Merkblatt Sonnenstudios - Landkreis Rastatt
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Das Gesundheitsamt informiert<br />
<strong>Merkblatt</strong> für Sonnenbankbetreiber<br />
Seite 1 von 2<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Rastatt</strong><br />
Als Betreiber einer Sonnenbank oder eines <strong>Sonnenstudios</strong> sind Sie für die Reinigung,<br />
Desinfektion und die Instandhaltung sowie bei technischen Mängeln zuständig.<br />
Die Gesundheitsämter können hier gemäß gesetzlichen Vorgaben (§ 16 IfSG ,§ 9 ÖGDG )<br />
anlassbezogene Kontrollen und Betriebsbesichtigungen durchführen.<br />
Jeder Betreiber soll ein Gerätebuch führen, in dem nachstehende Punkte dokumentiert<br />
werden:<br />
• Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme des Gerätes<br />
• Zeitpunkt der Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen<br />
• Name der Person oder Firma, die die Maßnahmen durchgeführt hat<br />
• Zeitpunkt der Auswechslung der Bestrahlungsquellen<br />
• Zeitpunkt, Art und Folgen von Funktionsstörungen<br />
Desinfektion von Sonnenbänken<br />
Auf dem Markt sind verschiedene Produkte für die Reinigung und Desinfektion erhältlich.<br />
Desinfektionsmittel werden in gebrauchsfertigen Lösungen oder als Konzentrate angeboten.<br />
Beachten Sie die Reihenfolge der Reinigung und Desinfektion:<br />
Vorreinigung:<br />
1. Liegefläche mit Einmalpapierhandtüchern abwischen.<br />
2. Niemals Tücher oder Schwämme zur Reinigung und Desinfektion verwenden, da hier<br />
ein Keimreservoir vorhanden ist.<br />
3. Schmutz und Schweiß durch Desinfektionsmittelreiniger entfernen.<br />
4. Nach Verwendung die Einmaltücher entsorgen.<br />
Desinfektion:<br />
1. Desinfektionsmittel flächendeckend aufsprühen.<br />
2. Einwirkzeit einhalten.<br />
3. Eventuell zweimal desinfizieren.<br />
4. Abwischen , um allergische Reaktionen beim Nutzer zu vermeiden.<br />
Beratung<br />
Jeder Kunde ist vor der Benutzung des Bestrahlungsgerätes ausführlich über die Risiken<br />
durch UV-Bestrahlungsgeräte, wie z.B. die schädliche Wirkung von UV-Strahlen für Augen<br />
und Haut, Spätfolgen und Hauttyp zu beraten.<br />
Empfehlenswert ist auch eine Dokumentation über die Beratung.<br />
Schädliche Wirkungen von UV-Strahlen sind u.a. phototoxische oder photoallergische<br />
Hauterkrankungen, chronische Lichtschäden, vorzeitige Hautalterung, Entstehung von<br />
Hautkrebs (malignes Melanom), Augenentzündungen, Linsentrübung, Netzhautschäden,<br />
verbrennungsähnliche Hautreaktionen (Erythem) als akute Wirkung, krankhafte<br />
Hautreaktionen infolge Sonnenbestrahlung, Entszündungen oder Blasen.
Einnahme von Medikamenten<br />
Als Nebenwirkungen bei der Einnahme von Medikamenten kann die UV-Bestrahlung die<br />
Empfindlichkeit der Haut erhöhen. Dadurch kann die Schwellenbestrahlung für<br />
Sonnenbrände, phototoxische und photoallergische Hautreaktionen sehr kurz werden.<br />
Unter Umständen können schwere Zwischenfälle evtl. mit tödlichem Ausgang auftreten.<br />
Schutzbrille<br />
Grundsätzlich ist bei der Benutzung darauf zu achten, dass eine Schutzbrille bei der Nutzung<br />
von UV-Bestrahlungsgeräten getragen wird.<br />
Besonders Personen, die an der Augenlinse wegen des grauen Stars operiert sind, müssen<br />
unbedingt auf die Nutzung geeigneter Schutzbrillen achten, um eine Gefährdung der Augen<br />
auszuschließen.<br />
Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für Personen, die auf die Benutzung von UV-<br />
Bestrahlung verzichten sollen:<br />
Personen,<br />
• die eine große Anzahl von Pigmenten aufweisen,<br />
• mit atypischen Pigmentalen,<br />
• mit angeborenen großen Pigmenten,<br />
• die zu Sommersprossen/Sonnenbrandflecken neigen,<br />
• die in der Kindheit viele Sonnenbrände erlitten haben,<br />
• die Vorstufen von Hautkrebs zeigen,<br />
• die an Hautkrebs erkrankt sind oder waren,<br />
• die eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzen,<br />
• die sich einer Organtransplantation unterzogen haben,<br />
• bei denen ein familiäres malignes Melanom vorliegt.<br />
Warn- und Schutzhinweise<br />
In jeder Bestrahlungskabine sind gut sichtbar Warn- und Schutzhinweise auszuhängen.<br />
Hygieneplan<br />
Es ist ein Hygieneplan mit Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion zu erstellen. Alle<br />
Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />
Ziel aller v. g. Maßnahmen ist u. a. die Abtötung von Krankheitserregern, um ein<br />
Eindringen mit anschließender Infektion des Menschen verhindern.<br />
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