Stellungnahme Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M - Deutscher Bundestag
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V. Wirkweise der Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente<br />
Bereits auf europäischer Ebene wird die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips an<br />
verschiedensten Stellen in europäischen Normsetzungsvorhaben geprüft. Die<br />
Subsidiaritätssensibilität hat sich auf europäischer Ebene kontinuierlich gesteigert.<br />
Echte Subsidiaritätsverstöße dürften daher immer seltener werden.<br />
Sollte es doch einmal zu einer Subsidiaritätsklage kommen, so machen die Spielräume,<br />
die der EuGH bei der Antwort auf die Frage nach der Subsidiaritätswahrung<br />
belässt, eine erfolgreiche Klage eher unwahrscheinlich.<br />
Vor diesem Hintergrund dürfte der konkrete Erfolg von Subsidiaritätsrügen oder<br />
Subsidiaritätsklagen die Ausnahme bleiben.<br />
Demgegenüber ist es die bloße Möglichkeit einer Subsidiaritätsrüge oder -klage<br />
durch nationale Parlamente, die für die Subsidiaritätskontrollverfahren auf Unionsebene<br />
in den Organen und zwischen den Organen eine Vorwirkung entfalten<br />
dürfte, die diese Verfahren weiter stabilisiert. Alleine das Wissen um die Subsidiaritätsaufsicht<br />
durch nationale Parlamente führt auf europäischer Ebene zu erhöhten<br />
Rechtfertigungs- und Erklärungsanstrengungen.<br />
Eine übermäßige und unfokussierte Verwendung von Subsidiaritätsrüge oder<br />
Subsidiaritätsklage könnte diese auf Vorwirkung beruhenden Effekte allerdings<br />
erheblich abschwächen.<br />
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