Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
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<strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
<strong>GBG</strong> 9
Inhalt<br />
Einleitung Seite 1<br />
Verantwortung der<br />
Unternehmer Seite 4<br />
Pflichten der<br />
Beschäftigten Seite 5<br />
Verkehrswege Seite 6<br />
Durchfahrten<br />
und Durchgänge Seite 8<br />
Türen und Tore Seite 9<br />
Schiebetore Seite 12<br />
Kraftbetätigte Türen<br />
und Tore Seite 14<br />
Treppen Seite 16<br />
Erhöht liegende<br />
Arbeitsplätze und<br />
Lagerböden Seite 18<br />
Bodenöffnungen Seite 20<br />
Wandöffnungen Seite 22<br />
Laderampen Seite 23<br />
Steigleitern und<br />
Steigeisengänge Seite 25<br />
Fluchtwege und<br />
Notausgänge Seite 27<br />
Brandmeldung<br />
und -bekämpfung Seite 29<br />
Elektrische Anlagen Seite 31<br />
Lagerräume und Regale Seite 34<br />
Raumtemperaturen Seite 36<br />
Beleuchtung Seite 38<br />
Raumabmessungen,<br />
Luftraum und Lüftung Seite 40<br />
Sozialräume Seite 42<br />
<strong>Einrichtungen</strong> zur<br />
Ersten-Hilfe Seite 44<br />
Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien Seite 46<br />
Regenwasserauffangbecken<br />
Seite 47<br />
Schlussbemerkung Seite 48<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>
Einleitung<br />
Die Auswertung des Unfallgeschehens <strong>im</strong><br />
<strong>Gartenbau</strong> zeigt, dass ein Großteil der<br />
Arbeitsunfälle auf mangelhafte bauliche<br />
<strong>Einrichtungen</strong> zurückzuführen ist. Stolpern,<br />
Ausrutschen, Abstürzen, Einklemmen sind<br />
dabei nur einige Schlagworte der Unfallursachen.<br />
Hinzu kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />
und mangelndes Wohlbefinden<br />
durch unzureichend eingerichtete<br />
Arbeitsräume. Beispiele sind hier u.a.<br />
Temperatur, Licht, Umgebungsluft, aber<br />
auch unhygienische, schlecht ausgestattete<br />
Sanitäreinrichtungen.<br />
1
2<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Das vorliegende Merkheft Ihrer <strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />
erläutert die Vorgaben der<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
(Verordnungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz =<br />
VSG’en) sowie der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften zur<br />
sicheren Gestaltung von baulichen <strong>Einrichtungen</strong> und<br />
Arbeitsstätten <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>. Die Besonderheiten des<br />
<strong>Gartenbau</strong>es werden <strong>im</strong> Einzelnen mit speziellen Beispielen<br />
dem Leser näher erläutert. Hinsichtlich der Gewährleistung<br />
von Sicherheit und Gesundheit muss der Unternehmer durch<br />
eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung vor dem<br />
Errichten und Betreiben der Arbeitsstätte die Gefahren ermitteln<br />
und Schutzmaßnahmen festlegen.<br />
Gefährdungsbeurteilungen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
und Merkhefte können<br />
kostenlos bei der <strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />
angefordert werden
Sichere bauliche <strong>Einrichtungen</strong> verhindern Arbeitsunfälle und<br />
bieten:<br />
Schutz vor Verletzungen, Krankheit, Invalidität<br />
und Tod, sowie finanzieller Notlage.<br />
Für das Unternehmen bedeutet dies:<br />
die Abwendung von wirtschaftlichen Schäden.<br />
Gute Arbeitsbedingungen fördern<br />
die Motivation der Mitarbeiter!<br />
3
4<br />
Verantwortung<br />
der Unternehmer<br />
Der<br />
Unternehmer<br />
muss die technischen<br />
und<br />
organisatorischen<br />
Voraussetzungen<br />
für einen sicheren<br />
Arbeitsablauf<br />
schaffen:<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Ordnungsgemäße Ausführung und Ausstattung<br />
baulicher Anlagen sowie deren regelmäßige<br />
Überprüfung und Instandsetzung.<br />
Gewährung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.<br />
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist eine<br />
Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeitsbereiche<br />
durchzuführen.<br />
Erstellen von Betriebsanweisungen.<br />
Waschgelegenheit<br />
und Hautschutz<br />
Kostenloses Bereitstellen von geeigneter<br />
persönlicher Schutzausrüstung<br />
Durchführung von Unterweisungen und<br />
Erfolgskontrollen.
Pflichten<br />
der Beschäftigten<br />
Die<br />
Beschäftigten<br />
müssen durch<br />
ihr Verhalten den<br />
sicheren Ablauf<br />
der Arbeiten<br />
gewährleisten:<br />
Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke der<br />
Unfallverhütung befolgen.<br />
Erkannte Mängel und Beinaheunfälle <strong>im</strong> Betrieb<br />
dem Vorgesetzten unverzüglich melden.<br />
Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.<br />
Beachten der Sicherheitskennzeichnungen zum<br />
Schutz der damit verbundenen Gefahren.<br />
Gebotszeichen –<br />
Schutzschuhe<br />
benutzen<br />
Verbotszeichen –<br />
Für Fußgänger<br />
verboten<br />
Warnzeichen –<br />
Warnung vor<br />
Flurförderzeugen<br />
Rettungszeichen –<br />
Erste Hilfe<br />
5
6<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Verkehrswege<br />
Gefährdungen:<br />
Stolpern<br />
Ausrutschen<br />
Umknicken<br />
Stürzen<br />
Angefahren werden von Fahrzeugen<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Verkehrswege müssen so beschaffen und<br />
bemessen sein, dass sie sicher begangen oder befahren<br />
werden können und keine Gefahr vom Verkehr ausgeht.<br />
Dazu sind viele Maßnahmen anzuwenden:<br />
Verkehrswege müssen eben und trittsicher sein.<br />
Löcher, Rillen und andere Unebenheiten sind zu<br />
vermeiden.<br />
Wege sind rutschhemmend auszuführen.<br />
Schadhafte Oberflächen sind unverzüglich auszubessern.<br />
Wege <strong>im</strong>mer von Hindernissen freihalten.<br />
Abdeckungen (z.B. Schachtdeckel) sind bündig<br />
einzupassen.
Verkehrswege sind von anderen Flächen wie Lager- und<br />
Arbeitsbereichen sowie Gefahrstellen (z.B.: Fördereinrichtungen)<br />
abzugrenzen.<br />
Verkehrswege für Fahrzeuge müssen in einem Abstand<br />
von mind. 1,0 m an Türen, Toren, Durchgängen etc.<br />
vorbeiführen.<br />
Wege für Fahrzeuge (V � 20 km/h) müssen so breit sein,<br />
dass zwischen Fahrzeug und Grenze des Verkehrsweges<br />
beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m vorhanden<br />
ist. Der Randzuschlag vergrößert sich bei gleichzeitig,<br />
starken Personenverkehr auf 0,75 m.<br />
✘<br />
Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />
– Gabelstaplerverkehr<br />
– Mobiltischanlagen<br />
– Anlagen mit fahrerlosen Flurförderzeugen<br />
Trennung zwischen<br />
Fahrzeug- und<br />
Personenverkehr<br />
Innerbetriebliche Verkehrsführung<br />
unter Einhaltung der<br />
Sicherheitsabstände bei<br />
V � 20 km/h<br />
7
Durchfahrten und<br />
Durchgänge<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen:<br />
Die Größe der Durchfahrten<br />
sind nach Art der Nutzung zu<br />
wählen.<br />
8<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Gefährdungen: Anstoßen und Einklemmen<br />
Die Abmessungen der<br />
Durchfahrten sind auf die<br />
Größe der Fahrzeuge<br />
abzust<strong>im</strong>men.<br />
Die lichte Mindesthöhe für<br />
Personendurchgänge soll<br />
2,0m betragen.<br />
Sichtbehinderungen<br />
Stich- und Schnittverletzungen<br />
Schnelllauftor aus bruchsicherem Material<br />
Pendeltüren müssen durchsichtig oder mit einem Sichtfenster ausgerüstet<br />
sein.<br />
Lichtdurchlässige Flächen müssen aus bruchsicherem Material<br />
bestehen oder gegen Eindrücken geschützt sein.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B.:<br />
– <strong>im</strong> Gartencenter,<br />
– in Versandhallen,<br />
– in Lagerhallen.
Türen und Tore<br />
Gefährdungen:<br />
Wind und Bodenfrost können die Torflügel<br />
aus ihren Angeln heben, so dass sie umkippen.<br />
Durch Wind können Türen und Tore unkontrolliert Aufund<br />
Zuschlagen.<br />
Türfeststeller <strong>im</strong> Verkehrsbereich sind gefährliche<br />
Stolperstellen.<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen:<br />
Tore müssen gegen Ausheben aus den Angeln und gegen Aufund<br />
Zuschlagen gesichert werden.<br />
Dies erreicht man mit folgenden Sicherungsmaßnahmen:<br />
Ragt der Angelbolzen weit genug<br />
aus der Aufhängung hinaus, wird<br />
ein Loch gebohrt und ein Splint (A)<br />
eingezogen. Eine Unterlegscheibe<br />
sorgt für die Beweglichkeit des Torflügels.<br />
9
D<br />
10<br />
B<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Bei Torpfosten aus Holz wird z.B. ein<br />
Stahlwinkel (B) mit Schrauben über<br />
dem Angelbolzen befestigt.<br />
Bei Torrahmen aus Stein<br />
oder Beton erfolgt die<br />
Sicherung am Torflügel<br />
z.B., in dem ein Flachstahl<br />
(C) mit durchgehendenSchraubenbolzen<br />
unterhalb der Angel<br />
befestigt wird.<br />
Ein stabiler Sturmhaken (D) wird in der Mauer<br />
befestigt und am Torflügel befindet sich eine<br />
entsprechende Öse zum Einhaken.<br />
C
E<br />
F<br />
Kann ein Tor nicht bis zur Wand aufgeschlagen<br />
werden, hält eine Raste (E) an der Flügelinnenseite<br />
das Tor in jeder Stellung am Boden fest.<br />
Zum Schließen wird die Raste in eine Halterung<br />
(F) eingelegt. Alternativen dazu sind:<br />
Am Torflügel ist eine Fußraste zum Feststellen<br />
und Lösen per Fuß angebracht. Sie befindet<br />
sich außerhalb des Verkehrsweges.<br />
Bei Türen aus Stahl (z.B. Gewächshaustüren)<br />
können starke Magnete die Türen offen halten.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z.B. bei:<br />
– Garagen,<br />
– Werkstätten,<br />
– Lager- und Versandhallen.<br />
11
Schiebetore:<br />
12<br />
Gefährdungen:<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Schiebetore können an den Enden der Laufschiene herausrutschen<br />
und abstürzen.<br />
Wind kann die Tore aus der Laufschiene herausheben, so<br />
dass sie umstürzen.<br />
Durch Wind können Tore von der Wand abgedrückt werden<br />
und beginnen zu pendeln.<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Schiebetore müssen gegen Herauslaufen aus der<br />
Schiene, gegen Ausheben und Abdrücken von der Wand gesichert<br />
sein.<br />
Dies kann erreicht werden durch:<br />
Die Laufschiene (A) wird am Ende <strong>im</strong> Durchmesser<br />
der Laufrolle aufgebogen.<br />
Ein abgewinkelter Flachstahl (B) wird unterhalb<br />
der Rollen am Rollenhalter befestigt und gleitet<br />
unter der Schiene entlang.
D<br />
Eine Haltevorrichtung (C)<br />
über dem Tor hält dieses<br />
be<strong>im</strong> Ausheben so,<br />
dass ein Umkippen<br />
verhindert wird.<br />
Eine in den Erdboden eingelassene Führung (D)<br />
führt das Tor sowohl <strong>im</strong> offenen wie geschlossenem<br />
Zustand an der Wand.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />
– Garagen,<br />
– Versand- und Lagerhallen,<br />
– Gewächshäusern.<br />
C<br />
13
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Kraftbetätigte<br />
Türen und Tore<br />
14<br />
Gefährdungen:<br />
Quetschgefahren durch Einklemmen<br />
an den Schließkanten<br />
Absturz des Rolltores<br />
Stolpergefahr an der Schließkante der Schlupftür<br />
Eine Prüfplakette<br />
weist auf den<br />
nächsten Überprüfungstermin<br />
hin<br />
Kraftbetätigte<br />
Tore
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderung:<br />
An kraftbetätigten Toren müssen Quetsch- und Scherstellen<br />
bis zu einer Höhe von 2,5 m gesichert sein, und <strong>im</strong> Gefahrfall<br />
muss die Bewegung der Tore zum Stillstand kommen.<br />
Maßnahmen:<br />
Sicherung der Schließkante, z.B.: durch Schaltleisten,<br />
Kontaktschläuche, Lichtschranken oder handbetätigte Steuerelemente<br />
ohne Selbsthaltung (Totmannschalter).<br />
Sicherung der Flügel gegen Abstürzen durch Fangvorrichtungen.<br />
Schwarz/gelbe Kennzeichnung der unteren Schließkante<br />
der Schlupftür.<br />
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen auch von Hand zu öffnen sein,<br />
sofern sie sich bei einem Stromausfall nicht automatisch öffnen.<br />
Gefahrstellen an den Antriebselementen sind bis zu einer Höhe<br />
von 2,5 m durch Schutzeinrichtungen zu sichern.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen. Ein schriftlicher<br />
Nachweis in einem Prüfbuch ist erforderlich.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. in:<br />
– Werkstätten,<br />
– Garagen,<br />
– Versandhallen.<br />
15
Treppen<br />
16<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
Stolpern und Umknicken<br />
2 x s + a = SL<br />
s<br />
a<br />
s<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Forderungen:<br />
Treppen müssen sicher begehbar gestaltet sein.<br />
Dazu sind folgende Maßnahmen einzuhalten:<br />
Treppen müssen eine gleichmäßige Stufenhöhe<br />
und Stufentiefe aufweisen (2 x Steigung s + Auftritt<br />
a = Schrittlänge SL 0,59 – 0,65 m).<br />
Die Stufen sind waagerecht auszuführen und<br />
dürfen nicht ausgetreten sein.<br />
Treppen mit mehr als 4 Stufen müssen einen<br />
gut umgreifbaren Handlauf aufweisen.<br />
Der Handlauf ist in ca. 0,90m Höhe zu<br />
befestigen und ist sicher zu umgreifen.<br />
Treppen ab 1,5 m Breite sind beidseitig mit<br />
einem Handlauf auszustatten.
Treppen mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen auf jeder<br />
freiliegenden Seite mit einem Geländer versehen sein.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />
– Aufgängen zu Wartungsplattformen<br />
an Anlagen,<br />
– Außentreppen an Rampen,<br />
– Treppen zu Lagerböden.<br />
Treppen aus feuerverzinkten Laufrosten verhindern ein Ausrutschen<br />
17
18<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Erhöht liegende<br />
Arbeitsplätze und<br />
Lagerböden<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
Einbrechen in Bodenbelag<br />
Abrutschen der Aufstiege<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Erhöht liegende Arbeitsplätze mit mehr als 1m<br />
Höhe müssen sicher erreichbar, begehbar und gegen Abstürzen<br />
von Personen gesichert sein. Dies wird erreicht:<br />
Fußböden erhöht liegender Lagerplätze müssen tragfähig und<br />
eben ausgeführt sein.<br />
Balken von Einschubdecken sind gegen Verrutschen zu sichern.<br />
Die Absturzkante wird mit einem Geländer<br />
aus Brustwehr (A) von 1 – 1,3 m, Knieleiste<br />
(B) von 0,3 – 0,5 m und Fußleiste (C)<br />
von mind. 0,05 m gesichert. An Be- und<br />
Entladestellen darf das Geländer verschiebbar,<br />
aber nicht abnehmbar sein.<br />
B<br />
A<br />
C
D<br />
E<br />
C<br />
F<br />
Zur Sicherung eines Lagerbodens<br />
genügen Haltepfosten (D) <strong>im</strong> Abstand von<br />
max. 1,5m und eine Fußleiste (C) von<br />
mind. 0,05 m.<br />
Wenn baulich möglich, ist eine Treppe<br />
einer Leiter als Aufstieg vorzuziehen.<br />
Anlegeleitern sind gegen Umkanten und<br />
Verrutschen durch Einhängen in eine Halterung<br />
(E) zu sichern.<br />
Zum sicheren Übersteigen ragt die Leiter<br />
um 1,0 m über die Aufstiegsstelle hinaus<br />
oder ein Haltegriff (F) ist seitlich angebracht.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Lagerböden,<br />
– Wartungsplattformen technischer<br />
Anlagen,<br />
– Abkippflächen bei Kompostanlagen.<br />
19
Bodenöffnungen<br />
A B<br />
20<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
Verletzungen an zuschlagenden Falltüren<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Forderungen:<br />
Boden- und Treppenöffnungen müssen gegen Abstürzen von Personen<br />
gesichert sein. Falltüren sind gegen ungewolltes Zuschlagen zu<br />
sichern.<br />
Folgende Möglichkeiten sind anwendbar:<br />
C<br />
Die Absturzsicherung besteht aus einem<br />
1,0 – 1,3 m hohem Geländer (A) mit Knieleiste<br />
(B) von 0,3 – 0,5 m und Fußleiste (C)<br />
von mind. 0,05 m.<br />
An einer Lastenabnahmestelle darf das Geländer<br />
aufklappbar aber nicht abnehmbar sein.
D<br />
bis5cm<br />
C<br />
Bei kleineren Öffnungen (bis 80 x 80 cm)<br />
genügen Haltepfosten (D) an den Ecken<br />
und eine Fußleiste (C).<br />
Abwurfschächte und kleine Deckenöffnungen<br />
können durch Roste gesichert werden.<br />
Der lichte Durchgang zwischen zwei<br />
Stäben darf nicht mehr als 5 cm betragen.<br />
Falltüren werden <strong>im</strong> geöffneten Zustand<br />
mit einem Sperrhaken festgehalten.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. bei:<br />
– Lagerböden,<br />
– Versorgungsschächten,<br />
– Treppenaufgänge.<br />
21
Wandöffnungen<br />
22<br />
F<br />
CG<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Wandluken in mehr als 1,0m<br />
Höhe müssen gegen Abstürzen von Personen<br />
gesichert sein.<br />
Dies wird erreicht durch:<br />
Wandluken, die durch eine einseitig aushängbare<br />
Kette (G) oder aufklappbaren Querriegel,<br />
sowie Fußleiste (C) gesichert sind.<br />
Zwei senkrecht angebrachte Handgriffe (F) bieten<br />
Halt be<strong>im</strong> Übersteigen von einer Anlegeleiter<br />
bzw. be<strong>im</strong> Herantreten an die Absturzkante.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Übergabestellen an Lagerböden.
Laderampen<br />
Laderampe mit Treppe,<br />
Geländer, Überfahrschiene<br />
und schwarz/<br />
gelber Sicherheitskennzeichnung<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
Stolpern und Umknicken<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Laderampen müssen ausreichend<br />
breit sein und sichere Abgänge aufweisen. Absturzstellen<br />
sollten gesichert werden.<br />
Als Maßnahmen lassen sich einsetzen:<br />
Laderampen sollten mind. 0,8 m breit sein und<br />
dem Ladegut entsprechen.<br />
Laderampen müssen mind. 1 Treppe aufweisen. Ab<br />
einer Länge von 20 m sollten an beiden Endbereichen<br />
Treppen vorhanden sein.<br />
23
24<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Treppenöffnungen innerhalb der Rampe sollten mit einem<br />
Geländer gesichert sein.<br />
An Laderampen mit mehr als 1,0m Höhe, die nur selten benutzt<br />
werden, sollte eine Absturzsicherung in Form von aushängbaren<br />
Ketten oder Seilen bzw. Steck- oder Klappgeländer<br />
angebracht werden.<br />
Die Absturzkante sollte mit einer schwarz/gelben<br />
Sicherheitskennzeichnung versehen sein.<br />
Be<strong>im</strong> Be- und Entladen von Fahrzeugen sind zum sicheren<br />
überfahren Ladebrücken zu verwenden.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Versandhallen,<br />
– Verladerampen <strong>im</strong> Freien.
Steigleitern und<br />
Steigeisengänge<br />
Gefährdungen:<br />
Absturz<br />
Abrutschen<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Steigleitern sind nur zulässig, wenn der Einbau<br />
einer Treppe betrieblich nicht möglich ist. Eingebaute Leitern<br />
und Steigeisengänge müssen mit einem sicheren Ein- und<br />
Ausstieg versehen sein.<br />
Der Abstand der Sprossen zur Wand muss mind. 0,16 m<br />
betragen.<br />
Zum sicheren Übersteigen sind Handgriffe oder Haltestangen<br />
notwendig. Diese ragen 1,0 m über die Einstiegskante hinaus.<br />
Steigeisen zum Einstieg<br />
in eine Brunnenanlage<br />
25
26<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Steigleitern von mehr als 5,0 m Länge müssen zwischen 2,2 und<br />
3,0 m über der Standfläche beginnend mit einem durchgehenden<br />
Rückenschutz versehen sein.<br />
Die Unterkante von fest eingebauten Steigleitern erst außerhalb<br />
des Handbereiches gegen unbefugtes Besteigen beginnen lassen.<br />
Steigeisen weisen gleiche Abstände zueinander auf.<br />
Steigeisen haben eine seitliche Begrenzung gegen Abrutschen<br />
und sind rutschhemmend ausgelegt.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Krananlagen,<br />
– Gewächshäuser,<br />
– Lagerböden,<br />
– Silos,<br />
– Schächten, Gruben und Brunnen,<br />
– Kontrollgängen von Kühlhäusern,<br />
Steigförderern und Kompostierungsanlagen<br />
Steigleitern mit Rückenschutz<br />
und Plattform<br />
an einem Silo
Fluchtwege und<br />
Notausgänge<br />
Gefährdungen:<br />
Stolpern, Ausrutschen, Anstoßen<br />
Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr<br />
Verbrennungsgefahr<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Es muss sichergestellt sein, dass bei<br />
Gefahr alle Arbeitsplätze schnell und sicher verlassen<br />
werden können. Fluchtwege sind Verkehrswege, die der<br />
Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in<br />
der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.<br />
Türen lassen sich in Fluchtrichtung öffnen.<br />
Türen müssen sich von Innen ohne besondere Hilfsmittel<br />
jederzeit leicht öffnen lassen.<br />
Fluchtwege und Notausgängen sind mit grün-weißen<br />
Rettungszeichen gekennzeichnet. Diese müssen bei<br />
Dunkelheit mindestens langnachleuchtend sein.<br />
Rettungszeichen weist<br />
auf Notausgang hin<br />
27
28<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Wege und Ausgänge nicht durch Gegenstände versperren.<br />
Fluchtwege dürfen keine Stolperstellen, Absätze, Vertiefungen<br />
und Rutschgefahren aufweisen.<br />
Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen und auszuhängen<br />
wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung<br />
der Arbeitsstätte dies erfordern.<br />
Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z.B. für:<br />
– Schlupftüren in Rolltoren in<br />
Werkstätten und Versandhallen,<br />
– Krematorien,<br />
– Bürogebäuden,<br />
– Vermarktungshallen.<br />
Übersichtlicher Fluchtund<br />
Rettungsplan
Brandmeldung und<br />
-bekämpfung<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungsgefahr<br />
Erstickungsgefahr<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung<br />
und Nutzung des Gebäudes und der Brandgefährlichkeit<br />
mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Erforderlichenfalls<br />
sind Brandmelder und Alarmanlagen einzurichten.<br />
Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen<br />
(Feuerlöscher) müssen leicht erreichbar sein.<br />
Feuerlöscheinrichtungen dürfen<br />
nicht durch Gegenstände<br />
verstellt sein.<br />
Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />
sind zu<br />
kennzeichnen.<br />
Brandschutzzeichen<br />
weist auf Feuerlöschgerät<br />
hin<br />
29
Feuerlöscher mit Sicherheitskennzeichnung<br />
30<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Die Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen<br />
richtet sich nach der Brandgefährlichkeit<br />
und der Größe der Räume.<br />
Die Mitarbeiter sind regelmäßig <strong>im</strong> Umgang<br />
mit Feuerlöschern und in der<br />
Brandbekämpfung zu unterweisen.<br />
Feuerlöscheinrichtungen sind regelmäßig<br />
durch eine befähigte Person zu prüfen.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Büro und Arbeitsstätten,<br />
– Werkstätten und Garagen,<br />
– Tankstellen und Gefahrstofflager,<br />
– Heizräume und Krematorien.
Elektrische Anlagen<br />
Gefährdungen:<br />
Defekte elektrische Anlagen können lebensgefährlich<br />
sein.<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Elektrische Anlagen dürfen nur von einer<br />
Elektrofachkraft nach den elektrotechnischen Regeln je<br />
nach Art der Nutzung errichtet, geändert und instandgesetzt<br />
werden.<br />
Installationsmaterialien müssen nach den VDE-Vorschriften<br />
den Bedingungen für z.B. trockene, feuchte oder nasse<br />
Räume entsprechen und nach den elektrotechnischen Regeln<br />
betrieben werden.<br />
Prüftaste des FI-Schutzschalters<br />
wird ausgelöst<br />
31
32<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Schadhafte elektrische Anlagen dürfen nicht betrieben und benutzt<br />
werden. Reparaturen erfolgen nur durch eine Elektrofachkraft.<br />
Die Zugänge der Hausanschluss- und Verteilerkästen sind freizuhalten.<br />
Elektrische Betriebsmittel wie z.B. Leuchten, Heizstrahler sind<br />
von brennbaren Stoffen entfernt aufzustellen und zu betreiben.<br />
Steckvorrichtungen sind nur mit Isoliergehäuse und nachfolgenden<br />
Bauarten zulässig:<br />
– Steckdosen zweipolig mit Schutzkontakt<br />
– Drehstromsteckvorrichtungen in CEE-Ausführung.<br />
Verlängerungsleitungen dürfen nur für den vorübergehenden<br />
Betrieb verwendet werden.<br />
Für Steckdosenstromkreise sind Fehlerstromschutzschalter<br />
(FI-Schutzschalter) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von<br />
0,03 Ampere (30 mA) als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen<br />
gefährliche Körperströme erforderlich.
Sicherungskasten mit ordungsgemäßer<br />
Beschriftung der einzelnen<br />
Sicherungselemente<br />
Die Funktion des Fehlerstromschutzschalters ist vom Betreiber<br />
mind. einmal monatlich und nach jedem Gewitter durch<br />
Betätigung der Prüftaste zu testen.<br />
Die gesamte ortsfeste elektrische Anlage muss regelmäßig<br />
alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.<br />
33
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Lagerräume und Regale<br />
34<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen durch Anstoßen und Einquetschen.<br />
Von Lagergut getroffen.<br />
Absturz<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Die Lagereinrichtungen und das Lagergut sind<br />
standsicher, belastbar und gegen Lageveränderungen aufzustellen.<br />
Dies wird mit folgenden Maßnahmen erreicht.<br />
Die Aufstellfläche für Lagergut<br />
und Regale muss eben und<br />
tragfähig sein.<br />
Regal mit Belastungsangaben.<br />
Eine verrollbare Stehleiter mit<br />
selbstsichernden Rollen<br />
verhindert be<strong>im</strong> Arbeiten ein<br />
ungewolltes Verschieben.
Lagerbereiche und Verkehrsbereiche optisch trennen.<br />
Die Stapelhöhe soll max. 4 x so hoch wie tief sein.<br />
Eine Lagereinrichtung ist so zu wählen, dass Lagergut<br />
gefahrlos entnommen werden kann.<br />
Einzellasten „<strong>im</strong> Verbund” aufstellen.<br />
Stangen und Rohre waagerecht lagern und gegen Wegrollen<br />
sichern.<br />
Platten und Bleche gegen Kippen sichern.<br />
Regale sind mit der max<strong>im</strong>alen Belastbarkeit<br />
zu kennzeichnen.<br />
Zum Arbeiten in bzw. an Regalen sind standsichere Aufstiegshilfen<br />
zu verwenden.<br />
Hochregale mit Aufstiegshilfen versehen.<br />
Begehbare Regale mit Absturzsicherungen ausrüsten.<br />
35
Raumtemperaturen<br />
36<br />
Gefährdungen:<br />
Gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />
Eingeschränktes Wohlbefinden<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Forderungen: In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit<br />
eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und<br />
der körperlichen Beanspruchung der Mitarbeiter gesundheitlich<br />
zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein.<br />
In Werkstätten mit überwiegend<br />
nicht sitzender Tätigkeit muss eine<br />
Mindesttemperatur von 17° C<br />
erreicht werden.
In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mind. folgende<br />
Werte erreichen:<br />
– bei sitzender Tätigkeit + 19°C<br />
– nicht sitzende mittelschwere Tätigkeit + 17°C<br />
– schwere körperliche Arbeit <strong>im</strong> Stehen + 12°C<br />
– Büroräume + 20°C<br />
– Sozialräume + 21°C<br />
Raumtemperaturen sollen 26°C nicht überschreiten.<br />
Diese Werte beziehen sich nicht auf Einflüsse durch Außentemperaturen<br />
oder starke Sonneneinstrahlung, was insbesondere<br />
bei Arbeiten in Gewächshäusern anzutreffen ist. Arbeiträume in<br />
denen Mitarbeiter höheren bzw. niedrigeren Temperaturen ausgesetzt<br />
sein können sind u. a. in Krematorien sowie Vermarktungs-<br />
und Sortierhallen zu finden.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Versand- und Sortieranlagen,<br />
– Kühlräume,<br />
– Verkaufseinrichtungen,<br />
– Büroräume,<br />
– Werkstätten.<br />
37
Beleuchtung<br />
38<br />
Gefährdung:<br />
Eingeschränktes Wohlbefinden.<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Schlechtes Erkennen von Unfallgefahren und Kennzeichnungen.<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Arbeitsstätten sollten möglichst ausreichend<br />
Tageslicht erhalten und bei Bedarf mit angemessener<br />
künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein.<br />
Die Beleuchtung ist so angebracht, dass keine Unfallgefahr<br />
besteht.<br />
Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung sollte mind. 20 Lux<br />
betragen.<br />
Bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung ist für eine ausreichende<br />
Sicherheitsbeleuchtung zu sorgen.<br />
Lichtschalter müssen leicht zugänglich und erreichbar sein.<br />
Sinnvoll bei Dunkelheit sind Lichtschalter mit roter Leuchtdiode.
in Arbeitsstätten des <strong>Gartenbau</strong>es<br />
sollte eine Beleuchtungsstärke<br />
von mind. 200<br />
bis 300 Lux vorhanden sein.<br />
Eine zusätzliche künstliche Beleuchtung<br />
in allen Räumen ist<br />
erforderlich, wenn die natürliche<br />
Beleuchtung nicht ausreicht.<br />
Auf Fluchtwegen<br />
müssen Rettungszeichen<br />
langnachleuchtend sein.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Krematorien,<br />
– den Pilzanbau,<br />
– Versand-, Verpackungs,- und Sortierhallen.<br />
39
40<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Raumabmessungen,<br />
Luftraum und Lüftung<br />
Gefährdungen:<br />
Eingeschränktes Wohlbefinden<br />
Eingeschränkte Konzentration und Leistungsfähigkeit<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung<br />
der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung<br />
der Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausreichend<br />
gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Die Größe<br />
der Arbeiträume (Grundfläche x Raumhöhe) sind nach den<br />
Arbeitsverfahren und nach Anzahl der Mitarbeiter auszulegen.<br />
Lüftungsanlagen und Kl<strong>im</strong>aanlagen müssen jederzeit<br />
funktionsfähig sein.<br />
Zugluft ist zu vermeiden.<br />
Arbeitsräume sollten eine Grundfläche von mind. 8 qm haben.
Die Raumhöhe darf nicht weniger als 2,5 m betragen.<br />
Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit<br />
von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl<br />
der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen<br />
zu bemessen.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für alle Arbeitsräume wie:<br />
– Laboratorien,<br />
– Krematorien,<br />
– Werkstätten,<br />
– Büro- und Verkaufsräume,<br />
– Kompost- und Müllsortierung.<br />
Halle für Pilzsubstratverladung<br />
ist mit einer Lüftungsanlage<br />
versehen<br />
41
Sozialräume<br />
42<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Werden von Arbeitnehmern besondere Tätigkeiten <strong>im</strong> Unternehmen<br />
ausgeführt oder es entstehen spezielle Belastungen, sind Sozialräume<br />
notwendig. Dazu gehören Pausenräume, Umkleideräume,<br />
Waschgelegenheiten und Toilettenräume.<br />
Pausenräume sind zur Verfügung<br />
zu stellen, wenn Sicherheitsoder<br />
Gesundheitsgründe (z.B.<br />
schwere und stark schmutzende<br />
Tätigkeiten) dies erfordern oder<br />
mehr als 10 Beschäftigte <strong>im</strong> Unternehmen<br />
sind. Sie sind mit<br />
leicht zu reinigenden Tischen<br />
und Stühlen auszustatten. Vorrichtungen<br />
zum Erwärmen oder<br />
zum Kühlen von Speisen und Getränken<br />
sollten vorhanden sein.<br />
Umkleideräume sind erforderlich,<br />
wenn besondere Arbeitskleidung<br />
getragen werden muss. Sie sind<br />
nach Geschlechtern getrennt einzurichten<br />
oder es wird eine getrennte<br />
Nutzung ermöglicht. Es<br />
müssen Schränke zur getrennten<br />
Aufbewahrung der Arbeits- und<br />
Straßenkleidung für jeden Mitarbeiter<br />
aufgestellt sein. Arbeitskleidung<br />
muss bei Bedarf zu lüften<br />
und zu trocknen sein. Die Räume<br />
müssen leicht zu reinigen sein.
Waschgelegenheiten sind, wenn<br />
es die Art der Tätigkeiten (z.B. Verschmutzung)<br />
oder gesundheitliche<br />
Gründe dies erfordern, vorzusehen.<br />
Sie sind nach Männern und Frauen<br />
getrennt einzurichten oder es ist<br />
eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.<br />
Die Fußböden müssen eine<br />
ausreichende Rutschhemmung aufweisen.<br />
Scharfe Ecken und Kanten<br />
dürfen nicht auftreten. Es ist auf eine ausreichende Hygiene<br />
zu achten und erforderliche Reinigungs- und Trocknungsmittel<br />
müssen zur Verfügung stehen. Wasch- und Umkleideräume<br />
sollten einen unmittelbaren Zugang zueinander haben.<br />
Toilettenräume sind grundsätzlich in der Nähe der Arbeitsplätze<br />
erforderlich und mit einem Handwaschbecken auszustatten.<br />
Toilettenräume sind nach Männern und Frauen getrennt einzurichten<br />
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Sie<br />
dürfen nicht der Öffentlichkeit zugeordnet sein.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Arbeiten <strong>im</strong> Krematorien und auf<br />
Friedhöfen,<br />
– den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />
Biostoffen, und Pflanzenschutzmitteln,<br />
– stark schmutzenden Tätigkeiten<br />
43
<strong>Einrichtungen</strong> zur<br />
Ersten Hilfe<br />
Verbandkasten<br />
und Augenspülflasche<br />
44<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Nach einem Arbeitsunfall muss sicher gestellt sein, dass sofort<br />
Erste-Hilfe geleistet werden kann und eine erforderliche<br />
ärztliche Versorgung veranlasst wird. Jede Person ist verpflichtet<br />
anderen Menschen in Not unverzüglich zu helfen.<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Anleitungen zur Ersten-Hilfe sind durch Aushänge <strong>im</strong> Arbeitsbereich<br />
deutlich zu machen. Notwendige Mindestangaben<br />
sind Notrufnummern, behandelnde Ärzte und Krankenhäuser,<br />
Standorte der Erste-Hilfe-Materialien und Personen mit Erste-<br />
Hilfe-Ausbildung.<br />
Erste-Hilfe-Materialien müssen leicht erreichbar sein und<br />
gegen Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen<br />
geschützt werden.<br />
Die Standorte der Erste-Hilfe-Materialien sind mit Rettungszeichen<br />
zu kennzeichnen.
Je nach Zahl der Versicherten sind geeignete und ausreichende<br />
Erste-Hilfe-Materialien gemäß der Normen zur Verfügung<br />
zu stellen, ständig zu ergänzen oder bei Bedarf zu erneuern:<br />
– 1 – 20 Beschäftigte 1 kleiner Verbandkasten (DIN 13157)<br />
Bei Tätigkeiten alternativ<br />
<strong>im</strong> Außendienst Kfz-Verbandkasten (DIN 13164)<br />
– 21 – 100 Beschäftigte 1 großer Verbandkasten (DIN 13169)<br />
(kann auch durch zwei<br />
kleine ersetzt werden)<br />
– 101 – 200 Beschäftigte 2 große Verbandkästen<br />
– für je 100 weitere<br />
Beschäftigte 1 großer Verbandkasten<br />
Entsprechend der Unfallgefahren oder Anzahl der Beschäftigten<br />
sind Erste-Hilfe-Räume einzurichten.<br />
Erste-Hilfe-<br />
Aushang<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z.B.:<br />
– be<strong>im</strong> Umgang mit Gefahrstoffen<br />
und Pflanzenschutzmitteln,<br />
– in Laboratorien,<br />
– in Werkstätten.<br />
45
46<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien<br />
Zu den Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien zählen Arbeitsplätze<br />
auf dem Betriebsgelände und Verkaufsstände<br />
<strong>im</strong> Freien, die dem Ladengeschäft bzw.<br />
Unternehmen direkt angeschlossen sind (öffentlicher<br />
Bereich). Für Baustellen und Marktstände<br />
gelten gesonderte Best<strong>im</strong>mungen.<br />
Verkaufseinrichtung in<br />
einer Baumschule<br />
Für Arbeitsstätten <strong>im</strong> Freien gelten die gleichen Schutzmaßnahmen<br />
wie für eine Arbeitsstätte in Gebäuden. Dazu zählen<br />
insbesondere:<br />
Feuerlöscheinrichtungen müssen vorhanden sein.<br />
Die Anforderungen an baulichen Anlagen wie Treppen, erhöht<br />
liegende Arbeitsplätze, Verkehrswege, Rampen usw. sind umzusetzen.<br />
Eine ausreichende Beleuchtung ist zu installieren.<br />
Die Arbeitsplätze sind gegen Witterungseinflüsse wie Nässe,<br />
Kälte und Sonneneinstrahlung zu schützen.<br />
✘ Bitte beachten Sie dies z. B. für:<br />
– Verkaufstände,<br />
– Maschinenpflegestationen,<br />
– Erdaufbereitungsanlagen.
Regenwasserauffangbecken<br />
Gefährdungen:<br />
Hineinstürzen<br />
Ertrinken<br />
Regenwassersammelbecken<br />
sind umwehrt und mit<br />
Aussteighilfen versehen<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Wasserauffangbecken müssen gegen Hineinstürzen<br />
gesichert und mit Aussteighilfen versehen sein.<br />
Die Umwehrung muss eine Höhe von 1,8m aufweisen.<br />
Die Umwehrung darf nicht durchsteigbar sein und muss das<br />
Becken allseitig umschließen.<br />
Als Aussteighilfen gelten Treppen, Leitern oder Rettungswege<br />
aus zusammengebundenen Reifen.<br />
Der Abstand der Aussteighilfen sollte nicht mehr als 20m betragen.<br />
47
48<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Schlussbemerkung<br />
Das vorliegende Merkblatt „<strong>Bauliche</strong> <strong>Einrichtungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>”<br />
soll erreichen, dass sowohl der Unternehmer, der Verantwortliche<br />
als auch alle Mitarbeiter be<strong>im</strong> Errichten und<br />
Benutzen von z.B. Verkehrswegen, Treppen, Toren, Sozialeinrichtungen<br />
über wesentliche Unfallgefahren und deren Vermeidung<br />
informiert sind.<br />
Viele spezielle Themen konnten nicht ausreichend behandelt<br />
werden. Deshalb verweisen wir an dieser Stelle auf andere<br />
Merkhefte wie z.B.:<br />
<strong>GBG</strong> 6 Erste Hilfe bei Unfällen<br />
<strong>GBG</strong> 12 Arbeitssicherheit <strong>im</strong> Verkauf<br />
<strong>GBG</strong> 16 Arbeitssicherheit in Gewächshäusern<br />
<strong>GBG</strong> 23 Leitern<br />
Diese Merkhefte werden den Unternehmern und Versicherten<br />
von Ihrer <strong>Gartenbau</strong> Berufsgenossenschaft kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Des weiteren halten wir Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,<br />
Aufkleber und Aushänge für Sie bereit.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der:<br />
<strong>Gartenbau</strong> Berufsgenossenschaft<br />
Dezernat Prävention<br />
Frankfurter Straße 126<br />
34121 Kassel<br />
www.gartenbau.lsv.de
Für Ihre<br />
Notizen …
2. Ausgabe, Dezember 2011<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />
Dezernat Prävention<br />
Frankfurter Straße 126<br />
D-34121 Kassel<br />
Telefon (05 61) 928-0<br />
Fax (0561) 928-2304<br />
http://www.gartenbau.lsv.de<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier<br />
BX 12/2011 5.000