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Schlusshinweise - VHS Ahrensburg

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Teilnahmebedingungen<br />

Rechtsgrundlagen sind die Satzung und Gebührensatzung der Volkshochschule in ihren<br />

jeweils gültigen Fassungen. Mit Ihrer Anmeldung bzw. der Teilnahme an einem der<br />

Veranstaltungsangebote der <strong>VHS</strong> akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.<br />

Anmeldung<br />

Abmeldung und<br />

Ummeldung<br />

Fristen<br />

Gebühren<br />

Ermäßigung<br />

von Gebühren<br />

158<br />

Zu allen Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.<br />

Vorträge, Filme oder andere Einzelveranstaltungen ausgenommen.<br />

Sie erhalten von der Volkshochschule keine Anmeldebestätigung<br />

(Ausnahme: Bildungsurlaub). Wenn ein Kurs besetzt ist oder abgesagt<br />

werden muss, informieren wir Sie. Eine Rechnung stellen wir<br />

nicht aus. Spätestens nach der ersten Teilnahmestunde muss eine<br />

schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Anmeldung ist verbindlich und<br />

verpflichtet zur Zahlung der gesamten Gebühr; sie wird mit der Anmeldung<br />

fällig. Telefonische Voranmeldungen müssen spätestens nach<br />

vier Tagen schriftlich bestätigt werden.<br />

Eine Abmeldung muss unter Einhaltung der Fristen der Geschäftsstelle<br />

schriftlich mitgeteilt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten oder<br />

ein Fernbleiben vom Kurs wird nicht als Stornierung anerkannt.<br />

Eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ist nur<br />

möglich, wenn Sie die folgenden Fristen einhalten. Ausnahmen sind<br />

nur in begründeten Fällen und nach Rücksprache mit der Programmbereichsleitung<br />

möglich:<br />

Alle Kurse bis spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstermin;<br />

außer<br />

- Kurse mit letzter „Abmeldemöglichkeit“<br />

bis zu dem im Programmheft festgelegten Termin.<br />

- Bildungsurlaube bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn.<br />

- Sprachkurse bis zum 2. Werktag nach der 1. Kursstunde. Werden<br />

diese Fristen nicht eingehalten, bleibt die Gebühr in voller Höhe fällig.<br />

Auch wer später in den Kurs eintritt oder nur zeitweise teilnehmen<br />

kann, zahlt die volle Gebühr.<br />

Die gültige Gebührensatzung sieht unterschiedliche Gebühren je<br />

Unterrichtsstunde (45 Minuten) vor. Diese richten sich nach der Honorarhöhe,<br />

Teilnehmerzahl, Ausstattung des Unterrichtsraums und<br />

Anspruchsniveau des Angebotes. Zur Zeit beträgt die Mindestgebühr<br />

2,16€ pro Unterrichtsstunde. Irrtümer bei der Gebührenangabe vorbehalten.<br />

Maßgeblich ist die Gebührensatzung in der zur Zeit gültigen<br />

Fassung, einzusehen in der <strong>VHS</strong>. Kosten für Arbeits- und Verbrauchsmaterial<br />

werden gesondert berechnet.<br />

Gegen Vorlage einer Bescheinigung gewährt die Stadt <strong>Ahrensburg</strong> 50<br />

% Gebührenermäßigung für: Auszubildende, Studierende, Personen,<br />

die einen Wehrdienst, Ersatzdienste oder Sozialjahr ableisten, Empfängerinnen<br />

und Empfänger nach dem SGB II, Empfängerinnen und<br />

Empfänger nach dem SGB XII, sowie Schülerinnen und Schüler, deren<br />

Eltern zu den oben genannten Personen gehören. Der Nachweis<br />

ist jedes Semester neu vorzulegen oder in Kopie zuzusenden. Erfolgt<br />

dies nicht, wird die volle Gebühr fällig! Eine nachträgliche Ermäßigung<br />

ist nicht möglich.

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