Schlusshinweise - VHS Ahrensburg
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Teilnahmebedingungen<br />
Rechtsgrundlagen sind die Satzung und Gebührensatzung der Volkshochschule in ihren<br />
jeweils gültigen Fassungen. Mit Ihrer Anmeldung bzw. der Teilnahme an einem der<br />
Veranstaltungsangebote der <strong>VHS</strong> akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.<br />
Anmeldung<br />
Abmeldung und<br />
Ummeldung<br />
Fristen<br />
Gebühren<br />
Ermäßigung<br />
von Gebühren<br />
158<br />
Zu allen Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />
Vorträge, Filme oder andere Einzelveranstaltungen ausgenommen.<br />
Sie erhalten von der Volkshochschule keine Anmeldebestätigung<br />
(Ausnahme: Bildungsurlaub). Wenn ein Kurs besetzt ist oder abgesagt<br />
werden muss, informieren wir Sie. Eine Rechnung stellen wir<br />
nicht aus. Spätestens nach der ersten Teilnahmestunde muss eine<br />
schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Anmeldung ist verbindlich und<br />
verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr; sie wird mit der Anmeldung<br />
fällig. Telefonische Voranmeldungen müssen spätestens nach<br />
vier Tagen schriftlich bestätigt werden.<br />
Eine Abmeldung muss unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsstelle<br />
schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten oder<br />
ein Fernbleiben vom Kurs wird nicht als Stornierung anerkannt.<br />
Eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ist nur<br />
möglich, wenn Sie die folgenden Fristen einhalten. Ausnahmen sind<br />
nur in begründeten Fällen und nach Rücksprache mit der Programmbereichsleitung<br />
möglich:<br />
Alle Kurse bis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstermin;<br />
außer<br />
- Kurse mit letzter „Abmeldemöglichkeit“<br />
bis zu dem im Programmheft festgelegten Termin.<br />
- Bildungsurlaube bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn.<br />
- Sprachkurse bis zum 2. Werktag nach der 1. Kursstunde. Werden<br />
diese Fristen nicht eingehalten, bleibt die Gebühr in voller Höhe fällig.<br />
Auch wer später in den Kurs eintritt oder nur zeitweise teilnehmen<br />
kann, zahlt die volle Gebühr.<br />
Die gültige Gebührensatzung sieht unterschiedliche Gebühren je<br />
Unterrichtsstunde (45 Minuten) vor. Diese richten sich nach der Honorarhöhe,<br />
Teilnehmerzahl, Ausstattung des Unterrichtsraums und<br />
Anspruchsniveau des Angebotes. Zur Zeit beträgt die Mindestgebühr<br />
2,16€ pro Unterrichtsstunde. Irrtümer bei der Gebührenangabe vorbehalten.<br />
Maßgeblich ist die Gebührensatzung in der zur Zeit gültigen<br />
Fassung, einzusehen in der <strong>VHS</strong>. Kosten für Arbeits- und Verbrauchsmaterial<br />
werden gesondert berechnet.<br />
Gegen Vorlage einer Bescheinigung gewährt die Stadt <strong>Ahrensburg</strong> 50<br />
% Gebührenermäßigung für: Auszubildende, Studierende, Personen,<br />
die einen Wehrdienst, Ersatzdienste oder Sozialjahr ableisten, Empfängerinnen<br />
und Empfänger nach dem SGB II, Empfängerinnen und<br />
Empfänger nach dem SGB XII, sowie Schülerinnen und Schüler, deren<br />
Eltern zu den oben genannten Personen gehören. Der Nachweis<br />
ist jedes Semester neu vorzulegen oder in Kopie zuzusenden. Erfolgt<br />
dies nicht, wird die volle Gebühr fällig! Eine nachträgliche Ermäßigung<br />
ist nicht möglich.