborenen und Oligohydramnie<br />
• Rituximab: nekrotisierende Granulomatose <strong>der</strong> Lungen<br />
• Sitagliptin/Metformin: akutes Nierenversagen<br />
• Fluvoxamin: Suizidversuch durch Erhängen<br />
• Carboplatin: Koronarspasmus<br />
• GHB, Alkohol, Zolpidem, Diazepam und Aripiprazol: Exitus letalis<br />
• Zypadhera ® : Myoklonien, Schlafstörung<br />
• Gardasil ® : akuter Schub einer Myasthenia gravis, Erstmanifestation einer Myasthenia<br />
gravis<br />
• Vorstellung <strong>der</strong> überarbeiteten Broschüre zu Anwendungsbeobachtungen; Design<br />
nichtinterventioneller Studien<br />
• Clarithromycin: Hypoglykämie<br />
• Lyrica ® : Abhängigkeit<br />
• Temozolomid: akutes Leberversagen, Exitus letalis<br />
• Macrogol: anaphylaktischer Schock<br />
• Sutent ® : Ataxie, Polyneuropathie<br />
• Propofol: Myoklonien, hirnorganisches Psychosyndrom<br />
• Protopic ® : multiple aktinische Keratosen.<br />
Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />
Der „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“ wird gemeinsam von <strong>der</strong> AkdÄ und dem<br />
BfArM unterhalten und tagt aufgrund einer Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> AkdÄ und dem<br />
BfArM aus dem Jahre 1987 in regelmäßigen vierteljährlichen Sitzungen im Bonner Institut.<br />
Die AkdÄ ist mit vier Sachverständigen und weiteren vier Stellvertretern aus den Reihen<br />
ihrer Mitglie<strong>der</strong> beteiligt. Darüber hinaus nimmt Dr. Thomas Stammschulte aus <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ an den Besprechungen teil. Geschäftsführung und Sitzungsleitung<br />
liegen beim BfArM. Der Ausschuss unterstützt die Arbeit des BfArM zur Abwehr<br />
von Arzneimittelrisiken und bei aktuellen Problemen <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit. Ergebnisse<br />
fließen unter an<strong>der</strong>em in die Risikokommunikation von AkdÄ und BfArM sowie in<br />
Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans nach dem Arzneimittelgesetz ein.<br />
332
Themen <strong>der</strong> Sitzungen waren im Jahr <strong>2010</strong> unter an<strong>der</strong>em:<br />
• Insulin glargin und tumorpromovierende Effekte<br />
• Flupirtin und Leberschäden<br />
• Nitrofurantoin und Lungenfibrose<br />
• Bufexamac – Stand des Stufenplanverfahrens<br />
• Fluorescein – Anstieg <strong>der</strong> Nebenwirkungsmeldungen, Chargenrückruf<br />
• Risperidon und Suizidgedanken, -versuche<br />
• Octenisept und toxische Gewebeschädigungen<br />
• Diphenhydramin/Doxylamin und Suizidversuche<br />
• Dronedaron – Erhöhung des Serumkreatinins<br />
• Rosiglitazon – Ruhen <strong>der</strong> Zulassung<br />
• RegiSCAR – schwere Hautreaktionen und Risikoeinstufung von Wirkstoffen<br />
• Valproinsäure in <strong>der</strong> Schwangerschaft – Epilepsie und neue Indikationen<br />
• Dopaminagonisten und Impulskontrollstörungen (u. a. Spielsucht)<br />
• kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) mit höherem VTE-Risiko bei Erstanwen<strong>der</strong>innen<br />
– Verordnungsempfehlungen in den Nie<strong>der</strong>landen<br />
• Fibrate – Stand des Risikobewertungsverfahrens.<br />
Routinesitzung<br />
Die AkdÄ nimmt regelmäßig an den halbjährlich stattfindenden Routinesitzungen nach<br />
dem Stufenplanverfahren teil. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet<br />
sich im Arzneimittelgesetz (§§ 62, 63 AMG). Dort ist die Organisation <strong>der</strong> Beobachtung,<br />
Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken beschrieben. Die Bezeichnung<br />
Stufenplan bezieht sich auf die Unterteilung dieses Verfahrens in zwei Gefahrenstufen,<br />
die die Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel im Vergleich zum bestehenden Risiko wi<strong>der</strong>spiegeln<br />
sollen. Die Stufe II wird immer dann eingeleitet, wenn konkrete Maßnahmen zur<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit für unbedingt erfor<strong>der</strong>lich gehalten werden.<br />
Als beteiligte Stelle im Verfahren ist die AkdÄ als sogenannte Stufenplanbeteiligte in<br />
den Informationsaustausch <strong>der</strong> Bundesoberbehörden (BfArM, PEI und Bundesinstitut<br />
für Risikobewertung [BfR]), <strong>der</strong> Landesbehörden und den Verbänden <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />
Industrie mit einbezogen.<br />
6.10.3 Risikokommunikation<br />
Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
Risikobekanntgaben sind originäre Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt, die<br />
in beson<strong>der</strong>s gekennzeichneten Bereichen des Blattes erscheinen (Bekanntgaben <strong>der</strong><br />
Herausgeber, blaue Randleiste). Für Mitteilungen zu Arzneimittelrisiken sind drei unterschiedliche<br />
Rubriken vorgesehen:<br />
• „Aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank“<br />
• „UAW-News – International“<br />
• „UAW – Aus Fehlern lernen“.<br />
333
Im Jahr <strong>2010</strong> sind zehn Risikobekanntgaben erschienen. Alle Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ<br />
sind auch auf <strong>der</strong> AkdÄ-Homepage (www.akdae.de) unter „Arzneimittelrisiken“ abrufbar.<br />
„Drug Safety Mail“<br />
Dieser Informationsdienst <strong>der</strong> AkdÄ weist zeitnah per E-Mail auf Risikoinformationen<br />
zu Arzneimitteln hin (z. B. Risikobekanntgaben, Rote-Hand-Briefe etc.). Im Berichtszeitraum<br />
wurden 50 „Drug Safety Mails“ versandt.<br />
6.11 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />
Der Aktionsplan zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland<br />
ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ins Leben gerufenes umfangreiches<br />
Maßnahmenpaket zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland.<br />
Um die Kommunikation zwischen den am Prozess einer Arzneimitteltherapie Beteiligten<br />
zu gewährleisten, die Maßnahmen des Aktionsplans zu begleiten, den mitarbeitenden<br />
und betroffenen Institutionen zu berichten sowie die Fortschreibung des Aktionsplanes<br />
zu koordinieren, wurde eine Koordinierungsgruppe aus Ärzten, Apothekern und<br />
Patientenvertretern eingerichtet. Die Koordinierungsgruppe wird durch ein wissenschaftliches<br />
Sekretariat, bestehend aus einem Referenten und einer halben Sekretariatsstelle,<br />
unterstützt.<br />
Der Aktionsplan 2008/2009 ist mittlerweile abgeschlossen; unter an<strong>der</strong>em wurden folgende<br />
Maßnahmen erfolgreich umgesetzt:<br />
• Erarbeitung und Publikation eines Merkblattes für Patienten mit Tipps für eine sichere<br />
Arzneimitteltherapie<br />
• öffentlich zugängliche Bereitstellung wissenschaftlicher Daten zur Arzneimitteltherapie<br />
in Schwangerschaft und Stillzeit im Internet<br />
• Bereitstellung aller Rote-Hand-Briefe auf den Internetseiten <strong>der</strong> Bundesoberbehörden<br />
• Erarbeitung einer Übersicht über potenziell inadäquate Medikation bei älteren multimorbiden<br />
Patienten (PRISCUS-Liste)<br />
• Öffnung <strong>der</strong> Datenbank des PEI zu UAW nach Impfungen im Internet<br />
• Herausgabe eines Bulletins zu aktuellen Risikoentwicklungen (BfArM/PEI)<br />
• Erarbeitung von 14 Patientensicherheitsindikatoren zur AMTS (AMTS-PSI)<br />
• Identifizierung von 400 Sound-alike- und Look-alike-Arzneimitteln<br />
• Erarbeitung eines Konzeptes zur farblichen Kennzeichnung von Arzneimitteln (Spritzenpumpenaufkleber)<br />
in <strong>der</strong> Anästhesie, Notfall- und Intensivmedizin zusammen<br />
mit <strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin<br />
(DIVI).<br />
Über die Koordinierungsgruppe für den Aktionsplan AMTS ist es gelungen, mit Apothekerverbänden,<br />
Ärzteschaft, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patienten und dem<br />
Bundesministerium für Gesundheit im Interesse des gemeinsamen Ziels <strong>der</strong> Verbesse-<br />
334
ung <strong>der</strong> Patientensicherheit einen neuen Aktionsplan für die Jahre <strong>2010</strong> bis 2012 zu erarbeiten.<br />
Der Aktionsplan und das wissenschaftliche Sekretariat werden mit Mitteln des<br />
BMG geför<strong>der</strong>t.<br />
Anlässlich des vom BMG geför<strong>der</strong>ten 3. Deutschen Kongresses für Patientensicherheit<br />
bei medikamentöser Therapie wurde <strong>der</strong> neue Aktionsplan AMTS <strong>2010</strong> - 2012 am<br />
19. Juni <strong>2010</strong> erstmalig vorgestellt. Veranstalter des Kongresses waren neben <strong>der</strong> AkdÄ<br />
das Institut für Arzneitherapiesicherheit (Universitätsklinikum Essen und Klinikum<br />
Saarbrücken gGmbH), das BMG und die Stiftung Universitätsmedizin Essen. Der Kongress<br />
stand unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments.<br />
Schwerpunkte des aus 59 Einzelmaßnahmen bestehenden neuen Aktionsplans AMTS<br />
sind:<br />
• Erarbeitung eines Konzepts zur Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker<br />
• elektronische Systeme zur Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung<br />
• AMTS als Teil <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
• Möglichkeiten zur Erfassung von Medikationsfehlern<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung im Bereich AMTS.<br />
6.12 Internet und Newsletter<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
Der seit 1998 verfügbare Internetauftritt <strong>der</strong> AkdÄ wurde zum zweiten Mal nach 2002<br />
neu strukturiert und erhielt ein mo<strong>der</strong>nes Design. Der Relaunch erfolgte im April <strong>2010</strong><br />
und bietet vielfältige Neuerungen.<br />
Aufgrund des Relaunches können in diesem Jahr keine verlässlichen Aussagen zu statistischen<br />
Daten an dieser Stelle veröffentlicht werden, da die Internetsuchmaschinen erst<br />
eine Neuindizierung <strong>der</strong> Inhalte <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ vornehmen mussten.<br />
Die AkdÄ versendet weiterhin in unregelmäßigen Abständen kostenfrei Informationen<br />
per E-Mail zu unterschiedlichen Themen. Interessenten können bis zu drei verschiedene<br />
Newsletterkategorien abonnieren, die auf aktuelle Aktivitäten, Termine und Publikationen<br />
<strong>der</strong> AkdÄ, auf Risikoinformationen zu Arzneimitteln und auf Informationen<br />
zu neu zugelassenen Arzneimitteln hinweisen. Etwa 20.000 Interessenten haben wenigstens<br />
eine Newsletterkategorie abonniert. Die versandten Newsletter sind auch auf<br />
<strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ abrufbar (http://www.akdae.de/Service/Newsletter/).<br />
335
6.13 Beratung<br />
6.13.1 <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die Arzneimittelkommission unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner<br />
Meinungsbildung zu arzneimittelpolitischen Fragen und nimmt Stellung zu Grundsatz-<br />
und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt werden.<br />
Im Berichtsjahr wurden folgende gemeinsame Stellungnahmen erarbeitet:<br />
• zum Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne<br />
Genehmigung o<strong>der</strong> Zulassung in Härtefällen<br />
• zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (in Abstimmung mit <strong>der</strong> AkdÄ)<br />
• zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 08.07.<strong>2010</strong>:<br />
Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung <strong>der</strong> nicht geringen<br />
Mengen<br />
• Beitrag zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen<br />
Bundestages am 29. September <strong>2010</strong> zum Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktionen <strong>der</strong> CDU/<br />
CSU und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 17/2413) (in Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
AkdÄ)<br />
• zum Entwurf (Stand: 08.11.<strong>2010</strong>) <strong>der</strong> Verordnung über die Nutzenbewertung von<br />
Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b<br />
SGB V (kurz: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung – AM-NutzenV).<br />
6.13.2 Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen<br />
Die AkdÄ war für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen (KVen) in Fragen wirtschaftlicher Arzneibehandlung sachverständig<br />
beratend tätig und unterstützte im abgelaufenen Berichtsjahr die Abteilung „Arzneimittel“<br />
<strong>der</strong> KBV bei an diese gerichteten Einzelfragen von Vertragsärzten zur rationalen<br />
Arzneimittelverordnung (siehe auch Kapitel 6.6, S. 328ff.).<br />
6.13.3 Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, in die Arzneimittel-Richtlinien<br />
Hinweise aufzunehmen, die dem Arzt eine therapie- und preisgerechte<br />
Auswahl <strong>der</strong> Arzneimittel ermöglichen. Die Hinweise informieren über den Umfang<br />
<strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken<br />
und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie gegebenenfalls<br />
notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.<br />
336
Die AkdÄ wurde vom G-BA aufgrund einer bestehenden Kooperationsvereinbarung mit<br />
<strong>der</strong> Erstellung von Therapiehinweisen zu<br />
• Erythropoese-stimulierenden Wirkstoffen zur Behandlung <strong>der</strong> symptomatischen<br />
Anämie bei Tumorpatienten, die eine Chemotherapie erhalten und zu<br />
• Erythropoese-stimulierenden Wirkstoffen bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie<br />
beauftragt.<br />
Der erstgenannte Therapiehinweis wurde im Oktober <strong>2010</strong> im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />
und ist in Kraft getreten. Zum Therapiehinweis zu Erythropoese-stimulierenden<br />
Wirkstoffen bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie läuft das Stellungnahmeverfahren.<br />
6.13.4 Beratung von Ärzten<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft Kapitel 6<br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ beantwortete ca. 160 telefonische und schriftliche direkt an<br />
die Geschäftsstelle gerichtete Anfragen zu unterschiedlichsten medizinischen und pharmazeutischen<br />
Themen.<br />
337
7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und<br />
Umweltmedizin<br />
7.1 Prävention<br />
Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ und die Ständige<br />
Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ haben sich unter ihrem Vorsitzenden,<br />
Rudolf Henke, im zurückliegenden Jahr insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> politischen Neuausrichtung<br />
<strong>der</strong> Prävention, <strong>der</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt sowie mit dem<br />
Thema Kin<strong>der</strong>schutz und <strong>der</strong> Planung und Durchführung <strong>der</strong> dritten ärztlichen Präventionstagung<br />
befasst.<br />
7.1.1 Neuausrichtung <strong>der</strong> Prävention<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />
Mit Antritt <strong>der</strong> neuen Regierung 2009 erfolgte auch eine politische Neubewertung <strong>der</strong><br />
Prävention mit <strong>der</strong> Folge, dass die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes in <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />
Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt, stattdessen eine Nationale Präventionsstrategie<br />
erstellt werden soll. In dieser sollen Vorhandenes bewertet und aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmt, bewährte Programme und Strukturen weiterentwickelt, in die Fläche<br />
gebracht und mit einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung geregelt werden. Die<br />
Prävention soll auf <strong>der</strong> Grundlage prospektiver Bevölkerungsstudien gestärkt und die<br />
Versorgungsforschung ausgebaut werden. In das geplante Gesamtkonzept sollen alle relevanten<br />
Präventionsakteure eingebunden werden.<br />
In einem Gespräch des Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler mit dem Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.08.<strong>2010</strong> wurde die Einrichtung einer gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppe angekündigt, die die Rolle <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Prävention herausarbeiten<br />
und prioritäre Präventionsziele identifizieren soll. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich<br />
im Frühjahr 2011 ihre Arbeit aufnehmen.<br />
7.1.2 Ärztliche Präventionstagung <strong>2010</strong><br />
Am 26. und 27.05.<strong>2010</strong> führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre dritte ärztliche Präventionstagung<br />
durch. Schwerpunkt <strong>der</strong> diesjährigen Veranstaltung war die Rolle des Arztes in<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention. Zur ärztlichen Beratung bei Fehlernährung, Bewegungsmangel<br />
und Suchtmittelkonsum wurden erprobte Praxismodelle vorgestellt<br />
und diskutiert.<br />
Es wurde deutlich, dass es innerhalb <strong>der</strong> Sozialgesetzgebung weiterhin an den erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Rahmenbedingungen und Vergütungsanreizen fehlt, um bestehende gute Ansätze<br />
breit in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung zu verankern. Zudem sollten die bestehenden<br />
Bestimmungen des § 20 SGB V dahingehend geän<strong>der</strong>t werden, dass Ärzte<br />
strukturell in die gesundheitsför<strong>der</strong>nden Maßnahmen einbezogen sind. Darüber hinaus<br />
sollte die Beratung von Patienten zu einer gesundheitsför<strong>der</strong>lichen Lebensweise ausge-<br />
339
wiesener Bestandteil <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
werden.<br />
7.1.3 Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt<br />
Die 2009 aus Vertretern <strong>der</strong> Ärzteschaft und des organisierten Sports gebildete Arbeitsgruppe<br />
zur Bewegungsför<strong>der</strong>ung durch den Arzt hat <strong>2010</strong> ihre Arbeit fortgesetzt. Sie hat<br />
sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zu entwickeln und zu diskutieren, die den nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Arzt in die Lage versetzen, Patienten hinsichtlich einer bewegungsför<strong>der</strong>nden<br />
Lebensweise besser zu beraten und sie in entsprechende qualitätsgesicherte Maßnahmen<br />
zu vermitteln. Ein geeignetes Instrument stellt das „Rezept für Bewegung“ dar,<br />
durch das <strong>der</strong> Arzt die Möglichkeit erhält, seinen Patienten regelmäßige Bewegung zu<br />
„verordnen“. Durch das Rezept soll die Teilnahme an solchen Bewegungsangeboten geför<strong>der</strong>t<br />
werden, die mit dem gemeinsamen Qualitätssiegel von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Deutschem Olympischen Sportbund „SPORT PRO GESUNDHEIT“ ausgezeichnet<br />
sind und von Übungsgruppenleitern durchgeführt werden, die eine Qualifikation für<br />
spezifische Indikationsgebiete besitzen. Rezepte für Bewegung werden bereits in mehreren<br />
Regionen erprobt. Sie sollen nach einheitlichen Kriterien weiterentwickelt und verbreitet<br />
werden.<br />
7.1.4 Nichtraucherschutz und Tabakentwöhnung<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> setzt sich für einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen ein<br />
(Drucksache V-07 des 110. Deutschen Ärztetages 2007). In diesem Sinne hat auch die<br />
Bayerische Landesärztekammer den bayerischen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz<br />
vom 4. Juli <strong>2010</strong> unterstützt. Darin sprachen sich zwei Drittel <strong>der</strong> wahlberechtigten<br />
bayerischen Bevölkerung für einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in <strong>der</strong> Gastronomie<br />
aus, die entsprechende Regelung hat seit dem 1. August <strong>2010</strong> in Bayern Gesetzeskraft.<br />
Da gesetzliche Verbotsregelungen nur ein Element einer umfassenden Tabakkontrollpolitik<br />
darstellen, hat sich <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag wie<strong>der</strong>holt auch für eine Entwöhnungsbehandlung<br />
tabakabhängiger Patienten durch den Arzt ausgesprochen. Dazu bedarf es<br />
entsprechen<strong>der</strong> vergütungsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie einer Kostenübernahme<br />
für nachweislich wirksame Medikamente zur Tabakentwöhnung. Diese For<strong>der</strong>ung<br />
unterstreichen zwei Entschließungsanträge des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />
(Drucksache V-117 und Drucksache V-77), die im Einklang mit früheren Entschließungen<br />
Deutscher Ärztetage stehen (siehe auch Drucksache VI-11 des 107. DÄT 2004,<br />
Drucksache VII-07 und Drucksache VIII-07a des 108. DÄT 2005).<br />
340
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />
7.1.5 Erkennung von Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat <strong>2010</strong> in ihrem Internetauftritt umfassende Informationen<br />
für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen“ eingestellt<br />
(www.baek.de > Ärzte > Prävention > Kindesmisshandlung). Dazu gehören auch Leitfäden<br />
zum Thema, denen Hinweise zur Erkennung und Bewertung typischer Symptome<br />
einer Kindesvernachlässigung o<strong>der</strong> -misshandlung sowie zu ihrer Dokumentation entnommen<br />
werden können. Des Weiteren enthält die Seite Informationen über die aktuelle<br />
Rechtslage von Ärzten bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung, die durch das<br />
Spannungsfeld von ärztlicher Schweigepflicht gemäß § 203 StGB einerseits und Pflicht<br />
zur Hilfe zwecks Abwehr einer akuten Gefahr gemäß § 34 StGB an<strong>der</strong>erseits geprägt ist.<br />
Darüber hinaus können <strong>der</strong> Internetseite die Regelungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Meldung zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kin<strong>der</strong> entnommen<br />
werden.<br />
7.1.6 Kooperationsprojekt für nachhaltige Präventionsforschung<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Anfrage entschieden, im Beirat des Projektes „Kooperation<br />
für nachhaltige Präventionsforschung“ mitzuwirken, <strong>der</strong> sich am 16.03.<strong>2010</strong> konstituierte.<br />
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe.<br />
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegründete Projekt<br />
wird gemeinsam von <strong>der</strong> Medizinischen Hochschule Hannover, dem Universitätsklinikum<br />
Hamburg-Eppendorf und <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung getragen.<br />
Zielsetzung ist die Zusammenführung und Verbreitung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> zwischen<br />
2004 und 2012 im Rahmen des För<strong>der</strong>schwerpunkts Prävention vom BMBF mit<br />
insgesamt über 20 Millionen Euro geför<strong>der</strong>ten Projekte.<br />
7.1.7 Stand und Weiterentwicklung des Projektes gesundheitsziele.de<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt das Projekt gesundheitsziele.de durch ihre Mitarbeit<br />
im Ausschuss und Steuerungskreis sowie in den Arbeitsgruppen „Brustkrebs“,<br />
„Diabetes mellitus“, „Gesund aufwachsen“, „Gesund älter werden“, „Tabakkonsum reduzieren“,<br />
„Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patient(inn)ensouveränität stärken“<br />
und beteiligt sich an seiner Finanzierung. In den Arbeitsgruppen werden <strong>der</strong>zeit die<br />
2003 verabschiedeten Ziele, Teilziele und Maßnahmen überarbeitet und aktualisiert. Gemeinsam<br />
mit den an<strong>der</strong>en Kooperationspartnern wurden <strong>2010</strong> Strategien einer wirksameren<br />
Verankerung des Gesundheitsziele-Prozesses und <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />
im Gesundheitswesen entwickelt.<br />
Diese Aktivitäten entsprechen <strong>der</strong> Intention <strong>der</strong> auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong><br />
verabschiedeten Entschließungsanträge Drucksache V-65 und Drucksache V-67, die sich<br />
dafür aussprechen, den Gesundheitsziele-Prozess flankierende Konzepte, Strategien<br />
und Initiativen zu entwickeln, durch die die Umsetzung und Finanzierung von Gesundheitszielprogrammen<br />
vorangetrieben werden kann.<br />
341
7.1.8 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des<br />
Patientenforums<br />
Die Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen wurde mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2000<br />
eingeleitet und hat mit dem § 140f SGB V „Beteiligung von Interessenvertretungen <strong>der</strong><br />
Patientinnen und Patienten“ Eingang in das Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz) gefunden, das seit dem<br />
01.01.2004 in Kraft ist.<br />
Das Sozialgesetzbuch V sieht vor, dass für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Patienten<br />
und Selbsthilfegruppen maßgebliche Organisationen in Fragen, die die Versorgung<br />
betreffen, zu beteiligen sind. Ein Mitberatungsrecht besteht bisher bei <strong>der</strong> Arbeit im Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss nach § 91, dem Beirat <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben<br />
<strong>der</strong> Datentransparenz nach § 303b, den Landesausschüssen nach § 90 sowie den Zulassungsausschüssen<br />
nach § 96 und den Berufungsausschüssen nach § 97 SGB V.<br />
Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen Beauftragten für die Belange <strong>der</strong> Patienten<br />
bestellt (§ 140h). Seine Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen von<br />
Patienten beson<strong>der</strong>s hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung,<br />
objektive Informationen durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im<br />
Gesundheitswesen sowie auf die Beteiligung bei Fragen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung berücksichtigt werden.<br />
Unabhängig von den gesetzlichen Maßnahmen gibt es seit vielen Jahren bei den Ärztekammern<br />
und Kassenärztlichen Vereinigungen Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />
(KOSA) bzw. Patientenberatungsstellen. Das Leistungsspektrum reicht von<br />
<strong>der</strong> Bearbeitung von Patientenanfragen über die Durchführung von Informationsveranstaltungen<br />
und Unterstützung bestehen<strong>der</strong> Kooperationsberatungsstellen bis zum regelmäßigen<br />
Kontakt mit Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />
Diese Arbeit trägt dazu bei, vertrauensvoll miteinan<strong>der</strong> umzugehen, Vorurteile abzubauen<br />
und dem einzelnen Bürger in Gesundheitsfragen Hilfestellungen zu bieten.<br />
Im Jahr 2001 wurde auf Initiative von Dr. Ursula Auerswald, damalige Präsidentin <strong>der</strong><br />
Ärztekammer Bremen, und basierend auf den langjährigen Erfahrungen <strong>der</strong> Patientenberatungsstelle<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Bremen als eine weitere Arbeitsebene für Ärzteschaft<br />
und Patientenvertreter das Patientenforum gegründet.<br />
Dem Patientenforum gehören an:<br />
• die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und chronischer<br />
Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe),<br />
• das FORUM chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im PARITÄTISCHEN,<br />
• die deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.,<br />
• das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ),<br />
• die <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
• die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />
Der Vorsitz obliegt Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Das Patientenforum verfolgt das Ziel, die Arbeit <strong>der</strong> KBV und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gegenüber Patientenvertretern und Selbsthilfegruppen transparent zu machen. Es versteht<br />
sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch, die För<strong>der</strong>ung des gegenseitigen<br />
342
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />
Verständnisses und <strong>der</strong> Kooperation von Ärzten und Patienten. So können die Sichtweisen<br />
<strong>der</strong> Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen in stärkerem Maße bei <strong>der</strong> Arbeit<br />
<strong>der</strong> beiden ärztlichen Institutionen berücksichtigt und gemeinsame Arbeitsergebnisse<br />
als Empfehlungen in die Dachorganisationen <strong>der</strong> Patientenvertretungen eingebracht<br />
werden.<br />
Neben regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen war das Patientenforum am Programm<br />
für Nationale Versorgungsleitlinien beteiligt. Dies betrifft sowohl die Beteiligung an <strong>der</strong><br />
Erstellung von Leitlinien und Patienteninformationen als auch die Mitarbeit an <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> methodischen Grundlagen. Nähere Einzelheiten hierzu sind im Kapitel<br />
4.5.3 beschrieben.<br />
Im Berichtszeitraum fand ein intensiver Austausch zu aktuellen gesundheitspolitischen<br />
Themen und Projekten statt, <strong>der</strong> die Kompetenzen und den Meinungsbildungsprozess<br />
<strong>der</strong> Patientenvertreter einerseits und <strong>der</strong> KBV und <strong>Bundesärztekammer</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />
durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Blickwinkel bereichern konnte.<br />
Exemplarisch seien hier folgende thematische Schwerpunkte erwähnt:<br />
• Transparenz und Unabhängigkeit bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Industrie<br />
• Weiterentwicklung <strong>der</strong> psychiatrischen Versorgung<br />
• Wartezimmerinformation aus dem ÄZQ<br />
• Notfalldatenmanagement auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />
• Ergebnisse zum Clearingverfahren für Arztbewertungsportale<br />
• Fortlaufende Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Versichertenbefragung <strong>der</strong> KBV<br />
Bisher stand vor allem die Möglichkeit des paritätischen Austauschs zwischen Ärzteschaft<br />
und Patientenvertretern im Vor<strong>der</strong>grund. Dies war zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Gründung<br />
des Forums einzigartig. Im Zuge <strong>der</strong> Entwicklungen im Gesundheitswesen hat nun die<br />
Patientenvertretung im Gesundheitswesen u. a. durch ihre Mitarbeit im Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss (G-BA) einen festen institutionalisierten Platz als Akteurin erhalten<br />
und übernimmt regelhafte Funktionen bei <strong>der</strong> Gestaltung des Gesundheitswesens. Vor<br />
diesem Hintergrund widmeten sich die Teilnehmer anlässlich des 25. Treffens und des<br />
zehnjährigen Bestehens des Patientenforums im Sommer <strong>2010</strong> einer Überprüfung <strong>der</strong><br />
bisherigen Arbeit und <strong>der</strong> Notwendigkeit des weiteren Bestehens des Patientenforums.<br />
Diese ergab, dass eine Weiterführung des Patientenforums ausdrücklich gewünscht<br />
wird. Vor allem wurde herausgestellt, dass die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Mitarbeit im Patientenforum<br />
ein wichtiges, positives Unterscheidungsmerkmal zur institutionalisierten Patientenbeteiligung<br />
darstellt. Es kann die eigene Position beworben werden, ohne dass<br />
sich dies in einem Beschluss festmachen muss. Das Forum bietet so einen geschützten<br />
Raum, um auch sensible, kontroverse o<strong>der</strong> Themen am Rande des Tagesgeschäftes abseits<br />
<strong>der</strong> politischen Bühne zielführend, ausführlich und respektvoll zu erörtern. Zudem<br />
ermöglicht das Patientenforum immer wie<strong>der</strong> die Initiierung und Umsetzung wichtiger<br />
Projekte, wie z. B. die Entwicklung <strong>der</strong> Patientenleitlinien. Hierauf möchte man nicht<br />
verzichten.<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeit des Patientenforums soll auch in Zukunft dazu beitragen,<br />
dass die Folgen von Budgets, schleichen<strong>der</strong> Rationierung und betonter Eigenverantwortung<br />
beobachtet werden, <strong>der</strong> Einzelne vor diesem Hintergrund die notwendige Stärkung<br />
und Unterstützung erfährt und dieser Weg von den Verantwortlichen im Gesundheitssystem<br />
begleitet wird.<br />
343
7.2 Sucht und Drogen<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des Ausschusses „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter Vorsitz von Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer waren im Jahr <strong>2010</strong> die Überarbeitung<br />
und Verabschiedung <strong>der</strong> „Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung <strong>der</strong><br />
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ sowie ihre Umsetzung auf <strong>der</strong><br />
Ebene <strong>der</strong> Landesärztekammern. Darüber hinaus befasste sich <strong>der</strong> Ausschuss insbeson<strong>der</strong>e<br />
mit <strong>der</strong> ärztlichen Behandlung Tabakabhängiger, <strong>der</strong> Frühintervention bei Patienten<br />
mit einem riskanten Alkoholkonsum sowie <strong>der</strong> Umsetzung des Leitfadens „Medikamente<br />
– schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Arztpraxen.<br />
7.2.1 Substitution Opiatabhängiger<br />
Nach vorbereitenden Arbeiten <strong>der</strong> vom Vorstand eingesetzten Expertenkommission und<br />
begleitenden Ausschussberatungen hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf<br />
<strong>der</strong> novellierten „Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten<br />
Behandlung Opiatabhängiger“ in seiner Sitzung am 19.02.<strong>2010</strong> abschließend<br />
beraten und verabschiedet. Die Richtlinien wurden daraufhin am 19.03.<strong>2010</strong><br />
im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(11): A 511/B 447/C 439).<br />
Mit den novellierten Richtlinien wurden die Ziele und Indikationsgebiete für eine Substitution<br />
Opiatabhängiger an die Vorgaben <strong>der</strong> Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />
angepasst (§ 5 Abs. 1 BtMVV). Damit ist eine substitutionsgestützte Behandlung<br />
nach den Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zukünftig nicht nur zur schrittweisen<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Betäubungsmittelabstinenz, son<strong>der</strong>n auch zur Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Therapie einer neben <strong>der</strong> Opiatabhängigkeit bestehenden schweren Erkrankung sowie<br />
zur Verringerung <strong>der</strong> Risiken einer Opiatabhängigkeit bei Schwangerschaft beziehungsweise<br />
nach einer Geburt möglich. Es wird mit ihnen anerkannt, dass es sich bei<br />
<strong>der</strong> Opiatabhängigkeit primär um eine chronische Erkrankung handelt, die in <strong>der</strong> Regel<br />
eine lebenslange Behandlung erfor<strong>der</strong>t.<br />
Die Behandlungsziele werden mit den neuen Richtlinien modifiziert und an <strong>der</strong> individuellen<br />
Situation des Opiatabhängigen ausgerichtet. Die Beigebrauchsfreiheit ist nicht<br />
mehr Voraussetzung <strong>der</strong> Substitution, son<strong>der</strong>n stellt eines ihrer Ziele dar. Mit den novellierten<br />
Richtlinien kann nun die Substitution in Ausnahmefällen auch ohne eine begleitende<br />
psychosoziale Betreuung begonnen werden. Die bisher starren Fristen für eine<br />
Take-home-Verordnung entfallen. Voraussetzung sind nun v. a. eine stabile Einstellung<br />
auf das Substitut, eine klinische Stabilisierung des Patienten, ein kontrollierter, die Substitution<br />
nicht gefährden<strong>der</strong> Beigebrauch sowie eine regelmäßige Wahrnehmung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
psychosozialen Betreuung.<br />
Die seit dem „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ vom 20.07.2009<br />
ermöglichte Substitution schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin wird mit den<br />
neuen Richtlinien ebenfalls berücksichtigt. Qualifizierungskurse zum Erwerb <strong>der</strong> entsprechend<br />
überarbeiteten Zusatz-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />
wurden <strong>2010</strong> erstmals von den Ärztekammern Baden-Württemberg, Hessen und Westfalen-Lippe<br />
angeboten, sodass inzwischen eine nicht unerhebliche Zahl an Ärzten zur<br />
344
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />
Verfügung steht, die zu einer substitutionsgestützten Behandlung mit Diamorphin berechtigt<br />
ist.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Ärztetagsbeschlüsse zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Substitution<br />
(110. DÄT 2007, Drucksache V-95, und 112. DÄT 2009, Drucksache VIII-119) wurde in<br />
den Richtlinien eine verbindliche Einrichtung von Beratungskommissionen bei den<br />
Landesärztekammern aufgenommen. In einem ersten Treffen des Ausschusses „Sucht<br />
und Drogen“ mit Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung am<br />
16.08.<strong>2010</strong> wurden mögliche Aufgabenbereiche <strong>der</strong> Kommissionen skizziert, entsprechende<br />
Empfehlungen werden <strong>der</strong>zeit noch vom Ausschuss gemeinsam mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />
erarbeitet.<br />
Parallel zur Novellierung <strong>der</strong> Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch die<br />
„Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) an die Substitution mit Diamorphin angepasst und am 18.03.<strong>2010</strong> verabschiedet.<br />
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Kritik an<br />
dem G-BA-Richtlinienentwurf dargelegt, die sich v. a. auf die in ihr vorgesehene zusätzliche<br />
Genehmigungspflicht für Diamorphin-Vergabeeinrichtungen durch die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen, die vorgesehenen Vorgaben zum Personalschlüssel, zur ärztlichen<br />
Qualifikation und zur räumlichen Ausgestaltung bezog. Durch die Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnten in einigen Punkten Modifikationen des<br />
ursprünglichen Richtlinienentwurfs bewirkt werden.<br />
7.2.2 Ärztliche Frühintervention bei riskantem Alkoholkonsum<br />
In Deutschland sind über 1,3 Millionen <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung alkoholabhängig,<br />
zwei Millionen betreiben einen schädlichen Konsum und je<strong>der</strong> sechste Erwachsene<br />
trinkt Alkohol in einer riskanten, die Gesundheit schädigenden Menge.<br />
Vor diesem Hintergrund führten die <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Fachverband Sucht<br />
e. V. am 21.09.<strong>2010</strong> eine Tagung zum Thema „Suchtbehandlung und hausärztliche Versorgung:<br />
Erkennen, Steuern, Handeln“ durch. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Drogenbeauftragten<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung, <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung, den Krankenkassen, <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung und den Wohlfahrtsverbänden wurde eine Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Rahmenbedingungen für Früherkennung und Behandlung Betroffener diskutiert.<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Tagung waren Möglichkeiten einer verbesserten Vor- und<br />
Nachsorge alkoholbedingter Störungen, ärztliche Qualifikationen im Umgang mit betroffenen<br />
Patienten, Erleichterungen <strong>der</strong> Verordnung von Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation, die Kooperation zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> Suchtbehandlung sowie die Schaffung finanzieller Anreizsysteme.<br />
Zu den zentralen Themen wurde ein gemeinsames Positionspapier von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Fachverband Sucht e. V. verfasst, das am 01.10.<strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />
publiziert wurde (Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(39): A 1877/B 1649/C 1621).<br />
345
7.2.3 Evaluation des Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medikamente –<br />
schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin (IES)<br />
<strong>der</strong> Universität Greifswald haben die Ergebnisse ihrer Evaluationsstudie zum Leitfaden<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ im<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellt, das För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> Studie war. Zur<br />
Evaluation des Einsatzes des Leitfadens in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis waren die Teilnehmer<br />
<strong>der</strong> Kurse zum Erwerb <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“<br />
mit dem Leitfaden versorgt worden, während eine zweite Interventionsgruppe aus nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Hausärzten per Zufallsstichprobe rekrutiert wurde, die den Leitfaden postalisch<br />
zugestellt erhielten. Als Kontrollgruppe diente eine Stichprobe aus Hausärzten,<br />
denen <strong>der</strong> Leitfaden nicht vorlag. Von beiden Interventionsgruppen wurde <strong>der</strong> Leitfaden<br />
in großer Mehrheit als sehr nützlich bewertet. Dies betraf sowohl seine thematische Relevanz,<br />
die Aufbereitung <strong>der</strong> Kapitel sowie seinen Einsatz im Praxisalltag. Ärzte, die den<br />
Leitfaden erhalten hatten, stuften anschließend im Vergleich zur Kontrollgruppe die Relevanz<br />
des Themas „Medikamentenabhängigkeit“ höher ein, fühlten sich besser zum<br />
Thema informiert und sicherer in <strong>der</strong> Erkennung wie auch in <strong>der</strong> Behandlung eines problematischen<br />
Gebrauchs psychotroper Medikamente.<br />
7.2.4 Projekt <strong>der</strong> ABDA „Ambulanter Entzug Benzodiazepin-abhängiger<br />
Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken und<br />
Hausarzt“<br />
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) führt seit Herbst 2009<br />
ein vom Bundesministerium für Gesundheit geför<strong>der</strong>tes Projekt „Ambulanter Entzug<br />
Benzodiazepin-abhängiger Patientinnen und Patienten in Zusammenarbeit von Apotheken<br />
und Hausarzt“ durch. Die seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bestehenden berufsrechtlichen<br />
Bedenken, die v. a. die geplante Behandlung abhängigkeitserkrankter Patienten<br />
durch Apotheker betreffen, wurden <strong>der</strong> ABDA gegenüber in einem Spitzengespräch<br />
am 02.02.<strong>2010</strong> angesprochen, am 22.04.<strong>2010</strong> in einem Gespräch von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Kassenärztlicher Bundesvereinigung und ABDA auf Arbeitsebene konkretisiert<br />
und in einem nachfolgenden Schreiben schriftlich formuliert.<br />
7.2.5 Aufbaumodul zur ärztlichen Qualifikation „Tabakentwöhnung“<br />
Das 20-stündige Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde durch ein Aufbaumodul<br />
im Umfang von acht Kurseinheiten ergänzt. Dies qualifiziert interessierte<br />
Ärzte für die Durchführung von Gruppenprogrammen zur Tabakentwöhnung und eröffnet<br />
die Möglichkeit zur Abrechnung <strong>der</strong> Maßnahmen über die gesetzliche Krankenversicherung<br />
(GKV) auf Grundlage des § 20 SGB V.<br />
346
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin Kapitel 7<br />
7.2.6 Suchtkranke Ärzte – Übernahme von Interventionsprogrammen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern durch die Bundestierärztekammer<br />
Um Möglichkeiten einer Übernahme von Interventionsprogrammen für suchtkranke<br />
Ärzte auszuloten, hat in Hannover ein erstes Gespräch von Bundestierärztekammer und<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von Kammern auf Landesebene sowie <strong>der</strong><br />
Selbsthilfeorganisation „Anonyme Substanzabhängige Ärzte“ stattgefunden.<br />
In einem ersten Schritt sollen auf Län<strong>der</strong>ebene über die Landesärztekammern qualifizierte<br />
Suchtmediziner gewonnen werden, die die Landestierärztekammern bei <strong>der</strong> Diagnostik<br />
und Begleitung suchtkranker Tierärzte unterstützen.<br />
7.2.7 Konstituierung des Drogen- und Suchtrates für die 17. Legislaturperiode<br />
Die konstituierende Sitzung des Drogen- und Suchtrates <strong>der</strong> Bundesdrogenbeauftragten<br />
für die 17. Legislaturperiode fand am 10.11.<strong>2010</strong> in Berlin statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird bis zum Ende <strong>der</strong> Wahlperiode in dem Rat durch Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer vertreten<br />
sein, <strong>der</strong> 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für diese Aufgabe benannt<br />
worden war. Sein Stellvertreter ist <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses<br />
„Sucht und Drogen“, Dr. Christoph von Ascheraden. Der neu konstituierte Drogen- und<br />
Suchtrat wurde um Vertreter einiger Ministerien sowie <strong>der</strong> öffentlichen und privaten<br />
Radio- und Fernsehanstalten erweitert. Es wurden Arbeitsgruppen zu den Themen<br />
„Schnittstellenproblematik“, „Prävention“ und „Suchthilfestatistik“ eingerichtet. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
soll <strong>der</strong> Drogen- und Suchtrat die Drogenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung bei<br />
<strong>der</strong> Erstellung einer Nationalen Strategie zur Sucht- und Drogenpolitik beraten.<br />
7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />
Der Ausschuss und die Ständige Konferenz befassten sich im Berichtszeitraum intensiv<br />
mit dem Verfassen eines Entwurfs für eine Stellungnahme zur gesundheitspolitischen<br />
Bewertung von elektromagnetischen Fel<strong>der</strong>n und zur Deutschen Mobilfunkstudie.<br />
Grundlage des Entwurfes waren die Ergebnisse <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführten<br />
schriftlichen Anhörung. Die wesentliche Haltung, die dem Entwurf zugrunde<br />
liegt, ist: „Bevor nicht alle Zweifel an <strong>der</strong> Unbedenklichkeit einer lebenslangen Exposition<br />
ausgeräumt sind, sind alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu<br />
nutzen, um die Emission elektromagnetischer Strahlen im Umfeld des Menschen zu<br />
minimieren.“ Die Stellungnahme soll vor allem auch Empfehlungen für ein ärztliches<br />
Behandlungsproze<strong>der</strong>e beim Abklären des Beschwerdebildes <strong>der</strong> Elektrosensibilität mit<br />
einschließen. Diese Empfehlungen haben allein vorsorgenden Charakter. Letztendlich<br />
geht es um die Frage, auf welche Weise sich gesellschaftliche Werte wie freie, uneingeschränkte<br />
Kommunikation einerseits und Schutz <strong>der</strong> Gesundheit an<strong>der</strong>erseits im Spannungsfeld<br />
<strong>der</strong> Prioritäten in <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Lebenswelten positionieren. Der Entwurf<br />
steht kurz vor dem Abschluss und soll im nächsten Schritt dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vorgelegt werden.<br />
347
Ein weiterer Schwerpunkt in <strong>der</strong> Arbeit des Ausschusses war die Standortbestimmung<br />
<strong>der</strong> Umweltmedizin aus den unterschiedlichen Blickwinkeln <strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften,<br />
des Berufsverbandes, <strong>der</strong> Universitäten, <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte sowie<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und damit verbunden die zukünftige weitere Gestaltung des<br />
Ausschusses und seiner Arbeit.<br />
Dazu ist festzustellen, dass <strong>der</strong> Mangel an Interesse, die fehlende Lehre und Forschung,<br />
<strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung, das Nachwuchsproblem und die nicht vorhandenen<br />
Abrechnungsmöglichkeiten sich gegenseitig bedingen und die Versuche, die Umweltmedizin<br />
wie<strong>der</strong> stärker ins Bewusstsein <strong>der</strong> Akteure zu rücken, erschweren. Es besteht<br />
eine zwingende Notwendigkeit zur Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Umweltmedizin und<br />
zur Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> Aktivitäten in Forschung, Lehre und praktischer Ausübung sowie<br />
in den Gremien <strong>der</strong> Selbstverwaltung.<br />
Die Umweltmedizin hat zwei Ausprägungen: die klinische, individualmedizinische und<br />
die bevölkerungsmedizinische (Public Health). Letztere ist ausreichend vertreten. Erstere<br />
bedarf <strong>der</strong> dringenden För<strong>der</strong>ung. Das Betätigungsfeld des Ausschusses und <strong>der</strong><br />
Ständigen Konferenz soll in <strong>der</strong> klinischen Umweltmedizin und dem individualmedizinischen<br />
Ansatz liegen, nicht im Public-Health-Bereich und <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin.<br />
Anfang 2011 ist ein Workshop <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit interessierten, geeigneten<br />
Akteuren geplant, um mögliche Maßnahmen zur Wie<strong>der</strong>belebung <strong>der</strong> Umweltmedizin<br />
zu eruieren und abzustimmen und ein Forum für ein neues Netzwerk von Experten für<br />
die Arbeit <strong>der</strong> Selbstverwaltung zu schaffen.<br />
Neben den oben genannten Schwerpunkten wurden auf den Gremiensitzungen – <strong>der</strong><br />
Ausschuss tagte am 30. September, die Ständige Konferenz am 1. Oktober <strong>2010</strong> in Berlin<br />
– folgende weitere Themen behandelt:<br />
• Bericht über die Teilnahme an einem Fachgespräch des Umweltbundesamtes zu<br />
Humanarzneimittelrückständen im Trinkwasser am 21. und 22. Januar <strong>2010</strong>, zum aktuellen<br />
Stand zu dieser Problematik und entsprechenden Handlungsmöglichkeiten.<br />
Hierbei wurde die zur Diskussion stehende For<strong>der</strong>ung nach Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verschreibungspraxis<br />
in <strong>der</strong> Ärzteschaft äußerst kritisch beurteilt, da individualmedizinische<br />
Indikationen höher gewertet werden als Umweltbelange.<br />
• Gesundheitliche Bedeutung <strong>der</strong> Exposition durch Nanopartikel, ein Thema von dem<br />
anzunehmen ist, dass es in <strong>der</strong> Zukunft deutlich mehr wahrgenommen werden wird.<br />
• Gesundheitliche Folgen des Uranabbaus. Anlass für den Ausschuss, dieses Thema in<br />
einem Tagesordnungspunkt zu behandeln, war die am 26. August <strong>2010</strong> verabschiedete<br />
„Baseler Erklärung“, in welcher u. a. die sehr weitreichenden gesundheitlichen<br />
Folgen des Uranabbaus angemahnt werden.<br />
348
8. Telematik<br />
Wie in den Vorjahren waren auch im Jahr <strong>2010</strong> die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Telematik wesentlich durch die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
(eGK) und einer Telematikinfrastruktur nach den §§ 291a und b SGB V geprägt. Das von<br />
staatlicher Seite initiierte und massiv weiter vorangetriebene eGK-Projekt for<strong>der</strong>te von<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Durchsetzung und<br />
Wahrung <strong>der</strong> Interessen von Ärzten und Patienten im Rahmen ihres Status als Gesellschafter<br />
<strong>der</strong> gematik mbH. Die im Laufe des Jahres eingetretene Verantwortungsübernahme<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> gematik mbH für die inhaltliche Steuerung des Projektes<br />
ist zu begrüßen.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> waren die Anstrengungen<br />
zur flächendeckenden Herausgabe von elektronischen Arztausweisen sowie die<br />
Fortentwicklung einer Informationsdrehscheibe für telemedizinische Projekte in<br />
Deutschland.<br />
8.1 Telematik im Gesundheitswesen<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Telematik im Gesundheitswesen bezeichnet die Verbindung von Telekommunikation<br />
und Informatik im Gesundheitswesen. Zur Gesundheitstelematik gehören die Übermittlung<br />
medizinischer Daten – beispielsweise von radiologischen Bil<strong>der</strong>n im Rahmen<br />
von Erst- o<strong>der</strong> Zweitbefundungen innerhalb von Netzwerken o<strong>der</strong> auch die Übertragung<br />
von Video- und Audiosignalen im Rahmen von Telekonsultationen. Auch die Bearbeitung<br />
von elektronischen Patienten- o<strong>der</strong> Fallakten durch berechtigte Personen gehört<br />
zum Bereich <strong>der</strong> Gesundheitstelematik. Die rasche Entwicklung in diesem Gebiet führt<br />
zu einer unsystematischen und teilweise verwirrenden Verwendung von Begriffen. Als<br />
Oberbegriff dieser Thematik hat sich international die Bezeichnung „E-Health“ durchgesetzt.<br />
Dieser Begriff kann in die Bereiche Telemedizin (E-Care), Telefort- und Teleweiterbildung<br />
(E-Learning), Telematik in <strong>der</strong> medizinischen Forschung (E-Surveillance) und<br />
elektronisches Gesundheitsmanagement (E-Administration) unterteilt werden. Der Bereich<br />
Telemedizin dient als Bezeichnung für Methoden, die einen direkten Zusammenhang<br />
zur medizinischen Behandlung von Patienten aufweist. Beispiele sind das Telemonitoring<br />
von Risikopatienten in <strong>der</strong> Telekardiologie o<strong>der</strong> Telekonsultationen in <strong>der</strong><br />
Akutbehandlung von Patienten, wie dies im Bereich <strong>der</strong> Teleneurologie bei Schlaganfallpatienten<br />
praktiziert wird. Die geplante Online-Aktualisierung <strong>der</strong> Versichertenstammdaten<br />
auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte als eine <strong>der</strong> ersten Anwendungen im<br />
Rahmen des eGK-Projekts ist dem Bereich E-Administration zuzuordnen.<br />
Unter dem Vorsitz von Dr. F. Bartmann berät <strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen, die mit <strong>der</strong> Anwendung von Kommunikationsund<br />
Informationstechnologien in <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Gesundheitspolitik in Zusammenhang<br />
stehen. Dabei liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt nicht auf <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> technologischfachlichen<br />
Entwicklung, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> medizinischen Anwendung dieser Technologien<br />
im gesamten E-Health-Spektrum. Die Geschäftsführung liegt im Dezernat Telematik<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
349
8.2 Der E-Health-Report <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Obwohl die geplante Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und <strong>der</strong><br />
Einsatz von Telematik innerhalb <strong>der</strong> Ärzteschaft kontrovers und mitunter hochemotional<br />
diskutiert wird, lagen bisher kaum gesicherte Erkenntnisse über die Haltung <strong>der</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis zu den Möglichkeiten <strong>der</strong> IT-Technik vor. Der<br />
111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte deshalb eine Erhebung gefor<strong>der</strong>t, die Aufschluss über<br />
den Einsatz elektronischer Vernetzung im Gesundheitswesen wie auch den aus Sicht<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft bestehenden Bedarf an solchen Technologien geben sollte. Hierzu hat<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer solchen Umfrage<br />
beauftragt. Die Ergebnisse stützen sich auf 598 Interviews mit nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzten und Krankenhausärzten, die im April <strong>2010</strong> vorgenommen wurden. Die Umfrage<br />
ist als repräsentativ einzustufen.<br />
Zentrales Ergebnis <strong>der</strong> Studie ist: Die große Mehrheit <strong>der</strong> Ärzte geht davon aus, dass sowohl<br />
die Telematik als auch die Telemedizin im Gesundheitswesen generell an Bedeutung<br />
gewinnen werden. Jeweils rund die Hälfte, 56 Prozent (Telematik) bzw. 47 Prozent<br />
(Telemedizin), rechnet sogar mit einem starken Bedeutungszuwachs.<br />
Angesichts dieser Einschätzung <strong>der</strong> weiteren Entwicklung von Telematik und Telemedizin<br />
generell sind sich große Teile <strong>der</strong> Ärzteschaft einig, dass sowohl die Telematik als<br />
auch die Telemedizin in ihrem eigenen Arbeitsbereich immer wichtiger werden wird.<br />
Die zukünftige Bedeutung für den eigenen Arbeitsbereich wird von nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzten und Krankenhausärzten allerdings unterschiedlich beurteilt. Zwar erwartet auch<br />
die Mehrheit <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik in ihrer Praxis<br />
eine immer wichtigere Rolle spielen wird, mit 60 Prozent ist dieser Anteil aber wesentlich<br />
geringer als bei den Krankenhausärzten (90 Prozent). Ein ähnliches Bild zeigt sich<br />
bei <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Telemedizin. Hier zeigt sich, dass 80 Prozent <strong>der</strong> Krankenhausärzte<br />
mit einer Zunahme <strong>der</strong> Bedeutung telemedizinischer Anwendungen in ihrem<br />
eigenen Arbeitsbereich rechnen, im Gegensatz zu 60 Prozent <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzte.<br />
Als eines <strong>der</strong> herausragenden Ergebnisse <strong>der</strong> Studie ist festzuhalten, dass die Einschätzungen<br />
<strong>der</strong> zukünftigen Bedeutung von Telematik und Telemedizin sich deutlich nach<br />
dem Ort <strong>der</strong> Tätigkeit, also in <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Praxis o<strong>der</strong> aber in <strong>der</strong> Klinik, unterscheiden.<br />
Weiterhin hat uns interessiert, wie die mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> eGK und <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />
diskutierten Anwendungen beurteilt werden. Nach <strong>der</strong> Studie sehen die Befragten<br />
einen großen bis sehr großen Nutzen in <strong>der</strong> Speicherung notfallrelevanter Patientendaten,<br />
von den Vorteilen des elektronischen Arztbriefes und <strong>der</strong> elektronischen<br />
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung sind zwei Drittel überzeugt. Auch hier sind die<br />
Krankenhausärzte wesentlich überzeugter als die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Anwendung „elektronische Patientenakte“ (ePA) fällt dies ins<br />
Auge. Während 73 Prozent <strong>der</strong> Krankenhausärzte in <strong>der</strong> ePA eine große Verbesserung<br />
sehen würden, stimmen dem nur 36 Prozent <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zu. Ein ähnliches<br />
Bild zeigt sich auch bei den Notfalldaten.<br />
350
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />
Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />
Telematik Kapitel 8<br />
Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Bedeutung für den eigenen Arbeitsbereich<br />
Die Bedeutung <strong>der</strong> –<br />
Telematik Telemedizin<br />
wird in meiner<br />
Praxis/<strong>der</strong> Krankenhausabteilung<br />
–<br />
19 %<br />
35 %<br />
10 %<br />
48 %<br />
stark zunehmen<br />
41 %<br />
60 %<br />
90 %<br />
38 %<br />
etwas zunehmen<br />
gar nicht zunehmen<br />
Unmöglich zu sagen<br />
24 %<br />
16 %<br />
55 %<br />
4 %<br />
6 %<br />
Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenhausärzte Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenhausärzte<br />
Ärzte Ärzte<br />
Abbildung 1: Umfrage – Einschätzung <strong>der</strong> künftigen Bedeutung <strong>der</strong> Telematik bzw. Telemedizin<br />
für den eigenen Arbeitsbereich<br />
Welche Anwendungen <strong>der</strong> Telematik eine große Verbesserung wären<br />
Frage: „Welche dieser Anwendungsmöglichkeiten finden Sie interessant, welche sind bzw. wären in<br />
Ihren Augen eine große Verbesserung?“<br />
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />
Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />
36 %<br />
16 %<br />
Eine große Verbesserung Nie<strong>der</strong>gelassene Krankenwäre<br />
– Ärzte insgesamt Ärzte hausärzte<br />
Elektronische Speicherung<br />
von Notfalldaten<br />
29 %<br />
51 %<br />
12 %<br />
Abbildung 2: Umfrage – Verbesserungsmöglichkeiten durch Telematikanwendungen<br />
8 %<br />
80 %<br />
57 % 79 %<br />
Elektronischer Arztbrief 63 %<br />
49 % 76 %<br />
Elektronische Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung<br />
68 %<br />
56 %<br />
50 % 61 %<br />
Elektronische Patientenakte 55 %<br />
36 % 73 %<br />
Elektronisches Rezept 23 %<br />
18 % 28 %<br />
Nichts davon 10 %<br />
20 % 1 %<br />
351
Dass von Krankenhausärzten nahezu durchweg die telematischen Anwendungen positiver<br />
gesehen werden, liegt auf <strong>der</strong> Hand. Dort sind die eingewiesenen Patienten in <strong>der</strong><br />
Regel unbekannt; es liegen keine Behandlungsdaten vor; es sei denn, <strong>der</strong> Patient war<br />
schon einmal zu einem früheren Zeitpunkt in dieser Klinik. Bei einer stationären Aufnahme<br />
ist es für die behandelnden Ärzte von hohem Nutzen, auf einen Notfalldatensatz<br />
o<strong>der</strong> sogar auf eine elektronische Patientenakte des Patienten zugreifen zu können. Die<br />
geringere Zustimmung zu diesen Anwendungen seitens <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte ist<br />
deshalb sachlich nachvollziehbar, da sie sich nach dem Nutzen für die eigene Patientenbehandlung<br />
ausrichtet. Dieser wird aus <strong>der</strong>en Sicht geringer eingeschätzt, da im nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Bereich, insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung, Vorerkrankungen<br />
des Patienten aufgrund einer engen Patient-Arzt-Beziehung bekannt sind.<br />
Dies ist eine nicht zu unterschätzende Erkenntnis. Denn insbeson<strong>der</strong>e die hausärztlich<br />
tätigen Ärztinnen und Ärzte werden diese Anwendungen anlegen und pflegen. Die<br />
Nutznießer sind neben den Patienten ihre Kollegen in den Kliniken.<br />
Zu den gewonnenen Erkenntnissen gehört auch, dass Befürchtungen im Zusammenhang<br />
mit dem Einsatz von Telematik bestehen. Auch wenn aus Sicht <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Ärzte die Vorteile <strong>der</strong> Telematik und <strong>der</strong> Telemedizin grundsätzlich überwiegen, bestehen<br />
in erheblichen Teilen <strong>der</strong> Ärzteschaft durchaus auch Bedenken bzw. wird <strong>der</strong> konkrete<br />
Nutzen im Hinblick auf eine generelle Verbesserung <strong>der</strong> Behandlungsmöglichkei-<br />
Differenziertes Urteil über den Einsatz <strong>der</strong> Telematik<br />
Einstufung <strong>der</strong> jeweiligen Aussage auf einer Skala von<br />
5 (= stimme voll und ganz zu) bis 1 (= stimme überhaupt nicht zu)<br />
Stimme voll und ganz zu Stimme überhaut nicht zu<br />
Positive Erwartungen<br />
Die integrierte fachüber-<br />
5 4 3 2 1<br />
greifende Versorgung wird<br />
wesentlich erleichtert<br />
Die Behandlungsmöglich-<br />
22 % 34 % 22 % 13 % 9 %<br />
keiten von Patienten werden<br />
deutlich verbessert<br />
12 % 34 % 22 % 20 % 12 %<br />
Der Verwaltungsaufwand<br />
für Ärzte sinkt<br />
Die Kosten im Gesundheitswesen<br />
sinken<br />
Negative Erwartungen<br />
Der Schutz von Patientendaten<br />
ist nicht ausreichend<br />
gewährleistet<br />
Der Einsatz ist mit hohen<br />
Kosten für die Ärzte<br />
verbunden<br />
Das Verhältnis zwischen<br />
Patient und Arzt leidet<br />
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />
Quelle: IfD-Umfrage 5283, April <strong>2010</strong><br />
Abbildung 3: Umfrage – Erwartungen an den Telematikeinsatz<br />
352<br />
8 % 12 % 19 % 23 % 38 %<br />
7 % 16 % 23 % 20 % 34 %<br />
33 % 22 % 21 % 17 % 7 %<br />
30 % 28 % 28 % 11 % 3<br />
14 % 22 % 22 % 23 % 19 %
ten und Versorgung <strong>der</strong> Patienten nur eingeschränkt gesehen. So ist die Mehrheit zwar<br />
in hohem Maße davon überzeugt, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik zu einer Erleichterung<br />
<strong>der</strong> integrierten und fachübergreifenden Versorgung führen wird, prinzipiell verbesserte<br />
Behandlungsmöglichkeiten erwartet aber nur knapp je<strong>der</strong> zweite Arzt. Zugleich<br />
rechnet die Mehrheit damit, dass <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Telematik mit hohen Kosten für die<br />
Ärzte verbunden ist; ähnlich hoch ist <strong>der</strong> Anteil, <strong>der</strong> auf die Gefahren eines nicht ausreichenden<br />
Schutzes von Patientendaten hinweist. Auch hier fallen die Erwartungen <strong>der</strong><br />
nie<strong>der</strong>gelassen Ärzte wesentlich zurückhalten<strong>der</strong> bzw. kritischer aus als die <strong>der</strong> Krankenhausärzte.<br />
Zusammenfassend lässt sich eine grundsätzlich positive Einstellung zu Telematik und<br />
Telemedizin feststellen. Skeptisch äußern sich die Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich des<br />
Datenschutzes und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten. Auch wird eine Erhöhung des Verwaltungsaufwandes<br />
befürchtet. Deutlich wurde auch, dass die Einstellung zu Telematik und<br />
Telemedizin nur bedingt eine Generationenfrage ist – entscheidend ist die Art <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Tätigkeit, also ob in eigener Praxis tätig o<strong>der</strong> in einem Krankenhaus. Die Studie ist<br />
in einer Kurz- und Langfassung unter http://baek.de/page.asp?his=1.134.3421.8696 abrufbar.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Studie ist nun auch für die politische Diskussion<br />
eine verlässliche Basis gelegt; Chancen aber auch Befürchtungen sind nun klarer skizzierbar.<br />
8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />
Wie in den vorhergehenden Jahren war die Tätigkeit des Dezernats Telematik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch im Jahr <strong>2010</strong> maßgeblich durch das Projekt <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach §§ 291a und b SGB V geprägt. Nach Vorstellung<br />
des Gesetzgebers soll <strong>der</strong> Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche<br />
Gesundheitswesen mit Hilfe <strong>der</strong> technischen Erweiterung <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte<br />
(KVK) zu einer Mikroprozessorkarte (<strong>der</strong> eGK) erreicht werden. Mit Hilfe <strong>der</strong> eGK<br />
sollen die Anwendungen Notfalldatensatz, Arzneimitteldokumentation, Online-Abgleich<br />
<strong>der</strong> Versichertenstammdaten (VSD), elektronisches Rezept, elektronischer Arztbrief<br />
sowie eine elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Zum Schutz <strong>der</strong> medizinischen<br />
Daten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber für den Zugriff auf die Daten <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />
u. a. die verpflichtende Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises<br />
(HBA) vor.<br />
8.3.1 Bestandsaufnahme und Neuausrichtung des eGK-Projektes<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP haben sich im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag<br />
zur 17. Legislaturperiode auf eine Bestandsaufnahme des Projektes „Einführung<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte“ verständigt. Die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik<br />
haben daraufhin ihre jeweiligen Erwartungen und Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Telematikinfrastruktur<br />
im deutschen Gesundheitswesen neu überdacht und formuliert (vgl. „Eckpunkte<br />
einer Neuausrichtung <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte und<br />
353
<strong>der</strong> Telematikinfrastruktur“, http://baek.de/downloads/Eckpunktepapier_<strong>der</strong>_Leistungs<br />
erbringer_14122009.pdf). Im April <strong>2010</strong> wurden dann in <strong>der</strong> 26. Gesellschafterversammlung<br />
<strong>der</strong> gematik die erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse für eine Neuausrichtung des Projektes<br />
und die zukünftige Zusammenarbeit <strong>der</strong> Beteiligten gefasst. Die Gesellschafter haben<br />
sich darauf verständigt, zunächst drei Anwendungen einzuführen, mit denen direkt<br />
beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden soll. Hierbei liegt nun die alleinige<br />
Verantwortung für medizinische Anwendungen auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Ärzteschaft,<br />
während sich die Kostenträger auf die administrativen Anwendungen konzentrieren.<br />
Als Startanwendungen wurden<br />
• ein „Online-Versichertenstammdatenabgleich“, verantwortet durch den GKV-Spitzenverband,<br />
• eine gesicherte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation, verantwortet durch die Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung, und<br />
• ein Notfalldatenmanagement, verantwortet durch die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
festgelegt.<br />
Diese drei Anwendungen wurden durch Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafter in <strong>der</strong> 28. Gesellschafterversammlung<br />
noch durch das Vorhaben „Zugang/Migration von Gesundheitsdatendiensten<br />
als Mehrwertfachdienste in die Telematikinfrastruktur (am Beispiel <strong>der</strong><br />
elektronischen Fallakte)“ ergänzt. Dieses Projekt wird von <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
verantwortet.<br />
Für die übergreifende Aufgabe „Entwicklung und Aufbau einer Basis-Telematikinfrastruktur“<br />
sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband zuständig.<br />
Für die Vorhaben wurde eine organisatorische Struktur zur Zusammenarbeit <strong>der</strong> projektverantwortlichen<br />
Gesellschafter und <strong>der</strong> gematik aufgebaut, sodass die beauftragten<br />
Gesellschafter ihrer Umsetzungsverantwortung effizient nachkommen können (Projektleitermodell).<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Projektleitung für das Vorhaben „Notfalldatenmanagement“<br />
übernommen und ist dementsprechend tief in den Gestaltungsprozess<br />
eingebunden. Die Aufwände für die Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als projektverantwortlicher<br />
Gesellschafter werden durch die gematik refinanziert.<br />
Als ein weiteres wichtiges Ergebnis haben die Gesellschafter ein „Schlichtermodell“ beschlossen,<br />
um notwendige Entscheidungen bei strittigen Punkten herbeiführen zu können.<br />
Als Schlichter wurde Dr. Klaus-Theo Schrö<strong>der</strong>, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium<br />
für Gesundheit, berufen.<br />
Im Zuge des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />
hat <strong>der</strong> Gesetzgeber im Sommer <strong>2010</strong> eine Ergänzung des § 291a SGB V vorgenommen.<br />
Nunmehr besteht für die Krankenkassen eine Verpflichtung, „Dienste anzubieten,<br />
mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität <strong>der</strong> Daten (…)<br />
bei den Krankenkassen online überprüfen und auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
aktualisieren können“ (§ 291a Absatz 2b SGB V). Aus <strong>der</strong> Gesetzesergänzung erwächst<br />
ebenfalls eine Verpflichtung für die an <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden<br />
Ärzte, eine Prüfung <strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> Krankenkasse durch Nutzung <strong>der</strong> oben genannten<br />
Dienste durchzuführen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat vor dem Hintergrund dieses<br />
gesetzgeberischen Vorhabens und <strong>der</strong> gleichzeitigen Grundsatzposition <strong>der</strong> Freiwil-<br />
354
Telematik Kapitel 8<br />
ligkeit eines Online-Zugangs ein Modell entwickelt, um eine zwangsweise verpflichtende<br />
Online-Anbindung <strong>der</strong> technischen Systeme in Arztpraxen (Praxisverwaltungssystem)<br />
zu verhin<strong>der</strong>n. Das Modell basiert auf <strong>der</strong> Beschlusslage des 112. Deutschen Ärztetages<br />
in Mainz 2009 (vgl. Beschlussprotokoll, Punkt VIII <strong>der</strong> Tagesordnung, Telematik/elektronische<br />
Gesundheitskarte, 5. Online-Anbindung und Schutz <strong>der</strong> Vertraulichkeit <strong>der</strong> Patientendaten<br />
http://baek.de/page.asp?his=0.2.23.7184.7342.7352.7358). Das Konzept hat<br />
erfolgreich im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung gefunden, sodass eine Gültigkeitsprüfung<br />
und Aktualisierung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte ebenfalls ohne<br />
Netzanbindung <strong>der</strong> Praxisverwaltungssysteme online möglich sein müssen (§ 291a<br />
Abs. 2b, Satz 2 SGB V).<br />
Im Zuge des zum 01.01.2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetzes wurde<br />
u. a. <strong>der</strong> § 4 (Krankenkassen) des SGB V ergänzt. Danach werden die gesetzlichen Krankenkassen<br />
verpflichtet, bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten<br />
elektronische Gesundheitskarten auszugeben. Erfüllt eine Krankenkasse diese Vorgabe<br />
nicht, ist eine Reduzierung <strong>der</strong> Verwaltungsausgaben in 2012 gegenüber <strong>2010</strong> um zwei<br />
Prozent vorgesehen. Damit elektronische Gesundheitskarten in Arztpraxen und Krankenhäusern<br />
eingelesen werden können, müssen diese vorab mit entsprechenden neuen<br />
Lesegeräten ausgestattet sein. Es ist daher damit zu rechnen, dass in den ersten Quartalen<br />
des Jahres 2011 <strong>der</strong> sogenannte Basis-Rollout eGK-fähiger Lesegeräte bundesweit erfolgt.<br />
Mit Wirkung zum 11.01.2011 ist die Dritte Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung über Testmaßnahmen<br />
für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte veröffentlicht worden. Die<br />
Rechtsverordnung regelt Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Tests <strong>der</strong> Anwendungen <strong>der</strong> eGK, so<br />
auch für das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verantwortete Notfalldatenmanagement. Im<br />
Ergebnis hat das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber eine Reihe<br />
von For<strong>der</strong>ungen zurückliegen<strong>der</strong> Deutscher Ärztetage umgesetzt, so z. B. die Einrichtung<br />
eines Beirates von Ärzten und weiteren Leistungserbringern vor Ort, die die Tests<br />
begleiten sollen und Empfehlungen über die Eignung <strong>der</strong> getesteten Anwendungen für<br />
den Wirkbetrieb abgeben sollen. Weiterhin sind den Versicherten im Rahmen <strong>der</strong> Tests<br />
auch mobile serverunabhängige Speichermedien anzubieten.<br />
8.3.2 Projektleitung „Notfalldatenmanagement (NFDM) auf <strong>der</strong> eGK“<br />
Die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik haben mit ihren Beschlüssen in <strong>der</strong> 26. und 28. Gesellschafterversammlung<br />
<strong>der</strong> gematik die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Entwicklung und<br />
Einführung eines Notfalldatenmanagements auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
beauftragt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> verantwortet somit die sachgerechte Umsetzung einer<br />
<strong>der</strong> ersten drei Anwendungen nach <strong>der</strong> Neuausrichtung des Gesamtprojektes. Der<br />
Anspruch des Vorhabens liegt in <strong>der</strong> Entwicklung eines Notfalldatenmanagements im<br />
deutschen Gesundheitswesen, das dem Bedarf und dem Anspruch <strong>der</strong> Ärzteschaft und<br />
<strong>der</strong> Patienten an eine qualitativ hochwertige und sachgerechte Notfallversorgung gerecht<br />
wird. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> trägt die Gestaltungshoheit und Verantwortung bei <strong>der</strong><br />
Konzeption und Testung des „Notfalldatenmanagements“. Ziel des Projektes ist, die<br />
Wirkbetriebsreife <strong>der</strong> Anwendung „Notfalldatenmanagement“ herzustellen.<br />
355
Im Sommer <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur fachlichen Leitung des Projektes einen<br />
Projektleiter benannt, <strong>der</strong> in einem Projektteam mit Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> gematik das Projektvorhaben durchführt. Die Aufwände <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für die Projektleitung bei <strong>der</strong> Umsetzung des Projektes „Notfalldatenmanagement“<br />
werden von <strong>der</strong> gematik refinanziert.<br />
Im Projekt wurden die Anfor<strong>der</strong>ungen an ein bedarfsgerechtes Notfalldatenmanagement<br />
im deutschen Gesundheitswesen zunächst aufgenommen, dann analysiert und bewertet.<br />
Grundlagen für die Betrachtung waren zum Einen bereits vorliegende Ergebnisse<br />
aus Feldtests im Jahr 2008 und zum An<strong>der</strong>en eine Workshopreihe mit Ärzten aus<br />
dem stationären und ambulanten Sektor. Hinzu kamen intensive Diskussionen und Abstimmungen<br />
mit Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und weiteren Institutionen (z. B.<br />
Bundesministerium für Gesundheit, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die<br />
Informationsfreiheit, Verbraucherschutzverbände, Patientenvertreter). Die entwickelten<br />
Arbeitsergebnisse wurden in einem Arbeitskonzept nie<strong>der</strong>gelegt, das in <strong>der</strong> 39. Sitzung<br />
des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Wahlperiode 2007/2011) am 10.12.<strong>2010</strong> verabschiedet<br />
wurde. Das Arbeitskonzept bildet nunmehr die konzeptionelle Basis für die<br />
weitere Ausgestaltung des Notfalldatenmanagements im Telematikumfeld.<br />
8.4 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telemedizin<br />
Telemedizinische Versorgungsmodelle werden mittlerweile in nahezu allen Fachbereichen<br />
<strong>der</strong> Medizin entwe<strong>der</strong> in Form von Pilotprojekten und Studien o<strong>der</strong> bereits im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Regelversorgung eingesetzt. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen in Deutschland <strong>der</strong>zeit<br />
Anwendungen einerseits in den diagnostischen Bereichen Teleradiologie und Telepathologie,<br />
an<strong>der</strong>erseits im Bereich <strong>der</strong> Akuttherapie mit Telekonsultationsdiensten überwiegend<br />
im Bereich <strong>der</strong> Schlaganfallversorgung. Im kardiologisch-internistischen Bereich<br />
dominieren Telemonitoring-Anwendungen insbeson<strong>der</strong>e für Herzinsuffizienz-Patienten,<br />
jedoch auch für die Krankheitsbil<strong>der</strong> COPD und Diabetes. Trotz einer weiter zu beobachtenden<br />
Zunahme von Einzelprojekten in Deutschland zeigen sich beim Aufbau telemedizinischer<br />
Anwendungen weiterhin Umsetzungsbarrieren insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />
Finanzierung solcher Modelle in <strong>der</strong> Regelversorgung. Technische Probleme basieren<br />
häufig auf uneinheitlichen Datenformaten und Schnittstellen. Aus juristischer Sicht<br />
werfen telemedizinische Projekte Fragen in den Bereichen Datenschutz, Haftung und<br />
Berufsrecht auf. Ein grundlegendes Problem dieses noch sehr jungen Medizinbereichs<br />
ist, dass wissenschaftliche Studien bisher nur zu einzelnen Anwendungen o<strong>der</strong> Aspekten<br />
vorliegen.<br />
Im vorangegangenen Berichtszeitraum wurden diese Problemfel<strong>der</strong> in einer Umfrage<br />
unter 40 Telemedizinprojekten in Deutschland identifiziert und in einem Workshop mit<br />
den verantwortlichen Ärzten dieser Projekte im Februar <strong>2010</strong> weiter präzisiert. Diese<br />
Erkenntnisse sind in den Vorstandsantrag „Voraussetzungen für gute Telemedizin“<br />
(http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.8260.8265.8432.8433) eingeflossen,<br />
<strong>der</strong> von den Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages im Mai <strong>2010</strong> in Dresden<br />
356
mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. In diesem Beschluss werden zunächst in<br />
Leitsätzen grundsätzliche Aussagen festgehalten:<br />
• telemedizinische Anwendungen stellen in vielen Bereichen einen Mehrwert für Patienten<br />
dar<br />
• telemedizinische Anwendungen sind unterstützen<strong>der</strong> Anteil ärztlichen Handelns<br />
und sollen ärztliches Handeln nicht ersetzen<br />
• die Telematikinfrastruktur wird dabei helfen, einen Teil <strong>der</strong> Umsetzungsbarrieren für<br />
telemedizinische Methoden abzubauen<br />
• Telemedizin ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Ärzteschaft und muss aktiv gestaltet<br />
werden, da in diesem Bereich ureigene ärztliche Prinzipien berührt werden<br />
In dem Beschluss wird des Weiteren ein Katalog aufgeführt, <strong>der</strong> die Voraussetzungen<br />
zusammenstellt, die telemedizinische Projekte einerseits selbst erfüllen müssen (Teil A)<br />
und die an<strong>der</strong>erseits als Rahmenbedingungen (Teil B) notwendig sind, um medizinisch<br />
sinnvolle, innovative Strukturen dauerhaft in <strong>der</strong> Patientenversorgung verankern zu<br />
können. Diese Voraussetzungen sind kursorisch in folgen<strong>der</strong> Tabelle dargestellt:<br />
Tabelle 1: Voraussetzungen für gute Telemedizin<br />
a) Innerärztliche Voraussetzungen<br />
• Versorgungsszenarien für Telemedizinprojekte werden von Ärzten identifiziert<br />
• Telemedizin und konventionelle Medizin bedürfen <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>der</strong> beteiligten Ärzte und dürfen<br />
nicht als Gegensätze angesehen werden<br />
• Telemedizin ist kein Instrument, um Qualitätsstandards konventioneller medizinischer Behandlung zu<br />
unterlaufen<br />
• Der qualitative Anspruch an ärztliches Handeln im Rahmen von Telemedizin folgt den gleichen Prinzipien<br />
wie bei <strong>der</strong> konventionellen Patientenversorgung<br />
• Die Anwendung telemedizinischer Verfahren setzt beim Arzt bestimmte Fähigkeiten voraus<br />
• Die wissenschaftliche Evaluation von Telemedizinprojekten muss von allen Beteiligten geför<strong>der</strong>t werden<br />
• Ärztliches Handeln bei telemedizinischen Verfahren berücksichtigt Kommunikations- und Dokumentationsstandards<br />
b) Externe Rahmenbedingungen<br />
• Entwicklung von Finanzierungskonzepten für telemedizinisch erbrachte Leistungen<br />
• Berücksichtigung spezieller Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Telemedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Qualifikation und Fortbildung<br />
• Akzeptanz und Unterstützung sinnvoller telemedizinischer Anwendungen durch die jeweiligen Fachgesellschaften<br />
• Klare rechtliche Rahmenbedingungen<br />
• Einheitliche Datenformate und Schnittstellen<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Dieser Katalog kann bei <strong>der</strong> Aufbauarbeit neuer telemedizinischer Versorgungsmodelle<br />
als Orientierungshilfe bei <strong>der</strong> Ausgestaltung genutzt werden und Kostenträgern sowie<br />
politischen Entscheidungsebenen die Eckpunkte aufzeigen, die Ärzte in telemedizinischen<br />
Projekten an Voraussetzungen benötigen, um nutzbringende telemedizinische<br />
Projekte zu etablieren.<br />
357
8.4.1 För<strong>der</strong>ung klinischer Telemedizin-Projekte<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im vorangegangenen Berichtszeitraum mit dem Aufbau einer<br />
Informationsdrehscheibe zur Beratung von telemedizinischen Einzelprojekten begonnen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich telemedizinischer Netzwerke zur Versorgung von<br />
Schlaganfallpatienten konnten im Jahr <strong>2010</strong> mehrere Einzelprojekte sowohl in <strong>der</strong> Planungsphase<br />
als auch im operativen Regelbetrieb in Einzelfragen beraten werden. Über<br />
die Informationsdrehscheibe konnte dabei ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich <strong>der</strong> ab<br />
01.01.2011 codierbaren OPS 8-98b im Krankenhausbereich erfolgen. Diese OPS wird die<br />
reguläre Vergütung von telemedizinisch erbrachten Leistungen bei <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
von Schlaganfallpatienten ermöglichen und löst eine wesentliche Finanzierungsfrage<br />
im Bereich <strong>der</strong> telemedizinischen Patientenversorgung. Auch in an<strong>der</strong>en<br />
Fachbereichen und hinsichtlich an<strong>der</strong>er Aspekte <strong>der</strong> Telemedizin konnte in Form von Redebeiträgen<br />
bei Fachtagungen, Mitarbeit bei Workshops und Publikationen in Fachzeitschriften<br />
die För<strong>der</strong>ung sinnvoller telemedizinischer Anwendungen umgesetzt werden.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> För<strong>der</strong>arbeit bildete die intensive Mitarbeit bei <strong>der</strong> Initiierung<br />
und Umsetzung <strong>der</strong> vom Bundesministerium für Gesundheit ausgerufenen sogenannten<br />
eHealth-Initiative. Hier wurden insbeson<strong>der</strong>e die Regelungen unter Kooperations-<br />
und Vertragspartnern hinsichtlich etwaiger Barrieren identifiziert, die <strong>der</strong> Nutzung<br />
telemedizinischer Anwendungen im Wege stehen. Auf dieser Basis wurde das Spektrum<br />
für Maßnahmepakete erarbeitet, mit denen Anwendungen <strong>der</strong> Telemedizin besser als<br />
heute flächendeckend realisiert werden können. Die Ergebnisse wurden anlässlich des<br />
IT-Gipfels im Dezember <strong>2010</strong> in Dresden vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung wurde im<br />
Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative von Bundeskanzlerin Merkel ein telemedizinisches Schlaganfall-Netzwerk<br />
aus Dresden persönlich vorgestellt. Die Initiative soll im Jahr 2011 mit<br />
<strong>der</strong> Detaillierung folgen<strong>der</strong> Maßnahmenpakete weitergeführt werden:<br />
• Aufbau eines strukturierten und skalierbaren Informations- und Unterstützungssystems<br />
für Telemedizinprojekte<br />
• Schaffung von Prozessstrukturen für überregional nutzbare Vorgaben für medizinische<br />
und technische Standards/Schnittstellen<br />
• Verfahrensbeschleunigung durch Erweiterung von strukturierten Behandlungsprogrammen<br />
um Leistungen des Telemonitorings.<br />
8.4.2 Elektronische Patientenakte<br />
Im § 291a SGB V wird eine elektronische Patientenakte als Anwendung <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte genannt. Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hatte hierzu die For<strong>der</strong>ung<br />
formuliert, dass für alle elektronischen Patientenakten das hohe Sicherheitsniveau<br />
dieses Paragraphen gelten müsse. Bei den <strong>der</strong>zeit von IT-Unternehmen und einzelnen<br />
Krankenversicherungen angebotenen elektronischen Patientenakten sind jedoch<br />
die datenschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen sehr unterschiedlich und teilweise auch unvollständig<br />
umgesetzt. Diese Entwicklung hat sich im Berichtszeitraum durch weitere<br />
auf den Markt gekommene Aktensysteme von großen IT-Anbietern fortgesetzt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daher ihre Arbeit in dem vom Bundesministerium für<br />
Gesundheit geför<strong>der</strong>ten Forschungs- und Entwicklungsprogramm einer elektronischen<br />
358
Patientenakte fortgesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Software-<br />
und Systemtechnik, <strong>der</strong> Telematikplattform für Medizinische Forschungsnetze<br />
e. V. sowie <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. und <strong>der</strong> gematik mbH wird eine<br />
Integrationsplattform entwickelt, die dem hohen Datenschutzniveau des § 291a SGB V<br />
gerecht wird und die Möglichkeit einer Verschränkung von eGesundheitsakte (Mo<strong>der</strong>ation<br />
in Patientenhand) und ePatientenakte (arztgeführt) zum Ziel hat. Im Berichtszeitraum<br />
konnten wesentliche Meilensteine des Projekts fristgerecht erreicht werden.<br />
Das zunehmende Angebot elektronischer Patientenakten ist hinsichtlich <strong>der</strong> medizinischen<br />
Inhalte und Einsatzszenarien, <strong>der</strong> rechtlichen, organisatorischen und technischen<br />
Aspekte sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden<br />
hat daher die <strong>Bundesärztekammer</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, einen Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an elektronische<br />
Patientenakten aufzustellen. Der Katalog wurde in Form eines Fragen-Antwort-<br />
Katalogs entworfen, <strong>der</strong> die häufigsten Fragen praktizieren<strong>der</strong> Ärzte, die mit elektronischen<br />
Patientenakten konfrontiert werden, beantwortet. Der Katalog befindet sich noch<br />
in <strong>der</strong> Abstimmungsphase.<br />
8.4.3 Europäische E-Health-Projekte<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Berichtszeitraum die Mitarbeit am HPro-Card-Projekt<br />
(European Health Professional Card) abgeschlossen. In diesem Projekt wurden <strong>der</strong> Status<br />
quo <strong>der</strong> gegenwärtigen Ausgabeprozesse von Heilberufsausweisen in den EU-Mitgliedstaaten<br />
ermittelt und <strong>der</strong> Entwicklungsstand von Smart Cards als Arztausweise evaluiert.<br />
Hier zeigte sich, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Entwicklung des elektronischen<br />
Arztausweises und die Landesärztekammern mit <strong>der</strong> beginnenden Ausgabe<br />
(siehe folgendes Kapitel 8.5) im europäischen Vergleich zum Spitzenfeld hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Etablierung dieser innovativen Weiterentwicklung des Arztausweises gehören. Die<br />
Ergebnisse des Projekts fließen in ein Projekt <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein,<br />
das die weitere Rolle von Professional Cards, also auch des elektronischen Arztausweises,<br />
in <strong>der</strong> EU zum Gegenstand hat. Das Projekt beginnt Anfang 2011 unter Beteiligung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
8.5 Elektronischer Arztausweis<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Sachstand zur Herausgabe elektronischer Arztausweise (Heilberufsausweis für Ärzte)<br />
Die in den Vorjahren initiierten Maßnahmen konnten im Berichtszeitraum nur teilweise<br />
ausgebaut und fortgeführt werden, weil die Etablierung des Projektleitermodells<br />
bei <strong>der</strong> gematik – als Ergebnis <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung ausgerufenen Bestandsaufnahme<br />
des Projektes „Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte und <strong>der</strong> Telematik-Infrastruktur“<br />
– sowie die Fokussierung auf neue Startanwendungen einen Großteil<br />
<strong>der</strong> Ressourcen gebunden hatte. Einige Aktivitäten, wie bspw. die Erarbeitung des Kommunikationskonzeptes<br />
zur Unterstützung <strong>der</strong> Kammern bei <strong>der</strong> Herausgabe <strong>der</strong> eArztausweise,<br />
mussten zurückgestellt werden.<br />
359
Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Ausgabe von<br />
elektronischen Arztausweisen<br />
Auch in diesem Berichtszeitraum erfolgte seitens des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“<br />
eine intensive fachliche Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> Herausgabe von elektronischen Arztausweisen. Der Informations- und<br />
Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztekammern erfolgte in drei Projektgruppensitzungen<br />
mit Vertretern aller Landesärztekammern sowie einem Workshop zum sogenannten<br />
„KammerClient“, einer Softwarelösung, die im Auftrag <strong>der</strong> Kammern entwickelt wurde<br />
und kammerseitig die Beantragungsprozesse sowie die Verwaltung <strong>der</strong> herausgegebenen<br />
elektronischen Arztausweise unterstützt.<br />
Damit Landesärztekammern den neuen eArztausweis an ihre Mitglie<strong>der</strong> ausgeben können,<br />
müssen diese – neben dem Aufbau <strong>der</strong> technischen und organisatorischen Strukturen<br />
–<br />
a) einen Rahmenvertrag mit allen zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbietern unterzeichnet<br />
haben (hiermit wird die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit<br />
den Anbietern gelegt);<br />
b) eine Vereinbarung aller Landesärztekammern untereinan<strong>der</strong> und mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
abgeschlossen haben. (Diese ist u. a. notwendig für die Festlegung <strong>der</strong> Prozesse<br />
bei einem Kammerwechsel, da <strong>der</strong> eArztausweis bundesweit gültig ist und nach<br />
einem Kammerwechsel kein neuer Ausweis ausgestellt werden muss.);<br />
c) eine Vereinbarung mit allen Zertifizierungsdiensteanbietern zum „Tätigwerden als<br />
beauftragter Dritter“ gemäß Signaturgesetz (SigG) geschlossen haben<br />
o<strong>der</strong> alternativ zu c), falls im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Kammer auch die SigG-konforme<br />
Identifizierung <strong>der</strong> antragstellenden Ärzte direkt durch Kammermitarbeiter<br />
durchgeführt werden soll (das sogenannte KammerIdent-Verfahren), müssen<br />
• eine „KammerIdent-Vereinbarung“ mit allen Zertifizierungsdiensteanbieter sowie<br />
• eine Schulung <strong>der</strong> betroffenen Kammermitarbeiter durch das Projektbüro <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
• verbunden mit einer Prüfung durch den TÜV-IT als akkreditierte Bestätigungsstelle<br />
gemäß Signaturgesetz<br />
durchgeführt werden.<br />
Stand <strong>der</strong> Vertragskontrahierungen <strong>der</strong> Kammern<br />
Den Vertrag über Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Ausgabeberechtigung von Heilberufsausweisen<br />
für Ärzte (Rahmenvertrag) mit dem aktuell einzigen, zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
„medisign“ haben zehn Landesärztekammern unterzeichnet. Bei<br />
einer weiteren Ärztekammer läuft aktuell das Unterschriftenverfahren. Die Vereinbarung<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Durchführung <strong>der</strong> Herausgabe<br />
von elektronischen Heilberufsausweisen haben elf Landesärztekammern bereits<br />
unterzeichnet.<br />
Den Vertrag über die Durchführung des KammerIdent-Verfahrens haben neun Landesärztekammern<br />
unterzeichnet. Zusätzlich haben zwei weitere Landesärztekammern den<br />
Vertrag über die Tätigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern als beauftragte Dritte gezeichnet, da in diesen<br />
Flächenlän<strong>der</strong>n kein KammerIdent angeboten werden soll.<br />
360
Stand <strong>der</strong> Schulungen und Prüfungen <strong>der</strong> Landesärztekammern hinsichtlich des<br />
KammerIdent-Verfahrens<br />
Mit Abschluss des Berichtszeitraums sind bereits 14 Landesärztekammern seitens des<br />
Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geschult worden.<br />
Bei elf Landesärztekammern wurde die korrekte und sichere Umsetzung des Kammer-<br />
Ident-Verfahrens nach den Anfor<strong>der</strong>ungen des Signaturgesetzes geprüft. Die Prüfung<br />
erfolgte durch den TÜV-IT als von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur akkreditierte Bestätigungsstelle.<br />
Zwei Landesärztekammern müssen sich dieser Prüfung nicht unterziehen, da sie<br />
– als Flächenlän<strong>der</strong> – das KammerIdent-Verfahren nicht anbieten werden. Damit sind<br />
aktuell fast alle Landesärztekammern grundsätzlich in <strong>der</strong> Lage, eArztausweise herauszugeben.<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> Umsetzung auf Landesebene<br />
Eine Reihe von Ärztekammern geben heute elektronische Arztausweise aus. Dies geschieht<br />
im Rahmen von Projekten, die konkrete Anwendungsfel<strong>der</strong> des eArztausweises<br />
vorwegnehmen. Bundesweit wurden bisher ca. 2.000 eArztausweise ausgegeben. In<br />
2011 wird man eine fünfstellige Anzahl erreichen. Die aktuell ausgegebenen elektronischen<br />
Arztausweise sind Karten <strong>der</strong> sogenannten Generation 0. Diese Karten entsprechen<br />
einerseits zwar allen Anfor<strong>der</strong>ungen des Signaturgesetzes für die qualifizierte<br />
elektronische Signatur, an<strong>der</strong>erseits erfüllen sie aber nicht die kryptografischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
für eine Interoperabilität zur zukünftig ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die beteiligten Industrieunternehmen (Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
und Chipkartenhersteller) auch bis zum dritten Quartal des<br />
Jahres 2011 noch keine Generation-1-Karten anbieten können.<br />
Neben <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern beim Aufbau <strong>der</strong> notwendigen Strukturen<br />
und Prozesse für die Herausgabe elektronischer Arztausweise wurde im Berichtszeitraum<br />
<strong>der</strong> Fokus <strong>der</strong> Aktivitäten insbeson<strong>der</strong>e auch auf die Schaffung von Anwendungen<br />
gelegt, die dem Arzt als Nutzer einen Mehrwert bringen. Die Akzeptanz des elektronischen<br />
Arztausweises steht und fällt mit <strong>der</strong> Verfügbarkeit von nutzbringenden Anwendungen,<br />
und diese sind damit in den Folgejahren weiter zu intensivieren.<br />
8.6 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen zum<br />
Themenkomplex Telematik/Telemedizin<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Im Berichtszeitraum haben Dr. F. Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses „Telematik“<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und die Mitarbeiter des Dezernates Telematik an einer Reihe<br />
von Veranstaltungen in Form von Vorträgen und Podiumsdiskussionen teilgenommen<br />
und die Position <strong>der</strong> Ärzteschaft in telematischen und telemedizinischen Sachfragen erläutert<br />
und multipliziert (siehe nachfolgende Tabelle).<br />
361
Tabelle 2: Veranstaltungen zum Thema Telematik/Telemedizin<br />
Datum Veranstaltung Thema Vortrag/<br />
Podium/<br />
Pressekonferenz<br />
28.01.<strong>2010</strong> 4. Europäischer Datenschutztag,<br />
Berlin – Gesundheitsdaten im Netz<br />
362<br />
Zu Risiken und Nebenwirkungen für das<br />
Persönlichkeitsrecht <strong>der</strong> Patienten<br />
02./05.03.<strong>2010</strong> CeBIT <strong>2010</strong>, Hannover Der elektronische Arztausweis – Stand<br />
und Perspektive <strong>der</strong> Herausgabe von<br />
eArztausweisen<br />
25.03.<strong>2010</strong> 13. Politischer Abend BITKOM E-Health: Von <strong>der</strong> Gesundheitskarte zum<br />
intelligenten Gesundheitsnetz<br />
16.04.<strong>2010</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong><br />
Fachgesellschaften und Fachverbände<br />
für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie,<br />
Psychosomatik und Psychotherapie,<br />
Berlin<br />
05./07.05.<strong>2010</strong> Hauptstadtkongress <strong>2010</strong><br />
Telemedizin – Vom Pilotprojekt zum<br />
Regelbetrieb, Berlin<br />
06.05.<strong>2010</strong> 2. Gemeinsamer Info-Tag in Bad<br />
Segeberg<br />
Ethische Fragen des Datenmanagements V<br />
Erfolgsfaktoren und Umsetzungsbarrieren<br />
Telemedizinischer Projekte aus ärztlicher<br />
Sicht<br />
Telemedizin als universelle Lösungsstrategie<br />
gegen Ärztemangel?<br />
Telemedizin als universelle Lösungsstrategie<br />
gegen Ärztemangel?<br />
08.05.<strong>2010</strong> 2. Schlaganfalltag, Dresden Fachgreifen<strong>der</strong> Blick auf die Telemedizin V<br />
20.05.<strong>2010</strong> Frühlingserwachen VDAP, Berlin Trend Telematik …? P<br />
05.06.<strong>2010</strong> 2. Gemeinsamer Informationstag für<br />
Praxisgründungen, Bad Segeberg<br />
08.06.<strong>2010</strong> 5. Sitzung Ausschuss eHealth, ÄK<br />
Nordrhein, Düsseldorf<br />
01.07.<strong>2010</strong> Online-Abrechnung <strong>der</strong> KVen,<br />
Arbeitskreis 7, Berlin<br />
Telematik in <strong>der</strong> Arztpraxis V<br />
Telemedizin V<br />
Aktueller Status „HBA-Herausgabe“ V<br />
26.08.<strong>2010</strong> Vorstellung eHealth Report Der Einsatz von Telematik und Telemedizin<br />
im Gesundheitswesen aus Sicht <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft<br />
04.09.<strong>2010</strong> Neurodiagnostik-Symposium Erzgebirge<br />
Telemedizin in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
<strong>der</strong> Zukunft<br />
07.09.<strong>2010</strong> BITKOM Arbeitskreis eHealth, Berlin eHealth Report <strong>der</strong> Ärzteschaft und Konzept<br />
Notfalldatenmanagement <strong>der</strong> BÄK<br />
08.09.<strong>2010</strong> 6. Fachkongress für Informationstechnologien<br />
in <strong>der</strong> Gesundheitswirtschaft,<br />
Essen<br />
Konzept Notfalldatenmanagement <strong>der</strong><br />
BÄK<br />
14./15.09.<strong>2010</strong> eHealth Conference, Hannover Podiumsdiskussion P<br />
Das Verhältnis Arzt-Patient im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
Notfalldaten o<strong>der</strong> klinischer Basisdatensatz<br />
– Welche Informationen interessieren<br />
die Ärztin/den Arzt?<br />
V<br />
V<br />
P<br />
V<br />
V<br />
V<br />
PK<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V
Tabelle 2: Fortsetzung<br />
Telematik Kapitel 8<br />
Datum Veranstaltung Thema Vortrag/<br />
Podium/<br />
Pressekonferenz<br />
29.09.<strong>2010</strong> 2. Erlanger Telemedizin-Symposium Ärztliche Rahmenbedingungen für Telemedizin<br />
20.10.<strong>2010</strong> Jubiläumsveranstaltung zum Telemedizin – Mittel zum Zweck o<strong>der</strong><br />
20-jährigen Bestehen <strong>der</strong> ÄK und KV arztersetzende Struktur <strong>der</strong> Zukunft<br />
Brandenburg, Potsdam<br />
28.10.<strong>2010</strong> Die eGK als strategischer Wettbewerbsvorteil:<br />
Chancen und<br />
Perspektiven, SpektrumK, Berlin<br />
03.–05.11.<strong>2010</strong> 5. Nationaler Fachkongress Telemedizin,<br />
Berlin<br />
Potentiale <strong>der</strong> eGK aus Sicht <strong>der</strong> BÄK V<br />
Voraussetzungen für Gute Telemedizin in<br />
Deutschland<br />
17.–20.11.<strong>2010</strong> Medica <strong>2010</strong> Nutzen und Chancen von Telematikanwendungen<br />
im deutschen Gesundheitswesen<br />
Die Notwendigkeit von wissenschaftlicher<br />
Evaluation telemedizinischer Methoden<br />
Risiken und Chancen von Telemedizin –<br />
eHealth aus <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>perspektive<br />
18.11.<strong>2010</strong> 18. Beraterdialog Gesundheitswesen Quo vadis, Telemedizin?<br />
Chancen, Hin<strong>der</strong>nisse und Zukunft<br />
29.11.<strong>2010</strong> Infoveranstaltung – Ministerium für<br />
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,<br />
Brandenburg<br />
Studienlage zur telemedizinischen Versorgung<br />
von Schlaganfall-Patienten<br />
07.12.<strong>2010</strong> 5. Internationaler IT-Gipfel Anwendungen <strong>der</strong> Telemedizin P<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
V<br />
363
9. Ärztliche Honorierung<br />
9.1 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />
9.1.1 Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ<br />
Der Handlungsbedarf zur Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ) ist selbsterklärend: 1996 erfolgte eine Teilnovellierung, die letzte umfassende<br />
Novellierung <strong>der</strong> GOÄ reicht in das Jahr 1983 zurück. Der Punktwert <strong>der</strong> GOÄ wurde<br />
seither von 10,0 auf 11,4 Pfennige = 5,82873 Cent angehoben, das entspricht einer Anhebung<br />
um 14 Prozent über einen Zeitraum von nunmehr 27 Jahren. Die kumulative<br />
Inflationsrate für den gleichen Zeitraum beträgt dem gegenüber mit rund 69 Prozent<br />
fast das Fünffache dieser Punktwertanhebung.<br />
Bundesgesundheitsminister Rösler hat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugesagt, im Anschluss<br />
an die Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die im zweiten<br />
Halbjahr 2011 in Kraft treten soll, unverzüglich die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ in Angriff zu<br />
nehmen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierzu unter<br />
Vorsitz von San.-Rat Dr. Franz Gadomski (bis 02.12.2009) bzw. Dr. Theodor Windhorst<br />
(seit 18.12.2009) einen umfassenden Vorschlag für eine GOÄ entwickelt.<br />
Wie bereits im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 unter Punkt 9.3 dargelegt wurde, konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
per 29.06.2009 – gemäß Stufe II des GOÄ-Projekts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
– die Erarbeitung eines ersten Gesamtentwurfs einer weiterentwickelten GOÄ<br />
mit <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> sogenannten Version Beta erfolgreich abschließen. Dieser Entwurf<br />
wurde – den Stufen III und IV des Projektplans folgend (siehe Abbildung 1) – seither<br />
kontinuierlich weiterentwickelt und mündete am 3. Dezember <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Vorlage einer<br />
verhandlungsreifen Entwurfsfassung einer neuen GOÄ (entsprechend Projektstufe IV,<br />
Version Gamma 1.1).<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Grundzüge <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
erarbeiteten Entwurfsfassung zu einer neuen GOÄ skizziert:<br />
Leistungsverzeichnis<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Unter Einbeziehung von insgesamt rund 160 ärztlichen Berufsverbänden und medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Fachgesellschaften hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Neubeschreibung<br />
des ärztlichen Leistungsspektrums für eine weiterentwickelte GOÄ erarbeitet.<br />
Maßgeblich waren hierbei insbeson<strong>der</strong>e folgende Gesichtspunkte:<br />
• Aktualisierung gemäß des medizinischen Fortschritts<br />
• Antworten auf den verän<strong>der</strong>ten Versorgungsbedarf<br />
• Bessere Abbildung von Leistungen <strong>der</strong> sprechenden und zuwendungsorientierten<br />
Medizin<br />
• Präzisierung von Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen<br />
Dabei wurden nicht nur neue Leistungen, wie zum Beispiel neue Operationsmethoden<br />
und medizintechnische Innovationen, in das Leistungsverzeichnis integriert, son<strong>der</strong>n<br />
365
Stufe I<br />
Stufe II<br />
Stufe III<br />
Stufe IV<br />
* ALPHA, BETA und GAMMA stehen für den jeweiligen Entwicklungsstand des von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiteten<br />
Entwurfs einer neuen GOÄ<br />
Abbildung 1: GOÄ-Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Entwicklungsstufen<br />
auch zahlreiche Kapitel und Subkapitel völlig neu konzipiert. Dem Bedarf einer älter<br />
werdenden Bevölkerung entsprechend wurden Gebührenpositionen für die Versorgung<br />
chronisch kranker Patienten aufgenommen; bisher können diese Leistungen nur über<br />
mehr o<strong>der</strong> weniger konfliktive Analogbewertungen, zum Beispiel analog <strong>der</strong> Nr. 34<br />
GOÄ, dargestellt werden. Völlig neu geschaffen wurden Subkapitel u. a. für die Palliativmedizin<br />
und multimodale Schmerztherapie sowie für ärztliche Leistungen aus dem Bereich<br />
<strong>der</strong> Rehabilitationsmedizin.<br />
Komplexere Leistungen, wie größere operative Eingriffe und interventionelle Maßnahmen,<br />
wurden unter Erfassung <strong>der</strong> methodisch notwendigen Einzelschritte legendiert.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erwartet hiervon für die Zukunft eine erhebliche Reduzierung<br />
von Abrechnungskonflikten und Auslegungsfragen, die aus <strong>der</strong> Verschärfung des Zielleistungsprinzips<br />
nach § 4 Abs. 2a GOÄ im Jahre 1996 ohne gleichzeitige Anpassung <strong>der</strong><br />
Leistungslegenden resultieren. Das Leistungsverzeichnis wird um ein komplexes Regelwerk<br />
von Abrechnungsbestimmungen ergänzt. Dieses ist nicht erst für die spätere Anwendung<br />
<strong>der</strong> neuen GOÄ relevant, son<strong>der</strong>n bereits schon für die Hochrechnungen <strong>der</strong><br />
finanziellen Auswirkungen <strong>der</strong> neuen GOÄ unabdingbar.<br />
366<br />
GOÄ-Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Entwicklungsstufen<br />
Methodisches<br />
Basiskonzept<br />
Entwicklung ALPHA*<br />
Entwicklung BETA*<br />
Validierung/Folgenabschätzung<br />
BETA*<br />
Weiterentwicklung<br />
GAMMA* 0.1<br />
Zwischenergebnis:<br />
Qualifizierte Zwischenversion einer weiterentwickelten<br />
GOÄ, die den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
einer grundlegenden Novelle entspricht<br />
und die Anpassungs- und Ergänzungswünsche<br />
von großen Kreisen <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft in sich aufgenommen und<br />
verarbeitet hat.<br />
En<strong>der</strong>gebnis:<br />
Mo<strong>der</strong>ne, <strong>komplett</strong> überarbeitete GOÄ<br />
(sektorenübergreifende, amtliche Referenzgebührenordnung).<br />
Weiterentwicklung<br />
GAMMA* 0.2<br />
Weiterentwicklung<br />
GAMMA* 1.0<br />
Validierung/Folgenabschätzung<br />
GAMMA* 1.0<br />
Fertigstellung GAMMA*<br />
1.1 (mit Darstellung <strong>der</strong><br />
Auswirkungen)<br />
Fertigstellung GAMMA*<br />
1.2 (mit Darstellung <strong>der</strong><br />
Auswirkungen)<br />
Januar 2008<br />
September 2008<br />
Juni 2009<br />
Dezember 2009<br />
April <strong>2010</strong><br />
Juni <strong>2010</strong><br />
November <strong>2010</strong><br />
03.12.<strong>2010</strong><br />
Ende Januar 2011
Die Erweiterung um neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Schaffung<br />
neuer Subkapitel sowie die methodische Vorgabe, komplexere Leistungen im Sinne<br />
des Zielleistungsprinzips nach § 4 Abs. 2a GOÄ trennschärfer als bisher voneinan<strong>der</strong> abzugrenzen,<br />
hat trotz selbstverständlicher Streichung inzwischen obsoleter Leistungen<br />
zu einer Erhöhung <strong>der</strong> Gesamtanzahl von Gebührenpositionen geführt: Das von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> neu konzipierte GOÄ-Leistungsverzeichnis umfasst nunmehr<br />
4.065 Gebührenpositionen (2.993 Positionen ohne laborärztliche Leistungen) gegenüber<br />
2.916 Gebührenpositionen heute (1.990 Positionen ohne Labor). Aus <strong>der</strong> Vergrößerung<br />
des Leistungsverzeichnisses sollte jedoch nicht voreilig <strong>der</strong> Schluss gezogen werden, Privatabrechnungen<br />
würden zukünftig umfangreicher ausfallen als bisher – das Gegenteil<br />
ist <strong>der</strong> Fall: Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit den privatärztlichen<br />
Verrechnungsstellen durchgeführten Feldversuche zur neuen GOÄ haben gezeigt, dass<br />
vergleichbare Behandlungsfälle auf Basis des neukonzipierten Einzelleistungskatalogs<br />
mit wesentlich weniger Gebührenpositionen zielgenauer abgebildet werden können als<br />
dies auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch gültigen GOÄ gegeben ist. Fehlanreize zur baukastenartigen<br />
Summation von Gebührenpositionen, ein Kritikpunkt an <strong>der</strong> heute gültigen GOÄ,<br />
wurden beseitigt.<br />
Leistungsbewertung<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Neben <strong>der</strong> Definition des Leistungsverzeichnisses bildet die Festlegung <strong>der</strong> Bewertungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen Leistungen ein weiteres Kernelement des GOÄ-Vorschlags <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Um dem hohen Stellenwert einer adäquaten Bewertungsfindung <strong>der</strong><br />
Leistungen in einer neuen GOÄ und <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> von dieser verursachten Honorareffekte<br />
gerecht zu werden, wurde dieser komplexe Prozess im Berichtszeitraum <strong>2010</strong><br />
und den diesem vorausgehenden Berichtsjahren im Rahmen eines spezifischen Bewertungs-<br />
und Folgenabschätzungsprojekts umgesetzt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich dabei für eine empirisch abgestützte betriebswirtschaftliche<br />
Kalkulation ihrer Gebührenvorschläge entschieden (vgl. Abbildung 2). Die<br />
große Bandbreite und fachspezifische Unterschiedlichkeit des Leistungsspektrums –<br />
von <strong>der</strong> sogenannten sprechenden Medizin bis hin zur Protonentherapie – macht es unmöglich,<br />
über alle Arztgruppen hinweg von einem durchschnittlichen Stundenumsatz<br />
auszugehen. Was jedoch möglich ist und im Sinne <strong>der</strong> innerärztlichen Honorargerechtigkeit<br />
auch angestrebt werden sollte, ist die Zugrundelegung desselben kalkulatorischen<br />
Unternehmerlohns über alle Arztgruppen hinweg als Ausgangsbasis für die Bewertung<br />
des ärztlichen Leistungsanteils (<strong>der</strong> sogenannten „AL“).<br />
In Anlehnung an die „Urformel“ des Schweizer Tarmed „AL+TL“ (AL = Arztkosten, TL =<br />
Investitions- und Technikkosten) wurde ein komplexer, GOÄ-spezifischer Bewertungsalgorithmus<br />
entwickelt und mit ausdifferenzierten Kostenstrukturdaten hinterlegt, um<br />
<strong>der</strong> fachspezifischen Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> jeweiligen ärztlichen Tätigkeitsschwerpunkte<br />
gerecht werden zu können. Eine Beson<strong>der</strong>heit des <strong>Bundesärztekammer</strong>-Bewertungsprojekts<br />
ist außerdem die Entwicklung eines Gewichtungsmodells, mit dem eine<br />
systematische Aufwertung des ärztlichen Leistungsanteils gegenüber <strong>der</strong> nichtärztlichen<br />
Leistungskomponente erzielt wird: Der Einsatz ärztlicher Kompetenz soll sich zukünftig<br />
wie<strong>der</strong> mehr lohnen.<br />
367
Ergebnis des datengestützten Bewertungsprojekts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Kalkulation<br />
sogenannter „robuster“ Einfachsätze, die sich nicht in einer Berechnung <strong>der</strong><br />
Istkosten zu einem Zeitpunkt x auf „Break-Even-Niveau“ erschöpfen, son<strong>der</strong>n eine Wertschätzung<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Leistung ausdrücken (vgl. Abbildung 3). Nach Abschluss <strong>der</strong><br />
Bewertungsphase wurden die Kalkulationsergebnisse auf Basis großer Abrechnungsstichproben<br />
plausibilisiert und auf Über- und Unterbewertungen sowie innerärztliche<br />
Ausgewogenheit überprüft. Die anschließend in Kooperation mit verschiedenen Privatärztlichen<br />
Verrechnungsstellen (PVS) sowie ergänzenden Referenzkrankenhäusern<br />
durchgeführten Praxistests (Feldversuche) ergaben zusätzliche wertvolle Hinweise<br />
zur Anwendbarkeit <strong>der</strong> neuen GOÄ sowie zur Transkodierung zwischen GOÄalt und<br />
GOÄneu.<br />
Kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ im Sinne des Vorschlagsmodells<br />
So aktuell und innovativ <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ zur<br />
Zeit ist, die Dynamik des medizinischen Fortschritts, aber auch die Kostenentwicklung<br />
ist unaufhaltsam. Da Novellierungen <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnungen erfahrungsgemäß<br />
nur in großen Intervallen erfolgen, schlägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Weiterentwicklung<br />
des „Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen“<br />
zu einem privatärztlichen Bewertungsausschuss vor, in dem neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV), Vertreter <strong>der</strong> Beihilfekostenträger<br />
und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie mit Gast-<br />
368<br />
Bewertungsphilosophie<br />
„value“ statt „costs“<br />
normativer Bewertungsansatz<br />
Folgenabschätzung<br />
Innerärztliche Ausgewogenheit<br />
und politische Vermittelbarkeit<br />
Kalkulationsmodell<br />
„robuste“ Einfachsätze<br />
Praxistest<br />
(„Feldversuche“)<br />
Qualität <strong>der</strong> Transcodierung und<br />
Praktikabilität <strong>der</strong> neuen GOÄ<br />
Abbildung 2: Eckpunkte<br />
des GOÄ-Bewertungsprojektes<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>
status die Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) vertreten sind. Von diesem Ausschuss<br />
regelmäßig vorzulegende Aktualisierungsvorschläge (Leistungsinhalte und Leistungsbewertungen)<br />
sollten nach Rechtmäßigkeitsprüfung ohne weitere Beratungsschleifen<br />
im BMG in die Rechtsverordnung aufgenommen werden. Um die wünschenswerte<br />
Beschleunigung <strong>der</strong> GOÄ-Aktualisierung nicht zu behin<strong>der</strong>n, sollte für den Fall,<br />
dass zu einem Aktualisierungsvorschlag kein Konsens zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Bank <strong>der</strong> Kostenträger zustande kommt, eine Schiedslösung durch eine paritätisch<br />
besetzte Schiedsstelle mit einer/einem unabhängigen Vorsitzenden vorgesehen<br />
werden.<br />
9.1.2 Abstimmung mit den verschiedenen Beteiligten<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Sekundär- Primärquellen Bewertungsebenen Betriebswirtschaftliche<br />
quellen Basisinformationen<br />
An<strong>der</strong>e<br />
Tarifwerke<br />
(Tarmed,<br />
RBRVS)<br />
Studien,<br />
usw.<br />
Empirische Erhebungen zu<br />
Ressourcen und Kosten zu<br />
a) 15 Fachgebieten<br />
b) mit ca. 6.000 Praxen und<br />
Kliniken<br />
c) mit ca. 500 Einzelangaben<br />
(je Praxis)<br />
Ca. 300 Experten aus 30 Fachgebieten<br />
sowie aus ca. 160 Verbänden/Fachgesellschaften<br />
Schnitt-Naht-Zeiten aus 145<br />
Kliniken zu rund 850.000 Fällen<br />
Arbeitszeitangaben zu patientenbezogener<br />
und administrativer<br />
Tätigkeit aus drei Hausund<br />
Facharzterhebungen mit<br />
ca. 10.000 beteiligten Ärzten<br />
605 Geräte<br />
123 Funktionseinheiten<br />
4.065 Gebührenpositionen<br />
Allgemeine<br />
Eckwerte<br />
Ø 5 Parameter<br />
Anschaffungswert,<br />
Nutzungsdauer, …<br />
Ø 7 Parameter<br />
Auslastung,<br />
Anzahl Patientenplätze,<br />
Fläche, …<br />
Ø 15 Parameter<br />
Zeitdauern,<br />
Personalressourcen,<br />
Komplexität, …<br />
Abbildung 3: GOÄ-Bewertungsprojekt: Betriebswirtschaftliche Basisinformationen<br />
Schulterschluss von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bei<br />
<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und <strong>der</strong><br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
Argumentationspapier „5 gute Gründe gegen die Öffnungsklausel“<br />
Die Ergebnisse des Ende Januar <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>aufgenommenen Novellierungsprozesses<br />
<strong>der</strong> GOZ werden aller Erfahrung nach auch die Ausgestaltung einer neuen GOÄ maßgeblich<br />
beeinflussen. Insbeson<strong>der</strong>e die den sogenannten Paragrafenteil betreffenden<br />
Neuregelungen in einer neuen GOZ müssen als präjudizierend für die neue GOÄ gewertet<br />
werden. Dies betrifft insofern auch die seitens des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungsunternehmen<br />
(PKV) vehement eingefor<strong>der</strong>te – und von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sowie <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer ebenso deutlich abgelehnten – Öffnungsklausel<br />
(vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, Kapitel 9.3). Eine Aufnahme dieser<br />
Klausel in die neue GOZ wäre faktisch gleichzusetzen mit einer auch sicheren Auf-<br />
369
nahme in eine neue GOÄ, und dies ggf. im Vorgriff auf eine umfassende GOÄ-Novellierung<br />
in Form einer lediglich den Paragrafenteil <strong>der</strong> GOÄ betreffenden GOÄ-Teilnovelle.<br />
Um ihre die Öffnungsklausel strikt ablehnende Haltung zu unterstreichen, verfassten<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer im September <strong>2010</strong> eine gemeinsame<br />
Informationsschrift „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“ mit den Hauptaussagen<br />
1. „Weniger Patientenrechte – mehr Abhängigkeit“,<br />
2. „Mehr ruinöser Wettbewerb – weniger Behandlungsqualität“,<br />
3. „Weniger (zahn)ärztliche Selbstverwaltung – mehr Preiskartelle“,<br />
4. „Mehr Konzentration – weniger (zahn)ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Fläche“ sowie<br />
5. „Novellierung <strong>der</strong> GOZ statt blindem Aktionismus“<br />
(siehe http://www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.8772 ) und adressierten diese insbeson<strong>der</strong>e<br />
an (berufs-)politische Entscheidungsträger/Meinungsführer auf Landes- und<br />
Bundesebene.<br />
Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit einer Öffnungsklausel in <strong>der</strong> GOÄ und in <strong>der</strong> GOZ<br />
mit dem Grundgesetz und dem europäischen Unionsrecht<br />
Vor dem Hintergrund sich wi<strong>der</strong>sprechen<strong>der</strong> gutachterlicher Stellungnahmen<br />
• im Auftrag <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und <strong>der</strong> Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KZBV): Prof. Dr. jur. Winfried Boecken, Juli 2008, sowie<br />
• im Auftrag <strong>der</strong> Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung e. V. (PKV): Prof. Dr.<br />
Otto Depenheuer, Sept. 2008,<br />
zur Öffnungsklausel, beauftragte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />
im Juni <strong>2010</strong> den Direktor des Instituts für Allgemeine Staatslehre<br />
und Politische Wissenschaften <strong>der</strong> juristischen Fakultät <strong>der</strong> Georg-August-Universität<br />
Göttingen, Prof. Dr. Dr. h. c. Werner Heun, mit <strong>der</strong> Erstellung eines „Rechtsgutachtens<br />
zur Vereinbarkeit einer Öffnungsklausel in <strong>der</strong> GOZ und <strong>der</strong> GOÄ mit dem Grundgesetz<br />
und mit dem europäischen Unionsrecht“. In dem am 31.08.<strong>2010</strong> vorgelegten Gutachten<br />
wird insbeson<strong>der</strong>e festgestellt, dass die vorgesehene Öffnungsklausel nicht mit<br />
den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen vereinbar ist und insofern einen Verstoß<br />
gegen Art. 80 Abs. 11 des Grundgesetzes (GG) darstellt.<br />
Gemeinsame Pressekonferenz von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Bundeszahnärztekammer<br />
und Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e. V. gegen die Öffnungsklausel<br />
Vor dem Hintergrund einer im Frühjahr 2011 absehbaren Vorlage des Referentenentwurfs<br />
für eine novellierte GOZ sahen sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
veranlasst, ihre Argumentation gegen eine Öffnungsklausel im Rahmen<br />
einer am 9. Dezember <strong>2010</strong> in Berlin veranstalteten gemeinsamen Pressekonferenz<br />
nochmals zu verdeutlichen. Als weitere Fürsprecher gegen eine Öffnungsklausel<br />
nahm an <strong>der</strong> Pressekonferenz neben <strong>der</strong> BZÄK (vertreten durch den Präsidenten <strong>der</strong><br />
BZÄK, Dr. Peter Engel) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (vertreten durch Dr. Theodor<br />
Windhorst und Dr. Regina Klakow-Franck) die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e. V.<br />
(vertreten durch den Präsidenten <strong>der</strong> DGVP e. V., Wolfram-Arnim Candidus) teil. Argumentativ<br />
flankiert wurden <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK und DGVP e. V. durch eine<br />
schriftliche Erklärung <strong>der</strong> Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel & Kollegen.<br />
370
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Die Vertreter von <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK und DGVP e. V. brachten klar zum Ausdruck,<br />
dass die Öffnungsklausel in einer GOÄ o<strong>der</strong> GOZ zweifelsfrei zu einer Billigmedizin<br />
auf Kosten <strong>der</strong> Patienten und <strong>der</strong> Ärzte führen würde. Sowohl die freie Arztwahl<br />
des Patienten als auch die Therapiefreiheit des Arztes würden mit einer solchen Discountklausel<br />
ausgehebelt und die medizinische und zahnmedizinische Versorgung in<br />
Deutschland insgesamt ernsthaft gefährdet. Die Bundesregierung wurde von <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
BZÄK und DGVP e. V. aufgefor<strong>der</strong>t, sich eindeutig und glaubwürdig von<br />
<strong>der</strong> Einführung einer solchen Öffnungsklausel zu distanzieren.<br />
Die Unterlagen zur Pressekonferenz, die auf ein großes Medienecho (u. a. Berichterstattung<br />
des von ARD und ZDF getragenen Sen<strong>der</strong>s Phoenix TV) traf, sind unter http://<br />
www.baek.de/page.asp?his=3.71.7962.8871.8885 abrufbar.<br />
Allianz von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung gegen die<br />
GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung<br />
Im Vorfeld <strong>der</strong> vom Bundesgesundheitsministerium für das Spätjahr <strong>2010</strong>/Frühjahr<br />
2011 angekündigten Festlegung <strong>der</strong> Eckpunkte zur Novellierung <strong>der</strong> GOZ verständigten<br />
sich <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV im Rahmen eines Spitzengesprächs<br />
am 21.07.<strong>2010</strong> auf ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen gegen eine drohende<br />
GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung. Die zeitnahe Information von Vertretern<br />
des BMG sowie von Gesundheitspolitikern <strong>der</strong> Regierungskoalition insbeson<strong>der</strong>e<br />
über die im Zusammenhang mit den laufenden (GOZ) und in Kürze beginnenden<br />
(GOÄ) Novellierungen <strong>der</strong> ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen drohenden<br />
Fehlentwicklungen im Rahmen von persönlichen Gesprächen – jeweils unter gemeinsamer<br />
Beteiligung von Spitzenvertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV<br />
und KZBV – wurden als prioritär eingestuft. Die inhaltlichen Eckpunkte <strong>der</strong> zahlreichen<br />
Hintergrundgespräche, die seit August <strong>2010</strong> in enger Folge mit verschiedenen führenden<br />
Gesundheitspolitikern <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene geführt wurden, sind dem Argumentationspapier<br />
von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundeszahnärztekammer gegen die<br />
GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung zu entnehmen (http://www.baek.<br />
de/page.asp?his=1.108.3704.9019).<br />
Das Argumentationspapier enthält Ausführungen zu den folgenden zehn Eckpunkten:<br />
1. For<strong>der</strong>ung nach zügiger Novellierung von GOZ/GOÄ<br />
2. Schutzfunktion von GOZ/GOÄ für den freien Arztberuf<br />
3. Verbraucherschutzfunktion von GOZ und GOÄ für die Versicherten<br />
4. Keine Öffnungsklausel<br />
5. Keine „BEMA-isierung“ <strong>der</strong> GOZ und keine „EBM-isierung“ <strong>der</strong> GOÄ<br />
6. Vorschlagsmodell/Selbstverwaltungslösung statt Institutslösung<br />
7. Keine Übertragung von GKV-Fehlentwicklungen auf die privatärztliche Versorgung<br />
8. Differenzierte Ausgabenbetrachtung <strong>der</strong> PKV<br />
9. Vorschläge zur Stärkung <strong>der</strong> PKV<br />
10. Übergeordnete Bedeutung GOZ/GOÄ für Attraktivität <strong>der</strong> kurativen ärztlichen Tätigkeit/Rolle<br />
des Arztes für die Gesundheitswirtschaft<br />
Eine Fortsetzung <strong>der</strong> Gesprächsreihe über den Berichtszeitraum hinaus entspricht <strong>der</strong><br />
zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV getroffenen Vereinbarung.<br />
371
Rechtsgutachten zur Besetzung <strong>der</strong> Basistarif-Schiedsstelle<br />
Bereits im letzten Berichtszeitraum (vgl. Kapitel 9.4.1 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s 2009) wurde<br />
auf die aus Sicht des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> problembehaftete<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Basistarif-Schiedsstelle gemäß § 75 Abs. 3c<br />
SGB V hingewiesen, welche sich nach damaliger Einschätzung tendenziell nachteilig<br />
auf die Durchsetzungsmöglichkeiten ärztlicher Interessen auswirken könnte. Diese Bewertung<br />
aufgreifend, beauftragte die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Berichtszeitraum – gemeinsam<br />
mit BZÄK, KZBV und KBV – den Leiter des Lehrstuhls für öffentliches Recht<br />
<strong>der</strong> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht,<br />
Prof. Dr. Winfried Kluth, mit <strong>der</strong> Durchführung eines Rechtsgutachtens zur fraglichen<br />
Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> disparitätischen Besetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle. Das von<br />
Prof. Kluth am 26.10.<strong>2010</strong> vorgelegte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die<br />
in § 75 Abs. 3c SGB V vorgegebene Besetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle gegen die Verfassung<br />
verstößt (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.7962.8816.8825).<br />
In einem von <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KZBV und KBV gemeinsam am 30.11.<strong>2010</strong><br />
an Bundesgesundheitsminister Dr. Phillip Rösler gerichteten Schreiben wurde auf diese<br />
nicht verfassungskonforme Zusammensetzung <strong>der</strong> Schiedsstelle hingewiesen, verbunden<br />
mit <strong>der</strong> dringenden Bitte, sich für eine entsprechende Korrektur des zu Grunde liegenden<br />
§ 75 Abs. 3c SGB V zu verwenden.<br />
Fortsetzung <strong>der</strong> Gespräche mit dem PKV-Verband zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />
Gespräch auf Arbeitsebene zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und PKV-Verband zur<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />
Die zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem PKV-Verband auf Arbeitsebene im Jahr<br />
2009 aufgenommenen Gespräche zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ (vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2008, Kapitel 9.2.2) wurden mit einem Treffen bei<strong>der</strong> Gruppen am<br />
15.06.<strong>2010</strong> in Berlin im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> fortgesetzt. Nachdem in den Arbeitsgesprächen<br />
des Jahres 2009 das BÄK-Konzept einer neuen GOÄ und dessen konkreter<br />
Umsetzungsstand durch die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> detailliert dargestellt<br />
worden war, sollten – den Erwartungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsprechend – in<br />
dem Gespräch am 15.06.<strong>2010</strong> die Präsentation des PKV-seitigen GOÄ-Konzeptes und<br />
<strong>der</strong> Stand des konkreten GOÄ-Entwurfs <strong>der</strong> PKV im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Die von <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe des PKV-Verbandes gemachten Ausführungen gingen allerdings we<strong>der</strong><br />
über erste konzeptionelle Ideen hinaus, noch konnte die PKV einen Entwurf o<strong>der</strong> zumindest<br />
einen Teilentwurf einer neuen GOÄ vorlegen. Die von Dr. Theodor Windhorst<br />
geleitete Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bat die Vertreter des PKV-Verbandes<br />
deshalb um ihr Verständnis dafür, dass eine weitere konstruktive Zusammenarbeit<br />
ebenso wie die Offenlegung von detaillierten Daten des GOÄ-Entwurfs <strong>der</strong> BÄK nur<br />
möglich ist, wenn <strong>der</strong> für die <strong>Bundesärztekammer</strong> nachteilige, einseitige Informationsaustausch<br />
in eine vertrauensvolle Kooperation mündet. Auch die von beiden Gruppen<br />
grundsätzlich befürwortete Fortsetzung <strong>der</strong> Arbeitsgespräche im Rahmen eines mehrtägigen<br />
Workshops sei an<strong>der</strong>nfalls für die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht vertretbar. Darüber<br />
hinaus komme eine Fortsetzung des bilateralen Informationsaustauschs erst nach <strong>der</strong><br />
im vierten Quartal <strong>2010</strong> anstehenden Fertigstellung <strong>der</strong> weiterentwickelten Version<br />
Gamma 1.0 einer neuen GOÄ in Frage.<br />
372
Als Ergebnis des Arbeitsgesprächs konnte festgehalten werden, dass<br />
• die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits per 15.06.<strong>2010</strong> über einen in mehreren Jahren erarbeiteten<br />
hochentwickelten und mithin sofort umsetzbaren Gesamtentwurf einer<br />
neuen GOÄ verfügt, während<br />
• <strong>der</strong> PKV-Verband per 15.06.<strong>2010</strong> über das Stadium rudimentärer Überlegungen hinsichtlich<br />
einer neuen GOÄ noch nicht hinausgekommen war. Die Überlegungen <strong>der</strong><br />
PKV, die eine Konvergenz hin zu einer GKV-ähnlichen Vergütungssystematik bahnen,<br />
wurden zudem durch die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als inakzeptabel abgelehnt.<br />
Die Durchführung eines Workshops zur neuen GOÄ auf Arbeitsgruppenebene wurde<br />
bei einem bilateralen Meinungsaustausch am 24.08.<strong>2010</strong> zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(vertreten durch Dr. Regina Klakow-Franck) und PKV-Verband (vertreten durch den stellvertretenden<br />
Verbandsdirektor Dr. Joachim Patt) grundsätzlich bestätigt sowie erste<br />
Überlegungen zur konkreten Verfahrensweise bei diesem Workshop ausgetauscht. Die<br />
Durchführung des Workshops wurde für Ende <strong>2010</strong>/Anfang 2011 vereinbart. Einigkeit<br />
zwischen den Parteien bestand dahingehend, dass ein bereits für den Berichtszeitraum<br />
geplantes Spitzengespräch zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, BZÄK, KBV und KZBV Anfang<br />
2011 erfolgen soll.<br />
Spitzengespräch mit dem Deutschen Beamtenbund<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Im Rahmen des Spitzengesprächs zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Deutschem Beamtenbund<br />
(dbb), das am 01.10.<strong>2010</strong> in Berlin stattfand, standen Fragen des Gebührenrechts,<br />
und hier insbeson<strong>der</strong>e die Zukunft von GOÄ/GOZ im Mittelpunkt.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und dbb stimmten darin überein, dass die PKV ihre bereits aktuell<br />
vorhandenen Möglichkeiten zur Tarifausgestaltung und prämienbezogenen Leistungssteuerung<br />
in einem völlig unzureichenden Umfang nutzt. Stattdessen versuche die PKV<br />
via Verordnungsgeber die Öffnungsklausel zu platzieren.<br />
Der dbb äußerte – nachdem er sich noch 2008 positiv zur Einführung einer Öffnungsklausel<br />
in die GOZ positioniert hatte (Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf)<br />
– ebenfalls starke Vorbehalte gegen die Einführung einer GOZ-/GOÄ-Öffnungsklausel.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Beseitigung <strong>der</strong> freien Arztwahl sowie die Beschädigung des<br />
Arzt-Patienten-Verhältnisses wurden durch den dbb als sehr schwerwiegend eingestuft.<br />
Informationsgespräch auf Fachebene zur Vorbereitung einer Novellierung <strong>der</strong><br />
Gebührenordnung für Ärzte im Bundesministerium für Gesundheit<br />
Auf Einladung <strong>der</strong> Unterabteilung Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen des<br />
Bundesgesundheitsministeriums fand am 04.11.<strong>2010</strong> in Bonn in Vorbereitung <strong>der</strong><br />
GOÄ-Novellierung ein Informationsgespräch auf Fachebene statt. Unter Vorsitz des<br />
BMG nahmen Vertreter von <strong>Bundesärztekammer</strong>, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG), ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) für<br />
die Beihilfekostenträger des Bundes sowie ein Vertreter des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen<br />
für die Beihilfekostenträger <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> an diesem Gespräch teil.<br />
373
Ziel des Informationsgesprächs aus Sicht des BMG war es, allen Beteiligten bereits vor<br />
Beginn <strong>der</strong> fachlichen Vorarbeiten einer GOÄ-Novellierung einen Überblick über den<br />
aktuellen Sachstand <strong>der</strong> Arbeiten von <strong>Bundesärztekammer</strong> und PKV-Verband an einer<br />
neuen GOÄ zu ermöglichen. Insbeson<strong>der</strong>e sollten die Gemeinsamkeiten und die wesentlichen<br />
Unterschiede <strong>der</strong> zugrundeliegenden Bewertungskonzepte dargestellt und<br />
diskutiert werden. Über den Sitzungsverlauf und die Details <strong>der</strong> gemachten Ausführungen<br />
wurde zwischen den Gesprächsteilnehmern Stillschweigen vereinbart. Gleichwohl<br />
kann festgehalten werden, dass die jahrelangen und umfassenden Vorarbeiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Kontext <strong>der</strong> Umsetzung des im Jahr 2005 beschlossenen GOÄ-Reformkonzeptes<br />
mit einer fertigen Entwurfsfassung zu einem deutlichen Vorsprung gegenüber<br />
den noch rudimentären Bemühungen des PKV-Verbandes zur Erarbeitung eines<br />
eigenen GOÄ-Vorschlags geführt haben.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte in dem Informationsgespräch die Richtigkeit <strong>der</strong> bereits<br />
mit Bundesgesundheitsminister Rösler vereinbarten Zugrundelegung <strong>der</strong> GOÄ-<br />
Entwurfsfassung <strong>der</strong> BÄK bei dem bevorstehenden Novellierungsprozess mit <strong>der</strong> fortgeschritteneren<br />
und aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> deutlich überlegenen Entwurfsfassung<br />
einer neuen GOÄ eindrucksvoll unter Beweis stellen.<br />
Die Gesprächsteilnehmer verständigten sich darauf, den aufgenommenen Dialog durch<br />
ein weiteres Informationsgespräch am 23. März 2011, wie<strong>der</strong>um im Hause des BMG in<br />
Bonn, fortzusetzen.<br />
9.1.3 Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ<br />
Im Berichtszeitraum wurden neben verschiedenen Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Landesärztekammern weitere, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Berufspolitik zuzuordnende<br />
Gruppen – wie nachfolgend aufgeführt – durch Dezernat 4 über den Sachstand des Projektes<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ sowie hiermit assoziierte<br />
Sachverhalte informiert.<br />
Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>/Landesärztekammern<br />
Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
21./22.01.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 29. Sitzung<br />
20.02.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Gebietsärzte, 6. Sitzung<br />
25./26.03.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 31. Sitzung<br />
03.03.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin, 6. Sitzung<br />
15./16.04.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 32. Sitzung<br />
25.-27.07.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 34. Sitzung und Klausursitzung<br />
26./27.08.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 35. Sitzung<br />
23./24.09.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 36. Sitzung<br />
16./17.09.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern, 17. Sitzung<br />
21./22.10.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 37. Sitzung<br />
02.10.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Gebietsärzte, 7. Sitzung<br />
374
11./12.11.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern, 18. Sitzung<br />
17.11.<strong>2010</strong> Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin, 7. Sitzung<br />
19.11.<strong>2010</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, 38. Sitzung<br />
16.12.<strong>2010</strong> Ständige Konferenz Öffentlichkeitsarbeit, Dezembersitzung<br />
Gremien <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
24.07.<strong>2010</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg,<br />
Stuttgart<br />
15.09.<strong>2010</strong> Kammerversammlung <strong>der</strong> Landesärztekammer Schleswig-Holstein,<br />
Bad Segeberg<br />
Berufsverbände und an<strong>der</strong>e Adressaten<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
15.01.<strong>2010</strong> „Honorierung privatärztlicher Leistungen – Das Modell <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>“, 32. Deutscher Privatzahnärztetag, Wiesbaden<br />
(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
16.01.<strong>2010</strong> „GOÄ aktuell“, Workshop des Verbandes leiten<strong>der</strong> Orthopäden und<br />
Unfallchirurgen e. V. (VLOU), Frankfurt/Main (Dr. Regina Klakow-<br />
Franck M.A.)<br />
26.02.<strong>2010</strong> „Die novellierte GOÄ – wann kommt sie und was bringt sie im Kapitel<br />
‚Laborleistungen‘?“, Fachtung <strong>der</strong> Gesellschaft für Laborberatung<br />
GmbH (DELAB), Mainz (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
09.04.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ – aktueller Sachstand“, Treffen <strong>der</strong><br />
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden <strong>der</strong> Sektionen und<br />
Arbeitsgemeinschaften im Berufsverband <strong>der</strong> Deutschen Internisten<br />
(BDI), Wiesbaden (Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />
10.05.<strong>2010</strong> „Aktueller Sachstand <strong>der</strong> GOÄ-Entwicklung“, Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Dresden<br />
(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
11.09.<strong>2010</strong> „Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),<br />
Vorbereitungen <strong>der</strong> BÄK und Rahmenbedingungen“, Vorstandssitzung<br />
des Hartmannbundes, Berlin (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
17.09.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> laboratiorumsmedizinischen Vergütung in<br />
GKV- und PKV-Systemen – aus Sicht <strong>der</strong> BÄK“, Herbsttagung des<br />
Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Berlin (Dr. Regina<br />
Klakow-Franck M.A.)<br />
09.10.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte“, Symposium<br />
„Blaue Synergien“: „Privathonorar und Freiberuflichkeit – <strong>der</strong> Blick in<br />
die Zukunft“, Verband <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen<br />
(PVS), Karlsruhe (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
23.10.<strong>2010</strong> „Die Rolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> neuen GOÄ<br />
– Ein Beitrag zum Transparenzangebot“, 23. Internationaler Kongress<br />
<strong>der</strong> Ophthalmochirurgen, Symposium Berufspolitik „Strukturwandel<br />
in <strong>der</strong> augenärztlichen Versorgung: Neuerungen und ihre Aufgaben“,<br />
Hamburg (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
375
05.11.<strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ – aktueller Sachstand“, 25. Jahrestagung<br />
<strong>der</strong> Gastroenterologischen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/<br />
Saarland (GARPS), Bad Kreuznach (Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />
04.12.<strong>2010</strong> „Die neue GOÄ/GOZ“, 2. Bundeskongress für Privatmedizin, Köln<br />
(Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
06.12.<strong>2010</strong> „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor <strong>der</strong> Novellierung. Die<br />
zunehmend elementare Bedeutung <strong>der</strong> deutschen Leitgebührenordnung<br />
– nicht nur für Ärztinnen und Ärzte“, Spreestadt-Forum zur<br />
Gesundheitsversorgung in Europa, WS <strong>2010</strong>/2011, Berlin (Alexan<strong>der</strong><br />
Golfier, MBA)<br />
Veröffentlichungen<br />
Juni <strong>2010</strong> „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte – Aktueller<br />
Sachstand“ – in: Arzt und Krankenhaus, 6/<strong>2010</strong>, S. 184-186<br />
(Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA)<br />
Nov. <strong>2010</strong> „In den Startlöchern: Die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ“ – in: Ärztepost,<br />
4/<strong>2010</strong>, S. 6-10 (Dr. Regina Klakow-Franck M.A.)<br />
9.2 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Den Arbeitsschwerpunkt des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter dem Vorsitz von Dr. Theodor Windhorst und des stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, bildete im Berichtszeitraum, wie bereits<br />
in den Jahren 2008 und 2009, die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ). Mit <strong>der</strong> fachlich-inhaltlichen Begleitung des Weiterentwicklungsprojektes einer<br />
neuen GOÄ auf definierter Detailebene wurde <strong>der</strong> dem Ausschuss „Gebührenordnung“<br />
zugeordnete und von Dr. Theodor Windhorst geleitete Projektbeirat „Bewertung GOÄ“<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragt, <strong>der</strong> im Berichtszeitraum viermal tagte.<br />
Daneben war <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ mit <strong>der</strong> Analyse und Bewertung verschiedener<br />
weiterer honorarrelevanter Themen befasst. Hierzu gehörte u. a. die eng mit<br />
<strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ korrelierende Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte (GOZ). Der Ausschuss „Gebührenordnung“ begleitete in diesem Zusammenhang<br />
die inhaltliche Vor- und Nachbereitung <strong>der</strong> bilateralen Gespräche zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Bundeszahnärztekammer (BZÄK), mit dem Ziel einer abgestimmten<br />
Vorgehensweise bei<strong>der</strong> Kammern insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den sowohl<br />
für die GOZ als auch für die GOÄ relevanten „Paragrafenteil“, <strong>der</strong> auch die seitens des<br />
PKV-Verbandes vehement eingefor<strong>der</strong>te Öffnungsklausel umfasst. Der Ausschuss „Gebührenordnung“<br />
befasste sich des Weiteren mit <strong>der</strong> am 28.01.<strong>2010</strong> von PKV-Verband<br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) getroffenen, den Basistarif betreffenden,<br />
abweichenden Vergütungsvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3b SGB V, mit <strong>der</strong> im Ergebnis<br />
die für Basistarif-Versicherte anzuwendenden GOÄ-Steigerungsfaktoren im Vergleich<br />
zur bis dato gemäß § 75 Abs. 3a SGB V geltenden Regelung deutlich abgesenkt<br />
wurden (vgl. hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, Kapitel 9.4.1, sowie http://www.kbv.de//<br />
rechtsquellen/25803.html).<br />
376
Einen weiteren Themenschwerpunkt <strong>der</strong> Erörterungen des Ausschusses „Gebührenordnung“<br />
bildeten die PKV betreffende Themen, wie <strong>der</strong> Projektauftrag „Datenbank Ärztliche<br />
Qualitätsinitiativen“ im Rahmen <strong>der</strong> Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
privatärztlicher Leistungen, die datenschutzrechtliche Überprüfung <strong>der</strong><br />
digitalisierten Datenübermittlung zwischen Ärzten und privaten Krankenversicherungen<br />
sowie das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragte und<br />
am 25. Januar <strong>2010</strong> in Berlin vorgelegte IGES-Gutachten zur „Bedeutung von Wettbewerb<br />
im Bereich <strong>der</strong> PKV vor dem Hintergrund <strong>der</strong> erwarteten demographischen Entwicklung“.<br />
Im Berichtszeitraum sprach sich <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ gegenüber dem<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für die Beschlussfassung zu nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen<br />
privatärztlicher Leistungen aus: zur<br />
• „Intravitrealen Injektion (IVI)/Intravitrealen operativen Medikamenteneinbringung<br />
(IVOM)“,<br />
• „Kontinuierlichen Blutzuckermessung“,<br />
• „Intensitätsmodulierten Radiotherapie (IMRT) und bildgestützten Verifikation vor je<strong>der</strong><br />
Bestrahlung (IGRT)“ sowie<br />
• „Körperstereotaxie“.<br />
Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> tagte im Berichtszeitraum<br />
dreimal.<br />
9.3 Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung<br />
9.3.1 Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)<br />
PKV-relevante Regelungen<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Der Bundestag beschloss am 11.11.<strong>2010</strong> das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />
(AMNOG). Per 01.01.2011 sind damit die in § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b<br />
SGB V festgelegten und von den pharmazeutischen Unternehmen auf verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel zu zahlenden Abschläge nicht nur den gesetzlichen, son<strong>der</strong>n<br />
auch den privaten Krankenkassen sowie den Kostenträgern <strong>der</strong> Beihilfe gegenüber zu<br />
gewähren. Diese auch als Herstellerrabatte bezeichneten Abschläge dürfen dabei von<br />
den Unternehmen <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung ausschließlich zur Vermeidung<br />
o<strong>der</strong> Begrenzung von Prämienerhöhungen o<strong>der</strong> zur Prämienermäßigung ihrer Versicherten<br />
verwendet werden. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Einbeziehung <strong>der</strong> privaten<br />
Krankenversicherung (PKV) unter die AMNOG-Regelungen insbeson<strong>der</strong>e deshalb<br />
von Relevanz, da die PKV hieraus ihre For<strong>der</strong>ung nach einem Preisverhandlungsmandat<br />
für den Bereich ärztlich erbrachter Leistungen bestätigt sieht. Neben <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong><br />
Herstellerrabatte werden die privaten Krankenversicherungsunternehmen mit dem<br />
AMNOG auch in die Preisverhandlungen über neue Arzneimittel einbezogen.<br />
377
9.3.2 GKV-Finanzierungsgesetz: PKV- und GOÄ-relevante Neuregelungen<br />
PKV-relevante Regelungen<br />
Mit dem am 12.11.<strong>2010</strong> beschlossenen und per 01.01. 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz<br />
(GKV-FinG) wurden auch einige die PKV betreffende Regelungen geän<strong>der</strong>t.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund steht hierbei die Rücknahme <strong>der</strong> im Jahr 2007 in § 6 Abs. 1<br />
SGB V eingeführten sogenannten Drei-Jahres-Frist für Angestellte beim Wechsel von<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Seither konnte ein solcher Wechsel<br />
erst dann erfolgen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinan<strong>der</strong> folgenden<br />
Kalen<strong>der</strong>jahren überschritten wurde. Mit <strong>der</strong> durch das GKV-FinG bereits rückwirkend<br />
zum 31.12.<strong>2010</strong> geltenden Rücknahme werden Angestellte jetzt wie<strong>der</strong> mit Ablauf des<br />
Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt<br />
und voraussichtlich auch zukünftig darüber liegen wird. Daneben wurden mit<br />
dem GKV-FinG weitere die PKV betreffende Regelungen getroffen, wie z. B. die Möglichkeit<br />
des Verbleibens in <strong>der</strong> PKV von privatversicherten Eltern, die nach einer Elternzeit<br />
halbtags in ihren Beruf zurückkehren.<br />
GOÄ-relevante Regelungen<br />
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurden nachfolgende Regelungen beschlossen, mit<br />
denen die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Kostenerstattung durch GKV-Versicherte geför<strong>der</strong>t<br />
werden soll.<br />
§ 13 Abs. 2 SGB V<br />
Nach <strong>der</strong> bis zum 31.12.<strong>2010</strong> geltenden und auch <strong>der</strong> zukünftigern Rechtslage hat <strong>der</strong><br />
Arzt die Versicherten vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> ärztlichen Leistung darüber zu informieren,<br />
dass Kosten, die nicht von <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden,<br />
von dem Versicherten zu tragen sind. Bis zum 31.12.<strong>2010</strong> musste sich <strong>der</strong> Versicherte<br />
die erfolgte Beratung durch den Arzt schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung<br />
ist seit dem 01.01.2011 nun nicht mehr vorgeschrieben. Entgegen <strong>der</strong> bisherigen<br />
Regelung sind die Versicherten seit Jahresbeginn 2011 nicht mehr ein Jahr lang an die<br />
Wahl <strong>der</strong> Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gebunden, son<strong>der</strong>n nur noch für die<br />
Dauer eines Quartals.<br />
§ 53 Abs. 4, 8 und 9 SGB V<br />
Die hier wesentlichste Än<strong>der</strong>ung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Inanspruchnahme durch die GKV-<br />
Versicherten betrifft die Dauer <strong>der</strong> Mindestbindungsfrist an die Wahltarife nach § 53<br />
Abs. 4 SGB V. Danach beträgt diese, mit Ausnahme des Wahltarifs für beson<strong>der</strong>e Versorgungsformen,<br />
seit dem 01.01.2011 nicht mehr drei Jahre, son<strong>der</strong>n nur noch ein Jahr.<br />
Da die Kostenerstattung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />
(GOÄ) zu erfolgen hat, spielt diese für die Vergütungssituation <strong>der</strong> Vertragsärzte zukünftig<br />
eine noch wichtigere Rolle als bisher. Insofern ist es gerade im Zusammenhang<br />
<strong>der</strong> für das Jahr 2011 geplanten Aufnahme <strong>der</strong> Novellierungsgespräche über eine neue<br />
GOÄ für die Ärzteschaft von elementarer Bedeutung, dass neben <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>der</strong><br />
Leistungsinhalte eine adäquate Bewertung dieser Leistungen erreicht werden kann.<br />
378
9.4 GOÄ-Anwendungsfragen<br />
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
Trotz <strong>der</strong> notwendigen Priorisierung und Fokussierung auf Aufgaben im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurden im Berichtszeitraum ca. 500 telefonische<br />
und schriftliche Anfragen von Landesärztekammern, Gerichten ärztlichen Berufsverbänden<br />
etc. zur Auslegung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit anzuwendenden GOÄ sowie zu Analogbewertungen<br />
beantwortet.<br />
9.5 GOÄ-Informationsaustausch mit den Landesärztekammern<br />
Am 21. und 22.09.<strong>2010</strong> fand im Hause <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />
<strong>2010</strong> zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwischen<br />
den auf Landesärztekammerebene für GOÄ-Auslegungsfragen zuständigen Mitarbeitern<br />
und Dezernat 4 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> statt. Neben einer Darstellung des Projektstandes<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung einer neuen Gebührenordnung<br />
für Ärzte unter Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Bereich des seit Ende<br />
Januar <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>aufgenommenen GOZ-Novellierungsprozesses, bildete <strong>der</strong> Informations-<br />
und Erfahrungsaustausch zu Auslegungsfragen <strong>der</strong> aktuell gültigen GOÄ den thematischen<br />
Schwerpunkt <strong>der</strong> zweitägigen Veranstaltung. In die seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
vorab eingereichten Fragestellungen wurden während des Erfahrungsaustauschs<br />
durch die jeweils zuständigen Kammervertreter eingeführt. Unter Mo<strong>der</strong>ation<br />
von Dezernat 4 kam so ein intensiver und konstruktiv geführter Erfahrungsaustausch zu<br />
folgenden abrechnungsrelevanten Themen zustande (Auswahl):<br />
• Vergütung einer medizinischen Stellungnahme nach § 35a SGB VIII (Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
für seelisch behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche)<br />
• Leichenschau<br />
• Osteopathische Behandlung<br />
• Neuromonitoring in Schlaganfalleinheiten<br />
• Legen eines permanenten Dialysevorhofkatheters<br />
• Notfalleinweisung nach dem Gesetz für psychisch Kranke/Landesgesetz für psychisch<br />
kranke Personen (PsychKG)<br />
• Ansatzfähigkeit <strong>der</strong> GOÄ-Nr. 30 für aufwändige Erstanamnesen<br />
• Biophysiologische Regulationstherapie<br />
• Kernspinresonanz-Therapie<br />
• 2D-Rekonstruktion<br />
• Lymphadenektomie<br />
• Protonentherapie<br />
• Unterscheidung von Praxiskosten (§ 4 Abs. 3 GOÄ) und Sachkosten (§ 10 GOÄ)<br />
• Einsatz von Navigationssystemen („Da-Vinci-System“)<br />
• Hautkrebs-Screenings<br />
• K-ras-Mutationsdiagnostik bei metastasierenden kolorektalen Karzinomen<br />
• Einmalmaterial bei ambulanten operativen Eingriffen<br />
• Gewebedopplerechokardiographie<br />
• Endokardiales Katheter-Mapping im Rahmen <strong>der</strong> elektrophysiologischen Untersuchung<br />
379
• Endovasale Lasertherapie von Krampfa<strong>der</strong>n (EVLT)<br />
• MRT-gesteuerte Intervention<br />
• Einstellung eines Tiefenhirnstimulators<br />
• Muskelfunktionsdiagnostik<br />
• Ansatzfähigkeit eines erhöhten Steigerungsfaktors (2,3fach) für GOÄ-Nrn. 5729 und<br />
5731 unter Verweis auf erhöhten technischen und zeitlichen Aufwand<br />
• Analoge Berechnung <strong>der</strong> GOÄ-Nr. 3911.H3 bei Blasenkrebsfrüherkennungsuntersuchung<br />
mittels qualitativem Schnelltest zum Nachweis Tumormarker NMP22 im Urin<br />
ohne Nachweis Fachkunde Speziallabor<br />
• Abrechnungsbeschränkungen bei Behandlung im MVZ<br />
• Late Enhancement bei MRT des Herzens<br />
• Honorierung <strong>der</strong> Beratung zur Patientenverfügung<br />
• Intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) und bildgestützte Verifikation (IGRT)<br />
• Körperstereotaxie<br />
• Laserbehandlung aktinischer Keratosen<br />
• Optische Kohärenztomographie des Augenhintergrunds<br />
• Pulmonalvenenisolation/EPU<br />
• Bioelektrische Impedanzanalyse (BIA) zur Körperwasserbestimmung in nephrologischen<br />
Praxen<br />
• Vakuumtherapie<br />
• Vergütung von Gutachten im Auftrag <strong>der</strong> Rentenversicherungsträger<br />
Der nächste GOÄ-Informations- und Erfahrungsaustausch wurde für den 12. und<br />
13. Dezember 2011 festgelegt.<br />
9.6 GOÄ-Datenbank<br />
Die GOÄ-Datenbank stellt eine rund 4.250 Dokumente umfassende Referenzquelle zu<br />
primär honorarrechtlichen Fragen <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte dar. So beinhaltet sie<br />
unter an<strong>der</strong>em sämtliche gebührenrechtliche Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sowie eine Vielzahl von höchstrichterlichen Urteilen mit Bezug zur Gebührenordnung<br />
für Ärzte. Der Zugriff auf die GOÄ-Datenbank steht neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch den Landesärztekammern über ein geschütztes EDV-Netzwerk zur Verfügung. Für<br />
die Landesärztekammern besteht über diesen Zugangsweg zudem die Möglichkeit, eigene<br />
Dokumente in den Datenbestand einzupflegen. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden insgesamt<br />
rund 200 Dokumente neu in die GOÄ-Datenbank eingestellt.<br />
9.7 GOÄ-Service/Internetauftritt<br />
Ärztinnen und Ärzte, aber auch die an <strong>der</strong> GOÄ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Berufs- und Honorarpolitik<br />
interessierte Fachöffentlichkeit erhalten über den von Dezernat 4 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
fachlich betreuten Internetauftritt „Gebührenordnung“ (siehe unter<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108) die Möglichkeit, sich mit den<br />
relevanten Hintergrundinformationen vertraut zu machen. Hierzu gehören Informatio-<br />
380
Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />
nen zur aktuellen Honorarpolitik, zu Abrechnungsempfehlungen, zur Anwendung des<br />
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), zu separaten Honorarvereinbarungen<br />
mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern sowie zu zahlreichen weiteren einschlägigen<br />
Themenfel<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wird auch <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene<br />
und in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte „GOÄ-<br />
Ratgeber“ vorgehalten.<br />
Diese direkten Informationsangebote an den einzelnen Arzt wurden im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
<strong>2010</strong> wie<strong>der</strong> intensiv genutzt. In <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> genauen Nutzungsdaten für den November<br />
<strong>2010</strong> lag <strong>der</strong> gesamte Bereich Gebührenordnung (mit Unterseiten) mit 159.593<br />
Pageviews an erster Stelle <strong>der</strong> Themen im Ärztebereich <strong>der</strong> Internetpräsenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
d. h. ca. 38 Prozent <strong>der</strong> Zugriffe in diesem Bereich entfielen auf die GOÄ.<br />
Unter den Suchbegriffen, über die Nutzer aus Internetsuchmaschinen auf das Angebot<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gelangen, rangiert die Gebührenordnung (in einer bereinigten<br />
Aufstellung <strong>der</strong> Top-200-Suchbegriffe) für den November <strong>2010</strong> an elfter Stelle. Unter allen<br />
aufgerufenen einzelnen Seiten des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war <strong>der</strong><br />
GOÄ-Ratgeber an 31. Stelle, die Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen<br />
an 41. Stelle und die Startseite Gebührenordnung auf Position 47, was den hohen Rang<br />
innerhalb des Themenspektrums beweist. Die Startseite Gebührenordnung alleine<br />
(ohne die untergeordneten Seiten) erhielt im Jahresverlauf 21.555 Pageviews.<br />
381
10. Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
Einführung und Ausblick<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Das Feld <strong>der</strong> Gesundheitsberufe umfasst neben den 18 gesetzlich und vier durch Ausbildungsordnungen<br />
geregelten Berufen auch eine große Zahl von Qualifikationen auf <strong>der</strong><br />
Ebene des Landesrechts, vor allem im Bereich <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung. Hinzu kommen<br />
zunehmend Bildungsgänge des tertiären Sektors, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Pflege und<br />
in den Berufen im Heilmittelbereich, sowie von verschiedensten Bildungsträgern häufig<br />
unkoordiniert entwickelte Fortbildungen im Krankenhaus. Zusätzlich machen die vielen<br />
an den Übergängen zu Pädagogik, Sport, Handwerk, Technik, Hauswirtschaft, Wellness,<br />
Hygiene, Management und Körperpflege angesiedelten Qualifizierungsmöglichkeiten<br />
das Feld mittlerweile in hohem Maße unübersichtlich. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gehört es, die Entwicklungen zu beobachten und aktiv zu begleiten o<strong>der</strong> zu<br />
gestalten, wie bspw. im Berichtsjahr bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Medizinischen<br />
Fachangestellten, <strong>der</strong> Akademisierung <strong>der</strong> Fachberufe, beim Deutschen Qualifikationsrahmen<br />
und <strong>der</strong> Entwicklung neuer Qualifizierungen in <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />
Versorgung. Dies geschieht häufig gemeinsam mit den Landesärztekammern bzw.<br />
diese unterstützend und koordinierend und/o<strong>der</strong> in Kooperation mit an<strong>der</strong>en Institutionen<br />
des Gesundheitswesens o<strong>der</strong> des Bildungssektors.<br />
Wichtiges Augenmerk in dem sich ständig weiter differenzierenden und spezialisierenden<br />
Feld <strong>der</strong> Berufe gilt den Schnitt- und Nahtstellen zum Arztberuf sowie <strong>der</strong> Identifikation<br />
von Zuständigkeiten, Überschneidungen, Qualifikationsbedarfen und Kooperationsmöglichkeiten.<br />
Damit sollen die Gefahren, die sich aus <strong>der</strong> weiter wachsenden –<br />
z. T. ökonomisch bedingten – Arbeitsteilung ergeben können, kompensiert und die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
einer zugleich komplex organisierten wie „ganzheitlichen“ Patientenversorgung,<br />
in <strong>der</strong> medizinische und pflegerische Versorgungsqualität rund um den Patienten<br />
an erster Stelle stehen, angemessen zur Geltung gebracht werden. Bereits das Gesundheitssystem-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
(GMG) 2004 stieß ergänzende Kooperationsmöglichkeiten<br />
zwischen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen an, mit denen <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
glaubte, Grenzen zwischen den Professionen und Sektoren überwinden zu<br />
können. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) 2006 sowie das Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />
(PfWG) 2008 zielen auf eine stärkere Vernetzung von medizinischer<br />
und pflegerischer Versorgung nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und<br />
SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) im Bereich <strong>der</strong> Integrierten Versorgung sowie<br />
durch die Einführung einer zusätzlichen Verwaltungs- und Beratungsebene in Form<br />
von Pflegestützpunkten und Pflegeberatern. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet, Tätigkeiten<br />
wie z. B. das Case Management und die Versorgungssteuerung den Krankenkassen<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen bzw. heilkundliche Tätigkeiten Pflegekräften<br />
zuzuweisen. Dies könnte gewachsene, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehungen, den<br />
Primat <strong>der</strong> medizinisch orientierten Betreuung und die Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
nach Facharztstandard gefährden.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in diesem Sinne in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum<br />
von nur vier Jahren mit <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte<br />
(2006), mit fünf Fortbildungscurricula für Medizinische Fachangestellte (2007),<br />
mit dem neuen Aufstiegsberuf „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“<br />
383
Tabelle 1: Fachberufe im Gesundheitswesen – Übersicht über die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Aus- und Fortbildung von Medizinischen<br />
Fachangestellten<br />
• Koordinierung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
in Berufsbildungsfragen<br />
• Geschäftsführung von Ausschuss<br />
und Ständiger Konferenz<br />
Medizinische Fachberufe<br />
• Ausbildungsverordnung Medizinische<br />
Fachangestellte: Begleitung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung in<br />
den Landesärztekammern<br />
(Musterprüfungsordnung, Aufgabenpool,<br />
Broschüren, Erfahrungsaustausch)<br />
• Konzeptionierung und Erarbeitung<br />
von Curricula zur<br />
Fortbildung<br />
• Aufstiegsfortbildungen zur<br />
Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung und<br />
zur Betriebs-/Fachwirtin im<br />
Gesundheits- und Sozialwesen<br />
• Gemeinsamer Aufgabenpool<br />
von Ärztekammern für die Abschlussprüfung<br />
• E-Learning in <strong>der</strong> Ausbildung<br />
• Abstimmung mit dem Bundesverband<br />
<strong>der</strong> Freien Berufe<br />
und an<strong>der</strong>en Spitzenorganisationen<br />
in Berufsbildungsfragen<br />
• Ausbildungsplatzsituation/<br />
Rekrutierung von Auszubildenden<br />
• Statistiken zur Berufsbildung/<br />
Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />
• Nationaler Ausbildungspakt<br />
(2009) und fünf weiteren Musterfortbildungscurricula im Berichtsjahr wichtige Beiträge<br />
zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung geleistet. Flankiert wurde dies durch Entwicklungen<br />
im Tarifbereich und bei <strong>der</strong> Altersversorgung.<br />
Parallel hierzu ist die Entwicklung neuer Konzepte und Modellversuche im Nachgang<br />
zum Sachverständigenratsgutachten 2007 zur „Stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher<br />
Heilberufe in Versorgungskonzepte“ kritisch-konstruktiv zu begleiten. Hinsichtlich sektoren-<br />
und/o<strong>der</strong> berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Modelle sind absehbare Nachteile zu vermeiden<br />
und die Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen, die die ärztliche Versorgung<br />
flankieren können, zu suchen. Dazu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aktuell durch<br />
die Veröffentlichung bzw. Vergabe von Gutachten zum Case Management und zur Delegation<br />
in <strong>der</strong> stationären Versorgung sowie von Projekten im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative<br />
Versorgungsforschung“ wichtige Beiträge geleistet. In zwei Arbeitsgruppen <strong>der</strong><br />
384<br />
Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
• Geschäftsführung <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong><br />
Fachberufe im Gesundheitswesen mit<br />
40 Mitgliedsverbänden einschließlich<br />
diverser Arbeitsgruppen zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Kooperation<br />
• Sitzungsorganisation und -gestaltung<br />
<strong>der</strong> jährlichen Fachberufekonferenz<br />
• Berufspolitische und fachliche Kontakte<br />
zu den Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe/Teilnahme<br />
an Veranstaltungen<br />
• Begleitung von Gesetzgebungsverfahren<br />
gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG<br />
• Beobachtung <strong>der</strong> Akademisierung/<br />
Bologna-Prozess<br />
• Europäische Entwicklungen in <strong>der</strong><br />
Bildung<br />
• Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)<br />
• Auskünfte und Beratung zu Ausbildung<br />
und Tätigkeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
• Beobachtung von Kooperationsformen<br />
• Kooperation mit den Pflegeberufen<br />
• Projektentwicklung zur Kooperationsverbesserung<br />
• Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />
Heilberufe in die medizinische Versorgung<br />
• Beobachtung und Beteiligung an <strong>der</strong><br />
Qualitätsentwicklung bei den Heilmittelerbringern<br />
• Beobachtung <strong>der</strong> Heilmittelversorgung<br />
• Direktzugang für Physiotherapeuten<br />
• Elektronische Berufeausweise/Beruferegister<br />
• AG zu § 63 (3c) SGB V beim Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss<br />
Tarifangelegenheiten des<br />
Praxispersonals<br />
• Geschäftsführung <strong>der</strong><br />
AAA (Arbeitsgemeinschaft<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />
Fachangestellten)<br />
• Geschäftsführung von<br />
Tarifverhandlungen<br />
• Gehalts-, Manteltarifvertrag,<br />
Tarifvertrag betriebliche<br />
Altersvorsorge und<br />
Entgeltumwandlung<br />
• Veröffentlichung von Tarifverträgen<br />
• Auskünfte und Beratung<br />
von Arbeitgebern, Arbeitnehmern,<br />
Steuerberatern,<br />
Anwälten und weiteren<br />
Stellen zu Tarifverträgen<br />
• Beobachtung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Beschäftigungssituation<br />
im Gesundheitswesen<br />
Altersversorgung/<br />
Pensionskasse <strong>der</strong><br />
Gesundheitsberufe<br />
• Implementierung und<br />
Promotion <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersversorgung<br />
in Praxen<br />
• Begleitung des Beirats<br />
Pensionskasse
Fachberufekonferenz wurde im Berichtsjahr auch verstärkt professionsübergreifend an<br />
praktischen Verbesserungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Kommunikation und <strong>der</strong> Prozessqualität<br />
in <strong>der</strong> Versorgung weitergearbeitet. Mit einem Projektpartner wurde intensiv die Entwicklung<br />
eines interprofessionellen Curriculums zum Case Management vorbereitet.<br />
Seit Mai 2009 bzw. Juni <strong>2010</strong> arbeitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> in zwei Beiräten des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit (BMG) zu den Themen „Neue Aufgaben im Pflegebereich“<br />
und „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“ mit.<br />
Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk muss auch zukünftig auf <strong>der</strong> vernetzten medizinisch-pflegerischen<br />
Versorgung alter und/o<strong>der</strong> pflegebedürftiger Menschen und Patienten mit chronischen<br />
Erkrankungen liegen, um den großen Herausfor<strong>der</strong>ungen zu begegnen, die<br />
aufgrund <strong>der</strong> demografischen, medizinischen und ökonomischen Entwicklung einschließlich<br />
des prognostizierten Fachkräftemangels auf alle westlichen Industriestaaten<br />
zukommen.<br />
10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />
10.1.1 Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe (BFB) und die Ärztekammern beteiligen sich an<br />
dem im Oktober <strong>2010</strong> erneut verlängerten „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs<br />
in Deutschland (<strong>2010</strong>–2014)“. Damit bringen die freien Berufe zum<br />
Ausdruck, dass sie sich in die Diskussion um bildungspolitische Entwicklungen einschalten<br />
und angesichts des demografischen Wandels, <strong>der</strong> in den nächsten Jahren zu einem<br />
Rückgang <strong>der</strong> Schulabgängerzahlen führen wird, verstärkt um die Fachkräftesicherung<br />
kümmern wollen. Qualitativ orientierte För<strong>der</strong>ungsmaßnahmen sollen jetzt im<br />
Vor<strong>der</strong>grund stehen. Der BFB steuert und koordiniert die Beteiligung <strong>der</strong> freien Berufe<br />
am Pakt direkt. Für die Ärzteschaft ist Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin und Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> Fachberufegremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Mitglied im Paktbeirat.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit ist es in den freien Berufen gelungen – trotz weiterhin schwieriger<br />
Rahmenbedingungen –, das hohe Niveau an Ausbildungsplätzen zu halten. Laut alljährlicher<br />
Statistik zum 30. September (Berufsbildungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung) wurden<br />
in den freien Berufen in <strong>2010</strong> insgesamt 42.589 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge<br />
registriert. Das bedeutet insgesamt ein leichtes Plus von 0,2 Prozent. Die Statistik<br />
weist bei den Medizinischen Fachangestellten einen Zuwachs von knapp 4 Prozent<br />
aus (nach einem Rückgang um 4,5 Prozent in 2009).<br />
Die Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft, die Bundesregierung und Bundeslän<strong>der</strong><br />
sowie die Gewerkschaften befassen sich <strong>der</strong>zeit mit <strong>der</strong> notwendigen Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
des deutschen dualen Berufsbildungssystems in Anbetracht demografischer, wirtschaftlicher,<br />
technologischer und internationaler Entwicklungen. Vorgeschlagen werden<br />
zahlreiche qualitative und quantitative Maßnahmen, um das duale deutsche Berufsbildungssystem<br />
und das ihn tragende Berufeprinzip im europäischen Wettbewerb weiterzuentwickeln<br />
(siehe hierzu ausführlich <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, S. 340).<br />
Mit <strong>der</strong> Nationalen Qualifizierungsoffensive „Aufstieg durch Bildung“ hat die Bundesregierung<br />
seit 2008 Qualifizierung und Bildung zu einem neuen Themen- und Programm-<br />
385
schwerpunkt gemacht, um Deutschland als Wirtschaftsnation in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung<br />
besser zu positionieren. Bildung und Qualifizierung sollen als Kernelemente von<br />
Zukunftsvorsorge begriffen und das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität<br />
und Wirkungsbreite grundlegend verbessert werden. Die Koalitionsvereinbarung<br />
vom Oktober 2009 hebt insbeson<strong>der</strong>e für die duale Berufsbildung die Weiterentwicklung<br />
von Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Flexibilisierung und Modularisierung<br />
hervor. Das Berufeprinzip soll allerdings gewahrt werden. Durch vergleichende Kompetenzmessung<br />
soll die Ausrichtung auf den internationalen Wettbewerb unterstützt<br />
werden. (Weitere Informationen unter www.freie-berufe.de/Ausbildungspakt bzw. www.<br />
bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte<br />
> Ausbildung/Fortbildung.)<br />
10.1.2 Deutscher Qualifikationsrahmen<br />
Seit 2005 stellen die europäischen Entwicklungen im Bildungsbereich ein wichtiges Themenfeld<br />
dar, das die <strong>Bundesärztekammer</strong>, teilweise gemeinsam mit dem Bundesverband<br />
<strong>der</strong> Freien Berufe, intensiv begleitet. Im Mittelpunkt stand zunächst <strong>der</strong> Europäische<br />
Qualifikationsrahmen (EQR), <strong>der</strong> durch die Empfehlung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
vom April 2008 abschließend beraten wurde. Der EQR soll im Sinne eines Metarahmens<br />
für nationale Qualifikationsrahmen die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Qualifikationen<br />
in <strong>der</strong> allgemeinen, <strong>der</strong> hochschulischen sowie <strong>der</strong> beruflichen Bildung in allen<br />
Mitgliedstaaten ermöglichen. In Deutschland wurde im Januar 2007 auf Bundesebene –<br />
unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) und <strong>der</strong> Sozialpartner – mit <strong>der</strong> Erarbeitung eines Deutschen<br />
Qualifikationsrahmens (DQR) auf Basis des EQR begonnen. Er stellt eine nationale<br />
bildungsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen anhand von<br />
Lernergebnissen dar und dient als Instrument zur Vergleichbarkeit von Qualifikationen<br />
sowie zur Verbesserung <strong>der</strong> Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.<br />
In <strong>der</strong> ersten Phase erfolgte auf <strong>der</strong> Grundlage konsentierter Ziele und Leitlinien, übergeordneter<br />
Kompetenzkategorien, Terminologien und Niveaustufen zunächst bis Februar<br />
2009 die Erarbeitung eines achtstufigen Modells für den DQR mit Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Lernergebnisse (Outcome) für die einzelnen Niveaustufen in vier „Säulen“: Fachkompetenz,<br />
unterglie<strong>der</strong>t nach Wissen und Fertigkeiten, Personale Kompetenz, unterglie<strong>der</strong>t<br />
nach Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Der DQR beschränkt sich zunächst<br />
auf die formalen Qualifikationen; erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch<br />
Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden.<br />
In <strong>der</strong> zweiten Phase des DQR-Prozesses (2009/<strong>2010</strong>) wurde in vier Arbeitsgruppen die<br />
Praktikabilität und Passung <strong>der</strong> vorgegebenen Niveaustufen mit den Systemen <strong>der</strong> schulischen,<br />
<strong>der</strong> allgemeinen, <strong>der</strong> beruflichen und <strong>der</strong> Hochschulausbildung geprüft sowie<br />
eine exemplarische Zuordnung bestehen<strong>der</strong> Abschlüsse in die Niveaustufen vorgenommen.<br />
Die vier Arbeitsgruppen deckten die Bereiche Handel, Metall/Elektro, IT und Gesundheit<br />
ab. Neben <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Handhabbarkeit <strong>der</strong> DQR-Matrix und ggf. ihrer<br />
Weiterentwicklung war bzw. ist die Erarbeitung eines Handbuchs intendiert. Die Arbeitsgruppen<br />
waren mit von BMBF und KMK persönlich benannten Sachverständigen<br />
besetzt. In <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Gesundheit waren u. a. Vertreter verschiedener Län<strong>der</strong>ministerien,<br />
des Bundesministeriums für Gesundheit, <strong>der</strong> Vereinten Dienstleistungsge-<br />
386
werkschaft, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Marburger Bundes, <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
<strong>der</strong> Heilmittelberufe sowie weiterer Bildungsinstitutionen vertreten.<br />
Es fanden vier ganztägige Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe zwischen Mai 2009 und Januar<br />
<strong>2010</strong> sowie mehrere Zusammenkünfte einer Begleitgruppe des Bundesverbandes <strong>der</strong><br />
Freien Berufe statt. Dabei wurden zwölf repräsentative Qualifikationen eingehend untersucht<br />
und zugeordnet, mehrheitlich allerdings ohne Konsens. In <strong>der</strong> Diskussion spielten<br />
die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife eine große Rolle, die<br />
nach Auffassung <strong>der</strong> AG durch die KMK nicht höher als ein dualer Berufsabschluss eingeordnet<br />
werden sollten. Darüber hinaus muss unbedingt die eigenständige Geltung <strong>der</strong><br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet bleiben. Die AG kam zu <strong>der</strong><br />
Einschätzung, dass <strong>der</strong> DQR weitgehend anwendbar ist. Probleme ergäben sich in erster<br />
Linie aus <strong>der</strong>zeit noch unzulänglich an Handlungskompetenzen ausgerichteten Ordnungsmitteln<br />
und Berufsgesetzen. Einzelne Deskriptoren müssten noch weiter entwickelt<br />
werden, um Kompetenzen in den Gesundheitsberufen abzubilden.<br />
In <strong>der</strong> dritten Phase des DQR bis Ende 2011 werden nun die Vorschläge <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />
geprüft, und es erfolgen weitere politische Entscheidungen über seine Umsetzung.<br />
Alle bestehenden Abschlüsse sollen in <strong>der</strong> Breite des deutschen Bildungssystems den<br />
Niveaustufen des DQR möglichst vollständig zugeordnet werden, unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> vier Arbeitsgruppen, und es soll <strong>der</strong> Abgleich zwischen<br />
EQR und DQR hergestellt werden. Bis Ende 2012 sollen alle neuen Qualifikationsnachweise<br />
<strong>der</strong> „zuständigen Stellen“ den Verweis auf das EQR-Niveau enthalten. (Weitere Informationen<br />
unter www.deutscherqualifikationsrahmen.de.)<br />
10.2 Medizinische Fachangestellte<br />
Der Beruf <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten gehört zu den <strong>der</strong>zeit rund 350 anerkannten<br />
Ausbildungsberufen in Deutschland. Hierfür wurde nach § 4 Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) im Jahre 2006 eine Ausbildungsordnung erlassen, die die Ausbildungsordnung<br />
für Arzthelferinnen von 1985 abgelöst hat. Nach § 71 BBiG sind für die Berufsbildung<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsdienstberufe die Ärztekammern die jeweils für ihren Bereich<br />
„zuständige Stelle“. Sie haben demnach zahlreiche gesetzlich geregelte Aufgaben wahrzunehmen,<br />
die aus dieser originären Zuständigkeit erwachsen.<br />
10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Zum Zwecke <strong>der</strong> Planung und Ordnung <strong>der</strong> Berufsbildung gemäß §§ 87 und 88 BBiG erfolgt<br />
alljährlich eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes bei den zuständigen Stellen.<br />
Das aktuelle Berichtsjahr 2009 war das dritte Berichtsjahr nach <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong><br />
Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten (siehe Kapitel 10.2.8, S. 397). Die auf diesen<br />
Auswertungen beruhende nachfolgende Tabelle 2 liefert Angaben über die Zahl <strong>der</strong> Auszubildenden,<br />
differenziert nach Ausbildungsjahren, neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen,<br />
ausländischen Auszubildenden und Teilnehmern an Abschlussprüfungen<br />
zum Stichtag 31.12.2009.<br />
Die Gesamtzahl <strong>der</strong> Ausbildungsplätze zum 31.12.2009 beträgt über alle Ausbildungsjahre<br />
bundesweit 41.130 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresniveau um<br />
387
2,8 Prozent erhöht. In den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n ist ein leichter Rückgang um 0,86 Prozent<br />
zu verzeichnen. Die Zahl <strong>der</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in<br />
2009 ist in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n um 6,4 Prozent und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken.<br />
Insgesamt sind die Ausbildungszahlen zwischen 1992 und 2009 um 20,3 Prozent zurückgegangen.<br />
Allerdings liegt die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin mit<br />
6,5 Prozent Anteil an allen weiblichen Auszubildenden bundesweit immer noch auf<br />
Rang 3 <strong>der</strong> zahlenmäßig bedeutsamsten Ausbildungsberufe für Frauen. Derzeit erlernen<br />
auch 417 junge Männer diesen Beruf.<br />
Tabelle 2: Ausbildungsverhältnisse und Abschlussprüfungen in <strong>der</strong> beruflichen Ausbildung<br />
2009 nach Län<strong>der</strong>n (Stichtag 31.12.2009)<br />
Auszubildende neu ab-<br />
Landesärztekammer insgesamt<br />
weiblich<br />
männlich<br />
davon im Ausbildungsjahr<br />
1. 2. 3.<br />
ausländischeAuszubildende<br />
geschlosseneAusbildungsverhältnisse<br />
Teilnehmer<br />
an Abschlussprüfungen<br />
insgesamt<br />
davon<br />
bestanden<br />
Baden-Württemberg 6.105 6.069 36 1.890 2.183 2.032 787 1.874 1.927 1.881<br />
Bayern 8.385 8.313 72 2.664 2.847 2.874 596 2.735 2.818 2.575<br />
Berlin 1.552 1.508 44 518 523 511 163 543 505 483<br />
Bremen 468 465 3 139 151 178 55 139 138 136<br />
Hamburg 899 887 12 327 321 251 101 358 259 258<br />
Hessen 2.921 2.888 33 982 1.012 927 424 987 790 684<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen 4.388 4.346 42 1.518 1512 1.358 263 1.538 1.262 1.253<br />
Nordrhein 5.169 5.121 48 1.717 1.851 1.601 543 1.806 1.542 1.524<br />
Rheinland-Pfalz 2.186 2.175 11 707 746 733 158 751 632 590<br />
Saarland 564 561 3 194 206 164 47 197 138 129<br />
Schleswig-Holstein 1.348 1.336 12 450 439 459 45 493 435 406<br />
Westfalen-Lippe 4.707 4.678 29 1.574 1.604 1.529 403 1.568 1.497 1.358<br />
Summe (West) 38.692 38.347 345 12.680 13.395 12.617 3.585 12.989 11.943 11.277<br />
Brandenburg 575 560 15 184 180 211 3 190 191 187<br />
Mecklenburg-Vorpommern 394 386 8 128 133 133 9 134 118 108<br />
Sachsen-Anhalt 447 432 15 153 132 162 9 154 136 125<br />
Sachsen 648 635 13 198 204 246 3 198 215 163<br />
Thüringen 374 353 21 135 103 136 2 137 123 118<br />
Summe (Ost) 2.438 2.366 72 798 752 888 26 813 783 701<br />
Bundesgebiet 41.130 40.713 417 13.478 14.147 13.505 3.611 13.802 12.726 11.978<br />
Es sind nur solche neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse nachgewiesen, die am 31.12.2009 noch bestanden<br />
haben.<br />
388
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Die Statistiken belegen, dass die schulische Vorbildung <strong>der</strong> Auszubildenden in den letzten<br />
Jahren stabil geblieben ist. Bei den in 2009 13.802 neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen<br />
ist die Verteilung gegenüber dem Vorjahr mit rund 17,6 Prozent<br />
Hauptschülerinnen, 68 Prozent Realschülerinnen und 11,6 Prozent Abiturientinnen –<br />
wie schon seit 1997 erkennbar – zugunsten des Anteils <strong>der</strong> Realschülerinnen nahezu unverän<strong>der</strong>t<br />
und hat damit einen erfreulich hohen Stand erreicht (1993: 44 Prozent).<br />
16 Jahre und jünger sind demgemäß nur rund 14 Prozent <strong>der</strong> Auszubildenden, rund<br />
22 Prozent sind 17 Jahre alt, 46 Prozent sind 18 bis 20 Jahre alt und rund 19 Prozent<br />
noch älter. Nichtsdestotrotz wird auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft seit mehreren Jahren über<br />
mangelnde Ausbildungsreife <strong>der</strong> Jugendlichen geklagt, womit im Wesentlichen ein Defizit<br />
in grundlegenden Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch bei<br />
Konzentration und Verhalten gemeint sind. Häufig wird hierin mit ein Grund für teilweise<br />
nachlassendes Ausbildungsengagement gesehen. Der Anteil <strong>der</strong> vorzeitigen Vertragslösungen<br />
ist bezogen auf die Neuabschlüsse mit 22,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr<br />
leicht gestiegen; etwa die Hälfte aller Vertragslösungen findet innerhalb des ersten<br />
Ausbildungsjahres statt, davon ca. die Hälfte innerhalb <strong>der</strong> Probezeit. Mit 3.611 (8,7 Prozent)<br />
ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> ausländischen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr annähernd<br />
gleich geblieben.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> freien Berufe an den Gesamtausbildungsverhältnissen<br />
in Deutschland ist mit 7,5 Prozent zum 31.12.2009 gegenüber dem Vorjahr<br />
etwas gestiegen. Noch im Jahr 1992 betrug <strong>der</strong> Anteil allerdings 10,6 Prozent, und<br />
dies bei einer deutlich niedrigeren Zahl von selbstständigen Freiberuflern (Zuwachs zwischen<br />
1992 und 2009 um knapp 90 Prozent). Die Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Medizinischen<br />
Fachangestellten/Arzthelferinnen hat sich zwischen Juli 2009 und Juli <strong>2010</strong> bundesweit<br />
von 13.849 (West: 11.156, Ost: 2.693) auf 12.639 (West: 10.163, Ost: 2.476) und damit um<br />
9 Prozent verringert. Die Zahl <strong>der</strong> offenen Stellen ist in diesem Zeitraum bundesweit<br />
um 5 Prozent gestiegen.<br />
Seit 2004 beteiligen sich die Ärztekammern zunehmend am Programm „Geför<strong>der</strong>te Einstiegsqualifizierungen<br />
für Jugendliche“ – EQ J (seit 1. Oktober 2007 EQ und Fortführung<br />
als Maßnahme des § 235b SGB III Arbeitsför<strong>der</strong>ung). EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum<br />
von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten und dient als Brücke in die<br />
Berufausbildung. Mit einer Übergangsquote in die betriebliche Berufsausbildung von<br />
über 60 Prozent haben sich betriebliche Einstiegsqualifizierungen in den vergangenen<br />
Jahren auch bei den freien Berufen als ein erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration<br />
junger Menschen und zur Stabilisierung und Ausweitung betrieblicher Berufsausbildung<br />
erwiesen. Es gilt nicht nur für Jugendliche, die noch nicht im vollen Umfang<br />
ausbildungsreif sind, son<strong>der</strong>n auch für bis zum 30.09. als unversorgt geltende Jugendliche<br />
sowie solche unter 25 Jahren, die nicht mehr <strong>der</strong> allgemeinbildenden Schulpflicht<br />
unterliegen. Seit 2004 wurden von mittlerweile 16 Ärztekammern insgesamt 295 EQ-<br />
Verträge registriert (Stand: 12.01.<strong>2010</strong>).Die Resultate werden von den teilnehmenden<br />
Kammern positiv beurteilt. (Weitere Informationen unter www.destatis.de sowie www.<br />
bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte<br />
> Ausbildung/ Fortbildung > Ausbildungszahlen.)<br />
389
10.2.2 Rekrutierung von Auszubildenden<br />
Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben sich am<br />
18.12.2009 angesichts <strong>der</strong> absehbaren personellen und strukturellen Entwicklungen im<br />
Gesundheitswesen mit den Personalressourcen in <strong>der</strong> ambulanten medizinischen Versorgung<br />
unter dem Aspekt <strong>der</strong> Rekrutierung und Qualifizierung von auszubildenden<br />
Medizinischen Fachangestellten (MFA) beschäftigt. Es zeichnet sich ab, dass wegen des<br />
prognostizierten Rückgangs <strong>der</strong> Schulabgängerzahlen bei gleichzeitig verän<strong>der</strong>ten Versorgungsbedarfen<br />
eine zunehmende Konkurrenz um geeignete Bewerber/innen für den<br />
Beruf des/<strong>der</strong> MFA entsteht. Die Ärztekammern als für die Aus- und Fortbildung von<br />
MFA „zuständige Stellen“ nach dem Berufsbildungsgesetz setzen sich daher rechtzeitig<br />
mit dieser Entwicklung auseinan<strong>der</strong> und suchen nach Lösungsmöglichkeiten, wie eine<br />
Umfrage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in 2009 zeigte. Die Umfrageergebnisse sind in einem<br />
umfassenden Diskussionspapier unter dem Titel „Rekrutierung, Aus- und Fortbildung<br />
von Medizinischen Fachangestellten für die ambulante medizinische Versorgung“ dokumentiert.<br />
Das Papier enthält weiterführende Daten und Analysen zum Arbeitskräftebedarf,<br />
zur Morbiditätsentwicklung, zu Kosten-Nutzen-Argumenten <strong>der</strong> Ausbildung und<br />
zum Berufsbild <strong>der</strong> MFA sowie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten von<br />
Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Die Gremien verabschiedeten zugleich umfassende Handlungsempfehlungen für vorausschauende,<br />
die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte unterstützende Maßnahmen zur Rekrutierung<br />
von Personal, geglie<strong>der</strong>t nach unterschiedlichen Ansatzpunkten und Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />
seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern sowie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Hierzu gehören<br />
Maßnahmen zur Erhöhung <strong>der</strong> Ausbildungsqualität, zur Verbesserung <strong>der</strong> externen<br />
und <strong>der</strong> internen Öffentlichkeitsarbeit sowie von Serviceleistungen, zur Steigerung <strong>der</strong><br />
Akzeptanz des Berufsbildes MFA und zur Beteiligung an Projekten/Maßnahmen/För<strong>der</strong>programmen<br />
auf Landesebene.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat das Papier im Januar <strong>2010</strong> beschlossen. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Maßnahmen begleiten, koordinieren und unterstützen.<br />
Eine Präsentation für den Einsatz in Informations- und Werbeveranstaltungen für nie<strong>der</strong>gelassene<br />
Ärzte wurde den Kammern zur Verfügung gestellt. Die Entschließung<br />
(Drucksache V-11) des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden verpflichtet die zuständigen<br />
Stellen „… angesichts des absehbaren Fachkräftemangels im Gesundheitswesen<br />
verstärkt Maßnahmen einzuleiten, mit denen eine ausreichende Zahl von auszubildenden<br />
Medizinischen Fachangestellten (MFA) und qualifizierten Mitarbeiter/innen<br />
gewonnen werden kann sowie eine weiterhin hochstehende Ausbildungs- und Fortbildungsqualität<br />
sichergestellt wird“.<br />
10.2.3 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung<br />
Am 05.05.2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur<br />
Medizinischen Fachangestellten vom 26.04.2006 im Bundesgesetzblatt I<br />
Nr. 22 veröffentlicht worden. Sie trat am 01.08.2006 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung<br />
über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin vom 10.12.1985 außer<br />
Kraft. (Detaillierte Darstellungen <strong>der</strong> Vorgeschichte <strong>der</strong> Verordnung mit allen Sitzungen<br />
<strong>der</strong> Fachberufegremien und ihren jeweiligen Beschlüssen hierzu enthalten die Tätig-<br />
390
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
keitsberichte 1986, S. 326 ff. und 1999, S. 430 ff.; eine ausführliche Darstellung des<br />
Novellierungsverfahrens seit 2004, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kontroverse zwischen Arbeitnehmer-<br />
und Arbeitgeberseite zur Dauer und Struktur <strong>der</strong> praktischen Prüfung, und die<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Gremien und des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hierzu siehe <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2005, S. 425 ff.).<br />
Die ersten „Generationen“ von Medizinischen Fachangestellten haben seit Sommer<br />
2009 die Abschlussprüfung abgelegt; von 9.509 Prüflingen haben in 2009 8.940 bestanden<br />
(94 Prozent). Im Berichtsjahr haben von 12.173 Prüflingen 11.509 (94,5 Prozent) die<br />
Prüfung bestanden. Die neue Berufsbezeichnung bzw. die verän<strong>der</strong>ten Inhalte spiegeln<br />
die zukünftigen medizinischen, technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung wi<strong>der</strong>: Das Krankheitsspektrum, die Patientenstruktur<br />
und das Patientenverhalten haben sich verän<strong>der</strong>t; es gibt mehr ältere,<br />
multimorbide, chronisch kranke Patienten und ein gestiegenes Informations- und Anspruchsniveau.<br />
EDV und Telematik durchdringen alle Anwendungsbereiche. Der medizinisch-technische<br />
Fortschritt verän<strong>der</strong>t permanent die medizinische Behandlung. Medizinische<br />
Erfor<strong>der</strong>nisse und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfor<strong>der</strong>n neue<br />
Organisations- und Kooperationsformen; Arbeits- und Betriebsorganisation sowie Verwaltung<br />
werden mit den Instrumenten des Qualitätsmanagements mo<strong>der</strong>nisiert und<br />
effektuiert.<br />
Die Medizinische Fachangestellte als kompetente Mitarbeiterin des Arztes in verschiedenen<br />
Betriebsformen ist ausführend und gestaltend in alle Behandlungs- und Verwaltungsprozesse<br />
eingebunden. Ihr Qualifikationsprofil war deshalb inhaltlich auf die gegenwärtigen<br />
wie zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Patientenversorgung auszurichten<br />
und aktuellen berufspädagogischen Entwicklungen zufolge auf Handlungs- und Kompetenzorientierung<br />
hin auszurichten. Das bewährte Berufsbild mit gleichgewichtigen<br />
Ausbildungsanteilen in den Bereichen Behandlungsassistenz und Betriebsorganisation<br />
und -verwaltung wurde beibehalten, ebenso das Ziel einer Allround-Fachkraft, die in allen<br />
ärztlichen Fachgebieten einsetzbar ist. Neue Schwerpunkte bzw. Inhalte sind Kommunikation<br />
mit Patienten und im Team, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umgang mit Konflikten, Beschwerden<br />
und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Qualitätsmanagement,<br />
Zeit- und Selbstmanagement, Marketing, Handeln in Notfällen,<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit<br />
sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Außerdem wurden Inhalt,<br />
Struktur, Niveau und Zeitumfang <strong>der</strong> Abschlussprüfung sowie die Bestehensregelung<br />
den allgemeinen Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung angepasst. Das Prinzip <strong>der</strong> handlungsorientierten<br />
Ausbildung hat Konsequenzen insbeson<strong>der</strong>e für den praktischen Prüfungsteil,<br />
<strong>der</strong> inhaltlich und zeitlich deutlich aufgewertet wurde.<br />
Die neuen Inhalte und Strukturelemente <strong>der</strong> Ausbildung verlangen allen Beteiligten<br />
(ausbildenden Ärzten und Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden, Kammern<br />
und Berufsschulen) auch vier Jahre nach Inkrafttreten immer noch große Anstrengungen<br />
ab, auch wenn <strong>der</strong> Übergang bisher erfolgreich gestaltet wurde. Dies zeigte sich<br />
deutlich in <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> ersten Sommerabschlussprüfungen in 2009 und <strong>2010</strong>.<br />
In den nächsten Jahren muss die Umsetzung auch weiterhin intensiv und verantwortlich<br />
begleitet werden, damit die Neuordnung die Ergebnisse hervorbringt, die von allen<br />
gewünscht werden. <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben dazu bereits<br />
zahlreiche Umsetzungsaktivitäten durchgeführt, z. B. die Entwicklung einer Musterprü-<br />
391
fungsordnung, Herausgabe erläutern<strong>der</strong> Broschüren und die Durchführung von Informationsveranstaltungen<br />
und Erfahrungsaustauschen. (Siehe hierzu ausführlich die <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />
2007, S. 375 ff., 2008, S. 347 ff. und 2009, S. 345 ff. sowie Kapitel 10.2.2,<br />
10.2.4 und 10.2.9 im vorliegenden Band). Insbeson<strong>der</strong>e die neuen Regelungen zur praktischen<br />
Prüfung stellen die Prüfungsaufgabenerstellungsausschüsse, die Prüfungsausschüsse<br />
und die Kammern vor erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen. Gerade an den Prüfungsergebnissen wird sich sehr viel stärker als<br />
bisher die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung in den Arztpraxen ablesen lassen.<br />
Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen im Berichtsjahr hat sich deutlich gezeigt,<br />
dass Medizinische Fachangestellte als Mitarbeiterinnen des Arztes zu dessen Unterstützung<br />
und Entlastung zunehmend Beachtung und Anerkennung als wichtige Säule des<br />
Gesundheitswesens erfahren. Das Qualifizierungs- und Kooperationskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung im Sinne des ambulanten<br />
therapeutischen Teams wird im politischen und fachlichen Umfeld zunehmend deutlicher<br />
wahrgenommen, z. B. beim Sachverständigenrat, in Bundes- und Landesministerien<br />
und bei den Krankenkassen. Hierzu trägt sicher auch die Information <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
z. B. hinsichtlich neu entwickelter Qualifizierungen in <strong>2010</strong> bei.<br />
10.2.4 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Fortbildung<br />
Als Beitrag zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und zur Steigerung <strong>der</strong><br />
Attraktivität des Berufs haben Fachberufegremien und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zwischen 1996 und 2009 insgesamt 14 spezialisierende Fortbildungscurricula (einschließlich<br />
Nichtärztliche Praxisassistenten, siehe Kapitel 10.2.5, S. 394ff.) für Arzthelferinnen/Medizinische<br />
Fachangestellte beschlossen, die unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen<br />
Fachkreise erarbeitet bzw. novelliert wurden. (Eine Auflistung <strong>der</strong> Curricula mit Entstehungsdaten<br />
enthält z. B. <strong>der</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2008, S. 349 f.)<br />
Allein im Berichtsjahr hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vier weitere Curricula<br />
beschlossen und zur Umsetzung empfohlen:<br />
• Onkologie (gemäß Onkologievereinbarung vom Juli 2009) (120 Std.):<br />
Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Unterstützung bei <strong>der</strong> Vorbereitung,<br />
Durchführung und Nachbereitung onkologischer und palliativmedizinischer<br />
Maßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> intravasalen Immun-/Chemotherapie, <strong>der</strong> Versorgung<br />
<strong>der</strong> Patienten nach ärztlicher Weisung hinsichtlich Symptom- und Schmerzkontrolle,<br />
Ernährung und Stoffwechselkontrolle, <strong>der</strong> situationsgerechten Kommunikation<br />
mit Patienten und Angehörigen während des Aufenthalts in <strong>der</strong> Praxis und bei<br />
Hausbesuchen sowie <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung des Patienten und <strong>der</strong> Angehörigen.<br />
• Palliativversorgung (120 Std.):<br />
Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Unterstützung des Arztes bei <strong>der</strong><br />
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung palliativmedizinischer Maßnahmen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Symptomkontrolle, bei <strong>der</strong> Durchführung delegierbarer Leistungen<br />
und <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung des Patienten und <strong>der</strong> Angehörigen sowie <strong>der</strong> Organisation<br />
des internen und externen Kommunikationsflusses.<br />
392
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
• Elektronische Praxiskommunikation und Telemedizin (80 Std.):<br />
Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen für die Entlastung und Unterstützung des<br />
Arztes bei <strong>der</strong> Koordination und Organisation <strong>der</strong> elektronisch gestützten Betriebsorganisation<br />
und Patientenbetreuung, <strong>der</strong> internen und externen Kommunikation<br />
durch sicheren und effizienten Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
sowie bei telemedizinischen Anwendungen in <strong>der</strong> Häuslichkeit des Patienten.<br />
• Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 Std.):<br />
Die MFA erwirbt Handlungskompetenzen zur Unterstützung des Facharztes für Augenheilkunde<br />
bei Diagnostik und Therapie wichtiger ophthalmologischer Krankheitsbil<strong>der</strong>,<br />
insbeson<strong>der</strong>e für die Durchführung delegierbarer Leistungen im Rahmen<br />
technischer Untersuchungen.<br />
Alle Musterfortbildungscurricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Umfang von 40 bis 271<br />
Stunden sind modular aufgebaut und gegenseitig anrechenbar. Sie zielen auf Vertiefung<br />
und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in wichtigen medizinischen<br />
Versorgungsbereichen. Die Ziele sind in Form von komplexen Handlungskompetenzen<br />
formuliert und – wo möglich – handlungs- und kompetenzorientiert und auf Arbeitsund<br />
Geschäftsprozesse hin ausgerichtet.<br />
Die Curricula sind nicht als obligatorische Maßnahmen, son<strong>der</strong>n als sinnvolle und<br />
zweckmäßige Angebote zu verstehen, um mit bundesweiten Standards die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Voraussetzungen für einheitliche Qualifikationen des Personals zu schaffen. Sie<br />
können im medizinischen Wahlteil o<strong>der</strong> im Pflichtteil des Aufstiegsberufs „Fachwirt/in<br />
für ambulante medizinische Versorgung“ eingesetzt werden und tragen zu einer Aufwertung<br />
und Berufsbildentwicklung maßgeblich bei.<br />
Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 17.12.2009<br />
nachdrücklich empfohlen, das systematische modulare Bildungskonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für die MFA mit den Spezialisierungs- bzw. Aufstiegsfortbildungen nach<br />
Mustercurricula (einschließlich Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung)<br />
durch eine Öffentlichkeitskampagne stärker bekannt zu machen, um so zu seiner Verbreitung<br />
und Umsetzung angesichts <strong>der</strong> demografischen und medizinischen Entwicklung<br />
sowie <strong>der</strong> anhaltenden Diskussion über eine neue Aufgabenverteilung zwischen<br />
den Berufen im Gesundheitswesen beizutragen. Darüber hinaus wird die Orientierung<br />
von Ärzten und MFA wegen <strong>der</strong> zunehmenden Unübersichtlichkeit durch mehrere neu<br />
entwickelte Qualifizierungen verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Bezeichnungen<br />
erschwert. Diese berücksichtigen die seit 2007 erarbeiteten Musterfortbildungscurricula<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in unterschiedlicher Weise. Angesichts <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />
einer stärkeren Entlastung von Ärzten ist sowohl aus versorgungs- wie berufspolitischen<br />
Gründen die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachfrage nach Fortbildung des Praxispersonals<br />
eine wichtige Zielsetzung. Durch ein gemeinsames, übergreifendes PR-Konzept auf<br />
Bundesebene soll vor allem den Ärztekammern und ihren Fortbildungseinrichtungen<br />
die Öffentlichkeitsarbeit erleichtert werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat<br />
die Geschäftsführung am 18.12.2009 mit <strong>der</strong> Entwicklung und Prüfung eines PR-Konzeptes<br />
beauftragt.<br />
In einer Arbeitsgruppe des Dezernats 3 und <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie<br />
Vertretern von Ärztekammern und des Verbandes medizinischer Fachberufe wurden<br />
zwischen Juni und Oktober <strong>2010</strong> kurz-, mittel- und langfristige Ziele eines Kommunikati-<br />
393
onskonzeptes sowie Zielgruppen, Inhalte und Maßnahmen, elektronische und Printmedien<br />
sowie Verbreitungswege im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit festgelegt. Im Mittelpunkt<br />
soll eine Broschüre mit vielfältig hieraus generierbaren Medien und Bausteinen in<br />
Form eines Medienpools stehen. Am 18.11.<strong>2010</strong> haben zunächst Ausschuss und Ständige<br />
Konferenz „Medizinische Fachberufe“ und am 10.12.<strong>2010</strong> <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dem Konzept zugestimmt, so dass nunmehr in 2011 eine Realisierung <strong>der</strong> Vorgaben<br />
möglichst bis zum 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel erfolgen kann.<br />
10.2.5 „Nichtärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V<br />
In <strong>der</strong> Entschließung V-15 des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> („Kooperation <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
rechtssicher weiterentwickeln“) wird die Nichtärztliche Praxisassistentin<br />
als gute Möglichkeit herausgestellt, die Betreuung von Patienten in ihrer Häuslichkeit<br />
bei klar vorgegebenen Bedingungen, Kompetenzen und Qualifikationen zu unterstützen.<br />
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom Mai 2008 ermöglicht gemäß § 87<br />
Abs. 2b Satz 5 SGB V „… ärztlich angeordnete Hilfeleistungen an<strong>der</strong>er Personen … in<br />
<strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in Abwesenheit des Arztes …“. Zum 01.04.2009 haben<br />
sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
über die Gebührenordnungsposition sowie über eine Vereinbarung zur Erbringung<br />
ärztlich angeordneter Hilfeleistung in <strong>der</strong> Häuslichkeit (sog. Delegationsvereinbarung)<br />
geeinigt. Als Qualifikationsvoraussetzung sieht die Vereinbarung einen qualifizierten<br />
Berufsabschluss als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin o<strong>der</strong> nach dem Krankenpflegegesetz,<br />
eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis<br />
sowie eine Zusatzqualifikation vor. Die Nachweise über die Berufserfahrung und die<br />
Zusatzqualifikation sind durch ärztliche Bescheinigung und eine zertifizierte Kursteilnahme<br />
gegenüber <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung zu führen.<br />
Die Zusatzqualifikation umfasst eine theoretische Fortbildung, eine praktische Fortbildung<br />
in Form von Hausbesuchen und eine Fortbildung im Notfallmanagement. Ihr Stundenumfang<br />
richtet sich nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> bisherigen Berufstätigkeit und beträgt 190 bis<br />
270 Stunden. Qualifizierungen durch Fortbildungsmaßnahmen nach den Curricula <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong> aus Modellvorhaben wie z. B. AGnES werden angerechnet.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 18.12.2009 auf Empfehlung <strong>der</strong> Fachberufegremien<br />
vom 17.12.2009 ein 271-stündiges Curriculum beschlossen und allen Landesärztekammern<br />
zur Anwendung empfohlen. Es umfasst die Musterfortbildungscurricula<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Gänze o<strong>der</strong> in Teilen sowie zusätzliche neue Elemente.<br />
Die anrechnungsfähigen Elemente <strong>der</strong> BÄK-Curricula machen ca. zwei Drittel aus.<br />
Dabei sind die beiden Musterfortbildungscurricula „Ambulante Versorgung älterer<br />
Menschen“ und „Patientenbegleitung und -koordination“ mit 84 Stunden <strong>komplett</strong> enthalten.<br />
Die Qualifizierungskonzepte EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) in Nordrhein<br />
und Westfalen-Lippe und HELVER (Arzthelferinnen in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung)<br />
in Schleswig-Holstein sind mit dem Curriculum kompatibel. Diese werden mit<br />
guter Resonanz als freiwilliges Angebot auch in nicht unterversorgten Regionen angeboten.<br />
Für die Zukunft wird darauf gesetzt, dass die Praxisassistentin auch für die Regelversorgung<br />
als Modell dient. Für die För<strong>der</strong>ung von Fortbildungsmaßnahmen könnten<br />
die Kammern verstärkt auf Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF) sowie die Agenda<br />
394
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
2020 mit den Maßnahmebündeln zu „New Skills for New Jobs“ und „Youth on the<br />
Move“ zugreifen. Umso wichtiger ist es, dass bei zunehmen<strong>der</strong> Verbreitung eine Durchlässigkeit<br />
zwischen verschiedenen Maßnahmen – z. B. auch von <strong>der</strong> Versorgungsassistentin<br />
in <strong>der</strong> Hausarztpraxis (VERAH) und <strong>der</strong> Praxisassistentin – besteht, um Mobilität<br />
und Anrechenbarkeit zu gewährleisten.<br />
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beabsichtigt Verhandlungen zur Ausweitung<br />
<strong>der</strong> Delegationsvereinbarung. Mit dem Spitzenverband Bund ist vereinbart, dass<br />
die Auswirkungen <strong>der</strong> Einführung dieser Hilfeleistung bis zum 31.12.2011 fortlaufend<br />
analysiert und geprüft werden, um die Leistungen zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu verbessern, ggf.<br />
auch auf weitere Fachgebiete, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>heilkunde, zu erweitern. (Siehe<br />
hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische<br />
Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.)<br />
10.2.6 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung“<br />
Nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte 2006<br />
wurde auch <strong>der</strong> Aufstiegsberuf <strong>der</strong> Arztfachhelferin in einem mehrjährigen Abstimmungs-<br />
und Erarbeitungsprozess angepasst (siehe ausführlich hierzu z. B. <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2009, S. 349 f.). Das neue Konzept <strong>der</strong> Fachwirtin sieht vor, diese unter den geän<strong>der</strong>ten<br />
Strukturbedingungen (Morbidität, Altersstruktur, Vernetzung, Arbeitsteilung,<br />
Entlastung für den Arzt, Effizienzsteigerung, Finanzierung) sowohl als Führungskraft in<br />
kleinen und mittleren Betrieben mit Durchführungsverantwortung im Bereich Verwaltung<br />
zu stärken als auch im medizinischen Bereich zu profilieren.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Aufstiegsfortbildung am 27.03.2009 einschließlich<br />
einer Musterprüfungsordnung beschlossen und sie allen Kammern zur einheitlichen<br />
Anwendung empfohlen. Die Maßnahme wurde mittels einer Broschüre <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> einem größeren politisch-fachlichen Kreis zur Kenntnis gegeben,<br />
um den Stellenwert <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung<br />
zu untermauern. Sie wird seit 2009/<strong>2010</strong> von zehn Kammern angeboten. Mit dem Berichtsjahr<br />
<strong>2010</strong> erfolgt auch eine entsprechende Erfassung <strong>der</strong> Prüfungen beim Statistischen<br />
Bundesamt im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Berufsbildungsstatistik mit einer eigenen<br />
Kennziffer, nachdem zum Sommer <strong>2010</strong> die ersten Kammerprüfungen erfolgreich<br />
durchgeführt wurden.<br />
Das Konzept besteht aus<br />
• einem Einleitungsteil mit Vorbemerkung, Funktions- und Aufgabenbeschreibung<br />
(Berufsbild), Durchführungs- und didaktischen Hinweisen;<br />
• einem Rahmencurriculum für den Pflichtteil mit acht Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n<br />
(ein Modul à 20 Stunden und sieben Module à 40 Stunden) im Gesamtumfang<br />
von 300 Stunden,<br />
• einem Richtlinien- und Prüfungsordnungsteil zur Durchführung und Prüfung von<br />
Fortbildungen.<br />
Die Gesamtdauer beträgt 420 Stunden. Der Pflichtteil ist durch einen 120-Stunden-<br />
Wahlteil zu ergänzen, dessen medizinischen Inhalte frei wählbar sind.<br />
395
Mit <strong>der</strong> neuen Bezeichnung wird die übliche Begrifflichkeit im Industrie- und Handelskammerbereich<br />
übernommen. Gleichzeitig wird damit die Kompatibilität mit Blick auf<br />
eine zukünftige Einordnung in einen deutschen Qualifikationsrahmen vorbereitet und<br />
die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern für anspruchsvolle Fortbildungen unterstrichen.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Attraktivität des Profils besteht auch in <strong>der</strong> spezifischen Kombination<br />
unterschiedlicher Qualifikationen, die erfor<strong>der</strong>lichenfalls jeweils einzeln erworben bzw.<br />
nachgewiesen werden müssen, nämlich in den Bereichen Datenschutz, Qualitätsmanagement,<br />
Ausbildung und Medizinproduktegesetz.<br />
Durch die Fachwirtin ist ein weiterer systematischer „Baustein“ <strong>der</strong> Berufsentwicklung<br />
<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten seit 2006 grundlegend mo<strong>der</strong>nisiert und zukunftsfest<br />
ausgestaltet worden. Nach Beschluss <strong>der</strong> KMK in 2009 wird mit erfolgreicher Fachwirte-Prüfung<br />
die Fachhochschulzugangsberechtigung erworben. (Weitere Informationen<br />
unter www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische<br />
Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.)<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben sich im Berichtsjahr intensiv darum<br />
bemüht, mit dem Deutschen Hausärzteverband bzw. seinem Institut für hausärztliche<br />
Fortbildung (IhF) einen Konsens zum Umfang <strong>der</strong> Anerkennung von VERAH<br />
(Versorgungsassistentin in <strong>der</strong> Hausarztpraxis) (200 Std.) auf den medizinischen Wahlteil<br />
<strong>der</strong> Fachwirtin (120 Std.) zu finden. Ein Kompromiss scheiterte bislang an den unvereinbaren<br />
Ansichten über die in VERAH eingesetzten selbstbestätigenden Kompetenzbescheinigungen<br />
des Arbeitsgebers. Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische<br />
Fachberufe“ haben deshalb am 18.11.<strong>2010</strong> den Ärztekammern empfohlen, VERAH<br />
mit 80 Std. auf den medizinischen Wahlteil <strong>der</strong> Fachwirtin anzurechnen. Sollten zukünftig<br />
die Präsenzveranstaltungen durch das IhF ausgeweitet werden, stehe einer vollen Anerkennung<br />
von VERAH nichts mehr im Wege.<br />
10.2.7 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />
Es besteht ein wachsen<strong>der</strong> Bedarf in den Praxen nach hoch qualifizierten Mitarbeitern/<br />
innen mit beson<strong>der</strong>en Kenntnissen und Fähigkeiten im Managementbereich. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
die neuen Kooperationsstrukturen im ambulanten Bereich und die Vernetzung ambulant/stationär<br />
verlangen zunehmend nach Personal, das den Arzt bei organisatorischen<br />
und betriebswirtschaftlichen Aufgaben entlastet. Im zahnärztlichen Bereich<br />
zeichnet sich eine parallele Entwicklung ab. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte<br />
sind aufgrund ihrer Kenntnis <strong>der</strong> realen Bedingungen im ambulanten Gesundheitswesen<br />
mindestens genauso gut für diese Funktionen geeignet wie vergleichbar<br />
fortgebildete Mitarbeiter/innen aus überwiegend kaufmännischen/verwaltenden Disziplinen.<br />
Der Erfolg und die Nachfrage <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme „Praxismanagerin“<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein, gestartet in 2001, belegt dies. Deshalb wurde hieraus<br />
unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine mo<strong>der</strong>ne<br />
kompetenzorientierte Fortbildung „Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen“<br />
entwickelt und bis heute als Landesregelung mit sehr großem Erfolg in drei Kammerbereichen<br />
durchgeführt. Seit 2001 haben 237 Teilnehmer die Abschlussprüfung bestanden.<br />
396
In 2008 beantragte <strong>der</strong> Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beim Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung eine Bundesverordnung für einen Aufstiegsberuf<br />
nach § 53 BBiG zum/zur Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen.<br />
Dadurch sollen die ca. 50 unterschiedlichen IHK-Regelungen vereinheitlicht werden.<br />
Wegen <strong>der</strong> Überschneidungen zu den o. g. Betriebswirte-Fortbildungen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
Schleswig-Holstein und Hamburg und <strong>der</strong> Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />
machten die (Zahn-)Ärzteschaft und <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe zunächst den<br />
Anspruch <strong>der</strong> Ärztekammern auf eine Beteiligung am Verfahren geltend. Es zeigte sich<br />
jedoch, dass <strong>der</strong> berufsfeldspezifische Zuschnitt für die ambulante medizinische Versorgung<br />
durch einen breiter angelegten Fachwirt verloren gehen könnte. Außerdem drohte<br />
die „Marke“ Betriebswirtin aufgrund <strong>der</strong> abweichenden Systematik im Industrie- und<br />
Handelskammerbereich unterzugehen. Die Kammern haben deshalb beschlossen, sich<br />
am Ordnungsverfahren, das im Jahr <strong>2010</strong> unter Mitwirkung <strong>der</strong> Sozialpartner, des<br />
BMBF und des DIHK beim Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführt wurde, <strong>der</strong>zeit<br />
nicht zu beteiligen; sie präferierten den Erhalt einer eigenständigen Fortbildung. Es<br />
ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die Integration in einem Gesamtkonzept<br />
zu beraten. (Weitere Informationen auf den Homepages <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein,<br />
www.aeksh.de, und <strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld, www.fh-bielefeld.de.)<br />
10.2.8 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Das novellierte Berufsbildungsgesetz von 2005 enthält Neuregelungen zur Erfassung<br />
von Auszubildenden im Verzeichnis <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> „zuständigen Stellen“<br />
und für die Erstellung <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik (siehe ausführlich hierzu <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2008, S. 355 ff.).<br />
Die Neukonzeption <strong>der</strong> Statistik und ihre Umsetzung gemeinsam mit den Kammern<br />
war ab September 2004 Gegenstand zahlreicher Sitzungen des Arbeitskreises „Berufsbildungsstatistik“<br />
des Statistischen Bundesamtes, zuletzt im Oktober <strong>2010</strong>. Dabei ging es<br />
darum, mögliche Umsetzungsprobleme bei den Kammern systematisch zu bearbeiten,<br />
ggf. Hilfen zur Verfügung zu stellen und die Erhebung zu optimieren. Im Mittelpunkt<br />
standen Fragen zu Übertragungswegen, Schnittstellen und Datensicherheit. Die erste<br />
Erhebung mit Individualdatensätzen und zusätzlichen Merkmalen auf Basis des EDV-<br />
Konzepts des Statistischen Bundesamtes fand zum 31.12.2007 statt. Durch Teilnahme<br />
an den Sitzungen, vertreten durch die Landesärztekammer Hessen, durch Beratung in<br />
<strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Medizinische Fachberufe“, durch Rundschreiben sowie durch<br />
Information des Arbeitskreises „Informationstechnologie“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit<br />
2005 wurden die Ärztekammern kontinuierlich und umfassend über den Fortgang <strong>der</strong><br />
Arbeiten informiert. Für das Berichtsjahr <strong>2010</strong> entfallen die Übergangsregelungen, so<br />
dass die Kammern für die Aufnahme <strong>der</strong> neuen Daten (Probezeit, Teilzeitausbildung,<br />
För<strong>der</strong>ung, sonstige Prüfungsteilnehmer, Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen)<br />
bereits im Berichtsjahr Sorge zu tragen hatten. Die einzelnen „zuständigen<br />
Stellen“ mussten die Datenpflege und -lieferung im eigenen Interesse weiter vervollständigen<br />
und verbessern, denn die Statistischen Landesämter müssen die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Datenqualität sicherstellen, was ggf. zu aufwändigen Rückfragen nach erfolgter<br />
Datenlieferung und damit erheblichem Mehraufwand führen könnte.<br />
397
10.2.9 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen<br />
Auf Vorschlag einiger Landesärztekammern wurde seit 2006 die Einrichtung eines zentralen<br />
Aufgabenpools für die schriftliche Prüfung <strong>der</strong> MFA als gemeinsames Projekt<br />
vorangetrieben, da durch die neue Ausbildungsverordnung für alle Kammern die Erarbeitung<br />
und Verfügbarkeit komplexer handlungsorientierter schriftlicher Prüfungsaufgaben<br />
notwendig wurde. Nach Beratungen <strong>der</strong> Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />
am 12.09.2007 wurden am 04.12.2007 in einer Informationsveranstaltung bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von rund 28 Vertretern aus 14 Kammern die<br />
pädagogisch-didaktischen, (edv)-organisatorischen und finanziellen Aspekte dieses Projektes<br />
erörtert.<br />
In 2008 kam es unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein zu einer vertraglich<br />
geregelten Kooperation <strong>der</strong> elf beteiligten Kammern, und es wurde mit dem<br />
Aufbau des Pools begonnen. In einem Abstimmungsgespräch am 18.09.2008 bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wurden das weitere Vorgehen hinsichtlich <strong>der</strong> Katalogisierung <strong>der</strong><br />
Prüfungsfragen für die drei schriftlichen Prüfungsbereiche sowie die technischen Regelungen<br />
für den Datenbankzugang konsentiert. Darüber hinaus wurden weitere Festlegungen<br />
zur Weiterentwicklung ab 2009 getroffen. Dazu gehörten im Wesentlichen die<br />
Bildung von Expertenteams aus benannten Sachverständigen aller Kammerbereiche zur<br />
Begutachtung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> eingereichten Fragen für die Prüfungsbereiche<br />
gemäß Prüfungsordnung sowie die Festlegung, dass zukünftig auch Aufgaben <strong>der</strong><br />
praktischen Prüfung Bestandteil des Aufgabenpools werden sollten. In 2009 wurden die<br />
Expertenteams und Aufgabenautoren <strong>der</strong> Kammern in mehreren dezentralen Veranstaltungen<br />
professionell geschult. Der Aufgabenpool wird mit Prüfungsaufgaben früherer<br />
Prüfungen gespeist.<br />
Wegen personeller Verän<strong>der</strong>ungen im Berichtsjahr übernahm die Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />
das Projektmanagement, die EDV-technische Betreuung des web-basierten<br />
Aufgabenpools verbleibt bei <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein.<br />
Im zweiten und dritten Quartal <strong>2010</strong> hat die Steuerungsgruppe die exakten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Prüfungsaufgaben bzw. an den Prüfungssatz definiert und sich auf Qualitätsmerkmale<br />
verständigt, die bereits für die Abschlussprüfung Winter <strong>2010</strong>/11 umgesetzt<br />
wurden. Etabliert sind zudem ein einheitlicher Bewertungsschlüssel und eine Musterpraxis.<br />
Die Qualitätssicherung <strong>der</strong> ab Winter <strong>2010</strong>/11 eingespeisten Aufgaben beginnt<br />
ab 2011. Als Nebenprojekt ist eine erste kammerübergreifende, einheitliche Abschlussprüfung<br />
zum Termin Winter 2011/2012 geplant, die von zunächst vier Kammern erprobt<br />
wird.<br />
Der Aufgabenpool wird in den nächsten zwei Jahren durch intensive Programmierung<br />
gemäß erstelltem Pflichtenheft weiterentwickelt und optimiert.<br />
398
10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
10.3.1 Kooperation mit den Fachberufen im Gesundheitswesen<br />
Der Dialog mit den Gesundheitsfachberufen wird u. a. in <strong>der</strong> „Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe<br />
im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ regelmäßig geführt. Gemäß dem<br />
Ziel <strong>der</strong> im Jahr 1989 gegründeten Konferenz, die interprofessionelle Zusammenarbeit<br />
aller Gesundheitsberufe zu verbessern, wurden bereits in <strong>der</strong> Anfangsphase „10 Thesen<br />
zur Kooperation <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ beschlossen (1989) und Vereinbarungen<br />
zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und fünf Verbänden <strong>der</strong> Pflegeberufe zur „Kooperation<br />
zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ (1993) sowie zum Thema „Kooperationsmodelle“<br />
erarbeitet (1994). In je<strong>der</strong> Sitzung hatte sich die Konferenz bisher mit den jeweils<br />
geplanten Gesundheitsreformen und den in diesem Zusammenhang stets neu ins<br />
Gespräch gebrachten Varianten zur Kostendämpfung und <strong>der</strong> zunehmenden Rationierung<br />
zu beschäftigen. Das 20-jährige Bestehen in 2009 wurde mit einem Festakt und einer<br />
Ansprache des langjährigen Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, begangen.<br />
Professor Vilmar hob insbeson<strong>der</strong>e den in Deutschland einzigartigen Status <strong>der</strong><br />
Einrichtung in ihrer Überprofessionalität mit 40 Mitgliedsverbänden hervor.<br />
Seit 2008 sind die möglichen Konsequenzen <strong>der</strong> Empfehlungen des Gutachtens „Kooperation<br />
und Verantwortung“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen<br />
im Gesundheitswesen vom Juni 2007 sowie die durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />
2008 vorgesehenen Kompetenzerweiterungen bei <strong>der</strong> Pflege und den<br />
Physiotherapeuten wichtige Themen. Während nach Auffassung <strong>der</strong> Vorsitzenden, Prof.<br />
Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Cornelia Goesmann, im Kontext einer gefor<strong>der</strong>ten<br />
neuen Aufgabenverteilung <strong>der</strong> Gesundheitsberufe eine erweiterte Delegation sowie<br />
haftungsrechtliche und budgetäre Fragen eine wichtige Rolle spielen, begrüßen die<br />
Fachberufevertreter die Öffnung zu mehr Eigenständigkeit <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />
durch die neuen Bestimmungen in § 63 Abs. 3b und c SGB V und for<strong>der</strong>n neue Modelle<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit. Als Ergebnis einer zusätzlichen Klausurtagung zum Thema „Kooperation<br />
<strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ am 3. und 4. März 2009 beschloss die Versammlung<br />
am 18.03.2009 die Weiterbearbeitung <strong>der</strong> Thematik in drei Themenfel<strong>der</strong>n<br />
bzw. in drei interprofessionellen Arbeitsgruppen: AG Prozessverbesserung, AG Versorgungsverbesserung<br />
und AG Kommunikationsverbesserung. Deren Ergebnisse wurden<br />
in <strong>der</strong> Fachberufekonferenz <strong>2010</strong> präsentiert. Während die Fortführung <strong>der</strong> AG Versorgungsverbesserung<br />
zwischenzeitlich ausgesetzt worden war, konnten die beiden an<strong>der</strong>en<br />
Arbeitsgruppen beachtliche Zwischenergebnisse vorweisen:<br />
Die Arbeitsgruppe 1 legte den Entwurf des Papiers „Prozessverbesserung in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen“<br />
vor, in dem es um die Schnittstellenverbesserung mit Hilfe einer exemplarischen<br />
Beschreibung eines Patientendurchlaufs durch die Sektoren ambulant/stationär unter<br />
Koordinationsaspekten geht. Die leitende Frage ist: Wer macht sinnvollerweise was an<br />
welcher Stelle des Versorgungsprozesses? Die Darstellung ist in Form von Grafiken zusätzlich<br />
visualisiert. In einem „Ausblick“ werden strukturelle, rechtliche und finanzielle<br />
Probleme identifiziert, die weiterführend bearbeitet werden müssen. In <strong>der</strong> Fachberufekonferenz<br />
wurde kritisiert, dass das Papier die Hoffnung auf neue Lösungen in <strong>der</strong> Aufgabenverteilung<br />
nicht erfülle, son<strong>der</strong>n zu stark am Status quo orientiert sei. Dem wurde<br />
399
entgegen gehalten, dass in <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> gegenwärtigen Verbesserungsmöglichkeiten<br />
ein hohes Potenzial stecke. Erst wenn die Ressourcen einer verbesserten Vernetzung<br />
unter den gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, gehe es um eine systemische<br />
Weiterentwicklung. Bereits heute könnten gemeinsame und geteilte Verantwortlichkeiten<br />
besser ausgefüllt und zielführend optimiert werden. Im Versorgungsprozess<br />
sei dabei die Verantwortung für die Steuerung des Patienten die zentrale Frage. Die beteiligten<br />
Gesundheitsberufe müssten sich auch jetzt schon durch gegenseitige Information,<br />
auch durch das zur Verfügung stellen von Unterlagen, im Koordinierungsprozess<br />
unterstützen. Allen Verbänden <strong>der</strong> Fachberufekonferenz wurde Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
und zu Verbesserungsvorschlägen gegeben. Die zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />
wurden in einer abschließenden AG-Sitzung im Juli <strong>2010</strong> eingehend diskutiert<br />
und weitestgehend berücksichtigt. Es konnte ein Konsens über die abschließende Version<br />
des Papiers hergestellt werden. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im August<br />
<strong>2010</strong> dem Konzeptpapier einstimmig ohne Enthaltungen zugestimmt und eine öffentlichkeitswirksame<br />
Präsentation empfohlen. Eine abschließende Zustimmung <strong>der</strong><br />
Fachberufekonferenz erfolgte ebenfalls ohne Enthaltungen zum 30.11.<strong>2010</strong>. Zu Beginn<br />
des Jahres 2011 ist eine Präsentation und eine Veröffentlichung in Form einer Broschüre<br />
geplant.<br />
Die Arbeitsgruppe AG 3 hatte sich darauf verständigt, vorrangig die tabellarische Darstellung<br />
<strong>der</strong> Berufe im Rahmen des Internetauftritts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, basierend<br />
auf <strong>der</strong> 2002/2003 durchgeführten Umfrage „Berufsanalyse“, zu überarbeiten. Der<br />
Handlungsbedarf zielte auf eine Aktualisierung <strong>der</strong> Daten, eine benutzerfreundlichere<br />
Darstellung, eine Verbesserung <strong>der</strong> Abfrage- und Suchfunktionen sowie auf eine Verlinkung<br />
mit den Homepages <strong>der</strong> Berufsverbände ab. Die von <strong>der</strong> AG vorgeschlagene Vorgehensweise<br />
wurde von <strong>der</strong> Fachberufekonferenz am 10.03.<strong>2010</strong> bestätigt; <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmte <strong>der</strong> Finanzierung zu. In den folgenden Monaten erfolgte<br />
zunächst die Programmierung einer entsprechenden Datenbank sowie anschließend<br />
die Eingabe <strong>der</strong> zu den Berufen erhobenen Daten. Nachdem diese Arbeiten größtenteils<br />
abgeschlossen waren, kam die Arbeitsgruppe zu einer weiteren Sitzung am<br />
16.11.<strong>2010</strong> zusammen. Zielsetzung ist es, das fertige Produkt <strong>der</strong> Fachberufekonferenz<br />
im Jahr 2011 zu präsentieren und die Daten nach Freigabe durch die Berufsverbände <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />
Ein weiterer Programmpunkt <strong>der</strong> Fachberufekonferenz <strong>2010</strong> war <strong>der</strong> demografische<br />
Wandel und die medizinische Versorgung in Deutschland. Das Thema wurde in zwei<br />
Perspektiven beleuchtet: Einmal trug Dr. Markus Heckmann (Institut für Arbeitsmarktund<br />
Berufsforschung [IAB] <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, Forschungsbereich<br />
A2, Prognosen- und Strukturenanalysen) „Prognosen zum Arbeitskräftepotential und<br />
zum Arbeitskräftebedarf“ vor, die sich auf die Betriebsbefragung des IAB und auf weitere<br />
statistische Erhebungen stützten. Hieraus lassen sich mittelfristig steigende Bedarfe<br />
an Arbeitskräften ableiten. Der Gesamtdienstleistungssektor steigert demnach die Zahl<br />
<strong>der</strong> Erwerbstätigen voraussichtlich bis 2025 deutlich. Allerdings sei ab 2020 mit einem<br />
Einbruch bei verfügbarem Nachwuchs zu rechnen. Deswegen sei dem zu erwartenden<br />
Rückgang an Erwerbspersonen ab sofort durch entsprechende Bildungsmaßnahmen zu<br />
begegnen, um erwartbare Konsequenzen abzufe<strong>der</strong>n: ältere Erwerbstätige halten und<br />
qualifizieren, lebenslanges Lernen för<strong>der</strong>n, die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung voranbringen,<br />
Bildungsexpansion, insbeson<strong>der</strong>e akademische Bildung, steigern.<br />
400
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Die Perspektive aus medizinischer Sicht stellte Prof. Dr. Bärbel-Maria Kurth (Leiterin <strong>der</strong><br />
Abteilung Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung am Robert Koch-Institut<br />
Berlin) unter dem Thema „Prognosen <strong>der</strong> Morbiditätsentwicklung und Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Gesundheitsversorgung“ vor. Prof. Kurth ging am Beispiel <strong>der</strong> Krebserkrankungen<br />
exemplarisch auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> zukünftigen Versorgung auf Basis <strong>der</strong> Daten<br />
des Bundeskrebsregisters beim Robert Koch-Institut ein. Die Daten zeigten eine Zunahme<br />
von Patienten, eine rückläufige Mortalität und damit aufgrund <strong>der</strong> Bevölkerungsstrukturdaten<br />
eine absolute Zunahme des Versorgungsbedarfes. Hinzuzuziehen sei <strong>der</strong><br />
Rückgang <strong>der</strong> Geburtenrate bei gleichzeitiger Verlängerung <strong>der</strong> Lebenszeit. Nach Prof.<br />
Kurth wird es wegen des Alterungsprozesses zwar nicht zu einem proportionalen Anstieg<br />
<strong>der</strong> Krankheits- und Behin<strong>der</strong>ungslast kommen, wohl aber zu einer strukturellen<br />
Verän<strong>der</strong>ung bei den Anfor<strong>der</strong>ungen an das Gesundheitswesen und zu einem vermehrten<br />
Bedarf an Ärzten und an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen.<br />
Gemeinsam mit Verbänden aus <strong>der</strong> Fachberufekonferenz entwickelte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
seit Dezember 2009 das Konzept einer interprofessionellen Fortbildung, in<br />
Fortsetzung des Interdisziplinären Zentralkongresses für die Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
(IZFG), <strong>der</strong> seit 1971 in Augsburg durchgeführt wurde (siehe Kapitel 2.3.3,<br />
S. 65). Die Veranstaltung wurde zum Thema „Schlaganfallpatienten“ erfolgreich am<br />
24.04.<strong>2010</strong> in den Räumen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt. Die nächste Fachberufekonferenz<br />
findet am 23.03.2011 statt. (Weitere Informationen unter www. bundes<br />
aerztekammer.de > Institutionen > Gremien > Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.)<br />
10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische<br />
Versorgung<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 in Ulm hat sich sowohl in den gesundheitspolitischen<br />
Leitsätzen (Ulmer Papier) als auch in einem eigenen Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong><br />
Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“ mit einer stärkeren<br />
Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische Versorgung befasst. Dies<br />
stellte auch im Berichtsjahr die Grundlage <strong>der</strong> Arbeit in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dar.<br />
Durch die Entschließung des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden „Kooperation<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsberufe rechtssicher weiterentwickeln“ wurde insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Weg <strong>der</strong><br />
Fortentwicklung des Delegationsprinzips unterstrichen.<br />
Das Ulmer Papier stellt fest:<br />
• „Der steigende Versorgungsbedarf macht eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />
Gesundheitsberufe sinnvoll. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bildung multiprofessioneller Teams<br />
und berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungskonzepte muss die Synergie <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Kompetenzen stehen.<br />
• Der Schutzgedanke, <strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Letztverantwortung für Diagnostik und Therapie<br />
und dem Rechtsanspruch <strong>der</strong> Patienten auf Facharztstandard in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung innewohnt, darf nicht untergraben werden.<br />
• Zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung hat die deutsche Ärzteschaft eigene<br />
Vorschläge für arztunterstützende und arztentlastende Maßnahmen sowie Positionen<br />
zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen entwickelt.“<br />
401
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat unter diesen Prämissen Empfehlungen des Gutachtens<br />
des Sachverständigenrats zur Zusammenarbeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe kritisch-konstruktiv<br />
aufgegriffen. Prüfkriterien für neue Formen des Zusammenwirkens sind Qualifikation,<br />
Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> Versorgung, Haftungsrecht, Zufriedenheit <strong>der</strong><br />
beteiligten Berufsgruppen, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. In mehrfachen Stellungnahmen,<br />
z. B. gegenüber den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und dem Sachverständigenrat,<br />
zu Gesetzentwürfen und in zahlreichen Veranstaltungen seit 2006 und im<br />
Berichtsjahr wurde zunächst eine Folgenabschätzung vor allem in medizinischer, ökonomischer<br />
und rechtlicher Hinsicht gefor<strong>der</strong>t, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Einführung<br />
weiterer Versorgungsebenen (siehe auch AG des G-BA zu § 63 (3c) SGB V, S. 384).<br />
Unbestritten machen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung,<br />
wie z. B. <strong>der</strong> gesellschaftliche Wandel, die Auflösung traditioneller sozialer und<br />
familiärer Netze, die demografische Entwicklung, das geän<strong>der</strong>te Krankheitsspektrum,<br />
die gestiegene Komplexität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, die begrenzten finanziellen<br />
und personellen Ressourcen und das geän<strong>der</strong>te Selbstverständnis <strong>der</strong> Berufsangehörigen<br />
und <strong>der</strong> Patienten, eine Anpassung von Strukturen sowie neue Versorgungskonzepte<br />
notwendig. Allerdings darf dabei eine Übertragung ärztlicher Kompetenzen, wie z. B.<br />
Diagnose, Indikation, Therapieentscheidung und -planung, nicht zur Disposition stehen.<br />
Nur eine aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte Professionsentwicklung <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen,<br />
die die Gegebenheiten des gesellschaftlich akzeptierten deutschen Versorgungssystems<br />
ausreichend berücksichtigt, kann zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden Fragen<br />
beitragen. In diesem Zusammenhang müssen Strukturen und Prozesse an geän<strong>der</strong>te<br />
Bedarfe angepasst werden: Behandlungs- bzw. Betreuungskonzepte sind auf Langfristigkeit<br />
auszurichten, Prävention, Rehabilitation, Palliativversorgung gewinnen gegenüber<br />
<strong>der</strong> akutmedizinischen Versorgung an Bedeutung, psychosoziale Hilfen und Pflege sind<br />
zu integrieren und zu regionalisieren, die sektorenübergreifende Versorgung, die Kooperation<br />
zwischen den Gesundheitsberufen, die Organisation von Prozessen sowie die<br />
Aufgabenverteilung und die Delegation ärztlicher Leistungen sind zu optimieren. Von<br />
möglichen Entlastungseffekten könnte auch die ambulante ärztliche Versorgung in<br />
strukturschwachen Regionen, insbeson<strong>der</strong>e in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n, profitieren.<br />
Multiprofessionellen Teams in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung kommt hierbei eine noch<br />
wichtigere Rolle als bisher zu. Vorrangig ist es, die Zusammenarbeit von Hausärzten in<br />
ihrer umfassenden Aufgabenstellung nach § 73 Abs. 1 SGB V mit Medizinischen Fachangestellten<br />
und Pflegekräften unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen und strukturellen<br />
Rahmenbedingungen neu zu justieren. Dabei muss es um Kompetenzsteigerung,<br />
Schärfung von Profilen sowie Spezialisierung im Kontext von Kooperation gehen. Zur<br />
Arztunterstützung und -entlastung bei <strong>der</strong> Durchführung komplexer Aufgaben soll die<br />
MFA stärker für delegierbare und koordinierende Aufgaben eingesetzt werden (siehe<br />
Kapitel 10.2.3 bis 10.2.7, S. 390ff.). Auch <strong>der</strong> Sachverständigenrat zur Begutachtung <strong>der</strong><br />
Entwicklung im Gesundheitswesen gibt in seinem Son<strong>der</strong>gutachten 2009 „Koordination<br />
und Interpretation – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“<br />
konkrete Hinweise auf in diesem Sinne erweiterte Funktionen und Kompetenzen <strong>der</strong><br />
MFA im (haus-)ärztlichen Team.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
die Ergebnisse einer Studie zur Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliche Berufe<br />
in <strong>der</strong> stationären Versorgung im Februar und Juni <strong>2010</strong> beraten. Die Autoren haben<br />
402
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
zehn repräsentative praxisnahe Prozedurenvorschläge zu einzelnen Indikationen für<br />
eine multiprofessionelle Kooperation/Delegation im Behandlungsablauf entwickelt, die<br />
den Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages 2008 (Drucksache III-04) „Delegation ja –<br />
Substitution nein“ sowie die Stellungnahme von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung „Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen<br />
<strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ vom August 2008 (Dtsch Ablatt 2008; 105(41):<br />
A 2173-7) beachten. Die Szenarien (erstellt mit Hilfe des Blueprint-Verfahrens) ergaben,<br />
dass es regelhafte, prozessorientierte Delegationsmöglichkeiten gibt, die geltendes (Haftungs-)Recht<br />
berücksichtigen und zugleich von hoher Relevanz für den Versorgungsalltag<br />
im Sinne <strong>der</strong> Arztentlastung im Krankenhaus sind.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plant auf Basis von Gesprächen mit möglichen Projektpartnern<br />
in <strong>2010</strong> die Umsetzung <strong>der</strong> Ärztetagsentschließung (Drucksache III-03) aus 2008 zur<br />
stärkeren Einbeziehung von Gesundheitsfachberufen in das Case Management. Für das<br />
Jahr 2011 ist die Entwicklung eines interprofessionellen Curriculums auf Basis des Deutschen<br />
Qualifikationsrahmens ins Auge gefasst. Grundlage hierfür ist das 2008 veröffentlichte<br />
gleichnamige wissenschaftliche Gutachten, das die <strong>Bundesärztekammer</strong> 2007 in<br />
Auftrag gegeben hatte. Danach ist eine verstärkte sektoren- und berufsübergreifende Koordination<br />
und Integration diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer, pflegerischer<br />
und sozialer Leistungen insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Krankheitsbil<strong>der</strong>n bzw. bestimmten<br />
Patientengruppen notwendig und wünschenswert, wobei dem Case Management<br />
o<strong>der</strong> Versorgungsmanagement im Sinne eines effektiven, einzelfallorientierten Prozessmanagements<br />
ein immer höherer Stellenwert zukommt. Der Ärztetag plädierte hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Frage, wer zum Case Manager prädestiniert ist, für eine genaue Analyse <strong>der</strong> Case-<br />
Management-Funktionen und differenzierte dabei zwischen zwei Arbeitsbereichen,<br />
nämlich dem medizinisch-therapeutischen Bereich und dem Management- bzw. Koordinierungsbereich:<br />
Der medizinisch-therapeutische Arbeitsbereich, <strong>der</strong> die Initiierung, die<br />
Steuerung und die Übernahme <strong>der</strong> Therapie- und Ergebnisverantwortung umfasst, sei<br />
genuine Aufgabe des Arztes, insbeson<strong>der</strong>e des Hausarztes; bei <strong>der</strong> Durchführung und<br />
Steuerung des Case-Management-Prozesses werde <strong>der</strong> Arzt im Sinne einer professionsübergreifenden<br />
Versorgung im Delegationsverfahren von zusätzlich qualifizierten Gesundheitsfachberufen<br />
wie <strong>der</strong> MFA, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten,<br />
Krankenschwestern und -pflegern sowie psychosozialen Berufen unterstützt. (Weitere<br />
Informationen unter www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante Versorgung ><br />
Delegation ärztlicher Leistungen > Gutachten.)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Mitglied in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Modellversuche nach § 63<br />
Abs. 3c SGB V“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die zwischen November<br />
2009 und Oktober <strong>2010</strong> zu sieben Sitzungen zusammenkam. § 63 Abs. 3c SGB V regelt,<br />
dass „Modellvorhaben … eine Übertragung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich<br />
um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die die Angehörigen <strong>der</strong><br />
im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe auf Grund einer Ausbildung nach § 4 Abs. 7<br />
des Krankenpflegegesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen können“. Der G-BA hat<br />
den gesetzlichen Auftrag erhalten, in Richtlinien festzulegen, bei welchen Tätigkeiten<br />
eine Übertragung von selbstständigen Heilkundetätigkeiten auf die Angehörigen von<br />
Kranken-/Altenpflegeberufen im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. In <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung dafür eingesetzt, sowohl im Paragrafenteil <strong>der</strong> Richtlinie als auch<br />
bei den vorgesehenen Katalogen <strong>der</strong> übertragbaren Tätigkeiten im ambulanten und sta-<br />
403
tionären Bereich als unverzichtbare Eckdaten die ärztliche Diagnose, Indikation und Gesamtverantwortung<br />
bzw. den jeweiligen Umfang <strong>der</strong> Verantwortung von Pflegeberufen<br />
rechtssicher festzuschreiben. Dies ist lei<strong>der</strong> aus Sicht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung bisher nicht zufrieden stellend gelungen. Die bisherigen<br />
– dissenten – Arbeitsergebnisse wurden im zuständigen Unterausschuss „Qualitätssicherung“<br />
des G-BA zweimal im Berichtsjahr ohne Ergebnis beraten.<br />
10.3.3 Beteiligung in Beiräten des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist im Fachbeirat „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“ vertreten,<br />
<strong>der</strong> am 01.06. und 16.11.<strong>2010</strong> getagt hat. Mitglie<strong>der</strong> des Beirates sind Vertreter <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft, <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Fachberufe, <strong>der</strong> Gewerkschaften und <strong>der</strong> Gesundheitsministerien<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Die Zielsetzung des Beirats ist umfassend angelegt: Es sollen angesichts<br />
verän<strong>der</strong>ter Versorgungsbedarfe und -bedingungen Empfehlungen zu beruflichen<br />
Strukturen, Kompetenzen und Professionen erarbeitet werden und dabei Fragen<br />
<strong>der</strong> horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit, <strong>der</strong> Zusammenführung, Vereinfachung<br />
und Vereinheitlichung von Berufsgesetzen und Ausbildungsregelungen diskutiert<br />
werden. Die bisherigen Sitzungen dienten <strong>der</strong> Erörterung <strong>der</strong> Aufgabenstellung<br />
und <strong>der</strong> Themenpriorisierung.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist auch im Beirat „Neuordnung von Aufgaben im Krankenhaus“<br />
vertreten, dessen Geschäftsführung bei <strong>der</strong> Deutschen Krankenhaus Gesellschaft<br />
(DKG) liegt. Der Beirat ist aus dem zweiten Pflegegipfel des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit im April 2009 hervorgegangen; er kam seit September 2009 sechsmal zusammen.<br />
Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Pflege, <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.<br />
Zielsetzung ist die Entwicklung einer Internetplattform zur Darstellung<br />
und Verbreitung wegweisen<strong>der</strong> Modelle zur Aufgabenneuordnung im Krankenhaus,<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf sowie für ein<br />
lebensphasengerechtes Arbeiten in <strong>der</strong> Pflege.<br />
10.3.4 Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeheimen<br />
Als Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem<br />
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) liegt seit November 2009<br />
das Papier „Kooperation in <strong>der</strong> heimärztlichen Versorgung – Eckpunkte zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegeheimen“ vor, das vom Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 20.11.2009 beschlossen wurde. Mit rund 6.100 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
ist <strong>der</strong> bpa <strong>der</strong> größte deutsche bzw. europäische Arbeitgeberverband mit je hälftiger<br />
Mitgliedschaft aus dem ambulanten und dem stationären Pflegesektor. Auch mit <strong>der</strong><br />
Bundesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtspflege (BAG-FW) wurden in einem Spitzengespräch<br />
im März <strong>2010</strong> gemeinsame Berührungspunkte an <strong>der</strong> Schnittstelle ärztlicher<br />
und pflegerischer Versorgung identifiziert.<br />
Es besteht Einigkeit darüber, dass es notwendig ist, das in <strong>der</strong> Öffentlichkeit intensiv diskutierte<br />
Thema <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Heimen<br />
aus politischen und strukturellen Gründen gemeinsam aufzugreifen. Dabei ist<br />
404
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
festzuhalten, dass es keine generelle ärztliche Unterversorgung von Heimpatienten in<br />
Deutschland gibt. Allerdings muss die Kooperation zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten<br />
und Pflegeheimen bei <strong>der</strong> Versorgung von Heimpatienten verbessert werden. Die Vereinbarung,<br />
die in weiten Teilen <strong>der</strong> vom 112. Deutschen Ärztetag im Mai 2009 gefassten<br />
Entschließung „Optimierung <strong>der</strong> heimärztlichen Versorgung“ (Drucksache VIII-85) entspricht,<br />
könnte für diese Verträge als Richtschnur gelten. Sie wurde durch eine Pressemitteilung,<br />
Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt und mit Rundschreiben an<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung/Kassenärztlichen Vereinigungen zwischen<br />
Dezember 2009 und Januar <strong>2010</strong> bekannt gegeben. (Pressemitteilung siehe http://www.<br />
bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.6895.7917. 7942.)<br />
10.3.5 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten<br />
In <strong>der</strong> Heilmittelerbringung obliegen (Differenzial-)Diagnose, Indikation und Verordnung<br />
sowie die Gesamtverantwortung dem Arzt, dem Heilmittelerbringer obliegen in<br />
diesem Rahmen die eigenverantwortliche Befun<strong>der</strong>hebung, die Maßnahmenauswahl<br />
für die Therapie sowie die Durchführungs- und Haftungsverantwortung. Die deutschen<br />
Physiotherapieverbände for<strong>der</strong>n gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem Bundesgesetzgeber<br />
eine Erweiterung ihrer Kompetenzen, und zwar durch<br />
• eine Än<strong>der</strong>ung des Heilkundebegriffs bzw. den Wegfall des Arztvorbehalts einschließlich<br />
einer Abschaffung des Heilpraktikergesetzes;<br />
• einen Abbau von „Doppelstrukturen“ im Bereich <strong>der</strong> Diagnostik;<br />
• „freiere“ Vergütungsformen und eine an<strong>der</strong>e Basis <strong>der</strong> selbstständigen Leistungserbringung.<br />
Zur Begründung verweisen die Physiotherapieverbände auf Versorgungsstrukturen<br />
nach dem Modell des „First Contact Practitioner“ in den Nie<strong>der</strong>landen und in Australien<br />
– hier beschränkt auf privatversicherte Selbstzahler –, sowie auf die Ergebnisse schottischer<br />
Studien zur verbesserten Versorgung und höheren Patientenzufriedenheit bei Direktzugang.<br />
Sie fühlen sich in ihrem Drängen nach einer neuen Aufgabenverteilung, die<br />
den Direktzugang von Patienten zur Physiotherapie auch in Deutschland ermöglichen<br />
soll, ermutigt durch vereinzelte Rechtsprechung zu einer Segmentzulassung von Physiotherapeuten/Heilpraktikern<br />
seit 2007 sowie durch das Sachverständigenratsgutachten<br />
2007. Durch den Direktzugang sollen auch die Schnittstellen und die Kooperation<br />
mit dem Arzt neu geregelt werden, und es soll in Folge zu einer Aufwertung des Physiotherapeutenstatus<br />
im internationalen Vergleich kommen. Hierfür benötige <strong>der</strong> First<br />
Contact Practitioner eine „erweiterte“ Zulassung durch eine staatliche Abschlussprüfung<br />
(auch für akademisch ausgebildete Physiotherapeuten). Darüber wird eine Beschränkung<br />
<strong>der</strong> Indikationsbereiche für den Direktzugang auf den Bereich von Muskelund<br />
Skeletterkrankungen für notwendig erachtet.<br />
Die neuen Vorschriften des § 63 Abs. 3b SGB V nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz<br />
vom Mai 2008 ermöglichen Modellvorhaben, in denen Physiotherapeuten „… die<br />
Auswahl und die Dauer <strong>der</strong> physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten<br />
bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung<br />
qualifiziert sind und es sich bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbstständige Ausübung von<br />
Heilkunde handelt.“ Dies ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> erste Schritt in die<br />
405
von den Physiotherapeutenverbänden angestrebte Aufgabenerweiterung. Die Regelungen<br />
sind am 01.07.2008 in Kraft getreten. Modellversuche zwischen Krankenkassen und<br />
Leistungserbringern finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung statt. Erste<br />
Verträge unter Beteiligung des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten<br />
(IFK), des Zentralverbandes <strong>der</strong> Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) und <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Krankenkasse BIG direkt gesund liegen vor.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt den von den Physiotherapeuten und in Folge auch von<br />
an<strong>der</strong>en Heilmittelerbringern gefor<strong>der</strong>ten Direktzugang ohne ärztliche (Differenzial-)<br />
Diagnostik und Indikation ab. Direct Access unterläuft nach ihrer Auffassung die im<br />
SGB V vorgesehene Steuerungsfunktion des Arztes für nachfolgende Behandlungen<br />
bzw. kehrt sie zumindest in den von den Physiotherapeuten vorgesehenen Indikationsbereichen<br />
um. Durch die Umkehr <strong>der</strong> Reihenfolge werden unmittelbar <strong>der</strong> Arztvorbehalt<br />
für diagnostische Entscheidungen und die Indikationsstellung berührt bzw. die bisherige<br />
Differenzierung von Diagnostik durch den Arzt und Befun<strong>der</strong>hebung durch den<br />
Physiotherapeuten aufgelöst.<br />
Die Konsequenzen für die bisher bei den Ärzten liegende Budgetverantwortung sind völlig<br />
offen. Die <strong>der</strong>zeitig klare Aufgabenstellung: (Differenzial-)Diagnostik/Indikationsstellung<br />
für Heilmittel (z. B. Physiotherapie) durch den Arzt, Befun<strong>der</strong>hebung und Therapie<br />
durch den Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten) stellt keine überflüssige<br />
o<strong>der</strong> kostenträchtige Doppelstruktur dar, son<strong>der</strong>n ist eine notwendige und nur partielle<br />
Überschneidung bei<strong>der</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>, wie sie sich bei einer arbeitsteiligen Vorgehensweise<br />
am Patienten zwangsläufig ergibt. Die Übertragbarkeit z. B. schottischer Studien<br />
auf das deutsche Gesundheitswesen mit seinem hohen Ausgangsversorgungsniveau ist<br />
zu bezweifeln. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
vom 26.08.2009 zur Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten.<br />
Zwar wurde darin die Möglichkeit <strong>der</strong> Erteilung einer auf den Bereich <strong>der</strong> Physiotherapie<br />
beschränkten Heilpraktikererlaubnis bejaht, ein ausgebildeter Physiotherapeut<br />
müsse sich allerdings zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten<br />
Überprüfung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten unterziehen. Eine dem Arzt gleichgestellte<br />
Kompetenz zur selbstständigen Ausübung <strong>der</strong> Heilkunde und Erstdiagnose<br />
wurde gleichwohl ausdrücklich verneint. Physiotherapeuten könnten qua Berufsgesetz<br />
nur auf ärztliche Indikation, Anordnung und Verordnung tätig werden.<br />
Für die Zukunft ist zu überlegen, wie <strong>der</strong> zweifellos hohen professionellen Kompetenz<br />
<strong>der</strong> Heilmittelerbringer durch adäquate Kooperationsstrukturen evtl. stärker Rechnung<br />
getragen werden kann, z. B. um eine raschere Versorgung mit Anschlussheilbehandlungen<br />
zu ermöglichen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird den Dialog sowohl mit den Physiotherapieverbänden<br />
als auch mit den ärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden<br />
fortführen.<br />
10.3.6 Operationstechnische Assistenz<br />
Der Bundesrat möchte die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich<br />
regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. In einem am 12.02.<strong>2010</strong> beschlossenen<br />
Gesetzentwurf verweist er auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in<br />
den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.<br />
406
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkte bereits in 2008 in einer Expertengruppe beim Ministerium<br />
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung<br />
einer Bundesratsinitiative für die gesetzliche Regelung einer Ausbildung zur operationstechnischen<br />
Assistenz (OTA) als Gesundheitsberuf nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19<br />
Grundgesetz mit, <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des<br />
Verbandes <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen und des OTA-Schulträgerverbandes angehörten.<br />
Zwar hält die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Überführung dieser Ausbildung in die duale Ausbildungsform<br />
nach Berufsbildungsgesetz für wünschenswert und sinnvoll, so wie dies<br />
<strong>der</strong>zeit auf Landesebene in Schleswig-Holstein geregelt ist. Die duale Ausbildung ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
im berufsschulischen Bereich qualitativ hochstehend, bietet die gewünschten<br />
Arbeitsmarktchancen für die Jugendlichen und ist vor allem unter Finanzierungsaspekten<br />
(Finanzierung außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung) angesichts neuer<br />
Entgeltformen im Krankenhaus die bessere Lösung.<br />
Allerdings boten die politischen Mehrheitsverhältnisse <strong>der</strong> letzten Legislaturperiode<br />
keine Chancen für eine Realisierung dieser Option. Darüber hinaus wurden ausschließlich<br />
positive Erfahrungen mit <strong>der</strong> bisherigen Ausbildung zum OTA nach DKG-Richtlinie<br />
gemacht, insbeson<strong>der</strong>e wegen des hohen Bildungsstandards <strong>der</strong> Bewerber. Deshalb formulierte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> folgende Konditionen, denen in <strong>der</strong> Entwurfsfassung<br />
Rechnung getragen wurde:<br />
• Saubere Schnittstellenlösung zum Arzt in Bezug auf delegierbare Leistungen; <strong>der</strong> bisherige<br />
Aufgabenbereich des OTA nach DKG-Richtlinie ist beizubehalten.<br />
• Die Finanzierungsfrage darf nicht zulasten <strong>der</strong> Ärzteschaft gelöst werden (etwa durch<br />
Beeinträchtigung <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung, Reduzierung von Stellen o<strong>der</strong> Gehältern);<br />
im Zweifelsfalle ist die Erhöhung des Budgets zu for<strong>der</strong>n.<br />
• Die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung (schulische/praktische Rahmenbedingungen) muss gesichert<br />
sein.<br />
• Die Beschäftigung von OTAs darf nicht zur Absenkung des Facharztstandards führen.<br />
Der Bundesrat hatte in seiner 856. Sitzung am 06.03.2009 beschlossen, auf <strong>der</strong> Basis dieses<br />
Entwurfs einen Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 (1) Grundgesetz beim Deutschen<br />
Bundestag einzubringen. In ihrer Stellungnahme vom 05.06.2009 wies die Bundesregierung<br />
darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode<br />
abgeschlossen werden könne. Zudem sei grundsätzlich die Frage <strong>der</strong> Einsatzbreite<br />
von OTAs und <strong>der</strong> Stellenwert des Berufs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> nichtärztlichen Heilberufe zu ventilieren. Das Thema ist neuerdings<br />
auch Gegenstand <strong>der</strong> Beratungen des Beirates „Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe“<br />
beim Bundesministerium für Gesundheit (siehe Kapitel 10.3.3, S. 404).<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> weist auch Bestrebungen zurück, durch Fortbildungskonzepte<br />
wie den Chirurgischen Operationsassistenten (COA) systematisch in den heilkundlichen<br />
Bereich überzugreifen. Sie for<strong>der</strong>t demgegenüber anstelle einer kurzfristigen<br />
Kompensation von Chirurgenstellen aus betriebswirtschaftlich-ökonomischen Interessen<br />
heraus eine langfristig ausgerichtete, nachhaltige För<strong>der</strong>ung des ärztlichen Nachwuchses<br />
und dessen Weiterbildungsmöglichkeiten.<br />
407
10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals<br />
Im Jahre 1968 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) als tariffähige Arbeitgebervereinigung<br />
gebildet. Seit dem 01.04.1969 wurden 34 Gehaltstarifverträge, 13 Manteltarifverträge<br />
und zwei Tarifverträge zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung mit<br />
dem Verband medizinischer Fachberufe und teilweise weiteren Gewerkschaften abgeschlossen.<br />
Die Geschäftsstelle wurde wegen <strong>der</strong> überregionalen Bedeutung und <strong>der</strong> ordnungspolitischen<br />
Funktion bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt.<br />
Seit dem Jahr 2007 ist die Vorsitzende <strong>der</strong> AAA Dr. Cornelia Goesmann, Hannover; die<br />
Stellvertreter sind Dr. Gunter Hauptmann, Saarbrücken, und Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 09.12.<strong>2010</strong> fand gemeinsam mit dem Tarifbeirat<br />
statt und diente <strong>der</strong> intensiven Vorbereitung <strong>der</strong> Tarifverhandlungen am selben Tag.<br />
Im Zentrum standen die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom Oktober<br />
<strong>2010</strong> und die Bestimmungen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) <strong>2010</strong> zur<br />
ärztlichen Vergütung. Lei<strong>der</strong> wurden nach den für die meisten KV-Bereiche positiven<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Honorarrreform 2009 durch den Gesetzgeber erneut restriktive Budgetsteigerungen<br />
festgesetzt. Damit kann die in 2009 begonnene Entwicklung, die rund<br />
390.000 MFA an <strong>der</strong> Leistungserbringung in den Praxen stärker partizipieren zu lassen<br />
(Steigerung <strong>der</strong> Gehälter um 5 Prozent gemäß Tarifvertrag vom Mai 2009), zunächst<br />
nicht fortgesetzt werden, was angesichts ihrer notwendigen stärkeren Einbeziehung in<br />
die Aufgaben <strong>der</strong> ambulanten Versorgung umso bedauerlicher ist. Das Ergebnis <strong>der</strong> Tarifverhandlungen<br />
stand zum Redaktionsschluss wegen <strong>der</strong> Vertagung auf Anfang 2011<br />
noch nicht fest.<br />
Auf <strong>der</strong> Versorgungsebene vollzieht sich eine deutlich wahrnehmbare Entwicklung hin<br />
zu einer Aufwertung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten im ambulanten therapeutischen<br />
Team, die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorangetrieben wird. Die neue Ausbildungsverordnung<br />
von 2006, die mittlerweile breite und aktuelle Palette anspruchsvoller<br />
Fortbildungscurricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und die neue 420-Stunden-Aufstiegsfortbildung<br />
zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung sind Ausdruck einer<br />
gestiegenen Qualifikation und einer zunehmend wichtigen Funktion <strong>der</strong> MFA im Versorgungsgeschehen.<br />
Die Delegationsvereinbarung nach § 87 Abs. 2b SGB V („Praxisassistentin“)<br />
vom April 2009 (siehe Kapitel 10.2.5) ist ein weiteres Beispiel hierfür. Diese<br />
Entwicklung muss sich nach Auffassung <strong>der</strong> Arbeitgeber künftig in einer Vergütung nie<strong>der</strong>schlagen,<br />
die <strong>der</strong>jenigen vergleichbarer Berufe entspricht, auch wenn sich die optimistischen<br />
Erwartungen an die Honorarreform 2009 – zumindest in einigen Regionen<br />
und Facharztgruppen – nicht generell erfüllt haben und durch das GKV-FinG <strong>2010</strong> deutlich<br />
gebremst wurden. Lei<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Gesetzgeber an<strong>der</strong>s als im stationären Bereich<br />
keine Möglichkeit vorgesehen, tarifvertragliche Gehaltssteigerungen zumindest teilweise<br />
durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu refinanzieren. Trotz intensiver<br />
Bemühungen gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung war es auch<br />
2007 nicht gelungen, in den Verhandlungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />
(EBM) sowie im Erweiterten Bewertungsausschuss Krankenkassen und Bundesministerium<br />
für Gesundheit dazu zu bewegen, die Personalkostenkomponente bei einer<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Gesamtvergütung zusätzlich angemessen zu berücksichtigen. An<strong>der</strong>erseits<br />
sollte nach Auffassung <strong>der</strong> ärztlichen Arbeitgeber verhin<strong>der</strong>t werden, dass <strong>der</strong> am-<br />
408
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
bulante medizinische Bereich in den Sog <strong>der</strong> Mindestlohndebatte gerät. Die Zahlung<br />
von angemessenen Tariflöhnen verhin<strong>der</strong>t eine Diskussion über die Abschaffung autonomer<br />
Tarifvertragsparteien und damit die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz.<br />
Der Deutsche Gewerkschaftsbund führte die Diskussion mit <strong>der</strong> Begründung, dass<br />
die Einführung eines Mindestlohns eine größere Verbindlichkeit habe als <strong>der</strong> Abschluss<br />
zu niedriger Tariflöhne durch nicht durchsetzungsfähige Tarifvertragsparteien.<br />
Als Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 40 Jahren mit dem Anspruch<br />
gegründet worden, den Mindeststandard festzulegen und eine normierende<br />
Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese Funktion hat sie rückblickend gesehen<br />
mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie diese regulative Funktion immer noch erfüllt, zeigt<br />
nicht nur die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen Altersvorsorge seit dem Jahr 2002, son<strong>der</strong>n<br />
auch <strong>der</strong> noch heute beachtliche Anteil tarifbasierter Arbeitsverhältnisse sowie die weitestgehende<br />
Orientierung an den manteltariflichen Rahmenbedingungen in den Arbeitsverträgen,<br />
obwohl die Tarifwerke nicht allgemeinverbindlich sind. Auch unter den<br />
immer schwierigeren wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen<br />
<strong>der</strong> letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Vorstellungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite<br />
immer noch konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung von Tarifverträgen<br />
auf den Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen Wettbewerb<br />
um Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse <strong>der</strong> Regionalisierung in an<strong>der</strong>en<br />
freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden dort eher als<br />
nachteilig empfunden. (Weitere Informationen unter www.bundesaerztekammer.de ><br />
Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Tarife.)<br />
10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
(GesundheitsRente)<br />
Nach Vorberatungen <strong>der</strong> Tarifpartner seit 2000 wurden im Januar 2002 die Eckwerte eines<br />
Entgeltumwandlungsvertrages auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> seit 2001 geltenden gesetzlichen<br />
Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung)<br />
festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen Altersversorgungseinrichtung für<br />
Praxispersonal in Form einer Pensionskasse beschlossen, um den Arztpraxen/ambulanten<br />
Versorgungseinrichtungen in Deutschland eine orientierende Entscheidungshilfe<br />
für die Durchführung <strong>der</strong> Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten und einen Beitrag<br />
zur Zukunftssicherung im Alter durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung<br />
zu leisten.<br />
Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“<br />
vom 23.01.2002 nebst Ergänzungen war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse<br />
formalrechtlich <strong>der</strong> Weg für die betriebliche Altersversorgung ab dem 01.01.2002 frei.<br />
Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzte die Vorgaben und För<strong>der</strong>möglichkeiten des<br />
Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben genügte<br />
als auch den Bedingungen in den ärztlichen Praxen und den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />
MFA Rechnung trug. Die Modalitäten sollten gewährleisten, dass mit einem Minimum<br />
an Zeit und organisatorischem und finanziellem Aufwand für den Arzt ein Maximum an<br />
För<strong>der</strong>- und Versorgungsleistungen für die Mitarbeiter erreicht wird. War die Altersver-<br />
409
sorgung anfangs noch rein arbeitnehmerfinanziert – die Beiträge sollten z. B. aus den<br />
vermögenswirksamen Leistungen gespeist werden –, wurde mit dem Tarifvertrag zur betrieblichen<br />
Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom 22.11.2007, <strong>der</strong> am<br />
01.04.2008 in Kraft trat, erstmalig eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung eingeführt.<br />
Auf die neue tarifvertragliche Leistung eines monatlichen Arbeitgeberbeitrags in Höhe<br />
von 20 bzw. 10 Euro haben alle Medizinische Fachangestellten/Arzthelferinnen mit einem<br />
tariforientierten Arbeitsvertrag Anspruch. Dabei haben sie die Wahl zwischen zwei<br />
Formen: Sie können zusätzlich zu einem VL-Vertrag einen Altersvorsorgevertrag abschließen<br />
o<strong>der</strong> den Arbeitgeberbeitrag mit den VL-Leistungen in einen Vertrag zusammenführen:<br />
Sollten sie sich für Letzteres entscheiden, dann erhalten die Arbeitnehmerinnen<br />
einen weiteren Zuschuss von sechs bzw. drei Euro. Diese Variante ist durch den<br />
zusätzlichen Anreiz und die sich weiterhin ergebenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
und steuerlichen Vorteile deutlich attraktiver. Die Einbeziehung von Auszubildenden bereits<br />
nach <strong>der</strong> Probezeit erfolgte aus sozialpolitischen Gründen: Ein frühzeitiger Beginn<br />
ist gerade bei <strong>der</strong> Altersvorsorge wichtig, da nur bei langen Vertragslaufzeiten auch mit<br />
kleinen Sparraten aufgrund des Zinseszinseffektes eine nennenswerte zusätzliche Altersversorgung<br />
aufgebaut werden kann.<br />
Ab dem 01.01.2015 sind nur noch Verträge zur betrieblichen Altersversorgung möglich.<br />
Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu diesem Zeitpunkt als tarifvertragliche<br />
Leistung abgeschafft (Ausnahme: auslaufende VL-Verträge, die ggf. bis Ende 2014 zulässigerweise<br />
noch abgeschlossen wurden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Altersvorsorge<br />
zur Abwendung von Altersarmut flächendeckend in den Arztpraxen implementiert<br />
wird und dass langfristige Vorsorge einen höheren Stellenwert erhält als kurzfristig<br />
orientierter Konsum.<br />
Der Tarifvertrag sieht als Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor. Diese Entscheidung<br />
wurde 2002 unter den Tarifvertragsparteien nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten für den Arbeitgeber (Wegfall <strong>der</strong> Insolvenzsicherung<br />
und Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und <strong>der</strong> (steuerlichen) Vorteile und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
für die Medizinischen Fachangestellten, einvernehmlich getroffen.<br />
Gleichzeitig wurde die Schaffung einer eigenständigen Versorgungseinrichtung für Praxispersonal<br />
beschlossen. Diese bietet im Sinne einer Gruppenversicherung alle wünschenswerten<br />
Vorteile hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik, Beratung und<br />
Ablaufleistung. Mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde auf <strong>der</strong><br />
Basis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober 2002<br />
<strong>der</strong> Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt; die Entscheidung fiel – gemeinsam<br />
und einvernehmlich mit dem Arzthelferinnenverband und <strong>der</strong> Zahnärzteschaft (Arbeitsgemeinschaft<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Zahnarzthelferinnen) –<br />
zugunsten <strong>der</strong> Deutschen Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit <strong>der</strong> Deutschen Apotheker-<br />
und Ärztebank, Düsseldorf, aus. Die Vorstände von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben dies am 27.09.2002 zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 wurde <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb<br />
unverzüglich aufgenommen. Die Deutsche Ärzteversicherung (mit ihrem speziell<br />
gegründeten Risikoträger Pro bAV) bot zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer<br />
fondsgebundenen Rentenversicherung an, optional ergänzbar um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.<br />
Im Sommer 2003 kam als alternative Möglichkeit ein klassi-<br />
410
Fachberufe im Gesundheitswesen Kapitel 10<br />
scher Rententarif mit Garantiezins hinzu. Die Gründungsmitglie<strong>der</strong> begleiteten die Implementierung<br />
intensiv in Form eines Lenkungsausschusses und seit Oktober 2003 im<br />
Rahmen eines Beirates, in den durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> AAA am<br />
06.05.2009 für die Ärzteschaft San.-Rat Peter Sauermann, Hamburg, Dr. Klaus Uffelmann,<br />
Gemünden, und Dipl.-Volksw. Franz Stobrawa, Bonn, für weitere drei Jahre wie<strong>der</strong><br />
berufen wurden. Seit <strong>der</strong> Zahlung eines Arbeitgeberbeitrages erhöhte sich die Vertragszahl<br />
auf 21.264. Dies zeigt, dass die GesundheitsRente ein guter und attraktiver<br />
Weg ist, die sozialpolitische Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft für ihre Mitarbeiter in den<br />
Arztpraxen darzustellen sowie die motivierten Angestellten zu binden. Angesichts des<br />
rasch wachsenden Beitrags- und Anlagevolumens wurde im Beirat Pensionskasse in den<br />
Sitzungen am 21.01. und 04.10.<strong>2010</strong> über die Anpassung <strong>der</strong> Tarife sowie über die weitere<br />
Optimierung von Kommunikations- und Werbestrategien beraten. Das Modell „GesundheitsRente“<br />
steht auch an<strong>der</strong>en Berufsgruppen und Institutionen/Arbeitgebern im<br />
Gesundheitsbereich offen. (Weitere Informationen unter www.bundesaerztekammer.de<br />
> Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Tarife.)<br />
411
11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
11.1 Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit ist die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
als Spitzenorganisation <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft bevorzugter Ansprechpartner<br />
<strong>der</strong> Medien bei berufs- und gesundheitspolitischen Themen. Zudem ist sie bei wichtigen<br />
medizinischen und vor allem medizinisch-ethischen Fragen die Stimme <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
Die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Meinungsbildner in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik<br />
und als Kompetenzzentrum in medizinischen und medizinisch-ethischen Fragen lässt<br />
sich auch an <strong>der</strong> Jahr für Jahr steigenden Zahl von Anfragen <strong>der</strong> Publikumsmedien –<br />
seien es Interviewanfragen, medizinische Auskünfte o<strong>der</strong> die Bitte um eine aktuelle Stellungnahme<br />
– ablesen.<br />
Ebenso wie die Zahl <strong>der</strong> Anfragen ständig steigt, erweitert sich auch die Themenpalette,<br />
mit denen die verfasste Ärzteschaft konfrontiert wird. Die Gründe für diese Entwicklung<br />
sind vielfältig. Neben dem gestiegenen Interesse <strong>der</strong> Medien an gesundheitspolitischen<br />
Themen sind es vor allem die Fortschritte in Diagnostik und Therapie, die einen großen<br />
Informations- und Diskussionsbedarf erzeugen.<br />
Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft verfügt über ein vielfältiges Repertoire, um<br />
die gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen <strong>der</strong> Ärzteschaft in den Medien darzustellen<br />
und zu positionieren. Neben Interviews, Hintergrund- und Redaktionsgesprächen,<br />
eigenen Artikeln, Pressekonferenzen, Presseseminaren und Symposien sind dies<br />
auch Pressemitteilungen sowie eigene Informationsdienste.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn medizinische o<strong>der</strong> gesundheitspolitische Themen die Schlagzeilen<br />
beherrschen, ist die Pressestelle zentrale Anlaufstelle auch für Anfragen aus <strong>der</strong><br />
Bevölkerung.<br />
Pressearbeit zum 113. Deutschen Ärztetag<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag vom 11. bis 14. Mai <strong>2010</strong> in Dresden war ein Topereignis sowohl<br />
in den Print- als auch in den elektronischen Medien. Bereits die Eröffnungsveranstaltung<br />
in <strong>der</strong> Dresdner Semperoper war ein mit Spannung erwartetes Ereignis. Weil<br />
sich mehr als die erwarteten 1.200 Gäste angekündigt hatten, wurde die Eröffnung des<br />
Ärztetages live in den Chorprobensaal <strong>der</strong> Semperoper übertragen. Das große mediale<br />
Interesse lag nicht zuletzt auch am Auftritt von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp<br />
Rösler (FDP), <strong>der</strong> zum ersten Mal auf einem Deutschen Ärztetag ein Grußwort hielt.<br />
Seine Rede wurde auch deshalb mit Spannung erwartet, weil <strong>der</strong> Ärztetag inmitten des<br />
Streits <strong>der</strong> Koalitionspartner um die Gesundheitsreform fiel. So warb Rösler denn auch<br />
für die von ihm favorisierte Gesundheitsprämie. Nur ein solches System mit steuerfinanziertem<br />
Sozialausgleich sei in <strong>der</strong> Lage, den Ausgleich zwischen arm und reich herzustellen,<br />
sagte er zur Ärztetagseröffnung. Mehr Geld könne er nicht versprechen, aber<br />
ein „gerechteres System“, bei dem am Ende „das Geld auch dort ankommt, wo es gebraucht<br />
wird“. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />
for<strong>der</strong>te, die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen endlich so zu gestalten, dass<br />
413
je<strong>der</strong> Patient am Ende eine gute Medizin bekomme. „Es muss wie<strong>der</strong> um den Menschen<br />
gehen und nicht um Macht, es muss wie<strong>der</strong> um Patienten gehen und nicht um Politik.“<br />
Hoppe begrüßte die öffentliche Diskussion um den Ärztemangel: „Nun, da die Probleme<br />
nicht mehr verschwiegen und auch nicht mehr bemäntelt werden können, jetzt,<br />
wo <strong>der</strong> Ärztemangel in vielerlei Regionen offensichtlich geworden ist, gibt es endlich<br />
einen Wettbewerb um Ideen.“<br />
„Allein die Tatsache, dass <strong>der</strong> Minister gekommen ist, obwohl zeitgleich im zwei Autostunden<br />
entfernten Berlin das Bundeskabinett in einer Son<strong>der</strong>sitzung mal eben bis zu<br />
123 Milliarden Euro Hilfen für den Euro bereitstellt, zeigt den politischen Stellenwert<br />
des Ärztetages. Er ist mehr als nur das höchste Selbstverwaltungsgremium <strong>der</strong> zuletzt<br />
421.686 aktiven und pensionierten Mediziner, er ist politische Schaubühne und gesundheitspolitischer<br />
Multiplikator“, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am<br />
Tag nach <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung.<br />
Der Ärztetag im Spiegel <strong>der</strong> Medien<br />
Der Fernsehsen<strong>der</strong> Phoenix übertrug die knapp dreistündige Eröffnungsveranstaltung<br />
zeitversetzt. Kamerateams öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsen<strong>der</strong> sowie Hörfunkjournalisten<br />
verschiedener Rundfunksen<strong>der</strong> berichteten über den Auftakt des Ärztetages.<br />
Bereits im „Morgenmagazin“ und im „Mittagsmagazin“ von ARD und ZDF war<br />
<strong>der</strong> Ärztetag ein Thema. Die ARD sendete die ersten Bil<strong>der</strong> vom Festakt in <strong>der</strong> „Tagesschau“<br />
um 12.00 Uhr. „Je<strong>der</strong> 5. deutsche Arzt ist über 60. Darauf hat Kammerpräsident<br />
Hoppe auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden hingewiesen. Vor allem auf dem Land<br />
wird die medizinische Versorgung den Delegierten zufolge immer schwieriger“, kündigte<br />
die Sprecherin den Tagesschau-Beitrag an. „Der Ärztemangel – ein wichtiges<br />
Thema auf dem Deutschen Ärztetag in Dresden. 250 Delegierte diskutieren, wie die Patienten<br />
dauerhaft gut versorgt werden können. Für Ärztepräsident Hoppe müssen Patienten<br />
auch in Zeiten knapper Kassen im Mittelpunkt stehen. Hier in Dresden geht es<br />
aber nicht nur um fehlende Ärzte auf dem Land, son<strong>der</strong>n auch um Patientenrechte und<br />
Bürokratieabbau“, hieß es in dem Beitrag. Ausführlichere Berichte über die Eröffnung<br />
des Ärztetages folgten in den Tagesschau-Ausgaben bis 20.00 Uhr sowie in den „Tagesthemen“<br />
und im „nachtmagazin“. Auch das ZDF informierte in den Nachrichtensendungen<br />
„heute“ und „heute journal“ über den Ärztetag. Private Fernsehsen<strong>der</strong> wie RTL,<br />
n-tv und N24 berichteten ebenfalls in ihren Nachrichtensendungen. Weitere Beiträge<br />
und Interviews liefen im Fernsehprogramm des MDR („MDR Aktuell“). Insgesamt wurden<br />
zum Ärztetag mehr als 400 Meldungen in <strong>der</strong> bundesweiten TV- und Hörfunkberichterstattung<br />
registriert.<br />
Vor Ort berichteten mehr als 140 akkreditierte Journalisten in einer Vielzahl von Beiträgen<br />
für Tages- und Fachzeitungen, Hörfunk- und Fernsehsendungen sowie Veröffentlichungen<br />
im Internet ausführlich über die Themen des Deutschen Ärztetages. Im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Berichterstattung standen <strong>der</strong> zunehmende Ärztemangel auf dem Land und<br />
die Sparzwänge im Gesundheitswesen. „Die Politik sollte zumindest zur Kenntnis nehmen,<br />
dass Gesundheitsleistungen schon jetzt heimlich rationiert werden“, sagte Ärztepräsident<br />
Hoppe <strong>der</strong> Sächsischen Zeitung in einem gemeinsamen Interview mit Bundesgesundheitsminister<br />
Rösler (12.05.<strong>2010</strong>).<br />
Vor allem die Radioberichterstattung gestaltete sich umfangreich. „Notruf vom Land –<br />
Ärztemangel in Hessen.“ So kündigte <strong>der</strong> Hessische Rundfunk (hr info, 14.05.<strong>2010</strong>)<br />
414
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
einen Bericht vom Ärztetag an. „Wie ein Traumjob zur Schin<strong>der</strong>ei wurde“, war <strong>der</strong> Titel<br />
eines von mehreren Beiträgen im Programm des Südwestrundfunks (SWR). Unter dem<br />
Titel „Diagnose für den Doktor“ nahm Deutschlandradio Wissen (12.05.<strong>2010</strong>) den Beruf<br />
des Arztes genauer unter die Lupe.<br />
Die Repräsentanten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> waren bei <strong>der</strong> Eröffnung und während des<br />
Ärztetages gefragte Gesprächspartner <strong>der</strong> elektronischen Medien: BÄK-Vize Dr. Frank<br />
Ulrich Montgomery zum Ärztemangel im Interview für die ARD-Tagesschau (11.05.<strong>2010</strong>),<br />
Dr. Günther Jonitz für das Tagesgespräch auf WDR 5 (12.05.<strong>2010</strong>) zur Debatte um Priorisierung<br />
und Dr. Franz-Joseph Bartmann zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung und zur Telemedizin<br />
in <strong>der</strong> ARD-Tagesschau (13.05.<strong>2010</strong>).<br />
Vorab-Informationen für Journalisten<br />
Knapp eine Woche vor Beginn des Ärztetages hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> Vertreter<br />
<strong>der</strong> Fachpresse, <strong>der</strong> Tagespresse und <strong>der</strong> Nachrichtenagenturen in einer Vorab-Pressekonferenz<br />
ausführlich über die Schwerpunktthemen des Ärztetages informiert. In Interviews<br />
mit verschiedenen Tageszeitungen machte BÄK-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich<br />
Hoppe im Vorfeld des Ärztetages auf den akuten Ärztemangel und die strukturelle Unterfinanzierung<br />
<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. „Wir for<strong>der</strong>n<br />
nicht mehr Geld für die Ärzte, wir for<strong>der</strong>n eine ausreichende Finanzierung <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung“, erklärte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident in einem<br />
Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (08.05.<strong>2010</strong>). „Wenn die nicht kommt, haben<br />
wir ein großes Problem.“ Denn schon jetzt bestehe eine ärztliche Unterversorgung und<br />
ein Notstand in <strong>der</strong> Pflege. „Wir haben eine leistungsfähige Medizin mit mo<strong>der</strong>nen Arzneimitteln<br />
und mo<strong>der</strong>ner Medizintechnik. Wir haben auch die Methoden für präzise<br />
Diagnosen und Behandlungsstrategien – aber wir haben nicht mehr das notwendige<br />
Geld, allen Patienten diese Möglichkeiten <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Medizin zuteilwerden zu lassen“,<br />
sagte Hoppe im Gespräch mit dem Mannheimer Morgen (10.05.<strong>2010</strong>).<br />
Hintergrundinformationen zum Deutschen Ärztetag im BÄK GROUND<br />
Für Journalisten wurden auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> speziell aufbereitete Hintergrundinformationen<br />
in Form des Informationsdienstes BÄK GROUND erstellt. Die insgesamt<br />
fünf Ausgaben zu den Schwerpunktthemen „Versorgungsforschung“, „Evaluation <strong>der</strong><br />
Weiterbildung“, „Patientenrechte“, „§ 95 und § 116b SGB V“ sowie „Telematik und Telemedizin“<br />
konnten unmittelbar vor Beginn des Ärztetages auf den Internetseiten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen und für die Vorbereitung auf den Ärztetag genutzt werden.<br />
Die im Plenum diskutierten Tagesordnungspunkte wurden für die Journalisten bei den<br />
Pressekonferenzen während des Ärztetages mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vor- bzw. nachbereitet. Die Beschlüsse des Ärzteparlaments wurden in insgesamt 12<br />
Pressemitteilungen während des Ärztetages zeitnah aufbereitet und den Journalisten sowohl<br />
elektronisch als auch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt.<br />
Videoclips vom Deutschen Ärztetag<br />
Im Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> konnten wie im vergangenen Jahr auch<br />
vier eigens produzierte Videobeiträge zum Ärztetag abgerufen werden. Davon machte<br />
eine große Zahl von Benutzern regen Gebrauch. Eine beauftragte Agentur produzierte<br />
415
in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Pressestelle einen zusammenfassenden Clip <strong>der</strong> Grundsatzreden<br />
des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Bundesgesundheitsministers<br />
zur Eröffnung des Ärztetages in <strong>der</strong> Semperoper. Neben dem Beitrag mit Impressionen<br />
vom Ärztetag gab es jeweils ein Video <strong>der</strong> Arbeitssitzungen zum Thema Gesundheitspolitik<br />
sowie zum Thema Patientenrechte. Die Clips wurden noch während des<br />
Ärztetages auf die Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gestellt und erreichten sofort<br />
hohe Abrufzahlen. Ein fünfter Videoclip wurde nach dem Ärztetag produziert. Darin<br />
zeigte sich Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer, als<br />
Gastgeber sehr zufrieden. Seine Erfolgsbilanz: Mehr als 1.200 Gäste bei <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung<br />
in <strong>der</strong> Semperoper, 80 ausländische Gäste aus 27 Län<strong>der</strong>n und über 140<br />
Journalisten, die vor Ort über das Geschehen berichteten. Aber nicht nur aufgrund <strong>der</strong><br />
Teilnehmerzahlen sei Dresden ein Ärztetag <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art gewesen, betonte<br />
Schulze. „Diesmal war <strong>der</strong> ärztliche Kollege Dr. Rösler als Gesundheitsminister präsent<br />
und es war eine deutliche Aufbruchstimmung da, weg von diesem Topdown-Regieren<br />
hin zu einem dialogischen Ton zwischen Ärzteschaft und Politik. Insofern war das ein<br />
deutlicher Stimmungswandel“, sagte Schulze rückblickend. Zu den wichtigsten Themen<br />
<strong>der</strong> viertägigen Beratungen in Dresden gehörten nach den Worten Schulzes die diskutierten<br />
Maßnahmen gegen den Ärztemangel sowie die Debatte um die Patientenrechte.<br />
Die gesundheitspolitischen und medizin-ethischen Top-Themen <strong>2010</strong><br />
Die Gesundheitspolitik rückt seit Jahren immer stärker in den Fokus <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit<br />
und ist längst nicht mehr nur für Experten aus Politik, Selbstverwaltung und<br />
Wissenschaft von Interesse. Diese Entwicklung spiegelt sich auch darin wi<strong>der</strong>, dass mittlerweile<br />
die Mehrheit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Pressestelle eingehenden Anfragen nicht von Fachmedien,<br />
son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Publikumspresse kommt. Im Jahr <strong>2010</strong> war die Berichterstattung<br />
in den Medien ganz beson<strong>der</strong>s von gesundheitspolitischen Themen geprägt. Entsprechend<br />
oft war die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Spitzenorganisation <strong>der</strong> Ärzteschaft ein gefragter<br />
Ansprechpartner <strong>der</strong> Medien, sowohl für Hintergrundinformationen im Zuge<br />
von Recherchen als auch für Statements und Interviews.<br />
Dauerbrenner Ärztemangel<br />
Die Palette <strong>der</strong> gesundheitspolitischen und medizinisch-ethischen Themen <strong>2010</strong> ist<br />
lang. Neben <strong>der</strong> Debatte über ein neues Finanzierungssystem für die GKV, die fast das<br />
gesamte Jahr breiten Raum in <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Medien einnahm, bestimmte<br />
eine Reihe weiterer Themen die Schlagzeilen. Insbeson<strong>der</strong>e beim „Dauerbrenner“ Ärztemangel,<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte im Kontext <strong>der</strong> von Rösler gefor<strong>der</strong>ten neuen<br />
Zulassungsregeln für das Medizinstudium diskutiert wurde, war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
häufig Ansprechpartner für die Medien. Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
informierte über die <strong>der</strong>zeit geltenden Zulassungsbestimmungen, vermittelte Statements<br />
zum Thema und platzierte Interviews in <strong>der</strong> Tagespresse. So for<strong>der</strong>te BÄK-Präsident<br />
Hoppe in <strong>der</strong> Neuen Osnabrücker Zeitung (27.02.<strong>2010</strong>), neben dem Numerus clausus<br />
stärker an<strong>der</strong>e Entscheidungskriterien bei <strong>der</strong> Zulassung zum Medizinstudium zu<br />
gewichten. „Ob jemand für den Arztberuf geeignet ist, lässt sich nicht allein aus dem<br />
Schulzeugnis ablesen. Die persönliche Leistungsbereitschaft sei ebenso wichtig wie die<br />
Begeisterung für den Beruf des Arztes. Viele junge Menschen mit weniger guten Schulnoten<br />
verstünden den Arztberuf als Berufung. Bei ihnen spiele Idealismus eine größere<br />
416
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
Rolle als bei manchem Einserkandidaten“, begründete Hoppe seine Haltung. Gegenüber<br />
<strong>der</strong> Tageszeitung „Die Welt“ (06.04.<strong>2010</strong>) fügte er hinzu, bei <strong>der</strong> Zulassung zum<br />
Medizinstudium müssten neben dem Numerus clausus auch weitere Kriterien wie ein<br />
Engagement als Pfleger o<strong>der</strong> Sanitäter berücksichtigt werden. In <strong>der</strong> FAZ (06.04.<strong>2010</strong>)<br />
thematisierte Hoppe die von Rösler ins Gespräch gebrachte sogenannte Landarztquote<br />
für das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium: „Röslers Idee, einen Teil <strong>der</strong> Studienplätze<br />
für diejenigen zu reservieren, die später aufs Land gingen, ist in Ordnung.<br />
Aber die Entscheidung für eine Landarzttätigkeit kann ein junger Mensch nicht schon<br />
vor Beginn seines Medizinstudiums treffen. Die Entscheidung kann erst im klinischen<br />
Studium fallen.“<br />
Trotz Kritik an einzelnen Vorschlägen begrüßte die Ärzteschaft, dass <strong>der</strong> Bundesgesundheitsminister<br />
das Thema Ärztemangel auf die politische Agenda gesetzt hat. In einem<br />
Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (07.05.<strong>2010</strong>) sagte Hoppe: „Es ist gut, dass er<br />
das Problem jetzt angeht, weil wir schon in vielen Regionen Ärztemangel haben. Wenn<br />
nichts passiert, hätten wir in zehn Jahren einen Ärztemangel, <strong>der</strong> nicht mehr reparabel<br />
wäre.“ BÄK-Vize Montgomery plädierte für eine bessere Verteilung <strong>der</strong> Ärzte, wofür Anreize<br />
nötig seien. „In den Städten ballen sich die Ärzte, auf dem flachen Land ist die Infrastruktur<br />
nicht so, dass Ärzte dort gerne arbeiten, und dieses Verteilungsproblem<br />
muss man lösen“, sagte er im Deutschlandfunk (07.04.<strong>2010</strong>). Man müsse an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong><br />
als Vorbild nehmen. In Schweden würde auch <strong>der</strong> Ehepartner eines Arztes eine Stelle in<br />
<strong>der</strong>selben Kommune erhalten.<br />
Weiteren Auftrieb bekam das Thema Ärztemangel im Herbst <strong>2010</strong>, nachdem Minister<br />
Rösler angekündigt hatte, bereits 2011 ein umfangreiches Versorgungsgesetz umsetzen<br />
zu wollen. Demnach will die Koalition dem Ärztemangel mit einer Kombination aus Anreizen<br />
für Nie<strong>der</strong>lassungen in strukturschwachen Gebieten und einer neuen sektorenübergreifend<br />
und kleinräumig ausgestalteten Versorgungsplanung entgegentreten. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> begrüßte die Ankündigung. Eine Neugestaltung <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />
sei längst überfällig. „Ein solches Versorgungsgesetz darf sich aber nicht allein in<br />
<strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Bedarfsplanung erschöpfen, son<strong>der</strong>n muss den Durchbruch für eine<br />
bessere Patientenversorgung bringen. Wenn wir für alle Patienten einen verlässlichen<br />
und chancengleichen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf dem medizinisch<br />
angemessenen Niveau erhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen<br />
für die Beschäftigten im Gesundheitswesen wie<strong>der</strong> stimmen. Für uns Ärzte<br />
heißt das: mehr Stellen in den Kliniken, Abbau von Überstunden und Bürokratie und<br />
endlich auch mehr Angebote für die Kin<strong>der</strong>betreuung in den Krankenhäusern“, so<br />
Hoppe in einer Pressemitteilung (12.11.<strong>2010</strong>).<br />
Röslers Ringen um Reformen<br />
Vertreter <strong>der</strong> Koalition bezeichneten das für 2011 geplante Versorgungsgesetz als Kür,<br />
nachdem man <strong>2010</strong> mit den Arzneimittelsparpaketen und <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Kassenfinanzierung<br />
die Pflicht absolviert hatte. In <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte konnte man jedoch<br />
den Eindruck gewinnen, Union und FDP könnten an dieser Pflicht scheitern. Monatelang<br />
stritten sich die Koalitionspartner darüber, ob mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform ein Prämiensystem<br />
für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt werden sollte, wie es<br />
die FDP gefor<strong>der</strong>t hatte, o<strong>der</strong> ob man bei <strong>der</strong> Beitragsfinanzierung bleiben sollte, wie es<br />
die CSU präferiert hatte. Nachdem CSU-Chef Horst Seehofer im Frühjahr einen Kom-<br />
417
promissvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums nach einem persönlichen Gespräch<br />
mit Rösler öffentlich zerrissen hatte, eskalierte <strong>der</strong> Streit innerhalb <strong>der</strong> Koalition.<br />
Genüsslich berichteten die Medien vom „Wildsau-Gurkentruppen-Streit“ <strong>der</strong> Regierungspartner.<br />
Mit entsprechendem Vokabular haben sich Vertreter von FDP und CSU<br />
zuvor gegenseitig tituliert. Sogar <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Koalition wurde in Frage gestellt.<br />
Unter dem Titel „Aufhören“ for<strong>der</strong>te das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ das<br />
schnelle Ende des Regierungsbündnisses. Als Hauptstreitthema macht das Blatt die Gesundheitspolitik<br />
aus.<br />
Nebeneffekt <strong>der</strong> schon seit Ende 2009 andauernden Fehde war, dass wichtige an<strong>der</strong>e Reformbaustellen<br />
im Gesundheitswesen unbearbeitet blieben. Das kritisierte BÄK-Vize<br />
Montgomery bereits im Januar <strong>2010</strong>. Im Rahmen einer Pressekonferenz zum Auftakt<br />
des Interdisziplinären Forums, dem zentralen Fortbildungskongress <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
for<strong>der</strong>te er, akute Probleme jetzt anzupacken und nicht auf den Systemwechsel<br />
zu warten. Zwar seien mittlerweile viele Defizite im Gesundheitssystem von <strong>der</strong> Politik<br />
erkannt und auch große Ziele definiert worden, aber offensichtlich sei <strong>der</strong> Fahrplan für<br />
den Systemwechsel noch nicht freigegeben. „Wir sollten aber die Wartezeit nutzen, um<br />
wenigstens für die akuten Probleme die Lösungswege freizuschalten.“ Montgomery for<strong>der</strong>te,<br />
endlich die Reform <strong>der</strong> überalterten Gebührendordnung für Ärzte (GOÄ) anzugehen,<br />
und erinnerte die Koalition daran, dass die angekündigten Klarstellungen zu den<br />
gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren und für ambulante Behandlungen<br />
in Krankenhäusern nach § 116b noch ausstünden.<br />
Die For<strong>der</strong>ungen blieben von <strong>der</strong> Politik zunächst ungehört. Allerdings verständigten<br />
sich die zerstrittenen Koalitionspartner im Sommer auf Eckpunkte für eine Gesundheitsreform,<br />
die sowohl Kostendämpfungselemente beinhalten sollte als auch einen Einstieg<br />
in ein neues Finanzierungssystem <strong>der</strong> Kassen. Dieser Koalitionskompromiss, <strong>der</strong><br />
am Ende des Jahres im Wesentlichen tatsächlich auch Gesetz wurde, war für Rösler<br />
gleich in zweierlei Hinsicht ein Erfolg. Mit den beschlossenen Kostendämpfungsmaßnahmen<br />
und dem erhöhten Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent war die Gefahr eines<br />
drohenden Milliardendefizits <strong>der</strong> Krankenkassen im Jahr 2011 gebannt. Bedeuten<strong>der</strong><br />
aber war für ihn, dass mit <strong>der</strong> Reform die Weichen für den Einstieg in ein Prämiensystem<br />
gestellt worden sind. So wurden mit dem späteren GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-<br />
FinG) die Arbeitgeberbeiträge für die Krankenkassen auf 7,3 Prozent eingefroren und<br />
somit erstmals die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt. Ausgabensteigerungen<br />
<strong>der</strong> Kassen müssen die Versicherten von 2011 an alleine schultern – entwe<strong>der</strong><br />
über eine Erhöhung des Einheitsbeitragssatzes o<strong>der</strong> über steigende Zusatzprämien.<br />
Letztere sind von 2011 an nicht mehr gedeckelt. Sie werden bei Bedarf aber über das<br />
Steuersystem sozial ausgeglichen.<br />
Parallel zu den Beratungen über die Gesundheitsreform brachte die Koalition zwei milliardenschwere<br />
Arzneimittelsparpakete über die parlamentarischen Hürden. Die Gesetze<br />
sollten mit dazu beitragen, die nach <strong>der</strong> Wirtschaftskrise völlig aus den Fugen geratenen<br />
Krankenkassenfinanzen zu konsolidieren. Die Ärzteschaft begrüßte die Sparbemühungen<br />
im Arzneimittelsektor. So sprach sich BÄK-Präsident Hoppe, für eine fairere<br />
Ausgestaltung <strong>der</strong> Arzneimittelpreise aus. „In Deutschland, <strong>der</strong> Schweiz und den Vereinigten<br />
Staaten sind die Arzneimittelpreise viel höher als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n. Die einen<br />
sind die Finanziers, die an<strong>der</strong>en profitieren – das muss gerechter gestaltet werden“,<br />
sagte er gegenüber <strong>der</strong> Passauer Neuen Presse (13.03.<strong>2010</strong>). Auch Montgomery hat die<br />
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
härtere Gangart <strong>der</strong> Regierung gegen die Arzneimittelindustrie begrüßt. Bei innovativen<br />
Medikamenten könne die Industrie die Preise diktieren. „Und sie nutzt dieses Monopol<br />
ungeniert“, kritisierte er in <strong>der</strong> Thüringer Allgemeinen (11.03.<strong>2010</strong>). Das betreffe auch<br />
Medikamente, die lediglich eine Neuauflage existieren<strong>der</strong> Arzneien darstellten, aber keinerlei<br />
Zusatznutzen für die Patienten böten.<br />
Diente das erste Spargesetz <strong>der</strong> kurzfristigen Kostendämpfung, sollten mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG), <strong>der</strong> zweiten Stufe des Arzneimittelsparpakets,<br />
vor allem langfristig wirksame Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Preisgestaltung von neuen Medikamenten<br />
umgesetzt werden. In einer Pressemitteilung (12.11.<strong>2010</strong>) zur Verabschiedung<br />
des AMNOG sagte BÄK-Präsident Hoppe: „Richtig und wichtig ist es, dass auch<br />
die Pharmaindustrie mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz und dem vorangegangenen<br />
Arzneimittelsparpaket bei den Einsparbemühungen mit einbezogen wurde.<br />
Mit <strong>der</strong> vorgesehenen Schnellbewertung von neuen Arzneimitteln wurden zudem Voraussetzungen<br />
dafür geschaffen, dass ein vernünftiger Preis für neue Medikamente ausgehandelt<br />
werden kann. Allerdings muss die Politik dafür sorgen, dass mehr öffentliche<br />
Gel<strong>der</strong> für nichtkommerzielle Studien bereitgestellt werden, die dann neben den Herstellerinformationen<br />
<strong>der</strong> Nutzenbewertung zu Grunde gelegt werden können.“ Dies betonte<br />
auch <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft,<br />
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, in einem Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau<br />
(10.11.<strong>2010</strong>): „Die Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Studien nach <strong>der</strong><br />
Zulassung muss unabhängig vom Hersteller erfolgen. Lei<strong>der</strong> sind die Rahmenbedingungen<br />
für <strong>der</strong>artige nichtkommerzielle Studien in Deutschland ungünstig und müssen<br />
unbedingt verbessert werden.“ Ludwig kritisierte zudem die von <strong>der</strong> Koalition geplante<br />
Herausnahme von sogenannten Orphan Drugs aus <strong>der</strong> Nutzenbewertung. Der AkdÄ-<br />
Vorsitzende erklärte, bei <strong>der</strong> Zulassung von Orphan Drugs würden von den Herstellern<br />
relativ häufig Krankheiten zu seltenen Krankheiten gemacht, „indem sie in verschiedene<br />
Untergruppen zerlegt und quasi scheibchenweise <strong>der</strong> begehrte Orphan-Drug-Status beantragt<br />
wurde“. Nach <strong>der</strong> Zulassung würden dann die Anwendungsgebiete sukzessive<br />
ausgeweitet. Die von <strong>der</strong> Koalition im Zuge eines Än<strong>der</strong>ungsantrages eingezogene Umsatzgrenze<br />
von 50 Millionen Euro, ab <strong>der</strong> eine Bewertung des Nutzens vorgeschrieben<br />
ist, ziele nach Meinung Ludwigs in erster Linie auf die Preisregulierung und Begrenzung<br />
des Kostenanstiegs. „Umsatz und Nutzen haben aber nicht viel miteinan<strong>der</strong> zu<br />
tun. Auch bei den Orphan Drugs gibt es inzwischen mehrere Medikamente für ein und<br />
dieselbe Krankheit“, sagte Ludwig.<br />
Kontroverse um Krankenhauskeime<br />
Der politische Streit um die gesundheitspolitischen Reformgesetze <strong>der</strong> Koalition trat im<br />
August schlagartig in den Hintergrund, als <strong>der</strong> Tod von drei Babys in den Mainzer Universitätskliniken<br />
bekannt wurde. Schnell wurde in den Medien <strong>der</strong> Verdacht geäußert,<br />
dass mangelnde Hygiene den Tod <strong>der</strong> Säuglinge hervorgerufen haben könnte. Obgleich<br />
sich herausstellte, dass durch einen Haarriss in einer Glasflasche Bakterien in die Nährlösung<br />
für die Babys gelangt waren, wurde <strong>der</strong> Ruf nach schärferen und vor allem bundesweit<br />
einheitlichen Hygienevorschriften in Krankenhäusern laut.<br />
In einer Stellungnahme (25.08.<strong>2010</strong>) mahnte die <strong>Bundesärztekammer</strong>, bei <strong>der</strong> Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Ereignisse in Mainz den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht vorzugreifen.<br />
Die BÄK wies aber auch darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit Bakte-<br />
419
ien in Krankenhäusern und Altenheimen steigt. „Dies liegt jedoch nicht nur daran, dass<br />
<strong>der</strong> Einsatz von Antibiotika mehr Bakterien resistent werden lässt. Ein weiterer Grund<br />
ist, dass bei einer – aus finanziellen Gründen – ausgedünnten Personaldecke in den Kliniken<br />
immer mehr Risikopatienten behandelt werden, die anfälliger für eine Krankenhausinfektion<br />
sind.“ In <strong>der</strong> ARD-Sendung „Anne Will“ (29.08.<strong>2010</strong>) sagte BÄK-Vize<br />
Montgomery: „1992 haben wir in Deutschland 13 bis 14 Millionen Menschen behandelt<br />
– heute 18 Millionen. Da muss die Zahl [<strong>der</strong> Infektionsfälle] naturgemäß steigen.“ In <strong>der</strong><br />
Thüringer Allgemeinen (25.08.<strong>2010</strong>) wies er darauf hin, dass es notwendig sei, zusätzliche<br />
Hygienefachkräfte einzustellen. Diese Fachleute müssten nicht unbedingt Ärzte<br />
sein, auch an<strong>der</strong>e Spezialisten könnten diese Arbeit leisten.<br />
Dr. Günther Jonitz, BÄK-Vorstandsmitglied und Vorsitzen<strong>der</strong> des Aktionsbündnisses<br />
Patientensicherheit, kritisierte in <strong>der</strong> September-Ausgabe des Informationsdienstes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, BÄK INTERN: „Die Politik reagiert lei<strong>der</strong> nur reflektorisch – zum<br />
Beispiel nach Todesfällen – mit dem Ruf nach Vorschriften und Sanktionen. Das ist bürokratisches<br />
Denken und Handeln in Reinkultur.“ Es fehlten nicht nur Einrichtungen<br />
und Spezialisten für Hygiene o<strong>der</strong> Kapazitäten für die Vermittlung von Hygienefachkenntnissen,<br />
es fehle auch am Nachdenken über die eigentlichen Ursachen für eine unsichere<br />
Patientenversorgung: „Es gibt we<strong>der</strong> Zeit noch Geld für Teambesprechungen<br />
o<strong>der</strong> Schulungen, bei denen auch die ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter zu diesem<br />
Thema selbst zu Wort kommen“, sagte Jonitz.<br />
Ärzte drängen auf GOÄ-Novelle<br />
Ein weiteres gesundheitspolitisches Konfliktthema ist die seit langem angekündigte<br />
Novellierung <strong>der</strong> veralteten Gebührenordnung für Ärzte. Dass es zu einer Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> Gebührentaxe kommt, hatte die Koalition fest zugesagt. In einer gemeinsamen<br />
Pressemitteilung (27.08.<strong>2010</strong>) von Bundesgesundheitsministerium und BÄK anlässlich<br />
eines Besuchs von Rösler im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kündigte <strong>der</strong> Minister<br />
an, die Novelle zeitnah anzugehen. „Entsprechende Vorarbeiten für eine Novellierung<br />
<strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten unmittelbar im Anschluss<br />
an die Novellierung <strong>der</strong> zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) erfolgen, also möglicherweise<br />
noch 2011“, so Rösler. Weiter heißt es in <strong>der</strong> Pressemitteilung: „Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das<br />
ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und leistungsgerecht kalkulierte<br />
Gebührenordnung entwickelt, <strong>der</strong> die Grundlage <strong>der</strong> GOÄ-Novellierung bilden soll.“<br />
Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt (26.03.<strong>2010</strong>) sagte Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“: „Unser Konzept ist hochwertig, autark<br />
und verhandlungssicher.“ Unter <strong>der</strong> Überschrift „BÄK stellt hohe Ansprüche an<br />
GOÄ-Reform“ berichtete auch die Ärzte Zeitung von dem Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(18.11.<strong>2010</strong>). „Die neuen Leistungsbeschreibungen und Bewertungen basieren<br />
auf: empirischen Erhebungen in 15 Fachgebieten mit 6.000 Praxen und Kliniken, Beratungen<br />
mit 300 Experten aus 30 Fachgebieten und 160 Verbänden und Fachgesellschaften,<br />
einer Analyse <strong>der</strong> Schnitt-Naht-Zeiten bei 850.000 Behandlungsfällen sowie Arbeitszeitangaben<br />
aus drei Erhebungen bei 10.000 Ärzten; vier Bewertungsebenen: 605 verschiedene<br />
Geräte, 125 Funktionseinheiten, 4.065 Gebührenpositionen (ein Drittel mehr<br />
als in <strong>der</strong> geltenden GOÄ) und schließlich Eckwerten für die ärztliche Arbeitszeit“, heißt<br />
es in dem Beitrag.<br />
420
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
Regierung bereitet Patientenrechtegesetz vor<br />
Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden beschäftigte sich in einem eigenen Tagesordnungspunkt<br />
mit dem Thema „Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft“.<br />
Nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt<br />
hatte, in dieser Legislaturperiode ein Patientenrechtegesetz auf den Weg bringen<br />
zu wollen, war die Ärztetagsdebatte von beson<strong>der</strong>er politischer Bedeutung. Der<br />
Ärztetag befürwortete eine Kodifikation <strong>der</strong> Patientenrechte. „Wir halten aber eine eigenständige<br />
neue Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig“, heißt es in einem Beschluss<br />
des Ärztetages. Denn schon jetzt seien die Patientenrechte in Deutschland in<br />
mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie in <strong>der</strong> vieljährigen<br />
Rechtsprechung geregelt.<br />
Wie das Patientenrechtegesetz genau ausgestaltet werden soll und vor allem, wie weitreichend<br />
es sein wird, war bis Ende <strong>2010</strong> unklar. Eckpunkte für ein Gesetz sollten zwar bis<br />
Jahresfrist vorliegen. Der Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung, Wolfgang Zöller<br />
(CSU), ließ diesen Termin jedoch verstreichen. In mehreren Interviews ließ er erkennen,<br />
dass es bei dem Gesetz nicht allein um eine Kodifikation bereits bestehen<strong>der</strong><br />
Rechte gehen wird, wie dies die Ärzteschaft favorisiert, son<strong>der</strong>n dass die Regelungsbreite<br />
sehr viel umfassen<strong>der</strong> ausfallen könnte. Bereits zu Jahresbeginn kündigte er in<br />
<strong>der</strong> Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (15.02.<strong>2010</strong>) an, im Rahmen seiner Gesetzesinitiative<br />
ein Register für Behandlungsfehler aufbauen zu wollen. Die Schlichtungsstellen<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern bezeichnete Zöller in dem Beitrag als reformbedürftig. „Da<br />
macht ein guter Kollege ein o<strong>der</strong> zwei Gutachten, und <strong>der</strong> Patient bleibt fast immer auf<br />
<strong>der</strong> Strecke“, zitierte ihn die Zeitung. In einer Pressemitteilung (15.02.<strong>2010</strong>) reagierte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die Vorwürfe. „Wir brauchen kein Zwangsregister für Behandlungsfehler,<br />
son<strong>der</strong>n endlich vernünftige Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und<br />
Ärzte, dann können schon viele Fehler vermieden werden“, sagte Hoppe. Er wies darauf<br />
hin, dass es bereits bewährte Systeme zur Registrierung und Auswertung von Behandlungsfehlern<br />
gibt. „Als einzige Stelle in Deutschland führen die Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen ein umfassendes Register, in dem alle Anträge anonymisiert<br />
in ein bundeseinheitliches Statistikprogramm eingehen.“ Das sogenannte Medical<br />
Error Reporting System (MERS) gebe unter an<strong>der</strong>em Aufschluss darüber, bei welchen<br />
Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche<br />
Fachgebiete betroffen seien.<br />
Ein weiterer Vorschlag Zöllers war ein sogenannter Entschädigungsfonds für Opfer von<br />
Behandlungsfehlern. Finanziert werden sollte dieser aus seiner Sicht von Ärzten, Haftpflichtversicherern<br />
und Klinikpatienten. BÄK-Vize Montgomery kritisierte den Vorstoß.<br />
Die For<strong>der</strong>ung sei „populistisch“, sagte er <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (30.12.<strong>2010</strong>). Es<br />
gebe bereits ein funktionierendes System zur Regulierung von Schäden. Die Ärztekammern<br />
hätten freiwillig Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet,<br />
die gut arbeiteten. Diese hätten auch kein Akzeptanzproblem, wie <strong>der</strong> Patientenbeauftragte<br />
behaupte.<br />
421
Medinzinisch-ethische Themen von beson<strong>der</strong>em Interesse<br />
Das Interesse <strong>der</strong> Medien an medizinisch-ethischen Themen, das sich in einer Vielzahl<br />
von Anfragen wi<strong>der</strong>spiegelte, die in <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft eingingen,<br />
war <strong>2010</strong> beson<strong>der</strong>s groß. Insbeson<strong>der</strong>e bei den Themen Organspende, Präimplantationsdiagnostik<br />
(PID) und Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gefragter Ansprechpartner für die Medien.<br />
Die Debatte über die PID wurde entfacht, nachdem im Juli <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />
(BGH) entschieden hatte, Gentests an künstlich befruchteten Eizellen nicht unter Strafe<br />
zu stellen. BÄK-Präsident Hoppe begrüßte das Urteil in einem Pressestatement<br />
(06.07.<strong>2010</strong>), das in zahlreiche Medienberichte über das Urteil eingeflossen ist. „Die unlogische<br />
Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten <strong>der</strong> Pränataldiagnostik und <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik<br />
ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben<br />
worden“, zitierte das Handelsblatt den BÄK-Präsidenten (07.07.<strong>2010</strong>). Die Nachrichtenagentur<br />
dpa gab Hoppe mit den Worten wie<strong>der</strong>, das BGH-Urteil habe Rechtssicherheit<br />
geschaffen und gleichzeitig hervorgehoben, dass die PID nur bei entsprechend schwerwiegenden<br />
Indikationen angewendet werden dürfe (06.07.<strong>2010</strong>). „Damit hat <strong>der</strong> BGH<br />
eindeutig klargestellt, dass die PID keinesfalls als Methode zur Erzeugung von sogenannten<br />
Designerbabys erlaubt ist“, zitierte Spiegel online den Ärztepräsidenten<br />
(06.07.<strong>2010</strong>).<br />
Die FDP hatte sich in Folge des Urteils in einem Positionspapier für eine generelle Zulassung<br />
<strong>der</strong> PID im Falle von genetischen Krankheitsdispositionen ausgesprochen. „Danach<br />
soll eine PID dann zulässig sein, wenn aufgrund <strong>der</strong> Untersuchung durch den behandelnden<br />
Arzt bei <strong>der</strong> künstlichen Befruchtung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine<br />
schwerwiegende genetische Erkrankung des Embryos besteht“, heißt es in dem Papier.<br />
Wünschenswert wäre eine Regelung im Rahmen eines neuen Reproduktionsmedizingesetzes.<br />
Gebe es dafür keine Mehrheit, müsse das Embryonenschutzgesetz geän<strong>der</strong>t<br />
werden. Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium solle das Bundesjustizministerium<br />
einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. In dem Papier wird außerdem<br />
erwogen, die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Ausarbeitung eines Kataloges <strong>der</strong>jenigen Indikationen<br />
aufzufor<strong>der</strong>n, bei denen eine Verwerfung des Embryos zulässig sein sollte. Dabei<br />
solle <strong>der</strong> Gedanke Beachtung finden, dass auch das Leben mit einem behin<strong>der</strong>ten Kind<br />
große Erfüllung bieten könne, so die FDP.<br />
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich indes gegen eine Legalisierung <strong>der</strong><br />
PID ausgesprochen. Auch <strong>der</strong> Parteitag <strong>der</strong> CDU lehnte im Herbst mit knapper Mehrheit<br />
eine Freigabe <strong>der</strong> PID ab. „Mit ihrem klaren Bekenntnis für ein Verbot <strong>der</strong> PID sowie<br />
mit ihrer Ankündigung, sich für eine ernsthafte Diskussion des Themas innerhalb<br />
<strong>der</strong> Koalition einsetzen zu wollen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine wichtige Initialzündung<br />
für eine substantielle gesamtgesellschaftliche Auseinan<strong>der</strong>setzung über die<br />
Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> PID gegeben“, sagte BÄK-Vize Montgomery in einer<br />
Pressemitteilung (18.10.<strong>2010</strong>). Die Kanzlerin befürchte zu Recht, dass es schwierig sei,<br />
in <strong>der</strong> Praxis zwischen schwerer genetischer Krankheit und einem weniger schwerwiegenden<br />
Defekt zu unterscheiden. Montgomery lehnte deshalb auch die Vorschläge <strong>der</strong><br />
FDP für einen Indikationskatalog ab: „Es ist eine Illusion zu glauben, die Anwendung<br />
<strong>der</strong> Methode auf diesem Wege eingrenzen zu können.“<br />
In einem Streitgespräch mit dem Präsidenten <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie<br />
und Geburtshilfe, Prof. Dr. Klaus Friese, im Nachrichtenmagazin Focus (29.11.<strong>2010</strong>)<br />
422
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
erklärte Montgomery: Sollte sich <strong>der</strong> Bundestag klar für die Präimplantationsdiagnostik<br />
aussprechen, „kommen auch für mich als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nur Kommissionen<br />
in Frage, an denen Reproduktionsmediziner, Juristen, Ethiker und Religionsvertreter<br />
gleichermaßen beteiligt sind“. Diese Runde müsse Einzelfallprüfungen machen<br />
und eine Beratungsfunktion übernehmen. „Wir wehren uns aber gegen einen Katalog<br />
an Krankheiten, weil so etwas jene, die mit diesem Leiden leben, stigmatisiert.“<br />
In einem Interview mit <strong>der</strong> Frankfurter Rundschau (26.12.<strong>2010</strong>) sagte auch BÄK-Präsident<br />
Hoppe: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich <strong>der</strong> Bundestag für die Zulassung<br />
<strong>der</strong> PID in engen Grenzen für Paare mit schwerer genetischer Vorbelastung ausspricht.<br />
Sinnvoll ist dann <strong>der</strong> Vorschlag, die PID auf wenige spezialisierte Zentren zu begrenzen<br />
und bei jedem Fall eine Ethikkommission einzuschalten. Designerbabys will nun wirklich<br />
niemand.“<br />
Ebenfalls in <strong>der</strong> Öffentlichkeit breit diskutiert wurde das Thema Organspende, nicht zuletzt<br />
wegen <strong>der</strong> Nierenspende von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier an seine<br />
Ehefrau. Auf <strong>der</strong> politischen Agenda stand das Thema aber bereits vorher. So hat das EU-<br />
Parlament am 19. Mai <strong>2010</strong> mit großer Mehrheit die Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards<br />
bei Organtransplantationen sowie einen Aktionsplan zu Organspenden<br />
angenommen. Ziel <strong>der</strong> Initiativen ist es, den Austausch von Spen<strong>der</strong>organen in <strong>der</strong><br />
Europäischen Union zu verbessern und die Wartezeit auf ein Spen<strong>der</strong>organ für die Betroffenen<br />
zu verkürzen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> zeigte sich erleichtert, dass davon Abstand<br />
genommen wurde, mit den Neuregelungen bewährte Strukturen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />
in Deutschland in Frage zu stellen. Die vom deutschen Gesetzgeber beauftragten<br />
nichtstaatlichen Institutionen arbeiteten bereits mit hoher Fachkenntnis und<br />
Flexibilität. „Nun gilt es, die hiesigen Strukturen angesichts des Mangels an Spen<strong>der</strong>organen<br />
weiter zu optimieren“, erklärte Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen und Mitglied <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, in einer Pressemitteilung (20.05.<strong>2010</strong>). Ohne Transplantationsbeauftragte<br />
bleibe oftmals die Möglichkeit zur Organspende ungenutzt, „obwohl Patienten<br />
einen Organspendeausweis haben o<strong>der</strong> Angehörige von Verstorbenen bereit wären, einer<br />
Spende zuzustimmen“, so Wenker. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich<br />
verpflichtet, potenzielle Spen<strong>der</strong> zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal<br />
und damit ebenso an zeitlichen Kapazitäten wie fachlicher Qualifikation.<br />
Nach <strong>der</strong> Nierenspende Steinmeiers wurde die Aufmerksamkeit auch <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit<br />
auf das Thema Organspende gelenkt. Der Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung,<br />
Wolfgang Zöller (CDU), sprach sich dafür aus, im Bundestag eine Än<strong>der</strong>ung<br />
des Transplantationsgesetzes anzustrengen. Er for<strong>der</strong>te, dass Krankenhäuser mit mehr<br />
als hun<strong>der</strong>t Betten und einer Intensivstation dazu verpflichtet werden, eine Stelle o<strong>der</strong><br />
Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten bereitzuhalten und diese<br />
Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen zu honorieren. „Dass die Bundesregierung nun<br />
endlich <strong>der</strong> langjährigen For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ärzteschaft nach einem flächendeckenden Einsatz<br />
von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern nachkommen will, ist<br />
eine gute Nachricht für alle schwerkranken Menschen, die dringend ein Spen<strong>der</strong>organ<br />
benötigen“, kommentierte Hoppe die Ankündigung Zöllers in einer Pressemitteilung<br />
(24.08.<strong>2010</strong>).<br />
Steinmeiers Organspende hat auch eine kontroverse Diskussion darüber angestoßen, ob<br />
es einer Wi<strong>der</strong>spruchslösung bedarf, um die Zahl <strong>der</strong> Organspenden zu erhöhen. Die<br />
423
Organentnahme ohne Einwilligung würde die Menschen im schutzwürdigsten aller Bereiche<br />
treffen, sie nähme ihnen das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht“,<br />
sagte Wenker <strong>der</strong> Braunschweiger Zeitung (23.11.<strong>2010</strong>). Erfahrungen aus europäischen<br />
Staaten mit höherer Spendebereitschaft hätten gezeigt, dass eine hohe Spendebereitschaft<br />
vor allem auf eine langfristig angelegte, einfühlsame Information <strong>der</strong><br />
Bevölkerung gründet. Deshalb sprach sich Wenker für eine Informations- und Erklärungsregelung<br />
aus. Danach hat <strong>der</strong> Staat nach intensiver Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
die Aufgabe, die Bürger zu einer Erklärung aufzufor<strong>der</strong>n, ob sie <strong>der</strong> Organspende zustimmen<br />
o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Ebenfalls kontrovers diskutiert wurde <strong>2010</strong> das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung.<br />
Mit angestoßen wurde die Debatte durch eine Ärzteumfrage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter an<strong>der</strong>em zum ärztlich assistierten Suizid, auf die weiter unten noch umfassend<br />
eingegangen wird.<br />
Anstöße zur Meinungsbildung<br />
Häufig geht die Initiative zur öffentlichen Diskussion gesundheitspolitischer und auch<br />
medizinisch-ethischer Themen von <strong>der</strong> Politik aus. Mitunter entfachen höchstrichterliche<br />
Urteile politische Grundsatzdiskussionen. Dies war <strong>2010</strong> bei den Themen Präimplantationsdiagnostik<br />
und Sterbehilfe <strong>der</strong> Fall. Anstöße zur Meinungsbildung geben<br />
aber auch die Organisationen des Gesundheitswesens selbst. Neben einer Vielzahl von<br />
Statements und Kommentaren in Presse, Rundfunk und Fernsehen, in denen Vertreter<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Position <strong>der</strong> Ärzteschaft zu relevanten Themen artikulierten,<br />
bestritt die <strong>Bundesärztekammer</strong> 18 Pressekonferenzen und Pressegespräche, mit<br />
denen sie gezielt Themen in die Öffentlichkeit brachte o<strong>der</strong> einen eigenen Beitrag zu bereits<br />
laufenden Debatten leistete.<br />
Vorstellung des Gesundheitsreports von <strong>Bundesärztekammer</strong> und MLP<br />
Der MLP-Gesundheitsreport, <strong>der</strong> vom Institut Demoskopie Allensbach erstellt und in<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegeben wird, erschien in diesem<br />
Jahr zum fünften Mal in Folge. Das Allensbach-Institut hatte im Auftrag von MLP eine<br />
repräsentative Befragung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Ärzte zur <strong>der</strong>zeitigen Gesundheitspolitik<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung vorgenommen. Auch wenn die Ergebnisse im Vergleich zum<br />
Vorjahr etwas positiver ausfielen, herrscht bei Ärzten sowie bei Versicherten und Patienten<br />
nach wie vor Skepsis über die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens vor.<br />
Die Präsentation <strong>der</strong> Studienergebnisse am 25.11.<strong>2010</strong> war auch in diesem Jahr von großem<br />
Interesse für die Medien. Zur Pressekonferenz, an <strong>der</strong> für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Vizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery teilnahm, kamen mehr als 50 Journalisten<br />
von Presse, Rundfunk und Fernsehen in das Tagungszentrum <strong>der</strong> Bundespressekonferenz.<br />
In ihrer Vorab-Berichterstattung schrieb die Bild-Zeitung bereits einen Tag vor <strong>der</strong><br />
Pressekonferenz: „zu viele Arzt-Besuche unnötig“. Und: „Je<strong>der</strong> zweite Arzt musste aus<br />
Kostengründen schon auf medizinisch notwendige Behandlungen verzichten“.<br />
Am 26.11.<strong>2010</strong> berichteten die Medien ausführlich über die Befragungsergebnisse. „Gesundheitsreform<br />
fällt bei den Deutschen durch“, schrieb die Tageszeitung Die Welt am<br />
darauffolgenden Tag. „Die Politik von Minister Philipp Rösler wird als ungerecht empfunden,<br />
erntet aber ausdrücklich Lob von den Ärzten“. „Eine harsche Kritik an <strong>der</strong> ge-<br />
424
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
rade durchgewinkten Gesundheitsreform <strong>der</strong> Regierung“, nannte <strong>der</strong> Tagesspiegel die<br />
Umfrage; „Schlechte Noten für Rösler“, hieß es in <strong>der</strong> Berliner Zeitung, sie ergänzte jedoch<br />
„Gesundheitsminister Rösler tut auch Gutes“. Die Kölnische Rundschau titelte<br />
„Eindeutiges Zeugnis vom Patienten – Breite Mehrheit <strong>der</strong> Deutschen traut laut Umfrage<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsreform nicht“. Die Münchner Tageszeitung tz nannte die Studie<br />
eine „beunruhigende Diagnose“, „Ärzte verordnen Sparbehandlung“, schrieb die Hannoversche<br />
Allgemeine Zeitung.<br />
Auch im Hörfunk fanden die Studienergebnisse breiten Nie<strong>der</strong>schlag. Viele Radiostationen<br />
berichteten bereits im Voraus über die im Rahmen <strong>der</strong> Vorberichterstattung veröffentlichten<br />
Auszüge <strong>der</strong> Umfrage.<br />
Breite Debatte über Sterbebegleitung und ärztlich assistierten Suizid<br />
Ebenfalls auf ein großes Medienecho sind im Frühjahr die Ergebnisse einer von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in Auftrag gegebenen und vom Institut für Demoskopie Allensbach<br />
durchgeführten repräsentativen Befragung von nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und<br />
Krankenhausärzten zu den Themen Sterbebegleitung und ärztlich assistierter Suizid gestoßen.<br />
Nach <strong>der</strong> Studie befürworten 74 Prozent <strong>der</strong> befragten Ärzte, dass lebensverlängernde<br />
Maßnahmen eingestellt werden, wenn <strong>der</strong> Patient dies zuvor in einer Patientenverfügung<br />
ausdrücklich erklärt hat. Für mehr als jeden dritten Arzt käme ein begleiteter<br />
Suizid unter bestimmten Bedingungen in Frage. Entscheidend ist vor allem eine eindeutige<br />
Diagnose. Allerdings gibt es in <strong>der</strong> Ärzteschaft eine klare Ablehnung einer Legalisierung<br />
aktiver Sterbehilfe. Rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte haben sich gegen<br />
eine Legalisierung <strong>der</strong> aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Die Palliativmediziner haben<br />
insgesamt eine deutlich kritischere Haltung gegenüber je<strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Sterbehilfe.<br />
Nach <strong>der</strong> Befragung des Allensbach-Instituts ist die große Mehrheit <strong>der</strong> Ärzte (79 Prozent)<br />
davon überzeugt, dass ein Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin die Wünsche nach Sterbehilfe<br />
verringern würde. Fast ebenso viele (73 Prozent) beklagen aber, die Kapazitäten für<br />
die palliativmedizinische Versorgung seien ungenügend. „Dies ist sicher einer <strong>der</strong><br />
Gründe, warum mittlerweile je<strong>der</strong> dritte Arzt im Laufe seines Berufslebens um Hilfe<br />
beim Suizid gebeten wird“, erklärte Hoppe in einer Pressemitteilung (17.07.<strong>2010</strong>).<br />
Hinzu komme ein schleichen<strong>der</strong> Paradigmenwechsel in <strong>der</strong> Gesellschaft. Sterben und<br />
Tod würden zunehmend tabuisiert. Die Menschen seien zudem oftmals nicht ausreichend<br />
über die Möglichkeiten <strong>der</strong> Schmerz- und Symptombehandlung informiert.<br />
In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (19.07.<strong>2010</strong>) ordnete<br />
Hoppe die Befragungsergebnisse ein: „Die Umfrage bestätigt, dass eine breite Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Ärzte zwar Suizidwünsche von schwerstkranken, leidenden Patienten nachvollziehen<br />
kann. Aber die Bereitschaft, daran wirklich mitzuwirken, ist nicht sehr ausgeprägt.<br />
Die klare Mehrheit lehnt diese Dinge immer noch ab.“ Gleichzeitig wies Hoppe darauf<br />
hin, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> die vergleichsweise hohe Bereitschaft <strong>der</strong> Ärzte, unter<br />
bestimmten Voraussetzungen Beihilfe zum Suizid zu leisten, in ihren Gremien thematisieren<br />
werde.<br />
Über die Befragung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berichtete die Publikumspresse ausführlich.<br />
„Viele Ärzte würden bei Suizid helfen“, titelte <strong>der</strong> Focus (19.07.<strong>2010</strong>). „Wann <strong>der</strong><br />
Tod kommen darf“, überschrieb Die Welt einen Beitrag (21.07.<strong>2010</strong>), in dem konstatiert<br />
wird: „Zwar ist es höchst bemerkenswert, dass gut ein Drittel <strong>der</strong> deutschen Ärzte sich<br />
425
die Beihilfe bei <strong>der</strong> freiverantwortlichen Selbsttötung eines Schwerstkranken durch Bereitstellung<br />
tödlicher Medikamente vorstellen können. Doch die Mehrheit, das ist festzuhalten,<br />
ist dagegen. Und das ist erst einmal gut so.“ Unter <strong>der</strong> Überschrift „Suizid-Assistenten<br />
in Weiß“ schrieb <strong>der</strong> Rheinische Merkur (22.07.<strong>2010</strong>): „Fast 80 Prozent <strong>der</strong> befragten<br />
Ärzte glauben, dass ein Ausbau <strong>der</strong> Palliativmedizin die Wünsche nach<br />
Sterbehilfe verringern würde. Dies meinen auch 77 Prozent <strong>der</strong> Befragten, die eine Legalisierung<br />
des ärztlich begleiteten Suizids befürworten. Das macht deutlich, woran es<br />
in dieser Gesellschaft mangelt. Sie braucht mehr Angebote zur Sterbebegleitung und gut<br />
ausgebildete Schmerztherapeuten. Suizid-Assistenten in Weiß braucht sie nicht.“ Die<br />
Nachrichtenagentur ddp (16.07.<strong>2010</strong>) wies darauf hin, dass Ärzte weitaus häufiger mit<br />
dem Sterbewunsch von Schwerstkranken konfrontiert seien als bisher bekannt. „Mehr<br />
als je<strong>der</strong> dritte Arzt wurde laut Umfrage schon um Hilfe beim Suizid gebeten, unter den<br />
Hausärzten sogar je<strong>der</strong> zweite.“ Die Rheinische Post (17.07.<strong>2010</strong>) zitierte Hoppe mit den<br />
Worten: „Sterbehilfe darf auch als Beihilfe zur Selbsttötung nicht erst zur Norm und<br />
dann zur Normalität werden. Wichtig ist stattdessen <strong>der</strong> Zugang zu einer mo<strong>der</strong>nen palliativmedizinischen<br />
Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und<br />
beschwerdefreies Leben ermöglicht.“<br />
Fachpressegespräch zur Vorstellung des Projektes „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
Insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit mit Spannung erwartet wurden die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> ersten Befragungsrunde des Projektes „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“. Bei <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Initiative von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern haben fast<br />
30.000 Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Online-Umfrage Auskunft über die Situation<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland gegeben. Parallel zur Veröffentlichung <strong>der</strong> Befragungsergebnisse<br />
in sogenannten Län<strong>der</strong>rapporten und einem Bundesrapport gab die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen eines Fachpressegesprächs (10.03.<strong>2010</strong>) einen Überblick<br />
über die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse. „Die meisten jungen Ärztinnen<br />
und Ärzte in Deutschland sind grundsätzlich mit den Möglichkeiten und Angeboten<br />
ihrer Facharzt-Weiterbildung zufrieden. Sie beklagen aber, dass hohe Arbeitsbelastung,<br />
Bürokratie und Überstunden ihren Berufsalltag prägen.“ So fasste BÄK-Präsident<br />
Hoppe die Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Befragungsrunde vor den Pressevertretern zusammen.<br />
Tatsächlich fiel die Globalbeurteilung <strong>der</strong> Weiterbildung mit <strong>der</strong> Schulnote 2,54 im Mittel<br />
gut aus. Die Ergebnisse zeigten aber auch, dass <strong>der</strong> ökonomische Druck den Arbeitsalltag<br />
<strong>der</strong> jungen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zunehmend bestimmt. „Marathondienste,<br />
unbezahlte Überstunden und Arbeitsverdichtung sind an <strong>der</strong> Tagesordnung“,<br />
sagte Hoppe.<br />
Unter <strong>der</strong> Überschrift „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung: Ein erster Schritt“ berichtete unter<br />
an<strong>der</strong>em das Deutsche Ärzteblatt (12.03.<strong>2010</strong>) über das Projekt. „Ich bin froh, dass wir<br />
mit <strong>der</strong> Evaluation begonnen haben. Wir versprechen uns von den regelmäßigen Befragungen<br />
einen ständigen Überblick über das Weiterbildungsgeschehen, für das wir ja als<br />
Kammern verantwortlich sind“, so Hoppe in dem Beitrag. Die recht guten Noten sprächen<br />
dafür, dass die Ärzte in Weiterbildung mit ihrer Situation grundsätzlich zufrieden<br />
seien, konstatierte das Blatt. In dem Beitrag des Ärzteblattes wird aber auch darauf hingewiesen,<br />
dass sich 67 Prozent <strong>der</strong> Befragten durch administrative Auflagen bei ihrer Arbeit<br />
am Patienten eingeschränkt fühlen. „Ein Drittel <strong>der</strong> Assistenten beklagt, dass sie in<br />
<strong>der</strong> vertraglich geregelten Arbeitszeit ihre Aufgaben nicht zu ihrer vollen Zufriedenheit<br />
erfüllen können. Fast die Hälfte <strong>der</strong> Ärzte sagt dasselbe mit Blick auf die eigene Weiter-<br />
426
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
bildung.“ Man müsse beachten, dass sich <strong>der</strong> Weiterbildungsrahmen im Krankenhaus<br />
im Laufe <strong>der</strong> Zeit sehr verän<strong>der</strong>t hat, betonte Hoppe in <strong>der</strong> Ärzte Zeitung (10.03.<strong>2010</strong>).<br />
Die Diagnose werde meist im ambulanten Bereich gestellt, die Phase im Krankenhaus<br />
habe sich aufgrund <strong>der</strong> Fallpauschalen erheblich verkürzt und die Weiterbehandlung erfolge<br />
beim Facharzt. Deshalb müsse auch <strong>der</strong> ambulante Bereich stärker in die Weiterbildung<br />
einbezogen werden. Hoppe betonte in <strong>der</strong> Ärzte Zeitung, vorrangiges Ziel <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> sei es, die Weiterbildung kontinuierlich zu verbessern. Durch die<br />
Befragung lasse sich genau klären, wo die Probleme liegen.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> stellt ersten E-Health-Report vor<br />
Die Ergebnisse des E-Health-Reports <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, einer vom Institut für<br />
Demoskopie Allensbach vorgenommenen Befragung unter Ärzten zum Einsatz von<br />
Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen, wurden am 26.08.<strong>2010</strong> im Rahmen<br />
einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Das Interesse <strong>der</strong> Medien war groß. Insgesamt<br />
60 Medienvertreter kamen in das Haus <strong>der</strong> Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm.<br />
Darunter Journalisten <strong>der</strong> Fach- und Standespresse, Berichterstatter verschiedener<br />
Hörfunk- und TV-Sen<strong>der</strong>, aber auch Vertreter von ärztlichen Verbänden und<br />
Organisationen des Gesundheitswesens. Alle wichtigen Nachrichtenagenturen waren<br />
vertreten (dpa, DAPD, ddp, epd, Reuters). Redakteure von überregionalen Tageszeitungen<br />
(Die Welt, Süddeutsche Zeitung), aber auch die Hauptstadtkorrespondenten zahlreicher<br />
regionaler Zeitungen waren anwesend (Rheinische Post, Augsburger Allgemeine,<br />
Westdeutsche Allgemeine, Kieler Nachrichten, General Anzeiger, Kölner Stadtanzeiger,<br />
taz). Verschiedene Hörfunkjournalisten (Deutschlandfunk, Bayerischer Rundfunk, Mitteldeutscher<br />
Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk/ARD) sowie TV-Journalisten (n-tv,<br />
RTL, ZDF) kamen zur Pressekonferenz. Die Fachpresse war mit Vertretern von Ärzte<br />
Zeitung, Deutschem Ärzteblatt und Medical Tribune vertreten.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>-Vize Montgomery wies auf <strong>der</strong> Pressekonferenz auf die Beschlüsse<br />
Deutscher Ärztetage zur elektronischen Gesundheitskarte und zur Telemedizin sowie<br />
auf die Bedeutung des Datenschutzes beim Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />
hin. „Wir pochen im Interesse <strong>der</strong> Patienten darauf, dass diese Technik sicher ist und<br />
dass das Patient-Arzt-Verhältnis davon in keiner Weise beeinträchtigt werden darf“,<br />
sagte Montgomery. Deshalb sei es gut, dass die Delegierten des diesjährigen Ärztetages<br />
in Dresden klar formuliert haben, worauf es beim Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />
ankommt. Die Daten auf <strong>der</strong> Gesundheitskarte und eine elektronische Patientenakte<br />
gehörten fe<strong>der</strong>führend in die Hände des Hausarztes, des Patienten und <strong>der</strong><br />
behandelnden Fachärzte. Solche Patientendaten gehörten „mit Sicherheit nicht in die<br />
Hände <strong>der</strong> Kostenträger, also <strong>der</strong> Krankenkassen“.<br />
Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzen<strong>der</strong> des BÄK-Ausschusses „Telematik“, stellte die<br />
Ergebnisse des E-Health-Reports im Einzelnen vor. Danach steht ein Großteil <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
hinter Telematik und Telemedizin. So gehen 87 Prozent <strong>der</strong> Ärzte davon aus, dass<br />
die Telemedizin weiter an Bedeutung gewinnen wird. 73 Prozent <strong>der</strong> Ärzteschaft sind<br />
von den Vorteilen mo<strong>der</strong>ner Kommunikation in <strong>der</strong> Medizin überzeugt. „Der Erfolg <strong>der</strong><br />
Telemedizin kann nicht mehr in Frage gestellt werden“, sagte Bartmann.<br />
In den Medien wurde ausführlich über die Studie berichtet. Die ARD-Tagesschau<br />
befasste sich in ihrer Hauptsendung um 20.00 Uhr mit dem Report. „Ärzte begrüßen<br />
Telemedizin. Nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte sind jedoch skeptischer als ihre Kollegen in den Kli-<br />
427
niken“, schrieb die Stuttgarter Zeitung (27.08.<strong>2010</strong>). Die Welt (27.08.<strong>2010</strong>) hob hervor,<br />
den größten Vorteil <strong>der</strong> Gesundheitskarte erhofften sich die Mediziner von <strong>der</strong> Speicherung<br />
<strong>der</strong> Notfalldaten auf <strong>der</strong> Karte. „Auch vom elektronischen Arztbrief und von <strong>der</strong><br />
Prüfung <strong>der</strong> verordneten Arzneimittel auf Unverträglichkeiten verspricht sich die Mehrheit<br />
<strong>der</strong> Ärzte einen hohen Nutzen.“<br />
Behandlungsfehlerstatistik stößt auf großes Medienecho<br />
Die fast schon traditionelle Pressekonferenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Frühsommer<br />
zur Vorstellung <strong>der</strong> Behandlungsfehlerstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern ist sowohl für Vertreter <strong>der</strong> Tagespresse als<br />
auch für Journalisten <strong>der</strong> Fachpresse von großem Interesse. So hat die Berichterstattung<br />
über die jährliche Statistik mittlerweile einen festen Platz in den Medien.<br />
Trotz gesundheitspolitischer Paralleltermine, wie den Koalitionsgesprächen zum Sparpaket<br />
für die Krankenkassen, die die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Medien an sich gezogen<br />
haben, verfolgten auch in diesem Jahr etwa 30 Journalisten, darunter Vertreter <strong>der</strong> überregionalen<br />
Tagespresse (FAZ, Die Welt, Tagesspiegel) sowie Agentur- und Fachjournalisten<br />
und Vertreter von Online-Medien die rund einstündige Pressekonferenz am<br />
23.06.<strong>2010</strong>. Dr. Andreas Crusius, Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
und Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />
Schlichtungsstellen, Prof. Dr. Walter Schaffartzik, ärztlicher Direktor am Unfallkrankenhaus<br />
Berlin, sowie Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer <strong>der</strong> Schlichtungsstelle für<br />
Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> norddeutschen Ärztekammern, standen den Medienvertretern<br />
im Haus <strong>der</strong> Bundespressekonferenz Rede und Antwort. Im Mittelpunkt des Interesses<br />
standen erwartungsgemäß die statistischen Daten über Fehlerhäufigkeiten, aufgeschlüsselt<br />
nach den unterschiedlichen Diagnosegruppen, sowie <strong>der</strong> diesjährige Themenschwerpunkt<br />
Arzneimittelsicherheit.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e in Agenturberichten von dpa, ddp und AFP wurde hervorgehoben, dass<br />
die Zahl <strong>der</strong> Behandlungsfehler im vergangenen Jahr konstant geblieben ist. Unter an<strong>der</strong>em<br />
griffen regionale Blätter wie die Braunschweiger Nachrichten, die Sächsische Zeitung<br />
o<strong>der</strong> die Märkische O<strong>der</strong>zeitung die Agenturberichte auf. Positiv gewürdigt wurde<br />
dabei auch die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. „Patienten<br />
nehmen ihre Rechte stärker wahr als früher. […] Die Statistik belegt eindrucksvoll, dass<br />
die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in <strong>der</strong> außergerichtlichen Streitschlichtung<br />
eine anerkannte Anlaufstelle für Patienten sind“, meldete Focus online. In<br />
<strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Tageszeitung Die Welt über die Pressekonferenz äußerte sich<br />
auch <strong>der</strong> Patientenbeauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung, Wolfgang Zöller: „Auch […] Zöller<br />
glaubt an die Fähigkeit <strong>der</strong> Ärzte zur Selbstkritik. Er möchte deshalb erreichen, dass sie<br />
ihre eigenen Fehler bei einer zentralen Stelle anonym melden können. ‚Je mehr gemeldet<br />
wird, desto eher können Schwachstellen erkannt werden‘, sagt Zöller und berichtet<br />
von Fällen, in denen Medikamente mit sehr ähnlichen Namen verwechselt wurden.“<br />
Der Fachpresse wurden die wesentlichen Daten zur genaueren Analyse mit Sperrfrist<br />
bereits vorab übermittelt. Das Deutsche Ärzteblatt führte zudem im Vorfeld <strong>der</strong> Statistikveröffentlichung<br />
Interviews mit Protagonisten <strong>der</strong> Pressekonferenz. So konnte das Ärzteblatt<br />
zeitgleich mit <strong>der</strong> Pressekonferenz unter <strong>der</strong> Überschrift „Wichtige Anlaufstelle<br />
für Patienten“ über die Thematik berichten.<br />
428
Darüber hinaus wurde den Journalisten auf <strong>der</strong> Pressekonferenz die neu aufgelegte Broschüre<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei<br />
den Ärztekammern – Ein Wegweiser“ vorgestellt, die neben aktuellen Daten aus <strong>der</strong> statistischen<br />
Erhebung auch Informationen über die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen enthält.<br />
11.2 Außendarstellung/Informationsdienste<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
In <strong>der</strong> publizistischen Außendarstellung haben sich folgende Info-Dienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />
etabliert:<br />
BÄK INTERN ist <strong>der</strong> gesundheitspolitische Informationsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Er richtet sich an die ehrenamtlichen Mandatsträger <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
und <strong>der</strong> Fachgesellschaften, aber auch an die Fachpresse sowie gesundheitspolitisch<br />
interessierte Journalisten <strong>der</strong> übrigen Medien.<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Themen wird <strong>der</strong> Blick wie gewohnt sowohl nach innen als auch<br />
nach außen gerichtet. Bei beson<strong>der</strong>s kontrovers diskutierten Themen kommen verstärkt<br />
Experten aus externen Organisationen und Institutionen in Interviews o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rubrik<br />
„Pro und Kontra“ zu Wort, beispielsweise Vertreter <strong>der</strong> Wissenschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kirchen,<br />
aber auch Politiker wie (in <strong>der</strong> Dezemberausgabe) die gesundheitspolitische Sprecherin<br />
<strong>der</strong> FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU-Gesundheitsexperte Dr.<br />
Peter Liese. Auf diese Weise wurde die Palette an journalistischen Stilformen kontinuierlich<br />
ausgebaut.<br />
In den BÄK INTERN-Ausgaben des Jahres <strong>2010</strong> wurden die wichtigsten gesundheitsund<br />
sozialpolitischen Themen in Form von Interviews, Hintergrundberichten, Meldungen<br />
und Kommentaren mit beson<strong>der</strong>em Blick auf die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
präsentiert. Ausführlich berichtete die Redaktion unter an<strong>der</strong>em über die Themen<br />
des 113. Deutschen Ärztetages.<br />
BÄK GROUND ist <strong>der</strong> themenspezifische Hintergrund-Informationsdienst für gesundheits-<br />
und sozialpolitische Journalisten. Es hat sich bewährt, die Arbeit <strong>der</strong> Journalisten<br />
durch die Aufbereitung eines Themas unter verschiedenen Aspekten inklusive geschichtlicher<br />
Entwicklung, Bearbeitung von Randaspekten und Auflistung weiterführen<strong>der</strong><br />
Quellen zu unterstützen. So hat dieser Hintergrunddienst insbeson<strong>der</strong>e im Vorfeld<br />
des Deutschen Ärztetages die Aufgabe, die berufspolitischen Themen recherchegerecht<br />
so aufzubereiten, dass trotz <strong>der</strong> Komplexität einzelner Themen das Interesse <strong>der</strong> Medien<br />
auch an solchen Fragen geweckt werden kann.<br />
Der BÄK-Newsletter ist ein E-Mail-Dienst, <strong>der</strong> zeitnah über aktuelle gesundheitspolitische<br />
Entwicklungen informiert und exklusive Hintergrundinformationen zu berufspolitischen<br />
Themen bietet. Der Dienst wird als Text-Mail versendet, sodass <strong>der</strong> Inhalt direkt<br />
und ohne größeren Zeitverlust abgerufen werden kann.<br />
429
Abbildung 1: Titelblatt von BÄK INTERN, Februar <strong>2010</strong><br />
430
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
IT KOMPAKT ist <strong>der</strong> Informationsdienst <strong>der</strong> Pressestelle zur Telematik im Gesundheitswesen.<br />
Seit Dezember 2004 wird darin über neue Entwicklungen im Bereich<br />
E-Health informiert. Anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung des E-Health-Reports <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gab IT KOMPAKT unter an<strong>der</strong>em einen Überblick über die Inhalte <strong>der</strong> Studie.<br />
In einem Interview ordnete BÄK-Präsident Hoppe die Befragungsergebnisse politisch<br />
ein.<br />
Politische Entscheidungen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Tests in den Modellregionen werden in dem Dienst mit Hintergrundberichten<br />
begleitet, ebenso die Arbeit des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Der Dienst kann über die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter www.bundes<br />
aerztekammer.de kostenfrei abonniert werden und steht auch als Download zur Verfügung.<br />
Dort sind seit Dezember 2004 alle wesentlichen Informationen zum elektronischen<br />
Arztausweis verfügbar: Basisinformationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen<br />
(FAQ), ein Glossar mit wichtigen Stichworten zum Thema Gesundheitstelematik<br />
und Links zu interessanten Websites.<br />
Die Presseschau ist die „tägliche Publikation“ <strong>der</strong> Pressestelle. Seit September 2005 wird<br />
sie als PDF-Datei per E-Mail an die Adressaten versandt. Die wichtigsten Artikel aus<br />
Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und Wochenzeitungen werden zu einem umfassenden<br />
Überblick über die aktuelle gesundheitspolitische wie auch medizinische<br />
Berichterstattung zusammengestellt. Die Pressestelle kann online auf eine Datenbank<br />
zugreifen, in <strong>der</strong> digital alle Artikel von inzwischen weit über 500 regionalen und überregionalen<br />
Medien zur Volltextrecherche und zum Download zur Verfügung stehen. Dadurch<br />
hat sich das Spektrum <strong>der</strong> auszuwertenden Zeitungen deutlich erweitert. Der tägliche<br />
Pressespiegel bietet somit ein nahezu lückenloses Bild <strong>der</strong> Berichterstattung zur<br />
Gesundheitspolitik und weiteren, für die Ärzteschaft relevanten Themen.<br />
Berlin im Blick ist ein E-Mail-Dienst, in dem die wichtigsten berufs- und gesundheitspolitischen<br />
Termine <strong>der</strong> kommenden zwei Wochen in komprimierter Form aufgelistet werden,<br />
so z. B. Debatten und Anhörungen im Deutschen Bundestag, Sitzungstermine des<br />
Bundesrates und an<strong>der</strong>er Institutionen.<br />
Online News ist ein E-Mail-Dienst <strong>der</strong> Pressestelle. Noch vor dem Erscheinen <strong>der</strong> täglichen<br />
Presseschau informiert <strong>der</strong> Dienst jeden Morgen über die wichtigsten Online-Meldungen<br />
<strong>der</strong> Tageszeitungen, Nachrichtenmagazine und elektronischen Medien. Über<br />
beigefügte Links gelangt man direkt zu den Originalartikeln, die dort in voller Länge<br />
nachgelesen werden können.<br />
431
Abbildung 2: Titelblatt IT KOMPAKT, August <strong>2010</strong><br />
432
Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kapitel 11<br />
Die Arbeit an einem mediengerechten, stets aktuellen Informations- und Serviceangebot<br />
im Internet ist eine eigenständige redaktionelle Tätigkeit innerhalb des Gesamtspektrums<br />
<strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Internetauftritt unter <strong>der</strong> Adresse<br />
www.bundesaerztekammer.de richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Das Angebot<br />
ist in drei Bereiche mit den Hauptzielgruppen „Ärzte“, „Patienten“ und „Presse“ geglie<strong>der</strong>t.<br />
Im Bereich „Ärzte“ finden die Nutzer übersichtlich gestaltet alle relevanten Informationen<br />
zu den Arbeitsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Im Patientenbereich werden<br />
Gesundheitstipps und Bürgerinformationen angeboten. Journalisten finden im Bereich<br />
„Presse“ stets die neuesten Pressemitteilungen und Statements <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Darüber hinaus werden tagesaktuelle Interviews und Meldungen zur <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in geson<strong>der</strong>ten Kurzbeiträgen aufbereitet. Ein umfangreiches Archiv und die<br />
Volltextsuche helfen, einen schnellen Überblick über die Position <strong>der</strong> BÄK zu gesundheitspolitischen,<br />
medizinischen und ethischen Fragen zu erhalten.<br />
Die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind barrierefrei gestaltet. Zudem ermöglicht<br />
<strong>der</strong> Internetauftritt auch einen schnellen Nachrichtenüberblick durch einen sogenannten<br />
RSS-Feed.<br />
Videobeiträge im Internet<br />
Nachdem die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstmals beim 112. Deutschen Ärztetag 2009 in<br />
Mainz die Möglichkeit von Videoclips im Internet eingesetzt hatte, produzierte eine beauftragte<br />
Videofirma zum 113. Deutschen Ärztetag in Dresden fünf Filmbeiträge von<br />
zwei bis sieben Minuten Länge. Sie stießen – wie schon im Vorjahr – auf sehr großes Interesse<br />
bei den Nutzern des BÄK-Internets.<br />
Die Clips dokumentierten in Ausschnitten die Grundsatzrede von <strong>Bundesärztekammer</strong>-<br />
Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Ein Beitrag vermittelte Impressionen vom<br />
Ärztetag. Zwei weitere Clips beschäftigten sich mit den Arbeitssitzungen zu den Themen<br />
Gesundheitspolitik und Patientenrechte. Diese vier Beiträge wurden noch während<br />
des Ärztetages auf die Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gestellt und erreichten sofort<br />
hohe Abrufzahlen. Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />
gab anschließend per Video einen Rückblick auf den Ärztetag.<br />
Zugriffe im Jahresvergleich<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> verzeichnete die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft monatlich bis zu<br />
2,5 Millionen Zugriffe auf das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (siehe Abbildung<br />
4). Insgesamt wurde die Seite <strong>der</strong> BÄK über 26 Millionen Mal angeklickt, ein leichtes<br />
Plus gegenüber dem Vorjahr. Die Statistik <strong>der</strong> Suchbegriffe ergibt, dass neben <strong>der</strong><br />
Nachfrage zu den Themen Patientenverfügung, Arzthelferin und (Muster-)Berufsordnung<br />
auch das Interesse an Impfempfehlungen zu vielen Treffern im Internetauftritt<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geführt hat.<br />
Die sehr hohen Zugriffszahlen belegen, dass das Internet ein wichtiges Instrument <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeitsarbeit ist. Die Zahlen zeigen dabei die hohe Wertschätzung, die dem Angebot<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von einer kontinuierlich wachsenden Anzahl von Nutzern<br />
entgegengebracht wird.<br />
433
Abbildung 3: Internetseite <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit Videoclip<br />
Zugriffe<br />
Abbildung 4: Internetnutzung: Anstieg auf bis zu 2,5 Millionen Zugriffe im Monat<br />
434<br />
2.500.000<br />
2.000.000<br />
1.500.000<br />
1.000.000<br />
500.000<br />
0<br />
� 2009 � <strong>2010</strong><br />
Zugriffsstatistik bundesaerztekammer.de im Vergleich <strong>2010</strong>/2009<br />
1.926.065<br />
2.323.046<br />
2.003.715<br />
2.045.506<br />
2.263.826<br />
2.299.185<br />
1.976.802<br />
2.033.499<br />
1.962.067<br />
2.349.658<br />
2.184.332<br />
2.192.516<br />
2.250.824<br />
2.095.523<br />
2.345.756<br />
1.967.248<br />
2.395.113<br />
2.277.152<br />
2.343.457<br />
2.384.677<br />
2.257.571<br />
2.479.608<br />
1.683.236<br />
1.582.868<br />
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />
12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
12.1 Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kammern<br />
12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern<br />
Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
dient dem Meinungsaustausch und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern. Auch im Geschäftsjahr <strong>2010</strong> fand neben fünf Routinesitzungen<br />
eine gemeinsame Sitzung mit dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> statt.<br />
Die Geschäftsführer diskutierten mit dem Vorstand zunächst die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Übernahme von gemeinsamen Aufgaben durch einzelne Ärztekammern. Hierzu bestanden<br />
bereits konkrete Verabredungen, die weiter verfolgt werden sollen. Im Verlauf<br />
<strong>der</strong> Sitzung wurden mögliche Handlungsstrategien zum Themenfeld „Die Landesärztekammer<br />
stärken durch gemeinsames abgestimmtes, einheitliches Handeln entscheidend<br />
die ärztliche Selbstverwaltung“ erörtert. Im Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wurde die<br />
Einrichtung von Kompetenzteams zur Bearbeitung folgen<strong>der</strong> drei Themen beschlossen:<br />
Versorgungsstrukturen, Bestandsaufnahme (Gefährdung <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Ärztekammern)<br />
und Nachwuchsför<strong>der</strong>ung/-gewinnung (u. a. Neuausrichtung des Medizinstudiums;<br />
Erarbeitung einer Selbstdarstellungsbroschüre <strong>der</strong> Ärztekammern).<br />
Die entsprechenden Projektskizzen wurden im Laufe des Jahres erarbeitet, das Thema<br />
„Versorgungsstrukturen“ konnte <strong>2010</strong> abgeschlossen werden. Die beiden an<strong>der</strong>en Themen<br />
werden im Jahr 2011 zum Teil auch in <strong>der</strong> gemeinsamen Sitzung des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> mit den Geschäftsführern im Januar 2011 verfolgt.<br />
Im ersten Vierteljahr nahm in den Sitzungen traditionsgemäß die Vorbereitung des<br />
113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> in Dresden breiten Raum ein. Beson<strong>der</strong>s intensiv wurde<br />
von den Geschäftsführern das Projekt <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
begleitet, die erstmals nach dem zweistufigen Normsetzungsverfahren durchgeführt<br />
wurde.<br />
Die Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland haben die Geschäftsführer auch in<br />
ihren Kammern energisch vorangetrieben und begleitet, so dass die Ergebnisse dieser<br />
ersten Befragungsrunde sowohl auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> als auch in den<br />
Landesärztekammern selbst ein breites Echo ausgelöst haben.<br />
Weitere Beratungsthemen des Deutschen Ärztetages wie die „Elektronische Gesundheitskarte“<br />
und die „Implementierung des elektronischen Heilberufeausweises“ sind<br />
ausführlich in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
diskutiert worden.<br />
Zum Tagesordnungspunkt „Elektronischer Arztausweis/Telematik“ wurde regelmäßig<br />
berichtet. Neben <strong>der</strong> Darstellung des aktuellen Stands <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH (gematik) wurde über<br />
435
erste Erfahrungen bei <strong>der</strong> Herausgabe des elektronischen Arztausweises in <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Nordrhein, über neue Anwendungsfälle für den elektronischen Arztausweis<br />
und über das Projekt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Entwicklung eines Notfalldatensatzes<br />
auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte diskutiert.<br />
Gesundheitspolitisch wurden in den Geschäftsführersitzungen im ersten Halbjahr insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Aussagen des Koalitionsvertrags und mögliche Schlussfolgerungen für<br />
die Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern beraten.<br />
Zum Thema <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen und <strong>der</strong> Versorgungsplanung, das auch von<br />
den Gesundheitsministern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beraten wurde, fand ebenfalls ein intensiver Austausch<br />
statt. Die Geschäftsführer <strong>der</strong> Ärztekammern sehen es dabei als eigenes Anliegen<br />
<strong>der</strong> Kammern an, auf diesen Fel<strong>der</strong>n die Kammerkompetenz einzubringen und die<br />
Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern stärker als bisher in den Vor<strong>der</strong>grund zu rücken.<br />
Ähnliche Bemühungen gelten auch <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, die<br />
sich als nahezu ständiges Beratungsthema erwiesen hat (vgl. hierzu auch Kapitel 3.2).<br />
Wie schon 2009 wurden die Beschlüsse <strong>der</strong> Justizminister zur „Verbesserung <strong>der</strong> Leichenschau“<br />
intensiv beraten und eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines umfassenden<br />
Positionspapiers gegründet.<br />
Zum Thema „Umgang mit nichtärztlichen Fachberufen“ wurde ausgehend vom Fortbildungskonzept<br />
für Medizinische Fachangestellte das Instrument des „Zentralen Aufgabenpools<br />
für Prüfungsfragen“ vorgestellt und eine stärkere Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
an diesem Projekt befürwortet.<br />
Die enge Rückkopplung <strong>der</strong> Themen aus den Sitzungen des Arbeitskreises „Informationstechnologie“<br />
in die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern hat sich auch im Berichtsjahr bewährt. Es wurden ein System für<br />
gemeinsame Videokonferenzen <strong>der</strong> Kammern ausgewählt, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> technischen<br />
Richtlinie vereinbart und Anpassungen im Meldewesen und <strong>der</strong> Statistik aufgrund<br />
aktueller Beschlüsse des 113. Deutschen Ärztetages vorgenommen.<br />
Regelmäßig wurde in den Sitzungen über Novellierungen <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze<br />
und aus <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Heilberufe und Kammergesetze“ berichtet. Die Protokolle<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe stehen den Landesärztekammern auch über die gesundheitspolitische<br />
Datenbank <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung.<br />
Im Berichtsjahr nahm das Thema „Umgang mit Mono- und Mehrfachmitgliedschaft“<br />
breiten Raum ein. Im November <strong>2010</strong> fand ein gemeinsames Gespräch mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Obersten Gesundheitsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (AOLG) zu diesem Thema<br />
statt, um das weitere Vorgehen abzustimmen.<br />
Anknüpfend an die Beratungen des letzten Jahres ging es in den Geschäftsführersitzungen<br />
um die Weiterentwicklung des Deutschen IVF-Registers und dabei insbeson<strong>der</strong>e<br />
um die Aufgabenteilung zwischen dem neu gegründeten eingetragenen Verein und <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle bei <strong>der</strong> Ärztekammer in Schleswig-Holstein, die koordinierend für alle<br />
Landesärztekammern tätig ist. Die Geschäftsführer befürworteten die zeitnahe Entwicklung<br />
eines geeigneten Qualitätssicherungsverfahrens <strong>der</strong> Ärztekammern durch eine im<br />
Jahr 2008 gegründete Arbeitsgruppe.<br />
436
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />
Im Sinne <strong>der</strong> eigenen Information <strong>der</strong> Geschäftsführer wurde die Serie <strong>der</strong> Vorabendfortbildungen<br />
weitergeführt. Dabei wurden die „Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland“<br />
mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes <strong>der</strong> Honorarärzte e. V., Dr. Nicolai<br />
Schäfer, diskutiert und „Rechtsfragen <strong>der</strong> Kooperation zwischen Landesärztekammern“<br />
durch Prof. Dr. jur. Winfried Kluth vorgestellt.<br />
Weitere Schwerpunkte <strong>der</strong> Beratungen waren die Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen, die Fragen <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung für Ärzte und die Einrichtung<br />
eines gemeinsamen, zentralen Vorsorgeregisters <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />
<strong>der</strong> Bundesnotarkammer.<br />
In Ergänzung zu dem 2009 entwickelten Geografischen Krankenhausanalysesystem<br />
(GeKAS) wurde den Geschäftsführen das von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV) entwickelte Instrument zur populationsbezogenen, kleinräumigen und sektorenübergreifenden<br />
Versorgungsplanung, das sog. elektronische geografische Gesundheitsinformationssystem<br />
(eGIS) vorgestellt.<br />
Schließlich wurde das Verfahren <strong>der</strong> zweiten Befragungsrunde zur Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
intensiv diskutiert, um nächste Schritte abzustimmen.<br />
12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“<br />
Die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Kaufmännischen Geschäftsführer <strong>der</strong> Landesärztekammern hat<br />
unter Leitung von Herrn Klaus Schumacher, Ärztekammer Nordrhein, ihre Beratungen<br />
in <strong>2010</strong> weitergeführt und sich insbeson<strong>der</strong>e mit Sozialversicherungspflicht von Ehrenamtsträgern,<br />
Lohnsteueraußenprüfungen und Betrieben gewerblicher Art auseinan<strong>der</strong>gesetzt.<br />
12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />
Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Finanzkommission, in<br />
die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied entsendet. Sie<br />
wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums<br />
können auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teilnehmen. Die Finanzkommission wählte in ihrer<br />
Sitzung am 26.01.08 für die laufende Wahlperiode (2007/2011) Dr. Franz Bernhard Ensink,<br />
Göttingen, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wurde Dr. Hans-<br />
Herbert Köhler, Basthorst, <strong>der</strong> am 13. Januar <strong>2010</strong> verstorben ist. Als Nachfolger wurde<br />
in <strong>der</strong> Sitzung am 23.01.<strong>2010</strong> Dr. Klaus Reinhardt, Bielefeld, gewählt.<br />
Entsprechend § 9 Abs. 7 <strong>der</strong> Satzung befasste sich die Finanzkommission mit allen für<br />
die Finanzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> relevanten Angelegenheiten.<br />
Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />
einer kontinuierlichen Etatplanung wurde 1995 von <strong>der</strong> Finanzkommission mit<br />
Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“ eingerichtet.<br />
Dieser Arbeitsgruppe gehören an: <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong><br />
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter<br />
437
aus <strong>der</strong> Finanzkommission, <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> zuständige Dezernent<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglie<strong>der</strong> mit Stimmrecht sowie <strong>der</strong> Finanzbeauftragte des<br />
Vorstandes und <strong>der</strong> zuständige Referent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als ständige Gäste<br />
ohne Stimmrecht.<br />
In einer Sitzung wurden <strong>2010</strong> Finanzangelegenheiten besprochen und für Beschlussfassungen<br />
in <strong>der</strong> Finanzkommission vorbereitet sowie die Vorbereitungen des Haushaltsvoranschlages<br />
2011/2012 begleitet.<br />
Die Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine<br />
Entscheidungskompetenz. Es wird ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches<br />
Arbeitsklima gepflegt.<br />
12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
Die Versorgungswerke <strong>der</strong> Ärzteschaft sind <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellte,<br />
eigenfinanzierte Einrichtungen mit <strong>der</strong> Aufgabe, die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />
und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärzte und ihrer Familienangehörigen sicherzustellen.<br />
Rechtsgrundlagen für die Versorgungswerke sind <strong>der</strong> § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
SGB VI (Rentenversicherung) einerseits und die Heilberufe- bzw. Kammergesetze <strong>der</strong><br />
Bundeslän<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erseits. Überwiegend sind die ärztlichen Versorgungswerke unselbstständige<br />
o<strong>der</strong> teilrechtsfähige Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> jeweiligen Landesärztekammern.<br />
In Baden-Württemberg und in Bayern handelt es sich um eigene Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts, in denen darüber hinaus nicht nur Ärzte, son<strong>der</strong>n auch Zahnärzte<br />
und Tierärzte Mitglied sind. Im Saarland besteht ein gemeinsames Versorgungswerk für<br />
Ärzte und Zahnärzte, in Sachsen eines für Ärzte und Tierärzte.<br />
12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
Zwischen den einzelnen Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Landesärztekammern bestehen<br />
Unterschiede sowohl hinsichtlich des Leistungs- wie des Beitragsrechts. Diese Unterschiede<br />
sind Ausdruck des fö<strong>der</strong>ativen Charakters und <strong>der</strong> den freien Berufen gegebenen<br />
Möglichkeiten zur freien Gestaltung <strong>der</strong> Alterssicherung. Vergleichbares gilt für die<br />
Fürsorgeeinrichtungen <strong>der</strong> einzelnen Ärztekammern. Um den Meinungs- und Informationsaustausch<br />
zwischen den Versorgungswerken zu för<strong>der</strong>n, wurde eine Ständige Konferenz<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Dieser obliegt die Beobachtung <strong>der</strong> allgemeinen<br />
sozialpolitischen Entwicklung, insbeson<strong>der</strong>e unter Versorgungsaspekten,<br />
sowie <strong>der</strong> Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei <strong>der</strong> Bewältigung <strong>der</strong> Grundfragen<br />
<strong>der</strong> Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärzte.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist seit Oktober 2004 Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz, Präsident <strong>der</strong><br />
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Nach den Neuwahlen zum Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Mai 2007 ist Professor Hessenauer in diesem Amt bestätigt worden.<br />
Stellvertretende Vorsitzende ist Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen.<br />
438
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />
Im Frühjahr <strong>2010</strong> tagte die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ in Münster,<br />
um wie in jedem Jahr über aktuelle Fragen zu diskutieren. Ferner unterrichteten sich<br />
die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke gegenseitig über die Entwicklung in den<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n, sowohl im Bereich <strong>der</strong> rechtlichen Grundlagen <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />
als auch über die wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Einrichtungen. Gemeinsam mit den<br />
Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.<br />
(ABV) wurden grundsätzliche Probleme erörtert. So wurde herausgearbeitet, dass mit<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung zunehmende Probleme bei <strong>der</strong> Handhabung des<br />
Befreiungsrechts des § 6 SGB VI festzustellen seien. Im Ergebnis könne man eine deutliche<br />
Tendenz zur immer enger werdenden Auslegung des Befreiungsrechts konstatieren.<br />
Dies gehe soweit, dass sich die gesetzliche Rentenversicherung anmaße, Entscheidungen<br />
darüber zu treffen, ob eine bestimmte Tätigkeit als ärztliche Tätigkeit<br />
einzuordnen sei o<strong>der</strong> nicht. Nach übereinstimmen<strong>der</strong> Auffassung <strong>der</strong> ABV und <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />
müssen zumindest alle Tätigkeiten als ärztliche Tätigkeiten verstanden<br />
werden, die in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bzw. in<br />
den Weiterbildungsordnungen <strong>der</strong> Landesärztekammern aufgenommen sind. Dies<br />
gelte insbeson<strong>der</strong>e z. B. für den Bereich des Qualitätsmanagements. Im Übrigen seien<br />
allein die Ärztekammern berufen die Frage zu entscheiden, ob eine bestimmte Tätigkeit<br />
als ärztliche Tätigkeit einzuordnen sei o<strong>der</strong> nicht.<br />
Vom Vorsitzenden des Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV wurde die Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofes (EuGH) in <strong>der</strong> Rechtssache „Kattner“ (vom 05.03.2009, C 350/07)<br />
zum Anlass genommen, die Frage zu beleuchten, welche Auswirkungen diese Entscheidung<br />
auf die ärztlichen Versorgungswerke haben könnte. Er wies darauf hin, dass es in<br />
dem Verfahren um die Frage ging, ob ein Unternehmen aus <strong>der</strong> Stahlbaubranche<br />
Pflichtmitglied seiner zuständigen Berufsgenossenschaft sein müsse. Das Unternehmen<br />
hatte argumentiert, die Pflichtmitgliedschaft in <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(Berufsgenossenschaft) sei wettbewerbs- und freizügigkeitsbehin<strong>der</strong>nd und damit<br />
europarechtswidrig. Der EuGH habe die Pflichtmitgliedschaft in <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen<br />
Unfallversicherung im Ergebnis bejaht und dabei ganz wesentlich auf die Frage<br />
abgestellt, dass im Finanzierungs- und Leistungsgeschehen <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Solidaritätselemente umgesetzt seien, die im Rahmen einer privaten Versicherung<br />
nicht realisierbar wären. Im weiteren Verlauf des Vortrags wurde <strong>der</strong> Frage<br />
nachgegangen, welche Elemente <strong>der</strong> „Solidarität“ sich im Finanzierungs- und Leistungsrecht<br />
<strong>der</strong> berufsständischen/ärztlichen Versorgungswerke finden, und es wurde deutlich<br />
gemacht, dass hier für die Zukunft Aufmerksamkeit geboten sei. Würden Regelungen<br />
im Satzungsrecht <strong>der</strong> Versorgungswerke, wie das bei den meisten ärztlichen<br />
Versorgungswerken durch die Finanzierungstechnik „offenes Deckungsplanverfahren“<br />
vorgegebene Prinzip <strong>der</strong> kollektiven Äquivalenz, vernachlässigt o<strong>der</strong> zurückdrängt,<br />
könnte dies zu Problemen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht führen. Nach einer<br />
ersten Analyse des Urteils, die <strong>der</strong> Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV vorgenommen habe, verfügten<br />
alle ärztlichen Versorgungswerke, auch die in modifizierter Anwartschaftsdeckung<br />
finanzierten, über Ausprägungen des „Solidaritätsprinzips“, mit denen sich<br />
argumentieren lasse. Der Arbeitskreis „Mathematik“ <strong>der</strong> ABV ordne z. B. die Hinterbliebenenversorgung,<br />
die es bei allen Versorgungswerken gebe, dem Bereich des Solidaritätsprinzips<br />
zu. Der Rechtsausschuss <strong>der</strong> ABV werde die Angelegenheit weiter vertiefend<br />
bearbeiten und beabsichtige, sie einer rechtswissenschaftlichen Begutachtung zuzuführen.<br />
439
Die Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ befasste sich auch mit einem Antrag<br />
des 112. Deutschen Ärztetages 2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Situation <strong>der</strong> Eltern von<br />
behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n. Danach hatten die Antragsteller aufgefor<strong>der</strong>t, initiativ zu werden<br />
bezüglich <strong>der</strong> Verlängerung von Anerkennungszeiten für die Rentenversicherung für Eltern,<br />
die behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> aufziehen und deswegen auch längerfristig nicht o<strong>der</strong> nur<br />
eingeschränckt berufstätig sein könnten. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte<br />
darum gebeten, dass auch in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
über dieses Anliegen diskutiert wird. Nach kurzer Diskussion kristallisierte sich ein Meinungsbild<br />
dahingehend heraus, dass es sich hier nicht um ein spezifisches Problem <strong>der</strong><br />
Ärztlichen Versorgungswerke handelt, son<strong>der</strong>n ein grundsätzliches gesellschaftlich politisches<br />
Anliegen, welches für alle Eltern bzw. Elternteile gelten müsse.<br />
Weitere Themen waren<br />
• Wechselbeziehung von Kammermitgliedschaft und Mitgliedschaft im regionalen Versorgungswerk<br />
• nachhaltiges ethisches Investment<br />
• Datenaustausch zwischen Landesärztekammer und Versorgungswerk<br />
Wie immer schloss die Sitzung mit Berichten über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Geschäftsentwicklung<br />
<strong>der</strong> Ärztlichen Versorgungswerke und über Än<strong>der</strong>ungen in den Satzungen.<br />
Aus allen Berichten ergab sich, dass weiterhin ein Wachstum bei <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu<br />
verzeichnen war und auch die finanzielle Seite sich weiter positiv entwickelt hat. Die allgemeine<br />
Finanzkrise hat sich schon allein wegen <strong>der</strong> Auflagen für die Versorgungswerke<br />
bezüglich <strong>der</strong> Geldanlagen nur marginal auf die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />
ausgewirkt.<br />
Aus allen Versorgungswerken konnte berichtet werden, dass die Umstellung auf die Regelaltersgrenze<br />
von 67 Jahren für die Rente umgesetzt wird, in Kombination mit <strong>der</strong><br />
Möglichkeit, ab dem 62sten Lebensjahr eine vorgezogene Altersgrenze zu beziehen. Die<br />
Regelungen orientieren sich im Wesentlichen an <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
mit Abweichungen im Detail.<br />
Insgesamt konnten die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
von einer stabilen Entwicklung berichten. Welche Bedeutung die Versorgungswerke<br />
nicht nur für die ärztliche Profession, son<strong>der</strong>n für die verkammerten Berufe insgesamt<br />
haben, ist den nachfolgenden Ausführungen zur Arbeitsgemeinschaft berufsständischer<br />
Versorgungseinrichtungen zu entnehmen.<br />
12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
In <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)<br />
wirken die bestehenden 89 Versorgungswerke <strong>der</strong> verkammerten Freiberufler (Ärzte,<br />
Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte,<br />
Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Psychotherapeuten<br />
und Ingenieure) zusammen. Alle in Deutschland bestehenden Versorgungswerke für<br />
Ärzte sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ABV. Sie haben 1978 wesentlich zur Gründung des Dachverbandes<br />
aller berufsständischen Versorgungswerke beigetragen. Ziele <strong>der</strong> ABV sind eine<br />
wirksame Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Öffentlichkeit und die In-<br />
440
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />
formation <strong>der</strong> Versorgungswerke über politische Entwicklungen und Tendenzen. Die<br />
Beobachtung europäischer Entwicklungen und die Berichterstattung darüber spielen dabei<br />
eine zunehmende Rolle. In Anbetracht dessen unterhält die ABV ein eigenes Verbindungsbüro<br />
in Brüssel.<br />
Der ABV ist es in den 30 Jahren ihres Bestehens gelungen, Beachtung und Gehör in allen<br />
Grundsatzfragen <strong>der</strong> Alterssicherung zu finden. Dies gilt nicht allein national, son<strong>der</strong>n<br />
auch auf europäischer Ebene. Belegt wird dies unter an<strong>der</strong>em durch die Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke in die Koordinierung <strong>der</strong> sozialen Sicherungssysteme<br />
innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung 1408/71.<br />
Eine gemeinsame Interessenvertretung aller berufsständischen Versorgungswerke ist<br />
notwendig, weil fortwährend dem Vorwurf begegnet werden muss, die freien Berufe entzögen<br />
sich über ihre Versorgungswerke <strong>der</strong> Solidarität in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Festzustellen ist hierzu, dass die Ärzteschaft – wie die an<strong>der</strong>en freien Berufe –<br />
die Versorgungswerke wesentlich nach <strong>der</strong> Adenauerschen Rentenreform des Jahres<br />
1957 aufgebaut hat, als sich herausstellte, dass <strong>der</strong> Staat Freiberufler und Selbstständige<br />
aus <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ausschloss. Konsequenz dieses Ausschlusses<br />
war die Schaffung des Befreiungsrechts, damals § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz<br />
(AVG), heute § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Damit unterstrich<br />
<strong>der</strong> Staat, dass die freien Berufe die Altersvorsorge selbst organisieren sollten.<br />
An dieser Grundentscheidung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber – über alle Rentenreformen <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahrzehnte hinweg – unverän<strong>der</strong>t festgehalten.<br />
Im November 2008 erfolgte turnusmäßig die Wahl zum Vorstand <strong>der</strong> ABV. Wie<strong>der</strong>gewählt<br />
wurden die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke. Namentlich sind dies:<br />
• Dr. Brigitte Ende (Versorgungswerk <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen)<br />
• Rudolf Henke (Nordrheinische Ärzteversorgung)<br />
• Dr. Walter Ku<strong>der</strong>natsch (Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt)<br />
• Prof. Dr. Detlef Kunze (Bayerische Ärzteversorgung)<br />
Darüber hinaus sind im Vorstand <strong>der</strong> ABV je zwei Vertreter <strong>der</strong> Versorgungswerke <strong>der</strong><br />
Apotheker, <strong>der</strong> Zahnärzte, <strong>der</strong> Architekten und Rechtsanwälte sowie jeweils ein Vertreter<br />
<strong>der</strong> Versorgungswerke für Notare, Tierärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Zum<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> ABV wie<strong>der</strong>gewählt wurde <strong>der</strong> Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich<br />
Kirchhoff, stellvertretende Vorsitzende sind <strong>der</strong> Apotheker Karl-August Beck (Nürnberg)<br />
und Dr. Helke Stoll (Eilenburg).<br />
Breiten Raum in <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Versorgungswerke nahm die aktuelle Finanzmarktsituation<br />
ein. Es kann festgestellt werden, dass die Versorgungswerke im Vergleich zu vielen<br />
an<strong>der</strong>en Branchen – Finanzen, Versicherungen, Industrie, Handel, Gewerbe etc. –<br />
glimpflich davongekommen sind. Entwarnung wäre allerdings verfrüht. Es bedarf gewaltiger<br />
Anstrengungen, Bilanzverluste des vergangenen Jahres aufzuholen und den<br />
Rechnungszins wie<strong>der</strong> zu erreichen. Auch ist in vielen Einrichtungen die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Zuführung zur Deckungsrückstellung wegen <strong>der</strong> berufsständischen Richttafeln noch<br />
nicht erledigt.<br />
Im Hinblick auf die neue Regierungskoalition erwarten die Versorgungswerke im Bund<br />
zur Frage einer Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung berufsständisch Versorgter<br />
Entspannung. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass in <strong>der</strong> nächs-<br />
441
ten Zeit die Diskussion um eine Ausweitung <strong>der</strong> Versicherungspflicht selbstständig Tätiger,<br />
insbeson<strong>der</strong>e sogenannter Solo-Selbstständiger, geführt werden wird. Der Vorstand<br />
<strong>der</strong> ABV hat deshalb eine in rentenrechtlichen Fragen namhafte Beratungsfirma<br />
beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, wie sich die Einbeziehung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung für diese auswirken würde.<br />
Aus aktuellem Anlass von Gleichstellungsgesetzen und Gesetzentwürfen von Bundeslän<strong>der</strong>n,<br />
die die berufsständischen Versorgungswerke gesetzlich zur Hinterbliebenenversorgung<br />
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zwingen, entstand die<br />
Sorge <strong>der</strong> Aushöhlung <strong>der</strong> Selbstverwaltungsrechte durch Eingriffe des Landesgesetzgebers<br />
in das Leistungsrecht berufsständischer Versorgungswerke ohne Gegenfinanzierung.<br />
Zu dieser Grundsatzfrage, nicht zur Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,<br />
hat Prof. Dr. jur. Christian von Pestalozza ein Gutachten erstellt. Er gelangt zu<br />
dem Ergebnis, dass betroffene Versorgungswerke immer vom Landesgesetzgeber angehört<br />
werden müssen. In die den freien Berufen eingeräumten Selbstverwaltungsrechte<br />
kann ein Landesgesetzgeber auch nicht nach Gutdünken eingreifen, um Selbstverwaltungsentscheidungen<br />
zu konterkarieren. Sein Gutachten ist im Druck und wird den Mitgliedseinrichtungen<br />
Anfang 2011 zur Verfügung stehen.<br />
Das Ausgangsthema, nämlich die Rente für Hinterbliebene gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften,<br />
scheint durch die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 07.07.2009 abgeschlossen. Danach steht diesen eine Versorgung<br />
im Bereich <strong>der</strong> betrieblichen Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst (VBL) zu. Der<br />
Beschluss korrigiert ein an<strong>der</strong>slautendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Das Bundesverfassungsgericht<br />
stellt fest, dass die grundgesetzlich privilegierte Ehe eine Benachteiligung<br />
vergleichbarer Lebenssachverhalte nicht rechtfertige. Eine Analyse <strong>der</strong> Entscheidungsgründe<br />
legt die Empfehlung nahe, auch in <strong>der</strong> berufsständischen Versorgung die<br />
Hinterbliebenenversorgung für den betroffenen Personenkreis flächendeckend einzuführen.<br />
Seit Jahren bemühte sich die ABV, den Bund zur Übernahme von Beiträgen für kin<strong>der</strong>erziehende<br />
Mitglie<strong>der</strong> zu veranlassen. Nachdem das Bundessozialgericht Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Versorgungswerke Ansprüche auf Anrechnung von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung bestätigt hatte, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber reagiert. Die Versorgungswerke<br />
begrüßen deshalb das „Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des SGB IV zur Errichtung<br />
einer Versorgungsausgleichskasse und zur Än<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Gesetze“ vom 21.07.2009.<br />
Es bestimmt in § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI, dass auch berufsständisch Versorgte während<br />
<strong>der</strong> Erziehungszeit Anwartschaften auf Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
haben und in § 208 SGB VI, dass Elternteile, die bis zum Erreichen <strong>der</strong><br />
Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, auf Antrag freiwillige<br />
Beiträge für so viele Monate nachzahlen können, wie zur Erfüllung <strong>der</strong> Wartezeit in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung noch erfor<strong>der</strong>lich sind. Die ABV hat alle Mitgliedseinrichtungen<br />
detailliert informiert und auch in allen Blättern <strong>der</strong> berufsständischen Standespresse<br />
entsprechende Veröffentlichungen platziert.<br />
Mit diesem Erfolg haben jahrzehntelange Bemühungen einen vorläufigen Abschluss gefunden.<br />
Die ABV wird in Gesprächen mit Sozial- und Familienpolitikern <strong>der</strong> neuen Bundestagskoalition<br />
ausloten, ob eine Chance zur weiteren Nachbesserung durch Übernahme<br />
von Beiträgen des Bundes zu unseren Versorgungswerken besteht. Jedenfalls ist<br />
ein Etappensieg zu verzeichnen. Die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und FDP<br />
442
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Kapitel 12<br />
enthält einen Hinweis darauf, dass die Leistungen für Kin<strong>der</strong>erziehende weiter ausgebaut<br />
werden sollen. Aus Verhandlerkreisen wurde berichtet, dass damit auch das Anliegen<br />
<strong>der</strong> Versorgungswerke umfasst sei, die Koalition aber alle Maßnahmen unter einen<br />
Finanzierungsvorbehalt gestellt habe.<br />
Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz werden die steuerliche<br />
Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge einerseits und die Besteuerung<br />
von Alterseinkünften an<strong>der</strong>erseits geregelt. Die Versorgungswerke sind wie alle Träger<br />
<strong>der</strong> Altersvorsorge verpflichtet, die von ihnen gezahlten Renten zu melden. Nachdem im<br />
Jahre 2008 je<strong>der</strong> Steuerpflichtige seine persönliche Steueridentifikationsnummer erhalten<br />
hat, müssen ab 2009 Rentenzahlungen <strong>der</strong> Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen<br />
gemeldet werden. Mit Schreiben vom 22.09.2009 sind alle Mitgliedseinrichtungen<br />
<strong>der</strong> ABV über Einzelheiten des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach § 22a Einkommensteuergesetz<br />
unterrichtet worden. Ob die Ankündigung in <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung<br />
von CDU, CSU und FDP hier zu Än<strong>der</strong>ungen führt, bleibt abzuwarten. Die ABV<br />
hofft, dass am Ende nicht ein Quellenabzugsverfahren steht und die Versorgungswerke<br />
die Steuern auf die Rentenzahlbeträge abführen müssen. Ein Quellenabzugsverfahren<br />
führt nicht zu einem Bürokratieabbau, son<strong>der</strong>n zu deutlichem Mehraufwand bei den<br />
Versorgungswerken. Wenn diese die Steuer von <strong>der</strong> Rente automatisch einbehalten sollen,<br />
wie dies die Arbeitgeber im Lohnabzugsverfahren für Arbeitnehmer tun müssen,<br />
hätten die Versorgungswerke Daten in einem erheblichen Umfang zu ermitteln und zu<br />
verwalten. Damit müssten erhebliche Parallelstrukturen zu den Finanzämtern aufgebaut<br />
werden. Das Lohnabzugsverfahren lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Rentenbesteuerung<br />
übertragen, weil z. B. Mitglie<strong>der</strong> neben einer kleinen Rente über erhebliche<br />
Nebeneinkommen verfügen können. Insofern ist die Rente für die Besteuerung<br />
kein angemessener Maßstab. Zudem wäre <strong>der</strong> inzwischen erhebliche Aufwand <strong>der</strong> Versorgungswerke<br />
für die Umsetzung des gesetzlich festgelegten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens<br />
umsonst gewesen. Die ABV wird sich deshalb mit allen zu Gebote stehenden<br />
Mitteln dagegen wehren, dass die Versorgungswerke mit einer ihnen völlig<br />
fremden Aufgabe belastet werden.<br />
443
13. Dokumentation<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Dokumentation Kapitel 13<br />
Seite<br />
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />
Zu Kapitel 3<br />
– Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
(Tabellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446<br />
– Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen in den<br />
(Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong> Arbeitskraft und<br />
Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />
Zu Kapitel 4<br />
– Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />
ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />
(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . 477<br />
– Ausarbeitungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />
– Erhebungsbogen zum kammerübergreifenden Qualitätsbericht<br />
von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern . . . . . . . . . . . 482<br />
– Veröffentlichungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong><br />
Medizin (ÄZQ) <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486<br />
Zu Kapitel 5<br />
– Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495<br />
– Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />
– Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505<br />
– Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507<br />
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des<br />
Deutschen Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />
113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des<br />
112. Deutschen Ärztetages 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 540<br />
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541<br />
Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543<br />
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen und sonstige<br />
Einrichtungen und Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />
Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621<br />
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622<br />
445
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil<br />
Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereichen seit 1960<br />
Berufstätige Ärzte Ärztliche Tätigkeitsbereiche Ohne Registrierte<br />
Stichtag insgesamt Einwohner ambulant stationär in an<strong>der</strong>en ärztliche Ärzte insges.<br />
(jeweils 31.12.) (Sp. 3+4+5) je Arzt Bereichen Tätigkeit (Spalte 1+6)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7<br />
1960 92.806 786<br />
1970 133.011 587<br />
1980 173.346 452<br />
1990 237.750 335 92.289 118.087 27.374 51.420 289.170<br />
1991 244.238 329 99.825 121.247 23.166 53.565 297.803<br />
1992 251.877 321 104.462 124.111 23.304 56.117 307.994<br />
1993 259.981 313 112.773 124.591 22.617 57.756 317.737<br />
1994 267.186 305 115.087 129.143 22.956 59.574 326.760<br />
1995 273.880 299 117.578 132.736 23.566 61.468 335.348<br />
±% zum Vorj. 2,5 –2,1 2,2 2,8 2,7 3,2 2,6<br />
1996 279.335 294 119.560 135.341 24.434 64.221 343.556<br />
±% zum Vorj. 2,0 –1,7 1,7 2,0 3,7 4,5 2,4<br />
1997 282.737 290 121.990 134.637 26.110 68.117 350.854<br />
±% zum Vorj. 1,2 –1,1 2,0 –0,5 6,9 6,1 2,1<br />
1998 287.032 286 124.621 135.840 26.571 70.695 357.727<br />
±% zum Vorj. 1,5 –1,5 2,2 0,9 1,8 3,8 2,0<br />
1999 291.171 282 125.981 137.466 27.724 72.225 363.396<br />
±% zum Vorj. 1,4 –1,3 1,1 1,2 4,3 2,2 1,6<br />
2000 294.676 279 128.488 139.477 26.711 74.643 369.319<br />
±% zum Vorj. 1,2 –1,1 2,0 1,5 –3,7 3,3 1,6<br />
2001 297.893 277 129.986 142.310 25.597 77.332 375.225<br />
±% zum Vorj. 1,1 –0,9 1,2 2,0 –4,2 3,6 1,6<br />
2002 301.060 274 131.329 143.838 25.893 80.282 381.342<br />
±% zum Vorj. 1,1 –0,9 1,0 1,1 1,2 3,8 1,6<br />
2003 304.117 271 132.349 145.536 26.232 84.084 388.201<br />
±% zum Vorj. 1,0 –1,0 0,8 1,2 1,3 4,7 1,8<br />
2004 306.435 269 133.365 146.357 26.713 87.997 394.432<br />
±% zum Vorj. 0,8 –0,8 0,8 0,6 1,8 4,7 1,6<br />
2005 307.577 268 134.798 146.511 26.268 92.985 400.562<br />
±% zum Vorj. 0,4 –0,4 1,1 0,1 –1,7 5,7 1,6<br />
2006 311.230 264 136.105 148.322 26.803 95.744 406.974<br />
±% zum Vorj. 1,2 –1,3 1,0 1,2 2,0 3,0 1,6<br />
2007 314.912 261 137.538 150.644 26.730 98.784 413.696<br />
±% zum Vorj. 1,2 –1,3 1,1 1,6 –0,3 3,2 1,7<br />
2008 319.697 257 138.330 153.799 27.568 101.989 421.686<br />
±% zum Vorj. 1,5 –1,8 0,6 2,1 3,1 3,2 1,9<br />
2009 325.945 251 139.612 158.223 28.110 103.981 429.926<br />
±% zum Vorj. 2,0 –2,2 0,9 2,9 2,0 2,0 2,0<br />
<strong>2010</strong> 333.599 245 141.461 163.632 28.506 105.491 439.090<br />
±% zum Vorj. 2,3 –2,3 1,3 3,4 1,4 1,5 2,1<br />
Quelle: Statistik <strong>der</strong> BÄK, Statistisches Bundesamt (1960 bis 1980)<br />
Anmerkung: In Spalte 5 sind wehrdienstleistende Ärzte, Ärzte bei Behörden und Körperschaften sowie in Industrie und<br />
Forschung ärztlich tätige Ärzte erfasst. 1990 sind hier auch Praxisassistenten ausgewiesen.<br />
446
Tabelle 2: Ärztinnen und Ärzte nach Landesärztekammern und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Gesamt Dar.: Berufstätig Davon:<br />
Landesärztekammer Anzahl Verände- Anteil am ohne Anzahl Verände- Anteil am ambulant darunter: stationär in Behörd., in<br />
rung zum Bundes- ärztliche rung zum Bundes- nie<strong>der</strong>- Körpersch. sonstigen<br />
Vorjahr gebiet Tätigkeit Vorjahr gebiet gelassen u. a. Bereichen<br />
absolut in Prozent in Prozent absolut absolut in Prozent in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Baden-Württemberg 57.960 2,4 13,2 14.764 43.196 3,1 12,9 18.531 16.431 20.993 1.245 2.427<br />
Bayern 72.462 2,0 16,5 18.152 54.310 2,8 16,3 24.478 21.438 24.944 1.280 3.608<br />
Berlin 27.705 1,8 6,3 9.521 18.184 1,0 5,5 7.443 5.952 8.180 772 1.789<br />
Brandenburg 11.798 2,1 2,7 3.256 8.542 1,2 2,6 3.508 3.287 4.436 225 373<br />
Bremen 4.570 1,1 1,0 994 3.576 1,5 1,1 1.485 1.355 1.762 100 229<br />
Hamburg 13.734 3,9 3,1 2.713 11.021 3,7 3,3 4.413 3.587 5.220 461 927<br />
Hessen 31.653 2,2 7,2 6.669 24.984 2,4 7,5 10.471 9.276 11.837 637 2.039<br />
Mecklenburg-Vorpommern 9.200 2,2 2,1 2.587 6.613 2,8 2,0 2.499 2.336 3.485 129 500<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen 35.483 2,0 8,1 7.292 28.191 1,8 8,5 12.580 11.349 13.250 960 1.401<br />
Nordrhein 53.225 2,1 12,1 12.040 41.185 2,3 12,3 17.160 15.098 21.200 692 2.133<br />
Rheinland-Pfalz 18.818 1,6 4,3 3.022 15.796 2,0 4,7 6.634 5.936 7.376 760 1.026<br />
Saarland 5.532 1,8 1,3 1.119 4.413 1,9 1,3 1.806 1.559 2.346 138 123<br />
Sachsen 21.014 2,9 4,8 5.857 15.157 2,7 4,5 6.341 5.578 8.039 311 466<br />
Sachsen-Anhalt 10.940 1,9 2,5 2.689 8.251 1,5 2,5 3.259 2.925 4.544 309 139<br />
Schleswig-Holstein 15.169 2,1 3,5 3.839 11.330 1,8 3,4 4.888 4.267 5.531 471 440<br />
Thüringen 11.149 2,2 2,5 2.881 8.268 2,1 2,5 3.325 2.935 4.514 267 162<br />
Westfalen-Lippe 38.678 1,7 8,8 8.096 30.582 2,1 9,2 12.640 11.376 15.975 927 1.040<br />
Bundesgebiet insgesamt 439.090 2,1 100,0 105.491 333.599 2,3 100,0 141.461 124.685 163.632 9.684 18.822<br />
447
Tabelle 3: Ärztinnen und Ärzte nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 98.346 13.700 8.841 4.859 74.504 175 54 3.387 1.144 6.755 30.661 129.007<br />
Ohne Facharztbezeichnung 93.203 9.297 4.643 4.654 74.214 162 49 3.270 1.141 6.422 29.117 122.320<br />
Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 5.143 4.403 4.198 205 290 13 5 117 3 333 1.544 6.687<br />
Allgemeinmedizin 43.103 37.565 34.893 2.672 2.321 106 39 1.282 365 1.935 13.247 56.350<br />
Allgemeinmedizin 41.783 36.474 34.098 2.376 2.174 106 38 1.267 362 1.868 13.055 54.838<br />
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 1.046 848 558 290 135 1 9 2 54 85 1.131<br />
Praktische Ärztin/Praktischer Arzt 274 243 237 6 12 6 1 13 107 381<br />
Anästhesiologie 19.413 3.455 2.998 457 14.648 1.301 282 289 115 1.021 4.590 24.003<br />
Anästhesiologie 19.318 3.440 2.984 456 14.574 1.291 282 286 115 1.018 4.551 23.869<br />
Anästhesiologie und Intensivtherapie 95 15 14 1 74 10 3 3 39 134<br />
Anatomie 100 4 2 2 71 18 12 2 13 79 179<br />
Anatomie 100 4 2 2 71 18 12 2 13 79 179<br />
Arbeitsmedizin 2.821 355 281 74 265 42 5 387 23 1.814 1.486 4.307<br />
Arbeitshygiene 4 2 2 47 51<br />
Arbeitsmedizin 2.817 355 281 74 265 42 5 385 23 1.812 1.439 4.256<br />
Augenheilkunde 6.805 5.680 5.103 577 888 119 41 37 22 200 2.469 9.274<br />
Augenheilkunde 6.805 5.680 5.103 577 888 119 41 37 22 200 2.469 9.274<br />
Biochemie 50 1 1 31 8 1 4 14 52 102<br />
Biochemie 50 1 1 31 8 1 4 14 52 102<br />
Chirurgie 31.166 10.852 9.811 1.041 18.458 3.179 726 613 115 1.243 8.542 39.708<br />
Allgemeine Chirurgie 418 15 10 5 387 14 5 4 11 19 437<br />
Chirurgie 10.547 2.617 2.282 335 7.025 507 248 350 49 555 4.028 14.575<br />
Gefäßchirurgie 244 13 8 5 226 12 4 3 3 2 3 247<br />
Herzchirurgie 773 20 13 7 722 61 2 9 3 22 64 837<br />
Kin<strong>der</strong>chirurgie 462 110 100 10 337 53 17 7 8 115 577<br />
Orthopädie 6.569 4.717 4.392 325 1.482 384 97 90 18 280 1.991 8.560<br />
Orthopädie und Unfallchirurgie 4.381 1.406 1.194 212 2.854 572 54 26 11 95 173 4.554<br />
Plastische Chirurgie 612 245 224 21 346 117 40 1 20 85 697<br />
Plastische und Ästhetische Chirurgie 135 47 42 5 84 14 1 3 21 156<br />
Thoraxchirurgie 77 76 7 1 77<br />
448
Tabelle 3: Fortsetzung 1<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Viszeralchirurgie 376 7 3 4 362 49 3 2 2 5 10 386<br />
SP Gefäßchirurgie 1.003 226 207 19 749 218 48 5 23 196 1.199<br />
SP Rheumatologie 418 259 248 11 130 54 10 1 28 161 579<br />
SP Thoraxchirurgie (Chirurgie) 213 4 4 203 79 5 3 1 3 40 253<br />
SP Thoraxchirurgie (Herzchirurgie) 33 30 9 1 3 4 37<br />
SP Unfallchirurgie 3.062 941 877 64 1.906 403 101 74 13 141 1.052 4.114<br />
SP Viszeralchirurgie 1.439 106 99 7 1.285 541 75 21 8 27 396 1.835<br />
TG Gefäßchirurgie 29 3 3 24 9 1 1 1 6 35<br />
TG Herz- und Gefäßchirurgie 1 1<br />
TG Kin<strong>der</strong>chirurgie 70 18 16 2 47 15 4 1 4 53 123<br />
TG Plastische Chirurgie 112 61 59 2 42 16 6 4 1 5 46 158<br />
TG Rheumatologie 12 8 7 1 3 2 1 4 16<br />
TG Thoraxchirurgie 16 1 1 15 9 5 6 22<br />
TG Thorax- und Kardiovaskularchirurgie 68 2 2 62 20 5 1 3 38 106<br />
TG Unfallchirurgie 97 26 20 6 61 14 8 2 2 30 127<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 16.599 10.903 9.932 971 5.006 753 262 116 2 574 6.024 22.623<br />
Frauenheilkunde 1.466 994 932 62 414 55 9 10 48 525 1.991<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 14.670 9.783 8.899 884 4.267 547 244 102 2 518 5.456 20.126<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe 41 18 13 5 18 3 4 1 11 52<br />
SP Gynäkol. Endokrinol. u. Reproduktionsmed. 48 34 20 14 13 1 1 3 51<br />
SP Gynäkologische Onkologie 274 63 59 4 206 123 7 5 20 294<br />
SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 100 11 9 2 88 24 2 1 9 109<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.696 4.197 3.936 261 1.247 203 53 72 34 180 2.023 7.719<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.477 4.080 3.826 254 1.161 177 48 67 32 169 1.945 7.422<br />
Phoniatrie und Pädaudiologie 172 94 89 5 67 22 5 3 8 35 207<br />
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 20 7 6 1 9 2 2 2 1 21<br />
TG Audiologie 3 2 2 1 1 10 13<br />
TG Phoniatrie 3 2 2 1 5 8<br />
TG Phoniatrie und Pädaudiologie 21 12 11 1 8 3 1 27 48<br />
449
Tabelle 3: Fortsetzung 2<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.314 4.040 3.576 464 939 126 41 93 33 242 1.883 7.197<br />
Dermatologie und Venerologie 41 18 11 7 19 3 4 20 61<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.273 4.022 3.565 457 920 123 41 93 33 238 1.863 7.136<br />
Humangenetik 281 133 96 37 115 28 14 12 21 42 323<br />
Humangenetik 281 133 96 37 115 28 14 12 21 42 323<br />
Hygiene und Umweltmedizin 201 15 7 8 69 19 2 73 5 44 240 441<br />
Hygiene 31 6 4 2 14 5 5 2 6 51 82<br />
Hygiene und Umweltmedizin 170 9 3 6 55 14 2 68 3 38 189 359<br />
Innere Medizin 43.955 21.931 19.902 2.029 19.240 2.967 792 954 70 1.830 14.334 58.289<br />
Innere Medizin 29.088 15.773 14.442 1.331 11.217 959 408 791 41 1.307 11.291 40.379<br />
Innere Medizin und Angiologie 9 1 1 8 2 9<br />
Innere Medizin u. Endokrinologie u. Diabetologie 14 4 4 10 1 14<br />
Innere Medizin und Gastroenterologie 52 10 8 2 40 2 1 1 1 6 58<br />
Innere Medizin und Geriatrie 20 2 2 16 7 2 1 21<br />
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 21 1 1 20 5 26<br />
Innere Medizin und Kardiologie 97 9 5 4 84 2 2 1 3 7 104<br />
Innere Medizin und Nephrologie 41 12 9 3 25 4 1 42<br />
Innere Medizin und Pneumologie 42 6 5 1 36 4 46<br />
Innere Medizin und Rheumatologie 12 4 3 1 8 1 13<br />
Innere Medizin und SP Angiologie 31 12 9 3 19 2 2 33<br />
Innere Medizin und SP Endokrinolog. u. Diabetol. 33 10 4 6 19 1 4 3 36<br />
Innere Medizin und SP Gastroenterologie 157 28 21 7 127 11 2 2 4 161<br />
Innere Medizin und SP Geriatrie 8 8 4 8<br />
Innere Medizin und SP gesamte Innere Medizin 40 8 5 3 31 1 3 43<br />
Innere Medizin und SP Hämatologie u. Onkologie 93 17 11 6 72 1 2 2 2 2 6 99<br />
Innere Medizin und SP Kardiologie 276 48 30 18 223 7 2 1 1 4 13 289<br />
Innere Medizin und SP Nephrologie 96 39 24 15 50 7 2 98<br />
Innere Medizin und SP Pneumologie 106 17 10 7 84 2 1 1 4 106<br />
Innere Medizin und SP Rheumatologie 30 12 7 5 18 3 2 5 35<br />
Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde 107 67 62 5 27 11 1 4 9 63 170<br />
450
Tabelle 3: Fortsetzung 3<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Lungenheilkunde 14 9 7 2 2 1 2 1 31 45<br />
Lungen- und Bronchialheilkunde 286 201 195 6 55 11 8 12 18 348 634<br />
SP Angiologie 607 259 233 26 326 110 20 7 1 15 95 702<br />
SP Endokrinologie 450 202 165 37 218 71 8 6 24 103 553<br />
SP Endokrinologie und Diabetologie 3 1 1 1 1 3<br />
SP Gastroenterologie 2.406 832 759 73 1.494 525 104 16 6 64 524 2.930<br />
SP Geriatrie 25 2 2 22 7 1 6 31<br />
SP Hämatologie und Internistische Onkologie 1.598 607 529 78 914 214 35 12 2 65 210 1.808<br />
SP Infektiologie 8 7 2 1 1 9<br />
SP Kardiologie 3.961 1.573 1.416 157 2.264 571 106 35 9 89 547 4.508<br />
SP Nephrologie 1.863 1.092 971 121 646 157 27 15 110 352 2.215<br />
SP Pneumologie 1.279 563 505 58 654 134 34 23 2 39 206 1.485<br />
SP Rheumatologie 736 368 331 37 320 83 24 17 1 31 201 937<br />
TG Diabetologie 20 10 10 8 3 2 71 91<br />
TG Endokrinologie 4 2 2 2 2 1 5<br />
TG Gastroenterologie 41 15 11 4 24 7 1 1 1 15 56<br />
TG Hämatologie 62 23 21 2 34 17 2 5 35 97<br />
TG Infektions- und Tropenmedizin 2 1 1 1 17 19<br />
TG Kardiologie 58 12 9 3 41 18 3 2 2 23 81<br />
TG Lungen- und Bronchialheilkunde 83 39 37 2 37 18 3 4 3 33 116<br />
TG Nephrologie 24 10 8 2 9 1 5 17 41<br />
TG Rheumatologie 12 5 3 2 5 2 7 19<br />
TG Kardiologie und Angiologie 40 25 23 2 14 2 1 74 114<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 12.503 6.612 5.966 646 4.832 526 212 470 589 6.012 18.515<br />
Kin<strong>der</strong>heilkunde 978 638 593 45 221 39 7 68 51 719 1.697<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 9.423 5.454 4.902 552 3.119 207 150 376 474 4.824 14.247<br />
SP Endokrinologie und Diabetologie 29 7 6 1 20 2 2 4 33<br />
SP Infektiologie 36 17 17 17 5 2 13 49<br />
SP Kin<strong>der</strong>-Hämatologie und -Onkologie 171 5 5 158 22 8 13 184<br />
SP Kin<strong>der</strong>-Kardiologie 331 125 116 9 191 31 10 6 9 93 424<br />
451
Tabelle 3: Fortsetzung 4<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
SP Kin<strong>der</strong>pneumologie 48 12 11 1 35 4 1 6 54<br />
SP Neonatologie 1.030 231 209 22 758 146 32 15 26 259 1.289<br />
SP Nephrologie 24 6 4 2 18 1 5 29<br />
SP Neuropädiatrie 402 108 94 14 275 59 12 19 32 434<br />
SP Pädiatrische Rheumatologie 3 3<br />
SP Pulmologie 2 2 1 3<br />
TG Kin<strong>der</strong>diabetologie 1 1 1 2<br />
TG Kin<strong>der</strong>gastroenterologie 2 1 1 1 5 7<br />
TG Kin<strong>der</strong>hämatologie 1 1 1 7 8<br />
TG Kin<strong>der</strong>kardiologie 13 4 4 9 5 1 3 16<br />
TG Kin<strong>der</strong>lungen- und -bronchialheilkunde 6 3 3 2 1 1 3 9<br />
TG Kin<strong>der</strong>neonatologie 1 1 1 1 2<br />
TG Kin<strong>der</strong>nephrologie 4 1 1 3 1 10 14<br />
TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 1 1 1 10 11<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherap. 1.682 854 771 83 745 143 15 44 39 385 2.067<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 482 296 282 14 157 41 4 18 11 221 703<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie 1.200 558 489 69 588 102 11 26 28 164 1.364<br />
Laboratoriumsmedizin 995 585 328 257 293 82 14 25 10 92 454 1.449<br />
Laboratoriumsmedizin 995 585 328 257 293 82 14 25 10 92 454 1.449<br />
Mikrobiolog., Virolog. u. Infektionsepidemiol. 671 221 109 112 318 59 7 69 11 63 336 1.007<br />
Mikrobiologie 1 1 1 5 6<br />
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 552 195 105 90 241 57 6 62 8 54 322 874<br />
Mikrobiologie, Virolog. u. Infektionsepidemiolog. 118 25 3 22 77 2 1 7 3 9 9 127<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.491 1.089 1.033 56 359 72 16 21 13 22 354 1.845<br />
Kieferchirurgie 1 1 1 2<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.487 1.088 1.032 56 356 72 16 21 13 22 352 1.839<br />
Oralchirurgie 3 1 1 2 1 4<br />
Nervenheilkunde 3.556 2.289 2.178 111 900 221 36 142 6 225 2.391 5.947<br />
Nervenheilkunde 2.557 1.642 1.571 71 631 137 28 114 5 170 1.712 4.269<br />
Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie) 500 352 327 25 113 36 8 8 27 321 821<br />
452
Tabelle 3: Fortsetzung 5<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt) 496 293 278 15 156 48 19 1 28 349 845<br />
TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 3 2 2 1 9 12<br />
Neurochirurgie 1.594 505 421 84 1.029 171 55 28 14 32 255 1.849<br />
Neurochirurgie 1.594 505 421 84 1.029 171 55 28 14 32 255 1.849<br />
Neurologie 4.804 1.277 1.058 219 3.283 461 112 77 9 167 557 5.361<br />
Neurologie 4.804 1.277 1.058 219 3.283 461 112 77 9 167 557 5.361<br />
Nuklearmedizin 1.046 666 556 110 329 79 17 7 4 44 318 1.364<br />
Nuklearmedizin 1.046 666 556 110 329 79 17 7 4 44 318 1.364<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 882 33 26 7 30 4 738 10 81 700 1.582<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 882 33 26 7 30 4 738 10 81 700 1.582<br />
Pathologie 1.465 683 575 108 679 144 58 14 6 89 656 2.121<br />
Neuropathologie 103 7 5 2 88 26 6 8 27 130<br />
Pathobiochemie und Labordiagnostik 1 1 3 4<br />
Pathologie 1.332 664 559 105 583 118 52 13 5 72 571 1.903<br />
Pathologische Anatomie 16 11 10 1 2 1 1 2 31 47<br />
Pathologische Physiologie 10 1 1 5 4 13 23<br />
TG Neuropathologie 3 1 2 11 14<br />
Pharmakologie 449 14 11 3 172 53 2 43 3 220 314 763<br />
Klinische Pharmakologie 228 8 6 2 84 22 1 15 3 121 90 318<br />
Pharmakologie 1 1 1 8 9<br />
Pharmakologie und Toxikologie 212 6 5 1 84 28 1 26 96 197 409<br />
TG Klinische Pharmakologie 8 3 2 2 3 19 27<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.725 651 574 77 915 222 25 51 1 108 529 2.254<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.672 632 562 70 887 215 25 48 1 105 434 2.106<br />
Physiotherapie 53 19 12 7 28 7 3 3 95 148<br />
Physiologie 92 4 3 1 55 15 12 2 21 83 175<br />
Physiologie 92 4 3 1 55 15 12 2 21 83 175<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 8.663 3.335 3.102 233 4.614 671 88 349 18 365 966 9.629<br />
Psychiatrie 3.122 1.447 1.389 58 1.324 179 20 179 6 172 486 3.608<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 5.334 1.858 1.684 174 3.136 433 64 161 12 179 466 5.800<br />
453
Tabelle 3: Fortsetzung 6<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
SP Forensische Psychiatrie 207 30 29 1 154 59 4 9 14 14 221<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.981 3.089 3.047 42 782 276 34 24 86 656 4.637<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 818 525 515 10 269 57 8 4 20 90 908<br />
Psychotherapeutische Medizin 3.137 2.542 2.512 30 511 218 26 19 65 538 3.675<br />
Psychotherapie 26 22 20 2 2 1 1 1 28 54<br />
Radiologie 6.989 3.236 2.458 778 3.359 597 179 80 28 314 2.498 9.487<br />
Diagnostische Radiologie 3.436 1.610 1.194 416 1.655 265 102 33 15 138 359 3.795<br />
Radiologie 2.171 999 755 244 1.010 142 24 36 12 126 1.765 3.936<br />
Radiologische Diagnostik 927 489 404 85 392 98 42 9 1 37 229 1.156<br />
SP Kin<strong>der</strong>radiologie 76 19 12 7 56 13 3 1 19 95<br />
SP Neuroradiologie 257 73 59 14 181 48 4 1 2 17 274<br />
TG Kin<strong>der</strong>radiologie 18 3 3 13 2 1 1 1 26 44<br />
TG Neuroradiologie 71 24 22 2 43 26 2 4 34 105<br />
TG Strahlentherapie 33 19 9 10 9 3 1 5 49 82<br />
Rechtsmedizin 213 19 13 6 122 21 1 30 2 42 108 321<br />
Rechtsmedizin 213 19 13 6 122 21 1 30 2 42 108 321<br />
Strahlentherapie 1.059 430 258 172 598 105 41 5 26 126 1.185<br />
Strahlentherapie 1.059 430 258 172 598 105 41 5 26 126 1.185<br />
Transfusionsmedizin 537 78 37 41 302 49 15 22 6 135 171 708<br />
Blutspende- und Transfusionswesen 25 5 2 3 13 3 3 1 4 26 51<br />
Transfusionsmedizin 512 73 35 38 289 46 15 19 5 131 145 657<br />
Urologie 5.204 2.923 2.752 171 2.083 349 87 68 19 130 1.547 6.751<br />
Urologie 5.204 2.923 2.752 171 2.083 349 87 68 19 130 1.547 6.751<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen 148 37 30 7 31 5 34 3 46 403 551<br />
Biophysik 5 4 1 1 2 7<br />
Geschichte <strong>der</strong> Medizin 2 2 2 4<br />
Immunologie 21 6 4 2 7 2 1 7 10 31<br />
Kieferchirurgie 3 2 2 1 3<br />
Medizinische Genetik 3 2 2 1 1 4<br />
Medizinische Informatik 1 1<br />
454
Tabelle 3: Fortsetzung 7<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Medizinische Physik und Biophysik 1 1<br />
Pathologische Biochemie 1 1<br />
Sozialhygiene 32 3 16 13 192 224<br />
Sportmedizin 74 21 16 5 16 2 17 3 20 104 178<br />
Sonstige Facharztbezeichnungen1 8 6 6 2 89 97<br />
Insgesamt 333.599 141.461 124.685 16.776 163.632 13.369 3.326 9.684 2.095 18.822 105.491 439.090<br />
1 Enthält nicht zuordenbare Bezeichnungen.<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
455
Tabelle 4: Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 56.780 8.462 4.878 3.584 42.313 36 26 2.066 536 3.939 21.318 78.098<br />
Ohne Facharztbezeichnung 53.949 6.134 2.720 3.414 42.123 32 22 1.981 536 3.711 20.519 74.468<br />
Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) 2.831 2.328 2.158 170 190 4 4 85 228 799 3.630<br />
Allgemeinmedizin 18.162 15.036 13.160 1.876 1.481 23 16 628 89 1.017 6.073 24.235<br />
Allgemeinmedizin 17.487 14.498 12.819 1.679 1.388 23 15 617 89 984 5.953 23.440<br />
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 517 398 205 193 87 1 7 25 62 579<br />
Praktische Ärztin/Praktischer Arzt 158 140 136 4 6 4 8 58 216<br />
Anästhesiologie 7.823 1.595 1.319 276 5.634 113 55 129 15 465 2.524 10.347<br />
Anästhesiologie 7.786 1.589 1.313 276 5.608 112 55 126 15 463 2.507 10.293<br />
Anästhesiologie und Intensivtherapie 37 6 6 26 1 3 2 17 54<br />
Anatomie 23 1 1 16 1 5 1 1 20 43<br />
Anatomie 23 1 1 16 1 5 1 1 20 43<br />
Arbeitsmedizin 1.264 142 101 41 145 9 2 183 2 794 678 1.942<br />
Arbeitshygiene 1 1 23 24<br />
Arbeitsmedizin 1.263 142 101 41 145 9 2 182 2 794 655 1.918<br />
Augenheilkunde 3.020 2.531 2.155 376 348 9 5 14 3 127 1.146 4.166<br />
Augenheilkunde 3.020 2.531 2.155 376 348 9 5 14 3 127 1.146 4.166<br />
Biochemie 12 1 1 7 2 2 9 21<br />
Biochemie 12 1 1 7 2 2 9 21<br />
Chirurgie 5.058 1.355 1.065 290 3.216 147 53 183 10 304 1.241 6.299<br />
Allgemeine Chirurgie 99 4 1 3 93 1 2 11 110<br />
Chirurgie 2.450 450 315 135 1.698 25 19 115 8 187 676 3.126<br />
Gefäßchirurgie 49 3 1 2 46 1 3 52<br />
Herzchirurgie 96 3 2 1 88 1 2 1 3 2 98<br />
Kin<strong>der</strong>chirurgie 147 30 26 4 106 8 5 6 5 37 184<br />
Orthopädie 917 533 461 72 285 35 5 37 62 322 1.239<br />
Orthopädie und Unfallchirurgie 446 111 69 42 315 21 4 2 18 38 484<br />
Plastische Chirurgie 138 60 50 10 74 12 3 4 25 163<br />
Plastische und Ästhetische Chirurgie 32 14 12 2 17 1 10 42<br />
Thoraxchirurgie 11 11 11<br />
456
Tabelle 4: Fortsetzung 1<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Viszeralchirurgie 54 3 3 51 3 3 57<br />
SP Gefäßchirurgie 156 38 31 7 114 7 3 2 2 18 174<br />
SP Rheumatologie 44 24 22 2 20 6 13 57<br />
SP Thoraxchirurgie (Chirurgie) 25 22 3 2 2 1 1 3 28<br />
SP Thoraxchirurgie (Herzchirurgie) 1 1 1<br />
SP Unfallchirurgie 191 49 45 4 122 2 3 6 14 36 227<br />
SP Viszeralchirurgie 130 6 6 117 17 6 6 1 15 145<br />
TG Gefäßchirurgie 8 1 1 7 2 1 1 9<br />
TG Kin<strong>der</strong>chirurgie 16 4 4 9 1 1 2 16 32<br />
TG Plastische Chirurgie 29 16 15 1 8 2 1 2 3 11 40<br />
TG Rheumatologie 2 2 1 1 2<br />
TG Thoraxchirurgie 2 1 1 1 2<br />
TG Thorax- und Kardiovaskularchirurgie 8 7 1 1 9<br />
TG Unfallchirurgie 7 3 2 1 4 1 7<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.671 6.346 5.565 781 2.883 103 53 84 358 1.991 11.662<br />
Frauenheilkunde 844 577 526 51 238 4 3 7 22 155 999<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 8.673 5.705 4.995 710 2.560 87 50 74 334 1.816 10.489<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe 26 14 9 5 8 1 3 1 8 34<br />
SP Gynäkol. Endokrinol. u. Reproduktionsmed. 32 24 11 13 7 1 2 34<br />
SP Gynäkologische Onkologie 60 22 21 1 38 9 4 64<br />
SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 36 4 3 1 32 2 6 42<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.847 1.330 1.174 156 401 23 6 28 6 88 610 2.457<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.743 1.283 1.131 152 355 13 4 23 4 82 584 2.327<br />
Phoniatrie und Pädaudiologie 82 39 35 4 35 10 2 3 5 16 98<br />
Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 10 2 2 6 2 2 1 11<br />
TG Audiologie 1 1 1 2 3<br />
TG Phoniatrie 2 1 1 1 1 3<br />
TG Phoniatrie und Pädaudiologie 9 4 4 4 1 6 15<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.666 2.036 1.677 359 450 19 10 42 8 138 1.083 3.749<br />
Dermatologie und Venerologie 19 8 3 5 8 1 3 13 32<br />
457
Tabelle 4: Fortsetzung 2<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.647 2.028 1.674 354 442 18 10 42 8 135 1.070 3.717<br />
Humangenetik 169 92 65 27 57 6 6 9 11 17 186<br />
Humangenetik 169 92 65 27 57 6 6 9 11 17 186<br />
Hygiene und Umweltmedizin 94 7 2 5 29 6 1 43 1 15 96 190<br />
Hygiene 12 3 2 1 4 1 1 1 4 18 30<br />
Hygiene und Umweltmedizin 82 4 4 25 5 1 42 11 78 160<br />
Innere Medizin 13.409 6.219 5.109 1.110 5.976 232 76 463 10 751 4.538 17.947<br />
Innere Medizin 10.048 4.866 4.074 792 4.207 106 50 403 6 572 3.714 13.762<br />
Innere Medizin und Angiologie 3 3 1 3<br />
Innere Medizin u. Endokrinologie u. Diabetologie 4 1 1 3 4<br />
Innere Medizin und Gastroenterologie 9 1 1 7 1 1 1 1 10<br />
Innere Medizin und Geriatrie 9 1 1 8 4 9<br />
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 13 13 3 16<br />
Innere Medizin und Kardiologie 20 2 2 16 1 1 3 23<br />
Innere Medizin und Nephrologie 17 3 2 1 13 1 17<br />
Innere Medizin und Pneumologie 16 2 2 14 3 19<br />
Innere Medizin und Rheumatologie 7 3 2 1 4 7<br />
Innere Medizin und SP Angiologie 11 4 2 2 7 1 12<br />
Innere Medizin und SP Endokrinolog. u. Diabetol. 16 5 5 9 2 1 17<br />
Innere Medizin und SP Gastroenterologie 38 6 1 5 32 1 3 41<br />
Innere Medizin und SP Geriatrie 5 5 2 5<br />
Innere Medizin und SP gesamte Innere Medizin 19 5 2 3 13 1 2 21<br />
Innere Medizin und SP Hämatologie u. Onkologie 41 8 4 4 32 1 4 45<br />
Innere Medizin und SP Kardiologie 67 13 7 6 51 1 1 1 1 2 4 71<br />
Innere Medizin und SP Nephrologie 41 20 11 9 17 4 2 43<br />
Innere Medizin und SP Pneumologie 37 4 1 3 30 3 37<br />
Innere Medizin und SP Rheumatologie 13 6 4 2 7 2 15<br />
Internist/Lungen- und Bronchialheilkunde 18 8 7 1 4 2 4 25 43<br />
Lungenheilkunde 7 6 5 1 1 14 21<br />
Lungen- und Bronchialheilkunde 83 47 45 2 15 1 1 11 10 163 246<br />
458
Tabelle 4: Fortsetzung 3<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
SP Angiologie 126 55 47 8 66 5 1 3 2 20 146<br />
SP Endokrinologie 138 74 51 23 55 4 1 3 6 24 162<br />
SP Endokrinologie und Diabetologie 1 1 1 1<br />
SP Gastroenterologie 374 125 96 29 229 18 6 3 17 69 443<br />
SP Geriatrie 14 1 1 13 4 3 17<br />
SP Hämatologie und Internistische Onkologie 441 154 118 36 256 20 2 2 29 61 502<br />
SP Infektiologie 3 2 1 1 4<br />
SP Kardiologie 612 245 177 68 339 23 8 9 2 19 110 722<br />
SP Nephrologie 518 264 207 57 202 13 2 6 46 65 583<br />
SP Pneumologie 318 129 106 23 167 11 2 11 11 78 396<br />
SP Rheumatologie 253 130 111 19 102 10 2 6 15 70 323<br />
TG Diabetologie 9 4 4 5 1 39 48<br />
TG Gastroenterologie 5 1 1 4 1 3 8<br />
TG Hämatologie 9 3 3 5 2 1 14 23<br />
TG Infektions- und Tropenmedizin 6 6<br />
TG Kardiologie 7 1 1 5 1 1 2 9<br />
TG Lungen- und Bronchialheilkunde 10 3 2 1 6 2 1 8 18<br />
TG Nephrologie 9 5 3 2 3 1 2 11<br />
TG Rheumatologie 6 4 2 2 2 3 9<br />
TG Kardiologie und Angiologie 14 9 9 5 15 29<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 6.692 3.424 2.888 536 2.469 79 50 380 419 3.724 10.416<br />
Kin<strong>der</strong>heilkunde 565 340 302 38 135 14 1 57 33 445 1.010<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 5.403 2.913 2.440 473 1.830 36 42 308 352 3.099 8.502<br />
SP Endokrinologie und Diabetologie 15 5 4 1 9 1 1 16<br />
SP Infektiologie 7 3 3 3 1 5 12<br />
SP Kin<strong>der</strong>-Hämatologie und -Onkologie 62 3 3 57 3 2 6 68<br />
SP Kin<strong>der</strong>-Kardiologie 95 36 31 5 50 3 1 3 6 26 121<br />
SP Kin<strong>der</strong>pneumologie 19 5 4 1 14 1 20<br />
SP Neonatologie 344 76 63 13 245 15 2 9 14 102 446<br />
SP Nephrologie 8 1 1 7 2 10<br />
459
Tabelle 4: Fortsetzung 4<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
SP Neuropädiatrie 163 38 34 4 113 7 4 12 14 177<br />
SP Pädiatrische Rheumatologie 2 2<br />
SP Pulmologie 1 1 1 2<br />
TG Kin<strong>der</strong>diabetologie 1 1<br />
TG Kin<strong>der</strong>gastroenterologie 1 1 2 3<br />
TG Kin<strong>der</strong>hämatologie 2 2<br />
TG Kin<strong>der</strong>kardiologie 3 3 1 1 4<br />
TG Kin<strong>der</strong>lungen- und -bronchialheilkunde 3 2 2 1 1 4<br />
TG Kin<strong>der</strong>neonatologie 1 1<br />
TG Kin<strong>der</strong>nephrologie 2 1 1 1 5 7<br />
TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 1 1 1 7 8<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherap. 991 517 449 68 422 33 5 28 24 241 1.232<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 269 168 157 11 81 10 1 13 7 135 404<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie u. -psychotherapie 722 349 292 57 341 23 4 15 17 106 828<br />
Laboratoriumsmedizin 329 177 85 92 109 12 3 6 1 37 154 483<br />
Laboratoriumsmedizin 329 177 85 92 109 12 3 6 1 37 154 483<br />
Mikrobiolog., Virolog. u. Infektionsepidemiol. 262 89 37 52 123 6 32 4 18 166 428<br />
Mikrobiologie 1 1 1 4 5<br />
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 206 75 34 41 86 6 28 3 17 157 363<br />
Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiolog. 55 13 2 11 37 4 1 1 5 60<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 100 79 21 55 1 1 4 39 199<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 100 79 21 55 1 1 4 39 199<br />
Nervenheilkunde 1.251 791 740 51 297 33 2 73 1 90 1.000 2.251<br />
Nervenheilkunde 859 543 512 31 190 14 2 61 1 65 709 1.568<br />
Nervenheilkunde (Neurologie und Psychiatrie) 183 126 113 13 40 6 2 15 125 308<br />
Neurologie und Psychiatrie (Nervenarzt) 207 121 114 7 67 13 9 10 160 367<br />
TG Kin<strong>der</strong>neuropsychiatrie 2 1 1 1 6 8<br />
Neurochirurgie 246 56 38 18 177 11 8 7 2 6 40 286<br />
Neurochirurgie 246 56 38 18 177 11 8 7 2 6 40 286<br />
460
Tabelle 4: Fortsetzung 5<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Neurologie 1.768 483 358 125 1.156 39 16 43 1 86 305 2.073<br />
Neurologie 1.768 483 358 125 1.156 39 16 43 1 86 305 2.073<br />
Nuklearmedizin 302 196 156 40 88 5 4 3 1 15 78 380<br />
Nuklearmedizin 302 196 156 40 88 5 4 3 1 15 78 380<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 398 18 11 7 18 324 3 38 357 755<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 398 18 11 7 18 324 3 38 357 755<br />
Pathologie 453 178 127 51 252 14 9 3 20 148 601<br />
Neuropathologie 32 3 1 2 27 2 1 2 6 38<br />
Pathobiochemie und Labordiagnostik 1 1<br />
Pathologie 418 173 124 49 225 12 8 3 17 131 549<br />
Pathologische Anatomie 2 2 2 7 9<br />
Pathologische Physiologie 2 2<br />
TG Neuropathologie 1 1 1 2<br />
Pharmakologie 111 1 1 39 5 12 59 44 155<br />
Klinische Pharmakologie 70 1 1 23 3 5 41 20 90<br />
Pharmakologie und Toxikologie 38 15 2 5 18 23 61<br />
TG Klinische Pharmakologie 3 1 2 1 4<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 666 240 190 50 351 30 3 32 43 237 903<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 621 223 180 43 328 24 3 29 41 169 790<br />
Physiotherapie 45 17 10 7 23 6 3 2 68 113<br />
Physiologie 15 9 2 1 4 22 37<br />
Physiologie 15 9 2 1 4 22 37<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 4.124 1.738 1.589 149 2.031 119 24 168 6 187 506 4.630<br />
Psychiatrie 1.541 768 730 38 591 40 6 91 2 91 258 1.799<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 2.544 966 855 111 1.408 74 18 76 4 94 244 2.788<br />
SP Forensische Psychiatrie 39 4 4 32 5 1 2 4 43<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2.041 1.691 1.669 22 304 43 9 12 34 337 2.378<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 456 310 302 8 135 14 4 1 10 45 501<br />
Psychotherapeutische Medizin 1.572 1.369 1.355 14 168 28 5 11 24 280 1.852<br />
Psychotherapie 13 12 12 1 1 12 25<br />
461
Tabelle 4: Fortsetzung 6<br />
Berufs- Ambulant Stationär Behörden, Körper- Sonstige Ohne Insgetätig<br />
insge- davon: insge- darunter: schaften u. a. Berei- ärztliche samt<br />
Bezeichnungen (Spalte samt nie<strong>der</strong>- an- samt leitend gleich- insge- darunter: che Tätig-<br />
2+5+8 gelassen gestellt zeitig samt Sanitäts- keit<br />
+10) in Praxis offiziere (Sp. 1+11)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Radiologie 2.209 960 561 399 1.093 61 35 27 4 129 731 2.940<br />
Diagnostische Radiologie 1.117 495 257 238 538 24 21 8 3 76 134 1.251<br />
Radiologie 690 285 179 106 351 18 4 13 1 41 502 1.192<br />
Radiologische Diagnostik 309 152 109 43 142 12 9 5 10 63 372<br />
SP Kin<strong>der</strong>radiologie 31 11 7 4 20 2 8 39<br />
SP Neuroradiologie 43 11 6 5 31 3 1 3 46<br />
TG Kin<strong>der</strong>radiologie 7 1 1 5 1 1 1 7 14<br />
TG Neuroradiologie 5 1 1 4 1 3 8<br />
TG Strahlentherapie 7 4 1 3 2 1 11 18<br />
Rechtsmedizin 66 8 5 3 41 4 10 1 7 23 89<br />
Rechtsmedizin 66 8 5 3 41 4 10 1 7 23 89<br />
Strahlentherapie 486 189 95 94 275 17 7 4 18 45 531<br />
Strahlentherapie 486 189 95 94 275 17 7 4 18 45 531<br />
Transfusionsmedizin 260 30 10 20 147 11 2 15 4 68 86 346<br />
Blutspende- und Transfusionswesen 17 3 3 9 1 2 1 3 18 35<br />
Transfusionsmedizin 243 27 10 17 138 10 2 13 3 65 68 311<br />
Urologie 648 257 211 46 340 9 4 23 2 28 85 733<br />
Urologie 648 257 211 46 340 9 4 23 2 28 85 733<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen 77 12 11 1 14 1 26 1 25 171 248<br />
Geschichte <strong>der</strong> Medizin 1 1 1 2<br />
Immunologie 7 2 1 4 3 10<br />
Medizinische Genetik 2 1 1 1 2<br />
Sozialhygiene 24 2 14 8 118 142<br />
Sportmedizin 41 9 8 1 9 1 11 1 12 37 78<br />
Sonstige Facharztbezeichnungen1 2 2 2 12 14<br />
Insgesamt 143.553 56.308 45.581 10.727 72.766 1.260 490 5.110 713 9.369 49.883 193.436<br />
462<br />
1 Enthält nicht zuordenbare Bezeichnungen.
Tabelle 5: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 98.346 3,1 51.287 13.807 16.199 12.407 3.452 1.194<br />
Allgemeinmedizin 43.103 0,5 439 2.440 13.310 16.292 7.516 3.106<br />
Anästhesiologie 19.413 2,9 611 2.388 8.033 6.573 1.550 258<br />
Anatomie 100 3,1 0 4 39 47 6 4<br />
Arbeitsmedizin 2.821 2,1 24 131 1.015 1.162 343 146<br />
Augenheilkunde 6.805 0,7 240 703 2.330 2.184 879 469<br />
Biochemie 50 0,0 0 2 9 24 11 4<br />
Chirurgie 31.166 2,6 776 3.879 12.577 9.672 3.198 1.064<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 16.599 1,4 488 1.685 6.170 5.287 2.071 898<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 5.696 1,2 223 674 2.050 1.802 635 312<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 5.314 1,2 220 659 2.032 1.608 533 262<br />
Humangenetik 281 6,0 12 34 114 81 23 17<br />
Hygiene und Umweltmedizin 201 –1,5 1 7 72 90 19 12<br />
Innere Medizin 43.955 2,9 1.040 5.203 17.118 13.287 4.770 2.537<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 12.503 2,3 511 1.631 4.349 4.064 1.371 577<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 1.682 6,0 36 163 773 500 148 62<br />
Laboratoriumsmedizin 995 –0,5 15 62 368 357 109 84<br />
Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 671 1,1 12 75 258 241 50 35<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.491 1,2 19 187 613 442 169 61<br />
Nervenheilkunde 3.556 –2,2 2 46 380 1.625 922 581<br />
463
Tabelle 5: Fortsetzung<br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
464<br />
Neurochirurgie 1.594 4,0 44 239 745 423 107 36<br />
Neurologie 4.804 5,8 207 947 2.501 927 162 60<br />
Nuklearmedizin 1.046 2,9 26 93 442 334 76 75<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 882 –1,1 4 8 155 527 167 21<br />
Pathologie 1.465 1,7 31 135 526 520 142 111<br />
Pharmakologie 449 1,1 5 28 169 170 50 27<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 1.725 1,2 7 54 502 811 255 96<br />
Physiologie 92 –4,2 0 6 24 42 10 10<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 8.663 4,4 86 672 4.214 2.907 608 176<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.981 0,9 9 60 669 1.755 883 605<br />
Radiologie 6.989 2,7 204 744 2.730 2.403 685 223<br />
Rechtsmedizin 213 –0,5 7 19 77 74 24 12<br />
Strahlentherapie 1.059 7,1 24 121 533 305 63 13<br />
Transfusionsmedizin 537 2,5 3 31 243 205 45 10<br />
Urologie 5.204 1,7 172 618 2.070 1.634 495 215<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen1 148 –3,9 0 1 11 91 34 11<br />
Insgesamt 333.599 2,3 56.785 37.556 103.420 90.873 31.581 13.384<br />
1 Enthält Biophysik, Geschichte <strong>der</strong> Medizin, Immunologie, Kieferchirurgie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.
Tabelle 6: Berufstätige Ärztinnen nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 56.780 4,9 29.695 7.326 10.063 7.425 1.693 578<br />
Allgemeinmedizin 18.162 2,4 243 1.221 7.147 6.868 1.814 869<br />
Anästhesiologie 7.823 3,7 296 889 3.385 2.626 519 108<br />
Anatomie 23 21,1 0 2 8 13 0 0<br />
Arbeitsmedizin 1.264 2,8 11 65 545 502 98 43<br />
Augenheilkunde 3.020 2,2 131 369 1.124 946 295 155<br />
Biochemie 12 –7,7 0 0 2 9 0 1<br />
Chirurgie 5.058 6,2 273 910 2.288 1.327 204 56<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.671 4,4 401 1.293 4.398 2.850 586 143<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.847 1,9 93 260 745 575 118 56<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 2.666 2,0 155 429 1.069 712 191 110<br />
Humangenetik 169 7,6 7 24 69 50 11 8<br />
Hygiene und Umweltmedizin 94 0,0 1 5 35 46 7 0<br />
Innere Medizin 13.409 5,6 500 2.036 5.995 3.701 809 368<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 6.692 4,0 373 1.017 2.407 2.054 599 242<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 991 9,0 30 102 486 279 64 30<br />
Laboratoriumsmedizin 329 2,5 8 31 133 119 18 20<br />
Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 262 1,6 4 39 109 87 12 11<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 160 4,6 3 31 77 36 12 1<br />
Nervenheilkunde 1.251 –2,4 1 19 171 674 236 150<br />
465
Tabelle 6: Fortsetzung<br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
466<br />
Neurochirurgie 246 4,2 10 44 131 59 1 1<br />
Neurologie 1.768 9,2 144 419 885 272 39 9<br />
Nuklearmedizin 302 3,1 8 33 147 99 10 5<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 398 1,0 4 3 89 226 67 9<br />
Pathologie 453 6,3 25 59 177 154 26 12<br />
Pharmakologie 111 8,8 2 11 49 35 12 2<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 666 1,5 3 40 237 309 64 13<br />
Physiologie 15 –11,8 0 0 0 12 2 1<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 4.124 5,8 48 336 2.123 1.356 205 56<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2.041 1,9 3 37 391 966 382 262<br />
Radiologie 2.209 5,0 77 229 977 758 126 42<br />
Rechtsmedizin 66 4,8 6 10 26 21 2 1<br />
Strahlentherapie 486 7,5 12 55 255 140 21 3<br />
Transfusionsmedizin 260 4,4 3 21 114 100 18 4<br />
Urologie 648 6,9 49 111 296 167 21 4<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen1 77 –4,9 0 0 3 54 17 3<br />
Insgesamt 143.553 4,3 32.619 17.476 46.156 35.627 8.299 3.376<br />
1 Enthält Geschichte <strong>der</strong> Medizin, Immunologie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.
Tabelle 7: Stationär tätige Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 74.504 4,1 48.154 11.654 9.557 4.180 876 83<br />
Allgemeinmedizin 2.321 1,9 105 304 1.124 628 131 29<br />
Anästhesiologie 14.648 2,0 585 2.156 6.230 4.564 1.051 62<br />
Anatomie 71 12,7 0 2 28 35 3 3<br />
Arbeitsmedizin 265 –2,2 10 24 97 100 30 4<br />
Augenheilkunde 888 –0,7 146 244 314 138 40 6<br />
Biochemie 31 3,3 0 1 5 14 8 3<br />
Chirurgie 18.458 3,1 744 3.309 8.074 4.774 1.410 147<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 5.006 2,2 410 1.068 2.029 1.106 355 38<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1.247 1,4 181 342 465 189 62 8<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 939 4,1 131 244 342 163 48 11<br />
Humangenetik 115 4,5 9 17 37 31 14 7<br />
Hygiene und Umweltmedizin 69 –5,5 1 3 23 34 6 2<br />
Innere Medizin 19.240 4,2 960 3.915 8.218 4.585 1.345 217<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 4.832 4,2 448 1.153 1.801 1.086 297 47<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 745 5,5 33 118 353 189 50 2<br />
Laboratoriumsmedizin 293 –3,3 5 27 112 111 30 8<br />
Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 318 –1,2 9 46 120 109 32 2<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 359 –5,8 15 95 152 61 32 4<br />
Nervenheilkunde 900 –3,7 1 34 149 470 216 30<br />
467
Tabelle 7: Fortsetzung<br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
468<br />
Neurochirurgie 1.029 2,7 42 205 450 263 59 10<br />
Neurologie 3.283 5,5 198 814 1.649 522 86 14<br />
Nuklearmedizin 329 0,6 18 50 137 89 27 8<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 30 –11,8 1 1 6 15 6 1<br />
Pathologie 679 3,2 28 104 264 199 62 22<br />
Pharmakologie 172 8,9 4 13 75 56 19 5<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 915 –1,7 7 35 257 432 153 31<br />
Physiologie 55 5,8 0 5 12 26 8 4<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 4.614 4,1 77 507 2.343 1.406 266 15<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 782 2,0 8 35 236 347 132 24<br />
Radiologie 3.359 1,2 168 520 1.352 1.008 276 35<br />
Rechtsmedizin 122 3,4 6 15 49 36 13 3<br />
Strahlentherapie 598 0,5 20 77 298 164 35 4<br />
Transfusionsmedizin 302 –3,2 2 26 141 108 24 1<br />
Urologie 2.083 2,7 161 437 873 474 123 15<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen1 31 –8,8 0 0 2 22 6 1<br />
Insgesamt 163.632 3,4 52.687 27.600 47.374 27.734 7.331 906<br />
1 Enthält Biophysik, Immunologie, Medizinische Genetik, Sozialhygiene und Sportmedizin.
Tabelle 8: Nie<strong>der</strong>gelassene Ärztinnen und Ärzte nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Ohne Gebietsbezeichnung 8.841 –3,3 67 103 2.147 4.285 1.509 730<br />
Allgemeinmedizin 34.893 –0,9 166 1.398 9.800 14.159 6.857 2.513<br />
Anästhesiologie 2.998 0,9 2 48 1.019 1.473 354 102<br />
Anatomie 2 100,0 0 0 1 1 0 0<br />
Arbeitsmedizin 281 2,2 0 3 108 109 36 25<br />
Augenheilkunde 5.103 –1,0 33 275 1.741 1.940 770 344<br />
Biochemie 1 0,0 0 0 0 1 0 0<br />
Chirurgie 9.811 0,3 5 304 3.524 4.054 1.412 512<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 9.932 –0,8 32 390 3.350 3.914 1.591 655<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 3.936 –0,4 21 217 1.418 1.529 520 231<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 3.576 –0,3 20 210 1.373 1.341 445 187<br />
Humangenetik 96 0,0 0 6 49 28 6 7<br />
Hygiene und Umweltmedizin 7 16,7 0 0 3 0 2 2<br />
Innere Medizin 19.902 0,3 24 759 6.957 7.487 2.949 1.726<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 5.966 –0,4 25 249 1.895 2.531 887 379<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 771 4,6 1 18 337 284 84 47<br />
Laboratoriumsmedizin 328 –9,4 3 9 96 140 43 37<br />
Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie 109 –5,2 1 3 38 46 5 16<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1.033 2,6 3 65 426 365 129 45<br />
Nervenheilkunde 2.178 –2,8 1 9 188 979 597 404<br />
469
Tabelle 8: Fortsetzung<br />
Anzahl Verän<strong>der</strong>ung A l t e r s g r u p p e<br />
Gebietsbezeichnung zum Vorjahr bis 34 35 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 65 über 65<br />
absolut in Prozent absolut absolut absolut absolut absolut absolut<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
470<br />
Neurochirurgie 421 3,7 0 19 216 132 39 15<br />
Neurologie 1.058 2,9 2 50 586 332 61 27<br />
Nuklearmedizin 556 –0,2 5 26 241 204 40 40<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 26 –7,1 0 0 1 16 1 8<br />
Pathologie 575 –0,5 1 9 195 264 65 41<br />
Pharmakologie 11 0,0 0 0 2 7 0 2<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 574 2,5 0 9 182 279 63 41<br />
Physiologie 3 0,0 0 0 0 1 1 1<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 3.102 3,6 3 88 1.433 1.177 268 133<br />
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 3.047 0,0 0 23 400 1.357 729 538<br />
Radiologie 2.458 –1,6 6 81 886 1.084 315 86<br />
Rechtsmedizin 13 8,3 0 2 4 2 4 1<br />
Strahlentherapie 258 7,1 4 15 134 82 21 2<br />
Transfusionsmedizin 37 8,8 0 0 17 13 4 3<br />
Urologie 2.752 0,2 2 131 1.065 1.095 328 131<br />
Sonstige Gebietsbezeichnungen1 30 –9,1 0 0 4 18 6 2<br />
Insgesamt 124.685 –0,5 427 4.519 39.836 50.729 20.141 9.033<br />
1 Enthält Immunologie, Kieferchirurgie, Medizinische Genetik, Sportmedizin und nicht zuordenbare Bezeichnungen.
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Tabelle 9: Anerkennung von Facharztbezeichnungen<br />
2008 2009 <strong>2010</strong><br />
Facharztbezeichnung insge- darunter: insge- darunter: insge- darunter:<br />
samt Ärztinnen samt Ärztinnen samt Ärztinnen<br />
0 1 2 3 4 5 6<br />
Allgemeinmedizin 898 559 805 490 753 500<br />
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) 338 164 363 183 332 189<br />
Anästhesiologie 919 392 954 405 873 382<br />
Anästhesiologie und Intensivtherapie 0 0 1 0 3 1<br />
Anatomie 4 1 2 1 3 1<br />
Arbeitsmedizin 142 80 137 80 139 76<br />
Augenheilkunde 234 121 231 126 182 99<br />
Biochemie 3 0 0 0 0 0<br />
Allgemeine Chirurgie 124 29 103 24 114 35<br />
Chirurgie 621 177 632 198 494 160<br />
Gefäßchirurgie 85 22 89 25 106 25<br />
Herzchirurgie 69 9 71 13 74 15<br />
Kin<strong>der</strong>chirurgie 28 13 29 8 34 19<br />
Orthopädie 164 44 157 44 108 24<br />
Orthopädie und Unfallchirurgie 1.476 147 1.339 142 810 133<br />
Plastische Chirurgie 56 16 63 19 59 16<br />
Plastische und Ästhetische Chirurgie 18 6 19 7 39 8<br />
Thoraxchirurgie 37 7 20 1 39 3<br />
Viszeralchirurgie 176 30 155 25 142 21<br />
Frauenheilkunde 59 52 52 47 48 40<br />
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 607 490 575 453 555 467<br />
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 188 70 171 74 161 65<br />
Phoniatrie und Pädaudiologie 8 5 3 2 4 0<br />
Sprach-, Stimm- u. kindliche Hörstörung. 9 5 9 8 7 5<br />
Dermatologie und Venerologie 11 6 8 5 0 0<br />
Haut- und Geschlechtskrankheiten 209 139 156 104 167 106<br />
Humangenetik 18 12 17 10 18 14<br />
Hygiene 0 0 0 0 1 0<br />
Hygiene und Umweltmedizin 3 2 4 2 6 5<br />
Innere Medizin 1.777 746 1.759 785 1.872 837<br />
Innere Medizin und Angiologie 0 0 3 0 6 3<br />
Innere Medizin u. Endokrinol. u. Diabetol. 4 0 5 1 6 3<br />
Innere Medizin und Gastroenterologie 12 5 22 4 31 3<br />
Innere Medizin und Geriatrie 0 0 4 3 18 7<br />
Innere Medizin u. Hämatologie u. Onkolog. 2 2 7 4 18 8<br />
Innere Medizin und Kardiologie 8 3 34 5 70 17<br />
Innere Medizin und Nephrologie 4 2 12 6 23 8<br />
Innere Medizin und Pneumologie 3 2 10 2 29 12<br />
Innere Medizin und Rheumatologie 1 1 5 2 4 1<br />
Innere Medizin und SP Angiologie 5 1 20 6 12 4<br />
Innere Med. u. SP Endokrinol. u. Diabetol. 8 4 8 5 6 4<br />
Innere Medizin und SP Gastroenterologie 49 13 61 18 54 14<br />
471
Tabelle 9: Fortsetzung<br />
2008 2009 <strong>2010</strong><br />
Facharztbezeichnung insge- darunter: insge- darunter: insge- darunter:<br />
samt Ärztinnen samt Ärztinnen samt Ärztinnen<br />
0 1 2 3 4 5 6<br />
Innere Medizin und SP Geriatrie 3 0 0 0 0 0<br />
Innere Medizin u. SP ges. Innere Medizin 0 0 202 94 19 11<br />
Innere Medizin u. SP Hämatolog. u. Onkol. 42 19 32 18 31 17<br />
Innere Medizin und SP Kardiologie 72 23 102 22 104 27<br />
Innere Medizin und SP Nephrologie 37 15 42 15 24 11<br />
Innere Medizin und SP Pneumologie 37 13 48 15 27 9<br />
Innere Medizin und SP Rheumatologie 11 6 6 4 13 5<br />
Kin<strong>der</strong>heilkunde 5 3 1 1 1 1<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin 589 392 621 434 563 384<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie 6 5 10 10 12 9<br />
Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatr. u. -psychoth. 120 80 103 74 118 84<br />
Laboratoriumsmedizin 57 23 42 18 36 22<br />
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 9 1 11 7 9 3<br />
Mikrobiolog., Virol. u. Infektionsepidemiol. 28 15 24 11 20 10<br />
Kieferchirurgie 1 0 0 0 0 0<br />
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 81 16 60 14 37 8<br />
Nervenheilkunde 46 18 43 16 49 16<br />
Nervenheilkunde (Neurolog. u. Psychiatrie) 3 2 0 0 0 0<br />
Neurochirurgie 88 24 98 26 90 19<br />
Neurologie 383 176 454 222 391 206<br />
Nuklearmedizin 57 23 40 13 44 15<br />
Öffentliches Gesundheitswesen 27 14 21 11 30 22<br />
Neuropathologie 7 3 4 1 11 7<br />
Pathologie 63 24 66 35 57 31<br />
Klinische Pharmakologie 13 5 6 2 16 3<br />
Pharmakologie und Toxikologie 9 1 4 1 5 2<br />
Physikalische und Rehabilitative Medizin 81 39 68 36 82 43<br />
Physiologie 5 0 4 0 4 0<br />
Psychiatrie 20 12 15 6 4 3<br />
Psychiatrie und Psychotherapie 563 291 547 285 516 283<br />
Psychosomat. Medizin u. Psychotherapie 108 67 65 50 78 51<br />
Psychotherapeutische Medizin 23 18 35 21 32 18<br />
Psychotherapie 1 0 0 0 0 0<br />
Diagnostische Radiologie 159 62 138 58 99 43<br />
Radiologie 178 61 179 67 222 84<br />
Radiologische Diagnostik 0 0 3 1 1 0<br />
Rechtsmedizin 11 6 12 7 9 8<br />
Strahlentherapie 59 28 59 33 58 27<br />
Transfusionsmedizin 19 9 23 17 34 17<br />
Urologie 233 51 207 45 194 44<br />
Insgesamt 11.631 4.922 11.510 5.027 10.460 4.873<br />
472
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
Tabelle 10: Ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland am 31.12.<strong>2010</strong><br />
Auslän<strong>der</strong> Dar.: Berufstätig Davon:<br />
Herkunftsland insgesamt ohne Krankenhaus nie<strong>der</strong>- sonstig<br />
Veränd. ärztl. Veränd. Veränd. gelas- ärztlich<br />
Anzahl z.Vj.i.% Tätigk. Anzahl z.Vj.i.% Anzahl z.Vj.i.% sen tätig<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Europäische Union 13.526 11,9 1.812 11.714 12,5 8.929 15,4 1.900 885<br />
Davon:<br />
Belgien 255 3,7 19 236 4,4 130 8,3 91 15<br />
Bulgarien 770 18,1 81 689 20,2 603 22,1 48 38<br />
Dänemark 58 0,0 14 44 4,8 19 26,7 21 4<br />
Estland 31 3,3 4 27 3,8 21 10,5 3 3<br />
Finnland 108 0,0 30 78 4,0 37 –2,6 20 21<br />
Frankreich 425 2,2 87 338 –0,6 157 4,0 137 44<br />
Griechenland 2.016 8,2 295 1.721 10,1 1.336 10,8 281 104<br />
Irland 37 2,8 9 28 7,7 17 6,3 7 4<br />
Italien 864 7,3 168 696 6,6 483 9,8 164 49<br />
Lettland 74 42,3 4 70 42,9 55 57,1 9 6<br />
Litauen 114 52,0 4 110 59,4 91 65,5 10 9<br />
Luxemburg 204 20,0 37 167 15,2 131 17,0 30 6<br />
Malta 6 0,0 2 4 0,0 4 0,0 0 0<br />
Nie<strong>der</strong>lande 616 6,4 92 524 3,4 270 5,9 202 52<br />
Österreich 2.173 7,7 301 1.872 6,4 1.515 6,1 211 146<br />
Polen 1.551 3,5 149 1.402 3,0 1.081 2,8 217 104<br />
Portugal 99 13,8 16 83 15,3 57 9,6 19 7<br />
Rumänien 1.495 34,4 145 1.350 39,5 1.131 51,6 138 81<br />
Schweden 97 –2,0 22 75 –1,3 43 –2,3 28 4<br />
Slowakei 632 10,1 46 586 9,7 544 9,9 19 23<br />
Slowenien 33 13,8 4 29 20,8 23 15,0 1 5<br />
Spanien 383 5,2 73 310 5,8 193 6,0 69 48<br />
Tschechische Republik 471 20,2 49 422 18,9 353 22,6 27 42<br />
Ungarn 688 30,1 93 595 32,5 459 39,1 91 45<br />
Vereinigtes Königreich 221 4,2 54 167 6,4 105 9,4 42 20<br />
Zypern 105 36,4 14 91 42,2 71 51,1 15 5<br />
Übriges Europa 4.946 0,8 668 4.278 2,1 3.341 3,8 571 366<br />
Darunter:<br />
Kroatien 172 5,5 24 148 0,0 125 0,0 12 11<br />
Norwegen 87 –4,4 24 63 –4,5 35 –5,4 22 6<br />
Russland/ehem. Sowjetunion 1.711 –2,0 172 1.539 –0,3 1.232 1,8 167 140<br />
Schweiz 206 3,0 32 174 4,8 119 6,3 33 22<br />
Serbien/ehem. Jugoslawien 356 –4,0 90 266 –3,3 192 3,2 54 20<br />
Türkei 903 –2,4 183 720 –2,6 504 –1,6 177 39<br />
Ukraine 856 4,0 69 787 5,6 650 2,7 46 91<br />
Europa gesamt 18.472 8,7 2.480 15.992 9,5 12.270 12,0 2.471 1.251<br />
473
Tabelle 10: Fortsetzung<br />
Auslän<strong>der</strong> Dar.: Berufstätig Davon:<br />
Herkunftsland insgesamt ohne Krankenhaus nie<strong>der</strong>- sonstig<br />
Veränd. ärztl. Veränd. Veränd. gelas- ärztlich<br />
Anzahl z.Vj.i.% Tätigk. Anzahl z.Vj.i.% Anzahl z.Vj.i.% sen tätig<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
Afrika gesamt 1.164 13,2 152 1.012 14,9 857 19,0 113 42<br />
Darunter:<br />
Ägypten 228 22,6 17 211 23,4 181 28,4 17 13<br />
Äthiopien 38 0,0 2 36 0,0 29 3,6 5 2<br />
Ghana 89 0,0 30 59 3,5 30 7,1 22 7<br />
Kamerun 132 6,5 8 124 8,8 117 9,3 7 0<br />
Libyen 356 25,8 34 322 26,3 311 28,0 7 4<br />
Nigeria 48 2,1 12 36 0,0 26 8,3 9 1<br />
Sudan 59 –1,7 10 49 0,0 42 2,4 7 0<br />
Amerika gesamt 796 3,2 151 645 2,5 456 5,1 122 67<br />
Davon:<br />
Nordamerika 302 4,9 70 232 3,1 144 4,3 59 29<br />
Mittelamerika 109 –1,8 16 93 –2,1 72 –2,7 8 13<br />
Südamerika 385 3,5 65 320 3,6 240 8,1 55 25<br />
Darunter:<br />
Brasilien 108 6,9 17 91 13,8 73 19,7 13 5<br />
Asien gesamt 4.641 5,5 833 3.808 8,1 2.878 13,5 687 243<br />
Darunter:<br />
Afghanistan 209 –1,4 45 164 –3,0 107 0,0 45 12<br />
China 179 0,0 9 170 –0,6 128 4,9 21 21<br />
Indien 132 9,1 19 113 18,9 91 28,2 13 9<br />
Indonesien 198 7,0 35 163 7,9 121 15,2 37 5<br />
Irak 173 3,0 27 146 2,8 112 0,9 26 8<br />
Iran 1.071 –2,6 425 646 –2,0 328 2,5 259 59<br />
Israel 169 9,0 16 153 13,3 120 21,2 28 5<br />
Japan 54 0,0 10 44 2,3 36 2,9 6 2<br />
Jemen 103 21,2 13 90 20,0 82 24,2 3 5<br />
Jordanien 246 8,4 30 216 10,8 163 20,7 48 5<br />
Kasachstan 198 4,2 23 175 8,0 150 10,3 7 18<br />
Libanon 90 –6,2 9 81 –4,7 55 –3,5 20 6<br />
Syrien 867 11,9 77 790 14,2 640 19,6 118 32<br />
Vietnam 69 3,0 7 62 1,6 40 5,3 17 5<br />
Australien/Ozeanien 19 5,6 6 13 –7,1 5 –16,7 4 4<br />
Sonstige insgesamt 224 –13,2 44 180 –7,7 116 –10,1 50 14<br />
Ausland gesamt 25.316 7,9 3.666 21.650 9,1 16.582 12,2 3.447 1.621<br />
474
Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner bzw. Ombudspersonen in den Landesärztekammern<br />
gegen „Ausbeutung <strong>der</strong> Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“<br />
Stand: 23.11.<strong>2010</strong><br />
Straße Stadt Tel. Fax E-Mail-Adresse Internet<br />
Ärztekammer Name/Titel Zuständigkeitsbereich<br />
baek-nordbaden<br />
@baek-nb.de<br />
0721-<br />
5961-1140<br />
0721-<br />
5961-121<br />
umfassend Keßlerstr. 1 76185<br />
Karlsruhe<br />
Nordbaden Prof. Dr. med.<br />
Stefan Wysocki<br />
baek-nordbaden<br />
@baek-nb.de<br />
0721-<br />
5961-1140<br />
0721-<br />
5961-121<br />
Dr. med. Josef Ungemach Weiterbildung Keßlerstr. 1 76185<br />
Karlsruhe<br />
dr.ro<strong>der</strong>@<br />
baek-nw.de<br />
07133-<br />
96 03 27<br />
07133-<br />
9 88 50<br />
Dr. med. Stephan Ro<strong>der</strong> umfassend Rathausplatz 34 74388<br />
Talheim<br />
Nord-<br />
Württemberg<br />
www.baeksw.de<br />
zentrale@<br />
baek-sw.de<br />
07121-<br />
9 17 24 00<br />
07121-<br />
9 17 24 12<br />
Dr. med. Michael Schulze Weiterbildung Haldenhaustr. 11 72770<br />
Reutlingen<br />
Süd-<br />
Württemberg<br />
blaek@blaek.de www.blaek.de<br />
089-<br />
4147-280<br />
089-<br />
4 14 71<br />
umfassend Adressen über<br />
Landesärztekammer<br />
erhältlich<br />
Bayern Bayerische LÄK München:<br />
Ärztliche Kreisverbände<br />
Ärztliche Bezirksverbände<br />
Dokumentation zu Kapitel 3 Kapitel 13<br />
g.jonitz@aekb.de www.aerztekam<br />
mer-berlin.de<br />
030-<br />
40806-4099<br />
Berlin Dr. med. Günther Jonitz Friedrichstr. 16 10969 Berlin 030-<br />
40806-5000<br />
www.laekb.de<br />
ingridhoerning@<br />
laekb.de<br />
post@laekb.de<br />
0355-<br />
7 80 10 36<br />
0355-<br />
7 80 10 60<br />
umfassend Dreifertstraße 12 03044<br />
Cottbus<br />
Brandenburg Dr. Ingrid Hörning<br />
Sprechzeiten:<br />
Mi. 14:00-17:00 Uhr<br />
info@aekhb.de www.aekhb.de<br />
o<strong>der</strong><br />
brigitte.brunsmatthiessen@<br />
aekhb.de<br />
post@aekhh.de www.aerzte<br />
kammerhamburg.de<br />
0421-<br />
3404-209<br />
0421-<br />
3404-200<br />
(-241)<br />
28209<br />
Bremen<br />
Bremen Brigitte Bruns-Matthießen umfassend Schwachhauser<br />
Heerstraße 30<br />
040-<br />
2 02 29 94 00<br />
040-<br />
22802-422<br />
Hamburg Dr. med. Klaus Beelmann umfassend Humboldtstr. 56 22083<br />
Hamburg<br />
viktor.karnosky@<br />
laekh.de<br />
069-<br />
97672-222<br />
069-<br />
97672-109<br />
60488<br />
Frankfurt<br />
Weiterbildung Im Vogelsgesang<br />
3<br />
Hessen Dr. med. Viktor Karnosky<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo.-Do. 10:00-12:00 Uhr<br />
Mi. 14:00-15:30 Uhr<br />
475
Straße Stadt Tel. Fax E-Mail-Adresse Internet<br />
Ärztekammer Name/Titel Zuständigkeitsbereich<br />
476<br />
www.aek-mv.de<br />
loebbert@aekmv.de<br />
o<strong>der</strong><br />
info@aek-mv.de<br />
pehn@aek-mv.de<br />
0381-<br />
4 92 80 50<br />
0381-<br />
4 92 80 51<br />
18055<br />
Rostock<br />
umfassend August-Bebel-<br />
Str. 9a<br />
Ass. jur.<br />
Frank Theodor Loebbert<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
0381-<br />
4 92 80 50<br />
0381-<br />
4 92 80 52<br />
18055<br />
Rostock<br />
Antje Pehn umfassend August-Bebel-<br />
Str. 9a<br />
www.aekn.de<br />
hans-walter.<br />
krannich@<br />
aekn.de<br />
0511-<br />
380-2242<br />
0511-<br />
380-2224<br />
umfassend Berliner Allee 20 30175<br />
Hannover<br />
Dr. med. Dr. med. dent.<br />
Hans-Walter Krannich<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
www.aekno.de<br />
praesident@<br />
aekno.de<br />
0211-<br />
4302-1408<br />
0211-<br />
4302-1212<br />
umfassend Tersteegenstr. 9 40474<br />
Düsseldorf<br />
Nordrhein Prof. Dr. med. Dr. h. c.<br />
Jörg-Dietrich Hoppe<br />
www.laek-rlp.de<br />
hoffart@<br />
laek-rlp.de<br />
06131-<br />
28822-88<br />
55116 Mainz 06131-<br />
28822-82<br />
und<br />
28822-22<br />
umfassend Deutschhausplatz<br />
3<br />
Dr. med. Jürgen Hoffart<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo.-Do. 9:00-16:00 Uhr<br />
Fr. 9:00-13:00 Uhr<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
www.aeksaar.de<br />
info-aeks@<br />
aeksaar.de<br />
0681-<br />
4003-370<br />
0681-<br />
4003-279<br />
Saarland Dr. med. Kurt Fassben<strong>der</strong> umfassend Faktoreistr. 4 66111<br />
Saarbrücken<br />
www.slaek.de<br />
ombudsstelle@<br />
slaek.de<br />
0351-<br />
8267-312<br />
0351-<br />
8267-311<br />
Schützenhöhe 16 01099<br />
Dresden<br />
Aus-, Weiterund<br />
Fortbildung<br />
Sachsen ÄGF: Dr. med.<br />
Katrin Bräutigam<br />
ombudsstelle@<br />
slaek.de<br />
info.aeksa@.de www.aeksa.de<br />
0351-<br />
8267-412<br />
0351-<br />
8267-414<br />
Schützenhöhe 16 01099<br />
Dresden<br />
Allgemeine Angelegenheiten<br />
HGF: Ass. jur. Michael<br />
Schulte Westenberg<br />
0391-<br />
6054-7000<br />
0391-<br />
6054-6<br />
39120<br />
Magdeburg<br />
Vorstand umfassend Doctor-Eisenbart-Ring<br />
2<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
bar-man-berger<br />
@gmx.de<br />
04621-<br />
2 44 08<br />
Dr. med. Manfred Berger umfassend Seekamp 28 24837<br />
Schleswig<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
hschimmelpen<br />
ning@schoenkliniken.de<br />
04561-<br />
54 10 61<br />
23730<br />
Neustadt<br />
umfassend Am Kiebitzberg<br />
10<br />
Prof. Dr. Dr. Hendrik<br />
Schimmelpenning<br />
www.laekthueringen.de<br />
Beratungsstelle<br />
@laekthueringen.de<br />
03641-<br />
614-107<br />
03641-<br />
614-102<br />
Thüringen Ursula Liebeskind umfassend Im Semmicht 33 07751<br />
Jena-Maua<br />
www.aekwl.de<br />
ombudsmann@<br />
aekwl.de<br />
0251-<br />
9292-009<br />
0251-<br />
9292-010<br />
48147<br />
Münster<br />
umfassend Gartenstr.<br />
210-214<br />
Dr. med. Hans-Ulrich<br />
Schrö<strong>der</strong><br />
Westfalen-<br />
Lippe
Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />
ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />
(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1<br />
Internet: www.zentrale-ethikkommission.de<br />
Gesamtverzeichnis (1997 - <strong>2010</strong>)<br />
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
Werbung und Informations- Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(42): A 2063-2068<br />
technologie: Auswirkungen auf das<br />
Berufsbild des Arztes<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärzte- Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(18): A 877-882<br />
kammer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />
und Patientenverfügung<br />
in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />
Die neue UN-Konvention für die Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(7): A 297-300<br />
Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
als Herausfor<strong>der</strong>ung für das ärztliche<br />
Handeln und das Gesundheitswesen<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Zentralen Kom- Dtsch Arztebl 2009; 106(8): A 360-364<br />
mission zu Doping und ärztliche Ethik<br />
Stellungnahme zur Priorisierung Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2007; 104(40):<br />
medizinischer Leistungen im System A 2750-2754<br />
<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung Langfassung nur im Internet:<br />
(GKV) http://www.zentrale-ethikkommission.de/<br />
downloads/LangfassungPriorisierung.pdf<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärzte- Dtsch Arztebl 2007; 104(13): A 891-896<br />
kammer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />
und Patientenverfügung<br />
in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />
Stellungnahme zur Finanzierung Dtsch Arztebl 2006; 103(31/32): A 2130-2131<br />
patientenorientierter medizinischer<br />
Forschung in Deutschland<br />
Stellungnahme zur Ethikberatung Dtsch Arztebl 2006; 103(24): A 1703-1707<br />
in <strong>der</strong> klinischen Medizin<br />
1 Die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) ist bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet, in ihrer Arbeit jedoch<br />
unabhängig. Die dokumentierten Stellungnahmen geben, soweit nicht an<strong>der</strong>s vermerkt, ausschließlich die<br />
Auffassung <strong>der</strong> ZEKO wie<strong>der</strong>.<br />
477
Stellungnahme zum Forschungs- Dtsch Arztebl 2006; 103(10): A 645-649<br />
klonen mit dem Ziel therapeutischer<br />
Anwendungen<br />
Forschung mit Min<strong>der</strong>jährigen Dtsch Arztebl 2004; 101(22): A 1613-1617<br />
(Stellungnahme)<br />
Erste Ergänzung: Die (Weiter-)Ver- Dtsch Arztebl 2003; 100(34/35): A 2251<br />
wendung von menschlichen Körpermaterialien<br />
von Verstorbenen für<br />
Zwecke medizinischer Forschung<br />
Die (Weiter-)Verwendung von mensch- Dtsch Arztebl 2003; 100(23): A 1632<br />
lichen Körpermaterialien für Zwecke<br />
medizinischer Forschung (Stellungnahme<br />
und Zusammenfassung)<br />
Stellungnahme zur Stammzell- nur im Internet: http://www.zentrale-ethik<br />
forschung kommission.de/10/34Stammzell/Stammzell.pdf<br />
Stellungnahme zur Stammzellfor- Dtsch Arztebl 2001; 98(49): A 3249<br />
schung (Zusammenfassende Thesen)<br />
Prioritäten in <strong>der</strong> medizinischen Ver- Dtsch Arztebl 2000; 97(15): A 1017-1023<br />
sorgung im System <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV): Müssen<br />
und können wir uns entscheiden?<br />
(Stellungnahme)<br />
Zur Verwendung von patienten- Dtsch Arztebl 1999; 96(49): A 3201-3204<br />
bezogenen Informationen für die<br />
Forschung in <strong>der</strong> Medizin und im<br />
Gesundheitswesen (Stellungnahme)<br />
Übertragung von Nervenzellen in das Dtsch Arztebl 1998; 95(30): A 1869-1871<br />
Gehirn von Menschen (Stellungnahme)<br />
Tötung durch Organentnahme wi<strong>der</strong>- Dtsch Arztebl 1997; 94(28/29): A 1963<br />
spricht ärztlicher Ethik (Erklärung)<br />
Zum Schutz nicht-einwilligungs- Dtsch Arztebl 1997; 94(15): A 1011-1012<br />
fähiger Personen in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Forschung (Stellungnahme)<br />
478
Ausarbeitungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern<br />
Internet: www.baek.de/skoeklaek<br />
Gesamtverzeichnis (2007 - <strong>2010</strong>)<br />
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Mai <strong>2010</strong><br />
kammer zur Parlamentarischen Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Anfrage zu „Nichtkommerziellen StellNichtkommStudien_<strong>2010</strong>0527.pdf<br />
klinischen Studien in Deutschland<br />
(BT-Drs. 17/1786)“ vom 2. Mai <strong>2010</strong><br />
Gemeinsame Stellungnahme <strong>der</strong> Mai <strong>2010</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und <strong>der</strong> Internet: http://baek.de/downloads/<br />
<strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> StellHaertefall<strong>2010</strong>0510.pdf<br />
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zum<br />
„Entwurf einer Verordnung über das<br />
Inverkehrbringen von Arzneimitteln<br />
ohne Genehmigung o<strong>der</strong> Zulassung<br />
in Härtefällen“<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- März <strong>2010</strong><br />
kammer zum Entwurf eines Leitfadens Internet: http://baek.de/downloads/<br />
des Europarats für Mitglie<strong>der</strong> von StellLeitfBioethik<strong>2010</strong>0326.pdf<br />
Ethik-Kommissionen im Forschungsbereich<br />
(„Draft Guide for Research<br />
Ethics Committee Members“, CDBI/<br />
INF (2009)6) vom 8. Dezember 2009,<br />
erarbeitet durch die Group of Specialists<br />
on Biomedical Research (CDBI-CO-GT2)<br />
im Auftrag des Steering Committee on<br />
Bioethics (CDBI) des Europarats<br />
Englische Version: Comments of the März <strong>2010</strong><br />
German Medical Association on the Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Council of Europe draft guideline StellLeitfBioethik<strong>2010</strong>0326engl.pdf<br />
entitled „Draft Guide for Research<br />
Ethics Committee Members“, CDBI/<br />
INF (2009)6 of 8 December 2009,<br />
Elaborated by the Group of Specialists<br />
on Biomedical Research (CDBI-CO-GT2)<br />
Working un<strong>der</strong> the authority of the<br />
Steering Committee on Bioethics (CDBI)<br />
of the Council of Europe<br />
479
Stellungnahme zum Konsultations- Januar <strong>2010</strong><br />
papier <strong>der</strong> Europäischen Kommission Internet: http://baek.de/downloads/<br />
zur Bewertung <strong>der</strong> „Clinical Trials StellRiLi200120EC<strong>2010</strong>0128.pdf<br />
Directive“ 2001/20/EC<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Januar <strong>2010</strong><br />
kammer zum Verordnungsentwurf des Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Bundesministeriums für Gesundheit StellDIMDIV<strong>2010</strong>0122.pdf<br />
vom 07.12.2009 zur Ersten Verordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Januar <strong>2010</strong><br />
kammer zum Entwurf einer Zweiten Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung medizin- StellMPKPV<strong>2010</strong>0122.pdf<br />
produkterechtlicher Vorschriften des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit<br />
Empfehlungen zur Bewertung <strong>der</strong> Januar <strong>2010</strong><br />
Qualifikation von Prüfern und Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107: A 48-51 [Heft 1/2]<br />
Geeignetheit von Prüfstellen durch Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Ethik-Kommissionen bei klinischen EmpfPruefaerzte.pdf<br />
Prüfungen nach dem AMG<br />
Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Mai 2009<br />
zur Anfrage des Bundesministeriums Internet: http://baek.de/downloads/<br />
für Gesundheit für den Bericht <strong>der</strong> STAeKO_Ethik_Arzneimittel-Min<strong>der</strong>jaehrige_<br />
Bundesregierung an den Deutschen 29042009.pdf<br />
Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln<br />
an Min<strong>der</strong>jährigen nach<br />
Inkrafttreten des Zwölften Gesetzes zur<br />
Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes<br />
Vorläufige Stellungnahme <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />
ärztekammer und <strong>der</strong> Arzneimittel- Internet: http://baek.de/downloads/<br />
kommission zu ausgewählten SnAmg200903161.pdf<br />
Aspekten des Regierungsentwurfs<br />
eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung arzneimittelrechtlicher<br />
und an<strong>der</strong>er<br />
Vorschriften (BR-Drs. 171/09)<br />
Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />
ärztekammer zum Regierungsentwurf Internet: http://baek.de/downloads/<br />
eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizin- AnmerkungenMPG-RegE20090316.pdf<br />
produkterechtlicher Vorschriften<br />
(BR-Drs. 172/09)<br />
Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Bundes- März 2009<br />
ärztekammer zum Regierungsentwurf Internet: http://baek.de/downloads/<br />
eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizin- AnmerkungenMPG-RegE20090316.pdf<br />
produkterechtlicher Vorschriften<br />
(BR-Drs. 172/09)<br />
480
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
Vorläufige Anmerkungen <strong>der</strong> Januar 2009<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Referentenentwurf eines Gesetzes SnAmg20090130.pdf<br />
zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes<br />
und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />
(Stand: 22. Dezember 2008)<br />
Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Mai 2007<br />
Anfrage des Bundesministeriums für Internet: http://baek.de/downloads/<br />
Gesundheit für den Bericht <strong>der</strong> StellKlinPruef20070511.pdf<br />
Bundesregierung an den Deutschen<br />
Bundestag zu Erfahrungen mit dem<br />
Verfahren <strong>der</strong> Beteiligung von Ethik-<br />
Kommissionen bei klinischen<br />
Prüfungen nach Inkrafttreten des<br />
Zwölften Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des<br />
Arzneimittelgesetzes<br />
481
Erhebungsbogen zum kammerübergreifenden Qualitätsbericht<br />
von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />
482
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
483
484
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
485
Veröffentlichungen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong><br />
Medizin (ÄZQ)<br />
1. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Patienteninformation „Brustkrebsfrüherkennung“. <strong>2010</strong> [cited: 2011<br />
Jan 04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />
2. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Patienteninformation „Diabetes und Füße“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />
04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />
3. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009. Qualität<br />
im Fokus. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 05]. Available from: http://www.aezq.de/mdb/<br />
edocs/pdf/taetigkeitsberichte/tb09.pdf<br />
4. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Patienteninformation „Asthma“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 04]. Available<br />
from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />
5. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Patienteninformation „Diabetes und Auge“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />
04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />
6. Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV). Patienteninformation „Prostatakarzinom“. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />
04]. Available from: http://www.arztbibliothek.de/wartezimmerinformation<br />
7. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Langfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan<br />
14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/kreuzschmerz<br />
8. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz. Zusammenfassung <strong>der</strong> Empfehlungen.<br />
<strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/<br />
themen/kreuzschmerz<br />
9. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches<br />
Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). CIRSmedical.de. Berichts- und Lernsystem<br />
für kritische Ereignisse und Fehler in <strong>der</strong> Medizin (Poster). 113. Deutscher<br />
Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />
10. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches<br />
Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Forum Patientensicherheit.de (Poster).<br />
113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />
11. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Das Programm für Nationale<br />
VersorgungsLeitlinien (Poster). 113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
486
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
12. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz. Kurzfassung. <strong>2010</strong><br />
[cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/<br />
herzinsuffizienz<br />
13. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale<br />
VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz. Leitlinien-Report. <strong>2010</strong><br />
[cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/<br />
herzinsuffizienz<br />
14. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />
PatientenLeitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz.<br />
Konsultationsfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.<br />
versorgungsleitlinien.de/themen/herzinsuffizienz<br />
15. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kurzfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011<br />
Jan 14]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma<br />
16. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale<br />
VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kitteltaschenversion Asthma beim<br />
Erwachsenen. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungs<br />
leitlinien.de/themen/asthma<br />
17. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma. 2. Auflage. Kitteltaschenversion Asthma<br />
bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://<br />
www.versorgungsleitlinien.de/themen/asthma<br />
18. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).<br />
Nationale VersorgungsLeitlinie Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter.<br />
Konsultationsfassung. <strong>2010</strong> [cited: <strong>2010</strong> Okt 27]. Available from: http://www.<br />
versorgungsleitlinien.de/themen/diabetes2/dm2_neuro<br />
19. <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Nationale<br />
VersorgungsLeitlinie Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter.<br />
Langfassung. <strong>2010</strong> [cited: 2011 Jan 14]. Available from: http://www.versorgungs<br />
leitlinien.de/themen/diabetes2/dm2_nephro<br />
20. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
(DGPPN), <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF). S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression. Berlin:<br />
Springer; <strong>2010</strong>. (S3 Praxisleitlinien in Psychiatrie und Psychotherapie).<br />
487
21. Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Leitlinienprogramm Onkologie <strong>der</strong> AWMF,<br />
Deutsche Krebshilfe (DKH). Prostatakrebs II. Lokal fortgeschrittenes und metastasiertes<br />
Prostatakarzinom. Ein evidenzbasierter Patientenratgeber zur S3-Leitlinie<br />
Früherkennung, Diagnose und Therapie <strong>der</strong> verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms.<br />
Barrierefreie Internetversion 1.0. Berlin: DKG; <strong>2010</strong>. Available from:<br />
http://mdb.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/pl-pca-II.pdf<br />
22. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Ollenschläger G. Das Webportal<br />
„Arztbibliothek“. Inf Wiss Prax <strong>2010</strong>;61(2):103-7.<br />
23. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />
The German Medical Library – a web based knowledge portal for medical professionals<br />
(Poster). 113. Deutscher Ärztetag. 11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />
24. Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />
Die Arztbibliothek – ein neues Wissensportal für Ärzte (Poster). 11. Jahrestagung<br />
DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/<br />
static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm084.shtml<br />
25. Busch J, Röllig C, Weißbach L, Kempkensteffen C, Hinz S, Jahnke C, Schostak M,<br />
Lein M, Weikert S, Stephan C, Deger S, Ollenschläger G, Miller K, Schra<strong>der</strong> M. Entscheidend<br />
ist, was ankommt. Urologische Leitlinien aus Sicht <strong>der</strong> Zielgruppe. Urologe<br />
A <strong>2010</strong>;49(1):75-80.<br />
26. Busch J, Röllig C, Weißbach L, Jahnke C, Kempkensteffen C, Hinz S, Schostak M,<br />
Stephan C, Weikert S, Ollenschläger G, Miller K, Schra<strong>der</strong> M. Use of national and<br />
international guidelines by German urologists – Results of a survey. Eur J Integr<br />
Med <strong>2010</strong>;2(3):129-33.<br />
27. Conrad S. Nationale VersorgungsLeitlinien. Hintergrund – Ziele – Verfahren. Pharmazeutischer<br />
Kongress. 17.04.<strong>2010</strong>, Freiberg. <strong>2010</strong>.<br />
28. Conrad S. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. KBV Messe Versorgungsinnovation.<br />
31.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
29. Conrad S, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Barriereanalysen deutscher Leitlinien<br />
o<strong>der</strong> „Was ist eine Barrieranalyse“. 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />
<strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/<br />
10ebm038.shtml<br />
30. Conrad S. Leitlinienqualität. KBV Messe Versorgungsinnovation. 31.03.<strong>2010</strong>, Berlin.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
31. Conrad S. Die Grundlage: Nationale VersorgungsLeitlinien (Workshop zur PatientenLeitlinie<br />
Kreuzschmerz). 14.06.<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
32. Fishman L, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Analysis of chronic respiratory disease<br />
guideline updates of the past 10 years. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating<br />
Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol<br />
Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):53.<br />
33. Fishman L, Jung C, Langer T, Meyerrose B, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Die öffentliche<br />
Konsultationsphase – Nutzen für die Implementation von Leitlinien. Erfahrungen<br />
im Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL). 11. Jahresta-<br />
488
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
gung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.<br />
de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm037.shtml<br />
34. Fishman L. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. Bewegung Entwicklung <strong>2010</strong>;33(1):18-<br />
27.<br />
35. Fishman L. Grundlagen <strong>der</strong> Leitlinienarbeit. Fortbildungstagung Vereinigung <strong>der</strong><br />
Bobath-Therapeuten. 14.05.<strong>2010</strong>, Saarbrücken. <strong>2010</strong>.<br />
36. Härter M, Klesse C, Bermejo I, Bschor T, Gensichen J, Harfst T, Hautzinger M, Kolada<br />
C, Kopp I, Kühner C, Lelgemann M, Matzat J, Meyerrose B, Mundt C, Niebling<br />
W, Ollenschläger G, Richter R, Schauenburg H, Schulz H, Weinbrenner S, Schnei<strong>der</strong><br />
F, Berger M. Evidenzbasierte Therapie <strong>der</strong> Depression. Die S3-Leitlinie unipolare<br />
Depression. Nervenarzt <strong>2010</strong>;81(9):1049-68.<br />
37. Hoffmann B, Rohe J. Patientensicherheit und Fehlermanagement: Ursachen unerwünschter<br />
Ereignisse und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung. Dtsch Arztebl Int<br />
<strong>2010</strong>;107(6):92-9.<br />
38. Hofmann B, Rohe J. Schlusswort zu dem Beitrag Patientensicherheit und Fehlermanagement:<br />
Ursachen unerwünschter Ereignisse und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung<br />
von Dr. med. Barbara Hoffmann, Dr. med. Julia Rohe in Heft 6/<strong>2010</strong>.<br />
Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;107(31-32):559-60.<br />
39. Kirschning S, Ollenschläger G, Schaefer C, Schwarz A, Schwencke S. Patientenleitlinien<br />
– Wie werden sie erstellt? Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
40. König I, Rütters D, Ollenschläger G. Entwicklung eines Online-Portals des Guidelines<br />
International Network (Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
41. Kutschmann M, Renner D, Fischer B. Use of logistic regression for developing riskadjusted<br />
quality indicators in nursing. Methods Inf Med <strong>2010</strong>;49(6):608-12.<br />
42. Langer T, Weinbrenner S, Kopp I, Ollenschläger G. German National Disease Management<br />
Guidelines Program (DM-CPG Program). 7th International G-I-N Conference<br />
<strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
43. Meyerrose B, Conrad S, Fishman L, Langer T, Weikert B, Weinbrenner S. Trotz Standards<br />
– Vielfalt im Programm: Die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> NVL. Z Evid Fortbild Qual<br />
Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):540-6.<br />
44. Nothacker M, Ollenschläger G. Verbreitung und Implementierung von Leitlinien<br />
(Schwerpunkt: Qualitätsindikatoren). 65. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />
für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, 4. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />
für Allgemein- und Viszeralchirurgie. 15.-18.09.<strong>2010</strong>, Stuttgart. <strong>2010</strong>.<br />
45. Nothacker M, Langer T, Weinbrenner S. Bildgebende Diagnostik in <strong>der</strong> Onkologie –<br />
Evidenzanalysen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) für<br />
S3-Leitlinien. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):554-62.<br />
46. Nothacker M, Bunk T, Weinbrenner S, Ollenschläger G. Quality Indicators (QI) in<br />
German evidence based guidelines. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating<br />
Knowledge. Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol<br />
Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):76-7.<br />
489
47. Nothacker M, Langer T, Schirm J, Rothe C, Rütters D, Ollenschläger G. Leitlinienqualität<br />
– DELBI-Bewertungen in <strong>der</strong> Arzbibliothek. 21. Leitlinien-Konferenz <strong>der</strong><br />
AWMF. 10.12.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
48. Nothacker M, Bunk T, Schwencke S, Rütters D, Ollenschläger G. The German Medical<br />
eLibrary: A web-based knowledge portal for medical professionals. 7th International<br />
G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-<br />
28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):102-3.<br />
49. Nothacker M, Röllig C, Wockel A, Kopp I, Ollenschläger G, Weinbrenner S. Methodik<br />
und Entwicklungsprozess <strong>der</strong> S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom. Urologe A<br />
<strong>2010</strong>;49(2):173-80.<br />
50. Nothacker M, Fishman L, Langer T, Meyerrose B, Weinbrenner S, Ollenschläger G.<br />
Compiling Quality Indicators (QI) within the process of National Disease Management<br />
Guideline Development – Challenges and results. 17.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
51. Nothacker M. Implementierung von evidenzbasierter Medizin und Leitlinien: Klinische<br />
Algorithmen; Klinische Behandlungspfade; Qualitätsindikatoren. QM-Kurs<br />
Ärztekammer Berlin. 19.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
52. Nothacker M. arztbibliothek.de. Geprüftes medizinisches Wissen im Internet.<br />
15./16.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
53. Nothacker M, Bunk T, Conrad S, Jung C, König I, Langer T, Weikert B, Weinbrenner<br />
S, Ollenschläger G. Patientenbeteiligung in evidenzbasierten deutschen Leitlinien<br />
<strong>der</strong> Entwicklungsstufe S3 (Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
54. Nothacker M, Feick G, Weinbrenner S, Weißbach L, Schaefer C, Zacharias JP, Ollenschläger<br />
G. Evidenzlücken in <strong>der</strong> Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms<br />
und Priorisierung von Forschungsvorhaben unter Mitwirkung von Patientenvertretern<br />
(Poster). 11. Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available<br />
from: http://www.egms.de/static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm107.shtml<br />
55. Nothacker M. Qualitätsindikatoren für Leitlinien – Einführung und Methodik.<br />
07.05.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
56. Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwarz S, Schwencke S. Patienteninformation<br />
– Aufgabe <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung. Projekte des ÄZQ. Juni <strong>2010</strong>.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
57. Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwarz S, Schwencke S. Geprüftes medizinisches<br />
Wissen im Internet. Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
58. Ollenschläger G. Patienten-Informationen/Wartezimmer-Infos. Projekt <strong>der</strong> KBV<br />
zur Patientenberatung in <strong>der</strong> Praxis & zur Implementierung von Leitlinien. Oktober<br />
<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
59. Ollenschläger G. Evidenzbasierte Medizin (evidence based Medicine) = EbM. Nutzung<br />
guter Literatur in <strong>der</strong> Patientenversorgung. In: Herold G, editor. Innere Medizin.<br />
Köln: Gerald Herold; <strong>2010</strong>. p. 18-9.<br />
60. Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinie zum Kreuzschmerz veröffentlicht.<br />
Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;105(50):A-2525-8.<br />
490
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
61. Ollenschläger G, Schwarz S, Schaefer C. Qualitätskriterien für Arzt- und Klinik-Bewertungsportale<br />
im Internet – ein gemeinsames Projekt von BÄK und KBV im<br />
ÄZQ. März <strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
62. Ollenschläger G, Weinbrenner S, Nothacker M, Bunk T, Conrad S, Cox M, Fishman<br />
L, Kirschning S, König I, Langer T, Meyerrose B, Rütters D, Schaefer C, Schwencke<br />
S, Weikert B. Kooperationen beim Wissensmanagement. Beispiele: NVL-Programm,<br />
S3-Leitlinien, Patientenleitlinien, G-I-N, DNEbM. Mai <strong>2010</strong>, Marburg.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
63. Rohe J. CIRSmedical.de: Konzept des Netzwerks CIRSmedical.de <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft. Arztebl Sachsen-Anhalt <strong>2010</strong>;21(2):17-9.<br />
64. Rohe J, Thomeczek C, Sanguino Heinrich A. Distinctive but networked: The German<br />
National Incident Reporting Network CIRSmedical.de (Poster). International<br />
Society for Quality in Health Care (ISQUA), 27th International Conference. 10.-<br />
13.10.<strong>2010</strong>. Paris: <strong>2010</strong>.<br />
65. Rohe J, Sanguino Heinrich A, Fishman L, Renner D, Thomeczek C. 15 Jahre ÄZQ<br />
– 10 Jahre Patientensicherheit am ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes<br />
<strong>2010</strong>;104(7):563-71.<br />
66. Röllig C, Nothacker M, Wöckel A, Weinbrenner S, Wirth M, Kopp I, Ollenschläger<br />
G, Weißbach L. Development of the interdisciplinary evidence-based s3 guideline<br />
for the diagnosis and treatment of prostate cancer: methodological challenges and<br />
solutions. Onkologie <strong>2010</strong>;33(7):396-400.<br />
67. Rütters D, Bunk T, Jung C, Schwencke S, Nothacker M, Weinbrenner S, Ollenschläger<br />
G. Leitlinien finden leicht gemacht – Entwicklung eines nutzerspezifischen<br />
Suchvokabulars für ein medizinisches Online-Portal. 11. Jahrestagung DNEbM.<br />
25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/static/en/<br />
meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm042.shtml<br />
68. Rütters D, Schwencke S, Bunk T, Nothacker M, König I. Wissensmanagement im<br />
ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):591-3.<br />
69. Rütters D, Schwencke S, Bunk T, Nothacker M. Die Arztbibliothek. Z Evid Fortbild<br />
Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):585-90.<br />
70. Schaefer C, Nothacker M, Langer T, Conrad S, Fishman L, Meyerrose B, Weikert B,<br />
Ollenschläger G. Patient involvement in Germany: How and when? 7th International<br />
G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge. Improving Outcomes. 25.-<br />
28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. Otolaryngol Head Neck Surg <strong>2010</strong>;143(1 Suppl. 1):50.<br />
71. Schaefer C, Sänger S, Dehmlow R, Balke K, Berner B, Butz N, Chop I, Diel F, Eberlein-Gonska<br />
M, Hauptmann G, Herholz H, Ilzhöfer R, Quasdorf I, Schmitt U,<br />
Weidringer JW, Ollenschläger G. Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale.<br />
PatR/Q-med <strong>2010</strong>;18(3):67-71.<br />
72. Schaefer C, Kirschning S, Nothacker M, Ollenschläger G. Synergien nutzen: die parallele<br />
Erstellung einer S3-Leitlinie und einer Patientenleitlinie. 11. Jahrestagung<br />
DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>. Available from: http://www.egms.de/<br />
static/en/meetings/ebm<strong>2010</strong>/10ebm042.shtml<br />
491
73. Schaefer C, Kirschning S. Gut informiert entscheiden: Patienten- und Verbraucherinformationen<br />
am ÄZQ. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):578-84.<br />
74. Schaefer C. Patienteninformation. Qualitätsstandards – nationale Initiativen – Angebote<br />
des ÄZQ. Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen.<br />
24.11.<strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
75. Schaefer C, Kirschning S, Ollenschläger G, Schwarz S, Schwencke S. Was zeichnet<br />
gute Patienteninformation aus und wo findet man sie? Workshop Qualitätsinitiative<br />
Patienteninformation. 02.06.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
76. Schaefer C, Ollenschläger G. Gute Praxis Arzt- und Klinikbewertungsportale.<br />
Modul 1: Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für Arztbewertungsportale. Dtsch Arztebl<br />
<strong>2010</strong>;107(3):A-112.<br />
77. Schaefer C. Arztbewertungsportale im Internet. Die Suche nach den Besten. Berl<br />
Arzte <strong>2010</strong>;47(4):16-20.<br />
78. Schaefer C, Schwarz S. Wer findet die besten Ärzte Deutschlands? Arztbewertungsportale<br />
im Internet. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):572-7.<br />
79. Schwarz S, Schaefer C, Ollenschläger G. Die besten Ärzte Deutschlands??? Qualitätskriterien<br />
für Arztbewertungsportale im Internet (Poster). 113. Deutscher Ärztetag.<br />
11.-14.05.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />
80. Schwarz S, Schaefer C, Ollenschläger G. Bewertung von Arztbewertungsportalen.<br />
AFGIS Workshop „Web 2.0: Chancen und Risiken sozialer Netzwerke“. 06.12.<strong>2010</strong>,<br />
Hannover. <strong>2010</strong>.<br />
81. Schwarz S, Ollenschläger G, Kirschning S, Schaefer C, Schwencke S. Arztbewertungsportale<br />
im Internet. Juni <strong>2010</strong>. <strong>2010</strong>.<br />
82. Schwencke S, Schaefer C, Kirschning S, Nothacker M, Ollenschläger G. Synergien<br />
nutzen: die parallele Erstellung einer S3-Leitlinie und einer PatientenLeitlinie. 11.<br />
Jahrestagung DNEbM. 25.-27.02.<strong>2010</strong>, Salzburg. <strong>2010</strong>.<br />
83. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />
möglich? Fortbildungsveranstaltung des Referenzzentrums Mammographie Berlin.<br />
15.01.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
84. Thomeczek C. Das Netzwerk CIRSmedical.de – Möglichkeiten für die Einrichtung<br />
eines CIRS für die Mammographie-Zentren. 04.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
85. Thomeczek C. Fehlermanagement aus technischer Sicht – Pilotentraining. 4. Berliner<br />
Hernientage. 30.01.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
86. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />
möglich? Ctw-Akademie. 05.05.<strong>2010</strong>, Düren. <strong>2010</strong>.<br />
87. Thomeczek C. Risikomanagement – Übertragung aus <strong>der</strong> Luftfahrt. QM-Workshop.<br />
27.04.<strong>2010</strong>, Dresden. <strong>2010</strong>.<br />
88. Thomeczek C. Risikomanagement – Wo geht <strong>der</strong> Weg hin? Netzwerk CIRSmedical.de.<br />
57. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.<br />
19.-22.06.<strong>2010</strong>, Nürnberg. <strong>2010</strong>.<br />
492
Dokumentation zu Kapitel 4 Kapitel 13<br />
89. Thomeczek C. Patientensicherheit in <strong>der</strong> Medizin. Zusatzweiterbildung „Ärztliches<br />
Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> ÄK Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
90. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />
S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />
unerwünschten Ereignis. Intern Prax <strong>2010</strong>;50:355-64.<br />
91. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />
S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />
unerwünschten Ereignis. Tagl Prax <strong>2010</strong>;51:123-32.<br />
92. Thomeczek C, Hart D, Hochreutener MA, Neu J, Petry FM, Ollenschläger P, Sänger<br />
S, Frank O. Kommunikation: »Schritt 1« zur Patientensicherheit – auch nach dem<br />
unerwünschten Ereignis. gynakol prax <strong>2010</strong>;34:121-30.<br />
93. Thomeczek C. Patientensicherheit – Konzepte aus <strong>der</strong> Luftfahrt auch auf die Pneumologie<br />
übertragbar? Herbsttagung <strong>der</strong> Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern.<br />
12.11.<strong>2010</strong>, Warnemünde. <strong>2010</strong>.<br />
94. Thomeczek C. Fehlerkultur in <strong>der</strong> ambulanten pädiatrischen Versorgung in<br />
Deutschland. 4. Pädiatrie zum Anfassen PzA. 4. Berliner Kongress für praktische<br />
Pädiatrie mit Fortbildungsprogramm für die MFA in Kin<strong>der</strong>arztpraxen. 13.11.<strong>2010</strong>,<br />
Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
95. Thomeczek C. Development of a curriculum on patient safety for health professionals.<br />
Workshop on Developing a National Patient Safety Action Plan. National Academy<br />
of Medicine. 18.-20.11.<strong>2010</strong>, Kiev. <strong>2010</strong>.<br />
96. Thomeczek C. „Melden Sie keine Flugzeugunfälle auf diesem Formular!“ o<strong>der</strong>: was<br />
erfassen, was nicht? Hauptstadtkongress <strong>der</strong> DGAI. 16.09.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
97. Thomeczek C, Rohe J, Sanguino HA. Critical-Incident-Reporting-System. CIRS –<br />
Fehler und Lernsystem für Pneumologen. 51. Kongress <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />
für Pneumologie und Beatmungsmedizin. 17.-20.03.<strong>2010</strong>, Hannover. <strong>2010</strong>.<br />
98. Thomeczek C. Was ist CIRS und wie kann es sinnvoll im Fehler- und Risikomanagement<br />
integriert werden? 106. Jahrestagung <strong>der</strong> DGKJ. 16.09.<strong>2010</strong>, Potsdam. <strong>2010</strong>.<br />
99. Thomeczek C. Patientensicherheit – Was kann die Medizin aus <strong>der</strong> Fliegerei lernen?<br />
Salus-Kliniken. 02.09.<strong>2010</strong>, Lindow. <strong>2010</strong>.<br />
100. Thomeczek C. Patientensicherheit. Kurs Zusatzweiterbildung Qualitätssicherung<br />
<strong>der</strong> ÄK Berlin. 08.09.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
101. Thomeczek C. Patientensicherheit in <strong>der</strong> Medizin. Zusatzweiterbildung „Ärztliches<br />
Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> Landesärztekammer Sachsen. <strong>2010</strong>.<br />
102. Thomeczek C. Risikomanagement – Übertragung aus <strong>der</strong> Luftfahrt. 13. Kurs „Ärztliches<br />
Qualitätsmanagement“ <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein. 16.04.<strong>2010</strong>, Düsseldorf.<br />
<strong>2010</strong>.<br />
103. Thomeczek C, Rohe J. Patient Safety – CIRS: Solutions from the world of aviation<br />
for the medical field? Workshop: Patient Safety: From Medical Liability to Critical Incident<br />
Reporting. EFMA Forum. 22.04.<strong>2010</strong>, St. Petersburg. <strong>2010</strong>.<br />
493
104. Thomeczek C. Risikomanagement in <strong>der</strong> Luftfahrt – Übertragung in die Medizin<br />
möglich? Fortbildungsveranstaltung an <strong>der</strong> Otto-von-Guerike-Universität zum<br />
„Fortbildungskonzept Patientensicherheit“. 27.01.<strong>2010</strong>, Magdeburg. <strong>2010</strong>.<br />
105. Thomeczek C. Patient Safety in the Old World – old wine in new skins? Patient<br />
Safety in Germany and Europe. Do we have to aquire new skills when talking about<br />
disclosure? 09.03.<strong>2010</strong>, Winston-Salem. <strong>2010</strong>.<br />
106. Thomeczek C. Was kann die Medizin von <strong>der</strong> Fliegerei lernen? 11. Seminar: Patientensicherheit<br />
– Risikomanagement: Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis.<br />
19.03.<strong>2010</strong>, München. <strong>2010</strong>.<br />
107. Weikert B. German National Disease Management Guidelines. Type 2 Diabetes.<br />
17.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
108. Weikert B. Arztbibliothek.de. Geprüftes medizinisches Wissen im Internet. KBV<br />
Messe Versorgungsinnovation. 31.03.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
109. Weinbrenner S, Lönnfors S, Babitsch B. Gen<strong>der</strong> Analysis of Clinical Practice Guidelines<br />
for Depression from four European Countries: Austria, Finland, Sweden and<br />
the United Kingdom. 7th International G-I-N Conference <strong>2010</strong>. Integrating Knowledge.<br />
Improving Outcomes. 25.-28.08.<strong>2010</strong>, Chicago. <strong>2010</strong>.<br />
110. Weinbrenner S. German Agency for Quality in Medicine (AQuMed/ÄZQ). Guidelines<br />
International Network. ESQH Annual Meeting. 29.04.<strong>2010</strong>, Istanbul. <strong>2010</strong>.<br />
111. Weinbrenner S, Conrad S, Weikert B, Kopp I. 7 Jahre Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
(NVL) – Quo vadis? Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes <strong>2010</strong>;104(7):533-9.<br />
112. Weinbrenner S, Lönnfors S, Babitsch B. Gen<strong>der</strong>: Neue methodische Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
bei <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes<br />
<strong>2010</strong>;104(7):547-53.<br />
113. Weinbrenner S, Nothacker M. Evidenzbasierte Medizin (EbM) – eine Einführung.<br />
QM-Kurs Ärztekammer Berlin. 19.04.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
114. Weinbrenner S. Leitlinien als „Führungsinstrument“. Ärztekammer Hamburg.<br />
30.04.<strong>2010</strong>, Hamburg. <strong>2010</strong>.<br />
115. Weißbach L, Schaefer C, Heidenreich A. Ein Paradigmenwechsel. Defensive Strategien<br />
zur Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms in <strong>der</strong> neuen S3-Leitlinie.<br />
Urologe A <strong>2010</strong>;49(2):199-205.<br />
116. Wesselmann S, Nothacker M, Follmann M, Beckann MW. Schnittstellen zwischen<br />
Zentren und evidenzbasierten Leitlinien. Bedeutung und Entwicklung von Qualitätsindikatoren.<br />
29. Deutscher Krebskongress. 24-27.02.<strong>2010</strong>, Berlin. <strong>2010</strong>.<br />
494
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(Veröffentlichungen aus dem Bereich Gewebemedizin siehe auch S. 505ff.)<br />
Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats seit dem Jahr 2000<br />
Bekanntmachung zur Aussetzung Dtsch Arztebl 2011; 108(1/2): A 58<br />
des Kapitels 5 (Humanalbumin) <strong>der</strong><br />
4. Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />
(BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten<br />
und Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, <strong>2010</strong><br />
und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 978-3-7691-1294-8)<br />
wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 101a v. 09.07.<strong>2010</strong>)<br />
therapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>;<br />
Zweite Richtlinienanpassung <strong>2010</strong> 107(31/32): A 1541<br />
Erläuterungen zum Blutspende- www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />
ausschluss von Männern,<br />
die Sexualverkehr mit Männern<br />
haben (MSM)<br />
Placebo in <strong>der</strong> Medizin Kurzfassung: Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>; 107(28/29):<br />
– Eine Stellungnahme – A 1417-1421<br />
Langfassung: http://www.bundesaerztekammer.<br />
de/downloads/Placebo_LF_0809<strong>2010</strong>.pdf<br />
Wissenschaftliche Bewertung Dtsch Arztebl 2009; 106(46): A 2325-2334<br />
ostheopatischer Verfahren<br />
Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2008<br />
Therapie mit Blutkomponenten und (ISBN 978-3-7691-1269-6)<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten, 4. Auflage, 2008 Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2008;<br />
105(40): A 2121<br />
(siehe auch Bekanntmachung zur Aussetzung des<br />
Kapitels 5 (Humanalbumin) 2011)<br />
Englische Fassung: Broschüre zum Symposium „Optimal Clinical<br />
Cross-sectional Guidelines for Therapy Use of Blood Components“ vom 24.-25.04.2009<br />
with Blood Components and Plasma in Wildbad Kreuth<br />
Derivatives – 4th revised edition Themenheft Transfusion Medicine and<br />
Hemotherapy 2009; 6: 345-492<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2007<br />
und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />
wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz Nr. 92 v. 19.05.2007)<br />
therapie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2007;<br />
Erste Richtlinienanpassung 2007 104(23): A 1682-1684<br />
495
(Muster-)Richtlinie zur Durchführung Dtsch Arztebl 2006; 103(20): A 1392-1403<br />
<strong>der</strong> assistierten Reproduktion<br />
Muster-Arbeitsanweisung zur Trans- Dtsch Arztebl 2006, 103(6): A 363<br />
fusion von Erythrozytenkonzentraten<br />
(EK) unter den beson<strong>der</strong>en Bedingungen<br />
des Abschnitts 1.6.2.1 b) <strong>der</strong><br />
Richtlinien Hämotherapie i. d. F. 2005<br />
Stellungnahme zur „Aufmerksam- Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2005;<br />
keitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung 102(51/52): A 3609-3616<br />
(ADHS)“ Langfassung: www.bundesaerztekammer.de/<br />
page.asp?his=0.7.47.3161.3163<br />
Fragen-Antworten-Katalog: http://www.<br />
bundesaerztekammer.de/downloads/<br />
ADHSFAQ.pdf<br />
Stellungnahme „Autopsie“ Kurzfassung: Dtsch Arztebl 2005; 102(50):<br />
A 3537-3545<br />
Langfassung: http://www.bundesaerzte<br />
kammer.de/downloads/AutLang.pdf<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2005<br />
und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-1221-0)<br />
wendung von Blutprodukten (Hämo- Bundesanzeiger (BAnz 209a/2005 v. 05.11.2005)<br />
therapie) – Novelle 2005 Vorabinformation: Dtsch Arztebl 2005;<br />
102(37): A 2501<br />
Än<strong>der</strong>ungsanzeige: Dtsch Arztebl 2005;<br />
102(47): A 3291<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />
v. 26.-27. April 2004: Gewebeverwendung<br />
und Transplantationsmedizin<br />
– Bestandsaufnahmen und<br />
Perspektiven –, Zusammenfassungen<br />
[durchgeführt vom Wissenschaftlichen<br />
Beirat und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation]<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Dtsch Arztebl 2004; 101(5): A 299<br />
und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />
von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />
Neuformulierung 2003<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Broschüre, 2003 (Eigendruck),<br />
ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten, Dtsch Arztebl 2004; 101(1/2): A 64-65<br />
3. überarb. und erw. Auflage, 2003<br />
Richtlinien zur prädiktiven Dtsch Arztebl 2003; 100(19): A 1297-1305<br />
genetischen Diagnostik<br />
496
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 2003; 100(9): A 583<br />
von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />
(Neuformulierung des<br />
Abschnitts 8 – Qualifikationsnachweise)<br />
BSE und die Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 2003; 100(9): A 578-582<br />
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) –<br />
Merkblatt für Ärzte<br />
Stellungnahme zur Elektrokrampf- Dtsch Arztebl 2003; 100(8): A 504-506<br />
therapie (EKT) als psychiatrische<br />
Behandlungsmaßnahme<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blut- Dtsch Arztebl 2002; 99(49): A 3359-3362<br />
komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />
Revision <strong>der</strong> 2. überarb. Auflage, 2001<br />
Ergänzende Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 2972<br />
Präimplantationsdiagnostik<br />
Richtlinien für die Erstattung von Dtsch Arztebl 2002; 99(10): A 665-667<br />
Abstammungsgutachten<br />
Neuformulierungen und Kommentare Dtsch Arztebl 2001; 98(46): A 3074-3075<br />
2001 zu den Richtlinien zur Gewinnung<br />
von Blut und Blutbestandteilen<br />
und zur Anwendung von Blutprodukten<br />
(Hämotherapie), Juli 2000<br />
Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2001; 98(15): A 1011-1016<br />
Knochenbank, 2. überarb. Fassung<br />
Erklärung zum Hirntod Dtsch Arztebl 2001; 98(29): A 1417<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blut- Broschüre, 2001 (Eigendruck)<br />
komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />
2. überarb. Auflage<br />
Richtlinien für die Herstellung Dtsch Arztebl 2000; 97(43): A 2876-2884<br />
von Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />
(Hyperimmunplasma),<br />
1. überarb. Fassung, 2000<br />
Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2000; 9(31/32)7: A 2122-2124<br />
Hornhautbank<br />
Diskussionsentwurf zu einer Richt- Dtsch Arztebl 2000; 97(9): A 505-528<br />
linie zur Präimplantationsdiagnostik<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2000<br />
und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-0389-0)<br />
wendung von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />
6. novellierte Fassung, 2000<br />
497
Auswahl wesentlicher Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats aus den<br />
Jahren 1993 - 1999<br />
Richtlinien zur Transplantation von Dtsch Arztebl 1999; 96(19): A 1297-1304<br />
Stammzellen aus Nabelschnurblut<br />
(CB – Cord Blood)<br />
Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A 3236-3242<br />
von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />
Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(49): A 3166-3171<br />
assistierten Reproduktion,<br />
2. novellierte Fassung, 1998<br />
Erklärung zum Schwangerschafts- Dtsch Arztebl 1998; 95(47): A 3013-3016<br />
abbruch nach Pränataldiagnostik<br />
Richtlinien zur Feststellung des Dtsch Arztebl 1998; 95(30): A 1861-1868<br />
Hirntodes – Dritte Fortschreibung<br />
1997 mit Ergänzungen gemäß TPG<br />
Was bedeutet die neue Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(25): A 1627-1628<br />
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit für die<br />
Sicherheit von Blutprodukten?<br />
Richtlinien zur Diagnostik <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95(22): A 1396-1403<br />
genetischen Disposition für<br />
Krebserkrankungen<br />
Richtlinien für die Herstellung Dtsch Arztebl 1997; 94(48): A 3293-3300<br />
von Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />
(Hyperimmunplasma)<br />
Richtlinien zur Transplantation Dtsch Arztebl 1997; 94(23): A 1584-1592<br />
peripherer Blutstammzellen<br />
Kriterien des Hirntodes – Dtsch Arztebl 1997; 94(19): A 1296-1303<br />
Entscheidungshilfen zur Feststellung<br />
des Hirntodes<br />
Richtlinien für die allogene Dtsch Arztebl 1994; 91(11): A 761-766<br />
Knochenmarktransplantation mit<br />
nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />
Der endgültige Ausfall <strong>der</strong> gesamten Dtsch Arztebl 1993; 90(44): A 2933-2935<br />
Hirnfunktion („Hirntod“) als sicheres<br />
Todeszeichen<br />
498
Sonstiges<br />
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Hübner M, Pühler W: Das Gen- Medizinrecht <strong>2010</strong>; 28: 676-682<br />
diagnostikgesetz – neue Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
im ärztlichen Alltag<br />
Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammen- downloads/Vorschlag_Schw_recht.pdf<br />
arbeit mit Vertretern des<br />
Wissenschaftlichen Beirats:<br />
Vorschlag zur Ergänzung des<br />
Schwangerschaftsabbruchsrechts<br />
aus medizinischer Indikation insbeson<strong>der</strong>e<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Entwicklung <strong>der</strong> Pränataldiagnostik,<br />
Dezember 2006<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Versorgungsforschung<br />
(Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung)<br />
Rahmenkonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Versorgungsforschung durch die downloads/Rahmenk.pdf<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dezember 2004 [vgl. auch Beratungsunterlage<br />
108. Deutscher Ärztetag 2005]<br />
Ausschreibung einer Expertise zum Dtsch Arztebl 2008; 105(1/2): A 58<br />
Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />
von Arzneimittelstudien“<br />
Ausschreibung September 2007 – Ausschreibungstext: Dtsch Arztebl 2007;<br />
Zweite För<strong>der</strong>phase 104(37): A 2532-2534;<br />
vgl. Internet mit ausführlichen Erläuterungen:<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/Versorgungsforschung_<br />
Erlaeuterungen_Ausschreibung_03092007.pdf<br />
Ausschreibung „Auswirkungen Dtsch Arztebl 2007; 104(3): A 141-142<br />
unterschiedlicher Trägerstrukturen<br />
(inkl. ‚Privatisierung‘) von<br />
Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong><br />
Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“,<br />
Januar 2007<br />
Ausschreibung 2005 – Dtsch Arztebl 2005; 102(37): A 2498-2500<br />
Erste För<strong>der</strong>phase<br />
499
Übersicht über die geför<strong>der</strong>ten Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Forschungsprojekte Versorgungsforschung<br />
– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2006<br />
– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2007<br />
– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2008<br />
– Forschungsför<strong>der</strong>ung 2009<br />
Report Versorgungsforschung<br />
Report Versorgungsforschung, Band 3 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, <strong>2010</strong><br />
„Die Versorgung psychisch kranker (ISBN-Nr. 978-3-7691-3457-5)<br />
alter Menschen: Ergebnisse und For<strong>der</strong>ungen<br />
an die Versorgungsforschung“<br />
Report Versorgungsforschung, Band 2 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2009<br />
„Arbeitsbedingungen und Befinden (ISBN 978-3-7691-3438-4)<br />
von Ärztinnen und Ärzten –<br />
Befunde und Interventionen“<br />
Report Versorgungsforschung, Band 1 Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, 2008<br />
„Monitoring <strong>der</strong> gesundheitlichen (ISBN 978-3-7691-3324-0)<br />
Versorgung in Deutschland – Konzepte,<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“<br />
Versorgungsforschung als Instrument Broschüre, Schwabe Verlag, Basel, 2009<br />
zur Gesundheitssystementwicklung – (ISBN 978-3-7965-2572-8)<br />
Beiträge des Symposiums in <strong>der</strong><br />
Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften und<br />
<strong>der</strong> Literatur, Mainz<br />
Expertisen/Literaturreviews<br />
Notwendigkeit des Datenzugangs Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
und <strong>der</strong> Datentransparenz für Versorgungsforschung<br />
ärztliche Körperschaften<br />
Notwendigkeit eines ungehin<strong>der</strong>ten Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Zugangs zu sozial- und krankheits- Versorgungsforschung<br />
bezogenen Versichertendaten für die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und an<strong>der</strong>e ärztliche<br />
Körperschaften sowie wissenschaftliche<br />
Fachgesellschaften zur<br />
Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />
Risikofaktorenadjustierung von Prog- Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
nosemodellen zur Hochrechnung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
Patientenanzahl bis zum Jahr 2020 –<br />
Erweiterung des demographieadjustierten<br />
Modells<br />
500
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Was können Ärzte (und Zahnärzte) Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
in Deutschland zur Prävention und Versorgungsforschung<br />
Früherkennung von Kindesvernachlässigung<br />
und -misshandlung beitragen?<br />
Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
wissenschaftlichen Ergebnisse von Versorgungsforschung<br />
Arzneimittelstudien (Teil 1)<br />
Evaluation <strong>der</strong> Ärztezufriedenheit Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
bezüglich beruflichem Stressniveau Versorgungsforschung<br />
und medizinischer Ausbildung<br />
Internationales Literaturreview Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
„Effektivität und Effizienz von Versorgungsforschung<br />
nichtärztlichen Berufen in ambulanten<br />
Versorgungskonzepten“<br />
Versorgungsqualität, Nutzen und Internet: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Risiken von Telemonitoringverfahren Versorgungsforschung<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Studie zur Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Internationalen Literatur zum Thema downloads/InternationaleLiteratur.pdf<br />
„Physician Factor“<br />
Ergebnisbericht „Machbarkeitsstudie Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
zu den Folgen <strong>der</strong> Privatisierung von downloads/Machbarkeitsstudie.pdf<br />
zwei Universitätsklinika (Gießen/<br />
Marburg) auf die Krankenversorgung<br />
(ambulante, Anschlussbehandlung<br />
und stationäre Versorgung) <strong>der</strong><br />
Bevölkerung“, Oktober 2006<br />
501
Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation<br />
Internet: www.bundesaerztekammer.de/transplantationsmedizin<br />
Richtlinien zur Transplantationsmedizin<br />
Richtlinien für die Wartenlistenführung<br />
und die Organvermittlung gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG:<br />
a) Neubekanntmachung a) Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>: 107(3): A 111<br />
b) Än<strong>der</strong>ungen in den Richtlinien zur b) Dtsch Arztebl <strong>2010</strong>: 107(31/32): A 1532-1541<br />
• Nierentransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
• Pankreastransplantation organtransplantation<br />
• Lebertransplantation<br />
• Herz-, Herz-Lungen- und<br />
Lungentransplantation<br />
(thorakale Organtransplantation)<br />
• Dünndarmtransplantation<br />
Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur Dtsch Arztebl 2007; 104(49): A 3428-3430<br />
ärztlichen Beurteilung nach<br />
§ 11 Abs. 4 S. 2 TPG gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG<br />
Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur Dtsch Arztebl 2005; 102(43): A 2968-2975<br />
medizinischen Beurteilung von<br />
Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung<br />
von Spen<strong>der</strong>organen gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4a) und b) TPG<br />
Richtlinien für die Transplantation Dtsch Arztebl 2000; 97(48): A 3290<br />
außerhalb des ET-Bereichs postmortal<br />
entnommener Organe in Deutschland<br />
Stellungnahmen und Empfehlungen<br />
BÄK-Stellungnahme zum Vorschlag November 2009<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richt- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
linie über Qualitäts- und Sicherheits- downloads/StellTransEUSpen<strong>der</strong>charakt<br />
standards für zur Transplantation 20091123.pdf<br />
bestimmte menschliche Organe<br />
hier: Vorschlag für einen Anhang zur<br />
Organ- und Spen<strong>der</strong>charakterisierung<br />
502
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
BÄK-Stellungnahme zum Vorschlag Dezember 2008<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission für eine Richt- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
linie über Qualitäts- und Sicherheits- downloads/StellTransEU20090130.pdf<br />
standards für zur Transplantation<br />
bestimmte menschliche Organe<br />
v. 08.12.2008 und Mitteilung über<br />
einen Aktionsplan im Bereich<br />
Organspende und -transplantation<br />
BÄK-Symposium v. 12. u. 13. Novem- Schriftenreihe Transplantationsmedizin im<br />
ber 2008: Novellierungsbedarf des Fokus, Band I, Deutscher Ärzte-Verlag<br />
Transplantationsrechts in Deutschland ISBN 978-3-7691-3428-5<br />
BÄK-Stellungnahme zur Umfrage <strong>der</strong> Oktober 2008<br />
IGES Institut GmbH im Auftrag des BT-Drs. 16/13740, S. 651-687<br />
Bundesministeriums für Gesundheit<br />
für einen „Bericht zur Situation <strong>der</strong><br />
Transplantationsmedizin 10 Jahre<br />
nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes“<br />
Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September 2008<br />
Kommission Organtransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle downloads/PositionspapierGewebemed<br />
Gewebemedizin – Organtrans- Organtrans.pdf<br />
plantation – Problemanalyse und<br />
Lösungsvorschläge“<br />
BÄK-Stellungnahme zum Juni 2006<br />
Konsultationspapier <strong>der</strong> Europäischen Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Kommission zur Organspende und downloads/STN_Konsultation.pdf<br />
-transplantation<br />
BÄK-Stellungnahme zur Anfrage <strong>der</strong> Juni 2005<br />
Gesundheitsministerkonferenz zur Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Situation <strong>der</strong> Lebendorganspende downloads/StellStaekoOrgantransplantSit<br />
in Deutschland Lebendspende.pdf<br />
BÄK-Symposium v. 26.-27. April 2004: Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag, erhältlich<br />
Gewebeverwendung und Transplan- über Dezernat 6 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
tationsmedizin – Bestandsaufnahmen<br />
und Perspektiven –, Zusammenfassungen<br />
[durchgeführt vom Wissenschaftlichen<br />
Beirat und <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation]<br />
Positionen zur Lebendorganspende Januar 2004<br />
Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/PositionenLebendorganspende<br />
20040206.pdf<br />
503
Empfehlungen zur Lebend- Dtsch Arztebl 2000; 97(48): A 3287-3288<br />
organspende Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/Lebendorg.pdf<br />
Empfehlungen für die Zusammen- Dtsch Arztebl 1999; 96(31/32): A 2044-2046<br />
arbeit zwischen Krankenhäusern Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
und Transplantationszentren bei <strong>der</strong><br />
postmortalen Organentnahme<br />
page.asp?his=0.7.47.3224<br />
Organentnahme nach Herzstillstand Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A 3235<br />
(„Non-Heart-Beating Donor“) Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/Herzstillstand.pdf<br />
Stellungnahme BÄK und DTG Oktober 1995<br />
„Non-Heart-Beating Donor“ Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
(Organentnahme nach Herzstillstand) downloads/StellBaekNHBD19951019.pdf<br />
sowie Pressemitteilung<br />
Erklärung <strong>der</strong> World Medical Internet: www.wma.net/e/policy/t4.htm<br />
Association (WMA) zum Umgang<br />
mit menschlichen Geweben zur<br />
Transplantation (erstellt auf <strong>der</strong> Basis<br />
einer Diskussionsgrundlage <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> vom 11.04.2007)<br />
Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: Zeitschrift für Rechtspolitik 2007; 40(2): 67-68<br />
Richtlinienkompetenz zur<br />
Hirntod-Feststellung erneut<br />
bei <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Pühler W, Middel C-D, Schirmer H D, Medizinrecht 2007; 25(10): 584-589<br />
Hübner M: Zur Mitteilung <strong>der</strong><br />
EU-Kommission zu Organspende und<br />
-transplantation [KOM (2007) 275 endg.]<br />
Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: MedReport 2007; 35: 1<br />
Geplante Maßnahmen <strong>der</strong><br />
EU-Kommission im Bereich Organspende<br />
und -transplantation<br />
504
Gewebemedizin<br />
Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3286.3292<br />
(Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Beirats siehe auch S. 495ff.)<br />
Gesamtverzeichnis (2007 - <strong>2010</strong>)<br />
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Antwort <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> März <strong>2010</strong><br />
auf das Schreiben des BMG vom Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
30.09.2009 zum Erfahrungsbericht downloads/GewebemedAntwort<strong>2010</strong>0301.pdf<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung nach Artikel 7a<br />
des Gewebegesetzes im Berichtszeitraum<br />
vom 01.08.2007 bis 01.08.<strong>2010</strong><br />
Antworten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Februar 2009<br />
zum Fragenkatalog des BMG für Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
den Erfahrungsbericht <strong>der</strong> Bundes- downloads/StellGewebegesFragenkatalog.pdf<br />
regierung zum Gewebegesetz<br />
(BR-Drs. 385/07), zur AMWHV<br />
(BR-Drs. 938/07) und zur TPG-GewV<br />
(BR-Drs. 939/07) im Berichtszeitraum<br />
vom 01.08.2007 bis 31.12.2008<br />
Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September 2008<br />
Kommission Organtransplantation Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle downloads/PositionspapierGewebemed<br />
Gewebemedizin – Organtrans- Organtrans.pdf<br />
plantation – Problemanalyse und<br />
Lösungsvorschläge“<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- April 2008<br />
kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellTPG_Geweberegister<br />
Entwurf einer Verordnung für den verordnung.pdf<br />
Betrieb eines Registers über<br />
Gewebeeinrichtungen nach dem<br />
Transplantationsgesetz<br />
(TPG-Geweberegisterverordnung)<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- November 2007<br />
kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellOrganspendeausweis.pdf<br />
Entwurf einer Zweiten allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
über die Festlegung eines Musters<br />
für einen Organspendeausweis<br />
505
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Oktober 2007<br />
kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellEntnahmeGewebe.pdf<br />
Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />
über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />
und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von<br />
Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung<br />
nach dem Transplantationsgesetz<br />
(TPG-Gewebeverordnung)<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- September 2007<br />
kammer gegenüber dem Bundes- Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellAMWHV.pdf<br />
Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittelund<br />
Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
(AMWHV)<br />
Erweiterte und aktualisierte Stellung- Januar 2007<br />
nahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Regierungsentwurf für ein Gewebe- downloads/ZRegStell20070124.pdf<br />
gesetz vom 24.01.2007<br />
Pühler W, Middel C-D, Hübner M: Oktober 2008<br />
Praxisleitfaden Gewebegesetz – Deutscher Ärzte-Verlag<br />
Grundlagen, Anfor<strong>der</strong>ungen, ISBN 978-3-7691-3377-6<br />
Kommentierungen<br />
Pühler W, Middel C-D, Hübner M: StoffRecht 2008; 1: 12-18<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />
2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien<br />
2006/17/EG und 2006/86/EG<br />
auf untergesetzlicher Ebene<br />
Pühler W, Hübner M, Middel C-D: Medizinrecht 2007; 25(1): 16-21<br />
Regelungssystematische Vorschläge<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2004/23/EG (Geweberichtlinie)<br />
506
Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirates<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
Internet: www.wbpsychotherapie.de<br />
Gesamtverzeichnis (1999 - <strong>2010</strong>)<br />
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Methodenpapier – Verfahrensregeln Än<strong>der</strong>ungsanzeige beim Deutschen Ärzteblatt<br />
zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen im Druck<br />
Anerkennung von Methoden und<br />
Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
(Stand 20.09.<strong>2010</strong>, Version 2.8)<br />
Stellungnahme zur Systemischen Dtsch Arztebl 2009, 106(5): A 208-210<br />
Psychotherapie<br />
Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2008; 105(33): A 1752<br />
Psychodynamischen Psychotherapie<br />
Gutachtenergänzung zur Dtsch Arztebl 2008; 105(13): A 702<br />
Neuropsychologie<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(38): A 2492-2494<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Interpersonellen<br />
Psychotherapie (IPT)<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(37): A 2417-2420<br />
Anerkennung <strong>der</strong> EMDR-Methode<br />
(Eye-Movement-Desensitization and<br />
Reprocessing) zur Behandlung <strong>der</strong><br />
Posttraumatischen Belastungsstörung<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103(21): A 1481-1483<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Hypnotherapie<br />
Geschäftsordnung für den Wissen- Dtsch Arztebl 2005; 102(6): A 377-378<br />
schaftlichen Beirat Psychotherapie<br />
nach § 11 PsychThG<br />
Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 2005; 102(1/2): A 73-75<br />
lichen Beirats Psychotherapie nach<br />
§ 11 PsychThG zur Psychodynamischen<br />
Psychotherapie bei Erwachsenen<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die Begut- Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 369<br />
achtung von Wirksamkeitsstudien<br />
im Bereich <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 2004; 101(6): A 367-368<br />
lichen Beirats Psychotherapie nach<br />
§ 11 PsychThG zur Verhaltenstherapie<br />
507
Stellungnahme zum Gegenstands- Dtsch Arztebl 2003;100(10): A 654-655<br />
katalog für die schriftlichen Prüfungen<br />
nach dem Psychotherapeutengesetz<br />
vom Institut für medizinische und<br />
pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP)<br />
Entwurf eines Forschungskonzepts siehe Internet: http://www.wbpsychotherapie.<br />
für das För<strong>der</strong>projekt „Psychotherapie“ de/downloads/EntwurfForsch.pdf<br />
für das BMBF (Stand: 30.10.2003)<br />
Glossar zu wie<strong>der</strong>kehrenden Begriffen siehe Internet: http://www.wbpsychotherapie.<br />
im Zusammenhang <strong>der</strong> Stellungnah- de/page.asp?his=0.1.16<br />
men des Wissenschaftlichen Beirates<br />
Psychotherapie gemäß dem PsychThG<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anwendungsbereiche Dtsch Arztebl 2002; 99(46): A 3132<br />
von Psychotherapie bei Erwachsenen<br />
Gutachten zum Nachantrag <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 2002; 99(45): A 3047-3048<br />
Gesprächspsychotherapie als wissenschaftliches<br />
Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zur Psychodramatherapie Dtsch Arztebl 2001; 98(6): A 348-351<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2191-2192<br />
Beirats Psychotherapie zur finanziellen<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie –<br />
Evaluationsforschung in <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2190<br />
therapie bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
Gutachten zur Neuropsychologie Dtsch Arztebl 2000; 97(33): A 2188-2189<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zur Gesprächspsycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 61-63<br />
therapie als wissenschaftliches<br />
Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zur Systemischen Therapie Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 60-61<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97(1/2): A 59<br />
therapie bei Erwachsenen<br />
Leitfaden für die Erstellung von Dtsch Arztebl 1999; 96(15): A 1015<br />
Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren<br />
508
Dokumentation zu Kapitel 5 Kapitel 13<br />
Ergänzende Vereinbarung zwischen Dtsch Arztebl 2009; 106(15): A 730<br />
<strong>der</strong> Bundespsychotherapeutenkammer<br />
und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> über<br />
den Wissenschaftlichen Beirat<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Bundes- Dtsch Arztebl 2003; 100(49): A 3266-3267<br />
ärztekammer und <strong>der</strong> Bundespsycho- (s. a. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2004, Die Organisation<br />
therapeutenkammer über den <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Kapitel 13)<br />
Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />
nach § 11 PsychThG<br />
509
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />
Ärztetages<br />
Die Beschlüsse <strong>der</strong> Ärztetage sind jeweils im Anhang des jährlich erscheinenden Stenografischen<br />
Wortberichts sowie in den Beschlussprotokollen vollständig dokumentiert<br />
und können im Internet unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden.<br />
Die an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerichteten Beschlüsse und Entschließungen<br />
sowie die an ihn überwiesenen Anträge werden im Nachgang zu den Ärztetagen in<br />
mehreren Vorstandssitzungen behandelt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen<br />
aus den Jahren <strong>2010</strong> und noch offene Ergebnisse aus 2009 werden nachfolgend dargestellt.<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong><br />
TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik<br />
Kooperation zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern<br />
(Drucksache I-13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte,<br />
im Ausschuss „Ambulante Versorgung“ und im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Krankenhaus“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />
Konferenz „Krankenhaus“ unterstützen die Grundintention <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach<br />
gleichen Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit bei <strong>der</strong> Vertragsgestaltung<br />
zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Eine Beratung in <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte erfolgte bisher nicht.<br />
TOP II: Versorgungsforschung<br />
Konsolidierung des Erfolgs <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(Drucksache II-01) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />
„Versorgungsforschung“.<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird dem 114. Deutschen Ärztetag<br />
2011 eine Konzeption zur Fortführung <strong>der</strong> Aktivitäten zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> einschließlich eines Finanzierungsrahmens zur Entschließung<br />
vorlegen.<br />
Beobachtung <strong>der</strong> Auswirkung neuer Versorgungsformen in <strong>der</strong> zukünftigen<br />
Versorgungsforschung<br />
(Drucksache II-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />
„Versorgungsforschung“.<br />
510
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Ergebnis: Sofern <strong>der</strong> 114. Deutsche Ärztetag 2011 positiv über eine Fortführung <strong>der</strong> Aktivitäten<br />
zur Versorgungsforschung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entscheidet, könnte die<br />
Möglichkeit geprüft werden, das Thema „Auswirkungen neuer Versorgungsformen <strong>der</strong><br />
ambulanten und stationären Behandlung, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Behandlungsergebnisse<br />
<strong>der</strong> Versorgung nach § 116 SGB V (Ambulante Behandlung im Krankenhaus),<br />
die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung als Konsequenz<br />
daraus und die Auswirkungen von hausarztzentrierter Versorgung“ im Rahmen <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung stehenden Mittel für Aktivitäten zur Versorgungsforschung<br />
zu untersuchen.<br />
TOP III: (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Akupunktur<br />
(Drucksache III-01-001) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Einarbeitung in die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung mit einer Modifikation.<br />
Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie<br />
(Drucksache III-01-002) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Keine Einschränkungen <strong>der</strong> Weiterbildung durch Festlegung auf ganztägige Tätigkeit<br />
(Drucksache III-01-003) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde durch Einfügung in § 5 Abs. 3 in die überarbeitete<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung (Stand: 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />
Verpflichtende Teilnahme an <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />
(Drucksache III-01-004) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde durch Einfügung des § 5 Abs. 6 in die überarbeitete<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung (Stand: 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />
Zusatz-Weiterbildung Akupunktur<br />
(Drucksache III-01-005) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Einarbeitung in die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung mit einer Modifikation.<br />
511
Teilzeittätigkeit<br />
(Drucksache III-01-006) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Weiterbildungszeit Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin<br />
(Drucksache III-01-007) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wurde in die überarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
(Stand 25.06.<strong>2010</strong>) aufgenommen.<br />
Facharzt für Viszeralchirurgie: Umbenennung<br />
(Drucksache III-01-008) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Pflichtweiterbildungszeit im jeweiligen Gegenfach des „Facharztes für<br />
Neurologie“ bzw. „Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie“<br />
(Drucksache III-01-009) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Allgemeine Inhalte <strong>der</strong> Weiterbildung für Abschnitte B und C: Gesundheitsökonomie<br />
und Gesundheitsmanagement<br />
(Drucksache III-01-010) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Beibehaltung <strong>der</strong> Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich, Gebiet „Physikalische<br />
und Rehabilitative Medizin“<br />
(Drucksache III-01-011) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Definition Gebiet Allgemeinmedizin<br />
(Drucksache III-01-012) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
512
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie: Röntgendiagnostik<br />
(Angiographie)<br />
(Drucksache III-01-013) und (Drucksache III-01) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den<br />
Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Keine Umbenennung des Facharztes für Allgemeine Chirurgie<br />
(Drucksache III-01-014) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen<br />
Umfang <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinchirurgie<br />
(Drucksache III-01-015) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> Allgemeinchirurgie<br />
(Drucksache III-01-016) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>. Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
(Drucksache III-01-017) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin<br />
(Drucksache III-01-018) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in <strong>der</strong> 34. Sitzung vom 25.-27.06.<strong>2010</strong>.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
513
Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland“<br />
(Drucksache III-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bekräftigen, dass die Befragung<br />
als Instrument zur Bewertung und Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
zu nutzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln ist.<br />
Ergebnisse und Weiterentwicklung<br />
(Drucksache III-03) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sehen in <strong>der</strong> Evaluation<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung ein Instrument zur Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung. Die<br />
vergleichenden Darstellungen sollen insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Standortbestimmung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
in Deutschland dienen und zeigen in den vorliegenden Antworten bereits Ansätze<br />
für Verbesserungen auf. Alle Anregungen aus den Landesärztekammern zur Optimierung<br />
des Projekts sollen unmittelbar in die Arbeit <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong><br />
Weiterbildung“ sowie in die weitere Entwicklung des Projekts einfließen.<br />
Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />
(Drucksache III-04) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> empfehlen, als Konsequenz<br />
aus <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Befragungsrunde 2009, in den Landesärztekammern<br />
gezielte Maßnahmen für eine Optimierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />
zu treffen. Die von privaten Firmen angebotenen Qualitätssiegel für die Weiterbildung<br />
werden von den Sitzungsteilnehmern abgelehnt.<br />
Schaffung einer Internetplattform zur Dokumentation <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
(Drucksache III-05) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stellen gemeinsam fest,<br />
dass die Schaffung von (Internet-)Plattformen bzw. an<strong>der</strong>er Instrumente zur Dokumentation<br />
und Nachverfolgung <strong>der</strong> Weiterbildung nur auf <strong>der</strong> Landesebene erfolgen kann.<br />
Zulassung <strong>der</strong> Weiterbildungsstätte<br />
(Drucksache III-06) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
514
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Kriterien für die fehlende Eignung zur Weiterbildungsbefugnis<br />
(Drucksache III-07) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Meldepflicht <strong>der</strong> Weiterzubildenden<br />
(Drucksache III-08) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bitten, dass die Landesärztekammern<br />
zeitnah konkrete Vorschläge vorlegen, wie die weiterzubildenden Ärztinnen<br />
und Ärzten direkt adressiert werden könnten.<br />
Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung <strong>2010</strong><br />
(Drucksache III-09) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird angenommen.<br />
Bessere Nutzung des Datenpools<br />
(Drucksache III-10) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat mit <strong>der</strong> ETH Zürich die verschiedenen Möglichkeiten<br />
für weitere Analysen aus den erhobenen Daten erörtert.<br />
Konsequenzen für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
(Drucksache III-11) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
und in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmen dem Antrag<br />
auf kontinuierliche Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Pflichten des Befugten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
in Bezug auf die Aushändigung des geglie<strong>der</strong>ten Programms an die Weiterzubildenden,<br />
zu. Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> zweiten Befragungsrunde 2011 in Form <strong>der</strong> weiterbildungsstättenbezogenen<br />
Ergebnisspinnen zu veröffentlichen.<br />
Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie<br />
(Drucksache III-12) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Verlängerung <strong>der</strong> Übergangsfristen um Elternzeit und Mutterschutz<br />
(Drucksache III-13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
515
Anerkennung von Weiterbildungszeiten auch bei weniger als 6-monatiger<br />
Weiterbildung<br />
(Drucksache III-14) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Zusatz-Weiterbildung Labordiagnostik<br />
(Drucksache III-15) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Nachweis angemessener Vergütung während <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
(Drucksache III-16) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Abschnitte B und C: Schutzimpfung<br />
(Drucksache III-17) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Bildgebende Verfahren in Urologie, Chirurgie, Gynäkologie, Dermatologie<br />
(Drucksache III-18) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Modulare Struktur <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
(Drucksache III-23) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
§ 7 Abs. 1: Ergänzung um einen zweiten Absatz<br />
(Drucksache III-24) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Weiterbildung in ambulanter Praxis<br />
(Drucksache III-25) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
516
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin: Weiterbildungsinhalt<br />
(Drucksache III-26) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />
nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin: Definierte Untersuchungs- und<br />
Behandlungsmethoden<br />
(Drucksache III-27) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />
nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Keine Verwendung sozialrechtlicher Begriffe<br />
(Drucksache III-28) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Vorstand nimmt den Antrag zur Kenntnis.<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag/Beschlussantrag Facharzt Innere Medizin – Weiterbildungszeit im<br />
ambulanten Bereich<br />
(Drucksache III-29) und (Drucksache III-29a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />
nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahre 2013<br />
(Drucksache III-30) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin<br />
(Drucksache III-31) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung o<strong>der</strong> Novellierung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Gebiet Chirurgie: Röntgendiagnostik<br />
(Drucksache III-32) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
517
Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie: Röntgendiagnostik<br />
(Drucksache III-33) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Urologie: Röntgendiagnostik<br />
(Drucksache III-36) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Selbsterfahrung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
(Drucksache III-38) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird befürwortet und die Formulierung <strong>der</strong> ursprünglichen (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vom 28.03.2008 wie<strong>der</strong>hergestellt.<br />
Psychotherapie – fachgebunden –<br />
(Drucksache III-39) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Weiterbildung auch für in eigener Nie<strong>der</strong>lassung befindliche Ärztinnen und Ärzte<br />
ermöglichen<br />
(Drucksache III-40) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Röntgendiagnostik<br />
(Drucksache III-41) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Zytologische Diagnostik<br />
(Drucksache III-42) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
518
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Einführung einer Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik in <strong>der</strong><br />
Radiologie<br />
(Drucksache III-43) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Einführung einer Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik in <strong>der</strong> Nuklearmedizin<br />
(Drucksache III-44) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Stärkung <strong>der</strong> Strukturqualität in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung durch<br />
Präzisierung <strong>der</strong> Begriffe „Gebiet“ und „Fachkompetenz“<br />
(Drucksache III-45) und (Drucksache III-45a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird angenommen. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />
Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weitebildungsordnung vorgesehen.<br />
Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie:<br />
Röntgendiagnostik/fachgebunden – Skelett<br />
(Drucksache III-46) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Aufnahme von Grundkenntnissen in <strong>der</strong> Sonographie für die Gebiete <strong>der</strong><br />
unmittelbaren Patientenversorgung<br />
(Drucksache III-47) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Magnetresonanztomographie – fachgebunden: Weiterbildungszeit<br />
(Drucksache III-48) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Magnetresonanztomographie – fachgebunden: Weiterbildungszeit<br />
(Drucksache III-49) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
519
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin: fachbezogene<br />
diabetologische Diagnostik und Therapie des Schwangerschaftsdiabetes<br />
(Drucksache III-50) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Grundlagen <strong>der</strong> fachbezogenen<br />
diabetologischen Diagnostik<br />
(Drucksache III-51) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Facharzt für Pneumologie: Röntgendiagnostik<br />
(Drucksache III-52) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende<br />
Verfahren/Röntgendiagnostik“ wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Gebiet Chirurgie: Weiterbildungsinhalte<br />
(Drucksache III-53) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Rechtsgrundlagen zur Veröffentlichung von Daten prüfen<br />
(Drucksache III-54) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Steuergruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“.<br />
Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat eine juristische Prüfung – insbeson<strong>der</strong>e unter<br />
datenschutzrechtlichen Aspekten – zur weiterbildungsstättenbezogenen Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> nächsten Befragungsrunde vorgenommen.<br />
Berücksichtigung von flexiblen Arbeitszeitmodellen<br />
(Drucksache III-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Bildgebende Verfahren für verschiedene Organfächer<br />
(Drucksache III-56) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Bildgebende Verfahren/Röntgendiagnostik“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
520
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Kin<strong>der</strong>schutz<br />
(Drucksache III-57) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Zusammenführung <strong>der</strong> Facharztbezeichnungen Allgemeinchirurgie und<br />
Viszeralchirurgie<br />
(Drucksache III-58) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Gebiet Chirurgie – Gemeinsame „Säule“ Allgemeinchirurgie/Viszeralchirurgie<br />
(Drucksache III-59) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Gebiet Allgemeinmedizin: Diabetikerbehandlungen (strukturierte Schulungen)<br />
(Drucksache III-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Sexualmedizin<br />
(Drucksache III-61) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
vorgesehen.<br />
Einführung einer Facharztbezeichnung Notfallmedizin<br />
(Drucksache III-62) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />
Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien lehnen erneut die Einführung einer Facharztbezeichnung<br />
Notfallmedizin ab (Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung, 16.06.<strong>2010</strong>, Ständige<br />
Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“, 22.07.<strong>2010</strong>). Der Ausschuss „Notfall/Katastrophenmedizin<br />
und Sanitätsdienst“ (10.11.<strong>2010</strong>) empfiehlt dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
den Antrag abzulehnen.<br />
Innere Medizin und Pneumologie: Weiterbildungsinhalte<br />
(Drucksache III-63) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
521
Einführung „Facharzt Innere Medizin und Geriatrie“<br />
(Drucksache III-64) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die Novellierung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Zusammenführung <strong>der</strong> Facharztkompetenzen „Facharzt für Allgemeine Chirurgie“<br />
und „Facharzt für Viszeralchirurgie“ zu einem neuen „Facharzt für Allgemeine und<br />
Viszeralchirurgie“<br />
(Drucksache III-65) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas „Gebiet Chirurgie“<br />
wird für die Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Neufassung und Anpassung des Weiterbildungsinhalts „Facharzt Innere Medizin und<br />
Nephrologie“<br />
(Drucksache III-66) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt. – Die Wie<strong>der</strong>vorlage des Themas wird für die<br />
nächste Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen.<br />
Befugniskriterien zur Leitung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
(Drucksache III-67) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin: Weiterbildungszeit<br />
(Drucksache III-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
25.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />
Ausschuss „Arbeitsmedizin“.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien lehnen die erneute Beratung über die Weiterbildungszeit<br />
in <strong>der</strong> Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin ab (Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />
Weiterbildung“ 16.06.<strong>2010</strong>, Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ 22.07.<strong>2010</strong>).<br />
Die Beratung im Ausschuss „Arbeitsmedizin“ steht noch aus.<br />
Aufnahme von einer festen Gutachtenzahl in den Weiterbildungsinhalt <strong>der</strong> Psychiater<br />
(Drucksache III-69) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
23./24.09.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Antrag wird abgelehnt.<br />
TOP IV: Patientenrechte – Anspruch an Staat und Gesellschaft<br />
Verbessertes Informationsangebot für Patienten<br />
(Drucksache IV-02) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wird bereits erfüllt. Eine Aufstellung <strong>der</strong> Aktivitäten<br />
finden Sie in den Kapiteln 7.1.8 und 4.5.5 des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s <strong>2010</strong>.<br />
522
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Zentrales Patientenverfügungsregister<br />
(Drucksache IV-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte in seiner 31. Sitzung vom<br />
25./26.03.<strong>2010</strong> grundsätzlich die Registrierung von Patientenverfügungen im Zentralen<br />
Vorsorgeregister <strong>der</strong> Bundesnotarkammer befürwortet und um Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie<br />
zu einem Vorsorge- und Patientenverfügungsregister gebeten. Diese<br />
wurde in <strong>der</strong> 36. Vorstandssitzung am 23./24. September <strong>2010</strong> vorgestellt. Der Vorstand<br />
hat in dieser Sitzung einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Beratungen mit<br />
<strong>der</strong> Bundesnotarkammer zur Etablierung eines Vorsorge- und Patientenverfügungsregisters<br />
bei <strong>der</strong> Bundesnotarkammer fortzusetzen. Es soll eine Abstimmung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Aktivitäten für die vorgeschlagenen Rechtsän<strong>der</strong>ungen und für die Kontaktaufnahme<br />
mit dem Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz erfolgen. Die Bundesnotarkammer hat<br />
zwischenzeitlich Vorschläge für die Umsetzung, insbeson<strong>der</strong>e die Anbindung <strong>der</strong><br />
Ärzte/Ärztinnen an das Zentrale Vorsorgeregister vorgelegt. Die Beratungen werden<br />
fortgesetzt.<br />
TOP V: <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Sprachregelung in <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />
(Drucksache V-01) und (Drucksache V-01b) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte und <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.<br />
Ergebnis: Beide Akademien haben in einer gemeinsamen Vorstandssitzung am<br />
21.01.2011 einen Formulierungsvorschlag abgestimmt. Die Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> sateht noch aus.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an ePatientenakten aus ärztlicher Sicht<br />
(Drucksache V-02) und (Drucksache V-02a) und (Drucksache V-02b) (Beschluss) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Erarbeitung<br />
eines Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs durch die Geschäftsführung. Danach Beratung<br />
im Ausschuss „Telematik“ und anschließend im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Ergebnis: Ein Entwurf des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs wurde erarbeitet und in <strong>der</strong> Sitzung<br />
des Ausschusses „Telematik“ am 20.01.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />
weitere Ausarbeitung wurde befürwortet und soll im Laufe des Jahres abgeschlossen<br />
werden.<br />
Telematik/elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Anfor<strong>der</strong>ungskatalog an<br />
ePatientenakten<br />
(Drucksache V-02) und (Drucksache V-02c) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />
„Telematik“.<br />
Ergebnis: Ein Entwurf des Anfor<strong>der</strong>ungskatalogs wurde erarbeitet und in <strong>der</strong> Sitzung<br />
des Ausschusses „Telematik“ am 20.01.2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />
weitere Ausarbeitung wurde befürwortet und soll im Laufe des Jahres abgeschlossen<br />
werden.<br />
523
Rekrutierung, Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten für die<br />
ambulante medizinische Versorgung<br />
(Drucksache V-11) und (Drucksache V-11a) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Entsprechendes Schreiben an<br />
die adressierten Stellen.<br />
Ergebnis: Die Landesärztekammern wurden mit Rundschreiben vom 07.06.<strong>2010</strong> über<br />
den Beschluss informiert. Die Mitglie<strong>der</strong> des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Medizinische Fachberufe“ haben sich am 18.11.<strong>2010</strong> über die Umsetzungsmaßnahmen<br />
ausgetauscht und über erfolgreiche Maßnahmen (z. B. Bildungsmessen, Informationsveranstaltungen<br />
für noch nicht ausbildende Ärzte etc.) informiert. Einigkeit bestand<br />
darin, die Maßnahmen zu intensivieren und auszubauen.<br />
Telemedizin und GKV-Leistungskatalog<br />
(Drucksache V-18) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ unter Einbezug<br />
des Ausschusses „Qualitätssicherung“.<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit dem Beschluss, dass<br />
<strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuän<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong><br />
G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />
soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl <strong>der</strong> Studien) und/o<strong>der</strong> weiterer<br />
Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />
müssen. Die Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ steht noch aus.<br />
Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages<br />
(Drucksache V-21) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 18.02.2011 mit dem Ergebnis,<br />
dass ein entsprechen<strong>der</strong> Tagesordnungspunkt für den 114. Deutschen Ärztetag<br />
in Kiel vorbereitet wird.<br />
Kein weiteres Pflichtfach im Praktischen Jahr<br />
(Drucksache V-23) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />
Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, sich für den Erhalt <strong>der</strong> bestehenden Struktur und Wahlmöglichkeiten<br />
im Praktischen Jahr einzusetzen und keine Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />
für Ärzte zu unterstützen, die darauf hinauslaufen, ein weiteres Pflichtfach<br />
im Praktischen Jahr zu etablieren.<br />
524
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Bewahrung <strong>der</strong> Freiberuflichkeit des Arztes unter den Bedingungen neuer<br />
Finanzierungskonzepte im Großgerätebereich<br />
(Drucksache V-28) (Beschluss). Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Krankenhaus“.<br />
Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ haben in ihrer Sitzung am<br />
01.11.<strong>2010</strong> als Ergebnis ihrer Beratungen die Landesärztekammern gebeten, unter Bezugnahme<br />
auf diesen Antrag im Einzelfall festgestellte Fehlentwicklungen in diesem<br />
Zusammenhang <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zuzuleiten, um diesbezüglich<br />
die Problematik konkret aufgreifen zu können.<br />
Bessere Verzahnung <strong>der</strong> Sektoren<br />
(Drucksache V-33) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Die For<strong>der</strong>ungen sind weitestgehend mit dem vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vorgelegten Gesetzgebungsvorschlag zum § 116b SGB V abgedeckt. Damit<br />
wurde dem Anliegen Rechnung getragen.<br />
Vergütungsregelung Telemedizin<br />
(Drucksache V-39) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“ und Ausschuss<br />
„Gebührenordnung.<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit dem Beschluss, dass<br />
<strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ empfiehlt, den Antrag dahingehend abzuän<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong><br />
G-BA zunächst vor Nutzenbewertung einzelner telemedizinischer Verfahren offenlegen<br />
soll, in Form welcher Studien (Studiendesign, Anzahl <strong>der</strong> Studien) und/o<strong>der</strong> weiterer<br />
Nachweise Antragsteller beim G-BA den Nutzen telemedizinischer Verfahren belegen<br />
müssen. Die Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“ steht noch aus.<br />
Vergütung <strong>der</strong> Belegärzte<br />
(Drucksache V-41) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Krankenhaus“ und im Ausschuss „Ambulante Versorgung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />
Konferenz „Krankenhaus“ folgen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung dieses Antrags nicht, da nach ihrer<br />
Einschätzung <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptabteilungs-Fallpauschale für Honorar-Belegabteilungen<br />
zu einer Gefährdung des bisherigen traditionellen und freiberuflich<br />
geprägten Belegarztwesens führen würde.<br />
Steigende Berufshaftpflichtbeiträge<br />
(Drucksache V-42) (Entschließung): Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich dafür<br />
aus, den im Entschließungsantrag formulierten For<strong>der</strong>ungen dahingehend zu entsprechen,<br />
dass die hohen Berufshaftpflichtbeiträge <strong>der</strong> einzelnen Fachgruppen bei <strong>der</strong><br />
Kalkulation <strong>der</strong> Honorierungssätze einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
adäquat berücksichtigt werden.<br />
525
Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern bei den Auswahlgesprächen für<br />
Medizinstudierende<br />
(Drucksache V-43) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />
Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, nicht auf eine Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei den<br />
Auswahlgesprächen von Medizinstudierenden im Rahmen <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />
hinzuwirken. Hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung, die eine alleinige<br />
Verantwortung <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen vorsieht, sind keine<br />
Defizite und damit kein Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Erweiterungsbedarf erkennbar.<br />
Evaluierung des Ärztemangels<br />
(Drucksache V-44) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung“.<br />
Ergebnis: Eine Beratung dieses Antrages wird nach Abschluss entsprechen<strong>der</strong> Vorbereitungen<br />
in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 17./18.02.2011 erfolgen.<br />
Dem Vorstand wird in einer Beratungsunterlage vorgeschlagen, diesen Beschlussantrag<br />
wie folgt aufzugreifen: Die Implikationen eines Ärztemangels sind im Rahmen<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung mit mehreren Projekten aufgegriffen<br />
worden. Dies gilt sowohl für bereits abgeschlossene Typ-I-Projekte (Forschungsprojekte)<br />
und Typ-II-Projekte (Report Versorgungsforschung) als auch für bereits in Auftrag gegebene<br />
Typ-III-Projekte (Report Versorgungsforschung).<br />
Angleichung <strong>der</strong> GOÄ an EBM-Niveau verhin<strong>der</strong>n<br />
(Drucksache V-45) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt das Kernanliegen des Antrags.<br />
Beschwerde beim Bundeskartellamt wegen Berufshaftpflichtprämien<br />
(Drucksache V-53) (Beschluss) Beratung: im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Der Deutsche Ärztetag hat beantragt, zu überprüfen, ob eine kartellrechtliche<br />
Beschwerde wegen <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Haftpflichtversicherungsprämien für Ärzte erfolgen<br />
muss, da die gleichzeitige Erhöhung durch fast alle Versicherungen, ohne transparente<br />
Darlegung <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Erhöhung, den Verdacht <strong>der</strong> Absprache unter den<br />
Versicherungen nahe legt.<br />
Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Prüfung, ob beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt werden<br />
kann, ist eine Klärung des Sachverhaltes, insbeson<strong>der</strong>e ob es hier eine Absprache zwischen<br />
<strong>der</strong> Haftpflichtversicherung zur Erhöhung <strong>der</strong> Prämien gab, erfor<strong>der</strong>lich. Hierzu<br />
sind erste Gespräche mit <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung, insbeson<strong>der</strong>e dem Gesamtverband<br />
<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft (GDV) geführt worden. Ergebnis ist, dass <strong>der</strong> Gesamtverband<br />
aufgrund statistischer Auswertungen erläutern konnte, dass sich die Schadens-<br />
526
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
höhen in den letzten Jahren erheblich gesteigert haben. Dazu gekommen sind Erhöhungen<br />
in den Bereichen Pflegekosten und Erwerbsschäden. Der Gesamtverband <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer<br />
hat die Versicherer daher gebeten, die Prämien im Hinblick auf diese<br />
statistischen Arbeitsergebnisse zu überprüfen. Es sollen weitere Gespräche mit dem Gesamtverband<br />
<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft stattfinden. Dieser ist gebeten worden, in <strong>der</strong><br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte seine Sichtweise nochmals zu erläutern (Termin am 19. Februar<br />
2011). Erst nach Abschluss dieser Gespräche kann letztlich festgestellt werden, ob<br />
hier Absprachen stattgefunden haben, die einen Antrag auf Einleitung eines kartellrechtlichen<br />
Verfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />
rechtfertigen.<br />
Bereitstellung <strong>der</strong> Anträge des Deutschen Ärztetages für die Delegierten über eine<br />
Intranet-/Internetplattform<br />
(Drucksache V-54) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Die technischen und finanziellen Voraussetzungen werden noch geprüft und<br />
lassen sich nach bisherigen Recherchen in Kiel 2011 nicht realisieren, da die Bedingungen<br />
einer Sportarena die Geschäftsführung ohnehin vor erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen stellt.<br />
Gemeinsames Vorgehen <strong>der</strong> Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zum<br />
Einsatz des eArztausweises<br />
(Drucksache V-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />
das Anliegen des Antrags.<br />
Ergebnis: Der Beschluss wurde an die KBV mit Schreiben vom 11.08.<strong>2010</strong> weitergeleitet.<br />
Der Arzt ist kein Beauftragter <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
(Drucksache V-57) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Die Rechtsproblematik, ob <strong>der</strong> Arzt ein Beauftragter <strong>der</strong> Krankenkassen im<br />
Sinne von § 299 StGB ist, wurde in einer Rechtsberaterkonferenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit den Rechtsberatern <strong>der</strong> Ärztekammern beraten. Die Rechtsberater lehnen eine<br />
solche Rechtsauffassung einhellig ab. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch im weiteren<br />
Verlauf dazu beitragen, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung nicht durchsetzt.<br />
Das Anliegen <strong>der</strong> Antragssteller, gegen das Urteil des OLG Braunschweig vom<br />
23.02.<strong>2010</strong> (Az.: WS17/10) Rechtsmittel einzulegen, ist aus verfahrensrechtlichen Gründen<br />
nicht möglich.<br />
Würde <strong>der</strong> ärztlichen Heilkunst<br />
(Drucksache V-58) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Beachtung des Anliegens im jeweiligen Kontext.<br />
527
Optimierung <strong>der</strong> Organspende<br />
(Drucksache V-59) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages<br />
zur wissenschaftlichen Aufarbeitung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />
Ergebnis: Die Ständige Kommission „Organtransplantation“ hat sich im Rahmen <strong>der</strong><br />
Umsetzung des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetags zur wissenschaftlichen Aufarbeitung<br />
anlässlich ihrer Klausurtagung im Oktober <strong>2010</strong> mit <strong>der</strong> Thematik befasst. Die<br />
Ergebnisse dieser Tagung wird <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im ersten Quartal<br />
2011 beraten.<br />
Schnittstelle ambulant – stationär (§ 116): Rückumwandlung Angestelltenstelle in<br />
Zulassung<br />
(Drucksache V-60) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte,<br />
<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, im Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />
und im Ausschuss/in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Krankenhaus“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sowie <strong>der</strong> Ausschuss und die Ständige<br />
Konferenz „Krankenhaus“ schließen sich dem grundsätzlichen Anliegen dieses Antrags<br />
an. Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Medizinischen Versorgungszentren sowie <strong>der</strong><br />
ambulanten Bedarfsplanung sind die Überlegungen einzubeziehen. Eine Beratung in<br />
<strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte und in <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />
erfolgte bisher nicht.<br />
Weißbuch zur gesundheitspolitischen und gesundheitsökonomischen Bedeutung und<br />
Wirksamkeit von Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention<br />
(Drucksache V-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />
Prävention und Rehabilitation“.<br />
Ergebnis: Die Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte sich in ihrer Sitzung am 26.05.<strong>2010</strong> hinsichtlich des an den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesenen Antrags des 113. Deutschen Ärztetages, Drucksache<br />
V-68, für ein zweistufiges Vorgehen ausgesprochen, nach dem zunächst auf politischer<br />
Ebene die präventionsrelevanten Themen aus ärztlicher Sicht mit dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit (BMG) verhandelt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden<br />
inzwischen gemeinsame Gespräche von BMG und <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Erstellung einer Nationalen Präventionsstrategie vereinbart. Erst auf dieser<br />
Grundlage können in einem zweiten Schritt Themenfel<strong>der</strong> identifiziert werden, für die<br />
es weiterer Wirksamkeitsnachweise in <strong>der</strong> Prävention bedarf, die über ein Weißbuch<br />
aufgearbeitet werden können. Synergien mit dem Bereich Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> sollen dabei angestrebt werden.<br />
528
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Stärkung des ärztlichen Berufsgeheimnisses<br />
(Drucksache V-75) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Der Vorstand hat in <strong>der</strong> Sitzung am 26. Juni <strong>2010</strong> beschlossen, dass diese Thematik<br />
in einer <strong>der</strong> folgenden Sitzungen des Vorstandes beraten werden soll. In <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes<br />
zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht<br />
mit dem Ziel abgegeben, auch Ärzte in den Kreis <strong>der</strong> absolut geschützten Berufsgruppen<br />
in § 160a Abs. 1 StPO aufzunehmen. Dem Vorstand wurde über die aktuelle<br />
Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens berichtet. Für eine <strong>der</strong> Sitzungen des<br />
Vorstandes im Jahr 2011 ist eine weitere Diskussion des Vorstandes vorgesehen.<br />
Beseitigung von Mobilitätshin<strong>der</strong>nissen für deutsche Notfallmediziner<br />
(Drucksache V-76) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien und im<br />
Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“.<br />
Ergebnis: Die Weiterbildungsgremien empfehlen dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
den Antrag auf Einführung des Facharztes Notfallmedizin abzulehnen. Der Ausschuss<br />
„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ empfiehlt dem Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, den Antrag abzulehnen (10.11.<strong>2010</strong>).<br />
Nikotinentwöhnung als Therapieoption<br />
(Drucksache V-77) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 16.08.<strong>2010</strong> festgestellt, dass die in den Anträgen V-77 und V-117 vorgetragenen<br />
For<strong>der</strong>ungen denen entsprechen, die bereits in früheren Ärztetagsentschließungen<br />
von den Delegierten positiv beschieden wurden (siehe z. B. 107. Deutscher Ärztetag,<br />
18.-24. Mai 2004 in Bremen, „Medikamentöse Entwöhnung Tabakabhängiger“, Drucksache<br />
VI-11). Sie sind zudem konsistent mit <strong>der</strong> 2008 in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Entwurf eines Nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention<br />
vorgetragenen Argumentation. Eine Kostenübernahme für Entwöhnungsmedikamente<br />
durch die GKV wird <strong>der</strong>zeit im Kontext <strong>der</strong> Überarbeitung des DMP-COPD diskutiert<br />
und wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten<br />
mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vom 29.04.2009 befürwortet.<br />
Positionierung <strong>der</strong> Ärzteschaft zur Entwicklung <strong>der</strong> Telemedizin<br />
(Drucksache V-78) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.201, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Telematik“.<br />
Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> 9. Sitzung des Ausschusses „Telematik“ am 02.09.<strong>2010</strong> mit<br />
dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> Antrag in weiten Teilen durch den Beschluss des 113. Deutschen<br />
Ärztetages zu Voraussetzungen für gute Telemedizin (Drucksache V-03) erfüllt ist. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> führt am 16.02.2011 ein Symposium zum Thema „Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Telemedizin auf das Patient-Arzt-Verhältnis“ durch. Der Ausschuss begrüßt diese<br />
Initiative ausdrücklich.<br />
529
Leichenschau<br />
(Drucksache V-79) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung.<br />
Ergebnis: Mit dem seitens des Ausschusses „Gebührenordnung“ dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
empfohlenen Entwurf einer weiterentwickelten GOÄ werden die Leistungen<br />
<strong>der</strong> Leichenschau wesentlich differenzierter als bisher abgebildet und aufgrund<br />
<strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen Rechenmethodik zudem deutlich höher bewertet. Hiermit<br />
wird <strong>der</strong> mit dem Entschließungsantrag assoziierten Intention einer deutlich besseren<br />
Honorierung <strong>der</strong> Leichenschau entsprochen. Bis zu einer GOÄ-Novellierung kann allerdings<br />
von <strong>der</strong> bisherigen – völlig inadäquaten – Honorierungsregelung nicht abgewichen<br />
werden, da eine – wie mit dem Entschließungsantrag gefor<strong>der</strong>te – Gleichsetzung <strong>der</strong> Leichenschau<br />
mit einem Beratungsgespräch gebührenrechtlich nicht durchsetzbar ist.<br />
Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau<br />
(Drucksache V-80) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf Basis einer Vorstandsvorlage<br />
durch die Geschäftsführung.<br />
Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />
Fakultäten etablieren<br />
(Drucksache V-83) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ärzte im öffentlichen<br />
Dienst“ und im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
hat in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> beschlossen, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für Ärzte mit<br />
dem Ziel hinzuwirken, den öffentlichen Gesundheitsdienst als zusätzliches Querschnittsfach<br />
im Medizinstudium zu etablieren. Die zentralen Ausbildungsinhalte seien<br />
bereits an an<strong>der</strong>en Stellen verankert (z. B. Sozialmedizin, Hygiene); Eingriffe in die bestehende<br />
Struktur könnten ungewollt sogar negative Effekte haben, indem sie z. B. von<br />
<strong>der</strong> weiteren Verbreitung von Präventionskonzepten in den klinischen Fächern ablenken.<br />
Diese Empfehlung ist vom Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ in seiner Sitzung<br />
am 18.11.<strong>2010</strong> bedauert worden, da diese Bewertung einer Stärkung des öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes in seiner Wissenschaftlichkeit entgegensteht. Da <strong>der</strong> Studiengang<br />
Public Health weitestgehend soziologisch und nicht medizinisch ausgerichtet<br />
ist, muss an den Universitäten ein unabhängiges Institut für den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
Standards und Handlungsanleitungen evidenzbasiert entwickeln mit dem<br />
Ziel, ÖGD-spezifisches Wissen mehr herauszustellen. Eine Beratung dieser divergierenden<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> beiden Ausschüsse ist in <strong>der</strong> Sitzung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 31.03.2011 vorgesehen.<br />
530
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Festzuschüsse, Festbeträge und Mehrkostenregelungen<br />
(Drucksache V-88) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die weitere<br />
Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />
2007/2011) erörtern.<br />
Spannungsfeld Arztberuf, Arztfamilie, Arztgesundheit als Tagesordnungspunkt<br />
(Drucksache V-90) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong><br />
nächsten Deutschen Ärztetage.<br />
Erfassung <strong>der</strong> Tätigkeit von Honorarärzten<br />
(Drucksache V-95) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern am 16./17.09.<strong>2010</strong>; Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Honorarärzte“<br />
mit dem Ziel, spezifische Regelungen für Honorarärzte möglichst zu vermeiden<br />
und Regelungen für die honorarärztlicher Tätigkeit innerhalb <strong>der</strong> bestehenden Berufsordnung<br />
zu finden.<br />
Erfassung von Teilzeit-/Vollzeittätigkeit in den Meldedaten <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
(Drucksache V-96) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
Ergebnis: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern am 16./17.09.<strong>2010</strong>; die Geschäftsführer befürworten die Empfehlung<br />
des Arbeitskreises „Meldewesen und Statistik“, zusätzliche Fel<strong>der</strong> mit Vollzeit<br />
und Teilzeit in die technische Richtlinie aufzunehmen.<br />
Honorierung psychotherapeutischer Leistungen<br />
(Drucksache V-97) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die weitere<br />
Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />
2007/2011) erörtern.<br />
Absicherung des Deckungsstockes <strong>der</strong> Versorgungswerke unter ethischen<br />
Gesichtspunkten<br />
(Drucksache V-98) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Entsprechendes Schreiben an die Versorgungswerke.<br />
Ergebnis: Das Schreiben ist mit Datum vom 14.07.<strong>2010</strong> verschickt worden. In einer<br />
Reihe von Versorgungswerken wird das Thema bereits diskutiert.<br />
531
Praktisches Jahr in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
(Drucksache V-100) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />
Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong>) einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, nicht auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Approbationsordnung für<br />
Ärzte hinzuwirken, um das Fachgebiet Arbeitsmedizin explizit als Wahlfach im Praktischen<br />
Jahr zu etablieren. Die bestehende Regelung, ein Tertial des Praktischen Jahrs in<br />
einem klinisch-praktischen Fachgebiet außerhalb <strong>der</strong> Inneren Medizin und <strong>der</strong> Chirurgie<br />
ableisten zu können, bietet den Universitäten bereits jetzt grundsätzliche Möglichkeiten,<br />
um z. B. den betriebsärztlichen Dienst als klinisch-praktische Tätigkeit für das<br />
Wahltertial in gewissem Umfang anzuerkennen.<br />
Angemessene personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für die<br />
diamorphingestützte Substitutionsbehandlung<br />
(Drucksache V-101) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstand: Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 16.08.<strong>2010</strong>: Da die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sich bereits in ihrer Stellungnahme an den Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MvV-<br />
Richtlinie) vom 14. Januar <strong>2010</strong> entsprechend positioniert hatte, wird auf die Erstellung<br />
eines weiteren Schreibens verzichtet.<br />
Europaweite Veröffentlichungspflicht klinischer Studien<br />
(Drucksache V-102) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sieht weitergehenden Beratungsbedarf.<br />
Die Beratungen werden in 2011 fortgesetzt.<br />
Die Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung von Menschen ohne legalen<br />
Aufenthaltsstatus<br />
(Drucksache V-103) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> schließt sich dem Anliegen des Antragstellers<br />
an, da <strong>der</strong> Antrag einer langjährigen For<strong>der</strong>ung des Deutschen Ärztetages<br />
entspricht. Diese For<strong>der</strong>ung wurde auch seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Anhörung<br />
vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 26.06.2006 vorgetragen.<br />
Inhaltlich verfolgt <strong>der</strong> Antrag die gleiche Zielsetzung wie <strong>der</strong> Beschluss Drucksache<br />
V-12, nämlich <strong>der</strong> ungehin<strong>der</strong>te Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen<br />
ohne Aufenthaltstatus ohne Furcht vor drohen<strong>der</strong> Abschiebung.<br />
532
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Ärztetagsbeschil<strong>der</strong>ung<br />
(Drucksache V-104) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Das Anliegen des Antrags wird bei <strong>der</strong> Planung zukünftiger Ärztetage berücksichtigt.<br />
Berufsschulunterricht für Medizinische Fachangestellte durch Ärzte und nicht durch<br />
Gesundheitslehrer<br />
(Drucksache V-105) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss und in <strong>der</strong> Konferenz „Medizinische Fachberufe“ am<br />
18.11.<strong>2010</strong>. In verschiedenen Kammerbereichen bestehen einzelne Ansätze. Der Entwicklung<br />
weitergehen<strong>der</strong> Konzepte im Sinne <strong>der</strong> Antragstellerin werden wenig Chancen<br />
eingeräumt.<br />
Gendiagnostikgesetz<br />
(Drucksache V-107) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit.<br />
Ergebnis: Die Ärzteschaft tritt mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
an Herrn Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich für die<br />
Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter Beachtung<br />
<strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />
Suchtprävention und -therapie bei Ärztinnen und Ärzten<br />
(Drucksache V-108) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />
Ergebnis: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“ am 16.08.<strong>2010</strong>: Der Ausschuss<br />
schlägt vor, zunächst die Ärztekammern weiter beim Aufbau eigener Interventionsprogramme<br />
seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu unterstützen, um eine Flächendeckung zu<br />
erreichen. Eine Evaluation dieser Programme (z. B. Zahl gemeldeter und behandelter<br />
Fälle, konsumierte Suchtstoffe, durchgeführte Nachsorgen, erfolgreich abgeschlossene<br />
Behandlungen) soll erst dann ins Auge gefasst werden, wenn diese weitgehend flächendeckend<br />
etabliert sind.<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Auswahl von Medizinstudentinnen und<br />
-studenten<br />
(Drucksache V-110) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt,<br />
Hochschule und Medizinische Fakultäten“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“<br />
beschließt in seiner Sitzung am 23.09.<strong>2010</strong> einstimmig, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu empfehlen, nicht auf eine Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern bei den<br />
Auswahlgesprächen von Medizinstudierenden im Rahmen <strong>der</strong> hochschuleigenen Auswahlverfahren<br />
hinzuwirken. Hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung, die eine alleinige<br />
Verantwortung <strong>der</strong> Medizinischen Fakultäten bzw. Hochschulen vorsieht, sind keine<br />
Defizite und damit kein Än<strong>der</strong>ungs- o<strong>der</strong> Erweiterungsbedarf erkennbar.<br />
533
Sozialverträgliche Selbstbeteiligung statt Praxisgebühr<br />
(Drucksache V-116) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Ambulante Versorgung“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ sieht das Anliegen des Antrags, die<br />
For<strong>der</strong>ung nach Einführung einer sozialverträglichen Selbstbeteiligung, bereits durch<br />
den Leitantrag zu TOP I des 113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> gedeckt.<br />
Einführung einer Medikamentenkostenbeteiligung<br />
(Drucksache V-116) und (Drucksache V-116a) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss<br />
„Ambulante Versorgung“.<br />
Ergebnis: Eine Beratung im Ausschuss „Ambulante Versorgung“ erfolgte bisher nicht.<br />
Tabakentwöhnung<br />
(Drucksache V-117) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 16.08.<strong>2010</strong> festgestellt, dass die in den Anträgen V-77 und V-117 vorgetragenen<br />
For<strong>der</strong>ungen denen entsprechen, die bereits in früheren Ärztetagsentschließungen<br />
von den Delegierten positiv beschieden wurden (siehe z. B. 107. Deutscher Ärztetag,<br />
18.-24. Mai 2004 in Bremen, „Medikamentöse Entwöhnung Tabakabhängiger“, Drucksache<br />
VI - 11). Sie sind zudem konsistent mit <strong>der</strong> 2008 in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Entwurf eines Nationalen Aktionsprogramms zur Tabakprävention<br />
vorgetragenen Argumentation. Eine Kostenübernahme für Entwöhnungsmedikamente<br />
durch die GKV wird <strong>der</strong>zeit im Kontext <strong>der</strong> Überarbeitung des DMP-COPD<br />
diskutiert und wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und<br />
Patienten mit chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vom 29.04.2009 befürwortet.<br />
Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises zur Kommunikation und<br />
Entbürokratisierung<br />
(Drucksache V-123) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />
das Anliegen des Antrags. Schreiben an die im Antrag adressierten Stellen.<br />
Ergebnis: Die Entschließung wurde <strong>der</strong> KBV mit Schreiben vom 11.08.<strong>2010</strong> weitergeleitet.<br />
Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors<br />
(Drucksache V-125) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Die Beratungen wurden angesichts von angekündigten Gesetzesvorhaben<br />
nicht abgeschlossen, da es zur Zeit nicht zweckmäßig erscheint eine Übersicht über<br />
mögliche Kooperationsformen zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen und stationär tätigen Ärzten<br />
zu erarbeiten. Vielmehr wirkt die <strong>Bundesärztekammer</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> anstehenden Gesetzesvorhaben<br />
(z. B. GKV-Versorgungsgesetz) darauf hin, dass die Kooperation zwischen<br />
den Ärzten nicht behin<strong>der</strong>t wird.<br />
534
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Begriff „Arzt in Weiterbildung“<br />
(Drucksache V-126) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> versteht die Intention <strong>der</strong> Anträge,<br />
sieht aber allein durch eine neue Terminologie keine Lösung für die damit angesprochene<br />
Problematik.<br />
Weiterentwicklung des Ulmer Papiers – Teil B<br />
(Drucksache V-127) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Der Vorstand befasst sich kontinuierlich mit den im Antrag angesprochenen<br />
Anliegen, u. a. im Rahmen von Son<strong>der</strong>veranstaltungen, z. B. zu dem Thema „Weiterentwicklung<br />
des Gesundheitsfonds“ o<strong>der</strong> bei dem Workshop „Weiterentwicklung <strong>der</strong> privaten<br />
Krankenversicherung“ sowie im Rahmen seiner Stellungnahmen zu entsprechenden<br />
Gesetzesinitiativen, zuletzt zum GKV-Finanzierungsgesetz. Der Vorstand hält jedoch<br />
an seiner Linie fest, sich auf die Formulierung von Eckpunkten für eine<br />
nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens zu beschränken, wobei sich die in<br />
Teil B des Ulmer Papiers dargelegten Eckpunkte als unverän<strong>der</strong>t aktuell erweisen.<br />
Begriff „Ärztin/Arzt“<br />
(Drucksache V-130) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands: Beratung in den Weiterbildungsgremien.<br />
Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> versteht die Intention <strong>der</strong> Anträge,<br />
sieht aber allein durch eine neue Terminologie keine Lösung für die damit angesprochene<br />
Problematik.<br />
TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong> (01.07.<strong>2010</strong>-30.06.2011)<br />
Gemeinsame Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung<br />
(Drucksache VIII-02) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.<strong>2010</strong>, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Vorlage eines Berichts auf dem 114. Deutschen Ärztetag 2011.<br />
535
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 112. Deutschen Ärztetages 2009<br />
Nachfolgend werden die noch ausstehenden Ergebnisse <strong>der</strong> im Jahr <strong>2010</strong> beratenen Beschlüsse<br />
des 112. Deutschen Ärztetages dargestellt.<br />
TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Berliner Papier zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
(Drucksache IV-02) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung,<br />
im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ und in <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe<br />
im Gesundheitswesen; Schreiben an die Landesärztekammern.<br />
Ergebnis 2009: Der Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ empfiehlt, spezielle Bildungsangebote<br />
für den Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Menschen vorrangig im Rahmen <strong>der</strong><br />
Fortbildung vorzusehen. Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung am<br />
23.09.2009: Der Antrag wird durch einen Themenschwerpunkt beim Interdisziplinären<br />
Forum berücksichtigt.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Das Thema wurde auf <strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
am 10. März <strong>2010</strong> besprochen, und die Verbände <strong>der</strong> Fachberufe wurden um Unterstützung<br />
gebeten.<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung – verlängerte Anerkennungszeit in <strong>der</strong><br />
Rentenversicherung<br />
(Drucksache IV-09) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit<br />
und Soziales nach Abstimmung mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“.<br />
Ergebnis 2009: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke<br />
(April <strong>2010</strong>)“. Im Anschluss daran Abstimmungsgespräche mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
Berufsständischer Versorgungswerke (ABV).<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Die Beratung dieses überwiesenen Antrages in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen<br />
Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ am 17.04.<strong>2010</strong> in Münster führte zu dem<br />
Ergebnis, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu empfehlen, von einem diesbezüglichen<br />
Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abzusehen, da es<br />
sich bei dem Petitum dieses Antrages nicht um ein spezifisches Problem <strong>der</strong> Ärztlichen<br />
Versorgungswerke handelt, son<strong>der</strong>n um ein grundsätzliches gesellschaftspolitisches<br />
Anliegen, welches für alle Eltern bzw. Elternteile gelten müsse.<br />
TOP VIII: <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Clearing von Zertifizierungswildwuchs<br />
(Drucksache VIII-09) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“.<br />
Ergebnis 2009: Die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ hat bereits im Juni auf ihrer<br />
Sitzung beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Konzept zur Bewertung<br />
von Zentrumszertifizierungen erarbeiten soll. Die AG will eine entsprechende<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>richtlinie im Jahr <strong>2010</strong> erstellen.<br />
536
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Die Beratungen nehmen mehr Zeit in Anspruch und werden erst 2011<br />
abgeschlossen.<br />
Verbrauch finanzieller Ressourcen durch Institutionen im Gesundheitswesen<br />
(Drucksache VIII-42) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2009, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis 2009: Zur Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses wird <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ständigen<br />
Koordinationsgruppe Versorgungsforschung eine Meinungsbildung darüber herbeigeführt,<br />
die Bearbeitung des Anliegens in Form eines „Typ-III-Projektes“ im Deutschen<br />
Ärzteblatt (DÄB) öffentlich auszuschreiben.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Zur Umsetzung des Ärztetagsbeschlusses hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in seiner Sitzung vom August <strong>2010</strong> auf Empfehlung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe<br />
Versorgungsforschung (SKV) eine Expertise zum Thema „Ressourcenverbrauch<br />
durch Verwaltung im deutschen Gesundheitssystem“ vergeben. Das Ergebnis<br />
wird voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2011 vorliegen.<br />
Expertise Arzneimittelforschung: Offenlegung von Interessenkonflikten<br />
(Drucksache VIII-60) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit.<br />
Beratung im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung.<br />
Ergebnis 2009: Schreiben erfolgt nach Beratung im Ausschuss „Berufsordnung für die<br />
deutschen Ärzte“ und im Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung.<br />
Gendiagnostikgesetz<br />
(Drucksache VIII-65) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts im Vorstand des<br />
Wissenschaftlichen Beirats und im Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Ergebnis 2009: Nach Beratung im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats wird festgestellt,<br />
dass mit den vom Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />
verfassten Stellungnahmen zum Referentenentwurf (http://www.bundesaerzte<br />
kammer.de/downloads/StellRefEGenDG20080728.pdf) und zum Regierungsentwurf<br />
(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/2008-12-12_Stn_BAeK_GenDG.pdf<br />
eines Gendiagnostikgesetzes eine umfangreiche und detaillierte Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit den gesetzlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes vorliegt. Zu den offenen<br />
Punkten, insbeson<strong>der</strong>e zu den datenschutzrechtlichen Aspekten, wurde eine rechtliche<br />
Einschätzung durch die Rechtsabteilung erstellt. Auf dieser Basis soll in einer Abstimmung<br />
mit dem Fe<strong>der</strong>führenden <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Gendiagnostikgesetz“ des Wissenschaftlichen<br />
Beirats sowie mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats eine<br />
abschließende Bewertung erarbeitet und sodann dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen<br />
des am 1. Februar <strong>2010</strong> in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes Ärzte und Patienten<br />
durch eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung genetischer Untersuchungen in<br />
weiten Bereichen erheblich belastet, ohne dass davon positive qualitative Effekte für die<br />
Versorgung ausgingen (vgl. auch Kapitel 5.4). Der 113. Deutsche Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden<br />
hat den Gesetzgeber daher aufgefor<strong>der</strong>t, dringend Nachbesserungen am GenDG<br />
537
vorzunehmen (vgl. Drucksache V-107). Zur Verdeutlichung <strong>der</strong> Problematik erschien<br />
im Oktober <strong>2010</strong> <strong>der</strong> von Hübner/Pühler verfasste Beitrag „Das Gendiagnostikgesetz –<br />
neue Herausfor<strong>der</strong>ungen im ärztlichen Alltag“ in <strong>der</strong> Zeitschrift Medizinrecht (MedR).<br />
Die Ärzteschaft tritt vor diesem Hintergrund mit Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> BÄK an<br />
Herrn Bundesminister Dr. Rösler vom 02.11.<strong>2010</strong> nochmals nachdrücklich für die<br />
Schaffung sachadäquater und praktikabler Regelungen zur Gendiagnostik unter Beachtung<br />
<strong>der</strong> verfassungsrechtlich garantierten Zuständigkeiten ein.<br />
Analyse <strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
(Drucksache VIII-68) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />
Versorgungsforschung.<br />
Ergebnis 2009: Der dem Überweisungsbeschluss zugrunde liegende Antrag enthält zwei<br />
Komponenten. Einerseits wird die Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative gefor<strong>der</strong>t.<br />
Hierzu hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Programmplanung des<br />
113. Deutschen Ärztetages <strong>2010</strong> bereits einen Themenschwerpunkt „Bericht zum Stand<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung“ gesetzt. Insofern wird dem Anliegen<br />
dieses Antragsteils umfänglich und hochrangig Rechnung getragen.<br />
Der an<strong>der</strong>e Antragsteil richtet sich auf eine Analyse <strong>der</strong> Perzeption <strong>der</strong> Projektergebnisse<br />
aus <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative in den allgemeinen Medien. Hierbei ist zu beachten, dass<br />
sich die Mehrzahl <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006-2008) gerade im Stadium<br />
<strong>der</strong> Publikation in den Fachmedien befindet und einzelne Projekte noch nicht<br />
ganz abgeschlossen sind. Deshalb kann sich eine Analyse in den „allgemeinen Medien“<br />
gegenwärtig zunächst nur auf die Perzeption <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative als solcher beziehen,<br />
allenfalls punktuell auf die Ergebnisse einzelner, abgeschlossener Projekte, soweit sie<br />
bereits vollständig publiziert wurden. Zur Medienanalyse wird gegenwärtig in Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> Pressestelle geprüft, ob es sinnvoll ist, hierzu einen Auftrag in Form eines<br />
Typ-III-Projektes zu vergeben.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Es gibt keine Ergänzungen bzw. neuen Entwicklungen gegenüber dem<br />
Ergebnis 2009.<br />
Postexpositionsprophylaxe<br />
(Drucksache VIII-76) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Prüfung des Sachverhalts.<br />
Ergebnis: Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Rechtsabteilung mit dem Ergebnis,<br />
dass es sich bei <strong>der</strong> Postexpositionsprophylaxe um keine GKV-Leistung handelt, hat <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in einem Schreiben den Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss gebeten, die Arzneimittelrichtlinien dahingehend zu prüfen, ob über<br />
diese eine Verordnungsfähigkeit ermöglicht und damit eine Leistungspflicht in <strong>der</strong> GKV<br />
in diesen Fällen begründet werden kann. Der G-BA hat in seiner Sitzung am 09.02.<strong>2010</strong><br />
im Unterausschuss Arzneimittel beraten und mitgeteilt, dass es aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen<br />
epidemiologischen Situation in Deutschland nicht empfohlen werden kann, eine<br />
HIV-PEP routinemäßig anzubieten o<strong>der</strong> zu empfehlen. Dies wird auch in den gemeinsamen<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> Deutschen AIDS-Gesellschaft, <strong>der</strong> österreichischen AIDS-Gesellschaft<br />
und <strong>der</strong> AWMF unterstrichen. Der G-BA sieht darüber hinaus keine Möglichkeit,<br />
die Übernahme von Kosten für eine PEP nach Vergewaltigung durch Steuermittel<br />
zu regeln.<br />
538
Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />
Abschaffung von Praxisgebühr und Notfallpraxisgebühr<br />
(Drucksache VIII-80) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />
Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ wird die angesprochene Thematik<br />
in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die<br />
weitere Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />
2007/2011) erörtern.<br />
Einführung des „Verursacherprinzips“ zur Mitfinanzierung im Gesundheitswesen –<br />
Maßnahmen gegen zunehmenden Suchtmittelmissbrauch<br />
(Drucksache VIII-103) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />
und im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“.<br />
Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 18.06.2009 beschlossen, dass <strong>der</strong> Vorstand zunächst in dieser Frage eine<br />
Grundsatzentscheidung treffen solle, um daraufhin den in dem Antrag formulierten<br />
Auftrag – abhängig von dem Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen – an den Ausschuss weiterzuleiten.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich sowohl im Rahmen <strong>der</strong> Vorstandsberatungen<br />
am 18.05.2008 sowie in ihrer Gemeinsamen Stellungnahme mit <strong>der</strong> KBV zum<br />
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 10.01.2008 mit <strong>der</strong> Thematik im Kontext des<br />
§ 294a in Verbindung mit § 52 SGB V befasst. § 52 eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit,<br />
Versicherte bei vorsätzlich verschuldeten Krankheiten an den Kosten <strong>der</strong> Leistung<br />
zu beteiligen und das Krankengeld ganz o<strong>der</strong> teilweise zu versagen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sieht mit <strong>der</strong> damit verbundenen Datenübermittlung an die Krankenkassen<br />
einen unnötigen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.<br />
Die Ständige Konferenz für Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung hatte bereits in ihrer<br />
Sitzung am 06.06.2008 zu dem Thema „Selbstverschuldung“ festgestellt, dass sich bei<br />
chronischen Erkrankungen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in <strong>der</strong> Regel nicht eindeutig<br />
darstellen lassen. Auch sei nicht eindeutig zwischen <strong>der</strong> Wirkung von verhaltensund<br />
umgebungsbezogenen Faktoren zu unterscheiden.<br />
Weitere Beratungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Unabhängige Patientenberatung<br />
(Drucksache VIII-110) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Bewertung des Anliegens des Antrags im Patientenforum<br />
und anschließend Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Ergebnis 2009: Das Patientenforum hat in seinem Treffen am 11.11.2009 beschlossen,<br />
zunächst die Evaluation <strong>der</strong> Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) Ende<br />
<strong>2010</strong> abzuwarten.<br />
Ergebnis <strong>2010</strong>: Da die Arbeit <strong>der</strong> UPD zum Ende <strong>2010</strong> eingestellt und erst ab Februar<br />
2011 mit einem neuen Geschäftsführer wie<strong>der</strong> aufgenommen wird, kann die weitere<br />
Entwicklung erst im nächsten <strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellt werden.<br />
539
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die Paracelsus-Medaille <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft, gestiftet vom Präsidium des Deutschen<br />
Ärztetages am 6. Juli 1952, wird jährlich an Ärzte verliehen, die sich durch vorbildliche<br />
ärztliche Haltung, erfolgreiche berufsständische Arbeit o<strong>der</strong> hervorragende wissenschaftliche<br />
Leistungen beson<strong>der</strong>e Verdienste um das Ansehen des Arztes erworben haben.<br />
Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
findet im Rahmen des Deutschen Ärztetages statt.<br />
In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />
Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />
Prof. Dr. med. Klaus Hupe, Recklinghausen<br />
Dr. med. Hans Hellmut Koch<br />
Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
Prof. Dr. med. Eduard Seidler, Freiburg<br />
Das Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft, gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag<br />
1958, wird vom Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Deutschen Ärztetages für<br />
Verdienste um die medizinische Wissenschaft, die Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung und den<br />
ärztlichen Berufsstand verliehen.<br />
In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />
Dr. Peter Gschai<strong>der</strong>, Wien<br />
Dr. med. Max Giger, Winterthur<br />
Ernst Kropf, Saarlouis<br />
Dr. jur. Hans-Jürgen Schilling, Magdeburg<br />
Die Ernst-von-Bergmann-Plakette, gestiftet vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
13.01.1962, wird vom Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und des Deutschen Ärztetages<br />
für Verdienste um die ärztliche Fortbildung an in- und ausländische Persönlichkeiten<br />
verliehen. Die Verleihung <strong>der</strong> Plakette erfolgt durch Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
In <strong>2010</strong> wurden geehrt:<br />
Prof. Dr. med. Gisela Fischer, Hannover<br />
Dr. med. Bärbel Mahler, Breklum<br />
Prof. Dr. med. Johannes Mann, München<br />
Prof. Dr. med. Thomas Wendt, Bad Homburg<br />
540
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Län<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />
Dazu gehören vor allem die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und die Organisation<br />
des ärztlichen Berufsstands, soweit sie öffentlich-rechtlicher Art sind. In den Län<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bestehen somit Ärztekammern, die durch Landesgesetze<br />
als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet sind. Ihnen gehören kraft<br />
Gesetzes alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Landes als Pflichtmitglie<strong>der</strong> an. Den Ärztekammern<br />
obliegt die Wahrung <strong>der</strong> beruflichen Belange <strong>der</strong> Ärzteschaft; sie nehmen<br />
als übertragene hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs wahr. Des<br />
Weiteren bestehen ihre Aufgaben darin, die ärztliche Ausbildung und Fortbildung zu<br />
för<strong>der</strong>n, für einen hohen moralischen und wissenschaftlichen Ansprüchen verpflichteten<br />
Ärztestand zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen<br />
und an <strong>der</strong> Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken.<br />
Die Ärztekammern haben sich auf Bundesebene in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärztekammern) zusammengeschlossen. Diese ist aus <strong>der</strong> im<br />
Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen.<br />
Ihr gehören 17 Ärztekammern an.<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die in <strong>der</strong> Regel einmal jährlich stattfindet,<br />
ist <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag. Dieser setzt sich aus den von den Landesärztekammern<br />
entsandten Delegierten zusammen. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten ist auf 250 begrenzt;<br />
jede Landesärztekammer stellt zwei Delegierte als Basisvertretung, die Verteilung <strong>der</strong><br />
restlichen 216 Delegierten erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
Für den 114. Deutschen Ärztetag 2011 entsendet die<br />
Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte<br />
Bayerische Landesärztekammer 39 Delegierte<br />
Ärztekammer Berlin 16 Delegierte<br />
Landesärztekammer Brandenburg 8 Delegierte<br />
Ärztekammer Bremen 4 Delegierte<br />
Ärztekammer Hamburg 8 Delegierte<br />
Landesärztekammer Hessen 18 Delegierte<br />
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 6 Delegierte<br />
Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen 20 Delegierte<br />
Ärztekammer Nordrhein 29 Delegierte<br />
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 11 Delegierte<br />
541
Ärztekammer des Saarlandes 4 Delegierte<br />
Sächsische Landesärztekammer 12 Delegierte<br />
Ärztekammer Sachsen-Anhalt 7 Delegierte<br />
Ärztekammer Schleswig-Holstein 9 Delegierte<br />
Landesärztekammer Thüringen 7 Delegierte<br />
Ärztekammer Westfalen-Lippe 21 Delegierte<br />
Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> „Deutsche Ärztetag“, stellt somit<br />
die parlamentarische Vertretung <strong>der</strong> gesamten Ärzteschaft <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
dar. Der Deutsche Ärztetag besteht – anfänglich als Veranstaltung des Deutschen<br />
Ärztevereinsbundes – seit 1873 und tritt im Jahr 2011, nach den durch die beiden Weltkriege<br />
und die Zeit des NS-Regimes eingelegten Zwangspausen, zum 114. Male zusammen.<br />
Die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Deutschen Ärztetage obliegen dem Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die dem Vorstand durch die Wahl des 110. Deutschen Ärztetags<br />
2007 in Münster bzw. kraft Amtes angehörenden Mitglie<strong>der</strong> sind auf Seite 547ff.<br />
aufgeführt.<br />
542
<strong>Bundesärztekammer</strong> – Deutscher Ärztetag<br />
Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ausschüsse und ständige Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(mit über 1.000 ehrenamtlichen Mitglie<strong>der</strong>n)<br />
Präsident<br />
2 Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten<br />
Wissenschaftlicher Beirat<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Deutscher Senat für<br />
ärztliche Fortbildung<br />
Präsidentinnen/Präsidenten<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern<br />
Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Deutsche Akademie<br />
für Allgemeinmedizin<br />
2 weitere<br />
Ärztinnen/Ärzte<br />
Rund 40 Ausschüsse, Ständige<br />
Konferenzen und Referate<br />
Deutsche Akademie<br />
<strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ständiger Gast<br />
Vorsitzende/r <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie für Allgemeinmedizin<br />
Finanzkommission<br />
Geschäftsführung<br />
Deutscher Ärztetag (250 Delegierte)<br />
17 Landesärztekammern<br />
543
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />
und Geschäftsführung<br />
Stand: 31.12.<strong>2010</strong><br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />
Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />
Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />
Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553<br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555<br />
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />
Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />
Arbeitsgruppe: „Mittelfristige Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />
Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 560<br />
Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 561<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Leber- und die<br />
Dünndarmtransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />
Nierentransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />
Pankreastransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung von<br />
Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen“ . . . . . . . . . . . . 563<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“ 563<br />
Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564<br />
Prüfungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564<br />
Überwachungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565<br />
Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566<br />
Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“ . . . . . . . . . . . 568<br />
Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568<br />
Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 568<br />
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 569<br />
Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570<br />
Arbeitskreis „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“ . . . . . . . . . 570<br />
Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . 570<br />
Ständiger Arbeitskreis „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />
Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571<br />
Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572<br />
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573<br />
Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 574<br />
544
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
„Ambulante Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />
„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />
„Ärzte im öffentlichen Dienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576<br />
Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577<br />
„Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ . . . . . . . . . . . . 579<br />
„Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ . . . . . . . . . 579<br />
Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />
„Gebührenordnung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582<br />
„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583<br />
„Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ . . . 584<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585<br />
„Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587<br />
„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587<br />
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulant-stationären Kooperation“ . 587<br />
„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589<br />
„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590<br />
„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
591<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591<br />
Fachgruppe „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ . . . 592<br />
„Sucht und Drogen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594<br />
„Telematik“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 594<br />
Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575<br />
„Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576<br />
„Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen<br />
578<br />
und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580<br />
Europäische Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />
Geschäftsführungen und Vorsitzende <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> LÄK . . . . . . . . . . 582<br />
„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584<br />
„Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585<br />
„Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586<br />
„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588<br />
„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589<br />
„Öffentlichkeitsarbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 590<br />
„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592<br />
Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593<br />
Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . 595<br />
Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596<br />
AUS „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606<br />
545
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Arbeitskreis „Blut“ beim Robert Koch-Institut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Beirat für das Zentrum für Krebsregisterdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“ . . . . 607<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC) . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Fachbeirat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607<br />
Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ des Akkreditierungsbeirates (AKB) . . . . . . . . 608<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss, Unterausschuss Qualitätssicherung . . . . . . . . . 608<br />
Gendiagnostik-Kommission nach § 23 GenDG beim Robert Koch-Institut . . . . . . 608<br />
Gesundheitsforschungsrat beim BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608<br />
Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut . . . . . . . 608<br />
Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) . . . . 609<br />
Kommission „Gesundheitsberichterstattung“ beim Robert Koch-Institut (RKI) . . 609<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) . . . . . . . 609<br />
Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK) zur<br />
Einführung eines Qualitätsmanagements für die Psysiotherapiepraxen . . . . . . . . 609<br />
Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI . . . . . . . . . . . . 609<br />
Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />
Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />
Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed) . . . . . . . 610<br />
Stiftungsrat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610<br />
Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />
Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611<br />
Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />
Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611<br />
Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />
Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />
Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />
Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612<br />
Patientenforum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613<br />
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614<br />
Arbeitsgruppe „Experimentelle Einzelfallstudien“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />
Arbeitsgruppe „Forschungsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />
Arbeitsgruppe „Operationalisierung <strong>der</strong> Verfahren“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615<br />
Zentrale Ethikkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 616<br />
Arbeitskreis „Ärztliche Behandlung jenseits von Krankheit“ . . . . . . . . . . . . . . 617<br />
Arbeitskreis „Gesundheitsversorgung von Migranten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention: Psychiatrische<br />
617<br />
Zwangsmaßnahmen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618<br />
Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen . . . . . . . . . . . . . 618<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 619<br />
546
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> § 5 besteht <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> BÄK aus dem Präsidenten<br />
und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern, die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern)<br />
sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.<br />
Dem Vorstand gehören durch Wahl des 110. Deutschen Ärztetages 2007 in Münster bzw.<br />
kraft Amtes an (Stand 01.03.2011):<br />
Präsident:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein)<br />
Vizepräsidenten:<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
(Ärztekammer Schleswig-Holstein)<br />
• Dr. med. Ulrich Clever, Stuttgart<br />
(Landesärztekammer Baden-Württemberg)<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
(Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
(Ärztekammer Sachsen-Anhalt)<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
(Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
(Ärztekammer Berlin)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
(Bayerische Landesärztekammer)<br />
• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main<br />
(Landesärztekammer Hessen)<br />
• Dr. med. Josef Mischo, Saarbrücken<br />
(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer des Saarlandes)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
(Sächsische Landesärztekammer)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
(Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />
(Landesärztekammer Thüringen)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
(Ärztekammer Westfalen-Lippe)<br />
547
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />
(Landesärztekammer Brandenburg)<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
(Ärztekammer Bremen)<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärztinnen/Ärzte:<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
(zugleich Präsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer)<br />
Ehrenpräsident:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Im April 1996 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, das Amt eines Beauftragten<br />
für Menschenrechte beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />
Das Tätigkeitsfeld des Menschenrechtsbeauftragten wurde folgen<strong>der</strong>maßen definiert:<br />
– Ihm obliegt die Beratung und Information <strong>der</strong> Regierung, <strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong><br />
Ärzte und <strong>der</strong> Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich <strong>der</strong> Medizin<br />
tangiert sind.<br />
– Im Ausland engagiert sich <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte<br />
als Opfer o<strong>der</strong> Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind und sucht die Abstimmung<br />
mit den internationalen Gremien <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft.<br />
– Der Beauftragte für Menschenrechte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> greift nicht in die gesetzlichen<br />
Obliegenheiten <strong>der</strong> Landesärztekammern ein. Er hat keine Zuständigkeiten<br />
bei vermuteten Rechtsverstößen von Ärzten im Geltungsbereich deutschen<br />
Rechts.<br />
– Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen Reihe von Gesprächen<br />
Kontakte hergestellt zu:<br />
• den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen,<br />
• den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und<br />
• den medizinischen Organisationen, die sich <strong>der</strong> Opfer von Menschenrechtsverletzungen<br />
annehmen.<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />
548
Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und informiert<br />
die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit.<br />
Die Aufgaben und Tätigkeiten <strong>der</strong> AkdÄ sind im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische<br />
Problemlösungen auf <strong>der</strong> Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung<br />
mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank<br />
zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz<br />
(AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen<br />
Fortbildungsveranstaltungen.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglie<strong>der</strong>. Fünf Mitglie<strong>der</strong><br />
des Vorstandes werden aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
durch die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes<br />
wird vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und vom Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung unmittelbar benannt.<br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />
Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus 35 ordentlichen und 140 außerordentlichen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n aus allen Gebieten <strong>der</strong> Medizin und Pharmazie zusammen und stellt damit<br />
ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission führen ihre<br />
Arbeit ehrenamtlich aus.<br />
Vorstand:<br />
• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin (Stv. Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Kai Daniel Grandt, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Titisee-Neustadt<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Mühlbauer, Bremen<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> KBV<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf, Bremerhaven<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune, Erlangen<br />
• PD Dr. med. Tom Bschor, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Creutzig, Hannover<br />
• PD Dr. med. Sebastian Fetscher, Lübeck<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
549
• Prof. Dr. med. Roland Gugler, Karlsruhe<br />
• Dr. med. Hans Harjung, Griesheim<br />
• Prof. Dr. med. Lutz Hein, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. Dietrich Höffler, Weiterstadt<br />
• Prof. Dr. med. Rudolf Wilhelm Christian Janzen, Bad Homburg<br />
• Prof. Dr. med. Marion Kiechle, München<br />
• Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Johannes Köbberling, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Laufs, Homburg/Saar<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Mörike, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Wolfgang Rascher, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Lutz G. Schmidt, Schweinfurt<br />
• Prof. Dr. med. Axel Schnuch, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Sieper, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Spranger, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Walter Sybrecht, Isernhagen<br />
• Prof. Dr. med. Walter Thimme, Berlin<br />
• Prof. med. Dr. Petra A. Thürmann, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Hans-Joachim Trampisch, Bochum<br />
• Prof. Dr. med. Konrad Wink, Gengenbach<br />
• Dr. med. Michael Zieschang, Darmstadt<br />
Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Dieter Adam, München<br />
• Prof. Dr. med. Walter-Erich Aulitzky, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Borwin Bandelow, Göttingen<br />
• PD Dr. med. Michael Barker, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Torsten Bauer, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. habil. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Jürgen Beckmann, Berlin<br />
• Dr. med. Jürgen Bethschei<strong>der</strong>, Schiffweiler/Saar<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Bittner, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Boos, Münster<br />
• PD Dr. med. Alexan<strong>der</strong> Brack, Würzburg<br />
• Dr. med. Christian Braun, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Reinhard Brodt, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Dieter Burchard, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ingolf Cascorbi, Kiel<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Dalhoff, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Volker Dinnendahl, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Hans Wilhelm Doerr, Frankfurt/Main<br />
• Univ.-Prof. Dr. med. Martina Dören, Berlin<br />
550
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Drewelow, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Peter Drings, Heidelberg<br />
• Dr. med. Gabriel Eckermann, Kaufbeuren<br />
• Dr. med. Günther Egidi, Bremen<br />
• Dr. med. Klaus Ehrenthal, Hanau<br />
• Prof. Dr. med. Michel Eichelbaum, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Günter Emons, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Eschenhagen, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Frank Faude, Baden-Baden<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Uwe Fricke, Köln<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jürgen C. Frölich, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Edeltraut Garbe, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Markus Theodor Gastpar, Berlin<br />
• Dr. med. Jan Geldmacher, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Guido Gerken, Essen<br />
• Prof. Dr. med. Hermann-Josef Gertz, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Joachim Gilfrich, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Christoph H. Gleiter, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich-Arnold Gries, Neuss-Uedesheim<br />
• Dr. med. Renate Grohmann, München<br />
• Prof. Dr. med. Stefan Grond, Detmold<br />
• Prof. Dr. Dr. h. c. mult. David Groneberg, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Walter E. Haefeli, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Ekkehard Haen, Regensburg<br />
• Dr. med. Ulrich Hagemann, Bonn<br />
• Prof. Dr. jur. Dieter Hart, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Joerg Hasford, München<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Heidrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense, Münster<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Christoph Hiemke, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Falk Hiepe, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. sc. agr. Bernd Hinney, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Gert Höffken, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Höffler, Ludwigshafen<br />
• Dr. med. Günter Hopf, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe, Köln<br />
• PD Dr. med. Karl-Peter Ittner, Regensburg<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Jaehde, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Jilg, Regensburg<br />
• Prof. Dr. med. Jens Jordan, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Hans Christian Kasperk, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Franz Kehl, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexan<strong>der</strong> S. Kekulé, Halle<br />
• Dr. med. Brigitte Keller-Stanislawski, Langen<br />
• Prof. Dr. med. Winfried V. Kern, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Wilhelm Kirch, Dresden<br />
551
• Prof. Dr. med. Julia Kirchheiner, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Kliem, Hann/Münden<br />
• Prof. Dr. med. Gerald Klose, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Herbert Koop, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Krämer, Bochum<br />
• Dr. med. Dipl.-Chem. Gottfried Kreutz, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas Krieg, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Stephanie Läer, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Gerd Laux, Wasserburg<br />
• Prof. Dr. oec. publ. Reiner Leidl, München<br />
• PD Dr. med. Joachim Leißner, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Liebetrau, Bad Berka<br />
• Prof. Dr. med. Johannes G. Liese, Würzburg<br />
• Prof. Dr. med. Herbert Löllgen, Remscheid<br />
• Dr. med. Horst Luckhaupt, Dortmund<br />
• PD Dr. med. habil. Ahmed Madisch, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Mann, Essen<br />
• Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer, Potsdam<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Meinertz, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Hans F. Merk, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. Uta Meyding-Lamadé, Frankfurt/Main<br />
• PD Dr. med. Maja Mockenhaupt, Freiburg<br />
• Dr. rer. nat. Horst Möller, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Mondorf, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. habil. Ulrich A. Müller, Jena<br />
• Prof. Dr. med. Friedemann Nauck, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Olaf Ortmann, Regensburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Paulus, Ravensburg<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />
• Dr. med. Martina Pitzer, Karlsruhe<br />
• Dr. med. Martina Pötschke-Langer, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Pötzsch, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Hilmar W. Prange, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Rauch, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dipl. Math. Rudolf Repges, Vaals/Nie<strong>der</strong>lande<br />
• Prof. Dr. med. Horst Rieger, Wiehl<br />
• PD Dr. med. Heike Rittner, Würzburg<br />
• Prof. Dr. Joachim Röhmel, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Ivar Roots, Berlin<br />
• PD Dr. med. Christof Schaefer, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Harald Schäfer, Völklingen<br />
• Prof. Dr. med. Harald Schicha, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Hans Heinz Schild, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. habil. Burkhard Schneeweiß, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Matthias Schwab, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Hannsjörg W. Seyberth, Landau<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Theo Seyfert, Homburg<br />
552
• Prof. Dr. med. Pramod M. Shah, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Cornel Sieber, Nürnberg<br />
• Dr. med. Jürgen Spehn, Bremen<br />
• Dr. med. Christian Sperling, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Martin Stanulla, Kiel<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Steinmeyer, Gießen<br />
• Prof. Dr. med. Gabriela Stoppe, Basel<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Gert Struck, Halle<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Swoboda, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Treichel, Hagenow<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Ukena, Bremen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl. Math. Norbert Victor, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Peter Vogel, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang H.-H. von Renteln-Kruse, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Michael H. Weber, Bovenden<br />
• PD Dr. med. Ulrich Wedding, Jena<br />
• Prof. Dr. rer. pol. Karl Wegschei<strong>der</strong>, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Wiendl, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Windeler, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Winkler, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. Hans Peter Zahradnik, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Ziegler, Heidelberg<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Hans Friebel, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Walter Rummel, Homburg/Saar<br />
Wissenschaftlicher Dienst:<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin<br />
• Dr. med. Amin-Farid Aly, Berlin<br />
• Dr. rer. nat. Heribert Düppenbecker, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Lasek, Berlin<br />
• Dipl.-Oecotroph. Claudia Schlegel, Berlin<br />
• Dr. med. Gisela Schott, Berlin<br />
• Dr. med. Thomas Stammschulte, Berlin<br />
• Dr. med. Mariam Ujeyl, Berlin<br />
• Dr. med. Siegbert Walter, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958 befasst<br />
sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />
Versorgung. Die ehemals Deutsche Akademie <strong>der</strong> Praktischen Ärzte wurde vom<br />
81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“ umbenannt.<br />
553
Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deutschen<br />
Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde, sowie<br />
zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen, sind in <strong>der</strong> Akademie vorbereitet und mitberatend<br />
begleitet worden.<br />
Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema „Die Bedeutung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem Deutschen Ärztetag<br />
alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin Bericht zu erstatten.<br />
Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />
Den Vorstand bilden fünf Ärzte für Allgemeinmedizin, die vom Deutschen Ärztetag gewählt<br />
werden.<br />
Vorstand:<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
• Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />
• Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Kooptiertes Mitglied:<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Trier<br />
(Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />
Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammer:<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Stefan Bilger, Dossenheim<br />
Bayern: Dr. med. Wolfgang Rechl, Weiden<br />
Dr. med. Hubert Prentner, Sulzbach<br />
Berlin: Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />
Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Anke Müller, Strasburg<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Jens Wagenknecht, Varel<br />
Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Astrid Blank, Kaiserslautern<br />
Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain<br />
Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm<br />
Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />
Sachsen: Dr. med. Johannes Dietrich, Mühlau<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Peter Graeser, Neumünster<br />
Thüringen: Dipl.-Med. Silke Vonau, Nahetal<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
554
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
Seit dem Jahre 1968 befasst sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte mit <strong>der</strong> Bearbeitung<br />
von Berufsfragen <strong>der</strong> ärztlichen Fachgebiete. Neben dem vom Deutschen Ärztetag<br />
gewählten Vorstand <strong>der</strong> Akademie und den Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />
Berufsverbände, sind seit Ende <strong>der</strong> 80er Jahre auch die wissenschaftlich-medizinischen<br />
Fachgesellschaften einbezogen.<br />
Das nunmehr bereits langjährige Zusammenwirken ärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischer<br />
Fachgesellschaften in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte bei<br />
<strong>der</strong> Beratung von Berufsfragen <strong>der</strong> Fachgebiete hat sich bewährt. Die Akademie ist nicht<br />
nur eine Informationsplattform zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, Landesärztekammern,<br />
ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften,<br />
son<strong>der</strong>n sie dient auch dem innerärztlichen Meinungsbildungsprozess bei aktuellen<br />
Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Berufspolitik.<br />
Den Vorstand bilden fünf Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag gewählt werden.<br />
Vorstand:<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />
• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Deeg, Freiburg<br />
Bayern: Dr. med. Hans-Joachim Lutz, Germering<br />
Dr. med. Wolfgang Schaaf, Straubing<br />
Berlin: Dr. med. Nicole Bunge, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />
Dr. med. Steffen König, O<strong>der</strong>aue<br />
Bremen: Dr. med. Manfred Neubert, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach,<br />
Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Fred Ruhnau, Hohenzieritz<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Nordrhein: Dr. med. Manfred Pollok, Hürth<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Berdel, Kaiserslautern<br />
Saarland: Dr. med. Dirk Jesinghaus, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Uwe Eichfeld, Leipzig<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Petra Bubel, Lutherstadt Eisleben<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />
Thüringen: Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />
Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Friedel Lienert, Wetter<br />
555
Vertreter <strong>der</strong> Berufsverbände:<br />
• PD Dr. med. Siegfried Veit, Berlin (Anästhesisten)<br />
• Dr. med. Uwe Kraffel, Düsseldorf (Augenärzte)<br />
• Dr. med. Jörg Ansorg, Berlin (Chirurgen)<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg (Dermatologen)<br />
• Dr. med. Christian Albring, Hannover (Frauenärzte)<br />
• Dr. med. Michael P. Jaumann, Göppingen (HNO-Ärzte)<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow, Berlin (Ärzte für Hygiene/Mikrobiologie)<br />
• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen (Internisten)<br />
• Dipl.-Kfm. Stephan Eßer, Berlin (Kin<strong>der</strong>ärzte)<br />
• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt (Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiater)<br />
• Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski, Lübeck (Laborärzte)<br />
• Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert, Hofheim (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen)<br />
• Dr. med. Frank Bergmann, Neuss (Nervenärzte)<br />
• Dr. med. Gerd Sandvoss, Meppen (Neurochirurgen)<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Mahlstedt, Essen (Nuklearmediziner)<br />
• Dr. med. Klaus Walter, Aalen, Hamburg (Öffentliches Gesundheitswesen)<br />
• Dr. med. Siegfried Götte, Berlin (Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände)<br />
• Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsenkirchen (Pathologen)<br />
• Dr. med. Gerrit Wohlt, Berlin (Phoniatrie und Pädaudiologie)<br />
• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg (Pneumologen)<br />
• Dr. med. Herbert Menzel, Berlin (Psychosomatische Medizin)<br />
• Prof. Dr. med. Paul L. Janssen, Dortmund (Psychotherapeuten)<br />
• Dr. med. Helmut Altland, München (Radiologen)<br />
• Prof. Dr. med. Markus Rothschild M.A., Köln (Rechtsmediziner)<br />
• Dr. med. Hans Martin Beyer, Füssen (Rehabilitationsärzte)<br />
• Dr. med. Lutz-Michael Ahlemann, Lüdenscheid (Strahlentherapeuten)<br />
• Dr. med. Martin Bloch, Düsseldorf (Urologen)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung<br />
Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung berät als Ständiger Ausschuss die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in allen Fragen <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Er befasst sich mit Eignungsprüfung<br />
von Fortbildungsmethoden, Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildung, Entwicklung<br />
von Fortbildungsschwerpunkten.<br />
Der Senat besteht aus sieben ordentlichen, direkt vom Deutschen Ärztetag gewählten<br />
Mitglie<strong>der</strong>n und zusätzlich aus außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n. Die Mitglie<strong>der</strong> des Senats<br />
müssen auf dem Gebiet <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung ausgewiesen sein.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried Nix, Mainz<br />
556
• Dr. med. Wolf von Römer, München<br />
• Jens Wagenknecht, Varel<br />
Ehrenmitglied:<br />
• Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />
Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
(als Fortbildungsbeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />
Bayern: Dr. med. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern<br />
Berlin: Dr. med. Matthias Brockstedt, Berlin<br />
PD Dr. med. Maria Birnbaum, Berlin<br />
Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />
Bremen: Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt, Bremen<br />
Hamburg: Prof. Dr. med. Christian Arning, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden<br />
Prof. Dr. med. Klaus Genth, Bad Homburg<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Astrid Buch, Rostock<br />
Dr. med. Thomas Müller, Waren<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen<br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow, Bergisch Gladbach<br />
Prof. Dr. med. Bernd Bertram, Aachen<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz<br />
Dr. med. Walter Messerschmidt, Neuwied<br />
Saarland: Eva Groterath, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dipl.-Bibl. (FH) Astrid Richter, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />
Helga Pecnik, Bad Segeberg<br />
Dr. med. Wilken Boie, Handewitt<br />
Thüringen: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Falk Oppel, Münster<br />
Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Elisabeth Borg, Münster<br />
Außerordentliches Mitglied:<br />
(vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Kongressgestalter in den Senat berufen)<br />
• Prof. Dr. med. Waltraud Kruse, Aachen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
557
Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />
Finanzkommission, in die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied<br />
entsendet. Sie überwacht das Finanzgebaren <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, prüft die<br />
Rechnungslegung und wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen<br />
dieses Gremiums nehmen auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teil.<br />
• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim<br />
Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />
Dipl.-Fin. Thomas Ziegler, Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Jan-Diether Murken, Ottobrunn<br />
Dr. med. Joachim Calles, Pressig<br />
Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />
Berlin: Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
Dr. med. Matthias Albrecht, Berlin<br />
Frank Rosenkranz, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Dipl.-Med. Hubertus Kruse, Forst<br />
Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Ernst-Gerhard Mahlmann, Bremerhaven<br />
Dr. med. Johannes Grundmann, Bremen<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />
Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />
Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Günther Golla, Darmstadt<br />
Michael Thomas Knoll, Lich<br />
Hans-Peter Hauck, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />
Dipl.-Med. Ute Krüger, Seehof<br />
Regina Beyer, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Franz-Bernhard M. Ensink, Göttingen<br />
Dr. med. Hubert Binkhoff, Wolfsburg<br />
Klaus Labuhn, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Rainer Holzborn, Dinslaken<br />
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen<br />
Dipl.-Fin. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Koblenz<br />
N.N.<br />
Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Friedel V. Anton Hümpfner, Saarbrücken<br />
N.N.<br />
Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
558
Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />
Dr. med. Lutz Liebscher, Döbeln<br />
Dipl.-Ök. Kornelia Keller, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. Gerlinde Weise, Magdeburg<br />
Prof. Dr. med. Hermann Seeber, Dessau<br />
Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Bertram Bartel, Kronshagen<br />
Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Karsten Brandstetter, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Detlef Wamhoff, Erfurt<br />
Dipl.-Med. Gustav Michaelis, Weimar<br />
RA Helmut Heck, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />
Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />
Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />
einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />
<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe Mittelfristige<br />
Finanzplanung eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />
Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission,<br />
sechs Vertreter aus <strong>der</strong> Finanzkommission sowie <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer<br />
und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der<br />
Finanzbeauftragte des Vorstandes und <strong>der</strong> zuständige Referent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen teil.<br />
• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> BÄK)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Präsident <strong>der</strong> BÄK)<br />
• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
• Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />
• Dipl.-Fin. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
• Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
• Dipl.-Fin. (FH) Thomas Ziegler, Stuttgart<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Finanzbeauftragter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK)<br />
• Dipl.-Öc. Bernd Zielesch, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
559
Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(5. Amtsperiode Dezember <strong>2010</strong> – November 2014)<br />
Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) trägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit<br />
dem GKV-Spitzenverband und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare<br />
strukturelle Verantwortung für den Bereich <strong>der</strong> Organspende und Transplantation. Zudem<br />
konkretisiert die <strong>Bundesärztekammer</strong> im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die<br />
Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten <strong>der</strong> Organtransplantation<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Ständige Kommission eingerichtet. Die Kommission,<br />
<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufen werden, setzt sich<br />
zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern verschiedener<br />
Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge tragen. Dazu gehören<br />
außer den medizinischen Einrichtungen <strong>der</strong> Krankenhäuser, <strong>der</strong> Deutschen Stiftung<br />
Organtransplantation und <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant Vertreter des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>,<br />
Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen, Ethiker und Kostenträger.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, Gauting<br />
• Dipl.-Volksw. Thomas Ballast, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Banas, Regensburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />
• Ulrich Boltz, Essen<br />
• Conny Copitzky, Lutherstadt Wittenberg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Johann Peter Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Ricarda Klein, Berlin<br />
• Dr. rer. pol. Wulf-Dietrich Leber, Berlin<br />
• Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
• Prof. Dr. med. Georg Marckmann, München<br />
• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Björn Nashan, Hamburg<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, CH Leiden<br />
• Jutta Riemer, Bretzfeld<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
560
Stellvertretende Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Dr. med. Helmut Arbogast, München<br />
• Dr. med. Wolfgang Arns, Köln<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Dipl.-Ök/Medizin Elke Bokern, Berlin<br />
• Marita Donauer, Kindsbach<br />
• Dr. med. Antje Haas, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Medizinaloberrat Dr. med. Klaus Jahn, Wiesbaden<br />
• Dr. med. Wolfgang Jorde, Mönchengladbach<br />
• Axel Mertens, Berlin<br />
• Dr. med. Arie Oosterlee, CH Leiden<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Silke Schicktanz, Göttingen<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
Ständige Berater und Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Dr. med. Nadja Komm, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. habil. Hans Lippert, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />
• Min. Rat Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. phil. Jan P. Beckmann, Hagen<br />
• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Ricarda Klein, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Helmut Neumayer, Berlin<br />
561
• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />
für die Leber- und die Dünndarmtransplantation“<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />
• PD Dr. med. Susanne Beckebaum, Essen<br />
• Prof. Dr. med. Ansgar Lohse, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />
für die Nierentransplantation“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle/Saale<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Herne<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />
für die Pankreastransplantation“<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
562
• Dr. med. Helmut Arbogast, München<br />
• MinRat Friedger von Auer, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Stefan R. Bornstein, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Mathias D. Brendel, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard G. Bretzel, Gießen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Klaus Cichutek, Langen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Ulrich T. Hopt, Freiburg<br />
• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Alfred Königsrainer, Tübingen<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
• RegDir Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
• Dr. med. Peter Petersen, Tübingen<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Detlev Saeger, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Helmut Schmidt, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Jochen Seufert, Freiburg<br />
• PD Dr. med. Manfred Stangl, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur medizinischen Beurteilung<br />
von Organspen<strong>der</strong>n und zur Konservierung von Spen<strong>der</strong>organen<br />
gemäß § 16 Abs. 1 S.1 Nr. 4 a) und b) TPG“<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Manfred Brüggemann, Berlin<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien<br />
nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
563
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
Gäste:<br />
• PD Dr. med. Volker Kliem, Hannoversch-Münden<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Kunzendorf, Kiel<br />
• Prof. Dr. med. Burkhard Tönshoff, Heidelberg<br />
• PD Dr. med. Lutz Thorsten Weber, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Martin Strüber, Hannover (Gast)<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TPG<br />
(4. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />
gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage von § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG in Verbindung<br />
mit § 10 des Vertrags zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle nach § 12 TPG<br />
eine Prüfungskommission zur Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen in formaler<br />
Anbindung an die Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Die Prüfungskommission arbeitet selbstständig und unabhängig. Die Geschäftsführung<br />
liegt bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. Hans Lippert, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
564
für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />
• Axel Mertens, MBA, Berlin, Berlin<br />
• Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />
Vertreter <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
• Dipl.-Ök./Medizin Elke Bokern, Berlin<br />
• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Frank Reinermann, Berlin<br />
für die Ständige Kommission Organtransplantation<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karl Tobias Beckurts, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
Organsachverständige:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Ständige Gäste:<br />
• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
Teilnahmeberechtigt: Stiftung Eurotransplant, Leiden/NL<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Überwachungskommission gem. <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG<br />
(4. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />
gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorgaben nach §§ 11 und 12<br />
TPG in Verbindung mit den Verträgen zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle und<br />
zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle eine Kommission zur Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung<br />
<strong>der</strong> Bestimmungen dieser Verträge. (Die Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen<br />
obliegt <strong>der</strong> Prüfungskommission.)<br />
Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Hans Lippert, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
• Dr. med. Bernd Metzinger MPH, Berlin<br />
• Axel Mertens, MBA, Berlin<br />
• Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />
Vertreter <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
• Dipl.-Ök./Medizin Elke Bokern, Berlin<br />
• PD Dr. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Frank Reinermann, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
565
Ständige Gäste:<br />
• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Wissenschaftlicher Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der Wissenschaftliche Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist interdisziplinär aus Wissenschaftlern<br />
verschiedener Fachgebiete <strong>der</strong> Medizin zusammengesetzt. Seine Aufgabe ist<br />
die Beratung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Fragen, die insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen und <strong>der</strong><br />
ärztlichen Berufsausübung auftreten. Er erarbeitet nach <strong>der</strong> Beauftragung durch den<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen, Richtlinien bzw. Empfehlungen zu<br />
verschiedenen Themenkomplexen unter Berücksichtigung von ethischen Aspekten.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Innere Medizin)<br />
Stellvertretende Vorsitzende:<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin (Epidemiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg (Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie)<br />
Beisitzer im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats:<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Hämatoonkologie)<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München (Gynäkologie/Geburtshilfe)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
(Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Geschichte <strong>der</strong> Medizin)<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Chirurgie und Transplantationsmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg (Allgemeinmedizin)<br />
Weiter gehören dem Vorstand an:<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Ständiger Gast im Vorstand:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Weitere Beiratsmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Peter Bartenstein, München (Nuklearmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Transfusionsmedizin)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Maria Blettner, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Dietel, Berlin (Pathologie)<br />
• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg (Kardiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg (Dermatologie)<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach (Orthopädie)<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin (Unfallchirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hartung, Düsseldorf (Neurologie)<br />
• Prof. Dr. med. Martin Heller, Kiel (Radiologie)<br />
566
• Prof. Dr. med. Karl Hörmann, Mannheim (HNO)<br />
• Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, München (Chirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Gynäkologie)<br />
• Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden (Anästhesiologie)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Pharmakologie)<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm (Mikrobiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg (Immunologie)<br />
• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster (Andrologie)<br />
• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Humangenetik)<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Augenheilkunde)<br />
• Prof. Dr. med. Hubertus Riedmiller, Würzburg (Urologie)<br />
• Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Köln (Rechtsmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena (Psychiatrie)<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg (Innere Medizin)<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin (Infektiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal (Klinische Pharmakologie)<br />
• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Jörg-Christian Tonn, München (Neurochirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock (Experimentelle Chirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Karl Werdan, Halle (Kardiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Fred Zepp, Mainz (Kin<strong>der</strong>heilkunde)<br />
Ständige Gäste:<br />
• PD Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />
(Leiter <strong>der</strong> med.-wiss. Redaktion des Deutschen Ärzteblatts)<br />
• Oberstarzt Dr. med. Ulrich Eickstädt, Bonn (Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin (Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation)<br />
• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft)<br />
• Generalarzt PD Dr. med. Georg Mager, Bonn<br />
(Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />
• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn, Münster (Präsident <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.)<br />
• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />
(Leiter des Dezernats 1 <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
567
Arbeitsgruppe „Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, Buch am Ammersee (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />
• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />
• Dr. med. Ullrich Hilland, Bocholt<br />
• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin<br />
• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />
• Prof. Dr. theol. Hartmut Kreß, Bonn<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. Peter Propping, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. Claus R. Bartram, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, München<br />
• Prof. Dr. Hermann Hepp, Buch am Ammersee<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Univ.-Prof. Dr. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. Wolff-H. Schmiegel, Bochum<br />
• Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />
• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Finke, Freiburg<br />
• Dr. med. Johannes Fischer, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />
568
• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />
• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Kubanek, Neukirchen<br />
• Dr. med. Carlheinz Müller, Ulm<br />
• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Schmitz, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />
• PD Dr. Torsten Tonn, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Markus Wiesneth, Ulm<br />
• Prof. Dr. Dr. Axel Rolf Zan<strong>der</strong>, Hamburg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />
beim Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Gast)<br />
vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats benannte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />
vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats berufene Sachverständige:<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Friese, München<br />
• RA Corina Glorius, Berlin<br />
• Dr. rer. nat Sigrid Graumann, Berlin<br />
• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />
• Dr. med. Ulrich Hilland, Bocholt<br />
• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />
• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
569
Arbeitskreis „Placebo in <strong>der</strong> Medizin“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christian Büchel, Hamburg<br />
• Dr. med. Ulrich Kiefaber, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg<br />
• Dr. phil. Dipl.-Psych. Rainer Schnei<strong>der</strong>, Freiburg<br />
• Prof. Dr. jur. Brigitte Tag, Zürich/CH<br />
• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. med. Thomas R. Weihrauch, Düsseldorf<br />
• PD Dr. med. Claudia Witt, MBA, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Stephan Zipfel, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Richtlinien zum Führen einer Augenhornhautbank“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christian Drosten, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Gernot Duncker, Halle/Saale<br />
• Prof. Dr. med. Katrin Engelmann, Chemnitz<br />
• Dr. med. Klaudia Huber-van <strong>der</strong> Velden, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Thomas Montag-Lessing, Langen<br />
• PD Dr. med. Axel Pruß, Berlin<br />
• Dr. med. Jan Schröter, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Ralf. R. Tönjes, Langen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin –<br />
kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />
570
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen Beirats:<br />
• Prof. Dr. med. Maria Blettner, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg<br />
• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hörmann, Mannheim<br />
• Prof. Dr. med. Thea Koch, Dresden<br />
• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Karl Rahn, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock<br />
externe Sachverständige:<br />
• Prof. Dr. med. Guido Adler, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Michael Albrecht, Dresden<br />
• Prof. Dr. rer. physiol. Dr. h. c. Ulrike Beisiegel, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Bitter-Suermann, Hannover<br />
• Dr. med. Andreas Botzlar, München<br />
• Dr. med. Francesco De Meo, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp, Berlin<br />
• Ltd. Ministerialrat Hans-Otto von Gaertner, Mainz<br />
• Dipl.-Volkswirtin Irmtraut Gürkan, Heidelberg<br />
• Thomas Köhler, Frankfurt/ Main<br />
• Dr. rer. soc. Uwe Repschläger, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. med. Babette Simon, Oldenburg<br />
Geschäftsführung:<br />
Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ständiger Arbeitskreis „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht seit 1995 Handlungsanleitungen zur kritisch reflektierten<br />
Indikationsstellung von Blutprodukten. Die notwendigen Vorschläge zur fortlaufenden<br />
Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Querschnitts-Leitlinien an den Stand <strong>der</strong> Wissenschaft<br />
erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />
• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
571
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Bux, Hagen<br />
• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Würzburg<br />
• PD Dr. med. Lorenz Frey, München<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greiswald<br />
• Prof. Dr. med. Marcell U. Heim, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Holger Kiesewetter, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Johannes Oldenburg, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />
• Dr. med. Ulrich Sachs, Gießen<br />
• Prof. Dr. med. Abdulgabar Salama, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Schramm, München<br />
• PD Dr. med. Michael Spannagl, München<br />
• Prof. Dr. med. Martin Welte, Darmstadt<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie<br />
nach §§ 12a und 18 TFG“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Die notwendigen Vorschläge zur<br />
fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien an neue wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
bzw. geän<strong>der</strong>te rechtliche Rahmenbedingungen erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis<br />
des Wissenschaftlichen Beirats.<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. Albrecht Ben<strong>der</strong>, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Reinhard Burger, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />
• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />
• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />
• Dr. med. Walter Hitzler, Mainz<br />
• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />
• Dr. med. Gabriele Walther-Wenke, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
572
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV)<br />
(2. Amtsperiode 2008 – 2011)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des auf dem 108. Deutschen Ärztetag<br />
verabschiedeten Rahmenkonzepts ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
aufgelegt. Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen<br />
mit Sachargumenten entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten<br />
Patientenversorgung und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden. Zur Konkretisierung<br />
und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern<br />
bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige<br />
Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Berlin<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Bertram Häussler, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Linda<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />
• Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, Bayreuth<br />
• Prof. Dr. med. Holger Pfaff, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Roe<strong>der</strong>, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz, Icking<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann, Rangendingen<br />
• Prof. Dr. med. Gabriele Stoppe, Basel/CH<br />
• Dr. med. Stefan Windau, Leipzig<br />
Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
573
Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der Vorstand hat im Juni 1999 die nachfolgenden Kriterien für die Arbeit von Ausschüssen<br />
und Arbeitsgruppen verabschiedet, die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen und <strong>der</strong><br />
Gremien mit eigener Satzung bleiben davon unberührt.<br />
– Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen ausschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und wirken nicht nach außen.<br />
– Ausschüsse sollen für Daueraufgaben und Arbeitsgruppen für zeitlich befristete Projekte<br />
eingerichtet werden. Es bieten sich vier Kategorien an:<br />
a) Ständige Arbeitsausschüsse <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen (Berufsordnung und Weiterbildung),<br />
die sich mit Satzungsaufgaben befassen (Kategorie I), mit<br />
• permanentem Arbeitsauftrag und<br />
• Besetzung je zur Hälfte mit Vertretern durch den Vorstand und durch die jeweiligen<br />
Ständigen Konferenzen<br />
b) Ständige Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en berufspolitischen Aufgaben (Kategorie II) mit<br />
• permanentem Arbeitsauftrag und<br />
• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />
bis zu vier weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />
c) Ausschüsse für weitere gesundheits- und berufspolitische Fragestellungen und<br />
Schwerpunkte (Kategorie III) mit<br />
• Arbeitsauftrag grundsätzlich nur auf Veranlassung des Vorstandes und<br />
• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />
bis zu zwei weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />
d) Projekt- und Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit zeitlich befristeten Frage- und Problemstellungen<br />
(Kategorie IV)<br />
• Einrichtung auf Vorstandsbeschluss<br />
• Besetzung in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Problemstellung<br />
– Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />
sollten Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sein.<br />
– Die zahlenmäßig klein gehaltenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen verstehen sich als<br />
Steuergruppen und arbeiten im Sinne eines Projektmanagements. Je nach Aufgabengebiet<br />
und je nach Beratungsgegenstand können themenbezogen Gäste hinzugezogen<br />
werden. Bei größeren Projekten ist <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wegen<br />
weiterer Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten rechtzeitig einzubeziehen.<br />
– Vorsitzende von Ausschüssen und Ständigen Konferenzen verlieren den Vorsitz in<br />
diesen Gremien, wenn sie aus dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgeschieden<br />
sind und nicht ausdrücklich für die verbleibende Amtsperiode bestätigt wurden.<br />
574
Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />
• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
• Dr. med. Eckart Rolshoven, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Heinz-Johannes Bicker, Duisburg<br />
• Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Mainz<br />
Geschäftsführung:<br />
Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Bayern: Dr. med. Jürgen Commeßmann, Burghausen<br />
Berlin: N.N.<br />
Dieter Weigel, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Dietmar Groß, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Bettina Stein, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Ulrich Rogall, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg<br />
Prof. Dr. med. Dr. h. c. David Groneberg, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Rana Jurkschat, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Nordrhein: Dr. med. Rolf Hess-Gräfenberg, Düsseldorf<br />
Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Ute Wellstein, Mainz<br />
Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />
575
Sachsen: Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Dresden<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Annekatrin Bergmann, Halle<br />
Schleswig-Holstein: Detlef Glomm, Meldorf<br />
Thüringen: Univ.-Prof. Dr. med. Rainer Schiele, Jena<br />
Dr. med. Angela Hay, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />
Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />
Susanne Hofmann, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Klaus Walter, Aalen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />
• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />
• Dr. med. Wolfgang Müller, Düsseldorf<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />
Bayern: Reinhard Dehlinger, München<br />
Prof. Dr. med. Detlef Kunze, München<br />
Dr. med. Lothar Wittek, München<br />
Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />
Dr. med. Elmar Wille, Berlin<br />
RA Martin Reiss, Berlin<br />
Dr. med. Vera von Doetinchem de Rande, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Manfred Kalz, Neuruppin<br />
Bremen: Dr. med. Karsten Erichsen, Bremen<br />
Dr. med. Klaus-Ludwig Jahn, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Torsten Hemker, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach,<br />
Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Brigitte Ende, Busek<br />
Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Brigitte Ende, Gießen<br />
Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />
576
Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Dr. med. dent. Uwe Peter, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Dr. med. Jürgen Tempel, Wunstorf<br />
Kirsten Gutjahr, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />
Dr. med. Christian Henner Köhne, Aachen<br />
Dr. jur. Gerhard Rosler, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rüdiger Schnei<strong>der</strong>, Trier<br />
San.-Rat Dr. Egon Walischewski, Neuwied<br />
Dr. med. Günter Strack, Limburgerhof<br />
Dr. med. Helmut Peters, Mainz<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. med. Steffen Liebscher, Aue<br />
Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Walter Ku<strong>der</strong>natsch, Bitterfeld<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Dr. jur. Hans-Michael Steen, Eckernförde<br />
Dr. med. Thomas Birker, Heide<br />
Heinz-Ludwig Kraunus, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. rer. pol. Wolfgang Thöle, Jena<br />
Dr. med. Hannelore Pientka, Nordhausen<br />
Westfalen-Lippe: Karl-Heinz Müller, Detmold<br />
Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitz)<br />
• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
577
Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitz)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Schulze, Tübingen<br />
Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />
Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Wolf von Römer, München<br />
Dr. med. Andreas Botzlar, Planegg<br />
Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />
Thomas Schellhase, München<br />
Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />
Dr. med. Werner Wyrwich, Berlin<br />
Dr. med. Catharina Döring-Wimberg, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />
Dipl.-Med. Guido Salewski, Frankfurt/O<strong>der</strong><br />
Barbara Raubold, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Bruno Schmolke, Hamburg<br />
Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />
Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Günter Haas, Lautertal<br />
Dr. med. Klaus König, Eschborn<br />
Dr. med. Viktor Karnosky, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Dr. med. Fred Ruhnau, Neustrelitz<br />
Ass. jur. Ulrike Büttner, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Bernd Haubitz, Hannover<br />
Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Dieter Mitrenga, Köln<br />
Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Charis Eibl, Heppenheim<br />
Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Harry Derouet, Saarbrücken<br />
Dr. med. Ernst Zimmer, Merzig<br />
Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Uwe Köhler, Leipzig<br />
Dr. med. Birgit Gäbler, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Carmen Wagner, Magdeburg<br />
Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
578
Schleswig-Holstein: Dr. med. Arthur Friedrich, Fockbek<br />
Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />
Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar<br />
Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />
Dr. med. Annette Braunsdorf, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Bochum<br />
Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />
Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />
Bernd Schulte, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />
Medizinische Fakultäten“<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Christian Beescho, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Bitter-Suermann, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Neuser, Mainz<br />
• Vertreter bvmd<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Ausschuss „Berufsordnung für die in Deutschland tätigen<br />
Ärztinnen und Ärzte“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
• RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
• Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />
• Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
579
Ständige Konferenz zur Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die<br />
in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />
Ass. jur. Marie-Luise Hof, München<br />
Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
Berlin: Martina Jaklin, Berlin<br />
Ass. Sven Niemeck, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Renate Schuster, Neuenhagen<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Jörg Hermann, Bremen<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />
Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. iur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu,<br />
Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />
RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Wolfgang Sauermann, Dresden<br />
Dr. med. Andreas Prokop, Döbeln<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dipl.-Med. Dörte Meisel, Wettin<br />
Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />
Thüringen: Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />
Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />
Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />
Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
580
Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Diehl, Köln<br />
• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Freiburg<br />
• PD Dr. phil. Alfred Simon, Göttingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ständige Konferenz für Europäische Angelegenheiten<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Gabriela Luth, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Dr. med. Viktor Karnosky, Frankfurt/Main<br />
Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Ulf Burmeister, Oldenburg<br />
Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Ass. Kornelia Olsen, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />
581
Thüringen: Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />
Dr. med. Sebastian Roy, Meiningen<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Hagen<br />
Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />
Martin Melin, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
Ausschuss „Gebührenordnung“<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Dortmund<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Georg Holfel<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />
• Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />
• San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Neuwied<br />
• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef (KBV)<br />
• Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Frankfurt/Main (KBV)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong><br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg (Stv. Vorsitzende)<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Ass. Annabel Seebohm, Berlin<br />
Arzneimittelkommission: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />
Zentrale Ethikkommission: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Petra Knupfer, Stuttgart<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Jörg Hasford, München<br />
Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
Berlin: PD Dr. med. Hans-Herbert Fülle, Berlin<br />
Christoph Röhrig, Berlin<br />
Brandenburg: Prof. Dr. med. Michael Matthias, Berlin<br />
Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
582
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Prof. Dr. med. Herbert Rasche, Bremen<br />
Hamburg: Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg<br />
Prof. Dr. med. Thomas Weber, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Sebastian Har<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />
Ass. jur. Ariane Wölfer, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Prof. Dr. med. Andreas Büttner, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Kai Bogs, Hannover<br />
Prof. Dr. med. Peter Kleine, Göttingen<br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Ursula Sehrt-Ricken, Düsseldorf<br />
RA Caroline Schulz, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Ignaz Wessler, Mainz<br />
Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Mainz<br />
Saarland: Ass. jur. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
San.-Rat Prof. Dr. med. Hermann Schieffer, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Rolf Haupt, Leipzig<br />
Ass. jur. Anke Schmie<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: PD Dr. Dr. rer. nat. Jürgen Metzner, Halle<br />
Ass. jur. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Prof. Dr. med. Gerhard Hintze, Bad Oldesloe<br />
Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Rudolf Giertler, Jena<br />
RA Helmut Heck, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Hans-Werner Bothe, Münster<br />
Ass. jur. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Günter Baitsch, Riehen-Basel<br />
• Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />
Ständige Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />
• Dr. med. Dieter Eis, Berlin<br />
• Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
583
Ständige Konferenz „Gesundheit und Umwelt“<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Bayern: Dr. med. Stephan Böse-O’Reilly, München<br />
Berlin: N.N.<br />
Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Dietrich Metz, Wittstock<br />
Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />
Franz-Josef Blömer, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Albrecht zum Winkel, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dipl.-Med. Gerhard Hauk, Rostock<br />
Dr. med. Dietrich Thierfel<strong>der</strong>, Schwerin<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek, Düsseldorf<br />
Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />
Saarland: Dr. med. Michael Feldmann, Neunkirchen<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl, Chemnitz<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Hanna Oppermann, Barleben<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Thüringen: PD Dr. med. Olaf Manuwald, Erfurt<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />
Prof. Dr. med. Dietrich Paravicini, Gütersloh<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ausschuss „Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
584
Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Hans-Martin Beyer, Füssen<br />
• Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />
• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Egbert J. Seidel, Weimar<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg<br />
Bayern: Dr. med. Max Kaplan, München<br />
Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />
Berlin: Dr. med. Johannes Bruns, Berlin<br />
PD Dr. med. Uwe Torsten, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Elke Köhler, Jüterbog<br />
Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />
Franz-Josef Blömer, Bremen<br />
Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />
Hessen: Monika Buchalik, Hanau<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ingrid Müller, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Wolfgang Grashorn, Oldenburg<br />
Nordrhein: Dr. med. Christiane Groß M.A., Wuppertal<br />
Dr. med. Frie<strong>der</strong> Götz Hutterer, Wuppertal<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Sabine Schindler-Marlow, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />
Saarland: Dr. med. Michael Feldmann, Neunkirchen<br />
Sachsen: PD Dr. med. Uwe Häntzschel, Bad Schandau<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Thüringen: Prof. Dr. med. Johanna Hübscher, Jena<br />
Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />
585
Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />
Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Susanne Hofmann, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen<br />
Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
Dr. jur. Karl-Eberhard Nick, Vors. Richter am OLG a. D.,<br />
Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Bernulf Günther, München<br />
Ernst Karmasin, Vors. Richter am Bay. OLG a. D.,<br />
Germering<br />
RA Alban Braun, München<br />
Berlin: Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
Martina Jaklin, Berlin<br />
Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Dr. med. Volkmar Skerra, Schwielowsee<br />
Bremen: Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Jasper Kiehn, Hamburg<br />
Hessen: Dr. jur. Katharina Deppert, Frankfurt/Main<br />
Dr. jur. Hans Gießler, Frankfurt/Main<br />
Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik, Hannover<br />
RA Johannes Neu, Hannover<br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Lutwin Beck, Düsseldorf<br />
OLG-Präs. a. D. Dr. jur. Heinz-Dieter Laum, Mülheim<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rolf Höfel, Mainz<br />
Rudolf Sonntag, Mainz<br />
Saarland: Vors. Richter am OLG a. D. Ernst Kropf, Saarlouis<br />
Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. med. Rainer Kluge, Kamenz<br />
Harald Kirchmayer, Nürnberg<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />
Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />
Prof. Dr. med. Wulf Schirrmeister, Jena<br />
586
Westfalen-Lippe: Präs. d. LG a. D. Christel Meyer-Wentrup, Münster<br />
Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Ass. jur. Barbara Berner, Berlin<br />
Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Ausschuss „Krankenhaus“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />
Geschäftsführung:<br />
Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
ambulant-stationären Kooperation“<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Krankenhaus)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Ambulante Versorgung)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
(als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin)<br />
587
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Heidemarie Lux, Fürth<br />
Dr. med. Christoph Emminger, München<br />
Berlin: Dr. med. Kilian Tegethoff, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />
Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Potsdam<br />
Bremen: Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />
Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
Hamburg: Günther van Dyk, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Peter Zürner, Göttingen<br />
Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />
Dr. med. Christiane Frenz, Rosenow<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Jörg Zimmermann, Celle<br />
Nordrhein: Dr. med. Anja Mitrenga-Theusinger, Köln<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Günter Herrmann, Grünstadt<br />
Dr. med. F. Peter Schwerdtfeger, Trier<br />
Saarland: San.-Rätin Dr. med. Petra Ullmann, Sarreguemines<br />
Sachsen: Dr. med. Eberhard Huschke, Ebersbach<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Trommler, Köthen<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />
Dr. med. Dolores de Mattia, Schönwalde<br />
Thüringen: Dr. med. Gerd Scheiber, Ilmenau<br />
Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Ulrich Schrö<strong>der</strong>, Gütersloh<br />
Prof. Dr. med. Dietrich Paravicini, Gütersloh<br />
Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
588
Ausschuss „Medizinische Fachberufe“<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Datz, Tübingen<br />
Bayern: Dr. med. Markus Beck, Stadtbergen<br />
Armin Erdt, München<br />
Berlin: Dr. med. Regine Held, Berlin<br />
Constanze Olivia Carl, Berlin<br />
Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Dipl.-Med. Gerd Rust, Spremberg<br />
Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Karin Rudzki, Hamburg<br />
Hessen: Ass. Roswitha Hoerschelmann, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach,<br />
Frankfurt/Main<br />
Erich Lickroth, Lützelbach<br />
Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Dr. med. dent. Uwe Peter, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Carl-G. Fuchs, Bodenwer<strong>der</strong><br />
Solveig Vogel, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />
Verw. Dir. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Ines Henrich, Höhr-Grenzhausen<br />
Saarland: Prof. Dr. med. Harry Derouet, Neunkirchen<br />
Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />
Marina Hartmann, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Volker Warneke, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Christiane Scherf, Bad Langensalza<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Peter Peters, Bochum<br />
Dr. med. Barbara Blaszkiewicz, Dortmund<br />
Anja Schulze-Detten, Münster<br />
Bernd Schulte, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
589
Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Christian K. Lackner, München<br />
• Oberstarzt Prof. Dr. med. Lorenz Lampl, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Peter Sefrin, Würzburg<br />
• Dr. med. Dieter Stratmann, Minden<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
Ärzteschaft: Samir Rabbata, Berlin<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Oliver Erens, Stuttgart<br />
Bayern: Dagmar Nedbal, München<br />
Berlin: Sascha Rudat, Berlin<br />
Brandenburg: Elke Köhler, Jüterbog<br />
Anja Saller, Leipzig<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />
Sandra Wilsdorf, Hamburg<br />
Hessen: Katja Möhrle, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Günter Langhans, Stralsund<br />
Dr. med. Wilfried Schimanke, Rostock<br />
Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Julia Beatrice Fruhner, Hannover<br />
Dipl.-Geogr. Jörg Blume, Hannover<br />
Nordrhein: Horst Schumacher, Düsseldorf<br />
Dr. med. Rainer Holzborn, Dinslaken<br />
Martin Grauduszus, Erkrath<br />
Rheinland-Pfalz: Ines Engelmohr, Mainz<br />
Saarland: Andreas Kondziela, Homburg<br />
Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Prof. Dr. Winfried Klug, Dresden<br />
Knut Köhler M.A., Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Carsten Leffmann, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Ulrike Schramm-Hä<strong>der</strong>, Jena<br />
590
Westfalen-Lippe: Volker Heiliger, Münster<br />
Klaus Dercks, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Astrid Bühren, Murnau<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
• Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />
Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />
• Dr. med. Jürgen Attenberger, Hannover<br />
• Dr. med. Dieter Auch, Berlin<br />
• Dr. med. Dirk Carstanjen, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Bad Oeynhausen<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Macdonald, Berlin<br />
• Andrea Michelsen, Lahr<br />
• Dr. med. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Michael Neumaier, Mannheim<br />
• Dr. rer. nat. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />
• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />
• Dr. rer. nat. Günter Siegemund, Berlin<br />
• PD Dr. rer. nat. Rüdiger Siekmeier, Bonn<br />
• Dr. rer. nat. Undine Soltau, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
591
Fachgruppe „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“<br />
• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Bad Oeynhausen<br />
• Dr. rer. nat. Bernd Köppen, Kleinmachnow<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Rainer Macdonald, Berlin<br />
• Andrea Michelsen, Lahr<br />
• Dr. med. Christoph Nie<strong>der</strong>au, Dortmund<br />
• Dr. rer. nat. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />
• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. Wolfgang Stein, Hamburg<br />
• Dr. rer. nat. Susanne Trumm, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen<br />
Matthias Felsenstein, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Kurt Reising, Augsburg<br />
Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer, München<br />
Berlin: Dr. med. Erich Fellmann, Berlin<br />
Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Wolf Schmidt, Cottbus<br />
Dipl.-Med. Rainer Hanisch, Spreenhagen<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Prof. Dr. med. Martin Carstensen, Hamburg<br />
Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Nina Walter, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ulf Broschewitz, Rostock<br />
Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
Dr. med. Harald Terpe, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, Bad Zwischenahn<br />
Nordrhein: Dr. med. Klaus Josten, Meckenheim<br />
Dr. med. Hans-Georg Huber, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Dirk Jesinghaus, Saarbrücken<br />
Sachsen: PD Dr. med. habil. Maria Eberlein-Gonska, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Manuela Wolf, Magdeburg<br />
592
Schleswig-Holstein: Dr. med. Uta Kunze, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dipl.-Med. Uwe Bust, Sömmerda<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Herdecke<br />
Dr. med. Hans-Jürgen Bickmann, Siegen<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
Bez.-ÄK Nordwürttemberg: Ass. iur. H. Glindmeyer, Stuttgart<br />
Bez.-ÄK Nordbaden: Helmut Kohn, Karlsruhe<br />
Ass. Patrick Kessler, Karlsruhe<br />
Bez.-ÄK Südbaden: Gerhard Sutor, Freiburg<br />
Bez.-ÄK Südwürttemberg: Prof. Dr. jur. Hans Kamps, Tübingen<br />
Dr. jur. Regina Kiesecker, Reutlingen<br />
Bayern: Peter Kalb, München<br />
RA Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />
Martina Jaklin, Berlin<br />
Brandenburg: Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: RA und Notar Wolf Martin Nentwig, Bremen<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />
Ass. jur. Nina Rutschmann, Hamburg<br />
Hessen: Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Ass. jur. Claudia Dethloff, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
Ass. jur. Svenja Nolting, Hannover<br />
Nordrhein: RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu,<br />
Düsseldorf<br />
RA Dr. jur. Dirk Schulenburg, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />
Bez.-ÄK Koblenz: Ass. Quednow, Koblenz<br />
Bez.-ÄK Pfalz: Ass. Jäger, Neustadt<br />
Bez.-ÄK Rheinhessen: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />
Bez.-ÄK Trier: RA Paul Hauschild, Trier<br />
593
Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Ass. jur. Annette Burkhardt, Dresden<br />
Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Ass. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />
Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />
Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />
Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />
Dipl.-Jur. Sabine Butters, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Ass. Bertram Koch, Münster<br />
Ass. Christoph Kuhlmann, Münster<br />
Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Constanze Jacobowski, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Götz Mundle, Wendisch Rietz<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ausschuss „Telematik“<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Christiane Groß, Wuppertal<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />
• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong>, Berlin<br />
• Dr. med. Sebastian Roy, Meiningen<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />
594
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
Berlin: Michael Hahn, Berlin<br />
Brandenburg: Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Klaus Labuhn, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
Sachsen: Ass. jur. Michael Schulte Westenberg, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Carsten Leffmann, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
595
Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995 gegründete<br />
Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung.<br />
Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />
– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />
– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />
– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong> medizinischen<br />
Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />
– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />
– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />
Verwaltungsrat:<br />
Für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
Planungsgruppe:<br />
Für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Eberhard Gramsch, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Franziska Diel MPH, Berlin<br />
• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef<br />
• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg<br />
596
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Erweiterte Planungsgruppe:<br />
Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen (z. B. <strong>der</strong> AWMF) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser Organisationen<br />
hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für Abstimmungen<br />
und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />
erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn) und<br />
die Vorsitzenden <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. med. Hans-Konrad<br />
Selbmann und Prof. Dr. med. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger (Leiter des ÄZQ)<br />
• Dr. med. Christian Thomeczek (Geschäftsführer im ÄZQ,<br />
Ressortleitung Patientensicherheit/Qualitätsmanagement)<br />
• Dr. med. Susanne Weinbrenner MPH (Ressortleitung EbM/Leitlinien)<br />
Mitarbeiter des ÄZQ:<br />
• Dr. oec. troph. Babette Bürger: Redaktion Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und<br />
Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />
• Susann Conrad, Diplom-Gesundheitswirtin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
EbM/Leitlinien<br />
• Liat Fishmann, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patientensicherheit/<br />
Qualitätsmanagement<br />
• Astrid Hintze: Sekretariat<br />
• Dipl.-Dok. Inga König: Mitarbeiterin –<br />
Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />
• Dipl.-Soz. Wiss. Thomas Langer: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – EbM/Leitlinien<br />
• Dr. med. Berit Meyerrose: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – EbM/Leitlinien<br />
• Dr. med. Monika Nothacker MPH: Wissenschaftliche Referentin <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung<br />
• Daniela Renner, MScN: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />
• Dr. med. Julia Rohe MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />
• Dipl.-Des. Christiane Rothe M.A.: Mitarbeiterin – Arztbibliothek/<br />
Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />
• Dana Rütters: Mitarbeiterin – Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle<br />
(IVS)<br />
• Andrea Sanguino Heinrich Ärztin, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Patientensicherheit/Qualitätsmanagement<br />
• Karsta Sau<strong>der</strong>, MoP: Assistenz <strong>der</strong> Institutsleitung, Leiterin <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM)<br />
• Corinna Schaefer M.A.: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patienteninformation<br />
• Martina Schinke: Sekretariat<br />
• Dipl.-Dok. Jacqueline Schirm: Mitarbeiterin –<br />
Arztbibliothek/Wissensmanagement/Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />
• Dr. rer. medic. Sabine Schwarz, Diplom-Psychologin: Wissenschaftliche<br />
Mitarbeiterin – Wissensmanagement<br />
• Silja Schwencke, Ärztin: Wissenschaftliche Referentin <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
597
• Svenja Siegert, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Arztbibliothek/Patienteninformation<br />
• Dr. med. Beate Weikert: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – EBM/Leitlinien<br />
• Martina Westermann: Sekretariat <strong>der</strong> ÄZQ-Leitung<br />
Expertenkreise des ÄZQ<br />
Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage NVL Asthma:<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz (Vertreter: Antonius Schnei<strong>der</strong>): Deutsche<br />
Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Dietrich Berdel: Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und<br />
Umweltmedizin und Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie<br />
• Prof. Dr. med. Roland Buhl: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und<br />
Beatmungsmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Fischer: Deutsche Gesellschaft für<br />
Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Dr. re. Nat. Andrea Hämmerlein: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen<br />
Apotheker<br />
• Prof. Dr. med. Franz Kainer: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und<br />
Geburtshilfe<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und<br />
Umweltmedizin<br />
• Dorothea Pfeiffer-Kascha: Deutscher Verband für Physiotherapie<br />
• Prof. Dr. med. Frank Riedel: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Antonius Schnei<strong>der</strong>: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
und Familienmedizin<br />
• Dr. med. Gisela Schott: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Dr. med. Konrad Schultz: Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und<br />
Rehabilitation<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Schultze-Werninghaus: Deutsche Gesellschaft für<br />
Allergologie und Klinische Immunologie<br />
• Prof. Dr. med. Martin Schulz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Apotheker<br />
• Prof. Dr. med. Antje Schuster: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Ukena: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Ingrid Voigtmann: Deutscher Allergie- und Asthmabund<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Deutsche Atemwegsliga<br />
Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression:<br />
• Angela Bleckmann: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker<br />
• PD Dr. med. Tom Bschor: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Päd. Jochen Gensichen, MPH: Deutsche Gesellschaft für<br />
Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Dipl.-Psych. Timo Harfst: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
598
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
• Prof. Dr. phil. Martin Hautzinger: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />
• Carsten Kolada: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker<br />
• Prof. Dr. sc. hum. Christine Kühner: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />
• Dipl.-Psych. Jürgen Matzat: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Mundt: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />
Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. phil. Rainer Richter: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
• Prof. Dr. med. Henning Schauenburg: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schnei<strong>der</strong>: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />
Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
• PD Dr. phil. Holger Schulz: Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
An <strong>der</strong> Koordination sind weiterhin – neben <strong>der</strong> AWMF und dem ÄZQ – beteiligt:<br />
Universitätsklinikum Freiburg: Prof. Dr. med. Mathias Berger, Dr. med. Isaac Bermejo,<br />
Dipl.-Psych. Christian Klesse<br />
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Prof. Dr. med. Dr. phil. Martin Härter.<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz:<br />
• Prof. Dr. med. Georg Ertl: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Roland Hardt: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für<br />
Psychosomatische Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• PD Dr. med. Eckart Miche: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Mörike: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Anton Müller: Gesellschaft für Nephrologie<br />
• Dr. med. Christiane Muth, MPH: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Martin Scherer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und<br />
Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen<br />
• PD Dr. med. Jürgen Sin<strong>der</strong>mann: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />
Gefäßchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Dr. phil. med. Karl-Gustav Werner: HFI Kreislauf und Stoffwechsel<br />
(Patientenvertreter)<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Koronare Herzkrankheit:<br />
• Prof. Dr. med. Jochen Cremer: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />
Gefäßchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Donner-Banzhoff: Deutsche Gesellschaft für<br />
Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• PD Dr. med. Hilmar Dörge (Vertreter Prof. Zerkowski): Deutsche Gesellschaft für<br />
Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie<br />
599
• Prof. Dr. med. Eckart Fleck: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Jörg Haasenritter: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Christian Hamm: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für<br />
Psychosomatische Medizin<br />
• Dr. med. Christoph Klein: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Laufs: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Brigitte Osswald: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />
Gefäßchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und<br />
Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen<br />
• Prof. Dr. med. Sigmund Silber: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Tebbe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Prof. Dr. med. Petra Thürmann: als Expertin für klinische Pharmakologie an <strong>der</strong><br />
NVL KHK beteiligt<br />
• Prof. Dr. med. Karl Werdan: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Reinhard Zerkowski: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herzund<br />
Gefäßchirurgie<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Kreuzschmerz:<br />
• Dr. med. Bernhard Arnold: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und<br />
Intensivmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Ralf Baron: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
• Heike Barth: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />
• Prof. Dr. med. Annette Becker: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Rudolf Beisse: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie<br />
• Eckhardt Böhle: Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />
Physiotherapeuten/Krankengymnasten<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Bohndorf: Deutsche Röntgengesellschaft<br />
• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune: Deutsche Gesellschaft für experimentelle und<br />
klinische Pharmakologie und Toxikologie<br />
• Prof. Dr. med. Jean-Francois Chenot: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
und Familienmedizin<br />
• Heike Fuhr: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />
• Ludwig Hammel: Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew<br />
• Timo Harfst: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
• Prof. Dr. phil. Monika Hasenbring: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
• Prof. Patience Higman: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />
600
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Hopf: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und<br />
Orthopädische Chirurgie<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes<br />
Steuergruppe <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002):<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
Arbeitsgruppe „Therapieplanung“<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• Dr. med. Günther Egidi: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Stephan Matthaei: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich A. Müller: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum gewährleistet.<br />
Arbeitsgruppe „Nephropathie“:<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka: Deutsche Gesellschaft für<br />
Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Haller: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Hasslacher: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Uwe Heemann: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />
• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Herbert Imig: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Christof Mayer: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Landesärztekammer<br />
• Dr. med. Jan Menne: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />
601
• Prof. Dr. med. Wolfgang Pommer: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie<br />
• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn: Deutsche Hochdruckliga<br />
• PD Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Landesärztekammer<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Spranger: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />
Arbeitsgruppe „Netzhautkomplikationen“:<br />
• Prof. Dr. Bernd Bertram: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hammes: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Dr. med. Claudia Jochmann: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• PD Dr. med. Klaus-Dieter Lemmen: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Gert Struck: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
Arbeitsgruppe „Fusskomplikationen“:<br />
• Prof. Dr. med. Hartwig Bauer: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Günter Germann: Deutsche Gesellschaft <strong>der</strong> Plastischen,<br />
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Herbert Imig: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />
• Dr. med. Stephan Morbach: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft<br />
für Innere Medizin<br />
• PD Dr. med. Gunnar Riepe: Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und<br />
Wundbehandlung<br />
• Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />
• Dr. med. Hubert Stiegler: Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für<br />
Gefäßmedizin<br />
• PD Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />
• Dr. med. Til Uebel: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• PD Dr. med. Matthias Weck: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• PD Dr. med. Maria Witte: Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und<br />
Wundbehandlung<br />
Arbeitsgruppe „Neuropathie“:<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• PD Dr. med. Björn Ellger: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und operative<br />
Intensivmedizin<br />
602
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries (bis 03/2009): Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Haslbeck: Deutsche Diabetes Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Peter Hübner: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• PD Dr. med. Jutta Keller: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und<br />
Stoffwechselkrankheiten<br />
• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Peter Layer: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und<br />
Stoffwechselkrankheiten<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Maier: Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />
• Prof. Dr. med. Nikolaus Marx: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Neundörfer: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Pannek: Deutsche Gesellschaft für Urologie<br />
• Prof. Dr. med. Hilmar Prange: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Richter: Cochrane Metabolic and Endocrine Disor<strong>der</strong>s Group<br />
(am Kapitel „Spezifische Maßnahmen bei sensomotorischer diabetischer<br />
Polyneuropathie“ beteiligter Autor)<br />
• Dr. med. Hannes Rietzsch: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Spranger (ab 03/2009): Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Stefan Wilm: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Dan Ziegler (bis 11/2009): Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
Arbeitsgruppe „Schulung“:<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• Dr. med. Erik Bodendieck: Sächsische Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Dr. phil. Dipl.-Psych. Bernhard Kulzer: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Nicole Müller: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft für Innere<br />
Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich A. Müller: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. Uta Müller, MPH: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />
• Dr. med. Monika Toeller-Suchan: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. habil. Hans-Joachim Verlohren: Fachkommission Diabetes <strong>der</strong><br />
Sächsischen Landesärztekammer<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Demenz:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Baerwald: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Sabine Bartholomeyczik: Deutscher Pflegerat<br />
• PD Dr. med. Cornelius Bollheimer: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Günther Deuschl: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
603
• Dr. med. Lutz Drach: Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -<br />
psychotherapie<br />
• Prof. Dr. med. Herrmann-Joseph Gertz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
• Dr. med. Manfred Gogol: Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie<br />
• Prof. Dr. med. Hans Gutzmann: Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -<br />
psychotherapie<br />
• Hildegard Hegeler: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.<br />
• Prof. Dr. med. Werner Hofmann: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />
• Sabine Jansen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.<br />
• Prof. Dr. med. Frank Jessen: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Nervenheilkunde<br />
• Dr. med. Hanna Kaduszkiewicz: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Heinz Lepper: Bundesfachvereinigung Leiten<strong>der</strong> Krankenpflegepersonen <strong>der</strong><br />
Psychiatrie e. V.<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Maier: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,<br />
Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
• Carmen Mothes-Weier: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.<br />
• Dr. med. Friedemann Müller: Deutsche Gesellschaft für Neurologische<br />
Rehabilitation<br />
• Prof. Dr. med. Christof Müller-Busch: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />
• Dr. med. Klaus Maria Perrar: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />
• Dr. phil. Marianne Rabe: Akademie für Ethik<br />
• Prof. Dr. med. Paul Walter Schönle: Deutsche Gesellschaft für<br />
Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Schulz: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
• PD Dr. med. Alfred Simon: Akademie für Ethik<br />
• Dr. med. Annika Spottke: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
• PD Dr. med. Horst Christian Vollmar: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
und Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Jens Wildfang: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie<br />
und Nervenheilkunde<br />
Expertenkreis „Qualitätsindikatoren“:<br />
• Dr. rer. soc. Lutz Altenhofen: Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in<br />
Deutschland<br />
• Dr. med. Gunnar Blumenstock: Universität Tübingen<br />
• Dr. med. Frie<strong>der</strong>ike Burgdorf: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. med. Franziska Diel: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. med. Klaus Döbler: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
• Prof. Dr. med. Max Geraedts: Universität Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Universität Freiburg<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck, M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Dr. med. Susanne Kleudgen: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften<br />
604
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: Ärztliches Zentrum für Qualität in<br />
<strong>der</strong> Medizin – Mo<strong>der</strong>ation<br />
• Dr. med. Anne Reiter: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />
• Dr. rer. pol. Dominik Graf von Stillfried: Zentralinstitut für die Kassenärztliche<br />
Versorgung in Deutschland<br />
• Dr. med. Christof Veit: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
• Muriel Weiß: Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland<br />
• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Expertenkreis „Patientensicherheit“:<br />
• Ass. Barbara Berner: Gemeinsame Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
• PD Dr. Tom Bschor: Abteilung für Psychiatrie <strong>der</strong> Schlosspark-Klinik Berlin,<br />
Mitglied <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Conen: Stiftung für Patientensicherheit Schweiz<br />
• Dr. med. Franziska Diel, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp: Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie,<br />
Unfallkrankenhaus Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, MPH: Institut für Allgemeinmedizin, Johann<br />
Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt<br />
• Eberhard Gramsch: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. Torsten Hoppe-Tichy: Apotheke Universitätsklinikum Heidelberg<br />
• Dr. med. Günther Jonitz: <strong>Bundesärztekammer</strong> (Vorsitz des Expertenkreises)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Dr. med. Ulrich Oesingmann: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik: Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und<br />
Schmerztherapie, Unfallkrankenhaus Berlin; Schlichtungsstelle für<br />
Arzthaftpflichtfragen <strong>der</strong> Norddeutschen Ärztekammern<br />
• RA Horst-Dieter Schirmer: Gemeinsame Rechtsabteilung von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
• Ulrich Smentkowski: Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler,<br />
Ärztekammer Nordrhein<br />
• Dr. phil. Amanda van Vegten: Qualitätsmanagement und Patientensicherheit,<br />
UniversitätsSpital Zürich<br />
• Prof. Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer: Bayerische Landesärztekammer<br />
INVIP-Reha-Beirat:<br />
• Dr. med. Michael Barczok: nie<strong>der</strong>gelassener Pneumologe<br />
• Dr. med. Silke Brüggemann: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
• Dr. med. Andreas Hellmann: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm Bernhard Niebling: Deutsche Gesellschaft für<br />
Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Dr. med. Konrad Schultz: Vertreter NVL-Gruppe<br />
• Dr. med. Christian Thomeczek: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Vertreter NVL-Gruppe<br />
605
Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises zur Überarbeitung von DELBI:<br />
• Martin Beyer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
• Dr. med. Franziska Diel, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. med. Markus Follmann, MPH, MSc: Deutsche Krebsgesellschaft<br />
• Dr. med. Michael Gülich, MPH: Deutsche Gesellschaft für<br />
Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Deutsche Gesellschaft für<br />
Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften<br />
• Dr. med. Monika Lelgemann: Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes<br />
• Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin,<br />
Universität Witten-Herdecke<br />
• Dr. med. Monika Mund: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: Ärztliches Zentrum für Qualität in<br />
<strong>der</strong> Medizin<br />
• Dr. med. Alric Rüther: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />
Gesundheitswesen<br />
• Prof. Dr. med. Martin Scherer: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen<br />
Medizinischen Fachgesellschaften<br />
• Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Dr. med. Justus Welke: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“<br />
Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
Mitglied <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
606
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien<br />
Arbeitskreis „Blut“ beim Robert Koch-Institut<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />
• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stellvertreter)<br />
Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin<br />
• Dr. med. Robert Schäfer, Düsseldorf (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Beirat für das Zentrum für Krebsregisterdaten<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />
Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />
„Influenzapandemieplanung“<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin (1. Stellvertreter)<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin (2. Stellvertreter)<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC)<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm<br />
Fachbeirat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
607
Fachbeirat 3 „Gesundheit/Forensik“ des Akkreditierungsbeirates (AKB)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />
Unterausschuss Qualitätssicherung<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />
Gendiagnostik-Kommission nach § 23 GenDG<br />
beim Robert Koch-Institut<br />
• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Ständiger Gast)<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München (Stv. Ständiger Gast)<br />
Gesundheitsforschungsrat beim BMBF<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Mitglied)<br />
• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin (Stv. Mitglied)<br />
Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS)<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />
Gesellschafterausschuss:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
608
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
(IQWIG)<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Stiftungsrat)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Kuratorium)<br />
Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring<br />
beim Robert Koch-Institut (RKI)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
• Ines Chop, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />
Gesellschafterausschuss:<br />
• Manfred Brüggemann, Berlin<br />
• Ines Chop, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger<br />
Physiotherapeuten IFK zur Einführung eines Qualitätsmanagements<br />
für die Physiotherapiepraxen<br />
• Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup, Berlin<br />
Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. med. Hermann Wetzel, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
609
Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />
Deutsche Delegation:<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Delegationsleiter)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, Hamburg (Mitglied des Vorstandes)<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Berater:<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
• Domen Podnar, Berlin<br />
Beobachter:<br />
• Dr. med. Klaus Bittmann, Köln (NAV-Virchow-Bund)<br />
• Dr. med. Andreas Botzlar, Berlin (Marburger Bund)<br />
• Dr. med. Kuno Winn, Berlin (Hartmannbund)<br />
Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Stiftungsrat <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Gast)<br />
610
Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Dr. med. Bernhard Gibis, Berlin<br />
• Rüdiger Vogt, Neuburg/Donau<br />
Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
611
Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />
• Dr. med. Matthias Wesser, Jena (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Stv. Vorsitzende)<br />
Mitglie<strong>der</strong> sind neben einigen persönlich benannten „Grün<strong>der</strong>n“ zahlreiche Vertreterinnen<br />
und Vertreter von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Organisationen und Institutionen,<br />
die sich dem oben genannten Thema widmen, sowie Vertreter <strong>der</strong> Ministerien.<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter von 39 Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Dipl.-Med. Petra Albrecht, Dresden<br />
• Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
• Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
• Dr. med. Reinhold Hauser, Stuttgart<br />
• Dr. med. Günter Hock, Mainz<br />
• Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
• Dr. med. Jörg Kurt, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />
• Ursula Liebeskind, Jena<br />
• Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
• Dr. med. Henning Schaefer, Berlin<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
• Dr. med. Volkmar Skerra, Schwielowsee<br />
• Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />
612
Ständige Gäste:<br />
• Dr. med. Jörn Knöpnadel, Berlin<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin<br />
Patientenforum<br />
Vertreter <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG)<br />
• Dr. jur. Martin Danner, Düsseldorf<br />
• Hannelore Loskill, Düsseldorf<br />
Deutscher Diabetiker Bund e. V.<br />
• Manfred Flore, Kassel<br />
Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V. (BapK)<br />
• Leonore Julius, Bonn<br />
ACHSE e. V. – Allianz chronischer seltener Erkrankungen<br />
• Ass. jur. Christoph Nachtigäller, Berlin<br />
Forum chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im Paritätischen<br />
• Hilde Schulte, Bonn<br />
• Achim Weber, Berlin<br />
Deutsche Rheuma-Liga, Bundesverband e. V.<br />
• Borgi Winkler-Rohlfing, Wuppertal<br />
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />
• Ursula Helms, Berlin<br />
• Dr. med. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser, Berlin<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />
• Dr. med. Silke Kirsching, Berlin<br />
• Corinna Schaefer, Berlin<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dipl.-Ing. Karin Brösicke, Berlin<br />
• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />
• Ines Chop, Berlin<br />
• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
• Dr. oec. troph. Esther Freese, Berlin<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)<br />
• Klaus Balke, Berlin<br />
• Dr. med. Adela Litschel, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
613
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
• Dr. med. Roland Stahl, Berlin<br />
• Dr. med. Dominik von Stillfried, Berlin (ZI)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
(3. Amtsperiode 2009 – 2013)<br />
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG (WBP) wird gemeinsam<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten (BPtK) und <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> getragen. Der Beirat erstellt insbeson<strong>der</strong>e Gutachten, wenn die Approbationsbehörden<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nach PsychThG Zweifel an <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />
eines Verfahrens haben. An den WBP können auch von den Fachkreisen Anträge<br />
zur Bewertung <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit von Verfahren und Methoden <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
gestellt werden.<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Herzog, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, München<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />
• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Günter Reich, Göttingen<br />
• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />
• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />
• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />
614
Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />
• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
Die Geschäftsführung liegt gemäß <strong>der</strong> ergänzenden Vereinbarung vom 17.03.2009<br />
(rückwirkend zum 01.01.2009) zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundeskammer<br />
<strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten während <strong>der</strong> 3. Amtsperiode bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Zuständig in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Dezernat 6 – Wissenschaft und Forschung –<br />
Arbeitsgruppe „Experimentelle Einzelfallstudien“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Arbeitsgruppe „Forschungsför<strong>der</strong>ung“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />
Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />
• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />
• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte<br />
• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />
Geschäftsführung:<br />
Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Operationalisierung <strong>der</strong> Verfahren“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. em. Dr. phil. Dietmar Schulte, Schwerte (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />
615
• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />
• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />
• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Günter Reich, Göttingen<br />
• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />
• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze<br />
in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />
(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat 1994 beschlossen, eine unabhängige und<br />
multidisziplinär zusammengesetzte „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer<br />
Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)“ zu<br />
errichten.<br />
Zu ihren Aufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e,<br />
– Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die<br />
technologische Entwicklung in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen<br />
werden;<br />
– in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei <strong>der</strong><br />
ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen;<br />
– auf Wunsch <strong>der</strong> Ethikkommission einer Landesärztekammer o<strong>der</strong> einer Medizinischen<br />
Fakultät bei Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit dieser Ethikkommissionen für eine<br />
ergänzende Beurteilung einer ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur<br />
Verfügung zu stehen.<br />
Näheres ist im Statut <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission geregelt.<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Erlangen-Nürnberg<br />
• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />
616
Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. theol. Franz-Josef Bormann, Tübingen<br />
• Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz<br />
• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH<br />
• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />
• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />
• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Rita Schmutzler, Köln<br />
• Dr. med. Josef Schuster, Würzburg<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Matthias Volkenandt, München<br />
• Prof. Dr. med. Claudia Wiesemann, Göttingen<br />
Ständige Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Ärztliche Behandlung jenseits von Krankheit“<br />
(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Erlangen-Nürnberg<br />
• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Rita Schmutzler, Köln<br />
• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Gesundheitsversorgung von Migranten“<br />
(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH (Fe<strong>der</strong>führende)<br />
• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />
• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
617
Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention:<br />
Psychiatrische Zwangsmaßnahmen“<br />
(6. Amtsperiode Juli <strong>2010</strong> – Juni 2013)<br />
• Dr. rer. nat. Dr. phil. Sigrid Graumann, Oldenburg (Fe<strong>der</strong>führende)<br />
• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Zürich/CH<br />
• Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock, Berlin<br />
• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• San. Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit:<br />
• Reg.-Dir. Dr. med. Horst Stiel, Bonn<br />
Vertreter des Bundesministeriums des Inneren:<br />
• Min.-Rätin Gabriele Redeker, Mainz<br />
Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung:<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Köln<br />
• Jürgen Miebach, Köln<br />
Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen:<br />
• Peter Gabriel, Mannheim (mitberatend)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
618
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> glie<strong>der</strong>t sich in die Bereiche Hauptgeschäftsführung<br />
(mit den Referaten Stabsstelle, Informationsmanagement, Parlamentskontakte<br />
und Auslandsdienst), Büro des Präsidenten, Brüsseler Büro, Pressestelle, acht<br />
Dezernate sowie gemeinsame Einrichtungen mit <strong>der</strong> KBV (siehe Organigramm S. 621).<br />
In <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
beschäftigt.<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Fuchs<br />
Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.<br />
Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />
Stabsstelle Dr. oec. troph. Esther Freese (Referentin)<br />
Informationsmanagement Dr. oec. Cathrin Becker (Referentin)<br />
Parlaments- und<br />
Regierungskontakte Jessica Beyer (Referentin)<br />
Auslandsdienst Dr. med. Ramin Parsa-Parsi (Dezernent)<br />
Dipl.-Pol. Domen Podnar (Referent)<br />
Alexan<strong>der</strong> Jäkel (Referent)<br />
Referentin des Präsidenten Elke Böthin M.A. (Referentin)<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Brüsseler Büro Corinna Hartrampf (Referentin)<br />
Dezernat 1 Dr. med. Justina Engelbrecht (Dezernentin)<br />
Dr. rer. medic. Wilfried Kunstmann (Bereichsleiter)<br />
Dipl.-Ing. (FH) Karin Brösicke (Referentin)<br />
Dezernat 2 Dr. med. Annette Güntert (Dezernentin)<br />
Dr. med. Kerstin Hoeft (Referentin)<br />
Ulrike Pantzer (Referentin)<br />
Dr. med. Frank Thalau, MPH, MSc (Referent)<br />
Dezernat 3 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />
Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup (Bereichsleiterin)<br />
Dr. rer. nat. Ulrich Zorn, MPH (Bereichsleiter)<br />
Dr. med. Oliver Boy (Referent)<br />
Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann (Referent)<br />
Ines Chop (Referentin)<br />
Dezernat 4 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />
Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA (Referent)<br />
Dr. med. Ursula Hofer (Referentin)<br />
Britta Susen (Referentin)<br />
Dr. med. Hermann Wetzel (Referent)<br />
619
Dezernat 5 Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas (Dezernent)<br />
Dr. med. Annegret Schoeller (Bereichsleiterin)<br />
Markus Rudolphi (Referent)<br />
Dezernat 6 Dr. med. Gert Schomburg (Dezernent)<br />
Dr. med. Frie<strong>der</strong> Bäsler (Bereichsleiter)<br />
Dr. rer. medic. Claus-D. Middel M.A., MPH (Bereichsleiter)<br />
Dipl.-Soz.Wiss. Judith Berger (Referentin)<br />
Dr. med. Wiebke Pühler (Referentin)<br />
Claire Roether B.A., M.Sc. (Referentin)<br />
Dipl.-Ges. oec. (FH) Leonie Ruhmann (Referentin)<br />
Dezernat 7 Dipl.-Volksw. Rainer Raabe (Dezernent)<br />
Dipl.-Ök. Bernd Zielesch (Bereichsleiter)<br />
Dipl.-Ing. Maik Heckerott (Referent)<br />
Dipl. med.-Inf. Martin Stei (Referent)<br />
Dezernat Telematik Dipl.-Volksw. Norbert Butz (Dezernent)<br />
Dipl.-Volksw. Jürgen Albert (Referent)<br />
Dr. med. Dipl.-Inform. Georgios Raptis (Referent)<br />
Dr. med. Johannes Schenkel, MPH (Referent)<br />
Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler (Referent)<br />
Pressestelle Alexan<strong>der</strong> Dückers (Dezernent)<br />
Lars Friebel M.A. (Referent)<br />
Samir Rabbata (Referent)<br />
Das Referat Statistik wird von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreut:<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch (Abteilungsleiter)<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft:<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy<br />
Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer (Leiter)<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser (Stv. Leiter)<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner (Abteilungsleiterin BÄK)<br />
• Ass. jur. Barbara Berner (Fachabteilungsleiterin)<br />
• RA Corina Glorius (Referentin)<br />
• Ass. jur. Sonja Kreitz (Referentin)<br />
• Dipl.-Wirtschaftsjur. Daniela Röhrig (Referentin)<br />
• Dr. jur. Thomas Rompf (Referent)<br />
• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong> (Fachabteilungsleiter)<br />
• Ass. Annabel Seebohm (Referentin)<br />
• Dr. jur. Bert-Sebastian Dörfer (Referent)<br />
620
Organigramm <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stand: 31. Dezember <strong>2010</strong><br />
Pressestelle Auslandsdienst<br />
Vorstand<br />
Gemeinsame Einrichtungen<br />
mit <strong>der</strong> KBV<br />
Dr. Ramin Parsa-Parsi, MPH<br />
Telefon: 030/40 04 56-360<br />
Alexan<strong>der</strong> Dückers (Pressesprecher)<br />
Telefon: 030/40 04 56-700<br />
Alexan<strong>der</strong> Jäkel M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-369<br />
Dipl.-Pol. Domen Podnar<br />
Telefon: 030/40 04 56-363<br />
Samir Rabatta (stellv. Pressesprecher)<br />
Telefon: 030/40 04 56-703<br />
Präsident: Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-D. Hoppe<br />
Telefon: 030/40 04 56-350<br />
Persönliche Referentin:<br />
Elke Böthin M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-351<br />
Lars Friebel M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-704<br />
Rechtsabteilung<br />
Allgemeine Rechtsberatung <strong>der</strong> Gremien <strong>der</strong> BÄK<br />
u. a. Berufsordnung, Gutachter- und Schlichtungsstellen,<br />
Medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
RA Horst Dieter Schirmer, Telefon: 030/4005-1701<br />
Vizepräsident: Dr. Frank Ulrich Montgomery<br />
Telefon: 0 40/22 80 20<br />
Geschäftsstelle Arzneimittelkommission<br />
Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Telefon: 030/400456-501<br />
Vizepräsidentin: Dr. Cornelia Goesmann<br />
Telefon: 0511/3 80 22 16<br />
Informationsmanagement<br />
Brüsseler Büro<br />
Parlaments- und<br />
Regierungskontakte<br />
Stabsstelle<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger, Telefon: 030/4005-2500 Persönliche Referentin<br />
HGF<br />
Politische<br />
Kommunikation mit<br />
Institutionen <strong>der</strong> EU<br />
Statistik<br />
Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch, Telefon: 030/4005-1411 Organisation<br />
Dt. Ärztetag<br />
SKO Geschäftsführer<br />
Politische<br />
Kommunikation<br />
Monitoring<br />
Information<br />
Monitoring<br />
Information<br />
Leitung des Büros<br />
<strong>der</strong> HauptgeschäftsführungVorstandsangelegenheiten<br />
Hauptgeschäftsführung<br />
Dezernat Telematik<br />
Dokumentation/<br />
Zentralarchiv<br />
Hauptgeschäftsführer: Prof. Dr. Christoph Fuchs<br />
Telefon: 030/40 04 56-400<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />
Stellvertreterin: Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-430<br />
Dr. oec. Cathrin Becker<br />
Telefon:<br />
030/40 04 56-405<br />
Ass. jur.<br />
Corinna Hartrampf<br />
Telefon:<br />
00322/2 80 18 17<br />
RAin Jessica Beyer<br />
Telefon:<br />
030/40 04 56-358<br />
Dr. oec. troph.<br />
Esther Freese<br />
Telefon:<br />
030/40 04 56-409<br />
Stellvertreter: Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />
Telefon: 030/40 04 56-470<br />
E-Health, Telemedizin, Elektronischer Arztausweis<br />
Dipl.-Volkw. Norbert Butz Telefon: 030/400456-300 Dr. Johannes Schenkel, MPH Telefon: 030/400456-305<br />
Projektbüro Elektronischer Arztausweis<br />
Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler Telefon: 030/400456-307<br />
Dipl.-Volksw. Jürgen Albert Telefon: 030/400456-303<br />
Dr. Georgios Raptis, Dipl.-Inform. Telefon: 030/400456-304<br />
Dezernat 7<br />
Dezernat 6<br />
Dezernat 5<br />
Dezernat 4<br />
Dezernat 3<br />
Dezernat 2<br />
Dezernat 1<br />
Personal<br />
Finanzwesen<br />
Informationstechnologie<br />
Mitarbeiterfortbildung<br />
Organisation/<br />
Zentrale Dienste<br />
Wissenschaftlicher Beirat<br />
För<strong>der</strong>initiative<br />
Versorgungsforschung<br />
Ständige Kommission<br />
Organtransplantation<br />
Prüfungskommission<br />
Überwachungskommission<br />
Zentrale Ethikkommission<br />
Wissenschaftlicher Beirat<br />
Psychotherapie<br />
SKO Ethikkommissionen LÄK<br />
Dr. Gert Schomburg<br />
Telefon: 030/40 04 56-460<br />
Dr. Frie<strong>der</strong> Bäsler<br />
Telefon: 030/40 04 56-465<br />
Dipl.-Soz.Wiss. Judith Berger<br />
Telefon: 030/40 04 56-469<br />
Dr. rer. medic. Claus-D. Middel<br />
Telefon: 030/40 04 56-464<br />
Dr. Wiebke Pühler<br />
Telefon: 030/40 04 56-466<br />
Claire Roether B.A., M.Sc.<br />
Telefon: 030/40 04 56-862<br />
Dipl.-Ges. oec. (FH)<br />
Leonie Ruhmann<br />
Telefon: 030/40 04 56-468<br />
Krankenhaus<br />
Betriebsärztl. Versorgung<br />
Öffentl. Gesundheitsdienst<br />
Pandemie-Planung<br />
Rehabilitation<br />
Gesetzliche<br />
Krankenversicherung<br />
Gesetzliche<br />
Unfallversicherung<br />
Gebührenordnung<br />
Honorarfragen<br />
Private Krankenversicherung<br />
Ambulante Versorgung<br />
Deutsche Akademie für<br />
Allgemeinmedizin<br />
Deutsche Akademie für<br />
Gebietsärzte<br />
Qualitätssicherung<br />
Health Technology<br />
Assessment (HTA)<br />
Evidenzbasierte Medizin<br />
Patientensicherheit<br />
Medizinprodukte<br />
Normung<br />
Ärztl. Versorgungswerke<br />
Fachberufe im<br />
Gesundheitswesen<br />
Ärztliche Ausbildung<br />
Hochschulen und<br />
Medizinische Fakultäten<br />
Ärztliche Weiterbildung<br />
(Inland/Ausland)<br />
Notfallmedizin<br />
Katastrophenmedizin<br />
Sanitätswesen in <strong>der</strong><br />
Bundeswehr<br />
Verkehrsmedizin<br />
Strahlenschutz<br />
Ärztliche Fortbildung<br />
Deutscher Senat für ärztliche<br />
Fortbildung<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
Prävention<br />
Public Health<br />
Familienmedizin<br />
Sucht und Drogen<br />
Gesundheit und Umwelt<br />
Medizin. Fachangestellte<br />
Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />
Telefon: 030/40 04 56-470<br />
Dipl.-Ing. Maik Heckerott<br />
Telefon: 030/40 04 56-489<br />
Dipl.med-Inf. Martin Stei<br />
Telefon: 030/40 04 56-488<br />
Dipl.-Ök. Bernd Zielesch<br />
Telefon: 030/40 04 56-474<br />
Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas<br />
Telefon: 030/40 04 56-450<br />
Markus Rudolphi<br />
Telefon: 030/40 04 56-454<br />
Dr. Annegret Schoeller<br />
Telefon: 030/40 04 56-452<br />
Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-430<br />
Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA<br />
Telefon: 030/40 04 56-446<br />
Dr. Ursula Hofer<br />
Telefon: 030/40 04 56-693<br />
Dipl.-Ök. Britta Susen<br />
Telefon: 030/40 04 56-440<br />
Dr. Hermann Wetzel<br />
Telefon: 030/40 04 56-443<br />
Dr. Regina Klakow-Franck M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-430<br />
Dr. Oliver Boy M.A.<br />
Telefon: 030/40 04 56-449<br />
Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup<br />
Telefon: 030/40 04 56-434<br />
Dr. Annette Güntert<br />
Telefon: 030/400456-420<br />
Dr. Kerstin Hoeft<br />
Telefon: 030/400456-423<br />
Ulrike Pantzer<br />
Telefon: 030/400456-425<br />
Dr. Frank Thalau, MPH, MSc<br />
Telefon: 030/400456-427<br />
Dr. Justina Engelbrecht<br />
Telefon: 030/40 0456-410<br />
Dipl.-Ing. Karin Brösicke<br />
Telefon: 030/40 0456-416<br />
Dr. rer. medic.<br />
Wilfried Kunstmann<br />
Telefon: 030/400456-413 Dipl. rer. soc. Manfred<br />
Brüggemann<br />
Telefon: 030/40 04 56-436<br />
Ines Chop<br />
Telefon: 030/40 04 56-437<br />
Dr. rer. nat. Ulrich Zorn<br />
Telefon: 030/40 04 56-433<br />
621
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
622<br />
Ärztekammer Schleswig-Holstein<br />
Bismarckallee 8–12<br />
23795 Bad Segeberg<br />
Tel.: 0 45 51/80 30<br />
Tfx.: 0 45 51/80 31 88<br />
aerztekammer@aeksh.org<br />
Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Berliner Allee 20<br />
30175 Hannover<br />
Tel.: 05 11/3 80 02<br />
Tfx.: 05 11/3 80 22 40<br />
info@aekn.de<br />
Ärztekammer Bremen<br />
Schwachhauser Heerstraße 30<br />
28209 Bremen<br />
Tel.: 04 21/3 40 42 00<br />
Tfx.: 04 21/3 40 42 09<br />
info@aekhb.de<br />
Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />
Gartenstraße 210–214<br />
48147 Münster<br />
Tel.: 02 51/92 90<br />
Tfx.: 02 51/9 29 29 99<br />
posteingang@aekwl.de<br />
Ärztekammer Nordrhein<br />
Tersteegenstraße 9<br />
40474 Düsseldorf<br />
Tel.: 02 11/4 30 20<br />
Tfx.: 02 11/43 02 20 09<br />
Aerztekammer@aekno.de<br />
Ärztekammer des Saarlandes<br />
Faktoreistraße 4<br />
66111 Saarbrücken<br />
Tel.: 06 81/4 00 30<br />
Tfx.: 06 81/4 00 33 40<br />
info-aeks@aeksaar.de<br />
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz<br />
Deutschhausplatz 3<br />
55116 Mainz<br />
Tel.: 0 61 31/28 82 20<br />
Tfx.: 0 61 31/2 88 22 88<br />
kammer@laek-rlp.de<br />
Landesärztekammer Hessen<br />
Im Vogelsgesang 3<br />
60488 Frankfurt<br />
Tel.: 0 69/97 67 20<br />
Tfx.: 0 69/97 67 21 28<br />
info@laekh.de<br />
Ärztekammer Hamburg<br />
Humboldtstraße 56<br />
22083 Hamburg<br />
Tel.: 0 40/2 02 29 90<br />
Tfx.: 0 40/2 02 29 94 00<br />
post@aekhh.de<br />
Landesärztekammer Thüringen<br />
Im Semmicht 33<br />
07751 Jena-Maua<br />
Tel.: 0 36 41/61 40<br />
Tfx.: 0 36 41/61 41 69<br />
verwaltung@laek-thueringen.de<br />
Landesärztekammer Baden-Württemberg<br />
Jahnstraße 40<br />
70597 Stuttgart<br />
Tel.: 07 11/76 98 90<br />
Tfx.: 07 11/7 69 89 50<br />
info@laek-bw.de<br />
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />
August-Bebel-Straße 9a<br />
18055 Rostock<br />
Tel.: 03 81/49 28 00<br />
Tfx.: 03 81/4 92 80 80<br />
info@aek-mv.de<br />
Landesärztekammer Brandenburg<br />
Dreifertstraße 12<br />
03044 Cottbus<br />
Tel.: 03 55/78 01 00<br />
Tfx.: 03 55/7 80 10 11 37<br />
post@laekb.de<br />
Ärztekammer Berlin<br />
Friedrichstraße 16<br />
10969 Berlin<br />
Tel.: 0 30/4 08 06-0<br />
Tfx.: 0 30/4 08 06-34 99<br />
kammer@aekb.de<br />
Ärztekammer Sachsen-Anhalt<br />
Doctor-Eisenbart-Ring 2<br />
39120 Magdeburg<br />
Tel.: 03 91/6 05 46<br />
Tfx.: 03 91/60 54 70 00<br />
info@aeksa.de<br />
Sächsische Landesärztekammer<br />
Schützenhöhe 16<br />
01099 Dresden<br />
Tel.: 03 51/8 26 70<br />
Tfx.: 03 51/8 26 74 12<br />
dresden@slaek.de<br />
Bayerische Landesärztekammer<br />
Mühlbaurstraße 16<br />
81677 München<br />
Tel.: 0 89/4 14 70<br />
Tfx.: 0 89/4 14 72 80<br />
info@blaek.de
Stichwortverzeichnis<br />
A<br />
Abrechnungsempfehlungen 377<br />
Abschlussberichte 221<br />
Abwan<strong>der</strong>ung 86<br />
Akkreditierung 244<br />
Aktion Saubere Hände 202<br />
Aktionsbündnis<br />
– für Seelische Gesundheit 312<br />
– Patientensicherheit e. V. (APS) 199, 201,<br />
334<br />
Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
(AMTS) 202, 334f.<br />
Alkoholkonsum 344f.<br />
Allgemeinmedizin<br />
– Anerkennung 74<br />
– Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung 94f.<br />
– För<strong>der</strong>programm 93f.<br />
– Kursweiterbildung 69<br />
– Statistik 84, 96ff.<br />
– Verbundweiterbildung 94<br />
Allokationsauffälligkeiten 290<br />
Allokationsverstöße 291<br />
Alters- und Hinterbliebenenversorgung 438<br />
Altersversorgung/Pensionskasse 409<br />
Anerkennung von Psychotherapieverfahren<br />
306<br />
Anrechenbarkeit von Diplomen 73<br />
Anschubfinanzierung 88<br />
Anwendung von Blutprodukten 225<br />
AOLG 183<br />
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) 51<br />
AQUA-Institut 17, 211ff., 220<br />
Arbeitnehmerüberlassung 129<br />
Arbeits- bzw. betriebsmedizinische Weiterbildung<br />
139<br />
Arbeitsbedingungen 124, 318<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
– berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
440<br />
– <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF) 107, 327<br />
– Influenza (AGI) 157<br />
– zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />
Fachangestellten (AAA) 408<br />
Stichwortregister<br />
Arbeitsgruppe<br />
– „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />
beim Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales (BMAS) 149<br />
– „Kaufmännische Geschäftsführer“ 437<br />
– „Mittelfristige Finanzplanung“ 544<br />
– „Prävention“ 22<br />
Arbeitsgruppen des Unterausschusses „Qualitätssicherung“<br />
209<br />
Arbeitskreis<br />
– „Augenhornhautbanken“ 296<br />
– „Hämatopoetische Stammzellen“ 296<br />
– „Zukunft <strong>der</strong> deutschen Hochschulmedizin“<br />
322<br />
Arbeitsmedizin 137ff., 143<br />
– Nachwuchsför<strong>der</strong>ung 138<br />
– Nachwuchswerbung 140<br />
ARTEMIS 331<br />
Arzneimittel 330<br />
– Inverkehrbringen 178<br />
– Kosten-Nutzen-Bewertung 219<br />
– verschreibungspflichtige 29<br />
Arzneimitteldokumentation 353<br />
Arzneimittelgesetz (AMG) 178, 325<br />
Arzneimittel-Infoservice (AIS) <strong>der</strong> KBV 328<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
(AkdÄ) 325ff., 544<br />
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG) 18f., 124, 220, 377, 419<br />
Arzneimittelrecht, europäisches 28<br />
Arzneimittelrisiken 333<br />
Arzneimittelstudien 318<br />
Arzneimitteltherapie 327<br />
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung 350<br />
Arzneimittelversorgung 14<br />
Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) 325f.<br />
Arzneiverordnung (AV) 325, 328<br />
Arzt- und Klinikbewertungsportale 202, 266<br />
Arztbibliothek 62, 274<br />
Arztbrief, elektronischer 350, 353<br />
Ärzte (Statistik) 77ff.<br />
– ambulant tätige 82, 469f.<br />
– angestellte 467f.<br />
– ausländische 84, 472f.<br />
– berufstätige 79, 81<br />
– berufstätige Ärztinnen 80<br />
– im Krankenhaus tätige 81, 467f.<br />
– in Behörden/Körperschaften/sonstigen<br />
Bereichen tätige 82<br />
623
– mit arbeitsmedizinischer Fachkunde<br />
144ff.<br />
– nach Bezeichnungen und Altersgruppen<br />
463f.<br />
– nach Bezeichnungen und Altersgruppen<br />
– Ärztinnen 465f.<br />
– nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen<br />
79, 446, 448ff.<br />
– nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen<br />
– Ärztinnen 80, 456ff.<br />
– nach Landesärztekammern und ärztlichen<br />
Tätigkeitsbereichen 447<br />
– nie<strong>der</strong>gelassen 469<br />
– ohne ärztliche Tätigkeit 82<br />
– psychotherapeutisch tätige 311<br />
– suchtkranke 347<br />
Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />
332<br />
Ärztemangel 91, 414<br />
Arzthaftung 68<br />
Ärztliche Honorierung 365<br />
Ärztliche Psychotherapie 310<br />
Ärztliche Unabhängigkeit 182<br />
Ärztliche Versorgung → Ärzte (Statistik),<br />
→ Versorgung<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
(ÄZQ) 235, 247ff., 445ff.<br />
Arztportale 266<br />
Arztvorbehalt 304<br />
Arztwahl, freie 373<br />
Arzt-zu-Arzt-Kommunikation 354<br />
Assistenz, operationstechnische 406<br />
Asthma 264<br />
Aufenthaltsgesetz 47<br />
Aufenthaltsstatus, illegaler 46<br />
Aufstiegsfortbildung 395<br />
Aufwandsersatz bei Organentnahmen 290<br />
Aufwandserstattung für Spen<strong>der</strong>krankenhäuser<br />
290<br />
Ausbildung ohne Barrieren, Projekt „Automobil“<br />
137<br />
Ausbildung, ärztliche 49<br />
Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation 387<br />
Ausbildungsinstitut für Gesprächspsychotherapie<br />
308<br />
Ausbildungssituation für klinische Forscher<br />
181<br />
Ausbildungsverordnung 390<br />
624<br />
Ausschuss<br />
– für Arbeitsmedizin (AfAMed) 148<br />
– für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />
149<br />
– für ethische und medizinisch-juristische<br />
Grundsatzfragen 173<br />
– „Gebührenordnung“ 365, 376<br />
– „Qualitätssicherung“ 192<br />
– „Telematik“ 349<br />
– „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“<br />
(UAW) 332<br />
Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 545<br />
Auswahl- und Zulassungsverfahren 49, 416<br />
Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 445<br />
AVP 325f.<br />
B<br />
Bachelor-/Master 15, 51<br />
BÄK GROUND 415, 429<br />
BÄK INTERN 420, 429<br />
BÄK-Newsletter 429<br />
Bank <strong>der</strong> Leistungserbringer 208<br />
Basis-Rollout 355<br />
Basistarif-Schiedsstelle 372<br />
Bedarfsplanung 15, 20, 90, 319<br />
Befruchtung, künstliche 246<br />
Behandlungsfehlerstatistik 428<br />
Behandlungsfehlervorwürfe 200<br />
Behandlungsziele 344<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen 176<br />
Beigebrauch 344<br />
Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
136<br />
Beiräte des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
404<br />
Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen<br />
Beirates Psychotherapie 445<br />
Beratung<br />
– genetische 304<br />
– von Ärzten 337<br />
Beratungskommission 345<br />
berlin aktuell 23<br />
Berliner Gesundheitspreis 199<br />
Berlin-Statement 33, 36, 71<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 34, 38, 60, 70ff.<br />
Berufsangelegenheiten 207<br />
Berufsausübung 71<br />
– betriebsärztliche 142
Berufsausübungsgemeinschaft 182<br />
Berufsbildungsstatistik 397<br />
Berufsgerichte 183<br />
Berufsordnung, ärztliche 182<br />
Berufsordnungsgremien 182<br />
Beta-Tool GeKAS 122<br />
Beteiligungsrecht 209<br />
Betreuung, psychosoziale 344<br />
Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz 174f.<br />
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />
396<br />
Bevölkerungsschutz 168<br />
Bevorratung von Impfstoffen 165<br />
Bewegungsför<strong>der</strong>ung 339f.<br />
Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />
(UAW) 331<br />
Bewertungs- und Folgenabschätzungsprojekt<br />
367<br />
BfArM 331ff.<br />
BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“<br />
143<br />
Bildung, berufliche 385<br />
Binnenmarktausschuss 32, 34<br />
Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) 33<br />
Blended Learning 64<br />
Blutbestandteile 297<br />
Blutgruppenidentität 286<br />
Blutgruppenkompatibilität 286<br />
Blutprodukte 226, 297f., 299<br />
Blutspendeausschluss 298<br />
Blutstammzellen 300<br />
Bologna-Prozess 52<br />
BQS 220, 240<br />
Brüssel aktuell 25<br />
Brüsseler Büro 24<br />
Brustkrebs 341<br />
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 239<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
133<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Gremien 544ff.<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
(BQS) 220, 240<br />
Bundesinstitut<br />
– für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) 331ff.<br />
– für Risikobewertung (BfR) 333<br />
Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />
(BPtK) 306<br />
Bundesoberbehörden 333<br />
Stichwortregister<br />
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />
(ABDA) 346<br />
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) 369<br />
Bürgerbeteiligung 342<br />
Bürgerinitiative Gesundheit 370f.<br />
C<br />
CEOM 37<br />
Charta zur Betreuung schwerstkranker und<br />
sterben<strong>der</strong> Menschen 170<br />
CIRS 269ff.<br />
Clearingverfahren 266<br />
Comité Permanent des Médecins Européens<br />
(CPME) 35f., 205<br />
Common Trunk 311<br />
Compassionate Use Program 181<br />
Consultation Paper 165<br />
Continual Medical Education (CME) 275<br />
Cord Blood 300<br />
Curricula zur Qualitätssicherung 228<br />
Curriculum 63<br />
– Ärztliche Führung 229<br />
– Ärztliches Peer Review 232, 235<br />
– Ärztliches Qualitätsmanagement 228<br />
D<br />
Datenbank Ärztliche Qualitätsinitiativen 377<br />
Datenerhebung 227<br />
Datenfluss <strong>der</strong> sQS 212<br />
Datenschutz 293<br />
Deklaration von Helsinki 41f.<br />
Delegation ärztlicher Leistungen 101, 104<br />
– in <strong>der</strong> Hausarztpraxis 95<br />
Depression 264<br />
Deutsche Akademie<br />
– <strong>der</strong> Gebietsärzte 101, 544<br />
– für Allgemeinmedizin 92, 544<br />
Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) 258<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) 243<br />
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 320<br />
Deutsche Gesellschaft für<br />
– Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin 259<br />
– Innere Medizin 325<br />
– Palliativmedizin (DGP) 170<br />
– Urologie (DGU) 258<br />
Deutsche Kodierrichtlinien 2011 (DKR) 117<br />
625
Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik<br />
(DKR-Psych) 118<br />
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 284<br />
Deutsche Krebsgesellschaft 268<br />
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />
282, 292<br />
Deutsche Transplantationsgesellschaft 290<br />
Deutscher Ärztetag, Beschlüsse – Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> Beratungen 445ff.<br />
Deutscher Beamtenbund 373<br />
Deutscher Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />
166<br />
Deutscher Hospiz- und Palliativverband<br />
(DHPV) 170<br />
Deutscher Qualifikationsrahmen 386<br />
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung 61,<br />
544<br />
Deutsches IVF-Register (DIR) 246<br />
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />
e. V. (DNEbM) 262<br />
Diabetes mellitus 341<br />
Diagnostik, pränatale 306<br />
Diamorphin 60, 344f.<br />
Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG 75,<br />
183f.<br />
DIMDI 204<br />
DIMDI-Verordnung 178<br />
DIN 242<br />
DIN ISO Normen 245<br />
Dokumentation, ärztliche 174<br />
Dringlichkeitseinstufung, höhere 291<br />
Drogen- und Suchtrat 347<br />
DSO 293f.<br />
Dünndarmtransplantation 287f.<br />
E<br />
EFMA 43<br />
E-Health 27f., 349, 359<br />
eHealth-Initiative 358<br />
E-Health-Report 350, 427<br />
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 116<br />
Einzelfallstudien, experimentelle 307<br />
E-Learning 56, 62, 64, 349<br />
Elektronische Gesundheitsdienstleistungen<br />
27f., 349<br />
Elektronische Gesundheitskarte (eGK) 16,<br />
289, 349, 353, 355<br />
Elektronische Patientenakte (ePA) 350, 358<br />
626<br />
Elektronischer Arztausweis 359f.<br />
Elektronisches Gesundheitsmanagement (E-<br />
Administration) 349<br />
Embryonenschutzgesetz 301f.<br />
Entbürokratisierungspotential 111f.<br />
Entschädigungsleistungen 185<br />
– Impfschäden 162<br />
Entzug, ambulanter 346<br />
ESQH 261f.<br />
Ethikkommissionen 175<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie 32<br />
EU-Berufsanerkennung 70<br />
EU-Bulletin 24<br />
EudraVigilance Gateway 331<br />
EU-Gesundheitsministerrat 26<br />
EU-Kommission 25, 165, 310<br />
EU-Projekt 272<br />
Europäische Arzneimittelagentur (EMA) 329<br />
Europäische E-Health-Projekte 359<br />
Europäische Gesundheitspolitik 25<br />
Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
und Organisationen mit entsprechenden<br />
Aufgaben (CEOM – Conseil Européen des<br />
Ordres des Médecins) 37<br />
Europäische Union (EU) 24ff.<br />
Europäischer Öffentlicher Bewertungsbericht<br />
(EPAR) 329<br />
Europäischer Rat 24<br />
Europäisches Forum <strong>der</strong> Ärzteorganisationen<br />
in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
39<br />
Europäisches Parlament 27<br />
Europäisches Zentrum für die Prävention und<br />
die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) 164<br />
European Forum of Medical Associations<br />
(EFMA) 43<br />
European Health Professional Card 359<br />
European Network for Health Technology Assessment<br />
(EUnetHTA) 205<br />
Evaluation 34<br />
– <strong>der</strong> Allgemeinmedizin 94<br />
– <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie<br />
159<br />
– <strong>der</strong> Weiterbildung 16, 57, 415, 426<br />
Evidenzbasierte Medizin 326<br />
Evidenzberichte 258f.
F<br />
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin,<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung 93<br />
Facharztbezeichnung, Anerkennung 471f.<br />
Fachärztliche Versorgung 101f.<br />
Facharzturkunden 74<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen 383<br />
Fachpressegespräch 426<br />
Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />
395<br />
Fallpauschalenvereinbarung 112<br />
Fallpauschalenvergütungssystem 111<br />
Fehlerhäufigkeiten 184<br />
Fehlerursachen 184<br />
Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
544<br />
Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />
Finanzplanung“ 437<br />
För<strong>der</strong>initiative 313<br />
För<strong>der</strong>programm<br />
– Allgemeinmedizin 93<br />
– Versorgungsforschung 16<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
– Allgemeinmedizin 92<br />
– Organspende 281<br />
Forschungsför<strong>der</strong>ung 307<br />
Fortbildung 201<br />
– ärztliche 61, 65<br />
– strukturierte curriculäre 69<br />
Fortbildungsangebote 273<br />
Fortbildungscurricula 63, 392<br />
Fortbildungskurse 230<br />
Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />
67<br />
Fortbildungsveranstaltungen, interdisziplinäre<br />
65<br />
Fortbildungszertifikat 61, 64<br />
Fortpflanzungsmedizin 301<br />
Fortpflanzungsmedizingesetz 301<br />
Forum Patientensicherheit 271<br />
Freiberuflichkeit 127, 173<br />
Früherkennung 265, 345<br />
Frühintervention 344f.<br />
Führung, ärztliche 230<br />
Stichwortregister<br />
G<br />
GCP 180<br />
G-DRG-Fallpauschalenkatalog 107<br />
G-DRG-Fallpauschalensystem 110, 112, 114<br />
G-DRG-Vergütungssystematik 110<br />
Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen 59<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 15<br />
Gebührenordnung für Betriebsärzte 148<br />
Geeignetheit <strong>der</strong> Prüfstellen 179<br />
Geheimnisschutz 47<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss – Stellungnahmerecht<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 216f.<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 17,<br />
207, 209, 309, 336<br />
Gendiagnostik 304<br />
Gendiagnostikgesetz (GenDG) 303ff.<br />
Gendiagnostik-Kommission (GEKO) 303<br />
Genprodukte 305<br />
Gesamtverband <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft<br />
(GDV) 184<br />
Geschäftsführung<br />
– des ÄZQ 249, 596ff.<br />
– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 619f.<br />
Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen<br />
Betreuung (GQB) 147<br />
Gesetz<br />
– über genetische Untersuchungen bei<br />
Menschen 303<br />
– zur Än<strong>der</strong>ung krankenversicherungsrechtlicher<br />
und an<strong>der</strong>er Vorschriften<br />
(GKV-ÄG) 18<br />
– zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes<br />
(AMNOG) 18f., 124, 220, 377, 419<br />
Gesetzgebung 18, 23<br />
Gesundheitsämter 151<br />
Gesundheitsausschuss 28f.<br />
Gesundheitsdienstleistungen 34<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 339<br />
Gesundheitsmarkt 123<br />
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 91,<br />
154, 291<br />
Gesundheitsministerrat 30<br />
Gesundheitsportale 30<br />
Gesundheitsreform 418<br />
GesundheitsRente 409<br />
Gesundheitsreport 424<br />
Gesundheitstelematik 349ff.<br />
Gesundheitsversorgung 177<br />
Gesundheitswirtschaft 123f.<br />
627
gesundheitsziele.de 341<br />
Gewebe 294<br />
Gewebebank 295<br />
Gewebeeinrichtungen 295<br />
Gewebegesetz 294, 296, 301<br />
Gewebemedizin 282, 294, 445<br />
Gewebevigilanz, postmortale 282<br />
Gewebezubereitung 294<br />
Giftnotrufzentrale 332<br />
G-I-N 261<br />
GKV-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 21<br />
GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) 14,<br />
18f., 106, 124<br />
GKV-isierung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Versorgung<br />
371<br />
GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 87<br />
GKV-Spitzenverband 284<br />
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />
131<br />
GOÄ 365ff.<br />
– Anwendungsfragen 379<br />
– Datenbank 380<br />
– Informations- und Erfahrungsaustausch<br />
380<br />
– Novelle 420<br />
– Service/Internetauftritt 380<br />
Good Clinical Practice 180<br />
Good Medical Communication Practice 176<br />
Grünbücher 26<br />
Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen<br />
Sterbebegleitung 173f.<br />
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur<br />
PID 302f., 422ff.<br />
Guidelines International Network 261<br />
Gutachterkolloquium 68<br />
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
184, 429<br />
Gute klinische Praxis 180<br />
H<br />
H1N1-Influenzapandemie 153, 157, 165f.<br />
Haftpflichtversicherer 184<br />
Hämatopoetische Stammzellen 300<br />
Hämotherapie 297<br />
Hämotherapierichtlinie 226<br />
Hans-Neuffer-Stiftung 45<br />
Härtefallprogramme 181<br />
Hausärztlicher Nachwuchs 93<br />
628<br />
Hausarztsitze 93<br />
Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s 71<br />
Health Technologie Assessment (HTA) 203, 205<br />
Heilberufe- und Kammergesetze 182<br />
Heilberufsausweis (HBA) 353<br />
Herzinsuffizienz 264<br />
High Urgency 286ff.<br />
Hirntod 293<br />
Honorarärzte 128<br />
Honorararztstudie 128<br />
HPro-Card-Projekt 359<br />
HTA 203, 205<br />
Humanalbumin 299<br />
Humangenetik 306<br />
Hydroxyethylstärke 300<br />
I<br />
ICD-10-GM 116<br />
IGES-Gutachten 377<br />
Impfkampagnen 161<br />
Impfkostenerstattung 166<br />
Impflogistik 160, 166<br />
Impfstoffbestellung 162<br />
Impfstoffbevorratung 165<br />
Impfstoffzulassung 162<br />
Impfung, Empfehlungen 160<br />
InEK 114<br />
Infektionskrankheiten durch Blutprodukte 298<br />
Inflationsrate 365<br />
Influenzakommission für den Pandemiefall<br />
159ff.<br />
Influenzapandemie 156, 165<br />
Influenza-Pandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
157<br />
Influenzapandemieplanung 157ff.<br />
Informationsdienste 413, 429<br />
Informationstechnologie 176<br />
Inseltransplantation 284, 294<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />
Gesundheitswesen (IQWiG) 204, 218f.,<br />
260<br />
Instrument zur methodischen Leitlinienbewertung<br />
(DELBI) 260<br />
Integrationsmodelle 87<br />
Interdisziplinäres Forum Fortschritt und Fortbildung<br />
in <strong>der</strong> Medizin 62, 66<br />
Interessenvertretung 18<br />
Internal Market Information System (IMI) 75
International Society of Drug Bulletins (ISDB)<br />
326<br />
Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 416,<br />
433<br />
Interventionsprogramme 347<br />
In-vitro-Diagnostika 244<br />
IQWiG 204, 218ff., 260<br />
J<br />
Jahresvisitation 291f.<br />
K<br />
Kalkulationsverfahren 113<br />
KammerIdent-Verfahren 361<br />
Kammermitgliedschaft 183<br />
Kassenärztliche Vereinigungen 328, 336<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut 310<br />
Kindesmisshandlung 341<br />
Kindesvernachlässigung 341<br />
Klassifikationssysteme ICD, OPS 107<br />
Knochenmarktransplantation 300<br />
Koalitionsvertrag 14<br />
Kodierrichtlinien, ambulante (AKR) 118<br />
Kommerzialisierung 127<br />
KOMMIT 242<br />
Kompetenzdiagnostik 62<br />
Kompetenzerhalt 69<br />
Konsultativtagung <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />
Ärzteorganisationen 37f., 74<br />
Kontaktstellen, nationale 74<br />
Kooperation<br />
– für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />
(KTQ) 236<br />
– mit den Fachberufen im Gesundheitswesen<br />
399<br />
– psychotherapeutischer Verbände 309<br />
– zwischen Ärzten und Pflegeheimen 404<br />
Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />
(KOSA) 342<br />
Koordinierungsstelle nach § 11 TPG 292<br />
Koordinierungsstellen auf Landesebene 93<br />
Kostenberechnung 330<br />
Kostenerstattung 378<br />
Krankenhausbedarfsplanungsanalysen 122<br />
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 270<br />
Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz<br />
(KHRG) 107<br />
Krankenhaushygiene 129<br />
Stichwortregister<br />
Krankenhaushygieniker 63<br />
Krankenhauskeime 419<br />
Krankenhaussentinel 162<br />
Krankenversichertenkarte (KVK) 353<br />
Kritische Ereignisse (CIRSmedical) 201<br />
KTQ<br />
– Forum 238<br />
– Krankenhaus-Katalog 200<br />
– Zertifizierungsverfahren 236f.<br />
Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ 69<br />
Kurzinformationen für Patienten 268<br />
L<br />
Laboratoriumsmedizin 243f.<br />
Landarztquote 50<br />
Landesärztekammern, Adressen 622<br />
Lebendspende 289<br />
Lebertransplantation 284, 288<br />
Leberzellen 297<br />
Leiharbeitnehmer 128<br />
Leistungsbewertung 367<br />
Leistungserbringer 87<br />
Leistungsverzeichnis 365<br />
Leitlinien 224, 299<br />
Leitlinienbüro <strong>der</strong> European Society for Quality<br />
in Healthcare (ESQH) 261f.<br />
Leitlinienprojekte/Evidenzberichte 258f.<br />
Leitliniensynopse zur Aktualisierung <strong>der</strong> S3-<br />
Leitlinie Mammakarzinom 260<br />
Lenkungsgruppe 94<br />
Lernen aus Fehlern 201<br />
Lobbying 18, 24<br />
Look-alike-Arzneimittel 334<br />
LQS 220<br />
Lung Allocation Score (LAS) 287<br />
Lungentransplantation 286f.<br />
M<br />
Massenimpfung 160<br />
MDK-Prüfung 114<br />
Medikamentenabhängigkeit 344, 346<br />
Medizin und Ökonomie 109<br />
Medizinethik 173<br />
Medizinische Fachangestellte 387<br />
Medizinische Forschungsvorhaben 285<br />
Medizinischer Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
(MDK) 114<br />
629
Medizinischer Fakultätentag (MFT) 51<br />
Medizinprodukte 177f.<br />
– Beobachtungs- und Meldesystem 179<br />
– Betreiberverordnung (MPBetreibV) 223,<br />
304<br />
Medizinprodukterechtliche Vorschriften 178<br />
Medizinrecht 180<br />
Medizinstudium 49ff.<br />
Mehrfachmitgliedschaft 182<br />
Memorandum zur Präimplantationsdiagnostik<br />
302<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen 176<br />
Menschen ohne Papiere 48<br />
Menschenrechte 46<br />
Merkblatt für Patienten 334<br />
Methodenbewertung 209<br />
Methodenpapier 214, 307<br />
Methodenreport 203<br />
Migration 73, 177, 319<br />
MLP-Gesundheitsreport 424<br />
Mobilfunk 347<br />
Modell <strong>der</strong> späten Umwidmung 284, 297<br />
Modul<br />
– Neuropathie bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
254<br />
– Nierenerkrankung bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
254<br />
– Therapieplanung bei Typ-2-Diabetes 254<br />
Monitoring 18, 318<br />
Monopolkommission 124f.<br />
– Hauptgutachten 20<br />
MOODLE-Plattform 65<br />
Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich<br />
(Morbi-RSA) 89<br />
Mortalitätssurveillance 162<br />
MSM 298<br />
Multiplikatoren 65<br />
Muster-Arbeitsanweisung 299<br />
(Muster-)Berufsordnung 182<br />
(Muster-)Kursbuch „Suchtmedizinische<br />
Grundversorgung“ 60<br />
(Muster-)Kursbücher 55<br />
(Muster-)Logbücher 55<br />
(Muster-)Richtlinie zur Durchführung <strong>der</strong> assistierten<br />
Reproduktion 301<br />
(Muster-)Richtlinien 55, 59<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 54,<br />
59<br />
630<br />
N<br />
Nabelschnurblut 300<br />
Nachsorge 345<br />
Nationale Präventionsstrategie 339<br />
Nationale und internationale Kooperationen<br />
271ff.<br />
Nationale Versorgungsleitlinien → NVL<br />
Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog<br />
Medizin (NKLM) 53<br />
Neue Arzneimittel (NA) 329<br />
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
(NUB) 113<br />
Neugeborenenscreening 306<br />
Nichtärztliche Heilberufe 401<br />
Nichtärztliche Praxisassistentin 394<br />
Nichteinwilligungsfähige Personen 181<br />
Nichtkommerzielle klinische Studien 178<br />
Nichtraucherschutz 340<br />
Niere 283<br />
Nierentransplantation 283, 288<br />
Non-Heart-Beating Donor 289<br />
Normsetzungsverfahren, zweistufiges 55, 182<br />
Normung in <strong>der</strong> Medizin 196f., 241f.<br />
Normungsprojekte 242<br />
Notarzt, leiten<strong>der</strong> 167<br />
Notarztmangel 167<br />
Notarztqualifikation 167<br />
Notarzttätigkeit 169<br />
Notarztwesen 169<br />
Notfall- und Katastrophenmedizin 166<br />
Notfalldatenmanagement (NFDM) 354<br />
– auf <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
(eGK) 96, 355<br />
Notfalldatensatz 289, 353<br />
Notfallmedizin 169<br />
– Facharzt 167<br />
Novellierung<br />
– <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung 173<br />
– <strong>der</strong> §§ 140a bis d SGB V 87<br />
– <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für<br />
Ärzte 365<br />
– <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(GOZ) 365<br />
– des Rettungsassistentengesetzes 169<br />
– des TPG 289<br />
Numerus clausus 417<br />
NVL 250ff., 327<br />
– Asthma 250<br />
– Chronische Herzinsuffizienz 251
– Chronische KHK 252<br />
– COPD 252<br />
– Demenz 253<br />
– Typ-2-Diabetes 253<br />
NVL-Programm 203<br />
NVL-Verbreitung und Implementierung 256<br />
O<br />
Öffentlicher Gesundheitsdienst 151ff., 161<br />
Öffentlichkeitsarbeit 374<br />
Öffnungsklausel 369f.<br />
Ombudsstellen 445f.<br />
Onkologisches Leitlinienprogramm 259, 268<br />
OPS-Version 2011 116<br />
Organ Care Systems (OCS) 289<br />
Organigramm<br />
– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 621<br />
– des ÄZQ 249<br />
Organspende 31, 281, 422<br />
Organspendebereitschaft 289<br />
Organtransplantation 31, 281, 284<br />
Organvermittlung 282f., 286<br />
Organvigilanz, postmortale 282<br />
Orphan Drugs 419<br />
P<br />
Palliativmedizin 366<br />
Palliativmediziner 425<br />
Palliativversorgung 170f.<br />
– allgemeine 171<br />
– ambulante 68<br />
Pandemieimpfstoff 166<br />
Pandemieplan 162<br />
Pandemieplanung 156, 161f.<br />
Pandemierat 161<br />
Pandemieübung LÜKEX 163<br />
Pandemiewarnstufe 6 157, 165<br />
Pankreas 283<br />
Pankreasinselprogramm 284<br />
Pankreastransplantation 284, 288, 294<br />
Pankreata 284, 294<br />
Patient(inn)ensouveränität 341<br />
Patienten<br />
– geronto-psychiatrische 319<br />
– kognitiv beeinträchtigte 176<br />
Patientenakten 16<br />
Patientenbefragungen 215<br />
Stichwortregister<br />
Patientenbeteiligung am Programm für Nationale<br />
VersorgungsLeitlinien 264<br />
Patientendaten, notfallrelevante 350<br />
Patientenforum 342f.<br />
Patienteninformation 30, 202, 263, 327<br />
Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien 264<br />
– „Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />
beim Mammakarzinom“ 265<br />
– „Früherkennung, Diagnostik, Therapie<br />
und Nachsorge des Prostatakarzinoms“<br />
265<br />
Patientenperspektive 211<br />
Patientenportal 263<br />
Patientenrechte 15, 415<br />
– in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />
26<br />
Patientenrechtegesetz 15, 421<br />
Patientensicherheit 199f., 269, 272<br />
Patientenverfügung 174f.<br />
Patientenvertreter 343<br />
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 282, 331ff.<br />
Peer-Review-Verfahren 204, 234<br />
Pensionskasse 409<br />
Pflege und Rehabilitation 133<br />
Pharmakotherapie 325<br />
Pharmakovigilanz 28, 325, 331<br />
Placebo 41f., 321, 323<br />
Positionspapier<br />
– Frühintervention bei Alkohol 345<br />
– „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“ 134<br />
– zur Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung<br />
101f.<br />
Postanalytik 222<br />
Präanalytik 222<br />
Präimplantationsdiagnostik (PID) 302f., 422ff.<br />
Praktisches Jahr 53<br />
– in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin 139<br />
Prämien <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer 184<br />
Prävention 339, 341, 347<br />
Präventionsforschung 341<br />
Präventionsgesetz 339<br />
Präventionstagung 339<br />
Präventionsziele 339<br />
Pressekonferenzen 413<br />
Pressemitteilungen 279, 413<br />
Presseseminare 413<br />
Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 413<br />
Primary Source Verification 74<br />
Priorisierung 161<br />
631
PRISCUS-Liste 334<br />
Private Krankenversicherung (PKV) 369ff.<br />
Prognosemodelle 319<br />
Programm für Nationale Versorgungsleitlinien<br />
→ NVL<br />
Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ 376<br />
Prüfärzte 178<br />
Prüferregister durch Ethikkommissionen 181<br />
Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 216<br />
Prüfungen mit Arzneimitteln, klinische 180<br />
Prüfungskommission 290, 544<br />
Prüfzentren 178<br />
Psychische Gesundheit 310<br />
Psychologischer Psychotherapeut, Forschungsgutachten<br />
311<br />
Psychosoziale Notfallversorgung 168, 311<br />
Psychotherapeut, Definition 310<br />
Psychotherapeuten, psychologische 310<br />
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 306<br />
Psychotherapie 306<br />
– psychodynamische 308<br />
– systemische 308<br />
Psychotherapieforschung 306f.<br />
Psychotherapie-Richtlinie 309<br />
Psychotherapie-Vereinbarung 311<br />
Q<br />
Qualitätsbeauftragter Hämotherapie (QBH)<br />
226<br />
Qualitätsbericht<br />
– Erhebungsbogen 445<br />
– kammerübergreifen<strong>der</strong> 206<br />
– strukturierter 294<br />
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie<br />
225<br />
Qualitätsindikatorenansatz 227<br />
Qualitätsinitiativen 377<br />
Qualitätsmanagement 192, 225ff., 244<br />
Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen 222<br />
Qualitätsmedizin, Initiative (IQM) 198<br />
Qualitätsreporting 195<br />
Qualitätssicherung 17, 87, 192, 221, 246, 299<br />
– <strong>der</strong> Weiterbildung 138<br />
– externe stationäre 211<br />
– in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin 303<br />
– laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
222<br />
632<br />
– nach § 137 SGB V 208, 240<br />
– nach spezialgesetzlichen Regelungen 222<br />
– privatärztlicher Leistungen 196<br />
– sektorale 211<br />
– sektorenübergreifende 194, 210, 214<br />
– stationäre 213<br />
Qualitätssicherungsverfahren 211<br />
Querschnitts-Leitlinien<br />
– Hämotherapie 298<br />
– zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten 299<br />
R<br />
Reaktionen, schwerwiegende unerwünschte<br />
282<br />
Reanimationsempfehlungen 166<br />
Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen 176<br />
Rechtliche und ethische Fragen am Lebensende<br />
170<br />
Rechtsaufsicht 213<br />
Rechtsgutachten 370<br />
Rechtsverordnung 355<br />
Registrierungsstelle bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
Qualitätssicherung (BQS) 88<br />
Rehabilitation 130ff.<br />
REHACare International <strong>2010</strong> 135<br />
Rekrutierung von Auszubildenden 390<br />
Report Versorgungsforschung 318<br />
Reproduktionsmedizin 301f.<br />
Rettungsassistentenausbildung 169<br />
Rettungsdienst 169<br />
Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 S. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG 287<br />
Rezept für Bewegung 340<br />
Rezept, elektronisches 353<br />
Richtlinie(n) 26<br />
– 2001/20/EG 180<br />
– 2004/23/EG 294<br />
– 2005/36/EG 74<br />
– <strong>2010</strong>/45/EU 31, 281<br />
– des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) 206, 213<br />
– des Klinikums für die medizinische Tätigkeit<br />
von Mitarbeitern des Klinikums<br />
im Ausland 292<br />
– Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation<br />
445
– gewebespezifische 321<br />
– Labor 197<br />
– Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
445<br />
– über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
33<br />
– über Qualifikation und Inhalte <strong>der</strong> genetischen<br />
Beratung 305<br />
– zum Führen einer Augenhornhautbank<br />
296<br />
– zur Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
2005/36/EG 75<br />
– zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten<br />
Behandlung Opiatabhängiger<br />
344<br />
– zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />
299<br />
– zur Hämotherapie 297<br />
– zur Präimplantationsdiagnostik 303<br />
– zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
(Qesü-RL) 212<br />
Ringversuche 222<br />
Risikobekanntgaben 333<br />
Risikokommunikation 321, 333<br />
Risikomanagement 269<br />
Röntgenverordnung 224, 239<br />
Routinedaten 211<br />
Routinesitzung 333<br />
Rügeverfahren 182<br />
S<br />
S3-Leitlinie 249ff.<br />
– Therapie des Typ-1-Diabetes 258<br />
– Unipolare Depression 253<br />
Sachbearbeitertagung 60<br />
Sachverständigenrat<br />
– <strong>der</strong> Ärzteschaft in <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR) 133<br />
– zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im<br />
Gesundheitswesen 102<br />
Sanitätsdienstliche Versorgung 321<br />
Schädigung, schwere zerebrale 176<br />
Scheinselbständigkeit 129<br />
Schlaganfall 66<br />
Schmerztherapie, multimodale 366<br />
Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem<br />
Sektor 102<br />
Stichwortregister<br />
Schnittstellenproblematik 347<br />
Schulungskonzept für Peers 234<br />
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
(sQS) 210, 214f.<br />
Selbstverwaltungslösung 207<br />
Selbstverwaltungspartner 111<br />
Sexualkontakte, heterosexuelle 298<br />
SGB IX (Rehabilitation) 210<br />
SGB V 169<br />
– § 116b 15, 415<br />
– § 137 208<br />
– § 20 339, 346<br />
– § 95 415<br />
Signatur, qualifizierte elektronische 361<br />
Software CIRSmedical 271<br />
Son<strong>der</strong>gutachten 102<br />
Sound-alike-Arzneimittel 334<br />
Spendebereitschaft 295<br />
Spen<strong>der</strong>herzen 289<br />
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />
(SAPV) 171<br />
Spontanmeldesystem 331<br />
SPORT PRO GESUNDHEIT 340<br />
Stakehol<strong>der</strong> Consultation on Strengthening<br />
European Union Preparedness on Pandemic<br />
Influenza 165<br />
Stakehol<strong>der</strong> Involvement 205<br />
Stammzellen, induzierte pluripotente 321<br />
Stammzellgesetz 301<br />
Standardisierungsvorhaben, internationale<br />
243<br />
Ständige DRG-Fachkommission 107, 110<br />
Ständige Kommission Organtransplantation<br />
282, 544<br />
– Prüfungskommission 544<br />
Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
545ff.<br />
– Ärztliche Versorgungswerke 438<br />
– <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern 177<br />
– <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern 435ff.<br />
– Europäische Angelegenheiten 34<br />
– Qualitätssicherung 197<br />
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung<br />
(SKV) 313<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />
(CPME) 35<br />
633
Statistik Ärzte → Ärzte (Statistik)<br />
Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen 185ff.<br />
Stellungnahme(n) 20, 22, 323, 325, 413<br />
– <strong>der</strong> Arzneimittelkommission 330<br />
– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gegenüber dem<br />
Gemeinsamen Bundesausschuss 216f.<br />
Sterbebegleitung 422<br />
Sterbehilfe 173, 422<br />
Stiftung Eurotransplant (ET) 284, 290<br />
Stoffwechseldefekte, angeborene 306<br />
Störungen, endokrine 306<br />
Studienanträge, arzneimittel- und medizinprodukterechtliche<br />
177<br />
Studienklausel 283<br />
Stufenplanbeteiligte 325<br />
Stufenplanverfahren 333<br />
Subsidiaritätsprinzip 282<br />
Substitution 60<br />
– Opiatabhängiger 344<br />
Sucht und Drogen 344<br />
Suchtbehandlung 345<br />
Suchthilfestatistik 347<br />
Suchtmediziner 347<br />
Suchtmedizinische Grundversorgung 60, 344,<br />
346<br />
Suizid<br />
– ärztlich assistierter 424<br />
– begleiteter 173<br />
Swiss-DRG 121<br />
Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />
Ärztekammern (ZEVA) 40<br />
Symposium zur Versorgung psychisch kranker<br />
alter Menschen 312<br />
T<br />
Tabakentwöhnung 70, 340, 346<br />
Tabakkonsum 341<br />
Take-home-Verordnung 344<br />
Tarifangelegenheiten 408<br />
Tarmed 367<br />
Telematik 349ff.<br />
Telematikinfrastruktur 17, 349<br />
Telemedizin 318, 349ff., 356f., 415<br />
Telemedizin-Projekte, klinische 358<br />
Telemonitoring-Anwendungen 356<br />
634<br />
Therapie<br />
– neuropsychologische 308<br />
– systemische 308<br />
Therapieempfehlungen (TE) 325f.<br />
Therapie-Symposien 326<br />
Thorakale Organe 288<br />
Total-Quality-Management 234<br />
Trägerstrukturän<strong>der</strong>ungen 108<br />
Trägerwechsel klinischer Einrichtungen 316<br />
Transfusionsgesetz (TFG) 225, 294<br />
Transfusionsmedizin 225, 297<br />
Transplantationsbeauftragte 423<br />
Transplantationsgesetz (TPG) 281, 294<br />
Transplantationsmedizin 227, 281<br />
U<br />
UAW-Meldung 331<br />
Überprüfungen in Transplantationszentren<br />
(TPZ) 291<br />
Überwachungskommission 292, 544<br />
Umweltmedizin 339, 348<br />
UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 17, 176<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />
325<br />
United Network for Organ Sharing (UNOS)<br />
287<br />
Universitätskliniken 322<br />
UN-Kin<strong>der</strong>rechtskonvention 17, 47<br />
Untere Grenzverweildauer 111<br />
Untersuchungen<br />
– genetische 304<br />
– laboratoriumsmedizinische 304<br />
Uppsala Monitoring Centre (UMC) 331<br />
Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID 302f.,<br />
422ff.<br />
V<br />
VERAH 396<br />
Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika (VUD) 51<br />
Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte/-innen<br />
(VSAO) 121<br />
Verbände <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie 333<br />
Verbraucherrechte 31<br />
Verbundweiterbildung 94<br />
Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen<br />
325
Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ambulanten<br />
und stationären Versorgung 93<br />
Verfahren<br />
– osteopathische 63<br />
– sektorenübergreifende 221<br />
Verfahrensdauer berufsgerichtlicher Verfahren<br />
183<br />
Vergütungssystem für die Psychiatrie/Psychosomatik<br />
120<br />
Vermittlungsstelle nach § 12 TPG 290<br />
Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren 201<br />
Verordnung(en)<br />
– über den Schutz vor Schäden durch<br />
Röntgenstrahlen (RöV) 224<br />
– zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-<br />
MedVV) 148<br />
Versichertendaten 319<br />
Versichertenstammdaten (VSD), Online-Abgleich<br />
353f.<br />
Versorgung 91, 153<br />
– ambulante 92<br />
– ärztliche 77<br />
– betriebsärztliche 137, 140<br />
– hausärztliche 93<br />
– integrierte 89, 131<br />
– psychisch kranker alter Menschen 318<br />
– sektorenübergreifende 87, 101<br />
– stationäre 101, 105<br />
Versorgungsengpässe 89<br />
Versorgungsforschung 313, 415<br />
Versorgungsgesetz 417<br />
Versorgungsplanung 15<br />
– sektorenübergreifende 89<br />
– sektorenübergreifende, kleinräumigere<br />
154<br />
Versorgungssteuerung, qualitätsorientierte<br />
195<br />
Versorgungsstrukturen 87<br />
Vertrag von Lissabon 25<br />
Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union 24<br />
Verwaltungsrat 248<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz 184<br />
Vorbehaltserklärung 47<br />
Vorsorgeuntersuchung 340<br />
Vorsorgevollmacht 174f.<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 547f.<br />
Stichwortregister<br />
W<br />
Wahltarife nach § 53 Abs. 4 SGB V 378<br />
Wartelistenführung und Organvermittlung<br />
282f.<br />
Wartezimmerinformationen 268<br />
Wegweiser „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen“ 135<br />
Weißbücher 26<br />
Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin<br />
138<br />
Weiterbildung, ärztliche 54ff.<br />
Weiterbildungskonzepte von großen überbetrieblichen<br />
Diensten 140<br />
Weltärztebund (WMA) 39, 41f.<br />
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 43, 157,<br />
165, 272<br />
Werbung 176<br />
Wettbewerb im Gesundheitswesen 124<br />
Wi<strong>der</strong>spruchslösung 289, 423<br />
Wirkstoff aktuell (WA) 328f.<br />
Wirtschaftsfaktor 241<br />
Wissenschaftlicher Beirat 320ff., 566ff.<br />
– Psychotherapie (WBP) 306, 445, 614f.<br />
www.patienten-information.de 263<br />
Z<br />
Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer<br />
Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren<br />
Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(ZEKO) 175, 445<br />
Zentrale Notaufnahme 167<br />
Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen 398<br />
Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen<br />
Stellen nach Röntgenverordnung und<br />
Strahlenschutzverordnung (ZÄS) 238<br />
Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz<br />
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
(ZLG) 244<br />
Zentrumszertifizierung 198<br />
Zertifizierungsdiensteanbieter 360<br />
ZEVA-Symposium 44<br />
Zielleistungsprinzip 366<br />
Zukunftskonzept 102<br />
Zulassung zum Medizinstudium 49, 416<br />
Zwangsmaßnahmen, psychiatrische 177<br />
Zwischenfälle, schwerwiegende 282<br />
635
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
A<br />
AAA Arbeitgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />
Fachangestellten<br />
ÄAAS Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit<br />
ÄAppO Approbationsordnung für Ärzte<br />
AAPV Allgemeine ambulante Palliativversorgung<br />
ABAS Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />
ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände<br />
ABV Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
AfAMed Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesministeriums für Arbeit<br />
und Soziales<br />
AG Arbeitsgruppe<br />
AIS Arzneimittel-Infoservice<br />
AKB Akkreditierungsbeirat<br />
AkdÄ Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
AkkStelleG Akkreditierungsstellengesetz<br />
AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz<br />
AMG Arzneimittelgesetz<br />
AMNOG Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
AM-NutzenV Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung<br />
AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
AMWHV Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
AOLG Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
APS Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.<br />
AQUA-Institut Institut für angewandte Qualitätsför<strong>der</strong>ung und Forschung<br />
AQUIK ® Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen<br />
ArbMedVV Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
ARTEMIS Adverse Drug Reactions Electronic Management and Information System<br />
ASiG Arbeitssicherheitsgesetz<br />
AV Arzneiverordnungen (Buch)<br />
AVG Angestelltenversicherungsgesetz<br />
AVP Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (Zeitschrift)<br />
AWMF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
ÄZQ Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
B<br />
BÄK <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
BAND Bundesvereinigung <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Notärzte Deutschlands<br />
BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
BBiG Berufsbildungsgesetz<br />
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz<br />
BDA Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.<br />
BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
637
BFB Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe<br />
BfR Bundesinstitut für Risikobewertung1<br />
BfS Bundesamt für Strahlenschutz<br />
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung<br />
BIS Binnenmarktinformationssystem<br />
BL-AL-AG Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
BMG Bundesministerium für Gesundheit<br />
BMI Bundesministerium des Innern<br />
BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit (vormals: Bundesgeschäftsstelle<br />
für Qualitätssicherung)<br />
BSI Bundesamtes für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />
BT-Drs. Bundesdrucksache<br />
BtMÄndV Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />
BtMVV Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />
BVG Bundesverwaltungsgericht<br />
BVPG Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
C<br />
CEOM Conférence Européenne des Ordres et des Organismes d’Attributions<br />
Similaires (Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />
Organisationen mit kammerähnlichen Aufgaben)<br />
CHMP Committee for Medicinal Products for Human Use<br />
CIRS Critical Incident Reporting System<br />
CME Continuing Medical Education<br />
COPD Chronic Obstructive Pulmonary Disease (Chronisch obstruktive<br />
Lungenkrankheit)<br />
CPME Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />
D<br />
DAG SHG Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />
DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />
DAMA Deutsche Arzneimittelagentur<br />
DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen<br />
DÄT Deutscher Ärztetag<br />
DCZ Deutsches Cochrane Zentrum<br />
DDG Deutsche Diabetes-Gesellschaft<br />
DDG Deutsche Diagnostika-Gruppe e. V.<br />
DELBI Deutsches Instrument zur Leitlinien-Bewertung<br />
DGA Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung<br />
DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.<br />
DGP Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin<br />
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
DHPV Deutscher Hospiz- und Palliativverband<br />
DILIGEN Study Drug-Induced Liver Injury Gene Study<br />
DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
DIN Deutsches Institut für Normung<br />
638
Abkürzungsverzeichnis<br />
DIR Deutsches IVF-Register<br />
DIVI Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin<br />
e.V.<br />
DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik<br />
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
DMARD Disease Modifying Antirheumatic Drugs<br />
DMP Disease-Management-Programm<br />
DNEbM Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />
DQR Deutscher Qualifikationsrahmen<br />
DRG Diagnosis Related Group (Diagnosebezogene Fallgruppe)<br />
DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
DRV Deutsche Rentenversicherung<br />
E<br />
EbM Evidenzbasierte Medizin<br />
EFMA/WHO European Forum of Medical Associations and WHO<br />
eGIS elektronisches Geografisches Gesundheitsinformationssystem<br />
eGK elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V<br />
EIV Elektronischer Informationsverteiler<br />
EMA European Medicines Agency<br />
EPAR European Public Assessment Report<br />
EQ Geför<strong>der</strong>te Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche<br />
EQR Europäischer Qualifikationsrahmen<br />
ERC European Resuscitation Council<br />
ESF Europäischer Sozialfonds<br />
EuGH Europäischer Gerichtshof<br />
EUNetPaS European Network for Patient Safety<br />
Euratom Europäische Atomgemeinschaft<br />
EURELPRO Europäischer Verband <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Freien Berufe<br />
EVA Entlastende Versorgungsassistentin<br />
F<br />
FAGES Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
FMH Verbindung <strong>der</strong> Schweizer Ärztinnen und Ärzte<br />
G<br />
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
GeKAS Geografisches Krankenhausanalysesystem<br />
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH<br />
(Berlin)<br />
GHB 4-Hydroxybutansäure<br />
G-I-N Guidelines International Network<br />
GKV Gesetzliche Krankenversicherung<br />
GKV-GMG Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
GMG GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />
GOÄ Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />
639
GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
GPSP Gute Pillen – Schlechte Pillen (Zeitschrift)<br />
GQB Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />
GQMG Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
GVG Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.<br />
H<br />
HBA (Elektronischer) Heilberufsausweis nach § 291a Abs. 5 SGB V<br />
HCPCB Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />
HELVER Arzthelferinnen in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
HPC Health Professional Card<br />
HTA Health Technology Assessment<br />
I<br />
IEC International Electrotechnical Commission<br />
IES Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen<br />
IKT Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
ILCOR International Liaison Committee on Resuscitation,<br />
IMI Internal Market Information System<br />
InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />
IQM Initiative Qualitätsmedizin<br />
IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
IRT Institut für Raucherberatung und Tabakentwöhnung<br />
ISDB International Society of Drug Bulletins<br />
ISO Internationale Organisation für Normung<br />
IVF In-vitro-Fertilisation<br />
J<br />
JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />
K<br />
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
KHK Koronare Herzkrankheit<br />
KHRG Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
KOK kombinierte orale Kontrazeptiva<br />
KOSA Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />
KTQ ® Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />
KV Kassenärztliche Vereinigung<br />
KVK Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V<br />
KZBV Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
KZV Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
L<br />
LAG Landesarbeitsgemeinschaften<br />
LASI Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />
LKG Landeskrankenhausgesellschaft<br />
640
LL Leitlinien<br />
LMS Lernmanagementsystem<br />
LQS Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung<br />
M<br />
MBO (Muster-)Berufsordnung<br />
MedIEQ Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual Information<br />
Extraction<br />
MERS Medical Event Reporting System<br />
MFA Medizinische Fachangestellte<br />
MKT Multifunktionales Kartenterminal (Kartenlesegerät)<br />
MKT+ Kartenlesegerät für KVK und eGK<br />
MPBetreibV Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
MVZ Medizinische Versorgungszentren<br />
MWBO (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
N<br />
NA Neue Arzneimittel (Publikation)<br />
NAFuO Normenausschuss Feinmechanik und Optik<br />
NAMed Normenausschuss Medizin<br />
NAR Normenausschuss Radiologie<br />
NARK Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus<br />
NRZ Nationales Referenzzentrum<br />
NUB Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
NVL Nationale Versorgungsleitlinien<br />
O<br />
ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
OMK Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung<br />
OTA Operationstechnische Assistenz<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
P<br />
PEI Paul-Ehrlich-Institut<br />
PfWG Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung in <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
(Pflegeweiterentwicklungsgesetz)<br />
PKV Private Krankenversicherung<br />
PML progressive multifokale Leukenzephalopathie<br />
PSI Patient Safety Indicator<br />
PSNV Psychosoziale Notfallversorgung<br />
PVS Praxisverwaltungssystem<br />
PVS Privatärztliche VerrechnungsStelle<br />
PVS/Verband Verband <strong>der</strong> Privatärztlichen VerrechnungsStellen<br />
Q<br />
QEP Qualität und Entwicklung in Praxen ® (Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV)<br />
Qesü-RL Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
QI Qualitätsindikatoren<br />
641
QISA Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung<br />
QM Qualitätsmanagement<br />
Q-M-A Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
QS Qualitätssicherung<br />
QSKH-RL Richtlinie über Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung in Krankenhäusern<br />
R<br />
RegiSCAR Project on Severe Cutaneaous Adverse Drug Reactions<br />
Rili-BÄK Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen<br />
RKI Robert Koch-Institut<br />
RöV Röntgenverordnung<br />
S<br />
SAPV spezialisierte ambulante Palliativversorgung<br />
SGB V Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung<br />
SigG Signaturgesetz<br />
SMC Security Module Card<br />
SQMH Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
sQS sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
StGB Strafgesetzbuch<br />
STIKO Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut<br />
T<br />
TE Therapieempfehlungen (Zeitschriftenson<strong>der</strong>hefte)<br />
TFG Transfusionsgesetz<br />
TGA Trägergemeinschaft für Akkreditierung<br />
TK Techniker Krankenkasse<br />
TPG Transplantationsgesetz<br />
U<br />
UAW Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
UMC Uppsala Monitoring Centre<br />
V<br />
VÄG Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
VBL Versorgungsanstalt des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
VDBW Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.<br />
VERAH Versorgungsassistentin in <strong>der</strong> Hausarztpraxis<br />
VSD Versichertenstammdaten<br />
VTE venöse Thromboembolie<br />
VUD Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika Deutschlands<br />
VVG Versicherungsvertragsgesetz<br />
VVR Versicherungsvertragsrecht<br />
642
Abkürzungsverzeichnis<br />
W<br />
WA Wirkstoff aktuell (Publikation)<br />
WAT Wissenschaftlicher Aktionskreis Tabakentwöhnung<br />
WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)<br />
WMA World Medical Association (Weltärztebund)<br />
Z<br />
ZÄS Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />
ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
ZEFQ Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />
ZLG Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />
Medizinprodukten<br />
643
Notizen
Notizen