1 - Mainfranken-Messe
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Firma<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />
Mainaustraße Anschrift · 97082 Würzburg<br />
Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />
www.mainfranken-messe.de · mfm@afag.de<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon<br />
Fax<br />
Mobil<br />
E-Mail<br />
Halle<br />
Freigelände<br />
Datum<br />
GRUNDDATEN<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />
Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />
Johann-Höllfritsch-Str. 20-22·90530 Wendelstein<br />
Mainaustraße · 97082 Würzburg<br />
Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />
Tel<br />
www.mainfranken-messe.de·mfm@afag.de<br />
(0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />
www.mainfranken-messe.de · mfm@afag.de<br />
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Stand<br />
Block
Service-Handbuch<br />
Halle: Stand-Nr.:<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH · <strong>Messe</strong>zentrum 1 · D-90471 Nürnberg<br />
Installation<br />
Spedition<br />
Standbau<br />
Kommunikation<br />
Service<br />
Brandschutz<br />
Catering<br />
● Termine<br />
● Bestellformulare<br />
● Technische Richtlinien<br />
● Auf- und Abbaubestimmungen<br />
● Feuersicherheitsbestimmungen<br />
● Richtlinien zum Umweltschutz<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Projektleitung „<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>“<br />
Johann-Höllfritsch-Str. 20-22·90530 Wendelstein<br />
Tel (0911) 98833-420·Fax (0911) 98833-429<br />
www.mainfranken-messe.de·mfm@afag.de
A<br />
1 Geländeplan<br />
2 Abfallvermeidung/Mülltrennung<br />
3 Wichtige Hinweise<br />
5 Technische Richtlinien/Aufbaubestimmungen (Standbau über 250 cm) 19. August 2011<br />
7 Brandschutzmaßnahmen/Feuersicherheit<br />
9 Richtlinien/lnformationen A-Z<br />
11 FAMA Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />
Fertigstand<br />
Genehmigungspflichtige Anlagen<br />
Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen<br />
19. August 2011<br />
B Trennwandbau / Blenden im System Octanorm 26. August 2011<br />
C<br />
Entsorgung<br />
Rücksendung muss grundsätzlich erfolgen<br />
26. August 2011<br />
D Bodenbeläge / Teppichböden 26. August 2011<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Licht- und Kraftanschluss<br />
1a Skizze<br />
Wasser/Abwasser/Propangasanschluss<br />
2a Skizze<br />
Telekom-Service<br />
3a Skizze<br />
26. August 2011<br />
26. August 2011<br />
26. August 2011<br />
4 Blendenbeschriftung, Schrift, Tapete, Farbe 26. August 2011<br />
5 Ausstellerausweise / Parkausweise 26. August 2011<br />
6 Ausstellungsstand„Start“, „Beginner“, „Standard“, „Profi“ 26. August 2011<br />
7 Mietmobiliar 26. August 2011<br />
8 Standreinigung 26. August 2011<br />
9 Zeitpersonal-Vermittlung 26. August 2011<br />
10 Spedition 26. August 2011<br />
11 Versicherung 26. August 2011<br />
12<br />
Seite Formular Termin Bearbeitet / erledigt<br />
Abgabe von Speisen und Getränken<br />
Antrag auf Erteilung der Genehmigung<br />
26. August 2011<br />
13 Bewachung 26. August 2011<br />
14 Systembanner, Wandverkleidung, Printprodukte 26. August 2011<br />
Terminplan<br />
Inhalts-Verzeichnis<br />
Aussteller, die nach den genannten Terminen zugelassen werden, bitten wir nach Erhalt der<br />
Technischen Mitteilungen um schnellstmögliche Zusendung der Einzelformulare.<br />
Herausgeber und Zusammenstellungen: AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Die Formularzusammenstellungen werden sorgfältig nach den vorhandenen Unterlagen vorgenommen.<br />
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Lageplan <strong>Mainfranken</strong> <strong>Messe</strong> 2011<br />
Main MMMain<br />
Main Main Main Main Main Mai Mai MMain<br />
Main Main Main Main Mai Main ain in in in<br />
7 6 55<br />
4<br />
3<br />
11 11 10<br />
1 2<br />
8<br />
99<br />
12 12<br />
13 13<br />
14 11<br />
4<br />
223<br />
3 224<br />
4 225<br />
5 26<br />
22<br />
221<br />
1<br />
Brücke der deutschen Einheit<br />
10<br />
TTo<br />
or<br />
Süd<br />
Fried Friedensbrücke<br />
Friedensbrücke<br />
Friedensbrücke<br />
ried ried iiedensbrücke de<br />
rü<br />
20<br />
19<br />
18 18<br />
15 11 155 55 16 16 16 17 17<br />
d g Eingang<br />
Nor<br />
Ein Eing Eingang gang Süd<br />
Mainaustraße<br />
Ein Einga Eingang ingan gang<br />
Mitte<br />
Mitte te tee<br />
Besucher<br />
Besucher<br />
MAIN<br />
FRANKEN<br />
MESSE<br />
WÜRZBURG<br />
1.-9. Okt. 2011
2<br />
Abfallvermeidung<br />
und<br />
Mülltrennung!<br />
Der Vordruck C muss ausgefüllt und<br />
zurückgesandt werden.<br />
1. Die Stadt Würzburg hat eine für Aussteller und Veranstalter verbindliche Abfallwirtschaftssatzung erlassen, die<br />
Abfallvermeidung und Mülltrennung regelt.<br />
2. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfallvermeidung zu betreiben und Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen<br />
durchzuführen.<br />
3. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt,<br />
Produktionsabfälle und Restwerbemittel werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene<br />
Kosten zu entsorgen oder werden durch die <strong>Messe</strong>leitung nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />
4. Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen aus<br />
Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.<br />
� Das Formular C (Entsorgung) im Service-Handbuch ist in jedem Fall auszufüllen und an die Ausstellungsleitung<br />
zurückzuschicken. Nicht ausgefüllte und nicht abgegebene Formulare führen zur Berechnung der<br />
Kosten nach dem Umlageprinzip oder der Pauschaleinstufung.<br />
� Während des Tages anfallender Abfall ist getrennt zu sammeln und abends an den Standrand, auf den Gang<br />
zu stellen.<br />
� Für nicht entfernte Teppichböden und Standbauteile werden durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand erhöhte<br />
Gebühren bzw. der Aufwand berechnet.<br />
� Die Kosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.<br />
� Aussteller, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr abgeben, müssen spülbares Mehrweggeschirr<br />
und -besteck verwenden.<br />
� Biomüll muss getrennt gesammelt werden, hierfür werden von der Ausstellungsleitung Müllsäcke gestellt.<br />
� Dem Abfallwirtschaftsberater der Ausstellungsleitung ist Auskunft zu erteilen. Die Anweisungen sind zu<br />
befolgen.
Hausordnung / Wichtige Hinweise<br />
Sehr geehrter Aussteller,<br />
wir begrüßen Sie als Aussteller der <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011.<br />
Als Dienstleistungsunternehmen sind wir im Kontakt mit dem Aussteller um eine effiziente und unbürokratische Zusammenarbeit bemüht. Durch die Fülle von<br />
technischen und organisatorischen Hinweisen kommen wir aber ohne das „Kleingedruckte“ nicht aus.<br />
Dieses Ausstellerservice-Handbuch soll Ihnen als Leitfaden für Ihre <strong>Messe</strong>beteiligung dienen. Beachten Sie bitte alle darin aufgeführten Hinweise und<br />
Richtlinien, die den Status einer Hausordnung haben, und geben Sie diese auch unbedingt an ihre Mitarbeiter weiter.<br />
Diese Informationen sowie die „Allgemeinen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen des FAMA“ sind Vertragsbestandteil Ihrer Beteiligung an der<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011.<br />
Wir wünschen Ihrer <strong>Messe</strong>beteiligung viel Erfolg!<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Auf- und Abbautermine Aufbau <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>:<br />
Beginn des Aufbaus:<br />
Hallen/Freigelände: Montag, den 26. September 2011 7.00 Uhr<br />
Beendigung des Aufbaus: Freitag, den 30. September 2011 16.00 Uhr<br />
Aufbauzeiten: Montag, den 26. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />
Dienstag, den 27. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />
Mittwoch, den 28. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />
Donnerstag, den 29. September 2011 7.00 - 23.00 Uhr<br />
Freitag, den 30. September 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />
(Restarbeiten von 16.00 - 20.00 Uhr)<br />
Stände, deren Aufbau bis Freitag, 30. September, 12.00 Uhr, nicht begonnen worden ist, werden auf<br />
Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird.<br />
Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden.<br />
Aufbau Immobilientage Würzburg, Halle 15:<br />
Freitag, den 30. September 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />
Aufbau Games for Families, Halle 15:<br />
Mittwoch, den 05. Oktober 2011 7.00 - 20.00 Uhr<br />
Abbau:<br />
Beginn des Abbaus: Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />
Beendigung des Abbaus: Dienstag, den 11. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />
Abbauzeiten: Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 - 24.00 Uhr<br />
Montag, den 10. Oktober 2011 7.00 - 24.00 Uhr<br />
Dienstag, den 11. Oktober 2011 7.00 - 16.00 Uhr<br />
Abbau Immobilientage Würzburg, Halle 15:<br />
Montag, den 03. Oktober 2011 18.00 -<br />
Dienstag, den 04. Oktober 2011 18.00 Uhr<br />
Abbau Games for Families, Halle 15:<br />
Sonntag, den 09. Oktober 2011 18.00 - 24.00 Uhr<br />
Montag, den 10. Oktober 2011 7.00 - 24.00 Uhr<br />
Ausweise für Auf- und Abbau sind nicht erforderlich.<br />
!<br />
Standgestaltung<br />
Der Aussteller verpflichtet sich, die geschlossenen Standseiten mit blickdichtem Trennwand-<br />
System abzugrenzen. Die Trennwände (Octanorm weiß) müssen mit der Anmeldung (B), zusätzlicher<br />
Wandbau wie Kabinenbau mit dem Service-Handbuch kostenpflichtig bestellt werden.<br />
Nicht bestellte aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnachbarn) werden dem Aussteller zu<br />
den genannten Konditionen in Rechnung gestellt.<br />
Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Stände, deren<br />
unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der <strong>Messe</strong> bzw. der Halle beeinträchtigen, werden von der<br />
<strong>Messe</strong>leitung nicht abgenommen und erhalten entsprechende Auflagen. Das gleiche gilt für unzulässige<br />
Werbeaussagen.<br />
Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen<br />
Spenden durchgeführt werden.<br />
Standaufbauten, die eine Höhe von 2,50 m überschreiten, bedürfen der Genehmigung der<br />
<strong>Messe</strong>leitung.<br />
Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflichtig.<br />
Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. (Siehe Informationen A-Z, Punkt 20.)<br />
Jeder Hallenstand muss mit einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein. Steht kein Fertigoder<br />
Systemstand mit Blende zur Verfügung, ist die Anbringungen einer Blende empfohlen.<br />
(Vordruck B)<br />
Die Standnummern werden von der <strong>Messe</strong>leitung angebracht.<br />
Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.<br />
Ausstellerausweise Die Zusendung der Dauerausweise erfolgt nur auf Bestellung (Formular F) und nach Begleichung der Standmiete.<br />
Ab 16. September 2011 können keine Dauerausweise mehr zugeschickt werden, und müssen bei der <strong>Messe</strong>leitung<br />
ab 26. September 2011 abgeholt werden.<br />
Die Anzahl der Ausstellerausweise richtet sich nach Ziffer 14 der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des<br />
Fachverbandes <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen.<br />
Zusätzliche Ausweise können bei berechtigtem Bedarf zum Preis von € 26,– inkl. MwSt. pro Stück<br />
erworben werden.<br />
Parkausweise Parkausweise sind bei der <strong>Messe</strong>leitung zum Preis von € 27,– inkl. MwSt. erhältlich.<br />
Bitte wenden!<br />
3
Termin/Öffnungszeiten Die <strong>Messe</strong> ist täglich von Samstag, 01. Oktober bis Sonntag, 09. Oktober 2011 von 10.00 bis 18.00<br />
Uhr geöffnet.<br />
Aussteller haben täglich ab 8.00 Uhr Zutritt zur <strong>Messe</strong>. Die Stände müssen von den Ausstellern<br />
bis spätestens 9.45 Uhr besetzt werden. Die Kassen werden ab 17.00 Uhr geschlossen.<br />
Die Abgabe von Speisen und der Ausschank von Getränken ist um 18.00 Uhr einzustellen.<br />
Die Besucher müssen bis 18.30 Uhr das Gelände verlassen haben.<br />
Die Aussteller müssen die Hallen und das Gelände bis 19.00 Uhr verlassen haben.<br />
Verkehrs- und Parkregelung Parkverbot<br />
Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, im Freigelände und vor allem aber vor<br />
den Ausgängen ist während der Dauer der <strong>Messe</strong> unzulässig. In der Zeit des Auf- und Abbaus der<br />
Ausstellung dürfen die Fahrzeuge nur während des Ab- bzw. Aufladens an den vorgenannten Stellen halten<br />
und müssen umgehend entladen werden. Nach Beendigung dieser Tätigkeit sind sie – um die Feuerwehr<br />
nicht zu behindern – sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt<br />
werden.<br />
In dem Ausstellungsgelände gilt die StVO.<br />
Verkehrsregelung<br />
1. Aufbautage<br />
Ab Dienstag, den 27. September 2011, kann das <strong>Messe</strong>gelände nur mit einer Einfahrtserlaubnis gegen<br />
Hinterlegung von € 50,– befahren werden. Diese Einfahrtserlaubnis gilt für Pkw 1 Std. und für Lkw 3<br />
Stunden. Bei fristgerechter Ausfahrt wird der Betrag zurückgezahlt. Bei Überschreiten der Frist wird die<br />
Hinterlegungsgebühr einbehalten. Die Zeiten können je nach Verkehrsaufkommen verkürzt und die<br />
Hinterlegungsgebühr erhöht werden.<br />
2. Ausstellungstage<br />
Während der <strong>Messe</strong> ist die Einfahrt von 8.00 - 9.45 Uhr und von 18.00 - 19.00 Uhr möglich – die<br />
Ausstellungshallen werden um 8.00 Uhr für Aussteller geöffnet. – Dringende Anlieferungen können in<br />
dieser Zeit gegen Hinterlegungsgebühr von € 50,– für 1 /2 Stunde (Einfahrtserlaubnis) genehmigt werden.<br />
Zwischen 10.00 und 18.00 Uhr wird kein Fahrverkehr gestattet. Bitte weisen Sie auch Ihre<br />
Lieferanten darauf hin.<br />
3. Abbautage<br />
Ab Sonntag, den 09. Oktober 2011, 18.30 Uhr, freie Einfahrt für alle Fahrzeuge unter Beachtung<br />
Absatz ,,Parkverbot“. Änderungen bleiben vorbehalten.<br />
Ausstellerparkplätze<br />
Die Ausstellerparkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum <strong>Messe</strong>gelände an den Eingängen Nord und<br />
Süd.<br />
Der Dauerparkplatz ist für PKW’s bis 2,8 t Gesamtgewicht zugelassen. Der Ausstellerparkplatz ist<br />
während der Ausstellungsdauer täglich von 8.00 - 19.00 Uhr bewacht und befahrbar. Das Anbringen von<br />
Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und<br />
Besucherparkplätzen nicht gestattet.<br />
Das Abstellen von LKW, Anhängern, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem<br />
ausgewiesenen Parkplatz ist untersagt.<br />
4<br />
Sichern Sie sich gegen Diebstahl<br />
Diebstähle sind bei unseren Ausstellungen vergleichsweise selten. Um diesen guten Ruf zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur<br />
Diebstahlverhütung erforderlich. Die AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese<br />
Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise:<br />
1. Aufbau<br />
Lassen Sie Ihren Stand nach Anlieferung Ihrer Ausstellungsgegenstände nicht mehr unbeaufsichtigt. Die Hallen werden nachts verschlossen und<br />
bewacht, trotzdem sollten Sie alle handlichen und wertvollen Ausstellungsgüter sichern. Wir empfehlen deshalb auch für die Nächte der Dauer der<br />
Veranstaltung eine zusätzliche Standwache. Durch unsere Vertragsunternehmen können Sie mietweise verschließbare Schränke und Vitrinen anmieten.<br />
Auch Ihre Kabine kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden. (Vordrucke B und 7).<br />
2. Veranstaltungszeit<br />
Besetzen Sie Ihren Stand vor Beginn der Öffnungszeit für Besucher und lassen Sie ihn auch während der Mittagszeit nicht unbesetzt. Diebstahlgefährdete<br />
Ausstellungsstände sollten speziell gesichert werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren gesamten Stand am Abend mit einem Abschlussvorhang<br />
zusätzlich zu sichern.<br />
3. Abbau<br />
Die meisten Diebstähle ereignen sich in den ersten 3-4 Stunden des Abbaus. Verlassen Sie deshalb Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate<br />
verladen oder dem Spediteur übergeben wurden. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vom<br />
Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Abbaus.<br />
Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres Standes<br />
Verantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll.<br />
4. Meldung bei Diebstahl<br />
Melden Sie Ihren Diebstahl unverzüglich bei der Ausstellungsleitung. Dort erfahren Sie auch, an welche Polizeidienststelle Sie sich wegen Erstattung<br />
einer Anzeige wenden müssen.<br />
Die Projektleitung und die Abteilung Technik beraten Sie gern. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, einzelnen Ausstellern besondere Auflagen<br />
zur Diebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung (Vordruck 11)<br />
wird empfohlen.<br />
Wir danken für Ihre Mithilfe.<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH
1. Standaufbau<br />
Die konstruktive Ausführung der baulichen Anlage hat nach den anerkannten<br />
Regeln der Baukunst und unter Leitung eines verantwortlichen Bauleiters zu<br />
erfolgen.<br />
1.1 Bauhöhen<br />
Die Normalhöhe für Standaufbauten und Ausstellungsexponate beträgt<br />
250 cm. Diese Höhe ist auf das Maß der zur Verfügung gestellten Trennwände<br />
abgestimmt. Es werden aber auch unterschiedliche Bauhöhen akzeptiert,<br />
wenn dies konzeptionell begründet ist.<br />
Bei Überschreitung der Normalhöhe und bei Ständen über 200 m 2<br />
Ausstellungsfläche sind in jedem Fall Grundriss- und Ansichtsskizzen<br />
bei der <strong>Messe</strong>leitung bis 10. 08. 2011 zur Genehmigung einzureichen.<br />
1.2 Über Exponate, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht<br />
in den Leichtbauhallen auf dem Holzfußboden befördert werden können<br />
oder nicht durch die Hallentüren passen, muss die <strong>Messe</strong>leitung<br />
mindestens 6 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginn informiert werden, damit<br />
bereits vor Aufbau der Leichtbauhallen eine Berücksichtigung erfolgen kann.<br />
Eine genaue Abstimmung im Bezug auf den Termin und zusätzliche technische<br />
Maßnahmen ist dann unbedingt erforderlich. Dazu müssen die<br />
Ausstellungsexponate in der Regel vor dem allgemeinen Aufbaubeginn angeliefert<br />
werden.<br />
Wird die Ausstellungsleitung vom Aussteller nicht rechtzeitig informiert<br />
oder die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, werden<br />
die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.<br />
2. Baurechtliche Bestimmungen<br />
Alle zur Durchführung der Ausstellung vorgesehenen baulichen Anlagen<br />
(Standkonstruktion) sind entsprechend den baurechtlichen Bestimmungen<br />
und der einschlägigen DIN-Vorschriften vom Aussteller eigenverantwortlich<br />
auszuführen.<br />
Die bauaufsichtliche Genehmigung ist bei geplanten Ständen über 200 qm<br />
Gesamtfläche, bei zweigeschossigen Ständen in den Hallen, begehbaren<br />
Treppen, Tribünen und Anlagen, die außergewöhnliche Lasten oder Kräfte<br />
aufzunehmen haben, bei dem Baurechtsamt der Stadt Würzburg einzuholen.<br />
Die erforderlichen Bauanträge sowie Pläne und statischen Berechnungen<br />
sind rechtzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor Baubeginn, in zweifacher<br />
Ausfertigung an AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH, Bereich<br />
Technik, einzureichen.<br />
Verwenden Sie bitte zur Anmeldung Vordruck A.<br />
Die Aussteller haben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei<br />
Errichtung ihrer Anlagen voll eigenverantwortlich zu erfüllen.<br />
3. Hallenwände, Stützpfeiler und Binder der Dachkonstruktion dürfen durch den<br />
Standaufbau nicht belastet werden. Pfeiler, Wandvorsprünge und<br />
Trennwände sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen.<br />
4. Das Befestigen von Standdecken, Ausstellungsgut, Werbeschildern, Fahnen,<br />
Transparente usw. an der Hallendecke, den Bindern der Dachkonstruktion ist<br />
grundsätzlich verboten.<br />
5. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der<br />
Standabmessung rechnen. Diese ergeben sich aus den Wandstärken der<br />
Trennwände und können in Front und Tiefe bis zu 5 cm betragen.<br />
Der Einsatz eines Systemstandes sollte deshalb rechtzeitig vor<br />
Wandaufbau der <strong>Messe</strong>leitung zur Kenntnis gebracht werden.<br />
6. Eigenmächtige Änderungen an sämtlichen von der Ausstellungsleitung<br />
bereit gestellten Baulichkeiten sind nicht gestattet. Für daraus<br />
entstehende Schäden und Folgen haftet der Aussteller.<br />
7. Steht kein Fertigstand zur Verfügung, wird die Anbringung einer<br />
Blende empfohlen.<br />
Gestaltung und Aufstellung des Standes müssen einwandfrei sein.<br />
Name und Anschrift des Standinhabers sind in einer für jedermann<br />
erkennbaren Weise anzubringen.<br />
Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.<br />
Technische Richtlinien – Aufbaubestimmungen<br />
Die Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen (rosa Formular) sind Bestandteil der technischen Richtlinien und<br />
Aufbaubestimmungen und müssen eingehalten werden.<br />
8. Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten brennbaren Stoffe und<br />
Kunststoffe müssen nach DlN 4102 schwer entflammbar sein. Dem Einbau<br />
von Styropor - Standbeschriftung ausgenommen - sowie der Verwendung<br />
von Heu und Stroh zu Dekorationszwecken wird grundsätzlich nicht zugestimmt.<br />
Die Eigenschaft „schwer entflammbar“ kann nachträglich nur bei<br />
einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem Flammschutzmittel<br />
erreicht werden . Die verwendeten Flammschutzmittel müssen amtlich für<br />
den zu imprägnierenden Stoff zugelassen sein und sind in der im Zulassungsbescheid<br />
angegebenen Konzentration anzuwenden!<br />
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur im grünen Zustand zu<br />
Dekorationszwecken verwendet werden. Wenn während der Veranstaltungsdauer<br />
festgestellt wird, dass Pflanzen und Bäume austrocknen und dadurch<br />
leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen ca. 50<br />
cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten. (Entzündungsgefahr<br />
durch Rauchzeug).<br />
Beachten Sie bitte das Merkblatt der Feuerwehr (Brandschutzmaßnahmen).<br />
9. Nicht bestellte, aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnachbarn)<br />
werden dem Aussteller zu den genannten Konditionen in Rechnung<br />
gestellt.<br />
Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind die Stände nicht geeignet;<br />
desgleichen können sie keinerlei Stützfunktionen während des Auf- und<br />
Abbaus übernehmen.<br />
Von der <strong>Messe</strong>leitung aus statischen Gründen errichtete Stützwände dürfen<br />
vom Aussteller selbst nicht entfernt werden. Stützwände müssen z. B. bei<br />
freistehenden Trennwänden ab 5 m Länge bzw. bei Trennwänden zwischen<br />
Kopfständen aufgestellt werden, da ansonsten die Standsicherheit nicht<br />
gewährleistet ist.<br />
Das Entfernen der Stützwände kann nur durch die <strong>Messe</strong>leitung veranlasst<br />
werden.<br />
Aus statischen Gründen<br />
errichtete Stützwände<br />
10. Standabbau<br />
Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder<br />
herzustellen. Klebestreifen müssen entfernt werden.<br />
Material oder Gegenstände, an denen Demonstrationen durchgeführt werden,<br />
nicht liegen lassen!<br />
Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationseinrichtungen<br />
haftet der Aussteller.<br />
Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden<br />
nach dem für Beendigung des Abbaus festgelegten Termin auf Kosten und<br />
Gefahr des Ausstellers entfernt und beim <strong>Messe</strong>spediteur eingelagert.<br />
11. Versorgungsschächte<br />
Die Versorgungsschächte für Wasser und Strom sowie technische Sicherheitseinrichtungen<br />
dürfen von Ausstellern nicht geöffnet oder durch<br />
Standbauten verstellt werden.<br />
12. Belastbarkeit der Hallenfußböden<br />
Der Hallenboden hat eine Bodenbelastbarkeit von 500 kg je m 2 Bodenfläche<br />
(flächig aufgelagerte Lasten, keine Punktlasten).<br />
Bodenbeläge dürfen nicht genagelt werden. Selbstklebende Teppichfliesen<br />
sind nicht gestattet. Teppiche können lediglich mit Doppelklebeband<br />
befestigt werden. Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten.<br />
Der Hallenboden darf nicht gestrichen werden. Die Wiederherrichtung<br />
beschädigter Flächen geht zu Lasten des Ausstellers.<br />
5<br />
5<br />
5
Technische Richtlinien – Aufbaubestimmungen<br />
13. Fundamente<br />
Aussteller, die Fundamente oder Verstärkungen benötigen, müssen die<br />
Genehmigung bei der Ausstellungsleitung einholen. Skizzen M 1:50 sind in<br />
2-facher Ausfertigung notwendig.<br />
Die Kosten der Fundamente und die Wiederherrichtung des Hallenbodens<br />
gehen zu Lasten des Ausstellers.<br />
14. Freigelände<br />
Aussteller, die im Freigelände Grabungen (auch für Fahnenmasten)<br />
vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung der Ausstellungsleitung<br />
einzuholen.<br />
Sie haften voll für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen<br />
von Rohrleitungen und Kabel.<br />
Im Freigelände aufgebrachtes Material muss restlos entfernt und der<br />
ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.<br />
15. Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten oder Spritzpistolen sowie die Verwendung<br />
von Nitrolacken für den Anstrich ist in allen <strong>Messe</strong>hallen verboten.<br />
16. Bei Schweißarbeiten ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen.<br />
Erforderliche Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe bereitzuhalten.<br />
17. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass<br />
eine Verletzungsgefahr auszuschließen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe<br />
zu markieren.<br />
18. Hallentore<br />
Die Eingangstüren der Leichtbauhallen haben eine lichte Breite von 2,20 m<br />
und eine Höhe von 2,20 m.<br />
19. Parken<br />
Aufbau/Abbau<br />
Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, im<br />
Freigelände und vor den Ein- und Notausgängen ist während der Dauer der<br />
<strong>Messe</strong>/Ausstellung unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen<br />
Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten.<br />
Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie - um gegebenenfalls die Feuerwehr<br />
nicht zu behindern - sofort zu entfernen und können auf den Parkplätzen des<br />
Ausstellungsgeländes abgestellt werden.<br />
Veranstaltungszeit<br />
Das Abstellen von LKW, Anhängern, Wechselbrücken, Wohnwagen und<br />
Wohnmobilen auf den als Parkplätze ausgewiesenen Flächen ist untersagt.<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen LKW, Anhänger,<br />
Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobile auf Kosten des Ausstellers<br />
zu entfernen.<br />
Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstiger<br />
Werbemaßnahmen sind auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht<br />
gestattet.<br />
20. Kompressoren, die in den Hallen betrieben werden sollen, müssen den deutschen<br />
oder gleichartigen ausländischen Sicherheitsvorschriften entsprechen<br />
und so gedämmt sein, dass der Geräuschpegel, an der Standgrenze gemessen,<br />
50 dBA nicht überschreitet.<br />
21. Elektrische Anlagen<br />
Für elektrische Anlagen und Einrichtungen gelten die Bestimmungen aus der<br />
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung vom<br />
21. 6. 1979 (Gesetzblatt 1, Seiten 684-692), die VDE oder gleichartige ausländische<br />
Vorschriften und das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ vom<br />
24. 6. 1968.<br />
22. Elektroinstallation<br />
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften<br />
des Verbandes Deutscher Elektrotechniker auszuführen.<br />
Jeder Stand erhält auf Bestellung einen Hauptanschluss.<br />
Dieser kann nur durch eine Vertragsfirma der Ausstellungsleitung installiert<br />
werden.<br />
Zusätzliche Elektromontagen innerhalb der Stände können in eigener Regie<br />
von firmeneigenen Elektrikern oder aber von konzessionierten Fachfirmen<br />
ausgeführt werden, wobei die Einhaltung der Vorschriften des VDE unter allen<br />
Umständen gewährleistet sein muss.<br />
Diese Stände müssen von der Vertragsfirma gegen eine Gebühr, die im<br />
Formblatt 1 festgelegt ist, abgenommen werden.<br />
6<br />
Elektroarbeiten im Stand übernehmen auch die Vertragsfirmen. Siehe hierzu<br />
Formblatt 1. Bei der Heranführung der Installation an den Stand kann es vorkommen,<br />
dass Nachbarstände berührt werden müssen. Wegen Stolpergefahr<br />
müssen die Leitungen abgedeckt werden. Mit den Kosten wird der<br />
Auftraggeber belastet. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet<br />
werden.<br />
23. Wasserinstallation<br />
Die gleichen Bestimmungen gelten auch für die Installation von Wasser.<br />
Sämtliche Arbeiten können jedoch nur durch die von der Ausstellungsleitung<br />
beauftragten Firmen durchgeführt werden.<br />
23. Unfallverhütung<br />
Beim Ausstellen technischer Geräte sind die allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.<br />
Maßgebend ist das Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. 6. 1968.<br />
Sollen Maschinen oder Apparate dem Besucher in Funktion gezeigt werden, so<br />
kann anstelle des normalen Schutzes eine sichere Abdeckung aus organischem<br />
Glas oder einem anderen transparenten Stoff angebracht werden. Maschinen<br />
und Apparate ohne Schutzvorrichtung dürfen nicht in Betrieb gezeigt werden.<br />
An Maschinen können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um dem<br />
Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile zu zeigen. Diese<br />
Schutzvorrichtungen sind neben den Maschinen sichtbar aufzustellen. Die<br />
Ausstellungsleitung ist berechtigt, den Betrieb von Maschinen und Apparaten<br />
zu untersagen, wenn nach ihrer Ansicht eine Gefährdung für Besucher und<br />
Aussteller vorhanden ist.<br />
Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den<br />
Betrieb der von ihm ausgestellten Maschinen oder Apparate entsteht.<br />
Die Besichtigung der ausgestellten Maschinen, Apparate, Geräte und dergleichen<br />
erfolgt hinsichtlich ihrer unfalltechnischen Ausführung durch die Berufsgenossenschaft,<br />
Gewerbeaufsicht.<br />
25. Maschinenvorführung<br />
So weit Maschinen zeitweise in Betrieb vorgeführt werden dürfen, sind zur<br />
Vermeidung von Geräuschbelästigungen schalldämpfende Einrichtungen vorzusehen.<br />
Der Geräuschpegel darf 50 dBA, gemessen an der Standgrenze nicht<br />
überschreiten. Die für Maschinen in Betrieb erforderlichen Abgas- und Abzugsleitungen<br />
sind in Planung und Ausführung mit der Technischen Abteilung<br />
der Ausstellungsleitung zu klären.<br />
26. Werbung innerhalb der Ausstellungsstände<br />
Werbedisplays oder Blickfänge dürfen weder rotierend noch in Blinkschrift<br />
gestaltet werden.<br />
Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen oder<br />
außerhalb der Standhöhe angebracht werden.<br />
Werbung, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstößt,<br />
ist nicht gestattet.<br />
Schaupackungen, Werbepackungen usw., von Firmen, die nicht auf der Ausstellung<br />
vertreten sind, dürfen nicht aufgestellt werden.<br />
Die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Ausstellungsstandes und<br />
auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.<br />
Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.a. dürfen weder gegen<br />
Entgelt noch gegen Spenden durchgeführt werden.<br />
Ausstellungsexponate dürfen außerhalb der Standgrenze nicht aufgestellt<br />
werden.<br />
27. Lautsprecheranlagen/Musikdarbietungen/<br />
Film-, Dia-, Videovorführungen<br />
Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der<br />
ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.<br />
Musikalische Darbietungen sind auf jeden Fall gebührenpflichtig, auch wenn<br />
diese lediglich der Untermalung des Angebots dienen. Der Aussteller hat sich<br />
mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-<br />
und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Verbindung zu setzen.<br />
GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg<br />
Johannisstraße 1<br />
90419 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 9 33 59-290<br />
Fax +49 (0) 9 11. 9 33 59-253<br />
bd-n@gema.de<br />
28. Beschädigungen<br />
Beschädigungen der Hallen, deren Einrichtungen, sowie der Außenanlagen<br />
durch Aussteller oder deren Beauftragten müssen in jedem Fall der Ausstellungsleitung<br />
gemeldet werden.
Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />
1. Anordnung über Brandschutzmaßnahmen<br />
und Feuersicherheitsbestimmungen<br />
Unter Hinweis auf die Verordnung über die Verhütung von Bränden und Artikel<br />
38 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes sowie der sonstigen einschlägigen<br />
Feuersicherheitsbestimmungen werden auszugsweise die für die<br />
Aussteller wichtigsten Brandverhütungsmaßnahmen bekannt gegeben.<br />
1.1 Zuständigkeit<br />
Die Brandverhütung im <strong>Messe</strong>gelände obliegt den einzelnen Standbetreibern<br />
und dem Veranstalter.<br />
Den Ausstellern wird empfohlen, in Fragen die den vorbeugenden<br />
Brandschutz betreffen, sich rechtzeitig mit dem<br />
Amt für Zivil- und Brandschutz<br />
Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“<br />
Hofstallstraße 3<br />
97070 Würzburg<br />
Tel: +49 (D) (0)9 31 / 3 09 06 - 311<br />
Fax: +49 (D) (0)9 31 / 3 09 06 - 320<br />
E-Mail: vorbeugender.brandschutz@stadt-wuerzburg.de<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
1.2 Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sowie die<br />
Beauftragten der <strong>Messe</strong>leitung sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der<br />
Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu<br />
den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren.<br />
2 Anzeige- und abnahmepflichtige Anlagen, Einrichtungen und<br />
Handlungen<br />
Folgende Anlagen, Einrichtungen und Handlungen sind grundsätzlich untersagt:<br />
- Verwenden von offenem Feuer,<br />
- feuergefährliche Vorführungen (z. B. schneiden, schleifen, schweißen, löten,<br />
schmieden),<br />
- nicht elektrisch betriebene Koch-, Grill-, Back-, und Heizgeräte,<br />
- rauchen,<br />
- Flüssiggasanlagen,<br />
- Verbrennungsmotoren in Hallen.<br />
In Ausnahmefällen kann nach Prüfung durch das Amt für Zivil- und<br />
Brandschutz eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.<br />
Verwenden Sie bitte zur Anmeldung solcher Vorführungen Blatt A<br />
Pyrotechnische Vorführungen sind mind. 2 Wochen vorher bei der<br />
Stadt Würzburg, Fachabteilung Ordnungsaufgaben anzuzeigen.<br />
2.1 Nichtanzeige bedeutet zusätzlichen Aufwand, der in Rechnung<br />
gestellt werden muss.<br />
3 Wichtige Maßnahmen zur Brandverhütung<br />
3.1 Flächen für die Feuerwehr<br />
Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und an<br />
den Ausgängen ist während der Dauer der <strong>Messe</strong> unzulässig. Während der<br />
Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten<br />
Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind sie - um<br />
gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern- sofort zu entfernen und<br />
können auf dem Parkplatz des <strong>Messe</strong>geländes abgestellt werden. Die Fläche<br />
zwischen dem Mainufer und der parallel verlaufenden Baumreihe ist<br />
Angriffsweg für die Feuerwehr und ständig freizuhalten.<br />
3.2 Rettungswege<br />
Alle Ausgänge und Gänge in den Hallen, die planmäßig festgelegt sind, müssen<br />
in voller Breite freigehalten werden. Ausgangstüren dürfen während der<br />
Veranstaltung nicht versperrt werden. Zu- und Ausgänge sowie<br />
Hinweiszeichen auf Ausgänge dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.<br />
Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw.<br />
Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt werden.<br />
3.3 Standgestaltung / Standplanung<br />
Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren<br />
Winkel entstehen.<br />
Gefangene Räume, die nur über einen anderen von den allgemein zugänglichen<br />
Ausstellungsräumen baulich abgetrennten Raum oder Flur zugänglich<br />
sind und keinen weiteren Ausgang oder Notausgang besitzen, sind nicht<br />
zulässig.<br />
Der weiteste Rettungsweg von jedem Punkt eines Standes bis zu einem<br />
Ausgang oder Notausgang des Standes auf einen Hallengang, darf 15 m nicht<br />
überschreiten.<br />
Innerhalb des Standes ist durch fluoreszierende (nachleuchtende)<br />
Rettungszeichen gem. DIN 4844 auf Ausgänge und Notausgänge hinzuweisen.<br />
Die Notausgangstüren müssen während der Veranstaltung jederzeit von<br />
innen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein; sie müssen mindestens 100 cm<br />
lichte Breite aufweisen und auf einen Hallengang führen.<br />
Stände, in denen aufgrund der Bauart die Sicherheitsbeleuchtung der Halle<br />
nicht wirksam ist, sind mit einer eigenen Sicherheitsbeleuchtung gem. DIN<br />
VDE 0 108 auszurüsten.<br />
3.4 Dekorationen<br />
Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Stoffe müssen mindestens<br />
schwer entflammbar sein. Kunststoffe dürfen nicht brennend abtropfen.<br />
Polystyrol (z. B. für Beschriftungen) muss schwerentflammbar (Baustoffklasse<br />
B1 gem. DIN 4102) sein. Die Eigenschaft „schwer entflammbar“ kann<br />
nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem<br />
Flammschutzmittel erreicht werden. Die verwendeten Flammschutzmittel<br />
müssen amtlich zugelassen sein und sind in der im Zulassungsschreiben<br />
angegebenen Konzentration anzuwenden. Die Bestätigung über die<br />
Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte<br />
Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten.<br />
Flammschutzimprägnierung<br />
kann über die AFAG von folgender Firma bezogen werden:<br />
IMD Internationale <strong>Messe</strong> Design GmbH<br />
Austraße 18<br />
74196 Neuenstadt/Kocher<br />
Tel: +49 (0)71 39 / 47 44 – 0<br />
Fax: +49 (0)71 39 / 47 44 44<br />
Bitte beachten Sie, dass bei nachträglicher Imprägnierung der Stand noch<br />
nicht eingeräumt sein sollte, da das verwendete Mittel korrodierend auf verschiedene<br />
Metalle wirkt. Für eventuelle Schäden kann deshalb von Fa. IMD<br />
keine Haftung übernommen werden. Desweiteren ist zu beachten, dass<br />
Textilien oder sonstiges Material aus Kunststoffen nicht nachträglich behandelt<br />
werden kann.<br />
Ausschmückungen aus natürlichen Laub- und Nadelholz dürfen sich nur in frischem<br />
Zustand in der Halle befinden. Bäume müssen bis etwa 50 cm über<br />
dem Boden astfrei sein. Torf und Rindenabdeckmaterial wie z. B. Rimul sind<br />
stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).<br />
Hängende Raumdekorationen müssen mind. 2,5 m vom Fußboden entfernt<br />
sein. Über den Hauptgängen sind sie unzulässig.<br />
3.5 Scheinwerfer<br />
Elektrische Leuchten dürfen in Räumen nicht so mit brennbaren Stoffen umgeben<br />
werden, dass diese entzündet werden können.<br />
3.6 Verwendung elektrischer Geräte<br />
Die Benutzung von Heizkörpern oder Kochplatten mit offenen Heizdrähten,<br />
von provisorischen Heizgeräten und von Tauchsiedern ist nicht gestattet.<br />
Elektrische Kleingeräte wie Kochplatten, Kochtöpfe, Kaffeemaschinen usw.<br />
sind nur zugelassen, wenn sie den VDE-Vorschriften entsprechen. Sie sind auf<br />
nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so aufzustellen, dass auch<br />
bei übermäßiger Wärmeentwicklung in der Nähe befindliche Gegenstände<br />
nicht entzündet werden können. Sie sind während des Betriebes ausreichend<br />
zu beaufsichtigen. Der Hauptschalter am Stand muss nach <strong>Messe</strong>schluss<br />
abgeschaltet werden.<br />
3.7 Abfallstoffe, Abfallbehälter<br />
In den <strong>Messe</strong>hallen und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen<br />
nicht gelagert werden. An den Ständen ist eine ausreichende Anzahl<br />
von Abfallbehältern aus nicht brennbaren Stoffen mit selbstschließendem<br />
Deckel oder alternativ sog. selbstlöschende Abfallbehälter vorzuhalten. Leicht<br />
entzündbare Abfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl, Verpackungsmaterial<br />
...) und Inhalte von Abfallbehältern müssen bei Ende der Veranstaltung -bei<br />
größeren Anhäufungen auch mehrmals täglich- in die bereit gestellten<br />
Abfallcontainer beseitigt werden.<br />
3.8 Rauchverbot<br />
Für die <strong>Messe</strong>hallen besteht grundsätzlich Rauchverbot.<br />
7
Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />
3.9 Flüssiggas<br />
Flüssiggasflaschen (Propan, Butan) sind von der <strong>Messe</strong>leitung aus sicherheitstechnischen<br />
Überlegungen nicht zugelassen.<br />
8<br />
Benötigt der Aussteller zur Demonstration seiner Ausstellungs-Exponate<br />
Flüssiggas, so kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden. Der<br />
Antrag des Ausstellers hat auf jeden Fall schriftlich an die <strong>Messe</strong>leitung<br />
zu erfolgen. Die Genehmigung erfolgt nur unter strengen Sicherheitsauflagen.<br />
Die komplette Flüssiggasanlage muss nach Genehmigung vom<br />
<strong>Messe</strong>installateur vor Inbetriebnahmeabgenommen werden.<br />
Propangas für Heiz-, Grill- und Kochgeräte wird von der<br />
<strong>Messe</strong>leitung nicht genehmigt. (s. Nr. 3.10)<br />
Bei ausdrücklicher Genehmigung sind folgende Auflagen einzuhalten:<br />
In den Hallen dürfen Flüssiggasflaschen nur bis zum Füllgewicht von 5 kg verwendet<br />
werden. In einem Stand innerhalb der Hallen darf sich nur die angeschlossene<br />
Gebrauchsflasche befinden. Ist die Verwendung mehrerer<br />
Flaschen notwendig, so darf das Füllgewicht sämtlicher Flaschen 11 kg nicht<br />
überschreiten. Flaschen mit Berstscheiben sind unzulässig. Es dürfen nur solche<br />
mit zugelassenen Sicherheitsventilen in Betrieb genommen werden.<br />
Propan- (Butan-) Flaschen mit höherem Füllgewicht als 11 kg sind außerhalb<br />
der Hallen aufzustellen und mit einem nichtbrennbaren Schutz gegen<br />
Wärmestrahlung zu umgeben. Die Schutzvorrichtung ist oben und unten mit<br />
einer Belüftung (Schlitzen) zu versehen. Die Leitungen zwischen den Flaschen<br />
und den Ständen müssen aus festverlegten, metallenen Rohren bestehen.<br />
Die Verbindung zwischen den Flaschen oder der Zuführungsleitung und dem<br />
Betriebsgerät sind in festen Rohrleitungen zu verlegen. Bei transportablen<br />
Geräten sind flexible, metallarmierte Schläuche zulässig. Die Betriebsgeräte<br />
sind auf einer ausreichend großen nichtbrennbaren Unterlage aufzustellen.<br />
Der Abstand hat mindestens 2 m zu betragen. Sofern der Abstand von 2 m<br />
nicht eingehalten werden kann, ist ein Wärmestrahlungsschutz zwischen<br />
Flasche und Wärmequelle vorzusehen. Bei Betriebsschluss sind die<br />
Flaschenventile zu schließen.<br />
Entsprechend der „Technischen Richtlinien“ für die Errichtung und<br />
Unterhaltung von Flüssiggasanlagen in Gebäuden und Grundstücken -TRF- ist<br />
über die Flüssiggasanlage vom zuständigen Installateur oder dem<br />
Flaschengaslieferanten eine Abnahmebescheinigung anzufertigen und der<br />
<strong>Messe</strong>leitung, Abt. Technik vorzulegen.<br />
Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlagen, ist an gut<br />
sichtbarer Stelle aufzuhängen.<br />
Alle Beschäftigten, die mit der Flüssiggasanlage umgehen, sind vor<br />
Betriebsaufnahme zu unterweisen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.<br />
3.10 Fettpfannen und Frittiergeräte<br />
Im Arbeitsbereich von Fettpfannen oder Frittiergeräte ist ein ein für<br />
Fettbrände zugelassener Feuerlöscher nach DIN EN 3 mit mindestens 5 Litern<br />
Löschmittelinhalt und eine Löschdecke nach DIN 14 155 vorzuhalten. Ab einer<br />
Gesamtfüllmenge von 50 Litern ist eine ortsfeste Löschanlage erforderlich.<br />
3.11 Feuerungsanlagen<br />
Bei der Aufstellung ist die Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und<br />
Brennstoffversorgungsanlagen zu beachten.<br />
Für die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten<br />
gilt die Betriebssicherheitsverordnung bzw. die dazugehörenden Technischen<br />
Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF).<br />
Trockener Löschsand in ausreichender Menge sowie für Flüssigkeitsbrände<br />
geeignete Feuerlöscher (Brandklasse B) sind bereitzuhalten.<br />
Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle<br />
geleitet werden. Schornsteine aus Stahlblech und Rauchrohre müssen<br />
von brennbaren Stoffen aller Art einen Abstand von mind. 40 cm<br />
haben.<br />
3.12 Verbrennungsmotoren<br />
Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur mit einem<br />
verschließbaren Tankdeckel ausgestellt werden. Leichtentzündbare Stoffe<br />
dürfen in der Nähe der Verbrennungsmotoren in der Halle nicht aufbewahrt<br />
werden.<br />
3.13 Brennbare Flüssigkeiten<br />
Für die Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten<br />
gilt die Betriebssicherheitsverordnung bzw. die dazugehörenden Technischen<br />
Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF).<br />
3.14 Holzbearbeitungsmaschinen<br />
In Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der<br />
Verarbeitung anfallen (z.B. Hobelspäne), sind für die Brandklasse A zugelassene<br />
und geprüfte Feuerlöscher (z.B. Wasserlöscher oder Schaumlöscher 9<br />
Liter nach EN 3 bzw. nach DIN 14 406) oder andere Löschmittel zusätzlich zu<br />
den in allen Hallen vorhandenen Feuerlöschern, von den betreffenden<br />
Ausstellern bereitzustellen.
Bitte unbedingt beachten! Richtlinien – Informationen von A-Z<br />
1. Abfallvermeidung/Mülltrennung<br />
Siehe Seite 2 und Formular C<br />
2. Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränke<br />
Vordruck 12<br />
Die Abgabe von Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr muss von der<br />
Ausstellungsleitung genehmigt werden und kann nur aus Mehrweggeschirr<br />
ausgegeben werden. Erst danach ist nach § 12 des Gaststättengesetzes eine<br />
Genehmigung durch den Fachbereich Bürgerservice, der Stadt Würzburg,<br />
erforderlich.<br />
Erlaubnisfrei ist die Abgabe von Kostproben; d.h. die Abgabe von Speisen<br />
und Getränken zum sofortigen Verzehr in kleineren als handelsüblichen<br />
Mengen.<br />
Auskünfte dazu erhalten Sie unter:<br />
Stadt Würzburg<br />
Fachabteilung Gewerbeangelegenheiten<br />
Tel +49 (0) 9 31. 37 26 93, Fax+49 (0) 9 31. 37 39 26<br />
3. Abholung von Waren durch die Besucher<br />
Rückfragen am Stand, Umtausch oder Abholung von Waren sind für Besucher<br />
mit einem Passierschein möglich. Dies gilt auch für Zulieferanten.<br />
Dieser ist zeitlich begrenzt und wird gegen Hinterlegung des Tages-Eintrittspreises<br />
an den Kassen bzw. in der Ausstellungsleitung – Eingang Mitte –<br />
ausgegeben.<br />
Verkaufte Exponate, die zur Ausstattung des Standes gehören, dürfen<br />
nur am letzten Ausstellungstag – jedoch nicht vor 17.30 Uhr – abgegeben<br />
werden.<br />
Bei Abholung von Waren mit einem Fahrzeug, ist die Einfahrt in das<br />
Gelände erst nach 18.00 Uhr möglich.<br />
Bitte stellen Sie sicher, dass darüber die Kunden durch Ihr Personal richtig<br />
informiert werden.<br />
4. Ärztliche Versorgung<br />
Sanitätsdienst im <strong>Messe</strong>gelände, Halle 6.<br />
Rettungsdienst: 1 12<br />
Notruf: 1 12<br />
5. Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />
Siehe FAMA Seite 11.<br />
6. Anlieferung von Waren<br />
Siehe Seite 4, „Verkehrs- und Parkregelung“<br />
7. Anschlussgleise - Bundesbahn<br />
Anschlussgleis Würzburg Zell/Industriegleis<br />
8. Arbeitsvermittlung<br />
Vordruck 9<br />
Das Arbeitsamt Würzburg vermittelt Arbeitskräfte zum Standauf- und -abbau,<br />
Standpersonal und sonstiges Hilfspersonal.<br />
Bitte wenden Sie sich direkt an das Arbeitsamt Würzburg,<br />
Job- und Studentenvermittlung<br />
Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />
Studentenvermittlung: Tel +49 (0) 9 31. 79 49-3 25<br />
Job-/Service-Vermittlung: Tel +49 (0) 9 31. 79 49-5 90<br />
Ansprechpartner: Frau Winzenhöler, Frau Füßl und Frau Kunze<br />
9. Aschenbecher<br />
Lt. Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen, Absatz 3.7,<br />
sind in jedem Stand Aschenbecher vorgeschrieben.<br />
10. Auf- und Abbaupersonal<br />
Alle Beschäftigten von Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von<br />
<strong>Messe</strong>n und Ausstellungen beteiligen, haben ihren Sozialversicherungsausweis<br />
mitzuführen und den zur Prüfung berechtigten Behörden vorzulegen<br />
(§ 99 Abs. 2 SGB IV).<br />
11. Auftragsbestätigung - Bestellformulare –<br />
Technische Leistungen<br />
Eine Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Schriftverkehr wird nur geführt, wenn<br />
einzelne Punkte durch die Anschluss- oder Lieferungsbedingungen nicht klargestellt<br />
sind.<br />
12. Auftragsbücher<br />
Die Auftragsformulare müssen Name und Anschrift des Ausstellers tragen –<br />
falls für den Hersteller verkauft wird – zusätzlich dessen Name und Anschrift.<br />
Wird bei der Kontrolle durch die Ausstellungsleitung ein Verstoß gegen diese<br />
Auflage festgestellt, so kann der Stand zum Schutz der Besucher geschlossen<br />
werden.<br />
13. Ausstellerpost<br />
Ausstellerpost ist zu adressieren an:<br />
Name des Empfängers ______________________________________<br />
Halle _____________ Stand-Nr. __________ Block ______________<br />
Freigelände ______________________________________________<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg 2011<br />
Talavera, 97070 Würzburg<br />
14. Besucheransprache<br />
Die Ansprache der Besucher und die Vorführung von Geräten darf nur vom<br />
Stand aus in korrekter und höflicher Form erfolgen.<br />
15. Bewachung<br />
Die Ausstellungshallen und das Gelände werden während des offiziellen<br />
Auf- und Abbaus und der Veranstaltung allgemein bewacht.<br />
Eigene Standwachen nur zulässig durch:<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />
Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />
info@mp-sicherheitsdienst.de<br />
Vordruck 13<br />
16. Blumenschmuck und -lieferung<br />
Gärtnerei Böck<br />
Würzburger Straße 34, 97228 Rottendorf<br />
Tel +49 (0) 93 02. 12 44, Fax +49 (0) 93 02. 5 74<br />
info@friedhofsgaertnerei-boeck.de<br />
17. Catering für Aussteller<br />
Hollerbach GmbH<br />
Frankenstraße 15, 97078 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 2 11 43, Fax +49 (0) 9 31. 2 17 80<br />
18. EC/Geldautomat<br />
Sparkasse <strong>Mainfranken</strong>, Halle 25<br />
19. Elektroinstallation<br />
Vordruck 1 und Skizzenblatt 1a.<br />
Wir empfehlen über die Allgemeinbeleuchtung hinaus die Installation von<br />
Scheinwerfern oder Strahlern. Dadurch gewinnt Ihr Stand an Werbewirksamkeit.<br />
Sämtliche elektrische Geräte müssen den Bestimmungen des VDE<br />
und örtlichen EVU entsprechen.<br />
Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur von den zuständigen<br />
<strong>Messe</strong>elektrikern vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, auch für<br />
Arbeiten innerhalb der Stände diese Firmen zu beauftragen. Benutzen Sie zur<br />
Einzeichnung Ihrer gewünschten Anschlüsse das Skizzenblatt 1a.<br />
20. Feuerwache<br />
Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge durch. Dabei<br />
wird die Einhaltung der Brandschutz- und Feuersicherheitsbestimmungen<br />
überprüft. Die genaue Vorplanung des Standes und die damit verbundene<br />
Einhaltung der Bestimmungen ermöglichen einen reibungslosen und ungestörten<br />
Aufbau.<br />
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt Formular A und die Brandschutzmaßnahmen<br />
und Feuersicherheitsbestimmungen auf den rosa Seiten<br />
und senden Sie den Vordruck A grundsätzlich zurück.<br />
21. Flammschutzimprägnierung<br />
IMD Internationale <strong>Messe</strong> Design GmbH<br />
Austraße 18, 74196 Neuenstadt/Kocher<br />
Tel +49 (0) 71 39. 47 44 - 0, Fax +49 (0) 71 39. 47 44 44<br />
www.imd-neuenstadt.de<br />
nfo@imd-neuenstadt.eu<br />
22. Firmenschilder/Geschäftsanschriften<br />
An jedem Stand muss der Firmenname und die komplette Anschrift des<br />
Ausstellers deutlich sichtbar angebracht sein. Diese Angaben werden gemäß<br />
§ 70b der GwO von der Genehmigungsbehörde verlangt und kontrolliert.<br />
Firmenschilder können mit Vordruck 4 bestellt werden.<br />
23. Hubstapler- Kranwagen<br />
Bitte mit Vordruck 10 bestellen (Spedition Schenker)<br />
24. Information<br />
<strong>Messe</strong>leitung, Eingang Mitte<br />
25. Informationen für die Presse<br />
Unsere Presseabteilung informiert in Vorberichten die Fach- und Tagespresse.<br />
Geben Sie uns bitte möglichst frühzeitig eine kurze Darstellung Ihres<br />
Ausstellungsprogrammes, besonders im Hinblick auf Neuheiten und<br />
Weiterentwicklungen. Bitte beachten Sie hierzu unser Presse-Formular, welches<br />
Ihnen bereits zugeleitet wurde.<br />
Bevor Sie eigene Presseempfänge und sonstige Veranstaltungen planen, berät<br />
Sie unsere Pressestelle auch zwecks Koordination gerne. Telefon bei<br />
Rückfragen: Tel +49 (0)9 11 / 9 88 33 - 427<br />
9
Bitte unbedingt beachten! Richtlinien – Informationen von A-Z<br />
26. Lautsprecheranlagen/Musikdarbietungen/Filme-, Dia-,<br />
Videovorführungen<br />
Akustische und optische Vorführungen im Stand bedürfen in jedem Fall der<br />
ausdrücklichen Genehmigung der <strong>Messe</strong>leitung.<br />
Siehe auch Punkt 27 der Technischen Richtlinien.<br />
27. Leergut<br />
Vordruck 10<br />
In den Ausstellungsständen, Gängen und in deren Nähe darf kein Leergut<br />
gelagert werden.<br />
Abtransport und Einlagerung durch den <strong>Messe</strong>spediteur Schenker<br />
Deutschland AG.<br />
28. Malerarbeiten/Beschriftungen/Tapezieren<br />
Vordruck 4<br />
29. Medientechnik<br />
MEGAphon Licht und Ton GmbH<br />
Oberbachring 16, D-97225 Zellingen<br />
Tel +49 (0) 93 64. 8 98 08, Fax +49 (0) 93 64. 8 98 07<br />
info@mega-phon.de<br />
30. Mietstände<br />
Fertigstand Variante 1 + 2, Formular 6<br />
Stand Art <strong>Messe</strong>bau und <strong>Messe</strong>design GmbH<br />
Südliche Hafenstraße 15, D-97080 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 96 05 00, Fax +49 (0) 9 31. 9 78 30<br />
StandPunkt <strong>Messe</strong>bau GmbH<br />
Am Bäuerleinsberg 5, 97837 Erlenbach<br />
Tel +49 (0) 93 91. 98 94-0, Fax +49 (0) 93 91. 98 94-55<br />
<strong>Messe</strong>bau Rappenglitz<br />
Palsweiser Straße 50, D-82216 Maisach/Gernlinden<br />
Tel +49 (0) 81 42. 29 52-0, Fax +49 (0) 81 42. 29 52-99<br />
Mietmobiliar<br />
Vordruck 7<br />
<strong>Messe</strong>bau Rappenglitz<br />
Palsweiser Straße 50, D-82216 Maisach/Gernlinden<br />
Tel +49 (0) 81 42. 29 52-0, Fax +49 (0) 81 42. 29 52-99<br />
31. Mietwagen<br />
Europcar Autovermietung<br />
Gattingerstraße 5, 97076 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 20 04 80, Fax +49 (0) 9 31. 2 00 48-66<br />
32. Mülltrennung<br />
Abfallvermeidung und Mülltrennung,<br />
Informationen auf Seite 2, Erhebungsbogen, Formular C.<br />
33. Musikgeräte<br />
dürfen nur mit Kopfhörer vorgeführt werden.<br />
Siehe auch Punkt 27 der Technischen Richtlinien.<br />
34. Preisauszeichnung<br />
Alle Exponate müssen, entsprechend den gesetzl. Bestimmungen mit Preisen<br />
ausgezeichnet sein.<br />
35. Rauchverbot<br />
Wir weisen darauf hin, dass bezüglich eines Rauchverbots die zum Zeitpunkt<br />
der Veranstaltung gültige Gesetzeslage des Landes Bayern beachtet und<br />
umgesetzt werden muss! In den gastronomischen Einrichtungen innerhalb<br />
der Hallen und Service-Bereiche gilt das Nichtraucherschutzgesetz.<br />
36. Reinigung<br />
a) Allgemeine Reinigung<br />
(Siehe auch Punkt 1 – Abfallvermeidung / Mülltrennung)<br />
Die Reinigung des Geländes, der Hallen und Gänge wird durch die<br />
<strong>Messe</strong>leitung vorgenommen. Am letzten Aufbautag wird ab 20 Uhr durch<br />
die Reinigungsfirma mit der Endreinigung begonnen. Kartons, Latten,<br />
Bretter, Kisten usw., die sich ab diesem Zeitpunkt noch in den Gängen<br />
befinden, werden als Abfall betrachtet und entfernt.<br />
b) Standreinigung<br />
Vordruck 8<br />
Für die Standreinigung steht eine Vertragsfirma des Veranstalters zur<br />
Verfügung.<br />
Wird der Ausstellungsstand durch eigenes Personal oder durch ein nicht<br />
im <strong>Messe</strong>zentrum autorisiertes Reinigungsunternehmen gereinigt, so<br />
sind diese Arbeiten bis 19.00 Uhr durchzuführen. Aus sicherheitstechnischen<br />
Gründen sind Ausnahmen davon nicht möglich.<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />
Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />
info@mp-sicherheitsdienst.de<br />
10<br />
Vordruck 13<br />
Gebäudereinigung Rügamer GmbH<br />
Juliuspromenade 13, D-97070 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 5 31 66, Fax +49 (0) 9 31. 57 19 79<br />
37. Sanitätsdienst<br />
Notruf: 1 12 und die Sanitätsräume bei Halle 6<br />
38. Schilder, Beschriftungen, Tapete<br />
Vordruck 4<br />
39. Spedition<br />
Vordruck 10<br />
Spedition Schenker Deutschland AG<br />
<strong>Messe</strong>zentrum, ServicePartnerCenter, 90471 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 48-25<br />
messeservice.nuernberg-stadt@schenker.com<br />
40. Standbewachung<br />
Standbewachung nur zulässig durch MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
Benningerstraße 72, 87700 Memmingen<br />
Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27, Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />
info@mp-sicherheitsdienst.de<br />
Vordruck 13<br />
41. Steuerrückerstattung<br />
Siehe Internet www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen)<br />
42. Systembanner, Wandverkleidungen, Printprodukte<br />
Vordruck 14<br />
New Medians GbR<br />
Morgenweck/Schnepf<br />
Theatergasse 17, 90402 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 4 31 22 72-0, Fax +49 (0) 9 11. 4 31 22 72-3<br />
info@newmedians.de<br />
43. Taxi<br />
Tel +49 (0) 9 31. 1 94 10<br />
44. Telefonanschlüsse (Zeitanschlüsse)<br />
Vordruck 3<br />
45. Toiletten<br />
Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos.<br />
46. Verkehrslenkung<br />
Von den Autobahnen und allen wichtigen Zufahrtsstraßen erfolgt eine<br />
Verkehrslenkung zum <strong>Messe</strong>zentrum mit dem Veranstaltungslogo.<br />
47. Versicherung<br />
Vordruck 11<br />
Die Versicherung der Ausstellungsgüter, Standausstattungen sowie der gemieteten<br />
Gegenstände wird empfohlen. Die Ausstellungsleitung vermittelt<br />
eine Ausstellungsversicherung (Deckung von Transport- und Aufenthaltsrisiken).<br />
48. Werbeflächen<br />
Innerhalb des <strong>Messe</strong>geländes ist die Anmietung von Werbeflächen möglich.<br />
Preise und Standorte auf Anfrage über die <strong>Messe</strong>leitung.<br />
49. Wasserinstallation/Propangas<br />
Vordruck 2 + 2a<br />
Wenn die <strong>Messe</strong>leitung sowie das Feuerwehr- und Feuerschutzamt in<br />
Ausnahmefällen dem Aussteller eine Genehmigung zur Verwendung von<br />
Propangas erteilt, so darf die komplette Gasanlage nur nach vorheriger<br />
Abnahme durch den <strong>Messe</strong>installateur in Betrieb genommen werden.<br />
(Siehe auch Punkt 3.10 der Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen).<br />
50. Zimmerreservierungen<br />
Tourist Information Falkenhaus<br />
Am Markt, 97070 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 37 23 35, Fax +49 (0) 9 31. 37 36 52<br />
tourismus@wuerzburg.de<br />
51. Zusätzliche Standeinbauten und Standausrüstung<br />
(Formular B, 5, 6 + 7)<br />
Zwischenwände – Türen – Vorhänge – Vitrinen – Kühlschränke usw.
Allgemeine <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen des FAMA<br />
Fachverband <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen e. V.<br />
1. Anmeldung<br />
Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des<br />
Anmeldeformulars. Der Anmelder ist an seine Anmeldung bis 8 Tage<br />
nach dem in den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />
bekanntgegebenen Anmeldeschluss, längstens bis 6 Wochen vor<br />
Eröffnung der <strong>Messe</strong>/Ausstellung gebunden, sofern inzwischen nicht die<br />
Zulassung erfolgt ist. An Anmeldungen, die später oder nach<br />
Anmeldeschluss eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden.<br />
2. Anerkennung<br />
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen <strong>Messe</strong>- und<br />
Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />
e. V.“, die für die jeweilige <strong>Messe</strong>/Ausstellung gültigen „Besonderen<br />
<strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als<br />
verbindlich für sich und alle von ihm auf der <strong>Messe</strong>/Ausstellung<br />
Beschäftigten an.<br />
Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften,<br />
besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung<br />
und Preisauszeichnung sind einzuhalten.<br />
3. Zulassung<br />
Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände<br />
entscheidet die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung, gegebenenfalls<br />
unter Mitwirkung eines <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsbeirats bzw. des <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsausschusses. Der Veranstalter ist berechtigt, aus<br />
konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten<br />
Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten<br />
Fläche vorzunehmen.<br />
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen,<br />
insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht,<br />
einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er<br />
kann, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich<br />
ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und<br />
Besuchergruppen beschränken. Konkurrenzausschluss darf weder<br />
verlangt noch zugesagt werden.<br />
Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim<br />
Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller<br />
vollzogen.<br />
Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die<br />
Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung<br />
aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung<br />
Zahlungsverzug besteht. In diesem Falle ist die Gebühr in Höhe von 25 %<br />
der Standmiete zur Deckung der bereits entstandenen Kosten zu<br />
entrichten.<br />
Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug<br />
auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und<br />
befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen.<br />
In einem solchen Falle kann die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung bestehende<br />
Verträge für nachfolgende <strong>Messe</strong>n/Ausstellungen stornieren, weil<br />
wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen,<br />
nicht mehr gegeben sind.<br />
Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter<br />
Waren ist unzulässig.<br />
4. Änderungen - Höhere Gewalt<br />
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der<br />
<strong>Messe</strong>/Ausstellung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu<br />
vertreten sind, berechtigen diesen,<br />
a) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage<br />
mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten<br />
Beginn erfolgen, werden 25 % der Standmiete als Kostenbeitrag<br />
erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn,<br />
erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50 %. Außerdem sind die auf<br />
Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten zu<br />
entrichten. Muss die <strong>Messe</strong>/Ausstellung infolge höherer Gewalt oder<br />
auf behördliche Anordnung geschlossen werden, sind die Standmiete<br />
und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu<br />
bezahlen.<br />
b) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den<br />
Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit<br />
einer anderen, von ihnen bereits fest belegten <strong>Messe</strong>/Ausstellung<br />
ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen.<br />
c) die <strong>Messe</strong>/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine<br />
Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der<br />
Standmiete tritt nicht ein.<br />
In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende<br />
Entscheidungen im Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen<br />
oder <strong>Messe</strong>- bzw. Ausstellerbeiräten und so frühzeitig wie möglich<br />
bekannt geben. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall für beide<br />
Teile ausgeschlossen.<br />
5. Rücktritt<br />
Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung<br />
ausnahmsweise vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind<br />
25 % der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des<br />
Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen<br />
zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das<br />
Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein<br />
oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.<br />
Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann<br />
rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein<br />
Einverständnis gibt.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann die Entlassung davon abhängig<br />
machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann.<br />
Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat<br />
eventuell der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und<br />
der erzielten Miete zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1<br />
ergebenden Beträge.<br />
Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen<br />
anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den<br />
Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Mieter keinen<br />
Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für<br />
Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu<br />
Lasten des Mieters.<br />
6. Standeinteilung<br />
Die Standeinteilung erfolgt durch die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung nach<br />
Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das <strong>Messe</strong>- und<br />
Ausstellungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der<br />
Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers<br />
werden nach Möglichkeit berücksichtigt.<br />
Die Standeinteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der<br />
Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen- und Standnummer mitgeteilt.<br />
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der<br />
Standeinteilung schriftlich erfolgen.<br />
Der Aussteller muss damit rechnen, dass aus technischen Gründen eine<br />
geringfügige Beschränkung des zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese<br />
darf in der Breite und Tiefe höchstens je 10 cm betragen und berechtigt<br />
nicht zur Minderung der Standmiete. Das gilt nicht für ausdrücklich als<br />
Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände.<br />
Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung hat dem betroffenen Aussteller eine/n<br />
möglichst gleichwertige/n Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in<br />
diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über<br />
die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Ausgenommen<br />
hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in derselben<br />
Halle.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung behält sich vor, die Ein- und Ausgänge,<br />
die Notausgänge sowie die Durchgänge aus zwingenden Gründen zu<br />
verlegen.<br />
Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes hat die<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
7. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte,<br />
Verkauf für Dritte<br />
Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise<br />
unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder<br />
Aufträge für andere Firmen anzunehmen.<br />
Die von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung genehmigte Aufnahme eines<br />
Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten<br />
Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes sind vom Aussteller,<br />
sofern die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung nicht Räumung der durch den<br />
Untermieter belegten Fläche verlangt, 50 % der Standmiete zusätzlich zu<br />
entrichten. Für die Entgegennahme von Aufträgen müssen die<br />
Auftragsbücher, sofern nicht eigene verwandt werden, neben der<br />
Anschrift der Lieferfirmen auch die genaue Anschrift des Standinhabers<br />
aufweisen. Aus dem Auftragsschein muss ersichtlich sein, bei welchem<br />
Aussteller und für welche Firma der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.<br />
8. Gesamtschuldnerische Haftung<br />
Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von<br />
ihnen als Gesamtschuldner.<br />
Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung<br />
zu benennen. Nur mit diesem braucht die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung zu<br />
verhandeln.<br />
Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als<br />
Mitteilungen an den – oder bei Gemeinschaftsständen – an die Aussteller.<br />
9. Mieten und Kosten<br />
Die Standmieten und die Zuschläge für Eck-, Kopf- und Blockstände sind<br />
aus den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen.<br />
Die Kosten für die auf Antrag des Ausstellers hergestellten<br />
Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, wie Lieferung von<br />
Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern vorher<br />
bekanntzugeben.<br />
Der AUMA_Aussteller-Beitrag wird je vermietetem Quadratmeter netto<br />
berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br />
10. Zahlungsbedingungen<br />
a) Fälligkeit<br />
Die Rechnungsbeträge sind pünktlich zu bezahlen, und zwar 50 %<br />
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6<br />
Wochen vor Eröffnung, so weit nichts anderes schriftlich vereinbart ist<br />
bzw. sich aus den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />
ergibt. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt<br />
werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar.<br />
b) Zahlungsverzug<br />
Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen für<br />
das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei<br />
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt<br />
der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem<br />
Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt<br />
dem Veranstalter vorbehalten.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann nach vergeblicher Mahnung und<br />
bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände<br />
anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des<br />
Standes und die Ausgabe der Aussteller-Ausweise verweigern (siehe<br />
auch Punkt 5).<br />
11
12<br />
c) Pfandrecht<br />
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden<br />
Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenständen<br />
das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter<br />
haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der<br />
Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese<br />
freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom<br />
Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des<br />
Ausstellers sind.<br />
11. Gestaltung und Ausstattung der Stände<br />
Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für<br />
jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers<br />
anzubringen.<br />
Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom<br />
Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers.<br />
Die Richtlinien der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung sind im Interesse eines<br />
guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt<br />
werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von<br />
Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu<br />
vermerken.<br />
Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind der<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung bekanntzugeben.<br />
Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig.<br />
Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der<br />
ausdrücklichen Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung kann verlangen, dass <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den<br />
Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.<br />
Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforderung innerhalb 24 Stunden<br />
nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem<br />
gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf<br />
Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.<br />
12. Werbung<br />
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen<br />
und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes<br />
gestattet.<br />
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und<br />
AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller<br />
bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden.<br />
Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von<br />
Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse<br />
der Aufrechterhaltung eines geordneten <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsbetriebes<br />
auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen<br />
werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so<br />
behält sich die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung Durchsagen vor.<br />
13. Aufbau<br />
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den<br />
„Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen<br />
Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der<br />
Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter<br />
über den Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller haftet der <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung in diesem Falle für die vereinbarte Standmiete und<br />
darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatzansprüche<br />
durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen.<br />
Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor<br />
Beginn des eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem<br />
festgesetzten Aufbaubeginn, der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung schriftlich<br />
gemeldet werden.<br />
Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar<br />
sein.<br />
14. Ausweise<br />
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das<br />
erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 qm 2 Aussteller-<br />
Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 qm Standfläche in der<br />
Halle und je 50 qm Standfläche im Freigelände einen weiteren Ausweis<br />
kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Ausweise.<br />
Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise bis zur Hälfte<br />
der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise kostenpflichtig ausgegeben<br />
werden. Bei Missbrauch wird der Ausweis entschädigungslos entzogen.<br />
Für die Zeit des Auf- und Abbaues bleibt die Ausgabe von<br />
Arbeitsausweisen vorbehalten.<br />
15. Betrieb des Standes<br />
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der<br />
<strong>Messe</strong>/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern<br />
der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit<br />
sachkundigem Personal besetzt zu halten.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der<br />
Hallen und der Gänge.<br />
Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden.<br />
Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach<br />
verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden<br />
nach dem Verursacherprinzip berechnet.<br />
16. Abbau<br />
Kein Stand darf vor Beendigung der <strong>Messe</strong>/Ausstellung ganz oder<br />
teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine<br />
Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der<br />
<strong>Messe</strong>/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn die <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese Mitteilung<br />
ist den im Stand anwesenden Vertretern des Standinhabers zu<br />
übergeben. Werden trotzdem die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände<br />
entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.<br />
Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder<br />
leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsfläche ist im Zustand, wie übernommen,<br />
spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaues festgesetzten<br />
Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente,<br />
Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen.<br />
Andernfalls ist die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung berechtigt, diese Arbeiten<br />
auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende<br />
Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.<br />
Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände<br />
oder nicht abgefahrene <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände werden von der<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter<br />
Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung beim <strong>Messe</strong>-/<br />
Ausstellungsspediteur eingelagert.<br />
17. Anschlüsse<br />
Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. So weit<br />
vom Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der<br />
Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten<br />
des Ausstellers.<br />
Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Sämtliche<br />
Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den von der<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen ausgeführt werden.<br />
Diese erhalten alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung der<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung und erteilen Rechnung für Installation und<br />
Verbrauch direkt unter Einhaltung der von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />
bekanntgegebenen Richtsätze.<br />
Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere<br />
des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder<br />
deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des<br />
Ausstellers von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung entfernt oder außer<br />
Betrieb gesetzt werden.<br />
Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch Benutzung nicht<br />
gemeldeter und nicht von den <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsinstallateuren<br />
ausgeführter Anschlüsse entstehen.<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung haftet nicht für Unterbrechungen oder<br />
Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas- und<br />
Druckluftversorgung.<br />
18. Bewachung<br />
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der<br />
Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen.<br />
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller<br />
selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.<br />
Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />
zulässig.<br />
19. Haftung<br />
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter<br />
Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, soweit wesentliche<br />
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden,<br />
die vertragstypisch und vernünftigerweise vorhersehbar sind. Im Übrigen<br />
ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.<br />
Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz<br />
bleibt unberührt.<br />
20. Versicherungen<br />
Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgegenstände<br />
und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.<br />
21. Fotografieren – Zeichnen – Filmen<br />
Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgeländes ist nur den von der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />
zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet.<br />
22. Hausordnung<br />
Die <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung übt das Hausrecht im <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsgelände<br />
aus.<br />
Sie kann eine Hausordnung erlassen.<br />
Aussteller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst<br />
eine Stunde vor Beginn der <strong>Messe</strong>/Ausstellung betreten. Sie müssen<br />
Hallen und Gelände spätestens eine Stunde nach Schluss der<br />
<strong>Messe</strong>/Ausstellung verlassen haben.<br />
Übernachtung im Gelände ist verboten.<br />
23. Verwirkungsklausel<br />
Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, die nicht spätestens<br />
2 Wochen nach Schluss der <strong>Messe</strong>/Ausstellung schriftlich geltend<br />
gemacht werden, sind verwirkt.<br />
24. Änderungen<br />
Von den Allgemeinen und Besonderen <strong>Messe</strong>- und<br />
Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer<br />
Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />
25. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann,<br />
wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht<br />
werden, so weit nicht in den „Besonderen <strong>Messe</strong>- und Ausstellungsbedingungen“<br />
etwas anderes festgelegt ist.<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. 05/2010
Ausstellen leicht gemacht!<br />
Fertigstand -- Comfort<br />
Für Aussteller, die über kein eigenes Ausstellungssystem/-ausrüstung verfügen, stellen wir auf Wunsch einen gut aus ge statteten<br />
und bezugsfertigen <strong>Messe</strong>stand zu einem attraktiven Preis zur Verfügung. Sie sparen damit Zeit und Geld.<br />
Angebot für einen Fertigstand von 12 bis 36 qm. Preis je qm € 98,00<br />
Standfläche wird zusätzlich berechnet.<br />
Leistungsumfang und Ausstattung (ohne Miete für Ausstellungsfläche):<br />
- inkl. 1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, Belastbarkeit 3 KW (einschließlich Verbrauch)<br />
- <strong>Messe</strong>bausystem - Meroform<br />
- Standbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt<br />
- abschließbare Kabine, 1 x 2 m mit Tür<br />
- Teppichboden nach Wunsch (siehe Rückseite)<br />
- Sitzgruppe: Tisch ø 80 cm mit 4 Designstühlen: � silber, � schwarz, � blau<br />
- 4 Regalböden (30 cm tief, 100 cm breit, silber)<br />
- Theke mit Buchenholzplatte, halbrund, 80 cm tief, 100 cm hoch und abschließbarer Tür<br />
- 1 Prospektständer, 25 cm breit, Gesamthöhe 140 cm mit 3 Etagen für je 1 Blatt DIN A 4, Hochformat<br />
- Quadroträger als Standblende für Träger Trapeztafel und Lichtstrahler<br />
- 1 Lichtstrahler je 5 qm Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler<br />
- Grafiktafel gebogen 85 x 200 cm mit Firmenkurzname und Firmensitz<br />
- dekorative Pflanze<br />
mit Stromanschluss!<br />
Individueller Standbau (gegen Aufpreis):<br />
Entsprechend Ihrem Ausstellungskonzept ist es möglich, durch individuelle Standeinbauten und grafische<br />
Ergänzungsmaßnahmen das vorhandene <strong>Messe</strong>standsystem weiter aufzuwerten.<br />
Auch Standergänzungen sind möglich.<br />
Bitte wenden!
Dieses Formular bitte ausgefüllt absenden an:<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
<strong>Messe</strong>zentrum 1<br />
90471 Nürnberg<br />
Stand m 2 Front m Tiefe m<br />
........................................... m 2 ........................................... m ........................................... m<br />
Reihenstand Eckstand Kopfstand<br />
Bitte ankreuzen<br />
Wir bestellen für unseren Stand Nr._____ in Halle_____ das Fertigstand-Paket<br />
Comfort in folgender Ausstattung:<br />
Standskizze:<br />
Teppichboden, BOMA Vlies - fabrikneu, einschl. Abdeckfolie und Entsorgung<br />
grau blau rot grün<br />
Blendenbeschriftung (Firmenkurzname und Anschrift):<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
Zusatzausstattung erwünscht: ja nein<br />
___________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
Einzeichnung Stromanschluss und<br />
Kabine (1 x 2 m max.) und Türe<br />
Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />
Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />
Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bitte schicken Sie unbedingt auch die<br />
ausgefüllte Standanmeldung mit zurück.<br />
Vielen Dank!<br />
Bei Fragen:<br />
Tel +49 (0) 911. 98833-420<br />
Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />
technik@afag.de
Ausstellen leicht gemacht!<br />
Fertigstand -- Basic<br />
Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)<br />
Reihenstand Eckstand,<br />
rechte Seite<br />
offen<br />
Leistungsumfang und Ausstattung<br />
(ohne Miete für Ausstellungsfläche):<br />
� <strong>Messe</strong>stand in modernem Design inkl. Auf- und Abbau (Wandbau weiß<br />
matt/siehe Abbildung)<br />
� Lagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m ja nein<br />
� Teppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung — bitte Ihre Wunschfarbe ankreuzen<br />
grau rot blau grün<br />
� Sitzgruppe: Tisch 70 cm Ø mit 4 Designerstühlen – bitte Ihre Wunschfarbe<br />
ankreuzen<br />
silber schwarz blau<br />
� Mero-Theke, abschließbar, Platte: weiß matt, Gestell: chrom<br />
� 4 Regalböden silber — bitte wählen Sie — siehe Bild Standbau-Paket<br />
Comfort<br />
gerade schräg (für Prospekte) oder<br />
1 Prospektständer mit 3 Etagen für DIN A 4 Blätter (siehe Bild)<br />
� Standblende in weiß matt<br />
� Beschriftung der Blende (Firmenkurzname und Ort) bitte angeben:<br />
__________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
� 1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW einschl.<br />
Stromverbrauch<br />
� 1 Lichtstrahler je 5 m 2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler<br />
Bitte kreuzen Sie hier die Standart an. Zeichnen Sie auf der Rückseite dieses<br />
Vordruckes den Grundriss mit Position und Größe der Kabine ein.<br />
Eckstand,<br />
linke Seite<br />
offen<br />
Kopfstand,<br />
3 Seiten<br />
offen<br />
Angebot für einen Fertigstand von 12 - 36 qm:<br />
Preis je qm € 91,00.<br />
Standfläche wird zusätzlich berechnet.<br />
mit Stromanschluss!<br />
Bitte wenden!
Dieses Formular bitte ausgefüllt absenden an:<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
<strong>Messe</strong>zentrum 1<br />
90471 Nürnberg<br />
Standskizze:<br />
Zusatzausstattung erwünscht: ja nein (Siehe Beiblatt)<br />
Sonstiges: ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________<br />
Einzeichnung Stromanschluss und<br />
Kabine (1 x 2 m max.) und Türe<br />
Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />
Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />
Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bitte schicken Sie unbedingt auch die<br />
ausgefüllte Standanmeldung mit zurück.<br />
Vielen Dank!<br />
Bei Fragen:<br />
Tel +49 (0) 911. 98833-420<br />
Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />
technik@afag.de<br />
Wir bestellen für unseren Stand Nr. _______ in Halle _______ das<br />
Fertigstand-Paket Basic in folgender Ausstattung:<br />
2<br />
Standfläche - m Front - m Tiefe - m<br />
2 Front m Tiefe m<br />
Reihenstand Eckstand
Zusatzausstattung für Fertigstand Comfort und Basic<br />
Theken, Sideboard<br />
Stück/<br />
Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />
Vitrinen<br />
Pos. 1 Sideboard Stück 67,20<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 0,70 m<br />
1 Zwischenboden mit Türen,<br />
abschließbar<br />
❏ weiß<br />
Pos. 2 Theke Stück 77,50<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1 m<br />
1 Zwischenboden<br />
❏ weiß<br />
Pos. 2a Theke wie vorgenannt, Stück 90,25<br />
jedoch mit Türen, abschließbar<br />
❏ weiß<br />
Pos. 3 Bartheke mit Aufsatz Stück 89,55<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Sockel: 0,25 m<br />
Gesamthöhe: 1,25 m<br />
1 Zwischenboden, Rückseite offen<br />
❏ weiß<br />
Alle Theken können auf Wunsch verlängert oder über Eck gebaut werden.<br />
Pos. 4 Pos. 4a Hochvitrine Stück 181,55<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1,70 m<br />
Glaskorpus: 1 m, abschließbar, mit<br />
1 Glaseinlegeboden<br />
Unterbau: 0,70 m, offen<br />
Unterbau: geschlossen Stück 221,35<br />
Farbe: weiß<br />
2 Türen, abschließbar<br />
Pos. 5 Tischvitrine<br />
Breite: 0,50 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1 m<br />
Stück 57,60<br />
Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />
ohne Beleuchtung; Unterbau:<br />
offen<br />
Pos. 5a Tischvitrine<br />
Breite: 0,50 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1 m<br />
Stück 91,55<br />
Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />
ohne Beleuchtung<br />
Unterbau: mit Türen, abschließbar<br />
Farbe:<br />
❏ weiß<br />
Pos. 6 Tischvitrine Stück 68,90<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1 m<br />
❏ Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />
ohne Beleuchtung<br />
Unterbau: offen<br />
❏ Glaskorpus: 0,25 m, abschließbar<br />
Pos. 6a Tischvitrine Stück 115,15<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,50 m<br />
Gesamthöhe: 1 m<br />
❏ Glaskorpus: 0,35 m, abschließbar,<br />
ohne Beleuchtung<br />
❏ Glaskorpus: 0,25 m, abschließbar,<br />
Unterbau: mit Türen, abschließbar<br />
Farbe:<br />
❏ weiß<br />
Stehtische<br />
Stück/<br />
Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />
Prospektständer<br />
Stühle<br />
Pos. 7 Stehtisch weiß Stück 41,20<br />
Höhe: 1,10 m<br />
Durchmesser: 0,60 m<br />
Platte: weiß<br />
Pos. 8a Prospektständer Stück 56,45<br />
Breite: 1 m<br />
Gesamthöhe: 1,25 m<br />
mit 3 Etagen je 1 m/0,30 m für<br />
je 4 Blattstapel DIN A4<br />
Hochformat<br />
Pos. 9 Prospektständer „Quadro“Stück 51,00<br />
Breite: 0,25 m<br />
Gesamthöhe: 1,40 m<br />
mit 4 Ablagen DIN A4 hoch<br />
Pos. 10 Designstuhl Stück 17,80<br />
Kunststoffschale<br />
Farbe:<br />
❏ maisgelb<br />
❏ schwarz<br />
❏ blau<br />
Pos. 11 Barhocker „Zeta“<br />
� 51/54 weißes Polster Stück 23,10<br />
� 51/55 schwarzes Polster Stück 23,10<br />
Bitte wenden!
Wandelemente, Vorhänge, Türen<br />
Stück/<br />
Abbildung Bezeichnung EUR Maße<br />
Pos. 12 Wandelement<br />
System meroform<br />
Verbindungsstäbe horizontal und<br />
vertikal, chrom/Stahl<br />
Höhe: 2,50 m, Breite 1 m<br />
Breiten auch in 25/35/50/70<br />
möglich<br />
❏ Folie weiß, matt Stück 30,50<br />
❏ Folie lichtgrau<br />
❏ Folie verkehrsblau Stück 42,90<br />
andere Farben auf Anfrage<br />
Pos. 13 Kabinenvorhang Stück 25,50<br />
Breite: 1 m, Höhe: 2,20 m<br />
❏ weiß ❏ grau<br />
❏ blau ❏ schwarz<br />
❏ rot ❏ grün<br />
Bitte Position angeben<br />
Pos. 14 Türelement: 1 m/2,50 m<br />
Öffnung: 0,80 m/2 m<br />
❏ Drehtüre weiß Stück 70,25<br />
❏ Drehtüre lichtgrau Stück 77,90<br />
❏ Falttüre weiß Stück 96,45<br />
andere Farben auf Anfrage<br />
Bitte Position Türanschlag in der<br />
Zeichnung angeben<br />
Pos. 15 Regalboden<br />
für Systeme meroform, gerade<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,30 m<br />
❏ silber Stück 18,25<br />
Regalboden Stück 20,00<br />
schräg mit Aufkantung<br />
Breite: 1 m, Tiefe: 0,30 m<br />
❏ silber<br />
Bitte Position und Höhe angeben<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Bereich Technik Tel +49 (0) 8 21. 5 89 82-420<br />
<strong>Messe</strong>zentrum Fax +49 (0) 8 21. 5 89 82-429<br />
D-90471 Nürnberg technik.@afag.de<br />
Dachkonstruktionen<br />
Firma: _____________________________________________________________________<br />
Halle: ______________________________ Stand-Nr. ______________________________<br />
Ansprechpartner: _____________________________________________________________<br />
Telefon: _________ / _________________Fax: ________ / _________________________<br />
Rechnungsadresse: ___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Pos. 16 Mero-Dachkonstruktion m2 Abbildung Bezeichnung EUR<br />
Stück/<br />
Maße<br />
im Quadratraster 1 m x 1 m<br />
Bauhöhe: 0,70 m<br />
chrom/Stahl<br />
Bitte Position angeben<br />
28,30<br />
Blenden, Stützen<br />
Pos. 17 Mero-Gitterträgerdach m 2 20,55<br />
1 m x 1 m<br />
Höhe: 0,25 m<br />
chrom/Stahl<br />
Pos. 18 Quadro-Gitterträger lfdm 25,45<br />
0,25 m/0,25 m<br />
chrom/Stahl<br />
Pos. 19 Art.<br />
� Blende, foliert, Höhe: 0,30 m<br />
lfdm 14,30<br />
� weiß (ähnlich RAL 9003)<br />
ohne Beschriftung<br />
� Ihr Firmenlogo auf Blende<br />
� Digitaldruck 85,00<br />
(Anforderung: EPS- oder<br />
Vector-Datei)<br />
Bei Fragen wenden Sie sich<br />
an die <strong>Messe</strong>leitung.<br />
� Sonderfarbe lfdm 22,50<br />
ähnlich RAL-Nr.: ___________<br />
oder beigefügtem Farbmuster<br />
� Andere Ausführungen und auf<br />
Größen Anfrage<br />
Pos. 20 Art.<br />
� Querstrebe, Chrom/Stahl lfdm 7,50
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!<br />
Termin<br />
19. August 2011<br />
A<br />
zur Weiterleitung an die<br />
zuständigen Behörden<br />
Anmeldung von anzeige-, genehmigungs- und abnahmepflichtigen Anlagen und Einrichtungen<br />
Antrag auf bauaufsichtliche Genehmigung<br />
(vergl. Punkt 1.2 der „Technischen Richtlinien“ und Punkt 3.3 der „Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen“)<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Stadt Würzburg<br />
Amt für Zivil- und Brandschutz<br />
Abteilung „vorbeugender Brandschutz”<br />
Hofstallstraße 3, 97070 Würzburg<br />
Tel +49 (0) 9 31. 30 90 63 11<br />
vorbeugender.brandschutz@stadt-wuerzburg.de<br />
� In unserem Stand befinden sich Anlagen oder Einrichtungen, die<br />
gemäß den beigefügten Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen<br />
durch das Amt für Zivil- und Brandschutz der Stadt<br />
Würzburg genehmigt bzw. abgenommen werden müssen.<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Messe</strong>bauunternehmen:<br />
Verantwortlicher<br />
Projektleiter:<br />
Entwurfsverfasser:<br />
Statiker:<br />
Antrag auf baurechtliche Genehmigung bei der<br />
<strong>Messe</strong>-/Ausstellungsleitung<br />
� In unserem Stand sind keine baurechtlich anzeigepflichtigen<br />
Ausstattungen vorgesehen<br />
� Wir errichten folgende selbsttragende oder großflächige Standkonstruktionen<br />
und beantragen, so weit erforderlich, eine Ausführungsgenehmigung<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
� Pläne und geprüfte Standsicherheitsnachweise<br />
� liegen bei<br />
� können zur Verfügung gestellt werden<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Firma, Anschrift<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Telefon Telefax<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Name, Anschrift<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Name, Anschrift<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Name, Anschrift<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
–––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––––––<br />
Ort, Datum Rechtsgültige Unterschrift, Antragsteller Rechtsgültige Unterschrift, Projektleiter Rechtsgültige Unterschrift, Aussteller<br />
Der <strong>Messe</strong>-/Ausstellungsstand wird ab ____________________ aufgebaut.<br />
Die anzeige- und genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen sind ab ______________________________________ zu besichtigen.<br />
Erforderliche Unterlagen, z.B. Zertifikate über schwer entflammbare Dekorationsstoffe sowie Standsicherheitsnachweise, werden für die Abnahme<br />
bereitgehalten.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Termin<br />
19. August 2011<br />
Standbegrenzungswände und Zubehör im System Octanorm<br />
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B<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
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Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
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Max Rappenglitz GmbH<br />
Palsweiser Straße 50<br />
D-82216 Maisach/Gernlinden<br />
Telefon +49 (0) 8142 - 2952 - 0<br />
Telefax +49 (0) 8142 - 2952- 99<br />
info@rappenglitz.de<br />
www.rappenglitz.de<br />
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An die<br />
Ausstellungsleitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Auftrag zur Abfallentsorgung<br />
Muss grundsätzlich zurückgeschickt werden!<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
C<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Während der Veranstaltung oder bei Auf- und Abbau des Standes anfallende Abfälle und Reststoffe sind auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher zur sachgerechten Entsorgung verpflichtet.<br />
Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetz (Krw-/AbfGg) vom 27. 09. 1994<br />
Wir melden folgende Abfälle/Reststoffe zur Entsorgung an:<br />
� 1. Aufbau und Abbau<br />
� Rollcontainer 1 m 3 für Restmüll<br />
EUR 91,50 pro Rollcontainer einschließlich Entsorgung<br />
Stückzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />
� Teppiche<br />
EUR 1,10 pro m2 einschließlich Entsorgung<br />
Menge m2 : ___________<br />
� Folien<br />
EUR 0,60 pro m2 einschließlich Entsorgung<br />
Menge m2 : ___________<br />
� Papier<br />
EUR 21,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />
Menge m3 : ___________<br />
� Glas<br />
EUR 17,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />
Menge m3 : ___________<br />
� Foliensäcke 1,5 m3 EUR 22,70 pro Sack einschließlich Entsorgung<br />
Stückzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />
� Holz/Spanplatten<br />
EUR 64,00 pro m3 einschließlich Entsorgung vom <strong>Messe</strong>stand<br />
Menge m3 : ___________<br />
� Großcontainer bis 28 m3 EUR 92,00 pro Großcontainerstellung (nur für An- und Abfahrt)<br />
Gesonderte Berechnung der Entsorgung für:<br />
Holz, Teppich, Bauschutt, Restmüll<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
� 2. Veranstaltung<br />
� Restmüllsäcke 120 l<br />
EUR 10,95 pro Sack einschließlich Entsorgung<br />
Anzahl: ___________ Liefertermin: _______________<br />
Bitte beachten Sie die ,,Richtlinien zur Abfallbehandlung” (Seite 2).<br />
Abfälle und Reststoffe während der Veranstaltungen oder beim Auf- und<br />
Abbau sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften fachgerecht auf eigene Kosten<br />
zu entsorgen.<br />
Der Servicepartner garantiert, dass alle Abfälle entsprechend dem Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetz entsorgt bzw. verwertet werden. Alle Abfallarten<br />
werden entsprechend den gültigen Abfall- und Gebührensatzungen berechnet.<br />
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und<br />
Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.<br />
Bitte wenden!
Ergänzung zur Abfallentsorgung<br />
Das angegebene Abfallaufkommen muss zur Entsorgung vom Aussteller sortiert bzw. in die reservierten Müllcontainer eingefüllt werden. Für Abfälle/Reststoffe, die<br />
nicht angemeldet wurden, wird eine erhöhte Gebühr bzw. Aufwand berechnet.<br />
Die Abrechnung erfolgt nach den angemeldeten und tatsächlichen Mengen während bzw. nach der Veranstaltung. In Sonderfällen auch nach Umlage- oder<br />
Pauschalberechnung.<br />
Der Aussteller trägt die Verantwortung für die sachgerechte Beseitigung jeglichen Abfalls bei Aufbau, Veranstaltung und Abbau.<br />
1. Wir verwenden einen:<br />
� Einwegstand � Einwegteppich � anderen Bodenbelag � mit Abdeckfolie<br />
� Mehrwegstand/Systemstand � Mehrwegteppich � ohne Abdeckfolie<br />
� Wir haben von Ihnen einen Komplettstand inkl. Teppich gemietet.<br />
� Wir haben von Ihnen eine Standfläche mit verlegtem Teppich gemietet.<br />
2. Wir haben eine <strong>Messe</strong>baufirma beauftragt, mit der wir die Angaben dieses Formulars besprochen haben.<br />
Firma: __________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: __________________________________________________________________________________________________________<br />
Zuständig: _____________________________________________ Telefon: _____________________ E-Mail: _____________________<br />
� Die Kosten für den Abfall beim Auf- und Abbau soll unserer <strong>Messe</strong>baufirma berechnet werden.<br />
3. � Wir werden unseren sämtlichen Abfall während der gesamten Veranstaltung (Auf- und Abbau, Veranstaltungsphase) bis auf die auf der<br />
Vorderseite angegebenen Abfallsorten und -mengen vom <strong>Messe</strong>gelände entfernen, sowie selbst und auf eigene Kosten entsorgen.<br />
Verwerterbetrieb: ________________________________________________________________________________________________<br />
� Wir hinterlassen unseren Abfall vollständig auf dem <strong>Messe</strong>gelände und beauftragen die AFAG mit der kostenpflichtigen Entsorgung gemäß<br />
den Angaben auf der Vorderseite.<br />
4. Sonderabfälle (dürfen dem normalen Abfall nicht beigegeben werden. Beseitigung nur nach Rücksprache!)<br />
� Bei uns fallen Sonderabfälle an:<br />
� Öl/Emulsion ca._________ l<br />
� Säure ca._________ l<br />
� Lauge ca._________ l<br />
� Lacke ca._________ l<br />
� Sonstiges ca._________ l<br />
5. � Wir geben am Stand Speisen und Getränke an Besucher ab.<br />
(Nur mit Genehmigung der <strong>Messe</strong>leitung und ausschließlich mit Mehrweggeschirr.)<br />
Die vom Aussteller genannten Fakten und Abfallmengen werden durch unseren Abfallwirtschaftsberater während der Auf- und Abbauphase sowie<br />
während der Veranstaltung kontrolliert und dokumentiert.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Bodenbeläge / Teppichböden<br />
BOMA-Vlies<br />
_________ m 2 Nadelvlies-Bahnenware<br />
Rippenstruktur je m 2 € 8,10<br />
Farbe:<br />
� weiß RAL 9016 � azur RAL 5002<br />
� signalrot RAL 3020 � apfel RAL 6032<br />
� cardinale RAL 3004 � schoko RAL 8002<br />
� rosa RAL 3015 � anthrazit RAL 7021<br />
� lila RAL 4005<br />
Fair-Floor<br />
_________ m2 Tuftingvelours-Bahnenware<br />
je m2 Farbe:<br />
€ 11,50<br />
� rot RAL 3000 � lichtgrau RAL 7001<br />
� ultramarin RAL 5002 � mittelgrau RAL 7000<br />
� himmelblau RAL 5007 � anthrazit RAL 7011<br />
� kobalt RAL 5010 � hellgrau RAL 7035<br />
� schwarz RAL 9017 � türkis RAL 5018<br />
� bordeaux RAL 3004 � jade RAL 6034<br />
� mais RAL 1017 � violettblau RAL 5000<br />
<strong>Messe</strong>doppelboden (Angebot wird erstellt)<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der Geschäfts- und Lieferbedingungen:<br />
Recycelbare Bodenbeläge, fabrikneu, fertig verlegt auf Klebestreifen mit Schutzfolie abgedeckt.<br />
Standabmessung: _____________________________________<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
Bereich Technik Tel +49 (0) 911. 98833-423<br />
<strong>Messe</strong>zentrum 1 Fax +49 (0) 911. 98833-429<br />
90471 Nürnberg technik@afag.de<br />
Fair-Rips<br />
_________ m 2 Polvlies-Bahnenware<br />
Rippenstruktur je m 2 € 9,00<br />
Farbe:<br />
� somalo RAL 8025 � grün RAL 6018<br />
� beige RAL 1015 � dunkelgrün RAL 6005<br />
� gelb RAL 1023 � anthrazit RAL 7005<br />
� azur RAL 5002 � schwarz RAL 9017<br />
� mittelgrau RAL 7040 � jade RAL 5018<br />
� fuchsie RAL 3017 � marine RAL 5003<br />
� griffo RAL 7016 � rot RAL 3020<br />
� dunkelbeige RAL 1001 � silber RAL 7004<br />
� flieder RAL 4005 � royalblau RAL 5017<br />
� orange RAL 2009<br />
Expo-Velour<br />
_________ m 2 Softvelours-Bahnenware<br />
je m 2 € 10,50<br />
Farbe:<br />
� cardinale RAL 3004 � rot RAL 3020<br />
� marone RAL 8017 � gelb RAL 1023<br />
� apfelgrün RAL 6024 � sand RAL 1015<br />
� marine RAL 5002 � taube RAL 5009<br />
� nachtblau RAL 5003 � petrol RAL 5018<br />
� hellblau RAL 5015 � maus RAL 7037<br />
� schwarz RAL 9017 � dunkelgrau RAL 7016<br />
D<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Fertigstellung bis: _____________________________________<br />
_________________________________________________________<br />
(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen siehe Rückseite.)<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
1. Dieser Bestellschein ist gleichzeitig Auftragserteilung, falls unsererseits<br />
kein Widerruf erfolgt.<br />
2. Besondere Zuschnitte werden mit Materialverschnitt und nach unserem<br />
Stundenrechnungssatz zusätzlich berechnet.<br />
Regiestundensatz / netto € 34,50<br />
3. Farbabweichungen vorbehalten.<br />
4. Die Preise verstehen sich inkl. Abdeckung mit einer Klarsichtfolie (keine Haftung<br />
bei Verschmutzung) und Entsorgung.<br />
5. Die Preise beziehen sich auf Teppichverlegen in leeren <strong>Messe</strong>ständen.<br />
6. Zieht ein Aussteller den Antrag zurück, so muss der Auftragnehmer bis<br />
spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informiert werden, da<br />
sonst der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden muss.<br />
7. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
8. Zahlungsbedingungen<br />
Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, Zahlungsfristen für<br />
Verlegearbeiten: sofort rein netto.<br />
9. Für ausländische Aussteller, die bargeldlos Rechnungen bezahlen, fallen zusätzliche<br />
Transferkosten an.<br />
10. Eigentumsvorbehalt<br />
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher<br />
Forderungen aus den Geschäftsverbindungen zwischen dem Verkäufer und dem<br />
Käufer Eigentum des Verkäufers.<br />
11. Lieferung<br />
Als Liefer- und Verlegetermin gilt der in der Auftragsbestätigung genannte<br />
Zeitpunkt. Er gilt nur ungefähr. Vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss vorgebrachte<br />
Änderung oder Umstellung der Ausführung bedingen neue Liefer- bzw.<br />
Verlegefristen.<br />
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das Mahnverfahren, ist für beide Teile<br />
Nürnberg.
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
1<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Licht- und Kraftanschluss<br />
(Bitte Rechnungsanschrift vollständig in Druckbuchstaben)<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Geschäftsführer / Inhaber:<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Wir bestellen laut umseitigen Bedingungen:<br />
� Lichtanschluss 230 V bis 3 kW<br />
Voraussichtlicher Anschlusswert __________________________________kW Mietzähler � ja � eigener � Pauschal<br />
Geräteart ____________________________________________________ Die Stromlieferung über 3 KW erfolgt ausschließlich über Zähler<br />
__________________________________________________________<br />
Anschlüsse über 3 kW werden als Kraftanschluss nur mit Zähler ausgeführt.<br />
� Kraftanschluss 400 V CEE Steckdose<br />
Voraussichtlicher Anschlusswert __________________________________kW 16 A � 32 A � 63 A �<br />
Maschinenart ________________________________________________<br />
__________________________________________________________ Miet-Zähler � ja � eigener<br />
Auf Vordruck 1a ist eine Grundskizze mit genauer Angabe der gewünschten Anschlussstellen mit der Bestellung einzureichen.<br />
Im Stand sind anzubringen:<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Vertragsfirma:<br />
Elektro Raab In Würzburg erreichbar<br />
Höhenreutweg 2 unter der Telefon-Nr.<br />
94036 Passau<br />
Tel +49 (0) 8 51. 9 86 20 45 Tel +49 (0) 9 11. 9 88 33-4 20<br />
Mobil +49 (0) 1 70. 3 55 10 00<br />
Fax +49 (0) 8 51. 9 86 20 46<br />
E-Mail elektro-raab@t-online.de<br />
Die Installationsfirma ist berechtigt, bei nicht termingerechter Abgabe des Formulars zusätzlich € 15,– in Rechnung zu stellen (erhöhter Planungs- +<br />
Arbeitsaufwand).<br />
Die Abrechnung erfolgt zum Teil während der Veranstaltung.<br />
Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />
Preise siehe Rückseite.<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Mietzähler befinden sich in bauseitigen Zählerschränken. Ablesung<br />
jederzeit möglich.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/Richtlinien<br />
Bitte beachten Sie die „lnformationen von A-Z“ und die „Technischen Richtlinien“<br />
1. Die Installationen der elektrischen Versorgungsleitungen wird durch die<br />
Ausstellungsleitung veranlasst und nach Anschlusswerten berechnet.<br />
Mindestanschlusswert 1 KW<br />
Anschlusswert<br />
Stromanschluss ohne Stromverbrauch:<br />
Wechselstrom 230 V, einschließlich Steckdose<br />
(einschließlich Stördienst)<br />
bis 1,0 KW € 102,00<br />
bis 2,0 KW € 114,00<br />
bis 3,0 KW € 127,00<br />
Steckdose zusätzlich € 136,00<br />
Kraftanschluss ohne Stromverbrauch:<br />
Drehstrom bis 400 V<br />
mit CEE Steckdose bis 5,0 KW € 185,00<br />
je weiteres KW € 121,50<br />
CEE-Verteiler € 118,00<br />
Unterverteilung bis 32 A € 135,50<br />
Erco-System Strahler 150 W € 123,50<br />
einschließlich Leuchtmittel,<br />
liefern, montieren und demontieren<br />
Leuchtstofflampe einschließlich Leuchtmittel, € 123,50<br />
liefern, montieren und demontieren<br />
2.1 Wechselstromzähler bis 16 A € 119,00<br />
2.2 Drehstrom-Vierleiterzähler bis 30 A € 128,00<br />
2.3 Drehstrom-Vierleiterzähler bis 60 A € 141,00<br />
2.4 Strompreis:<br />
Bei Zählerablesung per kWh € 1 0,35<br />
2.5 Pauschalberechnung für die Dauer der Ausstellung<br />
(inkl. Auf + Abbau)<br />
1,0 KW (mindest.) € 135,00<br />
1,5 KW € 152,50<br />
2,0 KW € 170,00<br />
2,5 KW € 187,50<br />
3,0 KW € 105,00<br />
2.6 Montagestunden (Regie) € 135,00<br />
2.7 Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.<br />
3. Die genannten Preise dürfen von der Lieferfirma nicht überschritten werden.<br />
4. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Sie ist innerhalb von 8 Tagen<br />
nach Erhalt rein netto zahlbar.<br />
5. Bei pauschaler Stromberechnung wird durch einen Beauftragten der<br />
Elektrofirma der Stromverbrauch festgelegt.<br />
6. Die Stromkosten werden bei Pauschalberechnung mit der Anschluss- und<br />
Installationsberechnung berechnet.<br />
Der Strompreis beinhaltet Grundgebühr sowie Anschlussgebühr des jeweiligen<br />
EVU.<br />
7. Bei Bestellung eines Stromanschlusses über 3 KW Anschlusswert wird<br />
generell ein Zähler gesetzt.<br />
8. Für die Bestellung eines Stromanschlusses ist dieser Vordruck zu benutzen.<br />
Die Bestellung und Standinstallationsskizze sind spätestens zum angegebenen<br />
Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Siehe umseitige<br />
Anmerkung „Zuschläge“.<br />
9. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der<br />
berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des<br />
Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen<br />
Prüfung gegeben ist.<br />
9a. Rechnungsumschreibungen sind kostenpflichtig.<br />
10. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet,<br />
sofern er nicht den Vertragselektriker mindestens 10 Tage vor<br />
Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat.<br />
11. Anschluss nicht gemeldeter Geräte, insbesondere von Kochplatten und<br />
Heizöfen, berechtigen zur sofortigen Sperre des Anschlusses, um allen<br />
Ausstellern eine gleichmäßige Stromlieferung zu sichern. Für elektrische<br />
Anlagen, die wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz<br />
versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig.<br />
12. Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften der VDE und des örtlichen EVU<br />
entsprechen. Anschlusswerte über 3 KW werden aus belastungstechnischen<br />
Gründen ausschließlich als Vierleiteranschluss ausgeführt. Als<br />
Schutzart wird die Fehlerstrom-Schutzschaltung angewandt. Eigene<br />
Verteilungen müssen deshalb mit getrennten Null-Schutzleiterschienen versehen<br />
sein. Die Lieferfirma übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch<br />
mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen sie kein Eigentumsrecht<br />
besitzt, hervorgerufen werden.<br />
13. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich vor dem Verlassen seines Standes<br />
seinen Strom abzuschalten (Schadenshaftung bei Unterlassung).<br />
Müssen Geräte über Nacht in Betrieb bleiben (Kühlgeräte etc.), so ist vom<br />
Aussteller sorge zutragen, dass keinerlei Schaden entstehen kann.<br />
14. Das Benutzen von Tauchsiedern ist aus Sicherheitsgründen verboten.<br />
15. Zuleitungen, Schalttafeln, Zähler etc., die von der Lieferfirma mietweise<br />
gestellt sind, bleiben deren Eigentum. Der Aussteller hat dafür zu sorgen,<br />
dass das verwendete Material am Schluss der Veranstaltung wieder vollzählig<br />
und unversehrt zur Demontage durch die Elektrofirma vorhanden, bzw.<br />
in Empfang genommen werden kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern<br />
zu Tagespreisen berechnet.<br />
16. Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen nur von<br />
der Vertragsfirma vorgenommen werden.<br />
17. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene<br />
Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und berechtigt die<br />
Lieferfirma zur sofortigen Abtrennung des Anschlusses.<br />
18. Für die Folgen des Stromausfalls, Spannungsschwankungen und Beschädigungen<br />
der Anlage wird keine Haftung übernommen.<br />
Während der Veranstaltung stehen Monteure für den Störungsdienst zur<br />
Verfügung.<br />
19. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und<br />
Zahlungsbedingungen. Die aufgeführten Preise umfassen die zur Verfügungstellung<br />
der gebrauchsfertigen Installation in den Ständen.<br />
In den Preisen sind die Stundenlöhne einschließlich Überstunden sowie<br />
auch Verschleiß für das verwendete Material enthalten.<br />
20. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Passau.
Grundriss-Skizze für den<br />
Stromanschluss<br />
Aussteller:<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Licht- und Kraftanschluss errichtet werden soll.<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
1a<br />
Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze<br />
Bitte wenden!
Musterskizze<br />
Steckdose<br />
Standrückwand zusätzlich<br />
Trennwand<br />
Kabine<br />
120 W<br />
Muster<br />
Gang<br />
36 W 120 W<br />
Zeichenerklärung: Steckdose 230 V<br />
Leuchtstoffröhre<br />
(60 cm, 120 cm, 150 cm)<br />
Brennstelle (Strahler)<br />
Ausschalter<br />
Drehstrom-Steckdose 400 V<br />
Trennwand
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
2<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Wasser- und Abwasseranschluss<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: __________________________________________ Geschäftsführer / Inhaber: __________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Wir bestellen laut umseitigen Bedingungen:<br />
� Wasseranschluss � Abnahme von meldepflichtiger � Wasserbeckenfüllung<br />
Propangasanlage:<br />
1/2’’ � 3/4’’ � 1’’ � 5/4’’ � ja � nein � � ______________ cbm<br />
� Anschluss firmeneigener Geräte: � Anschluss mietweiser Geräte von Fa. Helsper: � Regiearbeiten:<br />
� Einfachspüle � Einfachspüle<br />
� Doppelspüle � Elektro-Warmwassergerät ja � nein �<br />
� Heißwassergerät � Zapf- und Endventil<br />
� Wasseruhr<br />
Auf Vordruck 2a ist eine Grundskizze mit genauer Angabe der gewünschten Anschlussstellen mit der Bestellung einzureichen.<br />
Weitere Arbeiten in Regie:<br />
Vertragsfirma:<br />
<strong>Messe</strong>-Service Helsper<br />
Siedlung-Mittelstraße 6<br />
56170 Bendorf/Rh.<br />
Tel +49 (0) 26 22. 1 05 89<br />
Handy +49 (0) 1 70. 8 31 12 29<br />
Fax +49 (0) 26 22. 1 63 51<br />
E-Mail helspergmbh@aol.com<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Die Installationsfirma ist berechtigt, für Leistungen, die zum festgelegten Aufbaubeginn noch nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht<br />
verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, Zuschläge zu berechnen. Diese betragen für Leistungen nach<br />
Festpreisen 25 % und für Regiearbeiten 50 % auf umseitige Preise.<br />
Selbstinstallation ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.<br />
Die Vertragsfirma nimmt die Abrechnung während der Veranstaltung vor.<br />
Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/Richtlinien<br />
Bitte beachten Sie die „lnformationen von A-Z“ und die ,,Technischen Richtlinien“<br />
1. Wasserzuleitung EURO<br />
im Hallenbereich bis zur weitesten Stelle<br />
ohne Absperrventil und Armatur<br />
je Anschluss € 198,00<br />
2. Wasserabfluss zum Kanal<br />
Aufgrund der verschärften Umweltbestimmungen ist es<br />
verboten, Abwässer freilaufen zu lassen. Daher ist jeden<br />
Wasserzufluss ein Abfluss vorgeschrieben. Für Verschmutzungen<br />
des Grundwassers, insbesondere durch<br />
Farbe, übel riechende chemische Zusatzstoffe oder Öl,<br />
haftet der Aussteller, auch wenn diese durch von ihm<br />
Beauftragte (z. B. Dekorationsmaler) verursacht<br />
worden sind (gemäß § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
- WHG) € 146,00<br />
3. 3.1 Spüle € 152,00<br />
3.2 Elektro-Heißwassergerät € 140,00<br />
3.3 Zapf- und Endventil € 112,80<br />
4. Regiestundensatz € 139,00<br />
5. Pauschalbetrag für Wasserkosten € 120,50<br />
Bei Mehrverbrauch erfolgt Abrechnung nach Wasseruhr<br />
je m 3 € 113,55<br />
6. Weitere Arbeiten werden nach Material- und Zeitaufwand berechnet.<br />
7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzl. MWSt.<br />
8. W I C H T I G: Anmeldung nur mit Skizze einreichen!<br />
Bei fehlender Skizze kann der Wasseranschluss nicht eingerichtet<br />
werden.<br />
9. Die genannten Festpreise dürfen von der Lieferfirma nicht überschritten<br />
werden.<br />
10. Die Installations- und Wasserkosten werden den Ausstellern durch einen<br />
Beauftragten der Installationsfirma berechnet und sind sofort am Stand zu<br />
bezahlen. Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür<br />
erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus organisatorischen Gründen<br />
kann von dieser Bestimmung nicht abgesehen werden. Sollte der Betrag<br />
nicht gezahlt werden, so wird der Wasserweg gesperrt.<br />
11. Die Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über Umfang der<br />
berechneten Lieferungen und Leistungen sind möglichst vor dem Abbau des<br />
Standes geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen<br />
Prüfung gegeben ist.<br />
12. Für die Bestellung eines Wasser- bzw. Abwasseranschlusses ist dieser<br />
Vordruck zu benutzen. Die Bestellung und Standinstallations-Skizze sind<br />
spätestens bis zum angegebenen Termin bei der Ausstellungsleitung einzureichen.<br />
Für Wasseranschlüsse, die für die Fortführung des weiteren<br />
Standaufbaus notwendig sind, bitten wir den späteren Installationstermin<br />
bekanntzugeben.<br />
13. Tritt ein Aussteller zurück, so wird er voll mit den angefallenen Kosten belastet,<br />
sofern er nicht den Vertragsinstallateur mindestens 3 Tage vor<br />
Ausstellungsbeginn schriftlich verständigt hat. Siehe umseitige Anmerkung<br />
„Zuschläge".<br />
14. Wasserleitungen, Absperrventile, Zapfhähne, Spülbecken usw. werden von<br />
der Vertragsfirma mietweise zur Verfügung gestellt und bleiben deren<br />
Eigentum.<br />
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am<br />
Schluss der Ausstellung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage<br />
durch die Installationsfirma vorhanden ist, bzw. in Empfang genommen werden<br />
kann. Fehlende Teile werden den Ausstellern zu Tagespreisen berechnet.<br />
15. Wasserschläuche sind bei der Installation nicht zugelassen.<br />
16. Das eigenmächtige Anzapfen vorhandener Leitungen ist nicht gestattet und<br />
berechtigt die Vertragsfirma zur Sperrung des Anschlusses.<br />
17. Für die Folgen von Druckausfall oder Druckschwankungen und Beschädigungen<br />
der Anlage wird keine Haftung übernommen.<br />
18. Während der Veranstaltung stehen Monteure für den Störungsdienst zur<br />
Verfügung.<br />
19. Bei Wasserverbrauch, der die normale Entnahme übersteigt (z. B.<br />
Schwimmbecken, Dauerbetrieb von Geräten, Gastronomie), wird auf Kosten<br />
des Antragstellers eine Wasseruhr eingebaut. Die Abrechnung erfolgt auf<br />
Grund der Verbrauchszählung der Wasseruhr. Ausstellereigene Wasseruhren<br />
werden nicht anerkannt.<br />
20. Das bei jedem Anschluss installierte Absperrventil ist abends vom Standleiter<br />
zu schließen.<br />
21. Die Vertragsfirma haftet nicht für Schäden an Sachen und Personen, die<br />
durch Leitungen hervorgerufen werden, an denen sie kein Eigentumsrecht<br />
besitzt.<br />
22. Bei Verwendung von Propangas zu Vorführzwecken im gesamten Ausstellungsgelände<br />
ist die Ausstellungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu verständigen.<br />
Die komplette Gasanlage ist mit diesem Formular meldepflichtig<br />
und darf nur nach vorheriger kostenpflichtiger Abnahme durch die<br />
Vertragsinstallationsfirmen in Betrieb genommen werden.<br />
23. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung vorstehender Lieferungs- und<br />
Zahlungsbedingungen.<br />
24. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Koblenz.
Grundriss-Skizze für den<br />
Wasseranschluss<br />
Aussteller:<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
2a<br />
Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Wasseranschluss und -Abfluss errichtet werden soll, sowie genaue Kennzeichnung der Gangseiten.<br />
Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze<br />
Bitte wenden!
Trennwand<br />
Zeichenerklärung:<br />
Musterskizze<br />
S tandrückwand<br />
Muster<br />
Blende<br />
G ang<br />
Wasseranschluss mit L eitungsführung<br />
H eißwassergerät<br />
Spüle<br />
4 ,0 m<br />
Wasserabfluss mit L eitungsführung<br />
(Unverbindlich , da sich die L eitungsführung im allgem .<br />
nach d en Anschlussmöglichkeiten rich tet.)<br />
Trennwand
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22, 90530 Wendelstein<br />
zur Weiterleitung an die<br />
Deutsche Telekom, Technischer Service GmbH<br />
Eventmanagement<br />
Dieselstraße 43, 90441 Nürnberg<br />
Fax +49 (0) 9 11. 1 50-44 08 3<br />
Telekom-Service<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: __________________________________________ Geschäftsführer / Inhaber: __________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Bestellung Anschluss vom: __________________________________________________ bis: ______________________________________________<br />
Anzahl<br />
____<br />
____<br />
____<br />
____<br />
____<br />
____<br />
____<br />
Pos.<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
3.5<br />
3.6<br />
3.7<br />
analoger <strong>Messe</strong>anschluss (1 Anschluss, 1 Leitung, 1 Rufnummer)<br />
Call Profi/T-Net analoger Anschluss – ohne Endgeräte € 50,37 Bereitstellungsentgelt<br />
nur TAE Anschlussdose (Netzabschluss) € 16,95 Miete<br />
€ 10,00 Mindestumsatz<br />
Tarifinformation A für T-Net Anschluss (Gebührenimpuls) € 0,44 Miete<br />
€ 8,53 Bereitstellung<br />
Einzelverbindungsübersicht für T-Net Anschluss kostenlos<br />
ISDN <strong>Messe</strong>anschluss (1 Anschluss, 2 Leitungen, 3 Rufnummern)<br />
Call Profi/T-ISDN Anschluss – ohne Endgeräte € 50,37 Bereitstellungsentgelt<br />
nur ISDN NTBA (Netzabschluss) € 24,95 Miete<br />
€ 10,00 Mindestumsatz<br />
Tarifinformation A für T-ISDN Anschluss (Gebührenimpuls) € 1,32 Miete<br />
€ 8,53 Bereitstellung<br />
Einzelverbindungsübersicht für T-ISDN Anschluss kostenlos<br />
Internetzugang über T-DSL Business<br />
Bitte zutreffendes ankreuzen!<br />
Die Vertragsabwicklung erfolgt nach den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG (alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzl. Umsatzsteuer). Diese können<br />
Sie in jedem T-Punkt einsehen. Informationen zu den o.g. Produkten erhalten Sie unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 330 1000 oder im Internet unter www.telekom.de.<br />
Bitte beachten Sie: aufgrund baulicher Gegebenheiten (Leichtbauhallen), muss die entsprechende Verkabelung zu Ihrem Stand individuell hergestellt werden. Hierbei entstehen in jedem Fall<br />
zusätzliche Kosten, die sich wie folgt zusammensetzen:<br />
– Grundpreis, je Arbeitskraft und je angefangene 15 Minuten Arbeitszeit: € 12,78 netto<br />
– Zuschlag werktags (montags bis freitags) von 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 18.30 Uhr bis 24.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, je Arbeitskraft und je angefangene<br />
15 Minuten Arbeitszeit: € 3,20 netto<br />
– Fahrtpauschale, je Fahrzeug und Arbeitstag: € 40,90 netto<br />
– Material (z.B. Kabelmaterial): nach Aufmaß<br />
– Bei Aufträgen, die nach dem 26. August 2011 eingehen, wird zusätzlich ein Expresszuschlag i. H. v. € 51,12 netto berechnet<br />
Weitere Informationen finden Sie unter www.telekom.de/agb<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Preis (netto)<br />
T-DSL Business 1000 asymmetrisch, inkl. Flatrate, ohne Endgeräte, nur DSL Splitter (Netzabschluss) € 79,90 Bereitstellung<br />
ACHTUNG: für die betriebsfähige Bereitstellung eines T-DSL Business Anschlusses, ist die Beauftragung eines Call Profi/T-Net € 26,90 Miete<br />
Anschlusses (Position 3.1) oder eines Call Profi/T-ISDN Anschlusses (Position 3.4) unbedingt erforderlich! Ohne die zusätzliche<br />
Beauftragung von Position 3.1 oder 3.4 kann T-DSL Business nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Zugangsdaten für den<br />
Internetzugang werden Ihnen ca. 1 Woche vor Installationstermin per E-Mail zugesandt.<br />
Bitte geben Sie deshalb hier Ihre E-Mail Adresse an: _____________________________________________________<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
(bei juristischen Personen rechtsgültige Zeichnung)<br />
Bitte wenden!
Grundriss-Skizze für den<br />
Telekommunikationsanschluss<br />
Aussteller:<br />
Standskizze mit genauer Maßangabe für die Einrichtung des Telekommunikationsanschlusses<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
3a<br />
Bitte ankreuzen � 1: 200 � 1: 100 � 1:50 Musterskizze
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Tel +49 (0) 911. 9 88 33-420<br />
Fax +49 (0) 911. 9 88 33-429<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
4<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Blendenbeschriftung, Schrift, Tapete, Farbe<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Die Standbegrenzungswände (Hartfaser) müssen vor dem Anstrich grundsätzlich tapeziert werden.<br />
Wir bestellen lt. umseitigen Bedingungen:<br />
� Blendenbeschriftung: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift<br />
� mit Montage � ohne Montage<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
� Sonstige Beschriftungen: (Farbe, Größe + Art der Buchstaben angeben) Schrift Schrift<br />
� mit Montage � ohne Montage<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
� Logo, Firmenzeichen, Original Schriftzug � mit Montage � ohne Montage<br />
Voraussetzung für die Anfertigung ist die Lieferung einer digitalisierungsfähigen schwarz-weiß Vorlage. Für die Digitalisierung werden Regiekosten berechnet.<br />
Stückpreise nach Aufwand und Anfrage.<br />
� Tapezierung (Raufasertapete)<br />
mit Kabine/Abstellraum � außen � innen<br />
(Tapete muss von Mietwänden nach <strong>Messe</strong>ende restlos entfernt werden.<br />
Falls tapezierte oder ungereinigte Wände hinterlassen werden, wird pro m 2 € 2,20<br />
für die Reinigung berechnet.)<br />
� Abtapezierung: ______ m 2 pro m 2 € 2,20<br />
� Anstrich: _________________________________________________________________________________<br />
Farbmuster beifügen.<br />
Anlage: � Farbmuster � Textvorlage � Firmenzeichen<br />
Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen umseitig. Die Vertragsfirma nimmt die Abrechnung während der Veranstaltung vor.<br />
Vertragsfirma:<br />
UJ-Werbung<br />
Udo Jacholke<br />
Genterstraße 8<br />
13353 Berlin <strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 1 78. 4 92 77 00 Tel +49 (0) 9 11. 86 06. 41 90<br />
E-Mail u.jacholke@t-online.de (nur bei <strong>Messe</strong>n und deren Aufbau besetzt)<br />
Beachten Sie bitte:<br />
Trennwände Octanorm dürfen nicht tapeziert werden.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
Preise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
EURO<br />
1.1 1 m 2 Rauhfaser weiß, liefern und kleben € 14,15<br />
1.2 1 m 2 Anstrich mit Binderfarbe, weiß und helle Pastell-Töne € 12,65<br />
1.3 1 m 2 Anstrich mit Binderfarbe, dunkle Töne und Vollton € 13,25<br />
1.4 1 m 2 Anstrich mit Fassadenfarbe, weiß und getönt € 14,45<br />
1.5 1 lfm. Blendenanstrich zweiseitig in Sonderfarbtönen € 14,30<br />
1.6 Großflächenplakate kleben, Innenbereich m 2 € 11,25<br />
2.0 Folien-Buchstaben computergeschnitten, selbstklebend, ohne Montage.<br />
Lieferumfang: Buchstaben auf Original Silikonpapier mit Montagefolie versehen.<br />
Standard Farben: schwarz/weiß/mittelblau/mittelgrün/gelb/orange/mittelrot<br />
Preisgruppe I Preisgruppe II<br />
EURO EURO<br />
2.1 bis 130 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,55 € 00,65<br />
2.2 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,75 € 00,85<br />
2.3 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 00,90 € 01,00<br />
2.4 bis 100 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,10 € 01,25<br />
2.5 bis 125 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,35 € 01,50<br />
2.6 bis 150 mm Höhe, pro Buchstabe € 01,65 € 01,85<br />
2.7 bis 175 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,05 € 02,15<br />
2.8 bis 200 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,35 € 02,65<br />
2.9 bis 250 mm Höhe, pro Buchstabe € 02,80 € 03,10<br />
2.10 bis 300 mm Höhe, pro Buchstabe € 03,65 € 03,75<br />
2.11 bis 350 mm Höhe, pro Buchstabe € 04,55 € 04,90<br />
Montage auf Wunsch in Regie Stunde € 28,70<br />
Schriften:<br />
Weitere Schrifttypen sowie Modifikationen (Kursivieren, Schattieren, Perspektiven etc.) auf Anfrage.<br />
Sonderfarben, sowie Buchstaben in Glanzfolie, erfordern einen Preiszuschlag von 25%.<br />
Sonstige Arbeiten auf Anfrage in Regie. Stunde € 28,70<br />
Resttapezierungen sowie besondere Einpass- und Beschneidearbeiten werden in Regie berechnet.<br />
Die auftragnehmende Firma ist berechtigt, für Bestellungen, die bis zum Aufbautermin noch nicht<br />
eingetroffen sind, einen Zuschlag von 20% zu erheben.<br />
Der Anstrich mit Binderfarben ist nur auf tapezierten Ausstellungswänden möglich.<br />
Die Bezahlung ist nach Ausführung der Arbeiten fällig und wird während der <strong>Messe</strong> kassiert.<br />
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Hier Farbmuster anheften:
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
5<br />
Ausstellerausweise/Parkausweise (Bitte nicht ausfüllen bei Abholung in der <strong>Messe</strong>leitung!)<br />
Die Ausweise können auch während der Aufbauphase direkt in der <strong>Messe</strong>leitung abgeholt werden.<br />
Bestellung<br />
� Ausstellerausweise (kostenlos)<br />
Sie erhalten aufgrund Ihrer Standfläche folgende Ausstellerausweise kostenlos:<br />
(bis 10 m2 = 2 Ausweise, bis 20 m2 = 3 Ausweise, bis 30 m2 = 4 Ausweise, bis 40 m2 = 5 Ausweise,<br />
bis 50 m2 = 6 Ausweise, bis 60 m2 = 7 Ausweise, bis 70 m2 = 8 Ausweise, bis 80 m2 = 9 Ausweise,<br />
bis 90 m2 = 10 Ausweise, ab 100 m2 = je weitere 20 m2 1 Ausweis, maximal jedoch 15 Ausweise<br />
� Ausstellerausweise (kostenpflichtig)<br />
Zusätzlich bestellen wir ______ Stk. Ausstellerausweise à € 26,00 inkl. MwSt. = ______ €<br />
� Dauer-Parkausweise für PKW<br />
Wir bestellen hiermit ______ Stk. Parkausweise à € 27,00 inkl. MwSt. = ______ €<br />
Als Parkplätze für PKW stehen die jeweils ausgewiesenen Parkflächen AP 1 (Nord) und AP 2 (Süd) zur Verfügung.<br />
Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungstagen von 08.00 bis 19.00 Uhr bzw. bis zum jeweiligen täglichen Veranstaltungsende.<br />
Die Dauer-Parkausweise haben nur für PKW Gültigkeit!<br />
x Versandkosten und Bearbeitungspauschale = 5,00 €<br />
Gesamtbetrag = ______ €<br />
Rechnungsstellung ist NICHT möglich. Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:<br />
� Ein Verrechnungsscheck (nur Inland), ausgestellt auf die AFAG, über den obigen Betrag liegt bei.<br />
� Akzeptiert werden folgende Kreditkarten:<br />
� Eurocard � American Express � Visa<br />
Kartennummer: _______________________________<br />
Gültigkeitsdauer: _______________ /_______________<br />
Monat / Jahr<br />
Karteninhaber: _______________________________<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Die Zusendung der bestellten Ausweise erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Standmieten-Rechnung und auf Gefahr des<br />
Bestellers. Ersatz kann bei Verlust nicht geleistet werden.<br />
Die Zusendung der bestellten Ausweise kann nur bis zum 16. September 2011 erfolgen. Später eingehende Bestellungen werden nicht mehr<br />
verschickt und in der <strong>Messe</strong>leitung zur Abholung bereitgelegt.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />
} (Quittung senden wir mit den bestellten Ausweisen zu)
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
6<br />
Ausstellungsstand„Start“, „Beginner“, „Standard“, „Profi“<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Vertragsfirma als Auftragnehmer<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Maßgeschneiderte Lösungen für einen streßfreien <strong>Messe</strong>auftritt<br />
von der Standbegrenzungswand bis zum Komplettstand - hier haben Sie die günstigen Alternativen<br />
Typ „START“ € 36,00 pro m2<br />
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />
Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />
Beleuchtung pro 4m2 ein 75W Armstrahler,<br />
weiße Dreiecksblende an Rückwand montiert<br />
Typ „BEGINNER“ € 47,00 pro m2<br />
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />
Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />
Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstrahler,<br />
an den offenen Standseiten eine ovale Blendentafel weiß<br />
Typ „STANDARD“ € 52,00 pro m2<br />
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />
Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />
Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstrahler,<br />
an den offenen Standseiten je ein weißes Blendendreieck,<br />
Stehgruppe (1 Stehtisch mit 2 Barhockern)<br />
Typ „PROFI“ € 68,00 pro m2<br />
Teppich Rips Bahnenware in verschiedenen Farben erhältlich,<br />
Wandfüllungen weiß, auf Wunsch auch farbig (Aufpreis),<br />
����������<br />
verschließbare Kabine mit Garderobe (Größe je nach Standfläche), �����<br />
Beleuchtung pro 3m2 ein Halogen-Niedervoltstahler<br />
an den offenen Standseiten eine Blende weiß, Fächer (pro 5m2 eine Ablage)<br />
Stehgruppe (1 Stehtisch mit 2 Barhockern) und Bartheke<br />
Individueller Standbau<br />
Ab 35m2 Standfläche erhalten Sie einen Rabatt von 15% auf den Komplettstandpreis.<br />
Die oben genannten Preise sind Mietpreise inkl. Transport sowie Auf- und Abbau, zzgl. Mwst.<br />
Noch schneller und einfacher bestellen Sie mit dem Standkonfigurator<br />
im Internet: www.rappenglitz.de<br />
����������<br />
�����<br />
Ein individueller <strong>Messe</strong>stand ist die Fortsetzung einer sensiblen Markenführung.<br />
Unsere Designer passen den <strong>Messe</strong>stand an das Erscheinungsbild ihrer Firma an.<br />
Das Ergebnis ist Einzigartigkeit und ein hoher Wiedererkennungswert.<br />
Gerne machen wir auch Ihnen ein budgetangepasstes Angebot.
MESSEDATEN KOSTENZUSAMMENSTELLUNG TEPPICH BLENDENTEXT STANDTYP<br />
STANDBAUPAKET (ohne Stromanschluss)<br />
START (36,00 €/m2) BEGINNER (47,00 €/m2) � �<br />
STANDARD (52,00 €/m2) PROFI (68,00 €/m2)<br />
Reihenstand<br />
Aussteller<br />
Sachbearbeiter<br />
Straße<br />
Ort / Land<br />
Telefon<br />
Telefax<br />
E-Mail<br />
Ort/Datum<br />
�<br />
�<br />
Eckstand links<br />
BESTELLFORMULAR<br />
Ich interessiere mich für einen individuellen Stand, bitte kontaktieren Sie mich<br />
�<br />
�<br />
Eckstand rechts<br />
Veranstaltung<br />
Halle<br />
Stand<br />
Kopfstand<br />
1x (Reihenstand) 2x (Eckstand) 3x (Kopfstand) gegen gesonderte Berechnung<br />
schwarz blau rot grün andere Farben auf Anfrage ___________________<br />
Rips (Velours gerippt), Bahnenware, fabrikneu<br />
grau anthrazit dunkelblau<br />
hellblau grün rot schwarz<br />
andere Farben auf Anfrage ______________<br />
_____ m2 KOMPLETTSTAND „ _____________________“ à € ___ , 00 __________€<br />
Sonderausstattung:<br />
_____ Kabine 2x1m à € 68,00 __________€<br />
_____ Ablage, weiß, ca. 100 x 30 cm à € 16,00 __________€<br />
_____ Schrägablage, weiß, ca. 100 x 30 cm à € 18,00 __________€<br />
_____ Auslegestrahler 75W à € 25,00 __________€<br />
_____ Strahler 50W/12V (in vorhandene Stromschiene) à € 18,00 __________€<br />
_____ Schriftzeichen, Höhe bis 15cm à € 2,70 __________€<br />
Ab 35m2 Standfläche erhalten Sie einen Rabatt von 15% auf den Komplettstandpreis.<br />
Möblierung und weitere Standausstattung auf Anfrage oder im Internet www.rappenglitz.de<br />
Die Hauptanschlüsse für Strom und ggf. Wasser müssen separat bestellt werden.<br />
� �<br />
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
AGB‘s zum Download im Internet oder Zusendung bei Anfrage.<br />
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bestellformular bitte unterschrieben an +49 / 8142 / 2952 99 faxen<br />
WÄNDE<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
weiß<br />
andere Farben auf Anfrage _____________<br />
(gegen Aufpreis)<br />
Gesamtsumme __________€<br />
zzgl. der gesetzlichen Mwst.<br />
ACHTUNG: Wände und Blenden dürfen nicht vernagelt, verschraubt, verklebt oder anderweitig beschädigt werden.<br />
Selbstangebrachte Beschriftungen müssen rückstandsfrei nach der Veranstaltung entfernt werden, anderfalls erfolgt<br />
für die Reparatur (Wiederbeschaffungswert) bzw. Reinigung (€ 8,00 pro m2) eine Nachberechnung.<br />
Zuschlag bei verspäteter Bestellung: 10 Tage vor <strong>Messe</strong>beginn 20 %<br />
� � � �
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Vertragsfirma als Auftragnehmer<br />
Mietmobiliar<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:<br />
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut.<br />
Bankinstitut:<br />
Bankleitzahl:<br />
Konto-Nr.:<br />
Kreditkarte.<br />
Euro-Card Visa-Card American Express<br />
Name:<br />
Kartennummer:<br />
gültig bis:<br />
Ort, Datum<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />
Sie können die gewünschten Artikel hier eintragen und dieses Blatt schicken<br />
oder<br />
Sie schreiben die gewünschte Artikelanzahl zu den einzelnen Artikeln und schicken Seite 1 bis Seite 4<br />
Artikelnummer Artikelbezeichnung Farbe<br />
Anzahl Einzelpreis<br />
Bei Bestellungen ab 5 Tage vor <strong>Messe</strong>beginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.<br />
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen<br />
Formularen des Veranstalters zu bestellen - Für Kühlgeräte ist ein Nachtstromanschluss erforderlich -<br />
Mietbedingungen:<br />
7<br />
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage<br />
und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des <strong>Messe</strong>geländes.<br />
2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor,<br />
bzw. während der <strong>Messe</strong> fällig.<br />
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er<br />
für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch<br />
wenn er den Stand schon verlassen hat.<br />
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis<br />
berechnet.<br />
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage<br />
vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle<br />
Mietgebühr berechnet.<br />
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem<br />
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke<br />
zu liefern.<br />
7. Reklamationen nach <strong>Messe</strong>ende können nicht anerkannt werden.<br />
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des<br />
Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.<br />
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend<br />
obiger Mietbedingungen.<br />
�<br />
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Bestellers<br />
Bitte w enden!
SITZMÖBEL<br />
BARHOCKER<br />
ST 2 20,50 € Polsterstuhl Asti<br />
Gestell: Chrom<br />
Polster: anthrazit<br />
Sitzhöhe: 47 cm<br />
Stuhlbreite: 45 cm<br />
ST 3 10,50 € Kunststoff-Stuhl<br />
Gestell: Chrom<br />
Schale: schwarz<br />
rot gelb grau<br />
ST 4 16,00 €<br />
Sitzhöhe: 48 cm<br />
Stuhlbreite: 52 cm<br />
Holz-Schalenstuhl<br />
Gestell: Chrom<br />
Schale: Buche natur<br />
weiß blau pink<br />
ST 6 14,00 €<br />
Sitzhöhe: 43 cm<br />
Stuhlbreite: 43 cm<br />
Bistro-Stuhl<br />
Gestell: Stahlrohr<br />
weiß schwarz<br />
ST 7 26,00 €<br />
Sitzfl äche: Kunststoffgefl echt<br />
weiß bzw. beige 40 cm Ø<br />
Sitzhöhe: 47 cm<br />
Klappstuhl<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz/Rücken: Leder schwarz<br />
Sitzhöhe: 47 cm<br />
Stuhlbreite: 47 cm<br />
ST 8 24,00 € Kunststoff-Schalensessel<br />
Schale:<br />
orange transparent<br />
elfenbein schwarz<br />
ST 10 19,50 €<br />
Sitzhöhe: 44 cm,<br />
Stuhlbreite: 60 cm<br />
Schwingsessel<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz/Rücken: Leder schwarz<br />
Sitzhöhe: 44 cm<br />
Stuhlbreite: 56 cm<br />
ST 11 16,00 € Polsterstuhl<br />
Gestell: Chrom<br />
Polster: blau grau<br />
braun schwarz<br />
ST 12 20,00 €<br />
Sitzhöhe: 46 cm<br />
Sitzbreite: 50 cm<br />
Netzstuhl<br />
Gestell: Chrom matt<br />
Sitz: grau schwarz<br />
Sitzhöhe: 44 cm<br />
Stuhlbreite: 40 cm<br />
ST 14 19,00 € Kufenstuhl<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz/Rücken: Leder<br />
weiß grau<br />
BH 1 17,00 €<br />
Sitzhöhe: 45 cm<br />
Stuhlbreite: 43 cm<br />
Barhocker<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitzpolster: Kunstleder weiß<br />
Sitzhöhe: 86 cm<br />
Stuhlbreite: 34 cm Ø<br />
BH 2 17,00 € Klapp-Barhocker<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz: Holzplatte<br />
weiß schwarz natur<br />
Sitzhöhe: 74 cm<br />
Stuhlbreite: 33 x 33 cm<br />
Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />
SITZTISCHE<br />
BH 3 21,50 € Barhocker Z-Form<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitzpolster: Kunstleder<br />
weiß schwarz Buche<br />
BH 4 30,00 €<br />
Sitzhöhe: 82 cm<br />
Stuhlbreite: 35 cm Ø<br />
Kufen-Barhocker<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz/Rücken: Leder grau<br />
Sitzhöhe: 71 cm<br />
Stuhlbreite: 42 cm<br />
BH 5 25,00 € Barhocker<br />
Gestell: Chrom<br />
Sitz: Kunstleder schwarz<br />
Sitzhöhe: 77 cm<br />
Stuhlbreite: 34 cm Ø<br />
T 2<br />
T 3<br />
T 4<br />
T 6<br />
22,00 €<br />
33,00 €<br />
20,00 €<br />
25,00 €<br />
Tisch<br />
Gestell: Stahlrohr weiß<br />
Platte: weiß<br />
Maße: T 2 70 x 70 cm<br />
T 3 160 x 70 cm<br />
Höhe: 72 cm<br />
Tisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: weiß<br />
Maße: T 4 65 x 65 cm<br />
T 6 110 x 65 cm<br />
Höhe: 67 cm<br />
T 5<br />
24,50 € Tisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: grau, Kante: schwarz<br />
T 12<br />
31,00 € Maße: T 5 80 x 80 cm<br />
T 12 120 x 80 cm<br />
T 7 26,00 €<br />
Höhe: 72 cm<br />
Tisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: weiß<br />
schwarz<br />
T 8 32,00 €<br />
Maße: 65 x 130 cm<br />
Höhe: 72 cm<br />
Tisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: weiß, schwarze Kante<br />
Maße: 80 cm Ø<br />
Höhe: 74 cm<br />
T 9 25,00 € Bistro- Tisch<br />
Gestell: Stahlrohr weiß<br />
Platte: weiß<br />
Maße: 80 cm Ø<br />
Höhe: 72 cm<br />
T 10 36,00 € Tisch<br />
Gestell: Chromgitter<br />
Platte: grau mit<br />
schwarzer Kante<br />
Maße: 80 cm Ø<br />
Höhe: 75 cm<br />
T 25 29,00 € Klapptisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: grau<br />
K-1<br />
14,00 €<br />
weiß mit schwarzer Kante<br />
Maße: 80 x 120 cm<br />
Höhe: 75 cm<br />
Klapptisch / Arbeitstisch<br />
mit stabiler Holzplatte<br />
Gestell: Eisen<br />
K-2<br />
14,00 € Maße: K-1 150 cm breit,<br />
K-2 200 cm breit,<br />
50 cm tief, 80 cm hoch<br />
Seite 2
STEHTISCHE<br />
LOUNGEMÖBEL<br />
BÜROMÖBEL<br />
T 13 47,00 € Stehtisch<br />
Gestell: Chromgitter<br />
Platte: grau mit<br />
schwarzer Kante<br />
Maße: 60 cm Ø<br />
Höhe: 107 cm<br />
T 15 36,00 € Stehtisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: weiß<br />
schwarz<br />
T 30 25,00 €<br />
Maße: 70 cm Ø<br />
Höhe: 110 cm<br />
Klapp-Stehtisch<br />
Gestell: weiß<br />
Platte: weiß<br />
Maße: 70 cm Ø<br />
Höhe: 110 cm<br />
CB 1 130,00 € Leder- Armsessel<br />
Polster: Leder schwarz<br />
Kunstleder weiß<br />
CB 2 260,00 €<br />
Gestell: Chrom<br />
Maße: 80 x 77 cm,<br />
72 cm hoch<br />
Doppelsitz- Couch<br />
Polster: Leder schwarz<br />
Kunstleder weiß<br />
SW 13,00 €<br />
Gestell: Chrom<br />
Maße: 130 x 77 cm,<br />
72 cm hoch<br />
Sitzwürfel<br />
Polster: Kunstleder schwarz<br />
Maße: 43 cm lang,<br />
43 cm tief, 43 cm hoch<br />
CTR 68,00 € Couchtisch<br />
Gestell: Chrom<br />
Platte: Glas satiniert<br />
schwarz<br />
CT 120,00 €<br />
Maße: 70 cm/ 80 cm Ø<br />
Höhe: 60 cm<br />
Couchtisch<br />
Platte: Glas<br />
Gestell: Chrom<br />
Maße: 90 cm lang,<br />
90 cm tief, 46 cm hoch<br />
EG 49,00 € Beistelltisch<br />
Platte: Glas<br />
Gestell: Chrom<br />
Maße: 51 cm Ø,<br />
höhenverstellbar<br />
56 bis 90 cm hoch<br />
D 1 36,00 € Bürodrehstuhl<br />
Gestell: Kunststoff schwarz<br />
Sitz/Rücken: Polster anthrazit<br />
Sitzhöhe: von 49-60 cm<br />
verstellbar<br />
Sitzbreite: 48 cm<br />
T 35 52,00 € Stehpult<br />
Gestell: Chrom matt<br />
Platte: Ahorn<br />
Maße: 85 x 59 cm<br />
Höhe verstellbar<br />
von 78 bis 111 cm<br />
PC 3 169,00 € PC-Arbeitsplatz<br />
verschließbar<br />
Farbe: dunkelgrau/buche<br />
Rahmen: Alu natur<br />
Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,<br />
100/120 cm hoch<br />
Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />
SIDEBOARD / SCHRÄNKE<br />
BARTHEKEN / INFOCOUNTER<br />
SB 63,00 € Sideboard<br />
verschließbar<br />
Farbe: weiß<br />
Maße: 90 cm breit,<br />
45 cm tief, 80 cm hoch<br />
DG 66,00 € Direktionsschrank<br />
Farbe: weiß<br />
Profi l: Alu natur<br />
Maße: 130 cm breit,<br />
46 cm tief, 92 cm hoch<br />
verschließbar<br />
RW 23,00 € Rollschrank<br />
verschließbar<br />
Farbe: weiß<br />
Maße: 53 cm breit,<br />
42,5 cm tief, 62,5 cm hoch<br />
SF 89,00 € Schließfachschrank<br />
4 Fächer<br />
Maße: 45 cm breit,<br />
50 cm tief, 180 cm hoch<br />
B 1 90,00 € Bartheke<br />
verschließbar<br />
Farbe: Alu weiß<br />
Maße: 90 cm breit,<br />
45 cm tief, 80/110 cm hoch<br />
B 2 73,00 € Bartheke<br />
Farbe: weiß<br />
Rahmen: Alu natur<br />
Maße: 102 cm breit,<br />
52 cm tief, 85/110 cm hoch<br />
BE 80,00 € Bartheke Eckelement<br />
nur in Kombination mit B2<br />
Maße: 52 x 52 cm gerundet,<br />
85/110 cm hoch<br />
Seite 3<br />
B 3 160,00 € Bartheke halbrund mit<br />
Kühlschrank kombinierbar,<br />
abschließbarer Schrank<br />
Farbe: weiß,<br />
Ablage schiefergrau<br />
Maße: 120 x 107 cm, 90/108 cm hoch<br />
IF 62,00 € Infotheke<br />
Farbe: weiß<br />
Rahmen: Alu weiß<br />
Maße: 103 cm breit,<br />
52 cm tief, 90 cm hoch<br />
BTM 205,00 € Bartheke Typ Munich<br />
Gestell: weiß<br />
Front: halbrund<br />
Maße: 173 cm breit,<br />
70 cm tief, 92/117 cm hoch<br />
TV 1 70,00 € Tischvitrine verschließbar<br />
Gestell: Alu natur<br />
Maße: 102 cm breit,<br />
52,5 cm tief, 90 cm hoch<br />
Glashöhe: 20 cm<br />
TV 2<br />
TV 3<br />
105,00 €<br />
105,00 €<br />
Tischvitrine verschließbar<br />
mit Unterschrank<br />
TV2: Gestell: Alu natur<br />
TV3: Gestell: Alu weiß<br />
Maße: 102x 52,5 cm tief,<br />
90 cm hoch, Glashöhe: 20 cm<br />
Bitte wenden!
PROSPEKTSTÄNDER<br />
KÜCHENAUSSTATTUNG<br />
TV 6 100,00 € Tischvitrine verschließbar<br />
mit Unterschrank<br />
Gestell: Alu weiß<br />
Maße: 90 cm breit,<br />
45 cm tief, 105 cm hoch<br />
Glashöhe: 22 cm<br />
SV 1<br />
130,00 € Schrankvitrine verschließbar<br />
mit Beleuchtung;<br />
SV 2: mit Unterschrank<br />
SV 2<br />
170,00 € Gestell: Alu natur<br />
Maße: 104,5 cm x 55 cm,<br />
180 cm hoch,Glashöhe: 110 cm<br />
SV 5 150,00 € Schrankvitrine verschließbar, ohne<br />
Beleuchtung, mit Unterschrank<br />
Gestell: Alu weiß<br />
Maße: 90 cm breit,<br />
45 cm tief, 185 cm hoch<br />
Glashöhe: 100 cm<br />
SV 7 180,00 € Ganzglasvitrine<br />
verschließbar, mit Beleuchtung<br />
Gestell: Alu<br />
Maße: 50 cm breit,<br />
50 cm tief, 180 cm hoch<br />
SVE 45,00 € Zusätzlicher Enlegeboden<br />
aus Glas für Schrankvitrinen<br />
HB<br />
35,00 € Halogenbeleuchtung<br />
statt leuchtstoffröhren<br />
für SV1 bis SV4 (Aufpreis)<br />
P 1 34,00 € Prospektständer<br />
3 Ablagen weiß<br />
Gestell: Aluminium<br />
Maße: 80 cm breit,<br />
140 cm hoch<br />
P 3 59,00 € Prospektständer<br />
für 6 DIN A4 Prospekte<br />
Gestell u. Ablagen: anthrazit,<br />
Säule mit Buchenleiste<br />
Maße: 118 cm hoch,<br />
50 cm tief, 46 cm breit<br />
P 4 58,00 € Prospektständer<br />
6 Fächer DIN A4 Hochformat<br />
Farbe: hellgrau<br />
Fuß: schwarz<br />
Maße: 44 cm breit,<br />
160 cm hoch<br />
MK 175,00 € <strong>Messe</strong>küche mit eingebautem<br />
140 l Kühlschrank,<br />
Spülbecken, Schwenkhahn,<br />
2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW<br />
Maße: ca. 100 cm breit,<br />
90 cm hoch, 60 cm tief<br />
SP 98,00 € Spülschrank mit Becken,<br />
Abtropffl äche, Armatur<br />
und Boiler – 1,5 kW,<br />
Maße: 100 cm breit,<br />
85 cm hoch, 50 cm tief<br />
A 50,00 € Küchenanrichte<br />
mit 2 Schubläden<br />
und 2 Türen<br />
Maße: 100 cm breit,<br />
85 cm hoch, 50 cm tief<br />
Preis netto pro Stück und Veranstaltung<br />
VERSCHIEDENES<br />
GARDEROBE<br />
WICHTIGE HINWEISE<br />
KM 35,00 € Kaffeemaschine<br />
Anschlußwert: 230 V/1 kW<br />
für 10 Tassen<br />
HPL 27,00 € 2-Platten Tischherd<br />
Anschlußwert: 230 V/2,5 kW<br />
MÜ 28,00 € Müllsackständer<br />
inkl. 5 Müllsäcke à 120 l<br />
Gestell: Kunststoff anthrazit<br />
KS 140 52,00 € Kühlschrank 140 l<br />
mit Eisfach<br />
Maße: ca. 55 cm breit,<br />
60 cm tief, 85 cm hoch<br />
FKS 180 70,00 € Flaschen-<br />
Kühlschrank 180 l<br />
Maße: ca. 60 cm breit,<br />
60 cm tief, 85 cm hoch<br />
R 1 26,00 € Lagerregal<br />
5 Böden weiß<br />
Gestell: Aluminium<br />
Maße: 95 cm breit,<br />
30 cm tief, 185 cm hoch<br />
R 2 28,00 € Kunststoffregal<br />
Farbe: weiß<br />
Maße: 75 cm breit,<br />
30 cm tief, 170 cm hoch<br />
PK 6,00 € Papierkorb<br />
G 1 18,00 € Garderobeständer<br />
Gestell: Chrom/ schwarz<br />
175 cm hoch<br />
G 2 18,00 € Garderobenständer<br />
Gestell: Chrom/Buche<br />
180 cm hoch<br />
RV<br />
RR<br />
18,00 €<br />
36,00 €<br />
Konfektionsständer<br />
Gestell: verchromt<br />
Höhe: verstellbar von<br />
130 bis 180 cm<br />
RV: Länge: 150 cm<br />
RR: 80 cm Ø<br />
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse<br />
sind gesondert mit den dafür vorgesehenen<br />
Formularen des Veranstalters zu bestellen<br />
Für Kühlgeräte ist ein Nachtstromanschluss erforderlich<br />
Besuchen Sie uns im Internet:<br />
www.rappenglitz.de<br />
und überzeugen Sie sich<br />
von unserem umfangreichen Leistungsangebot<br />
Seite 4
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Standreinigung<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
8<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Die allgemeine Reinigung der Ausstellungshallen veranlasst die Ausstellungsleitung. Die Reinigung des eigenen Standes ist vom Aussteller zu veranlassen.<br />
� Standgrundreinigung<br />
Tag der Grundreinigung Leiter des Standbaus:<br />
Abrechnung nach<br />
Regiestunden à € 18,80<br />
Datum ____________________________________<br />
Uhrzeit____________________________________ ____________________________________<br />
� Tägliche Reinigung Standgröße: 1. Tag der Reinigung letzter Tag der Reinigung<br />
des Standes pro m 2 und Tag<br />
€ 0,45 + gesetzl. MwSt.<br />
Mindestbetrag jedoch € 43,00<br />
+ gesetzl. MwSt. ____________________________m 2 Datum ______________________ Datum ______________________<br />
Die tägliche Reinigung beinhaltet folgende Leistungen: Aschenbecher entleeren und nass auswischen, Tische feucht abwischen, Papierkörbe entleeren,<br />
Bodenhartbeläge nass wischen, Teppichböden absaugen.<br />
Wichtig: Die tägliche Reinigung erfolgt ab 19.00 Uhr oder nach Ende der Abendveranstaltung. Sollte der Stand als Ganzes (keine Kabinen) verschließbar sein, so<br />
muss der Schlüssel bei der Vertragsfirma abgegeben werden. Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes bereitzustellen.<br />
Reklamationen können nur am nächsten Tag entgegengenommen werden.<br />
� Sonderleistungen<br />
Wir haben starken Schmutz- und Abfall während der <strong>Messe</strong>zeit und benötigen den Tagesreinigungsservice in Regie wie folgt:<br />
_________________________ Uhr _________________________ Uhr ______________________Uhr/oder______________________täglich<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Abzeichnen des Regiezettels direkt am Stand durch die Standleitung. Regiestunde: € 17,88<br />
Vertragsfirma:<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
Benningerstraße 72<br />
87700 Memmingen<br />
Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27<br />
Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />
info@mp-sicherheitsdienst.de<br />
Die Reinigungskosten werden den Ausstellern durch einen Beauftragten der Vertragsfirma berechnet und sind sofort am Stand zu bezahlen.<br />
Das Standpersonal ist darüber zu informieren und mit den dafür erforderlichen Barmitteln auszustatten. Aus Organisationsgründen kann von dieser<br />
Bestimmung nicht abgesehen werden. Alle Preise erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für das<br />
Mahnverfahren, ist für beide Teile Nürnberg.
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
9<br />
zur Weiterleitung an die Agentur für Arbeit Würzburg<br />
Job- und Studentenvermittlung<br />
Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />
als Auftragnehmer<br />
Zeitpersonal-Vermittlung<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Wir bitten um Zeitpersonal-Vermittlung wie folgt:<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
Anzahl männlich weiblich Datum vom/bis Uhrzeit von/bis<br />
Hilfskräfte zum Standaufund<br />
-abbau _________ � � ______________________ _________________________<br />
Standhilfe für die Kundenbetreuung<br />
und -bewirtung _________ � � ______________________ _________________________<br />
Stand- und Verkaufshilfe<br />
ohne Fremdsprachen _________ � � ______________________ _________________________<br />
Stand- und Verkaufshilfe mit<br />
Fremdsprachen (Dolmetscher) _________ � � ______________________ _________________________<br />
� Englisch _________ � � ______________________ _________________________<br />
� Französisch _________ � � ______________________ _________________________<br />
� Italienisch _________ � � ______________________ _________________________<br />
� Spanisch _________ � � ______________________ _________________________<br />
�<br />
_________ � � ______________________ _________________________<br />
Zugedachtes Tageshonorar: _______________________ ____ € (ortsüblich ab 140,- DM) Lohnsteuerkarte ja � nein � netto � brutto �<br />
Vorstellung soll erfolgen: Datum __________________________ Zeit ______________________ Ort _________________________________<br />
(Ausstellungsstand, Hotel usw.)<br />
Die Vermittlungsstelle ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestrebt, die gewünschten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Geben Sie daher<br />
Ihren Personalbedarf rechtzeitig bekannt.<br />
Arbeitsamt Würzburg Studentenvermittlung:<br />
Job- und Studentenvermittlung Tel +49 (0) 9 31. 79 49-3 25<br />
Schießhausstraße 9, 97072 Würzburg<br />
38002 Braunschweig<br />
Ansprechpartner: Job-/Service-Vermittlung:<br />
Frau Winzenhöler, Frau Füßl und Frau Kunze Tel +49 (0) 9 31. 79 49-5 90<br />
Fax +49 (0) 9 31. 79 49-3 06<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
10<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Spedition<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Bestellung (Besondere Servicebedingungen umseitig)<br />
1. Anlieferung<br />
Anlieferdatum: ____________________________________<br />
Spediteur/Firma: ____________________________________<br />
Zwischenlagerung im Speditionslager:<br />
ja nein<br />
Standanlieferdatum: ______________________________<br />
Anlieferadresse: c/o Aussteller, Halle/Stand, <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong>,<br />
D-97070 Würzburg, LKW-Einfahrt über Große Straße/Süd<br />
2. Personal und Gerät<br />
Bitte beachten: Minimum, Abrechnung 1,0 Stunden<br />
Aufbau<br />
Stapler mit Fahrer Autokran<br />
bis ______ to Tragkraft am _____________ um __________ Uhr<br />
Einsatzzeit:__________ Stunden<br />
Entladen/Setzen: Maße l ________ b ________ h _________<br />
Gewicht ________ kg<br />
Abbau<br />
Stapler mit Fahrer Autokran<br />
bis ______ to Tragkraft am _____________ um __________ Uhr<br />
Einsatzzeit:__________ Stunden<br />
Abnahme/Verladen: Maße l ________ b ________ h _________<br />
Gewicht ________ kg<br />
3. Leergut<br />
Lagerung einschließlich An-/Abtransport: ja nein<br />
Die Aufkleber zum Markieren Ihres Leergutes liegen in unserem Büro<br />
(siehe unten) für Sie bereit. Wir bitten Sie, diese bei uns abzuholen und<br />
Ihr Leergut vor Abholung durch den Spediteur zu kennzeichnen.<br />
Bitte fertigen Sie Kopien dieses Vordrucks an, wenn Sie für Aufbau<br />
oder Abbau mehrere Gabelstapler oder Autokräne benötigen!<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:<br />
4. Vollgut<br />
Lagerung einschließlich An-/Abtransport ja nein<br />
Lagerung von Vollgut (Verpackungsmaterial mit Inhalt), sowie<br />
Wertgegenstände, z.B. Gabelhubwagen, Hublift, Leitern, etc. muss<br />
separat angemeldet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen<br />
wird diese Ware separat in einem geschlossenen Lager aufbewahrt. die<br />
Rücklieferung erfolgt nur gegen Quittung und Unterschrift.<br />
5. Versandauftrag<br />
nach Veranstaltungsende an den <strong>Messe</strong>-Spediteur.<br />
Ansprechpartner des Ausstellers am <strong>Messe</strong>stand:<br />
Frau/Herr ____________________________________________<br />
Mitarbeiter des Spediteurs besuchen Sie direkt an Ihrem <strong>Messe</strong>stand,<br />
um gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Einzelheiten zu besprechen.<br />
6. Speditionsversicherung<br />
Wir erklären uns hiermit zum Verzichtskunden<br />
Bitte beachten:<br />
Die Disposition der Transporthilfen (Stapler, Autokrane usw.) erfordert eine<br />
detaillierte Vorplanung. Die Bearbeitung kann nur dann zu den von Ihnen<br />
gewünschten Terminen erfolgen, wenn der Auftrag mit diesem Vordruck<br />
rechtzeitig (Rücksendetermin siehe oben) erteilt wird. Bei kurzfristigen<br />
Bestellungen ist u.U. mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.<br />
Den einzelnen Leistungen der <strong>Messe</strong>spediteure liegt der jeweils gültige<br />
<strong>Messe</strong>speditionstarif zugrunde.<br />
(Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen ServicePartner und der<br />
bestellenden Firma zustande.)<br />
Der ServicePartner nimmt die Abrechnung während der <strong>Messe</strong> vor.<br />
Auf Wunsch kann die Rechnung auch im Büro vor Ort bezahlt werden.<br />
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: MasterCard, American Express,<br />
VISA.<br />
Die Abrechnung erfolgt, sofern keine anders lautende Vereinbarung<br />
getroffen ist, ausschließlich mit dem im Verzeichnis genannten Aussteller<br />
und/oder dem <strong>Messe</strong>bauunternehmen.<br />
Servicepartner:<br />
Schenker Deutschland AG<br />
<strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg<br />
ServicePartnerCenter<br />
D-90471 Nürnberg<br />
Tel +49 (0) 9 11. 8 17 48-0, Fax +49 (0) 9 11. 8 17 48-25<br />
messeservice.nuernberg-stadt@schenker.com, www.schenkerfairs.com<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
Besondere Servicebedingungen der ServicePartner<br />
(Spedition, Leergutlagerung)<br />
Der Vertrag kommt zwischen dem jeweiligen ServicePartner und der bestellenden Firma<br />
zustande.<br />
1. Die <strong>Messe</strong>speditionsentgelte sind anzuwenden für alle Leistungen, die der<br />
<strong>Messe</strong>spediteur beim An- und Abtransport der <strong>Messe</strong>güter für die Aussteller bei<br />
Veranstaltungen im <strong>Messe</strong>zentrum Nürnberg auszuführen hat.<br />
Die Entgelte sind nach den derzeit gültigen Bestimmungen, Löhnen und Tarifen<br />
aufgebaut unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. Die Sätze sind auf<br />
Nettobasis kalkuliert.<br />
2. Für alle Aufträge an die <strong>Messe</strong>spediteure nach dem <strong>Messe</strong>speditionstarif gelten<br />
die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung.<br />
Die Bedingungen liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der jeweiligen<br />
Spediteure aus.<br />
3. Die Haftung des Spediteurs endet mit dem Abstellen der <strong>Messe</strong>güter am Stand<br />
des Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch<br />
nicht anwesend ist. Die Zustellung erfolgt vom ersten offiziellen Aufbautag an<br />
die gekennzeichneten <strong>Messe</strong>stände.<br />
Die deutliche Signierung jedes Packstückes mit dem Namen und der genauen<br />
<strong>Messe</strong>- und Standbezeichnung des Empfängers ist für die rechtzeitige und zuverlässige<br />
Anlieferung unerlässlich.<br />
Beim Rücktransport beginnt die Haftung erst mit der Abholung am <strong>Messe</strong>stand,<br />
auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im Büro des <strong>Messe</strong>- und<br />
Ausstellungsspediteurs abgegeben wurden.<br />
Sonderwünsche sind rechtzeitig vorher schriftlich bekannt zu geben.<br />
4. Die Lagerung von Leergut ist während der Dauer der Veranstaltung in den<br />
Ausstellungsständen gemäß Anordnung der Bauaufsicht und der Feuerwehr nicht<br />
zulässig. Übernahme und Einlagerung durch den <strong>Messe</strong>spediteur erfolgt nach<br />
Bestellung. Befindet sich Leergut nach Beendigung der offiziellen Auf- und<br />
Abbauzeit noch in den Ausstellungshallen und/oder in den Ladehöfen, so kann es<br />
vom <strong>Messe</strong>spediteur aufgrund einer Anweisung des Veranstalters abtransportiert<br />
werden, auch wenn keine Bestellung des Ausstellers vorliegt. Die entstehenden<br />
Kosten werden dem Aussteller belastet.<br />
Auf die Lagerung von Verpackung mit Inhalt (Vollgut) ist bei Auftragserteilung<br />
gesondert hinzuweisen.<br />
5. Reklamationen müssen unmittelbar nach Erhalt der Güter schriftlich im Büro des<br />
<strong>Messe</strong>spediteurs niedergelegt werden; mündliche Anzeigen genügen nicht.<br />
6. Alle Entgelte sind Nettopreise, neben denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)<br />
in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten<br />
ist.<br />
Speditionstarif für <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />
in Würzburg<br />
1. Sammelgut<br />
Bis 2.500 kg<br />
frachtpflichtiges Gewicht<br />
1.1 Rollgeld zum <strong>Messe</strong>zentrum bzw. zu<br />
den entsprechenden Verladestellen<br />
gemäß Hausfrachttafel<br />
1.2 Entladen/Beladen des Ankunfts-<br />
/Abgangs-LKW am/vom <strong>Messe</strong> gelände<br />
oder am/vom Speditions lager, Überlagernahme<br />
in der Auf- und Abbau phase bis<br />
max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung<br />
bzw. Abholung zum/vom <strong>Messe</strong>stand,<br />
jeweils pro angefangene 100 kg<br />
EUR 19,00<br />
1.3 Überlagernahme ab dem<br />
4. Lagertag, pro Tag und angefangene<br />
100 kg EUR 1,20<br />
Ab 2.501 kg<br />
frachtpflichtiges Gewicht<br />
1.4 Entladen/Beladen/ Stand -<br />
anlieferung/Abnahme vom<br />
<strong>Messe</strong>stand nach Aufwand<br />
Personal und Gerät<br />
(siehe Punkt 3.)<br />
1.5 Lagergeld pro angefangenem<br />
m2 und Monat EUR 10,00<br />
2. Zollgut<br />
2.1 Transitabfertigung am Post-,<br />
Flughafen- und Hauptzollamt für den<br />
Transport zum <strong>Messe</strong>zentrum<br />
bis 50 kg EUR 18,35<br />
bis 100 kg EUR 21,70<br />
pro weitere<br />
angefangene 100 kg EUR 4,90<br />
maximal EUR 58,75<br />
2.2 Rollgeld<br />
2.2.1 Zum <strong>Messe</strong>zentrum bzw. zu den entsprechenden<br />
Verladestellen gemäß<br />
Hausfrachttafel<br />
2.2.2 Vom Flughafen zum <strong>Messe</strong>zentrum<br />
pro angefangene 100 kg EUR 14,80<br />
2.3 Entladen/Beladen des Ankunfts-<br />
/Abgangs-LKW am/vom <strong>Messe</strong> gelände<br />
oder am/vom Speditions lager, Überlagernahme<br />
in der Auf- und Abbau phase bis<br />
max. 3 Tage, Verwiegen, Anlieferung<br />
bzw. Abholung zum/vom <strong>Messe</strong>stand,<br />
jeweils pro angefangene 100 kg<br />
EUR 19,00<br />
2.4 Überlagernahme ab dem<br />
4. Lagertag, pro Tag und angefangene<br />
100 kg EUR 1,20<br />
2.5 Zollabfertigung am <strong>Messe</strong>gelände<br />
2.5.1 Vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr<br />
jeweils<br />
bis 25 kg EUR 31,90<br />
bis 50 kg EUR 35,10<br />
bis 100 kg EUR 42,40<br />
bis 200 kg EUR 45,90<br />
bis 300 kg EUR 49,40<br />
bis 400 kg EUR 52,80<br />
bis 500 kg EUR 56,30<br />
bis 600 kg EUR 59,90<br />
bis 700 kg EUR 63,30<br />
bis 800 kg EUR 67,00<br />
bis 900 kg EUR 70,50<br />
bis 1.000 kg EUR 77,50<br />
bis 5.000 kg EUR 91,50<br />
bis 10.000 kg EUR 102,30<br />
bis 15.000 kg EUR 116,10<br />
2.5.2 Endgültige Einfuhr<br />
(siehe Punkt 2.5.1) zusätzlich<br />
pro Tarifposition EUR 10,10<br />
2.5.3 Endgültige Einfuhr von Muster- und<br />
Werbematerialien<br />
(siehe Punkt 2.5.1)<br />
2.6 Beamtengebühren für Zollbeschau<br />
usw. nach Auslage<br />
3. Personal und Gerät<br />
3.1 Personal<br />
Kolonnenführer pro Std. EUR 30,80<br />
Transportarbeiter pro Std. EUR 27,70<br />
3.2 Autokrane<br />
bis 30 t pro Std. EUR 131,60<br />
bis 45 t pro Std. EUR 145,80<br />
ab 45 t nach Vereinbarung<br />
3.3<br />
Für die An- und Abfahrt werden jeweils<br />
0,5 Stunden angerechnet.<br />
Stapler mit Fahrer<br />
bis 2,5 t pro Std. EUR 82,00<br />
bis 5 t pro Std. EUR 92,00<br />
bis 7 t pro Std. EUR 105,00<br />
ab 7 t nach Vereinbarung<br />
3.4 Zusatzgerät<br />
Maffi (Spezialplattenanhänger)<br />
pro Std.<br />
Gabelhubwagen<br />
EUR 31,65<br />
pro Std.<br />
Transportwagen<br />
EUR 10,25<br />
pro Std.<br />
Kranarm<br />
EUR 7,30<br />
pro Std.EUR<br />
Arbeitskorb<br />
18,65<br />
pro Std. EUR 14,30<br />
3.5 Für den Einsatz von Personal und<br />
Gerät werden mindestens<br />
0,5 Stunden gerechnet und angefangene<br />
auf 0,5 Stunden aufgerundet.<br />
3.6 Kleinmaterial nach Anfrage<br />
3.7 Container-, Wechselbrückenvermietung<br />
nach Anfrage<br />
3.8 Umfahren von Wechselbrücken<br />
pro Einheit EUR 190,00<br />
Aufnehmen und Verbringen zum LKW-<br />
Parkplatz; Rückholen und Platzieren<br />
nach der Veranstaltung<br />
4. Leergutlagerung<br />
Die Lagerung von Leergut ist gemäß<br />
Bauaufsicht und Feuerwehr in den<br />
Ausstellungshallen bzw. in und an den<br />
<strong>Messe</strong>ständen nicht zulässig.<br />
Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand,<br />
Vermessen, Einlagerung und<br />
Rücklieferung (einschließlich aller<br />
Zuschläge)<br />
pro angefangenem m3 EUR 33,50<br />
5. Vollgut<br />
5.1 Mittelfristig bis 3 Monate<br />
Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand, Vermessen,<br />
Einlagerung im geschlossenen Lager<br />
und Rück führung nach <strong>Messe</strong>ende pro<br />
Monat und<br />
angefangenem m3EUR 59,50<br />
5.2 Langfristig ab 3 Monate<br />
5.2.1 Abnahme vom <strong>Messe</strong>stand, Verbringen<br />
zum Lager, Einlagerung pro angefangenem<br />
m3 bis 1 m3 EUR 29,95<br />
bis 10 m3 EUR 26,90<br />
bis 20 m3 EUR 23,90<br />
bis 30 m3 EUR 20,95<br />
ab 30 m3 EUR 17,95<br />
5.2.2 Auslagerung und Rückführung zum<br />
<strong>Messe</strong>stand (siehe Punkt 5.2.1)<br />
5.2.3 Lagergeld pro Monat und angefangenem<br />
m3 bis 1 m3 EUR 5,85<br />
bis 10 m3 EUR 5,25<br />
bis 20 m3 EUR 4,95<br />
bis 30 m3 EUR 4,65<br />
ab 30 m3 EUR 4,35<br />
6. Nebenkosten pro Auftrag<br />
Vorlageprovision (2%) für<br />
Fracht, Nachnahme usw.<br />
minimal EUR 2,85<br />
6.1 Zollgut<br />
Versand- und<br />
Verwendungsscheinsicherheit<br />
(0,2% vom CiF-Wert)<br />
minimal EUR 5,60<br />
6.2 Luftfracht<br />
Atlasgebühr EUR 15,00<br />
Zessionsgebühr nach Aufwand<br />
6.3 Zuschläge<br />
6.3.1 Personal und Gerät<br />
Spätzuschlag 17– 20 Uhr 25%<br />
Nachtzuschlag 20– 6 Uhr 50%<br />
Samstagszuschlag 25%<br />
Sonntagszuschlag 50%<br />
Feiertagszuschlag<br />
Sperrigkeitszuschlag<br />
1 m<br />
100%<br />
3 (= 200 kg)<br />
Schwergewichtszuschlag<br />
für Colli ab 200 kg 50%<br />
(Tag und Zeit der Arbeitsdurchführung<br />
sind Basis für die Berechnung des<br />
Zuschlages.)<br />
6.3.2 Speditionsversicherung<br />
SpV nach Warenwert
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
11<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Ausstellungs-Versicherung<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Grundlage dieser Versicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungs-Versicherungen in der neuesten Fassung, sowie die geschriebenen<br />
Zusatzbedingungen.<br />
Der Ausstellungsstand muss während des Auf- und Abbaus sowie während der <strong>Messe</strong> ständig beaufsichtigt werden.<br />
Wir beantragen hiermit die Versicherung unseres Ausstellungsgutes bei der „AXA Versicherung AG“ mit einer Gesamtversicherungssumme von<br />
auf nachbenannte Artikel<br />
EURO ______________________<br />
Beiträge:<br />
a) Versicherung des Transport- und Aufenthalts-Risikos (z.B. Diebstahl, Einbruch, Feuer) 4,5 ‰<br />
in Leichtbau-, Zelthallen und für im Freien ausgestellte Güter - Zuschlag: 1,8 ‰<br />
b) Zuschlag für Einschluss der Bruchgefahr<br />
1. Bei Flüssigkeiten EURO __________________ 2,5 ‰<br />
2. bei Glas usw. EURO __________________ 25 ‰<br />
3. bei Modelle aus Holz, Metall usw. EURO __________________ 10 ‰<br />
Bei Einschluss der Bruchgefahr ist lediglich die hierfür in Betracht kommende Versicherungssumme einzusetzen.<br />
c) für echten Schmuck, Pelz- und Lederbekleidung, Teppiche und Artikel der Unterhaltungselektronik, sowie Kommunikationsgeräte.<br />
Versicherung nur möglich nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer Zuschlag ca. 100 %<br />
d) Vorversicherung / Vorschäden<br />
1. Besteht oder bestand eine Ausstellungsversicherung � ja � nein Gesellschaft Vers.-Nr.<br />
2. Sind in den letzten 3 Jahren Schäden eingetreten wenn ja, Anzahl, Art, Höhe<br />
Der Mindestbetrag beträgt EURO 175,– zzgl. Versicherungssteuer.<br />
AXA Versicherung AG<br />
Abt. Transport<br />
Ridlerstraße 75<br />
D-80339 München<br />
Tel +49 (0) 89. 5 40 61 82 37<br />
Fax +49 (0) 89. 5 40 61 82 99<br />
Sachbearbeiter: Frau Wildenauer<br />
ACHTUNG: Für Anträge, die nicht 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der AXA Versicherung AG eingehen, wird die Antragsannahme<br />
vorbehalten.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
1. Grundsätzliche wichtige Hinweise für den Antragsteller zur Ausstellungsversicherung<br />
(Auszug aus den Versicherungsbedingungen)<br />
I. Versicherte Gefahren<br />
Während der Transporte und der mit ihnen in gewöhnlichem Reiseverlauf verbundenen Aufenthalte in der <strong>Messe</strong>, erstreckt sich die Versicherung auf alle<br />
Gefahren, welchen das versicherte Ausstellungsgut ausgesetzt ist, so weit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.<br />
Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Verluste und Schäden, entstanden durch Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion,<br />
(außer durch Kernenergie) höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung sowie mut- oder böswillige Beschädigung durch dritte Personen.<br />
Auf Antrag können mitversichert werden, die persönlichen Effekten der Standbeantragten und der versicherten Firma, ausschließlich gegen Schäden entstanden<br />
durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Diebstahl.<br />
II. Schadenersatzkosten<br />
Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine ordnungsgemäße Reparatur der beschädigten Gegenstände. Im Totalschadensfall wird der Wert des<br />
Gegenstandes zum Schadenszeitpunkt (Zeitwert) ersetzt.<br />
III. Insbesondere nicht versicherte Gefahren / Schäden / Güter<br />
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden und Verluste, entstanden durch Montage und Demontage, Vorführung, Probebetrieb, Belastungsversuche<br />
oder dergleichen. Weiterhin Schäden durch Leimlösungen, Verkratzungen, Verschrammungen, Rissig- und Blindwerden der Politur und Mürbheit<br />
der Polsterstücke sowie Emailabsplitterungen. Witterungseinflüsse bei unter freien Himmel aufgestellten Gütern sind nicht mitversichert sowie Diebstahl<br />
und Abhandenkommen von der während der <strong>Messe</strong> zum Verbrauch bestimmten Güter (z.B. Werbeprospekte, Kataloge, Lebens- & Genussmittel). Nicht<br />
versichert sind Dokumente, Wertpapiere, Fahrkarten, Geld und sonstige Wertsachen.<br />
Generell nicht versichert sind die politischen Risiken (z. B. Krieg, Streik, Aufruhr).<br />
2. Beaufsichtigung und Bewachung<br />
1. Der <strong>Messe</strong>stand muss während des Auf- und Abbaus sowie während der <strong>Messe</strong>/Ausstellung ständig beaufsichtigt werden.<br />
2. Voraussetzung für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl ist, dass außerhalb der täglichen Öffnungszeiten eine<br />
ständige Bewachung der <strong>Messe</strong> durch einen Mitarbeiter des für die <strong>Messe</strong>leitung tätigen Bewachungsunternehmen vorgenommen wird.<br />
3. Schadensmeldung<br />
Jeder Schaden, für den ein Anspruch geltend gemacht werden soll, ist<br />
1. sofort nach Feststellung der <strong>Messe</strong>leitung zu melden. Sie übergibt der AXA Versicherung AG eine Durchschrift der Schadensmeldung.<br />
2. Bei Einbruchdiebstahl- und Diebstahlschäden spätestens am Tag nach der Feststellung bei der zuständigen Polizei-Dienststelle Anzeige zu erstatten.<br />
3. Bei einem Schaden – wie bei 2 – über EURO 500,– gleichzeitig die AXA Versicherung AG telefonisch (Tel +49 (0) 89. 54 06 18-852) oder per Fax<br />
(Fax +49 (0) 89. 54 06 18-299) zu verständigen.
FÜR AUSSTELLER MIT<br />
GETRÄNKEAUSSCHANK:<br />
Bitte umseitiges Plakat gut sichtbar<br />
an Ihrem <strong>Messe</strong>stand anbringen
AUSZUG AUS DEM JUGENDSCHUTZGESETZ<br />
Abschnitt 2<br />
Jugendschutz in der Öffentlichkeit<br />
§ 4 Gaststätten<br />
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte<br />
Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in<br />
Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.<br />
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.<br />
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht<br />
gestattet werden.<br />
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.<br />
17. – 20. August<br />
§ 5 Tanzveranstaltungen<br />
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und<br />
Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.<br />
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von<br />
einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.<br />
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.<br />
Der<br />
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele<br />
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendliche nicht gestattet werden.<br />
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten<br />
oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.<br />
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe<br />
Ausschank von<br />
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen<br />
aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die<br />
Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.<br />
§ 8 Jugendgefährdende Orte<br />
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperlich, geistige oder seelische Wohl droht, so<br />
hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person<br />
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,<br />
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person<br />
erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.<br />
Getränken<br />
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.<br />
§ 9 Alkoholische Getränke<br />
ist um<br />
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,<br />
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<br />
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.<br />
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.<br />
18:00 Uhr<br />
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat<br />
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder<br />
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche<br />
alkoholische Getränke nicht entnehmen können.<br />
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.<br />
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs.2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren<br />
verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und<br />
Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.<br />
einzustellen<br />
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren<br />
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das<br />
Rauchen gestattet werden.<br />
Die <strong>Messe</strong>leitung<br />
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat<br />
1.an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder<br />
2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />
Das Rauchen ist nicht gestattet!
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
12<br />
zur Weiterleitung an die Stadt Würzburg<br />
Fachabteilung Ordnungsaufgaben/Gaststätten<br />
Domstraße 1, 97070 Würzburg<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Abgabe von Speisen und Getränken<br />
zum sofortigen Verzehr<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände Block:<br />
Die Abgabe von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr ist nach § 12 des Gaststättengesetzes erlaubnispflichtig. Erforderliche Genehmigungen erteilt<br />
die Fachabteilung Ordnungsaufgaben der Stadt Würzburg.<br />
Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrwegbehältnissen (z.B. Gläsern, Flaschen, Geschirr) verabreicht werden.<br />
Erlaubnisfrei ist die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, sowie die Abgabe von alkoholischen Kostproben; d. h. die Abgabe zum sofortigen<br />
Verzehr in kleineren als handelsüblichen Mengen, oder die unentgeltliche Bewirtung von Kunden.<br />
Gewünschte Auskünfte erhalten Sie unter Tel +49 (0) 9 31. 37 26 93, Fax +49 (0) 9 31. 37 39 26.<br />
Hiermit wird die Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes beantragt und zwar für die Abgabe von:<br />
Getränken � alkoholfrei � Speisen bzw. Imbisse<br />
� Bier und zwar: ___________________________________________________________<br />
� Wein / Sekt __________________________________________________________________<br />
� Branntwein __________________________________________________________________<br />
an � Besucher, Kunden – gegen Entgelt<br />
� Besucher, Kunden – unentgeltlich<br />
� wir verwenden Mehrweggeschirr<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
Erläuterungen: ______________________________________________________________________________________________________<br />
Nur mit Genehmigung<br />
der Ausstellungsleitung<br />
Anmerkung der <strong>Messe</strong>leitung:<br />
(s. Absatz 9 der Besonderen Ausstellungsbedingungen Ihrer Anmeldung)<br />
Der Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen müssen bereits mit der Anmeldung beantragt und von der <strong>Messe</strong>leitung genehmigt worden sein.<br />
Der Ausschank darf nur in Gefäßen bis zu 0,25 Liter erfolgen.<br />
Die Erlaubnis der Ausstellungsleitung entbindet nicht von der Genehmigung durch die Fachabteilung Ordnungsaufgaben der Stadt Würzburg. Kostproben von<br />
Speisen und Getränken, die zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, dürfen auch gegen Bezahlung nicht in handelsüblichen Mengen abgegeben werden.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers
An die<br />
<strong>Messe</strong>leitung<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> 2011<br />
Abteilung Technik<br />
Johann-Höllfritsch-Straße 20-22<br />
90530 Wendelstein<br />
Termin<br />
26. August 2011<br />
13<br />
zur Weiterleitung an unsere<br />
Servicepartner als Auftragnehmer<br />
Bewachung<br />
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________<br />
Anschrift: ________________________________________________________________________________________________________<br />
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________<br />
Tel: ______________________________________________<br />
/<br />
Fax: _____________________________________________<br />
/<br />
Mobil: ____________________________________________<br />
/<br />
E-Mail: ___________________________________________<br />
Halle: Stand:<br />
Freigelände: Block:<br />
Unter Anerkennung der besonderen und allgemeinen Geschäftsbedingungen von MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG bestellen wir:<br />
� Standwache Datum: von__________________bis__________________ p. Std./€ 14,00<br />
zuzügl. ges. Mwst<br />
Datum: von__________________bis__________________<br />
� Standwache<br />
(bis zu 8 Stunden (einmalig/oder pro Tag)) Datum: von__________________bis__________________ p. Std./€ 15,50<br />
zuzügl. ges. Mwst<br />
Datum: von__________________bis__________________<br />
Besondere Geschäftsbedingungen:<br />
1. Reklamationen müssen unverzüglich beim Leiter Wachdienst gemeldet werden, spätestens zum Zeitpunkt der Öffnung der <strong>Messe</strong>.<br />
2. Alle Preise erhöhen sich an Sonntagen um 50 % und an Feiertagen um 100%.<br />
Vertragsfirma:<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
Benningerstraße 72<br />
87700 Memmingen<br />
Tel +49 (0) 83 31. 97 45 27<br />
Fax +49 (0) 83 31. 97 44 16<br />
puchalla@mp-sicherheitsdienst.de<br />
Nachtstrom für Bewachung zu bestellen über die <strong>Messe</strong>leitung.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Antragstellers<br />
Bitte wenden!
Diese AGB gilt für alle Verträge. Lieferung und sonstige Leistungen, einschließlich<br />
Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliche Leistungen zwischen der MP-Sicherheitsdienst<br />
(Auftragnehmer) und Ihrem Auftraggeber aus dem nicht kaufm. Verkehr. Geschuldet wird seitens des<br />
Auftragnehmers die Leistung, nicht der Erfolg.<br />
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem<br />
Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich.<br />
1. Allgemeine Dienstausführung<br />
Das Wach und Sicherheitsgewerbe ist gem. §34a der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges<br />
Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat- u. Sonderdienst aus. Zu den Sonderdiensten<br />
gehören Werkschutzdienste, Personenkontrollen, Personenbegleit- u. Schutzdienst, Geld- u.<br />
Werttransporte, Kurier u. Belegtransporte, der Betrieb von Alarm-, Einsatz- u. Notrufzentralen<br />
(Diensleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- u. Aufsichtsdiensten für<br />
Ausstellungen, <strong>Messe</strong>n u. Veranstaltungen.<br />
Die MP-Sicherheitsdienst und der Auftraggeber verpflichten sich, unverzüglich nach Abschluss des<br />
Vertrages eine schriftliche, von beiden Parteien abzuzeichnende Dienstanweisung zu erstellen. Der<br />
Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das der MP-Sicherheitsdienst auch ohne deren besondere<br />
Aufforderung alle, für die Ausführung des Auf-trages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt<br />
werden u. ihr von allen Vorgängen u. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des<br />
Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge u. Umstände, die erst nach<br />
Tätigkeit durch den Auftragnehmer bekannt werden (Informationspflicht des Auftraggebers).<br />
Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus Ziff. 1b nicht nach o. ist die Erstellung einer<br />
Dienstanweisung aus zeitlichen o. technischen Gründen vor Aufnahme einer der og. Tätigkeiten nicht<br />
möglich, so kann die MP-Sicherheitsdienst die Dienstleistung in der Art u. Weise erbringen, wie sie es<br />
zu Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachtet.<br />
Aus Schäden, die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber nicht an der Erstellung der Dienstanweisung<br />
mitgewirkt hat o. seine Informationspflicht aus 1 nicht nachgekommen ist, kann der Auftraggeber keine<br />
Rechte ableiten.<br />
Das Wach- u. Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleister (Keine<br />
Arbeitnehmerüberlassung gem. Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung v.<br />
07.04.1972 BGBI 1972 I,1993), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die<br />
Auswahl des beschäftigten Personals u. das Weisungsrecht liegt, ausgenommen bei Gefahr im Verzug,<br />
bei dem beauftragten Wach- u. Sicherheitsunternehmen. Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen,<br />
sozialrechtlichen u. berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen<br />
Mitarbeitern allein verantwortlich.<br />
Der Auftragnehmer wird über alles, was Ihm aufgrund des Auftrages zu Kenntnis gelangt, Schweigen<br />
gegenüber Dritten wahren.<br />
Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Angebote u.<br />
Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt u. von diesem streng vertraulich<br />
zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der<br />
Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.<br />
2. Begehungsvorschrift<br />
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes die schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich. Sie<br />
enthält, den Anweisung des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die<br />
Rundgänge, Kontrollen u. die sonstigen Dienstvorrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen<br />
u. Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare<br />
Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen u.<br />
sonstigen Dienstvorrichtungen Abstand genommen werden.<br />
Alarmverfolgung: Die Kontrollen des Objektes werden anhand der Schleifenanzeige an der Alarmanlage<br />
durchgeführt. Die Alarmanlage ist nach Beendigung des Kontrollganges, gem. besonderer Beschreibung,<br />
wieder scharf zu stellen. Läßt sich die Alarmanlage nicht mehr scharf schalten, so ist über Telefon o. Funk<br />
die Einsatzzentrale zu informieren u. im Namen des Auftraggebers u. auf dessen Rechnung der<br />
Anlagenerrichter bzw. dessen Notdienst zu verständigen, um die Alarmanlage wieder scharf zu schalten.<br />
Sind durch Einbruch, Einbruchversuche oder Vandalismus Fenster oder Türen beschädigt, so das ein<br />
umgehender Zutritt möglich ist, u. besteht keine Möglichkeit, innerhalb eines angemessenen<br />
Zeitraumes nach Betreten des Objekts eine der zu verständigenden Personen zu benachrichtigen, wird<br />
im Namen des Auftraggebers u. auf dessen Rechnung die Feuerwehr beauftragt, den Schaden zu beheben<br />
(Notverschalung).<br />
Bis zur Wiederscharfstellung der Alarmanlage durch die Errichterfirma bzw. bis die Anbringung der<br />
Notverschalung durchgeführt ist, wird das Objekt von dem anwesenden Alarmverfolger der MP-<br />
Sicherheitsdienst abgesichert.<br />
3. Schlüssel und Notfallanschriften<br />
Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Arbeitgeber rechtzeitig u. kostenlos zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Für Schlüsselverlust u. Schlüsselbeschädigung haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziff. 10. Der<br />
Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Anschrift bekannt, die bei der Gefährdung des Objektes,<br />
auch Nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem<br />
Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Auftragnehmer über ausgeschaltete<br />
Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die<br />
Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.<br />
4. Beanstandung<br />
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes o. sonstigen Unregelmäßigkeiten<br />
beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung der MP-Sicherheitsdienst<br />
zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen<br />
Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.<br />
Wiederholte o. grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur sofortigen Lösung<br />
des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Fristbis<br />
spätestens 7 Werktagen- für Abhilfe sorgt.<br />
5. Auftragsdauer<br />
Der Vertrag läuft, soweit nicht anders vereinbart ist, bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Wird er nicht 3<br />
Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit um ein weiteres Jahr.<br />
6. Ausführung durch andere Unternehmen<br />
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen andere gem. §34a GewO<br />
zugelassener u. zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.<br />
7. Unterbrechung der Bewachung<br />
Im Krieg oder im Streitfall bei Unruhen u. anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den<br />
Dienst, soweit die Ausführung unmöglich wird, unterbrechen o. zweckentsprechend umstellen.<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG<br />
HR A 11 200<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
8. Vorzeitige Auftragslösung<br />
Bei Umzug des Auftraggebers, sowie bei Verkauf o. sonstigen Aufgaben des Wachobjektes, kann der<br />
Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.<br />
Gibt der Auftraggeber den Wachbezirk auf oder verändert ihn, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen<br />
Lösung aus dem Vertrag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, berechtigt.<br />
9. Rechtsfolge<br />
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, daß der<br />
Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person<br />
des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod sonstiger Rechtsnachfolger o. Rechtsveränderungen des<br />
Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.<br />
10. Haftung und Haftbegrenzung<br />
Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der<br />
Auftragnehmer nur, insofern etwaige Schäden vom Ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden<br />
Angestellten vorsätzlich verursacht wurden.<br />
Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden<br />
nicht vorsätzlich, nicht oder grob Fahrlässig herbeigeführt haben.<br />
Unabhängig von Ziff 10a)u. 10b) haftet der Auftragnehmer für die Schäden, die durch Ihn, seine gesetzlichen<br />
Vertreter, seine leitenden Angestellten, seinen Mitarbeitern o. gem. Ziff. 6 beauftragten<br />
Unternehmer verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages<br />
vom Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die<br />
allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) u. die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />
von Bewachungsunternehmen zugrunde.<br />
Die Haftung des Unternehmens gem. Ziff 19c) ist begrenzt auf:<br />
€ 2.000.000,00 für Personenschäden<br />
€ 1.000.000,00 für Sachschäden<br />
€ 100.000,00 für Vermögensschäden<br />
11. Haftung im nicht kaufmännischen Verkehr<br />
Im nicht kaufm. Verkehr haftet der Auftragnehmer gem. Ziff 10 auch für Schäden, die fahrlässig von<br />
sonstigen Erfüllungshilfen verursacht werden.<br />
12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der<br />
Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen<br />
Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf u. Schadenshöhe selbst oder<br />
durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, daß der Auftraggeber<br />
seine vorstehenden Verpflichtungen nicht o. nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.<br />
Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefaßt<br />
werden, wird nicht gehaftet.<br />
13. Haftungsnachweise<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen<br />
Haftung, deren Grenzen sich aus Ziff. 10 ergeben, abzuschließen.Der Auftraggeber kann den Nachweiß<br />
über den Abschluß einer solchen Versicherung verlangen.<br />
14. Zahlung des Entgeltes<br />
Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nicht anders vereinbart monatlich zu zahlen. Die Rechnungen<br />
sind nach Erhalt fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen. Die Zahlungen sind zu leisten rein bar, ohne jeden<br />
Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung(DM oder Euro).<br />
Aufrechnung und zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig, es sei denn, im Falle einer unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung<br />
des Auftragnehmers selbst seiner Haftung, ohne das der Auftraggeber von der Zahlung für die<br />
Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, daß der<br />
Auftraggeber abgemahnt und Ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.<br />
15. Preisänderung<br />
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch Abschluß neuer<br />
Lohn-, Mantel-, oder Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um<br />
den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages<br />
geändert haben zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer. In Fällen, in denen der Auftragnehmer übergeschaltete<br />
Gefahrmeldeanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, gilt dies Sinngemäß für die vom<br />
Auftragnehmer zu Aufschaltung an die Deutsche Telekom AG entrichteten Entgeltes für die<br />
Leistungsbereitschaft.<br />
16. Vertragsbeginn, Vertragsänderung<br />
Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die<br />
schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.<br />
Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages, daß er keine staatsgefährdenden,<br />
verfassungswidrigen oder in irgendeiner Weise rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.<br />
Für die Durchführung des Auftrages (auch im Ausland) und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt<br />
nur das deutsche Recht.<br />
Nebenanreden, Änderungen, Ergänzungen o. Einschränkungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.<br />
17. Vertragswirksamkeit (Teilunwirksamkeitsklausel)<br />
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet<br />
werden, so daß der ungültigen Bestimmungen verbundene Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit<br />
aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.<br />
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Betriebsleitung des Auftragnehmers (Memmingen).—<br />
Diese Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, daß die im Klagewerk in Anspruch zu nehmende<br />
Partei nach Vertragsabschluß ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort verlegt.<br />
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens können geltend gemacht werden.<br />
MP-Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG, Benningerstraße 72<br />
87700 Memmingen
Direktdruck auf Kunststoff Weiß 3 mm 4/0 farbig, 1-seitig,<br />
B1(flammenhemmend) __________ x __________ : __________<br />
Inklusive Verarbeitung: auf Format schneiden<br />
Kosten: 46,00 � / je m� (Mindestabnahme: 1 m�) __________ x __________ : __________<br />
Jedes Format wird einzeln als Stückpreis nach m� abgerechnet<br />
Bei Formaten unter 1 m� wird jeweils ein Druckerzeugnis mit 1m� abgerechnet __________ x __________ : __________<br />
Preise:<br />
Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Verpackung und Versand:<br />
Nach Aufwand (Absprache)<br />
Druckdaten<br />
Daten druckfähig lt. Absprache 3 Wochen vor <strong>Messe</strong>beginn gestellt (Abweichende Termine nach Absprache)<br />
Auflösung im Endformat 80 dpi / Beschnitt jeweils ringsum 1 cm<br />
Sonstiges<br />
Die maximale Druckbreite ist abhängig vom jeweiligen Material (lt. Absprache).<br />
Zahlungsbedingungen:<br />
Die sich aus dem Bestellformular errechneten Preise werden sofort fällig. Der Betrag muss unverzüglich jedoch spätestens 3 Tage nach<br />
Bestellung auf unserem Konto gutgeschrieben sein.<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort:<br />
Für das Mahnverfahren ist für beide Teile Nürnberg.<br />
Vertragsfirma:<br />
New Medians GbR<br />
Morgenweck / Schnepf<br />
Theatergasse 17<br />
90402 Nürnberg<br />
Tel: +49 911 - 4 312 272-0<br />
Fax: +49 911 - 4 312 272-3<br />
Mail: info@newmedians.de<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Faxantwort<br />
(09 11) 9 88 33 - 500<br />
<strong>Messe</strong>termine 2011/2012<br />
fama<br />
Mitglied im Fachverband<br />
<strong>Messe</strong>n und Ausstellungen<br />
Mitglied der Gesellschaft zur<br />
freiwilligen Kontrolle von<br />
<strong>Messe</strong>- und Ausstellungszahlen<br />
Hausanschrift und Projektleitung:<br />
Johann-Höllfritsch-Str. 20/22<br />
90530 Wendelstein<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
<strong>Messe</strong>zentrum · 86159 Augsburg<br />
P (08 21) 58982- 0 · F (0821) 58982-300<br />
Internet: www.afag.de · E-Mail: info@afag.de<br />
AFAG <strong>Messe</strong>n und Ausstellungen GmbH<br />
<strong>Messe</strong>zentrum 1 · 90471 Nürnberg<br />
P (0911)98833-0 · F (0911)98833- 500<br />
Internet: www.afag.de · E-Mail: info@afag.de<br />
2011<br />
16. - 19. Januar 2011<br />
HOGA Nürnberg<br />
Fachmesse für Hotellerie,<br />
Gastro nomie und GV<br />
www.hoga-messe.de<br />
16. - 19. Januar 2011<br />
b_free Nürnberg<br />
<strong>Messe</strong> und Kongress für barrierefreie Hotellerie<br />
und Gastronomie im Rahmen der HOGA 2011<br />
www.messe-bfree.de<br />
2. - 6. März 2011<br />
Freizeit-<strong>Messe</strong> Nürnberg<br />
Urlaub, Lifestyle, Autos, Wassersport,<br />
Camping, Caravans<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
2. - 6. März 2011<br />
Freizeit-Touristik Nürnberg<br />
Reisen und Urlaub international und regional<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
2.- 6. März 2011<br />
Freizeit-Garten Nürnberg<br />
Angebote, Informationen für das „Grüne“ Hobby<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
2. - 6. März 2011<br />
Freizeit-Caravaning Nürnberg<br />
Caravans, Reisemobile, Camping<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
2. - 10. April 2011<br />
Augsburger Frühjahrs-Ausstellung<br />
Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />
mit Bauen & Wohnen<br />
www.afa-messe.de<br />
19. + 20. Mai 2011<br />
DCONex Augsburg<br />
<strong>Messe</strong> + Kongress<br />
Schadstoffmanagement<br />
www.dconex.de<br />
31. August - 4. September 2011<br />
Americana Augsburg<br />
Internationale <strong>Messe</strong> für Reit sport und<br />
Westernkultur. World Open Championship<br />
Westernriding. www.americana.de<br />
1. - 9. Oktober 2011<br />
<strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg<br />
Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />
mit Bauen & Wohnen<br />
www.mainfranken-messe.de<br />
18. - 21. Oktober 2011<br />
interlift Augsburg<br />
Internationale Fachmesse für Aufzüge,<br />
Komponenten und Zubehör<br />
www.interlift.de<br />
26. Oktober - 1. November 2011<br />
Consumenta Nürnberg<br />
Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />
mit Bauen & Wohnen<br />
www.consumenta.de<br />
26. Oktober - 1. November 2011<br />
Faszination Pferd Nürnberg<br />
<strong>Messe</strong>, Sport +Show<br />
www.faszination-pferd.de<br />
27. - 30. Oktober 2011<br />
iENA Nürnberg<br />
Internationale Fachmesse<br />
„Ideen - Erfindungen - Neuheiten“<br />
www.iena.de<br />
Bitte senden Sie mir Unterlagen<br />
für folgende Veranstaltung:<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />
2012<br />
29. Februar - 4. März 2012<br />
Freizeit-<strong>Messe</strong> Nürnberg<br />
Urlaub, Lifestyle, Autos, Wassersport,<br />
Camping, Caravans<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
Firma:<br />
Ansprechpartner:<br />
Adresse:<br />
Tel./Fax:<br />
29. Februar - 4. März 2012<br />
Freizeit-Touristik Nürnberg<br />
Reisen und Urlaub international und regional<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
29. Februar - 4. März 2012<br />
Freizeit-Garten Nürnberg<br />
Angebote, Informationen für das „Grüne“ Hobby<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
29. Februar - 4. März 2012<br />
Freizeit-Caravaning Nürnberg<br />
Caravans, Reisemobile, Camping<br />
www.freizeitmesse-nuernberg.de<br />
14. - 17. März 2012<br />
GrindTec Augsburg<br />
Internationale Fachmesse für<br />
Schleiftechnik<br />
www.grindtec.de<br />
14. - 22. April 2012<br />
Augsburger Frühjahrs-Ausstellung<br />
Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />
mit Bauen & Wohnen<br />
www.afa-messe.de<br />
27. Oktober - 4. November 2012<br />
Consumenta Nürnberg<br />
Verbraucher-<strong>Messe</strong> für Lifestyle<br />
mit Bauen & Wohnen<br />
www.consumenta.de<br />
30. Oktober - 4. November 2012<br />
Faszination Pferd Nürnberg<br />
<strong>Messe</strong>, Sport +Show<br />
www.faszination-pferd.de<br />
1. - 4. November 2012<br />
iENA Nürnberg<br />
Internationale Fachmesse<br />
„Ideen - Erfindungen - Neuheiten“<br />
www.iena.de<br />
Ich will sie alle!<br />
Bitte senden Sie mir Informationen<br />
über die AFAG und alle ihre<br />
Aktivitäten!<br />
www.afag.de<br />
Stand: 2.9.2010
Terminplan <strong>Mainfranken</strong>-<strong>Messe</strong> Würzburg 01. bis 09. Oktober 2011 Letzte Einsendetermine für Ihre Bestellungen:<br />
Juli August September Oktober November<br />
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Aufbau Hallen/Freigelände<br />
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