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Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

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<strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

<strong>GBG</strong> 9


Inhalt<br />

Einleitung Seite 1<br />

Verantwortung der<br />

Unternehmer Seite 4<br />

Pflichten der<br />

Beschäftigten Seite 5<br />

Verkehrswege Seite 6<br />

Durchfahrten<br />

und Durchgänge Seite 8<br />

Türen und Tore Seite 9<br />

Schiebetore Seite 12<br />

Kraftbetätigte Türen<br />

und Tore Seite 14<br />

Treppen Seite 16<br />

Erhöht liegende<br />

Arbeitsplätze und<br />

Lagerböden Seite 18<br />

Bodenöffnungen Seite 20<br />

Wandöffnungen Seite 22<br />

Laderampen Seite 23<br />

Steigleitern und<br />

Steigeisengänge Seite 25<br />

Fluchtwege und<br />

Notausgänge Seite 27<br />

Brandmeldung<br />

und -bekämpfung Seite 29<br />

Elektrische Anlagen Seite 31<br />

Lagerräume und Regale Seite 34<br />

Raumtemperaturen Seite 36<br />

Beleuchtung Seite 38<br />

Raumabmessungen,<br />

Luftraum und Lüftung Seite 40<br />

Sozialräume Seite 42<br />

<strong>Einrichtungen</strong> zur<br />

Ersten-Hilfe Seite 44<br />

Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien Seite 46<br />

Regenwasserauffangbecken<br />

Seite 47<br />

Schlussbemerkung Seite 48<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>


Einleitung<br />

Die Auswertung des Unfallgeschehens <strong>im</strong><br />

<strong>Gartenbau</strong> zeigt, dass ein Großteil der<br />

Arbeitsunfälle auf mangelhafte bauliche<br />

<strong>Einrichtungen</strong> zurückzuführen ist. Stolpern,<br />

Ausrutschen, Abstürzen, Einklemmen sind<br />

dabei nur einige Schlagworte der Unfallursachen.<br />

Hinzu kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

und mangelndes Wohlbefinden<br />

durch unzureichend eingerichtete<br />

Arbeitsräume. Beispiele sind hier u.a.<br />

Temperatur, Licht, Umgebungsluft, aber<br />

auch unhygienische, schlecht ausgestattete<br />

Sanitäreinrichtungen.<br />

1


2<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Das vorliegende Merkheft Ihrer <strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />

erläutert die Vorgaben der<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

(Verordnungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz =<br />

VSG’en) sowie der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften zur<br />

sicheren Gestaltung von baulichen <strong>Einrichtungen</strong> und<br />

Arbeitsstätten <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>. Die Besonderheiten des<br />

<strong>Gartenbau</strong>es werden <strong>im</strong> Einzelnen mit speziellen Beispielen<br />

dem Leser näher erläutert. Hinsichtlich der Gewährleistung<br />

von Sicherheit und Gesundheit muss der Unternehmer durch<br />

eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung vor dem<br />

Errichten und Betreiben der Arbeitsstätte die Gefahren ermitteln<br />

und Schutzmaßnahmen festlegen.<br />

Gefährdungsbeurteilungen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften<br />

und Merkhefte können<br />

kostenlos bei der <strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />

angefordert werden


Sichere bauliche <strong>Einrichtungen</strong> verhindern Arbeitsunfälle und<br />

bieten:<br />

Schutz vor Verletzungen, Krankheit, Invalidität<br />

und Tod, sowie finanzieller Notlage.<br />

Für das Unternehmen bedeutet dies:<br />

die Abwendung von wirtschaftlichen Schäden.<br />

Gute Arbeitsbedingungen fördern<br />

die Motivation der Mitarbeiter!<br />

3


4<br />

Verantwortung<br />

der Unternehmer<br />

Der<br />

Unternehmer<br />

muss die technischen<br />

und<br />

organisatorischen<br />

Voraussetzungen<br />

für einen sicheren<br />

Arbeitsablauf<br />

schaffen:<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Ordnungsgemäße Ausführung und Ausstattung<br />

baulicher Anlagen sowie deren regelmäßige<br />

Überprüfung und Instandsetzung.<br />

Gewährung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.<br />

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist eine<br />

Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeitsbereiche<br />

durchzuführen.<br />

Erstellen von Betriebsanweisungen.<br />

Waschgelegenheit<br />

und Hautschutz<br />

Kostenloses Bereitstellen von geeigneter<br />

persönlicher Schutzausrüstung<br />

Durchführung von Unterweisungen und<br />

Erfolgskontrollen.


Pflichten<br />

der Beschäftigten<br />

Die<br />

Beschäftigten<br />

müssen durch<br />

ihr Verhalten den<br />

sicheren Ablauf<br />

der Arbeiten<br />

gewährleisten:<br />

Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke der<br />

Unfallverhütung befolgen.<br />

Erkannte Mängel und Beinaheunfälle <strong>im</strong> Betrieb<br />

dem Vorgesetzten unverzüglich melden.<br />

Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.<br />

Beachten der Sicherheitskennzeichnungen zum<br />

Schutz der damit verbundenen Gefahren.<br />

Gebotszeichen –<br />

Schutzschuhe<br />

benutzen<br />

Verbotszeichen –<br />

Für Fußgänger<br />

verboten<br />

Warnzeichen –<br />

Warnung vor<br />

Flurförderzeugen<br />

Rettungszeichen –<br />

Erste Hilfe<br />

5


6<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Verkehrswege<br />

Gefährdungen:<br />

Stolpern<br />

Ausrutschen<br />

Umknicken<br />

Stürzen<br />

Angefahren werden von Fahrzeugen<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Verkehrswege müssen so beschaffen und<br />

bemessen sein, dass sie sicher begangen oder befahren<br />

werden können und keine Gefahr vom Verkehr ausgeht.<br />

Dazu sind viele Maßnahmen anzuwenden:<br />

Verkehrswege müssen eben und trittsicher sein.<br />

Löcher, Rillen und andere Unebenheiten sind zu<br />

vermeiden.<br />

Wege sind rutschhemmend auszuführen.<br />

Schadhafte Oberflächen sind unverzüglich auszubessern.<br />

Wege <strong>im</strong>mer von Hindernissen freihalten.<br />

Abdeckungen (z.B. Schachtdeckel) sind bündig<br />

einzupassen.


Verkehrswege sind von anderen Flächen wie Lager- und<br />

Arbeitsbereichen sowie Gefahrstellen (z.B.: Fördereinrichtungen)<br />

abzugrenzen.<br />

Verkehrswege für Fahrzeuge müssen in einem Abstand<br />

von mind. 1,0 m an Türen, Toren, Durchgängen etc.<br />

vorbeiführen.<br />

Wege für Fahrzeuge (V � 20 km/h) müssen so breit sein,<br />

dass zwischen Fahrzeug und Grenze des Verkehrsweges<br />

beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m vorhanden<br />

ist. Der Randzuschlag vergrößert sich bei gleichzeitig,<br />

starken Personenverkehr auf 0,75 m.<br />

✘<br />

Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />

– Gabelstaplerverkehr<br />

– Mobiltischanlagen<br />

– Anlagen mit fahrerlosen Flurförderzeugen<br />

Trennung zwischen<br />

Fahrzeug- und<br />

Personenverkehr<br />

Innerbetriebliche Verkehrsführung<br />

unter Einhaltung der<br />

Sicherheitsabstände bei<br />

V � 20 km/h<br />

7


Durchfahrten und<br />

Durchgänge<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen:<br />

Die Größe der Durchfahrten<br />

sind nach Art der Nutzung zu<br />

wählen.<br />

8<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Gefährdungen: Anstoßen und Einklemmen<br />

Die Abmessungen der<br />

Durchfahrten sind auf die<br />

Größe der Fahrzeuge<br />

abzust<strong>im</strong>men.<br />

Die lichte Mindesthöhe für<br />

Personendurchgänge soll<br />

2,0m betragen.<br />

Sichtbehinderungen<br />

Stich- und Schnittverletzungen<br />

Schnelllauftor aus bruchsicherem Material<br />

Pendeltüren müssen durchsichtig oder mit einem Sichtfenster ausgerüstet<br />

sein.<br />

Lichtdurchlässige Flächen müssen aus bruchsicherem Material<br />

bestehen oder gegen Eindrücken geschützt sein.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B.:<br />

– <strong>im</strong> Gartencenter,<br />

– in Versandhallen,<br />

– in Lagerhallen.


Türen und Tore<br />

Gefährdungen:<br />

Wind und Bodenfrost können die Torflügel<br />

aus ihren Angeln heben, so dass sie umkippen.<br />

Durch Wind können Türen und Tore unkontrolliert Aufund<br />

Zuschlagen.<br />

Türfeststeller <strong>im</strong> Verkehrsbereich sind gefährliche<br />

Stolperstellen.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen:<br />

Tore müssen gegen Ausheben aus den Angeln und gegen Aufund<br />

Zuschlagen gesichert werden.<br />

Dies erreicht man mit folgenden Sicherungsmaßnahmen:<br />

Ragt der Angelbolzen weit genug<br />

aus der Aufhängung hinaus, wird<br />

ein Loch gebohrt und ein Splint (A)<br />

eingezogen. Eine Unterlegscheibe<br />

sorgt für die Beweglichkeit des Torflügels.<br />

9


D<br />

10<br />

B<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Bei Torpfosten aus Holz wird z.B. ein<br />

Stahlwinkel (B) mit Schrauben über<br />

dem Angelbolzen befestigt.<br />

Bei Torrahmen aus Stein<br />

oder Beton erfolgt die<br />

Sicherung am Torflügel<br />

z.B., in dem ein Flachstahl<br />

(C) mit durchgehendenSchraubenbolzen<br />

unterhalb der Angel<br />

befestigt wird.<br />

Ein stabiler Sturmhaken (D) wird in der Mauer<br />

befestigt und am Torflügel befindet sich eine<br />

entsprechende Öse zum Einhaken.<br />

C


E<br />

F<br />

Kann ein Tor nicht bis zur Wand aufgeschlagen<br />

werden, hält eine Raste (E) an der Flügelinnenseite<br />

das Tor in jeder Stellung am Boden fest.<br />

Zum Schließen wird die Raste in eine Halterung<br />

(F) eingelegt. Alternativen dazu sind:<br />

Am Torflügel ist eine Fußraste zum Feststellen<br />

und Lösen per Fuß angebracht. Sie befindet<br />

sich außerhalb des Verkehrsweges.<br />

Bei Türen aus Stahl (z.B. Gewächshaustüren)<br />

können starke Magnete die Türen offen halten.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z.B. bei:<br />

– Garagen,<br />

– Werkstätten,<br />

– Lager- und Versandhallen.<br />

11


Schiebetore:<br />

12<br />

Gefährdungen:<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Schiebetore können an den Enden der Laufschiene herausrutschen<br />

und abstürzen.<br />

Wind kann die Tore aus der Laufschiene herausheben, so<br />

dass sie umstürzen.<br />

Durch Wind können Tore von der Wand abgedrückt werden<br />

und beginnen zu pendeln.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Schiebetore müssen gegen Herauslaufen aus der<br />

Schiene, gegen Ausheben und Abdrücken von der Wand gesichert<br />

sein.<br />

Dies kann erreicht werden durch:<br />

Die Laufschiene (A) wird am Ende <strong>im</strong> Durchmesser<br />

der Laufrolle aufgebogen.<br />

Ein abgewinkelter Flachstahl (B) wird unterhalb<br />

der Rollen am Rollenhalter befestigt und gleitet<br />

unter der Schiene entlang.


D<br />

Eine Haltevorrichtung (C)<br />

über dem Tor hält dieses<br />

be<strong>im</strong> Ausheben so,<br />

dass ein Umkippen<br />

verhindert wird.<br />

Eine in den Erdboden eingelassene Führung (D)<br />

führt das Tor sowohl <strong>im</strong> offenen wie geschlossenem<br />

Zustand an der Wand.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />

– Garagen,<br />

– Versand- und Lagerhallen,<br />

– Gewächshäusern.<br />

C<br />

13


<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Kraftbetätigte<br />

Türen und Tore<br />

14<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahren durch Einklemmen<br />

an den Schließkanten<br />

Absturz des Rolltores<br />

Stolpergefahr an der Schließkante der Schlupftür<br />

Eine Prüfplakette<br />

weist auf den<br />

nächsten Überprüfungstermin<br />

hin<br />

Kraftbetätigte<br />

Tore


Schutzmaßnahmen:<br />

Forderung:<br />

An kraftbetätigten Toren müssen Quetsch- und Scherstellen<br />

bis zu einer Höhe von 2,5 m gesichert sein, und <strong>im</strong> Gefahrfall<br />

muss die Bewegung der Tore zum Stillstand kommen.<br />

Maßnahmen:<br />

Sicherung der Schließkante, z.B.: durch Schaltleisten,<br />

Kontaktschläuche, Lichtschranken oder handbetätigte Steuerelemente<br />

ohne Selbsthaltung (Totmannschalter).<br />

Sicherung der Flügel gegen Abstürzen durch Fangvorrichtungen.<br />

Schwarz/gelbe Kennzeichnung der unteren Schließkante<br />

der Schlupftür.<br />

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen auch von Hand zu öffnen sein,<br />

sofern sie sich bei einem Stromausfall nicht automatisch öffnen.<br />

Gefahrstellen an den Antriebselementen sind bis zu einer Höhe<br />

von 2,5 m durch Schutzeinrichtungen zu sichern.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen. Ein schriftlicher<br />

Nachweis in einem Prüfbuch ist erforderlich.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. in:<br />

– Werkstätten,<br />

– Garagen,<br />

– Versandhallen.<br />

15


Treppen<br />

16<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

Stolpern und Umknicken<br />

2 x s + a = SL<br />

s<br />

a<br />

s<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Forderungen:<br />

Treppen müssen sicher begehbar gestaltet sein.<br />

Dazu sind folgende Maßnahmen einzuhalten:<br />

Treppen müssen eine gleichmäßige Stufenhöhe<br />

und Stufentiefe aufweisen (2 x Steigung s + Auftritt<br />

a = Schrittlänge SL 0,59 – 0,65 m).<br />

Die Stufen sind waagerecht auszuführen und<br />

dürfen nicht ausgetreten sein.<br />

Treppen mit mehr als 4 Stufen müssen einen<br />

gut umgreifbaren Handlauf aufweisen.<br />

Der Handlauf ist in ca. 0,90m Höhe zu<br />

befestigen und ist sicher zu umgreifen.<br />

Treppen ab 1,5 m Breite sind beidseitig mit<br />

einem Handlauf auszustatten.


Treppen mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen auf jeder<br />

freiliegenden Seite mit einem Geländer versehen sein.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />

– Aufgängen zu Wartungsplattformen<br />

an Anlagen,<br />

– Außentreppen an Rampen,<br />

– Treppen zu Lagerböden.<br />

Treppen aus feuerverzinkten Laufrosten verhindern ein Ausrutschen<br />

17


18<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Erhöht liegende<br />

Arbeitsplätze und<br />

Lagerböden<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

Einbrechen in Bodenbelag<br />

Abrutschen der Aufstiege<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Erhöht liegende Arbeitsplätze mit mehr als 1m<br />

Höhe müssen sicher erreichbar, begehbar und gegen Abstürzen<br />

von Personen gesichert sein. Dies wird erreicht:<br />

Fußböden erhöht liegender Lagerplätze müssen tragfähig und<br />

eben ausgeführt sein.<br />

Balken von Einschubdecken sind gegen Verrutschen zu sichern.<br />

Die Absturzkante wird mit einem Geländer<br />

aus Brustwehr (A) von 1 – 1,3 m, Knieleiste<br />

(B) von 0,3 – 0,5 m und Fußleiste (C)<br />

von mind. 0,05 m gesichert. An Be- und<br />

Entladestellen darf das Geländer verschiebbar,<br />

aber nicht abnehmbar sein.<br />

B<br />

A<br />

C


D<br />

E<br />

C<br />

F<br />

Zur Sicherung eines Lagerbodens<br />

genügen Haltepfosten (D) <strong>im</strong> Abstand von<br />

max. 1,5m und eine Fußleiste (C) von<br />

mind. 0,05 m.<br />

Wenn baulich möglich, ist eine Treppe<br />

einer Leiter als Aufstieg vorzuziehen.<br />

Anlegeleitern sind gegen Umkanten und<br />

Verrutschen durch Einhängen in eine Halterung<br />

(E) zu sichern.<br />

Zum sicheren Übersteigen ragt die Leiter<br />

um 1,0 m über die Aufstiegsstelle hinaus<br />

oder ein Haltegriff (F) ist seitlich angebracht.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Lagerböden,<br />

– Wartungsplattformen technischer<br />

Anlagen,<br />

– Abkippflächen bei Kompostanlagen.<br />

19


Bodenöffnungen<br />

A B<br />

20<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

Verletzungen an zuschlagenden Falltüren<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Forderungen:<br />

Boden- und Treppenöffnungen müssen gegen Abstürzen von Personen<br />

gesichert sein. Falltüren sind gegen ungewolltes Zuschlagen zu<br />

sichern.<br />

Folgende Möglichkeiten sind anwendbar:<br />

C<br />

Die Absturzsicherung besteht aus einem<br />

1,0 – 1,3 m hohem Geländer (A) mit Knieleiste<br />

(B) von 0,3 – 0,5 m und Fußleiste (C)<br />

von mind. 0,05 m.<br />

An einer Lastenabnahmestelle darf das Geländer<br />

aufklappbar aber nicht abnehmbar sein.


D<br />

bis5cm<br />

C<br />

Bei kleineren Öffnungen (bis 80 x 80 cm)<br />

genügen Haltepfosten (D) an den Ecken<br />

und eine Fußleiste (C).<br />

Abwurfschächte und kleine Deckenöffnungen<br />

können durch Roste gesichert werden.<br />

Der lichte Durchgang zwischen zwei<br />

Stäben darf nicht mehr als 5 cm betragen.<br />

Falltüren werden <strong>im</strong> geöffneten Zustand<br />

mit einem Sperrhaken festgehalten.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />

– Lagerböden,<br />

– Versorgungsschächten,<br />

– Treppenaufgänge.<br />

21


Wandöffnungen<br />

22<br />

F<br />

CG<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Wandluken in mehr als 1,0m<br />

Höhe müssen gegen Abstürzen von Personen<br />

gesichert sein.<br />

Dies wird erreicht durch:<br />

Wandluken, die durch eine einseitig aushängbare<br />

Kette (G) oder aufklappbaren Querriegel,<br />

sowie Fußleiste (C) gesichert sind.<br />

Zwei senkrecht angebrachte Handgriffe (F) bieten<br />

Halt be<strong>im</strong> Übersteigen von einer Anlegeleiter<br />

bzw. be<strong>im</strong> Herantreten an die Absturzkante.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Übergabestellen an Lagerböden.


Laderampen<br />

Laderampe mit Treppe,<br />

Geländer, Überfahrschiene<br />

und schwarz/<br />

gelber Sicherheitskennzeichnung<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

Stolpern und Umknicken<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Laderampen müssen ausreichend<br />

breit sein und sichere Abgänge aufweisen. Absturzstellen<br />

sollten gesichert werden.<br />

Als Maßnahmen lassen sich einsetzen:<br />

Laderampen sollten mind. 0,8 m breit sein und<br />

dem Ladegut entsprechen.<br />

Laderampen müssen mind. 1 Treppe aufweisen. Ab<br />

einer Länge von 20 m sollten an beiden Endbereichen<br />

Treppen vorhanden sein.<br />

23


24<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Treppenöffnungen innerhalb der Rampe sollten mit einem<br />

Geländer gesichert sein.<br />

An Laderampen mit mehr als 1,0m Höhe, die nur selten benutzt<br />

werden, sollte eine Absturzsicherung in Form von aushängbaren<br />

Ketten oder Seilen bzw. Steck- oder Klappgeländer<br />

angebracht werden.<br />

Die Absturzkante sollte mit einer schwarz/gelben<br />

Sicherheitskennzeichnung versehen sein.<br />

Be<strong>im</strong> Be- und Entladen von Fahrzeugen sind zum sicheren<br />

überfahren Ladebrücken zu verwenden.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Versandhallen,<br />

– Verladerampen <strong>im</strong> Freien.


Steigleitern und<br />

Steigeisengänge<br />

Gefährdungen:<br />

Absturz<br />

Abrutschen<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Steigleitern sind nur zulässig, wenn der Einbau<br />

einer Treppe betrieblich nicht möglich ist. Eingebaute Leitern<br />

und Steigeisengänge müssen mit einem sicheren Ein- und<br />

Ausstieg versehen sein.<br />

Der Abstand der Sprossen zur Wand muss mind. 0,16 m<br />

betragen.<br />

Zum sicheren Übersteigen sind Handgriffe oder Haltestangen<br />

notwendig. Diese ragen 1,0 m über die Einstiegskante hinaus.<br />

Steigeisen zum Einstieg<br />

in eine Brunnenanlage<br />

25


26<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Steigleitern von mehr als 5,0 m Länge müssen zwischen 2,2 und<br />

3,0 m über der Standfläche beginnend mit einem durchgehenden<br />

Rückenschutz versehen sein.<br />

Die Unterkante von fest eingebauten Steigleitern erst außerhalb<br />

des Handbereiches gegen unbefugtes Besteigen beginnen lassen.<br />

Steigeisen weisen gleiche Abstände zueinander auf.<br />

Steigeisen haben eine seitliche Begrenzung gegen Abrutschen<br />

und sind rutschhemmend ausgelegt.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Krananlagen,<br />

– Gewächshäuser,<br />

– Lagerböden,<br />

– Silos,<br />

– Schächten, Gruben und Brunnen,<br />

– Kontrollgängen von Kühlhäusern,<br />

Steigförderern und Kompostierungsanlagen<br />

Steigleitern mit Rückenschutz<br />

und Plattform<br />

an einem Silo


Fluchtwege und<br />

Notausgänge<br />

Gefährdungen:<br />

Stolpern, Ausrutschen, Anstoßen<br />

Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr<br />

Verbrennungsgefahr<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Es muss sichergestellt sein, dass bei<br />

Gefahr alle Arbeitsplätze schnell und sicher verlassen<br />

werden können. Fluchtwege sind Verkehrswege, die der<br />

Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in<br />

der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.<br />

Türen lassen sich in Fluchtrichtung öffnen.<br />

Türen müssen sich von Innen ohne besondere Hilfsmittel<br />

jederzeit leicht öffnen lassen.<br />

Fluchtwege und Notausgängen sind mit grün-weißen<br />

Rettungszeichen gekennzeichnet. Diese müssen bei<br />

Dunkelheit mindestens langnachleuchtend sein.<br />

Rettungszeichen weist<br />

auf Notausgang hin<br />

27


28<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Wege und Ausgänge nicht durch Gegenstände versperren.<br />

Fluchtwege dürfen keine Stolperstellen, Absätze, Vertiefungen<br />

und Rutschgefahren aufweisen.<br />

Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen und auszuhängen<br />

wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung<br />

der Arbeitsstätte dies erfordern.<br />

Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z.B. für:<br />

– Schlupftüren in Rolltoren in<br />

Werkstätten und Versandhallen,<br />

– Krematorien,<br />

– Bürogebäuden,<br />

– Vermarktungshallen.<br />

Übersichtlicher Fluchtund<br />

Rettungsplan


Brandmeldung und<br />

-bekämpfung<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungsgefahr<br />

Erstickungsgefahr<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung<br />

und Nutzung des Gebäudes und der Brandgefährlichkeit<br />

mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Erforderlichenfalls<br />

sind Brandmelder und Alarmanlagen einzurichten.<br />

Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen<br />

(Feuerlöscher) müssen leicht erreichbar sein.<br />

Feuerlöscheinrichtungen dürfen<br />

nicht durch Gegenstände<br />

verstellt sein.<br />

Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />

sind zu<br />

kennzeichnen.<br />

Brandschutzzeichen<br />

weist auf Feuerlöschgerät<br />

hin<br />

29


Feuerlöscher mit Sicherheitskennzeichnung<br />

30<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Die Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen<br />

richtet sich nach der Brandgefährlichkeit<br />

und der Größe der Räume.<br />

Die Mitarbeiter sind regelmäßig <strong>im</strong> Umgang<br />

mit Feuerlöschern und in der<br />

Brandbekämpfung zu unterweisen.<br />

Feuerlöscheinrichtungen sind regelmäßig<br />

durch eine befähigte Person zu prüfen.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Büro und Arbeitsstätten,<br />

– Werkstätten und Garagen,<br />

– Tankstellen und Gefahrstofflager,<br />

– Heizräume und Krematorien.


Elektrische Anlagen<br />

Gefährdungen:<br />

Defekte elektrische Anlagen können lebensgefährlich<br />

sein.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Elektrische Anlagen dürfen nur von einer<br />

Elektrofachkraft nach den elektrotechnischen Regeln je<br />

nach Art der Nutzung errichtet, geändert und instandgesetzt<br />

werden.<br />

Installationsmaterialien müssen nach den VDE-Vorschriften<br />

den Bedingungen für z.B. trockene, feuchte oder nasse<br />

Räume entsprechen und nach den elektrotechnischen Regeln<br />

betrieben werden.<br />

Prüftaste des FI-Schutzschalters<br />

wird ausgelöst<br />

31


32<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Schadhafte elektrische Anlagen dürfen nicht betrieben und benutzt<br />

werden. Reparaturen erfolgen nur durch eine Elektrofachkraft.<br />

Die Zugänge der Hausanschluss- und Verteilerkästen sind freizuhalten.<br />

Elektrische Betriebsmittel wie z.B. Leuchten, Heizstrahler sind<br />

von brennbaren Stoffen entfernt aufzustellen und zu betreiben.<br />

Steckvorrichtungen sind nur mit Isoliergehäuse und nachfolgenden<br />

Bauarten zulässig:<br />

– Steckdosen zweipolig mit Schutzkontakt<br />

– Drehstromsteckvorrichtungen in CEE-Ausführung.<br />

Verlängerungsleitungen dürfen nur für den vorübergehenden<br />

Betrieb verwendet werden.<br />

Für Steckdosenstromkreise sind Fehlerstromschutzschalter<br />

(FI-Schutzschalter) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von<br />

0,03 Ampere (30 mA) als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen<br />

gefährliche Körperströme erforderlich.


Sicherungskasten mit ordungsgemäßer<br />

Beschriftung der einzelnen<br />

Sicherungselemente<br />

Die Funktion des Fehlerstromschutzschalters ist vom Betreiber<br />

mind. einmal monatlich und nach jedem Gewitter durch<br />

Betätigung der Prüftaste zu testen.<br />

Die gesamte ortsfeste elektrische Anlage muss regelmäßig<br />

alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.<br />

33


<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Lagerräume und Regale<br />

34<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch Anstoßen und Einquetschen.<br />

Von Lagergut getroffen.<br />

Absturz<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Die Lagereinrichtungen und das Lagergut sind<br />

standsicher, belastbar und gegen Lageveränderungen aufzustellen.<br />

Dies wird mit folgenden Maßnahmen erreicht.<br />

Die Aufstellfläche für Lagergut<br />

und Regale muss eben und<br />

tragfähig sein.<br />

Regal mit Belastungsangaben.<br />

Eine verrollbare Stehleiter mit<br />

selbstsichernden Rollen<br />

verhindert be<strong>im</strong> Arbeiten ein<br />

ungewolltes Verschieben.


Lagerbereiche und Verkehrsbereiche optisch trennen.<br />

Die Stapelhöhe soll max. 4 x so hoch wie tief sein.<br />

Eine Lagereinrichtung ist so zu wählen, dass Lagergut<br />

gefahrlos entnommen werden kann.<br />

Einzellasten „<strong>im</strong> Verbund” aufstellen.<br />

Stangen und Rohre waagerecht lagern und gegen Wegrollen<br />

sichern.<br />

Platten und Bleche gegen Kippen sichern.<br />

Regale sind mit der max<strong>im</strong>alen Belastbarkeit<br />

zu kennzeichnen.<br />

Zum Arbeiten in bzw. an Regalen sind standsichere Aufstiegshilfen<br />

zu verwenden.<br />

Hochregale mit Aufstiegshilfen versehen.<br />

Begehbare Regale mit Absturzsicherungen ausrüsten.<br />

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Raumtemperaturen<br />

36<br />

Gefährdungen:<br />

Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

Eingeschränktes Wohlbefinden<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Forderungen: In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit<br />

eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und<br />

der körperlichen Beanspruchung der Mitarbeiter gesundheitlich<br />

zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein.<br />

In Werkstätten mit überwiegend<br />

nicht sitzender Tätigkeit muss eine<br />

Mindesttemperatur von 17° C<br />

erreicht werden.


In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mind. folgende<br />

Werte erreichen:<br />

– bei sitzender Tätigkeit + 19°C<br />

– nicht sitzende mittelschwere Tätigkeit + 17°C<br />

– schwere körperliche Arbeit <strong>im</strong> Stehen + 12°C<br />

– Büroräume + 20°C<br />

– Sozialräume + 21°C<br />

Raumtemperaturen sollen 26°C nicht überschreiten.<br />

Diese Werte beziehen sich nicht auf Einflüsse durch Außentemperaturen<br />

oder starke Sonneneinstrahlung, was insbesondere<br />

bei Arbeiten in Gewächshäusern anzutreffen ist. Arbeiträume in<br />

denen Mitarbeiter höheren bzw. niedrigeren Temperaturen ausgesetzt<br />

sein können sind u. a. in Krematorien sowie Vermarktungs-<br />

und Sortierhallen zu finden.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Versand- und Sortieranlagen,<br />

– Kühlräume,<br />

– Verkaufseinrichtungen,<br />

– Büroräume,<br />

– Werkstätten.<br />

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Beleuchtung<br />

38<br />

Gefährdung:<br />

Eingeschränktes Wohlbefinden.<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Schlechtes Erkennen von Unfallgefahren und Kennzeichnungen.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Arbeitsstätten sollten möglichst ausreichend<br />

Tageslicht erhalten und bei Bedarf mit angemessener<br />

künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein.<br />

Die Beleuchtung ist so angebracht, dass keine Unfallgefahr<br />

besteht.<br />

Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung sollte mind. 20 Lux<br />

betragen.<br />

Bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung ist für eine ausreichende<br />

Sicherheitsbeleuchtung zu sorgen.<br />

Lichtschalter müssen leicht zugänglich und erreichbar sein.<br />

Sinnvoll bei Dunkelheit sind Lichtschalter mit roter Leuchtdiode.


in Arbeitsstätten des <strong>Gartenbau</strong>es<br />

sollte eine Beleuchtungsstärke<br />

von mind. 200<br />

bis 300 Lux vorhanden sein.<br />

Eine zusätzliche künstliche Beleuchtung<br />

in allen Räumen ist<br />

erforderlich, wenn die natürliche<br />

Beleuchtung nicht ausreicht.<br />

Auf Fluchtwegen<br />

müssen Rettungszeichen<br />

langnachleuchtend sein.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Krematorien,<br />

– den Pilzanbau,<br />

– Versand-, Verpackungs,- und Sortierhallen.<br />

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40<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Raumabmessungen,<br />

Luftraum und Lüftung<br />

Gefährdungen:<br />

Eingeschränktes Wohlbefinden<br />

Eingeschränkte Konzentration und Leistungsfähigkeit<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung<br />

der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung<br />

der Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausreichend<br />

gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Die Größe<br />

der Arbeiträume (Grundfläche x Raumhöhe) sind nach den<br />

Arbeitsverfahren und nach Anzahl der Mitarbeiter auszulegen.<br />

Lüftungsanlagen und Kl<strong>im</strong>aanlagen müssen jederzeit<br />

funktionsfähig sein.<br />

Zugluft ist zu vermeiden.<br />

Arbeitsräume sollten eine Grundfläche von mind. 8 qm haben.


Die Raumhöhe darf nicht weniger als 2,5 m betragen.<br />

Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit<br />

von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl<br />

der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen<br />

zu bemessen.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für alle Arbeitsräume wie:<br />

– Laboratorien,<br />

– Krematorien,<br />

– Werkstätten,<br />

– Büro- und Verkaufsräume,<br />

– Kompost- und Müllsortierung.<br />

Halle für Pilzsubstratverladung<br />

ist mit einer Lüftungsanlage<br />

versehen<br />

41


Sozialräume<br />

42<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Werden von Arbeitnehmern besondere Tätigkeiten <strong>im</strong> Unternehmen<br />

ausgeführt oder es entstehen spezielle Belastungen, sind Sozialräume<br />

notwendig. Dazu gehören Pausenräume, Umkleideräume,<br />

Waschgelegenheiten und Toilettenräume.<br />

Pausenräume sind zur Verfügung<br />

zu stellen, wenn Sicherheitsoder<br />

Gesundheitsgründe (z.B.<br />

schwere und stark schmutzende<br />

Tätigkeiten) dies erfordern oder<br />

mehr als 10 Beschäftigte <strong>im</strong> Unternehmen<br />

sind. Sie sind mit<br />

leicht zu reinigenden Tischen<br />

und Stühlen auszustatten. Vorrichtungen<br />

zum Erwärmen oder<br />

zum Kühlen von Speisen und Getränken<br />

sollten vorhanden sein.<br />

Umkleideräume sind erforderlich,<br />

wenn besondere Arbeitskleidung<br />

getragen werden muss. Sie sind<br />

nach Geschlechtern getrennt einzurichten<br />

oder es wird eine getrennte<br />

Nutzung ermöglicht. Es<br />

müssen Schränke zur getrennten<br />

Aufbewahrung der Arbeits- und<br />

Straßenkleidung für jeden Mitarbeiter<br />

aufgestellt sein. Arbeitskleidung<br />

muss bei Bedarf zu lüften<br />

und zu trocknen sein. Die Räume<br />

müssen leicht zu reinigen sein.


Waschgelegenheiten sind, wenn<br />

es die Art der Tätigkeiten (z.B. Verschmutzung)<br />

oder gesundheitliche<br />

Gründe dies erfordern, vorzusehen.<br />

Sie sind nach Männern und Frauen<br />

getrennt einzurichten oder es ist<br />

eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.<br />

Die Fußböden müssen eine<br />

ausreichende Rutschhemmung aufweisen.<br />

Scharfe Ecken und Kanten<br />

dürfen nicht auftreten. Es ist auf eine ausreichende Hygiene<br />

zu achten und erforderliche Reinigungs- und Trocknungsmittel<br />

müssen zur Verfügung stehen. Wasch- und Umkleideräume<br />

sollten einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.<br />

Toilettenräume sind grundsätzlich in der Nähe der Arbeitsplätze<br />

erforderlich und mit einem Handwaschbecken auszustatten.<br />

Toilettenräume sind nach Männern und Frauen getrennt einzurichten<br />

oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Sie<br />

dürfen nicht der Öffentlichkeit zugeordnet sein.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Arbeiten <strong>im</strong> Krematorien und auf<br />

Friedhöfen,<br />

– den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />

Biostoffen, und Pflanzenschutzmitteln,<br />

– stark schmutzenden Tätigkeiten<br />

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<strong>Einrichtungen</strong> zur<br />

Ersten Hilfe<br />

Verbandkasten<br />

und Augenspülflasche<br />

44<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Nach einem Arbeitsunfall muss sicher gestellt sein, dass sofort<br />

Erste-Hilfe geleistet werden kann und eine erforderliche<br />

ärztliche Versorgung veranlasst wird. Jede Person ist verpflichtet<br />

anderen Menschen in Not unverzüglich zu helfen.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Anleitungen zur Ersten-Hilfe sind durch Aushänge <strong>im</strong> Arbeitsbereich<br />

deutlich zu machen. Notwendige Mindestangaben<br />

sind Notrufnummern, behandelnde Ärzte und Krankenhäuser,<br />

Standorte der Erste-Hilfe-Materialien und Personen mit Erste-<br />

Hilfe-Ausbildung.<br />

Erste-Hilfe-Materialien müssen leicht erreichbar sein und<br />

gegen Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen<br />

geschützt werden.<br />

Die Standorte der Erste-Hilfe-Materialien sind mit Rettungszeichen<br />

zu kennzeichnen.


Je nach Zahl der Versicherten sind geeignete und ausreichende<br />

Erste-Hilfe-Materialien gemäß der Normen zur Verfügung<br />

zu stellen, ständig zu ergänzen oder bei Bedarf zu erneuern:<br />

– 1 – 20 Beschäftigte 1 kleiner Verbandkasten (DIN 13157)<br />

Bei Tätigkeiten alternativ<br />

<strong>im</strong> Außendienst Kfz-Verbandkasten (DIN 13164)<br />

– 21 – 100 Beschäftigte 1 großer Verbandkasten (DIN 13169)<br />

(kann auch durch zwei<br />

kleine ersetzt werden)<br />

– 101 – 200 Beschäftigte 2 große Verbandkästen<br />

– für je 100 weitere<br />

Beschäftigte 1 großer Verbandkasten<br />

Entsprechend der Unfallgefahren oder Anzahl der Beschäftigten<br />

sind Erste-Hilfe-Räume einzurichten.<br />

Erste-Hilfe-<br />

Aushang<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z.B.:<br />

– be<strong>im</strong> Umgang mit Gefahrstoffen<br />

und Pflanzenschutzmitteln,<br />

– in Laboratorien,<br />

– in Werkstätten.<br />

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46<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien<br />

Zu den Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien zählen Arbeitsplätze<br />

auf dem Betriebsgelände und Verkaufsstände<br />

<strong>im</strong> Freien, die dem Ladengeschäft bzw.<br />

Unternehmen direkt angeschlossen sind (öffentlicher<br />

Bereich). Für Baustellen und Marktstände<br />

gelten gesonderte Best<strong>im</strong>mungen.<br />

Verkaufseinrichtung in<br />

einer Baumschule<br />

Für Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien gelten die gleichen Schutzmaßnahmen<br />

wie für eine Arbeitsstätte in Gebäuden. Dazu zählen<br />

insbesondere:<br />

Feuerlöscheinrichtungen müssen vorhanden sein.<br />

Die Anforderungen an baulichen Anlagen wie Treppen, erhöht<br />

liegende Arbeitsplätze, Verkehrswege, Rampen usw. sind umzusetzen.<br />

Eine ausreichende Beleuchtung ist zu installieren.<br />

Die Arbeitsplätze sind gegen Witterungseinflüsse wie Nässe,<br />

Kälte und Sonneneinstrahlung zu schützen.<br />

✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />

– Verkaufstände,<br />

– Maschinenpflegestationen,<br />

– Erdaufbereitungsanlagen.


Regenwasserauffangbecken<br />

Gefährdungen:<br />

Hineinstürzen<br />

Ertrinken<br />

Regenwassersammelbecken<br />

sind umwehrt und mit<br />

Aussteighilfen versehen<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Wasserauffangbecken müssen gegen Hineinstürzen<br />

gesichert und mit Aussteighilfen versehen sein.<br />

Die Umwehrung muss eine Höhe von 1,8m aufweisen.<br />

Die Umwehrung darf nicht durchsteigbar sein und muss das<br />

Becken allseitig umschließen.<br />

Als Aussteighilfen gelten Treppen, Leitern oder Rettungswege<br />

aus zusammengebundenen Reifen.<br />

Der Abstand der Aussteighilfen sollte nicht mehr als 20m betragen.<br />

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48<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Schlussbemerkung<br />

Das vorliegende Merkblatt „<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>”<br />

soll erreichen, dass sowohl der Unternehmer, der Verantwortliche<br />

als auch alle Mitarbeiter be<strong>im</strong> Errichten und<br />

Benutzen von z.B. Verkehrswegen, Treppen, Toren, Sozialeinrichtungen<br />

über wesentliche Unfallgefahren und deren Vermeidung<br />

informiert sind.<br />

Viele spezielle Themen konnten nicht ausreichend behandelt<br />

werden. Deshalb verweisen wir an dieser Stelle auf andere<br />

Merkhefte wie z.B.:<br />

<strong>GBG</strong> 6 Erste Hilfe bei Unfällen<br />

<strong>GBG</strong> 12 Arbeitssicherheit <strong>im</strong> Verkauf<br />

<strong>GBG</strong> 16 Arbeitssicherheit in Gewächshäusern<br />

<strong>GBG</strong> 23 Leitern<br />

Diese Merkhefte werden den Unternehmern und Versicherten<br />

von Ihrer <strong>Gartenbau</strong> Berufsgenossenschaft kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Des weiteren halten wir Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,<br />

Aufkleber und Aushänge für Sie bereit.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei der:<br />

<strong>Gartenbau</strong> Berufsgenossenschaft<br />

Dezernat Prävention<br />

Frankfurter Straße 126<br />

34121 Kassel<br />

www.gartenbau.lsv.de


Für Ihre<br />

Notizen …


2. Ausgabe, Dezember 2011<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />

Dezernat Prävention<br />

Frankfurter Straße 126<br />

D-34121 Kassel<br />

Telefon (05 61) 928-0<br />

Fax (0561) 928-2304<br />

http://www.gartenbau.lsv.de<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier<br />

BX 12/2011 5.000

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