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Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach

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<strong>Wegleitung</strong><br />

<strong>bei</strong> <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong>


Umschlagbild: Aufbahrungshalle mit Brunnen<br />

Alle Fotos vom Friedhof <strong>Seuzach</strong> © Christian Randegger<br />

2006 / Impressum:<br />

Gemeinde <strong>Seuzach</strong><br />

Katholische Pfarrei St. Martin <strong>Seuzach</strong><br />

Evangelisch <strong>Reformierte</strong> Kirchgemeinde <strong>Seuzach</strong><br />

Die Formulierungen dieser <strong>Wegleitung</strong> gelten sowohl für weibliche wie für männliche Personen,<br />

unabhängig davon, ob im einzelnen weibliche oder männliche Formulierungen verwendet werden.<br />

CHECKLISTE<br />

Sofort bzw. in den ersten 2 Tagen nach <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong> zu erledigen<br />

Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigen, er stellt den ärztlichen Todesschein aus<br />

<strong>Todesfall</strong> dem Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong> (Stationsstrasse 1, Tel. 052 320 47 20) melden<br />

Ärztlichen Todesschein, Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein mitnehmen<br />

Bestattungsort und –art bestimmen (nach Abklärung der persönlichen Bestattungswünsche<br />

des/der Verstorbenen)<br />

Das Bestattungsamt legt mit den Hinterbliebenen den Bestattungstermin fest<br />

Das Bestattungsamt vereinbart <strong>bei</strong> Feuerbestattung den Termin mit dem Krematorium<br />

Das Bestattungsamt organisiert den Transport<br />

Das Bestattungsamt nimmt Kontakt mit dem Pfarrer auf und vermittelt bezüglich Termin<br />

für das Trauergespräch<br />

Lebenslauf des Verstorbenen aufsetzen<br />

Leidmahl organisieren und reservieren<br />

Text für Leidzirkulare und Todesanzeigen aufsetzen<br />

Adressliste für Leidzirkulare und Leidmahleinladungen erstellen<br />

Möglichst rasch zu erledigen:<br />

Informieren Sie folgende Stellen (Kopie des Todesscheines <strong>bei</strong>legen):<br />

Später:<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber/in<br />

Krankenkasse und Versicherungen<br />

Post, Banken<br />

AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Rentenkasse<br />

Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />

Militär, Zivilschutz<br />

Vereine<br />

Willensvollstrecker, Notar oder Treuhänder aufsuchen<br />

Steueramt/Finanzverwaltung aufsuchen<br />

Erbbescheinigung (wird z.B. von der Bank verlangt) <strong>bei</strong>m Bezirksgericht anfordern


16<br />

ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN<br />

Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong> >> www.seuzach.ch<br />

Stationsstrasse 1, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

Tel. 052 320 47 20, Fax 052 320 47 80<br />

E-Mail: einwohnerkontrolle@seuzach.ch<br />

Öffnungszeiten: Mo 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr<br />

Di – Fr 08.30 – 11.30 Uhr, 14.00 – 16.30 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

<strong>Reformierte</strong> Pfarrämter >> www.seuzach-reformiert.ch<br />

Sprengel Nord, Stationsstrasse 34, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

Tel. 052 335 22 58, Fax 052 335 20 28<br />

Sprengel Süd, Kirchgasse 17, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

Tel. 052 335 22 36, Fax 052 335 09 31<br />

Katholisches Pfarramt >> www.martin-stefan.ch<br />

Sekretariat, Reutlingerstrasse 52, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

Tel. 052 335 33 52, Fax. 052 335 33 62<br />

Spitex <strong>Seuzach</strong>-Hettlingen-Dägerlen<br />

Tel. 052 316 14 74, Fax 052 316 40 08<br />

Friedhofgärtner<br />

Ralf Dietrich, Garten Oase, Ohringerstrasse 51, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

Tel. 052 335 14 51<br />

Bezirksgericht Winterthur<br />

Lindstrasse 10, 8400 Winterthur<br />

Tel. 052 268 54 66<br />

Krematorium Rosenberg<br />

Am Rosenberg 2, 8400 Winterthur<br />

Tel. 052 267 30 00<br />

INHALT<br />

Vorwort<br />

Bestattungsamt<br />

Feststellung des Todes<br />

Dienst am Verstorbenen<br />

Aufbahrung<br />

Bestattungsformen<br />

Pfarramt<br />

Wie informieren?<br />

Todesanzeige<br />

Testament<br />

Grabstein und Grabpflege<br />

Wie weiter?<br />

Für den eigenen Tod vorsorgen<br />

• Testament und Erbvertrag 13<br />

• Sterbeverfügung 14<br />

• Bestattungswünsche 15<br />

Adressen und Telefonnummern<br />

Checkliste 17<br />

2<br />

3<br />

4<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

11<br />

11<br />

12<br />

13<br />

16


2<br />

VORWORT<br />

Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet dies für die nächsten Angehörigen<br />

eine schwierige Situation.<br />

Einerseits empfinden Sie Trauer und Schmerz, andererseits müssen umgehend<br />

viele Dinge in die Wege geleitet, entschieden und erledigt werden.<br />

Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.<br />

Welche Aufgaben müssen erledigt werden? An welche Stellen können Sie sich wenden?<br />

Das Bestattungsamt der Gemeinde <strong>Seuzach</strong> hilft Ihnen unentgeltlich <strong>bei</strong> vielen der<br />

anstehenden organisatorischen Aufgaben. Die Pfarrämter der <strong>bei</strong>den Kirchgemeinden<br />

beraten Sie ebenfalls gerne.<br />

Erlauben Sie sich <strong>bei</strong> aller Ar<strong>bei</strong>t und Hektik stets auch stille Zeiten zum Nachdenken,<br />

Zeiten um sich an den verstorbenen Menschen zu erinnern, Zeiten zum Traurigsein.<br />

Wagen Sie es, erste innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens zu<br />

gehen.<br />

• Bestattungswünsche<br />

Bitte halten Sie persönliche Bestattungswünsche schriftlich fest. Sie können diese in<br />

<strong>einem</strong> verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Weisungen für den <strong>Todesfall</strong>,<br />

(Name des Verfassers)“ der Einwohnerkontrolle oder dem Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong><br />

abgeben. Diese werden im <strong>Todesfall</strong> geöffnet.<br />

Diese Weisung soll enthalten:<br />

Art der Bestattung:<br />

• Erdbestattung oder Kremation<br />

Wahl des Friedhofs:<br />

• <strong>Seuzach</strong> oder auswärtiger Friedhof<br />

Art des Grabes:<br />

• Neues Reihen-Grab (Erdbestattung oder Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

• Bestehendes Reihen-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

• Familien-Grab mit Kostenfolge (1 Erdbestattung nachfolgend Urnen<strong>bei</strong>setzungen)<br />

• Gemeinschafts-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

Ort der Abdankung:<br />

• welche <strong>Kirche</strong>:<br />

Katholische Abdankungen finden in der <strong>Kirche</strong> St. Martin <strong>Seuzach</strong>,<br />

reformierte Abdankungen in der reformierten <strong>Kirche</strong> statt.<br />

Beisetzung:<br />

• mit/ohne Pfarrer (siehe Seite 7)<br />

Publikation:<br />

• amtliche Anzeige im Landboten: ja/nein<br />

Kontaktadresse mit Telefon, wenn möglich in der Schweiz<br />

15


14<br />

• Sterbeverfügung<br />

In einer Sterbeverfügung können Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie eines Tages<br />

nicht mehr handlungsfähig sein sollten, festhalten. Es ist von Vorteil, die Sterbeverfügung<br />

vorgängig mit den nächsten Angehörigen zu besprechen und diese über deren<br />

Aufbewahrungsort zu informieren, damit sie im Ernstfall nicht überrascht oder überfordert<br />

sind.<br />

Folgende Bereiche können Sie in einer Sterbeverfügung regeln:<br />

• Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen <strong>bei</strong> irreversibler Bewusstlosigkeit,<br />

Krankheit oder schwerer Gehirnschädigung<br />

• Sterbeort und Sterbebegleitung<br />

• Organspenden und Autopsie<br />

• Zu benachrichtigende Personen<br />

• Bestattungswünsche (siehe folgende Seite)<br />

• Text der Todesanzeige<br />

• Verträge, Verpflichtungen, Versicherungen<br />

• Hinweise auf Testament und/oder andere wichtige Dokumente<br />

• Finanzielle Angelegenheiten<br />

Sie können eine solche Sterbeverfügung nach eigenem Gutdünken zusammenstellen.<br />

Ein ausführlicher Vordruck kann gegen Gebühr <strong>bei</strong> der Stiftung für Konsumentenschutz,<br />

Postfach, 3000 Bern 23, <strong>bei</strong> der Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, Postfach,<br />

6002 Luzern oder <strong>bei</strong> den Pfarrämtern (siehe Adressen) bezogen werden.<br />

BESTATTUNGSAMT<br />

Den <strong>Todesfall</strong> melden Sie persönlich innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt<br />

<strong>Seuzach</strong>.<br />

Ausserhalb der Öffnungszeiten gibt die Spitex Auskunft über die zuständige Person.<br />

Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:<br />

• Ärztliche Todesbescheinigung (sofern in <strong>Seuzach</strong> verstorben)<br />

• Schriftenempfangsschein und/oder Identitätskarte der verstorbenen Person;<br />

Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, Pass, Geburtsschein,<br />

evtl. Eheschein (das zuständige Zivilstandsamt benachrichtigt anschliessend das<br />

Konsulat des Heimatstaates)<br />

• Familienbüchlein (sofern vorhanden)<br />

Die kirchliche Trauerfeier ist die übliche Form der Abdankung.<br />

Auf dem Bestattungsamt vereinbaren Sie den Termin für die Bestattung.<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl das Bestattungsamt als auch die<br />

Pfarrer <strong>bei</strong> der Wahl von Terminen nicht auf alle Wünsche eingehen können.<br />

In <strong>Seuzach</strong> finden Bestattungen jeweils von Montag bis Freitag, vormittags<br />

und nachmittags, statt.<br />

Wenn die verstorbene Person nicht am Wohnort bestattet werden soll, benötigen<br />

Sie die Zustimmung der gewünschten Gemeinde. Nach der Vorsprache <strong>bei</strong>m Bestattungsamt<br />

des Wohnortes vereinbaren Sie die Einzelheiten (Datum und Zeit der<br />

Bestattung/Trauerfeier) direkt mit dem Bestattungsamt des Bestattungsortes.<br />

Wenn der Verstorbene aus der <strong>Kirche</strong> ausgetreten ist, drückt er dadurch u.a. seinen<br />

Willen aus, auf eine kirchliche Bestattung zu verzichten.<br />

Grundsätzlich ist der Entscheid des Verstorbenen zu respektieren. Es besteht die<br />

Möglichkeit einer weltlichen Abdankung, <strong>bei</strong> welcher ein nichtkirchlicher Redner am<br />

Grab mitwirkt. Wenn aber die Hinterbliebenen dennoch eine kirchliche Trauerfeier<br />

wünschen, muss nach einer für alle Beteiligten angemessenen Lösung gesucht werden.<br />

Wenn sich solche Probleme ergeben, sprechen Sie zuerst mit dem zuständigen<br />

Pfarrer.<br />

Es ist auch möglich, eine Trauerfeier nur im engsten Familienkreis durchzuführen.<br />

Von dieser Form ist eher abzuraten, da auch Freunde und Bekannte das Bedürfnis<br />

haben, in persönlicher Anwesenheit vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.<br />

Auf Wunsch kann auf eine Trauerfeier verzichtet werden.<br />

3


4<br />

FESTSTELLUNG DES TODES<br />

Wenn jemand zu Hause gestorben ist, rufen Sie einen Arzt. Er bestätigt den Tod<br />

und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese benötigen Sie, um den<br />

<strong>Todesfall</strong> <strong>bei</strong>m Bestattungsamt zu melden.<br />

Bei <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong> im Spital sind die Austrittsformalitäten zu erledigen<br />

(Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung<br />

wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom<br />

Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt.<br />

Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss zusätzlich die Polizei <strong>bei</strong>gezogen<br />

werden. Möglicherweise verlangt diese weitere rechtsmedizinische Abklärungen und<br />

kann darum den Leichnam der verstorbenen Person noch nicht freigeben. Dies<br />

kann Auswirkungen auf den Bestattungstermin haben.<br />

DIENST AM VERSTORBENEN<br />

Kurze Zeit nach Eintreten des Todes hat der «Dienst am Verstorbenen» zu erfolgen.<br />

Sie können diesen Dienst selber übernehmen oder fremde Hilfe beanspruchen.<br />

Der <strong>bei</strong>gezogene Arzt oder die Gemeindeschwester (Spitex) sind Ihnen da<strong>bei</strong> gerne<br />

behilflich. Im Spital können Sie dafür die Hilfe einer Schwester in Anspruch nehmen.<br />

Wenn Sie den «Dienst am Verstorbenen» selber übernehmen wollen, richten Sie<br />

den Verstorbenen in angemessener Weise schön her. Ein Leichenhemd kann Ihnen<br />

überbracht werden; Sie können aber auch Kleidungsstücke wählen, welche die verstorbene<br />

Person gerne getragen hat. Mit ärztlicher Zustimmung kann der Verstorbene<br />

auch eine kurze Zeit zu Hause verbleiben.<br />

Für die Einsargung und die Überführung in die Aufbahrungshalle des Friedhofs <strong>Seuzach</strong><br />

(<strong>bei</strong> der reformierten <strong>Kirche</strong>) oder ins Krematorium Rosenberg benachrichtigen<br />

Sie das Bestattungsamt der Gemeinde. Dieses sorgt dafür, dass der Verstorbene<br />

vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle überführt wird.<br />

Für alle weiteren Schritte sind – sofern vorhanden – auch die Bestattungswünsche<br />

des Verstorbenen (siehe Seite 15) zu beachten.<br />

FÜR DEN EIGENEN TOD VORSORGEN<br />

Mit <strong>einem</strong> Testament oder Erbvertrag, einer Sterbeverfügung und/oder Ihren Bestattungswünschen<br />

können Sie wesentliche Fragen in Bezug auf Ihren eigenen Tod<br />

regeln. In den meisten Fällen erweisen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren<br />

Angehörigen einen grossen Dienst, wenn Sie das Wichtigste schon im Voraus klären.<br />

• Testament und Erbvertrag<br />

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt die Erbfolge und die Aufteilung des<br />

Nachlassvermögens unter die Erben. Wenn Sie selber bestimmen wollen, wer wie<br />

viel erhält, müssen Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschliessen.<br />

Verschiedene Institutionen bieten eine detaillierte Beratung gegen Bezahlung an<br />

(Notar, Rechtsanwalt, Bank usw.). Eine solche Beratung ist zu empfehlen, da das<br />

Erbrecht komplex ist, und um Auseinandersetzungen unter den Erben aufgrund von<br />

Formfehlern zu vermeiden.<br />

Wenn Sie Ihr Testament selber schreiben wollen, muss es vollumfänglich von Hand<br />

geschrieben sein, die Ortsangabe enthalten, datiert und unterschrieben sein, damit<br />

es gültig ist.<br />

Testament und Erbvertrag sind nicht geeignet, allfällige Wünsche im Hinblick auf<br />

das Eintreten einer schweren Krankheit oder die Bestattung auszusprechen. Formulieren<br />

Sie entsprechende Wünsche separat als «Sterbeverfügung » oder als<br />

«Bestattungswünsche». Weitere Hinweise finden Sie in einschlägiger Literatur in<br />

Buchhandlungen oder im Internet.<br />

13


12<br />

WIE WEITER?<br />

Trauern ist ein sehr persönlicher Vorgang. Wählen Sie deshalb die Form der Trauer,<br />

die Ihnen entspricht.<br />

Das Tragen von Trauerkleidern und das Einhalten einer Trauerzeit sind Bräuche,<br />

die sinnvoll sein können, zu denen Sie sich aber nicht verpflichtet fühlen müssen.<br />

Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum, dass Ihnen die gewählten Formen<br />

in der Verar<strong>bei</strong>tung Ihrer Trauer hilfreich sind.<br />

Einige Tage nach der Bestattung können Sie eine Danksagung für die Beileidsbezeugungen<br />

publizieren und Danksagungskarten drucken lassen. Der Dank mit<br />

Danksagungskarten oder mit persönlichen Briefen kann eine wichtige Hilfe <strong>bei</strong>m<br />

Trauern sein.<br />

Lassen Sie sich Zeit, um die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen aufzuräumen.<br />

Gerade hier<strong>bei</strong> werden der Verlust und die Leere, welche der Tod in Ihr<br />

Leben gebracht hat, schmerzhaft spürbar.<br />

Der Pfarrer, der Sie <strong>bei</strong> der Bestattung und <strong>bei</strong> der Abdankung begleitet hat, steht<br />

Ihnen auch während der nun folgenden Trauerzeit für Seelsorgegespräche zur Verfügung.<br />

Die Katholische <strong>Kirche</strong> kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den<br />

30. Tag nach dem Tod sowie das Jahresgedächtnis.<br />

Die <strong>Reformierte</strong> <strong>Kirche</strong> kennt die Tradition der Abkündigung am Sonntag nach der<br />

Bestattung. Sie feiert jeweils am letzten Sonntag des <strong>Kirche</strong>njahres den Ewigkeitssonntag,<br />

zu dem alle Trauernden besonders eingeladen werden.<br />

Diese Gottesdienste können eine weitere Hilfe für die Trauerar<strong>bei</strong>t sein. Ihr Pfarrer<br />

berät Sie gerne.<br />

AUFBAHRUNG<br />

Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong> aufgebahrt.<br />

Auf Wunsch erhalten Sie einen Schlüssel für die Aufbahrungshalle, so dass Sie und<br />

Ihre Angehörigen von der verstorbenen Person nochmals Abschied nehmen können.<br />

Wenn Sie seelsorgliche Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an<br />

Ihren Pfarrer wenden.<br />

Bei einer Kremation lässt das Bestattungsamt den Leichnam ins Krematorium überführen.<br />

Die Urne wird nach der Kremation bis zur Beisetzung in der Aufbahrungshalle<br />

<strong>Seuzach</strong> aufbewahrt. Auf Wunsch kann aber auch <strong>bei</strong> einer Kremation der Verstorbene<br />

zuerst in der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong> aufgebahrt werden.<br />

5


6<br />

BESTATTUNGSFORMEN<br />

Entscheiden Sie sich - wenn möglich - bereits vor dem Gang zum Bestattungsamt<br />

für eine Form der Bestattung. Wählen Sie diese mit Rücksicht auf die Wünsche des<br />

Verstorbenen und die verfügbaren Möglichkeiten in der Gemeinde <strong>Seuzach</strong>:<br />

• Erdbestattung: Der Leichnam wird in <strong>einem</strong> Sarg in die Erde gelegt.<br />

• Kremation (Feuerbestattung): Der Leichnam wird mit dem Sarg eingeäschert,<br />

und die Asche wird in einer Urne <strong>bei</strong>gesetzt.<br />

Bestattungsort<br />

• Friedhof der Gemeinde <strong>Seuzach</strong> (Lage: <strong>bei</strong> der reformierten <strong>Kirche</strong>)<br />

Art des Grabes<br />

• Neues Reihen-Grab (Erdbestattung oder Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

• Bestehendes Reihen-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

• Familien-Grab (1 Erdbestattung nachfolgend Urnen<strong>bei</strong>setzungen)<br />

• Gemeinschafts-Grab (Urnen<strong>bei</strong>setzung)<br />

Ruhefristen<br />

Für alle Arten der Gräber bestehen gesetzliche Ruhefristen. Diese Fristen betragen<br />

20 Jahre für ein Einzel- oder Gemeinschaftsgrab,<br />

35 Jahre für ein Familiengrab mit Verlängerungsmöglichkeit von weiteren<br />

25 Jahren.<br />

Über die Einzelheiten informiert Sie das Bestattungsamt.<br />

TESTAMENT<br />

Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, übergeben Sie dieses Dokument<br />

ungeöffnet dem Bezirksgericht Winterthur. Nach der Bestattung wird das Steueramt<br />

der Gemeinde mit Ihnen in Kontakt treten, um das Inventar aufzunehmen.<br />

GRABSTEIN UND GRABPFLEGE<br />

Bei Erdbestattungen darf der Grabstein frühestens nach sechs Monaten gesetzt<br />

werden. Bei Urnengräbern empfiehlt es sich, mit dem Setzen des Grabdenkmals<br />

ebenfalls sechs Monate zuzuwarten. Eine Namenstafel befindet sich vom Bestattungstag<br />

an auf dem Grab.<br />

Ein Bildhauer Ihrer Wahl kann Gestaltungsvorschläge machen oder Ihre Vorstellungen<br />

umsetzen. Jedes Grabmal muss vor dem Aufstellen vom zuständigen Gemeinderat<br />

bewilligt werden. Der Bildhauer wird für Sie die Bewilligung einholen.<br />

Für die Grabbepflanzung und den Grabunterhalt können Sie selbst besorgt sein<br />

oder den Dienst des Friedhofgärtners von <strong>Seuzach</strong> in Anspruch nehmen.<br />

11


10<br />

TODESANZEIGE (Fortsetzung)<br />

• Die Todesanzeige wird mit dem Sterbedatum versehen. Soll die Anzeige aber<br />

erst nach der Bestattung erscheinen, kann auch das Beerdigungsdatum angegeben<br />

werden:<br />

Beispiel: <strong>Seuzach</strong>, 17. Januar 2000 (<strong>bei</strong>m Beerdigungsdatum gefolgt von:<br />

«Heute haben wir Abschied genommen von …»)<br />

• Im unteren Teil der Todesanzeige werden die Angehörigen (in besonderen Fällen<br />

auch enge Freunde) genannt. Da der Ausdruck von Trauer etwas sehr Persönliches<br />

ist, sollten alle genannten Personen mit dem Text einverstanden sein.<br />

In der Regel wird die übliche Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades eingehalten.<br />

Die Angabe des Wohnortes kann (aus Sicherheitsgründen) auch weggelassen<br />

werden.<br />

Beispiel: Eva Meier-Müller, <strong>Seuzach</strong><br />

Theo und Maria Kalt-Meier, Erlenbach,<br />

mit Mark, Sophie und Eveline<br />

Daniel Meier, Bern<br />

Maja und Hans Schwarz-Meier, Laax,<br />

mit Gion und Nina<br />

Myrtha Meier, Lausanne<br />

Andreas Weiss, San Francisco<br />

• Geben Sie den genauen Ort und die genaue Zeit der Abdankung bekannt:<br />

Beispiel: Zur Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, besammeln wir<br />

uns am 24. Januar 2000, um 14.00 Uhr, <strong>bei</strong> der Aufbahrungshalle <strong>Seuzach</strong><br />

• Wenn Sie anstelle von Blumenspenden lieber eine wohltätige Organisation berücksichtigen<br />

möchten, geben Sie den Namen und die Kontonummer der entsprechenden<br />

Organisation an:<br />

Beispiel: Anstatt Blumen zu spenden, gedenke man der Ubitas (PC-Konto 80-<br />

800-5)<br />

• Wenn es dem Wunsch des Verstorbenen entspricht, können Sie Ihre Freunde<br />

und Bekannten bitten, auf Trauerkleidung zu verzichten:<br />

Beispiel: Im Sinne des Verstorbenen soll keine Trauerkleidung getragen werden<br />

• Wenn es Ihrem Wunsch entspricht, können Sie Ihre Freunde und Bekannten<br />

bitten, von Beileidsbesuchen oder Beileidsbezeugungen am Grab abzusehen:<br />

Beispiel: Die Trauerfamilien bitten, von Kondolenzbesuchen abzusehen.<br />

PFARRAMT<br />

Nach Absprache mit dem Bestattungsamt vereinbaren Sie mit dem zuständigen<br />

Pfarrer einen Termin für das Trauergespräch.<br />

Die reformierte <strong>Kirche</strong> wechselt zwischen den <strong>bei</strong>den amtierenden Pfarrern ab. Auf<br />

ausdrücklichen Wunsch kann die Pfarrperson jedoch gewählt werden.<br />

Im Trauergespräch wird seelsorgliche Hilfe angeboten und die Gestaltung der Trauerfeier<br />

besprochen. Die Wünsche der verstorbenen Person und Ihre eigenen Vorstellungen<br />

stehen da<strong>bei</strong> im Zentrum:<br />

Soll im Gottesdienst ein Lebenslauf verlesen werden?<br />

Welches sollen die Inhalte der Predigt sein?<br />

Gibt es Wünsche für die musikalische Umrahmung?<br />

Katholische Abdankungen finden in der <strong>Kirche</strong> St. Martin <strong>Seuzach</strong> statt.<br />

<strong>Reformierte</strong> Abdankungen finden in der reformierten <strong>Kirche</strong> statt.<br />

Vor Beginn der Trauerfeier läuten die <strong>Kirche</strong>nglocken. Während dieser Zeit begibt<br />

sich die Trauergemeinde für den Abdankungsgottesdienst in die <strong>Kirche</strong>. Die Kondolenzkarten<br />

werden vom Sigristen / Friedhof-Vorsteher eingesammelt und nach dem<br />

Gottesdienst der Trauerfamilie übergeben.<br />

7


8<br />

WIE INFORMIEREN?<br />

Nachdem Sie alle Daten abgeklärt haben, können Sie die Todesanzeige aufsetzen<br />

(Hinweise zur Gestaltung siehe Seiten 9 und 10).<br />

Für die öffentliche Publikation wählen Sie eine Todesanzeige in einer oder mehreren<br />

Tageszeitungen. Für die persönliche Benachrichtigung wählen Sie Leidzirkulare;<br />

für deren Druck (ca. ½ Tag) stehen die regionalen Druckereien und verschiedene<br />

Zeitungen zur Verfügung. Die benötigte Anzahl Kuverts können Sie vorgängig dort<br />

beziehen, wo Sie die Leidzirkulare drucken lassen. Bereiten Sie diese anhand einer<br />

Adressliste für den Versand vor.<br />

Wenn Sie nach der Trauerfeier ein Leidmahl abhalten wollen, reservieren Sie in<br />

<strong>einem</strong> Restaurant einen geeigneten Raum. Das Zusammensein mit Menschen, die<br />

dem Verstorbenen nahe standen, kann sehr trostreich sein. Geben Sie die ungefähre<br />

Anzahl der Teilnehmenden an, und verlangen Sie eine Offerte mit Menüvorschlägen.<br />

Der Todesanzeige können Sie eine persönliche Einladung zum Leidmahl <strong>bei</strong>legen.<br />

Wenn Sie Bedenken haben, einzelne Menschen zur Trauerfeier einzuladen, dann<br />

machen Sie sich bewusst, dass ein <strong>Todesfall</strong> eine Wendezeit bedeutet. Das bietet<br />

Ihnen die Chance, mit Angehörigen, zu denen der Kontakt gestört oder abgebrochen<br />

ist, eine neue Beziehung aufzubauen. Oft sind Menschen in dieser Situation<br />

bereit, das Gespräch zu suchen und erste Schritte der Versöhnung zu tun.<br />

Wer muss ausserdem benachrichtigt werden?<br />

In den kommenden Tagen müssen Sie über den <strong>Todesfall</strong> informieren:<br />

• Ar<strong>bei</strong>tgeber/in<br />

• Krankenkasse und Versicherungen<br />

• Post, Banken<br />

• AHV-Ausgleichskasse<br />

• Pensionskasse, Rentenkasse<br />

• Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />

• Militär, Zivilschutz<br />

• Vereine<br />

TODESANZEIGE<br />

Todesanzeigen werden vermehrt persönlich gestaltet, zum Beispiel kann ein Bild<br />

angefügt oder ein Hintergrundbild verwendet werden. Für die grafische, bildliche<br />

Gestaltung berät sie die Druckerei fachmännisch.<br />

Es bewährt sich nach wie vor, auf gewisse Elemente zurückzugreifen. Überlegen<br />

Sie, ob Sie den Text der Todesanzeige individuell gestalten wollen, oder ob Sie sich<br />

am Muster einer konventionellen Todesanzeige orientieren möchten. Wählen Sie<br />

die Form, die Ihnen in Ihrer Trauer entspricht.<br />

In der Todesanzeige können folgende Elemente enthalten sein:<br />

• Ein Bibelzitat oder ein Sinnspruch, der Trost spendet:<br />

Beispiel: Alles hat seine bestimmte Stunde, jedes Ding unter dem Himmel hat<br />

seine Zeit. Geboren werden hat seine Zeit, und Sterben hat seine Zeit. (Prediger<br />

3, 1–2)<br />

• Eine Traueradresse für die Kondolenzpost:<br />

Beispiel: Traueradresse: Eva Meier-Müller,<br />

Kirchgasse 99, 8472 <strong>Seuzach</strong><br />

• Der Ausdruck eigener Trauer und der Beziehung zur verstorbenen Person:<br />

Beispiel: In tiefer Trauer müssen wir von m<strong>einem</strong> geliebten Mann, unserem Vater,<br />

Grossvater und Schwiegervater Abschied nehmen<br />

• Der Name (und eventuell Übername); dieser kann vom Geburtsjahr oder vom<br />

Geburts- und Sterbedatum begleitet sein. An dieser Stelle können auch Angaben<br />

zum Beruf gemacht werden:<br />

Beispiel: Ernst Meier-Müller, Schreinermeister,<br />

geboren 23.2.1921, gestorben 17.1.2000<br />

• Sie können auf die Todesursache hinweisen. Wenn die Todesanzeige <strong>einem</strong><br />

Freund, <strong>einem</strong> Vereinsmitglied oder <strong>einem</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter gilt, empfiehlt es sich, <strong>bei</strong><br />

Unsicherheiten mit den Angehörigen Rücksprache zu nehmen:<br />

Beispiel: … starb nach langer, schwerer Krankheit in s<strong>einem</strong> 79. Lebensjahr …<br />

• Sie können Ihren persönlichen Dank ausdrücken:<br />

Beispiel: Wir danken ihm für alle Liebe, alle Impulse und die Kraft, die er uns in<br />

s<strong>einem</strong> Leben gegeben hat<br />

Fortsetzung >><br />

9

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