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1 - Mainfranken-Messe

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Firma<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />

Mainaustraße Anschrift · 97082 Würzburg<br />

Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />

www.mainfranken-messe.de · mfm@afag.de<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

Mobil<br />

E-Mail<br />

Halle<br />

Freigelände<br />

Datum<br />

GRUNDDATEN<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />

Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />

Johann-Höllfritsch-Str. 20-22·90530 Wendelstein<br />

Mainaustraße · 97082 Würzburg<br />

Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />

Tel<br />

www.mainfranken-messe.de·mfm@afag.de<br />

(0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />

www.mainfranken-messe.de · mfm@afag.de<br />

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Stand<br />

Block


Service-Handbuch<br />

Halle: Stand-Nr.:<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH · <strong>Messe</strong>zentrum 1 · D-90471 Nürnberg<br />

Installation<br />

Spedition<br />

Standbau<br />

Kommunikation<br />

Service<br />

Brandschutz<br />

Catering<br />

● Termine<br />

● Bestellformulare<br />

● Technische Richtlinien<br />

● Auf- und Abbaubestimmungen<br />

● Feuersicherheitsbestimmungen<br />

● Richtlinien zum Umweltschutz<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />

Johann-Höllfritsch-Str. 20-22·90530 Wendelstein<br />

Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />

www.mainfranken-messe.de·mfm@afag.de


A<br />

1 Geländeplan<br />

2 Abfallvermeidung/Mülltrennung<br />

3 Wichtige Hinweise<br />

5 Technische Richtlinien/Aufbaubestimmungen (Standbau über 250 cm) 19. August 2011<br />

7 Brandschutzmaßnahmen/Feuersicherheit<br />

9 Richtlinien/lnformationen A-Z<br />

11 FAMA Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />

Fertigstand<br />

Genehmigungspflichtige Anlagen<br />

Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen<br />

19. August 2011<br />

B Trennwandbau / Blenden im System Octanorm 26. August 2011<br />

C<br />

Entsorgung<br />

Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen<br />

26. August 2011<br />

D Bodenbeläge / Teppichböden 26. August 2011<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Licht- und Kraftanschluss<br />

1a Skizze<br />

Wasser/Abwasser/Propangasanschluss<br />

2a Skizze<br />

Telekom-Service<br />

3a Skizze<br />

26. August 2011<br />

26. August 2011<br />

26. August 2011<br />

4 Blendenbeschriftung, Schrift, Tapete, Farbe 26. August 2011<br />

5 Ausstellerausweise / Parkausweise 26. August 2011<br />

6 Ausstellungsstand„Start“, „Beginner“, „Standard“, „Profi“ 26. August 2011<br />

7 Mietmobiliar 26. August 2011<br />

8 Standreinigung 26. August 2011<br />

9 Zeitpersonal-Vermittlung 26. August 2011<br />

10 Spedition 26. August 2011<br />

11 Versicherung 26. August 2011<br />

12<br />

Seite Formular Termin Bearbeitet / erledigt<br />

Abgabe von Speisen und Getränken<br />

Antrag auf Erteilung der Genehmigung<br />

26. August 2011<br />

13 Bewachung 26. August 2011<br />

14 Systembanner, Wandverkleidung, Printprodukte 26. August 2011<br />

Terminplan<br />

Inhalts-Verzeichnis<br />

Aussteller, die nach den genannten Terminen zugelassen werden, bitten wir nach Erhalt der<br />

Technischen Mitteilungen um schnellstmögliche Zusendung der Einzelformulare.<br />

Herausgeber und Zusammenstellungen: AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Die Formularzusammenstellungen werden sorgfältig nach den vorhandenen Unterlagen vorgenommen.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.


Lageplan <strong>Mainfranken</strong> <strong>Messe</strong> 2011<br />

Main MMMain<br />

Main Main Main Main Main Mai Mai MMain<br />

Main Main Main Main Mai Main ain in in in<br />

7 6 55<br />

4<br />

3<br />

11 11 10<br />

1 2<br />

8<br />

99<br />

12 12<br />

13 13<br />

14 11<br />

4<br />

223<br />

3 224<br />

4 225<br />

5 26<br />

22<br />

221<br />

1<br />

Brücke der deutschen Einheit<br />

10<br />

TTo<br />

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Süd<br />

Fried Friedensbrücke<br />

Friedensbrücke<br />

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Nor<br />

Ein Eing Eingang gang Süd<br />

Mainaustraße<br />

Ein Einga Eingang ingan gang<br />

Mitte<br />

Mitte te tee<br />

Besucher<br />

Besucher<br />

MAIN<br />

FRANKEN<br />

MESSE<br />

WÜRZBURG<br />

1.-9. Okt. 2011


2<br />

Abfallvermeidung<br />

und<br />

Mülltrennung!<br />

Der Vordruck C muss ausgefüllt und<br />

zurückgesandt werden.<br />

1. Die Stadt Würzburg hat eine für Aussteller und Veranstalter verbindliche Abfallwirtschaftssatzung erlassen, die<br />

Abfallvermeidung und Mülltrennung regelt.<br />

2. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfallvermeidung zu betreiben und Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen<br />

durchzuführen.<br />

3. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt,<br />

Produktionsabfälle und Restwerbemittel werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene<br />

Kosten zu entsorgen oder werden durch die <strong>Messe</strong>leitung nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />

4. Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen aus<br />

Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.<br />

� Das Formular C (Entsorgung) im Service-Handbuch ist in jedem Fall auszufüllen und an die Ausstellungsleitung<br />

zurückzuschicken. Nicht ausgefüllte und nicht abgegebene Formulare führen zur Berechnung der<br />

Kosten nach dem Umlageprinzip oder der Pauschaleinstufung.<br />

� Während des Tages anfallender Abfall ist getrennt zu sammeln und abends an den Standrand, auf den Gang<br />

zu stellen.<br />

� Für nicht entfernte Teppichböden und Standbauteile werden durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand erhöhte<br />

Gebühren bzw. der Aufwand berechnet.<br />

� Die Kosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />

� Aussteller, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr abgeben, müssen spülbares Mehrweggeschirr<br />

und -besteck verwenden.<br />

� Biomüll muss getrennt gesammelt werden, hierfür werden von der Ausstellungsleitung Müllsäcke gestellt.<br />

� Dem Abfallwirtschaftsberater der Ausstellungsleitung ist Auskunft zu erteilen. Die Anweisungen sind zu<br />

befolgen.


Hausordnung / Wichtige Hinweise<br />

Sehr geehrter Aussteller,<br />

wir begrüßen Sie als Aussteller der <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011.<br />

Als Dienstleistungsunternehmen sind wir im Kontakt mit dem Aussteller um eine effiziente und unbürokratische Zusammenarbeit bemüht. Durch die Fülle von<br />

technischen und organisatorischen Hinweisen kommen wir aber ohne das „Kleingedruckte“ nicht aus.<br />

Dieses Ausstellerservice-Handbuch soll Ihnen als Leitfaden für Ihre <strong>Messe</strong>beteiligung dienen. Beachten Sie bitte alle darin aufgeführten Hinweise und<br />

Richtlinien, die den Status einer Hausordnung haben, und geben Sie diese auch unbedingt an ihre Mitarbeiter weiter.<br />

Diese Informationen sowie die „Allgemeinen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen des FAMA“ sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung an der<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011.<br />

Wir wünschen Ihrer <strong>Messe</strong>beteiligung viel Erfolg!<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Auf- und Abbautermine Aufbau <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>:<br />

Beginn des Aufbaus:<br />

Hallen/Freigelände: Montag, den 26. September 2011 7.00 Uhr<br />

Beendigung des Aufbaus: Freitag, den 30. September 2011 16.00 Uhr<br />

Aufbauzeiten: Montag, den 26. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />

Dienstag, den 27. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />

Mittwoch, den 28. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />

Donnerstag, den 29. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />

Freitag, den 30. September 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />

(Restarbeiten von 16.00 - 20.00 Uhr)<br />

Stände, deren Aufbau bis Freitag, 30. September, 12.00 Uhr, nicht begonnen worden ist, werden auf<br />

Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird.<br />

Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.<br />

Aufbau Immobilientage Würzburg, Halle 15:<br />

Freitag, den 30. September 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />

Aufbau Games for Families, Halle 15:<br />

Mittwoch, den 05. Oktober 2011 7.00 - 20.00 Uhr<br />

Abbau:<br />

Beginn des Abbaus: Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />

Beendigung des Abbaus: Dienstag, den 11. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />

Abbauzeiten: Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 - 24.00 Uhr<br />

Montag, den 10. Oktober 2011 7.00 - 24.00 Uhr<br />

Dienstag, den 11. Oktober 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />

Abbau Immobilientage Würzburg, Halle 15:<br />

Montag, den 03. Oktober 2011 18.00 -<br />

Dienstag, den 04. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />

Abbau Games for Families, Halle 15:<br />

Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 - 24.00 Uhr<br />

Montag, den 10. Oktober 2011 7.00 - 24.00 Uhr<br />

Ausweise für Auf- und Abbau sind nicht erforderlich.<br />

!<br />

Standgestaltung<br />

Der Aussteller verpflichtet sich, die geschlossenen Standseiten mit blickdichtem Trennwand-<br />

System abzugrenzen. Die Trennwände (Octanorm weiß) müssen mit der Anmeldung (B), zusätzlicher<br />

Wandbau wie Kabinenbau mit dem Service-Handbuch kostenpflichtig bestellt werden.<br />

Nicht bestellte aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnachbarn) werden dem Aussteller zu<br />

den genannten Konditionen in Rechnung gestellt.<br />

Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Stände, deren<br />

unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der <strong>Messe</strong> bzw. der Halle beeinträchtigen, werden von der<br />

<strong>Messe</strong>leitung nicht abgenommen und erhalten entsprechende Auflagen. Das gleiche gilt für unzulässige<br />

Werbeaussagen.<br />

Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen<br />

Spenden durchgeführt werden.<br />

Standaufbauten, die eine Höhe von 2,50 m überschreiten, bedürfen der Genehmigung der<br />

<strong>Messe</strong>leitung.<br />

Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflichtig.<br />

Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. (Siehe Informationen A-Z, Punkt 20.)<br />

Jeder Hallenstand muss mit einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein. Steht kein Fertigoder<br />

Systemstand mit Blende zur Verfügung, ist die Anbringungen einer Blende empfohlen.<br />

(Vordruck B)<br />

Die Standnummern werden von der <strong>Messe</strong>leitung angebracht.<br />

Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.<br />

Ausstellerausweise Die Zusendung der Dauerausweise erfolgt nur auf Bestellung (Formular F) und nach Begleichung der Standmiete.<br />

Ab 16. September 2011 können keine Dauerausweise mehr zugeschickt werden, und müssen bei der <strong>Messe</strong>leitung<br />

ab 26. September 2011 abgeholt werden.<br />

Die Anzahl der Ausstellerausweise richtet sich nach Ziffer 14 der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des<br />

Fachverbandes <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen.<br />

Zusätzliche Ausweise können bei berechtigtem Bedarf zum Preis von € 26,– inkl. MwSt. pro Stück<br />

erworben werden.<br />

Parkausweise Parkausweise sind bei der <strong>Messe</strong>leitung zum Preis von € 27,– inkl. MwSt. erhältlich.<br />

Bitte wenden!<br />

3


Termin/Öffnungszeiten Die <strong>Messe</strong> ist täglich von Samstag, 01. Oktober bis Sonntag, 09. Oktober 2011 von 10.00 bis 18.00<br />

Uhr geöffnet.<br />

Aussteller haben täglich ab 8.00 Uhr Zutritt zur <strong>Messe</strong>. Die Stände müssen von den Ausstellern<br />

bis spätestens 9.45 Uhr besetzt werden. Die Kassen werden ab 17.00 Uhr geschlossen.<br />

Die Abgabe von Speisen und der Ausschank von Getränken ist um 18.00 Uhr einzustellen.<br />

Die Besucher müssen bis 18.30 Uhr das Gelände verlassen haben.<br />

Die Aussteller müssen die Hallen und das Gelände bis 19.00 Uhr verlassen haben.<br />

Verkehrs- und Parkregelung Parkverbot<br />

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, im Freigelände und vor allem aber vor<br />

den Ausgängen ist während der Dauer der <strong>Messe</strong> unzulässig. In der Zeit des Auf- und Abbaus der<br />

Ausstellung dürfen die Fahrzeuge nur während des Ab- bzw. Aufladens an den vorgenannten Stellen halten<br />

und müssen umgehend entladen werden. Nach Beendigung dieser Tätigkeit sind sie – um die Feuerwehr<br />

nicht zu behindern – sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt<br />

werden.<br />

In dem Ausstellungsgelände gilt die StVO.<br />

Verkehrsregelung<br />

1. Aufbautage<br />

Ab Dienstag, den 27. September 2011, kann das <strong>Messe</strong>gelände nur mit einer Einfahrtserlaubnis gegen<br />

Hinterlegung von € 50,– befahren werden. Diese Einfahrtserlaubnis gilt für Pkw 1 Std. und für Lkw 3<br />

Stunden. Bei fristgerechter Ausfahrt wird der Betrag zurückgezahlt. Bei Überschreiten der Frist wird die<br />

Hinterlegungsgebühr einbehalten. Die Zeiten können je nach Verkehrsaufkommen verkürzt und die<br />

Hinterlegungsgebühr erhöht werden.<br />

2. Ausstellungstage<br />

Während der <strong>Messe</strong> ist die Einfahrt von 8.00 - 9.45 Uhr und von 18.00 - 19.00 Uhr möglich – die<br />

Ausstellungshallen werden um 8.00 Uhr für Aussteller geöffnet. – Dringende Anlieferungen können in<br />

dieser Zeit gegen Hinterlegungsgebühr von € 50,– für 1 /2 Stunde (Einfahrtserlaubnis) genehmigt werden.<br />

Zwischen 10.00 und 18.00 Uhr wird kein Fahrverkehr gestattet. Bitte weisen Sie auch Ihre<br />

Lieferanten darauf hin.<br />

3. Abbautage<br />

Ab Sonntag, den 09. Oktober 2011, 18.30 Uhr, freie Einfahrt für alle Fahrzeuge unter Beachtung<br />

Absatz ,,Parkverbot“. Änderungen bleiben vorbehalten.<br />

Ausstellerparkplätze<br />

Die Ausstellerparkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum <strong>Messe</strong>gelände an den Eingängen Nord und<br />

Süd.<br />

Der Dauerparkplatz ist für PKW’s bis 2,8 t Gesamtgewicht zugelassen. Der Ausstellerparkplatz ist<br />

während der Ausstellungsdauer täglich von 8.00 - 19.00 Uhr bewacht und befahrbar. Das Anbringen von<br />

Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und<br />

Besucherparkplätzen nicht gestattet.<br />

Das Abstellen von LKW, Anhängern, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem<br />

ausgewiesenen Parkplatz ist untersagt.<br />

4<br />

Sichern Sie sich gegen Diebstahl<br />

Diebstähle sind bei unseren Ausstellungen vergleichsweise selten. Um diesen guten Ruf zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur<br />

Diebstahlverhütung erforderlich. Die AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese<br />

Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise:<br />

1. Aufbau<br />

Lassen Sie Ihren Stand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr unbeaufsichtigt. Die Hallen werden nachts verschlossen und<br />

bewacht, trotzdem sollten Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter sichern. Wir empfehlen deshalb auch für die Nächte der Dauer der<br />

Veranstaltung eine zusätzliche Standwache. Durch unsere Vertragsunternehmen können Sie mietweise verschließbare Schränke und Vitrinen anmieten.<br />

Auch Ihre Kabine kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden. (Vordrucke B und 7).<br />

2. Veranstaltungszeit<br />

Besetzen Sie Ihren Stand vor Beginn der Öffnungszeit für Besucher und lassen Sie ihn auch während der Mittagszeit nicht unbesetzt. Diebstahlgefährdete<br />

Ausstellungsstände sollten speziell gesichert werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren gesamten Stand am Abend mit einem Abschlussvorhang<br />

zusätzlich zu sichern.<br />

3. Abbau<br />

Die meisten Diebstähle ereignen sich in den ersten 3-4 Stunden des Abbaus. Verlassen Sie deshalb Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate<br />

verladen oder dem Spediteur übergeben wurden. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vom<br />

Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Abbaus.<br />

Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres Standes<br />

Verantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll.<br />

4. Meldung bei Diebstahl<br />

Melden Sie Ihren Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche Polizeidienststelle Sie sich wegen Erstattung<br />

einer Anzeige wenden müssen.<br />

Die Projektleitung und die Abteilung Technik beraten Sie gern. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, einzelnen Ausstellern besondere Auflagen<br />

zur Diebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung (Vordruck 11)<br />

wird empfohlen.<br />

Wir danken für Ihre Mithilfe.<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH


1. Standaufbau<br />

Die konstruktive Ausführung der baulichen Anlage hat nach den anerkannten<br />

Regeln der Baukunst und unter Leitung eines verantwortlichen Bauleiters zu<br />

erfolgen.<br />

1.1 Bauhöhen<br />

Die Normalhöhe für Standaufbauten und Ausstellungsexponate beträgt<br />

250 cm. Diese Höhe ist auf das Maß der zur Verfügung gestellten Trennwände<br />

abgestimmt. Es werden aber auch unterschiedliche Bauhöhen akzeptiert,<br />

wenn dies konzeptionell begründet ist.<br />

Bei Überschreitung der Normalhöhe und bei Ständen über 200 m 2<br />

Ausstellungsfläche sind in jedem Fall Grundriss- und Ansichtsskizzen<br />

bei der <strong>Messe</strong>leitung bis 10. 08. 2011 zur Genehmigung einzureichen.<br />

1.2 Über Exponate, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht<br />

in den Leichtbauhallen auf dem Holzfußboden befördert werden können<br />

oder nicht durch die Hallentüren passen, muss die <strong>Messe</strong>leitung<br />

mindestens 6 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginn informiert werden, damit<br />

bereits vor Aufbau der Leichtbauhallen eine Berücksichtigung erfolgen kann.<br />

Eine genaue Abstimmung im Bezug auf den Termin und zusätzliche technische<br />

Maßnahmen ist dann unbedingt erforderlich. Dazu müssen die<br />

Ausstellungsexponate in der Regel vor dem allgemeinen Aufbaubeginn angeliefert<br />

werden.<br />

Wird die Ausstellungsleitung vom Aussteller nicht rechtzeitig informiert<br />

oder die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, werden<br />

die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.<br />

2. Baurechtliche Bestimmungen<br />

Alle zur Durchführung der Ausstellung vorgesehenen baulichen Anlagen<br />

(Standkonstruktion) sind entsprechend den baurechtlichen Bestimmungen<br />

und der einschlägigen DIN-Vorschriften vom Aussteller eigenverantwortlich<br />

auszuführen.<br />

Die bauaufsichtliche Genehmigung ist bei geplanten Ständen über 200 qm<br />

Gesamtfläche, bei zweigeschossigen Ständen in den Hallen, begehbaren<br />

Treppen, Tribünen und Anlagen, die außergewöhnliche Lasten oder Kräfte<br />

aufzunehmen haben, bei dem Baurechtsamt der Stadt Würzburg einzuholen.<br />

Die erforderlichen Bauanträge sowie Pläne und statischen Berechnungen<br />

sind rechtzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor Baubeginn, in zweifacher<br />

Ausfertigung an AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH, Bereich<br />

Technik, einzureichen.<br />

Verwenden Sie bitte zur Anmeldung Vordruck A.<br />

Die Aussteller haben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei<br />

Errichtung ihrer Anlagen voll eigenverantwortlich zu erfüllen.<br />

3. Hallenwände, Stützpfeiler und Binder der Dachkonstruktion dürfen durch den<br />

Standaufbau nicht belastet werden. Pfeiler, Wandvorsprünge und<br />

Trennwände sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen.<br />

4. Das Befestigen von Standdecken, Ausstellungsgut, Werbeschildern, Fahnen,<br />

Transparente usw. an der Hallendecke, den Bindern der Dachkonstruktion ist<br />

grundsätzlich verboten.<br />

5. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der<br />

Standabmessung rechnen. Diese ergeben sich aus den Wandstärken der<br />

Trennwände und können in Front und Tiefe bis zu 5 cm betragen.<br />

Der Einsatz eines Systemstandes sollte deshalb rechtzeitig vor<br />

Wandaufbau der <strong>Messe</strong>leitung zur Kenntnis gebracht werden.<br />

6. Eigenmächtige Änderungen an sämtlichen von der Ausstellungsleitung<br />

bereit gestellten Baulichkeiten sind nicht gestattet. Für daraus<br />

entstehende Schäden und Folgen haftet der Aussteller.<br />

7. Steht kein Fertigstand zur Verfügung, wird die Anbringung einer<br />

Blende empfohlen.<br />

Gestaltung und Aufstellung des Standes müssen einwandfrei sein.<br />

Name und Anschrift des Standinhabers sind in einer für jedermann<br />

erkennbaren Weise anzubringen.<br />

Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.<br />

Technische Richtlinien – Aufbaubestimmungen<br />

Die Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen (rosa Formular) sind Bestandteil der technischen Richtlinien und<br />

Aufbaubestimmungen und müssen eingehalten werden.<br />

8. Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten brennbaren Stoffe und<br />

Kunststoffe müssen nach DlN 4102 schwer entflammbar sein. Dem Einbau<br />

von Styropor - Standbeschriftung ausgenommen - sowie der Verwendung<br />

von Heu und Stroh zu Dekorationszwecken wird grundsätzlich nicht zugestimmt.<br />

Die Eigenschaft „schwer entflammbar“ kann nachträglich nur bei<br />

einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem Flammschutzmittel<br />

erreicht werden . Die verwendeten Flammschutzmittel müssen amtlich für<br />

den zu imprägnierenden Stoff zugelassen sein und sind in der im Zulassungsbescheid<br />

angegebenen Konzentration anzuwenden!<br />

Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur im grünen Zustand zu<br />

Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Veranstaltungsdauer<br />

festgestellt wird, dass Pflanzen und Bäume austrocknen und dadurch<br />

leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen ca. 50<br />

cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten. (Entzündungsgefahr<br />

durch Rauchzeug).<br />

Beachten Sie bitte das Merkblatt der Feuerwehr (Brandschutzmaßnahmen).<br />

9. Nicht bestellte, aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnachbarn)<br />

werden dem Aussteller zu den genannten Konditionen in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind die Stände nicht geeignet;<br />

desgleichen können sie keinerlei Stützfunktionen während des Auf- und<br />

Abbaus übernehmen.<br />

Von der <strong>Messe</strong>leitung aus statischen Gründen errichtete Stützwände dürfen<br />

vom Aussteller selbst nicht entfernt werden. Stützwände müssen z. B. bei<br />

freistehenden Trennwänden ab 5 m Länge bzw. bei Trennwänden zwischen<br />

Kopfständen aufgestellt werden, da ansonsten die Standsicherheit nicht<br />

gewährleistet ist.<br />

Das Entfernen der Stützwände kann nur durch die <strong>Messe</strong>leitung veranlasst<br />

werden.<br />

Aus statischen Gründen<br />

errichtete Stützwände<br />

10. Standabbau<br />

Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder<br />

herzustellen. Klebestreifen müssen entfernt werden.<br />

Material oder Gegenstände, an denen Demonstrationen durchgeführt werden,<br />

nicht liegen lassen!<br />

Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationseinrichtungen<br />

haftet der Aussteller.<br />

Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden<br />

nach dem für Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten und<br />

Gefahr des Ausstellers entfernt und beim <strong>Messe</strong>spediteur eingelagert.<br />

11. Versorgungsschächte<br />

Die Versorgungsschächte für Wasser und Strom sowie technische Sicherheitseinrichtungen<br />

dürfen von Ausstellern nicht geöffnet oder durch<br />

Standbauten verstellt werden.<br />

12. Belastbarkeit der Hallenfußböden<br />

Der Hallenboden hat eine Bodenbelastbarkeit von 500 kg je m 2 Bodenfläche<br />

(flächig aufgelagerte Lasten, keine Punktlasten).<br />

Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. Selbstklebende Teppichfliesen<br />

sind nicht gestattet. Teppiche können lediglich mit Doppelklebeband<br />

befestigt werden. Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten.<br />

Der Hallenboden darf nicht gestrichen werden. Die Wiederherrichtung<br />

beschädigter Flächen geht zu Lasten des Ausstellers.<br />

5<br />

5<br />

5


Technische Richtlinien – Aufbaubestimmungen<br />

13. Fundamente<br />

Aussteller, die Fundamente oder Verstärkungen benötigen, müssen die<br />

Genehmigung bei der Ausstellungsleitung einholen. Skizzen M 1:50 sind in<br />

2-facher Ausfertigung notwendig.<br />

Die Kosten der Fundamente und die Wiederherrichtung des Hallenbodens<br />

gehen zu Lasten des Ausstellers.<br />

14. Freigelände<br />

Aussteller, die im Freigelände Grabungen (auch für Fahnenmasten)<br />

vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />

einzuholen.<br />

Sie haften voll für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen<br />

von Rohrleitungen und Kabel.<br />

Im Freigelände aufgebrachtes Material muss restlos entfernt und der<br />

ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.<br />

15. Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten oder Spritzpistolen sowie die Verwendung<br />

von Nitrolacken für den Anstrich ist in allen <strong>Messe</strong>hallen verboten.<br />

16. Bei Schweißarbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen.<br />

Erforderliche Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.<br />

17. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass<br />

eine Verletzungsgefahr auszuschließen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe<br />

zu markieren.<br />

18. Hallentore<br />

Die Eingangstüren der Leichtbauhallen haben eine lichte Breite von 2,20 m<br />

und eine Höhe von 2,20 m.<br />

19. Parken<br />

Aufbau/Abbau<br />

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, im<br />

Freigelände und vor den Ein- und Notausgängen ist während der Dauer der<br />

<strong>Messe</strong>/Ausstellung unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen<br />

Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten.<br />

Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie - um gegebenenfalls die Feuerwehr<br />

nicht zu behindern - sofort zu entfernen und können auf den Parkplätzen des<br />

Ausstellungsgeländes abgestellt werden.<br />

Veranstaltungszeit<br />

Das Abstellen von LKW, Anhängern, Wechselbrücken, Wohnwagen und<br />

Wohnmobilen auf den als Parkplätze ausgewiesenen Flächen ist untersagt.<br />

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen LKW, Anhänger,<br />

Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobile auf Kosten des Ausstellers<br />

zu entfernen.<br />

Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstiger<br />

Werbemaßnahmen sind auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht<br />

gestattet.<br />

20. Kompressoren, die in den Hallen betrieben werden sollen, müssen den deutschen<br />

oder gleichartigen ausländischen Sicherheitsvorschriften entsprechen<br />

und so gedämmt sein, dass der Geräuschpegel, an der Standgrenze gemessen,<br />

50 dBA nicht überschreitet.<br />

21. Elektrische Anlagen<br />

Für elektrische Anlagen und Einrichtungen gelten die Bestimmungen aus der<br />

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung vom<br />

21. 6. 1979 (Gesetzblatt 1, Seiten 684-692), die VDE oder gleichartige ausländische<br />

Vorschriften und das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ vom<br />

24. 6. 1968.<br />

22. Elektroinstallation<br />

Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften<br />

des Verbandes Deutscher Elektrotechniker auszuführen.<br />

Jeder Stand erhält auf Bestellung einen Hauptanschluss.<br />

Dieser kann nur durch eine Vertragsfirma der Ausstellungsleitung installiert<br />

werden.<br />

Zusätzliche Elektromontagen innerhalb der Stände können in eigener Regie<br />

von firmeneigenen Elektrikern oder aber von konzessionierten Fachfirmen<br />

ausgeführt werden, wobei die Einhaltung der Vorschriften des VDE unter allen<br />

Umständen gewährleistet sein muss.<br />

Diese Stände müssen von der Vertragsfirma gegen eine Gebühr, die im<br />

Formblatt 1 festgelegt ist, abgenommen werden.<br />

6<br />

Elektroarbeiten im Stand übernehmen auch die Vertragsfirmen. Siehe hierzu<br />

Formblatt 1. Bei der Heranführung der Installation an den Stand kann es vorkommen,<br />

dass Nachbarstände berührt werden müssen. Wegen Stolpergefahr<br />

müssen die Leitungen abgedeckt werden. Mit den Kosten wird der<br />

Auftraggeber belastet. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet<br />

werden.<br />

23. Wasserinstallation<br />

Die gleichen Bestimmungen gelten auch für die Installation von Wasser.<br />

Sämtliche Arbeiten können jedoch nur durch die von der Ausstellungsleitung<br />

beauftragten Firmen durchgeführt werden.<br />

23. Unfallverhütung<br />

Beim Ausstellen technischer Geräte sind die allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.<br />

Maßgebend ist das Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. 6. 1968.<br />

Sollen Maschinen oder Apparate dem Besucher in Funktion gezeigt werden, so<br />

kann anstelle des normalen Schutzes eine sichere Abdeckung aus organischem<br />

Glas oder einem anderen transparenten Stoff angebracht werden. Maschinen<br />

und Apparate ohne Schutzvorrichtung dürfen nicht in Betrieb gezeigt werden.<br />

An Maschinen können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um dem<br />

Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile zu zeigen. Diese<br />

Schutzvorrichtungen sind neben den Maschinen sichtbar aufzustellen. Die<br />

Ausstellungsleitung ist berechtigt, den Betrieb von Maschinen und Apparaten<br />

zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht eine Gefährdung für Besucher und<br />

Aussteller vorhanden ist.<br />

Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den<br />

Betrieb der von ihm ausgestellten Maschinen oder Apparate entsteht.<br />

Die Besichtigung der ausgestellten Maschinen, Apparate, Geräte und dergleichen<br />

erfolgt hinsichtlich ihrer unfalltechnischen Ausführung durch die Berufsgenossenschaft,<br />

Gewerbeaufsicht.<br />

25. Maschinenvorführung<br />

So weit Maschinen zeitweise in Betrieb vorgeführt werden dürfen, sind zur<br />

Vermeidung von Geräuschbelästigungen schalldämpfende Einrichtungen vorzusehen.<br />

Der Geräuschpegel darf 50 dBA, gemessen an der Standgrenze nicht<br />

überschreiten. Die für Maschinen in Betrieb erforderlichen Abgas- und Abzugsleitungen<br />

sind in Planung und Ausführung mit der Technischen Abteilung<br />

der Ausstellungsleitung zu klären.<br />

26. Werbung innerhalb der Ausstellungsstände<br />

Werbedisplays oder Blickfänge dürfen weder rotierend noch in Blinkschrift<br />

gestaltet werden.<br />

Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen oder<br />

außerhalb der Standhöhe angebracht werden.<br />

Werbung, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstößt,<br />

ist nicht gestattet.<br />

Schaupackungen, Werbepackungen usw., von Firmen, die nicht auf der Ausstellung<br />

vertreten sind, dürfen nicht aufgestellt werden.<br />

Die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Ausstellungsstandes und<br />

auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.<br />

Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.a. dürfen weder gegen<br />

Entgelt noch gegen Spenden durchgeführt werden.<br />

Ausstellungsexponate dürfen außerhalb der Standgrenze nicht aufgestellt<br />

werden.<br />

27. Lautsprecheranlagen/Musikdarbietungen/<br />

Film-, Dia-, Videovorführungen<br />

Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der<br />

ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.<br />

Musikalische Darbietungen sind auf jeden Fall gebührenpflichtig, auch wenn<br />

diese lediglich der Untermalung des Angebots dienen. Der Aussteller hat sich<br />

mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-<br />

und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Verbindung zu setzen.<br />

GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg<br />

Johannisstraße 1<br />

90419 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 9 33 59-290<br />

Fax +49 (0) 9 11. 9 33 59-253<br />

bd-n@gema.de<br />

28. Beschädigungen<br />

Beschädigungen der Hallen, deren Einrichtungen, sowie der Außenanlagen<br />

durch Aussteller oder deren Beauftragten müssen in jedem Fall der Ausstellungsleitung<br />

gemeldet werden.


Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />

1. Anordnung über Brandschutzmaßnahmen<br />

und Feuersicherheitsbestimmungen<br />

Unter Hinweis auf die Verordnung über die Verhütung von Bränden und Artikel<br />

38 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes sowie der sonstigen einschlägigen<br />

Feuersicherheitsbestimmungen werden auszugsweise die für die<br />

Aussteller wichtigsten Brandverhütungsmaßnahmen bekannt gegeben.<br />

1.1 Zuständigkeit<br />

Die Brandverhütung im <strong>Messe</strong>gelände obliegt den einzelnen Standbetreibern<br />

und dem Veranstalter.<br />

Den Ausstellern wird empfohlen, in Fragen die den vorbeugenden<br />

Brandschutz betreffen, sich rechtzeitig mit dem<br />

Amt für Zivil- und Brandschutz<br />

Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“<br />

Hofstallstraße 3<br />

97070 Würzburg<br />

Tel: +49 (D) (0)9 31 / 3 09 06 - 311<br />

Fax: +49 (D) (0)9 31 / 3 09 06 - 320<br />

E-Mail: vorbeugender.brandschutz@stadt-wuerzburg.de<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

1.2 Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sowie die<br />

Beauftragten der <strong>Messe</strong>leitung sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der<br />

Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu<br />

den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren.<br />

2 Anzeige- und abnahmepflichtige Anlagen, Einrichtungen und<br />

Handlungen<br />

Folgende Anlagen, Einrichtungen und Handlungen sind grundsätzlich untersagt:<br />

- Verwenden von offenem Feuer,<br />

- feuergefährliche Vorführungen (z. B. schneiden, schleifen, schweißen, löten,<br />

schmieden),<br />

- nicht elektrisch betriebene Koch-, Grill-, Back-, und Heizgeräte,<br />

- rauchen,<br />

- Flüssiggasanlagen,<br />

- Verbrennungsmotoren in Hallen.<br />

In Ausnahmefällen kann nach Prüfung durch das Amt für Zivil- und<br />

Brandschutz eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.<br />

Verwenden Sie bitte zur Anmeldung solcher Vorführungen Blatt A<br />

Pyrotechnische Vorführungen sind mind. 2 Wochen vorher bei der<br />

Stadt Würzburg, Fachabteilung Ordnungsaufgaben anzuzeigen.<br />

2.1 Nichtanzeige bedeutet zusätzlichen Aufwand, der in Rechnung<br />

gestellt werden muss.<br />

3 Wichtige Maßnahmen zur Brandverhütung<br />

3.1 Flächen für die Feuerwehr<br />

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und an<br />

den Ausgängen ist während der Dauer der <strong>Messe</strong> unzulässig. Während der<br />

Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten<br />

Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie - um<br />

gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern- sofort zu entfernen und<br />

können auf dem Parkplatz des <strong>Messe</strong>geländes abgestellt werden. Die Fläche<br />

zwischen dem Mainufer und der parallel verlaufenden Baumreihe ist<br />

Angriffsweg für die Feuerwehr und ständig freizuhalten.<br />

3.2 Rettungswege<br />

Alle Ausgänge und Gänge in den Hallen, die planmäßig festgelegt sind, müssen<br />

in voller Breite freigehalten werden. Ausgangstüren dürfen während der<br />

Veranstaltung nicht versperrt werden. Zu- und Ausgänge sowie<br />

Hinweiszeichen auf Ausgänge dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.<br />

Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw.<br />

Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden.<br />

3.3 Standgestaltung / Standplanung<br />

Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren<br />

Winkel entstehen.<br />

Gefangene Räume, die nur über einen anderen von den allgemein zugänglichen<br />

Ausstellungsräumen baulich abgetrennten Raum oder Flur zugänglich<br />

sind und keinen weiteren Ausgang oder Notausgang besitzen, sind nicht<br />

zulässig.<br />

Der weiteste Rettungsweg von jedem Punkt eines Standes bis zu einem<br />

Ausgang oder Notausgang des Standes auf einen Hallengang, darf 15 m nicht<br />

überschreiten.<br />

Innerhalb des Standes ist durch fluoreszierende (nachleuchtende)<br />

Rettungszeichen gem. DIN 4844 auf Ausgänge und Notausgänge hinzuweisen.<br />

Die Notausgangstüren müssen während der Veranstaltung jederzeit von<br />

innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein; sie müssen mindestens 100 cm<br />

lichte Breite aufweisen und auf einen Hallengang führen.<br />

Stände, in denen aufgrund der Bauart die Sicherheitsbeleuchtung der Halle<br />

nicht wirksam ist, sind mit einer eigenen Sicherheitsbeleuchtung gem. DIN<br />

VDE 0 108 auszurüsten.<br />

3.4 Dekorationen<br />

Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Stoffe müssen mindestens<br />

schwer entflammbar sein. Kunststoffe dürfen nicht brennend abtropfen.<br />

Polystyrol (z. B. für Beschriftungen) muss schwerentflammbar (Baustoffklasse<br />

B1 gem. DIN 4102) sein. Die Eigenschaft „schwer entflammbar“ kann<br />

nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem<br />

Flammschutzmittel erreicht werden. Die verwendeten Flammschutzmittel<br />

müssen amtlich zugelassen sein und sind in der im Zulassungsschreiben<br />

angegebenen Konzentration anzuwenden. Die Bestätigung über die<br />

Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte<br />

Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten.<br />

Flammschutzimprägnierung<br />

kann über die AFAG von folgender Firma bezogen werden:<br />

IMD Internationale <strong>Messe</strong> Design GmbH<br />

Austraße 18<br />

74196 Neuenstadt/Kocher<br />

Tel: +49 (0)71 39 / 47 44 – 0<br />

Fax: +49 (0)71 39 / 47 44 44<br />

Bitte beachten Sie, dass bei nachträglicher Imprägnierung der Stand noch<br />

nicht eingeräumt sein sollte, da das verwendete Mittel korrodierend auf verschiedene<br />

Metalle wirkt. Für eventuelle Schäden kann deshalb von Fa. IMD<br />

keine Haftung übernommen werden. Desweiteren ist zu beachten, dass<br />

Textilien oder sonstiges Material aus Kunststoffen nicht nachträglich behandelt<br />

werden kann.<br />

Ausschmückungen aus natürlichen Laub- und Nadelholz dürfen sich nur in frischem<br />

Zustand in der Halle befinden. Bäume müssen bis etwa 50 cm über<br />

dem Boden astfrei sein. Torf und Rindenabdeckmaterial wie z. B. Rimul sind<br />

stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).<br />

Hängende Raumdekorationen müssen mind. 2,5 m vom Fußboden entfernt<br />

sein. Über den Hauptgängen sind sie unzulässig.<br />

3.5 Scheinwerfer<br />

Elektrische Leuchten dürfen in Räumen nicht so mit brennbaren Stoffen umgeben<br />

werden, dass diese entzündet werden können.<br />

3.6 Verwendung elektrischer Geräte<br />

Die Benutzung von Heizkörpern oder Kochplatten mit offenen Heizdrähten,<br />

von provisorischen Heizgeräten und von Tauchsiedern ist nicht gestattet.<br />

Elektrische Kleingeräte wie Kochplatten, Kochtöpfe, Kaffeemaschinen usw.<br />

sind nur zugelassen, wenn sie den VDE-Vorschriften entsprechen. Sie sind auf<br />

nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so aufzustellen, dass auch<br />

bei übermäßiger Wärmeentwicklung in der Nähe befindliche Gegenstände<br />

nicht entzündet werden können. Sie sind während des Betriebes ausreichend<br />

zu beaufsichtigen. Der Hauptschalter am Stand muss nach <strong>Messe</strong>schluss<br />

abgeschaltet werden.<br />

3.7 Abfallstoffe, Abfallbehälter<br />

In den <strong>Messe</strong>hallen und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen<br />

nicht gelagert werden. An den Ständen ist eine ausreichende Anzahl<br />

von Abfallbehältern aus nicht brennbaren Stoffen mit selbstschließendem<br />

Deckel oder alternativ sog. selbstlöschende Abfallbehälter vorzuhalten. Leicht<br />

entzündbare Abfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl, Verpackungsmaterial<br />

...) und Inhalte von Abfallbehältern müssen bei Ende der Veranstaltung -bei<br />

größeren Anhäufungen auch mehrmals täglich- in die bereit gestellten<br />

Abfallcontainer beseitigt werden.<br />

3.8 Rauchverbot<br />

Für die <strong>Messe</strong>hallen besteht grundsätzlich Rauchverbot.<br />

7


Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />

3.9 Flüssiggas<br />

Flüssiggasflaschen (Propan, Butan) sind von der <strong>Messe</strong>leitung aus sicherheitstechnischen<br />

Überlegungen nicht zugelassen.<br />

8<br />

Benötigt der Aussteller zur Demonstration seiner Ausstellungs-Exponate<br />

Flüssiggas, so kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden. Der<br />

Antrag des Ausstellers hat auf jeden Fall schriftlich an die <strong>Messe</strong>leitung<br />

zu erfolgen. Die Genehmigung erfolgt nur unter strengen Sicherheitsauflagen.<br />

Die komplette Flüssiggasanlage muss nach Genehmigung vom<br />

<strong>Messe</strong>installateur vor Inbetriebnahmeabgenommen werden.<br />

Propangas für Heiz-, Grill- und Kochgeräte wird von der<br />

<strong>Messe</strong>leitung nicht genehmigt. (s. Nr. 3.10)<br />

Bei ausdrücklicher Genehmigung sind folgende Auflagen einzuhalten:<br />

In den Hallen dürfen Flüssiggasflaschen nur bis zum Füllgewicht von 5 kg verwendet<br />

werden. In einem Stand innerhalb der Hallen darf sich nur die angeschlossene<br />

Gebrauchsflasche befinden. Ist die Verwendung mehrerer<br />

Flaschen notwendig, so darf das Füllgewicht sämtlicher Flaschen 11 kg nicht<br />

überschreiten. Flaschen mit Berstscheiben sind unzulässig. Es dürfen nur solche<br />

mit zugelassenen Sicherheitsventilen in Betrieb genommen werden.<br />

Propan- (Butan-) Flaschen mit höherem Füllgewicht als 11 kg sind außerhalb<br />

der Hallen aufzustellen und mit einem nichtbrennbaren Schutz gegen<br />

Wärmestrahlung zu umgeben. Die Schutzvorrichtung ist oben und unten mit<br />

einer Belüftung (Schlitzen) zu versehen. Die Leitungen zwischen den Flaschen<br />

und den Ständen müssen aus festverlegten, metallenen Rohren bestehen.<br />

Die Verbindung zwischen den Flaschen oder der Zuführungsleitung und dem<br />

Betriebsgerät sind in festen Rohrleitungen zu verlegen. Bei transportablen<br />

Geräten sind flexible, metallarmierte Schläuche zulässig. Die Betriebsgeräte<br />

sind auf einer ausreichend großen nichtbrennbaren Unterlage aufzustellen.<br />

Der Abstand hat mindestens 2 m zu betragen. Sofern der Abstand von 2 m<br />

nicht eingehalten werden kann, ist ein Wärmestrahlungsschutz zwischen<br />

Flasche und Wärmequelle vorzusehen. Bei Betriebsschluss sind die<br />

Flaschenventile zu schließen.<br />

Entsprechend der „Technischen Richtlinien“ für die Errichtung und<br />

Unterhaltung von Flüssiggasanlagen in Gebäuden und Grundstücken -TRF- ist<br />

über die Flüssiggasanlage vom zuständigen Installateur oder dem<br />

Flaschengaslieferanten eine Abnahmebescheinigung anzufertigen und der<br />

<strong>Messe</strong>leitung, Abt. Technik vorzulegen.<br />

Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlagen, ist an gut<br />

sichtbarer Stelle aufzuhängen.<br />

Alle Beschäftigten, die mit der Flüssiggasanlage umgehen, sind vor<br />

Betriebsaufnahme zu unterweisen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.<br />

3.10 Fettpfannen und Frittiergeräte<br />

Im Arbeitsbereich von Fettpfannen oder Frittiergeräte ist ein ein für<br />

Fettbrände zugelassener Feuerlöscher nach DIN EN 3 mit mindestens 5 Litern<br />

Löschmittelinhalt und eine Löschdecke nach DIN 14 155 vorzuhalten. Ab einer<br />

Gesamtfüllmenge von 50 Litern ist eine ortsfeste Löschanlage erforderlich.<br />

3.11 Feuerungsanlagen<br />

Bei der Aufstellung ist die Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und<br />

Brennstoffversorgungsanlagen zu beachten.<br />

Für die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten<br />

gilt die Betriebssicherheitsverordnung bzw. die dazugehörenden Technischen<br />

Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF).<br />

Trockener Löschsand in ausreichender Menge sowie für Flüssigkeitsbrände<br />

geeignete Feuerlöscher (Brandklasse B) sind bereitzuhalten.<br />

Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle<br />

geleitet werden. Schornsteine aus Stahlblech und Rauchrohre müssen<br />

von brennbaren Stoffen aller Art einen Abstand von mind. 40 cm<br />

haben.<br />

3.12 Verbrennungsmotoren<br />

Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit einem<br />

verschließbaren Tankdeckel ausgestellt werden. Leichtentzündbare Stoffe<br />

dürfen in der Nähe der Verbrennungsmotoren in der Halle nicht aufbewahrt<br />

werden.<br />

3.13 Brennbare Flüssigkeiten<br />

Für die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten<br />

gilt die Betriebssicherheitsverordnung bzw. die dazugehörenden Technischen<br />

Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF).<br />

3.14 Holzbearbeitungsmaschinen<br />

In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der<br />

Verarbeitung anfallen (z.B. Hobelspäne), sind für die Brandklasse A zugelassene<br />

und geprüfte Feuerlöscher (z.B. Wasserlöscher oder Schaumlöscher 9<br />

Liter nach EN 3 bzw. nach DIN 14 406) oder andere Löschmittel zusätzlich zu<br />

den in allen Hallen vorhandenen Feuerlöschern, von den betreffenden<br />

Ausstellern bereitzustellen.


Bitte unbedingt beachten! Richtlinien – Informationen von A-Z<br />

1. Abfallvermeidung/Mülltrennung<br />

Siehe Seite 2 und Formular C<br />

2. Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränke<br />

Vordruck 12<br />

Die Abgabe von Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr muss von der<br />

Ausstellungsleitung genehmigt werden und kann nur aus Mehrweggeschirr<br />

ausgegeben werden. Erst danach ist nach § 12 des Gaststättengesetzes eine<br />

Genehmigung durch den Fachbereich Bürgerservice, der Stadt Würzburg,<br />

erforderlich.<br />

Erlaubnisfrei ist die Abgabe von Kostproben; d.h. die Abgabe von Speisen<br />

und Getränken zum sofortigen Verzehr in kleineren als handelsüblichen<br />

Mengen.<br />

Auskünfte dazu erhalten Sie unter:<br />

Stadt Würzburg<br />

Fachabteilung Gewerbeangelegenheiten<br />

Tel +49 (0) 9 31. 37 26 93, Fax+49 (0) 9 31. 37 39 26<br />

3. Abholung von Waren durch die Besucher<br />

Rückfragen am Stand, Umtausch oder Abholung von Waren sind für Besucher<br />

mit einem Passierschein möglich. Dies gilt auch für Zulieferanten.<br />

Dieser ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-Eintrittspreises<br />

an den Kassen bzw. in der Ausstellungsleitung – Eingang Mitte –<br />

ausgegeben.<br />

Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung des Standes gehören, dürfen<br />

nur am letzten Ausstellungstag – jedoch nicht vor 17.30 Uhr – abgegeben<br />

werden.<br />

Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug, ist die Einfahrt in das<br />

Gelände erst nach 18.00 Uhr möglich.<br />

Bitte stellen Sie sicher, dass darüber die Kunden durch Ihr Personal richtig<br />

informiert werden.<br />

4. Ärztliche Versorgung<br />

Sanitätsdienst im <strong>Messe</strong>gelände, Halle 6.<br />

Rettungsdienst: 1 12<br />

Notruf: 1 12<br />

5. Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />

Siehe FAMA Seite 11.<br />

6. Anlieferung von Waren<br />

Siehe Seite 4, „Verkehrs- und Parkregelung“<br />

7. Anschlussgleise - Bundesbahn<br />

Anschlussgleis Würzburg Zell/Industriegleis<br />

8. Arbeitsvermittlung<br />

Vordruck 9<br />

Das Arbeitsamt Würzburg vermittelt Arbeitskräfte zum Standauf- und -abbau,<br />

Standpersonal und sonstiges Hilfspersonal.<br />

Bitte wenden Sie sich direkt an das Arbeitsamt Würzburg,<br />

Job- und Studentenvermittlung<br />

Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />

Studentenvermittlung: Tel +49 (0) 9 31. 79 49-3 25<br />

Job-/Service-Vermittlung: Tel +49 (0) 9 31. 79 49-5 90<br />

Ansprechpartner: Frau Winzenhöler, Frau Füßl und Frau Kunze<br />

9. Aschenbecher<br />

Lt. Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen, Absatz 3.7,<br />

sind in jedem Stand Aschenbecher vorgeschrieben.<br />

10. Auf- und Abbaupersonal<br />

Alle Beschäftigten von Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von<br />

<strong>Messe</strong>n und Ausstellungen beteiligen, haben ihren Sozialversicherungsausweis<br />

mitzuführen und den zur Prüfung berechtigten Behörden vorzulegen<br />

(§ 99 Abs. 2 SGB IV).<br />

11. Auftragsbestätigung - Bestellformulare –<br />

Technische Leistungen<br />

Eine Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Schriftverkehr wird nur geführt, wenn<br />

einzelne Punkte durch die Anschluss- oder Lieferungsbedingungen nicht klargestellt<br />

sind.<br />

12. Auftragsbücher<br />

Die Auftragsformulare müssen Name und Anschrift des Ausstellers tragen –<br />

falls für den Hersteller verkauft wird – zusätzlich dessen Name und Anschrift.<br />

Wird bei der Kontrolle durch die Ausstellungsleitung ein Verstoß gegen diese<br />

Auflage festgestellt, so kann der Stand zum Schutz der Besucher geschlossen<br />

werden.<br />

13. Ausstellerpost<br />

Ausstellerpost ist zu adressieren an:<br />

Name des Empfängers ______________________________________<br />

Halle _____________ Stand-Nr. __________ Block ______________<br />

Freigelände ______________________________________________<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg 2011<br />

Talavera, 97070 Würzburg<br />

14. Besucheransprache<br />

Die Ansprache der Besucher und die Vorführung von Geräten darf nur vom<br />

Stand aus in korrekter und höflicher Form erfolgen.<br />

15. Bewachung<br />

Die Ausstellungshallen und das Gelände werden während des offiziellen<br />

Auf- und Abbaus und der Veranstaltung allgemein bewacht.<br />

Eigene Standwachen nur zulässig durch:<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />

Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />

info@mp-sicherheitsdienst.de<br />

Vordruck 13<br />

16. Blumenschmuck und -lieferung<br />

Gärtnerei Böck<br />

Würzburger Straße 34, 97228 Rottendorf<br />

Tel +49 (0) 93 02. 12 44, Fax +49 (0) 93 02. 5 74<br />

info@friedhofsgaertnerei-boeck.de<br />

17. Catering für Aussteller<br />

Hollerbach GmbH<br />

Frankenstraße 15, 97078 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 2 11 43, Fax +49 (0) 9 31. 2 17 80<br />

18. EC/Geldautomat<br />

Sparkasse <strong>Mainfranken</strong>, Halle 25<br />

19. Elektroinstallation<br />

Vordruck 1 und Skizzenblatt 1a.<br />

Wir empfehlen über die Allgemeinbeleuchtung hinaus die Installation von<br />

Scheinwerfern oder Strahlern. Dadurch gewinnt Ihr Stand an Werbewirksamkeit.<br />

Sämtliche elektrische Geräte müssen den Bestimmungen des VDE<br />

und örtlichen EVU entsprechen.<br />

Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur von den zuständigen<br />

<strong>Messe</strong>elektrikern vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, auch für<br />

Arbeiten innerhalb der Stände diese Firmen zu beauftragen. Benutzen Sie zur<br />

Einzeichnung Ihrer gewünschten Anschlüsse das Skizzenblatt 1a.<br />

20. Feuerwache<br />

Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge durch. Dabei<br />

wird die Einhaltung der Brandschutz- und Feuersicherheitsbestimmungen<br />

überprüft. Die genaue Vorplanung des Standes und die damit verbundene<br />

Einhaltung der Bestimmungen ermöglichen einen reibungslosen und ungestörten<br />

Aufbau.<br />

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt Formular A und die Brandschutzmaßnahmen<br />

und Feuersicherheitsbestimmungen auf den rosa Seiten<br />

und senden Sie den Vordruck A grundsätzlich zurück.<br />

21. Flammschutzimprägnierung<br />

IMD Internationale <strong>Messe</strong> Design GmbH<br />

Austraße 18, 74196 Neuenstadt/Kocher<br />

Tel +49 (0) 71 39. 47 44 - 0, Fax +49 (0) 71 39. 47 44 44<br />

www.imd-neuenstadt.de<br />

nfo@imd-neuenstadt.eu<br />

22. Firmenschilder/Geschäftsanschriften<br />

An jedem Stand muss der Firmenname und die komplette Anschrift des<br />

Ausstellers deutlich sichtbar angebracht sein. Diese Angaben werden gemäß<br />

§ 70b der GwO von der Genehmigungsbehörde verlangt und kontrolliert.<br />

Firmenschilder können mit Vordruck 4 bestellt werden.<br />

23. Hubstapler- Kranwagen<br />

Bitte mit Vordruck 10 bestellen (Spedition Schenker)<br />

24. Information<br />

<strong>Messe</strong>leitung, Eingang Mitte<br />

25. Informationen für die Presse<br />

Unsere Presseabteilung informiert in Vorberichten die Fach- und Tagespresse.<br />

Geben Sie uns bitte möglichst frühzeitig eine kurze Darstellung Ihres<br />

Ausstellungsprogrammes, besonders im Hinblick auf Neuheiten und<br />

Weiterentwicklungen. Bitte beachten Sie hierzu unser Presse-Formular, welches<br />

Ihnen bereits zugeleitet wurde.<br />

Bevor Sie eigene Presseempfänge und sonstige Veranstaltungen planen, berät<br />

Sie unsere Pressestelle auch zwecks Koordination gerne. Telefon bei<br />

Rückfragen: Tel +49 (0)9 11 / 9 88 33 - 427<br />

9


Bitte unbedingt beachten! Richtlinien – Informationen von A-Z<br />

26. Lautsprecheranlagen/Musikdarbietungen/Filme-, Dia-,<br />

Videovorführungen<br />

Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der<br />

ausdrücklichen Genehmigung der <strong>Messe</strong>leitung.<br />

Siehe auch Punkt 27 der Technischen Richtlinien.<br />

27. Leergut<br />

Vordruck 10<br />

In den Ausstellungsständen, Gängen und in deren Nähe darf kein Leergut<br />

gelagert werden.<br />

Abtransport und Einlagerung durch den <strong>Messe</strong>spediteur Schenker<br />

Deutschland AG.<br />

28. Malerarbeiten/Beschriftungen/Tapezieren<br />

Vordruck 4<br />

29. Medientechnik<br />

MEGAphon Licht und Ton GmbH<br />

Oberbachring 16, D-97225 Zellingen<br />

Tel +49 (0) 93 64. 8 98 08, Fax +49 (0) 93 64. 8 98 07<br />

info@mega-phon.de<br />

30. Mietstände<br />

Fertigstand Variante 1 + 2, Formular 6<br />

Stand Art <strong>Messe</strong>bau und <strong>Messe</strong>design GmbH<br />

Südliche Hafenstraße 15, D-97080 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 96 05 00, Fax +49 (0) 9 31. 9 78 30<br />

StandPunkt <strong>Messe</strong>bau GmbH<br />

Am Bäuerleinsberg 5, 97837 Erlenbach<br />

Tel +49 (0) 93 91. 98 94-0, Fax +49 (0) 93 91. 98 94-55<br />

<strong>Messe</strong>bau Rappenglitz<br />

Palsweiser Straße 50, D-82216 Maisach/Gernlinden<br />

Tel +49 (0) 81 42. 29 52-0, Fax +49 (0) 81 42. 29 52-99<br />

Mietmobiliar<br />

Vordruck 7<br />

<strong>Messe</strong>bau Rappenglitz<br />

Palsweiser Straße 50, D-82216 Maisach/Gernlinden<br />

Tel +49 (0) 81 42. 29 52-0, Fax +49 (0) 81 42. 29 52-99<br />

31. Mietwagen<br />

Europcar Autovermietung<br />

Gattingerstraße 5, 97076 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 20 04 80, Fax +49 (0) 9 31. 2 00 48-66<br />

32. Mülltrennung<br />

Abfallvermeidung und Mülltrennung,<br />

Informationen auf Seite 2, Erhebungsbogen, Formular C.<br />

33. Musikgeräte<br />

dürfen nur mit Kopfhörer vorgeführt werden.<br />

Siehe auch Punkt 27 der Technischen Richtlinien.<br />

34. Preisauszeichnung<br />

Alle Exponate müssen, entsprechend den gesetzl. Bestimmungen mit Preisen<br />

ausgezeichnet sein.<br />

35. Rauchverbot<br />

Wir weisen darauf hin, dass bezüglich eines Rauchverbots die zum Zeitpunkt<br />

der Veranstaltung gültige Gesetzeslage des Landes Bayern beachtet und<br />

umgesetzt werden muss! In den gastronomischen Einrichtungen innerhalb<br />

der Hallen und Service-Bereiche gilt das Nichtraucherschutzgesetz.<br />

36. Reinigung<br />

a) Allgemeine Reinigung<br />

(Siehe auch Punkt 1 – Abfallvermeidung / Mülltrennung)<br />

Die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge wird durch die<br />

<strong>Messe</strong>leitung vorgenommen. Am letzten Aufbautag wird ab 20 Uhr durch<br />

die Reinigungsfirma mit der Endreinigung begonnen. Kartons, Latten,<br />

Bretter, Kisten usw., die sich ab diesem Zeitpunkt noch in den Gängen<br />

befinden, werden als Abfall betrachtet und entfernt.<br />

b) Standreinigung<br />

Vordruck 8<br />

Für die Standreinigung steht eine Vertragsfirma des Veranstalters zur<br />

Verfügung.<br />

Wird der Ausstellungsstand durch eigenes Personal oder durch ein nicht<br />

im <strong>Messe</strong>zentrum autorisiertes Reinigungsunternehmen gereinigt, so<br />

sind diese Arbeiten bis 19.00 Uhr durchzuführen. Aus sicherheitstechnischen<br />

Gründen sind Ausnahmen davon nicht möglich.<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />

Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />

info@mp-sicherheitsdienst.de<br />

10<br />

Vordruck 13<br />

Gebäudereinigung Rügamer GmbH<br />

Juliuspromenade 13, D-97070 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 5 31 66, Fax +49 (0) 9 31. 57 19 79<br />

37. Sanitätsdienst<br />

Notruf: 1 12 und die Sanitätsräume bei Halle 6<br />

38. Schilder, Beschriftungen, Tapete<br />

Vordruck 4<br />

39. Spedition<br />

Vordruck 10<br />

Spedition Schenker Deutschland AG<br />

<strong>Messe</strong>zentrum, ServicePartnerCenter, 90471 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 48-25<br />

messeservice.nuernberg-stadt@schenker.com<br />

40. Standbewachung<br />

Standbewachung nur zulässig durch MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />

Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />

info@mp-sicherheitsdienst.de<br />

Vordruck 13<br />

41. Steuerrückerstattung<br />

Siehe Internet www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen)<br />

42. Systembanner, Wandverkleidungen, Printprodukte<br />

Vordruck 14<br />

New Medians GbR<br />

Morgenweck/Schnepf<br />

Theatergasse 17, 90402 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 4 31 22 72-0, Fax +49 (0) 9 11. 4 31 22 72-3<br />

info@newmedians.de<br />

43. Taxi<br />

Tel +49 (0) 9 31. 1 94 10<br />

44. Telefonanschlüsse (Zeitanschlüsse)<br />

Vordruck 3<br />

45. Toiletten<br />

Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos.<br />

46. Verkehrslenkung<br />

Von den Autobahnen und allen wichtigen Zufahrtsstraßen erfolgt eine<br />

Verkehrslenkung zum <strong>Messe</strong>zentrum mit dem Veranstaltungslogo.<br />

47. Versicherung<br />

Vordruck 11<br />

Die Versicherung der Ausstellungsgüter, Standausstattungen sowie der gemieteten<br />

Gegenstände wird empfohlen. Die Ausstellungsleitung vermittelt<br />

eine Ausstellungsversicherung (Deckung von Transport- und Aufenthaltsrisiken).<br />

48. Werbeflächen<br />

Innerhalb des <strong>Messe</strong>geländes ist die Anmietung von Werbeflächen möglich.<br />

Preise und Standorte auf Anfrage über die <strong>Messe</strong>leitung.<br />

49. Wasserinstallation/Propangas<br />

Vordruck 2 + 2a<br />

Wenn die <strong>Messe</strong>leitung sowie das Feuerwehr- und Feuerschutzamt in<br />

Ausnahmefällen dem Aussteller eine Genehmigung zur Verwendung von<br />

Propangas erteilt, so darf die komplette Gasanlage nur nach vorheriger<br />

Abnahme durch den <strong>Messe</strong>installateur in Betrieb genommen werden.<br />

(Siehe auch Punkt 3.10 der Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen).<br />

50. Zimmerreservierungen<br />

Tourist Information Falkenhaus<br />

Am Markt, 97070 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 37 23 35, Fax +49 (0) 9 31. 37 36 52<br />

tourismus@wuerzburg.de<br />

51. Zusätzliche Standeinbauten und Standausrüstung<br />

(Formular B, 5, 6 + 7)<br />

Zwischenwände – Türen – Vorhänge – Vitrinen – Kühlschränke usw.


Allgemeine <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen des FAMA<br />

Fachverband <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen e. V.<br />

1. Anmeldung<br />

Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des<br />

Anmeldeformulars. Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis 8 Tage<br />

nach dem in den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />

bekanntgegebenen Anmeldeschluss, längstens bis 6 Wochen vor<br />

Eröffnung der <strong>Messe</strong>/Ausstellung gebunden, sofern inzwischen nicht die<br />

Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später oder nach<br />

Anmeldeschluss eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden.<br />

2. Anerkennung<br />

Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen <strong>Messe</strong>- und<br />

Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />

e. V.“, die für die jeweilige <strong>Messe</strong>/Ausstellung gültigen „Besonderen<br />

<strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als<br />

verbindlich für sich und alle von ihm auf der <strong>Messe</strong>/Ausstellung<br />

Beschäftigten an.<br />

Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften,<br />

besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung<br />

und Preisauszeichnung sind einzuhalten.<br />

3. Zulassung<br />

Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände<br />

entscheidet die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung, gegebenenfalls<br />

unter Mitwirkung eines <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsbeirats bzw. des <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsausschusses. Der Veranstalter ist berechtigt, aus<br />

konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten<br />

Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten<br />

Fläche vorzunehmen.<br />

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen,<br />

insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht,<br />

einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er<br />

kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich<br />

ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und<br />

Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder<br />

verlangt noch zugesagt werden.<br />

Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim<br />

Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller<br />

vollzogen.<br />

Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die<br />

Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung<br />

aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung<br />

Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist die Gebühr in Höhe von 25 %<br />

der Standmiete zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu<br />

entrichten.<br />

Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug<br />

auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und<br />

befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen.<br />

In einem solchen Falle kann die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung bestehende<br />

Verträge für nachfolgende <strong>Messe</strong>n/Ausstellungen stornieren, weil<br />

wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen,<br />

nicht mehr gegeben sind.<br />

Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter<br />

Waren ist unzulässig.<br />

4. Änderungen - Höhere Gewalt<br />

Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der<br />

<strong>Messe</strong>/Ausstellung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu<br />

vertreten sind, berechtigen diesen,<br />

a) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage<br />

mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten<br />

Beginn erfolgen, werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag<br />

erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn,<br />

erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die auf<br />

Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu<br />

entrichten. Muss die <strong>Messe</strong>/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder<br />

auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete<br />

und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu<br />

bezahlen.<br />

b) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den<br />

Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit<br />

einer anderen, von ihnen bereits fest belegten <strong>Messe</strong>/Ausstellung<br />

ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen.<br />

c) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine<br />

Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der<br />

Standmiete tritt nicht ein.<br />

In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende<br />

Entscheidungen im Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen<br />

oder <strong>Messe</strong>- bzw. Ausstellerbeiräten und so frühzeitig wie möglich<br />

bekannt geben. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide<br />

Teile ausgeschlossen.<br />

5. Rücktritt<br />

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung<br />

ausnahmsweise vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind<br />

25 % der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des<br />

Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen<br />

zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das<br />

Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein<br />

oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.<br />

Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann<br />

rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein<br />

Einverständnis gibt.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann die Entlassung davon abhängig<br />

machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann.<br />

Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat<br />

eventuell der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und<br />

der erzielten Miete zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1<br />

ergebenden Beträge.<br />

Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen<br />

anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den<br />

Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Mieter keinen<br />

Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für<br />

Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu<br />

Lasten des Mieters.<br />

6. Standeinteilung<br />

Die Standeinteilung erfolgt durch die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung nach<br />

Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das <strong>Messe</strong>- und<br />

Ausstellungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der<br />

Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers<br />

werden nach Möglichkeit berücksichtigt.<br />

Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der<br />

Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen- und Standnummer mitgeteilt.<br />

Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der<br />

Standeinteilung schriftlich erfolgen.<br />

Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine<br />

geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese<br />

darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt<br />

nicht zur Minderung der Standmiete. Das gilt nicht für ausdrücklich als<br />

Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände.<br />

Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung hat dem betroffenen Aussteller eine/n<br />

möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in<br />

diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über<br />

die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ausgenommen<br />

hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben<br />

Halle.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung behält sich vor, die Ein- und Ausgänge,<br />

die Notausgänge sowie die Durchgänge aus zwingenden Gründen zu<br />

verlegen.<br />

Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

7. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte,<br />

Verkauf für Dritte<br />

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise<br />

unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder<br />

Aufträge für andere Firmen anzunehmen.<br />

Die von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung genehmigte Aufnahme eines<br />

Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten<br />

Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes sind vom Aussteller,<br />

sofern die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung nicht Räumung der durch den<br />

Untermieter belegten Fläche verlangt, 50 % der Standmiete zusätzlich zu<br />

entrichten. Für die Entgegennahme von Aufträgen müssen die<br />

Auftragsbücher, sofern nicht eigene verwandt werden, neben der<br />

Anschrift der Lieferfirmen auch die genaue Anschrift des Standinhabers<br />

aufweisen. Aus dem Auftragsschein muss ersichtlich sein, bei welchem<br />

Aussteller und für welche Firma der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.<br />

8. Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von<br />

ihnen als Gesamtschuldner.<br />

Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung<br />

zu benennen. Nur mit diesem braucht die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung zu<br />

verhandeln.<br />

Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als<br />

Mitteilungen an den – oder bei Gemeinschaftsständen – an die Aussteller.<br />

9. Mieten und Kosten<br />

Die Standmieten und die Zuschläge für Eck-, Kopf- und Blockstände sind<br />

aus den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen.<br />

Die Kosten für die auf Antrag des Ausstellers hergestellten<br />

Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, wie Lieferung von<br />

Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern vorher<br />

bekanntzugeben.<br />

Der AUMA_Aussteller-Beitrag wird je vermietetem Quadratmeter netto<br />

berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br />

10. Zahlungsbedingungen<br />

a) Fälligkeit<br />

Die Rechnungsbeträge sind pünktlich zu bezahlen, und zwar 50 %<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6<br />

Wochen vor Eröffnung, so weit nichts anderes schriftlich vereinbart ist<br />

bzw. sich aus den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />

ergibt. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt<br />

werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar.<br />

b) Zahlungsverzug<br />

Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen für<br />

das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei<br />

Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt<br />

der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem<br />

Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt<br />

dem Veranstalter vorbehalten.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann nach vergeblicher Mahnung und<br />

bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände<br />

anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des<br />

Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern (siehe<br />

auch Punkt 5).<br />

11


12<br />

c) Pfandrecht<br />

Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden<br />

Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenständen<br />

das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter<br />

haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der<br />

Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese<br />

freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom<br />

Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des<br />

Ausstellers sind.<br />

11. Gestaltung und Ausstattung der Stände<br />

Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für<br />

jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers<br />

anzubringen.<br />

Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom<br />

Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers.<br />

Die Richtlinien der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung sind im Interesse eines<br />

guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt<br />

werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von<br />

Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu<br />

vermerken.<br />

Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind der<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung bekanntzugeben.<br />

Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig.<br />

Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der<br />

ausdrücklichen Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann verlangen, dass <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den<br />

Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.<br />

Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden<br />

nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem<br />

gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf<br />

Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.<br />

12. Werbung<br />

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen<br />

und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes<br />

gestattet.<br />

Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und<br />

AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller<br />

bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden.<br />

Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von<br />

Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse<br />

der Aufrechterhaltung eines geordneten <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsbetriebes<br />

auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen<br />

werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so<br />

behält sich die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung Durchsagen vor.<br />

13. Aufbau<br />

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den<br />

„Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen<br />

Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der<br />

Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter<br />

über den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet der <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete und<br />

darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche<br />

durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen.<br />

Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor<br />

Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem<br />

festgesetzten Aufbaubeginn, der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung schriftlich<br />

gemeldet werden.<br />

Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar<br />

sein.<br />

14. Ausweise<br />

Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das<br />

erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 qm 2 Aussteller-<br />

Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 qm Standfläche in der<br />

Halle und je 50 qm Standfläche im Freigelände einen weiteren Ausweis<br />

kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.<br />

Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise bis zur Hälfte<br />

der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise kostenpflichtig ausgegeben<br />

werden. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.<br />

Für die Zeit des Auf- und Abbaues bleibt die Ausgabe von<br />

Arbeitsausweisen vorbehalten.<br />

15. Betrieb des Standes<br />

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der<br />

<strong>Messe</strong>/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern<br />

der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit<br />

sachkundigem Personal besetzt zu halten.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der<br />

Hallen und der Gänge.<br />

Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden.<br />

Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach<br />

verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden<br />

nach dem Verursacherprinzip berechnet.<br />

16. Abbau<br />

Kein Stand darf vor Beendigung der <strong>Messe</strong>/Ausstellung ganz oder<br />

teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine<br />

Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der<br />

<strong>Messe</strong>/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn die <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese Mitteilung<br />

ist den im Stand anwesenden Vertretern des Standinhabers zu<br />

übergeben. Werden trotzdem die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände<br />

entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />

Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder<br />

leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen,<br />

spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaues festgesetzten<br />

Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente,<br />

Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen.<br />

Andernfalls ist die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung berechtigt, diese Arbeiten<br />

auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende<br />

Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.<br />

Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände<br />

oder nicht abgefahrene <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände werden von der<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter<br />

Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung beim <strong>Messe</strong>-/<br />

Ausstellungsspediteur eingelagert.<br />

17. Anschlüsse<br />

Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit<br />

vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der<br />

Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten<br />

des Ausstellers.<br />

Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche<br />

Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden.<br />

Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und<br />

Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />

bekanntgegebenen Richtsätze.<br />

Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere<br />

des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder<br />

deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des<br />

Ausstellers von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer<br />

Betrieb gesetzt werden.<br />

Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht<br />

gemeldeter und nicht von den <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsinstallateuren<br />

ausgeführter Anschlüsse entstehen.<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder<br />

Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und<br />

Druckluftversorgung.<br />

18. Bewachung<br />

Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der<br />

Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen.<br />

Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller<br />

selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.<br />

Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />

zulässig.<br />

19. Haftung<br />

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter<br />

Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, soweit wesentliche<br />

Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden,<br />

die vertragstypisch und vernünftigerweise vorhersehbar sind. Im Übrigen<br />

ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.<br />

Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz<br />

bleibt unberührt.<br />

20. Versicherungen<br />

Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände<br />

und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.<br />

21. Fotografieren – Zeichnen – Filmen<br />

Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgeländes ist nur den von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />

zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet.<br />

22. Hausordnung<br />

Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgelände<br />

aus.<br />

Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />

Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst<br />

eine Stunde vor Beginn der <strong>Messe</strong>/Ausstellung betreten. Sie müssen<br />

Hallen und Gelände spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />

<strong>Messe</strong>/Ausstellung verlassen haben.<br />

Übernachtung im Gelände ist verboten.<br />

23. Verwirkungsklausel<br />

Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens<br />

2 Wochen nach Schluss der <strong>Messe</strong>/Ausstellung schriftlich geltend<br />

gemacht werden, sind verwirkt.<br />

24. Änderungen<br />

Von den Allgemeinen und Besonderen <strong>Messe</strong>- und<br />

Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

25. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann,<br />

wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht<br />

werden, so weit nicht in den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />

etwas anderes festgelegt ist.<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. 05/2010


Ausstellen leicht gemacht!<br />

Fertigstand -- Comfort<br />

Für Aussteller, die über kein eigenes Ausstellungssystem/-ausrüstung verfügen, stellen wir auf Wunsch einen gut aus ge statteten<br />

und bezugsfertigen <strong>Messe</strong>stand zu einem attraktiven Preis zur Verfügung. Sie sparen damit Zeit und Geld.<br />

Angebot für einen Fertigstand von 12 bis 36 qm. Preis je qm € 98,00<br />

Standfläche wird zusätzlich berechnet.<br />

Leistungsumfang und Ausstattung (ohne Miete für Ausstellungsfläche):<br />

- inkl. 1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, Belastbarkeit 3 KW (einschließlich Verbrauch)<br />

- <strong>Messe</strong>bausystem - Meroform<br />

- Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt<br />

- abschließbare Kabine, 1 x 2 m mit Tür<br />

- Teppichboden nach Wunsch (siehe Rückseite)<br />

- Sitzgruppe: Tisch ø 80 cm mit 4 Designstühlen: � silber, � schwarz, � blau<br />

- 4 Regalböden (30 cm tief, 100 cm breit, silber)<br />

- Theke mit Buchenholzplatte, halbrund, 80 cm tief, 100 cm hoch und abschließbarer Tür<br />

- 1 Prospektständer, 25 cm breit, Gesamthöhe 140 cm mit 3 Etagen für je 1 Blatt DIN A 4, Hochformat<br />

- Quadroträger als Standblende für Träger Trapeztafel und Lichtstrahler<br />

- 1 Lichtstrahler je 5 qm Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler<br />

- Grafiktafel gebogen 85 x 200 cm mit Firmenkurzname und Firmensitz<br />

- dekorative Pflanze<br />

mit Stromanschluss!<br />

Individueller Standbau (gegen Aufpreis):<br />

Entsprechend Ihrem Ausstellungskonzept ist es möglich, durch individuelle Standeinbauten und grafische<br />

Ergänzungsmaßnahmen das vorhandene <strong>Messe</strong>standsystem weiter aufzuwerten.<br />

Auch Standergänzungen sind möglich.<br />

Bitte wenden!


Dieses Formular bitte ausgefüllt absenden an:<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

<strong>Messe</strong>zentrum 1<br />

90471 Nürnberg<br />

Stand m 2 Front m Tiefe m<br />

........................................... m 2 ........................................... m ........................................... m<br />

Reihenstand Eckstand Kopfstand<br />

Bitte ankreuzen<br />

Wir bestellen für unseren Stand Nr._____ in Halle_____ das Fertigstand-Paket<br />

Comfort in folgender Ausstattung:<br />

Standskizze:<br />

Teppichboden, BOMA Vlies - fabrikneu, einschl. Abdeckfolie und Entsorgung<br />

grau blau rot grün<br />

Blendenbeschriftung (Firmenkurzname und Anschrift):<br />

___________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________<br />

Zusatzausstattung erwünscht: ja nein<br />

___________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________<br />

Einzeichnung Stromanschluss und<br />

Kabine (1 x 2 m max.) und Türe<br />

Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />

Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />

Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bitte schicken Sie unbedingt auch die<br />

ausgefüllte Standanmeldung mit zurück.<br />

Vielen Dank!<br />

Bei Fragen:<br />

Tel +49 (0) 911. 98833-420<br />

Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />

technik@afag.de


Ausstellen leicht gemacht!<br />

Fertigstand -- Basic<br />

Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)<br />

Reihenstand Eckstand,<br />

rechte Seite<br />

offen<br />

Leistungsumfang und Ausstattung<br />

(ohne Miete für Ausstellungsfläche):<br />

� <strong>Messe</strong>stand in modernem Design inkl. Auf- und Abbau (Wandbau weiß<br />

matt/siehe Abbildung)<br />

� Lagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m ja nein<br />

� Teppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung — bitte Ihre Wunschfarbe ankreuzen<br />

grau rot blau grün<br />

� Sitzgruppe: Tisch 70 cm Ø mit 4 Designerstühlen – bitte Ihre Wunschfarbe<br />

ankreuzen<br />

silber schwarz blau<br />

� Mero-Theke, abschließbar, Platte: weiß matt, Gestell: chrom<br />

� 4 Regalböden silber — bitte wählen Sie — siehe Bild Standbau-Paket<br />

Comfort<br />

gerade schräg (für Prospekte) oder<br />

1 Prospektständer mit 3 Etagen für DIN A 4 Blätter (siehe Bild)<br />

� Standblende in weiß matt<br />

� Beschriftung der Blende (Firmenkurzname und Ort) bitte angeben:<br />

__________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

� 1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW einschl.<br />

Stromverbrauch<br />

� 1 Lichtstrahler je 5 m 2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler<br />

Bitte kreuzen Sie hier die Standart an. Zeichnen Sie auf der Rückseite dieses<br />

Vordruckes den Grundriss mit Position und Größe der Kabine ein.<br />

Eckstand,<br />

linke Seite<br />

offen<br />

Kopfstand,<br />

3 Seiten<br />

offen<br />

Angebot für einen Fertigstand von 12 - 36 qm:<br />

Preis je qm € 91,00.<br />

Standfläche wird zusätzlich berechnet.<br />

mit Stromanschluss!<br />

Bitte wenden!


Dieses Formular bitte ausgefüllt absenden an:<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

<strong>Messe</strong>zentrum 1<br />

90471 Nürnberg<br />

Standskizze:<br />

Zusatzausstattung erwünscht: ja nein (Siehe Beiblatt)<br />

Sonstiges: ___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________<br />

Einzeichnung Stromanschluss und<br />

Kabine (1 x 2 m max.) und Türe<br />

Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />

Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />

Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bitte schicken Sie unbedingt auch die<br />

ausgefüllte Standanmeldung mit zurück.<br />

Vielen Dank!<br />

Bei Fragen:<br />

Tel +49 (0) 911. 98833-420<br />

Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />

technik@afag.de<br />

Wir bestellen für unseren Stand Nr. _______ in Halle _______ das<br />

Fertigstand-Paket Basic in folgender Ausstattung:<br />

2<br />

Standfläche - m Front - m Tiefe - m<br />

2 Front m Tiefe m<br />

Reihenstand Eckstand


Zusatzausstattung für Fertigstand Comfort und Basic<br />

Theken, Sideboard<br />

Stück/<br />

Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />

Vitrinen<br />

Pos. 1 Sideboard Stück 67,20<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 0,70 m<br />

1 Zwischenboden mit Türen,<br />

abschließbar<br />

❏ weiß<br />

Pos. 2 Theke Stück 77,50<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1 m<br />

1 Zwischenboden<br />

❏ weiß<br />

Pos. 2a Theke wie vorgenannt, Stück 90,25<br />

jedoch mit Türen, abschließbar<br />

❏ weiß<br />

Pos. 3 Bartheke mit Aufsatz Stück 89,55<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Sockel: 0,25 m<br />

Gesamthöhe: 1,25 m<br />

1 Zwischenboden, Rückseite offen<br />

❏ weiß<br />

Alle Theken können auf Wunsch verlängert oder über Eck gebaut werden.<br />

Pos. 4 Pos. 4a Hochvitrine Stück 181,55<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1,70 m<br />

Glaskorpus: 1 m, abschließbar, mit<br />

1 Glaseinlegeboden<br />

Unterbau: 0,70 m, offen<br />

Unterbau: geschlossen Stück 221,35<br />

Farbe: weiß<br />

2 Türen, abschließbar<br />

Pos. 5 Tischvitrine<br />

Breite: 0,50 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1 m<br />

Stück 57,60<br />

Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />

ohne Beleuchtung; Unterbau:<br />

offen<br />

Pos. 5a Tischvitrine<br />

Breite: 0,50 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1 m<br />

Stück 91,55<br />

Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />

ohne Beleuchtung<br />

Unterbau: mit Türen, abschließbar<br />

Farbe:<br />

❏ weiß<br />

Pos. 6 Tischvitrine Stück 68,90<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1 m<br />

❏ Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />

ohne Beleuchtung<br />

Unterbau: offen<br />

❏ Glaskorpus: 0,25 m, abschließbar<br />

Pos. 6a Tischvitrine Stück 115,15<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />

Gesamthöhe: 1 m<br />

❏ Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />

ohne Beleuchtung<br />

❏ Glaskorpus: 0,25 m, abschließbar,<br />

Unterbau: mit Türen, abschließbar<br />

Farbe:<br />

❏ weiß<br />

Stehtische<br />

Stück/<br />

Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />

Prospektständer<br />

Stühle<br />

Pos. 7 Stehtisch weiß Stück 41,20<br />

Höhe: 1,10 m<br />

Durchmesser: 0,60 m<br />

Platte: weiß<br />

Pos. 8a Prospektständer Stück 56,45<br />

Breite: 1 m<br />

Gesamthöhe: 1,25 m<br />

mit 3 Etagen je 1 m/0,30 m für<br />

je 4 Blattstapel DIN A4<br />

Hochformat<br />

Pos. 9 Prospektständer „Quadro“Stück 51,00<br />

Breite: 0,25 m<br />

Gesamthöhe: 1,40 m<br />

mit 4 Ablagen DIN A4 hoch<br />

Pos. 10 Designstuhl Stück 17,80<br />

Kunststoffschale<br />

Farbe:<br />

❏ maisgelb<br />

❏ schwarz<br />

❏ blau<br />

Pos. 11 Barhocker „Zeta“<br />

� 51/54 weißes Polster Stück 23,10<br />

� 51/55 schwarzes Polster Stück 23,10<br />

Bitte wenden!


Wandelemente, Vorhänge, Türen<br />

Stück/<br />

Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />

Pos. 12 Wandelement<br />

System meroform<br />

Verbindungsstäbe horizontal und<br />

vertikal, chrom/Stahl<br />

Höhe: 2,50 m, Breite 1 m<br />

Breiten auch in 25/35/50/70<br />

möglich<br />

❏ Folie weiß, matt Stück 30,50<br />

❏ Folie lichtgrau<br />

❏ Folie verkehrsblau Stück 42,90<br />

andere Farben auf Anfrage<br />

Pos. 13 Kabinenvorhang Stück 25,50<br />

Breite: 1 m, Höhe: 2,20 m<br />

❏ weiß ❏ grau<br />

❏ blau ❏ schwarz<br />

❏ rot ❏ grün<br />

Bitte Position angeben<br />

Pos. 14 Türelement: 1 m/2,50 m<br />

Öffnung: 0,80 m/2 m<br />

❏ Drehtüre weiß Stück 70,25<br />

❏ Drehtüre lichtgrau Stück 77,90<br />

❏ Falttüre weiß Stück 96,45<br />

andere Farben auf Anfrage<br />

Bitte Position Türanschlag in der<br />

Zeichnung angeben<br />

Pos. 15 Regalboden<br />

für Systeme meroform, gerade<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,30 m<br />

❏ silber Stück 18,25<br />

Regalboden Stück 20,00<br />

schräg mit Aufkantung<br />

Breite: 1 m, Tiefe: 0,30 m<br />

❏ silber<br />

Bitte Position und Höhe angeben<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Bereich Technik Tel +49 (0) 8 21. 5 89 82-420<br />

<strong>Messe</strong>zentrum Fax +49 (0) 8 21. 5 89 82-429<br />

D-90471 Nürnberg technik.@afag.de<br />

Dachkonstruktionen<br />

Firma: _____________________________________________________________________<br />

Halle: ______________________________ Stand-Nr. ______________________________<br />

Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />

Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />

Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Pos. 16 Mero-Dachkonstruktion m2 Abbildung Bezeichnung EUR<br />

Stück/<br />

Maße<br />

im Quadratraster 1 m x 1 m<br />

Bauhöhe: 0,70 m<br />

chrom/Stahl<br />

Bitte Position angeben<br />

28,30<br />

Blenden, Stützen<br />

Pos. 17 Mero-Gitterträgerdach m 2 20,55<br />

1 m x 1 m<br />

Höhe: 0,25 m<br />

chrom/Stahl<br />

Pos. 18 Quadro-Gitterträger lfdm 25,45<br />

0,25 m/0,25 m<br />

chrom/Stahl<br />

Pos. 19 Art.<br />

� Blende, foliert, Höhe: 0,30 m<br />

lfdm 14,30<br />

� weiß (ähnlich RAL 9003)<br />

ohne Beschriftung<br />

� Ihr Firmenlogo auf Blende<br />

� Digitaldruck 85,00<br />

(Anforderung: EPS- oder<br />

Vector-Datei)<br />

Bei Fragen wenden Sie sich<br />

an die <strong>Messe</strong>leitung.<br />

� Sonderfarbe lfdm 22,50<br />

ähnlich RAL-Nr.: ___________<br />

oder beigefügtem Farbmuster<br />

� Andere Ausführungen und auf<br />

Größen Anfrage<br />

Pos. 20 Art.<br />

� Querstrebe, Chrom/Stahl lfdm 7,50


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!<br />

Termin<br />

19. August 2011<br />

A<br />

zur Weiterleitung an die<br />

zuständigen Behörden<br />

Anmeldung von anzeige-, genehmigungs- und abnahmepflichtigen Anlagen und Einrichtungen<br />

Antrag auf bauaufsichtliche Genehmigung<br />

(vergl. Punkt 1.2 der „Technischen Richtlinien“ und Punkt 3.3 der „Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen“)<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Stadt Würzburg<br />

Amt für Zivil- und Brandschutz<br />

Abteilung „vorbeugender Brandschutz”<br />

Hofstallstraße 3, 97070 Würzburg<br />

Tel +49 (0) 9 31. 30 90 63 11<br />

vorbeugender.brandschutz@stadt-wuerzburg.de<br />

� In unserem Stand befinden sich Anlagen oder Einrichtungen, die<br />

gemäß den beigefügten Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />

durch das Amt für Zivil- und Brandschutz der Stadt<br />

Würzburg genehmigt bzw. abgenommen werden müssen.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Messe</strong>bauunternehmen:<br />

Verantwortlicher<br />

Projektleiter:<br />

Entwurfsverfasser:<br />

Statiker:<br />

Antrag auf baurechtliche Genehmigung bei der<br />

<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />

� In unserem Stand sind keine baurechtlich anzeigepflichtigen<br />

Ausstattungen vorgesehen<br />

� Wir errichten folgende selbsttragende oder großflächige Standkonstruktionen<br />

und beantragen, so weit erforderlich, eine Ausführungsgenehmigung<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

� Pläne und geprüfte Standsicherheitsnachweise<br />

� liegen bei<br />

� können zur Verfügung gestellt werden<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Firma, Anschrift<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Telefon Telefax<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Name, Anschrift<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Name, Anschrift<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Name, Anschrift<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

–––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––––––<br />

Ort, Datum Rechtsgültige Unterschrift, Antragsteller Rechtsgültige Unterschrift, Projektleiter Rechtsgültige Unterschrift, Aussteller<br />

Der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsstand wird ab ____________________ aufgebaut.<br />

Die anzeige- und genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen sind ab ______________________________________ zu besichtigen.<br />

Erforderliche Unterlagen, z.B. Zertifikate über schwer entflammbare Dekorationsstoffe sowie Standsicherheitsnachweise, werden für die Abnahme<br />

bereitgehalten.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Termin<br />

19. August 2011<br />

Standbegrenzungswände und Zubehör im System Octanorm<br />

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B<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

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Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


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Max Rappenglitz GmbH<br />

Palsweiser Straße 50<br />

D-82216 Maisach/Gernlinden<br />

Telefon +49 (0) 8142 - 2952 - 0<br />

Telefax +49 (0) 8142 - 2952- 99<br />

info@rappenglitz.de<br />

www.rappenglitz.de<br />

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An die<br />

Ausstellungsleitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Auftrag zur Abfallentsorgung<br />

Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

C<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Während der Veranstaltung oder bei Auf- und Abbau des Standes anfallende Abfälle und Reststoffe sind auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher zur sachgerechten Entsorgung verpflichtet.<br />

Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetz (Krw-/AbfGg) vom 27. 09. 1994<br />

Wir melden folgende Abfälle/Reststoffe zur Entsorgung an:<br />

� 1. Aufbau und Abbau<br />

� Rollcontainer 1 m 3 für Restmüll<br />

EUR 91,50 pro Rollcontainer einschließlich Entsorgung<br />

Stückzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />

� Teppiche<br />

EUR 1,10 pro m2 einschließlich Entsorgung<br />

Menge m2 : ___________<br />

� Folien<br />

EUR 0,60 pro m2 einschließlich Entsorgung<br />

Menge m2 : ___________<br />

� Papier<br />

EUR 21,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />

Menge m3 : ___________<br />

� Glas<br />

EUR 17,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />

Menge m3 : ___________<br />

� Foliensäcke 1,5 m3 EUR 22,70 pro Sack einschließlich Entsorgung<br />

Stückzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />

� Holz/Spanplatten<br />

EUR 64,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />

Menge m3 : ___________<br />

� Großcontainer bis 28 m3 EUR 92,00 pro Großcontainerstellung (nur für An- und Abfahrt)<br />

Gesonderte Berechnung der Entsorgung für:<br />

Holz, Teppich, Bauschutt, Restmüll<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

� 2. Veranstaltung<br />

� Restmüllsäcke 120 l<br />

EUR 10,95 pro Sack einschließlich Entsorgung<br />

Anzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />

Bitte beachten Sie die ,,Richtlinien zur Abfallbehandlung” (Seite 2).<br />

Abfälle und Reststoffe während der Veranstaltungen oder beim Auf- und<br />

Abbau sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften fachgerecht auf eigene Kosten<br />

zu entsorgen.<br />

Der Servicepartner garantiert, dass alle Abfälle entsprechend dem Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallgesetz entsorgt bzw. verwertet werden. Alle Abfallarten<br />

werden entsprechend den gültigen Abfall- und Gebührensatzungen berechnet.<br />

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und<br />

Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.<br />

Bitte wenden!


Ergänzung zur Abfallentsorgung<br />

Das angegebene Abfallaufkommen muss zur Entsorgung vom Aussteller sortiert bzw. in die reservierten Müllcontainer eingefüllt werden. Für Abfälle/Reststoffe, die<br />

nicht angemeldet wurden, wird eine erhöhte Gebühr bzw. Aufwand berechnet.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach den angemeldeten und tatsächlichen Mengen während bzw. nach der Veranstaltung. In Sonderfällen auch nach Umlage- oder<br />

Pauschalberechnung.<br />

Der Aussteller trägt die Verantwortung für die sachgerechte Beseitigung jeglichen Abfalls bei Aufbau, Veranstaltung und Abbau.<br />

1. Wir verwenden einen:<br />

� Einwegstand � Einwegteppich � anderen Bodenbelag � mit Abdeckfolie<br />

� Mehrwegstand/Systemstand � Mehrwegteppich � ohne Abdeckfolie<br />

� Wir haben von Ihnen einen Komplettstand inkl. Teppich gemietet.<br />

� Wir haben von Ihnen eine Standfläche mit verlegtem Teppich gemietet.<br />

2. Wir haben eine <strong>Messe</strong>baufirma beauftragt, mit der wir die Angaben dieses Formulars besprochen haben.<br />

Firma: __________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: __________________________________________________________________________________________________________<br />

Zuständig: _____________________________________________ Telefon: _____________________ E-Mail: _____________________<br />

� Die Kosten für den Abfall beim Auf- und Abbau soll unserer <strong>Messe</strong>baufirma berechnet werden.<br />

3. � Wir werden unseren sämtlichen Abfall während der gesamten Veranstaltung (Auf- und Abbau, Veranstaltungsphase) bis auf die auf der<br />

Vorderseite angegebenen Abfallsorten und -mengen vom <strong>Messe</strong>gelände entfernen, sowie selbst und auf eigene Kosten entsorgen.<br />

Verwerterbetrieb: ________________________________________________________________________________________________<br />

� Wir hinterlassen unseren Abfall vollständig auf dem <strong>Messe</strong>gelände und beauftragen die AFAG mit der kostenpflichtigen Entsorgung gemäß<br />

den Angaben auf der Vorderseite.<br />

4. Sonderabfälle (dürfen dem normalen Abfall nicht beigegeben werden. Beseitigung nur nach Rücksprache!)<br />

� Bei uns fallen Sonderabfälle an:<br />

� Öl/Emulsion ca._________ l<br />

� Säure ca._________ l<br />

� Lauge ca._________ l<br />

� Lacke ca._________ l<br />

� Sonstiges ca._________ l<br />

5. � Wir geben am Stand Speisen und Getränke an Besucher ab.<br />

(Nur mit Genehmigung der <strong>Messe</strong>leitung und ausschließlich mit Mehrweggeschirr.)<br />

Die vom Aussteller genannten Fakten und Abfallmengen werden durch unseren Abfallwirtschaftsberater während der Auf- und Abbauphase sowie<br />

während der Veranstaltung kontrolliert und dokumentiert.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Bodenbeläge / Teppichböden<br />

BOMA-Vlies<br />

_________ m 2 Nadelvlies-Bahnenware<br />

Rippenstruktur je m 2 € 8,10<br />

Farbe:<br />

� weiß RAL 9016 � azur RAL 5002<br />

� signalrot RAL 3020 � apfel RAL 6032<br />

� cardinale RAL 3004 � schoko RAL 8002<br />

� rosa RAL 3015 � anthrazit RAL 7021<br />

� lila RAL 4005<br />

Fair-Floor<br />

_________ m2 Tuftingvelours-Bahnenware<br />

je m2 Farbe:<br />

€ 11,50<br />

� rot RAL 3000 � lichtgrau RAL 7001<br />

� ultramarin RAL 5002 � mittelgrau RAL 7000<br />

� himmelblau RAL 5007 � anthrazit RAL 7011<br />

� kobalt RAL 5010 � hellgrau RAL 7035<br />

� schwarz RAL 9017 � türkis RAL 5018<br />

� bordeaux RAL 3004 � jade RAL 6034<br />

� mais RAL 1017 � violettblau RAL 5000<br />

<strong>Messe</strong>doppelboden (Angebot wird erstellt)<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der Geschäfts- und Lieferbedingungen:<br />

Recycelbare Bodenbeläge, fabrikneu, fertig verlegt auf Klebestreifen mit Schutzfolie abgedeckt.<br />

Standabmessung: _____________________________________<br />

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

Bereich Technik Tel +49 (0) 911. 98833-423<br />

<strong>Messe</strong>zentrum 1 Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />

90471 Nürnberg technik@afag.de<br />

Fair-Rips<br />

_________ m 2 Polvlies-Bahnenware<br />

Rippenstruktur je m 2 € 9,00<br />

Farbe:<br />

� somalo RAL 8025 � grün RAL 6018<br />

� beige RAL 1015 � dunkelgrün RAL 6005<br />

� gelb RAL 1023 � anthrazit RAL 7005<br />

� azur RAL 5002 � schwarz RAL 9017<br />

� mittelgrau RAL 7040 � jade RAL 5018<br />

� fuchsie RAL 3017 � marine RAL 5003<br />

� griffo RAL 7016 � rot RAL 3020<br />

� dunkelbeige RAL 1001 � silber RAL 7004<br />

� flieder RAL 4005 � royalblau RAL 5017<br />

� orange RAL 2009<br />

Expo-Velour<br />

_________ m 2 Softvelours-Bahnenware<br />

je m 2 € 10,50<br />

Farbe:<br />

� cardinale RAL 3004 � rot RAL 3020<br />

� marone RAL 8017 � gelb RAL 1023<br />

� apfelgrün RAL 6024 � sand RAL 1015<br />

� marine RAL 5002 � taube RAL 5009<br />

� nachtblau RAL 5003 � petrol RAL 5018<br />

� hellblau RAL 5015 � maus RAL 7037<br />

� schwarz RAL 9017 � dunkelgrau RAL 7016<br />

D<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Fertigstellung bis: _____________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe Rückseite.)<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits<br />

kein Widerruf erfolgt.<br />

2. Besondere Zuschnitte werden mit Materialverschnitt und nach unserem<br />

Stundenrechnungssatz zusätzlich berechnet.<br />

Regiestundensatz / netto € 34,50<br />

3. Farbabweichungen vorbehalten.<br />

4. Die Preise verstehen sich inkl. Abdeckung mit einer Klarsichtfolie (keine Haftung<br />

bei Verschmutzung) und Entsorgung.<br />

5. Die Preise beziehen sich auf Teppichverlegen in leeren <strong>Messe</strong>ständen.<br />

6. Zieht ein Aussteller den Antrag zurück, so muss der Auftragnehmer bis<br />

spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert werden, da<br />

sonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden muss.<br />

7. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

8. Zahlungsbedingungen<br />

Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, Zahlungsfristen für<br />

Verlegearbeiten: sofort rein netto.<br />

9. Für ausländische Aussteller, die bargeldlos Rechnungen bezahlen, fallen zusätzliche<br />

Transferkosten an.<br />

10. Eigentumsvorbehalt<br />

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher<br />

Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Verkäufer und dem<br />

Käufer Eigentum des Verkäufers.<br />

11. Lieferung<br />

Als Liefer- und Verlegetermin gilt der in der Auftragsbestätigung genannte<br />

Zeitpunkt. Er gilt nur ungefähr. Vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss vorgebrachte<br />

Änderung oder Umstellung der Ausführung bedingen neue Liefer- bzw.<br />

Verlegefristen.<br />

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile<br />

Nürnberg.


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

1<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Licht- und Kraftanschluss<br />

(Bitte Rechnungsanschrift vollständig in Druckbuchstaben)<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Geschäftsführer / Inhaber:<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Wir bestellen laut umseitigen Bedingungen:<br />

� Lichtanschluss 230 V bis 3 kW<br />

Voraussichtlicher Anschlusswert __________________________________kW Mietzähler � ja � eigener � Pauschal<br />

Geräteart ____________________________________________________ Die Stromlieferung über 3 KW erfolgt ausschließlich über Zähler<br />

__________________________________________________________<br />

Anschlüsse über 3 kW werden als Kraftanschluss nur mit Zähler ausgeführt.<br />

� Kraftanschluss 400 V CEE Steckdose<br />

Voraussichtlicher Anschlusswert __________________________________kW 16 A � 32 A � 63 A �<br />

Maschinenart ________________________________________________<br />

__________________________________________________________ Miet-Zähler � ja � eigener<br />

Auf Vordruck 1a ist eine Grundskizze mit genauer Angabe der gewünschten Anschlussstellen mit der Bestellung einzureichen.<br />

Im Stand sind anzubringen:<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vertragsfirma:<br />

Elektro Raab In Würzburg erreichbar<br />

Höhenreutweg 2 unter der Telefon-Nr.<br />

94036 Passau<br />

Tel +49 (0) 8 51. 9 86 20 45 Tel +49 (0) 9 11. 9 88 33-4 20<br />

Mobil +49 (0) 1 70. 3 55 10 00<br />

Fax +49 (0) 8 51. 9 86 20 46<br />

E-Mail elektro-raab@t-online.de<br />

Die Installationsfirma ist berechtigt, bei nicht termingerechter Abgabe des Formulars zusätzlich € 15,– in Rechnung zu stellen (erhöhter Planungs- +<br />

Arbeitsaufwand).<br />

Die Abrechnung erfolgt zum Teil während der Veranstaltung.<br />

Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />

Preise siehe Rückseite.<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Mietzähler befinden sich in bauseitigen Zählerschränken. Ablesung<br />

jederzeit möglich.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/Richtlinien<br />

Bitte beachten Sie die „lnformationen von A-Z“ und die „Technischen Richtlinien“<br />

1. Die Installationen der elektrischen Versorgungsleitungen wird durch die<br />

Ausstellungsleitung veranlasst und nach Anschlusswerten berechnet.<br />

Mindestanschlusswert 1 KW<br />

Anschlusswert<br />

Stromanschluss ohne Stromverbrauch:<br />

Wechselstrom 230 V, einschließlich Steckdose<br />

(einschließlich Stördienst)<br />

bis 1,0 KW € 102,00<br />

bis 2,0 KW € 114,00<br />

bis 3,0 KW € 127,00<br />

Steckdose zusätzlich € 136,00<br />

Kraftanschluss ohne Stromverbrauch:<br />

Drehstrom bis 400 V<br />

mit CEE Steckdose bis 5,0 KW € 185,00<br />

je weiteres KW € 121,50<br />

CEE-Verteiler € 118,00<br />

Unterverteilung bis 32 A € 135,50<br />

Erco-System Strahler 150 W € 123,50<br />

einschließlich Leuchtmittel,<br />

liefern, montieren und demontieren<br />

Leuchtstofflampe einschließlich Leuchtmittel, € 123,50<br />

liefern, montieren und demontieren<br />

2.1 Wechselstromzähler bis 16 A € 119,00<br />

2.2 Drehstrom-Vierleiterzähler bis 30 A € 128,00<br />

2.3 Drehstrom-Vierleiterzähler bis 60 A € 141,00<br />

2.4 Strompreis:<br />

Bei Zählerablesung per kWh € 1 0,35<br />

2.5 Pauschalberechnung für die Dauer der Ausstellung<br />

(inkl. Auf + Abbau)<br />

1,0 KW (mindest.) € 135,00<br />

1,5 KW € 152,50<br />

2,0 KW € 170,00<br />

2,5 KW € 187,50<br />

3,0 KW € 105,00<br />

2.6 Montagestunden (Regie) € 135,00<br />

2.7 Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.<br />

3. Die genannten Preise dürfen von der Lieferfirma nicht überschritten werden.<br />

4. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Sie ist innerhalb von 8 Tagen<br />

nach Erhalt rein netto zahlbar.<br />

5. Bei pauschaler Stromberechnung wird durch einen Beauftragten der<br />

Elektrofirma der Stromverbrauch festgelegt.<br />

6. Die Stromkosten werden bei Pauschalberechnung mit der Anschluss- und<br />

Installationsberechnung berechnet.<br />

Der Strompreis beinhaltet Grundgebühr sowie Anschlussgebühr des jeweiligen<br />

EVU.<br />

7. Bei Bestellung eines Stromanschlusses über 3 KW Anschlusswert wird<br />

generell ein Zähler gesetzt.<br />

8. Für die Bestellung eines Stromanschlusses ist dieser Vordruck zu benutzen.<br />

Die Bestellung und Standinstallationsskizze sind spätestens zum angegebenen<br />

Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Siehe umseitige<br />

Anmerkung „Zuschläge“.<br />

9. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der<br />

berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des<br />

Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen<br />

Prüfung gegeben ist.<br />

9a. Rechnungsumschreibungen sind kostenpflichtig.<br />

10. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet,<br />

sofern er nicht den Vertragselektriker mindestens 10 Tage vor<br />

Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat.<br />

11. Anschluss nicht gemeldeter Geräte, insbesondere von Kochplatten und<br />

Heizöfen, berechtigen zur sofortigen Sperre des Anschlusses, um allen<br />

Ausstellern eine gleichmäßige Stromlieferung zu sichern. Für elektrische<br />

Anlagen, die wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz<br />

versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig.<br />

12. Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften der VDE und des örtlichen EVU<br />

entsprechen. Anschlusswerte über 3 KW werden aus belastungstechnischen<br />

Gründen ausschließlich als Vierleiteranschluss ausgeführt. Als<br />

Schutzart wird die Fehlerstrom-Schutzschaltung angewandt. Eigene<br />

Verteilungen müssen deshalb mit getrennten Null-Schutzleiterschienen versehen<br />

sein. Die Lieferfirma übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch<br />

mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen sie kein Eigentumsrecht<br />

besitzt, hervorgerufen werden.<br />

13. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich vor dem Verlassen seines Standes<br />

seinen Strom abzuschalten (Schadenshaftung bei Unterlassung).<br />

Müssen Geräte über Nacht in Betrieb bleiben (Kühlgeräte etc.), so ist vom<br />

Aussteller sorge zutragen, dass keinerlei Schaden entstehen kann.<br />

14. Das Benutzen von Tauchsiedern ist aus Sicherheitsgründen verboten.<br />

15. Zuleitungen, Schalttafeln, Zähler etc., die von der Lieferfirma mietweise<br />

gestellt sind, bleiben deren Eigentum. Der Aussteller hat dafür zu sorgen,<br />

dass das verwendete Material am Schluss der Veranstaltung wieder vollzählig<br />

und unversehrt zur Demontage durch die Elektrofirma vorhanden, bzw.<br />

in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern<br />

zu Tagespreisen berechnet.<br />

16. Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen nur von<br />

der Vertragsfirma vorgenommen werden.<br />

17. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene<br />

Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und berechtigt die<br />

Lieferfirma zur sofortigen Abtrennung des Anschlusses.<br />

18. Für die Folgen des Stromausfalls, Spannungsschwankungen und Beschädigungen<br />

der Anlage wird keine Haftung übernommen.<br />

Während der Veranstaltung stehen Monteure für den Störungsdienst zur<br />

Verfügung.<br />

19. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und<br />

Zahlungsbedingungen. Die aufgeführten Preise umfassen die zur Verfügungstellung<br />

der gebrauchsfertigen Installation in den Ständen.<br />

In den Preisen sind die Stundenlöhne einschließlich Überstunden sowie<br />

auch Verschleiß für das verwendete Material enthalten.<br />

20. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Passau.


Grundriss-Skizze für den<br />

Stromanschluss<br />

Aussteller:<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Licht- und Kraftanschluss errichtet werden soll.<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

1a<br />

Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze<br />

Bitte wenden!


Musterskizze<br />

Steckdose<br />

Standrückwand zusätzlich<br />

Trennwand<br />

Kabine<br />

120 W<br />

Muster<br />

Gang<br />

36 W 120 W<br />

Zeichenerklärung: Steckdose 230 V<br />

Leuchtstoffröhre<br />

(60 cm, 120 cm, 150 cm)<br />

Brennstelle (Strahler)<br />

Ausschalter<br />

Drehstrom-Steckdose 400 V<br />

Trennwand


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

2<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Wasser- und Abwasseranschluss<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: __________________________________________ Geschäftsführer / Inhaber: __________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Wir bestellen laut umseitigen Bedingungen:<br />

� Wasseranschluss � Abnahme von meldepflichtiger � Wasserbeckenfüllung<br />

Propangasanlage:<br />

1/2’’ � 3/4’’ � 1’’ � 5/4’’ � ja � nein � � ______________ cbm<br />

� Anschluss firmeneigener Geräte: � Anschluss mietweiser Geräte von Fa. Helsper: � Regiearbeiten:<br />

� Einfachspüle � Einfachspüle<br />

� Doppelspüle � Elektro-Warmwassergerät ja � nein �<br />

� Heißwassergerät � Zapf- und Endventil<br />

� Wasseruhr<br />

Auf Vordruck 2a ist eine Grundskizze mit genauer Angabe der gewünschten Anschlussstellen mit der Bestellung einzureichen.<br />

Weitere Arbeiten in Regie:<br />

Vertragsfirma:<br />

<strong>Messe</strong>-Service Helsper<br />

Siedlung-Mittelstraße 6<br />

56170 Bendorf/Rh.<br />

Tel +49 (0) 26 22. 1 05 89<br />

Handy +49 (0) 1 70. 8 31 12 29<br />

Fax +49 (0) 26 22. 1 63 51<br />

E-Mail helspergmbh@aol.com<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Die Installationsfirma ist berechtigt, für Leistungen, die zum festgelegten Aufbaubeginn noch nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht<br />

verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, Zuschläge zu berechnen. Diese betragen für Leistungen nach<br />

Festpreisen 25 % und für Regiearbeiten 50 % auf umseitige Preise.<br />

Selbstinstallation ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.<br />

Die Vertragsfirma nimmt die Abrechnung während der Veranstaltung vor.<br />

Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/Richtlinien<br />

Bitte beachten Sie die „lnformationen von A-Z“ und die ,,Technischen Richtlinien“<br />

1. Wasserzuleitung EURO<br />

im Hallenbereich bis zur weitesten Stelle<br />

ohne Absperrventil und Armatur<br />

je Anschluss € 198,00<br />

2. Wasserabfluss zum Kanal<br />

Aufgrund der verschärften Umweltbestimmungen ist es<br />

verboten, Abwässer freilaufen zu lassen. Daher ist jeden<br />

Wasserzufluss ein Abfluss vorgeschrieben. Für Verschmutzungen<br />

des Grundwassers, insbesondere durch<br />

Farbe, übel riechende chemische Zusatzstoffe oder Öl,<br />

haftet der Aussteller, auch wenn diese durch von ihm<br />

Beauftragte (z. B. Dekorationsmaler) verursacht<br />

worden sind (gemäß § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

- WHG) € 146,00<br />

3. 3.1 Spüle € 152,00<br />

3.2 Elektro-Heißwassergerät € 140,00<br />

3.3 Zapf- und Endventil € 112,80<br />

4. Regiestundensatz € 139,00<br />

5. Pauschalbetrag für Wasserkosten € 120,50<br />

Bei Mehrverbrauch erfolgt Abrechnung nach Wasseruhr<br />

je m 3 € 113,55<br />

6. Weitere Arbeiten werden nach Material- und Zeitaufwand berechnet.<br />

7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzl. MWSt.<br />

8. W I C H T I G: Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />

Bei fehlender Skizze kann der Wasseranschluss nicht eingerichtet<br />

werden.<br />

9. Die genannten Festpreise dürfen von der Lieferfirma nicht überschritten<br />

werden.<br />

10. Die Installations- und Wasserkosten werden den Ausstellern durch einen<br />

Beauftragten der Installationsfirma berechnet und sind sofort am Stand zu<br />

bezahlen. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür<br />

erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen<br />

kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Sollte der Betrag<br />

nicht gezahlt werden, so wird der Wasserweg gesperrt.<br />

11. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der<br />

berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des<br />

Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen<br />

Prüfung gegeben ist.<br />

12. Für die Bestellung eines Wasser- bzw. Abwasseranschlusses ist dieser<br />

Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standinstallations-Skizze sind<br />

spätestens bis zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen.<br />

Für Wasseranschlüsse, die für die Fortführung des weiteren<br />

Standaufbaus notwendig sind, bitten wir den späteren Installationstermin<br />

bekanntzugeben.<br />

13. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet,<br />

sofern er nicht den Vertragsinstallateur mindestens 3 Tage vor<br />

Ausstellungsbeginn schriftlich verständigt hat. Siehe umseitige Anmerkung<br />

„Zuschläge".<br />

14. Wasserleitungen, Absperrventile, Zapfhähne, Spülbecken usw. werden von<br />

der Vertragsfirma mietweise zur Verfügung gestellt und bleiben deren<br />

Eigentum.<br />

Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am<br />

Schluss der Ausstellung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage<br />

durch die Installationsfirma vorhanden ist, bzw. in Empfang genommen werden<br />

kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern zu Tagespreisen berechnet.<br />

15. Wasserschläuche sind bei der Installation nicht zugelassen.<br />

16. Das eigenmächtige Anzapfen vorhandener Leitungen ist nicht gestattet und<br />

berechtigt die Vertragsfirma zur Sperrung des Anschlusses.<br />

17. Für die Folgen von Druckausfall oder Druckschwankungen und Beschädigungen<br />

der Anlage wird keine Haftung übernommen.<br />

18. Während der Veranstaltung stehen Monteure für den Störungsdienst zur<br />

Verfügung.<br />

19. Bei Wasserverbrauch, der die normale Entnahme übersteigt (z. B.<br />

Schwimmbecken, Dauerbetrieb von Geräten, Gastronomie), wird auf Kosten<br />

des Antragstellers eine Wasseruhr eingebaut. Die Abrechnung erfolgt auf<br />

Grund der Verbrauchszählung der Wasseruhr. Ausstellereigene Wasseruhren<br />

werden nicht anerkannt.<br />

20. Das bei jedem Anschluss installierte Absperrventil ist abends vom Standleiter<br />

zu schließen.<br />

21. Die Vertragsfirma haftet nicht für Schäden an Sachen und Personen, die<br />

durch Leitungen hervorgerufen werden, an denen sie kein Eigentumsrecht<br />

besitzt.<br />

22. Bei Verwendung von Propangas zu Vorführzwecken im gesamten Ausstellungsgelände<br />

ist die Ausstellungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu verständigen.<br />

Die komplette Gasanlage ist mit diesem Formular meldepflichtig<br />

und darf nur nach vorheriger kostenpflichtiger Abnahme durch die<br />

Vertragsinstallationsfirmen in Betrieb genommen werden.<br />

23. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und<br />

Zahlungsbedingungen.<br />

24. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Koblenz.


Grundriss-Skizze für den<br />

Wasseranschluss<br />

Aussteller:<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

2a<br />

Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Wasseranschluss und -Abfluss errichtet werden soll, sowie genaue Kennzeichnung der Gangseiten.<br />

Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze<br />

Bitte wenden!


Trennwand<br />

Zeichenerklärung:<br />

Musterskizze<br />

S tandrückwand<br />

Muster<br />

Blende<br />

G ang<br />

Wasseranschluss mit L eitungsführung<br />

H eißwassergerät<br />

Spüle<br />

4 ,0 m<br />

Wasserabfluss mit L eitungsführung<br />

(Unverbindlich , da sich die L eitungsführung im allgem .<br />

nach d en Anschlussmöglichkeiten rich tet.)<br />

Trennwand


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22, 90530 Wendelstein<br />

zur Weiterleitung an die<br />

Deutsche Telekom, Technischer Service GmbH<br />

Eventmanagement<br />

Dieselstraße 43, 90441 Nürnberg<br />

Fax +49 (0) 9 11. 1 50-44 08 3<br />

Telekom-Service<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: __________________________________________ Geschäftsführer / Inhaber: __________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Bestellung Anschluss vom: __________________________________________________ bis: ______________________________________________<br />

Anzahl<br />

____<br />

____<br />

____<br />

____<br />

____<br />

____<br />

____<br />

Pos.<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

3.5<br />

3.6<br />

3.7<br />

analoger <strong>Messe</strong>anschluss (1 Anschluss, 1 Leitung, 1 Rufnummer)<br />

Call Profi/T-Net analoger Anschluss – ohne Endgeräte € 50,37 Bereitstellungsentgelt<br />

nur TAE Anschlussdose (Netzabschluss) € 16,95 Miete<br />

€ 10,00 Mindestumsatz<br />

Tarifinformation A für T-Net Anschluss (Gebührenimpuls) € 0,44 Miete<br />

€ 8,53 Bereitstellung<br />

Einzelverbindungsübersicht für T-Net Anschluss kostenlos<br />

ISDN <strong>Messe</strong>anschluss (1 Anschluss, 2 Leitungen, 3 Rufnummern)<br />

Call Profi/T-ISDN Anschluss – ohne Endgeräte € 50,37 Bereitstellungsentgelt<br />

nur ISDN NTBA (Netzabschluss) € 24,95 Miete<br />

€ 10,00 Mindestumsatz<br />

Tarifinformation A für T-ISDN Anschluss (Gebührenimpuls) € 1,32 Miete<br />

€ 8,53 Bereitstellung<br />

Einzelverbindungsübersicht für T-ISDN Anschluss kostenlos<br />

Internetzugang über T-DSL Business<br />

Bitte zutreffendes ankreuzen!<br />

Die Vertragsabwicklung erfolgt nach den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG (alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzl. Umsatzsteuer). Diese können<br />

Sie in jedem T-Punkt einsehen. Informationen zu den o.g. Produkten erhalten Sie unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 330 1000 oder im Internet unter www.telekom.de.<br />

Bitte beachten Sie: aufgrund baulicher Gegebenheiten (Leichtbauhallen), muss die entsprechende Verkabelung zu Ihrem Stand individuell hergestellt werden. Hierbei entstehen in jedem Fall<br />

zusätzliche Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen:<br />

– Grundpreis, je Arbeitskraft und je angefangene 15 Minuten Arbeitszeit: € 12,78 netto<br />

– Zuschlag werktags (montags bis freitags) von 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 18.30 Uhr bis 24.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, je Arbeitskraft und je angefangene<br />

15 Minuten Arbeitszeit: € 3,20 netto<br />

– Fahrtpauschale, je Fahrzeug und Arbeitstag: € 40,90 netto<br />

– Material (z.B. Kabelmaterial): nach Aufmaß<br />

– Bei Aufträgen, die nach dem 26. August 2011 eingehen, wird zusätzlich ein Expresszuschlag i. H. v. € 51,12 netto berechnet<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.telekom.de/agb<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Preis (netto)<br />

T-DSL Business 1000 asymmetrisch, inkl. Flatrate, ohne Endgeräte, nur DSL Splitter (Netzabschluss) € 79,90 Bereitstellung<br />

ACHTUNG: für die betriebsfähige Bereitstellung eines T-DSL Business Anschlusses, ist die Beauftragung eines Call Profi/T-Net € 26,90 Miete<br />

Anschlusses (Position 3.1) oder eines Call Profi/T-ISDN Anschlusses (Position 3.4) unbedingt erforderlich! Ohne die zusätzliche<br />

Beauftragung von Position 3.1 oder 3.4 kann T-DSL Business nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Zugangsdaten für den<br />

Internetzugang werden Ihnen ca. 1 Woche vor Installationstermin per E-Mail zugesandt.<br />

Bitte geben Sie deshalb hier Ihre E-Mail Adresse an: _____________________________________________________<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

(bei juristischen Personen rechtsgültige Zeichnung)<br />

Bitte wenden!


Grundriss-Skizze für den<br />

Telekommunikationsanschluss<br />

Aussteller:<br />

Standskizze mit genauer Maßangabe für die Einrichtung des Telekommunikationsanschlusses<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

3a<br />

Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Tel +49 (0) 911. 9 88 33-420<br />

Fax +49 (0) 911. 9 88 33-429<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

4<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Blendenbeschriftung, Schrift, Tapete, Farbe<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Die Standbegrenzungswände (Hartfaser) müssen vor dem Anstrich grundsätzlich tapeziert werden.<br />

Wir bestellen lt. umseitigen Bedingungen:<br />

� Blendenbeschriftung: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift<br />

� mit Montage � ohne Montage<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

� Sonstige Beschriftungen: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift<br />

� mit Montage � ohne Montage<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

� Logo, Firmenzeichen, Original Schriftzug � mit Montage � ohne Montage<br />

Voraussetzung für die Anfertigung ist die Lieferung einer digitalisierungsfähigen schwarz-weiß Vorlage. Für die Digitalisierung werden Regiekosten berechnet.<br />

Stückpreise nach Aufwand und Anfrage.<br />

� Tapezierung (Raufasertapete)<br />

mit Kabine/Abstellraum � außen � innen<br />

(Tapete muss von Mietwänden nach <strong>Messe</strong>ende restlos entfernt werden.<br />

Falls tapezierte oder ungereinigte Wände hinterlassen werden, wird pro m 2 € 2,20<br />

für die Reinigung berechnet.)<br />

� Abtapezierung: ______ m 2 pro m 2 € 2,20<br />

� Anstrich: _________________________________________________________________________________<br />

Farbmuster beifügen.<br />

Anlage: � Farbmuster � Textvorlage � Firmenzeichen<br />

Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen umseitig. Die Vertragsfirma nimmt die Abrechnung während der Veranstaltung vor.<br />

Vertragsfirma:<br />

UJ-Werbung<br />

Udo Jacholke<br />

Genterstraße 8<br />

13353 Berlin <strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 1 78. 4 92 77 00 Tel +49 (0) 9 11. 86 06. 41 90<br />

E-Mail u.jacholke@t-online.de (nur bei <strong>Messe</strong>n und deren Aufbau besetzt)<br />

Beachten Sie bitte:<br />

Trennwände Octanorm dürfen nicht tapeziert werden.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

EURO<br />

1.1 1 m 2 Rauhfaser weiß, liefern und kleben € 14,15<br />

1.2 1 m 2 Anstrich mit Binderfarbe, weiß und helle Pastell-Töne € 12,65<br />

1.3 1 m 2 Anstrich mit Binderfarbe, dunkle Töne und Vollton € 13,25<br />

1.4 1 m 2 Anstrich mit Fassadenfarbe, weiß und getönt € 14,45<br />

1.5 1 lfm. Blendenanstrich zweiseitig in Sonderfarbtönen € 14,30<br />

1.6 Großflächenplakate kleben, Innenbereich m 2 € 11,25<br />

2.0 Folien-Buchstaben computergeschnitten, selbstklebend, ohne Montage.<br />

Lieferumfang: Buchstaben auf Original Silikonpapier mit Montagefolie versehen.<br />

Standard Farben: schwarz/weiß/mittelblau/mittelgrün/gelb/orange/mittelrot<br />

Preisgruppe I Preisgruppe II<br />

EURO EURO<br />

2.1 bis 130 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,55 € 00,65<br />

2.2 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,75 € 00,85<br />

2.3 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,90 € 01,00<br />

2.4 bis 100 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,10 € 01,25<br />

2.5 bis 125 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,35 € 01,50<br />

2.6 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,65 € 01,85<br />

2.7 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,05 € 02,15<br />

2.8 bis 200 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,35 € 02,65<br />

2.9 bis 250 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,80 € 03,10<br />

2.10 bis 300 mm Höhe, pro Buchstabe € 03,65 € 03,75<br />

2.11 bis 350 mm Höhe, pro Buchstabe € 04,55 € 04,90<br />

Montage auf Wunsch in Regie Stunde € 28,70<br />

Schriften:<br />

Weitere Schrifttypen sowie Modifikationen (Kursivieren, Schattieren, Perspektiven etc.) auf Anfrage.<br />

Sonderfarben, sowie Buchstaben in Glanzfolie, erfordern einen Preiszuschlag von 25%.<br />

Sonstige Arbeiten auf Anfrage in Regie. Stunde € 28,70<br />

Resttapezierungen sowie besondere Einpass- und Beschneidearbeiten werden in Regie berechnet.<br />

Die auftragnehmende Firma ist berechtigt, für Bestellungen, die bis zum Aufbautermin noch nicht<br />

eingetroffen sind, einen Zuschlag von 20% zu erheben.<br />

Der Anstrich mit Binderfarben ist nur auf tapezierten Ausstellungswänden möglich.<br />

Die Bezahlung ist nach Ausführung der Arbeiten fällig und wird während der <strong>Messe</strong> kassiert.<br />

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Hier Farbmuster anheften:


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

5<br />

Ausstellerausweise/Parkausweise (Bitte nicht ausfüllen bei Abholung in der <strong>Messe</strong>leitung!)<br />

Die Ausweise können auch während der Aufbauphase direkt in der <strong>Messe</strong>leitung abgeholt werden.<br />

Bestellung<br />

� Ausstellerausweise (kostenlos)<br />

Sie erhalten aufgrund Ihrer Standfläche folgende Ausstellerausweise kostenlos:<br />

(bis 10 m2 = 2 Ausweise, bis 20 m2 = 3 Ausweise, bis 30 m2 = 4 Ausweise, bis 40 m2 = 5 Ausweise,<br />

bis 50 m2 = 6 Ausweise, bis 60 m2 = 7 Ausweise, bis 70 m2 = 8 Ausweise, bis 80 m2 = 9 Ausweise,<br />

bis 90 m2 = 10 Ausweise, ab 100 m2 = je weitere 20 m2 1 Ausweis, maximal jedoch 15 Ausweise<br />

� Ausstellerausweise (kostenpflichtig)<br />

Zusätzlich bestellen wir ______ Stk. Ausstellerausweise à € 26,00 inkl. MwSt. = ______ €<br />

� Dauer-Parkausweise für PKW<br />

Wir bestellen hiermit ______ Stk. Parkausweise à € 27,00 inkl. MwSt. = ______ €<br />

Als Parkplätze für PKW stehen die jeweils ausgewiesenen Parkflächen AP 1 (Nord) und AP 2 (Süd) zur Verfügung.<br />

Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungstagen von 08.00 bis 19.00 Uhr bzw. bis zum jeweiligen täglichen Veranstaltungsende.<br />

Die Dauer-Parkausweise haben nur für PKW Gültigkeit!<br />

x Versandkosten und Bearbeitungspauschale = 5,00 €<br />

Gesamtbetrag = ______ €<br />

Rechnungsstellung ist NICHT möglich. Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:<br />

� Ein Verrechnungsscheck (nur Inland), ausgestellt auf die AFAG, über den obigen Betrag liegt bei.<br />

� Akzeptiert werden folgende Kreditkarten:<br />

� Eurocard � American Express � Visa<br />

Kartennummer: _______________________________<br />

Gültigkeitsdauer: _______________ /_______________<br />

Monat / Jahr<br />

Karteninhaber: _______________________________<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rechnung und auf Gefahr des<br />

Bestellers. Ersatz kann bei Verlust nicht geleistet werden.<br />

Die Zusendung der bestellten Ausweise kann nur bis zum 16. September 2011 erfolgen. Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr<br />

verschickt und in der <strong>Messe</strong>leitung zur Abholung bereitgelegt.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />

} (Quittung senden wir mit den bestellten Ausweisen zu)


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

6<br />

Ausstellungsstand„Start“, „Beginner“, „Standard“, „Profi“<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Vertragsfirma als Auftragnehmer<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Maßgeschneiderte Lösungen für einen streßfreien <strong>Messe</strong>auftritt<br />

von der Standbegrenzungswand bis zum Komplettstand - hier haben Sie die günstigen Alternativen<br />

Typ „START“ € 36,00 pro m2<br />

Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />

Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />

Beleuchtung pro 4m2 ein 75W Armstrahler,<br />

weiße Dreiecksblende an Rückwand montiert<br />

Typ „BEGINNER“ € 47,00 pro m2<br />

Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />

Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />

Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstrahler,<br />

an den offenen Standseiten eine ovale Blendentafel weiß<br />

Typ „STANDARD“ € 52,00 pro m2<br />

Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />

Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />

Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstrahler,<br />

an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck,<br />

Stehgruppe (1 Stehtisch mit 2 Barhockern)<br />

Typ „PROFI“ € 68,00 pro m2<br />

Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />

Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />

����������<br />

verschließbare Kabine mit Garderobe (Größe je nach Standfläche), �����<br />

Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstahler<br />

an den offenen Standseiten eine Blende weiß, Fächer (pro 5m2 eine Ablage)<br />

Stehgruppe (1 Stehtisch mit 2 Barhockern) und Bartheke<br />

Individueller Standbau<br />

Ab 35m2 Standfläche erhalten Sie einen Rabatt von 15% auf den Komplettstandpreis.<br />

Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau, zzgl. Mwst.<br />

Noch schneller und einfacher bestellen Sie mit dem Standkonfigurator<br />

im Internet: www.rappenglitz.de<br />

����������<br />

�����<br />

Ein individueller <strong>Messe</strong>stand ist die Fortsetzung einer sensiblen Markenführung.<br />

Unsere Designer passen den <strong>Messe</strong>stand an das Erscheinungsbild ihrer Firma an.<br />

Das Ergebnis ist Einzigartigkeit und ein hoher Wiedererkennungswert.<br />

Gerne machen wir auch Ihnen ein budgetangepasstes Angebot.


MESSEDATEN KOSTENZUSAMMENSTELLUNG TEPPICH BLENDENTEXT STANDTYP<br />

STANDBAUPAKET (ohne Stromanschluss)<br />

START (36,00 €/m2) BEGINNER (47,00 €/m2) � �<br />

STANDARD (52,00 €/m2) PROFI (68,00 €/m2)<br />

Reihenstand<br />

Aussteller<br />

Sachbearbeiter<br />

Straße<br />

Ort / Land<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

E-Mail<br />

Ort/Datum<br />

�<br />

�<br />

Eckstand links<br />

BESTELLFORMULAR<br />

Ich interessiere mich für einen individuellen Stand, bitte kontaktieren Sie mich<br />

�<br />

�<br />

Eckstand rechts<br />

Veranstaltung<br />

Halle<br />

Stand<br />

Kopfstand<br />

1x (Reihenstand) 2x (Eckstand) 3x (Kopfstand) gegen gesonderte Berechnung<br />

schwarz blau rot grün andere Farben auf Anfrage ___________________<br />

Rips (Velours gerippt), Bahnenware, fabrikneu<br />

grau anthrazit dunkelblau<br />

hellblau grün rot schwarz<br />

andere Farben auf Anfrage ______________<br />

_____ m2 KOMPLETTSTAND „ _____________________“ à € ___ , 00 __________€<br />

Sonderausstattung:<br />

_____ Kabine 2x1m à € 68,00 __________€<br />

_____ Ablage, weiß, ca. 100 x 30 cm à € 16,00 __________€<br />

_____ Schrägablage, weiß, ca. 100 x 30 cm à € 18,00 __________€<br />

_____ Auslegestrahler 75W à € 25,00 __________€<br />

_____ Strahler 50W/12V (in vorhandene Stromschiene) à € 18,00 __________€<br />

_____ Schriftzeichen, Höhe bis 15cm à € 2,70 __________€<br />

Ab 35m2 Standfläche erhalten Sie einen Rabatt von 15% auf den Komplettstandpreis.<br />

Möblierung und weitere Standausstattung auf Anfrage oder im Internet www.rappenglitz.de<br />

Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden.<br />

� �<br />

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

AGB‘s zum Download im Internet oder Zusendung bei Anfrage.<br />

Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bestellformular bitte unterschrieben an +49 / 8142 / 2952 99 faxen<br />

WÄNDE<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

weiß<br />

andere Farben auf Anfrage _____________<br />

(gegen Aufpreis)<br />

Gesamtsumme __________€<br />

zzgl. der gesetzlichen Mwst.<br />

ACHTUNG: Wände und Blenden dürfen nicht vernagelt, verschraubt, verklebt oder anderweitig beschädigt werden.<br />

Selbstangebrachte Beschriftungen müssen rückstandsfrei nach der Veranstaltung entfernt werden, anderfalls erfolgt<br />

für die Reparatur (Wiederbeschaffungswert) bzw. Reinigung (€ 8,00 pro m2) eine Nachberechnung.<br />

Zuschlag bei verspäteter Bestellung: 10 Tage vor <strong>Messe</strong>beginn 20 %<br />

� � � �


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Vertragsfirma als Auftragnehmer<br />

Mietmobiliar<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:<br />

Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.<br />

Bankinstitut:<br />

Bankleitzahl:<br />

Konto-Nr.:<br />

Kreditkarte.<br />

Euro-Card Visa-Card American Express<br />

Name:<br />

Kartennummer:<br />

gültig bis:<br />

Ort, Datum<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />

Sie können die gewünschten Artikel hier eintragen und dieses Blatt schicken<br />

oder<br />

Sie schreiben die gewünschte Artikelanzahl zu den einzelnen Artikeln und schicken Seite 1 bis Seite 4<br />

Artikelnummer Artikelbezeichnung Farbe<br />

Anzahl Einzelpreis<br />

Bei Bestellungen ab 5 Tage vor <strong>Messe</strong>beginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.<br />

Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen<br />

Formularen des Veranstalters zu bestellen - Für Kühlgeräte ist ein Nachtstromanschluss erforderlich -<br />

Mietbedingungen:<br />

7<br />

1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage<br />

und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des <strong>Messe</strong>geländes.<br />

2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor,<br />

bzw. während der <strong>Messe</strong> fällig.<br />

3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er<br />

für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch<br />

wenn er den Stand schon verlassen hat.<br />

4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis<br />

berechnet.<br />

5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage<br />

vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle<br />

Mietgebühr berechnet.<br />

6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem<br />

Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke<br />

zu liefern.<br />

7. Reklamationen nach <strong>Messe</strong>ende können nicht anerkannt werden.<br />

8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des<br />

Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.<br />

Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend<br />

obiger Mietbedingungen.<br />

�<br />

Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers<br />

Bitte w enden!


SITZMÖBEL<br />

BARHOCKER<br />

ST 2 20,50 € Polsterstuhl Asti<br />

Gestell: Chrom<br />

Polster: anthrazit<br />

Sitzhöhe: 47 cm<br />

Stuhlbreite: 45 cm<br />

ST 3 10,50 € Kunststoff-Stuhl<br />

Gestell: Chrom<br />

Schale: schwarz<br />

rot gelb grau<br />

ST 4 16,00 €<br />

Sitzhöhe: 48 cm<br />

Stuhlbreite: 52 cm<br />

Holz-Schalenstuhl<br />

Gestell: Chrom<br />

Schale: Buche natur<br />

weiß blau pink<br />

ST 6 14,00 €<br />

Sitzhöhe: 43 cm<br />

Stuhlbreite: 43 cm<br />

Bistro-Stuhl<br />

Gestell: Stahlrohr<br />

weiß schwarz<br />

ST 7 26,00 €<br />

Sitzfl äche: Kunststoffgefl echt<br />

weiß bzw. beige 40 cm Ø<br />

Sitzhöhe: 47 cm<br />

Klappstuhl<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz/Rücken: Leder schwarz<br />

Sitzhöhe: 47 cm<br />

Stuhlbreite: 47 cm<br />

ST 8 24,00 € Kunststoff-Schalensessel<br />

Schale:<br />

orange transparent<br />

elfenbein schwarz<br />

ST 10 19,50 €<br />

Sitzhöhe: 44 cm,<br />

Stuhlbreite: 60 cm<br />

Schwingsessel<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz/Rücken: Leder schwarz<br />

Sitzhöhe: 44 cm<br />

Stuhlbreite: 56 cm<br />

ST 11 16,00 € Polsterstuhl<br />

Gestell: Chrom<br />

Polster: blau grau<br />

braun schwarz<br />

ST 12 20,00 €<br />

Sitzhöhe: 46 cm<br />

Sitzbreite: 50 cm<br />

Netzstuhl<br />

Gestell: Chrom matt<br />

Sitz: grau schwarz<br />

Sitzhöhe: 44 cm<br />

Stuhlbreite: 40 cm<br />

ST 14 19,00 € Kufenstuhl<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz/Rücken: Leder<br />

weiß grau<br />

BH 1 17,00 €<br />

Sitzhöhe: 45 cm<br />

Stuhlbreite: 43 cm<br />

Barhocker<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitzpolster: Kunstleder weiß<br />

Sitzhöhe: 86 cm<br />

Stuhlbreite: 34 cm Ø<br />

BH 2 17,00 € Klapp-Barhocker<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz: Holzplatte<br />

weiß schwarz natur<br />

Sitzhöhe: 74 cm<br />

Stuhlbreite: 33 x 33 cm<br />

Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />

SITZTISCHE<br />

BH 3 21,50 € Barhocker Z-Form<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitzpolster: Kunstleder<br />

weiß schwarz Buche<br />

BH 4 30,00 €<br />

Sitzhöhe: 82 cm<br />

Stuhlbreite: 35 cm Ø<br />

Kufen-Barhocker<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz/Rücken: Leder grau<br />

Sitzhöhe: 71 cm<br />

Stuhlbreite: 42 cm<br />

BH 5 25,00 € Barhocker<br />

Gestell: Chrom<br />

Sitz: Kunstleder schwarz<br />

Sitzhöhe: 77 cm<br />

Stuhlbreite: 34 cm Ø<br />

T 2<br />

T 3<br />

T 4<br />

T 6<br />

22,00 €<br />

33,00 €<br />

20,00 €<br />

25,00 €<br />

Tisch<br />

Gestell: Stahlrohr weiß<br />

Platte: weiß<br />

Maße: T 2 70 x 70 cm<br />

T 3 160 x 70 cm<br />

Höhe: 72 cm<br />

Tisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: weiß<br />

Maße: T 4 65 x 65 cm<br />

T 6 110 x 65 cm<br />

Höhe: 67 cm<br />

T 5<br />

24,50 € Tisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: grau, Kante: schwarz<br />

T 12<br />

31,00 € Maße: T 5 80 x 80 cm<br />

T 12 120 x 80 cm<br />

T 7 26,00 €<br />

Höhe: 72 cm<br />

Tisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: weiß<br />

schwarz<br />

T 8 32,00 €<br />

Maße: 65 x 130 cm<br />

Höhe: 72 cm<br />

Tisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: weiß, schwarze Kante<br />

Maße: 80 cm Ø<br />

Höhe: 74 cm<br />

T 9 25,00 € Bistro- Tisch<br />

Gestell: Stahlrohr weiß<br />

Platte: weiß<br />

Maße: 80 cm Ø<br />

Höhe: 72 cm<br />

T 10 36,00 € Tisch<br />

Gestell: Chromgitter<br />

Platte: grau mit<br />

schwarzer Kante<br />

Maße: 80 cm Ø<br />

Höhe: 75 cm<br />

T 25 29,00 € Klapptisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: grau<br />

K-1<br />

14,00 €<br />

weiß mit schwarzer Kante<br />

Maße: 80 x 120 cm<br />

Höhe: 75 cm<br />

Klapptisch / Arbeitstisch<br />

mit stabiler Holzplatte<br />

Gestell: Eisen<br />

K-2<br />

14,00 € Maße: K-1 150 cm breit,<br />

K-2 200 cm breit,<br />

50 cm tief, 80 cm hoch<br />

Seite 2


STEHTISCHE<br />

LOUNGEMÖBEL<br />

BÜROMÖBEL<br />

T 13 47,00 € Stehtisch<br />

Gestell: Chromgitter<br />

Platte: grau mit<br />

schwarzer Kante<br />

Maße: 60 cm Ø<br />

Höhe: 107 cm<br />

T 15 36,00 € Stehtisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: weiß<br />

schwarz<br />

T 30 25,00 €<br />

Maße: 70 cm Ø<br />

Höhe: 110 cm<br />

Klapp-Stehtisch<br />

Gestell: weiß<br />

Platte: weiß<br />

Maße: 70 cm Ø<br />

Höhe: 110 cm<br />

CB 1 130,00 € Leder- Armsessel<br />

Polster: Leder schwarz<br />

Kunstleder weiß<br />

CB 2 260,00 €<br />

Gestell: Chrom<br />

Maße: 80 x 77 cm,<br />

72 cm hoch<br />

Doppelsitz- Couch<br />

Polster: Leder schwarz<br />

Kunstleder weiß<br />

SW 13,00 €<br />

Gestell: Chrom<br />

Maße: 130 x 77 cm,<br />

72 cm hoch<br />

Sitzwürfel<br />

Polster: Kunstleder schwarz<br />

Maße: 43 cm lang,<br />

43 cm tief, 43 cm hoch<br />

CTR 68,00 € Couchtisch<br />

Gestell: Chrom<br />

Platte: Glas satiniert<br />

schwarz<br />

CT 120,00 €<br />

Maße: 70 cm/ 80 cm Ø<br />

Höhe: 60 cm<br />

Couchtisch<br />

Platte: Glas<br />

Gestell: Chrom<br />

Maße: 90 cm lang,<br />

90 cm tief, 46 cm hoch<br />

EG 49,00 € Beistelltisch<br />

Platte: Glas<br />

Gestell: Chrom<br />

Maße: 51 cm Ø,<br />

höhenverstellbar<br />

56 bis 90 cm hoch<br />

D 1 36,00 € Bürodrehstuhl<br />

Gestell: Kunststoff schwarz<br />

Sitz/Rücken: Polster anthrazit<br />

Sitzhöhe: von 49-60 cm<br />

verstellbar<br />

Sitzbreite: 48 cm<br />

T 35 52,00 € Stehpult<br />

Gestell: Chrom matt<br />

Platte: Ahorn<br />

Maße: 85 x 59 cm<br />

Höhe verstellbar<br />

von 78 bis 111 cm<br />

PC 3 169,00 € PC-Arbeitsplatz<br />

verschließbar<br />

Farbe: dunkelgrau/buche<br />

Rahmen: Alu natur<br />

Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,<br />

100/120 cm hoch<br />

Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />

SIDEBOARD / SCHRÄNKE<br />

BARTHEKEN / INFOCOUNTER<br />

SB 63,00 € Sideboard<br />

verschließbar<br />

Farbe: weiß<br />

Maße: 90 cm breit,<br />

45 cm tief, 80 cm hoch<br />

DG 66,00 € Direktionsschrank<br />

Farbe: weiß<br />

Profi l: Alu natur<br />

Maße: 130 cm breit,<br />

46 cm tief, 92 cm hoch<br />

verschließbar<br />

RW 23,00 € Rollschrank<br />

verschließbar<br />

Farbe: weiß<br />

Maße: 53 cm breit,<br />

42,5 cm tief, 62,5 cm hoch<br />

SF 89,00 € Schließfachschrank<br />

4 Fächer<br />

Maße: 45 cm breit,<br />

50 cm tief, 180 cm hoch<br />

B 1 90,00 € Bartheke<br />

verschließbar<br />

Farbe: Alu weiß<br />

Maße: 90 cm breit,<br />

45 cm tief, 80/110 cm hoch<br />

B 2 73,00 € Bartheke<br />

Farbe: weiß<br />

Rahmen: Alu natur<br />

Maße: 102 cm breit,<br />

52 cm tief, 85/110 cm hoch<br />

BE 80,00 € Bartheke Eckelement<br />

nur in Kombination mit B2<br />

Maße: 52 x 52 cm gerundet,<br />

85/110 cm hoch<br />

Seite 3<br />

B 3 160,00 € Bartheke halbrund mit<br />

Kühlschrank kombinierbar,<br />

abschließbarer Schrank<br />

Farbe: weiß,<br />

Ablage schiefergrau<br />

Maße: 120 x 107 cm, 90/108 cm hoch<br />

IF 62,00 € Infotheke<br />

Farbe: weiß<br />

Rahmen: Alu weiß<br />

Maße: 103 cm breit,<br />

52 cm tief, 90 cm hoch<br />

BTM 205,00 € Bartheke Typ Munich<br />

Gestell: weiß<br />

Front: halbrund<br />

Maße: 173 cm breit,<br />

70 cm tief, 92/117 cm hoch<br />

TV 1 70,00 € Tischvitrine verschließbar<br />

Gestell: Alu natur<br />

Maße: 102 cm breit,<br />

52,5 cm tief, 90 cm hoch<br />

Glashöhe: 20 cm<br />

TV 2<br />

TV 3<br />

105,00 €<br />

105,00 €<br />

Tischvitrine verschließbar<br />

mit Unterschrank<br />

TV2: Gestell: Alu natur<br />

TV3: Gestell: Alu weiß<br />

Maße: 102x 52,5 cm tief,<br />

90 cm hoch, Glashöhe: 20 cm<br />

Bitte wenden!


PROSPEKTSTÄNDER<br />

KÜCHENAUSSTATTUNG<br />

TV 6 100,00 € Tischvitrine verschließbar<br />

mit Unterschrank<br />

Gestell: Alu weiß<br />

Maße: 90 cm breit,<br />

45 cm tief, 105 cm hoch<br />

Glashöhe: 22 cm<br />

SV 1<br />

130,00 € Schrankvitrine verschließbar<br />

mit Beleuchtung;<br />

SV 2: mit Unterschrank<br />

SV 2<br />

170,00 € Gestell: Alu natur<br />

Maße: 104,5 cm x 55 cm,<br />

180 cm hoch,Glashöhe: 110 cm<br />

SV 5 150,00 € Schrankvitrine verschließbar, ohne<br />

Beleuchtung, mit Unterschrank<br />

Gestell: Alu weiß<br />

Maße: 90 cm breit,<br />

45 cm tief, 185 cm hoch<br />

Glashöhe: 100 cm<br />

SV 7 180,00 € Ganzglasvitrine<br />

verschließbar, mit Beleuchtung<br />

Gestell: Alu<br />

Maße: 50 cm breit,<br />

50 cm tief, 180 cm hoch<br />

SVE 45,00 € Zusätzlicher Enlegeboden<br />

aus Glas für Schrankvitrinen<br />

HB<br />

35,00 € Halogenbeleuchtung<br />

statt leuchtstoffröhren<br />

für SV1 bis SV4 (Aufpreis)<br />

P 1 34,00 € Prospektständer<br />

3 Ablagen weiß<br />

Gestell: Aluminium<br />

Maße: 80 cm breit,<br />

140 cm hoch<br />

P 3 59,00 € Prospektständer<br />

für 6 DIN A4 Prospekte<br />

Gestell u. Ablagen: anthrazit,<br />

Säule mit Buchenleiste<br />

Maße: 118 cm hoch,<br />

50 cm tief, 46 cm breit<br />

P 4 58,00 € Prospektständer<br />

6 Fächer DIN A4 Hochformat<br />

Farbe: hellgrau<br />

Fuß: schwarz<br />

Maße: 44 cm breit,<br />

160 cm hoch<br />

MK 175,00 € <strong>Messe</strong>küche mit eingebautem<br />

140 l Kühlschrank,<br />

Spülbecken, Schwenkhahn,<br />

2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW<br />

Maße: ca. 100 cm breit,<br />

90 cm hoch, 60 cm tief<br />

SP 98,00 € Spülschrank mit Becken,<br />

Abtropffl äche, Armatur<br />

und Boiler – 1,5 kW,<br />

Maße: 100 cm breit,<br />

85 cm hoch, 50 cm tief<br />

A 50,00 € Küchenanrichte<br />

mit 2 Schubläden<br />

und 2 Türen<br />

Maße: 100 cm breit,<br />

85 cm hoch, 50 cm tief<br />

Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />

VERSCHIEDENES<br />

GARDEROBE<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

KM 35,00 € Kaffeemaschine<br />

Anschlußwert: 230 V/1 kW<br />

für 10 Tassen<br />

HPL 27,00 € 2-Platten Tischherd<br />

Anschlußwert: 230 V/2,5 kW<br />

MÜ 28,00 € Müllsackständer<br />

inkl. 5 Müllsäcke à 120 l<br />

Gestell: Kunststoff anthrazit<br />

KS 140 52,00 € Kühlschrank 140 l<br />

mit Eisfach<br />

Maße: ca. 55 cm breit,<br />

60 cm tief, 85 cm hoch<br />

FKS 180 70,00 € Flaschen-<br />

Kühlschrank 180 l<br />

Maße: ca. 60 cm breit,<br />

60 cm tief, 85 cm hoch<br />

R 1 26,00 € Lagerregal<br />

5 Böden weiß<br />

Gestell: Aluminium<br />

Maße: 95 cm breit,<br />

30 cm tief, 185 cm hoch<br />

R 2 28,00 € Kunststoffregal<br />

Farbe: weiß<br />

Maße: 75 cm breit,<br />

30 cm tief, 170 cm hoch<br />

PK 6,00 € Papierkorb<br />

G 1 18,00 € Garderobeständer<br />

Gestell: Chrom/ schwarz<br />

175 cm hoch<br />

G 2 18,00 € Garderobenständer<br />

Gestell: Chrom/Buche<br />

180 cm hoch<br />

RV<br />

RR<br />

18,00 €<br />

36,00 €<br />

Konfektionsständer<br />

Gestell: verchromt<br />

Höhe: verstellbar von<br />

130 bis 180 cm<br />

RV: Länge: 150 cm<br />

RR: 80 cm Ø<br />

Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse<br />

sind gesondert mit den dafür vorgesehenen<br />

Formularen des Veranstalters zu bestellen<br />

Für Kühlgeräte ist ein Nachtstromanschluss erforderlich<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

www.rappenglitz.de<br />

und überzeugen Sie sich<br />

von unserem umfangreichen Leistungsangebot<br />

Seite 4


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Standreinigung<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

8<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst die Ausstellungsleitung. Die Reinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen.<br />

� Standgrundreinigung<br />

Tag der Grundreinigung Leiter des Standbaus:<br />

Abrechnung nach<br />

Regiestunden à € 18,80<br />

Datum ____________________________________<br />

Uhrzeit____________________________________ ____________________________________<br />

� Tägliche Reinigung Standgröße: 1. Tag der Reinigung letzter Tag der Reinigung<br />

des Standes pro m 2 und Tag<br />

€ 0,45 + gesetzl. MwSt.<br />

Mindestbetrag jedoch € 43,00<br />

+ gesetzl. MwSt. ____________________________m 2 Datum ______________________ Datum ______________________<br />

Die tägliche Reinigung beinhaltet folgende Leistungen: Aschenbecher entleeren und nass auswischen, Tische feucht abwischen, Papierkörbe entleeren,<br />

Bodenhartbeläge nass wischen, Teppichböden absaugen.<br />

Wichtig: Die tägliche Reinigung erfolgt ab 19.00 Uhr oder nach Ende der Abendveranstaltung. Sollte der Stand als Ganzes (keine Kabinen) verschließbar sein, so<br />

muss der Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden. Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.<br />

Reklamationen können nur am nächsten Tag entgegengenommen werden.<br />

� Sonderleistungen<br />

Wir haben starken Schmutz- und Abfall während der <strong>Messe</strong>zeit und benötigen den Tagesreinigungsservice in Regie wie folgt:<br />

_________________________ Uhr _________________________ Uhr ______________________Uhr/oder______________________täglich<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Abzeichnen des Regiezettels direkt am Stand durch die Standleitung. Regiestunde: € 17,88<br />

Vertragsfirma:<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

Benningerstraße 72<br />

87700 Memmingen<br />

Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27<br />

Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />

info@mp-sicherheitsdienst.de<br />

Die Reinigungskosten werden den Ausstellern durch einen Beauftragten der Vertragsfirma berechnet und sind sofort am Stand zu bezahlen.<br />

Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus Organisationsgründen kann von dieser<br />

Bestimmung nicht abgesehen werden. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das<br />

Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

9<br />

zur Weiterleitung an die Agentur für Arbeit Würzburg<br />

Job- und Studentenvermittlung<br />

Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />

als Auftragnehmer<br />

Zeitpersonal-Vermittlung<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Wir bitten um Zeitpersonal-Vermittlung wie folgt:<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

Anzahl männlich weiblich Datum vom/bis Uhrzeit von/bis<br />

Hilfskräfte zum Standaufund<br />

-abbau _________ � � ______________________ _________________________<br />

Standhilfe für die Kundenbetreuung<br />

und -bewirtung _________ � � ______________________ _________________________<br />

Stand- und Verkaufshilfe<br />

ohne Fremdsprachen _________ � � ______________________ _________________________<br />

Stand- und Verkaufshilfe mit<br />

Fremdsprachen (Dolmetscher) _________ � � ______________________ _________________________<br />

� Englisch _________ � � ______________________ _________________________<br />

� Französisch _________ � � ______________________ _________________________<br />

� Italienisch _________ � � ______________________ _________________________<br />

� Spanisch _________ � � ______________________ _________________________<br />

�<br />

_________ � � ______________________ _________________________<br />

Zugedachtes Tageshonorar: _______________________ ____ € (ortsüblich ab 140,- DM) Lohnsteuerkarte ja � nein � netto � brutto �<br />

Vorstellung soll erfolgen: Datum __________________________ Zeit ______________________ Ort _________________________________<br />

(Ausstellungsstand, Hotel usw.)<br />

Die Vermittlungsstelle ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, die gewünschten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Geben Sie daher<br />

Ihren Personalbedarf rechtzeitig bekannt.<br />

Arbeitsamt Würzburg Studentenvermittlung:<br />

Job- und Studentenvermittlung Tel +49 (0) 9 31. 79 49-3 25<br />

Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />

38002 Braunschweig<br />

Ansprechpartner: Job-/Service-Vermittlung:<br />

Frau Winzenhöler, Frau Füßl und Frau Kunze Tel +49 (0) 9 31. 79 49-5 90<br />

Fax +49 (0) 9 31. 79 49-3 06<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

10<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Spedition<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)<br />

1. Anlieferung<br />

Anlieferdatum: ____________________________________<br />

Spediteur/Firma: ____________________________________<br />

Zwischenlagerung im Speditionslager:<br />

ja nein<br />

Standanlieferdatum: ______________________________<br />

Anlieferadresse: c/o Aussteller, Halle/Stand, <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>,<br />

D-97070 Würzburg, LKW-Einfahrt über Große Straße/Süd<br />

2. Personal und Gerät<br />

Bitte beachten: Minimum, Abrechnung 1,0 Stunden<br />

Aufbau<br />

Stapler mit Fahrer Autokran<br />

bis ______ to Tragkraft am _____________ um __________ Uhr<br />

Einsatzzeit:__________ Stunden<br />

Entladen/Setzen: Maße l ________ b ________ h _________<br />

Gewicht ________ kg<br />

Abbau<br />

Stapler mit Fahrer Autokran<br />

bis ______ to Tragkraft am _____________ um __________ Uhr<br />

Einsatzzeit:__________ Stunden<br />

Abnahme/Verladen: Maße l ________ b ________ h _________<br />

Gewicht ________ kg<br />

3. Leergut<br />

Lagerung einschließlich An-/Abtransport: ja nein<br />

Die Aufkleber zum Markieren Ihres Leergutes liegen in unserem Büro<br />

(siehe unten) für Sie bereit. Wir bitten Sie, diese bei uns abzuholen und<br />

Ihr Leergut vor Abholung durch den Spediteur zu kennzeichnen.<br />

Bitte fertigen Sie Kopien dieses Vordrucks an, wenn Sie für Aufbau<br />

oder Abbau mehrere Gabelstapler oder Autokräne benötigen!<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:<br />

4. Vollgut<br />

Lagerung einschließlich An-/Abtransport ja nein<br />

Lagerung von Vollgut (Verpackungsmaterial mit Inhalt), sowie<br />

Wertgegenstände, z.B. Gabelhubwagen, Hublift, Leitern, etc. muss<br />

separat angemeldet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen<br />

wird diese Ware separat in einem geschlossenen Lager aufbewahrt. die<br />

Rücklieferung erfolgt nur gegen Quittung und Unterschrift.<br />

5. Versandauftrag<br />

nach Veranstaltungsende an den <strong>Messe</strong>-Spediteur.<br />

Ansprechpartner des Ausstellers am <strong>Messe</strong>stand:<br />

Frau/Herr ____________________________________________<br />

Mitarbeiter des Spediteurs besuchen Sie direkt an Ihrem <strong>Messe</strong>stand,<br />

um gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Einzelheiten zu besprechen.<br />

6. Speditionsversicherung<br />

Wir erklären uns hiermit zum Verzichtskunden<br />

Bitte beachten:<br />

Die Disposition der Transporthilfen (Stapler, Autokrane usw.) erfordert eine<br />

detaillierte Vorplanung. Die Bearbeitung kann nur dann zu den von Ihnen<br />

gewünschten Terminen erfolgen, wenn der Auftrag mit diesem Vordruck<br />

rechtzeitig (Rücksendetermin siehe oben) erteilt wird. Bei kurzfristigen<br />

Bestellungen ist u.U. mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.<br />

Den einzelnen Leistungen der <strong>Messe</strong>spediteure liegt der jeweils gültige<br />

<strong>Messe</strong>speditionstarif zugrunde.<br />

(Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen ServicePartner und der<br />

bestellenden Firma zustande.)<br />

Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der <strong>Messe</strong> vor.<br />

Auf Wunsch kann die Rechnung auch im Büro vor Ort bezahlt werden.<br />

Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express,<br />

VISA.<br />

Die Abrechnung erfolgt, sofern keine anders lautende Vereinbarung<br />

getroffen ist, ausschließlich mit dem im Verzeichnis genannten Aussteller<br />

und/oder dem <strong>Messe</strong>bauunternehmen.<br />

Servicepartner:<br />

Schenker Deutschland AG<br />

<strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg<br />

ServicePartnerCenter<br />

D-90471 Nürnberg<br />

Tel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 48-25<br />

messeservice.nuernberg-stadt@schenker.com, www.schenkerfairs.com<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


Besondere Servicebedingungen der ServicePartner<br />

(Spedition, Leergutlagerung)<br />

Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen ServicePartner und der bestellenden Firma<br />

zustande.<br />

1. Die <strong>Messe</strong>speditionsentgelte sind anzuwenden für alle Leistungen, die der<br />

<strong>Messe</strong>spediteur beim An- und Abtransport der <strong>Messe</strong>güter für die Aussteller bei<br />

Veranstaltungen im <strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg auszuführen hat.<br />

Die Entgelte sind nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen<br />

aufgebaut unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Sätze sind auf<br />

Nettobasis kalkuliert.<br />

2. Für alle Aufträge an die <strong>Messe</strong>spediteure nach dem <strong>Messe</strong>speditionstarif gelten<br />

die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung.<br />

Die Bedingungen liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der jeweiligen<br />

Spediteure aus.<br />

3. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der <strong>Messe</strong>güter am Stand<br />

des Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch<br />

nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an<br />

die gekennzeichneten <strong>Messe</strong>stände.<br />

Die deutliche Signierung jedes Packstückes mit dem Namen und der genauen<br />

<strong>Messe</strong>- und Standbezeichnung des Empfängers ist für die rechtzeitige und zuverlässige<br />

Anlieferung unerlässlich.<br />

Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung am <strong>Messe</strong>stand,<br />

auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des <strong>Messe</strong>- und<br />

Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden.<br />

Sonderwünsche sind rechtzeitig vorher schriftlich bekannt zu geben.<br />

4. Die Lagerung von Leergut ist während der Dauer der Veranstaltung in den<br />

Ausstellungsständen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr nicht<br />

zulässig. Übernahme und Einlagerung durch den <strong>Messe</strong>spediteur erfolgt nach<br />

Bestellung. Befindet sich Leergut nach Beendigung der offiziellen Auf- und<br />

Abbauzeit noch in den Ausstellungshallen und/oder in den Ladehöfen, so kann es<br />

vom <strong>Messe</strong>spediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters abtransportiert<br />

werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehenden<br />

Kosten werden dem Aussteller belastet.<br />

Auf die Lagerung von Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung<br />

gesondert hinzuweisen.<br />

5. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des<br />

<strong>Messe</strong>spediteurs niedergelegt werden; mündliche Anzeigen genügen nicht.<br />

6. Alle Entgelte sind Nettopreise, neben denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)<br />

in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten<br />

ist.<br />

Speditionstarif für <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />

in Würzburg<br />

1. Sammelgut<br />

Bis 2.500 kg<br />

frachtpflichtiges Gewicht<br />

1.1 Rollgeld zum <strong>Messe</strong>zentrum bzw. zu<br />

den entsprechenden Verladestellen<br />

gemäß Hausfrachttafel<br />

1.2 Entladen/Beladen des Ankunfts-<br />

/Abgangs-LKW am/vom <strong>Messe</strong> gelände<br />

oder am/vom Speditions lager, Überlagernahme<br />

in der Auf- und Abbau phase bis<br />

max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung<br />

bzw. Abholung zum/vom <strong>Messe</strong>stand,<br />

jeweils pro angefangene 100 kg<br />

EUR 19,00<br />

1.3 Überlagernahme ab dem<br />

4. Lagertag, pro Tag und angefangene<br />

100 kg EUR 1,20<br />

Ab 2.501 kg<br />

frachtpflichtiges Gewicht<br />

1.4 Entladen/Beladen/ Stand -<br />

anlieferung/Abnahme vom<br />

<strong>Messe</strong>stand nach Aufwand<br />

Personal und Gerät<br />

(siehe Punkt 3.)<br />

1.5 Lagergeld pro angefangenem<br />

m2 und Monat EUR 10,00<br />

2. Zollgut<br />

2.1 Transitabfertigung am Post-,<br />

Flughafen- und Hauptzollamt für den<br />

Transport zum <strong>Messe</strong>zentrum<br />

bis 50 kg EUR 18,35<br />

bis 100 kg EUR 21,70<br />

pro weitere<br />

angefangene 100 kg EUR 4,90<br />

maximal EUR 58,75<br />

2.2 Rollgeld<br />

2.2.1 Zum <strong>Messe</strong>zentrum bzw. zu den entsprechenden<br />

Verladestellen gemäß<br />

Hausfrachttafel<br />

2.2.2 Vom Flughafen zum <strong>Messe</strong>zentrum<br />

pro angefangene 100 kg EUR 14,80<br />

2.3 Entladen/Beladen des Ankunfts-<br />

/Abgangs-LKW am/vom <strong>Messe</strong> gelände<br />

oder am/vom Speditions lager, Überlagernahme<br />

in der Auf- und Abbau phase bis<br />

max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung<br />

bzw. Abholung zum/vom <strong>Messe</strong>stand,<br />

jeweils pro angefangene 100 kg<br />

EUR 19,00<br />

2.4 Überlagernahme ab dem<br />

4. Lagertag, pro Tag und angefangene<br />

100 kg EUR 1,20<br />

2.5 Zollabfertigung am <strong>Messe</strong>gelände<br />

2.5.1 Vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr<br />

jeweils<br />

bis 25 kg EUR 31,90<br />

bis 50 kg EUR 35,10<br />

bis 100 kg EUR 42,40<br />

bis 200 kg EUR 45,90<br />

bis 300 kg EUR 49,40<br />

bis 400 kg EUR 52,80<br />

bis 500 kg EUR 56,30<br />

bis 600 kg EUR 59,90<br />

bis 700 kg EUR 63,30<br />

bis 800 kg EUR 67,00<br />

bis 900 kg EUR 70,50<br />

bis 1.000 kg EUR 77,50<br />

bis 5.000 kg EUR 91,50<br />

bis 10.000 kg EUR 102,30<br />

bis 15.000 kg EUR 116,10<br />

2.5.2 Endgültige Einfuhr<br />

(siehe Punkt 2.5.1) zusätzlich<br />

pro Tarifposition EUR 10,10<br />

2.5.3 Endgültige Einfuhr von Muster- und<br />

Werbematerialien<br />

(siehe Punkt 2.5.1)<br />

2.6 Beamtengebühren für Zollbeschau<br />

usw. nach Auslage<br />

3. Personal und Gerät<br />

3.1 Personal<br />

Kolonnenführer pro Std. EUR 30,80<br />

Transportarbeiter pro Std. EUR 27,70<br />

3.2 Autokrane<br />

bis 30 t pro Std. EUR 131,60<br />

bis 45 t pro Std. EUR 145,80<br />

ab 45 t nach Vereinbarung<br />

3.3<br />

Für die An- und Abfahrt werden jeweils<br />

0,5 Stunden angerechnet.<br />

Stapler mit Fahrer<br />

bis 2,5 t pro Std. EUR 82,00<br />

bis 5 t pro Std. EUR 92,00<br />

bis 7 t pro Std. EUR 105,00<br />

ab 7 t nach Vereinbarung<br />

3.4 Zusatzgerät<br />

Maffi (Spezialplattenanhänger)<br />

pro Std.<br />

Gabelhubwagen<br />

EUR 31,65<br />

pro Std.<br />

Transportwagen<br />

EUR 10,25<br />

pro Std.<br />

Kranarm<br />

EUR 7,30<br />

pro Std.EUR<br />

Arbeitskorb<br />

18,65<br />

pro Std. EUR 14,30<br />

3.5 Für den Einsatz von Personal und<br />

Gerät werden mindestens<br />

0,5 Stunden gerechnet und angefangene<br />

auf 0,5 Stunden aufgerundet.<br />

3.6 Kleinmaterial nach Anfrage<br />

3.7 Container-, Wechselbrückenvermietung<br />

nach Anfrage<br />

3.8 Umfahren von Wechselbrücken<br />

pro Einheit EUR 190,00<br />

Aufnehmen und Verbringen zum LKW-<br />

Parkplatz; Rückholen und Platzieren<br />

nach der Veranstaltung<br />

4. Leergutlagerung<br />

Die Lagerung von Leergut ist gemäß<br />

Bauaufsicht und Feuerwehr in den<br />

Ausstellungshallen bzw. in und an den<br />

<strong>Messe</strong>ständen nicht zulässig.<br />

Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand,<br />

Vermessen, Einlagerung und<br />

Rücklieferung (einschließlich aller<br />

Zuschläge)<br />

pro angefangenem m3 EUR 33,50<br />

5. Vollgut<br />

5.1 Mittelfristig bis 3 Monate<br />

Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand, Vermessen,<br />

Einlagerung im geschlossenen Lager<br />

und Rück führung nach <strong>Messe</strong>ende pro<br />

Monat und<br />

angefangenem m3EUR 59,50<br />

5.2 Langfristig ab 3 Monate<br />

5.2.1 Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand, Verbringen<br />

zum Lager, Einlagerung pro angefangenem<br />

m3 bis 1 m3 EUR 29,95<br />

bis 10 m3 EUR 26,90<br />

bis 20 m3 EUR 23,90<br />

bis 30 m3 EUR 20,95<br />

ab 30 m3 EUR 17,95<br />

5.2.2 Auslagerung und Rückführung zum<br />

<strong>Messe</strong>stand (siehe Punkt 5.2.1)<br />

5.2.3 Lagergeld pro Monat und angefangenem<br />

m3 bis 1 m3 EUR 5,85<br />

bis 10 m3 EUR 5,25<br />

bis 20 m3 EUR 4,95<br />

bis 30 m3 EUR 4,65<br />

ab 30 m3 EUR 4,35<br />

6. Nebenkosten pro Auftrag<br />

Vorlageprovision (2%) für<br />

Fracht, Nachnahme usw.<br />

minimal EUR 2,85<br />

6.1 Zollgut<br />

Versand- und<br />

Verwendungsscheinsicherheit<br />

(0,2% vom CiF-Wert)<br />

minimal EUR 5,60<br />

6.2 Luftfracht<br />

Atlasgebühr EUR 15,00<br />

Zessionsgebühr nach Aufwand<br />

6.3 Zuschläge<br />

6.3.1 Personal und Gerät<br />

Spätzuschlag 17– 20 Uhr 25%<br />

Nachtzuschlag 20– 6 Uhr 50%<br />

Samstagszuschlag 25%<br />

Sonntagszuschlag 50%<br />

Feiertagszuschlag<br />

Sperrigkeitszuschlag<br />

1 m<br />

100%<br />

3 (= 200 kg)<br />

Schwergewichtszuschlag<br />

für Colli ab 200 kg 50%<br />

(Tag und Zeit der Arbeitsdurchführung<br />

sind Basis für die Berechnung des<br />

Zuschlages.)<br />

6.3.2 Speditionsversicherung<br />

SpV nach Warenwert


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

11<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Ausstellungs-Versicherung<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Grundlage dieser Versicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungs-Versicherungen in der neuesten Fassung, sowie die geschriebenen<br />

Zusatzbedingungen.<br />

Der Ausstellungsstand muss während des Auf- und Abbaus sowie während der <strong>Messe</strong> ständig beaufsichtigt werden.<br />

Wir beantragen hiermit die Versicherung unseres Ausstellungsgutes bei der „AXA Versicherung AG“ mit einer Gesamtversicherungssumme von<br />

auf nachbenannte Artikel<br />

EURO ______________________<br />

Beiträge:<br />

a) Versicherung des Transport- und Aufenthalts-Risikos (z.B. Diebstahl, Einbruch, Feuer) 4,5 ‰<br />

in Leichtbau-, Zelthallen und für im Freien ausgestellte Güter - Zuschlag: 1,8 ‰<br />

b) Zuschlag für Einschluss der Bruchgefahr<br />

1. Bei Flüssigkeiten EURO __________________ 2,5 ‰<br />

2. bei Glas usw. EURO __________________ 25 ‰<br />

3. bei Modelle aus Holz, Metall usw. EURO __________________ 10 ‰<br />

Bei Einschluss der Bruchgefahr ist lediglich die hierfür in Betracht kommende Versicherungssumme einzusetzen.<br />

c) für echten Schmuck, Pelz- und Lederbekleidung, Teppiche und Artikel der Unterhaltungselektronik, sowie Kommunikationsgeräte.<br />

Versicherung nur möglich nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer Zuschlag ca. 100 %<br />

d) Vorversicherung / Vorschäden<br />

1. Besteht oder bestand eine Ausstellungsversicherung � ja � nein Gesellschaft Vers.-Nr.<br />

2. Sind in den letzten 3 Jahren Schäden eingetreten wenn ja, Anzahl, Art, Höhe<br />

Der Mindestbetrag beträgt EURO 175,– zzgl. Versicherungssteuer.<br />

AXA Versicherung AG<br />

Abt. Transport<br />

Ridlerstraße 75<br />

D-80339 München<br />

Tel +49 (0) 89. 5 40 61 82 37<br />

Fax +49 (0) 89. 5 40 61 82 99<br />

Sachbearbeiter: Frau Wildenauer<br />

ACHTUNG: Für Anträge, die nicht 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der AXA Versicherung AG eingehen, wird die Antragsannahme<br />

vorbehalten.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


1. Grundsätzliche wichtige Hinweise für den Antragsteller zur Ausstellungsversicherung<br />

(Auszug aus den Versicherungsbedingungen)<br />

I. Versicherte Gefahren<br />

Während der Transporte und der mit ihnen in gewöhnlichem Reiseverlauf verbundenen Aufenthalte in der <strong>Messe</strong>, erstreckt sich die Versicherung auf alle<br />

Gefahren, welchen das versicherte Ausstellungsgut ausgesetzt ist, so weit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.<br />

Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Verluste und Schäden, entstanden durch Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion,<br />

(außer durch Kernenergie) höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung sowie mut- oder böswillige Beschädigung durch dritte Personen.<br />

Auf Antrag können mitversichert werden, die persönlichen Effekten der Standbeantragten und der versicherten Firma, ausschließlich gegen Schäden entstanden<br />

durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Diebstahl.<br />

II. Schadenersatzkosten<br />

Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine ordnungsgemäße Reparatur der beschädigten Gegenstände. Im Totalschadensfall wird der Wert des<br />

Gegenstandes zum Schadenszeitpunkt (Zeitwert) ersetzt.<br />

III. Insbesondere nicht versicherte Gefahren / Schäden / Güter<br />

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, entstanden durch Montage und Demontage, Vorführung, Probebetrieb, Belastungsversuche<br />

oder dergleichen. Weiterhin Schäden durch Leimlösungen, Verkratzungen, Verschrammungen, Rissig- und Blindwerden der Politur und Mürbheit<br />

der Polsterstücke sowie Emailabsplitterungen. Witterungseinflüsse bei unter freien Himmel aufgestellten Gütern sind nicht mitversichert sowie Diebstahl<br />

und Abhandenkommen von der während der <strong>Messe</strong> zum Verbrauch bestimmten Güter (z.B. Werbeprospekte, Kataloge, Lebens- & Genussmittel). Nicht<br />

versichert sind Dokumente, Wertpapiere, Fahrkarten, Geld und sonstige Wertsachen.<br />

Generell nicht versichert sind die politischen Risiken (z. B. Krieg, Streik, Aufruhr).<br />

2. Beaufsichtigung und Bewachung<br />

1. Der <strong>Messe</strong>stand muss während des Auf- und Abbaus sowie während der <strong>Messe</strong>/Ausstellung ständig beaufsichtigt werden.<br />

2. Voraussetzung für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl ist, dass außerhalb der täglichen Öffnungszeiten eine<br />

ständige Bewachung der <strong>Messe</strong> durch einen Mitarbeiter des für die <strong>Messe</strong>leitung tätigen Bewachungsunternehmen vorgenommen wird.<br />

3. Schadensmeldung<br />

Jeder Schaden, für den ein Anspruch geltend gemacht werden soll, ist<br />

1. sofort nach Feststellung der <strong>Messe</strong>leitung zu melden. Sie übergibt der AXA Versicherung AG eine Durchschrift der Schadensmeldung.<br />

2. Bei Einbruchdiebstahl- und Diebstahlschäden spätestens am Tag nach der Feststellung bei der zuständigen Polizei-Dienststelle Anzeige zu erstatten.<br />

3. Bei einem Schaden – wie bei 2 – über EURO 500,– gleichzeitig die AXA Versicherung AG telefonisch (Tel +49 (0) 89. 54 06 18-852) oder per Fax<br />

(Fax +49 (0) 89. 54 06 18-299) zu verständigen.


FÜR AUSSTELLER MIT<br />

GETRÄNKEAUSSCHANK:<br />

Bitte umseitiges Plakat gut sichtbar<br />

an Ihrem <strong>Messe</strong>stand anbringen


AUSZUG AUS DEM JUGENDSCHUTZGESETZ<br />

Abschnitt 2<br />

Jugendschutz in der Öffentlichkeit<br />

§ 4 Gaststätten<br />

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte<br />

Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in<br />

Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.<br />

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht<br />

gestattet werden.<br />

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.<br />

17. – 20. August<br />

§ 5 Tanzveranstaltungen<br />

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und<br />

Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von<br />

einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.<br />

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.<br />

Der<br />

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele<br />

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendliche nicht gestattet werden.<br />

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten<br />

oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.<br />

§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe<br />

Ausschank von<br />

Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen<br />

aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die<br />

Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.<br />

§ 8 Jugendgefährdende Orte<br />

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so<br />

hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person<br />

1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,<br />

2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person<br />

erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.<br />

Getränken<br />

In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.<br />

§ 9 Alkoholische Getränke<br />

ist um<br />

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,<br />

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<br />

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.<br />

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.<br />

18:00 Uhr<br />

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat<br />

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder<br />

2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche<br />

alkoholische Getränke nicht entnehmen können.<br />

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.<br />

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs.2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren<br />

verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und<br />

Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.<br />

einzustellen<br />

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren<br />

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das<br />

Rauchen gestattet werden.<br />

Die <strong>Messe</strong>leitung<br />

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat<br />

1.an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder<br />

2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />

Das Rauchen ist nicht gestattet!


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

12<br />

zur Weiterleitung an die Stadt Würzburg<br />

Fachabteilung Ordnungsaufgaben/Gaststätten<br />

Domstraße 1, 97070 Würzburg<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Abgabe von Speisen und Getränken<br />

zum sofortigen Verzehr<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände Block:<br />

Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr ist nach § 12 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig. Erforderliche Genehmigungen erteilt<br />

die Fachabteilung Ordnungsaufgaben der Stadt Würzburg.<br />

Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrwegbehältnissen (z.B. Gläsern, Flaschen, Geschirr) verabreicht werden.<br />

Erlaubnisfrei ist die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, sowie die Abgabe von alkoholischen Kostproben; d. h. die Abgabe zum sofortigen<br />

Verzehr in kleineren als handelsüblichen Mengen, oder die unentgeltliche Bewirtung von Kunden.<br />

Gewünschte Auskünfte erhalten Sie unter Tel +49 (0) 9 31. 37 26 93, Fax +49 (0) 9 31. 37 39 26.<br />

Hiermit wird die Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes beantragt und zwar für die Abgabe von:<br />

Getränken � alkoholfrei � Speisen bzw. Imbisse<br />

� Bier und zwar: ___________________________________________________________<br />

� Wein / Sekt __________________________________________________________________<br />

� Branntwein __________________________________________________________________<br />

an � Besucher, Kunden – gegen Entgelt<br />

� Besucher, Kunden – unentgeltlich<br />

� wir verwenden Mehrweggeschirr<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Erläuterungen: ______________________________________________________________________________________________________<br />

Nur mit Genehmigung<br />

der Ausstellungsleitung<br />

Anmerkung der <strong>Messe</strong>leitung:<br />

(s. Absatz 9 der Besonderen Ausstellungsbedingungen Ihrer Anmeldung)<br />

Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen bereits mit der Anmeldung beantragt und von der <strong>Messe</strong>leitung genehmigt worden sein.<br />

Der Ausschank darf nur in Gefäßen bis zu 0,25 Liter erfolgen.<br />

Die Erlaubnis der Ausstellungsleitung entbindet nicht von der Genehmigung durch die Fachabteilung Ordnungsaufgaben der Stadt Würzburg. Kostproben von<br />

Speisen und Getränken, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, dürfen auch gegen Bezahlung nicht in handelsüblichen Mengen abgegeben werden.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers


An die<br />

<strong>Messe</strong>leitung<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />

Abteilung Technik<br />

Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />

90530 Wendelstein<br />

Termin<br />

26. August 2011<br />

13<br />

zur Weiterleitung an unsere<br />

Servicepartner als Auftragnehmer<br />

Bewachung<br />

Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />

Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />

Tel: ______________________________________________<br />

/<br />

Fax: _____________________________________________<br />

/<br />

Mobil: ____________________________________________<br />

/<br />

E-Mail: ___________________________________________<br />

Halle: Stand:<br />

Freigelände: Block:<br />

Unter Anerkennung der besonderen und allgemeinen Geschäftsbedingungen von MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG bestellen wir:<br />

� Standwache Datum: von__________________bis__________________ p. Std./€ 14,00<br />

zuzügl. ges. Mwst<br />

Datum: von__________________bis__________________<br />

� Standwache<br />

(bis zu 8 Stunden (einmalig/oder pro Tag)) Datum: von__________________bis__________________ p. Std./€ 15,50<br />

zuzügl. ges. Mwst<br />

Datum: von__________________bis__________________<br />

Besondere Geschäftsbedingungen:<br />

1. Reklamationen müssen unverzüglich beim Leiter Wachdienst gemeldet werden, spätestens zum Zeitpunkt der Öffnung der <strong>Messe</strong>.<br />

2. Alle Preise erhöhen sich an Sonntagen um 50 % und an Feiertagen um 100%.<br />

Vertragsfirma:<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

Benningerstraße 72<br />

87700 Memmingen<br />

Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27<br />

Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />

puchalla@mp-sicherheitsdienst.de<br />

Nachtstrom für Bewachung zu bestellen über die <strong>Messe</strong>leitung.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />

Bitte wenden!


Diese AGB gilt für alle Verträge. Lieferung und sonstige Leistungen, einschließlich<br />

Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliche Leistungen zwischen der MP-Sicherheitsdienst<br />

(Auftragnehmer) und Ihrem Auftraggeber aus dem nicht kaufm. Verkehr. Geschuldet wird seitens des<br />

Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg.<br />

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem<br />

Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.<br />

1. Allgemeine Dienstausführung<br />

Das Wach und Sicherheitsgewerbe ist gem. §34a der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges<br />

Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat- u. Sonderdienst aus. Zu den Sonderdiensten<br />

gehören Werkschutzdienste, Personenkontrollen, Personenbegleit- u. Schutzdienst, Geld- u.<br />

Werttransporte, Kurier u. Belegtransporte, der Betrieb von Alarm-, Einsatz- u. Notrufzentralen<br />

(Diensleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- u. Aufsichtsdiensten für<br />

Ausstellungen, <strong>Messe</strong>n u. Veranstaltungen.<br />

Die MP-Sicherheitsdienst und der Auftraggeber verpflichten sich, unverzüglich nach Abschluss des<br />

Vertrages eine schriftliche, von beiden Parteien abzuzeichnende Dienstanweisung zu erstellen. Der<br />

Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das der MP-Sicherheitsdienst auch ohne deren besondere<br />

Aufforderung alle, für die Ausführung des Auf-trages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt<br />

werden u. ihr von allen Vorgängen u. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des<br />

Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge u. Umstände, die erst nach<br />

Tätigkeit durch den Auftragnehmer bekannt werden (Informationspflicht des Auftraggebers).<br />

Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus Ziff. 1b nicht nach o. ist die Erstellung einer<br />

Dienstanweisung aus zeitlichen o. technischen Gründen vor Aufnahme einer der og. Tätigkeiten nicht<br />

möglich, so kann die MP-Sicherheitsdienst die Dienstleistung in der Art u. Weise erbringen, wie sie es<br />

zu Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachtet.<br />

Aus Schäden, die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber nicht an der Erstellung der Dienstanweisung<br />

mitgewirkt hat o. seine Informationspflicht aus 1 nicht nachgekommen ist, kann der Auftraggeber keine<br />

Rechte ableiten.<br />

Das Wach- u. Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleister (Keine<br />

Arbeitnehmerüberlassung gem. Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung v.<br />

07.04.1972 BGBI 1972 I,1993), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die<br />

Auswahl des beschäftigten Personals u. das Weisungsrecht liegt, ausgenommen bei Gefahr im Verzug,<br />

bei dem beauftragten Wach- u. Sicherheitsunternehmen. Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen,<br />

sozialrechtlichen u. berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen<br />

Mitarbeitern allein verantwortlich.<br />

Der Auftragnehmer wird über alles, was Ihm aufgrund des Auftrages zu Kenntnis gelangt, Schweigen<br />

gegenüber Dritten wahren.<br />

Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote u.<br />

Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt u. von diesem streng vertraulich<br />

zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der<br />

Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.<br />

2. Begehungsvorschrift<br />

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes die schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich. Sie<br />

enthält, den Anweisung des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die<br />

Rundgänge, Kontrollen u. die sonstigen Dienstvorrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen<br />

u. Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare<br />

Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen u.<br />

sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.<br />

Alarmverfolgung: Die Kontrollen des Objektes werden anhand der Schleifenanzeige an der Alarmanlage<br />

durchgeführt. Die Alarmanlage ist nach Beendigung des Kontrollganges, gem. besonderer Beschreibung,<br />

wieder scharf zu stellen. Läßt sich die Alarmanlage nicht mehr scharf schalten, so ist über Telefon o. Funk<br />

die Einsatzzentrale zu informieren u. im Namen des Auftraggebers u. auf dessen Rechnung der<br />

Anlagenerrichter bzw. dessen Notdienst zu verständigen, um die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.<br />

Sind durch Einbruch, Einbruchversuche oder Vandalismus Fenster oder Türen beschädigt, so das ein<br />

umgehender Zutritt möglich ist, u. besteht keine Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen<br />

Zeitraumes nach Betreten des Objekts eine der zu verständigenden Personen zu benachrichtigen, wird<br />

im Namen des Auftraggebers u. auf dessen Rechnung die Feuerwehr beauftragt, den Schaden zu beheben<br />

(Notverschalung).<br />

Bis zur Wiederscharfstellung der Alarmanlage durch die Errichterfirma bzw. bis die Anbringung der<br />

Notverschalung durchgeführt ist, wird das Objekt von dem anwesenden Alarmverfolger der MP-<br />

Sicherheitsdienst abgesichert.<br />

3. Schlüssel und Notfallanschriften<br />

Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Arbeitgeber rechtzeitig u. kostenlos zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Für Schlüsselverlust u. Schlüsselbeschädigung haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziff. 10. Der<br />

Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschrift bekannt, die bei der Gefährdung des Objektes,<br />

auch Nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem<br />

Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Auftragnehmer über ausgeschaltete<br />

Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die<br />

Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.<br />

4. Beanstandung<br />

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes o. sonstigen Unregelmäßigkeiten<br />

beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung der MP-Sicherheitsdienst<br />

zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen<br />

Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.<br />

Wiederholte o. grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur sofortigen Lösung<br />

des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Fristbis<br />

spätestens 7 Werktagen- für Abhilfe sorgt.<br />

5. Auftragsdauer<br />

Der Vertrag läuft, soweit nicht anders vereinbart ist, bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Wird er nicht 3<br />

Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit um ein weiteres Jahr.<br />

6. Ausführung durch andere Unternehmen<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen andere gem. §34a GewO<br />

zugelassener u. zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.<br />

7. Unterbrechung der Bewachung<br />

Im Krieg oder im Streitfall bei Unruhen u. anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den<br />

Dienst, soweit die Ausführung unmöglich wird, unterbrechen o. zweckentsprechend umstellen.<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />

HR A 11 200<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

8. Vorzeitige Auftragslösung<br />

Bei Umzug des Auftraggebers, sowie bei Verkauf o. sonstigen Aufgaben des Wachobjektes, kann der<br />

Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.<br />

Gibt der Auftraggeber den Wachbezirk auf oder verändert ihn, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen<br />

Lösung aus dem Vertrag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, berechtigt.<br />

9. Rechtsfolge<br />

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, daß der<br />

Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person<br />

des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod sonstiger Rechtsnachfolger o. Rechtsveränderungen des<br />

Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.<br />

10. Haftung und Haftbegrenzung<br />

Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der<br />

Auftragnehmer nur, insofern etwaige Schäden vom Ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden<br />

Angestellten vorsätzlich verursacht wurden.<br />

Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden<br />

nicht vorsätzlich, nicht oder grob Fahrlässig herbeigeführt haben.<br />

Unabhängig von Ziff 10a)u. 10b) haftet der Auftragnehmer für die Schäden, die durch Ihn, seine gesetzlichen<br />

Vertreter, seine leitenden Angestellten, seinen Mitarbeitern o. gem. Ziff. 6 beauftragten<br />

Unternehmer verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages<br />

vom Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die<br />

allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) u. die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

von Bewachungsunternehmen zugrunde.<br />

Die Haftung des Unternehmens gem. Ziff 19c) ist begrenzt auf:<br />

€ 2.000.000,00 für Personenschäden<br />

€ 1.000.000,00 für Sachschäden<br />

€ 100.000,00 für Vermögensschäden<br />

11. Haftung im nicht kaufmännischen Verkehr<br />

Im nicht kaufm. Verkehr haftet der Auftragnehmer gem. Ziff 10 auch für Schäden, die fahrlässig von<br />

sonstigen Erfüllungshilfen verursacht werden.<br />

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der<br />

Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen<br />

Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf u. Schadenshöhe selbst oder<br />

durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber<br />

seine vorstehenden Verpflichtungen nicht o. nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.<br />

Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefaßt<br />

werden, wird nicht gehaftet.<br />

13. Haftungsnachweise<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen<br />

Haftung, deren Grenzen sich aus Ziff. 10 ergeben, abzuschließen.Der Auftraggeber kann den Nachweiß<br />

über den Abschluß einer solchen Versicherung verlangen.<br />

14. Zahlung des Entgeltes<br />

Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart monatlich zu zahlen. Die Rechnungen<br />

sind nach Erhalt fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen. Die Zahlungen sind zu leisten rein bar, ohne jeden<br />

Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung(DM oder Euro).<br />

Aufrechnung und zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig, es sei denn, im Falle einer unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung<br />

des Auftragnehmers selbst seiner Haftung, ohne das der Auftraggeber von der Zahlung für die<br />

Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der<br />

Auftraggeber abgemahnt und Ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.<br />

15. Preisänderung<br />

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluß neuer<br />

Lohn-, Mantel-, oder Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um<br />

den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages<br />

geändert haben zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer. In Fällen, in denen der Auftragnehmer übergeschaltete<br />

Gefahrmeldeanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, gilt dies Sinngemäß für die vom<br />

Auftragnehmer zu Aufschaltung an die Deutsche Telekom AG entrichteten Entgeltes für die<br />

Leistungsbereitschaft.<br />

16. Vertragsbeginn, Vertragsänderung<br />

Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die<br />

schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.<br />

Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages, daß er keine staatsgefährdenden,<br />

verfassungswidrigen oder in irgendeiner Weise rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.<br />

Für die Durchführung des Auftrages (auch im Ausland) und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt<br />

nur das deutsche Recht.<br />

Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen o. Einschränkungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.<br />

17. Vertragswirksamkeit (Teilunwirksamkeitsklausel)<br />

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet<br />

werden, so daß der ungültigen Bestimmungen verbundene Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit<br />

aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.<br />

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Betriebsleitung des Auftragnehmers (Memmingen).—<br />

Diese Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, daß die im Klagewerk in Anspruch zu nehmende<br />

Partei nach Vertragsabschluß ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort verlegt.<br />

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens können geltend gemacht werden.<br />

MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG, Benningerstraße 72<br />

87700 Memmingen


Direktdruck auf Kunststoff Weiß 3 mm 4/0 farbig, 1-seitig,<br />

B1(flammenhemmend) __________ x __________ : __________<br />

Inklusive Verarbeitung: auf Format schneiden<br />

Kosten: 46,00 � / je m� (Mindestabnahme: 1 m�) __________ x __________ : __________<br />

Jedes Format wird einzeln als Stückpreis nach m� abgerechnet<br />

Bei Formaten unter 1 m� wird jeweils ein Druckerzeugnis mit 1m� abgerechnet __________ x __________ : __________<br />

Preise:<br />

Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Verpackung und Versand:<br />

Nach Aufwand (Absprache)<br />

Druckdaten<br />

Daten druckfähig lt. Absprache 3 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginn gestellt (Abweichende Termine nach Absprache)<br />

Auflösung im Endformat 80 dpi / Beschnitt jeweils ringsum 1 cm<br />

Sonstiges<br />

Die maximale Druckbreite ist abhängig vom jeweiligen Material (lt. Absprache).<br />

Zahlungsbedingungen:<br />

Die sich aus dem Bestellformular errechneten Preise werden sofort fällig. Der Betrag muss unverzüglich jedoch spätestens 3 Tage nach<br />

Bestellung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort:<br />

Für das Mahnverfahren ist für beide Teile Nürnberg.<br />

Vertragsfirma:<br />

New Medians GbR<br />

Morgenweck / Schnepf<br />

Theatergasse 17<br />

90402 Nürnberg<br />

Tel: +49 911 - 4 312 272-0<br />

Fax: +49 911 - 4 312 272-3<br />

Mail: info@newmedians.de<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift


Faxantwort<br />

(09 11) 9 88 33 - 500<br />

<strong>Messe</strong>termine 2011/2012<br />

fama<br />

Mitglied im Fachverband<br />

<strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />

Mitglied der Gesellschaft zur<br />

freiwilligen Kontrolle von<br />

<strong>Messe</strong>- und Ausstellungszahlen<br />

Hausanschrift und Projektleitung:<br />

Johann-Höllfritsch-Str. 20/22<br />

90530 Wendelstein<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

<strong>Messe</strong>zentrum · 86159 Augsburg<br />

P (08 21) 58982- 0 · F (0821) 58982-300<br />

Internet: www.afag.de · E-Mail: info@afag.de<br />

AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />

<strong>Messe</strong>zentrum 1 · 90471 Nürnberg<br />

P (0911)98833-0 · F (0911)98833- 500<br />

Internet: www.afag.de · E-Mail: info@afag.de<br />

2011<br />

16. - 19. Januar 2011<br />

HOGA Nürnberg<br />

Fachmesse für Hotellerie,<br />

Gastro nomie und GV<br />

www.hoga-messe.de<br />

16. - 19. Januar 2011<br />

b_free Nürnberg<br />

<strong>Messe</strong> und Kongress für barrierefreie Hotellerie<br />

und Gastronomie im Rahmen der HOGA 2011<br />

www.messe-bfree.de<br />

2. - 6. März 2011<br />

Freizeit-<strong>Messe</strong> Nürnberg<br />

Urlaub, Lifestyle, Autos, Wassersport,<br />

Camping, Caravans<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

2. - 6. März 2011<br />

Freizeit-Touristik Nürnberg<br />

Reisen und Urlaub international und regional<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

2.- 6. März 2011<br />

Freizeit-Garten Nürnberg<br />

Angebote, Informationen für das „Grüne“ Hobby<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

2. - 6. März 2011<br />

Freizeit-Caravaning Nürnberg<br />

Caravans, Reisemobile, Camping<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

2. - 10. April 2011<br />

Augsburger Frühjahrs-Ausstellung<br />

Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />

mit Bauen & Wohnen<br />

www.afa-messe.de<br />

19. + 20. Mai 2011<br />

DCONex Augsburg<br />

<strong>Messe</strong> + Kongress<br />

Schadstoffmanagement<br />

www.dconex.de<br />

31. August - 4. September 2011<br />

Americana Augsburg<br />

Internationale <strong>Messe</strong> für Reit sport und<br />

Westernkultur. World Open Championship<br />

Westernriding. www.americana.de<br />

1. - 9. Oktober 2011<br />

<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg<br />

Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />

mit Bauen & Wohnen<br />

www.mainfranken-messe.de<br />

18. - 21. Oktober 2011<br />

interlift Augsburg<br />

Internationale Fachmesse für Aufzüge,<br />

Komponenten und Zubehör<br />

www.interlift.de<br />

26. Oktober - 1. November 2011<br />

Consumenta Nürnberg<br />

Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />

mit Bauen & Wohnen<br />

www.consumenta.de<br />

26. Oktober - 1. November 2011<br />

Faszination Pferd Nürnberg<br />

<strong>Messe</strong>, Sport +Show<br />

www.faszination-pferd.de<br />

27. - 30. Oktober 2011<br />

iENA Nürnberg<br />

Internationale Fachmesse<br />

„Ideen - Erfindungen - Neuheiten“<br />

www.iena.de<br />

Bitte senden Sie mir Unterlagen<br />

für folgende Veranstaltung:<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />

2012<br />

29. Februar - 4. März 2012<br />

Freizeit-<strong>Messe</strong> Nürnberg<br />

Urlaub, Lifestyle, Autos, Wassersport,<br />

Camping, Caravans<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

Firma:<br />

Ansprechpartner:<br />

Adresse:<br />

Tel./Fax:<br />

29. Februar - 4. März 2012<br />

Freizeit-Touristik Nürnberg<br />

Reisen und Urlaub international und regional<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

29. Februar - 4. März 2012<br />

Freizeit-Garten Nürnberg<br />

Angebote, Informationen für das „Grüne“ Hobby<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

29. Februar - 4. März 2012<br />

Freizeit-Caravaning Nürnberg<br />

Caravans, Reisemobile, Camping<br />

www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />

14. - 17. März 2012<br />

GrindTec Augsburg<br />

Internationale Fachmesse für<br />

Schleiftechnik<br />

www.grindtec.de<br />

14. - 22. April 2012<br />

Augsburger Frühjahrs-Ausstellung<br />

Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />

mit Bauen & Wohnen<br />

www.afa-messe.de<br />

27. Oktober - 4. November 2012<br />

Consumenta Nürnberg<br />

Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />

mit Bauen & Wohnen<br />

www.consumenta.de<br />

30. Oktober - 4. November 2012<br />

Faszination Pferd Nürnberg<br />

<strong>Messe</strong>, Sport +Show<br />

www.faszination-pferd.de<br />

1. - 4. November 2012<br />

iENA Nürnberg<br />

Internationale Fachmesse<br />

„Ideen - Erfindungen - Neuheiten“<br />

www.iena.de<br />

Ich will sie alle!<br />

Bitte senden Sie mir Informationen<br />

über die AFAG und alle ihre<br />

Aktivitäten!<br />

www.afag.de<br />

Stand: 2.9.2010


Terminplan <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg 01. bis 09. Oktober 2011 Letzte Einsendetermine für Ihre Bestellungen:<br />

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