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Stellungnahme Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M - Deutscher Bundestag

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V. Wirkweise der Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente<br />

Bereits auf europäischer Ebene wird die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips an<br />

verschiedensten Stellen in europäischen Normsetzungsvorhaben geprüft. Die<br />

Subsidiaritätssensibilität hat sich auf europäischer Ebene kontinuierlich gesteigert.<br />

Echte Subsidiaritätsverstöße dürften daher immer seltener werden.<br />

Sollte es doch einmal zu einer Subsidiaritätsklage kommen, so machen die Spielräume,<br />

die der EuGH bei der Antwort auf die Frage nach der Subsidiaritätswahrung<br />

belässt, eine erfolgreiche Klage eher unwahrscheinlich.<br />

Vor diesem Hintergrund dürfte der konkrete Erfolg von Subsidiaritätsrügen oder<br />

Subsidiaritätsklagen die Ausnahme bleiben.<br />

Demgegenüber ist es die bloße Möglichkeit einer Subsidiaritätsrüge oder -klage<br />

durch nationale Parlamente, die für die Subsidiaritätskontrollverfahren auf Unionsebene<br />

in den Organen und zwischen den Organen eine Vorwirkung entfalten<br />

dürfte, die diese Verfahren weiter stabilisiert. Alleine das Wissen um die Subsidiaritätsaufsicht<br />

durch nationale Parlamente führt auf europäischer Ebene zu erhöhten<br />

Rechtfertigungs- und Erklärungsanstrengungen.<br />

Eine übermäßige und unfokussierte Verwendung von Subsidiaritätsrüge oder<br />

Subsidiaritätsklage könnte diese auf Vorwirkung beruhenden Effekte allerdings<br />

erheblich abschwächen.<br />

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