19.02.2013 Aufrufe

Merkblatt Sonnenstudios - Landkreis Rastatt

Merkblatt Sonnenstudios - Landkreis Rastatt

Merkblatt Sonnenstudios - Landkreis Rastatt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Gesundheitsamt informiert<br />

<strong>Merkblatt</strong> für Sonnenbankbetreiber<br />

Seite 1 von 2<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Rastatt</strong><br />

Als Betreiber einer Sonnenbank oder eines <strong>Sonnenstudios</strong> sind Sie für die Reinigung,<br />

Desinfektion und die Instandhaltung sowie bei technischen Mängeln zuständig.<br />

Die Gesundheitsämter können hier gemäß gesetzlichen Vorgaben (§ 16 IfSG ,§ 9 ÖGDG )<br />

anlassbezogene Kontrollen und Betriebsbesichtigungen durchführen.<br />

Jeder Betreiber soll ein Gerätebuch führen, in dem nachstehende Punkte dokumentiert<br />

werden:<br />

• Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme des Gerätes<br />

• Zeitpunkt der Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen<br />

• Name der Person oder Firma, die die Maßnahmen durchgeführt hat<br />

• Zeitpunkt der Auswechslung der Bestrahlungsquellen<br />

• Zeitpunkt, Art und Folgen von Funktionsstörungen<br />

Desinfektion von Sonnenbänken<br />

Auf dem Markt sind verschiedene Produkte für die Reinigung und Desinfektion erhältlich.<br />

Desinfektionsmittel werden in gebrauchsfertigen Lösungen oder als Konzentrate angeboten.<br />

Beachten Sie die Reihenfolge der Reinigung und Desinfektion:<br />

Vorreinigung:<br />

1. Liegefläche mit Einmalpapierhandtüchern abwischen.<br />

2. Niemals Tücher oder Schwämme zur Reinigung und Desinfektion verwenden, da hier<br />

ein Keimreservoir vorhanden ist.<br />

3. Schmutz und Schweiß durch Desinfektionsmittelreiniger entfernen.<br />

4. Nach Verwendung die Einmaltücher entsorgen.<br />

Desinfektion:<br />

1. Desinfektionsmittel flächendeckend aufsprühen.<br />

2. Einwirkzeit einhalten.<br />

3. Eventuell zweimal desinfizieren.<br />

4. Abwischen , um allergische Reaktionen beim Nutzer zu vermeiden.<br />

Beratung<br />

Jeder Kunde ist vor der Benutzung des Bestrahlungsgerätes ausführlich über die Risiken<br />

durch UV-Bestrahlungsgeräte, wie z.B. die schädliche Wirkung von UV-Strahlen für Augen<br />

und Haut, Spätfolgen und Hauttyp zu beraten.<br />

Empfehlenswert ist auch eine Dokumentation über die Beratung.<br />

Schädliche Wirkungen von UV-Strahlen sind u.a. phototoxische oder photoallergische<br />

Hauterkrankungen, chronische Lichtschäden, vorzeitige Hautalterung, Entstehung von<br />

Hautkrebs (malignes Melanom), Augenentzündungen, Linsentrübung, Netzhautschäden,<br />

verbrennungsähnliche Hautreaktionen (Erythem) als akute Wirkung, krankhafte<br />

Hautreaktionen infolge Sonnenbestrahlung, Entszündungen oder Blasen.


Einnahme von Medikamenten<br />

Als Nebenwirkungen bei der Einnahme von Medikamenten kann die UV-Bestrahlung die<br />

Empfindlichkeit der Haut erhöhen. Dadurch kann die Schwellenbestrahlung für<br />

Sonnenbrände, phototoxische und photoallergische Hautreaktionen sehr kurz werden.<br />

Unter Umständen können schwere Zwischenfälle evtl. mit tödlichem Ausgang auftreten.<br />

Schutzbrille<br />

Grundsätzlich ist bei der Benutzung darauf zu achten, dass eine Schutzbrille bei der Nutzung<br />

von UV-Bestrahlungsgeräten getragen wird.<br />

Besonders Personen, die an der Augenlinse wegen des grauen Stars operiert sind, müssen<br />

unbedingt auf die Nutzung geeigneter Schutzbrillen achten, um eine Gefährdung der Augen<br />

auszuschließen.<br />

Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für Personen, die auf die Benutzung von UV-<br />

Bestrahlung verzichten sollen:<br />

Personen,<br />

• die eine große Anzahl von Pigmenten aufweisen,<br />

• mit atypischen Pigmentalen,<br />

• mit angeborenen großen Pigmenten,<br />

• die zu Sommersprossen/Sonnenbrandflecken neigen,<br />

• die in der Kindheit viele Sonnenbrände erlitten haben,<br />

• die Vorstufen von Hautkrebs zeigen,<br />

• die an Hautkrebs erkrankt sind oder waren,<br />

• die eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzen,<br />

• die sich einer Organtransplantation unterzogen haben,<br />

• bei denen ein familiäres malignes Melanom vorliegt.<br />

Warn- und Schutzhinweise<br />

In jeder Bestrahlungskabine sind gut sichtbar Warn- und Schutzhinweise auszuhängen.<br />

Hygieneplan<br />

Es ist ein Hygieneplan mit Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion zu erstellen. Alle<br />

Maßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

Ziel aller v. g. Maßnahmen ist u. a. die Abtötung von Krankheitserregern, um ein<br />

Eindringen mit anschließender Infektion des Menschen verhindern.<br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!